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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 14. Dezember 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Zusammensetzung der Fraktionen: siehe Protokoll
 3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 4. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 5. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll
 6. Vorbereitung des Europäischen Rates (Brüssel, 15./16. Dezember 2005), einschließlich der Entwicklungsstrategie
 7. Begrüßung
 8. Abstimmungsstunde
 9. Vorratsspeicherung von Daten bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste (Abstimmung)
 10. Verleihung des Sacharow-Preises (feierliche Sitzung)
 11. Stimmerklärungen
 12. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
 13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 14. Angeblicher Transport und illegale Haft von geheimen Gefangenen in europäischen Ländern durch die CIA
 15. Bulgarien: Stand der Beitrittsvorbereitungen - Rumänien: Stand der Beitrittsvorbereitungen
 16. Begrüßung
 17. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
 18. Maschinen
 19. Frauennetzwerke: Fischerei, Fischzucht und Diversifizierung
 20. Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik und Seerecht
 21. Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Fischereiüberwachungsprogrammen - EU-Sanktionen im Fischereisektor
 22. Fischereiabkommen EG/Seychellen
 23. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 24. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Zusammensetzung der Fraktionen: siehe Protokoll

3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

4. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

5. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll

6. Vorbereitung des Europäischen Rates (Brüssel, 15./16. Dezember 2005), einschließlich der Entwicklungsstrategie
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  Der Präsident. Meine Damen und Herren! Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Vorbereitung des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember in Brüssel, einschließlich der Entwicklungsstrategie.

Dazu begrüßen wir den Präsidenten der Kommission, Herrn Barroso. Leider ist noch kein Mitglied des Rates anwesend: Sie werden wohl gerade die Ausarbeitung des neuen britischen Vorschlags zum Abschluss bringen.

 
  
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  Graham Watson (ALDE). – (EN) Herr Präsident, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, um der Präsidentschaft die Möglichkeit zu geben, darum zu ersuchen, dass diese Aussprache auf heute Nachmittag verlegt wird. Soweit ich weiß, wollte der Ratspräsident, der Minister für Europäische Angelegenheiten, heute Morgen bei uns sein, um für die Präsidentschaft über die Vorbereitungen zu sprechen, aber die Ratspräsidentschaft wollte ihre Haushaltsvorschläge erst heute Nachmittag offen legen. Wir haben das große Vergnügen gehabt, mit einem der fleißigeren und intelligenteren Minister für Europäische Angelegenheiten zu debattieren, die bisher vor diesem Hohen Haus erschienen sind. Es wäre nun wirklich ein bisschen lächerlich und reine Zeitverschwendung, wenn wir jetzt hier eine Art Schattenboxen betreiben, solange wir nicht wissen, wie die Vorschläge aussehen.

Die Präsidentschaft ist nicht anwesend und kann deshalb dieses Ersuchen nicht selbst vortragen. Ich hoffe, sie wird später hier sein. Herr Präsident, ich hoffe, Sie werden sich bei der Präsidentschaft vergewissern, dass sie eine vernünftige Aussprache mit uns führt und uns erläutert, was sie dem Rat als Haushaltsvorschlag vorzulegen beabsichtigt.

 
  
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  Der Präsident. Danke, Herr Watson. Momentan würden wir nicht einmal gegen Schatten boxen, sondern ins Leere schlagen, da der Vertreter des Rates noch nicht anwesend ist. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass er unterwegs ist und es Verkehrsprobleme gibt. Ich nehme daher an, dass er in wenigen Minuten hier eintreffen wird.

Zu Ihrer Aufforderung an den Rat, in seiner Rede auf den neuen Vorschlag einzugehen, der wohl heute veröffentlicht werden soll, muss ich Ihnen mitteilen, dass ich den britischen Vorsitz gestern beim Abschiedsessen aus Anlass der Beendigung des Ratsvorsitzes darum gebeten habe, denn es würde dem Parlament befremdlich vorkommen, wenn ein neuer Vorschlag, der heute öffentlich gemacht werden soll, nicht in die Aussprache einbezogen wird, da das sicher eine rein formelle Debatte werden würde.

Ich erhielt keine Zusage, habe aber ein gewisses Verständnis bemerkt, was sich meines Erachtens in der Praxis zumindest in einem Vorgeschmack auf die spätere Erklärung des Vorsitzes äußern wird. Sollte das nicht der Fall sein, hätte das Parlament, wie ich meine, sicherlich gute Gründe, dies als eine Geringschätzung unseres Hauses zu betrachten.

Andererseits glaube ich nicht, dass wir die Sitzung jetzt unterbrechen sollten, Herr Watson, da ich weiß, dass der Minister in Kürze eintreffen wird. Ich hoffe, dass der gesunde Menschenverstand und der Sinn für Humor, auf den die Briten so stolz sind, ihnen in ihrer Rede helfen werden und sie uns sagen können, was später geschehen wird.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich brauche Sie wohl nicht davon zu überzeugen, dass die morgige Tagung des Europäischen Rates von ausschlaggebender Bedeutung für Europa ist.

In Hampton Court haben wir die unmittelbaren Herausforderungen benannt; wir müssen uns jetzt die Mittel in die Hand geben, um diese Herausforderungen bewältigen zu können. Darum geht es bei der Finanziellen Vorausschau. Auf diese werde ich gleich zurückkommen, doch lassen Sie mich vorher noch ein Wort zu den anderen wichtigen Themen sagen, mit denen sich der Europäische Rat befassen wird.

In Hampton Court haben wir darüber diskutiert, wie Europa sich für die Globalisierung rüsten kann. Wir sind übereingekommen, unsere Tätigkeit in mehreren Bereichen zu intensivieren, von denen insbesondere die Forschung, die Hochschulen, die Demographie, die Energie, die Einwanderung, die Sicherheit und die Außenbeziehungen zu nennen sind. Ich werde dem Europäischen Rat über die Arbeiten berichten, die seit dem informellen Gipfel in Angriff genommen wurden. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige Schlüsselfragen lenken.

Gestern hat die Kommission die letzten Punkte zur Revision ihrer Strategie der nachhaltigen Entwicklung angenommen. Das Ziel besteht darin, das Anspruchsniveau dieser Strategie durch eine größere Effizienz bei ihrer Umsetzung zu erhöhen. Die wichtigsten Faktoren sind folgende: es ist dafür zu sorgen, dass alle Gemeinschaftspolitiken von den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung geleitet werden; wir müssen uns nachdrücklich für die Realisierung der Ziele einsetzen, indem wir regelmäßige Zusammenkünfte unserer Institutionen vorsehen, um Bilanz zu ziehen und die Praktiken der Mitgliedstaaten zu überprüfen; die wichtigsten Akteure der nachhaltigen Entwicklung sind stärker einzubinden, und zwar nicht nur die Institutionen, sondern auch die Wirtschaft, die große Anstrengungen unternehmen muss, und natürlich die regionalen und örtlichen Behörden.

Die Kommission wird eng mit dem Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um diese wichtige Etappe bestmöglich vorzubereiten. Sie können dabei auf meinen persönlichen Einsatz und den des Kollegiums zählen. In diesem Zusammenhang ist der erfolgreiche Abschluss der Konferenz von Montreal eine sehr gute Nachricht. Er zeigt, dass die führende Rolle der Europäischen Kommission und der Europäischen Union in Bezug auf den Klimawandel Ergebnisse gezeitigt hat.

Nun zur Frage des Wachstums und der Beschäftigung im Rahmen der neuen Strategie von Lissabon. Die Kommission nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die erneuerte Strategie für Wachstum und Beschäftigung jetzt gut angelaufen ist. Die erarbeiteten nationalen Programme zeigen, dass das neue System der Umsetzung der Strategie von Lissabon langsam von den Mitgliedstaaten verinnerlicht wird.

Ich meinerseits möchte jetzt folgende Punkte hervorheben: Es besteht eine enge Verbindung zwischen den von uns auf dem informellen Gipfel festgelegten wirtschaftlichen Herausforderungen und denen, die die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Programmen aufgenommen haben. Die Kommission wird sich ihrer Verantwortung stellen und in ihrem Bericht im Januar klar, aber konstruktiv die Schwächen und die Stärken dieser nationalen Programme darlegen. Sie wird es sich ebenfalls angelegen sein lassen, die guten Ideen und die guten Praktiken, die von allen übernommen werden können, herauszuarbeiten.

Eine weitere wichtige und höchst aktuelle Frage ist die Immigration. Die Kommission ist entschlossen, die Entwicklung eines bereichsübergreifenden Ansatzes für die Einwanderungsfragen voranzutreiben. Dieser Ansatz soll darin bestehen, die Einwanderung vom Standpunkt des Wohlstands, der Solidarität und der Sicherheit der Europäischen Union in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Drittstaaten zu behandeln. Von diesem Geist ist die Mitteilung über ein Aktionsprogramm im Zusammenhang mit der legalen Einwanderung geprägt, über die das Kollegium in der nächsten Woche beraten wird.

Die Kommission begrüßt ebenfalls die globale Strategie gegen den Terrorismus, die auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates beschlossen werden soll. Die kürzlich von der Kommission vorgeschlagenen Instrumente zum Datenaustausch, zur Interoperabilität der Datenbanken sowie dem Schutz der kritischen Infrastrukturen sollten möglichst rasch angenommen und angewendet werden. Sie sind dringend erforderlich, um die Effizienz unseres Handelns zu verstärken. Dies ist wiederum ein Bereich, in dem es einen eindeutigen europäischen Mehrwert gibt, wenn man sich vor Augen hält, welchen Beitrag Europa zu den auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen leisten kann.

Des Weiteren bin ich sehr erfreut darüber, dass die drei Organe sich über die von der Kommission ergriffene Initiative im Hinblick auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik geeinigt haben. Wie Sie wissen, wird er – wie wir hoffen – auch in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen. Mit diesem Europäischen Entwicklungspolitischen Konsens werden erstmals in fünfzig Jahren Entwicklungszusammenarbeit gemeinsame Werte, Grundsätze, Ziele und Instrumente zur Beseitigung der Armut festgelegt.

Mit der Annahme der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erklärung über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union wird dieser Konsens zu einer wirklichen dreiseitigen europäischen entwicklungspolitischen Erklärung. Heute wird eine Vereinbarung zur Förderung der Entwicklung besiegelt. Jetzt gilt es, die Versprechen von mehr Geld wahr zu machen und gezielter umzusetzen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten drängen, ihre Zusagen einzuhalten. Diese Zusagen haben wir nicht nur unter uns abgegeben, sondern auch gegenüber der UNO. Wir sind einmal mehr stolz darauf, dass wir als Europäer dieses Anliegen weltweit befördern, doch jetzt müssen wir diese Ambition und diese Versprechen in konkrete Maßnahmen umsetzen.

Nun möchte ich Ihnen über den Hauptpunkt dieser Tagung des Europäischen Rates berichten: über die Finanzielle Vorausschau.

(EN) Wie Sie wissen, fahre ich immer auf Englisch fort, sobald ich über Finanzangelegenheiten spreche! Das halte ich seit einem Monat so, also werde ich jetzt auf Englisch weitermachen.

Wir alle wissen, was diese Woche auf dem Spiel steht. Das ist eine Gelegenheit für Europa, seinen Bürgern zu zeigen, dass es in der Lage ist, zu schwierigen Themen Entscheidungen zu treffen, dass es die Erwartungen der Menschen erfüllen kann und dass es seinen Werten treu bleibt. Die Kommission hat ihre Vorstellungen dargelegt. Das Parlament hat das Gleiche getan. Jetzt warten wir auf den Rat. Mit jeder weiteren Verzögerung zieht sich die Umsetzung unserer Politikmaßnahmen hinaus. Verzögerte Politikmaßnahmen sind verweigerte Politikmaßnahmen. Ich weiß, dass es andere technische Möglichkeiten gibt, um Ausgabenprogramme fortzuführen, aber offen gesagt, das sind doch nur Übergangsmaßnahmen. Das Europa von heute braucht mehr Sicherheit und Ehrgeiz für seine neuen Prioritäten.

Die Kommission tut ihren Teil. Um die Blockade der Verhandlungen im Oktober zu lösen, habe ich fünf Vorschläge unterbreitet, die mitgeholfen haben, Beratungen in Gang zu setzen. Am Montag habe ich Herrn Premierminister Blair und anderen Staatschefs sowie dem Präsidenten dieses Parlaments Grundsätze und zwölf konkrete Vorschläge dazu mitgeteilt, wie wir in dieser Woche eine meiner Meinung nach ehrgeizige und faire Einigung zur Finanziellen Vorausschau erreichen können. Ich bedanke mich für die Unterstützung, die ich in diesem Hohen Hause und bei den Mitgliedstaaten für den Standpunkt der Kommission erfahren habe. Heute nun möchte ich darlegen, worauf sich der Europäische Rat in den kommenden Tagen konzentrieren sollte.

Wir brauchen ein ehrgeiziges Europa. Das Gipfeltreffen von Hampton Court hat die Vielfalt der vor uns liegenden Aufgaben und die Rolle aufgezeigt, die die Europäische Union bei deren Lösung spielen muss. Doch wir müssen geschlossen auftreten. Da nun die Ziele abgesteckt sind, müssen die Mitgliedstaaten jetzt die Mittel zu ihrer Erfüllung bereitstellen. Für die Erweiterung brauchen wir Investitionen, für Reformen und Modernisierung brauchen wir Investitionen; zur Steigerung der Handelsliberalisierung brauchen wir Investitionen. Ehrgeiz verwirklicht sich nicht mit Kommuniqués und großen und großartigen Erklärungen. Gefragt sind Taten. Und Taten erfordern Mittel und Instrumente.

Die Glaubwürdigkeit Europas leidet ernsthaft Schaden, wenn einige ihren Worten keine Taten folgen lassen. Ein moderner Haushalt muss der Wirklichkeit eines erweiterten Europa Rechnung tragen, also muss er Wachstum fördern, und die Kohäsionspolitik muss auf die Wettbewerbsfähigkeit gerichtet sein. Er muss die Anpassung der Europäer an die Globalisierung, die Einwanderung und die Gefahren für ihre Sicherheit unterstützen. Er muss eine Umkehr der jüngsten Reformen verhindern, wie etwa eine stärkere Unterstützung der ländlichen Entwicklung in der Landwirtschaft, und darf die ausgesprochen wichtige Aufgabe der Wiederannäherung an unsere Bürger nicht unterschätzen. Die Rubrik 3b der Finanziellen Vorausschau ist keine zusätzliche Wahlmöglichkeit, sie ist für die Arbeit der Union von zentraler Bedeutung.

Es gibt noch eine andere direkte Folge eines knappen Haushalts. Es wird um so wichtiger, jeden Euro so effektiv wie möglich einzusetzen, und sieben Jahre sind eine lange Zeit. Wir müssen die Tür für sinnvolle Korrekturen in der Zukunft offen halten. Bei unseren ursprünglichen Vorschlägen hat das Parlament in seiner Entschließung klugerweise den Schwerpunkt auf Flexibilität gelegt; bei wesentlich niedrigeren Beträgen ist sie unverzichtbar. Der Europäische Rat muss den beiden Zweigen der Haushaltsbehörde, Parlament und Rat, Gelegenheit lassen, diese Themen zu erörtern.

Der Grundsatz der Flexibilität sollte bis hin zur Überprüfungsklausel gelten. Ich habe im Juni gesagt, dass dies entscheidend für einen Abschluss sein wird. Davon bin ich nach wie vor überzeugt. Wir brauchen eine umfassende, ehrgeizige und transparente Überprüfungsklausel. Natürlich muss jede Änderung einstimmig erfolgen, aber vor allem kommt es darauf an, dass die Kommission und das Parlament die Möglichkeit haben, eine echte, rückhaltlose Debatte über die Zukunft der Ausgaben und Ressourcen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen.

Der Haushalt muss zudem gerecht sein: gerecht bei den Ausgaben, aber auch gerecht bei den Beiträgen. Sicher sind wir hier schon weit gekommen und haben inzwischen wirklich verstanden, dass sich durch die Auswirkungen der Erweiterung auf den Haushalt die Lage geändert hat. Jetzt müssen wir noch einen Schritt weiter gehen und gewährleisten, dass die Lasten dieser Auswirkungen wirklich geteilt werden. Dies bedeutet, dass die britische Seite weitere Zugeständnisse bei ihrem Rabatt machen muss. Das wird den Ausschlag für eine Einigung geben. Diese Veränderung sollte mit der Erweiterung verknüpft werden, und da die Erweiterung ja dauerhaft ist, sollte auch die Änderung dauerhaft sein, genauso wie 1988 und 1999, als das Vereinigte Königreich Veränderungen an seinem Rabatt zugestimmt hat.

Ein Punkt bei den Vorschlägen der vergangenen Woche, der der Kommission Sorgen bereitet, ist die Schaffung paralleler Vorschriften: ein Bündel für das Europa der 15, ein Bündel für die anderen. Das hätte eine sehr bedauerliche Wirkung: Eine Kohäsionspolitik der zwei Geschwindigkeiten, bei der ein Bündel von Vorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit gerichtet ist und ein anderes auf die Finanztransfers, ist nicht der Weg, um ein wettbewerbsfähiges Europa oder ein geschlossenes Europa zu errichten. Wir müssen auf die Kohärenz unseres Instrumentariums achten. Wenn schon Differenzierung – und in einigen Fällen brauchen wir eine Differenzierung –, dann nach objektiven Kriterien für die jeweilige Entwicklung der Mitgliedstaaten oder der einzelnen Regionen und nicht danach, wer schon Mitglied war und wer ein neues Mitglied ist. Die Europäische Union, die wir aufbauen wollen, ist keine Europäische Union mit alten und neuen Mitgliedern, sondern eine Union, in der alle Mitglieder genau gleichrangig sind, und das ist ein sehr wichtiger Punkt.

(Beifall)

Ausnahmen und Sonderregelungen untergraben nicht nur die Kohärenz, sie schaffen auch neue Risiken für die Haushaltsführung. Bekanntlich nehmen wir unsere Rechenschaftspflicht gegenüber diesem Hohen Haus und der Öffentlichkeit sehr ernst. Auch den finanziellen Druck auf die Mitgliedstaaten nehmen wir ernst. Die Kommission hat sich sehr bemüht, ein Paket von Maßnahmen zu entwickeln, die einfach und verständlich waren und hohe Kontrollstandards zuließen. Neben der revidierten Haushaltsordnung sollen sie dafür sorgen, dass Programme benutzerfreundlicher und effektiver werden, weshalb ich bedauere, dass die Grundsätze der Rentabilität und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung offenbar zugunsten einer Einigung geopfert werden sollen. Die Vorschläge zum Management der Kohäsionspolitik und der freiwilligen Differenzierung müssen überarbeitet werden.

Eine wirtschaftliche Haushaltsführung kann auch Schaden nehmen, wenn die Kosteneinschnitte dem Weg des geringsten Widerstands folgen und der Verwaltung gelten. Es ist doch einfach nicht glaubhaft, wenn man den Prozess der Anpassung des Arbeitstempos in unseren Institutionen an die Erweiterung plötzlich abbricht, und noch weniger glaubhaft, wenn man keinerlei Vorkehrungen für Bulgarien und Rumänien trifft.

Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass es sicher sehr einfach und populär – ich würde sagen, demagogisch – ist, wenn notwendige Einschnitte zuerst bei der Verwaltung vorgenommen werden. Aber in der nächsten Finanziellen Vorausschau müssen wir Bulgarien und Rumänien in allen Organen unterbringen: in der Kommission, im Parlament und in allen übrigen. Ich muss sagen, dass uns die Mittel dafür momentan nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie also Bulgarien und Rumänien haben wollen, dann sollten wir das auch in unserem Haushalt wiederfinden.

(Beifall)

Ich weiß, Sie teilen viele der Bedenken, die ich heute angesprochen habe. Ich weiß das deshalb, weil viele in Ihrer Entschließung und auch in Ihren Bemerkungen anklingen. Ich begrüße die Stellungnahme des Parlaments. Sie enthält solide Grundsätze und phantasievolle Lösungen, die eine Einigung wirklich näher rücken lassen und wirksamere Resultate ermöglichen. Ich werde auf jeden Fall alles in meiner Macht Stehende tun, um dem Europäischen Rat dabei zu helfen, diese Woche eine Einigung zu erzielen.

Ich fordere den Ratsvorsitz mit seiner besonderen Verantwortung und die Mitgliedstaaten dringend auf, Mut und Entschlossenheit zu zeigen und einen Abschluss zu finden, der unseren Ansprüchen gerecht wird. Ich hoffe inbrünstig, dass wir, wenn ich kommende Woche vor der Konferenz der Präsidenten spreche, vor der Aufgabe stehen, den Weg hin zu einer interinstitutionellen Vereinbarung abzustecken, die Europa wahrhaft verlässlich in das nächste Jahrzehnt führen wird. Doch dafür bedarf es unserer Zuversicht und unseres Engagements. Ich selbst, Sie hier in diesem Hohen Hause und – so hoffe ich – alle heute hier Anwesenden werden sich niemals der eingeschränkten, nationalistischen Vision von einem Mini-Europa anschließen.

(Beifall)

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst bei den Abgeordneten für die kurze Verspätung bei meiner Ankunft vom Flughafen heute Morgen entschuldigen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich der Erklärung, die wir gerade vom Präsidenten der Kommission gehört haben, sehr aufmerksam gefolgt bin. Ich freue mich schon auf die Beiträge der Abgeordneten zu dieser wichtigen und zeitgemäßen Debatte, die wir heute hier im Vorfeld des Europäischen Rates führen.

Die in dieser Woche bevorstehende Tagung des Europäischen Rates in Brüssel findet am Ende eines turbulenten Jahres für die Europäische Union statt: Ein Jahr, in dem die Wähler in Frankreich und den Niederlanden den Entwurf des Verfassungsvertrages abgelehnt haben. Ein Jahr, in dem noch deutlicher geworden ist, dass sich Europa den Realitäten einer globalisierten Wirtschaft stellen muss. Und tragischerweise auch das Jahr, in dem der Terrorismus in den Straßen und Zügen einer europäischen Hauptstadt erneut zugeschlagen hat. Doch Europa hat reagiert. Wir haben jetzt eine klarere Auffassung von unserer gemeinsamen Antwort auf die Globalisierung. Wie Herr Schulz freundlicherweise in vorangegangenen Aussprachen in diesem Parlament eingeräumt hat, haben wir unsere eiserne Konsequenz gegenüber dem Terrorismus bewiesen, was die Stärke unserer Solidarität, unserer demokratischen Werte und unserer gemeinsamen Entschlossenheit, diese Werte siegen zu sehen, bekräftigt hat. Wir haben Europas wahrhaft globale Rolle und Verantwortung zur Geltung gebracht, ob in New York, vergangene Woche in Montreal, im Gaza-Streifen oder im indonesischen Aceh.

Das Vereinigte Königreich ist wirklich stolz darauf, dass es in den zurückliegenden sechs Monaten den Ratsvorsitz innehatte. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern dieses Parlaments für ihre Zusammenarbeit bei dieser schwierigen, aber gemeinsamen Aufgabe zu danken.

Der Hauptauftrag für den Europäischen Rat besteht in dieser Woche darin, unbedingt und sinnvollerweise die Finanzielle Vorausschau der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 zu beschließen, wozu sich ja der Präsident der Kommission heute Morgen schon ausführlich geäußert hat. Dies ist während unserer Präsidentschaft stets eine zentrale Aufgabe gewesen. Nach dem gescheiterten Versuch einer politischen Einigung im letzten Juni haben wir auf die Forderungen derer gehört, nicht zuletzt in den neuen Mitgliedstaaten, die betonten, wie wichtig es sei, dass sich der Europäische Rat noch dieses Jahr einigt, und wir haben lange und hart dafür gearbeitet.

Die Vorschläge, die wir am Montag vor einer Woche auf den Tisch gelegt haben, wurden zunächst von den Außenministern auf der informellen Klausurtagung der vergangenen Woche und dann noch einmal kurz vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ diese Woche erörtert. Sie sind für die Mitgliedstaaten zugegebenermaßen schwierig, und das trifft auch auf die revidierten Vorschläge zu, die wir heute noch vorlegen werden. Diese revidierten Vorschläge werden ebenfalls realistisch sein, geht man von dem Haushaltsumfang aus, mit dem die meisten Mitgliedstaaten gegenwärtig auf nationaler Ebene agieren. Um es ganz offen zu sagen: Der Verhandlungsspielraum ist eng. Nach unseren ausgedehnten Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten, die in der vergangenen Woche auch auf Regierungsebene stattgefunden haben, als einige Regierungschefs nach London kamen und es darüber hinaus eine Reihe von bilateralen Kontakten gab, sind wir immer noch überzeugt, dass diese Vorschläge nach wie vor die beste und einzige Grundlage für eine Einigung im Rat und die nachfolgende Debatte mit dem Parlament darstellen. Sie sind ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen, reformierten Haushalt, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, über die unser Premierminister am Vorabend der britischen Präsidentschaft vor dem Europäischen Parlament so wortgewandt gesprochen hat.

Die Überprüfung, die wir zu allen Gemeinschaftsausgaben in den Jahren 2008 und 2009 vorschlagen, bietet uns die Gelegenheit zu ermitteln, vor welchen globalen und inneren Herausforderungen die Union steht, wo und wie Maßnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft bei nationalen und regionalen Aktionen den meisten Mehrwert erbringen können und wie die Ressourcen zur Stützung dieser Ausgaben am gerechtesten aufzubringen sind. Es ist eine wichtige Gelegenheit für uns alle, für dieses Parlament, für den Rat und die Kommission und für unsere europäischen Bürger, uns für den besten Kurs zu entscheiden.

Bei aller Diskussion in der Presse und in den Medien sollten wir im Auge behalten, welcher bedeutende Preis auf uns wartet: ein Haushalt, der eine grundlegende Verschiebung der Ausgaben zugunsten der neuen Mitgliedstaaten festlegt, 260 Milliarden Euro an Einnahmen für die neuen Mitgliedstaaten in den kommenden sieben Jahren, 2 500 Euro für jeden Mann, jede Frau und jedes Kind.

Schon jetzt ist die wirtschaftliche Dynamik dieser neuen Mitgliedstaaten wirklich eine Inspiration für uns alle. Die neuen Flexibilitäten, die wir für die Struktur- und Kohäsionsfonds vorgeschlagen haben, sollen sicherstellen, dass mehr von diesen Ermächtigungen für neue Mitgliedstaaten ausgegeben werden kann und dass jeder von den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Städten angenommene Euro eine größere Wirkung entfalten kann. Das wird zu erheblichen Verbesserungen der Infrastruktur und der Fähigkeiten führen, die unsere Union brauchen wird, wenn sie der internationalen wirtschaftlichen Herausforderung gewachsen sein soll und wenn sie die soziale Gerechtigkeit sichern soll, die alle unsere Bürger zu Recht fordern.

Die künftige Finanzierung ist ein zentrales Anliegen für den Europäischen Rat in dieser Woche, aber es ist nicht das einzige. Deshalb möchte ich noch kurz auf die anderen Punkte eingehen, über die unsere Regierungschefs dort beraten werden. Erstens sind da die Folgemaßnahmen zum informellen Treffen der Regierungschefs in Hampton Court im Oktober. Auf dem Gipfel haben wir vereinbart, in einer Reihe von Schlüsselbereichen konkretere Fortschritte zu machen, und zwar Forschung und Entwicklung mit der Schaffung eines Europäischen Forschungsrates anzukurbeln; unsere Hochschulen und ihre Verbindungen zur Wirtschaft zu verbessern; einen Energiemarkt mit mehr Wettbewerb zu schaffen; zu überprüfen, wie Migration unsere Wirtschaft voranbringen kann; wie wir mehr und bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten nutzen können, damit die Menschen Beruf und Familie besser in Einklang bringen können; wie wir Arbeitnehmer neu qualifizieren können, um sie auf die globale Herausforderung vorzubereiten, und wie wir Europas Platz in der Welt und unser aller Sicherheit stärken können.

Präsident Barroso und der Hohe Vertreter Solana werden den Regierungschefs über die erreichten Fortschritte und über die nächsten Schritte Bericht erstatten. Ich möchte ihnen für ihre bisherige Arbeit und für die enge Zusammenarbeit, die sie bei diesen und so vielen anderen Themen im Verlaufe unserer Präsidentschaft offeriert haben, Anerkennung zollen.

Zweitens ging es um die Frage der Wirtschaftsreform. Hier arbeiten wir weiter eng mit der Kommission bei der Umsetzung der Beschäftigungs- und Wachstumsagenda für Europa zusammen. Dies hat in den letzten Monaten bereits Früchte getragen mit dem Start der nationalen Reformprogramme der Lissabon-Strategie, mit denen eine nach vorn gerichtete Agenda von Reformen für jeden Mitgliedstaat vorgegeben wird. Der Gipfel wird diesen Fortschritt wie auch die zur besseren Regulierung bereits getroffenen bedeutsamen Schritte begrüßen. Dazu gehören die Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union, und zwar sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen Europas, und die Betonung unserer gemeinsamen Verantwortung als Rat, Kommission und Parlament zur Verringerung unnötiger Verwaltungslasten.

Drittens werden wir eine europaweite Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus beschließen und damit einen klaren und einheitlichen Rahmen für die Tätigkeit der Europäischen Union im Kampf gegen den Terrorismus schaffen und konkrete Zielsetzungen für Aktionen vorgeben. Mit der Strategie wird die Europäische Union mehr tun können, um Menschen daran zu hindern, sich dem Terrorismus zuzuwenden. Wir werden einen Aktionsplan für unser Vorgehen gegen Radikalisierung und Rekrutierung durch terroristische Vereinigungen annehmen. Damit werden wir die Bürger und die Infrastruktur der Europäischen Union noch besser schützen. Wir werden ein Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen in ganz Europa vor terroristischen Anschlägen auflegen. Damit tragen wir zu den Bemühungen der Europäischen Union bei, Terroristen und ihre Netzwerke insbesondere mit Maßnahmen gegen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu stören. Durch die Verbesserung unserer Krisenmanagementkapazitäten und Koordinierung wird die Europäische Union mit dieser Strategie bei einem terroristischen Anschlag besser reagieren können. Der Rat hofft, dass wir bei der Maßnahme zur Vorratsdatenspeicherung eine Einigung verzeichnen werden, eine Frage, in der wir ja in den letzten Tagen und Monaten sehr eng und effektiv mit diesem Parlament zusammengearbeitet haben.

Dann wird der Gipfel ein allgemeines Migrationskonzept festlegen. Es wird deutlich machen, dass wir unsere Lehren aus den Ereignissen der letzten Monate gezogen haben, und die Beratungen berücksichtigen, die wir hier auf der Sitzung im Oktober geführt haben. Schwerpunkt sind die Probleme in Afrika und im Mittelmeerraum, aber auch die wichtige und notwendige Zusammenarbeit mit anderen Regionen, die wir fördern müssen, spielt eine Rolle. Es werden die vorrangigen Maßnahmen festgelegt, die die Union ergreifen muss, um Herkunfts- und Transitländer besser zu unterstützen und so die Migration besser zu kontrollieren und die illegale Einwanderung zu bekämpfen.

Fünftens möchte ich den regelmäßigen Bericht zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik an den Rat nennen. Im Bericht wird vermerkt, was unsere europäischen Missionen vor Ort bereits erreicht haben, darunter die beiden jüngsten Missionen in Aceh – unsere erste in Asien – und am Grenzübergang Rafah in Gaza, ein praktisches Zeugnis vom langjährigen Engagement der Union für das Leben und die Freiheit des palästinensischen Volkes.

Weiterhin wird erwartet, dass der Europäische Rat eine übergreifende Erklärung zu diesem geografischen Gebiet, dem Nahen Osten, beschließt. Damit werden wir unser Engagement für einen sicheren, blühenden und friedlichen Nahen Osten sowie unsere Bemühungen zur Unterstützung einer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reform in dieser Region erneuern. Diese Erklärung wird Ausdruck dessen sein, was die Europäische Union im Verlaufe unserer Präsidentschaft erreicht hat: das erste Gipfeltreffen Europa-Mittelmeerraum überhaupt im November, auf dem die Agenda für unsere künftigen Beziehungen mit unseren Nachbarn im südlichen Mittelmeerraum, die Unterstützung für den Abzug aus Gaza, den Aufbau von palästinensischen institutionellen und sicherheitstechnischen Kapazitäten, den Start unserer Mission zur Unterstützung der Grenzbehörden von Rafah und verstärkte Beziehungen der EU zum Irak aufgestellt wurde. Es werden aber auch die weiter bestehenden Aufgaben aufgeführt, mit denen wir es in dieser Region zu tun haben: das Bemühen um Frieden zwischen Israel und seinen Nachbarn, die politischen Prozesse im Irak und im Libanon, das Atomprogramm des Iran – ein Thema, das wir hier in diesem Hohen Hause diskutiert haben – und die Einstellung der Unterstützung für Gruppen, die Gewalt anwenden.

An dieser Stelle möchte ich kurz einfügen, dass die Präsidentschaft die Äußerungen zu Israel einhellig verurteilt, die dem iranischen Präsidenten Ahmadineschad zugeschrieben werden, der zunächst sagte, Israel solle von der Landkarte gefegt werden, und der dann den Holocaust leugnete und forderte, Israel solle nach Europa verlegt werden. Diese Bemerkungen sind völlig inakzeptabel, und wir verurteilen sie aufs schärfste. Sie gehören nicht in eine zivilisierte politische Debatte.

Schließlich werden die Staats- und Regierungschefs noch eine umfassende allgemeine Strategie für Afrika beschließen, die Frieden und Sicherheit, Staatsführung, regionale Integration, Handel und Entwicklungshilfe beinhaltet. Damit werden die Beziehungen der Union zu Afrika neu auf den gesamten Kontinent ausgerichtet. Dies wird ein passender Abschluss für ein Jahr sein, in dem der Kontinent im Rampenlicht der Europäischen Union und international stand und in dem in ganz Europa von zahlreichen Seiten Veränderungen gefordert wurden, damit Armut endlich der Geschichte angehört.

Der europäische Konsens zur Entwicklung ist das zweite Thema der heutigen Aussprache. Es ist richtig, dass wir nun zum Ende dieses Jahres und zum Ende dieser Präsidentschaft wieder zum Thema Entwicklung zurückkehren. Im Verlaufe des Jahres hat die Europäische Union - bereits jetzt größter Geber von Entwicklungshilfe weltweit - erneut ihre führende Rolle in diesem Arbeitsbereich unter Beweis gestellt. Mit der Verpflichtung seitens der internationalen Entwicklungsminister, schon im Juni die Entwicklungshilfe zu erhöhen, einer Entscheidung, die später vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt wurde, gab die Europäische Union die Richtung für den Millenniumsnachfolgegipfel vor. Doch wie der Konsens zur Entwicklung zeigt, dürfen wir uns jetzt nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Wir dürfen das Geld nicht nur ausgeben, wir müssen es auch sinnvoll ausgeben.

Mit dieser dreiseitigen Erklärung werden die Ziele und Grundsätze für die Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit festgelegt. Der erste Teil ist eine politische Erklärung zur Festlegung der gemeinsamen Zielsetzungen, Grundsätze und Methoden für die Durchführung von Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Gemeinschaftsebene. Der zweite Teil regelt die Leistung von Entwicklungshilfe auf Gemeinschaftsebene. Der Rat und die Kommission vereinbarten den Konsens am 22. November nach umfangreichen Beratungen zwischen allen relevanten Organen der Europäischen Union und nach Konsultation mit anderen maßgebenden Interessengruppen, auch mit der europäischen Zivilgesellschaft. Wir hoffen, das Parlament stimmt dem heute zu, damit es dann eine wahrhaft gemeinsame dreiseitige Erklärung wird.

Der ganz besondere Dank der Präsidentschaft gilt dem Berichterstatter Herrn Wijkman für seine lobenswerten Bemühungen um einen substanziellen und konstruktiven Beitrag des Parlaments zu diesem wichtigen Text. Diese Vereinbarung wäre das erste gemeinsame Entwicklungskonzept der Europäischen Union, das die Maßnahmen der Gemeinschaft und aller 25 Mitgliedstaaten regelt. Das Hauptaugenmerk des Konsens liegt direkt auf der Ausrottung der Armut zum Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele, auf der Eigenverantwortung des Partnerlandes, auf der Gewähr, dass wir wirksamere Hilfe bereitstellen, und auf einheitlichen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung. Diese Vereinbarung ist vor allem deshalb wichtig, weil die Europäische Union ja bereits über die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe leistet und ausgehend von den jetzt eingegangenen Verpflichtungen bis 2015 zwei Drittel stellen soll.

Außerdem beinhaltet der Konsens eine überarbeitete Entwicklungspolitik der Europäischen Kommission, in der die Rolle der Kommission geklärt und niedergelegt wird, wo sie von zusätzlichem Nutzen ist. Er stellt sicher, dass wir den ärmsten Ländern Vorrang gewähren und dass wir Entwicklungsziele in allen anderen Politikfeldern berücksichtigen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken. Der Konsens ist eine wichtige politische Erklärung, anhand derer alle Parteien zur Rechenschaft gezogen werden können. Ich hoffe, er findet Ihre Unterstützung.

Offen gesagt wird dies ein wichtiger, aber schwieriger Europäischer Rat werden, aber wenn wir flexibel und zukunftsgewandt vorgehen, können wir bei einigen der wichtigsten Probleme für die Union vorankommen und den Boden für die Arbeit unserer österreichischen und finnischen Kollegen im kommenden Jahr bereiten. Nun werde ich Ihren Anmerkungen mit großem Interesse folgen und dann dafür Sorge tragen, dass sie vor den wichtigen Gesprächen in Brüssel am Ende dieser Woche weitergeleitet werden.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Minister, ich denke, Sie wissen, dass diese Plenarsitzung der Vorbereitung des Europäischen Rates dienen soll, der an diesem Wochenende stattfinden wird. Das Präsidium bedauert, dass Sie die Gelegenheit versäumt haben, das Parlament über den Vorschlag zu informieren, den Sie in Kürze unterbreiten werden.

(Lebhafter und anhaltender Beifall)

Ich hatte gestern Ihren für die Beziehungen zum Parlament zuständigen Minister darum gebeten, und meiner Ansicht nach ist es beschämend, dass dieser Bitte nicht entsprochen wurde, was die Bedeutung dieser Aussprache fraglos mindert.

Ich bedauere, dass ich den Vorschlag ignoriert habe, den Sie zu Beginn dieser Sitzung eingebracht haben, Herr Watson.

 
  
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  Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Saal hier so schön geschmückt ist, dann ist das nicht der Schmuck für die bisherigen Leistungen der britischen Präsidentschaft, sondern weil wir gleich die Sacharow-Preisträger begrüßen wollen, die sich so hervorragend für die Menschenrechte in der Welt einsetzen. Herr Ratspräsident, Sie sind etwas zu spät gekommen. Ich kritisiere das nicht, das zeigt ja nur, dass Sie auch menschlichen Maßstäben unterliegen. Aber es zeigt symbolhaft, dass der Rat in der Regel sachpolitisch, was den Fortschritt für Europa angeht, zu spät kommt, und wir wünschen uns, dass der Rat morgens etwas früher aufsteht, damit wir für Europa zu guten Ergebnissen kommen.

(Beifall)

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat unter großem Beifall gesagt, dass es schön wäre, wenn wir über das, was nun passiert, informiert würden. Herr Ratspräsident, wenn Sie Ihre Vorschläge über die Finanzielle Vorausschau erst um 12.00 Uhr unterbreiten, dann haben Sie diesen Zeitpunkt vermutlich deswegen hinter diese Debatte gelegt, weil Sie das Ergebnis dieser Debatte noch in Ihre Vorschläge einfließen lassen wollen. Ich hoffe, dass dies auch geschieht.

Die EVP-ED-Fraktion möchte für die Finanzielle Vorausschau ein Ergebnis, aber dieses Ergebnis muss annehmbar sein, und das ist für uns das Entscheidende. Wir wollen deswegen ein annehmbares Ergebnis, weil Europa nach den Schwierigkeiten, die wir auf verschiedenen Feldern hatten, wieder Erfolg braucht. Wir weisen darauf hin, Herr Ratspräsident, dass wir bisher noch nichts vorzuweisen haben. Sie haben davon gesprochen, dass der Präsident des Europäischen Rates, Tony Blair, eine eloquente Rede gehalten hat. Das ist wahr, und gerade in meiner Fraktion haben ja damals viele – vielleicht mehr als aus der Fraktion, zu der Tony Blair politisch gehört – Beifall geklatscht. Der Stil ist natürlich wichtig, und ich möchte durchaus anerkennen, dass die britische Präsidentschaft – durch den Innenminister wie auch durch andere, auch durch den Premierminister, also den Präsidenten des Europäischen Rates – eine gute Kommunikation hatte. Das parlamentarische Miteinander war schon gut, aber der Stil alleine reicht nicht. Wenn die politische Substanz am Ende nicht dem Stil entspricht, dann bleibt die Substanz schlecht, dann müssen wir dies kritisieren, und deswegen hoffen wir, dass Sie morgen und übermorgen in Brüssel zu Ergebnissen kommen.

Wir haben vom britischen Premierminister, dem Präsidenten des Europäischen Rates, gehört, es müsse mehr in der Forschung getan werden. Ja, das ist richtig. Aber wenn ich die Vorschläge der britischen Präsidentschaft sehe, dann liegt das, was jetzt für die Forschung vorgesehen ist, unter dem, was Jean-Claude Juncker uns vorgeschlagen hat. Wo bleibt da bei dem britischen Handeln die Logik?

(Beifall)

Für uns ist es ein entscheidender Maßstab und wir alle sind glücklich darüber, dass wir Vertreter aus acht mitteleuropäischen Ländern bei uns haben, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Für uns wird ein entscheidender Maßstab sein, ob das, was Sie als Rat vorschlagen – wenn es denn einen Vorschlag gibt –, die Geschlossenheit und die Solidarität der Europäer untereinander zum Ausdruck bringt. Wenn diese Solidarität nicht gewahrt ist, dann werden wir gezwungen sein, einen Vorschlag des Rates zurückzuweisen. Für uns hat die Solidarität und die Gemeinschaft der Europäer Vorrang und es darf keine Europäer erste und zweiter Klasse geben.

Herr Kommissionspräsident, wir möchten durchaus anerkennen, dass Sie mit Datum vom 12. Dezember einen Brief an den britischen Ratspräsidenten geschrieben haben. Das, was Sie darin zum Ausdruck bringen, findet unsere Unterstützung. Herr Ratspräsident, der Britenrabatt ist nicht mehr zeitgemäß! Deswegen muss er abgebaut werden mit dem Ziel, dass er eines Tages ganz verschwindet. Wir wissen natürlich, dass das mit der Agrarpolitik im Zusammenhang steht. Deswegen sind wir auch für eine Revisionsklausel in dem Sinn, dass man den gesamten Haushalt der Europäischen Union 2008–2009 einer Überprüfung unterzieht. Was aber nicht geschehen darf, ist, dass am Ende die Mitteleuropäer, die am meisten unserer Solidarität bedürfen, überdies noch die Zeche zahlen müssen, wenn es um den Britenrabatt geht. Das ist nicht in Ihrem Interesse, das ist nicht in unserem Interesse, und das wird unsere Zustimmung nicht finden.

(Beifall)

Wir fordern im Übrigen, dass das Europäische Parlament in seinen Gesetzgebungsrechten ernst genommen wird. Wenn wir hören, dass beispielsweise den Ungarn Geld für den Wohnungsbau versprochen wird, dann erinnern wir daran, dass dies Rechte des Europäischen Parlaments berührt, weil wir nämlich eine Gesetzgebung auf den Weg bringen müssen, um dies zu erreichen. Nehmen Sie das Europäische Parlament ernst und nehmen Sie unsere Reformziele ernst! Wir wollen erreichen, dass wir in der Außen- und in der Innenpolitik unsere Rechte wahrnehmen können, und wir werden es nicht gestatten, dass sich der Rat über unsere Rechte hinwegsetzt.

Was den Iran angeht, stehen wir ganz auf Ihrer Seite. Es muss ein klares Signal geben gegen Ahmadinedschad und für Israel, für das Existenzrecht Israels. Wer Israel in Frage stellt, wendet sich im Grunde genommen auch gegen die Palästinenser, gegen ihr Recht, in Würde zu leben, denn wer Israel das Lebensrecht nicht zuerkennt, spricht sich gleichzeitig gegen einen palästinensischen Staat aus, weil es den dann nicht geben würde. Erheben Sie im Fall Iran Ihre Stimme gegen Ahmadinedschad und für den Frieden im Nahen Osten! Bei dem Punkt haben Sie uns auf Ihrer Seite.

(Beifall)

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Zeit, dass wir uns mit der britischen Ratspräsidentschaft auseinandersetzen. Es ist Zeit, dass wir uns mit der Politik des Europäischen Rates auseinandersetzen. „Wir brauchen eine starke, handlungsfähige Europäische Union, und ich bin bereit, für diese handlungsfähige und starke Union zu kämpfen“, hat José Manuel Durão Barroso in dem Brief, den Sie, Herr Kollege Poettering, zitiert haben, dem Rat geschrieben.

Ich hatte neulich ein interessantes Telefongespräch mit Herrn Barroso. Ich hatte ihn nach einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, das mir gut gefallen hat, angerufen und gesagt: „Das ist ein schönes Interview. Das freut mich.“ Daraufhin – das muss ich zugeben – hat er mir am Telefon eine spitze Bemerkung zuteil werden lassen. Er sagte: „Immer wenn du mich kritisierst, dann schreibst du das in die Zeitung, wenn du mich lobst, rufst du mich an. Lob mich auch einmal in der Öffentlichkeit!“ Ja, Herr Kommissionspräsident, ich lobe Sie jetzt.

(Beifall)

Das ist eine richtige Vorgehensweise. Kämpfen Sie! Sie haben für Ihre Linie und gegen die Linie, die wir zuletzt vom Rat gehört haben, eine überwältigende Mehrheit des Europäischen Parlaments hinter sich. Denn die Linie, die aus dem Rat kommt, bringt Europa nicht nach vorne, sondern sie bringt Europa in eine Situation der Desolidarisierung und nicht der Kohäsion. Das nimmt das Europäische Parlament nicht hin!

(Beifall)

Ich möchte mich auf das beziehen, was Douglas Alexander hier gesagt hat; er hat Bezug genommen auf das, was der Ratspräsident vor sechs Monaten gesagt hat. Ja, das ist alles richtig, und wir haben alles gehört, was uns der Ratspräsident hier vorgetragen hat. Er hat einen wichtigen Satz gesagt, den Herr Douglas nicht zitiert hat, ich zitiere ihn aber noch einmal. Er hat gesagt: Wenn es eine Krise der europäischen Institutionen gibt, dann gibt es sie, weil es in Europa an Führungsstärke fehlt. Ich habe fünfeinhalb Monate später den Eindruck, dass es immer noch so ist, Herr Ratspräsident. Ich will Ihnen sagen, welchen Eindruck meine Fraktion hat: Bei jeder Ratspräsidentschaft, nicht nur bei der britischen, hören wir immer dasselbe: Redet nicht zu laut von Europa, sagen uns die Ratspräsidenten. Werbt nicht zu sehr für Europa, das ist für unsere Völker nicht attraktiv. Es ist klar, wenn die Staats- und Regierungschefs ständig schlecht über Europa reden, dann dürfen sie sich nicht wundern, wenn die Völker in Europa den Eindruck haben, die Staats- und Regierungschefs hätten Recht.

(Beifall)

Sie beklagen einen Zustand im Rat, den sie selbst herbeiführen. Davon haben wir jetzt die Nase voll, um das hier einmal im Klartext zu sagen. Das kann so nicht weitergehen. Es gibt keine Krise der europäischen Institutionen insgesamt: Das Europäische Parlament handelt, es entscheidet, vielleicht nicht immer richtig. Und doch haben wir zum Beispiel vor einigen Tagen bei der Chemikalienpolitik einen sehr guten Kompromiss erzielt. Da hat dieses Europäische Parlament gehandelt. Die Kommission handelt, vielleicht nicht immer richtig, bestimmt nicht immer richtig, aber sie handelt. Sie ist aktiv. Die Einzigen, die sich in Europa permanent nicht einigen, das ist der Rat der Staats- und Regierungschefs, der zwischenzeitlich so weit ist, dass er nicht einmal eine gemeinsame Tagesordnung festlegen kann, ohne die Angst, es werde ein Veto geben. Wenn es eine Krise in Europa gibt, dann ist das vor allen Dingen auch eine Krise des Europäischen Rates, und ich hoffe, sie wiederholt sich am Wochenende nicht.

(Beifall)

Vor 50, 60 Jahren gab es auch nicht in allen Völkern Europas Enthusiasmus für das europäische Projekt. Ich bin an der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze geboren. Als dort vor 60 Jahren Spaak oder der niederländische Premierminister oder der luxemburgische Regierungschef hingegangen ist und gesagt hat, die Deutschen kriegen mehr Marshallplanmittel, wir müssen dieses Land wieder aufbauen, wir müssen die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl bilden, ich glaube nicht, dass da alle Luxemburger, Belgier, Niederländer oder Franzosen Beifall geklatscht haben. Sie haben auch gesagt: Was? Die auf der anderen Seite, die waren gerade hier, haben unser Land zertrümmert, haben Millionen Menschen umgebracht, und jetzt sollen die mehr Geld kriegen? Die damaligen Frauen und Männer, die die Regierungen führten, haben gesagt: Wer Frieden in Europa will, der braucht die Integration. Der muss diesen Weg gehen. Und wir gehen ihn, weil wir davon überzeugt sind. Deshalb nennen wir diese Frauen und Männer heute Staatsmänner und benennen unsere Gebäude nach ihnen. Ja, Europa ist beizeiten von Staatsmännern geführt worden. Ich habe aber den Eindruck, heute wird es von Kaufleuten geführt, deren einziges Ziel es ist, nachzurechnen, wie viel sie aus diesem Projekt herauskriegen.

(Beifall)

Deshalb ist der europäische Gipfel am Wochenende ein wichtiger Gipfel. Es geht nicht nur darum, dass Sie die neue Mathematik in Europa verkaufen. Ich habe jetzt gelernt, es gibt jetzt eine neue Mathematik. Der reduzierte Anstieg ist bereits die Reduzierung. Das ist aber falsch. Ein leicht erhöhter britischer Rabatt ist noch keine Reduzierung desselben. So wird man mit Sicherheit keine Einigung herbeiführen; man wird viel eher versuchen müssen, die tatsächlichen Notwendigkeiten in Europa in einen Finanzrahmen zu fassen.

Eine Bemerkung zu diesem Finanzrahmen: Mein Kollege Walter analysiert immer wunderbar, was auf den Tisch gelegt wird. In den Vorschlägen des Europäischen Parlaments, im Bericht Böge, wird die Landwirtschaftspolitik für die Finanzielle Vorausschau in den nächsten sieben Jahren mit einem Gesamtanteil von 40 Prozent beziffert. Im britischen Vorschlag stehen 44%. Wir sind mit unseren Vorschlägen moderner als das, was jetzt vom Rat auf dem Tisch liegt! Das ist eindeutig, wenn es um moderne Politik geht.

Nun möchte ich, weil mir die britische Ratspräsidentschaft auch persönlich am Herzen liegt, weil die Labour-Kollegen meine Freunde sind und ich Herrn Douglas sehr mag, etwas tun, was ich sonst nicht mache, nämlich Englisch sprechen:

(EN) Um jedes Missverständnis zu vermeiden, werde ich jetzt Englisch sprechen. Vor sechs Monaten, Herr Alexander, haben wir alle applaudiert, als der Ratspräsident seine Vision für Reformen dargelegt hat, was hohe Investitionen in Forschung, Bildung und die Hi-Tech-Zukunft für unsere Union einschloss, und Sie haben es heute wiederholt. Als ich mich heute auf meinen Beitrag vorbereitete, fiel mir wieder ein, was ich in der Schule über das Vereinigte Königreich gelernt habe: Der 10. April 1912 war das Datum eines anderen Starts in eine Hi-Tech-Zukunft für Europa. Die Menge hat begeistert Beifall gespendet, genau wie bei Tony Blairs Rede hier vor fünf Monaten. Sie haben begeistert applaudiert, als das Symbol für diese Hi-Tech-Zukunft in Southampton ablegte. Das Symbol war natürlich die „Titanic“.

Heute befinden wir uns auf dem Ozeanriesen „Britische Präsidentschaft“. Der Kapitän ist nicht Edward John Smith, sondern Anthony Charles Lynton Blair. Unser Kapitän hat einen gewaltigen Vorteil gegenüber dem armen Herrn Smith. Der Eisberg liegt direkt vor ihm, aber er hat noch Zeit, ihn zu umfahren. Um diesen Eisberg zu umschiffen, Herr Alexander, müssen Sie die Richtung des Berichts Böge einschlagen.

Um es ganz deutlich zu machen, gebe ich Ihnen Ihre Eisbergkoordinaten: Böge. Gewiss nicht 1,03 %. Dann würden Sie den Eisberg rammen. Fahren Sie nicht in diese Richtung, oder der Ozeanriese „Britische Präsidentschaft“ und seine Besatzung werden untergehen. Wählen Sie eine andere Route, und zwar schnell.

Ich hoffe sehr, dass Kapitän Blair bis Ende dieser Woche den Eisberg umfahren und die „Britische Präsidentschaft“ in einen sicheren Hafen und eine sichere finanzielle Zukunft für die Europäische Union gesteuert hat. Das wünsche ich mir, Herr Alexander. Dann wird Ihre britische Präsidentschaft erfolgreich sein. Andernfalls werden wir in Europa alle miteinander untergehen.

(Anhaltender Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Danke, Herr Schulz. Die Dienste des Hauses werden die genauen Koordinaten des Eisbergs überprüfen, der den Untergang der Titanic verursacht hat, damit wir sicher sind, dass es eins null drei waren.

 
  
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  Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Vor zwei Jahren wurde ein Schreiben an Präsident Prodi verfasst. Es trug die Unterschriften von einem Staatsoberhaupt – Präsident Chirac – und fünf Ministerpräsidenten - Balkenende, Blair, Persson, Schröder und Schüssel -, von denen vier allerdings auch heute noch im Amt sind. Unterschrieben mit giftiger Feder ist dieser Brief der Hauptgrund für unsere heutigen Probleme. Darin wurde eine Höchstgrenze für EU-Ausgaben bei 1 % des Bruttonationaleinkommens gefordert.

Gleichzeitig haben dieselben Staats- und Regierungschefs von der Union Maßnahmen gefordert, die sie nicht bereit sind zu finanzieren. Diese Oberhäupter von Mitgliedstaaten drängen die Union im Ausland, aber weichen der Debatte im Inland aus; sie wollen den Zweck, aber nicht die Mittel. Worte wie „inakzeptabel“ hört man den sehr gemäßigten Kommissionspräsidenten selten sagen, der - wie verlautet – einer der besten Freunde von Herrn Blair ist, aber die Kommission und das Parlament müssen eins sein bei der Ablehnung eines Haushalts, der die Sorgen der Buchhalter über die allgemeinere Sicht des Vorstands stellt. Ich begrüße das Schreiben von Herrn Barroso an die derzeitige Präsidentschaft zur Ratstagung in dieser Woche.

Für die Liberalen und Demokraten in diesem Hause ist kein Abschluss besser als ein schlechter Abschluss. Die Liberalen und Demokraten werden die langfristigen Interessen Europas nicht gefährden. Wir werden uns nicht in die Schaffung eines Europas der zwei Geschwindigkeiten hineinziehen lassen.

Was haben die neuen Mitgliedstaaten in ihrer schönen neuen Welt vorgefunden? Einen französischen Präsidenten, der ihnen den Mund verbietet, einen deutschen Bundeskanzler, der ihnen eine eigene Steuerpolitik verweigert, und eine britische Präsidentschaft, die die Torpfosten der Solidarität versetzt. Wir erwarten nun von der Präsidentschaft einen Haushalt, der die langfristigen Stärken und generellen Sorgen über die Zufriedenheit einzelner und den persönlichen Gewinn stellt. Allem Anschein nach bekommen wir nun einen Vorschlag, der die Prioritäten der Union lähmen und niemanden zufrieden stellen wird.

Herr Ratspräsident, mit 1,03 % des Bruttonationaleinkommens kann man unsere neuen Maßnahmen oder die Erweiterung nicht bezahlen. Dieses Parlament hat das verstanden, als wir den künftigen Finanzierungsbedarf mit 1,08 % des BNE veranschlagt haben, und das war noch vorsichtig geschätzt. Was ist mit Geld für besondere Aufgaben, wie etwa die Sicherheit? Was ist mit den Zielen der Lissabon-Agenda? Vor fünf Jahren haben wir gesagt, wir würden die Forschungsausgaben bis 2010 auf 3 % des BIP anheben. Sie sind sogar noch weiter gesunken, nämlich unter 2 % im letzten Jahr, während sie in den USA 2,5 % und in Japan über 3 % betragen.

Das ist doch nicht nur ein Haushalt für morgen. Das ist der Rahmen, der bis 2013 für uns gelten wird. Es ist ein Haushalt, der Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze für unsere jungen Menschen einkalkulieren muss. Ein Haushalt, der die soziale Solidarität bezahlen muss, die Europa will. Das Parlament sollte jede Vereinbarung des Rates zurückweisen, die unsere Union herabsetzt.

Die Präsidentschaft hat Ambitionen für eine breiter angelegte Ratsagenda. Ich wünsche Ihnen Erfolg. Meine Fraktion hofft, dass Sie den so genannten Krieg gegen den Terrorismus revidieren. Die Mittäterschaft von EU-Mitgliedstaaten bei einer Kriegsführung mit angereichertem Uran und weißem Phosphor, Inhaftierungen ohne Verfahren, Folter und Hinwegsehen über ein rücksichtsloses Vorgehen gegen die Freiheit von Millionen in Ländern, mit denen wir strategische Partnerschaften pflegen, würdigt unsere Union herab. Vor zwei Tagen hat der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ ein umfassendes Konzept im Kampf gegen den Terrorismus unter Wahrung der Menschenrechte gefordert. Liberale und Demokraten wollen, dass sich der Rat neu zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte und Grundrechte bekennt und auch wirklich dahinter steht.

(Beifall)

 
  
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  Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute Vormittag eine Erfahrung gemacht: Selbst an einem kalten Dezembermorgen kann sich in einem Saal eine Atmosphäre wie im Mai entfalten und plötzlich ein Geist der Revolte gegen den Rat, gegen die Regierungen erheben; das finde ich sehr, sehr interessant.

Herr Präsident, Herr Alexander, Sie haben von der Beredsamkeit Tony Blairs gesprochen. Was ich meinerseits für beredt halte, ist eher die Substanzlosigkeit des britischen Vorsitzes! Die ist nämlich außergewöhnlich, und wenn die Politik, die Sie uns vorschlagen, von der Art und Weise ist, wie Sie dieses Parlament und die europäischen Institutionen instrumentalisieren, wenn Sie diese brauchen – ich meine damit die Datenspeicherung, die Sie in Ihrem eigenen Parlament nicht durchkriegen, weswegen Sie gezwungen sind, den Umweg über das Unsere zu nehmen –, wenn das die Art und Weise ist, in der Sie sich Europa vorstellen, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Sie werden nicht nur scheitern – wobei mir gleichgültig ist, ob die britische Präsidentschaft scheitert –, sondern Sie bringen auch Europa zum Scheitern, und das ist gefährlich.

Was die Finanzielle Vorausschau betrifft: Wenn Sie in diesem Zusammenhang von Reformvorschlägen und von Ihrer Entschlossenheit zur Reformierung der Landwirtschaft sprechen, dann streichen Sie in Wirklichkeit die Mittel für die ländliche Entwicklung. Was Sie opfern wollen, sind die modernsten Aspekte unseres Haushalts!

(Beifall)

Sparen Sie sich Ihren Beifall, ich befürchte nämlich, dass Ihnen meine folgenden Ausführungen weniger beifallswürdig vorkommen werden.

Sie haben etwas Außergewöhnliches gesagt: Wir müssen modern sein. (Gleich wird es weniger Beifall geben…) Und was schlagen Sie uns vor? Die Kernenergie! Das ist eine Energie der Vergangenheit, aus den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts! Bleiben Sie nicht in den Sechzigerjahren verhaftet. Modern ist etwas ganz anderes, nämlich Wasserstoff. Sie haben nichts begriffen, und das ist gefährlich. Wenn die Präsidentschaft nichts begriffen hat, dann handelt sie ohne klare Linie.

Das möchte ich jetzt auf Deutsch sagen, damit meine Kollegen Poettering und Schulz das auch verstehen. Eines ist wahr: Sagen Sie das, was Sie heute der Präsidentschaft gesagt haben, ihren Regierungen! Denn Teil des Problems sind diese geizigen Regierungen – Kollege Watson hat es schon erwähnt –, die genau das machen, was der Rat will. Sagen Sie Herrn Steinbrück, dass es so nicht weitergeht! Ich habe das vorher den Grünen gesagt, als sie in der Regierung waren. Sagen Sie das öffentlich! Es ist ein Skandal, was dieser Finanzminister anstrebt! Genauso wie Frau Grossetête:

Sagen Sie das auch Herrn Chirac: Die Verteidigung der französischen Agrarpolitik in ihrer jetzigen Form ist ein Skandal, der uns hindert, voranzukommen.

Die Verantwortung für das, was passiert, hat nicht nur die Präsidentschaft. Sie hat sie auch, weil sie genauso mies und schlecht ist wie die gesamten Regierungen im Rat. Sie ist keinen Deut besser. Aber die Regierungen, die sie vertreten, sind auch Teil des Problems. Nicht hier, aber wenn sie draußen sind, sind sie Teil eines Gesamtkunstwerks, das man Rat nennt. Und das ist ein merkwürdiges Gesamtkunstwerk!

Ich möchte noch zu zwei Punkten etwas sagen, die mir in dieser Frage wichtig erscheinen: Wir haben vorhin vom Iran gesprochen. Hans-Gert Poettering hat Recht: Was im Iran vom Präsidenten Irans gesagt wird, trifft und betrifft uns alle. Wenn man sich allerdings eine Maßnahme dagegen überlegen will, dann kenne ich eine. Der Präsident wurde schließlich gewählt, ob es uns gefällt oder nicht! Die einzig wirkungsvolle Maßnahme, damit man dies endlich diskutiert, ist im Moment die Überlegung, ob man den Iran nicht von der Weltmeisterschaft ausschließen kann. Das würde eine Debatte im Iran auslösen. Das würde zu einer ernsthaften Debatte. Hier Brot und Spiele und auf der anderen Seite kann jeder machen und sagen, was er will – das halte ich für nicht konsequent. Dies wäre eine Debatte, die den Menschen im Iran zeigen würde, was ihre Führung im Moment eigentlich macht: sie nämlich von der Welt isolieren! Wenn man sich isoliert, dann soll man dies auch feststellen und eindeutig klar machen. Es wäre auch ein Vorschlag an die Ratspräsidentschaft, dies einmal zu diskutieren. Und letztendlich der Kampf gegen den Terrorismus.

(EN) Den Terrorismus zu bekämpfen darf nicht bedeuten, die Demokratie zu bekämpfen. Verstehen Sie? Es darf kein Kampf gegen die Demokratie sein. Wir haben nun von den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der CIA hier in Europa gehört, und ich kann Ihnen sagen, dass es hier nicht um den Kampf gegen Terroristen geht. Hier geht es darum, blindem Eifer Bahn zu brechen. Wir müssen den falschen Kampf gegen den Terrorismus beenden. Wenn Sie Terroristen bekämpfen wollen, dann kehren Sie doch bitte zur Rechtsstaatlichkeit zurück, dann haben Sie auch uns, die Grünen, auf Ihrer Seite.

(Beifall)

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (FR) Herr Präsident, im Juni dieses Jahres hat die Mehrheit des Parlaments Tony Blair mit großer Herzlichkeit empfangen. Sechs Monate später haben die Fraktionsvorsitzenden einmütig – was sehr selten vorkommt – seine Haushaltsvorschläge abgelehnt, und zwar – so wörtlich – wegen mangelnder Solidarität.

Der Präsident der Kommission hat sich vorhin in gleichem Sinne geäußert, und unsere gesamte Debatte ist völlig eindeutig. Dieser Stimmungsumschwung sollte für die scheidende Präsidentschaft Anlass zum Nachdenken sein.

Die Dickfelligkeit der britischen Präsidentschaft gegenüber ihren Partnern im Allgemeinen und gegenüber den neuen Mitgliedsländern im Besonderen hat diesmal die Schwelle der Unannehmbarkeit überschritten. Wie kann man es wagen, die internen britischen haushaltspolitischen Streitereien auf dem Rücken der neuen Mitgliedsländer, die die gemeinschaftlichen Mittel am meisten brauchen, austragen zu wollen und sich gleichzeitig als Verfechter der Erweiterung hinzustellen?

Einerseits würden die neuen Mitgliedsländer im Vergleich zu dem Kompromiss vom Juni, der schon ein Minimum darstellte, 14 Milliarden Euro Haushaltsmittel weniger bekommen. Andererseits würde Großbritannien im Rahmen seines famösen Rabatts in den Genuss von weiteren 12 Milliarden Einsparungen gegenüber dem, was sechs Monate früher vorgesehen war, kommen. Dies ist ein Thatcherscher Touch, der uns teuer zu stehen kommen könnte.

Was den erklärten Willen der amtierenden Ratspräsidentschaft betrifft, die GAP zu reformieren, um sie gerechter zu gestalten, überlasse ich es der „Financial Times“ vom 7. Dezember, dessen Ehrlichkeit einzuschätzen. Ich zitiere: „Als die Kommission bei der letzten GAP-Reform vorschlug, einen Höchstwert für die Größe der Betriebe festzulegen, die Anspruch auf Einkommensunterstützung haben, hat das Vereinte Königreich diese Initiative blockiert, weil es weniger kleine Agrarbetriebe hat als die anderen Mitgliedstaaten.“ Die großen europäischen Prinzipien der gegenwärtigen Präsidentschaft enden offensichtlich dort, wo die großen innenpolitischen Interessen beginnen.

Daher gehörte schon eine beträchtliche Portion Dreistigkeit dazu, die neuen Mitgliedsländer von oben herab zu behandeln, wie dies Jack Straw tat, als er die in der kommenden Finanziellen Vorausschau für sie vorgesehenen Haushaltsmittel mit zwei Marshall-Plänen verglich, während der Britenrabatt nach den Angaben Ihres Außenministers selbst im Zeitraum 2000 bis 2013 einem Marshall-Plan ausschließlich für Großbritannien, die fünftgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, entspricht. Das ist nicht mehr Europa, sondern ein Lotteriespiel!

Lassen wir es nicht zu, dass die Zeit des „I want my money back“ unseligen Angedenkens mit Volldampf zurückkehrt. Das Schreiben der sechs größten Nettozahler von vor zwei Jahren, in dem diese ankündigten, sie wollten die künftigen Hauhalte auf 1 % des BIP begrenzen, hat diese Sackgasse leider wieder geöffnet. Herr Blair hat die so gebotene Möglichkeit weidlich genutzt. Diese Fehlentwicklung muss gestoppt werden, solange es noch Zeit ist.

Es scheint, wir befinden uns inmitten einer Periode des Nachdenkens über den weiteren Weg des Abenteuers Europa. Meiner Meinung nach ist die Zeit gekommen für eine Entscheidung zwischen Integration über den Markt und politischer Integration, zwischen gnadenloser Konkurrenz und Solidarität, zwischen Kapitulation und Ambition. Es wird sich bald erweisen, wer Europa wirklich will!

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wenn man sich hinsetzen und absichtlich das schlimmste Weihnachtsfest im Kreise der Familie planen würde, dann könnte man es nicht besser machen als die britische Präsidentschaft in den letzten sechs Monaten. Herr Alexander, sicher erfreuen Sie sich wohl der Rückendeckung durch das höchst nutzlose und verräterische Außenministerium, das Sie hinter sich haben, aber vielleicht wird Ihnen als großer Europafan heute Morgen nun langsam die Wahrheit über die Stellung des Vereinigten Königreichs innerhalb der Europäischen Union klar.

In unserer gesamten Geschichte sind wir von unseren europäischen Nachbarn noch nie so isoliert, entfremdet und wenig gelitten gewesen wie jetzt, da wir hier heute Morgen in diesem Hohen Hause sitzen – und vermutlich hat Tony Blair Sie deshalb hier hergeschickt, damit Sie die Drecksarbeit für ihn erledigen. Denn er hat uns ja schon im Juni versprochen – oder etwa nicht? –, dass er dem Europäischen Parlament so oft wie möglich Bericht erstatten würde. Nun, heute hatte er nicht den Schneid, hier zu erscheinen. Vielleicht ist es die schlechte Behandlung, ich weiß es nicht. Vielleicht ist er aufgebracht, weil Herr Barroso ihn mit dem Sheriff von Nottingham verglichen hat. Ich weiß, dass viele aus den neuen Mitgliedstaaten denken, Tony Blair benehme sich wie Ebenezer Scrooge. Das ist nun eigentlich ziemlich unfair, denn die Briten zahlen ja immerhin noch täglich 30 Millionen Britische Pfund an eine Organisation, deren Konten seit elf Jahren in Folge nicht abgezeichnet worden sind, und wir zahlen unseren gerechten Anteil am neuen Untergrundbahnsystem in Warschau und der Kanalisation in Budapest und Gott weiß wie vielen Hektar Agrarland in Frankreich.

Aber der Geist der vergangenen Weihnacht wird für Herrn Blair das Gespenst des Scheiterns sein. Er wird nicht als jemand in die Geschichte eingehen wollen, der am Ende einer sechsmonatigen Präsidentschaft ohne Abschluss dasteht, und deshalb wird es einen Abschluss geben. Es wird ein weiteres Nachgeben beim britischen Rabatt geben. Und der einzige wirkliche Sieger bei all dem ist Herr Barroso! Und mein Gott, Herr Barroso, Sie können ja nun wirklich ein paar Erfolge gebrauchen, nicht wahr? Sie haben Herrn Blair am 20. Oktober geschrieben und fünf Vorschläge zum Neustart von Verhandlungen unterbreitet, und die britische Präsidentschaft hat sich wörtlich daran gehalten, also auch akzeptiert, dass 2008 eine vollständige Revision des EU-Haushalts erfolgen wird, wenn der gesamte Rabatt des Vereinigten Königreichs auf den Tisch kommt. Es wird also in den nächsten Tagen einen Abschluss geben, aber damit ist die Sache nicht endgültig geklärt.

Ich habe noch einen guten Vorschlag für Sie alle.

(Zuruf: „Nein!“)

Doch, ehrlich! Warum verlängern wir die britische Präsidentschaft nicht um noch einmal sechs Monate? Noch einmal sechs Monate Außenministerium, Herr Blair und Herr Alexander, noch einmal sechs Monate davon, und allen wird klar werden, dass das Vereinigte Königreich in Europa ein völliger Außenseiter ist. Eine Welthandelsnation, die sehr stolz auf ihre jüngste Geschichte ist, gehört nicht, passt nicht in diesen Club, und so wie Sie das sehen, sind wir doch nur Spielverderber, nicht wahr? Wir halten Sie immer nur auf. Wir bremsen Sie immer nur. Schafft uns euch doch vom Hals! Werft uns raus! Jagt uns davon! Dann könnt Ihr mit euren Projekten weitermachen und wir können wieder unser eigenes Land führen. Es geht doch nicht einfach nur darum, dass wir „unser Geld zurück“ wollen – wir wollen unser Land zurück!

(Beifall)

 
  
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  Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. (IT) Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir können es nur bedauern, dass wir von dem britischen Vorschlag für den Finanzrahmen der Union erst am Ende der sechsmonatigen Präsidentschaft erfahren haben und dass dieser neue Vorschlag diesem Haus nicht einmal heute vorgelegt wurde. Das ist ein deutliches Zeichen für mangelnde Achtung gegenüber dem Parlament, das mit Worten hofiert und mit Taten verhöhnt wird.

Europa befindet sich heute in Schwierigkeiten, weil die internationale Lage dazu geführt hat, dass der Globalisierungsprozess gelenkt werden muss und keinen natürlichen Verlauf nehmen kann, und weil es schwer wiegende Verstöße gegen die Regeln gibt, die die einzige Gewähr für einen ehrlichen Handel und fairen Wettbewerb bieten. Wir alle wissen, was Europa in dieser Situation neuen Auftrieb geben kann, nämlich politische und wirtschaftliche Maßnahmen, denen angemessene Haushaltsmittel zugrunde liegen.

Aus diesem Grunde hätten wir uns in den letzten Monaten eine ruhigere und ausführlichere Debatte im Rat und in allen europäischen Institutionen gewünscht. Statt dessen macht dieser Vorschlag in letzter Minute, der noch schlimmer ist als der luxemburgische, es nur noch unwahrscheinlicher, dass wir mit den Entwicklungsstrategien und den Sozialstrategien vorankommen, die gebraucht werden, um das Problem der mehr als 40 Millionen Armen und mehr als 20 Millionen Arbeitslosen in den Griff zu bekommen.

Der britische Vorschlag berücksichtigt nicht einmal die geografische Vielfalt der Mitgliedstaaten und kürzt Strukturfondsmittel, die für Süd- und Osteuropa unverzichtbar sind. Dieser Vorschlag greift zu kurz und beschränkt die Rolle Europas in der Welt.

Herr Minister, Sie haben den Terrorismus angesprochen. Damit aber der Terrorismus bekämpft werden kann, müssen nicht nur die Strukturen für seine Überwachung und Bekämpfung ausgebaut werden, sondern es muss auch der Lebensstandard innerhalb und außerhalb der Europäischen Union angehoben werden, und dazu braucht es politischen Willen und finanzielle Mittel, nicht einfach nur wohlmeinende Absichtserklärungen.

Die Tatsache, dass sich Präsident Barroso und verschiedene Staats- bzw. Regierungschefs klar von dem britischen Vorschlag distanziert haben, obwohl sie noch darüber verhandeln, lässt vermuten, dass der Vorschlag vielleicht gerade deshalb am Ende der Amtszeit vorgelegt wurde, weil das Vereinigte Königreich nicht bereit ist, sich dem alten Problem des Britenrabatts auf realistische Weise zu stellen.

Eine annehmbare Einigung bedeutet, dass einige Länder lernen müssen, sich von gewissen Privilegien – auch größeren Umfangs – zu trennen, die ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Geschichte der Gemeinschaft unter bestimmten Umständen gewährt wurden und zur damaligen Zeit auch berechtigt waren.

In Ermangelung eines neuen Vertrages ist die Union dringend auf ein finanzielles Gleichgewicht angewiesen, das niemanden benachteiligt und das einer neuen Wirtschaftspolitik den Weg ebnen kann.

 
  
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  Ashley Mote (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich empfinde schon beinahe Mitleid für Herrn Alexander, aber ich werde der Versuchung widerstehen. Am letzten Wochenende hat die Londoner „Sunday Times“ die nächste Rede von Herrn Blair in Brüssel veröffentlicht, die folgende Worte enthielt: „Hier atmet man den süßen Duft von Belgiens einzigartiger Korruption, die es großzügig über den Rest Europas verbreitet hat“. Dann erging man sich in Mutmaßungen darüber, was er wohl bei seinem nächsten Treffen mit Herrn Chirac zu diesem sagen würde: „Mon ami Jacques, der stolze Verfechter der unmoralischsten staatlich subventionierten Politik in der Geschichte der Menschheit: einer Gemeinsamen Agrarpolitik, die jährlich 27 Milliarden Britische Pfund verschlingt“, wo das Geld der britischen Steuerzahler an „aufgeblasene französische Landwirte fließt und so die Lebensmittelpreise in Europa steigen und die Armut in Afrika wachsen lässt“.

Das wahre Problem von Herrn Blair ist doch, dass er das alles nicht sagen darf. Er muss hinter der Europäischen Union stehen oder sich zumindest den Anschein geben. Doch er weiß, dass die Mehrheit in seiner Heimat dieses Parlament und alles, wofür es steht, verachtet und will, dass wir gehen. Er weiß, dass die britische Präsidentschaft eine Katastrophe gewesen ist. Wir sind nicht für Ihr Projekt.

Im Vereinigten Königreich rächt sich nun das Verhalten von Herrn Heath in den 70er Jahren. Herr Heath hat schamlos gelogen, um uns zum Beitritt zu überreden. Wegen seiner Täuschung mussten die nachfolgenden britischen Regierungen mit den Folgen fertig werden, und wir haben mehr und mehr das wahre Gesicht der EU erkannt. Heute wissen wir, dass der Kaiser gar keine Kleider hat. Dies ist keine parlamentarische Demokratie. Das war nie geplant. Dies wird von Geheimausschüssen, gesichtslosen, tyrannisierenden Bürokraten und einer Rechenschaftspflicht mit Lug und Trug regiert. Dies ist der neue Sowjet, und da ist es kein Wunder, wenn Italien jetzt will, dass Russland beitritt. Herr Putin würde sich doch ganz wie zu Hause fühlen.

Seit ich im letzten Jahr hierher gekommen bin, haben bemerkenswert viele Menschen mir gegenüber privat zugegeben, dass wir niemals hätten beitreten sollen und bei der erstbesten Gelegenheit wieder austreten sollten. Also sollten wir es tun!

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Auch ich glaube fast, ich müsste etwas tun, um Herrn Alexander beizustehen, aber als Anwalt sieht es für mich nicht so aus, als ob im EU-Haushalt genug Geld übrig wäre, um mein Honorar zu bezahlen. Es tut mir ein wenig Leid für ihn, aber er ist hier, um das Hohe Haus davon zu überzeugen, dass die Präsidentschaft alle Vorgänge im Griff hat. Bedauerlicherweise haben die letzten sechs Monate gezeigt, dass es dieser Präsidentschaft noch nicht einmal gelungen ist, die Vorgänge zu verstehen, geschweige denn ihren Standpunkt dazu zu bestimmen. Er ist der Sendbote für eine Präsidentschaft, die keine Einfälle mehr hat, die keinen Schwung mehr hat und die auch nicht mehr viel Zeit hat.

Traurigerweise ist man sich – wie wir heute hören – über das gesamte politische Spektrum einig, dass die britische Präsidentschaft nicht das erreicht hat, was sie erreichen wollte. Sie begann mit großen Hoffnungen und Wichtigtuerei von Seiten des Premierministers. In diesem Hause bat sie darum, nach sechs Monaten Amtszeit anhand ihrer Bilanz beurteilt zu werden. Im Juni habe ich das Hohe Haus gewarnt, dass oft eine gähnende Lücke zwischen den schönen Worten des Premierministers und der Wirklichkeit klafft. Jeder, der den Vorsitz des Premierministers über diese Präsidentschaft verfolgt hat, versteht sicher meine Vorsicht. Im Gegensatz zum Herrn Minister möchte ich jetzt vor allem auf Herrn Blairs immer verzweifelter werdende Bemühungen um eine Einigung zur Finanziellen Vorausschau und zum künftigen EU-Haushalt eingehen.

In den letzten Wochen haben uns seine diplomatischen Bemühungen den Atem geraubt. Flexibilität und Weitblick sind gut und schön, Herr Alexander, aber alles, was der Premierminister geschafft hat, ist, sich die Länder Mittel- und Osteuropas – die dachten, er sei ihr Freund – zu Feinden zu machen, ohne andererseits in den Regierungsgesprächen auch nur den Ansatz eines Kompromisses zur GAP-Reform herauszuholen. Zudem und vor allem hat er das Versprechen an das britische Volk gebrochen, den Haushaltsrabatt nicht auszuhöhlen, ein Versprechen, das er vielleicht nicht hätte geben sollen. Im Juni sagte er, der Rabatt würde bleiben. Er verhandelt ihn nun weg ohne jegliche Zusagen für eine grundlegende Reform, die er zuvor als unerlässlich bezeichnet hat.

Da sollte er dann nicht überrascht sein, wenn die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich feindselig reagiert. Er hat die Briten in die Irre geführt, und sie sehen es live auf ihren Fernsehbildschirmen. Sie werden mehr bezahlen, weil der Premierminister sie und das Land im Stich gelassen hat. Ich habe am Wochenende gelesen – und ich hoffe, die Präsidentschaft reagiert darauf –, dass das britische Schatzamt in seinem Haushalt nicht einen Cent für eine Kürzung beim Haushaltsrabatt einkalkuliert hat, das heißt, die britischen Steuerzahler müssen vielleicht am Ende höhere Steuern zahlen.

Wir werden uns die neuesten Haushaltsvorschläge, die heute von der Präsidentschaft erwartet werden, genau ansehen. Es tut mir Leid, dass wir nicht in den Genuss kamen, sie heute Morgen im Parlament zu hören, aber wir werden sie zum Teil danach beurteilen, was den britischen Steuerzahler die falsche Handhabung der Probleme durch ihre Regierung kosten wird, und nach Hinweisen darauf, ob der Premierminister solide und einträgliche Zusagen zur grundlegenden Reform in Europa erhalten hat. Unserer Meinung nach brauchen wir eine kluge und fortschrittliche Reform, unabhängig von unseren politischen Positionen. Die Vorzeichen dafür stehen unter dieser Präsidentschaft bisher nicht gut.

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop (PSE).(ES) Herr Präsident, auch ich bedauere, dass der Ratsvorsitz hierher gekommen ist, um nichts zu sagen, aber gestatten Sie mir die folgenden Bemerkungen und Fragen; vielleicht kann der Rat Aufklärung geben.

Erstens, in der Präambel des Ratsvorschlags vom 5. Dezember heißt es, die finanzielle Vorausschau müsse die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um den internen und externen Herausforderungen der Europäischen Union begegnen zu können. Glauben Sie wirklich, dass die Herausforderungen der Union mit immer weniger Ressourcen bewältigt werden können?

Zweitens haben Sie – wenngleich Sie nicht die Einzigen sind – manchmal aus gutem Grund, aber auch aus demagogischen Motiven, gegen die GAP gewettert, aber letztendlich werden Sie den empfindlichsten Teil der GAP weiter beschneiden, nämlich den, der die ländliche Entwicklung betrifft: den modernsten, vernünftigsten und am besten gerechtfertigten Teil der Agrarausgaben.

