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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 28. September 2006 - StraßburgAusgabe im ABl.
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION

ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 1 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0695/06)
 Betrifft: Jugendarbeitslosigkeit
 

Wie wird die Tätigkeit der Mitgliedstaaten während der finnischen Präsidentschaft koordiniert, damit die Versprechen des Rates betreffend die schrittweise Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut unter Jugendlichen eingehalten werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Zunächst ist hervorzuheben, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung und Umsetzung einer Politik zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und -armut bei den Mitgliedstaaten liegt. Der finnische Ratsvorsitz wird die bereits eingeleiteten Prozesse zum Vergleich der von den Mitgliedstaaten verfolgten Konzepte auf allen Tagungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ fortführen.

Die Bedeutung der Jugendarbeitslosigkeit kommt immer wieder in der Europäischen Beschäftigungsstrategie zum Ausdruck. Die folgenden Ziele und Orientierungsmarken, die vor allem Jugendliche betreffen, sind im Rahmen der Lissabon-Strategie und der Europäischen Beschäftigungsstrategie vereinbart worden:

Erstens soll allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht werden, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind.

Zweitens werden bis zum Jahre 2010 mindestens 85 % der 22-Jährigen in der EU eine Sekundarbildung abgeschlossen haben.

Eine zusätzliche Orientierung dazu, wie diese Ziele erreicht werden können und sollen, erhalten die Mitgliedstaaten in den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die der Rat 2005 für den Zeitraum 2005-2008 beschlossen hat.

Dabei ist erstens zu berücksichtigen, dass sämtliche Mitgliedstaaten die Jugendlichen bereits in ihre nationalen Reformprogramme für 2005-2008 einbezogen hatten, die sie im Herbst 2005 vorlegten. Die Mitgliedstaaten waren aber gebeten worden, eigene Schwerpunktziele vorzuschlagen, und verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Auch ist zu beachten, dass die auf EU-Ebene gesetzten Ziele in manchen Mitgliedstaaten bereits erreicht sind.

Die Mitgliedstaaten sind derzeit bei der Aktualisierung ihrer nationalen Reformprogramme, die vermutlich Ende Oktober dieses Jahres ihren Abschluss findet. Die nationalen Reformprogramme und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit werden während der finnischen Ratspräsidentschaft geprüft: im November vom Beschäftigungsausschuss und im Dezember vom Rat Soziales. Die Ergebnisse werden der Kommission unterbreitet, die dann auf dieser Grundlage ihren Jahresbericht verfassen wird.

Die Mitgliedstaaten erarbeiten momentan auch ihre nationalen Aktionsprogramme für die nächste Phase des Europäischen Sozialfonds (2007-2013). Der ESF wird noch stärker mit dem politischen Rahmen, d. h. der Europäischen Beschäftigungsstrategie, verknüpft und kann dadurch eine wirksamere Rolle bei der Verwirklichung der beschäftigungspolitischen Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung spielen. Der ESF soll eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Erweiterung und Optimierung der Investitionen in das Humankapital zu unterstützen, insbesondere durch die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme. Ein Ziel besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit von Schülern zu erhöhen und zu diesem Zweck die Berufsausbildung besser mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten in ihre Programme Maßnahmen aufnehmen, die der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen förderlich sind, für eine Senkung der Schulabbrecherquote sorgen und den Übergang von der Schule zum Beruf erleichtern.

Im Hinblick auf die Jugendarmut ergab die Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie der EU, dass Jugendliche in geringerem Maße als andere Altersgruppen von Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung und von der Dynamisierung des Arbeitsmarktes profitiert haben. Die verehrte Abgeordnete kann dazu bei der Kommission weitere Auskünfte einholen.

Im gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 heißt es, dass im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode die Armut unter Kindern und Jugendlichen stärker in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit rücken muss. Zugleich wurde die entscheidende Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorgehoben, denn nur so lässt sich verhindern, dass Armut von einer Generation auf die nächste „vererbt“ wird.

Im Verlauf der finnischen Präsidentschaft wird der Sozialschutzausschuss Gelegenheit haben, die Debatte zu diesem Thema fortzusetzen, wenn der Gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2007 auf der Grundlage der nationalen Aktionsprogramme für soziale Eingliederung im Zeitraum 2006-2008 erarbeitet wird.

 

Anfrage Nr. 2 von Manuel Medina Ortega (H-0698/06)
 Betrifft: Beziehungen zu den regionalen Organisationen Südamerikas
 

Welche Möglichkeiten hat der Rat aufgrund der jüngsten politischen Veränderungen in Südamerika, um die Beziehungen zu den Integrationsorganisationen in diesem Teil der Welt zu verstärken?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In diesem Zusammenhang sei an die bedeutsamen Bekenntnisse zur regionalen Integration, die am 12. Mai 2006 auf dem IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Wien abgegeben wurden, sowie an die Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission über Lateinamerika erinnert. Der Rat erkennt an, dass sich das Europäische Parlament mit Nachdruck für die Förderung der regionalen Integration und die Verbesserung der Beziehungen zu den Organisationen in dieser Region eingesetzt hat.

In Punkt 32 der Wiener Erklärung heißt es: „Die regionale Integration ist ein entscheidender Faktor für Stabilität, Wirtschaftswachstum und Investitionen und für die Erhöhung des Gewichts beider Regionen auf der Weltbühne. Wir bekräftigen, dass die Prinzipien der Zusammenarbeit und der Solidarität die Grundlage unseres Integrationsprozesses bilden. Vor diesem Hintergrund bestärken wir die Staaten Lateinamerikas und der Karibik darin, ihre jeweiligen regionalen Integrationsprozesse, die wir nachdrücklich unterstützen, fortzusetzen.“

Die regionale Integration kann einen spürbaren Beitrag zur Stabilität leisten. Es handelt sich in beiden Fällen um Schwerpunktziele der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika. Die EU und ihre Partnerländer in Lateinamerika haben zur Förderung dieser Ziele umfassende Systeme geschaffen, denn es sind kontinuierliche und erhebliche Anstrengungen vonnöten, um sie aufrechtzuerhalten, sie noch wirksamer zu realisieren, sie zu beiderseitigem Nutzen zu verfolgen und sie künftig noch breiter zu fassen. Diese Systeme gehen über Handel und Zusammenarbeit hinaus. Sie beinhalten auch den politischen Dialog mit dem Ziel, zu gemeinsamen Standpunkten und zu gemeinsamen Maßnahmen in multilateralen Fragen zu gelangen, damit die EU und Lateinamerika besser in der Lage sind, Einfluss auf globale Entwicklungen zu nehmen, die für beide Seiten von größter Bedeutung sind.

Historisch gesehen haben alle Integrationsprozesse Probleme mit sich gebracht, und dies gilt auch für die EU. Ich kann mit Recht sagen, dass sich die EU in Wien an vorderster Stelle darum bemühte, die verschiedenen Probleme zu lösen, die mit dem Integrationsprozess in Mittelamerika, im Andenpakt und im Mercosur verbunden sind.

Mit besonderer Genugtuung kann ich daher vermerken, dass in Wien und danach beachtliche Fortschritte zu verzeichnen waren, so dass wir jetzt mit den dringend erforderlichen internen Verhandlungen beginnen und die notwendigen Maßnahmen einleiten können, um Gespräche über Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Mittelamerika, dem Andenpakt und dem Mercosur aufzunehmen. Die Assoziierungsabkommen werden die Abkommen ergänzen, die bereits mit Mexiko und Chile geschlossen wurden und jetzt mit dem Mercosur ausgehandelt werden. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments tagte am 11. Juli, um den Stand der Dinge zu erörtern.

Zugleich diskutierten wir über die möglichen Auswirkungen einer veränderten Zusammensetzung des Andenpaktes und des Mercosur aufgrund der Entscheidung Venezuelas, dem Mercosur beizutreten. Sowohl die bolivianische Präsidentschaft des Andenpakts als auch dessen Generalsekretariat verdienen Anerkennung für ihr geschicktes Krisenmanagement in den vergangenen Wochen. Der Mercosur wird sich den Herausforderungen zu stellen haben, die sich aus der Aufnahme eines neuen Mitglieds ergeben. Dieses Thema könnte auch auf dem bevorstehenden Treffen mit dem Mercosur über den politischen Dialog zur Sprache kommen. Die EU bekräftigt, dass sie gewillt ist, die Gespräche mit dem Mercosur möglichst bald wiederaufzunehmen.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass das Ziel der EU – so wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2006 dargelegt – darin besteht, die Integration in der gesamten Region zu fördern.

 

Anfrage Nr. 3 von Brian Crowley (H-0703/06)
 Betrifft: Mobilfunkgebühren
 

Kann der Rat definitiv erläutern, welche Fortschritte in diesem Jahr im Hinblick auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Mobiltelefonnutzer in Europa erzielt wurden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat und die Kommission verfolgen seit Jahren aufmerksam die Entwicklung der Roaminggebühren. In jüngster Zeit ist das Thema verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, vor allem seit dem Oktober 2005, denn damals richtete die Kommission erstmals eine Webseite ein, um mehr Transparenz in die Verbraucherinformationen über Roamingdienste zu bringen und den Nutzern dabei zu helfen, im Dickicht der Preise und Angebote die für sie günstigste Lösung zu finden.

Es hat den Anschein, dass sich die Anbieter durch die Aktivitäten der Kommission veranlasst sahen, ihre Preise etwas zu senken und sie transparenter zu gestalten. Aber die Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im Ausland differieren noch immer sehr stark, und ihre Berechnung ist für die Kunden häufig nicht nachzuvollziehen. Offenbar hat sich die „sanfte Tour“ als unzureichend erwiesen, so dass der Rat in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber bereit ist, andere Möglichkeiten zur Senkung des überhöhten Preisniveaus ins Auge zu fassen.

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, der eine sinnvolle Regelung ermöglichen könnte. Allerdings hat der Rat gerade erst mit der Erörterung des am 12. Juli 2006 vorgelegten Vorschlags begonnen. Er wird die Diskussion in Zusammenarbeit mit dem Parlament weiterführen und sich gezielt um eine ausgewogene Lösung bemühen, die Marktverzerrungen, unnötige Störungen der Geschäftstätigkeit und Preiserhöhungen in anderen Bereichen vermeidet.

 

Anfrage Nr. 4 von Liam Aylward (H-0705/06)
 Betrifft: Klimawandel
 

Kann der Rat mitteilen, welche neuen Initiativen von der finnischen Präsidentschaft der EU erwogen werden, um das wachsende Problem des Klimawandels zu bekämpfen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie dem verehrten Abgeordneten bekannt ist, wurden die Pläne des finnischen Ratsvorsitzes zum Klimawandel am 12. Juli 2006 in der Rede von Minister Jan-Erik Enestam vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit dargelegt. Die Pläne lassen sich wie folgt zusammenfassen:

In den nächsten Monaten bereitet sich die EU auf die internationalen Verhandlungen bei der Nachfolgekonferenz in Nairobi (6.-17. November 2006) vor. Auf dieser Konferenz muss die EU erneut unter Beweis stellen, dass sie bei der Umsetzung des Aktionsplans von Montreal ihrer Führungsrolle gerecht wird, damit für 2012 und die Zeit danach der Grundstein für ein wirklich weltweites System gelegt werden kann.

Dazu bringt der Ratsvorsitz Fragen des Klimawandels auf Gipfeltreffen zwischen der EU und Drittländern (China, Indien, Republik Korea, ASEM, Russland, Kanada) zur Sprache. Die EU-Gipfel mit China, der Republik Korea und ASEM haben bereits stattgefunden, und die Erklärung der ASEM zu Klimafragen liegt bereits vor. Im Vorfeld der internationalen Verhandlungen werden Rat und Parlament Gelegenheit haben, die neue Kosten-Nutzen-Analyse der Emissionssenkungsstrategie zu debattieren, die der Europäische Rat von der Kommission erbeten hat. Die EU und die USA beschlossen unlängst die Einleitung eines Dialogs über Klimawandel, schadstoffarme Technologien und nachhaltige Entwicklung. Der erste Meinungsaustausch zu diesem Thema wird im Herbst in Finnland stattfinden.

Darüber hinaus ist die EU weiterhin bemüht, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Vorschlag der Kommission prüfen Rat und Parlament erneut das Emissionshandelssystem der Europäischen Union und bewerten die zweite Phase des Europäischen Klimaschutzprogramms. Im Rahmen des zweiten Europäischen Klimaschutzprogramms, das im Oktober 2005 anlief, wird nach neuen kosteneffektiven Möglichkeiten zur Senkung der Treibhausgasemissionen entsprechend den Grundsätzen der Lissabon-Strategie der EU gesucht. Es wurden neue Arbeitsgruppen eingerichtet, um die CO2-Abscheidung und –Speicherung, den CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge, die Emissionen im Luftverkehr und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erörtern. Die mit dem Luftverkehr befasste Arbeitsgruppe hat den Schwerpunkt auf technische Fragen der Ausweitung des Emissionshandels auf Emissionen im Luftverkehr gelegt. Eine Arbeitsgruppe bewertete die Umsetzung der Konzepte und Maßnahmen des ersten Europäischen Klimaschutzprogramms in den Mitgliedstaaten und die Auswirkungen auf die Senkung der Emissionen.

Abschließend sei vermerkt, dass Finnland einen Ausgleich für die Emissionen geschaffen hat, die sich aus Reisen im Zusammenhang mit einigen von ihr während der Präsidentschaft organisierten Treffen ergaben, bzw. den Teilnehmern auf freiwilliger Basis eine einfache Kompensationsmöglichkeit für die von ihnen selbst verursachten Emissionen bietet.

 

Anfrage Nr. 5 von Eoin Ryan (H-0707/06)
 Betrifft: Beziehungen EU-Iran
 

Kann der Rat eine Erklärung zum derzeitigen Stand der politischen Beziehungen EU-Iran abgeben, und zwar insbesondere mit Schwerpunkt auf der Position der iranischen Regierung bezüglich seiner Nichtübereinstimmung mit der Internationalen Atomenergieorganisation im Zusammenhang mit seinen Kernforschungsprogrammen?

 
 

Anfrage Nr. 6 von Gay Mitchell (H-0746/06)
 Betrifft: Iran
 

Kann der Rat bitte mitteilen, welche Richtung der Hohe Vertreter der EU, Javier Solana, künftig in seinen Verhandlungen mit dem Iran über die noch ungelöste Atomfrage verfolgen wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass er für eine diplomatische Lösung eintritt, die den internationalen Bedenken gegenüber dem Atomprogramm des Iran Rechnung trägt, zugleich aber das Recht des Iran auf Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke entsprechend dem Atomwaffensperrvertrag bekräftigt. In diesem Zusammenhang begrüßte der Rat die Initiative des Hohen Vertreters der EU und der Außenminister Frankreichs, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Chinas, der Russischen Förderation und der USA, die der Generalsekretär des Rates und der Hohe Vertreter am 6. Juni 2006 dem Iran übermittelten.

Der Rat unterstützt nachdrücklich den in dieser Initiative enthaltenen ausgewogenen Ansatz und legt dem Iran nahe, sich für die ihm vorgeschlagene positive Vorgehensweise zu entscheiden. Der Vorschlag würde neuen Beziehungen zum Iran, die auf gegenseitiger Achtung und verstärkter politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit beruhen, den Weg ebnen und zugleich die Zweifel der internationalen Gemeinschaft am friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms ausräumen.

Der Rat möchte daran erinnern, dass der Gouverneursrat der IAEO und der UN-Sicherheitsrat den Iran wiederholt aufgefordert haben, alle mit der Urananreicherung und -aufarbeitung zusammenhängenden Aktivitäten einzustellen. Am 31. Juli verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1696 (2006), in der die Aussetzung aller entsprechenden Aktivitäten und deren Überprüfung durch die IAEO gefordert werden. Sollte der Iran dieser Entschließung nicht bis zum 31. August nachkommen, würde der UN-Sicherheitsrat Maßnahmen gemäß Kapitel VII Artikel 41 Absatz 1 der UN-Charta ergreifen.

Wenn sich der Iran dazu entschließt, alle Aktivitäten zur Urananreicherung einzustellen, und das Zusatzprotokoll befolgt, können – wie der Rat erklärt hat – die Verhandlungen wieder aufgenommen und das Verfahren im Sicherheitsrat eingestellt werden.

Am 15. September 2006 nahm der Rat den Bericht zur Kenntnis, den Dr. Mohammed El-Baradei, Generaldirektor der IAEO, am 31. August 2006 vorgelegt hatte und in dem es hieß, dass der Iran die sich aus der Resolution 1696 des UN-Sicherheitsrats ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt habe und es nun angebracht sei, Folgemaßnahmen zur besagten Resolution in Betracht zu ziehen. Die Minister zeigten sich zufrieden über die Verhandlungen, die der Hohe Vertreter mit Ali Laridschani, Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats des Iran (SNSC), mit dem Ziel geführt hatte, die Möglichkeiten zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Iran auszuloten. Sie bekundeten ihre Unterstützung für diese Bemühungen und betonten, dass eine baldige Lösung anzustreben sei.

 

Anfrage Nr. 7 von Seán Ó Neachtain (H-0709/06)
 Betrifft: Breitband-Initiativen
 

Kann der Rat angeben, welche Initiativen er verfolgt, um den Einsatz von Breitband in größerem Umfang in regionalen, Rand- und Inselregionen Europas zu fördern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die umfassende Nutzung des Breitbands steht in der EU seit vielen Jahren auf der polischen Tagesordnung, und daran wird sich zweifellos auch künftig nichts ändern. Breitbanddienste tragen zur Erfüllung der allgemeinen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie bei, und alle Entwicklungsphasen der entsprechenden Konzepte sind im Zusammenhang mit der Verfolgung der zwei (miteinander kompatiblen) Ziele der Strategie i2010 zu sehen.

Das erste Ziel besteht in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums, eines vielgestaltigen Binnenmarktes auf der Basis von offenen und wettbewerbsfähigen elektronischen Kommunikationsnetzen, Medien und Inhalten.

Das zweite Ziel ist die Schaffung einer Informationsgesellschaft, die alle Menschen einbezieht, hochwertige öffentliche Dienste anbietet und zur Anhebung der Lebensqualität beiträgt sowie in diesem Zusammenhang die digitale Kluft zwischen den Nutzern von Breitbanddiensten und dem von dieser Nutzung ausgeschlossenen Personenkreis verringert.

Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. Dezember 2005 zur Strategie i2010 betonte, liegt diese in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten, der europäischen Organe und der interessierten Kreise. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten auf, „das Aufkommen moderner nahtlos verbundener Netze durch die schnelle Umsetzung nationaler Strategien zu fördern, mit denen die Breitbandversorgung und der Multiplattformzugang ausgeweitet und Anreize für die Einführung geschaffen werden; dabei sollten gegebenenfalls EU-Strukturfonds im Einklang mit den Kommissionsleitlinien(1) genutzt werden.“

Alle nationalen Reformprogramme, die der Kommission im vergangenen Jahr nach dem Neustart der Lissabon-Strategie vorgelegt wurden, behandelten auch Fragen der Breitbandversorgung und -einführung. In einem Großteil der Reformprogramme (AT, IE, EE, FI, FR, HU, IT, LU, LT, PT, SI und ES) ist von wichtigen Breitbandprogrammen die Rede. Auch wenn der Wettbewerb als wichtigster Motor für die Entwicklung der Breitbandkommunikation gilt, erlauben die EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen den Mitgliedstaaten, in unterversorgten Gebieten staatliche Beihilfen für Breitbandnetze zu gewähren. Zulässig ist dies, wenn die staatlichen Beihilfen dazu dienen, die Einführung des Breitbands zu fördern, und zur Korrektur von Marktstörungen oder überzogenen Preisen für Breitbanddienste erforderlich sind.

Auch in den vorgeschlagenen strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft wird es für wichtig erachtet, dass in der ganzen EU eine geeignete Infrastruktur für Breitbandkommunikation zu erschwinglichen Kosten verfügbar ist. Deshalb enthalten die neuen kohäsionspolitischen Programme für 2007-2013 eine spezielle Aktionsleitlinie, wonach die Verfügbarkeit von IKT-Infrastruktur in den Fällen zu gewährleisten ist, in denen der Markt diese nicht zu tragbaren Kosten und auf dem Niveau hergibt, das erforderlich ist, um die verlangten Dienste zu unterstützen. Dies gilt vor allem für abgelegene und ländliche Gebiete sowie in den neuen Mitgliedstaaten.

Auf der Ministerkonferenz in Riga, die vom 11. bis 13. Juni 2006 Informations- und Kommunikationstechnologien für eine integrative Gesellschaft erörterte, wurde eine Erklärung zu einer alle Bürger einbeziehenden Informationsgesellschaft angenommen, in der es heißt, dass eine breit angelegte EU-Strategie dafür Voraussetzung sei. Die EU-Minister beschlossen, unter anderem eine stärkere geographische Ausgewogenheit in der Verteilung des Breitbands zu fördern, indem sie einerseits generell den kostengünstigen Zugang zu Informations- und Kommunikationsnetzen, zu Endgeräten, zu Inhalten und Diensten erleichtern – vor allem in abgelegenen und ländlichen Gebieten und in Gegenden, die sich in einer schwächeren Position befinden, darunter kleinen Bevölkerungszentren, – und andererseits die regionalen Unterschiede beim Internetzugang spürbar abbauen, den Breitbandzugang in unterversorgten Gebieten ausweiten und bis 2010 mindestens 90 % der EU-Bevölkerung den Zugang zu Breitbanddiensten ermöglichen.

In der Erklärung von Riga wird die Kommission aufgefordert, die Sammlung von Material, die Einrichtung von Netzwerken auf allen Ebenen, wozu auch regionale und lokale Indikatoren, vergleichende Bewertungen und der Austausch von Erfolgsrezepten und Erfahrungen in Europa und darüber hinaus gehören, zu unterstützen. Überdies wurde die Kommission ersucht, im Rahmen der Strategie i2010 für 2007(2) und im Einklang mit der Erklärung von Riga einen gemeinsamen Ansatz für die 2008 geplante europäische Initiative zur verstärkten digitalen Integration vorzuschlagen.

Abschließend sprachen sich die Minister dafür aus, dass auch künftige Präsidentschaften geeignete Initiativen vorschlagen und die Kommission bei der Ausgestaltung der für 2008 geplanten Initiative unterstützen. Auf dieser Grundlage wird die Förderung der Breitbanddienste im ländlichen Raum auf der jährlichen Konferenz zu Fragen der Informationsgesellschaft erörtert, die im Rahmen der i2010-Strategie am 27. und 28. September 2006 in Espoo (Finnland) stattfindet.

 
 

(1)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ”Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation“ (SEK(2003) 895).
(2)  Längerfristig werden die Mitgliedstaaten dauerhafte und abgestimmte Maßnahmen in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Initiative i2010 und einer Untergruppe zur integrativen Informationsgesellschaft konzipieren. Die Untergruppe ist insbesondere mit den Vorbereitungen zu der für 2008 vorgesehenen europäischen Initiative beschäftigt. Das Thema wird im April 2007 in der hochrangigen Arbeitsgruppe zur Sprache kommen.

 

Anfrage Nr. 8 von Bernd Posselt (H-0711/06)
 Betrifft: Friedensverhandlungen für Tschetschenien
 

Wie beurteilt der Ratsvorsitz die Chancen für Friedensverhandlungen mit der 1997 unter Aufsicht der OSZE demokratisch gewählten tschetschenischen Regierung, die Präsident Putin in den Untergrund abgedrängt hat, - vor allem, was den Friedensvorschlag ihres im Londoner Exil lebenden Außenministers Achmed Sakajew betrifft?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Ratsvorsitz dankt dem geschätzten Mitglied des Europäischen Parlaments für diese Frage. Es schließt sich voll seinen Besorgnissen bezüglich der Lage in Tschetschenien an.

Seit Beginn der Krise in der zur Russischen Föderation gehörenden Republik Tschetschenien hat der Rat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass nur eine auf Dialog und Unterstützung sowie Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung basierende politische Lösung zu einer dauerhaften Klärung der Lage führen kann.

Der Rat bekräftigt, dass er die mit der Lage Tschetscheniens verbundenen Probleme regelmäßig im politischen Dialog mit der Russischen Förderation sowie in den halbjährlich durchgeführten Gesprächen zu den Menschenrechten, deren vierte Verhandlungsrunde im November stattfindet, anspricht.

Nach Kenntnis des Ratsvorsitzes haben die Vorschläge von Achmed Sakajew im Moment keine Unterstützung der anderen tschetschenischen Separatistenführer. Deshalb ist es zu früh zu beurteilen, ob diese Vorschläge zu Verhandlungen führen.

 

Anfrage Nr. 9 von Frank Vanhecke (H-0714/06)
 Betrifft: Regularisierung von illegalen Immigranten in Italien
 

Nachdem die sozialistische Regierung Zapatero in Spanien im Januar-Februar 2005 etwa 800.000 illegalen Immigranten die Möglichkeit gab, sich regularisieren zu lassen, wird auch unter der neuen linken Regierung Prodi II zur Regularisierung von Personen übergegangen, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet Italiens aufhalten.

