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h h h h ' ' ' ! :I ' ' ' :I * EUROPISCHES PARLAMENT2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
A7-0084/2012
{29/03/2012}29.3.2012
BERICHT
ber die Rolle der Kohsionspolitik in den Regionen in uerster Randlage der Europischen Union im Kontext von Europa 2020
(2011/2195(INI))
{REGI}Ausschuss fr regionale Entwicklung
Berichterstatter: Nuno Teixeira
PR_INI
INHALT
Seite
TOC \t "PageHeading;1" ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPISCHEN PARLAMENTS PAGEREF _Toc322327709 \h 3
BEGRNDUNG PAGEREF _Toc322327710 \h 14
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses PAGEREF _Toc322327711 \h 17
STELLUNGNAHME des Ausschusses fr Industrie, Forschung und Energie PAGEREF _Toc322327712 \h 20
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS PAGEREF _Toc322327713 \h 24
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPISCHEN PARLAMENTS
zur Rolle der Kohsionspolitik in den Regionen in uerster Randlage der Europischen Union im Kontext von Europa 2020
(2011/2195(INI))
Das Europische Parlament,
gesttzt auf die Bestimmungen der Artikel 355 und 349 des Vertrags ber die Arbeitsweise der Europischen Union (AEUV), der den Regionen in uerster Randlage einen Sonderstatus zuerkennt, sowie auf die Bestimmungen von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV in Bezug auf staatliche Beihilfen fr diese Regionen,
gesttzt auf Artikel 174 und die folgenden Artikel des AEUV, in denen das wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohsionsziel sowie die Finanzmittel fr die zu ergreifende Strukturmanahme festgelegt sind,
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2004 mit dem Titel Eine verstrkte Partnerschaft fr die Regionen in uerster Randlage (COM(2004)0343),
unter Hinweis auf seine Entschlieung vom 28. September 2005 zu einer verstrkten Partnerschaft fr die Regionen in uerster Randlage,
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. September 2007 mit dem Titel Strategie fr die Regionen in uerster Randlage: Fortschritte und Ausblick (COM(2007)0507) und des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission vom 12.September2007 zu dieser Mitteilung mit dem Titel Strategie fr die Regionen in uerster Randlage: Fortschritte und Ausblick (SEK(2007)1112),
unter Hinweis auf seine Entschlieung vom 20. Mai 2008 zu einer Strategie fr die Regionen in uerster Randlage: Fortschritte und Ausblick,
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel Die Regionen in uerster Randlage: eine Chance fr Europa (COM(2008)0642),
in Kenntnis des Gemeinsamen Memorandums der Regionen in uerster Randlage vom 14. Oktober 2009 ber Die Regionen in uerster Randlage bis zum Jahr 2020,
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3.Mr$2010: Europa 2020 Eine Strategie fr intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (COM(2010)2020),
in Kenntnis des Memorandums von Spanien, Frankreich, Portugal und den Regionen in uerster Randlage vom 7. Mai 2010 ber eine erneuerte Vision der europischen Strategie gegenber den Gebieten in uerster Randlage,
in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 3022. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 14. Juni 2010,
in Kenntnis des ersten Berichts der Kommission an das Europische Parlament und den Rat vom 24. September 2010 ber die Auswirkungen der POSEI-Reform 2006 (COM(2010)0501),
unter Hinweis auf den Vorschlag fr eine Verordnung des Europischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2010 ber Sondermanahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in uerster Randlage der Union (COM(2010)0498),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2011 mit dem Titel Ein Haushalt fr Europa 2020 (COM(2011)0500 - Teile 1 und 2),
in Kenntnis des Vorschlags fr eine Verordnung des Rates vom 29. Juni 2011 zur Festlegung eines mehrjhrigen Finanzrahmens fr den Zeitraum 2014-2020 (COM(2011)0398),
in Kenntnis des Berichts an Kommissionsmitglied Michel Barnier, vorgelegt von Pedro Solbes Mira, vom 12. Oktober 2011 mit dem Titel Die europischen Gebiete in uerster Randlage innerhalb des Binnenmarkts: Die Ausstrahlung der EU auf die Welt,
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europischen Rat vom 18. Oktober 2010 mit dem Titel Stellungnahme der Kommission gem Artikel355 Absatz6 des Vertrags ber die Arbeitsweise der Europischen Union auf Initiative der franzsischen Regierung zur nderung des Status von SaintBarthlemy gegenber der Europischen Union (COM(2010)0559) und des Beschlusses (2010/718/EU) des Europischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur nderung des Status der Insel Saint-Barthlemy gegenber der Europischen Union,
in Kenntnis der Schlusserklrung der XVII. Konferenz der Prsidenten der Regionen in uerster Randlage der Europischen Union vom 3. und 4. November 2011,
in Kenntnis des Beitrags der Regionen in uerster Randlage vom 15. Januar 2010 fr die ffentliche Konsultation bezugnehmend auf das Arbeitsdokument der Kommission ber eine knftige EU-Strategie bis 2020 (COM(2009)0647),
in Kenntnis des Beitrags der Regionen in uerster Randlage vom 28. Januar 2011 zu den Schlussfolgerungen aus dem Fnften Bericht ber den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,
in Kenntnis des Beitrags der Regionen in uerster Randlage der EU vom 28. Februar 2011 mit dem Titel: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte (COM(2010)0608 vom 27.Oktober 2010),
in Kenntnis der gemeinsamen Plattform vom 6.Juli 2010 an den Prsidenten der Europischen Kommission Jos Manuel Duro Barroso, vorgelegt von der Konferenz der Europaabgeordneten des Europischen Parlaments der Regionen in uerster Randlage,
gesttzt auf Artikel48 seiner Geschftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses fr regionale Entwicklung und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses fr Industrie, Forschung und Energie (A7-0084/2012),