Drittens haben wir alle dem britischen Premierminister applaudiert, als er in diesem Parlament erklärte, dass er einen modernen Haushalt für Europa wolle, und wir hofften, dass dies eine Erhöhung der Mittel zur Schaffung dieses Europas der Exzellenz einschließen würde. Wird diese Hoffnung vergeblich sein? Werden Sie Ihren ursprünglichen Vorschlag ändern, der eine Reduzierung um 40 % gegenüber dem Vorschlag der Kommission bedeutete?

Viertens, das hässliche Entlein des Gemeinschaftshaushalts: die externen Politikbereiche. Alle Minister für auswärtige Angelegenheiten geben ständig Versprechen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Entwicklungsdrittländer oder zur Linderung der Folgen von Naturkatastrophen oder nicht so sehr natürlichen Unglücksfällen, wie Hungersnöten, ab. Aber dann kommen wie immer die Kürzungen. Dies bedeutet, dass wir einigen das geben, was wir anderen wegnehmen.

Fünftens haben Sie akzeptiert, dass im letzten Juni kein Übereinkommen erzielt wurde, weil die finanzielle Vorausschau zu großzügig war. Werden Sie weiterhin auf jene Ihrer Kollegen hören, die der Ansicht sind, dass der europäische Haushalt umso besser ist, je geringer er ausfällt? Bedauerlicherweise sind viele Länder glücklich darüber, dass der europäische Haushalt jedes Jahr geringer wird; für einige war das sogar das einzige Positive an Ihrem ersten Vorschlag. Wird die Idee zu versuchen, den europäischen Aufbau mit der Philosophie „mit niedrigerem Haushalt weniger Europa“ aufzuhalten, im Rat den Sieg davontragen? Aber wir im Parlament, das möchte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, wollen die europäische Integration voranbringen. Wir sind nicht der Ansicht, dass wir zu weit gegangen wären und es von jetzt ab besser sei, wenn jedes Land die Dinge selbst regelt. Das ist die große Kluft zwischen dem Rat und dem Parlament. Es geht nicht um eine Frage von einigen Millionen Euro mehr oder weniger. Wir werden beurteilen, wohin uns die finanzielle Vorausschau, die der Europäische Rat uns vorschlagen kann, führen wird.

Sechstens sahen wir, dass der einzige Vorschlag, der Ihnen bei dem kontroversen Thema der Einnahmen der Union oder der Eigenmittel einfiel, eine Reihe von Flickschustereien war, um ihre Partner zufrieden zu stellen, die den Gemeinschaftshaushalt auseinanderzerren wollen. Wollen Sie, dass wir zu einzelstaatlichen Beiträgen zurückkehren?

Schließlich hat das Parlament nach den Verträgen bei einem Angriff auf das Eigenmittelsystem der Union lediglich das Recht zu protestieren; aber haben Sie bitte keinen Zweifel daran, dass die Existenz der finanziellen Vorausschau vom Parlament abhängt. Vergessen Sie das nicht, und seien Sie nicht so sicher, dass wir alles tun werden, was der Rat von uns fordert.

 
  
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  Bronisław Geremek (ALDE).(PL) Herr Präsident! Dass die gegenwärtige Debatte über die Finanzielle Vorausschau so nervenaufreibend ist, liegt daran, dass es nicht nur Geld ist, das auf dem Spiel steht. Was hier auf dem Spiel steht, ist erstens das Klima des Vertrauens und zweitens die Zukunft Europas.

Das Klima des Vertrauens erwähne ich deshalb, weil das Ergebnis dieser Aussprache zeigen sollte, ob die gegebenen Versprechen – schließlich sprach der britische Premierminister von der Notwendigkeit, den schwächeren Ländern zu helfen – noch irgendeine Geltung haben. Anderenfalls könnte sich zeigen, dass in Wirklichkeit dafür gesorgt werden soll, dass die einzige Priorität der EU ganz woanders liegt, was gegen den Grundsatz der europäischen Politik verstoßen würde und was uns zum zweiten Problem bringt. Die Frage lautet, ob wir ein Europa wollen, das nicht nur erweitert, sondern auch vereint ist, wofür ein gewisses Maß an politischer Solidarität erforderlich ist.

Wir haben jetzt die Vorschläge der Kommission, die Vorschläge des Parlaments und den Bericht Böge auf dem Tisch. Sie alle spiegeln den europäischen Geist wider und zeugen von einem Verständnis der künftigen Bedürfnisse Europas. Nun haben wir aber auch den jüngsten britischen Vorschlag vor uns, der ein Musterbeispiel für den nationalen Egoismus der Großen und Reichen ist.

Wir alle sind uns bewusst, dass Europa jahrhundertelang einen hohen Preis für einen solchen Egoismus zahlte. Es kann keinen Kompromiss geben zwischen Egoismus und Nationalbewusstsein. Genau deshalb müssen wir abwarten und darauf hoffen, dass ein völlig neuer britischer Vorschlag vorgelegt wird. Ein solcher Vorschlag wäre der einzige Ausweg aus dieser Krise.

(Beifall)

 
  
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  Johannes Voggenhuber (Verts/ALE). – Herr Präsident! Zum ersten Mal in elf Jahren hat ein Ratspräsident nach der ersten Diskussionsrunde auf sein Rederecht verzichtet. So kurz ist der Weg vom Glanz zum Elend einer Präsidentschaft, vom gleisnerischen Auftritt auf der Bühne Europas zum Scheitern am Publikum, von den großen Bekenntnissen zum Scherbengericht! Und das ist heute ein Scherbengericht über die britische Ratspräsidentschaft. Sie hat mit Trompeten begonnen und endet mit dem Sterbeglöckchen am Armengrab. Vor sechs Monaten haben Sie den Menschen Leadership versprochen. Sie wollten das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen. Ich bedaure Sie durchaus. Tony Blair ist für die große Inszenierung verantwortlich, Sie für das Scherbengericht. Mich wundert nicht, dass Sie ganz darauf verzichten, noch ein Wort dazu zu sagen.

Sie haben Leadership versprochen und uns den nationalen Egoismus vorgeführt. Sie haben uns Europa als nationalistischen Interessensbasar, als Regierungseuropa vorgeführt. Das Vertrauen wollten Sie zurückgewinnen, aber in diesen sechs Monaten ist aufgrund Ihrer Politik nach allen Umfragen das Vertrauen der Menschen in allen Ländern dramatisch zurückgegangen.

Zur Finanziellen Vorausschau: Sie haben ein Bekenntnis zum solidarischen Europa abgegeben und betreiben die finanzielle Spaltung der Union. Sie schaffen ein Zwei-Klassen-Europa. Sie kündigen die Solidarität mit den Mitgliedstaaten. Sie haben große Reformen angekündigt und Ihre Zustimmung zur Finanziellen Vorausschau von einer Agrarreform abhängig gemacht. Nun zerstören Sie mit der Kürzung der Gelder für die regionale Entwicklung die einzige Reform, die bisher gelungen ist. Sie wollten Wege für das soziale Europa finden, und das Ergebnis von Hampton Court war, dass es eigentlich gar kein Sozialmodell in Europa gibt. Das sind die kläglichen Ergebnisse!

Innere Sicherheit sollte ein Schwerpunkt werden. Es wurde ein Tiefpunkt Ihrer Ratspräsidentschaft. Es blieb Ihrem Innenminister überlassen, als erster Vertreter einer demokratischen Regierung die Europäische Menschenrechtskonvention als überholt zu bezeichnen. Insbesondere die Frage des Folterverbots wirft ein seltsames Licht auf die britische Ratspräsidentschaft. Vielleicht ist dies auch die Erklärung dafür, warum diese Ratspräsidentschaft die Bürger in der größten Grundrechtsaffäre im Stich gelassen hat, nämlich angesichts der mutmaßlichen Verbrechen, die mit Verschleppung und Entführung begangen wurden, und der völligen Unfähigkeit der britischen Regierung.

Ich habe nur eine einzige Frage an die britische Ratspräsidentschaft: Wann hören Sie auf, nach Europa zu reisen, und wann fangen Sie an, in Europa zu leben?

 
  
  

VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS
Vizepräsident

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL). – (Die Rednerin sprach Irisch.)

(EN) Herr Präsident! Die Vorschläge der britischen Präsidentschaft für die Finanzielle Vorausschau bringen viele Probleme mit sich, die der Vorsitzende unserer Fraktion, Herr Wurtz, und andere heute Morgen schon dargelegt haben. Dazu zählen niedrigere Beträge als bisher geplant für die Entwicklung des ländlichen Raums, Kohäsionsfonds für die neuesten Mitgliedstaaten, Kultur, Jugend und Gesundheit und Verbraucherschutz.

Ich möchte mich jedoch für einen Punkt einsetzen: die Finanzierung des Friedensförderprogramms der EU für Nordirland. Dies ist notwendig, wenn wir die wertvollen Bemühungen um eine Wiederherstellung des Friedens, den Kampf gegen Diskriminierung und die Förderung der nationalen Versöhnung fortführen wollen. Die Chance auf Frieden in Irland darf auf gar keinen Fall vertan werden, das heißt, auch die britische Regierung trägt die Verantwortung dafür, dass es 2006 in Irland politisch vorangeht.

 
  
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  Mirosław Mariusz Piotrowski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Mit der Übernahme des EU-Ratsvorsitzes durch das Vereinigte Königreich bot sich die Chance, dass diese bürokratisierte und ineffiziente Organisation nun den ersten Schritt hin zu größeren Reformen unternimmt und dass die Stimmen der kleineren oder weniger entwickelten Mitgliedstaaten nicht mehr schlechter vernehmbar sind als die der großen Mitgliedstaaten.

Vor sechs Monaten sagte der britische Premierminister hier im Hohen Haus, dass wir den nationalen Egoismus fallen lassen sollen, wenn wir Europa in einen politisch glaubwürdigen und wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Kontinent, der sich auf Solidarität gründet, verwandeln wollen. Jetzt, da sich die britische Präsidentschaft dem Ende zuneigt, wird offensichtlich, dass es sich hierbei um nichts als blanke Rhetorik handelte. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die EU in naher Zukunft einen modernen und entwicklungsorientierten Mehrjahreshaushalt zustande bringt. Genauso unwahrscheinlich ist, dass sich die Art und Weise ändert, in der Entscheidungen zu Fragen getroffen werden, die alle 25 Mitgliedstaaten betreffen. Die EU wird auch weiterhin so regiert, dass undurchsichtige Verhandlungen der mächtigsten Mitgliedstaaten stattfinden, bei denen von den schwächeren Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie schweigen oder alles abnicken. Den neuen Mitgliedstaaten, denen man mit ihrer Aufnahme in die EU angeblich einen Gefallen getan hat, obwohl sie dafür den vollen Preis zahlen, wird sonst vorgeworfen, sie seien undankbar, oder es wird ihnen gesagt – und hier zitiere ich den britischen Botschafter in Warschau: „Das Leben ist brutal und voller Fallen“. Eine solche EU können wir nicht gutheißen.

(Beifall)

 
  
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  Roberts Zīle (UEN).(LV) Vor sechs Monaten blickten viele hier im Parlament und auch in den neuen Mitgliedstaaten voller Hoffnung und Sympathie auf die neue, dynamische britische Präsidentschaft und ihren obersten Vertreter. Erzählt wurde uns etwas von der Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt und von einer Angleichung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Europa als Zielvorstellung. In Luxemburg schlugen auch zahlreiche neue Mitgliedstaaten vor, ihren Mittelbedarf herunterzusetzen, sollten die größeren Staaten keinen Kompromiss erzielen. Leider diente dies als Grundlage für den britischen Vorschlag zur Finanziellen Vorausschau, der darauf abzielte, die Höhe der Mittel abzusenken und auch den „Britenrabatt“ ein wenig zu kürzen. Bei dieser Debatte geht es nicht um die Straßen, die im neuen Europa nicht gebaut werden oder bestimmte Arbeitsplätze, die dort nicht entstehen. Bei dieser Debatte geht es darum, dass Sie unseren Bürgern gezeigt haben, dass der Grundsatz der Solidarität nichts als eine schöne Floskel ist. Wir wollten erreichen, dass bei uns die Menschen bis 2013 schon ein bisschen so leben können, wie es die „Europäer in der ersten Klasse“ tun. Die Menschen in meiner Heimat Lettland wollen mehr als nur billige Arbeitskräfte für Ihren Arbeitsmarkt sein und ein günstiges Reiseziel für Touristen, die mit Ihren Billigfluggesellschaften anreisen. Vielen Dank!

 
  
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  Jean-Marie Le Pen (NI). – (FR) Herr Präsident, die Brüsseler Tagung des Europäischen Rates, die sich mit haushalts- und steuerpolitischen Fragen befassen wird, ist von wesentlicher Bedeutung.

Das von dem Sozialisten Tony Blair verkörperte Albion hat seinen Vorschlag für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 erst zehn Tage vor der Tagung vorgelegt, damit seine Partner ihm keine Gegenvorschläge mehr machen können. Des Weiteren haben die Briten, diese gewieften Taktiker, ihre Raffiniertheit so weit getrieben, ihre Freunde – die östlichen Länder – zu verärgern und ihre Gegner – Frankreich und Deutschland – zu schonen, ohne praktisch an ihrem Haushaltsrabatt zu rühren. Sie müssen nun nur noch so tun, als ob sie Zugeständnisse machten, um die Zustimmung des Rates zu erhalten, der kaum geneigt ist, unter österreichischer Präsidentschaft nochmals auf diese Frage zurückzukommen.

Der große Verlierer wäre Frankreich, das weiterhin für den Britenrabatt zahlen müsste und dessen Beitrag zum Gemeinschaftshaushalt wegen der Erweiterung astronomische Summen erreichen, das aber wegen der Verringerung des Agrarbudgets weniger bekommen würde.

Der zweite Diskussionspunkt ist der verringerte Mehrwertsteuersatz für arbeitskräfteintensive Dienstleistungen. Es ist wirklich großartig, dass die Besteuerung von Dienstleistungen, wie das Gastgewerbe oder die Wohnraumrenovierung, die sich in keiner Weise negativ auf den Binnenmarkt auswirken, auf europäischer Ebene diskutiert wird und Einstimmigkeit erfordert. Chirac hätte sich erinnern sollen, dass es keine Steuersouveränität mehr gibt, als er den Gastronomen Versprechen machte, die er nicht einhalten kann.

Wie dem auch sei, die in Brüssel getroffenen Entscheidungen werden Frankreich für lange Jahre binden und die dramatische Verschuldung unseres Landes noch etwas mehr in die Höhe treiben.

 
  
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  Gerardo Galeote Quecedo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Minister! Vor fast 20 Jahren, als wir mit der Einheitlichen Europäischen Akte unsere Grenzen öffneten, um einen europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen, beschlossen wir auch, eine Reihe von Finanzmechanismen in Gang zu setzen, um den weniger entwickelten Ländern zu helfen, ihre Wirtschaftsstrukturen an den freien Wettbewerb anzupassen. Seitdem wurde die Kohäsion zu einem grundlegenden Pfeiler Europas, der in den 1992 und 1999 ausgehandelten finanziellen Vorausschauen gefestigt wurde.

Die Ergebnisse dieser Politik waren außerordentlich. Wie Minister Straw vor wenigen Tagen bei der Präsentation des britischen Vorschlags bestätigte, hat es einen entsprechenden Anstieg der Handelsströme zugunsten der am stärksten entwickelten Mitgliedstaaten gegeben, und daher ist völlig klar, dass das Haushaltsdefizit der Nettozahler der Europäischen Union mit den Handelsüberschüssen dieser Länder gegenüber den Kohäsionsländern im Einklang steht.

Deshalb steht fest, dass die Kohäsionspolitik – sicher die wirksamste aller Gemeinschaftspolitiken – alle Länder der Europäischen Union begünstigt und in einem relativ kurzen Zeitraum die echte Konvergenz der am wenigsten entwickelten Regionen ermöglicht.

Herr Minister, der britische Vorsitz verstößt daher gegen diese Kohäsionspolitik, was bedeutet, dass die Finanzkosten der Erweiterung von den am wenigsten entwickelten Territorien der Europäischen Union getragen werden müssen, trotz der Tatsache, dass es die reichsten sind, die durch die Erweiterung am stärksten begünstigt werden. Im Einklang mit den vom Europäischen Parlament angenommenen Standpunkten muss sich der Rat sehr wohl bewusst sein, dass er nicht auf die parlamentarische Unterstützung für einen Vorschlag zählen kann, wie er gegenwärtig vom britischen Vorsitz betrieben wird. Und wenn der Rat ihn annimmt, werde ich natürlich alles in meinen Möglichkeiten Stehende tun, um sicherzustellen, dass das Parlament sein Veto einlegt.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Wir haben mit der britischen Ratspräsidentschaft in vielen Punkten gut zusammengearbeitet. Das Problem ist, dass Sie den guten Ruf dieser Zusammenarbeit gefährden, wenn Sie kein vernünftiges, realistisches Budget zustande bringen. Sie haben gesagt: realistisches Budget. Ich möchte nur zwei Punkte ganz kurz anschneiden.

Sie kommen selbst aus einer Region, die es geschafft hat – nicht zuletzt durch europäische Fördermittel – sich von der Landwirtschaft bis hin zu Forschung und Entwicklung zu einer Spitzenregion zu entwickeln. Warum wollen Sie dies jetzt anderen Regionen vorenthalten, indem Sie gerade diese modernen Mittel der ländlichen Entwicklung und der Forschung massiv kürzen beziehungsweise in der Erweiterten Union nicht die Voraussetzungen dafür schaffen?

Dann zur Frage der Erweiterung. Ich bin wie Sie der Meinung, dass wir mit der Türkei verhandeln sollten, und dass es gut wäre, wenn wir ein großes Europa mit der Türkei zustande brächten. Glauben Sie, dass es realistisch ist, mit einem solchen Budget und einer solchen Budgetvorschau eine Erweiterungsstrategie zu verfolgen, wie sie auch die britische Präsidentschaft verfolgt? Glauben Sie, dass es realistisch ist, auch die Länder des Balkans in diese Erweiterung einzubeziehen? Das ist doch nicht glaubwürdig! Das können die Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptieren.

Aus diesem Grund verstehe ich Ihren Vorschlag nicht. Sie können doch die eigenen Zielsetzungen, die Sie persönlich vertreten und die Premierminister Blair vertritt, gar nicht erfüllen! Daher kann ich Sie nur auffordern: Ändern Sie Ihre Meinung! Kommen Sie mit einem Budgetvorschlag, der im wahrsten Sinne des Wortes realistisch ist, der aber den Hoffnungen und Wünschen der Europäer einigermaßen gerecht wird. Was bisher vorliegt, ist weder für das Europäische Parlament noch für die Bürgerinnen und Bürger Europas akzeptabel!

(Beifall)

 
  
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  Karin Riis-Jørgensen (ALDE).(DA) Herr Präsident! Beim Europäischen Rat am Donnerstag und Freitag werden Sie, Herr Alexander, und Tony Blair das Schicksal Europas in den Händen halten. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie ein ausgewogenes Ergebnis erzielen. Hier im Parlament haben wir nämlich sowohl mit REACH als auch mit der Vorratsspeicherung von Daten, über die wir heute abstimmen, schon einen Beitrag geleistet und damit gezeigt, dass die EU nicht nur bei Gipfeltreffen aktiv dafür sorgt, dass etwas geschieht. Vor sechs Monaten legte Ihre Präsidentschaft stolz ein sehr visionäres Programm vor, in dem künftigen Investitionen in Forschung und Entwicklung große Bedeutung zukommt. Es war eine phantastische Darbietung, die bei uns Abgeordneten große Begeisterung auslöste. Doch was ist nun aus diesen Versprechen geworden? Ich hoffe, dass Herr Blair heute Mittag aus dem Sherwood Forest auftaucht – nicht als falscher, sondern als richtiger Robin Hood, der den Armen gibt und von den Reichen nimmt.

In dem neuen Vorschlag sollte es auch um den nicht mehr zeitgemäßen Britenrabatt gehen. Wir müssen die erforderliche Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten an den Tag legen. Diese haben sie nämlich verdient, und es wird auch im Interesse von Tony Blair sein, sich klar vom Geist der Vergangenheit zu distanzieren, der von Margaret Thatcher verkörpert wird. Wenn Tony Blair nicht zu den im Sommer gegebenen Versprechen steht, wird seine Präsidentschaft substanzlos gewesen sein. Herr Blair muss und sollte seine Führungsqualitäten unter Beweis stellen, damit das jetzt angeschlagene Image der EU wieder aufpoliert werden kann. Herr Blair muss zeigen, dass er sich traut, in die Zukunft zu investieren. Forschung und Entwicklung sind zu begrüßen, jedoch nicht Rabatte und Unterstützung für Branchen der Vergangenheit. Ich appelliere deshalb an die britische Präsidentschaft, eine vernünftige und ausgewogene Lösung zu finden, damit wir das Vertrauen in Europa wieder herstellen können. Jetzt sind Sie am Ball.

 
  
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  Luisa Morgantini (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein wenig irritiert, weil ich ebenso wie die Mitglieder des Entwicklungsausschusses, die anderen Fraktionen angehören, ein wichtigeres Diskussionsthema für diese Aussprache gewünscht hätte statt einfach nur die Ankündigung eines Dokuments, das erarbeitet wurde und das gewiss positiv ist. Wir hatten uns auch eine Art Bewertung erhofft, weil „Der Europäische Konsens“ zur Entwicklungspolitik tatsächlich viele positive Punkte umfasst, obwohl unsere Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung dieses Leitbilds für die Entwicklungspolitik durch die Haushaltskürzungen erheblich eingeschränkt sind.

Das Europäische Parlament war an der Analyse und an den Debatten beteiligt, erst zusammen mit der Kommission und dann mit dem Rat. Wir haben auch an einer Reihe von Seminaren teilgenommen. Dabei hat das Parlament durchweg einen großen Beitrag geleistet und auch viel erreicht. Dieses Dokument lässt aber beispielsweise außer Acht, dass die internationalen Finanzinstitutionen demokratisiert werden müssen, und untersucht nicht die Gründe für die ungenügende Zunahme der wirtschaftlichen Gleichheit. Stattdessen nehmen die wirtschaftlichen Diskrepanzen zu, ebenso wie die Verantwortung, die wir beispielsweise für die Folgen unserer Waffenproduktion tragen.

Es steht außer Zweifel, dass die Neukonzipierung der Entwicklungspolitik, der Finanzinstrumente und der wirtschaftlichen Verhandlungsbasis der Europäischen Union eine Herausforderung für die Zukunft sind. Insofern steht das Thema Handel weiter im Mittelpunkt, so auch in unserem Dokument.

Lassen Sie mich hinzufügen, dass dieses Dokument zwar sehr viel Positives aufweist, aber auch noch vieles vermissen lässt, doch das würde eine weitere Debatte erfordern. Mir wäre sehr daran gelegen, dass sich die Präsidentschaft und die Kommission gebührend damit auseinandersetzen, was wir mit unserer Entwicklungspolitik machen.

 
  
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  Roberta Angelilli (UEN). – (IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tony Blair hat sich letztendlich für die Rolle des Sheriffs von Nottingham entschieden – mit seinen drastischen Haushaltskürzungen und seinem hartnäckigen Festhalten am Privileg des Britenrabatts.

Wenn es nicht noch in letzter Minute zu Änderungen kommt, wird wohl der Vorschlag Londons einen durchschlagenden Misserfolg besiegeln. Eigentlich geht die Krise noch viel tiefer: Herr Blair hat schlichtweg beschlossen, den Konflikt zu verschärfen, Europa in seiner Schwäche bloßzustellen und seine Widersprüche auf die Spitze zu treiben; er hat einfach die Probleme eines Europa aufgezeigt, das durch Eigeninteressen zerrissen ist, jegliche Bemühungen zur Unterstützung der Erweiterung verweigert und nicht in der Lage ist, sich den Herausforderungen des dritten Millenniums ernsthaft zu stellen oder auf der Weltbühne politische Geschlossenheit zu demonstrieren.

Italien als Gründungsmitglied der Europäischen Union hat stets das Seine beigetragen und ist stets bereit gewesen, für die Zukunft Opfer zu bringen. Als Nettobeitragszahler hat es den Britenrabatt 20 Jahre lang zu 25 % finanziert. Jetzt sind wir jedoch am Scheideweg angekommen: Wir können die Kosten der Erweiterung nicht ganz allein tragen. Diesmal können wir nicht die Einzigen sein, die zurückstecken.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI).(PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Pünktlichkeit ist die Tugend der Könige. Großbritannien ist ein Königreich, doch ihre Minister sind nicht pünktlich. Genau genommen lässt sich diese Metapher auf vieles übertragen. Die EU wartet auf vernünftige Vorschläge aus London, doch London ist damit in Verzug, genauso wie sich Herr Alexander heute auf dem Weg hierher verspätet hat.

Vorhin sagte Herr Cohn-Bendit, dass heute die Atmosphäre einer Frühlingsrevolte im Parlament herrschen würde. So wie ich es sehe, erinnert die Atmosphäre aber eher an einen Winter, wie ihn die Soldaten erlebten, die während des Zweiten Weltkriegs in Stalingrad kämpften. Die Beziehungen zwischen der Kommission und dem Rat und auch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind geradezu eisig.

Es ist eine Schande, dass sich das Parlament zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in einer Zeit, in der Filme in 3D ausgestrahlt werden, wieder um 50 Jahre in die Ära des Schwarzweißfilms zurückversetzt hat. In dem Film, den wir gerade sehen, spielt Herr Barroso, der Verfechter der europäischen Solidarität, den guten Sheriff, und Premierminister Blair den Bösewicht. Doch ein Happy End gibt es leider nur in amerikanischen Western.

Der Film der britischen Präsidentschaft ist allerdings ein Horrorfilm, der in einer Katastrophe enden wird. Es wird nicht Alexis Sorbas erscheinen und sagen „Was für eine wunderbare Katastrophe“, denn dies hier ist eine schreckliche Katastrophe, meine Damen und Herren.

Weihnachten steht vor der Tür. Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, vor über 100 Jahren lieferte uns ein Landsmann von Herrn Blair, Charles Dickens, in „Ein Weihnachtslied“ ein Porträt des jetzigen britischen Premierministers. Allerdings durchlief der Held dieses Märchens, der ein wirklicher Geizhals war, eine Wandlung. Ich hoffe, dass das Gleiche mit dem anderen Knauserer geschieht, nämlich Premierminister Blair.

 
  
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  Armando Dionisi (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, Herr Minister, Herr Präsident Barroso, meine Damen und Herren! Der bevorstehende Europäische Rat ist eine ausschlaggebende Etappe beim schwierigen europäischen Aufbauwerk. Eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau würde die Glaubwürdigkeit unserer politischen Aktionen und das Vertrauen in den Integrationsprozess wieder herstellen, ein Misserfolg dagegen eine ernste politische Krise auslösen. Allerdings ist die Notwendigkeit einer Einigung nicht als Bereitschaft zu jedem nur erdenklichen Kompromiss zu verstehen.

In seiner Antrittsrede vor diesem Haus hat Tony Blair einen neuen Aufschwung für Europa und substanzielle Neuerungen im Haushalt versprochen. Heute müssen wir leider feststellen, dass der Vorschlag dürftig und konturenlos ist. Der Juncker-Vorschlag zur Senkung der Ausgaben auf 871 Milliarden Euro war schon ein schwer zu akzeptierender Kompromiss, aber die vorgeschlagene weitere Senkung auf 846 Milliarden mit massiven Kürzungen bei den Kohäsionsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten und bei der ländlichen Entwicklung ist überhaupt nicht akzeptabel.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass von Italien ein höherer Beitrag gefordert würde als von Frankreich oder vom Vereinigten Königreich. Also wären es die armen Regionen in den alten Mitgliedstaaten, die das Nachsehen hätten, während die Privilegien der Länder, die den Haushalt kappen wollen, quasi unangetastet blieben.

Diese Art von Lösung widerspricht allem, was der britische Premier erklärt hat, und kann von diesem Parlament nicht hingenommen werden. Die einzige Möglichkeit, unsere Länder aus der finanziellen Zwangslage zu befreien und unserem Europa neue Impulse zu verleihen, besteht in der Erzielung einer ehrgeizigen Übereinkunft, die Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt, Solidarität und Innovation miteinander vereinigt.

Abschließend möchte ich einen Mann der Zukunft zitieren: Alcide de Gasperi, dessen wir gestern gedacht haben. Um Europa zu einen, müssen wir all die Sonderrechte, all den Kleinmut und den Hader über Bord werfen. Wir müssen uns in Wort und Schrift äußern, hartnäckig bleiben; wir dürfen keinen Moment nachlassen, damit Europa weiterhin auf der Tagesordnung steht.

 
  
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  Dariusz Rosati (PSE).(PL) Herr Präsident! Im Juni blockierte das Vereinigte Königreich die von der luxemburgischen Präsidentschaft vorgeschlagene Finanzielle Vorausschau. Premierminister Blair sagte uns, dass die EU einen anderen Haushalt bräuchte, in dem weniger Geld für traditionelle Verwendungszwecke im Bereich der Agrarpolitik bereitgestellt wird. Stattdessen sollte mehr Geld in die Förderung moderner Ziele fließen, wie etwa in die Entwicklung armer Regionen und der neuen Mitgliedstaaten. Seine Worte gaben uns Hoffnung, dass die EU nun die Ära des nationalen Egoismus hinter sich lassen und bei der Modernisierung echte Fortschritte machen würde.

Dann vergingen fünf Monate, in denen nichts geschah, und ich muss leider feststellen, dass der Vorschlag, der uns nach Ablauf dieser fünf Monate vorgelegt wurde, zutiefst enttäuschend war. Das Vereinigte Königreich hat sich als unfähig erwiesen, seine Partner zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu bewegen, und es war ebenso wenig in der Lage, auf eine weitere Anhebung seines Rabatts zu verzichten. Im Endergebnis heißt das, dass alle vorgeschlagenen Haushaltskürzungen ungerecht sind, da die meisten von ihnen ausgerechnet die neuen Mitgliedstaaten betreffen werden. Ein Viertel der von der britischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Kürzungen werden übrigens ein Land alleine betreffen, nämlich Polen. Das entspricht einem Betrag von 6 Milliarden Euro.

Ich möchte Herrn Alexander fragen, ob er denn glaubt, dass ein polnischer Premierminister womöglich in sein Land zurückkehrt und dem polnischen Volk erzählt, dass er einem Vorschlag in dieser Richtung zuzustimmen gedenkt. Es wäre vollkommen unrealistisch, so etwas zu erwarten. Dem Vorschlag der britischen Präsidentschaft mangelt es an Phantasie, und er beruht auf einer Vorstellung von Europa, die dieses Parlament für unvertretbar hält. Das Europäische Parlament kann einer solchen Vorstellung nicht zustimmen.

Herr Alexander, noch nie zuvor in der Geschichte Europas waren die Grundsätze der Solidarität und des Zusammenhalts derart in Gefahr, und noch nie zuvor waren europäische Länder so sehr damit beschäftigt, ihre eigenen egoistischen und kurzfristigen Interessen zu verteidigen. Ich möchte Sie auffordern, dem britischen Ratsvorsitz zu sagen, dass wir von ihm erwarten, dass er sich den Aufgaben stellt und sich zu einem Kompromiss fähig zeigt, der die Grundsätze achtet, auf denen sich die Europäische Union gründet.

 
  
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  Enrico Letta (ALDE). – (IT) Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Aussprache ist deshalb so bedeutend, weil hier der in Europa herrschende Unmut über einen europäischen Gipfel zum Ausdruck kommt, der so, wie er angelegt ist, nur zu dem befürchteten Misserfolg führen kann. Sollte das der Fall sein, wäre es unmöglich, in den ersten Jahren des Planungszeitraums, das heißt ab 2007, eine effektive Ressourcennutzung zu erreichen, und das hätte schwer wiegende Konsequenzen.

Trotzdem ist es besser, dieses Risiko einzugehen, als das Konzept eines starken und vereinten Europa für immer aufs Spiel zu setzen, indem ein Mini-Europa von einem Prozent akzeptiert wird. Die Ein-Prozent-Idee ist tatsächlich eine verheerende Variante, die das Europäische Parlament nicht hinnehmen kann. Noch dazu ist es eine verheerende Variante, die keine wesentliche Verringerung des Britenrabatts mit sich bringt.

Um wachsen zu können, muss Europa wettbewerbsfähig sein, und um wettbewerbsfähig zu sein, braucht es Zusammenhalt. Bei einem Haushalt, in dem die Ausgaben beschnitten werden und die Höchstgrenze rund 1 % beträgt, bei einem Haushalt, der lediglich vorhandene Vorrechte fortschreibt, wird es weder Investitionen in das Wachstum noch in die Wettbewerbsfähigkeit oder den Zusammenhalt geben, Herr Präsident, und Europa wird sich selbst verraten. So ein Europa wollen wir nicht, in so einem Europa erkennen wir uns nicht wieder. Wir werden alles in unserer Kraft Stehende tun, damit das Parlament jedwede Einigung auf ein Mini-Europa ablehnt, denn es ist nicht das Europa, das das Parlament will.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Alexander! Europa verdient Besseres als dieses Katz-und-Maus-Spiel, das die Präsidentschaft kurz vor einer für die Zukunft Europas ausschlaggebenden Tagung des Europäischen Rates mit ihren 24 Partnern treibt.

Die in den letzten Tagen von der britischen Präsidentschaft vorgelegten Vorschläge für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 sind aus zwei Gründen inakzeptabel. Sie laufen darauf hinaus, die neuen Mitgliedstaaten zu opfern, eine neue Mauer zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten zu errichten und den britischen Rabatt zu verewigen, der keine Daseinsberechtigung mehr hat. Des Weiteren enthalten die Vorschläge im Zusammenhang mit den Agrarausgaben eine Andeutung, die einer Drohung nahe kommt und die wir innerhalb unserer Union nicht hinnehmen können. Wenn nämlich die gemeinsame Agrarpolitik nicht bis 2008 reformiert ist, wird das Vereinigte Königreich seinen Rabatt unverändert behalten.

In unserer Demokratie darf es keinerlei Tabu geben, sei es die Gesamthöhe des europäischen Haushalts, die Verteilung der Ausgaben, die Regionalbeihilfen, die GAP, die Beihilfen für Forschung und Innovation oder jede andere Gemeinschaftspolitik. Alles kann diskutiert, analysiert und Gegenstand von Kompromissen in unserem Interesse werden, was wir alle verstehen.

Doch nicht hinnehmen können wir, dass ein Land weiterhin Vorteile genießt, die in keiner Weise mehr dem aktuellen wirtschaftlichen sowie politischen Kontext entsprechen; erst recht nicht wenn sie auf Kosten von Ländern gehen, die Hilfe brauchen, um die aus fünfzig Jahren kommunistischer Herrschaft stammenden Nachteile zu überwinden. Wir können ebenfalls nicht hinnehmen, dass die von der Europäischen Union im Agrarbereich unternommenen beträchtlichen Anstrengungen negiert werden, insbesondere im Rahmen der WTO-Verhandlungen. Europa hat seine Pflicht in diesem Punkt getan und erwartet nun ungeduldig, dass die anderen Agrarmächte wie die USA vergleichbare Anstrengungen unternehmen, ehe es gegebenenfalls seine Reformen fortsetzt.

Der britische Premierminister Tony Blair hat uns gegenüber hier in diesem Saal ausdrücklich seinen Willen erklärt, sich während seiner Präsidentschaft für das Allgemeinwohl Europas einzusetzen, über die nationalen Eigeninteressen hinauszugehen und die europäische Integration voranzubringen. Wir erwarten von ihm, dass er seine Worte endlich in Taten umsetzt, damit er den Beifall verdient, den ihm einige meiner Abgeordnetenkollegen im vergangenen Juni vielleicht zu früh gezollt haben.

 
  
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  Gary Titley (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst bei der Präsidentschaft entschuldigen. Als sie der Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien zugestimmt hat, hegte ich zugegebenermaßen den Verdacht, dass da wohl ein schmutziger Handel abgeschlossen worden war, um Österreichs Einwände gegen die Türkei auszuräumen. Ich hatte Unrecht. Wir wissen jetzt, dass Kroatien sehr eng mit Den Haag zusammengearbeitet und Informationen vorgelegt hat, die zu der ausgesprochen bedeutsamen und wichtigen Inhaftierung von General Gotovina führten, und ich beglückwünsche die Präsidentschaft zu diesem Fortschritt.

Wenn es kein allzu großer Schock für Herrn Alexander ist, dann würde ich gern der Präsidentschaft zu ihrer Zusammenarbeit mit dem Parlament gratulieren, die bei einigen sehr schwierigen Dossiers, namentlich REACH, der langjährigen Saga von der Eurovignette und hoffentlich auch bei der Datenvorratsspeicherung enorme Fortschritte ermöglicht hat. Soweit mir bekannt ist, kommt die Präsidentschaft auch bei der Einführung von Transparenz im Rat sehr gut voran, oder bemüht sich zumindest darum, und ich hoffe doch, Herr Alexander kann uns sagen, wie sich diese Angelegenheit bisher entwickelt hat.

Nichtsdestoweniger fehlt es im Rat nach wie vor an Transparenz, weshalb ich mich frage, ob er vielleicht den Schleier für einen kurzen Moment lüften und ein paar Fragen beantworten könnte. Wer von den Nettozahlern außer dem Vereinigten Königreich ist bereit, mehr Geld zu zahlen, um das Haushaltsproblem zu lösen? Wer von den Nettoempfängern ist bereit, weniger zu erhalten, um das Haushaltsproblem zu lösen? Wer von den Nettoempfängern des alten Europa ist bereit, weniger zu erhalten, um sich mit den neuen Europa solidarisch zu zeigen?

Wie viele Länder im Rat treten für Ausgabenprogramme ein, so lange sie nicht dafür zahlen müssen? Wer von den Hauptbegünstigten der GAP befürwortet eine weitere Reform? Wer von den GAP-Empfängern ist wie die britische Regierung bereit, die Informationen darüber, wohin das Geld fließt, offen zu legen? Damit meine ich Informationen, die zeigen, dass es nicht Landwirten zugute kommt, sondern multinationalen Lebensmittelkonzernen und Großgrundbesitzern. Wer von den Finanzministern ist bereit, eine jährliche Zuverlässigkeitserklärung für die Rechnungsführung zu unterschreiben, was endlich das alljährlich wiederkehrende Problem beenden würde, dass wir die Rechnungen nicht abschließen können, weil die Mitgliedstaaten ihre Rechnungen nicht unter Kontrolle haben? Wer von den Mitgliedstaaten kommt denn zur Ratstagung und fragt nicht, was Europa für sie tun kann, sondern was sie für Europa tun können?

 
  
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  Jacek Emil Saryusz-Wolski (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Die EU braucht einen Haushalt, aber nicht um jeden Preis. Der Vorschlag der Kommission war optimal und entsprach den Verpflichtungen des Rates von Edinburgh 1992. Erinnern Sie sich noch an die 1,27 % BNE von Edinburgh?

Der größere Haushalt des Europäischen Parlaments ist realistisch für die Absicherung zentraler Bereiche der EU-Prioritäten. Unser Parlament will die dynamische Kraft der neuen Mitgliedstaaten freisetzen und zum Vorteil der Wirtschaft der gesamten Union nutzen. Wir sollten sie nicht – wie im demütigenden britischen Vorschlag - bestrafen und zu Mitgliedstaaten zweiter Klasse machen.

Der luxemburgische Vorschlag war ja schon knapp bemessen und ging an die Grenze des Zumutbaren. Der britische Vorschlag hat diese Grenze mit dem Gesamtumfang der Ermächtigungen und der inakzeptablen Kürzung der Mittel für die ärmsten Mitgliedstaaten überschritten. Sich nicht zu einigen ist besser, als sich im Widerspruch zum eigentlichen Grundsatz der europäischen Integration zu einigen. Beim Haushalt geht es doch nicht nur um Zahlen; es geht um Grundsätze und Politikentscheidungen. Den Haushalt zu verkleinern, wenn unsere Union jetzt größer ist und neue Aufgaben hat, widerspricht jeder Logik und dem gesunden Menschenverstand. Es bedeutet, dass die EU-Maßnahmen scheibchenweise beschnitten werden – eine echte Salamitaktik.

Beim Haushalt geht es um Solidarität, Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit einer erweiterten Union, nicht um Wohltätigkeit. Wir wollen keine Almosen. Wir sind keine Bettler. Wir wollen unser Geld zurück. Doch selbst wenn man den Vorschlag mit den Augen eines Buchhalters betrachtet, spricht er redlichem Geschäftsgebaren Hohn. Die neuen Mitglieder haben ihre Märkte geöffnet und sich zur Anwendung hoher und kostenaufwändiger EU-Normen verpflichtet. Entsprechende Transfers von 4 % des BNE waren nach einer politischen Zusage zu Recht zu erwarten. Diese Unterstützung jetzt zu beschränken bedeutet einen Bruch des Vertrags. Unser Parlament sollte als Zeichen der Selbstachtung die Aushöhlung der EU im Namen der unmöglichen und zerstörerischen Doktrin von „mehr Europa für weniger Geld“ verhindern. Hauptausgangspunkt dieser Doktrin ist der Haushaltsvorschlag von 1 %, das berühmte „Schreiben der Sechs“: der Vorschlag eines, wie Herr Barroso es nannte, „Mini-Europa“. Die Philosophie des 1 % bedeutet eine détricotage, eine Aushöhlung der Union, und führt die Union in eine Falle, das Unmögliche, l’impossible, zu tun.

In Zeiten einer Führungskrise – und die haben wir momentan – sollte das Europäische Parlament zusammen mit der Europäischen Kommission das Ruder und die Verantwortung übernehmen und gegen den Vorschlag des Rates stimmen, wenn der luxemburgische Vorschlag denn die untere Schmerzgrenze war.

Die besten Wünsche und Fröhliche Weihnachten der scheidenden britischen Präsidentschaft.

(Beifall)

 
  
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  Miguel Ángel Martínez Martínez (PSE).(ES) Herr Präsident, wie diese Aussprache strukturiert ist, ruft große Verwirrung hervor, da sie den Rat vom Donnerstag mit dem europäischen Konsens über Entwicklung vermengt. Es liegt sicher an diesem Missverständnis, dass Herr Durão Barroso mit keinem Wort auf diese Frage einging, obwohl Herr Alexander darauf Bezug genommen hat. Ich möchte dazu im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion sprechen.

Wir sind über den europäischen Konsens in der Entwicklungszusammenarbeit sehr zufrieden, obschon wir auch gewisse Bedenken haben. Wir sind zufrieden über das bei der Ausarbeitung der Erklärung angewendete Verfahren; wir sind zufrieden über die Initiative der Kommission und von Kommissionsmitglied Louis Michel zur Erstellung eines Dokuments, das an die Stelle des Dokuments aus dem Jahr 2000 treten soll; und wir sind auch zufrieden über die entschlossene Mitwirkung des britischen Vorsitzes und von Minister Hilary Benn an diesem Vorgang.

Die Flexibilität der Kommission und des Rates bei der Abfassung des endgültigen abgestimmten Textes verdient ebenfalls Anerkennung. Bemerkenswert war auch die Beharrlichkeit des Vorsitzes, die anderen 24 Regierungen, von denen einige zunächst sehr unwillig waren, zu überzeugen, den sich abzeichnenden Kompromiss anzunehmen.

Eine wichtige Änderung war der Wille der Kommission und des Rates, das Parlament in die Unterzeichnung und zuvor in den Prozess einzubeziehen, der zur Abfassung der Erklärung geführt hat, die die Entwicklungspolitik der Union für die kommenden Jahre festlegt.

Unsere Mitwirkung durch Anders Wijkman und später durch alle Fraktionen im Entwicklungsausschuss war erfolgreich; ganz wichtig war unser entschlossenes und einheitliches Auftreten. Dank dessen sind die meisten unserer Vorschläge in der Erklärung enthalten.

Diese Erklärung sollte die Verpflichtungen bekräftigen, die vor einigen Monaten auf Vorschlag des Rates der Entwicklungsminister angenommen worden waren, indem sie ihnen einen politischen Rahmen gab, und sollte die Anstrengungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Überwindung der Unterentwicklung und ihrer Auswirkungen auf die unter ihr leidenden Völker nachdrücklich verstärken. Zumindest handeln wir entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Verfassung, die besagt, dass die Verantwortung der Union auf dem Gebiet der Solidarität mit dem Süden eine unserer Prioritäten darstellt.

Wir könnten von Kohärenz sprechen, wenn es da nicht andere größere Inkohärenzen gäbe, die Anlass der oben angesprochenen Besorgnis sind: die vom britischen Vorsitz angekündigte finanzielle Vorausschau, die einen beunruhigenden Grad an Schizophrenie aufweist, ist mit den auf dem Rat von Leeds eingegangenen Haushaltsverpflichtungen und den Aktionen, wie sie in der hier diskutierten Erklärung enthalten sind, unvereinbar.

Deshalb befürchten wir so sehr ein Scheitern aller unserer Hoffnungen. Und deshalb möchte meine Fraktion klarstellen, dass wir eine solche Perspektive nicht akzeptieren und dass wir handeln werden, damit die heute geweckten Hoffnungen nicht dahin sind, wenn die für die kommenden Jahre verfügbaren Ressourcen bewilligt werden.

Glückwunsch an alle heute, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es starken Widerstand geben wird, wenn man morgen mit der einen Hand das wegzunehmen gedenkt, was heute mit der anderen gegeben wird.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Herr Ratspräsident, das Vereinigte Königreich ist der Hauptverursacher des Scheiterns des Gipfels in Luxemburg. Aber natürlich sind die Verabschiedung der Staats- und Regierungschefs von der gesamteuropäischen Verantwortung und ihre nahezu täglichen Beiträge zur Renationalisierung, zur Spaltung der Politik der Europäischen Union in die Innen- und Europapolitik nicht nur Ihr Problem. Aber Sie provozieren permanent, und Sie spielen auch die Karte der Erpressung.

Sie sind heute hier, Tony Blair fehlt wieder. Ich wusste schon, warum ich am 12. Oktober eine Vermisstenanzeige aufgab. Sie sind hier, und der Vorschlag für den Gipfel kommt nach der Debatte! Sie teilten uns vor wenigen Tagen mit, dass Sie, wenn man Ihnen nicht zustimmt, nächstes Jahr alles ablehnen werden. Das ist Erpressung. Was haben Sie in den letzten sechs Monaten gegen dieses unsolidarische, unverantwortliche Selbstverständnis der Ratspolitik getan?

Zwei rhetorische Feuerwerke von Tony Blair im Europäischen Parlament machen noch keine erfolgreiche Ratspräsidentschaft. Im Gegenteil. Sie bestätigen den Widerspruch zwischen Reden und Realität, zwischen Zielen und Taten, zwischen Aufgaben und Kompetenzen, zwischen Ankündigungen und Erfolgen, zwischen dem niedergeschriebenen Fehdehandschuh und den vertraglichen, moralischen und politischen Verpflichtungen. Ich kann Ihre Mentalität nicht nachvollziehen. Wie sagen Sie den Bürgern, dass Sie die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren wollen, dass Sie weniger Geld für innere und äußere Sicherheit geben wollen, dass Sie 2007 weniger Geld auf den Tisch legen, als wir für das Budget 2006 vereinbart haben, dass Sie die Rolle Europas in der Welt schwächen wollen? Je überheblicher Sie zu den Bürgern Europas und ihrem Europäischen Parlament werden, umso selbstbewusster und entschlossener werden wir, und umso wütender werden die Bürger.

Verhandeln kann man nur auf der Grundlage gegenseitigen Respekts, der Achtung der gemeinsamen Regeln und Ziele, auf Augenhöhe. Wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen der nationalstaatlichen Einzelinteressen der Regierungen, sondern wir stehen auf der Seite des gemeinschaftlichen Europas, einer handlungs- und entscheidungsfähigen, solidarischen und vereinten Europäischen Union. Wir lassen die Zukunft der Europäischen Union nicht auf ein Scheitern der Ratspräsidentschaft oder des Rates reduzieren. Wir Parlamente müssen die Führungsverantwortung übernehmen, weil Sie ein Vakuum hinterlassen.

(Beifall aus seiner Fraktion)

 
  
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  Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich glaube, jeder, der den Standpunkten, die von bestimmten Mitgliedstaaten im Rat vertreten werden, eine gemeinsame Überschrift geben möchte, würde schreiben: „Wie bekommt man mehr Europa für weniger Geld?“ Das ist meiner Ansicht nach einfach nicht möglich. Bei den Debatten im Rat und in den Vorschlägen des britischen Ratsvorsitzes gibt es meines Erachtens zahlreiche Widersprüche.

In der jetzigen Debatte besteht ein erheblicher Widerspruch zwischen den Worten und Ambitionen einerseits sowie andererseits der Tatsache, dass wir für den Gemeinschaftshaushalt nur 2,5 % der öffentlichen Ausgaben in den Mitgliedstaaten bereitstellen.

Zudem legt in dieser Debatte eine Reihe von Mitgliedstaaten besondere Betonung darauf, wie viel Geld sie selbst zum Gemeinschaftshaushalt beisteuern. Die selben Mitgliedstaaten vergessen jedoch, was sie über den Binnenmarkt und die Strukturfonds bekommen, nämlich die Nettobeiträge, denn ein beträchtlicher Anteil des Budgets der Strukturfonds fließt auf unterschiedlichen Wegen, die allen bekannt sind und die ich nicht näher erläutern muss, an diese Mitgliedstaaten zurück.

Gegenstand der Diskussion sind außerdem die Landwirte. Wenn die Gemeinsame Agrarpolitik jemals überarbeitet werden sollte, dann schlage ich dem britischen Ratsvorsitz vor, nicht mit den armen Landwirten im Süden zu beginnen, sondern mit den landwirtschaftlichen Großunternehmern, die den Löwenanteil der Beihilfen erhalten. Voraussetzung dafür ist unser Wille, dass die Gemeinsame Agrarpolitik einen sozialen Inhalt hat.

Jedenfalls möchte ich, als Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten für die Kohäsionspolitik, sagen, dass das Parlament seine Ansichten zum Ausdruck gebracht hat, Ansichten, die einen zuverlässigen Kohäsionshaushalt sowie eine Kohäsionspolitik unterstützen, die nicht zweigleisig fährt und die effizient verfolgt wird. Das Parlament wird hier nicht schweigend zusehen; es ist nicht bereit, jede Übereinkunft des Rates, jeden Beschluss, der in der nächsten Woche gefasst wird, zu unterstützen. Wir sind hier, um bis zum Schluss für die Kohäsionspolitik zu kämpfen, und werden von allen uns zur Verfügung stehenden Rechten Gebrauch machen.

(Beifall)

 
  
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  József Szájer (PPE-DE). – (HU) Vor sechs Monaten habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass am Beginn der notwendigen Veränderungen in der Europäischen Union die Beseitigung der andauernden ungerechtfertigten Diskriminierung der neuen Mitgliedstaaten stehen sollte. Aber wir sollten enttäuscht werden. Jetzt, am Ende des Jahres, sind wir auf unserem Weg aus der europäischen Krise nicht nur stehen geblieben, sondern haben sogar die falsche, die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen. Herr Schulz, der Eisberg befindet sich nicht vor uns, sondern hinter uns. Einmal konnten wir ihm erfolgreich ausweichen. Das Problem ist, dass wir uns jetzt im Rückwärtsgang bewegen. Deshalb wird es letztlich doch zum Schiffbruch kommen. Es muss gesagt werden, dass der Haushaltsvorschlag kein geeignetes Fundament für das gewaltige historische Unterfangen der europäischen Wiedervereinigung ist. Durch ihn wird die Krise Europas nicht abgeschwächt, sondern verschärft; die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden nicht vereint, sondern gespalten. Die neuen Mitgliedstaaten werden nicht unterstützt, sondern gedemütigt. Europa wird nicht wettbewerbsfähiger gemacht, sondern zurückgeworfen.

Dieser Haushaltsvorschlag bremst uns und spaltet uns. Vor einigen Jahren haben die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kopenhagen die vorübergehenden Nachteile und Differenzierungen in der Hoffnung akzeptiert, dass sie mit allen Rechten und ohne Unterschied am siebenjährigen Finanzplan beteiligt sein würden. Jetzt müssen wir feststellen, dass die alten Mitgliedstaaten die Absicht haben, ihre seit langem anstehenden Probleme auf Kosten der neuen Mitgliedstaaten zu lösen. Das ist nicht hinnehmbar, es ist demütigend und unzulässig. Es ist Europas nicht würdig. Die Regierungen müssen ihre Einstellung ändern. Sie sollten dem Beispiel des Europäischen Parlaments folgen! Trotz unserer unterschiedlichen Interessen haben wir uns bereits im Frühjahr auf den Haushaltsplan geeinigt, und in diesem Haus sitzen über 700 Abgeordnete, während es nur 25 Regierungen gibt.

 
  
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  Anders Wijkman (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident! Da meine Redezeit begrenzt ist, möchte ich mich auf die bezüglich der EU-Entwicklungspolitik erzielte Übereinkunft unter der Bezeichnung „Europäischer Konsens“ konzentrieren. Im Unterschied zur Aussprache über den Haushalt und die Führungsmängel in diesem Bereich habe ich bei dieser Übereinkunft und dem Prozess, der ihr vorausging, ein eindeutig positives Gefühl. Der Dialog, der im Herbst zwischen Kommission, Rat und Parlament geführt wurde, war erfreulich und konstruktiv. Ich möchte den Herren Barroso und Alexander für ihre positiven Kommentare heute in diesem Hause danken. Mein Dank gilt ebenso Kommissar Michel und Minister Benn für eine in meinen Augen ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Wie heute bereits ausgeführt wurde, ist die EU insgesamt der weltweit größte Entwicklungshilfegeber. Bisher standen jedoch Effektivität und Qualität der Entwicklungshilfe in keinem Verhältnis zu ihrem Umfang. Die EU-Mitgliedstaaten sind untereinander sowie im Verhältnis zur Kommission schlecht koordiniert, was zu hohen Transaktionskosten, Doppelaufwand sowie erheblichen Problemen für unsere Partnerländer führt. Die neue Entwicklungspolitik, bei der sich ein Teil nun mit der Arbeit der EU und der andere speziell mit der der Kommission beschäftigt, wird einen großen Fortschritt auf diesem Gebiet bedeuten.

Bessere Geberkoordinierung, stärkere Kohärenz und größere Effizienz sind also die Eckpfeiler dieser Politik. Einigkeit haben wir auch darüber erzielt, dass es gilt, die spezifische Rolle der Kommission in der Entwicklungszusammenarbeit zu definieren, was meines Erachtens von großer Bedeutung sein wird.

Was inhaltliche Themen betrifft, genießt der Kampf gegen die Armut auch weiterhin hohe Priorität. Verstärkte Aufmerksamkeit widmen wir auch Demokratie und Menschenrechten, der Bedeutung einer nachhaltigen Nutzung von Naturressourcen, der Rolle der Frauen in der Entwicklungsarbeit usw. Abschließend möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Entwicklungsausschuss für ihre sehr konstruktive Mitarbeit danken.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Diese Aussprachen bereiten mir immer großes Vergnügen. Wie etwa die Debatte von heute Morgen – sie werden mir fehlen! Ob Ihnen die britische Präsidentschaft fehlen wird, ist nun vielleicht eine ganz andere Sache, wenn ich an die Kommentare denke, die ich mir während der letzten anderthalb Stunden angehört habe!

Ich werde nicht auf jeden einzelnen Punkt oder Vorwurf eingehen können, der mir in den zurückliegenden Stunden vorgetragen wurde, aber ich will mich doch bemühen, auf einige spezielle Dinge zu antworten, die die Abgeordneten mir gegenüber angesprochen haben.

Herr Poettering begann die Aussprache mit einem meiner Meinung nach recht unwürdigen Vorwurf, dass nämlich ich, und die Präsidentschaft, früher aufstehen sollten. Wenn 4.30 Uhr morgens als zu spät angesehen wird, dann bitte ich das Hohe Haus unbedingt um Entschuldigung! Doch ganz im Ernst: In den vergangenen 24 Stunden bin ich nicht nur – wie zu erwarten wäre – mit unserem Premierminister, unserem Finanzminister und unserem Außenminister zur Vorbereitung unserer überarbeiteten Vorschläge zusammengetroffen, sondern auch mit den Londoner Missionsleitern aller übrigen 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ich werde also sehr gern darüber sprechen, wie lange wir abends arbeiten und wie zeitig wir morgens aufstehen, weil wir versuchen, an diesem Wochenende den Abschluss zu erreichen, den wir als notwendig für die Zukunft Europas ansehen.

Was nun die Frage angeht, die Sie, Herr Präsident, aufgeworfen haben, so kann ich Ihnen versichern, dass es nicht unhöflich gemeint war oder jetzt ist, wenn es um den Zeitpunkt der Vorlage der überarbeiteten Vorschläge durch die europäische Präsidentschaft im weiteren Tagesverlauf geht, nicht zuletzt in Anbetracht der Zeitplanung dieser wichtigen Aussprache.

Erstens werden dies keine völlig neuen, sondern einfach revidierte Vorschläge sein. Die Grundsätze dafür habe ich in meinen einführenden Worten erläutert. Zweitens wurde der Vorwurf laut, unser Premierminister stehe aus irgendeinem Grund für die Überprüfung des zweiten Verhandlungskorbs nicht zur Verfügung. Unser Premierminister wird morgen nach Straßburg kommen, um weitere Beratungen mit der Konferenz der Präsidenten zu führen. Drittens möchte ich zu der Kritik, die im Verlauf dieser Aussprache an der britischen Präsidentschaft vorgebracht wurde, mit allem Respekt erwidern, dass, wie Herr Titley großzügigerweise eingeräumt hat, die Abgeordneten sicher keinen Anlass haben, die Arbeit der Präsidentschaft mit diesem Parlament zu kritisieren. Mein Besuch heute ist einer von mehr als 80 Besuchen britischer Minister während der britischen Präsidentschaft.

Herr Schulz war so mutig, sich vor diesem Hohen Hause zu unserer Freundschaft zu bekennen, also möchte ich seinen Ruf noch weiter ruinieren und hinzufügen, dass ich ihn mag und bewundere. Ich möchte die Freimütigkeit erwidern, mit der er zu mir direkt gesprochen hat. Herr Schulz, Sie haben überlegt, ob ein reduzierter Anstieg noch ein Anstieg sei, und etwas erwähnt, das Sie „neue Mathematik“ nannten. Ich möchte klarstellen, dass bei den Vorschlägen sowohl der Kommission als auch der luxemburgischen Präsidentschaft ein unfundiertes Angebot gar kein Angebot ist. Wir brauchen einen Abschluss, der nicht nur von denen getragen wird, die das Geld ausgeben, sondern auch von denen, die das Geld beisteuern.

Was nun die „Titanic“ betrifft, so gestehe ich ein, dass der Versuch, eine Einigung von 25 Mitgliedstaaten dieser Union zustande zu bringen, eine „titanische“ Aufgabe darstellt, die aber sicher mit einer Einigung statt einer Tragödie enden wird. In einigen Tagen werden wir es alle wissen.

An Herrn Watson, der gesagt hat, kein Abschluss sei besser als ein schlechter Abschluss: In diesem speziellen Punkt stimme ich Ihnen sicher grundsätzlich zu. Nun bewundere ich zwar seine Belesenheit, aber seine Kritik daran, wie Haushaltsführung funktionieren sollte, hat mich doch daran erinnert, dass das vielleicht der Grund ist, warum die Liberalen im Vereinigten Königreich jetzt seit 1929 nicht mehr an der Macht sind.

Herr Cohn-Bendit sprach von einem Erfolgsvakuum während der britischen Präsidentschaft. Vielleicht hat er absichtlich die Entwicklungsagenda ignoriert, die etliche Abgeordnete doch in der heutigen Aussprache angeführt haben. Außerdem bin ich eingedenk seiner Sorge um die Umwelt überrascht, dass er nicht der Arbeit von Margaret Beckett Anerkennung zollt, die erst letzte Woche in Montreal im Namen der Europäischen Union auf einer meines Erachtens enorm wichtigen Konferenz zur Klimaänderung beharrlich um eine Vereinbarung gerungen hat.

Herr Farage hat zu Beginn seines Redebeitrags die Beamten in meinem Außenministerium beschuldigt, sowohl fähig als auch „verräterisch“ zu sein. Ich war kurz davor, sie sofort zu verteidigen und den Vorwurf zurückzuweisen, als einer von ihnen mich bat zu sagen: Ja, das ist völlig richtig! Wir hatten in Herrn Farages Rede den Geist der vergangenen Weihnacht und den von Robin Hood, wie er mit dem Sheriff von Nottingham zusammenstößt. Ich will es dabei belassen, dass das Netteste, was mir zu dieser besonderen Rede einfällt, ist, dass sie nicht allzu überzeugend war, sondern selbst eher märchenhafte Züge angenommen hat.

Herr Kirkhope, der das Plenum inzwischen verlassen hat, vielleicht als Zeichen der Missachtung der Präsidentschaft – ich frage mich, ob er wieder ins Bett gegangen ist anstatt sich daraus zu erheben –, hat vielleicht einen seiner letzten Auftritte für die PPE in diesem Hohen Hause gehabt. So eine Art Schwanengesang, bevor er durch den neuen Chef der Konservativen Partei wieder zur Bedeutungslosigkeit verdammt ist. Er deutete an, die Präsidentschaft könne sich sein Honorar nicht leisten, sollte er uns vertreten. Ich weiß ja nicht, welchen Stundensatz der derzeitige Chef der Konservativen Partei im Europäischen Parlament verlangt, aber ich hoffe wirklich, er ist nicht so hoch, bei der Rede, die wir heute Morgen gehört haben!

(Beifall von links)

Herr Voggenhuber hat sich nicht zurückgehalten und uns beschuldigt, wir würden zum jetzigen Zeitpunkt in unserer Präsidentschaft vor dem Scherbengericht stehen. Er fügte noch hinzu, die Vorschläge unserer Präsidentschaft seien von nationalem Egoismus geprägt. Das ist ein ernster Vorwurf, der meines Erachtens eine ernste Antwort verdient. Es besteht aus meiner Sicht überhaupt kein Zweifel, dass, hätte sich die britische Präsidentschaft zu nationalem Egoismus hinreißen lassen, es für das Vereinigte Königreich und die britische Regierung innenpolitisch wesentlich einfacher gewesen wäre, einen Weg einzuschlagen, bei dem man sich weiter für sofortige und grundlegende Veränderungen eingesetzt hätte, beispielsweise bei der Gemeinsamen Agrarpolitik und dem allgemeineren Haushalt der Europäischen Union.

Es ist viel schwieriger gewesen, unabhängig von unserem nach wie vor bestehenden Wunsch nach tiefer greifenden Veränderungen in der Union, darauf hinzuweisen, dass man sich eindeutig über die dringende Notwendigkeit im Klaren sein muss, die Mittel für die Finanzierung der Erweiterung zu finden, und das erklärt die Basis für die Vorschläge, die wir zuerst in der vergangenen Woche vorgelegt haben, und der überarbeiteten Vorschläge, die wir heute später noch vorlegen werden.

Frau de Brún sprach von der Notwendigkeit, weiter an der Festigung des Friedensprozesses in Nordirland zu arbeiten, und bei diesem speziellen Punkt habe ich ihr mit Blick auf die Vorschläge, die wir wiederum unterbreiten werden, sehr aufmerksam zugehört.

Abschließend möchte ich noch kurz auf das Thema Transparenz eingehen, das von Herrn Titley zur Sprache gebracht wurde. Ich wurde gebeten, die Abgeordneten über die Fortschritte während der Präsidentschaft zu unterrichten. Ich kann Ihnen versichern, dass wir, nicht zuletzt aufgrund der in diesem Parlament geäußerten nachdrücklichen Standpunkte, weiterhin bemüht sind, die Transparenz des Rates zu verbessern. Wir haben im letzten Monat ein Optionspapier vorgelegt. Es gibt Vorschläge, die jetzt sowohl in Coreper I als auch Coreper II beraten werden, und wir hoffen nach wie vor, dass der Rat in diesem Monat Schlussfolgerungen zu diesem wichtigen Thema Transparenz annehmen wird.

Die meisten Abgeordneten haben sich in ihren Redebeiträgen jedoch mit dem wichtigen Problem der künftigen Finanzierung beschäftigt. Diejenigen, die unsere Vorschläge kritisieren, sollten – wenn auch kurz – einmal innehalten, um darüber nachzudenken, was wir alle, aber besonders die neuen Mitgliedstaaten, die zahlreiche Abgeordnete erwähnt haben, verlieren könnten. Ich möchte nur für einen Moment als britischer Minister und nicht allein im Namen der Präsidentschaft sprechen und betonen, dass wir willens sind, unseren gerechten Anteil am Haushalt zu zahlen, aber nicht mehr als unseren gerechten Anteil. Noch im Juni wurden wir aufgefordert, einen Nettobeitrag von zusätzlich mindestens 20 Milliarden Euro über die 50 Milliarden Euro hinaus zu leisten, die wir schon zahlen sollten, oder anders gesagt, einen Nettobeitrag zu leisten, der bezogen auf das Bruttonationaleinkommen ein Drittel höher war als der von Frankreich.

Um es also an dieser Stelle glasklar zu sagen: Das war damals nicht gerecht, und das ist es auch heute nicht. Wir haben das damals nicht hingenommen und wir werden es diese Woche oder auch nächstes Jahr nicht hinnehmen. Vielmehr wollen wir jetzt zum ersten Mal in 30 Jahren als Mitglied der Europäischen Union – 30 Jahre, in denen wir immer ein Nettozahler für die Union gewesen sind – und nach Jahren, in denen wir wesentlich mehr gezahlt haben als Länder mit einem etwa gleichen Wohlstandsniveau, einen Beitrag leisten, der in etwa dem anderer Länder vergleichbarer Größe, wie Frankreich und Italien, entspricht. Das ist unserer Meinung nach einleuchtend und wirklich gerecht.

Andere sind in dieser wichtigen Aussprache - zumindest kurz – auf das andere große Ereignis in dieser Woche eingegangen: die WTO-Ministerkonferenz, die zur Stunde in Hongkong stattfindet. Ein global orientiertes Europa nimmt auch seine Verantwortung im Kampf gegen globale Armut wahr, und ich möchte noch einmal den zahlreichen Abgeordneten, die uns heute Morgen darauf aufmerksam gemacht haben, die ihnen gebührende Anerkennung zollen.

Nachdem die Union zuvor in diesem Jahr beschlossen hat, die Höhe der Entwicklungshilfe bis 2010 effektiv zu verdoppeln, muss sie jetzt das Heft in die Hand nehmen, um einen wahrhaft ehrgeizigen Abschluss der derzeitigen WTO-Handelsrunde zu gewährleisten. Wir besitzen das Potential, ein gerechteres Handelssystem zu schaffen, das es Hunderten Millionen ermöglichen wird, selbst einen Weg aus der Armut zu finden. Das ist kein Nullsummenspiel. Ein gerechteres globales Handelssystem kann auch als Ansporn für die Reformen wirken, die Europa braucht, wenn es seine Wettbewerbsfähigkeit steigern und seine Versprechungen zur sozialen Gerechtigkeit erfüllen will. Wir brauchen deshalb ein Ergebnis für die Runde, ob nun in Hongkong oder erst in den Monaten und Jahren danach, das gut für die Armen in der Welt und gut für die Arbeitsplätze in Europa ist.

Zum Abschluss meines Beitrags zur heutigen Aussprache möchte ich allerdings noch einmal zum Juli zurückkehren, als wir die Präsidentschaft übernommen haben. Viele Abgeordnete haben auf die Rede verwiesen, die unser Premierminister seinerzeit gehalten hat. Doch wir sollten uns auch an die Rahmenbedingungen für diese Rede erinnern, die ja nun einmal kurz nach der zweifachen Ablehnung der europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gehalten wurde.

Es ist viel über den genauen Stellenwert dieser beiden Abstimmungen diskutiert worden. Was hat denn möglicherweise beim Verfassungsentwurf selbst nicht gestimmt? Was haben uns die Bürger Europas darüber mitgeteilt, wie sie diese Europäische Union geführt sehen wollen? Ich würde dem Redner zustimmen, der gesagt hat, dass das, was wir im Juni erlebt haben, eine Ablehnung nicht einfach des Textes, sondern des Kontextes war. Die Menschen in Frankreich und in den Niederlanden hatten keine tief sitzenden Einwände gegen einen bestimmten Absatz oder Artikel des Verfassungsentwurfs. Die Grundfrage, die uns noch heute und bei diesem Europäischen Rat beschäftigen sollte und die uns diese europäischen Bürger gefragt haben, lautet doch vielmehr: Was hat die Europäische Union für sie geleistet? Sie waren sich nicht hinreichend sicher über den zusätzlichen Nutzen für ihr Leben. Sie wussten nicht genug über die Entscheidungen, die getroffen wurden, und sie hatten nicht das Vertrauen in Europas Politiker, dass diese den richtigen Kurs steuern. Die Menschen waren sich unsicher über die grundlegenderen Kräfte des globalen Wandels, über die wirtschaftlichen Herausforderungen für Europa und was sie für sie und ihre Familien bedeuten könnten. Wer kann es ihnen verdenken, wenn heutzutage einer von zehn Europäern ohne Arbeit ist, wenn einer von zwanzig langzeitarbeitslos ist?

Es ist die Pflicht derer, die an den Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit glauben, zu fragen, wie die Europäische Union zur Bewältigung dieser Herausforderung beitragen kann. Die Antwort auf die begründeten Sorgen der Menschen in Bezug auf den Wandel ist, meine ich, nicht, sich nach innen zu wenden, sich in eine Politik der Ängste und dann auch eine protektionistische Wirtschaft zurückzuziehen. Dieser Weg bietet keine Lösung und meines Erachtens auch keine Hoffnung. Wenn wir in der heutigen Welt bestehen wollen, müssen wir uns mit Optimismus und Entschlossenheit nach außen wenden und ein global orientiertes Europa werden. Das wird unsere Triebfeder in den vor uns liegenden Tagen sein.

Ich kann Ihnen erneut versichern, dass ich die Äußerungen, die ich während der Aussprache heute Morgen gehört habe, an unseren Premierminister und die anderen Mitglieder unserer Regierung vor seinem morgigen Besuch hier in Straßburg weiterreichen werde. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in den vor uns liegenden kritischen Tagen und Stunden unser Bestes tun werden.

(Beifall)

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (PT) Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! In dieser meiner letzten Wortmeldung möchte ich drei Punkte ansprechen.

Zunächst möchte ich etwas zu dem sehr wichtigen Thema Entwicklung und insbesondere zu der Einigung sagen, die sich im Rat in Sachen Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe der EU abzeichnet. Dann will ich versuchen, ein Fazit dieser Aussprache zu ziehen, und mich im Anschluss an die britische Präsidentschaft direkt wenden.

Zum Punkt Entwicklung würde ich gern etwas richtig stellen, was Herr Martinez Martinez gesagt hat. In meiner ersten Rede habe ich mehr als deutlich erklärt, dass ich sehr stolz bin auf den Beitrag der Kommission zum Konsens im Bereich Entwicklungshilfepolitik, der ja zwischen Kommission, Parlament und Rat eindeutig besteht. Ich bin sogar noch weiter gegangen und habe gesagt, dass die Kommission ihrer Aufgabe gerecht zu werden gedenkt und prüfen wird, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen bei der Entwicklungshilfe nachkommen, worüber sie die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten wird.

Deshalb möchte ich kategorisch feststellen, dass wir uns einer ehrgeizigen Entwicklungshilfepolitik verschrieben haben, dass die Kommission die Verantwortung für die Umsetzung dieser Politik trägt und dass wir mit dem Parlament und dem Rat weiterhin in einer Weise zusammenarbeiten möchten, dass die EU auf der internationalen Bühne weiterhin die führende Rolle spielt, indem sie für die Länder Hilfe bereitstellt, die unserer Solidarität am dringendsten bedürfen.

(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hinter den scharfen Worten, die von den Rednern in dieser Sitzung geäußert wurden, hat sich in Wirklichkeit ein starkes Gefühl der Beunruhigung am Vorabend eines Ereignisses von außerordentlicher Bedeutung für die Union gezeigt.

Einer Beunruhigung aufgrund mangelnder Ambition, die die notwendige Modernisierung unserer Wirtschaften erschweren würde.

 
  
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  Präsident. Kollegen, bitte bewahren Sie Ruhe. Unsere Aussprache ist noch nicht vorbei.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (EN) Herr Präsident, bei allem gebührenden Respekt, das passiert jedes Mal, wenn ich eine Aussprache zusammenfasse! Es ist besser, Abgeordnete kommen herein als dass sie hinausgehen, wenn ich anfange zu sprechen, aber ich würde doch gern anregen, dass es vielleicht eine gute Idee wäre, wenn man in Zukunft eine andere Regelung findet, um Störungen bei Aussprachen zu vermeiden, die der Abstimmung direkt vorausgehen.

(FR) Ich werde jetzt fortfahren, doch wäre es meiner Meinung nach wichtig, sich mit dieser Frage zu befassen, denn dabei geht es auch um die Achtung vor unseren Institutionen. Ich habe bereits in aller Achtung, die ich Ihnen schulde, gesagt, wenn der Präsident einer anderen Institution das Wort vor diesem Plenum ergreift, dann hat er das Recht, in Ruhe angehört zu werden.

(Beifall)

(In Beantwortung eines Zwischenrufs von Herrn Schulz)

Ja, Herr Schulz, Sie haben Recht, „nicht in Ruhe angehört zu werden“, sondern aufmerksam, mit der gleichen Aufmerksamkeit, die ich Ihnen allen entgegengebracht habe, meine Damen und Herren.

Ich möchte Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dass ich hier während der gesamten Aussprache an diesem Vormittag eine sehr tief gehende Beunruhigung verspürt habe, und ich bin sicher, dass Herr Alexander seine Regierung und die Präsidentschaft über diese Beunruhigung unterrichten wird, die von faktisch allen politischen Kräften des Parlaments zum Ausdruck gebracht wird. Sie betrifft die mangelnde Ambition, die die Modernisierung unserer Wirtschaften erschweren könnte; sie betrifft die Gefahr der Entstehung eines Europas der zwei Geschwindigkeiten, eines gespaltenen Europas. Sie bezieht sich ferner auf die Fähigkeit Europas, sich mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten, um den Kampf im Zusammenhang mit der Globalisierung und damit den Kampf um Beschäftigung und Wohlstand der europäischen Bürger zu gewinnen. Wie Sie wissen, teilen ich und auch die Kommission diese Beunruhigung, und ich werde sie morgen in aller Deutlichkeit vor dem Europäischen Rat darlegen.

Doch die Würfel sind noch nicht gefallen, und es wird die Zeit kommen, wo Bilanz gezogen wird. Morgen müssen wir ein einziges Ziel verfolgen: zu einer Vereinbarung zu gelangen. Natürlich nicht zu irgendeiner Vereinbarung, sondern zu einer, die wirkliche Perspektiven eröffnet, und zwar nicht nur in finanzieller, sondern auch in politischer Hinsicht mit Blick auf die europäische Integration. Eine Vereinbarung, die den Weg für konstruktive Verhandlungen mit Ihrem Parlament und für den Abschluss einer guten interinstitutionellen Vereinbarung eröffnet, denn – wie wohl nicht betont zu werden braucht – hierfür ist die Zustimmung der drei Organe erforderlich. Kurz gesagt, eine Vereinbarung, die unser Verantwortungsgefühl gegenüber den Bürgern und gegenüber Europa zum Ausdruck bringt und die den Bürgerinnen und Bürgern Grund gibt, an dieses Europa zu glauben, das sie in ihrer Mehrheit weiterhin wünschen.

(EN) Ich wende mich nun an die britische Präsidentschaft in aller gebührenden Hochachtung, Freundschaft und Offenheit.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen dazu gratulieren, was Sie während dieser Aussprache erreicht haben: Herrn Schulz dazu zu bringen, so gut Englisch zu sprechen, ist eine echte Leistung der britischen Präsidentschaft.

(Beifall)

Allerdings hoffe ich doch, dass dies nicht der Höhepunkt der britischen Präsidentschaft sein wird ...

(Heiterkeit)

und dass wir im Rat morgen und danach einen wichtigen Erfolg erringen werden. Wir erhoffen uns wirklich mehr.

Wie ist das zu schaffen? Das ist eben das Problem. Berührt es denn die britische Präsidentschaft nicht, wenn die überwältigende Mehrheit dieses Hohen Hauses und der großen Fraktionen Ihren Vorschlag einhellig ablehnt?

(Beifall)

Gilt der Ratspräsidentschaft die Meinung dieses Hohen Hauses und der Abgeordneten, die von unseren Bürgern direkt gewählt wurden, gar nichts oder so wenig? Ich hoffe, die Schlussfolgerungen dieser Aussprache sind wichtig für Ihre endgültige Verhandlungsposition im Rat. Lässt es denn die britische Präsidentschaft ebenfalls kalt, dass die stärksten Befürworter Ihres Vorschlags in diesem Parlament diejenigen sind, die eine engstirnige, nationalistische, rückwärts gewandte Vision von Europa haben?

(Lebhafter Beifall)

Ist es denn nicht merkwürdig, dass da so ein Widerspruch zwischen der nach vorn gewandten, modernen, offenen, wettbewerbsfähigen Auffassung von Herrn Blair zu Europa und dem fehlenden Ehrgeiz der britischen Präsidentschaft bei der finanziellen Absicherung besteht?

(Beifall)

In aller gebührenden Hochachtung, Offenheit und Freundschaft sage ich also der Ratspräsidentschaft, dass wir diese fehlende Verbindung zwischen den Politikzielen in den Bereichen Energie, Sicherheit, Einwanderung, Forschung und Hochschulen, die von der Präsidentschaft unterstützt werden – und in Hampton Court so gut zum Ausdruck gebracht wurden – und dem Widerstand, die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Mittel bereitzustellen, vermeiden müssen.

Wir müssen den Mut haben, dies der gesamten Öffentlichkeit in Europa – natürlich auch der britischen Öffentlichkeit – zu erklären. Wenn wir ein erweitertes Europa wollen, brauchen wir Investitionen. Wenn wir ein modernes, reformorientiertes, wettbewerbsfähiges Europa wollen, brauchen wir Investitionen. Wenn wir ein für den globalen Handel offenes Europa wollen, brauchen wir Investitionen. Ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen, dass mir das Sorgen bereitet.

Herr Ratspräsident, Sie haben die Welthandelsgespräche erwähnt. Wenn wir nun keinen guten Abschluss im Europäischen Rat erreichen, dann könnte das meiner Meinung nach wirklich die Ziele für die WTO-Gespräche untergraben. Warum? Um ganz offen zu sein: In der Europäischen Union herrschen unterschiedliche Meinungen über die Welthandelsgespräche. Die einen sind eher dafür und vertreten eine positive Haltung zum Handel, und die anderen sind eher „vorsichtig“ bzw. dagegen. Einige der weniger entwickelten Regionen Europas und die Länder mit einigen strukturbedingten Problemen werden doch keine offenen, ehrgeizigen Welthandelsgespräche unterstützen, wenn nicht erheblich in die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder investiert wird.

(Beifall)

Ich will, dass die britische Präsidentschaft, die Mitgliedstaaten und der Rat strategisch denken, also nicht nur vom buchhalterischen, sondern auch vom politischen Standpunkt aus, und darüber nachdenken, ob kein Abschluss oder ein schlechter Abschluss zum Haushalt nicht dazu führt, dass einige grundlegende strategische Zielsetzungen – wie etwa die Welthandelsgespräche, ein offenes Europa und ein erweitertes Europa – in Gefahr geraten. Wir hören doch schon, wie man sagen wird, dass bei diesem Anspruch an die Finanzielle Vorausschau kein Platz für künftige Erweiterungen der Europäischen Union ist.

Deshalb hat das Thema, das wir morgen beraten werden, so große Bedeutung. Es geht ja nicht nur um die Finanzielle Vorausschau. Es geht um den Haushalt, aber es ist nicht nur das. Es ist diese Vision, die wir von Europa haben: ob man sich nun ein ehrgeiziges und reformorientiertes Europa, ein erweitertes Europa oder ein Mini-Europa vorstellt - ein Europa, das die Ziele, die seine Bürger wollen, nicht erfüllt.

(Lebhafter Beifall)

Zum britischen Rabatt muss man deutlich sagen, dass wir den britischen Standpunkt verstehen. Herr Blair sagte, der Rabatt sei eine Anomalie. Gleichzeitig sagte er aber auch, er sei bereit, über den Rabatt ganz allgemein zu sprechen, wenn man die Reform des Haushalts diskutiert. Deshalb halte ich es für so wichtig, dass wir eine echte Diskussion über die Zukunft des Haushalts führen, ohne Tabus, ohne Ausnahmen, einschließlich der Ausgaben und Ressourcen. Unsere Debatten und die Vorschläge der einzelnen Mitgliedstaaten betreffen nicht das reine Bestehen des Rabatts. Das Problem ist die Höhe der Steigerung des Rabatts. Soll der Britenrabatt um 60 % zu Lasten der ärmsten Mitglieder der Union angehoben werden? Ich denke nicht, das ist nicht gerecht.

(Beifall)

Es ist meine Pflicht und die Pflicht der Kommission, das allgemeine Interesse Europas zu vertreten, insbesondere die Mitgliedstaaten, die unserer Union gerade erst beigetreten sind. Sie wollen die Solidarität der Europäischen Union. Wenn die europäischen Organe keine Signale der Solidarität an die neuen Mitgliedstaaten senden, dann könnten diese versucht sein zu denken, die Europäische Union, der sie beigetreten sind, sei nicht die solidarische Europäische Union, um deren Errichtung wir uns täglich bemühen.