Aufgrund des freien Personenverkehrs können demnächst Hunderttausende von Personen, deren Status regularisiert wurde, ungehindert die europäischen Binnengrenzen überschreiten.

Die österreichische Innenministerin Liese Prokop verweist zu Recht auf die nachteiligen Folgen solcher Beschlüsse für die übrigen Mitgliedstaaten und tritt für Abmachungen zwischen den Mitgliedstaaten ein mit dem Ziel, zu einem geschlossenen Vorgehen gegen illegale Einwanderer zu kommen, während gleichzeitig die Ausländerpolitik grundsätzlich in der nationalen Zuständigkeit verbleibt.

Wie steht der Rat diesem Vorschlag gegenüber?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie der verehrte Abgeordnete richtig bemerkt, fällt die Politik zur Legalisierung des Status illegaler Zuwanderer in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten, und der Rat hat bisher nicht darüber beraten, ob der Versuch unternommen werden sollte, unter den Mitgliedstaaten einen Konsens über ein koordiniertes Vorgehen zur Legalisierung des Status dieser Migranten herbeizuführen.

Ein deutlicher Schritt in diese Richtung ist die Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Verfahrens zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die Kommission ist für die Einrichtung und den Betrieb des webgestützten Netzes verantwortlich. Im September 2006 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Vorgehensweise. Nach Erörterung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments kann die Annahme dieses Rechtsinstruments erfolgen.

Im nächsten Jahr soll mit der Untersuchung der von den Mitgliedstaaten praktizierten Legalisierungsverfahren und ihren Auswirkungen auf die gesamte EU begonnen werden. Diese Studie bildet die Grundlage für die künftige gemeinsame Debatte über das Thema Legalisierung. Bei dieser Gelegenheit werden die Mitgliedstaaten auch erörtern, ob in dieser Frage eine einheitliche EU-Regelung erforderlich ist.

 

Anfrage Nr. 10 von Agustín Díaz de Mera García Consuegra (H-0720/06)
 Betrifft: Migrationskrise auf den Kanarischen Inseln
 

Von den 18 000 Immigranten, die seit Januar illegal auf den Kanarischen Inseln angekommen sind, bleibt nach Ansicht der dortigen staatlichen Behörden kein einziger endgültig auf diesen Inseln, sondern sie werden von den Internierungslagern auf das Festland geschickt, wo sie weder Arbeit noch Unterkunft haben. Die Landgrenzen im Norden Spaniens sind viel durchlässiger als die Seegrenzen und werden von dem Netz von Schleppern und Schleusern bevorzugt genutzt. Die meisten der 18 000 Flüchtlinge stammen aus Mauretanien und Senegal und sprechen Französisch.

Hat der Rat untersucht, was das endgültige Ziel der Flüchtlinge ist, die diese monatelange gefährliche, mühselige und illegale Reise auf sich nehmen?

Was kann der Rat angesichts der erwiesenen Unfähigkeit und Inkompetenz der spanischen Behörden unternehmen bzw. was beabsichtigt er zu unternehmen?

 
 

Anfrage Nr. 11 von Philip Bushill-Matthews (H-0730/06)
 Betrifft: Einwanderung in Spanien
 

Ist der Rat besorgt über die zunehmende Zahl afrikanischer Einwanderer, die auf illegalen Wegen auf die Kanarischen Inseln gelangen? Macht sich der Rat in Anbetracht der Tatsache, dass die Einwanderer, die nicht innerhalb von 40 Tagen in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, in Spanien bleiben dürfen, Sorgen darüber, dass sie sich möglicherweise ungehindert in andere EU-Länder begeben könnten? Welche Maßnahmen hält der Rat zur Bewältigung dieses Problems für angebracht?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Das im letzten Dezember angenommene Gesamtkonzept zur Einwanderung enthält Schwerpunktmaßnahmen für Afrika und den Mittelmeerraum mit dem Ziel, den Migrationsdruck in diesen Regionen zu mildern. Mit diesen Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit und Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Dialog und die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten und dem gesamten Mittelmeerraum verstärkt werden.

Der Rat verfolgt die bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts erreichten Fortschritte. Darüber hinaus hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, bis Ende 2006 eine Zwischenbilanz vorzulegen.

Der verehrte Abgeordnete sei an die praktischen Maßnahmen und Initiativen erinnert, die in der gemeinsamen Antwort des Rates auf die mündlichen Anfragen H-0440/06, H-0455/06, H-0460/06, H-0473/06 und H-0478/06 aufgeführt sind.

Am 10. und 11. Juli 2006 fand in Rabat eine Zusammenkunft europäischer und afrikanischer Minister statt, die von Marokko mit aktiver Unterstützung Spaniens und Frankreichs organisiert wurde, um Fragen der Zuwanderung und Entwicklung zu erörtern. Auf dem Treffen wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der sich insbesondere mit der Steuerung der illegalen Zuwanderung aus Zentral- und Westafrika in die EU und der Rückführung illegal aufhältiger Personen beschäftigt. Alle Teilnehmerstaaten verpflichteten sich dazu, den Aktionsplan mit der gebotenen Dringlichkeit umzusetzen.

Was die Lage auf den Kanarischen Inseln anbelangt, hat die EU bereits wegen des Zustroms illegaler Zuwanderer Maßnahmen ergriffen und Spanien mit Initiativen unterstützt.

Zu den Initiativen gehörte die Sondierungsreise einer Expertengruppe der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), die sich mit der Lage vor Ort vertraut machte. FRONTEX hat überdies vorgeschlagen, eine aus FRONTEX-Bediensteten und nationalen Sachverständigen bestehende Kontrollgruppe auf die Kanarischen Inseln zu entsenden.

Im Juni 2006 berichtete FRONTEX dem Rat über die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Küstenpatrouillennetzwerks im Mittelmeerbereich unter Einbeziehung von EU-Mitgliedstaaten und nordafrikanischen Ländern (MEDSEA-Projekt). Geplant ist jetzt eine technische Machbarkeitsstudie zu einem Überwachungssystem, das die südlichen Seegrenzen vollständig erfasst (BORTEC).

FRONTEX hat zudem zwei Aktionen mit der Bezeichnung HERA I und HERA II in die Wege geleitet, um den Migrantenzustrom auf die Kanaren einzudämmen. HERA I lief am 15. Juni an und soll drei Monate dauern. Die Mitgliedstaaten entsenden Experten, die den spanischen Behörden bei der Identifizierung von Migranten helfen. Bei HERA II geht es um die Überwachung der Meeresgebiete vor der Küste Mauretaniens und Senegals und rings um die Kapverdischen Inseln. Die Aktion wurde Mitte August gestartet und dauert noch an. Italien, Portugal und Finnland waren den spanischen Behörden behilflich. Spanien hat mit Mauretanien und Senegal Vereinbarungen geschlossen, die es spanischen Schiffen gestatten, in deren Hoheitsgewässern zu patrouillieren. In Teneriffa wurde ein Koordinierungszentrum errichtet, in dem Vertreter einiger Mitgliedstaaten, ein Vertreter von FRONTEX und spanische Beamte tätig sind.

Es ist geplant, eine ähnliche Aktion in Malta durchzuführen, um auch dort den Migrantenzustrom zu drosseln (JASON I). Die Aktion umfasst zwei Komponenten: Identifizierung und Rückführung illegaler Zuwanderer, die auf See aufgegriffen wurden, und gemeinsame Patrouillen in den libyschen Küstengewässern.

Darüber hinaus hat der Rat damit begonnen, den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke zu erörtern.

Der verehrte Abgeordnete möge auch bedenken, dass die Europäische Union zudem dabei ist, eine Strategie für die gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen zu erarbeiten. Die Verstärkung der gemeinsamen Verwaltung gehört zu den Schwerpunkten des Arbeitsprogramms des finnischen Ratsvorsitzes und wird ausführlich in der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen behandelt. In der Mitteilung nennt die Kommission Schwerpunktbereiche, in denen Maßnahmen realisiert und/oder fortgeführt werden sollten, sowie Maßnahmen, die nach ihrer Meinung zu ergreifen sind.

 

Anfrage Nr. 12 von Sajjad Karim (H-0717/06)
 Betrifft: Gazastreifen
 

UN-Sonderberichterstatter John Dugard hat Israel des Verstoßes gegen „die grundlegendsten Normen des humanitären Völkerrechts“ im Gazastreifen beschuldigt. 200 Palästinenser sind getötet worden. Mehrere hundert Zivilisten sind verletzt worden. Die Beschädigung von Straßen, Brücken und Regierungsgebäuden sowie ein Luftangriff auf das einzige Kraftwerk haben zu Stromausfällen und Problemen bei der Wasserversorgung geführt. Wie hat der Rat auf diese Verstöße gegen das Völkerrecht reagiert, und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um das kollektive Leiden des palästinensischen Volkes zu lindern?

Der Krieg im Libanon hat das Referendum von Präsident Abbas vereitelt, und die Ankündigung von Gesprächen mit der Hamas über die Bildung einer auf einer breiten Grundlage fußenden Regierung der nationalen Einheit weckt Hoffnung und böse Vorahnungen gleichermaßen. Teilt der Rat die Ansicht, dass die meisten Palästinenser eine Wortwahl unterstützen würden, mit der Israel anerkannt wird, wenn dies zur Folge hat, dass die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelockert und westliche Hilfsgelder freigegeben werden? Wenn ja, welche Schritte hat der Rat unternommen, um den Versuch zu unternehmen, beide Parteien auf eine solche Position hinzubewegen in der Hoffnung, den Friedensprozess neu zu beginnen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der erste Teil der Frage des verehrten Abgeordneten betrifft die Lage in Gaza nach den Angriffen der israelischen Armee auf einen Stützpunkt im Nordteil von Kerem Shalom am 25. Juni 2006. In seiner Erklärung vom 30. Juni erinnerte der Ratsvorsitz alle beteiligten Seiten an ihre Pflicht, das Leben von Zivilisten zu schützen und bei den laufenden militärischen Aktionen das Völkerrecht einzuhalten. Insbesondere bedauerte er die Zerstörung wesentlicher Teile der Infrastruktur, die eine weitere Verschlechterung der humanitären Situation in Gaza bewirkt habe. Die Kommission reagierte unmittelbar auf die entstandene Lage, indem sie im Rahmen des zeitlich befristeten internationalen Mechanismus Brennstoffe für die Notstromaggregate der Krankenhäuser in Gaza bereitstellte. Auf einer Sondersitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 29. August gab der Vertreter der Kommission den Ausschlussmitgliedern zusätzliche Informationen über die beträchtliche Hilfe, die dem palästinensischen Volk in diesem Jahr von der EU gewährt wird. Auf der internationalen Geberkonferenz, die am 1. September in Stockholm stattfand, machte die EU klare Zusagen. Auch der Rat begrüßte auf seiner Tagung am 15. September die Ausweitung des zeitlich befristeten internationalen Mechanismus und stimmte seiner Verlängerung um weitere drei Monate zu.

Der zweite Teil der Frage gilt der Wiederaufnahme des Friedensprozesses zwischen Israel und den Palästinensern, für die sich der Rat ausspricht. Die vom verehrten Mitglied angesprochene „Formulierung, in der die Anerkennung Israels zum Ausdruck kommt“ entspricht voll und ganz einem der drei Grundsätze des Nahostquartetts, wonach Israel anerkannt werden muss. Die beiden anderen Grundsätze sind ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit und die Einhaltung bereits geschlossener Abkommen und eingegangener Verpflichtungen, wozu auch der Friedensfahrplan gehört. Der Rat pflichtet dem verehrten Abgeordneten darin bei, dass Fortschritte in den genannten Bereichen leichter zu erzielen wären, wenn sich die Palästinensische Behörde zur Anerkennung Israels verpflichten und zu den beiden anderen Grundsätzen bekennen würde. Es handelt sich um eine Frage, die für die laufenden politischen Kontakte und diplomatischen Bemühungen der EU auf diesem Gebiet von zentraler Bedeutung ist. Dies wurde auch auf der EU-Ratstagung am 15. September 2006 bekräftigt.

 

Anfrage Nr. 13 von Chris Davies (H-0724/06)
 Betrifft: Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats
 

Hat sich der Rat gegenüber der israelischen Regierung hinsichtlich der ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung vorgenommenen Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats geäußert?

 
  
 

In den Schlussfolgerungen, die im Anschluss an die Tagung vom 17. Juli 2006 veröffentlicht wurden, forderte der Rat Israel auf, die festgehaltenen gewählten Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats, auf die der verehrte Abgeordnete in seiner Frage Bezug nimmt, unverzüglich freizulassen. Der Rat bekräftigte diese Forderung am 15. September 2006. Seitdem haben EU-Vertreter diese Angelegenheit auf verschiedenen Ebenen immer wieder zur Sprache gebracht.

 

Anfrage Nr. 14 von Panagiotis Beglitis (H-0744/06)
 Betrifft: Einfrieren der Wirtschaftshilfe der EU an die Palästinensische Behörde
 

Nach den Parlamentswahlen in Palästina vom 25. Januar 2006, die nach Ansicht der EU und der internationalen Organisationen völlig frei und demokratisch abliefen – sowie nach der Regierungsbildung durch die Hamas beschloss der Rat, die Wirtschaftshilfe der EU an die Palästinensische Behörde einzufrieren. Gegenwärtig bemüht sich der Präsident der Palästinensischen Behörde, Mahmud Abbas, eine Regierung der Nationalen Einheit zu bilden.

Wird der Rat beschließen, die Wirtschaftssanktionen unverzüglich aufzuheben für den Fall, dass eine neue palästinensische Regierung gebildet wird, und somit dazu beitragen, Präsident Abbas zu stärken und die gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme, mit denen das palästinensische Volk konfrontiert ist, zu meistern?

Wie wird der Rat gleichzeitig darauf reagieren, dass sich Israel weiterhin weigert, Steuern und Abgaben in Höhe von Millionen Dollar zurückzugeben, die der Palästinensischen Behörde unrechtmäßig vorenthalten werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Am 15. September 2006 brachte der Rat die Hoffnung zum Ausdruck, dass die neue palästinensische Regierung der nationalen Einheit die vom Nahostquartett dargelegten Grundsätze befolgt, damit in den vom verehrten Abgeordneten angesprochenen Bereichen bald Maßnahmen eingeleitet werden können.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15. und 16. Juni 2006 ebenso wie der Rat auf verschiedenen Sitzungen seit April 2006 an Israel appelliert, die einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen herauszugeben. Dies ist unbedingt erforderlich, um eine Krise in den Palästinensergebieten abzuwenden.

 

Anfrage Nr. 15 von David Martin (H-0752/06)
 Betrifft: Palästinensische Kindergefangene
 

Was unternimmt der Rat, um Druck auf die israelische Regierung auszuüben, palästinensische Kindergefangene freizulassen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die Gespräche der Union mit Israel berühren wichtige Menschenrechtsfragen, die für die Lage der Palästinenser in den besetzten Gebieten von besonderer Bedeutung sind, nämlich die Behinderung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit, der Bau und Ausbau von Siedlungen und die Errichtung des Sperrzauns auf palästinensischem Grund und Boden. Dazu zählt auch die Problematik der gefangen gehaltenen palästinensischen Kinder, die der ehrenwerte Abgeordnete in seiner Frage ansprach.

All diese Menschenrechtsfragen kommend laufend im Rahmen der ständigen politischen Kontakte zwischen der EU und Israel, insbesondere der Arbeitsgruppe Menschenrechte, zur Sprache, deren politischer Dialog und Zusammenarbeit vom Unterausschuss festgelegt wurden.

 

Anfrage Nr. 16 von Sarah Ludford (H-0719/06)
 Betrifft: Hilfe für Afghanistan
 

Wie wird der Rat auf die Warnung des NATO-Generalsekretärs Jaap de Hoop Scheffer reagieren, wonach die Weltgemeinschaft dringend die Hilfe für Afghanistan aufstocken muss, da dieses Land ansonsten Gefahr läuft, wieder zu einer Brutstätte des Terrorismus zu werden?

Teilt der Rat die Ansicht des Generalsekretärs, dass die Geberländer und die internationalen Organisationen ihre auf einer Konferenz in London im Januar 2006 gegenüber Afghanistan gegebenen Hilfszusagen nicht in hinreichendem Maße eingehalten haben, mehr Hilfe von den Vereinten Nationen, der G-8, den bilateralen Geberländern und auch der Europäischen Union erforderlich ist und insbesondere die EU ihre Bemühungen bei der Ausbildung der afghanischen Polizei verstärken sollte?

Warum haben die EU und die Mitgliedstaaten ihre Versprechungen gegenüber der Bevölkerung Afghanistans nicht eingehalten, wenn dies doch einem Verrat an ihren Zukunftsaussichten gleichkommt und auch für die Bekämpfung des Terrorismus kontraproduktiv ist?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie andere wichtige Geber bekennt sich die Europäische Union uneingeschränkt zur kraftvollen und nachhaltigen Unterstützung eines demokratischen Afghanistan. Allerdings ändert die Zusage umfangreicher Hilfeleistungen nichts daran, dass die dort herrschenden Unruhen und die zahlreichen bewaffneten illegalen Gruppen einen Teil der Hilfe nicht an ihre Bestimmungsorte in den verschiedenen Landesteilen gelangen lassen.

Die EU zählt nach wie vor zu den führenden Gebern, die den Umbruchprozess in Afghanistan unterstützen. Auf den Afghanistan-Konferenzen in Tokio (Januar 2002) und Berlin (März 2004) sagte die Europäische Union für die Jahre 2002-2006 Wiederaufbauhilfe im Umfang von 3,8 Mrd. USD (3,1 Mrd. EUR) zu. Dieser Beitrag macht 30 % der Gesamtsumme (12,5 Mrd. USD bzw. 10 Mrd. EUR) aus, die in Tokio und Berlin von den internationalen Gebern in Aussicht gestellt wurde.

Afghanistan erhält mehr Hilfe von der EU als jedes sonstige Empfängerland in Asien. Seit 2002 hat die Kommission Afghanistan Wiederaufbauhilfe in Höhe von 657 Mio. EUR gewährt. Bis Ende 2005 und 2006 fließen noch einmal 376 Mio. EUR in dieses Land, womit die von der Kommission bereitgestellte Wiederaufbauhilfe über die 2002 gemachte Zusage von 1 Mrd. EUR hinausgeht. In diesen Zahlen ist die zwischen 2001 und 2004 erteilte humanitäre Hilfe im Umfang von 216,5 Mio. EUR gar nicht enthalten. Die Kommission sorgt für eine effektive Abwicklung: Nach erfolgter Mittelbindung werden entsprechende Vereinbarungen geschlossen und die Zahlungen ohne Zeitverzug getätigt.

Die EU konnte bisher die in London gegebenen Zusagen einhalten und ist zuversichtlich, dass dies auch so bleibt. Sie bekennt sich weiterhin zur langfristigen Unterstützung von Demokratie und Stabilität in Afghanistan. Wie alle Geber nimmt die EU laufend eine Einschätzung der bereitgestellten Hilfe vor und ist sich dabei voll der Tatsache bewusst, dass Afghanistan für internationale Hilfsprogramme nach wie vor ein schwieriges Terrain ist. Die EU hofft, ihre Hilfen künftig verstärkt in die Provinzen außerhalb Kabuls lenken zu können, und will in erster Linie zum Ausbau staatlicher Strukturen und rechtsstaatlicher Verhältnisse im Lande beitragen.

 

Anfrage Nr. 17 von Dimitrios Papadimoulis (H-0733/06)
 Betrifft: Zusammenarbeit zwischen Bulgarien, Griechenland und Russland auf dem Energiesektor
 

Am 3. September 2006 unterzeichneten der russische Präsident, der griechische Ministerpräsident und der bulgarische Präsident in Athen eine gemeinsame Erklärung zur umfassenderen Zusammenarbeit auf dem Energiesektor. Hauptschwerpunkt dieser Zusammenarbeit ist der Bau einer Erdölpipeline von Burgas (Bulgarien) bis Alexandroupolis (Griechenland). Die drei Parteien haben sich dazu verpflichtet, den Vertrag zwischen ihren Staaten über die Aufnahme der Bauarbeiten für die Ölpipeline vor Ende des Jahres 2006 zu unterzeichnen. Angesichts des internationalen Wettbewerbs im Bereich der Energieressourcen erhält dieses Projekt eine ganz besondere Bedeutung, nicht nur für die teilnehmenden Länder, sondern auch im Bezug auf die Energiesicherheit in Europa. An den Rat werden die folgenden Fragen gerichtet:

Wie bewertet er diese gemeinsame Erklärung Russlands, Griechenlands und Bulgariens über die Zusammenarbeit auf dem Energiesektor, deren Hauptziel der Bau der Ölpipeline Burgas-Alexandroupolis ist? Wie steht er zu dem Plan, russisches Erdgas über eine Erdgasleitung zu befördern, die durch die Türkei und Griechenland hindurchführt und in Italien endet? Wie wird er diese Projekte – im Lichte der verständlichen Umweltbedenken, die geäußert wurden – fördern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Zur ersten und zweiten Frage kann ich feststellen, dass die am 3. September 2006 in Athen unterzeichnete gemeinsame Erklärung vom Rat begrüßt wird. Die geplanten Erdölleitungen, die der Herr Abgeordnete erwähnt, werden nach ihrer Inbetriebnahme zur Diversifizierung der Transportrouten in die Europäische Union beitragen. Der Europäische Rat äußerte auf den Ratstagungen im März und Juni 2006 seine uneingeschränkte Unterstützung für die Diversifizierung der Transportrouten, weil dadurch die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in der Europäischen Union verbessert wird.

Für das in der zweiten Frage erwähnte Erdgasleitungsvorhaben könnte eine gemeinsame Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln in Frage kommen, weil die Gasleitung zwischen der Türkei, Griechenland und Italien als ein Vorhaben betrachtet wird, das in der neuen Entscheidung über das transeuropäische Netz von europäischem Interesse ist.

Bezüglich der hier angesprochenen Umwelterwägungen möchte der Rat erklären, dass diese Vorhaben den einzelstaatlichen Umweltnormen und -verfahren entsprechen müssen, und selbstverständlich müssen in der Europäischen Union die Umweltstandards der Gemeinschaft zur Anwendung kommen. Zudem wird auch noch in der neuen Entscheidung über das transeuropäische Netz erwähnt, dass Vorhaben und speziell Vorhaben von europäischem Interesse:

– die nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz – unter anderem durch Verringerung der mit dem Energietransport verbundenen Umweltrisiken – fördern

und

– internationalen Umweltübereinkommen entsprechen müssen.

In dieser Hinsicht ist die Erdgasleitung nützlich, weil sie dazu beitragen wird, die Zahl der Erdgastransporte auf dem Seeweg durch den ohnehin schon überlasteten Bosporus zu verringern.

 

Anfrage Nr. 18 von Danutė Budreikaitė (H-0757/06)
 Betrifft: Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland
 

Die Europäische Union schickt sich an, ein neues Kooperationsabkommen mit Russland zu unterzeichnen. Dabei gilt die größte Aufmerksamkeit zweifellos der Lieferung russischer Energieressourcen an Europa.

Gleichzeitig hat Russland den Bau einer Erdölleitung durch Bulgarien und Griechenland beschlossen (das Erdöl würde auf Tankern von Novorossijsk bis nach Bulgarien befördert). Ergänzt wird das Balkanabkommen durch die von Russland durch die Ostsee nach Deutschland verlaufende Gasleitung. Es wird deutlich, dass Russland, das über bedeutende Energieressourcen verfügt und dabei ist, seine diesbezügliche Infrastruktur auszubauen, in Zukunft eine immer beherrschendere Stellung auf den Energiemärkten einnehmen wird.

Ungeachtet dieser russischen Energiepolitik, die die Gefahr eines Energiediktats beinhaltet, räumt die EU dennoch langfristigen strategischen Abkommen zwischen der EU und Russland über die Lieferung russischer Energie Vorrang ein.

Welche Energiesicherheit besitzen nach Ansicht des Rates die EU-Mitgliedstaaten, die über keine gemeinsame Energiepolitik und keine Vernetzung im Bereich der Versorgung mit Energieressourcen verfügen?

Werden in dem Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland Sicherungen vorgesehen, um die Möglichkeit Russlands zu begrenzen, eine beherrschende Stellung auf dem Energiemarkt zu missbrauchen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament entwickelt der Rat eine gemeinsame Energiepolitik, indem stufenweise Gesetzespakete zum Thema Energie eingebracht werden. Diese Maßnahmen tragen zu einer stabilen Energieversorgung in der Europäischen Union bei. Die Zuverlässigkeit der Energieversorgung bildet auch zusammen mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit die Grundlage für die Überprüfung der EU-Energiestrategie, die die Europäische Kommission 2007 dem Rat und dem Europäischen Parlament vorzulegen plant, wozu der Rat während der finnischen Präsidentschaft einen eigenen Beitrag leisten will.

