– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 8. September 2011 zur Unterstützung eines EU-weiten eCall-Dienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen für die Übertragung bordseitig ausgelöster 112-Notrufe („eCalls“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern(1),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)(2),
– unter Hinweis auf das die Empfehlung der Kommission zur Unterstützung eines EU-weiten eCall-Dienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen für die Übertragung bordseitig ausgelöster 112-Notrufe („eCalls“) begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2011)1020),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020“ (KOM(2010)0389),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System“ (COM(2009)0279),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „eCall: Zeit zur Einführung“ (COM(2009)0434),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative ,Intelligentes Fahrzeug‘“ (COM(2007)0541),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Über die Initiative ,Intelligentes Fahrzeug‘ – Sensibilisierung für die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für intelligentere, sicherere und sauberere Fahrzeuge“ (COM(2006)0059),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Neue Impulse für eCall – ein Aktionsplan (dritte eSafety-Mitteilung)“ (COM(2006)0723),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern (zweite eSafety-Mitteilung)“ (COM(2005)0431),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge“ (COM(2003)0542),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit – Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: Eine gemeinsame Aufgabe“ (COM(2003)0311),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument über Eingriffe in den Datenschutz im Rahmen der Initiative eCall (Artikel-29-Datenschutzgruppe – 1609/06/DE, WP 125),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme vom 25. Oktober 2011 zur Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie zur EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(3),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 27. September 2011 zur europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011-2020(4),
– unter Hinweis auf die angenommene schriftliche Erklärung zur Notwendigkeit erreichbarer 112-er Notrufdienste(5),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 6. Juli 2010 zu einer nachhaltigen Zukunft für den Verkehr(6),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Universaldienst und der Notrufnummer 112(7),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 23. April 2009 zum Aktionsplan im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme(8),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 19. Juni 2008 zum ersten Bericht über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“(9),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 18. Januar 2007 zum 3. Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit – Halbzeitbewertung(10),
– unter Hinweis auf die Entschließung vom 27. April 2006 zur Straßenverkehrssicherheit:Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern(11),
– in Kenntnis der Entschließung vom 29. September 2005 zum europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit – Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: Eine gemeinsame Aufgabe(12),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen der Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Fremdenverkehr gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den 2004 veröffentlichten gemeinsamen globalen Bericht der Weltbank und der WHO „World report on road traffic injury prevention“ (Weltbericht über die Verhütung von Verletzungen im Straßenverkehr),
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0205/2012),
A. unter Hinweis auf die Prognosen der Weltbank und der WHO, wonach weltweit ein Anstieg der Opfer des Straßenverkehrs zu erwarten ist (bis 2020 wird dies in der Liste der häufigsten Todesarten vom neunten auf den dritten Platz vorrücken) und angesichts des schweren Schlages, den dies in der Altersgruppe von 5 bis 14 Jahren, in der die statistische Sterberate niedriger ist, sowohl für Eltern als auch für die Gesellschaft bedeutet;
B. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union nach Angaben des Jahres 2004 mehr als 40.000 Menschen jährlich an Unfällen sterben und 150.000 Menschen dauerhafte Behinderungen erleiden;
C. in der Erwägung, dass es das Ziel des bordeigenen eCall-Systems ist, die automatische Benachrichtigung der Rettungskräfte im Falle eines schweren Unfalls sicherzustellen, um die Zahl der Verkehrsopfer und die Schwere der Verletzungen zu verringern, indem qualifizierte und ausgerüstete Helfer früher am Unfallort eintreffen (Prinzip der „entscheidenden ersten Stunde“);
D. in der Erwägung, dass ein eCall-Notruf automatisch von bordeigenen Sensoren ausgelöst wird, die im Notfall eine direkte Sprach- und Datenverbindung mit der jeweiligen Notrufabfragestelle herstellen;
E. in der Erwägung, dass gemäß den offiziellen statistischen Daten zum eCall, nach der vollständigen Fertigstellung des Systems auch in den EU-Ländern damit zu rechnen ist, dass jährlich bis zu 2 500 Menschenleben gerettet werden können und gleichzeitig der Schweregrad der Verletzungen um 10 % bis 15 % gesenkt werden kann;
F. in Erwägung, dass eCall für Verkehrsteilnehmer auf Reisen in ihrem Land und im Ausland, die möglicherweise nicht mit den Straßen vertraut sind und im Falle eines Verkehrsunfalls ihre genaue Position nicht kennen, einen Nutzen darstellt;
G. in der Erwägung, dass eCall es dank der digitalen Informationen, die im Mindestdatensatz-Nachrichtenformat („Minimum Set of Data“, MSD) enthalten sind, ermöglicht, einen Notruf ohne sprachliche Barrieren abzusetzen, und somit voraussichtlich dazu beiträgt, Missverständnisse und Stress zu vermeiden, und ferner dazu beiträgt, Sprachbarrieren zwischen den Insassen und dem Mitarbeiter der Notrufabfragestelle abzubauen, was im mehrsprachigen europäischen Umfeld wichtig ist;
H. in der Erwägung, dass die Einführung eines EU-weiten eCall-Dienstes in allen Fahrzeugen und Ländern seit 2002 ein vorrangiges Ziel der Union im Bereich Straßenverkehrssicherheit ist, Teil des Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 ist und zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zum Ziel einer Verringerung der Verkehrstoten und -verletzungen in Europa beiträgt;
I. in de0072 Erwägung, dass die Richtlinie 2010/40/EU die „harmonisierte Bereitstellung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung“ als vorrangige Maßnahme enthält und die Kommission verpflichtet, gemeinsame Spezifikationen zur Verbesserung der Notrufabfragestellen bis Ende 2012 anzunehmen;
J. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin für den Aufbau der Notrufabfragestellen, die die eCalls entgegen nehmen, verantwortlich sind, unabhängig davon, ob diese von der öffentlichen Hand betrieben oder an Privatunternehmen delegiert werden;
K. in der Erwägung, dass die Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“, MoU) zur Realisierung eines interoperablen, bordeigenen eCall-Systems in Europa bisher von 22 Mitgliedstaaten, fünf assoziierten Staaten und mehr als 100 Organisationen unterzeichnet wurde; in Erwägung, dass zwei weitere Mitgliedstaaten ihre Unterstützung einer verbindlichen Einführung von eCall zum Ausdruck gebracht haben;
L. in der Erwägung, dass das Parlament mehrfach seine Unterstützung zur Einführung von eCall, einschließlich seines verbindlichen Einsatzes zum Ausdruck gebracht hat, was bei den EU-Bürgern ein höheres Sicherheitsgefühl auf ihren Reisen hervorrufen wird;
M. in der Erwägung, dass eine freiwillige Einführung in der EU seit 2003 zur Politik der Kommission gehört, bis jetzt aber keine nennenswerten Fortschritte gemacht wurden;
N. in der Erwägung ihrer Mitteilung von 2009 „eCall: Zeit zur Einführung“, in der die Kommission andeutet, dass sie Regulierungsmaßnahmen vorschlagen werde, sofern bis Ende 2009 kein nennenswerter Fortschritt sowohl bezüglich der Verfügbarkeit von eCall-Geräten in Fahrzeugen als auch bei den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur der Notrufabfragestellen erzielt wird;
O. in der Erwägung, dass mehr als 80 % der Befragten der 2010 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Umsetzung von eCall angaben, das eCall-System sei nützlich und sie würden ihr Fahrzeug gerne damit ausrüsten;
P. in der Erwägung, dass Motorradfahrer diejenigen Teilnehmer am Straßenverkehr sind, für die es am schwierigsten sein kann, bei einem Unfall die Rettungsdienste zu alarmieren;
Q. in der Erwägung, dass landwirtschaftlich und industriell genutzte Fahrzeuge, insbesondere landwirtschaftliche Traktoren, für gewöhnlich in abgelegenen und isolierten Gegenden genutzt werden, weshalb häufig bei einem Unfall die Rettungsdienste nicht gerufen werden können;
R. in der Erwägung, dass private bordeigene Notrufdienste bereits existieren, und sie in Europa zunehmend eingesetzt werden, jedoch keiner dieser Dienste eine EU-weite Abdeckung bieten kann und eine Marktdurchdringung von weniger als 0,4 % des Fahrzeugbestands besteht, wohingegen einige Dienste aufgrund von Insolvenzen eingestellt wurden, wodurch den Besitzern während der Lebenszeit des Fahrzeugs kein bordeigener Notrufdienst mehr zur Verfügung steht;
S. in der Erwägung, dass zahlreiche wissenschaftliche Studien und Projekte die positiven Auswirkungen von eCall auf die Sicherheit unterstreichen;
T. in der Erwägung, dass die Technologie zur Verfügung steht und dass EU-weite Standards vereinbart wurden und im Rahmen von Pilotprojekten zwischen der Industrie und den Behörden verfeinert und getestet werden;
U. in der Erwägung, dass die Kommission 2011 öffentlich bekannt gab, sie werde im ersten Quartal 2012 eine neue Verordnung vorlegen, die eCall als zusätzliche Anforderung im Verordnungsrahmen für Kraftfahrzeugzulassungen festschreibe;
1. begrüßt die Empfehlung der Kommission vom 8. September 2011 und fordert die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber (Mobile Network Operators, MNOs) auf, die erforderlichen Maßnahmen und Verbesserungen bis spätestens Ende 2014 umzusetzen;bedauert allerdings, dass nur 18 Mitgliedstaaten fristgerecht reagiert haben; ruft die übrigen Mitgliedstaaten dazu auf, dies so schnell wie möglich zu tun;
2. bedauert die bisherigen Verzögerungen und nicht erzielten Fortschritte bei der Einführung eines freiwilligen eCall-Systems und, dass drei Mitgliedstaaten die eCall-Absichtserklärung nicht unterzeichnet oder keine Unterstützung der eCall-Einführung zum Ausdruck gebracht haben; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die dies bisher nicht getan haben, die Absichtserklärung für einen EU-weiten interoperablen eCall-Dienst in Europa zu unterzeichnen, und fordert ferner alle Beteiligten auf, parallel zu handeln, damit dieser Dienst eingerichtet wird;
3. unterstreicht, dass es erhebliche Lücken bei Anwendbarkeit der europäischen Notrufnummer 112 gibt, auf der der eCall-Dienst basieren soll; ruft die Mitgliedsstaaten auf, diese Lücken umgehend zu schließen, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchzuführen;
