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 Full text 
Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. Juni 2006 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Die Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03, Kommission gegen Rat) (Aussprache)
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  Maria Berger, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident der Kommission! Ich möchte dem Berichterstatter auch in seiner Abwesenheit für seinen Bericht danken. Ich muss allerdings anmerken, dass es uns im Ausschuss sehr angenehm gewesen wäre, wenn zwischen den Fraktionen doch eine gewisse Verhandlung stattgefunden hätte, um uns zu ersparen, dass wir gewisse Meinungsunterschiede jetzt im Plenum austragen müssen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Stellungnahme unseres mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in höherem Ausmaß berücksichtigt worden wäre.

Das hat uns dazu geführt, dass wir für das Plenum doch relativ viele Änderungsanträge einbringen mussten. Ich hoffe, dass wir bei der Abstimmung zu einer sehr breiten Mehrheit kommen. Die Frage ist sehr wichtig für die Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts, und ich denke, hier wäre eine breite Mehrheit angemessen.

Wo liegen jetzt die Meinungsunterschiede? Der Berichterstatter hat schon in seinem ursprünglichen Bericht einen relativ restriktiven Ansatz vorgeschlagen, wie wir mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgehen sollen. Wir hingegen unterstützen eher die Interpretation der Europäischen Kommission, dass uns nämlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt, strafrechtliche Sanktionen auf allen Gebieten des Gemeinschaftsrechts einzusetzen, allerdings nicht unter Schranken, sondern mit den Auflagen, die uns der Europäische Gerichtshof erteilt hat, und als ultima ratio zur Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts.

Gerade als Rechtsausschuss beschäftigen wir uns immer wieder mit der Anwendung des europäischen Rechts und müssen feststellen, dass es hier sehr mangelt. Wir sollten nicht pauschal und ein für allemal einer Möglichkeit entsagen, die uns der Europäische Gerichtshof an die Hand gegeben hat.

Wir verstehen auch, dass es insbesondere Sorgen um die Kohärenz des Strafrechts in den Mitgliedstaaten gibt. Diese Sorge wurde vor allem bei den Justiz- und Innenministern geäußert, die sich hier nicht von Ministern aus der ersten Säule quasi ihre nationalen Strafrechtsordnungen verderben lassen wollen. Auch auf diese Sorge gehen wir durch Änderungsanträge, wie sie insbesondere im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beschlossen worden sind, ein.

Weitgehend einig sind wir uns —das hat der Kollege Lehne bereits angesprochen —, dass es eine Fall-zu-Fall-Prüfung für alle Rechtsakte braucht, die jetzt einer Sanierung bedürfen. Einen weiteren, bei dem die Frist noch offen war, haben wir vom Europäischen Parlament dem EuGH noch einmal vorgelegt. Wenn eine neue Rechtsgrundlage das Mitentscheidungsverfahren bedeutet, dann wird das Europäische Parlament nicht umhinkommen, seine vollen Gesetzgebungsrechte wahrzunehmen. Wir werden uns nicht darauf einlassen können, dass wir vorweg im Rahmen einer institutionellen Vereinbarung auf eine Mitgestaltung dieser neuen Rechtsakte verzichten. Das schließt aber nicht aus, dass wir, wenn Sanierungsschritte notwendig sind, eine gute Kooperation mit der Kommission und dem Rat anstreben.

 
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