Langfristige strategische Abkommen sind für die Sicherstellung der künftigen Energieversorgung von erheblicher Bedeutung. Wir müssen aber auch andere mitwirkende Faktoren berücksichtigen, insbesondere jene Punkte, die in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf den Tagungen des Europäischen Rates vom März und Juni 2006 sowie in dem gemeinsam von der Kommission und dem Hohen Vertreter des Rates verfassten Dokument genannt werden. Zu den in diesen Dokumenten dargelegten Grundsätzen gehören die Diversifizierung der Energieträger, Transparenz in der Energiewirtschaft und verantwortungsvolle Führung, die Schaffung transparenter und sicherer Bedingungen für Investitionen in die Energiewirtschaft und den Energiehandel sowie ein diskriminierungsfreier Transit und Zugang Dritter zu den Infrastruktureinrichtungen.

Der Rat beabsichtigt, die vorhandenen Kommissionsstrukturen und ihre Mechanismen der Zusammenarbeit zu nutzen, um den Energiedialog der EU mit Russland wieder in Gang zu bringen. Aus diesem Grund soll während der finnischen Präsidentschaft ein weiteres Treffen des Ständigen Partnerschaftsrates zwischen den Energieministern der EU und Russlands stattfinden, und auf der Tagesordnung stehen jede Menge Fragen, die Diskussionsstoff bieten. Die Sicherheit der künftigen Energieversorgung zwischen der EU und Russland kann am besten dadurch gewährleistet werden, dass die Bedeutung der gegenseitigen Abhängigkeit betont und Russland in ein verbindliches und einheitliches Regelsystem einbezogen wird. Der Rat bestärkt Russland darin, den Vertrag über die Energiecharta zu ratifizieren und die Verhandlungen über das Transitprotokoll zu diesem Vertrag zum Abschluss zu bringen. Außerdem soll das neue Abkommen zwischen der EU und Russland ein umfangreiches Energiekapitel erhalten, in dem die Grundprinzipien der Zusammenarbeit im Energiebereich verankert sein werden.

Abschließend möchte der Rat noch erwähnen, dass das Europäische Parlament und der Rat unlängst eine Entscheidung über die transeuropäischen Energienetze verabschiedet haben, die einen wichtigen Schritt in Richtung Diversifizierung der Energieträger und Transportrouten darstellt und somit eine bessere Absicherung der Energieversorgung ermöglicht. Diesem Ziel wird auch gedient, wenn der Vertrag über die Energiegemeinschaft mit den Ländern Südosteuropas geschlossen wird und in Kraft tritt, weil mit der Vereinbarung das Modell des Energiebinnenmarktes auf benachbarte Länder ausgedehnt wird.

 

Anfrage Nr. 19 von Hélène Goudin (H-0736/06)
 Betrifft: Gemeinschaftliche Luftqualitätsrichtlinie
 

Schweden tritt dafür ein, dass in der gemeinschaftlichen Luftqualitätsrichtlinie verbindliche Grenzwerte für Feinstaub in der Luft festgesetzt werden. Viele Mitgliedstaaten haben Bedenken gegen verbindliche Grenzwerte und befürworten spezielle Ausnahmen. Außerdem wollen mehrere Mitgliedstaaten die Fristen für Ausnahmen für jene Staaten verlängern, die es nicht schaffen, die Grenzwerte für Stickdioxid, Benzen und Feinstaub (PM 10) einzuhalten. Teilt die Präsidentschaft die schwedische Auffassung, dass die gemeinschaftliche Luftqualitätsrichtlinie ehrgeiziger sein sollte und dass verbindliche Grenzwerte notwendig sind? Hat die Präsidentschaft Verständnis für die Kritik, die sich bisweilen darauf richtet, dass die EU-Organe den Umweltfragen nicht in ausreichendem Maße Priorität einräumen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie die Frau Abgeordnete weiß, entscheiden das Europäische Parlament und der Rat im Mitentscheidungsverfahren über die Luftqualitätsrichtlinie. Als der Rat auf die Ergebnisse der ersten Lesung des Europäischen Parlaments wartete, erzielte er am 27. Juni bereits Einvernehmen über die allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Gefahren und negativen Umweltauswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. zu begrenzen. In Bezug auf die Feinpartikel (PM2,5) enthielt das Kompromisspaket ein Zwei-Stufen-Programm, das aus einem unverbindlichen Zielwert für 2010 und einem verbindlichen Grenzwert, der im Jahr 2015 an dessen Stelle tritt, besteht. Damit wäre es möglich, in Europa Daten über die Konzentrationen von Feinstaubpartikeln (PM2,5) zu erheben. Die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, PM10-Partikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid blieben unverändert. Unter bestimmten strengen Auflagen kann eine zeitlich befristete Befreiung von den für PM10-Partikel, Stickstoffdioxid und Benzol geltenden Verpflichtungen beantragt werden.

Der Rat ist der Ansicht, dass die Richtlinie einen Schritt nach vorn in Richtung Verbesserung der Luftqualität darstellt und geht davon aus, dass das Europäische Parlament darüber berät und die notwendigen Voraussetzungen für eine Einigung schafft.

Was die allgemeine Frage anlangt, ob die EU-Organe den Umweltfragen in ausreichendem Maße Priorität einräumen, so trägt der Rat aktiv der Tatsache Rechnung, dass der Schutz und die Verbesserung der Umwelt zu den Hauptanliegen des Vertrags gehören.

 

Anfrage Nr. 20 von Esko Seppänen (H-0739/06)
 Betrifft: Zuckerregelung
 

Die EU hat beschlossen, die Zuckererzeugung in den Mitgliedstaaten zu begrenzen. In Finnland wurde als Folge dessen eine Zuckerfabrik stillgelegt. Aufgrund der Einstellung der Zuckererzeugung zahlt die EU einen bestimmten Betrag als Umstrukturierungsbeihilfe. Die finnische Regierung leitet diese Mittel einfach nur an die Industrie und die Zuckerhersteller weiter, ohne dass sie für die Umschulung der Arbeitnehmer von Zuckerfabriken oder für sonstige Anpassungsausgaben verwendet würden. Steht es nach Auffassung des Ratsvorsitzlandes in Einklang mit dem Geist der Zuckerregelung, wenn die Mittel überhaupt nicht zum Nutzen der Arbeitnehmer der stillzulegenden Zuckerfabrik eingesetzt werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Am 20. Februar 2006 beschloss der Rat, in der Europäischen Union eine durchgreifende Reform der Zuckerindustrie vorzunehmen und entwarf drei Verordnungen mit dem Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit und Marktausrichtung zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wurde ein starker finanzieller Anreiz eingeführt, der Zuckerunternehmen mit der niedrigsten Produktivität in Form einer angemessenen Umstrukturierungsbeihilfe dafür angeboten wurde, dass sie ihre Quotenzuckererzeugung einstellen. Alle Unternehmen, die Zucker, Isoglucose bzw. Insulinsirup herstellen, wofür bis 1. Juli 2006 Quoten vergeben wurden, haben Anspruch auf Umstrukturierungsbeihilfe. Diese soll pro Tonne der aufgegebenen Quoten gezahlt werden, sofern sie ihre Quoten in den Wirtschaftsjahren 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 bzw. 2009/2010 aufgeben.

Der Rat hat die sozialen Aspekte der Fabrikschließungen bei der angesprochenen Regelung in Betracht gezogen. Um Umstrukturierungsbeihilfe zu erhalten, muss eine Fabrik einen Antrag an den betreffenden Mitgliedstaat einreichen, in dem ein Umstrukturierungsvorschlag enthalten sein muss. Der Vorschlag sollte einen Rationalisierungsvorschlag darstellen, in dem Angebote für die Umschulung der Angestellten, für ihre Überleitung in neue Arbeitsplätze bzw. für Vorruhestandsregelungen enthalten sind. Die Fabrik muss sich auch verpflichten, den erwähnten Anforderungen in dem Zeitraum zu entsprechen, der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt wird.

 

Anfrage Nr. 21 von Bill Newton Dunn (H-0741/06)
 Betrifft: Konvention gegen Cyberkriminalität
 

Die Konvention des Europarats gegen Cyberkriminalität wurde noch nicht von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert.

Selbst der US-Senat hat diese Konvention inzwischen ratifiziert, nachdem sich Berichten zufolge ein republikanischer Senator dagegen ausgesprochen hatte mit der Begründung, es handele sich um einen ausländischen Rechtsakt. Warum gelingt den Europäern nicht, was der Senat geschafft hat?

Was unternimmt der Rat, um diejenigen nationalen Parlamente, die die Dinge haben schleifen lassen und damit Kriminelle unterstützen, anzutreiben?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat ist ebenso wie der Fragesteller über den Stand der Ratifizierung der Konvention des Europarats gegen Cyberkriminalität besorgt. Bisher haben alle Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet, sieben von ihnen haben sie ratifiziert. Sie trat am 1. Juli 2004 in Kraft und gilt derzeit in den genannten sieben Mitgliedstaaten.

Im Mai 2006 bat der Ratsvorsitz die anderen Mitgliedstaaten, über ihre Ratifizierungsverfahren bis zum Jahresende Bericht zu erstatten.

Am 24. Februar 2005 nahm der Rat auch einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme (2005/222/JHA) an. Im Beschluss heißt es, dass die von internationalen Organisationen und insbesondere vom Europarat geleisteten Arbeiten zur Angleichung des Strafrechts durch einen gemeinsamen Ansatz der Europäischen Union für diesen Bereich ergänzt werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Bestimmungen dieses Rahmenbeschlusses bis spätestens zum 16. März 2007 nachzukommen.

 

Anfrage Nr. 22 von Marian Harkin (H-0749/06)
 Betrifft: Unterstützung in Form von Zuschüssen an Regionalflughäfen
 

Die irische Regierung hat ein Programm mit der Bezeichnung „Nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalzuschüssen an Regionalflughäfen“ („The National Development Capital Grant Scheme for Regional Airports“) aufgelegt und die Europäische Kommission um Genehmigung dieses Programms ersucht.

Kann der Rat mitteilen, wann dieser Antrag eingegangen ist und worauf er sich stützt?

Kann der Rat mögliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit diesem Antrag aus der Sicht von Flughäfen der Kategorie D in Ziel 1-Gebieten erläutern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat kann die hier aufgeworfenen Einzelfragen nicht beantworten, da sie nicht den Tätigkeitsbereich der Kommission betreffen.

 

Anfrage Nr. 23 von Inger Segelström (H-0751/06)
 Betrifft: Kinderbücher für Kurdistan
 

Die Verfasserin ist zutiefst beunruhigt darüber, dass über 1200 Kinderbücher noch nicht vom türkischen Zoll abgefertigt worden sind, obwohl sie vor mehr als zwei Wochen in der Türkei ankamen. Bestimmungsort der Bücher ist die Stadt Batman im Norden von Kurdistan. Die Bücher sind entweder von schwedischen Kinderbuchautoren verfasst worden oder werden in schwedischen Schulen benutzt. Sie gehören zu einem Projekt, das von der in Schweden ansässigen Kinderrechtsorganisation KOMAK initiiert und von der staatlichen Hilfsorganisation SIDA über das Internationale Olof-Palme-Zentrum finanziert wird. Das Projekt ist Teil eines Programms, für das das Außenministerium federführend ist und das dem Ziel dient, die Demokratisierung der Türkei zu fördern. Am 7. August kamen die Bücher in Istanbul an. Dort wurden sie vom türkischen Zoll zurückgehalten, weil trotz der Bemühungen des Beförderungsunternehmens kein Abfertigungsbediensteter die Abfertigung der Bücher übernahm.

Die Einleitung von Verhandlungen über die Mitgliedschaft in der EU setzt die Erfüllung des politischen Kriteriums von Kopenhagen voraus. Dazu gehört u. a., dass das Land demokratische Verhältnisse und den Schutz der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von Minderheiten gewährleisten kann. Wenn die Einführung von Kinderbüchern in kurdischer Sprache nicht zugelassen wird, ist das nach Ansicht der Verfasserin eine eindeutige Verletzung der Kriterien von Kopenhagen. Was kann der Rat unternehmen, damit der hier dargelegte Zustand ausgeräumt und das Eintreten ähnlicher Fälle verhindert wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat ist der konkrete Fall, auf den die Frau Abgeordnete anspielt, nicht bekannt. Dies hat trotzdem mit der allgemeinen Frage des Schutzes von Minderheiten zu tun. Da das so ist, möchte ich nochmals betonen, dass die Union diese Frage als wichtig erachtet. Das ist einer dieser entscheidenden Bereiche, in denen wir noch hartnäckige Anstrengungen unternehmen müssen, um zu gewährleisten, dass die Türkei die kulturelle Vielfalt sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten bestätigten Grundsätzen sowie mit den bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten fördert.

Obwohl schon einige Maßnahmen durchgeführt worden sind, vor allem im Hinblick auf die Ausstrahlung von Rundfunksendungen lokaler Privatsender in kurdischer Sprache, muss mehr unternommen werden, um die noch vorhandenen Hindernisse zu überwinden. Wir brauchen auch geeignete Maßnahmen, um das Erlernen anderer Sprachen als der türkischen zu fördern. Der Verhandlungsrahmen enthält diese Fragen, und sie gehören auch zu den kurzfristigen Prioritäten in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft. Die Union wird sie als Bestandteil des Reformprozesses, der in der Türkei im Gange ist, systematisch auf allen Ebenen zur Sprache bringen. Sie tat dies erst kürzlich wieder auf der Tagung des Assoziationsrats EU-Türkei am 12. Juni 2006 in Luxemburg.

Folglich kann die Frau Abgeordnete versichert sein, dass die EU die Entwicklung in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachtet, um in der Lage zu sein, die Fortschritte der Türkei in Richtung Beitritt zu beurteilen. Von dieser Entwicklung hängt natürlich der Fortgang der Verhandlungen ab.

 

Anfrage Nr. 24 von Avril Doyle (H-0755/06)
 Betrifft: Wettbewerbsfähigkeit und Lösungen energiepolitischer Probleme
 

Ein wichtiges Thema des finnischen Ratsvorsitzes ist die Wettbewerbsfähigkeit Europas und sein Erfolg auf dem Weltmarkt. Der Ratsvorsitz hat als Teil dieser Wachstumsagenda Lösungen energiepolitischer Probleme vorgeschlagen. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Hinblick darauf ergriffen werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat ist in der Tat der Meinung, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union durch eine gut geplante Energiepolitik gefördert werden können. Zur Erreichung dieses Ziels tragen viele Faktoren bei:

Zuallererst ist Energieeffizienz eines der obersten Ziele. In Europa besteht noch immer viel Spielraum für kosteneffektive Investitionen in Energieeffizienz. Fortschritte in diesem Bereich dienen den europäischen Unternehmen, weil das zum einen ihre Energiekosten senken und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Technologie in diesem Sektor erhöhen wird. In der Amtszeit des laufenden Ratsvorsitzes werden praktische Schritte ergriffen – eine Richtlinie zur Umweltplanung, eine Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden und eine Richtlinie über die Endenergieeffizienz und Energieeinsparungen. Außerdem wartet der Rat darauf, dass die Kommission ihren Aktionsplan zur Energieeffizienz vorlegt, in dem sie die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz empfehlen und auf den der Rat in angemessener Weise reagieren wird. Was Forschung und Entwicklung angeht, möchte der Rat die Frau Abgeordnete auf den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm aufmerksam machen, in dem Energieeffizienz zu den Hauptanliegen im Bereich der Energie gehört. Es ist daher ganz entscheidend, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat effektiv und produktiv gestaltet, damit das Rahmenprogramm bis zum Ende dieses Jahres angenommen werden kann. Zudem sei noch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation erwähnt, das in Kürze verabschiedet wird. Es enthält ein Programm „Intelligente Energie“ und somit Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, der Energieeffizienz und der Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe integrierter Vorhaben.

Energieeffizienz muss auch als unentbehrlicher Faktor im Innovationsprozess betrachtet werden. Das ist auch der Tenor der soeben veröffentlichten umfassenden Mitteilung „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“, in der mit Nachdruck darauf verwiesen wird, dass die Festlegung von Zielen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen der Öko-Innovation als Modell für andere Bereiche der Energiepolitik dienen kann.

Zweitens kann gesagt werden, dass die Funktionsweise des europäischen Energiebinnenmarktes verbessert werden sollte, und zwar mit dem Ziel, ihn vollständig zu liberalisieren, indem mehr Wettbewerb zugelassen wird. Somit würden die Kosten für die Verteilung und den Verkauf von Energie zum Nutzen der Unternehmen und Bürger Europas gesenkt werden.

Der Rat kooperiert mit der Kommission, um dieses Ziel zu erreichen, vor allem auf der Basis der Mitteilungen der Kommission über Richtlinien für den Gas- und Energiemarkt sowie über die Grundlage der Elektrizitäts- und Gasforschung.

Drittens wählt der Rat den gleichen Ansatz in seinen Beziehungen zu Drittländern: Er strebt an, die Arbeit der Energiesektoren in Drittländern zu verbessern, die Regulierung dieser Bereiche und den Wettbewerb in ihnen auszubauen, was sich auf Europas Wirtschaft auswirkt. So sind z. B. die Schaffung eines gemeinsamen regionalen Energiemarktes für Elektrizitätsverbundnetze und Erdgasnetze in Südosteuropa und ihre Anbindung an den europäischen Gesamtmarkt wichtige Schritte zur Förderung und Beibehaltung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Förderung der Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit Drittländern ist ebenfalls Bestandteil der Politik des Rates in diesem Bereich. Auf dem G8-Treffen in Sankt Petersburg unterstützten der Ratsvorsitz und die Kommission Initiativen zur Energieeffizienz, deren Ziel die weltweite Verbesserung der Energieeffizienz in vielen Bereichen ist. Energie und Energieeffizienz waren wichtige Themen auf dem ASEM-Treffen im September in Helsinki sowie in bilateralen Treffen mit Russland und mit anderen Ländern in der Amtszeit dieses Ratsvorsitzes. Ein weiteres Beispiel dafür ist die vor kurzem gebilligte Verlängerung des Energy-Star-Abkommens mit den Vereinigten Staaten über Büroausrüstungen; der Rat wird den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung des Abkommens prüfen, sobald ihm dieser zugegangen sein wird. Das Ziel besteht darin, den Vorschlag sobald wie möglich anzunehmen und dabei auf die gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament in dieser Angelegenheit zu bauen. Gleiches gilt für die EU-Verordnung zur Eingliederung dieses bilateralen Abkommens in das Gemeinschaftsrecht.

Dies war ein kurzer Überblick darüber, wie der Rat in den nächsten Monaten mit Hilfe der Energiepolitik seinen Einfluss auf das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Europas zur Geltung bringen möchte.

 

Anfrage Nr. 25 von Athanasios Pafilis (H-0761/06)
 Betrifft: Strafverfolgung von litauischen Antifaschisten
 

Am 24.8.2006 leitete die litauische Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgung gegen zwei 76jährige ehemalige leitende Kader der sowjetischen Sicherheitsbehörden ein, weil die beiden Männer 1952 ein Versteck einer bewaffneten antisowjetischen Gruppe entdeckt hatten, wobei sieben bewaffnete Mitglieder festgenommen, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Bekanntlich waren die Kräfte, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs im Baltikum auf sowjetischem Boden gegen die Sowjetmacht kämpften, jedoch nichts anderes als einheimische Nazis, die – erfolglos – versuchten, ein Klima der Einschüchterung und Gewalt zu erzeugen.

Verurteilt der Rat diesen inakzeptablen Versuch der litauischen Behörden, die Geschichte des Landes zu verfälschen? Wird er die Einstellung der Strafverfolgung gegen die beiden 76jährigen Antifaschisten fordern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat hat diese Frage zu keinem Zeitpunkt erörtert, und sie fällt nicht in die Zuständigkeit des Rates.

 

Anfrage Nr. 26 von Diamanto Manolakou (H-0763/06)
 Betrifft: Grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas durch die Regierung der USA
 

Die Regierung der USA nutzt den Gesundheitszustand des kubanischen Führers Fidel Castro aus, um ihre Bemühungen zum Sturz der kubanischen Regierung und zur Einmischung in Kuba zu verstärken. Präsident Bush und Außenministerin Condoleeza Rice forderten den Sturz der rechtmäßigen kubanischen Regierung sowie die Errichtung einer Übergangsregierung, der sie politische und wirtschaftliche Unterstützung versprachen, und drohten all jenen mit Verfolgung, die die Schaffung einer solchen Regierung behinderten.

Verurteilt der Rat diesen Versuch einer Ausnutzung der Krankheit Fidel Castros sowie die gegen Kuba gerichteten Erklärungen und Pläne der amerikanischen Regierung, die eine unverhüllte Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und einen groben Verstoß gegen seine Integrität und Unabhängigkeit darstellen, oder unterstützt er dies alles, wie Präsident Bush es von den verbündeten Regierungen verlangt?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Das von der Frau Abgeordneten angesprochene Thema ist eine Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Kuba. Das Europäische Parlament kennt den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba sehr gut, und ich muss diesen hier nicht wiederholen.

Die Kubafrage steht auf der Tagesordnung der Treffen mit den Vereinigten Staaten im Rahmen des politischen Dialogs. Auf dem Gipfel am 21. Juni äußerten die Europäische Union und die USA ernsthafte Besorgnis über die Menschenrechtslage in Kuba und forderten die kubanische Regierung dringend auf, rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu ergreifen. Die EU hat mit Befriedigung das Bekenntnis vermerkt, das in dem zweiten Bericht enthalten ist, der kürzlich von der US-amerikanischen Kommission zur Unterstützung eines freien Kuba („Commission for Assistance to a Free Cuba“) veröffentlicht wurde. In dem Bericht heißt es, dass es Sache der Kubaner selbst ist, über ihre Zukunft und ihr Gesellschaftssystem zu entscheiden.

 

Anfrage Nr. 27 von Laima Liucija Andrikienė (H-0766/06)
 Betrifft: Erweiterung der Schengen-Zone
 

Die neuen Mitgliedstaaten der EU bereiten sich derzeit darauf vor, im Oktober 2007 der Schengen-Zone beizutreten. Dazu müssen beide Seiten – die Beitrittsländer und die EU selbst – bestimmte Anforderungen erfüllen, u.a. SIS und SIS II. Wie bewertet der Rat die zu erwartenden Fortschritte bei der Einrichtung und Anwendung des Schengen-Informationssystems, und ist er zuversichtlich, dass diese Arbeit bis Oktober 2007 abgeschlossen sein wird? Geht der Rat davon aus, dass sich eine Verzögerung bei der Erweiterung der Schengen-Zone ergeben wird? Welche politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Folgen könnte diese Verzögerung für die Länder, die der Schengen-Zone beitreten wollen, und für die EU haben?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Auf seiner Tagung am 15. und 16. Juni 2006 bestätigte der Europäische Rat, dass er sich an den Plan für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation halten werde, das ab April 2007 einsatzbereit sein soll. Eine von technischen Arbeitsgruppen durchgeführte Bewertung der von den Dienststellen der Europäischen Kommission gelieferten Daten lässt den Ratsvorsitz allerdings zu der Überzeugung kommen, dass sich die Erweiterung der Schengen-Zone zwangsläufig verzögern wird.

Der Ratsvorsitz schlägt vor, auf der Tagung des Rates im Dezember eine Aussprache über den allgemeinen Zeitplan für die Aufnahme neuer Schengen-Länder zu organisieren, aber die Diskussion hängt zuallererst davon ab, dass die Kommission viele Punkte im Projektplan klärt. Zweitens muss auf der Basis des von den Dienststellen der Kommission vorgelegten Plans ein Bewertungszeitplan für die neuen Schengen-Länder ausgearbeitet werden.

Außerdem müssen neue Rechtsakte zum SIS II verabschiedet werden. Die technischen Spezifikationen müssen an jene Rechtsakte angepasst werden, mit denen die Annahme der Rechtsakte und die Entwicklung des Systems verknüpft sind. Die Dienststellen der Kommission haben schon zum Ausdruck gebracht, dass die Beschreibung der technischen Spezifikationen erst abgeschlossen werden kann, wenn man sich über die Rechtsakte geeinigt hat. Die Mitgliedstaaten werden die möglichen Folgen dieses Rückschlags unter Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt der Tagung des Rates im Dezember verfügbaren Informationen beurteilen müssen.