A. in der Erwgung, dass im Vertrag in Artikel349 eine eigene, auf dem Primrrecht beruhende Rechtsgrundlage vorgesehen ist, gem der ein spezifischer Rechtsstatus und gemeinsame politische Manahmen fr Regionen in uerster Randlage festgeschrieben wurden;
B. in der Erwgung, dass sich die Kohsionspolitik an die Strategie Europa 2020 anlehnen muss und im Rahmen dieser Strategie eine Ausrichtung der politischen Initiativen im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht, ihre Aspekte eingebunden und dabei eine Wirtschaft mit hoher Beschftigung und sozialer und territorialer Kohsion gefrdert sowie die Dimension der uersten Randlage angemessen bercksichtigt werden soll; in der Erwgung, dass die Regionen in uerster Randlage im Vergleich zu bestimmten anderen Regionen eine schwierigere Ausgangslage haben, um dieses Ziel zu erreichen, und dass die Regionen in uerster Randlage um eine Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der fnf Ziele in den Bereichen Beschftigung, Innovation, Bildung, soziale Eingliederung, Klima und Energie bemht sind, um diese Ziele bis 2020 zu erreichen, und dass bei der erforderlichen Lenkung dieser Ziele in den Regionen in uerster Randlage im Hinblick auf die Nutzung ihrer Potenziale und das Wachstum der leistungsfhigen Sektoren weder die strukturellen Hindernisse, unter denen diese Regionen leiden, noch die wichtige Rolle der traditionellen Sektoren bei der Entwicklung vernachlssigt werden drfen;
C. in der Erwgung, dass die Kohsionspolitik nach wie vor eines der wichtigsten Instrumente des gemeinschaftlichen Handelns zur Verringerung des Entwicklungsgeflles in den europischen Regionen allgemein und in den Regionen in uerster Randlage im Besonderen bleiben soll, im Hinblick auf ihre Integration in den Binnenmarkt und die Besttigung des jeweiligen geografischen Geltungsbereichs, die Frderung der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Regionen und die Konvergenz mit der EU auf dem europischen Kontinent und beim Erreichen der Ziele von Europa 2020, wobei die europischen Finanzinstrumente eine entscheidende Rolle spielen, die europische Politik allein jedoch nicht alle Schwierigkeiten lsen kann, mit denen die Regionen in uerster Randlage zu kmpfen haben;
D. in der Erwgung, dass die groe Herausforderung fr die Volkswirtschaften der Regionen in uerster Randlage darin besteht, mit Hilfe von Instrumenten zur Verringerung der Unterschiede bei der Freizgigkeit und den freien Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr Hindernisse in Wachstumspotenziale und Wachstumschancen zu verwandeln, und dass Herausforderungen wie die Globalisierung, der Klimawandel, die Energieversorgung, die Entwicklung der erneuerbaren Energien, die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen der Natur, des Meeres und der Landwirtschaft, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die soziale Integration und die Bekmpfung der Armut sowie der demografische Druck eine Koordinierung der EU-Politik und aller EU-Instrumente erforderlich machen;
E. in der Erwgung, dass die Regionen in uerster Randlage von der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage aufgrund der Wirtschafts-, Sozial- und Finanzkrise besonders stark betroffen sind und dadurch die strukturellen Schwchen ihrer Wirtschaft deutlich werden;
F. in der Erwgung, dass die europischen Investitionen in die Regionen in uerster Randlage nicht nur eine Politik des Aufholens von Versumnissen und des Ausgleichs von Nachteilen darstellen, sondern auch Investitionen zugunsten und zum Vorteil der Europische Union als Ganzes sind;
Eine differenzierte und gemeinsame Behandlung der europischen Regionen in uerster Randlage
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Regionen in uerster Randlage laut EU-Vertrag ein Recht auf eine differenzierte und gesamtheitliche Behandlung haben, die sie in den Genuss der hchsten Stufe an Beihilfen unabhngig von der Entwicklungsstufe der Region kommen lassen sollte, so dass ihre Besonderheiten ausreichend bercksichtigt und sichergestellt sind;
2. unterstreicht, in bereinstimmung mit den Schlussfolgerungen aus dem Fnften Bericht ber den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Notwendigkeit, die Instrumente der Kohsionspolitik so flexibel zu gestalten, dass Investitionen ermglicht werden, mit denen auch unter besonderen geografischen und demografischen Bedingungen Wachstums- und Entwicklungsraten in bereinstimmung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sichergestellt werden knnen;
3. untersttzt die gebotene Verfolgung der wichtigsten in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele durch die Regionen in uerster Randlage, besteht jedoch auf einer Anpassung derselben an deren spezifische Realitten unter Bercksichtigung der regionalen Diversitt, der strukturellen Situation und ihrer potenziellen Strken, und weist gleichzeitig mit Nachdruck drauf hin, dass Artikel349 AEUV, der die Annahme spezieller Manahmen vorsieht, die die Auswirkungen der Gegebenheiten der uersten Randlage abmildern sollen, strker genutzt werden sollte, damit ihm die gebotene juristische, institutionelle und politische Tragweite verliehen wird, um den Regionen in uerster Randlage eine gerechte Integration zu ermglichen und um ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Binnenmarkt und innerhalb der Europischen Union im weitesten Sinne zu ermglichen, sowie die Mglichkeit, sich gleichberechtigt mit allen anderen Regionen an allen wichtigen Programmen der Union zu beteiligen;
4. ist der Auffassung, dass die Konzentration auf die in den neuen Vorschlgen fr Verordnungen ab 2014 vorgesehenen drei ersten thematischen Ziele fr die Regionen in uerster Randlage flexibel gehandhabt werden sollte, wodurch eine starke Einschrnkung der Mglichkeiten zur Diversifizierung und zur Entwicklung des vorhandenen Potenzials sowie zur Nutzung der komparativen und Wettbewerbsvorteile vermieden wrde;
