BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

31.3.2015 - (2014/2079(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki

Verfahren : 2014/2079(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0116/2015

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

(2014/2079(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013[1],

–       in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)0510 – C8-0148/2014)[2],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere die Artikel 164, 165 und 166,

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0116/2015),

1.      schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Generalsekretärs des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2013 auf;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind

(2014/2079(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,

–       unter Hinweis auf den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC vom 26. Februar 2015 über interne Vorschriften betreffend Offenlegungen im öffentlichen Interesse („Whistleblowing“),

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0116/2015),

A.     in der Erwägung, dass alle Organe der EU bezüglich der ihnen als solchen anvertrauten Mittel transparent und gegenüber den Bürgern der Union uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;

B.     in der Erwägung, dass das Parlament mangels Antworten auf seine Fragen und ausreichender Informationen nicht in der Lage ist, sachkundig über die Erteilung der Entlastung zu entscheiden;

1.      stellt fest, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

2.      nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Europäischen Rates und des Rates bezüglich der geprüften Themenbereiche keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

3.      stellt fest, dass der Europäische Rat und der Rat 2013 insgesamt über Haushaltsmittel in Höhe von 535 511 300 EUR (2012 533 920 000 EUR) verfügten, wobei die Ausführungsrate 86,7% betrug; bedauert den Rückgang der Ausführungsrate im Jahr 2013 gegenüber 2012 (91,8 %);

4.      ist besorgt, dass nach wie vor ein hoher Prozentsatz der Mittel nicht ausgeschöpft wird, was fast alle Rubriken betrifft; bekräftigt seine Forderungen nach der Entwicklung von grundlegenden Leistungsindikatoren, um die Haushaltsplanung für künftige Jahre zu verbessern;

5.      stellt fest, dass 2013 Mittelbindungen in Höhe von 71 376 244 EUR wegen unzureichender Mittelausschöpfung und einer geringeren Nutzung der Infrastrukturen annulliert wurden;

6.      nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass 5 Mio. EUR, die für den Erwerb des „Europa“-Gebäudes zweckgebunden waren, für die tatsächliche Zahlung auf 2014 übertragen wurden; vertritt die Auffassung, dass dadurch sowie durch weitere Mittelübertragungen gegen die in der Haushaltsordnung verankerten Grundsätze der Jährlichkeit und der wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen wurde;

7.      bestätigt seine Auffassung, dass die Haushaltspläne des Europäischen Rates und des Rates im Interesse der Transparenz ihrer Haushaltsführung und einer verbesserten Rechenschaftspflicht beider Organe getrennt ausgewiesen werden sollten;

8.     bekräftigt seine Forderung an den Europäischen Rat und den Rat, dem Parlament ihre jährlichen Tätigkeitsberichte, einschließlich einer umfassenden Übersicht über alle beiden Organen zur Verfügung stehenden Humanressourcen mit einer Aufschlüsselung nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Berufsausbildung, zu übermitteln; stellt fest, dass diese Übersicht automatisch in den jährlichen Tätigkeitsbericht des Organs aufgenommen werden sollte;

9.     begrüßt die Einrichtung des Prüfungsausschusses im Generalsekretariat des Rates und die Verabschiedung einer neuen Charta für interne Rechnungsprüfung; fordert den Rat auf, das Parlament über die Vorteile und Ergebnisse dieser Änderungen zu unterrichten;

10.   bedauert, dass 2013 die Umsetzung der Bemerkungen der internen Prüfung zurückging; stimmt dem Rat bezüglich der Bedeutung einer zügigen Umsetzung der Prüfempfehlungen[7] zu ; erwartet, dass dieses Verfahren unverzüglich umgesetzt wird;

11.   hält die zögerliche Umsetzung der Prüfempfehlungen durch den Übersetzungsdienst für beunruhigend;