 

Anfrage Nr. 28 von Proinsias De Rossa (H-0768/06)
 Betrifft: Ernennung eines EU-Gesandten für Birma
 

Welche Maßnahmen hat der Rat im Anschluss an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2005 zu Birma (P6_TA(2005)0444) ergriffen, insbesondere in Bezug auf Ziffer 7, in der die Ernennung eines hochrangigen EU-Gesandten gefordert wird, der sich für die Sicherstellung der Freilassung von Aung San Suu Kyi, Hkun Htun Oo und weiterer politischer Führer einsetzen und eine umfassende EU-Strategie betreffend Birma entwickeln soll, damit humanitäre Hilfe das birmanische Volk von innerhalb Birmas und mittels grenzüberschreitender Strategien erreicht, sowie den Übergang zur Demokratie und zur Wahrung der Menschenrechte erreichen soll?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In seiner Antwort möchte der Rat auf die Schriftliche Antwort E 1779/06 des Fragestellers zum gleichen Thema aufmerksam machen. Die Haltung des Rates hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

Der Rat ist ebenso wie der Fragesteller über die nach wie vor festgefahrene Situation und das Ausbleiben von Reformen in Birma/Myanmar beunruhigt. Deshalb hat sich Finnland als der Mitgliedstaat, der zurzeit den Ratsvorsitz innehat, auf dem jüngsten Asien-Europa-Gipfel (ASEM-Gipfel), der in Helsinki stattfand und auf dem 13 Länder Asiens, unter ihnen auch Birma/Myanmar, vertreten waren, zu der Lage geäußert. Außerdem informierte die Europäische Union den birmanischen Außenminister auf dem bilateralen Troika-Treffen am 10. September darüber, dass sie sehr ernste Gründe zur Besorgnis hat und verurteilte die Tatsache, dass Aung Sun Suu Kyi noch immer unter Hausarrest steht und andere politische Gefangene weiter in Gewahrsam gehalten werden. Sie forderte die birmanische Regierung auch dringend auf, der Demokratie und den Menschenrechten wesentlich mehr Raum zu geben.

 

Anfrage Nr. 29 von Simon Coveney (H-0771/06)
 Betrifft: Krisensituation im östlichen Burma und entlang der Grenze zwischen Thailand und Burma
 

Nach den meisten Berichten der in Burma und entlang seiner Grenzen tätigen Hilfs- und Anwaltsorganisationen haben sich die Bedingungen innerhalb dieses Landes im vergangenen Jahr erheblich verschlechtert. Offensiven der SPDC-Regierung in den Staaten der Karen und der Karenni haben dazu geführt, dass immer mehr Flüchtlinge über die Grenze nach Thailand fliehen. Vergewaltigungen als Instrument des Krieges und als Versuch, ethnische Gruppen zu vernichten, werden aus dem ganzen Land berichtet und dokumentiert. Ein weiterer Bericht hat, allein im Jahr 2006, mindestens fünfzig Fälle von Frauen aus dem Kachin-Staat dokumentiert, die von Burma nach China verschleppt wurden. Die Frauen werden als Sexsklavinnen oder „Ehefrauen“ an Bordelle und chinesische Männer verkauft. Die finnische Präsidentschaft hat beschlossen, das Visaverbot gegen den SPDC-Außenminister aufzuheben, um ihm die Teilnahme am ASEM-Gipfel in Helsinki zu ermöglichen. Es ist keine Überraschung, dass den EU-Beamten auf dem Gipfeltreffen von den SPDC-Vertretern erneut gesagt wurde, sie benötigten „mehr Zeit“, um die demokratischen Reformen und die Reformen im Bereich der Menschenrechte umzusetzen.

Kann der Rat erklären, was die Aufhebung des Visaverbots gegen U Nyan Win in Bezug auf Fortschritte bei den Menschenrechts- und Demokratiereformen bewirkt hat? Welche Maßnahmen unternimmt der Rat derzeit, um der Krisensituation in Ostburma sowie entlang der Grenze zwischen Thailand und Burma entgegenzutreten? Wird sich der Rat verpflichten, die Frage der Verschleppung von Frauen, insbesondere aus der ethnischen Gruppe der Kachin, umgehend gegenüber den SPDC-Regierungen von China und Burma zur Sprache zu bringen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die Europäische Union beobachtet die Lage in Birma/Myanmar und – im Zusammenhang damit – die Lage der ethnischen Minderheiten in dem Land sehr genau. Wie der Herr Abgeordnete sicher weiß, verurteilte der Rat im Mai mit Nachdruck die Angriffe auf Zivilpersonen nach der Ausweitung der Operationen der birmanischen/myanmarischen Armee gegen die Karen National Union (KNU). Durch die Aktionen der Armee waren sehr viele Menschen gezwungen, ihre Heimat im Norden der Region Kayin (Karen) zu verlassen, und dazu kam noch eine größere neue Flüchtlingswelle nach Thailand.

Die Europäische Union fordert die Führung von Birma/Myanmar immer wieder auf, ihre Übergriffe gegen Zivilisten einzustellen und den Flüchtlingsbewegungen in den Konfliktregionen ein Ende zu setzen, und sie bittet beide Parteien dringend, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Die EU unterstützt die regionale Unverletzlichkeit von Birma/Myanmar, drängt aber dessen Regierung, die Menschenrechte aller Bürger und Gruppen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft bzw. Religion zu schützen.

Auf all ihren Treffen mit Birma/Myanmar fordert die EU die Regierung mit Nachdruck auf, internationalen Organisationen und NRO die ungehinderte Einreise in das Land zu ermöglichen, vor allem um humanitäre Hilfe zu leisten, und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zu erlauben, politische Gefangene ohne Aufsicht zu besuchen und unabhängige Untersuchungen zu erleichtern.

Durch die Aufhebung der Visasperre gegen U Nyan Win hatte die EU die Gelegenheit, auf einem Treffen der Troika sowie in Anwesenheit anderer asiatischer Außenminister den Außenminister von Birma/Myanmar direkt, ausführlich und unmissverständlich darüber zu informieren, dass die EU immer noch über die Situation in Birma/Myanmar enttäuscht und darüber empört ist, dass die Regierung von Birma/Myanmar die Demokratisierung des Landes nicht merklich gefördert und die Menschenrechtslage nicht wesentlich verbessert hat. Die EU hatte in gleicher Weise Gelegenheit, ihre Besorgnis über die Lage der ethnischen Minderheiten des Landes, speziell in der Region Kayin (Karen), zum Ausdruck zu bringen.

Der Rat bringt die Lage in Birma/Myanmar auch regelmäßig auf den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs mit den Nachbarstaaten von Birma/Myanmar, darunter China, zur Sprache, und fordert diese ständig mit Nachdruck auf, ihre Kontakte zu Birma/Myanmar zu nutzen, um eine Veränderung in Richtung Demokratie, nationale Versöhnung und nachhaltige Entwicklung zu bewirken. Auf diese Weise äußert der Rat auch seine Meinung, dass es für die Nachbarländer von Vorteil wäre, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Ausbau der Verwaltung in Birma/Myanmar zu unterstützen, denn dies würde die Aufgabe erleichtern, sich z. B. mit Menschen- bzw. Drogenhandel oder mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten auseinanderzusetzen.

 

Anfrage Nr. 30 von Leopold Józef Rutowicz (H-0770/06)
 Betrifft: Einfuhr von Erdbeeren aus China
 

2004 wurde ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren tiefgekühlter Erdbeeren aus China eingeleitet. In Polen ist man sehr über den Schutz der Erzeuger tiefgekühlter Erdbeeren besorgt. Polen gehört nämlich zu den wichtigsten Erzeugerländern von Erdbeeren und der gegenwärtige Preisverfall verdrängt viele polnische Erzeuger vom Markt.

Könnte der Rat mitteilen, wann der Beschluss über die Verhängung von zeitlich begrenzten Antidumpingzöllen auf aus China eingeführte Erdbeeren gefasst werden wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat sind die Bedenken sehr wohl bekannt, die lokale Erzeuger in den Mitgliedstaaten, vor allem aber in Polen, wegen der Einfuhr tiefgekühlter Erdbeeren aus China zum Ausdruck gebracht haben.

Dem Fragesteller werden die allgemeinen Antidumping-Vorschriften gewiss bekannt sein, die verlangen, dass die Kommission Untersuchungen einleitet und zeitlich begrenzte Maßnahmen durchsetzt. Am 19. Januar 2006 leitete die Kommission eine Untersuchung mit dem Ziel ein, festzustellen, ob es sich bei den betreffenden Ausfuhren um Dumping im juristischen Sinne handelt und ob sie sich auf die wirtschaftliche Lage bei der Erzeugung tiefgekühlter Erdbeeren negativ auswirken. Wenn die Kommission angesichts dieser Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass zeitlich begrenzte Maßnahmen ergriffen werden sollten, würden diese spätestens bis zum 18. Oktober 2006 in Kraft treten müssen und höchstens für sechs Monate gelten.

Wenn die Kommission zu gegebener Zeit letztlich zur Auffassung gelangt, dass endgültige Maßnahmen zu ergreifen sind, richtet sie einen offiziellen Vorschlag an den Rat. Der Rat würde dann innerhalb eines Monats über die fraglichen Maßnahmen zu entscheiden haben. Bisher ist kein derartiger Vorschlag der Kommission beim Rat eingegangen.

 

Anfrage Nr. 31 von Ryszard Czarnecki (H-0774/06)
 Betrifft: Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten im Libanon
 

Wie beurteilt der Rat die Aktivitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der geplanten Friedenstruppen im Libanon?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In den am 15. September 2006 veröffentlichten Schlussfolgerungen betonte der Rat seine Verpflichtung, sich für die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates einzusetzen und wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten einen substanziellen Beitrag zur verstärkten UNIFIL-Mission leisten werden. Europäische Truppen bilden den Kern dieser verstärkten friedenserhaltenden Maßnahme der Vereinten Nationen. Der beachtliche Umfang des Engagements der Mitgliedstaaten unterstreicht ihre Entschlossenheit, die in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates umrissenen Ziele zu erfüllen.

 

Anfrage Nr. 32 von Georgios Toussas (H-0776/06)
 Betrifft: Ermordung von Gewerkschaftsführern auf den Philippinen
 

Am 16. und 17. August 2006 wurden auf den Philippinen Orlando Rivera, Führer einer linken Fischergewerkschaft, und Julie Velasquez, Vorsitzende der philippinischen Landarbeitergewerkschaft, von Unbekannten ermordet. Diese Morde sind nur die jüngsten Beispiele zahlreicher ähnlicher Gewalttaten, die sich gegen linke Aktivisten, Journalisten, Gewerkschafter u. ä. richten und die von verschiedenen Parteien und Persönlichkeiten, von Amnesty International, das äußerst scharfe Kritik an der Präsidentin Gloria Arroyo übte, weil sie nicht in der Lage sei, den politischen Morden im Land Einhalt zu gebieten, sowie von anderen nichtstaatlichen Organisationen verurteilt wurden.

Welche Haltung vertritt der Rat zu diesen Morden sowie zum Klima der Einschüchterung gegenüber Gewerkschaftsführern, das von der Regierung Arroyo, die keine geeigneten Maßnahmen zur Beendigung dieser Situation ergreift, zumindest geduldet wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat sind diese Ereignisse und einige weitere ungesetzliche Hinrichtungen, denen in den letzten Monaten auf den Philippinen u. a. Pressevertreter, politische Aktivisten und Menschenrechtler sowie Rechtsanwälte zum Opfer fielen, sehr genau bekannt.

Die Europäische Union bringt regelmäßig ihre tiefe Besorgnis über solche Handlungen zum Ausdruck und ersucht die Behörden nachdrücklich, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem durch die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen und die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen zu lösen.

Diese Angelegenheit ist mit den philippinischen Behörden auf verschiedenen Eben erörtert worden, unter anderem auch mit Präsidentin Arroyo und Außenminister Romulo auf dem Asien-Europa-Treffen (ASEM-Gipfel) am 10. und 11. September in Helsinki. Die EU hat zur Kenntnis genommen, dass die philippinische Regierung eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet hat, die der Frage der ungesetzlichen Hinrichtungen nachgeht. Der Arbeitsgruppe gehören auch Vertreter der Zivilgesellschaft an. Die EU muss diese Maßnahmen weiter verfolgen und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten.

Die EU ist auch bereit, den Philippinen bei ihren Bemühungen zur Stärkung ihres Rechtssystems zu helfen.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 40 von Liam Aylward (H-0706/06)
 Betrifft: EU-Weißbuch zum Sport
 

Kann die Kommission erläutern, was sie mit der Herausgabe eines neuen EU-Weißbuchs zum Sport im Verlauf dieses Jahres zu erreichen hofft, und könnte sie ferner angeben, bis zu welchem Termin europäische Sportorganisationen Beiträge, die den Inhalt dieses Weißbuchs betreffen, einreichen können?

 
  
 

Wie der Abgeordnete richtig feststellt, bereitet die Kommission derzeit eine wichtige Initiative zur Rolle des Sports in Europa vor und beabsichtigt die Herausgabe eines Weißbuches zu diesem Thema.

Umfang und Ziele des geplanten Weißbuches

Das geplante Weißbuch zum Sport könnte von einer Bestandsaufnahme ausgehen, die die wichtige Rolle des Sports in Europa für die Gesellschaft und für die Wirtschaft sowie seinen potenziellen Beitrag zur Erreichung der gesamtpolitischen Zielsetzung der Kommission herausarbeitet. Darüber hinaus würde es sich mit den Interessen des Sports und den Herausforderungen befassen, denen die Organisation von Sport heute in Europa gegenübersteht, auch im Hinblick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Ferner würde das geplante Weißbuch künftige Maßnahmen ausweisen, die das öffentliche Profil des Sports zum Gegenstand haben. Hierzu wären eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Diensten der Kommission sowie weitere Konsultationen mit den Beteiligten erforderlich.

Im Idealfall wird die Initiative den Erwartungen entsprechen, die von Interessengruppen des Sports im Rahmen des von der Kommission 2005 in Gang gesetzten Dialogs „Die EU und der Sport: Erwartungen abstimmen“ zum Ausdruck gebracht wurden. Es gibt auch konkrete Forderungen, darunter von Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, jüngste Entwicklungen des Sports in Europa zu berücksichtigen.

Die Zusammenarbeit mit dem Parlament ist für den Erfolg der Initiative ebenfalls entscheidend. Die Kommission begrüßt daher die Wahl des Zeitpunkts für den geplanten Bericht über Profifußball, an dem mitzuwirken sie bereit ist. Die Ergebnisse dieses Berichts könnten in das geplante Weißbuch eingehen.

Zeitlicher Rahmen

Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, geht die Kommission folglich davon aus, dass die Dynamik vorhanden ist, eine wichtige Initiative wie das beabsichtigte Weißbuch zum Sport im Jahr 2007 zu starten.

Natürlich muss dem Entwurf und der Veröffentlichung eines solchen Dokuments ein umfassender Konsultationsprozess vorausgehen, in den sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure eingebunden sind. Die Kommission ist jetzt in eine intensive Phase interner und externer Konsultationen eingetreten, die bis Anfang 2007 fortdauern werden.

Die externen Konsultationen wurden von der Kommission im Juni 2006 mit einer Sondierungskonferenz eingeleitet, an der größere Teile der europäischen Sportbewegung teilnahmen. Vor fünf Tagen traf der für Bildung, Ausbildung, Kultur und Vielsprachigkeit zuständige Kommissar mit den führenden Vertretern der europäischen Sportverbände zusammen, um das System des Sports in Europa zu erörtern. Im Herbst wird eine Online-Konsultation allen die Möglichkeit geben, Interessen und Bedenken zu wichtigen Themen des Weißbuches vorzubringen. Die Kommission legt Sportorganisationen auch weiterhin das Mitwirken an diesem Prozess nahe.

Die Kommission ist zur weiteren Untersuchung der konkreten Anliegen von Sportorganisationen bereit. Ihre schriftlichen Wortmeldungen sind in jeder Etappe des Konsultationsprozesses willkommen. Im Interesse der Strukturierung des Konsultationsprozesses ruft die Kommission Sportorganisationen auf, sich über ihre europäischen Dachverbände Gehör zu verschaffen. Das hat in jüngster Zeit sehr gut funktioniert und wird uns helfen, diese anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen.

 

Anfrage Nr. 41 von Gay Mitchell (H-0747/06)
 Betrifft: Europäischer Qualifikationsrahmen
 

Kann die Kommission angesichts der Tatsache, dass der am 5. September angekündigte Europäische Qualifikationsrahmen eine freiwillige Übung darstellt, darlegen, wie dies den die Auszeichnung vergebenden Institutionen direkt zugute kommt?

 
  
 

Ziel des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist die Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen, um lebenslanges Lernen sowie die geographische und berufliche Mobilität zu (Aus)bildungs- und Arbeitszwecken zu unterstützen.

In dem Vorschlag wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den EQR als Referenzinstrument zu nutzen, um in unterschiedlichen Systemen erworbene Abschlüsse vergleichen zu können. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, ihre nationalen Qualifikationssysteme an den EQR zu koppeln und gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen zu entwickeln. Ferner wird den Mitgliedstaaten geraten, dafür zu sorgen, dass neue Abschlüsse und „Europass“-Dokumente Hinweise auf das entsprechende Referenzniveau des EQR enthalten. Soweit man sie umsetzt, werden diese Empfehlungen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessern, für die keine verbindlichen Instrumente vorliegen. Gemäß Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags können zu Themen wie dem EQR keine verbindlichen Gemeinschaftsvorschriften erlassen werden.

Der EQR wird den damit arbeitenden Institutionen und Behörden nutzen, da er es ihnen erleichtert, die in verschiedenen Bildungs- und Ausbildungssystemen erworbenen vielfältigen Qualifikationen einzuordnen und die von ihnen zuerkannten Abschlüsse für andere transparenter zu machen. Sofern Mitgliedstaaten nationale Qualifikationsrahmen verabschieden oder solche bereits besitzen, wird die Umsetzung des EQR dadurch natürlich viel effektiver.

 

Anfrage Nr. 42 von Simon Coveney (H-0772/06)
 Betrifft: Unterschiede in den Sprachkenntnissen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten
 

Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass es zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten enorme Unterschiede in der Beherrschung von Sprachen gibt. Plant die Kommission die Einführung neuer Maßnahmen als Versuch, die Mehrsprachigkeit unter den Mitgliedstaaten zu verbessern?

 
  
 

2005 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung über den „Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz“(1), den eine Gruppe von Regierungsexperten aus den Mitgliedstaaten entwickeln wird. Da keine standardisierte Erhebung zur Sprachenkompetenz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorliegt, müssen genaue und aktuelle Daten über die Effektivität der Fremdsprachenunterrichtssysteme erhoben werden. Dies wird mit Hilfe des Indikators geschehen, an dem die Kommission den allgemeinen Stand der Fremdsprachenkompetenz in den Mitgliedstaaten ablesen kann.

Hierzu ist die Absolvierung eines speziell entwickelten Sprachtests durch eine repräsentative Auswahl von Schülern in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen aller Mitgliedstaaten vorgesehen. Gemäß den Empfehlungen des Europäischen Rates von Barcelona 2002 sollte der Indikator die Kompetenz jedes Kandidaten der Stichprobe in wenigstens zwei Fremdsprachen zum Ausdruck bringen.

 
 

(1)  KOM(2005) 356 endg.

 

Anfrage Nr. 43 von Ryszard Czarnecki (H-0775/06)
 Betrifft: Gelder für das Erlernen von Fremdsprachen
 

Stellt die Europäische Union für die Jugend in den Mitgliedstaaten der neuen Europäischen Union im Rahmen der Angleichung der Bildungschancen Mittel für das Erlernen von Fremdsprachen bereit?

 
  
 

Mit Hilfe der Programme Socrates und Leonardo investiert die Kommission jährlich mehr als 30 Millionen Euro in praktische Projekte zur Förderung der Begeisterung von Fremdsprachenlernenden und -lehrenden. Hierzu gehören Schüleraustauschprogramme, Sprachassistenzzeiten und Lehrerbildungsprogramme im Rahmen der Aktion Comenius sowie Informationskampagnen und die Entwicklung innovativer Lernmittel im Rahmen der Aktion Lingua.

Darüber hinaus wird sehr stark in Mobilität investiert: über die Aktion Erasmus und das Programm Leonardo, die beide Mittel für sprachliche Vorbereitungskurse umfassen, über das Programm Jugend, und über die Aktion Städtepartnerschaften. Die der Kommission von Teilnehmern dieser Aktionen zugehenden Berichte zeigen, dass Mobilität ein wesentlicher Grund dafür ist, warum Menschen mehr über ihre Nachbarn erfahren und sich deren Sprachen aneignen wollen.

Solche Maßnahmen werden mit dem neuen Programm Lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2007-2013 fortgesetzt, speziell mit Hilfe der Schlüsselaktivität Sprachen und der Unterprogramme Comenius, Erasmus und Leonardo. Wie dem Abgeordneten bekannt ist, muss die Kommission jedoch gemäß Artikel 149 des EU-Vertrags die Verantwortung von Mitgliedstaaten für den Inhalt von Lehrplänen, die Organisation ihres Bildungssystems und ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt voll und ganz respektieren.

 

Anfrage Nr. 46 von Eoin Ryan (H-0708/06)
 Betrifft: Sicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen
 

Kann die Kommission angeben, welche Maßnahmen sie bisher umgesetzt hat, um die Sicherheitsvorkehrungen auf europäischen Flughäfen zu verbessern, und kann sie angeben, welche Pläne sie gegebenenfalls hat, um die Sicherheitslage auf europäischen Flughäfen in Zukunft noch weiter zu verbessern?

 
  
 

Unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Kommission eine Rahmenverordnung über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt ausgearbeitet. Diese Verordnung wurde im Dezember 2002 angenommen(1). Sie legt gemeinsame grundlegende Normen für Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit und geeignete Verfahren für die Überwachung der Einhaltung einschließlich Inspektionen durch die Kommission fest.

Seit Inkrafttreten der Verordnung hat die Kommission im Rahmen des Komitologieverfahrens zehn Durchführungsverordnungen mit den Einzelheiten der Maßnahmen und technischen Anpassungen der gemeinsamen grundlegenden Normen angenommen. Mit Unterstützung des Ausschusses für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt überprüft die Kommission regelmäßig diese Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr und nimmt gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vor.

Seit Februar 2004 führt die Kommission auch regelmäßige Inspektionen auf den Flughäfen der Mitgliedstaaten durch um sicherzustellen, dass diese die gemeinsamen Normen einhalten. Bis jetzt hat die Kommission mehr als 70 Inspektionen durchgeführt.

Im September 2005 hat die Kommission auf der Grundlage der bei der Umsetzung der Rahmenverordnung gesammelten Erfahrungen eine Überarbeitung dieser Verordnung vorgeschlagen(2). Ziel dieser Überarbeitung ist eine Vereinfachung der derzeitigen Rahmenverordnung. Sie wird dafür sorgen, dass mehr Flexibilität besteht, um schnell auf neu eintretende Risiken reagieren zu können, die jüngsten technologischen Entwicklungen umgesetzt und ein besserer Schutz sensibler Informationen bezüglich der Sicherheitsnormen gewährleistet werden.

Der überarbeitete Vorschlag für eine Rahmenverordnung wurde dem Parlament und dem Rat am 23. September 2005 zugestellt und befindet sich derzeit in erster Lesung im Rat. Die Kommission hält eine schnelle Annahme dieser Verordnung für sehr wichtig.

Die Kommission wird ihre kontinuierlichen Bemühungen um die Gewährleistung einer harmonisierten Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt fortsetzen, um die europäische Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen zu schützen. Darüber hinaus entwickelt die Kommission derzeit gemeinsam mit dem Ausschuss für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt eine angemessene Antwort auf die durch die jüngsten Ereignisse deutlich gewordenen neuen Bedrohungen.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. L 355 vom 30.12.2002).
(2)  KOM(2005) 429 endg. – C6-0290/2005 – 2005/0191(COD).

 

Anfrage Nr. 47 von Bernd Posselt (H-0712/06)
 Betrifft: Schnellbahnverbindungen in Süddeutschland
 

Welche Informationen hat die Kommission, was die zeitliche und die finanzielle Dimension zweier wichtiger Schnellbahnverbindungen in Süddeutschland betrifft: des deutschen Teilstücks der „Magistrale für Europa“ von Kehl bis zur österreichischen Grenze sowie der Verbindung von München bis zum Brenner-Basistunnel, mit dessen Bau soeben begonnen wurde?

 
  
 

Hinsichtlich der „Magistrale für Europa“ heißt es im Bericht von Herrn Balázs, Europäischer Koordinator für das vorrangige Vorhaben Nr. 17, die Eisenbahnachse Paris-Stuttgart-Wien-Bratislava, dass die Modernisierung der betreffenden Strecke – ein Teil der Arbeiten ist bereits im Gange – bis 2015 weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Die Verkehrsminister Frankreichs, Deutschlands, Österreichs und der Slowakei haben diesen Willen ebenfalls durch Unterzeichnung einer Absichtserklärung am 9. Juni 2006 bekräftigt.