5. befrwortet die Verwendung anderer Kriterien fr die Bestimmung des Anspruchs der Regionen in uerster Randlage auf Strukturfondsmittel, da das Kriterium des BIP pro Kopf nicht den speziellen Realitten der Region entspricht und der Statusdefinition als Region in uerster Randlage sowie dem Vertrag selbst widerspricht; fordert daher die Anwendung eines besonderen Kriteriums, durch das die Regionen in uerster Randlage unabhngig von der Hhe ihres BIP unter den am wenigsten entwickelten Regionen eingestuft werden, da dieser Ansatz fr ihre besondere Lage am besten geeignet ist; besteht darauf, dass im brigen die Kofinanzierungsstze fr die Regionen in uerster Randlage fr alle fr diese Regionen vorgesehenen Beihilfeinstrumente 85% betragen; erbittet eine Fristverlngerung fr die Ausschttung der Finanzmittel an die Regionen in uerster Randlage im Hinblick auf eine bessere Umsetzung;
6. bedauert in Bezug auf die zustzliche Ausstattung des EFRE die vorgeschlagene drastische Mittelkrzung fr die Regionen in uerster Randlage und fr die Regionen mit geringer Bevlkerungsdichte fr den Zeitraum von 2014 bis -2020 und ist besorgt darber, dass diese Mittelausstattung, die ursprnglich dazu bestimmt war, die Auswirkungen der strukturbedingten Nachteile der Regionen in uersten Randlage auszugleichen, durch die Bindung von 50% an andere Ziele dem ursprnglichen Ziel zuwiderluft; setzt sich dafr ein, dass diese Mittelausstattung wie bei der EFRE-Mainstream-Frderung auf einen Kofinanzierungssatz von 85% angehoben wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Finanzmittel zur Umsetzung von Europa 2020 der Zugang zu europischer Beihilfe real mindestens der Hhe des gegenwrtigen Finanzrahmens entspricht, um die Strategie Europa 2020 konsequent und wirksam umsetzen zu knnen;
7. bedauert, dass in anderen Bereichen der Kohsionspolitik Krzungen vorgenommen wurden, wobei die Kommission genauer gesagt eine generelle Krzung der Mittel fr wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohsionsmanahmen um 5,1 % zu konstanten Preisen von 2011 fr den nchsten Programmplanungszeitraum vorschlgt, davon Krzungen um 20,2 % bei der Finanzierung von Konvergenzregionen (ausgenommen bergangsregionen), um 5,6 % bei der Finanzierung von Wettbewerbsfhigkeitsregionen und um 2,9 % bei den Zuweisungen aus dem Kohsionsfonds;
8. begrt den Plan der Kommission, eine Haushaltslinie fr Regionen in uerster Randlage und Regionen mit einer sehr geringen Bevlkerungsdichte in den mehrjhrigen Finanzrahmen 2014-2020 aufzunehmen, da dadurch eine deutlichere Verknpfung zwischen den fr diese Regionen bereitgestellten Mitteln und den angestrebten Zielen geschaffen wird;
9. macht darauf aufmerksam, dass die Lage der Regionen in uerster Randlage in dem Vorschlag fr die neue ESF-Verordnung wieder nicht zur Sprache kommt, nicht nur in Bezug auf die in Artikel 349 AEUV genannten strukturbedingten Gegebenheiten, sondern auch in Bezug auf ihre besondere wirtschaftliche Situation, die dazu fhrt, das sie zu den EU-Regionen mit der hchsten Arbeitslosenquote zhlen;
10. betont die Notwendigkeit, die europische Steuer- und Zollpolitik anzupassen, um die Wettbewerbsfhigkeit der Volkswirtschaften in den Regionen in uerster Randlage zu strken sowie die Tatsache, dass das Vorhandensein von geeigneten Steuer- und Zollregelungen eine zentrale Rolle bei der Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitten und bei der Schaffung von dauerhaften Arbeitspltzen in den Regionen in uerster Randlage einnimmt;
11. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Brger der Regionen in uerster Randlage und die anderen Brger der Union gleichberechtigt von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren knnen mssen und fordert die Annahme von Manahmen gem den Empfehlungen des Berichts Solbes; ersucht darum, die Mglichkeit zu prfen, einen eigenen Rahmen fr staatliche Beihilfen fr Regionen in uerster Randlage zu erarbeiten und verteidigt die Beibehaltung der derzeitigen Beihilfeintensitt fr Investitionsbeihilfen an groe, mittlere und kleine Unternehmen und die Mglichkeit, in einem flexiblen Regelungsrahmen nicht degressive und unbefristete Betriebsbeihilfen zu gewhren, da diese Beihilfen bewiesen haben, dass sie den Wettbewerb nicht verflschen und den Regionen in uerster Randlage dabei helfen, die Ziele der Strategie Europa 2020 insbesondere in den Bereichen Innovation, Forschung und Umwelt zu erreichen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fr den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen in uerster Randlage, insbesondere in den Bereichen Luft- und Seeverkehr, Post, Energie und Kommunikation;
12. unterstreicht, wie wichtig die Untersttzung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln zur Entwicklung der Produktionsstrukturen in den Regionen in uerster Randlage und als Manahme zur Frderung der Qualifikation der Arbeitskrfte ist, um so die spezifischen Erzeugnisse dieser Regionen und die lokale Wirtschaft aufzuwerten;
13. vertritt die Auffassung, dass die Manahmen der Union eine Schlsselrolle anstreben mssen und als Katalysator fr Eigeninitiative wirken mssen, damit ausgehend von den Regionen in uerster Randlage Kompetenzzentren entwickelt werden, deren Grundlage Bereiche wie Abfallbewirtschaftung, erneuerbare Energien, Selbstversorgung mit Energie, biologische Vielfalt, Mobilitt der Studenten, Forschung im Bereich Klimawandel oder das Krisenmanagement bilden, in denen ihre Vorteile und ihr Know-how genutzt werden knnen; vertritt die Auffassung, dass die auf europischer Ebene und auf der Grundlage der allgemeinen Gegebenheiten des europischen Kontinents ergriffenen Manahmen in den Regionen in uerster Randlage zwar nicht immer Wirkung zeigen, umgekehrt jedoch die wirklich erfolgreichen, nach Artikel 349 AEUV zulssigen erprobten Manahmen auf den Rest der Union ausgeweitet werden knnen; fordert die Kommission auf, die Versuche in diesen Regionen mit dem Ziel eines innovativen, dauerhaften und nachhaltigen Wachstums zu maximieren;
