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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 28. September 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 4. Nanowissenschaften und Nanotechnologien (2005-2009) (Aussprache)
 5. EU-Entwicklungszusammenarbeit: das Paket 2006 für eine wirksamere Hilfe (Aussprache)
 6. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 7. Abstimmungsstunde
  7.1. EU-Entwicklungszusammenarbeit: das Paket 2006 für eine wirksamere Hilfe (Abstimmung)
  7.2. Fischereien auf Scholle und Seezunge in der Nordsee (Abstimmung)
  7.3. Ökologischer Landbau und entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (Abstimmung)
  7.4. Galileo (Abstimmung)
  7.5. Gemeinsame Einwanderungspolitik (Abstimmung)
  7.6. Lage in Darfur (Abstimmung)
  7.7. Wirtschafts- und Handelsbeziehungen EU/Indien (Abstimmung)
  7.8. Perspektiven von Frauen im internationalen Handel (Abstimmung)
  7.9. Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fischereisektors (Abstimmung)
  7.10. Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen (Abstimmung)
  7.11. Nanowissenschaften und Nanotechnologien (2005-2009) (Abstimmung)
 8. Stimmerklärungen
 9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 11. Tagesordnung der nächsten Tagung: siehe Protokoll
 12. ASEM-Gipfel (Helsinki, 10./11. September 2006) (Aussprache)
 13. Künftige Maßnahmen auf dem Gebiet der Patente (Aussprache)
 14. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 15. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 16. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 18. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: JACEK EMIL SARYUSZ-WOLSKI
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

4. Nanowissenschaften und Nanotechnologien (2005-2009) (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Miloslav Ransdorf im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009 (2006/2004(INI)) (A6-0216/2006).

 
  
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  Miloslav Ransdorf (GUE/NGL), Berichterstatter. – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich ergreife das Wort zum Problem der Nanotechnologie mit einer gewissen Beklemmung, denn wir haben gesehen, dass die ursprünglichen Pläne in diesem Bereich aus Haushaltssicht nicht eingehalten worden sind. Die Aufwendungen wurden um 38 % gekürzt, und selbst wenn das letzte Rahmenprogramm eine erhebliche Steigerung von 140 Millionen Euro pro Jahr auf 600 Millionen Euro beinhaltete, reichen diese Zahlen noch immer nicht an das heran, was wir uns gewünscht hätten, vor allem angesichts der sich in diesem Bereich in der EU vollziehenden Dynamik. Dennoch befinden wir uns auf dem Gebiet der Grundlagenforschung und der Veröffentlichungen in einer hervorragenden Lage – die EU ist den Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet voraus. Was jedoch Patente angeht, so beträgt der Anteil der Vereinigten Staaten weltweit 42 %, während die EU bei 36 % liegt. Auch haben wir festgestellt, dass die EU, wenn es um die Marktfähigkeit der Produkte geht, langsamer arbeitet. Die Aufwendungen in den USA auf Bundesebene im Bereich der Nanotechnologien und Nanowissenschaften entsprechen etwa denen der gesamten EU, während in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich viel dafür ausgegeben wird. Faktisch gibt nur Irland mehr pro Kopf der Bevölkerung aus als die Vereinigten Staaten.

Ich möchte hervorheben, dass im Jahr 2001 durchgeführte Meinungsumfragen unter 16 000 Personen ergeben haben, dass nur wenige Leute in der EU über Nanotechnologien informiert sind. Hier möchte ich zwei große Denker zitieren. Der erste ist Johann Wolfgang von Goethe. In seinem Faust sagt Mephisto: ‚Verachte nur Vernunft und Wissenschaft,… so hab’ ich dich schon unbedingt’. Ich will nicht die gleiche Haltung einnehmen wie Mephisto, aber ich will jedenfalls vor einer Streichung von Ausgaben in diesem Bereich im Vergleich mit anderen Ländern warnen. Der andere große Denker, den ich zitieren möchte – und ich hoffe, das freut ihn, wenngleich er heute nicht hier ist –, ist Günter Verheugen, der in der vergangenen Woche zehn Prioritäten der Union auf diesem Gebiet auflistete. Eine davon ist natürlich die Vorbereitung von Personal, das heißt, Investitionen in die Aufklärung der Öffentlichkeit, sodass sie auf die neuen Technologien vorbereitet ist. Ohne solch einen Wandel kommen wir nicht voran, denn die EU-Öffentlichkeit ist häufig gegen diese Technologien. Einige Sicherheitsfragen werden natürlich übertrieben, wie beispielsweise in einigen von der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz im Zusammenhang mit diesem Bericht vorgeschlagenen Änderungsanträgen. Die Änderungsanträge 3 und 6 würden zum Beispiel den praktischen Kollaps eines ganzen Rahmenwerks bedeuten, wenn es um Fortschritte in der Forschung auf dem Gebiet der Nanowissenschaften und Nanotechnologien im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm geht. Es ist inakzeptabel, dass ein ganzes komplexes Forschungsprogramm demontiert wird, weil nur in Bereiche investiert werden kann, die keine Exposition für Mensch und Umwelt bedeuten. Ich meine, der europäischen Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern Europas, sollten Sicherheitsgarantien gegeben werden, doch wir können nicht einen ganzen komplexen Forschungsplan über Bord werfen.

Lassen Sie mich sagen, dass es äußerst wichtig ist, den sozialen Aspekt der Nanotechnologien hervorzuheben. Sie bergen eine große Chance für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, für vermehrte Investitionen in Menschen und für eine Stärkung des gesamten Bereichs der Medizin und der Gesundheitswissenschaft. In dieser Hinsicht halten die Nanotechnologien große Möglichkeiten bereit. In ihrem Umfang sind sie vergleichbar mit denen der Mikroelektronik in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Sie haben große Auswirkungen auf den Energiebereich, beispielsweise hinsichtlich der Möglichkeiten neuer leichterer, zuverlässigerer und robusterer Materialien. Es eröffnet sich auch die Möglichkeit, Transportausrüstungen zu bauen, die weniger Energie verbrauchen. Die Nachfrage nach Werkstoffen und Energie lässt sich mithilfe der Nanotechnologien erheblich senken. Dies, meine Damen und Herren, ist die Herausforderung, vor der wir unmittelbar stehen, wenn wir gewährleisten wollen, dass die Europäische Gemeinschaft im Weltmaßstab weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.

Meine Damen und Herren, dies sind meine einleitenden Bemerkungen, und ich freue mich auf die Aussprache. Ich möchte den Herren Potočnik und Verheugen von der Kommission, den Mitgliedern des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie Herrn Renzo Tomellini, Leiter des Referats Nanowissenschaften und Nanotechnologien, danken.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich bin heute hier, um über das große Thema der kleinen Technologien zu sprechen. Vor über zweitausend Jahren sagte der antike griechische Politiker Demosthenes: „Kleine Gelegenheiten sind oft der Anfang großer Unternehmen“. Ich denke, er hatte Recht. Und ich meine Unternehmen in jeder Bedeutung des Wortes – nicht nur Unternehmen im Sinne von Firmen, sondern im Sinne von Projekten und Entdeckungsreisen.

Die Nanotechnologie hat bereits bewiesen, dass sie viel versprechend ist. Sie bietet nicht nur neue Lösungen für viele gegenwärtige Probleme, sondern sie eröffnet auch neue Möglichkeiten der Innovation, wodurch die Wirtschaft angekurbelt und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Nanotechnologie hat auf einigen Gebieten bereits große Veränderungen bewirkt. Beispielsweise werden zurzeit für schwere Krankheiten wie Hirntumore und Alzheimer neue medizinische Behandlungen entwickelt; sie hilft der Umwelt durch wirksamere Katalysatoren, bessere Batterien und effizientere Lichtquellen; und es werden kleinere, leichtere und leistungsfähigere Materialien, Komponenten und Systeme geschaffen. Doch die Nanotechnologie könnte auch einen erheblichen Beitrag zu den großen Herausforderungen in der Welt leisten, zum Beispiel zur Abwehr von Umweltgefahren, zur besseren Nutzung der Ressourcen und zum Entstehen von weniger Abfällen sowie zur Verbesserung der Technologien zur Energieerzeugung.

Europa befindet sich heute an führender Stelle in der Welt, zum Teil dank des Rahmenprogramms der Kommission. Nunmehr sollte die europäische Industrie durch innovative Produkte und Verfahren die Früchte dieses Wissens ernten. Aber dazu müssen wir an mehreren Fronten Maßnahmen ergreifen. Sie sind in der Mitteilung der Kommission „Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009“ beschrieben. Zu ihnen gehören die Notwendigkeit, die Investitionen zu erhöhen, die Interdisziplinarität anzukurbeln, die erforderlichen Infrastrukturen zu schaffen, die Humanressourcen zu erweitern und die Innovation zu fördern.

Bei der Umsetzung des Aktionsplans wurden bereits wesentliche Fortschritte erzielt: Die Bereitstellung von Mitteln durch die Kommission für die Forschung in den Nanowissenschaften und Nanotechnologien hat sich stetig auf etwa 470 Millionen Euro im Jahr 2005 erhöht. Ja, die Kommission ist inzwischen zum weltgrößten öffentlichen Geldgeber für Nanotechnologie anvanciert. Ihr Anteil an der öffentlichen Finanzierung der Nanotechnologieforschung in der Europäischen Union betrug im vergangenen Jahr 30 %. Für die Dauer des Siebten Rahmenprogramms sind beachtliche Steigerungen in der Finanzierung zu erwarten. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Finanzierung der Nanotechnologie zu erweitern und stärkeren Nachdruck auf die Entwicklung von Infrastrukturen und Projekte zur Einschätzung der Gefahren der Nanotechnologie für Mensch und Umwelt zu legen. Das ist ein entscheidender Bereich, denn wie die Vorzüge müssen wir auch die potenziellen Risiken zur Kenntnis nehmen. Diese müssen sorgsam abgewogen werden. Neue Anwendungen haben bereits einige Besorgnis erregt.

Auch damit befasst sich der Aktionsplan. Spezielle Projekte und Informationsmaterial in vielen Sprachen ermöglichen Aufklärung und Kommunikation. Es gibt Projekte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit – es werden beide Seiten der Medaille dargestellt; Broschüren erläutern die Nanotechnologie, selbst DVDs erklären die Probleme mit einfachen Worten für Kinder. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Gruppe für Ethik in der Wissenschaft und in den Neuen Technologien an einer Stellungnahme zur Ethik in der Nanomedizin, die wir Präsident Barroso bald vorzulegen hoffen.

Die Kommission fühlt sich einem ausgewogenen Vorgehen verpflichtet. Voraussetzungen sind ein hohes Niveau der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Dazu müssen wir in Europa die Sicherheitsbelange ermitteln, Daten für eine Gesundheits- und Umweltverträglichkeitsbeurteilung sammeln und zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wo erforderlich, durch Anpassungen von Risikobewertungsverfahren für die Nanotechnologie handeln.

Die Kommission prüft auch die auf die Nanotechnologie anwendbaren europäischen Gesetzesvorschriften. Wir beurteilen, wie angemessen und geeignet diese Gesetzesvorschriften angesichts der zunehmenden Anwendung der Nanotechnologien sind. Auch müssen wir über mögliche ordnungspolitische Fragen nachdenken.

Schließlich sind wir in vielen internationalen Foren aktiv, in denen wir neue Probleme ansprechen und um die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex bemüht sind.

Ich nehme mit großer Freude zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament mit dem Bericht von Herrn Ransdorf die wichtige Rolle der Nanowissenschaften und der Nanotechnologien uneingeschränkt anerkennt und den Aktionsplan der Kommission begrüßt. Ich finde es sehr positiv, dass der Bericht zu vermehrten öffentlichen Investitionen in damit verbundene Forschung und Entwicklung, insbesondere bei der Entwicklung einschlägiger Infrastrukturen und auf dem Gebiet der Nanomedizin, aufruft. Ebenso wichtig ist es, dass er die Bedeutung der Erzeugung eines richtigen Klimas für Innovationen in Europa sowie die Bedeutung des internationalen Auftretens ‚mit einer Stimme’ in diesem so viel versprechenden Forschungsbereich unterstreicht. Ich stelle mit großer Freude fest, dass der Bericht eine sehr umfassende Unterstützung seitens der drei parlamentarischen Ausschüsse, die über ihn beraten haben, erfahren hat.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen kurzen Überblick über die ausgewogene und sich verstärkende Politik der Kommission im Bereich der Nanowissenschaften und der Nanotechnologien gegeben zu haben. Ich danke dem Europäischen Parlament für seine bisherige Unterstützung und hoffe, Sie werden sie der Kommission auch künftig bei der Weiterentwicklung der europäischen Dimension der Nanowissenschaften und der Nanoforschung gewähren.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass Herr Ransdorf viele der Vorschläge unseres Ausschusses in seinen Bericht aufgenommen hat.

Klar ist: Die Nanowissenschaften und die Nanotechnologien gehören zu den am schnellsten wachsenden Zweigen des 21. Jahrhunderts. Die Nanotechnologie hat das Potenzial, einen Einfluss auf zahlreiche Industriezweige auszuüben, und besitzt einen prognostizierten Markt von nahezu einer Billion Euro innerhalb eines Jahrzehnts.

Europa hat dieses Potenzial jedoch nur zögernd erkannt und hält somit nur einen geringen Marktanteil auf den Gebieten Forschung und Entwicklung sowie Bildung und folglich industrieller Innovationen in diesem Bereich. Es ist dringend geboten, dass die EU diesen Plan zur Unterstützung der Entwicklung, Bildung und der Berufe im Bereich der Nanowissenschaft in den Mitgliedstaaten verabschiedet. Außerdem ist die Betonung von Nanowissenschaft und Nanotechnologie entscheidend für die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie.

Was den Bericht angeht, so möchte ich auf einige Ziele aufmerksam machen, die mit eingeflossen sind und die einen wichtigen Punkt bilden, der leider nicht angemessen hervorgehoben worden ist. Erstens sind Nanowissenschaft und Nanotechnologie eng mit ethischen Fragestellungen verknüpft. Insofern freue ich mich über die Aufnahme unseres Vorschlags, hohe ethische Grundsätze zu achten, in den Bericht und auch darüber, dass der Bericht öffentliche Analysen zu nicht-therapeutischen Eingriffen zur Verbesserung menschlicher Fähigkeiten und zu Fragen der Privatsphäre begrüßt. Darüber hinaus unterstütze ich den Vorschlag der Kommission, dem für eine ordentliche Verordnung auf diesem Gebiet erforderlichen dynamischen Wesen zu entsprechen.

Zweitens befasst sich der Vorschlag schwerpunktmäßig mit Patenten. Eine Reform, wie auch die globale Einbindung des Patentsystems für Nanowissenschaft und Nanotechnologie in den Mitgliedstaaten, bildet eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg Europas in diesem Bereich. Die Reform muss eine Verringerung der Kosten des Patentverfahrens sowie eine bessere Zugänglichkeit von Patenten seitens der KMU umfassen. Um die globale Einhaltung der Patentanerkennung und des Patentschutzes zu fördern, sollten wir die Bedeutung der Einhaltung der WTO-Regelungen, insbesondere in China, hervorheben.

Auf den Schutz der geistigen Eigentumsrechte, sowohl im internationalen Maßstab als auch in Europa, wird im Bericht nicht genügend eingegangen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Maßnahmen im Bereich der geistigen Eigentumsrechte zu koordinieren und im Rahmen der OECD und der UNESCO zu handeln. Für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in diesem Bereich ist das zu schwach. Diesen Organisationen geht es mehr um die Förderung bewährter Praktiken als um die Sicherung von Maßnahmen. Echte Normen könnten sich somit als effektiver erweisen.

Angesichts des für die Nanowissenschaften und die Nanotechnologie prognostizierten starken Wachstums ist es wichtig, dass die EU den Kommissionsvorschlag akzeptiert, neue Formen des Herangehens an diesen Zweig, von der Bildung bis hin zu F&E, anzuwenden. Solche Maßnahmen werden zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit und zur Entwicklung in unseren Mitgliedstaaten beitragen.

 
  
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  Giles Chichester, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Ransdorf, meinem Kollegen und stellvertretendem Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, zu seinem ausgezeichneten Bericht gratulieren. Ich möchte die generelle Unterstützung meiner Fraktion für seinen Bericht und für den Kommissionsvorschlag bekräftigen.

Nanowissenschaften und Nanotechnologien sind für die Zukunft der Wirtschaft und der Gesellschaft sehr wichtig. Sie sind für industrielle und andere Anwendungen außerordentlich vielversprechend. In allerlei Bereichen ist das eine äußerst spannende Technologie. Welche Priorität wir den Nanowissenschaften und den Nanotechnologien in Europa beimessen, wird dadurch deutlich, dass das ein bedeutendes Thema im Siebten Rahmenprogramm ist. Ich begrüße diesen Aktionsplan.

Ich möchte nunmehr ein Wort des Bedauerns über das in den Änderungsanträgen der Vert/ALE-Fraktion zum Ausdruck kommende recht negative und zögerliche Vorgehen äußern. Es ist schade, dass man auf imaginierte Risiken reagiert, nur weil sie in etwas so Kleinem verborgen sind, dass man sie nur schwer zu identifizieren oder gar zu verstehen vermag. Oder trifft das vielleicht nur auf schlichte Gemüter wie mich zu? Ich plädiere daher dafür, vorsichtig zu sein mit Anforderungen an eine Kennzeichnung, ehe wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, und mit der Anwendung des Vorsorgeprinzips. Wenn wir das Prinzip stets anwenden würden, dann gingen viele Innovationen, Erfindungen und Untersuchungen über Bord, und es gäbe überhaupt keinen Fortschritt.

Auch möchte ich einen Vorbehalt in der Frage äußern, ob Nanopartikel in REACH einbezogen werden sollten. Wir sollten uns darüber völlig im Klaren sein, dass viele bekannte Partikel zu unserem chemischen Bestand gehören und daher in diese Kategorie fallen. Wir haben genügend Probleme mit REACH, so dass wir uns auf einem sehr niedrigen Niveau keine neuen schaffen müssen.

Schließen möchte ich mit einer optimistischen Bemerkung und möchte meine Kolleginnen und Kollegen an das alte Sprichwort erinnern: ‚Kleine Ursachen – große Wirkung’. Ich hoffe, meine Partei zu Hause hört diese Bemerkung.

 
  
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  Adam Gierek, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Nanowissenschaft befasst sich mit Vorgängen in Festkörpern auf Nano-Ebene, nämlich in der Größenordnung eines milliardsten Teils eines Meters. Die Nanotechnologie basiert auf dieser Forschung. Dieser Technologiebereich ist ausgesprochen vielversprechend und stellt eine potenziell positive Entwicklung dar, die den Fortschritt in vielen Lebensbereichen erheblich beschleunigen könnte.

Unter anderem dürften die Automobil- und die Luftfahrtindustrie von dieser Technologie profitieren. Eine nutzbringende Errungenschaft könnte die Herstellung von glatten verschleißbeständigen Beschichtungen sein, die Nanopartikel enthalten. In Form von Arzneimitteln oder Kosmetika könnte sie auch für unsere Gesundheit von Nutzen sein. Darüber hinaus wären nützliche Nebeneffekte für den Energiesektor in Form von Brennstoffzellen oder nanoporösen Wasserstoff-Filtern und effizienten Solarbatterien denkbar. Ich könnte auch die IT-Technologien nennen, die optische und Spinzustände nutzen, die eine weitere Kompression von mit blauen Lasern lesbaren Daten erleichtern, sowie die Biotechnologie einschließlich DNA-Forschung und Bioinformatiksysteme. Diese Beispiele lassen sich ergänzen um sensorisches Material oder Baustoffe wie Nanoverbundwerkstoffe oder Fasern und Stoffe, deren Oberfläche durch Elektronenverbindungen aktiviert wird. Bedauerlicherweise könnte aber dadurch gleichzeitig die Umwelt dauerhaft geschädigt und die Atmosphäre durch das lang andauernde Vorhandensein von schwer kontrollierbaren Aerosolgasen verschmutzt werden.

Es gibt zwei Arten von Nanotechnologie. Die erste – bekannt als „Top-down“-Ansatz – umfasst u. a. den Übergang vom Makro- zum Nano-Zustand, beispielsweise durch Zermahlen von Pulvern, sowie die Entwicklung und Aktivierung ihrer Oberfläche durch eine Erhöhung des Potenzials. Nano-Diamantbeschichtungen sind ein Beispiel für diese Technologie. Die zweite Gruppe, der „Bottom-up“-Ansatz, erlaubt einen Aufbau auf molekularer Ebene. Die Schaffung hochintegrierter Spintronic-Elemente ist ein Beispiel hierfür. Leider stehen uns nur wenige Technologien zur Verfügung, die die Tunnelmikroskopie oder den Prozess der Selbstorganisation nutzen. Bioinformationssysteme gehören zu dieser Gruppe.

Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Politik im Bereich der Nanowissenschaft und der Nanotechnologie in erster Linie berücksichtigen sollte, dass die bisherige Entwicklung der „Top-down“-Technologie in der Europäischen Union die Schaffung von zumindest mehreren und möglicherweise sogar mehr als einem Dutzend von Technologieplattformen ermöglicht. Zweitens erfordert der „Bottom-up“-Ansatz weitere intensive innovative Forschung im Bereich der Grundlagenforschung. Drittens sollte schnellstmöglich eine Methode zur Erforschung des gegenwärtigen Verschmutzungsniveaus entwickelt werden. Ich meine die gegenwärtige Belastung der Atmosphäre durch Nanopartikel, die nicht durch Nanotechnologie hervorgerufen wurde. Diese Verschmutzung liegt geringfügig über PM 2,5, sie dringt durch die Zellmembranen leicht in unseren Körper ein, und ihre katalytische Wirkung kann gesundheitsschädigend sein. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen den epidemisch auftretenden Krebserkrankungen und der permanenten Anwesenheit von Nano-Aerosolen in unserer Umwelt. Diese Präsenz ist schwer nachzuweisen, sie könnte zunehmen und hat mehrere Ursachen.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Zunächst einmal meinen herzlichen Glückwunsch an den Berichterstatter, Miloslav Ransdorf, der sich in das Thema hineingekniet und versucht hat, alle Aspekte abzudecken. Danke auch für die philosophischen Erwägungen ganz am Anfang Ihrer Rede.

Uns muss bewusst sein, dass wir Europäer unsere Leitfunktion in verschiedenen Märkten und Technologien nicht auf ewig behalten werden und dass wir unsere Leitfunktion — die Steuerungskompetenz für viele Technologien — in vielen Märkten bereits verloren haben. Denken wir an die Pharmaindustrie, die aus Europa abwandert, oder an die Mikroelektronik, die zunehmend in Asien entdeckt wird.

Im Bereich der Nanotechnologie haben wir als Europäer die Nase weltweit vorn. Wir sind technologisch Spitze. Wir stellen allerdings — und das ist die Einschränkung — nicht nur die Technologie in den Mittelpunkt, sondern auch den Menschen. Das ist der besondere europäische Ansatz. Das ist die Balance, die in diesem Bericht — zumindest so, wie er im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie verabschiedet wurde — zum Tragen kommt. Dabei muss es auch bleiben. Der Bericht in seiner jetzigen Form hält die Balance zwischen Hightech und den Grenzen der Ethik sowie zwischen Industriepolitik und den Interessen der Verbraucher. Beides muss im Gleichgewicht sein, denn beides ist wichtig.

Um technologisch vorne zu bleiben, brauchen wir aber eine klare Förderung seitens der Europäischen Union. Das geschieht sowohl durch das Siebte Forschungsrahmenprogramm als auch durch diesen Aktionsplan, und — das ist mindestens genauso wichtig — es muss auch durch Standardisierung und Normierung passieren. Wir brauchen einen weltweit verbindlichen Rahmen für globalen Wettbewerb. Hier können wir dem Beispiel der GSM-Technologie folgen, wo wir als Europäer den Prozess aktiv vorangetrieben und eine gewisse Weltmarktposition erreicht haben.

Allerdings gibt es bei der gesamten Nanodebatte ein großes Problem: Das Thema ist zu abstrakt. Die Menschen können sich darunter noch nichts vorstellen. Das öffnet wieder der immer noch bestehenden „Angstindustrie“ in Europa Tür und Tor. Das wird auch in einigen Anträgen hier im Hause deutlich. Wir haben es bei den Softwarepatenten und zum Teil auch bei REACH erlebt. Wir dürfen uns das bei der Nanotechnologie nicht wieder leisten, denn die „Angstindustriellen“, die Angstmacher, werden zu den großen Verhinderern. Wir brauchen aber im Moment jeden Arbeitsplatz. Wir reden jeden Tag über die Lissabon-Strategie und dürfen sie nicht gleichzeitig torpedieren. Deswegen müssen wir das Thema Nano konkreter machen. Es gibt heute schon Arbeitsplätze, die durch die Nanotechnologie geschaffen werden. Ich habe solche Betriebe selbst besucht und bin davon ganz fasziniert. Es gibt enorme Potenziale in der Halbleiterindustrie, im Automobilbereich und in der Medizintechnologie. Risikoabschätzung ja, aber nicht alles gleich zuwerfen.

Kann mir irgendjemand von Ihnen bestätigen, dass er kein Mobiltelefon nutzt, obwohl die Risiken bekannt sind? Wenn der Verbraucher den Nutzen höher als den Schaden einschätzt, wird er die Technologie nutzen. Das ist etwas ganz Entscheidendes. Deswegen brauchen wir informationelle Selbstbestimmung. Wir als Europäisches Parlament tragen dazu bei. STOA, der Ausschuss für Technikfolgenabschätzung dieses Hauses, organisiert im Oktober Nano-Cafés. Sie sind alle am 18. Oktober in Brüssel herzlich eingeladen.

 
  
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  David Hammerstein Mintz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass wir Grünen nicht gegen die Nanotechnologie sind, doch es gilt, die Dinge richtig zu tun. Ansonsten werden wir nie das notwendige Vertrauen der Verbraucher gewinnen, es wird uns nicht gelingen, aus den großen potenziellen Vorteilen dieser Technologie Nutzen zu ziehen, und die Investitionen werden sich in Rauch auflösen.

Wer Vorsichtsmaßnahmen ablehnt, ist kein Freund der Nanotechnologie. Ganz im Gegenteil. Im Moment drücken wir bei der Nanotechnologie auf Tempo, ohne uns zunächst zu versichern, ob wir Notbremsen haben, und sogar ohne zu wissen, ob die Lenkung funktioniert.

Nanopartikel werden in breitem Maße in empfindlichen Konsumerzeugnissen wie Kosmetika, Reinigungsmitteln, Farben und Textilien eingesetzt. Uns macht Sorgen, dass wir vielleicht den Weg für einen großen Gesundheitsskandal der Zukunft bereiten.

Diese Befürchtungen sind nicht unbegründet. Der wissenschaftliche Ausschuss der EU hat festgestellt und verweist in seiner Stellungnahme vom 28. und 29. September letzten Jahres darauf, dass erhebliche Wissenslücken bestehen, dieses Wissen aber für die Risikobewertung notwendig ist, beispielsweise im Hinblick auf die Definition von Nanopartikeln, ihre Erkennung und Erfassung, Daten, Dosen, Reaktionen, Evolution, die Persistenz von Nanopartikeln im Menschen und der Umwelt und alle Aspekte der Umwelttoxokologie. Derselbe Ausschuss betont, dass wir nicht einmal über Methoden zur Bewertung der Risiken verfügen.

Wir sprechen von Elementen, die einen ganz unterschiedlichen Wert haben. Das Hauptproblem besteht darin, dass die unkontrollierte Freisetzung von Nanopartikeln wesentlich gefährlicher sein kann als die konventioneller Partikel, denn Nanopartikel sind chemisch viel reaktionsfähiger und leicht oxidierbar und können Radikale erzeugen, die hoch reaktiv und schädlich für den menschlichen Körper sind. Die Nanoröhren können sich im menschlichen Körper ähnlich wie Asbestfasern verhalten. Wir alle wissen, was bei Asbest geschehen ist.

Sind die Nanopartikel erst einmal in die Umwelt gelangt, können wir kaum etwas darüber sagen, wie sie sich verhalten und wie sie reagieren, und die Europäische Union muss alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, um die Forschungen auf diesem Gebiet zu fördern. Allerdings wird zurzeit nur ein winziger Teil der Investitionen in die Forschung über Vorsichtsmaßnahmen gesteckt, und es erfolgt keinerlei Regulierung. Wir besitzen keinen Rechtsrahmen für die Verwendung dieser Produkte.

Unsere Politik darf nicht lauten, zuerst diese Erzeugnisse in den Verkehr zu bringen und später die Fragen zu stellen. Wir brauchen Vorsichtsmaßnahmen, um diese Technologie konsequent weiterentwickeln zu können.

 
  
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  Vladimír Remek, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Parlament dem Thema Nanowissenschaften und Nanotechnologien seine Aufmerksamkeit schenkt. Ich möchte meine Hochachtung und meine Unterstützung für den uns vorliegenden Bericht bekunden, der bestätigt, dass dies eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts darstellt. Es ist daher angemessen, wenn die Nanowissenschaften und Nanotechnologien zu den Prioritäten der EU gehören sollen. In dieser Frage gibt es allerdings negative und positive Aspekte.

Auf der positiven Seite steht die Unterstützung, die Zukunftstechnologien inzwischen im gesamten Parlament genießen. Wie es im Bericht richtig heißt, stellt die Entwicklung von Nanotechnologien eine außergewöhnliche Chance dar. Europa hält gegenwärtig Schritt mit der Welt. Einen Beweis dafür habe ich vor wenigen Tagen bei einem Besuch in der nordtschechischen Stadt Liberec gesehen. Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit der Technischen Universität Liberec und eines in der Stadt ansässigen Unternehmens auf dem Gebiet der Forschung und Anwendung der Nanotechnologie waren absolute Weltklasse, einschließlich der Herstellung von Maschinen von außergewöhnlich hoher Qualität. Ich möchte darauf hinweisen, dass das eine der kleineren tschechischen Städte und kein mächtiges Wissenschaftszentrum ist wie Prag oder Brno. Die Nanotechnologien halten meiner Ansicht nach auch für kleinere Länder und im Allgemeinen für kleinere Organisationen Möglichkeiten bereit. Die Entwicklung von Nanowissenschaften und Nanotechnologien verlangt natürlich erhebliche Unterstützung, nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern in ganz Europa. Die übrige Welt ist sich dessen bereits bewusst. Wer, denken Sie, gehört zu denen, die am eifrigsten an den Schlussfolgerungen der Arbeit der Wissenschaftler und Technikexperten in Liberec interessiert sind? Natürlich die Menschen von anderen Kontinenten, vor allem aus Nordamerika, aber auch aus Südostasien.

Das bringt mich zu einem der negativen Aspekte der Entwicklung der Nanotechnologien in Europa, nämlich dem meiner Ansicht nach unzureichenden Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Anwendung der Ergebnisse der Forschung in anderen Sektoren. Ein weiteres Problem ist die finanzielle Unterstützung, die meiner Meinung nach unzureichend, kompliziert und schwer zu bekommen ist. Der Bericht verweist auch darauf, dass die Vereinigten Staaten an den weltweiten Aufwendungen bereits einen Anteil von 37 % haben, während die Ausgaben in Europa bei 24 % liegen, weniger als der Anteil Japans. Auch die geplante Finanzierung von Nanowissenschaften und Nanotechnologien als Teil des Siebten Rahmenprogramms liegt hinter der in den USA zurück.

Abschließend möchte ich sagen, was ich persönlich für einen deutlich positiven Effekt halte. Nanowissenschaften und Nanotechnologien bieten sehr gute Aussichten für junge Menschen mit Interesse an Wissenschaft und Technik und an einem Universitätsstudium. Wir dürfen die Gelegenheit nicht versäumen, der Entwicklung von Wissenschaft und Technik in der EU neuen Aufschwung zu verleihen. Wir müssen sicherstellen, dass wir präsent sind, wenn das Präfix ‚nano’ – das Zwerg oder Gnom bedeutet – einen Riesen des 21. Jahrhunderts gebiert.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Die Nanotechnologien sind mit Sicherheit von enormer Bedeutung für die Zukunft der Menschheit. Es werden rasante Fortschritte erzielt, und diese Technik wird dramatische Auswirkungen auf fast alle Bereiche haben.

In diesem Hause gibt es die tief verwurzelte Vorstellung, dass wichtige Erscheinungen wie z. B. diese durch die EU gesteuert werden müssen. In allen Berichten wird betont, dass Organisation, Gesetzgebung, Überwachung und Finanzierung in der Verantwortung der EU liegen müssen. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die EU im internationalen Wettbewerb nicht hinter den USA, Japan und China zurückbleiben darf. Wir sehen jedoch nie irgendwelche überzeugenden Analysen darüber, wieso sich der Markt nicht selbst regeln kann, sondern öffentlicher Maßnahmen bedarf. Ebenso wenig wird hinreichend analysiert, auf welcher Ebene diese öffentlichen Maßnahmen vorzunehmen sind. In allen diesen Berichten wird in jedem Fall davon ausgegangen, dass das Europäische Parlament über perfekte Fachkenntnisse verfügt und daher Kommission und Mitgliedstaaten auffordern kann und sollte, seine Anweisungen zu befolgen. Das Europäische Parlament erinnert kontinuierlich jedermann mit großem Nachdruck daran, welche Probleme es weltweit gibt und wie sie zu lösen sind. So will der Berichterstatter, Herr Ransdorf, beispielsweise, dass das Parlament festlegt, dass die Nanotechnologien auf die Entwicklung der Energiegewinnung aus Wasserstoff ausgerichtet sein müssen. Ich wage zu behaupten, dass dem Europäischen Parlament mit Sicherheit die Kompetenz für eine solche Entscheidung fehlt. Die Nanotechnologien entwickeln sich am schnellsten und effektivsten, wenn sie nicht von oben durch internationale Bürokraten gesteuert werden. Es sind die internationale Forschergemeinschaft, die Unternehmen und nationalen Institutionen, die für Experimente und den Wettbewerb im Bereich der Nanotechnologien am besten gerüstet sind, während Informationsmaterial über die Nanotechnologien, das auf die Werte und Erfahrungen der eigenen Bevölkerung abgestimmt ist, in erster Linie durch private und staatliche Organisationen in den Nationalstaaten erstellt werden sollte. Die Rolle der EU sollte sich in diesem Zusammenhang auf die Schaffung eines Patentüberwachungssystems auf diesem Gebiet, die Aufstellung ethischer und umweltpolitischer Grundsätze und möglicherweise die Finanzierung von Großprojekten von der Art der Fusionsforschung beschränken.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, dass Europa ein kohärentes System international konkurrenzfähiger FuE-Infrastruktur braucht, damit die EU auf dem Gebiet der Nanowissenschaften und Nanotechnologien wettbewerbsfähig bleibt. Nanowissenschaften und Nanotechnologien können eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung bedeutender wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Ziele spielen, und ich hoffe, dass sie in der Lage sind, die Bedürfnisse der Bürger zu decken und somit den Wohlstand der Nationen zu mehren.

Es gibt unleugbare Faktoren, über die wir nicht hinwegsehen dürfen: Sehr viele technologische Neuerungen ergeben sich aus der Art und Weise, wie Atome und Moleküle zusammengesetzt werden, um neuartige Werkstoffe zu schaffen. Es ist unerlässlich, mehr Mittel für diesen Forschungsbereich bereitzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriesystems zu gewährleisten, doch müssen dabei stets die unabdingbaren ethischen Grundsätze sowie die Kriterien der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes beachtet werden.

Ich bin mit einigen Änderungsanträgen, die von Herrn Hammerstein und Frau Breyer eingebracht wurden, einverstanden, und zwar mit: Änderungsantrag 1, Ziffer 2, der eine nützliche und umsichtige Empfehlung hinsichtlich der Bewertung potenzieller Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie der entsprechenden sozialen und ethischen Folgen enthält, was jedoch dem ursprünglichen Text keinen Abbruch tut; Änderungsantrag 6, wonach Forschungsbeihilfen ausschließlich für solche Projekte gewährt werden sollen, bei denen mindestens die Hälfte der Mittel für Risikobewertungen verwendet wird; Änderungsantrag 8, in dem hervorgehoben wird, dass die Risikobewertung während des gesamten Lebenszyklus der durch Nanotechnologie hergestellten Produkte, von der Konzeption bis zur Entsorgung, erfolgen muss.

Wir können nicht außer Acht lassen, dass offensichtlich viele toxikologische Risiken mit den Nanotechnologien verbunden sind, was obendrein von zahlreichen Experten, die von der renommierten Zeitschrift der MIT „Technology Review“ interviewt worden sind, bestätigt wird. In dem Bericht wird dieser Aspekt jedenfalls ebenso berücksichtigt.

Was die neue Ziffer 5 a anbelangt, so halte ich es indessen für richtig, zur Vorsicht zu mahnen in Bezug auf eine zufrieden stellende Risikobeurteilung und die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von und die Haftung für auf Nanotechnologien beruhende Produkte zu gewährleisten. Obwohl ich dahingehend zustimme, dass der Forschung Grenzen gesetzt werden müssen, halte ich den Text für etwas vage und werde mich der Stimme enthalten, was ich ebenfalls bei der vorgeschlagenen neuen Ziffer 17 tun werde.

Um zum Schluss zu kommen, möchte ich betonen, dass die einzelnen Staaten und Europa im Bereich der Nanowissenschaften wettbewerbsfähig sein müssen und die vorgeschlagenen Bemühungen dürftig erscheinen – eine halbherzige Verpflichtung –, um die Kluft, die bereits zwischen uns und den USA sowie dem Fernen Osten besteht, zu überbrücken. In dem Bericht werden zu Recht sowohl die wirtschaftlichen und strategischen Perspektiven des Dreiecks des Wissens als auch die Notwendigkeit der Nachhaltigkeit und der Volksgesundheit aufgezeigt. Ich werde deshalb für diesen ausgezeichneten Bericht von Herrn Ransdorf stimmen.

 
  
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  Nikolaos Vakalis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute sendet das Europäische Parlament mit dem Bericht von Herrn Ransdorf, dem ich meine Glückwünsche ausspreche, eine wichtige und konkrete Botschaft aus, nämlich dass die Nanotechnologien, die über ein erstaunliches Potenzial sowie über enorme Entwicklungsperspektiven verfügen, im Mittelpunkt der Entwicklungspolitiken der Europäischen Union stehen.

Unsere Forscher in diesem Sektor stehen Forschern aus anderen Teilen der Welt in nichts nach. Im Gegenteil, man könnte sagen, sie bilden weltweit die Elite. Deshalb besteht auch hier die von uns zu bewältigende Herausforderung darin, das gewonnene Wissen weiterzuentwickeln und in wirtschaftlicher Hinsicht zu nutzen. Um das zu schaffen, müssen wir, wie in anderen Wissensbereichen, unseren Reichtum an Humanressourcen rechtzeitig und effizient mit der Produktion verknüpfen. Wir benötigen eine Kooperation zwischen Staat und Privatwirtschaft. Universitäten, Forschungseinrichtungen, Industriebetriebe, Unternehmen und Banken müssen zusammenkommen und eng sowie zukunftsorientiert zusammenarbeiten. Unsere Aufgabe besteht vor allem darin, die Bürger zu informieren und sie auf die Umwälzungen vorzubereiten, die die Nanotechnologien für ihr tägliches Leben bringen werden. Sie werden die Welt, wie wir sie kennen, verändern.

Meine Damen und Herren, die Nanotechnologien und Nanowissenschaften sind für das 21. Jahrhundert das, was das Internet für das 20. Jahrhundert war. Wir können es uns nicht leisten, noch einmal das europäische Paradoxon zu erleben, das wir in der Vergangenheit hatten. Dort wurde das Internet, eine eindeutig europäische Idee, von den Amerikanern besser als von jedem anderen weiterentwickelt.

Für uns, für die Europäische Union, ist es an der Zeit zu beweisen, dass wir nicht nur wissen, wie man neue Ideen entwickelt, sondern auch, wie man sie zum Vorteil der europäischen Bürger nutzt.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE).(ES) Herr Präsident, Herr Potočnik! Ich möchte den Berichterstatter zu seiner vorzüglichen Arbeit beglückwünschen und darauf hinweisen, dass die Europäische Union der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung in den Nanowissenschaften und den Nanotechnologien, die überdies zu den Schwerpunktthemen des Siebten Rahmensprogramms zählen, große Bedeutung beimessen muss.

Meine Damen und Herren, wie die Vorredner bereits zum Ausdruck brachten, werden die Nanowissenschaften und Nanotechnologien als Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts betrachtet, die sich erheblich auf unsere Industrie auswirken werden. Es handelt sich um einen multidisziplinären Bereich, der eine ganze Palette neuer Möglichkeiten und Lösungen für die wirklichen Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen eröffnet, und daher wird erwartet, dass er wesentlich zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beiträgt.

Die Europäische Union ist zweifellos führend in diesem Sektor, obwohl sie beträchtlich weniger für FuE in diesem Bereich aufwendet als die USA oder Japan. Ich stimme der Auffassung des Berichterstatters zu, dass die Europäische Union ihre führende Rolle ausbauen muss, um trotz des harten internationalen Wettbewerbs unsere Position in diesem sehr zukunftsträchtigen Sektor zu festigen und noch zu verbessern.

Dazu reicht es nicht aus, einfach die Investitionen in FuE zu erhöhen. Gleichzeitig müssen wir Spitzenforschung garantieren und sicherstellen, dass wir über genügend ausgebildetes Personal verfügen, zu einer besseren Koordination der Ressourcen und einer besseren Abstimmung der Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten kommen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimieren, vor allem durch die Modernisierung unserer KMU und durch die Schaffung neuer, wissensbasierter Unternehmen, damit sich eine hervorragende FuE im Bereich der Nanowissenschaften und Nanotechnologien in neuen Produkten und neuen Verfahren niederschlägt.

Die mit den Nanowissenschaften und Nanotechnologien in Verbindung stehenden technologischen Plattformen Europas tragen zur Festlegung gemeinsamer Forschungsziele und -schwerpunkte bei, die für die Industrie von Interesse sind.

Ich möchte auch die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit unterstreichen. Meine Damen und Herren, wir dürfen dem wissenschaftlichen Fortschritt keine Hindernisse in den Weg legen. Wir müssen unsere Forscher unterstützen, denn sie sind es, die am besten das Für und Wider auf diesem Gebiet kennen. Um das Vertrauen der Bürger in die Wissenschaft zu gewinnen, ist es allerdings erforderlich, wissenschaftliche Erkenntnisse in verständlicher Form zu verbreiten und das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen, damit sich ein größeres Verständnis für die realen Herausforderungen und die Auswirkungen auf unser Leben herausbildet.

 
  
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  Vittorio Prodi (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Ransdorf für seinen Bericht und möchte auch Herrn Potočnik für seine Anwesenheit in unserem Parlament meinen Dank aussprechen.

Nanotechnologien sind äußerst wichtig, angefangen bei der Nanoelektronik, die es uns ermöglicht, immer größere Leistungssteigerungen zu erzielen, weil wir weniger Energie verbrauchen als heutzutage mit der Mikroelektronik, was auch durch die Plattformarbeit bestätigt wird.

Nanotechnologien bedeuten intelligente Nutzung üblicher Werkstoffe, beispielsweise durch Filtration oder Katalyse, Werkstoffe, die es uns ermöglichen können, Schwierigkeiten, die mitunter mit der Verknappung seltener Elemente verbunden sind, zu umgehen. Ich möchte jedoch betonen, dass die Sorgen wegen der Folgen für die menschliche Gesundheit keineswegs unbegründet sind. Die Nanogröße der Partikel macht es erforderlich, Risiken im Zusammenhang mit einer neuen Art von Toxikologie in Betracht zu ziehen. Es liegen Beweise dafür vor, dass diese Partikel die Zellmembranen direkt durchdringen und somit möglicherweise die Nukleinsäuren angreifen können. Ich halte es für richtig, Mittel und Anstrengungen auf dieses Thema zu verwenden.

Abschließend möchte ich mich an den Herrn Kommissar wenden: Wir müssen das Europäische Patentamt reformieren, dem es gegenwärtig an zufriedenstellenden Kontrollen mangelt. Das Parlament muss ein Mitspracherecht haben; die Arbeit darf nicht nur auf zwischenstaatlicher Ebene erfolgen, sondern muss Bestandteil der Tätigkeiten der Union werden. Das allgemeine Problem des Vormarschs und der Sicherung der Wissenschaft ist nämlich ein EU-Problem!

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Was ist die Aufgabe der Politik im Bereich der Nanotechnologie? Es kann nicht sein, dass wir uns nur zum promoter machen und unkritisch einem hype folgen, und es kann auch nicht unsere Aufgabe sein, mit roadshows und Nanocafés eine Beschwichtigung der realen Ängste der Menschen zu betreiben. Wir dürfen uns nicht auf die Rolle eines reinen Werbeträgers für Nanotechnologie beschränken.

Aufgabe der Politik ist es, für den Schutz der Verbraucher und der Umwelt zu sorgen. Wir bringen mit Nanotechnologie konsumnahe Produkte wie Kosmetika, Reinigungsmittel, Textilien auf den Markt, die auf einen geradezu rechtsfreien Raum stoßen. Wir haben keinen Rechtsrahmen, um Nanotechnologie zu erfassen, so wie es auch Herr Prodi eben gesagt hat. Wenn der wissenschaftliche Ausschuss der Kommission am 29. September 2005 selbst einräumt, und ich zitiere: „Wir haben erhebliche Lücken bei der Risikobewertung, bei der Charakterisierung, bei der Messung von Nanopartikeln. Wir wissen wenig über die Dosis-Wirkung-Relation. Wir wissen nichts über den Verbleib, die Beständigkeit der Nanopartikel im menschlichen Körper. Wir wissen wenig über die Umwelttoxizität“, dann kann man das doch nicht ignorieren und den Kopf in den Sand stecken, sondern dann sind Sie als Kommission aufgefordert, endlich einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Verbraucher schützt.

Haben wir denn nichts aus dem Thema Asbest gelernt? Wir haben gerade gehört, dass Nanopartikel in der Lage sind, Blut-Hirn-Schranken zu durchbrechen. Wenn wir von diesen Risiken wissen, müssen wir doch Schutzmechanismen schaffen. Da können wir es nicht einfach zulassen, dass diese Produkte auf den Markt kommen und am Verbraucher getestet werden. Wir dürfen Verbraucher nicht zu Versuchskaninchen machen!

Aufgabe der Politik ist es nicht, Werbeträger für Nanotechnologie zu sein, sondern einen umfassenden Rechtsrahmen für die Regulierung, die Kontrolle und Messung zu schaffen, eben all das, was in Ihrer eigenen wissenschaftlichen Stellungnahme angesprochen wurde.

Andernfalls erweisen wir auch der Nanotechnologie einen Bärendienst. Denn die Nanotechnologie kann sich am Markt nur dann durchsetzen, ist nur dann wirtschaftlich tragfähig, wenn wir klar machen, dass auch die Interessen der Verbraucher und die Risiken berücksichtigt werden. Einen starken Wirtschaftsstandort Europa gibt es nur, wenn Europa auch ein starker Verbraucherstandort ist. Hier bestehen erhebliche Lücken. Ich finde es geradezu unverantwortlich, dass die EU-Kommission, obwohl ihr diese Lücken und die fehlende Methodik, die Risiken überhaupt erfassen zu können, bekannt sind, Konsumgüter, die ganz konsumnah sind, auf den Markt bringen will, ohne dass die Risiken ausgeschlossen worden sind. Ich appelliere nochmals eindringlich an Sie, sich dieses Themas anzunehmen!

Wir haben noch wenig gesprochen über die Gefahren, die ethischen Probleme, über enhancement, die Anreicherung von Nanopartikeln im Menschen, weil wir lange dachten, das sei Science-Fiction. Aber diese Gefahren rücken näher.

Ich erwarte, dass die Europäische Union den USA eine Antwort gibt. Unsere Antwort kann nicht sein, wie die Lemminge einer Technologie zu folgen, sondern die europäische Antwort auf die Nanotechnologie muss sein, dass wir auf soziale Weise die Risiken berücksichtigen.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Den Nanotechnologien muss unbedingt größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Durch die Herstellung neuer Materialien auf molekularer Ebene entstehen neue Eigenschaften, deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und auf die Umwelt bisher noch unbekannt sind. Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Aktionsplan bis 2009 vorgelegt, der voll hoher Erwartungen steckt, was die Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft betrifft. Ethische Bedenken und Sorgen der Bevölkerung betrachtet die Kommission jedoch in erster Linie als Hindernis. Ich muss Ihnen, Herr Kommissar, daher sagen, dass der Aktionsplan insofern besonders unausgewogen ist.

Dies gilt leider auch für den Bericht Ransdorf, obwohl er ein gewisses Gegengewicht bietet. Woran hapert es? Vor allem fehlt die Bereitschaft, sich nicht nur mit dem beunruhigenden Aspekt der Sicherheitsrisiken zu beschäftigen. Nicht zuletzt stellt sich doch die Frage, ob neue Technologien überhaupt wünschenswert und mit den allgemeinen Lebensüberzeugungen der Menschen vereinbar sind. Die Vorteile und möglichen Nachteile müssen zuerst sorgfältig geprüft werden, um zu verhindern, dass Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes dieser Technologie getroffen werden, während sich diese noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindet.

Zweitens müssen wir uns in der Europäischen Union stärker auf die internationale Koordination konzentrieren, nicht nur im Bereich von Toxizitätstests und Risikobewertungen für den gesamten Lebenszyklus, sondern auch bei der Rechtsetzung in punkto Standards, Etikettierung und Haftung, wobei die Vertreiber von Nanopartikeln für alle durch sie verursachten Schäden haften sollten.

Nicht zuletzt sollte auch darüber nachgedacht werden, inwieweit Patente auf Nanotechnologien und Nanomaterialien überhaupt wünschenswert sind. Das gilt vor allem für Patente auf grundlegende und allgemeine Technologien und auf Materialien, die eine große Zahl verschiedener Anwendungsmöglichkeiten aufweisen. Kann die Kommission eine kritische Analyse dieser Aspekte veranlassen? Dann könnte sie auch der Frage nachgehen, inwieweit Patente und Lizenzen den Rückstand armer Länder noch mehr vergrößern würden und wie dies verhindert werden könnte.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz (NI). – (PL) Herr Präsident! Die Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Nanotechnologie und ihre Anwendung lassen ein enormes Potenzial für die Herstellung von Materialien mit nützlichen Eigenschaften erkennen. Der Einsatz dieser Materialien wird sich auf den Fortschritt in den Bereichen Industrie, Wirtschaft und Gesundheitsschutz im 21. Jahrhundert auswirken und unseren Lebensstandard verbessern. Der Wettstreit um weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Nanoforschung und Nanotechnologie hat begonnen, und die Europäische Union kann es sich nicht leisten, ihn zu verlieren.

Der Bericht zeigt eine Reihe von Hürden auf, die es zu überwinden gilt. Dazu gehören rechtliche und formale Aspekte, der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Koordinierung der Forschung und ihre Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, die Bildung interdisziplinärer Forschungsgruppen, Schulungen, die Gewinnung zusätzlicher Finanzmittel von privaten Investoren und die sichere Nutzung und Handhabung neuer Materialien. All diese Aktivitäten sollten vom Parlament überwacht und unterstützt werden.

Ich danke Herrn Ransdorf für seinen fundierten und dringend benötigten Bericht.

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen Bericht danken, der sehr präzise die Trends in diesem dynamischen Sektor von Wissenschaft und Technik beschreibt. Die von den Nanotechnologien herbeigeführten Veränderungen sind mit den technologischen Revolutionen der Vergangenheit vergleichbar und können sie vielleicht sogar übertreffen. Die sich uns eröffnenden Möglichkeiten lassen eine Reihe von Herausforderungen entstehen. Auf einige von ihnen gibt der Bericht eine Antwort, andere lässt er unbeantwortet. Aus dem uns vorliegenden Text ziehen wir den Schluss, dass sich unsere globalen Partner und Mitwettbewerber der Bedeutung der Nanotechnologien und der damit verbundenen Forschung bewusst sind. Deutlich wird das anhand der für diese Forschung vorgesehenen Summen und der dafür geschaffenen Voraussetzungen. Wenngleich die Kommission beabsichtigt hatte, die vorgesehenen Mittel im Siebten Rahmenprogramm für die Nanotechnologien zu erhöhen, tat sie es nicht in ausreichendem Maße, wie der Berichtserstatter sagte, der die diesbezüglichen öffentlichen und privaten Ressourcen in Europa, den Vereinigten Staaten und Japan miteinander vergleicht. Europa liegt sowohl in der Schaffung einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur als auch in der Verabschiedung von Standards auf dem Gebiet des geistigen Eigentums hinter den Vereinigten Staaten zurück.