Was die Strecke zwischen München und Kufstein (österreichische Grenze) betrifft, so handelt es sich hierbei nicht um eine Hochgeschwindigkeitsstrecke, sondern um eine konventionelle Strecke. Diese Strecke, die auf der Brenner-Achse liegt, wurde in den letzten Jahren ausgebaut. Mittelfristig ist eine Erhöhung ihrer Kapazität im Rahmen der Eröffnung des künftigen Brennerbasistunnels 2016 geplant. Für 2007/2008 sind Studien zur Ermittlung der besten technischen Lösungen geplant. In diesen Studien sollen insbesondere die Umgehung von Rosenheim für Güterzüge und der Grenzabschnitt zwischen Deutschland und Österreich geprüft werden. Um die Interoperabilität der Achse zu garantieren, läuft derzeit eine Studie über die Ausrüstung der Strecke mit dem europäischen Signalisierungssystem ERTMS(1) (dieses System ist für den künftigen Basistunnel und die neuen Inntalstrecken in Österreich geplant).

 
 

(1)  European Rail Traffic Management System

 

Anfrage Nr. 48 von Sepp Kusstatscher (H-0713/06)
 Betrifft: TEN-Projekte: Wirtschaftlichkeit BBT
 

Die Brenner-Eisenbahn ist nicht ausgelastet, der Güterverkehr rückläufig, die Eisenbahnlinie (Pontebbana) ebenfalls nicht ausgelastet. Zudem baut die Schweiz zwei Neue-Eisenbahn-Alpen-Transversalen, die eine große Kapazität haben werden.

Warum ist der Bau des BBT trotzdem notwendig, und worin besteht seine Wirtschaftlichkeit, wenn sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr auf der Schiene bis 2020(1) nur sehr wenig zunehmen werden?

Gibt es eine gründliche Wirtschaftlichkeitsstudie, und ist errechnet worden oder soll errechnet werden, welche Verluste der BBT haben wird, solange die südliche Zulaufstrecke nicht verwirklicht sein wird?

Wolfgang Roth (ehem. EIB-Vizepräsident) ist der Meinung, dass „das Projekt derzeit gar nicht finanziert werden dürfte“, da „riesige Verluste drohen“(2). Ist die Finanzierung des BBT durch diese Umstände nicht gefährdet, auch deshalb, weil keine privaten Investoren zu finden sein werden?

 
  
 

Der Schienengüterverkehr über den Brennerpass ist tatsächlich seit einigen Jahren rückläufig. Dieser Rückgang ist zum Großteil auf die Probleme der „Rollenden Landstraße“, d.h. die Beförderung von LKW mit der Bahn zurückzuführen, die seit dem Auslaufen des Ökopunkte-Systems Ende 2003 eine negative Entwicklung aufweist. Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2006 zeigen jedoch eine starke Zunahme des Verkehrs auf der Rollenden Landstraße über die Brennerstrecke.

Längerfristig betrachtet ist zu berücksichtigen, dass der derzeitige Schienenverkehr über den Brennerpass doppelt so hoch ist wie 1990. Im selben Zeitraum hat sich auch der Straßenverkehr verdoppelt.

In den nächsten Jahren wird der Verkehr über die Brennerachse weiterhin stark ansteigen. Unter den derzeitigen Bedingungen wird dieser Anstieg im Wesentlichen auf den Straßenverkehr entfallen, wodurch sich das schwerwiegende Problem der Verschmutzung in den Alpentälern und der Überlastung der Straßen ergibt.

Aufgrund der derzeitigen Bedingungen des Betriebs der über den Pass führenden Bahnlinie ist die Bahn nicht in der Lage, ein großes Verkehrsvolumen aufzufangen. Für die Bergauffahrt zum Pass sind zwei bis drei Lokomotiven, für die Bergabfahrt zwei erforderlich, und Höchstlänge und -gewicht der Züge sind zu beschränkt.

Das Projekt des Brenner-Basistunnels, das den Brenner-Basistunnel sowie die Zulaufstrecken in Österreich und in Italien umfasst, ermöglicht die Verwirklichung eines beinahe ebenen Schienenwegs. So kann eine Lokomotive ohne Unterbrechung zwischen München und Verona verkehren und längere und schwerere Züge ziehen. Der Umstand, dass keine zusätzlichen Zuglokomotiven für die Fahrt auf den Pass erforderlich sind und langwieriges Rangieren an der Grenze entfällt, bedeutet eine beträchtliche Senkung der Betriebskosten.

Der Brenner-Basistunnel gehört zu den prioritären Vorhaben im Rahmen des Transeuropäischen Netzes, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in einer Liste festgelegt wurden. Im Zuge der Vorbereitung dieses Projekts war 2004 eine Studie über seine sozioökonomische Rentabilität durchgeführt worden. Aus dieser Studie, bei der die Zulaufstrecken mit berücksichtigt werden, geht hervor, dass sich die Verwirklichung dieses Bauvorhabens für die Allgemeinheit unter dem Strich positiv auswirken wird.

Das System der Finanzierung des Vorhabens wird die Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft haben, deren Umrisse derzeit diskutiert werden. Der EU-Koordinator Karel Van Miert und die Europäische Investitionsbank sind in diese Erörterungen direkt einbezogen. Das von allen Partnern, die an dem Vorhaben beteiligt sind, angestrebte Ziel ist die Vorlage eines endgültigen Entwurfs – einschließlich der rechtlichen und finanziellen Aspekte – Anfang 2007 durch den binationalen Bauträger BBT SE, der von einem beratenden Konsortium unter der Leitung von KPMG im Anschluss an eine Anfang 2006 veranstaltete internationale Ausschreibung empfohlen worden war.

Schließlich muss auch betont werden, dass dieses Vorhaben Bestandteil einer globalen Politik für die Alpenquerung ist. Die derzeit in Bau befindlichen Schweizer Tunnel, der geplante Mont-Cenis-Tunnel und der geplante Brenner-Tunnel ergänzen einander, da sie unterschiedliche Verkehrsströme auffangen sollen: Die Schweizer Tunnel werden den zunehmenden Straßenverkehr über den Brennerpass nicht eindämmen.

 
 

(1)Halbzeitbilanz der Europäischen Kommission zum Weißbuch von 2001 über die Verkehrspolitik
(2)Quelle: Der Standard, 1./2. Juli 2006.

 

Anfrage Nr. 49 von Dimitrios Papadimoulis (H-0726/06)
 Betrifft: Abgestimmtes Vorgehen von Schiffseignern auf den Inselstrecken in Griechenland
 

Auf meine frühere Anfrage (E-2290/06) betreffend das „abgestimmte Vorgehen von Schiffseignern in Bezug auf die Schiffsverbindungen zu und von griechischen Inseln“ hat die Kommission geantwortet, dass Griechenland ein detaillierter Fragebogen übermittelt werde, um genau feststellen zu können, ob die in Verordnung (EWG) Nr. 3577/92(1) verankerten Bestimmungen in Bezug auf den Abschluss von Verträgen betreffend öffentliche Dienstleistungen bzw. die Auferlegung einer Verpflichtung zu Erbringung öffentlicher Dienstleistungen eingehalten werden. Darüber hinaus werde sie prüfen, ob finanzielle Entschädigungen gezahlt wurden und, wenn ja, ob diese mit den im Vertrag verankerten Subventionsbestimmungen in Einklang stehen.

Da seit Inkrafttreten der Richtlinie (EWG) Nr. 3577/92 jährlich immer mehr Subventionen aus dem Staatshaushalt an in der Küstenschifffahrt tätige Reeder gezahlt werden, und da außerdem dieses Jahr auf zahlreichen Inseln der Fremdenverkehr auf Grund der dezimierten Schiffsverbindungen und der erhöhten Fahrpreise zurückgegangen ist, wird die Kommission um Mitteilung darum ersucht, ob der besagte Fragebogen bereits an die griechischen Behörden übermittelt worden ist? Beabsichtigt die Kommission, die Zusammensetzung dieser Kabotageunternehmen zu überprüfen, da auf Grund gegenseitiger Verkäufe von Anteilen eventuell eine dominante Marktstellung entstehen könnte? Wie haben die griechischen Behörden bislang auf diese Situation reagiert?

 
  
 

Der Fragebogen der Kommission muss genaue und ausführliche Informationen zu sämtlichen Tatsachen und sich ergebenden Rechtsfragen enthalten. Deshalb muss die Kommission die Informationen ergänzen, die ihr von dem Herrn Abgeordneten in seiner schriftlichen Anfrage E-2290/06 vorgelegt wurden, welche die Kommission am 28. Juli 2006 beantwortet hat. Sobald ihr die notwendigen Angaben vorliegen, wird die Kommission den Fragebogen den griechischen Behörden übermitteln. Die Kommission wird auch Prüfungen hinsichtlich des Wettbewerbs und der Querbeteiligungen im Bereich der Seekabotage vornehmen.

 
 

(1)  ABl. L 364 vom 12.12.1992, S. 7.

 

Anfrage Nr. 50 von Frank Vanhecke (H-0734/06)
 Betrifft: Umsetzung der Richtlinie 2003/20/EG durch Belgien
 

Nach der europäischen Richtlinie 2003/20/EG(1) dürfen Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 135 cm in Kraftfahrzeugen nur noch in einem entsprechenden Kindersitz mitfahren. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern bedeutet diese (eigentlich vernünftige Sicherheits-) Auflage bereits eine erhebliche finanzielle Belastung. Wie verlautet, würde die Sechste europäische Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, die Mehrwertsteuer auf Kindersitze von 21% auf 6% zu senken.

Welche Mitgliedstaaten haben die Richtlinie 2003/20/EG zum 9. Mai 2006 in nationales Recht umgesetzt? Welche Mitgliedstaaten der EU haben die Möglichkeit genutzt, die Mehrwertsteuer auf Kindersitze zu senken bzw. beabsichtigen, dies zu tun?

 
  
 

Bis zum 9. Mai 2006, d. h. dem Datum bis zu dem die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen hatten, um der Richtlinie 2003/20/EG nachzukommen, hatten die folgenden Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt:

Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik.

Zwischenzeitlich haben auch die folgenden Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt:

Belgien(2), Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Spanien, Vereinigtes Königreich.

Die Kommission prüft diese Mitteilungen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie.

Hinsichtlich der Frage nach der Absenkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) bieten die Bestimmungen der sechsten europäischen Richtlinie über die Mehrwertsteuer den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einen Mindestmehrwertsteuersatz von 5 % für Autokindersitze anzuwenden. Diese Möglichkeit liegt im freien Ermessen der Mitgliedstaaten.

Den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge machen die folgenden Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch, indem sie gegenwärtig einen ermäßigten Steuersatz anwenden:

Polen, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.

Der Kommission liegen keine Informationen über die Absichten anderer Mitgliedstaaten vor, ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Kindersitze anzuwenden.

 
 

(1)  ABl. L 115 vom 9.5.2003, S. 63.
(2)     Königlicher Erlass vom 22.08.2006, „Moniteur belge“ (Belgisch Staatsblad) vom 25.08.2006, S. 42353.

 

Anfrage Nr. 51 von Hélène Goudin (H-0737/06)
 Betrifft: EU-Richtlinie, die den Verkehr mit älteren Dampfschiffen gefährdet
 

In Schweden stellt der Verkehr mit alten Dampfbooten, u.a. in den Schären von Stockholm ein beliebtes Element des nationalen Kulturerbes dar. Das schwedische Seefahrtsamt hat erklärt, dass dieser Verkehr eingestellt werden könnte. Der Grund dafür ist, dass die gemeinschaftlichen Richtlinien über die Sicherheit auf See rigorose Anforderungen stellt, die umfangreiche Umbauten an den Dampfbooten erfordern. Diese wären äußerst kompliziert, teuer und auch kaum durchführbar. Die Richtlinie über die Sicherheit auf See gefährdet somit den künftigen Verkehr mit Dampfbooten, die in schwedischen Gewässern seit dem 19. Jahrhundert betrieben werden. Kann die Kommission bestätigen, dass die Richtlinie über die Sicherheit auf See den Verkehr mit schwedischen Dampfbooten gefährdet, oder haben die schwedischen Behörden die Richtlinie überinterpretiert? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass Schweden und die anderen Mitgliedstaaten durchaus in der Lage sind, die Sicherheitsvorschriften für ihren jeweiligen nationalen Verkehr mit Dampfbooten selbständig zu regeln?

 
  
 

Die Richtlinie 98/18/EG(1) über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe gilt nicht für historische Fahrgastschiffe, die vor 1965 entworfen wurden und vorwiegend aus Originalmaterialien bestehen. Jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf diese Schiffe anzuwenden, wenn sie dies wünschen.

Im vorliegenden Fall hat die schwedische Seefahrtsbehörde anscheinend beschlossen, den Einsatz dieser alten Dampfschiffe aus Sicherheitsgründen auf örtliche Küstengebiete zu beschränken.

 
 

(1)  Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998, ABl. L 144 vom 15.5.98.

 

Anfrage Nr. 52 von Marian Harkin (H-0750/06)
 Betrifft: Unterstützung in Form von Zuschüssen an Regionalflughäfen
 

Die irische Regierung hat ein Programm mit der Bezeichnung „Nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalzuschüssen an Regionalflughäfen“ („The National Development Capital Grant Scheme for Regional Airports“) aufgelegt und die Europäische Kommission um Genehmigung dieses Programms ersucht.

Kann die Kommission mitteilen, wann dieser Antrag eingegangen ist und worauf er sich stützt?

Kann die Kommission mögliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit diesem Antrag aus der Sicht von Flughäfen der Kategorie D in Ziel 1-Gebieten erläutern?

 
  
 

Am 7. Juni 2006 haben die irischen Behörden ein nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalinvestitionen für sechs Regionalflughäfen in Donegal, Sligo, Knock, Galway, Kerry und Waterford gemäß Artikel 88 des EG-Vertrags mitgeteilt. Diese Unterlagen werden gegenwärtig von der Kommission geprüft.

In ihrer Sitzung am 26. September 2006 hat die Kommission beschlossen, diese Beihilferegelung zu genehmigen, da ihrer Ansicht nach die Investitionsbeihilfe der irischen Regierung für die 6 Regionalflughäfen eine mit den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln vereinbare staatliche Beihilfe darstellt.

Dieser Beschluss wurde insbesondere auf Grundlage der von der Kommission im vergangenen September erlassenen Leitlinien gefasst, nach denen die Entwicklung regionaler Flughäfen und vor allem der kleinsten Flughäfen (wie die 6 Flughäfen im vorliegenden Fall) unterstützt werden soll, und zwar insbesondere wenn sie abgelegen sind oder sich in Regionen mit rückläufiger Entwicklung befinden (Ziel 1).

 

Anfrage Nr. 53 von Ivo Belet (H-0759/06)
 Betrifft: Verwirklichung des Vorhabens "Eiserner Rhein"
 

Die Wiederinbetriebnahme der Verbindung „Eiserner Rhein“ ist ein prioritäres europäisches TEN-Vorhaben. Ungeachtet der Tatsache, dass am 6. Juli 2006 schließlich ein Ausschuss unabhängiger Sachverständiger eingesetzt wurde mit dem Auftrag, eine Stellungnahme zu den geschätzten Kosten auszuarbeiten, droht die Verwirklichung des Vorhabens auf die lange Bank geschoben zu werden, und zwar vor allem deshalb, weil die zuständige niederländische Behörde nicht zur Teilnahme bereit ist.

Teilt die Kommission die Auffassung, dass dieses Vorhaben – sofern es mit ausreichenden Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung der Geräuschbelastung für die betroffenen Anwohner verwirklicht wird – im Interesse der Allgemeinheit so zügig wie möglich durchgeführt werden muss?

Ist die Kommission bereit, eine Initiative zu ergreifen, um Hilfestellung bei der Verwirklichung dieses Vorhabens, das unter wirtschaftlichem und ökologischem Blickwinkel von großer Bedeutung ist, zu leisten?

Wie sieht die Kommission konkret das Verhältnis zwischen der Verwirklichung dieses Vorhabens und dem Schutz der Gebiete, die unter die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie fallen?

 
  
 

Nach den vom Parlament und dem Europäischen Rat gebilligten gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes von 2004 gehört das Vorhaben „Eiserner Rhein“ zu den 30 vorrangigen Vorhaben. Es handelt sich dabei um das vorrangige Vorhaben Nr. 24: Eisenbahnverbindung Lyon/Genf-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen. Diese Leitlinien, die einen allgemeinen Bezugsrahmen für den Aufbau des Netzes bilden, setzen die Einhaltung der europäischen Richtlinien und insbesondere der Umweltschutzrichtlinien voraus.

Selbstverständlich wird die Kommission alles unternehmen, damit das Vorhaben im Sinne der Leitlinien umgesetzt wird. Sie wird die Arbeiten des unabhängigen Sachverständigenausschusses, der eine Stellungnahme zur Kostenverteilung des Vorhabens abgeben soll, sehr aufmerksam verfolgen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung eines Vorhabens von der souveränen Entscheidung der betreffenden Mitgliedstaaten abhängt.

Was die Umweltauswirkungen dieser Vorhaben anbelangt, so sind gemäß den gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzunehmen (Artikel 8 Absatz 1), und die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften, einschließlich der Vogel-(1) und der Habitat-Richtlinie(2) gelten als Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts. Die Kommission wird im Übrigen Finanzmittel nur gewähren, sofern die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

 
 

(1)  Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979) in der durch die Richtlinie 91/244/EWG der Kommission vom 6. März 1991 (ABl. L 115 vom 8.5.1991) geänderte Fassung.
(2)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992).

 

Anfrage Nr. 54 von Leopold Józef Rutowicz (H-0765/06)
 Betrifft: Entwicklung der Binnenschifffahrt
 

In Polen spielt die Binnenschifffahrt eine untergeordnete Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, da der Zustand der Wasserwege und das Potenzial der Flusshäfen keinen nennenswerten Anstieg des Warenverkehrs zulassen. Die Entwicklung der Binnenschifffahrt in Polen hält sich auch deshalb in Grenzen, weil der Wasserpegel der Flüsse starken saisonbedingten Schwankungen ausgesetzt ist, die größten Flüsse und deren Zuflüsse nicht reguliert sind, die Wasserwege relativ lang zugefroren sind und die Flusshafenanlagen veraltet sind. Der gegenwärtige Zustand des polnischen Binnenschifffahrtsnetzes und unzureichende Investitionen in wichtige Infrastrukturen hemmen die Entwicklung des europaweiten Warenverkehrs auf Motorschiffen und im Schubverband, obwohl die Binnenschifffahrt eine besonders umweltfreundliche Transportlösung und in Bezug auf zahlreiche Arten von Ladungen kostengünstig ist.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission angesichts dieser Situation zu ergreifen, um das polnische Binnenschifffahrtsnetz auszubauen und weiterzuentwickeln, so dass es voll in das europäische Binnenschifffahrtsnetz integriert wird?

 
  
 

Die Kommission befürwortet die Entwicklung des Binnenschiffsverkehrs in Europa aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen.

Ein Teil des polnischen Schifffahrtsnetzes ist in das transeuropäische Netz eingegliedert, und zwar die Oder und ein kleiner Teil der Weichsel.

Bisher ist bei der Kommission kein Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Projekts im Bereich der polnischen Wasserstraßeninfrastruktur eingegangen.

Allerdings hat Polen im Finanzrahmen 2007-2013 auf Pläne zur Einleitung verschiedener Infrastrukturprojekte im nördlichen Teil der Oder verwiesen.

Die Initiative zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten für sein Binnenschifffahrtsnetz muss von Polen selbst ausgehen. Diese Projekte können aus den Strukturfonds, dem TEN-V-Haushalt oder mit EIB-Darlehen finanziell unterstützt werden.

Die Kommission wird jeden Antrag Polens auf finanzielle Unterstützung von Projekten in diesem Bereich prüfen.

Im Rahmen des von der Kommission im Januar 2006 angenommenen Aktionsprogramms „NAIADES“ zur Förderung der Binnenschifffahrt hat die Kommission die Erstellung eines europäischen Entwicklungsplans für Ausbau und Unterhaltung der Wasserstraßeninfrastruktur und der Umschlagplätze angekündigt. Dieser Plan soll darauf abzielen, im Einklang mit der natürlichen aquatischen Umwelt Engpässe zu beseitigen, und Leitlinien für die Finanzierung und die Festlegung von Prioritäten enthalten.

Das Aktionsprogramm „NAIADES“ ist vom Rat der Verkehrsminister begrüßt worden und wird gegenwärtig vom Parlament geprüft.

 

Anfrage Nr. 55 von Georgios Toussas (H-0777/06)
 Betrifft: Lebensgefahr für Passagiere und Arbeitnehmer auf Schiffen
 

Mit Präsidialerlass 124 (Regierungsanzeiger der griechischen Regierung 136/6.7.2006) betreffend die Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen im Seeverkehr hat die griechische Regierung willkürlich die Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter griechischer Schiffe (Gesetz 2932/2001) abgeschafft – und zwar unter dem Vorwand der Anpassung der griechischen Rechtsvorschriften an EU-Recht gemäß dem Vorschlag der Kommission. In unserer Anfrage vom 23.1.2006 (H-0031/06)(1) wies die Kommission darauf hin, dass aufgrund ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme an die griechische Regierung die Abschaffung der Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter Passagierschiffe vorgesehen sei. Das Argument, dass die Kommission eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften bezüglich der Preisgestaltung und der Organisationsbedingungen dieser Schiffe gefordert hätte, zieht nicht, weil die tatsächlichen Preiserhöhungen im Schiffsverkehr in den drei letzten Jahren mehr als 250% betragen haben. Unter Zugrundelegung des Kriteriums dieser Profite der Schifffahrtsgesellschaften legen die Reeder und das Ministerium für Handelsschifffahrt die Organisationskriterien, Routen und Fahrplanfrequenzen fest, wodurch gefährliche Situationen entstehen, die das Risiko eines Schiffbruchs wie jener der „Samina Express“ bergen, bei dem das Leben von Passagieren und Besatzungsmitgliedern in große Gefahr gebracht werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Ministerium für Handelsschifffahrt bekräftigt, dass diese Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Politik der Europäischen Union ergriffen wurde, wird die Kommission um Mitteilung darüber ersucht, wie sie dazu steht, dass die Höchstbetriebsdauer bis zur Stilllegung überalterter Schiffe über den 30-Jahreszeitraum hinaus ausgedehnt wurde?

 
  
 

Die Kommission verweist auf ihre Antwort auf die frühere Anfrage, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, in der sie ausgeführt hat, dass sie in der Griechenland übermittelten begründeten Stellungnahme nicht die in den griechischen Rechtsvorschriften für die Stilllegung veralterter Schiffe festgelegte Altersgrenze bemängelt.

In der Richtlinie 98/18/EG vom 17. Märze 1998(2) über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe, geändert durch die Richtlinie 2003/24/EG vom 14. April 2003(3), ist keine automatische Altersgrenze für Fahrgastschiffe festgelegt. Sie sieht lediglich vor, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe der beiden oberen Klassen (A und B), deren Kiellegung vor dem 1. Oktober 2004 erfolgte, außer Dienst gestellt werden, wenn sie ab dem 1. Oktober 2010 das Alter von 30 Jahren erreichen und nicht den in der Richtlinie 2003/25/EG vom 14. April 2003(4) festgelegten Stabilitätsanforderungen genügen; damit soll die Sicherheit der Fahrgäste und Besatzungsmitglieder durch Verbesserung der Überlebensfähigkeit von Ro-Ro-Fahrgastschiffen im Fall eines Schadens erhöht werden.

Jeder Mitgliedstaat kann jedoch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn er der Auffassung ist, dass die gemäß der Richtlinie 98/18/EG geltenden Sicherheitsvorschriften in bestimmten Situationen aufgrund besonderer örtlicher Bedingungen verstärkt werden sollten. Es ist Sache jedes Mitgliedstaats zu beurteilen, ob er diese Möglichkeit nutzen möchte oder nicht.

 
 

(1)Schriftliche Antwort vom 15.2.2006.
(2)  ABl. L 144 vom 15.5.1998, S. 1.
(3)  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 18.
(4)  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 22.

 

Anfrage Nr. 56 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0696/06)
 Betrifft: Maßnahmen zur Erhaltung der klassischen Tradition
 

Im 7. Rahmenprogramm für Forschung (2007-2013) wird in Kapitel 8 betreffend die Sozial- und Geisteswissenschaften hervorgehoben, dass die EU über eine starke und qualitativ hochwertige Forschungsgrundlage im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften verfügt und dass der außergewöhnlich fruchtbare Boden für Forschungsprojekte auf europäischem Niveau wahrscheinlich einen großen europäischen Mehrwert bietet.

Welche konkreten Maßnahmen und Finanzierung plant die Kommission im Bereich der Entwicklung, Verbreitung und Erhaltung der klassischen Tradition (antike, mittelalterliche und neuzeitliche Sprachforschung und historische Forschung), mit dem Ziel, die Bürger in Europa für die Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen den verschiedenen Kulturen, für historische Ereignisse und die verschiedenen Sprachen und Wertvorstellungen innerhalb Europas zu sensibilisieren?

 
  
 

Europa verfügt in den verschiedenen Disziplinen der Sozial- und Geisteswissenschaften über eine starke Forschungsgrundlage. In den vergangenen Jahren kamen Forschungsprojekte auf diesen Gebieten in den Genuss einer ständig wachsenden Förderung durch die Rahmenprogramme.