Ein eigener und besonderer Rahmen fr die EU-Politik in den Regionen in uerster Randlage
14. fordert eine Erhhung der POSEI-Beihilfen fr die Landwirtschaft, damit der Agrarsektor gegenber Produzenten, die von niedrigeren Produktionskosten profitieren, wettbewerbsfhig ist, und befrwortet die Beibehaltung der speziellen Manahmen fr die Regionen in uerster Randlage im Rahmen der GAP;
15. befrwortet die Notwendigkeit der Durchfhrung einer Vorabbewertung der Auswirkungen der europischen Regulierungsvorhaben auf die Wirtschaft der Regionen in uerster Randlage;
16. betont die Notwendigkeit, Manahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Schutz der Meeresbestnde, zur schrittweisen Beschrnkung des Zugangs zu den als biogeografisch sensibel eingestuften Meeresgebieten auf die jeweiligen lokalen Flotten, die umweltfreundliche Fischereitechniken nutzen, zur Erschlieung der Aquakultur und zur Wiedereinfhrung der Mglichkeit, Beihilfen zu gewhren zur Erneuerung und Modernisierung der Flotte in Bezug auf eine Verbesserung von Sicherheit, Hygiene und den Einsatzes bewhrter Verfahren, aufrecht zu erhalten, und befrwortet eine Erhhung der Ausgleichszahlungen ber POSEI fr Mehrkosten in der Fischerei; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein Ansatz erforderlich ist, der den Gegebenheiten der einzelnen Regionen besser angepasst ist, wobei die Basis die von den lokalen Akteuren ausgearbeiteten Entwicklungsmodelle fr die Branche sein sollten;
17. bedauert, dass die Lage und die Gegebenheiten der Regionen in uerster Randlage im Vorschlag fr die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht ausreichend bercksichtigt werden; betont in Anbetracht der ausschlielichen Wirtschaftszone sowohl die maritime Dimension der Regionen in uerster Randlage als auch die Bedeutsamkeit der Fischereiaktivitten bei der Raumordnung und fr die Beschftigung der Bevlkerung, deren Potenzial durch konkrete und konsequente Manahmen fr eine echte Meereswirtschaft genutzt und in das Programm der integrierten Meerespolitik der EU aufgenommen werden sollte; erinnert an das wachsende wirtschaftliche Interesse am enormen biogenetischen und mineralischen Reichtum der Meeresbden in den Regionen in uerster Randlage, der mit Blick auf die Entwicklung eines auf dem Meer beruhenden wissensbasierten Wirtschaftsraums in die Neue Strategie fr die Regionen in uerster Randlage integriert werden muss; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass die Regionen in uerster Randlage im Mittelpunkt der Meerespolitik der Union stehen mssen, und weist dabei nachdrcklich auf die Rolle hin, die sie bei der nachhaltigen Nutzung der Meere und Kstengebiete sowie bei der internationalen maritimen Governance spielen knnen, und erinnert daran, dass die im Atlantik liegenden Regionen in uerster Randlage in die derzeit in Ausarbeitung befindliche Strategie fr den Atlantik aufgenommen werden sollen;
18. erinnert an den hohen Stellenwert des Tourismussektors und fordert die Kommission auf, die Umsetzung des europischen Aktionsplans zu beschleunigen und eine bessere Koordinierung der bestehenden Finanzierungsleitlinien unter spezieller Bercksichtigung der Regionen in uerster Randlage zu gewhrleisten;
19. betont das Bestreben der Regionen in uerster Randlage, auf eine Strategie der Forschung und Innovation und des Geschftswachstums zu setzen, insbesondere durch die Frderung der unternehmerischen Initiative der Jugend, hauptschlich um die Entwicklung der KMU voranzutreiben und Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden; befrwortet die Schaffung von technologischer Infrastruktur und Innovationszentren in europischem Mastab, die Entwicklung von Projekten und Partnerschaften mit wissenschaftlich-technologischen Einrichtungen und den Austausch von Ideen und bewhrten Verfahren, die allesamt auf der Grundlage europischer Finanzstrukturen fr Innovationen und intelligente Spezialisierung wie beispielsweise die Plattform S3 und fr langfristige Investitionen in den Regionen in uerster Randlage im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der Kohsionsfinanzierung erfolgen sollen, um eine aktive Beteiligung an den Vorzeigeprojekten der Strategie Europa 2020 sicherzustellen; fordert, dass die bisher zugunsten der Regionen in uerster Randlage unternommenen Anstrengungen fortgesetzt werden, um einerseitsvermehrt rtliche Forschungseinrichtungen zu schaffen, die dem vorhandenen Potenzial gerecht werden, und andererseits die Entwicklung attraktiver, leistungsfhiger, mit realen Mitteln ausgestatteter und den in der Europischen Union bestehenden Hochschulen gleichwertiger Hochschulen zu frdern und zu untersttzen;
20. unterstreicht die Notwendigkeit, die Synergie zwischen den Mitteln im Rahmen der Kohsionspolitik und des Rahmenprogramms fr Forschung und Entwicklung zu frdern, um die Entwicklung der Regionen in uerster Randlage voranzutreiben und eine verbesserte Nutzung der Mittel fr die Forschung zu erreichen;
21. betont, dass ein einheitlicher europischer Verkehrsraum zur Gewhrleistung eines integrativen Wachstums der Regionen in uerster Randlage beitragen, das Problem der schweren Erreichbarkeit dieser Regionen verringern und dem Klimawandel entgegenwirken soll; fordert die Schaffung eines speziellen Rahmens fr Beihilfen fr den Verkehrssektor der Regionen in uerster Randlage, insbesondere zugunsten des ffentlichen Verkehrs sowie zur Frderung des Seeverkehrs zwischen den Inseln; fordert auerdem die Grndung logistischer Plattformen und befrwortet die Umsetzung von Projekten wie den Bau von Meeresautobahnen; betont die Potenziale des Marco Polo-Programms fr die Regionen in uerster Randlage; bittet die Kommission um Flexibilitt und eine Verlngerung ber 2013 hinaus und beantragt, dass der Mechanismus Europa vernetzen spezielle Verweise auf die Regionen in uerster Randlage enthlt; besteht darauf, die Regionen in uerster Randlage in das Netz der TEN-V und des neuen Instruments zur Erleichterung der Vernetzungen in Europa einzubeziehen;