Die Frage der Patentierung von Erfindungen im Bereich der Nanowissenschaften und Nanotechnologien entwickelt sich in Europa nur langsam, und in dem Bericht wird die Notwendigkeit der Reform des europäischen Patentsystems als Hilfe für Wissenschaft und Innovation insgesamt hervorgehoben. Was leider fehlt, ist ein Zeitplan. Ein Aspekt der Anwendung von Nanotechnologien, den der Bericht vermissen lässt, ist der ihrer möglichen Nutzung für das Militär. Die Tatsache, dass diese Technologien keinerlei Beschränkungen unterliegen, kann uns noch einmal schwer zu schaffen machen. Der freie Transfer dieser Technologien wird von Thomas van der Molen in seinem Bericht mit der Bereitstellung eines Nuklearreaktors für alle Länder unter der Bedingung verglichen, dass keiner zur Entwicklung von Nuklearwaffen genutzt wird. Ich denke, in naher Zukunft werden wir auch den Bereich der Nanotechnologien in Betracht ziehen und uns mit dieser Frage befassen müssen.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Die Nanotechnologien verfügen über ein großes Potenzial, aber jeder, der versucht, diese Technologien unreguliert und ohne Schutz und Informationen auf dem Verbrauchermarkt freizusetzen, gefährdet definitiv dieses Potential. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz will, dass Wissen an erster Stelle steht, gefolgt von Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz und dann vom Marketing. Das ist die richtige Reihenfolge.

Nanopartikel haben nicht die gleichen toxischen Eigenschaften wir gewöhnliche Partikel. Kohlenstaub ist nicht gefährlich, aber Nanopartikel in Form von Kohlenstoffclustern können bereits bei einer Konzentration von 0,5 ppm innerhalb von 48 Stunden ernsthafte Hirnschäden bei Fischen verursachen. Nanotubes können die Mitochondrien-DNA zerstören, und Nanopartikel auf der Haut können in das Gehirn und die Lymphknoten migrieren und unseren Körper schädigen. Unser Immunsystem ist einfach nicht an den Umgang mit Nanopartikeln angepasst. EU-eigene Studien zeigen, dass biologisch nicht abbaubare und biologisch nicht kompatible Nanopartikel lebensbedrohlich sein können und daher das Einatmen oder die anderweitige Aufnahme dieser Partikel vermieden werden sollte.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Nutzen von Nanowissenschaft und Nanotechnologien und dem Erfordernis, dass Europa, in Übereinstimmung mit den Lissabonner Zielsetzungen für eine Steigerung der Produktivität und des Wirtschaftswachstums, bei ihrer Entwicklung an vorderster Front steht. Dies ist zwar lobenswert, führt aber zu einer großen Kluft: Die empfohlenen Steigerungsraten bei der Forschung auf dem Gebiet der Nanotechnologien eilen der Gesetzgebung zur Regulierung dieser Technologien voraus.

Die Gesetzgebung sollte zumindest mit der Forschung Schritt halten. In dem hastigen Bemühen, China und die Vereinigten Staaten zu überholen, könnten wir die gesetzliche Regelung, einschließlich der Risikobewertung, als etwas Hemmendes ansehen. Es gibt jedoch Fragen zur nicht-therapeutischen Verbesserung menschlicher Fähigkeiten, zur Privatsphäre, zur Gleichberechtigung, zur Patentierung, zur militärischen Anwendungen, zu Sicherheit und Gesundheit sowie zur Umweltproblematik, die wir vorher beantworten müssen. Die Regulierung sollte in diesem Fall gewährleisten, dass wir in unserer Hast nicht höchst schwierige Probleme schaffen. Ist es eine gute Regulierung, dann wird sie der Forschung dienlich sein und sie stärker konzentrieren und effektiver machen. ‚Erst abwägen, dann wagen’ war stets eine gute und nützliche Maxime.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Berichterstatter Ransdorf, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei dem Kollegen Ransdorf für seinen engagierten Bericht bedanken. Er hat sich dieser wichtigen Materie mit viel Gefühl und Gespür angenommen. Nun gilt es, diese Materie im Rahmen der europäischen Institutionen richtig zu installieren. Wir haben auf der einen Seite die Grundlagenforschung, das 7. Rahmenforschungsprogramm, den Europäischen Forschungsrat, die Technologieplattformen — hier haben wir etwas sehr Nachhaltiges geliefert —, und ich möchte Kommissar Potočnik gratulieren, weil dieses 7. Rahmenforschungsprogramm ein großer Fortschritt sein wird.

Wir haben auf der anderen Seite das Joint Research Centre, das sich etwas intensiver um die so genannte Angstindustrie kümmern könnte. In diesem Bereich böte die Objektivität des Joint Research Centre durchaus eine gute Grundlage, um diese neuen Technologien zu begleiten. Das von der Kommission Barroso vorgeschlagene European Institute of Technology könnte sich damit beschäftigen, diese Erkenntnisse der Grundlagenforschung in einer so genannten Top-down-Strategie in den Aus- und Weiterbildungsbereich zu übertragen. Oder man holt sich im Rahmen einer Botton-up-Strategie aus den Bildungseinrichtungen, aber vor allem aus den kleinen und mittleren Betrieben dieses Wissen und präsentiert es auf einer Plattform wie z.B. ebay, wo man dann über das Netz Ideen austauschen, Wünsche äußern und eine bessere Kommunikation in den 20 oder mehr europäischen Sprachen gewährleisten kann.

Auch der Fusionsreaktor ITER könnte hier eine Rolle spielen, weil gerade in der Fusions- und Plasmaforschung die Nanotechnolgie eine völlig neue Herausforderung darstellt, auch um in der Energiepolitik Energieeffizienz voranzutreiben, Reibungsverluste zu minimieren und Korrosionsbekämpfungsstrategien zu entwickeln. Da gibt es viele Möglichkeiten im Bereich der Reinigung und vielen anderen Bereichen.

 
  
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  Ján Hudacký (PPE-DE). – (SK) Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Ransdorf, für seinen äußerst präzisen Bericht danken, der die Mängel in der Entwicklung der Nanotechnologie wie auch die enormen Chancen und die vielversprechende Zukunft dieses Sektors herausstellt.

Im Aktionsplan der Europäischen Kommission werden die Voraussetzungen für die weitere Unterstützung dieses Sektors dargelegt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, diesem Bereich mit Blick auf die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft größere Bedeutung beizumessen. Die Nanotechnologie ist integraler Bestandteil verschiedener technischer Disziplinen und wird in naher Zukunft nahezu jeden Industriezweig in erheblichem Maße positiv beeinflussen. Das allein macht die Implementierung eines Aktionsplans erforderlich, um ein hohes Maß an Koordination und Unterstützung zu gewährleisten.

Ich möchte nun einige Probleme erörtern, mit denen sich dieser wichtige Forschungs- und Entwicklungsbereich konfrontiert sieht. Forschung und Entwicklung im Bereich der Nanotechnologie – gleich welchen Ausmaßes – würden nach meinem Dafürhalten die Exzellenzkriterien an sich erfüllen. In vielen Fällen jedoch blockiert diese formale Anforderung zusammen mit der Forderung nach einer so genannten kritischen Masse der Ressourcen die Beteiligung von kleineren universitären Forschungs- und Innovationszentren sowie von Innovationszentren in kleinen und mittleren Unternehmen, die von nationalen und europäischen Subventionsprogrammen wie dem Siebten Rahmenprogramm oder dem künftigen Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation unterstützt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit einerseits auf den Bedarf an besserer Zusammenarbeit zwischen den kleinen und den großen Organisationen, die in diesem Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig sind, und andererseits auf die Notwendigkeit lenken, das interne Wettbewerbsumfeld zu verbessern.

Ein weiteres Problem, das ich aufzeigen möchte, ist die Finanzierung. Wir erleben einmal mehr, dass die für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel zurückgehen, und dies gilt auch für die Nanotechnologie. Es bleibt nur festzustellen, dass wir trotz unseres fähigen wissenschaftlichen und innovativen Potenzials gegenüber den USA in diesem Bereich deutlich im Rückstand sind. Neben dem Siebten Rahmenprogramm könnte vor allem für kleinere Forschungs- und Innovationsprojekte das Risikokapital, dessen Potenzial für eine effizientere Institutionalisierung mittels öffentlich-privater Partnerschaften häufig unterschätzt wird, eine Lösung darstellen.

Meiner Ansicht nach könnte die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds im Rahmen des JEREMIE-Programms bei der Koordinierung eine stärkere Rolle spielen und den Mitgliedstaaten präzise und klare Empfehlungen zur Schaffung wirksamer Anreize geben, die aus öffentlichen Mitteln einschließlich der Strukturfonds finanziert werden.

 
  
  

VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI
Vizepräsident

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE-DE). – (SL) Nanowissenschaft und Nanotechnologie bergen ein großes Potenzial für weitere Beiträge zum Wohl der Menschheit. Allerdings sollte die Politik im Einklang mit der technologischen Entwicklung agieren, sei es durch verschiedene Initiativen oder durch legislative Maßnahmen. Hier müssen wir die Entwicklung fördern und Gesetze verabschieden, die Missbrauch verhindern und Risiken einschränken. In dieser Hinsicht ist das von der Kommission ausgearbeitete Dokument sehr wichtig.

Wir beschäftigen uns jedoch ziemlich spät mit diesem Thema. Parlament, Kommission und Rat stehen kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen über das Siebte Rahmenprogramm. Dieses Programm umfasst einige wesentliche Elemente des Aktionsplans, wie Forschung, Innovation und in gewissem Maße Humanressourcen. Ich hoffe sehr, dass sich das Parlament an ernsthaften Diskussionen beteiligt und sich für eine angemessene Rolle der Nanowissenschaft eingesetzt hat, sowohl durch Festlegung der Forschungsgegenstände als auch durch Bemühungen um die Sicherstellung einer wesentlichen Anhebung der Mittel für die Forschung.

In diesem Zusammenhang bleibt ein Bereich offen, den der Aktionsplan als wesentlich für die Sicherung der kritischen Masse für die Infrastruktur bezeichnet. Er umfasst die Vernetzung von Universitäten, Forschungsorganisationen und Industrie, und im Aktionsplan wird empfohlen, dass dieses Ziel durch die Nutzung bestehender Mechanismen erreicht werden soll. Inzwischen ist eine lebhafte Debatte über das so genannte Europäische Technologieinstitut entbrannt, das eine Weiterentwicklung dieser Idee von der Sicherung der kritischen Masse mit Betonung der Humanressourcen darstellt.

Wir müssen die wohldurchdachten Schlussfolgerungen zur Kenntnis nehmen, zu denen man auf dem Gebiet der Nanowissenschaften und Nanotechnologien bereits gelangt ist, wenn wir über die Entwicklung künftiger Mechanismen zur Sicherung der kritischen Masse entscheiden. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass wir die Zusammenarbeit mit jenen Gruppen, die sich in der Forschung bereits hervorgetan haben, und jenen, die ein großes Potenzial für ein relativ kurzfristiges Erreichen von Exzellenz haben, erleichtern müssen. Die Nanowissenschaften und die Nanotechnologien können als Testfelder für die immer engere Verbindung zwischen den als Wissensdreieck bekannten drei Seiten dienen.

Abschließend möchte ich den Berichterstatter zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Der neuesten Untersuchung des Weltwirtschaftsforums zufolge macht die Innovationsfähigkeit rund 30 % der Wettbewerbsfähigkeit der hoch entwickelten Länder aus, und dies gilt insbesondere für die Nanotechnologien. Ihre Verwendung in der Medizin beispielsweise eröffnet Möglichkeiten für eine verbesserte Behandlung von Krebs, Herzkrankheiten, Alzheimer und Parkinson. Zusammen genommen sind diese Krankheiten für zwei Drittel der Todesfälle in Europa verantwortlich.

Dies ist ein Bereich, in dem europäische Forschungseinrichtungen und -unternehmen zur Weltspitze gehören. Allein in den Niederlanden erzielt die Nano-Industrie einen Umsatz von 20 Milliarden Euro. Die niederländische Regierung investiert Rekordsummen in diese Industrie, beispielsweise in das Zentrum für Molekularmedizin in Eindhoven. Hohe Investitionen werden auch von der Privatwirtschaft getätigt, die damit beispielhaft für eine aktive Strategie und eine Einstellung steht, die angesichts der weltweiten Entwicklung und des internationalen Wettbewerbs dringend benötigt wird.

Die Notwendigkeit, Entscheidungen zu treffen, Investitionen zu tätigen und die europäische Basisinfrastruktur zu unterstützen – all dies wird im Bericht Ransdorf treffend zum Ausdruck gebracht. Nun müssen die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten, und die regionalen Behörden mit der Industrie und den KMU zusammenarbeiten, damit dies in diesem Teil der Welt in der industriellen Produktion auch praktisch umgesetzt wird. Eine gute Grundlage hierfür wurde vor allem in finanzieller Hinsicht mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, den europäischen Technologieplattformen, den Wissensorientierten Regionen sowie den Strukturfonds geschaffen. Dann wären da die Risiken. Diese müssen natürlich bedacht werden, insbesondere auf internationaler Ebene in der UNESCO und der OECD.

Mein letzter Punkt: Im Herbst dieses Jahres startet Kommissar Potočnik eine Roadmap für Forschungsinfrastruktur. Dann wird sich zeigen, welche Regionen, Gebiete oder Cluster wirklich das Potenzial haben, sich dem weltweiten Wettbewerb zu stellen. Investitionen sollen nicht zu einem globalen Braindrain führen, sondern in den Regionen einen Braingain bewirken – einen Gewinn für die europäische Wirtschaft und das Wohlergehen unserer Bürger.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte im Telegrammstil auf die Botschaft aus der heutigen Aussprache, wie ich sie verstehe, antworten und sie zusammenfassen. Es ging heute um Innovation, Finanzierung, Gefahren, Ethik und den ordnungspolitischen Rahmen. Ich werde mir eines nach dem anderen vornehmen.

Zur Innovation: Zweifellos besitzen Nanowissenschaften und Nanotechnologien ein sehr großes Potenzial. Die Nanowissenschaften sind der Informationstechnologie sehr ähnlich. Das heißt, ein Durchbruch auf diesem Gebiet würde Ergebnisse für alle Sektoren zeitigen. Deshalb ist es so wichtig, dass man der Innovation besondere Aufmerksamkeit schenkt.

Wenn wir uns mit den Vereinigten Staaten verglichen, würden wir feststellen, dass wir auf vielen Gebieten nicht hinterherhinken. Das Gebiet allerdings, auf dem wir wirklich hinterherhinken, ist die Informationstechnologie. Wenn Sie sich ansähen, wie viel Geld wir für Innovation, Forschung und Entwicklung bereitstellen, würden Sie erkennen, dass wir uns nicht nur weltweit, sondern auch strukturell im Hintertreffen befinden. Wir sollten, wenn es um Innovation geht, nicht den gleichen Fehler begehen.

Wir versuchen, europäische Technologieplattformen zu gewinnen, gemeinsame Technologieinitiativen anzuregen – worin wir sehr aktiv sind – und die Unternehmen aus diesem Bereich zu engagieren. Auch ich bin der Meinung, dass die Frage des geistigen Eigentums ebenfalls wichtig ist, und deshalb wird ihr im Aktionsplan auch besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Kommen wir zur Finanzierung. Wir haben zwei Themen, die sich sehr ernsthaft damit befassen. Das eine sind die Nanowissenschaften und die Nanotechnologien, das andere sind die Informations- und Kommunikationstechnologien. Doch da gibt noch mehr, z. B. Fragen, mit denen man sich im Europäischen Forschungsrat, im Programm PEOPLE, im Programm CAPACITIES und in der Infrastruktur befasst – bei den Dingen in Verbindung mit der regionalen Entwicklung. Es ist also sehr schwer, die heute für das FP6 vorgesehenen Gelder mit denen zu vergleichen, die man im FP7 verwenden wird. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass die Mittel im Vergleich zur heutigen Situation erheblich aufgestockt werden.

Wenn wir nun noch einmal die Finanzierung in Europa mit der in den Vereinigten Staaten vergleichen, dürfen wir nicht vergessen, dass das Rahmenprogramm fünf Prozent der europäischen öffentlichen Mittel ausmacht. Wenn man also vergleicht, wie viele öffentliche Mittel für die Nanowissenschaften bereitgestellt werden, dann wird klar, dass es sich um 30 % dieser öffentlichen Finanzierung in Europa handelt. Natürlich schenken wir dem vergleichsweise viel mehr Aufmerksamkeit als die Mitgliedstaaten. Das ist ganz klar hervorzuheben.

Zweitens sollten normalerweise zwei Drittel der Mittel aus dem privaten Sektor kommen, auf den wir unsere Aufmerksamkeit richten müssen. Hier fanden wir unter anderem heraus – und das wurde im August 2006 veröffentlicht –, dass den Unternehmen zufolge, die in Europa auf diesem Gebiet forschen, die entscheidenden Elemente die folgenden waren: erstens die Existenz des Marktes und zweitens der Wissenspool, nicht die Höhe des Gehalts. Die Höhe des Gehalts ist beinahe irrelevant, wenn wir über Wissen und über Forschung und Entwicklung reden. Das sind die Gebiete, auf die wir unsere Aufmerksamkeit lenken müssen.

Was, drittens, die Gefahren anbelangt, so stimmt es, dass wir nicht alles wissen; es wäre Heuchelei, wenn wir das Gegenteil behaupten würden, denn es stimmt nicht. Wir wissen jedoch viel, und ich pflichte allen jenen bei, die sagten, wir müssten dem im FP7 die gebührende Beachtung schenken. Auch im Aktionsplan haben wir den mit den Gefahren verbundenen Fragen gebührende Beachtung geschenkt. Die informelle Erfassung von Eingabedaten für weitere Projekte im Rahmen von FP7 wurde vor kurzem abgeschlossen. Es ist auch äußerst wichtig, dass die Art und Weise, wie wir an die Frage der Gefahren herangehen, transparent ist und dass wir die Menschen richtig aufklären.

Was die Ethik angeht, so ist völlig klar, dass wir die hohen ethischen Normen und Grundsätze beachten müssen, die wir stets befolgt haben, und dass wir dem entsprechende Aufmerksamkeit schenken müssen.

Schließlich zum ordnungspolitischen Rahmen: Fragen der Rechtsvorschriften wiederum bilden einen festen Bestandteil des Aktionsplans. Sie sind dort konzentriert, und die Kommission arbeitet eng mit Generaldirektionen zusammen, die sich mit Forschung befassen und in Fragen der Rechtsvorschriften aktiv sind, sowie mit externen Experten, um verschiedene Unwägbarkeiten in Bezug auf potenzielle Gefahren und Expositionen zu erörtern, um Kenntnislücken zu schließen und um Leitlinien und Methoden weiterzuentwickeln. Auch die Angemessenheit bestehender und künftiger Rechtsvorschriften in Bezug auf Nanotechnologieprodukte wird zurzeit sorgfältig geprüft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir zweifellos ein ausgewogenes Herangehen brauchen, das transparent ist und einen hohen Grad an Sorge um die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit, den Umwelt- und Verbraucherschutz erkennen lässt, dass sich aber darauf richtet, das gewaltige Potenzial der Nanowissenschaften und der Nanotechnologien in Forschung und Innovation auszuschöpfen. Der heutige Bericht war eine sehr gute Gelegenheit, alle diese Komponenten unseres Vorgehens zu beleuchten, und ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten für ihr Interesse an diesen Themen, für ihre Unterstützung gegenüber unserer Arbeit und für die vorgetragenen Belange danken.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

 

5. EU-Entwicklungszusammenarbeit: das Paket 2006 für eine wirksamere Hilfe (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Alain Hutchinson im Namen des Entwicklungsausschusses zu „Mehr und besser zusammenarbeiten: Das Paket 2006 über die Effizienz der Hilfe der EU“ (2006/2208 (INI)) (A6-0270/2006).

 
  
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  Alain Hutchinson (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Bericht, den wir - so hoffe ich - heute annehmen werden, ist die unmittelbare Folge der drei Mitteilungen der Kommission, die das so genannte „Paket 2006 betreffend die Effizienz der Hilfe“ bilden, und infolgedessen geht es darin ganz allgemein um das Ziel der Verbesserung der EU-Entwicklungszusammenarbeit. Soweit zum Kontext.

Was die Aufgabe, um die es hier geht – ich würde sogar sagen, die Herausforderung – betrifft, so ist sie völlig klar und eindeutig: „Wie können wir Europäer unsere effektive Hilfe für die südlichen Länder erheblich verbessern?“ Mit anderen Worten, wie werden wir verfahren, damit die Hilfe, die wir den südlichen Ländern gewähren, sehr viel systematischer zu konkreten Fortschritten führt, mit denen das Leben von Millionen Menschen, die unter menschlich nicht hinnehmbaren Verhältnissen existieren, wirklich verbessert werden kann?

Inzwischen ist die Überzeugung, dass unsere Hilfe verbessert werden kann, Bestandteil des kollektiven Bewusstseins geworden, und es wurden politische Verpflichtungen eingegangen, auf deren Grundlage es möglich ist, dass diese Frage eine vorrangige Rolle in unserer Politik der Entwicklungszusammenarbeit spielt. Ein Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik sowie eine neue Strategie für Afrika liegen vor. Das ist hervorragend. Darüber hinaus ist das entsprechende rechtliche und technische Regelwerk im Entstehen begriffen. Nun liegt es nur noch an uns, wenn ich so sagen darf, dies alles in die Praxis umzusetzen.

Zu den zahlreichen Fragen, die wir in diesem Bericht behandelt haben, gehören folgende: Die eigentliche Definition des Begriffs Entwicklungszusammenarbeit und folglich dessen, was jeder Mitgliedstaat legitim befugt ist, unter öffentlicher Entwicklungshilfe zu verbuchen, das Mindestniveau der Hilfe, das erreicht werden muss, um unseren Verpflichtungen nachzukommen, die Aufhebung der Lieferbindungen, zu der sich die Mitgliedstaaten - oder zumindest einige unter ihnen - nur widerwillig bereit finden, das Fehlen von Indikatoren, mit denen dann die im Rahmen der Verbesserung der europäischen Hilfe real erzielten Fortschritte bewertet werden können, oder auch die Sorge der Akteure vor Ort, die einen gewissen Rückgang hinsichtlich der Beteiligung der Empfängerländer an den für sie bestimmten Strategien und Programmen feststellen.

Abgesehen von diesen speziellen Fragen, die es ermöglichen, den Umfang der im Hinblick auf die konkrete Verbesserung unserer Hilfe noch zu erfüllenden Aufgabe zumindest teilweise zu ermessen, dienen die drei K - Komplementarität der Aktionen, Koordinierung der Programme und Kohärenz der Politiken – ebenfalls als Arbeitsgrundlage und als besonders wichtige Richtschnur für die Maßnahmen, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit in den nächsten Jahren durchzuführen haben werden.

Was die Komplementarität der Maßnahmen anbelangt, die sektorbezogen oder geografisch ausgerichtet sein können, ist die Arbeitsteilung tatsächlich mit einigen Widerständen und einer Reihe von Schwierigkeiten verbunden. Wenn wir diese Probleme jedoch mit Offenheit und Kühnheit angehen, müssten wir in der Lage sein, sie zu bewältigen. Die Diskussion darf sich nicht auf eine Gegenüberstellung zwischen dem Protektionismus der Mitgliedstaaten und dem Brüsseler Zentralismus beschränken, auch wenn zweifellos vor einem überzogenen Zentralismus gewarnt werden sollte. Dieser ist durch einen Top-down-Programmansatz und vor allem durch eine eingeschränkte Beteiligung der Partnerländer und der Zivilgesellschaft bei der Festlegung der Strategien und Prioritäten gekennzeichnet.

Im Übrigen hätte eine zentrale Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission unbestreitbare Vorteile und könnte insbesondere vermeiden helfen, dass in einem Land oder in einer Region eine Vielzahl verschiedener Akteure dasselbe tun, wie es derzeit der Fall ist. Der Geberatlas macht beispielsweise deutlich, dass es die so genannten vergessenen Krisen und Länder gibt sowie Situationen in der Art, wie sie nach dem Tsunami zu verzeichnen sind, wo die Empfängerländer nicht in der Lage sind, zielgerichtete Hilfe in größerem Umfang aufzunehmen.

Obwohl seit Jahren von Koordinierung gesprochen wird, bestehen nach wie vor enorme Probleme im Hinblick auf die Harmonisierung der Verfahren und eine bessere Koordinierung der verschiedenen Kooperationsprogramme der Union. Darüber hinaus bezieht sich die Kohärenz der Politik auf den Ansatz, den wir sowohl in den verschiedenen geografischen Zonen verfolgen, wo unsere Entwicklungspolitik zum Einsatz kommt, als auch in den diversen Politikbereichen der EU selbst. Dieser Punkt ist Bestandteil der Agenda der finnischen Ratspräsidentschaft, die beschlossen hat, darauf einen bedeutenden Teil ihrer Arbeit zu verwenden.

Auch wenn es uns also klüger erschien, uns in unserem Bericht darauf zu beschränken, auf die Bedeutung dieses Aspekts zu verweisen und abzuwarten, was in naher Zukunft auf uns zukommt, möchte ich doch die Gelegenheit hier nutzen, um diese Frage anzusprechen, die mir wesentlich erscheint und die letztlich die eigentliche Grundlage jeder Initiative im Rahmen der Zusammenarbeit, ja sogar jedes politischen Vorhabens betrifft.

Wie wir wissen – denn es wird ja regelmäßig darüber gesprochen -, landen weiterhin täglich, und auch während wir hier unsere Aussprache führen, Schiffe an den spanischen Küsten – d. h. unseren eigenen Küsten –, auf denen sich Hunderte von Menschen befinden, die versuchen, einem Schicksal zu entrinnen, dem Widerstand zu leisten sie um den Preis ihres Lebens beschlossen haben. Diese Lage bringt natürlich Probleme im Hinblick auf die Grenzkontrollen, die Bewältigung der Migrationsströme und die Politik zur Integration der Einwanderer mit sich. Damit stellt sich ferner in aller Schärfe die Frage nach der Wirksamkeit unserer Politik der Entwicklungszusammenarbeit sowie ihrer Kohärenz mit den anderen Politikbereichen, in denen wir aktiv sind.

Was ist eine Zusammenarbeit wert – und ich sage das ohne Häme -, eine über 40 Jahre währende Zusammenarbeit, im Ergebnis derer die Menschen, denen wir zu helfen vorgaben, nur eins im Sinn haben, nämlich um jeden Preis den Verhältnissen zu entfliehen, unter denen sie leben? Scheuen wir uns nicht, die Dinge beim Namen zu nennen - ich würde dies als Scheitern bezeichnen. Was kann schon für die südlichen Länder eine Politik der Entwicklungszusammenarbeit bedeuten, in deren Rahmen jährlich 50 Milliarden Euro bewilligt werden, wenn sie mit einer Politik verknüpft ist, die ihnen die Begleichung von Schulden auferlegt, deren jährliche Rückzahlung das Vierfache dieser Summe beträgt?

Wie können wir weiterhin in jeder erdenklichen Weise unsere Entschlossenheit erklären, zur Entwicklung der Länder des Südens beitragen zu wollen, und ihnen gleichzeitig die Regeln eines Freihandels auferlegen, dem sie zu den von uns vorgegebenen Bedingungen nicht gewachsen sind? Können wir es akzeptieren, die Armut zu bekämpfen, während zugleich nichts getan wird, um gegen die strukturellen Ursachen dieser Armut vorzugehen?

In Wahrheit wird die Politik der Entwicklungszusammenarbeit allein, auch wenn sie noch so wirksam ist, niemals in der Lage sein, den zahlreichen Problemen in den Ländern des Südens gerecht zu werden. Genau deshalb muss die Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden, denn mit zunehmender Wirksamkeit einer solchen Politik wird es gelingen, Europa bewusst zu machen, dass es notwendig ist, eine globale Politik zu betreiben, die gänzlich auf ein vorrangiges gemeinsames Ziel ausgerichtet ist: das Entstehen einer gerechteren und von mehr Solidarität geprägten Welt.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich spreche im Namen meines Kollegen Michel, der heute Vormittag leider nicht anwesend sein kann. Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Hutchinson, und dem Entwicklungsausschuss für einen konstruktiven Bericht über die Effizienz der Hilfe, ein Thema von entscheidender Bedeutung für die Entwicklungspolitik der EU, danken.

Die Verbesserung der Quantität und der Qualität unserer Hilfe ist gewiss eine zentrale Verpflichtung, die wir mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik eingegangen sind, der im Jahr 2005 von allen Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Parlament ratifiziert wurde. Der Konsens ist für uns alle ein äußerst wichtiges Dokument. In erster Linie erschließt es eine neue Dimension der Zusammenarbeit zwischen den 25 Mitgliedstaaten und der Kommission. Zweitens beschreibt er zum ersten Mal in der EU-Geschichte unsere kollektive europäische Vision, die Prinzipien und Zielsetzungen, von denen sich unsere Entwicklungspolitik leiten lässt. Drittens stellt er den vergleichsweisen Vorzug auf Seiten der Kommission heraus sowie die Zielsetzung, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten umzulenken, um eine bessere und im hohen Maße notwendige Synergie zu erreichen

Wie sich in allen Debatten über den Europäischen Konsens gezeigt hat, sollte die Kommission den Einfluss Europas auf die Entwicklung fördern und die europäische Agenda zur Effizienz der Hilfe vorantreiben. Die Europäische Union muss in internationalen Foren, die sich mit der Effizienz der Hilfe befassen, insbesondere in der OECD/DAC, in der die Kommission die satzungsgemäße Vollmitgliedschaft innehat, eine führende Kraft sein. Eine starke EU ist die Voraussetzung für einen starken Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC).

Unter diesem Vorzeichen hat Kommissionsmitglied Michel ein Paket konkreter Maßnahmen zur Effizienz der Hilfe vorgeschlagen, das der Rat im Frühjahr 2006 verabschiedet hat. Das Herangehen der Kommission an die Effizienz der Hilfe beruht auf vor Ort gemachten Erfahrungen, bewährten Praktiken und den Erwartungen der Partnerländer. Es wurzelt in den Grundsätzen der Harmonisierung, des Eigentums, der Ausrichtung und des ergebnisorientierten Managements, wie in der Pariser Erklärung festgestellt.

In vorangegangenen Entschließungen und erneut in diesem Bericht hat das Parlament klargestellt, dass es die Kommission in ihren Bemühungen zur Stärkung der Koordinierung und der Kohärenz der Aktionen der Kommission und der EU auf dem Gebiet der Entwicklung unterstützt. Im Bericht werden drei wichtige Bereiche herausgestellt, in denen 2007 Fortschritte erzielt werden müssen, und ich möchte kurz auf sie eingehen.

Zunächst ist da die Verstärkung der Komplementarität und der Arbeitsteilung: Diese Fragen sind für die Kommission von entscheidender Bedeutung. Der Geberatlas der EU hebt die Lücken und Dopplungen bei den Geberaktivitäten hervor, die die Wirksamkeit der Hilfe einschränken. Zur Überwindung dieser Schwächen hat die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Prozess eingeleitet, der auf die Verabschiedung von operativen Prinzipien für eine bessere Arbeitsteilung zwischen den EU-Gebern gerichtet ist. Zurzeit werden Diskussionen geführt, und diese Initiative sollte zusammen mit den Schlussfolgerungen des Rates 2007 wirksam werden.

Zweitens ist da die gemeinsame Programmplanung der Hilfe: Der EU steht nunmehr ein im letzten Frühjahr angenommener gemeinsamer Rahmen zur Verfügung. Dieser Rahmen sieht die Ausarbeitung einer gemeinsamen Diagnose und Analyse in den Partnerländern in enger Partnerschaft mit den beteiligten Mitgliedstaaten zur Festlegung gemeinsamer operationeller Lösungen vor. Die Partnerländer und die Zivilgesellschaft spielen in diesem Prozess eine wichtige, aktive Rolle. Die Zivilgesellschaft ist von diesen Diskussionen durchaus nicht ausgeschlossen, sondern sie ist umfassend in die Erstellung der Länderdiagnose eingebunden, um das uneingeschränkte Eigentum zu gewährleisten. Dieses Vorgehen befindet sich in vollem Einklang mit dem Vorgehen bei der Programmplanung durch die Europäische Kommission.

Drittens einige Worte zu einem wichtigen Mittel der Verbesserung der Arbeitsteilung und Koordinierung, nämlich der Kofinanzierung. Im Jahr 2007 wird die Kommission spezielle Vorschläge dazu unterbreiten, wie die Kofinanzierung als Mittel zur Unterstützung der Arbeitsteilung zwischen den Gebern sowie zur Hilfe beim Aufbau der Entwicklungskapazitäten in den Mitgliedstaaten verstärkt werden kann. Das Parlament hat begründetermaßen von der Kommission immer wieder gefordert, dass sie die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten sichert, um die Wirksamkeit der Entwicklungsfinanzierung zu erhöhen. Wie Sie sehen können, hat die Kommission eine eindeutig proaktive Haltung eingenommen, und sie wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um eine größere Effizienz der Hilfe herbeizuführen. Ich kann nur dazu raten, dass das Europäische Parlament das Treffen mit den nationalen Parlamenten im kommenden Oktober zu Fragen der Entwicklung als eine Gelegenheit nutzt, die Unterstützung gegenüber diesen Initiativen auszuweiten.

Die EU muss wirklich gewährleisten, dass ihre politischen Ambitionen mit ihrem finanziellen Status als größtem Geber in der Welt übereinstimmen. In dieser Hinsicht kommt dem Parlament eine entscheidende Rolle zu, indem es den Mitgliedstaaten dabei hilft, ihre Reformen zu beschleunigen und die notwendigen kulturellen Veränderungen vorzunehmen, die diese Dimension gemeinsamer Arbeit voraussetzt. Der Erfolg an dieser Front ist von großer Bedeutung für die Erreichung unserer Entwicklungsziele sowie dafür, dass wir bei der Entwicklungsagenda weltweit die führende Rolle einnehmen.

Denken wir daran: Die Zielsetzung besteht letztendlich darin, die Armut erfolgreich zu bekämpfen. Nur wenn wir gemeinsam handeln und alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nach besten Möglichkeiten nutzen, lässt sich der Erfolg garantieren. Dank dem Europäischen Konsens haben wir jetzt alle erforderlichen Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Wir müssen sicherstellen, dass diese Verpflichtungen auf unserer politischen Agenda ganz vorn stehen und dass wir diese reale Chance, unsere anspruchsvollen politischen Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, nicht verpassen. Das geht über die Politik hinaus; es ist eine Sache der kollektiven Glaubwürdigkeit.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. – (NL) Herr Präsident! Unser Dank für diesen wichtigen Bericht gebührt in erster Linie dem Kollegen Hutchinson. Effektive Entwicklungshilfe setzt kohärente EU-Politiken in den Bereichen Entwicklungshilfe und Handel voraus. Wenn wir die Millenniumsziele im Jahre 2015 erreichen wollen, müssen Hilfe und Handel einander ergänzen – und das können sie auch. Leider sieht die traurige Realität aber häufig anders aus. Entwicklungshilfe und Handelspolitik – einschließlich der Agrarpolitik – arbeiten noch immer allzu oft aneinander vorbei. Dies ist sicherlich einer der Gründe, warum es vor allem in Afrika weitere hundert Jahre dauern wird, bis wir die Armut Geschichte werden lassen.

Derzeit ist von Kohärenz unserer EU-Politiken kaum die Rede. Während die Unterhändler von Kommissar Mandelson Freihandel mit weltweiten Regeln predigen, beschäftigen sich die Mitarbeiter von Kommissar Michel mit Entwicklungsfragen und bemühen sich um die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele. Und die Politik der Agrarsubventionen läuft wiederum den Zielen beider Lager zuwider. Meiner Ansicht nach können die verschiedenen Politikbereiche mit Schiffen verglichen werden, die in der Nacht aneinander vorbeifahren.

Leider gerät in dieser Situation häufig der Entwicklungsaspekt ins Hintertreffen. Handelserwägungen spielen beispielsweise in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, den berühmten – oder bisweilen sogar berüchtigten – WPA, eine viel zu starke Rolle. Wenn es um Entwicklung geht, werden Hilfesuchende zu oft auf bereits bestehende Fonds verwiesen. Und von einem wirklich integrierten Ansatz, bei dem tatsächlich zusätzliche Gelder und neue Entwicklungspläne auf den Tisch kommen, ist viel zu wenig die Rede. Obschon gerade mittels der WPA, deren Ausgangspunkt in einer verstärkten lokalen Zusammenarbeit besteht, die Effizienz der Hilfe gesteigert werden könnte.

Insofern müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass im Entwicklungsbereich Vorkehrungen zum Schutz der schwachen Verhandlungsparteien getroffen werden, damit aus den WPA faire Vereinbarungen und ein realistischer Zeitrahmen hervorgehen können. Wenn der Handel wirklich „durchstarten“ soll, sind Dinge wie beispielsweise eine Reform des Steuersystems mit Erstattung der bei Grenzübergang entrichteten Steuern, die Stärkung öffentlicher und sozialer Institutionen sowie die Verbesserung des Bildungs- und Gesundheitswesens eine unabdingbare Voraussetzung. Der derzeitige Mangel an Koordination und Kohärenz ist nicht nur ineffektiv, sondern verstößt auch gegen Artikel 178 des Vertrags und ist damit inakzeptabel.

Eine der Ursachen hierfür ist, dass Wissen und Fachkenntnisse der Handelsexperten oder wiederum der Entwicklungsfachleute über den Arbeitsbereich des jeweils anderen häufig fehlen. Ein weiterer Grund ist die mangelnde Bereitschaft, die realen Kosten und die Vorteile einer integrierten Entwicklungspolitik zusammenzurechnen und gemeinsam – das heißt also auch im Rat – neue Finanzmittel für diesen Bereich zu fordern. Darüber hinaus gehen die verschiedenen EU-Politiken – in Bereichen wie u. a. Landwirtschaft, Handel und Entwicklung – häufig regelrecht aneinander vorbei. Durch die Exportbeihilfen kann die Landwirtschaft ihre Produkte in Nordafrika zu Dumpingpreisen absetzen, was dort zum Anstieg der Arbeitslosigkeit führt. Die Verantwortlichen für Einwanderungsfragen klagen wiederum über den Strom von Wirtschaftsflüchtlingen aus dieser Region, unternehmen aber wenig in Form von Hilfeleistungen. Stattdessen ziehen sie es vor, ausgewogene Vereinbarungen über den regionalen Arbeitsmarkt auszuarbeiten.

Nur eine kohärente europäische Agenda von Kommission und Rat könnte eine wesentliche Verbesserung der Situation bewirken. Weltweiter Handel ist wichtig und von großem Nutzen, um Entwicklungsländer dazu zu befähigen, aus dem Teufelskreis der Armut auszubrechen. Durch eine gute Kombination von Hilfe und Handel kann viel gewonnen werden, doch darf dieser Prozess der Entwicklung dieser Länder nicht im Wege stehen. Dann werden wir auch in der Lage sein, die Millenniumsziele wirklich zu erreichen. Ich fordere eine kohärente europäische Agenda. Den Rahmen hierfür kann das neue Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit bilden.

 
  
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  Tokia Saïfi, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Hutchinson, für die Qualität seiner Arbeit zu diesem wichtigen und für unsere Zukunft so sensiblen Thema danken und ihn dazu beglückwünschen.

Das Jahr 2005 war im Hinblick auf die Frage der Entwicklungshilfe reich an entscheidenden Ereignissen. Da nunmehr die Dinge wirklich in Bewegung gekommen sind, sollten wir auch unsere Worte in Taten umsetzen. Aus diesem Grund können wir die Bemühungen der Europäischen Union und einiger Mitgliedstaaten um eine bedeutende Aufstockung der Entwicklungshilfe nur begrüßen. Aber auch wenn auf der Hand liegt, dass Finanzmittel für eine wirksame Hilfe unentbehrlich sind, so reicht das noch nicht aus.

So bedarf es einer genauen Überprüfung der Entwicklungspraxis, um die Umsetzung dieser Politiken umfassend einschätzen zu können. Der qualitative Anspruch der Entwicklungshilfe muss dem finanziellen Anspruch entsprechen, wenn die Armut merklich abgebaut werden soll. In diesem Sinne verweise ich darauf, wie wichtig innovative Finanzierungsmechanismen sind, um stabile und vorhersehbare Mittel aufbringen zu können. Ich begrüße daher die Einrichtung von Unitaid auf dem letzten Gipfel der Vereinten Nationen. Dadurch wird den Entwicklungsländern der Zugang zu Medikamenten erleichtert werden. Lasst uns hoffen und beten, dass der Einsatz dieses Mechanismus, der heute noch am Anfang steht, sich als wirksam erweisen und neben Ländern, die, wie Frankreich, bereits dazu gehören, das Engagement zahlreicher weiterer Länder sicherstellen wird.

Die Europäische Union muss im Hinblick auf eine bessere Aufteilung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe eine führende Rolle spielen. Diese Koordinierung muss sowohl auf der Ebene der Europäischen Union als auch vor Ort, unter Einbeziehung der begünstigten Bevölkerungsgruppen, erfolgen. Das Maßnahmenpaket für eine wirksame Hilfe stellt eine erste Etappe dar. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verfolgen die gleichen Entwicklungsziele. Stellen wir uns also gemeinsam der Herausforderung einer wirksamen und transparenten Hilfe und halten wir uns zugleich an unsere Verpflichtungen.

 
  
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  Miguel Ángel Martínez Martínez, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Vorgestern, als wir mit der Präsidentin Liberias zusammentrafen und versuchten, ihr kurz die Hauptaktionen des Europäischen Parlaments in der Entwicklungszusammenarbeit darzulegen, betonten wir, dass sich die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament einem doppelten Ziel verschrieben hat: mehr Mittel für diese Aufgabe freizusetzen – was wir als vorrangige Aufgabe der Europäischen Union betrachten – und höchste Effektivität bei der Verwendung der verfügbaren Ressourcen zu sichern, um spürbare Ergebnisse bei der Bewältigung einer immer ernsteren und unausweichlichen Herausforderung zu erzielen.

In dieser Hinsicht besitzt der Bericht meines Freundes und Kollegen, Herrn Hutchinson, eine sehr große Aussagekraft, da er exakt und fundiert ist und zu einer Zeit entstand, da sich die Öffentlichkeit in der Europäischen Union der Tatsache bewusst wird, dass aufgrund des Solidaritätsprinzips und auch des Migrantenzustroms aus unterentwickelten Ländern in unseren Teil der Welt Europa gar keine andere Wahl hat, als alle Kräfte auf die Entwicklung und Stabilisierung der Länder des Südens zu richten.

Der Bericht Hutchinson und der äußerst lobenswerte Entschließungsantrag, die wir sicherlich mit überwältigender Mehrheit annehmen werden, sind mehr als ein weiteres Dokument unter den vielen, die wir in unserem Parlament erörtern. Da ich mit seinen Vorschlägen in jeder Hinsicht übereinstimme, will ich ihren Inhalt jetzt nicht wiederholen. Ich möchte jedoch betonen, dass er an einem Tag wie heute von besonderer Relevanz ist, da wir anscheinend vor ein paar Stunden zu einem guten Abschluss der Verhandlungen über das neue Rechtsinstrument zur Finanzierung unserer Entwicklungszusammenarbeit gekommen sind.

Hinzu kommt, dass der Bericht ein Stück Programmatik ist und sehr viele Ideen und Vorschläge enthält, die der Rat und vor allem die Kommission in Betracht ziehen müssen, um die Effektivität unserer Arbeit auf dem Gebiet der Zusammenarbeit zu erhöhen.

Wir im Europäischen Parlament, in unserem Entwicklungsausschuss und natürlich in der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament müssen uns verpflichten, alles zu tun, damit die Vorschläge von Herrn Hutchinson keine gut gemeinten Absichtserklärungen bleiben, die zu nichts führen. Wir müssen sicherstellen, dass sie zu einer Art Richtschnur für unsere Aktionen werden, dass die Effektivität, die wir in dieser Frage erreichen, zur Erreichung größerer und besserer objektiver Ergebnisse beiträgt, die zudem die Bereitstellung umfangreicherer und großzügiger Haushaltsmittel für einen Bereich rechtfertigen, der nicht länger ein zweitrangiges oder peripheres Tätigkeitsfeld oder ein reines Mittel zur Beruhigung unseres Gewissens ist, und dass dieser Bereich in der Politik der Europäischen Union einen hohen Stellenwert einnimmt.

 
  
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  Gabriele Zimmer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hutchinson, ich möchte Ihnen zunächst für Ihren ausgezeichneten Bericht danken, der auch die volle Unterstützung meiner Fraktion finden wird.

Fraktionsübergreifend haben die Abgeordneten aus diesem Haus in den letzten Jahren die Aufgabe sehr ernst genommen, die auch die UN-Vollversammlung bereits im Jahre 2000 gestellt hatte: Macht Erfolge messbar, steckt euch Ziele und weist eure Fortschritte nach! Die Millenniums-Entwicklungsziele sind auch für uns der Maßstab bei der Bewertung der Effizienz unserer Arbeit in der Entwicklungspolitik.

Der Zwischenbericht der Vereinten Nationen war für uns alarmierend. Die gesteckten Ziele wurden nicht erreicht. Das ist ein Versagen. Ein Versagen, das für gut bezahlte Europäer ein schlechtes Gewissen bedeutet, für Millionen in Armut lebender Menschen jedoch den Tod, für Millionen junger Mädchen ein ganzes Leben ohne Bildung. Das sollte für die Kommission Grund genug sein, die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu überprüfen, und allemal auch für uns, die Selbstanalyse der Kommission zu hinterfragen. Noch einmal, Herr Kollege Hutchinson, meine Gratulation zu Ihrer guten Arbeit! Sie geben der Kommission sehr klare Hinweise.

Doch lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auch unsere Rolle als Parlament ansprechen. Auch wir haben zu dem bisherigen Versagen beigetragen. Offensichtlich haben wir jahrelang Budgets zugestimmt, die ihren Zweck nicht erfüllten. Aber wären wir überhaupt in der Lage gewesen, bessere Entscheidungen zu treffen? Verfügen wir über ausreichende Informationen für unsere Aufsicht? Ich stelle das in Frage. Die Kommission hat bis heute kein überzeugendes Projektmanagement vorgelegt, um die acht Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Den Haushaltsdaten, die uns zur Entscheidung vorgelegt werden, mangelt es an Tiefe.

Von der Europäischen Investitionsbank haben wir im Jahr 2005 ein Benchmarking in ihrer Darlehenstätigkeit verlangt, also die Beurteilung jedes Darlehens hinsichtlich seines Beitrags zur Durchsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele. Für die von uns selbst kontrollierten Mittel existiert ein solches Benchmarking nicht. Es gibt keine Institution, die uns eine umfassende Kontrolle der eingesetzten Mittel abnehmen könnte. Daher sollten wir auch einfordern, als Europäisches Parlament endlich auch in die gesamte Kette der Entwicklungskooperation einbezogen zu werden, also auch in die Programmierung des Europäischen Entwicklungsfonds.

Wir brauchen Vorlagen, die auf Länderebene und bis hin zur regionalen Ebene mit konkreten Zielsetzungen und Meilensteinen auf dem Weg zum Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele verbunden sind. Wir benötigen von der Kommission künftig sektoral untergliederte Länder- und Regionalberichte, die bis auf die Projektebene gegliedert sind Wir brauchen Berichte, die auch eine Liste der Projektträger sowie der beteiligten Beratungsgesellschaften und der an sie geflossenen Mittel enthalten.

Der Bericht Hutchinson enthält 65 wichtige Vorschläge. Das macht deutlich, dass in diesem Haus sehr wohl Kompetenz vorhanden ist, die künftig eingebunden werden sollte. Eine zweite Säule für Kompetenz sehe ich aber neben den bereits beteiligten Regierungen der Zielregionen auch bei den in diesen Regionen tätigen Trägerinstitutionen, die viel stärker eingebunden werden sollten. Im Bericht wird der Ansatz gelobt, dass einzelne Geber in einer Region die Führungsrolle in einem bestimmten Sektor übernehmen sollten. Das könnten doch auch wir in Erwägung ziehen und mit der finanziellen Potenz, die die Europäische Union im Vergleich zu den Vereinten Nationen hat, die Führungsrolle für eines der acht Millenniums-Entwicklungsziele übernehmen. Mein Vorschlag wäre: Wasser.

Die Europäische Union könnte die Verpflichtung eingehen, die Trink- und Abwasserversorgung für den afrikanischen Kontinent gemeinsam mit den lokalen Partnern zu realisieren. Das stünde uns besser zu Gesicht als der jüngste Skandal der Vergiftung von Trinkwasser durch europäische Unternehmen. Wir sollten also die Kommission auffordern, einen Zeitplan vorzulegen, bis wann sämtliche Metropolen südlich der Sahara mit nachhaltigen Systemen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung versehen werden können. Drängen wir auf regelmäßige Zwischenberichte über den Stand der Bewältigung dieser Aufgabe!

Ich frage die Kommission, ob sie über die Strukturen verfügt, die einen Masterplan für eine solche Aufgabe überhaupt ermöglichen könnten, und ob sie zustimmt, dass wir ein solches Fachzentrum international benötigen. Die Ebenen Praxis, Politik und Geber müssen besser zusammengeführt werden. Ich möchte anregen, dass die Kommission alle zwei Jahre eine internationale Afrika-Entwicklungskonferenz organisiert, die speziell zum Ziel hat, die Ansprüche und Erfahrungen aus der Praxis an die Politik und an die Geber heranzutragen. Sie könnten in einer Ausstellung sowohl erfolgreiche als auch misslungene Projekte öffentlich zeigen und erfolgreiche Projekte auszeichnen.

Diese Gelegenheit sollte auch genutzt werden, um weiteres Fachpersonal, aber vor allem auch junge Menschen für die Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Wann immer Menschen aufgefordert werden, die dominierende globale Supermacht zu benennen, werden die USA genannt. Es ist jedoch die Europäische Union, die über die Hälfte der weltweiten öffentlichen Hilfe bereitstellt und der wichtigste Geldgeber in der Welt ist. Leider kommt diese Leistung nicht in einer europäischen Führungsposition auf internationaler Ebene zum Ausdruck. Wir sagen „Union“, meinen aber „Mitgliedstaaten“, da die Beschlüsse des Europäischen Rats vom Dezember 2005 in Brüssel klar besagen, dass 80 % bis 90 % der neuen Hilfen für Entwicklungsländer von den Mitgliedstaaten kommen müssen.

Wir sollten uns fragen, ob wir künftig bereit sind, Schuldenentlastungen für bestimmte Länder, wie jüngst für den Irak und Nigeria, als eine Form der Entwicklungshilfe zu betrachten. Das ist eine einfache Lösung für die Union, doch sinkt dadurch der reale Betrag der Hilfe für die Entwicklungsländer. Dennoch ist die den armen Ländern tatsächlich geleistete Entwicklungshilfe – lässt man den Schuldenerlass außer Acht – im letzten Jahr um fünf Milliarden gestiegen. Manche sprechen hier von „nur fünf Milliarden“, andere sagen „immerhin fünf Milliarden“.

Als Vertreter eines neuen Mitgliedstaats der Europäischen Union kann ich zusammenfassend sagen, dass die neuen und ärmeren Länder der Union sich in einer völlig ungewohnten Situation wiederfinden. Wir sind Teil der Europäischen Gemeinschaft und wollen die damit verbundenen Pflichten akzeptieren. Unsere Länder müssen verstehen, dass es Menschen in der Welt gibt, die noch ärmer sind als wir.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Auch ich möchte den Berichterstatter zu seinem sehr guten Bericht beglückwünschen. In den 65 Punkten spricht er die vielen Bereiche und Faktoren an, die für eine umfangreiche und bessere Hilfe notwendig sein werden. Er erläutert die innovativen Quellen für die Entwicklungsfinanzierung ebenso wie die Notwendigkeit einer Logik des Schuldenerlasses, um den Entwicklungsländern mehr Handlungsspielraum im Kampf gegen die Armut zu geben. Natürlich betont er auch, dass eine Kohärenz zwischen den einzelnen Politikbereichen notwendig ist. Die Wirksamkeit unserer Hilfe ist nur gegeben, wenn eine größere Kohärenz zwischen den Politikbereichen besteht.

Klar ist, dass Effizienz nicht die notwendige Rechenschaftspflicht untergraben soll. Gerade wenn der Entwicklungszusammenarbeit immer umfangreichere Mittel als direkte Budgethilfe gewährt werden, braucht es genügend Mittel, um eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft aufzubauen. Wenn die Geberländer die Wirksamkeit der Hilfe erhöhen wollen, sind sie in vielen Bereichen auf Nichtregierungsorganisationen angewiesen, um sicherzustellen, dass die geleistete Hilfe auch wirklich für die Armutsreduktion verwendet wird und bei der armen und benachteiligten Bevölkerung in den Partnerländern ankommt.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der Finanzierung der Entwicklungshilfe einzuhalten, also 0,56 % des Bruttosozialproduktes im Jahr 2010 und 0,7 % im Jahr 2015. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass gewährte Schuldenerlässe in diese Berechnungen nicht mit einzubeziehen sind. Nach den jüngsten Zahlen des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD hat die Europäische Union insbesondere die Schuldenerlässe für den Irak und Nigeria 2005 als Entwicklungshilfe ausgewiesen, obwohl der Konsens von Monterrey ausdrücklich feststellt, dass die Finanzmittel, die als Schuldenerlass gewährt werden, nicht aus den Entwicklungshilfefonds stammen sollten, die normalerweise direkt für die Entwicklungsländer vorgesehen sind.

