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Plenarsitzungsdokument
A7-0123/2014
{17/02/2014}17.2.2014
BERICHT
ber die nderung der Bestimmungen der Geschftsordnung des Parlaments in Bezug auf parlamentarische Anfragen
(2013/2083(REG))
{AFCO}Ausschuss fr konstitutionelle Fragen
Berichterstatterin: Zita Gurmai
PR_REG
INHALT
Seite
TOC \t "PageHeading;1;ZAMENDHEADING;1" VORSCHLAG FR EINEN BESCHLUSS DES EUROPISCHEN PARLAMENTS PAGEREF _Toc382831704 \h 3
BEGRNDUNG PAGEREF _Toc382831705 \h 16
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS PAGEREF _Toc382831706 \h 18
VORSCHLAG FR EINEN BESCHLUSS DES EUROPISCHEN PARLAMENTS
ber die nderung der Bestimmungen der Geschftsordnung des Parlaments in Bezug auf parlamentarische Anfragen
(2013/2083(REG))
Das Europische Parlament,
in Kenntnis des Schreibens seines Prsidenten vom 13.Februar 2013,
gesttzt auf die Artikel211 und 212 seiner Geschftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses fr konstitutionelle Fragen (A7-0123/2014),
1. beschliet, an seiner Geschftsordnung nachstehende nderungen vorzunehmen;
2. beschliet, dass diese nderungen am ersten Tag der ersten Tagung der achten Wahlperiode in Kraft treten;
3. beschliet, dass das in den nderungen vorgesehene Urnensystem zur Bestimmung der Mitglieder, die eine Frage stellen drfen, nach einem Versuchszeitraum von einem Jahr ab Beginn der achten Wahlperiode evaluiert wird;
4. beauftragt seinen Prsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu bermitteln.
nderungsantrag 1
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 116
Derzeitiger WortlautGenderter Text1. Fragestunden mit Anfragen an die Kommission finden auf jeder Tagung zu vom Parlament auf Vorschlag der Konferenz der Prsidenten festgesetzten Zeitpunkten statt.1. Fragestunden mit Anfragen an die Kommission finden auf jeder Tagung zu einem oder mehreren spezifischen Querschnittsthemen statt, die von der Konferenz der Prsidenten einen Monat vor der Tagung festgelegt werden; ihre Dauer betrgt 90Minuten.2. Jedes Mitglied kann whrend einer Tagung nur eine Anfrage an die Kommission richten.2. Der Geschftsbereich der von der Konferenz der Prsidenten zur Teilnahme eingeladenen Mitglieder der Kommission muss in Verbindung mit dem spezifischen Querschnittsthema bzw. den spezifischen Querschnittsthemen stehen, zu dem bzw. denen die Fragen gestellt werden. Die Zahl der Mitglieder der Kommission ist auf zwei pro Tagung beschrnkt, wobei die Mglichkeit besteht, abhngig von dem fr die Fragestunde ausgewhlten spezifischen Querschnittsthema bzw. den fr die Fragestunde ausgewhlten Querschnittsthemen ein drittes Mitglied der Kommission einzuladen.3. Die Anfragen sind schriftlich beim Prsidenten einzureichen, der ber Zulssigkeit und Reihenfolge ihrer Behandlung entscheidet. Diese Entscheidung ist dem fragestellenden Mitglied unverzglich mitzuteilen.4. Die Einzelheiten des Verfahrens werden durch Leitlinien in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegt17.3. Die Fragestunde wird nach einem Urnensystem durchgefhrt, dessen Einzelheiten in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegt sind17.5. Gem den von der Konferenz der Prsidenten aufgestellten Leitlinien knnen besondere Fragestunden mit dem Rat, dem Prsidenten der Kommission, der Vizeprsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union fr Auen- und Sicherheitspolitik und dem Vorsitz der Eurogruppe abgehalten werden.4. Gem den von der Konferenz der Prsidenten aufgestellten Leitlinien knnen besondere Fragestunden mit dem Rat, dem Prsidenten der Kommission, der Vizeprsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union fr Auen- und Sicherheitspolitik und dem Vorsitz der Eurogruppe abgehalten werden.______________________________17 Siehe Anlage II.17 Siehe AnlageII.nderungsantrag 2
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 1
Derzeitiger WortlautGenderter Text1. Jedes Mitglied kann gem den in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegten Leitlinien18 an den Prsidenten des Europischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizeprsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union fr Auen- und Sicherheitspolitik Anfragen zur schriftlichen Beantwortung richten. Der Inhalt der Anfragen liegt in der alleinigen Verantwortung der Fragesteller. 1. Jedes Mitglied kann gem den in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegten Kriterien18 an den Prsidenten des Europischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizeprsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union fr Auen- und Sicherheitspolitik Anfragen zur schriftlichen Beantwortung richten. Der Inhalt der Anfragen liegt in der alleinigen Verantwortung der Fragesteller. ___________________18 Siehe Anlage III.18 Siehe Anlage III.