4. ist der Auffassung, dass eCall ein öffentliches EU-weites Notrufsystem sein sollte, das im Fahrzeug eingebaut sein und auf dem 112-Notruf und europaweit gebräuchlichen Standards basieren sollte, um eine technologische Neutralität sicherzustellen, damit ein zuverlässiger, qualitativer, kostengünstiger und nutzerfreundlicher Betrieb gewährleistet wird, der nahtlos und interoperabel in allen europäischen Fahrzeugen funktioniert und unabhängig von Marke, Land oder Standort des Fahrzeugs, den Nutzen für alle Verkehrsteilnehmer einschließlich Personen mit Behinderungen sowie bestimmten Bedürfnissen maximiert;
5. betont die positiven Auswirkungen von eCall, nicht nur auf das bessere Unfallmanagement und auf die Verringerung von Staubildungen durch Verkehrsunfälle sowie die Vermeidung von Folgeunfällen sondern auch und hauptsächlich auf die Beschleunigung des Eintreffens der Notdienste und damit die Verringerung der aus Verkehrsunfällen resultierenden Zahl der Todesfälle und der Schwere der Verletzungen, wodurch den Europäern Zuversicht bei Reisen in anderen Mitgliedstaaten gegeben wird;
6. ist der Auffassung, dass die Einführung von eCall, sollte sie den Marktkräften überlassen werden, nur denjenigen Menschen zu Gute kommt, die sich Oberklassewagen leisten können, wohingegen eine verbindliche Einführung des Systems in allen Fahrzeugen zu geringeren Kosten und einer allgemeinen europaweiten Einführung führen würde;
7. erinnert daran, dass die Folgenabschätzung der Kommission zeigt, dass die Annahme von Regulierungsmaßnahmen zur Durchsetzung der verbindliche Einführung des eCall-Systems derzeit die einzige Option ist, alle positiven Auswirkungen zu verwirklichen;
8. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag gemäß der Richtlinie 2007/46/EG vorzulegen, um die Einführung eines verbindlichen, öffentlichen, auf dem 112-Notruf basierenden eCall-Systems bis 2015 bei allen Neuzulassungen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen;
9. ist der Ansicht, dass der öffentiche eCall-Dienst kostenlos und verpflichten sein sollte und in alle unter den Geltungsbereich dieses Vorschlags fallenden neuen Fahrzeuge eingebaut werden sollte;
10. ist der Ansicht, dass der öffentliche eCall-Dienst einfach, erschwinglich, betriebstauglich und für alle in der EU zugänglich sein muss und zwar unabhängig vom Fahrzeug und seines Standorts;
11. lehnt den Vorschlag, die Einführung der bordeigenen Technik von eCall könne über einen gewissen Zeitraum schrittweise eingeführt werden, ab;
12. fordert die Kommission auf, weitere möglicherweise notwendige Regulierungsmaßnahmen vorzuschlagen, um weitere Verzögerungen, die zu vermeidbaren Unfalltoten führen könnten, zu verhindern;
13. ist der Auffassung, dass während eine Kosten-Nutzen-Analyse eine wichtige Rolle bei der Erstellung von Daten spielen kann, auf denen komplexe Investions- und Technologieentscheidungen aufbauen können, sie einen zweifelhaften Ruhm haben kann, wenn ein entscheidender Teil der Analyse die Bewertung menschlichen Lebens einschließt;
14. fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der eCall-Einführung in der EU nicht nur die Investitionen und operativen Kosten sondern auch den gesellschaftlichen Nutzen durch die eCall-Einführung zu berücksichtigen;
15. ruft die Kommission auf, klare Vorschriften zur Haftung der am eCall-System beteiligten Akteure festzulegen;
16. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit von durch eCall-Systemen erzeugten Fehlalarmen, den Einfluss solcher Fehlalarme auf die alltäglichen Rettungsdienste sowie die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen ernsten und weniger ernsten Notfällen und zwischen Notsignalen und anderen Informationen, die an die Rettungsdienste übermittelt werden sollen, zu untersuchen, um ihren effizienten Betrieb zu gewährleisten; ruft die Kommission auf, falls nötig, konkrete Vorschläge zur Lösung dieser Probleme vorzulegen;
17. begrüßt die Einführung der europäischen eCall-Umsetzungsplattform und fordert eine Beteiligung der betreffenden Akteure und Vertreter der Mitgliedstaaten an einer harmonisierten Einführung des eCall-Systems;
18. fordert die Kommission auf, eine Ausweitung des eCall-System in naher Zukunft auf andere Fahrzeugtypen, wie zum Beispiel Lastkraftwagen (LKW), Busse und motorbetriebene Zweiradfahrzeuge zu prüfen und zu bewerten ob es auch auf landwirtschaftliche Traktoren und und industriell genutzte Fahrzeuge ausgedehnt werden sollte;
19. ist der Auffassung, dass die Verwendung von eCall-Endgeräten aus dem Anschlussmarkt in bereits zugelassenen Fahrzeugen erlaubt werden sollte;
20. stellt fest, dass es unerlässlich ist, sicherzustellen, dass sich alle Notrufabfragestellen in allen Mitgliedstaaten auf einem hohen technischen Niveau befinden, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen Schutz in der gesamten Union zu bieten, und fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, in einer Art und Weise, die ihren nationalen Strukturen am besten entsprechen, die Infrastruktur ihrer Notfalldienste derart auszubauen und die Mitarbeiter der Dienste so auszubilden, dass sie bis 2015 in der Lage sind, eCalls entgegenzunehmen sowie diese jedem zugänglich zu machen;
21. fordert die Kommission auf, die gemeinsamen Spezifikationen der Notrufabfragestellen gemäß der ITS-Richtlinie bis Ende 2012 zu billigen und eine Richtlinie zur Umsetzung von eCall vorzuschlagen;
22. schätzt die Bereitschaft der Mobiltelefonnetzbetreiber (MNO), eCalls wie jeden anderen 112-Notruf zu behandeln, und schlägt vor, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Kommission jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten, insbesondere bezüglich der eCall-Kennung, Bericht erstatten;
23. begrüßt die Tatsache, dass die Herstellung einer Sprachverbindung zwischen Fahrzeuginsassen und dem Mitarbeiter der Notrufabfragestelle im Falle eines Notrufs, der eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht, sowohl dazu beiträgt, das Risiko unangemessener Reaktionen als auch den unnötigen Einsatz von Rettungsdiensten, wie beispielsweise bei Bagatellunfällen, zu verringern;
24. betont, dass der Bedarf nach einem gemeinsamen Datentransferprotokolls für die Übermittlung dieser Daten an die Notrufabfragestellen und Notdienste zunimmt, um die Gefahr von Missverständnissen oder Fehlinterpretationen der übermittelten Daten abzuwenden; betont, dass die Übermittlung von Daten durch Mobiltelefonnetzbetreiber an die Notrufabfragestellen auf transparente und nicht diskriminierende Art und Weise zu geschehen hat;
25. erinnert daran, dass die elektronische Datenverarbeitung in den Notrufabfragestellen weitere Vorteile haben könnte, wie beispielsweise ein modernes Informationssystem, das die Mitarbeiter der Rettungsdienste ausreichend über neue Gefahren durch Elektrofahrzeuge und andere neue Antriebssysteme informiert;
26. ist der Auffassung, dass Verbindungen zwischen den Notrufabfragestellen und den Straßenbetreibern im Einklang mit den Empfehlungen der europäischen eCall-Umsetzungsplattform (EeIP) gefördert werden sollten;
27. unterstützt die umfangreichen Arbeiten, die im Rahmen des HeRO-Projekts (Harmonised eCall European Pilot) zur grenzüberschreitenden Authentifizierung von eCalls geleistet wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Notrufabfragestellen und den Rettungsdiensten insbesondere an europäischen Grenzübergängen zu verstärken und zur Entwicklung von gemeinsamen Schulungen und des Austauschs bewährter Verfahren anzuregen, um die Effizienz in der gesamten Kette der Notdienstleistungen zu verbessern;
28. fordert die Europäische Kommission auf, zu gewährleisten, dass das eCall-System und die Verbindungen zu den PSAP auch mit den Systemen für die Interaktion mit der Infrastruktur und den intelligenten Bordsystemen verfügbar sein müssen (z. B. intelligente Schutzbarrieren, die über die Möglichkeit eines Unfalls informieren, intelligente Bordsysteme für die Geschwindigkeit usw.);
Private Notrufdienste
29. ist der Auffassung, dass ein öffentlicher EU-weiter eCall-Dienst und private Notrufdienste unter der Voraussetzung nebeneinander bestehen können, dass alle Leistungsstandards sowohl durch den öffentlichen als auch den privaten Dienst erfüllt werden und unabhängig davon, ob der Käufer sich für ein privates System entscheidet oder nicht alle Fahrzeuge mit dem öffentlichen eCall-Dienst ausgerüstet werden, um die Kontinuität des Dienstes in allen Mitgliedstaaten während der Lebensdauer des Fahrzeugs zu gewährleisten;
30. betont, dass das eCall-System nutzerfreundlich sein muss, und unterstreicht, dass den Verbrauchern ein realistischer Überblick über das System sowie umfassende und zuverlässige Informationen bezüglich aller weiteren Funktionalität oder Dienste, die mit den auf dem Markt vorhandenen privaten, bordeigenen Notrufdienst- oder Hilfssystemanwendungen verbunden sind, sowie über das Niveau der zu erwartenden Dienste beim Kauf solcher Anwendungen und der damit verbunden Kosten anzubieten sind;
31. fordert, dass, wenn ein Verbraucher sich für einen privaten Notrufdienst entscheidet, aber beschließt diesen Dienst nicht zu nutzen, oder ein Land bereist, in dem dieser Dienst nicht zur Verfügung steht, der öffentliche 112-eCall-Dienst automatisch verfügbar sein muss;
32. ist der Auffassung, dass Anbieter privater eCall-Dienste auch die Möglichkeit haben, jederzeit zum europaweiten eCall-Dienst zu wechseln, obwohl weiterhin andere Dienste angeboten werden;
33. fordert die europäischen Unternehmen auf, sich an der Entwicklung der erforderlichen Anwendungen, Dienste und Infrastrukturen der eCall-Systeme zu beteiligen, um die Innovation auf EU-Ebene anzuregen;
Datenschutz
34. betont, dass das öffentliche eCall-System es auf keinen Umständen zulassen darf, dass die Bewegungen eines Fahrzeugs rückverfolgt werden können, was bedeutet, dass es gemäß den Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe bis zum Absetzen eines Notrufs inaktiv bleiben muss; erinnert daran, dass das vorrangige Ziel des eCall-Dienstes darin besteht, das Unfallmanagement zu verbessern und die vom eCall-Dienst gelieferten Daten keinesfalls verwendet werden können, um die Fortbewegungen einer Person zu überwachen und zu überprüfen oder ihren Standort festzustellen, wenn diese in keinen Unfall verwickelt wurde;
35. betont, dass es geeigneter Regelungen bedarf, die unter Beachtung der Transparenz, zur Behandlung personenbezogener Daten bei eCalls einbezogen werden sollten, nicht nur für die Mobilfunknetzbetreiber, sondern auch für alle anderen Beteiligten, einschließlich der Fahrzeughersteller, Notrufabfragestellen und Rettungsdienste, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den europäischem Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sowie nationalem Recht·gewährleistet sind; betont, dass zukünftige Rechtsvorschriften die Zuständigkeiten der verschiedenen am eCall-System beteiligten Akteure gemäß Richtlinie 95/46/EG klären sollten, sowie, auf welche Weise Informationen zu Datensubjekten zur Verfügung gestellt und die Ausübung ihrer Rechte erleichtert werden;
