BERICHT über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss eines Abkommens über operative und strategische Kooperation zwischen Georgien und Europol durch das Europäische Polizeiamt (Europol)

21.11.2016 - (10343/2016 – C8-0266/2016 – 2016/0810(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Claude Moraes

Verfahren : 2016/0810(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0343/2016
Eingereichte Texte :
A8-0343/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss eines Abkommens über operative und strategische Kooperation zwischen Georgien und Europol durch das Europäische Polizeiamt (Europol)

(10343/2016 – C8-0266/2016 – 2016/0810(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10343/2016),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0266/2016),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)[1], insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2009/934/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Beziehungen von Europol zu anderen Stellen einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen[2], insbesondere auf die Artikel 5 und 6,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2009/935/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt[3],

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0343/2016),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  fordert die Kommission auf, die in dem Kooperationsabkommen enthaltenen Bestimmungen nach Beginn der Anwendung der neuen Europol-Verordnung[4] zu bewerten, und fordert die Kommission auf, das Parlament und den Rat über das Ergebnis dieser Bewertung zu unterrichten und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Eröffnung einer Neuverhandlung des Abkommens auf internationaler Ebene abzugeben;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie Europol zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
  • [2]  ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 6.
  • [3]  ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 12.
  • [4]  Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53).

BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag

Gemäß Artikel 23 Absatz 2 des derzeit gültigen Europol-Beschlusses des Rates (Beschluss 2009/371/JI) muss der Abschluss internationaler Kooperationsabkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat gebilligt werden. Diese Abkommen können sich auf den Austausch operativer, strategischer, technischer oder vertraulicher Informationen erstrecken. Das Abkommen über die operative Kooperation umfasst außerdem den Austausch personenbezogener Daten.

Dieser Vorschlag betrifft die vorgeschlagene Billigung eines Abkommens zwischen Europol und Georgien über operative und strategische Kooperation, das den Austausch von Informationen einschließlich personenbezogener Daten beinhaltet. Solche Informationen könnten Spezialkenntnisse, allgemeine Lageberichte, Ergebnisse strategischer Analysen, Informationen über strafrechtliche Ermittlungsverfahren und über Methoden zur Prävention von Straftaten sowie die Unterstützung in einzelnen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren umfassen.

Das Verfahren

Wie oben dargelegt, wird der Abschluss dieses neuen internationalen Abkommens auf der Grundlage des Europol-Beschlusses des Rates (Beschluss 2009/371/JI) vorgeschlagen.

Am 11. Mai 2016 trat eine neue europäische Verordnung (Verordnung (EU) 2016/794) in Kraft, in der das Verfahren für den Abschluss internationaler Abkommen sowie die maßgeblichen Bestimmungen und Vorkehrungen für den Schutz personenbezogener Daten der Unionsbürger nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erheblich geändert werden. Das Datum des Beginns der Anwendung dieser neuen Europol-Verordnung ist jedoch der 1. Mai 2017, und bis zu diesem Zeitpunkt gelten die im Europol-Beschluss des Rates enthaltenen Bestimmungen.

Es ist zwar enttäuschend, dass das Europäische Parlament in diesem Verfahren seine Aufgabe der demokratischen Kontrolle nicht voll und ganz erfüllen kann, aber es sollte festgestellt werden, dass in Artikel 25 Absatz 4 der Europol-Verordnung vorgeschrieben ist, dass die Kommission die Bestimmungen, insbesondere diejenigen, die den Datenschutz betreffen, bewerten muss, die in allen vor dem 1. Mai 2017 abgeschlossenen Abkommen über operative Zusammenarbeit enthalten sind, und dass die Kommission das Parlament über das Ergebnis dieser Bewertung unterrichten und gegebenenfalls das Verfahren zur Neuaushandlung dieser Abkommen einleiten muss. Ferner sollte bedacht werden, dass die gemeinsame Kontrollinstanz von Europol, der die auf Strafverfolgung spezialisierten nationalen Datenschutzbehörden angehören, unter Berücksichtigung des Datenschutzniveaus in Georgien eine positive Stellungnahme zum Abschluss dieses Kooperationsabkommens abgegeben hat.

Inhaltliche Aspekte

Es gibt für Europol offenbar eindeutige funktionelle Erfordernisse, seine operative Kooperation mit Georgien zu vertiefen. Laut Europol spielt Georgien eine immer wichtigere Rolle bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen, insbesondere, da es ein Transitland für so genannte ausländische Kämpfer und ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung von organisierten kriminellen Gruppen aus Georgien ist. Unter diesem Gesichtspunkt würde der Abschluss dieses Abkommens über strategische und operative Kooperation mit Georgien deshalb die Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens, die per definitionem international sind, unterstützen und verstärken.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen über operative und strategische Kooperation zwischen Georgien und Europol

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

10343/2016 – C8-0266/2016 – 2016/0810(CNS)

Datum der Anhörung des EP

11.7.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

12.9.2016

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Claude Moraes

3.10.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

26.9.2016

17.10.2016

17.11.2016

 

Datum der Annahme

17.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

3

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Heinz K. Becker, Malin Björk, Caterina Chinnici, Frank Engel, Tanja Fajon, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Claude Moraes, József Nagy, Péter Niedermüller, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Harald Vilimsky, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ska Keller, Jeroen Lenaers, Andrejs Mamikins, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Barbara Spinelli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Verónica Lope Fontagné, Mylène Troszczynski, Tom Vandenkendelaere

Datum der Einreichung

21.11.2016

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

31

+

ECR

Jussi Halla-aho, Monica Macovei, Branislav Škripek

PPE

Heinz K. Becker, Frank Engel, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Roberta Metsola, József Nagy, Csaba Sógor, Traian Ungureanu, Tom Vandenkendelaere, Tomáš Zdechovský

S&D

Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer

Verts/ALE

Ska Keller, Judith Sargentini

3

-

ENF

Mylène Troszczynski

GUE/NGL

Malin Björk, Barbara Spinelli

6

0

ALDE

Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Sophia in 't Veld

EFDD

Kristina Winberg

ENF

Harald Vilimsky

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung