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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. Oktober 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Entsendung von Arbeitnehmern (Aussprache)
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  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Ich wünschte, wir brauchten keine Entsenderichtlinie mehr. Herr Kommissar, das würde sicher auch Ihren Vorstellungen entgegenkommen. Ich weiß auch nicht, ob die ArbeitnehmerInnen durch dieses Gesetz ausreichend vor Ausbeutung geschützt werden können. Wir haben aber kein anderes oder adäquates Instrument für den europäischen Arbeitsmarkt, um Problemen vorzubeugen.

Fest steht, dass die wichtigsten Eckpunkte der Entsenderichtlinie nur bedingt funktionieren – dies gilt sowohl für die grenzüberschreitende Zustellung von Verwaltungsstrafen als auch für die Behördenzusammenarbeit. Außerdem führt die Nichterfassung von Zulagen als oft wesentlicher Lohnbestandteil zu zusätzlichem Lohndumping.

Minimalerfordernis für das Funktionieren der Entsenderichtlinie wird wohl sein, dass eine Person zur Verfügung stehen sollte, die als Vertreter des Entsendeunternehmens fungieren kann, um die Anwendung der Richtlinie sicherstellen zu können.

 
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