36. betont, dass private eCall-Dienste die Grundsätze von Privatsphäre und den Datenschutz in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe insbesondere durch freiwillige Einwilligungen und die Möglichkeit, den Dienst zu kündigen, respektieren müssen; betont, dass eine Einverständniserklärung durch den Verbraucher auf umfassende Information über den Umfang der gesammelten Daten und deren Erhebungszweck basieren sollte und Verbraucher in der Lage sein sollten, jeder Zeit ihr Einverständnis zurückzuziehen;
37. betont, dass die Besitzer oder Leasingnehmer eines Fahrzeugs, als aufgeklärte Verbraucher darüber entscheiden können sollten, wer Zugang zu Daten in Zusammenhang mit privaten eCall-Diensten, bei denen das Fahrzeug angemeldet ist, erhalten soll;
Sonstige verwandte Bereiche
38. betont, dass das eCall-System technische Voraussetzungen schafft (Satellitennavigation, Verarbeitungs- und Kommunikationsfunktionen), die auch von anderen bordeigenen Anwendungen und Diensten genutzt werden könnten;
39. ist der Auffassung, dass das bordeigene eCall-System für alle Beteiligte wie Anbieter von Anschlussmarktprodukten für Fahrzeuge und Dienstleistungen, Ausrüstungslieferanten, Reparaturwerkstätten und unabhängige Dienstleister, Pannendienstleister und entsprechende Dienste kostenlos und unabhängig sein sollte, um die Wahlfreiheit der Kunden zu gewährleisten;fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das eCall-System auf einer interoperablen und offenen Plattform für mögliche künftige bordeigene Anwendungen oder Dienste basiert, um Innovation zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Informationstechnologiebranche auf den Weltmärkten zu stärken; betont, dass alle derartigen Anwendungen und Dienste optional bleiben müssen;
40. ist der Auffassung, dass die Wahlfreiheit der Kunden und freier Systemzugang für Dienstleister Bestandteil der Gestaltungskriterien für bordeigene Plattformen der Produzenten der Originalausrüstungsteile (OEM) werden sollten und dass bordseitige Schnittstellen standardisiert werden sollten, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen und Innovation am europäischen Telematikmarkt zu fördern;
41. betont, dass alle weiteren Dienste, die in einem Fahrzeug genutzt werden – insbesondere während der Fahrt – allen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz genügen müssen;
42. erinnert daran, dass die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und Galileo einen bedeutenden Beitrag zur Steuerung des Straßenverkehrs und der Hilfseinsätze bei Notfällen leisten können, wobei eine Informationskampagne für die breitere Nutzung der Möglichkeiten, die dieses System im Hinblick auf die eCall-Anwendung bietet, erforderlich ist;
43. ist der Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten gestattet sein sollte, ein eCall-Filtersystem für Notrufzentralen einzurichten, durch das die schnelle Identifizierung von Notrufen ermöglicht wird und gleichzeitig die Notrufleitstellen vor einer Überlastung bewahrt werden, während die Effizienz der Rettungsdienste erhöht wird; ist der Auffassung, dass derartige Bemühungen durch die Kommission unterstützt werden sollten;
44. ruft die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit der Kommission auf, um nationale Pilotprogramme für das eCall-System in Fahrzeugen zu erstellen und umzusetzen, um etwaige Schwierigkeiten aufzeigen zu können, damit der Weg für den zwingenden Einsatz des Systems in allen Mitgliedstaaten bis 2015 geebnet wird;
45. fordert, dass alle Fahrzeuge mit einer standardisierten eCall-Schnittstelle, dem sogenannten „eCall-Knopf“, der auch von Personen mit Behinderungen leicht erkannt werden kann, ausgerüstet werden, um Missverständnisse und möglichen Missbrauch des Systems zu verhindern; ruft die Kommission und die europäischen Normierungsgremien dazu auf, eine harmonisierte Norm für einen derartigen manuellen Auslösemechanismus zu unterbreiten;
46. fordert die Kommission auf, die möglichen Auswirkungen des eCall-Systems auf die Ausgaben der Gesundheitssysteme zu bewerten; ruft die Mitgliedstaaten auf, einer harmonisierten Definition einer "schweren Verletzung" zuzustimmen;
47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in Bezug auf die Bereitstellung umfassender praktischer Informationen durch die Entwicklung einer zielgerichteten und weitreichenden Kommunikationsstrategie zu intensivieren und koordinierte Aufklärungskampagnen zum eCall-System und seinem Nutzen, seine Verwendung und Arbeitsweisen auch mit Blick auf die Sicherheit für die EU-Bürger umzusetzen, um sowohl das öffentliche Verständnis der und der Nachfrage nach solchen Rettungsdiensten zu erhöhen und das Risiko zu minimieren, dass diese Dienste missbraucht oder missverstanden werden;
48. empfiehlt, dass die Kommission sicherstellt, dass das eCall-System mit anderen vergleichbaren bordseitigen Notrufsystemen in Nachbarregionen kompatibel ist, wie beispielsweise mit dem ERA-GLONASS-Dienst;
49. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Im Falle eines schweren Verkehrsunfalls löst ein mit eCall ausgestattetes Fahrzeug automatisch einen Notruf aus. Selbst wenn die Insassen nicht zu sprechen in der Lage sind, stellt eCall eine Sprachverbindung zur nächstgelegenen Notrufabfragestelle her und übermittelt einen Notruf, bekannt als Mindestdatensatz („Minimum Set of Data“, MSD), einschließlich wichtiger Informationen über den Unfall, wie Uhrzeit, genaue Position, Fahrtrichtung (durch Satellitenortung) und Beschreibung des Fahrzeugs. eCall kann auch von Hand ausgelöst werden.
