Blickpunkt
 

Plenartagung 17.-23. Mai

Institutionen - 14-05-2010 - 17:56
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Europa-Fahne in Parlament in Straßburg

Europa-Fahne in Parlament in Straßburg

Der 750-Milliarden-Schutzschirm und die Forderung nach stärkerer wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit in der EU standen im Mittelpunkt der Plenartagung in Straßburg stehen. Auch mit dem Einsatz von "Fleisch-Kleber" in der Lebensmittelproduktion, mit Energie-Effizienz-Standards, Organspenden befassten sich die Abgeordneten.

Diese Dossier wurde im Verlauf der Plenartagung erweitert und aktualisiert.
 
Der erste Abschnitt enthält eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Plenarwoche.
 
 
REF: 20100507FCS74267

Schwerpunkte der Plenartagung vom 17.-20. Mai 2010

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Europarltv-Vorschau auf die Woche in Straßburg

Die Wirtschaftskrise beherrscht die Tagesordnung des Plenums
 
Die Abgeordneten werden mit dem Rat und der Kommission über die massive neue Eurozone-Kreditfazilität und die damit verbundenen Vorschläge zur besseren wirtschaftlichen Koordinierung erörtern. Die Fraktionen werden Kommission und Rat fragen, wie sie beabsichtigen, die Effizienz der wirtschaftlichen Koordinierungsmechanismen zu erhöhen. Des Weiteren soll die Rolle des Europäischen Parlaments und der Kommission in der Task-Force zur Stärkung der wirtschaftlichen Koordinierung hinterfragt werden.
 
Gemeinsame Regeln sollen grenzüberschreitende Organspenden ermöglichen
 
Personen, die eine Organspende benötigen, sollen in Zukunft mit kürzeren Wartezeiten rechnen können, sofern das Plenum den zwischen Parlament und Rat ausgehandelten Kompromiss bestätigt. Im Entwurf einer diesbezüglichen EU-Richtlinie werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organtransplantationen festgelegt. Die EU-Abgeordneten werden darüber hinaus über einen Initiativ-Bericht abstimmen, der sich mit dem Aktionsplan der Kommission im Bereich Organspenden befasst.
 
Energieeffizienz: Schlussabstimmung über Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
 
Über neue Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden sowie über eine Ausweitung des EU-Energieeffizienzlabels, wird das Parlament in Straßburg abstimmen. Auf beide Maßnahmen, ergänzend zum EU-Klimapaket von 2008, hatten sich Parlament und Rat bereits im letzten Jahr geeinigt. Sie müssen allerdings am Mittwoch noch vom Plenum bekräftigt werden.
 
Flüchtlingsfonds: 6.000 € pro Person für freiwillige Aufnahme von Personen aus Drittstaaten?
 
EU-Staaten steuern weltweit zur so genannten „Neuansiedlung“ von Flüchtlingen viel weniger bei als etwa die Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada. Geht es nach einem vom Justizausschuss geänderten Gesetzesentwurf, sollen Mitgliedstaaten nun bis zu 6000 € pro Person für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten erhalten. Außerdem werden die Europaabgeordneten voraussichtlich die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen bekräftigen.
 
Verpflichtende Ursprungskennzeichnung "Hergestellt in" für Textilien?
 
Über ein EU-weites Kennzeichnungssystem wird das Parlament in Straßburg entscheiden. Der europäische Binnenmarktausschuss hatte sich dafür in einem Änderungsantrag ausgesprochen. Sollte das Parlament das neue System annehmen, werden Angaben zur Ursprungskennzeichnung von in Europa verkauften Textilien verpflichtend.
 
Gleiche Mutterschutzrechte für selbständig arbeitende Frauen wie für Festangestellte
gefordert
 
Die Abgeordneten fordern einen Standardsozialschutz, einschließlich mindestens 14 Wochen Mutterschaftsleistungen, für selbständig erwerbstätige Frauen bzw. Ehe- oder Lebenspartner von selbständig Erwerbstätigen. Es soll jedoch den Mitgliedstaaten obliegen, ob dieser Sozialschutz, der Mutterschaftsurlaub, Krankheit, Invalidität and Alter abdeckt, auf freiwilliger oder verpflichtender Basis eingeführt wird, so in der Empfehlung des Frauenausschusses, über dem am Dienstag im Plenum abgestimmt wird.
 
Haushaltsanpassungen im Zuge der neuen Zuständigkeiten nach Lissabon
 
Das Parlament wird über den eigenen Haushalt debattieren und abstimmen. Die Anpassung des Haushalts 2010 soll helfen, um die neuen Zuständigkeiten nach dem Vertrag von Lissabon zu bewältigen. Außerdem soll ein detaillierter Haushaltsplan für das kommende Jahr vorgestellt werden.
 
Der Binnenmarkt im Zentrum der Europa 2020-Strategie
 
Der Ausbau des Binnenmarkts ist unentbehrlich dafür, wenn die Europa 2020-Strategie zum Schutz der Bürger und Verbraucher beitragen, das Sozialmodell der EU erhalten und gleichzeitig der Union die notwendigen Wettbewerbsvorteile verschaffen soll. Um diesen Zielen gerecht zu werden, wurden konkrete Empfehlungen in einem Entschließungsentwurf zusammengefasst, über den am Mittwoch abgestimmt wird.
 
Verbot des Lebensmittelzusatzstoffes "Fleischkleber" möglich
 
Das Parlament wird am Mittwoch über eine mögliche Genehmigung von Rinder- bzw. Schweinethrombin, das als "Fleischkleber" in der Lebensmittelherstellung verwendet wird, abstimmen. Die Abgeordneten des Umweltausschusses haben bereits Einwände gegen die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes erhoben.
 
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Bessere soziale Absicherung von Frauen

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Auch Freiberuflerinnen und Frauen von Selbstständigen sollten Recht auf mindestens 14 Wochen Schwangerschaftsurlaub haben.©BELGA_Belpress_Philippe Turpin

Mutter mit Baby ©BELGA_Belpress_Philippe Turpin

Selbständig arbeitende Frauen und die Frauen von Selbständigen, die  im Betrieb ihres Ehemannes mitarbeiten sollten besser gegen Krankheit und Alter abgesichert werden. Das Europa-Parlament wird am Dienstag bei der Plenartagung über eine entsprechend novellierte Richtlinie abstimmen. Selbständig arbeitenden Schwangere sollten außerdem EU-weit mindestes mindestens 14 Wochen Schwangerschaftsurlaub haben, so der Frauenausschuss.
 
Berichterstatterin Astrid Lulling (Europäische Volkspartei) aus Luxemburg betont, dass sich noch zu viele Frauen bei der Altersabsicherung auf die Rente ihrer selbständig arbeitenden Ehemänner verlassen und keine eigenen Beiträge zahlen. „Es ist wichtig, dass sie eigene Ansprüche erwerben – besonders für den Fall einer Scheidung“.
 
Der Frauenausschuss will, dass alle Mitgliedsstaaten Selbständigen und deren oft unbezahlt mitarbeitenden Ehepartnern eine soziale Absicherung anbieten müssen. Ob die Sozialversicherung für Selbstständige verpflichtend oder freiwillig ist, soll jedoch der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.
 
Außerdem sollen sowohl selbstständig arbeitende Frauen als auch Frauen von Selbstständigen im Falle einer Schwangerschaft Leistungen in Anspruch nehmen können, die denen von Angestellten gleichkommen und die einen Schwangerschaftsschutz bzw. -Urlaub von 14 Wochen nicht unterschreiten. „Bisher gibt es nicht in allen EU-Staaten einen Schwangerschaftsschutz für Selbstständige und die Frauen von Selbstständigen“, erklärt Lulling.
 
