BERICHT über Kohäsionspolitik und Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3)

27.4.2016 - (2015/2278(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Ramón Luis Valcárcel Siso

Verfahren : 2015/2278(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0159/2016
Eingereichte Texte :
A8-0159/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über Kohäsionspolitik und Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3)

(2015/2278(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 4, 162 und 174–178,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“)[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu dem Thema „Intelligente Spezialisierung: Vernetzung von Exzellenzzentren für eine wirksame Kohäsionspolitik“[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“[9],

–  unter Hinweis auf die Broschüre der Kommission vom 22. Februar 2016 mit dem Titel „Investitionsoffensive für Europa: neue Leitlinien für die Kombination des Investitionsfonds EFSI und der ESI-Strukturfonds“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2014 mit dem Titel „Forschung und Innovation: Voraussetzungen für künftiges Wachstum“ (COM(2014)0339),

–  unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum vom 23. Juli 2014,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf den 2014 von der Kommission veröffentlichten Leitfaden mit dem Titel „Ermöglichung von Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und anderen EU-Programmen für die Förderung von Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0553),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. September 2013 mit dem Titel „Messung der Innovationsleistung in Europa: ein neuer Indikator“ (COM(2013)0624),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 27. Juli 2012 mit dem Titel „Aktives Altern: Innovation – Intelligente Gesundheit – Bessere Lebensqualität“ (2012/C 225/05),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Juli 2013 mit dem Titel „Die Innovationslücke schließen“ (2013/C 218/03),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 20. November 2014 mit dem Titel „Fördermaßnahmen zur Schaffung von Ökosystemen für junge Hochtechnologie-Unternehmen“ (2014/C 415/02),

–  unter Hinweis auf die 2014 veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit einem Leitfaden für politische Entscheidungsträger und Durchführungsstellen mit dem Titel „Ermöglichung von Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und anderen EU-Programmen für die Förderung von Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (SWD(2014)0205),

–  unter Hinweis auf das Pilotprojekt „Kohäsionspolitik und Synergien mit den Mitteln für Forschung und Entwicklung: die ‚Stufenleiter zur Spitzenforschung‘“,

–  unter Hinweis auf die vorbereitende Maßnahme des Europäischen Parlaments in der Region Ostmakedonien und Thrakien (REMTh),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8‑0159/2016),

A.  in der Erwägung, dass die EU angesichts der aktuellen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise ihre Bemühungen um die Schaffung von intelligentem, dauerhaftem und inklusivem Wirtschaftswachstum verstärken muss;

B.  in der Erwägung, dass die Intensivierung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (FEI) eine der Investitionsprioritäten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Zeitraum 2014–2020 ist; in der Erwägung, dass Innovation in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der EU in höchst unterschiedlichem Maße gefördert wird, was insbesondere für die Nutzung von Wissen und Technologie für die Förderung von Innovation gilt;

C.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Programmplanungszeitraum 2014–2020 erstmals dazu aufgerufen sind, nationale bzw. regionale Strategien für intelligente Spezialisierung zu entwickeln, indem nationale und regionale Verwaltungsbehörden und Interessenträger wie Hochschuleinrichtungen, die Wirtschaft und Sozialpartner in einen Prozess der Erschließung unternehmerischer Chancen einbezogen werden;

D.  in der Erwägung, dass intelligente Spezialisierung verschiedene Politikbereiche, darunter Unternehmertum, Bildung und Innovation, verbindet und zusammenführt, wodurch die Regionen Schwerpunktbereiche für ihre Entwicklung und damit verbundene Investitionen bestimmen und auswählen können, indem sie sich auf ihre Stärken und komparativen Vorteile konzentrieren;

E.  in der Erwägung, dass die Ziele der RIS3 darin bestehen, einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu leisten, einen europäischen Mehrwert im Bereich Innovation zu schaffen, mehr und hochwertigere Arbeitsplätze zu schaffen und eine Vielfalt an neuen Erfahrungen aufzugreifen; in der Erwägung, dass die Strategien zur Verbreitung bewährter Verfahren beitragen und neuen unternehmerischen Mut aufkommen lassen sollen, was in Verbindung mit einem funktionierenden digitalen Binnenmarkt und intelligenter Spezialisierung zu neuen Kompetenzen und neuem Wissen sowie zu Innovation und Beschäftigung führen könnte, sodass Forschungsergebnisse besser genutzt und alle Arten der Innovation angewendet werden;

F.  in der Erwägung, dass die Entwicklung der RIS3 die Einrichtung von Verwaltungsmechanismen auf mehreren Interessenebenen umfasst, in dem die Bereiche mit dem größten strategischen Potenzial ortsbezogen ermittelt, strategische Schwerpunkte festgelegt und wirkungsvolle Unterstützungsleistungen für Unternehmen konzipiert werden, damit das wissensbasierte Entwicklungspotenzial einer Region voll ausgeschöpft werden kann;

G.  in der Erwägung, dass die RIS3 zur effizienten Verwendung von EU-Mitteln beitragen, alle Mitgliedstaaten und Regionen der Union betreffen, das Potenzial aller Regionen erschließen und somit der EU dabei helfen, ihre Innovationslücken sowohl intern als auch extern zu schließen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf weltweiter Ebene auszubauen;

H.  in der Erwägung, dass die rechtzeitige und erfolgreiche Entwicklung der RIS3 in den Mitgliedstaaten in hohem Maße von den steigenden Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten für die Programm- und Haushaltsplanung sowie die Umsetzung und Bewertung im Rahmen der politischen Strategie zur Erhöhung privater Investitionen in FEI abhängig ist; in der Erwägung, dass bei dieser Entwicklung der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die ersten Bewertungen der Strategien für intelligente Spezialisierung ein gemischtes Bild ergeben haben, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der Prioritäten, die häufig als zu allgemein oder unzureichend mit den regionalen Wirtschafts- und Innovationsstrukturen verknüpft gelten, was bedeutet, dass die Strategien für intelligente Spezialisierung diesbezüglich verbessert werden müssen;