(Beifall)

Ich glaube, ein Abschluss ist möglich. Schwierig, aber möglich. Ich möchte nur noch einmal die aus meiner Sicht notwendigen Mindestvoraussetzungen für einen Abschluss nennen, den auch die Kommission und das Parlament akzeptieren können, denn das Parlament wird da auch ein Wort mitreden. Der erste Punkt ist ein höheres Ausgabenniveau. Der zweite Punkt ist ein unter dem Aspekt der Solidarität gerechterer Abschluss für die neuen Mitgliedstaaten, der ihnen Gelegenheit gibt zu zeigen, ob sie das Geld wirklich ausgeben können, indem man nämlich nicht davon ausgeht, dass sie nicht in der Lage seien, in ihre eigene Entwicklung zu investieren. Der dritte Punkt ist die Anpassung des britischen Rabatts an die Bedingungen der Erweiterung. Mehr verlangt die Kommission nicht, und das halten wir für fair und vernünftig. Nach allen Kontakten, die wir mit allen Mitgliedstaaten hatten, sind wir der Meinung, dass dies annehmbar ist. Eine vierte Voraussetzung ist eine echte Überprüfungsklausel, die es Kommission, Parlament und Rat ermöglicht, den Haushaltsplan rechtzeitig zu prüfen. Es stimmt, wir haben ein Problem mit dem Haushalt. Aber wir sollten uns davon nicht lähmen lassen; wir sollten den Haushalt für die nächsten sieben Jahre annehmen, uns aber gleichzeitig Zeit geben, ihn bei den Ausgaben und Ressourcen nachzuprüfen. Wir sollten eine wirkliche Debatte darüber führen, was wir von den europäischen Organen wollen, was wir in punkto Wettbewerbsfähigkeit wollen, was wir in punkto Solidarität wollen. Es sollte eine echte Überprüfungsklausel sein, nicht nur eine, die den Anschein erweckt, damit wir in Europa eine wirkliche Debatte über das Instrumentarium zur Verwirklichung unserer Ziele führen.

Abschließend halte ich es für wichtig, dass der Rat zumindest einige, wenn nicht alle sehr guten Vorschläge des Parlaments zur Flexibilität aufgreift, zum Beispiel den Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, ein typisches Flexibilitätsinstrument, und andere einträgliche Vorschläge des Parlaments für die neue interinstitutionelle Vereinbarung. Wenn wir über den Haushalt beraten, wird es nur fair sein, die Vorschläge aufzugreifen, die in sehr verantwortungsbewusster Weise in der Aussprache hier im Parlament eingebracht wurden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, wenn sich bei den Punkten, die ich jetzt aufgezählt habe, wirklich etwas bewegt, dann halte ich einen Abschluss für möglich und notwendig. Ich weiß, es ist schwierig und wird von allen Mitgliedern des Rates und allen anwesenden Staats- und Regierungschefs ein ausgesprochen staatsmännisches Verhalten verlangen.

Ich halte diesen Abschluss für wichtig. Es ist meine Pflicht und die Pflicht der Kommission, das allgemeine Interesse der Europäische Union zu schützen. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir morgen und übermorgen im Europäischen Rat diese Vision eines Europa vortragen werden, das ehrgeizig ist, und von Europäern, die den Zielen der Solidarität verpflichtet sind. Denn ohne Solidarität gibt es keine Union.

(Lebhafter und anhaltender Beifall)

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Herr Barroso. Ich habe gerade die Sacharow-Preisträger empfangen, aber der Beifall für Herrn Barroso war so stürmisch, dass ich mich verpflichtet fühlte, in den Plenarsaal zu eilen, um zu sehen, was hier vorging, da es nicht üblich ist, dass Herr Barroso so lebhaften und anhaltenden Beifall erhält.

Sie wissen, dass morgen, wenn es keine Änderungen im Programm gibt, Herr Blair, der Ratspräsident, nach Straßburg kommt, um auf der Konferenz der Präsidenten seinen Vorschlag an den Rat zu erläutern, den der Minister, der den britischen Vorsitz vertritt, heute nicht erläutern konnte oder wollte.

Die Fraktionen und auch Sie, Herr Barroso, haben sich sehr klar geäußert. Ich möchte Ihnen nur eine Warnung auf den Weg geben: Wir dürfen die Worte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was unannehmbar ist, darf nicht akzeptiert werden, weil andernfalls etwas, das heute für unannehmbar erklärt und morgen angenommen wird, den Beifall in Buhrufe verwandeln könnte.

(Beifall)

Die Linie zwischen dem Annehmbaren und dem Unannehmbaren darf nicht so dünn sein. Die Aussprache ist damit geschlossen, und ich danke allen, die sich daran beteiligt haben.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Die Präsidentschaft hat die undankbare Aufgabe, im Rat eine Einigung zur Finanziellen Vorausschau zu erzielen. Sie muss die sechs Länder, die die EU-Ausgaben bei 1 % des BIP deckeln wollen, mit denen unter einen Hut bringen, die einen wesentlich größeren Haushalt wollen. Sie muss mit Herrn Chirac umgehen, der alle Agrarausgaben absichern will, von denen seinen Land weit mehr als die meisten anderen profitiert. Er muss auch mit den Erwartungen der neuen Mitgliedstaaten und langjähriger Mitglieder umgehen, die ihre Privilegien sichern möchten, wie etwa Spanien, das ein größerer Nettoempfänger bleiben will als die viel ärmeren mitteleuropäischen Länder, und Luxemburg, das pro Kopf gemessen sowohl der reichste Mitgliedstaat als auch der größte Nettoempfänger ist. Er muss mit all denen umgehen, die meinen, die Kürzung des britischen Rabatts sei ein – für sie! – kostenloser Weg zur Erhöhung der Ressourcen, obwohl doch sogar mit dem Rabatt Großbritanniens Nettobeitrag viel höher ist als der von Frankreich und Italien.

Ich wünsche der Präsidentschaft alles Gute für das Erreichen einer Einigung, die dann dem Rat als Verhandlungsposition bei den endgültigen Verhandlungen mit dem Parlament dienen wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL). (PT) Der Vorlauf zu diesem Rat zeigt nur, wie ernst unsere Probleme in der EU sind, er ist ein Zeichen der Krise als Folge der zunehmend neoliberalen Politik, die den Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzkonzerne in den mächtigsten Ländern Vorschub leistet.

Die wohlhabendsten Länder zeigen sich immer weniger solidarisch; die Grundsätze des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Vertrag werden in jeder Hinsicht mit Füßen getreten, die jüngsten Erweiterungsrunden sind ohne neue finanzielle Ressourcen erfolgt. Und die Lage dürfte sich weiter zuspitzen, da die britische Präsidentschaft nun noch mehr Kürzungen für die neuen Mitgliedstaaten und für Kohäsionsländer wie Portugal vorschlägt.

Das große Elend in der Europäischen Union ist die Haushaltskrise; die monetaristischen Konzepte der Europäischen Zentralbank und der Stabilitäts- und Wachstumspakt machen dieses Elend nur noch schlimmer. Außerdem wird sich das Problem mit den Kürzungen im Gemeinschaftshaushalt nur noch mehr verschärfen.

Trotz alledem werden Versuche unternommen, Prioritäten wieder aufzugreifen, die in der – doch bereits abgelehnten – so genannten europäischen Verfassung enthalten waren, wie etwa die Militarisierung der EU, die so genannte innere Sicherheit, die Einwanderungskontrolle und die Wettbewerbspolitik. Das Ergebnis davon wird sein, dass finanzielle Ressourcen dazu benutzt werden, den wirtschaftlich am weitesten entwickelten Ländern und den Wirtschafts- und Finanzgruppen in diesen Ländern über die Runden zu helfen, und zwar auf Kosten der sozialen Bedürfnisse, der Umwelt, des Zusammenhalts und der Entwicklungshilfe.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL). (PT) Der Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 steht im Mittelpunkt der Tagung des Europäischen Rates. Doch er ist nicht der einzige „Punkt auf der Tagesordnung“; auch die Liberalisierung von Dienstleistungen und der so genannte „Kampf gegen den Terrorismus“ stehen darauf.

Nachdem die britische Präsidentschaft die Interessen der wirtschaftlich am weitesten entwickelten EU-Länder in den Vordergrund gestellt hatte, indem sie den Vorschlag unterbreitete, die Barriere noch weiter zu senken und die zwangsläufig damit verbundenen Widersprüche zu ignorieren, wuchs der Druck, so rasch wie möglich zu einer Einigung zu kommen.

UNICE (der europäische Arbeitgeberverband) hat erklärt, eine Einigung sei im Grunde schon erreicht worden. Mit der Warnung vor der Gefahr, dass die EU an „Glaubwürdigkeit“ verlieren könnte, legte er seine Wunschliste vor: eine Vereinbarung zur Finanziellen Vorausschau, in der festgehalten ist, dass dies „im Interesse der Verwirklichung der Lissabonner Agenda“ liege; die unverzügliche Errichtung des Binnenmarktes für Dienstleistungen (es lässt doch tief blicken, wenn UNICE bei seiner Rechtfertigung der Liberalisierung von Dienstleistungen - begründet mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs – den Standpunkt vertritt, dies sei ein „wesentliches Element der Lissabonner Strategie“ und ein „Erfordernis der Verträge“, und uns dann weiszumachen versucht, die so genannte Europäische Verfassung habe damit nichts zu tun...); und die Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Siehe da - die EU unverhüllt!

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Es stimmt mich als stolzen schottischen Europäer traurig, dass das Vereinigte Königreich während der Präsidentschaft Schottland so schlecht repräsentiert hat, und alles, was ich in dieser Aussprache gehört habe, bestätigt meine Auffassung, dass das Vereinigte Königreich durch seine starre Haltung zum Haushalt in unserem Namen Freunde und Einfluss verloren hat. Die heute verkündeten Vorschläge sind ein Verrat an Schottland und auch ein Verrat an Europa. Sie werden ganz ohne Zweifel von anderen Mitgliedstaaten gänzlich abgelehnt werden, und mit elf der Staaten, die kleiner sind als Schottland, bin ich mehr denn je überzeugt, dass es keinen Ersatz für Unabhängigkeit in Europa gibt.

 

7. Begrüßung
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  Der Präsident. Ich möchte jetzt eine Delegation des Zentralamerikanischen Parlaments begrüßen, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat.

(Lebhafter Beifall)

Ich möchte auch ihrem Leiter, Herrn Julio Palacios, zu seiner Wahl zum Präsidenten dieser Institution gratulieren, die aus den Esquipulas-Abkommen hervorgegangen ist, mit denen die jahrelangen Bürgerkriege in mehreren zentralamerikanischen Ländern beendet wurden. Glückwunsch, Herr Präsident.

 

8. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

9. Vorratsspeicherung von Daten bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Alexander Nuno Alvaro (ALDE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Es ist wohl der falsche Zeitpunkt, um noch detailliert auf die Inhalte des vorliegenden Vorschlags einzugehen. Lassen Sie mich aber bitte sagen, dass ich Hunderte von Mails, und zwar keine Serienbriefe, sondern individuelle Mails, und 58 000 verifizierte Unterschriften von Bürgern aus ganz Europa erhalten habe, die ihre größten Bedenken zum Ausdruck bringen. Das ist die viel zitierte Öffentlichkeit, die sich so sehr nach der Vorratsdatenspeicherung sehnt!

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat diese Bedenken ernst genommen und mit seinen Änderungsanträgen ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit erreicht. Der aufgebaute Zeitdruck rechtfertigt allerdings nicht die Art und Weise, wie hier teilweise versucht wird vorzugehen. Wenn dieses Projekt für die Bürger Europas wichtig ist und nicht nur ein Gefallen an die britische Ratspräsidentschaft sein soll, dann sollten wir besonnen vorgehen. Andernfalls schaffen wir ein Präjudiz, dass der Rat dem Parlament nur zurufen muss: „Spring!“, und wir rufen zurück: „Wie hoch?“ Unter großem Druck lässt sich so manches erreichen. In Jahrmillionen produziert die Natur so die wundervollsten Diamanten. Von einer Zitrone bleiben aber unter großem Druck in kürzester Zeit nur Saft und Matsch übrig.

Es liegt an uns, ob dieses Parlament ein Diamant oder eine Zitrone ist. Unterstützen Sie bitte mit mir die Anträge Ihres Parlamentarischen Ausschusses, damit dieses Parlament ein Diamant bleibt!

(Beifall)

 
  
  

– Nach der Abstimmung über den geänderten Vorschlag:

 
  
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  Alexander Nuno Alvaro (ALDE), Berichterstatter. – Es ist wohl zu erwarten, dass ich mit dem Ausgang der Abstimmung nicht froh bin. Ich kann mit meinem Namen nicht mehr für diesen Bericht stehen und ziehe ihn zurück.

(Anhaltender Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

10. Verleihung des Sacharow-Preises (feierliche Sitzung)
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  Der Präsident. Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, in Ihrer aller Namen, in unser aller Namen, zwei Träger des Sacharow-Preises 2005 des Europäischen Parlaments und die Vertreterin des dritten Preisträgers willkommen zu heißen.

Bedauerlicherweise erhielten die „Damen in Weiß“ trotz aller bis zur letzten Minute unternommenen Bemühungen nicht die Genehmigung zur Ausreise aus Kuba, um heute bei uns zu sein.

Im Namen des gesamten Europäischen Parlaments denke ich sagen zu können, dass wir dieses Verhalten der kubanischen Behörden bedauern und ablehnen.

(Lebhafter Beifall)

Bei dieser offiziellen Gelegenheit möchte ich über die „Damen in Weiß“ sprechen und darlegen, was uns bewogen hat, ihnen diesen Preis zu verleihen.

Es ist leider nicht das erste Mal, dass dies geschieht. Weder Nelson Mandela, Aung San Suu Kyi, Leyla Zana noch Wei Jingshen konnten anreisen, um ihren Preis in Empfang zu nehmen. An ihrer Stelle kamen ihre Vertreter.

Sobald es ihnen möglich war – einige konnten es bis heute nicht, weil sie sich weiterhin in Haft befinden –, kamen sie zu uns ins Parlament, und wir versammelten uns aus besonderem Anlass, um ihnen zuzuhören. Das war so im Fall von Nelson Mandela und vor kurzem von Leyla Zana.

Deshalb werden wir weiter jeden nur möglichen Druck auf die kubanischen Behörden ausüben, damit ihnen die Ausreise genehmigt wird, und wenn sie kommen, werden wir eine feierliche Sitzung anberaumen, wie wir es bei anderen Anlässen getan haben, um ihnen Gelegenheit zu geben, zu unserem Haus zu sprechen, und wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, damit dies baldmöglichst geschieht.

(Beifall)

Allen Preisträgern dieses Jahres ist ihr Kampf für Menschenwürde und Freiheit gemein. Sie sind würdige Nachfolger des sowjetischen Wissenschaftlers, dessen Name der vom Europäischen Parlament verliehene Preis trägt.

Auf unterschiedliche Weise symbolisieren alle drei den Kampf für die Festigung der Menschenrechte in der Welt.

Den Kampf gegen Regime, die jene Kritiker ins Gefängnis werfen, die es wagen, sie zu kritisieren.

Den Kampf gegen Menschen verachtende Gesetze.

Den Kampf gegen jene, die das Recht auf Information verweigern, und gegen die Terroristen, die das Recht auf Information mit einem Bann belegen wollen.

Das Europäische Parlament hat die diesjährigen Preisträger mit seinen Entschließungen und seinen Initiativen unterstützt. Sie sind uns wohlbekannt.

Wir haben ihre Arbeit, wir haben ihren Kampf verfolgt.

Ihre Anwesenheit hier ist nur das Ende eines Prozesses, an dem wir mit unseren Entschließungen teilhatten.

Es ist ein Kampf für eine demokratischere und gerechtere Welt.

Bitte gestatten Sie mir, hier in diesem angesehenen Haus darauf hinzuweisen, dass viele Europäer glauben, das Recht auf Achtung der Menschenrechte sei etwas Naturgegebenes, etwas Zwangsläufiges, das praktisch kostenlos zu haben ist, und dies sei immer so gewesen.

Nein, das ist nicht immer so gewesen, und es ist leider in vielen Teilen der Welt auch heute noch nicht der Fall.

Für die große Mehrheit der Menschheit ist es noch ein ferner Traum. Und aus diesem Grund haben wir Europäer eine besondere Verpflichtung zur Verteidigung und zur Förderung der Menschenrechte in der Welt.

Ich möchte kurz über jeden unserer Preisträger sprechen: Die „Damen in Weiß“ werden durch Frau Blanca Reyes vertreten, die ebenfalls eine „Dame in Weiß“ war, bis sie es zu ihrem Glück nicht mehr war, da ihr Ehemanns freigelassen wurde, den in Ihrem Namen unmittelbar nach seiner Haftentlassung in diesem Parlament zu empfangen ich die Freude hatte.

Diese Damen demonstrieren seit März 2003 jede Woche friedlich in Havanna, um ihre Solidarität mit inhaftierten Familienangehörigen und Freunden zum Ausdruck zu bringen. In gewisser Weise sind sie auch eine Fortsetzung der damaligen „Mütter der Plaza de Mayo“, die wir ebenfalls mit einem Preis geehrt haben.

Das einzige Verbrechen vieler dieser Gefangenen besteht darin, dass sie als einfache Bürger, unabhängige Journalisten oder friedliche Dissidenten öffentlich ihre Opposition zur Regierung bekundet haben. Viele von ihnen sind während der Haft unter Bedingungen, die uns Frau Reyes sicher erläutern wird, schwer erkrankt.

Wir haben im April 2004 die Freilassung dieser Gefangenen gefordert, und leider sind wir, trotz einiger Einzelfälle, noch weit von diesem Ziel entfernt.

Die Erfahrung vieler europäischer Länder zeigt uns, dass es nicht möglich ist, die Bedingungen für einen Übergang zur Demokratie, einen friedlichen Übergang zur Demokratie zu schaffen, indem man Dissidenten ins Gefängnis wirft. Ganz im Gegenteil.

Lassen Sie uns hoffen, dass beim Übergang zur Demokratie in Kuba die Erfahrungen bestimmter europäischer Länder beachtet werden.

Frau Hauwa Ibrahim,

Sie haben Ihre Talente als Anwältin in den Dienst der Rechtsstaatlichkeit gestellt. Ihre Stärke liegt, wie Sie mir sagten, als ich Sie heute Vormittag empfing, in der Achtung des Gesetzes. Wir bewundern Ihre Entschlossenheit.

In diesem riesigen Land Nigeria verteidigen Sie Menschen, die unter der Androhung grausamer und unmenschlicher Strafen leben. Strafen, die nach der Sharia in zwölf Bundesstaaten Ihres Landes angewendet werden.

Sie kämpfen für das Recht dieser Menschen auf ein faires Verfahren im Einklang mit dem Gesetz.

Bitte glauben Sie mir, dass wir bewegt und empört die Prozesse gegen Amina Lawal und Safya Hussaini verfolgt haben, die des Ehebruchs angeklagt waren. Sie haben dem Recht zum Sieg verholfen, indem Sie die Einhaltung der Verfassung und der von Nigeria unterzeichneten internationalen Abkommen forderten.

Es ist unvorstellbar, dass eine des Ehebruchs angeklagte Frau immer noch gesteinigt werden darf.

(Beifall)

Es ist unvorstellbar, dass eine des Ehebruchs angeklagte Frau wie in biblischen Zeiten gesteinigt werden darf; wir dürfen die Amputation jugendlicher Straftäter nicht stillschweigend dulden. Dieses Parlament hat sich wiederholt gegen diese unmenschlichen Strafen und gegen die Todesstrafe ausgesprochen.

Frau Ibrahim, wir stehen an Ihrer Seite bei der Ablehnung dieser Grausamkeit, und wir sind unnachgiebig in dieser Ablehnung.

Wir bewundern Ihr persönliches Engagement. Das persönliche Engagement, das Sie mit starker Überzeugung zum Ausdruck bringen: der Überzeugung vom Recht auf Bildung für die Armen, insbesondere die Frauen, weil die Armut die Frauen besonders trifft. Sie sind ein Beispiel für alle Nigerianer, die Armut und Unwissenheit überwinden wollen.

Wir empfangen heute auch Robert Ménard, den Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen, der diesem Haus gut bekannt ist, und mit ihm alle Journalisten.

Die Angehörigen dieser Berufsgruppe erfüllen die Informationsfreiheit mit Leben und öffnen uns die Augen für eine grausame Welt. Ohne pluralistische Information kann es keine Demokratie geben. Die Information ist der Rohstoff, der Haupttreibstoff des Systems der Demokratie. Ohne ihn kann es keine Demokratie geben.

Wir ehren jene, die Tag für Tag überall in der Welt dafür kämpfen, dass dieses Prinzip Wirklichkeit wird.

Wir ehren jene, die allzu oft Opfer der leidenschaftlichen Erfüllung ihrer Aufgaben werden.

Leider werden sie allzu oft Opfer der leidenschaftlichen Erfüllung ihrer Aufgaben.

Vor wenigen Wochen wurde Robert Ménard die Genehmigung zur Teilnahme am Informationsgipfel von Tunis verweigert. Zweifellos fürchteten sich die tunesischen Behörden vor dem, was er hätte sagen wollen.

Es ist wirklich paradox, dass dies gerade dann geschah, als wir über das Recht auf freien Zugang zu Informationen für jedermann sprachen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass in diesem jetzt zu Ende gehenden Jahr 58 Journalisten ihr Leben verloren haben, einer pro Woche, alle sieben Tage kommt ein Journalist bei der Ausübung seines Berufs ums Leben. 2004 waren es 53. Leider ist die Zahl im Steigen begriffen. Ich möchte heute ihnen allen sowie allen ihren inhaftierten oder verschwundenen Kollegen Achtung bezeugen.

Dieses Parlament hat sie stets mit Taten unterstützt und wird das auch weiterhin tun.

Denn Diktaturen bestehen nicht ewig. Einige bestehen lange, zu lange, aber sie bestehen nicht ewig.

(Beifall)

Auch den Terroristen wird es mit ihren brutalen Aktionen nicht gelingen, die Informationsfreiheit, die unverzichtbare Grundlage unseres demokratischen Lebens, zu unterdrücken.

Abschließend, und bevor ich unseren Preisträgern und ihren Vertretern das Wort erteile, möchte ich die Gedanken von Voltaire und Brecht miteinander verbinden, von zwei durch viele Jahre voneinander getrennten Intellektuellen. Der eine brachte das Licht, und der andere litt in der Finsternis. Beide, Voltaire und Brecht, verwendeten denselben Ausdruck, und ich bin nicht ganz sicher, wem er am ehesten zugeschrieben werden sollte. Sie verwendeten ihn in verschiedenen Epochen, an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Umständen.

Ich möchte betonen, einer von ihnen brachte das Licht, und der andere ertrug die Finsternis. Beide sagten, dass die freie Meinungsäußerung das einzige Recht sei, das die Freiheit von der Tyrannei unterscheidet. Und dies nicht zu akzeptieren bedeutet, den Menschen zur Schmach zu verdammen.

Glückwunsch an unsere Preisträger für den von ihnen bewiesenen Mut.

Voltaire und Brecht schauen auf uns.

Vielen Dank.

Frau Blanca Reyes, Sie haben das Wort.

 
  
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  Blanca Reyes, „Damen in Weiß“. (ES) Herr José Borrell, Präsident des Europäischen Parlaments, meine Damen und Herren, verehrte Teilnehmer, Herr Robert Ménard, Frau Doktor Ibrahim, liebe europäische Freunde und in aller Welt lebende kubanische Brüder und Schwestern! Die Ehre, gemeinsam mit Frau Doktor Ibrahim und den fleißigen, selbstlosen Reportern ohne Grenzen mit dem Sacharow-Preis 2005 ausgezeichnet worden zu sein, hat die Herzen der Damen in Weiß und der fünfundsiebzig politischen Gefangenen, die während des schwarzen Frühlings 2003 in Kuba inhaftiert wurden, zutiefst gerührt.

Zunächst möchte ich eine Unterstützungsdelegation von Freundinnen der Damen in Weiß im Exil – und ich meine Exil – begrüßen, die sich hier bei uns auf der Besuchertribüne befinden.

(Anhaltender Beifall)

Ich selbst bin Exilantin, weil die wirklichen Damen in Weiß, wie Sie wissen, heute leider nicht bei uns sind. Wir haben niemals gedacht, dass unsere von Schmerz und Unrecht motivierte spontane Gruppe, die keiner politischen Richtung, keiner Partei oder Gruppierung angehört, eine so angesehene Anerkennung erhalten würde. Für uns bedeutet dieser Preis eine noch stärkere Verpflichtung unserer Sache und Ihnen gegenüber; eine Inspiration, weiterhin die Unschuld unserer Freunde und Angehörigen mit noch mehr Mut zu verteidigen und ihre sofortige und bedingungslose Freilassung zu fordern.

Die kubanische Regierung hat einmal mehr ihre systematische Verletzung der Menschenrechte demonstriert, die sie Tag für Tag gegen die Bevölkerung unseres Landes praktiziert, indem sie fünf friedlichen und wehrlosen Frauen die Genehmigung verweigert hat, auszureisen und mit Ihnen gemeinsam an dieser Preisverleihungszeremonie teilzunehmen, obwohl alle von ihr geforderten bürokratischen Formalitäten, die meisten davon unnötig und unverständlich, einschließlich der von diesem Parlament und von europäischen Regierungen und Persönlichkeiten unternommenen Schritte, erfüllt worden waren.

Das hindert weder die Damen in Weiß noch die fünfundsiebzig seit März 2003 verurteilten Häftlinge und hunderte kubanische Gefangene aus Gewissensgründen und Politiker daran, heute hier in Straßburg zu sein. Im Gegenteil, die ganze Welt wird heute ihre Stimmen und unser aller Antwort hören.

Wir werden den Preis heute nicht in Empfang nehmen, aber wie Andrej Sacharow, der bedeutende Wissenschaftler und selbstlose Kämpfer für Gedankenfreiheit, die vorbildliche Aung San Suu Kyi, die Mütter der Plaza de Mayo und all die anderen Preisträger der vergangenen Jahre, werden wir unsere unermüdlichen Anstrengungen fortsetzen, um soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Versöhnung durchzusetzen. Das verbindet uns insbesondere mit unserem Landsmann Oswaldo Payá Sardiñas, dem kubanischen Preisträger von Jahr 2002.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in unserem Heimatland Kuba besuchten, um in naher Zukunft eine feierliche Verleihung des Preises für Gedankenfreiheit vorzunehmen.

(Beifall)

Wir werden Sie in unseren bescheidenen Häusern empfangen, und nicht nur wir fünf Frauen, sondern viele andere mehr werden Ihnen persönlich die harten Bedingungen, die Willkür, die Einschüchterung und Repression zeigen können, unter denen unsere Gefangenen und unsere Familien leiden.

Bevor ich schließe, möchte ich unter den vielen Anerkennungen und Glückwünschen, die wir erhalten haben, den früheren tschechischen Präsidenten Vaclav Havel zitieren, dessen Worte eine besondere Bedeutung haben: „Liebe Damen in Weiß, nehmen Sie meine aufrichtigsten Glückwünsche zu dem Ihnen vom Europäischen Parlament verliehenen Preis entgegen. Ihre entschlossene Haltung macht Sie dieser Anerkennung würdig. Ich bin überzeugt, dass er Ihnen und Ihren mutigen Ehemännern ebenso als Inspiration dienen wird, wie das Interesse der freien Welt in den dunkelsten Zeiten meiner Haft eine Inspiration für mich darstellte. Vaclav Havel“.

Abschließend, und ich hoffe, Sie werden das nicht als ungebührlich, unanständig oder unhöflich ansehen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Damen in Weiß mich gebeten haben, nicht an dem offiziellen Essen teilzunehmen, das Sie im Anschluss an diese Zeremonie organisiert haben. Diese Politik des „leeren Stuhls“ ist nur als eine symbolische Geste gedacht, um gegen die kubanische Diktatur zu protestieren und vor der Weltöffentlichkeit die Abwesenheit der wahren Preisträgerinnen anzuprangern.

Ich hoffe, dass Sie für eine solche offenkundige Geste Verständnis haben und sie verzeihen können. Wir danken Ihnen nochmals für die Anerkennung, die Sie uns – Ehefrauen, Töchtern, Schwestern und Tanten, Vertreterinnen des kubanischen Volkes – erwiesen haben, und wir möchten Ihnen gegenüber unsere Überzeugung bekräftigen, dass nichts unmöglich ist, wenn es von Gerechtigkeit, Versöhnung und Liebe inspiriert ist. Jede Stimme, vereint in der Vielfalt, für das Recht auf Gedankenfreiheit!

Gezeichnet: Laura Poyán, Ehefrau von Héctor Maceda; Miriam Leyva, Ehefrau von Óscar Espinosa Chepe; Berta Soler, Ehefrau von Ángel Moya; Loida Valdés, Ehefrau von Alfredo Felipe Fuentes; Julia Núñez, Ehefrau von Adolfo Fernández Saíz.

Havanna, am 14. Dezember 2005.

(Die Mitglieder des Parlaments erheben sich und spenden der Rednerin Beifall.)

 
  
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  Hauwa Ibrahim. (EN) Herr Präsident, verehrte Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete dieses wunderbaren Parlaments, werte Kollegen von „Rechtsanwälte ohne Grenzen“ in Frankreich, werte Mitarbeiter des Parlaments – insbesondere des Protokolldienstes, der mir seit meiner Ankunft mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat –, gedankt sei an dieser Stelle auch Frau Ursula Bausch und meinem Betreuer, werte Journalisten, meine Damen und Herren! Seit unserer Ankunft am Montag sind wir von Ihnen allen herzlich empfangen worden.

Als Erstes trafen wir den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der uns die Gelegenheit gab, von allen Fraktionen angehört zu werden. Dafür sind wir sehr dankbar. Wir konnten unsere Arbeit erläutern und Fragen dazu beantworten, was die Europäische Union und das Europäische Parlament für uns tun können. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir nach dieser Zeremonie bereit sind, jederzeit mit den entsprechenden Ausschüssen und Think-Tanks die von Ihnen gewünschten spezifischen Fragen zu den Projekten oder Programmen in unseren Regionen oder Wahlkreisen zu erörtern.

In einigen der Ausschüsse und Fraktionen habe ich über die Strategien gesprochen, die wir zur Verteidigung der gemäß dem islamischen Religionsrecht der Scharia in Nigeria zum Tode verurteilten Frauen eingesetzt haben, und mit diesem Thema werde ich jetzt fortfahren. Danach werde ich, wie mir geraten wurde, meine dreiminütige Rede halten.

Nun zu unserer Strategie. Sie bestand darin, die Dynamik des islamischen Scharia-Rechts zu verstehen. Wir haben versucht, die Dynamik der Mullahs, der religiösen Führer, nachzuvollziehen. Wir haben uns darum bemüht, die kulturelle und ethische Dynamik unseres Volkes zu erfassen, und vor allem war es unser Anliegen, die Dynamik der Gesellschaft, in der wir arbeiten, zu begreifen. Darauf konzentrierten wir uns, und wir ließen uns nicht beirren. Journalisten stellten uns Fragen wie „Geht es hier um den Kampf des Islam gegen die westliche Welt oder vielleicht um einen Kampf der Kulturen?“. Wir wissen es nicht. Allerdings wussten wir, dass eine Frau zum Tod durch Steinigung verurteilt worden war und dass wir uns der Gesetze bedienten, um ihre Freiheit zu erlangen. Das wussten wir.

Wir achteten auf alle Details um uns herum, waren jedoch flexibel, was die Wahrnehmung unserer Aktivitäten in der Gesellschaft betrifft. Wir handelten auf lokaler Ebene, dachten aber global.

(Beifall)

Die Organisation „Rechtsanwälte ohne Grenzen“ aus Kanada und Frankreich hat uns unterstützt, und wir zogen nie ohne Plan vor Gericht. Für alle Fälle hatten wir auch noch einen Plan B. Den Medien, die sehr viel über uns berichteten, sagten wir nicht, was sie hören wollten. Wir sagten ihnen, was sie unserer Meinung nach wissen sollten. Wir waren uns der um uns herum herrschenden Ansichten und der Anschuldigungen, der verbalen Angriffe und Drohungen bewusst, doch wir ließen uns nicht beirren.

Heute möchte ich Ihnen unsere Sicherheitsstrategie erläutern. Selbstverständlich wurden wir oft bedroht, und wir mussten vorsichtig sein, um nicht getötet zu werden. Wir fuhren nie in einem Wagen zum Gericht. Manchmal nahmen wir unseren Dienstwagen, stiegen dann in unseren Privatwagen um, und manchmal fuhren wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir benutzten niemals denselben Wagen zweimal, denn wir wussten, dass man uns überwachte. Wir kleiden uns immer anders. Wenn wir es einrichten können, ändern wir jedes Mal unsere Fahrtroute. Noch entscheidender war jedoch, dass wir auf die Fundamentalisten zugehen mussten. Wir sind auf die Extremisten zugegangen, und das möchte ich mit einer kurzen Geschichte illustrieren.

Ich wurde von einem Journalisten der BBC interviewt, der zwar aus London kam, das Interview aber in einer der Landessprachen, in Hausa, führte. Er fragte mich, ob die Steinigung im Koran vorkomme. Darauf antwortete ich nur, dass dies meines Wissens nicht so sei. Das Interview wurde wiederholt im Radio gesendet, und die Mullahs beschlossen, mir über das Radio zu antworten. Sie ließen verlauten, ich hätte die Scharia und den Islam verletzt. Das bedeutete, dass ich mich der Gotteslästerung schuldig gemacht hatte und gesteinigt werden könnte. Natürlich hatte ich Angst. Daraufhin rief ich den Reporter an und teilte ihm mit, dass ich die Mullahs treffen wollte. Er sagte: „Das ist sehr gefährlich. Sie haben gehört, was diese im Radio gesagt haben“. Die Radiosendung wurde nicht nur von den über 70 Millionen Menschen in Nigeria empfangen, die Hausa sprechen, sondern auch an der gesamten afrikanischen Westküste, wo in mehreren Ländern Hausa gesprochen wird. Hausa ist nach Suaheli die zweitwichtigste Sprache Afrikas. Nach Ansicht des Journalisten war ein solches Treffen ausgesprochen gefährlich, doch ich sagte ihm, dass ich gehen wolle. Er meinte, er würde keine Verantwortung für mich übernehmen, mich aber vorstellen. Das tat er freundlicherweise auch, und die Mullahs beschlossen, mich in der Moschee zu treffen.

Die Moschee war riesig, größer als dieser Saal, aber nicht so schön. Acht Mullahs erwarteten mich. Sie saßen am Ende des Saals, und in der Saalmitte stand ein Stuhl. Als ich hereinkam, bedeuteten sie mir, mich auf den Stuhl zu setzen. Ich setzte mich nicht auf den Stuhl. Ich ging auf sie zu. Als ich mich ihnen näherte, beschloss ich, mich hinzuknien und auf dem Boden Platz zu nehmen, und als ich mich setzte, sagten sie zu mir: „Sie können nicht auf dem Boden sitzen. Nehmen Sie diesen Stuhl“. Ich antwortete: „Wie kann ich, Ihre Tochter, auf einem Stuhl sitzen, wenn Sie, meine Väter, auf einem Stuhl sitzen?“

Sie fragten mich: „Sind Sie Hauwa Ibrahim?“ Und ich antwortete „Ja“, wobei ich ihnen nie ins Gesicht sah, denn das verbietet die dortige Kultur. Dann fragten sie mich: „Sind Sie die Anwältin?“ und ich antwortete: „Ja. Aber ich bin eine törichte Anwältin. Ich bin eine dumme Anwältin. Ich wusste nicht, was ich tat. Ich bin zu Ihnen gekommen, weil ich Ihrer Weisheit bedarf. Ich bin zu Ihnen gekommen, weil ich Wissen erwerben möchte. Ich möchte tun, was für die Gesellschaft richtig ist, doch weiß ich nicht wie, und ich möchte, dass Sie mich führen“.

Sie müssen verstehen, dass darin meine Strategie bestand. Ich hatte ihre Aufmerksamkeit geweckt. Sie hörten mir zu und taten sogar noch mehr. Sie sagten: „Wir werden Sie nicht öffentlich unterstützen, uns jedoch auch nicht öffentlich gegen Sie äußern“.

Das war alles, was ich brauchte. Nicht mehr. Wir benötigten Sicherheit. Wir mussten erreichen, dass sie uns zuhörten. Wir mussten sie auf unserem Weg mitnehmen. Wir mussten sie einbinden.

Dies ist Teil der Strategie. In allen neunzig Fällen, mit denen ich zu tun hatte, waren die Strategien unterschiedlich. Wie Sie wissen, nehme ich kein Geld für meine Arbeit, denn ich habe ein außerordentliches Privileg genossen – das der Bildung. Und Bildung ist meine Leidenschaft. Wie hoch mein Anteil an diesem Preisgeld auch ausfällt, es wird vollständig in die Bildung fließen. Aufgrund des Sacharow-Preises habe ich eine Stiftung eingerichtet, um in Bildung zu investieren, denn meines Erachtens besteht darin der richtige Weg nach vorn.

(Beifall)

Ich werde nun meine dreiminütige Rede vorlesen!

(Heiterkeit)

Ich fühle mich geehrt, den renommierten Sacharow-Preis 2005 gemeinsam mit dieser erlesenen Gruppe von Menschen überreicht zu bekommen. Traurig stimmt mich, dass die Damen in Weiß nicht anwesend sind. Ich teile die Gefühle des Parlaments und stimme den Worten des Präsidenten zu.

Ich bin stolz darauf, in einem Atemzug mit der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ genannt zu werden. Dies ist ein Geschenk und eine aufbauende Botschaft an diejenigen, die keine Stimme und keine Macht haben, an die Analphabeten und Frauen. Nicht nur den Frauen und Kindern aus dem Norden Nigerias, für die ich gearbeitet habe, wird Anerkennung zuteil, sondern allen, die in der Gesellschaft nach wie vor nicht repräsentiert werden.

Mit diesem Preis wird diesen Millionen von Menschen gezeigt, dass das Europäische Parlament sie nicht nur erhört, sondern sie unterstützt, ermutigt und ehrt. Wir sind stolz darauf, dass die meisten von uns für das Gemeinwohl eintreten, für die allgemeine Achtung der Menschenwürde, für grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Leider verletzen einige der Bestimmungen des neuen Scharia-Rechtssystems in meinem Heimatland Nigeria einige grundlegende Menschenrechte, insbesondere die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Trotz des wissenschaftlichen Fortschritts kann eine Frau im Jahre 2005 gesteinigt werden, wenn sie ein uneheliches Kind zur Welt bringt.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Achtung der Rechtssicherheit und des Vorrangs der Rechtsordnung sowie der Grundrechte, nach der Trennung zwischen Staat und Religion und nach strengen Normen für die Beweisführung. Dieses Recht hat zum Verlust von Hunderten von Menschenleben geführt. Die neunzig Opfer der Scharia, an deren Verteidigung ich beteiligt war, haben keine Macht und keine Stimme. Sie sind Analphabeten und sie sind arm. Das neue Scharia-Rechtssystem in Nigeria muss reformiert werden. Sie müssen uns mit Ihrer Stimme unterstützen. Eine Reform ist unerlässlich.

(Beifall)

Unser Ziel besteht in einer Reform von unten nach oben. Dazu verfügen wir über einen langfristigen, einen mittelfristigen und einen kurzfristigen Plan. Unser Vorgehen wird flexibel sein. Es wird sich am kulturellen Wertesystem orientieren. Es erfordert organisatorische und analytische Fähigkeiten ebenso wie kreative Intelligenz. Zudem müssen wir strategisch denken, Geber koordinieren und mit ihnen sowie mit den politischen Entscheidungsträgern zusammenarbeiten, Koalitionen bilden und alternative Streitbeilegungen fördern. Wir werden die Menschen in die Lage versetzen, Fragen zu stellen und weiter gefasste Maßnahmen für politische Freiheit und Aktivismus zu fördern.

Wir werden dazu beitragen, dass die Menschen das Wesen der Rechtsstaatlichkeit und nicht der Herrschaft des Rechts oder des Menschen erkennen. Um diesen Gedanken und diese Vision zu fördern, werden wir ohne Unterlass auf den Kampf und die Leistungen unserer Heldinnen aufbauen, zu denen auch die Frau gehört, nach der dieses Gebäude benannt ist, Louise Weiss. Wir können es uns nicht erlauben, uns von unseren Fortschritten beeindrucken zu lassen. Wir müssen diesen modernen Ansatz auf juristischem und anderem Wege weiterentwickeln.

Wenn ich dieses schöne und großartige Gebäude verlasse, werde ich mehr Selbstachtung empfinden und meiner Stimme mehr Gehör verschaffen können. Das Europäische Parlament, eines der wichtigsten Gremien der Welt, steht hinter mir. Am entscheidendsten ist, dass die Not der Armen und Stummen, auf deren Schicksal ich heute hingewiesen habe, an Aufmerksamkeit gewinnt und ihr Anliegen bekannt ist und unterstützt wird. Heute haben Sie die Stimme der Menschlichkeit gestärkt. Ich werde mit einer klaren Mission nach Nigeria zurückkehren und dazu beitragen, die Zukunft der Schwachen und Machtlosen neu zu gestalten.

Ich werde zurückkehren, um in meinem Land und weltweit voller Demut und Leidenschaft für Freiheit und Gerechtigkeit einzutreten, ungeachtet der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der politischen Überzeugung und der Privilegien.

Meine Hoffnung besteht darin, dass letztendlich diejenigen, die für Wahrheit und Gerechtigkeit eintreten und diejenigen, die für eine bessere Gesellschaft arbeiten, über die erfolgreiche Anwendung der Rechtsstaatlichkeit einen Sinneswandel bei den Menschen und in der Gesellschaft bewirken und eine Welt schaffen, wie wir sie uns alle wünschen.

Ich habe einen Weg gewählt, den Weg der rechtlichen Gleichstellung, den Weg der Gerechtigkeit, der Förderung und des Engagements, den Weg, Gutes zu tun. Sie alle hier und alle Humanisten geben mir die Kraft, weiterzumachen.

Für mich ist der heutige Tag, an dem mir so großartige Menschen eine so große Ehre erweisen, ein ganz besonderer.

Vielen, vielen Dank!

(Das Haus erhebt sich und spendet der Rednerin lang anhaltenden Beifall.)

 
  
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  Ménard, „Reporter ohne Grenzen“. (FR) Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen natürlich vor allem danken, dass Sie uns, unser gesamtes Team, von dem einige hier anwesend sind, mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet haben, und Ihnen sagen, wie wichtig dies für uns ist.

(Beifall)

Lassen Sie mich nur einen Namen nennen, nämlich Jean-Marie Cavada, mit dem ich befreundet bin; ich weiß, wie sehr er darum gekämpft hat, dass „Reporter ohne Grenzen“ diesen Preis bekommt. Danke, Jean-Marie.

(Beifall)

Ich möchte Ihnen einfach in lockerer Reihenfolge einige angenehme und einige weniger angenehme Dinge darlegen. Ich werde mit den angenehmen beginnen und die weniger angenehmen für den Schluss aufheben.

Zuerst möchte ich Ihnen, den Männern und Frauen des Parlaments, dazu gratulieren, dass Sie die Qualitäten von Journalisten anerkennen und vor allem ihnen einen solchen Preis überreichen, obgleich diese ihnen doch ständig auf die Nerven gehen und Sie oftmals – zu Recht – nicht mit Kritik an ihre Adresse sparen. Damit haben Sie in der Tat Recht, denn die Journalisten verrichten ihre Arbeit nicht gut, ganz und gar nicht, doch die Verleihung des Sacharow-Preises an „Reporter ohne Grenzen“ beweist auch, dass trotz allem das Bewusstsein verbreitet ist, dass die Journalisten für die Demokratie unabdingbar sind, ebenso wie die Abgeordneten.

Es beweist auch – gestatten Sie mir, dies zu sagen, obwohl es Ihnen bekannt ist –, dass neben den Klatschspalten auch ein Journalismus besteht, der täglich Risiken eingeht. Dieses täglich eingegangene Risiko wird an den 74 Berufskollegen deutlich, die im Irak umgekommen sind – doppelt so viele wie in 20 Jahren Vietnamkrieg –, sowie an den fünf irakischen Journalisten, die heute zusammen mit 115 anderen Journalisten im Irak von der US-Armee gefangen gehalten werden, ohne dass irgendetwas darüber bekannt wäre, warum sie festgehalten werden, was ihnen vorgeworfen wird oder wie sie verteidigt werden können. Ihnen erweisen Sie über uns Ihre Hochachtung, und dies verdienen sie meiner Meinung nach auch, wie ich nochmals sagen möchte, selbst wenn man zu Recht über das Verhalten der Presse verärgert sein kann.

(Beifall)

Lassen Sie mich hier noch einen Namen nennen, der, wie ich denke, von großer Aktualität ist. Sie wissen, wen ich meine: Gebran Tueni. Ich bin nicht der einzige in diesem Saal, der ihn kennt. Gebran Tueni war eine einflussreiche politische Figur im Libanon. Er ist das vierzehnte Opfer gezielter Anschläge, die in diesem Land seit einigen Monaten verübt werden. Wir müssen uns an die Seite der Libanesen stellen, an die Seite der libanesischen Demokraten. Denn wie Sie wissen, sollte über Gebran Tueni einmal mehr die Demokratie und die wirkliche Unabhängigkeit des Libanon getroffen werden. Es lag mir am Herzen, mit Ihnen das Andenken an Gebran Tueni zu würdigen.

(Beifall)

In lockerer Reihenfolge jetzt einige vielleicht kritischere Punkte. Der den „Damen in Weiß“ verliehene Preis gibt mir Anlass, darauf einzugehen.

Es besteht immer noch eine Fähigkeit zur Empörung mit veränderlicher Geometrie, was mich zutiefst schockiert. Wieso will man nicht begreifen, dass die Verhaftung von 24 Journalisten in Kuba und die Tatsache, die ich Ihnen eben darlegte, nämlich, dass die US-Armee im Irak Journalisten ohne Begründung festhält, in gleicher Weise verurteilungswürdig sind? Hier darf kein Unterschied gemacht werden. In beiden Fällen ist die gleiche unnachgiebige Haltung angebracht.

(Beifall)

Doch im Falle Kubas bin ich immer wieder zutiefst verblüfft über die Haltung einer Reihe von Leuten. Wenn ein Journalist von „Reporter ohne Grenzen“, wie ich gestern zu Freunden sagte, die Diktatur in Birma, in Nordkorea oder in Laos anprangert, kommt niemand und wirft uns vor, wir würden übertreiben, unser Protest sei unangebracht, die Dinge seien komplizierter. Doch wir brauchen nur zu sagen, dass es auch in Kuba eine Diktatur gibt, und wir erhalten tonnenweise beleidigende Briefe von Leuten, die Entschuldigungen für die dortigen Zustände finden.

(Beifall)

Ich will mich hier nicht zu der Frage äußern, ob das US-amerikanische Embargo aufrechterhalten werden soll oder nicht. Das ist nicht mein Problem. Mir geht es vielmehr darum, dass es in Kuba 300 Gesinnungsgefangene gibt, deren einziges Vergehen darin besteht, Demokratie zu fordern und die Autorität von Fidel Castro in Frage zu stellen. Das ist alles! Dass sie in dieser Weise behandelt werden, ist nicht hinnehmbar, unabhängig davon, welche politische Position man vertritt.

(Beifall)

Ich bin verblüfft, dass es hier Leute gibt, die bereit sind, auf die Straße zu gehen, wenn auch nur an dem kleinsten ihrer Freiheitsrechte gerührt wird, die aber auch sofort dabei sind, Schurken aus fernen Ländern Beifall zu zollen, nur weil diese exotisch sind!

(Beifall)

Eine weitere Person, die ich erwähnen möchte, Herr Präsident, ist Florence Aubenas, weil Sie in beispielhafter Weise die Öffentlichkeit mobilisiert haben. Sie als Mitglieder des Parlaments sind in außergewöhnlicher Weise – ich gehöre nicht zu denen, die mit ihrer Meinung hinter dem Berg halten, wie Sie noch sehen werden – für Florence Aubenas eingetreten. Ich bin mehrmals hier gewesen, um für sie Partei zu ergreifen. Die Franzosen, die Belgier, die Italiener und die Deutschen – alle waren äußerst aktiv. Doch wie groß ist die Ungerechtigkeit gegenüber den anderen! Es gibt noch andere Menschen mit dem gleichen Schicksal wie Florence Aubenas, die jedoch nicht für große westliche Medien arbeiten und aus keinem westlichen Land kommen. Und in diesem Fall ist es ungeheuer schwierig, Sie zu mobilisieren, die Presse zu mobilisieren und zuweilen sogar uns selbst zu mobilisieren, als gäbe es zweierlei Maß, als wären manche Menschenleben mehr wert als andere, als gäbe es Freiheiten, die uns angehen, und andere, die uns nichts angehen. Dies muss unbedingt aufhören.

Man kann nicht glaubwürdig sein, man kann den Menschen nicht sagen, wir hier sind Demokraten, die für die Demokratie kämpfen, wenn man tausend Mal mehr für unsere eigenen Leute tut als für andere. Damit verliert man alle Glaubwürdigkeit, auch in unserem Eintreten für die Menschenrechte. Das wollte ich Ihnen sagen, denn das erlebe ich tagtäglich.

(Beifall)

Ich wollte Sie auch bitten, sich nicht ständig ein schlechtes Gewissen zu machen wegen der Dritten Welt, nicht zu glauben, Sie verteidigten hier die westlichen Werte, sich nicht ständig selbst zu geißeln und Entschuldigungsgründe für Leute zu suchen, für die es keine gibt. Die demokratischen Werte, die Sie hier vertreten, sind universelle Werte, sie gelten hier, in Kuba oder in Nigeria. Wir sollten aufhören zu glauben, wir hätten diese Art unerbittlicher Erinnerungspflicht mit all diesen endlosen Jahrestagen und Gedenkveranstaltungen. Davon hat es genug gegeben, jetzt sollten wir uns um die Gegenwart kümmern. Ich habe kein schlechtes Gewissen gegenüber dem, was in der Vergangenheit geschehen ist. Ich habe ein schlechtes Gewissen gegenüber dem, was heute geschieht, und gegenüber dem, was ich nicht tue.

(Beifall)

Ich möchte, wenn Sie gestatten, auf einen weiteren Punkt im Zusammenhang mit unserer eigenen Intoleranz eingehen. Es ist sehr einfach, die Ideen von Menschen zu verteidigen, die wie wir denken. Es ist sehr einfach, für Menschen einzutreten, die uns ähnlich sind. Doch Demokratie ist etwas anderes. Demokratie bedeutet, für die Meinungsfreiheit der anderen zu kämpfen, einschließlich derer, von denen morgen Gefahren für unsere Demokratien ausgehen können. Dies ist das Paradoxon, ist die Schwierigkeit, vor der Sie stehen und auch ich stehe. Ich sage oft zu Freunden – und hier sehe ich Dany vor mir –, wir von „Reporter ohne Grenzen“ gehen manchmal in Länder, in denen wir Leute verteidigen, von denen ich mir sage, das sind Schurken. Ich sage mir, wenn dieser Kerl eines Tages an die Macht kommt, dann werde ich schleunigst abreisen. Gleichzeitig aber sage ich mir, dass mein Platz jetzt hier ist. Der Unterschied zwischen denen, die lediglich von Demokratie reden, und denen, die sie leben – und Sie hier leben sie – besteht darin, das, was ich eben sagte, äußern zu können und die Menschen zu verteidigen, weil sie nicht in den Genuss einer Reihe von rechtsstaatlichen Regeln kommen, auch wenn diese Menschen morgen eine Gefahr für uns darstellen können. Dieses Paradoxon ist unsere Schwäche, doch gleichzeitig unsere Stärke.

(Beifall)

Lassen Sie mich noch zwei, drei kleinere Dinge ansprechen. Nein, nicht alle Angriffe auf die Pressefreiheit sind gleich. Wir sollten aufhören, Dinge zu sagen wie: „Nun lassen Sie es gut sein, ich weiß zwar nicht, wie das in der Vergangenheit war, doch die Verhaftung eines Wehrdienstverweigerers in der Schweiz (als es die Wehrdienstverweigerung bereits gab) und die 30 Jahre Gulag in der UdSSR sind doch ein und dasselbe“. Nein, das ist nicht ein und dasselbe. In beiden dieser Fälle muss etwas getan werden.

Wir müssen aufhören zu glauben oder letztlich die anderen davon überzeugen zu wollen, dass wir nicht in Demokratien leben. Wir leben auf jeden Fall in Demokratien. Es gibt Demokratien. Die Hälfte der Länder der Welt sind nicht demokratisch in ihrem Handeln. Das Problem der Medienkonzentration in unseren Ländern und das der Verhaftung von Journalisten in China oder Birma auf die gleiche Ebene stellen zu wollen, ist schamlos gegenüber denjenigen, die in China im Gefängnis sitzen.

(Beifall)

Das ist unanständig ihnen gegenüber. In diesem Haus kann ich sagen, was ich will, auch über Sie. Das ist in der Hälfte der Länder der Welt nicht möglich, also hören wir auf, alles miteinander zu vermengen. Ja, es gibt Dinge, die in unseren Ländern nicht in Ordnung sind. Ja, es gibt Dinge im Informationsbereich, die nicht in Ordnung sind. Ja, wir müssen nachdenken. Ja, genau wie Sie bin auch ich zuweilen schockiert über die Einstellung meiner Berufskollegen und darüber, was ich selbst als Journalist tue. Doch trotzdem muss man sich davor hüten, zu behaupten, das wäre alles dasselbe, Und die Länder, in denen Angriffe auf die Pressefreiheit generell die Ausnahme sind, mit den Ländern gleichzusetzen, in denen Angriffe auf die Pressefreiheit die Regel darstellen. Das ist weiß Gott nicht dasselbe!

(Beifall)

Wir verlangen nicht, dass Sie mit allem einverstanden sind, was wir sagen. Ich denke nicht, dass Sie in der Lage wären, das zu tun. Wir sind in gewisser Weise nicht zur Verantwortung zu ziehen, weil wir nichts anderes als die Meinungsfreiheit verteidigen. Sie hingegen müssen andere Dinge berücksichtigen, wie die wirtschaftlichen Interessen Ihrer Länder und Europas, diplomatische und militärische Interessen. Ich hoffe, nein, ich weiß, dass Ihnen dies bewusst ist. Daher verlange ich von Ihnen nicht, dass Sie sagen, die Politik Europas und dieses Parlaments werde allein durch die Menschenrechte bestimmt. Dies ist glücklicherweise nicht der Fall. Doch ich erwarte von Ihnen, wenn Sie etwas sagen, wenn Sie eine Verpflichtung eingehen, dass Sie diese einhalten, dass Sie Ihr eigenes Wort halten, was Sie zuweilen nicht tun.

Vorhin haben Sie, Herr Präsident, mit uns über Tunesien gesprochen. Es gibt doch ein Assoziierungsabkommen mit Tunesien, Herrgott noch mal!

(Beifall)

Sie werden sagen, es gehe hier nicht um das Parlament, sondern um die europäischen Institutionen insgesamt. Worauf wartet man noch, um dieses Assoziierungsabkommen anzuwenden? Es gibt entsprechende Klauseln, Sie lassen darüber abstimmen. Ansonsten sind Sie es, die in solchen Fällen das Gesicht verlieren.

In diesem Fall spricht man nicht von Menschenrechten. Doch wenn davon gesprochen wird, dann muss man sein Wort und seine Versprechen einhalten. Wissen Sie, Sie werden gebraucht. Sie sind großartig – das habe ich Ihnen bereits gestern gesagt, Herr Präsident –, wenn Sie Berichte und Entschließungen verabschieden. Glauben Sie niemals, das sei unnütz. Wir stützen uns auf diese Dokumente. Sie sind nützlich für die Menschen, machen Sie weiter, doch gehen Sie bis zum Ende: Sagen Sie die Wahrheit! Das ist das einzige, was von Ihnen verlangt wird. Wir haben genug lyrische Höhenflüge erlebt. Wir haben genug zitternde Stimmen gehört. Wir wollen Leute hören, die uns sagen: „Hier, das kann ich tun. Mehr ist nicht möglich, doch zumindest ist es etwas, worauf Sie sich verlassen können.“

Ich wollte noch eine letzte Bemerkung machen. Ebenso wie andere habe ich geglaubt, man könne die Welt radikal verändern. Darin bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher, ebenso wie die anderen. Sie haben Recht, das kann beruhigend sein, doch andererseits ist dies auch bedrückend. Gleichzeitig kann man sich mit der Welt, so wie sie ist, nicht zufrieden geben, Herr Präsident. Jedes Mal, wenn ich die Zeitung aufschlage, macht mich der Zustand der Welt ganz krank. Denn ich habe eine kleine Tochter von vier Jahren, die heranwachsen wird und die tausend Mal mehr Chancen haben wird als ein Mädchen ihres Alters in 90 Ländern, die ich Ihnen hier aufzählen könnte. Diese Ungerechtigkeit ist unannehmbar. Wissen Sie, was das Gute an den Menschenrechten ist? Sie funktionieren. Ich will nicht meine Seele retten, denn ich glaube weder an Gott noch an den Teufel. Ich glaube einfach, man kann etwas tun, man kann das Leben eines jeden Menschen Tag für Tag verbessern, und dafür brauchen wir Sie.

(Die Mitglieder des Parlaments erheben sich und spenden lebhaften Beifall.)

 
  
  

(Der Präsident überreicht den Preisträgern den Sacharow-Preis.)

 
  
  

VORSITZ: Manuel António dos SANTOS
Vizepräsident

 

11. Stimmerklärungen
  

Bericht: Alvaro (A6-0365/2005)

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Herr Präsident! Es ist schon eine Ironie des Schicksals, dass das Parlament, gleich nachdem es für die „Überwachungsrichtlinie“ gestimmt hat, den Sacharow-Preis für Transparenz und Menschenrechte verleiht. Am gleichen Tag, an dem wir Mauern aufbauen, die die Freiheit unserer Mitbürger einschränken, verleihen wir Preise an Menschen, die diese Mauern in der Welt einreißen. Diese Richtlinie soll uns nach Ansicht der Schönredner von Mord, Terror und organisierter Kriminalität befreien. In Wirklichkeit befreit sie uns wohl eher vom Ideal der Demokratie.

Das Gute an der Demokratie ist, dass man mit wem auch immer wann auch immer kommunizieren kann, ohne sich darum Sorgen machen zu müssen. Die Fürsprecher dieser Richtlinie behaupten, die Überwachung sei notwendig zur Bekämpfung der schwersten Verbrechen, aber das stimmt nicht. Die Richtlinie würde in der Praxis für alle im europäischen Haftbefehl aufgeführten Straftaten gelten, d. h. auch für die Verfolgung von Leuten, die unerlaubt Dateien austauschen. Darum jubeln die großen Medienkonzerne heute über diese neue Richtlinie, denn sie können somit ihre alte Technik behalten und brauchen nicht auf moderne Technik umstellen, mit der die Verbraucher Geld sparen könnten.

Gemäß der Richtlinie sind Daten über einen Zeitraum von 6 bis 24 Monate zu speichern. Da 80 % aller E-Mails so genannter Spam ist, handelt es sich um eine Müllrichtlinie, die zur Speicherung von Mailmüll führt, was wohl kaum die effektivste Art und Weise der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist. Das kostet Geld und nimmt Mittel in Anspruch, die für effektivere Maßnahmen fehlen. Außerdem können Berufsverbrecher leicht verhindern, dass sie im Internet erwischt werden.

In den USA wendet die Polizei das Quick-Freeze-Verfahren an, das wesentlich effektiver und einfacher ist und nur Menschen berührt, die konkret einer Straftat verdächtigt werden. Wo waren Sie am 17. März? Wen haben Sie getroffen? Neben wem haben Sie gesessen? Haben Sie neben einem bekannten Kriminellen gesessen? Wie können Sie beweisen, dass Sie keinen Kontakt hatten? Woher wissen Sie, dass die Personen, mit denen Sie regelmäßig E-Mails austauschen, nicht wegen Filesharing in großem Maßstab von der Polizei gesucht werden? Wie beweisen Sie, dass das Material, das Sie geschickt haben, nicht urheberrechtlich geschützt war? Kennen Sie die dunklen Seiten derjenigen, mit denen Sie kommunizieren?

Auch in Zukunft wird es den Rechtsstaat geben, und in den meisten Fällen werden Menschen nicht unschuldig verurteilt, aber vielleicht werden sie erst nach demütigenden Verhören und Hausdurchsuchungen von einem Verdacht befreit. Die Grünen haben gegen diese Richtlinie gestimmt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI). – (IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme gegen die Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung, und zwar vor allem deshalb, weil sie anmaßend und technisch nicht realisierbar ist.

Die einzige Bedrohung der Sicherheit ist die Bedrohung des Rechts der Menschen auf Privatsphäre. Diese Richtlinie zielt nicht etwa auf Tatverdächtige ab, auf Beschuldigte oder auf bekannte Straftäter, sondern mischt sich unterschiedslos in jedermanns Angelegenheiten ein. Das Anliegen dieser Richtlinie besteht darin, eine immense Diskriminierung gegen die überwiegende Mehrheit der Bürger zu institutionalisieren, gegen ehrliche und friedliebende Menschen, die wir eigentlich vor einem solchen Missbrauch schützen sollten.

Wir können nicht einem raffinierten System für eine grundlose Dauerbespitzelung in Europa zustimmen, das noch dazu sinnlos und teuer ist. Wir können nicht zulassen, dass die Veräußerung des Rechts auf Privatsphäre institutionalisiert wird. Aus diesen Gründen habe ich mit Nein gestimmt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Ich konnte nicht für diesen Bericht stimmen, weil ich glaube, dass die Europäische Union nicht stillschweigend die Sammlung personenbezogener Daten zu allen Bürgern dulden kann. Datenbanken können außer für die Kontrolle allgemeiner Personengruppen auch für die Suche nach Personen eingesetzt werden, die politisch oder anderweitig unerwünschte Ansichten vertreten.

Jedes totalitäre Regime in der Geschichte begann damit, dass es personenbezogene Daten aller seiner Bürger zusammentrug. Ich selbst bin in einem totalitären Regime aufgewachsen, in dem die Kommunisten 40 Jahre an der Macht waren und meine persönlichen Daten und Informationen über meine Telefongespräche gespeichert haben.

Die derzeitige Technologie zur Datenübermittlung ist noch nicht sicher genug, und deshalb kann ihr potenzieller Nutzen, etwa bei der Verwendung in der Terrorismus-, Verbrechens- und Geldwäschebekämpfung, leicht untergraben werden. Ich könnte den Menschen nie erklären, warum ich für einen solchen Vorschlag stimme.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin mir der Bedeutung der soeben angenommenen Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten sehr wohl bewusst. Unter Sicherheitsaspekten ist ihre Annahme meines Erachtens ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Verbrechen. Als einer der Unterzeichner von Änderungsantrag 41 kann ich allerdings nicht gutheißen, dass einzelne Mitgliedstaaten den Betreibern die Kosten, die ihnen durch die Speicherung von Daten entstanden sind, in unterschiedlicher Höhe erstatten, da dies gegen die Regeln des freien Marktes verstoßen würde.

 
  
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  Maria Carlshamre (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe heute für den Änderungsantrag der Grünen/Freie Europäische Allianz gestimmt, der eine Ablehnung der vorgeschlagenen Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten vorsieht. Meiner Ansicht nach ist dieser Vorschlag in Bezug auf die Privatsphäre zu weit reichend und außerdem ineffektiv. Er wird keinen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus leisten und wurde zudem mit einem erschreckenden Tempo durchgepeitscht, was nichts Gutes für die Zukunft verheißt.

Aus diesen Gründen habe ich in der Schlussabstimmung gegen den Vorschlag gestimmt.

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die vorgeschlagene Einigung zwischen Parlament und Rat. Darin wird das richtige Gleichgewicht zwischen dem möglichen Zugang der Justiz- und Polizeibehörden zu den Daten der elektronischen Kommunikation und dem Schutz der Privatsphäre gefunden. Die Tatsache, dass sowohl eine Mehrheit des gewählten Parlaments als auch eine qualifizierte Mehrheit der Regierungen im Rat dafür gestimmt haben, zeugt von einer umfassenden Akzeptanz.

Justiz- und Polizeibehörden wird bei der Ermittlung von schweren Straftaten unter bestimmten Bedingungen und in vernünftigem Ausmaß der Zugang zu den Daten einer zurückliegenden elektronischen Kommunikation gewährt, also zum anrufenden und angerufenen Anschluss, nicht zum Inhalt der Gespräche.

Dennoch schockiert mich die Taktik einiger Gegner des Vorschlags. Ich habe Briefe, E-Mails und Schilderungen von Personen erhalten, die fürchten, dass Regierungen ihre Telefongespräche belauschen und ihre E-Mails werden lesen können! Warum glauben sie das? Weil es ihnen von Personen gesagt wurde, die es eigentlich besser wissen sollten, darunter auch einige Abgeordnete hier im Parlament, die zur Verfolgung ihrer politischen Ziele bereit sind, die Öffentlichkeit mit Absicht in die Irre zu führen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Prinzipiell ist die Juniliste der Ansicht, dass ein Beschluss mit so weit reichenden Folgen für die Bürger nicht mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden dürfte. Stattdessen sollte das Verfahren direkt den nationalen Parlamenten unterstellt und Beschlüsse sollten ausgehend von der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene mit einstimmiger Zustimmung des Rates gefasst werden.

Darüber hinaus meinen wir, dass der Vorschlag im Verhältnis zum erwarteten Nutzen viel zu weit geht. Die Mitgliedstaaten sollten den Informationsaustausch untereinander verbessern, um Terrorismus und organisierte Kriminalität effektiver bekämpfen zu können. Eine solche Zusammenarbeit erfordert jedoch keine Harmonisierung auf EU-Ebene zur Vorratsspeicherung dieser enormen Informationsmengen.

Ferner ruft der Vorschlag erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Achtung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten hervor, wenn die Bürger generell verdächtigt werden. Die Juniliste will nicht zur Schaffung einer europäischen Überwachungsgesellschaft beitragen. Wenn ein Mitgliedstaat eine obligatorische Datenspeicherung einführen will, sollte er das erst nach einer umfassenden nationalen Debatte und auf Beschluss des nationalen Parlaments tun. Eine derartig durchgreifende Gesetzgebung durch die Hintertür einzuschmuggeln, ist vom Standpunkt der Demokratie aus äußerst fragwürdig.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern, dass die Mehrheit im Parlament den Vorschlag abgelehnt hat, diese Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten der elektronischen Kommunikationsdienste zurückzuweisen, ein Vorschlag, den wir befürwortet haben.

Es sei darauf hingewiesen, dass zuvor ein vergleichbarer Vorschlag vom Parlament abgelehnt wurde und im Rat nicht die Einstimmigkeit fand, die zu seiner Annahme notwendig gewesen wäre. Der hier vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie, den die Kommission auf Initiative des Vereinigten Königreichs unterbreitet hat, wurde nach nur drei Monaten von der Mehrheit der MdEP und einer qualifizierten Mehrheit im Rat angenommen. Die britische Präsidentschaft hat erklärt, sie wolle, dass diese Richtlinie bei der frühestmöglichen Gelegenheit in Kraft tritt.

Dies ist für uns ein weiterer inakzeptabler Vorschlag, da er Teil des derzeit um sich greifenden Sicherheitswahns ist, der unter dem Deckmantel des so genannten „Kampfes gegen den Terrorismus“ mit einem Angriff auf die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger einhergeht.

Man beabsichtigt, etwas zu „legalisieren“, das illegal ist. Mit der Richtlinie soll der aktuelle Erfassungsbereich für das Sammeln und Speichern von Daten (Telefongespräche, E-Mail, Internet und so weiter) für bis zu zwei Jahre erweitert werden - vorbehaltlich einer Verlängerung, um andere Punkte wie etwa das „Verhindern“ einer Vertragsverletzung hinzuzufügen. Eine Flexibilitätsklausel wurde aufgenommen, die ein nahezu unterschiedsloses Zusammentragen elektronischer Daten ermöglichen wird.

Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen den Vorschlag zur Vorratsspeicherung von Daten gestimmt.

Das Europäische Parlament wurde benutzt, um die nationalen Parlamente zu umgehen, die ähnliche Vorschläge abgelehnt haben. Beim Verfahren, das wir bei dieser Richtlinie angewandt haben, hat unser Parlament bestimmte Rechte eingebüßt. Ich hoffe, dieses Verhalten wird als Warnung und nicht als Präzedenzfall dienen, wenn wir zukünftig über Themen in diesem Bereich im Rahmen der Mitentscheidung beraten: Dies ist die Belohnung, die uns der Rat angeboten hat, weil wir uns als „politisch reifes“ Organ erwiesen haben, das in der Lage ist, eine Einigung mit dem Rat zu erzielen.

Heute haben wir den Grundstein für einen Überwachungsstaat gelegt. Für mich ist nicht ersichtlich, dass wir damit besser vor Verbrechen geschützt werden.

Das Ziel dieser Richtlinie besteht nicht länger in der Verbrechensverhütung. Daher bedienen wir uns eines erkenntnisgestützten Ansatzes, der des Vertrauens und der Unterstützung der Öffentlichkeit bedarf, um erfolgreich zu sein. Durch ein allumfassendes Überwachungssystem wird dieses Vertrauen gefährdet. Es bestehen Alternativen zu einer solchen Überwachung und wir hätten sie annehmen sollen.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Die Verhältnismäßigkeit sowie die Interessenabwägung zwischen Sicherheit und den Grundfreiheiten der Bürger ist für mich von großer Bedeutung und kann von der vorliegenden Richtlinie nicht gewährleistet werden. Die Vorratsdatenspeicherung wird insbesondere als wichtiges Werkzeug für die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus gesehen, wobei im Telefonbereich schon jetzt nach geltender Rechtslage - über richterlichen Auftrag - auf jene Daten zugegriffen werden kann, die Betreiber aus Verrechnungsgründen gespeichert haben. Des Weiteren konnte keine Einigung bzw. Festlegung bezüglich der durch die Speicherung anfallenden Kosten gefunden werden, wodurch die zukünftigen Auswirkungen auf Industrie und Verbraucher mehr als ungewiss sind.

Auch ich bin der Meinung, dass Telekommunikationsdaten bei der Verbrechensaufklärung sowie im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eine außerordentlich wichtige Bedeutung zukommt. Es ist jedoch so, dass wir diesbezüglich in diesem Bereich bereits jetzt über einen weitgreifenden Handlungsspielraum verfügen, welcher - im Gegensatz zur vorgeschlagenen Richtlinie - in Harmonie mit der Wahrung der Grundrechte eines jeden Einzelnen steht.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Gute Gesetze werden nicht unter Zeitdruck und mit mangelhafter Entscheidungsgrundlage verabschiedet. Ich stehe dem gesamten Verfahren hinsichtlich des Vorschlags für diesen Beschluss über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten kritisch gegenüber. Dies ist eine komplizierte Frage, zu der wir Stellung nehmen müssen. Sie erfordert daher gründliches Nachdenken und eine solide Faktenbasis, sowohl was die Privatsphäre und die technischen Auswirkungen als auch was die tatsächlichen Kosten für die Telekommunikationsbetreiber und damit für die Verbraucher betrifft.

Eine solche Herangehensweise sind wir den Bürgern Europas schuldig. Kommunikationsdaten können zweifellos bei vielen strafrechtlichen Ermittlungen von großem Wert sein. Das bedeutet aber nicht, dass wir grünes Licht für eine umfassende Vorratsspeicherung geben sollten. Kommunikationsdaten müssen verwendet werden können, aber nur im Zusammenhang mit sehr schweren und eindeutig definierten Straftaten und nur nach Gerichtsbeschluss. Eine Harmonisierung der EU-Vorschriften ist wünschenswert, sollte aber wesentlich restriktiver als mit dem heutigen Beschluss erfolgen. Der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommene Vorschlag zur Änderung der Richtlinie war ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Abstimmung wurde dieser jedoch zugunsten zu weit gehender Vorschläge abgelehnt. Aus diesen Gründen habe ich gegen den Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt. Ich hätte gern einen Beschluss mit kürzeren Speicherzeiten, einem besseren Schutz der Privatsphäre und Ausnahmeregelungen für E-Mails gehabt. Außerdem sollte die Verwendung von Kommunikationsdaten nur bei bestimmten schweren und eindeutig definierten Straftaten zulässig sein.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. Die unter der britischen Präsidentschaft durchgepeitschte Richtlinie über die Speicherung von Daten wurde in Europa nicht gerade ungeduldig erwartet. In dem Versuch, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen, werden Telefon- und Internetdaten von Bürgern und Unternehmen künftig jahrelang gespeichert. Dies ist ein glatter Angriff auf die Privatsphäre und schafft erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Fragen, wer Zugang zu diesen Daten hat und wer von ihnen Gebrauch macht, wurden nicht angemessen behandelt.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu kommerziellen Zwecken gebrauchen. Außerdem ist ungewiss, ob die vorgeschriebene Speicherung von Daten bei der Aufspürung von Terroristen und Kriminellen überhaupt hilfreich ist. Während die Richtlinie für ganz Europa gilt, wird die Definition von „schweren Straftaten“ den Mitgliedstaaten überlassen, und es ist nicht deutlich, wer die Kosten für die erforderlichen gigantischen Datenbanken tragen wird.

Die Richtlinie ist nicht nur überflüssig, sondern sie wurde auch noch viel zu schnell durch den Rat und das Parlament geschleust, wobei der Berichterstatter einfach beiseite geschoben wurde und der Ministerrat alle Garantien, die der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingebaut hatte, über Bord geworfen hat.

Dies zeigt einmal mehr, wie schlecht unsere demokratischen Institutionen gegen diese Art der Demagogie gewappnet sind, die Regierungen einsetzen, um die in der Bevölkerung bestehenden Ängste geschickt auszunutzen. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wird die Festung Europa immer mehr zu einem Polizeistaat.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich weiß nicht, warum dieser Vorschlag so überstürzt angenommen wurde, „dieses extrem beschleunigte Gesetzgebungsverfahren hat … mangelnde Beratungszeiten oder teilweise fehlende Übersetzungen zur Folge gehabt. Ebenso fehlt es an einer Technikfolgen-Abschätzung oder einer Studie zu den Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Gerade mit Blick auf die Maßnahmen und Vorhaben zur ‚better regulation’ auf europäischer Ebene wird das Verfahren bei den Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung hoffentlich kein Regelfall“, um direkt aus dem Bericht an das Parlament zu zitieren.

- Dem Ministerrat liegt immer noch ein Rahmenbeschluss zu dieser Frage vor.

- Es bestehen Zweifel, ob bei diesem Vorschlag die korrekte Rechtsgrundlage angewandt wurde.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Angst vor Terrorismus darf nicht länger dazu missbraucht werden, Schritt für Schritt Grund- und Freiheitsrechte zugunsten eines totalitären Überwachungsstaates auszuhöhlen. Seit den Anschlägen vom 11. September zeichnet sich die Tendenz ab, vermehrt gegen Aufdecker – sprich Journalisten – aber auch gegen missliebige oder nonkonformistische Kräfte vorzugehen. Als jüngstes Beispiel der Einengung journalistischer Freiräume und der Zäsur sei die sog. „Cicero-Affäre“ angeführt. Immer wieder sollen demnach Verbrechen dazu herhalten, neue Polizeibefugnisse einführen zu können – so wird in Deutschland bereits der Zugriff auf Mautdaten diskutiert.

Im besten Fall werden jedoch nur kleine Fische gefangen, denn kriminelle Organisationen und Terroristennetzwerke wissen sich meist erfolgreich der Verfolgung zu entziehen. Da letztere ihre Taten oft auf Jahre hinweg planen, kann die Datenspeicherung Terrorakte schlichtweg nicht verhindern. Vielmehr kommt es zu einer Dauersubvention von Netzwerkhardware, ungerechtfertigte Einschnitte in Privatsphären und Geheimnisträger wie Ärzte, Journalisten oder Anwälte werden in ihrer Berufsausübung behindert.

Wenngleich sich die Auswirkungen und Folgekosten der geplanten Richtlinie noch nicht seriös abschätzen lassen, kann es auf keinen Fall angehen, den Bürger dieser massiven Grundrechtseinschränkung völlig schutzlos auszuliefern. Zumindest muss er in Form strikter abschreckender Sanktionen gegen einen möglichen Missbrauch geschützt werden, denn sonst resultiert daraus bald etwa ein Internet nach chinesischem Vorbild.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Nach der Abstimmung über den Bericht Alvaro waren die Abgeordneten der Labour-Partei im Europäischen Parlament meines Erachtens erfolgreich, als es darum ging, strengere Bestimmungen für die Sicherheit von Kommunikationsdaten zu erlangen und strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen näher zu definieren. Wenn man London vertritt, die Stadt mit den meisten Internetdienstanbietern in der EU, sind Sicherheitsbestimmungen entscheidend.

 
  
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  Bill Newton Dunn (ALDE), schriftlich. (EN) Ich habe für die Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, aber gegen die Entschließung in ihrer Gesamtheit gestimmt.

Überstürzte Rechtsvorschriften sind für gewöhnlich schlechte Rechtsvorschriften. Diese wurde vom britischen Ratsvorsitz hastig durchgedrückt. Tragischerweise haben zwei große Fraktionen sie in einer einzigen Lesung angenommen, anstatt eine eingehende Überprüfung vorzunehmen.

Die Richtlinie hat viele Mängel. Die Definition der „schweren Straftaten“ ist ungenau, es bleibt den 25 verschiedenen Regierungen überlassen, nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

Unklar ist auch die Kostenfrage. Die Antragsteller, also die Regierungen, sollten die Kosten übernehmen, nicht der einzelne Bürger.

Außerdem wurde die Einbeziehung von E-Mails schlecht durchdacht. Die Branche wurde niemals ausdrücklich dazu konsultiert. E-Mails von Hotmail und Yahoo sind ausgeschlossen. Bei den Anschlägen von Madrid im Jahr 2004 versandten die Terroristen keine E-Mails; stattdessen schrieb einer von ihnen einen Plan auf Yahoo und seine Komplizen loggten sich ein und lasen ihn.

Es werden so viele Spam-Mails versandt. Warum wollen die Regierungen Spam-Mails speichern?

Im Text werden den 25 Regierungen zu viele Freiheiten gelassen, sodass sie nach eigenem Gutdünken handeln können. Sie dürfen die Einzelheiten selbst bestimmen, die von den nationalen Parlamenten nicht geändert werden können.

Dies ist keine zufrieden stellende Rechtsvorschrift. Darum kann ich mit Stolz sagen, dass ich sie in ihrer derzeitigen Form abgelehnt habe.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bevor wir beginnen, über den Bericht zu beraten, möchte ich gern sagen, dass wir es begrüßen sollten, dass diese Thematik eine so weit reichende Diskussion ausgelöst hat. Aus meiner Sicht ist das ein Zeichen dafür, dass Europa vorbereitet und wachsam gegenüber den potenziellen Gefahren eines von Sicherheitswahn getriebenen Vorgehens für die persönlichen Freiheiten ist.

In dem von uns angenommenen Bericht konnte ich keine Anzeichen für Sicherheitswahn oder ein Abgehen von den grundlegenden Prinzipien der Gewährleistung und des Schutzes unserer bürgerlichen Rechte, Freiheiten und Garantien entdecken. Wie aus dem Bericht ersichtlich ist, erkennen wir an, dass die zur Bekämpfung der Kriminalität bereitstehenden Mittel aufgestockt werden müssen, vor allem angesichts der Schwere bestimmter Arten von Verbrechen, wobei der Terrorismus natürlich auf dieser Liste an erster Stelle steht, und angesichts des Einsatzes neuer Technologie bei diesen kriminellen Aktivitäten.

Sowohl in der Aussprache als auch in dem angenommenen Dokument kam bzw. kommt eine Sorge zum Ausdruck, die meiner Meinung nach Aufmerksamkeit verdient. Die in diesem Bericht vorgesehenen verstärkten Befugnisse werden nur dann funktionieren, wenn ihre Wahrnehmung sorgfältiger kontrolliert wird, und das Parlament darf bei dieser Richtlinie nicht lockerlassen. Was wir heute angenommen haben, dient dem Schutz der Bürger vor Straftätern und darf zu keinem anderen Zweck benutzt werden.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Niemand würde abstreiten, dass alle Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen könnten, untersucht werden sollten, doch die hier vorgeschlagene Vorratsspeicherung von Daten wird einfach nicht dazu beitragen, das gewünschte Ziel zu erreichen. Schlimmer noch, ich fürchte, sie wird die Freiheitsrechte verletzen und Unternehmen und Verbrauchern unnötige Kosten aufbürden, ohne den Schutz unserer Bürger tatsächlich zu verbessern. Hier handelt es sich um einen fehlerhaften Vorschlag, und das Parlament hat uns mit seiner heutigen Annahme einen Bärendienst erwiesen.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich habe nach sorgfältiger Prüfung meines Gewissens dem Bericht zugestimmt,

- hoffend, dass die Daten von den offiziellen Stellen nur nach unseren Vorschriften genutzt werden,

- wissend, dass nicht alle Mitgliedsstaaten das Prinzip der richterlichen Anordnung kennen,

- wissend, dass hier das Parlament die Vorlage des Rates und der Kommission wesentlich entschärft hat

- in der Überzeugung, dass die Bürgerrechte durch das Parlament ausreichend geschützt wurden.

Ich werde nach 2 Jahren eine Statistik über die Zugriffe der Behörden einfordern.

 
  
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  Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE), schriftlich. – (EL) Ich habe gegen den Vorschlag für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten gestimmt, da ich, trotz der Verbesserungen, die der britische Ratsvorsitz auf die Bemühungen von Parlamentsabgeordneten hin gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen hat, nach wie vor der Ansicht bin, dass diese Maßnahmen allein sich in der Praxis als unwirksam erweisen und sie zudem einen großen Bruch bei den individuellen Freiheiten verursachen werden, was schmerzhafte Konsequenzen haben wird.

Ich habe mich immer an den denkwürdigen Satz des amerikanischen Präsidenten Benjamin Franklin gehalten, der 1759 gesagt hat: „Wer seine grundlegende Freiheit aufgibt, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu erlangen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit“.

 
  
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  Anders Wijkman (PPE-DE), schriftlich. (SV) Gute Gesetze werden nicht unter Zeitdruck und mit mangelhafter Entscheidungsgrundlage verabschiedet. Ich stehe dem gesamten Verfahren hinsichtlich des Vorschlags für diesen Beschluss über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten kritisch gegenüber. Dies ist eine komplizierte Frage, zu der wir Stellung nehmen müssen. Sie erfordert daher gründliches Nachdenken und eine solide Faktenbasis. Das sind wir Politiker den Bürgern Europas schuldig.

