ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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3.5.2012
PE489.240v01-00
 
B7-0231/2012

eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung


zum Abkassieren durch Mobilfunk-Abonnements


Andreas Mölzer

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abkassieren durch Mobilfunk-Abonnements  
B7‑0231/2012

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Handy- oder Smartphone-Besitzer – ohne dies zu bemerken, etwa durch vorgebliche „Gratis-Downloads“ oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung – ein Mobilfunk-Abonnement abschließen;

B.  in der Erwägung, dass die Kosten auf die monatliche Mobilfunk-Rechnung aufgeschlagen werden, ohne dass die Zustimmung für ein Abonnement eingeholt und/oder ein Widerrufsrecht eingeräumt wird;

C.  in der Erwägung, dass dem Verbraucher oft erst bei genauer Durchsicht der Mobilfunk-Rechnung die Mobilfunk-Abonnement-Falle auffällt und nicht jedes Mobilfunkunternehmen die Sperre der Abrechnung für Drittanbieter ermöglicht;

D.  in der Erwägung, dass der EU-Verbraucherschutz ausgehebelt wird und die Mobilfunkanbieter – die am rechtswidrigen Vorgehen mitverdienen – sich auch im Falle eines fristgerechten Einspruches auf den Abonnement-Anbieter ausreden;

E.  in der Erwägung, dass dem Verbraucher der Nachweis einer Nichtnützung bei unseriösen Anbietern kaum möglich ist und die Eintreibung oft durch Mobil-Payment-Unternehmen/Inkassobüros erfolgt, die in diversen Internetforen bereits einen dubiosen Ruf genießen;

 

1.  vertritt die Auffassung, dass der Verbraucherschutz – insbesondere auch der Jugendschutz – im Zusammenhang mit Mobilfunk-Abonnements ausgebaut werden muss, indem z.B. das Einspruchsrecht beim Mobilfunkanbieter gestärkt wird;

2.  hält es für sinnvoll, wenn etwa Verbraucherschutzorganisationen Abonnement-Abzocker auf schwarze Listen setzen können, die auf der EU-Homepage abrufbar sind;

3.  fordert ferner, dass Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das ausdrückliche Recht haben müssen im Falle versteckter Abonnements dem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen.

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2012Rechtlicher Hinweis