eCall kann keine Unfälle verhindern, verbessert aber die Wirksamkeit der Rettungsdienste. Wenn die Rettungsdienste zeitnah benachrichtigt werden und die Unfallstelle kennen, erreichen sie den Unfallort schneller, und es verringert sich somit die Zahl der Verkehrstoten und schwerer Verletzungen (Prinzip der „entscheidenden ersten Stunde“).
Wie funktioniert das System?
Der Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Network Operator, MNO) erkennt den 112-Anruf als eCall-Notruf anhand einer vom bordeigenen Kommunikationsmodul eingefügten eCall-Kennung. Der Mobilfunknetzbetreiber behandelt den eCall-Notruf wie jeden anderen 112-Notruf und leitet ihn an die am besten geeignete öffentliche Notrufzentrale (Notrufabfragestelle, PSAP) weiter.
Der Mitarbeiter der Notrufzentrale erhält sowohl den Sprachanruf als auch die erforderlichen Mindestdaten. Die Angaben des Mindestdatensatzes werden entschlüsselt und auf dem Bildschirm des Notrufmitarbeiters angezeigt. Standort und Fahrtrichtung des Fahrzeugs können in einem geografischen Informationssystem angezeigt werden. Gleichzeitig kann der Notrufmitarbeiter hören, was im Fahrzeug passiert und möglicherweise mit den Fahrzeuginsassen sprechen. Dadurch kann er leichter feststellen, welche Notdienste am Unfallort benötigt werden (Notarzt, Feuerwehr, Polizei), und mit allen notwendigen Informationen rasch die richtigen Einsatzkräfte alarmieren.
Darüber hinaus wird der Notrufmitarbeiter in der Lage sein, den Straßen- bzw. Verkehrsmanagementzentren sofort den Unfall an dem betreffenden Ort zu melden, was eine schnelle Information der anderen Straßenverkehrsteilnehmer erleichtert und dazu beiträgt, Folgeunfälle zu vermeiden, die Fahrbahn zu räumen und somit die Staubildung zu vermindern.
Was wird zur Entwicklung von eCall benötigt?
Fahrzeug- und Zubehörhersteller sollten ein bordeigenes System entwickeln, das in der Lage ist, einen eCall-Notruf abzusetzen und die notwendigen Informationen für den Mindestdatensatz zusammenzustellen.
Mobilfunknetzbetreiber sollten eCalls (Sprache und Daten) an die Notrufzentrale weiterleiten.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Notrufabfragestellen aufrüsten, um eCalls (Sprache und Daten) verarbeiten zu können.
Was wurde bisher unternommen?
Die Einführung eines europaweiten eCall-Dienstes in allen Fahrzeugen und Ländern wurde von der Arbeitsgruppe der Verkehrssicherheitsexperten 2002 als sehr wichtig angesehen.
2003 erklärte die Kommission die Einführung eines harmonisierten europaweiten eCall-Systems zu einer der Prioritäten im Rahmen der eSafety-Initiative und unterstützte unter Beteiligung aller Akteure die Gründung der eCall-Fördergruppe, um die Anforderungen an einen solchen Dienst festzulegen.
Die Gruppe legte 2004 eine Absichtserklärung zu den Einzelheiten eines europaweiten interoperablen eCall-Dienstes (eCall MoU, engl. Memorandum of Understanding) vor und schlug einen Fahrplan vor, beginnend mit der freiwilligen Einführung von eCall als Standardausrüstung in allen Fahrzeugen bis 2009. Dieses Dokument ist nicht bindend und soll das Bekenntnis der Unterzeichnerstaaten zu einer termingerechten Einführung von eCall festhalten. Nur vier Mitgliedstaaten haben die Absichtserklärung nicht unterzeichnet.
eCall war auch eine der Prioritäten der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“, die 2006 gestartet wurde, und des Aktionsplans für intelligente Verkehrssysteme. Die Rahmenrichtlinie für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme beinhaltet die Forderung nach „der harmonisierten Einführung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung“ als vorrangige Maßnahme im Prioritätsbereich „Anwendungen zur Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr“.
2009 wurde in der Mitteilung „eCall: Zeit zur Einführung“ eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die freiwillige Einführung des eCall-Systems in allen europäischen Neufahrzeugen zu unterstützen. Die Kommission hat angedeutet, dass sie Regulierungsmaßnahmen vornehmen werde, sofern bis Ende 2009 kein nennenswerter Fortschritt sowohl bezüglich der Verfügbarkeit von eCall-Geräten in Fahrzeugen als auch bei den notwendigen Investitionen in Notrufabfragestellen erzielt werde.