Bereits während des Fünften Rahmenprogramms (5. RP) unterstützte die EU Projekte, in die Vertreter der Geisteswissenschaften eingebunden waren, namentlich zu Fragen der europäischen Identität und ihrer Herausbildung (einschließlich einer historischen Perspektive) sowie zu den Werten von Demokratie und Bürgerschaft.

Beim Sechsten Rahmenprogramm galten mehrere Aufforderungen ausdrücklich den Geisteswissenschaften, und gegenwärtig befinden sich mehr als 10 Projekte in verschiedenen Bereichen, namentlich Linguistik und Geschichte, in der Umsetzung:

Kennziffer

Thema

geförderte Projekte

FP6-2002-Citizens-3

„Kultureller Dialog und die europäische Gesellschaft“

2 Exzellenznetze (EN)

FP6-2004-Citizens-4

„Linguistische Vielfalt in der wissensbestimmten Gesellschaft“

1 Exzellenznetz und 1 integriertes Projekt (IP)

FP6-2004-Citizens-5

„Werte und Religionen in Europa“

5 gezielte Forschungsprojekte (STREP) und 2 Koordinierungsmaßnahmen (CA)

Nähere Einzelheiten zu diesen Projekten findet man unter http://cordis.europa.eu/citizens/home.html

Für das 7. RP ist vorgesehen, die Geisteswissenschaften stärker in den Gesamtkontext von Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ einzubeziehen. So enthält zum Beispiel der vorgeschlagene Text für das spezifische Programm für die Geisteswissenschaften folgende Stichworte: kulturelle Interaktionen; Traditionen; kulturelles Erbe; Ansätze für das Zusammenleben verschiedener Kulturen, die Rolle von Sprache, Kunst und Religionen; Haltungen und Wertvorstellungen.

Um die Beteiligung der Geisteswissenschaften weiter zu erhöhen und inter- sowie multidisziplinäre Forschung zwischen Sozial- und Geisteswissenschaften zu fördern, wurde im Mai 2006 eine Expertengruppe für die Geisteswissenschaften gegründet.

Parallel dazu hat die Kommission eine Online-Konsultation gestartet, mit der Wissenschaftler zur Abgabe von Stellungnahmen zum ersten Entwurf der Forschungsagenda für Thema 8 aufgerufen werden.

Auf diese Weise schreitet die Vorbereitung des Arbeitsprogramms 2007-2008 für Thema 8 voran. Wenngleich es gegenwärtig noch zu früh ist, Einzelheiten zu nennen, sei hervorgehoben, dass Forschungsthemen zu Literatur und Kunst sowie zu kulturellen Interaktionen und Ansätzen für das Zusammenleben verschiedener Kulturen wahrscheinlich auf der Agenda der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen werden. Die Veröffentlichung dieses Aufrufs wird sehr bald nach Inkrafttreten des 7. RP erfolgen.

Darüber hinaus steht mit dem neu vorgeschlagenen Kulturprogramm (2007-2013), das hoffentlich bis Ende 2006 verabschiedet wird, ein weiteres Finanzierungsinstrument der Kommission im Bereich Kultur zur Verfügung. Nach seiner Annahme werden höchstwahrscheinlich Anfang 2007 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; für Oktober 2006 ist bereits eine vorläufige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2007 vorgesehen, aus der die wichtigsten Informationen hervorgehen werden.

Allgemeines Ziel des vorgeschlagenen Programms ist die Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Kulturschaffenden und -akteuren sowie den Kulturinstitutionen der am Programm beteiligten Länder, um auf diese Weise die Herausbildung einer europäischen Staatsbürgerschaft zu fördern. Zu den spezifischen Zielen des Programms gehören 1.) die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten; 2.) die Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen; und 3.) die Förderung des interkulturellen Dialogs.

 

Anfrage Nr. 57 von Manuel Medina Ortega (H-0699/06)
 Betrifft: WTO-Verhandlungen: Schutz der in der Gemeinschaft erzeugten Bananen
 

Welche Vorschläge unterbreitet die Europäische Kommission im Rahmen der WTO-Verhandlungen, um die Bananenerzeuger in der Europäischen Union wirksam zu schützen?

 
  
 

Der EU-Markt hat bisher gut auf das neue, seit 1. Januar 2006 geltende Einfuhrsystem für Bananen reagiert, das an die Stelle des alten Quotensystems getreten ist und einen Zoll in Höhe von 176 EUR/t sowie eine zollfreie Quote von 775.000 Tonnen für Bananen aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) vorsieht.

Angesichts der nach wie vor heiklen Natur des Themas, um das sich ein jahrelanger Handelsstreit rankt, unterliegt das neue Importregime seit der Ministerkonferenz von Hongkong im Dezember 2005 einem Beobachtungs- und Überprüfungsmechanismus unter der Federführung von Minister Støre aus Norwegen. Ziel ist die Festlegung der von der Welthandelsorganisation (WTO) zu vereinheitlichenden Zollrate, die die Grundlage für weitere Kürzungen aufgrund der Verhandlungen zur Entwicklungsagenda von Doha bilden soll. Im Zusammenhang mit den derzeit ausgesetzten Doha-Verhandlungen hat sich die Kommission auch der Forderung einiger Länder widersetzt, Bananen als tropisches Erzeugnis einzustufen und damit eine stärkere Senkung der Zollrate anzuwenden.

Die Kommission beobachtet die Umsetzung des neuen Einfuhrsystems sehr genau und beteiligt sich konstruktiv am Støre-Prozess, um eine Vereinbarung zu erzielen, die den EU-Markt angemessen schützt und gleichzeitig den Bananenstreit hoffentlich beendet.

 

Anfrage Nr. 58 von Mairead McGuinness (H-0702/06)
 Betrifft: Finanzierung des EU-Haushalts und daraus resultierende Perspektiven für die GAP
 

Aus einem kürzlich vorgelegten Bericht von Teagasc, dem irischen Forschungs-, Beratungs- und Ausbildungsdienst für Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, geht hervor, dass irische Landwirte künftig stärker als derzeit von direkten Einkommensbeihilfen der EU abhängig sein werden, sollte die EU in den WTO-Verhandlungen einer Einigung zustimmen.

Diese Prognose fällt in eine Zeit, in der die EU-Mitgliedstaaten immer weniger bereit zu sein scheinen, EU-Politiken, einschließlich der Landwirtschaft, mit Blick auf die Zukunft zu finanzieren, was den Fortbestand der derzeitigen entkoppelten Zahlungsregelung über 2013 hinaus weniger gewiss macht.

Wie gedenkt die Kommission unter Haushaltsgesichtspunkten die zunehmend düsteren und widersprüchlichen Gegebenheiten anzugehen, mit denen EU-weit viele Landwirte konfrontiert sind?

Die Landwirte werden gedrängt, wettbewerbsfähiger zu werden, wissen aber, dass sie nicht mit den zunehmenden Mengen von billigen Nahrungsmitteln konkurrieren können, die im Anschluss an eine WTO-Vereinbarung außerhalb der EU nach geringeren Standards erzeugt würden. Außerdem stellen sie fest, dass das Engagement der EU für Landwirtschaft und Nahrungsmittel zurückgeht.

 
  
 

Wichtigstes Ziel der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2003 war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der EU. Die neue GAP orientiert Landwirte auf die Erzielung besserer Erlöse am Markt, anstatt die beste Kombination von Fördermitteln zu errechnen. Sie unterstützt auch hohe Standards im Umweltschutz, im Tierschutz und bei der Lebensmittelsicherheit, womit die EU-Landwirtschaft gerüstet ist, sich künftig den Herausforderungen eines sinnvoll gestalteten Handelsumfelds zu stellen.

Ein vorzeigbares Ergebnis der gegenwärtig unterbrochenen Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) zur Handelsliberalisierung wird die EU-Landwirtschaft ohne Zweifel vor eine Bewährungsprobe stellen, insbesondere die Umsetzung niedrigerer Zolltarife und die geplante Abschaffung von Ausfuhrerstattungen. Gleichzeitig wird eine WTO-Vereinbarung Agrarexporten aus der EU neue Marktchancen eröffnen, vor allem qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und solchen mit hoher Wertschöpfung.

Es besteht derzeit kein Grund, Veränderungen des politischen Inhalts der GAP-Reform 2003 zu planen. Eine Überprüfung der Hauptinstrumente der GAP ist für 2008 vorgesehen. Das Ziel besteht darin, die GAP-Reform auf einem Kurs zu halten, der auch künftig Gültigkeit haben wird – Nachhaltigkeit für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Die Abgeordnete stellt die Frage auch unter Haushaltsgesichtspunkten. Mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung wurden die Finanziellen Vorausschauen für den gesamten Zeitraum 2007-2013 beschlossen. Im Dezember 2005 forderte der Europäische Rat die Kommission zu einer umfassenden Überprüfung aller Aspekte der EU-Ausgaben – einschließlich der GAP – und Ressourcen – einschließlich des Sondernachlasses für das Vereinigte Königreich – im Zeitraum 2008/2009 auf. Diese Überprüfung wird sich mit den von der Abgeordneten angesprochenen haushaltspolitischen Aspekten befassen. Das Parlament wird in diese Überprüfung einbezogen sein.

 

Anfrage Nr. 59 von Brian Crowley (H-0704/06)
 Betrifft: EU-Haushalt 2007-2013
 

Kann die Kommission erklären, wie der Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 dazu beitragen wird, die Wettbewerbsposition der Europäischen Union unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verbessern?

 
  
 

Die endgültige Vereinbarung über einen Finanzrahmen für die EU 2007-2013 bietet einen schlüssigen und stabilen Rahmen zur Finanzierung einer erweiterten EU in den kommenden sieben Jahren.

Im genannten Zeitraum wird die EU 74 Milliarden Euro für Programme und Initiativen der Teilrubrik 1A aufwenden, die direkt auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgerichtet sind. Darüber hinaus werden bedeutende Investitionen unter anderen Rubriken zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa und damit zur Stärkung unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dies gilt insbesondere für die unter der Teilrubrik 1B bereitgestellten 308 Milliarden Euro für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung. Die EU wird demzufolge 382 Milliarden Euro oder 44 Prozent ihres Gesamthaushalts zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit einsetzen.

Die Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1A) werden im Zeitraum 2006 bis 2013 um rund 70 % steigen; im gleichen Zeitraum erhöhen sich die Ausgaben für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1B) um mehr als 20 %.

Spezifische Programme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Weltmarkt sind zum Beispiel das neue Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das Programm Lebenslanges Lernen, das Programm Galileo und die Transeuropäischen Netze.

Darüber hinaus wird der kürzlich angeregte Europäische Globalisierungsfonds zur Bewältigung der sozialen Kosten des Anpassungsprozesses beitragen, den die EU durchläuft, um ihre Wettbewerbsfähigkeit angesichts sich verändernder Strukturen im Welthandel zu stärken. Dieses Instrument wird aus nicht ausgeschöpften Mitteln finanziert.

Der Finanzrahmen bietet für die kommenden sieben Jahre eine Grundlage für eine wettbewerbsfähigere EU, und EU-Mittel können hierbei gewiss maßgebliche Impulse verleihen. Dennoch ist die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eine gemeinsame Aufgabe und erfordert ähnliche Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten. Der Rahmen ist also abgesteckt, nun müssen die europaweiten Bestrebungen und Aktionen durch entsprechende Investitionen und Beiträge öffentlicher und privater Akteure auf allen Ebenen untersetzt werden, damit Europa in jeder Hinsicht wachsen und gedeihen kann.

 

Anfrage Nr. 60 von Seán Ó Neachtain (H-0710/06)
 Betrifft: Die 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie
 

Ein Bewohner meines Wahlkreises in Irland hat in einem Schreiben folgende Situation dargestellt:

Er führt einen öffentlichen Dienstleistungsbetrieb, wobei es sich um die Erbringung von Postdienstleistungen handelt. Um diese Postdienstleistungen erbringen zu können, hat er neue Räumlichkeiten eingerichtet; die Kosten hierfür betrugen 250.000 Euro. Der Mehrwertsteueranteil für die Herrichtung dieser Räumlichkeiten beträgt mehr als 33.000 Euro.

Gemäß der 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie (77/388/EWG(1)) hat er keine Möglichkeit, diesen Mehrwertsteuerbetrag vom Staat zurückzufordern, da er eine öffentliche Dienstleistung erbringt. Würde er jedoch eine private oder gewerbliche Dienstleistung erbringen, könnte er diesen Mehrwertsteuerbetrag vom Staat zurückerhalten.

Wird die Kommission die Umsetzung der 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie dahingehend überprüfen, weshalb Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in dieser Frage ganz anders als Erbringer privater Dienstleistungen behandelt werden können und um zu klären, was getan werden kann um zu gewährleisten, dass diese absurde Situation künftig im Rahmen dieser EU-Steuerregelung beseitigt werden kann?

 
  
 

Ein grundlegendes Prinzip der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie(2) besteht darin, dass die Mehrwertsteuer, die in den einem Steuerpflichtigen entstehenden Kosten enthalten ist, nur insofern in Abzug gebracht werden können, als diese Kosten mit der Erbringung mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen durch ihn verbunden sind.

In Artikel 13 A (1) a) und B e) ist geregelt, dass von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Sofern die Aktivitäten eines Leistungserbringers unter diese Regelung fallen, sind die bereitgestellten Waren und Dienstleistungen (als Ausgangsumsätze) von der Mehrwertsteuer befreit, die auf die von ihm erworbenen Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer (als Eingangsumsätze) ist jedoch nicht abzugsfähig.

Es ist allerdings richtig, dass diese Mehrwertsteuerbefreiung für von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen dem durch Richtlinie 97/67/EG liberalisierten Markt für Postdienste nicht vollständig gerecht wird. Die gegenwärtig geltende Mehrwertsteuerbefreiung verfälscht den Wettbewerb zwischen Leistungserbringern wie den ehemaligen Staatsmonopolen, die von der Befreiung profitieren, und anderen Leistungserbringern, für die dies nicht gilt. Auf Ungleichheiten bei der Anwendung dieser Befreiung innerhalb der Gemeinschaft hat die Kommission bereits hingewiesen.

Angesichts dieser Lage schlug die Kommission 2003(3) die Abschaffung der gegenwärtigen Mehrwertsteuerbefreiung für von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen vor und wollte Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, auf eine breite Palette von Postdienstleistungen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Dieser letztgenannte Aspekt würde die Auswirkungen auf die Preise für Privatverbraucher in Grenzen halten. Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht einigen, und der Vorschlag ist weiterhin im Rat blockiert.

In der Zwischenzeit ist eine ordnungsgemäße Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung für Postdienste in allen Staaten der Gemeinschaft erforderlich. Die Kommission sah sich gezwungen, Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten(4) einzuleiten, die die geltende Mehrwertsteuerbefreiung nicht korrekt anwenden. Inzwischen ersucht die Kommission den Rat, die Diskussion wieder aufzunehmen und den Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Postdienste anzunehmen. Die gegenwärtige Situation ist zweifellos für alle Seiten unbefriedigend, darunter auch für die von dem Abgeordneten erwähnten Leistungserbringer des von der Mehrwertsteuer befreiten Sektors, die die für dringend benötigte Investitionen aufgewendete Mehrwertsteuer nicht zurückfordern können.

 
 

(1)  ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1.
(2)  Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) (ABl. L 145 vom 13.6.1977).
(3)  KOM (2003) 234 endgültig vom 5. Mai 2003, abgeändert durch KOM (2004) 468 vom 8. Juli 2004.
(4)  Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Schweden.

 

Anfrage Nr. 61 von Sajjad Karim (H-0715/06)
 Betrifft: Bildungsaustausch
 

In seinem Bericht über EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft (A6-0256/2005) „begrüßte“ das Europäische Parlament „das vor kurzem zwischen der Europäischen Kommission und der indischen Regierung unterzeichnete Abkommen, mit dem die Europäische Kommission tausend Stipendien (im Wert von 33 Mio. Euro) schafft, die indischen Studenten den Zugang zu europäischen Universitäten im Rahmen des Programms Erasmus Mundus ermöglicht, …. stellte fest, dass der Indische Rat für kulturelle Beziehungen europäischen Studenten Möglichkeiten bietet, an Universitäten in Indien zu studieren; fordert ihn jedoch auf, auf diesem Gebiet ein größeres Interesse zu zeigen, um aktiver zur Stärkung der Grundlagen der strategischen Partnerschaft beizutragen.“

Könnte die Kommission eine Aktualisierung über die derzeitige Umsetzung dieser Vorschläge vornehmen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik?

Ist die Kommission der Auffassung, dass ein beruflicher und geschäftlicher Austausch ebenfalls nützlich sein könnte, sowohl für eine transkulturelle Verständigung als auch die Förderung eines zweigleisigen Informationsflusses?

Verfügt die Kommission über irgendwelche Pläne, um den Erfolg des „Executive Training“-Programms – People-to-People Exchange – , das mit Japan und Korea besteht, zu wiederholen, indem man das Programm mit den entsprechenden Finanzmitteln auf Indien ausweitet?

 
  
 

Die Förderung des Austauschs zwischen Universitäten ist ein wichtiger Aspekt des auf dem jüngsten Gipfeltreffen EU-Indien im September 2005 vereinbarten Gemeinsamen Aktionsplans. Sie ist ein Kernpunkt unserer Bemühungen, die öffentliche Wahrnehmung der EU in Indien zu verbessern und zu zeigen, dass Europa sich ebenso wie Indien auf die Zukunft vorbereitet.

Die Kommission hat 33 Millionen EUR für den Anteil Indiens am Erasmus-Programm im Zeitraum 2005-2007 bereitgestellt. Mit diesem Betrag können innerhalb von drei Jahren (2005-2007) rund 900 Stipendien finanziert werden.

Erasmus Mundus ist in Indien außerordentlich erfolgreich. In den ersten beiden Jahren der Umsetzung des indischen Anteils am Programm wurde rund die Hälfte der Mittel zur Finanzierung von über 400 Stipendien für indische Studenten eingesetzt. Im dritten und letzten Jahr der Umsetzung des indischen Anteils (Studienjahr 2007-2008) wird die Kommission etwa 500 weitere Stipendien ausreichen.

Damit dies erreicht werden kann, hat die Kommission in jüngster Zeit mit Hilfe ihrer Delegation in Delhi ihre Bemühungen zur Verbreitung von Informationen über Erasmus Mundus in Indien verstärkt. Eine wichtige europäische Hochschulmesse, die vom 24. bis 26. November 2006 in Delhi stattfindet, wird dazu genutzt werden, die sich aus diesem Programm ergebenden Möglichkeiten stärker bekannt zu machen.

Aufgrund des positiven Ergebnisses in der ersten Phase sind in der Kommission Überlegungen im Gange, den Anteil Indiens am Programm Erasmus Mundus nach 2007 auszudehnen

Zu den Bedenken des Abgeordneten möchte die Kommission feststellen, dass mehr als die Hälfte der indischen Studenten, die Erasmus-Stipendien für Studienaufenthalte in Europa erhalten haben, in die Bereiche Wissenschaft und Technik streben.

Die Kommission und die indischen Behörden planen nicht, das „Executive Training“-Programm (ETP) in Indien aufzulegen, da dieses Programm im Wesentlichen auf die Ausbildung europäischer Fachleute in den Sprachen wichtiger EU-Ausfuhrmärkte (China, Japan und Korea) abzielt, wo Kenntnisse in europäischen Sprachen nicht sehr verbreitet sind. Da in Geschäftskontakten mit Indien grundsätzlich Englisch verwendet wird, ist die Ausweitung eines derartigen Programms auf Indien nicht erforderlich.

 

Anfrage Nr. 62 von Rosa Miguélez Ramos (H-0716/06)
 Betrifft: Waldbrände in Galicien
 

Die Iberische Halbinsel und vor allem meine Heimatregion Galicien sind in diesem Sommer erneut von einer Serie von Waldbränden heimgesucht worden, die Hunderttausende Hektar Wald und Vegetation, Vieh, Rebflächen, Obst- und Gemüseanbauflächen, Häuser und landwirtschaftliche Infrastrukturen vernichtet haben, wodurch die Landwirtschaft, die Viehzucht und das Walderbe geschädigt wurden und ein ernsthafter Schaden für die gesamte lokale Wirtschaft, den Produktionssektor und den Fremdenverkehr entstanden ist.

Auf welche Weise könnten die von der Kommission vorgesehenen neuen Maßnahmen oder Pläne für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung dazu beitragen, diese katastrophalen Auswirkungen zu mindern und die schwierige und ungewisse Umweltsituation zu beheben, in der sich das galicische Gebiet befindet, das integraler Bestandteil des Walderbes Südeuropas ist?

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission durchzuführen, um einige der negativen Folgen der GAP zu beheben, die die Ursache für die Abwanderung und die aufgrund der geringen Rentabilität erfolgende Aufgabe der forstwirtschaftlichen Flächen und Entsiedlung des ländlichen Raums sind?

Wie beabsichtigt die Kommission den Einsatz des Solidaritätsfonds zu erleichtern, um zu verhindern, dass, wie dies bereits in anderen Fällen geschehen ist, die Nutzung dieses Fonds beeinträchtigt wird?

 
  
 

Die Kommission ist sich des Ausmaßes der durch Waldbrände in diesem Sommer verursachten Schäden, insbesondere in der Region Galicien, bewusst und möchte den Betroffenen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen.

Gegenwärtig holt die Kommission Angebote für eine Studie ein, um sich einen umfassenden Überblick über die Ursachen der Vernichtung von Wäldern in der EU, darunter auch durch Waldbrände, zu verschaffen. Diese Studie, deren Ergebnisse Ende 2007 vorliegen werden, wird zu konkreten Vorschlägen führen, wie die Vernichtung von Wäldern in der EU vermieden werden kann. Die Studie ist Teil des von der Kommission im Juni 2006 vorgelegten EU-Forstaktionsplans(1). Außerdem fügt der Vorschlag LIFE+(2) die vorhandenen Werkzeuge zur Unterstützung von Umweltaktionen zu einem neuen, breiter angelegten und besser abgestimmten Instrument zusammen. Der Vorschlag sieht die Unterstützung von Waldüberwachungsprogrammen und Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände sowie die Fortführung der Maßnahmen vor, die im Rahmen der Ende 2006 auslaufenden „Forest-Focus“-Verordnung umgesetzt wurden.

Zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist festzustellen, dass nach den GAP-Reformen 2003/2004 in den vergangenen Jahren wesentliche Änderungen eingeführt worden sind. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums fördert eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete, trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erschließung neuer Einkommensquellen und Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum bei. Die neue Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums(3) für den Zeitraum 2007 bis 2013 enthält eine Reihe forstwirtschaftlicher Massnahmen, die die Mitgliedstaaten gemäß ihren Prioritäten umsetzen können, darunter Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände und die Wiederaufforstung brandgeschädigter Waldflächen.

Was den Solidaritätsfonds anbetrifft, so muss der betreffende Mitgliedstaat innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden einen Antrag an die Kommission stellen. Bis zum 26. September 2006 war ein derartiger Antrag der spanischen Regierung nicht eingegangen. Die Gewährung finanzieller Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ist von der Erfüllung der in der Verordnung(4) genannten Kriterien für die Mobilisierung des Fonds abhängig. Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds ist für eine begrenzte Anzahl von Nothilfemaßnahmen staatlicher Stellen einsetzbar, zum Beispiel vorläufige Reparatur wesentlicher Infrastrukturen, Bereitstellung von Notunterkünften oder Finanzierung von Rettungsdiensten. Der Fonds kann nicht zur Entschädigung von Privatpersonen für erlittene Verluste, auch nicht in der Land- und Forstwirtschaft, herangezogen werden.

 
 

(1)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament über einen EU-Forstaktionsplan, KOM(2006) 302 endg. vom 15.6.2006.
(2)  Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+), KOM(2004) 621 endg. vom 29.9.2004.
(3)  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. L 227 vom 21.10.2005.
(4)  Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des EU-Solidaritätsfonds.

 

Anfrage Nr. 65 von Sarah Ludford (H-0722/06)
 Betrifft: Verpflichtung von Beförderungsunternehmen zur Übermittlung von Angaben über die beförderten Personen
 

Im April 2004 nahm der Rat die Richtlinie 2004/82/EG(1) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln an, obwohl der Vorschlag aufgrund der unzureichenden Sicherstellung des Datenschutzes vom Parlament abgelehnt wurde. Die Tatsache, dass die Richtlinie als Rechtsgrundlage die Bestimmungen betreffend Grenzkontrollen und Einwanderung (Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b EGV) hat, hat die Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten, sich für befugt zu erklären, die Daten ohne Festlegung von Fristen für ihre Aufbewahrung oder jegliche andere Datenschutzmaßnahmen auf europäischer Ebene zu Strafverfolgungszwecken (Artikel 6 Absätze 1 Unterabsatz 5) zu verwenden.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2004 sollte bis zum 5. September 2006 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Der Rat hat aber dem vorgeschlagenen Rahmenbeschluss über den Schutz sicherheitsbezogener Daten im Rahmen des dritten Pfeilers bislang nicht zugestimmt. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission gegenwärtig im Hinblick auf die Übereinstimmung der Richtlinie aus dem Jahr 2004 mit den Anforderungen des Datenschutzes?

