BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

31.3.2015 - (2014/2085(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki

Verfahren : 2014/2085(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0118/2015
Eingereichte Texte :
A8-0118/2015
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(2014/2085(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013[1],

–       unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2014)0510 – C8‑0154/2014)[2],

–       unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–       unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0118/2015),

1.      erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

(2014/2085(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter,

–       unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2015 zum Abschluss seiner Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC über die Meldung von Missständen („Whistleblowing“),

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0118/2015),

1.      begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2013 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (nachstehend „der Datenschutzbeauftragte“) insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet waren und dass die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme für die Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben wirksam waren;

2.      stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Datenschutzbeauftragen bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

3.      stellt fest dass der Datenschutzbeauftragte im Jahr 2013 bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 7 661 409 EUR (2012: 7 624 090 EUR) zur Verfügung hatte und dass die Verwendungsrage 84,7 % (2012: 83,2 %) betrug ; sieht darin eine positive Entwicklung und fordert weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verwendungsrate;

4.      betont, dass der Haushalt des Datenschutzbeauftragen ein reiner Verwaltungshaushalt ist; stellt fest, dass die Verwendungsrate bei den Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung (Titel 1) 93,41 % und bei den Ausgaben für Gebäude, Material und mit dem Dienstbetrieb verbundene Sachausgaben (Titel 2) 99,14 % beträgt;

5.      nimmt Kenntnis von der Zusage des Datenschutzbeauftragten, sein System für eine zeitnahe Überwachung und Kontrolle der Einstellungs- und Vergabeverfahren weiter zu verbessern; unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der weiteren Überwachung der Verwaltung der Zulagen und Verbesserung der diesbezüglichen Leistungen;

6.      nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass bei der im Juni 2013 von der internen Auditstelle des Datenschutzbeauftragten durchgeführten Folgeprüfung die meisten Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen zu den Verwaltungsverfahren als erledigt betrachtet wurden und man zu dem Schluss gelangte, dass es zum 31. Dezember 2013 keiner spezifischen Empfehlungen bedürfe;

7.      nimmt zur Kenntnis, dass die Empfehlung betreffend die Sicherung der in den Beschwerden enthaltenen Daten wegen Verzögerungen bei der Einrichtung des Fallverwaltungssystems (Case Management System – CMS) zum Zeitpunkt der Folgeprüfung im Juni 2013 noch nicht abschließend umgesetzt war; nimmt zur Kenntnis, dass es so aussah, als ob diese Empfehlung im Laufe des Jahres 2014 vollständig umgesetzt werden würde, da das CMS bereits seit Oktober 2013 in Betrieb ist;

8.      nimmt zur Kenntnis, dass nach Ansicht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten das bestehende Niveau der Verwaltung und Kontrolle angemessen ist und sich weiter verbessern wird, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts für 2013 keine wesentlichen Fehler vorlagen und dass keine Vorbehalte bezüglich der Ex-ante-Kontrollen geltend gemacht werden mussten;

9.      weist erneut darauf hin, dass die Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten durch den Vertrag von Lissabon insofern erweitert wurden, als der Datenschutz auf alle Politikbereiche der Union ausgedehnt wurde; stellt fest, dass die Diskussionen im Rat über den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz (der von der Kommission am 25. Januar 2012 vorgeschlagen wurde) noch andauern;

10.    nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsplan des Datenschutzbeauftragten um einen neuen Titel 3 ergänzt wurde, um die Einrichtung eines unabhängigen Sekretariats für den neu zu schaffenden Europäischen Datenschutzausschuss ins Auge zu fassen; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Titel bis zum Erlass des Rechtrahmens nicht mit Mitteln ausgestattet wird;

11.    nimmt zur Kenntnis, dass vor kurzem ein neues Instrument, die leistungsorientierte Kostenrechnung, genehmigt wurde, die die Effizienz der Ressourcenverteilung erhöhen soll und 2015 eingeführt werden wird;

12.    verlangt, über die budgetären Auswirkungen der Neuorganisation des Sekretariats des Datenschutzbeauftragten informiert zu werden;

13.    weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst (IAS) zu dem Schluss gelangt ist, dass seit der letzten Risikobewertung im Jahr 2011 wesentliche Verbesserungen erzielt wurden; fordert den Datenschutzbeauftragten nachdrücklich auf, diese Bemühungen fortzusetzen, um auch den noch nicht umgesetzten Empfehlungen nachzukommen;

14.    nimmt Kenntnis von der Installation eines Videokonferenzsystems in den neuen Räumlichkeiten des Datenschutzbeauftragten; ersucht um Informationen darüber, wie oft das System im Jahr 2013 bei Sitzungen zum Einsatz kam;

15.    billigt uneingeschränkt die Festlegung der grundlegenden Leistungsindikatoren zur Bewertung der Effizienz des Ressourceneinsatzes; fordert den Datenschutzbeauftragten auf, das Scoreboard weiterhin in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht einzubeziehen;

16.    fordert, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten eine Anlage zu seiner Gebäudepolitik beigefügt wird, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;

17.    wiederholt seine im vergangenen Jahr erhobene Forderung nach einer vollständigen Übersicht über sämtliche dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stehenden Humanressourcen, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, Geschlecht und Staatsangehörigkeit; weist darauf hin, dass diese Übersicht automatisch in den jährlichen Tätigkeitsbericht des Organs aufgenommen werden sollte;

18.    zeigt sich besorgt über das Fehlen von Frauen in verantwortlichen Positionen; fordert, einen Plan für Chancengleichheit, insbesondere mit Blick auf Führungspositionen, auf den Weg zu bringen, um dieses Ungleichgewicht möglichst bald zu beheben;

19.    ist der Ansicht, dass in Zeiten der Krise und allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der „Away Days“ des Personals der Unionsorgane verringert werden müssen und dass diese Veranstaltungen so weit wie möglich am Sitz der Organe selbst durchgeführt werden sollten, da der damit verbundene Mehrwert keine so hohen Kosten rechtfertigt;

20.    nimmt mit Besorgnis die enormen Unterschiede zur Kenntnis, die bezüglich der Übersetzungskosten zwischen den verschiedenen Unionsorganen bestehen; fordert daher die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Übersetzung“ auf, die Ursachen für diese Unterschiede zu ermitteln und Lösungen für eine Beendigung dieses Ungleichgewichts und eine Harmonisierung der Übersetzungskosten unter größtmöglicher Wahrung der Qualität und der sprachlichen Vielfalt vorzuschlagen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit zwischen den Organen ankurbeln sollte, damit bewährte Verfahren und Ergebnisse gemeinsam genutzt werden können und festgestellt werden kann, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen den Organen ausgebaut werden können; weist darauf hin, dass Ziel der Arbeitsgruppe auch sein sollte, eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten, die von allen Organen angewandt werden kann, zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können; weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppe diese Ergebnisse vor Ende des Jahres 2015 vorlegen sollte; fordert alle Organe auf, sich aktiv an den Arbeiten der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu beteiligen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Achtung der Mehrsprachigkeit in den Unionsorganen von grundlegender Bedeutung ist, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Bürger der Union zu garantieren;

21.    erklärt sein volles Einverständnis mit der vom Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten verfolgten Transparenzpolitik und fordert die Einführung eines Verfahrens zur Vorabbewertung der möglichen Auswirkungen bestimmter Veröffentlichungen, damit diese zusammen mit einem erläuternden Bericht veröffentlicht werden können, um zu vermeiden, dass sie für bestimmte Interessen missbraucht werden; weist darauf hin, dass dieses Verfahren vom Bürgerbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, der Kommission und dem von der Veröffentlichung betroffenen Organ eingeleitet werden sollte;

22.    ist besorgt wegen der Verzögerung beim Erlass der internen Whistleblowing-Vorschriften; fordert den Datenschutzbeauftragen auf, diese unverzüglich umzusetzen;

23.    begrüßt, dass der Datenschutzbeauftragte den vom Parlament in seinen Entlastungsentschließungen für die Haushaltsjahre 2010 und 2012 geäußerten Empfehlungen bei der Ausarbeitung seiner Strategie für den Zeitraum 2013–2014 Rechnung getragen hat und dass die Umsetzung dieser Strategie zu positiven Ergebnissen geführt hat;

24.    vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass der Datenschutzbeauftragte unter Einhaltung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit den Schwerpunkt verstärkt auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. die sparsame, wirtschaftliche und wirksame Verwendung der Mittel bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten, legen sollte.

6.2.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(2014/2085(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Sylvie Guillaume

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.       begrüßt es sehr, dass die im Juni 2013 von der internen Prüfstelle des Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführte Folgeprüfung darauf schließen ließ, dass der Großteil der im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen umgesetzt worden war und dass am 31. Dezember 2013 keine spezifische Empfehlung formuliert werden musste;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Empfehlung zur Sicherung der in den Beschwerden enthaltenen Daten aufgrund einer durch die Einrichtung des Fallverwaltungssystems (Case Management System – CMS) verursachten Verspätung im Juni 2013, als die Folgeprüfung durchgeführt wurde, noch nicht abgeschlossen war, und dass die Empfehlung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2014 vollständig umgesetzt werden würde, da das CMS bereits seit Oktober 2013 in Betrieb ist;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass das gegenwärtige Verwaltungs- und Kontrollniveau dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten zufolge angemessen ist und weiter verbessert wird und dass bei der Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts für 2013 keine wesentlichen Fehler aufgetreten sind und bezüglich der Vorabkontrollen kein Vorbehalt geäußert werden sollte;

4.  begrüßt es, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte den vom Europäischen Parlament im Rahmen seiner Entlastung für die Haushaltsjahre 2010 und 2012 formulierten Empfehlungen bei der Ausarbeitung seiner Strategie für den Zeitraum 2013–2014 Rechnung getragen hat und dass die Strategie bei der Ausübung seiner Tätigkeiten zu positiven Ergebnissen führte;

5.  vertritt generell die Auffassung, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte seinen Schwerpunkt stärker auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit Blick auf den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit legen sollte, und zwar in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Leistungsfähigkeit, die er bei der Verwendung der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesenen Mittel an den Tag legt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.2.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

6

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Martina Anderson, Heinz K. Becker, Bodil Ceballos, Caterina Chinnici, Ignazio Corrao, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Monika Flašíková Beňová, Lorenzo Fontana, Mariya Gabriel, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Eva Joly, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Timothy Kirkhope, Barbara Kudrycka, Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Vicky Maeijer, Claude Moraes, József Nagy, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Harald Vilimsky, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Hugues Bayet, Andrea Bocskor, Pál Csáky, Daniel Dalton, Dennis de Jong, Petra Kammerevert, Ska Keller, Andrejs Mamikins, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Jaromír Štětina, Kazimierz Michał Ujazdowski, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Eugen Freund, Elisabetta Gardini, Charles Tannock

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.3.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Bogusław Liberadzki, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Fulvio Martusciello, Dan Nica, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Michael Theurer, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Caterina Chinnici, Iris Hoffmann, Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Laura Ferrara

  • [1]  ABl. L 66 vom 8.3.2013.
  • [2]  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 1.
  • [3]  ABl. C 398 vom 12.11.2014, S. 1.
  • [4]  ABl. C 403 vom 13.11.2014, S. 128.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.