22. erinnert daran, dass die Abhngigkeit der Regionen in uerster Randlage von importierten fossilen Brennstoffen erhhte Mehrkosten darstellt; stellt auch fest, dass die Investitionen der Regionalpolitik in den Regionen in uerster Randlage zur Bekmpfung des Klimawandels relativ gering sind; schlgt vor, den Sektor der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz ber Initiativen wie den Inselpakt zur Entwicklung lokaler Manahmenplne fr erneuerbare Energien und finanzierbare Projekte mit dem Ziel einer Verringerung des CO2-Ausstoes um mindestens 20% bis 2020 auszubauen durch die Erarbeitung eines eigenen Programms fr Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien und die Diversifizierung der lokalen Energietrgerbasis, insbesondere hinsichtlich der Geothermieenergie, der Wellenkraft und der Wasserstoffenergie, und den Entwurf eines speziellen Energieprogramms zur Verringerung der Kosten fr lange Transportwege, die Infrastruktur und geleistete Dienste auszubauen, um die von den Regionen in uerster Randlage ergriffenen ehrgeizigen politischen Manahmen zur Frderung der erneuerbaren Energien zu untersttzen;
23. nimmt besorgt die Auswirkungen des Klimawandels in den Regionen in uerster Randlage zur Kenntnis, insbesondere steigende Wasserspiegel; fordert die Union auf, diese Probleme im Rahmen ihrer Strategie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel anzugehen; empfiehlt eine angemessene Nutzung der Energieressourcen und die Entwicklung des Potenzials an erneuerbaren Energien;
24. fordert die Kommission auf, ein spezielles Programm fr die Bereiche Energie und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien auf der Grundlage des POSEI auszuarbeiten, das grtmgliche Synergien mit den anderen Aktionsfeldern der Union in diesen Bereichen ermglicht;
25. hlt es fr notwendig, die Mitgliedstaaten dabei zu untersttzen, den uneingeschrnkten Zugang der Bevlkerung dieser Regionen zu den durch neue Technologien geschaffenen Informations- und Kommunikationsmitteln, wie beispielsweise Breitbandtechnologien und drahtlose Technologien, einschlielich Satellitentechnologie, und insbesondere den Zugang zur Breitband-Infrastruktur sicherzustellen, um durch Digitalisierung der Dienstleistungen Wirtschaftswachstum und eine bessere Verwaltung zu frdern; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass alle Brger der Regionen in uerster Randlage bis 2013 Zugang zum Breitband-Internet haben;
26. ist der Ansicht, dass die digitale Wirtschaft zweifellos die Wirtschaftsentwicklung in der EU frdert, erkennt jedoch zugleich die zunehmende digitale Ausgrenzung, die zu einem ernsten Entwicklungshemmnis werden kann;
27. vertritt die Auffassung, dass dem chronischen Investitionsmangel von Kleinstunternehmen und KMU in den Regionen in uerster Randlage teilweise mit innovativen Finanzierungen der Kohsionspolitik begegnet werden kann und betont die Notwendigkeit, den Zugang der Unternehmen in diesen Regionen zu Finanzierungsmitteln zu verbessern, insbesondere durch die Einleitung eines Dialogs mit der EIB-Gruppe und durch Untersttzung bei der Schaffung lokaler Investmentfonds und die Entwicklung regionaler Kapitalinvestitionsmrkte, gem dem Vorschlag des oben genannten Berichts von Pedro Solbes Mira ber die europischen Regionen in uerster Randlage innerhalb des Binnenmarkts; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsakt in diesem Sinne vorzuschlagen;
28. wnscht, das in diesen Regionen in begrenzten Bereichen Regelungen im Bereich des Vergabewesens erprobt werden, um die Vergabeverfahren durch eine Bercksichtigung der Territorialitt der Bewerber bzw. Bieter zu gewichten;
Eine bessere Verwaltung und Integration der Regionen in uerster Randlage in die EU und in ihre geografischen Geltungsbereiche
29. befrwortet eine verstrkte Beteiligung der regionalen Behrden der Regionen in uerster Randlage an der Vorbereitung und Ausfhrung europischer Programme und Manahmen auf der Grundlage der Prinzipien Flexibilitt, Anpassungsfhigkeit und Modulation, die im Rahmen der Subsidiaritt und auf mehreren Verwaltungsebenen und ber eine partnerschaftliche Beziehung mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft erfolgen sollte, m sicherzustellen, dass die spezifischen Bedrfnisse aller Beteiligten auf allen Ebenen des Entscheidungsfindungsprozesses bercksichtigt werden, sowie eine strkere Prsenz dieser Regionen in den Organen der EU;
30. ist der Ansicht, dass die Bewirtschaftung der Ressourcen zu den Hauptschwachpunkten der Regionen in uerster Randlage gehrt; hlt es fr notwendig, diesen Regionen ausreichende Grundlagen zur Sicherung ihrer Investitionen zu verschaffen, insbesondere bezglich der Infrastrukturen nicht nur fr den Verkehr, sondern auch fr Wasser, Energie und Abfallwirtschaft;
31. erinnert daran, dass Pedro Solbes Mira in seinem oben erwhnten Bericht ber die europischen Regionen in uerster Randlage aufgezeigt hat, dass die Volkswirtschaften der Regionen in uerster Randlage fast berall durch die Mehrkosten beeintrchtigt werden; weist die Kommission zudem auf Monopole, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und unzulssige Wettbewerbseinschrnkungen hin, die eine Verschrfung der Lebensverteuerung zur Folge haben; fordert die Kommission auf, eine detaillierte Studie zur Preisbildung in den Regionen in uerster Randlage durchzufhren, um zu ermitteln, welche Hebel geeignet sind, den Binnenmarkt in diesen Regionen effizienter zu gestalten;