Daten von Telefongesprächen können zweifellos bei vielen strafrechtlichen Ermittlungen von großem Wert sein. Das bedeutet aber nicht, dass wir grünes Licht für eine umfassende und systematische Vorratsspeicherung von Telefon- und E-Mail-Daten geben sollten. Kommunikationsdaten müssen verwendet werden können, aber nur im Zusammenhang mit sehr schweren und eindeutig definierten Straftaten und nur nach Gerichtsbeschluss. Eine Harmonisierung der EU-Vorschriften ist wünschenswert, sollte aber wesentlich restriktiver als mit dem heutigen Beschluss erfolgen. Außerdem müssen die Telekommunikationsbetreiber höchstwahrscheinlich für ihre zusätzlichen Kosten entschädigt werden.

Der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommene Vorschlag zur Änderung der Richtlinie war ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Abstimmung wurde dieser jedoch zugunsten eines Vorschlags abgelehnt, der mit dem von den Regierungen vereinbarten übereinstimmt. Aus diesen Gründen habe ich gegen den Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt. Ich hätte gern einen Beschluss mit kürzeren Speicherzeiten, und Ausnahmeregelungen für E-Mails gehabt. Außerdem sollte die Verwendung von Kommunikationsdaten nur bei bestimmten schweren und eindeutig definierten Straftaten zulässig sein.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 13.15 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

12. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll

13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

14. Angeblicher Transport und illegale Haft von geheimen Gefangenen in europäischen Ländern durch die CIA
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum angeblichen Transport und zur illegalen Haft von geheimen Gefangenen in europäischen Ländern durch die CIA.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! In den vergangenen Wochen haben wir viel über die angebliche Nutzung des europäischen Luftraums, der europäischen Flughäfen und Staaten seitens der USA in ihrem weltweiten Kampf gegen den Terrorismus gehört und gelesen, daher begrüße ich die Aussprache am heutigen Nachmittag. Sie ermöglicht es dem Parlament, eine der grundlegenden Fragen zu erörtern, mit denen sich die europäischen Regierungen und Institutionen im 21. Jahrhundert konfrontiert sehen: die Schaffung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Sicherheit und Freiheit in einer Welt, die zum Teil geprägt ist von Terroranschlägen mit einer Vielzahl von Opfern.

Ich hoffe, die Aussprache wird dazu beitragen, die hiermit verbundenen Schlüsselfragen zu beleuchten, unter anderem wie wir gegen die beispiellose und uns alle betreffende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus vorgehen wollen, wie gleichzeitig die weltweite Achtung der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden kann und welche schweren Entscheidungen Tag für Tag in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen, um das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit aufrechtzuerhalten. Mit der Aussprache wird hoffentlich auch deutlich, dass wir die Ansichten anderer Regierungen achten, die Vorteile fundierter Erörterungen nutzen und das nötige Augenmaß wahren sollten. Somit wird das Parlament in der Lage sein, einen nützlichen und glaubwürdigen Beitrag zu der weitreichenderen Debatte darüber zu leisten, wie wir gleichzeitig unsere Sicherheit und unsere Freiheit gewährleisten können.

Wie die Abgeordneten dieses Parlaments sicherlich wissen, ist in europäischen und internationalen Medien sowie an anderer Stelle behauptet worden, dass die USA Gefängnisse in Europa unterhalten und Flugzeuge zum Transport von Terrorverdächtigen zwischen einzelnen Staaten einsetzen, um sie unter Anwendung von Folter und Misshandlung zu verhören. Diese Berichte veranlassten die Außenminister der Gemeinschaft zu ihren Gesprächen im Rahmen der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ am 21. November. Im Anschluss richtete sich der Ratsvorsitz am 29. November im Namen der Partner der Europäischen Union schriftlich an die US-Außenministerin Condoleezza Rice und bat um eine Stellungnahme der US-Regierung zu diesen Anschuldigungen.

Am 5. Dezember gab die US-Außenministerin vor ihrem Besuch in Europa eine umfassende öffentliche Erklärung ab. Diese Antwort hat der Ratsvorsitz an seine Kollegen in der Europäischen Union weitergeleitet, und heute habe ich Präsident Borrell Fontelles eine Kopie der Antwort übergeben.

Einige der Kollegen in der Europäischen Union hatten vergangene Woche in Brüssel Gelegenheit, diese Frage mit Außenministerin Rice zu erörtern. Das Vereinigte Königreich hat sich mit der Stellungnahme der USA zufrieden gegeben. Soweit ich weiß, haben sich einige Kollegen in der Europäischen Union auch öffentlich zur Erklärung von Außenministerin Rice geäußert. Der Rat begrüßt die umfassende Stellungnahme der Außenministerin, da alle europäischen Länder die Entschlossenheit der USA teilen, unschuldige Bürger im Rahmen des Völkerrechts vor der Gefahr des Terrorismus zu schützen.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, welche Bedrohung der moderne Terrorismus für unsere Bürger darstellt. Europa hat seit vielen Jahren mit Terrorismus zu kämpfen. Ich muss nicht die Namen der jeweiligen Organisationen und Einzelpersonen nennen, doch bisher stand niemand von uns der Art von Bedrohung gegenüber, mit der uns – jetzt und langfristig – Al-Qaida und seine Anhänger konfrontieren.

Moderner Terrorismus bedeutet Terroranschläge mit einer Vielzahl von Opfern. Das haben wir in New York, Washington, Istanbul, Madrid, und kürzlich in London sowie in vielen anderen Städten weltweit gesehen. Die Abgeordneten werden sich daran erinnern, dass vor nur wenigen Jahren auch Straßburg das Ziel eines Anschlags werden sollte, der vereitelt werden konnte. Heute haben wir es mit fanatischen Selbstmordanschlägen auf unschuldige Zivilisten zu tun, bei der sich die Attentäter moderner Techniken und Technologien bedienen, die früher Staaten vorbehalten waren, inzwischen aber über das Internet auch Einzelpersonen zugänglich sind. Mit dieser Situation werden wir in nächster Zeit konfrontiert sein. Davor müssen wir unsere Bürger schützen; unsere Regierungen sind zweifellos dafür verantwortlich, diesen Schutz zu gewährleisten. Diese Verantwortung verlangt von den Regierungen schwierige Entscheidungen und konkrete Maßnahmen, und sie müssen diese Entscheidungen und Maßnahmen erläutern und verteidigen.

In der 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie wurde hervorgehoben, dass der transnationale Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eine Gefahr darstellen, die wir nicht ignorieren können. Jedoch ist bei der Suche nach Antworten auf diese neuen Herausforderungen gleichzeitig auch von entscheidender Bedeutung, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte der Einzelnen geachtet werden.

Ein Kernstück dieser Debatte bildet die Frage der Folter. Folter ist abscheulich. Das Verbot der Folter ist absolut. Sie wird von der britischen Regierung – wie von allen europäischen Regierungen – unmissverständlich verurteilt. Wir wenden keine Folter an; wir regen nie dazu an oder dulden sie stillschweigend; wir verurteilen sie ausdrücklich, und wir bemühen uns gemeinsam mit anderen darum, dass sie gänzlich der Vergangenheit angehört.

In der Erklärung von Außenministerin Rice vom 5. Dezember wird deutlich gemacht, dass die Politik der US-Regierung darin besteht, sich an die UN-Konvention gegen Folter zu halten, und dass die US-Regierung durch ihre Verfassung, ihre Gesetze und ihre Vertragsverpflichtungen gebunden ist. Des Weiteren stellt sie fest, dass physische oder psychische Folter ausdrücklich verboten sind, dass die Regierung der USA die Folterung von Gefangenen weder gestattet noch stillschweigend duldet und dass Folter und geheime Absprachen zur Folter nach dem US-Recht Verbrechen darstellen, egal, wo sie in der Welt auch vorkommen mögen.

Der Rat begrüßt diese Erklärung. Es ist richtig, dass der Standpunkt einer anderen souveränen Regierung – der zu einem derart wichtigen Thema so deutlich zum Ausdruck gebracht wird – im Rahmen einer umfassenderen Diskussion zum Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit Berücksichtigung findet. Wie Außenministerin Rice am 5. September selbst sagte, ist die Debatte in einer Demokratie und zwischen Demokratien normal und sinnvoll. Das muss gelten, und dieses Parlament kann einen Beitrag zu dieser Debatte leisten und hat das auch getan.

Meines Wissens hat der Generalsekretär des Europarates die Mitgliedstaaten dieser internationalen Organisation angesichts der Anschuldigungen um eine Erklärung gebeten, wie sie die wirksame Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisten können. Ich bin mir sicher, dass die Mitgliedstaaten zu einer Zusammenarbeit mit dem Europarat bereit sind. Ein fundierter Gedankenaustausch zu Themen wie diesen ist von entscheidender Bedeutung, auch für das Wohl unserer Bürger, die von ihren Regierungen und Institutionen eine Führungsrolle erwarten.

Mich interessiert, was Sie und Kommissar Frattini zu diesem Thema zu sagen haben.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Ersten erachtet es die Europäische Kommission als unsere moralische, institutionelle und politische Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte jedes Einzelnen stets geachtet und gewahrt werden, und das ohne jede Ausnahme. Folter und menschenunwürdige Behandlung stellen eine Verneinung der Werte dar, auf denen die Europäische Union seit ihrer Gründung beruhte und noch immer beruht.

Zum Zweiten möchte ich erneut auf die entscheidende, strategische Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens und der engen Zusammenarbeit der Europäischen Union und der USA im Kampf gegen den Terrorismus hinweisen. Alle demokratischen europäischen Nationen, die USA und unsere anderen internationalen Partner müssen ihre gemeinsamen Werte geschlossen gegen die größte Bedrohung dieses Jahrhunderts verteidigen – den internationalen Terrorismus.

Ich schließe mich Herrn Minister Alexander an und begrüße die offizielle Erklärung von US-Außenministerin Condoleezza Rice, dass die Vereinigten Staaten keine Folter dulden, weder auf ihrem Hoheitsgebiet noch anderswo in der Welt, sondern sie als Verbrechen ansehen. Sie werden mir zustimmen, dass das eine verbindliche Aussage ist, die die USA zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Außerdem ist es ein Beweis für die großartige Demokratie in den USA, dass dort im Kongress, im Senat und in der freien Presse des Landes eine öffentliche Debatte ausgelöst wurde. Auch das ist etwas, worüber wir nachdenken und was wir mitverfolgen sollten, denn auch Europa beteiligt sich an der internationalen Debatte zu diesem brisanten Thema.

Drittens muss aufgeklärt werden, welchen Wahrheitsgehalt die aus der Presse stammenden Anschuldigungen haben, denn sollten sie sich als wahr herausstellen, könnte das gravierende politische Konsequenzen haben, weil es sich um eine schwere Vertragsverletzung handeln würde. „Aufklären“, meine Damen und Herren, bedeutet Beweise einholen: Nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit kann eine Anschuldigung nicht als erwiesen gelten, wenn keine Beweise vorliegen, und solange keine Beweise vorliegen, habe ich persönlich die Pflicht, das Wort und damit auch das Dementi aller Regierungen zu respektieren, die ich bisher – und ich wiederhole bisher – angehört habe. Das steht nicht im Gegensatz zu unserem gemeinsamen Streben nach Wahrheit, aber wie ich vorgestern Abend schon dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gesagt habe, kann ich natürlich die Glaubwürdigkeit der legitimen und demokratischen Regierungen der Länder der Europäischen Union und der Kandidatenländer nicht in Zweifel ziehen, wenn keine überzeugenden Gegenbeweise vorliegen.

Außerdem meine ich nicht, dass einzelne europäische Länder „unter Anklage“ – in Anführungszeichen – stehen, das sage ich insbesondere unseren Freunden in Polen und Rumänien. Wir sind verpflichtet zu ermitteln, ob irgendwo in Europa Misshandlungen und Folter begangen wurden. Es geht nicht an, sich das eine oder andere Land als Ermittlungsobjekt, Beschuldigten oder Angeklagten herauszugreifen. Wenn es Folter oder menschenunwürdige Behandlung gegeben hat, dann ist es unsere Pflicht, das aufzuklären, und zwar im gesamten Gebiet der Europäischen Union.

Einige europäische Länder haben bekanntlich Untersuchungen auf nationaler Ebene eingeleitet. In einigen Fällen wurde das von den Regierungen veranlasst, so z. B. in Portugal und Polen; in anderen Mitgliedstaaten von den Justizbehörden, darunter auch bei uns in Italien sowie in Spanien, Deutschland und weiteren Ländern. Diese Justizbehörden stützen sich bei ihren Untersuchungen auf die Vollmachten der Gerichte. Natürlich erwarten wir die Ergebnisse dieser gerichtlichen Ermittlungen, die wir keinesfalls beeinflussen können, mit allem gebührenden Respekt.

Gestern hatte ich ein Treffen mit dem Generalsekretär des Europarates. Bei unserer Zusammenkunft gestern Abend habe ich bekräftigt, dass die Kommission – und ich stehe persönlich dahinter – das von ihm eingeleitete Verfahren nach Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterstützt, das in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats durchgeführt wird. Außerdem habe ich Herrn Davis erneut die feste Unterstützung der Kommission für die zweite Untersuchung zugesagt, die parallel dazu von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgenommen wird. Ihr Berichterstatter Dick Marty verdient öffentliche Anerkennung für die geleistete Arbeit. Wie Sie vielleicht schon wissen, wird der Generalsekretär seine Untersuchung am 21. Februar 2006 abschließen, und Dr. Marty wird der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Ende Januar 2006 einen ersten Bericht über seine Untersuchungen vorlegen.

Durch unsere Kommissare Herrn Barrot und Frau Ferrero-Waldner habe ich darum gebeten, dem Europarat für seine Untersuchung die Eurocontrol-Flugplandaten für Flüge im europäischen Luftraum sowie alle möglicherweise relevanten Daten des Satellitenzentrums der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen.

Momentan gibt es keine Hinweise für die Richtigkeit der Anschuldigungen, aber wir müssen uns weiter in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat und mit diesem Parlament für die Wahrheitsfindung einsetzen, und das habe ich auch vor. Es liegt nicht an mir zu entscheiden, welches Arbeitsinstrument das Parlament für diese gemeinsame Tätigkeit nutzen wird; ich beschränke mich auf die Aussage, dass eine Untersuchung die Befugnis zu Nachforschungen, Befragungen, Ermittlungen und Kontrollen voraussetzt und dass natürlich Sie bestimmen müssen, ob solche Befugnisse gegeben sind oder auch nicht, wie es der Juristische Dienst des Parlaments offenbar andeutet.

In jedem Falle bedeutet Wahrheitssuche meiner Meinung nach nicht nur, eventuelle Misshandlungen aufzuklären und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, sondern auch, sämtliche Vorverurteilungen und Verdächtigungen aus der Welt zu schaffen, die sonst unseren notwendigen internationalen Aktionen im Kampf gegen den Terrorismus schaden könnten.

Abschließend ist also zu sagen, dass schon der geringste Verdacht oder Beweis für Misshandlungen und Folter in Europa fraglos unsere Position im Kampf gegen Terrorismus und antidemokratische terroristische Propaganda schwächen wird. Deshalb müssen wir die Wahrheit herausfinden; deshalb müssen wir dabei als loyale Freunde und Verbündete der USA auftreten und zugleich sorgsam auf unsere gemeinsamen Werte achten.

 
  
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  Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Vizepräsident der Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Erstens: Die EVP-ED-Fraktion betrachtet sich als Partner und Freund der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Debatte und die Debatte über das Thema eignen sich nicht für antiamerikanische Ressentiments, sondern wir müssen den Sachgegenstand betrachten und ihn nach unseren Prinzipien beurteilen.

Zweitens: Der Kampf gegen den Terrorismus ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Terroristen wollen Angst und Schrecken verbreiten, sie wollen einschüchtern. Unsere Antwort darauf ist: Wir werden uns nicht einschüchtern lassen! Wir werden den Kampf gegen den Terrorismus mit aller Schärfe, mit aller Entschlossenheit führen!

Mit Terroristen kann es keine Kompromisse geben. Aber es kann auch keine Kompromisse geben, wenn die Würde des Menschen, die Menschenrechte, die Einhaltung des Rechts auf dem Spiel stehen. Unsere Werteordnung, unsere Wertegemeinschaft darf nicht dem rechtlichen und politischen Opportunismus unterworfen werden. Die Prinzipien, auf denen unsere demokratische Werteordnung beruht, dürfen niemals aufgegeben werden. Diese Prinzipien unterscheiden uns ja gerade von den Terroristen. Die Terroristen würden gewinnen, wenn wir uns ihrer Methoden bedienen, das heißt, das Recht mit Füßen treten würden. Der Kampf gegen den Terrorismus muss mit den Mitteln des Rechts und unter Beachtung der Prinzipien der Würde des Menschen und der Menschenrechte geführt werden.

Das bedeutet, wenn eine Person des Terrorismus verdächtigt wird, dann kann der Beweis, dass es sich um einen Terroristen handelt, nur dadurch erbracht werden, dass diese Person einem rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen wird. Entführung und Verschleppung, unrechtmäßige Inhaftierung und Folter dürfen wir niemals zulassen. Nicht das Europäische Parlament, nicht die Europäische Union, nicht die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates – kein Staat auf dieser Erde darf dies zulassen!

Der Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der Schweizer Abgeordnete Dick Marty, teilte gestern mit – ich zitiere eine große deutsche Zeitung –, dass sich nach den ihm bisher vorliegenden Informationen der Eindruck verstärkt, dass Bürger unrechtmäßig in europäische Länder transportiert und dort vorübergehend festgehalten worden seien. Wörtlich sagt Herr Marty: „Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Beschuldigungen niemals förmlich durch die Vereinigten Staaten bestritten worden sind.“ Wenn die Außenministerin der USA sagt, die USA würden keine Folter akzeptieren, dann begrüßen wir das. Aber das ist kein Beweis dafür, dass nicht eine Verschleppung von Personen stattgefunden hat, und deswegen fordern wir Aufklärung und Transparenz. Für uns ist entscheidend, dass die Wahrheit auf den Tisch kommt.

Wir haben diese Meinung im Übrigen immer vertreten. Wir haben immer Guantánamo kritisiert – schon bevor der Oberste Gerichtshof der USA zu seiner Entscheidung gekommen ist. Ich kann für uns hier im Europäischen Parlament sagen: Wir können stolz darauf sein, dass wir die Menschenrechte auch in Guantánamo verteidigt haben und dass der Oberste Gerichtshof der USA sozusagen zum gleichen Ergebnis gekommen ist.

Aber, bei aller Kritik an Geheimdiensten – und es muss nun aufgeklärt werden, was wirklich geschehen ist – wir brauchen Geheimdienste! Wir brauchen auch die amerikanischen Geheimdienste, auch die CIA, weil wir wissen, dass die CIA und diese Geheimdienste uns helfen. Wenn zum Beispiel – wie jetzt – eine Deutsche im Irak entführt wurde, dann brauchen wir die Unterstützung der Geheimdienste. Aber ich sage mit aller Entschiedenheit und mit aller Entschlossenheit, dass sich auch Geheimdienste auf das Recht gründen müssen. Die Menschenwürde und die Menschenrechte sind unser höchster Wert. Dort, wo sie verletzt werden, müssen wir unsere Stimme erheben. Und wenn nicht klar ist, ob die Menschenrechte verletzt werden, dann müssen wir Untersuchungen anstellen. Deswegen spricht sich unsere Fraktion für eine enge Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus und auch dafür, dass wir gegebenenfalls einen nichtständigen Ausschuss einsetzen, der dazu beiträgt, dass die Menschenrechte und die Würde des Menschen verteidigt werden.

(Beifall)

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme mit dem Kollegen Poettering überein, dass wir aufklären müssen und nicht vorverurteilen dürfen. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob Organe der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten aktiv oder passiv an der Errichtung extralegaler Gefängnisse beteiligt waren und aktiv oder passiv daran beteiligt waren, dass in diesen Gefängnissen Verhörmethoden angewendet wurden, die man als Folter bezeichnen muss.

Beides, die extralegalen Gefängnisse wie auch die Verhörmethoden in Form von als Folter, wären ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Menschenrechtskonvention des Europarats und gegen das Übereinkommen gegen Folter, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und alle Beitrittskandidaten ratifiziert haben.

Dabei ist es – und da gebe ich Franco Frattini völlig Recht – nicht die Aufgabe des Europäischen Parlaments, ein einzelnes Land oder einen einzelnen Kandidatenstaat zu untersuchen, sondern es geht darum, dass wir uns ein Bild über die Lage in Europa insgesamt verschaffen. Der beste Ort dafür ist das Europäische Parlament.

Wenn wir diese Untersuchung anstellen, dann sind wir aber nicht frei von den Erfahrungen der Vergangenheit. Wir brauchen Geheimdienste, da haben Sie Recht, Herr Kollege Poettering. Im Gegenteil, mehr denn je müssen moderne Ermittlungsmethoden angewendet werden. Das Infiltrieren von Organisationen, deren Handlungen darauf angelegt sind, unsere Werteordnung zu untergraben und zu zerstören, die nicht vor jeder Art der Vernichtung von Werten und von Leben zurückschrecken, ist unverzichtbar, das weiß jeder. Dass diese Organisationen nicht nur mit der Straßenverkehrspolizei bekämpft werden können, weiß auch jeder. Dass die Geheimdienste weiß Gott nicht transparent arbeiten, weiß auch jeder. Deshalb heißen sie ja auch Geheimdienste. Und dass es von Zeit zu Zeit nötig ist, dass sie geheim arbeiten, weiß auch jeder. Aber dass die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre jetzige Regierung es mit dem internationalen Recht nicht immer so genau nehmen, das weiß auch jeder!

Für mich war die Entscheidung für den Krieg im Irak eine Entscheidung außerhalb des internationalen Rechts. Die Entscheidung für diesen Krieg war ein Desaster, und der Krieg selbst ist ein Desaster. Dass man dann natürlich in den Geheimdienst eines solchen Landes, in dem schon die Regierung ein bisschen neben der öffentlichen Legalität handelt, oder zumindest diesen Eindruck erweckt, kein überquellendes Vertrauen hat, das ist auch richtig.

Nun kann man ja vertrauensbildende Maßnahmen schaffen. Eine vertrauensbildende Maßnahme ist, dass die tatsächlichen Fakten auf den Tisch kommen, dass gesagt wird, wer wann wohin geflogen worden ist und aus welchen Gründen. Auf welche Art und Weise ist er gefangen genommen worden? Auf welcher Rechtsgrundlage ist er gefangen genommen worden? Was hat zu seiner Gefangennahme geführt? Wohin ist er verbracht worden, und in welcher Art und Weise ist er befragt worden? Wenn diese Antworten zeigen, dass alles im Rahmen der Legalität ist, in Ordnung. Wenn die Antworten aber – was wir nicht hoffen – so sind, dass wir feststellen müssen, dass Organe der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten aktiv oder passiv zur extralegalen Arrestation von Menschen, zum Betrieb außerrechtlicher Gefängnisse und zu Folter beigetragen haben, dann muss das Sanktionen nach sich ziehen.

Also keinerlei Vorverurteilung, sondern nur die Auflistung von Fragen, auf die wir klare Antworten erwarten. Wir werden nicht gegebenenfalls, Herr Kollege, sondern präzise heute in der Konferenz der Präsidenten einen nichtständigen Ausschuss zur Untersuchung dieser Frage beantragen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion der EVP und alle anderen Fraktionen dem zustimmen.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Dem Leiter der Untersuchung des Europarates, Dick Marty, zufolge sind die Vorwürfe der illegalen „außerordentlichen Überstellungen“ glaubhaft. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass sie zutreffen, dann müssen wir uns die Frage stellen, in welchem Maße die EU-Regierungen daran beteiligt waren. Sie alle leiern ihre Dementis herunter, doch damit konnten diejenigen nicht zufrieden gestellt werden, die ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht oder die Befürworter einer parlamentarischen oder gerichtlichen Untersuchung in mehreren europäischen Ländern beschwichtigt haben. Es wundert nicht, dass sich die USA über die Versuche der europäischen Regierungen, sich aus der Verantwortung zu ziehen, verärgert zeigen, und ich bin erfreut über die Bemerkung des Ratspräsidenten, dass sie sich dieser Verantwortung stellen müssen. Vergangene Woche erklärte Außenministerin Rice ausdrücklich, dass die USA die Souveränität der anderen Länder geachtet haben. Das soll heißen: „Macht keinen Ärger, Leute – wir sitzen alle im selben Boot“.

Ein mögliches Szenario sieht so aus, dass die europäischen Regierungen ihrem amerikanischen Verbündeten unmittelbar nach dem 11. September die Hilfe ihrer Geheimdienste und die Nutzung ihrer Einrichtungen anboten, weil sie die USA verständlicherweise bei der Suche nach den Schuldigen dieses abscheulichen Verbrechens unterstützen wollten. Als die Jahre vergingen, gerieten sie jedoch immer tiefer in den Sumpf der Illegalität. Nur wenn wir Ordnung schaffen und auf der Grundlage einer wahren Achtung der Rechtsstaatlichkeit von vorn beginnen, können wir unsere Bürger davon überzeugen, dass wir unsere Grundsätze nicht preisgeben.

Das Problem besteht darin, dass wir in einer Alice-im-Wunderland-Welt leben. Dem Ratspräsidenten zufolge sollten die Erklärungen von Außenministerin Rice von vergangener Woche für bare Münze genommen werden. Wenn die USA jedoch weder innerhalb noch außerhalb der Vereinigten Staaten Folter dulden, warum widersetzen sie sich dann der Gesetzesnovelle von Senator McCain? Warum hat es in der Bush-Regierung ein solches Hin und Her gegeben, wobei der Begriff der Folter neu definiert wurde, sodass Waterboarding, Fesseln über einen langen Zeitraum bzw. gezielte Unterkühlung nicht mehr als Folter gelten? Die Erklärung von Außenministerin Rice hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Ich begrüße die Erklärung von Herrn Frattini, dass wir zu einer Untersuchung verpflichtet sind. Zudem begrüße ich sein Unterstützungsangebot an den Europarat. Dieses Parlament muss vermeiden, dass die Untersuchung von Dick Marty doppelt durchgeführt wird. Allerdings benötigen wir einen Mechanismus, um alle Fäden zusammenzuführen, das heißt einen nichtständigen Ausschuss. Dann können wir im Lichte von Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union bewerten, welche Beweise erbracht werden.

Außerdem begrüße ich die Erklärung von Herrn Frattini, dass die Wahrheitsfindung unseren Kampf gegen den Terrorismus stärken wird, weil wir damit unsere Werte bekräftigen. Ich stimme Herrn Poettering zu – und das geschieht nicht oft –, dass es sich hier nicht um ein antiamerikanisches Vorhaben handelt. Wenn wir dazu beitragen, Amerika und Europa vor der katastrophalen Politik der Bush-Regierung zu retten, dann handelt es sich um eine amerikafreundliche Aktion.

 
  
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  Der Präsident. Sie sind aber keck!

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Herr Alexander sagt, er glaube an die Vorteile einer aufgeklärten Diskussion. Das Problem ist jedoch, dass wir uns nicht gerade auf viele Informationen stützen können. Die Antworten von Condoleezza Rice haben Sie vollkommen zufrieden gestellt, und vielleicht könnten Sie uns ja mitteilen, warum sie Sie so gut zu überzeugen wusste. Nun verstehe ich zwar, dass Sie keine diplomatischen Spannungen wollen, aber worin besteht denn Ihre Strategie für die Wahrheitsfindung? Darüber hätte ich gern Auskunft.

Die Vereinigten Staaten behaupten, dass sie Folter nicht tolerieren, aber soll man es, wie jemand eben gefragt hat, etwa nicht Folter nennen, wenn Menschen beinahe zum Ertrinken gebracht werden? Frau Ludford hat in diesem Zusammenhang den Änderungsantrag McCain angesprochen. Wir sollten uns doch wohl nicht mit irgendwelchen amerikanischen Wortspielereien abspeisen lassen? Nein, wirklich nicht.

Terrorverdächtige werden manchmal erst nach Monaten frei gelassen und behaupten häufig, schwer misshandelt worden zu sein. Es kann natürlich sein, dass sie nicht gut informiert waren, aber, wie auch immer, darum geht es nicht einmal. Der Punkt ist, dass es, ob sie nun gefoltert wurden oder nicht, illegal ist, Menschen ohne Gerichtsverfahren festzuhalten.

Das geschieht natürlich in Guantanamo Bay, aber es wäre unglaublich, wenn auch in Europa Menschen ohne Prozess inhaftiert werden. Wenn dies der Fall ist, wenn Menschen auf europäischem Boden ohne Gerichtsverfahren festgenommen oder illegal transportiert werden, dann stehen die zentralen Werte der Europäischen Union auf dem Spiel und es stellt sich die Frage, was wir dagegen zu tun gedenken. Es ist unsere Pflicht, diese Fälle zu untersuchen.

Kommissar Frattini hat uns zwar die Details der rechtlichen Verfahren erläutert, doch das werden wir zu gegebener Zeit herausfinden. Wenn die zentralen Werte Europas bedroht sind, müssen wir reagieren. Wir können auf jeden Fall einen nichtständigen Ausschuss einsetzen, analog zu dem Ausschuss, der bei Echelon so gute Arbeit geleistet hatte. Wir können später immer noch überlegen, ob wir diesen Ausschuss in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss umwandeln wollen. Einige Kollegen sammeln bereits Unterschriften hierfür, aber wir haben beim Echelon-Ausschuss gesehen, dass sogar ein nichtständiger Ausschuss dieser Art eine dynamische Suche nach der Wahrheit in Gang setzt, und zwar mit einer öffentlichen Debatte, die den Menschen den Mut gibt, sich zu äußern, so dass die öffentliche Meinung wahrgenommen wird und die Politiker gezwungen sind, weiter zu gehen als nur zu sagen, sie hätten vollstes Vertrauen, nur um irgendeinem US-Minister zu gefallen.

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Minister Alexander darauf aufmerksam machen, dass wir heute nicht über den Kampf gegen den Terrorismus sprechen, sondern über Hunderte von Flügen in ganz Europa, über die Entführung und Folterung von europäischen Bürgern bzw. Flüchtlingen durch die CIA, und über Folterpraktiken in Gefängnissen auf europäischem Boden.

Das alles haben bestimmte Teile der Untersuchung des Europarats bereits ans Licht gebracht. Kommissar Frattini ruft uns völlig zu Recht dazu auf, diese Vorkommnisse eingehender zu betrachten, weil wir in der Lage sein müssen, Beweise zu erbringen.

Es gibt einen exemplarischen Fall, der all diese Elemente in sich vereint und zeigt, dass für all diese Vorkommnisse tatsächlich Beweise existieren. Das ist der Fall von Abu Omar, der mitten in Mailand von CIA-Agenten entführt, zu einem amerikanischen Stützpunkt in Italien verschleppt und dort 12 Stunden lang gefoltert wurde; anschließend wurde er nach Ägypten gebracht und dort über ein Jahr lang festgehalten und gefoltert. Letztendlich wurde er mit der Warnung freigelassen, über die erlittenen Misshandlungen und Gewalttaten zu schweigen. Er hielt sich nicht an diese Anweisung und verschwand 22 Tage später, ohne dass je wieder von ihm gehört wurde.

All das beweisen die Spuren, die seine Entführer von der CIA hinterlassen haben: abgefangene Handy-Telefonate, Anrufe nach Hause, Anrufe beim CIA-Hauptquartier, Kreditkartenabrechnungen von Hotels und sogar Computeraufzeichnungen über die Fahrtroute des Pkw.

Meiner Meinung nach müssen diese Punkte im Einzelnen untersucht werden; mittlerweile liegen 22 Haftbefehle gegen CIA-Agenten vor, und wir warten immer noch darauf, dass die italienische Regierung Auslieferungsersuchen stellt.

Es ist also offensichtlich, dass die italienischen Behörden vom Fall Abu Omar gewusst haben, und es ist auch offensichtlich, dass zahlreiche europäische Regierungen von diesen Vorkommnissen wissen. In der Vereinbarung, die die USA und die Europäische Union im Januar 2003 in Athen unterzeichnet haben, heißt es sogar, dass Transiteinrichtungen verstärkt für die Überstellung ausländischer Straftäter zu nutzen sind.

Ich meine, dass wir die Wahrheit herausfinden müssen; wir müssen herausfinden, was es mit den Folterungen und Festnahmen auf sich hat; wir müssen herausfinden, was es mit den Flügen und Überstellungen auf sich hat. Es muss ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, der all diese Punkte beleuchtet. Wir sind zur Aufklärung verpflichtet, und das wird für Europa von Vorteil sein, denn es kann nicht Menschenrechte predigen und gleichzeitig Gewalt und Misshandlungen dulden.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Wenn es wahr ist, dass die Amerikaner auf europäischem Boden Terrorverdächtige festhalten und foltern, wird das gegenseitige Vertrauen dadurch ernsthaft beschädigt. Mir missfällt jedoch der Eifer, mit dem einige Leute hier durchgreifende Maßnahmen fordern. Die USA sind noch immer der größte Verbündete der EU-Mitgliedstaaten, und bewiesen ist bisher noch nichts.

Die Bush-Regierung lässt jedoch zu wünschen übrig, was die Transparenz des Gefängnissystems betrifft. Gefangene können jahrelang ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden, und auch die Art und Weise der Verhöre bleibt unklar. Ich fordere die Vereinigten Staaten daher auf, die Rechtsstaatlichkeit zu achten. Senator McCain reichte zu Recht einen Änderungsantrag ein, um die Regeln für Verhöre schärfer zu umreißen. Es stünde Präsident Bush gut zu Gesicht, dagegen kein Veto einzulegen. Der Kampf gegen den Terror ist hart, aber das Recht, wie wir es in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten kennen, muss geachtet werden. Gemeinsam mit den USA muss die EU nach Möglichkeiten suchen, die das gegenseitige Vertrauen festigen.

 
  
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  Romano Maria La Russa, im Namen der UEN-Fraktion. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da gewisse Zeitungen äußerst schwer wiegende Vorwürfe erhoben haben, bin ich für den Fall, dass sich wirklich bestätigen sollte, was bislang noch reine Spekulation oder Phantasie ist, ebenfalls der Auffassung, dass das Parlament die Pflicht hat, Licht in diese Angelegenheit zu bringen und für vollständige Transparenz in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und allen Nicht-EU-Ländern zu sorgen. Trotzdem würde ich es momentan für sinnvoller halten, unsere Zeit für Diskussionen über konkretere Fakten zu nutzen.

Ich möchte nicht allzu weit in die Vergangenheit gehen, hätte aber trotzdem gern, dass hier jemand aufsteht und mir sagt, ob die Vereinigten Staaten das Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedstaaten mit Füßen getreten haben, als sie Abertausende Menschenleben opferten, um Europa zu retten. Sie zur Linken erinnern mich doch sonst immer an diese Dinge. Sind wir nun mit dem Volk der USA befreundet oder nicht? Sie können nicht nur dann unsere Freunde sein, wenn es uns gerade passt. Mir ist nach wie vor unverständlich, wie sogar wichtige Funktionsträger in den Institutionen, die eigentlich objektive Ansichten vertreten und zersetzende Bemerkungen unterlassen sollten, solche belastenden Aussagen treffen können, obwohl die Vorkommnisse überhaupt nicht bewiesen sind und obwohl nicht zuletzt die betroffenen Länder selbst jegliche Rechtswidrigkeiten in Abrede stellen.

Es soll ja nicht abgestritten werden, dass das Parlament eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung und Überwachung der Achtung der Menschenrechte und des Schutzes der individuellen und kollektiven Freiheiten spielt. Das ändert aber nichts daran, dass niemand das Recht hat, ausgehend von Mutmaßungen und Verdächtigungen über andere Gericht zu halten und Urteile zu fällen, und das nur wegen ein paar Zeitungsartikeln.

Trotz alledem spreche ich mich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus, die sich gründlicher mit dieser Angelegenheit befasst und dabei die vom Europarat zur Verfügung gestellten Informationen nutzt. Der Europäischen Menschenrechtskonvention zufolge ist der Europarat die einzige Institution mit dem Mandat, mögliche Menschenrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten zu untersuchen. Ich möchte nicht, dass diese Gesamteinstellung – diese Aversion gegen ein Land, das ein Freund Europas ist – nur wegen eines abartigen Denkens Fuß fasst, das aus den Reden bestimmter Mitglieder dieses Parlaments ersichtlich ist, wenn auch gewiss nicht in meiner Fraktion.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich in diesem Parlament und insbesondere in einigen seiner Ausschüsse eine zwar verdeckte, aber weit verbreitete antiamerikanische Geisteshaltung spüre. Anscheinend herrscht in bestimmten Fraktionen noch eine tief sitzende antiamerikanische, antiwestliche Grundstimmung, die deutlich zeigt, dass die alten Freundschaften aus Sowjetzeiten nie eingeschlafen sind.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Wie ich sehe, sitzen auch einige Amerikaner im Saal!

 
  
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  Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Die Reaktion von Kommissar Frattini auf die Berichte, dass die CIA heimlich Terrorverdächtige in Europa transportiert und verhört, war schnell, dynamisch und energisch. Wenn die Europäische Union mit ebenso viel Energie, Kraft und Tempo gegen den Terrorismus selbst auftreten würde wie gegen die angeblichen CIA-Flüge, wären wir sicherlich auf dem richtigen Weg.

Natürlich ist es richtig, dass der Kampf gegen den Terrorismus innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Grenzen geführt werden muss, aber die Europäische Union hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wir sind stets bereit, eine Schweigeminute für die Opfer von Terroranschlägen wie denen von Madrid und London und sogar denen vom 11. September in New York und in Washington einzulegen. Wenn es jedoch darum geht, Maßnahmen zu treffen und Aktionen durchzuführen, die helfen sollen, solche Terroranschläge in der Zukunft zu verhindern, versagen wir, dann sind wir in erster Linie daran interessiert, die Rechte der Terrorverdächtigen zu wahren. Diese selektive Entrüstung im Europäischen Parlament ist also fehl am Platz.

Könnte die Europäische Union auch nur einen konkreten Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus vorweisen, wäre die Reihe von Anschuldigungen gegen die Vereinigten Staaten vielleicht noch akzeptabel, aber dies ist nicht der Fall. Vielleicht sollten wir damit aufhören, anderen Leuten Lektionen in Moral zu erteilen, wo sich nun beispielsweise herausstellt, dass der Rat anlässlich der palästinensischen Parlamentswahlen offizielle Kontakte mit Organisationen wie Hamas und Hisbollah herstellen wird, wobei erstere wohlgemerkt auf der EU-Liste der Terrororganisationen steht!

Es wird höchste Zeit, dass diese Verlogenheit ein Ende hat und der Rechtsrahmen, in dem der Kampf gegen den Terrorismus geführt werden muss, an die Notwendigkeiten von heute angepasst wird.

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Der Schutz der Grundfreiheiten und der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Übereinkommen gehören zu den wichtigsten Anliegen der Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Es handelt sich um außerordentlich wichtige Werte, die den Bürgern in den demokratischen Mitgliedstaaten der EU ermöglichen, in Sicherheit und Eintracht zu leben und zu arbeiten. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass wir zwar den Terrorismus wirksam bekämpfen und damit das Leben der Bürger schützen müssen, doch muss dieser Kampf im Einklang mit internationalen Übereinkommen geführt werden, die für uns bindend sind. Wir müssen auch gewährleisten, dass das Recht auf Würde eines jeden Menschen geachtet wird, selbst bei Terroristen.

Am 11. September 2001 erklärten Terroristen unserer Zivilisation und ihren zugrunde liegenden jüdisch-christlichen Werten den Krieg. Amerika nahm die Herausforderung an, indem es den Aktionsradius terroristischer Organisationen bei ihren tödlichen Plänen begrenzte. Wir sollten nicht vergessen, dass der Kampf gegen terroristische Fanatiker nicht nur eine kurze Episode ist, sondern über Jahrzehnte andauern wird. Nach den Anschlägen in Madrid und London schloss sich Europa diesem Kampf an und machte sich für ein Vorgehen stark, das in der Terrorismusbekämpfung Wirkung zeigt, das aber zugleich eine Achtung der Grundrechte und der Freiheiten der Bürger sicherstellt. Damit meine ich auch die Rechte und Freiheiten von Terroristen. So gesehen hätte Folter in keinem EU-Mitgliedstaat angewendet werden dürfen, und sie darf es auch nicht. Wir werden deshalb für die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses stimmen, um die Fragen im Zusammenhang mit den angeblichen Transporten, Verhaftungen und sogar Folterungen von Gefangenen in EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen. Gleichzeitig ist es äußerst wichtig, dass die Arbeit dieses Ausschusses nicht antiamerikanische Stimmungen in Europa schürt und dass seine Ergebnisse und Feststellungen nicht schon als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Ich hoffe, dass wir durch die vom Ausschuss geleistete Arbeit das dringend benötigte Gleichgewicht zwischen zwei Werten erzielen, die für jeden europäischen Bürger von enormer Bedeutung sind. Damit meine ich den Schutz des Rechts auf Leben und des Lebens selbst durch wirksame Maßnahmen, die für unsere Sicherheit sorgen, und den Schutz grundlegender Menschenrechte. Zu ihnen gehören sowohl das Recht auf einen Rechtsbeistand für Personen, die einer Straftat wie Terrorismus verdächtigt werden, als auch das Recht auf ein faires Verfahren.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Wir haben heute in diesem Parlament eine Rechtsvorschrift beschlossen, die für den Kampf gegen den Terrorismus ganz wichtig ist. Dank der guten Zusammenarbeit mit der britischen Ratspräsidentschaft und unseren Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, insbesondere auch mit unserer Koordinatorin Martine Roure, hat die überwiegende Mehrheit der Sozialdemokratie dieses Gesetz als ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terrorismus unterstützt. Aber ebenso entschieden sind wir gegen jegliche Art der Folter.

Mich wundert – und das gilt für Minister Alexander, Herrn Kommissar Frattini und auch für den zukünftigen Ratspräsidenten Wolfgang Schüssel –, dass einige wenige Erklärungen von Frau Rice genügen, um zu glauben, dass es vonseiten der Amerikaner keine Folter gibt. Ich möchte das wirklich im Konkreten sehen. Denn Sie alle haben von Guantánamo gehört und von Senator McCain, der ja kein Verrückter ist, sondern einen spezifischen und begründeten Kampf gegen die Folter – gerade seitens der Vereinigten Staaten von Amerika – führt. Daher ist es wichtig, dass wir in diesem Parlament den Dingen auf den Grund gehen und ohne Vorurteil und ohne Vorverurteilung, allerdings auch ohne Wegschauen und ohne Blindheit gegenüber den Fakten untersuchen, ob es solche Maßnahmen auch auf europäischem Boden gegeben hat – angefangen von Verschleppung bis hin zu Folter.

Wir wollen die Wahrheit und nichts als die Wahrheit wissen. Daher brauchen wir auch diesen Ausschuss.

Meine letzte Bemerkung betrifft das Verhältnis zu den USA. Hier schließe ich mich meiner Vorrednerin an. Wenn wir gegen die Folter kämpfen, dann kämpfen wir für jenes Amerika, das genau wie wir gegen die Folter eintritt – und ich glaube, das ist die Mehrheit in diesem Amerika, jedenfalls wird es zum Beispiel durch Senator McCain repräsentiert. Es ist ein gemeinsamer Kampf: Europa und die USA gegen den Terrorismus, aber ebenso gegen die Folter!

 
  
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  Jean-Marie Cavada (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Die Fraktionen müssen jetzt beschließen, diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, denn jeder verspürt diesbezüglich Unbehagen.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wird die Hinweise der Fraktionen so weit wie möglich berücksichtigen. Ich persönlich bin überzeugt, dass wir uns mit vier wesentlichen Punkten genauer befassen müssen.

Erstens muss die Frage der außerordentlichen Überstellungen untersucht werden. Haben die USA solche Praktiken gegenüber Terrorverdächtigen angewendet? Können diese als rechtmäßig angesehen werden, falls sie auf dem Gebiet der Europäischen Union stattgefunden haben sollten? In diesem Zusammenhang muss man Artikel 6 des Unionsvertrags, die Artikel 2, 3, 6 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere hinsichtlich der richterlichen Kontrolle, vor Augen haben, aber auch die Bestimmungen der Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union über Rechtshilfe und Auslieferung sowie die diesbezüglichen bilateralen Abkommen. Bei der Untersuchung dieser Frage sind auch die durch die illegalen Verschleppungen und die Behandlung der Gefangenen aufgeworfenen Probleme zu berücksichtigen.

Zweitens, ist diese Praxis seit dem 1. Januar 2002 auf dem Gemeinschaftsgebiet angewendet worden? Sind Flüge zur Verbringung von Terrorverdächtigen durchgeführt worden? Wo wurden diese gefangen gehalten? Welche Rechtsstellung hatten sie? Um auf all diese Fragen Antworten zu finden, Herr Präsident, verfügt der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten in Anhang 6 zur Geschäftsordnung, der seine Befugnisse festlegt, über eine Rechtsgrundlage zur Auslösung des Warnsystems im Fall der Gefahr einer Grundrechtsverletzung; er könnte daher mit der Arbeit beginnen, wenn die Fraktionen ihm die Möglichkeit dazu geben, und in Übereinstimmung mit dem Europarat arbeiten sowie in jedem Fall mit dem zu bildenden nichtständigen Ausschuss zusammenarbeiten. Ich bitte Sie allerdings, die Dinge nicht auf die lange Bank zu schieben.

 
  
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  Cem Özdemir (Verts/ALE). – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Spätestens nach den schrecklichen Bildern von Abu Ghraib ist auch in den USA eine Debatte darüber entbrannt, was beim legitimen Kampf gegen Terrorismus zulässig ist und was nicht. Ich möchte das, was von verschiedenen Fraktionen gesagt wurde, auch im Namen meiner Fraktion noch einmal ausdrücklich wiederholen. Wir begrüßen den Einsatz von Senator McCain und anderen Kollegen im amerikanischen Kongress zum Verbot von Folter. Folter ist unamerikanisch. Sie ist aber auch zugleich uneuropäisch und deshalb ist auch einmal die Frage gestattet, warum beispielsweise die Schweiz in sieben Fällen Überflugrechte für Militärmaschinen verweigert hat, offensichtlich wegen des Verdachts illegaler Gefangenentransporte. Was war mit den anderen Ländern, welche Geheimdienstinformationen haben sie? Warum hat bislang nur das dänische Außenministerium entsprechende Konsequenzen gezogen, indem es Handlungen, die gegen internationale Konventionen verstoßen, über dänischem Luftraum für nicht zulässig erklärt? Wo bleiben die anderen europäischen Länder?

Wir haben auch Vorbildfunktion für andere Länder in der Welt, wo es keine Demokratie gibt, wo Menschenrechte bedroht sind. Wir müssen uns als Vorbild verhalten, und dies zu jedem Zeitpunkt!

(Beifall)

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL). – Herr Präsident! Gestern hat der Ermittler des Europarats, Dick Marty erklärt, es bestätige sich der Verdacht, dass die CIA vielfach Luftraum und Territorien europäischer Staaten benutzt hat, um Gefangene zum Verhör an geheime Orte zu verbringen. Dies bestärkt mich darin, dass unser Parlament unverzüglich einen Ausschuss zur Untersuchung aller Vorwürfe einrichten muss.

Im öffentlichen Raum stehen schwerste Vorwürfe gegen die Vereinigten Staaten und gegen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es geht um Entführung und Folter von Menschen. Herr Kommissar, Sie haben Beweise eingefordert, und ich will Sie in dem Zusammenhang fragen, ob der Fall des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri nicht schon Bände spricht. Weder die US-Regierung noch die betroffenen europäischen Regierungen haben bisher angemessen reagiert. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Glaubwürdigkeit der Union in ihrem internationalen Eintreten für die Achtung der Menschenrechte tut vollständige Aufklärung Not. In der Europäischen Union darf es keine rechtsfreien Räume geben!

Als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen wir in der Pflicht, Licht ins Dunkel zu bringen. Denn es geht um nicht weniger als die Wahrung der grundlegendsten Werte, auf denen die Europäische Union beruht. Das Folterverbot gehört zu jenen menschenrechtlichen Mindeststandards, die jeder Staat strengstens einzuhalten hat. Das Folterverbot gehört zum zwingenden Völkerrecht, und es ist einer der Grundwerte der Europäischen Union. Hat die Regierung eines Mitgliedstaats aktiv dazu beigetragen oder auch nur zugelassen, dass Menschen im Zuge des so genannten Krieges gegen den Terror durch die USA entführt wurden, um sie an geheimen Orten zu foltern? Falls ja, dann hat diese Regierung den Grundkonsens, auf dem die Europäische Union und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beruhen, verlassen, und genau dies muss minutiös untersucht werden.

(Beifall)

 
  
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  Mario Borghezio (IND/DEM). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor ein paar Tagen konnten sich einige Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Ceuta und Melilla persönlich von den behutsamen Methoden der Guardia Civil überzeugen, der die amtierende spanische Regierung die heikle Aufgabe übertragen hat, illegale Einwanderer zurückzuweisen. Die Abgeordneten konnten auch die geniale Erfindung des Doppelzaunsystems bewundern, in dem, wie wir gehört haben, die illegalen Einwanderer anschließend abgefertigt werden.

Die Wahrheit ist, dass dies nicht annähernd so einen Skandal erregt hat wie die Pressemeldungen, die dieser Tage in aller Munde sind. Ich bin der Ansicht, dass diese Anschuldigungen erst einmal von einem Ausschuss überprüft werden sollten. Immerhin erklärt Condoleezza Rice, dass die europäischen Regierungen ebenfalls Verantwortung übernehmen sollten und dass die USA mit der mehr oder weniger ausdrücklichen Zustimmung der betreffenden Regierungen gehandelt haben.

Andererseits sollte die europäische Politik die Heuchelei aufgeben, die hinter der landläufigen Vorstellung steckt, dass der Terrorismus vor allem mit Hilfe der Nachrichtendienste bekämpft werden muss. Vor allem sollten wir uns auch fragen, warum wir in vielen Fällen die Verletzung oder den Missbrauch des Asylrechts durch Personen geduldet haben, die sich dieses Recht zunutze gemacht haben, um hier in Europa, in unseren Städten, Ausbildungs- und Logistikzentren für Terroristen aufzubauen.

 
  
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  Eoin Ryan (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich unterstütze die Zusammenarbeit der Europäischen Union und der USA im Kampf gegen den Terrorismus. Der Terrorismus stellt für uns alle und für alle unsere Bürger eine große Gefahr dar und muss in den kommenden Jahren bekämpft werden.

Ich bin amerikafreundlich, doch heißt das nicht, dass ich die US-Regierung wegen des angeblichen Transports, der illegalen Inhaftierung und/oder der Folter von Gefangenen durch die CIA in europäischen Ländern nicht in Frage stellen werde. Wir sollten uns alle daran erinnern, dass über diese Angelegenheit zuerst in den USA berichtet wurde, wo die möglichen Folgen großes Unbehagen hervorrufen. Außerdem sollten wir daran denken, dass die USA, wie auch alle EU-Mitgliedstaaten, die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und gegen die Folter unterzeichnet haben. Die Bestimmungen dieser Übereinkommen müssen geachtet werden, und wir können sie nicht nach Belieben über Bord werfen, wenn sie uns nicht passen.

Die Europäische Union übernimmt eine Vorreiterrolle, was den Schutz und die Achtung der Menschenrechte aller ihrer Bürger anbelangt. Es wäre daher falsch, wenn wir in Europa die Geschehnisse ignorieren würden. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass wir unserem öffentlichen Auftrag nicht gerecht werden, wenn wir zu diesem ernsten Thema keine Fragen stellen. Die US-Regierung muss diese Angelegenheit eindeutig klarstellen. Wir haben das Recht, Fragen zu stellen, und verlangen von den US-amerikanischen Behörden Antworten.

Ich habe es satt, wenn gesagt wird, dass man nicht wirklich ein Freund der USA sei, wenn man sie in Frage stelle. Das stimmt nicht. Unter Freunden sollte es gestattet sein, Fragen zu stellen. Einer der berühmtesten Amerikaner, Thomas Jefferson, hat gesagt, dass er Meinungsverschiedenheiten in Politik, Religion oder Philosophie niemals als Grund angesehen habe, eine Freundschaft zu kündigen. Auch wenn wir dieses Thema heute erörtern, beabsichtige ich für meinen Teil auf keinen Fall, der USA die Freundschaft zu kündigen, und ich hoffe, dass niemand anders diese Absicht hat.

Es geht hier um schwere Menschenrechtsverletzungen. Dies ist ein Fakt, und diese Frage wird sich zu Recht nicht in Luft auflösen. Wir haben ein Recht auf Antworten, und die US-Regierung sollte mit uns allen zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die aufgeworfenen Fragen geklärt und die Menschenrechte und die Menschenwürde in dieser Auseinandersetzung nicht unter den Teppich gekehrt werden. Absolut entscheidend ist, dass Europa an seinen Überzeugungen festhält und wir an die Menschenrechte glauben. Gleichzeitig sind wir natürlich der Überzeugung, dass der Terrorismus mit allen Mitteln bekämpft werden sollte. Wir können das, woran wir glauben und was uns am Herzen liegt, nicht unter den Teppich kehren, denn bei diesem Kampf kommt es vor allem darauf an, dass das Parlament für seine Überzeugungen eintritt.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI).(PL) Herr Präsident! Wir sagen Ja zum Ausschuss, aber Nein zur antiamerikanischen Hysterie. So lautet kurz gefasst unser Standpunkt zur Einsetzung eines parlamentarischen Gremiums, das den Medienberichten über CIA-Gefängnisse in Europa nachgehen soll. Diese Angelegenheit sollte aufgeklärt werden, jedoch warne ich davor, sie als praktische Waffe für den Kampf gegen die bösen Amerikaner einzusetzen. Es ist vollkommen richtig, dass wir für Menschenrechte eintreten, doch sollten wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wir sollten die Verhältnismäßigkeit wahren und zwischen Regimen, die ihre eigene Existenz auf brutale Menschenrechtsverletzungen gründen, und Ländern, in denen Menschenrechte nur gelegentlich verletzt werden, unterscheiden.

Kommissar Frattini ist ein sehr netter Mann, wenngleich vielleicht etwas übereifrig, und ich würde ihm gern glauben, wenn er uns erzählt, dass es keine Gefängnisse dieser Art in Europa gegeben hat. Ich fürchte aber, dass wir bei dieser Sache auf die Worte von jemand anderem hören sollten. Damit meine ich den Leiter der CIA, der die Berichte über Geheimgefängnisse auf unserem Kontinent nicht abgestritten hat.

Wir sind dafür, dass ein Ausschuss eingesetzt wird, aber wir wollen nicht, dass ein solcher Ausschuss eine Plattform für antiamerikanische Parolen wird. Einer der vielen Gründe dafür ist, dass Amerika mehrere Gesichter hat. Wie ich gestern sagte, müssen wir die Menschenrechte verteidigen und Doppelmoral zurückweisen. Gleichzeitig jedoch dürfen universelle Werte wie Menschenrechte nicht als Waffe für unsere politischen Kämpfe herhalten. Daran sollten wir denken, wenn wir einen Ausschuss einsetzen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE). (PT) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident! Wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht, müssen wir eine ganz klare Position vertreten: Entweder sind diese Rechte verletzt worden oder nicht. Folter bleibt Folter, ob sie nun im Irak, in Afghanistan, in China oder im Chile Pinochets stattfindet. Fälle von Folter in einem demokratischen Land mit stillschweigender Duldung einer gewählten Regierung sind immer noch Folter; sie sind beschämend für dieses Land und seine Regierung.

Als Erstes müssen wir ohne Umschweife jede Handlung verurteilen, die möglicherweise einen Verstoß gegen Menschenrechte darstellt, sei es Demütigung, unrechtmäßige Einkerkerung oder das Festhalten von Gefangenen ohne Rechtsschutz. Deshalb beglückwünsche ich Herrn Frattini zu seiner klaren Haltung. Die EU, die den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts errichtet hat und gegenwärtig ausbaut, darf nicht zulassen, dass solche Verstöße auf ihrem Hoheitsgebiet begangen oder ermöglicht werden.

Es war in dieser Aussprache die Rede von Erklärungen, die von Condoleezza Rice abgegeben wurden und die keine Zweifel offen ließen. Das Problem ist, dass wir nun das unangenehme Gefühl haben, hier gebe es zwei Darstellungen, so, als ob es in der Bush-Regierung die Rice-Darstellung und die Cheney-Darstellung gebe.

Die „New York Times“ meldete letzte Woche, dass hinreichende Beweise für Folterungen durch US-Vernehmer vorlägen und NRO wie Human Rights Watch, die American Civil Liberties Union und Human Rights First von schweren und alarmierenden Vorfällen berichtet hätten.

Der Fortbestand der Situation auf Guantanamo, Donald Rumsfelds Weigerung, eine humanitäre Mission der UNO zuzulassen, die in einem kürzlichen Interview vom Chef der CIA, Peter Goss, geäußerten Zweifel, ob erniedrigende Behandlung als Folter anzusehen sei, oder die Drohung von Präsident Bush, den McCain-Zusatz ignorieren zu wollen, der grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbieten würde, sind für die USA auch nicht gerade hilfreich.

Ich muss dem Vereinigten Königreich zu der kürzlichen Entscheidung der Law Lords gratulieren, wonach unter Folter erlangte Informationen vor Gericht nicht als Beweismittel zulässig sind. Im Europa der Werte und Freiheiten wollen wir die Tatsachen wissen, und wenn etwas Unzulässiges stattgefunden hat, dann wollen wir sicherstellen, dass das sich nicht wiederholt. Im demokratischen Europa verurteilen wir Menschen nicht anhand apriorischer Vermutungen, ohne jeden Beweis. Deshalb muss die EU alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um mit dem Europarat und mit der laufenden Untersuchung zusammenzuarbeiten. Das ist der beste Weg, um zu gewährleisten, dass die Wahrheit ans Licht kommt und dass sich unsere Werte durchsetzen.

 
  
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  Martine Roure (PSE). – (FR) Herr Präsident! In fünf Wochen sind die Ermittlungen des Europarates zum Bestehen von Geheimgefängnissen der USA in Europa keinen Schritt vorangekommen. Nach den Angaben des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, des Schweizers Dick Marty, bestätigen sämtliche erhaltenen Informationen die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen, doch hat er keine präzisen Antworten auf seine Frage erhalten. Es ist daher unsere Pflicht als Vertreter der europäischen Bürger eine Untersuchung zu fordern, damit sorgfältig Fall für Fall die Fakten ermittelt werden, die Gesetzesverstöße und Menschenrechtsverletzungen beinhalten können.

Wenn die im Umlauf befindlichen Informationen sich als wahr erweisen, bedeutet dies, dass schwere Verbrechen auf dem Gebiet der Union begangen worden sind. Im Hinblick auf Folterungen sollten wir kein Blatt vor den Mund nehmen. Die CIA gibt zu, dass sie Praktiken wie Schlafentzug, gezielte Unterkühlung, Beinahe-Erstickungen anwendet; wenn das keine Folter ist, was ist es dann? Sollte sich die Existenz solcher Zentren bewahrheiten, dann werden wir schwere Strafen gegen die Verantwortlichen fordern. Sollten sich die Gerüchte hingegen als grundlos erweisen, dann gebietet es unsere Glaubwürdigkeit, alle Zweifel auszuräumen. Alle unsere Mitgliedstaaten sind betroffen, dessen müssen wir uns bewusst sein.

Die Union kann dank ihrer Grundrechtecharta zu einem Beispiel werden, wie wir oft sagen. Daher dürfen wir keinen Angriff auf die Menschenrechte auf dem Gebiet der Union zulassen.

 
  
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  Bronisław Geremek (ALDE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte zunächst feststellen, dass es von großer Wichtigkeit ist, einen nichtständigen Ausschuss zu errichten, nicht nur um zu bekräftigen, dass für die Europäische Union die Achtung der Menschenrechte im Vordergrund steht, sondern auch um diese Angelegenheit völlig aufzuklären. Ich bin erfreut, dass Minister Alexander und Kommissar Frattini den Standpunkt der Europäischen Union dargelegt haben, doch möchte ich anfügen, wie erstaunt ich war, dass Kommissar Frattini sowie weitere Vertreter der Europäischen Kommission die Gerüchte unkommentiert weiter verbreitet haben, nach denen sich in den beiden osteuropäischen Ländern Polen und Rumänien Haftzentren des US-amerikanischen Geheimdienstes befinden sollen.

Ich möchte feststellen, sehr verehrte Abgeordnete, dass es, soweit ich weiß, in Polen nach 1989 keinerlei US-amerikanische oder andere Haftlager gegeben hat, in denen Menschen unrechtmäßig festgehalten wurden. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann möchte ich, dass dies festgestellt wird. Im gegenteiligen Fall jedoch möchte ich, dass die durch bloße Gerüchte ohne Beweise über mein Land gebrachte Schande eines Tages getilgt wird. Ich fordere, dass der nichtständige Ausschuss seine Arbeit aufnimmt, um die ganze Wahrheit in dieser Frage zu ermitteln. Ich sehe vertrauensvoll dem Tag entgegen, an dem diese Wahrheit verkündet wird und meine Kollegen sie erfahren.

(Beifall)

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident! Dies ist eine sehr wichtige und grundsätzliche Frage. Zum Ersten müssen wir feststellen, dass bei aller Kritik, die wir anführen, natürlich der Kampf gegen den Terrorismus von ungeheuer großer Bedeutung ist und dass Europa und Amerika in dieser Frage eng kooperieren müssen. Dieser Kampf gegen den Terrorismus kann aus meiner Sicht aber nur gewonnen werden, wenn er auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte durchgeführt wird. Jetzt müssen wir sehen, ob diese Bedingungen missachtet wurden oder nicht. Deswegen wäre es dringend notwendig, dass Beweise dafür auf den Tisch kommen. Damit die Glaubwürdigkeit des Westens insgesamt nicht in Frage gestellt wird, ist es wichtig, dass Verfehlungen – wenn es sie gegeben hat – schnell auf den Tisch gebracht werden und hier nicht nach einer Salamitaktik gearbeitet wird. Denn sonst haben wir über viele Monate hinweg ein Glaubwürdigkeitsproblem, das wir schon nach der Vorstellung von Außenminister Powell vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und in anderen Fällen hatten. Es geht um die Frage der Glaubwürdigkeit des Westens insgesamt, die wir sehen müssen und in deren Interesse wir sehr schnell gemeinsam verantwortlich handeln müssen, damit unsere eigenen Möglichkeiten nicht zerstört werden.

Ich finde es gut, dass Rat und Kommission – Kommissar Frattini hat in den beiden bisher zuständigen Ausschüssen deutlich dazu Stellung genommen – im Zusammenhang mit dem Europarat und im besonderen Auftrag des Europarates versuchen, hier Klärungen zu erzielen, die dann auch in die Arbeiten des wohl zu beschließenden nichtständigen Ausschusses einfließen können.

Bei all den Problemen, die wir haben, müssen wir aber auch sehen, dass dies nicht Linien sind, die zwischen Europa und Amerika verlaufen, sondern dass wir Diskussionen sowohl in Europa als auch in Amerika führen und dass wir einen Verbündeten haben, nämlich den amerikanischen Senat, der auf Antrag von Senator McCain mit 98 Stimmen beschlossen hat: Folter ist kein Instrument im Kampf gegen den Terrorismus sein darf. Hier zeigt sich auch die Leistungsfähigkeit dieser anderen großen Demokratie auf der anderen Seite des Atlantiks. Und hier sollten wir ansetzen: Die Demokraten und die Anhänger des Rechtsstaates in Europa und Amerika haben gemeinsam die Fähigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus, gleichzeitig aber auch die Fähigkeit, dies unter glaubwürdigen Bedingungen und unter Wahrung des Rechtsstaates durchzuführen.

(Beifall)

 
  
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  Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Wir nehmen die Angelegenheit, die wir heute besprechen, natürlich ausgesprochen ernst. Es geht um mögliche Missstände, die den Kern unserer Demokratie und unsere Ansichten über Menschenrechte berühren. Die Aussagen, die wir bisher von amerikanischer Seite erhalten haben, sind nicht ausreichend. Die Geschichte hält einer genaueren Prüfung nicht stand. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber die Erklärung von Außenministerin Condoleezza Rice geht an den eigentlichen Fragen vorbei, auf die wir eine Antwort wollen.

Etwas, das in diesem Saal bereits angesprochen wurde und meines Erachtens eine bedeutende Rolle spielt, ist der Umstand, dass wir auch über die Einstellung der USA zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus besorgt sind. In Guantanamo Bay halten die Vereinigten Staaten seit Anfang 2002 Hunderte von Menschen ohne jede Gerichtsverhandlung oder unabhängige Kontrolle gefangen. Amerikanische Politiker sprechen im Kampf gegen den Terrorismus regelmäßig von der Notwendigkeit, auch unkonventionelle Methoden einzusetzen. Die USA sind dafür bekannt, diesbezüglich ihre eigenen Regeln anzuwenden.

Die US-Regierung versichert zwar, es werde nicht gefoltert und alle Menschenrechte würden geachtet, doch verhält sie sich noch immer zögerlich gegenüber den Vorschlägen von Senator McCain, die Antifoltergesetze zu verbessern und auch außerhalb der USA für uneingeschränkt gültig zu erklären.

Die Europäische Union hat die Pflicht, den Buchstaben und den Geist der Verträge zu gewährleisten und unsere Werte zu schützen. Es stehen zur Zeit nicht genügend Informationen zur Verfügung, die den Schluss zulassen, alles sei in Ordnung, aber das Europäische Parlament hat auch seine eigene Verantwortung. Wir müssen über die mögliche Beteiligung von Mitgliedstaaten und künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den fraglichen Vorgängen und, möglicherweise, über die Beziehungen der Europäischen Union zu den Vereinigten Staaten nachdenken. Das Parlament hat als direkt gewählte Institution die Pflicht zu untersuchen, ob die Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen.

Der erste Eindruck des Sonderermittlers des Europarats, Dick Marty, bestärkt uns in unserem Glauben, dass eine eigene Untersuchung keinesfalls überflüssig ist. Wir sollten daher eiligst unsere eigene Untersuchung in Gang setzen, eventuell in Zusammenarbeit mit dem Europarat, um wirkliche Antworten auf die Fragen, die wir noch immer haben, zu finden, wobei so schnell wie möglich ein nichtständiger Ausschuss eingesetzt werden sollte, später gefolgt von einem echten Untersuchungsausschuss, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck (ALDE). – (NL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anschuldigungen, mit denen wir uns beschäftigen, sind ausgesprochen schwerwiegend. Wenn sie sich bestätigen, geht es um eindeutige Verstöße gegen die in Artikel 6 EG-Vertrag genannten Grundsätze, nämlich Freiheit, Demokratie, Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und Rechtstaatlichkeit.

Seit der jüngsten Änderung des Vertrags bietet Artikel 7 die Möglichkeit, gegen einen Mitgliedstaat wegen schwerer Verstöße gegen diese Grundsätze vorzugehen. Ein derartiges Vorgehen kann bis zur Aussetzung bestimmter Rechte dieses Mitgliedstaates führen, einschließlich seines Stimmrechts. Genau aus diesem Grund müssen wir mit der größten Umsicht handeln. Meines Erachtens ginge es zu weit, bereits im jetzigen Stadium eine Aktivierung des Mechanismus von Artikel 7 zu fordern.

Selbstverständlich bin auch ich zutiefst entrüstet über das mutmaßliche Verhalten der CIA, und ich bin äußerst besorgt, dass Mitgliedstaaten dieses Verhalten eventuell geduldet haben, aber aufgrund von Entrüstung allein setzt man keinen Sanktionsmechanismus in Gang.

Artikel 7 bietet uns zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union die Möglichkeit, Fehlverhalten von Mitgliedstaaten zu bestrafen. Dieser Mechanismus darf nur in Kraft gesetzt werden, wenn ausreichende und überzeugende Anhaltspunkte gesammelt wurden. Ich vertraue darauf, dass dieses Parlament und sein Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres dies mit allergrößter Sorgfalt tun werden.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Es versteht sich von selbst, dass Terrorismus wirksam bekämpft werden muss und dass dieser Kampf deshalb in mancherlei Hinsicht erbarmungslos zu sein hat. Nachrichtendienstliche Tätigkeiten, Sondereinheiten und in vielen Fällen auch Einsätze an den Grenzen der Legalität spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Terrorismus. Gleichzeitig jedoch wird der Krieg gegen den Terror zur Verteidigung grundlegender liberaler und demokratischer Werte geführt. Das Fundament, auf das sich diese Werte gründen, umfasst das Habeas-Corpus-Recht, mit anderen Worten das Recht auf persönliche Unversehrtheit, das Verbot, jemanden ohne Haftbefehl im Gefängnis festzuhalten, und das Verbot der Gewaltanwendung, um in Verhören Aussagen zu erzwingen, was einem absoluten Verbot von Folter gleichkommt.

Die von der CIA betriebenen Lager sind weder im Rahmen der Genfer Konventionen noch des amerikanischen Justizsystems tätig, weder des zivilen noch des militärischen. Die gleichen Behörden führen Ermittlungen durch, nehmen Verhaftungen vor, halten Personen monatelang fest, zeigen bei ihrem Verhör keine Hemmungen und beschließen in manchen Fällen, sie freizulassen. Das Maß an Kontrolle, dem die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten unterliegen, ist ein wesentlicher Indikator für die Qualität der Demokratie in dieser neuen globalen Epoche.

Ein gefährlicher Trend kann in Europa beobachtet werden. Damit meine ich, dass die Europäische Union wie ein Wirtschaftsclub behandelt wird, dessen einziges Ziel darin besteht, den Gemeinsamen Markt auszubauen. Allerdings ist die Europäische Union nicht bloß ein Club dieser Art, sondern auch eine politische Gemeinschaft. Eine Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft erfordert die Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union, in dem der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird.

Ich sage diese Worte genau 24 Jahre nach der Verhängung des Kriegsrechts in meiner Heimat Polen. Kennzeichnend für diese Zeit war unter anderem, dass diejenigen, die gewerkschaftlicher Umtriebe verdächtigt wurden, monatelang in Haftanstalten festgehalten wurden, ohne verurteilt zu werden.

Ich spreche heute im Namen all der Bürger der Europäischen Union, für die Menschenrechte, politische Freiheiten und bürgerliche Freiheiten den Hauptgrund für das Bestehen der Gemeinschaft darstellen. Wir haben das Recht, die Wahrheit zu erfahren. Die Organe der Europäischen Union müssen in dieser Angelegenheit gründlich ermitteln und dafür sorgen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten den Vertrag über die Europäische Union im Hoheitsgebiet der EU einhalten.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Wir wissen mit Sicherheit, dass: a) die USA in der Vergangenheit Gefangene, wie beispielsweise in Abu Ghraib, gefoltert und unmenschlich behandelt haben; b) der Präsident der USA damit gedroht hat, sein Veto gegen den Gesetzesänderungsvorschlag des Senats zum Verbot der Folter von Gefangenen außerhalb der Grenzen der USA einzulegen – warum haben Sie nicht auch das erwähnt, Herr Alexander, anstatt einfach nur gehorsam die Erklärung von Frau Rice zu begrüßen? –, und c) der amerikanische Kongress häufig Vorwürfe dieser Art untersucht, was ihn ehrt.

Wir wissen nicht mit Sicherheit, ob: a) die USA bzw. europäische Länder geheime Haftanstalten unterhalten oder unterhalten haben, und wenn ja, wo; b) die USA europäische Staatsbürger oder andere Personen von europäischem Territorium verschleppt haben, um sie zu überführen, zu verhören und sie möglicherweise zu foltern, und c) europäische Regierungen oder Behörden solche illegalen Aktivitäten toleriert haben bzw. daran beteiligt waren.

Die Frage lautet also, was das Europäische Parlament jetzt unternehmen wird. Wird es diese Angelegenheit ebenfalls untersuchen oder wird es darauf warten, dass andere dies tun? Wenn wir nicht unmittelbare Maßnahmen ergreifen, dann werden die gewählten Vertreter unserer Bürger sich damit begnügen müssen, die Enthüllungen in der internationalen Presse zu verfolgen, und lediglich als Kommentatoren auf die Sachverhalte reagieren können.

Ich befürworte deshalb die sofortige Einrichtung eines parlamentarischen Ausschusses, bin jedoch der Ansicht, dass Sie, Herr Präsident, Ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Frage der Haftanstalten, sondern auch auf ein Problem von größerer Tragweite richten sollten, das in engem Zusammenhang mit der Ursache der derzeitigen Übel steht, nämlich auf das Verhältnis zwischen der Bekämpfung des Terrorismus und dem Schutz der Grundrechte der Bürger. Leider tendiert dieses Verhältnis – auch den Erklärungen Herrn Alexanders zufolge – dazu, sich in gedankenloser, plumper und sogar rechtswidriger Weise mehr und mehr vom Letzteren zu entfernen und sich zum Ersteren zu verschieben, was erhebliche Gefahren in sich birgt.

 
  
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  Giovanni Claudio Fava (PSE). – (IT) Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zu Herrn Minister Alexander, der sehr jung ist und voller Enthusiasmus, ist dieses Parlament überhaupt nicht glücklich mit den Ausführungen von Condoleezza Rice – weder mit dem, was sie gesagt hat, noch vor allem mit dem, was sie nicht gesagt hat. Dabei geht es nicht um antiamerikanische Gefühle, sondern einfach darum, dass sich die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung, zuungunsten der Menschenrechte verschoben hat.

Das Parlament gibt sich nicht mehr mit den ernsthaften Beteuerungen der betreffenden Regierungen zufrieden. Die Geschichte ist voll von Lügen, die eben diese Regierungen mit der gleichen Ernsthaftigkeit vorgebracht haben; ich erinnere nur an die Sache mit den Chemiewaffen im Irak.

Momentan gebe es keine Beweise, sagt die Kommission. Wir müssen uns darüber einigen, was wir unter Beweis verstehen. Meinen wir damit ein öffentliches Zugeständnis von einem Premierminister, der im Fernsehen auftritt und sagt: „Ja, es stimmt, ich habe zugelassen, dass amerikanische Geheimdienstagenten in meinem Land geheime Gefängnisse unterhalten, in denen gefoltert wird“? Ich denke, mit dieser Art von Beweis können wir schwerlich rechnen.

Herr Präsident, wir sind der Auffassung, dass die Erklärungen von Condoleezza Rice – die behauptet, dass durch die vorbeugenden Maßnahmen der CIA viele Menschenleben in Europa gerettet worden sind – mehr als einem Schuldeingeständnis gleichkommen.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass uns die Beweiserbringung zwar heilig ist, solange Regierungen betroffen sind, wir sie aber manchmal vergessen, wenn es um den einzelnen Bürger geht, denn ein Verdächtiger kann schnell zum Terroristen erklärt werden, ohne über die nötigen Rechtsgarantien zu verfügen.

Es gibt für uns viele gute Gründe, die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu fordern, der keine Anschuldigungen erheben, sondern die Wahrheit suchen soll. Wir begrüßen die entschiedene Haltung von Kommissar Frattini und seine Unterstützung für die Arbeit des Europarates, aber wir können unsere Verantwortung für politische Wachsamkeit und unsere Pflicht zur Wahrheitsfindung nicht einem anderen Organ übertragen – es ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung.

 
  
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  Lilli Gruber (PSE). – (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! In der Zeit der Widerstandsbewegung und des Kalten Krieges sind in jedem unserer Länder Menschen unter der Folter gestorben, um unser wertvollstes Gut zu schützen – die Freiheit.

Auch aus diesem Opfer ist Europa hervorgegangen, getragen von einer ganz bestimmten Idee: der vorbehaltlosen Achtung des Rechts, die eine unerlässliche Voraussetzung für Freiheit und Demokratie ist. Es geht nicht um die Wahl zwischen Leben oder Tod eines oder mehrerer Menschen, sondern um die Wahl zwischen Demokratie als Zeichen von Zivilisation oder Willkürherrschaft als Zeichen von Barbarei.

Unser Kontinent verfügt über jahrtausendelange Erfahrungen mit der Folter und weiß, dass durch Folter nicht nur unzuverlässige Aussagen erpresst, sondern vor allem genau die Werte der Zivilisation, die damit angeblich verteidigt werden sollen, unwiderruflich unterhöhlt werden.

Es ist ein Affront gegen unsere Freiheit und unsere Intelligenz und noch dazu üble Erpressung, wenn behauptet wird, Folter habe zur Vereitelung auch nur eines einzigen terroristischen Anschlags in Europa oder in der übrigen Welt beigetragen.

Wir stehen jetzt in der Pflicht, die ganze Wahrheit über die Berichte herauszufinden, denen zufolge mutmaßliche Terroristen von der CIA verschleppt und misshandelt sowie in Komplizenschaft mit bestimmten europäischen Regierungen in andere Länder überführt wurden.

Die Reaktion der Mailänder Staatsanwaltschaft auf die Entführung von Imam Abu Omar, wegen derer jetzt gegen 22 CIA-Angehörige ermittelt wird, und die Initiativen des Europarats sind ein konkreter Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Wir müssen unseren Beitrag leisten, indem wir einen parlamentarischen Ausschuss einrichten; dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Untersuchungsausschuss, einen nichtständigen Ausschuss oder einen Ad-hoc-Ausschuss handelt – er muss lediglich der Wahrheitsfindung verpflichtet sein. Darüber hinaus fordert unser Parlament einen Wandel in den USA, die nicht mehr vom Fanatismus und von den Wirtschaftsinteressen der Regierung von George W. Bush beherrscht werden dürfen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Meines Erachtens war dies eine nützliche Aussprache, und ich bin allen Abgeordneten für die verschiedenen Redebeiträge dankbar, die wir heute Nachmittag gehört haben. Wie ich bereits in meinen einführenden Worten zu dieser Aussprache klargestellt habe, handelt es sich bei der Sicherheit und Freiheit aller unserer Bürger um wichtige Fragen, vielleicht um die wichtigsten Fragen, mit denen unsere Regierungen zurzeit konfrontiert sind. Außerdem sagte ich, es wäre richtig, dass Demokratien und ihre Institutionen die Probleme erörtern, die sich in unserer modernen Welt aus der Verteidigung beider Grundsätze ergeben, und von entscheidender Bedeutung, dass wir die beispiellose Gefahr, die vom gegenwärtigen Terrorismus ausgeht, und die Langlebigkeit dieser Gefahr erkennen, sowie unerlässlich, bei diesem Prozess die Rechtsstaatlichkeit zu achten. Außerdem hielt ich fest, dass erkannt werden müsse, dass die Regierungen konkrete Schritte ergreifen müssten, um ihrer grundlegenden Verantwortung gerecht zu werden – der Sicherheit ihrer Bürger, dem Recht auf Achtung der Aussagen anderer souveräner Regierungen, darunter unsere Verbündeten –, und dass es den europäischen Regierungen und Institutionen obliege, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine fundierte Debatte zu führen.

Insgesamt bin ich der Ansicht, dass wir im Gespräch und in den Diskussionen über die Gefahren heute Nachmittag diese Ziele erreicht haben. Die Bilder der Terroranschläge – auf Nahverkehrszüge und U-Bahnen in Madrid und London, Gebetsstätten, Botschaftsgebäude und Banken in Istanbul, Hotels in Jordanien, eine Wohnanlage in Saudi-Arabien sowie Restaurants und Bars auf Bali – die Liste ließe sich fortsetzen – sind nicht vom Computer erzeugt. Sie sind Teil der Realität, in der wir leben. Sie sind die neue und erschreckende Realität unserer heutigen Welt. Der Terrorist von heute gibt sich nicht mit konventionellen Anschlägen zufrieden. Wenn es ihm gelingt, wird er chemische und biologische Mittel einsetzen, um seine Ziele zu erreichen.

Was die Achtung der Rechtsstaatlichkeit anbelangt, bin ich in meinen einleitenden Worten auf die Frage der Folter eingegangen – einen Kernpunkt unserer Aussprache. Ich möchte den Standpunkt der Regierung des Vereinigten Königreichs wiederholen. Das Verbot der Folter ist absolut. Die britische Regierung verurteilt, ebenso wie alle europäischen Regierungen, ihren Einsatz unmissverständlich. Wir üben sie zu keinem Zweck aus, auch nicht um Informationen zu erlangen. Nie regen wir dazu an, dulden sie stillschweigend oder unterstützen andere auf irgendeine Art bei der Anwendung von Folter. Wir verurteilen sie ganz klar. Wir haben mit unseren internationalen Partnern engagiert zusammengearbeitet, um dieser abscheulichen Praxis ein Ende zu setzen.

Es freut mich, dass sich die Europäische Union im Zusammenhang mit den Bemühungen der Regierungen, dieser Gefahr mit den Möglichkeiten des Rechtsstaats zu begegnen, unter britischem Ratsvorsitz auf eine neue Strategie zur Terrorismusbekämpfung geeinigt hat und somit ein klarerer Rahmen für die künftigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf nationaler und europäischer Ebene geschaffen wurde, um das Recht der Bürger auf Leben und ihr Recht auf Freiheit miteinander in Einklang zu bringen. Das sind nicht nur Worte. Die jüngste Auslieferung eines Mannes aus Italien an das Vereinigte Königreich, auf den dort eine Anklage im Zusammenhang mit den Londoner Terroranschlägen vom Juli wartete, wäre ohne den Europäischen Haftbefehl so schnell nicht möglich gewesen. Das ist ein praktisches Beispiel für Terrorismusbekämpfung und justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union.

Was die Achtung von souveränen Regierungen betrifft, so möchte ich die Abgeordneten an die Worte der US-amerikanischen Außenministerin vom 5. Dezember 2005 erinnern. Sie sagte Folgendes, und aus Gründen der Vollständigkeit möchte ich direkt zitieren: „Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität anderer Länder und werden dies auch weiterhin tun. Die Vereinigten Staaten verbringen keine Gefangenen von einem Land in das andere, um sie dort unter Anwendung von Folter zu verhören, und werden das auch in Zukunft nicht tun. Die Vereinigten Staaten nutzen den Luftraum oder die Flughäfen anderer Länder nicht zum Zwecke der Überführung von Gefangenen in ein Land, in dem sie gefoltert werden. Die Vereinigten Staaten verbringen niemanden in ein Land, wenn sie der Meinung sind, er würde dort gefoltert, und werden dies auch nicht tun. Wo erforderlich, lassen sich die Vereinigten Staaten die Versicherung geben, dass die überführten Personen nicht gefoltert werden“.