Das Europäische Parlament fordert daher die Mitgliedstaaten auf, jährlich eine genaue Liste aufzustellen, auf der deutlich die Beträge zu sehen sind, die direkt für Entwicklungshilfe bereitgestellt werden. Der Berichterstatter hat gesagt, die Hilfe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten müsse komplementär koordiniert und kohärent sein. Viele Partnerländer sind durch die Vielzahl von Gebern überfordert. Parallele Projekte führen oft zu unnötigen Doppelstrukturen und behindern sogar manchmal. Eine Lösung dieses Problems kann nur durch bessere Koordinierung zwischen der gemeinschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und jener der Mitgliedstaaten erreicht werden.

Im Bericht wird eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen, bei der sich die Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligen und einbringen sollen. Anhand von konkreten Fallstudien soll gezeigt werden, was bereits funktioniert und wo noch massiver Handlungsbedarf notwendig ist.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Ich begrüße den Berichterstatter und unterstütze die Hauptaussage der Präsentation. Die Europäische Union ist in der Lage, nicht nur hinsichtlich des Umfangs, sondern auch der Effizienz der Hilfe eine führende Rolle zu übernehmen, und muss dies im Grunde auch tun. Wir können weiter unser Bedauern über die unzureichende Hilfe für die Länder der Dritten Welt zum Ausdruck bringen, aber in erster Linie müssen wir sicher sein, dass Hilfe gleich welcher Art effektiv eingesetzt wird. Wir müssen die Bereitstellung von Hilfe besser koordinieren, überflüssige Formalitäten abschaffen und die Kontrollen verstärken, um auf die sich ständig verändernde Situation reagieren zu können. Die Rolle der Europäischen Kommission muss hier – insbesondere was die Koordinierung der Bereitstellung von Hilfe anbelangt – ganz einfach verstärkt werden. Das ist für die neuen Mitgliedstaaten sehr wichtig, da ihr Beitrag zur Entwicklungshilfe schrittweise steigt. In dieser Hinsicht unterliegt der Status Litauens innerhalb der Weltbank bereits einem Wandel, da es von einem Empfängerland zu einem Geberland wird, was die Beteiligung meines Heimatlandes an den Entwicklungsprogrammen der Weltbank wesentlich erleichtert.

Ganz entscheidend ist die öffentliche Unterstützung, die bisher nicht so stark war, wie sie sein sollte. Wir müssen in den neuen Mitgliedstaaten die Erkenntnis fördern, dass wir durch Entwicklungshilfe auch uns selbst helfen. In diesen Zeiten der Globalisierung erinnert die Welt uns daran, dass Armut und Hunger, Unruhen und Naturkatastrophen in Afrika oder Asien sich auch auf die Stabilität und den Lebensstandard in Europa oder Amerika auswirken. Die Empfängerländer müssen jedoch auch beweisen, dass sie in der Lage sind, die ihnen anvertrauten Mittel ordnungsgemäß zu verwalten. Die Mitglieder des Parlaments, die EU und die Empfängerstaaten sollten diesem Punkt größte Aufmerksamkeit schenken.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Die Begründung in Herrn Hutchinsons Bericht beginnt mit der dramatischen Aussage, dass weltweit jede Minute elf Kinder infolge von Hunger und Armut sterben.

Ein besserer Grund, um sich mit dem Thema Effizienz der europäischen Entwicklungshilfe zu befassen, lässt sich in der Tat kaum finden. Der Aussage, dass eine Aufstockung der Beträge der Entwicklungshilfe nur Sinn macht, wenn sie mit einer beträchtlichen Verbesserung der Effizienz dieser Hilfe einhergeht, kann man sich nur anschließen. Ich bin davon überzeugt, dass die Bürger Europas eine Erhöhung der Mittel für die Entwicklungshilfe befürworten werden. Sie werden jedoch nicht Verschwendung, Ineffizienz, Mangel an Transparenz und Scheinaktivitäten tolerieren; daher ist eine Verbesserung der Effizienz so wichtig.

Entscheidend ist, dass nur tatsächlich geleistete Hilfe als solche eingestuft wird. Ich unterstütze daher die Auffassung, dass Finanzmittel für Schuldenentlastungen für arme Länder nicht aus Entwicklungshilfefonds stammen sollten. Die Initiative HIPC hat zwar keine dauerhafte Lösung für das Problem der Verschuldung armer Länder beigesteuert, doch muss der größtmögliche Betrag an finanzieller Hilfe die Begünstigten direkt erreichen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein großer Teil dieser Gelder dafür verwendet wird, Mittelsmänner wie Staatsbedienstete und Berater zu bezahlen. Die Forderung nach einer engeren, dezentralisierten Zusammenarbeit und einer direkten Kooperation mit den lokalen Behörden in den Entwicklungsländern verdient deshalb Unterstützung.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 11.55 Uhr unterbrochen und um 12.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Emine Bozkurt (PSE).(NL) Herr Präsident! Eine Anmerkung zur Geschäftsordnung. Zur Zeit ist Lívia Járóka – eine Abgeordnete dieses Parlaments, die entschieden für die Rechte der Roma eintritt und daher für die Auszeichnung „MEP des Jahres“ nominiert wurde – Opfer rassistischer und frauenfeindlicher E-Mails, die meines Erachtens in diesem Hause völlig deplatziert sind. Ein solches Vorgehen ist untragbar, und ich möchte, dass dieses Hohe Haus dies zur Kenntnis nimmt.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Ich glaube, der Beifall besagt, dass die Kolleginnen und Kollegen Ihren Worten zustimmen.

 
  
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  Doris Pack (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich schließe mich dem an, was Frau Bozkurt gesagt hat. Ich finde es eine Ungehörigkeit, dass ein bulgarischer Beobachter versucht, die Würde von Frau Járóka mit Füßen zu treten. Genau das beinhaltet seine E-mail. Ich erwarte, dass die Präsidentschaft in dieser Sache rigoros vorgeht. Er gehört nicht in diesen Saal.

(Anhaltender Beifall)

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung: Ich möchte gegen die gestrige Ansprache des libanesischen Ministerpräsidenten Siniora an die Konferenz der Präsidenten protestieren. Er hielt eine völlig voreingenommene, einseitige Ansprache, und es bestand nicht die geringste Gelegenheit einer Erwiderung. Die Fraktionen hatten das alles so eingefädelt – dagegen ist vielleicht nichts zu sagen. Aber im Interesse einer fairen und ausgewogenen Berichterstattung möchte ich die Konferenz der Präsidenten ersuchen, an den Ministerpräsidenten oder den Außenminister Israels eine Einladung zu richten, so dass wir die andere Seite der Geschichte hören können.

(Lebhafter Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Das alles wird den zuständigen Organen übermittelt.

 

6. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll

7. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Die Ergebnisse und weitere Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

7.1. EU-Entwicklungszusammenarbeit: das Paket 2006 für eine wirksamere Hilfe (Abstimmung)

7.2. Fischereien auf Scholle und Seezunge in der Nordsee (Abstimmung)

7.3. Ökologischer Landbau und entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (Abstimmung)

7.4. Galileo (Abstimmung)

7.5. Gemeinsame Einwanderungspolitik (Abstimmung)

7.6. Lage in Darfur (Abstimmung)

7.7. Wirtschafts- und Handelsbeziehungen EU/Indien (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 4

 
  
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  Sajjad Karim (ALDE), Berichterstatter. (EN) Herr Präsident! Ich möchte, dass nach dem Wort ‚gleichzeitig’ eingefügt wird: ‚mit den Handelsgesprächen fortzuführen; stellt fest, dass der SAFTA-Rat derzeit die Punkte der Positiv- und der Negativliste prüft;’ und dass wir dann mit dem Text so fortfahren, wie gehabt.

 
  
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  Der Präsident. – Gibt es Einwände gegen diesen mündlichen Änderungsantrag?

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

7.8. Perspektiven von Frauen im internationalen Handel (Abstimmung)

7.9. Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fischereisektors (Abstimmung)

7.10. Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen (Abstimmung)

7.11. Nanowissenschaften und Nanotechnologien (2005-2009) (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

8. Stimmerklärungen
  

Bericht Hutchinson (A6-0270/2006)

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine Kolleginnen und Kollegen von den britischen Konservativen und ich haben diesen Bericht unterstützt, aber wir haben eine grundsätzlich andere Meinung zu Ziffer 58 des Berichts, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich um die Zusammenstellung einer ‚einheitlichen Ländergruppe’ zu bemühen, das heißt, es geht um einen Sitz, der die EU im Internationalen Währungsfonds vertritt. Da dieser Abschnitt jedoch eher eine ‚Rückbesinnung’ auf eine früher eingenommene Position ist, konnten wir dem Bericht unsere Unterstützung geben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste lehnt bekanntlich die Entwicklungshilfe in der Regie der EU ab und hat dafür mehrere Gründe. Beihilfepolitik ist ebenso wie die Außenpolitik eine nationale Angelegenheit und sollte daher nicht an Brüssel delegiert werden.

Wir lehnen den größten Teil des Berichts ab, einschließlich der Forderung nach Aufstockung der Haushalte. Der Berichterstatter mischt sich außerdem noch in andere eindeutig nationale Angelegenheiten ein, wie die Kontrolle und Überwachung der bilateralen Hilfe. Es wird vorgeschlagen, dass die Kommission eine strategische Planung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Hilfe vornimmt. Das ist völlig inakzeptabel.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich gratuliere unserem Berichterstatter zu diesem Bericht, der zahlreiche ausgezeichnete Initiativen enthält, um die Hilfe zielgerichteter einzusetzen. Die EU kann stolz auf ihren Beitrag zur internationalen Entwicklung sein, der häufig sehr viel beeindruckender ist als der der meisten Mitgliedstaaten. Wir könnten allerdings noch besser sein, viel besser, und dieser Bericht enthält viele gute Ideen, die ich gern unterstütze.

 
  
  

Bericht Maat (A6-0265/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste ist grundsätzlich der Ansicht, dass Fischereifragen im Rahmen der bereits vorhandenen internationalen Organisationen behandelt werden sollten. Das bedeutet, dass die EU weder eine Gemeinsame Fischereipolitik betreiben noch Fangquoten festlegen sollte. Eine nachhaltige Fischerei ist eine Voraussetzung für das Überleben der Fischereiindustrie. Erfahrungen zeigen, dass die EU der nachhaltigen Fischerei keinen Vorrang einräumt. Die für den Kabeljau in der Ostsee festgelegten Fangquoten beispielsweise wurden u. a. von der UNO-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) stark kritisiert.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen detaillierten Bericht über die Möglichkeiten und Herausforderungen, vor denen die EU und Indien in ihrem Streben nach engeren bilateralen Handelsbeziehungen stehen. Der Forderung des Berichterstatters, der strategischen Bedeutung von Handelsbeziehungen mit Indien angesichts dessen beeindruckender wirtschaftlicher Entwicklung und seines Status als Führer der G20 in der Welthandelsorganisation mehr Nachdruck zu verleihen, stimme ich voll und ganz zu.

Während das Land international einen Aufschwung nimmt, verbreitert sich innerhalb seiner Grenzen die Kluft zwischen den Reichen und den Armen, und daher bin ich dafür, dass dieser Bericht Wert darauf legt, Handels- und Entwicklungsfragen zusammen anzugehen. Indien trägt seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Verantwortung dafür, zentrale Arbeitsnormen durchzusetzen und Umweltnormen einzuhalten. Gleichzeitig muss die EU als global führende Organisation und Haupthandelspartner Indiens bei den indischen Behörden darauf hinarbeiten zu gewährleisten, dass das Allgemeine Präferenzsystem weiterhin die indische Industrie unterstützen und ein sorgsames Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Durchsetzung internationaler Regelungen zum geistigen Eigentum und der Beibehaltung traditionellen Wissens sowie des Zugangs zur Medizin für der Armut entspringende Krankheiten gefunden werden kann.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP stimmt zwar für den Bericht, möchte jedoch zu Protokoll geben, dass sie die Rolle des Regionalen Beirats für die Nordsee als Berater und wichtiges Element der Konsultation im Rahmen der GFP begrüßt. Gleichzeitig bedauert die EPLP, dass der Bericht nicht stärker von der Verbindung zwischen Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Scholle und Seezunge in der Nordsee und dem Anwendungsbereich des Plans zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände Notiz nimmt. Das Niveau der Wiederauffüllung der Kabeljaubestände in der Nordsee ist gering, und so ist es von großer Wichtigkeit, dass alle Aspekte des Fischfangs, die hier einen Einfluss ausüben, weiterhin vom Anwendungsbereich des Plans zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände abgedeckt bleiben.

 
  
  

Bericht Graefe zu Baringdorf (A6-0253/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Kommission will die derzeit geltende Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 ändern, in der die Regelungen für den Import von ökologischen Produkten niedergelegt sind, um das Verfahren der Anerkennung von importierten ökologischen Produkten zu straffen. Doch sie bleibt hinter dem zurück, was notwendig ist.

Deshalb hat der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingereicht mit dem Ziel, sowohl die Verbraucher als auch die Produzenten auf nationaler Ebene zu schützen. Demzufolge liegt das Hauptaugenmerk auf der Notwendigkeit, aus Drittländern importierte Produkte zu kontrollieren und sicherzustellen, dass das Erzeugnis nach Produktionsstandards erzeugt wurde, die den EU-Standards für die ökologische Erzeugung gleichwertig sind. Hier sollte also der Grundsatz der Gegenseitigkeit zum Tragen kommen.

Es wäre unfair gegenüber den Landwirten und Verbrauchern der EU, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Drittländern nicht den gleichen Kontrollen unterzogen würden, wie sie bei EU-Landwirten durchgeführt werden. Ferner müssen die zuständigen nationalen Behörden zumindest am Prozess der Anerkennung von Kontrollstellen in Drittländern beteiligt sein. Der Kampf gegen Betrug wird nur wirksam sein, wenn es auf Seiten der nationalen Behörden der importierenden Länder Kontrolle und Anerkennung gibt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste kann nachvollziehen, dass an ökologische Erzeugnisse aus Drittländern die gleichen Anforderungen gestellt werden müssen wie an die in der EU hergestellten. Die Kontrollsysteme dafür dürfen jedoch nicht zu hohe Kosten verursachen und müssen die Subventionen berücksichtigen, die die EU-Produzenten für die Herstellung ihrer Ökoprodukte erhalten.

Wir stehen dem Änderungsantrag des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über strengere Forderungen gegenüber ökologischen Produkten aus Drittländern skeptisch gegenüber und fragen uns, ob sich hinter diesem Änderungsantrag zum Vorschlag für eine Verordnung nicht vielleicht protektionistische Motive verbergen.

Wir sind daher nicht bereit, den Ausschuss zu unterstützen und haben gegen diesen Änderungsantrag und den Vorschlag für eine Verordnung gestimmt.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Siebzig Prozent der eingeführten ökologischen Erzeugnisse werden auf der Basis von „Einfuhrermächtigungen“ importiert.

Kontrollen erfolgen auf der Grundlage von Dokumenten und nicht von Stichproben vor Ort. Dieses Verfahren wird als gerecht angesehen.

Es muss daher sichergestellt werden, dass ökologische Produkte, die mit dem EU-weit geltenden Bio-Kennzeichen auf den Markt gelangen, ohne Ausnahme nach den Prinzipien und Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 hergestellt sind.

In dieser Hinsicht verbessern die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Änderungen die Vorschriften und die Einfuhrkontrollen für ökologische Erzeugnisse, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, und zwar insofern, als dadurch importierte Produkte mehr oder weniger dem Standard einheimischer Erzeugnisse entsprechen, denn die Verordnung der Gemeinschaft, die die Vorschriften für die Produktion ökologischer Erzeugnisse in den Ländern der EU festlegt, ist weitaus strenger als der Codex Alimentarius.

Wir stimmen ebenfalls der vorgeschlagenen Verordnung über die Produktion, die Kennzeichnung und die Einfuhr ökologischer Erzeugnisse zu. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit dem Punkt, der besagt, dass akkreditierte Stellen die Zertifizierung gegen Zahlung angemessener Zertifizierungsgebühren vornehmen können.

Unseres Erachtens kann das öffentliche Interesse durch private Unternehmen nicht effektiv geschützt werden, selbst wenn diese Unternehmen durch die entsprechenden Regierungsbehörden akkreditiert worden sind und von diesen stichprobenartig kontrolliert werden. Einen effektiven Schutz des öffentlichen Interesses leisten allein die staatlichen Behörden, die für Ökolandwirte kostenlose Zertifizierungen vornehmen und die damit kostenfreie Dienstleistungen erbringen und einen Anreiz für die Entwicklung des ökologischen Landbaus schaffen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Gern gratuliere ich meinem Fraktionskollegen zu diesem Bericht. Biologische Lebensmittel sind in Schottland ein Wachstumsmarkt, aber das Vertrauen in die in diesem Sektor angelegten Normen ist von außerordentlicher Bedeutung, wenn sich dieser Sektor entwickeln soll. Dieser Bericht weist in die richtige Richtung, doch als EU müssen wir weiter gehen und die Unterstützung gegenüber der ökologischen Landwirtschaft und Wegen, sie zu schützen und zu fördern, offiziell unterstreichen.

 
  
  

Entschließungsantrag Galileo (B6-0511/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wenn das Programm GALILEO – das europäische Satellitennavigationsprogramm – nicht für militärische Zwecke eingesetzt wird und nicht Teil einer zunehmend repressiven Sicherheitspolitik ist, dann stellt es ein wichtiges Instrument für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung dar. Dementsprechend sollte es großartige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und für den Austausch von und den Zugang zu Informationen bieten, ohne die Rechte, Garantien und Freiheiten der Bürger zu beeinträchtigen.

Galileo könnte helfen, die Abhängigkeit vom GPS-System der Amerikaner zu beenden, das vom US-amerikanischen Militär verwaltet wird. So blockiert letzteres den Zugang und die Nutzung, wenn es seine militärischen Angriffe gegen Völker und Länder durchführt.

Deshalb bedauern wir, dass die Mehrheit im Parlament gegen die Änderungsanträge unserer Fraktion gestimmt hat, in denen die Nutzung von Galileo für militärische Zwecke verurteilt und betont wurde, dass das Programm einen gleichberechtigten Zugang für alle Nutzer ermöglichen sollte. Außerdem sollte die Öffentlichkeit kostenlos Zugang zu den verfügbaren Informationen haben.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Galileo ist das ideale Gemeinschaftsprojekt, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erfüllen.

Das europäische Satellitennavigationsprogramm ist eine ganz neue technologische Herausforderung und darauf angelegt, das Wachstum der europäischen Wirtschaft anzukurbeln und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Deshalb liegt es an uns, dafür zu sorgen, dass dies nicht einfach nur ein weiteres Projekt ist. Diese erste europäische Infrastruktur, die von der Gemeinschaft verwaltet werden soll, ist ein ausschlaggebender Faktor für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie.

Da Europa voll von KMU ist, ist dies eine Zeit großer Chancen.

Deshalb müssen die Organe der Gemeinschaft ihre gute Verwaltung garantieren, für transparente und wirksame Vorschriften für öffentlich-private Partnerschaften sorgen und sicherstellen, dass wir aus diesem Projekt den größtmöglichen Nutzen ziehen.

Darum müssen wir die Chancen, die dieses Projekt bietet, in vollem Umfang ausschöpfen. Und das kann nur geschehen, wenn wir begreifen, dass dies der richtige Weg für die Zukunft ist.

 
  
  

Entschließungsanträge Gemeinsame Einwanderungspolitik (RC-B6-0508/2006)

 
  
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  Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen diesen gemeinsamen Entschließungsantrag gestimmt, weil er ein Beispiel für den politisch korrekten Diskurs über das Thema Einwanderung darstellt. Diese politische Korrektheit ist wie ein Dogma, das diese Institution beherrscht und ebenso wenig hinterfragt werden darf wie die religiösen Dogmen im Mittelalter.

Zu einer Zeit, da unsere Mittelmeergrenzen – man denke an Lampedusa und die Kanarischen Inseln – dem Ansturm der Wirtschaftsflüchtlinge kaum noch standhalten können, will Europa noch immer nicht begreifen, dass wir – wie wohlgemerkt ein sozialistischer Ministerpräsident einmal treffend sagte – nicht das Elend der ganzen Welt auf unseren Schultern tragen können. Auch wenn wir in Europa bereit sind, integrationswillige Einwanderer aufzunehmen, muss nicht anpassungswilligen Immigranten gesagt werden, dass sie in ihre Herkunftsländer zurückzukehren haben.

Ferner sollten wir einen kompletten Einwanderungsstopp verhängen und gleichzeitig eine ehrgeizige Entwicklungspolitik in Angriff nehmen, die darauf abzielt, den Auswanderungsdruck auf Menschen aus den Entwicklungsländern zu verringern. Darüber hinaus müssen wir deutlich machen, dass in Europa kein Platz für islamistischen Fundamentalismus ist.

Die Bevölkerung der Schweiz hat sich am vergangenen Sonntag in einem Referendum mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, ihre eigene Identität zu bewahren. Die Schweizer sind ein freies und unabhängiges Volk, und Europa täte besser daran, dem Beispiel der Schweizer zu folgen, anstatt vor dem intellektuellen Terror der Einwanderungslobby in die Knie zu gehen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Delegation der schwedischen Moderaten Sammlungspartei hat gegen die Entschließung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten gestimmt, da wir entschiedene Gegner der gemeinsamen Mindestliste sicherer Herkunftsländer sind, die im letzten Satz von Ziffer 9 erwähnt wird.

Ferner sind wir der Ansicht, dass diese Fassung des Entschließungsentwurfs zu wenig die Tatsache berücksichtigt, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung mit den Garantien und Grundrechten des Einzelnen vereinbar sein müssen, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert sind.

Ziffer 4 (Verpflichtung zur Information bei großzügigeren Regelungen) stehen wir nicht völlig ablehnend gegenüber, sind aber auch hier skeptisch, da dies einen erster Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Supranationalisierung der Einwanderungs- und Asylpolitik darstellen könnte.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Rat von Tampere hat ein ehrgeiziges politisches Programm für Europa vorgegeben, nämlich den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Raums, in dem Fragen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts völlig gleichberechtigt behandelt werden. Doch die seinerzeit angestrebte Ausgewogenheit lässt heute noch immer zu wünschen übrig. Wir beobachten eine Tendenz, Sicherheitsbelange über Menschenrechte zu stellen. Der Kampf gegen Terrorismus und illegale Einwanderung hat die Tagesordnung für Justiz und Inneres eindeutig beherrscht.

Dem neuen Haager Programm von 2004 mangelt es an einer Zukunftsvision. Das Problem der Einwanderung verlangt dringend nach einer Entscheidung auf Gemeinschaftsebene, und zwar mit der nötigen Legitimität, die sich nur aus der Mitwirkung des Parlaments im Mitentscheidungsverfahren ergibt. Darüber hinaus ist eine verbindliche Charta der Grundrechte erforderlich. Einwanderungspolitik muss eine Unionspolitik basierend auf humanitären Belangen, Vorbeugung und Zusammenarbeit mit Herkunftsländern sein. Notwendig sind Engagement und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Zuständigkeiten. Andernfalls wird die Politik nicht gerecht sein.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union (RC-B6-0508/2006) gestimmt, weil die Union eine sachgerechte gemeinsame Einwanderungspolitik beschließen und alle Hindernisse für ein europäisches Asylsystem beseitigen muss, so dass gemeinsame Regelungen zum Schutz der Grundrechte von Einwanderern und Asylbewerbern in der EU niedergelegt werden können.

Die EU muss einen horizontalen Ansatz wählen, um Möglichkeiten der legalen Einwanderung zu schaffen und die Integration der Migranten in die Gesellschaft des Gastlandes zu fördern. Dieser Ansatz muss auf einer regelgerechten Integration auf dem Arbeitsmarkt, dem Recht auf Bildung und Weiterbildung, dem Zugang zu den Sozialdiensten und den Gesundheitsdiensten sowie der Beteiligung von Einwanderern am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Gastlandes beruhen. Unerlässlich ist auch, die Entwicklung der Herkunftsländer zu fördern, damit die zu Grunde liegenden Ursachen der Migration angegangen werden.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU ist nach Ansicht der Juniliste eine der Hauptursachen für die tragische Situation, in die sich viele Migranten bringen, wenn sie sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben auf eine im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährliche Reise in Richtung EU begeben. Die Entschließung unterstreicht sehr richtig, dass die Dublin-II-Verordnung ein Misserfolg war und ist. Diese Verordnung legt die Entscheidung über das Schicksal der Migranten vor allem in die Hände der Länder in den südlichen und östlichen Teilen der EU, die dabei weder die Einwanderungspolitik noch die Bedürfnisse der anderen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen brauchen. Es ist höchst merkwürdig und inakzeptabel, dass die EU seit einem Jahrzehnt an einer gemeinsamen Einwanderungspolitik herumbastelt. Alle diese politischen Experimente haben das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in Migrationsfragen ausgehöhlt und großes Leid für die Migranten verursacht. Die Lösung für die gegenwärtige Situation besteht nicht darin, der EU weitere Macht in Einwanderungsfragen zu geben, damit sie ihre verfehlte Einwanderungspolitik weiterführen kann, sondern darin, den Mitgliedstaaten ihr Selbstbestimmungsrecht zurückzugeben.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Entschließung enthält einige begrüßenswerte Punkte. So wird beispielsweise der sich anbahnenden Tragödie Rechnung getragen und auf die Notwendigkeit hingewiesen, Möglichkeiten der legalen Einwanderung zu schaffen, eine echte Integration zu betreiben und Entwicklungsprogramme für die „Herkunftsländer“ aufzustellen.

Unserer Meinung nach wird jedoch versäumt, die repressive Sicherheitspolitik der EU zu verurteilen, mit deren Hilfe die illegale Einwanderung kriminalisiert wird. So werden Maßnahmen zur Abriegelung von Grenzen, zur Einrichtung von Gefangenenlagern und zur Ausweisung von Einwanderern getroffen.

Außerdem sind wir gegen die Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, da dies nicht die richtige Antwort auf die anstehenden Fragen und Probleme bietet, wie die Auswirkungen anderer gemeinsamer Politiken belegen. Die tatsächliche Migrationssituation sieht in jedem EU-Mitgliedstaat anders aus. Daher sollte jede Entscheidung in diesem Politikfeld unter Berücksichtigung der Souveränität des jeweiligen Landes erfolgen, was aber natürlich Länder nicht davon abhält, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten.

Statt einer gemeinsamen Politik brauchen wir eine anders gelagerte Politik und andere Maßnahmen, mit denen die Rechte von Einwanderern wirksam geschützt werden, wie etwa die Ratifizierung und Einhaltung des UNO-Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Vonnöten sind auch Politiken und Maßnahmen, mit denen die zu Grunde liegenden Ursachen der Migration angegangen werden.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Obwohl es bei diesem Antrag um ein gemeinsames Vorgehen auf dem Gebiet der Einwanderung nach Europa geht, kann man sich für ihn aussprechen, weil er die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich bekräftigt und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, nicht der Harmonisierung, unterstreicht.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Tagtäglich nimmt die Zahl der Boote und notdürftig ausgerüsteten Kähne aus Senegal, Mali, Mauretanien oder Gambia zu, die an den Küsten der Kanarischen Inseln stranden.

Insgesamt kommen jährlich etwa 300 000 Afrikaner illegal in die EU. Die europäischen Staats- und Regierungschefs müssen angesichts des Ausmaßes dieses Phänomens unbedingt wach werden, und sie beginnen, sich über die verheerenden Folgen – die sie deswegen noch keineswegs beanstanden - der ungeheuerlichen Schengener Abkommen und des gewaltigen Zustroms, der durch die massenhafte Legalisierung von Personen ohne Ausweispapiere in Spanien oder Italien ausgelöst wurde, Sorgen zu machen (in Spanien wurde seit 1985 der Aufenthalt von über 1 150 000 Ausländern legalisiert).

Momentan beschränkt sich die Europäische Union darauf, Spanien aufgrund seiner Legalisierungen, die als zu „nachsichtig“ beurteilt werden, Moralpredigten zu halten. Natürlich kann nicht die Rede davon sein, die Einwanderungsgesetze und das Asylrecht nach dem Beispiel der Schweiz zu ändern, wo 68 % der Bevölkerung für ein neues Einwanderungsgesetz und die Verschärfung der Bedingungen für den Zugang zum Asylrecht gestimmt und sich somit mit Rechtsvorschriften ausgestattet haben, die zu den restriktivsten in Europa gehören.

Die Zeit der Unterordnung und der Passivität muss ein Ende finden. Die Lösung, um diese überbordende Zuwanderung aufzuhalten, besteht jetzt in der Wiedererrichtung der Grenzen, der Null-Zuwanderung und der Einstellung der Einbürgerungen.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich.(FR) Es hat den Anschein, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs sich Sorgen um die illegale Einwanderung machen. Es wurde auch allerhöchste Zeit! Allerdings wird vom Front National erst seit 1995 und den katastrophalen Schengener Abkommen ständig darauf verwiesen und davor gewarnt, welcher Schaden durch die Abschaffung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen unweigerlich entstehen wird.

Es bedurfte erst des Umstands, dass Spanien die Anlandung einer Rekordzahl von über 25 000 afrikanischen Zuwanderern seit Januar dieses Jahres auf den Kanarischen Inseln erlebte und dass der italienische Küstenschutz innerhalb von neun Monaten über 12 000 Einwanderer in die Flüchtlingslager der kleinen Insel Lampedusa im Süden Siziliens überführte, dass sich sämtliche Regierungen und kommunalen Persönlichkeiten Europas um den unaufhaltsamen und in Europa exponentiell ansteigenden Zustrom von Migranten Sorgen zu machen begannen.

Europa erweist sich vor aller Augen als unfähig, seine See- und Landgrenzen zu überwachen. Und auch die als Alibi fungierende Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, die durch ihr langsames Handeln, ihren Mangel an Personal und Mitteln glänzt, wird keine wirksame Antwort auf die Invasion der Zuwanderer geben.

Wir müssen die Binnengrenzen in Europa wiederherstellen und die Legalisierung von illegalen Einwanderern, durch die in erster Linie ein Anreiz für die Zuwanderung geschaffen wird, abschaffen. Dies sind die unabdingbaren Voraussetzungen für die sofortige Eindämmung dieser Zuwanderungswelle.

 
  
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  Patrick Louis und Philippe de Villiers (IND/DEM), schriftlich. – (FR) Wir haben gegen die beiden vorliegenden Entschließungsanträge gestimmt. Darin wurden mit einigen Nuancierungen die bei der Kontrolle der Einreise und Freizügigkeit der illegalen Zuwanderer bestehenden Schwierigkeiten aufgezeigt, ohne jedoch die Tatsache zu erwähnen, dass diese Schwierigkeiten gerade mit der Abschaffung der Staatsgrenzen entstanden sind.

Die Entschließungsanträge greifen den von Nicolas Sarkozy unterstützten Gedanken der völligen Abschaffung der Einstimmigkeit im Bereich Justiz und Inneres, d. h. der völligen Aufhebung der Souveränität der Staaten auf ihrem Hoheitsgebiet, auf. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die europäische Integration als Lösung für das durch sie aufgeworfene Problem benutzt wird. Diejenigen, die wie die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten heute in diesem Parlament versuchen, die Einwanderung einzudämmen, verursachen in Wirklichkeit mehr Probleme, als sie lösen. Wir hätten nicht das Schengener Abkommen mit der Abschaffung der ständigen Kontrollen an den Binnengrenzen akzeptieren dürfen, und wir hätten nicht den Vertrag von Amsterdam bzw. die Vergemeinschaftung wesentlicher Teile der Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik, einschließlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, akzeptieren dürfen. So wurde der unkontrollierten Zuwanderung Tür und Tor geöffnet, und zugleich wurden den Staaten ihre Befugnisse entzogen, nur um sie an eine zwangsläufig gelähmte EU zu übertragen.

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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Einwanderung ist ein Zeichen für wirtschaftliche Stärke und spielt eine Rolle für den Zuzug aktiver, ideenreicher Menschen. Illegale Einwanderung hingegen ist organisierte Kriminalität, die Asylbewerber in Lebensgefahr bringt und einen menschenunwürdigen parallelen Arbeitsmarkt nährt.

Aus diesem Grund stecken hinter der Idee der einmaligen Legalisierung zwar gute Absichten, aber keine guten Ergebnisse. Das ist ein kleines Zuckerbrot für illegale Einwanderer und ein Triumph für die Schmuggelringe.

Wir müssen einsehen, dass das Hauptproblem in der Aufnahmefähigkeit des Marktes besteht, wenn die Einwanderung eine positive Wirkung haben soll. Aber das lässt sich nur mit klaren, praktischen Regelungen erreichen, die eine legale Zuwanderung erleichtern und illegale Einwanderung verhindern. Letzteres stellt ein gesamteuropäisches Problem dar. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass dem Aspekt des Schutzes unserer gemeinsamen Außengrenzen Rechnung getragen werden muss, wenn die Streitkräfte neu ausgerüstet werden.

Abschließend möchte ich erklären, dass meiner Meinung nach die Lösung nicht einfach in einer beschleunigten Umsetzung des Rechts liegt. Der Weg zur Bekämpfung der ungezügelten Einwanderung, der Armut und der Gefahr von Terrorismus führt auch über den Export von Wohlstand, wirtschaftlichem Wachstum und unserem Modell der liberalen Demokratie.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich.(FR) Der massive Zustrom von illegalen Einwanderern auf die Kanarischen Inseln hat die Öffentlichkeit und die Regierungen auf die schwerwiegenden und komplexen Probleme im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung aufmerksam gemacht.

Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament darauf hinweisen, dass dieses Phänomen im Hinblick auf die französischen Überseedepartements, vor allem Mayotte, Guyana, Martinique und Gouadeloupe, nicht neu ist, da sie sich in der Nähe einiger der ärmsten Staaten unseres Planeten befinden. Mayotte liegt nur einige Seemeilen von den Komoren entfernt, und die Grenze Guyanas wird durch ein schwer kontrollierbares, aus Äquatorialwald bestehendes Gebiet markiert. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, wie sehr die Gebiete in äußerster Randlage, zu denen die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departements gehören, von einer gemeinsamen Einwanderungspolitik profitieren könnten.

Meines Erachtens muss das Europäische Parlament den Schwerpunkt unbedingt auf fünf Aspekte dieser künftigen Politik legen: zielgerechtere Entwicklungshilfe, Aufbau von Partnerschaften mit den Herkunftsländern, Sicherung der Grenzen und Bekämpfung des Menschenhandels, verstärkte Rückkehrpolitik und wirksamere Integration der legalen Einwanderer in ihre Aufnahmeländer.

Wir benötigen klare Regelungen, in denen die spezifischen und operativen Prioritäten genau festgelegt werden. Die Europäische Union darf sich nicht mehr mit Absichtserklärungen zufrieden geben.

 
  
  

Entschließungsanträge Lage in Darfur (RC-B6-0512/2006)

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Die Lage in Darfur verschlechtert sich vor unseren Augen, und es zerreißt einem das Herz, wie ohnmächtig wir angesichts einer solchen Aggression sind. Ich habe die Aushandlung dieser Entschließung aufmerksam verfolgt, und ich unterstütze sie, wenngleich ich mir wünschte, dass wir mehr tun.

 
  
  

Bericht Karim (A6-0256/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste unterstützt voll und ganz die Vollendung des Binnenmarktes. Dazu braucht die EU eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten. Es ist jedoch nicht Aufgabe der EU, Einwände gegen Indiens innenpolitische Angelegenheiten zu erheben.

Der Berichterstatter kritisiert u. a. die indische Bürokratie, die Gestaltung des öffentlichen Sektors sowie die Regionalpolitik der indischen Zentralregierung.

Die Juniliste setzt sich für nationale Selbstbestimmung und Souveränität ein, unabhängig davon, ob es sich um einen Mitgliedstaat oder irgendein anderes Land in der Welt handelt. Darum haben wir gegen den Bericht gestimmt.

Im Übrigen schließen wir auch nicht aus, dass Indien gegebenenfalls bestimmte Ansichten zur Handels- und Agrarpolitik der EU vertritt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser wichtige Bericht über die Beziehungen zwischen der EU und Indien beinhaltet viele Punkte, von denen wir einige nicht akzeptieren können.

In diesem Dossier werden zwar einige Bedenken geäußert, die wir teilen, aber es ist dennoch Teil einer Strategie zur Liberalisierung des Welthandels, was über die WTO oder über den verstärkten Abschluss von bilateralen oder multilateralen Freihandelsabkommen im Rahmen des Wettbewerbs und der Bindungen zu den USA erreicht werden soll. Dies lehnen wir nachdrücklich ab.

Im Bericht werden die so genannte „Doha-Entwicklungsagenda“ und die Fortsetzung der momentan festgefahrenen Verhandlungen zur weltweiten Liberalisierung des Handels und der Märkte unterstützt.

Des Weiteren wird in diesem Papier erneut betont, die EU müsse Indien und die G20 nachdrücklich auffordern, „zur Kenntnis zu nehmen“ (???), dass „dem europäischen Angebot für Fragen der Landwirtschaft ein vernünftiges Angebot der G20 für NAMA und Dienstleistungen folgen muss“. Das ist unannehmbar.

Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für den Bericht von Sajjad Karim über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen EU/Indien. Für mich haben die sehr wichtigen sozialen Aspekte Eingang gefunden, und auch die sozialen Klüfte zwischen Arm und Reich, Süd/West und Nord/Ost wurden thematisiert. Besonders möchte ich die Bedeutung der IAO für alle indischen Arbeitnehmer hervorheben. Obwohl im Bericht gefordert wird, dass ausländische Investoren ihre politische Verantwortung durch Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation wahrnehmen sollen, möchte ich betonen, dass diese selbstverständlich auch für indische Arbeitgeber Geltung haben sollten und im Sinne der Arbeitnehmer angewandt werden müssen, um kohärente Strukturen innerhalb Indiens zu schaffen, damit Unausgewogenheiten ausgeglichen werden und die Arbeitsqualität erhöht wird.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dem vorliegenden Initiativbericht ist das beachtliche Verdienst zuzuschreiben, dass er uns daran erinnert, wie wichtig eine geeignete Strategie in unseren Beziehungen zu Indien für unsere Zukunft ist. Die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) sind ein Schlüsselfaktor, wenn man den derzeitigen Stand der Dinge im Welthandel verstehen will. Aber wir sollten dennoch nicht in Betracht ziehen, für Brasilien, Russland, China oder Indien identische Strategien zu entwickeln. Ganz im Gegenteil.

Unsere Beziehungen zu den BRIC-Staaten sollten so gestaltet werden, dass Globalisierung, wirtschaftliche Entwicklung und die Zunahme des Welthandels zu Wohlstand für alle oder zumindest für möglichst viele Menschen führen. Dafür brauchen wir ganz spezifische Strategien. Das demokratische, bevölkerungsreiche Indien unterscheidet sich vom undemokratischen, bevölkerungsreichen China und von unserem Nachbarn Russland.

Wenn wir ein erfolgreiches Projekt sein wollen, dann muss eine unserer Prioritäten einerseits darin bestehen, dass wir die Entwicklung dieser Länder als wesentlichen Faktor für unsere Zukunft ansehen, und andererseits darin, geeignete Strategien für die Beziehungen zu jedem einzelnen zu entwerfen. Indien ist von größter Bedeutung, und die Lage im Land verlangt aus geographischer, politischer und wirtschaftlicher Sicht besondere Aufmerksamkeit, da wir davon ausgehen, dass es in der Zukunft ein wichtiger Verbündeter sein wird.

 
  
  

Bericht Breyer (A6-0254/2006)

 
  
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  Hynek Fajmon (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Europaabgeordneten der tschechischen ODS-Partei haben sich geweigert, den Bericht von Frau Breyer über die Perspektiven von Frauen im internationalen Handel zu unterstützen. Dieser Bericht ist ein Stück linksgerichteter, feministischer Agitation, das keine positiven Ergebnisse hervorbringen kann. Wir sind völlig gegen die Theorie von der Gleichheit der Geschlechter und gegen alle Anforderungen, die auf einer falschen Sicht auf die menschliche Gesellschaft beruhen. Wir betrachten die Menschen als individuelle Bürger mit individuellen, vom Staat garantierten Rechten und Freiheiten und nicht als durch das Geschlecht vorbestimmte kollektive Gruppen mit kollektiven Rechten. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist in allen Ländern seit Langem Realität. In den Mitgliedstaaten der EU genießen alle Männer und Frauen die Freiheit und machen von ihr nach Belieben Gebrauch. Ein Beispiel dafür wäre, dass Frauen mehr Zeit für die Betreuung der Kinder aufwenden als Männer. Die Forderung nach Gleichheit zwischen Männern und Frauen widerspricht dem Freiheitsgedanken. Folglich können wir unter keinen Umständen Quoten für Frauen in den Führungsetagen staatlicher Unternehmen unterstützen, wie im Bericht vorgeschlagen. Ich bin auch nicht der Ansicht der Berichterstatterin, dass die Liberalisierung des Welthandels den Männern und Frauen in der Welt neue Möglichkeiten für ein erfülltes Leben und größeren Wohlstand bringt. Wir haben deshalb gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben gegen den Bericht über die Perspektiven von Frauen im internationalen Handel gestimmt.

Freier Handel erhöht den Wohlstand und verringert die Armut. In den letzten Jahrzehnten hat die Globalisierung zu erheblichen Verbesserungen im Lebensstandard der Menschen geführt, nicht zuletzt dem von Frauen und Kindern. Der freie Handel schafft eine große Anzahl Stellen in der formellen Wirtschaft, wobei er auch, im Gegensatz zu den Behauptungen im Bericht, Frauen in der informellen Wirtschaft größere Sicherheit und einen Weg aus der Armut bietet.

In diesem Bericht liegt der Schwerpunkt auf der Form anstatt auf dem Inhalt. Gleichstellung ist wichtig, insbesondere im Arbeitsleben, wo der eigene Lohn in erheblichem Maße zur Unabhängigkeit und Selbstständigkeit von Frauen beiträgt. Mehr Globalisierung und nicht der Ausbau von EU-Institutionen, das ist der richtige Weg zur Stärkung der Unabhängigkeit der Frauen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese Entschließung gestimmt – auch wenn wir bei einigen Bereichen Einwände hatten –, weil darin eine positive Haltung zur Rolle von Frauen und zum Kampf gegen Diskriminierung vor allem auf dem Gebiet des internationalen Handels vertreten wird.

Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass der Bericht weiter gehen müsste, denn es fehlt eine Kritik an der Liberalisierung des internationalen Handels und dessen nachteiligen Folgen für die Menschen in weniger entwickelten Ländern und insbesondere für Frauen. Auch die Bemühungen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, einen progressiveren Standpunkt zum Kampf für die Rechte von Frauen zu verhindern, hätten kritisiert werden müssen.

Darüber hinaus hätte das beschämende Vorgehen multinationaler Konzerne verurteilt werden müssen, die Frauenarbeit in einem Land ausnutzen, bis sie ein anderes Land finden, in dem sie noch größere Gewinne erzielen können, und die sich nicht darum scheren, welche Folgen steigende Arbeitslosigkeit und sich verschlechternde Lebensbedingungen für Frauen haben.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe es abgelehnt, an der Abstimmung über den Bericht Breyer teilzunehmen, da er sich - ausgehend von der notwendigen Förderung von Frauen in allen Bereichen der Wirtschaft – als ein Sammelsurium von Ideen erweist, wo das Beste mit dem Schlimmsten vermischt wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er die lebenswichtige und doch oft übersehene Rolle der Frau bei der Unterstützung der Wirtschaft in aller Welt anerkennt. Er stellt fest, dass nach wie vor Ungleichheit zwischen Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union besteht, was ihre Chancen auf dem Gebiet der Bildung und der Arbeit betrifft. Gleichzeitig lenkt der Bericht die Aufmerksamkeit auf die wichtige Tatsache, dass so genannte Frauenarbeit, darunter auch die Sorge für die Familie und soziale Betreuung, traditionell nicht anerkannt und nicht vergütet wird.

Tatsache ist, dass Frauen in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bereits einen erheblichen Beitrag leisten. Bei vielen internationalen Maßnahmen im Bereich Handel und Entwicklung wurde außer Acht gelassen, in welchem Ausmaß sich Frauen in Entwicklungsländern an einkommensbezogenen Tätigkeiten beteiligen und das Familienbudget kontrollieren. Ich begrüße und unterstütze daher Forderungen nach einer Politik, die eine stärkere wirtschaftliche Partizipation der Frauen mit dem Ziel fördert, ihren Status weiter zu verbessern sowie ihr Einkommen und ihr Vermögen zu vergrößern. Ich unterstütze auch die Empfehlung des Berichts, dass die EU-Mitgliedstaaten dem Beispiel Norwegens folgen und eine 40%-Quote für eine weibliche Vertretung in den Leitungsgremien von Kapitalgesellschaften einführen sollten.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. – (IT) Das Verhältnis zwischen Geschlechterfragen und Handel ist nicht nur wirtschaftlich bedeutsam, sondern spiegelt leider auch eine Kultur wider, die in verschiedenen Teilen der Welt existiert, wo die Frauen immer noch sozial ausgegrenzt werden.

In dem Bericht wird behauptet, die Ausweitung des Handels habe die Aufnahme von Frauen in die moderne Industriewirtschaft erleichtert und beschleunigt. Erlauben Sie mir eine Bemerkung: Allzu oft entsprechen Grundsatzerklärungen nicht der Realität; Tatsache ist, dass Unternehmerinnen nach wie vor auf enorme Schwierigkeiten treffen, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass sie oft kleine und mittlere Unternehmen bzw. Einzelhandels- oder Handwerksbetriebe vertreten, Bereiche also, die zunehmend von der Globalisierung der Märkte betroffen sind – einem Prozess, der allzu oft ohne klare und gemeinsame Regeln abläuft.

Was wirklich erforderlich ist, sind nicht nur mehr Wirtschaftshilfen, sondern auch mehr Strukturhilfen, um die Frauen in der Arbeits- und Unternehmenswelt zu unterstützen und energisch gegen diese Pseudokultur anzugehen, in der die – durch die Pekinger Aktionsplattform sanktionierten – sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Frauen ignoriert oder sogar als Hemmnisse bezeichnet werden.

Trotz unserer Zustimmung zu dem Bericht muss ich darauf hinweisen, dass die politische und praktische Aufgabe der Union darin besteht, mit beherzten Vorschlägen den negativen Aspekten zu Leibe zu rücken, die einen Großteil der Frauen, insbesondere in den ärmsten Ländern, aber auch in den EU-Mitgliedstaaten, benachteiligen.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Ich möchte meine Kollegin, Frau Breyer, zu ihrem Bericht beglückwünschen. Ihren Schlussfolgerungen, die, ich zitiere „eine beispielhafte Umkehr der EU-Handelspolitiken“ befürworten, kann ich mich nämlich nur anschließen. Es bedurfte eines Berichts des Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, damit endlich nicht nur die Rechte der Frauen, sondern auch die aller Arbeitnehmer angesichts der gegenwärtigen, von Brüssel gewollten und erduldeten, Globalisierung berücksichtigt werden.

Man könnte die Berichterstatterin fast als naiv bezeichnen, wenn sie zu entdecken scheint, dass der Wettbewerbsdruck in einer immer stärker globalisierten Wirtschaft zu einem Abwärtstrend an Löhnen und Betriebskosten, zu Arbeitslosigkeit, Verlagerung und Schließung von Unternehmen führt. Die Zahlen sind wirklich außerordentlich Besorgnis erregend: 70 % von den 1,3 Milliarden Menschen, die weltweit in Armut leben, sind Frauen.

Allerdings halte ich es für sinnvoll, hier darauf zu verweisen, dass die Ungleichheit der Geschlechter, vor allem in Asien und Afrika, wo Frauen gedemütigt, verhöhnt und als dem Mann unterlegen angesehen werden, selbstverständlich zu Schwierigkeiten in der Wirtschaft, im Handel, im sozialen und im politischen Bereich führt. Vor allem ist ganz offenkundig, dass in allen diesen Ländern, wo häufig das Gesetz des Korans maßgeblich ist, der Status der Frau an sich unverzüglich revidiert werden muss.

 
  
  

Bericht Gueirrero (A6-0266/2006)

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Zwischen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, dezimierten Fischbeständen und pedantischen Kontrollen geht es der europäischen Fischereiwirtschaft schlecht. Die Mittelmeerfischer sind schwer betroffen. Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Union Lehren aus dieser Bilanz zieht.

Der vorliegende Bericht enthält mehrere positive Zielsetzungen, die Ergebnis unseres gemeinsamen Engagements mit den Fischern meiner Region und der Unterstützung meiner Fraktion sind. Zunächst wird darin die Europäische Kommission aufgefordert, ihre Vorlage nochmals zu überarbeiten und konkretere und ehrgeizigere, der Schwere der Krise dieses Sektors entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Des Weiteren unterstützt er die Berufsverbände der Fischer und deren Beteiligung (Mitbestimmung) bei der Anwendung der GFP und der Verbesserung der Fischereibewirtschaftung. Ferner werden darin mehrere unserer Änderungsanträge berücksichtigt, deren Ziel die Erhaltung der handwerklichen Fischerei im Mittelmeer ist.

Daher werde ich für diesen Bericht stimmen, weil er ein deutliches politisches Signal für eine ehrgeizige Politik der Europäischen Union setzt.

Allerdings hätte ich gewünscht, dass das Europäische Parlament noch weiter geht und ein Sonderprogramm zur Fischerei im Mittelmeer fordert. Unser dazu eingereichter Änderungsantrag wurde abgelehnt. Wir werden es nicht dabei bewenden lassen. Unser Kampf an der Seite der Fischer meiner Region wird weitergehen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit dieser Abstimmung hat das Parlament die wichtigsten Vorschläge ratifiziert, die im Fischereiausschuss einstimmig angenommen wurden und auf eine Verbesserung der Wirtschaftslage im Fischereisektor abstellen. Das halten wir für begrüßenswert.

Diese Vorschläge von Vertretern der Fischwirtschaft liegen seit langem auf dem Tisch und zielen darauf ab, die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise in den Griff zu bekommen, die sich durch den drastischen Anstieg der Kraftstoffpreise noch verschärft hat.

Wir begrüßen, dass in den endgültigen Text auf unseren Vorschlag hin klare Prioritäten für Fischfangressourcen und den Fischfang aufgenommen wurden, wobei eine angemessene Finanzierung durch das Siebte Rahmenprogramm der Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sichergestellt wird.

Wir begrüßen ferner, dass man trotz des Drucks der Länder, die als „Nettozahler“ bekannt sind, beispielsweise Deutschland, an der Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für den Europäischen Fischereifonds festgehalten hat, und das vor dem Hintergrund – wie in der vorliegenden Entschließung festgestellt wird – unzureichender Ressourcen zur Finanzierung der Instrumente der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Jetzt ist die Kommission gefragt, Initiativen vorzulegen, um diese Mittel zuzuteilen.

Wir bedauern jedoch, dass die Forderung nach Schaffung eines öffentlichen Versicherungssystems, um unvorhersehbare Ereignisse für die Fischerei abzudecken, herausgenommen wurde. Das ist vor allem deshalb enttäuschend, weil das Parlament ein solches System auch für andere Sektoren, wie etwa die Landwirtschaft, fordert.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Fischereisektor ist sowohl für die Nahrungskette als auch für die lokale wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung. In entlegenen Regionen, wie den Ägäischen Inseln in Griechenland, hängt das Überleben von der Fischerei ab, die ebenfalls dazu beiträgt, lokale kulturelle Traditionen zu erhalten.

Während der letzten Jahre hat es insbesondere im Bereich der Küstenfischerei zahlreiche Probleme gegeben, die zum Teil durch die GMO, die Programme zur Außerdienststellung von Schiffen, die Senkung der Erstverkaufspreise der Fischer – ohne eine entsprechende Preissenkung für die Verbraucher – sowie durch die erhöhten Kosten aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise bedingt sind. Die Folge davon ist, dass sich dieser Sektor in der Krise befindet, dass die Einkommen drastisch sinken und die Menschen die Regionen verlassen.

Die Mitteilung der Kommission benennt zwar die Probleme in diesem Sektor, doch sind die Lösungen, die sie vorschlägt, nicht tragfähig. Sie sind nicht nur keineswegs dazu geeignet, die Probleme zu lösen, sondern sie schaffen noch mehr. Zudem werden keinerlei Beihilfen vorgesehen, die für den Sektor, wie der Berichterstatter richtig feststellt, unentbehrlich sind.

