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Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: EU-Abgeordnete mahnen Kommission

Außenhandel/internationaler Handel - 17-03-2010 - 19:46
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Kampf gegen Raubkopien… Könnten demnächst MP3-Player beschlagnahmt werden? ©BELGA_imagebroker_Robert Lehmann

Kampf gegen Raubkopien… Könnten demnächst MP3-Player beschlagnahmt werden? ©BELGA_imagebroker_Robert Lehmann

Werden sich die EU-Staaten im Rahmen eines geheim ausgehandelten internationalen Vertrages dazu verpflichten, neue Maßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße einzuführen? Könnte es dazu kommen, dass Zollbeamte oder Polizei MP3-Spieler beschlagnahmen, um dort nach Musik-Raubkopien zu suchen? in diese Richtung gehen die Befürchtungen von Abgeordneten des Europaparlaments. Sie verlangen von der Kommission Auskunft über den Stand der Verhandlungen über ein internationales Abkommen gegen Produktpiraterie.

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission während der Plenartagung der vergangenen Woche ultimativ aufgefordert, die europäische Volksvertretung über die bisher geheimen Verhandlungen über das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu informieren. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. An den Verhandlungen beteiligt sind die EU (vertreten durch die Kommission) und USA sowie einige weitere Industriestaaten.
 
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In dem Abkommen geht es um die Bekämpfung der Produktpiraterie etwa bei Luxuskonsumgütern, Kleidung und Musik. Genauere Informationen seitens der Kommission verlangen die EU-Parlamentarier insbesondere über mögliche Klauseln, die die Beschlagnahmung und Durchsuchung von MP3-Playern, Computern und Handys ohne richterliche Anordnung erlauben würden.
 
Das Parlament behält sich ausdrücklich auch rechtliche Schritte gegen die geheime Verhandlungsführung vor. Viele Europa-Abgeordnete sehen in ihr der mangelnden Information des Parlaments einen Verstoß gegen den Lissabon-Vertrag, der den Volksvertretern weitreichende Rechte bei internationalen Handelsabkommen einräumt.
 
Internet-Sperre durch die Hintertür?
 
Eine weitere Befürchtung der Abgeordneten ist, dass durch die Hintertür eines internationalen Abkommens doch noch Regelungen durchgesetzt werden, wonach jeder, der illegal Musik oder Filme aus dem Internet lädt, damit rechnen muss, dass ihm der Netzzugang gesperrt wird.
 
„Dann könnte es passieren, dass ganze Haushalte vom Internet abgeschnitten werden, selbst wenn nur ein Familienmitglied einige Songs für den eigenen Gebrauch, aber illegal im Internet heruntergeladen hat“, befürchtet etwa der griechische EU-Abgeordnete und Parlamentsvizepräsident Stavros Lambrinidis, der im vergangenen Jahr Autor eines Berichts über Sicherheit und Grundrechte im Internet war.
 
„Dieses Parlament“, fügt Lambrinidis hinzu, „hat drei Mal gegen derartig unverhältnismäßige Strafen gestimmt“. Grund dafür war unter anderem auch, dass derartige Regeln den Internet-Providern, und damit „privaten Firmen sehr weit reichende Rechte geben würden, alle Internet-Aktivitäten aller möglichen Bürger zu überwachen, um relativ wenige Nutzer zu finden, die gegen das Urheberrecht verstoßen“, so Lambrinidis.
 
Abkommen darf keine Veränderung des EU-Urheberrechts bringen
 
Das Parlament hat die Kommission in der vergangenen Woche nicht nur ultimativ aufgefordert, die Öffentlichkeit und die Volksvertreter besser über den Verhandlungsstand in Sachen ACTA zu informieren. Es hat auch klargestellt, dass das Abkommen nicht über die bestehenden EU-rechtlichen Regeln zum Urheberrecht hinausgehen dürfe.
 
EU-Handelskommissar De Gucht sagte während der Plenardebatte, es sei nicht ungewöhnlich, dass Verhandlungen über derartige Abkommen der Vertraulichkeit unterliegen. In dem Abkommen gehe es um Urheberrechtsverstöße in großem Stil und nicht um die Beschneidung von Grundrechten oder die Belästigung von Endverbrauchern.
 
De Gucht  versicherte außerdem, die EU werde keinen Abkommen zustimmen, dass Regelugen vorsieht, die den Zugang zum Internet beschneiden würden.
 
Stavros Lambrinidis und andere Parlamentarier verschiedener Fraktionen, darunter der FDP-Abgeordnete Alexander Alvaro, haben unterdessen eine Schriftliche Erklärung zum Thema angestoßen.
 
Diese würde zu einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten sie unterzeichnen. Die EU kann dem Abkommen nach dem Abschluss der Verhandlungen in jedem Fall nur beitreten, wenn das Parlament zustimmt.
 
REF: 20100312STO70504