Allerdings soll es im Rahmen eines Kompromisses wiederum der nationalen Gesetzgebung vorbehalten bleiben, ob der Schwangerschaftsurlaub in Anspruch genommen werden muss.
 

Weitere Informationen :

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Jugendpolitik in Zeiten der Krise: Arbeitslosigkeit als Gefahr für Identitätsfindung

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Die Jobsuche gestaltet sich für Berufsanfänger zunehmend schwieriger © Getty images

Junger Mann studiert Stellenanzeigen in einer Zeitung

Mehr als 5,5 Millionen der unter 25jährigen sind arbeitslos. Die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe liegt bei 21 Prozent und ist damit rund doppelt so hoch wie der Durchschnitt für die gesamte Arbeitsbevölkerung der EU.
 
Ein Grund für die höhere Jugendarbeitslosigkeit sei der Umstand, dass „die Arbeitgeber Berufserfahrung wünschen“, meint Parlamentsberichterstatter Georgios Papanikolaou (Europäische Volkspartei) aus Griechenland. Es gebe einen Mangel an Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln und die Wirtschaftskrise verschärfe die ohnehin bestehenden Probleme.
 
MacJobs für Hochschulabsolventen…
 
Ein weit verbreitetes Problem für junge Menschen sei, dass viele jener, die einen Job finden, nicht entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt würden. Es komme daher auch darauf an, so der griechische Europaparlamentarier, die universitäre Bildung stärker mit der Berufswelt zu verknüpfen bzw. den Übergang zu erleichtern.
 
…und Generation Praktikum
 
Ein weiteres Problem sieht Papanikolaou in der zunehmenden Prekarität der Beschäftigungsverhältnisse von Berufsanfängern und der Tendenz reguläre Stellen durch Praktikanten zu ersetzen.
 
Langfristige Folgen
 
Papanikolaou ist überzeugt, dass Jugendarbeitslosigkeit besonders schwerwiegend ist: „In diesem Alter suchen Menschen nach Selbstverwirklichung und ein Job ist einer der wichtigsten Faktoren. Wenn junge Menschen in ihrem produktivsten Lebensalter mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden, so ist dies unweigerlich mit Stress und Frust verbunden. Wenn man jungen Menschen Hoffnung und Energie raubt, dann ist die Gesellschaft und deren Zukunft insgesamt in Frage gestellt“.
 
Tatsächlich belegen Studien im Auftrag der EU-Kommission, dass Jugendarbeitslosigkeit zu Effekten führt, die langfristige Auswirkungen auf die Armut in einer Gesellschaft, auf Gesundheit und Kriminalitätsraten hat.
 
Der Berichterstatter appelliert an die Europapolitiker in allen Bereichen, die Belange der Jugendlichen stärker zu berücksichtigen und den Austausch über funktionierende Ansätze in der Jugend- und Beschäftigungspolitik zu intensivieren.
 
Was vielfach fehle seien jedoch klare, messbare Ziele in der Jugendpolitik, die es erlaubten laufend den Erfolg der verfolgten Konzepte zu messen, betont der Europaparlamentarier.
 
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Eröffnung der Plenarsitzung in Straßburg: EU begeht Tag gegen Homophobie

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Parlamentspräsident Jerzy Buzek führte zur Eröffnung der Sitzung den Vorsitz.

Parlamentspräsident Jerzy Buzek führte zur Eröffnung der Sitzung den Vorsitz.

Zu Beginn dieser Tagungswoche in Straßburg erwähnte Präsident Jerzy Buzek, dass die EU den 17. Mai als Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) begeht. Weitere Themen, die Präsident Buzek anschnitt, waren der diesjährige Europa-Tag und die Karlspreise. Er gratulierte auch den neuen britischen und ungarischen Regierungen zu ihren Amtsübernahmen. Er begrüßte eine Anfrage zum Versenden von Beileidsbekundungen an die Familien der Soldaten, die in Afghanistan ums Leben gekommen sind.
 
"Es ist das sechste Mal, dass die EU den 'Internationalen Tag gegen Homophobie' feiert", sagte Buzek in seinen einleitenden Worten. Zudem betonte er, dass die EU alle Formen von Diskriminierung ablehnt, auch in seinem Vertrag und seiner Charta der Grundrechte.
 
Letzte Woche wurde der 60. Jahrestag der Schuman-Erklärung begangen, der jetzt als Europa-Tag gefeiert wird. Das Europäische Parlament öffnete der Bevölkerung seine Türen am 8. und 9. Mai - seine Tage der Offenen Tür. Über 30.000 Bürger besuchten das Parlament in Straßburg und Brüssel.
 
Am Dienstag, 11. Mai, hatte Präsident Buzek den Karlspreis für die Jugend in Aachen verliehen. Den ersten Preis erhielt ein deutsches Projekt, den zweiten und dritten die irische bzw. bulgarischen Teilnehmer. Der Karlspreis selbst wurde zwei Tage später an den polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk verliehen.
 
Am 14. und 15. Mai besuchte Präsident Buzek die Konferenz der Präsidenten der Parlamente der EU in Stockholm, auf der die künftige Zusammenarbeit und die bevorstehende belgische EU-Ratspräsidentschaft diskutiert wurden.
 
Buzek gratulierte den neuen britischen und ungarischen Regierungen zu ihren Amtsübernahmen und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sie sich als stabil und entscheidungsfreudig erweisen.
                              
Außerdem schloss sich Buzek angesichts des Todes zweier italienischer Soldaten in Afghanistan am Montagmorgen den Beileidsbekundungen von italienischen und britischen Abgeordneten an. Auch sollen den Familien der Soldaten, die anderen Truppen angehören und im Dienst der NATO-Mission in Afghanistan ums Leben gekommen sind, das Beileid ausgesprochen werden.
 
Änderungen der Tagesordnung: Abstimmung über die Arbeitszeit-Richtlinie verschoben
 
Das Plenum stimmte darüber ab, die Debatte und Abstimmung über den Bericht von Edit Bauer über die Arbeitszeit von LKW-Fahrern auf Juni zu verschieben. Der Antrag auf Vertagung der Abstimmung, im Namen der EVP-Fraktion, wurde mit 158 Ja-Stimmen bei 137 Ablehnungen und 7 Enthaltungen angenommen.
 
Die Abgeordneten haben sich entschieden, eine Abstimmung über einen Vorschlag zur Entlastung des Haushalts des Rates auf die Tagesordnung am Mittwoch zu setzen. Jedoch wird der Entschließungsantrag, der Kommentare bezüglich der Entscheidung enthält, erst im Juni zur Abstimmung gestellt.
 
Die Debatte über die Verhaftung des Journalisten Ernest Vardanyan in Transnistrien wird durch eine über die Situation in Thailand ersetzt.
 
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EU-Agrarpolitik muss einfacher, transparenter und fairer werden

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Der konservative britische Europa-Abgeordnete Richard Ashworth will die EU-Agrarpolitik"einfacher, fairer und transparenter" machen.

Der konservative britische Europa-Abgeordnete Richard Ashworth

Die EU-Agrarpolitik überfordere die Landwirte mit einem Übermaß an Bürokratie und Auflagen, die in keinem Verhältnis zu den Risiken stünden, meint der britische Europa-Abgeordnete Richard Ashworth, dessen Bericht über die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik heute, Mittwoch 18. Mai, vom Europaparlament in Straßburg verabschiedet wurde.
 
Worum geht es aktuell in Sachen EU-Agrarpolitik?
 
Die Gemeinsame Agrarpolitik macht immer noch rund 40% des EU-Haushalts aus. Wenn man von der EU-Agrarpolitik redet, denken die meisten spontan an Wein-Seen, an Butter-Berge und an die Subventionierung eines ineffizienten Systems. Das war die Debatte von vor rund 15 Jahren. Heute geht es aber vielmehr darum, die Nahrungsmittelversorgung für 500 Millionen europäische Bürger zu vernünftigen Preisen zu gewährleisten.
 
