Hintergrund-Dossier
 

Politische Meilensteine des ersten Halbjahres 2010

Institutionen - 23-07-2010 - 12:07
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  • SWIFT-Abkommen neu verhandelt
  • Neue Kommission
Wichtige Momente des Jahres 2010

Wichtige Momente des Jahres 2010

Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags wurden die Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments erweitert, was sich beispielsweise daran zeigte, dass die Abgeordneten mit neuem Elan die Kommission und den Rat dazu brachten, das SWIFT-Abkommen mit den USA neu zu verhandeln.

Das Parlament hat auch eigene Vorstellungen vom Europäischen Diplomatischen Dienst durchgesetzt und mehr Mitbestimmung bei der Haushaltsgestaltung des neuen Dienstes durchgesetzt.
 
Lesen Sie mehr in unseren Zusammenfassung der interessantesten Ereignisse des ersten Halbjahres 2010.
 
 
REF: 20100630FCS77235

Wahl der Kommission: ein Ende und ein neuer Anfang

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Kommissionskandidaten vor der entscheidenden Abstimmung

Kommissionskandidaten vor der entscheidenden Abstimmung

Am 9. Februar war es endlich soweit, das Europäische Parlament stimmte über die neue Europäische Kommission ab und bestätigte dabei mit deutlicher Mehrheit die politische Führung der EU-Behörde um Kommissionspräsident Barroso: 488 Abgeordnete stimmten für die Bestätigung, 137 dagegen und 72 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
 
Nun sei für die EU-Exekutive die Zeit des Handelns" gekommen, sagte Parlamentspräsident Jerzy Buzek zum Amtsantritt der Kommission am Tag nach der Abstimmung, am Mittwoch, 10. Februar.
 
Die alte Kommissionsmannschaft war seit November 2009 nur noch geschäftsführend im Amt und beschränkte sich daher auf das Tagessgeschäft, ohne neue politische Initiativen zu ergreifen.
 
Entscheidung über den Präsidenten: Der Bestätigung der neuen Kommission ist ein umfassendes Verfahren vorausgegangen, dass nach den Europawahlen begonnen hatte, wobei zunächst einmal die Entscheidung anstand, ob der Portugiese José Manuel Barroso für weitere fünf Jahre die Kommission leiten solle. Nach der offiziellen Nominierung durch die EU-Mitgliedstaaten stimmte auch das Parlament am 16. September mehrheitlich für die Bestätigung Barrosos (382 Stimmen für den Kandidaten und 219 gegen ihn, bei 117 Enthaltungen).
 
Nominierung der Ressortchefs: In den Wochen darauf reichten die Regierungen der 26 weiteren Mitgliedsstaaten ihre Vorschläge für die Kommissionsposten beim Präsidenten ein und verhandelten mit ihm über die Ressorts für die einzelnen Kandidaten.
 
Am 19. November einigten sich die Mitgliedstaaten auβerdem darauf, die bisherige Handelskommissarin Catherine Ashton für das neue Amt der Hohen Vertreterin für die Außenpolitik zu benennen – eine Position, die mit der Vizepräsidentschaft der Kommission verknüpft ist, weshalb auch Ashton im Rahmen der Anhörungen im Parlament vorsprechen musste.
 
Ein einzigartiges Bestätigungsverfahren - politisch und in Zahlen
 
Im Rahmen der Anhörungen wurden die insgesamt 27 Kandidaten (die ursprüngliche Kandidatin Bulgariens zog sich nach starker Kritik seitens mehrerer Fraktionen zurück) jeweils drei Stunden lag angehört und mussten Fragen zu ihren politischen Ideen und Zielen, zu den vorgesehenen Fachressorts sowie zu ihrer Persönlichkeit und Laufbahn beantworten.
 