Im Gegenteil, in der Mitteilung wird vorgeschlagen, den Fangaufwand zu verringern und die Flotte anzupassen, das heißt die Fangtätigkeit zu unterbrechen, was dazu führt, dass eine große Anzahl kleiner und mittlerer Fischereiunternehmen arbeitslos werden und die Flotte sich auf einige große Unternehmen konzentriert. Diese Politik der EU und der Regierungen ist verurteilenswert, weil sie in mehreren Industriezweigen Kartelle schafft, die Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen ausbeuten.

 
  
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  Jan Mulder (ALDE), schriftlich. (NL) Die VVD-Delegation hat für den Bericht Guerreiro gestimmt, da unsere Partei eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Fischereisektor bewirken will. Wir sind uns bewusst, dass viele Beschäftigte im Fischereisektor in den vergangenen Jahren infolge des Anstiegs der Kraftstoffpreise eine Situation der wirtschaftlichen Unsicherheit erlebt haben. Gleichzeitig befürworten wir aber auch einen nachhaltigen Fischereisektor. Deshalb sprechen wir uns gegen die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotte aus, sofern dies nicht auf einer nachhaltigen Basis erfolgt. Des Weiteren lehnen wir Entschädigungszahlungen ab, weil dies auf eine künstliche Subventionierung des Fischereisektors hinauslaufen würde.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. (EN) Ich begrüße diese Mitteilung der Kommission, die von einem harten wirtschaftlichen Klima ausgeht, gegen das das Fischereiwesen der EU anzukämpfen hat.

Es sagt sich sehr leicht dahin, dass das Abwracken von Fahrzeugen und die Beseitigung von Überkapazitäten die Rentabilität steigert, während in Wirklichkeit viele Küstengemeinschaften durch eine solche Maßnahme ruiniert wurden. Das trifft auf die Küstengemeinschaft der Algarve in Portugal zu, die wir vor einigen Wochen bereisten, und das gilt auch für die traditionellen Fischereigemeinden auf der irischen Insel.

Ich gebe zu, dass sich Fischbestände und Flottenstärke die Waage halten müssen, aber ich akzeptiere nicht, dass das zu Lasten der kleinen Fischfangflotten gehen muss, die über 80 % der europäischen Flotte ausmachen. Wir brauchen bei den Bestandserhaltungsmaßnahmen, die einerseits gegen die kleinen Fischereiflotten und andererseits gegen die Hochseeflotten ergriffen werden, eine gleiche Ausgangsbasis.

Meiner Meinung nach hat sich die GFP als ein Gemeinschaftsinstrument nicht als erfolgreich beim Schutz dieser traditionellen Fischereiflotten und der Gemeinschaften, zu denen sie gehören, erwiesen, und es ist an der Zeit, die Politik zu ändern, um eine bessere Ausgewogenheit zu erreichen.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE), schriftlich. (EN) Im Bericht wird eingestanden, dass der Sektor vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht. Um jedoch ihre konsequente Position zu den wichtigsten Problemen der Fischwirtschaft – Überkapazität und Überfischung – deutlich zu machen, möchte die EPLP ihr Nichteinverständnis mit der Position des Berichts in vier Fragen zu Protokoll geben.

1. Abwrackung und Stillegung – Die EPLP ist der Auffassung, dass das eine Option im Rahmen von Strategien zum Umgang mit Überkapazitäten in der Fischwirtschaft sein sollte.

2. Vorgeschlagene Erhöhung des Betrags der „de-minimis”-Regel, Zahlungen an die Fischwirtschaft für Maßnahmen, die andernfalls zu einer Wettbewerbsverzerrung oder zur Erhöhung der Kapazitäten führen würden – der Bericht fordert eine Anhebung des Betrags auf 100 000 Euro. Die Kommission hatte 30 000 Euro vorgeschlagen, und die EPLP ist für mehr Zurückhaltung.

3. Austausch von Motoren und der Europäische Fischereifonds – Der Bericht ist durch die Kompromissvereinbarung zum EFF überholt, doch bleibt die EPLP bei Ihrer Auffassung, dass es keine Beihilfen für den Austausch von Fahrzeugen oder Motoren geben sollte.

4. Beihilfe-/Kompensationsmechanismen – der Bericht schlägt sie vor, ignoriert jedoch, dass sie einen Anreiz für Überkapazitäten beim Fischfang darstellen.

 
  
  

Bericht Miguélez Ramos (A6-0263/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) In diesem Bericht wird die Kommission aufgefordert, die Vorschriften für den Haifischfang in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Gewicht der Flossen und des Fangs, das derzeit 5 % beträgt, an die tatsächlichen Gegebenheiten in der Gemeinschaft anzupassen.

Dieser Grenzwert ist direkt von den USA übernommen worden und nicht für die Arten geeignet, die von EU-Mitgliedstaaten gefangen werden, wie etwa der Blauhai, der vor allem von portugiesischen Flotten in den Gewässern vor den Azoren gefangen wird.

Darum stimmen wir der Berichterstatterin zu, dass dieser Satz auf 6,5 % angehoben werden sollte, um vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Anträgen mehrerer Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, deren Flotten vom gegenwärtigen Stillstand in der Kommission betroffen sind. Auf diese Sachlage wurde im Bericht der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks hingewiesen.

Im Falle Portugals sind 11 Oberflächen-Langleinenfischer für den Fang auf Schwertfisch und pelagische Arten in Gefahr, für die das 5 %-Verhältnis gilt.

Angesichts der Tatsache, dass sogar in hier eingereichten Änderungsvorschlägen in gewissem Umfang Widersprüche zwischen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen bestehen, sollte unserer Meinung nach ein fachliches Forum unter Beteiligung von Wissenschaftlern und im Sektor Tätigen veranstaltet werden, um einen wissenschaftlichen Konsens zu erzielen und zu klären, ob und in welcher Höhe der Grenzwert verändert werden muss.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP begrüßt wärmstens die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen als wichtige Maßnahme der Erhaltung von Fischbeständen. Mit der Verordnung soll das ‚Finning’ verhindert werden, bei dem die hochwertigen Haifischflossen abgetrennt und die übrigen Haifischteile danach ins Meer zurückgeworfen werden. Bekanntlich gefährdet die Praxis des ‚Finning’ das Überleben mehrerer Haifischarten.

Vor diesem Hintergrund ist die EPLP bestürzt und enttäuscht darüber, dass in dem uns vorliegenden Bericht Miguélez Ramos ein vermehrtes ‚Finning’ angedroht wird. Ziffer 5 des Berichts verlangt eine Anhebung des Verhältnisses Flosse:Lebendgewicht von derzeit 5 % auf 6,5 %, insbesondere bei Blauhaien. Ziffer 3 des Berichts impliziert inkorrekterweise, dass der ICES und die CICAA eine Erhöhung des Verhältnisses von Flosse zu Lebendgewicht bei Blauhaien befürworten. Dem ICES wurde 2005 ein Papier vorgelegt, doch der ICES hat es nicht erörtert oder dazu Stellung genommen. Ähnlich die CICAA: Dort haben Wissenschaftler das Verhältnis von Flosse zu Haifischkörper zwar überprüft, aber keine Anhebung des Satzes empfohlen.

Die EPLP hat diese Änderungsanträge unterstützt, die dazu beitragen würden, der barbarischen Praxis des Abtrennens von Haifischflossen ein Ende zu setzen.

- Änderungsantrag 1, nach dem jegliche Änderung des Verhältnisses von Flosse zu Haifischkörper bis zu einer Überprüfung ausgesetzt würde (…)

(Verkürzt gemäß Art. 163(1) Geschäftsordnung)

 
  
  

Bericht Ransdort (A6-0216/2006)

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Ransdorf gestimmt, weil er die Bedeutung der Nanowissenschaften und Nanotechnologien in so unterschiedlichen Bereichen wie der Medizin, Chirurgie, Energie, Elektronik, Metallurgie usw. hervorhebt. Allerdings habe ich gegen die Änderungsanträge der Grünen/Freie Europäische Allianz und gegen einige Ziffern gestimmt, die unter dem Vorwand des Vorsorgeprinzips glauben machen wollen, die Nanotechnologien seien gefährlich, weil sie die kleinsten Teilchen – Atome und Moleküle – manipulieren. Das ist lächerlich. Dort, wo die Amerikaner sich ihnen eröffnende Möglichkeiten sehen, wollen sich die Europäer zunächst gegen jedes erdenkliche Risiko absichern!

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Entstehung neuer Wissenschaften bringt stets auch einen Teil Begeisterung, Hoffnung, Zweifel oder gar Widerstand mit sich, und die Nanotechnologien als Wissenschaften, die sich auf Gegenstände in der Größe von Atomen beziehen, bilden keine Ausnahme von dieser Regel.

Als Mitglied der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa bin ich natürlich geneigt, die Arbeit der Forscher in den Nanowissenschaften und bei der Beherrschung der Zusammensetzung von Atomen zu unterstützen. Dies ist eine revolutionäre Tätigkeit, hinter der sich ein enormes Potenzial technologischer Anwendungen bei so verschiedenen Gegenständen wie Fahrzeugen, Lebensmitteln, Medikamenten und der regenerativen Medizin verbirgt.

Die Position Europas im Bereich der Nanotechnologie muss mit Blick auf die weltweite Konkurrenz gestärkt werden. Über die 610 Millionen Euro pro Jahr aus dem 7. FuE-Rahmenprogramm hinaus müssen mehre Mittel bereitgestellt werden. Wichtig ist auch, den Bürgern eindeutige Antworten zu geben, die sich über die eventuelle Toxizität der Nanoteilchen für die Umwelt, die Nahrungsmittelkette und den Organismus Sorgen machen.

Die Zustimmung der Bürger kann nicht verordnet, sondern sie muss erworben werden und erfordert pädagogisches Geschick, Geduld und Transparenz. Daher müssen es die EU und die Mitgliedstaaten vermeiden, hier die im Bereich der GVO unterlaufenen Fehler zu wiederholen, wo durch unklare Informationen und Maßnahmen das Misstrauen und die Ablehnung vieler Bürger in Europa in Bezug auf eine gleichwohl vielversprechende Wissenschaft hervorgerufen wurde.

 

9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 12.50 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 

10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

11. Tagesordnung der nächsten Tagung: siehe Protokoll

12. ASEM-Gipfel (Helsinki, 10./11. September 2006) (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Erklärung der Kommission ASEM-Gipfel (Helsinki, 10./11. September 2006).

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich spreche im Namen meiner Kommissionskollegin Ferrero-Waldner, die heute Nachmittag nicht hier sein kann.

Ich möchte Ihnen danken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, über das erfolgreiche Ergebnis des Sechsten Europa-Asien-Gipfels vom 10. und 11. September in Helsinki zu berichten. An dem Gipfeltreffen nahmen alle 39 ASEM-Partner und die Kommission teil, darunter 35 Staats- oder Regierungschefs. Diese außerordentlich hohe Beteiligung zeugt von der großen Bedeutung, die die Partner zu einem Zeitpunkt, da das ASEM in das zweite Jahrzehnt seines Bestehens geht, den Beziehungen zwischen Europa und Asien beimessen.

Zu den herausragenden Ergebnissen des Gipfels zählt der Beschluss, Bulgarien, Rumänien, Indien, die Mongolei, Pakistan und das ASEAN-Sekretariat in das ASEM aufzunehmen. Die Öffnung nach Südostasien stellt eine historische Entwicklung dar, die das kollektive Gewicht des ASEM bei der Förderung des Multilateralismus und der Durchsetzung gemeinsamer Politikziele in der internationalen Arena deutlich verstärken wird.

Im Rahmen des übergreifenden Themas ‚Globale Herausforderungen – Gemeinsame Reaktionen’ betonte Präsident Barroso die grenzenlose Natur der Herausforderungen und die Bedrohungen, denen die heutige Welt ausgesetzt ist, sowie die Notwendigkeit einer konzertierten Reaktion. Globale Fragen wie Terrorismus und gesundheitliche Gefahren könnten nur durch das multilaterale internationale System mit den UN im Mittelpunkt, gelöst werden.

Zur weiteren Gewährleistung eines offenen und gerechten multilateralen Handelssystems sei es notwendig, die Doha-Verhandlungen, sobald die Umstände es erlauben, wieder aufzunehmen. Es müssen jedoch geeignete Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft, des Bildungswesens, der Beschäftigung und der Sozialpolitik ergriffen werden, um die Fähigkeit der Gesellschaft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu ordnen und zu fördern, zu verbessern und gleichzeitig ein Wachstum der Produktivität zu erreichen. Die Entwicklung einer Wissensgesellschaft sei ein weiteres wesentliches Element bei der Sicherung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab.

Gemeinsam mit den anderen Partnern sprach sich der Präsident nachdrücklich für den Dialog der Kulturen und Religionen aus. Harmonie in der Vielfalt sei möglich, und gegenüber der Intoleranz könne es nur Null-Toleranz geben. Der Präsident teilte die tiefe Besorgnis anderer Teilnehmer über das Voranschreiten des Klimawandels und rief die Partner auf, für eine effiziente, saubere und nachhaltige Energienutzung und die Verringerung von Emissionen zusammenzuarbeiten. Wichtig war es, dass der Gipfel eine anspruchsvolle Erklärung zum Klimawandel verabschieden konnte, die den gemeinsamen Vorsatz enthält, die Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und deren Kyoto-Protokoll uneingeschränkt durchzusetzen.

Die Staats- und Regierungschefs führten wahrhaft offene und freimütige Diskussionen über die wichtigsten regionalen Entwicklungen, unter anderen über die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel, in Burma/Myanmar und im Nahen Osten. In Anwesenheit des Außenministers von Burma/Myanmar brachten die Mitgliedstaaten ihre tiefe Enttäuschung über mangelnde Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie in dem Land seit dem Gipfel von Hanoi im Jahre 2004 zum Ausdruck.

Was die Zukunft angeht, so nahm der Gipfel eine Erklärung über die Zukunft des ASEM an, in der Bereiche aufgeführt werden, auf die das ASEM seine Arbeit zur Vorbereitung auf den nächsten Gipfel im Jahr 2008 in Beijing und darüber hinaus konzentrieren sollte.

Neben den zweiseitigen Gipfeltreffen mit der Republik Korea und China führte Präsident Barroso Gespräche mit dem Präsidenten Indonesiens und dem Ministerpräsidenten von Singapur, während Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner Begegnungen mit den Außenministern Vietnams, Thailands, Indonesiens und der Philippinen hatte.

Der Wert des ASEM liegt vor allem in seinem Vermögen, alle wichtigen Beteiligten unter ein Dach zu bringen. Der Präsident der Parlamentarischen Partnerschaft Asien-Europa wandte sich erstmals an die Teilnehmer des Gipfels, und auch Vertreter von NRO, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften führten Gespräche im Rahmen des Gipfels.

Das Gipfeltreffen von Helsinki hat dem ASEM zu Beginn des zweiten Jahrzehnts seines Bestehens mit der Erweiterung und einer noch größeren Fähigkeit, einen Einfluss auf die internationale Agenda auszuüben, neuen Auftrieb verliehen. Die Kommission wird weiterhin ihre Rolle wahrnehmen und bestrebt sein, das volle Potenzial des Forums zur Geltung zu bringen.

 
  
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  Panagiotis Beglitis, im Namen der PSE-Fraktion.(EL) Herr Präsident! Ich möchte Kommissar McCreevy ganz besonders dafür danken, dass er uns über den Gipfel von Helsinki informiert hat.

Die zunehmende geostrategische und geoökonomische Rolle Asiens und das dynamische Hervortreten starker boomender Wirtschaften bilden den neuen internationalen Rahmen, in dem die Europäische Union sich den enormen politischen, wirtschaftlichen, energiepolitischen und ökologischen Herausforderungen stellen muss, die durch die Globalisierung geschaffen werden.

Heute zeigt Asien im internationalen System eine dynamische Präsenz und übt es seinerseits Einfluss auf dieses System aus, und zugleich wirkt es daran mit, die neuen Machtgefüge des 21. Jahrhunderts herauszubilden. Es ist auch kein Zufall – selbst symbolischer Art -, dass der neue UN-Generalsekretär aus Asien kommen wird. Für die Europäische Union besteht daher eine umso dringendere Notwendigkeit, das neue asiatische Umfeld effektiv zu entwickeln. Die Institutionalisierung der jährlichen Treffen leistet einen Beitrag zum Dialog und zur multilateralen Zusammenarbeit in Bereichen, die für die Zukunft der Menschheit von entscheidender Bedeutung sind, wie Frieden, Sicherheit, Energie, Umwelt sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung. In dieser Hinsicht hat der ASEM-Gipfel in Helsinki positive Ergebnisse hervorgebracht, denn er bekräftigte bestimmte Grundprinzipien der multilateralen Zusammenarbeit und unterstrich die Hauptprioritäten bei der Bewältigung der neuen globalen Herausforderungen.

Wir sollten uns jedoch nichts vormachen oder große Erwartungen hegen, denn die Europäische Union verfügt über keine integrierte gemeinsame Strategie für Asien, die Politiken und Mechanismen umfasst, mit denen sich die Entwicklungen beeinflussen lassen. Die nationalen Strategien der Mitgliedstaaten bilden keine stabile Grundlage für die gemeinsame europäische Strategie. Zudem haben die starken asiatischen Länder – über den Rahmen allgemeiner Verlautbarungen hinaus – bereits ihre nationale strategische Agenda im Energie- und Handelssektor sowie im Hinblick auf die Lösung internationaler und regionaler Probleme formuliert und setzen sie diese konsequent um.

Wenn zudem von der multilateralen Zusammenarbeit und den Verhaltensregeln die Rede ist, dann geschieht das zu ihren eigenen Bedingungen, wie beispielsweise in den Bereichen Umweltschutz, soziale Rechte der Arbeitnehmer sowie Rechte von Frauen und Kindern.

Hervorheben möchte ich insbesondere, dass die Europäische Union in ihren Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den asiatischen Ländern ein positives statistisches Gleichgewicht vorweisen kann; was jedoch nicht über die unerfreuliche Tatsache hinwegtäuschen darf, dass Asien in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten sowie auf die Verteidigung der Grundsätze der Toleranz und der Vielfalt Defizite hat. Der jüngste Staatsstreich in Thailand und der Demokratiemangel in zahlreichen Ländern Asiens unterstreichen das. Darüber hinaus gefährdet die Ausbreitung des islamischen Fundamentalismus die Stabilität und Sicherheit insgesamt.

Ich habe das Gefühl, dass es auf jedem Gipfel zwar gute Wünsche im Übermaß gibt, es aber an klaren Verpflichtungen und Zielsetzungen zu ihrer Verwirklichung fehlt. Deshalb könnte die Europäische Kommission uns einige Ideen unterbreiten im Hinblick auf das operationelle Follow-up der Gipfeltreffen sowie auf die – meiner Ansicht nach bestehende – Notwendigkeit, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Asien zu institutionalisieren.

 
  
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  Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Bedeutung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Dialogs zwischen Europa und Asien darf selbstverständlich nicht unterschätzt werden. Ich bin noch immer überrascht, dass die zwei großen Fraktionen in diesem Hause dennoch beschlossen haben, im Anschluss an den ASEM-Gipfel in Helsinki am 10. und 11. September keine Entschließung einzubringen. Was die Fraktion der Sozialisten im Europäischen Parlament soeben vorgebracht hat, ist doch eigentlich sehr vernünftig, und daher bedauere ich, dass dies nicht Eingang in eine Entschließung gefunden hat.

Im Mittelpunkt dieses Dialogs steht natürlich die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die ich ausdrücklich befürworte. Sie stellt ein Instrument zur weiteren Stärkung der wirtschaftlichen Bande – in Form von Handel und Investitionen – zwischen der Europäischen Union und Asien dar, das über ein enormes wirtschaftliches Potenzial verfügt. Südkorea beispielsweise kann mit beeindruckenden Ergebnissen aufwarten. Vor 50 Jahren war es noch ein Entwicklungsland, aber heute haben 97 % der 25- bis 34-Jährigen mindestens eine weiterführende Schule abgeschlossen – der höchste Prozentsatz in der industrialisierten Welt. Diese Investition in die Bildung hat sich mehr als ausgezahlt, verfügt doch Korea nun über eine wachsende und blühende Wirtschaft.

Unsere Wirtschaftsprogramme müssen erweitert werden, um Kontakte und Joint Ventures zwischen KMU in der Europäischen Union und Asien sowie die Zusammenarbeit zwischen Organen wie lokalen Behörden und Universitäten zu fördern. Ich bin auch sehr erfreut zu sehen, dass die Kommission nun ernsthaft in Betracht zieht, bilaterale Handelsabkommen mit asiatischen Ländern abzuschließen. Dazu wird sicherlich Singapur, eventuell aber auch Thailand gehören. Natürlich könnten auch Länder wie Malaysia und Indonesien in Frage kommen, da es kein internationales Handelsabkommen gibt. Ich sehe dies als einen guten Weg nach vorne.

Aber wenn man mit Asien zu tun hat, kann man natürlich nicht nur die Wirtschaft als isoliertes Phänomen betrachten. Da spielen auch andere Dinge hinein. Daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass dieses Parlament sich nicht zu dem jüngsten Staatsstreich in Thailand äußern sollte, wo am 19. September ein militärisches Organ, der so genannte „Council for Democratic Reform“, die demokratisch gewählte Regierung gestürzt hat. Wir mögen ernsthafte Zweifel an dieser Regierung gehabt haben, aber wenn man sich von einer solchen Regierung befreien will, ist ein Militärputsch natürlich nicht die Antwort. Thailand – ein Land, das wirklich auf dem Weg hin zu einer stabilen Demokratie war, die ein Vorbild für die Welt und sicherlich für Asien gewesen wäre – hat damit einen Schritt zurück gemacht.

Die Parlamentsgebäude und Gerichte sind geschlossen, ausländische Fernsehsender dürfen nicht mehr arbeiten und die lokalen Kanäle senden unter militärischer Kontrolle patriotische Lieder. Sogar die Weblogs thailändischer Bürger wurden geschlossen und unterliegen der Zensur. Es besteht zweifelsohne guter Grund zur Sorge, und die Europäische Union muss in dieser Situation die demokratischen Werte an die erste Stelle stellen. Ich finde daher auch die Art und Weise, wie wir Taiwan behandeln, in höchstem Maße inkorrekt.

Nicht zuletzt müssen auch die Menschenrechte Gegenstand dieses Dialogs sein. Auf den Philippinen und in Myanmar gibt es in der Tat beunruhigende Entwicklungen, und ich bin froh, dass darüber gesprochen wird. Ich möchte jedoch die Kommission – und in diesem Falle auch den Rat – zu dem ASEM-Gipfel beglückwünschen. In der Vergangenheit sind wir sehr kritisch gewesen, vor allem was die Haltung des Rates und seine Abwesenheit bei diesem Gipfel betraf. Dieses Mal war jedoch eine Verbesserung festzustellen, und ich hoffe, es wird auf diese Weise weiter gehen. Ich wünsche der Kommission Erfolg bei ihren diesbezüglichen Bemühungen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

 

13. Künftige Maßnahmen auf dem Gebiet der Patente (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Erklärung der Kommission zu künftigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Patente.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Rechte an geistigem Eigentum bilden den Kern einer wissensbasierten Gesellschaft. Innovation ist der Schlüssel dazu, dass Europa perspektivisch auf globaler Ebene wettbewerbsfähiger wird. Der Schutz geistigen Eigentums ist von entscheidender Bedeutung, denn Rechte an geistigem Eigentum sind nicht nur der Lohn für Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen, sondern sie sichern auch den Technologietransfer, was einen Anreiz für weitere Investitionen darstellt. Aus der jüngsten Konsultation zur Zukunft des Patentwesens in Europa ergab sich eine einfache Botschaft: Der rechtliche Rahmen sollte allen Unternehmen, großen wie kleinen, einen erschwinglichen Patentschutz bieten, Rechtssicherheit garantieren und zum Nutzen aller Beteiligten angewendet werden. Voraussetzung dafür ist ein solider Rechtsrahmen. Ich muss wiederholen: Wir müssen Schritt halten. Im Vergleich zu unseren Haupthandelspartnern verliert Europa an Boden.

Das Gemeinschaftspatent wird im Rat weiterhin blockiert, aber da mir die wirtschaftliche Bedeutung von Patenten bewusst ist, hielt ich es für nicht gut, die gesamte Patentfrage in der Schwebe zu halten. Also habe ich, wie Sie wissen, Anfang des Jahres eine breite Konsultation aller Interessenten zur künftigen Patentpolitik in Europa ins Leben gerufen.

Die Konsultation hat ergeben, dass die Industrie den Bemühungen der Kommission, das Patentwesen in Europa zu vereinfachen und es kostengünstiger zu gestalten, positiv gegenüber steht. Hier gibt es zwei große Probleme: Sprachen bzw. Übersetzungskosten einerseits und das System der gerichtlichen Zuständigkeit andererseits. Es besteht ein starker Rückhalt für die Einführung eines Gemeinschaftspatents. Allerdings ist die Industrie von dem 2003 im Rat erzielten politischen Kompromiss zum Gemeinschaftspatent nicht angetan. Sie lehnt die sowohl zur Sprache als auch zum System der Zuständigkeit vorgeschlagenen Lösungen ab, weil mit ihnen weder die von der Industrie geforderten Kostenreduzierungen noch die Vereinfachung des Patentsystems erreicht werden.

Gleichzeitig wird nachdrücklich eine Verbesserung des europäischen Patentsystems gefordert, das durch das Münchner Übereinkommen, durch den erfolgreichen Abschluss eines Europäischen Übereinkommens über die Schaffung eines Streitregelungssystems für europäische Patente (EPLA) und durch die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Londoner Abkommens zur Sprachenfrage geschaffen wurde.

Interessant ist, dass keine einzige Initiative zur Verbesserung des Patentsystems der EU einhellige Unterstützung seitens der Betroffenen gefunden hat. Die verschiedenen Betroffenen haben unterschiedliche Sichtweisen, und viele meinen, es sei ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen vonnöten, die parallel umgesetzt werden sollten.

Ich bin daher überzeugt, dass wir ein differenziertes Herangehen brauchen. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir alle Patentfragen in einem einzigen Paket behandeln. Dieses Paket muss auf die Kritiken und Bedürfnisse der Betroffenen eine Antwort geben. Der Erfolg wird sich nur einstellen, wenn wir nachweisen können, dass das, was wir vorschlagen, im Vergleich zum Status quo einen Mehrwert hat, insbesondere hinsichtlich der Kosten der Patentanmeldung (Übersetzungskosten) und der Rechtssicherheit (Gerichtsbarkeit). Wir arbeiten gegenwärtig an den Optionen für den Weg nach vorn und werden sie im Rahmen einer Mitteilung und eines Aktionsplans vorlegen, die die Kommission noch vor Ablauf dieses Jahres annehmen dürfte.

Eine entscheidende Komponente dieser Arbeit betrifft die gerichtliche Zuständigkeit. Obwohl die Wirtschaft gegenwärtig einen einzigen Anlaufpunkt hat, wo sie ein Patent erwerben kann (das EPA), kann es sein, dass sie das Patent an mehreren Fronten gleichzeitig verteidigen muss. Das ist so, weil die vom Europäischen Patentamt erteilten Patente faktisch ein Bündel von nationalen Patenten sind und nur von nationalen Gerichten durchgesetzt werden können. Die Möglichkeit einer Streitbeilegung in einem multilateralen Forum im Fall ein und derselben Erfindung macht das alles natürlich kostenaufwändiger, aber wichtiger noch ist, dass das Unsicherheit mit sich bringt, weil unterschiedliche Gerichte in unterschiedlichen Ländern abweichende Auslegungen zu derselben patentierten Erfindung vornehmen können. Dieses Problem müssen wir dringend anpacken. Das derzeitige Flickwerk kann es Patentinhabern unmöglich machen, ihre Rechte durchzusetzen, und es hält Kandidaten, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nach einem wirksamen und erschwinglichen Patentschutz Ausschau halten, davon ab, das europäische Patent zu nutzen. Europa ist gegenwärtig nicht in der Lage, innovativen Unternehmen eine optimale Lösung zu bieten, wenn es um den Schutz ihres geistigen Eigentums geht. Wir können nicht anstreben, die wettbewerbsfähigste Wirtschaft der Welt zu haben, wenn wir keine praktikablen Lösungen für die Patentanmeldung und den Patentschutz finden.

Das Gemeinschaftspatent und die Initiativen zur Verbesserung des europäischen Patents, das heißt, das Londoner Abkommen über Übersetzungen und das EPLA, schließen sich nicht gegenseitig aus. Beide verfolgen sie das gleiche Ziel: ein besseres, billigeres, zuverlässigeres Patentsystem. Deshalb wollen wir uns an beides halten. Wir stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der Gestaltung der rechtlichen Vorkehrungen für das Gemeinschaftspatent: Wir müssen ein einheitliches System finden, das die Unabhängigkeit der Gerichte bewahrt und den Nutzern von Patenten Klarheit und Zuverlässigkeit gibt, andererseits aber Überzentralisierung und Zersplitterung vermeidet.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Gemeinschaft im EPLA involviert sein, das sich mit gemeinsamen Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft befasst. Es versteht sich von selbst, dass das Parlament seinen Beitrag leisten muss, wenn es in der Gemeinschaft mit den erforderlichen Vorschlägen weitergeht, um dieses Problem in naher Zukunft einer Lösung zuzuführen.

Ich bin mir einiger kritischer Stimmen im Zusammenhang mit dem EPLA bewusst. Lassen Sie mich lediglich sagen, dass ich das EPLA als praktische Initiative betrachte, um in der Frage der Patente in Europa mehr Einheitlichkeit in das Fallrecht zu bringen. Und Rechtssicherheit ist, was unsere Industrie, die Großindustrie wie die Kleinindustrie, braucht. Das EPA hat hunderttausende Patente erteilt. Selbst wenn wir ein Gemeinschaftspatent hätten, müsste man den Prozess der Rechtsprechung für vom EPA erteilte Patente straffen.

Nun sind wir gefragt, uns an dieser Initiative zu beteiligen, um sicherzustellen, dass sie der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft dient. Ich gebe zu, dass es da berechtigte Zweifel und Besorgnisse gibt: die Kosten der Streitbeilegung im Rahmen des EPLA, der Einfluss der Verfahrensregeln, die wir uns erst noch ansehen müssen, und die Unabhängigkeit der EPLA-Richter vom EPA. Ich bin aber davon überzeugt, dass der beste Weg, diese Probleme anzugehen, darin besteht, dass wir uns aktiv in den Prozess einbringen und ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes und gerechtes Ergebnis bringt, das sich in vollem Einklang mit dem EU-Recht befindet.

Natürlich können weder das Gemeinschaftspatent noch das EPLA Wunder vollbringen. Es wird immer Unternehmen geben – die kleineren –, die lieber mit ihren nationalen Patentämtern zu tun haben wollen, oder die Geschäftsmodelle verfolgen, die sich nicht auf Patente stützen. Wir müssen nach Wegen suchen, um ihnen zu helfen und sie zu unterstützen. Und natürlich müssen wir sicherstellen, dass Großunternehmen ihre Stellung nicht missbrauchen, indem sie entweder ihre eigenen Patente in unfairer Weise ausnutzen oder die Patentrechte Dritter auf unlautere Art ignorieren.

Bei der Konsultation wurden viele solcher Fragen aufgeworfen, beispielsweise die möglichen Vermittlungsmechanismen, die einer Streitbeilegung vorausgehen könnten, die Notwendigkeit der Schaffung von Technologiemärkten, die die Unternehmen in die Lage versetzen würden, mit den Rechten an ihrem geistigen Eigentum erfolgreicher Handel zu treiben, und der Gedanke des Austauschs bewährter Praktiken zwischen nationalen Patentämtern, insbesondere auf dem Gebiet der besonderen Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen. Ich werde in Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission auf alle diese Fragen eine Antwort geben, und deshalb will ich eine umfassende Strategie vorschlagen.

Angesichts der globalen, wissensbasierten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts müssen wir für die Patentfrage dringend eine Lösung finden. Ich zähle auf die Unterstützung des Parlaments bei der Suche nach einer umfassenden Lösung für diese ziemlich komplizierten Probleme.

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich bin seit zwei Jahren einer der beiden Berichterstatter in der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments für den Lissabon-Prozess. Sie wissen, dass wir den Lissabon-Prozess im Jahr 2000 gemeinsam begonnen haben. Seitdem werden wir nicht müde, in Erklärungen der Staats- und Regierungschefs und in Entschließungen des Parlaments darauf hinzuweisen, dass die Weiterentwicklung des europäischen Patentwesens eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür ist, dass wir die mit Lissabon definierten Ziele erreichen können. Herr Kommissar McCreevy hat eindrucksvoll auf die Bedeutung dieses Themas hingewiesen. Ziel muss es sein, ein einfaches, kostengünstiges, nach Möglichkeit europaweites Patent zu erhalten, das die Möglichkeiten des Schutzes von Innovationen im Binnenmarkt nicht nur der Großindustrie, sondern insbesondere auch Mittelständlern gibt. Mittelständler sind in der Tat diejenigen, die die meisten innovativen Patente halten.

Es kommt entscheidend darauf an, dass wir in der jetzigen zersplitterten Patentlandschaft in Europa eine Veränderung mit dem Ziel schaffen, Beratungs-, Prozess- und Übersetzungskosten, die wieder insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen belasten, drastisch zu senken. Das ist das entscheidende Ziel, das wir erreichen müssen. Natürlich kann man auch schon heute überall in der EU seine Innovationen schützen lassen, aber man muss das praktisch in allen Mitgliedstaaten entweder auf dem direkten Weg über die nationalen Patentämter tun oder auf dem indirekten Weg über das europäische Patentamt, mit den Bündelpatenten, die hier angesprochen wurden. Im Falle von Streitigkeiten bzw. Verletzungen hat man theoretisch in all diesen Staaten Prozesse zu führen, Rechtsberatungskosten zu tragen usw. Dies muss ausgeräumt werden und insbesondere für KMU erträglich und praktikabel gestaltet werden. Hier muss sich der Binnenmarkt entwickeln.

Unter Ihrem Vorgänger, Kommissar Bolkestein, wurde ein lobenswerter Vorschlag für eine einheitliche europäische Patentverordnung zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents auf den Weg gebracht. Aber wenn man Artikel 308 als Rechtsgrundlage hat und Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist, gestaltet sich die Einigung schwierig. Im konkreten Fall scheitert die Einigung am Sprachenstreit. Zurzeit sind es zwanzig Amtssprachen, die im Rat verlangt werden. Nach der nächsten Erweiterungsrunde werden es 22 sein. Die Industrie sagt mit Recht, ein solches Patent braucht niemand. Das ist so exorbitant teuer, dass man damit nichts anfangen kann und dass es praktisch keinen wirtschaftlichen Wert hat. Die Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Patents würde uns auch nach weltweiten Maßstäben weit zurückwerfen und hier nicht für die nötige Qualität sorgen. Ein solches Patent wäre— wenn überhaupt — höchstens für ganz große, reiche Unternehmen interessant, die sich so etwas leisten können. Für den Mittelstand wäre es vollkommen unbrauchbar. Die Verordnung hängt also fest. Der Rat bewegt sich nicht.

Die von mir vorgetragene Idee, mit der Harmonisierung weiterzumachen, die Sie, Herr Kommissar, freundlicherweise auch in die Konsultationen aufgenommen haben, wird ebenfalls von allen Akteuren abgelehnt, und zwar vor allen Dingen nach den Erfahrungen, die wir bei der zweiten Lesung der Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen gemacht haben, wo sich zeigte, dass die Gefahr bestand, dass eine Gesetzgebung zustande gekommen wäre, die möglicherweise das jetzige Patentwesen und Patentsystem nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert hätte.

Also kommen wir mit der Harmonisierung auch nicht weiter. Was bleibt dann übrig? Übrig bleibt, weiterzumachen und das bisherige, schon vorhandene Patentsystem weiterzuentwickeln. Da gibt es allerdings institutionelle Probleme, auf der einen Seite den völlig legitimen Anspruch der Europäischen Union, dass die Mitgliedstaaten nicht Bereiche regeln sollen, die jedenfalls zum Teil eigentlich in ihre Rechtssphäre und zum Binnenmarkt gehören, auf der anderen Seite aber auch das Bemühen der Mitgliedstaaten, Fortschritte zu erzielen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man versuchen muss, diese beiden Probleme miteinander zu verbinden und zu lösen. Nach meiner Vorstellung ist eine denkbare Option, dass die Europäische Union in irgendeiner Art und Weise — das müssen Verhandlungen ergeben — am europäischen Patentübereinkommen beteiligt wird und im Gegenzug von Seiten der Europäischen Union die institutionellen Bedenken gegenüber dem EPLA, dem Übereinkommen über die Schaffung eines Streitregelungssystems für europäische Patente, ausgeräumt werden. Dies könnte ein möglicher Weg sein, um zu einer Verbesserung der Situation zu kommen, so lange eine Einigung im Rat über ein Gemeinschaftspatent nicht möglich ist.

Zu der öffentlich vorgetragenen Kritik der Lobby: Die Behauptung, dass die Einführung eines gemeinsamen europäischen Gerichts im Sinne des EPLA dazu führen würde, dass Software leichter zu patentieren wäre, halte ich gelinde gesagt für Unsinn. Das ist eine reine Vermutung, für die nichts spricht — in einem Fall geht es um Verfahrensrecht, im anderen Fall um materielles Recht. Auch ist das EPLA nicht teurer. Man muss sehen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Wenn es das EPLA gibt, ist es nicht erforderlich, in allen beteiligten Staaten eigene zu Rechtsstreitigkeiten führen. Man kommt in einem Instanzenzug, sozusagen in der zweiten Instanz, letztendlich zu einer Entscheidung, die für alle Vertragsstaaten gleichermaßen verbindlich ist.

Ich möchte mich bei Kommissar McCreevy ganz herzlich für die Art und Weise bedanken, wie die Konsultation abgelaufen ist. Ich habe den öffentlichen Bemerkungen des Kommissars entnommen, dass er offenbar auch die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis der Konsultation zieht. Ich will für meine Person und auch für die große Mehrheit in meiner Fraktion sagen, dass wir diese Linie mittragen und unterstützen. Es gibt keine Alternative. Ansonsten ist das große Projekt der Weiterentwicklung des Europäischen Patentsystems zum Scheitern verurteilt.

 
  
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  Michel Rocard, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir sind in diesem Saal nicht sehr zahlreich vertreten, was nicht besagen soll, dass wir nicht über ernsthafte Fragen zu beraten hätten – alles andere als das. Ich werde im Namen von drei Fraktionen und mehr zu Ihnen sprechen, wie es auch mein Kollege und Freund, Herr Lehne, tat.

Herr Kommissar, diese Aussprache geht auf eine Initiative des Europäischen Parlaments zurück und entsprang unserem Wunsch, positiv auf Ihr Ersuchen um Stellungnahme zu reagieren. Dafür danken wir Ihnen und beglückwünschen Sie dazu.

Nach den Schwierigkeiten, zu denen es im Zusammenhang mit der Patentierbarkeit von Software gekommen war, waren wir froh, dass die Kommission – durch Sie als Vermittler – das Verfahren in die Wege leitet, um die Beratungen über ein europäisches Patent und die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wieder in Gang zu bringen.

Herr Kommissar, wir haben die Klingen gekreuzt, wir waren in mehreren Punkten uneins. Ich habe Ihnen soeben außerordentlich aufmerksam zugehört. Ich kann sagen, dass ich praktisch allem, was Sie sagten, zustimme. Ich bin voll und ganz einverstanden, aber ein Argument haben Sie nicht angeführt, und gerade wegen Ihres Stillschweigens wirft es bei mir Fragen auf und befinden sich diejenigen, die ich vertrete, in einer Art negativer Erwartungshaltung, so lange, bis wir eine Lösung gefunden haben.

Ich möchte ein wenig deutlicher werden. Wir alle hier als Europäer wünschen das Gemeinschaftspatent. Darin bin ich auch mit meinem Kollegen und Freund, Herrn Lehne, einer Meinung, der gerade mit seiner gewohnten Eloquenz gesprochen hat.

Wir wissen alle, dass dieses Patent auf enorme Schwierigkeiten stieß und nun eine Blockade eingetreten ist. Der wichtigste Grund dafür ist sprachlicher Art. In Wahrheit gibt es vier Gründe für die Blockade – einmal ein sprachliches Problem, das Problem der Kosten, das Problem der rechtlichen Kohärenz bei der Gestaltung der Rechtsprechung und das Problem der Souveränität, das Sie nicht erwähnt haben.

Ich bin ehrlich der Ansicht, dass der echte politische, kulturelle und intellektuelle Ausweg aus dieser Blockade auf der Ebene des Rates im Hinblick auf das europäische Patent im Wesentlichen mit der Lösung des Sprachproblems zusammenhängt. Ich bin nicht wie mein Kollege, Herr Lehne, lediglich ein europäischer Abgeordneter und Befürworter Europas; ich bin zugleich auch Franzose. Niemand ist perfekt, Sie entschuldigen bitte. Ich will in diesem Hause sagen, dass die Ratifizierung des Londoner Übereinkommens – wofür sich mein Land noch nicht offiziell ausgesprochen hat, was ich ihm jedoch empfehlen möchte – uns allen die Gelegenheit böte, unsere sprachliche Arroganz und die daraus erwachsende Feindseligkeit zu überwinden und zu lernen, in dem Bewusstsein zusammenzuleben, dass weltweit eine Sprache die übrigen dominiert. Das mag uns nicht gefallen, aber so verhält es sich; es bedeutet eine Vereinfachung. Damit könnte potenziell die Blockierung überwunden werden, die der Perspektive eines europäischen Patents im Wege steht. Daher wären wir einverstanden, dass dies auch in der Entschließung, die sich aus dieser Aussprache ergeben wird, so zum Ausdruck kommt.

Das zweite Problem ist das Kostenproblem, das ich nur kurz streifen will, vor allem um zu sagen, dass drei Viertel des Kostenfaktors sprachlich bedingt sind – gerade auf dieses Problem will ich eingehen –, und dass das verbleibende Viertel unerheblich ist, dass vielleicht das EPLA verbessert werden sollte und dass es ein Skandal ist, sich die Ratifizierung eines Abkommens vorzustellen, von dem viele Experten sagen, dass es die Kosten erhöhen würde. So etwas brauchen wir nicht.

Das einzige Problem, über das Sie nicht gesprochen haben, betrifft die Frage, durch welche legislative Souveränität der Bereich dessen, was patentierbar ist und was nicht, bestimmt und im Lauf der Zeit entwickelt wird.

Dieses Parlament, Herr Kommissar, wird überaus empfindlich auf alles reagieren, was die Patentierbarkeit lebendiger Materie anbelangt, die ein für die Zivilisation entscheidendes Problem darstellt. Was darüber hinaus die Software betrifft, so können wir das EPLA nicht ratifizieren, da es einem professionellen Gremium von Richtern eine teils internationale, teils europäische Funktion zuschreibt, nämlich die Rechtsprechung nach ihrem Dafürhalten zu ändern, ohne dass irgendeine legislative Kontrolle oder eine Souveränität ihr Handeln beeinflusst.

Genau das ist es, was wir nicht akzeptieren, nämlich den Gedanken, dass die Festlegung des Geltungsbereichs der europäischen Souveränität entgleitet. Daher lehnen wir das EPLA ab, da es ein aus autonomen Rechtsprechungen bestehendes Konstrukt ist, das die Einführung des europäischen Patents blockiert und bremst, und empfehlen Ihnen…

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wie Sie wissen, habe ich am Patentkonsultationstag teilgenommen. Ich hatte selbst etwas eingereicht und habe viele Einreichungen der anderen gelesen und denke, Sie haben uns eine recht gute Zusammenfassung gegeben. Ich möchte Ihnen auch dafür danken, dass Sie den Konsultationstag auf einen Tag verlegt hatten, der nicht mit einer Straßburger Sitzung zusammenfiel, sodass ich und andere Mitglieder des Parlaments teilnehmen konnten.

Es war eine sehr nützliche Veranstaltung, denn sie hat das Ausmaß der Probleme hinsichtlich der Vorschläge zum Gemeinschaftspatent gezeigt. Dass Übersetzungen ein Problem waren, wussten wir schon, aber nun stellt sich die Notwendigkeit eines Systems der Streitbeilegung, mit sachkundigen Richtern in den Mitgliedstaaten, als ein weiteres Problem heraus. Wir alle wollen, dass vorrangig an den Binnenmarkt gedacht wird, und das führt am Ende zu einem Gemeinschaftspatent, aber die Konsultation zeigt, dass man Maßnahmen zur Verbesserung des Prozesses ergreifen kann.

Die von Mitgliedstaaten eingeleitete EPLA-Initiative, die optional ist, umfasst einige dieser Maßnahmen. Es wird noch an ihr gearbeitet, sodass jetzt Gelegenheit ist, dass Sie sich an ihr beteiligen, und ich begrüße es, wenn Sie sagen, sie würden die Gelegenheit nutzen. Das kann nur hilfreich sein, wenn wir auf ein Ziel hinarbeiten, das uns am Ende ein einheitliches oder fusioniertes europäisches und Gemeinschaftspatentsystem beschert. Vielleicht können Sie dazu beitragen, einige Kritiken am EPLA auszuräumen. Wünschenswert wäre eine Minimierung der Gerichtsgebühren, anstatt die prozessführenden Parteien zu zwingen, alle Kosten für die Gehälter der Richter und die Verwaltungsgemeinkosten des Berufungsgerichts zu tragen. Ein zweiter Wunsch wäre die Beibehaltung der nationalen Patentgerichte, anstatt sie nach sieben Jahren auslaufen zu lassen. Ja, sie könnten beibehalten werden, genau so wie die nationalen Patentanmeldungen nunmehr fast dreißig Jahre mit den europäischen Patenten koexistiert haben.

Andererseits könnte die Möglichkeit, nationale Gerichte der ersten Instanz und ein Richterkollegium mit mindestens einem qualifizierten Techniker und mindestens zwei Rechtsexperten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu haben, den derzeitigen EuGH-Vorkehrungen, wo man ein Gemeinschaftspatent anmeldet, überlegen sein.

Herr Rocard und einige andere Abgeordnete haben das EPLA kritisiert, weil es Mitgliedern des Berufungsgremiums des EPA ermöglichen würde, technische Fachrichter zu werden. Dieser Einwand beruht einzig und allein darauf, dass man mit speziellen Entscheidungen in einem oder zwei Technologiebereichen nicht einverstanden ist. Berücksichtigt werden dabei nicht die der Öffentlichkeit zugänglichen Akten, aus denen hervorgeht, dass technische Gremien des EPA unabhängig sind, sowohl von der Prüfabteilung des EPA als auch von den EPA-Praktiken. Es wird die Tatsache ignoriert, dass sich solche technischen Fachrichter in der EPLA-Struktur unter den nationalen Richtern, die von Gleichgesinnten wie Herrn Rocard für ihre Haltung in diesen Technologiebereichen gelobt worden sind, in der Minderheit befänden. Ich bezweifle jedoch, dass wir sie zwei Jobs gleichzeitig ausüben lassen wollen – das war wohl nicht beabsichtigt –, und so denke ich, das ließe sich klären.

Auch folgt die Ernennung von Richtern durch Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten dem Vorbild vieler Institutionen, auch des EuGH, sodass ich diese Argumente für nicht sonderlich substanzreich halte, und es wäre gewiss ein Fehler, wenn die Kommission es versäumen würde, zum EPLA-Prozess beizutragen und aus ihm zu lernen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich habe mich für meine Kollegin Evelin Lichtenberger zu Wort gemeldet, die heute Nachmittag nicht anwesend sein kann.

Wir sprechen ständig von einem wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Europa, aber einige Leute haben so wenig Vertrauen in das Potenzial Europas, dass sie lieber ein Gremium stärken, das nicht zur EU gehört – das Europäische Patentamt –, zum Nachteil der Interessen der Europäischen Union. Wenn wir eine harmonisierte Rechtsprechung wollen, warum verfolgen wir dieses Ziel dann nicht auf dem Wege von EU-Richtlinien? Das böte sich doch am ehesten an. Manche Leute fürchten den demokratischen Prozess.

Nach dem Kampf um die Softwarepatente gibt es offenbar Leute, die beunruhigt sind über die Änderungsanträge, die das Europäische Parlament vorbringen würde. Deshalb wollen sie möglichst undemokratisch vorgehen. Sie wollen das Schicksal europäischer Unternehmen in die Hände der Patentbürokratie legen, anstatt es gewählten Entscheidungsträgern zu überlassen. Außerdem würden die Kosten von Streitbeilegungen die kleinen und mittleren Unternehmen sehr hart treffen, denn jeder Streit um ein EPA-Patent würde direkt vor ein neues internationales Gericht gehen – ein echtes Eigentor für Europas Wettbewerbsfähigkeit.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass sich einige große multinationale Unternehmen wie Nokia und GlaxoSmithKline über solch einen Vorschlag große Sorgen machen. Wenn dieser Vorschlag weder den kleinen und mittleren Unternehmen hilft, noch von den großen Ländern begrüßt wird, wer hilft dann? Als sicher können wir lediglich annehmen, dass er die Arbeit einiger Patentanwälte vermehrt. Europa braucht nicht einfach nur mehr Patente: Es braucht Patente von hoher Qualität, die eine echte Innovation herbeiführen. Die Zahl der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt hat in den vergangenen sieben Jahren um etwa 60 % zugenommen. Diese Zahl korrespondiert jedoch nicht mit einer Steigerung der Innovationstätigkeit, weshalb wir Anlass zur Besorgnis über eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Arbeit des Patentamtes haben.

Unseren Kolleginnen und Kollegen und besonders dem Herrn Kommissar werden wir wieder und wieder sagen, dass allein ein Gemeinschaftsrahmen die Voraussetzungen für ein wirksames, wettbewerbsfähiges europäisches Patentrecht auf internationaler Ebene schafft.

 
  
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  Thomas Wise, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Im vergangenen Jahr hat das Parlament mit 684 Stimmen bei 14 Gegenstimmen einen Versuch abgewendet, Software patentieren zu lassen, weil sich Software wie Bücher und alles geschriebene Material am besten als ‚Ideen in Symbolform’ beschreiben lässt und nach wie vor allein dem Copyright unterliegen sollte. Das Parlament hatte sich auch davon überzeugen lassen, dass die Patentierung von Software Erfindungen abwürgen, kleine Unternehmen lähmen und der Wirtschaft schaden würde, und doch kommt die Kommission in diesem Jahr mit einem noch einschneidenderen Vorschlag zurück, der die Patentierung von Software ermöglichen würde.

Der Vorschlag sieht ein einheitliches Patentgericht vor, dessen Richterschaft vom selben Gremium ernannt würde, das die Richter des gegenwärtigen Berufungsgerichts des bestehenden Europäischen Patentamts – mit rein beratender Funktion – ernennt. Die Kommission hat einen Sitz in dem Gremium und würde auch gemäß diesem Vorschlag Stimmrechte erwerben. Das wirft ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit des neuen Gerichts auf, vor allem wenn wir bedenken, dass das EPA keine Skrupel hat, Patente für Software zu vergeben, und dass dieser Vorschlag ein einheitliches Patentgericht dazu verpflichtet, den früheren Entscheidungen des EPA in Präzedenzfällen zu folgen.

Wie im Vorschlag selbst eingestanden wird, dürfte die Streitbeilegung in diesem neuen Gericht zwei bis drei Mal teurer sein als die vor den nationalen Patentgerichten, die nach diesem Vorschlage ebenfalls abgeschafft werden sollen, wodurch eine Berufung für alle, mit Ausnahme der großen Korporationen, unerreichbar wird. Ich hatte die Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen für schlecht gehalten, bis ich diesen Vorschlag sah. Wenn der durchgeht, bekenne ich mich gern zu der leninistischen Auffassung, dass schlechter besser ist. Dennoch, wir sollten wieder Nein sagen und die Kommissare fragen, welchen Teil des Neins sie nicht verstehen.

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Die erhebliche Zunahme von Patentanmeldungen verstärkt die Auswirkungen eines unklaren Patentrechts. Deshalb benötigen wir Lösungen, die es ermöglichen, mit der Harmonisierung des Patentrechts zu beginnen. Dementsprechend braucht es eine klare Definition dessen, was patentiert werden kann und was nicht. Es ist wichtig, das Patentrecht nicht isoliert von den Innovationen selbst anzuwenden, da es in der Natur eines Patents liegt, den freien Wettbewerb bis zu einem gewissen Grad einzuschränken. Mit Blick auf die Interessen der Gemeinschaft wäre eine Harmonisierungsrichtlinie die beste Lösung. Das Parlament hat jedoch die bisherigen Vorschläge der Kommission verworfen.

