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Verfahren : 2007/2138(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0042/2008

Eingereichte Texte :

A6-0042/2008

Aussprachen :

PV 22/04/2008 - 17
CRE 22/04/2008 - 17

Abstimmungen :

PV 23/04/2008 - 4.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0171

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 22. April 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Durchführung der Programmierung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident . – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0042/2008) von Frau Marie-Arlette Carlotti im Namen des Entwicklungsausschusses über die Durchführung der Programmierung des zehnten Europäischen Entwicklungsfonds [2007/2138(INI)].

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti, Berichterstatterin. (FR) Frau Präsidentin! Die Entwicklungshilfe machte in den letzten Tagen Schlagzeilen, wenn auch bedauerlicherweise aus unerfreulichen Gründen.

Die Hilfe der Union ist 2007 erstmals seit dem Jahr 2000 zurückgegangen. Damit wird den Ländern und Bevölkerungen des Südens zu einer Zeit, da die schwächsten unter ihnen von der Nahrungsmittelkrise hart getroffen sind, eine beängstigende politische Botschaft übermittelt.

Das Parlament unterstützt die Kommission, unterstützt Sie, Herr Kommissar, wenn auf dem EU-Gipfel in Brüssel das Engagement der Union erneut bekräftigt und ein strikter Zeitplan gefordert wird. Im Bereich der internationalen Solidarität tragen wir eine doppelte Verantwortung: Erstens muss Wort gehalten und zweitens gewährleistet werden, dass unsere Hilfe einen konkreten und wirksamen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet. Darum geht es bei der Ausführung des 10. EEF und der fast 22,7 Milliarden Euro während der nächsten sechs Jahre. Meiner Ansicht nach besitzt die EU hier eine wichtige Waffe im Kampf gegen die Armut und beim Aufbau einer gerechteren Welt.

Deshalb sind wir durch die Verzögerungen beim Ratifizierungsprozess zutiefst beunruhigt. Gewiss, die Kommission hat sich zur zumindest vorläufigen Kontinuität der Finanzierungen verpflichtet, für die schwächsten afrikanischen Länder könnte die Situation aber sehr schnell unhaltbar werden.

Unsere oberste Priorität für den 10. EEF ist seine demokratische Kontrolle. Zunächst einmal die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament mit der Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan – und diesmal werden wir die Frist für die Überarbeitung der Finanziellen Vorausschau hoffentlich nicht verpassen – sowie die demokratische Kontrolle durch die nationalen Parlamente mit einem Programm für den verstärkten Ausbau der Kapazitäten.

Des Weiteren möchten wir, dass Gesundheit und Bildung Schwerpunktbereiche sind und dafür 20 % der EEF-Mittel aufgewendet werden. Nun sind aber nur 6,1 % an direkter Unterstützung für diese beiden Bereiche vorgesehen, und selbst dieser Anteil ist gegenüber dem 9. EEF gesunken. Die Kommission erklärt, sie werde das Ziel der 20 % über die Budgethilfe erreichen, und wir nehmen sie beim Wort.

In dem Bericht werden ferner Unzulänglichkeiten beim Thema Gender-Mainstreaming hervorgehoben, für das es bislang noch keinen eigenen Aktionsbereich gibt. Diese Debatte muss in Absprache mit unseren AKP-Partnern, ihren Parlamenten und der Bürgergesellschaft anlässlich der Halbzeitprüfung 2010 neu eröffnet werden.

Die Budgethilfe hielt ich persönlich stets für ein wirksames Instrument, vorausgesetzt natürlich, dass Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und die Koordinierung unter den Gebern gewährleistet sind. Da die Budgethilfe nach unserem Dafürhalten den Millenniums-Entwicklungszielen dienen muss, ermutigen wir die Kommission, mit ihren MDG-Verträgen auf diesem Weg voranzuschreiten.

Hinsichtlich der im 10. EEF vorgesehenen Anreiz-Tranche sprechen wir uns für eine Prämie für verantwortungsvolle Staatsführung, aber gegen „Governance-Profile“ aus, die vor allem die Interessen des Nordens widerspiegeln, wie z. B. Bekämpfung des Terrorismus, Einwanderung usw.