In insgesamt 81 Stunden bemühten sie sich, rund 1.750 Fragen der Parlamentarier zu parieren. Die offizielle Amtszeit der neuen Kommissare beträgt übrigens 1.725 Tage…
 
Auch wenn mancher der Kandidaten zunächst nur im Heimatland bekannt war, über ein mangelndes Medienecho können sich die EU-Politiker in diesem Falle nicht beklagen: Allein in den Printmedien Europas wurde in rund 2.000 Artikeln über die Anhörungen und die Kandidaten berichtet. Besonders gefesselt hat das Verfahren Medien und Politik in Bulgarien - wo rund 300 Presseartikel zum Thema veröffentlicht wurden.
 
Der Pressedienst des Europaparlaments hat zu den Anhörungen 36 Pressemitteilungen herausgegeben und die Online-Redaktion des Parlaments veröffentlichte 20 Artikel auf der Website.
 
Speziell für die Anhörungen wurden 80 Fernsehsender und 22 Foto-Agenturen akkreditiert. Auch der parlamentseigene Web-TV-Sender war dabei, übertrug live und berichtete in 22 Sprachen über die Anhörungen. Und allein für die schriftlichen Fragen und Antworten im Rahmen der Anhörungen wurden zusammen genommen 3.300 Seiten übersetzt.
 
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EU vor Verhandlungen über ein neues SWIFT-Abkommen

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SWIFT-Code auf Überweisungsträger ©BELGA_imagebroker_Bernhard Classen

SWIFT-Code auf Überweisungsträger ©BELGA_imagebroker_Bernhard Classen

Am Montag haben es die EU-Außenminister offiziell bestätigt: Das SWIFT-Abkommen, das US-Behörden direkten Zugriff auf europäische Bankdaten erlaubte, ist nach der Ablehnung durch das Europaparlament null und nichtig. Am Donnerstag (25. Februar) erklärten die EU-Innenminister, Verhandlungen über ein neues Abkommen aufnehmen zu wollen. „Die USA haben verstanden, dass das neue Abkommen die Forderungen des Europaparlaments berücksichtigen muss“, sagte der spanische Innenminister Pérez Rubalcaba.
 
Alfredo Pérez Rubalcaba unterstrich am Donnerstag auch, dass die Innenminister ein gemeinsames EU-Abkommen mit den USA anstrebten und sich gegen bilaterale Lösungen ausgesprochen hätten.
 
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstöm hatte zuvor erklärt, dass die Kommission den Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorbereite, welches dann von Ministerrat und Europaparlament angenommen werden müsste.
 
Die USA hatten vor der Abstimmung des Europaparlaments über das SWIFT-Abkommen am 11. Februar den Europa-Abgeordneten deutlich gemacht, dass sie in einer Ablehnung einen Rückschlag für die Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung sähen. Sowohl der amerikanische EU-Botschafter als auch Außenministerin Clinton waren vorstellig geworden. Das EU-Parlament lehnte das Abkommen vor zwei Wochen dennoch mit deutlicher Mehrheit ab (378 zu 196 Stimmen bei 31 Enthaltungen).
 
„Der US-Kongress würde umgekehrt nichts vergleichbares akzeptieren"
 
„Wenn die US-Regierung dem amerikanischen Kongress etwas Vergleichbares vorschlagen würde, im großen Stil Bankdaten amerikanischer Bürger an eine fremde Macht weiterzugeben – wir wissen wohl alle, was der Kongress dazu sagen würde, oder nicht?“, hatte Jeanine Hennis-Plasschaert, die Berichterstatterin des Parlaments, vor der Abstimmung gesagt. Die liberale niederländische Abgeordnete betonte, dass sie für eine Partnerschaft mit den USA „Schulter an Schulter“ eintrete.
 
Parlament und europäisches Rechtsverständnis missachtet
 
„Der gezielte Austausch und die Auswertung von Daten ist im Rahmen der Terrorbekämpfung notwendig und wird es bleiben“, so Hennis-Plasschaert. Aber die „Regeln zur Datenübertragung und zur Speicherung ist nicht verhältnismäßig im Vergleich zum Sicherheitsinteresse“. Das ausgehandelte Abkommen sei in wichtigen Punkten nicht mit europäischem Recht vereinbar, so die Berichterstatterin, und verwies insbesondere darauf, dass die Gerichtsbarkeit vollkommen außen vor geblieben wäre.
 