Europa geht durch eine schwere Finanzkrise – kann da die Landwirtschaft ihren Anteil am EU-Haushalt auch über den aktuellen Finanzrahmen der Union, d.h. über 2013 hinaus halten?
 
Wir können die Agrarpolitik nicht reformieren ohne zuvor den Haushalt zu reformieren. Die Wirtschaftskrise und vieles andere mehr waren nicht abzusehen, als wir die Gemeinsame-Agrarpolitik zuletzt reformiert haben. Außerdem stehen die Themen Energie, Klima, die Kontrolle der Migration nun auf der Tagesordnung und die Bürger erwarten, dass Europa hier handelt und konkrete Ergebnisse vorweisen kann – mit gleichen Haushaltsmitteln wie bisher. Die Landwirtschaft wird die 40% des Haushalt nicht leicht verteidigen können.
 
Warum soll die Gemeinsame Agrarpolitik vereinfacht werde? Und wie soll die Vereinfachung den Landwirten helfen? Können Sie ein paar Beispiele nennen?
 
Die Landwirte müssen heute mit einer ganzen Reihe von Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutzauflagen zurechtkommen. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist heutzutage zu bürokratisch und viele Vorschriften stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Risiken.
 
Die meisten Landwirte müssen bereits sehr umfassende Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitsstandards einhalten, die ihnen vom Einzelhandel oder den verarbeitenden Betrieben auferlegt werden.
 
Es ist schon sehr störend, wenn buchstäblich eine Woche später ein Mensch aus einem Amt kommt und die gleichen Dinge noch mal inspiziert. Der ganze Papierkram ein zweites Mal, weil die Systeme nicht aufeinander abgestimmt sind. Diese Zeit geht den Landwirten für ihre eigentliche Arbeit mit den Tieren oder in den Feldern verloren.
 
Ein weiteres Ärgernis für viele Bauern ist, dass sie für jeglichen Fehler in den Formularen bestraft werden, selbst kleinste Fehler haben vollkommen unverhältnismäßig hohe finanzielle Bußen zur Folge. Obwohl die Fehler meist nicht in betrügerischer Absicht geschehen, sondern beispielsweise aufgrund falscher Auskünfte lokaler Behörden. Das ist einfach unfair.
 
Kontrovers ist auch die Frage, warum wir nicht ein Selbstzertifizierungssystem haben könnten, statt dem Herrn vom Amt – meinetwegen mit Zufallskontrollen alle drei Jahre. Wir sollten die Landwirte wie erwachsene Menschen behandeln und Selbstkontrolle ermöglichen.
 
Landwirte aus den neuen EU-Ländern bekommen immer noch niedrigere Beihilfen als jene aus den alten EU-Staaten. Wird sich das nach 2013 ändern?
 
Sie sind auf der Basis von Übergangsregeln beigetreten um ihre Anpassung zu ermöglichen. Dies hat seine Logik, aber ich habe Sympathien für die Bauern in den neuen Staaten und ihren Blick über den Zaun zu den Landwirten in Großbritannien, Deutschland oder Frankreich, die die vollen Beträge bekommen, während sie dies nicht tun.
 
Andererseits ist der stufenweise Übergang für sie auch von Vorteil, nämlich niedrigere Kosten. Ich will, dass Landwirtschaft insgesamt einfacher, fairer und transparenter wird. Ansonsten kann ich absehen, dass die neuen Staaten sich jedweder Reform verwehren, weil sie sich übervorteilt fühlen.
 
Sie waren in den 1970er Jahren selbst ein Landwirt in Neuseeland, kurz bevor Großbritannien der EU beigetreten ist. Wie würden sie den Bauern dort die Landwirtschaft in der EU beschreiben?
 
Zunächst einmal würde ich klarstellen, dass europäische Landwirte im Großen und Ganzen keine Subventionsjunkies sind. Die meisten würden es vorziehen, wirklich unabhängig zu wirtschaften und nicht subventioniert zu werden.
 
Aber man muss auch realistisch sein: Wir sind nicht in Neuseeland. Der durchschnittliche Arbeitslohn ist hier wesentlich höher als in Neuseeland. Aber der durchschnittliche Verdienst eines Landwirts liegt bei uns bei nur etwa der Hälfte des Durchschnittslohnes. Ohne Unterstützung hätten wir eine Krise.
 
Die Öffentlichkeit in Europa hat auch Erwartungen an die Landwirte, was die Umwelt angeht und den Tierschutz, die sanitären Verhältnisse und anderes mehr. Dies bringt Kosten mit sich, die man nicht auf den Verbraucher abwälzen kann. Es ist also nur recht und billig, dass die EU dies anerkennt und die Landwirte für die Bereitstellung sogenannter öffentlicher Güter entlohnt.
 
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"Made in"-Etikettierung bei Textilien wird europäisch einheitlich geregelt

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Kleidungsetiketten: sollen auf jeden Fall verraten, wo ein Kleidungsstück hauptsächlich hergestellt wurde. ©BELGA/FREY/Jean Francois

Kleidungsetiketten ©BELGA/FREY/Jean Francois

Die "Made in" Kennzeichnung für Kleidungsstücke, die innerhalb der EU verkauft werden, soll künftig verbindlich gelten. Am Dienstag haben die Abgeordneten in erster Lesung zu einer entsprechenden Verordnung Stellung genommen. Zudem müsse bald ein harmonisiertes und bindendes System bezüglich der obligatorischen Angaben eingeführt werden, betont das Europäische Parlament.
 
Obligatorische Angaben zum genauen Ursprung der Erzeugnisse sollen den Verbraucher vor irreführenden Angaben zum Herkunftsland schützen, so dass deutlich wird, ob die Textilien in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland, wie beispielsweise China oder Pakistan, hergestellt worden sind.
 
Bisher sind Angaben zum Herstellungsland freiwillig und deren Anwendung in der Praxis von nationalen Gesetzen abhängig. In andere Ländern wie etwa den USA und Japan ist die Ursprungskennzeichnung hingegen schon seit langem gesetzlich geregelt.
 
Schnellere Markteinführung von neuen Textilfasern
 
Die Rechtsvorschriften der EU zur Textiletikettierung beschränken sich momentan auf die Harmonisierung von Textilfaserbezeichnungen (von insgesamt 48 Fasern sind 18 natürlicher und 30 synthetischer Natur) und die Etikettierung der Zusammensetzung von Textilerzeugnissen.
 
Das Parlament sollte ursprünglich nur über den technischen Vorschlag der Kommission für eine schnellere Markteinführung der neuen Fasern abstimmen. Den  Abgeordneten war dies jedoch zu wenig, weshalb sie die verbindliche Ursprungskennzeichnungen in der neuen Verordnung festgeschrieben haben.  
  
EU Gesetzgebung: Neue Etikettierungsvorgaben könnten von Wichtigkeit sein
 
Damit der Verbraucher in der Lage ist, eine gut informierte Wahl zu treffen, wird die EU-Kommission aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahren einen Bericht, und wenn nötig einen Gesetzesentwurf zur Erhebung neuer EU-weiter Kennzeichnungsvorschriften, vorzulegen.
 
Dieser Bericht soll die vereinheitlichten Vorschriften zum Etikettierungssystem für die Pflege der Textilien (bisher auf freiwilliger Basis), die Größe von Kleidung und Schuhen sowie zu Gesundheits- und Sicherheitswarnungen, insbesondere zur Entflammbarkeit und potenziellen Allergie auslösenden Stoffen sowie zur sozialen Etikettierung, untersuchen.
 