I.  in der Erwägung, dass die RIS3-Plattform einen von der Basis ausgehenden Peer-to-Peer-Wissensaustausch und ‑transfer zwischen den teilnehmenden Regionen unterstützt; in der Erwägung, dass dieser Prozess bei der künftigen Gestaltung und Umsetzung von Initiativen für intelligente Spezialisierung Vorrang haben muss;

Die zentrale Rolle der RIS3 für den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020

1.  betont, dass die Strategien für intelligente Spezialisierung die thematische Konzentration und die strategische Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) fördern und in der Praxis die Leistungsorientierung verstärken und folglich zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beitragen; unterstreicht, dass mit diesen Strategien nicht nur in hochentwickelten Regionen, sondern auch in Übergangs- und Inselregionen sowie in weniger entwickelten und ländlichen Regionen für wissensbasiertes und nachhaltiges Wachstum, eine ausgewogene Entwicklung und hochwertige Arbeitsplätze gesorgt werden soll;

2.  fordert, dass die neuen Ex-ante-Konditionalitäten für die Gewährung von Mitteln aus den ESI-Fonds uneingeschränkt beachtet werden, damit die Strategien für intelligente Spezialisierung ihre Funktion erfüllen;

3.  fordert alle beteiligten Akteure auf, die RIS3 auf der Grundlage von Analysen der in jeder Region bestehenden Möglichkeiten, Gegebenheiten und Kompetenzen auszuarbeiten und sich auf den Prozess zur Erschließung unternehmerischer Chancen zu konzentrieren, damit aufkommende Nischen oder komparative Vorteile für intelligente Spezialisierung nicht unentdeckt bleiben, eine aufgezwungene und künstliche Überspezialisierung vermieden wird, eine engere Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gefördert wird und dabei stets potenzielle Interessenkonflikte zwischen diesen beiden Sektoren vermieden werden;

4.  unterstützt eine weit gefasste Definition von Innovation als die Umsetzung einer Idee in neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen, die auf dem Markt eingeführt werden, in ein neues oder verbessertes betriebliches Verfahren, das in Industrie und Handel angewendet wird, oder in ein neues Konzept für einen sozialen Dienst;

5.  fordert die Regionen auf, Modelle für innovative Unterstützungsleistungen zu entwickeln, die bestehende Unterstützungsdienste ergänzen oder ablösen sollen, damit die jeweiligen Regionen ihr Wettbewerbspotenzial voll ausschöpfen, Unternehmen neues Wissen und neue Technologien absorbieren und dadurch wettbewerbsfähig bleiben und die Forschungs- und Innovationsressourcen eine kritische Masse erreichen können;

6.  fordert die Kommission auf, die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung so anzupassen, dass auch die ESI-Fonds die Voraussetzungen für die Verleihung des Exzellenzsiegels bieten;

7.  fordert die einzelstaatlichen Behörden auf, in regionale Ermittlungsdienste und Big-Data-Mining zu investieren, damit sie einerseits ihren einzigartigen Wettbewerbsvorteil aufzeigen und andererseits die Entwicklungstrends regionaler Unternehmen in der globalen Wertschöpfungskette verfolgen können;

8.  vertritt die Auffassung, dass die von der GD REGIO der Kommission in der Gemeinsamen Forschungsstelle in Sevilla eingerichtete S3-Plattform eine wichtige Rolle bei der Beratung von Regionen und der Festlegung von Richtwerten für ihre Innovationsstrategien, der Unterstützung von weniger entwickelten Regionen und der Stärkung der Verwaltung auf mehreren Ebenen und der Synergien zwischen einzelnen Regionen spielt, indem sie nationalen und regionalen politischen Entscheidungsträgern Informationen, Methoden, Fachwissen und Beratung anbietet; betont, dass sich diese Plattform kontinuierlich um die Aktualisierung ihrer Datenbank bemühen sollte, wobei den lokalen Bedürfnissen und den Besonderheiten und Prioritäten von Regionen und Städten Rechnung getragen werden sollte;

9.  ist der Auffassung, dass die S3-Plattform in Sevilla weniger entwickelten Regionen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte und diese insbesondere bei der Entwicklung und Ausrichtung ihrer Strategien unterstützen sollte;

10.  ist der Ansicht, dass kleinere Regionen mehr Probleme bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien haben, und fordert die Erarbeitung von Vorschlägen für die verstärkte Unterstützung dieser Regionen mit dem Ziel, die Umsetzung der S3 und den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern;

11.  begrüßt, dass sich die Kommission in jüngster Zeit schwerpunktmäßig mit weniger entwickelten Regionen beschäftigt, indem sie bis Ende 2017 ein Pilotprojekt im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme des Europäischen Parlaments in der Region Ostmakedonien und Thrakien auf Regionen in acht Mitgliedstaaten ausweitet;

12.  begrüßt die Weiterführung der von der GD GROW der Kommission eingerichteten Plattform „Regional Innovation Monitor Plus“ (RIM Plus), die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Forschung und Entwicklung (Research Innovation Observatory – RIO) durch die GD RTD und die Einrichtung verschiedener politikbezogener Fachzentren bei der GD JRC (Kommission), die umfassende Daten, Indikatoren und Leitlinien für die auf nationaler und regionaler Ebene an den S3 beteiligten Akteure bereitstellen;

13.  sieht weiteren Einzelheiten im Hinblick auf den Europäischen Innovationsrat erwartungsvoll entgegen, mit dem eine zentrale Anlaufstelle für Innovatoren geschaffen und folglich eine Brücke zwischen den Errungenschaften der Wissenschaft und den Bedürfnissen der Unternehmen und Behörden in Europa geschlagen werden soll;

14.  weist darauf hin, dass Finanzierungen durch die öffentliche Hand nach wie vor ein leistungsstarker Motor für Innovation sind; ruft die betroffenen Behörden zu Vorsicht auf, wenn es darum geht, größeres Augenmerk auf Finanzierungsinstrumente zu richten, da Innovation nicht nur an Zuschüssen ausgerichtet sein sollte, sondern auch andere Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B. Kredite und Garantien ermitteln und auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zuschüssen und alternativen (öffentlichen und privaten) Finanzierungsmethoden achten sollte;