Parlamentspräsident Jerzy Buzek sprach nach der Abstimmung davon, dass „die Mehrheit im Europäischen Parlament der Ansicht sei, „dass in dem Text, der uns vom Rat vorgelegt wurde, nicht das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit einerseits und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte andererseits gefunden wurde."
 
Der ÖVP-Abgeordnete Ernst Strasser sagte, die Abgeordneten könnten „die Art und Weise, wie dieser Text entstanden ist, nicht akzeptieren“. Außerdem habe der Rat trotz anderslautender Erklärungen wichtige Kritikpunkte des Parlaments nicht berücksichtigt, etwa was das „Klagerecht und die Löschung von Daten“ angehe.
 
Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion Martin Schulz sprach davon, „dass es nicht nur ein Irrtum der amerikanischen Diplomatie" gewesen sei, „sondern auch der Regierungen der Europäischen Union, die glaubten, man könne ein Abkommen dieser Art durch dieses Parlament bringen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass man einem solch defizitären Abkommen nicht zustimmen kann. Die Möglichkeit der Übertragung großer Datenmengen ohne Konkretisierung im Einzelfall ist ein grundlegender Widerspruch zu dem, was wir datenschutzrechtlich an Grundsubstanz in Europa erzwungen haben.“
 
Die Ko-Vorsitzende der Grünen im Europaparlament, die Deutsche Rebecca Harms, wies u.a. darauf hin, dass „die Definition von Terrorismus  in den USA und in Europa völlig unterschiedlich ist. Und das ist ein Problem, das sich auch durch dieses Abkommen zieht". Das Gespräch mit US-Botschafter William Kennard habe ihr auch „die völlig unterschiedlichen Rechtssystematiken beim Schutz der Grundrechte in den USA und in Europa“ deutlich gemacht.
 
Hintergrund: SWIFT und der Datenaustausch mit den USA
 
Die in Belgien ansässigen Firma SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) wickelt nach eigenen Angaben täglich rund 15 Millionen Bank-Transaktionen weltweit abwickelt, darunter auch Standardüberweisungen in der EU. Schätzungen zufolge laufen rund 80% aller internationalen Überweisungen über SWIFT.
 
Nach den Terroranschlägen vom 11. September zwangen die USA die Firma, den US-Behörden den Zugriff auf die SWIFT-Datenbank zu ermöglichen. Dies wurde jedoch erst im Jahr 2006 publik. Bis 2009 konnten die US-Behörden diese Praxis relativ einfach fortsetzen, weil SWIFT in einem Rechenzentrum in den USA alle Daten des europäischen Rechenzentrums in den Niederlanden als Sicherungskopie spiegelte.
 
Seit 2009 hat SWIFT jedoch ein neues Rechenzentrum in der Schweiz, weshalb die Daten die Europa betreffen nicht mehr in den USA gespeichert werden. Die USA drängten daher in Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat auf ein Übergangsabkommen, das zunächst für 9 Monate gelten sollte.
 
Bei den Verhandlungen wurde das Europaparlament nicht einbezogen, obwohl es nach dem Vertrag von Lissabon das Abkommen ablehnen kann: Das Abkommen wurde von den Innen- und Justizministern am 30 November unterzeichnet, aber erst nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags formell ratifiziert, weshalb die Zustimmung des Parlaments notwendig wurde.
 
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Gemeinsam scheiden

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Scheiden ist nie einfach, wenn Rechtssystem kollidieren, kann es zum Albtraum werden.