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Organspenden über Grenzen hinweg sollen einfacher werden

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Ein Chirurg entnimmt eine Leber aus der gekühlten Salzlösung in der sich ein Spenderorgan rund 8 Stunden aufbewahren lässt. ©BELGA_SCIENCE

Ein Chirurg entnimmt eine Leber aus der gekühlten Salzlösung in der sich ein Spenderorgan rund 8 Stunden aufbewahren lässt. ©BELGA_SCIENCE

EU-weit warten rund 60.000 Menschen auf eine Organspende, jeden Tag sterben im Schnitt 12 von ihnen, weil das benötigte Organ vor Ort nicht verfügbar ist. Einheitlichere Vorschriften für Transplantationen und bessere Zusammenarbeit innerhalb der EU sowie die Überbrückung von Engpässen sollen die Situation verbessern und die Überlebenschancen der Patienten verbessern. Entsprechende Initiativen stehen am Mittwoch zur Abstimmung im Plenum an. 
 
Bisher gibt es in Europa zwei Verbundsystem, in deren Rahmen grenzüberschreitend Transplantate bereitgestellt werden können. Deutschland, Österreich, die Beneluxstaaten sowie Kroatien und Slowenien arbeiten im Rahmen von Eurotransplant zusammen, die skandinavischen Staaten kooperieren im Scandiatransplant-Verbund zusammen.
 
Im Gebiet von Eurotransplant werden immerhin 20% der transplantierten Organe außerhalb des Ursprungslandes eingesetzt, aber nur 2% aller dort gespendeten Organe verlassen die Verbundstaaten.
 
Aktionsplan und Richtlinie stehen zur Entscheidung an
 
Der für die Gesundheitspolitik zuständige Umweltausschuss des Europaparlament hat sich in den letzten Wochen ausführlich mit grenzüberschreitenden Organspenden auseinandergesetzt. Am Mittwoch (19. Mai) stehen eine Aktionsplan und eine Richtlinie im Plenum zur Entscheidung an.  
 
Die Bereitschaft Organe zu spenden und die Möglichkeiten dies zu tun, sind in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt:  In Spanien kommen fast 35 Organspenden auf 1 Millionen Menschen, in Rumänien sind es gerade mal 0,5 Spenden pro Millionen Einwohner.
 
Positiv ist, dass 81% aller Europäer Organspender-Ausweise befürworten. Aber nur 12% besitzen tatsächlich auch einen solchen.
 
Für den slowakischen Europa-Abgeordneten Mirolsav Mikolášik (Europäische Volkspartei) geht es deshalb vor allem darum, mehr Organe für mehr Patienten zu haben”, dafür die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu verstärken und alle Staaten in die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einzubeziehen.
 
Organhandel ausschließen
 
Wert gelegt habe der Umwelt- und Gesundheitsausschuss auf die Freiwilligkeit der Spende und darauf, dass „finanzielle Anreize vollkommen ausgeschlossen" werden, um der Kommerzialisierung und dem Organhandel keinen Vorschub zu leisten, betont Mikolášik. 
 
Die vorgeschlagenen EU-Richtlinie, mit der sich das Plenum auf der Grundlage des Berichts von Mirolsav Mikolášik beschäftigen wird, soll harmonisierte Qualitätsstandards für Organtransplantationen schaffen, Vorschriften und Verfahren angleichen, um eine effiziente Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu ermöglichen.
 
Die EU-Staaten sollen dazu außerdem Behörden bestimmen, die für die Transplantationen und die internationalen Zusammenarbeit bzw. den Organaustausch zuständig sind.
 
Die Mitgliedstaaten werden drei Jahre Zeit haben, um die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 
 
Spenderpässe sollten automatisch angeboten werden
 
Der Umweltausschuss schlägt in seiner vom spanischen Abgeordneten Andres Perello Rodriguez (Sozialisten & Demokraten) abgefassten Stellungnahme zum EU-Aktionsplan bis 2015 außerdem vor, dass die EU-Staaten Spenderpässe systematischer anbieten sollten. Dies könnte beispielsweise bei der Ausgabe von Führerscheinen oder Reisepässen geschehne.
 
„Wir versuchen zu gewährleisten, dass Personen, die eine Organspende zum Überleben benötigen, weiterleben können“, so Perello Rodriguez.
 
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Ehefrauen von Selbständigen sollen ähnliche Mutterschutzrechte wie Angestellte erhalten

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Schwangerschaft und Berufstätigkeit sollen besser vereinbar werden. ©BELGA/Alliance/Hans Wiedl

Schwangerschaft und Berufstätigkeit sollen besser vereinbar werden. ©BELGA/Alliance/Hans Wiedl

Die EU-Mitgliedstaaten sollen selbständig Erwerbstätigen und den Ehe- oder Lebenspartnern selbständig Erwerbstätiger angemessenen Sozialschutz, einschließlich von mindestens 14 Wochen Mutterschutz, gewährleisten. Es sei aber Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen (für Mutterschutz, Krankheit, Invalidität und Alter) auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolgt, so das Europaparlament.
 
Die EU ist dabei, ein seit 1986 bestehendes Gesetz zum Sozialschutz für selbständig Erwerbstätige und Ehegatten oder Lebenspartner selbständiger Erwerbstätiger zu modernisieren. Unter Ehe- oder Lebenspartnern werden Partner verstanden, die regelmäßig dem selbständig Erwerbstätigen im Betrieb zur Hand gehen.
 
Oft geschieht dies in der Landwirtschaft, in kleinen Unternehmen und freien Berufen. Selbständige Erwerbstätige und "mitarbeitende" Ehepartner von Selbständigen erhalten die Möglichkeit, entweder freiwillig einem Sozialversicherungssystem beizutreten oder sie können dazu verpflichtet werden, je nach Entscheidung des Mitgliedstaates, so die Abgeordneten in einem mit dem Ministerrat ausgehandelten Kompromiss.
 
Jede schwangere selbständig erwerbstätige Frau bzw. jede Ehepartnerin eines selbständig Erwerbstätigen soll Anspruch auf "ausreichende" Mutterschaftsleistungen erhalten, um ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen zu können. Diese Leistungen, die auch einen Mutterschaftsurlaub beinhalten, sollen für einen Zeitraum von mindestens 14 Wochen gelten.
 
Das entspricht dem Mindestzeitraum für Mutterschaftsleistungen, der in der "Mutterschaftsurlaubs"-Richtlinie für reguläre Angestellte festgelegt ist. Auch in diesem Punkt entscheiden die Mitgliedstaaten, ob die Leistungen auf freiwilliger oder obligatorischer Basis angeboten werden.
 
Zudem können die Mitgliedstaaten darüber befinden, ob der Urlaub obligatorisch oder freiwillig ist, und ob dieser Sozialschutz "im Verhältnis zur Beteiligung an der Tätigkeit der Selbständigen" stehen könne.
 
Vertretung für die Erwerbstätigkeit
 
Der Zugang zu bestehenden nationalen Diensten, die es ermöglichen, Frauen im Mutterschaftsurlaub zu ersetzen, kann als "eine Alternative zu den Mutterschaftsleistungen gelten oder ein Teil davon", haben die Abgeordneten beschlossen. In diesem Fall würde die im Mutterschaftsurlaub befindliche Frau nicht das volle Mutterschaftsgeld erhalten, sondern sich im Familienunternehmen vertreten lassen.
 
Keine Diskriminierung bei der Gründung eines Unternehmens
 
Das Parlament fordert schließlich die Mitgliedstaaten auf, alle erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft zwischen Ehegatten (oder Lebenspartner, wenn nach innerstaatlichem Recht anerkannt) nicht restriktiver sind als die zwischen anderen Personen.
 