Verwaltung auf mehreren Ebenen und ihre Möglichkeiten

15.  bedauert, dass sich einige Mitgliedstaaten für nationale RIS3 entschieden und den lokalen und regionalen Behörden nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, ihre eigenen Standpunkte zu konkretisieren, wodurch der von der Basis ausgehende Prozess zur Erschließung unternehmerischer Chancen, der in den RIS3 verankert sein sollte, untergraben wird; hält einen regionalen Ansatz für wichtig, da die RIS3 nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn sie auf lokalen und regionalen Gegebenheiten beruhen; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, die Ersetzung der nationalen RIS3 durch regionale RIS3 erneut in Betracht zu ziehen, damit keine Wachstumschancen ungenutzt bleiben, und fordert eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen und regionalen S3S, wann immer dies zweckmäßig ist, um sie gegebenenfalls an zukünftige Bedürfnisse und Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung anzupassen, insbesondere in der Nahrungsmittel- und Energiewirtschaft; bedauert, dass das in Artikel 5 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen verankerte Partnerschaftsprinzip nicht immer befolgt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Partnerschaftsprinzip in allen Phasen der Ausarbeitung und Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung und operationellen Programme einzuhalten;

16.  ist der Ansicht, dass die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den relevanten Akteuren der einzelnen Regionen entscheidenden Einfluss auf die RIS3-Strategie haben und das Risiko von Fehlentwicklungen bei der Schwerpunktsetzung deutlich verringern wird; unterstreicht dabei die Bedeutung der Konsultation der Unternehmen und insbesondere der KMU, da eine „Innovationsvision“ nur dann erfolgreich sein wird, wenn die Unternehmen auch das entsprechende Potenzial zur Umsetzung haben;

17.  hält eine bessere Abstimmung zwischen allen Verwaltungsebenen für geboten, damit eine von der Basis ausgehende Sicht regionaler Strategien gefördert werden kann, in die auch die Behörden und Interessenträger im Bereich der intelligenten Spezialisierung, Sachverständige, die Zivilgesellschaft und die Endnutzer eingebunden sind, damit die Silo-Mentalität aufgebrochen wird; weist darauf hin, dass die Tätigung von Investitionen in Forschung und Innovation behindert wird, wenn die einschlägigen Regelungen der Mitgliedstaaten nicht angepasst werden;

18.  weist auf die beschränkte Rolle hin, die die Zivilgesellschaft bei den RIS3 gespielt hat, und fordert ihre verstärkte Beteiligung im Wege von Plattformen und Kooperationspartnerschaften, da dies zur besseren Ausgestaltung der Strategien und zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und einer verbesserten Verwaltung beitragen kann;

19.  hält es für geboten, dass die operationellen Programme und die RSI3 während der gesamten Umsetzungsphase eng aufeinander abgestimmt werden;

20.  fordert, dass der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen (Parlament und Rat), aber auch auf Exekutivebene (Kommission und einzelstaatliche Durchführungsbehörden) intensiviert werden, um einen Rahmen zu schaffen, der Innovation und Forschung begünstigt, und eine verstärkte Umsetzung der RIS3 im Rahmen der anstehenden Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 zu ermöglichen;

21.  fordert die Kommission und andere einschlägige Stellen auf, jenen Mitgliedstaaten, für die dies notwendig ist, zusätzliche Unterstützung für die Umsetzung der RIS3-Strategie zu gewähren;

22.  fordert, dass kontinuierlich auf einen Mentalitätswechsel und auf innovative Politikansätze hingearbeitet wird, damit die Zusammenarbeit auf allen Ebenen (innerhalb der Regionen, zwischen den Regionen, über sie hinaus, grenzübergreifend, transnational und auf der Ebene von Makroregionen) durch bestehende Instrumente wie INTERREG gestärkt und folglich ein europäischer Mehrwert im Rahmen der Strategien weiter gefördert wird;

23.  weist darauf hin, dass der sozialen Innovation besondere Bedeutung beigemessen werden sollte, da sie zur Etablierung neuer Geschäftsmodelle und ‑kulturen beitragen und so eine geeignete Umgebung für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft schaffen kann;

24.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Mitteilung zum Mehrwert der RIS3 und ihrer Umsetzung in den operationellen Programmen vorzulegen und daran anknüpfend Vorschläge für weitere Schritte in den siebten Kohäsionsbericht aufzunehmen;

25.  bedauert die fehlende Zusammenarbeit zwischen den Regionen auf der Grundlage der Thematik der intelligenten Spezialisierung; weist darauf hin, dass der Gemeinsame Strategische Rahmen die Möglichkeit vorsieht, bis zu 15 % der Mittel gemäß der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds) für diese Zusammenarbeit außerhalb der eigenen Region zu verwenden; hebt hervor, dass aus dem gemäß Artikel 16 Absatz 3 dieser Verordnung verfassten Bericht mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ hervorgeht, dass diese Möglichkeiten bisher unzureichend genutzt worden sind; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, die verfügbaren Möglichkeiten stärker zu nutzen;

26.  fordert, dass Flexibilitäts- und Abstimmungsmechanismen ausgearbeitet werden, die eine Verknüpfung zwischen den Ergebnissen des RIS3-Prozesses und der Umsetzung von Horizont 2020 und anderen Programmen herstellen; bestärkt die Regionen darin, sich an Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit, wie der Vanguard-Initiative, dem Exzellenzsiegel, der Plattform für den Wissensaustausch (Knowledge Exchange Platform – KEP), der S3-Plattform, der Stufenleiter zur Spitzenforschung, dem Regionalen Innovationsschema für die Kolokationszentren des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (European Institute of Innovation and Technology – EIT), zu beteiligen; fordert, dass die Entwicklung strategischer Cluster-Partnerschaften vorangetrieben wird, sodass Investitionen gefördert werden, die Abstimmung verbessert wird, Synergien geschaffen werden und zum Meinungsaustausch angeregt wird, damit es nicht zu Überschneidungen und einer ineffizienten Verwendung öffentlicher Gelder kommt;

