Pressemitteilung
 

Weniger Versuchstiere für wissenschaftliche Tests

Landwirtschaft - 08-09-2010 - 13:48
Plenartagung
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Künftig sollen weniger Versuchstiere zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Das sieht ein Gesetz vor, das am Mittwoch vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Das Gesetz zielt darauf ab, einen verbesserten Schutz der Tiere und die Erforschung von Mitteln gegen Krankheiten besser in Einklang zu bringen.

Der Kompromiss zur überarbeiteten Richtlinie wurde vorab mit dem Rat ausgehandelt. Die heutige Abstimmung bedeutet daher, dass die neue Tierversuchsrichtlinie endgültig verabschiedet wurde. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln zu erfüllen. Danach soll aus ethischen Gründen die Anzahl der Tiere reduziert werden, die für wissenschaftliche Zwecke benutzt werden, ohne dass dabei die Forschung erschwert wird.
 
Elisabeth JEGGLE (CDU, Deutschland), die als Berichterstatterin das Gesetz durchs Parlament gebracht hat, zeigte sich während der Debatte am Mittwochvormittag zufrieden mit dem ausgehandelten Kompromiss. "Wenn Sie die Tiere schützen wollen, dann unterstützen Sie bitte diese Vereinbarung."
 
Die neue Richtlinie verlangt, dass die verantwortlichen nationalen Behörden die Auswirkungen jedes wissenschaftlichen Experiments auf das Wohlergehen der Tiere beurteilen. Damit sollen alternative Testmethoden gefördert und das den Tieren zugefügte Leid gesenkt werden. Die neue Tierversuchsrichtlinie verschärft zudem die Regeln für die Verwendung von Primaten für wissenschaftliche Zwecke: sie  klassifiziert die Tests nach ihrer Schwere und sie konkretisiert die notwendigen Inspektionen, die eine Einhaltung der neuen Regeln gewährleisten sollen.
 
Entwicklung alternativer Testmethoden gefordert
 
Alle Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie, wo immer dies möglich ist, eine vom EU-Recht gedeckte alternative Testmethode den Tierversuchen vorziehen. Außerdem dürfen tödliche Tierversuche nur noch genehmigt werden, wenn die Tiere mit geringst möglichen Schmerzen, Leiden und Ängsten getötet werden und dennoch verwertbare Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung erzielt werden können.
 
Tierversuche werden gestattet für die Grundlagenforschung, für die Verhütung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen, Tieren oder Pflanzen, für die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, für den Artenschutz, für die Ausbildung an Hochschulen und für forensische Untersuchungen.
 
Es wurden auch Schutzklauseln aufgenommen, die es den nationalen Regierungen ermöglichen, in Notsituationen von den Vorgaben der Richtlinie abzuweichen. Das dürfe allerdings nur in wissenschaftlich berechtigten Fällen und nach der Unterrichtung der Kommission erfolgen. Der Einsatz einer Schutzklausel müsse immer von den anderen Mitgliedstaaten genehmigt werden.
 
Schutz der medizinischen Forschung trotz weniger Versuche an Menschenaffen
 
Das vorgeschlagene Verbot, Menschenaffen wie Schimpansen, Zwergschimpansen, Gorillas und Orang-Utans für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, ist mit dem verabschiedeten Text prinzipiell bestätigt. Allerdings hätten die Maßnahmen, so wie sie die Kommission vorgeschlagen hatte, den Einsatz anderer Primaten wie den von Marmosetten oder von Makaken eingeschränkt. Nach Ansicht der Europaabgeordneten hätte das die europäische Forschung an neurodegenerativen Erkrankungen wie etwa Alzheimer erschweren können. Das verabschiedete Gesetz erlaubt daher die Verwendung dieser Primaten, wenn es einen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass der Zweck des wissenschaftlichen Tests nicht ohne diese Spezies erreicht werden könne.
 
Einstufung des Schweregrads der Tierversuche
 
Mit der neuen Richtlinie wird das Leid, das den Tieren während eines wissenschaftlichen Tests zugefügt wird, in die Kategorien "keine Wiederherstellung der Lebensfunktion", "gering", "mittel" oder "schwer" eingestuft.
 
Um ein wiederholtes Leid der Tiere zu vermeiden, hatte die Kommission vorgeschlagen, dass nur solche Tiere für weitere Versuche eingesetzt werden dürfen, die zuvor in der Kategorie "mild" eingesetzt wurden. Die Europaabgeordneten befürchten allerdings, dass womöglich noch mehr Tiere verwendet werden müssten, wenn die Kriterien zu streng wären. Da das dem eigentlichen Ziel der Richtlinie widerspräche, haben sie mit Zustimmung der nationalen Regierungen vereinbart, dass auch diejenigen Tiere für weitere Versuche eingesetzt würde, denen zuvor ein Leid der Kategorie "mittel" zugefügt wurde. Voraussetzung ist die vorhergehende Prüfung durch einen Tierarzt.
 
Inspektionen und Kontrollen
 
Die Europaabgeordneten haben sich mit Nachdruck für regelmäßige und effektive Kontrollen und Inspektionen der für die Tierversuche verantwortlichen nationalen Behörden eingesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden.
 
Mit dem Rat wurde vereinbart, dass die nationalen Regierungen sicherstellen müssen, dass mindestens 33% der Einrichtungen, die Tierversuche einsetzen, überprüft werden. Die Inspektionen können auch unangekündigt erfolgen, so die Abgeordneten. Die Kommission werde wiederum die nationalen Behörden kontrollieren, die für die Inspektionen zuständig sind.
 
Außerdem müsse die Kommission dem Rat und dem Parlament fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Tierversuchsrichtlinie einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegen.
 
REF: 20100907IPR81606