Nächste Schritte
 
Es ist zu erwarten, dass der Rat den am Dienstag vom EP beschlossenen Text  am 7. Juni annehmen wird. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um alle Änderungen der Richtlinie umzusetzen, oder aber bis zu vier Jahre, "wenn die Mitgliedstaaten auf Schwierigkeiten stoßen" bei der Umsetzung des Rechts auf Sozialschutz für selbständig Erwerbstätige und Ehe- bzw. Lebenspartner von Selbständigen.
 
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Flüchtlingsfonds: 6000 € pro Person für freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten

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Abstimmung in Straßburg am 18. Mai 2010

Abstimmung in Straßburg am 18. Mai 2010

Die EU-Staaten steuern weltweit zur so genannten „Neuansiedlung“ von Flüchtlingen viel weniger bei als etwa die Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada. Geht es nach einem vom Parlament geänderten Gesetzesentwurf, sollen Mitgliedstaaten nun bis zu 6000 € pro Person für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten erhalten. Außerdem billigen die Europaabgeordneten die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen.
 
Die EU hat 2008 nur 6,7% der weltweiten Neuansiedlung von Flüchtlingen übernommen (4378 Personen). Momentan beteiligen sich nur zehn EU-Mitgliedstaaten beständig an einem Neuansiedlungsprogramm. Andere Länder stellen vor allem in Notfällen Plätze zur Verfügung, wie etwa Deutschland, das vor kurzem zusagte, 2500 von Syrien und Jordanien kommende irakische Flüchtlinge aufzunehmen.
 
Um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, sich an der Neuansiedlung zu beteiligen, schlagen die Abgeordneten eine Unterstützung von 6000 € pro neu angesiedelter Person im ersten Jahr, 5000 € im zweiten Jahr und 4000 € für die darauffolgenden Jahre vor. Der zusätzliche Betrag der ersten beiden Jahre soll in die Entwicklung eines nachhaltigen Neuansiedlungsprogramms investiert werden.
 
Für das Neuansiedlungsprogramm sollen einige Prioritätskategorien gelten, über die sich Parlament und Rat jedoch uneins sind. Die EU-Abgeordneten wollen Kinder und Frauen, denen Gewalt oder Ausbeutung droht, unbegleitete Minderjährige, Personen, die umfangreiche medizinische Betreuung benötigen und Überlebende von Gewalt und Folter vordringlich behandeln. Der Rat hingegen möchte die Prioritäten in Bezug auf die geografische Herkunft und der Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge setzen.
 
Das Parlament hat den entsprechenden Bericht von Rui TAVARES (VEL/NGL, Portugal) zum "Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013" am Dienstag mit 512 Ja-Stimmen bei 81 Ablehnungen und 7 Enthaltungen angenommen.
 
Errichtung eines Büros zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in Asylfragen
 
Das Parlament hat darüber hinaus den Bericht der britischen Abgeordneten Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Vereinigtes Königreich) über die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in zweiter Lesung angenommen. Das Büro, das in La Valletta auf Malta errichtet werden soll, wird fachkundige Unterstützung für Mitgliedstaaten bereitstellen und darauf achten, dass nationale Behörden verstärkt zusammenarbeiten. Überdies wird es besonders stark betroffene Mitgliedstaaten administrativ unterstützen. Das Parlament und der Rat haben sich in zweiter Lesung darauf geeinigt, das Büro zu beauftragen, den Informationsaustausch über Neuansiedlungsaktionen der Mitgliedstaaten zu koordinieren.
 
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Interview: Grünes Licht für neues EU-Asylbüro

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Jean Lambert

Jean Lambert

Über 250.000 Menschen haben 2008 in der EU um Asyl angesucht. Zum Nachteil der Antragsteller gibt es momentan gleich viele Asylsysteme wie Mitgliedstaaten. Um dies zu ändern, haben die Europarlamentarier am Dienstag der Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zugestimmt. In La Valletta auf Malta soll das Büro „den Mitgliedstaaten helfen, ihre Standards zu erhöhen, damit schutzbedürftige Menschen fairer behandelt werden”, erklärt Berichterstatterin Jean Lambert.
 
Frau Lambert, warum braucht die EU ein Unterstützungsbüro für Asylfragen und was wird es genau tun?
 
Die EU braucht das Büro, weil sich Asylgesetze und Asylrichtlinien von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden – von Systemen, die fast nie den Asylstatus anerkennen bis hin zu sehr gut funktionierenden und kompetenten Systemen.
 
Die Idee hinter dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen ist es, den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Standards zu erhöhen, damit schutzbedürftige Menschen fairer behandelt werden. Deshalb ist es so vordringlich, und für einige Länder, die den Zuwanderungsdruck besonders spüren, ist es wichtig zu wissen, dass sie unterstützt werden und dass ihre Probleme ernst genommen werden.
 
Ein Beispiel: Die statistische Chance eines Irakers in der EU Asyl zu bekommen variiert von 71 % bis zu 2 %, je nach dem, wo er seinen Antrag stellt. Wird die Einrichtung des Büros ausreichen, um derart unterschiedlichen Asylpraktiken anzugleichen?
 
Das Büro selbst wird sicher nicht genug sein, aber es wird helfen. Eine seiner spezifischen Aufgaben wird es sein, standardisierte Informationen über Herkunftsländer bereitzustellen.
 
Wenn Mitgliedstaaten dann Entscheidungen über Menschen treffen aus Ländern, bei denen es heute sehr unterschiedliche Anerkennungsquoten gibt - etwa im Falle des Iraks oder auch Tschetschenien – , sollen die Leute zukünftig fühlen, dass sie fair behandelt werden, und nicht nur anhand von politischen Gegebenheiten im betroffenen Mitgliedstaat.
 
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen wird auf Malta errichtet, was vielleicht symbolhaften Charakter haben soll. Glauben Sie, dass dies den Blickwinkel verändern wird, und vielleicht auch die Last der kleineren Staaten an den Außengrenzen vermindern kann?
 
Ich glaube, wir müssen sehr vorsichtig sein, damit das Büro nicht von der maltesischen Situation vollkommen vereinnahmt. Wir wissen, dass Malta unter starkem Druck steht und sehr unterschiedliche Leute anzieht, Asylwerber oder nicht. Malta hat viel in sein eigenes Asylsystem investiert und war sehr interessiert an dem Projekt.
 
Teilweise dient es als Symbol dafür, den Leuten auf Malta zu zeigen, dass sich die EU mit ihnen solidarisiert. Dennoch ist es ein Asylbüro für die gesamte Europäische Union.
 
Sie haben mit dem Rat über die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen verhandelt. Ist das Ergebnis für das Parlament zufriedenstellend?
 
In einer Verhandlung bekommt man nie alles, was man will. Es stimmt, dass wir bei manchen Themen gerne eine stärkere Rolle des Parlaments gesehen hätten.
 
Wir hätten das Büro lieber in einer Überwachungsrolle als in einer Unterstützungsrolle gesehen. Die Mitgliedstaaten zogen aus bestimmten Gründen ein "Unterstützungsbüro" vor. Aber zumindest fanden wir, dass man mit der schwedischen Ratspräsidentschaft wirklich verhandeln konnte.
 
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EP verabschiedet Gesetzespaket zu Energieeffizienz

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Zeit die Heizung zu wechseln… ©BELGA_Novosti_Vitaliy Ankov

Verrosteter Heizkörper©BELGA_Novosti_Vitaliy Ankov

Das EP hat ein Gesetzespaket zur Energieeffizienz verabschiedet. Dabei handelt es sich zum einen um eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern, die vorschreibt, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen müssen. Zum anderen um eine Richtlinie zu neuen Energiellabels für Haushaltsgeräte und andere Produkte. Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen erhalten künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch.
 