nderungsantrag 3
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 2
Derzeitiger WortlautGenderter Text2. Die Anfragen sind schriftlich beim Prsidenten einzureichen, der sie den Adressaten bermittelt. Zweifel an der Zulssigkeit einer Anfrage werden vom Prsidenten entschieden. Die Entscheidung wird dem fragestellenden Mitglied mitgeteilt.2. Die Anfragen sind beim Prsidenten einzureichen. Zweifel an der Zulssigkeit einer Anfrage werden vom Prsidenten entschieden. Die Entscheidung des Prsidenten grndet sich dabei nicht nur auf die Bestimmungen der in Absatz1 genannten Anlage, sondern auch auf die Bestimmungen der Geschftsordnung allgemein. Die Entscheidung des Prsidenten wird dem fragestellenden Mitglied mitgeteilt.
nderungsantrag 4
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 2 a (neu)
Derzeitiger WortlautGenderter Text2a. Die Anfragen sind in elektronischer Form einzureichen. Jedes Mitglied darf hchstens fnf Anfragen pro Monat einreichen.Im Ausnahmefall sind weitere Anfragen zulssig; diese sind als unterzeichnetes Schriftstck von dem jeweiligen Mitglied persnlich bei der zustndigen Dienststelle des Generalsekretariats einzureichen.Ein Jahr nach Beginn der achten Wahlperiode nimmt die Konferenz der Prsidenten eine Bewertung des Systems in Bezug auf die zustzlichen Anfragen vor.
nderungsantrag 5
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 4 Unterabsatz 1
Derzeitiger WortlautGenderter TextAnfragen, die eine umgehende Beantwortung, aber keine eingehenden Nachforschungen erfordern (Anfragen mit Vorrang), mssen innerhalb von drei Wochen nach bermittlung an die Adressaten beantwortet werden. Jedes Mitglied kann eine solche Anfrage mit Vorrang einmal im Monat stellen.entfllt
nderungsantrag 6
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 4 Unterabsatz 2
Derzeitiger WortlautGenderter TextSonstige Anfragen (Anfragen ohne Vorrang) mssen innerhalb von sechs Wochen nach ihrer bermittlung an das betreffende Organ beantwortet werden.Die Anfragen mssen innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Mitteilung an das betreffende Organ beantwortet werden. In begrndeten dringlichen Fllen kann der Prsident beantragen, dass eine Anfrage innerhalb von drei Wochen beantwortet wird.
nderungsantrag 7
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 4 Unterabsatz 3
Derzeitiger WortlautGenderter TextDie Mitglieder geben an, um welche Art von Anfrage es sich handelt. Die Entscheidung trifft der Prsident.entfllt
nderungsantrag 8
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 117 Absatz 5
Derzeitiger WortlautGenderter Text5. Anfragen und Antworten werden im Amtsblatt der Europischen Union verffentlicht.5. Anfragen und Antworten werden auf der Website des Parlaments verffentlicht.
nderungsantrag 9
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 118 Absatz 1
Derzeitiger WortlautGenderter Text1. Jedes Mitglied kann gem den in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegten Leitlinien19 an die Europische Zentralbank Anfragen zur schriftlichen Beantwortung richten.1. Jedes Mitglied kann gem den in einer Anlage zur Geschftsordnung festgelegten Kriterien19 an die Europische Zentralbank pro Monat hchstens sechs Anfragen zur schriftlichen Beantwortung richten. Der Inhalt der Anfragen liegt in der alleinigen Verantwortung der Fragesteller.__________________19 Siehe Anlage III.19 Siehe Anlage III.
nderungsantrag 10
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 118 Absatz 2
Derzeitiger WortlautGenderter Text2. Die Anfragen sind schriftlich beim Vorsitz des zustndigen Ausschusses einzureichen, der sie der Europischen Zentralbank bermittelt.2. Die Anfragen sind schriftlich beim Vorsitz des zustndigen Ausschusses einzureichen, der die Europische Zentralbank davon in Kenntnis setzt. Zweifel an der Zulssigkeit einer Anfrage werden vom Vorsitz entschieden. Die Entscheidung des Vorsitzes wird dem fragestellenden Mitglied mitgeteilt.
nderungsantrag 11
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Artikel 118 Absatz 3
Derzeitiger WortlautGenderter Text3. Anfragen und Antworten werden im Amtsblatt der Europischen Union verffentlicht.3. Anfragen und Antworten werden auf der Website des Parlaments verffentlicht.
nderungsantrag 12
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage II
Derzeitiger WortlautGenderter TextDurchfhrung der Fragestunde gem Artikel 116Durchfhrung der Fragestunde mit Anfragen an die KommissionA. Leitlinien1. Die Mitglieder, die an eines der Mitglieder der Kommission eine Frage richten, werden mittels eines Urnensystems ausgewhlt, das wie folgt funktioniert:
1. Zulssig sind nur solche Anfragen, die Am Eingang zum Plenarsaal wird eine Stunde vor Beginn der Fragestunde eine Urne aufgestellt; kurz gefasst und so formuliert sind, dass sie eine kurze Beantwortung ermglichen; Mitglieder, die eine Frage stellen mchten, schreiben ihren Namen auf einen vorgefertigten Zettel und werfen diesen in die Urne; die Zustndigkeit und Verantwortung ihres Adressaten betreffen und von allgemeinem Interesse sind; Mitglieder, die eine Frage stellen mchten, drfen nicht mehr als einen Zettel in die Urne werfen; spezifische Fragen an den Rat enthalten, insbesondere zur Ausbung seiner Aufgaben bei der Festlegung, Koordinierung und Durchfhrung der Politik der Union oder zu seinen Zustndigkeiten im Rahmen von Ernennungsverfahren oder im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union oder der nderung der Vertrge; der Prsident erffnet die Fragestunde und schliet die Urne; keine greren vorherigen Studien oder Nachforschungen durch das befragte Organ erforderlich machen; der Prsident zieht jeweils einen Zettel und fordert das betreffende Mitglied auf, dem zustndigen Mitglied der Kommission seine Frage vorzutragen. przis formuliert sind und sich auf einen konkreten Punkt beziehen;2. Das Mitglied hat eine Minute Zeit, um die Frage zu formulieren, und das Mitglied der Kommission erhlt zwei Minuten, um auf die Frage zu antworten. Das Mitglied kann eine Zusatzfrage von 30Sekunden stellen, sofern diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage steht. Das Mitglied der Kommission erhlt sodann zwei Minuten Zeit, um eine zustzliche Antwort zu geben. keine Feststellungen oder Wertungen enthalten;3. Fragen und Zusatzfragen mssen direkt mit dem ausgewhlten spezifischen Querschnittsthema zusammenhngen. Der Prsident kann ber die Zulssigkeit entscheiden. keine rein persnlichen Angelegenheiten betreffen; nicht auf die Beschaffung von Dokumenten oder statistischen Informationen abzielen; in Form einer Frage abgefasst sind.2. Eine Anfrage ist nicht zulssig, wenn in der Tagesordnung bereits vorgesehen ist, dass das Thema unter Teilnahme des betreffenden Organs behandelt wird, oder wenn diese Anfrage die gesetzgeberischen oder haushaltspolitischen Zustndigkeiten des Rates gem Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Vertrags ber die Europische Union berhrt.3. Eine Anfrage ist nicht zulssig, wenn in den vorangegangenen drei Monaten eine gleiche oder hnliche Frage gestellt und beantwortet wurde oder in ihr lediglich um solche Informationen ber die Weiterbehandlung einer bestimmten Entschlieung des Parlaments nachgesucht wird, die die Kommission bereits in einer schriftlichen Mitteilung zur Weiterbehandlung zur Verfgung gestellt hat, sofern es nicht neue Entwicklungen gibt oder die Verfasser um weitere Informationen nachsuchen. Im erstgenannten Fall erhalten die Verfasser eine Abschrift der Anfrage und der Antwort.Zusatzfragen4. Jedes Mitglied kann zu jeder Anfrage im Anschluss an deren Beantwortung eine oder hchstens zwei Zusatzfragen stellen.5. Fr die Zusatzfragen gelten die in diesen Leitlinien festgelegten Zulssigkeitsbedingungen.6. Der Prsident entscheidet ber die Zulssigkeit von Zusatzfragen und begrenzt ihre Zahl so, dass jedes Mitglied, das eine Anfrage eingereicht hat, eine Antwort darauf erhlt.Der Prsident ist nicht verpflichtet, Zusatzfragen, auch wenn sie den genannten Zulssigkeitsbedingungen entsprechen, zuzulassen,a) wenn dadurch die ordnungsgeme Abwicklung der Fragestunde gefhrdet wrde, oderb) wenn die Hauptfrage, auf die sich die Zusatzfrage bezieht, schon ausreichend durch andere Zusatzfragen geklrt ist, oderc) wenn die Zusatzfrage nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage steht.Beantwortung der Anfragen7. Das befragte Organ hat dafr Sorge zu tragen, dass die Antworten kurz sind und sich auf den Gegenstand der Anfrage beziehen.8. Lsst der Inhalt der jeweiligen Anfragen es zu, kann der Prsident nach Anhrung der Fragesteller entscheiden, dass sie durch das befragte Organ bei der Beantwortung zusammengefasst werden.9. Anfragen drfen nur beantwortet werden, wenn der Fragesteller anwesend ist oder vor Beginn der Fragestunde dem Prsidenten schriftlich einen Stellvertreter benannt hat.10. Ist weder der Fragesteller noch ein Stellvertreter anwesend, ist die Anfrage hinfllig.11. Reicht ein Mitglied eine Anfrage ein, ist jedoch weder das Mitglied noch ein Stellvertreter whrend der Fragestunde anwesend, weist der Prsident das Mitglied schriftlich auf die Pflicht hin, anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen. Muss der Prsident innerhalb eines Zeitraums von zwlf Monaten dreimal ein solches Schreiben versenden, verliert das betreffende Mitglied fr die Dauer von sechs Monaten das Recht, Anfragen fr die Fragestunde einzureichen.12. Anfragen, die aus Zeitmangel nicht beantwortet werden knnen, werden gem Artikel 117 Absatz 4 Unterabsatz 1 GO beantwortet, es sei denn, ihr Verfasser beantragt ihre Behandlung gem Artikel 117 Absatz 3 GO.13. Fr das Verfahren der schriftlichen Beantwortung finden die Bestimmungen von Artikel 117 Abstze 3 und 5 GO Anwendung.Fristen14. Die Anfragen mssen mindestens eine Woche vor Beginn der Fragestunde eingereicht worden sein. Anfragen, die nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sind, knnen in der Fragestunde behandelt werden, wenn das befragte Organ damit einverstanden ist.Die fr zulssig erklrten Anfragen werden an die Mitglieder verteilt und den befragten Organen bermittelt.B. Empfehlungen(Auszug aus der Entschlieung des Parlaments vom 13. November 1986)Das Europische Parlament 1. wnscht eine strengere Anwendung der Leitlinien zur Durchfhrung der Fragestunde gem Artikel 43 GO47, insbesondere von Ziffer 1 dieser Leitlinien zur Zulssigkeit; 2. empfiehlt eine hufigere Anwendung der Befugnis zur Zuordnung der Anfragen fr die Fragestunde zu Anfragegruppen, die der Prsident nach Artikel 43 Absatz 3 GO28 besitzt, vertritt jedoch die Auffassung, dass nur die Anfragen, die zur ersten Hlfte der Liste der fr eine bestimmte Plenartagung eingereichten Anfragen gehren, einer solchen Einteilung in Anfragegruppen unterliegen sollten; 3. empfiehlt, dass der Prsident grundstzlich eine Zusatzfrage von dem Fragesteller und eine oder hchstens zwei Zusatzfragen von anderen Mitgliedern vorzugsweise Abgeordnete einer anderen Fraktion oder aus einem anderen Mitgliedstaat als der Verfasser der Anfrage zulassen sollte; weist darauf hin, dass Zusatzfragen kurz und in Frageform abgefasst sein mssen, und schlgt vor, ihre Lnge auf 30 Sekunden zu begrenzen;4. ersucht die Kommission und den Rat, gem Ziffer 7 dieser Leitlinien dafr zu sorgen, dass die Antworten kurz sind und sich auf den Gegenstand der Anfrage beziehen._______________27 Jetzt Artikel 116 GO.28 Jetzt Artikel 116 Absatz 3 GO.
nderungsantrag 13
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III berschrift
Derzeitiger WortlautGenderter TextLeitlinien fr Anfragen zur schriftlichen Beantwortung gem den Artikeln 117 und 118Kriterien fr Anfragen zur schriftlichen Beantwortung gem den Artikeln 117 und 118Begrndung
Es handelt sich nicht blo um Leitlinien, sondern um anwendbare Kriterien fr die Zulssigkeit.
nderungsantrag 14
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 1 Spiegelstrich 2
Derzeitiger WortlautGenderter Text mssen in die Zustndigkeit und Verantwortung des Adressaten fallen und von allgemeinem Interesse sein; mssen ausschlielich in den Bereich der in den einschlgigen Vertrgen festgelegten Zustndigkeiten der Organe und in die Verantwortung des Adressaten fallen und von allgemeinem Interesse sein;
nderungsantrag 15
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 1 Spiegelstrich 3 a (neu)
Derzeitiger WortlautGenderter Text drfen 200Wrter nicht berschreiten;
nderungsantrag 16
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 1 Spiegelstrich 5 a (neu)
Derzeitiger WortlautGenderter Text drfen nicht mehr als drei Unterfragen enthalten.
nderungsantrag 17
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 2
Derzeitiger WortlautGenderter Text2. Entspricht eine Anfrage nicht diesen Leitlinien, bert das Generalsekretariat den Verfasser darber, wie die Anfrage formuliert werden kann, um zulssig zu sein.2. Auf Anfrage bert das Generalsekretariat die Verfasser darber, wie die Kriterien nach Magabe von Absatz1 im Einzelfall eingehalten werden knnen.
nderungsantrag 18
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 3
Derzeitiger WortlautGenderter Text3. Wenn whrend der vorangegangenen sechs Monate eine gleichlautende oder hnliche Anfrage gestellt und beantwortet wurde oder in ihr lediglich um solche Informationen ber die Weiterbehandlung einer bestimmten Entschlieung des Parlaments nachgesucht wird, die die Kommission bereits in einer schriftlichen Folgemitteilung zur Verfgung gestellt hat, bermittelt das Generalsekretariat dem Verfasser eine Kopie der vorherigen Anfrage und der Antwort. Die neu gestellte Frage wird dem Adressaten nicht bermittelt, es sei denn, der Verfasser fhrt neue wichtige Entwicklungen an oder sucht um weitere Informationen nach.3. Wenn whrend der vorangegangenen sechs Monate eine gleichlautende oder hnliche Anfrage gestellt und beantwortet wurde oder in ihr lediglich um solche Informationen ber die Weiterbehandlung einer bestimmten Entschlieung des Parlaments nachgesucht wird, die die Kommission bereits in einer schriftlichen Folgemitteilung zur Verfgung gestellt hat, bermittelt das Generalsekretariat dem Verfasser eine Kopie der vorherigen Anfrage und der Antwort. Die neu gestellte Frage wird dem Adressaten nicht bermittelt, es sei denn, der Prsident beschliet dies in Anbetracht wichtiger neuer Entwicklungen und auf begrndeten Antrag des Verfassers.
nderungsantrag 19
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 4
Derzeitiger WortlautGenderter Text4. Wird in einer Anfrage um sachliche oder statistische Informationen nachgesucht, die bereits in der Bibliothek des Parlaments verfgbar sind, unterrichtet Letztere das Mitglied, das die Anfrage zurckziehen kann.4. Wird in einer Anfrage um sachliche oder statistische Informationen nachgesucht, die bereits in den Recherchediensten des Parlaments verfgbar sind, so wird sie nicht dem Adressaten, sondern den entsprechenden Diensten bermittelt, sofern der Prsident auf Antrag des Verfassers nicht anders entscheidet.
nderungsantrag 20
Geschftsordnung des Europischen Parlaments
Anlage III Absatz 5
Derzeitiger WortlautGenderter Text5. Anfragen, die verwandte Themen betreffen, knnen zusammen beantwortet werden.5. Anfragen, die verwandte Themen betreffen, knnen vom Generalsekretariat zu einer einzigen Frage zusammengefasst und zusammen beantwortet werden.