Selbstverständlich sind mehrere Abgeordnete darauf eingegangen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Anschuldigungen reagiert haben, die in den vergangenen Monaten so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben. Für einen Augenblick möchte ich von meinen Zuständigkeiten als Ratspräsident der Europäischen Union abweichen und dem Parlament erläutern, welchen Ansatz die britische Regierung im Zusammenhang mit diesen äußerst schwerwiegenden Anschuldigungen verfolgt. Wir haben die Frage der Überstellungen der USA über das Vereinigte Königreich sehr gründlich untersucht und seit dem 11. September 2001 oder einem früheren Zeitpunkt in der Amtszeit der Regierung Bush keinen Fall ausmachen können, in dem wir ein Ersuchen der USA für eine Überstellung über das Gebiet oder den Luftraum des Vereinigten Königreichs erhalten hätten; auch in einem anderen Zusammenhang ist uns ein solcher Fall nicht bekannt.

Damit wir für unsere Wähler mit einer fundierten Debatte eine Führungsrolle übernehmen können, ist es richtig, dass es dem Europarat gestattet wird, eine sachliche Untersuchung darüber durchzuführen, wie seine Mitglieder die wirksame Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisten, die in der Aussprache heute Nachmittag einen so herausragenden Platz eingenommen hat.

In der heutigen Aussprache wurden zahlreiche Punkte genannt – viele im Brustton der Überzeugung –, die der Europarat in seiner kommenden Untersuchung berücksichtigen sollte. Ich kann dem Parlament versichern, dass das Vereinigte Königreich für seinen Teil vollständig auf die Fragen des Europarates antworten wird. Ich hoffe sehr, dass die anderen Mitgliedstaaten dies ebenfalls tun werden.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, bei der Aussprache heute Nachmittag hat sich in diesem Parlament eine weit verbreitete Auffassung gezeigt, die auch ich voll unterstütze: Es kann keine Kompromisse mit Terroristen geben, aber es kann auch keine Kompromisse im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte jedes Einzelnen geben. Zum einen müssen wir Aufklärungsarbeit leisten und die ganze Wahrheit ans Licht bringen – eine Wahrheit, die uns vielleicht nicht gefällt, aber gleichwohl die Wahrheit darstellt. Wir müssen die Wahrheit herausfinden und dürfen, wie Herr Schulz ganz richtig gesagt hat, nicht vorverurteilen.

Ich möchte besonders auf die Rede von Herrn Geremek antworten, bei der ich aufgehorcht habe. In meiner Einleitung habe ich im Hinblick auf Ihr Land, Polen, genau das gesagt, was Sie fordern, d. h. ich habe erklärt, dass ich das offizielle Dementi der polnischen Regierungsbehörden respektvoll zur Kenntnis nehme und dass es meiner Meinung nicht möglich ist, einzelne europäische Länder als unter Anklage oder unter Verdacht stehend anzusehen, dass vielmehr die Wahrheit für das gesamte Gebiet der Europäischen Union ermittelt werden muss – alle EU-Länder und alle Kandidatenländer. Ich habe speziell die Möglichkeit der Behauptung ausgeschlossen, dass diese Wahrheitsfindung nur Polen und/oder Rumänien beträfe. Die Wahrheitsfindung muss überall stattfinden.

Bei der Debatte über die grundlegenden Werte Europas geht es zum Teil sowohl um das Recht der Bürger auf Sicherheit – und in diesem Zusammenhang hat das Europäische Parlament glaube ich schon mehrfach erklärt, dass die internationale Zusammenarbeit mit den USA unverzichtbar ist, wenn wir den Kampf gegen den Terrorismus gewinnen wollen – als auch um die Pflicht der Europäischen Union und aller demokratischen Länder, die Würde des Einzelnen zu achten.

Sie haben heute mit großer Mehrheit für eine wichtige Maßnahme gestimmt, eine nützliche Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus, durch die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit herbeigeführt wird. Sie setzt ein gutes Beispiel, an dem wir uns meiner Meinung nach alle orientieren sollten. Hier wurde eine bewundernswerte Balance zwischen dem Kampf gegen den Terrorismus und dem Schutz der bürgerlichen Rechte gefunden.

Wir als Europäer sind gemeinsam mit den Vereinigten Staaten gegen den Terrorismus vorgegangen und werden das auch weiterhin tun. Hierbei, meine Damen und Herren, komme ich nicht umhin zu sagen, dass der 2003 unterzeichnete Auslieferungsvertrag, der sich speziell gegen mutmaßliche Terroristen richtet, von den USA ratifiziert worden ist, aber bedauerlicherweise nicht von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihnen ist sicher bewusst, wie wichtig jetzt ein in Kraft befindlicher klarer Auslieferungsvertrag wäre, der strenge Bestimmungen enthält, darunter natürlich auch ein Verbot menschenunwürdiger Behandlung. Daran zeigt sich leider, dass auch wir Europäer einen etwas schnelleren Gang anschlagen müssen.

Abschließend halte ich es für möglich, dass die Maßnahmen und Bemühungen zur Wahrheitsfindung nicht als Angriff gegen die USA zu verstehen sind, sondern, wie jemand sagte, als Initiative zur Aufdeckung der Wahrheit, die uns alle stärken wird. Wir alle werden gestärkt daraus hervorgehen, wie auch immer das Ergebnis aussehen mag, denn die Wahrheit wird uns, wie bereits gesagt, entweder zu einer Erkenntnis über das Vorgefallene oder aber zu der Erkenntnis führen, dass nichts vorgefallen ist.

Die Wahrheit würde uns so oder so stärken, weil die Verfassung der USA, der Vertrag über die Europäische Union, die Charta von Nizza und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte – und ich habe die amerikanische Verfassung an erster Stelle genannt – das Prinzip der Menschenrechte als grundlegend und absolut erachten. Deshalb frage ich mich, warum wir nicht auch in diesem Bereich zusammenarbeiten sollten, um die praktische Umsetzung dieser bedeutenden Prinzipien zu gewährleisten. Dafür werde ich mich persönlich einsetzen.

 
  
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  Der Präsident. Gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung wurden sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 10.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


15. Bulgarien: Stand der Beitrittsvorbereitungen - Rumänien: Stand der Beitrittsvorbereitungen
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Geoffrey Van Orden im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens (2005/2204(INI)) (A6-0342/2005) und

- den Bericht von Pierre Moscovici im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens (2005/2205(INI)) (A6-0344/2005).

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), Berichterstatter.(EN) Herr Präsident! Erst vor sechs Wochen gab es im Parlament eine Aussprache über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union. Ich bin seitdem wieder in Bulgarien gewesen, ebenso wie der Präsident des Parlaments selbst. Wir trafen den Staatspräsidenten und den Ministerpräsidenten Bulgariens und viele Minister. Ich besuchte ein Kinderheim in einer Gegend, die von Überschwemmungen schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde, sowie eine Fabrik, die in den Genuss von EU-Mitteln gekommen war. Ich führte Gespräche mit dem Außenminister, dem Innenminister, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und Polizeichefs, darunter auch den Leitern der nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ferner traf ich mit den Vorsitzenden wichtiger Parlamentsausschüsse und Vertretern aller politischen Parteien zusammen. Keiner von ihnen schien sich Illusionen hinzugeben, was die noch anstehenden Aufgaben oder den dringenden Handlungsbedarf auf Gebieten betrifft, die von der Kommission und vom Parlament als noch immer sehr besorgniserregend eingestuft wurden. Viele sind jedoch zunehmend beunruhigt, dass der Beitritt Bulgariens in der allgemeinen Kontroverse über die künftige Ausdehnung der EU und über den EU-Haushalt untergehen könnte.

Herr Präsident, da ich ja in dieser Aussprache sonst für meine derzeitige Fraktion spreche, werden Sie hoffentlich gestatten, dass ich zwei persönliche Anmerkungen zu diesen Themen mache.

Zunächst einmal sind viele von uns enttäuscht, dass nach dem Scheitern der Verfassung nicht die Chance genutzt wurde, eine umfassende und offene Diskussion über das Wesen und die Marschrichtung der EU zu führen, um die wirklichen Wünsche unserer Bürger voll zu berücksichtigen und die EU auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts besser zuzuschneiden.

Zum Zweiten gibt es, wie Herr Barroso heute Morgen bemerkte, ein strukturelles Problem beim Haushalt. Ich bin mir nicht sicher, ob er und ich einer Meinung sind, worum es bei diesem Problem geht. Meines Erachtens handelt es sich um die Tatsache, dass etwa 40 % des EU-Haushalts für die gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben werden, sowie die Tatsache, dass das Vereinigte Königreich seit 20 Jahren Jahr für Jahr netto doppelt so viel in den EU-Haushalt einzahlt - selbst mit seinem Rabatt - wie etwa ein Land wie Frankreich, dessen Wirtschaft ähnlich groß ist.

Lassen Sie mich nun zu meiner Rolle als Berichterstatter zurückkommen. Beitrittsländer wie Bulgarien sollten wegen dieser allgemeineren Fragen keinesfalls benachteiligt werden. Der Zeitplan des Beitritts sollte nicht durch Bedenken über die künftige EU-Erweiterung, die mit ihm nicht im Zusammenhang stehen, beeinflusst werden. Es sei daran erinnert, dass weder Bulgarien noch Rumänien zu künftigen Erweiterungsrunden gehören; sie gehören zur vorausgegangenen Erweiterungsrunde. Ihr Beitritt steht bereits fest. Sogar ihre Mittelzuweisungen für die ersten beiden Jahre nach dem Beitritt stehen schon fest. Ich bin sicher, dass das der Kommissar bestätigen wird.

Die Haushaltsbestimmungen für Bulgarien sind von 2007 bis 2009 in Titel III des Beitrittsvertrags festgelegt, der am 25. April dieses Jahres unterzeichnet wurde. In ihnen sind die Beträge festgesetzt, die Bulgarien in verschiedener Form in den EU-Haushalt einzahlen wird, sowie die Beträge, die das Land in Form von Kohäsionsförderung, Stilllegungsbeihilfen für Kernkraftwerke, Übergangsfazilität, Schengen-Fazilität, Agrarbeihilfen und anderen strukturellen Maßnahmen erhalten wird.

Wenn man jetzt also die negativen Einstellungen zur Erweiterung generell, die sich in einigen Ländern zu entwickeln begonnen haben, beiseite lässt, welches sind dann die entscheidenden Hindernisse, die von Bulgarien in den kommenden Monaten überwunden werden müssen?

Zum Ersten muss der Beitrittsvertrag von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Bislang haben dies nur sieben getan, und das Parlament fordert die restlichen 18 Mitgliedstaaten auf, ihn möglichst rasch zu ratifizieren.

Zum Zweiten stellt sich die Frage, wie der Zeitplan für den Beitritt genau aussehen soll. Das Parlament befürwortet das gemeinsame Ziel eines EU-Beitritts Bulgariens zum 1. Januar 2007, vorausgesetzt, es werden bestimmte Fragen angegangen, bei denen noch ernste Probleme bestehen. Ohne dieses feste Ziel würde ein wesentlicher Anreiz für größere Anstrengungen seitens der bulgarischen Behörden wegfallen. Und sie unternehmen größere Anstrengungen. Ich kann berichten, dass im vergangenen Monat sechs weitere wichtige Rechtsakte die bulgarische Nationalversammlung passiert haben, und es sollen, wie mir mitgeteilt wurde, noch dieses Jahr entscheidende von uns geforderte Verfassungsänderungen der Nationalversammlung vorgelegt werden.

Gesetzesänderungen sind unabdingbar, doch kann ich nicht nachdrücklich genug betonen, wie sehr wir greifbare und konkrete Ergebnisse brauchen. Wir müssen einen Beweis für die Änderungen sehen, insbesondere auf entscheidenden Gebieten wie Justiz, Polizei und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption. Dieser Bereich stand stärker als jeder andere im Mittelpunkt meines Berichts im Namen des Parlaments. Natürlich gibt es weitere Problembereiche, so etwa die Kinderfürsorge oder die Unterstützung und Integration der Bevölkerungsgruppe der Roma.

Ich empfehle meinen Bericht dem Parlament. Ich hatte die größtmögliche Unterstützung im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, und ich bedauere, dass sich die GUE/NGL-Fraktion entschieden hat, vom Ausschuss abgelehnte Änderungsanträge erneut einzubringen. Mit Ausnahme von Änderungsantrag 16, der von mir stammt, kann ich die Unterstützung weiterer Änderungsanträge nicht empfehlen.

Ich fordere die bulgarischen Behörden eindringlich auf, die erforderliche Umsetzung der Reformen sehr ernst zu nehmen. Die Veränderungen sind an sich vorteilhaft, nicht nur als Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft. Ich fordere die Kommission auf sicherzustellen, dass das Parlament auch weiter umfassend und rechtzeitig eingebunden wird, sollte die Inanspruchnahme von Schutzklauseln erwogen werden.

Der 1. Januar 2007 ist ein realistisches Datum für den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union.

 
  
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  Pierre Moscovici (PSE), Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte zunächst Herrn van Orden in einem äußerst bedeutenden Punkt zustimmen: der Finanzfrage. Selbst wenn ich mich seinen Überlegungen nicht in allen Punkten anschließen kann – was ihn sicherlich nicht erstaunt –, teile ich seine Sorge über eine Finanzielle Vorausschau, die es weder ermöglichen würde, die bereits vollzogene Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten zum Erfolg zu führen, noch die nachfolgende Erweiterung ordnungsgemäß vorzubereiten.

Doch nun zum Geist meines Berichts, der darauf abzielt, den Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 bestmöglich vorzubereiten, denn auch ich bin der Meinung, dass der Beitritt Rumäniens ebenso wie der Bulgariens zum 1. Januar 2007 möglich ist. Der von mir vorgelegte Bericht ist gedacht als ein sachdienliches und wirksames Arbeitsinstrument für die nächsten Monate. Der von Herrn Rehn am 25. Oktober vorgelegte Bericht der Kommission war im Übrigen beispielhaft in diesem Sinne. Ich danke ihm nochmals für seine Arbeit. Im Grunde folgt mein dem Parlament vorgelegter Bericht dem gleichen Ansatz wie der Kommissionsbericht.

Ich möchte die Freundschaft des Europäischen Parlaments mit Rumänien bekräftigen sowie unseren Willen, für ein gemeinsames Ziel zu arbeiten, nämlich nach dem Ende des Kommunismus und der großen Befreiungsbewegung in Osteuropa die Erweiterung auf 27 Mitglieder zu ermöglichen, doch parallel dazu müssen wir demonstrieren, wie ernst unsere Forderungen gemeint sind und wie begründet unsere Kriterien sind. Daher muss das Parlament sowohl die Erfolge Rumäniens auf dem Wege zum Beitritt – der meiner Meinung nach als Katalysator zahlreicher Veränderungen und Reformen gewirkt hat – würdigen, als auch sich anspruchsvoll und wachsam zeigen und die praktische Umsetzung dieser Reformen verfolgen.

Des Weiteren verschweigt mein Bericht auch die Probleme nicht, die Rumänien noch zu lösen hat, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres im Hinblick auf die Transparenz des Gerichtswesens, auf den Kampf gegen die Korruption und die organisierte Kriminalität, die Kontrolle der Grenzen, die Verwaltungskapazität, die Anerkennung und den Schutz der ungarischen Minderheit – worauf ich noch näher zurückkommen werde –, aber auch im Bereich der Umwelt und der Anwendung der Rechtsvorschriften. Bekanntlich gibt es eine ganze Reihe von Forderungen und Themen, auf die sich die rumänische Regierung konzentrieren muss.

Ich meinerseits möchte hinzufügen, dass die Möglichkeit des Rückgriffs auf die Schutzklauseln weiterhin bestehen bleibt. Eine Schutzklausel ist kein Schnickschnack, sondern eine präzise und konkrete Bestimmung, eine Garantie für die Ernsthaftigkeit des Beitrittsprozesses; und trotzdem ist sie nicht als Drohung oder Strafe zu verstehen, sondern als Mechanismus, der ermöglichen soll, dass Bulgarien und Rumänien über die erforderliche Zeit für die Vorbereitung auf die Integration in den Binnenmarkt verfügen und dass darauf geachtet wird, dass der Beitritt sich unter den bestmöglichen Bedingungen für die Mitgliedsländer wie für die beitretenden Länder vollzieht.

Dies ist der Geist meines Berichts, der im Übrigen dem des Berichts von Herrn van Orden ähnelt. Ich denke, dass das Parlament morgen seinen Willen unter Beweis stellen kann, einen weiteren Schritt zum Beitritt am 1. Januar 2007 zu machen.

Nun noch einige Ausführungen zu den im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten debattierten und vorbereiteten Änderungsanträgen. Auch hier sind wir einem Kompromiss sehr nahe, und es trifft zu, dass der Bericht im Ausschuss auch von einer übergroßen Mehrheit angenommen worden ist. Ich denke jedoch, dass noch drei oder vier heikle Fragen verbleiben, die morgen diskutiert werden müssen. Dazu möchte ich meine Meinung äußern, denn dies ist die Rolle des Berichterstatters.

Zuerst geht es um die Frage, ob der Fall Bulgariens und der Rumäniens miteinander verbunden werden sollen. Obwohl sie beide in der Praxis miteinander verbunden sind, muss doch jeder nach den eigenen Fortschritten beurteilt werden. Ich selbst habe einen von Herrn Lagendijk im Namen der Grünen eingebrachten Änderungsantrag mit unterzeichnet, mit dem in beiden Berichten, d. h. in dem von Herrn van Orden und dem meinigen, in Ziffer 3 ein spezieller Hinweis auf die Korruptionsbekämpfung und die Transparenz des Justizsystems hinzugefügt werden soll.

Eine weitere sehr heikle und sehr bedeutsame Frage ist die der Adoptionen. Darum geht es in einem Änderungsantrag von Frau Nicholson, der bekanntlich sehr viel an dem von Rumänien verabschiedeten Gesetz liegt. Ich meinerseits denke, man sollte vielleicht bei der Lösung der sich aus dem Moratorium ergebenden Streitfälle – und als Berichterstatter weiß ich, dass es viele davon gibt – neben dem rumänischen Recht das Kindesinteresse und den Rechtsrahmen der UNO stärker in den Vordergrund stellen. Weitere Änderungsanträge sind von Herrn Wiersma und Herrn Lagendijk eingereicht worden. Mein Wunsch ist, dass einer dieser Änderungsanträge angenommen wird oder ein Kompromiss zwischen ihnen gefunden wird.

Des Weiteren stellt sich das Problem der Minderheiten. In meinem Bericht habe ich das Konzept der Selbstverwaltung vorgeschlagen. In den Debatten im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zeigte sich, das zahlreiche Mitglieder in der Achtung der Minderheiten einen wichtigen Punkt sehen, dass man jedoch der rumänischen Regierung keine Vorschriften im Hinblick auf die Methode, das Verfahren oder die praktische Form dieser verstärkten Autonomie machen sollte. Es geht darum, sich jeder Einmischung zu enthalten und nicht durch ungeschickte Formulierungen Konflikte heraufzubeschwören. Auch hier haben wiederum Herr Wiersma bzw. Frau Nicholson eine Reihe von Formulierungen vorgeschlagen. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertiefte Dezentralisierung oder eine kulturelle Autonomie handelt, habe ich auch hier den Wunsch, dass das Parlament Gelegenheit nimmt, die Rechte der Minderheiten, insbesondere der ungarischen, zu bekräftigen, aber sich dabei flexibel zeigt.

Des Weiteren ist in der vergangenen Woche ein Konsens darüber erreicht worden, die Gerüchte über geheime Aktivitäten der CIA nicht in dem Bericht erwähnen. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass dieser Zwischenbericht nicht der geeignete Rahmen ist, um unsere sehr reale Beunruhigung in dieser Frage zum Ausdruck zu bringen; er darf sich nur mit dem Beitritt befassen und mit nichts anderem.

Ich möchte auch meinerseits all denen, die sich mit diesen beiden Beitritten befasst haben, für die Unterstützung danken, die sie mir bei diesem Bericht gewährt haben. Ich begrüße es, dass er durch zweckdienliche Zusätze verbessert wurde. Meiner Meinung nach kann morgen bei der Abstimmung noch mehr getan werden, und ich hoffe, wir machen einen weiteren Schritt zum Beitritt Rumäniens am 1. Januar 2007.

 
  
  

VORSITZ: Manuel António dos SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Es freut mich, dass ich mich zu den Vorbereitungen Bulgariens und Rumäniens zum Unionsbeitritt wieder im Parlament äußern kann.

Vieles ist im vergangenen Jahr geschehen. Die Verhandlungen wurden Ende 2004 abgeschlossen und das Parlament erteilte seine Zustimmung zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens, woraufhin im April der Beitrittsvertrag unterzeichnet wurde. Zurzeit wird der Vertrag in den Mitgliedstaaten ratifiziert. Wir in der Kommission, und ich hoffe, das gilt auch für die anderen Organe wie das Parlament, setzen nun alles daran, Bulgarien und Rumänien dabei zu ermuntern und zu unterstützen, alle notwendigen Vorbereitungen für den Beitritt erfolgreich abzuschließen. Keines der Länder sollte weder Zeit noch Mühe scheuen, die beachtlichen Aufgaben, die in der Innenpolitik noch anstehen, zu Ende zu führen.

Ich begrüße die aktive Rolle des Europäischen Parlaments und seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die von Herrn Moscovici und Herrn Van Orden erstellten Berichte, in denen die Stärken und die Schwachpunkte in den bisherigen Fortschritten beider Länder herausgestellt werden.

Wie Sie aus den umfassenden Monitoringberichten der Kommission ersehen konnten, die ich Ihnen am 25. Oktober vorgestellt habe, stimmen unsere Beurteilungen weitestgehend überein: Sowohl Bulgarien als auch Rumänien erfüllen die politischen Kriterien. Gleichzeitig müssen sie aber noch weitere Anstrengungen unternehmen, um insbesondere die Rechtstaatlichkeit zu stärken, die öffentliche Verwaltung und das Rechtssystem zu verbessern, die Korruption zu bekämpfen und gefährdete Bevölkerungsgruppen wirksam zu schützen. Wirtschaftliche Strukturreformen müssen in beiden Ländern fortgesetzt werden, damit sie die wirtschaftlichen Kriterien für die Mitgliedschaft vollständig erfüllen.

Was den Besitzstand der EU betrifft, so haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien weiterhin Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU gemacht. 13 Monate vor ihrem geplanten Beitritt am 1. Januar 2007 haben sie einen beachtlichen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Dennoch gibt es in einigen Bereichen noch immer gravierende Mängel bei den Vorbereitungen, und allgemein muss stärker für eine effektive Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften gesorgt werden.

Gegenwärtig verläuft bei weitem nicht alles ohne Schwierigkeiten. Bulgarien und Rumänien müssen nach wie vor deutlich mehr unternehmen, und für uns gemeinsam – das Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission – kommt es jetzt darauf an, dass wir beide Länder immer wieder daran erinnern, sich auf die beträchtlichen innenpolitischen Aufgaben zu konzentrieren, die noch erledigt werden müssen. Am 7. November habe ich an die beiden Außenminister Kalfin und Ungureanu ein Schreiben gesandt, in dem ich Bulgarien und Rumänien nachdrücklich aufgefordert habe, unverzügliche und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Lücken und Mängel bei ihren Vorbereitungen zu beseitigen.

Was die noch verbleibenden Fragen bei den Vorbereitungen Bulgariens und Rumäniens betrifft, so wird die Kommission beide Länder weiterhin bis zum Beitritt intensiv überwachen und unterstützen. Ich begrüße die Hilfe und die Anstrengungen des Parlaments in dieser Hinsicht.

Wenn wir das nächste Mal zu diesem Thema zusammenkommen, werden wir einen Bericht zu erörtern haben, der sich auf die Maßnahmen Bulgariens und Rumäniens konzentriert, um die noch verbleibenden Missstände anzugehen, die im umfassenden Monitoringbericht vom Oktober aufgezeigt wurden. Die Kommission beabsichtigt, diesen Bericht im Mai 2006 dem Parlament und dem Rat vorzulegen. Gegenwärtig möchte die Kommission dem Rat empfehlen, den Beitritt auf den 1. Januar 2008 zu verschieben, wenn die ernste Gefahr besteht, dass eines der Länder die Beitrittsanforderungen bis Januar 2007 in einigen wichtigen Bereichen offensichtlich nicht erfüllen kann.

Wie Präsident Barroso dieses Jahr versprochen hat und im Sinne unserer Beratungen vom April zur Einführung eines erweiterten Zustimmungsverfahrens wird die Kommission ihren regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Parlament fortführen und den Standpunkt des Parlaments zum möglichen Rückgriff auf die Aufschubklausel berücksichtigen. Die Kommission wird diesen Standpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen, bevor sie eine Empfehlung abgibt, das Europäische Parlament vollständig in eine eventuelle Entscheidung zur Verschiebung des Beitritts mit einzubeziehen. Ich bin bereit, im Laufe des Frühjahrs, beispielsweise im April, mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zusammenzutreffen, um mich mit ihm über die aktuelle Lage in Bulgarien und Rumänien auszutauschen.

Lassen Sie mich abschließend dem Europäischen Parlament für sein konstruktives und ausgewogenes Vorgehen im Hinblick auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union danken. Dies ist auch wieder in den sehr fundierten und soliden Berichten von Herrn Moscovici und Herrn Van Orden deutlich geworden. Die Kommission hält das starke Engagement des Parlaments im Beitrittsprozess und seine genaue Überwachung der Entwicklungen in Bulgarien und Rumänien stets für begrüßenswert. Ich hoffe, dass wir gemeinsam die fünfte Erweiterungsrunde vollenden und dass sie zu einem Erfolg wird.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich sowohl Herrn Van Orden als auch Herrn Moscovici für ihre Arbeit an diesen Dossiers als Berichterstatter meine große Anerkennung zollen und auch sagen, dass es für mich eine besondere Freude ist, nach Kommissar Rehn das Wort zu haben, der sich engagiert und kompetent dafür eingesetzt hat, die Vorbereitungen für den Beitritt Bulgariens wie auch Rumäniens voranzubringen.

Die heutige Aussprache, die zu einem wichtigen Zeitpunkt im Beitrittsprozess Bulgariens und Rumäniens erfolgt, kann ich nur wärmstens begrüßen. Aus dem schon zuvor geführten Meinungsaustausch mit Abgeordneten weiß ich, dass dieses Parlament ein starkes und umfassendes Interesse an den EU-Beitrittsvorbereitungen beider Länder und an Erweiterungsfragen im Allgemeineren hat. Ich freue mich auf eine belebende und zum Nachdenken anregende Debatte heute Nachmittag.

Der Europäische Rat im Dezember 2004 kam zu dem Schluss, dass sowohl Bulgarien als auch Rumänien in der Lage sein werden, ab Januar 2007 sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern beide Länder ihre Anstrengungen zur Umsetzung der notwendigen Reformen und der eingegangenen Verpflichtungen beim Besitzstand fortsetzen. Auf dem Europäischen Rat im Juni 2005 wurden diese Schlussfolgerungen bekräftigt und die Unterzeichung des Beitrittsvertrags für Bulgarien und Rumänien am 25. April in Luxemburg begrüßt. Wie der Rat feststellte, bedeutete dies einen weiteren wichtigen Schritt hin zum Beitritt – ein Schritt, der von diesem Parlament nachdrücklich unterstützt wurde, als es für die Unterzeichnung des Vertrags stimmte.

Es liegt auf der Hand, warum das Europäische Parlament und der Rat die Beitrittsbestrebungen Rumäniens und Bulgariens unterstützt haben. Allein die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft hat schon einen erheblichen Reformdruck ausgelöst. Seitdem sie sich auf den Weg zum EU-Beitritt begaben, haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien weitreichende politische und wirtschaftliche Veränderungen durchgeführt. Die Lebensbedingungen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten haben sich verbessert. In gerade einmal 16 Jahren sind zwei Diktaturen durch – wie ich erfreut feststellen kann – Demokratien ersetzt worden. Dies sind ohne Zweifel wesentliche Errungenschaften, und wir sollten diejenigen würdigen, die sich so unermüdlich dafür eingesetzt haben, sie herbeizuführen.

Die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft sind nun gegeben, wodurch die Überwindung der künstlichen Teilung Europas nach dem Zweiten Weltkrieg immer näher rückt. Diese Mitgliedschaft wird zu einem stabileren, sichereren und stärkeren Europa beitragen.

Indessen ist weder bei Bulgarien noch bei Rumänien der Beitrittsprozess bereits abgeschlossen. Wie Kommissar Rehn soeben und auch schon im Juli betonte, kommt es für den Erfolg der Erweiterung entscheidend darauf an, dass jedes neue Land, das der Union beitritt, entsprechend gerüstet ist, um die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Wie der Kommissar in seiner öffentlichen Erklärung im Oktober deutlich klarstellte, ist über den Beitrittstermin Bulgariens und Rumäniens noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Wir alle haben ein Interesse daran, dass Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitreten können, wie bereits im Laufe unserer Aussprache zum Ausdruck gekommen ist. Dieses Ziel ist erreichbar, wenn beide Länder in dem kurzen Zeitraum, der bis zum entscheidenden Termin verbleibt, das Reformtempo erhöhen. In den umfassenden Monitoringberichten werden klar die Bereiche genannt, auf die beide Länder nun ihre Anstrengungen konzentrieren müssen.

Der Bericht über Bulgarien zeigt, dass es zwar die politischen Kriterien für einen Beitritt erfüllt, aber noch weitere Anstrengungen nötig sind, um die verbleibenden Mängel anzugehen. Dazu zählen ein entschlossenes Vorgehen zur Reform des Justizsystems und eine erheblich intensivere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, und zwar einschließlich auf hoher Ebene. Die Reformen in der öffentlichen Verwaltung sollten ebenfalls vordringlich fortgesetzt werden. Auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Minderheitenschutzes sind weitere Bemühungen erforderlich, um dem Menschenhandel Einhalt zu gebieten - ein Thema, zu dem dieses Parlament schon wiederholt klar Stellung bezogen hat - wie auch um die Kinderfürsorge und die Lage der geistig Behinderten zu verbessern und die Integration der Roma-Minderheit allgemein zu fördern.

Ferner schätzt die Kommission ein, dass Bulgarien in der Lage sein dürfte, die wirtschaftlichen Beitrittskriterien zu erfüllen, sofern es den eingeschlagenen Reformkurs fortsetzt und das Leistungsbilanzdefizit angeht. Zu diesem Zweck sollte das Land versuchen, eine umsichtige Steuerpolitik beizubehalten, das unternehmerische Umfeld zu verbessern und beschleunigte Arbeitsmarktreformen durchzuführen.

Zur Übernahme und Umsetzung des Besitzstands stellt der Bericht fest, dass Bulgarien insbesondere bei den Wettbewerbsregeln und beim Kapitel Kultur und audiovisuelle Medien weitere Fortschritte erzielt hat. Dennoch waren die Entwicklungen auf einigen anderen Gebieten offen gesagt unzureichend. Im Großen und Ganzen muss Bulgarien verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Vorbereitungen abzuschließen und ausreichende Kapazitäten in der Verwaltung und im Justizwesen aufzubauen, mit denen die Rechtsordnung der Union vollständig um- und durchgesetzt werden kann. Ich erwähnte vorhin einige besonders dringliche Lücken bei der Umsetzung, wie etwa die Notwendigkeit, die Korruption und die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Weitere Bedenken bestehen bei der Umsetzung der Anforderungen und Verfahren der Europäischen Union hinsichtlich der Außengrenzen, bei der polizeilichen Zusammenarbeit und der wirksamen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum, um gegen Produktpiraterie und Fälschungen allgemein vorzugehen. Die nachlässige Durchsetzung der Vorschriften zur Kraftfahrzeugversicherung gibt ebenfalls weiter Anlass zu ernster Sorge, was auch für Mängel in den Bereichen Landwirtschaft, Tierschutz, öffentliche Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit gilt.

Was Rumänien betrifft, so erfüllt es nach Einschätzung der Kommission die Bedingungen für die Mitgliedschaft, muss allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen, um die verbleibenden Mängel anzugehen. Rumänien muss entschlossene Maßnahmen zur Reform des Justizsystems ergreifen und die Korruption deutlich intensiver bekämpfen, auch auf hoher Ebene. Es sollte zudem die Reformierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Lage der Behinderten und psychisch Kranken zu verbessern – ein Thema, das dem Parlament, wie ich weiß, sehr am Herzen liegt.

Ich möchte mich der Beurteilung der Kommission anschließen, dass Rumänien in der Lage sein dürfte, die wirtschaftlichen Kriterien bis zum Beitritt zu erfüllen, vorausgesetzt, die Bemühungen werden fortgesetzt und intensiviert, indem insbesondere auf die Außenhandelsbilanz, die Lohnpolitik im öffentlichen Sektor und die Einnahmenbasis der Regierung geachtet wird. Rumänien hat bei der Angleichung an den Besitzstand und dessen Umsetzung weitere Fortschritte erzielt, insbesondere in Bereichen wie der Freizügigkeit, der Telekommunikation und dem Verbraucherschutz.

Dennoch gibt es nach wie vor Mängel auf anderen Gebieten. Im Allgemeinen muss Rumänien ebenso wie Bulgarien verstärke Anstrengungen unternehmen, um die Vorbereitungen abzuschließen und ausreichende Kapazitäten in der Verwaltung und im Justizwesen aufzubauen, mit denen die Rechtsordnung der Union vollständig um- und durchgesetzt werden kann. Es muss ebenfalls etwas gegen die Korruption unternehmen, insbesondere die Korruption auf hoher Ebene. Ebenso wie Bulgarien muss Rumänien Bedenken im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen und Verfahren der Europäischen Union hinsichtlich der Außengrenzen sowie Bedenken in Bezug auf die wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum ausräumen. Eine Reihe gravierender Mängel, die zügig und entschlossen angegangen werden müssen, besteht auch im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz.

Die ersten Monate des kommenden Jahres werden im Beitrittsprozess Rumäniens von entscheidender Bedeutung sein. Rumänien hat beachtliche Fortschritte gemacht, um das jetzige Stadium zu erreichen. Dies möchte ich vor dem Parlament heute klar anerkennen. Dennoch muss es jetzt seine Anstrengungen verstärken, um die fortbestehenden Probleme anzugehen.

Bulgarien muss ebenfalls in den ersten Monaten des Jahres all seine Bemühungen darauf konzentrieren, seine bestehenden Missstände anzugehen. Der Bericht der Kommission liefert einen effizienten Fahrplan, in dem die entscheidenden Schwachpunkte klar benannt werden und der Bulgarien bei der Annäherung eine Orientierung bieten dürfte. Auch Bulgarien hat beträchtliche Fortschritte gemacht, um dieses Stadium zu erreichen. Die Ziellinie ist nun in Sicht und Bulgarien wird sie überschreiten, wenn es seine Anstrengungen verstärkt und die noch ausstehenden Reformen umsetzt. Dies wird harte Arbeit erfordern, doch diese Arbeit wird sich auf jeden Fall lohnen.

Die Europäische Union wird sowohl Bulgarien als auch Rumänien weiterhin jede erdenkliche Hilfe und Unterstützung bei ihrem Endspurt zum Beitritt leisten. Ich hoffe, dass der Beitritt im Jahr 2007 sowohl von Rumänien als auch Bulgarien erreicht wird. Dieser Beitritt wird beiden Ländern – und nach meinem Dafürhalten der Europäischen Union als Ganzes – echte Vorteile bringen. Wie mein Premierminister, Tony Blair, im Juni vor diesem Parlament erklärte, ist die Erweiterung eine historische Chance, um eine stärkere Union aufzubauen. Ich hoffe, dass nächstes Jahr zu dieser Zeit sowohl Rumänien als auch Bulgarien nur noch zwei Wochen von ihrer Vollmitgliedschaft in unserer Europäischen Union trennen werden.

(Beifall)

 
  
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  Francisco José Millán Mon, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, vor erst anderthalb Monaten sprachen wir in diesem Plenum über den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union. Es ging damals um die Diskussion des von Herrn Kommissar Rehn vorgelegten Berichts. Heute steht dieses Thema erneut auf der Tagessordnung, und wir diskutieren den Bericht, den dieses Parlament morgen annehmen und der, wie ich hoffe, eine breite Unterstützung erhalten wird.

Zwischen beiden Berichten besteht eine grundlegende Übereinstimmung. Viele bedeutende Fortschritte sind in Rumänien erreicht worden, aber in verschiedenen Bereichen, die wir alle kennen und die heute hier angesprochen wurden, sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Die beiden Berichte stimmen auch in einem grundlegenden Punkt überein: Es ist sehr wichtig, dass Fortschritte in den Bereichen Justiz und Inneres erreicht werden, insbesondere im Hinblick auf die Implementierung der Reform des Justizwesens, die Verbesserung der Grenzkontrollen und die Bekämpfung der Korruption, die einen wichtigen Aspekt darstellt und bei der das Parlament Ergebnisse sehen will.

Es gibt eine weitere wichtige Übereinstimmung zwischen dem Bericht der Kommission und dem Moscovici-Bericht: Dies ist ein entscheidender Zeitpunkt. Wie der Kommissar bemerkte, wird die Kommission im Frühjahr einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen in Rumänien erstellen und sich über die mögliche Schaffung eines Mechanismus äußern, der den tatsächlichen Beitritt um ein Jahr verzögern könnte. Dieses Parlament wird dann ebenfalls seine Meinung zu dieser Frage abgeben, wie in dem Text festgelegt ist, über den wir morgen abstimmen werden. Wir wollen in diese Frage eng eingebunden sein.

Die Ergebnisse in den Bereichen Justiz und Inneres und bei der Bekämpfung der Korruption werden bei dieser Bewertung im Frühjahr sehr wichtig sein. Die rumänische Regierung muss deshalb in diesen und anderen Bereichen die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen. Das Beispiel der in der Wettbewerbspolitik erreichten Erfolge, das vorher eine äußerste Besorgnis erregende Frage war, muss als Anreiz für die noch bevorstehenden Arbeiten dienen.

Herr Präsident, es ist richtig, dass der Beitritt Rumäniens und Bulgariens nicht dem neuen Klima von Krise und Ermüdung unter den Bürgern zum Opfer fallen darf, das durch die Fehlschläge im Zusammenhang mit der Verfassung deutlich wurde. Aber wir müssen realistisch sein; dieses Klima existiert, und es lässt sich nur schwer verhindern, dass es sich auf die Mitglieder dieses Parlaments auswirkt, die den Bürgern nahe stehen und den Vorbereitungsstand der beiden Länder aufmerksam verfolgen werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Rumänien am 1. Januar 2007 ein historisches Treffen mit der Europäischen Union hat. Wie der Bericht feststellt, bekräftigt das Parlament seinen Wunsch, dieses Treffen durchzuführen, aber es unterstreicht auch, dass die Erreichung dieses Ziels in erster Linie davon abhängt, dass die rumänischen Behörden ihre Verpflichtungen erfüllen. Wir unterstützen und begrüßen die von ihnen unternommenen Bemühungen, rechtzeitig anzukommen und ihr Ziel zu erreichen, aber dies ist eine Aufgabe der rumänischen Behörden.

 
  
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  Alexandra Dobolyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Ich möchte beide Berichterstatter zu ihrer Arbeit beglückwünschen. Das tue ich auch deshalb, weil ich als ungarische Abgeordnete die Anstrengungen dieser beiden Länder und die Bewertungen des Parlaments und der Kommission seit meinem Einzug ins Parlament Tag für Tag verfolgt habe. Erfreulicherweise kann ich sagen, dass beide Berichte, mit einigen Änderungen, ausgewogen sind und die aktuelle Lage in beiden Ländern korrekt widerspiegeln. Ich möchte die Erklärungen meiner Vorredner oder die Kritiken des Rates und der Kommission nicht wiederholen, denn wie ich bereits im Oktober bei der Aussprache nach dem Länderbericht der Kommission sagte, sind die Beobachter aus den beiden Ländern deshalb hier, damit sie ihren Entscheidungsträgern aus erster Hand über die festgestellten Unzulänglichkeiten und die vom Parlament empfohlenen Maßnahmen Bericht erstatten können. Im Verlauf der Aussprache heute Vormittag, bei den Vorbereitungen zum Gipfel an diesem Wochenende, haben alle Fraktionen des Parlaments ganz klar die Bedeutung der Solidarität in der gesamten Europäischen Union unterstrichen, denn dies ist die einzige Möglichkeit zum Erhalt unserer Wettbewerbsfähigkeit. Wie auch die beiden Berichterstatter sagten, muss die Bedeutung der Solidarität im Fall der beiden hier betrachteten Länder noch stärker hervorgehoben werden.

Als Ungarin komme ich nicht umhin, die Lage der in Rumänien lebenden Ungarn anzusprechen. Ich erwarte, dass die rumänische Regierung das im Koalitionsvertrag festgelegte Minderheitengesetz wie versprochen unverzüglich annimmt. Ich weiß, dass es allen hier im Hause bewusst ist, muss aber trotzdem noch einmal auf die Bedeutung der kulturellen Autonomie hinweisen, die die Grundlage für das erwähnte Gesetz bildet. Wenn dieses Gesetz angenommen und eingehalten wird, kann es auf lange Sicht ein harmonisches Miteinander von Minderheit und Mehrheit in Rumänien gewährleisten.

 
  
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  Alexander Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Die liberale Fraktion würdigt die Fortschritte in den Anstrengungen Bulgariens und Rumäniens auf dem Weg in die Europäische Union. Wir unterstützen beide Länder weiterhin auf diesem Weg, beobachten aber auch sehr genau, wie beide Länder ihrer Verantwortung als Kandidaten nachkommen. Beide Länder müssen – das hat meine Fraktion immer wieder betont – auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und unabhängig voneinander bewertet werden.

Der nächste Fortschrittsbericht der Kommission zu den beiden Ländern wird im Frühjahr vorgelegt werden. Dies wird – der Kollege Millán Mon hat das erwähnt – in einem veränderten Klima stattfinden, denn die Union befindet sich in einer Verfassungskrise. Die Debatte darüber wird Mitte 2006 geführt werden.

Umso wichtiger sind die Anstrengungen beider Länder jetzt auf der Schlussgerade, so effektiv und leistungsfähig wie möglich zu werden, denn die Europäische Union braucht solche Mitglieder. Es geht dabei auch um die Aufnahmefähigkeit der Union selbst und damit auch um die Zukunft der Erweiterungspolitik. Die Debatte im Rat über Mazedonien ist übrigens symptomatisch für dieses veränderte Klima.

Lassen Sie mich noch einige Worte speziell zu Bulgarien sagen: Wir haben ein ausgewogenes Dokument von Herrn Van Orden vorliegen, das die Anstrengungen der bulgarischen Regierung würdigt. Es weist auf die Wirtschaftsdynamik mit durchschnittlichen Wachstumsraten von 4 % hin, sagt aber auch sehr deutlich, wo Bulgarien noch Fortschritte erzielen muss. Ein wichtiger Teil des Textes aus dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Hochrangige Beamte in Bulgarien werden darin aufgefordert, sich öffentlich von jeder Form von Korruption zu distanzieren und die Schaffung von Vorschriften zur Offenlegung ihrer Finanzen und Einkommen zu unterstützen. Dies würde zu mehr Transparenz führen und das Vertrauen erhöhen.

Die liberale Fraktion möchte, dass Rumänien und Bulgarien 2007 Mitglieder der EU werden. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Debatte in Brüssel und nicht in Straßburg führen sollten.

 
  
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  Milan Horáček, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erkennen die Arbeit der beiden Länder an. Sorgen machen uns aber verschiedene kritische Punkte im Bericht der Kommission. Wir haben zum Bericht Van Orden unsere Änderungsanträge im Bereich Umwelt und Menschenrechte eingebracht; sie wurden leider abgelehnt. Zum Termin der Abschaltung des Atomkraftwerks in Kozloduj möchte ich Sie, Herr Rehn, fragen, was die Meinung der Kommission zu Ziffer 29 ist, in der in Hinsicht auf die Stilllegung der Blöcke 3 und 4 mehr Flexibilität eingeräumt wird. Was sind die angedachten Alternativen der Energieversorgung? Unser Parlament ist in die Überlegungen zur Anwendung der Schutzklauseln einbezogen. Wir werden zum Beitritt kritisch Stellung beziehen und uns auf den Stand der durchgeführten Reformen im Justizsystem, im Kampf gegen Korruption, beim Schutz der Kinder und beim Schutz und der Integration der Roma stützen und dann entscheiden.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Obwohl über den Beitritt von Rumänien und Bulgarien bereits abgestimmt wurde, kann der enttäuschende Zustand in diesen Ländern zu einer Verzögerung von einem Jahr führen. Meine Fraktion hat diesbezüglich einige Änderungsanträge eingereicht, unter anderem Änderungsantrag 7, betreffend die fortwährende, von Polizei und Zoll ausgehende Erpressung von EU-Bürgern türkischer Herkunft, die sich auf der Durchreise durch Bulgarien befinden.

Aber auch Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union selbst behindern eine weitere Erweiterung. Frankreich droht mit einem Veto gegen Verhandlungen mit Mazedonien, einem Land, das in der Hoffnung auf einen gleichzeitigen Beitritt eng mit Kroatien zusammenarbeitet. Die eventuelle Annahme der Dienstleistungsrichtlinie von Ex-Kommissar Bolkestein bedeutet, dass die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu einem Wettbewerbsfaktor werden. Das führt dazu, dass sich die öffentliche Meinung in den aktuellen Mitgliedstaaten gegen eine weitere Erweiterung wendet.

Die Menschen in den Niederlanden und in Frankreich, die gegen den Verfassungsvorschlag gestimmt haben, lehnen die neoliberale Politik ab, die ihre Sozialleistungen abbaut und ihre soziale Sicherheit gefährdet. Es gibt jetzt innerhalb und außerhalb der Regierungen Kräfte, die dies fälschlich als eine Abkehr von Zahlungen aus den Regionalfonds an Länder mit niedrigem Lebensstandard auslegen. Wenn wir eine weitere Erweiterung wollen, müssen wir dafür sorgen, dass diese Probleme rechtzeitig gelöst werden.

 
  
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  Mirosław Mariusz Piotrowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Polen haben sehr viel Verständnis für die Beitrittsbestrebungen Bulgariens und Rumäniens und haben diese Länder in ihren Bemühungen um eine Integration nach Europa stets unterstützt. Dies liegt nicht nur an unserer geografischen Nähe, sondern auch daran, dass wir in den letzten Jahrzehnten alle eine schwierige Geschichte hatten. Wir verfolgen den Fortgang der politischen und wirtschaftlichen Reformen in beiden Ländern weiterhin sehr genau und hoffen, dass sie Erfolg haben werden.

Ich muss Ihnen allerdings mitteilen, dass ich ernste Zweifel habe, ob es möglich sein wird, die Hoffnungen beider Länder auf einen Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen. Im Vorschlag der britischen Präsidentschaft für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 werden die Kosten der neuen Erweiterung nicht berücksichtigt. Entgegen den Erklärungen ihrer Politiker wird die EU nicht in der Lage sein, ihren früheren Verpflichtungen nachzukommen. Dies bedeutet auch, dass die verfügbaren EU-Mittel zur Schaffung gleicher entwicklungstechnischer Ausgangsbedingungen für Bulgarien und Rumänien sowohl vor als auch nach ihrem EU-Beitritt bei weitem nicht ausreichen. Dies kann als weiterer Beweis dafür angesehen werden, dass der Solidaritätsgrundsatz der EU seit Jahren nur Makulatur ist.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen der Neuen Sozialistischen Partei Italiens.

Ich habe schon mehrere Male klar zum Ausdruck gebracht, dass ich für den Beitritt Rumäniens bin. Leider muss ich aber feststellen, dass es noch keine Fortschritte in der Frage der internationalen Adoptionsverfahren gibt, die seit dem Moratorium von 2001 anhängig sind, und zwar trotz wiederholter Empfehlungen des Parlaments und Absichtserklärungen der Bukarester Regierung. Konkret hat der rumänische Ministerpräsident am 14. Januar 2005 gegenüber der italienischen Presse versichert, dass alle noch nicht entschiedenen internationalen Adoptionsfälle individuell von einem internationalen Expertenausschuss geprüft würden. Soweit ich weiß, sind jedoch bis heute weder die betroffenen Familien noch die Europäische Union selbst über den Gang der Arbeiten oder die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe informiert worden.

Die Europäische Kommission konnte auf meine Anfrage hin keine genauere Auskunft geben, und die Antworten von Kommissar Rehn auf meine Erkundigungen haben mich auch enttäuscht. Er verwies auf das geltende rumänische Recht, das ja niemand in Frage stellt, gab aber keine Zusagen hinsichtlich der Lösung der Fälle, die bei Inkrafttreten des betreffenden Gesetzes noch nicht entschieden waren, obwohl das Parlament dies ausdrücklich gefordert hatte.

Ich habe mich auch persönlich über den Botschafter in Brüssel an die rumänische Regierung gewandt, die mir aber keine nützliche Informationen gab und sich auch nicht kooperativ zeigte. Darüber habe ich heute die hier anwesenden Beobachter schriftlich informiert, in der Hoffnung, dass sie meinen an sie gerichteten Appell sorgfältig prüfen werden. Europa ist immer hilfsbereit gewesen, wenn es um die Kandidatenländer und um Menschenrechtsfälle in der ganzen Welt ging, und so hat es wohl verdient, dass dieser eine einfache Wunsch mit mehr Respekt behandelt und nicht einfach abgelehnt wird.

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident! Rumänien und Bulgarien gehören zu den zwölf Ländern, die nach dem Fall von Mauer und Stacheldraht von uns eingeladen wurden. Sie gehören zu dieser Gruppe – das dürfen wir bei allen Überlegungen, die wir jetzt anstellen, nicht vergessen – und deswegen gehören sie in diesen Korb hinein.

Der Vertrag ist abgeschlossen, aber der Vertrag mit diesen Ländern ist jeweils mit Schutzklauseln versehen. Deswegen ist außerordentlich wichtig, dass wir sehen, wie der Zeitplan eingehalten wird, in welcher Weise der Bericht der Kommission im Frühjahr vorgelegt wird. Aufgrund der Einschätzung dieses Berichts und eigener Erkenntnisse haben wir dann den Beschluss zu fassen, ob diese Schutzklauseln, die auch eine Verschiebung um ein Jahr beinhalten, angewandt werden. Dies kann für beide Länder der Fall sein, es kann für keines der Länder der Fall sein oder aber auch für eines dieser Länder der Fall sein. Dies ist etwas völlig Unentschiedenes, aber wir sollten uns klar vor Augen halten, dass es in den Augen unserer Bürger keinen Automatismus geben darf nach dem Motto: Wer einmal die Verhandlungen begonnen hat, ist automatisch zum gewünschten Zeitpunkt drin. Deswegen ist es notwendig, dass die Implementierung in den Bereichen erfolgt, die der Kommissar in seinem letzten Bericht, in seinem Brief – ich glaube vom 9. November – an die Regierungen der beiden Länder genannt hat und die auch der Ratspräsident heute hier erwähnt hat, wie Korruption, organisierte Kriminalität, Sicherheit der Grenzen, Nahrungsmittelsicherheit im Rahmen des europäischen Binnenmarktes, Konsequenzen für den Binnenmarkt selbst, die Frage der Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung von Administration und Justizsystem. Es geht nicht nur darum, dass dies im Gesetz beschlossen wird, das ist von Seiten der Kommission und in den Berichten, die die Kollegen Moscovici und Van Orden heute diesem Hause dankenswerterweise vorgelegt haben. Nun sollten wir den nötigen Druck machen und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Länder die Bedingungen erfüllen. Aber der Beitritt ist nur möglich, wenn sie diese Bedingungen erfüllen, und es liegt völlig in ihren eigenen Händen, die notwendigen Fortschritte zu erzielen.

 
  
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  Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Unsere Fraktion, die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, ist immer ein treuer Befürworter der Erweiterung der Europäischen Union um Länder in Mittel- und Osteuropa gewesen. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird die fünfte Erweiterungsrunde vollenden und damit die jahrzehntelange Teilung Europas endgültig abschließen.

Wir wollen, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens ebenso ein Erfolg wird wie der Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr, nicht nur für die Bevölkerung dieser beiden Länder, sondern auch für die Europäische Union. Meine Fraktion vertraut darauf, dass beide Länder in der Lage sind, vor dem definitiven Beitritt alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und umzusetzen.

Die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission geben an, was noch geschehen muss. Dabei dienen die darin enthaltenen Kritikpunkte vor allem als Anleitung für die Regierungen und Parlamente der beiden Länder, um in der noch verbleibenden Zeit die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wir gehen davon aus, dass beide Länder alles daran setzen und alle Maßnahmen ergreifen werden, um die Zielsetzungen für den Beitritt zur Europäischen Union im Januar 2007 zu erreichen. Sie müssen dem Kampf gegen die Korruption und das organisierte Verbrechen größere Aufmerksamkeit widmen, ebenso wie der Stärkung der Judikative. Darüber hinaus betont das Europäische Parlament in seinen Berichten die Bedeutung der Stellung der Roma in beiden Ländern.

Im April vergangenen Jahres haben wir dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens unseren offiziellen Segen erteilt. Damals, 20 Monate vor dem vorgesehenen Beitrittsdatum, taten wir dies in dem vollen Bewusstsein, dass in beiden Ländern in maßgeblichen Bereichen noch erhebliche Fortschritte ausstehen. Die Aufnahme einer Sicherheitsklausel, die es ermöglicht, das Beitrittsdatum um ein Jahr zu verschieben, war in dieser Hinsicht ebenso wichtig wie die Zusage von Kommission und Rat, das Europäische Parlament vollständig in den Beschluss über die eventuelle Anwendung dieser Sicherheitsklausel einzubeziehen.

Wie wir meinen, gibt es allen Grund für einen gemäßigten Optimismus, dass beide Länder in der Lage sein werden, bis zur nächsten Auswertung den gestellten Anforderungen zu genügen. Im Frühjahr 2006 werden wir unsere Meinung dazu kund tun.

Ein letzter Punkt ist natürlich unsere eigene Bereitschaft zu einer Erweiterung. Morgen und übermorgen wird im Europäischen Rat über den Mehrjahreshaushalt der Europäischen Union für die Zeit nach 2006 debattiert. Diese Frage wurde heute Morgen bereits ausführlich erörtert. Ich möchte nochmals betonen, dass wir gemeinsam die Verantwortung tragen, den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Erfolg zu führen, und ich rufe daher die Regierungschefs auf, diese Erweiterung als einen ihrer Leitgrundsätze bei ihrer Beschlussfassung zu betrachten, insbesondere in den beiden morgigen Debatten.

 
  
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  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zwei Monate nach dem letzten Bericht von Kommission und Rat über den Stand der Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur Europäischen Union untersuchen wir erneut die erzielten Fortschritte.

Wir stimmen zu, dass Fortschritte gemacht wurden, aber unbestreitbar müssen auch die anderen Kriterien des Beitrittsvertrags erfüllt werden, wenn der Beitritt im Januar 2007 erfolgen soll. Wie der Moscovici-Bericht zeigt, gibt es in diesen Bereichen noch viel zu tun.

Das gilt beispielsweise für die Meinungsfreiheit, die Justiz, die Korruptionsbekämpfung, die Bekämpfung der Diskriminierung, den Schutz des Kindes und den Schutz von psychisch Kranken, die ausufernde Polizeigewalt, die Bewirtschaftung von Industrie- und Haushaltsabfällen, die Lebensmittelsicherheit und den Umweltschutz, sowie für die Umsetzung des Gesetzes über die Eigentumsrückgabe; ganz zu schweigen – und hier kann ich nur unterstreichen, was ein Kollege bereits gesagt hat – von dem Problem der internationalen Adoptionen, für das auch unter dem neuen Gesetz keine Lösung gefunden worden ist. Dieses Gesetz gilt zwar nicht rückwirkend, aber es hat auch den Familien Steine in den Weg gelegt, die die Adoption schon vor Inkrafttreten des Moratoriums beantragt hatten.

Herr Präsident! Hier geht es um Menschenrechte. Einem Kind eine Familie zu verweigern, nachdem das Kind bereits von seinen potenziellen Adoptiveltern in die Arme geschlossen wurde und sie kennen- und liebengelernt hat, ist durch nichts zu rechtfertigen; die Interessen des Kindes müssen unter allen Umständen vorgehen.

Deshalb haben wir eine Analyse all dieser Fragen und aller Einzelsituationen durch den dafür eingerichteten Ausschuss gefordert. Trotzdem haben wir bisher keine Antwort erhalten.

Außerdem haben wir im Ausschuss bei Herrn Podestà einen Änderungsantrag eingebracht, der dann auch angenommen wurde. Heute wurden weitere Änderungsanträge von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eingebracht. Wir als Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa werden sie unterstützen, weil wir wollen, dass die rumänischen Behörden eine ordnungsgemäße Prüfung der Lage vornehmen und eine Lösung herbeiführen.

Daher meine ich, dass die Beobachter, die seit dem 26. September hier im Parlament zugegen sind, ihrer Regierung sehr nützliche Dienste bei der Erfüllung ihrer Zusagen leisten können, so unter anderem durch einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Ländern.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Elly de Groen-Kouwenhoven (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Die Verts/ALE-Fraktion hat zu Ziffer 19 des Bulgarien-Berichts einen Änderungsantrag eingebracht. Auch wenn der Berichterstatter die praktischen Maßnahmen zur Verbesserung der Integration begrüßt, befinden sich entscheidende Reformen zur Bekämpfung der Diskriminierung noch immer im Anfangsstadium. In unserem Änderungsantrag wird auf diese Tatsache hingewiesen.

In anderen Bereichen verschlechtert sich die Lage. Der Kinderhandel hat sich verdoppelt. Die gute Nachricht lautet, dass 86 bulgarische Einrichtungen kürzlich rechtliche Schritte gegen Volen Siderov eingeleitet haben, den Anführer der Neonazi-Partei Ataka. Er wird für seine Hasstiraden gegen Roma, Juden und Türken vor Gericht gestellt. Diese Initiative verdient unsere Unterstützung.

Wenn sich allerdings Europaabgeordnete nicht vorsichtig genug ausdrücken, laufen sie Gefahr, von Parteien wie Ataka ausgenutzt zu werden. Aufgrund der häufigen Verwendung des Wortes „anpassen“ machte sich der Berichterstatter, Herr Van Orden, in Ataka-Kreisen beliebt. Ich zeige Ihnen mal die Ataka-Zeitung mit einem Bild von Herrn Van Orden und einem Artikel darin. Ich denke, dies ist ein trauriger Tag für das Parlament.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL).(CS) Ab dem 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien EU-Mitgliedstaaten sein. Einige der im Beitrittsvertrag festgelegten Bedingungen kommen diesen Ländern zugute, während andere unter dem Gesichtspunkt des ersten Pfeilers schlicht und ergreifend diskriminierend sind. Schließlich kennen diejenigen von uns, die aus den neuen Mitgliedstaaten kommen, eine solche Diskriminierung nur zu gut aus eigener Erfahrung – so war die Einführung der Freizügigkeit von Personen ein Ideal, von dem die Beitrittsregelungen weit entfernt sind.

Was mich etwas beunruhigt, sind die Versuche der US-Regierung, Militärstützpunkte in den Balkanländern einzurichten oder deren Kontrolle zu übernehmen, sowie ihr unaufhörliches Drängen, US-Bürger der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu entziehen. Das Endergebnis der Verhandlungen in dieser Sache sollte aber so aussehen, dass die gemeinsamen Interessen der EU-Mitgliedstaaten einschließlich der neuen Mitgliedstaaten klaren Vorrang genießen. In den Berichten wird dieses Thema übergangen. Umgekehrt bin ich der Ansicht, dass es nun höchste Zeit ist, die Verhandlungen über die Sicherheit der Energieversorgung zu eröffnen. Es kommt jetzt besonders darauf an, sie bei der Stromversorgung in der Region zu gewährleisten, die von der Abschaltung mehrerer Blöcke des Kraftwerks Kozloduj betroffen sein könnte, wie von Herrn Horáček angesprochen wurde.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nochmals dazu aufrufen, dafür zu sorgen, dass der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union reibungslos vonstatten geht. Wir sollten nicht zulassen, dass diese Länder nach dem 1. Januar 2007 weiteren Torturen ausgesetzt sind, da sie ohnehin schon mit massiven Problemen zu kämpfen haben, die unter anderem vom skrupellosen Privatisierungsdruck herrühren, für den äußere Einflüsse verantwortlich sind. Wir sollten nicht vergessen, dass wir einen Präzedenzfall für die Verhandlungen mit anderen Balkanstaaten schaffen, und sie sollten in der EU angemessen begrüßt werden.

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Die bulgarischen Zollbeamten haben noch immer den schlechten Ruf, Reisende zu schröpfen. Diese kommen den Beamten inzwischen sogar schon zuvor. Einem offiziellen Bericht der niederländischen Regierung zufolge, der erst vor anderthalb Wochen veröffentlicht wurde, legen viele Grenzgänger einen kleinen Betrag für die bulgarischen Zollbeamten in ihren Reisepass. Wenn die bulgarischen Medien diese Bestechungspraktiken an der Grenze filmen würden, wäre das sicherlich hilfreich, meint ein Insider. Vielleicht ein Tipp, den der Kommissar seinen bulgarischen Gesprächspartnern weitergeben könnte.

Die rumänische Regierung misst der Bekämpfung der Korruption übrigens ebenso viel Bedeutung bei. Was die Niederlande jedoch als besorgniserregend sehen, ist das Spannungsfeld, das offenbar zwischen dem Wunsch, dem Kampf gegen die Korruption Öffentlichkeit sowohl gegenüber der EU als auch der Bevölkerung zu verleihen, und der Distanz, die bei Gerichtsverfahren einfach gewahrt werden muss, besteht. Teilt der Kommissar diese Feststellung seitens eines Mitgliedstaates, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gedenkt er hinsichtlich der rumänischen Regierung zu ergreifen? Wir haben schließlich in dieser Aussprache über die Bekämpfung der Korruption und die Stärkung der Justiz diskutiert, obwohl dies sicherlich ein Spannungsfeld schafft. Der Herr Kommissar weiß das nur zu gut aus seinen Erfahrungen in Rumänien. Kurzum, das aufblühende rumänische Gerichtswesen sollte nicht auf dem Altar der EU-Integration geopfert werden, denn dann ist der Zug abgefahren.

Abschließend noch eine kurze Anmerkung zum Schutz des geistigen Eigentums. In diesem Haus ziehen wir üblicherweise China in dieser Hinsicht zur Rechenschaft. Zu Recht setzt Berichterstatter Moscovici Bukarest hier ebenfalls unter Druck, denn die rumänischen Geschäfte sind wohl bekannt dafür, gut mit gefälschten Markenartikeln gefüllt zu sein. Mit einem Wort, von Bukarest werden Taten gefordert.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich glaube, dass Rumänien nach wie vor gute Aussichten auf einen Beitritt zum 1. Januar 2007 hat. Die neue Regierung muss allerdings die Reformierung der Justiz fortsetzen, die Medienfreiheit wahren, die Rückübereignung ermöglichen, Minderheiten und Kinder schützen und die organisierte Kriminalität bekämpfen. Besonderes Augenmerk muss auch auf die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Korruptionsbekämpfung gerichtet werden, wobei auch das Versprechen eingelöst werden muss, hochrangige Beamte anzuklagen, die schwerwiegende Vergehen begangen haben sollen.

Die Lage Behinderter und psychisch Kranker ist ebenfalls besorgniserregend. Es ist wichtig, dass Rumänien seine Außengrenzen kontrolliert und seine Zollerhebung verbessert – auch der Konflikt um die Schlangeninsel im Schwarzen Meer muss gelöst werden –, und wichtig ist auch eine Verbesserung der Lebensmittelhygiene, des Umweltschutzes und des Schutzes des geistigen Eigentums. Das rumänische Vorgehen beim kürzlichen Ausbruch der Vogelgrippe war allerdings vorbildlich. Rumänien erfüllt nach wie vor das Kriterium, eine funktionierende Marktwirtschaft zu sein, doch gibt es immer noch Bedenken in puncto staatliche Beihilfen und Insolvenzrecht.

Zum Schluss möchte ich auf das tragische Thema der internationalen Adoptionen verweisen, in die Eltern aus der Europäischen Union, den USA und Israel große Hoffnungen setzen. Ich fordere die rumänische Regierung nachdrücklich auf, einen Abschluss dieser Adoptionen zu erwägen, insbesondere der 1 100 unerledigten Fälle von Waisenkindern und ausgesetzten Kindern, für die sorgewillige ausländische Eltern vor dem Verbot vom Januar 2005 Adoptionsanträge gestellt hatten. Dieses Adoptionsverbot war großenteils auf das Ersuchen der Europäischen Union zurückzuführen, die ein zuvor chaotisches und manchmal korruptes System in Ordnung bringen wollte. Nach der UN-Kinderkonvention sind internationale Adoptionen nicht verboten. Sie sind nach ihr lediglich die letzte dauerhafte Lösung. Die rumänische Regierung sollte den herzlosen Standpunkt, den sie gegenwärtig vertritt, ernsthaft überdenken.

 
  
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  Robert Evans (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich besuchte Rumänien das erste Mal in Rahmen eines Skiurlaubs zu Weihnachten bzw. Silvester 1989. Die rumänischen Flaggen, die damals geschwenkt wurden, hatten in der Mitte Löcher, weil das Symbol herausgeschnitten war. 16 Jahre danach haben wir nun den Bericht von Herrn Moscovici, in dem dem Land ziemlich erstaunliche Leistungen und gewaltige Fortschritte bescheinigt werden.

Ich spreche als jemand, der seit 1994 im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Rumänien ist und der das Land oft besucht hat und dabei die bedeutenden Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Meinungsfreiheit, Justiz, Minderheiten und Kinder, gesehen hat. Worüber wir hier sprechen, ist die Wiedervereinigung der Bürger Europas. Menschen, die eine gemeinsame Kultur, ein gemeinsames Erbe, eine gemeinsame Geschichte teilen und die große sprachliche Verbindungen haben. Rumänien ist in jeder Hinsicht europäisch; allein der Name verrät es schon. Ich freue mich schon auf den Tag, an dem rumänische Kolleginnen und Kollegen als gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments in diesem Haus sitzen.

(Beifall)

 
  
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  Paavo Väyrynen (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Die Vorbereitungen Bulgariens und Rumäniens auf die EU-Mitgliedschaft kommen offenbar planmäßig voran. Beide Länder sind auf Probleme gestoßen, die allerdings überwindbar sind. Es muss betont werden, dass der Beitritt jedes der beiden Länder auf der Grundlage seiner jeweils eigenen Erfolge bewertet werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass beide Länder der Union Anfang 2007 beitreten können.

Die Union ist sowohl politisch als auch institutionell darauf vorbereitet, Bulgarien und Rumänien als Mitglieder aufzunehmen. Was jedoch die zukünftige Erweiterung angeht, so ist die Situation unklar. Dies wird auch dadurch offensichtlich, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten keine Einigung über den Bericht zur Erweiterungsstrategie erzielt hat.

Die zukünftige Erweiterung und die Reform der Verträge sollten im Zusammenhang geprüft werden. Viele sind bestrebt, eine zukünftige Erweiterung zu begrenzen, und sie glauben, dass eine Verfassung, die bei einem nationalen Referendum abgelehnt worden ist, schnell in Kraft gesetzt werden sollte. Diese Strategie ist verknüpft mit Debatten über die Fähigkeit der Union, weitere Mitglieder aufzunehmen und Alternativen zur Vollmitgliedschaft zu schaffen. Das ist kein realistischer Weg, denn er führt in eine Sackgasse.

Die Zukunft muss auf zwei grundlegenden Tatsachen basieren. Erstens liegt es auf der Hand, dass sich die Union auch künftig stark erweitern wird, und zweitens ist die Verfassung ein für allemal abgelehnt worden. Es wäre daher klug, einen neuen Vertrag auszuarbeiten, der sich besser für eine sich erweiternde Union eignet und der die Zustimmung der Bürger in den Mitgliedstaaten genießt. Eine sich erweiternde Union kann nicht sehr engmaschig gestrickt sein, weswegen wir mehr Vorkehrungen für eine engere Zusammenarbeit brauchen. Mit der Erweiterung der Union einhergehen muss eine Differenzierung im Innern.

 
  
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  Joost Lagendijk (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute zur Sorgfalt raten und an Sie alle appellieren, unsere eigenen Kriterien und Verfahren ernst zu nehmen.

Diese Bemerkung richtet sich insbesondere an die Abgeordneten, die bereits wissen, dass Rumänien es nächstes Jahr nicht schaffen wird. Sie dachten oder denken, dass Europa die Erweiterung in der Vergangenheit zu rasch vorangetrieben hat, und glauben jetzt, dass wir etwas strenger sein müssen und dass Rumänien nie gut genug sein wird, was immer es auch tut.

Sie gilt auch den Abgeordneten, die bereits wissen, dass Rumänien es sowieso schaffen wird, ganz gleich, ob es wirklich die Voraussetzungen erfüllen wird. Das Parlament hat allen Grund, bis zum letzten Moment kritisch zu bleiben, vor allem bei Gebieten, die so sensibel und schwierig sind wie die Reform des Justizwesens und die Bekämpfung der Korruption. Diese stellen nicht nur in Rumänien die größten Probleme dar, sondern in allen Kandidatenländern.

Die Fragen, die vor sechs Monaten gestellt wurden, sind noch immer ausschlaggebend: Gelingt es dem Land mit Hilfe des sehr tatkräftigen Justizministers, die Reform des Justizapparats durchzuführen? Werden neue Menschen mit neuen Einblicken wichtige Posten bekleiden? Ist es wirklich möglich, die Korruption bis auf die höchste Ebene zu bekämpfen? Das sind Fragen, auf die wir nicht jetzt eine Antwort finden müssen. Unsere jetzige Aufgabe besteht darin, scharf, klar und unzweideutig deutlich zu machen, was unserer Auffassung nach in Rumänien geschehen muss. Im Mai 2006 fällt dann das Urteil.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Diese Berichte drücken den Wunsch der Mehrheit in diesem Parlament aus, dass Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten. Jedoch enthalten die Berichte zahlreiche Beispiele dafür, dass sich die Länder nach den EU-Kriterien für eine Mitgliedschaft keineswegs zum Beitritt eignen.

Diese Berichte verweisen auf das hohe Maß an Korruption, auf den starken Anstieg der organisierten Kriminalität, auf die notwendige Reformierung des Rechts- und Wirtschaftssystems und auf vieles andere. Es ist unwahrscheinlich, dass sich diese Länder in die Musterknaben verwandeln, die sie sein sollen, bevor sie in einem Jahr beitreten können.

Wir alle wissen aber, dass es leider egal ist, in welchem Zustand sie sich befinden. Es ist egal, wie stark dort Korruption und organisierte Kriminalität verbreitet sind. Man wird sie so oder so willkommen heißen. Ihre Mitgliedschaft ist Teil des großen Plans zur Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa, und alle anderen Faktoren spielen bei diesem Ziel eine untergeordnete Rolle.

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Entgegen allen Anschuldigungen, die in der rumänischen Presse und auf vielen Pressekonferenzen laut wurden, bin ich nicht gegen den Beitritt Rumäniens und stelle mich nicht gegen die Interessen Rumäniens. Ich hege jedoch tiefen Respekt für die rumänische Bevölkerung und weiß, dass der Beitritt für jeden rumänischen Bürger ein Erfolg sein muss. Nur so haben sie die Chance, dass die unverzichtbare Modernisierung nicht an ihnen vorbeigeht. Und die Europäische Union bietet heute eine Chance, vielleicht die letzte Chance für die Bevölkerung Rumäniens. Allerdings bin ich der Ansicht, dass diese Chance auch der ungarischen Bevölkerung in Rumänien gegeben werden muss, die schon mehr als genug politische Schönfärberei erlebt hat, während in Wirklichkeit nur wenige grundlegende Fragen gelöst worden sind.

Ich möchte gern ein Beispiel anführen. Wenn der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments dafür stimmt, dass die Bedingungen für diese Bevölkerungsgruppe auf der Grundlage europäischer Grundsätze wie Selbstverwaltung und Subsidiarität geregelt werden sollten, dann bittet der rumänische Ministerpräsident die Fraktion der Liberalen in Brüssel, den Grundsatz der Selbstverwaltung aus dem Text zu streichen und durch „kulturelle Autonomie“ zu ersetzen. In der Zwischenzeit haben sich im Hintergrund die beiden großen Parteien der Regierungskoalition – die Liberalen und Demokraten – am Montag in Bukarest geeinigt, die kulturelle Autonomie, den wichtigsten Punkt, aus dem Entwurf des Minderheitengesetzes zu streichen und so die Minderheit jeglicher Selbstverwaltung zu berauben.

Sie wollen aus dem ohnehin schwachen Entwurf des Minderheitengesetzes genau den Punkt herausnehmen, der eigentlich Anlass für dieses Gesetz war, ohne einen Dialog darüber zuzulassen. Das ist noch ein Beweis für die politische Schönfärberei in Rumänien. Europa gegenüber sagen sie das eine, Zuhause tun sie etwas ganz anderes. Könnte es sein, dass sie solche politische Schönfärberei auch in anderen Bereichen betreiben? Im Hinblick auf die Roma, den Umweltschutz, der Eigentumsrückgabe, die Korruption? Bitte helfen Sie mir und sorgen Sie dafür, dass wir uns an unsere grundlegenden europäischen Prinzipien, an unsere Entschließung vom April halten – und wir sollten Ziffer 26 des Berichts Moscovici nicht ändern. Der Bericht, für den wir gestimmt haben, ist gut so, wie er ist, und Herr Moscovici verdient dafür unsere Anerkennung. Wenn wir nicht die Umsetzung dieser Grundsätze fordern, wird das niemand anderes an unserer Stelle tun.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Zweifellos haben Rumänien und Bulgarien dank der konsequenten Unterstützung, die die Europäische Union ihnen im Rahmen der Erweiterungsstrategie gewährt hat, beträchtliche Fortschritte bei der Übernahme und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt.

Wir begrüßen all diese Veränderungen und Reformen in den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen. Derzeit befinden sich beide Länder, Bulgarien und Rumänien, in einer kritischen Phase, und es bestehen einige sehr ernsthafte Defizite. Die Frage des Umweltschutzes, die Frage der Überwachung der Außengrenzen, die Frage der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Sicherheit der Atomenergie und die Nahrungsmittelsicherheit sind Themen, die auch die europäischen Bürger beunruhigen und interessieren.

In einer Zeit, in der die Legitimität der Erweiterungsstrategie in Frage gestellt wird, muss die Europäische Union ihrerseits an ihren Beschlüssen zu den beiden Ländern festhalten, an Beschlüssen, die prinzipiell keine Abstriche zulassen dürfen. Es wäre sonst ein Fehler sowohl im Hinblick auf diese beiden Länder als auch auf die Europäische Union.

Die Europäische Kommission muss ihrerseits im Rahmen der Vorbeitrittsstrategie sowie im Rahmen der bestehenden Programme für den Transfer von gemeinschaftlichem Know-how Unterstützung leisten.

Abschließend möchte ich auf zwei individuelle Forderungen eingehen, die die europäischen Bürger besonders betreffen und beunruhigen: die erste ist die Verpflichtung Bulgariens, die Bestimmungen und Regelungen des Beitrittsvertrags zur Sicherheit des Atomkraftwerks Kozloduj zu respektieren, und die zweite, Rumänien betreffend, ist das große humanitäre Problem im Zusammenhang mit der Adoption von Kindern. Ich vertraue darauf, dass die rumänischen Behörden unter Achtung des Völkerrechts und des rumänischen Rechts dieses humanitäre Problem, das Adoptiveltern in Europa in Unruhe versetzt, lösen werden.

 
  
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  Anna Ibrisagic (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident! Es ist gut, wenn die Spielregeln für das Beitrittsverfahren klar sind, und meiner Ansicht nach sind sie das. Ohne Zweifel verstehen sowohl Rumänien als auch Bulgarien, was von ihnen gefordert wird. Davon konnte ich mich bei meinen Reisen in diese beiden Länder und meinen Gesprächen mit den Menschen dort selbst überzeugen. Jeder dort weiß um unsere Besorgnis im Hinblick auf die Bereiche, in denen noch Verbesserungen notwendig sind. Allen ist sehr wohl bekannt, dass wir ihnen auf die Finger sehen und jeden Entwicklungsschritt verfolgen. Von denjenigen, mit denen ich gesprochen habe – von Regierungsvertretern bis hin zu den Menschen in den Cafés – ist jedoch niemand ebenso sehr überzeugt davon, dass wir sie wirklich schon 2007 aufnehmen wollen, obwohl wir das immer betonen und obwohl es in unseren Entschließungen und Berichten steht. Warum?

Offensichtlich senden wir sehr deutliche Signale, wenn es um negative Dinge wie Probleme, Schwierigkeiten und Forderungen geht, aber weniger deutliche Signale der Ermunterung, Wertschätzung und vor allem der Aufrichtigkeit, mit der wir sie willkommen heißen. Was ich meine ist, es ist gut, wenn wir die durchgeführten Reformen sowie die Erfüllung der Beitrittsanforderungen durch Rumänien und Bulgarien sorgfältig beobachten. Angesichts der oft wiederholten Verweise in diesem Hause auf Schutzklauseln, Verschieben des Beitritts und Aufnahmekapazität sowie der Diskussionen über die Außengrenzen der EU fürchte ich, wir signalisieren nicht nur Rumänien und Bulgarien, sondern der gesamten Region, dass Europa kälter und in sich gekehrter geworden ist.

Das ist nicht das Europa, das ich kenne, nicht das Europa, für das ich kämpfe und arbeite und das ich verteidige. Ich meine, dass alle in letzter Zeit in Rumänien und Bulgarien durchgeführten Reformen beweisen, dass sich diese Länder bemühen und dem EU-Beitritt hohe Priorität einräumen. Der Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union ist ein starker Katalysator und ein Faktor für größere Sicherheit in der gesamten Region. Ich bin überzeugt davon, dass diese Länder mit unserer Hilfe bis zum Januar 2007 erfolgreich zu EU-Mitgliedstaaten werden können. Aber ich bin mir auch sicher, dass dies ohne unsere Hilfe und Unterstützung und ohne eine positive Perspektive nicht möglich ist.

 
  
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  Libor Rouček (PSE).(CS) Auch ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die bulgarischen und rumänischen Behörden aufzufordern, ihre Arbeiten voranzutreiben und ihre Vorbereitungen für den Beitritt zur Europäischen Union zu beschleunigen. Zu den Bereichen, in denen die Anstrengungen intensiviert werden müssen, gehören die Arbeitsweise der Justiz, die Korruptionsbekämpfung und die Integration von Minderheiten, darunter der Roma-Minderheit. Die Berichte Van Orden und Moscovici geben über diese Schwachstellen sehr detailliert Auskunft. Meiner Ansicht nach ist die Erfüllung dieser und anderer Voraussetzungen, die bereits heute erwähnt wurden, von entscheidender Bedeutung, und das hat zwei Gründe:

Erstens müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden, damit Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2007 Vollmitglieder der EU werden können. Zweitens – und das ist meines Erachtens genauso wichtig – müssen sie erfüllt werden, damit beide Länder weiterhin ein Vorbild für ihre Nachbarn, wie etwa Mazedonien oder Serbien und Montenegro, sein können. Sowohl Bulgarien als auch Rumänien spielten während der 1990er Jahre, als der Krieg auf dem Balkan tobte, eine sehr positive Rolle und wirkten als Stabilitätsfaktoren. Nach meiner festen Überzeugung werden die beiden Länder auch weiterhin eine solche Rolle spielen und nicht nur für ihre Nachbarn auf dem Balkan ein Beispiel setzen, sondern auch für so manche Schmalspurpolitiker, die zumeist aus den alten Mitgliedstaaten stammen und die nun beginnen, den Mut zu verlieren und den Sinn und Zweck der EU-Erweiterung in Frage zu stellen.

 
  
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  Giorgos Dimitrakopoulos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Auch ich teile die Ansicht all jener in diesem Saal, die betont haben, dass die fünfte Erweiterung nur mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 vollständig abgeschlossen sein wird. Es ist wichtig, dass wir das nicht vergessen.

Im Laufe des Beitrittsprozesses haben Bulgarien und Rumänien sehr viel erreicht. Zweifellos gibt es nach wie vor eine Reihe offener Fragen, doch die Tatsache, dass sie so viel erreicht haben, zeigt den politischen Willen beider Länder, den Verpflichtungen nachzukommen, die sie gegenüber der Europäischen Union eingegangen sind, um vollwertige und aktive Mitglieder der europäischen Familie zu werden.

Was Bulgarien angeht, so habe ich zwei Anmerkungen: die erste Anmerkung betrifft das Atomkraftwerk Kozloduj. Ich bin der Meinung, dass Bulgarien seine Verpflichtung, die es mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags eingegangen ist, einhalten und die Blöcke 3 und 4 abschalten muss. Zugleich glaube ich jedoch, dass Bulgarien Unterstützung dabei benötigt, das entstehende Energievakuum zu füllen – eine Unterstützung in der Form, wie sie meinen Informationen zufolge der Slowakei gewährt werden soll, damit diese ihren Verpflichtungen bezüglich der Atomenergie nachkommen kann.

Meine zweite Anmerkung betrifft die strategische Lage Bulgariens an den Außengrenzen der Europäischen Union. Gerade weil wir mit Bulgarien neue Grenzen haben werden, halte ich es für außerordentlich wichtig, dass die Kontrollen koordiniert werden, um der organisierten Kriminalität vorzubeugen und sie zu bekämpfen.

Was schließlich Rumänien betrifft, so bin auch ich der Meinung, dass die äußerst wichtige Frage der Adoptionen in der richtigen Dimension behandelt werden sollte.

 
  
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  Camiel Eurlings (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Die Erweiterung hat der Europäischen Union, einschließlich ihrer alten Länder, großen Nutzen gebracht, und wir müssen uns von den Populisten fern halten, die anderes behaupten. Ich bin davon überzeugt, dass auch Rumänien und Bulgarien die Union bereichern werden. Ihr Beitritt wird nicht nur für sie selbst vorteilhaft sein, sondern auch für die Union einen Zugewinn darstellen. Wenn ich dies sage, bedeutet das nicht, dass wir die Kriterien und die Werte der Union nicht scharf im Auge behalten müssen.

