eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung
zum Abkassieren durch Mobilfunk-Abonnements
Andreas Mölzer
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abkassieren durch Mobilfunk-Abonnements
B7‑0231/2012
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Handy- oder Smartphone-Besitzer – ohne dies zu bemerken, etwa durch vorgebliche „Gratis-Downloads“ oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung – ein Mobilfunk-Abonnement abschließen;
B. in der Erwägung, dass die Kosten auf die monatliche Mobilfunk-Rechnung aufgeschlagen werden, ohne dass die Zustimmung für ein Abonnement eingeholt und/oder ein Widerrufsrecht eingeräumt wird;
C. in der Erwägung, dass dem Verbraucher oft erst bei genauer Durchsicht der Mobilfunk-Rechnung die Mobilfunk-Abonnement-Falle auffällt und nicht jedes Mobilfunkunternehmen die Sperre der Abrechnung für Drittanbieter ermöglicht;
D. in der Erwägung, dass der EU-Verbraucherschutz ausgehebelt wird und die Mobilfunkanbieter – die am rechtswidrigen Vorgehen mitverdienen – sich auch im Falle eines fristgerechten Einspruches auf den Abonnement-Anbieter ausreden;
E. in der Erwägung, dass dem Verbraucher der Nachweis einer Nichtnützung bei unseriösen Anbietern kaum möglich ist und die Eintreibung oft durch Mobil-Payment-Unternehmen/Inkassobüros erfolgt, die in diversen Internetforen bereits einen dubiosen Ruf genießen;
1. vertritt die Auffassung, dass der Verbraucherschutz – insbesondere auch der Jugendschutz – im Zusammenhang mit Mobilfunk-Abonnements ausgebaut werden muss, indem z.B. das Einspruchsrecht beim Mobilfunkanbieter gestärkt wird;
2. hält es für sinnvoll, wenn etwa Verbraucherschutzorganisationen Abonnement-Abzocker auf schwarze Listen setzen können, die auf der EU-Homepage abrufbar sind;
3. fordert ferner, dass Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das ausdrückliche Recht haben müssen im Falle versteckter Abonnements dem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen.