Othmar Karas (PPE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hören es von allen Rednern: Wir haben zwar strenge Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, aber die jüngsten Beispiele in Banken der Mitgliedstaaten, aber auch außerhalb des Bankensektors und außerhalb der Europäischen Union, die in engster Verbindung mit der Europäischen Union sind, zeigen, dass unsere Regeln nicht überall wirksam überwacht und durchgesetzt werden, und dass es zu einem mehrstelligen Milliardenbetrag an Geldwäsche innerhalb der Europäischen Union kommt.
Ich verstehe daher den Unmut des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, den Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger, dass wir unsere Regeln verschärfen müssen, die Kontrolle verbessern müssen und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden stärken müssen. Und wir brauchen wahrscheinlich– wie das schon gesagt wurde – eine zentrale Agentur, eine zentrale Behörde, die für die Kontrolle und für Sanktionen sorgt, aber auch die Verbindung zwischen Geheimdiensten, Polizei und dem Finanzmarkt erhöht.
Wir müssen daher die Frage stellen: Ist die EBA dafür geeignet, oder brauchen wir nicht mehr? Wir müssen uns natürlich die Fragen stellen: Wie beseitigen wir die unterschiedlichen Aufsichtsbefugnisse und -pflichten innerhalb der Bankenunion, wie beseitigen wir die ungleichen Professionalitätslevel bei den nationalen Behörden, und wie sorgen wir für eine höhere Verzahnung zwischen den Aufsichts- und den Anti-Geldwäsche-Vorschriften für Banken? Das werden wir im Ausschuss tun.
(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel 162 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)