Subventionierung des Flughafens Zweibrücken durch das Land Rheinland-Pfalz
21.11.2008
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-6470/08
von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)
an die Kommission
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz (RLP) hat im Zeitraum 2005-2006 die Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken (FGAZ) mit 2,4 Mio. EUR bezuschusst. Mit dem Geld wurde der Kapitalbedarf der für den Flugbetrieb verantwortlichen 100 %-igen Tochtergesellschaft der FGAZ, der Flughafen Zweibrücken GmbH, gedeckt. Zusätzlich wurden im selben Zeitraum am Flugplatz Baumaßnahmen in Höhe von 6,96 Mio. EUR aus dem Landeshaushalt finanziert. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Flughafens Zweibrücken ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Flughafen Saarbrücken (ca. 25 km) nicht wahrscheinlich. Ein von den Regierungen von Saarland und RLP bei der Netherlands Airport Consultants B. V. in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2002 empfiehlt die betriebliche Zusammenlegung, gegebenenfalls die Schließung eines der beiden Flughäfen. Pläne über eine Kooperation wurden im Februar 2007 jedoch aufgegeben. Die Landesregierung RLP hält mit Verweis auf die Standortbedeutung für die Region am Betrieb des Flughafens Zweibrücken fest. In RLP werden darüber hinaus die Regionalflughäfen Bitburg, Hahn, Speyer und Worms subventioniert, die sich alle im Umkreis von weniger als 100 km von Zweibrücken befinden.
1. Wurden die Fördermaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Zweibrücken entsprechend den Vorschriften gemäß Mitteilung 2005/C 312/01 der Kommission über die gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen der Kommission notifiziert?
2. Hat die Kommission Informationen über die Höhe der aktuellen Bezuschussung des Flughafens Zweibrücken?
3. Ist die Kommission der Auffassung, dass diese Subventionen mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar sind?
4. Wenn dies nicht der Fall ist, welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen?
ABl. C 316 vom 23/12/2009