12.   vermerkt mit Sorge die riesigen Unterschiede bei den Übersetzungskosten der einzelnen Institutionen der Union; fordert folglich, dass der Interinstitutionelle Ausschuss 'Übersetzung' die Gründe dieser Unterschiede ermittelt und Lösungen vorschlägt, um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und eine Angleichung der Übersetzungskosten bei maximaler Wahrung der Qualität und der sprachlichen Vielfalt zu erreichen; stellt fest, dass der Ausschuss zu diesem Zweck die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen neu beleben sollte, damit bewährte Verfahren und Ergebnisse ausgetauscht und die Bereiche ermittelt werden, in denen die Zusammenarbeit oder die Vereinbarungen zwischen den Institutionen gestärkt werden können; stellt fest, dass Ziel des Ausschusses auch sein sollte, eine einheitliche Methodik zu entwickeln, um die Übersetzungsausgaben für alle Institutionen auszuweisen, um Analyse und Vergleich der Kosten zu vereinfachen; weist darauf hin, dass der Ausschuss bis Jahresende 2015 die einschlägigen Ergebnisse vorlegen sollte; fordert alle Institutionen auf, sich aktiv an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses zu beteiligen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Achtung der Mehrsprachigkeit in den Organen der Union von grundlegender Bedeutung ist, um für alle Bürger der Union Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu garantieren;

13.   ist der Ansicht, dass in Krisenzeiten und angesichts allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der "Away Days" des Personals der Institutionen der Union reduziert werden müssen und selbige, soweit möglich, am Sitz der jeweiligen Institution stattfinden sollten, da ihr Mehrwert so hohe Ausgaben nicht rechtfertigt;

14.   bekundet seine Besorgnis über den Mangel an Frauen in verantwortungsvollen Positionen in den Institutionen der Union; fordert den Rat auf, einen auf Chancengleichheit ausgerichteten Plan insbesondere im Hinblick auf Führungspositionen aufzulegen, um dieses Ungleichgewicht so bald wie möglich zu beheben;

15.   bedauert, dass die Verfassung eines Handbuchs für die Verwaltung von Gebäudeprojekten sich verzögert;

16.   nimmt zur Kenntnis, dass einige der Prüfempfehlungen für das „Europa“-Gebäudeprojekt bezüglich der Ausführung weiterhin einen Rückstand verzeichnen; bekräftigt seine Forderung an den Rat, eine eingehende schriftliche Erklärung zu liefern, in der der Gesamtbetrag der für den Erwerb des Gebäudes verwendeten Mittelansätze im Einzelnen ausgewiesen wird;

17.   fordert, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Organs eine Übersicht über dessen Immobilienpolitik beigefügt wird, da es insbesondere wichtig ist, dass die entsprechenden Kosten ordnungsgemäß begründet werden und nicht zu hoch sind;

18.   nimmt das Nullwachstum (0,3 %) (1,6 Mio. EUR) im Haushaltsplan des Rates für 2013 zur Kenntnis; betrachtet dies als positiven Trend und erwartet, dass dieser in den nächsten Jahren anhält;

19.   fordert den Rat auf, in Zusammenarbeit mit den anderen Organen eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen können;

20.   ist besorgt über die verzögerte Annahme interner Whistleblowing-Regeln; fordert den Rat auf, diese ohne weitere Verzögerung umzusetzen;

21.   fordert den Rat auf, unter Einhaltung der geltenden Geheimhaltungs- und Datenschutzvorschriften die Ergebnisse und Konsequenzen von abgeschlossenen OLAF-Fällen, in denen das Organ oder seine Mitarbeiter Gegenstand der Untersuchungen waren, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

Gründe für die Aufschiebung des Beschlusses betreffend die Erteilung die Entlastung

22.   bekräftigt, dass der Rat gegenüber den Bürgern der Union ein transparentes und uneingeschränkt verantwortungsbewusstes Verhalten in Bezug auf die Gelder, die ihm als Organ der Union anvertraut werden, zeigen sollte; betont, dass dies impliziert, dass der Rat umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen ebenso wie die übrigen Institutionen am jährlichen Entlastungsverfahren mitwirken muss; ist in diesem Sinne der Ansicht, dass die wirksame Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der Union eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat durch eine Arbeitsvereinbarung erfordert; bedauert die bisher in den Entlastungsverfahren aufgetretenen Schwierigkeiten; vermerkt nichtsdestotrotz das vom derzeitigen Vorsitz der Union bekundete Interesse an einer Annäherung der Standpunkte sowie das Schreiben des Generalsekretärs des Rates in Beantwortung der Fragen des Haushaltskontrollausschusses, in dem er sich bereit erklärt, aktiv konkrete Maßnahmen zu unterstützen, um einen "Modus Vivendi" zu erreichen, wie vom EP in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2014[8] gefordert; unterstreicht die Notwendigkeit, die Möglichkeiten für einen Dialog zwischen den beiden Organen zu verbessern, um so bald wie möglich eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, das Mandat des Vertrags zu erfüllen und gegenüber den Bürgern Rechenschaft abzulegen;

