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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 15. Februar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Meinungsfreiheit und Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen (Aussprache)
 3. Konfrontationskurs des Irans gegenüber der internationalen Gemeinschaft (Aussprache)
 4. Abstimmungsstunde
  4.1. Gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz (Abstimmung)
  4.2. Konfrontationskurs des Irans gegenüber der internationalen Gemeinschaft (Abstimmung)
 5. Stimmerklärungen
 6. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
 7. Feierliche Sitzung – Österreich
 8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 9. Perspektiven für Bosnien und Herzegowina (Aussprache)
 10. Lage in Belarus im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 (Aussprache)
 11. Bekämpfung von Rassismus im Fußball (schriftliche Erklärung)
 12. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
 13. Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (Aussprache)
 14. Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (Aussprache)
 15. Strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007-2013) (Aussprache)
 16. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 17. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 
  
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  Pervenche Berès (PSE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte etwas zu unserer Tagesordnung sagen. Die Themen, die wir heute Vormittag behandeln werden, sind durchaus wichtig. Ich freue mich, dass wir in unserem Haus die Möglichkeit haben, dies in Ruhe und im Geist des gegenseitigen Verständnisses zu tun.

Allerdings gab es auch weitere Themenvorschläge, die in die Tagesordnung aufgenommen werden sollten, vor allem die Folgenabschätzung des feindlichen Übernahmeangebots von Mittal Steel an Arcelor für die gesamte Europäische Union. Meiner Ansicht nach wäre es angebracht gewesen, dass unser Haus sich zu dieser Angelegenheit äußert.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Der Präsident. Frau Berès, dies ist keine Frage zur Geschäftsordnung. Ich verstehe, dass Sie über dieses Thema sprechen möchten, aber da Sie sich auf eine Frage zur Geschäftsordnung berufen haben, fürchte ich, das Präsidium muss Ihnen mitteilen, dass dies keine ist und ich Ihnen leider nicht weiter das Wort erteilen kann.

 

2. Meinungsfreiheit und Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Meinungsfreiheit und zum Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kontroverse, die wir in den letzten Wochen um die Karikaturen erlebt haben, die in einer dänischen Zeitung erschienen sind, stellen zweifellos eine sehr bedauerliche Entwicklung dar, weil sie an etwas rührt, worum sich die Mitglieder der Europäischen Union und die Europäische Union selbst seit vielen Jahren bemüht hat, nämlich um ein vertrauensvolles, konstruktives Miteinander der verschiedenen Religionsgemeinschaften in unseren Ländern.

Dieses Vertrauen und dieser gute Wille, der in allen Mitgliedstaaten und auch von den Institutionen der Europäischen Union in den letzten Jahren zum Ausdruck gebracht wurde, scheinen nun erschüttert. Wir haben gewalttätige Demonstrationen erlebt, die auch Tote gefordert haben. Vertretungen der Europäischen Union und andere Einrichtungen der Mitgliedstaaten in verschiedenen Staaten wurden angegriffen und beschädigt. Drohungen wurden ausgesprochen. Boykottmaßnahmen wurden gesetzt.

All das ist eine Entwicklung, die wir zutiefst zu bedauern haben und die uns veranlassen muss, uns zu fragen: Was ist hier schief gelaufen? Was ist hier zu tun, um derartige Ereignisse in Zukunft zu verhindern? Verschiedene Grundsätze unseres Zusammenlebens stehen auf dem Spiel und sind mit dieser Frage zu diskutieren.

Zum Ersten besteht der Konsens, dass wir jede Form von Gewalt, jede gewalttätige Reaktion militanter Gruppierungen verurteilen müssen. Die Ratspräsidentschaft hat dies auch in klarer Weise von Anfang an getan.

Wir erwarten auch von den verantwortlichen Regierungen, dass sie sich der Verantwortung und auch der Verantwortlichkeit auch in einem völkerrechtlichen Sinn bewusst sind und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Nun gilt es – was die Frage der Gewalt und die gewaltsame Auseinandersetzung betrifft –, beruhigende Schritte zu setzen und zu einer Entspannung der Lage beizutragen. Die Ratspräsidentschaft hat von Anbeginn dieser Ereignisse ihre politische Verantwortung wahrgenommen. Schon am 30. Jänner hat der Rat Dänemark und Schweden und allen anderen betroffenen Ländern seiner vollen Solidarität versichert. Die Außenminister im Rat haben aber gleichzeitig auch die Bedeutung von Presse- und Meinungsfreiheit unterstrichen, die einen Grundpfeiler unserer Werte, die wir in der Europäischen Union verteidigen, darstellen. Diese Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, das wir verteidigen müssen und um das wir auch in unseren Gesellschaften in unserer europäischen Geschichte lange gekämpft haben. Gleichzeitig aber bedeutet die Ausübung dieses Rechts auf freie Meinungsäußerung wie die Ausübung jedes Rechts ein hohes Maß an Verantwortung, an Verantwortung des Einzelnen, an Verantwortung der Institutionen.

Bereits frühzeitig haben die Europäische Union, aber auch die Vereinten Nationen und andere Organisationen, wie zum Beispiel insbesondere auch die Organisation der Islamischen Konferenz in Erklärungen versucht, die Grundsätze, an die wir uns in dieser Auseinandersetzung halten müssen, zu verdeutlichen. Die gemeinsame Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz sowie des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Februar war in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Darin werden gerade ein verantwortlicher Umgang mit religiösen Überzeugungen sowie die Meinungsfreiheit bei gleichzeitiger Verantwortung der Presse betont. Diese Verantwortung der Presse ist eine Eigenverantwortung der Presse. Es ist in unseren Gesellschaften nicht möglich – und das ist auch gut so –, dass Regierungen unabhängigen Pressemedien vorschreiben, was sie sagen oder nicht sagen können, innerhalb der Grenzen, die von den Rechtsordnungen gesetzt werden. Diese Rechtsordnungen müssen im Einklang mit den internationalen Normen, insbesondere mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

Gewalttätige Übergriffe wurden auch in dieser Erklärung vom 7. Februar, die ich erwähnt habe, abgelehnt und verurteilt und es wurde zum Dialog aufgerufen. Am 8. Februar telefonierte die Ratsvorsitzende Außenministerin Plassnik mit dem türkischen Vizepremier und Außenminister Gül. Es geschah sehr bewusst, dass wir die Türkei in die Bemühungen um Beruhigung mit eingeschlossen haben, denn gerade die Türkei kann eine sehr aktive und konstruktive Rolle bei der Förderung des Dialogs zwischen Europa und der muslimischen Welt spielen. Wir haben daher auch – das ist eine österreichische Maßnahme – die nächste Sitzung der High Level Group der Allianz der Zivilisationen, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen steht, zu ihrer nächsten Sitzung nach Österreich eingeladen.

Ebenfalls am 8. Februar brachte der Vorsitzende des Europäischen Rates, Bundeskanzler Schüssel, in einer Erklärung seine Bestürzung über Darstellungen auf der Homepage einer muslimischen Emigrantenorganisation in Antwerpen und über den Aufruf der iranischen Zeitung Hamschahri zu einem Holocaust-Karikaturenwettbewerb zum Ausdruck. Auch hier müssen wir deutlich Position beziehen, dass derartige Initiativen und Aufrufe zu verurteilen und abzulehnen sind.

Wie Sie wissen, befindet sich der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, derzeit im Nahen Osten. In einem Treffen mit dem Generalsekretär der Organisation der Islamischen Konferenz, Ekmeleddin Ihsanoglu, am 13. Februar wurden die Möglichkeiten eines zielorientierten Dialogs zwischen Europa und der muslimischen Welt erörtert. Diese Diskussion wird der Generalsekretär und Hohe Vertreter mit dem Generalsekretär der Arabischen Liga und mit Vertretern der Länder Saudi-Arabien, Ägypten, Jordanien, der Palästinensischen Autorität und Israel fortsetzen.

Wir, der Rat, aber auch die einzelnen Mitgliedstaaten werden den Dialog mit der islamischen Welt vorantreiben und auf diesem Weg des Dialogs zwischen den Zivilisationen, zwischen den Religionsgemeinschaften fortfahren. Auch der finnische Außenminister Tuomioja hat bereits angekündigt, dass Dialogaktivitäten ein zentrales Anliegen der finnischen Präsidentschaft sein werden.

Wir werden auch als Präsidentschaft weiterhin Schritte setzen, die zur Beruhigung der Lage beitragen sollen. Beim nächsten Treffen der Außenminister am 27. und 28. Februar werden Möglichkeiten verstärkter EU-Dialogaktivitäten mit der islamischen Welt ein wichtiges Thema sein.

In der gegenwärtigen Krise ist Leadership der gewählten politischen Vertreter und Vertreterinnen der Europäischen Union gefordert. Diese Leadership kann und soll selbstverständlich nicht darin bestehen, den Medien von staatlicher Seite Verhaltensmaßregeln vorgeben zu wollen. Ich habe schon die Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit für unsere Werte, für die Werte in der Europäischen Union, hervorgehoben. Diese Freiheit von Zensur wollen wir unter keinen Umständen aufs Spiel setzen. Sie wurde zu lange und zu schwer erkämpft. Diese Freiheit – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in sehr vielen grundlegenden Entscheidungen auch deutlich gemacht – schließt auch die Zulassung von neuen, kontroversen Gedanken und jeglicher Diskussion ein. Sie schließt auch die Freiheit ein, einerseits Fehler zu machen und andererseits Fehler mit aller Schärfe zu kritisieren. Wie es der Europäische Gerichtshof in einer grundlegenden Entscheidung vor zwanzig Jahren gesagt hat: Die Meinungsfreiheit schließt auch ein, zu schockieren und zu irritieren. Der Gerichtshof hat aber auch gesagt, dass es selbstverständlich Grenzen für diese freie Meinungsäußerung geben muss, und zwar dort, wo sie die Gefühle anderer, vor allem auch die religiösen Gefühle anderer, verletzt.

Die politische Leadership der Europäischen Union muss sich nun daran zeigen, dass wir glaubwürdig vermitteln, dass sich Meinungsfreiheit und der Respekt vor der Kultur und Religion des anderen einander nicht widersprechen, sondern ergänzen und miteinander vereinbar sind. Die Antwort auf die gegenwärtige Krise heißt unserer Meinung nach nicht weniger Meinungsfreiheit, sondern vielmehr glaubwürdiges Engagement des demokratisch pluralistischen Europas im Dialog der Kulturen und Zivilisationen. Wir müssen den muslimischen Gemeinschaften in der Welt vermitteln, dass wir mit ihnen weiter den Weg der Entwicklung vertrauensvoller Beziehungen gehen wollen. Wir müssen unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern innerhalb der Europäischen Union vermitteln, dass diese Union ein guter Ort ist, an dem sie ebenso wie die Angehörigen anderer Religionen respektiert werden und sich wohl fühlen können und an dem sie die Möglichkeit demokratischer Mitgestaltung haben. Bei der Annahme dieser Herausforderung wird es uns wichtig sein, sich besonders auf das Vertrauen zu stützen, das in den vergangenen Jahren in allen Mitgliedstaaten zwischen den Religionsgemeinschaften untereinander sowie zwischen den politischen Verantwortlichen und den Religionsgemeinschaften aufgebaut werden konnte.

Ich darf auf einige Aktivitäten hinweisen, die in meinem eigenen Land, Österreich, getätigt wurden, denn auch die Verantwortung der Mitgliedstaaten ist hier sehr gefordert, und der Rat, der für sich und die Europäische Union insgesamt spricht, muss sich hier selbstverständlich auch auf die Aktivitäten und Tätigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten stützen.

Was Österreich betrifft, so war eines der wichtigsten Gespräche, die österreichische Spitzenvertreter gerade in den letzten Tagen auf der Suche nach einer Entspannung der Situation geführt haben, jenes am 7. Februar zwischen der Außenministerin Plassnik und dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anas Schakfeh. Dabei wurde die Bedeutung des friedlichen Miteinanderlebens der verschiedenen Religionsgemeinschaften in unseren Ländern hervorgehoben, und es wurde erklärt, dass es jetzt darum geht, zusammenzustehen und unser laufendes Gespräch, das sich in der Praxis bewährt hat, auch nach außen hin sichtbar zu machen. Dies ist eine Dialogkultur, die wir in Österreich, aber auch in allen anderen Mitgliedstaaten über die Jahre aufgebaut haben und die sich nunmehr in einer Krise zu bewähren hat.

Es gab in Österreich gerade in den letzten Monaten sehr wichtige Veranstaltungen, so etwa eine große Konferenz zum Thema „Islam in einer pluralistischen Gesellschaft“, an der sehr viele religiöse, politische Führer – der Präsident von Afghanistan, der Präsident des Irak, der frühere Präsident des Iran, hohe geistliche Würdenträger aller Religionsgemeinschaften – teilgenommen haben. Vor zwei Tagen hat der Bundeskanzler sämtliche Führer der großen anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich zu einem Treffen eingeladen. Bei dieser Gelegenheit wurde von allen übereinstimmend betont, dass nur ein friedliches Zusammenleben, eine friedliche – auch kritische – Auseinandersetzung miteinander der richtige Weg ist, um Entwicklungen, wie wir sie in den letzten Wochen erleben mussten, zu verhindern. Es geht also darum, diesen Dialog fortzusetzen; es geht aber auch darum, unsere Werte, wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu verteidigen.

(Beifall)

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Veröffentlichung der Karikaturen in dänischen und anderen europäischen Zeitungen sowie die Reaktionen darauf haben heikle und grundlegende Fragen aufgeworfen. Bei vielen Muslimen in allen Teilen der Welt haben die Karikaturen Empörung ausgelöst. Wir müssen diese Sensibilität und deren Ausdruck in friedlichen Protesten respektieren, die zu den Grundrechten in jeder freien Gesellschaft gehören.

Ich schließe mich der Meinung von Ministerpräsident Rasmussen an, der deutlich gemacht hat, dass seine Regierung den Islam als eine der großen Weltreligionen anerkennt und weder die Absicht hat, Muslime zu beleidigen, noch Aktivitäten unterstützt, die darauf aufzielen. Ich möchte heute meinen tiefen persönlichen Respekt für die islamische Zivilisation und den Beitrag zum Ausdruck bringen, den sie zu Europa geleistet hat und noch immer leistet.

Grund für die Besorgnis der Kommission sind nicht die mehrheitlich friedlichen Reaktionen auf die Karikaturen. Die Sorge der Kommission gilt vielmehr den gewaltsamen Reaktionen einer Minderheit; Reaktionen, die von vielen Muslimen abgelehnt werden. Daher verurteilt die Kommission die gewalttätigen Ausschreitungen gegen unser Büro in Gaza sowie gegen die Vertretungen der Mitgliedstaaten, insbesondere gegen die dänische Vertretung, auf das Allerschärfste. Es ist paradox, dass gerade die Einrichtungen angegriffen werden, deren Ziel es ist, das Leben der Menschen in ihren Gastländern spürbar zu verbessern.

Ein Handelsboykott ist kein geeigneter Weg zur Lösung des Problems. Im Gegenteil: Ein Boykott würde den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten schaden und könnte die sich entwickelnden Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den betroffenen Ländern beeinträchtigen. Der Handel und die damit verbundenen engeren Beziehungen sollen das gegenseitige Verständnis fördern. Eines ist sicher: Ein Boykott dänischer Waren ist zwangsläufig auch ein Boykott europäischer Waren.

(Beifall)

Ich habe mit dem dänischen Ministerpräsidenten gesprochen und ihm die Solidarität der Kommission zugesichert. Ich möchte heute auch dem dänischen Volk meine Solidarität bekunden, einem Volk, das zu Recht den Ruf genießt, eines der offensten und tolerantesten Völker, nicht nur Europas, sondern der Welt zu sein. Ich begrüße an dieser Stelle die Vertreter des dänischen Volkes, die mit einer Delegation des dänischen Parlaments heute anwesend sind.

(Beifall)

Mit Bundeskanzler Schüssel, dem amtierenden Ratspräsidenten, habe ich ebenfalls gesprochen. Die Kommission wird weiterhin gemeinsam mit dem österreichischen Ratsvorsitz und allen Beteiligten an einer friedlichen und raschen Lösung dieses Problems arbeiten.

Dieser Streit berührt grundlegende Themen. Die Fundamente unserer europäischen Gesellschaft sind der Respekt vor dem Leben des Einzelnen, die Freiheit, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, die freie Meinungsäußerung und eine klare Trennung zwischen Politik und Religion. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir als Menschen frei, unabhängig, gleichberechtigt und verantwortlich sind. Diese Grundsätze gilt es zu bewahren.

Die freie Meinungsäußerung ist Teil der Werte und Traditionen Europas. Ich möchte unmissverständlich klarstellen: Die freie Meinungsäußerung ist nicht verhandelbar. Wie alle Freiheiten wird auch sie nur Bestand haben, wenn in verantwortungsbewusster Weise von ihr Gebrauch gemacht wird.

(Beifall)

Wir alle verurteilen Vorurteile jeglicher Art und jede Form der Diskriminierung, wo und wann auch immer sie zum Ausdruck gebracht werden. Doch Regierungen oder andere öffentliche Stellen schreiben den Bürgern nicht vor, welche Meinungen sie zu äußern haben und welche nicht. Das bedeutet andererseits auch, dass für Ansichten, die von Einzelnen geäußert werden, diese und nur diese allein verantwortlich sind. Sie geben nicht die Position eines Landes, eines Volkes oder einer Religion wieder und wir sollten nicht zulassen, dass andere diesen Anschein erwecken.

(Beifall)

Die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit bilden nicht nur die Grundlage für die Veröffentlichung einer Meinung oder Karikatur, sondern auch für die Möglichkeit, eine solche Veröffentlichung zu kritisieren. Die freie Meinungsäußerung ist keine Einbahnstraße.

Aber die Meinungsfreiheit hat auch ihre Grenzen. Diese Grenzen müssen respektiert werden. Sie werden durch die Gesetze und Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgelegt und durchgesetzt. Es ist selbstverständlich nicht hinnehmbar, dass die von demokratischen Organen erlassenen Gesetze missachtet werden.

Die Religionsfreiheit ist ebenfalls nicht verhandelbar. So wie Europa die freie Meinungsäußerung respektiert, muss es auch die Religionsfreiheit respektieren, und Europa tut dies auch. Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht von Einzelpersonen und Gemeinschaften; sie schließt die Achtung der Integrität aller religiösen Überzeugungen und aller Formen der Religionsausübung ein. Muslime können und müssen ihren Glauben auf dieselbe Weise ausüben können, wie auch Angehörige anderer Religionen und Glaubensrichtungen ihren Glauben praktizieren.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten fördern seit langem den Dialog zwischen verschiedenen Gemeinschaften – sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit muslimischen Nachbarländern sowie in anderen Teilen der Welt. Nur durch einen lebendigen, aber friedlichen Dialog, der die freie Meinungsäußerung garantiert, kann das gegenseitige Verständnis vertieft werden und gegenseitiger Respekt wachsen. Ich unterstütze den Dialog zwischen den Kulturen und mit den Religionen und werde dies auch in Zukunft tun. Die Fundamente eines solchen Dialogs müssen Toleranz, nicht aber Vorurteile, und Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die damit verbundenen Werte bilden.

Gewalt ist der Feind des Dialogs. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine extremistische Minderheit sich durchsetzt. Sorgen wir dafür, dass unsere wichtigsten Werte über die schlimmsten Vorurteile siegen.

(Beifall)

 
  
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  Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EVP-ED-Fraktion verfolgt die Auseinandersetzungen über die Karikaturen mit großer Sorge. Aber für uns ist eines völlig klar, und davon lassen wir uns leiten. Wir werden die Pressefreiheit verteidigen, und wir werden die Gefühle von Gläubigen und auch die Symbole, die ihnen wichtig sind, gleichgültig welcher Religion, schützen. Wir werden Menschenrechte und die Errungenschaften der Aufklärung verteidigen, und wir werden das Recht auf Glauben, auf Unterschied und Anerkennung schützen. Wir können dies nur gleichzeitig tun, wenn als Erstes Selbstbeherrschung und Besonnenheit auf allen Seiten besteht. Darum bitten wir heute vor allem die Vertreter der Medien in Europa, im Iran, in anderen islamischen Ländern. Wir bitten diejenigen darum, die den Streit um die Karikaturen zu einem politischen Grundsatzstreit hochstilisieren wollen. Wir werden nicht in eine gute Zukunft gehen, wenn wir Polemik mit Polemik, Aggression mit Aggression, Unsensibilität mit Unsensibilität beantworten. Wir wollen eine Ordnung, die die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Menschenrechte verteidigt und die zugleich sensibel für ihre Grenzen ist, die sich in der Freiheit und der Würde des anderen befinden. Es muss eine Ordnung sein, die Respekt vor dem Glauben und den religiösen Gefühlen anderer zeigt und die zugleich ein friedliches und konstruktives Gespräch ermöglicht über das, was uns auf den ersten Blick oder auch im tiefen Kern unseres Wesens, unserer Werte, unserer Erfahrungen und Gefühle trennt.

Daraus ergibt sich: Gewalt als Mittel der Erregung oder Empörung über andere Meinungen darf niemals akzeptiert werden. Wir verurteilen alle, die die gewaltsamen Reaktionen in verschiedenen Ländern der Erde organisiert haben. Dies war ja keine spontane Reaktion – im Übrigen ist diese Reaktion erst nach Monaten erfolgt –, sondern sie war zum Teil von Regimes organisiert, die nicht auf die Meinungsfreiheit setzen, sondern die Menschen unterdrücken, auch dies müssen wir in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen!

(Beifall)

Wir wenden uns gegen alle Formen der Gewalt. Nicht nur gegen die Gewalt gegen Menschen, sondern auch gegen Gewalt gegenüber Gegenständen, gegenüber Fahnen oder Gebäuden und wir verurteilen sie auf Schärfste. Es geht jetzt darum, dass wir auch etwas konkreter werden. Allein den Dialog der Kulturen zu beschwören, reicht nicht aus – wir müssen konkreter werden. Ich möchte – ich weiß, dies alles ist unvollkommen, aber es ist eine Anregung zum Nachdenken – zwei sehr konkrete Vorschläge machen: Erstens sollten wir – weil wir bei den jungen Menschen anfangen müssen – eine Kommission von Schulbuchexperten einsetzen und die Schulbücher in Europa und in der islamischen Welt darauf untersuchen, welche Worte und Werte dort übereinander verbreitet werden. Eine solche Kommission sollte von der Europäischen Union und der Organisation der islamischen Konferenzen gemeinsam getragen werden, am wirkungsvollsten unter Beteiligung des UNO-Generalsekretärs bei der Auswahl der Experten.

Wir bzw. die islamische Welt haben uns über einige Karikaturen in einer europäischen – dänischen – und in einigen anderen Zeitungen erregt. Dies ist nur eine Dokumentation von Hunderten – um nicht zu sagen von Tausenden – von Karikaturen, in denen auch unsere Werte, die christlichen Werte, und unsere Überzeugungen in der islamischen Welt karikierend dargestellt werden. Damit muss Schluss sein – bei uns, aber auch in den Ländern der islamischen Welt!

(Beifall)

Zweitens: Wir waren mit anderen Kollegen in Barcelona bei der Euromediterranen Konferenz. Wir sollten die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung nutzen, um Vertreter der gewählten Politik und Vertreter der Zivilgesellschaften aus Europa und aus unseren Partnerländern im Rahmen des Barcelona-Prozesses zu regelmäßigen Gesprächen und zielorientierten Beratungen zusammenzuführen. So könnte die Euromediterrane Versammlung ein entscheidender Ort der Begegnung für den Dialog der Kulturen sein.

Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung: Ich habe seit 1999 bis in dieses Jahr 2006 16 arabische und islamische Länder besucht. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem sehr engagierten, glaubwürdigen hohen Vertreter der Geistlichkeit in Saudi-Arabien. Es war alles in allem ein wunderbares Gespräch. Diese Persönlichkeit hat mich dann gefragt, wie werden Moslems in Europa behandelt. Ich habe geantwortet, wir würden uns oftmals eine bessere Integration der Menschen wünschen, aber sie könnten ihren Glauben leben. Ich habe dann die Gegenfrage gestellt: Ist es wahr, dass nach dem Gesetz in Saudi-Arabien eine Moslemin, ein Moslem, wenn er oder sie Christin oder Christ werden möchte, nach dem Gesetz mit dem Tode bestraft wird? Eine Antwort darauf habe ich nicht bekommen.

Toleranz ist wichtig. Aber sie geht nicht nur in eine Richtung, sondern sie geht in beide Richtungen. Toleranz, Versöhnung, Verständigung muss sich auf die Wahrheit gründen, und dafür treten wir ein. Ich begrüße nachdrücklich, was der Präsident der Kommission gesagt hat. Wer ein Land der Europäischen Union angreift, der greift uns alle an. In einem solchen Sinne sind wir selbstverständlich mit Dänemark solidarisch, und wir sollten von dieser Debatte ein Signal der Toleranz, der Verständigung, allerdings auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Akzeptierung der Wahrheit senden. Nur dann werden wir in eine gute Zukunft des Dialogs der Kulturen gehen können.

(Beifall von rechts und aus des Mitte)

 
  
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  Poul Nyrup Rasmussen, im Namen der PSE-Fraktion.(DA) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident Barroso! Herr Schultz, unser Fraktionsvorsitzender hat mich gebeten, heute im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zu sprechen, und ich übernehme diese Aufgabe gern, zumal es um diese Angelegenheit geht. Es war schrecklich und schockierend mit anzusehen, wie Menschen ermordet wurden, wie die Flaggen meines eigenen Landes sowie anderer Länder verbrannt wurden, wie Botschafter angegriffen und Boykotts verhängt wurden, was dazu geführt hat, dass eine große Anzahl von Menschen ihre Arbeitsplätze verloren hat. Es war doppelt deprimierend, zumal die Geschichte unserer Länder auch durch die Toleranz, das Verständnis und den Respekt gegenüber anderen Völkern geprägt ist. Wir waren stets an vorderster Front, wenn es um die internationale Solidarität sowie um wirtschaftliche und politische Hilfe für die armen Völker auf der ganzen Welt ging. Wir haben stets für Gerechtigkeit und für das Recht der Völker auf eigene unabhängige Staaten, die durch friedliche Koexistenz geprägt sind, gekämpft, insbesondere im Fall von Palästina.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gewalt, die wir erleben, nicht völlig außer Kontrolle gerät. Diese Gewalt muss jetzt aufhören, und ich möchte Herrn Barroso persönlich sowie im Namen meines Landes für das klare Signal danken, das er heute im Parlament ausgesandt hat, und für die Solidarität, die er meinem Land sowie allen Ländern gegenüber demonstriert hat, die angegriffen worden sind. Ein Angriff auf einen Mitgliedstaat ist ein Angriff auf die Europäische Union insgesamt.

Wichtig ist es jedoch auch zu betonen, dass die Europäische Union für das Gegenteil von Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz steht. Die europäischen Werte basieren auf dem Respekt gegenüber anderen Völkern und Religionen. Unsere gesamte blutige Geschichte hat uns die Weisheit des gegenseitigen Verständnisses, der Würde und der Koexistenz gelehrt. Das Erste, was ich deshalb heute der ganzen muslimischen Welt und jedem in Europa sagen möchte, ist, dass es sich bei der Meinungsfreiheit nicht um etwas handelt, bei dem wir Kompromisse eingehen können. Keine Regierung, kein normaler Bürger kann ein Fragezeichen hinter diese Freiheit setzen. Die Meinungsfreiheit existiert jedoch nicht in einem luftleeren Raum. Sie muss und wird verantwortungsbewusst ausgeübt werden. Und wir können auch keine Kompromisse in Bezug auf den Respekt gegenüber anderen Völkern und Religionen eingehen. Dies ist ebenfalls ein elementarer Grundsatz der Menschenrechte, auf die sich Europa und die UNO stützen. Meinungsfreiheit muss daher Hand in Hand mit dem Respekt gegenüber anderen Völkern gehen. So muss es sein.

Ich möchte meine Meinungsfreiheit heute nutzen, um die Karikaturen des Propheten Mohammed, die vor einigen Monaten in einer dänischen Zeitung erschienen sind, zu kritisieren und zurückzuweisen. Sie zu veröffentlichen war arrogant und respektlos und Ausdruck einer völligen Unkenntnis des Islams. Ich möchte betonen, dass die Karikaturen nicht die Haltung der gewöhnlichen Bürger Dänemarks reflektieren. Wir sind uns sowohl in Dänemark als auch anderswo in Europa voll und ganz bewusst, dass die Liebe zu unserem Heimatland sowie unsere Würde und Religion nicht von uns verlangen, andere zu kritisieren oder uns abfällig über sie zu äußern, wenn das, worum es gerade geht, etwas ist, das sie als heilig erachten. Ich bin mir auch bewusst, dass viele Menschen in Europa nicht verstehen können, warum der dänische Ministerpräsident sich weigerte, Botschafter aus der arabischen Welt zu treffen. Das ist etwas, was auch ich nicht verstehe. Wir können jedoch nicht ändern, was geschehen ist. Das Wichtigste ist, dass die dänische Regierung anschließend ihre Meinungsfreiheit nutzte, um klar und deutlich ihren Respekt gegenüber anderen Völkern und deren Religionen, nicht zuletzt gegenüber dem Islam, zum Ausdruck zu bringen. Jetzt müssen wir nach vorne schauen.

(EN) Wir möchten heute eine klare Botschaft vermitteln: Wir sind entschlossen, neue Provokationen zu ignorieren und Extremisten in Europa und der muslimischen Welt keine Gelegenheit zu geben, damit Gewalt und Intoleranz zu schüren und neue Gerüchte übereinander zu verbreiten.

Wir haben das alles schon so oft bei fremdenfeindlichen und populistischen Parteien in Europa und bei extremistischen Bewegungen in der muslimischen Welt erlebt. Wir sagen „Nein“ zu denen, die uns einreden wollen, es gehe um einen Kampf zwischen „den anderen und uns“. Schon viel zu lange haben wir zugelassen, dass Extremisten auf beiden Seiten ihr falsches Spiel treiben. Und das Schlimmste ist, dass sie Hass und Angst geschürt und Gehör für ihre Parolen gefunden haben. Es ist an der Zeit, dass gemäßigte und verantwortungsbewusste Stimmen eine neue Richtung vorgeben, eine neue Agenda, wie Herr Barroso sagte, die klar und unmissverständlich zeigt, dass es einen anderen Weg gibt.

Wir in Europa wollen nicht noch Öl ins Feuer der Extremisten gießen. Die Botschaft des Europäischen Parlaments ist klar: Wir wollen alle Kräfte in einen neuen und sehr viel intensiveren Dialog mit der islamischen Welt einbinden, der auf bedingungslosem Respekt basiert – einem Respekt, der über Grenzen hinausgeht und allen Völkern und Religionen gilt. Wir wissen, dass wir in einer globalisierten Welt leben. Deshalb haben wir eine ganz besondere Verantwortung. In dieser globalisierten Welt geht es nicht um einen Kampf zwischen „den anderen und uns“: Wir sitzen alle im selben Boot. Und hier geht es auch nicht um einen Kampf der Religionen oder Kulturen.

Was geschehen ist, geschah aus Ignoranz und hat zu Demütigung und Beleidigung geführt. Extremisten haben diese Gelegenheit genutzt, um Hass und Gewalt zu schüren. Wenn wir die tieferen Ursachen für diese Reaktionen verstehen wollen, müssen wir uns klar machen, dass diese Karikaturen in Verbindung mit der Manipulation durch extremistische Kreise nur der letzte Tropfen waren, der das Fass zum Überlaufen brachte. Viele muslimische Gesellschaften haben seit Jahren mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, das sollten wir nicht vergessen. Diese Ereignisse sollten uns vor Augen führen, was Demütigung und die Arroganz derer, die Macht und Wohlstand besitzen, auslösen können.

Wir sollten nicht den Fehler machen, kurzsichtige Sanktionen zu verhängen, sondern unsere wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit fortsetzen. Lassen wir das, was die Karikaturen ausgelöst haben, hinter uns. Sie sollten das Letzte sein, was eine Provokation verursacht. Machen wir gemeinsam den nächsten Schritt und entwickeln wir einen noch intensiveren Dialog – einen kritischen, offenen, anhaltenden und konstruktiven Dialog.

(Beifall)

 
  
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  Karin Riis-Jørgensen, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Die Kernaussage der Fraktion der Liberalen und Demokraten in dieser heutigen Aussprache ist, dass wir das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen und verteidigen müssen, nicht nur in Europa, sondern auch in Kabul und Teheran. Es ist völlig unannehmbar, gewaltsame Proteste, Übergriffe auf Botschaften, das Verbrennen von Flaggen und den Boykott von Waren an die Stelle des Dialogs zu setzen. Der Fall eines europäischen Unternehmens, das dänische Waren boykottiert hat, ist bedauerlich und zeugt nicht gerade von europäischer Solidarität.

Wir alle sind erschüttert und traurig über die schrecklichen Ereignisse der letzten zwei Wochen, und für niemanden waren sie ein größerer Schock als für mich und meine dänischen Landsleute. Die muslimische Gemeinschaft sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die weltweiten Spannungen die Unterstützung für die zuwanderungsfeindlichen Parteien am äußersten rechten Rand nur noch verstärkt haben und von Extremisten innerhalb wie außerhalb Europas missbraucht werden.

Europäische Bürger aus allen Gemeinschaften müssen sich jetzt ihrer persönlichen Verantwortung stellen, damit dieser wachsenden Welle des Zorns Einhalt geboten werden kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten auf Kosten einer gemäßigten Mehrheit die Oberhand gewinnen. Wir müssen gemeinsam für die Einhaltung von Artikel 11 des Vertrages eintreten und Gewalt und Drohungen gegen Mitgliedstaaten verurteilen. Wenn die dänische Flagge und andere europäische Flaggen verbrannt werden, sollte sich die EU solidarisch zeigen, wie dies heute der Fall war, und Forderungen zurückweisen, dass sich Regierungen im Namen unabhängiger Medien entschuldigen sollen ...,

(Beifall)

... zumal dieser Sachverhalt in Paragraph 77 der dänischen Verfassung eindeutig geregelt ist: „Jedermann ist – unbeschadet seiner Verantwortlichkeit gegenüber den Gerichten – berechtigt, seinen Gedanken in Druck, Wort und Schrift öffentlich Ausdruck zu verleihen. Zensur und andere vorbeugende Maßnahmen dürfen niemals wieder eingeführt werden“.

Die EU sollte auch dem Vorstoß der Organisation der Islamischen Konferenz und der Arabischen Liga eine klare Abfuhr erteilen, mit dem diese eine mit möglichen Sanktionen verbundene UN-Resolution erreichen wollen, die Angriffe gegen Glaubensbekenntnisse verbietet. Ein solcher Antrag würde gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen vieler freiheitlicher Demokratien verstoßen und wäre geradezu eine Ermutigung zur weltweiten Kriminalisierung jeder Form der Meinungsfreiheit.

(Beifall)

Niemand bestreitet das Recht von Muslimen, sich durch diese Zeichnungen verletzt zu fühlen, ebenso wie Sikhs, Juden, Christen oder Angehörige anderer Glaubensrichtungen das Recht haben, an dem Anstoß zu nehmen, was in der Presse veröffentlicht wird. Beschwerden müssen allerdings bei den entsprechenden rechtlichen Stellen vorgebracht werden. In einer zivilisierten Gesellschaft darf eine Beleidigung niemals Anlass zu Gewalt sein. In einer säkularen demokratischen Gesellschaft wie der unseren muss die Pressefreiheit weiterhin einen sehr hohen Stellenwert genießen, weil diese Freiheit die Grundsätze der Demokratie und des Pluralismus untermauert, die das Fundament unserer Union bilden und die in allen internationalen Übereinkommen anerkannt worden sind. Deshalb sollten alle Gläubigen für diese Werte eintreten, die gewährleisten, dass jeder in Europa seine Religion frei und offen ausüben kann, aber sie sollten auch das Recht derer akzeptieren, die nicht an einen Gott glauben.

Das heißt nicht, dass es keine Grenzen für die Pressefreiheit gibt und diese Freiheit ein Freibrief für Angriffe aller Art ist. Es ist offensichtlich, dass nach den Ereignissen vom 11. September und den Bombenanschlägen in Madrid und London mehr Fingerspitzengefühl notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften so harmonisch wie möglich bleiben. Dennoch sind die Liberalen und Demokraten davon überzeugt, dass das aktuelle Problem nicht durch Zensur, sondern allein durch Dialog gelöst werden kann. Deshalb unterstützen wir die vom UN-Generalsekretär angeregte Initiative für eine Allianz der Zivilisationen, und wir danken Kommissar Frattini für die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Medienverantwortlichen, Journalisten und hochrangigen Vertretern der Religionsgemeinschaften. Aber wir unterstützten Ihren Vorschlag für einen Verhaltenskodex für die Presse nicht uneingeschränkt, Herr Frattini, und wir ermutigen Herrn Solana, genau dieselbe Grenze zu ziehen. Ein solcher Vorstoß führt nur zu noch größerem Misstrauen und gegenseitigen Feindseligkeiten, denn wie sollen sich die Gemeinschaften jemals gegenseitig akzeptieren, wenn sie nicht offen über die Themen diskutieren können, bei denen die Trennlinien zwischen ihren Kulturen sichtbar werden?

Bevor ich meinen Beitrag auf Dänisch schließe, möchte ich dem Präsidenten der Kommission, Herrn Barroso, und meinen Kollegen hier in diesem Haus persönlich für ihre Solidarität danken.

(DA) Die Meinungsfreiheit ist ein Recht, jedoch nicht notwendigerweise auch eine Pflicht. Aber sie ist ein Recht, das nicht in Frage gestellt werden und bei dem es keine Kompromisse geben darf. Wenn wir damit anfangen, bei unserer Meinungsfreiheit Kompromisse einzugehen, und zugleich unser Recht aufgeben, alle Religionen kritisch zu beurteilen, dann schränken wir unser elementares Recht ein, zu denken und uns frei zu äußern.

 
  
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  Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kollegen! Hannah Arendt hat gesagt: Die Freiheit verstört und schmerzt. Menschen können sogar vor ihr fliehen, denn sie kann manchmal schwer und unangenehm sein. Ich glaube, dass wir als politische Menschen und als Politiker eines nicht machen dürfen, nämlich zum Beispiel zu versuchen, für die Presse zu formulieren, was ihre Grenzen sind. Dies können und dürfen Politiker nicht. Was common sense ist, das weiß nur eine Gesellschaft. Wir Politiker können uns natürlich darüber unterhalten, wo wir mit unserem Handeln Menschen verletzen – wenn wir z. B. Ausländergesetze machen, wie in Dänemark, die Einwanderer verletzen und nicht respektieren. Das können wir hier kritisieren, wie es der Europarat mit Dänemark gemacht hat. Oder wir können kritisieren, wenn z. B. in den deutschen Bundesländern ein Fragebogen für Muslime formuliert wird, der die Muslime ganz offensichtlich nicht respektiert. Das können wir als Politiker sehr wohl kritisieren und diskutieren.

Ich bitte Sie: Diese ganze Diskussion um die Grenzen ist eine gesellschaftliche Diskussion. Herr Barroso hat Recht: Man hat das Recht, Karikaturen zu veröffentlichen, gegen uns Politiker, gegen mich, gegen Hans-Gert Pöttering und wen auch immer. Wir haben das Recht, in der Gesellschaft zu sagen, es gefällt uns nicht. Die Muslime haben das Recht – und wir respektieren das –, dagegen zu demonstrieren. Wie Mitglieder der jüdischen Gemeinde demonstriert haben gegen ein Theaterstück von Rainer-Werner Fassbinder. Das ist eine gesellschaftliche Auseinandersetzung. Wir können aber keinen code of conduct für die Presse formulieren. Das muss die Presse selbst machen oder nicht, das ist nicht unsere Aufgabe!

In der weltweiten Auseinandersetzung wird immer gesagt, die Religionen müssen respektiert werden. Ja, aber die Religionen sind im öffentlichen Raum, und als solche werden sie – die Religionen – Ziele von blasphemischen Karikaturen sein. Das gehört zu Religion und Demokratie wie die Luft zum Atmen, das ist nun einmal so. Das heißt nicht, dass man diese Karikaturen für gut, für geschmackvoll halten muss. Freiheit ist weder geschmackvoll noch geschmacklos. Freiheit ist etwas, was wir uns erkämpft haben, und es ist noch keine Welt zusammengebrochen, weil zu viel Freiheit war, sondern sie ist immer zusammengebrochen, weil zu wenig Freiheit war. Viel zu wenig!

Deswegen sage ich: Ich bin nicht solidarisch mit den Karikaturen. Ich kann Ihnen sagen, bei welchen ich geschmunzelt habe, bei welchen ich gelacht habe, welche ich abstoßend fand. Ich bin solidarisch mit allen Menschen, die Opfer von Gewalt sind in dieser Auseinandersetzung. Ich finde es entsetzlich, was zum Beispiel große europäische Unternehmen gemacht haben – Carrefour, Nestlé – die Anzeigen in Saudi-Arabien geschaltet haben mit dem Spruch „Wir sind keine Dänen, wir sind Franzosen!“. Das ist geschmacklos, das können wir angreifen! Aber bitte keine Selbstgerechtigkeit!

Nehmen wir die Religion nicht heraus aus der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, weil auch die Religionen den Anspruch haben, zu sagen, was richtig ist oder falsch. In der Abtreibungsfrage, in der Frage der Homosexualität dürfen wir sie nicht karikieren, wenn sie darüber Unsinn sagen – das ist unsere Freiheit. Diese Freiheit wollen wir auch verteidigen.

Wenn wir in unserer Welt die Einwanderer mehr respektieren würden, wenn wir sie mit unseren Gesetzen mehr respektieren würden, hätten sie die Möglichkeit, unsere Freiheiten anders zu diskutieren. Geben wir ihnen die Freiheiten, die wir für uns in Anspruch nehmen, und sie werden mit dieser Freiheit verantwortungsvoll umgehen!

(Beifall von der Verts/ALE Fraktion)

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Unter all den kategorischen Urteilen, zu denen die Angelegenheit der Mohammed-Karikaturen bislang Anlass gab, gab es nur wenige, die mich überzeugen konnten. Dieses Thema ist für jede Art Schablonendenken geeignet, und dies ist eine Falle, der wir meiner Ansicht nach um jeden Preis entkommen müssen. Ruhiges und differenziertes Nachdenken über die verschiedenen Aspekte des Problems, mit dem wir es hier zu tun haben, ist meiner Meinung nach dringend geboten.

Zunächst geht um die Frage der Meinungsfreiheit, die unbestritten Prüfstein für die Demokratie und auch für das Bestehen eines nicht konfessionellen öffentlichen Raums ist, dem wir berechtigte Bedeutung beimessen. Dieser Raum soll von einem kritischen Geist, einem persönliches Verhältnis zu seinem jeweiligen Glauben und Toleranz geprägt sein. Hinsichtlich dieser Errungenschaft kennen wir keine Kompromisse, wir sollten uns aber zugleich darin einig sein, dass die Verteidigung dieser Grundsätze keine Beleidigungen, Verallgemeinerungen und Stigmatisierungen und noch weniger deren Rechtfertigung dulden darf. Wir können immer wieder nur betonen, dass wir alle in einer Welt leben, die immer kleiner wird, wo alles miteinander zusammenhängt und wo weder Europa oder der Westen generell noch irgendeine andere Region Zentrum ist. Und daraus gilt es alle Konsequenzen zu ziehen. Wir handeln nunmehr stets vor den Augen der gesamten Menschheit. Daher müssen wir uns bemühen, eine Art weltumspannenden Bürgersinn ins Leben zu rufen. Der Einzelne kann seine Freiheit nur dadurch ausüben, dass er alle anderen respektiert.

Was aber soll man umgekehrt von den völlig unangemessenen Reaktionen einiger arabischer Staaten auf diese Vorfälle halten, abgesehen davon, dass ihr Ziel wohl vor allem darin besteht, bei ihrer Bevölkerung das Image ihrer Führung wieder aufzupolieren, das im Zusammenhang mit deren Unterordnung unter eine Großmacht, die anderweitig viel mehr Schuld auf sich geladen hat als das friedliche Dänemark, etliche Schrammen davongetragen hat? Andernorts sind es die radikalen Islamisten, die mit den europäischen Rechtsextremen bei der Instrumentalisierung solcher Vorfälle wetteifern, um ihre Anhängerschaft aufzuputschen und sachliche, mutige und fortschrittliche Stimmen zum Schweigen zu bringen, die ihnen ihr Terrain streitig machen. Das Schlimmste wäre deshalb, ihnen ohne es zu wollen Wasser auf die Mühlen zu gießen, anstatt alles zu tun, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Wir sollten uns eher dafür interessieren, was dieser Vorfall hinter dieser situationsbedingten Überhitzung und jenseits der dadurch erzeugten verwerflichen Exzesse an Wesentlichem enthüllt, nämlich die unverhältnismäßige Reaktion von durch ein tiefes Gefühl der Ungerechtigkeit, Unterwerfung und Demütigung gepeinigten Wesen, für das – insbesondere von Palästina bis zum Irak – der Westen verantwortlich gemacht wird.

Wie es der große palästinensische Poet Mahmoud Darwish allgemein in die Worte fasst, haben Araber und Moslems das Gefühl, aus der Geschichte ausgestoßen zu sein. Hier deutet sich meiner Ansicht nach die wichtige Rolle an, die Europa zukommen könnte – nämlich Brücken zwischen den Zivilisationen zu errichten. Ein solches Anliegen ist aber nur dann glaubwürdig, wenn man sich klar von jenen lossagt, die sich als die Herren der Welt aufführen und die letztere zugleich – man sieht es ja von Tag zu Tag deutlicher – an den Rand der Konfrontation treiben. Dabei ist auch erforderlich, dass für ausnahmslos alle Staaten das gleiche internationale Recht gilt, damit im Nahen Osten vor allem jene offene Wunde, die ewig das Gift der Verzweiflung ausströmt, Heilung findet. Möge die unglückselige Geschichte der Karikaturen uns als Hinweis auf die vor uns stehenden strategischen Ziele dienen.

(Beifall von links)

 
  
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  Jens-Peter Bonde, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Guten Morgen, kleine EU! Die Globalisierung ist in der Tat angekommen. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass die dänische Flagge von anderen mit einer solchen Leidenschaft verbrannt werden könnte. In der Frage der Meinungsfreiheit werden wir niemals nachgeben. Die Meinungsfreiheit muss ebenso respektiert werden wie die Religionsfreiheit.

Der Herausgeber der „Jyllands-Posten“ hat sich für die Gefühle entschuldigt, die durch die Veröffentlichung in seiner Zeitung ausgelöst worden sind. Heute würde er die Karikaturen nicht mehr veröffentlichen. Einige Imame in Dänemark haben die von ihnen kritisierten Karikaturen verbreitet. Weshalb fühlt man sich durch Karikaturen derart beleidigt, die man selbst an möglichst viele andere weitergegeben hat?

Der dänische Ministerpräsident hat sich zu Recht geweigert, die Verantwortung für den Inhalt unserer Zeitungen zu übernehmen, aber wenn 11 arabische Botschafter um ein Gespräch bitten, ist es die Pflicht eines Ministerpräsidenten, sich mit ihnen zusammenzusetzen. Er hätte erklären sollen, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit in Dänemark von den Gerichten und nicht von der Regierung bestimmt werden. Er hätte erläutern können, wie man sich an die für die Presse zuständige Behörde wenden und deren Urteil einholen kann.

Blasphemie ist nach dem dänischen Strafgesetz ein Straftatbestand. Jeder dänische Herausgeber muss eine globale Verantwortung übernehmen. Karikaturen in einer Zeitung können über das Internet und globale Medien wie durch ein Lauffeuer verbreitet werden. Mehrere Menschen sind getötet worden.

Der dänische Außenminister hat nach den Brandanschlägen auf dänische Botschaften eine bemerkenswerte Pressekonferenz abgehalten. Er hat von Dialog und Großzügigkeit statt Feindseligkeit gesprochen. In Dänemark droht jedem, der den Koran verbrennt, eine Gefängnisstrafe. Ich bin ganz seiner Meinung: Was wir brauchen ist Großzügigkeit, nicht Feindseligkeit. Wir müssen lernen, Muslime zu respektieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, auch wenn wir in der Frage der Meinungsfreiheit niemals von unserer Position abweichen werden.

Meine Fraktion hat davor gewarnt, die Grundrechte im Gemeinschaftsrecht zu verankern. Entscheidungen über die Meinungsfreiheit und religiöse Rechte, die Augenmaß erfordern, müssen auf lokaler Ebene auf der Grundlage der von den Vereinten Nationen und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Vorgaben getroffen werden. Wir können in der neuen Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer einen Dialog anbieten. Wir können unsere Austauschprogramme erweitern, damit Europäer die arabische Welt und junge Araber uns besuchen können. Wir können unsere Märkte stärker für ihre Waren öffnen und Frieden und Wohlstand im Nahen Osten in die Liste unserer Prioritäten aufnehmen, aber wenn staatlich unterstützte Handelsboykotte gegen dänische Erzeugnisse verhängt werden, muss die EU bei der WTO Protest gegen ein solches Vorgehen einlegen.

Der Islam hat nichts mit der dänischen Verfassung zu tun. Imame in Dänemark haben nicht das Recht, andere Nationen zur Unterstützung aufzurufen. Muslime können sich ebenso wie alle anderen Bürger an die dänischen Gerichte wenden. Wenn das nicht ausreicht, können sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier in Straßburg anrufen. Die Globalisierung ist zur Realität geworden. Wir alle müssen offener werden. Es gibt keine einfache Lösung, und wir können nicht mehr zurück. Wir alle müssen uns ein wenig ändern, damit wir im globalen Dorf zusammenleben können. Eine kleine Karikatur kann einen Dritten Weltkrieg auslösen, so, wie die Schüsse eines jungen Studenten auf Erzherzog Franz-Ferdinand in Sarajewo den Ersten Weltkrieg ausgelöst haben. Die Schüsse eines Studenten – oder eine satirische Karikatur – sind vielleicht nicht der eigentliche Grund, aber es ist gut, wenn wir das Signal ernst nehmen. Wir alle müssen auf dieser Erde zusammenleben. Noch haben wir keine andere Alternative.

Wir müssen alle auf diesem Planeten zusammenleben.

 
  
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  Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In unserer Diskussion über das Recht auf Freiheit und die Meinungsfreiheit möchte ich darauf hinweisen, dass Oliver Wendell Holmes, ein Richter am amerikanischen Supreme Court einmal gesagt hat, dass es keine absoluten Rechte gibt und Rechte eingeschränkt werden können. Als Beispiel führte er an, dass niemand das Recht hat, in einem voll besetzten Kino „Feuer“ zu rufen, wenn es dort nicht wirklich brennt.

Eines der Probleme in unseren Diskussionen ist der berechtigte Wunsch sicherzustellen, dass die Presse und die Medien in Europa ihre Meinung frei äußern können, dass sie die Freiheit haben, jemanden oder etwas auf die Schippe zu nehmen, Satire zu machen und manchmal auch Menschen zu beleidigen. Eine Demokratie braucht ihrem Wesen nach das Überdruckventil des Humors und der Beleidigung, damit sie reibungslos funktioniert. Ich glaube nicht, dass irgendjemand hier in diesem Haus die gewalttätigen Reaktionen in bestimmten Ländern des Nahen Ostens auf die Veröffentlichung dieser Zeichnungen und Karikaturen auch nur im Entferntesten entschuldigen kann.

Doch was in dieser Debatte, Diskussion und Medienberichterstattung bedauerlicherweise übersehen wird, sind die vielen friedlichen Proteste, die es ebenfalls gegeben hat. Dabei haben Muslime und Nichtmuslime gemeinsam ihren Unmut zum Ausdruck gebracht, nicht weil sie diese Karikaturen und die dargestellten Motive per se als Beleidigung für ihren religiösen Glauben empfanden, sondern weil sie sich als Menschen beleidigt fühlten. Die Achtung der Menschenwürde ist in jeder Demokratie ein ebenso wichtiges Recht wie das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Heute besteht eine der größten Herausforderungen für uns in der Europäischen Union darin, dass wir nicht auf jeden schrecklichen Vorfall oder jede Gewalttätigkeit reflexartig reagieren. Für mich, der ich aus einem kleinen Land wie Irland komme, war es ein Schock zu sehen, wie die dänische Botschaft in Brand gesteckt und die Flagge eines Landes öffentlich verbrannt wurde, das für Freiheit und gegen Intoleranz eintritt. Besonders geschmacklos und unerträglich fand ich außerdem die Bilder in den Medien, die zeigten, wie einige wenige, vor allem junge Menschen, sich auf diesen Demonstrationen selbst Verletzungen zufügten. Es gibt ein altes Sprichwort, das besagt, dass die Auflage steigt, wenn Blut fließt. Je dramatischer die Bilder, umso größer ist die Chance, dass sie es auf die Titelseiten schaffen.

Wie kann Europa reagieren? Präsident Barroso sagte zu Recht, dass Europa solidarisch hinter unseren dänischen Kollegen steht, weil ein Boykott dänischer Waren einem Boykott aller europäischen Waren gleichkommt. Wir müssen sicherstellen, dass wir unseren Kollegen in der dänischen Regierung den Rücken stärken können, damit sie sich dem Druck der Medien nicht beugen und nicht von ihrer derzeitigen Position abweichen. Auch wenn wir der Politik der dänischen Regierung und ihrem diplomatischen Geschick kritisch gegenüberstehen, erkennen wir an, dass Ministerpräsident Rasmussen einen Grundsatz verteidigt hat. Er sagte, er werde in der Frage, ob die Regierung oder das Parlament Kontrolle über die Medien ausüben sollten, nicht nachgeben. In fünfzig Jahren wird man ihn wegen seiner entschlossenen Haltung feiern, denn die Freiheit der Medien ist ein Bollwerk der Demokratie.

Mein letzter Punkt bezieht sich darauf, dass beide Seiten versuchen werden, diesen Streit als Kampf der Zivilisationen, Religionen oder Kulturen darzustellen. Respekt und Toleranz sind in dieser Situation nötiger als alles andere. Wir müssen die Unterschiede respektieren und den verschiedenen Religionen in der Europäischen Union einen angemessenen und wichtigen Platz einräumen, aber wir erwarten im Gegenzug dafür, dass sie sich gegenseitig anerkennen.

Die Freiheit darf niemals aufgegeben werden. Die Freiheit kann uns genommen werden, aber die Freiheit, die es uns ermöglicht, die Leidenschaften in unseren Herzen und Seelen lebendig zu halten, muss zu jeder Zeit bewahrt und geschützt werden.

(Beifall)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! Alles in allem ist es meines Erachtens eine Schande, wie wenig Solidarität gegenüber Dänemark die meisten europäischen Regierungen in dieser Situation gezeigt haben. Ebenso beschämend sind die Unterwürfigkeit und Feigheit, mit denen man auch heute wieder den äußerst behutsam gewählten Worten der Solidarität sogleich alle möglichen Einwendungen folgen lässt, um die Islam-Fanatiker bloß nicht zu beleidigen.

Wir müssen uns alle als Dänen fühlen, denn die kriminellen Ausschreitungen gegen Botschaften, der Boykott dänischer Erzeugnisse sowie die gewaltsamen Demonstrationen richten sich im Grunde genommen gegen die Freiheit und gegen den Westen insgesamt. Wer auf diese Drohung mit der kaum verhohlenen Forderung nach Selbstzensur reagiert, macht sich faktisch zu einem Verbündeten des Terrors.

Lassen Sie mich in diesem Hause die Frage wiederholen, derentwegen der Chefredakteur einer jordanischen Zeitung festgenommen und hinter Gitter gebracht wurde: Wodurch wird der Islam eigentlich mehr beleidigt – durch die Veröffentlichung von ein paar Karikaturen oder durch die Bilder islamischer Geiselnehmer, die ihren Opfern vor laufenden Kameras die Kehle durchschneiden? Darf ich ferner fragen, ob es irgendwo in der Welt ein islamisches Land gibt, in dem Atheisten oder Andersgläubigen mit dem gleichen Respekt begegnet wird, den die Muslime von uns verlangen?

Die Frage stellen, heißt sie beantworten, und deshalb ist es höchste Zeit, dass wir nicht mehr wie die Katze um den heißen Brei schleichen und von den in Europa lebenden Muslimen – die übrigens Religionsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit genießen und sich all der Wohltaten der sozialen Sicherheit erfreuen, und zwar zu Recht – fordern, sich selbst weniger ernst zu nehmen und zu begreifen, dass Demokratie bedeutet, unterschiedlicher Meinung sein und bisweilen entgegengesetzte Standpunkte vertreten zu können.

Wer damit nicht leben kann, sollte besser von seiner Freiheit Gebrauch machen und in eines der zahlreichen Länder übersiedeln, in denen bereits die starren und oftmals sehr grausamen Gesetze des Islam gelten.

Ich möchte die dänische Königin Margaretha II zitieren, der ich vollkommen zustimme und die weitaus beherzter zu sein scheint als alle politischen Führer Europas zusammen: „In diesen Tagen werden wir auf nationaler und internationaler Ebene durch den Islam herausgefordert. Dieses Problem haben wir viel zu lange ruhen lassen, weil wir tolerant und vielleicht sogar selbstgefällig waren. Wir müssen dem Islam unseren Widerstand zeigen und bereit sein, das Risiko einzugehen, manchmal auch mit einem negativen Etikett versehen zu werden“.

Lasst uns daher das Recht auf freie Meinungsäußerung mit aller Entschiedenheit verteidigen. Die europäischen Länder, in denen bereits freiheitsfeindliche Gesetze zur Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit bestehen – Belgien beispielsweise –, sollten die Initiative zur Abschaffung solcher Maulkorbgesetze ergreifen, um somit allen, die die Freiheit bekämpfen, ein deutliches Signal zu senden.

Des Weiteren sollten wir daraus Lehren für die Verhandlungen mit der Türkei ziehen, denn die Türkei kann nie ein EU-Mitgliedstaat werden, aus dem einfachen Grund, dass sie kein europäisches Land ist, und weil ferner die Grundprinzipien des Islam mit den europäischen Werten der Freiheit, der Trennung von Staat und Kirche und der Gleichberechtigung von Mann und Frau unvereinbar sind. Wir müssen endlich den Mut aufbringen, dies auch zu sagen, zumal da Ministerpräsident Erdogan jetzt die Arroganz besaß, der Meinungsfreiheit Beschränkungen auferlegen zu wollen.

Gestatten Sie mir als abschließende Bemerkung zu dieser dänischen Affäre noch ein beeindruckendes Zitat aus dem Leitartikel von Frau Doornaert in der flämischen Zeitung „De Standaard“: „Europa ist offensichtlich nicht imstande, von seiner Appeasement-Tendenz loszukommen. Es sollte jedoch mittlerweile gelernt haben, dass man ein totalitäres Monstrum nicht beschwichtigen kann. Je mehr man es füttert, desto dreister wird es“. Frau Doornaert und ihre Zeitung vertreten sicherlich nicht den gleichen politischen Standpunkt wie ich, aber wir wären gut beraten, über diese prophetischen Worte sorgfältig nachzudenken.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir selbstverständlich nicht zu, eine Debatte in diesem Haus zu kommentieren. Ich möchte mich aber im Namen des Rates doch sehr herzlich bedanken für die starke Botschaft, die heute hinausgegangen ist – das Bekenntnis zu den Werten, aber auch das Bekenntnis zu einem toleranten Dialog mit anderen Zivilisationen und Religionen.

Ich möchte auch betonen, dass es für den Rat selbstverständlich sehr wichtig ist, dass alle Institutionen der Europäischen Union, die Kommission, das Europäische Parlament und auch der Rat, hier einer Meinung sind und mit der gleichen Sprache sprechen. Ich halte das für sehr wichtig. Diese Debatte, die wir heute hier erlebt haben, wird auch die Arbeit des Rates in der Zukunft erleichtern.

Es wurde vom Präsidenten der Kommission gesagt, es wurde von sehr vielen Rednern gesagt, auch im Namen des Rates will ich noch einmal wiederholen, was ich in meinem Einleitungsstatement gesagt habe: Jeder Angriff auf einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, jeder Boykott gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, ist ein Angriff auf die Europäische Union, und wir sind selbstverständlich mit Dänemark solidarisch. Ich möchte das auch im Namen des Rates zum Ausdruck bringen.

Es sind hier eine Reihe von sehr interessanten Ideen vorgebracht worden, die der Rat gerne aufgreifen wird. Ich bin mit Herrn Pöttering einer Meinung, dass es darum geht, auch die jungen Leute, gerade die jungen Leute, zu erreichen – in den Schulen, aber auch in den Familien, denn die Erziehung beginnt selbstverständlich in der Familie – und ich stimme mit Herrn Pöttering überein, dass es wichtig ist, auch in den Schulbüchern Stereotypen und Klischees zu vermeiden. Ich halte es darum für eine gute Anregung, hier eine Überprüfung vorzunehmen.

Ich kann mit Herrn Rasmussen nur übereinstimmen, wie wichtig der Dialog der Zivilisationen ist und dass wir einen offenen, kritischen, respektvollen Dialog miteinander brauchen. Das erscheint mir sehr wichtig. In der Tat, Extremisten dürfen nicht triumphieren. Das ist eine wesentliche Aussage, die wir hier treffen müssen. Selbstverständlich geht es nicht darum, vor Extremisten in die Knie zu gehen, wegen irgendwelcher Vorteile. Hier müssen wir uns einig und solidarisch sein. Ich kann Herrn Cohn-Bendit nur zustimmen, und ich habe das auch gesagt in meiner Erklärung, dass ich auch der Meinung bin, dass die Verantwortung der Presse eine Eigenverantwortung ist, und dass es nicht darum geht, dass Regierungen der Presse sagen, was sie tun können oder was sie nicht tun können.

Ich weiß, dass über die Jahre, die Jahrzehnte im Europarat und in anderen Institutionen immer wieder der Versuch unternommen wurde, Verhaltenskodizes aufzustellen; sie sind alle gescheitert. Ich bin der Meinung, dass es hier um Eigenverantwortung geht. Das ist sehr wichtig.

Der Rat wird in dem Geiste, in dem auch diese Debatte heute hier geführt wurde, an einem besseren Verständnis zwischen den Zivilisationen und den Religionsgemeinschaften weiterarbeiten, aber auch eine deutliche Sprache sprechen, wenn es darum geht, Gewalt abzulehnen, und wenn es darum geht, abzulehnen, dass gegen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gewalt angewendet wird oder Boykottmaßnahmen gesetzt werden. Hier müssen wir solidarisch sein.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Donnerstag, um 10.00 Uhr statt.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE).(PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich für die freie Meinungsäußerung als europäischen und universellen Wert eintrete und weil ich Gewalt als Ausdruck für Empörung unabhängig von ihrer Zielrichtung ablehne, und das schließt europäische Interessen und Botschaften ein.

Außerdem habe ich dafür gestimmt, weil in Ziffer zwei des Entschließungsantrags Aufrufe zu religiösem Hass und die Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen verurteilt werden.

Dennoch halte ich den Entschließungsantrag insgesamt für unausgewogen, denn er bezieht sich vor allem auf die Meinungsfreiheit und nicht auf die islamfeindlichen Absichten hinter den von einer rechtsextremen, rassistischen und fremdenfeindlichen Zeitung in Dänemark veröffentlichten Karikaturen.

Wenn das Parlament die Freiheit der Meinungsäußerung und die grundlegendsten Menschenrechte fördern soll, dann muss es sich kategorisch von Islamfeindlichkeit distanzieren und alle Versuche verurteilen, den Islam und seine Glaubensanhänger mit Terrorismus gleichzusetzen.

Meine Stimme für diesen Entschließungsantrag war auch ein Ausdruck meiner Solidarität mit dem dänischen Volk. Ich billige jedoch nicht die selbstgefällige, arrogante Haltung der Regierung Fogh Rassmussen, die ich mitverantwortlich dafür mache, dass die reaktionären, extremistischen Kräfte sowohl in der westlichen als auch in der islamischen Welt Kapital aus dem Vorfall geschlagen haben, indem sie den „Kampf der Kulturen“ beschwören.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


3. Konfrontationskurs des Irans gegenüber der internationalen Gemeinschaft (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Erklärung des Rates über die Konfrontation des Iran mit der internationalen Gemeinschaft möchte ich zu folgenden Themen Stellung nehmen. Erstens zur Nuklearfrage, zweitens zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Iran und drittens zu den jüngsten Ausschreitungen in Teheran.

Zur Nuklearfrage: Eine Lösung der iranischen Atomfrage ist ein zentrales Anliegen der internationalen Gemeinschaft, die ernste Bedenken hinsichtlich der friedlichen Natur des iranischen Atomprogramms hat. Im Laufe der letzten Jahre hat die Europäische Union keine Anstrengungen gescheut, eine Lösung auf dem Verhandlungsweg zu finden und den Iran zu vertrauensbildenden Maßnahmen hinsichtlich seines Atomprogramms zu drängen. Der Iran hat sich in jüngster Vergangenheit durch einseitige Schritte – wie zuletzt die Wiederaufnahme von Urananreicherungsaktivitäten in Natanz und die Aussetzung der Anwendung des IAEA-Zusatzprotokolls – in die falsche Richtung bewegt.

Der IAEA-Gouverneursrat hat mit der Annahme der Resolution vom 4. Februar, die die Angelegenheit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Kenntnis bringt, ein klares Signal an den Iran gegeben. Die breite Mehrheit, mit der die Resolution angenommen wurde, ist der Beweis dafür, dass die tiefe Besorgnis Europas über das iranische Atomprogramm von der gesamten internationalen Staatengemeinschaft geteilt wird.