©BELGA_belpress_Philippe Turpin

Was im EU-Recht bisher nur eine ungenutzte Möglichkeit war, soll nun erstmals Wirklichkeit werden: Dass nämlich eine Reihe von Staaten im Rahmen der EU gemeinsames Recht schaffen, dass nur für jene gilt die freiwillig mitmachen. 14 Mitgliedstaaten wollen zukünftig im Scheidungsrecht enger zusammenarbeiten. Das Europaparlament hat heute (16. Juni) der Anwendung des Verfahrens zugestimmt, gleichzeitig jedoch seine Mitentscheidungsrechte eingefordert.

Während Malta zwar eine rechtliche Trennung aber keine Auflösung der Ehe kennt, kann man in Schweden den Bund fürs Leben auf dem Postweg auflösen. 16 Staaten der EU werden in Zukunft immerhin einheitlich regeln, welches nationale Recht zur Anwendung kommt wenn Paare unterschiedlicher Nationalität sind oder sich das Ja-Wort im EU-Ausland gegeben haben.

Mit 615 Stimmen dafür und nur 30 Gegenstimmen stimmten die Europa-Abgeordneten heute (16. Juni) in Straßburg erstmals für die Anwendung der Verstärkten Zusammenarbeit.

Verstärkte Zusammenarbeit

Die Verstärkte Zusammenarbeit wurde ursprünglich durch den Vertrag von Amsterdam 1999 eingeführt. Es ermöglicht einer Gruppe von Mitgliedstaaten (mindestens einem Drittel der derzeit 27) im Rahmen des EU-Rechts und der EU-Organe gemeinsame Regelungen einzuführen, die nur für die beteiligten Staaten gelten.

Das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit kann nur dann angewandt werden, wenn sich der Ministerrat erwiesenermaßen bei einem Thema nicht einig werden kann.

Europäische Scheidung

Da das Thema seit 2006 festgefahren war, haben sich nun 14 Mitgliedstaaten (darunter Österreich und Deutschland) darauf geeinigt, es „internationalen“ Ehepaaren zu ermöglichen, sich entweder in ihren Heimatländern oder in dem Land, in dem sie leben, scheiden zu lassen.

Bislang mussten sich Scheidungsrichter mit der Gesetzgebung in allen betroffenen Ländern auseinandersetzen, was zu Problemen führte, welches Recht denn nun anwendbar sei, wie es im Bericht des polnischen Europa-Abgeordneten Tadeusz Zwiefka (Europäische Volkspartei) heißt.

Die restlichen Mitgliedstaaten sind von dieser Zusammenarbeit im Scheidungsrecht nicht betroffen, haben jedoch die Möglichkeit, nachträglich jederzeit einzusteigen.

Mitentscheidungsrechte für das Parlament gefordert

Die Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit muss von Kommission und Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit genehmigt werden, und bedarf auch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

In Folge wird das Parlament jedoch zum jeweiligen Thema (in diesem Fall Scheidung) nur angehört - es hat formell nicht das Recht, den Entwurf abzulehnen oder abzuändern. Zwiefkas vom Plenum heute angenommener Bericht fordert, dass dem Parlament auch hier die vollen Rechte des Mitentscheidungsverfahrens zugestanden werden.
 

Weitere Informationen :

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Bürgerbegehren

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Mehr gewicht für die Stimme der Bürger

©BELGA_WESTEND61_Michael Bader

Das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerbegehren ist das erste formelle Instrument für direkte Bürgerbeteiligung in der EU. Eine Million Unterschriften sind notwendig, um die EU-Kommission aufzufordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Doch bevor es dazu kommt, muss die EU die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags konkretisieren und die Spielregeln für solche Bürgerbegehren festlegen.
 
„Das Bürgerbegehren hat einen immensen symbolischen Wert", meint der italienische Europa-Abgeordnete Carlo Casini (Europäische Volkspartei). Casini ist im Europäischen Parlament Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen. Das Bürgerbegehren sei ein Beleg für die „Existenz eines europäischen Volkes, das mehr ist als die Summe der Bürger der Nationalstaaten", so Casini.