BEGRNDUNG
1) Hintergrund
Im Juni 2011 nderte die Konferenz der Prsidenten das Format der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission, um die Qualitt und Lebendigkeit der Fragestunden zu steigern. Das neue Format sollte ab September 2011 zunchst versuchsweise eingesetzt und vor der endgltigen Umsetzung der nderungen evaluiert werden.
In ihrer Sitzung vom 17.Januar 2013 prfte die Konferenz der Prsidenten einen Evaluierungsbericht ber die Versuchsperiode, der vom zustndigen Vizeprsidenten, Edward McMillan-Scott, erstellt und vorgelegt worden war, und beschloss, das berarbeitete Format der Fragestunde zu besttigen, die weiterhin monatlich fr eine Dauer von 90 Minuten stattfinden sollte.
Die Konferenz der Prsidenten legte darber hinaus Folgendes fest:
Die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder der Kommission sollte in der Regel auf zwei pro Tagung beschrnkt sein, wobei die Mglichkeit besteht, je nach Thema ein drittes Mitglied der Kommission hinzuzuziehen;
die Konferenz der Prsidenten sollte den spezifischen Errterungsgegenstand grundstzlich einen Monat vor der betreffenden Tagung festlegen, um zu gewhrleisten, dass die entsprechenden Mitglieder der Kommission anwesend sein knnen, wobei diesbezglich jedoch eine gewisse Flexibilitt gelten muss, um die Planung fr die Tagesordnung des Plenums zu erleichtern.
Die Konferenz der Prsidenten beschloss endgltig, das bliche Catch-the-eye-Verfahren durch ein Urnensystem zu ersetzen und dieses System zu einem spteren Zeitpunkt zu evaluieren.
Mit Schreiben vom 13.Februar 2013 unterrichtete der Prsident den Vorsitz des Ausschusses fr konstitutionelle Fragen ber diesen Beschluss und berwies ihm die Angelegenheit gem Artikel211 zur Prfung im Hinblick auf eine mgliche nderung von Artikel116 und AnlageII der Geschftsordnung.
2) nderung der Geschftsordnung
Die im vorliegenden Entwurf eines Berichts vorgeschlagene nderung von Artikel116 und AnlageII der Geschftsordnung stimmt mit dem Beschluss der Konferenz der Prsidenten berein.
Die nderung umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte:
Die Auswahl der fragestellenden Mitglieder durch das Catch-the-eye"-Verfahren wird durch ein Urnensystem ersetzt, das absolute Objektivitt gewhrleistet;
die Fragen werden nicht vorab schriftlich eingereicht, und ihre Zulssigkeit wird nicht geprft, es sei denn, die Fragen hngen nicht direkt mit dem ausgewhlten spezifischen Querschnittsthema zusammen;
AnlageII, die ausfhrliche Leitlinien fr die Prfung der Zulssigkeit der Fragen, die Zusatzfragen und die Fristen enthlt, wurde an das neue Urnensystem angepasst.
Der Ausschuss fr konstitutionelle Fragen hat am 26.November 2013 beschlossen, den Gegenstand des Berichts aufgrund der Nhe der betreffenden Themen dahingehend zu ndern, dass neben Artikel116GO (Fragestunde) auch Artikel117 und 118 (Anfragen zur schriftlichen Beantwortung) behandelt werden, und den Prsidenten entsprechend in Kenntnis gesetzt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme11.2.2014Ergebnis der Schlussabstimmung+:
:
0:18
1
1Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende MitgliederAndrew Henry William Brons, Zdravka B u ai , C a r l o C a s i n i , A n d r e w D u f f , A s h l e y F o x , R o b e r t o G u a l t i e r i , Z i t a G u r m a i , G e r a l d H f n e r , D a n i e l H a n n a n , S t a n i m i r I l c h e v , C o n s t a n c e L e G r i p , M o r t e n M e s s e r s c h m i d t , S a n d r a P e t r o v i J a k o v i n a , P a u l o R a n g e l , T a d e u s z R o s s , A l g i r d a s S a u d a r g a s , I n d r e k T a r a n d , Luis Yez-Barnuevo GarcaZum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)Elmar Brok, Zuzana Brzobohat, Vital Moreira, Helmut Scholz, Gyrgy Schpflin, Rainer Wieland
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