Die Europäische Union stellt das Recht des Irans auf Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken keinesfalls in Frage. Die Ursache dieses Konfliktes ist darin zu suchen, dass der Iran bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht genug unternommen hat, um das notwendige Vertrauen in den friedlichen Charakter seines Atomprogramms zu schaffen. Im Gegenteil, der Iran hat im Laufe der letzten 18 Jahre einen wesentlichen Bestandteil seines sehr umfangreichen Atomprogramms nicht der IAEA deklariert und verweigert der IAEA bis zum heutigen Tage wichtige Informationen. Dies betrifft insbesondere das Ausmaß der Entwicklung von Urananreicherungstechnologie und den Bereich der „weaponisation“, d. h. der Militarisierung seines Atomprogramms.

Das Ziel der EU ist es nach wie vor, eine Lösung der Angelegenheit durch Verhandlungen zu erreichen. Dies erfordert aber ein ausreichendes Maß an Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Transparenz von iranischer Seite, insbesondere gegenüber der IAEA, und zu dringend notwendigen vertrauensbildenden Maßnahmen, wie die Aussetzung von sensiblen Nuklearaktivitäten von iranischer Seite. Der russische Vorschlag zum Aufbau einer russisch-iranischen Urananreicherungskapazität auf russischem Boden als Alternative zur Anreicherung im Iran ist ein wichtiger Beitrag und wird von der EU voll und ganz unterstützt.

Die EU – ich wiederhole das in aller Deutlichkeit – bleibt einer diplomatischen Lösung der iranischen Atomfrage verpflichtet, bei der die IAEA eine zentrale Rolle spielen muss. Die Befassung des Sicherheitsrates ist nicht gleichbedeutend mit einer Schmälerung der Rolle der IAEA, sondern soll vielmehr die Autorität der IAEA stärken und eine Umsetzung der in den Resolutionen des IAEA Gouverneursrates geforderten Maßnahmen ermöglichen.

Zu den Beziehungen EU-Iran: Die EU betrachtet die Menschenrechtslage in Iran weiterhin mit großer Sorge. Die Lage verschlimmert sich, und seitens der iranischen Behörden werden keine konkreten Maßnahmen für eine Gesetzesreform und eine Reform der offiziellen Praktiken ergriffen. Trotz wiederholter Anfragen der EU hat Iran keine erneute Zusage für eine Fortsetzung des Menschenrechtsdialogs, der derzeit unterbrochen ist, gegeben. Die Europäische Union wird ihre Menschenrechtsanliegen weiterhin sowohl direkt gegenüber der iranischen Staatsführung als auch in öffentlichen Erklärungen und in internationalen Gremien zur Sprache bringen.

Die Äußerungen des iranischen Präsidenten zu Israel sind von der Europäischen Union und der gesamten internationalen Gemeinschaft in aller Deutlichkeit und Schärfe verurteilt worden. Die Haltung des Irans zum Nahen Osten gibt Grund zu ernsthafter Besorgnis. Der Iran unterstützt nach wie vor palästinensische Gruppierungen, die von der EU als terroristische Organisationen eingestuft sind. Mit Besorgnis nehmen wir die Tatsache zur Kenntnis, dass sich der iranische Präsident vor kurzem in Syrien mit einigen Anführern solcher Gruppierungen getroffen hat, und fordern den Iran auf, derartige Kontakte zu beenden. Wir rufen den Iran ferner auf, sich dem internationalen Konsens über die Notwendigkeit einer Zweistaatenlösung im Nahostkonflikt anzuschließen.

Die wiederholten Versuche des iranischen Präsidenten, die Verbrechen des Holocaust in Abrede zu stellen, und seine Forderungen, den Staat Israel „zu beseitigen“, müssen scharf zurückgewiesen werden. Derartige Aussagen sind völlig inakzeptabel. Sie stehen außerdem in einem vollkommenen Widerspruch zu den Bemühungen zahlreicher politischer und religiöser Führer, die sich gerade nach den Ereignissen der jüngsten Tage allseits gezielt für einen Dialog zwischen den Kulturen einsetzen, der vom gegenseitigen Respekt geprägt ist.

Die Beziehungen der EU zum Iran werden von den Fortschritten bei sämtlichen Problempunkten abhängen: bei der Atomfrage und anderen Anliegen in Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, den Menschenrechten, der Terrorismusbekämpfung und der Haltung zum Nahen Osten. Die Optionen für das Vorgehen der EU werden weiterhin genauestens überprüft und im Licht des Vorgehens und der Erklärungen der iranischen Seite abgewogen werden.

Zu den Ausschreitungen: Die Angriffe gegen Einrichtungen der Europäischen Union – das wurde in der Debatte hier deutlich unterstrichen – sind durch nichts zu rechtfertigen und völlig unannehmbar. Die Präsidentschaft der Europäischen Union hat diese Angriffe verurteilt und den Iran aufgefordert, seinen Verpflichtungen im Sinne des in der Wiener Konvention über Diplomatische Beziehungen von 1961 festgeschriebenen Schutzes nachzukommen. Sie hat im Einklang mit diesen Verpflichtungen den Iran auch daran erinnert, dass die völkerrechtliche Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden, beim Staat liegt.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: INGO FRIEDRICH
Vizepräsident

 
  
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  Franco Frattini , Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Es besteht kein Zweifel daran, dass der Iran erkennbare und glaubwürdige Schritte unternehmen muss, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wiederzuerlangen. In den vergangenen Monaten war der Atomstreit völlig zu Recht das wichtigste Thema in den Beziehungen zwischen der EU und dem Iran. Was die Region am allerwenigsten gebrauchen kann, sind neue Spannungen und eine drohende nukleare Eskalation. Trotz der anhaltenden Dialogbemühungen der so genannten EU-3 und anderer internationaler Partner lässt der Iran keine echte Bereitschaft zur Kooperation erkennen. Deshalb soll der Atomstreit mit dem Iran nun vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht werden, nachdem im Gouverneursrat der Internationalen Atomenergieorganisation am 4. Februar eine entsprechende Resolution angenommen worden ist.

Die Reaktion des Iran bestand darin, sein Programm zur Urananreicherung noch intensiver voranzutreiben und die Anwendung des Zusatzprotokolls auszusetzen. Diese Vorgehensweise kann nicht toleriert werden, auch wenn der Iran von einer Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der IAEO auf der Grundlage des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ausgeht.

Eine große Mehrheit der internationalen Gemeinschaft, zu der auch Russland und China gehört, befürwortet nun ausdrücklich eine Anrufung des Sicherheitsrates im Streit mit dem Iran und ist sich darin einig, dass der Iran seine Anreicherungsaktivitäten wieder aussetzen muss. In Teheran sollte man die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft nicht unterschätzen. Gleichzeitig bleibt die Tür für eine Verhandlungslösung auf diplomatischem Wege weiterhin offen, sofern der Iran die notwendigen Schritte unternimmt.

Anders als im letzten Herbst ist die auf eine Spaltung der internationalen Gemeinschaft angelegte Taktik des Iran diesmal nicht aufgegangen. Der Vorschlag Russlands, die Urananreicherung außerhalb des Iran vorzunehmen, liegt noch immer auf dem Tisch und muss noch umfassend geprüft werden. Wenn der Iran seine Anreicherungsaktivitäten wieder einstellt und den Vorschlag Russlands akzeptiert, ist ein Einschalten des Sicherheitsrates möglicherweise nicht notwendig. Das weitere Vorgehen hängt wesentlich von der Bereitschaft Teherans ab, sich auf einen Kompromiss einzulassen und so schnell wie möglich mit der internationalen Gemeinschaft zu kooperieren.

Wir sollten nicht über weitere Maßnahmen spekulieren, aber wenn sich die Situation weiter verschlechtert, werden wir weitere Optionen für zusätzliche Maßnahmen durch die Vereinten Nationen in Erwägung ziehen müssen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird sich auf der Grundlage des Berichts von Herrn El-Baradei und der nächsten Sitzung des Gouverneursrats der IAEO, die am 6. März beginnt, erneut mit diesem Thema befassen. Sollte die Situation dagegen eine positive Wendung nehmen, könnten die Maßnahmen der Gemeinschaft verstärkt werden. Falls die Situation es erfordert, müssen wir in der Lage sein, den Iran über eine Reihe von EU- und Gemeinschaftsinstrumenten wieder einzubinden. Wir sind bereit, einen konstruktiven Beitrag zu leisten und der Iran weiß das.

Im Atomstreit geht es nicht um eine Auseinandersetzung zwischen dem Iran und Europa oder zwischen dem Iran und Amerika, sondern zwischen dem Iran und der gesamten internationalen Gemeinschaft. Es geht dabei auch nicht um das Recht, das dem Iran gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zusteht. Es geht darum, dass es dem Iran nicht gelungen ist, das notwendige Vertrauen in die ausschließlich friedliche Natur seines Atomprogramms zu schaffen. Natürlich hat der Iran das Recht, die Forschung, die Erzeugung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken voranzutreiben. Doch damit dies geschehen kann, brauchen wir objektive Garantien über die friedliche Natur des iranischen Atomprogramms. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.

Ich möchte noch kurz auf die Erklärungen von Präsident Ahmadinedschad zu Themen eingehen, die die Stabilität in der Region und die internationalen Beziehungen betreffen. Seine völlig inakzeptablen Äußerungen über Israel und den Holocaust haben weltweit Entrüstung ausgelöst. Wir betrachten diese Aussagen als schwere Beleidigung für uns alle. Darüber hinaus kann es – wie der Herr Ratspräsident eben sagte – keinesfalls toleriert werden, dass der Iran weiterhin Terrororganisationen im Nahen Osten unterstützt.

Wie Sie wissen, wurde die Situation der Menschenrechte im Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 12. Dezember als so ernst eingestuft, dass Schlussfolgerungen über den Status des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und dem Iran angenommen wurden. Die Europäische Union hat darin eine aus meiner Sicht wesentliche Forderung an den Iran genannt und bekräftigt, dass eine stärkere Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Iran die Voraussetzung für weitere Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist.

Ich möchte einige Punkte hervorheben, die besonders Besorgnis erregend sind. Die Zahl der öffentlichen Hinrichtungen, insbesondere jugendlicher Straftäter, wie auch der Todesurteile ist gestiegen. Der Iran hat im Jahr 2005 mehr jugendliche Straftäter hingerichtet als in den vorangegangenen Jahren. Die Meinungsfreiheit wurde eingeschränkt, die Zensur des Internet und der Presse ist weit verbreitet – selbst der ehemaligen Sprecher des Parlaments und Präsidentschaftskandidat Karrubi hat keine Genehmigung erhalten, seinen neuen Fernsehkanal von Dubai aus auszustrahlen. Was die schwierige Lage von Menschenrechtsaktivisten angeht, sind wir äußerst besorgt über das Schicksal derer, die aus Gewissensgründen inhaftiert worden sind. Dazu gehören unter anderem Akbar Ganji und sein Anwalt, Abdolfattah Soltani. Die Liste der Menschenrechtsverstöße im Iran ist nach wie vor beunruhigend lang.

Die Kommission hofft auf einen anhaltenden Gedankenaustausch mit dem Parlament zu den Entwicklungen im Iran. Die Situation ist schwierig, doch trotz allem besteht unser langfristiges Ziel weiterhin darin, tiefere und breiter angelegte Beziehungen mit einem Land aufzubauen, das ein wichtiger regionaler und internationaler Akteur ist.

(Beifall)

 
  
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  Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Für die EVP-ED-Fraktion erkläre ich unsere volle Unterstützung für die Politik der internationalen Gemeinschaft gegenüber Iran, wie sie aus der Beschlusslage des Gouverneursrates der IAEA vom 4. Februar hervorgeht, aber auch aus der Haltung des EU-Außenministerrates vom 30. Januar und der Beschlusslage der EU3 gemeinsam mit den USA, Russland und China in London.

Auch in meiner eigenen Regierung verfolgen Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier gemeinsam entschlossen diesen Kurs. Der Führung des Iran muss klar werden, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht auseinanderdividieren kann, und natürlich auch nicht die einzelnen Organe der EU. Das wird das Europäische Parlament mit seiner Entschließung heute deutlich machen.

Wir anerkennen das grundsätzliche Recht jedes Mitgliedstaats des Nichtverbreitungsvertrags zur friedlichen zivilen Nutzung der Kernenergie. Aber die vielen roten Linien, die Iran überschritten hat, haben das Vertrauen in die lauteren Absichten des Regimes schwinden lassen. Die Einschränkung der Kooperation mit der IAEA, die Drohung des iranischen Präsidenten mit dem Ausstieg aus dem Atomwaffensperrvertrag, die Verschiebung der für diesen Donnerstag geplanten Gespräche mit Russland und vor allem die Wiederaufnahme der Urananreichung sind alle nicht geeignet, Vertrauen zu bilden und die Situation zu entspannen.

Umso mehr gilt es, gegenüber dem Iran weiterhin geschlossen und entschlossen aufzutreten. Alles was jetzt dazu beitragen könnte, Teheran den Eindruck von Uneinigkeit und Nachgiebigkeit zu vermitteln, ist wenig hilfreich. Der natürlichen Friedenssehnsucht unserer Menschen leisten diejenigen keinen guten Dienst, die glauben, dass unser unbedingter Friedenswille allein auf der anderen Seite schon zur Umkehr und Einsicht führt. Gerade wenn Hass und Feindseligkeit auf der anderen Seite gepredigt werden und vorsätzlich gegen die internationalen Erwartungen gehandelt wird, sollten wir der anderen Seite gegenüber nicht alles offen legen, was Konsequenz ihres Handelns von unserer Seite sein könnte.

Aus meiner Sicht ist das Ende diplomatischer Bemühungen noch nicht erreicht. Wir bieten eine konstruktive Zusammenarbeit an. Wir fordern den Iran auf, zur Zusammenarbeit mit der IAEA zurückzukehren, vor Behandlung des Themas im Weltsicherheitsrat. Wir unterstützen auch das Angebot Russlands, die Anreicherung des Urans für zivile Zwecke außerhalb Irans vorzunehmen. Wir fragen uns, warum Iran die eigene Anreicherung will. Das Land betreibt kein einziges ….

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Das Gegenteil hätte mich gewundert! Ich bitte allerdings auch, darüber nachzudenken, was wichtiger ist: dass wir Zeit für eine vernünftige Aussprache haben, oder dass hier Kollegen schimpfen, wenn abgestimmt wird. Ich hätte den Ausführungen von Herrn Gahler gerne noch zu Ende zugehört, weil sie sehr spannend waren. Die Frage, die er aufgeworfen hat, ist ja eine der Fragen, die uns zurzeit am stärksten beschäftigen.

Wie gehen wir mit einem Regime um, das seinerseits ganz offensichtlich alle Grenzen austestet? Welche Antworten geben wir als Staatengemeinschaft darauf? Ich will in meinen Ausführungen versuchen, diesen Fragen einige Fragen aus der Sicht meiner Fraktion hinzuzufügen. Die Äußerungen des iranischen Staatspräsidenten braucht man hier in dieser Versammlung nicht zu kommentieren. Ein Staatschef, der den Holocaust leugnet, der das Existenzrecht Israels in Frage stellt, ist kein Dialogpartner für uns.

Alles, was Herr Ahmadinedschad an Werten repräsentiert, ist das Gegenteil von dem, was wir an Werten repräsentieren, und ich würde mich darüber freuen, dass wir mit diesen Leuten eine Wertedebatte führen. Das haben wir heute Morgen schon getan, das war gut, das war seriös und überlegt. Diese Debatte, auf ruhigem Niveau und selbstbewusst, sollten wir führen und danach schauen, ob es in der Region neben Herrn Ahmadinedschad andere Dialogpartner für uns gibt. Bevor wir über das Ende unserer Optionen philosophieren sollten wir über den Anfang unserer Möglichkeiten nachdenken.

Gibt es in der Region nicht genügend moderate, dialogbereite Staaten, mit denen wir kooperieren können, die vielleicht nicht unsere Werte eins zu eins teilen, aber die auch ihrerseits überhaupt kein Interesse daran haben, dass der Iran zur atomar gerüsteten Vormacht in der Region wird. Diese Staaten gibt es, und sie sind meiner Meinung nach der geeignete Dialogpartner für die Europäische Union. In diesem Zusammenhang kommt natürlich der Karikaturenstreit nicht nur zum ungünstigsten Zeitpunkt, sondern ist geradezu extrem kontraproduktiv. Denn gerade diese Staaten brauchen wir auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts. Deshalb ist die Lösung dieses Karikaturenstreits auch vorrangig für die Lösung der Probleme in der gesamten Region.

Deshalb rate ich dazu, „Iran“ und „Islam“ nicht gleichzusetzen. Ein aggressiver Staatschef eines Staates ist eine Sache. Er repräsentiert aber mit nichts, was er tut, die überwiegende Mehrheit von friedliebenden Muslimen in der Welt, mit denen wir zusammenarbeiten müssen.

Ich finde, dass der Vorschlag der IAEO, dass die Anreicherung generell – und zwar für alle Staaten – unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde stattfinden soll, richtig ist. Diesen Vorschlag müssen wir unterstützen. Ich finde übrigens auch, dass es durchaus gerechtfertigt ist, daran zu erinnern, dass eine atomare Abrüstungsdebatte nicht auf diese Region reduziert werden darf. Wir brauchen sie weltweit! In diesem Zusammenhang sei mir ein Hinweis erlaubt: Wenn Staaten, die bereits Atomwaffen besitzen, anders behandelt werden, als die Staaten, die auf dem Weg dorthin sind, wenn, obwohl es keine Massenvernichtungswaffen gegeben hat, Präventivschläge gegen ein Land ausgeführt werden, dann ermutigt das Regime, sich möglichst schnell und möglichst illegal Atomwaffen zu beschaffen, denn wer sie besitzt, der wird nicht angegriffen. Das ist eine Logik, über die wir auch diskutieren müssen, die ausgelöst wurde durch einen völlig falschen Präventivschlag, der in der Vergangenheit auch in dieser Region durchgeführt wurde und gegen den wir uns massiv gewehrt haben.

Ich glaube, dass die Logik, die dahinter steckte, sehr, sehr gefährlich war. Deshalb müssen wir diese Strategie des Denkens vom Ende her aufgeben. Denn die Strategie, vom Ende her zu denken, führt zu einer Militarisierung des Denkens. Wir müssen Schritt für Schritt die diplomatischen Optionen verstärken. Es war doch ein Riesenerfolg der EU3, dass wir China und Russland mit an einen Tisch bekommen und damit dem Iran klar gemacht haben: Die Staatengemeinschaft lässt sich nicht auseinander dividieren. Lassen Sie uns doch über diplomatische Erfolge reden, statt über militärische Optionen zu philosophieren. Wir sollten alles, was in der Möglichkeit der internationalen Staatengemeinschaft steht, tun, um dem Iran klarzumachen: Kehrt er nicht bis zum 6. März an den Verhandlungstisch zurück, ist der Weg zum Weltsicherheitsrat vorprogrammiert. Allerdings sind dann die weiteren Schritte dort zu entscheiden und nicht in irgendwelchen Regierungszentralen.

(Beifall)

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck, im Namen der ALDE-Fraktion.(NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach zweieinhalb Jahren intensiver Inspektionen und Untersuchungen ist die Internationale Atomenergiebehörde nicht in der Lage, den friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms zu bestätigen, und wichtige Fragen bleiben ungeklärt.

Irans jüngste Entscheidungen, die Urananreicherung wieder aufzunehmen und jede freiwillige Zusammenarbeit mit der IAEO einzustellen, sind Anlass zu sehr ernster Besorgnis, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erklärungen des iranischen Präsidenten, der Israel sein Existenzrecht abspricht, sowie angesichts der allgemeinen Verschärfung von Bestimmungen, wie wir sie im Iran feststellen konnten.

Nachdem nun diese Frage an den Sicherheitsrat überwiesen wurde, kommen die Dinge in Fahrt, obgleich beschlossen wurde, den nächsten Bericht abzuwarten, den Herr El Baradei am 6. März vorlegen wird.

Es steht ungemein viel auf dem Spiel. Die Frage der Nichtverbreitung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen ist in der Schwebe. Die Stabilität der gesamten Region ist in Gefahr ebenso wie die Effektivität der Internationalen Atomenergiebehörde selbst. Ich drücke mich selten drastisch aus, aber ich warne Sie, durch diese Frage gerät die gesamte Völkerrechtsordnung unter Druck.

Selbst wenn die Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags scheitert, was sehr zu bedauern wäre, selbst dann sind die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, China und Russland eingeschlossen, neben den anderen – Ihnen bekannten – Ländern heute offensichtlich zusammen mit der Europäischen Union einmütig bestrebt, die Nichtverbreitung auf friedlichem Wege zu verhindern, und dies ist in der Tat Grund zu bescheidener Zufriedenheit.

Nun ist es Sache des Iran, durch uneingeschränkte Transparenz und erneute Zusammenarbeit mit der IAEO die Welt von der ausschließlich friedlichen Zielrichtung … (zu überzeugen).

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Angelika Beer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass wir uns in einer Situation der Eskalation befinden. Wir müssen feststellen, dass die Ahmadinedschad-Strategie eine neue Strategie ist. Er will den Bruch mit dem Westen, er will eine islamische Region aufbauen und dort die Federführung übernehmen. Wir erleben eine Mobilisierung des Nationalstolzes im Iran. Was ist die Antwort der Europäer darauf?

Ich erwarte von uns, dass wir Ratio walten lassen und klare Analysen vornehmen. Herr Schulz, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, wir müssen die „Strategie des Denkens vom Ende her“ aufgeben, wir brauchen neue Dialogpartner, wir müssen aktiv sein, um die Diplomatie in den Vordergrund zu stellen. Ich sage aber auch aufgrund der schwierigen Verhandlungen der letzten Tage, dass über die militärische Option diskutiert wird, und ich verlange von denen, die diese im Hinterkopf haben, dass sie das zu Ende denken. Ich erwarte von Ihnen eine Definition, wie Sie mit einer militärischen Eskalation umzugehen gedenken und ob Ihr Umgang damit es uns ermöglicht, unser Ziel zu erreichen, nämlich Atomwaffen im Iran zu verhindern und die sichere Existenz Israels zu garantieren. Ich glaube, dass das nicht der Fall ist.

Deswegen appelliere ich hier noch einmal, unsere Argumentation –, die wir nicht verhandeln konnten –, jetzt auf militärische Gedankenspiele zu verzichten, heute in der Abstimmung zu berücksichtigen und in der Folge – trotz aller Hassreden von Ahmadinedschad – die Diplomatie in den Vordergrund zu rücken.

Die Frage, ob Sanktionen verhängt werden müssen, welche Sanktionen sinnvoll sind und ob der Weltfrieden gefährdet ist, hat nicht ein Herr Chirac zu beantworten, der auf einmal mit dem Atomwaffeneinsatz Frankreichs droht; sie ist auch nicht von Frau Merkel zu beantworten. Diese entscheidende Frage des Weltfriedens haben die Vereinten Nationen zu entscheiden und niemand anders, und wir sollten dem nicht vorgreifen.

(Beifall)

 
  
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  Miguel Portas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Es spricht überhaupt nichts für die Teheraner Theokratie. Das ist ein ignorantes und arrogantes Regime, wie die Äußerungen seines Präsidenten zum Holocaust beweisen; nicht einmal Le Pen würde so tief sinken. Das ist ein reaktionäres und fundamentalistisches Regime, das tagtäglich gegen Menschenrechte verstößt, ein gefährliches und erbarmungsloses Regime, das sein Überleben an der Urananreicherung festmacht und damit dem Klub der Länder mit Nuklearwaffen näher rückt.

Es muss ganz klar gesagt werden: Europa muss außer einem Krieg alles unternehmen, um Teheran am Besitz von Nuklearwaffen zu hindern. Deshalb akzeptieren wir den Entschließungsantrag und insbesondere dessen Ziffer 7 nicht. Die Iran-Frage an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verweisen ist ein unangemessener, unverantwortlicher Schritt, denn er bringt die Welt näher an einen weiteren Präventivschlag, dieses Mal in Form einer chirurgischen Militärintervention.

Europa hat eine Alternative zur weiteren Verschärfung dieser Situation: Es kann und muss das gegenwärtige Problem in eine außerordentliche Chance für die Menschheit und für das iranische Volk umwandeln. Ich erinnere an Artikel 6 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, und ich zitiere:

„Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“

Dies und nicht Krieg sollte die Ausgangsbasis sein. Die USA, ein Unterzeichner des Vertrags, haben die Chance, die zugrunde liegende militärische Logik in den Verhandlungen mit dem Iran aufzugeben. Nach Auffassung des Rates hat die Union noch nicht alle ihre Möglichkeiten ausgeschöpft, also ist es an der Zeit, dass Chirac, Blair und Merkel für die Welt ein Zeichen des guten Willens setzen.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(NL) Herr Präsident! Da ich selbst kein Schiite bin, muss ich sagen, dass die gegenwärtigen nuklearen Ambitionen der Islamischen Republik Iran wirklich über meinen Verstand gehen. Der Gründer dieser Republik, Ayatollah Khomeini, hatte nämlich die Kernenergie als „unislamische Technologie“ entschieden abgelehnt. Heutzutage sieht Präsident Ahmadinedschad die Atomenergie jedoch als einen Segen Allahs an, was man wahrlich als schiitische „Kernspaltung“ bezeichnen kann.

Zugleich bin ich mir über die atomaren Absichten Teherans weiterhin im Unklaren. Einerseits hören wir von dem Obersten Führer Khamenei höchst beruhigende Worte, wonach der Einsatz von Massenvernichtungswaffen im Islam verboten sei; in Übereinstimmung damit behaupten die iranischen Machthaber, ihnen gehe es um die friedliche Nutzung der Kernenergie. Auf der andern Seite weist das gesamte iranische Atomprogramm alle Zeichen dafür auf, dass dieses Land heimlich Atomwaffenkapazität erlangen möchte, woraus sich das jahrelange Katz- und Maus-Spiel Teherans mit der Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien erklärt.

Meine Frage an den Rat und die Kommission: Wie soll es nun weitergehen? Was immer Sie unternehmen, so ersuche ich Sie dringend, sich nicht länger von den Mullahs an der Nase herumführen zu lassen, kurzum, sich alle Optionen gegenüber einem Terrorregime offen zu halten, das bisher nur auf Zeit gespielt hat und einen Keil zwischen die Europäische Union und die USA bzw. Israel treiben möchte. Unterdessen tickt die iranische nukleare Zeitbombe unheilvoll weiter; Sie müssen die Russen und Chinesen dazu bewegen, sie durch gemeinsame Anstrengungen zu entschärfen. Das sind die diplomatischen Bemühungen Europas, die ich erwarte!

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der iranische Präsident hat uns gegenüber erklärt, dass sein Land – so wie jedes andere auch – ein Recht auf Atomwaffen habe. Das würde ja auch stimmen, wenn der Iran ein ganz normales Land wäre, aber das ist es nun einmal nicht. Es ist eine Diktatur, die die Existenzberechtigung eines Nachbarstaates ganz offen in Frage stellt. Daher könnte Israel zum ersten Ziel einer iranischen Aggression werden, und wir sollten ihm deshalb jetzt eine Sicherheitsgarantie geben.

So wie es momentan aussieht, wird der Lauf der Dinge im Iran nur aufzuhalten sein, wenn es der Welt gelingt, mit einer Stimme zu sprechen. Das wird jedoch ziemlich schwierig sein, da Russland vom Nuklearprogramm des Iran profitieren will und an dieses Land Waffen verkauft, so wie China auch. Indien wiederum plant, von dort aus eine Gaspipeline zu errichten. Somit ist nun Europa gefordert, Führungsstärke zu zeigen und eine aktive Rolle bei der Lösung des Konflikts zu spielen. Wird Europa der Aufgabe gerecht werden, eine gemeinsame Strategie mit den USA auszuarbeiten, oder wird es auf das nächste Täuschungsmanöver hereinfallen, das der regen Phantasie Teherans entspringt? Sollte der UN-Sicherheitsrat dieser Aufgabe nicht gerecht werden, und sollte es uns nicht gelingen, den Iran durch eine Reihe wirtschaftlicher und finanzieller Sanktionen zu einem politischen Kurswechsel zu bewegen, dann sollten wir uns nicht wundern, wenn eines Tages über Natanz oder Isfahan Kampfflugzeuge auftauchen.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). – Herr Staatssekretär! Es hatte ja etwas Anrührendes, wie Sie in Sachen Iran und dessen Atomprogramm durch das Ihnen vorgelegte Manuskript gestolpert sind. Das zeigt, wie weit im ersten Jahrzehnt des dritten Jahrtausends ein österreichischer Regierungsvertreter von diesen Themen entfernt ist. Das ist gut so! Wir haben aus der Geschichte gelernt, und Sie haben im ersten Beitrag viel von Verantwortung gesprochen. Wenn Sie die beiden Dinge kombinieren, wäre es doch eigentlich nahe liegend, Initiativen zu ergreifen, zu sagen, die Perspektive bei diesem Konflikt muss noch weiter gehen als das, was die Vorredner ausgeführt haben.

Man darf den Gaul nicht von hinten aufzäumen, man muss mit dem Grundsätzlichen beginnen, und das heißt No Nukes. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die einen, die Guten – wer definiert das? – die Waffen haben dürfen, und andere nicht. Wenn Sie aus der österreichischen Perspektive heraus dort ansetzen, könnten Sie vielleicht viel längerfristig Gutes tun als nur kurzfristig vordergründig diplomatisch nett zu sein.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Seit einigen Jahren versucht der Iran, seine fundamentalistische Revolution über seine schiitischen Regionen hinaus in Gebiete mit sunnitischer Bevölkerung, dazu gehört auch Palästina, zu exportieren. Über Syrien und die den Terroristen nahe stehende Hisbollah werden Kontakte zum Islamischen Jihad und zur Hamas geknüpft, die beide Gottesstaaten errichten wollen, in denen die Scharia gilt. Eine Atommacht Iran ist daher eine enorme Bedrohung für die Sicherheit des Westens und Israels im Besonderen.

Es gibt keinen Konsens über die Vorgehensweise gegenüber dem Iran, der eindeutig gegen den Atomwaffensperrvertrag und seine Abkommen mit Großbritannien, Frankreich und Deutschland verstößt. Ich begrüße den Beschluss der IAEO vom 3. Februar, den Atomstreit mit dem Iran vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu bringen. Außerdem freue ich mich über die nachträgliche Zustimmung Chinas und Russlands zu diesem Schritt. Die bisher übliche Abmachung – nach der der Iran in der OIC die Haltung Russlands in der Tschetschenien-Frage verteidigt und Russland im Gegenzug dafür bereit ist, bei der Beschaffung von Nukleartechnologie zu helfen und wenn nötig im Sicherheitsrat sein Veto einzulegen – scheint nun zu bröckeln.

China lehnt naturgemäß eine weitere Verbreitung von Kernwaffen ab und ist zudem über die islamistische Bedrohung im eigenen Land besorgt. Die Unnachgiebigkeit des Iran und seine Ablehnung des entgegenkommenden Angebots von russischer Seite, die Urananreicherung zu übernehmen, haben Russland und China wachgerüttelt. Dieser Vorschlag wurde nur von Syrien, Kuba und Venezuela abgelehnt. Der Iran kündigte postwendend an, die Anreicherung von Uran in vollem Umfang wieder aufzunehmen, das entweder als Brennstoff für Kernkraftwerke oder, dem eigentlichen Ziel des Iran entsprechend, zum Bau einer Atombombe verwendet werden kann. Der Iran hat angeordnet, dass bis auf weiteres keine unangekündigten Besuche von IAEO-Inspektoren mehr durchgeführt werden dürfen.

Berichten westlicher Geheimdienste zufolge versucht der Iran über ein Netz von Scheinfirmen Komponenten für den Bau von Raketen und Bomben aus Westeuropa zu beschaffen und Atomforscher aus der früheren Sowjetunion anzuwerben, die auf das Geld angewiesen sind. Ich schließe mich denjenigen an, die der Meinung sind, dass sich der Westen alle Optionen offen halten muss, um zu verhindern, dass der Iran in den Besitz von Atomwaffen gelangt. Ich finde es lächerlich, dass der britische Außenminister, Jack Straw, in seiner beschwichtigenden Erklärung sagte, ein militärisches Vorgehen komme nicht in Frage, während sein Chef, Premierminister Tony Blair, es zu Recht abgelehnt hat, eine solche Möglichkeit auszuschließen.

 
  
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  Lilli Gruber (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten einige grundlegende Fehler in Erinnerung rufen, die von vielen während der Irak-Krise gemacht wurden, als es darum ging, sich ein Urteil über die Ziele des Saddam-Regimes im Hinblick auf Massenvernichtungswaffen zu bilden. Die Informationen der Geheimdienste waren damals und sind auch heute kaum beweiskräftig, wenn nicht sogar irreführend. Sie basieren weitgehend auf Schlussfolgerungen und es mangelt häufig an zuverlässigen Fakten. Die besten Geheimdienste haben derzeit keine einzige verlässliche Quelle im Iran, die Informationen über die Absichten und Kapazitäten Teherans liefern könnte.

Obgleich die IAEO durchaus ihre Schwachstellen hat, ist sie doch das einzige Instrument zur Überwachung eines möglichen Atomprogramms im Iran. Die IAEO konnte dem Irak zwischen 1991 und 1998 nicht bescheinigen, dass das Land keine Massenvernichtungswaffen besitzt, obwohl Saddam ab 1992 vieles offen gelegt hat. Wir sollten es also vermeiden, noch einmal folgenschwere Fehler zu machen, weil wir nicht zwischen Misstrauen und einem begründeten Verdacht unterscheiden können. Dieses Misstrauen, das jeder vernünftigen Grundlage entbehrt, wollen kriegslüsterne Politiker in uns wecken.

Eine Lehre, die wir aus dem Atomstreit mit dem Irak ziehen sollten, ist ganz einfach: Die Bombardierung des Reaktors in Osirak 1981 war es, die Saddam dazu veranlasste, ein ernsthaftes Atomprogramm zu starten. Ich kann mir lebhaft vorstellen, welche Katastrophe ein solcher so genannter „chirurgischer Militärschlag“ heute auslösen würde.

Wir haben genug Zeit für Verhandlungen, wir haben eine stabile politische und rechtliche Grundlage, auf der wir den Iran zur uneingeschränkten Einhaltung des NVV auffordern können, und es gibt eine politische und gesellschaftliche Opposition im Iran, die keineswegs ohnmächtig ist. Aber wenn wir die Voraussetzungen für Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten schaffen wollen, müssen wir als Europäer allen Beteiligten klar machen, dass internationale Rechte und Pflichten für alle in gleicher Weise gelten.

Das bedeutet auch, dass unsere amerikanischen Freunde ihr politisches Denken in Bezug auf den Iran ändern müssen, dass sie anerkennen müssen, dass ihre bisherige Vorgehensweise nicht die gewünschte Wirkung gebracht hat und dass sie eine kooperativere Politik betreiben müssen, um die Interessen aller Beteiligten in dieser wichtigen Region der Welt zu wahren.

(Beifall)

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE).(SV) Herr Präsident! Die Lage im Iran gibt wirklich Anlass zur Sorge. Nicht genug damit, dass die Menschenrechtssituation in diesem Land beklemmend ist, brüskiert das Regime dort auch noch die internationale Gemeinschaft, indem es internationale Normen verletzt und sich über die Forderungen der IAEA hinwegsetzt. Der Gedanke, der Iran könnte in den Besitz von Atomwaffen gelangen, ist natürlich ausgesprochen beängstigend, insbesondere angesichts der gegen Israel gerichteten Äußerungen und Drohungen und im Hinblick darauf, was eine solche Entwicklung für die übrige Region bedeuten würde. Die Unruhen im Zusammenhang mit den Mohammed-Karikaturen scheinen dem iranischen Regime ausgezeichnet ins Konzept zu passen, und vieles deutet darauf hin, dass sie von Teheran aus angefacht werden.

Für die EU ist es an der Zeit, eine sehr deutliche Strategie gegenüber dem Iran zu formulieren, die verschiedene Aspekte umfassen sollte: internationale Zusammenarbeit, die eindeutige Unterstützung der Dissidenten und demokratischen Kräfte wie der Referendumbewegung in- und außerhalb des Iran, eine scharfe Verurteilung der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, Druck auf den Iran, um ihn zur Einhaltung internationaler Übereinkommen zu bewegen, und natürlich Dialog und Diplomatie. Darüber hinaus sollte diese Strategie aber auch mögliche Sanktionen umfassen, die vom UNO-Sicherheitsrat zu beschließen sind.

 
  
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  Bernat Joan i Marí (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Wie es scheint, sind wir mit unserer Strategie gegen das iranische Regime weitgehend gescheitert. Derzeit können wir im Iran das schlimmste Stadium des Gottesstaates beobachten: Die Hinrichtungen gehen weiter und die Menschenrechtsverletzungen haben ein in der Geschichte des Iran einmaliges Ausmaß erreicht. Die Vermischung von Religion und Politik ist stärker als in jedem anderen Land der Welt und die Regierung mobilisiert das eigene Volk und die Bevölkerung anderer Länder des Nahen Ostens gegen die Demokratie.

Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass eine Weiterentwicklung der Kernkraft im Iran und Atomwaffen in den Händen dieses Landes für die gesamte Region gefährlich wären. Deshalb bin auch ich der Ansicht, dass wir vorsichtig sein müssen, wenn wir über Kernenergie in der Region sprechen, weil wir damit dem iranischen Regime die ideale Entschuldigung zur Fortführung seines Atomprogramms liefern könnten. Die iranischen Führer könnten argumentieren, dass der Iran das Recht hat, sein Atomprogramm weiterzuführen, solange Israel sein Atomprogramm nicht einstellt.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es, wenn wir über das iranische Regime sprechen, auch um Syrien und den Libanon, den künftigen Friedensprozess in Israel und Palästina, Theokratie und Demokratie, Menschenrechte und universelle Werte geht.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL). – Herr Präsident! Der gemeinsame Entschließungsantrag ist sehr problematisch. In den Ziffern 7 und 4 wird die eskalierende Position der EU-3 unterstützt. Die EU-3 tragen diesmal wesentlich zur Eskalation bei. Jacques Chiracs Äußerung, dass er bereit sei, Atomwaffen gegen so genannte Terrorstaaten einzusetzen, ist ein Skandal. Auch der historische Vergleich von Angela Merkel ist völlig inakzeptabel. Nicht nur das iranische Atomprogramm ist gefährlich. Auch die Atomwaffen in der EU – Frankreich, Großbritannien – und in den USA sind nach dem Atomwaffensperrvertrag abzurüsten. Atomenergienutzung an sich ist problematisch.

Das Zitieren des Iran vor den UN-Sicherheitsrat ist der erste Schritt zu einem militärischen Angriff gegen den Iran. Jede militärische Option muss ausgeschlossen werden. Hier hat der deutsche SPD-Vorsitzende Matthias Platzeck völlig Recht. Offensichtlich ist der Irakkrieg Blaupause für den Konflikt mit dem Iran. Die unsäglichen Äußerungen des iranischen Präsidenten gegen Israel und die Verletzung von Menschenrechten im Iran dürfen nicht für eine Kriegspolitik gegen den Iran instrumentalisiert werden.

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM).(EL) Herr Präsident! Wir müssen darüber diskutieren, um zu erkennen, was wir fürchten: die Kernwaffen oder den Besitzer von Kernwaffen? Wir fürchten uns vor dem Besitzer. Wir fürchten uns nicht vor Kernwaffen, denn als sich Israel vor einigen Jahren auf gleiche Weise Kernwaffen beschafft hat, haben wir nicht so einen Wirbel veranstaltet. Sie werden mir sagen, dass Israel eine Demokratie hat, Iran jedoch eine Diktatur. Ja, aber Pakistan hat auch einen Diktator – Muscharef –, und wir gestatten diesem Land, Kernwaffen zu haben. Lassen Sie uns also die Fakten anschauen. Die Geschichte von David und Goliath wiederholt sich. Schleudern und Steine waren damals nicht erlaubt, doch David benutzte sie und sein Name ging in die Geschichte ein.

Was sind die Tatsachen? Die Tatsachen sind, dass wir wollen, dass unsere Verbündeten Kernwaffen haben und niemand sonst. Das ist Nötigung und das ist an-ti-de-mo-kra-tisch! Wir sollten einen Dialog führen und keine Drohungen ausstoßen. Drohungen führen immer in die falsche Richtung. Sie führen zur Invasion, sie führen zum Krieg, sie führen zum Tod. Ein Di-a-log hat noch niemandem geschadet. Wir sollten eine Gelegenheit bieten, wir sollten reden, so sehr die andere Seite auch den Bogen anspannt. Wir müssen uns bemühen, weil wir die Zivilisierteren sind.

 
  
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  Ģirts Valdis Kristovskis (UEN).(LV) Herr Frattini, verehrte Damen und Herren! Es ist doch schon seit einiger Zeit klar, dass das Atomproblem mit dem Iran vor dem UNO-Sicherheitsrat behandelt werden wird. Erinnern wir uns an das Ende des vergangenen Jahres, als über den Bericht des Europäischen Parlaments über Massenvernichtungswaffen beraten wurde, da war es doch das Atomprogramm des Iran, dass die hitzigsten Diskussionen auslöste. Die seinerzeitige Aufforderung der Abgeordneten zu konstruktiven Maßnahmen wurde mit dem Argument abgetan, dass das Iran-Problem nur auf dem Verhandlungsweg zu lösen sei. Doch ganz offensichtlich haben die Spannungen zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft nur noch zugenommen.

Meine Damen und Herren, die letzten Monate waren eine Zeit der Sammlung für das Vorgehen auf internationaler Ebene. Jetzt räumen nicht nur die Internationale Atomenergie-Organisation, sondern auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats einhellig ein, dass das Atomprogramm des Iran nicht friedlichen Zwecken dient.

Sicher ist es nicht Sache des Europäischen Parlaments, über den weiteren Verlauf zu entscheiden, aber wir müssen darauf hinweisen, dass sich durch das Unvermögen der Staaten, sich auf der Überprüfungskonferenz 2005 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen, bei der iranischen Führung eine fixe Idee festgesetzt hat.

Meine Damen und Herren, auch wenn das Atomprogramm des Iran vor dem UNO-Sicherheitsrat behandelt wird, müssen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente in dieser Situation wieder und wieder die Notwendigkeit der Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft ins Bewusstsein rufen. Wir dürfen nicht vergessen, dass jeglicher Zweifel oder mangelnde Überzeugungskraft den Fanatikern Auftrieb gibt und in die Hände spielt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Zunächst sollten wir uns daran erinnern, dass es Europa war, das besagte Nukleartechnologie an den Iran verkauft hat. Wir neigen dazu, das zu vergessen, was uns nicht gerade die beste Ausgangsposition verschafft, um heute zu protestieren. Zweitens müssen wir uns dessen bewusst sein, dass hinsichtlich der Anreicherungsstufen von Uran ein außerordentlich großer Unterschied besteht, je nachdem, ob zivile oder militärische Ziele angestrebt werden. Drittens – da wir gerade bei den Kernwaffen sind – ist es nicht höchst fragwürdig, dass unsere internationale Gemeinschaft den Erwerb von Kernwaffen durch mehrere östlich und westlich des Iran gelegene Staaten duldete, ohne dass irgendeine Reaktion erfolgte?

Ferner möchte ich Sie daran erinnern – und ich spreche hier ausschließlich über die äußeren Aspekte der iranischen Revolution – dass im Gegensatz zu dem, was manche Redner hier sagten, die radikalsten und feindseligsten Formen des Islamismus weniger aus dem Iran, sondern eher aus anderen Ländern zu uns gelangen.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass wir in der Vergangenheit dermaßen mit Lügen überhäuft wurden, dass wir das Recht haben, besser informiert zu werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften, auf die wir uns berufen, für alle gleichermaßen gelten. Das ist Voraussetzung für unsere Glaubwürdigkeit.

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, Herr amtierender Ratspräsident! Wir dürfen uns durch die Fundamentalisten und diejenigen, die die Möglichkeiten von Freiheit in Europa falsch nutzen, nicht die Dialogfähigkeit zerstören lassen. Ausgehend vom Karikaturenstreit und hingehend zu den drastischen und inakzeptablen Aussagen des iranischen Präsidenten dürfen diese Dinge nicht dazu führen, dass die Moderaten, die es in allen Regionen und allen Ländern dieser Welt gibt, die Gesprächsfähigkeit zueinander verlieren.

Ich glaube, das ist der entscheidende Ansatzpunkt, und auch, im Iran dafür Sorge zu tragen, dass sich solch ein Präsident nicht durchsetzen kann, sondern dass die vielen, gut ausgebildeten jungen Menschen, die vernünftig leben wollen, eine Perspektive haben. Deswegen müssen wir diese Dialogfähigkeit fortsetzen, um auch hier auf innere Reformprozesse zu setzen.

Dies bedeutet auch, dass die Eskalationsleiter nicht zu schnell beschritten werden darf. Man kann auf einer Eskalationsleiter nicht einen Schritt zurückgehen, und deswegen muss das sorgfältig erwogen werden. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir beispielsweise am kommenden Montag im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einen Dialog mit dem iranischen Außenminister führen können, der Bestandteil einer solchen Debatte sein wird.

Die Weltgemeinschaft muss entschieden auftreten, wenn es um einen Bruch von Recht geht, egal ob der Rechtsbruch im Rahmen der Meinungsfreiheit auftritt oder wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass sich der Iran an den Atomwaffensperrvertrag und die vereinbarten Regeln hält. Wenn das bis zum 6. März nicht in einer vernünftigen Weise geschieht, muss es dem Iran auch klar sein, dass die Weltgemeinschaft zusammensteht und dass dann auch Erörterungen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stattfinden können.

Aus diesem Grunde geht es darum, dass wir in einem solchen Dialog dafür Sorge tragen müssen, eine friedlichere Welt zu schaffen, und dass wir uns jetzt nicht selbst in Maßnahmen hineinreden dürfen, die es unmöglich machen, diese Eskalationsleiter so zu benutzen, dass sie dem Frieden dient, und dabei nicht in einen Automatismus hineingeraten, aus dem es dann kein Entrinnen mehr gibt.

 
  
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  Christa Prets (PSE). – Herr Präsident! Der Iran geht auf Eskalationskurs, wie wir leider feststellen müssen, und sicher ist es nicht der richtige Weg, um in Zukunft eine verantwortungsvolle Rolle im internationalen Friedensprozess, besonders im Nahen Osten, zu übernehmen, so wie der Iran das immer gerne darstellt. Ich habe auch Verständnis dafür, dass ein Land Fortschritte in der Wissenschaft und in der Technik zum Wohle seiner BürgerInnen einsetzen möchte. Diese Option muss ihm offen stehen. Aber bei einem derartig zweischneidigen Bereich wie der Nuklearforschung muss die internationale Staatengemeinschaft gemeinsam vorgehen, und Alleingänge können nicht akzeptiert werden.

Entscheidend ist es, das gegenseitige Vertrauen aufzubauen, sowohl von Seiten Amerikas und Europas als auch von Seiten des Irans. Aber wie soll das funktionieren, wenn beide Seiten von militärischen Optionen sprechen? Es ist eine Tatsache, dass die politische Situation in der Region nicht jene Stabilität hat, die wir den Menschen, die dort leben, wünschen würden. Daher sind alle Länder dieser Region aufgefordert, in einen Prozess des Dialogs einzutreten.

Regionale Stabilität und Sicherheit kann nicht von außen erreicht werden, und Machtspiele dürfen nicht dazu führen, dass die Türen geschlossen werden und wir dann nicht mehr wissen, was hinter diesen Türen vorgeht. Lassen wir Fundamentalismus und Fanatismus keine Chance.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Es wird angenommen, dass der Iran in drei bis zehn Jahren über Atomwaffen verfügen könnte, doch der Punkt, ab dem diese Entwicklung nicht mehr umkehrbar ist, könnte schon sehr viel früher erreicht werden. Die Verhandlungen mit dem Iran sind durch den Krieg im Irak erheblich erschwert worden, der nicht nur eine Katastrophe war, sondern sich unter geopolitischen Gesichtspunkten als schwerer Fehler erweisen könnte. Wir dürfen nicht zulassen, dass das iranische Regime Atomwaffen entwickelt. Das iranische Regime ist ein fundamentalistisches, barbarisches, den Terrorismus unterstützendes und antisemitisches Regime.

Die Welt hat sich an das nukleare Gleichgewicht zwischen dem demokratischen Westen und dem kommunistischen Osten während des Kalten Krieges gewöhnt, aber in dieser Konfrontation wurde eine Katastrophe vermieden, weil letztlich auf beiden Seiten die Vernunft siegte. Die religiösen Fundamentalisten im Iran sind nicht vernünftig. Eine iranische Atomwaffe könnte zur größten Selbstmordbombe werden, die die Welt je gesehen hat. In dieser Situation sind alle Optionen gefährlich, aber die gefährlichste Optionen ist, nichts zu unternehmen.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI).(NL) Herr Präsident! Dass wir uns alle darin einig sind, nicht zulassen zu können, dass ein Regime religiöser Fanatiker über Massenvernichtungswaffen verfügt, wissen wir nicht erst seit heute, und so gesehen ist diese Aussprache überflüssig. Weitaus wichtiger ist die Frage, ob wir nicht viel früher hätten eingreifen sollen. Lassen Sie mich in dieser einen Minute auf die Scheinheiligkeit hinweisen, die Europa und die USA bei solchen Themen an den Tag legen, um Realpolitik betreiben zu können.

Es war nämlich Frankreich, das Ayatollah Khomeini Unterschlupf und Asyl gewährte und es dadurch mit ermöglichte, dass das Persien des Schahs in den Obskurantismus verfiel. Wenn wir heute – und zwar zu Recht – darüber schockiert sind, dass in Teheran, das auch bei der Hetzkampagne gegen Dänemark eine führende Rolle spielt, Minderjährige auf barbarische Weise hingerichtet werden, sollten wir dann nicht auch die Menschenrechtssituation in dem großen islamischen Land Saudi-Arabien hinterfragen, das als ein wichtiger Verbündeter der USA und folglich auch von uns gilt? Dabei haben wir noch gar nicht von Pakistan geredet, das selbst ein Atomwaffenstaat ist. Was werden wir unternehmen, wenn dort morgen ein weiterer Ahmadinedschad zu rebellieren beginnt?

 
  
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  Jana Hybášková (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Heute Vormittag hat der Iran vier weitere Hinrichtungen angekündigt. Im Januar wurden 18 und im Dezember 35 Menschen hingerichtet. Wir sitzen hier und reden und reden, während der Iran offensichtlich die Produktion von Kernwaffen vorantreibt. Weder die Vereinigten Staaten noch Israel können uns schützen. Eine militärische Lösung, die Millionen von Menschenleben kosten würde, ist zur Zeit keine Option. Wenn wir also eine Lösung finden wollen, dann müssen wir die Gründe für das Verhalten des Irans verstehen. Es wäre eine kapitaler Fehler zu denken, der Iran würde aus Angst oder Furcht reagieren. Die Perser sind keine Araber.

Der Iran hat den Nahen Osten in der Antike beherrscht, und fünfhundert Jahre lang im Mittelalter. Das Land ist von seiner Stellung als führende Macht im Nahen Osten überzeugt und es stellt Kernwaffen her, um diese Position zu sichern. Sein natürlicher Partner in dieser Hegemonie ist Russland. Der Iran ist eine Nation von schnell wachsenden, verarmten, ungebildeten, isolierten und radikalisierten Massen, die durch ein strenges totalitäres Regime ruhig gehalten werden. Wir haben es nicht mit dem radikalen Islam zu tun; wir haben es mit einem radikalen totalitären Regime zu tun. Totalitäre Regime benötigen äußere Feinde, sie müssen den Westen attackieren, Radiosendungen blockieren und die eigenen Bürger hinrichten. Im Gegensatz zu früheren totalitären Staaten ermöglicht es die transzendente Natur der islamistischen Ideologie, von ihren Waffen Gebrauch zu machen. Wir sollten den Dialog mit denjenigen unterstützen, die sich darüber Gedanken machen und die diese Unterstützung benötigen. Wir müssen jedoch gegenüber totalitären Regimes eine klare, feste und prinzipientreue Haltung einnehmen.

(Beifall)

 
  
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  Marek Maciej Siwiec (PSE). – (PL) Herr Präsident! In der Politik gibt es keine größere Sünde als die Sünde der Naivität. Doch mit einem einminütigen Redebeitrag wie diesem kann man lediglich an die Emotionen und die Vorstellungskraft der Abgeordneten appellieren.

Wir alle begehen die Sünde der Naivität, indem wir diese klugen Worte äußern, indem wir einander beipflichten und indem wir völlig unberührt bleiben, wenn diese Worte keinerlei Wirkung zeigen. Wir wiederholen immer und immer wieder die gleichen Worte. Der Iran windet sich jedoch stets irgendwie heraus. Ist der Iran in letzter Zeit dem Besitz von Atomwaffen näher gerückt? – Ja, das ist er. Ist er der Nutzung der Atomenergie näher gerückt? – Ja, das ist er. Ja, er ist all dem ein Stück näher gerückt, aber wir wiederholen die gleichen Worte, die gleichen naiven Worte.

Wir sollten uns auf den Tag vorbereiten, da Atomwaffen im Iran Realität sein werden. Wir sollten dann eine andere Verteidigungsstrategie parat haben, denn dies wird auch Auswirkungen auf die Sicherheit Europas haben. Und wir sollten uns daran erinnern, wie teuer Europa die Sünde der Naivität einst zu stehen kam.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Es gibt bestimmte Argumente, die niemand anzweifelt. Natürlich sind wir mit dem autokratischen Staatsführungsmodell im Iran nicht einverstanden, natürlich verurteilen wir die Menschenrechtsverletzungen, doch wir müssen alle anerkennen, dass das iranische Volk seine neue politische Führung in einem demokratischen Verfahren gewählt hat.

Das zweite Argument ist, dass der Iran ein unveräußerliches Recht hat, ein Nuklearprogramm für friedliche Zwecke zu entwickeln. Das dritte Argument besteht darin, dass das Nuklearprogramm nicht allein mit Präsident Ahmadinedschad gleichzusetzen ist; es hat die Unterstützung der breiten Mehrheit der politischen Kräfte und des iranischen Volkes. Es kann keine Lösung abseits der Suche nach einer politischen und diplomatischen Lösung durch Dialog, Verhandlungen und Respektierung des Völkerrechts geben.

Die Europäische Union sowie der Ratsvorsitz und die Kommission müssen dazu beitragen, die Drohungen gegen den Iran zu unterbinden und den Einsatz von militärischen Mitteln oder die Durchführung von Präventivmaßnahmen zu verhindern. Das Entscheidende für uns alle ist, auf der Grundlage tatsächlicher Fakten und Daten und nicht simpler Informationen gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, die Europäische Union hat jedes Interesse daran, die Wiederholung eines neuen Iraks in der Region zu verhindern.

 
  
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  Marcello Vernola (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen den Uranreicherungsaktivitäten, die nicht ausreichend transparent sind, Einhalt gebieten.

Das Verhalten der iranischen Behörden gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation hat es unmöglich gemacht, das notwendige Vertrauen zwischen Iran und der internationalen Gemeinschaft zu schaffen. Es bestehen immer noch ernste Zweifel an den Behauptungen des Iran, die Kernenergie ausschließlich zu friedlichen Zwecken entwickeln zu wollen.

Die jüngsten Maßnahmen von Teheran, die Entfernung der Siegel der Internationalen Atomenergie-Organisation und die Aussetzung der freiwilligen Umsetzung des Zusatzprotokolls über die Sicherungsmaßnahmen stehen im Widerspruch zu den Absichtserklärungen der iranischen Regierung und zu unseren Bemühungen um eine Verhandlungslösung.

Aus alledem schließen wir, dass der Iran sich selbst auf der internationalen Tribüne als Führungsautorität der islamischen Revolution gegen den Westen präsentiert und folglich seine militärische Überlegenheit gegenüber anderen Moslemstaaten behaupten will. Aus diesem Grund erlangen die Attacken gegen Israel und dessen Verteufelung strategische Bedeutung. Der Iran betrachtet sich selbst als unbesiegbar und unangreifbar im wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen und Energiebereich, und deshalb befürchten wir, dass jede Verhandlung zum Scheitern verurteilt ist.

Als Delegation von Forza Italia schlagen wir daher vor, den iranischen Außenminister zu einem Treffen mit unserer parlamentarischen Delegation EU-Iran nach Brüssel einzuladen. Wir müssen klarstellen, dass kein Dialog zwischen unserem Parlament und der iranischen Regierung entwickelt werden kann, wenn die iranische Regierung keine entsprechende parlamentarische Delegation bildet.

Deshalb müssen wir einen ständigen Dialog mit allen politischen Kräften des Iran, sowohl denen der Regierung als auch denen der Opposition, verlangen und Solidarität mit Israel bekunden in Anbetracht der fortwährenden Attacken, denen es ausgesetzt ist, wobei wir die Europäische Union verpflichten müssen, Sicherheit im Nahen Osten zu gewährleisten. Demzufolge fordern wir die Damen und Herren Abgeordneten auf, stimmen Sie gegen ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Monika Beňová (PSE). (SK) Ich glaube, dass kein vernünftiger und friedliebender Mensch auf der ganzen Welt ein Problem mit dem Iran selbst hat. Der Iran ist ein Land, in dem Menschen wie wir mit ihren tagtäglichen Freuden und Sorgen leben. Unser Problem sind nicht das Land und seine Bürger. Unser Problem ist eine bestimmte Person, nämlich Mahmoud Ahmadinedschad, der aufgrund der Umstände und seines religiösen Fundamentalismus iranischer Präsident geworden ist.

Alle Probleme resultieren aus der gefährlichen Geisteshaltung dieses einen Fanatikers, seien es die Wiederaufnahme des Atomprogramms, die brutalen verbalen Angriffe gegen den Staat Israel oder die primitive und unerträgliche Leugnung des Holocaust, des größten Verbrechens und Völkermords der Menschheitsgeschichte.

Ich halte es daher für wichtig, dass wir zwischen diesen beiden Dingen unterscheiden und den Präsidenten nicht mit dem ganzen Land gleichsetzen. Leider hat sich in unserer Geschichte gezeigt, dass solche Wirrköpfe es immer wieder geschafft haben, nicht nur ihre Nationen und Länder in Kriege zu stürzen, sondern oft auch ganze Regionen und zweimal auch die ganze Welt. Dort liegt die größte Gefahr.

Meine Damen und Herren, die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Doch wir können Fundamentalismus nicht besiegen, indem wir ihn durch eine andere Form des Fundamentalismus ersetzen. Das ist meine Botschaft an unseren Freund George Bush. Uns wurde Verantwortung übertragen, und wir müssen vorausschauend handeln, damit uns künftige Generationen nicht eines Tages vorwerfen, wir hätten in dieser schwierigen Situation versagt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE).(PT) Herr Präsident! Trotz der internationalen Bemühungen wird zunehmend deutlich, dass der Iran entweder die diplomatischen Einsätze erhöht oder wirklich nicht interessiert ist, das Programm zur Anreicherung von Uran und dessen anschließende Verwendung für militärische Zwecke zu beenden.

Der Iran von heute pfeift auf die Regeln der internationalen Gemeinschaft, hat offensichtlich nicht vor, diese Regeln zu achten, und stellt eine Bedrohung für den Frieden in der Region und in der Welt dar. Der Iran von heute ist potenziell gefährlich. Der Iran von morgen, gerüstet mit Nuklearwaffen, bedeutet eine definitive Gefahr.

Vor diesem Hintergrund erwarten die Bürger von der EU, dass sie ihre Sicherheit gewährleistet und als stabilisierender Faktor auf der internationalen Bühne wirkt. Es ist vor allem an denen, denen die Aufgabe übertragen wurde, die Verhandlungen mit dem Iran zu führen, die Ängste der Bürger zu zerstreuen, trotz des Risikos – selbstverständlich eines kalkulierten Risikos –, dass der Iran nicht gewillt sein wird, die legitimen Forderungen der internationalen Gemeinschaft zu erfüllen.

Herr Präsident, den Fall einfach an die UNO und den Sicherheitsrat zu verweisen genügt meiner Meinung nach nicht. Unseres Erachtens sollte sich die EU zuerst und vor allem darum bemühen, eine einheitliche und entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die vom Iran ausgehende Bedrohung für die Region und die Welt zu erhalten.

Wir dürfen nicht zulassen, dass die derzeitigen Schwierigkeiten und diese politisch sensiblen Zeiten zu Rissen führen, wenn es um so etwas Fundamentales wie die Sicherheit unserer Welt geht. Der Iran muss wissen, dass der Weg der Diplomatie weiter offen steht, dass es aber auch am Iran liegt, durch praktische, nachprüfbare Schritte hin zur vollständigen Aussetzung seiner Aktivitäten der Anreicherung und Aufbereitung von Uran Vertrauen zurückzugewinnen. Er muss auch seine provozierende Rhetorik gegenüber Israel und dem Holocaust einstellen und sich zu einer Politik verpflichten, die für die internationale Gemeinschaft akzeptabel ist, die die Menschenrechte achtet und Oppositionsparteien zulässt.

Welche Maßnahmen wären geeignet und wirksam, um diese Ziele zu erreichen? Das ist die große Frage, auf die wir eine Antwort finden müssen.

Herr Präsident, es wird immer klarer, dass das Gewicht der EU und ihre Rolle auf der Weltbühne voll und ganz von ihrem Handeln abhängt. Hoffen wir, dass die Union in dieser besonders schwierigen Zeit zeigen kann, dass sie die Mittel besitzt, um die Rolle eines Akteurs auf internationaler Ebene zu spielen, was dieses Hohe Haus ja auch oft gefordert hat. Wir hoffen, dass sie dabei erfolgreich ist.

 
  
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  Libor Rouček (PSE).(CS) Meine Damen und Herren! Das in der Aussprache am heutigen Vormittag am häufigsten benutzte Wort ist das Wort „Dialog“ gewesen; Dialog zwischen den Kulturen, Dialog zwischen den Zivilisationen, und ich könnte sagen, sogar zwischen der Europäischen Union und dem Iran. Die Beziehungen zwischen der Union und dem Iran basierten in den vergangenen Jahren auf einem dreifachen Ansatz, der die Zusammenarbeit in Handelsfragen, den politischen Dialog und den Dialog über Menschenrechte miteinander verbindet. Trotz der zahlreichen Enttäuschungen und Rückschläge der letzten Wochen und Monate bin ich fest davon überzeugt, dass dieser Ansatz weiterhin angemessen und nach wie vor gültig ist. Es ist natürlich völlig inakzeptabel, dass der iranische Präsident die Existenz eines anderen Staates, nämlich Israel, in Frage stellt, und dem Iran darf weder gestattet werden, Kernwaffen zu entwickeln, noch internationales Recht und die Vorschriften internationaler Organisation zu umgehen. Ich bin jedoch überzeugt, dass das Potenzial für einen Dialog sowie für eine diplomatische Lösung noch nicht völlig ausgeschöpft worden ist. Ich bin zudem davon überzeugt, dass es nicht im Interesse der iranischen Bürger, der Iraner selbst liegt, dass ihr Land eine Art schwarzer Fleck innerhalb der internationalen Gemeinschaft werden soll. Ich unterstütze daher den eben angesprochenen Dialog mit den Reformgruppen im Iran und in der benachbarten Region.

 
  
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  Pierre Schapira (PSE).(FR) Herr Präsident! Ich kann nicht umhin, eine Verbindung herzustellen zwischen den Äußerungen von Präsident Mahmoud Ahmadinedschad, in denen er dazu aufruft, Israel von der Landkarte verschwinden zu lassen, und dem Beschluss des Iran, die Tätigkeiten der Uranumwandlung wieder aufzunehmen. Meiner Meinung nach ist die Zeitgleichheit dieser beiden Ereignisse kein Zufall. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass es für unser Parlament sinnvoll wäre, den Zusammenhang zwischen diesen beiden Umständen außer Acht zu lassen.

Es gibt viele Länder, die ihr nukleares Potenzial entwickeln. Dennoch zeigt sich die internationale Gemeinschaft über dessen Verbreitung nur in jenen Ländern besorgt, die eine unmittelbare Bedrohung für den Weltfrieden darstellen. Meiner Ansicht nach erweckt der Iran bei uns deshalb kein Vertrauen, weil sein Präsident unter anderem Kriegshetze betreibt und revisionistische und antisemitische Reden hält. Es sind die unversöhnlichen Absichten dieses Präsidenten, die dafür sorgen, dass die Wiederaufnahme des Urananreicherungsprogramms für den Weltfrieden ein so beunruhigendes Ausmaß annimmt. Deshalb freue ich mich über diese Entschließung.

 
  
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  Inger Segelström (PSE).(SV) Herr Präsident! Die gegenwärtige Aussprache ist von größter Bedeutung. In den meisten Fällen konzentriert sich die Debatte über den Nahen Osten hier im Parlament und in den Medien auf den Irak oder die Wahlen in Palästina. Jetzt steht der Iran im Mittelpunkt und damit auch die Frage der Atomwaffen. Dort werden aber auch Menschenrechte verletzt, was viele meiner Vorredner ja bereits angesprochen haben.

Als Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und als stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in Europa erhalte ich äußerst beunruhigende Berichte und Meldungen über die Verletzung der Rechte von Frauen und Kindern. Wir müssen den Menschenrechtsfragen größeren Raum geben und wesentlich energischer agieren, als wir das meiner Meinung nach gegenwärtig tun.