Daher muss nach anderen Lösungen gesucht werden. Ein Vorschlag beispielsweise lautet, dass alle Mitgliedstaaten der Union das EPLA-Übereinkommen annehmen und ratifizieren. Es darf dabei jedoch nicht vergessen werden, dass wir dieses Übereinkommen nur unterstützen können, wenn es die von der Union als wesentlich erachteten Kriterien erfüllt. Unter anderem beinhalten diese Kriterien eine klare Definition dessen, was patentiert werden darf – soweit dies möglich ist –, die Gewährleistung der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Organe sowie der völligen Unparteilichkeit der Richter, die über Patentschutz und die Gültigkeit von Patenten befinden. Zudem müssen die Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz von Patentrechten ausgewogen und leicht durchzusetzen sein.

Aus diesen Gründen sehen wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, das Übereinkommen anzunehmen. Seine Auswirkungen dürften schwer abzuschätzen sein, da, auch wenn das EPLA ganz offensichtlich institutionelle Lösungen betrifft, der mögliche Einfluss auf das materielle Recht nicht übersehen werden darf, insbesondere wenn es um die Verfahrensweisen des Europäischen Patentamts geht. Ich fordere die Kommission daher auf, für jeden der hier vorgebrachten Vorschläge eine detaillierte Folgenabschätzung vorzulegen. Dennoch müssen wir unbedingt deutlich machen, dass das Parlament eine Änderung der Patentpolitik will. Die Änderung, die uns vorschwebt, muss jedoch den Bedürfnissen sowohl der Großunternehmen als auch der KMU in Europa Rechnung tragen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte Herrn McCreevy zu seiner Arbeit an der Vollendung des Binnenmarktes, insbesondere auf dem Gebiet des Patentrechts, meinen Glückwunsch aussprechen.

Allerdings muss ich betonen, dass wir Mitglieder des Europäischen Parlaments hier unsere Wähler vertreten, und die Reaktionen, die ich aus der Industrie meines Landes zu diesem Vorschlag erhalten habe, sind ablehnend. Sie sind es aus mehreren Gründen: wegen des Themas der Sprachen – meiner Ansicht nach ist die vorgeschlagene Lösung viel schlechter als jene im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, die eine größere sprachliche Vielfalt bietet –, sowie der Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, die hier schon diskutiert wurde.

Wir haben unsere eigene Rechtsprechung, die des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz, und die Schaffung oder Vervielfachung von Gerichtsständen außerhalb der Europäischen Union verursacht eine Reihe von Problemen, die es zu berücksichtigen gilt.

Ich habe das Gefühl, dass dieser Vorschlag möglicherweise wie andere vor ihm zum Scheitern verurteilt ist, da diese Faktoren keine Beachtung fanden. Wir müssen auf dem Gebiet der Patente weiterkommen, aber dafür benötigen wir eine breite politische Basis.

Erstens möchte ich sagen, dass eine über die Strukturen der Europäischen Union hinausgehende Rechtsprechung derzeit kein großes Vertrauen einflößt – wir haben großes Vertrauen in die hervorragenden Institutionen des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz –, und zweitens, dass die Sprachen kein belangloses Thema sind. Ich weiß, dass viele Menschen eine Weltsprache sprechen, doch in der Europäischen Union haben wir nach Lösungen für das Sprachproblem gesucht, da die Europäische Union verschiedene Kulturen, unterschiedliche Modelle und Rechtssysteme vereint, die nebeneinander bestehen müssen.

Ich hoffe, dass der Kommissar und die Kommission insgesamt über diese Frage nachdenken und in der Lage sein werden, uns einen Vorschlag zu unterbreiten, der für die gesamte Europäische Union annehmbar ist.

 
  
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  Toine Manders (ALDE).(NL) Herr Präsident, verehrter Herr Kommissar! Vielen Dank für Ihre Bemühungen, dieses langsame Schiff wieder in Fahrt zu bekommen. Wir sprechen nun bereits seit mehr als dreißig Jahren über Patente, und es ist außerordentlich befremdlich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen Ihre Ideen kritisieren, obwohl nahezu alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Münchner Übereinkommen unterzeichnet haben. Damit bringen sie implizit ein mangelndes Vertrauen in unsere Mitgliedstaaten zum Ausdruck, was ich an sich für eine ziemlich seltsame Blockade halte. Merkwürdig ist meines Erachtens auch, dass das Gemeinschaftspatent im Rat noch immer indiskutabel ist.

Zurzeit hat die EU keine demokratische Kontrolle über das Europäische Patentamt, was natürlich überaus bedauerlich ist. Wir unterstützen ihre Ideen, und es wäre gut, wenn die EU – genauso wie sie es bei der Den Haager Konferenz getan hat – als eine politische und wirtschaftliche Institution teilnehmen würde. Denn damit könnten wir als Teil dieser Institution Einfluss auf das Geschehen nehmen. In diesem Falle wäre Zwischenstaatlichkeit nicht länger die Order des Tages, sondern stattdessen würde die gemeinschaftliche Methode als akzeptiert gelten. Wir würden es begrüßen, wenn die EU in genau dieser Weise am Münchner Übereinkommen teilnehmen würde, damit die Kommission – und vielleicht auch das Parlament – eine ständige demokratische Kontrolle in dieser Angelegenheit ausüben könnten. Wir haben deshalb zusammen mit der EVP und den Liberalen – und ich hoffe, dass die sozialistische Fraktion sich uns anschließen wird – eine Entschließung eingereicht, in der wir ihren Standpunkt befürworten und beabsichtigen damit, eine Prüfung der verfügbaren Optionen anzuregen. Wir sehen dies als einzige Lösung, wenn der Rat diese Angelegenheit weiterhin so lange blockiert.

Die Rede ist hier nicht von der Sprachenregelung oder von den Kosten, und wir wollen ganz gewiss nicht die nationalen Gerichte aufheben. Aber es muss letztlich doch eine spezielle Kammer beim Europäischen Gerichtshof geschaffen werden mit spezialisierten Richtern, die beurteilen können, wie mit Patenten im Falle von Rechtsstreitigkeiten auf europäischer Ebene umgegangen werden soll.

Was die von Herrn Rocard erwähnten computerimplementierten Erfindungen betrifft, so wollen wir nicht erneut diese Büchse der Pandora öffnen. Ich bin mit ihm einer Meinung, dass dies sehr ermüdend wäre. Wir können auch sehen, dass innerhalb des EPA vielleicht noch Fehler gemacht werden, und aus dem einfachen Grund, dass wir sie nicht korrigieren können, müssen wir das unbedingt verfolgen.

Ich war sehr beeindruckt von den Worten eines irischen Kommissars, der vor kurzem in Finnland sagte: „Keine schönen Worte über Lissabon mehr, wir werden jetzt zur Tat schreiten.“ Ich hoffe, dass Sie das auch tun werden, denn von Ihnen, Herr Kommissar, stammt dieser Ausspruch.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe die Debatte am heutigen Nachmittag aufmerksam verfolgt. Wir sind uns alle einig, dass die Situation nicht perfekt ist, und wir alle wissen, dass es unterschiedliche Auffassungen über die richtigen Lösungen gibt. In einer idealen Welt ist nach meiner Überzeugung das Gemeinschaftspatent die Lösung, aber in der realen Welt ist in naher Zukunft keine Einigung über ein Gemeinschaftspatent abzusehen.

Sollte ich also untätig herumsitzen und nur darauf warten, dass sich etwas tut? Das wäre gewiss ein einfacher Ausweg, aber es wäre auch in grober Weise unverantwortlich, denn es wird nichts geschehen, solange wir nicht die Initiative ergreifen.

Die Konsultation hat mehrere klare und wichtige Botschaften vermittelt. Es besteht der eindeutige Wunsch nach einem Patentsystem, das einfacher und kostenwirksamer ist und das in der Qualität seiner Prüf- und Erteilungsverfahren an den höchsten Normen festhält.

Alle Beteiligten haben uns ihre Auffassungen ausführlich mitgeteilt. Jetzt erwarten sie mit Recht, dass sich etwas tut. Und da stimme ich zu. Meiner Meinung nach ist die Zeit gekommen, da ein konzertierter Vorstoß zur Verbesserung des Patentsystems in Europa unternommen werden muss. Das ist unsere Pflicht als Entscheidungsträger und Regulierer.

Gegenwärtig treten wir auf der Stelle. Wir müssen den ersten, den schwierigsten Schritt tun, in diese oder jene Richtung. Es gibt keine perfekte Lösung. Kein einziges Element wird alle Antworten geben können. Wir müssen unterschiedliche Instrumente kombinieren, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Beteiligten entgegen zu kommen. Wie ich in meinen einführenden Bemerkungen sagte, sind das Gemeinschaftspatent und das EPLA keine Initiativen, die einander ausschließen; ja, wir sollten anstreben, dass sie zusammenfließen. In beiden Fällen bleibt unser Ziel dasselbe: ein besseres, billigeres, zuverlässigeres Patentsystem.

Ich bin nicht blind gegenüber den potenziellen Nachteilen und Gefahren des EPLA. Aber wir haben eine größere Chance, dass für Europas Wirtschaft das Richtige herauskommt, wenn wir uns aktiv an der Aushandlung der Vereinbarung beteiligen.

Die Patentstrategie umfasst jetzt mehr als nur unsere Zukunftspläne für ein Gemeinschaftspatent und das EPLA. Es gibt da eine ganze Palette umrahmender und unterstützender Maßnahmen, über die wir uns Gedanken machen müssen. Die meisten richten sich auf kleinere Unternehmen. Unser Ziel besteht in der Schaffung eines Systems, das den Bedürfnissen aller Beteiligten auf allen Ebenen – auf nationaler, europäischer und Gemeinschaftsebene – gerecht wird und das für eine gerechte Ausgewogenheit zwischen den diversen Interessen sorgt.

Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Als Politiker, der nunmehr dreißig Jahre im Geschäft ist, bin ich nicht so leicht aus der Fassung zu bringen. Aber in dieser Woche war ich doch etwas überrascht. Etwas überrascht hat es mich, dass die Darlegung unserer künftigen Strategie, die ich vor einigen Wochen in einer Rede in Helsinki vorgestellt habe, von einigen benutzt worden ist, indem sie behauptet haben, die Kommission wolle die Frage der computerimplementierten Erfindungen wieder auf die Tagesordnung setzen. Nun bin ich an heftigen Widerspruch und an Anspielungen gewöhnt, aber das hier verblüfft mich dann doch. Ich habe bei mehreren Gelegenheiten vor diesem Hohen Haus festgestellt, dass die Kommission, solange ich Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt und Dienstleistungen bin, keinerlei Initiative vorlegen und sich in keiner Weise damit befassen wird. Manchem mag das gefallen, andere werden das nicht gut finden. Aber dieses Parlament hat im vergangenen Jahr die gemeinsame Stellungnahme abgelehnt. Ich respektiere und akzeptiere diese Entscheidung und werde absolut nichts unternehmen, um die umzukehren.

Lassen Sie mich Ihnen noch einmal versichern, dass ich zu meinem Wort stehe. Bei der Abfassung der Schlussfolgerungen aus dem Konsultationsverfahren hatte ich computerimplementierte Erfindungen keinesfalls im Sinn. Und das wird für die restliche Zeit meines Mandats so bleiben.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung von Entschließungsanträgen gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf Montag, den 9. Oktober 2006, 12.00 Uhr, festgesetzt ist.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 12. Oktober 2006, um 11.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Ich habe erhebliche Zweifel an den Vorschlägen für ein System von Patentgerichten, die abseits demokratischer Institutionen stehen und sich einer ordentlichen gerichtlichen Überprüfung entziehen. Der Entschließungsentwurf zu einem Europäischen Übereinkommen über die Schaffung eines Streitregelungssystems für europäische Patente könnte, wenn er in die Praxis umgesetzt wird, Patentstreitigkeiten denen überantworten, die ein persönliches Interesse an einer sehr umfassenden Nutzung von Patenten haben, er würde zu zusätzlichen Kosten für die KMU führen, eine Explosion von Streitfällen verursachen und die Innovation in Europa potenziell einschränken.

Befürworter des EPLA verweisen auf das zentrale Bundespatentgericht in den USA, aber dieses System hat zu einer übermäßigen Anwendung von Patenten und zu einer beträchtlichen Zahl von Streitfällen und böswilligen Androhungen von Klagen geführt.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Es ist noch nicht einmal 16.00 Uhr und man hat uns diese Woche die Dringlichkeitsdebatte gestrichen, die nur eine Stunde gedauert hätte. Das heißt, wir wären um 17.00 Uhr fertig gewesen. Es gab wichtige Dinge wie den Putsch in Thailand oder die Lage in Moldawien, aber die Konferenz der Präsidenten hat willkürlich entschieden, keine Dringlichkeitsdebatte durchzuführen. Ich möchte zum Abschluss der Sitzung noch einmal energisch dagegen protestieren. Es wurde gesagt, dies sei die zweite Sitzung im September, aber das ist nicht richtig. Wir haben das August-Plenum Anfang September nachgeholt und dies ist jetzt sozusagen das September-Plenum. An sich ist es unser Recht, in jeder regulären Sitzung in Straßburg eine Dringlichkeitsdebatte durchzuführen. Ich bitte Sie, diesen Protest an das Präsidium und an die Konferenz der Präsidenten weiterzuleiten.

 
  
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  Der Präsident. Ich werde Ihre Bemerkungen der Konferenz der Präsidenten übermitteln.

 

14. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

15. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

16. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

18. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.00 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 1 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0695/06)
 Betrifft: Jugendarbeitslosigkeit
 

Wie wird die Tätigkeit der Mitgliedstaaten während der finnischen Präsidentschaft koordiniert, damit die Versprechen des Rates betreffend die schrittweise Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut unter Jugendlichen eingehalten werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Zunächst ist hervorzuheben, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung und Umsetzung einer Politik zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und -armut bei den Mitgliedstaaten liegt. Der finnische Ratsvorsitz wird die bereits eingeleiteten Prozesse zum Vergleich der von den Mitgliedstaaten verfolgten Konzepte auf allen Tagungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ fortführen.

Die Bedeutung der Jugendarbeitslosigkeit kommt immer wieder in der Europäischen Beschäftigungsstrategie zum Ausdruck. Die folgenden Ziele und Orientierungsmarken, die vor allem Jugendliche betreffen, sind im Rahmen der Lissabon-Strategie und der Europäischen Beschäftigungsstrategie vereinbart worden:

Erstens soll allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht werden, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind.

Zweitens werden bis zum Jahre 2010 mindestens 85 % der 22-Jährigen in der EU eine Sekundarbildung abgeschlossen haben.

Eine zusätzliche Orientierung dazu, wie diese Ziele erreicht werden können und sollen, erhalten die Mitgliedstaaten in den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die der Rat 2005 für den Zeitraum 2005-2008 beschlossen hat.

Dabei ist erstens zu berücksichtigen, dass sämtliche Mitgliedstaaten die Jugendlichen bereits in ihre nationalen Reformprogramme für 2005-2008 einbezogen hatten, die sie im Herbst 2005 vorlegten. Die Mitgliedstaaten waren aber gebeten worden, eigene Schwerpunktziele vorzuschlagen, und verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Auch ist zu beachten, dass die auf EU-Ebene gesetzten Ziele in manchen Mitgliedstaaten bereits erreicht sind.

Die Mitgliedstaaten sind derzeit bei der Aktualisierung ihrer nationalen Reformprogramme, die vermutlich Ende Oktober dieses Jahres ihren Abschluss findet. Die nationalen Reformprogramme und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit werden während der finnischen Ratspräsidentschaft geprüft: im November vom Beschäftigungsausschuss und im Dezember vom Rat Soziales. Die Ergebnisse werden der Kommission unterbreitet, die dann auf dieser Grundlage ihren Jahresbericht verfassen wird.

Die Mitgliedstaaten erarbeiten momentan auch ihre nationalen Aktionsprogramme für die nächste Phase des Europäischen Sozialfonds (2007-2013). Der ESF wird noch stärker mit dem politischen Rahmen, d. h. der Europäischen Beschäftigungsstrategie, verknüpft und kann dadurch eine wirksamere Rolle bei der Verwirklichung der beschäftigungspolitischen Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung spielen. Der ESF soll eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Erweiterung und Optimierung der Investitionen in das Humankapital zu unterstützen, insbesondere durch die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme. Ein Ziel besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit von Schülern zu erhöhen und zu diesem Zweck die Berufsausbildung besser mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten in ihre Programme Maßnahmen aufnehmen, die der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen förderlich sind, für eine Senkung der Schulabbrecherquote sorgen und den Übergang von der Schule zum Beruf erleichtern.

Im Hinblick auf die Jugendarmut ergab die Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie der EU, dass Jugendliche in geringerem Maße als andere Altersgruppen von Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung und von der Dynamisierung des Arbeitsmarktes profitiert haben. Die verehrte Abgeordnete kann dazu bei der Kommission weitere Auskünfte einholen.

Im gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 heißt es, dass im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode die Armut unter Kindern und Jugendlichen stärker in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit rücken muss. Zugleich wurde die entscheidende Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorgehoben, denn nur so lässt sich verhindern, dass Armut von einer Generation auf die nächste „vererbt“ wird.

Im Verlauf der finnischen Präsidentschaft wird der Sozialschutzausschuss Gelegenheit haben, die Debatte zu diesem Thema fortzusetzen, wenn der Gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2007 auf der Grundlage der nationalen Aktionsprogramme für soziale Eingliederung im Zeitraum 2006-2008 erarbeitet wird.

 

Anfrage Nr. 2 von Manuel Medina Ortega (H-0698/06)
 Betrifft: Beziehungen zu den regionalen Organisationen Südamerikas
 

Welche Möglichkeiten hat der Rat aufgrund der jüngsten politischen Veränderungen in Südamerika, um die Beziehungen zu den Integrationsorganisationen in diesem Teil der Welt zu verstärken?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In diesem Zusammenhang sei an die bedeutsamen Bekenntnisse zur regionalen Integration, die am 12. Mai 2006 auf dem IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Wien abgegeben wurden, sowie an die Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission über Lateinamerika erinnert. Der Rat erkennt an, dass sich das Europäische Parlament mit Nachdruck für die Förderung der regionalen Integration und die Verbesserung der Beziehungen zu den Organisationen in dieser Region eingesetzt hat.

In Punkt 32 der Wiener Erklärung heißt es: „Die regionale Integration ist ein entscheidender Faktor für Stabilität, Wirtschaftswachstum und Investitionen und für die Erhöhung des Gewichts beider Regionen auf der Weltbühne. Wir bekräftigen, dass die Prinzipien der Zusammenarbeit und der Solidarität die Grundlage unseres Integrationsprozesses bilden. Vor diesem Hintergrund bestärken wir die Staaten Lateinamerikas und der Karibik darin, ihre jeweiligen regionalen Integrationsprozesse, die wir nachdrücklich unterstützen, fortzusetzen.“

Die regionale Integration kann einen spürbaren Beitrag zur Stabilität leisten. Es handelt sich in beiden Fällen um Schwerpunktziele der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika. Die EU und ihre Partnerländer in Lateinamerika haben zur Förderung dieser Ziele umfassende Systeme geschaffen, denn es sind kontinuierliche und erhebliche Anstrengungen vonnöten, um sie aufrechtzuerhalten, sie noch wirksamer zu realisieren, sie zu beiderseitigem Nutzen zu verfolgen und sie künftig noch breiter zu fassen. Diese Systeme gehen über Handel und Zusammenarbeit hinaus. Sie beinhalten auch den politischen Dialog mit dem Ziel, zu gemeinsamen Standpunkten und zu gemeinsamen Maßnahmen in multilateralen Fragen zu gelangen, damit die EU und Lateinamerika besser in der Lage sind, Einfluss auf globale Entwicklungen zu nehmen, die für beide Seiten von größter Bedeutung sind.

Historisch gesehen haben alle Integrationsprozesse Probleme mit sich gebracht, und dies gilt auch für die EU. Ich kann mit Recht sagen, dass sich die EU in Wien an vorderster Stelle darum bemühte, die verschiedenen Probleme zu lösen, die mit dem Integrationsprozess in Mittelamerika, im Andenpakt und im Mercosur verbunden sind.

Mit besonderer Genugtuung kann ich daher vermerken, dass in Wien und danach beachtliche Fortschritte zu verzeichnen waren, so dass wir jetzt mit den dringend erforderlichen internen Verhandlungen beginnen und die notwendigen Maßnahmen einleiten können, um Gespräche über Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Mittelamerika, dem Andenpakt und dem Mercosur aufzunehmen. Die Assoziierungsabkommen werden die Abkommen ergänzen, die bereits mit Mexiko und Chile geschlossen wurden und jetzt mit dem Mercosur ausgehandelt werden. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments tagte am 11. Juli, um den Stand der Dinge zu erörtern.

Zugleich diskutierten wir über die möglichen Auswirkungen einer veränderten Zusammensetzung des Andenpaktes und des Mercosur aufgrund der Entscheidung Venezuelas, dem Mercosur beizutreten. Sowohl die bolivianische Präsidentschaft des Andenpakts als auch dessen Generalsekretariat verdienen Anerkennung für ihr geschicktes Krisenmanagement in den vergangenen Wochen. Der Mercosur wird sich den Herausforderungen zu stellen haben, die sich aus der Aufnahme eines neuen Mitglieds ergeben. Dieses Thema könnte auch auf dem bevorstehenden Treffen mit dem Mercosur über den politischen Dialog zur Sprache kommen. Die EU bekräftigt, dass sie gewillt ist, die Gespräche mit dem Mercosur möglichst bald wiederaufzunehmen.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass das Ziel der EU – so wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2006 dargelegt – darin besteht, die Integration in der gesamten Region zu fördern.

 

Anfrage Nr. 3 von Brian Crowley (H-0703/06)
 Betrifft: Mobilfunkgebühren
 

Kann der Rat definitiv erläutern, welche Fortschritte in diesem Jahr im Hinblick auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Mobiltelefonnutzer in Europa erzielt wurden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat und die Kommission verfolgen seit Jahren aufmerksam die Entwicklung der Roaminggebühren. In jüngster Zeit ist das Thema verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, vor allem seit dem Oktober 2005, denn damals richtete die Kommission erstmals eine Webseite ein, um mehr Transparenz in die Verbraucherinformationen über Roamingdienste zu bringen und den Nutzern dabei zu helfen, im Dickicht der Preise und Angebote die für sie günstigste Lösung zu finden.

Es hat den Anschein, dass sich die Anbieter durch die Aktivitäten der Kommission veranlasst sahen, ihre Preise etwas zu senken und sie transparenter zu gestalten. Aber die Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im Ausland differieren noch immer sehr stark, und ihre Berechnung ist für die Kunden häufig nicht nachzuvollziehen. Offenbar hat sich die „sanfte Tour“ als unzureichend erwiesen, so dass der Rat in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber bereit ist, andere Möglichkeiten zur Senkung des überhöhten Preisniveaus ins Auge zu fassen.

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, der eine sinnvolle Regelung ermöglichen könnte. Allerdings hat der Rat gerade erst mit der Erörterung des am 12. Juli 2006 vorgelegten Vorschlags begonnen. Er wird die Diskussion in Zusammenarbeit mit dem Parlament weiterführen und sich gezielt um eine ausgewogene Lösung bemühen, die Marktverzerrungen, unnötige Störungen der Geschäftstätigkeit und Preiserhöhungen in anderen Bereichen vermeidet.

 

Anfrage Nr. 4 von Liam Aylward (H-0705/06)
 Betrifft: Klimawandel
 

Kann der Rat mitteilen, welche neuen Initiativen von der finnischen Präsidentschaft der EU erwogen werden, um das wachsende Problem des Klimawandels zu bekämpfen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie dem verehrten Abgeordneten bekannt ist, wurden die Pläne des finnischen Ratsvorsitzes zum Klimawandel am 12. Juli 2006 in der Rede von Minister Jan-Erik Enestam vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit dargelegt. Die Pläne lassen sich wie folgt zusammenfassen:

In den nächsten Monaten bereitet sich die EU auf die internationalen Verhandlungen bei der Nachfolgekonferenz in Nairobi (6.-17. November 2006) vor. Auf dieser Konferenz muss die EU erneut unter Beweis stellen, dass sie bei der Umsetzung des Aktionsplans von Montreal ihrer Führungsrolle gerecht wird, damit für 2012 und die Zeit danach der Grundstein für ein wirklich weltweites System gelegt werden kann.

Dazu bringt der Ratsvorsitz Fragen des Klimawandels auf Gipfeltreffen zwischen der EU und Drittländern (China, Indien, Republik Korea, ASEM, Russland, Kanada) zur Sprache. Die EU-Gipfel mit China, der Republik Korea und ASEM haben bereits stattgefunden, und die Erklärung der ASEM zu Klimafragen liegt bereits vor. Im Vorfeld der internationalen Verhandlungen werden Rat und Parlament Gelegenheit haben, die neue Kosten-Nutzen-Analyse der Emissionssenkungsstrategie zu debattieren, die der Europäische Rat von der Kommission erbeten hat. Die EU und die USA beschlossen unlängst die Einleitung eines Dialogs über Klimawandel, schadstoffarme Technologien und nachhaltige Entwicklung. Der erste Meinungsaustausch zu diesem Thema wird im Herbst in Finnland stattfinden.

Darüber hinaus ist die EU weiterhin bemüht, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Vorschlag der Kommission prüfen Rat und Parlament erneut das Emissionshandelssystem der Europäischen Union und bewerten die zweite Phase des Europäischen Klimaschutzprogramms. Im Rahmen des zweiten Europäischen Klimaschutzprogramms, das im Oktober 2005 anlief, wird nach neuen kosteneffektiven Möglichkeiten zur Senkung der Treibhausgasemissionen entsprechend den Grundsätzen der Lissabon-Strategie der EU gesucht. Es wurden neue Arbeitsgruppen eingerichtet, um die CO2-Abscheidung und –Speicherung, den CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge, die Emissionen im Luftverkehr und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erörtern. Die mit dem Luftverkehr befasste Arbeitsgruppe hat den Schwerpunkt auf technische Fragen der Ausweitung des Emissionshandels auf Emissionen im Luftverkehr gelegt. Eine Arbeitsgruppe bewertete die Umsetzung der Konzepte und Maßnahmen des ersten Europäischen Klimaschutzprogramms in den Mitgliedstaaten und die Auswirkungen auf die Senkung der Emissionen.

Abschließend sei vermerkt, dass Finnland einen Ausgleich für die Emissionen geschaffen hat, die sich aus Reisen im Zusammenhang mit einigen von ihr während der Präsidentschaft organisierten Treffen ergaben, bzw. den Teilnehmern auf freiwilliger Basis eine einfache Kompensationsmöglichkeit für die von ihnen selbst verursachten Emissionen bietet.

 

Anfrage Nr. 5 von Eoin Ryan (H-0707/06)
 Betrifft: Beziehungen EU-Iran
 

Kann der Rat eine Erklärung zum derzeitigen Stand der politischen Beziehungen EU-Iran abgeben, und zwar insbesondere mit Schwerpunkt auf der Position der iranischen Regierung bezüglich seiner Nichtübereinstimmung mit der Internationalen Atomenergieorganisation im Zusammenhang mit seinen Kernforschungsprogrammen?

 
 

Anfrage Nr. 6 von Gay Mitchell (H-0746/06)
 Betrifft: Iran
 

Kann der Rat bitte mitteilen, welche Richtung der Hohe Vertreter der EU, Javier Solana, künftig in seinen Verhandlungen mit dem Iran über die noch ungelöste Atomfrage verfolgen wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass er für eine diplomatische Lösung eintritt, die den internationalen Bedenken gegenüber dem Atomprogramm des Iran Rechnung trägt, zugleich aber das Recht des Iran auf Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke entsprechend dem Atomwaffensperrvertrag bekräftigt. In diesem Zusammenhang begrüßte der Rat die Initiative des Hohen Vertreters der EU und der Außenminister Frankreichs, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Chinas, der Russischen Förderation und der USA, die der Generalsekretär des Rates und der Hohe Vertreter am 6. Juni 2006 dem Iran übermittelten.

Der Rat unterstützt nachdrücklich den in dieser Initiative enthaltenen ausgewogenen Ansatz und legt dem Iran nahe, sich für die ihm vorgeschlagene positive Vorgehensweise zu entscheiden. Der Vorschlag würde neuen Beziehungen zum Iran, die auf gegenseitiger Achtung und verstärkter politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit beruhen, den Weg ebnen und zugleich die Zweifel der internationalen Gemeinschaft am friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms ausräumen.

Der Rat möchte daran erinnern, dass der Gouverneursrat der IAEO und der UN-Sicherheitsrat den Iran wiederholt aufgefordert haben, alle mit der Urananreicherung und -aufarbeitung zusammenhängenden Aktivitäten einzustellen. Am 31. Juli verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1696 (2006), in der die Aussetzung aller entsprechenden Aktivitäten und deren Überprüfung durch die IAEO gefordert werden. Sollte der Iran dieser Entschließung nicht bis zum 31. August nachkommen, würde der UN-Sicherheitsrat Maßnahmen gemäß Kapitel VII Artikel 41 Absatz 1 der UN-Charta ergreifen.

Wenn sich der Iran dazu entschließt, alle Aktivitäten zur Urananreicherung einzustellen, und das Zusatzprotokoll befolgt, können – wie der Rat erklärt hat – die Verhandlungen wieder aufgenommen und das Verfahren im Sicherheitsrat eingestellt werden.

Am 15. September 2006 nahm der Rat den Bericht zur Kenntnis, den Dr. Mohammed El-Baradei, Generaldirektor der IAEO, am 31. August 2006 vorgelegt hatte und in dem es hieß, dass der Iran die sich aus der Resolution 1696 des UN-Sicherheitsrats ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt habe und es nun angebracht sei, Folgemaßnahmen zur besagten Resolution in Betracht zu ziehen. Die Minister zeigten sich zufrieden über die Verhandlungen, die der Hohe Vertreter mit Ali Laridschani, Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats des Iran (SNSC), mit dem Ziel geführt hatte, die Möglichkeiten zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Iran auszuloten. Sie bekundeten ihre Unterstützung für diese Bemühungen und betonten, dass eine baldige Lösung anzustreben sei.

 

Anfrage Nr. 7 von Seán Ó Neachtain (H-0709/06)
 Betrifft: Breitband-Initiativen
 

Kann der Rat angeben, welche Initiativen er verfolgt, um den Einsatz von Breitband in größerem Umfang in regionalen, Rand- und Inselregionen Europas zu fördern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die umfassende Nutzung des Breitbands steht in der EU seit vielen Jahren auf der polischen Tagesordnung, und daran wird sich zweifellos auch künftig nichts ändern. Breitbanddienste tragen zur Erfüllung der allgemeinen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie bei, und alle Entwicklungsphasen der entsprechenden Konzepte sind im Zusammenhang mit der Verfolgung der zwei (miteinander kompatiblen) Ziele der Strategie i2010 zu sehen.

Das erste Ziel besteht in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums, eines vielgestaltigen Binnenmarktes auf der Basis von offenen und wettbewerbsfähigen elektronischen Kommunikationsnetzen, Medien und Inhalten.

Das zweite Ziel ist die Schaffung einer Informationsgesellschaft, die alle Menschen einbezieht, hochwertige öffentliche Dienste anbietet und zur Anhebung der Lebensqualität beiträgt sowie in diesem Zusammenhang die digitale Kluft zwischen den Nutzern von Breitbanddiensten und dem von dieser Nutzung ausgeschlossenen Personenkreis verringert.

Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. Dezember 2005 zur Strategie i2010 betonte, liegt diese in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten, der europäischen Organe und der interessierten Kreise. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten auf, „das Aufkommen moderner nahtlos verbundener Netze durch die schnelle Umsetzung nationaler Strategien zu fördern, mit denen die Breitbandversorgung und der Multiplattformzugang ausgeweitet und Anreize für die Einführung geschaffen werden; dabei sollten gegebenenfalls EU-Strukturfonds im Einklang mit den Kommissionsleitlinien(1) genutzt werden.“

Alle nationalen Reformprogramme, die der Kommission im vergangenen Jahr nach dem Neustart der Lissabon-Strategie vorgelegt wurden, behandelten auch Fragen der Breitbandversorgung und -einführung. In einem Großteil der Reformprogramme (AT, IE, EE, FI, FR, HU, IT, LU, LT, PT, SI und ES) ist von wichtigen Breitbandprogrammen die Rede. Auch wenn der Wettbewerb als wichtigster Motor für die Entwicklung der Breitbandkommunikation gilt, erlauben die EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen den Mitgliedstaaten, in unterversorgten Gebieten staatliche Beihilfen für Breitbandnetze zu gewähren. Zulässig ist dies, wenn die staatlichen Beihilfen dazu dienen, die Einführung des Breitbands zu fördern, und zur Korrektur von Marktstörungen oder überzogenen Preisen für Breitbanddienste erforderlich sind.

Auch in den vorgeschlagenen strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft wird es für wichtig erachtet, dass in der ganzen EU eine geeignete Infrastruktur für Breitbandkommunikation zu erschwinglichen Kosten verfügbar ist. Deshalb enthalten die neuen kohäsionspolitischen Programme für 2007-2013 eine spezielle Aktionsleitlinie, wonach die Verfügbarkeit von IKT-Infrastruktur in den Fällen zu gewährleisten ist, in denen der Markt diese nicht zu tragbaren Kosten und auf dem Niveau hergibt, das erforderlich ist, um die verlangten Dienste zu unterstützen. Dies gilt vor allem für abgelegene und ländliche Gebiete sowie in den neuen Mitgliedstaaten.

Auf der Ministerkonferenz in Riga, die vom 11. bis 13. Juni 2006 Informations- und Kommunikationstechnologien für eine integrative Gesellschaft erörterte, wurde eine Erklärung zu einer alle Bürger einbeziehenden Informationsgesellschaft angenommen, in der es heißt, dass eine breit angelegte EU-Strategie dafür Voraussetzung sei. Die EU-Minister beschlossen, unter anderem eine stärkere geographische Ausgewogenheit in der Verteilung des Breitbands zu fördern, indem sie einerseits generell den kostengünstigen Zugang zu Informations- und Kommunikationsnetzen, zu Endgeräten, zu Inhalten und Diensten erleichtern – vor allem in abgelegenen und ländlichen Gebieten und in Gegenden, die sich in einer schwächeren Position befinden, darunter kleinen Bevölkerungszentren, – und andererseits die regionalen Unterschiede beim Internetzugang spürbar abbauen, den Breitbandzugang in unterversorgten Gebieten ausweiten und bis 2010 mindestens 90 % der EU-Bevölkerung den Zugang zu Breitbanddiensten ermöglichen.

In der Erklärung von Riga wird die Kommission aufgefordert, die Sammlung von Material, die Einrichtung von Netzwerken auf allen Ebenen, wozu auch regionale und lokale Indikatoren, vergleichende Bewertungen und der Austausch von Erfolgsrezepten und Erfahrungen in Europa und darüber hinaus gehören, zu unterstützen. Überdies wurde die Kommission ersucht, im Rahmen der Strategie i2010 für 2007(2) und im Einklang mit der Erklärung von Riga einen gemeinsamen Ansatz für die 2008 geplante europäische Initiative zur verstärkten digitalen Integration vorzuschlagen.

Abschließend sprachen sich die Minister dafür aus, dass auch künftige Präsidentschaften geeignete Initiativen vorschlagen und die Kommission bei der Ausgestaltung der für 2008 geplanten Initiative unterstützen. Auf dieser Grundlage wird die Förderung der Breitbanddienste im ländlichen Raum auf der jährlichen Konferenz zu Fragen der Informationsgesellschaft erörtert, die im Rahmen der i2010-Strategie am 27. und 28. September 2006 in Espoo (Finnland) stattfindet.

 
 

(1)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ”Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation“ (SEK(2003) 895).
(2)  Längerfristig werden die Mitgliedstaaten dauerhafte und abgestimmte Maßnahmen in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Initiative i2010 und einer Untergruppe zur integrativen Informationsgesellschaft konzipieren. Die Untergruppe ist insbesondere mit den Vorbereitungen zu der für 2008 vorgesehenen europäischen Initiative beschäftigt. Das Thema wird im April 2007 in der hochrangigen Arbeitsgruppe zur Sprache kommen.

 

Anfrage Nr. 8 von Bernd Posselt (H-0711/06)
 Betrifft: Friedensverhandlungen für Tschetschenien
 

Wie beurteilt der Ratsvorsitz die Chancen für Friedensverhandlungen mit der 1997 unter Aufsicht der OSZE demokratisch gewählten tschetschenischen Regierung, die Präsident Putin in den Untergrund abgedrängt hat, - vor allem, was den Friedensvorschlag ihres im Londoner Exil lebenden Außenministers Achmed Sakajew betrifft?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Ratsvorsitz dankt dem geschätzten Mitglied des Europäischen Parlaments für diese Frage. Es schließt sich voll seinen Besorgnissen bezüglich der Lage in Tschetschenien an.

Seit Beginn der Krise in der zur Russischen Föderation gehörenden Republik Tschetschenien hat der Rat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass nur eine auf Dialog und Unterstützung sowie Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung basierende politische Lösung zu einer dauerhaften Klärung der Lage führen kann.

Der Rat bekräftigt, dass er die mit der Lage Tschetscheniens verbundenen Probleme regelmäßig im politischen Dialog mit der Russischen Förderation sowie in den halbjährlich durchgeführten Gesprächen zu den Menschenrechten, deren vierte Verhandlungsrunde im November stattfindet, anspricht.

Nach Kenntnis des Ratsvorsitzes haben die Vorschläge von Achmed Sakajew im Moment keine Unterstützung der anderen tschetschenischen Separatistenführer. Deshalb ist es zu früh zu beurteilen, ob diese Vorschläge zu Verhandlungen führen.

 

Anfrage Nr. 9 von Frank Vanhecke (H-0714/06)
 Betrifft: Regularisierung von illegalen Immigranten in Italien
 

Nachdem die sozialistische Regierung Zapatero in Spanien im Januar-Februar 2005 etwa 800.000 illegalen Immigranten die Möglichkeit gab, sich regularisieren zu lassen, wird auch unter der neuen linken Regierung Prodi II zur Regularisierung von Personen übergegangen, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet Italiens aufhalten.

Aufgrund des freien Personenverkehrs können demnächst Hunderttausende von Personen, deren Status regularisiert wurde, ungehindert die europäischen Binnengrenzen überschreiten.

Die österreichische Innenministerin Liese Prokop verweist zu Recht auf die nachteiligen Folgen solcher Beschlüsse für die übrigen Mitgliedstaaten und tritt für Abmachungen zwischen den Mitgliedstaaten ein mit dem Ziel, zu einem geschlossenen Vorgehen gegen illegale Einwanderer zu kommen, während gleichzeitig die Ausländerpolitik grundsätzlich in der nationalen Zuständigkeit verbleibt.

Wie steht der Rat diesem Vorschlag gegenüber?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie der verehrte Abgeordnete richtig bemerkt, fällt die Politik zur Legalisierung des Status illegaler Zuwanderer in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten, und der Rat hat bisher nicht darüber beraten, ob der Versuch unternommen werden sollte, unter den Mitgliedstaaten einen Konsens über ein koordiniertes Vorgehen zur Legalisierung des Status dieser Migranten herbeizuführen.

Ein deutlicher Schritt in diese Richtung ist die Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Verfahrens zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die Kommission ist für die Einrichtung und den Betrieb des webgestützten Netzes verantwortlich. Im September 2006 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Vorgehensweise. Nach Erörterung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments kann die Annahme dieses Rechtsinstruments erfolgen.

Im nächsten Jahr soll mit der Untersuchung der von den Mitgliedstaaten praktizierten Legalisierungsverfahren und ihren Auswirkungen auf die gesamte EU begonnen werden. Diese Studie bildet die Grundlage für die künftige gemeinsame Debatte über das Thema Legalisierung. Bei dieser Gelegenheit werden die Mitgliedstaaten auch erörtern, ob in dieser Frage eine einheitliche EU-Regelung erforderlich ist.

 

Anfrage Nr. 10 von Agustín Díaz de Mera García Consuegra (H-0720/06)
 Betrifft: Migrationskrise auf den Kanarischen Inseln
 

Von den 18 000 Immigranten, die seit Januar illegal auf den Kanarischen Inseln angekommen sind, bleibt nach Ansicht der dortigen staatlichen Behörden kein einziger endgültig auf diesen Inseln, sondern sie werden von den Internierungslagern auf das Festland geschickt, wo sie weder Arbeit noch Unterkunft haben. Die Landgrenzen im Norden Spaniens sind viel durchlässiger als die Seegrenzen und werden von dem Netz von Schleppern und Schleusern bevorzugt genutzt. Die meisten der 18 000 Flüchtlinge stammen aus Mauretanien und Senegal und sprechen Französisch.

Hat der Rat untersucht, was das endgültige Ziel der Flüchtlinge ist, die diese monatelange gefährliche, mühselige und illegale Reise auf sich nehmen?

Was kann der Rat angesichts der erwiesenen Unfähigkeit und Inkompetenz der spanischen Behörden unternehmen bzw. was beabsichtigt er zu unternehmen?

 
 

Anfrage Nr. 11 von Philip Bushill-Matthews (H-0730/06)
 Betrifft: Einwanderung in Spanien
 

Ist der Rat besorgt über die zunehmende Zahl afrikanischer Einwanderer, die auf illegalen Wegen auf die Kanarischen Inseln gelangen? Macht sich der Rat in Anbetracht der Tatsache, dass die Einwanderer, die nicht innerhalb von 40 Tagen in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, in Spanien bleiben dürfen, Sorgen darüber, dass sie sich möglicherweise ungehindert in andere EU-Länder begeben könnten? Welche Maßnahmen hält der Rat zur Bewältigung dieses Problems für angebracht?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Das im letzten Dezember angenommene Gesamtkonzept zur Einwanderung enthält Schwerpunktmaßnahmen für Afrika und den Mittelmeerraum mit dem Ziel, den Migrationsdruck in diesen Regionen zu mildern. Mit diesen Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit und Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Dialog und die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten und dem gesamten Mittelmeerraum verstärkt werden.

Der Rat verfolgt die bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts erreichten Fortschritte. Darüber hinaus hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, bis Ende 2006 eine Zwischenbilanz vorzulegen.

Der verehrte Abgeordnete sei an die praktischen Maßnahmen und Initiativen erinnert, die in der gemeinsamen Antwort des Rates auf die mündlichen Anfragen H-0440/06, H-0455/06, H-0460/06, H-0473/06 und H-0478/06 aufgeführt sind.

Am 10. und 11. Juli 2006 fand in Rabat eine Zusammenkunft europäischer und afrikanischer Minister statt, die von Marokko mit aktiver Unterstützung Spaniens und Frankreichs organisiert wurde, um Fragen der Zuwanderung und Entwicklung zu erörtern. Auf dem Treffen wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der sich insbesondere mit der Steuerung der illegalen Zuwanderung aus Zentral- und Westafrika in die EU und der Rückführung illegal aufhältiger Personen beschäftigt. Alle Teilnehmerstaaten verpflichteten sich dazu, den Aktionsplan mit der gebotenen Dringlichkeit umzusetzen.

Was die Lage auf den Kanarischen Inseln anbelangt, hat die EU bereits wegen des Zustroms illegaler Zuwanderer Maßnahmen ergriffen und Spanien mit Initiativen unterstützt.

Zu den Initiativen gehörte die Sondierungsreise einer Expertengruppe der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), die sich mit der Lage vor Ort vertraut machte. FRONTEX hat überdies vorgeschlagen, eine aus FRONTEX-Bediensteten und nationalen Sachverständigen bestehende Kontrollgruppe auf die Kanarischen Inseln zu entsenden.

Im Juni 2006 berichtete FRONTEX dem Rat über die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Küstenpatrouillennetzwerks im Mittelmeerbereich unter Einbeziehung von EU-Mitgliedstaaten und nordafrikanischen Ländern (MEDSEA-Projekt). Geplant ist jetzt eine technische Machbarkeitsstudie zu einem Überwachungssystem, das die südlichen Seegrenzen vollständig erfasst (BORTEC).

FRONTEX hat zudem zwei Aktionen mit der Bezeichnung HERA I und HERA II in die Wege geleitet, um den Migrantenzustrom auf die Kanaren einzudämmen. HERA I lief am 15. Juni an und soll drei Monate dauern. Die Mitgliedstaaten entsenden Experten, die den spanischen Behörden bei der Identifizierung von Migranten helfen. Bei HERA II geht es um die Überwachung der Meeresgebiete vor der Küste Mauretaniens und Senegals und rings um die Kapverdischen Inseln. Die Aktion wurde Mitte August gestartet und dauert noch an. Italien, Portugal und Finnland waren den spanischen Behörden behilflich. Spanien hat mit Mauretanien und Senegal Vereinbarungen geschlossen, die es spanischen Schiffen gestatten, in deren Hoheitsgewässern zu patrouillieren. In Teneriffa wurde ein Koordinierungszentrum errichtet, in dem Vertreter einiger Mitgliedstaaten, ein Vertreter von FRONTEX und spanische Beamte tätig sind.

Es ist geplant, eine ähnliche Aktion in Malta durchzuführen, um auch dort den Migrantenzustrom zu drosseln (JASON I). Die Aktion umfasst zwei Komponenten: Identifizierung und Rückführung illegaler Zuwanderer, die auf See aufgegriffen wurden, und gemeinsame Patrouillen in den libyschen Küstengewässern.

Darüber hinaus hat der Rat damit begonnen, den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke zu erörtern.

Der verehrte Abgeordnete möge auch bedenken, dass die Europäische Union zudem dabei ist, eine Strategie für die gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen zu erarbeiten. Die Verstärkung der gemeinsamen Verwaltung gehört zu den Schwerpunkten des Arbeitsprogramms des finnischen Ratsvorsitzes und wird ausführlich in der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen behandelt. In der Mitteilung nennt die Kommission Schwerpunktbereiche, in denen Maßnahmen realisiert und/oder fortgeführt werden sollten, sowie Maßnahmen, die nach ihrer Meinung zu ergreifen sind.

 

Anfrage Nr. 12 von Sajjad Karim (H-0717/06)
 Betrifft: Gazastreifen
 

UN-Sonderberichterstatter John Dugard hat Israel des Verstoßes gegen „die grundlegendsten Normen des humanitären Völkerrechts“ im Gazastreifen beschuldigt. 200 Palästinenser sind getötet worden. Mehrere hundert Zivilisten sind verletzt worden. Die Beschädigung von Straßen, Brücken und Regierungsgebäuden sowie ein Luftangriff auf das einzige Kraftwerk haben zu Stromausfällen und Problemen bei der Wasserversorgung geführt. Wie hat der Rat auf diese Verstöße gegen das Völkerrecht reagiert, und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um das kollektive Leiden des palästinensischen Volkes zu lindern?

Der Krieg im Libanon hat das Referendum von Präsident Abbas vereitelt, und die Ankündigung von Gesprächen mit der Hamas über die Bildung einer auf einer breiten Grundlage fußenden Regierung der nationalen Einheit weckt Hoffnung und böse Vorahnungen gleichermaßen. Teilt der Rat die Ansicht, dass die meisten Palästinenser eine Wortwahl unterstützen würden, mit der Israel anerkannt wird, wenn dies zur Folge hat, dass die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelockert und westliche Hilfsgelder freigegeben werden? Wenn ja, welche Schritte hat der Rat unternommen, um den Versuch zu unternehmen, beide Parteien auf eine solche Position hinzubewegen in der Hoffnung, den Friedensprozess neu zu beginnen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der erste Teil der Frage des verehrten Abgeordneten betrifft die Lage in Gaza nach den Angriffen der israelischen Armee auf einen Stützpunkt im Nordteil von Kerem Shalom am 25. Juni 2006. In seiner Erklärung vom 30. Juni erinnerte der Ratsvorsitz alle beteiligten Seiten an ihre Pflicht, das Leben von Zivilisten zu schützen und bei den laufenden militärischen Aktionen das Völkerrecht einzuhalten. Insbesondere bedauerte er die Zerstörung wesentlicher Teile der Infrastruktur, die eine weitere Verschlechterung der humanitären Situation in Gaza bewirkt habe. Die Kommission reagierte unmittelbar auf die entstandene Lage, indem sie im Rahmen des zeitlich befristeten internationalen Mechanismus Brennstoffe für die Notstromaggregate der Krankenhäuser in Gaza bereitstellte. Auf einer Sondersitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 29. August gab der Vertreter der Kommission den Ausschlussmitgliedern zusätzliche Informationen über die beträchtliche Hilfe, die dem palästinensischen Volk in diesem Jahr von der EU gewährt wird. Auf der internationalen Geberkonferenz, die am 1. September in Stockholm stattfand, machte die EU klare Zusagen. Auch der Rat begrüßte auf seiner Tagung am 15. September die Ausweitung des zeitlich befristeten internationalen Mechanismus und stimmte seiner Verlängerung um weitere drei Monate zu.

Der zweite Teil der Frage gilt der Wiederaufnahme des Friedensprozesses zwischen Israel und den Palästinensern, für die sich der Rat ausspricht. Die vom verehrten Mitglied angesprochene „Formulierung, in der die Anerkennung Israels zum Ausdruck kommt“ entspricht voll und ganz einem der drei Grundsätze des Nahostquartetts, wonach Israel anerkannt werden muss. Die beiden anderen Grundsätze sind ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit und die Einhaltung bereits geschlossener Abkommen und eingegangener Verpflichtungen, wozu auch der Friedensfahrplan gehört. Der Rat pflichtet dem verehrten Abgeordneten darin bei, dass Fortschritte in den genannten Bereichen leichter zu erzielen wären, wenn sich die Palästinensische Behörde zur Anerkennung Israels verpflichten und zu den beiden anderen Grundsätzen bekennen würde. Es handelt sich um eine Frage, die für die laufenden politischen Kontakte und diplomatischen Bemühungen der EU auf diesem Gebiet von zentraler Bedeutung ist. Dies wurde auch auf der EU-Ratstagung am 15. September 2006 bekräftigt.

 

Anfrage Nr. 13 von Chris Davies (H-0724/06)
 Betrifft: Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats
 

Hat sich der Rat gegenüber der israelischen Regierung hinsichtlich der ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung vorgenommenen Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats geäußert?

 
  
 

In den Schlussfolgerungen, die im Anschluss an die Tagung vom 17. Juli 2006 veröffentlicht wurden, forderte der Rat Israel auf, die festgehaltenen gewählten Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats, auf die der verehrte Abgeordnete in seiner Frage Bezug nimmt, unverzüglich freizulassen. Der Rat bekräftigte diese Forderung am 15. September 2006. Seitdem haben EU-Vertreter diese Angelegenheit auf verschiedenen Ebenen immer wieder zur Sprache gebracht.

 

Anfrage Nr. 14 von Panagiotis Beglitis (H-0744/06)
 Betrifft: Einfrieren der Wirtschaftshilfe der EU an die Palästinensische Behörde
 

Nach den Parlamentswahlen in Palästina vom 25. Januar 2006, die nach Ansicht der EU und der internationalen Organisationen völlig frei und demokratisch abliefen – sowie nach der Regierungsbildung durch die Hamas beschloss der Rat, die Wirtschaftshilfe der EU an die Palästinensische Behörde einzufrieren. Gegenwärtig bemüht sich der Präsident der Palästinensischen Behörde, Mahmud Abbas, eine Regierung der Nationalen Einheit zu bilden.

Wird der Rat beschließen, die Wirtschaftssanktionen unverzüglich aufzuheben für den Fall, dass eine neue palästinensische Regierung gebildet wird, und somit dazu beitragen, Präsident Abbas zu stärken und die gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme, mit denen das palästinensische Volk konfrontiert ist, zu meistern?

Wie wird der Rat gleichzeitig darauf reagieren, dass sich Israel weiterhin weigert, Steuern und Abgaben in Höhe von Millionen Dollar zurückzugeben, die der Palästinensischen Behörde unrechtmäßig vorenthalten werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Am 15. September 2006 brachte der Rat die Hoffnung zum Ausdruck, dass die neue palästinensische Regierung der nationalen Einheit die vom Nahostquartett dargelegten Grundsätze befolgt, damit in den vom verehrten Abgeordneten angesprochenen Bereichen bald Maßnahmen eingeleitet werden können.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15. und 16. Juni 2006 ebenso wie der Rat auf verschiedenen Sitzungen seit April 2006 an Israel appelliert, die einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen herauszugeben. Dies ist unbedingt erforderlich, um eine Krise in den Palästinensergebieten abzuwenden.

 

Anfrage Nr. 15 von David Martin (H-0752/06)
 Betrifft: Palästinensische Kindergefangene
 

Was unternimmt der Rat, um Druck auf die israelische Regierung auszuüben, palästinensische Kindergefangene freizulassen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die Gespräche der Union mit Israel berühren wichtige Menschenrechtsfragen, die für die Lage der Palästinenser in den besetzten Gebieten von besonderer Bedeutung sind, nämlich die Behinderung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit, der Bau und Ausbau von Siedlungen und die Errichtung des Sperrzauns auf palästinensischem Grund und Boden. Dazu zählt auch die Problematik der gefangen gehaltenen palästinensischen Kinder, die der ehrenwerte Abgeordnete in seiner Frage ansprach.