32. hebt die Rolle der Regionen in uerster Randlage an den Grenzen der EU mit Drittlndern hervor und verteidigt einen Ansatz, insbesondere unter Fortfhrung der von der Kommission in Partnerschaft mit den Regionen in uerster Randlage angekndigten berlegungen, der die Nachbarschaft mit Drittlndern der EU, einschlielich von Lndern, zu denen aus kulturgeschichtlicher Sicht eine privilegierte Beziehung besteht, anerkennt; weist auf die Schwierigkeiten der Integration in die jeweiligen geografischen Gebiete sowie auf die Notwendigkeit hin, spezifische innovative Lsungen zu finden, die durch gemeinsame Programme und Projekte zwischen den Regionen in uerster Randlage und benachbarten Drittlndern eine wirkliche regionale Integration frdern und dazu beitragen, in den jeweiligen geografischen Gebieten eine gute Vernetzung zu schaffen; weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Auswirkungen des auenpolitischen Aspekts bestimmter politischer Manahmen der EU auf die Regionen in uerster Randlage hin und betont die Notwendigkeit, Studien durchzufhren, um die Folgen von internationalen Handels- und Fischereiabkommen und ihre Auswirkungen auf die Regionen in uerster Randlage und die einheimische Produktion zu ermessen;
33. beklagt das Desinteresse, das die GD Handel bei den Verhandlungen ber Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Hinblick auf die Bercksichtigung der Besonderheiten der Regionen in uerster Randlage zunchst gezeigt hat, und fordert die Kommission nachdrcklich auf, Kompromisse anzustreben, die den Interessen der betroffenen Regionen in uerster Randlage im Rahmen der endgltigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten gerecht werden;
34. erinnert nochmals an die Notwendigkeit, Synergien zwischen den Fonds der Kohsionspolitik und dem Europischen Entwicklungsfonds zu schaffen, damit Projekte von gemeinsamem Interesse und die regionale Integration der Regionen in uerster Randlage verbessert werden; erinnert in diesem Zusammenhang an die wiederholt geuerte Position des Europischen Parlaments zugunsten einer Integration des EEF in den Gesamthaushalt;
35. unterstreicht die Bedeutung der territorialen Zusammenarbeit fr die Regionen in uerster Randlage und fordert, dass diese territorialen Kooperationsprogramme in diesen Regionen fortgesetzt werden; befrwortet in diesem Zusammenhang eine flexiblere Gestaltung der Regelungen im Hinblick auf eine bessere Nutzung der verfgbaren Mittel sowie eine Anhebung der Kofinanzierungsstze des EFRE auf 85%, die eine bedeutende Beihilfe fr die transnationale Zusammenarbeit darstellen, und in Bezug auf die Regionen in uerster Randlage die Abschaffung des Kriteriums einer grenzbergreifenden Zusammenarbeit innerhalb einer Entfernung von 150km zur Seegrenze; weist ebenfalls darauf hin, dass der privilegierte geografische Raum, zu dem die Regionen in uerster Randlage gehren, und ihre entscheidende geostrategische Bedeutung fr die Europische Union einen enormen Mehrwert bei den Beziehungen zu den afrikanischen und mittelamerikanischen Lndern sowie in die Vereinigten Staaten von Amerika darstellen;
36. ist der Auffassung, dass der Ausbau grenzberschreitender Online-Behrdendienste dazu beitragen wird, die Regionen in uerster Randlage in den Binnenmarkt der Union zu integrieren.
37. erinnert daran, dass die in Artikel355 Abstze1 und2 AEUV aufgefhrten berseeischen Lnder und Gebiete Dnemarks, Frankreichs und der Niederlande ber die Mglichkeit verfgen, als Regionen in uerster Randlage eingestuft zu werden und somit den Status whlen knnen, der fr sie am besten geeignet ist, und weist auf die aktuellen Regionen in uerster Randlage und auf die entscheidende Rolle hin, die sie bei der Frderung und Strkung ihres Status spielen;
38. weist daraufhin, dass Mayotte kurz davor steht, den Status einer Region in uerster Randlage zu erhalten, und fordert die Kommission auf, die fr eine ordnungsgeme Absorption der Fonds unverzichtbaren Begleitmanahmen zu intensivieren; verweist in diesem Zusammenhang auf die verfgbaren Haushaltsmittel fr die Vorbereitende Manahme fr Mayotte sowie auf die Notwendigkeit, im nchsten mehrjhrigen Finanzrahmen spezielle Regelungen fr diese Region oder jedes andere potenziell betroffene Gebiet vorzusehen, um diese Gebiete beim Wechsel zum Status einer Region in uerster Randlage in der bergangsphase zu untersttzen;
39. beauftragt seinen Prsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu bermitteln.
BEGRNDUNG
Die Regionen in uerster Randlage der Europischen Union stellen eine Gruppe an Regionen dar, die sich durch ihre besonderen Merkmale hinsichtlich der physischen und strukturellen Einschrnkungen, die wiederum auf ihre Abgelegenheit, die Insellage, ihr Relief und die schwierigen Klimaverhltnisse zurckzufhren sind, kennzeichnen und in Artikel 349 des AEUV als besondere Regionengruppe anerkannt sind.
Diesen Regionen wurde im Vertrag ein besonderer Status zuerkannt, der den Regionen in uerster Randlage aufgrund ihrer besonderen Merkmale und Einschrnkungen Ausnahmen und Anpassungen der Vertragsvorschriften zugesteht. Da fr diese Regionen Einschrnkungen und Schwierigkeiten von dauerhafter Art auftreten, die sie anerkanntermaen von den brigen europischen Regionen unterscheiden, drfen die Vorschriften und Programme der EU auf diese Regionen nicht gleichermaen wie fr den gesamten Geltungsbereich der EU angewendet werden. Die Umsetzung der Vorschriften und Programme sollte stattdessen einem territorialen Ansatz folgen.
Daher ist es notwendig herauszufinden, wie die in der Strategie Europa 2020 festgesetzten Ziele des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in diesen europischen Regionen in Bezug auf die zuknftige Kohsionspolitik der Regionen in uerster Randlage erreicht werden knnen. Da diese Regionen von dauerhaften Besonderheiten und Hindernissen geprgt sind, die vorwiegend auf deren Abgelegenheit zurckzufhren sind, ist das Ergreifen von besonderen Manahmen von Seiten der Europischen Union gerechtfertigt.