In diesem Bereich gibt es einfach noch viel zu tun. Einer Liste von Transparency International vom vergangenen Monat zufolge steht Bulgarien auf Platz 55 und Rumänien auf Platz 85 der Liste der korrupten Staaten, gemeinsam mit Ländern wie der Mongolei und der Dominikanischen Republik. Besorgniserregend ist vor allem, dass die Korruption auch die höchsten Ebenen durchdringt.

Einen weiteren verbesserungsbedürftigen Bereich stellen die Grenzkontrollen und alle damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten sowie die Rechte der Minderheiten dar.

Bulgarien und Rumänien haben viel getan, aber es muss noch viel geschehen, bevor die Kriterien wirklich erfüllt sind. Dieses Parlament war gezwungen, sehr früh, zwanzig Monate vor dem Beitritt, zu entscheiden, aber die eigentliche Entscheidung des Parlaments über die Frage, wann diese Länder beitreten können, wird erst dann fallen, wenn wir die letzten Informationen erhalten haben, nämlich im April, noch wahrscheinlicher jedoch im Mai kommenden Jahres. Ich denke, wir müssen dabei fair sein, wir müssen die Fakten sprechen lassen, wir müssen nun den Druck erhöhen, und Rumänien und Bulgarien sollten jetzt alles daran setzen, im Bereich der Korruption wirklich voranzukommen.

Es hätte einen ungeheuren Symbolwert, wenn hohe Vertreter aus der Beamtenschaft und ehemalige Politiker wegen Korruption vor Gericht gestellt würden. Das wäre ein wunderbares Zeichen. Unsere Entscheidung wird davon abhängen: fair, aber objektiv und auch unseren Werten treu.

Da ich den Kommissar kenne, vertraue ich darauf, dass er ebenfalls auf diese Weise vorgehen wird, dass, wenn das Ergebnis gut genug ist, die betreffenden Länder 2007 beitreten können, aber dass die Kommission, wenn es noch Mängel gibt, vorschlagen wird, den Beitritt um ein Jahr zu verschieben.

Es ist gut, auf den Kriterien zu bestehen, um die Unterstützung für die Erweiterung zu wahren. Dies kommt auch der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union zugute und ist nicht zuletzt eine gute Sache für die Menschen in Rumänien und Bulgarien selbst, die unser Niveau von Freiheit und Demokratie verdienen.

 
  
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  Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE). – (HU) Die rumänische Regierung arbeitet systematisch an der Erfüllung der Anforderungen, die die Europäische Union und das Europäische Parlament stellen. Dennoch besteht in zahlreichen Bereichen nach wie vor großer Handlungsbedarf. Im vorliegenden Entschließungsantrag werden die Unzulänglichkeiten kritisch, aber fair analysiert. Ich möchte auf die Bedeutung der folgenden Änderungsvorschläge hinweisen, die der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten angenommen hat.

Es ist ungewiss, was mit dem Entwurf des Minderheitengesetzes geschehen wird, das zum Programm der rumänischen Regierung gehört. Die Hinhaltetaktik der rumänischen Regierungsparteien kann nicht geduldet werden, und darum muss Bukarest eine deutliche Warnung erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die muttersprachliche Hochschulausbildung für die Angehörigen ethnischer Minderheiten, da insbesondere die Lage der mehr als 1,5 Millionen ethnischen Ungarn, der ungarischen Bevölkerungsgruppe, in dieser Hinsicht nicht zufrieden stellend ist. Dabei möchte ich betonen, dass das wichtigste Instrument zum Schutz der Minderheiten und zur Gewährleistung ihrer Rechtssicherheit die konkrete Umsetzung des Prinzips der Subsidiarität und der Selbstverwaltung ist, darunter auch die Verwirklichung bestimmter Autonomieformen.

Meine Damen und Herren, wir sollten Ziffer 26 nicht ändern! Im Berichtsentwurf wird die Rückgabe von Eigentum erwähnt, doch die Frage der Rückgabe des Kirchenvermögens ist noch nicht geklärt. Rumänien benötigt auch Reformen und viele neue Gesetze im Umweltschutzbereich. Ich möchte noch einmal kritisch auf die geplante Ausbeutung der Goldmine in Rosia Montana verweisen; diese Frage muss unter Berücksichtigung der Ansichten der zuständigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der betroffenen Länder, wie der Slowakei und Ungarn, geklärt werden. Und schließlich kommt es darauf an, die Möglichkeit der Anwendung der Schutzklausel klar zu betonen.

Die Erfüllung der genannten Anforderungen bedeutet, dass auch die Kriterien von Kopenhagen erfüllt werden. Wie alle anderen bisherigen Kandidatenländer muss auch Rumänien Ergebnisse vorweisen können, um grünes Licht für den Beitritt zu erhalten.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich bin sehr froh, an dieser Aussprache teilnehmen zu können, um vor allem für die vielen Kinder, die Jugendlichen mit Behinderungen und all diejenigen zu sprechen, die in ungeeigneten staatlichen Einrichtungen in Rumänien leben, die ich kürzlich besucht habe.

Bevor ich jedoch dazu komme, möchte ich ein paar Worte über die EU-Haushaltsverhandlungen verlieren, die für die Zeit ab 2007 im Gange sind. Im Vorschlag der britischen Präsidentschaft wird für die Erweiterung um Rumänien und Bulgarien nicht ausreichend vorgesorgt, und wir können nur hoffen, dass sich durch die Gespräche daran etwas ändern wird. Was auch immer herauskommt - die EU hat die Pflicht, weiterhin auf Reformen bei den staatlichen Heimeinrichtungen in Rumänien zu drängen. Darauf wird im Monitoringbericht der Erweiterungskommission eingegangen.

Es ist kein Zufall, dass praktisch der einzige Bereich, in dem es wirkliche Reformen gegeben hat, der Kinderschutz gewesen ist, was teilweise daran liegt, dass sich das Europäische Parlament dieses Themas angenommen hat. Was die behinderten Erwachsenen betrifft, so sind in diesem Bereich Reformen geplant, doch gibt es bislang keine echten Initiativen, aber immerhin zeigt sich auch hier, dass wir uns in der EU vor kurzem dieser Sache angenommen haben.

Was den Bereich der psychisch Kranken betrifft, wo teilweise die schlimmsten Bedingungen anzutreffen sind, so gibt es keine nennenswerten Reformpläne, und dieser Bereich ist von der Europäischen Union weitgehend ignoriert worden. Hier besteht Handlungsbedarf.

Wie einige meiner Kollegen möchte auch ich die Kinder in der Warteschleife ansprechen, das heißt die internationalen Adoptionen. Ich teile die Sorgen der Kollegen. Wir brauchen von den rumänischen Behörden Aufklärung, was mit diesen Kindern geschieht. Sie müssen uns Zusicherungen geben, dass es im besten Interesse der Kinder ist, in Rumänien zu bleiben, und wir müssen auf jeden Fall wissen, dass sie in diesem Moment in geeigneten Heimen wohnen.

Ich verstehe die Sorgen der Adoptiveltern, kann aber auch die Gründe für das Verbot internationaler Adoptionen nachvollziehen. Das Wichtigste ist allerdings, dass die Bedürfnisse der Kinder oberste Priorität haben. In einigen Fällen kann dies bedeuten, dass ein Fortgang der Adoptionen erlaubt werden muss. Menschenrechtsaktivisten, mit denen ich gesprochen habe, behaupten, dass viele der Reformen in Rumänien nur Schall und Rauch sind und dass die Theorie nicht immer zu konkreten Fortschritten vor Ort führt.

Ich hoffe, dass dem nicht so ist, und ich muss Rumänien dort, wo es Verbesserungen erzielt hat, wirklich loben, aber es bleibt noch viel zu tun. Zu viele Menschen leben immer noch unter untragbaren Bedingungen in rumänischen Einrichtungen. Wir sind ihre größte Hoffnung.

 
  
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  Stefano Zappalà (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Auftrag von Herrn Podestà, dem Vorsitzenden der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Rumänien, und daher werden sich meine Ausführungen insbesondere auf die Lage in diesem Land beziehen.

Wir stimmen dem Moscovici-Bericht in seinen grundlegenden Punkten zu. Die spürbaren Fortschritte Rumäniens sind auch aus dem Fortschrittsbericht ersichtlich, den Kommissar Rehn auf der letzten Sitzung vorgelegt hat. Die Gemischte Delegation EU-Rumänien trat am 22. und 23. November dieses Jahres zusammen, um den aktuellen Stand der Entwicklungen in diesem Kandidatenland zu erörtern. An dieser Sitzung nahmen auch Vizepräsident Frattini, Kommissar Rehn, die rumänischen Beobachter im Europäischen Parlament und der Vertreter der rumänischen Regierung teil.

Nach all diesen Berichten, die von den Bemühungen Rumäniens zeugen, betonen wir erneut, dass dieses Land sein Engagement aufrechterhalten muss, um am 1. Januar 2007 beitreten zu können. Deutliche und unstrittige Verbesserungen gab es in den Bereichen Freiheit, Kommunikation, Medien, Bildung und Menschenrechte für die ethnischen Minderheiten des Landes; und nicht zu vergessen sind auch die beachtlichen Ergebnisse auf wirtschaftlichem Gebiet.

Die Marktsituation in Rumänien unterscheidet sich heute nicht von der, in der sich Spanien, Portugal, Griechenland und die zehn Länder der fünften Erweiterungsrunde 12 Monate vor ihrem Beitritt befanden.

Zwar gibt es fraglos noch etliche verbesserungswürdige Bereiche wie beispielsweise die Justiz, den Kampf gegen die Korruption auf höchster Ebene und die Rückgabe von konfisziertem Eigentum, aber die rumänische Regierung hat Anfang Dezember einen Aktionsplan vorgelegt, in dem unwiderrufliche Termine gesetzt wurden, um die mit der Europäischen Union vereinbarten Kriterien zu erfüllen. Die Arbeiten zum Aufbau von Monitoringsystemen und zur Umstrukturierung der für diese Bereiche zuständigen Institutionen waren bereits im April 2005 angelaufen, und jetzt muss man ihnen die nötige Zeit lassen, bis diese Maßnahmen effektiv greifen.

Noch immer ungelöst ist allerdings das schwer wiegende Problem der Kinder, die bereits Kontakt zu ihren potenziellen neuen Familien aufgenommen haben, denn das neue Gesetz untersagt internationale Adoptionen. In diesem Zusammenhang werden wir Änderungsantrag 38 zu Ziffer 14 des Moscovici-Berichts aufrechterhalten, in der Hoffnung, dass die rumänische Regierung sofortige Beschlüsse zur Klärung dieser Frage fasst.

In jedem Falle wünsche ich unseren rumänischen und bulgarischen Kollegen alles Gute und hoffe, dass sie ab 1. Januar 2007 hier im Parlament gleichberechtigt neben uns sitzen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße diese sachkundige und anregende Aussprache, die heute Nachmittag zu dieser für die Europäische Union so wichtigen Frage stattgefunden hat. Die Beiträge heute haben meines Erachtens die Bedeutung der Erweiterung untermauert und deutlich gemacht, welchen Nutzen sie den Bewerberländern und auch den Mitgliedstaaten allgemein bringt.

Wie in unseren früheren Debatten trafen die Abgeordneten mit ihren Bemerkungen und Fragen den Kern der Sache und sprachen interessante Themen an, über die wir uns im Zuge des Beitritts von Rumänien und Bulgarien und in der Erweiterungspolitik allgemein Gedanken machen sollten.

Aufgrund der knappen Zeit werde ich mich bei meinen abschließenden Bemerkungen auf einige der Punkte beschränken, die von den Abgeordneten direkt angesprochen wurden.

Herr Tannock und Herr Belder erwähnten das Thema Korruption und insbesondere ihre Besorgnis im Zusammenhang mit den Grenzwachen und der Grenzsicherung. Beide Länder stehen zweifellos vor großen Herausforderungen bei der Korruptionsbekämpfung, und insbesondere Bulgarien muss seinen Kampf gegen die organisierte Kriminalität verstärken. Die neuen Regierungen haben gezeigt, dass sie wirklich bereit sind, diese Probleme anzupacken, und einige Fortschritte haben wir bereits gesehen, doch haben wir noch einen langen Weg vor uns. Es ist richtig, dass dies heute vor dem Hohen Haus anerkannt wird.

In Rumänien sind Beispiele für den Fortschritt etwa ein neuer Leiter der Abteilung für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft, die Entlassung von elf neuen führenden Staatsanwälten wegen Ineffizienz, und 22 laufende Korruptionsverfahren gegen ehemalige oder jetzige Senatoren und Stellvertreter. Was die weiteren Anstrengungen betrifft, die Rumänien unternommen hat, so haben die Grenzpolizei und die Zollbehörden eine große Zahl leitender Grenz- und Zollbeamten an verschiedenen Stellen wegen Ineffizienz und Korruption entlassen. Aber eines sollten wir klar und deutlich sagen: Auf diesem wichtigen Gebiet sind noch erhebliche und spürbare Fortschritte vonnöten.

Herr Beglitis und Herr Tannock erwähnten auch das Problem der internationalen Adoption, einen Punkt, der dann von Frau McGuinness in einem späteren Beitrag zur Debatte angeschnitten wurde. Die Korruption bei internationalen Adoptionen ist zweifellos ein Problem gewesen. Vor kurzem sind Maßnahmen ergriffen worden, um die Interessen des Kindes zu schützen, wie wir von einigen Rednern gehört haben, um den Schutz der Kinder zu Hause und die Familieneinrichtungen zu verbessern und um die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder zu verringern, wie es die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die Normen der Europäischen Union vorsehen.

Was die konkrete Frage betrifft, weshalb die rumänische Regierung bereits vereinbarte Adoptionen blockiert, zum Beispiel im Fall der USA, so beziehen sich eine Reihe dieser Fälle, die in den Beiträgen zu dieser Debatte erwähnt wurden, auf Anträge, die im Zeitraum des Moratoriums für internationale Adoptionen von 2001 bis 2004 gestellt wurden. Die rumänischen Behörden haben im Juni 2005 eine Expertengruppe eingerichtet, die die Akten der betreffenden Kinder nun durcharbeitet, um jeden einzelnen Fall zu prüfen und im Einklang mit den derzeit geltenden Rechtsvorschriften nach Lösungen zu suchen.

Frau McGuinness, Frau Sbarbati und Frau de Groen-Kouwenhoven erwähnten auch Kinder im weiteren Sinne und fragten, was in diesen beiden Ländern hinsichtlich der Behandlung von Kindern unternommen wird. Wir sind natürlich besorgt über die Notlage der in Heimen untergebrachten Kinder, deren Lebensbedingungen allgemein zu wünschen übrig lassen, und zwar in beiden Ländern. Es muss mehr getan werden, um die Bedingungen zu verbessern, aber die jüngsten Maßnahmen der beiden Regierungen sind ermutigend. Im Falle Bulgariens beispielsweise hat die Regierung seit Anfang 2005 sechs Regionalbüros der Staatlichen Agentur für Kinderschutz eingerichtet, um die Verbesserungen voranzubringen. Sie hat mit der Umsetzung eines Aktionsplans begonnen, mit dem alte staatliche Pflegeheime geschlossen werden sollen.

Im Falle Rumäniens ist die Regierung intensiv bemüht, Kinder aus Heimen herauszuholen und sie bei Pflegeeltern oder Verwandten unterzubringen. Sie hat nahezu alle 85 großen, alten Kindereinrichtungen geschlossen und sie durch moderne Alternativen zum Kinderschutz ersetzt. Seit dem Jahr 2000 hat sie die Zahl der Heimkinder von 37 000 auf derzeit 32 000 verringert.

Herr Piotrowski deutete an – zwar zu einem völlig anderen Thema, auf das man aber durchaus eingehen sollte, nicht zuletzt wegen des Zeitpunkts dieser Aussprache –, dass die Vorschläge der Präsidentschaft zur finanziellen Vorausschau für 2007 bis 2013 Rumänien und Bulgarien nicht berücksichtigen und die Solidaritätskriterien nicht erfüllen würden. Ich kann beides nicht gelten lassen.

Was Rumänien und Bulgarien betrifft, so werden in unseren Vorschlägen die in den Beitrittsabkommen vorgesehenen Mittelzuweisungen vollständig respektiert, und es findet eine historische Ausgabenverlagerung hin zu den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern statt. Zudem erhalten sie mehr Flexibilität, wie diese EU-Mittel am wirkungsvollsten verteilt werden können. Diese historische Mittelverlagerung, die auch deutliche Einschnitte bei den britischen Einnahmen bedeutet, zeigt, warum unsere Vorschläge durch und durch von Solidarität geprägt sind, die er in seinen Bemerkungen so betonte.

Es bringt nichts, das Wort „Solidarität“ immer wieder zu wiederholen, wenn man gleichzeitig die schwierige Aufgabe umgeht, nach einer gemeinsamen Basis zu suchen, auf die sich Nettozahler und Nettoempfänger im Laufe der kommenden Stunden und kommenden Tage einigen können.

In Bezug auf Bulgarien wie auch Rumänien möchte ich anerkennen, dass zwar beachtliche Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 erzielt wurden, doch dass noch mehr unternommen werden muss. Die Kommission wird unter der kompetenten Leitung von Herrn Rehn weiterhin die Fortschritte genau überwachen und im April oder Mai nächsten Jahres einen Follow-up-Bericht vorlegen. Dieser Bericht wird dann als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die so genannte Schutzklausel zur Anwendung kommen soll. Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen Rumänien und Bulgarien in den entscheidenden Monaten zu Beginn des nächsten Jahres das Reformtempo erhöhen und insbesondere die Korruption angehen, die in der Aussprache heute Nachmittag ein so zentrales Thema war.

Es bleibt ihnen nur wenig Zeit, um diese Reformen umzusetzen, aber ein Beitritt im Jahr 2007 ist immer noch möglich, wenn sie diesen wichtigen Verpflichtungen, die noch ausstehen, nachkommen.

(Beifall)

 
  
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  Olli Rehn, Kommission. - (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als erstes möchte ich den Mitgliedern dieses Hauses für ihre objektive und informative Aussprache und ihre wohl gewählten Worte danken. Positiv ist auch, dass der Schwerpunkt in den Beiträgen darauf lag, dass es jetzt darum geht, die jüngste, also die fünfte Erweiterungsrunde zum Abschluss zu bringen. Dies ist eine Ergänzung jenes historischen Umbruchs, der mit dem Fall der Berliner Mauer vor mehr als 15 Jahren begann.

Ich bin der Auffassung, dass die Kommission und das Europäische Parlament wie auch der Vorsitz – ich beziehe mich da auf den wichtigen Redebeitrag von Herrn Alexander – die Anstrengungen Bulgariens und Rumäniens in Vorbereitung der Mitgliedschaft in der Union auf exakt dieselbe Art und Weise behandeln und das Hauptaugenmerk auf exakt dieselben Dinge richten sollten. Insbesondere die Reform der Rechtssysteme ist von größter Bedeutung. Sie ist wichtig für den Rechtsschutz der Bürger Bulgariens und Rumäniens, sie ist wichtig unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Dynamik und der ausländischen Investitionen, und sie ist auch wichtig für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in diesen Ländern.

Wir sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass fair und objektiv beurteilt wird, ob diese Länder in dieser Hinsicht bereit sind, der Union im Jahr 2007 beizutreten. Dasselbe betrifft auch die Verwaltungsreform und besonders den Kampf gegen Korruption und Kriminalität sowie die Beseitigung von Problemen im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelsicherheit.

Die kommenden Monate werden für beide Länder entscheidend sein. Beide haben 2007 die Chance beizutreten, aber nur, wenn beide alles tun, um den Anforderungen gerecht zu werden, und wenn sie die Herausforderung absolut ernst nehmen. Ich vertraue darauf, dass es diesbezüglich keine Unklarheiten gibt, aber um ganz sicher zu gehen, wiederhole ich meine Botschaft. Worauf es jetzt ankommt, ist nicht irgendeine Charmeoffensive in den Hauptstädten der EU-Länder, sondern sind zielgerichtete, praktische Maßnahmen zur Umsetzung der Reformen der Rechtssysteme und der Verwaltung sowie ein sehr entschlossenes Handeln bei der Bekämpfung von Korruption und Kriminalität.

Ich möchte mich im Frühjahr nicht in einer Situation wiederfinden, in der ich im Namen der Kommission vorschlagen muss, auf die Sicherungsklauseln zurückzugreifen, aber es muss darauf hingewiesen werden, dass diese nicht zum Spaß in die Beitrittsverträge aufgenommen worden sind. Diese Möglichkeit sollte in Bulgarien und Rumänien ernst genommen werden, und es sollte jede Anstrengung unternommen werden, die Beitrittsbedingungen zu erfüllen, damit beide Länder im Januar 2007 beitreten können. Wir werden uns bei unserer Beurteilung, wie gut diese Länder vorbereitet sind, auf reine Tatsachen stützen und vollkommen objektiv sein.

Die Kommission wird die Reformen in Bulgarien und Rumänien unterstützen, die Entwicklungen verfolgen und dem Parlament und dem Rat zu gegebener Zeit eine Bewertung dieser Fortschritte vorlegen. Es muss betont werden, dass wir einen regelmäßigen Dialog brauchen, wie es der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten Elmar Brok und andere zum Ausdruck brachten. Ich möchte anregen, dass wir im Laufe des Frühjahrs auf diese Angelegenheit zurückkommen, wenn wir eine genauere Vorstellung davon haben, wie Bulgarien und Rumänien bei ihren Bemühungen, die Beitrittsbedingungen Anfang 2007 zu erfüllen, vorangekommen sind.

 
  
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  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE).(EN) Ich möchte Sie im Zusammenhang mit dem Bericht Moscovici darauf aufmerksam machen, wie wichtig ein Schutz der Rechte der ungarischen Minderheit ist, die die größte Minderheit in Rumänien stellt. Ganz konkret möchte ich Sie auf Ziffer 26 des Berichts aufmerksam machen.

Meines Wissens sind Versuche unternommen worden, die Verweise auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Selbstverwaltung aus diesem Absatz zu streichen. Diese Grundsätze sind meines Erachtens grundlegende Prinzipien der Europäischen Union und sollten deshalb nicht gestrichen werden.

Von der politischen Führung in Rumänien wurde viel versprochen, um die Rechte der ungarischen Minderheit zu schützen. Es ist jetzt an der Zeit, dass Rumänien echten politischen Willen zeigt, diese Versprechen konkret einzulösen. Die Frage ist doch: Wenn es kein Problem mit den Rechten der ungarischen Minderheit gibt, wieso würde dann die rumänische Führung Teile von Ziffer 26 streichen wollen?

Ich bin der festen Überzeugung, dass das Europäische Parlament die politische Verantwortung hat sicherzustellen, dass alle Aspekte, darunter auch der Minderheitenschutz, angemessen behandelt werden, wenn es darum geht, ob Rumänien für den Beitritt zur Europäischen Union gerüstet ist. Meiner Meinung nach sind Minderheitenfragen nämlich mindestens so wichtig wie wirtschaftliche Fragen.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE-DE). – (FR) Im Frühjahr 2006 wird die Europäische Kommission dem Rat ihre endgültige Stellungnahme zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Januar 2007 vorlegen. Der Beitritt dieser Länder hängt von ihrer Fähigkeit ab, die in dem Beitrittsvertrag eingegangenen Zusagen einzuhalten. Anderenfalls können die Schutzklauseln, die eine Verschiebung des Beitritts auf 2008 vorsehen, Anwendung finden.

Obwohl in den Berichten über den Stand der Vorbereitungen Rumäniens und Bulgariens auf die erzielten umfangreichen Fortschritte verwiesen wird, insbesondere im Hinblick auf die Marktwirtschaft, ist doch auch festzustellen, dass das Tempo der Reformen intensiviert werden muss, vor allem in Rumänien, um das Verwaltungs- und das Justizsystem zu festigen sowie den Kampf gegen die Korruption, die Integration der Roma und die Grenzkontrolle zu verstärken. Besorgnis erregende Verzögerungen sind ebenfalls bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des öffentlichen Beschaffungswesens sowie der Umwelt zu verzeichnen.

Diese Erweiterung bedeutet für die Europäische Union eine zweifache Herausforderung: einerseits dürfen die rumänischen und die bulgarischen Bürger, die mit diesem Beitritt große Hoffnungen verbinden, nicht enttäuscht werden, andererseits muss unseren Bürgern begreiflich gemacht werden, dass es trotz der gegenwärtigen größeren politischen und Haushaltskrise der Union gute Gründe für diese Erweiterung gibt, die von einem Großteil der Öffentlichkeit abgelehnt wird.

 

16. Begrüßung
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  Präsident. Eine Delegation aus Österreich unter der Leitung von Vizekanzler Gorbach ist im Plenarsaal eingetroffen. Sie wird an den politischen Sitzungen im Vorfeld der österreichischen Präsidentschaft teilnehmen, die planmäßig am 1. Januar 2006 beginnt.

 
  
  

VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN
Vizepräsidentin

 

17. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0343/2005).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.

Die Anfragen Nr. 2 bis 8 werden nicht behandelt, da sie sich auf einen Gegenstand beziehen, der bereits heute Nachmittag auf der Tagesordnung stand.

Anfrage Nr. 9 von Elizabeth Lynne (H-0985/05)

Betrifft: Arbeitszeitrichtlinie

In seiner Ansprache vor dem Europäischen Parlament vom 26. Oktober im Vorfeld der nächsten informellen Tagung des Europäischen Rats hat der Ratsvorsitzende Folgendes erklärt: „Was die Arbeitszeitrichtlinie anbelangt, so hoffe ich, dass wir unter britischem Vorsitz eine Einigung erzielen können.“ Was genau hat der britische Vorsitz unternommen, um dieses Ziel zu verwirklichen, und welche Fortschritte wurden erreicht?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich kann Frau Lynne versichern, dass wir uns um eine Einigung über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie bemühen. Die ausführlichen Diskussionen, sowohl auf bilateraler Ebene als auch in den Arbeitsgruppen des Rates, haben die Grundlage für Fortschritte in einigen zentralen Fragen geschaffen. Die Gespräche im Rat „Beschäftigung“, die erst vergangene Woche geführt wurden, waren sehr positiv. Wir sind bei der Definition der möglichen Elemente für eine Einigung ein gutes Stück vorangekommen. Leider war es aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten sowie der Komplexität einiger neuer Bestimmungen jedoch nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt eine grundsätzliche Einigung zu erzielen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass bei einer möglichen Einigung das richtige Gleichgewicht zwischen den Zielen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes der Beschäftigten sowie der Sicherung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas vor dem Hintergrund der Globalisierung erreicht wird.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) Herr Ratspräsident, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde keine Einigung erzielt. Es wird deutlich, dass viele Mitgliedstaaten, die die individuelle Opt-out-Möglichkeit – für deren Beibehaltung Sie und ich eintreten – abschaffen wollen, versuchen, die Anwendung dieser Möglichkeit entweder durch den Einsatz von selbständigen Arbeitskräften oder durch Mehrfachverträge, das heißt, zwei oder drei Verträge für einen Beschäftigten, zu umgehen. Dadurch wird das gesamte Anliegen der Arbeitszeitrichtlinie ins Lächerliche gezogen.

Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion, einschließlich der Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament, nun bereit sind, unsere Bemühungen um eine Beibehaltung der individuellen Opt-out-Möglichkeit zu unterstützen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich bin sicher, dass sich Abgeordnete, die ebenso erfahren sind wie Frau Lynne, darüber im Klaren sind, dass es nicht meine Aufgabe ist, in der Fragestunde im Namen einzelner Mitglieder oder Fraktionen dieses Parlaments zu sprechen. Meine Aufgabe besteht vielmehr darin, bei der Beantwortung der Anfragen die Position des Ratsvorsitzes zum Ausdruck zu bringen. Sie hat aber völlig richtig erkannt, dass die Frage, ob die Richtlinie je Vertrag oder je Arbeitnehmer angewandt werden soll, zu den bisher noch nicht geklärten Hauptproblemen gehört.

Diese Verwirrung ist entstanden, nachdem sich herausgestellt hat, dass, wie Frau Lynne sagte, einige Mitgliedstaaten die in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegte Höchstarbeitzeit auf den Vertrag bezogen anwenden, was zur Folge hat, dass die Beschäftigten sehr viel länger als 48 Stunden in der Woche arbeiten können, wenn mehr als ein Vertrag mit ihnen geschlossen wird. Wir müssen jetzt prüfen, wie wir dieses Problem lösen können und sollten dabei auf den beachtlichen Fortschritten aufbauen, die während unseres Ratsvorsitzes, beispielsweise letzten Donnerstag, erreicht worden sind.

 
  
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  Alejandro Cercas (PSE).(ES) Herr Minister, ich verstehe nicht die Besorgnis des britischen Vorsitzes um Arbeitnehmer mit mehreren Verträgen. Es wäre alles sehr schön, wenn Sie gegen das Opt-out wären, aber bei einer Richtlinie mit Opt-out, für die Sie sich aussprechen, ist es irrelevant, ob man den Vertrag oder den Arbeitnehmer betrachtet, da jedermann mehr als 48 Stunden arbeiten kann.

Meiner Meinung nach ist das ein taktisches Manöver, ein Manöver, das den Rat gespalten hat, durch das Sie Zeit verlieren und das uns einer endgültigen Lösung nicht näher bringt.

Sie sollten die Entschließungen dieses Parlaments aufmerksamer lesen. Das Parlament hat einen Weg gefunden, der flexibel und sicher ist.

Bitte erfinden Sie keine neuen Fragen, und gehen Sie daran, die wichtigen Probleme zu lösen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich möchte bei allem Respekt klarstellen, dass es nicht der britische Ratsvorsitz ist, der die Arbeitszeitrichtlinie mit immer neuen Einwänden blockiert. Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass wir uns weiterhin für eine europäische Lösung einsetzen werden, die den nationalen Arbeitsbedingungen Rechnung trägt, gleichzeitig Arbeitnehmern ein angemessenes Schutzniveau bietet und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Einklang mit den europäischen Zielen für Beschäftigung und Wachstum fördert.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Ich möchte dem Ratsvorsitz und den anderen Ländern im Rat gratulieren, die erkannt haben, wie wichtig die Beibehaltung der Opt-out-Möglichkeit ist. Ich weiß, dies ist eine schwierige Sache, und wir alle hoffen, dass sie in irgendeiner Weise zum Abschluss gebracht werden kann.

Wäre es, auch wenn die „kombinierte Lösung“ für die Opt-out-Möglichkeit praktisch schon auf dem Tisch liegt, nicht sinnvoll, dass Sie und/oder der österreichische Ratsvorsitz zumindest versuchen, für den Bereitschaftsdienst eine separate Regelung zu treffen, vor allem angesichts der Tatsache, dass die vorgesehene Lösung für den Bereitschaftsdienst keinesfalls geeignet ist?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich freue mich, dass der Herr Abgeordnete noch rechtzeitig ins Plenum gekommen ist, um seine Frage zu stellen. Ich kann ihm berichten, dass wir nicht mehr weit von dieser Einigung entfernt waren, die die von mir letzte Woche beschriebenen Ziele sicherstellt. Deshalb bin ich vorsichtig optimistisch, dass wir rechtzeitig eine Lösung für den Bereich finden werden, den er in seiner Frage an mich angesprochen hat.

Unsere Vorschläge, die wir in der letzten Woche nach ausführlichen Beratungen mit den Mitgliedstaaten vorgelegt haben, waren ein ernsthafter Versuch, den Einwänden Rechnung zu tragen, die die praktische Anwendung der Opt-out-Möglichkeit betreffen. Im Rat wird es jetzt zweifellos weitere Gespräche geben und wir werden sehen, ob wir am Ende doch noch den Konsens erreichen können, der uns bisher noch nicht möglich war.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 1 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0980/05)

Betrifft: Verbesserung der Eisenbahndienste in den Gebieten in Randlage in Europa

Kann der Rat mitteilen, welche konkreten lang- bzw. kurzfristigen Maßnahmen er in Anbetracht der Ölkrise und der hohen Transportkosten im Straßenverkehr treffen wird, um die Entwicklung des elektrisch betriebenen Schienenverkehrs insbesondere in den Gebieten in Randlage in Europa zu fördern?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich hoffe, dass ich Frau Panayotopoulos-Cassiotou, die nun ebenfalls anwesend ist, mit meiner Antwort nicht enttäuschen werde, aber der Rat hat von der Kommission keine Vorschläge zu diesem Thema erhalten und sich daher nicht mit dieser Frage befasst.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Herrn Minister für seine Antwort, möchte Ihn jedoch fragen, ob Maßnahmen dieser Art in die zukünftige Planung zur Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Mobilität einbezogen werden, die wir im Jahre 2006 machen wollen. Die Vorbereitungen dazu hätten bereits 2005 getroffen werden müssen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich fürchte, ich kann nur wiederholen, was ich eben bereits gesagt habe. Der Rat hat von der Kommission keine Vorschläge zu diesem Thema erhalten. Wenn Frau Panayotopoulos-Cassiotou in dieser Sache den Ratsvorsitz und nicht die Kommission für den geeigneten Ansprechpartner hält, würde ich ihr empfehlen, sich an unsere österreichischen Kollegen zu wenden, die nach uns den Vorsitz im Rat übernehmen werden.

 
  
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  Die Präsidentin. Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 10 hinfällig.

Anfrage Nr. 11 von Bernd Posselt (H-0991/05)

Betrifft: EU-Mazedonien

Wie beurteilt der Rat die Lage in Mazedonien und wie sehen die nächsten Schritte im Heranführungsprozess dieses Landes an die Europäische Union aus?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Am 9. November hat die Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf den Beitritt zur Europäischen Union vorgelegt und empfohlen, dem Land den Status eines Beitrittskandidaten zuzuerkennen.

Der Europäische Rat wird diese Stellungnahme voraussichtlich nächste Woche prüfen, um die Position der Europäischen Union festzulegen. In der Stellungnahme der Kommission wird auf die erheblichen Fortschritte des Landes hingewiesen. Vor noch nicht einmal fünf Jahren war die Stabilität der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch einen inneren Konflikt gefährdet. Es ist erfreulich, dass sich das Land heute konstruktiv um eine Aufnahme in die Europäische Union bemüht.

In der Stellungnahme der Kommission heißt es, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien heute eine funktionierende Demokratie mit stabilen Institutionen ist, die im Großen und Ganzen die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Wichtige Maßnahmen zur Errichtung einer funktionierenden Marktwirtschaft wurden eingeleitet und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien dürfte mittelfristig in der Lage sein, die meisten der mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, vorausgesetzt, dass erhebliche Anstrengungen zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternommen werden.

Klar ist, dass es trotz der bereits erzielten großen Fortschritte viele Bereiche gibt, in denen jetzt noch mehr und größere Anstrengungen notwendig sind: Die wirksame Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid muss fortgesetzt werden, die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Einrichtungen sollten gestärkt werden, die Rechtsstaatlichkeit muss, unter anderem durch den entschlossenen Kampf gegen Kriminalität und Korruption, verbessert werden und die Entwicklung der Wirtschaft ist voranzutreiben.

Die Empfehlung des Rates an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zum gegenwärtigen Zeitpunkt lautet, sich weiterhin auf die Reformen zu konzentrieren und alle Maßnahmen vollständig umzusetzen, die in der neuen Europäischen Partnerschaft festgelegt worden sind.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Ich möchte Sie ergänzend fragen, was die Europäische Union konkret tut, um vor allem gegen die Jugendarbeitslosigkeit, gegen die Perspektivlosigkeit der Jugend in Mazedonien vorzugehen, und ob es für das Land konkret auch massivere Wirtschaftshilfen geben wird. Denn Beitrittsperspektiven allein, die sehr vage sind, werden dem Land nicht helfen. Wie sieht es außerdem mit der Mobilität der Jugend aus, vor allem, was Studienmöglichkeiten und Ausbildung in der Europäischen Union betrifft?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Während unserer Ratspräsidentschaft hatte ich selbst Gelegenheit, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu besuchen und persönlich mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin des Landes zusammenzutreffen. Bei diesem Treffen konnte ich mit ihr über ihre sehr ehrgeizigen Pläne für die Fortsetzung der Wirtschaftsreformen sprechen. Ich bin der Auffassung, dass die Art von Wirtschaftsreformen, die ich in meiner ersten Antwort genannt habe, die sicherste Grundlage zur Bekämpfung der von Herrn Posselt beschriebenen Jugendarbeitslosigkeit ist.

Was den konkreten finanziellen Beitrag der Europäischen Union für dieses Land im Jahr 2005 angeht, stellt die EU 34,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Reformagenda für die europäische Integration und weitere 2,8 Millionen Euro für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereit. Zwischen 1992 und 2004 hat das Land rund 736 Millionen Euro von der Europäischen Union erhalten.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfrage Nr. 12 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden, so dass wir die Frage nicht behandeln.

Anfrage Nr. 13 von Fiona Hall (H-0997/05)

Betrifft: Energieeffizienz und Sitz des EP

Der Rat hat erklärt, er möchte erreichen, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildrolle im Bereich der Energieeffizienz beim Endverbrauch übernimmt. Teilt der Rat die Auffassung, dass das monatliche Pendeln des Europäischen Parlaments zwischen Brüssel und Straßburg ein Beispiel für eine ineffiziente Energienutzung im öffentlichen Sektor ist, und welche Maßnahmen schlägt der Rat angesichts der Tatsache, dass einzig und allein er befugt ist, über den Sitz des Parlaments zu entscheiden, vor, um für Abhilfe zu sorgen?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Wie der Frau Abgeordneten sicher bekannt ist, besagt Artikel 289 EG-Vertrag, dass der Sitz der Organe der Gemeinschaft im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt wird. Das Protokoll Nr. 8 im Anhang zum EG-Vertrag legt Folgendes fest, ich zitiere wörtlich: „Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt“.

Der Rat hat sich noch nicht mit der Frage der Energieeffizienz und dem monatlichen Pendeln des Europäischen Parlaments zwischen Brüssel und Straßburg befasst.

 
  
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  Fiona Hall (ALDE). – (EN) Ist dieses wichtige Thema nicht eine Art Lackmus-Test für die Anpassungsfähigkeit der Union? Vor 50 Jahren hat sich noch niemand in Europa über das Energiesparen Gedanken gemacht, aber heute ist es ein wichtiges Thema, darin sind sich der Rat und das Parlament einig.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass wir gemeinsam darüber nachdenken. Sie sagen, so steht es im Vertrag, aber die Mitgliedstaaten können diese Regelung ändern. Ist der Rat vor diesem Hintergrund bereit, in der anstehenden Debatte über den nach der Ablehnung der Verfassung beschlossenen Plan D auch das Thema nur eines Sitzes für das Europäische Parlament anzusprechen?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Als Erstes möchte ich festhalten, dass mit der Formulierung der Frage der Frau Abgeordneten der Anschein erweckt worden ist, eine Änderung des Vertrages könne unproblematisch und schnell erfolgen. Ich denke, wir brauchen uns – in dieser Zeit der Reflexion – nur das Schicksal des Verfassungsentwurfs bei den Referenden in Frankreich und den Niederlanden in Erinnerung zu rufen, um zu erkennen, dass diese Aussage bezweifelt werden darf.

Ich nehme das Thema Energieeffizienz durchaus ernst und von der Europäischen Union sind einige – anerkennenswerte – Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz unternommen worden. Angesichts des sehr umfangreichen Programms, das wir in den nächsten Tagen im Zusammenhang mit der künftigen Finanzierung zu bewältigen haben, möchte ich jedoch auch hier vorschlagen, dass sich die Frau Abgeordnete mit ihrem Anliegen an die österreichischen Kollegen wendet, die nach uns den Ratsvorsitz übernehmen werden.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Hier geht es nicht nur um die Energieeffizienz, sondern auch um die effiziente Verwendung von Finanzmitteln. Die 300 Millionen Euro, die jährlich für die Sitzungen hier in Straßburg ausgegeben werden, summieren sich im Zeitraum einer Finanziellen Vorausschau auf insgesamt 2 Milliarden Euro. Sie haben darauf hingewiesen, dass jede Änderung dieses Systems ratifiziert werden muss. Da davon auszugehen ist, dass für den Eigenmittelbeschluss eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten erforderlich sein wird, sollte man überlegen, ob im Zuge dieser Ratifizierung nicht einige zusätzliche Klauseln zur Ratifizierung vorlegt werden könnten, die den europäischen Steuerzahlern ungeheure Summen sparen würden.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Herr Abgeordnete, der diese Frage gestellt hat, ist nicht der erste Kollege von den Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament, der dieses Thema angesprochen hat. Während der Ratspräsidentschaft habe ich bei meiner Arbeit als zuständiger Europaminister selbst erlebt, wie schwierig es für die Abgeordneten ist, das monatliche Pendeln zwischen Straßburg und Brüssel zu organisieren, und deshalb kann ich jetzt besser verstehen, welchen Stellenwert dieses Thema für die Mitglieder des Parlaments hat.

Nachdem heute Morgen hier im Parlament alle Beteiligten betont haben, dass eine rasche Einigung über die künftige Finanzierung Vorrang vor allem anderen hat, möchte ich bei allem Respekt aber darauf hinweisen, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass es der konstruktivste Beitrag des britischen Ratsvorsitzes zu einer Einigung über die künftige Finanzierung wäre, wenn wir dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt mit unseren Kollegen aus Paris besprechen würden.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Herr Ratspräsident, können Sie bestätigen dass das Europäische Parlament laut Vertrag nur einen einzigen Sitz hat? Es ist nämlich falsch zu behaupten, es hätte zwei Sitze. Dieser einzige Sitz ist Straßburg. Wir könnten ohne weiteres die Mini-Plenarsitzungen in Brüssel abschaffen und würden dann enorme Energie sparen. Denn in diesen übrigen Wochen könnten wir zu Hause bleiben und die entsprechende Arbeit am Freitag hier in Straßburg erledigen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich habe nicht die Absicht, mich jetzt in eine, wie es scheint, interparlamentarische Debatte über die jeweiligen Vorzüge von Brüssel und Straßburg einzumischen. Ich verweise nochmals auf die Rechtsgrundlage für die Regelung über den Sitz des Parlaments und habe meiner vorherigen Antwort nichts hinzuzufügen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 14 von Mary Lou McDonald (H-0999/05)

Betrifft: Europäisches Sozialmodell

Ist der Rat der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Ausgaben für den britischen Wohlfahrtsstaat (ausgedrückt in Prozent des BIP) fast 30 % unter denen in Frankreich und Deutschland liegen, erklärt, warum das Vereinigte Königreich im Armutsindex 2004 der Vereinten Nationen (bei dem Faktoren wie Gesundheit, Bildung, Lebensstandard und soziale Ausgrenzung berücksichtigt werden) schlechter dasteht als die Staaten auf dem Kontinent und warum seine Kinderarmutsrate um 51 % über der von Deutschland liegt und mehr als doppelt so hoch ist wie in Frankreich?

Ist er der Ansicht, dass der Entwicklung des Europäischen Sozialmodells am besten dadurch gedient ist, wenn das britische Konzept übernommen wird, das seit dem Regierungsantritt der Labour Party im Jahre 1997 zu noch gravierenderen Ungleichheiten geführt hat, während in Frankreich, Deutschland und Italien ein Rückgang zu verzeichnen ist?

Vertritt der Rat in Anbetracht der Tatsache, dass die nordischen Länder, die ein hohes Sozialschutzniveau haben, beim globalen Wettbewerbsfähigkeitsindex ebenfalls besser abschneiden als andere EU-Mitgliedstaaten, die Auffassung, dass der Strategie von Lissabon besser gedient wäre, wenn man sich auf den sozialen Schutz und den sozialen Zusammenhalt konzentrieren würde?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat sieht sich nicht in der Lage, zur Platzierung der Mitgliedstaaten im Armutsindex 2004 der Vereinten Nationen Stellung zu nehmen.

Der gemeinsame Bericht des Rates und der Kommission über Sozialschutz und soziale Eingliederung enthält nützliche Informationen über Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in den Mitgliedstaaten. Es gibt kein einheitliches Europäisches Sozialmodell. Obwohl wir alle gemeinsam und deutlich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität eintreten, variieren die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten für die soziale Sicherung und die Bewältigung sozialer Herausforderungen innerhalb unserer Union erheblich. Es ist sinnvoll, dass die verschiedenen Modelle die sehr unterschiedlichen Traditionen und Praktiken in den jeweiligen Mitgliedstaaten widerspiegeln.

Im Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Hampton Court beschlossen, dass die Gestaltung der Sozialsysteme den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben soll, Europa aber Wirtschaftsreformen und eine Modernisierung seiner Sozialsysteme braucht, um seine Werte bewahren und den Herausforderungen und Chancen der Globalisierung sowie des demografischen Wandels begegnen zu können. Die Grundlage dafür wird das Ergebnis der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie bilden, das auf der Tagung des Europäischen Rates im März gebilligt wurde, bei der der Rat einen neuen strategischen Schwerpunkt auf Beschäftigung und Wachstum gelegt hat. Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates wurde ausdrücklich bekräftigt, dass die Stärkung des sozialen Zusammenhalts weiterhin zu den wichtigsten Zielen der Union gehören wird und die Modernisierung des Sozialschutzes ebenso wie die Förderung der sozialen Eingliederung wichtige Prioritäten sind.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL). – (EN) Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die Verpflichtung zur sozialen Solidarität, zur sozialen Gerechtigkeit und zum sozialen Zusammenhalt in der gesamten Europäischen Union, in den Mitgliedstaaten und bei allen politischen Gruppierungen auf breite Zustimmung stößt, zumindest rhetorisch. Ich möchte den Rat aber darauf aufmerksam machen, dass die Glaubwürdigkeit dieser Rhetorik insbesondere während dieser Ratspräsidentschaft erheblich gelitten hat.

Ich bezweifle, dass die Bürger in den Mitgliedstaaten daran glauben, dass wir bereit sind, das, was wir in unseren Sonntagsreden versprechen, letztlich auch zu finanzieren. Ich möchte Sie bitten, zu einigen Punkten Stellung zu nehmen: Der erste Punkt betrifft den Haushalt und die Finanzielle Vorausschau. Sie haben sicher bereits eine Vorstellung, wie die Finanzierung aussehen soll. Zweitens wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie auf Maßnahmen, wie die Dienstleistungsrichtlinie eingehen würden...

(Die Präsidentin unterbricht die Rednerin.)

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich möchte versuchen, zumindest den ersten Teil der Frage von Frau McDonald zu beantworten.

Ich räume ein, dass die Solidarität, die sie erwähnt hat, einen wichtigen Stellenwert für uns hat, ebenso wie die soziale Gerechtigkeit. Das gilt nicht nur innerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union, sondern weit über die Europäische Union hinaus. Deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass die europäischen Entwicklungsminister vor einigen Monaten beschlossen haben, den Umfang der europäischen Entwicklungshilfe von 40 Milliarden auf 80 Milliarden US-Dollar praktisch zu verdoppeln, und die europäischen Finanzminister diese Entscheidung anschließend gebilligt haben. Ich sehe deshalb keinen Grund zu einer Rechtfertigung und ich lasse mich nicht davon abbringen, dass jedes Mitglied dieses Hauses sehr stolz auf diese Entscheidung sein sollte, mit der wir unseren Verpflichtungen gegenüber den Ärmsten der Welt nachkommen wollen.

Was die spezielle Frage von Frau McDonald zur Dienstleistungsrichtlinie anbelangt, möchte ich sagen, dass es häufig dem britischen Ratsvorsitz angelastet wird, dass es in der nationalen Haltung Großbritanniens gegenüber dieser Union ein Element gibt, das im Widerspruch zu den Grundwerten der Europäischen Union steht. Ich glaube an die Vollendung des Binnenmarktes und ich glaube, dass die Dienstleistungsrichtlinie in Anbetracht des ursprünglichen Wortlauts des Vertrags von Rom einen Beitrag zur Vollendung dieses Binnenmarkts zu leisten hat. Wir müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Markt und der sozialen Entwicklung hergestellt wird, wie sie in dieser Union seit jeher gefördert wird. Deshalb möchte ich, was den zweiten Punkt betrifft, der sich auf die nächste Finanzielle Vorausschau bezieht, dass die heute Nachmittag vom britischen Ratsvorsitz erläuterte Position, die zweite „Verhandlungsbox“, die Grundlage für eine mögliche Einigung bildet.

Es geht hier um beträchtliche Summen, die nicht nur den neuen Beitrittsländern, sondern allen Ländern die Stärkung ihrer Volkswirtschaften und damit die Stärkung ihrer Kapazitäten zur Sicherung der Solidarität und sozialen Gerechtigkeit ermöglichen werden, über die hier in diesem Parlament so oft gesprochen wird.

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL).(SV) Die Wahl des Sozialmodells hat einen erheblichen Einfluss auf die Gleichstellung. Neuesten Studien zufolge, die ich ausgewertet habe, fördert das Gesellschaftsmodell mit einem öffentlichen Wohlfahrtssystem, mit relativ hohen Steuern usw. die Gleichstellung am meisten. Meine Frage lautet daher: Teilt der Rat meine Auffassung bezüglich der Bedeutung dieses an einen gemeinsam und öffentlich finanzierten Wohlfahrtsstaat geknüpften Modells für die Gleichbehandlung?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Die Gleichstellung der Geschlechter hat einen wichtigen Stellenwert bei all unseren politischen Maßnahmen, mit denen wir unsere Sozialstaaten unterstützen sollten. Wie ich in meiner Einführung zu dieser Anfrage aber bereits sagte, sollten wir anerkennen, dass es in Europa kein einheitliches Sozialmodell, sondern eine Vielfalt unterschiedlicher Sozialmodelle gibt. Ich mache mir große Sorgen darüber, dass 20 Millionen europäische Mitbürger keine Arbeit haben. Diesen 20 Millionen Bürgern hilft es wenig, wenn wir, wie oft gefordert wird, für das Europäische Sozialmodell eintreten. Die notwendigen praktischen Schritte müssen unternommen werden, damit die Wirtschaftsreformen durchgeführt werden können, die den Wohlstand schaffen, der es ermöglicht, diesen Menschen eine neue Chance zu geben. Ebenfalls berücksichtigt werden muss die grundlegende Erkenntnis, dass die Armut am wirksamsten durch die Schaffung von Arbeitsplätzen bekämpft werden kann – dies ist eine meiner wichtigsten politischen Überzeugungen.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Ich möchte noch einmal sagen, dass ich Ihre Aussage begrüße, dass es so etwas wie ein einheitliches Europäisches Sozialmodell nicht gibt. Ich halte diese Einschätzung für völlig richtig, aber könnten Sie mir und meinen Kollegen erläutern, ob Sie damit die Position des Ratsvorsitzes wiedergeben oder ob Sie im Namen des gesamten Rates sprechen?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich gebe damit sowohl den Geist als auch das Ergebnis der Gespräche in Hampton Court wieder, über die ich vorhin bereits berichtet habe. Dort wurde von allen Beteiligten anerkannt, dass Europa angesichts der Globalisierung vor großen Herausforderungen steht und dass die einzelnen Mitgliedstaaten angesichts dieser Herausforderungen unterschiedliche Wege eingeschlagen haben.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 15 von Manuel Medina Ortega (H-1002/05)

Betrifft: Sonderregelung für die Gebiete in äußerster Randlage

Die Ratifizierung der Verfassung für Europa, in deren Artikel 167 im Rahmen der staatlichen Beihilfen ein Sonderstatus für die Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen ist, hat sich verzögert. Plant der Rat in Anbetracht dessen, Übergangsmaßnahmen zu erlassen, die diese Sonderbehandlung, die in der Abgelegenheit dieser Gebiete vom Kerngebiet des Binnenmarktes und anderen sie benachteiligenden Faktoren begründet ist, gewährleisten?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Jede Änderung an den Gründungsverträgen der Union kann erst in Kraft treten, wenn sie von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Der aktuelle Vertrag ermöglicht es dem Rat, Sonderregelungen für Gebiete in äußerster Randlage zu treffen. Dazu gehören gemeinsame Maßnahmen. Die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die derzeit überprüft werden, sehen bereits spezielle Regelungen für Gebiete in äußerster Randlage vor.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Frau Präsidentin, ich möchte dem Ratspräsidenten für seine Bemerkung über die geplanten neuen Leitlinien auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen für die Regionen in äußerster Randlage danken, aber es ist so, dass die unterzeichneten, aber nicht ratifizierten Verträge im internationalen Recht bestimmte rechtliche Konsequenzen haben. Konkret in meiner Region, den Kanarischen Inseln, wurde die Europäische Verfassung mit 90 % der Stimmen angenommen.

Beim gegenwärtigen Stand der Dinge hat mehr als die Hälfte der europäischen Bevölkerung die Ratifizierung dieses Verfassungsvertrags befürwortet, und nach meinem Eindruck ist diese Ratifizierung im Sinne des europäischen Rechts nicht bedeutungslos.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich verweise auf meine Antwort, in der ich eben bereits erläutert habe, wie diese Angelegenheit nach europäischem Recht geregelt ist. Was speziell die Kanarischen Inseln betrifft, sollte das Parlament aber bedenken, dass die unter das NUTS-II-Niveau fallende Region der Kanarischen Inseln nach den vorliegenden Vorschlägen von einem zusätzlichen Finanzrahmen mit einem Volumen von 100 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013 profitieren wird.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Meine Frage an den Ratspräsidenten ist folgende: Wie gedenkt man, diesem Auftrag für unsere Randgebiete, die es im Süden ebenso wie im Norden gibt, nachzukommen, wenn wir keinen entsprechenden Haushaltsrahmen für all diese Maßnahmen haben?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, diesen Haushaltsrahmen festzulegen. Der wichtige erste Schritt besteht darin, im Europäischen Rat eine Einigung über die künftige Finanzielle Vorausschau zu erreichen. Ich kann Frau Schierhuber versichern, dass wir uns in den nächsten Stunden und Tagen nach Kräften darum bemühen werden.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 16 von Claude Moraes (H-1008/05)

Betrifft: Integration und Chancengleichheit innerhalb der EU

Kann der Rat seine Ansicht zu den jüngsten Unruhen in Frankreich darlegen und sagen, ob daraus irgendwelche Lehren hinsichtlich einer weitergehenden Integration und Chancengleichheit in der EU zu ziehen sind?

Kann der Rat beispielsweise mitteilen, wie er über den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Integrationspolitik durch Instrumente wie die offene Koordinierungsmethode denkt, oder ob er weitere EU-Vorschläge für erforderlich hält?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Es ist nicht die Aufgabe des Rates, zu den jüngsten Ereignissen in Frankreich Stellung zu nehmen. Da die Mitgliedstaaten aber in erster Linie selbst für die Gestaltung und Umsetzung ihrer innerstaatlichen Integrationspolitik verantwortlich sind und bleiben, versucht der Rat sie zu unterstützen, indem er den Erfahrungsaustausch und die Verbreitung bewährter Praktiken fördert.

Das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union, das im November 2004 vom Europäischen Rat gebilligt worden ist, fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, einen strukturierten Erfahrungs- und Informationsaustausch im Integrationsbereich zu fördern, wobei dieser Austausch durch eine leicht zugängliche Internet-Website unterstützt werden soll.

Im Dezember wurde von den Ministern die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Integration bekräftigt, insbesondere über das Netz der nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Mitteilung der Kommission: Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union.

Dieses 2003 eingerichtete und von der Kommission unterstützte Netz für Integrationsfragen hat beim Austausch von Informationen und bewährten Praktiken eine wichtige Rolle gespielt und einen sehr wertvollen Beitrag zur Erarbeitung des 2004 von der Kommission herausgegebenen „Handbuchs zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker“ geleistet. Ein noch umfangreicheres Handbuch soll im nächsten Jahr veröffentlicht werden.

 
  
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  Claude Moraes (PSE). – (EN) Ich möchte den Herrn Ratsvorsitzenden bitten, dafür zu sorgen, dass die während der britischen Ratspräsidentschaft begonnene gute Arbeit fortgesetzt und weiterhin nach den besten Modellen für die Vielfalt, für bewährte Praktiken und für die Integration Ausschau gehalten wird. Dies ist eine sehr wichtige Arbeit, die wir in den nächsten Monaten weiterführen müssen. Für die EU-Mitgliedstaaten, insbesondere die Städte in der EU, ist dies ein sehr problematisches Thema.

Da dies Ihre letzte Fragestunde ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen zu sagen, was viele Abgeordnete aus allen politischen Lagern dieses Hauses mir gegenüber zum Ausdruck gebracht haben: Sie haben Kritik bereitwillig angenommen und Sie und Ihre Mitarbeiter haben sich während dieser Ratspräsidentschaft Anerkennung dafür erworben, dass Sie die Anliegen der Abgeordneten ernst genommen und alles in Ihrer Macht Stehende getan haben, um ihre Anfragen zu beantworten.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Angesichts der massiven Kritik, der ich ansonsten in diesem Haus meist ausgesetzt war, überrascht es mich sehr, dass mir jetzt in den letzten Stunden, in denen ich hier im Parlament Rede und Antwort stehe, ein so großes Kompliment gemacht wird.

Ich möchte das Kompliment erwidern. Ich weiß, dass der Herr Kollege im Vereinigten Königreich sehr geschätzt wird, weil er seit vielen Jahren engagiert für die Vielfalt eintritt. Daher hat es mich nicht überrascht, dass er heute im Parlament eine Anfrage zu diesem Thema vorgelegt hat. Ich kann ihm die von ihm gewünschte Zusicherung gerne geben: Wir werden uns, nicht nur in der noch verbleibenden Zeit der britischen Ratspräsidentschaft, sondern auch weit darüber hinaus, in den kommenden Jahren engagiert für den von mir beschriebenen Austausch bewährter Praktiken einsetzen, um eine effektive Zusammenarbeit beim Thema Vielfalt sicherzustellen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 17 von Mairead McGuinness (H-1013/05)

Betrifft: Abschluss der WTO-Verhandlungen

Es wurde eine heftige Debatte über die Doha-Verhandlungsrunde bei der WTO geführt, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf den Zugeständnissen lag, die von allen Partnern notwendig sein werden, insbesondere in Bezug auf den Agrarmarkt der EU, um diese Verhandlungsrunde zu einem erfolgreichem Abschluss zu bringen. Ich bin nicht der Meinung, dass genügend Einzelheiten zu der Frage vorgelegt wurden, welche Vorteile eine Einigung für die Mitgliedstaaten Europas und seine Bürger bieten würde.

Kann der Rat seine Meinung zu den spezifischen Vorteilen einer Einigung in der Doha-Verhandlungsrunde darlegen und begründen, die sich für die Wirtschaft der EU und ihre Bürger ergeben würden, und dazu, welche Konsequenzen es hätte, wenn keine Einigung erfolgt?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat hat bei verschiedenen Gelegenheiten auf die möglichen Vorteile einer Einigung über weitere Zugeständnisse im Hinblick auf die Ergebnisse hingewiesen, die von der Welthandelsorganisation im Rahmen der Doha-Verhandlungsrunde in der WTO erreicht wurden.

Der Rat hat erklärt, dass er künftige umfassende, multilaterale Verhandlungen unterstützen wird und damit seinen Wunsch nach deutlichen Fortschritten bei der Liberalisierung des Welthandels zum Ausdruck gebracht. Diese Fortschritte sollen es ermöglichen, ein dauerhaftes weltweites Wirtschaftswachstum zu sichern, mehr Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und die Anliegen der Zivilgesellschaft zu berücksichtigen. Der Rat hat darauf hingewiesen, dass weitere multilaterale Zugeständnisse im Bereich des Handels die beste Möglichkeit sind, den durch den wirtschaftlichen und technologischen Wandel sowie die zunehmende Globalisierung verursachten Herausforderungen zu begegnen. Der Rat betrachtet diese multilateralen Zugeständnisse als den geeignetsten Ansatz zur Erreichung wesentlicher und ausgewogener Ergebnisse zum Wohle aller WTO-Mitglieder.

In mehreren Studien wurde untersucht, wie groß der Nutzen für die Europäische Union sein könnte. Eine häufig zitierte Studie der Weltbank aus dem Jahr 2005 besagt beispielsweise, dass eine vollständige Liberalisierung des weltweiten Warenhandels für die EU-25 und die EFTA-Länder bis 2015 potenzielle Vorteile in einer Größenordung von etwa 65 Milliarden US-Dollar erbringen würde.

Der Rat hat sich nicht konkret dazu geäußert, welche Folgen es hat, „wenn keine Einigung zustande kommt“. Ein Scheitern der Verhandlungsrunde würde nicht nur den Handel betreffen, sondern weit darüber hinausgehen. Es wäre ein negatives Signal für die multilaterale Zusammenarbeit. Eine für alle Beteiligten nützliche Einigung im Handelsbereich dagegen ist ein wichtiger Beitrag zu unseren Anstrengungen zur Armutsbekämpfung und zur langfristigen Stärkung der weltweiten Sicherheit, die für uns ein so wichtiger Arbeitsschwerpunkt während unserer Ratspräsidentschaft waren.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Es ist Weihnachten, deshalb möchte ich dem Herrn Ratspräsidenten für seine Gestaltung der Fragestunde und seine offene und ungezwungene Art danken. Es schadet nicht, wenn in diesem Haus öfter mal gelacht wird, und Sie haben uns heute Abend einige Male zum Lachen gebracht. Das haben Sie gut gemacht! Ich wäre sehr dankbar, wenn man auf den Flughäfen beim letzten Aufruf für die Passagiere eine so lebhafte Stimme wie die Ihre zu hören bekäme!

Was die WTO anbelangt, könnten Sie den Unterschied zwischen einem freien und einem fairen Handel erläutern? Es sind Welten dazwischen. Wir sollten ehrlich zu den Zielen stehen, die wir verfolgen. Wenn Sie über die Vorteile sprechen, müssen wir wissen, wer von diesen Vorteilen profitiert. Wem nutzen sie? Denn nicht jeder wird im gleichen Umfang profitieren.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich werde allmählich verlegen, wenn ich all die Komplimente höre, die mir hier gemacht werden. Plötzlich eröffnen sich völlig neue berufliche Perspektiven für mich. Wenn es uns an diesem Wochenende nicht gelingt, im Europäischen Rat eine Einigung zu erreichen, werden Sie meine wohlklingende Stimme künftig am Flughafen in Brüssel vernehmen, wenn die Flüge nach Dublin und Edinburgh aufgerufen werden. Ich hoffe inständig, dass dies nicht das Ergebnis der Gespräche im Europäischen Rat an diesem Wochenende sein wird. Ich kann Ihnen versichern, dass manche meiner Ausführungen, die Sie zum Schmunzeln brachten, wohl eher unfreiwillig komisch waren, aber ich nehme das Kompliment in dem Geist an, in dem es heute in dieser vorweihnachtlichen Stimmung gemacht wurde.

Was das ernste und wichtige Thema betrifft, das Sie, Frau McGuinness angesprochen haben, kann ich Ihnen versichern, dass wir uns damit im Verlauf unserer Ratspräsidentschaft sehr intensiv befasst haben. Bei einer außerordentlichen Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ wurden die Einzelheiten des Mandats von Handelskommissar Peter Mandelson vor dem Hintergrund der Tatsache erörtert, dass die Regierung, die derzeit den Ratsvorsitz innehat, bei den Verhandlungen in Hongkong nicht nur durch Margaret Beckett, sondern auch durch Hilary Benn und Alan Johnson vertreten wird, die sich dort mit großem Engagement für unsere Position einsetzen, dass das beste Ergebnis in Hongkong ein ausgewogenes, ehrgeiziges Ergebnis wäre, das einen erfolgreichen Abschluss der WTO-Runde ermöglichen würde.

Doch damit sind wir genau bei dem Punkt, den die Frau Abgeordnete angesprochen hat: Wie sieht ein ausgewogenes und ehrgeiziges Ergebnis der Verhandlungen in Hongkong und der Doha-Verhandlungsrunde im Allgemeinen aus?

Ich habe immer klar zum Ausdruck gebracht, dass es keinen Widerspruch zwischen einer Agenda gibt und geben sollte, die die Förderung der Beschäftigung in der Europäischen Union und die Unterstützung der Armen in der Welt zum Ziel hat. Wenn wir uns die potenziellen Vorteile eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen in Hongkong und auch der Doha-Verhandlungsrunde für die Entwicklungsländer vor Augen führen, wird klar, dass alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden müssen, um Fortschritte zu erreichen. Diese Fortschritte sind nicht nur im Interesse dieser Union, sie sind im weiteren Sinne erforderlich, um zu zeigen, dass sich die Globalisierung nicht nur für einen kleinen Teil der Weltbevölkerung als nützlich erweisen kann, sondern mit den richtigen politischen Weichenstellungen sowohl im Interesse der Ärmsten als auch der Reichen in dieser Welt von heute ist.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 18 von Gay Mitchell (H-1015/05)

Betrifft: Normen für das Pflegewesen in Rumänien

Die Normen für die Pflege von Kindern und Behinderten in Rumänien sind zweifellos eine Frage für die Menschenrechte, und die Union hat die grundlegende Pflicht, das Wohlbefinden dieser künftigen Unionsbürger sicherzustellen. Zwar hat es in diesem Bereich durchaus begrüßenswerte Fortschritte gegeben, es bleibt aber noch viel zu tun. In dem zusammenfassenden Überwachungsbericht für Rumänien 2005 werden die neuen Rechtsvorschriften für die Rechte von Kindern und deren Inkrafttreten im Januar 2005 begrüßt. In dem Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass auch drei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes über geistige Gesundheit und den Schutz von Menschen mit psychischen Störungen Personen mit einer psychischen Schwäche in Rumänien nach wie vor unter Überbelegung, schlechter Behandlung und Gewalt leiden.

Welches ist die Auffassung des Rates in Bezug auf diesen Sachverhalt, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gesetz über geistig Behinderte noch älter ist als das kürzlich verabschiedete Gesetz über den Schutz von Kindern?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat weiß, dass dem Parlament dieses Thema seit langem am Herzen liegt, und er hat bereits mehrere Anfragen des Parlaments in dieser Angelegenheit beantwortet. In unserer soeben beendeten Aussprache über den anstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens hat dieses Thema ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt.

Das Parlament hat immer wieder betont, dass es dem Bereich der Pflege von Kindern, Behinderten und Menschen mit psychischen Störungen in Rumänien große Bedeutung beimisst. Während des gesamten Beitrittsprozesses hat die Union Rumänien gegenüber deutlich gemacht, dass das Land als künftiges Mitglied der Europäischen Union die hohen Standards in diesen Bereichen erfüllen muss. Die Position der Union wurde bei der letzten Sitzung des Assoziierungsrats EU-Rumänien am 14. Juni 2005 bekräftigt.

Der von der Kommission vorgelegte zusammenfassende Überwachungsbericht für Rumänien 2005, auf den sich der Herr Abgeordnete bezieht, wird derzeit noch vom Rat geprüft. Generell hat sich an der klaren Position des Rates im Hinblick auf diese Fragen allerdings nichts geändert. Hier handelt es sich um vorrangige Bereiche, in denen so schnell wie möglich wirksame Maßnahmen zur Beseitigung noch vorhandener Mängel zu ergreifen sind. Die bereits erreichten Fortschritte müssen durch die weitere Umsetzung, durch weitere Verbesserungen und die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ergänzt werden. Dies gilt für alle Bereiche der Pflege und ist besonders wichtig im Hinblick auf die Situation von Behinderten und Menschen mit psychischen Störungen.

Der Rat wird die weiteren Entwicklungen genau verfolgen und bewerten und diese Probleme weiterhin direkt mit Rumänien erörtern.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Ich danke dem Herrn Ratspräsidenten für seine Antwort. Nach den Erkenntnissen, die im Rahmen des EU Monitoring and Advocacy Programme des Instituts „Offene Gesellschaft“ gewonnen wurden, gibt es keine zuverlässigen, umfassenden Daten über Menschen mit psychischen Störungen in Rumänien. Dies trägt dazu bei, dass das Leiden psychisch kranker Menschen im Allgemeinen wenig Beachtung in der Öffentlichkeit findet. Aus der Antwort des Herrn Ministers schließe ich, dass die Unterstützung für diesen Bereich im Rahmen der Überwachung der Belange von Menschen mit psychischen Störungen in Rumänien unmittelbare Priorität erhalten wird.

Ich möchte dem Herrn Minister alles Gute wünschen und ihn, sollte er seine berufliche Laufbahn auf dem Flughafen fortsetzen, im Sinne von Weihnachten darum bitten, sich für die Einführung von Direktflügen nach Straßburg einzusetzen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Was die abschließende Bemerkung von Herrn Mitchell betrifft, möchte ich sagen, dass ich heute noch mehr Verständnis für dieses Anliegen habe als zu Beginn der britischen Ratspräsidentschaft. Wenn es mit dem Job auf dem Brüsseler Flughafen nicht klappt, kann ich mein Glück ja auf dem Flughafen in Frankfurt versuchen, wo ich häufig einen Zwischenstopp einlegen muss, wenn die Fragestunde hier in diesem Parlament wieder einmal sehr lange gedauert hat.

Was seine eigentliche Frage betrifft, möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass in dem von mir erwähnten Überwachungsbericht der Kommission auf dieses Thema eingegangen wird. Rumänien hat mit der Entwicklung einer Strategie begonnen, die vorsieht, große Heime für Behinderte zu schließen und sie durch kleinere, von den Gemeinden betriebene Betreuungseinrichtungen zu ersetzen. Außerdem wird derzeit eine Aufklärungskampagne durchgeführt, um die Rechte von Behinderten stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Ich hoffe, dass dabei auch einige der Punkte berücksichtigt werden, die der Herr Abgeordnete angesprochen hat. Doch es sind weitere Anstrengungen notwendig, wie Herr Mitchell völlig zu Recht sagte. Trotzdem bin ich der Meinung, dass diese neuen Maßnahmen ermutigend sind.

Dem Bereich der psychiatrischen Versorgung muss dringend mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden: Die Lebensbedingungen der Patienten sind nicht zufrieden stellend und wie bekannt ist, sind die finanziellen Ressourcen knapp. Das Gesetz über die geistige Gesundheit und den Schutz von Menschen mit psychischen Störungen aus dem Jahr 2002 ist noch nicht umgesetzt worden. Die Regierung hat begonnen, sich mit diesem Problem zu befassen, und wir halten es für wichtig, dass diese Arbeit zügig vorangetrieben wird.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Das ist ein sehr ernstes Thema. Ich war vor kurzem in Rumänien und habe einige der hier erwähnten Einrichtungen besucht. Sie sind unter gesundheits- und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten in einem beklagenswerten Zustand, um es milde auszudrücken. Ich bitte Sie, in den letzten Tagen Ihrer Ratspräsidentschaft alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass diesem Problem im Vorfeld des Beitritts höhere Priorität eingeräumt wird.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Angesichts der großen Besorgnis, die heute Abend hier in diesem Haus geäußert worden ist, werde ich die Europäische Kommission über Ihre heutigen Kommentare zu diesem Thema informieren, da sie es ist, die diesen Beitrittsprozess kontinuierlich überwacht und begleitet.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 19 von Zdzislaw Kazimierz Chmielewski (H-1019/05)

Betrifft: Fangquoten

In der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004(1) zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten werden auch für die Ostsee grundsätzliche Fragen der Quotenaufteilung und Schonzeiten geregelt. Die meisten dieser Quoten gelten für jeweils ein Kalenderjahr und müssen folglich jedes Jahr neu ausgehandelt werden.

Kann der Rat angesichts fehlender genauer Angaben über die diesbezüglichen Verhandlungen im Rat sowie im Hinblick auf den immer näher rückenden endgültigen Entscheidungstermin mitteilen, wie weit die Verhandlungen in dieser Frage gediehen sind, und dabei insbesondere darauf eingehen, ob es im Jahr 2006 im Vergleich zum Jahr 2005 veränderte Fangquoten geben wird?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Auf der Grundlage des im Mai vom Internationalen Rat für Meeresforschung vorgelegten wissenschaftlichen Gutachtens wurden die Fangquoten für die Ostsee für das Jahr 2006 im September gemeinsam von der Europäischen Gemeinschaft und Russland vereinbart.

Die maßgeblichen Einzelheiten werden in den Vorschlägen der Kommission zur Regelung dieser Quoten nach dem Gemeinschaftsrecht erläutert. Diese Regelung soll am 20. und 21. Dezember 2005 vom „Rat Landwirtschaft und Fischerei“ angenommen werden.

 
  
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  Zdzisław Kazimierz Chmielewski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Ich möchte Herrn Alexander für seine Antwort danken. Es wäre mir trotzdem lieber gewesen, wenn ich eine klarere Antwort auf den Kern meiner Frage erhalten hätte, bei der es um die Regelung der Quotenaufteilung und Schonzeiten ging. Es ist höchste Zeit, dass sich die jährlichen Verhandlungen in diesem Bereich auf objektive und überzeugende Feststellungen stützen. Ich glaube nicht, dass die Empfehlung, auf die sich Herr Alexander bezog, diese Kriterien erfüllt. Wie wir alle wissen, sind die Forschungsvorhaben zu den Fischbeständen in der Ostsee bislang beschränkt gewesen, weil nicht genügend Studien zu den Fängen vorliegen und weil vor allem über die methodische Grundlage für Abschätzungen der Biomasse nicht ausreichend Einigkeit herrscht. Wenn Herr Alexander der Flughäfen überdrüssig wird, würde ich ihn gern an die Ostsee einladen. Es würde uns freuen, ihn dort begrüßen zu können.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat wird am 20. und 21. Dezember zusammenkommen, um die Fangmöglichkeiten in den Gewässern der Europäischen Union für das nächste Jahre festzulegen. Ich verweise Herrn Chmielewski auf die maßgeblichen Einzelheiten, die in den Vorschlägen der Kommission erläutert werden, und empfehle ihm zur Unterstützung das Dokument KOM(2005) 598, in dem die betreffenden Einzelheiten für die Vorschläge der Kommission zur Regelung dieser Quoten nach dem Gemeinschaftsrecht dargelegt werden.

Vielleicht ist auch der Hinweis für den Herrn Abgeordneten hilfreich, dass es zwei separate Verordnungen geben wird, eine für den Nordostatlantik und eine, die sich speziell auf die Ostsee bezieht und der sicherlich sein Hauptinteresse gilt.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 20 von Ewa Hedkvist Petersen (H-1021/05)

Betrifft: Züchtigen von Kindern

Kinder sind europäische Mitbürger und haben ebenso wie die Erwachsenen Anspruch darauf, von Gewalt verschont zu sein. Sind Kinder aber trotzdem Opfer von Gewalt, so sind Rechtsvorschriften zu ihrem Schutz erforderlich. Die Bemühungen um Rechtsvorschriften, die die Züchtigung von Kindern in den EU-Ländern verbieten, kommen jedoch nur schleppend voran. In 17 der EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Gesetze, die Kinder vor körperlicher Züchtigung schützen.

Welche Maßnahmen werden in der EU ergriffen, damit die Kinder in der gesamten Union die gleichen Rechte genießen können?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Dem Rat liegt derzeit kein Vorschlag vor, der die Einführung eines EU-weiten Verbots der körperlichen Züchtigung von Kindern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorsieht. Der Rat ist weder über das geltende nationale Recht der Mitgliedstaaten für diesen Bereich informiert, noch hält er es für angebracht, dazu Stellung zu nehmen.

 
  
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  Ewa Hedkvist Petersen (PSE). – (SV) Vielen Dank für diese kurze und bündige Antwort. Wir haben ja in der Europäischen Union eine Wertegemeinschaft. Daher möchte ich gerne wissen, ob es denkbar wäre, dass die EU-Mitgliedstaaten, wie sie es bezüglich der sozialen Situation in Frankreich getan haben, mit dem Rat an der Spitze ihre Praxis ändern könnten, um Gewalt gegen Kinder zuhause und in der Schule in unseren demokratischen europäischen Ländern zu verhindern.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich möchte nochmals wiederholen, dass der Rat es nicht für angebracht hält, zum geltenden nationalen Recht einzelner Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen, und ich verweise darauf, dass die Anwendung der körperlichen Züchtigung in einzelnen Mitgliedstaaten und die Rechte von Kindern nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, was die Kürze meiner Antwort erklärt.

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Leider muss ich sagen, dass ich die Antwort von Herrn Alexander nicht sehr überzeugend fand. Der Rat hat sehr wenig unternommen, um die EU-Mitgliedstaaten zur Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die elterliche Verantwortung und die Maßnahmen zum Schutz von Kindern, das solche Fragen regelt, zu ermutigen. Uns allen ist bekannt, dass nur sechs Mitgliedstaaten dieses Übereinkommen ratifiziert haben. Die übrigen Mitgliedstaaten haben dies noch nicht getan, sodass solche Formen der Bestrafung also immer noch angewendet werden können. Ich würde gern wissen, welche Maßnahmen der Rat diesbezüglich ergriffen hat.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich bin der Auffassung, dass diese Anfrage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ratsvorsitzes fällt. Mitgliedstaaten unterzeichnen Übereinkommen einzeln und nicht gemeinschaftlich.

Ich möchte jedoch die Behauptung zurückweisen, dass keine Maßnahmen zum Wohlergehen des Kindes im Allgemeinen getroffen worden sind. In den letzten Jahren haben die Organe der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte bei der Stärkung der Rechte von Kindern erreicht. In der Grundrechtecharta der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 werden die Rechte von Kindern ausdrücklich als europäische Grundwerte anerkannt. Artikel 24 der Charta beruht auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989, das von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Auch ich bin nicht einverstanden mit der Antwort des Ratspräsidenten. Denn auch wenn die Ratspräsidentschaft dieses Thema nicht als Priorität für diese Präsidentschaft betrachtet hat, so glaube ich doch – wie wahrscheinlich alle hier im Parlament –, dass wir in der Europäischen Union in einer Wertegemeinschaft leben und dass Gewalt gerade gegen Kinder, die auch die leibliche Züchtigung beinhaltet, wirklich ein Verbrechen gegenüber den Kindern ist. Ich bitte sehr darum, diesbezüglich in Zukunft mit Unterstützung aller Mitgliedstaaten entsprechend zu agieren.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Niemand bestreitet, dass es eine Wertegemeinschaft geben kann. Ich glaube, in der Diskussion zwischen der Frau Abgeordneten und mir geht es um die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, auf deren Basis der Rat in dieser Angelegenheit etwas unternehmen kann. Was dies betrifft, kann ich meine bereits geäußerte Auffassung nur wiederholen, dass dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ratsvorsitzes fällt. Mitgliedstaaten unterzeichnen Übereinkommen einzeln und nicht gemeinschaftlich.

 
  
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  Die Präsidentin. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage 21 hinfällig.

Anfrage Nr. 22 von Chris Davies (H-1026/05)

Betrifft: Phase der Reflexion über den EU-Verfassungsvertrag

Wann wird die Reflexionsphase, die nach den Ergebnissen der Referenden in den Niederlanden und in Frankreich eingeleitet wurde, beendet sein?

Ist der Rat jetzt bereit, Vorschläge für Reformen zu prüfen, die im EU-Verfassungsvertrag enthalten sind?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Da die Phase der Reflexion nach dem Ende des britischen Ratsvorsitzes andauern wird, passt es ganz gut, dass sich die letzte Anfrage, zu der ich in diesem Parlament als Vertreter des britischen Ratsvorsitzes Stellung nehmen werde, auf ein Thema bezieht, das in den nächsten Monaten von großer Bedeutung sein wird.

Frau Präsidentin, nachdem Sie keinen Zweifel daran gelassen haben, dass dies die letzte Anfrage ist, die heute beantwortet werden soll, möchte ich – wahrscheinlich mit Ihrem Einverständnis - diese Gelegenheit nutzen, um allen Mitarbeitern des Generalsekretariates des Rates für ihre sehr engagierte Arbeit zu danken. Sie hatten während unserer Ratspräsidentschaft die schwierige Aufgabe, die Antworten auf die Anfragen der Mitglieder dieses Parlaments vorzubereiten. Ich möchte an dieser Stelle wie ein Autor im Vorwort zu einem Buch darauf hinweisen, dass ich allein die Verantwortung für alle Fehler trage und das Generalsekretariat des Rates mit seiner großen Fachkompetenz dafür gesorgt hat, dass alle sachbezogenen Angaben richtig waren.

Damit komme ich auf die Anfrage von Herrn Davies zurück. Wie ihm bekannt ist, haben die Staats- und Regierungschefs am 17. Juni beschlossen, dass eine Zeit der Reflexion notwendig ist, um eine ausführliche Diskussion in jedem Mitgliedstaat zu ermöglichen. Bestimmungen über Reformen im Verfassungsvertrag – das ist mir während unserer Ratspräsidentschaft klar geworden – können in einigen Mitgliedstaaten auf Zustimmung, in anderen dagegen auf Widerstand stoßen. Deshalb hat sich der britische Ratsvorsitz darauf konzentriert, sich ganz bewusst an einer allgemeineren Diskussion über die Zukunft Europas zu beteiligen. Es wurde vereinbart, dieses Thema in der ersten Hälfte des Jahres 2006 auf der Frühjahrstagung des österreichischen Ratsvorsitzes erneut aufzugreifen, eine Gesamtbewertung der nationalen Debatten vorzunehmen und dann das weitere Vorgehen festzulegen.

 
  
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  Chris Davies (ALDE). – (EN) Wenn Sie gestatten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Vertretern des Ratsvorsitzes für all die Hilfe und Unterstützung zu danken, die sie für meine Kollegen in den letzten Monaten geleistet haben.

Mein besonderer Dank gilt dem Herrn Ratspräsidenten. Ich habe diesen Austausch in den letzten Wochen als sehr nützlich empfunden, auch wenn man sich manchmal vorkam wie in einem leeren Lesesaal.

Ich freue mich über die Gelegenheit, ein schon oft besprochenes Thema wieder aufzugreifen. Es gibt keinen Staats- und Regierungschef, der nicht bereits öffentlich erklärt hat, dass er es begrüßen würde, wenn Beratungen über Gesetzgebungsverfahren im Rat öffentlich wären. Könnten die schönen Worte und guten Absichten des Herrn Ratspräsidenten greifbare Ergebnisse erbringen, hätte der Rat sichergestellt, dass bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung entsprechender Änderungen in seiner Geschäftsordnung begonnen wird. Stattdessen hören wir, dass der Rat während der nächsten Ratspräsidentschaften prüfen will, ob diese Maßnahmen funktionieren, und dass er darüber nachdenken will, wie Offenheit und Transparenz verbessert werden können, wobei auch die Möglichkeit einer Änderung der Geschäftsordnung in Betracht gezogen werden soll.

