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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 28. November 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Aussprache)
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  Gisela Kallenbach, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein langer Prozess kommt nun zu einem hoffentlich erfolgreichen Ende. Lassen Sie mich daher mit einem herzlichen Dank an alle beginnen, die mitgewirkt haben, die Schattenberichterstatter vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Herr Podestà, Herr Lehtinen, Frau Riis-Jørgensen, die Ausschussvorsitzende, Aline McCarthy, und das zuständige Sekretariat, die Mitarbeiter der Berichterstatter im LIBE-Ausschuss, Kollege Alexander Alvaro, und die Mitstreiter, die Ratspräsidentschaft, vertreten durch Herrn António Delicado und seine Kollegen, und last but not least, die Kommission, vertreten durch Herrn Michel Ayral und seine Kollegen, die durch ihren Chef, Herrn Kommissar Verheugen motiviert wurden, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ich habe in diesem Prozess viel gelernt. Ich habe gelernt, welche Rolle Lobbyisten wirklich spielen können, wie einige konstruktiv an gemeinsamen Lösungen mitarbeiteten, wie aber andere durch Halbwahrheiten und Fehlinformationen dies bewusst verhindern wollten. Von Anbeginn war mir klar, dass es nicht so einfach ist, die richtige Balance zu finden zwischen den Erfordernissen eines funktionierenden Binnenmarktes und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürger bei illegalem Waffengebrauch und den guten, nachvollziehbaren Erwartungen der Jäger und Sportschützen zur weitgehend ungestörten Ausübung ihres Hobbys. Herr Verheugen hat es bereits erwähnt, wir wollten die Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 477/91 nutzen, die dabei festgestellten Mängel beheben und das von der Kommission bereits 2002 unterzeichnete UN-Waffenprotokoll in Gemeinschaftsrecht überführen. Daher haben wir auch die Verpflichtung gehabt, bestimmte Artikel einzuführen, um eben illegale Nutzung, Handel und Erwerb zu unterbinden. Dieser Kompromiss trägt diesen Anforderungen Rechnung. Ich gestehe, dass ich mir hier oder da noch eindeutigere Regelungen gewünscht hätte, z. B. im Sinne von besserer Rechtsetzung oder Vereinfachung, ebenso wie die europaweite Reduzierung der Waffenkategorien auf zwei, wie dies bereits in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten der Fall ist. Dafür habe ich keine Mehrheiten gefunden.

Insgesamt bin ich aber mit dem erzielten Kompromiss sehr zufrieden. Bedenken wir, dass wir somit ein teilharmonisiertes Waffenrecht in 27 Mitgliedstaaten umsetzen. Wir haben es noch mit sehr unterschiedlichen nationalen Waffenrechten zu tun. Dieser Fakt der Teilharmonisierung wird den legalen Handel erleichtern und auch zu mehr Sicherheit beitragen. 100% Sicherheit vor Missbrauch kann niemand gewährleisten. Aber wir sollten uns verpflichtet fühlen, auch das haben wir bereits gehört, solch tragischen Ereignissen wie in Deutschland, Finnland oder auch Belgien weitgehend vorzubeugen.

Ich will jetzt nicht auf Einzelheiten der neuen Regelung eingehen – Sie kennen sie – Herr Verheugen hat einige bereits genannt. Ich denke, es ist sehr gut, dass wir bis 2014 ein computergestütztes Waffenregister in den Mitgliedstaaten einführen wollen. Das wird den Informationsaustausch verbessern und die Rückverfolgbarkeit bei Missbrauch wesentlich erleichtern oder überhaupt erst möglich machen. Auch dem Zeitalter des Web wird Rechnung getragen, die Vorschriften gelten im Internethandel gleich wie im Direkthandel.

Gestatten Sie mir abschließend noch einige Anmerkungen, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern sollen und Argumente von Gegnern eines verbesserten europäischen Waffenrechts berücksichtigen. Die Richtlinie gilt nicht für Waffen- und Munitionssammler, auch nicht für öffentliche Dienste oder kulturelle und historische Einrichtungen. Die Bestimmungen werden nicht retroaktiv eingeführt. Wir schlagen nationalstaatliche und nicht europaweite Waffenregister vor. Obwohl ein solches für Kühe existiert, bei Waffen scheint es sich damit etwas schwieriger zu verhalten. Wir sind auch keine grundsätzlichen Gegner von Herstellern, Händlern, Sportschützen oder Jägern, die verantwortungsbewusst mit dem besonderen Handelsgut Waffen umgehen.

Ich habe mir berichten lassen, dass bei der Diskussion zur Ursprungsrichtlinie in den 90er Jahren sehr große Vorbehalte geäußert und emotionale Diskussionen geführt wurden. Später wurde die Richtlinie als sehr hilfreich, praktikabel und wirksam angesehen. In diesem Sinne bin ich gewiss, dass uns das mit dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Kompromiss auch gelingen wird. Ich rechne mit Ihrer Unterstützung.

 
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