All diese Menschenrechtsfragen kommend laufend im Rahmen der ständigen politischen Kontakte zwischen der EU und Israel, insbesondere der Arbeitsgruppe Menschenrechte, zur Sprache, deren politischer Dialog und Zusammenarbeit vom Unterausschuss festgelegt wurden.

 

Anfrage Nr. 16 von Sarah Ludford (H-0719/06)
 Betrifft: Hilfe für Afghanistan
 

Wie wird der Rat auf die Warnung des NATO-Generalsekretärs Jaap de Hoop Scheffer reagieren, wonach die Weltgemeinschaft dringend die Hilfe für Afghanistan aufstocken muss, da dieses Land ansonsten Gefahr läuft, wieder zu einer Brutstätte des Terrorismus zu werden?

Teilt der Rat die Ansicht des Generalsekretärs, dass die Geberländer und die internationalen Organisationen ihre auf einer Konferenz in London im Januar 2006 gegenüber Afghanistan gegebenen Hilfszusagen nicht in hinreichendem Maße eingehalten haben, mehr Hilfe von den Vereinten Nationen, der G-8, den bilateralen Geberländern und auch der Europäischen Union erforderlich ist und insbesondere die EU ihre Bemühungen bei der Ausbildung der afghanischen Polizei verstärken sollte?

Warum haben die EU und die Mitgliedstaaten ihre Versprechungen gegenüber der Bevölkerung Afghanistans nicht eingehalten, wenn dies doch einem Verrat an ihren Zukunftsaussichten gleichkommt und auch für die Bekämpfung des Terrorismus kontraproduktiv ist?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie andere wichtige Geber bekennt sich die Europäische Union uneingeschränkt zur kraftvollen und nachhaltigen Unterstützung eines demokratischen Afghanistan. Allerdings ändert die Zusage umfangreicher Hilfeleistungen nichts daran, dass die dort herrschenden Unruhen und die zahlreichen bewaffneten illegalen Gruppen einen Teil der Hilfe nicht an ihre Bestimmungsorte in den verschiedenen Landesteilen gelangen lassen.

Die EU zählt nach wie vor zu den führenden Gebern, die den Umbruchprozess in Afghanistan unterstützen. Auf den Afghanistan-Konferenzen in Tokio (Januar 2002) und Berlin (März 2004) sagte die Europäische Union für die Jahre 2002-2006 Wiederaufbauhilfe im Umfang von 3,8 Mrd. USD (3,1 Mrd. EUR) zu. Dieser Beitrag macht 30 % der Gesamtsumme (12,5 Mrd. USD bzw. 10 Mrd. EUR) aus, die in Tokio und Berlin von den internationalen Gebern in Aussicht gestellt wurde.

Afghanistan erhält mehr Hilfe von der EU als jedes sonstige Empfängerland in Asien. Seit 2002 hat die Kommission Afghanistan Wiederaufbauhilfe in Höhe von 657 Mio. EUR gewährt. Bis Ende 2005 und 2006 fließen noch einmal 376 Mio. EUR in dieses Land, womit die von der Kommission bereitgestellte Wiederaufbauhilfe über die 2002 gemachte Zusage von 1 Mrd. EUR hinausgeht. In diesen Zahlen ist die zwischen 2001 und 2004 erteilte humanitäre Hilfe im Umfang von 216,5 Mio. EUR gar nicht enthalten. Die Kommission sorgt für eine effektive Abwicklung: Nach erfolgter Mittelbindung werden entsprechende Vereinbarungen geschlossen und die Zahlungen ohne Zeitverzug getätigt.

Die EU konnte bisher die in London gegebenen Zusagen einhalten und ist zuversichtlich, dass dies auch so bleibt. Sie bekennt sich weiterhin zur langfristigen Unterstützung von Demokratie und Stabilität in Afghanistan. Wie alle Geber nimmt die EU laufend eine Einschätzung der bereitgestellten Hilfe vor und ist sich dabei voll der Tatsache bewusst, dass Afghanistan für internationale Hilfsprogramme nach wie vor ein schwieriges Terrain ist. Die EU hofft, ihre Hilfen künftig verstärkt in die Provinzen außerhalb Kabuls lenken zu können, und will in erster Linie zum Ausbau staatlicher Strukturen und rechtsstaatlicher Verhältnisse im Lande beitragen.

 

Anfrage Nr. 17 von Dimitrios Papadimoulis (H-0733/06)
 Betrifft: Zusammenarbeit zwischen Bulgarien, Griechenland und Russland auf dem Energiesektor
 

Am 3. September 2006 unterzeichneten der russische Präsident, der griechische Ministerpräsident und der bulgarische Präsident in Athen eine gemeinsame Erklärung zur umfassenderen Zusammenarbeit auf dem Energiesektor. Hauptschwerpunkt dieser Zusammenarbeit ist der Bau einer Erdölpipeline von Burgas (Bulgarien) bis Alexandroupolis (Griechenland). Die drei Parteien haben sich dazu verpflichtet, den Vertrag zwischen ihren Staaten über die Aufnahme der Bauarbeiten für die Ölpipeline vor Ende des Jahres 2006 zu unterzeichnen. Angesichts des internationalen Wettbewerbs im Bereich der Energieressourcen erhält dieses Projekt eine ganz besondere Bedeutung, nicht nur für die teilnehmenden Länder, sondern auch im Bezug auf die Energiesicherheit in Europa. An den Rat werden die folgenden Fragen gerichtet:

Wie bewertet er diese gemeinsame Erklärung Russlands, Griechenlands und Bulgariens über die Zusammenarbeit auf dem Energiesektor, deren Hauptziel der Bau der Ölpipeline Burgas-Alexandroupolis ist? Wie steht er zu dem Plan, russisches Erdgas über eine Erdgasleitung zu befördern, die durch die Türkei und Griechenland hindurchführt und in Italien endet? Wie wird er diese Projekte – im Lichte der verständlichen Umweltbedenken, die geäußert wurden – fördern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Zur ersten und zweiten Frage kann ich feststellen, dass die am 3. September 2006 in Athen unterzeichnete gemeinsame Erklärung vom Rat begrüßt wird. Die geplanten Erdölleitungen, die der Herr Abgeordnete erwähnt, werden nach ihrer Inbetriebnahme zur Diversifizierung der Transportrouten in die Europäische Union beitragen. Der Europäische Rat äußerte auf den Ratstagungen im März und Juni 2006 seine uneingeschränkte Unterstützung für die Diversifizierung der Transportrouten, weil dadurch die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in der Europäischen Union verbessert wird.

Für das in der zweiten Frage erwähnte Erdgasleitungsvorhaben könnte eine gemeinsame Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln in Frage kommen, weil die Gasleitung zwischen der Türkei, Griechenland und Italien als ein Vorhaben betrachtet wird, das in der neuen Entscheidung über das transeuropäische Netz von europäischem Interesse ist.

Bezüglich der hier angesprochenen Umwelterwägungen möchte der Rat erklären, dass diese Vorhaben den einzelstaatlichen Umweltnormen und -verfahren entsprechen müssen, und selbstverständlich müssen in der Europäischen Union die Umweltstandards der Gemeinschaft zur Anwendung kommen. Zudem wird auch noch in der neuen Entscheidung über das transeuropäische Netz erwähnt, dass Vorhaben und speziell Vorhaben von europäischem Interesse:

– die nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz – unter anderem durch Verringerung der mit dem Energietransport verbundenen Umweltrisiken – fördern

und

– internationalen Umweltübereinkommen entsprechen müssen.

In dieser Hinsicht ist die Erdgasleitung nützlich, weil sie dazu beitragen wird, die Zahl der Erdgastransporte auf dem Seeweg durch den ohnehin schon überlasteten Bosporus zu verringern.

 

Anfrage Nr. 18 von Danutė Budreikaitė (H-0757/06)
 Betrifft: Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland
 

Die Europäische Union schickt sich an, ein neues Kooperationsabkommen mit Russland zu unterzeichnen. Dabei gilt die größte Aufmerksamkeit zweifellos der Lieferung russischer Energieressourcen an Europa.

Gleichzeitig hat Russland den Bau einer Erdölleitung durch Bulgarien und Griechenland beschlossen (das Erdöl würde auf Tankern von Novorossijsk bis nach Bulgarien befördert). Ergänzt wird das Balkanabkommen durch die von Russland durch die Ostsee nach Deutschland verlaufende Gasleitung. Es wird deutlich, dass Russland, das über bedeutende Energieressourcen verfügt und dabei ist, seine diesbezügliche Infrastruktur auszubauen, in Zukunft eine immer beherrschendere Stellung auf den Energiemärkten einnehmen wird.

Ungeachtet dieser russischen Energiepolitik, die die Gefahr eines Energiediktats beinhaltet, räumt die EU dennoch langfristigen strategischen Abkommen zwischen der EU und Russland über die Lieferung russischer Energie Vorrang ein.

Welche Energiesicherheit besitzen nach Ansicht des Rates die EU-Mitgliedstaaten, die über keine gemeinsame Energiepolitik und keine Vernetzung im Bereich der Versorgung mit Energieressourcen verfügen?

Werden in dem Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland Sicherungen vorgesehen, um die Möglichkeit Russlands zu begrenzen, eine beherrschende Stellung auf dem Energiemarkt zu missbrauchen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament entwickelt der Rat eine gemeinsame Energiepolitik, indem stufenweise Gesetzespakete zum Thema Energie eingebracht werden. Diese Maßnahmen tragen zu einer stabilen Energieversorgung in der Europäischen Union bei. Die Zuverlässigkeit der Energieversorgung bildet auch zusammen mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit die Grundlage für die Überprüfung der EU-Energiestrategie, die die Europäische Kommission 2007 dem Rat und dem Europäischen Parlament vorzulegen plant, wozu der Rat während der finnischen Präsidentschaft einen eigenen Beitrag leisten will.

Langfristige strategische Abkommen sind für die Sicherstellung der künftigen Energieversorgung von erheblicher Bedeutung. Wir müssen aber auch andere mitwirkende Faktoren berücksichtigen, insbesondere jene Punkte, die in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf den Tagungen des Europäischen Rates vom März und Juni 2006 sowie in dem gemeinsam von der Kommission und dem Hohen Vertreter des Rates verfassten Dokument genannt werden. Zu den in diesen Dokumenten dargelegten Grundsätzen gehören die Diversifizierung der Energieträger, Transparenz in der Energiewirtschaft und verantwortungsvolle Führung, die Schaffung transparenter und sicherer Bedingungen für Investitionen in die Energiewirtschaft und den Energiehandel sowie ein diskriminierungsfreier Transit und Zugang Dritter zu den Infrastruktureinrichtungen.

Der Rat beabsichtigt, die vorhandenen Kommissionsstrukturen und ihre Mechanismen der Zusammenarbeit zu nutzen, um den Energiedialog der EU mit Russland wieder in Gang zu bringen. Aus diesem Grund soll während der finnischen Präsidentschaft ein weiteres Treffen des Ständigen Partnerschaftsrates zwischen den Energieministern der EU und Russlands stattfinden, und auf der Tagesordnung stehen jede Menge Fragen, die Diskussionsstoff bieten. Die Sicherheit der künftigen Energieversorgung zwischen der EU und Russland kann am besten dadurch gewährleistet werden, dass die Bedeutung der gegenseitigen Abhängigkeit betont und Russland in ein verbindliches und einheitliches Regelsystem einbezogen wird. Der Rat bestärkt Russland darin, den Vertrag über die Energiecharta zu ratifizieren und die Verhandlungen über das Transitprotokoll zu diesem Vertrag zum Abschluss zu bringen. Außerdem soll das neue Abkommen zwischen der EU und Russland ein umfangreiches Energiekapitel erhalten, in dem die Grundprinzipien der Zusammenarbeit im Energiebereich verankert sein werden.

Abschließend möchte der Rat noch erwähnen, dass das Europäische Parlament und der Rat unlängst eine Entscheidung über die transeuropäischen Energienetze verabschiedet haben, die einen wichtigen Schritt in Richtung Diversifizierung der Energieträger und Transportrouten darstellt und somit eine bessere Absicherung der Energieversorgung ermöglicht. Diesem Ziel wird auch gedient, wenn der Vertrag über die Energiegemeinschaft mit den Ländern Südosteuropas geschlossen wird und in Kraft tritt, weil mit der Vereinbarung das Modell des Energiebinnenmarktes auf benachbarte Länder ausgedehnt wird.

 

Anfrage Nr. 19 von Hélène Goudin (H-0736/06)
 Betrifft: Gemeinschaftliche Luftqualitätsrichtlinie
 

Schweden tritt dafür ein, dass in der gemeinschaftlichen Luftqualitätsrichtlinie verbindliche Grenzwerte für Feinstaub in der Luft festgesetzt werden. Viele Mitgliedstaaten haben Bedenken gegen verbindliche Grenzwerte und befürworten spezielle Ausnahmen. Außerdem wollen mehrere Mitgliedstaaten die Fristen für Ausnahmen für jene Staaten verlängern, die es nicht schaffen, die Grenzwerte für Stickdioxid, Benzen und Feinstaub (PM 10) einzuhalten. Teilt die Präsidentschaft die schwedische Auffassung, dass die gemeinschaftliche Luftqualitätsrichtlinie ehrgeiziger sein sollte und dass verbindliche Grenzwerte notwendig sind? Hat die Präsidentschaft Verständnis für die Kritik, die sich bisweilen darauf richtet, dass die EU-Organe den Umweltfragen nicht in ausreichendem Maße Priorität einräumen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Wie die Frau Abgeordnete weiß, entscheiden das Europäische Parlament und der Rat im Mitentscheidungsverfahren über die Luftqualitätsrichtlinie. Als der Rat auf die Ergebnisse der ersten Lesung des Europäischen Parlaments wartete, erzielte er am 27. Juni bereits Einvernehmen über die allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Gefahren und negativen Umweltauswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. zu begrenzen. In Bezug auf die Feinpartikel (PM2,5) enthielt das Kompromisspaket ein Zwei-Stufen-Programm, das aus einem unverbindlichen Zielwert für 2010 und einem verbindlichen Grenzwert, der im Jahr 2015 an dessen Stelle tritt, besteht. Damit wäre es möglich, in Europa Daten über die Konzentrationen von Feinstaubpartikeln (PM2,5) zu erheben. Die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, PM10-Partikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid blieben unverändert. Unter bestimmten strengen Auflagen kann eine zeitlich befristete Befreiung von den für PM10-Partikel, Stickstoffdioxid und Benzol geltenden Verpflichtungen beantragt werden.

Der Rat ist der Ansicht, dass die Richtlinie einen Schritt nach vorn in Richtung Verbesserung der Luftqualität darstellt und geht davon aus, dass das Europäische Parlament darüber berät und die notwendigen Voraussetzungen für eine Einigung schafft.

Was die allgemeine Frage anlangt, ob die EU-Organe den Umweltfragen in ausreichendem Maße Priorität einräumen, so trägt der Rat aktiv der Tatsache Rechnung, dass der Schutz und die Verbesserung der Umwelt zu den Hauptanliegen des Vertrags gehören.

 

Anfrage Nr. 20 von Esko Seppänen (H-0739/06)
 Betrifft: Zuckerregelung
 

Die EU hat beschlossen, die Zuckererzeugung in den Mitgliedstaaten zu begrenzen. In Finnland wurde als Folge dessen eine Zuckerfabrik stillgelegt. Aufgrund der Einstellung der Zuckererzeugung zahlt die EU einen bestimmten Betrag als Umstrukturierungsbeihilfe. Die finnische Regierung leitet diese Mittel einfach nur an die Industrie und die Zuckerhersteller weiter, ohne dass sie für die Umschulung der Arbeitnehmer von Zuckerfabriken oder für sonstige Anpassungsausgaben verwendet würden. Steht es nach Auffassung des Ratsvorsitzlandes in Einklang mit dem Geist der Zuckerregelung, wenn die Mittel überhaupt nicht zum Nutzen der Arbeitnehmer der stillzulegenden Zuckerfabrik eingesetzt werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Am 20. Februar 2006 beschloss der Rat, in der Europäischen Union eine durchgreifende Reform der Zuckerindustrie vorzunehmen und entwarf drei Verordnungen mit dem Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit und Marktausrichtung zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wurde ein starker finanzieller Anreiz eingeführt, der Zuckerunternehmen mit der niedrigsten Produktivität in Form einer angemessenen Umstrukturierungsbeihilfe dafür angeboten wurde, dass sie ihre Quotenzuckererzeugung einstellen. Alle Unternehmen, die Zucker, Isoglucose bzw. Insulinsirup herstellen, wofür bis 1. Juli 2006 Quoten vergeben wurden, haben Anspruch auf Umstrukturierungsbeihilfe. Diese soll pro Tonne der aufgegebenen Quoten gezahlt werden, sofern sie ihre Quoten in den Wirtschaftsjahren 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009 bzw. 2009/2010 aufgeben.

Der Rat hat die sozialen Aspekte der Fabrikschließungen bei der angesprochenen Regelung in Betracht gezogen. Um Umstrukturierungsbeihilfe zu erhalten, muss eine Fabrik einen Antrag an den betreffenden Mitgliedstaat einreichen, in dem ein Umstrukturierungsvorschlag enthalten sein muss. Der Vorschlag sollte einen Rationalisierungsvorschlag darstellen, in dem Angebote für die Umschulung der Angestellten, für ihre Überleitung in neue Arbeitsplätze bzw. für Vorruhestandsregelungen enthalten sind. Die Fabrik muss sich auch verpflichten, den erwähnten Anforderungen in dem Zeitraum zu entsprechen, der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt wird.

 

Anfrage Nr. 21 von Bill Newton Dunn (H-0741/06)
 Betrifft: Konvention gegen Cyberkriminalität
 

Die Konvention des Europarats gegen Cyberkriminalität wurde noch nicht von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert.

Selbst der US-Senat hat diese Konvention inzwischen ratifiziert, nachdem sich Berichten zufolge ein republikanischer Senator dagegen ausgesprochen hatte mit der Begründung, es handele sich um einen ausländischen Rechtsakt. Warum gelingt den Europäern nicht, was der Senat geschafft hat?

Was unternimmt der Rat, um diejenigen nationalen Parlamente, die die Dinge haben schleifen lassen und damit Kriminelle unterstützen, anzutreiben?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat ist ebenso wie der Fragesteller über den Stand der Ratifizierung der Konvention des Europarats gegen Cyberkriminalität besorgt. Bisher haben alle Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet, sieben von ihnen haben sie ratifiziert. Sie trat am 1. Juli 2004 in Kraft und gilt derzeit in den genannten sieben Mitgliedstaaten.

Im Mai 2006 bat der Ratsvorsitz die anderen Mitgliedstaaten, über ihre Ratifizierungsverfahren bis zum Jahresende Bericht zu erstatten.

Am 24. Februar 2005 nahm der Rat auch einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme (2005/222/JHA) an. Im Beschluss heißt es, dass die von internationalen Organisationen und insbesondere vom Europarat geleisteten Arbeiten zur Angleichung des Strafrechts durch einen gemeinsamen Ansatz der Europäischen Union für diesen Bereich ergänzt werden müssen. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Bestimmungen dieses Rahmenbeschlusses bis spätestens zum 16. März 2007 nachzukommen.

 

Anfrage Nr. 22 von Marian Harkin (H-0749/06)
 Betrifft: Unterstützung in Form von Zuschüssen an Regionalflughäfen
 

Die irische Regierung hat ein Programm mit der Bezeichnung „Nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalzuschüssen an Regionalflughäfen“ („The National Development Capital Grant Scheme for Regional Airports“) aufgelegt und die Europäische Kommission um Genehmigung dieses Programms ersucht.

Kann der Rat mitteilen, wann dieser Antrag eingegangen ist und worauf er sich stützt?

Kann der Rat mögliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit diesem Antrag aus der Sicht von Flughäfen der Kategorie D in Ziel 1-Gebieten erläutern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat kann die hier aufgeworfenen Einzelfragen nicht beantworten, da sie nicht den Tätigkeitsbereich der Kommission betreffen.

 

Anfrage Nr. 23 von Inger Segelström (H-0751/06)
 Betrifft: Kinderbücher für Kurdistan
 

Die Verfasserin ist zutiefst beunruhigt darüber, dass über 1200 Kinderbücher noch nicht vom türkischen Zoll abgefertigt worden sind, obwohl sie vor mehr als zwei Wochen in der Türkei ankamen. Bestimmungsort der Bücher ist die Stadt Batman im Norden von Kurdistan. Die Bücher sind entweder von schwedischen Kinderbuchautoren verfasst worden oder werden in schwedischen Schulen benutzt. Sie gehören zu einem Projekt, das von der in Schweden ansässigen Kinderrechtsorganisation KOMAK initiiert und von der staatlichen Hilfsorganisation SIDA über das Internationale Olof-Palme-Zentrum finanziert wird. Das Projekt ist Teil eines Programms, für das das Außenministerium federführend ist und das dem Ziel dient, die Demokratisierung der Türkei zu fördern. Am 7. August kamen die Bücher in Istanbul an. Dort wurden sie vom türkischen Zoll zurückgehalten, weil trotz der Bemühungen des Beförderungsunternehmens kein Abfertigungsbediensteter die Abfertigung der Bücher übernahm.

Die Einleitung von Verhandlungen über die Mitgliedschaft in der EU setzt die Erfüllung des politischen Kriteriums von Kopenhagen voraus. Dazu gehört u. a., dass das Land demokratische Verhältnisse und den Schutz der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von Minderheiten gewährleisten kann. Wenn die Einführung von Kinderbüchern in kurdischer Sprache nicht zugelassen wird, ist das nach Ansicht der Verfasserin eine eindeutige Verletzung der Kriterien von Kopenhagen. Was kann der Rat unternehmen, damit der hier dargelegte Zustand ausgeräumt und das Eintreten ähnlicher Fälle verhindert wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat ist der konkrete Fall, auf den die Frau Abgeordnete anspielt, nicht bekannt. Dies hat trotzdem mit der allgemeinen Frage des Schutzes von Minderheiten zu tun. Da das so ist, möchte ich nochmals betonen, dass die Union diese Frage als wichtig erachtet. Das ist einer dieser entscheidenden Bereiche, in denen wir noch hartnäckige Anstrengungen unternehmen müssen, um zu gewährleisten, dass die Türkei die kulturelle Vielfalt sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten bestätigten Grundsätzen sowie mit den bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten fördert.

Obwohl schon einige Maßnahmen durchgeführt worden sind, vor allem im Hinblick auf die Ausstrahlung von Rundfunksendungen lokaler Privatsender in kurdischer Sprache, muss mehr unternommen werden, um die noch vorhandenen Hindernisse zu überwinden. Wir brauchen auch geeignete Maßnahmen, um das Erlernen anderer Sprachen als der türkischen zu fördern. Der Verhandlungsrahmen enthält diese Fragen, und sie gehören auch zu den kurzfristigen Prioritäten in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft. Die Union wird sie als Bestandteil des Reformprozesses, der in der Türkei im Gange ist, systematisch auf allen Ebenen zur Sprache bringen. Sie tat dies erst kürzlich wieder auf der Tagung des Assoziationsrats EU-Türkei am 12. Juni 2006 in Luxemburg.

Folglich kann die Frau Abgeordnete versichert sein, dass die EU die Entwicklung in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachtet, um in der Lage zu sein, die Fortschritte der Türkei in Richtung Beitritt zu beurteilen. Von dieser Entwicklung hängt natürlich der Fortgang der Verhandlungen ab.

 

Anfrage Nr. 24 von Avril Doyle (H-0755/06)
 Betrifft: Wettbewerbsfähigkeit und Lösungen energiepolitischer Probleme
 

Ein wichtiges Thema des finnischen Ratsvorsitzes ist die Wettbewerbsfähigkeit Europas und sein Erfolg auf dem Weltmarkt. Der Ratsvorsitz hat als Teil dieser Wachstumsagenda Lösungen energiepolitischer Probleme vorgeschlagen. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Hinblick darauf ergriffen werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat ist in der Tat der Meinung, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union durch eine gut geplante Energiepolitik gefördert werden können. Zur Erreichung dieses Ziels tragen viele Faktoren bei:

Zuallererst ist Energieeffizienz eines der obersten Ziele. In Europa besteht noch immer viel Spielraum für kosteneffektive Investitionen in Energieeffizienz. Fortschritte in diesem Bereich dienen den europäischen Unternehmen, weil das zum einen ihre Energiekosten senken und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Technologie in diesem Sektor erhöhen wird. In der Amtszeit des laufenden Ratsvorsitzes werden praktische Schritte ergriffen – eine Richtlinie zur Umweltplanung, eine Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden und eine Richtlinie über die Endenergieeffizienz und Energieeinsparungen. Außerdem wartet der Rat darauf, dass die Kommission ihren Aktionsplan zur Energieeffizienz vorlegt, in dem sie die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz empfehlen und auf den der Rat in angemessener Weise reagieren wird. Was Forschung und Entwicklung angeht, möchte der Rat die Frau Abgeordnete auf den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm aufmerksam machen, in dem Energieeffizienz zu den Hauptanliegen im Bereich der Energie gehört. Es ist daher ganz entscheidend, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat effektiv und produktiv gestaltet, damit das Rahmenprogramm bis zum Ende dieses Jahres angenommen werden kann. Zudem sei noch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation erwähnt, das in Kürze verabschiedet wird. Es enthält ein Programm „Intelligente Energie“ und somit Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, der Energieeffizienz und der Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe integrierter Vorhaben.

Energieeffizienz muss auch als unentbehrlicher Faktor im Innovationsprozess betrachtet werden. Das ist auch der Tenor der soeben veröffentlichten umfassenden Mitteilung „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“, in der mit Nachdruck darauf verwiesen wird, dass die Festlegung von Zielen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen der Öko-Innovation als Modell für andere Bereiche der Energiepolitik dienen kann.

Zweitens kann gesagt werden, dass die Funktionsweise des europäischen Energiebinnenmarktes verbessert werden sollte, und zwar mit dem Ziel, ihn vollständig zu liberalisieren, indem mehr Wettbewerb zugelassen wird. Somit würden die Kosten für die Verteilung und den Verkauf von Energie zum Nutzen der Unternehmen und Bürger Europas gesenkt werden.

Der Rat kooperiert mit der Kommission, um dieses Ziel zu erreichen, vor allem auf der Basis der Mitteilungen der Kommission über Richtlinien für den Gas- und Energiemarkt sowie über die Grundlage der Elektrizitäts- und Gasforschung.

Drittens wählt der Rat den gleichen Ansatz in seinen Beziehungen zu Drittländern: Er strebt an, die Arbeit der Energiesektoren in Drittländern zu verbessern, die Regulierung dieser Bereiche und den Wettbewerb in ihnen auszubauen, was sich auf Europas Wirtschaft auswirkt. So sind z. B. die Schaffung eines gemeinsamen regionalen Energiemarktes für Elektrizitätsverbundnetze und Erdgasnetze in Südosteuropa und ihre Anbindung an den europäischen Gesamtmarkt wichtige Schritte zur Förderung und Beibehaltung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Förderung der Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit Drittländern ist ebenfalls Bestandteil der Politik des Rates in diesem Bereich. Auf dem G8-Treffen in Sankt Petersburg unterstützten der Ratsvorsitz und die Kommission Initiativen zur Energieeffizienz, deren Ziel die weltweite Verbesserung der Energieeffizienz in vielen Bereichen ist. Energie und Energieeffizienz waren wichtige Themen auf dem ASEM-Treffen im September in Helsinki sowie in bilateralen Treffen mit Russland und mit anderen Ländern in der Amtszeit dieses Ratsvorsitzes. Ein weiteres Beispiel dafür ist die vor kurzem gebilligte Verlängerung des Energy-Star-Abkommens mit den Vereinigten Staaten über Büroausrüstungen; der Rat wird den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung des Abkommens prüfen, sobald ihm dieser zugegangen sein wird. Das Ziel besteht darin, den Vorschlag sobald wie möglich anzunehmen und dabei auf die gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament in dieser Angelegenheit zu bauen. Gleiches gilt für die EU-Verordnung zur Eingliederung dieses bilateralen Abkommens in das Gemeinschaftsrecht.

Dies war ein kurzer Überblick darüber, wie der Rat in den nächsten Monaten mit Hilfe der Energiepolitik seinen Einfluss auf das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Europas zur Geltung bringen möchte.

 

Anfrage Nr. 25 von Athanasios Pafilis (H-0761/06)
 Betrifft: Strafverfolgung von litauischen Antifaschisten
 

Am 24.8.2006 leitete die litauische Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgung gegen zwei 76jährige ehemalige leitende Kader der sowjetischen Sicherheitsbehörden ein, weil die beiden Männer 1952 ein Versteck einer bewaffneten antisowjetischen Gruppe entdeckt hatten, wobei sieben bewaffnete Mitglieder festgenommen, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Bekanntlich waren die Kräfte, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs im Baltikum auf sowjetischem Boden gegen die Sowjetmacht kämpften, jedoch nichts anderes als einheimische Nazis, die – erfolglos – versuchten, ein Klima der Einschüchterung und Gewalt zu erzeugen.

Verurteilt der Rat diesen inakzeptablen Versuch der litauischen Behörden, die Geschichte des Landes zu verfälschen? Wird er die Einstellung der Strafverfolgung gegen die beiden 76jährigen Antifaschisten fordern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Der Rat hat diese Frage zu keinem Zeitpunkt erörtert, und sie fällt nicht in die Zuständigkeit des Rates.

 

Anfrage Nr. 26 von Diamanto Manolakou (H-0763/06)
 Betrifft: Grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas durch die Regierung der USA
 

Die Regierung der USA nutzt den Gesundheitszustand des kubanischen Führers Fidel Castro aus, um ihre Bemühungen zum Sturz der kubanischen Regierung und zur Einmischung in Kuba zu verstärken. Präsident Bush und Außenministerin Condoleeza Rice forderten den Sturz der rechtmäßigen kubanischen Regierung sowie die Errichtung einer Übergangsregierung, der sie politische und wirtschaftliche Unterstützung versprachen, und drohten all jenen mit Verfolgung, die die Schaffung einer solchen Regierung behinderten.

Verurteilt der Rat diesen Versuch einer Ausnutzung der Krankheit Fidel Castros sowie die gegen Kuba gerichteten Erklärungen und Pläne der amerikanischen Regierung, die eine unverhüllte Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und einen groben Verstoß gegen seine Integrität und Unabhängigkeit darstellen, oder unterstützt er dies alles, wie Präsident Bush es von den verbündeten Regierungen verlangt?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Das von der Frau Abgeordneten angesprochene Thema ist eine Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Kuba. Das Europäische Parlament kennt den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba sehr gut, und ich muss diesen hier nicht wiederholen.

Die Kubafrage steht auf der Tagesordnung der Treffen mit den Vereinigten Staaten im Rahmen des politischen Dialogs. Auf dem Gipfel am 21. Juni äußerten die Europäische Union und die USA ernsthafte Besorgnis über die Menschenrechtslage in Kuba und forderten die kubanische Regierung dringend auf, rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu ergreifen. Die EU hat mit Befriedigung das Bekenntnis vermerkt, das in dem zweiten Bericht enthalten ist, der kürzlich von der US-amerikanischen Kommission zur Unterstützung eines freien Kuba („Commission for Assistance to a Free Cuba“) veröffentlicht wurde. In dem Bericht heißt es, dass es Sache der Kubaner selbst ist, über ihre Zukunft und ihr Gesellschaftssystem zu entscheiden.

 

Anfrage Nr. 27 von Laima Liucija Andrikienė (H-0766/06)
 Betrifft: Erweiterung der Schengen-Zone
 

Die neuen Mitgliedstaaten der EU bereiten sich derzeit darauf vor, im Oktober 2007 der Schengen-Zone beizutreten. Dazu müssen beide Seiten – die Beitrittsländer und die EU selbst – bestimmte Anforderungen erfüllen, u.a. SIS und SIS II. Wie bewertet der Rat die zu erwartenden Fortschritte bei der Einrichtung und Anwendung des Schengen-Informationssystems, und ist er zuversichtlich, dass diese Arbeit bis Oktober 2007 abgeschlossen sein wird? Geht der Rat davon aus, dass sich eine Verzögerung bei der Erweiterung der Schengen-Zone ergeben wird? Welche politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Folgen könnte diese Verzögerung für die Länder, die der Schengen-Zone beitreten wollen, und für die EU haben?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Auf seiner Tagung am 15. und 16. Juni 2006 bestätigte der Europäische Rat, dass er sich an den Plan für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation halten werde, das ab April 2007 einsatzbereit sein soll. Eine von technischen Arbeitsgruppen durchgeführte Bewertung der von den Dienststellen der Europäischen Kommission gelieferten Daten lässt den Ratsvorsitz allerdings zu der Überzeugung kommen, dass sich die Erweiterung der Schengen-Zone zwangsläufig verzögern wird.

Der Ratsvorsitz schlägt vor, auf der Tagung des Rates im Dezember eine Aussprache über den allgemeinen Zeitplan für die Aufnahme neuer Schengen-Länder zu organisieren, aber die Diskussion hängt zuallererst davon ab, dass die Kommission viele Punkte im Projektplan klärt. Zweitens muss auf der Basis des von den Dienststellen der Kommission vorgelegten Plans ein Bewertungszeitplan für die neuen Schengen-Länder ausgearbeitet werden.

Außerdem müssen neue Rechtsakte zum SIS II verabschiedet werden. Die technischen Spezifikationen müssen an jene Rechtsakte angepasst werden, mit denen die Annahme der Rechtsakte und die Entwicklung des Systems verknüpft sind. Die Dienststellen der Kommission haben schon zum Ausdruck gebracht, dass die Beschreibung der technischen Spezifikationen erst abgeschlossen werden kann, wenn man sich über die Rechtsakte geeinigt hat. Die Mitgliedstaaten werden die möglichen Folgen dieses Rückschlags unter Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt der Tagung des Rates im Dezember verfügbaren Informationen beurteilen müssen.

 

Anfrage Nr. 28 von Proinsias De Rossa (H-0768/06)
 Betrifft: Ernennung eines EU-Gesandten für Birma
 

Welche Maßnahmen hat der Rat im Anschluss an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2005 zu Birma (P6_TA(2005)0444) ergriffen, insbesondere in Bezug auf Ziffer 7, in der die Ernennung eines hochrangigen EU-Gesandten gefordert wird, der sich für die Sicherstellung der Freilassung von Aung San Suu Kyi, Hkun Htun Oo und weiterer politischer Führer einsetzen und eine umfassende EU-Strategie betreffend Birma entwickeln soll, damit humanitäre Hilfe das birmanische Volk von innerhalb Birmas und mittels grenzüberschreitender Strategien erreicht, sowie den Übergang zur Demokratie und zur Wahrung der Menschenrechte erreichen soll?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In seiner Antwort möchte der Rat auf die Schriftliche Antwort E 1779/06 des Fragestellers zum gleichen Thema aufmerksam machen. Die Haltung des Rates hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

Der Rat ist ebenso wie der Fragesteller über die nach wie vor festgefahrene Situation und das Ausbleiben von Reformen in Birma/Myanmar beunruhigt. Deshalb hat sich Finnland als der Mitgliedstaat, der zurzeit den Ratsvorsitz innehat, auf dem jüngsten Asien-Europa-Gipfel (ASEM-Gipfel), der in Helsinki stattfand und auf dem 13 Länder Asiens, unter ihnen auch Birma/Myanmar, vertreten waren, zu der Lage geäußert. Außerdem informierte die Europäische Union den birmanischen Außenminister auf dem bilateralen Troika-Treffen am 10. September darüber, dass sie sehr ernste Gründe zur Besorgnis hat und verurteilte die Tatsache, dass Aung Sun Suu Kyi noch immer unter Hausarrest steht und andere politische Gefangene weiter in Gewahrsam gehalten werden. Sie forderte die birmanische Regierung auch dringend auf, der Demokratie und den Menschenrechten wesentlich mehr Raum zu geben.

 

Anfrage Nr. 29 von Simon Coveney (H-0771/06)
 Betrifft: Krisensituation im östlichen Burma und entlang der Grenze zwischen Thailand und Burma
 

Nach den meisten Berichten der in Burma und entlang seiner Grenzen tätigen Hilfs- und Anwaltsorganisationen haben sich die Bedingungen innerhalb dieses Landes im vergangenen Jahr erheblich verschlechtert. Offensiven der SPDC-Regierung in den Staaten der Karen und der Karenni haben dazu geführt, dass immer mehr Flüchtlinge über die Grenze nach Thailand fliehen. Vergewaltigungen als Instrument des Krieges und als Versuch, ethnische Gruppen zu vernichten, werden aus dem ganzen Land berichtet und dokumentiert. Ein weiterer Bericht hat, allein im Jahr 2006, mindestens fünfzig Fälle von Frauen aus dem Kachin-Staat dokumentiert, die von Burma nach China verschleppt wurden. Die Frauen werden als Sexsklavinnen oder „Ehefrauen“ an Bordelle und chinesische Männer verkauft. Die finnische Präsidentschaft hat beschlossen, das Visaverbot gegen den SPDC-Außenminister aufzuheben, um ihm die Teilnahme am ASEM-Gipfel in Helsinki zu ermöglichen. Es ist keine Überraschung, dass den EU-Beamten auf dem Gipfeltreffen von den SPDC-Vertretern erneut gesagt wurde, sie benötigten „mehr Zeit“, um die demokratischen Reformen und die Reformen im Bereich der Menschenrechte umzusetzen.

Kann der Rat erklären, was die Aufhebung des Visaverbots gegen U Nyan Win in Bezug auf Fortschritte bei den Menschenrechts- und Demokratiereformen bewirkt hat? Welche Maßnahmen unternimmt der Rat derzeit, um der Krisensituation in Ostburma sowie entlang der Grenze zwischen Thailand und Burma entgegenzutreten? Wird sich der Rat verpflichten, die Frage der Verschleppung von Frauen, insbesondere aus der ethnischen Gruppe der Kachin, umgehend gegenüber den SPDC-Regierungen von China und Burma zur Sprache zu bringen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Die Europäische Union beobachtet die Lage in Birma/Myanmar und – im Zusammenhang damit – die Lage der ethnischen Minderheiten in dem Land sehr genau. Wie der Herr Abgeordnete sicher weiß, verurteilte der Rat im Mai mit Nachdruck die Angriffe auf Zivilpersonen nach der Ausweitung der Operationen der birmanischen/myanmarischen Armee gegen die Karen National Union (KNU). Durch die Aktionen der Armee waren sehr viele Menschen gezwungen, ihre Heimat im Norden der Region Kayin (Karen) zu verlassen, und dazu kam noch eine größere neue Flüchtlingswelle nach Thailand.

Die Europäische Union fordert die Führung von Birma/Myanmar immer wieder auf, ihre Übergriffe gegen Zivilisten einzustellen und den Flüchtlingsbewegungen in den Konfliktregionen ein Ende zu setzen, und sie bittet beide Parteien dringend, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Die EU unterstützt die regionale Unverletzlichkeit von Birma/Myanmar, drängt aber dessen Regierung, die Menschenrechte aller Bürger und Gruppen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft bzw. Religion zu schützen.

Auf all ihren Treffen mit Birma/Myanmar fordert die EU die Regierung mit Nachdruck auf, internationalen Organisationen und NRO die ungehinderte Einreise in das Land zu ermöglichen, vor allem um humanitäre Hilfe zu leisten, und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zu erlauben, politische Gefangene ohne Aufsicht zu besuchen und unabhängige Untersuchungen zu erleichtern.

Durch die Aufhebung der Visasperre gegen U Nyan Win hatte die EU die Gelegenheit, auf einem Treffen der Troika sowie in Anwesenheit anderer asiatischer Außenminister den Außenminister von Birma/Myanmar direkt, ausführlich und unmissverständlich darüber zu informieren, dass die EU immer noch über die Situation in Birma/Myanmar enttäuscht und darüber empört ist, dass die Regierung von Birma/Myanmar die Demokratisierung des Landes nicht merklich gefördert und die Menschenrechtslage nicht wesentlich verbessert hat. Die EU hatte in gleicher Weise Gelegenheit, ihre Besorgnis über die Lage der ethnischen Minderheiten des Landes, speziell in der Region Kayin (Karen), zum Ausdruck zu bringen.

Der Rat bringt die Lage in Birma/Myanmar auch regelmäßig auf den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs mit den Nachbarstaaten von Birma/Myanmar, darunter China, zur Sprache, und fordert diese ständig mit Nachdruck auf, ihre Kontakte zu Birma/Myanmar zu nutzen, um eine Veränderung in Richtung Demokratie, nationale Versöhnung und nachhaltige Entwicklung zu bewirken. Auf diese Weise äußert der Rat auch seine Meinung, dass es für die Nachbarländer von Vorteil wäre, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Ausbau der Verwaltung in Birma/Myanmar zu unterstützen, denn dies würde die Aufgabe erleichtern, sich z. B. mit Menschen- bzw. Drogenhandel oder mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten auseinanderzusetzen.

 

Anfrage Nr. 30 von Leopold Józef Rutowicz (H-0770/06)
 Betrifft: Einfuhr von Erdbeeren aus China
 

2004 wurde ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren tiefgekühlter Erdbeeren aus China eingeleitet. In Polen ist man sehr über den Schutz der Erzeuger tiefgekühlter Erdbeeren besorgt. Polen gehört nämlich zu den wichtigsten Erzeugerländern von Erdbeeren und der gegenwärtige Preisverfall verdrängt viele polnische Erzeuger vom Markt.

Könnte der Rat mitteilen, wann der Beschluss über die Verhängung von zeitlich begrenzten Antidumpingzöllen auf aus China eingeführte Erdbeeren gefasst werden wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat sind die Bedenken sehr wohl bekannt, die lokale Erzeuger in den Mitgliedstaaten, vor allem aber in Polen, wegen der Einfuhr tiefgekühlter Erdbeeren aus China zum Ausdruck gebracht haben.

Dem Fragesteller werden die allgemeinen Antidumping-Vorschriften gewiss bekannt sein, die verlangen, dass die Kommission Untersuchungen einleitet und zeitlich begrenzte Maßnahmen durchsetzt. Am 19. Januar 2006 leitete die Kommission eine Untersuchung mit dem Ziel ein, festzustellen, ob es sich bei den betreffenden Ausfuhren um Dumping im juristischen Sinne handelt und ob sie sich auf die wirtschaftliche Lage bei der Erzeugung tiefgekühlter Erdbeeren negativ auswirken. Wenn die Kommission angesichts dieser Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass zeitlich begrenzte Maßnahmen ergriffen werden sollten, würden diese spätestens bis zum 18. Oktober 2006 in Kraft treten müssen und höchstens für sechs Monate gelten.

Wenn die Kommission zu gegebener Zeit letztlich zur Auffassung gelangt, dass endgültige Maßnahmen zu ergreifen sind, richtet sie einen offiziellen Vorschlag an den Rat. Der Rat würde dann innerhalb eines Monats über die fraglichen Maßnahmen zu entscheiden haben. Bisher ist kein derartiger Vorschlag der Kommission beim Rat eingegangen.

 

Anfrage Nr. 31 von Ryszard Czarnecki (H-0774/06)
 Betrifft: Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten im Libanon
 

Wie beurteilt der Rat die Aktivitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der geplanten Friedenstruppen im Libanon?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

In den am 15. September 2006 veröffentlichten Schlussfolgerungen betonte der Rat seine Verpflichtung, sich für die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates einzusetzen und wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten einen substanziellen Beitrag zur verstärkten UNIFIL-Mission leisten werden. Europäische Truppen bilden den Kern dieser verstärkten friedenserhaltenden Maßnahme der Vereinten Nationen. Der beachtliche Umfang des Engagements der Mitgliedstaaten unterstreicht ihre Entschlossenheit, die in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates umrissenen Ziele zu erfüllen.

 

Anfrage Nr. 32 von Georgios Toussas (H-0776/06)
 Betrifft: Ermordung von Gewerkschaftsführern auf den Philippinen
 

Am 16. und 17. August 2006 wurden auf den Philippinen Orlando Rivera, Führer einer linken Fischergewerkschaft, und Julie Velasquez, Vorsitzende der philippinischen Landarbeitergewerkschaft, von Unbekannten ermordet. Diese Morde sind nur die jüngsten Beispiele zahlreicher ähnlicher Gewalttaten, die sich gegen linke Aktivisten, Journalisten, Gewerkschafter u. ä. richten und die von verschiedenen Parteien und Persönlichkeiten, von Amnesty International, das äußerst scharfe Kritik an der Präsidentin Gloria Arroyo übte, weil sie nicht in der Lage sei, den politischen Morden im Land Einhalt zu gebieten, sowie von anderen nichtstaatlichen Organisationen verurteilt wurden.

Welche Haltung vertritt der Rat zu diesen Morden sowie zum Klima der Einschüchterung gegenüber Gewerkschaftsführern, das von der Regierung Arroyo, die keine geeigneten Maßnahmen zur Beendigung dieser Situation ergreift, zumindest geduldet wird?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzstaates bindet als solche weder den Rat noch seine Mitglieder.

Dem Rat sind diese Ereignisse und einige weitere ungesetzliche Hinrichtungen, denen in den letzten Monaten auf den Philippinen u. a. Pressevertreter, politische Aktivisten und Menschenrechtler sowie Rechtsanwälte zum Opfer fielen, sehr genau bekannt.

Die Europäische Union bringt regelmäßig ihre tiefe Besorgnis über solche Handlungen zum Ausdruck und ersucht die Behörden nachdrücklich, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem durch die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen und die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen zu lösen.

Diese Angelegenheit ist mit den philippinischen Behörden auf verschiedenen Eben erörtert worden, unter anderem auch mit Präsidentin Arroyo und Außenminister Romulo auf dem Asien-Europa-Treffen (ASEM-Gipfel) am 10. und 11. September in Helsinki. Die EU hat zur Kenntnis genommen, dass die philippinische Regierung eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet hat, die der Frage der ungesetzlichen Hinrichtungen nachgeht. Der Arbeitsgruppe gehören auch Vertreter der Zivilgesellschaft an. Die EU muss diese Maßnahmen weiter verfolgen und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten.

Die EU ist auch bereit, den Philippinen bei ihren Bemühungen zur Stärkung ihres Rechtssystems zu helfen.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 40 von Liam Aylward (H-0706/06)
 Betrifft: EU-Weißbuch zum Sport
 

Kann die Kommission erläutern, was sie mit der Herausgabe eines neuen EU-Weißbuchs zum Sport im Verlauf dieses Jahres zu erreichen hofft, und könnte sie ferner angeben, bis zu welchem Termin europäische Sportorganisationen Beiträge, die den Inhalt dieses Weißbuchs betreffen, einreichen können?

 
  
 

Wie der Abgeordnete richtig feststellt, bereitet die Kommission derzeit eine wichtige Initiative zur Rolle des Sports in Europa vor und beabsichtigt die Herausgabe eines Weißbuches zu diesem Thema.

Umfang und Ziele des geplanten Weißbuches

Das geplante Weißbuch zum Sport könnte von einer Bestandsaufnahme ausgehen, die die wichtige Rolle des Sports in Europa für die Gesellschaft und für die Wirtschaft sowie seinen potenziellen Beitrag zur Erreichung der gesamtpolitischen Zielsetzung der Kommission herausarbeitet. Darüber hinaus würde es sich mit den Interessen des Sports und den Herausforderungen befassen, denen die Organisation von Sport heute in Europa gegenübersteht, auch im Hinblick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Ferner würde das geplante Weißbuch künftige Maßnahmen ausweisen, die das öffentliche Profil des Sports zum Gegenstand haben. Hierzu wären eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Diensten der Kommission sowie weitere Konsultationen mit den Beteiligten erforderlich.

Im Idealfall wird die Initiative den Erwartungen entsprechen, die von Interessengruppen des Sports im Rahmen des von der Kommission 2005 in Gang gesetzten Dialogs „Die EU und der Sport: Erwartungen abstimmen“ zum Ausdruck gebracht wurden. Es gibt auch konkrete Forderungen, darunter von Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, jüngste Entwicklungen des Sports in Europa zu berücksichtigen.

Die Zusammenarbeit mit dem Parlament ist für den Erfolg der Initiative ebenfalls entscheidend. Die Kommission begrüßt daher die Wahl des Zeitpunkts für den geplanten Bericht über Profifußball, an dem mitzuwirken sie bereit ist. Die Ergebnisse dieses Berichts könnten in das geplante Weißbuch eingehen.

Zeitlicher Rahmen

Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, geht die Kommission folglich davon aus, dass die Dynamik vorhanden ist, eine wichtige Initiative wie das beabsichtigte Weißbuch zum Sport im Jahr 2007 zu starten.

Natürlich muss dem Entwurf und der Veröffentlichung eines solchen Dokuments ein umfassender Konsultationsprozess vorausgehen, in den sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure eingebunden sind. Die Kommission ist jetzt in eine intensive Phase interner und externer Konsultationen eingetreten, die bis Anfang 2007 fortdauern werden.

Die externen Konsultationen wurden von der Kommission im Juni 2006 mit einer Sondierungskonferenz eingeleitet, an der größere Teile der europäischen Sportbewegung teilnahmen. Vor fünf Tagen traf der für Bildung, Ausbildung, Kultur und Vielsprachigkeit zuständige Kommissar mit den führenden Vertretern der europäischen Sportverbände zusammen, um das System des Sports in Europa zu erörtern. Im Herbst wird eine Online-Konsultation allen die Möglichkeit geben, Interessen und Bedenken zu wichtigen Themen des Weißbuches vorzubringen. Die Kommission legt Sportorganisationen auch weiterhin das Mitwirken an diesem Prozess nahe.

Die Kommission ist zur weiteren Untersuchung der konkreten Anliegen von Sportorganisationen bereit. Ihre schriftlichen Wortmeldungen sind in jeder Etappe des Konsultationsprozesses willkommen. Im Interesse der Strukturierung des Konsultationsprozesses ruft die Kommission Sportorganisationen auf, sich über ihre europäischen Dachverbände Gehör zu verschaffen. Das hat in jüngster Zeit sehr gut funktioniert und wird uns helfen, diese anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen.

 

Anfrage Nr. 41 von Gay Mitchell (H-0747/06)
 Betrifft: Europäischer Qualifikationsrahmen
 

Kann die Kommission angesichts der Tatsache, dass der am 5. September angekündigte Europäische Qualifikationsrahmen eine freiwillige Übung darstellt, darlegen, wie dies den die Auszeichnung vergebenden Institutionen direkt zugute kommt?

 
  
 

Ziel des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist die Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen, um lebenslanges Lernen sowie die geographische und berufliche Mobilität zu (Aus)bildungs- und Arbeitszwecken zu unterstützen.

In dem Vorschlag wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den EQR als Referenzinstrument zu nutzen, um in unterschiedlichen Systemen erworbene Abschlüsse vergleichen zu können. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, ihre nationalen Qualifikationssysteme an den EQR zu koppeln und gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen zu entwickeln. Ferner wird den Mitgliedstaaten geraten, dafür zu sorgen, dass neue Abschlüsse und „Europass“-Dokumente Hinweise auf das entsprechende Referenzniveau des EQR enthalten. Soweit man sie umsetzt, werden diese Empfehlungen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessern, für die keine verbindlichen Instrumente vorliegen. Gemäß Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags können zu Themen wie dem EQR keine verbindlichen Gemeinschaftsvorschriften erlassen werden.

Der EQR wird den damit arbeitenden Institutionen und Behörden nutzen, da er es ihnen erleichtert, die in verschiedenen Bildungs- und Ausbildungssystemen erworbenen vielfältigen Qualifikationen einzuordnen und die von ihnen zuerkannten Abschlüsse für andere transparenter zu machen. Sofern Mitgliedstaaten nationale Qualifikationsrahmen verabschieden oder solche bereits besitzen, wird die Umsetzung des EQR dadurch natürlich viel effektiver.

 

Anfrage Nr. 42 von Simon Coveney (H-0772/06)
 Betrifft: Unterschiede in den Sprachkenntnissen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten
 

Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass es zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten enorme Unterschiede in der Beherrschung von Sprachen gibt. Plant die Kommission die Einführung neuer Maßnahmen als Versuch, die Mehrsprachigkeit unter den Mitgliedstaaten zu verbessern?

 
  
 

2005 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung über den „Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz“(1), den eine Gruppe von Regierungsexperten aus den Mitgliedstaaten entwickeln wird. Da keine standardisierte Erhebung zur Sprachenkompetenz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorliegt, müssen genaue und aktuelle Daten über die Effektivität der Fremdsprachenunterrichtssysteme erhoben werden. Dies wird mit Hilfe des Indikators geschehen, an dem die Kommission den allgemeinen Stand der Fremdsprachenkompetenz in den Mitgliedstaaten ablesen kann.