Damit das EU-weite Bürgerbegehren Wirklichkeit werden kann, muss die EU noch die im Lissabonner Vertrag nicht enthaltenen Regeln im Detail definieren.

Wie viele Mitgliedsstaaten?

Der Vertrag von Lissabon spricht zum Beispiel von einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedsstaaten, aus denen die Unterschriften kommen müssen. Aber was bedeutet das konkret?

Das Europäische Parlament hatte sich im Mai vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, die Messlatte bei einem Viertel aller Mitgliedsstaaten anzulegen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Grünbuch zum Thema ein Drittel der Staaten (also derzeit 9 Länder) als Minimum zu Diskussion gestellt.

Digitale Unterschriften?

Mehrere Verbände und Vereine haben sich für die Zulassung von digitalen Unterschriften ausgesprochen. Die Antwort der Kommission war bis jetzt eher zurückhaltend. Sie argumentiert, dass man dann auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einrichten müsse.

Die Verifizierung der Unterschriften auf nationaler Ebene und die Frage, ob man die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren vor dem Sammeln der Unterschriften prüfen sollte, sind weitere Themen, die noch diskutiert werden.  

„Nicht nur die Hürde definieren“, sondern auch die Konsequenzen für die EU

Am Mittwoch (24. März) debattierten die Europa-Abgeordneten den Stand der Dinge. Am 31. März will die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorlegen, über den dann Parlament und Ministerrat gemeinsam entscheiden werden.

Im Parlamentsplenum forderte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner, dass die Verordnung am Ende „nicht nur Hürden und Bestimmungen enthält, die die Bürger zu beachten haben, sondern auch Bestimmungen enthält, wie die Kommission eine zustande gekommene Volksinitiative seriös bearbeitet. Denn es wäre außerordentlich frustrierend, wenn eine Million Bürger eine solche Initiative unterzeichnet hätten und am Schluss das Ganze sang- und klanglos im Papierkorb verschwände.“

Der spanische EU-Abgeordnete Ramón Jáuregui Atondo sprach sich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dafür aus die Hürde für die Beteiligung an einem Bürgerbegehren nicht zu hoch zu  hängen: „Lasst uns den Zugang zu dieser Bürgerinitiative einfach machen, aber auch glasklar. Und lasst uns die Bürger nicht frustrieren“.
 
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Der EU-Haushalt nach Lissabon

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Jerzy Buzek am 17. Dezember 2009

Jerzy Buzek am 17. Dezember 2009

Das Europäische Parlament hat nach dem Vertrag von Lissabon in Sachen Haushaltspolitik die gleichen Befugnisse wie der Rat. Außerdem vereinfacht der Vertrag von Lissabon die Budget-Entscheidungsprozesse und macht einen längerfristigen Haushaltsplan rechtlich bindend.
 
Der EU-Haushalt unter dem Vertrag von Lissabon:
 
  • Die gegenwärtige Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben wird aufgehoben.
 
  • Parlament und Rat entscheiden gemeinsam über den gesamten EU-Haushalt (zuvor hatte der Rat das letzte Wort bei obligatorischen Ausgaben).
 
  • Ein langfristiger Haushaltsplan wird verpflichtend.
 
  • Statt den bisherigen zwei Lesungen wird nur mehr eine einzige Lesung in Parlament und Rat abgehalten. Bei Uneinigkeit wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, in dem ein für alle Parteien zufriedenstellender Kompromiss gefunden werden soll.
 
Die Kommission hat ihren Haushaltsentwurf für 2011 im April vorgestellt. Rat und Parlament (vertreten durch den Haushaltsausschuss) werden den Vorschlag unter die Lupe nehmen und während des Sommers und im Frühherbst darüber verhandeln. Der endgültige Haushalt wird wahrscheinlich in einem Vermittlungsausschuss im November entschieden und offiziell durch das Parlament im Dezember bestätigt.
 
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