Kann uns der Herr Ratspräsident sagen, worin der Sinn dieses Vorschlags besteht?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich werde versuchen, direkt auf die Frage des Herrn Abgeordneten einzugehen. Wir wissen beide, was der britische Premierminister zu Beginn der britischen Ratspräsidentschaft in diesem Parlament gesagt hat, und dies war die Grundlage für den Ansatz, den ich in der Frage der Transparenz im Rat vertreten habe. Dies verdeutlicht die Basis, auf der ich zunächst versucht habe, die Zustimmung der Kollegen in der britischen Regierung zu erreichen, und den anschließenden, auf dieser Basis aufbauenden Prozess, den wir im Laufe unserer Ratspräsidentschaft mit anderen Ländern vorangetrieben haben.

Der Ratsvorsitz hat im November 2005 ein Optionspapier zur Verbesserung der Transparenz im Rat vorgelegt. Diese Vorschläge wurden in der Antici-Gruppe und in Coreper I und II erörtert und nun bemühen wir uns um eine Einigung über die Schlussfolgerungen des Rates am 20. Dezember. Der Herr Abgeordnete wird sich noch ein wenig gedulden müssen, bis wir, wie ich hoffe, eine Einigung erreichen werden, die seinen heute Abend hier geäußerten Vorstellungen entspricht.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Teilt der Herr Ratspräsident im Hinblick auf das Gesamtpaket des Verfassungsvertrags die Ansicht, dass der Europäische Rat vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Verfassungsvertrag von einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits ratifiziert worden ist, richtig gehandelt hat? Es war richtig, den Text nicht als abgelehnt zu betrachten, sondern eine Zeit der Reflexion einzuleiten – eine Zeit, in der es vor allem um den Kontext und weniger um den Text selbst geht. Stimmt er zu, dass wir uns zu gegebener Zeit, sobald ein neuer Kontext entstanden ist, wieder dem Text und der Frage zuwenden müssen, wie wir weiter damit verfahren, und wenn nicht 2006, dann 2007?

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich stimme dem Herrn Abgeordneten zu und habe Verständnis für seine Argumentation. Die britische Regierung hat sich bereits vor der Übernahme des Ratsvorsitzes der Europäischen Union für eine Zeit der Reflexion ausgesprochen. Wir waren der Meinung, dass keine Regierung eine einseitige Erklärung über den Status des Verfassungsentwurfs abgeben sollte, da der Verfassungsvertrag alle Mitglieder der Europäischen Union betrifft.

Wir dürfen nicht vergessen, dass vor den entscheidenden Abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden in Spanien ein Referendum durchgeführt wurde, in dem sich die Bürger für den Verfassungsentwurf ausgesprochen haben, und dass eine ganze Reihe anderer Länder den Verfassungsentwurf in einem parlamentarischen Verfahren ratifiziert haben. Deshalb vertrete ich nach wie vor die Position, die unmittelbar vor dem Beginn der britischen Ratspräsidentschaft geäußert wurde. An dieser Position haben wir während unserer Ratspräsidentschaft festgehalten.

Unser Premierminister hat während dieser Ratspräsidentschaft klargestellt, dass er persönlich der Überzeugung ist, dass wir erst eine bessere politische Ausgangsposition schaffen müssen, bevor wir uns erneut mit der institutionellen Frage befassen können. Wir haben im Rahmen der Ratspräsidentschaft aber auch zum Ausdruck gebracht, dass wir die praktischen, sinnvollen Reformen für notwendig halten, die es einer Union mit 25 Mitgliedern erlauben, effizienter zu arbeiten als dies auf der Grundlage der derzeitigen Vertragsbestimmungen möglich ist.

 
  
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  Den Dover (PPE-DE). – (EN) Ich möchte mich anderen Kollegen aus dem Vereinigten Königreich anschließen und Ihnen ebenfalls für Ihre Arbeit in den vergangenen sechs Monaten danken. Außerdem möchte ich im Zusammenhang mit der Verfassung sagen, dass wir über den negativen Ausgang der beiden Referenden in Holland und Frankreich sehr erfreut waren und dass wir – entgegen Ihren Erwartungen – keine Volksabstimmung im Vereinigten Königreich fordern werden, falls in nächster Zeit Teile der Verfassung zur Ratifizierung vorgelegt werden sollten.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich bin mir nicht nur heute in meiner letzten Antwort darüber im Klaren, dass meine Aufgabe darin besteht, Ihre Anfragen im Namen des Ratsvorsitzes zu beantworten, und dass ich mich nicht einfach auf eine spannende Debatte mit einem Kollegen einlassen darf, der in meinem Heimatland dem gegnerischen politischen Lager angehört, um mit ihm darüber zu diskutieren, wo seine Partei derzeit nicht nur innerhalb dieses Parlaments, sondern auch in der Frage des Verfassungsvertrags steht.

Die Erklärung, die ich eben gehört habe, widerspricht zumindest einigen Aussagen eindeutig, die von anderen Kollegen aus den Reihen der Konservativen im Hinblick auf die von mir erwähnten praktischen und sinnvollen Änderungen gemacht worden sind. Ich habe allerdings den Eindruck, dass für die moderne Konservative Partei im Hinblick auf ihr Engagement für Europa sehr viel wichtigere Dinge auf dem Spiel stehen als das, was wir in der Antwort gerade gehört haben.

 
  
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  Gary Titley (PSE). – (EN) Ich würde gern wissen, ob sich der Herr Minister dazu äußern möchte, dass die Abgeordneten der britischen Konservativen im Europäischen Parlament möglicherweise auf der Seite von Frau Mussolini stehen.

 
  
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  Douglas Alexander, Amtierender Ratspräsident. – (EN) Um es so kurz vor Schluss noch zu schaffen, möchte ich einfach Folgendes dazu sagen. Kenneth Clarke ist eine ernstzunehmende Persönlichkeit im Vereinigten Königreich, ein Mann, der diesem Haus gut bekannt ist. Er hat gesagt, dass die moderne Konservative Partei in Großbritannien unter ihrem neuen Parteivorsitzenden mit einem Vorschlag konfrontiert ist, der so extrem ist, dass man ihn nur als hirnrissig bezeichnen kann. Er sagte, die moderne Konservative Partei ist extremer als die Konservative Partei unter William Hague oder gar Iain Duncan Smith.

Die Kollegen von der Konservativen Partei in diesem Parlament müssen selbst entscheiden, ob sie sich weiter ausgrenzen wollen, und das nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch innerhalb der Europäischen Union.

Ich habe heute hier im Parlament die Arbeit eines Kollegen von den britischen Konservativen bereits ausdrücklich gewürdigt, der in seiner Eigenschaft als Berichterstatter für den Beitritt eines der Kandidatenländer der Europäischen Union einen sehr wichtigen Beitrag im Namen dieses Parlaments geleistet hat. Die Ausgrenzung einer einst großen politischen Partei, wie sie von ihrem neuen Parteivorsitzenden beabsichtigt ist, würde nicht nur die Bedeutung der Konservativen Partei schmälern, sondern auch den nationalen Interessen Großbritanniens schaden. Doch letztendlich ist das nicht die einzige Fehlentscheidung, die die Beteiligten treffen werden. Ich fürchte, dies wird erst der Anfang einer langen Reihe falscher Entscheidungen des neuen Parteivorsitzenden der Konservativen sein.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Frage 23 ist hinfällig, da es um eine Problematik geht, die wir heute Nachmittag behandelt haben.

Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 24 bis 54 schriftlich beantwortet (nicht behandelte Anfragen siehe Anlage ‚Fragestunde’).

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung. Herr Minister, Sie haben heute erfahren, dass es nicht nur Kritik in diesem Haus gibt, sondern auch Lob für Ihre Arbeit. Ich wünsche Ihnen Erfolg für Ihre Tätigkeit, erholsame Feiertage und bedanke mich für die Zusammenarbeit.

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 20.10 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. L 12 vom 14.1.2005, S. 1.


18. Maschinen
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0338/2005) im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (5786/2/2005 - C6-0267/2005 - 2001/0004(COD)) (Berichterstatter: Andreas Schwab).

 
  
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  Andreas Schwab (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich, bevor ich zur Maschinenrichtlinie an sich komme, allen am Prozess Beteiligten, insbesondere den Schattenberichterstatterinnen der verschiedenen anderen Fraktionen, sehr herzlich danken. Sie waren zu vielen Kompromissen bereit, wofür ich Ihnen ausdrücklich Dank sagen möchte. Ich möchte auch dem zuständigen Kommissar, der heute selbst hier ist, dafür danken, dass er in vielen Detailpunkten, die für uns als Parlament außerordentlich wichtig waren, zu Kompromissen bereit war, die den Abgeordneten die Zustimmung zum Gemeinsamen Standpunkt in leicht veränderter Form erheblich erleichtert haben.

Ich möchte fünf Punkte ansprechen, die aus unserer Sicht von überragender Bedeutung sind. Das Ziel dieser Richtlinie, die ja nicht für jeden Bürger ohne weiteres verständlich ist – das muss man selbstkritisch feststellen –, war, eine bessere Abgrenzung zu anderen Richtlinien herzustellen. Da gibt es ein Problem, nämlich die Traktorenrichtlinie. Traktoren waren früher nicht gleichzeitig durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt und sind nun einer Parallelgeltung unterworfen: einerseits der Traktorenrichtlinie und andererseits der Maschinenrichtlinie. Das ist für die Hersteller eine schwierige Doppelbelastung, die wir gerne abgeschafft hätten. Und dann gibt es natürlich auch die Traktorensitzrichtlinie, Herr Verheugen, die – das werden Sie aus der Lektüre der Zeitungen in Deutschland wissen – nicht nur in Deutschland als absolutes bürokratisches Monster gilt. Deswegen bin ich Ihnen sehr dankbar, dass wir an diesem Ziel gemeinsam – vielleicht nicht ganz so schnell wie wir uns das alle wünschen – arbeiten, um hier zu einer einfachen Geltung zu gelangen: die Traktorenrichtlinie nur für die Traktoren und die Maschinenrichtlinie nur für alle anderen Maschinen.

Wir müssen nun zusehen, dass wir dieses Ziel auch möglichst schnell erreichen. Aus meiner Sicht wäre natürlich die Vollendung der Traktorenrichtlinie unter Einschluss aller noch nicht gedeckten Risiken innerhalb der 18-Monatsfrist, die zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie in den Mitgliedstaaten erforderlich ist, wünschenswert. Ich weiß, dass solche Wünsche nicht immer gleich erfüllt werden können, aber ich möchte doch das Ziel nennen, nämlich 18 Monate, um die Umsetzungsfrist zu erreichen.

Es gibt natürlich verschiedene Punkte, an denen ich als Berichterstatter gern weitergekommen wäre. Das betrifft zum Beispiel den Ausschluss von harmlosen Maschinen, Armbanduhren beispielsweise sind so ein Fall. Ich habe meinen diesbezüglichen Antrag aber am Schluss gegen die massiven Bedenken vor allem der Kommission gegen die dadurch entstehenden Sicherheitslücken zurückgezogen.

Allerdings hat das Parlament bei der Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen einen erheblichen Fortschritt im Vergleich zum Gemeinsamen Standpunkt erreicht, und das gilt meiner Ansicht nach auch für die Entsorgung von Maschinen. Natürlich wissen wir alle, dass die Bedeutung einer nachhaltigen Produktion für Europa erheblich ist, auch unter dem Gesichtspunkt der Lissabon-Strategie. Trotzdem war es sicherlich richtig, dass wir den Herstellern, die ja nun wirklich nicht vorhersehen können, wie die Entsorgung von Maschinen konkret abläuft und die vielerorts kleine und mittlere Unternehmen sind, die Haftung dafür nicht gewissermaßen pauschal auferlegen. Ich glaube auch, dass wir beim Punkt der Zertifizierung, insbesondere der Drittzertifizierung, noch einen Weg zusammen gehen müssen, da die Situation, die wir im Gemeinsamen Standpunkt zur CE-Kennzeichnung vorgefunden haben, für uns als Abgeordnete keinesfalls akzeptabel war. Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, dass man sich im Rat – auch wenn viele Sitzungen zur Erarbeitung dieses Gemeinsamen Standpunkts erforderlich waren – auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner wiederfindet und Formelkompromisse gefunden werden, die sich dann in einer Formulierung widerspiegeln, die kein Mensch, kein Bürger, kein Mittelständler verstehen kann.

Natürlich wissen wir auch um die Schwierigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Übersetzung. Trotzdem muss es unser Ziel sein, Rechtstexte zu produzieren – und dafür stehen Sie ja auch ganz persönlich, Herr Verheugen – die für jeden Bürger verständlich sind.

Ich freue mich, dass wir bei der CE-Kennzeichnung einen kleinen Schritt weitergekommen sind. Aus meiner Sicht gehen wir zwar nicht weit genug, aber Sie haben in Ihrem Arbeitsprogramm 2006 ausdrücklich den new approach im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung aufgenommen, und deshalb möchte ich darüber jetzt nicht lange klagen. Ich glaube, das ist die richtige Gelegenheit, die CE-Kennzeichnung in einem breiteren und stimmigeren Ansatz über alle Sektoren hinweg gleich zu regulieren, was von Vorteil wäre und was better regulation aus meiner Sicht bedeuten würde. Gleichwohl müssen wir uns bei der Fixierung dieser Gesetzgebung noch einmal genau überlegen, was die Aufgabe der CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union ist, welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards wir damit verbinden und wer die Aufgabe hat, diese Standards zu überwachen, denn ich glaube, dass wir im Bereich der Marktaufsicht bei den Mitgliedstaaten noch einen Klärungs- und Diskussionsprozess vor uns haben. Es kann nicht sein, dass die Europäische Union die Verantwortung tragen soll, wenn Probleme entstehen, während die Mitgliedstaaten nicht voll ihrer Verantwortung nachkommen, was die Zeit, in der die Aufsicht geleistet werden soll, betrifft.

Insgesamt noch einmal herzlichen Dank. Ich glaube, dass wir damit auf dem Weg zu besserer Rechtsetzung und Entbürokratisierung ein Stück vorangekommen sind, aber auch noch weiter vorankommen müssen. Ich zähle in dieser Hinsicht darauf, dass die Kommission auf dem Weg zu einer better regulation erfolgreich mit weiteren Vorschlägen, insbesondere im Bereich der Traktoren, vorangeht.

 
  
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  Günther Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Schwab, und den Schattenberichterstattern für ihr Engagement und ihre konstruktive Zusammenarbeit danken. Ohne sie wäre es nicht zu einer Einigung im Rahmen dieser zweiten Lesung gekommen.

Die heutige Situation könnte man treffend durch das gute alte deutsche Sprichwort kennzeichnen: Was lange währt, wird endlich gut. Die Bearbeitung der Maschinenrichtlinie hat eine sehr lange Geschichte. Sie war ursprünglich durch eine Empfehlung der so genannten Molitor-Gruppe veranlasst worden, eines Vorläufers der Initiative „Bessere Rechtsetzung“ der heutigen Kommission.

Als die Kommission zu Beginn des Jahres 2001 und nach langen Beratungen mit allen Beteiligten den Richtlinienvorschlag vorlegte, hat niemand erwartet, dass es fünf Jahre und 43 sämtliche Rekorde brechende Ratsarbeitsgruppensitzungen brauchen würde, um diese Überarbeitung abzuschließen, ganz zu schweigen von der Arbeit, die das Europäische Parlament investiert hat. Der Grund für die langen Beratungen lag in der erheblichen Größe und der Komplexität des von dieser Richtlinie betroffenen Maschinenbausektors, der eine sehr weit gefächerte Produktpalette enthält – es geht um Maschinen, mechanische Geräte und die Komponenten dazu. Es ist aber ein Sektor, der für die Wirtschaft der Europäischen Union von zentraler Bedeutung ist, einer der stärksten industriellen Sektoren. Der Maschinenbausektor stellte im Jahre 2004 Güter im Wert von 402 Milliarden Euro her. Er beschäftigte über 2,6 Millionen Ingenieure, Techniker und großenteils hoch qualifizierte Arbeitnehmer in der Europäischen Union. Die Produktion im Maschinenbau übersteigt die Produktion Japans und der USA bei weitem. Die Europäische Union ist der weltweit größte Exporteur von Maschinen und mechanischen Geräten mit einem Wert von 150 Milliarden Euro vor den USA mit 62 Milliarden Euro und Japan mit 67 Milliarden Euro. Das zeigt, dass wir es hier mit einem Sektor zu tun haben, den man mit Recht als ein Juwel der europäischen Industrie bezeichnen kann und der deshalb wirklich besondere Aufmerksamkeit verdient.

Mit der Empfehlung, den Text des Gemeinsamen Standpunkts zu ändern, sind wir jetzt ganz nahe dran, den Gesetzgebungsprozess für die Erarbeitung der Maschinenrichtlinie abzuschließen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission das Ergebnis des Kompromisses zwischen Parlament und Rat voll akzeptieren kann. Das Ergebnis ist in der Tat eine wesentliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtig anzuwendenden Maschinenrichtlinie 98/37/EG und ein gutes Beispiel für eine bessere Rechtsetzung, wie Herr Schwab schon gesagt hat.

Die Rechtssicherheit wurde durch eine Klarstellung des Anwendungsbereichs und durch das Bereinigen von Unklarheiten erhöht. Es hatte verschiedene Interpretationen gegeben. Das wird jetzt aufhören. Wir haben eine wesentlich klarere Abgrenzung zu anderen Richtlinien, wie etwa der Aufzugsrichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie. Auch die Umsetzung einschließlich der Marktaufsicht und der Kontrolle der Stellen, die von den Mitgliedstaaten mit der Zertifizierung beauftragt und uns entsprechend mitgeteilt wurden, wurde infolge grundlegender Änderungen durch das Parlament in erster Lesung effizienter gestaltet.

Hersteller von bestimmten Maschinenarten, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie hinzugefügt wurden, werden jetzt auch vom Binnenmarkt profitieren. Benutzer und Arbeitnehmer werden von einem verbesserten Gesundheits- und Verbraucherschutz profitieren, der sich aus den Erfahrungen mit der gegenwärtigen Richtlinie ergeben hat.

Was die sehr umstrittene Frage der Beziehung anderer Kennzeichen zum CE-Kennzeichen betrifft, so möchte ich bestätigen, dass dies – wie in der folgenden Kommissionserklärung erläutert – im Rahmen der Überarbeitung des so genannten neuen Ansatzes geklärt wird. Ich lese noch einmal die förmliche Erklärung der Kommission vor:

‚Unbeschadet der Beachtung der Gemeinschaftsgesetzgebung wird die Kommission im Rahmen der Überprüfung des für Mitte 2006 geplanten neuen Ansatzes die Bedingungen für das Anbringen anderer Kennzeichnungen, seien es nationale, europäische oder private, in Bezug auf die CE-Kennzeichnung klären.’

Bezüglich der ebenfalls sehr strittigen Traktorproblematik möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommission uneingeschränkt zu den Grundsätzen steht, die in den beiden Erklärungen enthalten sind, die ich ebenfalls noch einmal zitieren möchte.

Die erste Erklärung lautet:

Die zweite Erklärung lautet wie folgt: ‚Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Gefahren in die Richtlinie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, sofern sie von diesen Richtlinien noch nicht abgedeckt sind. Zu diesem Zweck erwägt die Kommission geeignete Maßnahmen unter Verweis auf Regelungen der Vereinten Nationen, auf CN- und ISO-Normen sowie auf OECD-Kodes.’

Ich hoffe, dass damit die noch offenen Fragen zu aller Zufriedenheit geklärt sind. Ich danke Ihnen nochmals für die wirklich gute und konstruktive Zusammenarbeit, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich meinem Kollegen Schwab zu seiner ausgezeichneten Arbeit an einem sehr komplexen und schwierigen Text gratulieren. Die Arbeit war umso schwieriger, als er sie von unserem vorangegangenen Berichterstatter und Kollegen Wieland übernahm. Ich bin sehr erfreut über die Äußerungen des Herrn Kommissars und über die erzielte Einigung, eine Bestätigung durch den Rat in zweiter Lesung zu sichern.

Ich möchte ein oder zwei der Politikpunkte herausgreifen. Wie der Herr Kommissar andeutete, war der Weg zur abschließenden Einigung über diesen sehr komplexen Text lang und mitunter holprig. Beim Blick nach vorn und im Licht seines entschiedenen Engagements für eine bessere Verordnungsagenda müssen wir die Umsetzung und die Wirksamkeit dieser Richtlinie genau im Auge behalten. Ich fürchte, die Umsetzung kann äußerst kostspielig werden, und wir haben dafür Sorge zu tragen, dass seine Dienste darauf aufpassen und es keine Dopplungen durch die nationale Verordnung gibt. Ich begrüße seine Äußerungen über die unterschiedlichen Kennzeichnungen, doch bedürften die Kosten für die Einhaltung der Verordnung ernsthafter Überlegungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei weitere Punkte hervorheben. Ich freue mich über das Eingeständnis des Rates, dass er die Traktorenfrage beschleunigt behandeln muss, denn das Fehlen eines harmonisierten Verfahrens zur Typengenehmigung für einen sehr wichtigen Sektor ist skandalös, und die Mitgliedstaaten sollten sich schämen, dass sie das in die Länge ziehen.

Ich möchte seine Aufmerksamkeit auf eine weitere entscheidende Maschinenkategorie lenken, die ebenfalls teilweise von dieser Richtlinie berührt wird, nämlich die gesamte Frage der straßengängigen Maschinen. Kürzlich nahm ich an einer Konferenz der Hersteller von Bauausrüstungen teil. Dort sagte man mir, dass nach deren Berechnungen 70 % der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die Einhaltung der Verordnung aufgezehrt werden. Wie können wir eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft betreiben, wenn wir einem großen Industriezweig solche Kosten für die Einhaltung aufhalsen? Ich denke, wir können Probleme mit dieser Maschinenrichtlinie haben, aber der Herr Kommissar muss sich damit befassen. Ich möchte ihn so bald wie möglich mit einer Delegation der Hersteller von Bauausrüstungen aufsuchen, damit auch sie ihre Probleme vorbringen können.

 
  
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  Barbara Weiler, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anderthalb Jahre Debatte im Rat, das ist sicher sehr lang. Aber es ist natürlich nichts im Vergleich zu Maschinenlaufzeiten. Als jemand, der 20 Jahre im Maschinenbau gearbeitet hat, weiß ich natürlich, wie wichtig diese Richtlinie auch für die Berechenbarkeit von Gesetzgebung ist. Nach der anfänglichen Skepsis von vielen Anwendern sind jetzt, glaube ich, alle Bedenken mehr oder weniger ausgeräumt. Wir haben die ersten Briefe bekommen, die Zustimmung signalisieren, und das ist wichtig, weil wir ja anwenderorientiert arbeiten wollen und nicht über die Köpfe hinweg.

Diese Richtlinie ist aber nicht nur für die Anwender wichtig, sondern auch für Millionen von Verbrauchern, denn sie enthält Rechtsvorschriften, die von großer Bedeutung für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern sind. Diese Überarbeitung war u. a. notwendig – der Kommissar hat es gesagt –, weil frühere Richtlinien nicht ausreichend waren, aber auch wegen der Verbesserung der notwendigen Rechtssicherheit, genauerer Festlegung des Anwendungsbereichs, und um sicherzustellen, dass der freie Warenverkehr bei einem hohen Standard von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Verbraucher gewährleistet ist. Das sollte vor allen Dingen auch das Ziel europäischer Industriepolitik sein.

Für die gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen und vor allen Dingen auch mit Kommission und Rat möchte ich mich auch bedanken. Dennoch war es notwendig, dass die Sozialdemokraten einige wichtige Aspekte eingebracht haben. In den meisten Diskussionsrunden standen wir da auch dem Rat sehr viel näher. Zum Beispiel wollen wir, dass die Kommission Leitlinien entwickelt, damit die Mitgliedstaaten ihre Kapazitäten erhöhen können, um eine effektive Marktaufsicht zur einheitlichen Anwendung der Richtlinie zu ermöglichen.

Die Sozialdemokraten waren aber auch der Meinung, dass sich die Vertraulichkeit und die Berufsgeheimnisse nicht zu Lasten von Sicherheit und Gesundheit von Personen auswirken dürfen. Wir wollten auch eine Erleichterung für KMU – das ist jetzt passiert – ohne Substanzverlust und ohne relevante finanzielle Belastung. Wichtig war für uns auch, dass bei der Anpassung dieser Richtlinie keine Reduzierung der Standards für behinderte Menschen bei Aufzügen vorgenommen würde. All das haben wir erreicht. Wir waren dagegen, dass land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen herausgenommen werden. Die Erklärung des Kommissars akzeptieren wir. Uns wäre lieber gewesen, Sie hätten ein Datum genannt, nämlich 2008, aber wir sind um diese Zeit alle noch im Parlament und wir werden ein Auge darauf haben, dass es passiert.

Die kleinen Geräte wollten wir nicht herausnehmen, Herr Schwab, weil es eben nicht nur um Armbanduhren geht, sondern auch um relativ gefährliche Feuerlöscher und ähnliche Kleingeräte. Dennoch haben wir, glaube ich, einen guten Kompromiss erreicht. Die Sozialdemokraten werden ihn unterstützen, und ich hätte in dieser Woche auch ausnahmsweise gern einmal ein Lob an die Briten ausgesprochen – es ist ja nicht so selbstverständlich, dass das passiert: Wir haben auch mit der britischen Präsidentschaft in dieser Hinsicht sehr gut zusammengearbeitet.

 
  
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  Janelly Fourtou, im Namen der ALDE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Bei der Richtlinie über Maschinen, die wir heute beraten, handelt es sich um eine Neufassung einer Richtlinie, die – wie bereits gesagt – aus dem Jahr 1998 stammt. Es geht dabei um ein hochtechnisches Thema, das jedoch größere Auswirkungen auf den europäischen Maschinenbau und die europäische Wirtschaft insgesamt haben wird. Ich möchte nochmals auf die Zahlen eingehen, die Herr Verheugen bereits genannt hat und die in der Tat noch aussagekräftiger sind als diejenigen, die mir vorlagen. Ich kann nicht umhin, nochmals daran zu erinnern, dass der jährliche Umsatz dieses Sektors sich auf 402 Milliarden Euro beläuft, wovon 113 Milliarden auf Exporte in Drittländer entfallen.

Die erste Lesung widerspiegelte einen vernünftigen Kompromiss, der nach jahrelangen Diskussionen erreicht worden war. Allein die Definitionen der Begriffe Maschine und unvollständige Maschine hatten – wie ich mich erinnere – in der vorigen Wahlperiode einen beträchtlichen Energieaufwand erfordert. Während der zweiten Lesung habe ich mich meinerseits insbesondere mit den Bestimmungen dieser Richtlinie zur EG-Kennzeichnung befasst, da die entsprechende Formulierung meiner Meinung nach juristisch nicht hinreichend eindeutig war.

Ich danke dem Rat, der meinen Änderungsantrag berücksichtigt hat, bin jedoch erfreut darüber, dass die Kommission noch an diesem Punkt arbeitet, der noch weiterer Klärung bedarf. Dem Berichterstatter möchte ich zu seiner Art der Verhandlungsführung gratulieren. Dank eines informellen Trilogs, an dem neben dem Berichterstatter der Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, die Schattenberichterstatter, die Vertreter der Europäischen Kommission und des Rates teilnahmen, konnten wir beträchtliche Fortschritte hin zu einem gemeinsamen Standpunkt erzielen.

Wir haben einen Konsens erreichen können, der von dem ganzen Sektor erwartet wurde. Es bleiben zwar noch einige Punkte zu klären, insbesondere zu Zugmaschinen, doch bleibe ich optimistisch und hoffe, dass die Probleme durch eine effektive Anwendung der Richtlinie gelöst werden. Aus diesem Grund wird die ALDE-Fraktion für den Kompromiss stimmen.

 
  
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  Christoph Konrad (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Wichtigkeit des Maschinenbaus in der europäischen Wirtschaft ist gerade schon hingewiesen worden. Das ist in der gesamten Europäischen Union so, sicherlich aber insbesondere in meinem Heimatland. Insofern ist in diesem Zusammenhang auch ganz interessant, einmal zu unterstreichen, dass diese Richtlinie auch auf Wunsch der Wirtschaft zustande gekommen ist. Die Wirtschaft hat sich sehr darum bemüht, diese Richtlinie – unter der Überschrift „Ein Produkt, eine Vorschrift für den Binnenmarkt“ – zu bekommen. Wenn man sich die Vorteile vor Augen führt, dass nämlich im gesamten Binnenmarkt ein und dieselbe Maschine mit ein und derselben Ausführung in den Verkehr gebracht werden kann und dies alles natürlich ohne zusätzliche Prüfungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so ist dies sicherlich positiv.

Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund der zweiten Lesung mit Blick auf die Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie folgende Bemerkung machen. Wenn wir dies bei unseren Beratungen zur Dienstleistungsrichtlinie immer als Argumentationsgrundlage nehmen würden, dann würden wir sicherlich auch dort die Diskussion voranbringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass gerade der europäische Maschinenbau besonders auf die Dienstleistungsrichtlinie angewiesen ist, weil natürlich nicht nur Produkte, sondern mit den Maschinen auch Dienstleistungen verkauft werden.

Lassen Sie mich hierzu noch eine zweite politische Anmerkung machen. Wir haben in der heutigen Debatte noch einmal festgehalten, dass der Weg zu dieser Richtlinie sehr lang war, nämlich fünf Jahre. Dies hat sich im Wesentlichen in einer Europäischen Union mit 15 Mitgliedstaaten abgespielt. Wie wir alle wissen, bewegen wir uns jetzt in einer Union mit 25 Staaten. Vor diesem Hintergrund und vor allem vor dem Hintergrund einer Rückführung von Regelungen sollte man auch mit Blick auf die Wirtschaft und auf die zuständigen Stellen der Politik darauf hinweisen, dass man in Zukunft wahrscheinlich noch sehr viel längere Wege zurücklegen muss, um zu derartigen Regelungen zu kommen. Auch an dieser Stelle gilt der Grundsatz: Weniger ist manchmal mehr. Insofern darf ich auch noch einmal den positiven Eindruck mit Blick auf diese Richtlinie unterstreichen.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch dem Dank an Herrn Schwab für die gute Arbeit anschließen, mich aber gleichzeitig auch bei den Kolleginnen Weiler und De Vits bedanken, die sich mit sehr viel Engagement für meine Fraktion in diese Arbeit mit eingebracht und deswegen auch dafür gesorgt haben, dass in Zusammenarbeit mit Herrn Schwab einige Fortschritte erzielt worden sind.

Die Stichworte Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz sind schon gefallen. Das ist auch das, was die Qualitätsmerkmale ausmacht, die bei Produkten wie Maschinen auch die Spitzenstellung bedeuten und dazu führen, dass unsere Produkthersteller weltweit einen großen Markt finden können. Das ist eine gute Sache.

Ich kann in diesem Zusammenhang Frau Weiler nur Recht geben: Rechtssicherheit ist in diesem Zusammenhang das Entscheidende. Rechtssicherheit bedeutet, dass die Maschinenbauer genau wissen, woran sie sich halten müssen, welche Regelungen tatsächlich vorhanden sind, und dass sie nicht im Ungewissen bleiben. Das führt auch dazu, dass wir in diesem Zusammenhang einen guten Markt haben können.

Rechtssicherheit bedeutet aber auch, dass wir vermeiden müssen, dass mehrere verschiedene Richtlinien für ein Produkt gelten. Rechtssicherheit bedeutet, dass man endlich einmal diese Schritte – gerade bei den Traktorenrichtlinien – voranbringt, dass dort eine einheitliche Regelung getroffen wird. Es ist für Hersteller nicht gut, wenn sie zwischen verschiedenen Regelungen jonglieren müssen, und es ist auch sehr bedauerlich, dass wir uns mit unserem Vorschlag, dass diese Frage bis allerspätestens 2008 endlich gelöst sein sollte, nicht durchsetzen konnten. Das ist wirklich ein Trauerspiel. Ich kann mich erinnern, dass es in der ersten Lesung, als wir dieses Thema schon einmal mit der Europäischen Kommission und dem Rat besprochen haben, hieß, dass wir in den nächsten sechs Monaten alles gelöst haben würden. Das ist anderthalb Jahre her. Die gleiche Antwort haben wir erhalten, als wir das Thema in diesem Jahr diskutiert haben: In den nächsten sechs Monaten wird es geregelt werden.

Daher meine Bitte an alle Beteiligten: Sorgen Sie dafür, dass dieses Problem wirklich schnell gelöst wird, denn wir sollten auch die Maschinenbauer nicht im Ungewissen lassen.

 
  
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  Mia De Vits (PSE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zur Debatte stehende Maschinenrichtlinie ist für mich weitaus mehr als nur eine technische Binnenmarktrichtlinie. Sie stellt den Beweis dafür dar, dass wir in der Europäischen Union soziale Rechtsvorschriften erlassen können, auch wenn wir ihnen gerne eine ökonomische Wendung geben. Das Ergebnis der Verhandlungen zeigt, dass das Europäische Parlament durchaus etwas bewirken kann, und ich möchte dem Berichterstatter Schwab und Frau Weiler für die Art und Weise danken, in der sie dieses Dossier abgewickelt haben.

Dank dem Parlament wird es künftig keine Irreführung von Verbrauchern und keine übermäßige administrative Belastungen für unsere Betriebe durch andere als die CE-Kennzeichnung mehr geben. Das Parlament sorgte des Weiteren dafür, dass eine echte Kontrolle der gefährlichsten Maschinen ermöglicht wird, und nicht nur als Formalität. Es obliegt nun jedoch den Mitgliedstaaten, diese Richtlinie in die Tat umzusetzen und sie in ein ehrgeiziges Arbeitsinstrument zu verwandeln. Deshalb müssen alle Mitgliedstaaten nun eine effektive Marktkontrolle in Angriff nehmen, denn ohne diese Marktkontrolle bleibt diese Richtlinie ein Papiertiger, wie es bei der vorherigen Richtlinie bereits der Fall war.

Die Europäische Kommission, Herr Kommissar, muss meines Erachtens das Engagement der Mitgliedstaaten genau kontrollieren, prüfen, ob sie diese Marktkontrolle ausführen, und gegebenenfalls in Zukunft die Initiative ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass sie ihren Versprechungen nicht nachkommen, und dies im Interesse der Arbeitnehmer, Verbraucher und Hersteller gleichermaßen. Unsere Arbeit ist erst einmal getan, sodass wir diese Richtlinie meines Erachtens morgen annehmen können.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

19. Frauennetzwerke: Fischerei, Fischzucht und Diversifizierung
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0341/2005) von Frau Attwooll im Namen des Fischereiausschusses über Frauennetzwerke: Fischerei, Fischzucht und Diversifizierung (2004/2263(INI)).

 
  
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  Elspeth Attwooll (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident, in diesem Hohen Haus wird in der Aussprache die Arbeit des Berichterstatters von den Rednern häufig in irgendeiner Weise gewürdigt. Das reicht von einer eher zurückhaltenden Dankesbekundung für ein gehöriges Stück harter Arbeit bis zu Glückwünschen für einen ausgezeichneten Bericht. Wäre ich jetzt in einer solchen Situation, könnte ich mich nicht ehrlichen Herzens in die Gratulationscour einreihen, denn ich glaube, dieser Bericht weist einige offenkundige Mängel auf. Das soll nicht heißen, dass er nicht sehr wertvolle Hinweise gäbe oder dass er etwas enthält, mit dem ich absolut nicht einverstanden bin. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen auch sehr dankbar für ihr Interesse an diesem Bericht.

Mich beunruhigt zweierlei: erstens, das Ausmaß der Redundanz in dem Text; es mag hier und da sein, dass Wiederholungen einen Sinn haben, aber hier scheint mir das nicht der Fall zu sein. Zweitens, die Palette der behandelten Probleme; ich meine, das Europäische Parlament sollte alle Aspekte des Lebens der Frauen im Fischereisektor ernst nehmen und sein Bestes tun, um die sie betreffenden Probleme zur Sprache zu bringen. Doch bestand die ursprüngliche Absicht des Berichts darin, sich auf die Rolle von Frauennetzwerken zu konzentrieren und auf ihr Potenzial, einen Beitrag zum sozioökonomischen Gefüge in von der Fischerei abhängigen Gemeinschaften zu leisten. Wir haben zwei der Parallelen zwischen ihrer Lage und der auf ähnliche Weise im Landwirtschaftssektor tätigen Frauen sowie die Möglichkeit ihrer gemeinsamen Aktion genannt. Dieser Schwerpunkt ist verloren gegangen. Das halte ich für bedauerlich, denn Frauennetzwerke spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der anderen im Bericht aufgezählten Ziele.

Ich werde also ganz kurz und knapp sagen, welches meine eigene Botschaft an die Kommission und den Rat wäre: Bitte fördern und unterstützen Sie die Schaffung und Entwicklung von Frauennetzwerken sowohl auf nationaler als auch auf gesamteuropäischer Ebene. Bitte fördern und unterstützen Sie ihre Aktivitäten bei der Diversifizierung der örtlichen Wirtschaft, bei ihrem Beitrag zur Entwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik und bei einem koordinierten Herangehen an die Lösung von Problemen von gemeinsamem Interesse.

Förderung und Unterstützung verlangen jedoch mehr als nur einige freundliche Worte; dazu gehört aktive Hilfe bei der Erschließung der notwendigen finanziellen Mittel und spezifischer Maßnahmen zur Beseitigung aller bestehenden sozialen und administrativen Hindernisse, die der vollen Einbeziehung der Frauen und dem Fortschritt in allen Bereichen des Fischereisektors im Wege stehen.

Herr Kommissar, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich danke Ihnen auch in der Erwartung künftiger konkreter Maßnahmen.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich der Berichterstatterin zu ihrem Bericht gratulieren. Ich begrüße die Initiative des Europäischen Parlaments und teile das Engagement der Berichterstatterin für die Chancengleichheit im Fischereisektor. Gleichermaßen teile ich ihre Auffassung, dass die Mitbestimmung von Frauennetzwerken in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist.

Im kommenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 wird die Kommission großen Wert auf die Förderung der Rolle von Frauen im Fischereisektor legen. Der vorgeschlagene europäische Fischereifonds widerspiegelt den Einsatz der Kommission für die Chancengleichheit. Der künftige Fonds wendet sich der Rolle von Frauen in der Fischerei noch konkreter zu als das derzeitige Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive wird während der verschiedenen Phasen der Umsetzung des Fonds gefördert. Wir werden die Mitgliedstaaten auffordern sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Frauen im Fischereisektor gefördert werden. Der vorliegende Bericht ruft die Kommission auf, bestehende Frauennetzwerke und die Neugründung von Netzwerken aktiv zu unterstützen.

Ich freue mich, Sie darüber informieren zu können, dass der Vorschlag zum Europäischen Fischereifonds konkrete Aktionen wie die Arbeit von Netzwerken sowie den Austausch von Erfahrungen und bester Praktiken im Rahmen von Organisationen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen unterstützen wird.

Für den kommenden Programmplanungszeitraum schlägt die Kommission vor, die Aktionen in Bezug auf die Arbeit in Netzwerken und den Erfahrungsaustausch zwischen Organisationen zur Förderung der Chancengleichheit in die Arbeitsprogramme der Mitgliedstaaten aufzunehmen. Das ersetzt unsere in der Vergangenheit angewendete Methode des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für direkt von der Kommission geleitete innovative Aktionen. Wir meinen, dass diese Option mehr Mehrwert birgt als die Finanzierung von kleinen Projekten, wie es die Praxis im Rahmen der Formel für innovative Aktionen war.

Im Jahr 2005 wurde eine nachträgliche Bewertung transnationaler Projekte für innovative Aktionen vorgenommen. Ein wesentliches Ergebnis der Bewertung bestand darin, dass die Projekte im Rahmen der operationellen Programme effizienter waren als die Projekte im Rahmen der innovativen Aktionen. Die Bewertung ergab ferner, dass sich der EU-Mehrwert der innovativen Aktionen und auch des Austausches von Erfahrungen und bewährter Praktiken ziemlich in Grenzen hielt.

In Ihrem Bericht riefen Sie die Kommission auf, mehr Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen zu fördern, die gezielt auf die Tätigkeiten von Frauen ausgerichtet sind, die im Fischereisektor arbeiten. Ich freue mich ankündigen zu können, dass durch die neue Priorität des Europäischen Fischereifonds – die nachhaltige Entwicklung von Fischereigebieten – ein wesentlicher Beitrag zu diesen Bedürfnissen geleistet wird.

Unterstützung kann für die Diversifizierung von Tätigkeiten und die Förderung zahlreicher Beschäftigungsmöglichkeiten für Fischer außerhalb des Sektors gewährt werden. Es sind Maßnahmen wie die Förderung und Verbesserung beruflicher Fähigkeiten, der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und des Zugangs zu Beschäftigung, insbesondere für Frauen, vorgesehen. Die Maßnahmen zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Bildung und Berufsausbildung werden für Frauen in Gegenden, die von der Fischerei abhängig sind, von besonderem Nutzen sein.

Die Kommission ist ebenso besorgt wie Sie über die Schwierigkeit, im Fischereisektor junge Menschen zu gewinnen. Der Sektor leidet an einem schlechten Image bei der jungen Generation, und es muss etwas getan werden, um junge Menschen für den Beruf zu interessieren. In dieser Hinsicht denken wir an mehr Anreize für junge Fischer im Rahmen des Europäischen Fischereifonds, zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits im Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei vorgesehen sind wie Ausbildung, einschließlich Ausbildung auf dem Gebiet der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, und Weiterbildung. In begrenztem Umfang wird auch Hilfe aus dem EFF für den Berufseinstieg junger Fischer angeboten. Außerdem wird es zunehmend Möglichkeiten für die Beteiligung junger Frauen am Entscheidungsprozess geben.

Die neue Priorität ‚nachhaltige Entwicklung von Fischereigebieten’ wird mit einer Bottom-up-Methode durchgesetzt. Die lokalen Akteure, darunter auch die Frauenverbände, werden der Motor bei der Gestaltung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien sein. Dieses neue Konzept stellt eine weitere Möglichkeit dar, wie Frauen auf lokaler Ebene in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und sicherstellen können, dass ihre speziellen Belange in den lokalen Entwicklungsstrategien Berücksichtigung finden. In ähnlicher Weise ist für die Aufstellung der Nationalen Strategiepläne eine umfassende Partnerschaft mit allen einschlägigen Akteuren, also auch Frauenvertretern, vorgesehen. Die Frauenorganisationen sollten daher an der Analyse der Trends im Fischereisektor und an der Ausarbeitung einer Strategie für seine nachhaltige Entwicklung mitwirken.

Frauen und ihre Vertreter sind auch aufgefordert, sich an den Regionalen Beiräten zu beteiligen, den Ecksteinen der Säule des guten Regierens in der reformierten gemeinsamen Fischereipolitik. So haben Frauenverbände bereits einen Sitz im Regionalen Beirat für die Nordsee, im ersten Beirat, der im Ergebnis der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2002 gegründet wurde. Frauen sind auch im Regionalen Beirat für die Nordwest-Gewässer vertreten.

Schließlich freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission nach der im Januar 2003 veranstalteten Konferenz über die Rolle von Frauen in der Fischerei für 2006 eine weitere Konferenz über Chancengleichheit plant. Auf dieser Konferenz soll eine Bestandsaufnahme der Lage der Frauen im Fischereisektor vorgenommen und über Wege zur weiteren Verbesserung der Lage und weitere Fortschritte nachgedacht werden. Ich hoffe, dass sich in den Konferenzakten auch die Ansichten dieses Parlaments wiederfinden.

Abschließend möchte ich die Entschlossenheit der Kommission unterstreichen, in unserer Politik der Chancengleichheit große Bedeutung beizumessen. Um jedoch die Chancengleichheit Wirklichkeit werden zu lassen, müssen alle Entscheidungsebenen Verantwortung übernehmen: die Kommission sowie die Entscheidungsgremien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ihr eigenes Engagement für dieses Ziel wird zur Wahrung und Erhöhung der Bedeutung beitragen, die der Chancengleichheit auf allen Ebenen zuteil wird.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. (ES) Herr Präsident, ich spreche im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und möchte mich den Worten der Berichterstatterin und denen des Kommissars anschließen, dass die Rolle der Frauen im Fischereisektor eine stärkere Anerkennung erfahren muss.

Zwar sind im Fischfang nur 3 % der Beschäftigten Frauen, aber die Frauen sind an allen anderen mit der Fischerei verbundenen Tätigkeiten aktiv beteiligt. Da sie nicht sichtbar sind, genießen viele der im Sektor tätigen Frauen keine sozialen und wirtschaftlichen Rechte.

Wir möchten deshalb die Kommission auffordern, zusammen mit den Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte dieser Frauen in vollem Umfang zu gewährleisten.

Wir sind auch dafür, dass sie Zugang zur Berufsausbildung, zur Finanzierung und zu Krediten zu denselben Bedingungen wie die Männer haben sollten. Es ist ebenfalls notwendig, die Mitwirkung der Frauen an den Entscheidungsprozessen zu verstärken, und daher wäre eine Empfehlung der Kommission an die entsprechenden Einrichtungen, in dieser Hinsicht die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, sehr positiv.

Es ist unbedingt erforderlich, den Frauenorganisationen und -netzwerken zu helfen, und deshalb begrüßen wir die Verpflichtung der Kommission, die bestehenden und die Schaffung von neuen weiterhin aktiv zu unterstützen, da sie unverzichtbare Werkzeuge für den Austausch von Informationen und für bewährte Praktiken sind.

Meine Damen und Herren, ich darf meine Rede nicht beenden, ohne die Muschelsammlerinnen besonders zu erwähnen, deren Mehrheit Frauen über 50 sind, die unter Gesundheitsproblemen leiden, die unmittelbar auf ihre Arbeit zurückzuführen sind, und die in vielen Fällen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, Gesundheitsleistungen und Arbeitsplatzsicherheit haben.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Gruppen wie diese weiterhin so wenig Schutz genießen, und als Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter fordere ich eine höhere Anerkennung der Arbeit von Frauen im Sektor sowie unverzügliche Lösungen für die aufgrund dieser Arbeit entstehenden Probleme.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, als Vertreterin einer europäischen Region in diesem Parlament, in der die Präsenz der Frauen im Fischereisektor extrem hoch ist, so auch im Fangbereich – durch Tätigkeiten wie das Muschelsammeln –, danke ich Frau Attwooll für ihren Bericht. Dort wird eine außergewöhnliche Formel hervorgehoben, mit der die Rolle der Frauen in der Gesellschaft neu bewertet wird, und die es ihnen erlaubt, die verschiedenen Möglichkeiten besser zu nutzen, die sich zur Verbesserung ihrer Ausbildung, ihrer Spezialisierung und ihrer Zukunftsaussichten eröffnen.

Ich bin stolz sagen zu können, dass die Fischereibehörden meiner Region in den letzten Jahren der Rolle der Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben, indem sie die Schaffung von Vereinigungen förderten – und sogar dringend dazu aufriefen – und die Integration dieser Vereinigungen in die bestehenden Netzwerke vorbehaltlos unterstützten und indem sie internationale Foren und Konferenzen organisierten, um sie mit Blick auf den Austausch von Wissen und Erfahrungen unter den Frauen aus allen Teilen Europas zu stärken und um neue Netzwerke zu schaffen.

Die Ergebnisse sind eindrucksvoll, insbesondere in Bezug auf die Tatsache, dass sich die Frauen selbst stärker der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung ihrer Arbeit bewusst werden und von ihrem traditionellen Rollenverständnis als Unterstützer der Familienwirtschaft dazu übergehen, den Ausgleich zu fordern, auf den sie als Arbeitnehmerinnen Anspruch haben: bessere Löhne, Sozialleistungen und Ausbildung.

Der Bericht von Frau Attwooll verdeutlicht präzise die Rolle, die die Frauennetzwerke in diesem Bereich gespielt haben und noch spielen können, und ruft die nationalen Regierungen und die Kommission auf, ihre Unterstützung fortzusetzen und zu intensivieren. Aus allen diesen Gründen trägt unsere Fraktion die Hauptpunkte dieses Berichts mit und hofft, dass ihm auch das Plenum seine Zustimmung geben wird.

 
  
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  María Isabel Salinas García, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, als Schattenberichterstatterin für diesen Bericht möchte ich zunächst meine Zustimmung zu den Worten der Berichterstatterin, Frau Attwooll, zum Ausdruck bringen.

Meines Erachtens können wir aus der Lektüre dieses Berichts ersehen, dass die Frauennetzwerke zahlreiche Aufgaben in den Fischereigebieten erfüllen, aber künftig eine noch größere und bessere Rolle spielen können. Man muss die von Frauen in diesem Sektor ausgeführte äußerst wichtige Arbeit sichtbarer machen und dadurch erreichen, dass diese Tätigkeiten besser bewertet und vergütet werden, da die Frauen in vielen Fällen – wie hier bereits gesagt wurde – umsonst und mitunter ohne jeden sozialen Schutz arbeiten. Wir haben noch einen weiten Weg zurückzulegen.

Der Bericht erkennt auch die Anstrengungen an, die bereits von der Kommission mit der Veranstaltung der Konferenz über die Rolle der Frau im Fischereisektor im Jahre 2003 unternommen wurden. Wir warten sehnlich auf die für 2006 vorgesehene Konferenz.

Es bleibt jedoch noch eine Menge zu tun. Deshalb freue ich mich, beim Kommissar eine veränderte Gewichtung bemerkt zu haben, was für die Frauen im Fischereisektor sehr notwendig ist.

Meiner Meinung nach sollten sich die Maßnahmen, die von der Kommission zur Unterstützung dieser Netzwerke ergriffen werden müssen, in vier Richtungen orientieren, die im Bericht gewiesen werden: Information, Finanzierung, Repräsentativität und Ausbildung.

Ein umfassenderer Bericht muss erarbeitet werden. Ich stimme mit der Berichterstatterin darin überein, dass uns der Bericht über Frauennetzwerke nicht sehr beeindruckt. Ein eingehender Bericht muss erstellt werden, der die Situation der bestehenden Netzwerke genau widerspiegelt, und ihre Entwicklung muss sodann begleitet werden.

Finanzierung ist erforderlich, da diese Netzwerke Funktionen von öffentlichem Interesse in wirtschaftlicher, sozialer und auch ökologischer Hinsicht erfüllen und künftig noch stärker und besser erfüllen können, und dazu brauchen sie Finanzierungsinstrumente.

Die vom Kommissar erwähnte Ausbildung ist notwendig. Die Kommission sollte sich der von den Frauen im Fischereisektor geleisteten wichtigen Arbeit bewusst sein und die Erziehung und Ausbildung von Jugendlichen in diesen Tätigkeiten fördern, damit sie später einmal diese Arbeit übernehmen können.

Wie bereits dargelegt wurde, liefern bestimmte Situationen Beispiele, wie die der Muschelsammlerinnen. Deshalb müssen wir die Frauenorganisationen unterstützen, die sich um die Netzwerke bilden, damit sie bessere Lebensbedingungen erreichen und festigen können.

Ich möchte ankündigen, dass auch meine Fraktion den Bericht von Frau Attwooll unterstützen wird.

 
  
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  Albert Jan Maat (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte Kollegin Attwooll herzlich für ihre Arbeit, ihren Bericht und die Art, in der sie Frauennetzwerke in Europa auf die Agenda gesetzt hat, danken. Ich danke auch dem Kommissar. Es ist nicht das erste Mal, dass er sich sehr um den sozialen Aspekt im Fischereisektor besorgt zeigt. Auch möchte ich ihm dafür danken, wie er alle sozialen Schichten in der Fischereiindustrie aktiv beteiligen will.

Wieso ist das so wichtig? Es gibt drei Gründe, warum es unerlässlich ist, dass der Bereich der Fischerei auf andere Faktoren als nur wirtschaftliche erweitert wird. Anhand der Garnelenkrise in meiner eigenen Region und der Rolle, die VinVis dabei gespielt hat, sehe ich, dass das Frauennetzwerk zu einer Lösung beigetragen hat, und ich muss einfach feststellen, dass es sehr zu begrüßen ist, dass der Fischereisektor sozial gesehen ausgeweitet wird.

Ich bin auch sehr erfreut, dass dieses Netzwerk inzwischen seinen ihm zustehenden Platz innerhalb des regionalen Beratungsgremiums für die Nordsee erhalten hat. Von besonderer Bedeutung ist es jedoch auf dem Gebiet der Schulung, der sozialen Stellung und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fischerei. Wenn ich an die hohen Kraftstoffpreise und einige andere Faktoren denke, die durchaus soziale Folgen in der Fischereiwirtschaft haben, dann betrachte ich es als eine gute Sache, dass das Frauennetzwerk, VinVis, aber auch andere Organisationen, ihren rechtmäßigen Platz bekommen.

Was das betrifft, hat mich auch die Anhörung, die die Berichterstatterin im Juli mit zahlreichen Frauenorganisationen veranstaltet hat, sehr beeindruckt, und ich denke, es wäre gut, wenn derartige Aktivitäten auch vom Parlament und von der Kommission organisiert würden.

Nochmals mein Dank an die Berichterstatterin für diesen Bericht, und ich hoffe, dass der Kommissar die Empfehlungen auch umsetzen wird. Seine Antwort in diesem Punkt schafft diesbezüglich durchaus positive Erwartungen, und ich hoffe, dass auch wir Politiker dafür sorgen werden, dass alle sozialen Schichten innerhalb der Fischereiwirtschaft den Platz in diesem Sektor erhalten, den sie verdienen.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte meinerseits der Berichterstatterin zu der hervorragenden Arbeit, die sie mit ihrem Bericht geleistet hat, gratulieren und ihr dafür danken.

Wir alle wissen, dass Frauen, die in der Küstenfischerei beschäftigt sind, benachteiligt werden, da ihre Arbeit in diesem Sektor eher als ergänzende Tätigkeit denn als Beruf angesehen wird. Was fehlt, ist die Anerkennung ihrer Arbeit auf rechtlicher und sozialer Ebene. Unsere Aufgabe besteht darin, die sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Frauen in allen Bereichen der Fischereiindustrie zu unterstützen und zu gewährleisten, wie gleiche Bezahlung, Rentenansprüche, soziale Sicherheit und Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen.

Wir müssen uns stärker um die Umsetzung von Strategien bemühen, die Initiativen zur Schaffung von Frauennetzwerken in der ganzen Europäischen Union, insbesondere in entlegenen Inselregionen, fördern. Die Entwicklung dieser Netzwerke sollte nicht nur auf freiwilligen oder vereinzelten Aktivitäten basieren. Diese Netzwerke müssen institutionalisiert werden, damit ihre Rolle in den Regionen, in denen sie sich entwickeln, gestärkt werden kann und sie als Berater- und Expertengremien für die Beiräte ihrer Region fungieren können.

Was die uneingeschränkte Anwendung des Prinzips der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit im Fischereisektor betrifft, so liegen wir hier meines Erachtens sehr weit zurück. Ich glaube, die Zeit ist gekommen, eine mutige Entscheidung zu fällen, damit der Beitrag, den Frauen zur Entwicklung der Fischerei und des wirtschaftlichen Lebens generell leisten, anerkannt wird. Wir sollten den Frauennetzwerken nicht nur Sympathie und Verständnis entgegenbringen, sondern sie zu einem wichtigen Instrument machen, das die Fischereipolitik, die nachhaltige Entwicklung, die Achtung der Umwelt, die Ökosysteme und den Menschen fördert.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Alle Vorredner haben die Notwendigkeit anerkannt, die Fischerei nicht nur als eine wirtschaftliche Aktivität zu erhalten, sondern auch als eine soziale, ja man könnte sagen, kulturelle Aktivität.

Die traditionelle Rolle von Frauen in der Fischerei und die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich für Frauen in den Fischereiregionen bieten, sind nach der Konferenz der Kommission im Jahre 2003 und dem Beginn der Errichtung von Netzwerken dieser spezifischen Kategorie von Arbeitnehmern zweifellos entscheidend gestärkt worden.

Wir können die Initiative, die der Fischereiausschuss und vor allem die äußerst bescheidene Frau Attwooll mit der Ausarbeitung des Berichts ergriffen haben, nur begrüßen. Als Schattenberichterstatterin für meine Partei im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter danke ich ihr jedenfalls dafür, dass sie die meisten Anmerkungen meines Ausschusses in den Bericht aufgenommen hat. Alles, was uns demnach zu tun bleibt, ist zu hoffen, dass die Kommission sich auf der neuen Konferenz im Jahre 2006 dafür einsetzen wird, ein paneuropäisches Netzwerk von im Fischereisektor beschäftigen Frauen zu entwickeln.

Nicht nur der Europäische Fischereifonds, sondern auch die Strukturfonds und andere Programme, wie FEMMES und LEADER, können Instrumente für spezifische Aktivitäten werden und Maßnahmen begleiten wie den Ausbau der Bildung und der beruflichen Fähigkeiten, die Entwicklung der Anpassungsfähigkeit, Forschungsprogramme, die sich mit den Auswirkungen der Umstrukturierung in den Fischerei- und den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigen, Innovationen in der Produktion und die Förderung eines Verbraucherverhaltens, das durch Umweltbewusstsein und Achtung der Biovielfalt gekennzeichnet ist. Von diesen Maßnahmen hängt es ab, ob junge Männer und Frauen in Fischereiregionen bleiben, sodass Traditionen und wertvolle, bewährte Praktiken beim Einsatz neuer Technologien erhalten werden und sie einen Mehrwert für die Europäische Union bringen können. Ein Mehrwert wird jedoch auch dadurch erreicht, dass alles, was in der Richtlinie 86/613 des Rates vorgesehen ist, beibehalten wird, und ich möchte Sie, Herr Kommissar, bitten, sich darum zu bemühen, dass diese auch auf den Fischereisektor ausgedehnt wird. Die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben, sowie der Mutterschutz sind wichtige Bereiche, und das in Gründung befindliche Institut für Gleichstellungsfragen wird mit speziellen Forschungen zu diesem Thema ebenfalls eine Rolle spielen.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst meinen aufrichtigen Dank an Frau Attwool, sie hat sehr gut in Worte gefasst, worin die Rolle und die Bedeutung von Frauen in der Fischerei besteht und bestehen kann. Die Arbeit von Frauen ist oft unsichtbar, und der Bericht von Kollegin Attwooll trägt auf jeden Fall dazu bei, sie ins rechte Licht zu rücken.

Die Fischereiindustrie ist eine Schwerindustrie, mit bedauerlich langen Arbeitszeiten und auch gefährlicher Arbeit. Mehr Frauen auf den Schiffen können dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen dort zu verbessern. Arbeit, die für Frauen zu schwer oder zu gefährlich ist, ist häufig auch für Männer schädlich. In vielen Sektoren hat sich gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen ab dem Moment, wo Frauen dazu kamen, besser wurden. Eine größere Beteiligung von Frauen an der Sicherheit auf Schiffen ist wesentlich, um in diesem Bereich tatsächliche Fortschritte zu erzielen.

Von Frauen und Frauennetzwerken dürfen wir auch Aufmerksamkeit für Nachhaltigkeit erwarten. Nachhaltiger Fischfang ist außerordentlich wichtig, um zukünftige Generationen mit Fisch zu versorgen. Von größter Bedeutung sind nachhaltige Fangmethoden mit minimalen Beifängen und einer gründlichen Überwachung. Diesen Monat werden die Quoten festgelegt, und es erscheint dringend geboten, dabei die wissenschaftlichen Empfehlungen zu berücksichtigen; andernfalls fischen die kommenden Generationen hinter dem Netz, und das bekommen häufig die Frauen am meisten zu spüren.

Es ist vielleicht an der Zeit, die Politik zu erneuern, für ein paar Jahre mit Schutzgebieten zu experimentieren, Schutzgebiete zu kartieren oder Fischbeständen die Gelegenheit zu geben, sich zu regenerieren. Die maritime Strategie, die nun vorbereitet wird, bietet eine geeignete Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Ich rufe jeden dazu auf, in allen Ländern vor allem Frauen an dieser Diskussion zu beteiligen.

Frauen handeln häufig mit Fisch und kaufen Fisch. Die Überlebensfähigkeit der nachhaltigen Fischerei hängt davon ab, dass der Verbraucher voll einbezogen wird, sowie davon, dass Qualitätssiegel eingeführt werden, die Qualität und Nachhaltigkeit garantieren. Es ist gut, Frauen hier soviel wie möglich zu beteiligen. Kurzum, ebenso wie Kollegin Attwooll hege ich große Erwartungen, wenn es um Frauen geht.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, ich danke der Berichterstatterin noch einmal für ihren Bericht und möchte auch allen Rednern für ihre Bemerkungen, für ihre Entschlossenheit in der Frage der Chancengleichheit für Frauen in der Fischerei und für ihre an die Kommission gerichteten Vorschläge danken.

Lassen Sie mich zu den Frauennetzwerken erneut feststellen, dass der Europäische Fischereifonds darauf abzielt, die Arbeit in Netzwerken sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen Organisationen, die sich für die Chancengleichheit einsetzen, zu unterstützen. Der Europäische Fischereifonds wird auch für die bildungsmäßigen und sozialen Bedürfnisse im Fischereisektor, insbesondere der Frauen, Sorge tragen.

Frauennetzwerke im Fischereiwesen profitieren bereits jetzt im Rahmen von Programmen wie EQUAL von der Gemeinschaftsfinanzierung, und mit dem In-Kraft-Treten des Europäischen Fischereifonds wird sich diese Finanzierung mit Sicherheit noch verstärken. Auch dass der Schwerpunkt des Fonds auf jungen Fischern liegt, wird der Chancengleichheit nützen.

Ein wichtiger Meilenstein in der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik war im Bereich der Entscheidungsfindung die Bildung der Regionalen Beiräte. Ich kann nur meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Frauenorganisationen ihren Platz in den Regionalen Beiräten einnehmen, so wie sie es in zwei der drei bestehenden Regionalen Beiräte bereits getan haben. Die Mitwirkung in solchen Regierungsforen bringt Nutzen für die Chancengleichheit auf mehreren Ebenen.

Zu der Frage der Muschelsammler möchte ich darauf hinweisen, dass diese in den Genuss der Unterstützung aus dem FIAF im Rahmen des spanischen operationellen Programms kommen. Ich gehe davon aus, dass die spanischen Behörden eine solche Finanzierung auch im Rahmen des Europäischen Fischereifonds beantragen können, und ich bin sicher, dass die Kommission solche Tätigkeiten weiterhin unterstützen kann. Und solch ein Beispiel kann durchaus weiter gefördert werden.

Gemeinsam mit dem für Chancengleichheit zuständigen Kommissionsmitglied werde ich mein Möglichstes tun, um gegenüber den Mitgliedstaaten stets die Wichtigkeit der Förderung von Chancengleichheit im Fischereisektor hervorzuheben. Wie ich bereits sagte, wird es 2006 nach der Konferenz von 2003 eine weitere Konferenz geben. Ihr Zweck wird darin bestehen, eine Bestandsaufnahme der Situation auf dem Gebiet der Chancengleichheit im Fischereisektor vorzunehmen und dann zu beraten, welche weiteren Initiativen in diesem Zusammenhang ergriffen werden können. Ich freue mich auf den konstruktiven Beitrag des Parlaments zu dieser Konferenz.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

20. Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik und Seerecht
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0340/2005) von Frau Stihler im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts (KOM(2005)0117 - C6-0131/2005 - 2005/0045(CNS)).

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich der Frau Abgeordneten für ihren Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts danken. Die in dieser Verordnung vorgeschlagene Finanzierung wird ein wesentlicher Bestandteil des Pakets der Finanziellen Vorausschau für die Fischerei im Zeitraum 2007-2013 sein. Neben dem Europäischen Fischereifonds bildet diese Verordnung die Rechtsgrundlage für die meisten anderen Ausgaben, die die Weiterführung der Gemeinsamen Fischereipolitik ermöglichen, und nach dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag für eine Finanzielle Vorausschau umfasst sie für den Siebenjahreszeitraum von 2007-2013 Ausgaben im Wert von über 2,5 Milliarden Euro.

Mit dem Vorschlag soll ein transparenterer und vereinfachter Rahmen zur Ausführung der Finanzinterventionen der Gemeinschaft geschaffen werden. Er richtet sich auf die Verbesserung der Effektivität von Finanzinterventionen auf dem Gebiet der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften, im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Beratung, bei der Stärkung der Verwaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich der internationalen Beziehungen und des Seerechts.

Lassen Sie mich nunmehr auf die in dem Bericht vorgeschlagenen Änderungsanträge zu sprechen kommen. Die Kommission kann Änderungsantrag 1 akzeptieren und wird weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit ihr Möglichstes tun, um auf die Sicherung der Nachhaltigkeit der Ressourcen in Drittländern hinzuwirken.

Während die Kommission dem Inhalt von Änderungsantrag 2 im Grundsatz zustimmt, kann sie die Form einer solchen Änderung nur schwer akzeptieren. Die vorgeschlagene Änderung könnte sich so auswirken, dass sie den breit und allgemein gedachten Anwendungsbereich des Absatzes, der sich mit dem entscheidenden Aspekt der Kontrolle der Kapazitäten von Drittländern befasst, einschränkt. Ferner plant die Kommission, sich auf die Ausarbeitung gemeinsamer Ziele mit Drittländern zu konzentrieren, anstatt ihnen detaillierte Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vorzuschreiben, denn die verschiedenen Länder haben unterschiedliche Bedürfnisse.

Die Änderungsanträge 3 bis 8 sind im Zusammenhang mit Änderungsantrag 17 zu sehen, da hier Ziele zitiert werden, die bereits durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juli 2004 in Bezug auf Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet der Fischerei abgedeckt sind. Die Rechtsvorschriften dieser Verordnung sind allerdings nicht der rechte Ort für politische Erklärungen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass ein Hinweis auf diese Schlussfolgerungen in den Erwägungen der vorgeschlagenen Verordnung, wie in Änderungsantrag 19 vorgetragen, der geeignetste Weg ist, diese Aspekte einzubeziehen, und kann demzufolge Änderungsantrag 17 akzeptieren. Somit sind die Änderungsanträge 3 bis 8 inhaltlich durch diese Erwägung abgedeckt.

Da das Natura-2000-Netz unter die Umweltpolitik der Gemeinschaft fällt, kann die Kommission die Änderung 9 in einer Verordnung, die ausschließlich die Gemeinsame Fischereipolitik betrifft, nicht akzeptieren. Allerdings wird die Kommission die Kohärenz der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Umweltziele gewährleisten.

Aus ähnlichen Gründen kann die Kommission Änderungsantrag 10 nicht akzeptieren. Im Rahmen der Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens verlangen die bereits erwähnten Schlussfolgerungen des Rates eine Kohärenz der Ziele der GFP und der Ziele anderer Gemeinschaftspolitiken, beispielsweise der Umweltziele.

Die Kommission nimmt die Unterstützung, die der Fischereiausschuss gegenüber den Regionalbeiräten bewiesen hat und weiterhin beweist, wohlwollend zur Kenntnis. Die vorgeschlagene Änderung 11 zeugt eindeutig von dem Wunsch des Ausschusses, den Regionalbeiräten die Ausführung ihrer Aufgaben durch unbegrenzte Finanzierung zu erleichtern. Während die Kommission bereit ist, Möglichkeiten der Finanzierung über den gegenwärtig abgesteckten Fünfjahreszeitraum hinaus zu erkunden, kann zu diesem Zeitpunkt keine Zusage gemacht werden, da das nicht der derzeitigen Verordnung über die Bildung der Regionalbeiräte entsprechen würde, doch kann dieser Antrag bei der ersten Bewertung der Arbeit der Regionalbeiräte drei Jahre nach ihrer Bildung erneut geprüft werden.

Was die Kosten für die Einholung wissenschaftlicher Gutachten betrifft, so bezahlt die Kommission bereits jetzt unabhängige und glaubwürdige Gremien für solche Gutachten. Gern nimmt die Kommission Hinweise der Regionalbeiräte entgegen, wenn wissenschaftliche Gutachten erforderlich sein sollten. Sie behält sich jedoch das Recht vor, im Einzelfall über die Berechtigung eines solchen Antrags zu entscheiden, und wird das Verfahren zur Einholung eines solchen Gutachtens leiten.

Wenngleich die Kommission dem Inhalt von Änderungsantrag 12 grundsätzlich zustimmt, hat sie Schwierigkeiten mit der Form einer solchen Änderung. Die vorgeschlagene Änderung könnte sich so auswirken, dass sie den breit und allgemein gedachten Anwendungsbereich des Absatzes, der sich mit den Zielen der Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens befasst, einschränkt. Gutes Geld für gute Leistung ist nur einer der Grundsätze, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juli 2004 im Zusammenhang mit den Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens genannt werden, und er sollte nicht einseitig zu Lasten der anderen im Rat aufgestellten Grundsätze und Ziele betont werden.

Schwierigkeiten sieht die Kommission auch mit der Annahme von Änderungsantrag 13. Die meisten dort genannten Aspekte sind durch die Schlussfolgerungen des Rates zu den Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens oder durch die auf den allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften anwendbare Finanzierungsverordnung abgedeckt.

Die Kommission stimmt Änderungsantrag 14 zwar inhaltlich zu, nicht aber in der Form. Grundsätzlich ist die Kommission damit einverstanden, auf Anforderung oder für spezielle Bedürfnisse Zusammenfassungen und aggregierte Daten zur Verfügung zu stellen, doch ist zurzeit nicht geplant, diese Daten automatisch in Form einer periodischen Veröffentlichung oder eines Berichts herauszugeben.

Änderungsantrag 15 kann von der Kommission nicht akzeptiert werden, da die Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens im Wesentlichen auf einer kommerziellen Beziehung beruhen. Das Drittland ist eigenständig für die vollständige oder teilweise Verwendung der im Rahmen des Abkommens erzielten Einnahmen zur Unterstützung seiner Fischereipolitik für die gemeinsam mit der Gemeinschaft vereinbarten Zwecke zuständig. Die Vertragsparteien werden die mit dieser Politik erreichten Ergebnisse gemeinsam überprüfen. Allerdings kann die Kommission in diesem Zusammenhang Drittländern ohne deren Einwilligung keine Finanzprüfungen oder Sofortkontrollen aufzwingen.

Aus ähnlichen Gründen vermag die Kommission Änderungsantrag 16 nicht zu akzeptieren. Jedes Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens enthält Bestimmungen zur Auszahlung von Mitteln und auch zur Verwendung des für die Fischereipolitik des Drittlandes vorgesehenen Anteils dieser Mittel. Auf der Grundlage von Indikatoren und Benchmarks werden beide Vertragsparteien die Ergebnisse dieser Politik gemeinsam bewerten und gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Was jedoch seinen nationalen Haushalt und die Finanzverwaltung angeht, so ist das Drittland souverän.

Wie ich bereits sagte, kann die Kommission Änderungsantrag 17 akzeptieren.

Was Änderungsantrag 18 betrifft, so begrüßt die Kommission die Unterstützung des Parlaments bei der Stärkung des Haushalts für die gemeinsame Fischereipolitik in den Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013. Die vorgeschlagene Verordnung kann per definitionem erst dann verabschiedet werden, wenn, wie ich es erhoffe, Einigung über die Finanzielle Vorausschau besteht. Daher ist die Einfügung einer Erwägung, wie in diesem Änderungsantrag vorgeschlagen, wahrscheinlich überholt.

Die Kommission stimmt Änderungsantrag 19 inhaltlich, aber nicht in der Form zu. Kleinere Fischereiindustrien als Teil des Fischfangsektors gehören bereits per Beschluss über die Regionalbeiräte zu den Mitgliedern dieser Beiräte. Die Kommission fördert somit bereits deren Beteiligung an den Regionalbeiräten als Vollmitglieder.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), Berichterstatterin. (EN) Herr Präsident, ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen für ihre bisherige Unterstützung meines Berichts danken. Der Vorschlag ersetzt eine Reihe bestehender rechtlicher Maßnahmen, die die Grundlage für die gegenwärtige Finanzierung neben den Geldern des Europäischen Fischereifonds bilden. Das entspricht der Politik der Erreichung einer besseren Rechtsetzung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften. Er legt Ausgabenziele, Regeln über die Förderfähigkeit von Ausgaben, die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft sowie Kontrollmaßnahmen fest. Die abgedeckten Schlüsselbereiche sind Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften, Datenerhebung, wissenschaftliche Gutachten, Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP und internationale Angelegenheiten. Die für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Gesamtmittel belaufen sich auf 2 625 Millionen Euro, wenngleich die tatsächlichen Beträge, wie der Herr Kommissar sagte, von den Verhandlungen über den EU-Haushalt abhängig sein werden.

Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften liegt das Ziel in einer verbesserten Überwachung der Fischereitätigkeit, um Fangtätigkeiten zu bekämpfen, die die Ressourcenerhaltung innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsgewässer beeinträchtigen. Zu diesem Zweck soll von der Gemeinschaft eine finanzielle Unterstützung an die Mitgliedstaaten gewährt werden, um Schwachstellen in deren Fischereiüberwachungsprogrammen zu beheben; außerdem soll die Koordinierung der Überwachungsmaßnahmen insbesondere auf dem Weg über die EU-Fischereiaufsichtsbehörde unterstützt werden.

Im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten soll die Unterstützung durch die Gemeinschaft die Erhebung und Verwaltung der Daten ermöglichen, die zur Bewertung des Zustands der Fischereiressourcen und der Situation der Fangwirtschaft innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsgewässer erforderlich sind. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen, mehrjährige Reihen aggregierter und wissenschaftlich fundierter Daten zu erstellen, die biologische, ökologische und wirtschaftliche Informationen umfassen.

Im Bereich der Entscheidungsfindung besteht das Ziel darin, dass die Interessengruppen auf allen Stufen von der Konzipierung der Politik bis hin zu ihrer Umsetzung einbezogen werden.

Im Bereich der internationalen Beziehungen und des Seerechts will die Gemeinschaft durch die finanziellen Interventionen den Abschluss von Fischereiabkommen mit Drittländern, einschließlich Partnerschaftsabkommen, sowie die Mitarbeit in internationalen Organisationen unterstützen, die für Fischerei oder Seerecht zuständig sind. Diesem Bereich soll der Löwenanteil an den Mitteln zugewiesen werden – 1 592,5 Millionen Euro, wovon 1 522,5 Millionen auf Fischereiabkommen entfallen werden. Darüber hinaus wurde ein gewisser Betrag für die technische und administrative Unterstützung, einschließlich damit verbundener Personalkosten vorgesehen.

Doch obgleich die von der Kommission zugewiesenen Beträge im Ausschuss erhöht wurden, äußerten Abgeordnete ihre Besorgnis darüber, dass mit den zugewiesenen Mitteln nicht alle erforderlichen Aufgaben abgedeckt würden. Diese haben sich infolge der Erweiterung und der Notwendigkeit der Erhebung von Daten über neue Gewässer erweitert – beispielsweise existieren zurzeit kaum Daten über das Schwarze Meer.

Mit der Unsicherheit im Bereich der Finanzierung – nicht zuletzt weil wir einen neuen EU-Haushalt erwarten – stellt sich die Frage, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können, und wenn ja, wie sie aufzuteilen sind. Werden keine weiteren Mittel bereitgestellt, erhebt sich die Frage, ob die Mittel nach diesem Vorschlag angemessen zugewiesen sind.

Die Einrichtung von Regionalbeiräten ist eine wichtige und höchst willkommene Entwicklung. Sie werden beim Management der GFP eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings müssen wir sichern, dass die Gebiete der Regionalbeiräte entsprechend unterstützt werden. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass die Regionalbeiräte nach ihrer Startphase genügend eigene Mittel aufbringen werden, ja, die laufenden Kosten werden nach der Startphase mit Sicherheit ansteigen, wenn die Regionalbeiräte und ihre Arbeitsgruppen (im Regionalbeirat für die Nordsee gibt es bereits vier Arbeitsgruppen) nach und nach neue Projekte für die Managementberatung der Kommission entwickeln und durchführen werden. Selbst in der Startphase nimmt der Umfang der Unterstützung der Kommission für die Regionalbeiräte von Jahr zu Jahr kontinuierlich und in starkem Maße ab, da die Regionalbeiräte finanziell immer eigenständiger werden sollen. Darüber hinaus ist es den Sekretariaten der Regionalbeiräte nur in begrenztem Maße möglich, nach alternativen Quellen der eigenständigen Finanzierung, namentlich bei den Mitgliedstaaten, zu suchen.

Es gibt nur eine begrenzte Möglichkeit – oder Rechtfertigung –, die Kostenlast an die Beteiligten – Mitglieder der Generalversammlung und der Exekutivausschüsse – weiterzugeben, zumal einzelne Beteiligte – z. B. NRO – bemüht sind, in mehreren Regionalbeiräten gleichzeitig mitzuwirken, was erhebliche Kosten mit sich bringt. Es ist unbedingt darauf zu dringen, dass für die Regionalbeiräte über den Anfangszeitraum von fünf Jahren hinaus Finanzmittel verfügbar sind.

Ebenso wichtig ist die finanzielle Unterstützung der Erhebung von Daten über die ökologische Auswirkung der Fischerei, damit ein auf einem Ökosystem beruhendes Herangehen durchgesetzt werden kann. Nahezu 60 % aller Mittel sind für internationale Fischereiabkommen vorgesehen, und es ist nur gerecht, dass wir ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine faire Entwicklung sichern.

Ausgaben für Abkommen sollten nur dann für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Betracht kommen, wenn sie in einem Evaluierungsbericht über das betreffende Abkommen als wirtschaftlich sinnvoll empfohlen wurden. Es ist ferner wichtig, dass Kontrollkapazitäten seitens der Drittländer entwickelt werden, um eine nachhaltige Fischereiüberwachung und Kontrolle der Fangtätigkeiten zu gewährleisten.

Falls Kürzungen am indikativen Budget der Kommission erforderlich sind, sollten Einsparungen im Bereich der internationalen Beziehungen, dem größten Budgetbereich, vorgenommen werden.

Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung und fordere sie auf, diesem Bericht morgen ihre Zustimmung zu geben, und ich wünsche allen Frohe Weihnachten.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, obwohl diese Diskussion verfrüht ist, da die finanzielle Vorausschau noch nicht gebilligt wurde, sollten wir meines Erachtens den Bericht von Frau Stihler als vorgreifende Maßnahme annehmen, aber ich möchte verschiedene Bemerkungen machen, von denen einige mit denen des Kommissars übereinstimmen.

Erstens sind wir nicht mit der Erklärung der Berichterstatterin einverstanden, dass im Falle einer Kürzung der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Mittel diese ohne jede Begründung von der Rubrik Fischereiabkommen abgezogen werden sollen, denn die Berichterstatterin vergisst dabei offenbar, dass der größte Teil dieser Mittel gegenwärtig zur Deckung der Kosten für Entwicklungshilfe und nicht für den kommerziellen Teil dieser Abkommen eingesetzt wird.

Zudem ist das übliche Klischee von der Bindung der Mittel der Fischereiabkommen an vorherige Kosten-Nutzen-Analysen in diesem Stadium nicht praktikabel. Erstens zeigen die von der Kommission für jedes Protokoll durchgeführten ex-ante- und ex-post-Studien, dass die Abkommen noch Vorteile bringen, die größer sind als die Kosten für die europäische Union, und gleichzeitig müssen wir aufgrund ihres neuen Status als Assoziierungsabkommen andere Parameter berücksichtigen, die mit einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse nicht gemessen werden können.

Zweitens sind wir auch nicht damit einverstanden, dass Maßnahmen des Natura-2000-Netzwerks mit GFP-Mitteln finanziert werden. In dieser Hinsicht möchte ich auf die Aussagen dieses Parlaments im Bericht Böge über die finanzielle Vorausschau verweisen.

Schließlich halte ich es im Hinblick auf die regionalen Fischereiausschüsse zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für gerechtfertigt, den in der Gemeinschaftsgesetzgebung vorgesehenen Zeitraum für ihre Finanzierung zu erweitern, und dies umso weniger, als die meisten der RAC ihre Arbeit noch nicht aufgenommen haben, da bisher noch nicht einmal die Hälfte der geplanten Ausschüsse geschaffen worden ist. Die RAC sollen logischerweise ein Instrument sein, das sich letztendlich selbst finanziert, wenn es so nützlich ist, wie wir erwarten, und dürfen nicht zu einer neuen Belastung für die Beitragszahler werden, insbesondere in einem Politikbereich, dessen Finanzausstattung immer unter dem Minimum liegt.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, ich möchte mehr oder weniger an Frau Fragas letzten Satz anschließen. Ich weiß nicht, warum gerade die Gemeinschaftspolitik mit den geringsten Mitteln am meisten mit Anforderungen aller Art überhäuft wird. Obwohl ich der Berichterstatterin für die Arbeit wirklich dankbar bin – wie sie weiß –, komme ich hier nicht umhin, eine Reihe von Bemerkungen oder, besser gesagt, abweichenden Standpunkten zu dem Text vorzubringen, der im Ausschuss angenommen wurde und über den wir morgen abstimmen werden.

Ich beziehe mich konkret auf die Änderungsanträge 6, 9, 11, 12 und 13, die ich kurz kommentieren möchte. Im Kontext dieser Verordnung und in Kenntnis der günstigen Auswirkungen, die die internationalen Abkommen auf die Beschäftigung in den Regionen der Gemeinschaft haben, verstehe ich die Haltung der Kommission zu dieser Frage. Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung ist ein konkretes Ziel, das niemand in Frage stellt. Dieses Ziel festzusetzen, ohne konkret die Gemeinschaft zu erwähnen, wie es Frau Stihler tut, könnte ein Fehler sein. Es ist ein lobenswerter Wunsch, aber er fällt nicht in den Bereich der GFP und scheint mir zudem kein realistisches Ziel zu sein.

Was die in Änderungsantrag 9 vorgeschlagene Datenerhebung für Natura 2000 anbelangt, so sollte diese meiner Meinung nach aus den für die Umweltpolitik vorgesehenen Mitteln finanziert werden – wie ich immer gesagt habe – und nicht durch die GFP. Wer von uns mit der GFP zu tun hat, weiß, dass wir über diese Politik Rechnungen für in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik eingegangene Verpflichtungen bezahlen, wie das steigende ökonomische Gewicht der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb der Fischereiabkommen beweist.

