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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 14. Dezember 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Stimmerklärungen
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Gute Gesetze werden nicht unter Zeitdruck und mit mangelhafter Entscheidungsgrundlage verabschiedet. Ich stehe dem gesamten Verfahren hinsichtlich des Vorschlags für diesen Beschluss über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten kritisch gegenüber. Dies ist eine komplizierte Frage, zu der wir Stellung nehmen müssen. Sie erfordert daher gründliches Nachdenken und eine solide Faktenbasis, sowohl was die Privatsphäre und die technischen Auswirkungen als auch was die tatsächlichen Kosten für die Telekommunikationsbetreiber und damit für die Verbraucher betrifft.

Eine solche Herangehensweise sind wir den Bürgern Europas schuldig. Kommunikationsdaten können zweifellos bei vielen strafrechtlichen Ermittlungen von großem Wert sein. Das bedeutet aber nicht, dass wir grünes Licht für eine umfassende Vorratsspeicherung geben sollten. Kommunikationsdaten müssen verwendet werden können, aber nur im Zusammenhang mit sehr schweren und eindeutig definierten Straftaten und nur nach Gerichtsbeschluss. Eine Harmonisierung der EU-Vorschriften ist wünschenswert, sollte aber wesentlich restriktiver als mit dem heutigen Beschluss erfolgen. Der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommene Vorschlag zur Änderung der Richtlinie war ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Abstimmung wurde dieser jedoch zugunsten zu weit gehender Vorschläge abgelehnt. Aus diesen Gründen habe ich gegen den Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt. Ich hätte gern einen Beschluss mit kürzeren Speicherzeiten, einem besseren Schutz der Privatsphäre und Ausnahmeregelungen für E-Mails gehabt. Außerdem sollte die Verwendung von Kommunikationsdaten nur bei bestimmten schweren und eindeutig definierten Straftaten zulässig sein.

 
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