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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 30. März 2004 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie
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  Klaß (PPE-DE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In einem geordneten, sauberen und umweltfreundlichen Europa gilt der Abfallpolitik besonderes Interesse, und heute Abend sind es die Bergbauabfälle.

Wir suchen und verwerten die Schätze der Erde, die wir für unser Leben gebrauchen und einsetzen. Es sind Schätze von unterschiedlicher Wertigkeit, und der Gebrauchswert ist entscheidend. Es stellt sich jedoch die Frage: Ist all das, was wir im Moment nicht gebrauchen oder verwerten, gleich der Kategorie Abfall zuzuordnen? Ich denke, nein.

Guter Boden, Erde und Deckgebirge werden abgeräumt, um an die tiefer liegenden Materialien zu gelangen. Sie werden abtransportiert und später auf die ausgeräumten Stellen wieder aufgeschüttet, und sie geben die Gewähr dafür, dass wieder fruchtbare Äcker oder Felder entstehen, also, wie vorher, gute Erde.

Es war die Definition des Abfalls, die die Diskussionen im Europäischen Parlament im Ausschuss so schwierig gemacht hat. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat sich in seinem Bericht, dem Bericht Sjöstedt, ganz klar für eine Definition ausgesprochen, wie wir sie in der Abfallrahmenrichtlinie bereits haben. Wir sind dafür, dass wirkliche Abfälle, belastetes Material oder Gestein, ordnungsgemäß versorgt und entsorgt werden. Deckgebirge und Oberboden – damit bezeichnet man in der deutschen Sprache Wertstoffe, die an anderer Stelle wichtig sind. Ohne sie könnten Bergwerksgruben nicht ordnungsgemäß verfüllt werden, und eine Rekultivierung wäre ohne Oberboden nicht möglich.

Jeder, der Abbau betreibt, jeder, der Einschnitte in die Natur vornimmt, steht auch in der Pflicht, am Ende der Tätigkeit ein sauberes, geordnetes und vor allen Dingen ungefährliches Terrain zu hinterlassen. Somit ist es richtig, dass hier schon bei Eintritt in die Tätigkeit dieser Rückbau und diese Rekultivierung per Vertrag in den Plänen verankert werden. Sicherheitsleistungen werden hier festgeschrieben. Solche Sicherheitsleistungen müssen aber sowohl sicher als auch flexibel sein. Die Mitgliedstaaten stehen hier in der Pflicht, die Kriterien festzusetzen, und die Kommission muss sie dann billigen.

Sorgen bereiten uns vor allem auch die Sünden der Vergangenheit. Die nicht ordnungsgemäß stillgelegten Bergwerke, die aufgeschütteten Halden – wir sprechen hier vom so genannten historischen Abfall. Es ist wichtig und richtig, dass wir uns für eine Bestandsaufnahme und für die Beseitigung aussprechen. Aber wir brauchen längere Fristen. Wir brauchen Vorgaben, die auch eingehalten und umgesetzt werden können. Der Berichterstatter geht in den Änderungsanträgen 71 und 72 nicht weit genug. Eine Richtlinie über Bergbauabfälle muss nicht alles wiederholen und neu aufführen, was in anderen Richtlinien der Europäischen Union bereits geregelt ist. Das betrifft die Deponierichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie.

Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass alle unsere Bestrebungen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein müssen. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte müssen abgewägt werden. Das gilt für die Genehmigung von Anlagen genauso wie für Auflagen in Abfallbewirtschaftungsplänen und für die Restrukturierung von Anlagen.

 
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