Hierzu ist die Absolvierung eines speziell entwickelten Sprachtests durch eine repräsentative Auswahl von Schülern in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen aller Mitgliedstaaten vorgesehen. Gemäß den Empfehlungen des Europäischen Rates von Barcelona 2002 sollte der Indikator die Kompetenz jedes Kandidaten der Stichprobe in wenigstens zwei Fremdsprachen zum Ausdruck bringen.

 
 

(1)  KOM(2005) 356 endg.

 

Anfrage Nr. 43 von Ryszard Czarnecki (H-0775/06)
 Betrifft: Gelder für das Erlernen von Fremdsprachen
 

Stellt die Europäische Union für die Jugend in den Mitgliedstaaten der neuen Europäischen Union im Rahmen der Angleichung der Bildungschancen Mittel für das Erlernen von Fremdsprachen bereit?

 
  
 

Mit Hilfe der Programme Socrates und Leonardo investiert die Kommission jährlich mehr als 30 Millionen Euro in praktische Projekte zur Förderung der Begeisterung von Fremdsprachenlernenden und -lehrenden. Hierzu gehören Schüleraustauschprogramme, Sprachassistenzzeiten und Lehrerbildungsprogramme im Rahmen der Aktion Comenius sowie Informationskampagnen und die Entwicklung innovativer Lernmittel im Rahmen der Aktion Lingua.

Darüber hinaus wird sehr stark in Mobilität investiert: über die Aktion Erasmus und das Programm Leonardo, die beide Mittel für sprachliche Vorbereitungskurse umfassen, über das Programm Jugend, und über die Aktion Städtepartnerschaften. Die der Kommission von Teilnehmern dieser Aktionen zugehenden Berichte zeigen, dass Mobilität ein wesentlicher Grund dafür ist, warum Menschen mehr über ihre Nachbarn erfahren und sich deren Sprachen aneignen wollen.

Solche Maßnahmen werden mit dem neuen Programm Lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2007-2013 fortgesetzt, speziell mit Hilfe der Schlüsselaktivität Sprachen und der Unterprogramme Comenius, Erasmus und Leonardo. Wie dem Abgeordneten bekannt ist, muss die Kommission jedoch gemäß Artikel 149 des EU-Vertrags die Verantwortung von Mitgliedstaaten für den Inhalt von Lehrplänen, die Organisation ihres Bildungssystems und ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt voll und ganz respektieren.

 

Anfrage Nr. 46 von Eoin Ryan (H-0708/06)
 Betrifft: Sicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen
 

Kann die Kommission angeben, welche Maßnahmen sie bisher umgesetzt hat, um die Sicherheitsvorkehrungen auf europäischen Flughäfen zu verbessern, und kann sie angeben, welche Pläne sie gegebenenfalls hat, um die Sicherheitslage auf europäischen Flughäfen in Zukunft noch weiter zu verbessern?

 
  
 

Unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Kommission eine Rahmenverordnung über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt ausgearbeitet. Diese Verordnung wurde im Dezember 2002 angenommen(1). Sie legt gemeinsame grundlegende Normen für Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit und geeignete Verfahren für die Überwachung der Einhaltung einschließlich Inspektionen durch die Kommission fest.

Seit Inkrafttreten der Verordnung hat die Kommission im Rahmen des Komitologieverfahrens zehn Durchführungsverordnungen mit den Einzelheiten der Maßnahmen und technischen Anpassungen der gemeinsamen grundlegenden Normen angenommen. Mit Unterstützung des Ausschusses für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt überprüft die Kommission regelmäßig diese Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr und nimmt gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vor.

Seit Februar 2004 führt die Kommission auch regelmäßige Inspektionen auf den Flughäfen der Mitgliedstaaten durch um sicherzustellen, dass diese die gemeinsamen Normen einhalten. Bis jetzt hat die Kommission mehr als 70 Inspektionen durchgeführt.

Im September 2005 hat die Kommission auf der Grundlage der bei der Umsetzung der Rahmenverordnung gesammelten Erfahrungen eine Überarbeitung dieser Verordnung vorgeschlagen(2). Ziel dieser Überarbeitung ist eine Vereinfachung der derzeitigen Rahmenverordnung. Sie wird dafür sorgen, dass mehr Flexibilität besteht, um schnell auf neu eintretende Risiken reagieren zu können, die jüngsten technologischen Entwicklungen umgesetzt und ein besserer Schutz sensibler Informationen bezüglich der Sicherheitsnormen gewährleistet werden.

Der überarbeitete Vorschlag für eine Rahmenverordnung wurde dem Parlament und dem Rat am 23. September 2005 zugestellt und befindet sich derzeit in erster Lesung im Rat. Die Kommission hält eine schnelle Annahme dieser Verordnung für sehr wichtig.

Die Kommission wird ihre kontinuierlichen Bemühungen um die Gewährleistung einer harmonisierten Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt fortsetzen, um die europäische Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen zu schützen. Darüber hinaus entwickelt die Kommission derzeit gemeinsam mit dem Ausschuss für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt eine angemessene Antwort auf die durch die jüngsten Ereignisse deutlich gewordenen neuen Bedrohungen.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. L 355 vom 30.12.2002).
(2)  KOM(2005) 429 endg. – C6-0290/2005 – 2005/0191(COD).

 

Anfrage Nr. 47 von Bernd Posselt (H-0712/06)
 Betrifft: Schnellbahnverbindungen in Süddeutschland
 

Welche Informationen hat die Kommission, was die zeitliche und die finanzielle Dimension zweier wichtiger Schnellbahnverbindungen in Süddeutschland betrifft: des deutschen Teilstücks der „Magistrale für Europa“ von Kehl bis zur österreichischen Grenze sowie der Verbindung von München bis zum Brenner-Basistunnel, mit dessen Bau soeben begonnen wurde?

 
  
 

Hinsichtlich der „Magistrale für Europa“ heißt es im Bericht von Herrn Balázs, Europäischer Koordinator für das vorrangige Vorhaben Nr. 17, die Eisenbahnachse Paris-Stuttgart-Wien-Bratislava, dass die Modernisierung der betreffenden Strecke – ein Teil der Arbeiten ist bereits im Gange – bis 2015 weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Die Verkehrsminister Frankreichs, Deutschlands, Österreichs und der Slowakei haben diesen Willen ebenfalls durch Unterzeichnung einer Absichtserklärung am 9. Juni 2006 bekräftigt.

Was die Strecke zwischen München und Kufstein (österreichische Grenze) betrifft, so handelt es sich hierbei nicht um eine Hochgeschwindigkeitsstrecke, sondern um eine konventionelle Strecke. Diese Strecke, die auf der Brenner-Achse liegt, wurde in den letzten Jahren ausgebaut. Mittelfristig ist eine Erhöhung ihrer Kapazität im Rahmen der Eröffnung des künftigen Brennerbasistunnels 2016 geplant. Für 2007/2008 sind Studien zur Ermittlung der besten technischen Lösungen geplant. In diesen Studien sollen insbesondere die Umgehung von Rosenheim für Güterzüge und der Grenzabschnitt zwischen Deutschland und Österreich geprüft werden. Um die Interoperabilität der Achse zu garantieren, läuft derzeit eine Studie über die Ausrüstung der Strecke mit dem europäischen Signalisierungssystem ERTMS(1) (dieses System ist für den künftigen Basistunnel und die neuen Inntalstrecken in Österreich geplant).

 
 

(1)  European Rail Traffic Management System

 

Anfrage Nr. 48 von Sepp Kusstatscher (H-0713/06)
 Betrifft: TEN-Projekte: Wirtschaftlichkeit BBT
 

Die Brenner-Eisenbahn ist nicht ausgelastet, der Güterverkehr rückläufig, die Eisenbahnlinie (Pontebbana) ebenfalls nicht ausgelastet. Zudem baut die Schweiz zwei Neue-Eisenbahn-Alpen-Transversalen, die eine große Kapazität haben werden.

Warum ist der Bau des BBT trotzdem notwendig, und worin besteht seine Wirtschaftlichkeit, wenn sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr auf der Schiene bis 2020(1) nur sehr wenig zunehmen werden?

Gibt es eine gründliche Wirtschaftlichkeitsstudie, und ist errechnet worden oder soll errechnet werden, welche Verluste der BBT haben wird, solange die südliche Zulaufstrecke nicht verwirklicht sein wird?

Wolfgang Roth (ehem. EIB-Vizepräsident) ist der Meinung, dass „das Projekt derzeit gar nicht finanziert werden dürfte“, da „riesige Verluste drohen“(2). Ist die Finanzierung des BBT durch diese Umstände nicht gefährdet, auch deshalb, weil keine privaten Investoren zu finden sein werden?

 
  
 

Der Schienengüterverkehr über den Brennerpass ist tatsächlich seit einigen Jahren rückläufig. Dieser Rückgang ist zum Großteil auf die Probleme der „Rollenden Landstraße“, d.h. die Beförderung von LKW mit der Bahn zurückzuführen, die seit dem Auslaufen des Ökopunkte-Systems Ende 2003 eine negative Entwicklung aufweist. Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2006 zeigen jedoch eine starke Zunahme des Verkehrs auf der Rollenden Landstraße über die Brennerstrecke.

Längerfristig betrachtet ist zu berücksichtigen, dass der derzeitige Schienenverkehr über den Brennerpass doppelt so hoch ist wie 1990. Im selben Zeitraum hat sich auch der Straßenverkehr verdoppelt.

In den nächsten Jahren wird der Verkehr über die Brennerachse weiterhin stark ansteigen. Unter den derzeitigen Bedingungen wird dieser Anstieg im Wesentlichen auf den Straßenverkehr entfallen, wodurch sich das schwerwiegende Problem der Verschmutzung in den Alpentälern und der Überlastung der Straßen ergibt.

Aufgrund der derzeitigen Bedingungen des Betriebs der über den Pass führenden Bahnlinie ist die Bahn nicht in der Lage, ein großes Verkehrsvolumen aufzufangen. Für die Bergauffahrt zum Pass sind zwei bis drei Lokomotiven, für die Bergabfahrt zwei erforderlich, und Höchstlänge und -gewicht der Züge sind zu beschränkt.

Das Projekt des Brenner-Basistunnels, das den Brenner-Basistunnel sowie die Zulaufstrecken in Österreich und in Italien umfasst, ermöglicht die Verwirklichung eines beinahe ebenen Schienenwegs. So kann eine Lokomotive ohne Unterbrechung zwischen München und Verona verkehren und längere und schwerere Züge ziehen. Der Umstand, dass keine zusätzlichen Zuglokomotiven für die Fahrt auf den Pass erforderlich sind und langwieriges Rangieren an der Grenze entfällt, bedeutet eine beträchtliche Senkung der Betriebskosten.

Der Brenner-Basistunnel gehört zu den prioritären Vorhaben im Rahmen des Transeuropäischen Netzes, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in einer Liste festgelegt wurden. Im Zuge der Vorbereitung dieses Projekts war 2004 eine Studie über seine sozioökonomische Rentabilität durchgeführt worden. Aus dieser Studie, bei der die Zulaufstrecken mit berücksichtigt werden, geht hervor, dass sich die Verwirklichung dieses Bauvorhabens für die Allgemeinheit unter dem Strich positiv auswirken wird.

Das System der Finanzierung des Vorhabens wird die Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft haben, deren Umrisse derzeit diskutiert werden. Der EU-Koordinator Karel Van Miert und die Europäische Investitionsbank sind in diese Erörterungen direkt einbezogen. Das von allen Partnern, die an dem Vorhaben beteiligt sind, angestrebte Ziel ist die Vorlage eines endgültigen Entwurfs – einschließlich der rechtlichen und finanziellen Aspekte – Anfang 2007 durch den binationalen Bauträger BBT SE, der von einem beratenden Konsortium unter der Leitung von KPMG im Anschluss an eine Anfang 2006 veranstaltete internationale Ausschreibung empfohlen worden war.

Schließlich muss auch betont werden, dass dieses Vorhaben Bestandteil einer globalen Politik für die Alpenquerung ist. Die derzeit in Bau befindlichen Schweizer Tunnel, der geplante Mont-Cenis-Tunnel und der geplante Brenner-Tunnel ergänzen einander, da sie unterschiedliche Verkehrsströme auffangen sollen: Die Schweizer Tunnel werden den zunehmenden Straßenverkehr über den Brennerpass nicht eindämmen.

 
 

(1)Halbzeitbilanz der Europäischen Kommission zum Weißbuch von 2001 über die Verkehrspolitik
(2)Quelle: Der Standard, 1./2. Juli 2006.

 

Anfrage Nr. 49 von Dimitrios Papadimoulis (H-0726/06)
 Betrifft: Abgestimmtes Vorgehen von Schiffseignern auf den Inselstrecken in Griechenland
 

Auf meine frühere Anfrage (E-2290/06) betreffend das „abgestimmte Vorgehen von Schiffseignern in Bezug auf die Schiffsverbindungen zu und von griechischen Inseln“ hat die Kommission geantwortet, dass Griechenland ein detaillierter Fragebogen übermittelt werde, um genau feststellen zu können, ob die in Verordnung (EWG) Nr. 3577/92(1) verankerten Bestimmungen in Bezug auf den Abschluss von Verträgen betreffend öffentliche Dienstleistungen bzw. die Auferlegung einer Verpflichtung zu Erbringung öffentlicher Dienstleistungen eingehalten werden. Darüber hinaus werde sie prüfen, ob finanzielle Entschädigungen gezahlt wurden und, wenn ja, ob diese mit den im Vertrag verankerten Subventionsbestimmungen in Einklang stehen.

Da seit Inkrafttreten der Richtlinie (EWG) Nr. 3577/92 jährlich immer mehr Subventionen aus dem Staatshaushalt an in der Küstenschifffahrt tätige Reeder gezahlt werden, und da außerdem dieses Jahr auf zahlreichen Inseln der Fremdenverkehr auf Grund der dezimierten Schiffsverbindungen und der erhöhten Fahrpreise zurückgegangen ist, wird die Kommission um Mitteilung darum ersucht, ob der besagte Fragebogen bereits an die griechischen Behörden übermittelt worden ist? Beabsichtigt die Kommission, die Zusammensetzung dieser Kabotageunternehmen zu überprüfen, da auf Grund gegenseitiger Verkäufe von Anteilen eventuell eine dominante Marktstellung entstehen könnte? Wie haben die griechischen Behörden bislang auf diese Situation reagiert?

 
  
 

Der Fragebogen der Kommission muss genaue und ausführliche Informationen zu sämtlichen Tatsachen und sich ergebenden Rechtsfragen enthalten. Deshalb muss die Kommission die Informationen ergänzen, die ihr von dem Herrn Abgeordneten in seiner schriftlichen Anfrage E-2290/06 vorgelegt wurden, welche die Kommission am 28. Juli 2006 beantwortet hat. Sobald ihr die notwendigen Angaben vorliegen, wird die Kommission den Fragebogen den griechischen Behörden übermitteln. Die Kommission wird auch Prüfungen hinsichtlich des Wettbewerbs und der Querbeteiligungen im Bereich der Seekabotage vornehmen.

 
 

(1)  ABl. L 364 vom 12.12.1992, S. 7.

 

Anfrage Nr. 50 von Frank Vanhecke (H-0734/06)
 Betrifft: Umsetzung der Richtlinie 2003/20/EG durch Belgien
 

Nach der europäischen Richtlinie 2003/20/EG(1) dürfen Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 135 cm in Kraftfahrzeugen nur noch in einem entsprechenden Kindersitz mitfahren. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern bedeutet diese (eigentlich vernünftige Sicherheits-) Auflage bereits eine erhebliche finanzielle Belastung. Wie verlautet, würde die Sechste europäische Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, die Mehrwertsteuer auf Kindersitze von 21% auf 6% zu senken.

Welche Mitgliedstaaten haben die Richtlinie 2003/20/EG zum 9. Mai 2006 in nationales Recht umgesetzt? Welche Mitgliedstaaten der EU haben die Möglichkeit genutzt, die Mehrwertsteuer auf Kindersitze zu senken bzw. beabsichtigen, dies zu tun?

 
  
 

Bis zum 9. Mai 2006, d. h. dem Datum bis zu dem die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen hatten, um der Richtlinie 2003/20/EG nachzukommen, hatten die folgenden Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt:

Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik.

Zwischenzeitlich haben auch die folgenden Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt:

Belgien(2), Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Spanien, Vereinigtes Königreich.

Die Kommission prüft diese Mitteilungen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie.

Hinsichtlich der Frage nach der Absenkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) bieten die Bestimmungen der sechsten europäischen Richtlinie über die Mehrwertsteuer den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einen Mindestmehrwertsteuersatz von 5 % für Autokindersitze anzuwenden. Diese Möglichkeit liegt im freien Ermessen der Mitgliedstaaten.

Den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge machen die folgenden Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch, indem sie gegenwärtig einen ermäßigten Steuersatz anwenden:

Polen, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.

Der Kommission liegen keine Informationen über die Absichten anderer Mitgliedstaaten vor, ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Kindersitze anzuwenden.

 
 

(1)  ABl. L 115 vom 9.5.2003, S. 63.
(2)     Königlicher Erlass vom 22.08.2006, „Moniteur belge“ (Belgisch Staatsblad) vom 25.08.2006, S. 42353.

 

Anfrage Nr. 51 von Hélène Goudin (H-0737/06)
 Betrifft: EU-Richtlinie, die den Verkehr mit älteren Dampfschiffen gefährdet
 

In Schweden stellt der Verkehr mit alten Dampfbooten, u.a. in den Schären von Stockholm ein beliebtes Element des nationalen Kulturerbes dar. Das schwedische Seefahrtsamt hat erklärt, dass dieser Verkehr eingestellt werden könnte. Der Grund dafür ist, dass die gemeinschaftlichen Richtlinien über die Sicherheit auf See rigorose Anforderungen stellt, die umfangreiche Umbauten an den Dampfbooten erfordern. Diese wären äußerst kompliziert, teuer und auch kaum durchführbar. Die Richtlinie über die Sicherheit auf See gefährdet somit den künftigen Verkehr mit Dampfbooten, die in schwedischen Gewässern seit dem 19. Jahrhundert betrieben werden. Kann die Kommission bestätigen, dass die Richtlinie über die Sicherheit auf See den Verkehr mit schwedischen Dampfbooten gefährdet, oder haben die schwedischen Behörden die Richtlinie überinterpretiert? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass Schweden und die anderen Mitgliedstaaten durchaus in der Lage sind, die Sicherheitsvorschriften für ihren jeweiligen nationalen Verkehr mit Dampfbooten selbständig zu regeln?

 
  
 

Die Richtlinie 98/18/EG(1) über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe gilt nicht für historische Fahrgastschiffe, die vor 1965 entworfen wurden und vorwiegend aus Originalmaterialien bestehen. Jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf diese Schiffe anzuwenden, wenn sie dies wünschen.

Im vorliegenden Fall hat die schwedische Seefahrtsbehörde anscheinend beschlossen, den Einsatz dieser alten Dampfschiffe aus Sicherheitsgründen auf örtliche Küstengebiete zu beschränken.

 
 

(1)  Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998, ABl. L 144 vom 15.5.98.

 

Anfrage Nr. 52 von Marian Harkin (H-0750/06)
 Betrifft: Unterstützung in Form von Zuschüssen an Regionalflughäfen
 

Die irische Regierung hat ein Programm mit der Bezeichnung „Nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalzuschüssen an Regionalflughäfen“ („The National Development Capital Grant Scheme for Regional Airports“) aufgelegt und die Europäische Kommission um Genehmigung dieses Programms ersucht.

Kann die Kommission mitteilen, wann dieser Antrag eingegangen ist und worauf er sich stützt?

Kann die Kommission mögliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit diesem Antrag aus der Sicht von Flughäfen der Kategorie D in Ziel 1-Gebieten erläutern?

 
  
 

Am 7. Juni 2006 haben die irischen Behörden ein nationales Entwicklungsprogramm in Form von Kapitalinvestitionen für sechs Regionalflughäfen in Donegal, Sligo, Knock, Galway, Kerry und Waterford gemäß Artikel 88 des EG-Vertrags mitgeteilt. Diese Unterlagen werden gegenwärtig von der Kommission geprüft.

In ihrer Sitzung am 26. September 2006 hat die Kommission beschlossen, diese Beihilferegelung zu genehmigen, da ihrer Ansicht nach die Investitionsbeihilfe der irischen Regierung für die 6 Regionalflughäfen eine mit den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln vereinbare staatliche Beihilfe darstellt.

Dieser Beschluss wurde insbesondere auf Grundlage der von der Kommission im vergangenen September erlassenen Leitlinien gefasst, nach denen die Entwicklung regionaler Flughäfen und vor allem der kleinsten Flughäfen (wie die 6 Flughäfen im vorliegenden Fall) unterstützt werden soll, und zwar insbesondere wenn sie abgelegen sind oder sich in Regionen mit rückläufiger Entwicklung befinden (Ziel 1).

 

Anfrage Nr. 53 von Ivo Belet (H-0759/06)
 Betrifft: Verwirklichung des Vorhabens "Eiserner Rhein"
 

Die Wiederinbetriebnahme der Verbindung „Eiserner Rhein“ ist ein prioritäres europäisches TEN-Vorhaben. Ungeachtet der Tatsache, dass am 6. Juli 2006 schließlich ein Ausschuss unabhängiger Sachverständiger eingesetzt wurde mit dem Auftrag, eine Stellungnahme zu den geschätzten Kosten auszuarbeiten, droht die Verwirklichung des Vorhabens auf die lange Bank geschoben zu werden, und zwar vor allem deshalb, weil die zuständige niederländische Behörde nicht zur Teilnahme bereit ist.

Teilt die Kommission die Auffassung, dass dieses Vorhaben – sofern es mit ausreichenden Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung der Geräuschbelastung für die betroffenen Anwohner verwirklicht wird – im Interesse der Allgemeinheit so zügig wie möglich durchgeführt werden muss?

Ist die Kommission bereit, eine Initiative zu ergreifen, um Hilfestellung bei der Verwirklichung dieses Vorhabens, das unter wirtschaftlichem und ökologischem Blickwinkel von großer Bedeutung ist, zu leisten?

Wie sieht die Kommission konkret das Verhältnis zwischen der Verwirklichung dieses Vorhabens und dem Schutz der Gebiete, die unter die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie fallen?

 
  
 

Nach den vom Parlament und dem Europäischen Rat gebilligten gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes von 2004 gehört das Vorhaben „Eiserner Rhein“ zu den 30 vorrangigen Vorhaben. Es handelt sich dabei um das vorrangige Vorhaben Nr. 24: Eisenbahnverbindung Lyon/Genf-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen. Diese Leitlinien, die einen allgemeinen Bezugsrahmen für den Aufbau des Netzes bilden, setzen die Einhaltung der europäischen Richtlinien und insbesondere der Umweltschutzrichtlinien voraus.

Selbstverständlich wird die Kommission alles unternehmen, damit das Vorhaben im Sinne der Leitlinien umgesetzt wird. Sie wird die Arbeiten des unabhängigen Sachverständigenausschusses, der eine Stellungnahme zur Kostenverteilung des Vorhabens abgeben soll, sehr aufmerksam verfolgen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung eines Vorhabens von der souveränen Entscheidung der betreffenden Mitgliedstaaten abhängt.

Was die Umweltauswirkungen dieser Vorhaben anbelangt, so sind gemäß den gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzunehmen (Artikel 8 Absatz 1), und die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften, einschließlich der Vogel-(1) und der Habitat-Richtlinie(2) gelten als Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts. Die Kommission wird im Übrigen Finanzmittel nur gewähren, sofern die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

 
 

(1)  Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979) in der durch die Richtlinie 91/244/EWG der Kommission vom 6. März 1991 (ABl. L 115 vom 8.5.1991) geänderte Fassung.
(2)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992).

 

Anfrage Nr. 54 von Leopold Józef Rutowicz (H-0765/06)
 Betrifft: Entwicklung der Binnenschifffahrt
 

In Polen spielt die Binnenschifffahrt eine untergeordnete Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, da der Zustand der Wasserwege und das Potenzial der Flusshäfen keinen nennenswerten Anstieg des Warenverkehrs zulassen. Die Entwicklung der Binnenschifffahrt in Polen hält sich auch deshalb in Grenzen, weil der Wasserpegel der Flüsse starken saisonbedingten Schwankungen ausgesetzt ist, die größten Flüsse und deren Zuflüsse nicht reguliert sind, die Wasserwege relativ lang zugefroren sind und die Flusshafenanlagen veraltet sind. Der gegenwärtige Zustand des polnischen Binnenschifffahrtsnetzes und unzureichende Investitionen in wichtige Infrastrukturen hemmen die Entwicklung des europaweiten Warenverkehrs auf Motorschiffen und im Schubverband, obwohl die Binnenschifffahrt eine besonders umweltfreundliche Transportlösung und in Bezug auf zahlreiche Arten von Ladungen kostengünstig ist.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission angesichts dieser Situation zu ergreifen, um das polnische Binnenschifffahrtsnetz auszubauen und weiterzuentwickeln, so dass es voll in das europäische Binnenschifffahrtsnetz integriert wird?

 
  
 

Die Kommission befürwortet die Entwicklung des Binnenschiffsverkehrs in Europa aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen.

Ein Teil des polnischen Schifffahrtsnetzes ist in das transeuropäische Netz eingegliedert, und zwar die Oder und ein kleiner Teil der Weichsel.

Bisher ist bei der Kommission kein Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Projekts im Bereich der polnischen Wasserstraßeninfrastruktur eingegangen.

Allerdings hat Polen im Finanzrahmen 2007-2013 auf Pläne zur Einleitung verschiedener Infrastrukturprojekte im nördlichen Teil der Oder verwiesen.

Die Initiative zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten für sein Binnenschifffahrtsnetz muss von Polen selbst ausgehen. Diese Projekte können aus den Strukturfonds, dem TEN-V-Haushalt oder mit EIB-Darlehen finanziell unterstützt werden.

Die Kommission wird jeden Antrag Polens auf finanzielle Unterstützung von Projekten in diesem Bereich prüfen.

Im Rahmen des von der Kommission im Januar 2006 angenommenen Aktionsprogramms „NAIADES“ zur Förderung der Binnenschifffahrt hat die Kommission die Erstellung eines europäischen Entwicklungsplans für Ausbau und Unterhaltung der Wasserstraßeninfrastruktur und der Umschlagplätze angekündigt. Dieser Plan soll darauf abzielen, im Einklang mit der natürlichen aquatischen Umwelt Engpässe zu beseitigen, und Leitlinien für die Finanzierung und die Festlegung von Prioritäten enthalten.

Das Aktionsprogramm „NAIADES“ ist vom Rat der Verkehrsminister begrüßt worden und wird gegenwärtig vom Parlament geprüft.

 

Anfrage Nr. 55 von Georgios Toussas (H-0777/06)
 Betrifft: Lebensgefahr für Passagiere und Arbeitnehmer auf Schiffen
 

Mit Präsidialerlass 124 (Regierungsanzeiger der griechischen Regierung 136/6.7.2006) betreffend die Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen im Seeverkehr hat die griechische Regierung willkürlich die Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter griechischer Schiffe (Gesetz 2932/2001) abgeschafft – und zwar unter dem Vorwand der Anpassung der griechischen Rechtsvorschriften an EU-Recht gemäß dem Vorschlag der Kommission. In unserer Anfrage vom 23.1.2006 (H-0031/06)(1) wies die Kommission darauf hin, dass aufgrund ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme an die griechische Regierung die Abschaffung der Dreißigjahresfrist für die Stilllegung überalterter Passagierschiffe vorgesehen sei. Das Argument, dass die Kommission eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften bezüglich der Preisgestaltung und der Organisationsbedingungen dieser Schiffe gefordert hätte, zieht nicht, weil die tatsächlichen Preiserhöhungen im Schiffsverkehr in den drei letzten Jahren mehr als 250% betragen haben. Unter Zugrundelegung des Kriteriums dieser Profite der Schifffahrtsgesellschaften legen die Reeder und das Ministerium für Handelsschifffahrt die Organisationskriterien, Routen und Fahrplanfrequenzen fest, wodurch gefährliche Situationen entstehen, die das Risiko eines Schiffbruchs wie jener der „Samina Express“ bergen, bei dem das Leben von Passagieren und Besatzungsmitgliedern in große Gefahr gebracht werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Ministerium für Handelsschifffahrt bekräftigt, dass diese Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Politik der Europäischen Union ergriffen wurde, wird die Kommission um Mitteilung darüber ersucht, wie sie dazu steht, dass die Höchstbetriebsdauer bis zur Stilllegung überalterter Schiffe über den 30-Jahreszeitraum hinaus ausgedehnt wurde?

 
  
 

Die Kommission verweist auf ihre Antwort auf die frühere Anfrage, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, in der sie ausgeführt hat, dass sie in der Griechenland übermittelten begründeten Stellungnahme nicht die in den griechischen Rechtsvorschriften für die Stilllegung veralterter Schiffe festgelegte Altersgrenze bemängelt.

In der Richtlinie 98/18/EG vom 17. Märze 1998(2) über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe, geändert durch die Richtlinie 2003/24/EG vom 14. April 2003(3), ist keine automatische Altersgrenze für Fahrgastschiffe festgelegt. Sie sieht lediglich vor, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe der beiden oberen Klassen (A und B), deren Kiellegung vor dem 1. Oktober 2004 erfolgte, außer Dienst gestellt werden, wenn sie ab dem 1. Oktober 2010 das Alter von 30 Jahren erreichen und nicht den in der Richtlinie 2003/25/EG vom 14. April 2003(4) festgelegten Stabilitätsanforderungen genügen; damit soll die Sicherheit der Fahrgäste und Besatzungsmitglieder durch Verbesserung der Überlebensfähigkeit von Ro-Ro-Fahrgastschiffen im Fall eines Schadens erhöht werden.

Jeder Mitgliedstaat kann jedoch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn er der Auffassung ist, dass die gemäß der Richtlinie 98/18/EG geltenden Sicherheitsvorschriften in bestimmten Situationen aufgrund besonderer örtlicher Bedingungen verstärkt werden sollten. Es ist Sache jedes Mitgliedstaats zu beurteilen, ob er diese Möglichkeit nutzen möchte oder nicht.

 
 

(1)Schriftliche Antwort vom 15.2.2006.
(2)  ABl. L 144 vom 15.5.1998, S. 1.
(3)  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 18.
(4)  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 22.

 

Anfrage Nr. 56 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0696/06)
 Betrifft: Maßnahmen zur Erhaltung der klassischen Tradition
 

Im 7. Rahmenprogramm für Forschung (2007-2013) wird in Kapitel 8 betreffend die Sozial- und Geisteswissenschaften hervorgehoben, dass die EU über eine starke und qualitativ hochwertige Forschungsgrundlage im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften verfügt und dass der außergewöhnlich fruchtbare Boden für Forschungsprojekte auf europäischem Niveau wahrscheinlich einen großen europäischen Mehrwert bietet.

Welche konkreten Maßnahmen und Finanzierung plant die Kommission im Bereich der Entwicklung, Verbreitung und Erhaltung der klassischen Tradition (antike, mittelalterliche und neuzeitliche Sprachforschung und historische Forschung), mit dem Ziel, die Bürger in Europa für die Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen den verschiedenen Kulturen, für historische Ereignisse und die verschiedenen Sprachen und Wertvorstellungen innerhalb Europas zu sensibilisieren?

 
  
 

Europa verfügt in den verschiedenen Disziplinen der Sozial- und Geisteswissenschaften über eine starke Forschungsgrundlage. In den vergangenen Jahren kamen Forschungsprojekte auf diesen Gebieten in den Genuss einer ständig wachsenden Förderung durch die Rahmenprogramme.

Bereits während des Fünften Rahmenprogramms (5. RP) unterstützte die EU Projekte, in die Vertreter der Geisteswissenschaften eingebunden waren, namentlich zu Fragen der europäischen Identität und ihrer Herausbildung (einschließlich einer historischen Perspektive) sowie zu den Werten von Demokratie und Bürgerschaft.

Beim Sechsten Rahmenprogramm galten mehrere Aufforderungen ausdrücklich den Geisteswissenschaften, und gegenwärtig befinden sich mehr als 10 Projekte in verschiedenen Bereichen, namentlich Linguistik und Geschichte, in der Umsetzung:

Kennziffer

Thema

geförderte Projekte

FP6-2002-Citizens-3

„Kultureller Dialog und die europäische Gesellschaft“

2 Exzellenznetze (EN)

FP6-2004-Citizens-4

„Linguistische Vielfalt in der wissensbestimmten Gesellschaft“

1 Exzellenznetz und 1 integriertes Projekt (IP)

FP6-2004-Citizens-5

„Werte und Religionen in Europa“

5 gezielte Forschungsprojekte (STREP) und 2 Koordinierungsmaßnahmen (CA)

Nähere Einzelheiten zu diesen Projekten findet man unter http://cordis.europa.eu/citizens/home.html

Für das 7. RP ist vorgesehen, die Geisteswissenschaften stärker in den Gesamtkontext von Thema 8 „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ einzubeziehen. So enthält zum Beispiel der vorgeschlagene Text für das spezifische Programm für die Geisteswissenschaften folgende Stichworte: kulturelle Interaktionen; Traditionen; kulturelles Erbe; Ansätze für das Zusammenleben verschiedener Kulturen, die Rolle von Sprache, Kunst und Religionen; Haltungen und Wertvorstellungen.

Um die Beteiligung der Geisteswissenschaften weiter zu erhöhen und inter- sowie multidisziplinäre Forschung zwischen Sozial- und Geisteswissenschaften zu fördern, wurde im Mai 2006 eine Expertengruppe für die Geisteswissenschaften gegründet.

Parallel dazu hat die Kommission eine Online-Konsultation gestartet, mit der Wissenschaftler zur Abgabe von Stellungnahmen zum ersten Entwurf der Forschungsagenda für Thema 8 aufgerufen werden.

Auf diese Weise schreitet die Vorbereitung des Arbeitsprogramms 2007-2008 für Thema 8 voran. Wenngleich es gegenwärtig noch zu früh ist, Einzelheiten zu nennen, sei hervorgehoben, dass Forschungsthemen zu Literatur und Kunst sowie zu kulturellen Interaktionen und Ansätzen für das Zusammenleben verschiedener Kulturen wahrscheinlich auf der Agenda der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen werden. Die Veröffentlichung dieses Aufrufs wird sehr bald nach Inkrafttreten des 7. RP erfolgen.

Darüber hinaus steht mit dem neu vorgeschlagenen Kulturprogramm (2007-2013), das hoffentlich bis Ende 2006 verabschiedet wird, ein weiteres Finanzierungsinstrument der Kommission im Bereich Kultur zur Verfügung. Nach seiner Annahme werden höchstwahrscheinlich Anfang 2007 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; für Oktober 2006 ist bereits eine vorläufige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2007 vorgesehen, aus der die wichtigsten Informationen hervorgehen werden.

Allgemeines Ziel des vorgeschlagenen Programms ist die Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturraums durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Kulturschaffenden und -akteuren sowie den Kulturinstitutionen der am Programm beteiligten Länder, um auf diese Weise die Herausbildung einer europäischen Staatsbürgerschaft zu fördern. Zu den spezifischen Zielen des Programms gehören 1.) die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten; 2.) die Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen; und 3.) die Förderung des interkulturellen Dialogs.

 

Anfrage Nr. 57 von Manuel Medina Ortega (H-0699/06)
 Betrifft: WTO-Verhandlungen: Schutz der in der Gemeinschaft erzeugten Bananen
 

Welche Vorschläge unterbreitet die Europäische Kommission im Rahmen der WTO-Verhandlungen, um die Bananenerzeuger in der Europäischen Union wirksam zu schützen?

 
  
 

Der EU-Markt hat bisher gut auf das neue, seit 1. Januar 2006 geltende Einfuhrsystem für Bananen reagiert, das an die Stelle des alten Quotensystems getreten ist und einen Zoll in Höhe von 176 EUR/t sowie eine zollfreie Quote von 775.000 Tonnen für Bananen aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) vorsieht.

Angesichts der nach wie vor heiklen Natur des Themas, um das sich ein jahrelanger Handelsstreit rankt, unterliegt das neue Importregime seit der Ministerkonferenz von Hongkong im Dezember 2005 einem Beobachtungs- und Überprüfungsmechanismus unter der Federführung von Minister Støre aus Norwegen. Ziel ist die Festlegung der von der Welthandelsorganisation (WTO) zu vereinheitlichenden Zollrate, die die Grundlage für weitere Kürzungen aufgrund der Verhandlungen zur Entwicklungsagenda von Doha bilden soll. Im Zusammenhang mit den derzeit ausgesetzten Doha-Verhandlungen hat sich die Kommission auch der Forderung einiger Länder widersetzt, Bananen als tropisches Erzeugnis einzustufen und damit eine stärkere Senkung der Zollrate anzuwenden.

Die Kommission beobachtet die Umsetzung des neuen Einfuhrsystems sehr genau und beteiligt sich konstruktiv am Støre-Prozess, um eine Vereinbarung zu erzielen, die den EU-Markt angemessen schützt und gleichzeitig den Bananenstreit hoffentlich beendet.

 

Anfrage Nr. 58 von Mairead McGuinness (H-0702/06)
 Betrifft: Finanzierung des EU-Haushalts und daraus resultierende Perspektiven für die GAP
 

Aus einem kürzlich vorgelegten Bericht von Teagasc, dem irischen Forschungs-, Beratungs- und Ausbildungsdienst für Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, geht hervor, dass irische Landwirte künftig stärker als derzeit von direkten Einkommensbeihilfen der EU abhängig sein werden, sollte die EU in den WTO-Verhandlungen einer Einigung zustimmen.

Diese Prognose fällt in eine Zeit, in der die EU-Mitgliedstaaten immer weniger bereit zu sein scheinen, EU-Politiken, einschließlich der Landwirtschaft, mit Blick auf die Zukunft zu finanzieren, was den Fortbestand der derzeitigen entkoppelten Zahlungsregelung über 2013 hinaus weniger gewiss macht.

Wie gedenkt die Kommission unter Haushaltsgesichtspunkten die zunehmend düsteren und widersprüchlichen Gegebenheiten anzugehen, mit denen EU-weit viele Landwirte konfrontiert sind?

Die Landwirte werden gedrängt, wettbewerbsfähiger zu werden, wissen aber, dass sie nicht mit den zunehmenden Mengen von billigen Nahrungsmitteln konkurrieren können, die im Anschluss an eine WTO-Vereinbarung außerhalb der EU nach geringeren Standards erzeugt würden. Außerdem stellen sie fest, dass das Engagement der EU für Landwirtschaft und Nahrungsmittel zurückgeht.

 
  
 

Wichtigstes Ziel der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2003 war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der EU. Die neue GAP orientiert Landwirte auf die Erzielung besserer Erlöse am Markt, anstatt die beste Kombination von Fördermitteln zu errechnen. Sie unterstützt auch hohe Standards im Umweltschutz, im Tierschutz und bei der Lebensmittelsicherheit, womit die EU-Landwirtschaft gerüstet ist, sich künftig den Herausforderungen eines sinnvoll gestalteten Handelsumfelds zu stellen.

Ein vorzeigbares Ergebnis der gegenwärtig unterbrochenen Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) zur Handelsliberalisierung wird die EU-Landwirtschaft ohne Zweifel vor eine Bewährungsprobe stellen, insbesondere die Umsetzung niedrigerer Zolltarife und die geplante Abschaffung von Ausfuhrerstattungen. Gleichzeitig wird eine WTO-Vereinbarung Agrarexporten aus der EU neue Marktchancen eröffnen, vor allem qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und solchen mit hoher Wertschöpfung.

Es besteht derzeit kein Grund, Veränderungen des politischen Inhalts der GAP-Reform 2003 zu planen. Eine Überprüfung der Hauptinstrumente der GAP ist für 2008 vorgesehen. Das Ziel besteht darin, die GAP-Reform auf einem Kurs zu halten, der auch künftig Gültigkeit haben wird – Nachhaltigkeit für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Die Abgeordnete stellt die Frage auch unter Haushaltsgesichtspunkten. Mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung wurden die Finanziellen Vorausschauen für den gesamten Zeitraum 2007-2013 beschlossen. Im Dezember 2005 forderte der Europäische Rat die Kommission zu einer umfassenden Überprüfung aller Aspekte der EU-Ausgaben – einschließlich der GAP – und Ressourcen – einschließlich des Sondernachlasses für das Vereinigte Königreich – im Zeitraum 2008/2009 auf. Diese Überprüfung wird sich mit den von der Abgeordneten angesprochenen haushaltspolitischen Aspekten befassen. Das Parlament wird in diese Überprüfung einbezogen sein.

 

Anfrage Nr. 59 von Brian Crowley (H-0704/06)
 Betrifft: EU-Haushalt 2007-2013
 

Kann die Kommission erklären, wie der Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 dazu beitragen wird, die Wettbewerbsposition der Europäischen Union unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verbessern?

 
  
 

Die endgültige Vereinbarung über einen Finanzrahmen für die EU 2007-2013 bietet einen schlüssigen und stabilen Rahmen zur Finanzierung einer erweiterten EU in den kommenden sieben Jahren.

Im genannten Zeitraum wird die EU 74 Milliarden Euro für Programme und Initiativen der Teilrubrik 1A aufwenden, die direkt auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgerichtet sind. Darüber hinaus werden bedeutende Investitionen unter anderen Rubriken zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa und damit zur Stärkung unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dies gilt insbesondere für die unter der Teilrubrik 1B bereitgestellten 308 Milliarden Euro für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung. Die EU wird demzufolge 382 Milliarden Euro oder 44 Prozent ihres Gesamthaushalts zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit einsetzen.

Die Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1A) werden im Zeitraum 2006 bis 2013 um rund 70 % steigen; im gleichen Zeitraum erhöhen sich die Ausgaben für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1B) um mehr als 20 %.

Spezifische Programme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Weltmarkt sind zum Beispiel das neue Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das Programm Lebenslanges Lernen, das Programm Galileo und die Transeuropäischen Netze.

Darüber hinaus wird der kürzlich angeregte Europäische Globalisierungsfonds zur Bewältigung der sozialen Kosten des Anpassungsprozesses beitragen, den die EU durchläuft, um ihre Wettbewerbsfähigkeit angesichts sich verändernder Strukturen im Welthandel zu stärken. Dieses Instrument wird aus nicht ausgeschöpften Mitteln finanziert.

Der Finanzrahmen bietet für die kommenden sieben Jahre eine Grundlage für eine wettbewerbsfähigere EU, und EU-Mittel können hierbei gewiss maßgebliche Impulse verleihen. Dennoch ist die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eine gemeinsame Aufgabe und erfordert ähnliche Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten. Der Rahmen ist also abgesteckt, nun müssen die europaweiten Bestrebungen und Aktionen durch entsprechende Investitionen und Beiträge öffentlicher und privater Akteure auf allen Ebenen untersetzt werden, damit Europa in jeder Hinsicht wachsen und gedeihen kann.

 

Anfrage Nr. 60 von Seán Ó Neachtain (H-0710/06)
 Betrifft: Die 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie
 

Ein Bewohner meines Wahlkreises in Irland hat in einem Schreiben folgende Situation dargestellt:

Er führt einen öffentlichen Dienstleistungsbetrieb, wobei es sich um die Erbringung von Postdienstleistungen handelt. Um diese Postdienstleistungen erbringen zu können, hat er neue Räumlichkeiten eingerichtet; die Kosten hierfür betrugen 250.000 Euro. Der Mehrwertsteueranteil für die Herrichtung dieser Räumlichkeiten beträgt mehr als 33.000 Euro.

Gemäß der 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie (77/388/EWG(1)) hat er keine Möglichkeit, diesen Mehrwertsteuerbetrag vom Staat zurückzufordern, da er eine öffentliche Dienstleistung erbringt. Würde er jedoch eine private oder gewerbliche Dienstleistung erbringen, könnte er diesen Mehrwertsteuerbetrag vom Staat zurückerhalten.

Wird die Kommission die Umsetzung der 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie dahingehend überprüfen, weshalb Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in dieser Frage ganz anders als Erbringer privater Dienstleistungen behandelt werden können und um zu klären, was getan werden kann um zu gewährleisten, dass diese absurde Situation künftig im Rahmen dieser EU-Steuerregelung beseitigt werden kann?

 
  
 

Ein grundlegendes Prinzip der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie(2) besteht darin, dass die Mehrwertsteuer, die in den einem Steuerpflichtigen entstehenden Kosten enthalten ist, nur insofern in Abzug gebracht werden können, als diese Kosten mit der Erbringung mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen durch ihn verbunden sind.

In Artikel 13 A (1) a) und B e) ist geregelt, dass von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Sofern die Aktivitäten eines Leistungserbringers unter diese Regelung fallen, sind die bereitgestellten Waren und Dienstleistungen (als Ausgangsumsätze) von der Mehrwertsteuer befreit, die auf die von ihm erworbenen Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer (als Eingangsumsätze) ist jedoch nicht abzugsfähig.

Es ist allerdings richtig, dass diese Mehrwertsteuerbefreiung für von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen dem durch Richtlinie 97/67/EG liberalisierten Markt für Postdienste nicht vollständig gerecht wird. Die gegenwärtig geltende Mehrwertsteuerbefreiung verfälscht den Wettbewerb zwischen Leistungserbringern wie den ehemaligen Staatsmonopolen, die von der Befreiung profitieren, und anderen Leistungserbringern, für die dies nicht gilt. Auf Ungleichheiten bei der Anwendung dieser Befreiung innerhalb der Gemeinschaft hat die Kommission bereits hingewiesen.

Angesichts dieser Lage schlug die Kommission 2003(3) die Abschaffung der gegenwärtigen Mehrwertsteuerbefreiung für von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen sowie Postwertzeichen vor und wollte Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, auf eine breite Palette von Postdienstleistungen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Dieser letztgenannte Aspekt würde die Auswirkungen auf die Preise für Privatverbraucher in Grenzen halten. Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht einigen, und der Vorschlag ist weiterhin im Rat blockiert.

In der Zwischenzeit ist eine ordnungsgemäße Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung für Postdienste in allen Staaten der Gemeinschaft erforderlich. Die Kommission sah sich gezwungen, Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten(4) einzuleiten, die die geltende Mehrwertsteuerbefreiung nicht korrekt anwenden. Inzwischen ersucht die Kommission den Rat, die Diskussion wieder aufzunehmen und den Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Postdienste anzunehmen. Die gegenwärtige Situation ist zweifellos für alle Seiten unbefriedigend, darunter auch für die von dem Abgeordneten erwähnten Leistungserbringer des von der Mehrwertsteuer befreiten Sektors, die die für dringend benötigte Investitionen aufgewendete Mehrwertsteuer nicht zurückfordern können.

 
 

(1)  ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1.
(2)  Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) (ABl. L 145 vom 13.6.1977).
(3)  KOM (2003) 234 endgültig vom 5. Mai 2003, abgeändert durch KOM (2004) 468 vom 8. Juli 2004.
(4)  Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Schweden.

 

Anfrage Nr. 61 von Sajjad Karim (H-0715/06)
 Betrifft: Bildungsaustausch
 

In seinem Bericht über EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft (A6-0256/2005) „begrüßte“ das Europäische Parlament „das vor kurzem zwischen der Europäischen Kommission und der indischen Regierung unterzeichnete Abkommen, mit dem die Europäische Kommission tausend Stipendien (im Wert von 33 Mio. Euro) schafft, die indischen Studenten den Zugang zu europäischen Universitäten im Rahmen des Programms Erasmus Mundus ermöglicht, …. stellte fest, dass der Indische Rat für kulturelle Beziehungen europäischen Studenten Möglichkeiten bietet, an Universitäten in Indien zu studieren; fordert ihn jedoch auf, auf diesem Gebiet ein größeres Interesse zu zeigen, um aktiver zur Stärkung der Grundlagen der strategischen Partnerschaft beizutragen.“

Könnte die Kommission eine Aktualisierung über die derzeitige Umsetzung dieser Vorschläge vornehmen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik?

Ist die Kommission der Auffassung, dass ein beruflicher und geschäftlicher Austausch ebenfalls nützlich sein könnte, sowohl für eine transkulturelle Verständigung als auch die Förderung eines zweigleisigen Informationsflusses?

Verfügt die Kommission über irgendwelche Pläne, um den Erfolg des „Executive Training“-Programms – People-to-People Exchange – , das mit Japan und Korea besteht, zu wiederholen, indem man das Programm mit den entsprechenden Finanzmitteln auf Indien ausweitet?

 
  
 

Die Förderung des Austauschs zwischen Universitäten ist ein wichtiger Aspekt des auf dem jüngsten Gipfeltreffen EU-Indien im September 2005 vereinbarten Gemeinsamen Aktionsplans. Sie ist ein Kernpunkt unserer Bemühungen, die öffentliche Wahrnehmung der EU in Indien zu verbessern und zu zeigen, dass Europa sich ebenso wie Indien auf die Zukunft vorbereitet.

Die Kommission hat 33 Millionen EUR für den Anteil Indiens am Erasmus-Programm im Zeitraum 2005-2007 bereitgestellt. Mit diesem Betrag können innerhalb von drei Jahren (2005-2007) rund 900 Stipendien finanziert werden.

Erasmus Mundus ist in Indien außerordentlich erfolgreich. In den ersten beiden Jahren der Umsetzung des indischen Anteils am Programm wurde rund die Hälfte der Mittel zur Finanzierung von über 400 Stipendien für indische Studenten eingesetzt. Im dritten und letzten Jahr der Umsetzung des indischen Anteils (Studienjahr 2007-2008) wird die Kommission etwa 500 weitere Stipendien ausreichen.

Damit dies erreicht werden kann, hat die Kommission in jüngster Zeit mit Hilfe ihrer Delegation in Delhi ihre Bemühungen zur Verbreitung von Informationen über Erasmus Mundus in Indien verstärkt. Eine wichtige europäische Hochschulmesse, die vom 24. bis 26. November 2006 in Delhi stattfindet, wird dazu genutzt werden, die sich aus diesem Programm ergebenden Möglichkeiten stärker bekannt zu machen.

Aufgrund des positiven Ergebnisses in der ersten Phase sind in der Kommission Überlegungen im Gange, den Anteil Indiens am Programm Erasmus Mundus nach 2007 auszudehnen

Zu den Bedenken des Abgeordneten möchte die Kommission feststellen, dass mehr als die Hälfte der indischen Studenten, die Erasmus-Stipendien für Studienaufenthalte in Europa erhalten haben, in die Bereiche Wissenschaft und Technik streben.

Die Kommission und die indischen Behörden planen nicht, das „Executive Training“-Programm (ETP) in Indien aufzulegen, da dieses Programm im Wesentlichen auf die Ausbildung europäischer Fachleute in den Sprachen wichtiger EU-Ausfuhrmärkte (China, Japan und Korea) abzielt, wo Kenntnisse in europäischen Sprachen nicht sehr verbreitet sind. Da in Geschäftskontakten mit Indien grundsätzlich Englisch verwendet wird, ist die Ausweitung eines derartigen Programms auf Indien nicht erforderlich.

 

Anfrage Nr. 62 von Rosa Miguélez Ramos (H-0716/06)
 Betrifft: Waldbrände in Galicien
 

Die Iberische Halbinsel und vor allem meine Heimatregion Galicien sind in diesem Sommer erneut von einer Serie von Waldbränden heimgesucht worden, die Hunderttausende Hektar Wald und Vegetation, Vieh, Rebflächen, Obst- und Gemüseanbauflächen, Häuser und landwirtschaftliche Infrastrukturen vernichtet haben, wodurch die Landwirtschaft, die Viehzucht und das Walderbe geschädigt wurden und ein ernsthafter Schaden für die gesamte lokale Wirtschaft, den Produktionssektor und den Fremdenverkehr entstanden ist.

Auf welche Weise könnten die von der Kommission vorgesehenen neuen Maßnahmen oder Pläne für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung dazu beitragen, diese katastrophalen Auswirkungen zu mindern und die schwierige und ungewisse Umweltsituation zu beheben, in der sich das galicische Gebiet befindet, das integraler Bestandteil des Walderbes Südeuropas ist?

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission durchzuführen, um einige der negativen Folgen der GAP zu beheben, die die Ursache für die Abwanderung und die aufgrund der geringen Rentabilität erfolgende Aufgabe der forstwirtschaftlichen Flächen und Entsiedlung des ländlichen Raums sind?

Wie beabsichtigt die Kommission den Einsatz des Solidaritätsfonds zu erleichtern, um zu verhindern, dass, wie dies bereits in anderen Fällen geschehen ist, die Nutzung dieses Fonds beeinträchtigt wird?

 
  
 

Die Kommission ist sich des Ausmaßes der durch Waldbrände in diesem Sommer verursachten Schäden, insbesondere in der Region Galicien, bewusst und möchte den Betroffenen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen.