In der iranischen Gesellschaft vollziehen sich zurzeit große Veränderungen. Zu wenige von uns reden über einen Dialog, und zu viele von uns denken nur in den Kategorien eines großen Konflikts. Der Dialog zwischen der EU und dem Iran muss wieder aufgenommen werden. Die Äußerungen über Israel sind ebenso unannehmbar wie Hinrichtungen, Todesurteile und die Inhaftierung aus politischen Gründen. Diplomatische Lösungen müssen jedoch den Vorrang haben vor einer Eskalation der Gewalt und sonstigen Ausschreitungen. In den Konflikten der heutigen Zeit sind es in erster Linie Zivilpersonen, Frauen und Kinder, die verletzt werden und denen Gewalt angetan wird. Dem muss jetzt ein Ende bereitet werden, solange noch Zeit ist.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie diese Debatte auch gezeigt hat, bleibt die Lösung der iranischen Atomfrage das zentrale Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union. In der Tat sind Zweifel an der Friedfertigkeit dieses Atomprogramms angebracht.

Ich möchte aber noch einmal betonen – und das wurde von vielen Rednern hier angesprochen –, dass die Europäische Union einer diplomatischen Lösung der iranischen Atomfrage im Rahmen des Multilateralismus, insbesondere im Rahmen der internationalen Atomenergieorganisation verpflichtet bleibt. Das ist wichtig, zu betonen. Wir glauben, dass der russische Vorschlag zum Aufbau einer russisch-iranischen Urananreicherungskapazität auf russischem Boden eine gute Alternative zur Anreicherung im Iran wäre. Diese Lösung wird von der Europäischen Union voll und ganz unterstützt. Es wurde angesprochen, dass Österreich Initiativen setzen soll. Ich spreche hier selbstverständlich als Vertreter des Rates, und als solcher vertrete ich hier eine Position, die der Rat insgesamt – unabhängig von allfälligen nationalen Positionen – verfolgt.

Es ist aber auch wichtig – und das wurde von vielen Rednern angesprochen, und dafür bin ich dankbar –, dass die Frage des Atomprogramms nicht die einzige Frage ist, die in unserem Verhältnis zum Iran wichtig und wesentlich ist und die gelöst werden muss, wenn wir bessere Beziehungen zu dieser Regierung, zu diesem Staatspräsidenten, haben wollen. Das ist die Frage der Menschenrechte. Ich darf daran erinnern, dass der Iran seit 1975 ohne Vorbehalte Vertragspartei der beiden UN-Pakte über zivile bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche und soziale Rechte ist. Es besteht also eine klare völkerrechtliche Verpflichtung für den Iran, die in diesen wichtigen Vertragsinstrumenten enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Schließlich darf ich bestätigen, dass auch ich der Meinung bin, die Herr Brok und andere Redner geäußert haben, dass selbstverständlich der Dialog mit jenen Kräften im Iran fortgesetzt werden muss, die für ein friedliches Zusammenleben und für eine Einhaltung der Verpflichtungen sind. Diesen Dialog wollen wir weiterführen. Wir sind selbstverständlich dialogbereit. Allerdings – und das müssen wir in aller Klarheit sagen – dürfen wir nicht zulassen, dass dieser Dialog missbraucht wird. Daher müssen wir sehr genau darauf achten, mit wem wir diesen Dialog führen. Mir erscheint hier auch die Frage der Förderung der Zivilgesellschaft im Iran von besonderer Wichtigkeit zu sein.

(Beifall)

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte es für eine Kernfrage, dass es in der internationalen Gemeinschaft und selbstverständlich auch in unserem Europa keine Divergenzen in Bezug auf die Gestaltung der Beziehungen zu Iran geben kann oder darf.

Der Iran hat viele Grenzen überschritten mit seinen Urananreicherungsaktivitäten, seiner systematischen Verletzung der Würde von Frauen, Männern und insbesondere Kindern sowie mit seiner Unterstützung für Organisationen, die wir zu Recht als terroristisch einstufen. Gleichwohl besteht noch eine Möglichkeit für den Dialog und für eine diplomatische Lösung.

Wie viele Abgeordnete betont haben – und ich erinnere an die Worte von Herrn Schulz –, sind Iran und Islam nicht gleichzusetzen. Deshalb bedarf es eines regionalen Dialogs zur Gewährleistung von Stabilität und Frieden, der vor allem den Iran, jedoch auch all die anderen Akteure der Region mit einbezieht, die an einem ernsthaften Dialog mit der internationalen Gemeinschaft interessiert sind.

Der Iran ist auch nicht gleichzusetzen mit Präsident Ahmadinedschad. Viele Abgeordnete haben darauf hingewiesen, als Letzte Frau Běnová. Es versteht sich von selbst, dass Europa politische Aktivitäten im Dialog mit der Zivilgesellschaft und mit den gemäßigten Kräften im Iran entfalten kann, die für Freiheit kämpfen, die für sich selbst denken und frei über ihr Schicksal bestimmen wollen und die den Hass und Gewalt schürenden Worten ihres Präsidenten keinen Glauben schenken.

Welche Optionen gibt es nun für die Zukunft? Ich denke, der Sicherheitsrat muss jetzt seine Glaubwürdigkeit und seine Autorität unter Beweis stellen. Diejenigen in diesem Hohen Haus, die Zweifel an der bisherigen Rolle des Sicherheitsrats geäußert haben, zweifeln indirekt an der Rolle, die wir ihm alle beimessen. Der Sicherheitsrat ist das Gremium der internationalen Legitimität. Niemand muss Angst davor haben, dass der Sicherheitsrat eine umfassende und eingehende Debatte über die Iran-Krise einleiten will, denn er ist genau das Forum, das mit dieser Frage befasst werden muss. Wir haben den Sicherheitsrat mehrfach angerufen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, dem Sicherheitsrat die Gelegenheit zu geben, die ihm gebührende Rolle auch wirklich auszuüben.

Herr Präsident! Europa steht vor der Wahl, sich entweder für Frieden und regionale Stabilität einzusetzen – was ich für unsere Pflicht halte – oder so zu tun, als sei nichts geschehen, was mit der Gefahr verbunden ist, dass in der Region eine aggressive Atommacht entsteht.

Europa hat die große Chance, diplomatisch vorzugehen und gleichzeitig Entschlossenheit zu zeigen. Bevor wir – und sei es auch nur vage – über irgendwelche nicht-friedlichen Optionen sprechen, sollten wir meines Erachtens den Nachdruck vielmehr auf Demokratie, Beharrlichkeit und Diplomatie als Instrumente zur Überwindung der Konflikte und einer potentiellen Gewalt, die wir um jeden Preis verhindern müssen, legen.

Es geht hier um keine Konfrontation, sondern um eine unterschiedliche Haltung zu Rechten, Werten und Demokratie. Wenn wir den Iran mit Demokratie und Diplomatie umgeben, dann werden wir katastrophale Folgen abwenden können.

 
  
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  Der Präsident. Zum Abschluss dieser Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Iles Braghetto (PPE-DE). (IT) Was sollen wir mit den nuklear gerüsteten Mullahs tun? Welche Maßnahmen sollen wir gegen das Regime in Teheran ergreifen, das im Eiltempo auf den Bau von Atomwaffen zumarschiert? Die Europäische Union muss konsequente Standpunkte vertreten, um das Entstehen einer explosiven Situation im Nahen Osten und in Eurasien zu verhindern.

Die Atombombe der Ayatollahs ist eine wirksame Waffe, um Druck auf die iranische Bevölkerung auszuüben. Sie ist eine Waffe, um die freiesten und tolerantesten Meinungen verstummen zu lassen. Die iranische Gesellschaft scheint in tiefem Schweigen zu versinken. Deshalb ist eine Initiative erforderlich, die diejenigen im Iran, die für Freiheit, Menschenrechte und die Achtung aller Religionen und Glaubensrichtungen eintreten, unterstützt. Das Schweigen der iranischen Bevölkerung steht nicht für ihre freiwillige Resignation. Ihnen – den Männern und Frauen im Iran, denen das Wohl ihres Landes am Herzen liegt – wird es obliegen, die Bombe der Mullahs zu entschärfen. Iran ist nicht gleichzusetzen mit Islam und auch nicht mit Präsident Ahmadinedschad. Deshalb muss der Dialog fortgeführt und verstärkt werden.

Wir sehen uns keinem Kampf der Kulturen gegenüber, sondern einer anderen Haltung zu Menschenrechten, Freiheit und Demokratie. Wir müssen einen vorsichtigeren und respektvolleren Umgang mit allen Teilen der Menschheit fördern, denn nur auf diesem Wege werden wir über Hass und Gewalt triumphieren können.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  

(1) Siehe Protokoll.


4. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

4.1. Gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz (Abstimmung)

4.2. Konfrontationskurs des Irans gegenüber der internationalen Gemeinschaft (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte nur dagegen protestieren, dass dieser Entschließungsantrag nur in Englisch vorliegt, weil alle anderen Sprachfassungen wegen Fehlern eingestampft werden mussten. Theoretisch könnte man gar nicht abstimmen. Ich will die Abstimmung nicht blockieren, das Thema ist wichtig und wir müssen abstimmen, aber ich meine, in einer derart schlampigen Art und Weise kann man hier nicht arbeiten, wenn nur so wenige Entschließungen auf der Tagesordnung stehen wie heute.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Ich nehme Ihren Einwand zur Kenntnis – und schließe mich ihm an –, obwohl mir die dafür verantwortlichen Dienste eben mitteilen, dass auch andere Sprachfassungen vorgelegen haben. Trotzdem steht für uns die Notwendigkeit der Abstimmung im Vordergrund.

Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

5. Stimmerklärungen
  

- Empfehlung De Veyrac (A6-0007/2006)

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Bericht über die gemeinschaftliche Fluglotsenzulassung, der gleich zur Abstimmung stehen wird, ist im Rahmen der Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums von großer Bedeutung.

Die europaweite Harmonisierung der nationalen Zulassungen wird es den Fluglotsen erlauben, auf dem gesamten Gebiet tätig zu werden, über das sich der einheitliche Luftraum erstreckt. Darüber hinaus wird diese Lizenz vor allem Verbesserungen im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrsmanagements bringen und die Harmonisierung der Ausbildung der künftigen Lotsen auf hohem Niveau sicherstellen.

Dieser Bericht schlägt vor, dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zuzustimmen, der die zwischen unseren beiden Organen vor einigen Monaten getroffene Vereinbarung wieder aufgreift. Der Kompromiss, den wir mit dem Rat geschlossen haben, trägt zum einen dem berechtigten Anliegen einer erhöhten Sicherheit und zum anderen den Forderungen nach Freizügigkeit der Fluglotsen Rechnung.

In einer Zeit, da Europa mitunter von unseren Mitbürgern missverstanden wird, ist es wichtig, uns auf Vorhaben wie dieses zu stützen, um ihnen das Vertrauen in das europäische Aufbauwerk wiederzugeben.

Abschließend möchte ich den Dienststellen der Kommission für ihre Mitarbeit danken.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Ausnahmsweise können wir uns diesmal in mehrfacher Hinsicht zu diesem Text beglückwünschen. Denn die Einführung einer einheitlichen Lizenz für Fluglotsen wird ganz sicher dem Ziel der Sicherheit zugute kommen, die jeder für diesen Sektor erhofft, in dem es leider bislang nur allzu viele Beispiele für tragische Zwischenfälle gab. In diesem Zusammenhang begrüße ich auch, dass zusätzlich ein System von schwarzen Listen von als gefährlich eingestuften Fluggesellschaften eingeführt werden konnte, das sich hoffentlich in allen EU-Staaten durchsetzen wird.

Darüber hinaus muss meines Erachtens festgestellt werden, dass Europa mit der Harmonisierung der Ausbildung und der beruflichen Fähigkeiten der Fluglotsen auf dem richtigen Weg ist. Denn es erfolgt keine Nivellierung hin zu niedrigeren Standards, sondern das Gegenteil ist der Fall. Im Hinblick auf die Voraussetzungen für den Zugang zu diesem Beruf und die erforderlichen Qualifikationen sowie den Inhalt der Erstausbildung sind vor allem relativ hohe soziale, technische, sprachliche und berufliche Standards vorgesehen.

Dies ist vor allem deshalb so wichtig, weil die Fluglotsen leider allzu häufig gezwungen sind, extreme und gefährliche Situation zu bewältigen, wie beispielsweise Flugzeugentführungen oder kritische Situationen im Luftraum. Daher müssen wir diesen Beruf schützen, denn von ihm hängt die Sicherheit der Fluggäste eines ganzen Sektors ab.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diese Richtlinie, deren Ziel die Erhöhung der Sicherheitsstandards und die Verbesserung des Betriebs des gemeinschaftlichen Systems der Flugverkehrskontrolle ist. Ich freue mich, dass der Rat und das Parlament einen tragfähigen Kompromiss zu den Änderungsanträgen gefunden haben, die wir in der ersten Lesung angenommen hatten.

 
  
  

- Entschließungsantrag zu Iran (RC-B6-0096/2006/rev.)

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste unterstützt voll und ganz die Bemühungen der IAEA um eine friedliche Lösung im Konflikt zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft und ist der Ansicht, dass die endgültige Entscheidung über zu ergreifende Maßnahmen beim UNO-Sicherheitsrat liegen sollte. Da der Iran nicht zum Nahbereich der EU gehört, ist es für die EU nicht so erheblich, wenn die Mitgliedstaaten im Rat keine Einigkeit über einen gemeinsamen Standpunkt erzielen können.

Schweden sollte sich im Rat dafür einsetzen, dass der Iran sich nicht zu einer Atommacht entwickelt. Es ist aber nicht Sache des Europäischen Parlaments, sich mit diesem Problem zu beschäftigen. Aus diesem Grunde haben wir keinen Versuch zur Änderung des Entschließungsantrags unternommen, sondern gegen den Antrag in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Titel des uns vorliegenden Entschließungsantrags, der von der Mehrheit im Parlament angenommen wurde, lässt dessen eigentlichen Zweck durchblicken: den Disput über das Atomprogramm des Irans weiter anzuheizen.

Es ist kein Zufall, dass die Mehrheit im Parlament den von unserer Fraktion eingereichten Änderungsantrag, in dem sie „eine friedliche politische Lösung für den Disput über die Atomprogramme des Iran“ forderte, „ihre Ablehnung jeglicher militärischer Aktion oder der Androhung von Gewalt“ bekräftigte und betonte, dass „eine Eskalation des Atomstreits die Krise in der Region verschärfen würde“, abgelehnt hat. Das Gleiche gilt für andere Änderungsanträge mit einem Aufruf an „alle Länder, Drohungen gegen die territoriale Integrität des Iran zu vermeiden und einen Präventivschlag entschieden zu verurteilen“.

Anstelle von unterstützenden Maßnahmen zur Glättung internationaler Spannungen plädiert die Mehrheit im Parlament dafür, dass der UN-Sicherheitsrat die Situation in die Hand nimmt. Diese Forderung entspricht den Wünschen der Vereinigten Staaten, die sich schon lange darum bemühen, den Iran international zu isolieren, und nach einem Grund für eine neue Einmischung und gefährliche militärische Abenteuer suchen, um die Region unter ihre Kontrolle zu bringen und ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen.

Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour-Partei im Europäischen Parlament unterstützt den Entschließungsantrag zum Iran, sie unterstützt die Verurteilung mehrerer Äußerungen des iranischen Präsidenten und teilt die ernste Besorgnis über die derzeitige Haltung der iranischen Behörden im Hinblick auf das Atomprogramm. Ferner begrüßt die EPLP ausdrücklich das Engagement und die Initiativen der EU-3, der IAEO und des UN-Sicherheitsrates, und bekräftigt, dass friedliche und diplomatische Mittel zur Beilegung der Krise eingesetzt werden müssen. Die Position der britischen Regierung besagt, dass eine Militäraktion weiterhin nicht in Betracht kommt und nicht auf der Tagesordnung steht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Seit dem überraschenden Wahlsieg des neuen iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinedschad haben sich die Spannungen zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft weiter verschärft. Dies hat in den Mitgliedstaaten zu Diskussionen über den Wunsch des Iran nach einer Weiterentwicklung der Kernenergie geführt.

Ich begrüße die Entwicklung der Kernenergie, wenn sie für zivile Zwecke genutzt wird. Deshalb sollten alle möglichen diplomatischen Druckmittel ausgeschöpft werden, um die iranische Regierung zur Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu bewegen, damit jeder Verdacht ausgeräumt werden kann.

Ich möchte betonen, dass das iranische Volk nicht dämonisiert oder in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden sollte. Unsere Auseinandersetzung betrifft ausschließlich die Führung des Iran und ich bedauere die jüngsten Äußerungen von Präsident Ahmadinedschad zu Israel.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Für die Bevölkerung des Iran besteht keine Aussicht auf Demokratie, Menschenrechte oder Garantien für Minderheiten, wie wir sie in Europa kennen. Der Staat wird von einer Clique von Personen geführt, die der absoluten Überzeugung sind, Gott stehe auf ihrer Seite. Sie glauben, bestimmen zu können, wie ihr Volk zu leben hat.

Viele Iraner sind aus ihrem Land geflüchtet, und unter denen, die geblieben sind, besteht hauptsächlich bei den Frauen und Jugendlichen der dringende Wunsch nach Veränderungen. Deshalb ist es kurzsichtig, Iran lediglich als einen geschlossenen Block zu betrachten, der eine Bedrohung für die Außenwelt darstellt. Noch weniger als im Irak und in Afghanistan stellt eine Militärinvasion, wie sie offensichtlich von dem amerikanischen Präsidenten erwogen wird, eine Lösung dar. Der angedrohte Einsatz von Atombomben, wie er von dem französischen Präsidenten öffentlich in Betracht gezogen wurde, ist sogar noch gefährlicher. Beide Drohungen hätten zwangsläufig zur Folge, dass die Menschen im Iran Schutz bei ihrem Unterdrückungsregime suchen würden, das ihnen dann als das kleinere Übel erschiene. Damit schwindet jegliche Hoffnung auf wirkliche Reformen, auf Menschenrechte und Demokratie. Europa täte besser daran, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Organisationen von Exil-Iranern, die für einen inneren Wandel eintreten, legal agieren können.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der gemeinsame Entschließungsantrag zum Iran der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa und der Fraktion Union für das Europa der Nationen schürt die Spannung und bemüht sich darum, die öffentliche Meinung darauf einzustimmen, den neuen Krieg, der von den Imperialisten unter dem Vorwand der nuklearen Bedrohung vorbereitet wird, zu akzeptieren. Trotz der Lippenbekenntnisse gegen den Krieg, trotz der angeblichen Versicherungen, die EU spräche dem Iran nicht das Recht auf friedliche Nutzung der Atomenergie ab, ist es offensichtlich, dass die Imperialisten einen zielgerichteten, aggressiven Plan durchführen, um die Energiequellen sowie die Region insgesamt mit allen Mitteln unter ihre Kontrolle zu bekommen.

Alle zum Ausdruck gebrachten Differenzierungen hängen mit den Streitigkeiten zwischen den imperialistischen Ländern über ihren Anteil an der Beute zusammen. Gleichzeitig versuchen sie, auch andere Länder daran zu hindern, Technologien zu entwickeln und sich von den großen imperialistischen Ländern unabhängig zu machen.

In diesem Rahmen wird eine neue Version des Kriegsplanes gegen den Irak erarbeitet. Ungeachtet der Verantwortlichkeiten der iranischen Regierung dürfen und werden die Völker nicht die imperialistischen Pläne akzeptieren, die gegen den Iran und andere Länder gerichtet sind.

Jede Intervention mit oder ohne Zustimmung des Sicherheitsrates wird auf einen weltweiten Schrei der Entrüstung treffen und Demonstrationen der pazifistischen Volksbewegung hervorrufen. Das iranische Volk allein hat das Recht, jegliche ernsten politischen Probleme, die es im Iran gibt, zu lösen.

 

6. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 11.45 Uhr unterbrochen und um 12.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

7. Feierliche Sitzung – Österreich
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  Der Präsident. Meine Damen und Herren, Herr Präsident der Republik Österreich! Es ist mir eine große Ehre, Sie in unserem Parlament willkommen zu heißen.

Wir alle freuen uns, dass Sie als Präsident des Landes, das den Ratsvorsitz der Union innehat, unter uns weilen. Bevor Sie das Präsidentenamt in Ihrem Land antraten, hatten viele Mitglieder dieses Parlaments – auch ich selbst und einige Abgeordnete, die Sie in den Gängen begrüßt haben – Gelegenheit, Sie in Ihrer langjährigen Laufbahn als hervorragenden Parlamentarier und Präsidenten des österreichischen Parlaments kennen zu lernen. In allen Ihren Funktionen haben Sie Ihr unleugbares Bekenntnis zu Europa, zu den europäischen Werten, zur Sache Österreichs in Europa und zur Sache Europas in der Welt unter Beweis gestellt.

Ihr heutiger Besuch im Europäischen Parlament gib uns Gelegenheit, unseren großen Respekt zum Ausdruck zu bringen, den wir für Sie empfinden, und Ihre beachtlichen persönlichen Leistungen zu würdigen sowie die Erfolge Ihres Landes und seinen besonderen Platz in der Geschichte und Kultur Europas und auch den Beitrag Österreichs zur jüngsten Entwicklung der Union und zur Debatte über ihre Zukunft hervorzuheben.

Herr Präsident, Sie übernehmen dieses Amt in einer fraglos komplizierten Etappe der Geschichte Europas, in der wir uns wichtigen Aufgaben stellen müssen. Einige von ihnen behandeln wir gerade während dieser Tagung in unserem Parlament.

In einem kurzen Zeitraum hat die österreichische Präsidentschaft gezeigt, dass sie genau weiß, unter welchen Umständen sie den Ratsvorsitz der Union übernimmt und wie notwendig es ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das europäische Projekt wiederherzustellen, indem die Integration gefördert und die Erweiterung konsolidiert werden und, ganz besonders, indem sichergestellt wird, dass wir die Zeit der Reflexion, in der wir uns befinden, optimal nutzen, um an ihrem Ende den Verfassungsprozess wieder beleben zu können.

Wenige Länder sind in solch einer guten Position wie Österreich, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Österreich lag an der Peripherie der Union der 15, doch jetzt befindet es sich im Zentrum des Europas der 25, das bald ein Europa der 27 und mehr sein wird. Immer mehr rücken Sie in das Herz des großen Europas.

Daher sind für Österreich und die Österreicher der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht nur eine formelle Vertragsbestimmung, die sie nicht betrifft. Im Gegenteil, sie sind wirklich tägliche Realität. In Ihrem Land treffen sich alle Verkehrswege Europas. Deshalb blicken wir auf Sie und Ihre Regierung, weil wir hoffen, dass Sie in den kommenden Monaten zur weiteren Entwicklung der Union im Geiste der Integration, die auf unseren Gründungswerten und -zielen basiert, beitragen werden.

Herr Präsident, wir sind glücklich, Sie hier bei uns zu haben, und wir hoffen, dass Sie eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Richtung spielen werden, die Europa in Zukunft einschlagen muss. Sie können versichert sein – Sie und die österreichische Regierung –, dass das Europäische Parlament alles in seinen Kräften Stehende tun wird, um das gemeinsame europäische Ziel zu verteidigen und zu fördern, wobei es uns stets wichtig ist, welche Wahrnehmung die europäischen Bürgerinnen und Bürger von ihm haben.

Herr Präsident, es ist für mich eine große Ehre, Sie nun zu bitten, das Wort an das Europäische Parlament zu richten.

(Beifall)

 
  
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  Heinz Fischer, Bundespräsident der Republik Österreich. Herr Präsident, hochgeschätzte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlaments! Ich darf mich zunächst für die sehr freundliche Vorstellung und Einleitung bedanken. Ich hoffe, Sie legen uns die Latte nicht zu hoch, aber wir werden uns bemühen. Eine mir wohlgesinnte Abgeordnete dieses Hauses – sie stammt aus Österreich – hat mir vor einigen Tagen den Rat gegeben, ich möge mich bei meiner heutigen Rede vor dem Europäischen Parlament nicht zu lange mit einleitenden Floskeln aufhalten. Sie, meine Damen und Herren, haben häufig Staats- und Regierungschefs aus den verschiedensten Ländern an diesem Rednerpult zu Gast, und Sie sind an Politik interessiert, nicht an Komplimenten. Gut, ich werde diesen Rat befolgen. Ich hoffe, es war ein guter Rat.

(Beifall)

Aber eines wird mir gestattet sein, nämlich zu sagen, dass ich mich gewissermaßen als altes parlamentarisches Schlachtross betrachte, das gerne Parlamentsluft atmet, weil ich – wie der Präsident ja erwähnt hat – mehr als 30 Jahre Mitglied des österreichischen Parlaments war. Ein beträchtlicher Teil dieser vielen Jahre ist noch auf jenen Zeitraum entfallen, wo die Teilung Europas in Ost und West durch einen Eisernen Vorhang ein nahezu unverrückbares Faktum zu sein schien.

Der russische Intellektuelle Andrej Amalrik hatte zwar ein faszinierendes Buch unter dem Titel „Kann die Sowjetunion das Jahr 1984 überleben“ geschrieben und einen Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums prophezeit. Aber mit politischem Realismus schien das zunächst wenig zu tun zu haben. Das Jahr 1989 und die Monate vor und nach dem Fall der Berliner Mauer waren für mich und wohl für die meisten von uns so etwas wie ein politisches Wunder. Seither glaube ich an die Möglichkeit politischer Wunder oder zumindest an die Möglichkeit, das zunächst schwierig bis aussichtslos Erscheinende zu erreichen.

Die Begeisterung für das europäische Projekt ist in dieser Zeit jedenfalls wesentlich gestärkt worden und hat eine zusätzliche Dimension erhalten. Neben der Philosophie der Gründerväter des europäischen Projektes, nämlich dem Friedensgedanken, und neben dem Ideal persönlicher und wirtschaftlicher Freizügigkeit in einem möglichst großen europäischen Raum entwickelte sich für Millionen von Menschen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch volle vier Jahrzehnte kommunistischer Diktatur ertragen mussten, die Perspektive, doch noch ein Leben in Demokratie und Freiheit zu erreichen.

Daher ist nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und der Erweiterung der EU von 12 auf 15 Mitglieder – von der ja auch Österreich profitiert hat – zwangsläufig die Frage einer weiteren, neuen Erweiterungsrunde, die auch eine Art Wiedervereinigung Europas sein sollte, auf die Tagesordnung gelangt.

Das war nicht leicht, aber auch das haben wir in der Zwischenzeit, nämlich 2004, geschafft, und Bulgarien sowie Rumänien werden wohl in Kürze folgen. Auch Kroatien darf man in diesem Zusammenhang nennen.

Damit wird verstärkt die Frage nach den Grenzen Europas und nach der Identität Europas aufgeworfen und diskutiert. Was ist nicht alles über die Grenzen Europas diskutiert und geschrieben worden. Aber manchmal lassen sich auch auf komplexe Fragen relativ nüchterne Antworten geben.

Die geographischen Grenzen Europas sind im Westen, im Norden und im Süden einfach zu definieren. Sie sind unumstritten. Und im Osten sind die geographischen Grenzen Europas jedenfalls nicht identisch mit kulturhistorischen Grenzen und auch nicht mit bestehenden Staatsgrenzen. Für das europäische Projekt von morgen sind wir daher verpflichtet, sinnvolle politische Grenzen zu definieren – die ja nicht Ewigkeitswert haben müssen – und über diese Grenzen hinweg durch intensive Kooperation mit den angrenzenden Staaten – Stichwort wider Europe – Partnerschaft zu entwickeln und Zusammenarbeit aufzubauen.

Für die Erarbeitung politischer Grenzen des europäischen Projektes sind aber jedenfalls sowohl die Erfüllung der Beitrittsbedingungen als auch die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union wichtige Faktoren.

Dass auch die westlichen Balkanstaaten eine europäische Perspektive verdienen, sofern sie zum gegebenen Zeitpunkt die Beitrittskriterien erfüllen, ist meine feste Überzeugung, wobei es unseriös wäre, jetzt Fristen oder Daten zu nennen.

Für eine solche Perspektive, wie ich sie soeben zu skizzieren versucht habe, brauchen wir unbedingt verbesserte Spielregeln. Alle haben hoffentlich begriffen, dass eine EU der 25 plus mit den Strukturen der EU der 12 nicht optimal, vielleicht überhaupt nicht zufrieden stellend, funktionieren kann.

(Beifall)

Zur Lösung dieses Problems wurde ja der Verfassungskonvent einberufen, der meiner Meinung nach in eindrucksvoller Weise den Entwurf eines Verfassungsvertrages erarbeitet hat.

Die Bereitschaft zu Kompromissen hat es letztlich auch allen Regierungen und dem Europäischen Parlament möglich gemacht, einem Text zuzustimmen, der zwar nicht jedem von uns jeden Wunsch erfüllen konnte, aber der für das europäische Projekt insgesamt wertvoll und nützlich ist bzw. wäre.

Negative Referenden in zwei europäischen Staaten haben nicht nur die Ampel zunächst auf Rot gestellt, sondern haben auch die Europastimmung – und Stimmungen spielen nun einmal in der Politik eine wesentliche Rolle – stark getrübt. Wir sind jetzt in einer Reflexionsphase, aber diese Reflexionen müssen sichtbar und hörbar gemacht werden, damit man zustimmen, widersprechen und diskutieren kann. Meine persönlichen Reflexionen führen mich zu der Überzeugung, dass es ein Fehler wäre, kleinmütig auf das Projekt des Verfassungsvertrages zu verzichten und diesen gewissermaßen zum Friedhof zu begleiten.

(Beifall)

Ich glaube auch verstanden zu haben, dass es starke Argumente dagegen gibt, die ganze Prozedur von neuem in Angriff zu nehmen. Somit teile ich die Meinung jener, die es für zweckmäßig halten, nach dieser Reflexionsphase die Ziele des Verfassungsvertrages, der ja auch mithelfen wird, das demokratisch-parlamentarische System der EU zu stärken, mit neuen Kräften wieder ins Auge zu fassen. Die österreichische Präsidentschaft ist bemüht, dafür gute Dienste zu leisten und den Boden aufzubereiten.

(Beifall)

Vorhin ist auch das Stichwort „Referendum“ gefallen. Ich mache dazu eher persönliche Anmerkungen. Ich bin absolut kein Anhänger der so genannten plebiszitären Demokratie. Wir gehen in Österreich mit Volksabstimmungen sehr, sehr sparsam um, aus guten Gründen. Aber wenn wir in Mitgliedstaaten der EU für europäische Entscheidungen von sehr großer Tragweite fallweise – nämlich in einzelnen Ländern – das Referendum verwenden oder verwenden wollen, dann scheint mir eine solche Situation, nämlich in manchen Ländern der EU ein Referendum abzuhalten und in anderen nicht, also das, was ich immer – die Dolmetscher mögen mir verzeihen – einen „Referendums-Fleckerlteppich“ nenne, ziemlich unbefriedigend.

Da hielte ich persönlich es für besser, in einzelnen Fällen von ganz besonderer Bedeutung ausnahmsweise ein europaweites Referendum mit doppelten Mehrheiten durchzuführen.

(Beifall)

Sollte ein solcher Gedanke in Europa grundsätzlich positive Resonanz finden, müsste man natürlich noch Einvernehmen über weitere technische Fragen, zum Beispiel über die Frage erzielen, auf welche Weise ein Beschluss zur Durchführung eines solchen gesamteuropäischen Referendums zustande kommen kann.

Ein weiteres Thema von zentraler Bedeutung – aus österreichischer Sicht vielleicht sogar von der zentralen Bedeutung –, das ich unbedingt aufgreifen möchte, ist die Frage der sozialen Dimension, der Stellenwert der sozialen Komponente in der europäischen Politik.

Die Marktwirtschaft hat sich zweifellos durchgesetzt in Europa. Aber die Akzeptanz der Marktwirtschaft und auch die Akzeptanz des europäischen Projekts erfordern eine Marktwirtschaft mit einer ausreichenden sozialen Komponenten, das heißt eine soziale Marktwirtschaft, die den einzelnen Menschen nicht als bloßen Kostenfaktor betrachtet und dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet ist.

Der Begriff des „Humankapitals“ war mir immer schon verdächtig.

(Beifall)

Das bekenne ich, und 19 Millionen Arbeitslose sind schlicht und einfach – ich glaube, das wird auf sehr breiter Basis so gesehen – nicht akzeptabel. Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit, die wie ein Mühlstein am Hals Europas und am Prestige Europas hängt, muss ein vorrangiges nationales und europäisches Anliegen sein, wenn wir die Akzeptanz des europäischen Modells nicht gefährden wollen.

Europa muss auf zwei Beinen stehen: einer gesunden Wirtschaft und einer gesunden sozialen Symmetrie.

In diesem Sinn würde ich es auch sehr begrüßen, wenn es Ihnen tatsächlich gelingt – wie ich höre –, in der Frage der Dienstleistungsrichtlinie für morgen einen Kompromiss zu finden, der auch auf Sorgen und Unbehagen der Arbeitnehmer und vieler Gewerbetreibender Rücksicht nimmt. Auch auf die Frage nach Kontrollmöglichkeiten und Durchsetzungsbefugnissen erscheinen praktikable Antworten – wie ich den Diskussionen entnehme –wichtig.

Zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft wurde nach Salzburg zu einer großen Europadiskussion unter dem Titel „Sound of Europe“ – nicht ohne Bezugnahme auf Mozart – eingeladen. Zuerst kamen die Politiker zu Wort, dann die Künstler. Natürlich haben sich die Kunstschaffenden das Recht genommen, der Politik mit deutlichen Worten einen Spiegel ihrer Unvollkommenheiten vorzuhalten. Nicht alles, was dabei gesagt wurde, hat mich überzeugt. Aber eines ist jedenfalls wahr: Die kulturelle Dimension des europäischen Projekts ist durch viele ungehobene Schätze charakterisiert und hat noch ungeahnte Reserven. Europa kann heute wirtschaftlich mit den Vereinigten Staaten immer besser mithalten, ist aber – so sagt man – militärisch ein Zwerg, wobei mich Letzteres weniger irritiert als eine soziale Schieflage.

(Beifall)

Aber sollten wir uns nicht stärker bewusst machen, wie diese Relationen im kulturellen Bereich aussehen? Die Summe und Stetigkeit kultureller Leistungen Europas – von der Ilias bis zur Gegenwart – bildet einen unglaublichen Reichtum an Schätzen. Da müssen wir uns vor niemandem verstecken. Nutzen wir diesen Reichtum auch für die Stärkung der europäischen Identität, für das Bewusstmachen von Gemeinsamkeiten, und vergessen wir nicht, dass die Moderne Kunst, das Kunstschaffen von heute, das kulturelle Erbe von morgen bilden wird! Und was für die Kunst gilt, gilt auch für Bildung und Wissenschaft.

Vor weniger als zwei Wochen hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler, der auch in Kürze die Ehre haben wird, hier das Wort zu ergreifen, sieben europäische Staatspräsidenten zu einem Dialog nach Dresden eingeladen. Zum Abschluss dieses Treffens wurde ein Gespräch mit Studierenden aus mehr als einem Dutzend Ländern organisiert. Diese Studierenden haben sich sehr sorgfältig auf diese Begegnung vorbereitet und haben uns ein „Dresdner Manifest“ überreicht mit sehr konkreten Forderungen zum Thema Europa. Eine dieser Forderungen hat z. B. gelautet: die Ausgaben für Forschung und Entwicklung – hören Sie bitte – nicht nur auf drei Prozent des Bruttonationalproduktes, sondern sogar auf fünf Prozent anzuheben; sicher eine sehr, sehr kühne, vielleicht utopische Zielsetzung, um in Europa tatsächlich eine Wissensgesellschaft aufzubauen.

Und noch etwas war in diesem „Dresdner Manifest“ junger Studierender enthalten, nämlich die Forderung, ein gemeinsames Haus der Europäischen Zeitgeschichte zu errichten, in dem über die Geschichte des 20. Jahrhunderts und über das Europa von heute objektiv berichtet wird und das europäische Projekt umfassend dargestellt wird.

Ich berichte darüber heute nicht nur deshalb hier in aller Kürze, weil ich diesen jungen Menschen beweisen will, dass ihre Wünsche und ihre Anliegen ernst genommen werden, indem ich sie sogar vor diesem höchsten europäischen Forum vortrage, sondern weil Bildung und Forschung tatsächlich, wie Sie alle wissen, Produktionsfaktoren ganz besonderer Qualität sind. Man kann sagen, das sind utopische Ziele. Aber „die Existenz der Utopie ist nun einmal die Voraussetzung dafür, dass die Utopie aufhört, eine Utopie zu sein“, hat Martin Walser einmal geschrieben, und ich glaube, er hat mit dieser Feststellung Recht.

(Beifall)

Österreich hat nunmehr seit ganz genau eineinhalb Monaten die Präsidentschaft in der EU inne. Wir haben also das erste Quartal absolviert, um diese Präsidentschaft dann Ende Juni in die verlässlichen Hände Finnlands zu übergeben, mit dem wir uns bestens abstimmen. Bundeskanzler Schüssel hat dem Europäischen Parlament vor genau vier Wochen über die Ziele der österreichischen Präsidentschaft berichtet. Ich möchte nichts von dem wiederholen, was damals gesagt wurde, höchstens hinzufügen, dass sich auch in diesen vier Wochen viel ereignet und manches weiterentwickelt hat. Das gilt zum Beispiel für den Balkanschwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft – am 20. Februar werden die Verhandlungen über den Kosovo in Wien beginnen –, aber auch für die Vorbereitungen auf den EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel Mitte Mai in Wien.

Ganz besonders betroffen waren wir allerdings über die enormen Spannungen und über Gewaltakte, für die die so genannten Mohammed-Karikaturen als Auslöser genannt werden. Zwei Positionen scheinen dabei unversöhnlich aufeinander zu prallen: das Grundprinzip der Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen Seite und das starke Bedürfnis nach dem Schutz religiöser Empfindungen und Werte andererseits.

Ich betrachte die Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle, auf das, was Menschen im wahrsten Sinne des Wortes heilig ist, als wichtiges Element im Zusammenleben von Menschen und Völkern und nicht als eine unzumutbare Einschränkung eines Grundrechts.

(Beifall)

Wenn ein so genanntes Abbildungsverbot ein wesentliches Element einer Religion bildet, dann soll und darf man nicht doppelt gegen diesen Grundsatz verstoßen, indem nicht nur das Abbildungsverbot durchbrochen wird, sondern durch eine karikierende Darstellung der kränkende Tabubruch noch verstärkt wird. So wie übrigens die unverzichtbare Freiheit der Kunst – ich war Antragsteller im österreichischen Parlament für die Verankerung der Freiheit der Kunst in der österreichischen Bundesverfassung – Gesetzesvorbehalte kennt und Rücksichtnahmen erfordert, gilt das auch für die journalistische Freiheit. Wenn auf einem Planeten Milliarden Menschen friedlich zusammenleben sollen, dann sind Respekt für die Werte anderer und gegenseitige Rücksichtnahme keine verzichtbaren Luxusartikel. Das gilt übrigens in jede Richtung.

(Beifall)

Auf der anderen Seite – das möchte ich ganz deutlich sagen – können das systematische Schüren von Gewalt als Gewalt oder eine Art Selbstjustiz sicher keine adäquaten Antworten sein.

(Beifall)

Ich achte und respektiere zum Beispiel jene Moslems ganz besonders, die – wie z. B. in Österreich – ihrem Protest sehr, sehr deutlich, aber friedlich durch deutliche, aber friedliche Demonstrationen Ausdruck verliehen haben. Ich verurteile scharf und eindeutig das Verhalten von Regierungen oder Behörden, die es zulassen, dass diplomatische Vertretungen und schuldlose Menschen angegriffen und gefährdet werden. Wichtig bleiben jedenfalls die Bereitschaft und die ehrliche Absicht zur weiteren Intensivierung des Dialogs zwischen den Kulturen, zwischen den Religionen, zwischen den Zivilisationen und vor allem zwischen den Menschen. Dazu rufe ich alle Beteiligten auf.

Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen: Das europäische Projekt, das auf vielen Gemeinsamkeiten beruht, wird meiner Überzeugung nach Erfolg haben. Wir haben daher das Recht und die Pflicht, die Zuversicht zu stärken, dass es gelingen wird, aus dem „alten Europa“ und dem „neuen Europa“ das Europa der Zukunft zu schaffen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mir Gelegenheit gegeben haben, vor diesem höchsten europäischen parlamentarischen Forum dafür zu werben, dafür einzutreten und die Mitarbeit Österreichs sowie auch meine persönliche Mitarbeit anzubieten.

(Anhaltender Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Präsident! Ich möchte Ihnen in kurzen Worten für Ihre Rede danken. Sie haben den Rat zur Kenntnis genommen, den Ihnen die Frau Abgeordnete gegeben hat. Sie sind ihrem Hinweis gefolgt und haben den Kern angesprochen: Sie haben die zurzeit kontroversen Themen aufgegriffen und einige Leitlinien deutlich gemacht, die notwendig sind, um den Aufbau Europas fortzusetzen. Ich bin sicher, dass der Beifall, den Sie erhalten haben, von dem Interesse zeugt, mit dem das Parlament Ihrer Rede gefolgt ist.

Ich möchte Ihnen nochmals danken, Herr Präsident, dass Sie hier bei uns waren, und wünsche Ihnen den größtmöglichen Erfolg in der Präsidentschaft Ihres Landes.

(Beifall)

(Die Sitzung wird um 12.30 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS
Vizepräsident

 

8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

9. Perspektiven für Bosnien und Herzegowina (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zu den Perspektiven für Bosnien und Herzegowina.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bosnien und Herzegowina hat zweifellos in den 10 Jahren seit Abschluss des Friedensvertrages von Dayton große Fortschritte auf dem Weg der Schaffung einer multiethnischen Demokratie erzielt, und wir sollten das begrüßen und uns darüber freuen. Als wesentlich erscheint mir, dass wir, die wir alle vor zehn Jahren – und ich sage das auch als Österreicher, der sozusagen in der Nachbarschaft lebt – gebannt auf die Ereignisse, auf die unglaublichen Gräueltaten, auf den Krieg und das Leiden der Menschen geblickt haben, heute mit Befriedigung feststellen können, dass die Wahrscheinlichkeit einer bewaffneten Auseinandersetzung gering geworden ist. Das ist ein großer Erfolg der internationalen Staatengemeinschaft, aber insbesondere auch ein Erfolg der Europäischen Union.

Der Beginn von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina ist ein Zeugnis dieses Erfolges, der in diesen zehn Jahren erzielt wurde. Ein wichtiges Beispiel für diese erzielten Fortschritte ist die Ende 2005 erfolgte Abschaffung von getrennten Verteidigungsministerien auf der Ebene der Entitäten Republika Srpska und der Föderation von Bosnien und Herzegowina. Alle Verteidigungsaufgaben und das Personal wurden einem gemeinsamen Verteidigungsministerium auf Gesamtstaatsebene übertragen, und das ist zweifellos ein Meilenstein in der Entwicklung dieses Landes. Die europäische EUFOR-Mission ALTHEA arbeitet eng mit diesen neuen gesamtstaatlichen Strukturen zusammen und treibt die Verteidigungsreform weiter voran.

Es gibt auch noch weitere Beispiele, die zeigen, dass die Gesamtstaatlichkeit und die Eigenverantwortung dieses Staates Fortschritte macht. Ich erwähne hier die Einführung einer gesamtstaatlichen Mehrwertsteuer mit 1. Jänner dieses Jahres.

Ein ganz wesentlicher Reformfortschritt war zweifellos die Einigung über die Polizeireform, die sich jetzt in der Implementierungsphase befindet, und wer diese Verhandlungen beobachtet und verfolgt hat, der weiß, wie schwierig es war und welche inneren Widerstände zwischen den Ethnien in diesem Staat bestanden haben. Die Überwindung dieser Schwierigkeiten ist zweifellos ein großer Erfolg, und man kann Bosnien und Herzegowina dazu nur gratulieren.

Die EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina wird in diesem Prozess der Reform eine wichtige Rolle spielen. Erst am 1. Jänner dieses Jahres wurde die EUPM, die EU-Polizeimission, für weitere zwei Jahre verlängert, nachdem ihr ursprüngliches Mandat abgelaufen war. Das Mandat besteht in einer noch stärkeren proaktiven Unterstützung der Polizeiaspekte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, etwas, was in unseren Mitgliedstaaten von Bedeutung ist, weil wir natürlich auch die Auswirkungen einer organisierten Kriminalität in unserer Nachbarschaft zu spüren bekommen. EUPM, EUFOR und der Hohe Vertreter/EU-Sonderbeauftragte arbeiten in diesem Bereich eng zusammen, um eine koordinierte, kohärente und wirkungsvolle Unterstützung der Exekutivbehörden zu gewährleisten.

In den letzten Monaten hat es auch Anstrengungen in der Frage der Reform der Dayton-Verfassung gegeben. Es ist richtig, die Dayton-Verfassung wird immer wieder als zu kompliziert kritisiert, aber man darf nicht vergessen, dass diese Verfassung dazu geführt hat, dass – wie ich eingangs erwähnt habe – in diesem Land heute Frieden herrscht und eine Gefahr des Ausbruchs von Feindseligkeiten nicht mehr gegeben ist.

Die letztes Jahr begonnenen Verhandlungen, die Anfang dieses Jahres fortgesetzt wurden, sind zwar bis auf weiteres verschoben worden, und die Parteiführer konnten vorläufig noch keine Einigung über ein Gesamtpaket erzielen, aber es gibt Fortschritte, und in Zukunft können wir damit rechnen, dass diese Fortschritte auch zu konkreten Ergebnissen führen werden. Ich möchte insbesondere hier auch sagen, dass gerade die in den Bereichen Menschenrechte und der Stärkung der Position des Vorsitzenden des gesamtstaatlichen Ministerrates erzielten Fortschritte Anlass zu einem gewissen Optimismus geben.

Dieser Prozess der Reform, auch der Verfassungsreform, ist ein „Prozess“ und kein einmaliges „punktuelles Ereignis“. Wir müssen alle realistisch bleiben: In einem Wahljahr sind in einer Demokratie manche Dinge, vor allem wenn es um tiefgreifende Reformen geht, schwierig zu erzielen. Der Rat hat im Jänner in seinen Schlussfolgerungen festgehalten, dass die Diskussionen über die Verfassungsreform und die bisher erzielten Fortschritte begrüßt werden. Über alle diese Anstrengungen und auch über den Beitrag der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union können wir das Leitmotiv stellen: Es muss mehr Eigenverantwortung der Institutionen in Bosnien und Herzegowina geben, was man unter dem Schlagwort ownership zusammenfasst.

Eine weitere wichtige Frage, die uns 2006 beschäftigen wird, ist die Zukunft des Hohen Vertreters und die Präsenz der Internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina. Es steht außer Zweifel, dass dieser Staat bis auf weiteres einer internationalen Hilfe bedürfen wird. Das Ziel muss es hier sein, den „push“ der internationalen Gemeinschaft – verkörpert vor allem in den umfassenden Befugnissen, den so genannten „Bonn Powers“, des Hohen Vertreters – zu ersetzen durch einen „pull“ aus Brüssel. Im Rahmen eines Übergangsprozesses vom Amt des Hohen Vertreters in der derzeitigen Form zu einem EU-Sonderbeauftragten sollten die Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten der internationalen Akteure reduziert werden. Das entspricht genau dem Begriff der ownership, der Übertragung von zusätzlichen Befugnissen und von Verantwortung an die Institutionen des Staates.

Dem entspricht auch – und darüber sollten wir uns freuen – das erklärte Ziel des neuen Hohen Vertreters Christian Schwarz-Schilling, der diese Funktion Ende Jänner von Paddy Ashdown übernommen hat. Er hat gesagt, als Hoher Vertreter wolle er verstärkt die Rolle eines „Fazilitators“ einnehmen und die Europäisierung des Landes vorantreiben, und weniger auf die Befugnisse zurückgreifen, die an sich der Hohe Vertreter hat, die er aber im Sinne einer Fortsetzung des Reformprozesses immer weiter zurückstellen wird müssen.

Daher begrüßen wir es, wenn Schwarz-Schilling gesagt hat, dass er die Eingriffsbefugnisse nur in Ausnahmefällen anwenden will.

Den Rahmen für die Heranführung von Bosnien und Herzegowina an die europäischen Strukturen bildet – wie auch bei den anderen Ländern des Balkans – der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Die Aufnahme dieser Verhandlungen, und damit der Verhandlungen über vertragliche Beziehungen mit der Europäischen Union, bedeutet einen wichtigen Schritt in der Entwicklung Bosniens und Herzegowinas in Richtung Europäische Union.

Die erste Verhandlungsrunde unter dem Ko-Vorsitz der Europäischen Kommission und des bosnischen Chefverhandlers Davidovic konnte am 25. Jänner erfolgreich abgeschlossen werden, und die weiteren Fortschritte, die hoffentlich bald erzielt werden, werden natürlich auch davon abhängen, wie weit dieser Reformprozess fortgesetzt werden kann.

Es wurde heute bereits vom Bundespräsidenten der Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft, Westbalkan, erwähnt. Der dahinter liegende Grund und das Motiv für diesen Schwerpunkt ist, diesen Ländern eine europäische Perspektive zu geben, weil diese europäische Perspektive die Triebfeder für die Reformen darstellt, die in diesen Ländern notwendig sind und die wir fördern wollen und müssen. Es ist wichtig, dass es bei diesen Reformen Fortschritte in den verschiedensten Bereichen gibt. Das gilt für die Korruptionsbekämpfung, für die Stärkung der öffentlichen Verwaltung, für die volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien – ein besonders wichtiger Punkt für alle Länder dieser Region, die davon betroffen sind. Und es gilt für viele andere Reformschritte, die notwendig sind, um Bosnien und Herzegowina und alle anderen Staaten der Region zu modernen, demokratischen Staatswesen zu machen.

Was ist nun die Perspektive? Der EU-Westbalkan-Gipfel in Thessaloniki im Juni 2003 hat dazu geführt, dass die Europäische Union ein Bekenntnis zu dieser europäischen Perspektive für alle Westbalkanstaaten bekräftigt hat. Dieses grundlegende Bekenntnis, dass die Zukunft dieser Länder in der Europäischen Union liegt, hat der Europäische Rat vom Juni 2005 bekräftigt und bestätigt. Selbstverständlich wird der Fortschritt in diesem Heranführungsprozess von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sowie der Konditionalitäten im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess abhängen.

Die Ende Jänner 2006 vorgelegte Mitteilung der Kommission über die künftige Gestaltung der EU-Beziehungen mit den Staaten des Westlichen Balkans, die vom Rat sehr begrüßt wurde, skizziert die über die Thessaloniki-Agenda hinausgehenden Heranführungsschritte, und ich bin sicher, dass Kommissar Rehn darüber ausführlich berichten wird.

Anlässlich des bevorstehenden informellen EU-Westbalkan-Außenministertreffens in Salzburg am 10./11. März sollen diese Ziele der Europäischen Union bekräftigt und soll eine Einigung darüber erzielt werden, wie und mit welchen Mitteln die EU ihr Engagement in der Region verstärken kann. Das Treffen sollte eine gute Gelegenheit bieten, sich zu konkreten Maßnahmen zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand auf dem Westbalkan durch allmähliche Einbindung der Region in europäische Strukturen zu einigen. Die Mitteilung der Kommission, die ich gerade erwähnt habe, wird dabei eine wichtige Grundlage darstellen.

Ich habe schon gesagt, wie wichtig diese Priorität der österreichischen Präsidentschaft ist, und damit will ich schließen. Dieser „high-level event“ in Bezug auf den Westbalkan wird – so hoffen wir – einen weiteren Anstoß dazu geben, dass diese Länder noch mehr ermutigt werden, mit den Reformen fortzufahren und sich in die europäischen Strukturen zu integrieren.

Herr Präsident, wir sind zuversichtlich, wenn es um die Zukunft Bosniens und Herzegowinas geht, und die Europäische Union kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten.

(Beifall)

 
  
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  Olli Rehn, Kommission. (EN) Herr Präsident! Als Erstes möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass Österreich die westlichen Balkanländer zu einem Schwerpunkt seiner Ratspräsidentschaft erklärt hat. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz, dem Rat und dem Parlament, damit wir die nächsten wichtigen Schritte zu einer weiteren Annäherung der westlichen Balkanländer an die Europäische Union verwirklichen können.

Bosnien und Herzegowina steht derzeit wirklich an einem Scheideweg. Im November letzten Jahres hat das Land Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union aufgenommen. Mit Christian Schwarz-Schilling trat ein neuer Hoher Vertreter/EU-Sonderbeauftragter die Nachfolge von Lord Ashdown in Sarajewo an. Herr Schwarz-Schilling wird seine Exekutivbefugnisse nicht mehr so intensiv nutzen und mehr Aufgaben den Politikern von Bosnien und Herzegowina übertragen. Wir befinden uns nun in einer Phase, in der die Eigenverantwortung und die Zuständigkeit Bosniens ausgeweitet werden sollen.

Bevor ich auf einige aktuelle Entwicklungen und unsere politischen Ziele eingehe, möchte ich mich bereits im Voraus dafür entschuldigen, dass ich nicht bis zum Ende der heutigen Aussprache anwesend sein kann. Ich werde heute Nachmittag um 16.00 Uhr gemeinsam mit Kommissionspräsident Barroso zu einer dreitägigen Rundreise in sechs Städte der westlichen Balkanländer aufbrechen, die wir am Samstag in Sarajewo abschließen werden. Ich hoffe deshalb, dass wir bis 16.00 Uhr fertig sein werden.

Bosnien und Herzegowina befindet sich mitten im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Vergangenen November haben wir in Sarajewo offiziell die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufgenommen. Die erste echte Verhandlungsrunde fand Ende Januar 2006 statt. Sie war sehr erfolgreich, und unsere bosnischen Partner hatten sich sorgfältig darauf vorbereitet.

Die Kommission geht davon aus, dass die Verhandlungen etwa ein Jahr dauern werden. Doch um diesen Termin einhalten zu können, muss Bosnien und Herzegowina in der Lage sein, alle Reformanforderungen der EU zu erfüllen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Bosnien und Herzegowina uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet. Um falschen Vorstellungen vorzubeugen, möchte ich klarstellen, dass es nicht einfach sein wird: Die uneingeschränkte Zusammenarbeit ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und für Forschritte bei den Verhandlungen. Unverzichtbar ist darüber hinaus die Umsetzung der Vereinbarung über die Umstrukturierung der Polizei, die Verabschiedung und Umsetzung aller erforderlichen Rechtsvorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht zuletzt die Schaffung ausreichender legislativer und administrativer Kapazitäten zur Umsetzung des Abkommens. Unsere Botschaft ist daher eindeutig: Bosnien und Herzegowina sollte die Chance nutzen, die es jetzt hat. Deshalb müssen die Reformen mit größter Entschlossenheit weiter vorangetrieben werden.

Man kann durchaus sagen, dass die internationale Gemeinschaft eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Reformen in diesem Land gespielt hat. Doch auch die lokalen Behörden verdienen Anerkennung, die erhebliche Fortschritte in einem, um es vorsichtig auszudrücken, sehr schwierigen Umfeld erreicht haben. Wir hoffen, dass sich diese positive Entwicklung fortsetzt und die Eigenverantwortung für die Politik auf lokaler Ebene noch stärker ausgeweitet wird. Wir sind bereit, diesen Prozess umfassend zu unterstützen. Die internationale Gemeinschaft wird ihre eigene Rolle an diese sich entwickelnden Strukturen einer größeren lokalen Eigenverantwortung anpassen. Je mehr das Land in der Lage ist, seine Reife und politische Eigenverantwortung unter Beweis zu stellen, umso weniger muss die internationale Gemeinschaft sich einschalten. Ich habe kürzlich mit dem Hohen Vertreter/EU-Sonderbeauftragten, Herrn Schwarz-Schilling, Gespräche geführt, der diese Ansicht im Hinblick auf die neue Rolle der internationalen Gemeinschaft und den Einsatz der Bonner Befugnisse teilt.

Die Überarbeitung der Dayton-Verfassung ist eine weitere wichtige Aufgabe der politischen Führung in Bosnien. Das Land braucht eine Verfassung, die die uneingeschränkte Kompatibilität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherstellt, die wirksame Entscheidungsverfahren und eine effiziente Staatsführung ermöglicht und eine Regierungsstruktur schafft, die die Bürger und Steuerzahler weniger Geld kostet.

Es ist mit anderen Worten notwendig, dass sich das Land zu einem demokratischen, funktionsfähigen und bezahlbaren multiethnischen Staat entwickelt, der die Bedürfnisse aller seiner Bürger besser erfüllen und die Reformen unterstützen kann, die mit einem Beitritt zur EU verbunden und notwendig sind. Deshalb begrüße ich die jüngsten Bemühungen der maßgeblichen politischen Parteien und der politischen Führung um eine praktische und tragfähige Lösung dieser äußerst schwierigen Aufgaben. Ich möchte die politische Führung zur Fortsetzung ihres Dialogs ermutigen, damit noch ehrgeizigere Ergebnisse erreicht werden können. Was die Verfassung angeht, erwarten wir keine Revolution, sondern vielmehr eine Evolution. Die Neugestaltung der Verfassung muss ein konsensorientierter Prozess sein, bei dem die führenden Akteure in Bosnien und Herzegowina den Kurs bestimmen. Die internationale Gemeinschaft kann als Moderator fungieren, wir können Anregungen und Unterstützung bieten, aber die bosnischen Politiker müssen die Führung übernehmen.

Die Neugestaltung der Verfassung ist an sich keine Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Trotzdem müssen wir hervorheben, dass die Europäische Union einen großen Anteil an diesem Prozess hat. Bosnien und Herzegowina muss mit anderen Worten sicherstellen, dass seine Verfassungsbestimmungen die uneingeschränkte und wirksame Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens garantieren und so dem Land den Weg nach Europa ebnen.

Ich bin gerne bereit, dem Europäischen Parlament bei anderer Gelegenheit erneut über die Fortschritte in Bosnien und Herzegowina zu berichten.

(Beifall)

 
  
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  Doris Pack, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Mehr als zehn Jahre nach Dayton müssen sich vor allem die bosnischen Politiker selbst fragen, ob sie alle Gestaltungsmöglichkeiten genutzt haben, um eine gute Zukunft für die Kinder ihres Landes zu schaffen. Gehen Sie verantwortlich mit Ihrem Mandat um!

Dabei möchte ich, genau wie der Ratspräsident, hervorheben, dass hier einiges erreicht wurde. Es gibt einen Innenminister, einen Verteidigungsminister, es gibt ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem, es gibt die Polizeireform, zumindest auf dem Papier, sie ist auf dem Weg. Im Gegensatz zu den landläufigen Meinungen in unseren Ländern ist Bosnien und Herzegowina nicht der Ort der Kriminalität. Höher als der EU-Standard ist die Aufklärungsrate der kriminellen Akte in Bosnien und Herzegowina, und geringer als bei uns ist dort die Zahl der klassischen Verbrechen. Das haben wir nicht erfunden, das geht aus Statistiken hervor. Ich denke, wir sollten Bosnien und Herzegowina dafür loben.

Der neue Hohe Repräsentant Schwarz-Schilling, ein intimer Kenner von Bosnien und Herzegowina wird die Politiker vor Ort sicher mit viel Verständnis tatkräftig begleiten, und auf alle Hauruck-Methoden, sprich „Bonn Powers“, verzichten. Die Eigenverantwortung, von der der Ratspräsident gesprochen hat, wird mehr und mehr in den Vordergrund treten.

Die Kommission aber, Herr Kommissar, muss ihn auch unterstützen. Vor allen Dingen, indem sie hilft, neue Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie endlich eine richtige Agrarpolitik dort unten anstößt und der Entwicklung der ländlichen Räume wirkliche Aufmerksamkeit schenkt. Ohne eigene Produktion, Herr Kommissar, nutzt dem ganzen Land keine Freihandelszone. Dazu gehört aber auch, dass die Flüchtlinge endlich wieder in diese Landschaften zurückkehren können, z. B. in die Posavina, dort wieder die Gegend bevölkern und den fruchtbaren Boden wieder nutzbar machen.

Die bosnischen Politiker müssen aber endlich auch institutionelle Reformen einleiten, die die ethnische Teilung überwinden, und den Staat funktionsfähig und damit beitrittsfähig machen. Die Zusammenarbeit mit dem Tribunal in Den Haag ist unabdingbar. Es gibt zwar Fortschritte, aber bevor Karadžić nicht in Den Haag ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versöhnung wirklich vollendet werden kann.

Die Verhandlungen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gehen gut voran. Wir freuen uns darüber, und das Europäische Parlament wird mit seiner Delegation im Sommer dieses Jahres nach Banja Luca fahren, um mit den Kollegen über die Fortschritte zu reden. Wir wünschen der Ratspräsidentschaft und dem Kommissar alles Glück bei Ihrer Unterstützung für Bosnien und Herzegowina.

 
  
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  Jelko Kacin, im Namen der ALDE-Fraktion. (SL) Bosnien und Herzegowina haben nunmehr Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufgenommen, und bei diesen Verhandlungen werden gute Fortschritte erzielt. Dabei handelt es sich um eine positive Entwicklung, die ermutigend ist und unseren größten Respekt und unsere Bewunderung verdient.

Wohl kaum ein anderes Land der Welt hat eine ähnlich komplizierte und komplexe Staatsstruktur wie Bosnien und Herzegowina, deshalb sind die Erfolge und Fortschritte dieses Landes umso bemerkenswerter. Ich freue mich sehr darüber, und wir in der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa unterstützen die Anstrengungen der Politiker und die Tatkraft der Bürger von Bosnien und Herzegowina. Wir bewundern ihre Entschlossenheit zu noch schnelleren Fortschritten.

Zehn Jahre nach dem Massaker von Srebrenica und der Beendigung des Krieges durch die Unterzeichnung des Abkommens von Dayton ist es höchste Zeit, dass die Verfassung des Landes geändert wird und die staatlichen, kantonalen und lokalen Verwaltungsstrukturen wiederhergestellt werden, die Bosnien bei der Verabschiedung und Umsetzung der Gesetze und Verfahren, mit denen wir in der Europäischen Union vertraut sind, nicht behindern, sondern unterstützen. Sie sollten stärker auf den Rechten des Einzelnen, den Rechten der Bürger von Bosnien und Herzegowina (die in der Zukunft Bürger der Europäischen Union sein werden) aufbauen als auf der Zugehörigkeit zu religiösen und ethnischen Gruppen.

In dieser Hinsicht kommt eine schwierige Übergangsperiode auf Bosnien und Herzegowina zu. In dieser Zeit müssen wir alle dem Land beistehen – die Kommission, der Rat und in dieser Phase ganz besonders der neue Hohe Vertreter, der von seinen eigenen Befugnissen weniger Gebrauch machen und die staatlichen Stellen in Bosnien ermutigen sollte, mehr Verantwortung und mehr Zuständigkeiten zu übernehmen.

Die Verringerung der militärischen Präsenz in Bosnien und die Übertragung des Kommandos für die Mission von der NATO an die EU ist ein klarer und überzeugender Beweis für die Forschritte in diese Richtung. Trotzdem kommen wir nicht weiter voran, wenn die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof in Den Haag nicht gewährleistet ist. Ebenso wie Serbien und Montenegro bis Ende des Monats Mladić finden und ausliefern muss, muss auch Bosnien und Herzegowina, oder genauer gesagt die Republika Srpska, Karadžić überstellen. Das ist die Voraussetzung für Vergebung und Aussöhnung.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Weg in die Europäische Union vor allen Dingen bessere multilaterale Beziehungen und den Respekt unter allen Nachbarn erfordert. Christliche, orthodoxe und islamische Kulturen haben in friedlicher Koexistenz in Bosnien und Herzegowina gelebt. Sie sprachen dieselbe Sprache und verstanden einander ohne Schwierigkeiten. Heute werden drei verschiedene Sprachen gesprochen, doch die Menschen können einander noch immer verstehen, und die Kommunikation zwischen ihnen ist intensiver und besser geworden.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Probleme mit den Karikaturen ist es richtig und sinnvoll, dass wir an die schmerzliche Geschichte von Bosnien und Herzegowina erinnern. Vielleicht bringt uns dies auf den Boden der Tatsachen zurück, und vielleicht fällt es uns dann leichter, die Visaregelung zu ändern und eine neue Regelung voranzutreiben.

 
  
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  Gisela Kallenbach, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir begrüßen die Entschlossenheit und Kontinuität, mit der das Europäische Parlament sich dem Problem und Anliegen des westlichen Balkans widmet. Das ist Ausdruck von Weisheit und Zuverlässigkeit. Auch Rat und Kommission stehen zu ihren Aussagen; wir haben das heute wieder gehört. Allerdings – so betonen wir es unisono immer wieder – wird die schrittweise Integration in Europa zuallererst von den Fortschritten in den einzelnen Ländern abhängen. Zehn Jahre nach dem Dayton-Abkommen schreien die derzeitige Situation in sowie der Status von Bosnien und Herzegowina nach Veränderung. Wir begrüßen daher, dass der neu berufene Hohe Vertreter Schwarz-Schilling es als seine wichtigste Aufgabe ansieht, seine Funktion überflüssig zu machen.