27.  bestärkt einzelstaatliche und europäische Einrichtungen darin, auch weiterhin die „Innovationskluft“ zu beobachten, die nicht nur zwischen den EU-Mitgliedstaaten und in allen NUTS-2-Regionen, sondern zunehmend auch innerhalb einzelner Mitgliedstaaten besteht;

28.  ist der Ansicht, dass die Verfahren vereinfacht und Engpässe im verwaltungstechnischen Ablauf der Strategien reduziert werden sollten;

29.  fordert die einschlägigen Behörden auf allen Ebenen auf, Verfahren zu vereinfachen und Engpässe im verwaltungstechnischen Ablauf der Strategien zu beseitigen; regt – auch im Wege von überregionalen Partnerschaften in der EU – Investitionen in das Humankapital an, damit die Verwaltungskapazitäten gefördert werden können und der RIS3-Prozess erfolgreich gesteuert, umgesetzt und beobachtet werden kann, wobei zu vermeiden ist, dass zusätzliche Verwaltungsschritte entstehen; fordert die Behörden auf, der Forschung und Innovation in Regionen, die dieses Potenzial haben, in denen aber kaum Investitionen getätigt werden, eine höhere Priorität einzuräumen;

30.  fordert die Regionen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, vermehrt auf die Haushaltsmittel für technische Unterstützung zurückzugreifen, damit die RIS3 wirksam und effizient umgesetzt werden;

31.  weist darauf hin, dass Strategien für intelligente Spezialisierung auch ein wirksames Instrument zur Bewältigung sozialer sowie umwelt-, klima- und energiebezogener Herausforderungen und zur Förderung der Übertragung von Wissen („knowledge spillover“) und der technologischen Diversifizierung sein sollten;

Bessere Synergien für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung

32.  kritisiert, dass es zwischen den ESI-Fonds und anderen Finanzierungsinstrumenten der EU keine Synergien gibt, wodurch die Abstimmung, die Kohärenz und die Integration der EU-Finanzierung erschwert und ihre Ergebnisse und Auswirkungen beeinträchtigt werden; fordert, dass der Prüfung der Möglichkeiten zur Erzielung eines verbesserten strategischen Konzepts für Synergien und zur Berücksichtigung der Kombination, der Komplementarität und des Potenzials von Finanzierungsinstrumenten mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die EU-Garantien für die Finanzierung von Investitionsplattformen in vollem Umfang ausgeschöpft werden können;

33.  hält es für erforderlich, die Konzepte der Dreifach- und Vierfach-Helix weiterzuverfolgen und stärker auf die intelligente Spezialisierung auf regionaler Ebene auszurichten und öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Hochschulen und die Bevölkerung in diesen Prozess einzubeziehen; hebt hervor, dass die Rolle der beiden letztgenannten beteiligten Gruppen (d. h. Hochschul- und Forschungseinrichtungen und Bürgerorganisationen) im Rahmen der neuen Programmplanung und der neuen Finanzierungsformen der EU gestärkt werden sollte;

34.  fordert eine verstärkte Unterstützung für KMU und neu gegründete Unternehmen, da die große Mehrheit von ihnen bei bahnbrechenden Innovationen eine vorrangige Rolle einnimmt, in vielen Bereichen einen wichtigen Beitrag zur Erkennung lokaler Talente leistet und junge Menschen beschäftigt;

35.  unterstützt die fortwährenden Bemühungen um die Ermittlung verlässlicher Indikatoren für die Überwachung der Innovationsleistung auf allen Verwaltungsebenen, indem die Ressourcen von Eurostat und anderen einschlägigen Generaldirektionen der Kommission besser mobilisiert und koordiniert werden und dabei den Ergebnissen der OECD, des ESPON und anderer Akteure auf diesem Gebiet, einschließlich der nationalen statistischen Ämter, Rechnung getragen wird;

36.  betont, dass der koordinierte und komplementäre Einsatz der Mittel der ESI-Fonds mit Horizont 2020 und EFSI-Mitteln im Einklang mit den Leitlinien für die Komplementarität zwischen dem EFSI und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der im Februar 2016 von der Kommission eröffnet wurde, herausragende Möglichkeiten bietet, Innovation auf regionaler und nationaler Ebene sowie EU-weit zu fördern, indem die Attraktivität der Investitionen in Forschung und Innovation erhöht wird, um zusätzlich zur öffentlichen Finanzierung auch Privatkapital anzuziehen; fordert die lokalen und regionalen Behörden auf, die Möglichkeiten zur Verknüpfung dieser Instrumente voll auszuschöpfen;

37.  fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um an die erforderlichen Information zu gelangen, damit Synergien zwischen den in die RIS3 eingebetteten Strategien und Instrumenten wie beispielsweise der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020, der Plattform für intelligente Spezialisierung, der Europäischen Beobachtungsstelle für Cluster, der Europäischen Innovationspartnerschaft, dem Europäischen Strategieforum, den Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies – KET) und den Forschungsinfrastrukturen geschaffen werden können;

38.  bestärkt die Regionen darin, bei der Umsetzung ihrer RIS3 die offene Innovationsmentalität und die Zusammenarbeit in Ökosystemen auf der Grundlage des Vierfach-Helix-Modells zu verbessern;

39.  hält es für wichtig, Bildung und Forschung auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Marktes zuzuschneiden, um sicherzustellen, dass die neuen Innovationen die Nachfrage decken und zu wirtschaftlichem Wachstum führen;