23.   bekräftigt, dass die Umsetzung einer wirksamen Haushaltskontrolle nur durch eine Zusammenarbeit von Parlament und Rat möglich ist, deren wesentliche Elemente offizielle Sitzungen von Vertretern des Rates und des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments, die Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder auf der Grundlage eines schriftlichen Fragenkatalogs und die Vorlage von Dokumenten als Hintergrundmaterial für Haushaltskontrollen auf Anfrage sind;

24.   bekräftigt, dass das Parlament ohne die oben geschilderte Zusammenarbeit mit dem Rat nicht in der Lage ist, sachkundig über die Erteilung der Entlastung zu entscheiden;

25.   stimmt den von der Kommission in ihrem Schreiben vom 23. Januar 2014 an das Parlament vertretenen Auffassungen zu, dass es wünschenswert sei, dass das Parlament wie bisher weiterhin den anderen Organen – darunter dem Rat – die Entlastung erteile bzw. diese aufschiebe oder verweigere;

26.   unterstützt und befürwortet uneingeschränkt die Auffassungen der Kommission aus diesem Schreiben, das alle Organe sich umfassend an der Weiterverfolgung der Bemerkungen des Parlaments im Rahmen der Entlastung beteiligen müssen und dass alle Organe kooperieren sollten, um den reibungslosen Ablauf des Entlastungsverfahrens unter umfassender Achtung der einschlägigen Bestimmungen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften sicherzustellen;

27.   unterrichtet den Rat, dass die Kommission in ihrem Schreiben auch erklärt, dass sie die Ausführung der Haushaltspläne der anderen Organe nicht überwachen wird und dass eine Beantwortung von Fragen an ein anderes Organ die Autonomie dieses Organs zur Ausführung seines eigenen Einzelplans des Haushaltsplans beeinträchtigen würde; weist darauf hin, dass das Parlament den anderen Organen Entlastung erteilt, nachdem es die übermittelten Dokumente und die auf die Fragen erteilten Antworten geprüft hat; bedauert, dass das Parlament wiederholt Probleme hat, Antworten seitens des Rates zu erhalten;

28.   erachtet es als demokratisch, dass das Parlament seine Befugnis zur Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 316, 317 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einklang mit der geltenden Auslegung und Verfahrensweise ausübt, nämlich für jede Haushaltsrubrik individuell Entlastung zu erteilen, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Steuerzahlern zu wahren; bekräftigt daher, dass die Erteilung oder Verweigerung der Entlastung eine Pflicht des Parlaments gegenüber den Bürgern der Union ist;

29.   vertritt die Ansicht, dass der Rechtsrahmen der Union für die Entlastung überarbeitet werden sollte, um für mehr Klarheit im Entlastungsverfahren zu sorgen;

30.   bedauert, dass nicht alle Organe der Union die gleichen Standards in Bezug auf Transparenz respektieren, und vertritt die Auffassung, dass der Rat diesbezüglich Verbesserungen vornehmen sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Bogusław Liberadzki, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Fulvio Martusciello, Dan Nica, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Michael Theurer, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Caterina Chinnici, Iris Hoffmann, Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Laura Ferrara

  • [1]  ABl. L 66 vom 8.3.2014.
  • [2]  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.
  • [3]  ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.
  • [4]  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  Zusammenfassung des Jährlichen Tätigkeitberichts 2013 des internen Prüfers des Generalsekretariats des Rates, Seite 2.
  • [8]               ABl. L 334 vom 21.11.14, S. 95.