Fundierte demokratische Entwicklung ist nur dauerhaft möglich, wenn sie von der so genannten lokalen Eigentümerschaft getragen ist. Herr Minister Winkler hat das heute auch wieder unterstrichen. Das hat viel mit Eigenverantwortung – sowohl hinsichtlich der Vergangenheit als auch mit Blick auf die gemeinsame Zukunft – zu tun. Begleitung von außen auf diesem Weg ist gut und wohl auch noch eine Zeit lang nötig. Dessen muss sich aber die EU auch bei ihren finanziellen und strukturellen Beschlüssen bewusst sein. Was wir aber nicht wollen, sind bilaterale Abkommen, die im Schnellschuss die dringend nötige Verfassungsänderung und Verwaltungsreform aufdrängen. Das birgt die Gefahr eines zweiten Dayton- oder nunmehr Washington-Abkommens, bei dem jegliche lokale Verantwortungsübernahme fehlt.

Auf dem Weg nach Europa brauchen wir eine gestärkte Zivilgesellschaft, die derzeit noch zu oft Anfeindungen ausgesetzt ist. Wir brauchen Gespräche zwischen den drei ethnischen Gruppen auf gleicher Augenhöhe und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, zu Arbeit, zu Wohnung. Diese Ziele müssen letztlich die Menschen in Bosnien-Herzegowina selbst umsetzen, aber sie brauchen unsere Begleitung. Dazu soll auch die heutige Entschließung dienen.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(NL) Herr Präsident! Bosnien und Herzegowina ist Jugoslawien en miniature: ein Staat mit verschiedenen Völkern, die jeweils eine Minderheit bilden. Die Bosnier in der Mitte und im Nordwesten, die Serben im Norden und Osten sowie die Kroaten im Südwesten benötigen allesamt ein Regierungsmodell, das ihre eigene Identität schützt. Die Serben und Kroaten, die zusammen die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen, brauchen zudem offene Grenzen mit den Nachbarländern Serbien und Kroatien, mit denen sie durch historische Bande verbunden sind.

Die beste Lösung für dauerhaften Frieden und Versöhnung zwischen den drei Nationen ist wahrscheinlich eine föderale Struktur wie in Belgien und in der Schweiz. Meine Fraktion tritt daher für Lösungen von der Basis her ein, bei denen die Außenwelt nicht versucht, alles besser zu wissen, sondern Hilfe leistet, wo es um Wiederaufbau, Aussöhnung und Wissenstransfer im Bereich guter Verwaltungspraxis geht. Die Ausführungen der Herren Winkler und Rehn stimmen mich zuversichtlich, dass diesem Gesichtspunkt Rechnung getragen wird.

In dem Entschließungsantrag liegt der Nachdruck unseres Erachtens jedoch zu sehr auf einem andersartigen Konzept, das der in Europa leider weit verbreiteten Ansicht entspricht, in Bosnien und Herzegowina herrsche seit dem Krieg 1992-1995 weiterhin ein durch Gewalttätigkeit und Intoleranz gekennzeichnetes Chaos, für das eine externe Lösung durch militärische Mittel und durch administrative Interventionen gefunden werden müsse, bis eine starke Führungspersönlichkeit in Erscheinung tritt.

Das ist keine Lösung. Wir befürchten, dass in einem eventuellen Einheitsstaat ein ständiger Machtkampf über die Frage stattfände, welche Volksgruppe die Herrschaft übernehmen und wer eine untergeordnete Rolle spielen würde.

In der Vergangenheit haben Muslime, katholische Kroaten und orthodoxe Serben abwechselnd übereinander geherrscht. Eine starke Staatsführung führt zu ethnischer Politik und Diskriminierung, die beide nicht erstrebenswert sind. Deshalb macht meine Fraktion ihre Zustimmung zu dem Kompromiss-Entschließungsantrag von der Annahme unserer beiden Änderungsanträge abhängig, in denen wir uns für die Möglichkeit der Selbstbestimmung der betreffenden Völker und gegen weitere militärische Einmischung von außen aussprechen.

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI).(PL) Herr Präsident! Es wird der Tag kommen, an dem Bosnien und Herzegowina der Europäischen Union angehören werden. Es ist zwar schwer vorstellbar, wann dies geschehen wird, aber genauso schwer ist es, sich eine Union ohne Bosnien und Herzegowina vorzustellen. Außerdem sollten eines Tages Länder wie die Ukraine, Belarus, Armenien und Georgien in unsere Union aufgenommen werden. Diese Länder werden sich leicht integrieren lassen, da sie wie die gesamte EU auch auf christlichen Traditionen beruhen, was man ja von der Türkei nicht gerade sagen kann.

Wir sollten jetzt Bosnien und Herzegowina erst einmal unbedingt ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen anbieten, ohne ihnen dabei irgendeine Garantie auf Mitgliedschaft zu geben. Zudem würde ich vorschlagen, dass nach der Aufnahme Bulgariens und Rumäniens der EU-Beitritt weiterer Länder von der fast hundertprozentigen Zustimmung der EU-Bürger abhängig gemacht werden sollte.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Danke für die Möglichkeit, meinen Beitrag zu verschieben. Ich möchte mich beim Ratsvorsitz und beim Kommissar entschuldigen, ich war bis jetzt mit dem österreichischen Bundespräsidenten zusammen in der Konferenz der Präsidenten.

In der Tat ist es ganz wichtig, dass wir in der prekären Situation, in der wir uns in Südosteuropa befinden – mit den begonnenen Verhandlungen in Kroatien, mit Mazedonien als Kandidat, aber noch ohne Verhandlungen, und dem offenen Kosovo-Problem – über die Probleme, die in Bosnien und Herzegowina nach wie vor herrschen, nicht hinwegsehen und diese Probleme nicht vergessen.

Die Probleme können wir nur gemeinsam lösen. Gemeinsam: die Völker, die Menschen, die politisch Verantwortlichen in Bosnien und Herzegowina und die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Europäische Union. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Der bestehende Verfassungsrahmen, oder sagen wir der institutionelle Rahmen, ist nicht tauglich. Nicht nur nicht tauglich für den Weg in die Europäische Union, sondern auch nicht tauglich für die Lösung der aktuellen Probleme im Lande selbst. Denn wenn man etwa 50 % der Finanzen dafür ausgibt, um Institutionen zu erhalten, dann kann das nicht wirklich eine sinnvolle politische und wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben.

Aber allein den institutionellen Rahmen zu ändern, nützt natürlich nichts. Wir müssen insbesondere auch darauf drängen, dass die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof endlich zum Ziel führt, dass nämlich jene, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sind oder ihrer verdächtigt werden, vor Gericht kommen. Das ist auch eine der Voraussetzungen dafür, dass die Menschen über andere wichtige, aktuelle Probleme nachdenken können.

Und ein aktuelles Problem ist natürlich die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land, die auch dazu führt, dass viele junge, gebildete Menschen dieses Land verlassen, weil es zu wenig Arbeitsplätze und Investitionen gibt, und daher die zukünftige Elite, die zukünftige Führerschaft dieses Landes, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, nicht im Lande bleibt.

Aus diesem Grunde ist es absolut wichtig, dass wir aus dieser Zusammenarbeit aller Menschen in Bosnien und Herzegowina, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, und der internationalen Gemeinschaft, zu einer neuen Verfassung, zu einer Reform der Institutionen kommen, wo nicht primär das ethnische Kriterium gilt, sondern die menschliche und fachliche Qualität der Betroffenen, die zu wählen sind, um politische Verantwortung zu tragen.

 
  
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  Anna Ibrisagic (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Um zu verstehen, warum die Situation in Bosnien gegenwärtig so kompliziert ist und weshalb dort eine Verfassungsreform gebraucht wird, müssen wir den Hintergrund kennen. Wer den Krieg in Bosnien miterlebt oder die Ereignisse auf dem Balkan in den 90er Jahren verfolgt hat, weiß, dass das Dayton-Abkommen vor allem eine Aufgabe hatte, nämlich ein Ende des Krieges herbeizuführen. Es war außerordentlich wichtig, die Kämpfe sofort zu beenden und zu verhindern, dass das Land einen weiteren Kriegswinter erlebt. Niemand war der Ansicht, die vom Dayton-Abkommen angebotene Lösung sei perfekt. Im Gegenteil, viele sahen darin keine geeignete Lösung. Das Dayton-Abkommen sollte wohl eher als das Ergebnis internationaler Anstrengungen denn als ein wünschenswerter Kompromiss zwischen den verschiedenen politischen Führern Bosniens betrachtet werden. Das Friedensabkommen hat dann zwar zum Erhalt der territorialen Integrität Bosniens beigetragen, doch ist in Anhang 4 zum Abkommen festgelegt, dass das Land aus zwei Teilen bestehen soll – einer Föderation zwischen Bosniern und Kroaten einerseits und einem serbischen Teil mit der Bezeichnung Republica Srpska andererseits.

Zehn Jahre später müssen wir feststellen, dass die Folgen des Dayton-Abkommens es Bosnien schwer machen, als normales europäisches Land zu agieren, ganz zu schweigen von den Hunderten von Ministern oder dem schwerfälligen Staatsapparat. Meiner Ansicht nach besteht das Hauptproblem darin, dass das Dayton-Abkommen zu einer Situation geführt hat, in der die ethnischen Interessen den Vorrang vor denen der einzelnen Bürger haben. In dieser Beziehung hat das Dayton-Abkommen die von den nationalistischen Parteien bei den ersten postkommunistischen Wahlen 1990 begonnene Arbeit zu einem Ende gebracht. Diese Parteien haben immer noch mehr oder weniger die absolute politische Macht. Was sie eint, ist das mehr oder weniger stark ausgeprägte Bestreben, über ein bestimmtes, von einer bestimmten ethnischen Gruppe besiedeltes Territorium zu herrschen. Das macht eine Einigung über die wirtschaftliche oder politische Zukunft aller Bürger, über einen Präsidenten bzw. ein Zoll- oder Bildungssystem so schwierig. Der ethnische Aspekt spielt noch immer eine größere Rolle als der staatsbürgerliche.

Ich bin in Bosnien geboren und aufgewachsen und habe den Krieg dort miterlebt. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Land heute, so wie zum Zeitpunkt des Dayton-Abkommens, die praktische Hilfe der internationalen Gemeinschaft braucht. Dieser ausgezeichnete Entschließungsantrag könnte der erste Schritt hin zu einem starken Engagement der EU sein.

 
  
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  Borut Pahor (PSE).  (SL) Meines Erachtens befindet sich Bosnien derzeit an einem sehr schwierigen Punkt, den man am besten als Übergang von einer Phase, in der das vorrangige Ziel der Frieden war, zu einer Phase, in der das vorrangige Ziel die Entwicklung ist, beschreiben könnte. Dies ist, wie die beiden Redner zu Beginn dieser Aussprache ausführlich erläutert haben, im vorliegenden Entschließungsantrag klar zum Ausdruck gebracht worden, und deshalb unterstütze ich den Wortlaut des Entschließungsantrags.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass meiner Meinung nach die Stärkung der Zentralbehörde in Bosnien von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Landes ist. Ich persönlich glaube nicht, dass Bosnien zu einem modernen und sicheren Staat werden kann, wenn die Entscheidungsverfahren in diesem Land nicht vereinfacht werden.

Diese äußerst komplexen Entscheidungsverfahren waren und sind noch immer weitgehend auf die Erhaltung des Friedens und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den drei nationalen Volksgruppen ausgerichtet. Doch wenn Bosnien echte Fortschritte erreichen will, muss es seine politischen Entscheidungsverfahren von Grund auf vereinfachen und transparenter, aber natürlich auch demokratischer gestalten, mit größeren Befugnissen für die zentralen Behörden und einer verringerten Präsenz von Vertretern der internationalen Gemeinschaft.

Ich halte all dies für notwendig, damit die Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina mehr Selbstvertrauen gewinnen kann, mehr als man heute auf den Straßen spürt, wenn man das Land besucht.

(Beifall)

 
  
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  Sarah Ludford (ELDR). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße von ganzem Herzen die Reise von Präsident Barroso und Kommissar Rehn als sichtbares Zeichen dafür, dass wir uns für eine Zukunft der westlichen Balkanländer in der EU einsetzen. Hoffen wir, dass es während dieses Besuches gelingt, die Herren Karadžić und Mladić dingfest zu machen.

Die Verfassungsreform in Bosnien ist von wesentlicher Bedeutung, nicht als interessante intellektuelle Aufgabe, sondern damit der Staat die Vorschriften und Politiken effizient umsetzen kann, die für den wirtschaftlichen Erfolg und den Handel mit der EU notwendig sind.

Ich begrüße ausdrücklich das jüngste Grünbuch der Kommission. Ich hatte vor allem auf baldige Visaerleichterungen gehofft, um damit an einem praktischen Beispiel zu zeigen, dass Europa nicht nur harte Arbeit für Bosnien bedeutet, sondern auch Freiheit.

Hoffentlich halten Sie mich nicht für allzu parteiisch, wenn ich sage, dass sich Lord Ashdown während seiner zugegebenermaßen nicht unumstrittenen Amtszeit mit außergewöhnlichem Engagement für eine Zukunft Bosniens in Europa eingesetzt und das Land auf dem Weg von Dayton nach Brüssel unterstützt hat. Die Tür ist offen und wir möchten, dass Bosnien hereinkommt.

 
  
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  Angelika Beer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich möchte hier noch einmal deutlich machen, warum meine Fraktion die Initiative ergriffen hat, diese Debatte heute zu führen.

Bosnien und Herzegowina hat sich endlich auf den Weg gemacht, die Verfassungsänderung anzugehen, weil sie Voraussetzung ist, um der Europäischen Union näher zu kommen. Wir haben im Januar d. J. eine sehr ernste Situation gehabt, wo in genau dieser Phase von einer amerikanischen Denkfabrik ein Hauruck-Prozess versucht wurde, wobei die Europäer nicht am Tisch waren. Das war die Phase nach dem Ende des Mandats von Paddy Ashdown und vor dem Beginn des Mandats von Schwarz-Schilling. So etwas darf uns nicht noch einmal passieren. Ich bin optimistisch, dass wir mit Schwarz-Schilling einen Hohen Beauftragten haben, der im Interesse der Menschen in Bosnien und Herzegowina auch deren Selbstverantwortung ernst nimmt und dafür sorgen wird, dass das politische Ziel, das wir haben, jetzt auch eine Chance hat, nämlich zehn Jahre nach Dayton, zehn Jahre nach einem Militäreinsatz der Europäischen Union dafür zu sorgen, dass die ethnische Trennung nicht weiter verfolgt wird, sondern wir eine gemeinsame Zukunft für Bosnien und Herzegowina ermöglichen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Bosnien und Herzegowina ist geprägt von sehr starken ethnischen und religiösen Kriterien. Frieden stiften kann man auf Dauer nur, wenn man diese Realitäten nicht ignoriert – sie kommen in den Wahlen zum Beispiel stark zum Ausdruck –, sondern respektiert und integriert in dem klugen Sinne, der heute auch in der Rede des österreichischen Bundespräsidenten zum Ausdruck kam. Wir müssen froh sein, dass die liberalistische Diktatur von Lord Ashdown, die zum Beispiel die religiösen Persönlichkeiten an den Rand gedrängt hat, zu Ende ist, und dass wir mit einer sensibleren Gestaltung der Dinge durch Herrn Schwarz-Schilling zu rechnen haben.

Wir werden uns hier vor allem mit zwei Themen auseinandersetzen müssen: Das erste ist der schon angesprochene Prozess zur Neugestaltung der Verfassung. Wir haben eine ungleichgewichtige Föderation. Das kann auf die Dauer nicht funktionieren. Wir haben die bosnisch-kroatische Föderation, in der die Bosniaken dominieren, die Republika Srpska der Serben, wir haben die herzegowinischen Kroaten, die eine Welt für sich sind, aber wer völlig außerhalb steht, das sind die bosnischen Kroaten, die sich eigentlich in dieser Realität kaum wieder finden. Deshalb wird diese Struktur, auch wenn man sie noch so mit Kantonen überbürokratisiert, so nicht funktionieren. Es ist eine Verfassungsreform im Sinne einer symmetrischen Förderation aller drei Volksgruppen dringend geboten, bei gleichzeitiger Reduzierung der Kantone und der bürokratischen Überstrukturen, die dem Land die Effizienz rauben.

Der zweite Punkt, der von Bedeutung ist – ich habe ihn schon angesprochen –, bezieht sich auf die dort sehr wesentlichen Religionsgemeinschaften. Wir haben viel vom Islam gesprochen. Als Bosnien österreichisch wurde, hat Österreich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen für die Muslime, die übrigens bis heute in Österreich weiter besteht. Das ist das einzige EU-Land, in dem es eine repräsentative, von den Muslimen akzeptierte Organisation der Muslime gibt. Das hängt mit Bosnien zusammen. Auch der Reis-ul-Ulema in Bosnien und Herzegowina selbst und andere Institutionen sind wichtig als Erscheinungsform eines europäischen Islam, und da auch die christlichen Religionsgemeinschaften in diesem Land über solche Persönlichkeiten verfügen wie Bischof Komarica, sollte man sie aktiv in den Friedensprozess einbeziehen und sie auch als Körperschaften des Rechts akzeptieren.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Die größten ethnischen und politischen Spannungen in Europa sind auf dem Balkan zu finden, und am schwierigsten ist die Lage wohl in Bosnien und Herzegowina. In keinem anderen Teil Europas gibt es so viele frische Gräber, so viele Parks und Stadien, die jetzt Friedhöfe sind.

Darum ist diese Entschließung, die ich voll und ganz unterstütze, so notwendig und wichtig. Vor einem Jahr bin ich selbst zu der Überzeugung gelangt, dass die Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union in diesem vom Schicksal gebeutelten Land für Ruhe und Besserung sorgen wird. Diesen Weg müssen Bosnier, Serben und Kroaten mit noch mehr Nachdruck verfolgen, um unter neuen Bedingungen wieder zu einem friedlichen Miteinander zu finden und dies institutionell zu festigen.

Auf diesem Weg war und ist die Unterstützung durch die EU auch künftig besonders wichtig. Vor zwanzig Jahren konnten die Einwohner dieses Landes ungehindert sowohl nach Osten als auch nach Westen reisen. Jetzt sind die Bürger des kleinen Bosnien und Herzegowina durch Visaschranken eingegrenzt. Diese müssen von Sarajewo wie auch von Brüssel beseitigt werden. Vor allem fordere ich die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen an Hochschulen in EU-Ländern studieren und sich mit Europa, mit seinen Erfahrungen bei der Versöhnung von Nationen, die einst Todfeinde waren, und der Mannigfaltigkeit der europäischen Kultur vertraut machen können.

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck (ALDE).(NL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dagegen Einspruch erheben, dass Herr Posselt die Delegation von Lord Ashdown als liberalistische Diktatur bezeichnet hat. Zweifellos hat Lord Ashdown mit fester Hand seines Amtes gewaltet, aber ich protestiere sowohl gegen das Substantiv „Diktatur“ als auch gegen das Adjektiv „liberalistisch“.

Ich möchte mich nun Bosnien und Herzegowina zuwenden, das 15 Jahre lang als Versuchskaninchen gedient hat, was der bosnischen, der kroatischen und der serbischen Bevölkerungsgruppe durchaus bewusst war. Zuerst war es das Versuchskaninchen eines im Zerfall begriffenen kommunistischen Staates. Dann wurde es zum Versuchskaninchen für eine EU, die damals, vor über zehn Jahren, noch über keine wirkliche Außen- und Sicherheitspolitik verfügte. Es war ferner ein Versuchskaninchen für eine NATO auf der Suche nach einem neuen Auftrag und leider auch eines für all jene, die weltweit von Gewalt und Krieg leben. In den letzten Jahren bildete es ein neuzeitliches Protektorat.

Ich hoffe, dass sowohl die EU als auch die Führer in Bosnien und Herzegowina die Aussicht auf ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nutzen werden, um aus ihrem Land einen erwachsenen Staat zu machen, der sich auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft befindet.

 
  
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  Jacek Protasiewicz (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! In den zehn Jahren, die seit der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton vergangen sind, konnte in Bosnien und Herzegowina zwar Frieden geschaffen werden, doch wichtige politische und soziale Probleme bleiben ungelöst. Die komplexe institutionelle Struktur hat dazu geführt, dass es dem politischen Entscheidungsprozess an Transparenz mangelt und die Verwaltungsausgaben auf allen Ebenen eine starke Belastung für die öffentlichen Finanzen darstellen.

Die positiven Ergebnisse, wie z. B. ein relativ gutes Wirtschaftswachstum und Reformen im Polizeiwesen, im Verteidigungssektor und im Steuersystem, sollten nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass ohne eine grundlegende Verfassungsreform die Zukunft von Bosnien und Herzegowina düster aussehen wird. Insofern kommt der Europäischen Union eine ganz besondere Verantwortung zu. Die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die im Januar aufgenommen wurden, sind schon einmal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn die Aussicht auf Einbindung in die europäischen Strukturen wird diesem Land als Anreiz dienen, dringend notwendige politische, institutionelle und wirtschaftliche Reformen in Angriff zu nehmen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

An dieser Stelle möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich keinesfalls die Auffassung teile, der Fortgang in den Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen solle von den Forschritten bei der Verfassungsreform abhängig gemacht werden. Die Bürger von Bosnien und Herzegowina rechnen damit, dass durch den Aufbau engerer Beziehungen zur Europäischen Union ihre Zukunft besser aussehen wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Aussicht durch interne politische oder ethnische Auseinandersetzungen gefährdet wird.

Ich möchte den Initiatoren dieser Aussprache und den Verfassern dieses Antrags danken, der keinerlei Abänderungen bedarf. Ich denke da insbesondere an den Änderungsantrag 2. Außerdem möchte ich der österreichischen Präsidentschaft viel Erfolg bei der Lösung der komplexen Probleme in den Balkanländern wünschen. Das würde nicht nur den betroffenen Ländern, sondern auch ganz Europa zum Vorteil gereichen.

(Beifall)

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(ES) Herr Präsident! Der Bürgerkrieg in Spanien ging 1939 zu Ende. Heute, nach mehr als sechzig Jahren, sind die Wunden dieses Bürgerkriegs in einigen Städten und einigen Winkeln Spaniens noch am Verheilen; es war ein Krieg, der aus ethnischer Sicht nicht mit dem Krieg in Bosnien und Herzegowina verglichen werden kann und viel leichter zu erklären war.

Ich sage dies, um ein etwas besseres Verständnis von den gewaltigen Schwierigkeiten zu geben, die eine echte Versöhnung mit sich bringt, eine Versöhnung, die zwischen Völkern und Familien, in den Straßen und Städten stattfinden muss, vor allem da der Frieden rein militärischer Natur ist oder anfangs ein rein militärischer Frieden, ein erzwungener Frieden war.

Deshalb trägt der Bosnien-Prozess Modellcharakter. Es ist absolut beispielhaft, dass wir in solch einer kurzen Zeit ein befriedetes Land mit einem Zukunftsprojekt haben, das zwar instabil, aber letztendlich doch ein Projekt ist. Aber klar ist, dass Dayton nicht die endgültige Lösung sein kann und wir daher der konstitutionellen Umgestaltung unsere klare Unterstützung geben müssen, um all die anhängigen Fragen zu lösen, die in Dayton offen geblieben sind, was damals vielleicht als zeitweilige Lösung Sinn gemacht hat, jedoch keineswegs zur Errichtung eines gemeinsamen politischen Projekts beiträgt.

Unsere Unterstützung müssen wir leisten für die Errichtung eines wirklichen gemeinsamen politischen Projekts durch alle Seiten, das – und hier stimme ich dem soeben Gesagten zu – die Jugend einbezieht, die Jugend Bosniens und Herzegowinas und ihr Verhältnis zu Europa, und deshalb müssen wir den Studentenaustausch zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Union wesentlich erleichtern.

 
  
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  Alojz Peterle (PPE-DE). (SL) Als Erstes begrüße ich es, dass Österreich so klar und engagiert für die westlichen Balkanländer eintritt, für eine Region, die weiterhin von entscheidender Bedeutung für unsere kollektive Sicherheit und für die Außen- und Verteidigungspolitik in Europa selbst ist. Ebenso begrüße ich die Fortschritte von Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer europäischen Perspektive. Als wir die tragischen Ereignisse der vergangenen Jahre in Bosnien und Herzegowina mitverfolgt haben, haben wir uns mehr Europa gewünscht. Heute haben wir mehr Europa in diesem Land, und zwar in politischer und militärischer Hinsicht. Zehn Jahre nach Dayton wünschen wir uns jetzt auch mehr Bosnien und Herzegowina.

Die Europäische Union hat Bosnien und Herzegowina die verlässliche Perspektive einer vollwertigen Mitgliedschaft und echte Fortschritte in Aussicht gestellt, aber dies hängt zunehmend vom politischen Willen und der Qualität der Entscheidungsverfahren in Bosnien und Herzegowina ab. Unheilvolle Erfahrungen haben gezeigt, dass Fortschritte nicht gewährleistet werden können, wenn Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina ausgegrenzt oder nicht an der Macht beteiligt werden. Sie sind nur möglich auf der Grundlage der Achtung der Würde aller Bevölkerungsgruppen und Bürger.

Fortschritte werden umso schneller möglich sein, wenn die europäischen Standards für die Achtung der Vielfalt und die Bereitschaft, einen gemeinsamen Nenner zu finden, so zügig wie möglich umgesetzt werden. Ein solcher Fortschritt wäre zweifellos die neue Verfassung, nachdem die Zeit der Vereinbarung von Dayton nun offensichtlich abgelaufen ist. Ich hoffe, dass die Länder, die zukünftig den Vorsitz im Rat führen werden, den westlichen Balkanländern weiterhin größte Aufmerksamkeit beimessen.

(Beifall)

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke sehr herzlich für diese Debatte und die Wortmeldungen. Es gibt eigentlich keine Wortmeldung, die ich – so wie sie gemacht wurde – nicht unterstützen kann. Ihre Meinungen, die hier geäußert wurden, zeigen auch, dass der Rat und auch die Kommission auf dem richtigen Wege sind, und wir danken für diese Unterstützung.

Ich kann Baroness Ludford nur Recht geben. Wir sollten, wenn wir heute die Strukturen von Dayton kritisieren, nicht vergessen, dass Dayton der Ausgangspunkt für den Frieden war. Dafür müssen wir dankbar sein. Das müssen wir anerkennen, auch wenn wir heute natürlich feststellen können und müssen, dass die Strukturen, die Dayton geschaffen hat, nicht ideal sind.

Es wurde fast in allen Wortmeldungen auch darauf hingewiesen, dass eines der Probleme des heutigen Bosnien und Herzegowina die bürokratischen Überstrukturen sind. Das ist zweifellos richtig. Aber vergessen wir nicht die Motive, warum diese Überstrukturen bestehen. Diese Strukturen wurden geschaffen, weil zwischen den Volksgruppen Misstrauen geherrscht hat, weil man einander nicht getraut hat und einander kontrollieren musste und wollte, weil – das darf man nicht vergessen, und der Herr Abgeordnete aus Spanien hat das im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg erwähnt – hier Unsägliches zwischen den Volksgruppen passiert ist.

In dem Maße, in dem wir imstande sind, das Misstrauen abzubauen und das gegenseitige Vertrauen zu fördern, wie Herr Peterle das genannt hat, wird es uns auch gelingen, die Strukturen zu verändern, denn ich glaube nicht, dass es richtig wäre zu versuchen, die Strukturen von oben zu verändern, solange dieses Vertrauen nicht besteht. Wir als Europäische Union müssen dafür sorgen und dazu beitragen, dass dieses Misstrauen abgebaut wird. Wir müssen konkrete Beiträge dazu leisten, dass die europäischen Werte in diesem Land zum Durchbruch kommen, und ich unterstütze selbstverständlich auch, was über die jungen Leute gesagt wurde. Wir müssen die Jugend fördern. Wir müssen auch die Möglichkeiten zu reisen für die jungen Leute fördern. Selbstverständlich wird ein Teil des Pakets, das die Europäische Union vorbereitet, darin bestehen, dass wir im Rahmen der möglichen Visaerleichterungen vorsehen.

Ich danke noch einmal sehr für die Wortmeldungen. Der Rat wird sich gemeinsam mit der Kommission weiter bemühen, dass alle diese Dinge, die heute als Ziel genannt wurden, auch tatsächlich verwirklicht werden können.

 
  
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  Olli Rehn, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! In dieser Aussprache ist deutlich geworden, dass eine breite Mehrheit die Auffassung teilt, dass den bosnischen Politikern mehr Eigenverantwortung übertragen werden muss und die internationale Gemeinschaft ihre Rolle neu definieren muss. Ich möchte Ihnen außerdem für diese großartige Debatte danken, die das Eintreten des Europäischen Parlaments und des Ratsvorsitzes für unsere gemeinsame Politik in den westlichen Balkanländern und deren europäische Perspektive zeigt.

Wir alle sollten uns über die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina freuen, die sehr gut angelaufen sind, auch wenn wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass das Land noch viele schwierige Aufgaben zu bewältigen hat. Es geht um die Umsetzung, die Umsetzung und nochmals die Umsetzung in Bosnien und Herzegowina.

Darüber hinaus sind wir uns alle darin einig, dass mit dem Abkommen von Dayton zwar der Krieg beendet werden konnte, doch dass es als Rahmen für einen reibungslos funktionierenden Staat sicher nicht ideal ist. Daher müssen wir uns selbst als Partner sehen, der Bosnien und Herzegowina bei der Erarbeitung einer Verfassung unterstützt.

Viele von Ihnen haben betont, wie wichtig die wirtschaftliche Entwicklung ist, und ich teile diese Auffassung voll und ganz. Aus diesem Grund haben wir in der Mitteilung zum Treffen in Salzburg einige Vorschläge zu den Themen wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Investitionen vorgelegt. In unserer Heranführungshilfe haben wir den Schwerpunkt bereits vom Wiederaufbau auf die wirtschaftliche Entwicklung verlagert. In der Mitteilung schlagen wir die Einrichtung eines regionalen Freihandelsabkommens vor, das die derzeit bestehenden 31 bilateralen Freihandelsabkommen ersetzen und durch den Handel und Investitionen die Produktion und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region fördern soll.

Ich teile die Auffassung uneingeschränkt, dass auf dem Weg zu einem Beitritt zur Europäischen Union noch viel Arbeit vor der jetzigen oder der nächsten Generation liegt und deshalb enthält die Mitteilung zum Treffen in Salzburg unter anderem auch Vorschläge für Visaerleichterungen und Stipendien für Studenten.

Um mein persönliches Engagement und das der Kommission sowie von Kommissionspräsident Barroso deutlich zu machen, werde ich diese Woche nach Zagreb und später nach Sarajewo reisen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 10.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


10. Lage in Belarus im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage in Belarus im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich sage, dass der Rat über die negativen Entwicklungen in Belarus sehr besorgt ist, vor allem auch im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen am 19. März. Die Frage Belarus wurde zuletzt wiederholt im Rat behandelt, und wir haben mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass das Regime von Präsident Lukaschenko sich immer repressiver verhält, zunehmend isoliert ist und sich vor allem selber isoliert. Wir nahmen natürlich die an die OSZE und an ODIR ausgesprochene Einladung zur Wahlbeobachtung mit Befriedigung zur Kenntnis. Das ist sicherlich ein guter Schritt, den wir durchaus auch bereit sind, zu begrüßen. Unsere Sorge über die Verschlechterung der Lage in Belarus bleibt aber aufrecht, und wir müssen uns berechtigterweise Sorgen darüber machen, ob diese Wahlen demokratisch ablaufen werden.

Der Rat allgemeine Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen hat über Belarus zuletzt am 30. Jänner diskutiert, und die Minister einigten sich auf neue Schlussfolgerungen. Diese senden ein klares Signal, dass sichergestellt werden muss, dass die OSZE dem Auftrag zur Wahlbeobachtung umfassend und ungehindert nachgehen kann. Gleichzeitig wurde auch die Warnung ausgesprochen, dass weitere restriktive Maßnahmen gegen verantwortliche Individuen ergriffen werden können, sollten die Präsidentschaftswahlen nicht den anerkannten internationalen Standards entsprechen.

Die Politik der Europäischen Union gegenüber Belarus wurde das letzte Mal in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. November des vergangenen Jahres überprüft. Diese Schlussfolgerungen stellen eine ausgewogene Mischung aus Engagement gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft auf der einen Seite und einer härteren Linie gegenüber dem Regime auf der anderen Seite dar. Sie bezogen sich auch auf die Absicht des Hohen Vertreters Javier Solana, einen engen Mitarbeiter zu seinem Kontaktpunkt für Belarus zu ernennen.

Es ist uns allen bewusst, dass die Arbeit bezüglich Belarus längerfristig angelegt sein muss. Es ist keine kühne Prophezeiung, wenn wir davon ausgehen, dass die Wahlen am 19. März keinen wirklichen Wandel bringen werden. Es wurde auch durchaus versucht, unsere Botschaften im Vorfeld der Wahlen zu überbringen und sie deutlich zu machen. An sich war geplant, Anfang Februar eine hochrangige gemeinsame Demarche zwischen den Vertretern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten auf der Ebene des Generaldirektors für auswärtige und politisch-militärische Beziehungen des Rates, Robert Cooper, und des U.S. Assistant Secretary of State for Europe, Dan Fried, zu unternehmen. Doch die belarussischen Behörden haben es abgelehnt, diesen beiden Persönlichkeiten Sichtvermerke für einen gleichzeitig stattfindenden Besuch zu erteilen, weshalb diese Demarche nicht möglich sein wird.

Wir haben es deutlich gemacht und unsere Enttäuschung darüber ausgedrückt, dass die belarussischen Behörden es verabsäumt haben, diese Gelegenheit für einen offenen und freien Dialog mit der internationalen Gemeinschaft wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass am 30. Jänner, am Tag der letzten Ratstagung, der Kandidat der belarussischen Opposition, Alexander Milinkewitsch, Brüssel besucht hat und informell mit Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengetroffen ist. Es waren sehr viele Minister anwesend, es war mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten durch Minister vertreten, und es hat auch ein Treffen mit Solana und dem Kommissionspräsidenten Barroso und Kommissarin Ferrero-Waldner gegeben. Dies war zweifellos ein deutliches und klares Zeichen für die Unterstützung der Europäischen Union für den demokratischen Prozess in Belarus, auch wenn wir natürlich als Europäische Union nicht individuelle Kandidaten unterstützen.

Ich möchte bei aller Kritik, die anzubringen ist und die wir anbringen müssen, doch sehr deutlich sagen, dass es nicht das Ziel der Politik der Europäischen Union ist, Belarus zu isolieren. Wir möchten – und das ist unser Ziel – ein demokratisches, stabiles und wirtschaftlich erfolgreiches Belarus sehen. Ein Belarus, das Mitglied des Europarates werden kann und das korrekte, gute und starke Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft auch und insbesondere mit der Europäischen Union unterhält. Aus diesem Grunde haben wir klargestellt, dass bei einer nachhaltigen Entwicklung in die richtige Richtung Belarus selbstverständlich auch von der europäischen Nachbarschaftspolitik profitieren könnte.

Wir wollen deutlich machen, dass wir bereit sind, der Bevölkerung von Belarus die Hände zu reichen und dem Land zu helfen, sich in europäische Strukturen zu integrieren. Wir möchten zu diesem Land normale und freundschaftliche Beziehungen unterhalten. Unter den gegenwärtigen Umständen ist dies aber nicht möglich. Der Rat wird seine Augen nicht vor den anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten verschließen, und er wird auch weiterhin seine Besorgnis über die negativen Entwicklungen in Belarus deutlich aussprechen. Um die Demokratie in Belarus zu fördern, ist der Rat weiterhin zu einem intensiven Engagement sowie zur Zusammenarbeit und Koordination mit internationalen Partnern bereit, und bei diesem von mir bereits erwähnten Zusammentreffen mit Herrn Milinkewitsch wurden insbesondere auch Möglichkeiten diskutiert, wie man der Zivilgesellschaft, die für eine demokratische Entwicklung in ihrem eigenen Land eintritt, helfen kann, und welche Möglichkeiten wir haben, um direkt Einfluss zu nehmen auf jene Kreise in Belarus, die für eine demokratische Entwicklung eintreten.

Ungeachtet des wahrscheinlich bekannten Ergebnisses der Wahl müssen wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Präsenz und den Einfluss der Europäischen Union in Belarus zu erhalten. Das Engagement der Europäischen Union ist, wie ich schon sagte, ein langfristiges Projekt, aber wir sollten durch die derzeitigen Schwierigkeiten nicht entmutigt werden und unser Ziel nicht aus den Augen verlieren!

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Frau Kommissarin Ferrero-Waldner hatte sehr gehofft, an der gemeinsamen Aussprache über die Lage in Belarus teilnehmen zu können. Sie hat sich seit unserem Amtsantritt intensiv an der Entwicklung der Aktivitäten der Kommission für Belarus beteiligt, und ich bin sicher, dass sie das Thema Belarus in ihren Gesprächen mit dem russischen Außenminister zur Sprache bringen wird, das heute in Wien stattfindet.

Im Namen von Kommissarin Ferrero-Waldner und der Kommission freue ich mich, dass ich heute Gelegenheit zu diesem Meinungsaustausch mit Ihnen über die Lage in Belarus im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen am 19. März sowie über die Arbeit der Kommission zur Förderung der Demokratisierung und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft habe.

Lassen Sie mich zu Beginn einige Worte über die allgemeine Lage in Belarus sagen. Die Kommission ist nach wie vor äußerst besorgt über die fehlende Demokratie und die unzureichende Achtung der Menschenrechte in Belarus. Angesichts des näher rückenden Wahltermins hat sich die Lage weiter verschlechtert, und dies hat dazu geführt, dass die Opposition in den letzten Monaten massiv unterdrückt und die unabhängige Presse in ihrer Berichterstattung behindert wurde.

Die Tatsache, dass eine OSZE-Mission zur Wahlbeobachtung bei den Präsidentschaftswahlen eingeladen wurde und neben Präsident Lukaschenko nun anscheinend auch noch einige andere Präsidentschaftskandidaten zugelassen werden sollen, ist zwar begrüßenswert, doch kein ausreichender Beweis für eine funktionierende Demokratie. Bei diesem Stand der Dinge ist es wichtig, dass die Europäische Union und die Kommission das reibungslose Funktionieren der Mission unterstützen, sobald die OSZE-Beobachter ihre Arbeit vor Ort aufgenommen haben. Die Europäische Union wird ihre Bewertung der Wahlen und ihre Reaktion darauf auf den Bericht dieser Mission stützen.

Was die Reaktion der Europäischen Union betrifft, kennen Sie alle die klare Botschaft, die die Europäische Union Belarus übermittelt und im Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 30. Januar erneut bekräftigt hat: Die Europäische Union hat die Bedeutung unterstrichen, die sie einer demokratischen Wahl beimisst, und außerdem ihre Entschlossenheit klar zum Ausdruck gebracht, gezielte Sanktionen zu verhängen, wenn sich herausstellen sollte, dass es bei den Wahlen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Auf der anderen Seite hat die Europäische Union ihre Bereitschaft zu einer Vertiefung der Beziehungen zu Belarus erneut bekräftigt, vorausgesetzt, dass wir überzeugende Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie erkennen können.

Ich möchte nun auf die konkreten Maßnahmen der Kommission eingehen und betonen, dass sie ihr Versprechen, sich stärker in Belarus zu engagieren, eingelöst hat. Als Reaktion auf die zunehmenden Auflagen und Beschränkungen, die von der Regierung von Belarus für die ausländische Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen festgelegt worden sind, hat die Kommission diese Unterstützung für Belarus aufgestockt und beschleunigt. Allein 2005 wurden 8,9 Millionen Euro für Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft bereitgestellt. Zur Umgehung der Hürden, mit denen verhindert werden soll, dass die Unterstützung bei den Empfängern ankommt, wurden kreative Strategien entwickelt. Wir haben deshalb einen Teil unserer Unterstützung auf NRO außerhalb von Belarus verlagert. Die 2,2 Millionen Euro, die wir im Dezember vergangenen Jahres für die Europäische Humanistische Universität im Exil bereitgestellt haben, sowie unsere Unterstützung für unabhängige Medien, sind praktische Beispiele für diesen neuen Ansatz.

Was die unabhängigen Medien angeht, freue ich mich sagen zu können, dass die Kommission hier zu den wichtigsten Gebern gehört. Wir haben mit der Unterstützung eines Rundfunkprogramms begonnen, das täglich Nachrichten in russischer und belarussischer Sprache sendet, die in Belarus empfangen werden können. Unser größter Erfolg ist jedoch ein Medienprojekt mit einem Finanzvolumen von 2 Millionen Euro, das jetzt gestartet wird. Es umfasst Rundfunk- und Fernsehprogramme, Beiträge im Internet, die Unterstützung der unabhängigen Presse in Belarus und die Schulung von belarussischen Journalisten. Das Projekt ermöglicht von Februar an, also rechtzeitig vor den Wahlen, die Ausstrahlung spezieller Fernseh- und Rundfunkprogramme. Wir glauben, dass dieses hochkarätige Projekt, das von einem Team aus mehreren europäischen Ländern unterstützt wird und genau das bietet, woran es in Belarus mangelt – Sendungen ohne Propaganda, unverfälschte Nachrichten und reine Unterhaltung –, zu Recht für große Teile der Bevölkerung interessant sein wird.

Darüber hinaus hat die Kommission beschlossen, eine Delegation in Minsk einzurichten, aber leider liegt bis jetzt noch keine Zustimmung der belarussischen Behörden vor. Bis sich hier etwas bewegt, werden wir einen Beauftragten in Kiew installieren, der regelmäßig nach Minsk reisen wird.

Schließlich hat die Kommission vergangenen Montag alle internationalen Geber für Belarus zusammengerufen, um die zukünftigen Planungen abzustimmen. Bei diesem Treffen wurde gemeinsam darüber nachgedacht, wie die Unterstützung nach den Präsidentschaftswahlen fortgeführt werden soll. Dieses Treffen war ein Signal, dass die Unterstützung und Koordinierung nach der Wahl unvermindert weitergehen wird.

Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass der demokratische Prozess in Belarus aller Voraussicht nach ein langer Prozess sein wird, der letztlich nur mit Unterstützung der Bevölkerung zum Erfolg führen wird. Aus diesem Grund müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen, die gesamte belarussische Bevölkerung durch die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Erleichterung von Kontakten zwischen den Menschen zu sensibilisieren. Da Belarus derzeit an einem Scheideweg steht, ist es jetzt umso wichtiger, dass wir alle unsere Anstrengungen zur Umsetzung einer gemeinsamen Strategie bündeln und bereit sind, auf die jeweiligen Entwicklungen in Belarus zu reagieren. Die Kommission ist weiterhin entschlossen, ihren Beitrag zu leisten.

 
  
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  Charles Tannock, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Am 19. März werden Präsidentschaftswahlen in Belarus abgehalten. Noch bietet dieses Ereignis die Chance, dass das Land seinen rechtmäßigen Platz in der europäischen Familie der Demokratien einnimmt und eine freie und unparteiische Wahl durchführt. In Wirklichkeit ist diese Chance aber sehr gering, da Präsident Lukaschenko seit seinem Wahlsieg 1994 sein Land zu einem von der Außenwelt abgeschotteten Polizeistaat und einer Scheindemokratie gemacht hat.

Die ohnehin schwierige Menschenrechtslage hat sich seit der Verabschiedung des Antirevolutionsgesetzes, mit dem Proteste unterdrückt werden sollen, weiter verschlechtert und zahlreiche Oppositionspolitiker wurden wegen angeblicher Korruptionsvergehen inhaftiert oder verschwanden in einigen Fällen einfach, das heißt, sie wurden wahrscheinlich ermordet. Herr Lukaschenko propagiert einen merkwürdigen slawischen, gegen den Westen gerichteten Nationalismus, der mit einem übersteigerten Personenkult gekoppelt ist.

Unabhängigen Meinungsumfragen zufolge unterstützen ihn etwa 55 % der Bevölkerung. Es ist damit zu rechnen, dass er alles tun wird, um die magische Zahl von 77 % zu erreichen. Am 21. Februar läuft die Frist für die Registrierung anderer Präsidentschaftskandidaten ab. Ich begrüße den Mut des gemeinsamen Kandidaten der Opposition, Alexander Milinkewitsch, dem in seinem Wahlkampf nur zwei dreißigminütige Fernseh- und Rundfunkinterviews zugestanden werden, während Herr Lukaschenko über unbegrenzte Sendezeit verfügt und jeden Tag als Staatoberhaupt in den Medien präsent ist, wo er seine Gegner als Verbrecher oder Söldner des Westens beschimpft.

Auch wenn dieser Appell wahrscheinlich vergeblich ist, fordere ich Belarus auf, unabhängige Wählerbefragungen zu gestatten, um Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Wahlergebnisse zulassen. Es überrascht nicht, dass dieses Parlament nicht zur Beobachtung der Wahlen eingeladen worden ist, aber die Konferenz der Präsidenten sollte Mittel bereitstellen, damit sich Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen der OSZE-Mission beteiligen können. Auch Russland, das das Regime mit sehr billigem Gas zu 50 US-Dollar pro 1 000 m3 finanziell unterstützt, muss daran erinnert werden, dass es als Vollmitglied des Europarates die Demokratie in Belarus unterstützen sollte.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich das von Kommissar Borg erwähnte Projekt begrüße, bei dem im Rahmen von TACIS 2 Millionen Euro für unabhängige Rundfunk- und Fernsehprogramme in Belarus sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft bereitgestellt wurden.

 
  
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  Jan Marinus Wiersma, im Namen der PSE-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Am 16. Dezember letzten Jahres stimmte das Parlament in Minsk – ein nicht demokratisch gewähltes Organ – dem Vorschlag Lukaschenkos zu, die Präsidentschaftswahlen auf den 19. März vorzuverlegen. Dies veranschaulicht die völlig eigenmächtige Vorgehensweise von Herrn Lukaschenko und zeigt ferner, dass er nicht beabsichtigt, die Macht im Rahmen von Wahlen aus den Händen zu geben. Deshalb steht wieder einmal ein äußerst betrügerischer Verlauf des demokratischen Wahlprozesses in Belarus zu befürchten.

Die Opposition ist die Hauptleidtragende der getroffenen Entscheidung. Wie kann sie einen Wahlkampf führen, wenn ihre Kandidaten im Gefängnis landen, wie der Sozialdemokrat Nikolai Statkewitsch, und wenn alle Massenmedien vom Regime kontrolliert werden? Die Behörden sind nach Kräften bemüht, der Opposition das Leben so schwer wie möglich zu machen, und dann wurde die Wahlkampfzeit auch noch um mehr als die Hälfte verkürzt.

Auf diese flagranten Verletzungen unserer demokratischen Werte in einem der EU-Nachbarländer muss weiterhin die Aufmerksamkeit gelenkt werden. Wir müssen erneut nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Politik Lukaschenkos inakzeptabel ist, aber wir müssen zugleich nochmals betonen, dass im Falle eines Kurswechsels der Weg zu engeren Beziehungen zur EU offen steht. Welche sonstigen Handlungsmöglichkeiten haben wir? Bedauerlicherweise hat sich das Verhältnis zwischen Lukaschenko und dem Europäischen Parlament dermaßen verschlechtert, dass wir – im Unterschied zur OSZE – nicht zur Teilnahme an der Wahlbeobachtungsmission eingeladen wurden.

Während dies insofern ein gutes Zeichen bedeutet, als es die Folge unserer konsequent kritischen Haltung gegenüber dem Regime in Belarus ist, müssen wir uns andererseits auch fragen, weshalb das Europäische Parlament nicht einfach als offizielle EU-Vertretung an der OSZE-Mission teilnehmen könnte. Wir sind über die Einladung an die OSZE zwar erfreut, aber wir möchten zugleich betonen, dass in Bezug auf die internationalen Standards, zu denen sich auch Belarus als OSZE-Mitglied verpflichtet hat, mehr als ein Lippenbekenntnis abgelegt werden muss. Deshalb hoffen wir, dass die OSZE-Mission ihrer normalen Arbeit nachgehen kann, und appellieren an die belarussische Regierung, ihr jeglichen Beistand zu gewähren.

Wir müssen schließlich trotz verschlechterter Umstände – ich hatte vor vier Jahren an der Beobachtung mitgewirkt, und meines Erachtens ist die Situation heute noch schlimmer als damals – alle Anstrengungen unternehmen und dürfen vor allen Dingen nichts unterlassen, um die Opposition zu unterstützen, der es gelang, diesmal einen gemeinsamen Kandidaten aufzustellen. Hoffentlich wird das Parlament mit seiner heutigen Erklärung der Opposition und dem Kandidaten Aleksander Milinkewitsch zumindest moralischen Auftrieb geben.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich gebe den Vorrednern Recht. Die Hoffnung, dass die Präsidentschaftswahlen zu einem neuen Anfang im Land, in der demokratischen Entwicklung führen, sinkt jeden Tag. Präsident Lukaschenko erfindet täglich neue Repressalien gegen die Opposition und die Menschen im Land, die für sich die Freiheit der Andersdenkenden in Anspruch nehmen. Deshalb ist es notwendig, dass die Hilfe von außen weiter verstärkt wird. Wir dürfen uns auch nicht dadurch entmutigen lassen, dass das demokratische Engagement im Lande im Keim erstickt wird, denn der Freiheitswille der Menschen ist da, und wir wissen, wie schwer ein solches Engagement gerade unter den Bedingungen dieser gelinkten Wahl ist. Deshalb muss uns klar sein, dass nicht allein dieser Wahltag nicht allein der Stichtag ist, sondern dass das Ganze ein Prozess ist.

Wir sollten aufmerksam beobachten, wie viele kleine Aktivitäten der Menschen in Belarus stattfinden, die deren Freiheits- und Demokratiewillen zum Ausdruck bringen. Wir haben ein wirklich ernsthaftes demokratisches Potenzial im Land und deswegen möchte ich außerdem noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Aktivitäten in Kommission und Rat zur Unterstützung dieses Potenzials völlig unzureichend sind. Zu langsam, zu unflexibel, nicht effizient! Ich bitte den Rat, dass er jetzt endlich einmal wirklich seine Hausaufgaben erledigt und die Regeln, die es für die Außenhilfe gibt, dieser speziellen Situation schnellstens anpasst, dass er die Beratungen beendet und ein effizientes Instrument entwickelt, sonst sind wir mit schuld an dieser schwierigen Situation.

 
  
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  Věra Flasarová, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Meine Damen und Herren! Als Mitglied der Delegation für Belarus im Auftrag der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke lehne ich den Entschließungsantrag ab, und ich werde erklären, weshalb. Man könnte der Aussprache im Parlament zufolge Verständnis dafür haben, zu denken, dass der Oppositionskandidat in der Lage wäre, die Wahlen in Belarus zu gewinnen, doch wir wissen, dass Lukaschenko im Amt bleiben wird. Was wird als nächstes geschehen? Welche Art Beziehungen werden wir mit Belarus unterhalten? Wir müssen uns bewusst machen, dass Belarus nicht nur Lukaschenko und die Personen in privilegierten Positionen ist, sondern eine Nation, die keine vollkommen negativen Erfahrungen mit dem Regime gemacht hat, zumal es unbestreitbar bestimmte soziale Vorzüge genießt, wie beispielsweise freie Bildung und Gesundheitsversorgung. Wir sind uns voll und ganz bewusst, wie eng die Beziehungen zwischen Belarus und Moskau sind und welche Bedeutung die Entwicklung dieses kleinen Landes für seinen großen Nachbarn hat. Es ist kein Geheimnis, dass beide Länder darauf hinarbeiten, sich enger als bisher zusammenzuschließen. Die Strategie der Europäischen Union gegenüber Belarus ist deshalb letztendlich auch eine Strategie gegenüber Russland.

 
  
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  Paul Marie Coûteaux, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Wie immer kann ich nur in wenigen Worten meine Missbilligung über die Äußerungen zum Ausdruck bringen, die soeben vom Rat und von der Kommission zu hören waren.

Mit scheint es ein wenig zu einfach, im vorliegenden und auch in anderen Fällen einem souveränen Land den Vorwurf zu machen, nicht in allen Punkten dem Kanon zu entsprechen, den wir für die Anerkennung einer Regierung festgelegt haben, je nachdem, ob sie uns genehm ist oder nicht, in Wahrheit aber aus einem ganz anderen Grunde.

Nach dem Zusammenbruch des Sowjetreiches war Belarus einigen sicherlich auch nicht besser legitimierten Schmarotzerbanden ausgeliefert, denn sie dienten den Interessen gewisser Multis, wobei man sogar erlebte, dass Minister häppchenweise öffentliches Eigentum verkauften – häufig sogar an europäische Unternehmen – und den Erlös in die eigene Tasche steckten. Das nannte sich dann Liberalisierung. Hinzu kam, dass Belarus von einigen westlichen Mächten instrumentalisiert wurde, die nur allzu großen Gefallen daran fanden, dieses Land und mit ihm die Ressourcen, die es bot, gegen seine große Schwesternation, gegen Russland in Stellung zu bringen.

Wir dürfen uns nicht durch eine etwas billige Propaganda blenden lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir derzeit aufgefordert werden, die Minsker Behörden zu verurteilen, so nicht zum Wohle des weißrussischen Volkes, sondern wir würden damit ganz einfach verkappt als Mittler für eine US-amerikanische Strategie dienen, deren Ziel es ist, die russische Staatsmacht dadurch so straff wie möglich im Zaum zu halten, dass man sie ihrer natürlichsten – geschichtlichen wie geografischen – Verbindungen beraubt. Das hieße, den Hexenmeister zu spielen, wie man es auch seit einem Jahr in der Ukraine erlebt, und das würde Europa – dem echten Europa – nicht zum Guten gereichen, das Russland und seine Bündnispartner in seinen Sphäre aufnehmen muss, was es früher oder später auch tun wird.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Belarus stellt eine große Herausforderung für die Europäische Union dar, weil der Druck, den wir bisher auf dieses Land ausgeübt haben, keinerlei Wirkung gezeigt hat.

Wir müssen nun Maßnahmen ergreifen, um den demokratischen Prozess in Belarus zu unterstützen. Dazu sind einige organisatorische Schritte notwendig. Für die Überwachung der Menschenrechte in Belarus sollten wir die Jahresberichte des Parlaments über die Menschenrechte in der Welt und die Informationen des Sonderbeauftragten der Kommission und des Rates für Belarus als Grundlage nehmen. Parlamentarischen Entschließungen sollten neuen und kritischen Situationen vorbehalten bleiben.

Unsere Maßnahmen sollten auf dem Nachbarschaftsinstrument oder – wenn die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht zulassen – auf einem eigenständigen Menschenrechtsinstrument beruhen. Vor allem aber muss die EU ihre Zusagen einhalten und gemeinsam mit zuverlässigen Partnern für die Finanzierung unabhängiger Medien sorgen. Insofern lässt die jüngste Ausschreibung der Kommission einige Zweifel aufkommen, die der Kommission deshalb mit der heutigen Anfrage vorgetragen wurden.

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI).(PL) Herr Präsident! Belarus ist ein besonderes Land, denn es ist die letzte Diktatur in Europa. Es ist ein verarmtes Land. Es ist auch in dem Sinne verarmt, dass es noch nie in seiner Geschichte in den Genuss der Freiheit gekommen ist – im Gegensatz zu vielen, wenn nicht sogar allen seinen Nachbarn. Wie kann Belarus aber nun nach Freiheit streben, wenn es diesen Zustand gar nicht kennt? Belarus weiß ja gar nicht, wonach es streben soll. Die Belarussen stellen kaum Forderungen und sind sehr geduldige Menschen. Sollte sich herausstellen, dass die Wahlen am 19. März manipuliert waren, dann werden die Belarussen eben warten, bis es eines Tages zu freien Wahlen kommt.

Dennoch sollten wir jetzt keine Mühen scheuen um sicherzustellen, dass am 19. März zum ersten Mal freie Wahlen stattfinden. Es ist nicht gut, wenn ein und dieselbe Person über einen langen Zeitraum hinweg an der Macht bleibt. Belarus sollte zwischen seinem amtierenden Präsidenten und Alexander Milinkewitsch frei wählen können.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE). (SK) Wir in der Slowakei haben nach dem so genannten „Siegreichen Februar“ des Jahres 1948 vierzig Jahre lang ein ähnliches Regime erlebt, wie es heute in Belarus an der Macht ist. Der von der Kommunistischen Partei kontrollierte Staatsapparat unterdrückte nicht nur jede Äußerung von Widerstand, sondern auch jede Ausdrucksform und jedes Symbol einer freien, demokratischen Gesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit. Menschen, die nie in einer Diktatur gelebt haben, können sich nur schwer vorstellen, was das bedeutet.

Wir beobachten mit Sorge, dass die belarussischen Behörden ihre repressiven Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft ausweiten. Die gewaltsame Auflösung von unabhängigen Presseorganen und Nichtregierungsorganisationen geht weiter.

Am 6. Februar 2006 wurde eine weitere Nichtregierungsorganisation, der Dachverband von Kinder- und Jugendorganisationen, durch das Oberste Gericht von Belarus aufgelöst.

Es ist richtig und sinnvoll, dass die Europäische Union den Druck auf Belarus erhöht. Ich bin dankbar, dass wir uns nicht darauf beschränkt haben, unser Bedauern über das harte Vorgehen gegen unabhängige Medien, Nichtregierungsorganisationen und religiöse Organisationen sowie einige Bildungseinrichtungen in diesem Land zum Ausdruck zu bringen. Ganz besonders begrüße ich die Entscheidung der Kommission, unabhängige Hörfunkprogramme für Belarus finanziell zu unterstützen. Der Radiosender „Deutsche Welle“ verdient ebenfalls unsere Anerkennung. Ich hoffe, dass die ursprüngliche Entscheidung, in russischer Sprache zu senden, geändert worden ist und dass die belarussische Bevölkerung die Sendungen in ihrer Muttersprache hören kann, was in diesen Tagen vor den Wahlen besonders wichtig ist. Bei meinen Kontakten mit Vertretern der demokratischen Kräfte in Belarus wurde darauf hingewiesen, dass Sendungen in russischer Sprache einen negativen Effekt haben könnten. Jetzt vor den Wahlen sollte es das Ziel der Europäischen Organe sein, gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung eines konkreten demokratischen Wandels in diesem Land zu treffen.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE). (MT) Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, dass das Europäische Parlament dem belarussischen Volk, wenn auch mit einem Tag Verspätung, eine Botschaft übermitteln möchte, um ihm seine Sympathie zu bekunden. Diese Botschaft richtet sich an ein Volk, dem, wie die Fakten zeigen, die Freiheit verweigert wird, seine politische Führung selbst zu wählen. Wir haben in diesem Hohen Haus bisher immer davon gesprochen, dass Wahlen anstehen. Ich glaube, dass es wohl korrekter wäre, wenn wir das bevorstehende Ereignis als unrechtmäßigen Prozess bezeichnen würden, mit dem das Regime seine Macht sichern will. Es sollte erwähnt werden, dass die Europäische Union in den vergangenen Monaten große Fortschritte bei praktischen Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung von Belarus erreicht hat. Im Namen des Vorsitzes der Delegation für die Beziehungen zu Belarus möchte ich dem Rat und der Kommission danken, doch es muss noch mehr getan werden. Wir müssen jetzt zeigen, dass wir die Bevölkerung von Belarus, insbesondere die jungen Menschen, umfassend unterstützen. Die Behörden, die die Freiheit einschränken wollen wissen, dass die jungen Menschen die wichtigsten Protagonisten des Wandels sind. Die Behörden haben nun sogar RADA geschlossen, der Jugendliche aus Belarus im Europäischen Jugendforum vertritt. Dies missbilligen wir aufs Äußerste. Wir möchten dem belarussischen Volk nochmals unsere Unterstützung zusichern, insbesondere den jungen Menschen, und wir versprechen, dass wir in schweren Zeiten an seiner Seite sein werden.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Herr Präsident! Es gibt sicher nicht viele Leute, die glauben, dass die Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März selbst den elementarsten demokratischen Grundregeln entsprechen werden. Wir haben jeden Grund, davon auszugehen, dass das Gegenteil der Fall sein wird. Präsident Lukaschenko wird alles unternehmen, um seine Position zu verteidigen und seine Diktatur zu festigen. Die Opposition verfügt nicht über die gleichen Möglichkeiten, ihre politischen Botschaften auszusenden, und der Wahlkampf des Kandidaten der vereinigten Opposition, Herrn Milinkewitsch, gestaltet sich außerordentlich schwierig. Wir müssen alles unternehmen, um die demokratischen Kräfte in Belarus im Vorfeld der Wahlen zu unterstützen. Ich möchte jedoch eine spezielle Bitte aussprechen, und zwar dass wir Belarus nach den Wahlen nicht vergessen. Ich stimme Herrn Winkler zu, dass langfristige Anstrengungen erforderlich sind, um die Demokratie in Belarus auf den Weg zu bringen, und wir müssen diese Anstrengungen auch nach den Wahlen weiter fortsetzen. Ich möchte Kommissar Borg dafür danken, dass er beabsichtigt, eben solch eine Strategie zu verfolgen.

 
  
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  Jonas Sjöstedt (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Ich gehöre dem Teil meiner Fraktion an, der der Ansicht ist, dass unsere Fraktion den gemeinsamen Entschließungsantrag hätte unterzeichnen sollen. Ich bedauere, dass das nicht geschehen ist.

Die Lage in Belarus verschlechtert sich zusehends, und die Bedingungen für demokratische Wahlen sind leider äußerst schlecht. Die Opposition – sowohl die politische Opposition als auch die freien Gewerkschaften – wird systematisch verfolgt. Kritische, unabhängige Medien verfügen nur über einen äußerst geringen Spielraum.

In dieser Situation müssen wir alles in unseren Kräften Stehende tun, um die demokratischen Kräfte zu unterstützen und freie Wahlen und eine umfassende Wahlbeobachtung zu gewährleisten. Es gibt nur eine Möglichkeit, unsere Solidarität mit Belarus zu zeigen, indem wir fordern, dass die Belarussen selbst über ihre Zukunft entscheiden. Dazu ist Demokratie erforderlich.

 
  
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  Inese Vaidere (UEN).(LV) Meine Damen und Herren! Ein freier Fluss von Informationen aus Europa ist für die Unterstützung der Demokratie in Belarus unerlässlich.

Ich möchte darauf hinweisen, dass erstens die Mittel, die wir für Hörfunksendungen nach Belarus eingesetzt haben, bisher noch nicht die erwünschte Wirkung hatten. Die Entscheidung der Europäischen Kommission, einen Auftrag im Wert von zwei Millionen Euro für Sendungen nach Belarus an das deutsch-russische Konsortium zu vergeben, wohl wissend, dass das russische Fernsehen bereits großzügige Verträge mit der belarussischen Regierung hat und auch, dass Sendungen in Russisch ausgestrahlt werden, ist meiner Meinung eine nicht hinnehmbare Geldverschwendung. Letztendlich könnte dies sogar dem Lukaschenko-Regime nützen.

Zweitens muss die Europäische Union die demokratische Presse von Belarus unterstützen.

Drittens sollten wir in Erwägung ziehen, die Erlangung von EU-Visa für die Bürger, Wissenschaftler und Kulturschaffenden von Belarus zu erleichtern und gleichzeitig die Beschränkungen bei Visa für Vertreter des herrschenden Regimes und ihrer Familien zu verschärfen.

Abschließend fordere ich die Europäische Kommission und den Rat auf, mit größerem Nachdruck die unverzügliche Freilassung des Oppositionsführers Michail Marinitsch zu verlangen, der aus politischen Gründen inhaftiert ist.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Die Lage in Belarus lässt gut einen Monat vor den Wahlen kaum Hoffnung auf demokratische, freie oder faire Präsidentschaftswahlen.

Bisher ist kein einziger Kandidat offiziell registriert, und nur für einen künftigen Kandidaten (den jetzigen Präsidenten Alexander Lukaschenko) läuft eine umfangreiche Werbekampagne, die vom gesamten staatlichen Medienapparat durchgeführt wird. Eine Presseanalyse zeigt, dass sich landesweit die Meinung herausbildet, es gebe zum derzeitigen Präsidenten keine Alternative und eine absolute Mehrheit der Bürger werde für ihn stimmen, weil nur Alexander Lukaschenko für Stabilität in einem Land sorgen könne, dessen Erfolge unbestreitbar seien. Die Gegner sind offenbar nichtsnutzige Gauner, während der Westen die Lage in Belarus nicht versteht und versucht, das Land zu destabilisieren, was ihm aber nicht gelingen wird, weil Belarus ja Präsident Lukaschenko hat. Die Unterdrückung der nichtstaatlichen Medien nimmt weiter zu.

Angesichts dessen ist die Unterstützung durch die Europäische Union unerlässlich, aber es kommt zu wenig und zu spät und hat deshalb kaum Wirkung. Ist das wirklich alles, was die Europäische Union tun kann, um sich für die Gedankenfreiheit und die Pressefreiheit in einem Nachbarland einzusetzen?!

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE). (EN) Herr Präsident! Am 19. März werden in Belarus Präsidentschaftswahlen stattfinden. Wir alle sind uns darin einig, dass es an der Zeit ist, die Aktivitäten der demokratischen Kräfte in Belarus zu unterstützen. Unsere oberste Priorität sollte die Unterstützung einer freien und demokratischen Wahl sein. Bei dieser Wahl muss während des gesamten Ablaufs, dazu gehören die Auszählung der Stimmen ebenso wie die Gewährleistung gleicher Bedingungen für alle Bewerber, die größtmögliche Transparenz sichergestellt werden.