 
  
 

Die Mitgliedstaaten sind gegenwärtig dabei, die Richtlinie 2004/82/EG in nationales Recht umzusetzen. Hierbei müssen sie die Bestimmungen dieser Richtlinie wie auch der Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz und der entsprechenden innerstaatlichen Datenschutzvorschriften berücksichtigen. Bisher haben neun Mitgliedstaaten der Kommission die (teilweise) Umsetzung von Richtlinie 2004/82/EG angezeigt. Die Kommission analysiert derzeit diese nationalen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit Richtlinie 2004/82/EG und Richtlinie 95/46/EG.

 
 

(1)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 24.

 

Anfrage Nr. 66 von Jacky Henin (H-0723/06)
 Betrifft: Maßnahmen gegen spekulatives Kurzfristkapital
 

Die Firma Tréfimétaux, ein kupferverarbeitendes Unternehmen der italienischen KME-Gruppe, wird seine Gießereien und Walzwerke aus Frankreich nach Deutschland und Italien verlagern und damit 215 Arbeitsplätze vernichten. Vom Standpunkt der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aus ist diese Entscheidung unverständlich, da das deutsche Werk weniger leistungsfähig ist und höhere Arbeitskosten verursacht. Diese Entscheidung, die KME auf Druck der Finanzgesellschaft INTEK treffen musste, die auf einer Rendite von 18% besteht, wird die Kundschaft in die Arme von Lieferanten treiben, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Man kann also davon ausgehen, dass hier unseriöse Anleger die Strategie und die Existenz des Unternehmens aufs Spiel setzen, um ihre spekulativen Anlagen kurzfristig zu Geld zu machen.

Wie gedenkt die Kommission gegen diese rücksichtslosen Spekulationen mit Kurzfristkapital vorzugehen, die eine Bedrohung für die Arbeitsplätze und die industrielle Entwicklung der Union darstellen?

 
  
 

Arbeitsplatzverluste infolge von Unternehmensverlagerungen sind für die Kommission Anlass zur Besorgnis. Wie dem Abgeordneten jedoch bekannt sein dürfte, sieht der EG-Vertrag – von bestimmten Umständen einmal abgesehen – den freien Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union als Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes vor. Standortverlagerungen sind ein üblicher Vorgang im Wirtschaftsleben. Sie sind Ausdruck eines Prozesses der effizienten Verteilung von Ressourcen innerhalb der EU-Wirtschaft, sie sorgen dafür, dass Investitionen in Projekte fließen, die die höchste Rentabilität versprechen, und ermöglichen die Restrukturierung der Wirtschaft und den Einstieg in neue Märkte. Leider bringt dieser Prozess der Umverteilung von Ressourcen unvermeidlich Anpassungskosten mit sich, wenn Kapital, Arbeitsplätze und Know-how von einem Standort an einen anderen verlagert werden. Alles in allem wirken sich Unternehmensverlagerungen jedoch positiv auf das Leistungsvermögen der EU-Wirtschaft und die Wohlfahrt der EU-Bürger aus. Es wäre daher kontraproduktiv, derartige wirtschaftliche Vorgänge zu erschweren oder zu verbieten.

Die Europäische Union verfügt allerdings über eine Reihe sehr klarer Vorschriften, die unter solchen Umständen greifen und auf deren Einhaltung wir bestehen müssen. Zum Beispiel hat einer derartigen Entscheidung eine ordnungsgemäße Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter voranzugehen, wie in mehreren Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt. Der soziale Dialog ist in diesem Zusammenhang ein entscheidender Punkt, wie die Kommission immer wieder betont.

Die Unternehmen tragen erhebliche soziale Verantwortung für Europa, und das muss überall deutlich werden. Die Kommission kritisiert Entscheidungen von Unternehmen zur Verlagerung nicht von vornherein. Sie verfolgt jedoch eine Politik, die nachhaltige Lösungen höher bewertet als kurzfristige Vorteile. Das ist nicht nur eine Frage sozialer Verantwortung, sondern auch der Erreichung unserer industriepolitischen Ziele, einer aktiven Industriepolitik, die die Industrie in Europa hält.

Die Kommission stellt auch eine Reihe von Instrumenten zur Abfederung der sozialen Folgen des Wandels und der Umstrukturierung zur Verfügung. Die Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds können hierbei eine wichtige Rolle spielen. Die Kommission dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten die auf europäischer Ebene als zentrale Aufgabe begriffene Anpassung an den Wandel umfassend in ihre nationalen Prioritäten und Programme einbeziehen.

 

Anfrage Nr. 67 von Chris Davies (H-0725/06)
 Betrifft: Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats
 

Hat sich die Kommission gegenüber der israelischen Regierung hinsichtlich der ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung vorgenommenen Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats geäußert?

 
  
 

Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten über die Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats. Die Inhaftierung von Vertretern palästinensischer Legislativorgane ist völkerrechtswidrig und untergräbt weiterhin die Einrichtungen der Palästinensischen Autonomiebehörde, die wir bewahren müssen.

Die Kommission hat dieses Problem schon zu vielen Gelegenheiten, unter anderem während der Israelreise des für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglieds im Juli 2006, bei ihren israelischen Partnern zur Sprache gebracht.

Diese Frage muss nach Auffassung der Kommission unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs betrachtet werden. Die Freilassung der inhaftierten Legislativratsmitglieder ist Bestandteil eines breiter zu fassenden Komplexes von Fragen, die erst gelöst werden müssen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen Palästina und Israel möglich wird.

Die Kommission begrüßt den in der vorigen Woche gefassten Beschluss des israelischen Militärgerichts, 18 Vertreter der palästinensischen Legislativorgane freizulassen. Sie wartet nun nach dem Einspruch des Staatsanwaltsbüros der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte auf die endgültige Entscheidung des Gerichts.

 

Anfrage Nr. 68 von Catherine Stihler (H-0728/06)
 Betrifft: Koordinierung der Geheimdienste
 

Die italienische Zeitschrift „L’Espresso“ veröffentlichte vor kurzem einen Hinweis der Kommission auf die Einrichtung eines „Zentrums für verschiedene koordinierte Geheimdienste“. Von diesem Zentrum ist praktisch nichts zu hören, seit es offensichtlich vor einem Jahr eingerichtet wurde, obwohl die Kommission eine „intensivere parlamentarische Überwachung“ der nationalen Sicherheitsdienste der EU gefordert hat.

Kann die Kommission die Existenz eines Zentrums für koordinierte Geheimdienste in der EU bestätigen? Kann sie auch Einzelheiten über die finanzielle und personelle Ausstattung des Zentrums mitteilen und bekannt geben, welche Nationen sich daran beteiligen und welche Art von parlamentarischer Überwachung für dessen Tätigkeit derzeit besteht?

 
  
 

Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident sprach in dem erwähnten Interview für die italienische Zeitschrift „L’Espresso“ tatsächlich über das – allgemein als „SitCen“ bekannte – Gemeinsame Lagezentrum der Europäischen Union. Die Kommission begrüßt den Beitrag des SitCen zur Sicherheit der Europäischen Union nach der Stärkung seiner Mittel und seines Mandats, die nach den Terroranschlägen von Madrid am 11. März 2004 erfolgte.

Der von der Frau Abgeordneten zitierte Ausdruck „Zentrum für verschiedene koordinierte Geheimdienste“ wurde von dem für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständigen Vizepräsidenten in dieser Form nicht zur Beschreibung des SitCen verwendet. Der im Italienischen „centro di coordinamento dei servizi a Bruxelles“ lautende Ausdruck stammt eigentlich von der Zeitschrift „L’Espresso“. Dieser Ausdruck kann den Leser zu einer Fehleinschätzung der Tätigkeit des SitCen verleiten, die keine operativen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, sondern nur entsprechende strategische nachrichtendienstliche Analysen umfasst.

Auf jeden Fall herrschte keine Geheimnistuerei – weder bei der ursprünglichen Bildung des SitCen, das Ende der 90er-Jahre die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union unterstützen sollte, noch bei der Entscheidung von 2004, sein Mandat zu erweitern, um den Rat mit strategischen Bedrohungsanalysen zu versorgen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen und für die Terrorismusbekämpfung relevant sind. Auf seiner Tagung im Dezember 2004 begrüßte der Europäische Rat dann auch den überarbeiteten Aktionsplan der EU und die ergänzenden Berichte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission zur Terrorismusbekämpfung und die seit Juni 2004 erzielten Fortschritte; diese sollten, wie in den genannten Beiträgen dargelegt, zu weiteren konkreten Ergebnissen führen, die insbesondere Folgendes beinhalten: (…/…) in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit: die Verbindungen zwischen der Gruppe für Terrorismusbekämpfung und dem gestärkten EU-Lagezentrum (SitCen), das dem Rat ab dem 1. Januar 2005 strategische Bedrohungsanalysen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen, vorlegen wird, sowie der verbesserte Informationsaustausch mit Europol. Der Europäische Rat forderte den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, über die Fortschritte, darunter jene in Bezug auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Sicherheitsdiensten – auch im Zusammenhang mit dem Lagezentrum –, Bericht zu erstatten. Diese Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sind für die Öffentlichkeit zugänglich.

Institutionell und verwaltungsmäßig ist das SitCen ein Dienst des Generalsekretariats des Rates. Weitere Auskünfte, um die die Frau Abgeordnete gebeten hat, kann die Kommission nicht erteilen.

 

Anfrage Nr. 69 von Gerardo Galeote (H-0729/06)
 Betrifft: Waldbrände in Galicien im Sommer 2006
 

Zwischen dem 3. und 15. August dieses Jahres wurde Galicien von der größten Serie von Waldbränden in seiner Geschichte heimgesucht. Sowohl die Zahl der Brände als auch die durch die Brände vernichtete Fläche waren dieses Jahr weitaus größer als dies bislang der Fall war.

Selbstverständlich sorgen die regionalen und nationalen Behörden des betroffenen Gebiets für den Einsatz der entsprechenden Mittel zur Brandbekämpfung, die, falls sie unzureichend sind, durch die europäische Hilfe und Solidarität, welche insbesondere über die in der Union tätigen Katastrophenschutzdienste geleistet wird, ergänzt werden können und müssen.

Kann die Kommission genau angeben, an welchem Tag im August dieses Jahres die spanischen Behörden mit einem Hilfsersuchen an die Dienststellen der Kommission herangetreten sind und an welchem Tag die Kommission das Ersuchen um Hilfe bei der Bekämpfung der Brände, die in der ersten Augusthälfte in der Autonomen Region Galicien wüteten, erhalten hat?

Kann die Kommission darlegen, um welche Art von Hilfe die spanische Regierung ersucht hat und welcher Beitrag von der Union zur Bekämpfung der Brände geleistet wurde?

 
  
 

Das Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) der Kommission für den Katastrophenschutz erhielt ein Hilfeersuchen der spanischen Regierung zur Bekämpfung von Waldbränden in der Autonomen Region Galicien. Dieses Ersuchen ging am 9. August 2006 um 09.32 Uhr beim BIZ ein.

Die spanische Regierung forderte 3 Löschflugzeuge vom Typ Canadair, 5 Hubschrauber mit Löschwasser-Außenlastbehältern bzw. Tanks und 20 Löschfahrzeuge an.

Dieses Ersuchen löste eine Krisenreaktion des BIZ aus, das sofort die Katastrophenschutzbehörden der 30 Länder alarmierte, die am Europäischen Katastrophenschutz-Verfahren beteiligt sind. Innerhalb weniger Stunden erhielt Spanien aus mehreren Mitgliedstaaten Hilfeangebote. Stunden später, noch am Tag des spanischen Hilfeersuchens, trafen vier Flugzeuge vom Typ Canadair sowie eine aus 20 Fahrzeugen und 65 Feuerwehrleuten bestehende Waldbrandlöschmannschaft in Spanien ein. Später wurden noch Hubschrauber und Löschtrupps mit Personal, verschiedenartigen Löschfahrzeugen und Ausrüstungen angeboten. Italien, Portugal und Frankreich waren die ersten Länder, die im Rahmen dieses EU-Katastrophenschutzverfahrens Hilfe leisteten.

 

Anfrage Nr. 70 von Hans-Peter Mayer (H-0731/06)
 Betrifft: Verpflichtung der EU-Bürger zur Zahlung hoher Einfuhrzölle für den Import von Kraftfahrzeugen nach Portugal
 

Jeder EU-Bürger, dessen Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat als in Portugal zugelassen ist und der sich mit seinem Kfz länger als 180 Tage pro Jahr auf portugiesischem Hoheitsgebiet aufhält (z.B. den Winter dort verbringen will), ist verpflichtet, im Rahmen eines Einfuhrverfahrens einen Importzoll zu entrichten (vgl. insb. Gesetzesdekret Nr. 40/1993). Ausgenommen von dieser Zahlungsverpflichtung sind lediglich LKW, Wohnmobile, Motorräder sowie Nutzfahrzeuge, die jeweils ganz bestimmte Merkmale aufweisen müssen (z.B. Zahl der Sitze).

Eine Steuerbefreiung für EU-Bürger, die in Portugal ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen wollen, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich (s. Gesetzesdekret Nr. 264/1993).

Die Methode zur Berechnung der Höhe des Zolles führt in der Regel dazu, dass der zu zahlende Geldbetrag für die Einfuhr des Kraftfahrzeuges im Verhältnis zu dessen Einkaufspreis bzw. dessen aktuellem Marktwert eine unverhältnismäßige Höhe erreicht.

Sind die nationalen Vorschriften der Portugiesischen Republik, die EU-Bürger dazu verpflichten, nach einem Aufenthalt mit ihrem Kfz in Portugal von über 180 Tagen dieses zu importieren und die hohen Einfuhrzölle zu entrichten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar?

 
  
 

Zunächst ist zu beachten, dass Fahrzeugzulassungssteuern wie die gemäß den Gesetzesdekreten Nr. 40/1993 und Nr. 2641/1993 in Portugal erhobenen Fahrzeugsteuern (nachstehend „FS“) offensichtlich fiskalischer Art sind und nicht deshalb erhoben werden, weil ein Fahrzeug die Grenze des Mitgliedstaates überquert, der sie erhebt, sondern aufgrund anderer maßgeblicher Vorgänge, was die Erstzulassung des Fahrzeugs in diesem Staat einschließt(1). Sie sind daher als Teil eines allgemeinen Systems interner Abgaben auf Waren zu betrachten und nicht als Einfuhrzölle im Sinne von Artikel 23 und 25 des EG-Vertrags. Folglich verstößt Portugal nicht gegen Gemeinschaftsrecht, indem es einfach eine solche Steuer aufrechterhält, vorausgesetzt, es erfolgt keine in Artikel 90 des EG-Vertrags untersagte Diskriminierung von eingeführten Fahrzeugen. Die Kommission verfügt nicht über irgendwelche Informationen, die eine derartige Diskriminierung beweisen würden.

Was das Erfordernis betrifft, ein Fahrzeug in Portugal zuzulassen und dafür eine Steuer zu zahlen, wenn eine Person länger als 180 Tage in diesem Land bleibt, so sollte beachtet werden, dass die Richtlinie 83/182/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel ein quantitatives Erfordernis von 6 Monaten je Zwölfmonatszeitraum vorsieht, während denen die Mitgliedstaaten in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Privatfahrzeuge von solchen Steuern befreien müssen. Wenn eine Person sich länger in einem bestimmten Mitgliedstaat aufhält, lautet die generelle Regel, dass der betreffende Mitgliedstaat die fragliche Steuer erheben kann. Indem das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 264/93 ein quantitatives Kriterium von 180 Tagen für diesen Zweck festlegt, kann in einigen Fällen eine Differenz von 5 Tagen entstehen. Die Kommission beabsichtigt, die portugiesischen Behörden diesbezüglich zu kontaktieren.

Was die durch die portugiesischen Gesetze gebotene Möglichkeit angeht, unter sehr strengen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung von den Fahrzeugzulassungssteuern in Fällen zu erhalten, in denen EU-Bürger in Portugal ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen wollen, so muss darauf verwiesen werden, dass auf EU-Ebene bezüglich der Fahrzeugzulassungssteuern keine Harmonisierung existiert, weshalb die Mitgliedstaaten keinerlei Verpflichtung haben, dauerhaft in ihr Hoheitsgebiet eingeführte Fahrzeuge von den Fahrzeugzulassungssteuern zu befreien(2). Nichtsdestotrotz hat Portugal aus eigener Initiative beschlossen, Privatfahrzeuge, die eingeführt werden, wenn ihr Besitzer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Portugal verlegt, von der FS zu befreien. Die Kommission begrüßt natürlich diese Initiative, hat jedoch keine Zuständigkeit, Portugal aufzufordern, die Voraussetzungen zu ändern, die zu diesem Zweck festgelegt wurden.

Was hohe Steuern betrifft, so muss wiederholt werden, dass die Mitgliedstaaten, da im Bereich der Fahrzeugbesteuerung auf EU-Ebene keine Harmonisierung existiert, derartige Steuern erheben und ihren Umfang festsetzen können, wie sie dies für richtig halten. Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Kommission vs. Dänemark geurteilt, dass Artikel 90 des EG-Vertrags keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern bietet, weshalb es den Mitgliedstaaten freisteht, die Steuersätze zu beschließen, selbst wenn sie unverhältnismäßig hoch erscheinen mögen(3). Damit verstößt Portugal durch die Erhebung hoher Steuersätze für die Fahrzeugzulassung nicht gegen Gemeinschaftsrecht, vorausgesetzt, diese begründen keine grenzüberschreitenden Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten und respektieren den im EG-Vertrag vorgegebenen Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

 
 

(1)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 De Danske Bilimportører vs. Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen. Slg. 2003, S. I-06065, Randnr. 34.
(2)  Dem Gerichtshof zufolge liegen Fahrzeugzulassungssteuern leider außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 83/183/EWG, was bedeutet, dass die darin vorgesehene Freistellung nicht für FS gilt. Siehe Urteile vom 15. Juli 2004 in Rechtssache C-365/02 Marie Lindfors, Randnr. 22 und 23, und in Rechtssache C-357/01 Herald Weigel und Ingrid Weigel vs. Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, Randnr. 45.
(3)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 Kommission der Europäischen Gemeinschaften vs. Königreich Dänemark, Slg. 1990, S. I-04509, Randnr. 10.

 

Anfrage Nr. 71 von Georgios Karatzaferis (H-0732/06)
 Betrifft: Rechtsprechung zugunsten griechischer Baugenossenschaften
 

Gemäß Veröffentlichungen in der griechischen Presse (z.B. in der Zeitung „ETHNOS“ vom 17.7.2006 u.a.) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Klage einer griechischen Baugenossenschaft stattgegeben, deren Land vom griechischen Staat (über Jahrzehnte hinweg) blockiert wurde, da es sich angeblich um „Waldgebiet“ handele. Dennoch hatte der griechische Staat diese und 325 andere Genossenschaften offiziell anerkannt, deren Mitglieder regelmäßig Beiträge bezahlt haben und dies auch weiterhin tun. Die einzige Institution, die seltsamer Weise untätig bleibt, ist die Kommission, während das Europäische Parlament – über den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Abgeordneten Libicki - in der Zwischenzeit den griechischen Premierminister Karamanlis aufgefordert hat, die Angelegenheit zu regeln.

Ist der Kommission klar, dass nur sie selbst nicht erkannt hat, dass es sich hier um illegale Maßnahmen der griechischen Behörden handelt, die das Eigentum von 1,5 Million Griechen und anderen EU-Bürgern in Griechenland blockieren? Was gedenkt die Kommission gegen die griechischen Behörden zu unternehmen?

 
  
 

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass sie bereits mehrfach Gelegenheit hatte, Anfragen vom Europäischen Parlament zu genau demselben Thema zu beantworten, nämlich die schriftlichen Anfragen E-0316/05 und E-0450/06 sowie die Petitionen P-819/2005, P-462/2005, P-392/2005, P-330/2004, P-298/2004 und P-158/2004.

In einem Schreiben an den Herrn Abgeordneten vom 7. Juni 2006 in Beantwortung eines Schreibens vom 13. März 2006 hat der Präsident der Kommission den Standpunkt der Kommission bekräftigt, dem zufolge „die aufgeworfenen Fragen keinerlei gemeinschaftsrechtliche Dimension aufweisen und die Kommission deshalb nicht tätig werden kann. Diese Fälle betreffen eventuelle Verletzungen des Grundrechts auf Eigentum durch den griechischen Staat in Griechenland. Ihre Streitigkeiten mit dem griechischen Staat beschränken sich auf Fragen der Wahrnehmung ihrer Rechte als Miteigentümer von Bauland ohne jeglichen Bezug zum Gemeinschaftsrecht. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die notwendige Verbindung zwischen dem eventuell verletzten Grundrecht und dem Gemeinschaftsrecht herzustellen“.

 

Anfrage Nr. 72 von Claude Moraes (H-0735/06)
 Betrifft: Kauf und Verkauf von Kleinwaffen
 

Hat die Kommission in Bezug auf Europol und die polizeiliche Zusammenarbeit im Allgemeinen spezielle Vorschläge hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs und der Weitergabe von Kleinwaffen zwischen den Mitgliedstaaten, eine Frage, die insbesondere meinen Wahlkreis in London betrifft?

 
  
 

Die Verbringung von Kleinfeuerwaffen (d. h. Kriegswaffen sind hiervon ausgeschlossen) innerhalb der Gemeinschaft wird vor allem durch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates(1) über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen geregelt.

Diese Richtlinie stellt eine Mindestharmonisierung dar, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen können, die strenger als die Bestimmungen der Richtlinie sind.

Die Richtlinie sieht vor allem einen Nachrichtenaustausch und/oder, im Falle der innergemeinschaftlichen Verbringung von Feuerwaffen, eine Genehmigung vor, deren Erteilung die Mitteilung aller zur Identifikation erforderlichen Angaben voraussetzt.

Nach der Unterzeichnung des Protokolls der Vereinten Nationen (UN) betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition schlug die Kommission im März 2006 vor, die Bestimmungen der Richtlinie 91/477 an den rechtlichen Kontext(2) anzupassen. Gemäß dem UNO-Schusswaffenprotokoll wird nunmehr vorgeschlagen, die Kennzeichnung der Schusswaffen zum Zeitpunkt der Herstellung zwingend vorzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren über die Waffen Buch zu führen.

Dieser Vorschlag wird zurzeit im Europäischen Parlament erörtert.

 
 

(1)  Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991.
(2)  KOM(2006) 93 endg.

 

Anfrage Nr. 73 von Alejo Vidal-Quadras (H-0740/06)
 Betrifft: Anwendung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten
 

Wie von mir in der früheren Anfrage H-0022/06(1) hervorgehoben, gibt es ernste Zweifel an der mit Sicherheit unrechtmäßigen Verwendung von Patientenblättern in Katalonien, wobei der Zweck nicht ganz klar ist. Nun scheint es, dass die Katalanische Agentur für Datenschutz endlich die Möglichkeit in Betracht zieht, die Verantwortlichen der Krankenhäuser, jedoch nicht die Regionalregierung von Katalonien, die die Studie in Auftrag gegeben hat, zur Rechenschaft zu ziehen. Hält die Kommission die Verwendung von Patientenblättern zu sprachlichen Untersuchungen für „erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse ist,“ wie dies in Artikel 7 Buchstabe e) der Richtlinie 95/46/EG(2) vorgeschrieben ist?

Glaubt die Kommission unter Berücksichtigung der Artikel 14, 15, 22, 23 und 24 (über das Widerspruchsrecht der betroffenen Person, Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen) und angesichts der Tatsache, dass die Website der Katalanischen Agentur für Datenschutz die entsprechenden Formulare nur auf Katalanisch enthält, wobei Katalonien eine Autonome Region ist, in der die Hälfte der Bevölkerung Kastilisch (Amtssprache des Staates) als Muttersprache hat, dass die Rechte der katalanischen Bürger umfassend geschützt sind?

 
  
 

Wie die Kommission bereits in ihrer früheren Antwort auf die Anfrage H-0022/06 mitteilte, überträgt die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) die Zuständigkeit für die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten innerhalb eines Mitgliedstaates den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Diese Behörden müssen mit angemessenen Eingriffsbefugnissen ausgestattet sein, um die Einhaltung ihrer einzelstaatlichen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogenen Daten insbesondere durch Kontrollen bzw. Sanktionen zu verhüten bzw. zu beenden.

Die Richtlinie sieht auch vor, dass die einzelstaatlichen Datenschutzbehörden Beschwerden von jeder Person entgegennehmen und prüfen können, die den Schutz der Rechte und Freiheiten dieser Person im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten betreffen. Bei der Umsetzung der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass durch die per Gesetz bzw. einzelstaatliche Verwaltungspraxis festgelegten Bedingungen jede Person in die Lage versetzt wird, dieses Recht wirksam auszuüben.