Die verbindliche Einführung von eCall
In Einklang mit dieser Mitteilung entschied die Kommission 2011, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um einen verbindlichen eCall-Dienst einzuführen. Dieser Regulierungsansatz beinhaltet drei Maßnahmen:
1. Eine Empfehlung der Kommission, die letzten September angenommen wurde, in der die Mitgliedstaaten gebeten wurden, ihre Notrufinfrastruktur zum Empfang von eCalls zu erläutern; die Mobilfunknetzbetreiber werden aufgefordert, bis 2014 ein eCall-Identifizierungssignal in ihre Netzwerke zu integrieren, um eCalls wie jeden üblichen 112-Notruf zu behandeln (Vorrang in den Netzwerken und kostenlos).
Dieser Empfehlung sollen sich folgende Maßnahmen anschließen:
2. Ein delegierter Rechtsakt unter der ITS-Richtlinie soll bis Ende 2012 beschlossen werden, der die gemeinsamen Spezifikationen und Aufrüstungen der Infrastruktur der Notrufabfragestellen festlegt.
3. Ein Vorschlag für eine Verordnung für die verbindliche Einführung des bordeigenen Teils des eCall-Dienstes in neuzugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Rechtsvorschriften für die europäische Fahrzeug-Typgenehmigung soll vorgelegt werden.
Anmerkungen der Berichterstatter
eCall: Ein öffentlicher Dienst zum Wohle aller Europäer
Ihre Berichterstatter sind der Auffassung, dass eine Entscheidung zur verbindlichen Einführung des öffentlichen eCall-Dienstes nicht auf Basis oder in Abhängigkeit wirtschaftlicher Argumente für ein unabhängiges eCall-System getroffen werden sollte. Vielmehr sollte der Nutzen für die Gesellschaft als Ganzes in Erwägung gezogen werden.
eCall sollte ein öffentlicher Notrufdienst sein, kostenlos, zum Wohle eines jeden Fahrers in Europa, unabhängig von der Marke seines Fahrzeugs.
Private Notrufdienste (TPS)
Private bordeigene Notrufsysteme wurden seit Beginn der späten 90er Jahre eingeführt. In Europa und weltweit bieten verschiedene Automobilhersteller und Dienstleister bereits eigene bordeigene Notrufdienste an (z. B. Volvo, PSA, Fiat, BMW). Sie werden typischerweise zusammen mit anderen Diensten angeboten, wie Pannenhilfe, bordseitiger Mobilfunk, dynamische Navigation usw.
Notrufe werden von privaten Callcentern entgegengenommen, die die Anrufe und Unfalldaten im Notfall an die Notrufabfragestelle weiterleiten. Hierzu muss jeder Hersteller in jedem Land, in dem er diesen Dienst anbieten möchte, eine besondere Vereinbarung mit den jeweiligen öffentlichen Notrufzentralen schließen.
Obwohl diese Dienste, die vor über zehn Jahren eingeführt wurden, sich als nützlich bewährt haben, ist ihre Verbreitung in Europa eher gering (weniger als 0,4 % des Fahrzeugbestands). Dieser Dienst wird üblicherweise nur in Wagen der Oberklasse angeboten und in Ländern, in denen ein Geschäftsinteresse dafür besteht.
TPS deckt nicht alle europäischen Länder ab. Wenn sich also ein solches Fahrzeug in einem Land befindet, das diesen Dienst nicht durch eine private Firma anbietet, ist dieser Dienst nicht nutzbar. Darüber hinaus wurden einige der Dienste, die in der Vergangenheit eingeführt wurden, aufgrund wirtschaftlichen Misserfolgs wieder ausgesetzt, mit dem Ergebnis, dass die Besitzer für die Lebensdauer des Fahrzeugs kein bordeigenes Notrufsystem nutzen konnten.
Ihre Berichterstatter vertreten die Ansicht, dass ein europaweiter öffentlicher eCall-Dienst auf Basis des 112-Notrufsystems und ein privater Notrufdienst parallel existieren können, vorausgesetzt, notwendige Maßnahmen werden ergriffen, um die Kontinuität des vom Verbraucher gewählten Dienstes zu gewährleisten.
Wertschöpfung öffentlicher und privater Dienste
Durch die Entwicklung eines europaweiten öffentlichen eCall-Dienstes werden Fahrzeuge in der Zukunft mit einer einfachen bordeigenen Telematikplattform ausgestattet sein (drahtlose Kommunikation mit genauer Satellitenortung und Zugang zur Fahrzeugregelung und -sensorik), die als Grundlage für einige weitere bordeigene Anwendungen dienen kann.
Die Fahrer, die Automobilindustrie und die Telekommunikationsbranche könnten von den Diensten einer durch eCall ermöglichten Telematikplattform profitieren und dadurch zusätzliche Daten sammeln und an Fahrzeuge weiterleiten.
Deshalb können Mehrwertdienste und -anwendungen, sowohl kostenlose als auch kommerzielle, potenziell in das bordeigene System integriert werden, das ursprünglich für das öffentliche eCall-System entwickelt wurde.