Intelligente Städte als treibende Kraft für die RIS3

40.  weist erneut auf die wichtige Rolle hin, die die städtischen Gebiete in der EU bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der EU spielen müssen, indem sie als zentrale Anlaufstellen für zahlreiche Akteure und Branchen fungieren, die Herausforderungen und Chancen des intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstums bündeln und bei dem integrierten und auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmten Politikansatz eine Vorreiterrolle einnehmen; betont, dass die städtischen Gebiete wichtige Faktoren für die Verstärkung der menschlichen Ressourcen, der Infrastruktur und des Investitionspotenzials im Hinblick auf die Entwicklung von Innovationsclustern sind;

41.  fordert die Kommission auf, die RIS3 und andere Innovationsprogramme, darunter insbesondere die integrierten territorialen Investitionen, bei der Entwicklung der EU-Städteagenda zu berücksichtigen, damit im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen Synergien und enge Verknüpfungen geschaffen werden;

42.  hält die Förderung einer innovativen, branchenübergreifenden, auf dem Dreifach-Helix-Modell beruhenden, grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Verbindung mit den Herausforderungen auf europäischer Ebene für ausgesprochen wichtig, damit die Regionen und Städte intelligenter und umweltfreundlicher werden und ein angenehmeres Leben und Arbeiten ermöglichen;

43.  betont, dass das Konzept der „intelligenten und vernetzten Städte“ weiterentwickelt und auf ganz Europa ausgedehnt werden muss; begrüßt die Absicht des niederländischen Ratsvorsitzes, einen von der Basis ausgehenden Ansatz einzuführen, bei dem Städte – in Abstimmung mit den regionalen Behörden – in die Lage versetzt werden, die EU-Städteagenda weiterzuentwickeln und von intelligenten zu herausragenden Städten zu werden; befürwortet in diesem Zusammenhang die Vorbereitung des „Pakts von Amsterdam“, der sich in erster Linie mit der Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung, dem Ausbau der Vernetzung aller Parteien, Bürger und sozialen Organisationen und der Förderung einer nachhaltigen und gesellschaftlich inklusiven Entwicklung befasst;

44.  weist auf die Förderung verschiedener Modelle für Städtepartnerschaften und den Wissensaustausch auf dem Gebiet der intelligenten Spezialisierung und Innovation hin, wie das von der Kommission unterstützte Modell „Open and Agile Smart Cities“;

45.  unterstützt die Initiativen der Kommission und des Rates für die EU-Städteagenda im Kontext des Pakts von Amsterdam; fordert die Kommission auf, die Kohärenz zwischen Städte- und Regionalpolitik zu fördern; fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Angleichung der Initiativen, der Methoden für „intelligente Städte“ und der RIS3 im siebten Kohäsionsbericht vorzulegen;

Überwachung und Bewertung

46.  stellt fest, dass die meisten Regionen zwar RIS3 angenommen haben, viele von ihnen jedoch die Ex-ante-Konditionalitäten noch nicht erfüllt haben, wobei die größten Herausforderungen der Überwachungsmechanismus, der Haushaltsrahmen und die Maßnahmen zur Förderung von Investitionen des Privatsektors in Forschung und Innovation sind;

47.  erinnert die lokalen und regionalen Entscheidungsträger daran, dass sie sich unbedingt darum bemühen sollten, die RIS3 in ihrer jeweiligen Region als Instrument für den wirtschaftlichen Wandel einzusetzen und so auch Einfluss auf die EU-Politik zu nehmen;

48.  begrüßt, dass sich diese regionalen Strategien auf Energie, Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Lebensmittel, Dienstleistungen, Fremdenverkehr, nachhaltige Innovation, Verkehr, die biobasierte Wirtschaft, Produktionssysteme und die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie auf andere Spezialisierungen und insbesondere die wettbewerbsfähigen Branchen einer bestimmten Region konzentrieren; bedauert jedoch die mangelnde Granularität in vielen dieser Strategien und ruft zur Verfeinerung der Schwerpunktsetzung auf, um zu verhindern, dass sich alle Strategien auf die gleichen Themen konzentrieren; ruft zur Entwicklung von Strategien nicht nur für Spitzentechnologien, sondern auch für Grundtechnologien und soziale Innovation auf, und bestärkt alle Interessenträger darin, Schnittstellen zwischen den Branchen auszumachen, da dadurch Innovation vorangetrieben werden kann;

49.  ist der Ansicht, dass die Förderung von nationalen Beobachtungsstellen für Strategien für intelligente Spezialisierung einen Beitrag zum Aufbau robusterer Indikatoren für die Überwachung der RIS3 leisten kann, insbesondere was Methoden und Schulungen betrifft;

50.  stellt fest, dass die einzigartigen Wettbewerbsvorteile für die betroffenen Region bei einigen RIS3 unzureichend dokumentiert sind, während bei anderen kein Nachweis für die Kapazität von Interessenträgern für die Unterstützung von Innovationsvorhaben oder die Kapazität von Forschern für die Bereitstellung angewandter Forschung oder die Ermittlung kommerzieller Anwendungsmöglichkeiten für Ergebnisse erbracht wird; weist ferner darauf hin, dass einige Regionen weit gefasste Strategien und grob vereinfachende Indikatoren für die Überwachung haben; fordert daher nachdrücklich, dass die Kapazität der staatlichen Stellen für die Erfassung und Bewertung der erhaltenen sachdienlichen Informationen verbessert und eine koordinierte Anstrengung der Regionen und zentralen Behörden gefördert wird, mit der die bestehenden Datenbanken ermittelt und vereinheitlicht und den beteiligten Akteuren zugänglich gemacht werden;

51.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bestehende Instrumente wie die Innovationserhebung der Gemeinschaft dafür zu nutzen, die Umsetzung der Strategien regelmäßig (jährlich, aber auch nach Ablauf der Hälfte des Programmplanungszeitraums) quantitativ und qualitativ zu überwachen und alle Interessenträger, darunter auch die Zivilgesellschaft, in den Prozess einzubeziehen; weist darauf hin, dass in den Regionen und Mitgliedstaaten vergleichbare Probleme bei der Bewertung der Überwachung auftreten, und fordert die Regionen auf, regelmäßig Berichte über die Verwirklichung ihrer Ziele zu veröffentlichen, damit die Auswirkungen der RIS3 besser analysiert werden können und die Transparenz und der Zugang der Öffentlichkeit zu den Überwachungsinformationen sichergestellt werden; ist sich jedoch bewusst, dass die Strategien erst in vielen Jahren Früchte tragen werden und dass die frühzeitige Überwachung daher auf angemessene Erwartungen zugeschnitten werden sollte;