Die Politik von Lukaschenko hat allzu oft Anlass zu ernsthafter Sorge gegeben. Ganz wichtig ist die Anwesenheit des Europäischen Parlaments und des Europarates bei den Präsidentschaftswahlen. Wir sollten bei den belarussischen Behörden darauf bestehen, dass beide Institutionen so bald wie möglich eine Einladung erhalten.

Was die Unabhängigkeit der Medien und die Meinungsfreiheit anbelangt, verschlechtert sich die Situation der belarussischen Bürger immer weiter. Deshalb unterstützen wir auch ausdrücklich den Aufbau eines Rundfunknetzes, das von Polen, Litauen und eventuell auch von der Ukraine aus sendet. Die Maßnahmen, die von der belarussischen Regierung gegen die Union der Polen in Belarus und die Roma-Minderheit getroffen wurden, zeigen ebenso wie die Entscheidung, die evangelisch-reformierte Kirche zu verbieten, dass weder die Minderheitenrechte noch die Glaubens- und Vereinigungsfreiheit respektiert werden.

 
  
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  Rolandas Pavilionis (UEN).(LT) Außer den schlechten Nachrichten aus Minsk gibt es auch gute Neuigkeiten aus Vilnius. Heute hat die litauische Regierung die Europäische Humanistische Universität registriert, die vor einiger Zeit Minsk verlassen und ihre Tätigkeit in Vilnius wieder aufgenommen hat. Dies ist das Ergebnis von immensen Bemühungen einiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern der Europäischen Kommission und litauischen Diplomaten. Die Studenten dieser Universität lassen ohne Zweifel auf die Wiederbelebung von Belarus hoffen. Gleichzeitig haben wir auch einige schlechte Nachrichten aus Minsk erhalten. Die Diktatur verstärkt ihren Druck auf zivile demokratische Jugendorganisationen, die gegen das Regime sind. Die Arbeit der belarussischen Union von staatlichen Kinder- und Jugendverbänden, RADA, wurde durch einen Beschluss des Regimes verboten. Diese Jugendorganisation hatte bereits internationale Anerkennung erworben und war dabei, Beziehungen zwischen Jugendlichen in Belarus und vielen europäischen Jugendorganisationen aufzubauen. Deshalb möchte ich an alle meine Kollegen appellieren und meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass sie die Forderung nach einem Ende der Unterdrückung der Jugend von Belarus und ihrer Organisationen unterstützen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (FR) Zum Abschluss dieser Aussprache möchte ich nun im Namen des Rates das Wort ergreifen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst eines ganz klar feststellen, weil es in der Debatte angesprochen wurde: Die Sorge um die Menschenrechte irgendwo in der Welt ist das Recht jedes Staates, die Kritik an menschenrechtswidrigen Zuständen ist keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Das ist spätestens 1993 bei der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte festgestellt worden. Daher ist es das gute Recht der Europäischen Union, das gute Recht jeden Staates, sich um die Einhaltung der Menschenrechte in einem anderen Staat zu kümmern. Die Europäische Union tut das, und ich danke dem Europäischen Parlament für dieses Engagement und für die klaren Aussagen, die hier in dieser Debatte getroffen wurden. Sie erleichtern damit auch dem Rat und der Kommission die Arbeit, weil es wichtig ist, dass die Europäischen Institutionen hier mit einer Stimme sprechen.

Ich darf vielleicht zum Beitrag der Frau Abgeordneten Schroedter sagen, dass man es durchaus so sehen kann, dass die Instrumente, die zur Verfügung stehen, bis dato nicht effizient eingesetzt worden sind. Wir bemühen uns, das besser zu tun. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass die Schaffung des neuen Außenhilfeinstruments über die europäische Nachbarschaftspolitik die Situation verbessern wird und wir uns in diesem Sinne auch bemühen wollen, damit die Einsetzung der Mittel in effizienterer Weise gewährleistet wird.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen – weil es in der Debatte mehrfach angesprochen wurde –, dass gerade heute das Troika-Treffen der Außenminister in Wien mit dem russischen Außenminister stattfindet – Kommissar Borg hat es gesagt, weil Kommissarin Ferrero-Waldner auch teilnimmt. Selbstverständlich steht bei diesem wichtigen Treffen auch das Thema Belarus auf der Tagesordnung. Es ist in der Tat natürlich wichtig, dass auch Russland hier entsprechende klare Worte spricht. Wir alle wissen, dass Russland selbstverständlich einen bestimmten Einfluss auf die Geschehnisse in Belarus hat.

Wir wollen – auch das wurde hier angesprochen – etwas sehr ernst nehmen: In der Tat ist es, um die Kontakte zwischen Wissenschaftlern, zwischen jungen Leuten, zwischen Mitgliedern der Zivilgesellschaft zu fördern, notwendig, dass diesen Personen die Möglichkeit zu reisen gegeben wird. Das ist etwas, was wir uns in der Tat näher anschauen müssen. Es wäre nicht richtig, wenn wir es diesen Menschen, die sich unter Einsatz ihrer Freiheit für demokratische Verhältnisse eintreten, nicht möglich machen würden, sich gemeinsam mit unseren Institutionen für eine Demokratisierung in Belarus einzusetzen.

Die Präsidentschaftswahlen wurden angesprochen. Sie wären an sich eine Chance, damit Belarus den richtigen Weg einschlägt. Wie die meisten Redner gesagt haben, sind diese Chancen nicht sehr groß, und die Europäische Kommission und der Rat werden sich überlegen müssen, wie man im Falle von Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen darauf reagiert. Wir sind selbstverständlich bereit, hier auch Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Wir müssen aber auf jeden Fall sicherstellen, dass wir nicht – wie das mit Sanktionen oft der Fall ist – die Falschen treffen. Wir wollen nicht die Zivilbevölkerung treffen. Wir wollen auch nicht die Zivilgesellschaft treffen. Im Gegenteil, wir wollen diese fördern, und wir wollen alles unternehmen, damit von der Basis her langfristig eine Veränderung in Belarus erreicht werden kann. Daran wollen wir, daran wird der Rat arbeiten.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich danke den Mitgliedern des Parlaments für alle ihre Beiträge, in denen im Allgemeinen das Eintreten dieses Hauses für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in Belarus bekräftigt worden ist.

Wie ich in meiner Einführung bereits sagte, hat die Kommission über ihre Unterstützung von NRO und Medienorganisationen sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung der belarussischen Bevölkerung eine aktive Rolle in Belarus gespielt, in der Hoffnung, dass dadurch ein demokratischer Wandel herbeigeführt werden kann. Die Europäische Union hat die Bedeutung hervorgehoben, die sie einer demokratischen Wahl beimisst, und wir sind bereit zu einer Vertiefung der Beziehungen, wenn wir überzeugende Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte erkennen können.

Im Hinblick auf das, was Herr Wiersma und andere Mitglieder über die für den 19. März angesetzten Präsidentschaftswahlen gesagt haben, bedauert die Kommission, dass das Europäische Parlament nicht als Wahlbeobachter eingeladen worden ist. Das ist wirklich enttäuschend, doch angesichts der Lage im Land kommt diese Entscheidung nicht überraschend. Wir werden die Berichte der OSZE-/BDIMR-Mission über die Wahlen sorgfältig verfolgen. Zu klären wäre, ob sich Mitglieder des Europäischen Parlaments über die nationalen Kontingente der Mitgliedstaaten an der OSZE-/BDIMR-Mission beteiligen können.

Was das Thema angeht, das von Frau Schroedter und anderen Abgeordneten angesprochen worden ist, möchte ich wiederholen, dass die Kommission mit neuen Strategien auf die Situation zu reagieren versucht, zum Beispiel durch die Unterstützung der Europäischen Humanistischen Universität im Exil und unabhängiger Medien.

Zu den Ausführungen von Frau Záborská verweise ich nochmals darauf, dass die Kommissionsstrategie zu einem wesentlichen Teil in der Unterstützung unabhängiger Medien besteht, die sowohl in russischer als auch belarussischer Sprache senden – hier ist insbesondere die Deutsche Welle zu nennen –, um sicherzustellen, dass diese als echter Katalysator für einen Wandel fungieren können.

Herr Muscat hat in seinem Beitrag die Jugend besonders hervorgehoben. Ich danke ihm für seine Ausführungen und versichere ihm, dass die Kommission ihre Anstrengungen auf die Zivilgesellschaft konzentriert, dazu gehört auch die Jugend in Belarus, die die Hoffnung auf eine bessere Zukunft ist.

Frau Vaidere kann ich im Hinblick auf das von ihr erwähnte Thema berichten, dass in den Arbeitsgruppen des Rates Gespräche über praktische Lösungen für ein gemeinsames Konzept für Visaerleichterungen geführt werden.

Den Ausführungen von Herrn Pavilionis kann ich mich nur anschließen, dass wir alle Maßnahmen unterstützen müssen, die jungen Menschen in Belarus und insbesondere der Europäischen Humanistischen Universität im Exil zugute kommen.

An dem Medienprojekt mit einem Finanzvolumen von 2 Millionen Euro beteiligen sich nicht nur Partner aus Deutschland und Russland, sondern auch ein Radiosender aus Polen und ein Sender aus Litauen sowie deutsche und niederländische NRO und belarussische Journalisten. Es handelt sich also um ein europaweites Projekt. Der russische Partner für das Fernsehprogramm, RTVI, hat den Nachweis erbracht, dass er von der russischen Regierung völlig unabhängig ist. Tatsächlich besteht RTVI aus Journalisten, die den von der Regierung kontrollierten Medien den Rücken gekehrt haben.

Alle Fernseh- und Rundfunkprogramme werden sowohl auf Russisch als auch auf Belarussisch ausgestrahlt. Fernsehprogramme, die in Russisch gesendet werden, haben grundsätzlich belarussische Untertitel.

 
  
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  Der Präsident. – Zum Ende dieser Aussprache habe ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO sechs Entschließungsanträge(1) erhalten.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird in Erwartung der Fragestunde der Kommission um 16.50 Uhr unterbrochen und um 17.30 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN
Vizepräsidentin

(Die Sitzung wird um 17.35 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11. Bekämpfung von Rassismus im Fußball (schriftliche Erklärung)
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  Die Präsidentin. Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, habe ich noch eine Mitteilung zu machen. Ich teile Ihnen mit, dass die schriftliche Erklärung Nr. 69/2005 zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball(1), die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten hat.

 
  
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  Emine Bozkurt (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Sie über das Ergebnis informieren. EP United hat 1 : 0 gegen den Rassismus gewonnen. Über die Hälfte der Abgeordneten haben die schriftliche Erklärung Nr. 69/2005 zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball unterschrieben. Ich danke allen Abgeordneten, die diese Erklärung unterzeichnet haben. Dies ist ein historischer Moment.

 
  
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  Die Präsidentin. Frau Kollegin! Sie wissen, dass das kein Antrag zur Geschäftsordnung war, aber es ist natürlich ein wichtiges Zeichen, das das Parlament mit dieser Erklärung setzt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


12. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0002/2006).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an die Kommission.

Teil I

Anfrage Nr. 33 von Andreas Schwab, der von Richard Seeber vertreten wird (H-0005/06)

Betrifft: Vereinbarkeit der Pkw-Maut mit EU-Recht

Nach der Einführung der Lkw-Maut in Deutschland gibt es Überlegungen, bald auch eine Pkw-Maut einzuführen. Da dies zu einer stärkeren Belastung der deutschen Autofahrer führen würde, müsste die Einführung mit einer kompensatorischen Senkung der Kfz-Steuer einhergehen.

Ist die Kommission der Ansicht, dass die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland – unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Senkung der Kfz-Steuer beschlossen wird – mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 12 EGV vereinbar ist?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass es gegenwärtig auf Gemeinschaftsebene mit der alleinigen Ausnahme von Lkw keine Harmonisierung im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer gibt. Die Richtlinie 1999/62/EG legte zwar jährliche Mindestgebühren für schwere Nutzfahrzeuge fest, jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, für die Personenkraftwagenbesteuerung nationale Bestimmungen festzulegen, wenn sie dies für sinnvoll halten. Ähnlich verhält es sich mit der Maut und den Gebühren für Kraftfahrzeuge, deren Erhebung oft damit zusammenhängt und begründet wird, dass den nationalen Behörden durch den Bau und die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur entsprechende Kosten entstehen.

Die Richtlinie 1999/62/EG bildet für die Erhebung von Maut und anderen Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge einen Rechtsrahmen, der nicht zu Diskriminierungen führt und verhältnismäßig ist. Für Pkw gibt es eine solche Rechtsvorschrift der Gemeinschaft nicht. Allerdings müssen die nationalen Bestimmungen zur Einführung von Kfz-Steuern, Maut oder Gebühren mit den allgemeinen Grundsätzen des EG-Vertrags übereinstimmen. Insbesondere dürfen sie nicht grenzüberschreitende Formalitäten im Handel zwischen den Mitgliedstaaten verursachen und müssen das Diskriminierungsverbot respektieren.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Erhebung von Mautgebühren für Straßenfahrzeuge nicht eine Entscheidung zur gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer voraussetzt. Solange diese Maßnahmen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes des Fahrzeugs führen, stehen sie nicht im Widerspruch zu Artikel 12 EG-Vertrag.

Ich möchte daran erinnern, dass die Kommission auf eine mündliche Anfrage in der Fragestunde während der Tagung im Dezember 2005 eine ähnliche Antwort gegeben hat. Nach den Informationen, die der Kommission vorliegen, hat Deutschland gegenwärtig nicht die Absicht, eine Pkw-Maut einzuführen. Sollte Deutschland eine Maut einführen, wie sie in der mündlichen Anfrage genannt wurde, würde die Kommission natürlich die entsprechenden Bestimmungen eingehend prüfen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte den Kommissar betreffend die Wegekostenrichtlinie fragen, was die Kommission zu tun gedenkt, um das Prinzip der Internalisierung der externen Kosten weiter voranzutreiben. Wir haben die Wegekostenrichtlinie zwar jetzt beschlossen, aber was gedenkt die Kommission insbesondere im Bereich von Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen zu unternehmen, um den Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und dem schweren Güterverkehr klarer herauszuarbeiten und anhand dessen dann endgültig einen neuen Vorschlag für eine bessere, umweltgerechtere Eurovignettenrichtlinie vorzulegen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Im Weißbuch zur Verkehrspolitik bis 2010 wird festgestellt, dass ein Hauptgrund für das Ungleichgewicht im Verkehrssystem die Tatsache darstellt, dass die Verkehrsträger nicht immer die Kosten bezahlen, die sie verursachen.

Das Europäische Parlament hat bei der Annahme des Berichts zu den Schlussfolgerungen des Weißbuchs am 12. Januar 2003 die Notwendigkeit einer Tarifierung der Infrastrukturen bekräftigt. Entfernungsabhängige Mautgebühren und Gebühren, die von der Benutzungsdauer der Straße abhängen, werden seit jeher auf Autobahnen und anderen Hauptverkehrsstraßen erhoben, um den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur mitzufinanzieren. Durch den zunehmenden technischen Fortschritt könnten solche Instrumente auch verstärkt zum Verkehrsmanagement eingesetzt werden: Staugebühren, emmissionsabhängige Gebühren usw.

Die meisten Mitgliedstaaten erheben auf zumindest einem Teil ihres Autobahnnetzes eine Maut oder eine Gebühr. Die Kommission vertritt die Linie, dass Straßenbenutzungs- und Mautgebühren ein wichtiges Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen, zur Steuerung des Verkehrs und zur Förderung von Privatinvestitionen in das Infrastrukturmanagement darstellen. Die Rechtsvorschriften der Kommission beschränken sich also, wie ich bereits erwähnte, auf schwere Nutzfahrzeuge, sind aber ein Element unserer Politik.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 34 von Robert Evans (H-0016/06)

Betrifft: Junk Food

Teilt die Kommission meine Sorge über die an Kinder gerichtete Werbung für so genanntes Junk Food im Fernsehen, im Internet und in den Medien? Hält die Kommission angesichts des internationalen Charakters des Marktes und der Angebotsketten sowie der offensichtlich schädlichen Auswirkungen dieser Produkte Maßnahmen auf EU-Ebene für angebracht?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission misst den Auswirkungen, die Werbung auf das Verhalten von Kindern haben kann, große Bedeutung bei. Dies gilt aufgrund des möglichen Zusammenhangs zwischen der Ernährung von Kindern und ihrer Gesundheit besonders bei Lebensmittelwerbung. Im Allgemeinen verfügt die Europäische Union über eine Reihe von horizontalen Bestimmungen, die diesen Bereich betreffen und jene Arten von Werbung regulieren, die das Verhalten von Kindern beeinflussen können und die auch Lebensmittel umfassen.

Was zunächst die Fernsehwerbung betrifft, so sorgt die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ seit 1989 dafür, dass Fernsehwerbung Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen darf. Fernsehwerbung soll insbesondere keine direkten Kaufappelle an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen, Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen, und nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige üblicherweise zu Eltern, Lehrern und anderen nahe stehenden Personen haben.

Ein Vorschlag für eine Änderung dieser Richtlinie, der am 13. Dezember 2005 von der Kommission angenommen wurde, sieht vor, diese Bestimmungen auch auf weitere Arten audiovisueller Inhalte auszudehnen. Außerdem enthält die 2005 angenommene Richtlinie über irreführende Werbung ähnliche Bestimmungen. Dies wird den Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen stärken, da eine direkte Aufforderung an Kinder, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, verboten wird.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission nicht die Absicht, weitere Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Die Kommission erwartet jetzt, dass die Industrie im Zuge der Selbstregulierung aktiv wird und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen wirksam und präzise ergänzt. Sie hat zu diesem Zweck einen umfangreichen Prozess eingeleitet.

Die Europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat beispielsweise das Ziel, nicht-regulatorische Maßnahmen und feste Verpflichtungen der Industrie auf den Weg zu bringen. Die Kommission erwartet, dass einige dieser Verpflichtungen auch an Kinder gerichtete Werbung betreffen. Parallel dazu hat die Kommission auch ihren Dialog mit der Industrie und anderen Akteuren intensiviert, um zu beurteilen, wie Selbstregulierungsmaßnahmen im Bereich der Werbewirtschaft weiter verbessert werden können.

Im Dezember 2005 nahm die Kommission ein Grünbuch zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung an. Eine der Fragen, auf die das Grünbuch konkrete Antworten verlangt, lautet: „Sind freiwillige Verhaltensregeln („Selbstregulierung“) ein angemessenes Instrument zur Begrenzung der Werbung und Vermarktung von energiereichen und mikronährstoffarmen Lebensmitteln? Welche Alternativen sollten geprüft werden, falls die Selbstregulierung versagt?“ Die Kommission hofft, dass dieser Ansatz zu umfangreichen Verpflichtungen führt, von denen alle Beteiligten und die Gesellschaft insgesamt profitieren werden. Sollte dies nicht der Fall sein – und das betone ich –, wird die Kommission nicht zögern, geeignete rechtliche Maßnahmen vorzuschlagen.

 
  
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  Robert Evans (PSE).(EN) Vielen Dank, Frau Kommissarin! Beim letzten Punkt, den Sie erwähnten, würde ich gern noch etwas nachhaken, denn bis dahin fand ich das, was Sie sagten, nämlich dass wir die Rechtsvorschriften bereits hätten, etwas enttäuschend. Ich könnte Ihnen unzählige Beispiele nennen, die mir Sorgen bereiten, aber ich nenne Ihnen jetzt nur eines. Nestlé „Cheerios“ sind Frühstückscerealien, die 21 % Zucker und ziemlich viel Salz enthalten. Beigefügt ist ein Malbuch, und Kinder werden dazu animiert, immer mehr von dem Produkt zu essen, wenn sie entsprechend viel ausmalen.

Wie Sie in Ihren Ausführungen erwähnt haben, trifft die EU bereits gesetzliche Regelungen, aber Sie haben auch angedeutet, dass diese Regelungen als Grundlage herangezogen werden könnten. Wenn keine neuen Rechtsvorschriften notwendig sind, dann möchte ich Sie doch dringend bitten, sich die bestehenden Maßnahmen und die Selbstregulierung – von deren Richtigkeit ich keineswegs überzeugt bin – noch einmal anzusehen und zu beurteilen, ob sie funktionieren oder ob sie verstärkt werden müssen.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Es liegt auf der Hand, dass die Ernährung und Gesundheit Jugendlicher sehr wichtig ist, und zwar nicht nur der Kommission. Da sind wir uns wohl alle einig. Es ist auch ziemlich klar, dass wir keine Situation haben wollen, in der junge Menschen übergewichtig zu werden drohen, was im späteren Leben zu ernsten Problemen führt, nicht nur für ihre eigene Gesundheit, sondern auch für die Gesellschaft. Deshalb werden wir untersuchen, wie es derzeit funktioniert. Sollte es nicht funktionieren – und ich betone sollte –, wird die Kommission bereit sein, weitere Schritte zu unternehmen.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Im Gegensatz zu meinem Kollegen bin ich äußerst froh darüber, dass Sie heute keine weiteren Rechtsvorschriften vorschlagen. Sie haben völlig Recht mit ihren Ansichten.

Danke auch für Ihre Erinnerung daran, dass es bei dieser Frage um Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit geht. Es ist sehr einfach, der Lebensmittelindustrie weiter die Schuld zuzuschieben, aber finden Sie nicht auch, dass die Menschen langsam begreifen sollten, dass jeder Einzelne für sein Leben die Verantwortung trägt und dass Bewegung bei diesem zweifellos wichtigen Thema eine sehr große Rolle spielt?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Wie ich bereits vorhin sagte, sind wir alle mitverantwortlich dafür, dass Jugendliche nicht aufgrund der Gegebenheiten verstärkt Gefahr laufen, in ihrem späteren Leben krank zu werden. Natürlich kann die Gesellschaft nicht für jedermann Verantwortung übernehmen. Deshalb tragen Eltern und andere Erwachsene, die mit Jugendlichen den Tag über zu tun haben, in diesem Bereich Mitverantwortung.

Wir brauchen in den Mitgliedstaaten eine Diskussion darüber, wie viel sich Jugendliche die Woche über in der Schule bewegen. Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Bewegung und Gesundheit, sprich bestimmte Krankheiten, die man bekommen kann, wenn man sich nicht vernünftig bewegt. Jetzt bin ich alt genug, um das zu sagen, doch als ich klein war, hatten wir noch nicht die ganzen Videospiele, die es heute gibt – wir saßen eben nicht nur vor dem Computer und amüsierten uns auf diese Weise –, deshalb müssen wir Jugendliche dazu ermuntern, ins Freie zu gehen und sich zu bewegen, um so zu verhindern, dass sie später im Leben in eine Situation geraten, die sich niemand von uns wünscht.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 35 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0052/06)

Betrifft: Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze

Die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2005 erreichte Einigung zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 hat die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 20 Mrd. Euro für die Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze auf 7 Mrd. Euro gekürzt.

Glaubt die Kommission angesichts der Bedeutung der Transeuropäischen Netze für die Lissabon-Strategie und das Funktionieren des Binnenmarkts, dass mit dem Betrag von 7 Mrd. Euro die 30 prioritären Vorhaben, die für die nahe Zukunft geplant sind, verwirklicht werden können? Teilt sie die Auffassung, dass sich diese starke Kürzung um zwei Drittel der ursprünglichen Mittelansätze hemmend auf den Verkehrssektor im weiteren Sinn auswirken wird, vor allem da einige dieser Vorhaben ohnehin Probleme bei der Durchführung aufweisen? Wie gedenkt sie dieses Thema anzugehen? Liegen ihr Schätzungen zur Abwicklung der prioritären Vorhaben vor und teilt sie die Auffassung, dass wegen der Kürzung der Mittelansätze einige prioritäre Programme überprüft und/oder verschoben werden sollten?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Im Juli 2004 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über transeuropäische Netze – TEN – im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgelegt. Darin war unter anderem bei grenzüberschreitenden Abschnitten vorrangiger Projekte eine Aufstockung der Zuschüsse auf bis zu 50 % vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Mittelzuweisung beläuft sich für diese TEN-Verkehrsprojekte auf 20,35 Milliarden Euro.

Die vom Europäischen Rat im Dezember 2005 erzielte Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 sieht vor, die der Rubrik 1a zugewiesenen Mittel deutlich, nämlich um etwa 40 % des Gesamtumfangs, zu kürzen. Diese Rubrik beinhaltet neben dem Verkehrssektor Bereiche wie Forschung, Bildung, Wettbewerbsfähigkeit und neue Technologien. Über die Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen Elementen von Rubrik 1a ist noch nicht entschieden worden.

Die Kommission ist deshalb nicht imstande, der Frau Abgeordneten eine konkrete Antwort darauf zu geben, was eine Kürzung der in ihrem ursprünglichen Vorschlag für eine Finanzielle Vorausschau vorgesehenen Beträge zur Folge hätte, solange nicht endgültig im Wege interinstitutioneller Vereinbarungen über die Summen entschieden wird. Die entsprechenden Beratungen dauern noch an.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Offenheit, doch Sie haben mich nicht davon überzeugt, dass die Kommission dieses Thema mit dem notwendigen Ernst angeht, der sich für einen Sektor mit solch großer Bedeutung für die Vollendung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit Europas geziemt.

Aus dem Vorschlag der Kommission wird deutlich, dass eine Kürzung – und zwar eine erhebliche Kürzung – vorgenommen werden wird. Lösungen in diesem Sektor brauchen Zeit. Planung kostet Zeit und Mittel. Haben Sie noch nicht über die Optimierung von Partnerschaften mit dem Privatsektor nachgedacht, die vor allem von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden könnte, sowie über eine stärkere Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank? Ich bin erstaunt, dass Sie sich nicht in dieser Richtung engagieren.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich ist es mir schon wichtig zu unterstreichen, dass die Kommission die Bedeutung dieser transeuropäischen Netze nicht unterschätzt. Allerdings kann ich zu den laufenden Erörterungen über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum bis 2013 heute wirklich nichts Konkretes sagen. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort sagte, handelt es sich hierbei um eine Diskussion, die auf interinstitutioneller Ebene stattfinden wird, wo sich die Verhandlungen in dieser entscheidenden Phase immer abspielen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). (LT) Ich würde gern wissen, wie sich die Kürzung der Mittel für Projekte im Rahmen der Transeuropäischen Netze auf die neuen Länder der Europäischen Union auswirken wird, deren Verkehrsinfrastrukturen, vor allem die Eisenbahn, ja erheblich unter dem Niveau der Länder des Alten Europa liegen. Und konkret gefragt: Wie wird das für die baltischen Länder unbedingt notwendige Projekt „Rail Baltica“, das eine Verbindung der Hauptstädte der baltischen Länder mit Warschau und Berlin herstellen soll, verwirklicht werden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe keine Frage, sondern lediglich eine Feststellung gehört.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte festhalten, dass meine erste Frage von der Kommission inhaltlich nicht beantwortet wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang jetzt noch einmal nachfragen. Es ist verständlich, dass uns heute die Kommission nicht sagen kann, wie sie ein Budget, das noch nicht beschlossen ist, aufteilen will. Aber die Kommission sollte meiner Ansicht nach sehr wohl Überlegungen anstellen, wie man diese notwendige Finanzierung der transeuropäischen Netze trotzdem bewerkstelligen kann.

Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal nachhaken: Wir alle wissen, dass die verschiedenen Verkehrsträger durchaus bereit sind, Gebühren zu bezahlen. Durch die neue Wegekostenrichtlinie ist ein sehr enger Plafond dieser Gebührenerhebung eingezogen worden. Könnte man hier nicht einen Vorschlag machen, um das auszudehnen und eine Querfinanzierung zu ermöglichen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Es tut mir Leid, aber ich sehe mich außerstande, irgendwelche konkreten Antworten zu geben. Auch wenn ich es wollte, liegt es momentan einfach nicht in meinen Händen. Es liegt untere anderem in den Händen des Europäischen Parlaments, weshalb ich Sie um Verständnis für die Lage bitte.

Es gibt in diesen Verhandlungen viele wichtige Bereiche, die bestimmte Abgeordnete fördern wollen, was verständlich, aber gegenwärtig unmöglich ist. Es tut mir Leid.

 
  
  

Teil II

Anfragen an Herrn Potočnik

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 36 von Justas Vincas Paleckis (H-0054/06)

Betrifft: Siebtes Rahmenprogramm zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung für den Zeitraum 2007-2013

In diesem Jahr wird das 7. Rahmenprogramm zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung für den Zeitraum 2007-2013 angenommen. Im Etat sind über 72 Milliarden Euro vorgesehen, und es ist geplant, die Zahl der an den Projekten teilnehmenden Wissenschaftler zu verdoppeln, Arbeitsplätze für Wissenschaftler zu schaffen und die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu verbessern.

Die Statistik der Teilnahme am 6. Rahmenprogramm zeigt, dass kleine und mittlere Unternehmen im Vergleich zu Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Instituten in den meisten Staaten der Europäischen Union, darunter auch Litauen, selten Finanzmittel erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und privaten Wirtschaftsunternehmen ist in den Ländern der Europäischen Union, insbesondere den neuen Mitgliedstaaten, nur schwach ausgeprägt. Dies verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auch im weltweiten Maßstab.

Wäre es nicht zweckmäßig, einen gewissen Teil der Mittel des 7. Rahmenprogramms (15 % – 20 %) für die Finanzierung von Anträgen kleiner und mittlerer Unternehmen vorzusehen? Dadurch würden nach Ansicht des Fragestellers Anreize für private Unternehmen geschaffen, enger mit wissenschaftlichen Einrichtungen und einzelnen Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten und neue Technologien und Innovationen für die breite Anwendung zu entwickeln.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission möchte auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten folgendermaßen antworten. Was zunächst die Gesamtmittel für das Siebte Forschungsrahmenprogramm betrifft, so wird der Kommissionsvorschlag entsprechend den Entwicklungen bei der Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 überarbeitet werden müssen.

Was zum Zweiten die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, anbelangt, so ist auch die Kommission der Ansicht, dass dies von entscheidender Bedeutung ist. Die Beteiligung von KMU ist und bleibt eines der Hauptziele der Rahmenprogramme.

Im Sechsten Rahmenprogramm sind vielfältige Maßnahmen ergriffen worden, um die Beteiligung von KMU in Themenbereichen zu fördern, in denen sie mit anderen Firmen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Diese Maßnahmen umfassen die Unterstützung von Vermittlernetzen in bestimmten Technologiesektoren, um KMU mit Vorschlägen und bei den Vorbereitungen und der Suche nach Partnern zu unterstützen, gezielte Aufforderungen in Bereichen von besonderem Interesse für KMU, sowie Finanzierungsformen zur KMU-Förderung, die Auslagerung von Forschung durch KMU und KMU-Zusammenschlüsse. Da sie erfolgreich waren, schlagen wir vor, sie im Siebten Forschungsrahmenprogramm fortzusetzen. So gesehen, fördern die Rahmenprogramme bereits die Beteiligung von KMU und ihre Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen auf sehr aktive Weise.

Was nun konkret den Vorschlag des Herrn Abgeordneten betrifft, eine quantifizierte Zielvorgabe für die KMU-Beteiligung festzulegen, so nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Rat in der teilweisen allgemeinen Einigung zum RP7 eine 15 %-Vorgabe für die KMU-Beteiligung eingeführt hat. Eine solche Vorgabe ist bereits im RP6 vorhanden, allerdings hält die Kommission die Beibehaltung einer solchen allgemeinen Mindestvorgabe für die KMU-Beteiligung im Haushalt für fragwürdig, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens ist die mögliche Beteiligung von KMU je nach Themenbereich sehr unterschiedlich und variiert zwischen etwa 5 % und 20 %. Daher ist es praktisch unmöglich, schon im Voraus ein realistisches Gesamtziel festzulegen, das sogar irreführend sein könnte.

Zweitens könnten Zielvorgaben für KMU so verstanden werden, als wolle man vom Ziel abrücken, nur Forschung mit Spitzenqualität zu fördern, und außerdem würden sie den Grundsätzen des gleichberechtigten Zugangs und der Ausrichtung auf Spitzenleistungen, die im Rahmenprogramm eine wesentliche Rolle spielen, entgegenstehen.

Drittens sollte sich die KMU-Förderung auf Maßnahmen konzentrieren, die das RP7 für KMU wirklich attraktiv machen und nützlich erscheinen lassen, nämlich durch die Festlegung von Forschungsthemen, die Vereinfachung von Verwaltungsaspekten und so weiter.

Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Einbeziehung von KMU am besten durch einen Abbau von Hindernissen erreicht wird, die ihrer Beteiligung im Wege stehen, und genau das wollen wir tun. Erreicht wird sie außerdem durch Vereinfachung und Verbesserung der verwaltungstechnischen und finanziellen Verfahren, kürzere Fristen bis zum Vertragsabschluss, verringerte Berichterstattungsanforderungen und höhere Flexibilität von KMU bei der Förderung von Projekten, die von Umfang und Größe am ehesten ihren Bedürfnissen entsprechen. Was außerdem stärker berücksichtigt werden muss, sind die Bedürfnisse und das Potenzial von KMU bei der inhaltlichen Gestaltung der Themen im spezifischen Programm und vor allem im Arbeitsprogramm.

Darüber hinaus muss unbedingt auch betont werden, dass der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft für KMU anstatt der üblichen 50 % bis zu 75 % der erstattungsfähigen Kosten betragen darf. Genau dieser Vorschlag war Bestandteil der Beteiligungsregeln.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(EN) Vielen Dank für diese überzeugende Antwort, Herr Kommissar. Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung werden nun aber beträchtliche Geldsummen bereitgestellt. Wie gedenkt die Kommission diese Mittel zwischen den Mitgliedstaaten aufzuteilen? Vorrang werden wohl große und bedeutende Projekte erhalten. Könnte es auch passieren, dass der Löwenanteil der Fördermittel in Länder fließt, die bereits ein hohes Forschungsniveau haben, und dass für diejenigen, die es nicht haben, nur noch Brosamen bleiben?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Das Rahmenprogramm ist nur eines der Instrumente, die auf EU-Ebene eingesetzt werden; es macht etwa 4 bis 5 % des EU-Haushalts aus. Ich stimme dem Herrn Abgeordneten zu, dass es sich um eine hohe Geldsumme handelt, denn wir stehen vor großen Herausforderungen, wenn wir eine Antwort darauf finden wollen, wie wir etwa unsere Lebensqualität erhalten und global wettbewerbsfähig bleiben wollen. Dies ist die entscheidende Frage, die auch Bestandteil der Agenda von Lissabon und der aus ihr hervorgegangenen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist.

Meiner Ansicht nach kommt es einerseits darauf an, dass wir das Potenzial derjenigen Mitgliedstaaten beleben, die weniger entwickelt und kleiner sind und vielleicht heute nicht die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Es gibt eine Reihe von Aktionszentren; im Siebten Rahmenprogramm werden spezifische Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Andererseits müssen wir uns klarmachen, dass die Europäische Union einen Spitzenplatz anstreben sollte. Wir sollten die Spitzenforschung fördern und darauf hinwirken, dass wir in der von Wandel und Herausforderungen geprägten Welt von heute wirklich mithalten können.

Wir kümmern uns also sehr wohl um die Dinge, die Sie angesprochen haben, doch glauben wir auch, dass die verschiedenen Arten von Finanzierungsquellen kombiniert werden sollten, um die beiden von mir herausgestrichenen Fragen anzugehen, nämlich zum einen an die Spitze zu drängen und das Beste für Europa herauszuholen und zum anderen zu überlegen, wie wir mit denen umgehen, die heute vielleicht nicht die beste Ausgangsposition haben.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Frau Präsidentin! Mehrere Länder haben festgestellt, dass die Europäische Investitionsbank für Forschungszwecke sowie für die Bereiche Forschung und Innovation Darlehen von bis zu 10 Milliarden Euro bereitstellen könnte. Hat die Kommission daran gedacht, die EIB zu veranlassen, neue Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Innovation zu entwickeln?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für Ihre Frage. Es stimmt, dass dies in der Debatte zur Sprache kam. Doch schon bevor es in der Debatte angesprochen wurde, hat die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag und zusammen mit der Europäischen Investitionsbank versucht, ein entsprechendes Instrument zu entwickeln, nämlich eine so genannte „Fazilität mit Risikoteilung“. Eines der Hauptprobleme, mit dem wir es auf EU-Ebene zu tun haben, besteht darin, dass wir nicht alle auf die gleiche Art und Weise mit Risiken umgehen. Sie ist von Kultur zu Kultur unterschiedlich. Deshalb müssen wir unbedingt Instrumente schaffen, um dieses Problem anzugehen. Wir konnten dadurch bislang noch nicht ganz zu den wichtigsten Wettbewerberländern aufschließen, vor allem was den BIP-Anteil betrifft, der in Forschung und Entwicklung investiert wird. Hier müssen wir unbedingt für eine Belebung sorgen.

Genau dies war der Beweggrund dafür, dass wir mit der EIB die Fazilität mit Risikoteilung eingeführt haben. Sie würde das Potenzial erhöhen, denn mit jedem Zuschuss, den wir der EIB gewähren würden, bekämen wir das Vier- oder Fünffache wieder als Kredit zurück. Sie würde uns auch ermöglichen, einige der risikoreicheren Betriebe anzuvisieren, die von der EIB – wie bei Banken üblich – nicht anvisiert werden. Das ist sicherlich kein Patentrezept für die Lösung unserer Probleme, aber ich hoffe wirklich, dass es auch von einigen anderen Finanzinstituten in Europa übernommen wird.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte den Kommissar fragen, wie er sich konkret den Bürokratieabbau vorstellt, weil von KMU immer wieder die Klage kommt, dass die Bürokratie im Vergleich zu nationalen Forschungsförderungsprogrammen überbordend ist. Und zweitens, wie stellt er den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicher?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Sie haben eines der schwierigsten Themen angesprochen, mit denen wir uns befassen. Wie Sie richtig sagten, kann die Beteiligung von KMU wohl am besten dadurch gefördert werden, dass Bürokratie abgebaut wird. Größere Unternehmen müssen anteilig nicht so viel Energie dafür aufwenden wie kleinere Unternehmen, und das Gleiche gilt auch für den Anteil der Finanzmittel. Wir versuchen, diese Frage konsequent anzugehen: Von der Haushaltsordnung über die Teilnahmebestimmungen bis hin zu den nächsten Schritten, wie wir damit intern umgehen wollen, bemühen wir uns darum, Bürokratie abzubauen. Das ist eine der schwierigsten Übungen, die wir ausführen. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit gutem Willen einen wichtigen Schritt zur Umkehrung des negativen Trends vollbringen können.

Am gleichen Tag, an dem wir das Rahmenprogramm verabschiedeten, nahmen wir auch ein spezielles Papier an, das sich mit Fragen der Vereinfachung befasste. Zusätzlich haben wir eine Art Vereinfachungsgremium geschaffen, dem einige kleinere Akteure angehören, die uns bislang bei der Ausarbeitung der Teilnahmebestimmungen beraten haben und die uns auch bei künftigen internen Vereinfachungsprozessen zur Seite stehen werden.

Ich sehe Vereinfachung als einen Prozess an, mit dem wir uns in all seinen Stufen befassen müssen und der über den gesamten Zeitraum konsequent angewandt werden muss. Ich hoffe, dass ich bei diesen umfangreichen Bemühungen auch Unterstützung vom Europäischen Parlament und vom Rat erhalte, denn in gewissem Maße ist es ein Problem, das uns alle betrifft.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 37 von Seán Ó Neachtain (H-0076/06)

Betrifft: Finanzierung der Forschung in den europäischen Regionen

Kann die Kommission genau erläutern, welche gezielten Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt, um in Verbindung mit dem anstehenden Rahmenprogramm Forschung und technologische Entwicklung die Rolle der Regionen in Europa zu stärken?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Der Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm beinhaltet eine erweiterte regionale Dimension im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ mit einer Reihe neuer Initiativen, durch die Europäische Regionen neue Möglichkeiten erhalten, sich in der Forschung und technologischen Entwicklung zu engagieren.

Zunächst bietet das neue Projekt „wissensorientierte Regionen“ Unterstützung für forschungs- und entwicklungsintensive regionale Cluster. Hervorgegangen ist es aus zwei experimentellen Ansätzen, die bei unseren regionalen Akteuren auf großes Interesse gestoßen sind. Die Abgeordneten werden sich erinnern, dass der Erste genau genommen vom Europäischen Parlament angestoßen wurde. Im Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm werden die Rolle der regionalen Akteure beim Ausbau der Forschungskapazität in ihrer Region anerkannt und Projekte mit dem Schwerpunkt auf regionalen forschungsorientierten Clustern unterstützt.

Eine andere wichtige neue Initiative im spezifischen Programm „Kapazitäten“ hat die Freisetzung von Forschungspotenzial zum Gegenstand. Mit ihr soll das Forschungspotenzial in den ,,Konvergenzregionen“ der EU entwickelt werden, indem die Abordnung von Forschungsmitarbeitern, die Anschaffung von Geräten oder die Veranstaltung von Konferenzen für den Technologietransfer gefördert wird.

Maßnahmen sollen auch zur kohärenten Politikentwicklung ergriffen werden, die Teil des spezifischen Programms „Kapazitäten“ ist und den Erfahrungsaustausch zwischen politischen Entscheidungsträgern auf regionaler Ebene ermöglichen wird. Es sind Aktivitäten im Bereich der Forschungsinfrastruktur vorgesehen, die in einigen Regionen Europas deutlich Wirkung zeigen dürften, und nicht zuletzt auch die Maßnahmen im Rahmen von Eranet und Eranet+, in die auch Forschungsakteure auf regionaler Ebene einbezogen werden.

Die Regionen sind schon immer beim Forschungsrahmenprogramm Partner gewesen. Die Tatsache, dass hier nun ein weiterer Schritt mit konkret auf Regionen ausgerichteten Maßnahmen erfolgt, darf uns nicht den Blick dafür verstellen, dass das Rahmenprogramm schon in vielerlei anderer Hinsicht zur Forschung und Entwicklung in den Regionen beigetragen hat und dies auch weiterhin tun wird.

Die Projekte des Rahmenprogramms tragen dazu bei, regionale Abgeschiedenheit und die Abwehrhaltung gegenüber Technologien zu bekämpfen. Durch die europäischen Forschungsprojekte werden innovative Unternehmen in Konvergenzregionen weiterhin die wichtigsten Technologienetzwerke miteinander verbinden und ihr Profil und ihre Kapazität erneuern, und abgelegene Universitäten werden weiterhin auf innovative Weise ihre Forschungsmodelle übernehmen können und in manchen Fällen zu einem echten Entwicklungsmotor für die Region werden.

KMU-Netzwerke, die sich am Rahmenprogramm beteiligen, werden ihre technologische Kompetenz weiter verbessern. Mit Marie-Curie-Stipendien werden die Humanressourcen für Forschung und Entwicklung weiter gefördert, was sich direkt auf die regionalen Forschungskapazitäten auswirken wird. Durch neue Merkmale im Rahmenprogramm wird sein Auftrag gestärkt, die Synergien mit der europäischen Regionalpolitik zu verbessern, damit die Strukturfonds in höherem Maße der Forschung in den Regionen zugute kommen.

Durch die Maßnahmen im Rahmenprogramm wird die Kommission versuchen, nützliche Modelle zu bieten, die es den europäischen Regionen ermöglichen werden, bei der Gestaltung und Umsetzung der Forschungspolitik effizienter zu werden und deshalb besser in der Lage zu sein, ihre Forschungsakteure zu unterstützen. Darüber hinaus werden sie Strukturfondsmittel effizienter für Forschungsinvestitionen einsetzen können.

Damit bietet sich eine echte Chance, dem Ziel von Barcelona im Rahmen der Lissabon-Strategie näher zu kommen, nämlich 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Es liegt auf der Hand, dass wir uns der Frage zuwenden müssen, wie wir auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene aufholen können, und darauf wird im Vorschlag für das Rahmenprogramm auch klar hingewiesen.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar für seine umfassende Antwort danken. Ich würde ihn gern fragen, welches Überwachungssystem die Kommission plant, um sicherzustellen, dass die Verteilung bei der Finanzierung in den Regionen ausgewogen und gerecht erfolgt. Wie der Kommissar weiß, gibt es Regionen, die nicht in der Lage sind, diese Mittel zu erhalten, und dieses Ungleichgewicht wird logischerweise zu einer ungleichen Entwicklung in Europa führen. Kann mir der Kommissar sagen, was die Kommission dagegen unternehmen will?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Der Herr Abgeordnete hat zu Recht auf eine Frage hingewiesen, die auch uns Sorgen bereitet. Sinn und Zweck des Rahmenprogramms ist in erster Linie nicht Ausgewogenheit, sondern Spitzenleistung. Eingedenk dessen, dass wir das Potenzial der Regionen ausbauen müssen, ist der Ansatz der Kommission in dem Vorschlag seit jeher auf die Nutzung von Synergien ausgerichtet. Man sollte sich unbedingt die von der Kommission erarbeiteten Kohäsionsleitlinien gründlich durchlesen, denn sie enthalten die klare Botschaft, dass die Mitgliedstaaten bei der Behandlung der Probleme in den Regionen die Struktur- und Kohäsionsfonds berücksichtigen müssen, die in dieser Hinsicht wichtig sind, um die Ziele von Lissabon zu erreichen.

Wie ich bereits sagte, wollen wir das auch mit Hilfe unserer Programme tun. Doch selbst wenn wir über spezifische Programme verfügen – wie etwa in Bezug auf das Potenzial der Kohäsionsgebiete –, müssen wir weiter für Vorschläge offen sein, aus denen wir die erfolgversprechendsten auswählen. Wir brauchen unbedingt Anreize, um denjenigen, die heute nicht an der Spitze sind, nach vorne zu bringen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar dafür danken, dass er darauf aufmerksam gemacht hat, die Forschung könne auch durch Strukturfondsmittel gefördert werden. Ich bin sehr daran interessiert zu erfahren, wie das bewerkstelligt werden soll und wie die Kohärenz zwischen den einzelnen Forschungsvorhaben gewährleistet werden soll: zwischen denen, die Strukturfondsmittel nutzen, denen, die auf nationaler Ebene durchgeführt werden und denen, die in der EU generell verwirklicht werden. Wie können die Dinge so geregelt werden, dass vernünftige Projekte stattfinden können? Eine zweite Frage betrifft den Umfang der Strukturfondsmittel, die möglicherweise für die Forschung bereitgestellt werden können, im Vergleich zu dem Umfang der Mittel, die im Zusammenhang mit dem Siebenten Rahmenprogramm zur Verfügung stehen. Der Rat spricht von 60 % der Strukturfondsmittel, die für die Lissabon-Ziele bestimmt sind.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wenn ich beim Letzten beginnen darf, so war dies auch der Vorschlag der Kommission in dem Schreiben, das Präsident Barroso an das Parlament und den Rat gerichtet hat.

Worauf es ankommt ist, dass wir die Notwendigkeit für das richtige Gleichgewicht zwischen physischer Infrastruktur auf der einen und geistiger Infrastruktur und weiteren Schritten auf der anderen Seite erkennen, um so Innovationen in Regionen zu fördern, die heute Kohäsionsmittel erhalten und weniger entwickelt sind als der EU-Durchschnitt. Das ist äußerst wichtig.

Ich habe kürzlich mit meiner Kollegin Hübner an einer Konferenz in Polen teilgenommen. Es war eine gute Konferenz, in der wir beide den Anwesenden erklären konnten, wie wichtig es ist, die Dinge von beiden Seiten anzugehen. Wir müssen uns schließlich bewusst machen, dass bei einer Berücksichtigung der Empfehlungen die Dinge in den Händen der Mitgliedstaaten liegen. Wir müssen begreifen, wie eminent wichtig es ist, dass wir in der Praxis für eine ausgeglichene Unterstützung sorgen.

Ich bin mir auch völlig im Klaren darüber, dass die Bedürfnisse der Länder aufgrund ihres unterschiedlichen Entwicklungsstands nicht identisch sind. Es ist also unbedingt notwendig, dass dieser Aspekt ernsthaft berücksichtigt wird und dass auch diese neue Schwerpunktsetzung bedacht wird.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der regionalen Politik ist es wichtig, auch immer wieder Vorbilder vor den Vorhang zu stellen. Deshalb meine Frage: Wir haben ja sehr viele Best-Practice-Methoden, wir haben das Innovation Scoreboard. Wäre es nicht möglich, sich gemeinsam mit den Kollegen Hübner, Potočnik und Wallström zu überlegen, wie man diese bewährten Praktiken auch dem europäischen Bürger näher bringen kann, damit Anreize geschaffen werden, diese Zusammenarbeit in Zukunft zu verstärken.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Ich kann nur sagen, dass ich den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten voll und ganz zustimmen kann. Wir müssen einfach in allen Bereichen begreifen, dass wir auf das gleiche Ziel hinarbeiten und nur durch eine sinnvolle Zusammenlegung aller Finanzmittel wirklich die Veränderungen erreichen können.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 38 von Teresa Riera Madurell (H-0084/06)

Betrifft: Gemeinschaftshaushalt und 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung

Kommissar Potočnik hat am 26. Januar 2006 vor dem Europäischen Parlament eingeräumt, dass die vorgesehene Kürzung der Finanziellen Vorausschau erhebliche Probleme für die Verfolgung der Ziele des 7. Rahmenprogramms aufwerfen wird. Allerdings muss erst noch das Ende der Verhandlungen über den endgültigen Gemeinschaftshaushalt abgewartet werden, bevor die genaue Höhe der Kürzung feststeht.

Kann die Kommission darlegen, welche Hauptüberlegungen sie anstellt, um das Rahmenprogramm an die geringere Mittelausstattung anzupassen? Beabsichtigt die Kommission, bei der Mittelzuweisung die Anteile der verschiedenen Programme beizubehalten? Vertritt die Kommission nicht die Auffassung, dass gerade die Stärkung der Unterstützung von Forschern einen der Aspekte darstellt, die nicht ernsthaft in Frage gestellt werden sollten, um den gegenwärtigen Prozess der „Abwanderung des Wissens“ zu stoppen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Was die Überarbeitung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Entwicklung anbelangt, möchte die Kommission in Anbetracht des breiten Konsens, der sich bei den Debatten im Parlament und im Rat bereits abgezeichnet hat, die Struktur und den Grundgedanken des ursprünglichen Vorschlags beibehalten.

Die Grundzüge des Konzepts für die Überarbeitung wurden während einer Sitzung des Parlamentsausschusses für Industrie, Forschung und Energie am 26. Januar 2006 umrissen. Die Mittel für kleinere Maßnahmen können nicht genauso stark gekürzt werden wie bei den größeren, weil sie sonst ihren Sinn und Zweck verlieren. Bei einigen Maßnahmen hängt der Haushalt zum Beispiel von internationalen Verpflichtungen ab, die die Europäische Union bzw. einige andere Einrichtungen eingegangen sind. Die Festlegung von Prioritäten innerhalb der Themen und ein hohes Maß an Flexibilität sind ebenfalls erforderlich.

Kernstück des Programms sollte das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ bleiben. Im überarbeiteten Vorschlag werden neben der Zusammenarbeit viele weitere Aspekte wie zum Beispiel die Infrastruktur, KMU und die Mobilität der Forscher gebührend berücksichtigt.

Zur Kürzung der Haushaltsmittel ist zu sagen, dass möglicherweise nicht nur die Verteilung der Mittel, sondern auch die zeitliche Planung der Einführung neuer Initiativen überdacht werden muss. Durch das Rahmenprogramm soll die Attraktivität der europäischen Forschung gesteigert und die Mobilität der Forscher gefördert werden. Neue Impulse sollen dabei durch das spezifische Programm „Menschen“ gesetzt werden, das auf die Regelung der Mobilität, Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern in ganz Europa abzielt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Entstehung eines Binnenarbeitsmarkts für Forscher geleistet; allerdings ist es nicht das einzige Programm zur Schaffung eines attraktiven europäischen Forschungsraums.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE).(ES) Herr Kommissar! Ich möchte Ihnen für Ihre Erläuterungen danken. Der Zweck meiner Anfrage bestand darin, Ihnen über die Sorge unserer wissenschaftlichen Gemeinschaft angesichts der geplanten Mittelkürzungen für die europäische Wissenschaft und Technologie zu berichten.

Zwar haben wir das Ende der Verhandlungen abzuwarten, doch müssen wir in der Praxis so bald wie möglich wissen, welche Ideen Sie haben, um das Rahmenprogramm an die gekürzten Mittel anzupassen, und deshalb sind wir Ihnen für Ihre Klarstellung dankbar. Dies ist von grundlegender Bedeutung, um unsere parlamentarische Arbeit weiterzuführen und auch um unsere Forscher informieren zu können, die ein Ende dieser Ungewissheit über die Zukunft ihrer Forschungsprojekte wünschen, einer Situation, die schon zu lange anhält.

Ich wollte Sie auch insbesondere fragen, ob das Ziel, die Europäische Union zu einem wirklich attraktiven Raum für Forscher zu machen, eine Priorität bleiben wird. Dieses Thema bewegt uns sehr, und ich würde gern wissen, ob Sie uns dazu etwas mehr sagen können.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wir alle sind bemüht, eines der von den Mitgliedstaaten 2002 in Barcelona vereinbarten Ziele zu erreichen, d. h. 3 % des BIP für Investitionen in Forschung und Entwicklung bereitzustellen. Es ist praktisch überlebenswichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Dabei liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit auf EU-Ebene die besten Wege für die Verwendung und den Einsatz der Gelder aufzeigen könnte. Das geschieht – ob nun mit oder ohne Investitionen von unserer Seite. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn nur so können wir die anstehenden Aufgaben auch tatsächlich bewältigen. Durch Anreize auf EU-Ebene können wir diesen Prozess aber beschleunigen. Darum stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, wenn Sie sagen, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen sehr wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass Europa davon profitieren kann.

Heute werden auf EU-Ebene etwa 5 % der öffentlichen Gelder für das Rahmenprogramm aufgewendet. Der Rest stammt aus den Haushalten der Mitgliedstaaten. Die private Finanzierung hat sogar einen noch höheren Stellenwert als öffentliche Gelder. In der Europäischen Union beläuft sich der Anteil der privaten Investitionen auf etwa 55 %, während auf die öffentliche Finanzierung 45 % entfallen. Wir müssen also neben dem öffentlichen unbedingt auch den privaten Sektor fördern. Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen in Europa tätig sind und investieren. Darum spielt auch die Unterstützung dieser Unternehmen durch Schaffung geeigneter Bedingungen eine äußerst wichtige Rolle, d. h. es muss steuerliche Anreize und staatliche Beihilfen geben, geistige Eigentumsrechte müssen geschützt werden, das öffentliche Auftragswesen muss entsprechend ausgerichtet sein, Risikokapital muss zur Verfügung gestellt werden, wir müssen die so genannte Brain circulation fördern usw. Alle diese Dinge spielen eine Rolle.

Drei Prozent sind in gewisser Weise ein Indikator dafür, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Die horizontalen Politiken, die wir in allen Sektoren nutzen, sind schlüssig und im Grunde genommen das einzige Mittel, mit dem wir die Herausforderungen der heutigen Zeit meistern können.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommiss, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jean-Claude Juncker wird heute in der Zeitung zitiert, dass die Finanzielle Vorausschau, das Angebot des Rates nicht das letzte Wort sein soll. Er stellt in den Raum, dass ca. 875 Milliarden Euro vorstellbar wären.

Glauben Sie, dass es noch eine Chance gibt, das Siebte Rahmenforschungsprogramm aufzustocken?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Sie sollten nicht davon ausgehen, dass dies das letzte Wort war. Die interinstitutionellen Gespräche laufen weiter, und wir kennen alle den ziemlich klaren Standpunkt des Parlaments. Ich habe stets die Unterstützung des Parlaments für unsere gemeinsamen Bemühungen um die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, also des gesamten „Wissensdreiecks“, begrüßt.

Darüber müsste in der nächsten Phase des Prozesses entschieden werden. Ich kann hier lediglich sagen, dass sich auf der Ebene der Europäischen Union getätigte Investitionen in mit Forschung und Entwicklung zusammenhängenden Bereichen gelohnt haben – und genau das zählt doch letztlich. Ich weiß Ihre Hilfe sehr zu schätzen.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Herr Kommissar! Damit die wissenschaftlichen Forschungsprogramme erfolgreich sein können, sollten auf jeden Fall Unternehmen einbezogen werden, sowohl in die Nutzung von Erfindungen der wissenschaftlichen Forschung als auch in deren Finanzierung. Gestern hat uns Herr Verheugen, der als Mitglied der Kommission für einen anderen Bereich zuständig ist, im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Programme als Programme zur Ankurbelung von Innovationen präsentiert. Meine Frage wäre nun, ob Sie kooperieren und die Aktivitäten zwischen zwei Kommissionsmitgliedern und zwei Arten von Programmen generell koordiniert werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die kürzeste Antwort würde lauten: „Ja, das tun wir.“ Das Rahmenprogramm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ untergliedert sich in mehrere Phasen, wobei das eigentliche Thema Gegenstand einer Phase ist und die anderen Phasen durch das Rahmenprogramm behandelt werden. Von Anfang an haben wir unsere Aktivitäten koordiniert, die für die Innovation die gleiche Bedeutung haben wie die Strukturfonds für die Regionen.

Wenn wir ferner von der Einbeziehung der Unternehmen in unsere Arbeit sprechen, muss unbedingt hervorgehoben werden, dass uns mittlerweile ein neues Instrument zur Verfügung steht, das es bisher nicht gab: Ich meine damit die Technologieplattformen, die zu Beginn dieses Jahrhunderts geschaffen wurden und sich sehr schnell entwickeln. Das gesamte Konzept der Technologieplattformen, von denen es meines Wissens 28 gibt, basiert auf Bottom-up-Initiativen, deren Ausgangspunkt die Unternehmenssicht ist. In diese Plattformen fließen die Ansichten praktisch aller Akteure ein. Obwohl sie also eigentlich auf eine Unternehmensinitiative zurückgehen, sind daran auch Forscher, Politiker, NRO, Finanzinstitute, Regulierungsbehörden und sonstige Akteure beteiligt. Sie erstellen die so genannten strategischen Forschungsagenden für mindestens die kommenden 20 Jahre, wobei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

Es ist das erste Mal, dass ein solches Instrument und ein solches Konzept auf der Ebene der Europäischen Union entwickelt wurde. Jeden Tag begegne ich Vertretern der Industrie und anderen Menschen, die von der Entwicklung eindeutig sehr begeistert sind. Auch wenn wir jetzt die Anreize streichen müssten, die anfangs – seien wir doch ehrlich – aus dem Rahmenprogramm finanziert wurden, – dieser Prozess hat mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt und wird ohne jeden Zweifel Veränderungen auf der Ebene der Europäischen Union bewirken.

Meines Erachtens sind wir ein Rädchen in einem Prozess, der enorm wichtige Vorteile mit sich bringen wird. Ausgehend von ihren Vorstellungen über die langfristige Zukunft, d. h. welche Art von Forschung betrieben werden sollte, bis hin zum Endprodukt und von den Ideen, die die Unternehmen in Bezug auf das Wie ihrer Bewertung im Rahmen ihrer Arbeit entwickeln, nutzen wir diese Überlegungen bei der Konzipierung unserer Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit. Eigentlich ist dies der wichtigste Teil unserer Programme.

Zudem sind wir bereit, in einigen Bereichen, in denen unserer Meinung nach eine solche langfristige und starke Partnerschaft besteht und sich Unternehmen und anderer Akteure wie die Mitgliedstaaten stark engagieren, so genannte gemeinsame technologische Initiativen zu entwickeln, die ein neues Langzeitinstrument darstellen, zu dessen Kofinanzierung sich die Europäische Kommission ohne jedes Wenn und Aber bekennt.

Noch nie hatten wir einen so klaren Überblick über die Absichten, Strategien und Ansichten des Unternehmenssektor wie heute, da wir das Rahmenprogramm aufstellen und in der Endphase natürlich die spezifischen Arbeitsprogramme.

 
  
  

Anfragen an Frau Wallström, vertreten durch Herrn Potočnik

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 39 von Hélène Goudin (H-0013/06)

Betrifft: Vorschlag der Kommission in Bezug auf „europäische Botschafter des guten Willens“

In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage zum Plan D (E-4200/05) führte die Kommission aus, sie werde sich die Standpunkte zu eigen machen, die ihr von den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden. Die Kommission betont ferner, dass sie nicht beabsichtige, im Voraus festlegen zu wollen, welche Personen in Frage kommen, um als so genannte „europäische Botschafter des guten Willens“ aufzutreten. Über diese Informationen hinaus wird um konkrete Antwort auf folgende Fragen gebeten:

Wird die Kommission sich, falls die Bürger überwiegend Standpunkte vorbringen, in denen gefordert wird, dass die EU-Zusammenarbeit begrenzt werden soll und dass eine verstärkte EU-Integration nicht wünschenswert erscheint, an diesen Wünschen ausrichten und damit eine verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit empfehlen?

Wie werden die Personen, die als „Botschafter des guten Willens“ tätig werden sollen, ausgewählt? Sollen vernünftigerweise Einzelpersonen oder Organisationen geeignete „Botschafter des guten Willens“ vorschlagen können oder kann jede beliebige bekannte Persönlichkeit unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung offiziell in dieser Rolle tätig werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Wallström liegt mit Grippe im Bett. Das ist der Grund.

Ergänzend zur Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-4200/05, die Sie, verehrte Frau Abgeordnete, zu den „Botschaftern des guten Willens“ gestellt hatten, kann die Kommission Ihnen versichern, dass sie die Absicht hat, sich in der Zeit der Reflexion die Ansichten der Bürger zu zahlreichen EU-Themen anzuhören und Schlussfolgerungen aus den auf allen Ebenen geführten Debatten zu ziehen. Das Spektrum der erörterten Fragen wird sehr breit gefächert sein und dabei können auch Empfehlungen zum wünschenswerten Maß an Integration auf EU-Ebene eine Rolle spielen. Ganz sicher wird es aber um die Rolle der Union gehen, und in jedem Fall wird der Inhalt der Debatten seinen Niederschlag im Feedback-Prozess finden.

Zu Beginn dieses Prozesses wird ein erster Synthesebericht erstellt, den die Kommission dem Europäischen Rat während des österreichischen Ratsvorsitzes vorlegen wird, damit dieser die Gesamtbilanz erstellen kann, die beim Europäischen Rat im Juni 2006 gezogen werden soll. Die Kommission möchte die Gelegenheit nutzen, um Sie, verehrte Frau Abgeordnete, daran zu erinnern, dass die Erklärung, in der eine Zeit der Reflexion gefordert wurde, von den Staats- und Regierungschefs selbst angenommen wurde. Daher muss auch der Rat Bilanz ziehen.

Obwohl die Gemeinschaftsorgane die Veranstaltung von Diskussionen auf nationaler Ebene tatkräftig unterstützen müssen, sind dafür doch in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. In Plan D hat die Kommission empfohlen, die Diskussionen in den Mitgliedstaaten zu strukturieren, damit das Feedback unmittelbare Auswirkungen auf die politische Agenda der Europäischen Union hat.

Was den zweiten Teil Ihrer Anfrage betrifft, möchte die Kommission betonen, dass die in Plan D vorgeschlagenen verschiedenen Initiativen auf europäischer Ebene Bestandteil eines langfristigen Plans sind und in den 25 Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell umgesetzt werden. Die geplante Ernennung von europäischen Botschaftern der guten Willens gehört zu den Maßnahmen, die in den meisten EU-Ländern und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden müssen, wobei der Ideenreichtum und die Vorschläge aller am Prozess Beteiligten gefragt sind.

Ein für alle Länder gleichermaßen geeignetes Modell gibt es genauso wenig wie ein Standardmuster für die Veranstaltung der Diskussionen in den Mitgliedstaaten. Wie dem auch sei: Die Kommission hält es für wichtig, nochmals zu erklären, dass die Botschafter stets freiwillig tätig sein würden und ihre eigenen Meinungen vermitteln würden. Die Kommission hat nicht vor, sie auf eine bestimmte Linie einzuschwören.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Ich möchte gern wissen, ob Kommissar Potočnik nicht der Meinung ist, das Projekt der „Botschafter des guten Willens“ könnte etwas lächerlich wirken. Sollten nicht eher gewählte Parlamentarier als Botschafter der EU fungieren?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Selbstverständlich setzen wir darauf, dass Mitglieder des Parlaments als Botschafter der Europäischen Union tätig werden. Wir alle müssen dies tun. Weil Europa einfach zu groß ist und weil es heute so viele Missverständnisse in Europa gibt, kann es nach meinem Dafürhalten selbst bei vollem Einsatz keinem von uns gelingen, sich um alles richtig zu kümmern. Meines Erachtens könnten uns Maßnahmen, die auf eine Schärfung des Blicks dafür abzielen, was die Europäische Union eigentlich ausmacht, eher voranbringen.

Ich bin wie Sie, verehrte Frau Abgeordnete, der Meinung, dass wir alle, d. h. die Mitglieder des Parlaments und die Kommission, Verantwortung tragen, doch die von uns vorgeschlagene Maßnahme ist ebenfalls wichtig.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 40 von Richard Corbett (H-0021/06)

Betrifft: Mittel für die Debatte über die Zukunft Europas

Welche Mittel sollen den Gruppierungen der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, um die Debatte über die Zukunft Europas anzuregen? Wann soll eine entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission möchte Ihnen, verehrter Herr Abgeordneter, mitteilen, dass aus dem Haushalt 2006 für die Haushaltslinie PRINCE 7,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Damit sollen Maßnahmen finanziert werden, die in Plan D vorgesehen sind, um die Debatte in der vom Europäischen Rat im Juni 2005 beschlossenen Zeit der Reflexion in den Mittelpunkt zu stellen.