Ebenso werden wir in der Frage der WPA wachsam sein. Auch hier sind die EU und die Mitgliedstaaten eine Verpflichtung eingegangen: eine zusätzliche Hilfe von 2 Milliarden Euro für den Handel bis 2010. Offensichtlich sind diese 2 Milliarden jedoch dahingeschmolzen und plant die Kommission bereits, die WPA aus integrierten Regionalprogrammen zu finanzieren. Sie muss ihre diesbezüglichen Absichten präzisieren, denn die EEF-Mittel dürfen unserer Auffassung nach keinesfalls als Prämie für den Abschluss eines WPA dienen.

Der Bericht enthält eine Reihe weiterer Punkte, auf die ich aus zeitlichen Gründen jedoch nicht näher eingehen kann. Ich werde, bevor ich zum Schluss komme, lediglich noch zwei erwähnen. Erstens, die Friedensfazilität für Afrika. Selbstverständlich müssen wir die Bemühungen der Afrikanischen Union um Frieden und Konfliktverhütung auf dem Kontinent unterstützen, meiner Ansicht nach fällt dieses Instrument jedoch unter die GASP und sollte somit aus den GASP-Mitteln finanziert werden.

In Bezug auf die Kofinanzierung wird in dem Bericht eine erste konkrete Anwendung gefordert, d. h. die Schaffung eines „panafrikanischen Entwicklungsfonds“, der gleichermaßen aus dem EEF und dem Nachbarschaftsinstrument finanziert wird.

Dies ist im Großen und Ganzen der Inhalt meines Berichts.

Herr Michel, Sie haben kürzlich erklärt „wir sind die erste Generation, die der extremen Armut ins Gesicht sehen und voller Überzeugung sagen kann: Wir haben das Geld, die Arzneimittel und das Wissen, um die Armut zu beseitigen. Die Frage ist nur, haben wir den Willen dazu?“ Nun, in diesem Punkt, Herr Michel, steht das Parlament voll hinter Ihnen.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen danken und Sie zu diesem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen, der mir Gelegenheit bietet, zu Punkten Stellung zu nehmen, die von gegenseitigem Interesse sind.

Lassen Sie mich ferner sagen, dass ich über die weitgehende Übereinstimmung der Ansichten unserer Institutionen, wie sie durch den Bericht veranschaulicht wird, erfreut bin. Ohne Zweifel bleibt das allgemeine Ziel unserer Maßnahmen in erster Linie die Armutsbekämpfung im Rahmen der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.

In diesem Sinne bietet der 10. EEF, der demnächst in Kraft treten wird, für die Europäische Union die erste effektive Möglichkeit zur konkreten Umsetzung des Europäischen Konsens für die Entwicklungshilfe und der Entwicklungsagenda. Was zunächst die Dotierung anbelangt, so wurden die Finanzmittel erheblich aufgestockt, und zwar von 17,9 Milliarden Euro für den 9. EEF auf 22,6 Milliarden für den 10. EEF.

Ferner darf ich Ihnen mitteilen, dass erstmals in der Geschichte des EEF und mithin seit Beginn der europäischen Zusammenarbeit die Kommission die Gesamtheit der Restbeträge aus den vorausgegangenen EEF am 31. Januar 2007 zu binden vermochte, ohne dass, wie im Bericht gefordert, auch nur ein einziger Euro wegen der von den Mitgliedstaaten für den 9. EEF vorgeschriebenen „Verfallsklausel“ verfällt.

Mittlerweile sind fast alle Länderstrategiepapiere für den 10. EEF vervollständigt worden. Bislang wurden 58 Strategiepapiere an den EEF-Ausschuss übermittelt, 14 werden bis Juni dieses Jahres erwartet, und die Vorbereitungen für ihre Ausführung sind bereits im Gange.

Nach Ratifizierung durch die AKP kann der 10. EEF umgehend und ohne Altlasten in Kraft treten, während die Phase seiner Durchführung an den vorhergehenden Haushaltszyklus angepasst werden könnte. Das ist ein erster Schritt, und ich werde mich, wie Sie, für die volle Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan einsetzen.

Ihre Unterstützung ist für uns außerdem unerlässlich, um bei der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten ein für allemal von einem zwischenstaatlichen Ansatz zur vollständigen Einbeziehung in den Gemeinschaftshaushalt und die Mitentscheidungsverfahren überzugehen.