Wenn Frau Stihler andererseits im Änderungsantrag 12 das Rentabilitätskriterium als einen entscheidenden Faktor in den Fischereiabkommen vorschlägt, muss ich fragen, welche Rentabilität sie meint. Rentabilität für das Drittland? Außerdem weiß ich nicht, Frau Stihler, ob wir bei Anwendung dieses Rentabilitätskriteriums in der Lage sein werden, die Entwicklungspolitik zu implementieren, die ich gerade angesprochen habe und auf die Sie selbst Bezug nehmen. Ich weiß wirklich nicht, ob Sie als Berichterstatterin über dieses Rentabilitätskriterium, das für mich so schwer zu verstehen ist, genügend nachgedacht haben.

Ich akzeptiere die beiden von Herrn Guerreiro eingereichten Änderungsanträge sowie Änderungsantrag 17 von Frau Stihler.

 
  
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  Elspeth Attwooll, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, bei dieser Gelegenheit möchte ich der Berichterstatterin ganz aufrichtig und herzlich gratulieren und ihr für ihre Unterstützung der von der ALDE-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschläge danken. Diese betreffen weitgehend das Problem der internationalen Fischereiabkommen. Ich muss sagen, Herr Kommissar, dass mich Ihre Antwort auf diese Vorschläge ziemlich enttäuscht hat.

Wir leugnen nicht die Bedeutung dieser Abkommen, glauben aber, dass wir, wenn wir das Geld europäischer Steuerzahler ausgeben, sei es für gezielte Hilfe oder im Zusammenhang mit Fangrechten, genau wissen sollten, wie dieses Geld verwendet wird. Insbesondere Änderungsantrag 16 wurde sehr sorgfältig ausgefeilt, um den diesbezüglichen internationalen rechtlichen Schwierigkeiten beizukommen.

Wir sprechen von Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet des Fischereiwesens mit Verpflichtungen auf beiden Seiten. Wenn wir diese Informationen nicht haben, wenn wir nicht beurteilen können, was vor sich geht, wie können wir dann entscheiden, ob wir die Abkommen verlängern sollen, wenn es so weit ist? Es bestehen ernsthafte Bedenken darüber, was in den Gewässern einiger Länder der Dritten Welt vor sich geht. Erst in der vergangenen Woche veröffentlichte die Environmental Justice Foundation einen Bericht über illegalen Fischfang in Guinea und seine Verbindungen zur Europäischen Union. Aufschlussreich in diesem Bericht ist, dass Guinea als Folge illegalen Fischfangs jedes Jahr einen Verlust von 34 000 Tonnen Fisch im Wert von etwa 111 Millionen US-Dollar beklagen muss. Die EU-Flotte ist nur eine von mehreren Flotten, die darin verwickelt sind, aber immerhin ist sie darin verwickelt.

Mir scheint, dieses eine Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, bei den Fischereiabkommen der EU Vorsicht walten zu lassen und sicherzustellen, dass die Union dazu beiträgt, die Kontrolle in Gewässern von Ländern der Dritten Welt zu verbessern, dass sie aber auch auf die dringende Notwendigkeit hinweist, dass alle Seiten die Qualität der Überwachung und Durchsetzung erhöhen. Mehrere Änderungsanträge in diesem Bericht würden der Union zu verantwortungsvolleren Fischereiabkommen verhelfen.

Zu einem etwas anderen Punkt: Die ALDE-Fraktion begrüßt Änderungsantrag 11, in dem vorgeschlagen wird, dass die Mittel für die laufenden Kosten der Regionalbeiräte nicht auf die ersten fünf Jahre beschränkt sein sollten. Wie der Herr Kommissar sagte, bilden sie den Eckpfeiler bei der Entscheidungsfindung der revidierten Gemeinsamen Fischereipolitik.

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Ich möchte einen Punkt hervorheben, der in der Debatte im Ausschuss zur Sprache kam. Mit der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Finanzierung werden wir die in dieser Verordnung festgelegten Ziele nicht erreichen können, also die finanzielle Ausstattung der Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen, der Erhaltungsmaßnahmen, der Datenerhebung und Verbesserung wissenschaftlicher Gutachten, der Regierungsführung, der internationalen Beziehungen und des Seerechts.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung der EU und der festgelegten ehrgeizigeren Ziele müssen die Finanzmittel für dieses wichtige Instrument der Gemeinsamen Fischereipolitik aufgestockt werden. Doch eine solche Aufstockung ist nicht abzusehen. Der Vorschlag der britischen Präsidentschaft ist nur eine von vielen Kürzungen im Gemeinschaftshaushalt 2007-2013. Deshalb haben wir einen Vorschlag für eine Änderung unterbreitet, in dem es heißt, dass die gesamte Mittelausstattung für die Fischerei und speziell für diesen Verordnungsvorschlag kläglich unzureichend ist, wenn wir die wirtschaftliche und soziale Krise im Sektor meistern und den Bedarf im Ergebnis der Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik von 2002 decken wollen, und in dem ausreichende Finanzmittel für den Fischereisektor empfohlen werden.

Davon abgesehen halten wir es für überaus wichtig, dass die Fischer in die Festlegung und Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik auf jeder Stufe einbezogen werden, und haben deshalb außerdem den Vorschlag unterbreitet, dass auch die Gründung oder Förderung von Vertretungsorganisationen der kleinen Küstenfischerei, des mit Abstand wichtigsten Teils des Sektors, unterstützt wird und dass diese Fischer über regionale Beiräte in den Entscheidungsprozess einbezogen werden sollten.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Verordnung weiterhin von der Vorstellung geleitet wird, dass die Verringerung der Fischereiaktivitäten auf EU-Ebene der einzige Faktor für die Erhaltung der Fischereiressourcen ist, und dass dabei andere maßgebende Faktoren übergangen werden.

Unserer Meinung nach sollte das oberste Ziel die Förderung einer nachhaltigen Modernisierung und Entwicklung im Sektor sein. Ebenso wichtig ist die Erhaltung der Bestände an Fischereiressourcen, um sicherzustellen, dass die Fischversorgung der Bevölkerung nicht unterbrochen wird, Arbeitsplätze nicht verloren gehen und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Fischer nicht verschlechtern.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, die Gemeinsame Fischereipolitik berührt das Vereinigte Königreich mehr als viele andere Mitgliedstaaten. Ein britischer Minister bemerkte einmal Ende der vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die britische Wirtschaft sei für lange Zeit sicher, weil wir, so sagte er, auf einer von Fisch umgebenen Kohleninsel lebten. Die Kohle gibt es noch immer, wenn wir sie nutzen wollen, aber der Fisch ist infolge der Katastrophe, die die Gemeinsame Fischereipolitik darstellt, fast verschwunden.

Erdacht zur Erhaltung der Fischbestände, hat dieses missratene Programm einige Arten fast bis zum Aussterben reduziert. Zu den am stärksten bedrohten Beständen zählen die, die einst in der Nordsee und der Irish Box zu finden waren, bis 1973 alleinige Domäne britischer Fischer, die sich um die Fanggebiete kümmerten und reiche Fänge nach Hause brachten. Dann traten wir dem Gemeinsamen Markt und der GFP bei, und heute werden diese Seegebiete beinahe zu einer Meereswüste, wenn sie es nicht schon sind.

Faire Anteile für alle im Rahmen der GFP höre ich? Wenn das so ist, warum hat Großbritannien geringere Quoten in den Gewässern um unsere Küsten herum als einige andere weiter entfernte Länder? Und wer hat etwas davon, wenn unsere Gewässer leer gefischt werden? Zu viele Schiffe – zu wenig Fisch, schreit man auf. So ist es. Im Rahmen der GFP plündern Trawlerflotten aus Ländern, die früher keinen Zugang hatten, diese Fischgründe bis zum Aussterben, während Düngemittel-Fabrikschiffe das Leben auf dem Meeresgrund in großem Stil abtöten und so die unterste Ebene der Nahrungskette vernichten.

Wie kann ein gesunder Mensch das GFP-Quotensystem erdenken, das dazu führt, dass Fisch im Überfluss gefangen und zurückgeworfen wird? Wissen Sie, dass der zurückgeworfene Fisch dann tot ist? Wissen Sie, dass bei einigen Arten die nicht verwendeten Rückwürfe so viel wiegen wie der rechtmäßig angelandete Fisch? Vergleichen Sie das mit Norwegen oder Island, die sich beide weigerten, der EU beizutreten: Sie haben noch immer große Fischbestände, und ihre Fischereiindustrie blüht und gedeiht, weil man sie hegt und pflegt und Rückwürfe untersagt. Inzwischen hat sich der Umfang der britischen Fischfangflotte auf weniger als ein Viertel seiner ursprünglichen Größe verringert.

Die Vernichtung der Fischereiindustrie bedeutet, dass die Fischer arbeitslos sind und von der Fürsorge leben. Es bedeutet, dass sich die Fischereihäfen endgültig im Niedergang befinden, so dass Strukturfonds hineingesteckt werden. Es bedeutet, dass das sozioökonomische Netz um die Häfen herum zerfällt, während die EU behauptet, gerade dieses spezielle Elend zu bekämpfen.

Wenn Sie dies für eine rein britische Klage halten, dann denken Sie noch einmal genauer nach. Die Fischereiindustrie ist ein Faktor im BIP des Vereinigten Königreichs, auf den Beiträge zum EU-Haushalt verwendet werden, und das kommt zu der Vernichtung einer unschätzbaren natürlichen Ressource hinzu. Und so verringert eine weitere Weihnachtsgans ihre Produktion an goldenen Eiern!

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE). (PT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Europa durchlebt schwierige Zeiten, und die Wirtschaftskrise ist immer noch da. Jetzt muss sich die EU darauf konzentrieren, ihren Haushalt entsprechend zu verwalten und aufzuteilen. Für die Umsetzung einer soliden, klugen und nachhaltigen Strategie müssen uns Instrumente zur Verfügung stehen, mit denen wir geeignete Maßnahmen treffen können, wie es wohl unser aller Wunsch ist.

In diesem Vorschlag für eine Verordnung wird ein Rahmen von Maßnahmen für die Umsetzung einer Gemeinsamen Fischereipolitik abgesteckt und damit der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen Europäischen Fischereifonds (EFF) ergänzt, zu dem wir ja vor einigen Monaten hier im Plenarsaal eine Aussprache hatten. Wie ich seinerzeit schon zum EFF sagte, kommt es vor allem darauf an, dass die für diese Verordnungen eingeplanten Mittel dem tatsächlichen Bedarf eines integrierten Fischereisektors innerhalb eines erweiterten Europa mit seinen neuen Herausforderungen gerecht werden.

Ich begrüße zwar die Bemühungen der Kommission, die Finanzvereinbarungen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) klarer und einheitlicher anzulegen, doch bin ich unzufrieden mit dem Missverhältnis zwischen den erklärten Zielen und den dafür eingestellten Mitteln. Ziele nach der EU-Erweiterung müssen ehrgeiziger und weitreichender sein, deshalb halte ich es für unangebracht, dieses Finanzinstrument um 6,3 % zu kürzen.

Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass 60 % der Gesamtmittel in Höhe von 2625 Millionen Euro, aufgeteilt auf vier operative Hauptziele, für internationale Fischereiabkommen eingeplant sind. Der Bereich der Fischerei-Partnerschaftsabkommen ist mit seinem Stellenwert im Budget von besonderer Bedeutung. In diesem Bericht wird auf die Kohärenz zwischen den Schlussfolgerungen der jüngsten Räte Landwirtschaft und Fischerei zur neuen GFP und den internationalen Beziehungen der EU geachtet, das halte ich für überaus wichtig.

Eine zentrale Rolle für die neue GFP spielt schließlich die Einsetzung und Finanzierung von Regionalbeiräten (RAC). Deshalb muss unbedingt nicht nur dafür Sorge getragen werden, dass die Finanzierung der Anlaufkosten der Regionalbeiräte gesichert ist, sondern auch dafür, dass die Räte arbeitsfähig bleiben. Zu diesem Zweck muss die Kommission eindeutiger klären, in welchem Umfang alle Bereiche im Zusammenhang mit den Regionalbeiräten finanziert werden sollen.

 
  
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  Jacky Henin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fischerei ist ebenso wie die Landwirtschaft kein gewöhnlicher Wirtschaftszweig. Sie trägt zur Verbesserung der Lebensqualität im europäischen Maßstab, zum Schutz der Küste sowie der Umwelt bei. In den zahleichen Fällen, in denen es sich um Kleinfischerei handelt, trägt sie sogar zur Verstärkung des Tourismus bei.

Es ist hervorzuheben, dass die Berufsgruppe der Fischer eine bedeutende Rolle spielt. Die von ihnen mit Leidenschaft ausgeübte Tätigkeit ist anspruchsvoll, hart, gefährlich, und ihr Einkommen hängt von zahlreichen Unsicherheitsfaktoren ab. Oft verschuldet und unter dem ständigen Anstieg der Dieselpreise leidend, leben die Fischer und ihre Familien in der Angst, dass die Einnahmen eines Tages nicht mehr ausreichen und sie dann ihre Arbeit aufgeben müssen.

Seit ihrem Bestehen hat die Gemeinschaftliche Fischereipolitik es nicht vermocht, ihnen diese Ängste zu nehmen. Sie hat im Gegenteil zum Verlust von tausenden Arbeitsplätzen in der Kleinfischerei sowie zur sozialen Unsicherheit der Fischer beigetragen, ohne überzeugende Ergebnisse bei Erhaltung der Bestände zu erzielen. Schlimmer noch, diese Politik hat oft den Eindruck erweckt, unter dem Gesetz der Lobbygruppen zu stehen, denen es mehr darum geht, ihr Image in den Medien zu pflegen und Subventionen zu erjagen als ernsthafte Anstrengungen zum Umweltschutz zu unternehmen.

Daher, Herr Kommissar, haben es die Fischer satt, ständig als Straftäter des Meeres von einer Europäischen Kommission verdächtigt zu werden, die sich im Gegensatz dazu sehr nachsichtig gegenüber den wirklichen Freibeutern der Meere, d. h. den Billigflaggen, erweist. Herr Kommissar, im Gegensatz zu den Vorurteilen Ihres illustren Kreises von Wissenschaftlern ist niemand mehr als die Fischer selbst an der Erhaltung der Fischbestände interessiert, denn diese stellen ihre Lebensgrundlage, ihr Erbe sowie die Zukunft ihrer Kindern dar. Sie haben die Nase mehr als voll davon, dass oft ohne wirkliche wissenschaftliche Grundlage festgelegte Quoten für die Fangmengen und die Fischereitage, die die Staaten gegen alle Vernunft noch untereinander weiterverkaufen, bei der Festlegung der Fischereizonen herangezogen werden. Die Kommission darf die Fischer bestimmter Länder nicht auf Kosten der anderen bevorzugen. In Europa müssen alle gleich behandelt werden.

Ihr Text beinhaltet zwar einige Fortschritte diesbezüglich, indem er als förmliches Ziel die Einbeziehung aller Betroffenen formuliert, doch bleibt er, mit Verlaub gesagt, vage und halbherzig. Die Fischerei und die Fischbestände können nicht ohne die Fischer, ohne ihre Berufsverbände und Gewerkschaften gerettet werden. Die Fischer müssen über ihre Vertreter wirklich in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden. Des Weiteren muss die Union die Mitgliedstaaten beim Schutz ihrer Territorialgewässer gegen Fischereipiraten finanziell unterstützen. Dabei denke ich insbesondere an die Territorialgewässer der Regionen in Randlage.

Da es ein wirkliches Problem bei der Finanzierung einer gerechten, nachhaltigen und kühnen europäischen Fischereipolitik gibt, sollten wir nicht vergessen, dass eine der Gefahren für die Bestände in der vom Seeverkehr ausgehenden Meeresverschmutzung liegt. Hinter dieser Meeresverschmutzung steht das System der Gefälligkeitsflaggen. Daher sollten wir die Verantwortlichen dieser andauernden ökologischen Katastrophe mit Steuern belegen, dann hätten wir die Mittel für eine wirklich ambitionierte Politik.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich sagen, dass im Rahmen dieses Instruments mehr Mittel bereitgestellt werden. Das hat mehrere Gründe: die Erweiterung, neue Technologien, umfassendere Daten, die neuen Kontrollbehörden und die Bildung der Regionalbeiräte. Zum Letzteren möchte ich wiederholen, dass die Kommission bereit ist, die Finanzierung dieser Beiräte im Verlauf der nach dem dritten Jahr ihrer Tätigkeit vorzunehmenden Überprüfung zu überdenken.

Was den Umfang der Mittel betrifft, so würde sich die Kommission durchaus nicht beschweren, ständen mehr davon zur Verfügung. Real werden wir jedoch hoffentlich eine Steigerung von 150 % bei der Kontrolle und Durchsetzung, von 160 % bei der Datenerhebung und den wissenschaftlichen Gutachten, von 110 % bei der Entscheidungsfindung und von 120 % bei den internationalen Beziehungen haben. Wenn alles gut geht, werden wir im Finanzzeitraum 2007-2013 einen Gesamtzuwachs auf 130 % gegenüber dem Finanzzeitraum 2000-2006 zu verzeichnen haben.

Gibt es eine Reduzierung, haben wir ein gewisses Polster, so dass wir nichts aus irgendeiner speziellen Rubrik abziehen müssen. Gibt es eine drastische Senkung, so sind alle Rubriken linear betroffen. Wir hoffen, noch vor dem Wochenende zu wissen, wie die Lage sein wird. Bisher deutet alles darauf hin, dass die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau ins Auge gefassten Senkungen, was die Fischerei angeht, relativ gering sein werden, insbesondere beim zweiten Instrument, und ich hoffe, dabei wird es bleiben.

Bezüglich der internationalen Abkommen ist die Kommission der Auffassung, dass der Vorschlag zwischen internen und externen Politikbereichen ausgewogen ist, also zwischen internationalen Abkommen einerseits sowie Erhaltung, Kontrolle und Entscheidungsfindung andererseits unterscheidet. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Mittelzuweisungen an die verschiedenen Bereiche lediglich indikativ sind und auf den gegenwärtigen Vorhersagen beruhen. Anpassungen werden auf jeden Fall für jedes Programm im Rahmen jährlichen Haushaltsverfahren vorgeschlagen und beschlossen.

Ich möchte eine Bemerkung von Frau Attwooll zu Änderungsantrag 16 aufgreifen. Da es hier um kommerzielle Beziehungen geht, fließen die Gelder als Teil des Staatshaushalts oft direkt an das Finanzministerium. Wir beabsichtigen jedoch, unseren Dialog mit den Entwicklungsdiensten der Kommission zu stärken, um die Effektivität dieser Gelder für die allgemeinen Entwicklungsziele dieser Länder, insbesondere auf dem Fischereisektor, zu steigern.

Namentlich im Hinblick auf die Partnerschaftsabkommen auf dem Gebiet der Fischerei muss ich betonen, dass jedes dieser Abkommen Bestimmungen über die Zahlung von Mitteln sowie zur Verwendung des für die Fischereipolitik des Drittlandes vorgesehenen Anteils dieser Mittel enthält. Auf der Grundlage von Indikatoren und Benchmarks bewerten beide Seiten dann, wie ich bereits vorhin sagte, die Ergebnisse dieser Politik und nehmen gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vor.

Was Herrn Clark betrifft, so kann ich seinen Behauptungen nicht beipflichten. Die geringen Fischbestände sind das Ergebnis jahrelangen unkontrollierten Überfischens und nicht der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die Maßnahmen dieser Politik sind vielmehr darauf gerichtet, das notwendige Gleichgewicht zwischen der Verfügbarkeit von Fischbeständen und den Flotten, deren Ziel sie sind, herzustellen.

Schließlich ist die Frage der Küstenfischerei und der kleinen Fischereiindustrien besser im Europäischen Fischereifonds aufgehoben, über den, so hoffe ich, Anfang 2006 beschlossen wird.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

21. Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Fischereiüberwachungsprogrammen - EU-Sanktionen im Fischereisektor
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

- Bericht von Paulo Casaca (A6-0339/2005) im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 2004/465/EG des Rates über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Fischereiüberwachungsprogrammen der Mitgliedstaaten (KOM(2005)0328 - C6-0273/2005 - 2005/0136(CNS)); und

- mündliche Anfrage von Philippe Morillon an die Kommission (O-0111/2005 - B6-0344/2005) im Namen des Fischereiausschusses zu EU-Sanktionen im Fischereisektor.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE), Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wissenschaftler, Forscher und NRO im Umweltbereich sind sich zunehmend darin einig, dass eine nachhaltige Fischerei eine stabile, langfristige Verbindung zwischen den Fischern und ihrer Umwelt sowie zwischen dieser Wirtschaftstätigkeit und der Kontrolle und Sanktionierung von unlauteren Praktiken erfordert.

In ihrem ausgezeichneten Papier über die Arbeitsweise eines Fischereiverbandes in Cangas in der spanischen Region Galizien stellte Dora Jesus fest, dass diese spezielle Fischereigemeinschaft es erreichte, dass sich die Bestände der Felsen-Entenmuschel wieder erholten und die Art in dem von dem Verband betreuten Gebiet nun ökologisch und ökonomisch zukunftsfähig ist, seit dieser die ausschließlichen Fangrechte in dem Gebiet besitzt bzw., genauer gesagt, seit er die mit dem Besitz von Naturressourcen verbundenen Rechte und Pflichten übernommen hat und eigene primäre Kontroll- und Sanktionsregelungen einzusetzen begann.

Leider hat sich die EU für eine andere Politik entschieden, mit gewaltigen Unterschieden zwischen den Fischereirechten. Europa hat die alleinige Zuständigkeit für die Einräumung dieser Rechte, und bei einigen Arten werden sie für nahezu das gesamte Seegebiet Europas festgelegt, wobei jedoch die Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen weiter im persönlichen Ermessen liegen.

Die von der Kommission zur Unterstützung der Fischereikontrolle durch die Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Mittel und Nutzungssätze sind für 2006 auf 32 Millionen Euro gekürzt worden, ein kleiner Betrag angesichts der Verantwortung, die einigen Regionen und Mitgliedstaaten übertragen wurde. Zudem ist keine Gemeinschaftshilfe für die Kontrolle und Überwachung der GFP vorgesehen. In diesem Zusammenhang sollte ich darauf hinweisen, dass Portugal beispielsweise nur gut 2 % der europäischen Bevölkerung stellt, aber mehr als 50 % der Fläche der Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) abdeckt. Außerdem ist allein das Gebiet der Azoren eine größere AWZ als die irgendeines anderen Mitgliedstaates, auch wenn es nur 250 000 Einwohner hat.

Im Übrigen wurden die Gewässer um die Azoren erst einmal kontrolliert, seit sie am 1. August 2004 liberalisiert wurden, obgleich in dieser Zeit in der AWZ vom Schiffsüberwachungssystem (VMS) Dutzende Schiffe geortet wurden, manchmal zwei Dutzend auf einen Schlag. Dies steht im krassen Widerspruch zu den zahlreichen Inspektionen bei der traditionellen Flotte der Azoren durch die regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Behörden zu Land und in Küstennähe.

Ohne irgendein VMS besteht, wie gerade festgestellt, in den ärmsten und am weitesten abgelegenen Gebieten Europas kein wirksamer Schutz gegen unangemeldete Fischereifahrzeuge und auch gegen gesetzlich angemeldete Fahrzeuge. Der Grund, warum das VMS so unglaublich schlecht funktioniert, liegt an den zahlreichen Ausnahmen in Schlüsselbereichen und daran, dass das Hochsee-Kontrollsystem so untätig und wirkungslos ist.

Auf einer Konferenz zur Meerespolitik und Europäischen Meeresstrategie, die letzte Woche von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament in Ponta Delgada veranstaltet wurde, erfuhren wir, dass in den Gewässern um die Azoren rund 150 unterschiedliche Arten entdeckt wurden, von denen viele aus dem Gebiet stammen und einige womöglich buchstäblich Tausende von Jahren überleben können. Dazu gehören dichte schwarze Korallenwälder, von denen einige über zwei Meter hoch sind. Der Wert dieser Korallen und anderer Tiefseeorganismen für unser Naturerbe wird sich mit der Zeit erweisen, es gilt als allgemein anerkannt, dass sie über ein enormes biotechnologisches Potenzial verfügen. Grundschleppnetze und Grundkiemennetze sind in dem Gebiet zwar verboten, doch es lässt sich schwer nachprüfen, ob diese Verbote wirksam waren, wenn die Gemeinschaft wenig oder gar nichts unternommen hat, um diese europäischen Schätze zu überwachen, zu kontrollieren und zu schützen.

Die Verkündung der geplanten Meeresstrategie der Kommission hat in uns allen die Hoffnung geweckt, dass sich an der Lage einiges ändern würde, doch haben wir zu unserer großen Bestürzung feststellen müssen, dass in dem Vorschlag keinerlei Gemeinschaftsmittel vorgesehen sind. Er folgt also dem gleichen Ansatz wie zuvor, wonach in Europa jedermann die Meeresressourcen nutzen kann, die Verantwortung für den Schutz dieser Ressourcen jedoch allein den Bewohnern der betreffenden Regionen zufällt.

Was nun die Sicherheit des Seeverkehrs und den Umweltschutz betrifft, sind die Azoren derzeit von einer Tragödie ungeheuren Ausmaßes betroffen. Ein riesiges Containerschiff, beladen mit zahlreichen Containern mit gefährlichen chemischen Substanzen und unter Billigflagge fahrend, ist auf einem Riff auf Grund gelaufen, das im Rahmen des Netzwerks Natura 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen war. Trotz mehrerer Maßnahmenpakete nach den Havarien der „Erika“ und der „Prestige“ und trotz der Gründung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ist Europa nach wie vor nicht in der Lage, auf solche Katastrophen oder auf Tragödien als Folge nicht nachhaltiger Fischerei zu reagieren.

Daher halten wir es für dringend geboten, schnellstens eine Europäische Küstenwache ins Leben zu rufen, wodurch die Fischereikontrolle mit den anderen Meereskontrollaufgaben zusammengefasst und die Fischerei für die gesamte europäische Flotte geöffnet werden würde – ein wirksames, modernes und harmonisiertes System von Kontrollen und Sanktionen. Die Liberalisierung des Zugangs zu den Gewässern ist vollkommen unannehmbar, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Andernfalls kann nur eines dabei herauskommen: Die natürliche Meeresumwelt Europas wäre einem raschen Verfall preisgegeben.

 
  
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  Elspeth Attwooll (ALDE), in Vertretung des Verfassers. – (EN) Herr Präsident, die Frage der Sanktionen ist von einer gewissen Dringlichkeit. Es bedarf gleicher Bedingungen, um den Fischern Vertrauen in die Fairness der Gemeinsamen Fischereipolitik zu vermitteln. Ohne dieses Vertrauen ist es viel schwieriger, vernünftige und effektive Managementmaßnahmen zu verwirklichen.

Der jüngste Bericht der Kommission über Verhaltensweisen, die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik ernsthaft verletzt haben, zeigt einmal mehr die derzeitige Ungleichheit der Bedingungen. Im Jahr 2003 gab es innerhalb der Mitgliedstaaten bei den Verstößen, die tatsächlich mit Sanktionen geahndet wurden, eine Bandbreite von 24 % bis 100 %. Auch die durchschnittlichen Strafen für denselben Verstoß unterscheiden sich erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen: beispielsweise betrug die Spanne für verbotenes Fanggerät an Bord 451 bis 9 000 Euro, für nicht genehmigten Fischfang 375 bis 8 379 Euro und für das Fälschen von Daten 98 bis 132 056 Euro.

Vor mehr als drei Jahren veranlasste mein eigener Bericht über Verstöße die Kommission, die Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Systems von Mindeststrafen in der Europäischen Union zu prüfen, um das Vertrauen der Fischer in den Grundsatz der Gleichbehandlung zu festigen, wozu objektive Kriterien für die Klassifizierung und Einstufung sowie für Verstöße und Strafen gehören. Ich stimme zu, dass es um vereinbarte Mindeststrafen geht, denn es muss einen Spielraum geben, um die Strafe dem Wert des Fangs anzupassen und um wiederholte Verstöße strenger bestrafen zu können als Erstverstöße, aber ich glaube, wir brauchen eine stärkere Einheitlichkeit sowohl in der Höhe der Strafen als auch in der Art der jeweiligen Strafen und Verfahren.

Die Mitglieder des Fischereiausschusses wären dem Herrn Kommissar dankbar für die Beantwortung unserer Frage. Dabei sollte in der vorläufigen Erklärung näher auf die Feststellung eingegangen werden, dass 86 % aller Verstöße auf dem Verwaltungswege und 14 % mit Strafverfahren geahndet werden. Wir wären der Kommission verbunden, wenn sie uns ihre Auffassung zu den von uns aufgeworfenen Fragen darlegen würde.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter und dem Fischereiausschuss für ihren Bericht über den Vorschlag der Kommission danken. Erfreut stelle ich fest, dass der Ausschuss dieses Verfahren, mit dem die Überwachungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten verbessert werden sollen, positiv beurteilt hat und dass er sich uneingeschränkt für die Verlängerung seiner Gültigkeit um ein weiteres Jahr ausspricht. Ich stelle auch fest, dass der Ausschuss der Finanzierung von Verwaltungsvereinbarungen mit der Gemeinsamen Forschungsstelle über die Entwicklung neuer Überwachungstechnologien aus dem Gemeinschaftshaushalt und der Finanzierung von Studien auf mit der Fischereiüberwachung verbundenen Gebieten, die auf Initiative der Kommission in Auftrag gegeben werden, positiv gegenüber steht.

Der Ausschuss hat jedoch sieben Änderungsanträge zum Vorschlag vorgelegt. Leider lassen sich alle Änderungsanträge nur sehr schwer akzeptieren, hauptsächlich aus formalen Gründen, was ich erläutern möchte.

In Änderungsantrag 2 wird eine Änderung der Fristen für die Vorlage der Überwachungsprogramme durch die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Wir möchten bei dem jetzigen Datum, dem 31. Januar, bleiben, da bei Einreichung der Anträge Anfang des Jahres die Kommission noch im ersten Halbjahr eine Entscheidung über die Gewährung der finanziellen Beteiligung treffen kann. Das wiederum wird den nationalen Verwaltungen die erforderliche Planung erleichtern. Es sei auch darauf hingewiesen, dass sich die nationalen Behörden über diese Frist bereits völlig im Klaren sind.

Bezüglich Änderungsantrag 3 und den damit verbundenen Änderungsanträgen 1 und 6 teilt die Kommission die Auffassung des Ausschusses, dass diese Aufwendungen durch eine andere Haushaltslinie finanziert werden sollten. Das kann über eine Haushaltsvereinbarung geschehen. Eine Finanzierung dieser beiden neuen Aktionen ist jedoch nicht möglich, wenn sie im Rechtstext nicht vorgesehen waren. Die Kommission hält diesen Vorschlag für den geeigneten Rechtstext, um die Aktionen aufzunehmen, und kann daher diese Änderungsanträge nicht akzeptieren.

In Änderungsantrag 4 fordert der Ausschuss die Kommission zur Festlegung von Kriterien zur Gewährung von Darlehen auf, wenn der beantragte Betrag die verfügbaren Mittelzuweisungen übersteigt. Es ist die Politik der Kommission, Darlehen nur dann zu gewähren, wenn unabhängig von der beantragten Gesamtsumme die Notwendigkeit von Investitionen nachgewiesen wurde, nämlich durch den nationalen Bericht über Überwachungsaktivitäten. Die Aufstellung von Kriterien bringt eine gewisse Inflexibilität bei der Auswahl von Projekten mit sich und könnte mit der Gefahr verbunden sein, dass Darlehen für Projekte gewährt werden, die nicht im allgemeinen Interesse liegen. Diesem Änderungsantrag kann daher nicht zugestimmt werden.

Änderungsantrag 5 nimmt Bezug auf den Beteiligungssatz für die teuersten Gegenstände, nämlich Patrouillenboote und Hubschrauber. Eine Anhebung des Satzes auf bis zu 75 % der erstattungsfähigen Ausgaben wird die Zuweisungen für andere Aktionen verringern. Die Kommission hält einen Satz von höchstens 50 % für alle Arten von Investitionen generell für angemessen. Sie kann daher diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.

Schließlich kann die Kommission Änderungsantrag 7 nicht akzeptieren, da die meisten Projekte Ende 2006 noch nicht abgeschlossen sein werden, so dass ein Bericht über die Entscheidung nur von geringem Nutzen sein wird. Ich möchte daran erinnern, dass die Kommission dem Europäischen Parlament bis spätestens 30. Juni 2008 einen Bericht über diese Entscheidung vorlegen wird.

Was Herrn Morillons mündliche Anfrage an die Kommission betrifft, so teile ich voll und ganz die Ansicht, dass Sanktionen, auch auf dem Fischereisektor, der Schwere des begangenen Verstoßes angemessen sein müssen. Sie müssen auch wirksam von weiteren, gleich gearteten Verstößen abhalten. Bei Sanktionen sollte darüber hinaus auch nicht unterschieden werden zwischen Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen von Mitgliedstaaten. Wir können die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht erreichen, wenn wir nicht für alle Fischer überall in der Europäischen Union gleiche Ausgangsbedingungen schaffen.

Mit Blick auf die Förderung der Transparenz und der Verhängung angemessener und abschreckender Sanktionen gegen jene, die schwere Verstöße begehen, gibt die Kommission jährlich eine Mitteilung über schwere Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik heraus.

Bislang hat die Kommission vier solcher Mitteilungen veröffentlicht. In ihren Anmerkungen zu den der Mitteilung als Anhang beigefügten Tabellen hob die Kommission die Notwendigkeit hervor, bestehende Ungleichheiten in der Höhe der in der Gemeinschaft verhängten Sanktionen zu verringern.

In diesen Mitteilungen erklärte die Kommission auch, dass sie bei Verletzungen der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik die Anwendung von Verwaltungsverfahren und Sanktionen vorzieht, weil sie schneller und wirksamer durchsetzbar sind. Nach Überzeugung der Kommission wirkt eine Sanktion wie die unmittelbar in Kraft tretende Aufhebung der Fanggenehmigung durch eine Verwaltungsbehörde, sofern sie gerichtlich überprüfbar ist, stärker abschreckend. Die Wahl zwischen einem Strafverfahren und einem Verwaltungsverfahren liegt jedoch beim Mitgliedstaat.

Gemäß Artikel 25(4) der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates, der grundlegenden Verordnung über die GFP, beabsichtigt die Kommission, in absehbarer Zeit einen Vorschlag zur Harmonierung von Sanktionen bei schweren Verstößen auf Gemeinschaftsebene vorzulegen.

 
  
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  Duarte Freitas, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kommissar! Die Fischereiaufsicht ist ein wichtiger Faktor für die Erhaltung des Sektors. Etliche gefährdete Fischbestände müssen sich dringend erholen, und deshalb muss die Unterstützung für die Mitgliedstaaten so fortgeführt werden, dass diese ihren Pflichten zur Kontrolle, Überwachung und Inspektion von Fischereitätigkeiten in ihren Hoheitsgebieten nachkommen können.

Die strategische Diskussion von 2001, als Kontrollstrategien zu den wichtigsten Achsen des Grünbuchs in jenem Jahr gehörten, führte im April 2005 zur Gründung der Fischereiaufsichtsbehörde, und das könnte aus meiner Sicht eine neue Ära einläuten. Diese Behörde organisiert und koordiniert zwar die Kontroll- und Inspektionstätigkeiten der Mitgliedstaaten, doch hat sie die Mitgliedstaaten nicht vollständig von ihren Befugnissen und Verpflichtungen entbunden.

Da die Entscheidung zur Finanziellen Vorausschau und zum neuen Gemeinschaftsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 noch aussteht, sind diese Beträge bisher noch unbekannt, daher sollte die Entscheidung 465/2004 verlängert werden.

Ich beglückwünsche meinen Landsmann Herrn Casaca zu seiner ausgezeichneten Arbeit als Berichterstatter zu diesem Thema. Herr Kommissar, trotz Ihrer Bemerkungen halte ich die Änderungen am Ausgangstext für sachgemäß; sie würden für mehr Ausgewogenheit sorgen und den Text mehr in die Richtung dessen bringen, was eigentlich erreicht werden soll. Doch obwohl ich dieses Dokument uneingeschränkt befürworte, möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es, finanziell gesehen, für die Mitgliedstaaten äußerst schwierig sein wird, alle gewünschten Maßnahmen umzusetzen.

Die Mitteilung der Kommission von 2003 und die Berichte über die Nichteinhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind der Beweis dafür, dass noch viel zu tun bleibt. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, die in der GFP niedergelegten Bestimmungen einzuhalten, muss die Kommission an ihrem Engagement für Kontrolle und Inspektion weiter festhalten.

 
  
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  Heinz Kindermann, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ohne Zweifel hat die Entscheidung 2004/465/EG über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Fischereiüberwachungsprogrammen der Mitgliedstaaten dazu beigetragen, die Kontrollstrukturen und die Ausstattung mit Kontrollmitteln in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern sowie den Informationsfluss effektiver zu gestalten. Gleichzeitig konnten damit die Kompetenzen der EU-Inspektoren bei der Überwachung und Kontrolle verbessert werden. Kontrollprogramme werden immer und überall von den Personen, die zu kontrollieren sind, als störend und oft als diskriminierend empfunden. Leider beweist aber die Praxis, dass es ohne Kontrolle der Fangtätigkeit im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik nicht geht. Jeder gesetzte Rechtsrahmen ist nur so gut, wie die Einhaltung seiner vorgegebenen Regeln effektiv und ohne großen Aufwand kontrolliert werden kann. Diese Maßnahmen in den Kontrollprogrammen kosten natürlich Geld und sollten dementsprechend auch mit den nötigen Finanzen ausgestattet werden.

Wir unterstützen daher den Vorschlag des Berichterstatters, die Gültigkeit der Entscheidung 2004/465/EG um ein Jahr zu verlängern. Damit wäre die Gemeinschaftsbeteiligung an der Finanzierung der Fischereiüberwachungsprogramme der Mitgliedstaaten zumindest bis Ende 2006 abgesichert, wenn auch vielleicht unter anderen finanziellen Voraussetzungen.

Was nun die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Entscheidungsvorschlag betrifft, unterstützen wir die Bewertung durch den Berichterstatter und sprechen ihm auch unseren Dank aus.

 
  
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  Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, ich möchte dem Verfasser der mündlichen Anfrage und Frau Attwooll, die die Anfrage vorgetragen hat, danken, vor allem auch, weil sie mit ihrer Anwesenheit hier die heute Abend stattfindende Weihnachtsfeier ihrer Fraktion versäumt, und das beweist ihr echtes Engagement.

Die Frage von Sanktionen und ob diese im Strafverfahren oder auf dem Verwaltungsweg verhängt werden, ist von großer Bedeutung. Natürlich würde niemand in diesem Hohen Haus einen Verstoß gegen die Verordnungen oder Rechtsvorschriften dulden. Es ist angemessen, dass wir diese Debatte als gemeinsame Aussprache zusammen mit dem Bericht Casaca führen, denn die ganze Frage der Fischereiüberwachungsmaßnahmen und was notwendig ist, ist nicht nur eine Frage, die zu umweltpolitisch und wirtschaftlich nachhaltigeren Fischereiindustrien führen, sondern vielen Fischerfamilien auch Sicherheit bringen kann, so dass sie ihr Leben weiterhin so führen können, wie sie es gewohnt sind.

Abgesehen von der Frage der Auswirkungen auf die Bestände und deren Höhe und abgesehen von den neuen Vorschriften und Verordnungen zum Fischereiaufwand und allem anderen gibt es noch eine weitere Ebene der Bürokratie, die einen direkten Einfluss auf die Möglichkeit der Fischer hat, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Herr Kommissar, Sie haben bei mehreren Gelegenheiten geäußert, Sie würden Sanktionen auf dem Verwaltungsweg den Strafverfahren vorziehen. Auch erhob sich die Frage der Gewährleistung von Sicherheit in Bezug auf eine gewisse Einheitlichkeit: nicht Harmonisierung, sondern Einheitlichkeit der Anwendung von Sanktionen und Strafen in allen Mitgliedstaaten. Frau Attwooll nannte in ihrem Vortrag einige Unterschiede. Ich möchte Ihnen einige weitere Zahlen aus dem jüngsten Kommissionsbericht über Verstöße im Fischereisektor nennen.

In Spanien gab es 1 785 Verstöße; davon wurden 1 641 auf dem Verwaltungswege geahndet. In Portugal gab es 1 579 Verstöße, von denen drei in Strafverfahren behandelt wurden. Von insgesamt 26 Verstößen in meinem eigenen Land, in Irland, wurden 20 vor Strafgerichten verhandelt. Die durchschnittliche Geldbuße betrug in Portugal 491 Euro, in Spanien 2 126 Euro. Das mittlere Strafmaß in Irland belief sich auf 11 978 Euro, das sich im Rahmen der im nächsten Jahr einzuführenden neuen Rechtsvorschriften auf 220 000 Euro erhöhen wird.

Also muss in der Frage, wie diese Geldbußen und Strafen verhängt werden, eine gewisse Fairness und Gleichheit herrschen. Letztendlich ist es Sache der Mitgliedstaaten, solche Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die Ideologie hinter den Verordnungen und Richtlinien im Fischereiwesen richtig umgesetzt wird. Gleichheit und Verhältnismäßigkeit muss es auch im Sanktionsregime geben. Sanktionen auf dem Verwaltungsweg sind Strafverfahren vorzuziehen.

In gewissen Kreisen hieß es jüngst, die Kommission erwäge Maßnahmen gegen Irland wegen der Nichtumsetzung der neuen Rechtsvorschriften, die zurzeit im nationalen Parlament in Irland beraten werden. Tatsächlich sind Beamte Ihres Büros, Herr Kommissar, kürzlich mit Vertretern des Fischereiausschusses im irischen Parlament und auch mit Mitgliedern des Fischereiausschusses hier im Europäischen Parlament zusammengetroffen, um die Frage von strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen zu besprechen. Ich hoffe, diese Gerüchte um so genannte finanzielle Sanktionen gegen Irland sind unbegründet.

Ich hoffe, Sie könnten uns heute Abend mit den in Malta geltenden Rechtsvorschriften aufmuntern, wo für einen geringfügigen Verstoß eine geringfügige Strafe verhängt wird – und nur auf dem Verwaltungsweg. Bei einem größeren Verstoß wird eine größere Strafe auf dem Verwaltungsweg verhängt. Bei einem schweren Verstoß kommt ein Strafverfahren zur Anwendung. Bei mehrmaligen Verstößen sollte gegen den Täter mit aller Macht strafrechtlich vorgegangen werden.

Es herrschen jedoch weder Gleichheit noch Fairness, wenn ein falscher Logbucheintrag in einem Land eine Geldbuße von lediglich 96 Euro nach sich zieht, während das in einem anderen Land zur Beschlagnahme des Schiffes, des Fangs und des Fanggeräts führen könnte. Da muss es eine Verhältnismäßigkeit geben.

 
  
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  James Hugh Allister (NI). – (EN) Herr Präsident, mich fasziniert in gewisser Weise der Hintergrund der mündlichen Anfrage vor dem Hohen Haus. Seit 1999 haben Länder, die sich an die Vorschriften halten, die Verordnung (EG) Nr. 1447/1999 des Rates umgesetzt, die bei schweren Verstößen gegen die Gemeinsame Fischereipolitik verhältnismäßige, effektive und abschreckende Strafen forderte.

Es überrascht nicht, dass sich das Vereinigte Königreich an vorderster Linie derer befindet, die um die Einhaltung der Forderungen der Kommission bemüht sind, während einige der Länder, die am lautesten ihr Engagement für das europäische Projekt bekunden – wie Spanien und Deutschland – zu den Säumigsten gehören. Zuletzt veröffentlichte die Kommission Angaben über schwere Verstöße gegen die GFP – wie wir gehört haben – für das Jahr 2003. Sie zeigen, dass die durchschnittliche Strafe im Vereinigten Königreich fast 78 000 Euro betrug, während der EU-Durchschnitt bei nur 4 500 Euro lag. In der gravierenden Frage der Fälschung von Unterlagen betrug die britische Durchschnittsstrafe 132 000 Euro, während in Deutschland ein lächerliches Bußgeld von 98 Euro verhängt wurde – aber 98 Euro mehr als in der Republik Irland, wo nach diesen amtlichen Kommissionsdaten 2003 überhaupt keine Strafen verhängt wurden, obwohl es, wie später zugegeben wurde, 103 schwere Verstöße gegeben hatte! Wo immer der letzte Redner seine Zahlen her hatte, sie stammten gewiss nicht aus den veröffentlichten Kommissionsdaten. Es ist nicht ohne Bedeutung, dass diese mündliche Anfrage auf Geheiß irischer und anderer Europaabgeordneter erst gestellt wurde, nachdem eine verlegene Dubliner Regierung Vorschläge für Strafen in dieser Frage veröffentlicht hatte.

Lassen Sie mich eines klarstellen: Ich sehe Vorzüge in gleich gearteten und verhältnismäßigen Strafen in der gesamten EU, aber ich bin durchaus nicht beeindruckt von der Tatsache, dass sich niemand darüber Gedanken machte, solange die britischen Fischer die Strafmaßnahmen am stärksten zu spüren bekamen. Aber sobald einer der im Freilauf radelnden Staaten aufgefordert wird, in die Pedale zu treten, wird nach Gleichheit, nach Fairness und nach gleichen Bedingungen geschrieen.

Die seit Jahren bestehende Ungleichheit hat sich in der Praxis zum Nachteil der Staaten ausgewirkt, die die Rechtsvorschriften eingehalten haben. Nehmen Sie die Situation in der Irischen See, wo die meisten Fischer aus meinem Land, Nordirland, miteinander im Wettbewerb um Fisch stehen. Dort konkurrieren wir mit den Fischern aus der Republik Irland, während die nordirischen Fischer seit Jahren den drakonischen Strafen des Vereinigten Königreiches ausgeliefert sind. Ja, gegenwärtig warten mehrere Fischer aus Ulster auf ihren Prozess vor dem Liverpooler Strafgerichtshof. Doch seit Jahren scheint es, dass ihre Gegenspieler aus dem Süden den Vorzug hatten, die Vorschriften ohne ernsthafte Bestrafung missachten zu dürfen. Man stelle sich vor, was das für die Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Jedes Mal, wenn ein nordirischer Fischer ausläuft, muss er die Gefahr einer heftigen Strafe einkalkulieren, wenn er ernsthaft gegen die GFP verstößt, doch den Angaben der Kommission zufolge brauchen sich die Fischer aus der Republik Irland in denselben Gewässern überhaupt keinen Kopf zu machen. Bislang schien ein schwerer Verstoß für ihre Regierung kein Problem zu sein.

Lassen Sie uns also um Himmels Willen Gleichbehandlung haben, aber haben wir auch Verständnis für die Nachteile, die jene bislang in Kauf genommen haben, die die Vorschriften jahrelang um den Preis harter Bestrafung einhielten. Wie, Herr Kommissar, kann man dieses historische Unrecht wiedergutmachen? Sie sagten heute Abend, Sie seien sehr für Strafen auf dem Verwaltungsweg. Wenn das so ist, würden Sie das Vereinigte Königreich jetzt öffentlich darin unterstützen und ermutigen, die dort laufenden Gerichtsverfahren einzustellen? Das wäre eine große Hilfe.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, gern nehme ich die Gelegenheit wahr, mich an dieser Aussprache zu beteiligen, denn sie gibt uns meiner Meinung nach die Möglichkeit, die schwierigen Grade von Sanktionen, die gegen die Fischereiflotten in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängt werden, anzusprechen. Wir haben von mehreren Abgeordneten über die Ungleichheiten bei den Geldstrafen und Überwachungen in den Mitgliedstaaten gehört, worauf einzugehen ich nicht genügend Zeit habe.

Im Vereinigten Königreich wurden drakonische Maßnahmen verabschiedet. Jetzt werden drastische Maßnahmen in der Republik Irland vorgeschlagen. Wie mein Vorredner sagte, hat die britische Regierung diese Maßnahmen, wie gewohnt, vom ersten Tag an perfekt umgesetzt, während sich alle anderen im Rückstand befinden. Daran ist jedoch nichts Neues, und das sollte uns nicht überraschen. Unsere Fischer und Landwirte – und viele andere Branchen – haben diesen Zustand ertragen, während sich die Lage in anderen Staaten kaum damit vergleichen lässt.

Das Ergebnis dieser europäischen Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, ist eine völlige Ungleichheit unter den Mitgliedstaaten. Das ist inakzeptabel, so kann man nicht arbeiten. Wie mein Vorredner komme ich aus Nordirland. Eine ganz kleine Offshore-Flotte operiert in Box 7A in der Irischen See und sieht sich drakonischen Vorschriften durch die britische Regierung unterworfen. Jetzt wird sie sich den drakonischen Vorschriften der Regierung der Republik Irland ausgesetzt sehen. Zuweilen fischt sie in diesen Gewässern, und die Fischer in diesen Gebieten arbeiten sehr gut zusammen. Das nützt allerdings den Fischern wenig, wenn sie sich, wie mein Vorredner sagt, vor den Gerichten wiederfinden.

Dies ist die Art von Richtlinien, die die Europäische Union in den Mitgliedstaaten völlig diskreditiert, denn es bestehen nicht ansatzweise gleiche Voraussetzungen. Sie sprachen von gleichen Bedingungen. Es gibt sie nicht. Es sollten Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung bestehen. Mir ist klar, dass die Lösung nicht einfach ist. Sie wissen das selbst, denn Sie haben kürzlich Nordirland besucht. Ich verstehe das, aber ich bin der Ansicht, dass die Kommission diese ganze Frage der Sanktionen im Fischereisektor dringend überprüfen muss. Ich will es deutlich machen. Ich bin davon überzeugt, dass wir Sanktionen und Kontrollen brauchen. Das steht außer Frage, und wir wollen nichts anderes. Doch müssen wir realistisch sein, und man muss sie umsetzen können, anders als die vorliegenden inakzeptablen Vorschläge. Wenn die Fischereiindustrie in der nächsten Woche nach Brüssel geht, um sich für ihre Zukunft und ihre Geschicke auf dem Gebiet der Steuern und Quoten einzusetzen, dann ist dies die Art von Problemen, die nicht sein müssen.

Gestatten Sie mir, dass ich, ehe ich zum Schluss komme, noch einen Punkt anspreche. Ich möchte der Kommission eine Frage stellen. Es hilft uns nicht weiter, wenn wir heute Abend in diesem Hohen Haus aufstehen und Beleidigungen mit dem Hinweis darauf austauschen, was dieser oder jener Mitgliedstaat unternimmt. Langfristig muss jeder Mitgliedstaat die Position des anderen respektieren. Sie sagten, Sie würden die Sanktionen harmonisieren. Wann werden Sie also die Vorschläge vorlegen?

 
  
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  Paulo Casaca (PSE). (PT) Herr Präsident! Ich habe Ihrer Rede, Herr Kommissar, mit sehr großem Interesse zugehört und möchte Sie mit allergrößtem Respekt doch bitten, Ihre höchst zwiespältige Einstellung zu den Änderungsanträgen 2 und 6 zu erläutern, die von der Kommission wiederholt ganz eindeutig unterstützt wurden, und zwar sowohl im Fischereiausschuss als auch per E-Mail. Mit dieser ausdrücklichen Unterstützung haben wir dann nämlich gemeinsam die Haushaltsänderungen aufgesetzt, um genau diese Änderungen – 2 und 6 – anzupassen, und jetzt sagen Sie uns, dass die Kommission diese nicht unterstützt, obwohl sie doch die ganze Zeit erklärt hat, dass sie es tut.

Es sieht ganz so aus, als habe es in dieser Angelegenheit womöglich einige Verwirrung stiftende Informationen gegeben, deshalb möchte ich Sie bitten, die Dinge klarzustellen, Herr Kommissar. Andernfalls wird es für mich in der Zukunft sehr schwierig sein, mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte zunächst zu der von Herrn Casaca angesprochenen Frage sagen, dass die Kommission bei der Vorbereitung der Aufteilung der Beteiligungen die von den Mitgliedstaaten eingereichten Anträge prüft. Dabei berücksichtigt sie die Bedürfnisse und die Effizienz jedes Mitgliedstaats im Wesentlichen auf der Grundlage seines nationalen Programms und des vorangegangenen Berichts über Überwachungsaktivitäten, den jeder Mitgliedstaat an die Kommission übersenden muss. Priorität haben dabei solche Investitionen, denen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis unter Beachtung des allgemeinen Interesses an einem hohen Überwachungsniveau in der gesamten Gemeinschaft bescheinigt wird. Daher kann sich die Priorität mit den Jahren ändern und für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sein.

Ich stimme Herrn Kindermann voll und ganz darin zu, dass Überwachung und Durchsetzung Eckpfeiler der Effektivität der Gemeinsamen Fischereipolitik sind. Ich bin dafür, die Aktivitäten auf dem Gebiet der Überwachung und Durchsetzung weiterhin zu stärken. Die Bildung der Überwachungsagentur in diesem Jahr wird gewiss ein wichtiger Beitrag in diesem Bereich sein.

Zu den von Frau Attwooll, Herrn Crowley und weiteren Rednern aufgeworfenen Fragen zum ganzen Bereich der Sanktionen möchte ich Folgendes sagen: Der Haupttrend, wie er in der Mitteilung dargestellt ist, zeigt, dass die Gesamtzahl schwerer Verstöße von Jahr zu Jahr erheblich geschwankt hat – von 4 180 im Jahr 2000 bis 9 502 im Jahr 2003. Es ist schwer zu sagen, ob diese Zunahme der festgestellten Verstöße bedeutet, dass sich die Rate ihrer Entdeckung verbessert oder sich die Zahl der begangenen Verstöße erhöht hat.

Bemerkenswert bei den Fortschritten in der Abschreckung ist, dass sich die durchschnittliche Geldbuße von 1 757 Euro im Jahr 2002 auf 4 664 Euro im Jahr 2003 erhöht hat. Das ist eine Zunahme von 165 % in einem Jahr. Die Tatsache jedoch, dass die im Jahr 2003 verhängten Geldbußen nur 0,004 % der Werts der Anlandungen des Jahres 2002 ausmachen, veranlasst uns zu der Annahme, dass die Geldbußen für eine echte Abschreckung für Gesetzesübertreter noch immer zu bescheiden ausfallen. Nun ist dies eine allgemeine Feststellung, und man müsste jetzt die verschiedenen Subsektoren und Verstöße, die diesen Geldbußen vorausgingen, untersuchen.

Zu den Schlussfolgerungen aus den vorangegangenen Mitteilungen gehört erstens, dass bei den durchschnittlich verhängten Geldstrafen – wie mehrere Abgeordnete heute Abend deutlich gemacht haben – wesentliche Unterschiede bestehen und dass die Strafhöhe zu gering ist, als dass sie eine wirksame Abschreckung gegen die Nichteinhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik darstellen würde.

In der Frage, ob Strafverfahren oder Verwaltungsverfahren die beste Option sind, sieht Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen gegen die Verantwortlichen zu ergreifen haben, wenn die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht eingehalten werden.

Die Mitgliedstaaten können Verstöße durch Straf- oder Verwaltungsverfahren ahnden, sofern diese Maßnahmen wirksam und der Schwere der Verstöße angemessen sind. Ansonsten kann die Kommission nicht eingreifen, wenn es um die Wahl des Instruments durch die einzelnen Mitgliedstaaten geht. Das könnte die heikle Frage der staatlichen Souveränität berühren.

Ich wiederhole also: Nach Auffassung der Kommission sind Verwaltungsverfahren – und somit Sanktionen auf dem Verwaltungsweg – vorzuziehen. Sie sind deshalb vorzuziehen, weil eine Verwaltungsbehörde sie rasch auferlegen kann, denn das setzt nicht wie bei Strafverfahren ein langwieriges Verfahren zur Feststellung der Haftung voraus, ehe Sanktionen verhängt werden können. Sie sind weniger kostenaufwändig als Gerichtsverfahren. Außerhalb von Strafverfahren können Sanktionen rasch verhängt werden, und sie haben sich als wirksamer erwiesen als schwerere gerichtliche Strafen. Eine Sanktion auf dem Verwaltungsweg, wie der Entzug der Fangerlaubnis, kann zum Beispiel auf wirksame Weise zur Einhaltung der Vorschriften beitragen, und sie kann rasch angewendet werden. Ich bedaure, dass die Mitgliedstaaten dieses Mittel nicht häufiger nutzen.

Die Sanktion – sei sie nun gerichtlich oder auf dem Verwaltungsweg veranlasst – muss der Schwere des Verstoßes entsprechen. Zu den mildernden oder verschärfenden Faktoren gehören: eine nachteilige Auswirkung des Verstoßes auf die Fischereiressourcen oder die Fischart, bisheriges Verhalten der Gesetzesübertreter, wiederholter Verstoß und die mutmaßlichen wirtschaftlichen Vorteile aus dem Verstoß.

Die Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur Verbesserung der Qualität der erhobenen und gemeldeten Daten sowie der Analyse dieser Daten eingeleitet, um einen Vergleich der Situation zwischen den Mitgliedstaaten anstellen zu können. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, zur Verabschiedung durch den Rat – wie in Art. 25(4) der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vorgesehen – einen Katalog von Sanktionen vorzuschlagen, die bei schweren Verstößen anzuwenden sind. Der Katalog sollte dazu beitragen, das Strafmaß anzuheben und einheitlichere Bedingungen zu schaffen. Die Kommission will diesen Katalog im zweiten Halbjahr 2007 vorlegen.

Wie ich bereits sagte, sind also die Unterschiede groß, und wir geben Sanktionen auf dem Verwaltungsweg den Vorzug, da sie wirksamer und rascher durchsetzbar sind.

In Beantwortung einer speziellen Frage möchte ich sagen, dass unser Vorschlag zur Harmonisierung von Sanktionen bei schweren Verstößen 2007 veröffentlicht wird. Wir hoffen, damit einheitlichere Voraussetzungen zu schaffen und gleichzeitig die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären.

Was den von Herrn Casaca angesprochenen letzten Punkt – die Änderungsanträge 2 und 6 – betrifft, möchte ich mich entschuldigen. Nach meinen Informationen fanden diese Änderungsanträge im Ausschuss keine Unterstützung. Ich werde das jedoch prüfen und mich morgen vor der Abstimmung mit ihm in Verbindung setzen.

 
  
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  Der Präsident. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

22. Fischereiabkommen EG/Seychellen
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Morillon (A6-0385/2005) im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM(2005)0421 - C6-0321/2005 - 2005/0173(CNS)).

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bevor ich den Standpunkt der Kommission zu diesem Themenkomplex darlege, möchte ich mich zunächst beim Fischereiausschuss und insbesondere seinem Vorsitzenden und Berichterstatter, Herrn Morillon, dafür bedanken, dass er trotz des Zeitdrucks so ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.

Wie Sie alle wissen, verzögerte sich die Fertigstellung dieses Vorschlags aufgrund kommissionsinterner Verfahren. Die Kommission ist bestrebt, ähnliche Verzögerungen zukünftig zu vermeiden. Wir beraten derzeit intern darüber, wie man die Verzögerungen am besten bewältigen könnte, um dem Europäischen Parlament zu kurze Fristen für die Erörterung der Berichte möglichst zu ersparen. Ich hoffe, dass ich dem Fischereiausschuss schon bald Lösungsvorschläge präsentieren kann. Bis dahin möchte ich mich beim Berichterstatter für den sehr engen Zeitrahmen entschuldigen, der ihm für seine Arbeit verblieb, und ich würde mich gern mit ihm zusammensetzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, wie wir zukünftig vorgehen wollen.

Zu unserem Thema möchte ich sagen, dass wir die Behörden der Seychellen bereits frühzeitig über die Verzögerung des Annahmeverfahrens informiert haben. Die Behörden zeigten großes Verständnis.

Wie Ihnen bekannt sein wird, unterhält die Gemeinschaft schon seit langem Beziehungen im Fischereibereich zu den Seychellen. Das erste Fischereiabkommen mit diesem Land wurde 1985 geschlossen, wobei es sich aus finanzieller Sicht um das wichtigste Thunfischabkommen handelt. Es bildet ferner den Eckpfeiler unseres Netzes von Thunfischabkommen im Indischen Ozean.

In diesem neuen Protokoll findet der neue Partnerschaftsansatz umfassende Berücksichtigung. Beide Partner haben sich einem politischen Dialog zu Fischereifragen verschrieben, insbesondere zu der von der Regierung der Seychellen festgelegten Fischereipolitik. Über ein Drittel der Finanzbeiträge ist für die Unterstützung der Fischereipolitik der Seychellen vorgesehen.

Im Rahmen dieses Vorhabens trafen die Kommission und die Behörden der Seychellen im Rahmen eines gemeinsamen Ausschusses im April sowie zweier Fachtagungen im Juli und September 2005 zusammen, um den politischen Dialog über die Gründung eines mehrjährigen sektoralen Programms zur Unterstützung der Entwicklung der zuständigen Fischereibetriebe auf den Seychellen aufzunehmen. Dazu zählt die Aufstellung jährlicher und mehrjähriger Ziele, die Verteilung eines Teils der Finanzbeiträge, die zu erreichenden Ziele und die dafür notwendigen Kriterien und Verfahren, um eine Bewertung der jährlichen Ergebnisse gemäß Artikel 7 des Protokolls zu ermöglichen. In dieser Hinsicht verpflichten sich beide Parteien zu verantwortungsvollem Fischfang und nachhaltiger Fischereipolitik in den Gewässern der Seychellen.

Das neue Protokoll umfasst einen Sechsjahreszeitraum vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011. Es garantiert Fangmöglichkeiten für 40 Thunfischwadenfänger und 12 Oberflächen-Langleinenfischer und sieht finanzielle Gegenleistungen in Höhe von 4.125.000 Euro pro Jahr vor. Beide Parteien sind gegenseitige Nutznießer dieses Protokolls.

Ich komme nun zu den Änderungsanträgen. Beim Änderungsantrag 1 teilen wir die Vorbehalte des Parlaments ausnahmslos und wissen die – trotz der knappen Fristen – schnelle Bearbeitung sehr zu schätzen. Wie ich bereits sagte, hat die Kommission die Seychellen über diese Verzögerung schon frühzeitig informiert. Die Behörden der Seychellen haben großes Verständnis gezeigt und der Zahlung des Finanzbeitrags für das erste Vertragsjahr zu einem späteren Zeitpunkt zugestimmt.

Wie schon erwähnt, resultieren die Verzögerungen bei der Übermittlung vor allem aus der Art der Verhandlungen, jedoch auch aus dem Zeitaufwand für die internen Verfahren. Angesichts dieser Umstände sowie der von mir gegebenen Zusage, eine Lösung zu finden, ersuche ich den Berichterstatter um Verständnis dafür, dass wir diesen Änderungsantrag nicht annehmen können.

Bei Änderungsantrag 2 ist es gemäß Artikel 7 des Protokolls Sache des Küstenstaats, nach Vereinbarung mit der Gemeinschaft über die Art und Weise zu entscheiden, wie der Finanzbeitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik genutzt werden soll. Die Behörden der Seychellen müssen daher die wichtigsten Schwerpunkte ihrer Fischereipolitik benennen, die mithilfe des Fischereiprotokolls umgesetzt werden sollen. Aus diesem Grunde kann ich diesen Änderungsantrag nicht annehmen.

Den Änderungsanträgen 3 und 5 kann die Kommission inhaltlich voll und ganz zustimmen. Allerdings erfüllt die Kommission die Anforderungen für die Übermittlung solcherart Informationen bereits, nämlich entsprechend den aktuellen interinstitutionellen Übereinkommen, insbesondere der Rahmenvereinbarung zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass diese Änderungsanträge nicht unbedingt notwendig sind, wenn ich recht informiert bin.

Änderungsantrag 4 kann die Kommission nicht annehmen. Wenn ich auf die grundlegenden Gemeinschaftsbestimmungen verweisen darf, die das Mandat der Kommission für Verhandlungen im Namen der Gemeinschaft betreffen, so hat der Rat die Kommission ermächtigt, über Fischereiabkommen zwischen der Gemeinschaft und den Seychellen Verhandlungen zu führen. Vor diesem Hintergrund ist für die Verhandlungen nicht jeweils ein neues Mandat erforderlich. Es besteht dafür keine Notwendigkeit, da die Verhandlungsziele vom bestehenden Mandat abgedeckt sind.

In Bezug auf Änderungsantrag 6 enthält das neue Protokoll außer der Unterstützung der Fischereipolitik der Seychellen – Artikel 7 des Protokolls –, wonach verantwortungsvoller Fischfang und nachhaltige Fischereipolitik in den Gewässern der Seychellen gefördert werden, keine zielgerichteten Maßnahmen. Wir unterstützen das Anliegen des Europäischen Parlaments voll und ganz, es über die einzelnen Aspekte der Umsetzung des Protokolls zu unterrichten. Jedoch erfolgt die Übermittlung diesbezüglicher Informationen durch die Kommission bereits im Einklang mit den aktuellen interinstitutionellen Vereinbarungen. Aus diesem Grunde hält die Kommission diesen Änderungsantrag für entbehrlich.

 
  
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  Elspeth Attwooll (ALDE), stellvertretend für den Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar, Sie haben den Inhalt des Partnerschaftsabkommens bereits erläutert und festgestellt, dass dies eines der ersten – wenn nicht sogar das erste – Abkommen ist, das von der Kommission im Rahmen der neuen, vom Rat im Juli 2004 verabschiedeten Strategie ausgehandelt wurde. Ich bin fest davon überzeugt, dass General Morillon erfreut sein wird, wenn ich ihm von Ihrer Zusage berichte, sich aktiv um eine Lösung des Problems des zu engen Zeitrahmens zu bemühen. Der Fischereiausschuss möchte Sie ersuchen, die Annahme der Änderungsanträge erneut zu überdenken.

Der abschließende Vorschlag wurde uns am 18. Oktober dieses Jahres vorgelegt, 14 Tage nach Ablauf der für die erste Zahlung vorgesehenen Frist. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich darüber bereits mit Beamten der Seychellen verständigt hatten und diese großes Verständnis zeigten, doch auch dies ereignete sich neun Monate nach dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens. Wir sind uns der besonderen Anforderungen, die sich aus der Aushandelung eines neuartigen Abkommens ergeben, durchaus bewusst, doch möchten wir Mitglieder des Fischereiausschusses besser über das Geschehen informiert werden. Außerdem möchten wir zu diesem Abkommen ebenfalls etwas beitragen, daher dringen wir darauf, dass der Finanzbeitrag zur Förderung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung verwendet wird.

Ich möchte noch einmal auf meine vorhin gemachte Äußerung zurückkommen, wonach es jetzt um Fischerei-Partnerabkommen geht, bei denen beide Seiten Rechte erwerben, aber auch Verpflichtungen eingehen. Wir Mitglieder des Fischereiausschusses wollen über das Geschehen im Bilde sein, wir möchten, dass die Kommission uns und dem Rat über die Anwendung des Abkommens sowie über die Bedingungen, unter denen es umgesetzt wurde, berichtet und eine Kosten-Nutzen-Analyse beifügt. Wenn wir diese Informationen nicht erhalten, wie können wir dann bei der Verlängerung eine fundierte Stellungnahme zum Für und Wider des neuen Abkommens abgeben?

Mit Blick auf unsere Änderungsanträge wäre ich Ihnen, Herr Kommissar, äußerst dankbar, wenn Sie nachvollziehen könnten, was der Fischereiausschuss damit erreichen will: Es geht um eine umfassendere Beteiligung des Europäischen Parlaments, nicht um den Versuch, das Verhandlungsmandat der Kommission zu übernehmen, es geht um einen echten Anteil an der Entscheidungsfindung. Schließlich handelt es sich hier um die Steuergelder der europäischen Bürger. Wir sind überzeugt, dass die Kommission alles dafür tut, dass sie sinnvoll verwendet werden, doch wir sind Teil der Haushaltsbehörde. Wir möchten die Zusicherung, dass wir die uns gemäß unserem Mandat zustehende Beobachtung und Kontrolle ausüben können.

Herr Kommissar, denken Sie bitte noch einmal über diese Änderungsanträge nach. Ich bin mir sicher, dass die Mitglieder des Fischereiausschusses und insbesondere General Morillon Ihnen zutiefst dankbar sein werden.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, vielen Dank für Ihre Worte, Herr Kommissar. Meines Erachtens zeigt das Fischereiabkommen mit den Seychellen trotz Kritik aus einigen Kreisen deutlich, dass die Ziele dieser Gemeinschaftspolitik solide sind und derartige Protokolle nach wie vor Bedeutung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung des Gemeinschaftssektors besitzen, der zugleich in zunehmendem Maße an der Förderung von Fischereisystemen außerhalb der Gemeinschaftsgewässer mitwirkt, die von stärkerem Verantwortungsbewusstsein geprägt sein sollen.

Die vorgesehene Fangtätigkeit von 40 Thunfischwadenfängern und 12 Oberflächen-Langleinenfischern bedeutet für die Seychellen, wie gesagt wurde, eine Einnahme von über 4 Millionen Euro jährlich, von denen 36 % zur Unterstützung ihres Fischereisektors eingesetzt werden.

Aber wenn wir den Beitrag der Reeder für verschiedene Konzepte wie Vorauszahlungen der Lizenzgebühren, Gebühren, Abgaben, Lieferungen und Löhne der Fischer von den Inseln hinzurechnen, Frau Attwooll, liegt die Zahl nach dem Bewertungsbericht der Kommission zwischen 17 und 20 Millionen Euro, da zudem Victoria, der Basishafen der gesamten Thunfischflotte im Indischen Ozean, für die Seychellen einen großen Wohlstand schafft.

Angesichts dieser Bilanz, Herr Kommissar, halte ich es für an der Zeit, von der Kommission zu fordern, die Reeder besser zu behandeln, indem ein für alle Mal Abkommen mit regionalem Charakter geschlossen werden, um unnötige Vervielfachungen bestimmter Aspekte zu vermeiden, die in allen Protokollen der Region, in diesem Fall des Indischen Ozeans, auftreten, beispielsweise die Notwendigkeit, in jedem Land einen Agenten zu haben oder in jedem Küstenstaat Seeleute sowie Beobachter für jedes der Protokolle an Bord zu nehmen, während durch Rotationssysteme alle Länder in gleicher Weise profitieren könnten, ohne dass den Reedern absurde und unüberlegte Kosten entstehen.

Seit einiger Zeit sieht auch die Kommission ein, dass man solche Abkommen für die Flotten einführen sollte, die in einem einzigen Gebiet fischen, und ich möchte deshalb die Kommission aufrufen, zusammen mit den Thunfischreedern der Gemeinschaft an weiteren Fortschritten zu arbeiten, die für dieses Gebiet als wichtig betrachtet werden können.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, ich möchte ganz kurz auf dieses Abkommen eingehen, da es bereits sehr spät und dies nicht die richtige Zeit dafür ist. Ich möchte dem Kommissar für seine Worte danken, denn ich glaube, dass seine Sichtweise weitgehend mit meiner eigenen übereinstimmt, und jeder in diesem Haus weiß sehr gut, dass ich eine der Abgeordneten bin, die sich immer sehr freuen, wenn ein neues Fischereiabkommen unterzeichnet wird.

Das Fischereiabkommen EWG/Seychellen ist das wichtigste Thunfischabkommen, das die Europäische Gemeinschaft mit einem Drittland abgeschlossen hat, und es ist, wie meiner Ansicht nach einige Abgeordnete sagten, der Eckpfeiler der Tätigkeit und Präsenz der Gemeinschaftsflotte im Indischen Ozean. Das Abkommen ist also nicht nur wichtig an sich – denn das ist es –, sondern darüber hinaus hat es viele nicht nur wirtschaftliche, sondern auch geostrategische Auswirkungen, denn die Seychellen und insbesondere der Hafen von Victoria sind ein obligatorischer Anlaufpunkt für unsere in diesem Ozean operierende Flotte, sowohl zum Entladen als auch für das Eindocken und die Verproviantierung.

Aber, Herr Kommissar, obwohl ich mich über die Unterzeichnung dieses Abkommens freue, muss ich das langsame Tempo und die Verzögerungen kritisieren, mit denen das Verfahren in diesem Fall durchgeführt wurde. Die erste Zahlung des Finanzbeitrags – und ich glaube, das wurde auch erwähnt – hätte im September erfolgen sollen, und zu diesem Zeitpunkt hatte die formelle Konsultation das Europäische Parlament noch nicht einmal erreicht. Unser internes Verfahren muss sorgfältig überprüft werden, damit wir unsere Mängel erkennen und korrigieren können, denn es entbehrt der Logik, dass unsere Flotte dank des guten Willens des Drittlands fischt. Die Verzögerungen schwächen lediglich die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in den Augen anderer Mächte, wie in diesem Fall Japan, die ihren Verpflichtungen viel zügiger nachkommen.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Der Rechnungshof hat vor kurzem angemerkt, dass 90 % der EU-Aktivitäten für Betrug anfällig sind. Kommen wir nun zur Vergabe der Fangrechte an EU-Flotten in den Gewässern der Seychellen. In diesen Verträgen existiert ein Schlupfloch, das die EU-Flottenbetreiber dergestalt nutzen, dass sie ihre Trawler erst vollfischen und dann technische Probleme melden. Sie dürfen daraufhin diesen Trawler durch einen neuen mit der gleichen Lizenz ersetzen, wodurch sie zwei Trawler zum Preis von einem füllen können. Doch dabei bleibt es nicht: sie wiederholen das mit der gleichen Lizenz immer wieder und melden jedes Mal dieses angebliche technische Problem – und da wundert man sich, warum die Fischbestände schwinden!

Eine andere Spielart des Betrugs besteht darin zu erklären, es wurde überhaupt nichts gefangen, sodass das betreffende Land keine EU-Mittel erhält, wodurch sich seine wirtschaftliche Notlage verschärft. Aus mehreren afrikanischen Ländern ist zu hören, dass jeder weiß, welch groß angelegter Betrug im Rahmen dieser EU-Abkommen in ihren Gewässern vor sich geht.

Mehr noch, nach den Abkommen mit Martinique, Madagaskar und den Kapverdischen Inseln haben wir letztes Jahr das neue Abkommen mit den Seychellen in diesem Hause angenommen und gebilligt – und wenn ich sagen darf, zur Schande dieses Hauses. Die ortsansässigen Fischer werden durch moderne, große EU-Trawler aus dem Geschäft gedrängt, die Fänge zu Preisen anlanden, mit denen die Fischer nicht mithalten können. Ein wichtiger Teil der Wirtschaft eines Dritte-Welt-Landes wird zerstört, und dies alles, weil EU-Flotten nach der rücksichtslosen Plünderung ihrer eigenen Gewässer nun andere Ziele ansteuern.

Kommissar Borg hat meinem letzten Redebeitrag widersprochen und erklärt, dass das Problem die Überfischung sei – doch eben darauf habe ich ja in meiner Rede verwiesen. Es wird nicht mehr lange dauern, bis auch die neuen Gewässer rund um diese Inseln überfischt sind. Dann ziehen die EU-Trawler weiter und hinterlassen eine stark angeschlagene Wirtschaft: Die Fischer sind ohne Arbeit und die Fanggründe leer, sodass es die einheimische Bevölkerung schwer haben wird, wieder auf die Beine zu kommen.

Und da behauptet die EU, sie wolle der Dritten Welt helfen!

 
  
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  Struan Stevenson (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich muss gestehen, ich melde mich in dieser Aussprache mit einiger Wut im Bauch zu Wort, nicht nur, weil es bereits 23.35 Uhr ist und viele ihre Weihnachtsfeier verpasst haben, sondern auch, weil wir hier über die achte Auflage des Fischereiabkommens zwischen der EU und den Seychellen reden, das normalerweise reine Routine wäre.

Wie meine Vorredner bereits sagten, sollte dieses Abkommen am 18. Januar 2005 in Kraft treten. EU-Fangschiffe sind seit Januar 2005 in den Gewässern der Seychellen pausenlos im Einsatz, die Regierung der Seychellen hat jedoch, wie wir gehört haben, noch keinen einzigen Euro erhalten. Wir nehmen ihnen ihre Fische, ohne ihnen auch nur einen Cent zu zahlen.

Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass die Seychellen eines der Länder waren, die am 26. Dezember letzten Jahres vom Tsunami heimgesucht wurden. Wie wir wissen, waren die vom Fischfang lebenden Gemeinden von dem Unglück am schwersten betroffen. Und wir sitzen hier, in der Europäischen Union, und verschlimmern das Problem dadurch, dass wir unserer europäischen Fernflotte erlauben, deren Fanggründe zu befischen, haben ihnen aber ein Jahr danach noch immer keinen einzigen Cent bezahlt.

Wie ist es möglich, dass dieses Protokoll dem Europäischen Parlament erst Mitte Oktober 2005 zugeleitet wurde, 10 Monate nach Inkrafttreten des Übereinkommens und zwei Wochen nach Fälligkeit der ersten Rate? Die zweite Rate gemäß Abkommen ist im nächsten Monat fällig, und wir debattieren hier um 23.40 Uhr immer noch über den Wortlaut des Protokolls, über alle unsere Änderungsanträge, die der Kommissar abgelehnt hat. Was tun wir hier? Sollen wir hier lediglich einen Kommissionsvorschlag durchwinken, obwohl nicht der geringste Anflug von Demut und weder das Eingeständnis der Fristüberschreitung noch die Annahme der Änderungsanträge des Fischereiausschusses zu erkennen sind?

Der Rat möchte vom Parlament so schnell wie möglich eine Stellungnahme erhalten. Das neue Protokoll wurde von den beiden Seiten am 23. September 2004 unterzeichnet, doch hat der Rat das Parlament erst am 14. Oktober 2005, also über ein Jahr später, um Stellungnahme gebeten. Ich weiß um die ganzen internen Verfahrensprobleme, und mir ist auch bewusst, dass von diesen Protokollen 21 verschiedene Übersetzungen angefertigt werden müssen, aber diese Hindernisse sind uns schon seit langem bekannt. Es müssen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass dieses Verfahren beschleunigt wird. Diese Situation ist untragbar. Es ist ein Unding, die Fanggründe der Seychellen oder anderer Länder zu befischen und die Zahlungen dafür zurückzuhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass dies nie wieder passiert.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mit Blick auf die vier vorgelegten Änderungsanträge wiederholen, dass Änderungsantrag 1, der eine Erwägung betrifft, keinerlei Verbesserungen bringen würde. Ich verpflichte mich, dies mit dem Vorsitzenden des Fischereiausschusses sowie mit dem Ausschuss selbst zu besprechen, um eine langfristige Lösung zu finden, damit die Situation hoffentlich ein für allemal geklärt werden kann. Der Fischereiausschuss wird ausreichend Zeit für seine notwendige Bewertung und seine entsprechenden Ratschläge zu den vorliegenden Übereinkommen erhalten.

Was nun Änderungsantrag 2 gemäß Artikel 7 des Protokolls anbelangt, so kann der Küstenstaat gemeinsam mit der Gemeinschaft darüber entscheiden, in welcher Weise der Finanzbeitrag zur Unterstützung seiner Fischereipolitik verwendet wird. Demzufolge ist es Sache der Behörden auf den Seychellen, die wichtigsten Schwerpunkte ihrer Fischereipolitik zu benennen, die mithilfe des Fischereiabkommens realisiert werden sollen. Änderungsantrag 2 würde daher dem Recht des Drittlandes zuwiderlaufen, mit dem diese Abkommen ausgehandelt werden, auch wenn wir im Rahmen der Vertragsbestimmungen zur Verwendung dieser Mittel versuchen, Einfluss zu nehmen oder Hinweise zu geben. Gewiss ist die Förderung der vom Fischfang lebenden Küstenbevölkerung ein Thema, das wir den betroffenen Staaten besonders ans Herz legen wollen und dem höchste Priorität beigemessen werden sollte.

Bei Änderungsantrag 3 teilen wir das Anliegen des Europäischen Parlaments, es über die einzelnen Aspekte der Umsetzung des Protokolls auf dem Laufenden zu halten. Die Kommission übermittelt solche Informationen bereits jetzt in Übereinstimmung mit den aktuellen interinstitutionellen Vereinbarungen. Ich werde jedoch nach Mitteln und Wegen suchen, um diese Kommunikation und den Prozess der Erörterung mit dem Europäischen Parlament zu verbessern. Allerdings kann ich mich angesichts der vermehrten Aufgaben, die bei einer gleichbleibenden Anzahl von Mitarbeitern zu bewältigen sind, hier und jetzt nicht verbindlich zur Annahme des Änderungsantrags äußern, bevor ich alle Auswirkungen auf die vorhandenen Ressourcen in meiner GD geprüft habe. Diese Aufgabe stellte ein Problem dar – es geht hier um etwa 30 Abkommen –, und ich muss zunächst eine Bewertung seiner Auswirkungen vornehmen, bevor ich konkrete Zusagen machen kann. Ich werde ganz sicher nach Möglichkeiten zur Verbesserung des Prozesses suchen, die dann hoffentlich in künftigen Abkommen berücksichtigt werden. Sobald wir eine Verbesserung aufgenommen haben, wird sie integraler Bestandteil aller weiteren Abkommen sein. Ich muss darauf verweisen, dass wir bei der Übernahme von Verpflichtungen auch über die notwendigen materiellen Voraussetzungen verfügen müssen.

Das Problem, mit dem wir bisher konfrontiert waren, besteht in der Dauer der internen Abläufe, den Beratungen in der Frühphase mit den Mitgliedstaaten sowie den Übersetzungsanforderungen, die beträchtlich angewachsen sind – Herr Stevenson hat darauf verwiesen. Wir hoffen, kurzfristig eine Lösung zu finden, und ich werde im Januar darüber mit General Morillon sprechen, damit wir eine den Fischereiausschuss zufrieden stellende Lösung erarbeiten können und damit sich solche Vorfälle nicht mehr wiederholen, die für die Kommission unerfreulich sind und dem Europäischen Parlament keine Zeit lassen, den ihm übertragenen Aufgaben nachzukommen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

23. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

24. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 23.45 Uhr geschlossen.)

 
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