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Verfahren : 2005/0042A(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0030/2006

Eingereichte Texte :

A6-0030/2006

Aussprachen :

PV 16/03/2006 - 5
CRE 16/03/2006 - 5

Abstimmungen :

PV 16/03/2006 - 9.1
CRE 16/03/2006 - 9.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0093

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 16. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9.1. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) (Abstimmung)
PV
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 126:

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident, ich habe einen mündlichen Änderungsantrag, den ich mit dem Berichterstatter und den anderen Schattenberichterstattern abgeklärt habe. Es geht darum, in den Änderungsanträgen 120 und 138 das Wort „Rückverfolgbarkeit“ hinzuzufügen.

Der Änderungsantrag 120 würde dann wie folgt lauten: „Förderung der gemeinschaftsweiten Verfügbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Zugänglichkeit zu hochwertigen und sicheren Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs zu medizinischen Behandlungszwecken.“

Der Änderungsantrag 138 würde lauten: „Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit von Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs beitragen, darunter Blut, Blutbestandteile und Blutvorläuferzellen.“

Hierfür sind medizinische und Legitimitätsgründe anzuführen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM).(EN) Herr Präsident, ich möchte eine Anmerkung zur Geschäftsordnung gemäß Artikel 151 Absatz 3 machen. Als Sie gefragt haben, ob es Einwände gibt, bin ich aufgestanden, aber Sie konnten mich offenbar nicht sehen. Artikel 151 Absatz 3 lautet:

„Der Präsident entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen.

Die vom Präsidenten gemäß Absatz 3 getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen wird nicht allein auf der Grundlage der Bestimmungen der Absätze 1 und 2, sondern auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung im Allgemeinen getroffen.“

Zur Geschäftsordnung allgemein gibt es einen anderen Artikel, der besagt, dass unsere Tätigkeiten immer transparent sein sollten. Wir haben 140 verschiedene Änderungsanträge, die Frau Sinnott – sogar während wir darüber beraten – mit einem mündlichen Änderungsantrag verändern möchte. Wie soll man zu 140 verschiedenen Änderungsanträgen mit Ja oder Nein stimmen? Das ist blanker Unsinn. Ich bitte Sie darum, die Geschäftsordnung dahingehend auszulegen, dass sie unzulässig sind und dass wir über jeden einzeln abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. Wir nehmen das zur Kenntnis. Aber so handhaben wir das im Europäischen Parlament seit Jahren.

 
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