52.  bestärkt die Regionen und die Mitgliedstaaten darin, in Bezug auf die fristgerechte Umsetzung der Aktionspläne bis zum Zieltermin (Dezember 2016) proaktiv voranzuschreiten, damit die Ex-ante-Konditionalität eingehalten wird; ersucht sie, ihren Überwachungsmechanismus im Rahmen einer kontinuierlichen Überprüfung der RIS3 festzulegen und umzusetzen, mit der in erster Linie die Investitionsnischen ermittelt werden, in denen die regionalen Innovationsakteure einen Wettbewerbsvorteil erlangen oder aufrechterhalten können;

53.  ist der Auffassung, dass durch die gemeinsame Beteiligung an der Überwachung und Bewertung der einschlägigen Instrumente im Rahmen der RIS3 und die Anpassung der Überwachung und Bewertung für die Berichterstattung über verschiedene Instrumente viele Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden können; ruft daher alle Beteiligten und Entscheidungsträger dazu auf, Synergien aufzubauen und Vereinbarungen zur Erhebung und Generierung von Daten im Zusammenhang mit Maßnahmen und Instrumenten im Rahmen spezifischer RIS3 zu treffen;

54.  bekräftigt, dass eine auf dem Papier bestehende Strategie nur dann die erwarteten Ergebnisse zeitigen kann, wenn die Unterstützungsleistungen für Unternehmen umgesetzt werden;

Wichtigste Erkenntnisse und Zukunft der RIS3

55.  bedauert, dass im Rahmen der RIS3 zwar häufig wahrgenommen wird, dass Unternehmen bei der Nutzung aller Arten von Innovation Unterstützung benötigen, dann aber lediglich Innovationen unterstützt werden, die auf technischem Wissen beruhen; schlägt in diesem Sinne vor, dass die RIS3 auch Innovationen in anderen Bereichen wie etwa Dienstleistungen und der Kreativwirtschaft berücksichtigen, und bekräftigt die Bedeutung sämtlicher Innovationssysteme und ‑einrichtungen, unabhängig von ihrer Größe und ihrer Verknüpfung mit lokalen und regionalen Clustern;

56.  weist darauf hin, dass die RIS3 wirksam umgesetzt werden müssen, wenn mit ihnen die Innovationslücken geschlossen und Beschäftigung und Wachstum in Europa gefördert werden sollen; betont, dass hierfür unbedingt von der Basis ausgehende Strategien gefördert werden müssen und das Potenzial der RIS3 auf allen Verwaltungsebenen vermehrt ausgelotet werden muss; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihr nationales statistisches Amt bzw. ihre nationalen statistischen Ämter einbinden sollten, um den Regionen bei der Konzipierung ihrer Bewertungs- und Überwachungsmechanismen zu helfen;

57.  ist der Ansicht, dass der partizipative Ansatz in den Strategien bei allen Prozessen verfolgt werden muss, auch bei der Überwachung und Bewertung, da dies die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur Erreichung der RIS3-Ziele stärkt;

58.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nicht zu vergessen, dass dieses Instrument tragfähig, funktional und effizient sein muss, damit die Begünstigten nicht mit unnötigen Verwaltungslasten konfrontiert werden;

59.  hält die Kommission dazu an, auf eine Überarbeitung der Strategien im Jahr 2017 zu drängen – damit die Wirksamkeit und die Effizienz dieser Strategien gefördert werden – und Informationen über den Beitrag der Strategien zur künftigen Kohäsionspolitik und Forschungs- und Innovationspolitik nach 2020 bereitzustellen, wobei die aus den ersten Jahren ihrer Umsetzung gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission außerdem auf, im Vorfeld des siebten Kohäsionsberichts eine öffentliche Anhörung einzuleiten und eine europaweite Konferenz unter Beteiligung des Parlaments, des Ausschusses der Regionen und anderer Interessenträger auszurichten;

60.  erkennt an, dass die Strategien für intelligente Spezialisierung wirkungsvolle Instrumente zur Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen Energie, Ressourceneffizienz und Energiesicherheit sein könnten;

61.  fordert die Kommission auf, die Rolle der S3-Plattform weiterhin zu unterstützen, zur Erhöhung der Granularität der Strategien beizutragen und die Bedeutung der Mobilisierung privater Investitionen weiterhin in den Mittelpunkt zu stellen;

62.  fordert die GD REGIO und die S3-Plattform auf, ein kurzes Strategiepapier über die bislang mit RIS3 gewonnenen Erfahrungen auszuarbeiten und weithin zu verbreiten, in dem vorrangig die folgenden Bereiche behandelt werden: 1) eine SWOT-Analyse der gesammelten Erfahrungen, 2) die Erkenntnisse der Regionen und die am häufigsten auftretenden Komplikationen für jeden der sechs im RIS3-Leitfaden dargelegten Schritte, 3) die Empfehlungen und einheitlichen Vorlagen für die kontinuierliche Verbesserung der RIS3 zur besseren Konzipierung der Strategien ab 2020 und 4) die für die erfolgreiche Ausarbeitung und Umsetzung der RIS3 erforderliche personelle Ausstattung; ist der Ansicht, dass regionale Netzwerke, die sich mit Forschung und Innovation beschäftigen, gefördert und dabei unterstützt werden sollten, die Erfolge und gewonnenen Erfahrungen bekannt zu machen und so die einschlägigen Überlegungen auf allen Ebenen in die Regionen zu tragen;

63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

I.  Politischer Kontext des Berichts

In einer Zeit der wirtschaftlichen Rezession und folglich knapper Haushaltsmittel sowie eines sich immer weiter verschärfenden weltweiten Wettbewerbs ist es von allergrößter Bedeutung für die Europäische Union, dass sie ihre Innovationskraft ausweitet.