Gegenwärtig holt die Kommission Angebote für eine Studie ein, um sich einen umfassenden Überblick über die Ursachen der Vernichtung von Wäldern in der EU, darunter auch durch Waldbrände, zu verschaffen. Diese Studie, deren Ergebnisse Ende 2007 vorliegen werden, wird zu konkreten Vorschlägen führen, wie die Vernichtung von Wäldern in der EU vermieden werden kann. Die Studie ist Teil des von der Kommission im Juni 2006 vorgelegten EU-Forstaktionsplans(1). Außerdem fügt der Vorschlag LIFE+(2) die vorhandenen Werkzeuge zur Unterstützung von Umweltaktionen zu einem neuen, breiter angelegten und besser abgestimmten Instrument zusammen. Der Vorschlag sieht die Unterstützung von Waldüberwachungsprogrammen und Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände sowie die Fortführung der Maßnahmen vor, die im Rahmen der Ende 2006 auslaufenden „Forest-Focus“-Verordnung umgesetzt wurden.

Zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist festzustellen, dass nach den GAP-Reformen 2003/2004 in den vergangenen Jahren wesentliche Änderungen eingeführt worden sind. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums fördert eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete, trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erschließung neuer Einkommensquellen und Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum bei. Die neue Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums(3) für den Zeitraum 2007 bis 2013 enthält eine Reihe forstwirtschaftlicher Massnahmen, die die Mitgliedstaaten gemäß ihren Prioritäten umsetzen können, darunter Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände und die Wiederaufforstung brandgeschädigter Waldflächen.

Was den Solidaritätsfonds anbetrifft, so muss der betreffende Mitgliedstaat innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden einen Antrag an die Kommission stellen. Bis zum 26. September 2006 war ein derartiger Antrag der spanischen Regierung nicht eingegangen. Die Gewährung finanzieller Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ist von der Erfüllung der in der Verordnung(4) genannten Kriterien für die Mobilisierung des Fonds abhängig. Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds ist für eine begrenzte Anzahl von Nothilfemaßnahmen staatlicher Stellen einsetzbar, zum Beispiel vorläufige Reparatur wesentlicher Infrastrukturen, Bereitstellung von Notunterkünften oder Finanzierung von Rettungsdiensten. Der Fonds kann nicht zur Entschädigung von Privatpersonen für erlittene Verluste, auch nicht in der Land- und Forstwirtschaft, herangezogen werden.

 
 

(1)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament über einen EU-Forstaktionsplan, KOM(2006) 302 endg. vom 15.6.2006.
(2)  Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+), KOM(2004) 621 endg. vom 29.9.2004.
(3)  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. L 227 vom 21.10.2005.
(4)  Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des EU-Solidaritätsfonds.

 

Anfrage Nr. 65 von Sarah Ludford (H-0722/06)
 Betrifft: Verpflichtung von Beförderungsunternehmen zur Übermittlung von Angaben über die beförderten Personen
 

Im April 2004 nahm der Rat die Richtlinie 2004/82/EG(1) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln an, obwohl der Vorschlag aufgrund der unzureichenden Sicherstellung des Datenschutzes vom Parlament abgelehnt wurde. Die Tatsache, dass die Richtlinie als Rechtsgrundlage die Bestimmungen betreffend Grenzkontrollen und Einwanderung (Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b EGV) hat, hat die Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten, sich für befugt zu erklären, die Daten ohne Festlegung von Fristen für ihre Aufbewahrung oder jegliche andere Datenschutzmaßnahmen auf europäischer Ebene zu Strafverfolgungszwecken (Artikel 6 Absätze 1 Unterabsatz 5) zu verwenden.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2004 sollte bis zum 5. September 2006 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Der Rat hat aber dem vorgeschlagenen Rahmenbeschluss über den Schutz sicherheitsbezogener Daten im Rahmen des dritten Pfeilers bislang nicht zugestimmt. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission gegenwärtig im Hinblick auf die Übereinstimmung der Richtlinie aus dem Jahr 2004 mit den Anforderungen des Datenschutzes?

 
  
 

Die Mitgliedstaaten sind gegenwärtig dabei, die Richtlinie 2004/82/EG in nationales Recht umzusetzen. Hierbei müssen sie die Bestimmungen dieser Richtlinie wie auch der Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz und der entsprechenden innerstaatlichen Datenschutzvorschriften berücksichtigen. Bisher haben neun Mitgliedstaaten der Kommission die (teilweise) Umsetzung von Richtlinie 2004/82/EG angezeigt. Die Kommission analysiert derzeit diese nationalen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit Richtlinie 2004/82/EG und Richtlinie 95/46/EG.

 
 

(1)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 24.

 

Anfrage Nr. 66 von Jacky Henin (H-0723/06)
 Betrifft: Maßnahmen gegen spekulatives Kurzfristkapital
 

Die Firma Tréfimétaux, ein kupferverarbeitendes Unternehmen der italienischen KME-Gruppe, wird seine Gießereien und Walzwerke aus Frankreich nach Deutschland und Italien verlagern und damit 215 Arbeitsplätze vernichten. Vom Standpunkt der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aus ist diese Entscheidung unverständlich, da das deutsche Werk weniger leistungsfähig ist und höhere Arbeitskosten verursacht. Diese Entscheidung, die KME auf Druck der Finanzgesellschaft INTEK treffen musste, die auf einer Rendite von 18% besteht, wird die Kundschaft in die Arme von Lieferanten treiben, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Man kann also davon ausgehen, dass hier unseriöse Anleger die Strategie und die Existenz des Unternehmens aufs Spiel setzen, um ihre spekulativen Anlagen kurzfristig zu Geld zu machen.

Wie gedenkt die Kommission gegen diese rücksichtslosen Spekulationen mit Kurzfristkapital vorzugehen, die eine Bedrohung für die Arbeitsplätze und die industrielle Entwicklung der Union darstellen?

 
  
 

Arbeitsplatzverluste infolge von Unternehmensverlagerungen sind für die Kommission Anlass zur Besorgnis. Wie dem Abgeordneten jedoch bekannt sein dürfte, sieht der EG-Vertrag – von bestimmten Umständen einmal abgesehen – den freien Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union als Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes vor. Standortverlagerungen sind ein üblicher Vorgang im Wirtschaftsleben. Sie sind Ausdruck eines Prozesses der effizienten Verteilung von Ressourcen innerhalb der EU-Wirtschaft, sie sorgen dafür, dass Investitionen in Projekte fließen, die die höchste Rentabilität versprechen, und ermöglichen die Restrukturierung der Wirtschaft und den Einstieg in neue Märkte. Leider bringt dieser Prozess der Umverteilung von Ressourcen unvermeidlich Anpassungskosten mit sich, wenn Kapital, Arbeitsplätze und Know-how von einem Standort an einen anderen verlagert werden. Alles in allem wirken sich Unternehmensverlagerungen jedoch positiv auf das Leistungsvermögen der EU-Wirtschaft und die Wohlfahrt der EU-Bürger aus. Es wäre daher kontraproduktiv, derartige wirtschaftliche Vorgänge zu erschweren oder zu verbieten.

Die Europäische Union verfügt allerdings über eine Reihe sehr klarer Vorschriften, die unter solchen Umständen greifen und auf deren Einhaltung wir bestehen müssen. Zum Beispiel hat einer derartigen Entscheidung eine ordnungsgemäße Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter voranzugehen, wie in mehreren Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt. Der soziale Dialog ist in diesem Zusammenhang ein entscheidender Punkt, wie die Kommission immer wieder betont.

Die Unternehmen tragen erhebliche soziale Verantwortung für Europa, und das muss überall deutlich werden. Die Kommission kritisiert Entscheidungen von Unternehmen zur Verlagerung nicht von vornherein. Sie verfolgt jedoch eine Politik, die nachhaltige Lösungen höher bewertet als kurzfristige Vorteile. Das ist nicht nur eine Frage sozialer Verantwortung, sondern auch der Erreichung unserer industriepolitischen Ziele, einer aktiven Industriepolitik, die die Industrie in Europa hält.

Die Kommission stellt auch eine Reihe von Instrumenten zur Abfederung der sozialen Folgen des Wandels und der Umstrukturierung zur Verfügung. Die Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds können hierbei eine wichtige Rolle spielen. Die Kommission dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten die auf europäischer Ebene als zentrale Aufgabe begriffene Anpassung an den Wandel umfassend in ihre nationalen Prioritäten und Programme einbeziehen.

 

Anfrage Nr. 67 von Chris Davies (H-0725/06)
 Betrifft: Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats
 

Hat sich die Kommission gegenüber der israelischen Regierung hinsichtlich der ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung vorgenommenen Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats geäußert?

 
  
 

Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten über die Inhaftierung gewählter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats. Die Inhaftierung von Vertretern palästinensischer Legislativorgane ist völkerrechtswidrig und untergräbt weiterhin die Einrichtungen der Palästinensischen Autonomiebehörde, die wir bewahren müssen.

Die Kommission hat dieses Problem schon zu vielen Gelegenheiten, unter anderem während der Israelreise des für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglieds im Juli 2006, bei ihren israelischen Partnern zur Sprache gebracht.

Diese Frage muss nach Auffassung der Kommission unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs betrachtet werden. Die Freilassung der inhaftierten Legislativratsmitglieder ist Bestandteil eines breiter zu fassenden Komplexes von Fragen, die erst gelöst werden müssen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen Palästina und Israel möglich wird.

Die Kommission begrüßt den in der vorigen Woche gefassten Beschluss des israelischen Militärgerichts, 18 Vertreter der palästinensischen Legislativorgane freizulassen. Sie wartet nun nach dem Einspruch des Staatsanwaltsbüros der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte auf die endgültige Entscheidung des Gerichts.

 

Anfrage Nr. 68 von Catherine Stihler (H-0728/06)
 Betrifft: Koordinierung der Geheimdienste
 

Die italienische Zeitschrift „L’Espresso“ veröffentlichte vor kurzem einen Hinweis der Kommission auf die Einrichtung eines „Zentrums für verschiedene koordinierte Geheimdienste“. Von diesem Zentrum ist praktisch nichts zu hören, seit es offensichtlich vor einem Jahr eingerichtet wurde, obwohl die Kommission eine „intensivere parlamentarische Überwachung“ der nationalen Sicherheitsdienste der EU gefordert hat.

Kann die Kommission die Existenz eines Zentrums für koordinierte Geheimdienste in der EU bestätigen? Kann sie auch Einzelheiten über die finanzielle und personelle Ausstattung des Zentrums mitteilen und bekannt geben, welche Nationen sich daran beteiligen und welche Art von parlamentarischer Überwachung für dessen Tätigkeit derzeit besteht?

 
  
 

Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident sprach in dem erwähnten Interview für die italienische Zeitschrift „L’Espresso“ tatsächlich über das – allgemein als „SitCen“ bekannte – Gemeinsame Lagezentrum der Europäischen Union. Die Kommission begrüßt den Beitrag des SitCen zur Sicherheit der Europäischen Union nach der Stärkung seiner Mittel und seines Mandats, die nach den Terroranschlägen von Madrid am 11. März 2004 erfolgte.

Der von der Frau Abgeordneten zitierte Ausdruck „Zentrum für verschiedene koordinierte Geheimdienste“ wurde von dem für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständigen Vizepräsidenten in dieser Form nicht zur Beschreibung des SitCen verwendet. Der im Italienischen „centro di coordinamento dei servizi a Bruxelles“ lautende Ausdruck stammt eigentlich von der Zeitschrift „L’Espresso“. Dieser Ausdruck kann den Leser zu einer Fehleinschätzung der Tätigkeit des SitCen verleiten, die keine operativen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, sondern nur entsprechende strategische nachrichtendienstliche Analysen umfasst.

Auf jeden Fall herrschte keine Geheimnistuerei – weder bei der ursprünglichen Bildung des SitCen, das Ende der 90er-Jahre die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union unterstützen sollte, noch bei der Entscheidung von 2004, sein Mandat zu erweitern, um den Rat mit strategischen Bedrohungsanalysen zu versorgen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen und für die Terrorismusbekämpfung relevant sind. Auf seiner Tagung im Dezember 2004 begrüßte der Europäische Rat dann auch den überarbeiteten Aktionsplan der EU und die ergänzenden Berichte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission zur Terrorismusbekämpfung und die seit Juni 2004 erzielten Fortschritte; diese sollten, wie in den genannten Beiträgen dargelegt, zu weiteren konkreten Ergebnissen führen, die insbesondere Folgendes beinhalten: (…/…) in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit: die Verbindungen zwischen der Gruppe für Terrorismusbekämpfung und dem gestärkten EU-Lagezentrum (SitCen), das dem Rat ab dem 1. Januar 2005 strategische Bedrohungsanalysen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen, vorlegen wird, sowie der verbesserte Informationsaustausch mit Europol. Der Europäische Rat forderte den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, über die Fortschritte, darunter jene in Bezug auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Sicherheitsdiensten – auch im Zusammenhang mit dem Lagezentrum –, Bericht zu erstatten. Diese Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sind für die Öffentlichkeit zugänglich.

Institutionell und verwaltungsmäßig ist das SitCen ein Dienst des Generalsekretariats des Rates. Weitere Auskünfte, um die die Frau Abgeordnete gebeten hat, kann die Kommission nicht erteilen.

 

Anfrage Nr. 69 von Gerardo Galeote (H-0729/06)
 Betrifft: Waldbrände in Galicien im Sommer 2006
 

Zwischen dem 3. und 15. August dieses Jahres wurde Galicien von der größten Serie von Waldbränden in seiner Geschichte heimgesucht. Sowohl die Zahl der Brände als auch die durch die Brände vernichtete Fläche waren dieses Jahr weitaus größer als dies bislang der Fall war.

Selbstverständlich sorgen die regionalen und nationalen Behörden des betroffenen Gebiets für den Einsatz der entsprechenden Mittel zur Brandbekämpfung, die, falls sie unzureichend sind, durch die europäische Hilfe und Solidarität, welche insbesondere über die in der Union tätigen Katastrophenschutzdienste geleistet wird, ergänzt werden können und müssen.

Kann die Kommission genau angeben, an welchem Tag im August dieses Jahres die spanischen Behörden mit einem Hilfsersuchen an die Dienststellen der Kommission herangetreten sind und an welchem Tag die Kommission das Ersuchen um Hilfe bei der Bekämpfung der Brände, die in der ersten Augusthälfte in der Autonomen Region Galicien wüteten, erhalten hat?

Kann die Kommission darlegen, um welche Art von Hilfe die spanische Regierung ersucht hat und welcher Beitrag von der Union zur Bekämpfung der Brände geleistet wurde?

 
  
 

Das Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) der Kommission für den Katastrophenschutz erhielt ein Hilfeersuchen der spanischen Regierung zur Bekämpfung von Waldbränden in der Autonomen Region Galicien. Dieses Ersuchen ging am 9. August 2006 um 09.32 Uhr beim BIZ ein.

Die spanische Regierung forderte 3 Löschflugzeuge vom Typ Canadair, 5 Hubschrauber mit Löschwasser-Außenlastbehältern bzw. Tanks und 20 Löschfahrzeuge an.

Dieses Ersuchen löste eine Krisenreaktion des BIZ aus, das sofort die Katastrophenschutzbehörden der 30 Länder alarmierte, die am Europäischen Katastrophenschutz-Verfahren beteiligt sind. Innerhalb weniger Stunden erhielt Spanien aus mehreren Mitgliedstaaten Hilfeangebote. Stunden später, noch am Tag des spanischen Hilfeersuchens, trafen vier Flugzeuge vom Typ Canadair sowie eine aus 20 Fahrzeugen und 65 Feuerwehrleuten bestehende Waldbrandlöschmannschaft in Spanien ein. Später wurden noch Hubschrauber und Löschtrupps mit Personal, verschiedenartigen Löschfahrzeugen und Ausrüstungen angeboten. Italien, Portugal und Frankreich waren die ersten Länder, die im Rahmen dieses EU-Katastrophenschutzverfahrens Hilfe leisteten.

 

Anfrage Nr. 70 von Hans-Peter Mayer (H-0731/06)
 Betrifft: Verpflichtung der EU-Bürger zur Zahlung hoher Einfuhrzölle für den Import von Kraftfahrzeugen nach Portugal
 

Jeder EU-Bürger, dessen Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat als in Portugal zugelassen ist und der sich mit seinem Kfz länger als 180 Tage pro Jahr auf portugiesischem Hoheitsgebiet aufhält (z.B. den Winter dort verbringen will), ist verpflichtet, im Rahmen eines Einfuhrverfahrens einen Importzoll zu entrichten (vgl. insb. Gesetzesdekret Nr. 40/1993). Ausgenommen von dieser Zahlungsverpflichtung sind lediglich LKW, Wohnmobile, Motorräder sowie Nutzfahrzeuge, die jeweils ganz bestimmte Merkmale aufweisen müssen (z.B. Zahl der Sitze).

Eine Steuerbefreiung für EU-Bürger, die in Portugal ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen wollen, ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich (s. Gesetzesdekret Nr. 264/1993).

Die Methode zur Berechnung der Höhe des Zolles führt in der Regel dazu, dass der zu zahlende Geldbetrag für die Einfuhr des Kraftfahrzeuges im Verhältnis zu dessen Einkaufspreis bzw. dessen aktuellem Marktwert eine unverhältnismäßige Höhe erreicht.

Sind die nationalen Vorschriften der Portugiesischen Republik, die EU-Bürger dazu verpflichten, nach einem Aufenthalt mit ihrem Kfz in Portugal von über 180 Tagen dieses zu importieren und die hohen Einfuhrzölle zu entrichten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar?

 
  
 

Zunächst ist zu beachten, dass Fahrzeugzulassungssteuern wie die gemäß den Gesetzesdekreten Nr. 40/1993 und Nr. 2641/1993 in Portugal erhobenen Fahrzeugsteuern (nachstehend „FS“) offensichtlich fiskalischer Art sind und nicht deshalb erhoben werden, weil ein Fahrzeug die Grenze des Mitgliedstaates überquert, der sie erhebt, sondern aufgrund anderer maßgeblicher Vorgänge, was die Erstzulassung des Fahrzeugs in diesem Staat einschließt(1). Sie sind daher als Teil eines allgemeinen Systems interner Abgaben auf Waren zu betrachten und nicht als Einfuhrzölle im Sinne von Artikel 23 und 25 des EG-Vertrags. Folglich verstößt Portugal nicht gegen Gemeinschaftsrecht, indem es einfach eine solche Steuer aufrechterhält, vorausgesetzt, es erfolgt keine in Artikel 90 des EG-Vertrags untersagte Diskriminierung von eingeführten Fahrzeugen. Die Kommission verfügt nicht über irgendwelche Informationen, die eine derartige Diskriminierung beweisen würden.

Was das Erfordernis betrifft, ein Fahrzeug in Portugal zuzulassen und dafür eine Steuer zu zahlen, wenn eine Person länger als 180 Tage in diesem Land bleibt, so sollte beachtet werden, dass die Richtlinie 83/182/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel ein quantitatives Erfordernis von 6 Monaten je Zwölfmonatszeitraum vorsieht, während denen die Mitgliedstaaten in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Privatfahrzeuge von solchen Steuern befreien müssen. Wenn eine Person sich länger in einem bestimmten Mitgliedstaat aufhält, lautet die generelle Regel, dass der betreffende Mitgliedstaat die fragliche Steuer erheben kann. Indem das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 264/93 ein quantitatives Kriterium von 180 Tagen für diesen Zweck festlegt, kann in einigen Fällen eine Differenz von 5 Tagen entstehen. Die Kommission beabsichtigt, die portugiesischen Behörden diesbezüglich zu kontaktieren.

Was die durch die portugiesischen Gesetze gebotene Möglichkeit angeht, unter sehr strengen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung von den Fahrzeugzulassungssteuern in Fällen zu erhalten, in denen EU-Bürger in Portugal ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen wollen, so muss darauf verwiesen werden, dass auf EU-Ebene bezüglich der Fahrzeugzulassungssteuern keine Harmonisierung existiert, weshalb die Mitgliedstaaten keinerlei Verpflichtung haben, dauerhaft in ihr Hoheitsgebiet eingeführte Fahrzeuge von den Fahrzeugzulassungssteuern zu befreien(2). Nichtsdestotrotz hat Portugal aus eigener Initiative beschlossen, Privatfahrzeuge, die eingeführt werden, wenn ihr Besitzer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Portugal verlegt, von der FS zu befreien. Die Kommission begrüßt natürlich diese Initiative, hat jedoch keine Zuständigkeit, Portugal aufzufordern, die Voraussetzungen zu ändern, die zu diesem Zweck festgelegt wurden.

Was hohe Steuern betrifft, so muss wiederholt werden, dass die Mitgliedstaaten, da im Bereich der Fahrzeugbesteuerung auf EU-Ebene keine Harmonisierung existiert, derartige Steuern erheben und ihren Umfang festsetzen können, wie sie dies für richtig halten. Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Kommission vs. Dänemark geurteilt, dass Artikel 90 des EG-Vertrags keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern bietet, weshalb es den Mitgliedstaaten freisteht, die Steuersätze zu beschließen, selbst wenn sie unverhältnismäßig hoch erscheinen mögen(3). Damit verstößt Portugal durch die Erhebung hoher Steuersätze für die Fahrzeugzulassung nicht gegen Gemeinschaftsrecht, vorausgesetzt, diese begründen keine grenzüberschreitenden Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten und respektieren den im EG-Vertrag vorgegebenen Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

 
 

(1)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 De Danske Bilimportører vs. Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen. Slg. 2003, S. I-06065, Randnr. 34.
(2)  Dem Gerichtshof zufolge liegen Fahrzeugzulassungssteuern leider außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 83/183/EWG, was bedeutet, dass die darin vorgesehene Freistellung nicht für FS gilt. Siehe Urteile vom 15. Juli 2004 in Rechtssache C-365/02 Marie Lindfors, Randnr. 22 und 23, und in Rechtssache C-357/01 Herald Weigel und Ingrid Weigel vs. Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, Randnr. 45.
(3)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 Kommission der Europäischen Gemeinschaften vs. Königreich Dänemark, Slg. 1990, S. I-04509, Randnr. 10.

 

Anfrage Nr. 71 von Georgios Karatzaferis (H-0732/06)
 Betrifft: Rechtsprechung zugunsten griechischer Baugenossenschaften
 

Gemäß Veröffentlichungen in der griechischen Presse (z.B. in der Zeitung „ETHNOS“ vom 17.7.2006 u.a.) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Klage einer griechischen Baugenossenschaft stattgegeben, deren Land vom griechischen Staat (über Jahrzehnte hinweg) blockiert wurde, da es sich angeblich um „Waldgebiet“ handele. Dennoch hatte der griechische Staat diese und 325 andere Genossenschaften offiziell anerkannt, deren Mitglieder regelmäßig Beiträge bezahlt haben und dies auch weiterhin tun. Die einzige Institution, die seltsamer Weise untätig bleibt, ist die Kommission, während das Europäische Parlament – über den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Abgeordneten Libicki - in der Zwischenzeit den griechischen Premierminister Karamanlis aufgefordert hat, die Angelegenheit zu regeln.

Ist der Kommission klar, dass nur sie selbst nicht erkannt hat, dass es sich hier um illegale Maßnahmen der griechischen Behörden handelt, die das Eigentum von 1,5 Million Griechen und anderen EU-Bürgern in Griechenland blockieren? Was gedenkt die Kommission gegen die griechischen Behörden zu unternehmen?

 
  
 

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass sie bereits mehrfach Gelegenheit hatte, Anfragen vom Europäischen Parlament zu genau demselben Thema zu beantworten, nämlich die schriftlichen Anfragen E-0316/05 und E-0450/06 sowie die Petitionen P-819/2005, P-462/2005, P-392/2005, P-330/2004, P-298/2004 und P-158/2004.

In einem Schreiben an den Herrn Abgeordneten vom 7. Juni 2006 in Beantwortung eines Schreibens vom 13. März 2006 hat der Präsident der Kommission den Standpunkt der Kommission bekräftigt, dem zufolge „die aufgeworfenen Fragen keinerlei gemeinschaftsrechtliche Dimension aufweisen und die Kommission deshalb nicht tätig werden kann. Diese Fälle betreffen eventuelle Verletzungen des Grundrechts auf Eigentum durch den griechischen Staat in Griechenland. Ihre Streitigkeiten mit dem griechischen Staat beschränken sich auf Fragen der Wahrnehmung ihrer Rechte als Miteigentümer von Bauland ohne jeglichen Bezug zum Gemeinschaftsrecht. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die notwendige Verbindung zwischen dem eventuell verletzten Grundrecht und dem Gemeinschaftsrecht herzustellen“.

 

Anfrage Nr. 72 von Claude Moraes (H-0735/06)
 Betrifft: Kauf und Verkauf von Kleinwaffen
 

Hat die Kommission in Bezug auf Europol und die polizeiliche Zusammenarbeit im Allgemeinen spezielle Vorschläge hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs und der Weitergabe von Kleinwaffen zwischen den Mitgliedstaaten, eine Frage, die insbesondere meinen Wahlkreis in London betrifft?

 
  
 

Die Verbringung von Kleinfeuerwaffen (d. h. Kriegswaffen sind hiervon ausgeschlossen) innerhalb der Gemeinschaft wird vor allem durch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates(1) über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen geregelt.

Diese Richtlinie stellt eine Mindestharmonisierung dar, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen können, die strenger als die Bestimmungen der Richtlinie sind.

Die Richtlinie sieht vor allem einen Nachrichtenaustausch und/oder, im Falle der innergemeinschaftlichen Verbringung von Feuerwaffen, eine Genehmigung vor, deren Erteilung die Mitteilung aller zur Identifikation erforderlichen Angaben voraussetzt.

Nach der Unterzeichnung des Protokolls der Vereinten Nationen (UN) betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition schlug die Kommission im März 2006 vor, die Bestimmungen der Richtlinie 91/477 an den rechtlichen Kontext(2) anzupassen. Gemäß dem UNO-Schusswaffenprotokoll wird nunmehr vorgeschlagen, die Kennzeichnung der Schusswaffen zum Zeitpunkt der Herstellung zwingend vorzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren über die Waffen Buch zu führen.

Dieser Vorschlag wird zurzeit im Europäischen Parlament erörtert.

 
 

(1)  Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991.
(2)  KOM(2006) 93 endg.

 

Anfrage Nr. 73 von Alejo Vidal-Quadras (H-0740/06)
 Betrifft: Anwendung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten
 

Wie von mir in der früheren Anfrage H-0022/06(1) hervorgehoben, gibt es ernste Zweifel an der mit Sicherheit unrechtmäßigen Verwendung von Patientenblättern in Katalonien, wobei der Zweck nicht ganz klar ist. Nun scheint es, dass die Katalanische Agentur für Datenschutz endlich die Möglichkeit in Betracht zieht, die Verantwortlichen der Krankenhäuser, jedoch nicht die Regionalregierung von Katalonien, die die Studie in Auftrag gegeben hat, zur Rechenschaft zu ziehen. Hält die Kommission die Verwendung von Patientenblättern zu sprachlichen Untersuchungen für „erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse ist,“ wie dies in Artikel 7 Buchstabe e) der Richtlinie 95/46/EG(2) vorgeschrieben ist?

Glaubt die Kommission unter Berücksichtigung der Artikel 14, 15, 22, 23 und 24 (über das Widerspruchsrecht der betroffenen Person, Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen) und angesichts der Tatsache, dass die Website der Katalanischen Agentur für Datenschutz die entsprechenden Formulare nur auf Katalanisch enthält, wobei Katalonien eine Autonome Region ist, in der die Hälfte der Bevölkerung Kastilisch (Amtssprache des Staates) als Muttersprache hat, dass die Rechte der katalanischen Bürger umfassend geschützt sind?

 
  
 

Wie die Kommission bereits in ihrer früheren Antwort auf die Anfrage H-0022/06 mitteilte, überträgt die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) die Zuständigkeit für die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten innerhalb eines Mitgliedstaates den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Diese Behörden müssen mit angemessenen Eingriffsbefugnissen ausgestattet sein, um die Einhaltung ihrer einzelstaatlichen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogenen Daten insbesondere durch Kontrollen bzw. Sanktionen zu verhüten bzw. zu beenden.

Die Richtlinie sieht auch vor, dass die einzelstaatlichen Datenschutzbehörden Beschwerden von jeder Person entgegennehmen und prüfen können, die den Schutz der Rechte und Freiheiten dieser Person im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten betreffen. Bei der Umsetzung der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass durch die per Gesetz bzw. einzelstaatliche Verwaltungspraxis festgelegten Bedingungen jede Person in die Lage versetzt wird, dieses Recht wirksam auszuüben.

Es ist daher Sache eines jeden Mitgliedstaates, bei der Umsetzung von Artikel 7 der Richtlinie, in dem die Rechtsgründe für die Zulassung der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert sind, per Gesetz oder auf Beschluss der Datenschutzbehörden anzuordnen, ob eine Befragung angestellt werden darf, um die Verwendung einer Sprache durch Krankenhäuser und medizinische Dienste sowie die Bedingungen in diesem Zusammenhang zu beurteilen.

Sollten die von den Dienststellen der Generalidad de Cataluña durchgeführten Befragungen mit den spanischen Datenschutzvorschriften, die zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie angenommen wurden, kollidieren, müssen die spanischen Datenschutzbehörden, wie die Kommission in ihrer früheren Antwort betonte, angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzusetzen.

Die Kommission hat die spanischen Behörden schon um Auskunft über die in der Anfrage genannten Sachverhalte gebeten, um sich zu vergewissern, ob die von der Generalidad de Cataluña durchgeführte Befragung mit den spanischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind. Die spanischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass im Ergebnis der Befragungen und Inspektionen, die zur Klärung der Rechtmäßigkeit der von den Dienststellen der Generalidad de Cataluña durchgeführten Befragungen erfolgten, mehrere Verfahren eingeleitet worden sind, die zur Feststellung eines Verstoßes gegen die spanischen Datenschutzvorschriften führen können. Diese nach wie vor anhängigen Verfahren könnten die Datenschutzbehörden veranlassen, Sanktionen bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der spanischen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

 
 

(1)  Schriftliche Antwort vom 15.2.2006.
(2)  Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

 

Anfrage Nr. 74 von Bill Newton Dunn (H-0742/06)
 Betrifft: Verhinderung von Spamming
 

Spamming – das für den Absender praktisch kostenlose gleichzeitige Versenden von Millionen störender E-Mails – könnte erheblich eingedämmt werden, wenn der politische Wille dazu bestünde. Wenn die Absender von Spam-Mails gezwungen wären, ihre Mails in kleinere Portionen aufzuteilen, würden sie zwecks Vermeidung von Gebühren etwas kürzer treten. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag zur Erhebung spürbarer Gebühren für das übermäßige Versenden von E-Mails zu unterbreiten?

 
  
 

In der Richtlinie 2002/58/EG – der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – wird für das, was man allgemein als „Spamming“ bezeichnet, der Ausdruck „unerbetene Werbenachrichten“ verwendet. Laut Artikel 13 dieser Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten gefordert, das Versenden unerbetener elektronischer Werbenachrichten bzw. anderer elektronischer Benachrichtigungssysteme wie z. B. SMS bzw. Multimedia Messaging Services (MMS) zu verbieten, wenn die Teilnehmer dieser Dienste keine vorherige Einwilligung gegeben haben. Dieser Schutz gilt für Teilnehmer, die natürliche Personen sind. Die Mitgliedstaaten können dieses System entweder auf juristische Personen ausdehnen oder diesen Adressatenkreis vom Verbot ausnehmen.

Lassen Mitgliedstaaten unerbetene Werbenachrichten mittels elektronischer Post an juristische Personen zu, so verlangt Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr, dafür zu sorgen, dass diese Mitteilungen klar und eindeutig als solche erkennbar sind (Artikel 7 Absatz 1).

Durch Gebühren für das Versenden (großer Mengen) von unerbetenen elektronischen Werbenachrichten würden die Unternehmen zu Unrecht benachteiligt werden, die sich legitimer Vermarktungsmethoden im Einklang mit den einzelstaatlichen Spammingvorschriften bedienen. Bei den Unternehmen, die gegen Spammingvorschriften verstoßen, sind entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich, um sie von solchen Verwaltensweisen abzuhalten.

Die Kommission plant noch vor Ende 2006 die Annahme einer Mitteilung über Spamming, Spyware und Malware. Die Mitteilung ist eine Bestandsaufnahme der bisherigen Bemühungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die durch Spamming, Spyware und schädliche Software aufgeworfenen Probleme sowie der von der EU, der Industrie und den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen zur Klärung dieser Fragen. In der auf den bisher erzielten Ergebnissen aufbauenden Mitteilung sollen weitere Maßnahmen bestimmt werden, die von den jeweils betroffenen Parteien ergriffen werden müssen. Die Kommission sieht mit Interesse den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Rates zu dieser Mitteilung entgegen.

 

Anfrage Nr. 75 von Francesco Enrico Speroni (H-0743/06)
 Betrifft: Diskriminierung von britischen Bürgern gegenüber anderen europäischen Bürgern
 

Bei seiner Urteilsverkündung vom 30. August 2006 gegen Francesco Ferrari, von Beruf Chauffeur und wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung angeklagt, hat der Richter des Crown Court von London nach Aussage von im Gerichtssaal anwesenden Zeugen bemerkt, dass die Verurteilung zu 6 Monaten Haft als Beispiel für alle europäischen Chauffeure verstanden werden sollte. Wie gedenkt die Kommission angesichts einer solch offenkundigen Diskriminierung vorzugehen?

 
  
 

Die Kommission möchte daran erinnern, dass die Anwendung der Straßenverkehrsordnung und die daraus im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs abgeleiteten gerichtlichen Entscheidungen in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Staates fallen.

Aus diesem Grund und da im vorliegenden Fall der Bezug zum Gemeinschaftsrecht fehlt, kann die Kommission sich mit dieser Angelegenheit nicht in dem von dem Herrn Abgeordneten gewünschten Sinne befassen.

 

Anfrage Nr. 76 von Panagiotis Beglitis (H-0745/06)
 Betrifft: Bau einer Erdölpipeline von Burgas (Bulgarien) bis Alexandroupoli (Griechenland)
 

Griechenland, Russland und Bulgarien haben kürzlich ihren politischen Willen bekräftigt, zwischen Burgas (Bulgarien) und Alexandroupoli (Griechenland) eine Erdölpipeline für die Weiterleitung von russischem Erdöl in die europäischen Länder zu bauen.

Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der wirtschaftlichen und strategischen Bedeutung des Projekts, sich an der Finanzierung dieses Bauwerks zu beteiligen?

Bau und Betrieb dieser Pipeline erfordern die Einhaltung strenger Umweltvorschriften. Wie gedenkt die Kommission die Einhaltung der Umweltvorschriften bei diesem Projekt zu kontrollieren?

 
  
 

Sowohl in der Europäischen Union als auch in den Transitländern sind beträchtliche Investitionen in die Modernisierung der alternden Energieinfrastruktur und in den Aufbau neuer, alternativer Versorgungswege erforderlich. Wie im Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ dargelegt wurde, ist der Bau von Erdölrohrleitungen, der den Transport von kaspischem Öl in die EU erleichtern würde, eine der Schwerpunktaufgaben.

Der Kommission ist bekannt, dass mehrere Pipelineprojekte für Rohöllieferungen aus dem Raum des Schwarzen Meeres zu den europäischen Märkten ins Auge gefasst werden. Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit eröffnen diese Vorhaben die Möglichkeit, die Öltransporte durch die überfüllten Meerengen der Türkei zu reduzieren und damit ernsthafte Gefahren für die Umwelt und für die örtliche Bevölkerung zu verringern. Die Kommission leistet Unterstützung für jedes gut begründete Projekt, das zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann. Folglich begrüßt die Kommission das jüngste Regierungsabkommen über die Pipeline von Burgas bis Alexandroupolis und hofft, dass dies letztlich zur Verwirklichung dieses Projekts führen wird.

Die Kommission stellte im Rahmen der Strukturfonds 1994-1999 über die Gemeinschaftsinitiative INTERREG II „Außengrenzen“ 1,9 Millionen Euro Finanzhilfe für die Durchführbarkeitsstudien dieses Projekts zur Verfügung (die öffentliche Gesamtfinanzierung des Projekts belief sich auf 2,7 Millionen Euro). In der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau, die den Zeitraum 2000 bis 2006 umfasst, ist kein Finanzbeitrag vorgesehen, und zwar weder aus den Strukturfonds noch aus den außenpolitischen Finanzinstrumenten.

Nach den vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossenen Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich (TEN-E)(1) kommen Erdölrohrleitungen für eine Förderung aus EU-Mitteln nicht in Betracht. Das Projekt könnte aber möglicherweise von internationalen Finanzinstituten, insbesondere von der Europäischen Investitionsbank, unterstützt werden.

Der Bau und der Betrieb der Ölleitung müssen unter Beachtung der für diesen Typ energiewirtschaftlicher Großvorhaben geltenden Umweltrichtlinien der Gemeinschaft erfolgen, speziell der Vorschriften über die Umweltverträglichkeit des Projekts und über den besonderen Schutz der betroffenen Gebiete.

 
 

(1)  Entscheidung Nr. 1229/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG.

 

Anfrage Nr. 78 von David Martin (H-0753/06)
 Betrifft: Palästinensische Kindergefangene
 

Was unternimmt die Kommission, um Druck auf die israelische Regierung auszuüben, palästinensische Kindergefangene freizulassen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass in Israel palästinensische Kinder gefangengehalten werden, zum Teil unter schwierigen Umständen.

Im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte finanziert die Kommission einige Projekte, die besonderes Augenmerk auf die Frage der Kindergefangenen legen, darunter Vorhaben, die sich mit Haft/Gewahrsam (Ärzte für Menschenrechte) und Folter (B'tselem, Öffentlicher Ausschuss gegen Folter in Israel, Italienisches Solidaritätskonsortium) befassen.

Auf ihren Treffen mit israelischen Behörden und insbesondere im Zusammenhang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik erinnert die Kommission Israel an dessen Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts.

 

Anfrage Nr. 79 von María Isabel Salinas García (H-0754/06)
 Betrifft: Annullierung der GMO Baumwolle durch den Gerichtshof
 

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 7. September 2006 im Anschluss an die von der spanischen Regierung eingereichte Klage die in der neuen gemeinsamen Marktorganisation für Baumwolle vorgesehene Stützungsregelung für nichtig erklärt. Der Gerichthof begründet seine Entscheidung damit, dass bei der Berechnung der Beihilfen, die notwendig sind, um die Rentabilität und die Lebensfähigkeit dieses Anbaus zu gewährleisten, weder die Löhne der Arbeitnehmer als Fixkosten noch die Kosten für die maschinelle Baumwollpflückerei, die untrennbar mit dem Anbau dieser Kulturpflanze verbunden ist, in Rechnung gestellt wurden.

Zurzeit stellt sich die Lage in diesem Sektor, der sich durch die Reform benachteiligt fühlte, durchaus viel versprechend dar. Die Reform wird jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit in Kraft bleiben, bis entsprechend den Grundsätzen der Reform eine neue Regelung über Beihilfen eingeführt wird, die im Verhältnis zu den Kosten stehen. Was wird die Kommission in diesem Zusammenhang unternehmen? Wie soll der Zeitplan für diese neue Reform der GMO für Baumwolle aussehen?

 
  
 

Die Kommission hat das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union zur Kenntnis genommen. Mit diesem Urteil wurde die 2004 vom Rat verabschiedete Reform im Baumwollsektor annulliert.

Die Kommission wird jetzt die Entscheidung des Gerichtshofs genau analysieren, bevor sie Schlussfolgerungen zu angemessenen Maßnahmen zieht, um dem Urteil nachzukommen. Es muss nun eine detaillierte Analyse des Baumwollsektors der EU vorbereitet werden, wobei vor allem die Arbeitskosten und die Lebensfähigkeit des Baumwollentkörnungssektors zu berücksichtigen sind.

Die Marktanalyse und die Ausarbeitung des Vorschlags im Baumwollsektor müssen aber mit den innerhalb der Einrichtungen der Union etablierten Verfahren und Vorschriften vereinbar sein. Die Kommission wird daher nicht in der Lage sein, sofort einen neuen Vorschlag vorzulegen.

Der Gerichtshof machte klar, dass binnen einer „angemessenen Frist“ eine neue Verordnung angenommen werden muss, aber in der Zwischenzeit kann die Reform von 2004 angewendet werden, bis eine neue Regelung auf den Weg gebracht worden ist.

 

Anfrage Nr. 80 von Athanasios Pafilis (H-0762/06)
 Betrifft: Von den israelischen Bombenangriffen verursachte Umweltkatastrophe im südlichen Mittelmeer
 

Zusätzlich zu den unermesslichen Folgen des von Israel gegen den Libanon geführten verbrecherischen Krieges und der Abschlachtung von Tausenden von Zivilpersonen haben die israelischen Bombenangriffe auf das Elektrizitätswerk von Jiyeh eine Umweltkatastrophe ungeheuren Ausmaßes ausgelöst, weil etwa 30 000 Tonnen Öl in die See ausgelaufen sind und über Hunderte von Kilometern an der Küste entlang treiben; gleichzeitig besteht die Gefahr, dass der Ölteppich auch die europäischen Küsten erreicht. Ersten Schätzungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zufolge werden sich die Kosten für die Säuberung auf über 50 Millionen Euro belaufen.

Wird die Kommission den Staat Israel auffordern, auf seine eigenen Kosten die Folgen der Umweltkatastrophe zu beheben, die durch seine Bombenangriffe auf zivile Einrichtungen in Jiyeh verursacht worden sind, oder wird die Bevölkerung wieder einmal gezwungen sein, den Preis für die Verbrechen Israels gegen die Menschlichkeit zu zahlen?

 
  
 

Die Kommission hat die israelischen Angriffe auf zivile Infrastruktureinrichtungen während der jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen in mehreren Erklärungen missbilligt.

Die Kommission unterstützt die libanesischen Behörden bei der Bewältigung der durch die Bombardierung verursachten Ölverseuchung, indem sie die Bereitstellung von Fachkenntnissen koordiniert sowie die Satellitenaufnahmen überwacht und auswertet.

Es ist nicht Sache der Kommission, im Namen der libanesischen Regierung beim Staat Israel die Frage einer Entschädigung zur Sprache zu bringen.

 

Anfrage Nr. 81 von Diamanto Manolakou (H-0764/06)
 Betrifft: Verheerende Brände in Griechenland
 

In Griechenland, und zwar in den Bezirken Chalkidike und Lakonien, sind im vergangenen Sommer Tausende von Hektar Waldgebiet, Dutzende von Wohngebäuden sowie Tiere und Erntegut durch Brände vernichtet worden. Der Anstieg der Anzahl der Brände und ihres Umfangs auf das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf kriminelle Handlungen zurückzuführen, mit denen angestrebt wird, dass Gebiete mit Baumbestand heruntergestuft werden, und auf offenkundige Mängel bei den Vorbeugemaßnahmen und den Brandbekämpfungsmitteln.

Beabsichtigt die Kommission die Mitgliedstaaten aufzufordern, auf die Kommerzialisierung, Herunterstufung und Privatisierung von Waldgebieten zu verzichten? Beteiligt sich die Kommission an der Finanzierung von Maßnahmen zur Ermittlung und Behebung der Schäden, zur Entschädigung der Geschädigten und zur lückenlosen Wiederaufforstung der verbrannten Flächen? Gedenkt die Kommission Maßnahmen mit dem Ziel zu unterstützen, gemeinsame Mechanismen zum Schutz der Wälder aufzubauen, Waldbrände zu bekämpfen und die Mängel zu beheben, die im Bereich der Brandbekämpfungsmittel und des entsprechenden Personals festgestellt worden sind?

 
  
 

In den EU-Verträgen ist keine gemeinsame Forstpolitik vorgesehen; diese Politik verbleibt in einzelstaatlicher Zuständigkeit. Das ist auch für die Landnutzungspolitik der Fall, da sich die einzige hierfür bestehende EU-Vorschrift auf Natura-2000-Gebiete bezieht.

Die EU kofinanziert dennoch im Rahmen der Forest-Focus-Verordnung(1) und des „European Forest Fires Information System“, des Waldbrandinformationssystems der EU, von den Mitgliedstaaten durchgeführte Waldbrandverhütungsmaßnahmen. Es ist auch eine Datenbank eingerichtet worden, um alle Zahlen über verbrannte Flächen in der Europäischen Union zu erfassen. Da die Forest-Focus-Verordnung Ende 2006 auslaufen wird, könnten die in ihr vorgesehenen Fortschutzmaßnahmen durch das neue Finanzinstrument für die Umwelt, LIFE+(2), weitergeführt werden.

Was eine mögliche Unterstützung im Rahmen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(3) betrifft, muss der betreffende Mitgliedstaat innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden einen Antrag an die Kommission richten. Bis heute (26. September 2006) ist von der griechischen Regierung noch kein derartiger Antrag eingegangen.

Was die Wiederaufforstung verbrannter Flächen betrifft, so sind in der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums(4) für den Zeitraum von 2007-2013 einige forstwirtschaftliche Maßnahmen enthalten, die von den Mitgliedstaaten entsprechend ihren eigenen Schwerpunkten durchgeführt werden können, darunter vorbeugende Waldbrandschutzmaßnahmen und die Wiederherstellung von Wäldern, die durch Brände zerstört wurden.

Der Katastrophenschutzmechanismus der Gemeinschaft wurde 2001 gebildet. Sein Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit bei größeren Notfällen bzw. Katastrophen wie z. B. Waldbränden, bei denen dringende Rettungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch Bündelung des Potenzials der teilnehmenden Staaten

kann der Schutzmechanismus der Gemeinschaft sogar einen noch besseren Schutz, in erster Linie von Menschen, aber auch der natürlichen und kulturellen Umwelt sowie des Eigentums gewährleisten. Er ist somit ein Instrument für die Mitgliedstaaten, mit dem mögliche Defizite an Mitteln und Personal zur Bekämpfung von Katastrophen wie etwa Waldbränden ausgeglichen werden können.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus), ABl. L 324 vom 11.12.2003.
(2)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+). KOM (2004) 0612 vom 29.9.2004.
(3)  Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, ABl. L 311 vom 14.11.2002.
(4)  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21.10.2005.
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Anfrage Nr. 82 von Laima Liucija Andrikienė (H-0767/06)
 Betrifft: Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds in den neuen Mitgliedstaaten
 

Der derzeitige Planungszeitraum für die Strukturfonds (2000-2006), der für alle Mitgliedstaaten und insbesondere die neuen EU-Mitgliedstaaten ab 2004 gilt, läuft in Kürze aus. Wie bewertet die Europäische Kommission die Bilanz der neuen Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung der EU-Strukturpolitik während dieses Planungszeitraums? Welches waren die Hauptprobleme und -erfolge der neuen Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds?

 
  
 

Die Ausgaben im Rahmen des laufenden Strukturfondszeitraums werden noch bis Ende 2008 fortgesetzt, erst dann wird eine endgültige Bewertung möglich sein. Das gilt besonders in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Programmplanung erst 2004 begann und die meisten Auswirkungen in der Zukunft liegen.

Es ist allerdings bemerkenswert, dass alle neuen Länder mit Ausnahme Maltas in letzter Zeit die alten Mitgliedstaaten der EU-15 bei den Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts übertroffen haben. Im Jahr 2005 lag z. B. die Wachstumsrate in Estland und Lettland jeweils bei etwa 10 % und in der Tschechischen Republik sowie in der Slowakei bei rund 6 % gegenüber einem geschätzten EU-Durchschnitt von 1,6 %.

Die EU-Finanzierung dient der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in den neuen Mitgliedstaaten. In vielen neuen Mitgliedstaaten konzentriert sich die EU-Hilfe auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie die Abstellung von Mängeln in der Umwelt- und Verkehrsinfrastruktur.

In puncto Aufnahmefähigkeit ist es noch zu früh, Schlussfolgerungen über Zwischenzahlungen zu ziehen, da 2004 und 2005 hauptsächlich Vorauszahlungen erfolgten.

Abschließend sei festgestellt, dass die neuen Mitgliedstaaten, wie die ersten Bewertungsergebnisse zeigen, trotz des relativ kurzen Zeitraums und der begrenzten Vorkenntnisse und Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Programme erhebliche Fortschritte beim Aufbau der notwendigen verwaltungstechnischen Kapazitäten gemacht haben. Der Rahmen für die Verwaltung der Strukturfonds ist mit Erfolg geschaffen worden, die Verwaltungs- und die Zahlstellen, die Begleitausschüsse und die Durchführungsorgane sind gebildet, und es existieren bereits die Management- und Haushaltskontrollsysteme.

Deshalb geht die Kommission davon aus, dass sich mit dem Eingang weiterer Daten die Wirksamkeit der Strukturfonds bei der Ankurbelung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in den neuen Mitgliedstaaten bestätigen wird.

 

Anfrage Nr. 83 von Jens-Peter Bonde (H-0773/06)
 Betrifft: Gemeinschaft der Arumanen in Rumänien
 

Ist die Gemeinschaft der Arumanen in Rumänien anderen nationalen Minderheiten in der EU gleichgestellt? Was können wir tun, um ihre Situation zu verbessern?

 
  
 

Die Kommission ist darüber informiert worden, dass man die Arumanen in Rumänien nicht als nationale Minderheit betrachtet. Dies bedeutet, dass sie in den Genuss der gleichen Rechte kommen, die alle anderen Rumänen auch genießen.

Die Kommission misst dem Schutz der Minderheiten in Rumänien jedoch große Bedeutung bei und hat daher, seit sie mit der Veröffentlichung der regelmäßigen Berichte über das Land begonnen hat, die Lage der Minderheiten in Rumänien ständig beobachtet. Unserer Beurteilung nach hat sich die allgemeine Lage beim Schutz der Minderheiten im Laufe der Jahre verbessert.

Die Kommission kann natürlich keine konkreten Lösungen für die Klärung des Verhältnisses zwischen Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft in Rumänien aufzeigen. Diese Entscheidung obliegt den rumänischen Behörden. Die Kommission ist bereit, jede positive Lösung zu begrüßen, über die sich die beteiligten Seiten einigen können.

Wie der Herr Abgeordnete weiß, erörtert das rumänische Parlament zurzeit den Entwurf eines Gesetzes über nationale Minderheiten. Die Kommission meint, dass eine ausgehandelte Lösung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission eine positive Entwicklung darstellen würde, unterstreicht aber weiterhin, dass es in diesem Fall wichtig wäre, eine innerstaatliche Lösung zu erreichen.

 

Anfrage Nr. 84 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0778/06)
 Betrifft: Obergrenze der Direktzahlungen an Landwirte
 

Gegenwärtig unterliegen die jährlichen Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe keinerlei Beschränkungen, so dass die größten Betriebe, die auch ohne Hilfen wettbewerbfähig wären, einen ganz und gar unverhältnismäßig hohen Anteil dieser Zahlungen erhalten, was den Zielen und Grundsätzen der gemeinsamen Agrarpolitik wie auch dem Geist der Strategie von Lissabon widerspricht. Wäre die Kommission angesichts dieser Sachlage für die Einführung einer Obergrenze der jährlichen Direktzahlungen von beispielsweise 50.000 Euro pro landwirtschaftlichen Betrieb? Diese Obergrenze würde nur 2 % aller landwirtschaftlichen Betriebe betreffen, aber 8 Millionen Euro pro Jahr einsparen.

 
  
 

Die Möglichkeit der Kappung bzw. der Einführung von Obergrenzen für Zahlungen an einzelne Landwirte, um damit die Verteilung der Direktzahlungen unter den Landwirten zu verbessern, wurde erstmals zu dem Zeitpunkt in Erwägung gezogen, als 1992 die Direktzahlungen für Landwirte eingerichtet wurden.

Als die Diskussionen zur Agenda 2000 und zur Halbzeitbewertung 2002 stattfanden, wurden weitergehende Überlegungen angestellt, und von der Kommission konkrete Kappungsmaßnahmen vorgeschlagen, aber diese Vorschläge fanden keinen Eingang in die abschließende Übereinkunft.

Im Zusammenhang mit den allgemeinen Diskussionen über die vollständige, weitreichende Überprüfung des Haushalts der EU und über eine sehr gründliche Prüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im Zeitraum 2007-2009 stattfinden sollen, wird die Kappung von der Kommission erneut geprüft werden.

Am 4. Juni 2006 wurden die vorläufigen Zahlen für das Haushaltsjahr 2004 über die Verteilung der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 an die Erzeuger gezahlten Direktbeihilfen und ein Begleitbericht dazu veröffentlicht.

Aus diesen Angaben lässt sich errechnen, dass es 83.060 Begünstigte gibt, die mehr als 50.000 Euro erhalten und 1,7 % der Landwirte der Europäischen Union ausmachen. Für das Haushaltsjahr 2004 gingen an diese Landwirte insgesamt 8,157 Milliarden Euro. Würde ein Kappungsmechanismus mit einer solchen individuellen Obergrenze für dieses Haushaltsjahr zur Anwendung kommen, dann lägen die Haushaltsausgaben bei 4,153 Milliarden Euro – das sind 4,004 Milliarden Euro Unterschied.

Es muss allerdings betont werden, dass bei einer derartigen rein haushaltstechnischen Berechnung keine möglichen strukturellen Veränderungen im Gefolge einer solchen Maßnahme berücksichtigt werden.

 
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