Die im Jahre 1999 in Cayenne festgelegten Grundstze bilden das wichtigste Fundament des Handlungsrahmens der Europischen Union zugunsten der Regionen in uerster Randlage. Nach diesen Grundstzen dem Grundsatz der Chancengleichheit, dem Grundsatz des Wertes der Potenziale, dem Grundsatz der Kohrenz der europischen Politiken und dem Grundsatz der Partnerschaft sollte die EU durch ihr Handeln die ntigen Voraussetzungen schaffen, um die Potenziale der Regionen in uerster Randlage anhand spezieller Manahmen in reale wirtschaftliche Wachstumsfaktoren umwandeln zu knnen.
In diesem Zusammenhang wurden in dem Memorandum vom Mai 2010 mit dem Titel Uma viso renovada da Estratgia Europeia para a Ultraperiferia (Eine erneuerte Vision der europischen Strategie gegenber den Gebieten in uerster Randlage) die Leitlinien formuliert, die die zuknftigen europischen Handlungen bezglich der Regionen in uerster Randlage regeln sollen, wobei die Notwendigkeit der Achtung eines Gleichgewichts hervorgehoben wurde und zwar: zwischen Potenzialen und Einschrnkungen und zwischen innen- und auenpolitischen Anstzen der EU, die die territoriale Kohrenz frdern, sowie zwischen der allgemeinen Anpassung der EU-Politik und der Anpassung der speziellen Instrumente zugunsten der Regionen in uerster Randlage.
In den Schlussfolgerungen des Rates fr Allgemeine Angelegenheiten vom 14. Juni2010 forderte der Rat die Europische Kommission auf, Anfang 2012 ein Dokument zu diesem Thema in Form einer Mitteilung ber eine erneuerte Strategie fr die Regionen in uerster Randlage der EU vorzulegen, und darin die wichtigsten Fragen anzusprechen, die bei der Prognose der Leistung der Regionen in uerster Randlage fr die Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 angegangen werden sollten.
In einer dreiteiligen Stellungnahme der wichtigsten Prioritten, die in der Kohsionspolitik der Regionen in uerster Randlage bezglich Europa 2020 bercksichtigt werden, befrwortet der Berichterstatter:
eine differenzierte und gemeinsame Behandlung der Regionen in uerster Randlage in der EU mit einer Bercksichtigung der Besonderheiten der Regionen in uerster Randlage im Rahmen der EU-Politik und unter besonderer Hervorhebung der Kohsionspolitik als Hauptmotor der kleinen Volkswirtschaften der Regionen in uerster Randlage; jedoch bedeutet diese Differenzierung nicht, dass den Regionen in uerster Randlage nur eine besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf die Kompensierung der Auswirkungen aufgrund der Abgeschiedenheit zuteilwird, sondern dass eine angepasste Strategie die ein Entwicklungsmodell vorsieht, das aus den Chancen der Regionen in uerster Randlage Vorteile ziehen kann die Wettbewerbsfhigkeit verbessert, das Wachstum steigert und Arbeitspltze schafft;
eine Anpassung der Umsetzung der europischen Politik in den Regionen in uerster Randlage der EU, so dass diese Regionen mithilfe eines besonderen EU-Politikrahmens die Ziele der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohsion besser erreichen knnen und zur Umsetzung der Ziele von Europa 2020 beitragen knnen; im Agrar- und Fischereisektor waren die besonderen Manahmen des POSEI-Programms erfolgreich, weshalb man ber die Mglichkeit nachdenken knnte, weitere Programme dieser Art fr weitere potenzielle Sektoren ins Leben zu rufen, beispielsweise fr den Energiesektor mit erneuerbaren Energiequellen, fr den Verkehrssektor und fr den Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch fr die Bereiche Forschung und Innovation, Verkehr und Telekommunikation, Tourismus, Zoll- und Steuerpolitik, Freizonen und Handelspolitik ist eine besondere Aufmerksamkeit der europischen Politik in den Regionen in uerster Randlage erforderlich;
eine bessere Integration der Regionen in uerster Randlage in die EU, was eine wirksamere Verwaltung durch ein Regierungssystem auf mehreren Ebenen ntig macht, territoriale Kontinuitt zur Verbesserung des Zugangs zu Vorteilen des europischen Binnenmarkts und die Entwicklung der Integration unter Bercksichtigung regionaler Plne zur Frderung der Nachbarschaft. Eine bessere Integration der Regionen in uerster Randlage in ihr geografisches Umfeld durch eine strkere Wertung dieser Regionen in der Auendimension der europischen Politik, insbesondere in Anbetracht ihrer Beziehungen mit Drittlndern sowie mit Lndern, zu denen aus historischen Grnden privilegierte Beziehungen bestehen.
Durch die unterschiedlichen Vorschlge im Zusammenhang mit den dargelegten Prioritten mchte der Berichterstatter dazu beitragen, dass die europische Politik ausgewogenere Lsungen fr die Herausforderungen findet, die sich den Regionen in uerster Randlage im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 stellen. Dabei hebt er die Rolle der Kohsionspolitik hervor und nimmt einige Fragen vorweg, die in einer Stellungnahme des Europischen Parlaments zu einem Vorschlag ber eine erneuerte Strategie fr die Regionen in uerster Randlage der EU betrachtet werden sollten.