Während der vergangenen Wahlperiode wurde im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zur Förderung des thematischen Ziels Nr. 1 festgelegt, dass die Regionen im Programmplanungszeitraum 2014–2020 ihre Investitionen im Wege der Strategien für intelligente Spezialisierung vorrangig auf FEI ausrichten sollten. Die RIS3 sind somit für die Mitgliedstaaten und die Regionen der EU eine Ex-ante-Konditionalität dafür, dass sie Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) erhalten. Jede europäische Region hat eine Strategie im Rahmen der RIS3 verabschiedet. Diese Strategien wurden konkretisiert; ihre Umsetzung begann 2014 und 2015.

II.  Rechtsrahmen der RIS3

In den Fällen, in denen bei der Verabschiedung der operationellen Programme keine nationale oder regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung vorlag, wurden Aktionspläne für die Ausarbeitung und Umsetzung einer solchen Strategie erstellt, da die RIS3 unter den von 2014 bis 2020 gültigen Bestimmungen eine Ex-ante-Konditionalität darstellen.

Zudem sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

•  Die Strategie muss von einem belastbaren Verwaltungssystem untermauert werden.

•  Grundlage muss eine SWOT-Analyse sein, damit die Ressourcen auf eine begrenzte Anzahl von Forschungs- und Innovationsprioritäten konzentriert werden.

•  Die Strategie muss Maßnahmen umfassen, mit denen zu privaten Investitionen in Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE) angeregt wird.

•  Sie muss eine Überwachungs- und Überarbeitungsregelung umfassen.

•  Die Mitgliedstaaten führen ein Rahmenwerk ein, mit dem die für FEI zur Verfügung stehenden Haushaltsressourcen abgegrenzt werden, wozu auch ein mehrjähriger Plan für die haushaltsmäßige Erfassung und die Priorisierung von Investitionen anhand der EU-Prioritäten (Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen – ESFRI) gehört.

Die Regionen haben im Laufe des Jahres 2014 mit der Ausarbeitung und der Veröffentlichung ihrer Strategien im Rahmen der RIS3 begonnen. Jetzt – nach der Veröffentlichung und dem Beginn ihrer Umsetzung – können die Erfahrungen ausgewertet werden, und es sollte der Versuch unternommen werden, die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Maßnahmen besser einzugrenzen, damit die RIS3 wirksamer und effizienter werden. Dieser Bericht befasst sich mit den wichtigsten Bereichen, in denen Verbesserungen an den RIS3 vorgenommen werden sollten.

III.  Schlüsselaspekte der Strategie aus Sicht des Berichterstatters

Zentrale Rolle der RIS3 für den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020

Mit Blick auf den derzeitigen Stand der RIS3 in Europa müssen einige Punkte aufgezeigt werden, damit die Strategien besser ausgestaltet werden.

Die RIS3 sollten kontinuierlich überprüft werden. Es geht hier um Innovation, einen Bereich, der einem stetigen Wandel unterliegt. Aus diesem Grund müssen die Strategien unbedingt fortwährend an die Neuerungen in dem jeweiligen Fachgebiet angepasst werden.

Außerdem müssen die Bereiche hervorgehoben werden, auf die besonderes Augenmerk im Zusammenhang mit den Strategien gerichtet werden muss: die Analyse von Prioritäten, Stärken und dem Potenzial jeder Region, die Einbindung der Vierfach-Helix bei der Konzipierung der Strategien, der Einsatz von Methoden, die Ausarbeitung einer regelmäßigen quantitativen und qualitativen Überwachung, die Projektierung von partizipativen Prozessen, die Einladung von Interessenträgern unter besonderer Berücksichtigung der Privatwirtschaft, die Schaffung von Synergien zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, die Abstimmung zwischen allen Verwaltungsebenen und Dienststellen und die Ermittlung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten.

Hierbei spielt die S3-Plattform in Sevilla eine grundlegende Rolle, da sie nationalen und regionalen politischen Entscheidungsträgern Informationen, Methoden, Fachwissen und Beratung anbietet, das wechselseitige Lernen und die länderübergreifende Zusammenarbeit fördert und einen Beitrag zu wissenschaftlichen Debatten über das Konzept der intelligenten Spezialisierung leistet.

Außerdem übernimmt die S3-Plattform eine wichtige Aufgabe, indem sie Regionen zu ihren Strategien berät und ins Hintertreffen geratenen Regionen dabei hilft, ihre Strategien besser zu konkretisieren und einzugrenzen.

Zusammen mit der S3-Plattform kann die Förderung nationaler Beobachtungsstellen für intelligente Strategien einen Beitrag zum Aufbau robusterer Indikatoren für die Überwachung der RIS3 leisten, sodass der Leitgedanke der Strategien in einem konkreten Bereich im Wege der technischen Unterstützung insbesondere mit Blick auf Methoden und Schulungen verbessert wird, damit die Fortschritte bei unternehmerischen Chancen in Regionen nicht unentdeckt bleiben und traditionelle und unspezifische Strategien unterbunden werden.

Außerdem sind auch die Vereinfachung und der Abbau von Engpässen in der Verwaltung von allergrößter Bedeutung. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass die Verwaltungskapazitäten der Behörden und die Stabilität im öffentlichen Dienst grundlegende Voraussetzungen für die wirksame Umsetzung der Strategien sind. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass eine unzureichende Koordinierung der Maßnahmen die erfolgreiche Umsetzung der Strategien untergraben und eine wirksame Steuerung der Maßnahmen behindern kann.

Innovatives Wissen kann genutzt werden, um die Verwaltungskapazitäten der Behörden insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene deutlich zu stärken. Unter anderem kann vermehrt auf neue Technologien und schlankere Verfahren zurückgegriffen werden, sodass die Fähigkeit der Behörden, den Bürgern hochwertige Dienstleistungen anbieten zu können, verbessert wird.