Durch Rationalisierung und Integration dieser Anwendungen innerhalb einer kohärenten, offenen Systemarchitektur könnten nach Ansicht der Berichterstatter deren Effizienz und Nutzbarkeit erhöht, Kosten gesenkt und die Erweiterbarkeit verbessert werden, so dass künftig eine Integration neuer oder aufgerüsteter Anwendungen möglich wird. Die Definition des Konzeptes einer „offenen fahrzeuginternen Plattform“ ist Teil des Aktionsplans „Intelligente Transportsysteme“.
Offene fahrzeuginterne Systeme, die dem Verbraucher eine Auswahlmöglichkeit und Zugang nicht nur zu herstellerbetriebenen Diensten bieten, werden den europäischen Telematikmarkt beleben und Produktvielfalt und Innovation zu erschwinglichen Preisen ermöglichen.
Deshalb sollten Wahlfreiheit der Verbraucher und offener Zugang für Dienstanbieter Teil der Gestaltungskriterien einer bordeigenen Plattform von OEM-Herstellern werden. Zugang zur technischen Infrastruktur der Fahrzeuge kann durch geeignete Standardschnittstellen gewährleistet werden.
Darüber hinaus sollten zusätzliche Dienste nur genehmigt werden, wenn sie in Einklang mit Sicherheitsstandards stehen und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen.
Datenschutz
Jede zusätzliche bordeigene Anwendung auf Basis des eCall-Systems sollte in vollem Umfang den geltenden Verordnungen zum Datenschutz und der Privatsphäre genügen. Insbesondere:
1. Der Zweck, zu dem Daten genutzt werden, sollte im jeweiligen Vertrag klar festgelegt werden. Die Verträge sollten ebenfalls klar festlegen, dass der Drittanbieter des Dienstes die Verantwortung für die erhobenen Daten trägt und sich verpflichtet, alle nationalen Gesetze und sonstige Richtlinien zu Datenschutz und Privatsphäre einzuhalten.
2. Nur Daten, die für den jeweiligen Zweck „notwendig“ und „sachdienlich“ sind, dürfen übertragen werden, d. h., es muss sichergestellt werden, dass der Drittanbieter nur diejenigen Daten erhebt, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Mobile Endgeräte für eCall
Obwohl eCall-Funktionalität zu gewissem Grad auch mit mobilen Geräten (beispielsweise Mobiltelefonen) erreicht werden kann, stehen Ihre Berichterstatter der verbindlichen Einführung derartiger mobiler Geräte bei Neuzulassungen kritisch gegenüber, da sie aus dem Fahrzeug entfernt oder auch ausgeschaltet werden können.
Vorteile von eCall
Der Hauptnutzen von eCall wird eine Verringerung der Unfalltoten und Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle sein, da die Rettungskräfte schneller am Unfallort eintreffen.
Die geringere Reaktionszeit – schnelleres Eintreffen der Rettungskräfte, der Polizei und des Abschleppdienstes – ermöglicht eine schnellere Räumung des Unfallortes. Deshalb wird eCall helfen, Stauzeiten zu verringern und zu einem effizienteren Straßenverkehr in Europa bei Verringerung der externen Kosten führen.
Für die Behörden zeigt sich der Nutzen von eCall in einer Verringerung der a) medizinischen Folgen eines Unfalls, b) des Risikos weiterer Unfälle am Unfallort und c) der Auswirkungen des Unfalls auf den Verkehr.
Für die Automobilindustrie eröffnet die verbindliche Einführung eines europaweiten eCall-Systems in allen neu zugelassenen Fahrzeuge Chancen, weitere nützliche Dienste zu entwickeln, die auf der eCall-Telematikplattform aufbauen.
In dieser Beziehung haben verschiedene Analysen der Auswirkungen einer Einführung von eCall in Europa die Öffentlichkeit als Türöffner für viele andere kommerzielle Dienste identifiziert, die bereits Marktreife haben, aber für einen Erfolg noch einer „Killeranwendung“ bedürfen. Deshalb kann eCall weitere öffentliche oder private Telematikdienste unterstützen und somit zu Sicherheit und wirtschaftlichem Nutzen beitragen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
19.6.2012
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
58
4
8
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Inés Ayala Sender, Georges Bach, Adam Bielan, Izaskun Bilbao Barandica, Philip Bradbourn, Cristian Silviu Buşoi, Antonio Cancian, Jorgo Chatzimarkakis, Birgit Collin-Langen, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia de Campos, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Cornelis de Jong, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Christian Engström, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Vicente Miguel Garcés Ramón, Louis Grech, Mathieu Grosch, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Jim Higgins, Juozas Imbrasas, Iliana Ivanova, Sandra Kalniete, Dieter-Lebrecht Koch, Ádám Kósa, Werner Kuhn, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Hans-Peter Mayer, Gesine Meissner, Hubert Pirker, Dominique Riquet, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Petri Sarvamaa, Vilja Savisaar-Toomast, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Laurence J.A.J. Stassen, Keith Taylor, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Silvia-Adriana Ţicău, Giommaria Uggias, Peter van Dalen, Bernadette Vergnaud, Dominique Vlasto, Artur Zasada, Roberts Zīle
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Raffaele Baldassarre, Phil Bennion, Jürgen Creutzmann, Spyros Danellis, Ashley Fox, Zita Gurmai, Anna Hedh, María Irigoyen Pérez, Gilles Pargneaux, Alfreds Rubiks, Marc Tarabella, Salvatore Tatarella, Kyriacos Triantaphyllides, Kerstin Westphal