Pressemitteilung
Kürzere Wartezeiten bei Organspenden
Gesundheitswesen - 19-05-2010 - 13:57
Plenartagung
Plenartagung
Personen, die eine Organspende benötigen, sollen in Zukunft mit kürzeren Wartezeiten rechnen können. Die diesbezügliche EU-Richtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organtransplantationen ist am Mittwoch vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Die Richtlinie deckt alle Stufen von der Spende bis zur Transplantation ab und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Abgeordneten haben außerdem die Entschließung des Aktionsplans zu Organspenden angenommen.
In den letzten 50 Jahren wurden Organtransplantationen weltweit zur gängigen Praxis und sind oft die einzige mögliche Behandlung. Doch die Wartezeiten sind lang. Ca. 60 000 Patienten in der EU stehen auf Wartelisten, und jeden Tag sterben 12 Menschen, während sie auf eine Organspende warten. EU-weite Qualitäts- und Sicherheitsstandards würden Organspenden, Transplantationen und den Austausch von Organen zwischen EU-Ländern ermöglichen. Der mit dem Ministerrat erzielte Kompromiss ist am Mittwoch mit 643 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen worden. Berichterstatter des Parlaments für den Richtlinienentwurf war Miroslav MIKOLÁŠIK (EVP, Slovakei).
Qualität und Sicherheit gewährleisten
Ein entscheidender Schritt sei es, die für Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Organtransplantationen verantwortlichen Behörden in jedem Land zu bestimmen. Diese Behörden müssen Regeln erstellen, die auf den Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Richtlinie basieren und alle Phasen von der Organspende bis zur Transplantation oder Beseitigung umfassen. Mitgliedstaaten können, sofern sie wollen, auch strengere Regelungen beibehalten oder einführen.
Die Behörden werden Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren genehmigen, Berichts- und Verwaltungssysteme für schwerwiegende Nebenwirkungen einrichten, Daten zu Transplantationsresultaten und den Tausch von Organen mit anderen Mitgliedsstaaten und Drittländern überwachen. Die Rückverfolgung vom Spender zum Patienten und andersherum wird Teil dieses Systems sein, während Vertraulichkeit und Datenschutz garantiert wird. Der Kompromisstext schreibt ebenfalls bestimmte Daten vor, die bei jeder Organspende erfasst werden müssen. Ausnahmen davon sind möglich, wenn eine Risiko-Nutzen Analyse zeigt, dass der zu erwartende Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das involvierte medizinische Personal entsprechende Qualifikationen oder Kompetenzen aufweisen.
Lebendspender und die Bekämpfung des Organhandels
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bestmöglichen Schutz für Lebendspender garantieren. Menschliche Organspenden müssen „freiwillig und unentgeltlich“ sein, jedoch fügen die EU-Parlamentarier hinzu, dass „der Grundsatz der Unentgeltlichkeit einer Entschädigung für den Lebendspender nicht entgegen steht, sofern diese auf einen Ausgleich der mit der Spende verbundenen Ausgaben und Unannehmlichkeiten beschränkt bleibt“. Die Mitgliedstaaten sollen überdies Werbung für Organspenden, die auf einen finanziellen Nutzen abzielt, verbieten.
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten
Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, will die Kommission ein Netz der zuständigen Behörden einführen und Verfahren zur Informationsübermittlung zwischen Mitgliedsstaaten einrichten. Die Mitgliedsstaaten können ebenfalls Vereinbarungen mit Europäischen Organ-Austauschorganisationen einführen und ihnen Aufgaben übergeben, welche mit dem Austausch von Organen verbunden sind.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in spätestens zwei Jahren ab ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Aktionsplan zu Organspenden und Transplantation (2009-2015)
In einem Initiativbericht des spanischen Abgeordneten Andres PERELLO RODRIGUEZ (S&D, Spanien), der ebenfalls am Mittwoch angenommen wurde, wird der Aktionsplan der Kommission zu Organspenden begrüßt. Des Weiteren wird die Wichtigkeit, Koordinatoren für Organspenden und Transplantation in jedem Krankenhaus zu benennen, unterstrichen. Zusammen mit einem Austausch von Information und „guter Praktiken“ würde das den Ländern, in denen Organe schwer erhältlich sind, helfen, ihre Spenderraten zu erhöhen.
Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten dringend auf, es ihren Bürgern etwa im Zuge einer Reisepass- oder Führerscheinerneuerung zu ermöglichen, einem „Spendenregister“ beizutreten und Organspender auf ihrem Personalausweis oder Führerschein auch als solche auszuweisen. Die Mitgliedsstaaten sollen darüber hinaus in Betracht ziehen, eine Online-Anmeldung in der nationalen und Europäischen Spenderdatei anzubieten. Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, über die Einführung eines Systems in so vielen Mitgliedsstaaten wie möglich nachzudenken, in welchem die Wünsche der Bürger berücksichtigt werden. Die Entschließung ist durch Handzeichen angenommen worden.
REF: 20100517IPR74647
