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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. November 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Glücksspiele und Sportwetten im Binnenmarkt (Aussprache)
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens: Aus ordnungspolitischen Gründen haben wir Glücksspiele und Kasinos von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Das sage ich, obwohl ich ein klarer Befürworter der Stärkung des Binnenmarktes bin. Wir wollten aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Zweitens: Mit dem Glücksspiel sind viele Risiken verbunden. Deshalb sollte als Argument der Kommission für Vertragsverletzungsverfahren nicht nur das Argument des Wettbewerbsrechts und des Binnenmarkts herangezogen werden.

Drittens: Wir benötigen eine klare Definition. Was fällt alles unter den Begriff Glücksspiel, wenn wir darüber sprechen? Angesichts der unterschiedlichen Behandlung von Online-Märkten, Sportwetten, Automaten, Kasinos und Lotterien ist eine einheitliche Definition erforderlich, damit sie überall gleich behandelt werden, und wahrscheinlich auch ein einheitlicher rechtlicher Rahmen.

Viertens: Auch andere wichtige Bereiche, Herr Kommissar, wie der Verbraucherschutz, die Gesundheit, die Besteuerung, der internationale Handel, die Geldwäscheproblematik, die Suchtprävention, die Bekämpfung der Kriminalität und des organisierten Verbrechens sind zu berücksichtigen.

Fünftens: Fast alle Mitgliedstaaten regeln das Glücksspiel. Elf haben spezielle Rechtsmodelle, vier kennen ein begrenztes Lizenzmodell.

Sechstens: Staatliche Lotterien haben 2004 Verkäufe in Höhe von 63 Milliarden Euro verzeichnet. Das bedeutet eine durchschnittliche Nettoausgabe von 140 Euro pro Kopf.

Das bedeutet, dass – siebtens – ca. 33 % aller Einnahmen für good causes und Steuern verwendet werden. Bei einer Liberalisierung im privaten Bereich wären es nur 3 %.

Achtens: Der Beitrag zur Beschäftigung wird in der EU auf ca. 13 Milliarden geschätzt.

Neuntens: 195 000 Jobs innerhalb der EU können dem Verkauf von Lotterien zugerechnet werden.

Ich bitte Sie, diese Argumente bei der Beurteilung mit einzubeziehen.

 
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