Das Parlament hat am Mittwoch einem neuen Design der EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus" -Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein.
 
Das bereits vorhandene Energielabel hilft Verbrauchern bereits, die laufenden Kosten beim Kauf eines neuen Haushaltsgerätes einzuschätzen. Dazu zählen u.a. Kühl- und Tiefkühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde und Klimaanlagen. Hersteller sind verpflichtet, den jährlichen Energieverbrauch, unabhängig davon, ob das Produkt gute (dunkelgrüne "A" Klasse) oder schlechte (rote "G" Klasse) Leistungen erzielt hat, anzugeben. Je nach Art des Produktes, zeigt das Label also auch den Wasserverbrauch, den Geräuschpegel order die Heizleistung an.
 
Sieben Klassen, sieben Farben - Neue Bestnoten
 
Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der Energieklassen auf sieben beschränkt. Die bisherige Palette reicht von "A" bis "G" und könnte künftig wie folgt aussehen:
 
-     Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "F",
 
-     Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "E",
 
-     Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "D".
 
Die Kennzeichnungsfarbpalette, von Dunkelgrün für die Energieeffizientesten Produkte bis Rot für die am wenigsten Energieeffizienten Produkte, wird entsprechend angepasst, so dass die höchste Energieeffizienzklasse weiterhin Dunkelgrün sein und die am wenigsten Energieeffiziente Rot sein wird.
 
Die Energieklassen und speziellen Produkte, die gekennzeichnet sein müssen, werden von einer Arbeitsgruppe der Kommission bestimmt.
 
Werbung für Haushaltsgeräte muss auf die Energieeffizienz hinweisen
 
Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, muss die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Werbung mit zusätzlichen Informationen soll dem Verbraucher helfen, die Wahl auf Produkte zu lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie und die Energiekosten auf lange Sicht reduzieren.
 
Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften, wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind, zur Verfügung gestellt.
 
Energielabel für Fensterrahmen und andere energiesparende Produkte
 
Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u.a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräten, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.
 
Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasung and Rahmen oder Außentüren.
 
Sobald die neuen Regeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
 
Der Bericht des Parlaments ist von der Abgeordneten Anni PODIMATA (S&D, Griechenland) verfasst worden.
 
Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen
 
Bereits am Dienstag hat das EP  die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.
 
Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte CO2 Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn Jahren zu erreichen.
 
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen.  
 
Höhere Standards für neue Gebäude
 
Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
 
Anpassung von bereits bestehenden Gebäuden
 
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
 
Der Bericht des Parlaments wurde von der Abgeordneten Silvia-Adriana TICĂU (S&D, Rumänien) verfasst.
 
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Europaparlament legt Veto gegen die Genehmigung von "Fleischkleber" ein

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Fleisch in Naturform ©BELGA/Science

Fleisch in Naturform ©BELGA/Science

Das Europäische Parlament hat die Zulassung von Thrombin-"Fleischkleber" als Lebensmittelzusatzstoff gestoppt. Das Enzym von Schweinen oder Rindern kann dazu verwendet werden, aus mehreren Fleischresten ein einzelnes Fleischprodukt zu formen. Solche wiederhergestellten Fleischerzeugnisse trügen ein unvertretbar hohes Risiko einer Irreführung der Verbraucher, so die Abgeordneten.
 
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, Schweine- bzw. Rinderthrombin auf die Liste der zugelassenen Zusatzstoffe zu setzen. Das Europaparlament hat sich jedoch mit knapper Mehrheit (370 Ja-Stimmen, 262 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen) gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Eine Mindestanzahl an 369 Ja-Stimmen war nötig, um dass Vetorecht des Parlaments im Rahmen des sogenannten "Regelungsverfahren mit Kontrolle" effektiv einzusetzen.
 
Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Jo Leinen (SPD), sagte im Plenum: "Die Verbraucher in Europa sollten darauf vertrauen können, dass sie ein echtes Steak oder einen echten Schinken kaufen und nicht Fleischstücke, die zusammengeklebt wurden." Pilar Ayuso (EVP, ES) argumentierte hingegen, dass der Klebeprozess als sicher erklärt wurde und dies bereits in einigen Ländern praktiziert werde.
 
Die Entscheidung, ob Thrombin als "Verarbeitungshilfsstoff" in Lebensmitteln verwendet wird, obliegt derzeit den nationalen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Kommission sollte abklären, ob Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff der Regulierung auf EU-Ebene unterliege. Nach EU-Recht kann ein Zusatzstoff nur in der Europäischen Union zugelassen werden, wenn es zum Nutzen der Verbraucher ist und sie nicht in die Irre führt.
 
Nach dem Vorschlag der Kommission wäre eine Kennzeichnung der mit Thrombin wiederhergestellten Fleischerzeugnisse erforderlich. Außerdem wäre ihre Verwendung in Restaurants ausgeschlossen. Jedoch sind die Abgeordneten der Auffassung, dass diese Maßnahmen keinen angemessenen Schutz gegen die Irreführung der Verbraucher dargestellt hätten.
 
Das Parlament betonte, dass "die Gefahr eines Befalls mit krankheitserregenden Bakterien besonders groß ist, weil das Zusammenfügen in kaltem Zustand, ohne Zugabe von Salz und ohne eine anschließende Erhitzung durchgeführt werden kann und daher die Sicherheit des Endprodukts nicht garantiert werden kann"
 
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Europa-Abgeordnete debattieren ordnungspolitische Lehren aus der Krise

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López Garrido Diego und  Olli Rehn sowie die Europa-Abgeordneten Joseph Daul, Martin Schulz, Guy Verhofstadt, Rebecca Harms, Timothy Kirkhope, Lothar Bisky und Niki Tzavela

López Garrido Diego und Olli Rehn sowie die Europa-Abgeordneten Joseph Daul, Martin Schulz, Guy Verhofstadt, Rebecca Harms, Timothy Kirkhope, Lothar Bisky und Niki Tzavela

In der Debatte über die Finanzkrise am Mittwochmorgen forderten Sprecher verschiedenster Fraktionen stärkere Sanktionsmechanismen gegenüber Mitgliedsstaaten, die die Verpflichtungen aus der Euro-Mitgliedschaft nicht einhalten. Außerdem wurde die Notwendigkeit einer wirksamen Finanzmarktregulierung betont.
 
Der spanische EU-Staatssekretär Lopez Garrido sprach davon, dass die jetzigen Maßnahmen vor allem dazu angelegt sein, kurzfristig zu helfen. Längerfristig komme es auf eine Reform des Gesundheitswesen, der Rentenversicherung und des Arbeitsmarktes an. Außerdem müssten die EU-Staaten ihre Wirtschaftspolitik stärker koordinieren.
 
Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn sprach sich für einen verbesserten Stabilitäts- und Wachstumspakt aus. Es müsse möglich sein, dass die EU bereits vor der Verabschiedung der nationalen Haushalte diese unter die Lupe nehmen und Empfehlungen abgeben könnte.
 
Joseph Daul, der Fraktionschef der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP) zog ähnliche Lehren aus den vergangenen Wochen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Wahrheit über die öffentlichen Haushalte der Euro-Länder frühzeitig festgestellt werden kann, auch wenn dies unangenehm für die einzelnen Regierungen sei.
 
Überwachung und Strafen seien genauso notwendig wie eine Abkehr von kurzfristigen Denken in nationalen politischen Kategorien. Die Defizite der nationalen Haushalte müssten dringend verringert werden und wenn überall gespart werde, müssten Europa-Abgeordnete und EU-Beamte mit gutem Beispiel voran gehen, so Daul.
 
