EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)

8.5.2017 - 15540/2016 – C8-0024/2017 – 2016/0349(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Fernando Ruas

Verfahren : 2016/0349(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0187/2017
Eingereichte Texte :
A8-0187/2017
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)

(15540/2016 – C8-0024/2017 – 2016/0349(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15540/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absätze 3 und 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0024/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0187/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Internationale Beratende Baumwollausschuss (ICAC, gegründet im Jahr 1939) ist eines der ältesten internationalen Rohstoffgremien und vereint derzeit 27 baumwollproduzierende, ‑verbrauchende und mit Baumwolle handelnde Länder[1].

Der ICAC unterstützt die Regierungen dabei, eine solide und stärker auf Informationen beruhende Weltbaumwollwirtschaft zu fördern, indem er die Transparenz auf dem Weltbaumwollmarkt verbessert, für neue Herausforderungen oder Probleme sensibilisiert, die internationale Zusammenarbeit fördert, statistische Daten erhebt und technische Informationen und Prognosen bereitstellt.

Der ICAC ist eines der wenigen internationalen Rohstoffgremien, in denen die EU noch kein Mitglied ist[2], allerdings sind 9 Mitgliedstaaten ehemalige Mitglieder des ICAC[3]. Da Baumwolle für die Ziele der EU in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Entwicklung sehr wichtig ist, kann es sich die EU nicht erlauben, kein Mitglied des ICAC zu sein.

Der Beitritt der EU zum ICAC wird mit einer Senkung des an diese Organisation gezahlten Jahresbeitrags im Vergleich zu den Jahresbeiträgen der 9 genannten Mitgliedstaaten einhergehen.

Des Weiteren wird die Mitgliedschaft in diesem internationalen Gremium es der EU ermöglichen, die Zusammenarbeit und den Dialog im Bereich einer Vielfalt an Angelegenheiten im Zusammenhang mit Baumwolle auszubauen und rechtzeitig auf genaue und einschlägige Informationen und analytische Empfehlungen zuzugreifen. Die Mitgliedschaft wird darüber hinaus Verbindungen und Partnerschaften zwischen Baumwollerzeugern, der Textilbranche, den Verbraucherorganisationen und Behörden erleichtern.

Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass es im besten Interesse der EU insgesamt liegt, dem ICAC beizutreten, und fordert das Europäische Parlament nachdrücklich auf, den Beitritt der EU zu diesem internationalen Gremium zu unterstützen. Die EU wird international mit einer Stimme sprechen, wodurch eine größere Kohärenz der Maßnahmen und ein größerer Einfluss sichergestellt werden. Die Mitgliedschaft der EU wird diesem internationalen Rohstoffgremium unabhängig von seiner historischen Bedeutung für die Weltbaumwollwirtschaft und seiner Bedeutung als ein Zentrum, was Datenerhebung bzw. Prognosen betrifft, außerdem den dringend erforderlichen Aufschwung verleihen. Mit diesem Beitritt wird eine aktive Mitgliedschaft der EU in einem stärkeren und wirkungsvolleren ICAC angestrebt.

Der Berichterstatter ist ferner der Auffassung, dass es wichtig ist, in dieser Begründung an alle im Arbeitsdokument des INTA-Ausschusses vom 4. Juni 2012 über den Beitritt der EU zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)[4] und in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor[5] zum Ausdruck gebrachten Bedenken im Zusammenhang mit der Weltbaumwollwirtschaft zu erinnern, und betont, dass in dieser Entschließung darauf verwiesen wird, dass es notwendig ist, „im Rahmen des ICAC […] zusammenzuarbeiten, um Umweltschädigungen, einschließlich des hohen Wasserverbrauchs und des Gebrauchs von Pestiziden und Insektiziden, drastisch zu verringern“, und unterstrichen wird, „dass Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten und Umweltverschmutzung innerhalb der Wertschöpfungskette einschließlich des Textil- und Bekleidungssektors verhindert werden müssen[6], insbesondere „Kinder- und Zwangsarbeit[7], sowie betont wird, „dass Bedingungen für Kleinerzeuger in Entwicklungsländern, die der Textil- und Bekleidungsindustrie der EU zuarbeiten, so gestaltet werden müssen, dass sie Zugang zu den wesentlichen Wertschöpfungsketten haben, sich in der Baumwoll-, Textil- und Bekleidungswertschöpfungskette etablieren und das Potenzial des Handels mit Bio-Baumwolle und des fairen Handels mit Baumwolle voll ausschöpfen können[8].

Der Berichterstatter möchte auch daran erinnern, dass in der Entschließung „die Volksrepublik China als größte[r] Baumwollmarkt und baumwollreichstes Land“ aufgefordert wurde, „in Erwägung zu ziehen, dem ICAC beizutreten und eine konstruktive Rolle im Baumwollsektor einzunehmen“, und „entschieden gegen Kinder- und Zwangsarbeit im Baumwoll- und Textilsektor vorzugehen[9], und darin „alle baumwollproduzierenden Länder“ aufgefordert wurden, „das Umfeld so zu gestalten, dass eine angemessene Überwachung und Meldung der Arbeitsbedingungen im Baumwollsektor durch die Regierung, die Industrie, unabhängige NGO und die Gewerkschaftsgremien möglich ist[10].

