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20042009Plenarsitzungsdokument
{09/03/2009}9.3.2009 B60112/2009
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mndlichen Beantwortung B60014/2009
gem Artikel 108 Absatz 5 der Geschftsordnung
von Jan Andersson
{EMPL}im Namen des Ausschusses fr Beschftigung und soziale Angelegenheiten
zu im Herkunftsland verbliebenen Kindern von Migranten
B60112/2009
Entschlieung des Europischen Parlaments zu im Herkunftsland verbliebenen Kindern von Migranten
Das Europische Parlament,
unter Hinweis auf das bereinkommen der Vereinten Nationen ber die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, insbesondere auf die Artikel 3 und 20,
unter Hinweis auf das Internationale bereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehrigen, insbesondere auf die Artikel 38, 42 und 45,
unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europischen Union, insbesondere auf Artikel 24,
gesttzt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschftsordnung,
A. in der Erwgung, dass die Freizgigkeit fr Arbeitnehmer fr die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten von Vorteil ist und den Arbeitnehmern in Europa die Chance zur wirtschaftlichen und persnlichen Entwicklung bietet,
B. in der Erwgung, dass diese positive Auswirkungen durch unerwnschte Nebeneffekte der Migration beeintrchtigt werden knnen, zu denen u.a. die schlechte Situation zhlt, in denen sich im Herkunftsland verbliebene Kinder befinden, wenn ihre Eltern in einen anderen Mitgliedstaat abwandern,
C. in der Erwgung, dass die Arbeitszuwanderung in den vergangenen Jahrzehnten stndig zugenommen hat und heute die meisten internationalen Migranten weltweit 64 Millionen in Europa ansssig sind,
D. in der Erwgung, dass die Migration ein groes Potenzial zur Frderung der Entwicklung besitzt, wobei es jedoch sowohl in den Herkunftslndern als auch in den Aufnahmelndern Lndern noch ungelste Probleme gibt,
E. in der Erwgung, dass laut einer von UNICEF und dem Verband fr Soziale Alternativen in Rumnien durchgefhrten Studie 2008 rund 350000 Kinder ein Elternteil hatten, das im Ausland ttig war, und rund 126000 Kinder von der Migration beider Elternteile betroffen waren,
F. in der Erwgung, dass sich die Migration positiv auf Haushalte im Herkunftsland auswirken kann, da sie durch berweisungen und andere Kanle die Armut verringert und zu hheren Investitionen in Humankapital fhrt,
G. jedoch in der Erwgung, dass bei Kindern, die von in einem anderen Mitgliedstaat arbeitenden Eltern zurckgelassen werden, negative Aspekte zum Tragen kommen knnen, einschlielich der Gefahr eines generellen Mangels an Frsorge, was die physische und psychische Gesundheit und mit der psychischen Gesundheit in Zusammenhang stehende Auswirkungen betrifft, wie beispielsweise Depression, weniger freie Zeit zum Spielen und zur Entwicklung, unzureichender Schulbesuch und unzureichende allgemeine Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmanahmen, schlechte Ernhrung und Kindesmissbrauch,
H. in der Erwgung, dass es zwar umfassende Manahmen gibt, um die Lebensbedingungen und die Bildung der Kinder von Migranten, die mit ihren Eltern in das Aufnahmeland umziehen, zu verbessern, dem Phnomen der Kinder, die im Herkunftsland verbleiben, jedoch wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde,
I. in der Erwgung, dass Kinder hufig im Herkunftsland verbleiben, weil Informationen ber in den Aufnahmelndern gebotene Mglichkeiten und Vergnstigungen fehlen,
1. fordert die Kommission auf, eine Studie zu erstellen, um das Ausma des Phnomens der im Herkunftsland verbliebenen Kinder auf europischer Ebene zu bewerten und EU-weite Daten ber dieses Phnomen zu sammeln;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, Manahmen zu ergreifen, um die Situation der Kinder zu verbessern, die von ihren Eltern im Herkunftsland zurckgelassen werden, und ihre normale Entwicklung sicherzustellen, was Bildung und soziales Leben betrifft;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kooperationsmechanismen einzufhren, um nachteilige Auswirkungen auf Familien und insbesondere Kinder zu vermeiden, die mit dem Getrenntleben und den von ihnen zu berwindenden Entfernungen verbunden sind;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, Migranten besser ber ihre Rechte und die Rechte ihrer Familienangehrigen, was die Freizgigkeit betrifft, und ber die auf nationaler und europischer Ebene angebotenen Informationen ber das Leben im Ausland und die Arbeitsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuklren;
5. fordert die Kommission auf, allen interessierten Parteien die angemessene Anwendung bereits bestehender Instrumente zur Untersttzung von Migranten und ihren Kindern, die das Herkunftsland nicht verlassen haben, vorzuschlagen;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner und NRO aktiv an Manahmen zu beteiligen, die auf Verbesserungen fr die Kinder von Migranten abzielen;
7. beauftragt seinen Prsidenten, diese Entschlieung der Kommission, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen, dem Europischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Sozialpartnern zu bermitteln.
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