Verwaltung auf mehreren Ebenen

In Anbetracht der Zahl der Programme und der erforderlichen wirksamen Verwendung der Mittel muss ein Mentalitätswechsel vollzogen werden, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Regionen gestärkt und eine von der Basis ausgehende Vorgehensweise realisiert wird. Die S3-Plattform und das Programm Horizont 2020 sollten flexibler und besser aufeinander abgestimmt sein, sodass die Ziele besser angeglichen und Beeinträchtigungen verhindert werden. Außerdem muss den regionalen und lokalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eigene Sichtweise einzubringen, und die vermehrte Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen den Regionen müssen gestärkt werden, damit es nicht zu Überschneidungen und der ineffizienten Verwendung öffentlicher Mittel kommt. Die Regionen müssen unter allen Umständen zusammenarbeiten und sich eng miteinander vernetzen, um ambitionierte und gezielte Strategien zu fördern. Zu diesem Zweck sind Instrumente wie die Vanguard-Initiative, die Plattform für den Wissensaustausch (KEP) oder der Aufbau strategischer Cluster-Partnerschaften zur Förderung von Investitionen, Stärkung der Abstimmung, Schaffung von Synergien und zum Austausch von Meinungen unerlässlich.

Bessere Synergien für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung

Forschung und Innovation können mit den folgenden Instrumenten auf EU-Ebene gefördert werden: der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020, der Plattform für intelligente Spezialisierung, der Europäischen Beobachtungsstelle für Cluster, der Europäischen Innovationspartnerschaft, dem Europäischen Strategieforum, den Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies – KET) und den Forschungsinfrastrukturen.

Die europäischen Behörden sollten sich in hohem Maße darum bemühen, die Synergien zwischen diesen Instrumenten zu fördern, und die Ressourcen so wirksam wie möglich einsetzen.

Intelligente Städte als treibende Kraft für die RIS3

Da die EU-Städteagenda eine Priorität für den niederländischen Ratsvorsitz darstellt, müssen die Organe dafür sensibilisiert werden, dass die Städteagenda auch für die Schaffung von Synergien und eines engmaschigen Netzwerks für eine wirksame Verwendung von Ressourcen herangezogen werden sollte.

Überwachung und Bewertung

Die Bewertung ist einer der wichtigsten Schwerpunkte. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine endgültigen greifbaren Ergebnisse der Umsetzung der Strategien ermittelt werden, es gibt jedoch bereits einige Informationen über den Stand der RIS3 in den Regionen der EU. Generell kann festgestellt werden, dass die Ex-ante-Konditionalität ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war, da die meisten Regionen bereits eine Strategie im Rahmen der RIS3 angenommen haben. Allerdings haben einige Regionen die Auflagen der Ex-ante-Konditionalität noch nicht erfüllt, wobei in erster Linie Lücken bei dem Überwachungsmechanismus, dem Haushaltsrahmen und den Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen in Forschung und Innovation bestehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Spezialisierung. Jede Region hat zwar ihre eigenen Prioritäten zusammengestellt, es gibt jedoch Cluster von Prioritäten von besonderem öffentlichem Interesse wie zum Beispiel erneuerbare Energieträger, Nachhaltigkeit, die digitale Agenda, KET oder die öffentliche Gesundheit. Bei den Projekten darf es keine Überschneidungen geben, und die Zusammenarbeit im Wege der bestehenden Plattformen muss ausgeweitet werden, damit die Finanzmittel nicht ineffizient verwendet werden. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass sich die ursprünglichen Prioritäten im Laufe der Anwendung der Strategie ändern sollten, da sie in den nächsten Jahren konkreter und praxisorientierter werden müssen.

Ferner müssen im Rahmen der Strategien geeignete Ergebnisindikatoren erstellt werden, damit die zu erwartenden Verbesserungen gemessen werden können. Für eine sinnvolle Bewertung ist es unerlässlich, dass robuste qualitative und quantitative Maßnahmen konzipiert und regelmäßig Berichte über die Verwirklichung ihrer Ziele veröffentlicht werden, sodass die Auswirkungen der RIS3 besser analysiert werden können.

Wichtigste Erkenntnisse

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass RIS3 ein nützliches Instrument für die Bewältigung der Innovationslücke und für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa sind. Vorläufig ist festzustellen, dass in die Ausarbeitung der Strategien noch Änderungen einfließen können. Die Behörden sollten versuchen, besonderes Augenmerk auf die Überwachung und die Überarbeitung der Strategien zu richten, sodass sowohl deren Ergebnisse als auch die Zusammenarbeit zwischen den Regionen gestärkt und hierdurch ambitionierte Projekte konzipiert werden, die einen Mehrwert für die Wirtschaft bringen. Außerdem müssen die bestehenden Programme vereinfacht und aufeinander abgestimmt werden, damit diese Strategien in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang scheint eine Überarbeitung der Strategien nach 2017 unausweichlich, damit Wirksamkeit und Effizienz der RIS3 gefördert werden, indem die in den ersten Jahren ihrer Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse einbezogen werden. Eine 2016 im Vorfeld des siebten Kohäsionsberichts auszurichtende europaweite Konferenz unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und anderer Interessenträger könnte sich gut als Forum für den Dialog über diese Themen eignen.

Auch die Ausarbeitung eines Strategiepapiers mit den wichtigsten Erkenntnissen aus der bereits in diesem Bereich gesammelten Erfahrung wäre ein höchst sinnvolles Instrument für die kontinuierliche Verbesserung.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Bill Etheridge, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Julia Reid, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Petras Auštrevičius, Daniel Buda, Salvatore Cicu, Viorica Dăncilă, Andor Deli, Ivana Maletić, Maurice Ponga, Davor Škrlec

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
  • [4]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
  • [5]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
  • [6]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
  • [7]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.
  • [8]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0002.
  • [9]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0308.