Diese Haushaltsmittel werden wie folgt verwendet: Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 2 Millionen Euro wird in den kommenden Wochen ergehen; damit sollen europaweite Projekte zur Schaffung der Voraussetzungen für Diskussionen der Bürger über EU-Themen gefördert werden. Die Vernetzung der EU-Bürger und deren Teilnahme an der Debatte über Europa soll unterstützt werden. Weitere Ziele sind die Einholung von Bürgermeinungen, insbesondere mithilfe qualitativer Instrumente und durch umfassende Befragungen, und Analysen der Beiträge der Bürger als Feedback für die Entscheidungsträger. Zusätzlich werden 850 000 Euro für die Schaffung bestimmter Informationsprodukte zur Verfügung gestellt.

Um die Umsetzung von Plan D auf lokaler Ebene zu unterstützen, werden die Vertretungen der Kommission 4,5 Millionen Euro erhalten. Damit sollen die Diskussionen auf regionaler und lokaler Ebene ausgeweitet, aber auch die Synergien und die Koordinierung zwischen der nationalen, der regionalen und der EU-Ebene im Zusammenhang mit der Umsetzung von Plan D verbessert werden. Die 4,5 Millionen Euro sollen im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines Vergabeverfahrens bereitgestellt werden.

Schließlich werden 250 000 Euro für die Entwicklung einer Website speziell zum Thema „Debatte über Europa“ beantragt. Generell hat die Kommission bereits ihre Enttäuschung über die vor kurzem vom Europäischen Rat vereinbarte Kürzung der globalen Mittelzuweisungen für die nächste Finanzielle Vorausschau, Rubrik 3 geäußert, geschieht dies doch zu einem Zeitpunkt, da die Debatte über Europa in ihre entscheidende Phase eintritt.

 
  
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  Richard Corbett (PSE).(EN) Ich begrüße die Antwort der Kommission. Es freut mich, dass die Zivilgesellschaft und NRO sowie deren Meinungen im Mittelpunkt stehen und nicht nur Verlautbarungen in Boulevardzeitungen und Meinungsäußerungen anderer tonangebender Diskussionsteilnehmer. Gestatten Sie mir bitte auch die Bemerkung, dass der Schwerpunkt in dieser Zeit der Reflexion bislang eher auf dem Kontext als auf dem Text der Verfassung gelegen hat. Ist die Kommission nicht auch der Meinung, dass wir die Debatte zu gegebener Zeit, wenn auch vielleicht nicht mehr in diesem, aber ganz sicher im kommenden Jahr, voranbringen und erörtern müssen, was mit diesem Text eigentlich passieren soll?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich glaube ich, dass wir uns auch mit dem Inhalt und den von Ihnen angesprochenen Fragen befassen sollten. Wie Sie schon sagten: Vielleicht nicht mehr in diesem, aber eventuell im nächsten Jahr sollten wir unser Augenmerk auch darauf richten.

 
  
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  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Kommissar! Wer soll denn noch daran glauben, dass alles unternommen wird, damit es bei der Verteilung der Mittel zwischen Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Verfassung einsetzen, und denjenigen, die sie ablehnen, gerecht zugeht? Man denke doch nur einmal an den Wunsch der Kommission, ihre eigene Propaganda zu überwachen; ein Beleg dafür war der jüngst von Kommissarin Wallström verkündete Vorschlag, einen politisch kontrollierten europäischen Nachrichtensender, nämlich EbS, zu schaffen.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Es soll eine offene Diskussion sein. So war es von Anfang an gedacht. Dabei sollten beide Seiten, also Befürworter wie Gegner, Gehör finden. Genau das war während der gesamten Verfassungsdebatte der Fall, die auf umfassenden Konsultationen beruhte. Und so soll es auch in Zukunft ablaufen.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 41 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0030/06)

Betrifft: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei den Europäischen Informationsnetzen

Wie beurteilt die Kommission die bisherige Tätigkeit der Europäischen Informationsnetze?

Beabsichtigt sie eine Neukonzeption, um die Information der europäischen Bürger effizienter zu gestalten, und wenn ja, welche Finanzierungsmechanismen gedenkt sie einzusetzen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Am 1. Mai 2005 gab die Kommission den Startschuss für ein neues Netz von Europe-Direct-Informationsrelais. Die überall in der erweiterten Europäischen Union angesiedelten 393 neuen Relais lösen die früheren Info-Points Europe (IPE) und die Foren für den ländlichen Raum, d. h. Carrefours ab, die die bislang die Öffentlichkeit mit Fakten und Zahlen über EU-bezogene Angelegenheiten in städtischen und ländlichen Gebieten versorgt haben. Um den Informationserfordernissen der Öffentlichkeit besser entsprechen zu können, wurden die Ziele des neuen Netzwerks gestrafft.

Die zur Unterstützung des Netzwerks eingesetzten Finanzierungsmechanismen müssen mit der Haushaltsordnung der EU im Einklang stehen. Die neuen Relais wurden daher entsprechend dem Beschluss K/2004/2869 der Kommission auf der Grundlage einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Jedes Europe-Direct-Informationsrelais erhält einen Betriebskostenzuschuss von bis zu 24 000 Euro; während sich der maximale Zuschuss bei den früheren IPE und Carrefours auf 20 000 Euro belief. Darüber hinaus plant Digicom Anfang 2007 eine ergänzende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um neue Relais in geografischen Gebieten, die durch das bestehende Netz nicht ausreichend versorgt sind, und unter Berücksichtigung des geplanten Beitritts von Rumänien und Bulgarien zu eröffnen.

Zur Wirkung der Netze ist zu sagen, dass eine 2003 durchgeführte interne Bewertung der früheren Informationsrelais zeigte, welchen Wert diese als Partner in der Kommunikationspolitik, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, wirklich haben. Ab dem zweiten Halbjahr 2006 wird dann schrittweise ein Online-Überwachungssystem zur Bewertung der Tätigkeit der neuen Informationsrelais aufgebaut.

Schließlich will die Kommission im Rahmen des im Juli 2005 veröffentlichten Aktionsplans für Kommunikation in Europa eine Durchführbarkeitsstudie – Maßnahme 6 des Aktionsplans – in Auftrag geben, um festzustellen, inwieweit eine schrittweise Zusammenführung der verschiedenen Informationsquellen der Kommission unter einem Dach wünschenswert ist. Wie es in Maßnahme 42 des Aktionsplans heißt, soll eine Untersuchung der Kommunikationswirkungen der Aktivitäten der Relais Ende 2006 in Angriff genommen werden.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Nachdem ich Ihre Antwort auf die vorangegangene Frage gehört habe, möchte ich fragen, in welchem Verhältnis die Ausgaben für diese kontinuierliche Information über das gegenwärtige Europa zu den Ausgaben für Plan D stehen, den Sie erwähnt haben.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Da besteht doch überhaupt kein Zusammenhang. Das hat mit dem vorherigen Punkt überhaupt nichts zu tun.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 42 von Margarita Starkeviciute (H-0072/06)

Betrifft: Sendungen von Euronews in Litauen

Der Nachrichtensender Euronews, der täglich über aktuelle europäische Themen berichtet, wird teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert. Da die Bürger Litauens keinen Zugang zu solchen Programmen haben, sind sie gegenüber den Bürgern anderer Mitgliedstaaten benachteiligt, insbesondere weil die örtlichen Medien es sich nicht leisten können, Reporter in der Europäischen Union unter Vertrag zu nehmen.

Sieht die Kommission eine Möglichkeit, wie den Bürgern Litauens der Zugang zu täglichen Sendungen von Euronews von einer halben Stunde über den nationalen staatlichen Sender eröffnet werden kann?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) 2005 schloss die Kommission mit EuroNews einen Dienstleistungsauftrag über die Berichterstattung zu EU-Angelegenheiten in den Nachrichtensendungen und Magazinen des Senders auf der Grundlage einer Charta der strikten redaktionellen Unabhängigkeit. Der Vertrag deckt die Kosten für Produktion und Verbreitung der EU-Programme ab. Vertragsgrundlage waren die Ausstrahlung in den bestehenden sieben Sprachen, d. h. Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Russisch, und die Reichweite. Der Vertrag sieht keine Verpflichtung des Senders vor, seine geografische Reichweite zu vergrößern oder die Anzahl der Sprachen zu erhöhen. Allerdings ist darin geregelt, dass die EU-Programme auch unabhängig von einer Erhöhung der Reichweite und der Anzahl der Sprachen während der gesamten Vertragslaufzeit abgedeckt sind.

Ein Auswahlkriterium war die Kapazität und der Wille von EuroNews, seine geografische und sprachliche Reichweite zu vergrößern. Seit Vertragsabschluss wurde in Rumänien ein Sendefenster in rumänischer Sprache in Betrieb genommen; Vereinbarungen wurden unter anderem auch mit Indien und China unterzeichnet.

EuroNews erweitert ferner das Spektrum der Technologien, die einen Empfang ermöglichen, d. h. Kabel, DVB-T, Mobiltelefone usw. Über die Verbreitung, eine kommerzielle Angelegenheit, entscheidet EuroNews jedoch ganz allein. Selbstverständlich ermutigt die Kommission den Sender, alle seine Möglichkeiten für eine Erhöhung der geografischen und sprachlichen Reichweite auszuschöpfen.

In Litauen können derzeit nur 49 000 der insgesamt 1,33 Millionen Haushalte EuroNews über Kabel oder Satellit empfangen. EuroNews gehört zum Kreis der Anwärter für eine Ausstrahlung über terrestrisches Digitalfernsehen; die diesbezüglich laufenden Verhandlungen mit Lietuvos Telekomas werden hoffentlich zu einem positiven Ergebnis führen. Darüber hinaus werden Gespräche mit dem staatlichen Kanal LRT geführt, wobei es darum geht, diesem Sender die Erlaubnis zu erteilen, auf seinen Hertz-Frequenzen beliebig oft EuroNews-Programme auszustrahlen. Derzeit ist auch ein litauisches Sendefenster nach dem Muster des rumänischen Sendefensters im Gespräch.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich vertraue darauf, dass die Kommission künftig versuchen wird, dafür zu sorgen, dass EuroNews-Sendungen insgesamt in allen Ländern zugänglich sind, wo keine Ausstrahlung erfolgt, sowie in, sagen wir Nachbarländern, denn das Fernsehen ist nach wie vor die beliebteste Informationsquelle, vor allem in Bezug auf Europa.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wir bemühen uns nach Kräften unter Berücksichtigung der Verträge und der Unabhängigkeit von EuroNews.

 
  
  

Anfragen an Frau Fischer Boel

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 43 von Henrik Dam Kristensen (H-0007/06)

Betrifft: Zuckerübereinkommen und Renationalisierung der gemeinsamen Agrarpolitik

In dem Übereinkommen über eine Reform des Zuckermarktes wird die Möglichkeit geschaffen, dass einige der Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für die Zuckerrübenproduzenten zahlen können. Welche Haltung nimmt die Kommission davon ausgehend prinzipiell gegenüber staatlichen Beihilfen als Regulierungsinstrument in der gemeinsamen Agrarpolitik jetzt ein? Ist zu erwarten, dass die Kommission dieses Instrument im Rahmen künftiger Vorschläge handhaben wird, oder wird es ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Reform des Zuckermarktes angewandt? Wie sieht die Kommission die Perspektiven für eine Beseitigung der Beihilfen für die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU im Falle einer völligen oder teilweisen Renationalisierung der Agrarbeihilfen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (DA) Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas kam gleich von Beginn an ein anerkannter Grundsatz zur Anwendung, wonach die besondere Eigenart der Landwirtschaft und die strukturell bedingten Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der EU – von Finnland im Norden bis zur südlichsten Spitze Italiens – zu berücksichtigen sind. Wenn nötig, können diese Dimensionen übrigens auch bei den staatlichen Beihilfen Berücksichtigung finden.

Derzeit ist es gestattet, staatliche Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung verschiedener landwirtschaftlicher Produkte zu gewähren, die im Anhang 1 des EG-Vertrags aufgelistet sind, sofern drei unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. Erstens dürfen die Wettbewerbsbedingungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Zweitens müssen die Beihilfen generell der Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechen, und drittens müssen solche Beihilfen natürlich mit den von uns eingegangenen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. Ich könnte in diesem Zusammenhang auf unser WTO-Übereinkommen zur Landwirtschaft verweisen.

Auf dem Europäischen Rat vom November legten die Landwirtschaftsminister die politische Strategie für die Reformierung der gemeinsamen Zuckerpolitik der EU fest. Gemäß dieser Übereinkunft wird es möglich sein, Zuckerrübenerzeugern in Finnland begrenzte staatliche Sonderbeihilfen von nicht mehr als 350 Euro pro Hektar zu gewähren, wobei diese Beihilfen pro Jahr insgesamt nicht über 90 Millionen Euro liegen dürfen und sie konkret auf die „entlegensten Regionen“ ausgerichtet sein müssen. Es wurde zudem beschlossen, den Mitgliedstaaten, die ihre Quotenzuckermenge um mehr als 50 % senken, die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb eines Übergangszeitraums von fünf Jahren übergangsweise Beihilfen zu erhalten, die auf der Grundlage des Produktionsjahres errechnet werden, in dem sie mit der Senkung ihrer Quoten begonnen haben oder in dem sie ihre Quoten unter 50 % senken. Im Falle von Italien war es bereits möglich, solche Übergangsbeihilfen zu gewähren, die ungefähr 11 Euro pro Tonne Zuckerrohr je Produktionsjahr entsprechen. Diese Beihilfen waren vorrangig für den Transport der Zuckerrüben bestimmt.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform), die 2003 gemäß den zuvor in Berlin, Göteborg und Brüssel gefassten Beschlüsse zum Agrarsektor angenommen wurde, befindet sich jetzt in der Durchführungsphase. In den neuen Mitgliedstaaten ist die Reform klar in den Haushaltsrahmen für die erweiterte EU eingebettet, der 2002 in Brüssel festgelegt worden war. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der GAP-Reform bestand kein Wunsch, die europäische Agrarpolitik auf irgendeine Weise zu renationalisieren.

 
  
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  Henrik Dam Kristensen (PSE).(DA) Frau Präsidentin! Ich möchte der Kommissarin vielmals für Ihre Antwort danken. Lassen Sie mich zunächst sagen, wie erfreulich es war, dass wir eine Zuckerreform erreicht haben. Und ich bezweifle nicht einen Augenblick, dass die Kommissarin sich rechtlich korrekt verhält. Ich stelle nicht die Art und Weise in Frage, in der die Reform ausgearbeitet worden ist.

Ich suche zweifellos eher nach einer politischen Antwort und einer politischen Erklärung. Meines Erachtens sind in den nächsten Jahren mehr Reformen im Agrarsektor nötig. Ich würde daher gern wissen, welchen Standpunkt die Kommissarin gegenüber der Nutzung der Renationalisierung als Reforminstrument vertritt. Hat die Kommissarin keine Vorbehalte, diesen Weg einzuschlagen? Meiner Ansicht nach würde die Renationalisierung bedeuten, dass wir der Gemeinsamen Agrarpolitik den Rücken kehren. Das heißt, ich möchte wissen, wie die Kommissarin grundsätzlich zum Konzept der Renationalisierung der künftigen Agrarpolitik steht.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (DA) Frau Präsidentin! Wenn es um die Gemeinsame Agrarpolitik Europas geht, dann glaube ich nicht, dass der Herr Abgeordnete irgendwelche Zweifel an meinem Standpunkt gegenüber der Renationalisierung haben kann. Der Vorschlag der Renationalisierung wurde zu keiner Zeit unterbreitet. Ganz im Gegenteil.

Wenn ich übrigens ein relativ aktuelles Beispiel anführen darf, dann wird deutlich, dass ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Vorschlag für eine freiwillige Modulation von bis zu 20 % gekämpft habe, der vom britischen Ratsvorsitz im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur nächsten Finanziellen Vorausschau, das heißt für 2007-2013, vorangetrieben wurde.

Meines Erachtens würde ein solcher Vorschlag bedeuten, dass wir den ersten Schritt in Richtung Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas gehen. Er würde bedeuten, dass wir, anstatt auf der gleichen Grundlage Wettbewerb zu betreiben, in eine Situation geraten würden, in der die Agrarpolitik sich mit dem Tauziehen zwischen den einzelnen nationalen Schatzämtern und den verschiedenen Finanzministern der 25 Mitgliedstaaten der EU befassen würde.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 44 von Zbigniew Krzysztof Kuzmiuk (H-0011/06)

Betrifft: Reform des Zuckermarktes

Die von der Kommission und vom Rat beschlossene Reform des Zuckermarktes sieht für Zuckererzeuger unter anderem Ausgleichszahlungen für die Reduktion der Produktionsquoten in Höhe von 730 Euro pro Tonne vor. In Polen, wo die Produktionsquoten für Zuckererzeuger und nicht für Zuckerrübenerzeuger gelten, könnte dies zu einer Verringerung der Zuckerproduktion führen und infolgedessen die Zuckerrübenerzeuger zwingen, den Zuckerrübenanbau aufzugeben.

Welche Unterstützung ist für polnische Zuckerrübenerzeuger vorgesehen, die den Anbau von Zuckerrüben aufgeben müssen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Im Prinzip wird die Zuckerquote für jedes Land auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegt. Im Rahmen der geltenden Zuckermarktordnung weisen die Mitgliedstaaten den Zuckerherstellern, nicht aber direkt den Zuckerrübenerzeugern Quoten zu. Dieses Prinzip bleibt nach der Reform unangetastet, und auch Polen macht hier keine Ausnahme.

Mit der geplanten Einrichtung des Umstrukturierungsfonds soll die Durchführung der notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen erleichtert werden, die zu einer Verringerung der Zuckererzeugung in den wettbewerbsschwächeren Regionen der Europäischen Union führen sollen.

Erzeuger, die auf ihre Zuckerquoten verzichten, werden in einer vierjährigen Übergangsfrist Anspruch auf Umstrukturierungsbeihilfen haben, deren Gewährung allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft sein wird. Dazu gehören die obligatorische Konsultation der Zuckerrübenerzeuger und die Einreichung eines zwischen der Regierung und der Industrie zu vereinbarenden Umstrukturierungsplans. Die Mitgliedstaaten haben erheblichen Spielraum, was die Festlegung der detaillierten Vorschriften für die Verwendung der Umstrukturierungsbeihilfe anbelangt; sie müssen lediglich die allgemeinen Vorschriften des künftigen Gemeinschaftsrechts einhalten. Darum – dies ist sehr wichtig und ich betone es immer wieder – kann sich die Industrie nicht die für die Umstrukturierung vorgesehenen Gelder in die Tasche stecken. Das ist sehr wichtig, und auf diesem Konzept beruht dieser Umstrukturierungsfonds.

Neben den Zuckerherstellern können auch Zuckerrübenerzeuger und Maschinenlieferanten von diesem Umstrukturierungsfonds profitieren. Mindestens 10 % des Umstrukturierungsfonds in Höhe von 730 Euro pro Tonne sollten für die Landwirte vorgesehen werden, um sie vor allem für Investitionen in Spezialmaschinen zu entschädigen, die zur Erzeugung von Zuckerrüben erforderlich sind. Die Formulierung „mindestens 10 %“ besagt eindeutig, dass die Mitgliedstaaten einen höheren Anteil für die Zuckerrübenerzeuger, d. h. die Landwirte, beschließen können.

Besonders zu erwähnen ist auch die Tatsache, dass Zuckerrübenerzeuger unabhängig von dem soeben diskutierten Umstrukturierungsfonds Direktbeihilfen als Ausgleich für Einkommenseinbußen erhalten werden, die sie aufgrund der sinkenden Preise erleiden. Sie werden diese Direktbeihilfe sogar dann erhalten, wenn sie die Erzeugung einstellen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten werden die direkten Ausgleichzahlungen für Zuckerrübenerzeuger nicht schrittweise eingeführt. Sie erhalten exakt denselben Ausgleich pro Hektar wie ihre Kollegen in den 15 alten Mitgliedstaaten, was bedeutet, dass anders als bei Getreide die Ausgleichzahlungen nicht schrittweise eingeführt werden. Sobald die Zuckerreform anläuft, wird der Ausgleich 100 % betragen.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Ich möchte eine weitere Frage stellen. Verfügt die Kommission über Instrumente, um die Übertragung von Zuckerquoten von einem Land aufs andere, beispielsweise zwischen Polen und anderen Ländern, zu beschränken? Gibt es solche Instrumente und würden sie in diesem Fall Anwendung finden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Der Rat hat sich unter anderem geeinigt, dass die Übertragung von Quoten zwischen Mitgliedstaaten, aber auch innerhalb eines Mitgliedstaats möglich ist. Beispielsweise kann in Polen und in jedem anderen Land ein Erzeuger die Quote eines anderen Zuckererzeugers übernehmen; allerdings sieht der Reformvorschlag keine grenzüberschreitende Quotenübertragung vor.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 45 von Glenys Kinnock (H-0089/06)

Betrifft: Raffinationsbeihilfe

Wie der Kommission bekannt ist, erhalten die AKP-Länder, die das Zuckerprotokoll unterzeichnet hatten, einen Garantiepreis für ihren Rohzucker, der dem unteren Interventionspreis der EU entspricht. Dieser Preis schließt derzeit eine Anpassungsgrundbeihilfe für traditionelle Raffinerien ein – die 5,1 % des Garantiepreises beträgt. Diese Beihilfe beläuft sich auf rund 35 Millionen Euro. Nach der vorgeschlagenen Reform der Zuckerregelung der EU soll diese Raffinationsbeihilfe jedoch nicht mehr aus dem EU-Haushalt gezahlt werden, sondern in Form einer 5,1 %igen Preissenkung an die AKP-Länder weitergegeben werden – wodurch sich für die AKP-Länder Mindereinnahmen von 35 Millionen Euro ergeben.

Kann die Kommission bestätigen, dass sie die Möglichkeit einer leichten Anpassung des Kompromisspakets über die GMO, über das am 20. Februar im Rat beraten wird, prüfen und es ermöglichen wird, dass die Anpassungsbeihilfe für die Raffinationsindustrie weiterhin aus dem EU-Haushalt gezahlt wird?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Um den Preis für die Zuckerprotokoll-Länder zu garantieren, haben sich die Preise stets vollständig an den institutionellen Zuckerpreisen der EU orientiert. Einen garantierten Festpreis für die Zuckerprotokoll-Länder hat es also nie gegeben. Allerdings werden diese Länder bis zum Produktionsjahr 2008/2009 von einer geringeren Preissenkung profitieren. Damit haben sie drei Jahre Zeit, sich auf die neuen Preisstützungsregelungen in der Europäischen Union einzustellen.

Im Zeitraum 2006-2007 sowie 2007-2008 wird der Referenzpreis für Rohzucker lediglich um 5 % sinken, die Zuckerrübenerzeuger in der Europäischen Union müssen hingegen im ersten Jahr eine 20%ige Kürzung und im zweiten Jahr eine Reduzierung von 27,5 % verkraften. Der Grund für die lediglich 5%ige Senkung ist darin zu sehen, dass Raffinerien und somit die AKP-Lieferanten von der Umstrukturierungsabgabe befreit sein werden, d. h. sie müssen sie überhaupt nicht entrichten. Allerdings müssen die Raffinerien künftig auf die Raffinationsbeihilfe verzichten, die im Zuge der Reform abgeschafft wird.

Natürlich wurde über die veränderten Bedingungen für die AKP-Länder nach der Einführung der Reform in der Europäischen Union in aller Ausführlichkeit diskutiert, ehe die Endfassung der politischen Einigung im Rat vorgelegt wurde. Von Anfang an stand fest, dass das zweite Halbjahr 2006 abgesichert werden muss, da es nicht unter die nächste Finanzielle Vorausschau fällt. Daher wurde der Beschluss gefasst, 40 Millionen Euro speziell für die Zeit ab dem 1. Juli 2006 bis zum Ende des Jahres bereitzustellen.

Was den Zeitraum der nächsten Finanziellen Vorausschau betrifft, war ziemlich klar, dass für die von der Kommission gewünschte Mittelzuweisung, die deutlich über den genannten 40 Millionen Euro liegt, der Verlauf der Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau den Ausschlag geben wird. Es handelt sich aber um einen wesentlich höheren Betrag als den Genannten. Ich kann dazu nur sagen, dass im Kommissionsvorschlag Haushaltsmittel im Umfang von 190 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen waren. Darum hoffe ich, dass sich auch im Parlament die Erkenntnis durchsetzen wird, dass diese AKP-Länder vor allem in der Übergangsphase auf Hilfe angewiesen sind.

 
  
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  Glenys Kinnock (PSE).(EN) Vielen Dank, Frau Kommissarin! Ich spreche davon, dass die 18 Länder, die das Zuckerprotokoll unterzeichnet haben, die Auswirkungen der Reform der Zuckerregelung durchaus zu spüren bekommen haben. Sie sagen, dass für die 18 Länder 40 Millionen Euro zur Verfügung standen. Drei Kommissionsmitglieder – Sie selbst, Herr Mandelson und der Präsident der Kommission – haben den AKP-Ländern 190 Millionen Euro versprochen. Ich verfolge das inzwischen sehr aufmerksam. Uns ist nicht klar, woher dieses Geld kommen soll; wir halten es für unwahrscheinlich, dass die von Ihnen zugesagte Summe in den Haushalt eingestellt wird. Obwohl sich das Parlament alle Mühe gibt, haben wir doch massive Probleme bei der Mittelzuweisung, damit das erforderliche Geld auch zweckgebunden bereitgestellt werden kann.

Werden Sie, Frau Kommissarin, im Rat darauf dringen, dass alle nicht zugewiesenen Mittel, die wir in der Rubrik IV eventuell ausfindig machen, für diesen Zweck gebunden werden? Werden Sie sich für den Schutz der Zucker erzeugenden AKP-Länder einsetzen, die sich gerade jetzt so verwundbar fühlen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihnen, Frau Kinnock, bekannt ist, dass wir in sehr engem Kontakt mit den Zucker erzeugenden AKP-Ländern gestanden haben, denn schließlich sind Sie ja hervorragend über dieses Thema informiert, über das wir übrigens heute auch nicht zum ersten Mal sprechen. Nicht alle AKP-Länder produzieren Zucker. Uns war es sehr wichtig, sie zu unterstützen und nach Möglichkeit davon zu überzeugen, neue Wege auszuprobieren, anstatt trotz fehlender Wettbewerbfähigkeit weiterhin Zucker zu erzeugen. Daher war ich sehr froh, dass die Kommmission in der vergangenen Woche eine Mitteilung über Bioethanol durchsetzen konnte. Anschließend nahm Herr Michel, der für die Entwicklungsgelder zuständig ist, zusammen mit mir an einer Pressekonferenz zu diesem Thema teil, könnte doch Bioethanol eine Alternative für jene Länder sein, in denen die Zuckererzeugung eingestellt werden soll.

Über die Zahlen wird weiterhin diskutiert. Der Kommission war es jedoch wichtig, klar zu signalisieren, dass wir uns um Alternativen für die Zucker erzeugenden AKP-Länder kümmern. Diese werden Ihnen sicher bestätigen können, dass wir uns mehrfach mit ihnen zusammengesetzt haben. Beispielsweise hatten wir zweimal bei Ratstagungen die Gelegenheit zu direkten Kontakten. Unsere Gesprächspartner haben verstanden, dass uns dieses Problem wirklich am Herzen liegt.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.20 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 

13. Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über das Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (2005/2053(INI)) (A6-0014/2006).

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Europäischen Parlament, insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Beringdorf, und den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für ihre Arbeit im Bereich Risiko- und Krisenmanagement sowie für den äußerst nützlichen Entschließungsantrag und den Bericht meinen Dank aussprechen. Selbstverständlich werde ich Ihren Standpunkt und die verschiedenen Vorschläge in dem Bericht gründlich prüfen.

Mit der Mitteilung über das Risiko- und Krisenmanagement, die ich im März 2005 vorgelegt hatte, wollte ich eine umfassende Debatte anstoßen. Ich denke, dass dieses Ziel im Rat, im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und jetzt auch im Europäischen Parlament erreicht werden konnte. Ihr Beitrag wird für unsere weitere Arbeit von entscheidender Bedeutung sein.

Daher freue ich mich über Ihren Standpunkt zu den drei Optionen für neue Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, mit denen das Risiko- und Krisenmanagement gefördert werden soll. Außerdem begrüße ich, dass Sie sich für die Fortsetzung der Arbeiten in diesem Bereich aussprechen. Ich habe Ihr besonderes Interesse an der zweiten Option zur Kenntnis genommen, in der es um Risikofonds auf Gegenseitigkeit geht.

Kurzfristig teile ich Ihre Ansichten über den Sektor Obst und Gemüse. Wie ich bereits im Rat erklärte, werden wir das Thema Risiko- und Krisenmanagement auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Reform der gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse betrachten.

Wie Sie jedoch selbst bemerkt haben werden, handelt es sich beim Thema Risiko- und Krisenmanagement um einen äußerst kompliziert Bereich, vor allem weil das Ziel darin besteht, sich im Hinblick auf die WTO-Regeln an die sich verändernden internationalen Handelsstrukturen anzupassen. Daher müssen wir diesen Bereich noch genauer untersuchen.

Was den analytischen Teil betrifft, haben wir Anfang 2005 ein Forschungsprojekt zum Thema Risiko- und Krisenmanagementmaßnahmen für die EU-Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Arbeiten sind schon relativ weit fortgeschritten, sodass im kommenden Jahr mit ersten Zwischenergebnissen zu rechnen ist.

Ferner bereiten wir eine Studie zu den landwirtschaftlichen Versicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten und zur allgemeinen Frage der Versicherungssysteme in der Landwirtschaft vor. Das war vor allem eine Forderung des Europäischen Parlaments. Zuerst müssen aber die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten beschrieben und analysiert werden, bevor dann darüber entschieden werden kann, ob ständige europäische Versicherungsinstrumente eingeführt werden sollten. Damit werden wir dann im kommenden Jahr über eine solide Diskussionsgrundlage verfügen, was die Einleitung einer ausführlichen politischen Debatte erleichtern sollte, die vor der Verabschiedung zusätzlicher Maßnahmen unbedingt geführt werden muss. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mich nach Ihren Redebeiträgen zu einigen der aufgeworfenen Fragen direkt äußern kann.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Landwirtschaft ist von vielen Faktoren abhängig, die in der gewerblichen Wirtschaft zum Teil nicht als Risiko erscheinen. Von daher war die Landwirtschaft in der gemeinsamen Agrarpolitik immer schon unter einen gewissen Schutz vor Risiken gestellt, und bisher lief es so, dass für maßgebliche Produkte eine Intervention mit garantiertem Preis und garantierter Mengenabnahme vorhanden war, die bestimmten Betrieben eine Gewähr für eine Einkommenssicherung gab. Dieses hat aber dazu geführt, dass wir eine Verteilung hatten, die sehr zu Gunsten der Wachstumsbetriebe ging und zu Lasten der kleineren Betriebe. Die Verteilung bei der Auszahlung sah schließlich so aus, dass 80 % der Gelder in 20 % der Betriebe flossen.

Das hat auch dazu geführt, dass wir in einem Gebiet der Europäischen Union, das zu den größten Importgebieten für Nahrungsmittel der Welt gehört, partielle Überschüsse erwirtschafteten, weil diese staatliche Intervention eine Art Staubsaugereffekt entwickelt hatte. Diese Überschüsse wurden dann mit Milliardenbeträgen auf dem Weltmarkt abgesetzt, was dann dazu führte, dass in Ländern – vor allem der dritten Welt – regionale Märkte durch die Dumpingpraxis mit Steuergeldern zerstört wurden.

Wir haben nach der Reform nun versucht, hiermit mindestens im Ansatz Schluss zu machen, aber wir haben immer noch eine Situation, dass die Verteilung der Gelder im selben Verhältnis erfolgt. Wir haben Situationen, dass Betriebe, die einen hohen Rationalisierungsstand haben, pro Arbeitskraft 120 000 Euro pro Jahr beziehen, während das Gros der Betriebe nicht ein Zehntel davon erhält.

Wenn wir jetzt also überlegen, ob wir hier in ein neues Krisenmanagement und Risikomanagement einsteigen, dann müssen wir bei der Verteilung dessen, was wir hier an staatlicher Unterstützung geben, eine Korrektur zu Gunsten der bäuerlichen Betriebe vornehmen. Hier geht es nicht um Groß- und Kleinbetriebe. Das hat mit der Wirtschaftsweise zu tun, also damit, wo Arbeitskräfte tatsächlich beschäftigt werden.

Wir – und ich als Berichterstatter – sind der Ansicht, dass wir von diesen Optionen, die Sie hier aufgeführt haben, die erste Option selbstverständlich bei der Absicherung bei Naturkatastrophen ins Auge fassen müssen, das ist aber immer schon geschehen, das sollte nur auf eine systematischere Basis gestellt werden.

Die Option 2, wo es einen Risikofonds auf Gegenseitigkeit gibt oder geben soll, ist eine interessante Überlegung, nur sollte auch hier das, was ich vorhin anführte, deutlich gemacht werden, dass bei den Zahlungen, die die Betriebe in diesen Fonds leisten müssen, sowohl der Umfang der Produktion als auch die Leistungsfähigkeit der Betriebe berücksichtigt werden, damit wir nicht mit einem neuen System wiederum in eine Ungleichheit zu Lasten der bäuerlichen Landwirtschaft hineingeraten.

Es ist auch wichtig, dass die Betriebe an diesen Risikoabsicherungen selbst beteiligt werden, dass es also eine Kofinanzierung der Betriebe gibt, dass wir hier nicht in eine staatliche Absicherung rutschen, wo wir dann das eine System mit dem anderen ersetzen, also das, was wir jetzt gerade abgeschafft haben, mit einem neuen System, nur unter anderem Namen, wiederaufleben lassen. Das normale Risiko muss auch von den Bäuerinnen und Bauern, den Betriebsleitern selbst, aufgrund ihrer unternehmerischen Fähigkeiten zum großen Teil einkalkuliert und auch abgefedert werden.

Wo wir ganz besonders kritisch sind, ist bei der Option 3. Hier geht es um die Frage der allgemeinen Unterstützung im Fall von Einkommenskrisen. Nun führen natürlich Naturkatastrophen und Risiken, die nicht zu kalkulieren sind, ja immer zu Einkommenseinbußen, also zu einer Belastung im ökonomischen Bereich. Nur dürfen wir nicht Gefahr laufen, dass wir jetzt im Fall der Unterstützung bei Einkommenskrisen wiederum in das alte System der Absicherung von Einkommen über staatliche Interventionen geraten. Hier haben wir große Vorsicht an den Tag gelegt, das können Sie dem Bericht entnehmen.

Dennoch haben sich einige Fraktionen mit Änderungsanträgen auf diesen Bereich konzentriert und haben zumindest gesagt, dass man die Möglichkeit der Absicherung dieser Maßnahmen und auch die Verbindung mit der WTO prüfen muss. Wir aber sagen: keinen Ersatz für das bisherige und durch die Reform abgeschaffte Interventionssystem alter Prägung.

 
  
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  Ioannis Gklavakis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Jeder weiß, dass die landwirtschaftliche Produktion von den Witterungsbedingungen anhängig ist. Der Vorredner hat uns das gesagt, und somit besteht für uns keine Notwendigkeit, uns selbst zu wiederholen. Jeder weiß auch, dass die griechische Landwirtschaft unter der alten GAP weitaus mehr Protektionismus genossen hat, als dies unter der gegenwärtigen Gemeinsamen Agrarpolitik der Fall ist, und ich fürchte sehr, dass es mit der nachfolgenden Gemeinsamen Agrarpolitik noch schlimmer werden wird.

Wir sind der Ansicht, dass das Versicherungssystem, wie immer es auch funktioniert, seine Für und Wider haben wird, doch unseres Erachtens ist die Beteiligung der Europäischen Union an der Finanzierung sehr, sehr gering, und ich glaube, dass wir in diesem Punkt großzügiger sein sollten. Außerdem möchte ich anmerken, dass den Früchten, die sensible Produkte sind und einen größeren Schutzbedarf haben, besondere Bedeutung beigemessen werden muss.

Zugleich haben wir in letzter Zeit einen starken Anstieg der Kraftstoffpreise erlebt, der für zahlreiche landwirtschaftliche Kulturen zu einer ruinösen Kostensteigerung führen wird. Zu den zusätzlichen Maßnahmen, mit denen wir uns aufmerksam und sorgfältig befassen sollten, gehört, dass in Krisenzeiten verstärkt Lagerung, Verarbeitung und Förderung betrieben werden sollte, und dies gilt auch für freiwillige Produktionsdrosselungen. Wir halten es für besonders wichtig, rasche Eingriffe in das gesamte System vorzunehmen.

Abschließend muss ich noch anmerken, dass unsere Landwirtschaft in dem stark globalisierten Umfeld, in das wir sie geführt haben, dem Ruin anheim fallen und letztendlich von der Bildfläche verschwinden wird, wenn wir sie nicht unterstützen.

 
  
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  Bogdan Golik, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Bericht von Herrn Graefe zu Baringdorf, der heute im Plenum erörtert wird, kommen die Mängel und Versäumnisse, die in der europäischen Landwirtschaft im Bereich Risiko- und Krisenmanagement anzutreffen sind, klar und deutlich zum Ausdruck.

Über viele Jahre hinweg waren die Landwirtschaft und die Landwirte durch die Gemeinsame Agrarpolitik geschützt. Während sich die Landwirte nun durch die jüngsten Reformen stärker am Markt orientieren müssen, wurde ihnen zugleich auch die Verantwortung für das Risikomanagement aufgebürdet. Durch die Subventionierung der europäischen Landwirtschaft waren die Mechanismen zur Risikovorbeugung und Risikoversicherung überflüssig geworden. Nur wenige Landwirte können heutzutage Vorsorge für Krisensituationen treffen, und leider können sich aufgrund des freien Wettbewerbs und niedriger Gewinnspannen nur wenige von ihnen einen Versicherungsschutz leisten. Dagegen haben nichtlandwirtschaftliche Betriebe, Händler und Versicherungsunternehmen ein ganzes Portfolio an Versicherungen entwickelt, um selbst so spezifische Risiken wie Wechselkursschwankungen oder im Falle von Auslandsinvestitionen Einkommensverluste durch Änderungen der politischen Verhältnisse abzudecken.

Sowohl die Mitteilung der Kommission als auch der ausgezeichnete Bericht des Berichterstatters zeigen, wie sträflich diese Frage in der Europäischen Union vernachlässigt wurde. Angesichts des verschärften Wettbewerbs riskiert ein Landwirt, der nach der Reform mit seinem Betrieb auf dem freien Markt tätig ist, einfach alles, ohne dass ihm eine Versicherung als Auffangnetz zur Verfügung stehen würde, so wie dies bei Investoren oder Händlern der Fall ist. Ein großer oder sehr rentabler landwirtschaftlicher Betrieb mag ja vielleicht in der Lage sein, die Kosten für eine Versicherung aufzubringen und seine Risiken abzudecken, doch Millionen von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben und Familienbetrieben in Europa können es sich nicht einmal leisten, ihre eigenen Häuser, geschweige denn ihre Betriebe, zu versichern. In Krisenfällen sind diese Landwirte dann auf die Hilfe ihrer Nachbarn oder staatliche Unterstützung angewiesen.

Welcher EU-Landwirt wird sich schon gegen die Schließung der Grenzen zu Russland, die Reform der Zuckermarktordnung und die damit notwendig gewordene Vernichtung von Anpflanzungen oder gar gegen Preisstürze durch aus China importiertes Obst und Gemüse versichern, um sich somit vor Einkommensverlusten zu schützen? Wer wird schon einen Landwirt gegen das Finanzierungsrisiko bei Investitionen, gegen das Risiko von Schwankungen der Erzeugerpreise und der Preise für Düngemittel, Futtermittel und Brennstoffe sowie gegen den globalen Klimawandel, die Verschlechterung der Bodenqualität, Dürreperioden, Orkane, Hochwasser und Sturmschäden umfassend versichern? Wer wird schon eine Versicherung gegen Schwankungen in Angebot und Nachfrage, Seuchen und gentechnisch veränderte Lebensmittel anbieten?

Als besonderer Wirtschaftssektor braucht der Agrarsektor auch einen besonderen Rechts- und Organisationsrahmen, um seinen Versicherungsbedarf zu decken. Denn der Agrarsektor ist zu zersplittert und zu schwach, als dass er es aus eigener Kraft schaffen würde, ein Versicherungssystem aufzubauen. Selbst die reichsten EU-Länder sind nicht in der Lage, diese Aufgabe allein zu bewältigen. Deshalb muss ein gemeinsames und umfassendes Versicherungs- und Rückversicherungssystem entwickelt werden, in das alle Mitgliedstaaten und Landwirte eingebunden werden.

Ein Prozent der Modulationsmittel – wie von der Kommission vorgeschlagen – wird nicht ausreichen, um ein Rückversicherungssystem, geschweige denn ein Schutz- und Entschädigungssystem, aufzubauen.

Spanien verfügt derzeit über das effektivste Versicherungssystem in Europa. Daher fordere ich die Kommission auf, dieses System schnellstmöglich in allen Mitgliedstaaten einzuführen und zum EU-Standardmodell zu erklären. Erst dann sollte mit großen Versicherungsunternehmen und den Regierungen der Mitgliedstaaten über ein brauchbares System gesprochen werden, das allgemeinen und obligatorischen Charakter hätte, solvent und kostengünstig wäre sowie auf den Prinzipien der Fairness und Subsidiarität beruhen würde.

Zum Abschluss möchte ich dem Berichterstatter noch meinen Dank für seinen ausgezeichneten Bericht aussprechen. Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die neuen Mitgliedstaaten von der Kofinanzierung aus einem Prozent der Modulationsmittel ausgeschlossen sind, und hat der Kommission deshalb vorgeschlagen, für diese Länder ein vergleichbares Finanzierungskonzept zu entwickeln. Auch dafür möchte ich ihm danken.

 
  
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  Niels Busk, im Namen der ALDE-Fraktion.(DA) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Baringdorf, für seine Arbeit zu dem Bericht über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft danken. Wir leben in einer Zeit, da aufgrund von Naturkatastrophen, die sich in ihrer Bandbreite von riesigen Überschwemmungen über Dürren bis hin zu Feuersbrünsten erstrecken, viel Schaden angerichtet wird. Noch frisch in unserer Erinnerung sind die enormen Ausgaben, die sich Europa infolge der Infektionskrankheiten bei Tieren und der Anstrengungen, diese zu bekämpfen und zu tilgen, aufgebürdet hat. Wir wünschen uns, dass die Liberalisierung der EU-Agrarpolitik im Zuge der laufenden WTO-Verhandlungen fortgesetzt wird. Die Reform der GAP war ein großer und wichtiger Schritt in diese Richtung. Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass die Kommission ausreichendes Verständnis für die Dringlichkeit gezeigt hat, Vorschläge zur Eliminierung bzw. Minimierung der Risiken sowie zur Verhütung von Krisen und Ausbrüchen von Krankheiten vorzulegen, ohne die wir gut auskommen könnten.

Wer soll die Verluste aufgrund zukünftiger Krankheitsausbrüche abdecken? Wie soll der Markt reguliert und verwaltet werden, insbesondere in jenen Regionen der EU, die zwar nicht von der Krankheit, aber nichtsdestotrotz dadurch betroffen sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, so leicht wie bisher Futtermittel zu exportieren? Warum hat die Kommission keine Vorschläge auf den Tisch gelegt, die sich mit der Versicherungsschutzpflicht durch private Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit befassen – etwas, was das Europäische Parlament schon vor zwei Jahren gefordert hat?

Die vielen verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten, die es gibt, werden in der Landwirtschaft und von der Nahrungsmittelindustrie täglich in Anspruch genommen. Dieser Bereich muss deshalb sehr rasch erforscht werden, um eine Möglichkeit zu finden, die großen Verluste abzudecken, die der Agrarhaushalt in Zukunft nicht mehr auffangen kann. Abschließend möchte ich ganz deutlich sagen, dass wir nicht wieder zu den staatlichen Beihilfen bzw. den verkappten staatlichen Beihilfen früherer Zeiten zurückkehren wollen.

 
  
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  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments hat ein großes Glaubwürdigkeitsproblem. Der Ausschuss fasst Beschlüsse, die häufig nur einem Zweck dienen, nämlich noch mehr Geld für sich und seine Freunde an Land zu ziehen. Wir alle in diesem Haus sind jedoch mitverantwortlich dafür, dass das Plenum des Europäischen Parlaments immer wieder die Entschließungen annimmt, die uns der Landwirtschaftsausschuss vorlegt. Heute sind es die Krisenmanagement- und Versicherungssysteme, die zur Diskussion stehen. Das Thema selbst ist ein sinnvolles Thema, um darüber zu diskutieren, und der Bericht enthält viel Konstruktives. Er enthält jedoch auch einige schlechte Dinge, und diese sind es, auf die ich mich bei dieser Gelegenheit konzentrieren möchte.

Erstens sollten die Krisenmanagement- und Versicherungssysteme durch die Branche selbst finanziert werden. Mir wurde berichtet, dass der Sprecher der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hart dafür gekämpft hat, doch war er im Ausschuss in der Minderheit. Zudem sollten sich die Krisenmanagement- und Versicherungssysteme mit echten Krisen befassen. Ich halte es für empfehlenswert, dass Landwirte überall in Europa untereinander Solidarität üben sollten, wenn ihre Betriebe von schweren Krankheiten wie BSE, Maul- und Klauenseuche oder Vogelgrippe, betroffen sind. Wenn aber der Landwirtschaftsausschuss die Liberalisierung des Handels in der WTO als Krisensituation bezeichnet, dann ist das kein Zeichen von gesundem Prioritätensetzen. Es ist ein Zeichen der offenkundigen Verantwortungslosigkeit des Landwirtschaftsausschusses.

Ich hoffe sehr, dass die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eine getrennte Abstimmung beantragt hat, damit wir diese Bemerkung aus dem Entschließungsantrag nehmen können. Schließlich erwarte ich, dass der Antrag der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz auf getrennte Abstimmung unterstützt wird, um die Forderung des Ausschusses nach Beihilfen zur Kompensation hoher Ölpreise streichen zu können. Das ist der entschieden schlimmste Punkt im Bericht. Es ist deprimierend zu sehen, wie oft sich Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sich sonst für ein grünes Europa sowie die Katastrophenverhütung im Klimabereich einsetzen, keine Mühe machen, zu erforschen, was im Landwirtschaftsausschuss vor sich geht.

Es ist umso erschreckender, dass der Vorschlag zu Beihilfen im Zusammenhang mit Öl es überhaupt ins Plenum schaffen kann. Das ist etwas, das die Fraktionssprecher für Umwelt- und Klimafragen im Keim hätten ersticken müssen. Was ist jedoch letzten Endes erforderlich, um den Landwirtschaftsausschuss dahin zu bringen, auf eine weniger egozentrische Art und Weise zu agieren? Ich glaube leider nicht, dass irgendetwas passieren wird, ehe das Europäische Parlament tatsächlichen Einfluss auf die Agrarpolitik erlangt und wir im Ausschuss mehr Leute mit weiter reichenden Vorstellungen für Europa bekommen.

 
  
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  Diamanto Manolakou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (EL) Herr Präsident! Es ist notwendig, Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements im Agrarsektor einzuführen. Diese Notwendigkeit hängt nicht nur mit dem Schutz vor Naturrisiken, sondern auch mit dem Schutz vor dem von der Reform der GAP und den WTO-Übereinkommen hervorgerufenen Zusammenbruch und der schrittweisen Abschaffung von Mechanismen zusammen, die, so unvollkommen sie auch sind, doch die Einkommen der Landwirte schützen.

Zugleich müssen die Landwirte auch vor der Einführung neuer Technologien und vor allem vor genetisch veränderten Organismen geschützt werden, die unvorhersehbare negative Auswirkungen auf die Umwelt, die öffentliche Gesundheit und die Agrareinkommen haben, wie der Berichterstatter in seinem Bericht feststellt. Alle vorgeschlagenen Szenarien gehen jedoch davon aus, dass sie nicht den Gemeinschaftshaushalt belasten und dass die erforderlichen Mittel von den Differenzierungsmitteln abgezweigt werden. Tatsächlich werden private Versicherungsunternehmen als ein grundlegender Mechanismus zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen angesehen. Wir alle wissen aber, dass, selbst in solchen Fällen, einige Unternehmen bestimmte Risiken nicht versichern, weil sie unprofitabel sind. Zudem akzeptiert der Bericht die von der Kommission vorgesehenen Anreize, die hauptsächlich die Rückversicherung betreffen, die kostenlos sein soll oder mit reduzierten Rückversicherungsprämien nationaler Agenturen bzw. durch die Einführung von Beihilfen für Rückversicherungsprämien angeboten werden soll, um die Profite der Unternehmen zu sichern. Ich bin nicht damit einverstanden, dass Naturkatastrophen und Zusammenbrüche im Handelssektor, die sich insbesondere auf kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe auswirken, dazu beitragen sollen, dass das Versicherungskapital Profite erzielen kann.

Zugleich wird akzeptiert, dass die Entschädigung nicht für Verluste von weniger als 30 % des Durchschnitts im vorangegangenen Dreijahreszeitraum gezahlt werden soll. Das heißt, folgende Ungerechtigkeit wird damit begünstigt: kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe werden aufgrund von Naturkatastrophen und Handelskrisen Verluste erleiden, im besten Fall von mindestens 30 %, während die Profite des Versicherungskapital garantiert sein werden.

Auch wenn wir akzeptieren, dass Maßnahmen eingeführt werden müssen, die alle Einkommensverluste der Landwirte abdecken, die ihnen infolge verschiedener Naturkatastrophen oder Handelskrisen entstanden sind, können wir jedoch diesen Vorschlägen nicht zustimmen, da sie eine zusätzliche Belastung für die kleinen und mittleren Agrarbetriebe bedeuten; anstatt deren Einkommen zu verbessern, kürzen sie diese unserer Ansicht nach.

 
  
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  Jeffrey Titford, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Mir scheint, dass das größte Risiko für die Landwirte jedes Jahr eher darin besteht, dass die Landwirtschaft und somit letztendlich ihre Existenzgrundlage von der Europäischen Union kontrolliert werden. Das Debakel, in das Großbritannien nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahre 2001 hineingeschlittert war, ist ein beredtes Beispiel dafür, was passiert, wenn das Krisenmanagement von der EU übernommen wird. Nur wenige werden wissen, dass die Strategie zur Bewältigung dieser Katastrophe vom damaligen Kommissar für Landwirtschaft geleitet wurde – und welches riesengroße Schlamassel er da verursacht hat. Millionen gesunder Tiere wurden in einer Orgie des Tötens und Verbrennens sinnlos abgeschlachtet, was die Weltöffentlichkeit erschütterte. Dabei lagen die Wurzeln für diese Katastrophe darin, dass die EU die kommunalen Schlachthöfe durch ihre übertriebenen Regulierungsmaßnahmen kaputt gemacht hatte.

Erfreulicherweise wird in dem Bericht zumindest der Tatsache Rechnung getragen, dass die GAP „die Entwicklung nicht nachhaltiger, stark wasser- und energieabhängiger Erzeugungsmethoden gefördert“ hat. Wenn man sich allerdings die Berichte in den Zeitungen von diesem Wochenende anschaut, wonach die EU einen Überschuss von vier Milliarden Flaschen Wein produziert, was den Steuerzahler jedes Jahr eine Milliarde kostet, dann kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass in diesem Bereich offenbar nicht besonders viel dazugelernt wurde.

Ich möchte die Abgeordneten auffordern, diesen Bericht so lange abzulehnen, bis eine Studie über die praktischen Auswirkungen und die Kosten für die Umsetzung dieser Empfehlungen vorliegt. Mir scheint, dass der Versuch, die Landwirte vor jeglichen Risiken, einschließlich – wie aus diesem Bericht hervorgeht – Unwetterkatastrophen wie Stürmen, zu schützen, äußerst kostspielig und wahrscheinlich letzten Endes völlig sinnlos sein wird. Denn wer kann schon das Unvorhersehbare vorhersehen?

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI).(PL) Herr Präsident! Ich gratuliere dem Berichterstatter zu seinem Bericht, in dem er sich mit der äußerst wichtigen Frage des Risiko- und Krisenmanagements in der Landwirtschaft auseinander setzt und auch die Lage der neuen Mitgliedstaaten nicht unberücksichtigt gelassen hat.

Außerdem begrüße ich, dass die Kommission den Belangen der Landwirte Rechnung trägt, die mit immer neuen Krisensituationen fertig werden müssen, die durch die Liberalisierung der Agrarmärkte, Ausfuhrbeschränkungen, Tierseuchen und nicht zuletzt durch Naturkatastrophen ausgelöst wurden.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Sie, Frau Kommissarin, darauf aufmerksam zu machen, dass Brennstoffbeihilfen und die Erzeugung von Biobrennstoffen für die polnischen Landwirte von besonderem Interesse sind. Die Erzeugung von Biobrennstoffen wäre eine zusätzliche Einkommensquelle für die Landwirte und würde ihnen mehr Sicherheit bieten. Außerdem würde den Landwirten dadurch eine ihrer täglichen Sorgen genommen werden, zu denen unter anderem auch die Schwankungen der Preise für Schweinefleisch gehören.

 
  
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  Markus Pieper (PPE-DE). – Herr Präsident! Bislang war die Landwirtschaft durch Marktregulierung und Preisstützung relativ gut gegen Risiken abgesichert. Durch die Agrarreform ist nun vieles dem Markt überlassen, das ist vom Grundsatz her auch richtig. Die Landwirtschaft ist aber in einer besonderen Lage; Klimaveränderung, Tierseuchen, Naturkatastrophen, globale Sektorkrisen – vieles kann der einzelne Landwirt nicht absehen, geschweige denn wirtschaftlich einschätzen. Die Agrarbetriebe brauchen aber Planungssicherheit. Mehr Markt heißt deshalb auch, dass das Risiko und Krisenmanagement der Landwirtschaft eine stärkere privatwirtschaftliche Komponente braucht.

Der Bericht liefert dafür einige sehr positive – für einen grünen Berichterstatter erstaunlich viele positive – Anregungen. Er ist von der Tendenz, trotz einiger Unwuchten absolut begrüßenswert. Erzeuger, Verbände und private Versicherungen sind in erster Linie aufgerufen, innovative Konzepte der Risikoabsicherung europaweit anzubieten. Europäische Union und Staat müssen sich hier zurücknehmen. Die öffentliche Hand muss sich auf die teilweise Deckung von nicht versicherbaren Risiken wie Naturkatastrophen oder ausufernden Tierseuchen beschränken. Dazu müssen wir Rückversicherungssysteme konzipieren, und die Europäische Union muss auch einen Beihilferahmen bieten, der private Lösungen genauso wie die öffentliche Abdeckung der Extremrisiken zulässt.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alles und jedes versichern lässt. Die Klimazonen der Erde verschieben sich. Das hat agrargeographische Auswirkungen, was wir dringend stärker wissenschaftlich untersuchen müssen. Auch hier hat Europa einen Förderauftrag. Es wird im Ergebnis auch darum gehen, Umsiedlungsmaßnahmen zu überprüfen. Es gibt Regionen, die immer wieder und zunehmend von Dürre oder Hochwasser betroffen sind; hier lohnt einfach keine landwirtschaftliche Produktion mehr. Hier müssen wir auch die Realitäten ausufernder Risikoabsicherungen anerkennen, also auch Hilfestellungen für Umsiedlung und Strukturwandel bieten. Auch das ist ein politischer Auftrag der Europäischen Union!

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Baringdorf, für seinen Bericht und für seine Vorschläge danken, die er vorgelegt hat, sowie dafür, dass er viele der von den Fraktionen eingebrachten Vorschläge akzeptiert hat, und zum anderen möchte ich der Kommission selbst und der Kommissarin, Frau Fischer Boel, Dank sagen für ihre ausgewogene Mitteilung zu diesem Sektor und für die alternativen Szenarien, die sie präsentiert haben, Szenarien, in denen jeder Mitgliedstaat, abhängig von der Struktur seiner Versicherungssysteme und der Besonderheiten seiner Landwirtschaft, seine eigene Ebene finden kann.

Ich möchte jedoch Frau Fischer Boel sagen, dass Sie noch weitaus stärkeren Druck auf den Rat ausüben müssen, damit die zukünftigen Ministerräte in diesem Bereich eine integrierte Politik verfolgen und sich der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ nicht einfach auf ein sektorales Konzept der Managementpolitik, wie beispielsweise im Obstsektor, beschränkt, denn, was den Obstsektor betrifft, so werden die Mittel der Versicherungspolitik aus dem Sektor selbst kommen und nichts mit der Kofinanzierung oder der Finanzierung durch den Fluktuationsmechanismus zu tun haben.

Wie Sie alle wissen, befinden wir uns in der, wie ich glaube, sensibelsten Entwicklung der Agrarpolitik, einer Entwicklung, die durch den Welthandel selbst und die entsprechenden Abkommen der Europäischen Union entschieden wird. Andererseits verfügen wir über den Finanzrahmen, der am Verhandlungstisch zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission ausgehandelt wird, mit der Guillotine der Reformklausel der Gemeinsamen Agrarpolitik im Nacken. Worauf wir, als Parlament, jedoch vor allem hoffen, ist, dass die Einkommen der Landwirte und die landwirtschaftliche Produktion in der Europäischen Union umfassend garantiert werden.

Im Rahmen dieser Ziele wird die Krisenmanagementpolitik bis zum Jahre 2013 mit der Schaffung eines Sicherheitsindex für die Agrareinkommen zu den Hauptprioritäten der Europäischen Union gehören und wird es unsere Aufgabe sein, sie mit unserer Politik zur Stärkung des Fluktuationsmechanismus auf eine Ebene zu stellen und zu verknüpfen.

Ich möchte meine Kollegen, die sich um die Wettbewerbsfähigkeit sorgen, darauf hinweisen, dass eine große Anzahl unserer internationalen kommerziellen Wettbewerber den Preissicherheitsindex sogar auf Ebene der Einkommensverluste angewendet hat, die aufgrund von Veränderungen in der kommerziellen Preispolitik entstanden sind, einer Politik, die durch WTO-Übereinkommen abgedeckt ist. Die europäischen Erzeuger müssen also im internationalen Handel mit den gleichen Mechanismen und den gleichen Waffen kämpfen.

Frau Kommissarin, ich möchte Sie noch auf eine, wenn Sie so wollen, Kombination von Maßnahmen hinweisen, die notwendig sind: eine Kombination der Rückversicherung, der privaten Versicherung und der staatlichen Versicherung. Das System der Managementpolitik – und hier stimme ich mit dem Berichterstatter nicht überein – wird keineswegs Gegenstand staatlicher Beihilfen sein, denn dies wäre die größte Verzerrung für unsere zukünftige Landwirtschaft.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass die Agrarwirtschaft seit einigen Jahren zunehmend ernsten Risiken und Krisen, verursacht durch die Klimaänderung und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Dürren und Brände, ausgesetzt ist, und Schaden infolge von Tierseuchen erlitten hat, die sich jetzt weltweit schneller ausbreiten.

Zwar hat die Kommission eine Reihe von Optionen für das Management von Krisen und Risiken vorgelegt, in ihren Vorschlägen aber nicht die Probleme von kleinen und mittleren Betrieben und Familienbetrieben berücksichtigt, die durch eine unfaire Gemeinsame Agrarpolitik und die Verhandlungen in der Welthandelsorganisation bedroht sind. Am Ende steht die Zerstörung Tausender Kleinbetriebe, die Strangulierung der ländlichen Welt und die Wüstenbildung in weiten Gebieten von Ländern wie Portugal, was sich auch an der gestiegenen Zahl der Waldbrände zeigt.

Hinzu kommt noch, dass die Kommission abgesehen von ihrer Forderung nach einer Kofinanzierung von Prämien für Versicherungen gegen Naturkatastrophen durch die Landwirte auch noch vorschlägt, dies aus lediglich 1 % der Modulation zu finanzieren, was eindeutig nicht ausreicht. Gebraucht wird – entsprechend unserem Vorschlag – eine öffentliche, von der EU finanzierte Versicherung mit dem Ziel, bessere politische Rahmenbedingungen für das Risikomanagement und die Krisenprävention zu schaffen, was für Familienbetriebe unerlässlich ist.

Wie der Berichterstatter darlegt, werden in den Vorschlägen der Kommission die Risiken und möglichen Krisen nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb müsse die Kommission auf jeden Fall eine genauere Bewertung von Instrumenten und Maßnahmen vornehmen, die Preiseinbrüchen, Marktkrisen, Einkommensverlusten der Landwirte und allen Hemmnissen, die der Fortsetzung ihrer Tätigkeit entgegenstehen, vorbeugen können.

Frau Kommissarin, ich stelle fest, dass Sie willens sind, in dieser Aussprache vorgebrachte Argumente aufzugreifen, und ich hoffe, das wird in die Praxis umgesetzt, sowohl beim Risiko- und Krisenmanagement im Landbau als auch bei der Einführung eines Sicherheitsnetzes in Verbindung mit den bevorstehenden Reformen von Gemeinsamen Agrarmarktorganisationen, insbesondere von Wein, Obst und Gemüse. Außerdem muss die Möglichkeit vorgesehen werden, Landwirten Beihilfen für den Kauf von Kraftstoff zu gewähren, wenn die Preise drastisch ansteigen.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich danke Herrn Graefe zu Baringdorf für seinen Bericht. Es ist schön, dass die Kommissarin heute Abend hier ist, denn die Kommission hat ein flexibles Konzept für das Krisenmanagement in der Landwirtschaft vorgelegt. Tierseuchen und Naturkatastrophen wird es immer mal wieder geben, und wir müssen dafür ein flexibles Konzept finden. Im Rahmen der GAP-Reform ist man nun dazu übergegangen, den Landwirten Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Das ist genau der richtige Weg.

Wenn man beispielsweise an die Maul- und Klauenseuche in Großbritannien denkt, wird deutlich, dass die riesigen Geldsummen, die zur Ausmerzung der Seuche benötigt wurden, niemals von einem Versicherungsunternehmen allein hätten aufgebracht werden können. Wir sollten vielleicht eine neue Art der Versicherung einführen, die mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union abgeschlossen werden würde. Diese würden dann als letzte Versicherungsinstanz dienen und somit bei großen Katastrophen schnell eingreifen können.

Herr Graefe zu Baringdorf beschäftigt sich in seinem Bericht auch mit den Junglandwirten. Es besteht die besondere Notwendigkeit, Jungunternehmern zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit in einem gewissen Umfang zusätzliche Unterstützung zuteil werden zu lassen, da sie kein Kapital im Rücken haben und auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind.

Wenn Herr Titford noch im Plenarsaal wäre, hätte ich ihn gern auf seinen Kommentar hin angesprochen, dass Kommissar Fischler und die Europäische Kommission für das Missmanagement bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche verantwortlich gewesen seien. Hätte er an der Untersuchung hier im Europäischen Parlament teilgenommen, wäre er zu dem Schluss gelangt, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Ich muss leider zugeben, dass die Schuld bei der britischen Regierung und einem Premierminister lag, der auf Teufel komm raus Parlamentswahlen ausrufen und die Seuche daher in den Griff bekommen wollte. Er ordnete die Massenschlachtung von Millionen von Tieren an, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Seuchenherd befanden, was völlig unnötig gewesen ist. Wir hätten auch Impfstoffe einsetzen können, aber das wurde ja ebenfalls abgelehnt. Ich hätte Herrn Titford gerne in diesem Punkt und in anderen Punkten berichtigt.

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos (PSE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die letzten Jahre und besonders das vergangene Jahr haben auf vielfältige Weise anschaulich gemacht, welchen Risiken und Krisen die europäischen Landwirte ausgesetzt sind. Im Jahre 2005 wurden Tausende Hektar Wald durch Brände zerstört, die auch Menschenleben kosteten, während gleichzeitig viele Gebiete in Südeuropa unter einer Dürre litten und etliche Länder in Mitteleuropa von Überschwemmungen heimgesucht wurden. In beiden Fällen wurden Größenordnungen in nie gekanntem Ausmaß erreicht.

Hinzu kommt noch, dass besonders die Landwirte durch Tierseuchen und die erbarmungslose Liberalisierung des Handels mit neuen Risiken und Unsicherheiten konfrontiert sind. Daher ist die Initiative, die diesem Bericht zugrunde liegt, zu begrüßen. Doch sie bleibt hinter dem zurück, was wirklich notwendig ist. Deshalb stimme ich den meisten Bemerkungen und Empfehlungen des Berichterstatters zu, vor allem bei den Versicherungen für Landwirte und den Fonds auf Gegenseitigkeit, bedauere aber seine Zurückhaltung – ich habe dieses Wort sehr sorgfältig gewählt – gegenüber der Unterstützung im Fall von Einkommenskrisen, zumal einige unserer Hauptkonkurrenten im Handel über solche Absicherungsmaßnahmen verfügen.

Ich halte diesen Bericht ebenfalls für ein wichtiges Hilfsmittel im Rahmen eines breiter gefassten Ansatzes, wie er für die Problematik angezeigt ist, nicht zuletzt im Zuge der laufenden Debatte über den Solidaritätsfonds, die Forststrategie, über die wir sicher diskutieren werden, neben den Initiativberichten zu Naturkatastrophen, die momentan von verschiedenen Ausschüssen ausgearbeitet werden. Ich hoffe, das Parlament gelangt in Bezug auf diese Palette von Instrumenten zu einheitlichen Standpunkten. So könnte es am besten dazu beitragen, die Union in die Lage zu versetzen, ihren Landwirten einen dringend gebotenen, ausreichenden Schutz zu gewähren, einerseits um Krisen und Risiken vorzubeugen, andererseits aber auch um sie auszugleichen, wenn sie nicht vermieden werden können.