{08/03/2012}8.3.2012
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
fr den Ausschuss fr regionale Entwicklung
zur Rolle der Kohsionspolitik in den Regionen in uerster Randlage der Europischen Union vor dem Hintergrund der Strategie EU 2020
(2011/2195(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Ivars Godmanis
VORSCHLGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federfhrenden Ausschuss fr regionale Entwicklung, folgende Vorschlge in seinen Entschlieungsantrag zu bernehmen:
1. erinnert daran, dass die Strategie Europa 2020 als wichtigstes Instrument zur berwindung der Wirtschaftskrise in Europa entwickelt wurde und dass die Regional- und Kohsionspolitik aufgrund ihrer Haushaltsdimension und der sich auf mehreren Ebenen bietenden Gestaltungsmglichkeiten (multi-level governance) als die Schlsselinstrumente zur Erreichung ihrer Ziele gesehen werden; vertritt daher die Auffassung, dass die Regionen in uerster Randlage als integraler Bestandteil der Union in die Lage versetzt werden sollten, die Ziele der Strategie Europa 2020 umzusetzen, und dass ihnen daher die notwendigen Finanzmittel zur Verfgung gestellt werden sollten, um ihre Abgelegenheit, Insellage, geringe Gre, schwierigen Relief- und Klimabedingungen und ihre wirtschaftliche Abhngigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen zu bercksichtigen, wie es in Artikel349 AEUV vorgesehen ist, damit sie in vollem Umfang ihren Beitrag zu der neuen Wirtschafts- und Haushaltsstrategie der Europischen Union fr den Zeitraum bis 2020 zu ihrem eigenen Nutzen und dem Nutzen der gesamten Europischen Union leisten knnen;
2. bedauert, dass in dem Vorschlag der Kommission fr den Mehrjhrigen Finanzrahmen 2014-2020 Krzungen (- 5,1 % zu konstanten Preisen von 2011) im gesamten Spektrum der Manahmen und Ziele der Kohsionspolitik vorgesehen sind und auch die zustzlichen Zuweisungen fr die Regionen in uerster Randlage nicht verschont bleiben; weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag der Krzungen der Mittel fr die Regionen in uerster Randlage nicht ermittelt werden kann, da die spezifische Zuweisung von 926Mio. Euro im nchsten MFR nicht nur die Regionen in uerster Randlage abdeckt, sondern auch die dnn besiedelten Gebiete im Norden, wie es im Protokoll Nr.6 zum Vertrag ber den Beitritt sterreichs, Finnlands und Schwedens festgelegt ist; weist jedoch daraufhin, dass die fr die Regionen in uerster Randlage und die dnn besiedelten Gebiete im Norden fr den Zeitraum 2014-2020 (926Mio. EUR) zustzlich ausgewiesenen Mittel ungefhr 50 % der fr den Zeitraum 2007-2013 (1738Mio. EUR) veranschlagten Mittel ausmachen;
3. weist darauf hin, dass die Regionen in uerster Randlage spezifische Manahmen und zustzliche Mittel erhalten sollten, um die Nachteile auszugleichen, die sich aus den in Artikel 349 des Vertrags aufgezhlten Faktoren ergeben; vertritt die Auffassung, dass eine Begrenzung der Kofinanzierungsstze auf 85% fr die Regionen in uerster Randlage ein positiver Schritt in diese Richtung ist, und fordert die Kommission auf, weitere Mglichkeiten zur Untersttzung dieser Regionen zu ermitteln, insbesondere, wenn die ihnen zugewiesenen Mittel im nchsten Programmierungszeitraum gekrzt werden;
4. unterstreicht, in bereinstimmung mit den Schlussfolgerungen aus dem Fnften Bericht ber den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Notwendigkeit, die Instrumente der Kohsionspolitik so flexibel zu gestalten, dass Investitionen ermglicht werden, mit denen auch unter besonderen geografischen und demografischen Bedingungen, Wachstums- und Entwicklungsraten in bereinstimmung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sichergestellt werden knnen;
5. unterstreicht die Notwendigkeit, die Synergie zwischen den Fonds der Kohsionspolitik und des Rahmenprogramms fr Forschung und Entwicklung zu frdern, um die Entwicklung der Regionen in uerster Randlage zu verstrken und eine verbesserte Nutzung der Fonds fr die Forschung zu erreichen;
6. bedauert, dass in anderen Bereichen der Kohsionspolitik Krzungen vorgenommen wurden, wobei die Kommission genauer gesagt eine generelle Krzung der Mittel fr wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohsionsmanahmen um 5,1 % zu konstanten Preisen von 2011 fr den nchsten Programmierungszeitraum vorschlgt, davon Krzungen um 20,2 % bei der Finanzierung von Konvergenzregionen (ausgenommen bergangsregionen), um 5,6 % bei der Finanzierung von Wettbewerbsfhigkeitsregionen und um 2,9 % bei den Zuweisungen aus dem Kohsionsfonds;
7. begrt den Plan der Kommission, eine Haushaltslinie fr Regionen in uerster Randlage und Regionen mit einer sehr geringen Bevlkerungsdichte in den MFR 2014-2020 aufzunehmen, da dadurch eine deutlichere Verknpfung zwischen den fr diese Regionen bereitgestellten Mitteln und den angestrebten Zielen geschaffen wird;
8. weist darauf hin, dass der Vorschlag fr den knftigen Mehrjhrigen Finanzrahmen bercksichtigen muss, dass bestimmte europische Gebiete whrend der Laufzeit 2014-2020 den Status Regionen in uerster Randlage erhalten werden; fordert die Kommission auf, ihre Haushaltsprojektionen entsprechend anzupassen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme8.3.2012Ergebnis der Schlussabstimmung+:
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0:18
4
6Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende MitgliederMarta Andreasen, Francesca Balzani, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, Gran Frm, Jos Manuel Fernandes, Eider Gardiazbal Rubial, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg G r l e , C a r l H a g l u n d , J u t t a H a u g , M o n i k a H o h l m e i e r , S i d o n i a E l |b i e t a J d r z e j e w s k a , A n n e E . J e n s e n , J a n K o z Bo w s k i , A l a i n L a m a s s o u r e , G i o v a n n i L a V i a , G e o r g e L y o n , B a r b a r a M a t e r a , C l a u d i o M o r g a n t i , D o m i n i q u e R i q u e t , L s z l S u r j n , H e l g a T r p e l , D e r e k V a u g h a n , J a c e k W Bo s o w i c z Z u m Z e i t p u n k t d e r S c h l u s s a b s t i m m u n g a n w e s e n d e S t e l l v e r t r e t e r ( i n n e n ) F r d r i c D a e r d e n , J a n M u l d e r
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