Es ist daher Sache eines jeden Mitgliedstaates, bei der Umsetzung von Artikel 7 der Richtlinie, in dem die Rechtsgründe für die Zulassung der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert sind, per Gesetz oder auf Beschluss der Datenschutzbehörden anzuordnen, ob eine Befragung angestellt werden darf, um die Verwendung einer Sprache durch Krankenhäuser und medizinische Dienste sowie die Bedingungen in diesem Zusammenhang zu beurteilen.

Sollten die von den Dienststellen der Generalidad de Cataluña durchgeführten Befragungen mit den spanischen Datenschutzvorschriften, die zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie angenommen wurden, kollidieren, müssen die spanischen Datenschutzbehörden, wie die Kommission in ihrer früheren Antwort betonte, angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzusetzen.

Die Kommission hat die spanischen Behörden schon um Auskunft über die in der Anfrage genannten Sachverhalte gebeten, um sich zu vergewissern, ob die von der Generalidad de Cataluña durchgeführte Befragung mit den spanischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind. Die spanischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass im Ergebnis der Befragungen und Inspektionen, die zur Klärung der Rechtmäßigkeit der von den Dienststellen der Generalidad de Cataluña durchgeführten Befragungen erfolgten, mehrere Verfahren eingeleitet worden sind, die zur Feststellung eines Verstoßes gegen die spanischen Datenschutzvorschriften führen können. Diese nach wie vor anhängigen Verfahren könnten die Datenschutzbehörden veranlassen, Sanktionen bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der spanischen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

 
 

(1)  Schriftliche Antwort vom 15.2.2006.
(2)  Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

 

Anfrage Nr. 74 von Bill Newton Dunn (H-0742/06)
 Betrifft: Verhinderung von Spamming
 

Spamming – das für den Absender praktisch kostenlose gleichzeitige Versenden von Millionen störender E-Mails – könnte erheblich eingedämmt werden, wenn der politische Wille dazu bestünde. Wenn die Absender von Spam-Mails gezwungen wären, ihre Mails in kleinere Portionen aufzuteilen, würden sie zwecks Vermeidung von Gebühren etwas kürzer treten. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag zur Erhebung spürbarer Gebühren für das übermäßige Versenden von E-Mails zu unterbreiten?

 
  
 

In der Richtlinie 2002/58/EG – der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – wird für das, was man allgemein als „Spamming“ bezeichnet, der Ausdruck „unerbetene Werbenachrichten“ verwendet. Laut Artikel 13 dieser Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten gefordert, das Versenden unerbetener elektronischer Werbenachrichten bzw. anderer elektronischer Benachrichtigungssysteme wie z. B. SMS bzw. Multimedia Messaging Services (MMS) zu verbieten, wenn die Teilnehmer dieser Dienste keine vorherige Einwilligung gegeben haben. Dieser Schutz gilt für Teilnehmer, die natürliche Personen sind. Die Mitgliedstaaten können dieses System entweder auf juristische Personen ausdehnen oder diesen Adressatenkreis vom Verbot ausnehmen.

Lassen Mitgliedstaaten unerbetene Werbenachrichten mittels elektronischer Post an juristische Personen zu, so verlangt Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr, dafür zu sorgen, dass diese Mitteilungen klar und eindeutig als solche erkennbar sind (Artikel 7 Absatz 1).

Durch Gebühren für das Versenden (großer Mengen) von unerbetenen elektronischen Werbenachrichten würden die Unternehmen zu Unrecht benachteiligt werden, die sich legitimer Vermarktungsmethoden im Einklang mit den einzelstaatlichen Spammingvorschriften bedienen. Bei den Unternehmen, die gegen Spammingvorschriften verstoßen, sind entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich, um sie von solchen Verwaltensweisen abzuhalten.

Die Kommission plant noch vor Ende 2006 die Annahme einer Mitteilung über Spamming, Spyware und Malware. Die Mitteilung ist eine Bestandsaufnahme der bisherigen Bemühungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die durch Spamming, Spyware und schädliche Software aufgeworfenen Probleme sowie der von der EU, der Industrie und den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen zur Klärung dieser Fragen. In der auf den bisher erzielten Ergebnissen aufbauenden Mitteilung sollen weitere Maßnahmen bestimmt werden, die von den jeweils betroffenen Parteien ergriffen werden müssen. Die Kommission sieht mit Interesse den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Rates zu dieser Mitteilung entgegen.

 

Anfrage Nr. 75 von Francesco Enrico Speroni (H-0743/06)
 Betrifft: Diskriminierung von britischen Bürgern gegenüber anderen europäischen Bürgern
 

Bei seiner Urteilsverkündung vom 30. August 2006 gegen Francesco Ferrari, von Beruf Chauffeur und wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung angeklagt, hat der Richter des Crown Court von London nach Aussage von im Gerichtssaal anwesenden Zeugen bemerkt, dass die Verurteilung zu 6 Monaten Haft als Beispiel für alle europäischen Chauffeure verstanden werden sollte. Wie gedenkt die Kommission angesichts einer solch offenkundigen Diskriminierung vorzugehen?

 
  
 

Die Kommission möchte daran erinnern, dass die Anwendung der Straßenverkehrsordnung und die daraus im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs abgeleiteten gerichtlichen Entscheidungen in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Staates fallen.

Aus diesem Grund und da im vorliegenden Fall der Bezug zum Gemeinschaftsrecht fehlt, kann die Kommission sich mit dieser Angelegenheit nicht in dem von dem Herrn Abgeordneten gewünschten Sinne befassen.

 

Anfrage Nr. 76 von Panagiotis Beglitis (H-0745/06)
 Betrifft: Bau einer Erdölpipeline von Burgas (Bulgarien) bis Alexandroupoli (Griechenland)
 

Griechenland, Russland und Bulgarien haben kürzlich ihren politischen Willen bekräftigt, zwischen Burgas (Bulgarien) und Alexandroupoli (Griechenland) eine Erdölpipeline für die Weiterleitung von russischem Erdöl in die europäischen Länder zu bauen.

Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der wirtschaftlichen und strategischen Bedeutung des Projekts, sich an der Finanzierung dieses Bauwerks zu beteiligen?

Bau und Betrieb dieser Pipeline erfordern die Einhaltung strenger Umweltvorschriften. Wie gedenkt die Kommission die Einhaltung der Umweltvorschriften bei diesem Projekt zu kontrollieren?

 
  
 

Sowohl in der Europäischen Union als auch in den Transitländern sind beträchtliche Investitionen in die Modernisierung der alternden Energieinfrastruktur und in den Aufbau neuer, alternativer Versorgungswege erforderlich. Wie im Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ dargelegt wurde, ist der Bau von Erdölrohrleitungen, der den Transport von kaspischem Öl in die EU erleichtern würde, eine der Schwerpunktaufgaben.

Der Kommission ist bekannt, dass mehrere Pipelineprojekte für Rohöllieferungen aus dem Raum des Schwarzen Meeres zu den europäischen Märkten ins Auge gefasst werden. Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit eröffnen diese Vorhaben die Möglichkeit, die Öltransporte durch die überfüllten Meerengen der Türkei zu reduzieren und damit ernsthafte Gefahren für die Umwelt und für die örtliche Bevölkerung zu verringern. Die Kommission leistet Unterstützung für jedes gut begründete Projekt, das zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann. Folglich begrüßt die Kommission das jüngste Regierungsabkommen über die Pipeline von Burgas bis Alexandroupolis und hofft, dass dies letztlich zur Verwirklichung dieses Projekts führen wird.

Die Kommission stellte im Rahmen der Strukturfonds 1994-1999 über die Gemeinschaftsinitiative INTERREG II „Außengrenzen“ 1,9 Millionen Euro Finanzhilfe für die Durchführbarkeitsstudien dieses Projekts zur Verfügung (die öffentliche Gesamtfinanzierung des Projekts belief sich auf 2,7 Millionen Euro). In der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau, die den Zeitraum 2000 bis 2006 umfasst, ist kein Finanzbeitrag vorgesehen, und zwar weder aus den Strukturfonds noch aus den außenpolitischen Finanzinstrumenten.

Nach den vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossenen Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich (TEN-E)(1) kommen Erdölrohrleitungen für eine Förderung aus EU-Mitteln nicht in Betracht. Das Projekt könnte aber möglicherweise von internationalen Finanzinstituten, insbesondere von der Europäischen Investitionsbank, unterstützt werden.

Der Bau und der Betrieb der Ölleitung müssen unter Beachtung der für diesen Typ energiewirtschaftlicher Großvorhaben geltenden Umweltrichtlinien der Gemeinschaft erfolgen, speziell der Vorschriften über die Umweltverträglichkeit des Projekts und über den besonderen Schutz der betroffenen Gebiete.

 
 

(1)  Entscheidung Nr. 1229/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG.

 

Anfrage Nr. 78 von David Martin (H-0753/06)
 Betrifft: Palästinensische Kindergefangene
 

Was unternimmt die Kommission, um Druck auf die israelische Regierung auszuüben, palästinensische Kindergefangene freizulassen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass in Israel palästinensische Kinder gefangengehalten werden, zum Teil unter schwierigen Umständen.

Im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte finanziert die Kommission einige Projekte, die besonderes Augenmerk auf die Frage der Kindergefangenen legen, darunter Vorhaben, die sich mit Haft/Gewahrsam (Ärzte für Menschenrechte) und Folter (B'tselem, Öffentlicher Ausschuss gegen Folter in Israel, Italienisches Solidaritätskonsortium) befassen.

Auf ihren Treffen mit israelischen Behörden und insbesondere im Zusammenhang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik erinnert die Kommission Israel an dessen Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts.

 

Anfrage Nr. 79 von María Isabel Salinas García (H-0754/06)
 Betrifft: Annullierung der GMO Baumwolle durch den Gerichtshof
 

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 7. September 2006 im Anschluss an die von der spanischen Regierung eingereichte Klage die in der neuen gemeinsamen Marktorganisation für Baumwolle vorgesehene Stützungsregelung für nichtig erklärt. Der Gerichthof begründet seine Entscheidung damit, dass bei der Berechnung der Beihilfen, die notwendig sind, um die Rentabilität und die Lebensfähigkeit dieses Anbaus zu gewährleisten, weder die Löhne der Arbeitnehmer als Fixkosten noch die Kosten für die maschinelle Baumwollpflückerei, die untrennbar mit dem Anbau dieser Kulturpflanze verbunden ist, in Rechnung gestellt wurden.

Zurzeit stellt sich die Lage in diesem Sektor, der sich durch die Reform benachteiligt fühlte, durchaus viel versprechend dar. Die Reform wird jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit in Kraft bleiben, bis entsprechend den Grundsätzen der Reform eine neue Regelung über Beihilfen eingeführt wird, die im Verhältnis zu den Kosten stehen. Was wird die Kommission in diesem Zusammenhang unternehmen? Wie soll der Zeitplan für diese neue Reform der GMO für Baumwolle aussehen?

 
  
 

Die Kommission hat das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union zur Kenntnis genommen. Mit diesem Urteil wurde die 2004 vom Rat verabschiedete Reform im Baumwollsektor annulliert.

Die Kommission wird jetzt die Entscheidung des Gerichtshofs genau analysieren, bevor sie Schlussfolgerungen zu angemessenen Maßnahmen zieht, um dem Urteil nachzukommen. Es muss nun eine detaillierte Analyse des Baumwollsektors der EU vorbereitet werden, wobei vor allem die Arbeitskosten und die Lebensfähigkeit des Baumwollentkörnungssektors zu berücksichtigen sind.

Die Marktanalyse und die Ausarbeitung des Vorschlags im Baumwollsektor müssen aber mit den innerhalb der Einrichtungen der Union etablierten Verfahren und Vorschriften vereinbar sein. Die Kommission wird daher nicht in der Lage sein, sofort einen neuen Vorschlag vorzulegen.

Der Gerichtshof machte klar, dass binnen einer „angemessenen Frist“ eine neue Verordnung angenommen werden muss, aber in der Zwischenzeit kann die Reform von 2004 angewendet werden, bis eine neue Regelung auf den Weg gebracht worden ist.

 

Anfrage Nr. 80 von Athanasios Pafilis (H-0762/06)
 Betrifft: Von den israelischen Bombenangriffen verursachte Umweltkatastrophe im südlichen Mittelmeer
 

Zusätzlich zu den unermesslichen Folgen des von Israel gegen den Libanon geführten verbrecherischen Krieges und der Abschlachtung von Tausenden von Zivilpersonen haben die israelischen Bombenangriffe auf das Elektrizitätswerk von Jiyeh eine Umweltkatastrophe ungeheuren Ausmaßes ausgelöst, weil etwa 30 000 Tonnen Öl in die See ausgelaufen sind und über Hunderte von Kilometern an der Küste entlang treiben; gleichzeitig besteht die Gefahr, dass der Ölteppich auch die europäischen Küsten erreicht. Ersten Schätzungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zufolge werden sich die Kosten für die Säuberung auf über 50 Millionen Euro belaufen.

Wird die Kommission den Staat Israel auffordern, auf seine eigenen Kosten die Folgen der Umweltkatastrophe zu beheben, die durch seine Bombenangriffe auf zivile Einrichtungen in Jiyeh verursacht worden sind, oder wird die Bevölkerung wieder einmal gezwungen sein, den Preis für die Verbrechen Israels gegen die Menschlichkeit zu zahlen?

 
  
 

Die Kommission hat die israelischen Angriffe auf zivile Infrastruktureinrichtungen während der jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen in mehreren Erklärungen missbilligt.

Die Kommission unterstützt die libanesischen Behörden bei der Bewältigung der durch die Bombardierung verursachten Ölverseuchung, indem sie die Bereitstellung von Fachkenntnissen koordiniert sowie die Satellitenaufnahmen überwacht und auswertet.

Es ist nicht Sache der Kommission, im Namen der libanesischen Regierung beim Staat Israel die Frage einer Entschädigung zur Sprache zu bringen.

 

Anfrage Nr. 81 von Diamanto Manolakou (H-0764/06)
 Betrifft: Verheerende Brände in Griechenland
 

In Griechenland, und zwar in den Bezirken Chalkidike und Lakonien, sind im vergangenen Sommer Tausende von Hektar Waldgebiet, Dutzende von Wohngebäuden sowie Tiere und Erntegut durch Brände vernichtet worden. Der Anstieg der Anzahl der Brände und ihres Umfangs auf das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf kriminelle Handlungen zurückzuführen, mit denen angestrebt wird, dass Gebiete mit Baumbestand heruntergestuft werden, und auf offenkundige Mängel bei den Vorbeugemaßnahmen und den Brandbekämpfungsmitteln.

Beabsichtigt die Kommission die Mitgliedstaaten aufzufordern, auf die Kommerzialisierung, Herunterstufung und Privatisierung von Waldgebieten zu verzichten? Beteiligt sich die Kommission an der Finanzierung von Maßnahmen zur Ermittlung und Behebung der Schäden, zur Entschädigung der Geschädigten und zur lückenlosen Wiederaufforstung der verbrannten Flächen? Gedenkt die Kommission Maßnahmen mit dem Ziel zu unterstützen, gemeinsame Mechanismen zum Schutz der Wälder aufzubauen, Waldbrände zu bekämpfen und die Mängel zu beheben, die im Bereich der Brandbekämpfungsmittel und des entsprechenden Personals festgestellt worden sind?

 
  
 

In den EU-Verträgen ist keine gemeinsame Forstpolitik vorgesehen; diese Politik verbleibt in einzelstaatlicher Zuständigkeit. Das ist auch für die Landnutzungspolitik der Fall, da sich die einzige hierfür bestehende EU-Vorschrift auf Natura-2000-Gebiete bezieht.

Die EU kofinanziert dennoch im Rahmen der Forest-Focus-Verordnung(1) und des „European Forest Fires Information System“, des Waldbrandinformationssystems der EU, von den Mitgliedstaaten durchgeführte Waldbrandverhütungsmaßnahmen. Es ist auch eine Datenbank eingerichtet worden, um alle Zahlen über verbrannte Flächen in der Europäischen Union zu erfassen. Da die Forest-Focus-Verordnung Ende 2006 auslaufen wird, könnten die in ihr vorgesehenen Fortschutzmaßnahmen durch das neue Finanzinstrument für die Umwelt, LIFE+(2), weitergeführt werden.

Was eine mögliche Unterstützung im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(3) betrifft, muss der betreffende Mitgliedstaat innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden einen Antrag an die Kommission richten. Bis heute (26. September 2006) ist von der griechischen Regierung noch kein derartiger Antrag eingegangen.

Was die Wiederaufforstung verbrannter Flächen betrifft, so sind in der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums(4) für den Zeitraum von 2007-2013 einige forstwirtschaftliche Maßnahmen enthalten, die von den Mitgliedstaaten entsprechend ihren eigenen Schwerpunkten durchgeführt werden können, darunter vorbeugende Waldbrandschutzmaßnahmen und die Wiederherstellung von Wäldern, die durch Brände zerstört wurden.

Der Katastrophenschutzmechanismus der Gemeinschaft wurde 2001 gebildet. Sein Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit bei größeren Notfällen bzw. Katastrophen wie z. B. Waldbränden, bei denen dringende Rettungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch Bündelung des Potenzials der teilnehmenden Staaten

kann der Schutzmechanismus der Gemeinschaft sogar einen noch besseren Schutz, in erster Linie von Menschen, aber auch der natürlichen und kulturellen Umwelt sowie des Eigentums gewährleisten. Er ist somit ein Instrument für die Mitgliedstaaten, mit dem mögliche Defizite an Mitteln und Personal zur Bekämpfung von Katastrophen wie etwa Waldbränden ausgeglichen werden können.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus), ABl. L 324 vom 11.12.2003.
(2)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+). KOM (2004) 0612 vom 29.9.2004.
(3)  Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, ABl. L 311 vom 14.11.2002.
(4)  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21.10.2005.
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Anfrage Nr. 82 von Laima Liucija Andrikienė (H-0767/06)
 Betrifft: Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds in den neuen Mitgliedstaaten
 

Der derzeitige Planungszeitraum für die Strukturfonds (2000-2006), der für alle Mitgliedstaaten und insbesondere die neuen EU-Mitgliedstaaten ab 2004 gilt, läuft in Kürze aus. Wie bewertet die Europäische Kommission die Bilanz der neuen Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung der EU-Strukturpolitik während dieses Planungszeitraums? Welches waren die Hauptprobleme und -erfolge der neuen Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds?

 
  
 

Die Ausgaben im Rahmen des laufenden Strukturfondszeitraums werden noch bis Ende 2008 fortgesetzt, erst dann wird eine endgültige Bewertung möglich sein. Das gilt besonders in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Programmplanung erst 2004 begann und die meisten Auswirkungen in der Zukunft liegen.

Es ist allerdings bemerkenswert, dass alle neuen Länder mit Ausnahme Maltas in letzter Zeit die alten Mitgliedstaaten der EU-15 bei den Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts übertroffen haben. Im Jahr 2005 lag z. B. die Wachstumsrate in Estland und Lettland jeweils bei etwa 10 % und in der Tschechischen Republik sowie in der Slowakei bei rund 6 % gegenüber einem geschätzten EU-Durchschnitt von 1,6 %.

Die EU-Finanzierung dient der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in den neuen Mitgliedstaaten. In vielen neuen Mitgliedstaaten konzentriert sich die EU-Hilfe auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie die Abstellung von Mängeln in der Umwelt- und Verkehrsinfrastruktur.

In puncto Aufnahmefähigkeit ist es noch zu früh, Schlussfolgerungen über Zwischenzahlungen zu ziehen, da 2004 und 2005 hauptsächlich Vorauszahlungen erfolgten.

Abschließend sei festgestellt, dass die neuen Mitgliedstaaten, wie die ersten Bewertungsergebnisse zeigen, trotz des relativ kurzen Zeitraums und der begrenzten Vorkenntnisse und Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Programme erhebliche Fortschritte beim Aufbau der notwendigen verwaltungstechnischen Kapazitäten gemacht haben. Der Rahmen für die Verwaltung der Strukturfonds ist mit Erfolg geschaffen worden, die Verwaltungs- und die Zahlstellen, die Begleitausschüsse und die Durchführungsorgane sind gebildet, und es existieren bereits die Management- und Haushaltskontrollsysteme.

Deshalb geht die Kommission davon aus, dass sich mit dem Eingang weiterer Daten die Wirksamkeit der Strukturfonds bei der Ankurbelung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in den neuen Mitgliedstaaten bestätigen wird.

 

Anfrage Nr. 83 von Jens-Peter Bonde (H-0773/06)
 Betrifft: Gemeinschaft der Arumanen in Rumänien
 

Ist die Gemeinschaft der Arumanen in Rumänien anderen nationalen Minderheiten in der EU gleichgestellt? Was können wir tun, um ihre Situation zu verbessern?

 
  
 

Die Kommission ist darüber informiert worden, dass man die Arumanen in Rumänien nicht als nationale Minderheit betrachtet. Dies bedeutet, dass sie in den Genuss der gleichen Rechte kommen, die alle anderen Rumänen auch genießen.

Die Kommission misst dem Schutz der Minderheiten in Rumänien jedoch große Bedeutung bei und hat daher, seit sie mit der Veröffentlichung der regelmäßigen Berichte über das Land begonnen hat, die Lage der Minderheiten in Rumänien ständig beobachtet. Unserer Beurteilung nach hat sich die allgemeine Lage beim Schutz der Minderheiten im Laufe der Jahre verbessert.

Die Kommission kann natürlich keine konkreten Lösungen für die Klärung des Verhältnisses zwischen Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft in Rumänien aufzeigen. Diese Entscheidung obliegt den rumänischen Behörden. Die Kommission ist bereit, jede positive Lösung zu begrüßen, über die sich die beteiligten Seiten einigen können.

Wie der Herr Abgeordnete weiß, erörtert das rumänische Parlament zurzeit den Entwurf eines Gesetzes über nationale Minderheiten. Die Kommission meint, dass eine ausgehandelte Lösung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission eine positive Entwicklung darstellen würde, unterstreicht aber weiterhin, dass es in diesem Fall wichtig wäre, eine innerstaatliche Lösung zu erreichen.

 

Anfrage Nr. 84 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0778/06)
 Betrifft: Obergrenze der Direktzahlungen an Landwirte
 

Gegenwärtig unterliegen die jährlichen Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe keinerlei Beschränkungen, so dass die größten Betriebe, die auch ohne Hilfen wettbewerbfähig wären, einen ganz und gar unverhältnismäßig hohen Anteil dieser Zahlungen erhalten, was den Zielen und Grundsätzen der gemeinsamen Agrarpolitik wie auch dem Geist der Strategie von Lissabon widerspricht. Wäre die Kommission angesichts dieser Sachlage für die Einführung einer Obergrenze der jährlichen Direktzahlungen von beispielsweise 50.000 Euro pro landwirtschaftlichen Betrieb? Diese Obergrenze würde nur 2 % aller landwirtschaftlichen Betriebe betreffen, aber 8 Millionen Euro pro Jahr einsparen.

 
  
 

Die Möglichkeit der Kappung bzw. der Einführung von Obergrenzen für Zahlungen an einzelne Landwirte, um damit die Verteilung der Direktzahlungen unter den Landwirten zu verbessern, wurde erstmals zu dem Zeitpunkt in Erwägung gezogen, als 1992 die Direktzahlungen für Landwirte eingerichtet wurden.

Als die Diskussionen zur Agenda 2000 und zur Halbzeitbewertung 2002 stattfanden, wurden weitergehende Überlegungen angestellt, und von der Kommission konkrete Kappungsmaßnahmen vorgeschlagen, aber diese Vorschläge fanden keinen Eingang in die abschließende Übereinkunft.

Im Zusammenhang mit den allgemeinen Diskussionen über die vollständige, weitreichende Überprüfung des Haushalts der EU und über eine sehr gründliche Prüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im Zeitraum 2007-2009 stattfinden sollen, wird die Kappung von der Kommission erneut geprüft werden.

Am 4. Juni 2006 wurden die vorläufigen Zahlen für das Haushaltsjahr 2004 über die Verteilung der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 an die Erzeuger gezahlten Direktbeihilfen und ein Begleitbericht dazu veröffentlicht.

Aus diesen Angaben lässt sich errechnen, dass es 83.060 Begünstigte gibt, die mehr als 50.000 Euro erhalten und 1,7 % der Landwirte der Europäischen Union ausmachen. Für das Haushaltsjahr 2004 gingen an diese Landwirte insgesamt 8,157 Milliarden Euro. Würde ein Kappungsmechanismus mit einer solchen individuellen Obergrenze für dieses Haushaltsjahr zur Anwendung kommen, dann lägen die Haushaltsausgaben bei 4,153 Milliarden Euro – das sind 4,004 Milliarden Euro Unterschied.

Es muss allerdings betont werden, dass bei einer derartigen rein haushaltstechnischen Berechnung keine möglichen strukturellen Veränderungen im Gefolge einer solchen Maßnahme berücksichtigt werden.

 
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