Des Weiteren ist der Berichterstatter der Ansicht, dass betont werden muss, dass das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert hat, „i) dem Europäischen Parlament regelmäßig über seine Arbeit und seine Aktivitäten in internationalen Rohstofforganisationen wie dem ICAC Bericht zu erstatten, ii) die Möglichkeiten, die die ICAC-Mitgliedschaft bietet, voll auszuschöpfen und sich für mehr Transparenz am Baumwollbekleidungsmarkt und für Nachhaltigkeit einzusetzen, iii) zügig auf etwaige Ausfuhrbeschränkungen für Baumwolle und andere Maßnahmen, die zu übermäßigen Preisschwankungen führen, zu reagieren, iv) weiterhin sicherzustellen, dass die Stimme der europäischen Baumwollproduzenten, Entkörnungsunternehmen, Händler und Wissenschaftler Gehör findet“, und „v) die Koordinierung, die Erhebung statistischer Daten, die Prognosen, den Informationsaustausch und die Überwachung in Bezug auf die Liefer- und Wertschöpfungsketten für Baumwolle weltweit zu verbessern[11].

Aus den erläuterten Gründen ist der Berichterstatter der Auffassung, dass ein Beitritt der EU zum ICAC wirkungsvoll dazu beitragen kann, diese wichtigen Ziele zu verwirklichen, die für die Union von zentraler Bedeutung sind, und dass der Beitritt es dem Europäischen Parlament ermöglichen wird, sämtliche Tätigkeiten des ICAC umfassender zu begleiten.

  • [1]  https://www.icac.org/about-International-Cotton-Advisory-Committee/member-governments, abgerufen am 28.2.2017.
  • [2]  Die EU ist Mitglied der Internationalen Kaffee-Organisation, der Internationalen Kakao-Organisation, der Internationalen Tropenholzorganisation, der Internationalen Zuckerorganisation, des Internationalen Olivenölrats, der Internationalen Getreide-Übereinkunft, der Internationalen Kautschukstudiengruppe, der Internationalen Studiengruppe für Blei und Zink, der Internationalen Studiengruppe für Nickel und der Internationalen Studiengruppe für Nichteisenmetalle. Der Rat der Europäischen Union hat die Europäische Kommission mehrfach, insbesondere in seinen Schlussfolgerungen von 2004 (Ref. 8972/04), 2008 (Ref. 9986/08) und 2010 (Ref. 9648/10), aufgefordert, eine Mitgliedschaft der EU im ICAC in Betracht zu ziehen. Im Jahr 2013 hat der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen – im Namen der Europäischen Union und auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien – über den Beitritt der Union zum ICAC ermächtigt (Beschluss 13406/13 des Rates vom 16. September 2013). Seite 2 des Beschlusses des Rates über den Beitritt der EU zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC) (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016PC0712&from=DE).
  • [3]  Belgien, Deutschland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen und Spanien.
  • [4]  Arbeitsdokument, PE 491.080v01-00.
  • [5] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0099.
  • [6]  Ziffern 2 und 3 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.
  • [7]  Vgl. Ziffer 7 der zitierten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.
  • [8]  Ziffer 4 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.
  • [9]  Ziffer 20 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.
  • [10]  Ziffer 9 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.
  • [11]  Ziffer 21 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Nachhaltigkeit der globalen Wertschöpfungskette im Baumwollsektor.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Titel

Beitritt der EU zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

15540/2016 – C8-0024/2017 – COM(2016)07122016/0349(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

27.1.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

13.2.2017

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

13.2.2017

AGRI

13.2.2017

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

DEVE

6.4.2017

AGRI

12.12.2016

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Fernando Ruas

23.1.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.3.2017

 

 

 

Datum der Annahme

4.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Heidi Hautala, Yannick Jadot, Bernd Lange, David Martin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franz Obermayr, Franck Proust, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eric Andrieu, Bendt Bendtsen, Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Danuta Maria Hübner, Agnes Jongerius, Stelios Kouloglou, Sander Loones, Bolesław G. Piecha, Fernando Ruas, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Pedro Silva Pereira, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Beatriz Becerra Basterrechea, Edward Czesak, Marco Zanni

Datum der Einreichung

8.5.2017

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

36

+

ALDE

Becerra Basterrechea Beatriz, Charanzová Dita, Schaake Marietje, Takkula Hannu

ECR

Czesak Edward, Loones Sander, Piecha Bolesław G., Starbatty Joachim

EFDD

Beghin Tiziana, Borrelli David

ENF

Zanni Marco

GUE/NGL

Kouloglou Stelios, Mineur Anne-Marie, Scholz Helmut

PPE

Andrikienė Laima Liucija, Bendtsen Bendt, Caspary Daniel, Cicu Salvatore, Fisas Ayxelà Santiago, Hübner Danuta Maria, Proust Franck, Ruas Fernando, Salafranca Sánchez-Neyra José Ignacio, Saïfi Tokia, Szejnfeld Adam, Wałęsa Jarosław

S&D

Andrieu Eric, Arena Maria, Jongerius Agnes, Lange Bernd, Martin David, Moisă Sorin, Schuster Joachim, Silva Pereira Pedro

VERTS/ALE

Hautala Heidi, Jadot Yannick

0

2

0

ENF

Ferrand Edouard, Obermayr Franz