 
  
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  Jim Higgins (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Der Bericht zum Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft ist sehr begrüßenswert und hätte nicht zu einem besseren Zeitpunkt vorgelegt werden können. In der Landwirtschaft haben sich drastische Veränderungen vollzogen, die durch die Agrarreformen im Jahre 2003 und die Öffnung der Märkte durch die WTO ausgelöst wurden. Das bringt zwar zweifelsohne einige Vorteile für die Landwirte mit sich, hat jedoch gleichzeitig auch – wie heute Abend bereits mehrfach gesagt wurde – zu einer starken, tatsächlichen Erhöhung der Risikofaktoren geführt. Im Rahmen der neuen GAP wurden die Risiko- und Krisenmaßnahmen, an die wir uns alle gewöhnt hatten, abgeschafft und die Verantwortung für den Schutz und die Vorbeugung von Krisen und deren Bewältigung direkt den Landwirten aufgebürdet.

Offene Märkte und reger Warenaustausch erhöhen die Gefahr der Ausbreitung von Seuchen. Zudem vollzieht sich der Klimawandel in einem so raschen Tempo, dass eine Neuorientierung unausweichlich ist. Hinzu kommt, dass sich die Verknappung der Ölvorräte in absehbarer Zukunft auf den Einsatz von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Maschinen auswirken und somit nicht ohne Folgen für die Landwirtschaft bleiben wird, die sich an diese Veränderungen anpassen muss.

In Irland beginnt beispielsweise gerade die Nitratrichtlinie zu greifen und hat solch drastische Auswirkungen, dass sich die Agrarverbände von den staatlich unterstützten Verhandlungen zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern zurückgezogen haben. Die Landwirtschaft befindet sich momentan in einem beispiellosen Wandlungsprozess. Dieser Wandlungsprozess wurde durch verschiedenste Faktoren ausgelöst und wird auch künftig noch anhalten. Die Landwirte stehen daher mehr Risiken gegenüber als jemals zuvor. Eine gute landwirtschaftliche Praxis und eine stabile Anzahl erfahrener Landwirte sind die beste Garantie dafür, dass wir den Bedürfnissen der Europäer, nämlich die Versorgung mit sicheren und gesunden Lebensmitteln, auch gerecht werden können. Die Landwirte haben ein schwieriges Leben: lange Arbeitstage, harte Arbeit, hohe Investitionen und viele Risiken. In vielen Fällen ist die gesamte Familie involviert. Daher ist es nur recht und billig, dass die Landwirte in den Genuss der Schutzmaßnahmen kommen, die von dem Berichterstatter in seinem Bericht vorgeschlagen wurden.

Ich möchte dem Berichterstatter zu seinem Bericht gratulieren. Er hat meine volle Unterstützung, und zwar insbesondere was die zweite Option angeht, und begrüße den Beitrag der Kommissarin am heutigen Abend.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc (PSE).(PL) Herr Präsident! Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Baringdorf, zu seinem Bericht, in dem er sich mit der Frage des Krisen- und Risikomanagements in der Landwirtschaft beschäftigt. Dies stellt angesichts der Vielzahl der anstehenden Probleme eine gewaltige Aufgabe dar. Diese reichen von der Linderung der Folgen von Naturkatastrophen wie Dürren, Überschwemmungen, Brände und Hagel über Krankheiten und Seuchen bis hin zur Bewältigung des Risikos von Einkommensverlusten, die den Landwirten durch die sinkende Nachfrage nach Agrarerzeugnissen oder steigende Preise, beispielsweise für Brennstoffe, entstehen. Dabei stellen Risikoversicherungen, Rückversicherungen und Zahlungen an die Erzeuger nur einige wenige Mechanismen dar, um das Risiko einer unternehmerischen Tätigkeit im so genannten Agrarsektor zu begrenzen.

Denn zur wirklichen Bewältigung, d. h. Einschränkung, des Risikos in der Agrarerzeugung ist ein echtes Risikomanagement erforderlich. Dazu gehören eine andere Herangehensweise an die Produktionskonzentration, eine größere Streuung, die Wiederherstellung der natürlichen Umwelt sowie die Einführung neuer Methoden und Technologien wie der Biotechnologie. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Zusammen werden sie dazu beitragen, negative Entwicklungen aufzuhalten und das Produktionsrisiko zu verringern.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE). – Herr Präsident! Es ist immer gut, wenn man zu einer großen Fraktion gehört, dann hat man viel Zeit. Frau Kommissarin, wenn ich vorhin in meiner ersten Rede Wert darauf gelegt habe, nicht der Gefahr des Rückfalls zu erliegen, und von der sozialen Ausgewogenheit gesprochen habe, die in so ein neues System Eingang finden muss, dann möchte ich jetzt den Schwerpunkt aber auch auf vorbeugende Krisenbewältigung legen. Bei allen Krisen, die hier angesprochen wurden, bis hin zu Brandkatastrophen, sind immer Menschen und menschliches Handeln mit im Spiel. Auch die BSE-Krise wurde nicht vom lieben Gott geschickt, sondern hatte damit zu tun, dass Kühe an Kühe gefüttert wurden – vollständig gegen jede Vernunft in der guten fachlichen Praxis.

Wir pflanzen Mais an in Trockengebieten oder Eukalyptus – da braucht man sich nicht zu wundern, wenn es zu Bränden und Trockenheitsschäden kommt. Wenn wir über die Liberalisierung sprechen, zu der zwar meine Kollegin andere Vorstellungen hat, muss man sich nicht wundern – wenn man sie als Ziel und nicht als Instrument nimmt –, dass hier viele Existenzen auf der Strecke bleiben und in tiefe Krisen – auch Einkommenskrisen – stürzen. Also muss man zusehen, dass man hier mit einem qualifizierten Marktzugang eine vernünftige Regelung in der WTO durchsetzt.

Ich verweise darauf, dass viele kleinbäuerliche Betriebe und Biobetriebe sich über die Gentechnikfreiheit einen höherpreisigen Qualitätsmarkt erwirtschaftet haben. Wenn wir hier die Koexistenz schludrig handhaben, dann wird sie zum Trojanischen Pferd, und dann sind diese guten Märkte, diese Qualitätsmärkte, einschließlich des Weinmarkts, weg. Dann stürzen wir in Krisen, die wir verhindern könnten, und brauchen nicht über Absicherungen zu sprechen.

Ich spreche aber auch, Frau Kommissarin, über die Möglichkeit der Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum und die Tatsache, dass wir im Bereich der zweiten Säule nun von finanzieller Auszehrung bedroht sind. Dann muss man sich nicht wundern, wenn viele Betriebe, die sich genau an diese höherpreisigen Märkte gewagt haben, durch die Auszehrung dieser Entwicklung nicht mehr folgen können und dann vor dem Aus stehen. Auch die allgemeine Agrarpolitik hat also eine vorbeugende Funktion wahrzunehmen.

Ich erinnere noch daran, dass wir auch bei den fossilen Brennstoffen an eine Endlichkeit kommen, die so weit gar nicht mehr vor uns liegt, und dass wir die Landwirtschaft darauf vorbereiten müssen, dass sie sich auf andere Energieträger umstellen muss und dass sie möglicherweise auch daran verdienen kann. Auch hier können wir Krisenvorbeugung betreiben, und ich möchte gerne, dass diese Überlegungen zur Vorbeugung im Legislativvorschlag der Kommission – der sich in diesem Jahr noch in der Phase des brain storming befindet – eine Rolle spielen.

Frau Batzeli möchte ich sagen, wenn ich von Managementverantwortung gesprochen habe, dann will ich die Krise nicht einfach auf die Unfähigkeit der Bauern schieben, sondern ich möchte, dass in dieser Art, wie ich sie jetzt beschrieben habe, die Landwirtschaft Einfluss nimmt auf die Politik, damit es erst gar nicht zu den Krisen kommt, und dass auch in Zukunft eine vernünftige Einkommenssituation der Bauern gewährleistet ist.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst allen danken, die sich an dieser Aussprache beteiligt haben. Viele der im Bericht erwähnten Punkte werden auch in den laufenden Kommissionsstudien behandelt, wie beispielsweise die Vorschläge 2, 5, 7, 19 und 23.

Was die Sicherheitsnetzbestimmungen – also Vorschlag 8 – betrifft, haben die Diskussionen im Rat nicht zu einem klaren Mandat für die generelle Einführung von Sicherheitsnetzbestimmungen für alle GMO oder für die Finanzierung dieser Versicherung mithilfe der Modulationsmittel geführt. Ich bin jedoch bereit, die Einführung gezielter Bestimmungen für das Risiko- und Krisenmanagement für andere GMO und – wie Herr Gklavakis ansprach – für den Sektor Obst und Gemüse zu prüfen, der Ende dieses Jahres ebenfalls Gegenstand einer Aussprache hier im Parlament sein wird.

Ich stimme mit Ihrem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Baringdorf, vollkommen überein, dass eine allgemeine Unterstützung im Falle von Einkommensverlusten keine wirkliche Lösung darstellt. Es ist ganz klar, dass bei auftretenden Strukturproblemen ein politischer Kurswechsel vorgenommen werden muss. Das liegt auf der Hand, und ich bin sehr froh, dass sich auch Herr Graefe zu Baringdorf ganz deutlich dafür ausspricht.

Was die Einführung eines Sicherheitsnetzes zum Ausgleich von Einkommensverlusten anbelangt, spielen meiner Meinung nach die Direktzahlungen an die Landwirte, die im Rahmen der GAP-Reform entkoppelt wurden, eine wichtige Rolle.

Ich befürworte den Inhalt der Vorschläge 18, 24 und 26.

Zudem möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um Sie auf die Überarbeitung der Leitlinien für die staatlichen Beihilfen, die von der Kommission am 8. Februar angenommen wurden, aufmerksam zu machen. Die Kommission schlägt vor, Ausgleichsleistungen für durch widrige Witterungsverhältnisse oder durch Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten verursachte Schäden in die derzeit geltende Verordnung über die Freistellung staatlicher Beihilfen im Landwirtschaftsbereich einzubeziehen. Das wird die ganze Sache hoffentlich vereinfachen. Außerdem würde dadurch die Freigabe staatlicher Beihilfen für solche Krisensituationen beschleunigt werden, sodass wir wesentlich schneller reagieren könnten.

Die Kommission hat eine Reihe von Optionen geprüft, mit denen die Entwicklung von Risiko- und Krisenmanagementinstrumenten gefördert und die Reaktion auf etwaige Krisen verbessert werden soll. Mit dieser Mitteilung wollte ich zunächst einmal eine umfassende Orientierungsdebatte im Rat und hier im Parlament anstoßen, bevor ein Legislativvorschlag vorgelegt wird. Die bisherigen Diskussionen im Rat haben – wie ich vorhin bereits sagte – nicht zu einem klaren Mandat zur Verallgemeinerung der Sicherheitsnetzbestimmungen geführt. Die Kommission ist jedoch bereit, weitere Schritte zu ergreifen, sobald vom Rat ein klares Mandat erteilt wird.

Da ich die Auffassung teile, dass dem Risiko- und Krisenmanagement künftig große Bedeutung zukommen wird, bin ich trotz des Fehlens eines klaren Mandats seitens des Rates bereit, die Einführung einer Bestimmung für das Krisenmanagement – wie ich vorhin schon erklärte – auf Einzelfallbasis zu prüfen.

Es gab auch eine Frage zur Stellung der neuen Mitgliedstaaten. Es steht außer Frage, dass die neuen Mitgliedstaaten in die Risikomanagementmaßnahmen einbezogen werden. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, könnten wir uns vorstellen, eine ähnliche Methode im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums vorzusehen, wie sie in den alten Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt – also ein klares Signal an die zehn neuen Mitgliedstaaten.

Mit der politischen Einigung über die GAP-Reform und ihrer Umsetzung in allen Mitgliedstaaten möchten wir die europäischen Landwirte dazu bewegen, die sich ihnen bietenden Marktchancen zu nutzen. Die Landwirte tragen zwar dabei einen Großteil der Verantwortung, aber in Krisenfällen muss auch Solidarität geübt werden. Aus den Diskussionen im Europäischen Parlament und im Rat habe ich den Eindruck gewonnen, dass beide sehr unterschiedliche Ansätze in diesem Bereich verfolgen. Deshalb bin ich zu der Schlussfolgerung gelangt, dass wir die Optionen gründlich prüfen und ausführlich erörtern müssen, bevor eine endgültige Entscheidung über die anzuwendenden Instrumente gefällt wird.

Ich stimme mit Herrn Graefe zu Baringdorf vollkommen darin überein, dass Vorbeugung in der Regel besser ist als Heilung, und vertrete persönlich die Meinung, dass die Konferenz zum Thema Koexistenz im April dringend erforderlich ist, damit die GMO nicht mit dem ökologischen Landbau verwechselt werden. Daher freue ich mich ganz besonders auf diese Diskussion.

Was Ihre Ansichten über fossile Brennstoffe betrifft, sollten wir meines Erachtens nicht abwarten, bis diese Brennstoffe aufgebraucht sind. Vielmehr sollten wir schon jetzt anfangen, nach neuen Möglichkeiten im Bereich erneuerbare Energien zu suchen. Ich denke da insbesondere an unsere jüngsten Diskussionen über Bioethanol und das noch nicht voll ausgeschöpfte Potenzial der Landwirtschaft, künftig auf diese Art und Weise zur Reduzierung unserer Kohlendioxidemissionen beizutragen.

Dies war eine interessante Aussprache, und ich danke dem Berichterstatter für seine – nach meinem Dafürhalten – ausgewogene Herangehensweise an diesen äußerst wichtigen Bereich.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

14. Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Heinz Kindermann im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (2005/2054(INI)) (A6-0015/2006).

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Kindermann, zu seinem äußerst ausgewogenen Bericht gratulieren.

Die Kommission ist der Ansicht, dass in dem Stellungnahmeentwurf den wichtigsten Fragen und Herausforderungen im europäischen Forstsektor ausreichend Rechnung getragen wurde. Insbesondere freuen wir uns darüber, dass der Vorschlag der Kommission über die Erarbeitung eines europäischen Aktionsplans zur Waldbewirtschaftung insgesamt unterstützt wird. Unserer Meinung nach sollte der Aktionsplan einen umfassenden, überprüfbaren und praktischen Rahmen für die Umsetzung dieser Strategie bieten. Er könnte sich somit zu einem bedeutenden Instrument für die Koordinierung der Gemeinschaftsmaßnahmen und der forstpolitischen Maßnahmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten entwickeln. Daher betrachten wir die Erarbeitung und Umsetzung dieses Aktionsplans als einen dynamischen Prozess, in den die Mitgliedstaaten und alle Interessengruppen einbezogen werden sollten und der mit regelmäßigen Kontrollen und Berichten einhergehen sollte.

Die einzelnen Ideen werden im Stellungnahmeentwurf sehr gut erläutert, und wir teilen die Auffassung des Berichterstatters voll und ganz, dass der Aktionsplan in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen erarbeitet werden muss. Meines Erachtens konnten wir in dieser Hinsicht auch schon Fortschritte erzielen. Zudem wird der Aktionsplan auf den allgemeinen Grundsätzen der europäischen Forststrategie, nämlich Nachhaltigkeit und Subsidiarität, beruhen.

Es gibt drei spezifische Punkte, die ich gerne hervorheben möchte. Da wäre zunächst einmal die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors im Einklang mit den Zielen von Lissabon zu erhöhen. Angesichts der Globalisierung werden zunehmend Bedenken geäußert, dass sich eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Europäischen Union als unrentabel erweisen könnte. Wettbewerbsfähigkeit ist jedoch eine Grundsäule der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und von entscheidender Bedeutung für den Erhalt der vielen Vorteile, die die Waldbewirtschaftung der Gesellschaft bietet, wie beispielsweise Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, in denen es keine anderen Erwerbstätigkeiten gibt. Die Forstwirtschaft kann die Gesellschaft mit einer breiten Palette an Produkten und Dienstleistungen versorgen, und wir sollten versuchen, dieses Potenzial in Zukunft auszubauen.

Zweitens muss der Forstsektor den gesellschaftlichen Anforderungen an den Umweltschutz und den Erhalt des Naturerbes gerecht werden, so wie dies ja auch in den nachhaltigen Entwicklungszielen von Göteborg festgeschrieben wurde. Der gesamte Forstsektor wird am besten florieren, wenn er sich an die Bedürfnisse der breiten Gesellschaft bestmöglich anpasst. So könnte die Forstwirtschaft einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung wichtiger europäischer Ziele, wie der Erhaltung der Artenvielfalt bzw. der Abschwächung der Klimaänderung, leisten, wodurch sich diesem Sektor auch neue Chancen auftun würden. Mit Blick auf eine vorherige Aussprache möchte ich anmerken, dass die Nutzung der Biomasse zur Energiegewinnung ein gutes Beispiel dafür ist, welche Rolle die Forstwirtschaft in diesem Zusammenhang spielen könnte.

Zum Schluss möchte ich noch auf die globale Bedeutung der Wälder für eine nachhaltige Entwicklung und die Notwendigkeit hinweisen, weiterhin auf internationale Verpflichtungen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in der ganzen Welt nachdrücklich hinzuwirken. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit einhergehenden Handels. All diesen Punkten wurde in dem Bericht gebührend Rechnung getragen, und ich kann Ihnen versichern, dass sie auch in unseren Aktionsplan aufgenommen werden.

 
  
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  Heinz Kindermann (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der Agrarrat hat im Mai 2005 die Kommission aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einen EU-Aktionsplan für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung bis Mitte 2006 auszuarbeiten, und durch ihn sollen die Elemente der EU-Forststrategie konkretisiert werden. Mit dem Initiativbericht des Agrarausschusses zur EU-Forststrategie haben wir uns frühzeitig an der Diskussion beteiligt und wollen damit den von uns initiierten Prozess fortführen und vertiefen. Welche unserer Überlegungen und Forderungen letztendlich im Aktionsplan erscheinen, liegt natürlich rein im Ermessen der Kommission, aber aufgrund der guten Zusammenarbeit – und für die möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken – gehen wir doch davon aus, dass wir in wesentlichen Fragen eine gemeinsame Linie vertreten.

Ausgangspunkt für unseren Initiativbericht war die Entschließung des Rates zur EU-Forststrategie von 1998, und diese bietet zwar einen bunten Strauß der Möglichkeiten, jedoch ohne konkrete Zielformulierung und kohärente Struktur. Entsprechend der verschiedenen Ansatzpunkte haben wir neben allgemeinen Bemerkungen nun eine Reihe von Strategieelementen identifiziert. Und auf die wichtigsten Punkte möchte ich ganz kurz eingehen.

Erstens: Bisher fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage bezüglich forstlicher Aktivitäten auf EU-Ebene. Eine objektive Prüfung wäre trotz aller Bedenken der Betroffenen aus unserer Sicht wünschenswert.

Zweitens: Sowohl international als auch in jedem unserer 25 Länder existieren unterschiedliche Definitionen von Wald, und wir bitten die Kommission daher, sich Gedanken über eine europäische Definition zu machen, damit die Maßnahmen der Europäischen Union auf diesem Gebiet transparent und vergleichbar werden.

Drittens: Um die Koordination, Kommunikation und Kooperation zu verbessern, schlagen wir vor, bestehende Strukturen wie den ständigen Forstausschuss zu stärken. Innerhalb der Kommission muss, neben einer horizontalen Koordinierung, durch die eingerichtete Interservice-Gruppe der Informationsaustausch auch zwischen den Hierarchieebenen verbessert werden. Diese vertikale Koordinierung sollte unserer Meinung nach ein Referat im Generalsekretariat übernehmen.

Viertens: Europas Wälder müssen vor Waldbränden und Luftverschmutzung, aber auch vor Belastung der Böden und des Wassers geschützt werden. Die illegalen Holzeinschläge außerhalb der Union müssen durch geeignete internationale koordinierte Maßnahmen, auch mit Hilfe der EU, bekämpft werden.

Fünftens: Die Wälder können uns helfen, den Treibhauseffekt und die Klimaerwärmung zu bremsen, jedoch nur, wenn wir ihre vielfältigen Produkte verstärkt nutzen. Die Union sollte daher die Verwendung umweltfreundlicher Holzprodukte fördern und gerade die erneuerbare Energie aus dem Wald verstärkt in ihrem Energiemix berücksichtigen.

Sechstens: Um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors, und damit die Beschäftigung und Einkommen im ländlichen Raum zu fördern, sollten folgende Aufgaben besser europäisch geschultert werden: Einmal die Mobilisierung der Holzressourcen, Beseitigung von Hindernissen bei der Holzverwendung, Überwindung der strukturellen Nachteile der Forstwirtschaft, sowie die Diversifizierung der Einkommen der Waldbesitzer.

Siebtens: Im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie spielt auch die forstbezogene Forschung und Entwicklung eine große Rolle. Zentrale Forschungsprojekte des Forstsektors sollten daher auch in das Siebte Forschungsrahmenprogramm aufgenommen werden.

Achtens: Europäische Aus- und Weiterbildungsprogramme wie Leonardo und Erasmus sollten stärker als bisher auch für den Forstsektor genutzt werden können. Hier sind aber vor allem die Mitgliedstaaten gefordert, die die Betroffenen besser über die bestehenden Angebote informieren sollten.

Und zum Schluss: Welchen Beitrag kann der Forstsektor zu Lissabon und Göteborg leisten? Wir meinen, die Wälder in Europa sind, im Gegensatz zu anderen Regionen in der Welt, unternutzt, nicht nur was das Holz betrifft – wir nutzen nur 60 % der nachwachsenden Menge –, sondern auch die bislang nicht marktfähigen Leistungen. Wir wollen, dass der Forstsektor in Europa auf diesem Weg zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit gelangt. Denn nur ein vitaler und wettbewerbsfähiger Forstsektor kann seinen Beitrag zu Lissabon und Göteborg und damit zum Wohl der Europäer leisten.

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – (SV) Herr Präsident! Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit möchte ich betonen, wie wichtig die Wälder für unseren Kontinent sind und dass sie für eine große Anzahl Menschen eine bedeutende Rolle spielen. In Schweden machen die Wälder und die Forstwirtschaft fast 30 Prozent der Wirtschaft aus, und in Europa gibt es mehr als 15 Millionen Waldbesitzer. Darum besitzt der Beschluss, den wir hier im Parlament fassen, für sehr viele Menschen sowohl in Schweden als auch in vielen Teilen Europas große Bedeutung.

Ich weiß um die große Besorgnis, dass die EU sich in Forstfragen einmischt und beginnt, Entscheidungen zu treffen, und dass Brüssel sich mit diesem Bereich befasst. Ich kann diese Sorge verstehen, denn eine solche Einmischung wäre nicht gut. Es bestehen gewaltige Unterschiede zwischen einem Olivenhain in Süditalien und einem industriellen forstwirtschaftlichen Betrieb in Nordschweden. Beschlüsse zur Waldbewirtschaftung sollten auf lokaler Ebene und nahe bei den Menschen gefasst werden, die die Wälder kennen, sie nutzen und besitzen.

Ich möchte jedoch alle beruhigen, die eine derartige Entwicklung befürchten. Meiner Ansicht nach ist die Kommission in ihrer Mitteilung sehr deutlich: Die Forstpolitik muss auf dem Subsidiaritätsprinzip basieren. Das ist auch unser Ausgangspunkt im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. Allerdings bedeutet das nicht, dass die EU keinerlei Verantwortung auf dem Gebiet der Forstpolitik hätte. Im Gegenteil, sie trägt eine große Verantwortung, denn sie muss die Wälder in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Schon heute trifft die Europäische Union viele politische Entscheidungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die europäischen Wälder auswirken. Nach Ansicht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit werden die verschiedenen, die Wälder betreffenden Vorschläge jedoch kaum koordiniert. Das hat Auswirkungen auf die Vereinbarkeit der verschiedenen umweltpolitischen Ziele und die grundlegenden Bedingungen für die forstwirtschaftliche Tätigkeit. Die wichtigste Aufgabe der Kommission besteht deshalb meiner Meinung nach darin, die Politik künftig zu koordinieren und ihre Auswirkungen auf die Wälder zu kontrollieren. Zudem müssen rechtzeitig vorläufige Bewertungen durchgeführt werden, um festzustellen, wie sich die verschiedenen politischen Entscheidungen auf die europäischen Wälder und die Forstwirtschaft auswirken.

Abschließend möchte ich die Bedeutung der Forstwirtschaft unterstreichen. Sie ist wahrscheinlich der Sektor, der am deutlichsten sichtbar sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Werte schafft. Wie die Kommission erklärt, hat die europäische Forstwirtschaft jedoch Probleme mit der Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen offenen Markt, und das geht zu Lasten der Umwelt. Meine Botschaft und die des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit heute an Sie lautet daher, dass die Kommission durch eine stärkere Berücksichtigung unserer Wälder solide und stabile Bedingungen für die Forstwirtschaft mit dem Ziel schaffen muss, die wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen in Europa zu verbessern.

 
  
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  Michl Ebner, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr verehrte Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich dem Kollegen Kindermann für den sinnvollen, ausgewogenen Bericht danken, der sich mit viel Engagement und Einfühlungsvermögen bemüht hat, einen Ausgleich zu schaffen und einen ausgewogenen Text zu erstellen.

Wir sind für die Forststrategie, Frau Kommissarin, wir sind aber gegen eine Marktordnung und sagen das mit aller Klarheit und Deutlichkeit. Wir sind für Subsidiarität im Bereich der Forstpolitik und sind davon überzeugt, dass wir diesen Weg auch weiterhin beschreiten sollten. Sehr wohl sollten wir diesem Sektor sehr viel mehr Aufmerksamkeit schenken, und wenn nur 85 % der gesamten Forstflächen der Europäischen Union bewirtschaftet sind, so müssen wir uns redlich bemühen, diese 15 % in den Wirtschaftskreislauf einzubeziehen, und wenn überdies, wie Kollege Kindermann bereits angedeutet hat, nur 60 % des Zuwachses genutzt wird, ist es umso wichtiger darauf hinzuweisen: Nur durch Nutzung kann der Schutz dieses Waldes erfolgen.

Lassen Sie mich bitte auch sagen, dass das Märchen, dass uns jahrzehntelang erzählt wurde vom sterbenden Wald in Europa, wirklich ein Märchen war, eine Mär, die mehr politisch als sonst wie begründet war. Wenn es einen Zuwachs von 450 Tausend Hektar pro Jahr gibt, so ist der Wald sicherlich nicht im Sterben, sondern im Aufbau begriffen. So bleibt mir, Frau Kommissarin, Sie darum zu ersuchen, möglichst viel von dem, was in der morgigen Abstimmung dann schlussendlich verbindlich im Text bleibt, in Ihre Arbeit zu übernehmen, und ich freue mich über Ihre Zusage, die Sie am Ende Ihrer Rede bereits gemacht haben, dass Sie das auch tun werden.

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Frau Kommissarin! Der europäische Wald und seine wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung sind ein Thema, das uns alle angeht. Wir dürfen nicht vergessen, dass Wälder 35 % des EU-Territoriums bedecken, 3,5 Millionen Menschen Arbeit geben, 15 Millionen Besitzer haben und einen Produktionswert von über 350 Millionen Euro verkörpern.

Diese Zahlen veranschaulichen die Bedeutung dieses Themas und die Bedeutung, die ihm die europäischen Organe beimessen sollten. Das gilt vor allem jetzt, da mehrere Faktoren – natürliche oder vom Menschen verursachte – eine solche Gefahr für die Wälder darstellen. Unter besonders komplizierten internationalen Rahmenbedingungen braucht die Union dringend ein neues Konzept in der Energiefrage, wobei Biomasse billigerweise eine vordere Position einnehmen sollte, und das ergibt sich aus der Priorität, die die Kommission und die österreichische Präsidentschaft dieser Problematik jetzt verliehen haben.

Darum begrüße ich die Mitteilung der Kommission über die Durchführung der Strategie und beglückwünsche Herrn Kindermann zu seinem Bericht. Ich stimme dem Bericht in weiten Teilen zu; er stellt einen hervorragenden Beitrag des Parlaments zur Ausarbeitung einer EU-Forststrategie dar. Außerdem liegen eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die meines Erachtens helfen werden, den Bericht zu verbessern und zu vervollständigen.

Dadurch, dass der Bericht die wunden Punkte des Waldes anerkennt, trägt er in begrüßenswerter Weise zur laufenden Debatte über Naturkatastrophen bei. Daher wird die Kommission hoffentlich einen integrierten Ansatz für diese überlebenswichtige Frage wählen, einen Ansatz, bei dem das Problem in seiner Gesamtheit betrachtet wird, wie wir das auch tun. Auf diese Weise können die Beiträge der verschiedenen Instrumente, die jetzt auf der politischen Tagesordnung stehen, mithelfen, die Situation für die Wälder Europas zu verbessern.

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist sehr ausgewogen. Ohne sich ausdrücklich für den Gedanken einer gemeinsamen Forstpolitik auszusprechen, macht er die Notwendigkeit einer Koordinierung deutlich. Der Bericht räumt ein, dass die Mitgliedstaaten zum Teil sehr unterschiedlich definieren, was sie unter Wald verstehen, wodurch eine Bewertung von forstrelevanten Gemeinschaftsmaßnahmen nur unvollständig möglich ist.

Ich persönlich finde es schade, dass der Vorschlag für die Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für die Wälder nicht aufgegriffen wurde. Diese Beobachtungsstelle hätte es ermöglicht, zuverlässige und verwertbare Angaben zu verwenden. Da sie nun aber nicht zustande kam, unterstütze ich den Vorschlag, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, die Koordinierung zwischen den verschiedenen für Forstfragen zuständigen Generaldirektionen zu verbessern, und der eine Verstärkung der Rolle des Ständigen Forstausschusses empfiehlt.

Ich hatte vorgeschlagen, die Kommission zu ersuchen, den Mitgliedstaaten vor allem steuerliche Regelungen vorzuschlagen, um die Forstbesitzer im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Risikos von Waldbränden zur Anpflanzung einheimischer Arten zu motivieren. Dieser Vorschlag kommt sinngemäß auch in dem Bericht zum Ausdruck, der die Annahme von Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Wüstenbildung, die Aufforstung mit einheimischen Arten, die Förderung der Artenvielfalt, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Wälder und die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen, vor allem zum Schutz von Wassersystemen und zur Erosionsbekämpfung empfiehlt. Diese Maßnahmen obliegen den Forstbesitzern und machen ihrerseits Investitionen notwendig. Da sie unserer Gesellschaft einen Nutzen bringen, sollten sie gebührend entschädigt werden.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass der Bericht meinen Befürchtungen und Hoffnungen im Hinblick auf diesen Bereich Rechnung trägt. Er legt die Schwerpunkte fest, mit denen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Potenzials des Forstsektors eine Gesamtstrategie, aber auch eine auf die einzelnen Regionen speziell abgestimmte Politik verwirklicht werden kann. Danke, Herr Kindermann, für die Arbeit, die sie geleistet haben, die meiner Ansicht nach morgen bei der Abstimmung breite Zustimmung finden wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Es ist ohne Zweifel notwendig, die Wälder zu erhalten und ihre Multifunktionalität zu bewahren. Das erfordert eine effektive Bewirtschaftung und unterstützende Maßnahmen, die der Vielfalt der Wälder und ihren speziellen Problemen Rechnung tragen. Daher bin ich nicht dafür, dass man auf ein Einheitskonzept für den Wald setzt, wenn wir doch alle wissen, dass es international anerkannte Begriffsbestimmungen gibt, die in Berichten und regelmäßigen Bewertungen zum Zustand der Wälder in Europa und der übrigen Welt benutzt werden.

Zwar begrüßen wir einen EU-Aktionsplan für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, sind aber mit etlichen Vorschlägen in dem uns vorliegenden Bericht nicht einverstanden. Wir bedauern die Ablehnung einiger Vorschläge, die wir im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingebracht haben und in denen auf die Lage der Wälder in Südeuropa hingewiesen wurde, die alljährlich von Bränden und in manchen Jahren von Trockenheit gebeutelt werden. Das war der Fall im vergangenen Jahr in Portugal, als rund 300 000 Hektar Wald verbrannten, was gewaltige Kosten und ernste Konsequenzen für den Wald, die biologische Vielfalt, die Landwirte und die Bewohner weiter Gebiete zur Folge hatte.

Darum fordern wir eine sachgerechte mittel- und langfristige Strategie zur Verhütung von Waldbränden, eine spezifische Verordnung und eine gesonderte Haushaltslinie für den Schutz der Wälder gegen Brände, und zwar unter Berücksichtigung der Entschließungen, die vom Parlament ja schon angenommen worden sind, und dessen, was mit der vorherigen spezifischen Gemeinschaftsverordnung geschah, die leider von der Kommission aufgehoben wurde.

Wir sind auch der Meinung, dass der nächste Aktionsplan den Zeitraum von sieben Jahren umfassen sollte, damit er mit der nächsten Finanziellen Vorausschau zusammenfällt. Der Plan sollte ein Programm zum Schutz der Korkeichenwälder und einen Beitrag zur Viehhaltung und zur Korkproduktion enthalten, die für die ländliche Entwicklung in weiten Gebieten der Länder im Süden eine existenzielle Rolle spielen.

Wir vertrauen darauf, dass die Kommission diese Vorschläge übernimmt – die nicht im Bericht stehen, die wir aber noch einmal hervorheben möchten –, um aus dem Aktionsplan ein praxisnahes Instrument für den Schutz und die Entwicklung der Vielfalt der Wälder zu machen, auch der Wälder im Süden, die klimabedingt besonders waldbrandgefährdet sind.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Was die Waldstruktur in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten betrifft, sehen die Zahlen für die Bewaldung mit 35 % der Gesamtfläche sehr gut aus, wobei sich ein Großteil dieser Waldflächen in den Händen von 15 Millionen Privatbesitzern befindet. Da die Wälder auf so viele Privateigentümer verteilt sind, stellt sich jedoch die Frage, wie in der Waldbewirtschaftung Größenvorteile erzielt werden können.

Ich habe nichts gegen den privaten Waldbesitz einzuwenden. In meinem Heimatland Polen gehört der Großteil der Wälder – genauer gesagt ein Anteil von 82 % – dem Staat, wovon 2 % auf die Nationalparks entfallen. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern verfügen wir über vielfältigere und ältere Waldbestände. Das polnische Forstmodell zeichnet sich durch Effizienz und Effektivität aus.

Die staatlichen Wälder werden von einem Forstbetrieb bewirtschaftet, der kostendeckend und gewinnorientiert arbeitet. Bei den EU-Beihilfen für die Waldbewirtschaftung in Mitteleuropa geht es allerdings darum, Fortbildungskurse für solche Bürger zu finanzieren, die Bäume auf ihrem Privatbesitz anpflanzen, und die entstehenden Kosten abzudecken. Außerdem wird Unterstützung für nicht kommerziell genutzte Gebiete, Nationalparks und Naturreservate benötigt. Ferner muss die Infrastruktur in den Wäldern modernisiert werden.

Ich fordere die Kommission und das Parlament auf, die Erfahrungen Polens in der Waldbewirtschaftung zu nutzen. Auch Westeuropa kann aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Privatbesitz ist nicht immer die beste Lösung. Auch staatliche Wälder brauchen Unterstützung.

Der reiche Waldbestand Polens gereicht allen EU-Bürgern zum Vorteil.

 
  
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  Janusz Wojciechowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wie mein Vorredner möchte ich mich zu dem Problem der polnischen Wälder äußern.

Die polnischen Wälder stellen eine bedeutende Ressource dar, doch im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern befindet sich die Mehrheit der Waldflächen – nämlich mehr als 80 % der Gesamtfläche – in den Händen des Staates. Das ist das Ergebnis eines langen historischen Prozesses, und derzeit gibt es keinen Grund für gravierende Eingriffe in diese Eigentumsverhältnisse. Ein Großteil der polnischen Bürger ist dafür, dass die Wälder auch weiterhin im Besitz des Staates verbleiben.

Das Problem besteht darin, dass die Staatswälder bisher vom EU-Beihilfesystem ausgeschlossen waren. Daher bin ich froh, dass der Bericht Kindermann einen Änderungsantrag enthält, der die Hoffnung aufkommen lässt, dass diese Regelung geändert und die Gewährung von EU-Mitteln somit nicht mehr von den Eigentumsverhältnissen abhängig gemacht wird. Darauf sind wir in Polen dringend angewiesen, und wir vertrauen darauf, dass die Kommission hierfür Verständnis zeigen wird.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Berichterstatter für diesen so ausgewogenen Bericht bedanken, weil er in sehr ausgewogener Weise die drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und auch das Soziokulturelle – behandelt. Dieser Bericht spiegelt das europäische Modell der Forstwirtschaft wider: multifunktionelle Waldwirtschaft, überwiegendes Privateigentum am Wald und enge Verflechtung mit der Landwirtschaft und auch Erholungsraum der Bürger und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.

Der Bericht geht auch auf die regionalen Besonderheiten der Forstwirtschaft ein: im Süden, zum Beispiel, wie schon angesprochen, die Waldbrandprobleme oder die Korkeichen; in Mitteleuropa die hohe Nutzfunktion des Waldes bei gleichzeitig großer Bedeutung für Erholung und Tourismus und lebenswichtige Schutzfunktionen, vor allem in den alpinen Lagen; und in Nordeuropa in erster Linie die Marktorientierung der Holzproduktion. Und er unterstreicht auch die klimapolitische Bedeutung von Holzenergie und Holz als Baustoff statt fossiler Brennstoffe und Baustoffe. Ich danke der Kommissarin, dass sie das auch dezidiert angesprochen hat.

Nachhaltig bewirtschafteter Wald ist für mich so etwas wie eine grüne Lunge. Dieser Bericht unterstreicht besonders die Notwendigkeit, die forstwirtschaftlich relevanten Politiken auf EU-Ebene zu koordinieren und bei Wahrung der Subsidiarität durch gemeinsame und abgestimmte Maßnahmen zusätzliche Effekte für die europäische Forstwirtschaft zu erzielen.

Es geht also um eine europäische Forststrategie. Ich möchte mich ganz klar gegen eine Marktordnung in der Forstwirtschaft, wie sie immer wieder zur Diskussion gestellt wird, aussprechen. Nochmals Danke für diesen Bericht.

 
  
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  María Isabel Salinas García (PSE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Das Europäische Parlament wird morgen den Bericht von Herrn Kindermann annehmen und damit eine deutliche Botschaft an die Kommission und den Rat dazu richten, wie man an künftigen Aktionsplan für unsere Wälder nach unserem Willen herangehen sollte.

Von allen Ideen, mit denen wir uns im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung befasst haben, möchte ich den innovativen Charakter der Vorschläge hervorheben, die sich auf das Verbot einer zweckentfremdeten Nutzung verbrannter Flächen beziehen. Diese Maßnahme, die wir bereits in meinem Land, in Spanien, mit beträchtlichem Erfolg anwenden, hat den großen Vorteil, dass sie jene Leute abschreckt, die unseren Waldbestand nur deshalb zerstören, um danach mit dem Land zu spekulieren. Deshalb glaube ich, dass der künftige europäische Forstplan eindeutig darauf gerichtet sein muss, eine Politik zur Erhaltung unserer Wälder zu verfolgen und unsere Waldflächen zu verbessern sowie den bestmöglichen Nutzen aus ihren gewaltigen Ressourcen zu ziehen.

Ich möchte aber auch sagen, dass die spanischen Mitglieder des Parlaments und viele Abgeordnete aus Ländern des Südens seit langem eine gemeinsame Forstpolitik fordern, die uns als Instrument zur Bewirtschaftung dieses Naturerbes dienen soll und von dem die gesamte Union profitiert.

Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir den richtigen Ansatz finden müssen: Der Schutz der Wälder nützt dem Norden wie dem Süden. Wir hätten uns gewünscht, dass einige unserer Vorschläge zum mediterranen Wald Berücksichtigung gefunden hätten. Wir sind uns alle einig, dass die Wälder eine grundlegende Rolle spielen und uns mit Ressourcen versorgen, die mit der Zukunft der Union und den Zielen, die wir uns in Lissabon gesetzt haben, im engen Zusammenhang stehen. Die Multifunktionalität der Wälder muss auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes verbessert werden.

Deshalb bitten wir Sie dringend, Frau Kommissarin, eine gemeinsame Regelung für die Wälder vorzusehen, die wir als ein Vermögen und Erbe der gesamten Europäischen Union betrachten.

 
  
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  Kyösti Virrankoski (ALDE).(FI) Herr Präsident! Der Berichterstatter Herr Kindermann hat einen ausgezeichneten Bericht über die Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union vorgelegt. Dafür gebührt ihm mein aufrichtiger Dank. Danken möchte ich ihm auch für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Berichts.

Wie wir bereits festgestellt haben, beschäftigt die europäische Forstwirtschaft 3,4 Millionen Menschen, und ihr Produktionswert beläuft sich auf 350 Milliarden Euro. In vielen Ländern wie beispielsweise in Finnland und Schweden hat sie eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung. Neben der eigentlichen Produktion schafft die Forstwirtschaft Beschäftigung für eine ganze Reihe von Industriezweigen, die damit verbunden sind, darunter die sehr wichtige Metall- und Elektroindustrie. Im Zuge der Suche nach neuen Möglichkeiten zur Energieerzeugung wird ihre Bedeutung nur noch zunehmen.

Allerdings verfügt die EU über keinen gemeinsamen Plan für die Forstwirtschaft, auch wenn viele Politikbereiche wie die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Umweltpolitik starke Auswirkungen auf diesen Sektor haben. Es erscheint folglich angebracht, eine umfassende Beurteilung aller Aktivitäten in Bezug auf die Wälder anzustellen.

Der Bericht geht davon aus, dass die Forstwirtschaftspolitik auch künftig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen wird. Wie der Ton des Berichts suggeriert, besteht kein Wunsch, eine neue Bürokratie wie bei der EU-Agrarpolitik zu schaffen. Der Bericht befürwortet das Vorhaben der Kommission bezüglich eines Aktionsplans für nachhaltiges Waldmanagement in der EU. Schon die Tatsache, dass dieser Politikbereich so zersplittert ist, macht dies erforderlich. Wir brauchen bessere Erfolgs- und Zukunftsgarantien für einen Wirtschaftszweig, der nachhaltige, erneuerbare natürliche Ressourcen einsetzt. Der Bericht spricht sich nicht für die Gründung einer eigenen Forstagentur aus, und das ist auch richtig. Wir in der EU müssen lernen, unsere Politiken so zu rationalisieren, dass wir in der Lage sind, neue Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bewältigen, ohne immer neue Agenturen einzurichten. Mit Interesse erwarte ich die neuen Vorschläge der Kommission.

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Kindermann für seinen Bericht danken und gleichzeitig betonen, dass die EU-Forststrategie auf ein einziges Ziel ausgerichtet sein sollte, nämlich den systematischen Ausbau der Waldflächen, insbesondere großer Waldflächen. Nur in Wäldern, die mehr als 500 Hektar groß sind, kann die Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen wiederhergestellt werden.

Die Umsetzung der Aufforstungspolitik kann am wirksamsten in den neuen Mitgliedstaaten, insbesondere in Polen, erfolgen. Das liegt an der äußerst effektiven Eigentumsstruktur und dem geltenden Waldnutzungsrecht in Polen. So konnten wir unsere Waldflächen in den vergangenen 50 Jahren um nahezu 50 % vergrößern und verfügen zudem über die einzigen Urwälder in der EU. Darüber hinaus wird in polnischen Wäldern in großem Maßstab Jagd auf Rot- und Schwarzwild sowie Elche gemacht. Jeder hat Zugang zu den Wäldern, und diejenigen, die sich an der Jagd beteiligen, sind auch in die Bewirtschaftung der Wälder eingebunden.

Angesichts dessen halte ich die Mittelaufstockung für Aufforstungsmaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten nicht gerade für die beste Strategie. Meiner Ansicht nach ist es eher wünschenswert, das polnische Modell zu unterstützen und zu fördern. Die EU sollte die staatlichen Wälder zumindest genauso wie die privaten Wälder behandeln. Das heißt, staatliche Forstbetriebe sollten das gleiche Recht auf Zugang zu Fördermitteln haben wie private Betriebe.

Staatliche Forstbetriebe zu diskriminieren, ergibt wirtschaftlich gesehen keinen Sinn. Vor allem aber ist es ökologisch unsinnig.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN).(PL) Herr Präsident! Die Wälder in der EU zeichnen sich durch ihre große Vielfalt aus. Daher sind auch die Bedingungen für den Erhalt ihrer multifunktionalen Rolle sehr unterschiedlich. Die Waldbewirtschaftung muss demzufolge auf einem gezielten und nachhaltigen Konzept beruhen, damit die Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder voll zum Tragen kommen kann, denn diese ist genauso wichtig wie der wirtschaftliche Nutzen.

Bei der Waldbewirtschaftung spielen die Eigentümer eine wichtige Rolle. Studien und Berichte belegen, dass die Bewirtschaftung staatlicher Wälder am effektivsten ist. Leider stehen für staatliche Wälder im Gegensatz zu privaten Wäldern nur wenige Mittel aus den EU-Fonds zur Verfügung. Deshalb sollte noch einmal überdacht werden, ob die geltende Forststrategie wirklich sinnvoll ist und ob staatliche Wälder nicht auch von der EU bezuschusst werden sollten. Wir sollten bedenken, dass es den Menschen letztendlich auf den Wald und nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Kommissarin! Dieser Bericht der Kommission enthält die wichtigsten Schlussfolgerungen der Analyse der EU-Forststrategie und der sich abzeichnenden Probleme für die Forstwirtschaft sowie Empfehlungen für Maßnahmen, die in der Zukunft getroffen werden könnten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Forstsektor zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie in punkto nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit und der Göteborg-Ziele, einschließlich der Erhaltung der natürlichen Ressourcen Europas, beitragen kann. Die Kommission schlägt vor, einen EU-Aktionsplan zur Waldbewirtschaftung aufzustellen, der einen einheitlichen Rahmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft bieten und auf diese Weise mithelfen wird, das Potenzial des Sektors für Europa so gut wie möglich zu nutzen.

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union ist jedoch keine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Forstpolitik vorgesehen. Hinzu kommt, dass letztlich weder die Lissabon- noch die Göteborg-Strategie im Kampf gegen den Niedergang der Wälder ausreichend wirksam waren bzw. sind.

Ich möchte das Hohe Haus an die Tragödie der Waldbrände und Dürre erinnern, die den Süden Europas in den letzten Jahren verwüstet haben und von denen Portugal leider besonders schwer getroffen wurde. Ich verstehe, dass einige dieses Problem nur aus der Ferne betrachten, aber ich möchte auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam machen, in denen sich der Forstwirtschaftssektor in Südeuropa befindet, und auf die Probleme, mit denen die Bürger zu kämpfen haben, die von diesem Sektor abhängig sind.

Angesichts seiner Schwere muss man sich mit diesem Problem befassen, und es muss dringend ein engagiertes und weit reichendes Konzept gefunden werden. Mehr denn je ist eine gemeinsame Forstpolitik unumgänglich. Darum sollten die Mitgliedstaaten meines Erachtens sehr sorgfältig über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile der Einführung einer gemeinsamen Politik im Rahmen der künftigen Verfassung nachdenken.

Deshalb fordere ich das Parlament auf, die Änderungsanträge 7, 8 und 9 zu unterstützen, die meinen Namen sowie den von Frau Herranz Garcia und anderen tragen.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos (PSE).(ES) Herr Präsident! Dieser Bericht ist meiner Ansicht nach sehr positiv, und ich möchte dem Berichterstatter, meinem Kollegen Kindermann, ganz herzlich zu seiner Arbeit gratulieren.

Wir spanischen Sozialisten identifizieren uns besonders mit diesem Text, da er die Bedeutung des Forstsektors in der Europäischen Union anerkennt, die auf umfassenderen Kriterien als den rein wirtschaftlichen beruht, und weil er darüber hinaus die Notwendigkeit unterstreicht, eine einheitliche Interpretation des Waldkonzepts zu finden.

Weiterhin, weil er besonders auf die Brände und das Katastrophenmanagement eingeht, zwei große Probleme, mit denen die spanischen Wälder konfrontiert sind, und weil er den allgemeinen Ansatz und die Ergebnisse der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa unterstützt, ein Prozess, bei dem Spanien als einer der vier Staaten, die die Führung innehaben, eine ganz bedeutende Rolle spielt.

Ferner, weil ich glaube, dass der Bericht von Herrn Kindermann neue Elemente einbringt, die Berücksichtigung verdienen, wie – und dies halte ich für sehr wichtig – die Notwendigkeit der Erleichterung der Koordination und Zusammenarbeit sowohl zwischen den Gremien der Kommission als auch zwischen diesen und den Mitgliedstaaten und die Förderung der Bereiche Forschung, Ausbildung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit, Bereiche, die mit dem spanischen Forstplan verbunden sind.

Ich möchte Herrn Kindermann meinen aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass er meinen Änderungsantrag zur grundlegenden Rolle der Wälder als regulierende Elemente des Wasserkreislaufs akzeptiert hat, doch ich vermisse noch eine ausdrückliche Erwähnung der Bedeutung der Intervention der Gemeinschaft, wenn es darum geht, zum Erhalt und gegebenenfalls zur Bezahlung der Umweltleistungen beizutragen, die die Wälder für die gesamte Gesellschaft erbringen.

In dieser Hinsicht, und obwohl wir meines Erachtens die Bedeutung des wirtschaftlichen und Umweltaspekts berücksichtigen sollten, möchte ich der Kommissarin und dem Berichterstatter sagen, dass ich weiterhin für die Durchsetzung einer echten Gemeinschaftspolitik auf diesem Gebiet wirken werde.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Die EU hat keine gemeinsame Forstpolitik. Doch wegen der Bedeutung der Forstwirtschaft wurde die EU-Forststrategie aufgestellt, und die Kommission bereitet einen Aktionsplan zu deren Umsetzung vor.

Der EU-Forstwirtschaftssektor ist aufgrund der Waldarten und –größen, Eigentumsstrukturen und sozioökonomischen Bedingungen sehr stark diversifiziert. Rund 60 % des Waldes sind Privateigentum.

In den zehn neuen Mitgliedstaaten befindet sich mehr Wald in Staatseigentum als in den früheren EU 15. In Litauen gehören 50 % der Wälder dem Staat und 33 % privaten Eigentümern; bei 17 % sind die Eigentumsverhältnisse noch zu klären.

In Litauen liegt die Waldbewirtschaftung in den Händen des Umweltministeriums. Staatliche und private Wälder werden von unterschiedlichen Abteilungen des Ministeriums verwaltet. In staatlichen Wäldern sind 3 000 Arbeitnehmer beschäftigt, während die privaten von nur 120 Angestellten bewirtschaftet werden. Die Waldbewirtschaftung ist nicht nur komplex, sondern es besteht auch noch ein Unterschied zwischen Holzerzeugern und -verarbeitern. Es stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, wenn die Wälder von einem unabhängigen Forstministerium verwaltet würden?

Vielleicht könnte die Kommission einige Beispiele von Erfahrungen mit erfolgreichen Konzepten in der Waldbewirtschaftung nennen?

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Mit meinem Beitrag zur Aussprache über die EU-Forststrategie möchte ich Sie auf zwei Punkte aufmerksam machen, die ich für äußerst wichtig halte.

In Polen befinden sich mehr als 80 % der Wälder in den Händen des Staates und werden in seinem Namen vom staatlichen Forstbetrieb „Lasy Państwowe“ bewirtschaftet. Das Konzept dieses Betriebs, das bereits seit mehreren Jahrzehnten Anwendung findet, wurde in mehreren Berichten der Weltbank und der EU als tragfähiges Modell für die Waldbewirtschaftung gewürdigt.

Zweitens möchte ich anmerken, dass für Forstmaßnahmen während des Zeitraums 2000-2006 ungefähr 5 Milliarden Euro aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung gestellt wurden. Leider haben staatliche Forstbetriebe trotz der Bemühungen vieler meiner Kollegen noch immer keinen Zugang zu diesen Mitteln.

Daher fordere ich Sie, Frau Kommissarin, auf dafür zu sorgen, dass dieser entscheidende Schwachpunkt in der Finanzierung der Forststrategie im Finanzplan für den nächsten Siebenjahreszeitraum, nämlich 2007-2013, behoben wird.

 
  
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  Elisabeth Jeggle (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Lassen Sie auch mich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Kindermann, meinen herzlichen Dank für seinen guten Bericht aussprechen und ihn in allen Forderungen unterstützen. In Zeiten leerer Haushaltskassen sträuben sich schon manchem die Haare, wenn er von neuen Aufgabenfeldern und neuen Ausgaben der EU hört. Doch bei der EU-Forststrategie und der Erarbeitung eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung geht es gerade nicht um neue Aufgabenfelder und Ausgaben. Die Forstpolitik ist keine Gemeinschaftspolitik. Unbestreitbar ist aber auch, dass der Einfluss anderer Politikfelder wie Umwelt- und Agrarpolitik auf die Wälder und die Waldbewirtschaftung ständig gewachsen ist. Auch wird die Forst- und Holzwirtschaft durch immer weiter steigende gesellschaftliche Anforderungen und Umweltstandards an die Grenzen der Rentabilität geführt. Wenn diese Grenzen überschritten werden, ziehen sich die Bewirtschafter zurück.

Wir sehen den EU-Aktionsplan als Chance, die Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft in der EU-25 zu verbessern. Hierzu zähle ich zwei Kernbereiche: Erstens, die Verbesserung der Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen auf EU-Ebene, zweitens die Benennung einer Organisationseinheit bei der Kommission, die federführend für die Umsetzung forstlicher Aktionspläne und Strategien verantwortlich ist.

Drei Dinge brauchen wir nicht: Erstens, eine europäische Holzmarktordnung, zweitens, mehr Bürokratie, und drittens lehne ich, gerade in der jetzigen Finanzsituation, EU-Hilfen für kommunale oder staatliche Forste ab. Unsere mitteleuropäische Forstwirtschaft zeichnet sich durch Multifunktionalität aus. Wir wollen, dass die soziale, die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit im europäischen Kontext auch künftig vorbildlich und die europäische Forstwirtschaft konkurrenzfähig bleibt.

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE).(FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die ausgezeichnete Qualität des Berichts hervorheben, den unser Berichterstatter Heinz Kindermann vorgelegt hat, und ihm dazu gratulieren. Denn es ist unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips wichtig, der Bedeutung des Waldes in der Europäischen Union – sei es unter dem Gesichtspunkt der Fläche, die er im ländlichen Lebensraum einnimmt, seiner Rolle in der ländlichen Wirtschaft als zusätzlicher Gewerbezweig in der Landwirtschaft oder auch seiner Rolle im Bereich der Raumordnung – Rechnung zu tragen, vor allem um die Folgen natürlicher Phänomene wie Hochwasser oder Erosion zu verhüten und sie zu begrenzen.

Eine Forststrategie für die Europäische Union soll eine nachhaltige Entwicklung des Waldes ermöglichen, und dies aus mehreren Gründen. Zunächst geht es um ihren Beitrag zur Begrenzung der Klimaänderungen und zu einer nachhaltigen Energieversorgung, ich denke insbesondere an die Biomasse. In diesem Zusammenhang begrüße ich die Einigung im Rat Ecofin, wonach die Erhebung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei der Erzeugung von Wärme und Kälte aus Holz genehmigt wurde. In der Praxis dürfte diese Steuersenkung die Entwicklung dieses Verfahrens zur Produktion erneuerbarer Energie sowie die Entstehung neuer Absatzmöglichkeiten in der Holz verarbeitenden Industrie fördern. Außerdem schafft die Forstwirtschaft auch Wohlstand und Arbeitsplätze, sei es…

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Zunächst einmal danke ich meinem Kollegen, Herrn Kindermann, für die Erstellung des Berichts über die Durchführung einer EU-Forststrategie. Der Entwurf dieses Berichts wurde auch in Litauen diskutiert und vom Verband der Waldeigentümer Litauens gut aufgenommen. In Litauen sind Wälder traditionell ein wichtiger Teil unserer Lebensart, Kultur, Mentalität und Wirtschaft. Dieses Thema ist ohne Zweifel für die gesamte Europäische Union von Belang, in der 60 % der Wälder von 15 Millionen privaten Eigentümern bewirtschaftet werden und die in Privatbesitz befindlichen Waldparzellen im Schnitt nur rund 13 Hektar groß sind.

Die EU-Forststrategie ist in ihrer Gänze wichtig, aber heute möchte ich besonders auf das Strategieelement 8 des Berichts eingehen, also die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und der Einkommen des forstbasierten Sektors, und noch konkreter auf Punkt 25 darin, in dem es heißt: „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Aktionsplan der Europäischen Union für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wirksame Maßnahmen zur Gefahrenvorbeugung und zur Bewältigung ernster Katastrophen (Brände, Stürme, Insekten und Dürre vorzusehen“.

Im Bericht wird richtig unterstrichen, dass ein großer Teil der EU-Beihilfen für die Verhütung von Waldbränden jetzt aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt wird und dass die Koordinierung der regionalen und nationalen Programme durch die Festlegung gemeinschaftlicher strategischer Leitlinien verstärkt werden muss, was dazu beitragen würde, eine bessere Abstimmung bei Präventionsmaßnahmen zu erreichen, die von unterschiedlichen staatlichen Institutionen durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Versuchsprojekt zum Kampf gegen Naturkatastrophen lenken, das wir dank der Bemühungen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten in den EU-Haushaltsplan für 2006 aufgenommen haben. Es ist mit 6,5 Millionen Euro ausgestattet. Das Versuchsprojekt dient dazu, Präventionsmaßnahmen für den Kampf gegen Naturkatastrophen zu finanzieren, darunter auch Waldbrände und Dürren.

Ich bin zuversichtlich, dass die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen wesentlich wirkungsvoller für die Umsetzung der Forststrategie ist als mit den Folgen von Bränden und Dürren zu kämpfen und aus dem EU-Solidaritätsfonds Ausgleichszahlungen für den erlittenen Schaden zu leisten.

 
  
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  Riitta Myller (PSE).(FI) Herr Präsident, ich möchte Herrn Kindermann insbesondere dafür danken, dass er sich erfolgreich mit der Frage auseinander gesetzt hat, was eine europäische Forstpolitik ist und was diese leisten sollte.

Ich möchte besonders auf die Multifunktionalität der Wälder und die Nutzung von Holz in neuer, innovativer Weise aufmerksam machen. Holz verfügt als Rohstoff über viele Eigenschaften, die noch ungenutzt sind. Beispielsweise lässt sich Holz anstelle von Kunststoffen einsetzen, sodass nichterneuerbare Rohstoffe eingespart werden können. Die chemische Industrie könnte Holz mit seinen spezifischen Eigenschaften als Rohstoff auf eine vollkommen neue Art und Weise nutzen. Ein großes Potenzial hat Holz auch in der Nahrungsmittelindustrie, z. B. bei der Herstellung gesunder Lebensmittel.

All das erfordert jedoch weitere Forschung und neue Erkenntnisse. Ich schlage deshalb vor, darüber nachzudenken, zu diesem Zweck auf höchster Ebene eine europäische Forschungsstelle für die Forst- und Holzwirtschaft zu errichten.

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es entspricht auch meiner Überzeugung, dass die Union eine gemeinsame Strategie zur Waldbewirtschaftung benötigt. Ich stimme voll und ganz mit den Grundsätzen überein, auf denen diese Strategie basiert, insbesondere mit der Anerkennung der Multifunktionalität der Wälder und ihrer Bedeutung für die Wirtschaft, die Lebensqualität, den Umweltschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt. Als Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie begrüße ich ebenfalls die Tatsache, dass der Bericht, für den ich dem Berichterstatter danken möchte, die Forderung stellt, die Gewinnung von Biomasse aus Wäldern zu fördern. Zahlreiche Abschnitte des Berichts verdeutlichen die Notwendigkeit, die Waldbewirtschaftung im Kontext anderer gemeinsamer Politiken zu betrachten, wie der Umweltschutz- bzw. Energiepolitik. Um die Effizienz dieser Strategie zu gewährleisten, muss sie jedoch auch den Finanzinstrumenten der EU entsprechen.

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass die derzeit geltenden Regelungen für die finanzielle Unterstützung durch die Union jede Einbeziehung von Wäldern, die sich im Besitz des Staates oder staatlicher Unternehmen befinden, im Grunde ausschließen. Diese Wälder können nur in Ausnahmefällen, wie Naturkatastrophen, Unterstützung erhalten, aber nicht mehr für alltägliche Bedürfnisse wie Investitionen. Das ist ein Schlüsselthema, insbesondere für Länder, wie die Tschechische Republik und Polen, wo sich mehr als 50 % des Waldbestandes in öffentlicher Hand befinden.

Ich bin erfreut, dass nach Ansicht des Berichts die Unterstützung der EU nicht von der Form des Eigentums an den betreffenden Wäldern abhängig gemacht werden darf. Sicherlich, ein Wald ist ein Wald, ob er sich nun im Besitz von Privatpersonen, des Staates oder lokaler Behörden befindet. Verändert sich seine Bedeutung in irgendeiner Weise durch die Eigentumsform? Das europäische Recht sollte hier den Grundsatz zur Anwendung bringen, dass alle Eigentumsformen gleichberechtigt sind und sie den gleichen rechtlichen Schutz genießen. Ich hoffe, dass dieser Bericht dazu beitragen wird, das Profil des Forstsektors in der EU klarer zu verdeutlichen, und er die Kommission und den Rat ermutigen wird, diesem Bereich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Ein Anfang könnte beispielsweise dadurch gemacht werden, Expertenarbeitsgruppen bzw. Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und zur Abstimmung nationaler Strategien einzurichten. Es sollte eine Situation geschaffen werden, in der nationale Experten auf dem Gebiet der Waldbewirtschaftung in der Lage sein werden, die Institutionen der EU als Gesprächspartner anzusehen.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc (PSE).(PL) Herr Präsident! Die Umsetzung der gemeinsamen Forststrategie in unseren Ländern wird wie immer davon abhängen, dass auch ausreichende Finanzmittel für diese Maßnahmen bereitgestellt werden. Dies wird für viele Länder nicht weiter problematisch sein, da sich die Mehrzahl ihrer Wälder in Privatbesitz befindet. Was kann jedoch in Ländern wie Polen getan werden, wo die meisten Waldflächen in den Händen des Staates sind und von diesem bewirtschaftet werden?

Die Tatsache, dass heute so viele polnische Abgeordnete das Wort ergriffen haben, macht die Tragweite dieses Problems deutlich. Ich teile jedoch nicht die Ansicht meiner Kollegen, sondern vertrete vielmehr die Auffassung, dass lediglich private Wälder bezuschusst werden sollten, solange noch kein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlichem und privatem Waldbesitz besteht.

Mit der Zahl der Förderanträge für neue Waldflächen wurde bereits die Summe der entsprechenden Mittelzuweisungen überschritten. Im ersten Programmjahr beliefen sich die neuen Waldflächen auf 6000 Hektar. Damit haben wir nun die Chance, die Eigentumsverhältnisse zu ändern, die Kosten der Holzproduktion zu senken und eine gemeinsame Forstpolitik in Einklang mit der Lissabon-Strategie umzusetzen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich bin froh, dass das Schlüsselthema Forstwirtschaft hier im Parlament erörtert wird und dass es auch anderen EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen am Herzen liegt.

Die Kommission hat dem Parlament eine Mitteilung zur bisherigen Umsetzung der Forststrategie vorgelegt. Darin sind außerdem die Punkte enthalten, die in den EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung aufgenommen werden sollen. In der Mitteilung wird in allgemeiner und prägnanter Weise beschrieben, wie mithilfe eines Modells der nachhaltigen Waldbewirtschaftung eine wirkliche Balance zwischen den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes gefunden werden kann.

In der Europäischen Union gibt es das ökologische Netz Natura 2000. Doch dieser Initiative wird nur Erfolg beschieden sein, wenn der entsprechende Finanzierungsmechanismus auch ordnungsgemäß funktioniert. Die Vorschriften für die Förderung der Artenvielfalt – dem Hauptziel von Natura 2000 – sollten auf alle Eigentumsformen im Natura-2000-Netz, also privates und öffentliches Eigentum, gleichermaßen Anwendung finden. Programme zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung sollten aus eigens dafür geschaffenen EU-Haushaltslinien finanziert und nicht im Rahmen der ländlichen Entwicklung durchgeführt werden. Die europäischen Steuerzahler werden lieber die Forstwirtschaft oder die Umwelt unterstützen als die Gemeinsame Agrarpolitik.

Wälder bedecken ein Drittel der Gesamtfläche Europas und bringen der Gemeinschaft auf vielfältige Weise ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzen. Insofern muss der branchenübergreifende Charakter dieses Sektors besser erforscht und die Öffentlichkeit über die Probleme und Bedürfnisse des Forstsektors besser informiert werden. Unser Hauptziel sollte darin bestehen, die Zusammenarbeit zwischen der Forstwirtschaft und der Gemeinschaft zu fördern. Die Forstwirtschaft kann einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg leisten. Wälder sind landschaftlich und kulturell von Bedeutung und bieten Raum für andere Aktivitäten wie Erholung und Fremdenverkehr. Außerdem sind sie eine Quelle erneuerbarer Energien.

Es gilt immer im Auge zu behalten, dass für den Erhalt der natürlichen und ökologischen Funktionen des Waldes, die für ein stabiles und ausgeglichenes Ökosystem erforderlich sind, sowohl Finanzmittel als auch Know-how benötigt werden.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Mich hat diese sehr angeregte und hochinteressante Aussprache zu diesem wichtigen Thema außerordentlich ermutigt, und ich möchte mich nun zu einigen der Fragen äußern, die während dieser Diskussion aufgeworfen wurden.

Was die vertikale Koordinierung innerhalb der Kommission betrifft, sollten zwei Punkte zur Kenntnis genommen werden. Erstens hat die Kommission erst kürzlich ein neues Referat in der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingerichtet, das sich wesentlich stärker der Forstwirtschaft widmen wird. Dieses Referat koordiniert momentan die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf den EU-Aktionsplan für die Waldbewirtschaftung und leitet die Sitzungen der Inter-Service Group on Forestry, einer dienstübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission.

Zweitens hat sich die Inter-Service Group on Forestry, die im Jahre 2002 eingerichtet wurde und die Zusammenarbeit bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen und deren Koordinierung zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kommission verbessern soll, als effektives Koordinierungsinstrument erwiesen und bisher sehr gute Arbeit geleistet. Auch die Zahl ihrer Mitglieder hat sich erhöht, sodass nunmehr 11 Dienststellen der Kommission darin vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe ist an der Erarbeitung des Aktionsplans umfassend beteiligt und wird bei seiner Umsetzung eine außerordentlich wichtige Rolle spielen.

Im Hinblick auf die Rechtsgrundlage wurden in den Mitgliedstaaten verschiedene juristische Studien durchgeführt, bei denen es um die Frage ging, ob eine gesonderte Rechtsgrundlage für die Forstwirtschaft in die Verträge aufgenommen werden sollte. Solange jedoch die Mitgliedstaaten ihre Haltung nicht ändern, ist unserer Meinung nach der Mehrwert weiterer Rechtsstudien zu diesem Thema fragwürdig.

Was die Bedenken über die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für die Waldbewirtschaftung betrifft, vertrete ich die Auffassung, dass diese Frage zunächst einmal von den Mitgliedstaaten untereinander erörtert werden sollte, da diese schließlich in erster Linie für unsere Forstpolitik zuständig sind. Sie können am besten einschätzen, welchen zusätzlichen Nutzen eine solche Initiative unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Strukturen und der bestehenden internationalen Institutionen bringen würde.

Ich bin mir des Problems der Waldbrände in der Europäischen Union und der Notwendigkeit der Fortführung entsprechender Vorbeugungsmaßnahmen sehr wohl bewusst. Während eines Besuches in Portugal im letzten Jahr hatte ich Gelegenheit, die schrecklichen Folgen solcher Waldbrände mit eigenen Augen zu sehen. Gemäß der geltenden Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums können die Mitgliedstaaten für wichtige Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden, wie Brandschneisen, Wasserstellen, vorbeugende Forstwirtschaft und die Wiederherstellung des von Bränden geschädigten forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials, Beihilfen in Anspruch nehmen.

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass diese Maßnahmen während des Zeitraums 2007-2013 unter der neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgeführt werden, und die Mitgliedstaaten somit Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen können. Die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung werden außerdem durch Aktionen ergänzt werden, die während des nächsten Finanzplanungszeitraums im Rahmen des Programms LIFE+ ergriffen werden.

Auf Initiative des Europäischen Parlaments hin wird die Kommission ferner eine Studie durchführen, bei der die Hauptursachen von Waldschäden in Europa, darunter Waldbrände, und die Effektivität laufender Maßnahmen sowie mögliche Optionen zur Verbesserung der Lage untersucht werden sollen.

Mehrere Abgeordnete kamen auf die staatlichen Wälder zu sprechen. Es ist klar, dass das Hauptziel der Entwicklung des ländlichen Raums nicht in der Finanzierung behördlicher Maßnahmen, sondern in der Wiederbelebung des ländlichen Raums besteht. Daher sollen die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Forstwirtschaft vornehmlich dem Privatsektor zugute kommen, und hier vor allem den Landwirten, den Forstwirten und – gemäß Schwerpunkt 3 der ländlichen Entwicklungspolitik – der ländlichen Gesellschaft im Allgemeinen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen zum Ausschluss der staatlichen Wälder von den Beihilfebestimmungen der neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums, um den besonderen Gegebenheiten in bestimmten Regionen und den spezifischen Merkmalen einzelner Maßnahmen Rechnung zu tragen.

Zum Schluss möchte ich noch zwei Anmerkungen zum Inhalt des Aktionsplans machen. Zunächst einmal wird der Aktionsplan auf den wichtigsten Grundsätzen der europäischen Forststrategie aufbauen. Da ja in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Forstpolitik verantwortlich sind, werden die Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene auch weiterhin auf dem Grundsatz der Subsidiarität beruhen. Wir beabsichtigen, die Gemeinschaftsmaßnahmen auf solche Gebiete auszurichten, in denen ein deutlicher Zugewinn erzielt werden kann.

Zweitens möchte ich erwähnen, dass der Aktionsplan auch Hinweise auf Gemeinschaftsinstrumente enthalten wird, die von den Mitgliedstaaten ebenfalls zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen genutzt werden können, beispielsweise die neue Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums, das Instrument LIFE+ oder – wie vorhin bereits erwähnt wurde – das siebte Forschungsrahmenprogramm. Insofern wird der Aktionsplan dazu beitragen, dass die Forstwirtschaft stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird und die verschiedenen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung besser aufeinander abgestimmt werden.

Was die konkreten Vorschläge in dem Bericht angeht, begrüßt die Kommission die Empfehlungen in den Ziffern 1, 4, 7, 11, 12, 14, 19, 20, 21, 24, 26 und 29. Zudem gibt es zahlreiche Empfehlungen, vor allem in den Ziffern 3, 5, 6, 8, 10, 15, 16, 17, 18, 22, 23 und 30, die auch an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und die Kommission wird diese konkreten Vorschläge bei der weiteren Ausarbeitung des Aktionsplans mit den Mitgliedstaaten erörtern.

Die Kommission hat zudem die Empfehlung in Ziffer 9 zur Kenntnis genommen und wird diese eingehend prüfen, denn die Frage der Koordinierung ist zweifelsohne ein wichtiges Thema.

Schließlich gibt es auch einige Empfehlungen, wie in den Ziffern 2, 13, 15, 25, 27, 28, 30 und 32, die über die wichtigsten Grundsätze der Europäischen Forststrategie hinausgehen oder aber mit bereits geltenden Verordnungen nicht völlig im Einklang stehen.

Ich möchte Ihnen nochmals für diesen äußerst interessanten und ausgezeichneten Bericht sowie für die angeregte Aussprache danken, die uns viel gebracht hat.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE-DE).(FR) Ziel des Aktionsplans für Wälder wird die Stärkung der Grundprinzipien der EU-Forststrategie, nämlich die nachhaltige Entwicklung der Wälder, ihre zunehmend multifunktionale Rolle bei Betonung ihrer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie Erholungs- und Umweltaspekte unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips sein.

Es ist vernünftig, auf die Schaffung einer gemeinsamen Forstpolitik zu verzichten. Dennoch hätte man weiter gehen und ein speziell für die Koordinierung der nationalen und gemeinschaftlichen Politiken einerseits und des gesamten Fachpersonals des Forstsektors andererseits zuständiges System schaffen können.

Die Forstwirtschaft sorgt teilweise auch für den Bestand der biologischen Vielfalt. Die Bewirtschaftung der Tierarten erfolgt parallel zur Bewirtschaftung ihrer Lebensräume. Der Wald verfügt über ein großes Aufnahmevermögen für wild lebende Tierarten und es ist wichtig, für das Weiterbestehen der Arten zu sorgen, die diese Lebensräume natürlich bevölkern. Das Schadensmanagement in der Forstwirtschaft muss nicht notwendigerweise mit der rücksichtslosen Vernichtung von Tieren einhergehen. Es bedarf einer gut durchdachten Abstimmung zwischen Forstbesitzern und Jägern, um die biologische Vielfalt zu erhalten und ein gutes Gleichgewicht zwischen Forstwirtschaft und Jagdwesen zu erzielen.

 

15. Strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007-2013) (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Mairead McGuinness im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (KOM(2005)0304 – C6-0349/2005 – 2005/0129(CNS)) (A6-0023/2006).

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Parlament meinen Dank dafür aussprechen, dass es uns in den vergangenen Monaten bei der Verwirklichung unseres gemeinsamen Ziels unterstützt hat, die Entwicklung des ländlichen Raums als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik fest zu etablieren. Ich bin davon überzeugt – und Sie sicherlich auch –, dass diese Politik einen wirklichen zusätzlichen Nutzen für die Europäische Union mit sich bringt.

Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission konnte im Herbst des vergangenen Jahres die Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums verabschiedet werden. Die strategischen Leitlinien, die heute zur Diskussion stehen, stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Ausarbeitung nationaler Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums in den einzelnen Mitgliedstaaten weiter voranzutreiben.

Ich möchte dem Parlament und insbesondere der Berichterstatterin, Frau McGuinness, dafür danken, dass sie auf die rechtzeitige Vorlage des Standpunkts hingewirkt haben. Wir liegen noch immer gut in der Zeit, was die fristgerechte Umsetzung unserer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums betrifft.

Unsere strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013 sollen den Mitgliedstaaten als Richtschnur für die Erarbeitung ihrer eigenen nationalen Strategien und Programme dienen. Ich bin davon überzeugt, dass unser politisches Konzept viele Möglichkeiten bietet, um die Politik der ländlichen Entwicklung zu einem Erfolg zu machen. Allerdings müssen wir dieses Konzept auch richtig anwenden. So sollte es dazu genutzt werden, die Innovationskapazitäten unseres Agrarlebensmittelsektors und unseres Forstsektors sowie das wirtschaftliche, umweltpolitische und soziale Potenzial unserer ländlichen Gebiete und der Landbevölkerung freizusetzen. Hierbei handelt es sich um ein außergewöhnliches Potenzial, und wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um diese Potenzial zu erschließen.

Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft stellen einen ersten Schritt zur Verwirklichung dieses Ziels dar, indem zunächst einmal die Bereiche ermittelt und festgelegt werden, in denen die EU-Beihilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums einen erheblichen Zugewinn hervorbringen werden. Zweitens wird die Stärkung der zweiten Säule dadurch, dass sie mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der notwendigen Umstrukturierung verbunden wird, sowohl den Landwirten zum Vorteil gereichen als auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum begünstigen. Ich habe ganz deutlich gemacht, dass die Entwicklung des ländlichen Raums zur Umsetzung der Strategien von Lissabon und Göteborg beitragen sollte, und ich denke, genau daran arbeiten wir auch. Drittens wird dafür gesorgt, dass die Kohärenz mit anderen EU-Politiken, vor allem mit der Kohäsions- und Umweltpolitik, gegeben ist.

Ich möchte nun einige Worte zu den Änderungsanträgen sagen. In dem Bericht werden zahlreiche hilfreiche Empfehlungen gegeben, und ich bin sehr dankbar dafür. Meiner Ansicht nach sind in vielen Änderungsanträgen der Abgeordneten wichtige Punkte enthalten, denen im Vorschlag der Kommission nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Diese können teilweise oder vollständig in den Vorschlag aufgenommen werden. Andererseits wurden aber auch zahlreiche Abänderungen vorgeschlagen, die Fragen berühren, die unserer Meinung nach in dem vorliegenden Text bereits angemessen behandelt wurden. Ich nehme dies als eindeutiges Zeichen dafür, dass zwischen der Kommission und dem Parlament großes Einvernehmen über die Ziele unserer ländlichen Entwicklungspolitik besteht.

Insofern möchte ich abschließend zum Ausdruck bringen, dass ich den von der Berichterstatterin aufgeworfenen Punkten nur beipflichten kann, wie die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen, die dem Verbleib von Junglandwirten und Familien auf dem Lande dienlich sind, die Wiederbelebung unserer Dörfer sowie die nachhaltige Landwirtschaft und die Erhaltung des ländlichen Erbes. Denn eine dynamische, kommerzielle und nachhaltige Landwirtschaft ist für die Entwicklung unserer ländlichen Regionen, die uns allen sehr am Herzen liegen, von entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich all denen danken, die mich bei der Erarbeitung dieses Berichts unterstützt haben. Außerdem gilt mein Dank all den Kolleginnen und Kollegen, die Änderungsanträge vorgelegt haben, denn diese haben sich als äußerst hilfreich erwiesen.

In meinem früheren Leben als Journalistin hatte ich das große Vergnügen, über die vielen erfolgreichen Maßnahmen im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums zu berichten, mit denen – wie Sie, Frau Kommissarin, sagten – das Potenzial der ländlichen Gebiete freigesetzt werden konnte. Ich beziehe mich da insbesondere auf die Maßnahmen im Rahmen des Pogramms LEADER. Zugegebenermaßen sind praktische Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wesentlich interessanter als ihre theoretische Grundlage. Dennoch brauchen wir Vorschriften, und deshalb wurden in dem Bericht die strategischen Leitlinien festgelegt, auf denen die Mitgliedstaaten ihre Programme ab 2007 aufbauen können. Ich vertrete die Auffassung, dass diese Leitlinien genau das richtige Maß an Flexibilität bieten, das die Mitgliedstaaten für die Aufstellung ihrer Programme benötigen. Jeder Mitgliedstaat hat schließlich unterschiedliche Bedürfnisse, da in den ländlichen Gebieten der 25 Mitgliedstaaten jeweils andere Gegebenheiten herrschen.

Es geht hier um die zwei Säulen der GAP – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums. Manche sprechen auch von zwei unterschiedlichen Politiklinien, aber es sei daran erinnert, dass es sich hierbei um eine Politiklinie mit zwei verschiedenen Säulen handelt. Ich freue mich über Ihre Äußerung, Frau Kommissarin, dass die Landwirtschaft nach wie vor einen hohen Stellenwert einnimmt. Wir sollten nicht vergessen, dass eine dynamische, kommerzielle und nachhaltige Landwirtschaft einen wichtigen Bestandteil des Landlebens ausmacht. Aber natürlich geht die Politik der ländlichen Entwicklung weit darüber hinaus, denn sie zielt außerdem auf die Umstrukturierung der ländlichen Regionen, den Umweltschutz und die Verbesserung der Lebensqualität der Landbevölkerung ab.

Erst letzte Woche habe ich den Absolventen eines Lehrgangs in Tullamore, einer Kleinstadt in den irischen Midlands, ihre Abschlusszeugnisse überreicht. Dieser Lehrgang wurde im Rahmen des Programms LEADER von einer lokalen Aktionsgruppe gefördert. Jeder der Absolventen sprach davon, wie viel ihm dieser Lehrgang gebracht habe und wie sehr dadurch ihre eigene Lebensqualität aber auch die ihrer Kommune verbessert wurde. Damit wurde genau der richtige Nährboden gelegt. Dieser Lehrgang ist ein weiteres Beispiel für praktische Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums – und sie zeigen Wirkung.

Obwohl sich ländliche Regionen von städtischen Gebieten unterscheiden, müssen die politischen Schwerpunkte für die ländlichen Gebiete dennoch mit den von Ihnen genannten obersten Zielen in Einklang stehen – Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum, ökologische Nachhaltigkeit und Verbesserung der Lebensqualität. Aufgrund der begrenzten Redezeit will ich mich hier nicht in Einzelheiten verlieren, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Lebensmittelindustrie ganz oben auf unserer Agenda steht. In den ländlichen Regionen muss weiterhin auf allen Gebieten in Forschung und Entwicklung investiert werden.

In dem Bericht wird betont, wie wichtig die Konsolidierung des derzeitigen Beschäftigungsniveaus sowie die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten ist. Die Reform des Agrarsektors wird in den ländlichen Gebieten zu Änderungen in der Beschäftigungsstruktur führen. Eine hochwertige Umwelt ist der Schlüssel zur Zukunft der ländlichen Regionen. Das gilt auch für die laufenden Umstrukturierungen im Agrarsektor. Wenn wir Maßnahmen ergreifen, mit denen junge Leute zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft ermuntert werden sollen, dann müssen wir auch sicherstellen, dass diese zur Umsetzung dieses Ziels wirklich ausreichen. In der gesamten Europäischen Union ist zu hören, dass junge Leute nicht mehr in der Landwirtschaft arbeiten möchten. Das wird uns in Zukunft noch einmal Leid tun, denn dies wird nicht nur Auswirkungen auf die Lebensmittelherstellung, sondern auch auf die Umweltqualität und die Landschaft im ländlichen Raum haben. Wir brauchen junge Leute, weil wir lebendige ländliche Gebiete brauchen. Ohne Menschen können wir kaum etwas ausrichten.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, regionale Spezialitäten sowie die ökologische Erzeugung mit überlieferten Verfahren zu fördern. Dabei besteht das vorrangige Ziel wieder einmal darin, dass diese Maßnahmen und Erzeugungsmethoden am Markt ausgerichtet sind und die Maßnahmen, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ergriffen werden, einen Zugewinn für diese regionalen Produkte mit sich bringen. Sehr wichtig ist auch die Nutzung landwirtschaftlicher Produkte für Zwecke, die nicht der Lebensmittelerzeugung dienen; so war in den anderen Berichten, die hier heute Abend erörtert wurden, von erneuerbaren Energien und Biomasse die Rede.

Darüber hinaus muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Landbevölkerung Zugang zu elementaren Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung und Bildung, hat. Insofern müssen wir über die Qualität und Erschwinglichkeit dieser Dienstleistungen reden.

Eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der ländlichen Regionen ist der Zugang zur Informationstechnologie, d. h. zu Computerkursen und zum Breitbandnetz. Ich sprach vorhin von den großen Erfolgen, die im Bereich ländliche Entwicklung in der Kleinstadt Tullamore erzielt werden konnten. Wenn jedoch bei Ihnen der Eindruck entstanden sein sollte, dass im ländlichen Irland alles wunderbar sei, muss ich leider anmerken, dass wir im Hinblick auf den Anschluss an das Breitbandnetz nur an 17. Stelle in der Europäischen Union rangieren. Meiner Ansicht nach ist der Zugang zum Breitbandnetz in ländlichen Gebieten genauso wichtig wie die Stromversorgung. Dennoch steht diese elementare Dienstleistung in vielen ländlichen Regionen Europas nicht zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass keine neuen Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen und kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Entwicklung gebremst werden.

Was die Haushaltsmittel angeht, hatten wir während der Erarbeitung dieses Berichts keinen Zugang zu den endgültigen Ergebnissen. Jetzt wissen wir jedoch, dass die Gelder für die Entwicklung des ländlichen Raums ab dem Jahr 2007 im Vergleich zu den Voraussagen der Kommission um 20 Milliarden Euro gekürzt werden sollen. Damit wird an die ländlichen Gebiete ein äußerst schlechtes Signal gesandt.

Ich bin sehr besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten nunmehr die Möglichkeit haben, die Mittel für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen um 20 % zu kürzen und diese der ländlichen Entwicklung zuzuführen. Damit wird doch nur ein Loch gestopft, indem ein anderes wieder aufgerissen wird. Meiner Meinung nach stellt dies einen Versuch dar, die Agrarpolitik durch die Hintertür zu renationalisieren. Außerdem würde dieses Konzept in der jetzigen Form sowieso nicht funktionieren. Es wird jetzt erst offenkundig, dass die Mitgliedstaaten, die sich für die freiwillige Modulation entscheiden, die entsprechenden Mittel nach Belieben verwenden können, ohne sich um irgendwelche Vorschriften oder die nationale Gegenfinanzierung zu kümmern. Das ist wirklich bedauerlich.

Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Entwicklung des ländlichen Raums für die Menschen und ihre Regionen auszahlt. Dann werden wir auch die Früchte dieser Politik ernten und sicherstellen, dass die Politik der ländlichen Entwicklung auch nach 2013 noch eine Zukunft hat.

(Beifall)

 
  
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  Elspeth Attwooll (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (EN) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der Ausschuss für regionale Entwicklung möchte sich bei Frau McGuinness nicht nur für die Qualität ihres endgültigen Berichts bedanken, sondern auch dafür, dass sie bei seiner Erstellung so eng mit uns zusammengearbeitet hat.

Obwohl der ursprüngliche Vorschlag der Kommission viele gute Empfehlungen enthält, möchten wir bei einigen Aspekten Bedenken anmelden. Dazu gehören insbesondere die stärkere Berücksichtigung der Vielfalt des ländlichen Raums; die Spezifizierung der Tätigkeiten, auf die sich die einzelnen Schwerpunkte beziehen; eine stärkere Konzentration auf die Forstwirtschaft, die Brennstoffkette und erneuerbare Energiequellen im Rahmen des ersten Schwerpunkts; die Spezifizierung der geförderten Umweltleistungen, darunter die Erhaltung des kulturellen Erbes und des Naturerbes, im Rahmen des zweiten Schwerpunkts; eine stärkere Konzentration auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und der sozialen Einbindung in ländlichen Gebieten im Rahmen des dritten Schwerpunkts, und zwar im Zuge und als Teilaspekt der Konsolidierung des Beschäftigungsniveaus und der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten.

Generell möchte der Ausschuss hervorheben, dass sowohl die Nachhaltigkeit als auch der territoriale Zusammenhalt gefördert werden müssen sowie ein einheitliches Konzept zur Anwendung kommen muss, das eine angemessene Raumplanung umfasst und die Abstimmung aller EU-finanzierten Maßnahmen gewährleistet. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, wie wichtig das Partnerschaftsprinzip und die umfassende Beteiligung aller zuständigen Behörden und relevanten Einrichtungen ist, wenn die regionalen bzw. einzelstaatlichen Strategien entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden.

Wir sind sehr erfreut, dass unsere Vorschläge in dem Bericht umfassend berücksichtigt wurden, und können dieses Dossier der Kommission nur empfehlen, wobei wir dankend zur Kenntnis genommen haben, dass die Kommissarin bereits einige dieser Fragen in ihren einleitenden Worten angesprochen hat. Wir möchten den gesamten Bericht außerdem dem Rat und dem Parlament empfehlen.

 
  
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  Agnes Schierhuber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch der Berichterstatterin, Frau McGuinness, ganz herzlich für Ihren Bericht danken. Die Kommissarin hat schon in ihren einleitenden Worten gesagt, dass dieser Bericht die strategischen Leitlinien in ihrer Brückenfunktion zwischen den Regeln der Ratsverordnung über ländliche Entwicklung und deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in Form von nationalen Strategien und Programmplanungsdokumenten sieht.

Eine wesentliche Problematik ist die fehlende Finanzielle Vorausschau. Ich weiß, Frau Kommissarin, dass Sie im Rat mit der im Dezember beschlossenen reduzierten Dotierung für die ländliche Entwicklung nicht glücklich sind. Wir brauchen aber endlich den finanziellen Rahmen, damit die Programme in den Mitgliedstaaten auch rechtzeitig gestartet werden können.

Die größere Flexibilität in Bezug auf die Prioritäten ist wichtig für uns alle. Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft stellen die Grundlage für die Erarbeitung der nationalen Strategien dar. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass einerseits den EU-Prioritäten Rechnung getragen wird und andererseits ein ausreichender Gestaltungsspielraum für die Mitgliedstaaten bleibt.

Es geht hier nicht nur um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, sondern in gleicher Weise auch um die Sicherung von bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Sicherung der gesamten vor- und nachgelagerten Bereiche, die von großer Bedeutung für die Beschäftigungslage in unseren ländlichen Regionen sind, damit jene Ziele erreicht werden, die Frau McGuiness auch sehr entschieden angesprochen hat. Unser Ansatz muss auch in Zukunft sein, gemeinsam die Ziele von Lissabon und Göteborg zu erreichen.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Frau McGuinness hat mit ihrem Bericht eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich möchte ihr für ihre hervorragende Zusammenarbeit danken, denn sie hat in ihrem Bericht alle Bemerkungen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament berücksichtigt.

Ich bin außerordentlich erfreut darüber, dass dieser Bericht im vollen Einklang mit dem vorangegangenen Bericht von Frau Schierhuber steht. Ich weiß, das Problem der ländlichen Entwicklung ist für die Frau Kommissarin von äußerster Wichtigkeit. Wir alle reden davon, dass die ländliche Entwicklung im Siebenjahreshaushalt der größte Verlierer ist. Das ist bestürzend, denn wir alle – sowohl die Kommission als auch das Parlament – sagen, dass für die ländliche Entwicklung, die zweite Säule, mehr Geld zur Verfügung gestellt werden sollte, und das genaue Gegenteil ist der Fall. Deshalb ist der Bericht von Frau McGuinness so wichtig, denn wenn im System eben nicht mehr Geld vorhanden ist, und es ist tatsächlich weniger Geld da, dann sollte das System zumindest flexibler sein und der Vielfalt der Mitgliedstaaten besser gerecht werden. In dieser Hinsicht ist dieser Bericht sehr gut und sehr nützlich. Als ein Parlamentsmitglied, das aus einem neuen Mitgliedstaat kommt, bedauere ich an dieser Stelle zutiefst, dass der ländliche Entwicklungsfonds der alten Mitgliedstaaten um 15-20 % gekürzt wurde, während der ländliche Entwicklungsfonds für die neuen Mitgliedstaaten nur unwesentlich, in sehr bescheidenem Maße, erhöht wurde, obwohl jeder gesagt hatte, man würde hier, wie in Kopenhagen vereinbart, für den langen, beschwerlichen Phasing-in-Zeitraum durch Aufstockung des Fonds einen Ausgleich schaffen. Nun, es hat keinen Ausgleich gegeben, und leider wurde der ländliche Entwicklungsfonds der alten Mitgliedstaaten drastisch zurückgefahren, vielleicht, um sie zur Anwendung der Modulation zu bewegen, aber das ist natürlich kein Trost.

Die von Frau Schierhuber aufgeworfenen Fragen sind von großer Wichtigkeit: Arbeitsplätze müssten nicht nur geschaffen, sondern auch erhalten werden. Und in dieser Hinsicht ist es sehr gut, dass sich der Bericht McGuinness für die Diversifizierung der Tätigkeiten ausspricht. Mit anderen Worten: Wir sollten nicht nur Geld für die Rodung einer Apfelplantage ausgeben, sondern auch dafür, dass der Landwirt in die Lage versetzt wird, anstelle von Äpfeln eine vermarktungsfähige Kultur anzubauen. Das ist eine ganz wichtige Frage in diesem Bericht, denn das ermöglicht den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Stärkung von Qualitätserzeugnissen und von lokalen Produkten ist ebenfalls von großer Bedeutung. Zurzeit haben wir noch eine übertrieben marktgewinnorientierte Sicht.

Wir möchten Frau McGuinness dafür danken, dass die derzeitig in den neuen Mitgliedstaaten geltenden Übergangsregelungen weiterhin in Kraft bleiben. Meine Erfahrung als künftiger Berichterstatter für Integrationsfragen der neuen Mitgliedstaaten (diese Fragen stehen im zweiten Halbjahr 2006 zur Debatte) besagen übrigens, dass man diese Regelungen in den neuen Mitgliedstaaten dringend benötigt. Ich befürworte den Bericht von Frau McGuinness.

 
  
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  Kyösti Virrankoski, im Namen der ALDE-Fraktion.(FI) Herr Präsident! Die Berichterstatterin Frau McGuiness hat einen ausgezeichneten Bericht über den Vorschlag der Kommission zu den Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raumes ausgearbeitet. Dafür meinen aufrichtigen Dank an sie.

Mehr als die Hälfte der EU-Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten Europas, und diese Regionen erzeugen fast die Hälfte der Bruttowertschöpfung der EU. Legt man jedoch bestimmte Indikatoren an, dann liegen diese Regionen weit hinter anderen zurück. Beispielsweise ist die Arbeitslosigkeit in diesen Regionen größer als anderswo.

Der europäische ländliche Raum steht vor großen Veränderungen. Eine umfassende Reform der Agrarpolitik ist eingeleitet worden, in deren Folge die Landwirtschaft weniger als bisher in der Lage sein wird, die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten zu beschäftigen und zu ernähren. Es wird daher spezieller Aktivitäten bedürfen, um die Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes wiederherzustellen.

Die Kommission schlägt eine Reihe unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten vor. Die strategischen Leitlinien basieren auf der EU-Verordnung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, die im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. Darin werden drei Achsen definiert, außerdem die Gemeinschaftsinitiative Leader. Mit dem Bericht wird der von der Kommission eingereichte Text in vielerlei Hinsicht verbessert.

Die Debatte über den Bericht wird allerdings überschattet von dem entsetzlichen Vorschlag des Rates zur Finanziellen Vorausschau der EU für die kommenden sieben Jahre. Der Rat hat die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament bestätigten Mittel um sage und schreibe 19 Milliarden Euro gekürzt; das heißt, um mehr als 20 %. Er macht damit die energischen Bemühungen von Parlament und Kommission, eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Gewährleistung stabiler Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum zu begründen, auf ganzer Linie zunichte. Infolgedessen müssen wir jetzt abwarten, dass diese Angelegenheit im Rahmen der Finanzverhandlungen zwischen Parlament und Rat nochmals aufgegriffen und die Situation korrigiert wird, wie es nur recht und billig wäre. Darauf müssen wir bestehen. Es geht dabei nicht nur um die Notwendigkeit, den ländlichen Raum allgemein zu entwickeln, sondern auch um eine größere Autarkie in der Energieversorgung für die EU und um andere, damit zusammenhängende Herausforderungen.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich gratuliere meiner Kollegin zu diesem Bericht. Obgleich ich viele der vorgeschlagenen Abänderungen befürworte und den Grundtenor des Berichts begrüße, möchte ich jedoch einige Bedenken anmelden.

Zunächst einmal hat mich enttäuscht, dass die Mindesthöhe für die Mittelausstattung des Programms LEADER auf 5 % verringert wurde. In der Finanziellen Vorausschau wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten den Anteil der Modulationsmittel um bis zu 20 % erhöhen können. Angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten im Agrarsektor sind jedoch mehr Gelder erforderlich. Sollten die Sätze – wie ich hoffe – angehoben werden, müssen wir sicherstellen, dass sowohl für die Schwerpunkte 3 und 4 als auch für die Schwerpunkte 1 und 2 ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

Was die Diversifizierung betrifft, haben nicht alle Bürger, die ihre Tätigkeit in der Landwirtschaft aufgeben bzw. auf dem Lande leben, das Zeug zum Unternehmer oder Interesse an einer unternehmerischen Tätigkeit. Es muss Bestimmungen geben, um die Menschen bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu unterstützen, und dies sollte sich auch in den Leitlinien unter Punkt 3.3 widerspiegeln. Obwohl ferner in den Leitlinien unter den Punkten 3.1 und 3.3 die Förderung erneuerbarer Energien hervorgehoben wird, ist es ziemlich sinnlos, erneuerbare Energien auf kommunaler Ebene zu fördern, wenn die nationale Politik der Entwicklung dieses Sektors entgegensteht. Da ist eine bessere Koordination erforderlich. Ferner muss in den Leitlinien unbedingt hervorgehoben werden, wie wichtig Konsultationen mit denjenigen sind, die auf kommunaler Ebene an der Erarbeitung der nationalen Leitlinien und an der späteren Aufstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums beteiligt sind.

Zum Schluss möchte ich die Kommissarin noch darauf hinweisen, dass es uns Iren schwer fällt, ihre Empfehlungen zur ökologischen Landwirtschaft ernst zu nehmen, wenn sie uns nicht einmal erlaubt, unsere Insel zu einer GMO-freien Zone zu erklären.

 
  
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  Janusz Wojciechowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich gratuliere Frau McGuiness zu ihrem ausgezeichneten Bericht, der eine überaus wichtige Frage betrifft. In letzter Zeit hat die EU die Probleme in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums eher vernachlässigt. Wir haben – sogar hier im Plenum – immer wieder gehört, dass es sich nicht lohne, fast die Hälfte des EU-Budgets für die Unterstützung der Landgemeinden und Landwirte zu verwenden, da diese nicht einmal 6 % der Bevölkerung ausmachen. Die strategischen Leitlinien geben nun Anlass zu der Hoffnung, dass man sich den Problemen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums künftig wieder stärker zuwenden wird.

Schließlich geht die Entwicklung des ländlichen Raums nicht nur die Landwirte an, sondern die gesamte Gesellschaft. Ohne die Entwicklung des ländlichen Raums und die Unterstützung der Landwirte kann es keine Lebensmittelsicherheit, kein nachhaltiges Wachstum und keinen effektiven Umweltschutz geben.

Ich hoffe, dass der Zukunft der ländlichen Gemeinden und der Landwirtschaft in Europa mit dem Dokument, das wir heute erörtern, gut gedient sein wird. Das gilt insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten, die für die Entwicklung ihrer ländlichen Gebiete am dringendsten Hilfe benötigen.

 
  
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  Peter Baco (NI). – (SK) Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013 sind ein wertvolles und wichtiges Dokument. Ich unterstütze die von unserem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgeschlagenen Änderungsanträge, da sie den Vorschlag des Rates aufwerten. Außerdem möchte ich der Berichterstatterin, Frau McGuinness, meine Anerkennung für ihre gute Arbeit aussprechen.

Die Strategie sieht vor, dass die ländliche Entwicklung die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik begleiten und die Schlüsselrolle des Marktes innerhalb dieser Politik unterstützen soll. Das ist alles schön und gut. Doch die in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Haushaltskürzungen für die GAP lösen berechtigte Besorgnis über den tatsächlichen Nutzen der ländlichen Entwicklung aus. Sorge bereitet auch der Verlauf der Verhandlungen in der WTO, in denen der Eindruck entstanden ist, dass europäische Landwirte im Wettbewerb mit der übrigen Welt benachteiligt werden könnten. Weitere Risiken können die derzeitigen restriktiven Reformen, wie zum Beispiel die Zuckerreform, und andere anstehende Reformen sein.

Zudem haben Studien ergeben, dass die ländliche Wirtschaft durch die Umstellung auf Betriebsprämien usw. geschwächt werden könnte. Es muss nicht eigens erwähnt werden, dass die genannten Risiken für die neuen Mitgliedstaaten am größten sind. In meinem Heimatland, der Slowakei, wird beispielsweise die landwirtschaftliche Produktion nach der Umstellung auf Betriebsprämien voraussichtlich um weitere 17 % zurückgehen. Dies sind dramatische Zahlen, denn wegen der diskriminierenden Auswirkungen der GAP in den neuen Mitgliedstaaten haben wir ja unsere Nahrungsmittelausfuhren in den vergangenen zwei Jahren um die Hälfte gesteigert, und der Saldo zwischen Ausfuhren und Einfuhren im slowakischen Agrarsektor hat sich um ein Drittel verschlechtert hat. Am schwersten betroffen sind die stark unterentwickelten Regionen, in der Regel ländliche Regionen, die im wahrsten Sinne des Wortes vor unseren Augen zurückbleiben. Gleichzeitig wird in allen EU-Entschließungen bekräftigt, dass unsere Politiken dazu beitragen sollen, dass unterentwickelte Regionen ihren Rückstand aufholen können.

Nach den Erkenntnissen der slowakischen Nichtregierungsorganisation „Landparlament“ ist die Entwicklung auf dem Lande vollkommen vom wirtschaftlichen Erfolg des Agrarsektors abhängig. Ländliche Regionen entwickeln sich dort, wo es dem Agrarsektor gut geht. Herrscht Flaute im Agrarsektor, bedeutet das den Niedergang ganzer ländlicher Regionen, und die ländliche Entwicklung wird unmöglich. Das Problem der neuen Mitgliedstaaten ist daher das Problem einer schwachen ländlichen Wirtschaft infolge der ungleichmäßigen Effekte, die durch die in der GAP verankerte Rolle des Marktes hervorgerufen werden.

 
  
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  Giuseppe Castiglione (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Frau McGuinness für die ausgezeichnete Arbeit, die sie mit ihrem Bericht geleistet hat, danken.

Das oberste Gebot in der neuen Union lautet, einen strategischen Ansatz für die Förderpolitik zu gewährleisten, der in klare Zielsetzungen, wirkungsvolle Maßnahmen und angemessene Eingriffe umgesetzt werden muss, deren Ergebnisse objektiv bewertet werden können.

Die Festlegung der zu ergreifenden Schwerpunktmaßnahmen darf jedoch nicht auf eine rigide Programmplanung und Restriktionen für die Mitgliedstaaten hinauslaufen. Vielmehr kommt es darauf an, eine gewisse Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu sichern, die es ihnen ermöglicht, ihre Interventionsentscheidungen auf der Grundlage der aktuellen Gegebenheiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu treffen.

Für die ländliche Entwicklung ist es von grundlegender Bedeutung, dass wir unsere Agrarproduktion neu beleben und sie wettbewerbsfähiger machen im Vergleich zu anderen Ländern, wo die Produktionskosten deutlich niedriger sind. Vor diesem Hintergrund müssen wir zudem alles daran setzen, die Begleitmaßnahmen zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung zu verstärken.

Die besondere Betonung, die auf die Bereiche der Exzellenz und Qualität der Agrarprodukte, speziell der auf lokaler und regionaler Ebene erzeugten, gelegt wird, steht im Einklang mit der Gesamtstrategie der Gemeinschaft. Qualität ist dabei nicht nur als Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu verstehen, sondern auch als zusätzlicher Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und als Ausdruck der lokalen Traditionen und des Kulturerbes der Landbevölkerung. Man denke nur an das örtliche Handwerk, den Umweltschutz, die landwirtschaftlichen Spezialitäten und die entsprechenden überlieferten Produktionsverfahren.

Diese Ziele müssen selbstverständlich auf die Notwendigkeit abgestimmt werden, junge Landwirte und Frauen beim Zugang zu ländlichen Berufen zu unterstützen, indem ihnen traditionelle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten durch die Förderung von Dienstleistungen und Infrastruktur verbessert wird.

Und schließlich gilt es den entscheidenden Aspekt zu begrüßen, dass die Erfahrungen, die mit Leader gesammelt wurden, an das lokale Verwaltungssystem weitergegeben und die bewährten Verfahren früherer Programmplanungen genutzt werden sollen.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Prüfung des Berichts von Frau McGuinness, deren Arbeit ich hiermit würdigen möchte, will ich einige Aspekte näher beleuchten.

Zunächst sind wir dafür verantwortlich, dass die Strategie der Europäischen Union für den ländlichen Raum so erarbeitet und gestaltet wird, dass sie als ausdrückliche Bezugsbasis für jede Politik und jedes Programm der Gemeinschaft, die für die ländlichen Gebiete zum Einsatz kommen, gelten kann. Das Ziel des Kommissionsvorschlags bleibt leider auf die Umsetzung der künftigen Verordnung für die ländliche Entwicklung beschränkt, sodass es nicht möglich ist, Verbindungen zwischen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Regional- und der Sozialpolitik herzustellen.

Ausgehend von der Lissabon-Strategie sollte die Strategie für die ländliche Entwicklung stärker zum sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt der gesamten ländlichen Bevölkerung beitragen. Vor Ort müssen Rahmenbedingungen geschaffen und unterstützt werden, vor allem durch die Einrichtung oder Stärkung von Netzwerken für den Wissensaustausch und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung auf dem Lande. Diese Bedingungen sollten überdies nicht zu einer verstärkten Abwanderung aus den Städten auf das Land führen.

Schließlich, Herr Präsident, bin ich der Ansicht, dass Bürgerbeteiligung und Bürgersinn unterstützt und gefördert werden müssen. Diese Ziele sind für die Herausbildung einer demokratischen territorialen Identität bedeutsam.

Abschließend sei noch gesagt, dass die Kommission einen Raum für den Dialog mit den bestehenden europäischen Netzwerken einrichten und deren Betrieb unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit fördern sollte. Damit könnte den Beziehungen mit den Beteiligten vor Ort eine neue Dynamik verliehen werden.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin zu ihrem Bericht gratulieren und ihr für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken.

Ich persönlich bleibe dabei, dass die ländliche Wirtschaft, die KMU und die ländlichen Netzwerke einen wirklichen und bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon leisten sollten. Die Entwicklung des ländlichen Raums ist nicht nur eine Nebenkomponente, sie ist nicht bloß eine Zusatzmaßnahme, um die rückläufige Entwicklung in der Landwirtschaft auszugleichen, wenngleich sie vielleicht ganz hilfreich dabei sein kann. Vielmehr muss die ländliche Entwicklung eine eigenständige Politiklinie bilden und zur Erhöhung des Wohlstands in den ländlichen Gebieten beitragen. Insofern teile ich die Auffassung der Berichterstatterin voll und ganz, dass bei der Finanzierung der ländlichen Entwicklung keine Mittel vom ersten Pfeiler abgezogen werden sollten, um den zweiten Pfeiler zu finanzieren. Die ländliche Entwicklungspolitik sollte auf eigenen Füßen stehen.

Ich bin sehr froh, dass mein Änderungsantrag in den Bericht aufgenommen wurde. Darin verweise ich auf die Notwendigkeit, Konsultationen abzuhalten, die Zusammenarbeit zu verbessern und gegebenenfalls Entschädigungszahlungen an Landwirte zu leisten, die in ihren landwirtschaftlichen Methoden eingeschränkt werden, damit Verbesserungen in den Landschaften und Lebensräumen erzielt werden können. Ich war schon immer der Ansicht, dass die EU, wenn sie solche Anforderungen an die Landwirte stellt, auch Ausgleichszahlungen leisten muss.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich in einem Punkt mit der Berichterstatterin nicht ganz einverstanden bin, nämlich dass die Landwirtschaft für die Wirtschaftstätigkeit der ländlichen Regionen der zentrale Faktor bleiben muss. Wenngleich die Lebensmittelerzeugung nach dem europäischen Modell und die Lebensmittelsicherheit von größter Wichtigkeit sind, sollte doch dadurch die ländliche Entwicklung nicht an den Rand gedrängt werden. Denn der Entwicklung des ländlichen Raums kommt eine immer wichtigere Rolle zu, um die Existenzgrundlage von Landwirten und die Einkünfte landwirtschaftlicher Familienbetriebe sowie das Einkommen der Landbevölkerung zu sichern. Wir müssen also eine nachhaltige Einnahmequelle aufbauen, um das landwirtschaftliche Einkommen zu ergänzen. Dies stellt eine eigenständige Politiklinie dar, die einer gesonderten und angemessenen Finanzgrundlage bedarf. Deshalb bin ich auch so enttäuscht, dass die Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gekürzt wurden.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich vertrete hier im Plenum den Mitgliedstaat Polen, in dem sich sechs der zehn ärmsten EU-Regionen befinden. Fünf dieser Regionen sind in Ostpolen gelegen. Typisch für diese Regionen sind eine schlecht entwickelte Infrastruktur, eine zersplitterte Agrarstruktur und hohe Arbeitslosigkeit, die durch die landwirtschaftlichen Familienbetriebe teilweise verdeckt wird. Doch die zusätzlichen Mittel in Höhe von über 800 Millionen Euro, die im Haushaltsplan 2007-2013 für Ostpolen vorgesehen sind, werden nicht ausreichen, damit diese Regionen ihren Entwicklungsrückstand aufholen können. Stattdessen benötigen wir Beihilfen, die mindestens genauso hoch sind wie die EU-Zuschüsse für Randgebiete oder dünn besiedelte Regionen in den alten Mitgliedstaaten. Neben dieser finanziellen Unterstützung braucht Ostpolen, das auch die ärmste Region – nämlich die Region Lubelszczyzna – umfasst, eine stabile Agrarpolitik und Schutzmaßnahmen für seine Landwirte. Es ist höchste Zeit, dass man sich um die Entwicklung dieses Gebietes kümmert.

 
  
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  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Präsident! Die Finanzierung der ländlichen Entwicklung stellt zweifelsohne eine Schlüsselfrage dar. Dabei sollten jedoch – wie die Berichterstatterin selbst sagte – keine Mittel vom ersten Pfeiler abgezogen werden, um den zweiten Pfeiler zu finanzieren. Denn wir sollten nicht vergessen, dass das bedeutendste und wichtigste Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums noch immer darin besteht, die nachhaltige Landwirtschaft als Rückgrat der ländlichen Wirtschaft zu erhalten. Deshalb ist ein Finanzierungskonzept, das auf einer Art Heuschreckenmentalität beruht, indem man sich mithilfe einer übertriebenen Modulation aus dem Topf für die einheitlichen Betriebsprämien bedient, schlichtweg inakzeptabel. Das gilt insbesondere in Fällen, in denen keine nationale Gegenfinanzierung erforderlich ist.

Es gibt vier spezifische Punkte, die ich hiermit unterstützen möchte: erstens die Bereitstellung von Beihilfen zur Unterstützung von Jungunternehmern, um den notwendigen Übergang eines landwirtschaftlichen Familienbetriebs von einer Generation auf die nächste zu erleichtern; zweitens die Konzentration der Mittel auf die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und auf Maßnahmen zur Erfüllung höherer Tierschutz- und Umweltstandards; drittens die Gewährleistung eines Höchstmaßes an regionaler Flexibilität bei der Umsetzung der ländlichen Entwicklungsprogramme; und viertens und letztens die Förderung der Dorferneuerung und die Erhaltung des ländlichen Erbes, was für die Wiederbelebung und den Erhalt der ländlichen Kommunen von entscheidender Bedeutung ist.

Hierbei handelt es sich um einen soliden Bericht. Er ist offensichtlich das Ergebnis harter Arbeit, und ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrem Dossier.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zuerst möchte ich der Berichterstatterin für ihren ausgezeichneten Bericht danken. Die Zukunft der ländlichen Wirtschaft hängt vom Erfolg oder Misserfolg unserer Politik für den Zeitraum 2007 bis 2013 ab. Dabei bereitet mir Sorge, dass nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen werden, um in dieser Hinsicht zu einem positiven Ergebnis zu gelangen und somit die Zukunft der ländlichen Regionen im Rahmen der zweiten Säule zu sichern. Die ländliche Gesellschaft befindet sich schon seit vielen Jahren in einer Abwärtsspirale, und ich möchte hier nicht noch einmal alle Probleme wiederkäuen.

Ich weiß nur so viel: Es gibt keine einfachen Lösungen, und wir können die Probleme nicht einfach mit einem Zauberstab verschwinden lassen. Die ländliche Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei der Schwerpunkt nunmehr vor allem auf Umweltprojekten liegt. Das mag ja auch ganz hilfreich sein, stellt aber für sich allein kein Allheilmittel für all die Probleme dar, mit denen sich die Landbevölkerung konfrontiert sieht. Meiner Ansicht nach wird derartigen Projekten momentan viel zu große Bedeutung beigemessen. Es steht außer Frage, dass diversifiziert werden muss, aber es mangelt eben an neuen Ideen. Dennoch müssen wir an unseren Zielen festhalten und versuchen, diese in die Tat umzusetzen. Darüber hinaus sollten die von uns unterstützten Projekte eine klarere Zielsetzung erhalten, denn in der Vergangenheit haben sich zu viele Projekte in den ländlichen Gebieten als teure Prestigeprojekte erwiesen.

Was Nordirland betrifft, wird sich hier erst ein Wandel vollziehen, wenn unsere Planungsstellen endlich ein völlig anderes Konzept anwenden. Denn diese leben noch in der Vergangenheit, blicken durch ihre rosarote Brille und schauen in eine Zeit zurück, die es nicht mehr gibt. Wenn wir in diesem Bereich irgendetwas erreichen wollen, dann müssen wir risikofreudig und innovativ sein; wir müssen die Entwicklung von mehr kleinen und mittleren Unternehmen und mehr Mikrounternehmen in den ländlichen Regionen fördern. Wenn ein Landwirt, sein Sohn oder seine Tochter die Chance oder die Idee hat, einen landwirtschaftlichen Betrieb umzubauen oder zu diversifizieren, dann sollten sie dazu ermutigt und in ihren Expansionsbestrebungen unterstützt und nicht gezwungen werden, in die nächste Kleinstadt oder das nächste Dorf abzuwandern. Das ist der richtige Weg. Wir können es uns nicht leisten, jenseits von Zeit und Raum zu leben.

Zudem bereitet mir Sorge, dass einige Mitgliedstaaten diese Vorschläge nachdrücklich unterstützen werden, andere wiederum – wie mein eigenes Land – jedoch mit einer solchen Initiative genau das tun werden, was sie schon immer gemacht haben, nämlich gar nichts. Bei der Entwicklung des ländlichen Raums sind Visionen und Zuversicht gefragt, doch vor allem müssen wir unseren Blick nach vorn in die Zukunft richten.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos (PSE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin und Frau McGuinness als Berichterstatterin! Der Bericht, den wir heute diskutieren, beinhaltet die Leitlinien, die den Staaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategiepläne als Orientierung dienen. Herr Castiglione sagte etwas ganz deutlich: dass die in seinem Anhang aufgeführten Maßnahmen einen Leitfaden bilden werden, durch den die Kriterien vereinheitlicht werden können, und diese Vereinheitlichung der Kriterien wird die harmonische Umsetzung der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums fördern, aber sie wird auch jeden Staat in die Lage versetzen, seine eigenen Entscheidungen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips zu treffen.

Wir spanischen Sozialisten freuen uns über den Verweis auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft, und wir freuen uns auch, dass die Erhaltung und der Schutz des Bodens als Priorität aufgenommen wurden. Der Boden ist eine echte Umweltressource, die im Zusammenhang mit dem Wasser, der Luft und der biologischen Vielfalt betrachtet werden muss. Diese Überlegung ist erforderlich, um die Erosion und Wüstenbildung aufzuhalten, die zu der Art von Katastrophen führen, die heute Abend hier schon genannt wurden, wie Waldbrände und Überschwemmungen. Zudem macht es uns die Pflege des Bodens möglich, ihn in einem guten landwirtschaftlichen und umweltgerechten Zustand zu erhalten.

Ich freue mich ganz besonders, Frau McGuinness, dass die Eingliederung der Frauen in den Arbeitsmarkt eine horizontale Priorität bildet und als solche ausdrücklich genannt ist. Ebenso erfreut bin ich, dass die Konsolidierung bestehender Arbeitsplätze zusätzlich zur Schaffung neuer Beschäftigung aufgeführt wurde.

Was die Notwendigkeit angeht, Dienstleistungen einzurichten, um Landflucht zu vermeiden und neue Einwohner anzuziehen, so stimmen wir spanischen Sozialisten diesem Punkt ebenfalls zu, und wir sind auch einverstanden, dass ein angemessener Teil des Strukturfonds für diese Bereiche aufgewendet werden sollte, um das Gleichgewicht zwischen der Entwicklung der ländlichen und der städtischen Gegenden zu gewährleisten, denn das ist eine Notwendigkeit. Es ist klar, Frau Kommissarin, dass eine gute Investition in Infrastrukturen zu einer Verbesserung der Lebensqualität dieser Gebiete beiträgt und der Landflucht entgegenwirkt.

Ich lebe in einem ländlichen Gebiet, ich war Bürgermeisterin in einem ländlichen Gebiet, und ich kann Ihnen sagen, dass es nichts gibt, was für die Bewohner dieser Regionen notwendiger oder motivierender ist.

 
  
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  Alfonso Andria (ALDE).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich die Berichterstatterin zu ihrer hervorragenden Arbeit und ihrem exzellenten Bericht beglückwünschen. Unter anderem begrüße und befürworte ich das besondere Augenmerk, das auf die jungen Landwirte, die Kleinstbetriebe und das Handwerk gerichtet wird.

Die Aufgabe, die die Europäische Union in einer für den Agrarsektor schwierigen Zeit erwartet – die noch schwieriger wird durch die gesundheitlichen Bedrohungen und den ungewissen Ausgang der WTO-Verhandlungen –, besteht darin, den Fokus hauptsächlich auf die jungen Leute zu richten und alles dafür zu tun, dass sie nicht zur Landflucht gezwungen werden.

Es gewinnt daher an zunehmender Bedeutung, die Wirtschaftstätigkeiten zu diversifizieren, neue Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Gebieten zu schaffen, lokale Initiativen wie die Bauernmärkte zu unterstützen und auf Qualitäts- und Nischenprodukte sowie selbstverständlich auf das Handwerk zu setzen.

Wie Frau Attwooll, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung, sachkundig hervorgehoben hat, müssen wir ebenso die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten und den Schwerpunkt entschieden auf die Ausbildung legen, indem wir ausreichende Mittel in diesen Bereich investieren.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich dem von unten nach oben ausgerichteten Ansatz anschließe, den die Kommission in ihrem Vorschlag zugrundegelegt hat. Bei der ländlichen Entwicklung darf nämlich die Einzigartigkeit der verschiedenen Regionen ebenso wenig außer Acht gelassen werden wie die strategischen Positionen der lokalen Akteure, die die Leitlinien für jedes Gebiet vorgeben, oder aber das Entwicklungsmodell für die Ballungszentren, die die eigentliche Triebkraft der Regionalwirtschaft im Ganzen sind.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Sie auf das Ausmaß der Probleme aufmerksam machen, die in den neuen Mitgliedstaaten im Bereich ländliche Entwicklung auftreten.

Die ländlichen Regionen Polens fungierten als eine Art Stoßdämpfer für die wirtschaftlichen Umstrukturierungen in den 90er-Jahren. So war in diesen Gebieten ein beträchtlicher Zustrom an Arbeitskräften zu verzeichnen, nachdem es in jenen Jahren zu Massenschließungen von Fabriken und Betrieben gekommen war. Dies hat dazu geführt, dass die ländlichen Regionen Polens umfangreiche finanzielle Unterstützung und zahlreiche Instrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen benötigen.

Daher freue ich mich über den Vorschlag, eine Mittelzuweisung in Höhe von mehr als 80 Milliarden Euro für diesen Zweck in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorzusehen, wobei 10 bis 20 Milliarden für Polen bestimmt sein werden. Diese Politik muss jedoch mit vernünftigen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Hand in Hand gehen. So sollten traditionelle landwirtschaftliche Betriebe gestärkt werden, da es ihnen nur bei gesicherter Existenzgrundlage möglich sein wird, die Mittel aus dem Fonds für ländliche Entwicklung effektiv zu nutzen.

 
  
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  Ambroise Guellec (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wie alle unsere Kolleginnen und Kollegen stimme ich den Zielen des neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Notwendigkeit der Stärkung der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik zu. Ich möchte auch die Arbeit des Berichterstatters und die Beiträge des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung würdigen. Insbesondere danke ich Frau Attwooll für ihren Beitrag zur Klärung eines Textes, der mir ziemlich überfrachtet und nicht immer auf Anhieb gut verständlich für diejenigen erscheint, die dann für seine Umsetzung vor Ort zuständig sind. Die Erfahrungen mit den derzeit laufenden Leader-Programmen enthalten nützliche Lehren bezüglich der Gefahren übergenauer und pedantischer Vorschriften.

Ich möchte speziell darauf eingehen, wie notwendig es ist, dem territorialen Zusammenhalt Rechnung zu tragen. Die wirkliche Existenz dieses Zusammenhalts setzt die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den Territorien voraus, das auf dem Grundsatz der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger der Union, unabhängig davon, an welchem Ort sie leben, beruht. Die ländlichen Gebiete dürfen nicht durch ihre Unterscheidung von den städtischen Gebieten definiert werden. Im Gegenteil, es kommt darauf an, die Stadt-Land-Beziehung zu stärken und dabei vor allem die öffentlichen Dienstleistungen zu entwickeln, ich denke beispielsweise an die Komplementarität der Verkehrsmittel und den Zugang zu ihnen. Voraussetzung für die Lebensqualität, die erforderlich ist, um eine Erwerbsbevölkerung in den ländlichen Gebieten zu erhalten, ist die Zusammenarbeit und der gemeinsame Einsatz der unentbehrlichen finanziellen Mittel.

Um schließlich die zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts bestimmten Maßnahmen besser einschätzen und bestimmen zu können, bedarf es neuer territorialer Indikatoren. Außer dem Bruttoinlandprodukt kämen dafür beispielsweise die Beschäftigungsquote, der Index der Entfernung vom Zentrum und der Grad der Ausstattung mit öffentlichen Dienstleistungen infrage. In dieser Hinsicht erwarten wir Vorschläge der Kommission und nicht nur von Ihnen, Frau Kommissarin.

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich Frau McGuinness für ihre ausgezeichnete Arbeit sowie für ihre Bereitschaft zuzuhören und ihre Offenheit danken. Mit dem neuen strategischen Ansatz für die ländliche Entwicklung wird vorgeschlagen, die Mittel konzentriert in genau bestimmten Schwerpunktbereichen einzusetzen, was meiner Ansicht nach die Effizienz der in den ländlichen Gebieten durchgeführten Maßnahmen sowie die Kohärenz zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten verbessern wird.

Wichtig war auch, die Bedeutung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums als der zweiten Säule der neuen gemeinsamen Agrarpolitik nochmals zu bekräftigen. Als Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zur finanziellen Vorausschau bedauere ich feststellen zu müssen, dass die zur Finanzierung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums vorgeschlagenen Mittel deutlich gekürzt werden, d. h. um rund 20 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorschlag der Kommission. Die Lösung, die vom Rat vorgeschlagen wurde, um dieser bedeutenden Kürzung zu begegnen, ist eine freiwillige zusätzliche Modulation von bis zu 20 % der Mittel von der ersten auf die zweite Säule, die dem alleinigen Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen bleibt.

Dieser Vorschlag gibt Anlass zu zahlreichen Bedenken: Erstens ist diese Modulierung für die marktbezogenen Ausgaben technisch nicht machbar. Außerdem würde sie zu enormen Kürzungen bei den Direktbeihilfen führen. Ferner kann vor allem nicht akzeptiert werden, dass diese fakultative Modulation weder die vom Rat nach Stellungnahme unseres Parlaments bereits angenommene ELER-Verordnung noch die strategischen Leitlinien berücksichtigt, zu denen wir uns morgen äußern werden. Da es also um ELER-Mittel und die Mittel aus der obligatorischen Modulation geht, muss eine nationale Kofinanzierung und die Einhaltung der Mindestausgaben je Schwerpunkt sowie die Einbindung in die nationalen Strategiepläne gefordert werden.

 
  
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  Ljudmila Novak (PPE-DE). – (SL) Jede Region hat ihre eigenen natürlichen Gegebenheiten, und deshalb braucht jedes Land seine eigene strategische Planung für die ländliche Entwicklung. Ziel der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft ist es, den einzelnen Ländern mit allgemeiner Unterstützung und Anleitung dabei zu helfen.

Der ländliche Raum gehört zu den wichtigsten Faktoren für die Erhaltung des kulturellen, ethnologischen und natürlichen Erbes, das unser Leben bereichert. Da es unser Ziel ist, den ländlichen Raum weiter zu entwickeln und zu erhalten, müssen wir sicherstellen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen nicht hinter denen in städtischen Zentren zurückbleiben. Dies erfordert größere Investitionen in die Bildung, weniger Bürokratie bei neuen Investitionen und die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur.

Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist eine sehr wichtige Aufgabe, die wir nicht einfach dem Zufall und den immer seltener werdenden Menschen überlassen dürfen, die trotz geringer Einkommen bereit sind, sich dafür einzusetzen. Unsere Vorfahren haben das Land nicht nur bewirtschaftet, damit sie überleben konnten, sondern auch, weil sie es liebten. Heute reicht das nicht mehr aus. Junge Menschen brauchen die Perspektive der beruflichen Entwicklung, eines angemessenen Einkommens und einer ausreichenden sozialen Sicherung. Die soziale Absicherung von Frauen ist immer noch völlig unzureichend, und ebenso untragbar ist die Tatsache, dass Mütter, die in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, noch immer nicht dieselben Rechte und Vorteile haben wie Frauen, die in anderen Bereichen tätig sind.

Landwirte müssen über ein enormes Wissen verfügen, damit sie ihren Beruf ausüben und andere ländliche Aktivitäten durchführen können. Trotzdem hat diese Art der Arbeit den geringsten gesellschaftlichen Status. Wenn wir erreichen wollen, dass junge Menschen wieder Perspektiven und Chancen für sich selbst auf dem Land sehen, müssen wir dafür sorgen, dass die landwirtschaftliche Arbeit und der ländliche Raums als Ganzes wieder stärker geachtet und geschätzt werden.

 
  
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  Zita Gurmai (PSE).(HU) Mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten. Die ländliche Entwicklung stellt in der gesamten Europäischen Union eine Herausforderung für jeden Mitgliedstaat dar. Die vollständige Erreichung ihrer Ziele würde nicht nur der Entwicklung ländlicher Gebiete zugute kommen, sondern auch der gesamten Wirtschaft der Europäischen Gemeinschaft Auftrieb geben und zur Verbesserung der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Effiziente ländliche Entwicklungsprogramme erhöhen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und bilden nicht nur eine solide Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung, sondern sie stärken auch den sozialen Zusammenhalt und die gesunde Entwicklung aller Schichten der Gesellschaft. Das trifft vor allem für die neuen Mitgliedstaaten zu, deren Produktivität noch nicht die der alten Mitgliedstaaten erreicht hat. Die effiziente Verwendung der zugunsten der zweiten Säule aufgestockten Hilfe ermöglicht die Verringerung der bestehenden Unterschiede. Wenn wir eine Bilanz der erforderlichen Methoden und Instrumente ziehen, müssen wir der natürlichen Verschiedenheit der Regionen in der erweiterten Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit schenken. Daher muss den Mitgliedstaaten entsprechend Gelegenheit zur flexiblen Handhabung der Instrumente für die ländliche Entwicklung gegeben werden. Das wird ihnen erlauben, die den Besonderheiten der Regionen am besten angepassten Entwicklungsprogramme aufzulegen. Die Einbindung privaten Kapitals ist für die Ausführung von Programmen und für die konsequente Verwirklichung von struktureller Veränderung und Modernisierung unerlässlich.

Der schöpferische Einsatz alternativer Ressourcen und die Förderung vielfältiger Ausbildungsmöglichkeiten sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung echter Chancengleichheit von Männern und Frauen, und infolge der Ausdehnung des Arbeitsmarkts sind sie von entscheidender Wichtigkeit für die Einbeziehung möglichst vieler Frauen in den Prozess der Lösung ländlicher Entwicklungsaufgaben. Ich schlage vor, diesen ausgezeichneten Bericht anzunehmen.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die ländlichen Gebiete machen 92 % des Territoriums der EU-25 aus. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung und stellen 53 % der Arbeitsplätze. Sie hinken jedoch in Bezug auf sozioökonomische Indikatoren hinterher; das Einkommen je Einwohner ist etwa ein Drittel niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt und der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer. Im Zeitraum 2007-2013 müssen wir uns bemühen, in die Zukunft, das heißt in die Menschen zu investieren. Das umfasst Know-how, neue Formen der Erbringung von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, und die Schaffung von mehr und besseren Beschäftigungsmöglichkeiten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Beseitigung von Hindernissen für solche Personen gewidmet werden, die aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung zur Zeit Schwierigkeiten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Die Diversifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten, der Schutz des ländlichen kulturellen Erbes und Investitionen in die Infrastruktur lokaler Behörden sind Voraussetzungen für die Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und tragen dazu bei, der ländlichen Entvölkerung entgegenzuwirken. Es ist von entscheidender Bedeutung, die ländlichen Gebiete der EU als attraktive Standorte für Investitionen, Arbeiten und Wohnen zu präsentieren. Sie können in den Bereichen Fremdenverkehr, Gastgewerbe und Arbeitsraumangebot ein enormes Wachstumspotenzial bieten. Der neue Programmplanungszeitraum bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Unterstützung durch den neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wieder auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu richten. Wir benötigen Finanzinstrumente, die über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ziele verfügen. Es hat sich jetzt bereits gezeigt, dass die Finanzierung der dritten Säule, das heißt die Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, die Bedürfnisse nicht erfüllt. Ich danke der Berichterstatterin für ihre Arbeit.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich zu so später Stunde nicht in Einzelheiten verlieren werde, möchte aber all den Abgeordneten, die bis jetzt tapfer durchgehalten haben, eine vernünftige Antwort auf Ihre Fragen geben.

Was zunächst einmal die Frage der Haushaltsmittel angeht, ist ganz klar, dass der Betrag in der Finanziellen Vorausschau für viele von uns eine Enttäuschung gewesen ist. Es stimmt, dass die Mittel für den nächsten Finanzplanungszeitraum um nahezu 20 Milliarden Euro gekürzt wurden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Gelder so effizient wie möglich eingesetzt werden, und ich hoffe, dass uns die strategischen Leitlinien dabei helfen können. Nun müssen wir uns weiter um die Planung kümmern.

Beim Thema Breitbandnetz kann ich der Berichterstatterin nur zustimmen. Auch die ländliche Entwicklungspolitik muss zur Überwindung der digitalen Kluft beitragen. Ich werde dieses Thema im Laufe des Jahres mit meiner Kollegin, Kommissarin Reding, besprechen, und wir werden prüfen, was man in dieser Hinsicht tun kann.

Was schließlich die Frage der freiwilligen Modulation betrifft, teile ich die Auffassung von Frau McGuiness voll und ganz. Es liegt auf der Hand, dass, wenn wir in eine Diskussion über die freiwillige Modulation eintreten, wobei ja nicht einmal eine Gegenfinanzierung durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist, dies einen ersten Schritt in Richtung Renationalisierung der europäischen Agrarpolitik darstellen wird. Damit würden die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten völlig unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Das ist vollkommen inakzeptabel.

Ich gratuliere Frau McGuiness zu ihrem Bericht. Er hat bei den Abgeordneten, von denen schon viele gegangen sind, großen Anklang gefunden. Mir hat es viel Spaß gemacht, die Aussprache zu verfolgen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 10.00 Uhr statt.

 

16. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

17. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 00.05 Uhr geschlossen.)

 
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