Der Fraktionschef der Sozialisten und Demokraten im Europaparlament Martin Schulz (SPD) kritisierte die Rolle amerikanischer Rating-Agenturen, die „exakt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Spekulation gegen Griechenland ihren Höhepunkt erreicht, schon das nächste Ziel anvisieren und Portugal nach unten stufen“. Die Agenturen „die über das Schicksal ganzer Völker entscheiden“ gehörten „kontrolliert und Regeln unterworfen“. Schulz fügte hinzu, dass „das schon vor Jahren hätte geschehen müssen, aber abgelehnt worden“ sei.
 
Der Fraktionschef der Liberalen, der Belgier Guy Verhofstadt mahnte an, dass die Kommission eine zentrale Rolle bei Vorschlägen zur Krisenbewältigung einnehmen sollte. Die EU-Exekutive solle nicht auf  Initiativen der Staats- und Regierungschefs warten, sondern selber Vorschläge im Sinne der gesamten Union machen.
 
Verhofstadt mahnte auch mehr Umsicht und Diskretion an. Es könne nicht sein, dass nach jedem Gipfel die Rettungspakete durch Indiskretionen und öffentliche Äußerungen sabotiert würden.Verhofstadt unterstützte den Vorschlag der Kommission, wonach die nationalen Haushalte bereits vor der Verabschiedung einer Überprüfung durch die EU unterzogen werden könnten. Außerdem wiederholte er die Forderung, einen Europäischen Währungsfonds zu schaffen.
 
Die deutsche Ko-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Rebecca Harms kritisierte, dass die Politik seit der Lehman-Pleite 2008 an Symptomen kuriere und mit Abermilliarden Banken rette, aber sich nicht wirklich traue, die Finanzmärkte zu regulieren.
 
„Der Staat muss mit großer Entschiedenheit auf die Finanzmärkte zurückkehren. Wir glauben, dass die ganzen Gift-Papiere und Leerverkäufe EU-weit verboten werden müssen, dass Hedge-Fonds an die allerkürzeste Leine gehören und dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer jetzt nichts mehr nur für Sonntagsreden sein darf“, so Harms.
 
Für die Vereinigte Linke kritisierte Fraktionschef Lothar Bisky, dass die politischen Maßnahmen im Zuge der Krisenreaktion bisher weitgehend von den Regierungen bestimmt worden sein: „Die Parlamente haben bisher zu wenig zu sagen, und da muss man sich wehren“. Die Regierungen hätten mit gewaltigen Summen an Steuergeldern „den Kasinokapitalismus gerettet“.
 
Bisky kritisierte weiter, dass das „Pochen auf den gescheiterten Stabilitäts- und Wachstumspakt mit einer sinnvollen wirtschaftspolitischen Koordination wenig zu tun“ habe. „Es fehlt eine Sozialunion, die Reregulierung des Finanzsektors, eine koordinierte Steuerpolitik, es fehlt eine koordinierte Lohnpolitik, es fehlt die Finanztransaktionssteuer“.
 
Für die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten sprach sich Timothy Kirkhope zwar dafür aus, dass die EU das Recht haben sollte, Informationen bereits über die Haushaltsentwürfe der Mitgliedsstaaten zu bekommen. Ansonsten aber brauche die EU nicht mehr Kompetenzen, sondern den Willen Beschlossenes auch tatsächlich umzusetzen.
 
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Kürzere Wartezeiten bei Organspenden

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Die Britin Jennifer Sutton sieht sich in einer Ausstellung ihr früheres Herz an, das durch ein Spenderorgan ersetzt wurde. ©BELGA/AFP/SHAUN CURRY

Die Britin Jennifer Sutton sieht sich in einer Ausstellung ihr früheres Herz an, das durch ein Spenderorgan ersetzt wurde. ©BELGA/AFP/SHAUN CURRY

Personen, die eine Organspende benötigen, sollen in Zukunft mit kürzeren Wartezeiten rechnen können. Die diesbezügliche EU-Richtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organtransplantationen ist am Mittwoch vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Die Richtlinie deckt alle Stufen von der Spende bis zur Transplantation ab und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Abgeordneten haben außerdem die Entschließung des Aktionsplans zu Organspenden angenommen.
 
In den letzten 50 Jahren wurden Organtransplantationen weltweit zur gängigen Praxis und sind oft die einzige mögliche Behandlung. Doch die Wartezeiten sind lang. Ca. 60 000 Patienten in der EU stehen auf Wartelisten, und jeden Tag sterben 12 Menschen, während sie auf eine Organspende warten.
 
EU-weite Qualitäts- und Sicherheitsstandards würden Organspenden, Transplantationen und den Austausch von Organen zwischen EU-Ländern ermöglichen. Der mit dem Ministerrat erzielte Kompromiss ist am Mittwoch mit 643 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen worden. Berichterstatter des Parlaments für den Richtlinienentwurf war Miroslav MIKOLÁŠIK (EVP, Slovakei).
 
Qualität und Sicherheit gewährleisten
 
Ein entscheidender Schritt sei es, die für Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Organtransplantationen verantwortlichen Behörden in jedem Land zu bestimmen. Diese Behörden müssen Regeln erstellen, die auf den Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Richtlinie basieren und alle Phasen von der Organspende bis zur Transplantation oder Beseitigung umfassen. Mitgliedstaaten können, sofern sie wollen, auch strengere Regelungen beibehalten oder einführen.
 
Die Behörden werden Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren genehmigen, Berichts- und Verwaltungssysteme für schwerwiegende Nebenwirkungen einrichten, Daten zu Transplantationsresultaten und den Tausch von Organen mit anderen Mitgliedsstaaten und Drittländern überwachen. Die Rückverfolgung vom Spender zum Patienten und andersherum wird Teil dieses Systems sein, während Vertraulichkeit und Datenschutz garantiert wird.
 
Der Kompromisstext schreibt ebenfalls bestimmte Daten vor, die bei jeder Organspende erfasst werden müssen. Ausnahmen davon sind möglich, wenn eine Risiko-Nutzen Analyse zeigt, dass der zu erwartende Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das involvierte medizinische Personal entsprechende Qualifikationen oder Kompetenzen aufweisen.
 
Lebendspender und die Bekämpfung des Organhandels
 
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bestmöglichen Schutz für Lebendspender garantieren. Menschliche Organspenden müssen „freiwillig und unentgeltlich“ sein, jedoch fügen die EU-Parlamentarier hinzu, dass „der Grundsatz der Unentgeltlichkeit einer Entschädigung für den Lebendspender nicht entgegen steht, sofern diese auf einen Ausgleich der mit der Spende verbundenen Ausgaben und Unannehmlichkeiten beschränkt bleibt“. Die Mitgliedstaaten sollen überdies Werbung für Organspenden, die auf einen finanziellen Nutzen abzielt, verbieten.
 
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten
 
Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, will die Kommission ein Netz der zuständigen Behörden einführen und Verfahren zur Informationsübermittlung zwischen Mitgliedsstaaten einrichten. Die Mitgliedsstaaten können ebenfalls Vereinbarungen mit Europäischen Organ-Austauschorganisationen einführen und ihnen Aufgaben übergeben, welche mit dem Austausch von Organen verbunden sind.
 
Nächste Schritte
 
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in spätestens zwei Jahren ab ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
 
Aktionsplan zu Organspenden und Transplantation (2009-2015)
 
In einem Initiativbericht des spanischen Abgeordneten Andres PERELLO RODRIGUEZ (S&D, Spanien), der ebenfalls am Mittwoch angenommen wurde, wird der Aktionsplan der Kommission zu Organspenden begrüßt. Des Weiteren wird die Wichtigkeit, Koordinatoren für Organspenden und Transplantation in jedem Krankenhaus zu benennen, unterstrichen. Zusammen mit einem Austausch von Information und „guter Praktiken“ würde das den Ländern, in denen Organe schwer erhältlich sind, helfen, ihre Spenderraten zu erhöhen.
 
Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten dringend auf, es ihren Bürgern etwa im Zuge einer Reisepass- oder Führerscheinerneuerung zu ermöglichen, einem „Spendenregister“ beizutreten und Organspender auf ihrem Personalausweis oder Führerschein auch als solche auszuweisen.
 
Die Mitgliedsstaaten sollen darüber hinaus in Betracht ziehen, eine Online-Anmeldung in der nationalen und Europäischen Spenderdatei anzubieten. Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, über die Einführung eines Systems in so vielen Mitgliedsstaaten wie möglich nachzudenken, in welchem die Wünsche der Bürger berücksichtigt werden. Die Entschließung ist durch Handzeichen angenommen worden.
 
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EU-Binnenmarkt, Regionalpolitik und gesunde öffentliche Finanzen unverzichtbar für Erreichung der EU-2020-Ziele

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Abstimmung am Donnerstag

Abstimmung am Donnerstag

In einer Reihe von Entschließungen, die am Donnerstag angenommen wurden, beharrten die Abgeordneten darauf, dass die Komplettierung des Binnenmarktes, die Sanierung der öffentlichen Finanzen sowie die EU-Regionalpolitik zentrale Elemente für den Erfolg der wirtschaftspolitischen EU-2020-Strategie darstellen. Die Abstimmung über eine gesonderte Entschließung zur EU-2020-Strategie wurde auf Juni verschoben.
 
Die EU solle eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen verabschieden, die sich auf die Entwicklung des Europäischen Binnenmarkts bis Mai 2011 beziehen, heißt es in der von Louis Grech (S&D) ausgearbeiteten Entschließung zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger, die mit 578 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen angenommen wurde.
 
Eine Stärkung des Binnenmarktes sowie ein integrierter und an den Bürgern orientierte Ansatz seien für die soziale Dimension der EU unabdingbar, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht würde. Mit der Resolution nimmt das EP Stellung zu einem von Mario Monti im Auftrag von Kommissionspräsident José Manuel Barroso erstellten Bericht zur Wiederbelebung des Binnenmarktes.
 
Sanierung der öffentlichen Finanzen
 
Die Abgeordneten haben ebenfalls ein Entschließung über die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen mit 302 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Darin betonen sie u.a., dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden in den Überwachungsverfahren eine "deutlich hervorgehobene und explizite Rolle" einnehmen sollte.
 
Ferner ist die Kommission aufgerufen, die Qualität der Schulden der Mitgliedsstaaten zu bewerten und die Statistik zur Staatsverschuldung zu beaufsichtigen
 
Die gegenwärtige Finanzkrise habe "überaus deutlich" die direkte Verbindung zwischen der Stabilität der Finanzmärkte und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aufgezeigt, so das EP. Es betont in diesem Zusammenhang besonders die Notwendigkeit von "verstärkten und integrierten aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Finanzmärkte", die starke Mechanismen für den Verbraucher- und Anlegerschutz enthalten.
 
Zudem machen die Abgeordneten deutlich, dass ein Mangel an effektiver statistischer Governance bzw. an unabhängigen Statistikämtern in den Mitgliedstaaten die Integrität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen untergräbt. Erforderlich sei daher ein "effizientes und tatsächlich unabhängiges Statistikwesen und eine ordnungsgemäße Aufsicht der Kommission".
 
Am Ende der Abstimmung zog der Verfasser der Entschließung, Liem HOANG NGOC (S&D, Frankreich), seinen Namen von der Entschließung zurück, da sie in der nun angenommenen Form einen schweren Schlag für die EU-Bürger darstelle. Er sagte ferner, dass " EVP und die Liberalen die Bürger für die Krise zahlen lassen wolle".
 
Regionalpolitik, Forschung und Entwicklung
 
Die ebenfalls am Donnerstag (per Handzeichen) angenommene Entschließung von Ricardo CORTÉS LASTRA (S&D, Spanien) über den "Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020" betont die Wichtigkeit der Beteiligung von lokalen und regionalen Behörden, sowie von gesellschaftlichen Interessengruppen, bei der Umsetzung der EU 2020 Strategie.
 
Schließlich nahm das EP mit 559 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen eine Entschließung von Lambert VAN NISTELROOIJ (EVP, Niederlande) an, in der es mehr Synergien zwischen Forschungs- und Innovationsförderung der EU, dem Fonds für regionale Entwicklung und dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung fordert. In der Entschließung betonen die Abgeordneten außerdem, dass ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zunehmend von der Kapazität der regionalen Wirtschaft abhängig ist, innovativ zu sein und in neue Technologien zu investieren.
 
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Ziel der EU im Südkaukasus: offene, friedliche, stabile und demokratische Staaten

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  • EU-Abgeordnete warnen vor Desinteresse
  • "Nicht warten bis Lage eskaliert"
  • Parlamentsplenum debattierte Annäherung an EU von Aserbaidschan, Armenien und Georgien am Donnerstag
Russische Panzer verlassen Süd-Ossetien (23. August 2008) ©BELGA_AFP_DMITRY KOSTYUKOV

Russische Panzer verlassen Süd-Ossetien (23. August 2008) ©BELGA_AFP_DMITRY KOSTYUKOV

„Wir vergessen gelegentlich, dass der Südkaukasus in Europa liegt“, meint EU-Parlamentsberichterstatter Evgeni Kirilov. In seinem Bericht für die Plenarsitzung erinnert der bulgarische Abgeordnete daran, dass es Ziel der Union sein müsse, in dieser Region zur Entwicklung „offener, friedlicher, stabiler und demokratischer Staaten“ beizutragen. Am Donnerstag (20. Mai) verabschiedet das Plenum in Straßburg seinen Bericht „über die Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus".
 
Die Verbesserung der Sicherheitslage in der Region sei nicht nur wichtig für die (wirtschaftliche) Entwicklung, sondern auch für Fortschritte im Hinblick auf die Integration mit dem Rest Europas und der EU, unterstreicht Kirilov. Er weißt darauf hin, dass Verhandlungen über Assoziierungsabkommen zwischen den drei Ländern und der EU unmittelbar bevorstünden.
Nachbarn in Europa: Armenien, Aserbaidschan und Georgien

Landkarte Armenien, Aserbaidschan und Georgien

 
Langfristig "steht einer Mitgliedschaft nichts im Wege"
 
Für den tschechischen Europa-Abgeordneten Milan Cabrnoch steht einem späterem Beitritt der drei Länder grundsätzlich nichts im Wege, wenn man davon ausgehe, dass die EU ein „freiwilliger Verbund von Ländern ist, die ein gemeinsames Interesse am freien Fluss von Kapital, Gütern, Dienstleistungen und Personen haben und bestimmte gemeinsame Spielregeln akzeptieren und Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit anstreben“.
 
"Die EU hat zulange nur zugeschaut"
 
Für Kirilov steht außer Frage, dass sich die EU dem Südkaukasus stärker zuwenden sollte und in der Region noch „viel mehr Präsenz zeigen“ sollte. Es dürfe nicht sein, dass die EU sich erst intensiv mit den Ländern der Nachbarschaft befasse, wenn es zu Konflikten komme wie etwa als der Konflikt zwischen Russland und Georgien im Sommer 2008 eskalierte. Auch der Konflikt um Bergkarabach könne jederzeit neu entflammen, unterstreicht Kirilov. Die EU habe zu lange einfach nur zugeschaut.
 
Ein Ansatz für die Verbesserung der Situation im Südkaukasus sieht Kirilov darin, die Annäherung der drei Länder untereinander zu fördern. „Wir sollten alles versuchen, um den Austausch der Menschen zu befördern, politische Begegnungen, kulturelle, Jugendaustausch“, damit ein Klima des gegenseitigen Vertrauens entstehe.
 
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