Die Budgetierung wird des Weiteren Ihren Forderungen nach einer lückenlosen demokratischen Kontrolle des EEF, die ich uneingeschränkt befürworte, entsprechen.

Wir haben uns bereits auf den Grundsatz geeinigt, dass die Strategiepapiere automatisch an die Paritätische Parlamentarische Versammlung übermittelt werden müssen. Das reicht selbstverständlich nicht aus; deshalb habe ich unsere Delegationen schon angewiesen, die Länderstrategiepapiere den Mitgliedern der nationalen Parlamente zukommen zu lassen, und ich habe mich ferner persönlich verpflichtet, die Partnerländer entsprechend zu sensibilisieren, damit sie ihre nationalen Parlamente an der Überwachung der Gemeinschaftskooperation beteiligen können. Ein erstes Treffen sollte mit der Regierung Ghanas stattfinden, das ich jedoch, wie Sie wissen, wegen einer plötzlichen Änderung meines Terminkalenders – d. h. des SADEC-Gipfels über Simbabwe, von dem ich soeben zurückgekommen bin – verschieben musste.

Meiner Überzeugung nach liegt der Hauptvorteil der von den AKP-Ländern bei der Programmierung ihrer nationalen Haushaltsmittel für den 10. EEF ausgearbeiteten Länderstrategien darin, dass sie die „Governance“ in den Mittelpunkt unserer gegenseitigen Beziehungen gestellt haben. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Mittelzuteilung für den 10. EEF zur Einführung einer mit der verantwortungsvollen Staatsführung verbundenen Anreiz-Tranche in Höhe von fast 3 Milliarden Euro entschlossen. Es handelt sich nicht, wie jemand fälschlicherweise behauptete, um eine andere Form der Konditionalität, sondern um eine Prämie, die auf der Grundlage der von unseren Partnern ausgearbeiteten Governance-Pläne, soweit diese sachdienlich, realistisch und ambitioniert sind, gewährt wird.

Im Interesse von Eigenverantwortlichkeit und Transparenz sind die Governance-Pläne den Strategiepapieren beigefügt und mithin allgemein zugänglich. Desgleichen haben mich solche Kriterien wie Abwicklung, Wirksamkeit und Bewertung der Ergebnisse veranlasst, einen stärkeren Einsatz des Instruments der Budgethilfe als bei klassischen Projekten zu fordern.

45 % unserer Hilfe an die AKP-Staaten wird über nationale Haushalte geleistet, sowohl als Budgethilfe für bestimmte Sektoren wie auch als allgemeine Haushaltsunterstützung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einige Punkte des Berichts klarstellen, die meines Erachtens auf Missverständnissen beruhen.

In dem Bericht werden die unzureichenden Mittel für die Bereiche Gesundheit und Bildung bemängelt. Ich weiß, dies ist ein alter Streit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission. Ich kann nur wiederholen, dass die Beseitigung der Armut und das Erreichen der MDG nicht ausschließlich über die direkte Unterstützung für die Bereiche Gesundheit und Bildung erfolgen können. Ein wesentlicher Teil der allgemeinen oder sektoralen Budgethilfe wird nach der Zuteilung selbstverständlich zur Zahlung der Gehälter, beispielsweise von Lehrern, zum Bau von Gesundheitskliniken und zur Bereitstellung von Sozialdiensten verwendet werden. Meiner Meinung nach – aber ich werde, wie versprochen, noch Zahlen und Belege liefern – werden mindestens 20 %, bzw. 6 % insgesamt, genau bestimmt und direkt zugewiesen. Der Rest erfolgt selbstverständlich über die direkte oder sektorale Budgethilfe.

Nebenbei bemerkt haben wir natürlich nicht das Recht, die Auswahl der Bereiche für unsere Partner vorzunehmen; das ist ihre Sache. Die Auswahl erfolgt auch auf der Grundlage der bilateralen Hilfe. Viele Länder entscheiden sich für Gesundheit und Bildung beispielsweise; es ist jedoch eine gute Frage, weshalb ich um eine Objektivierung bemüht sein und Ihnen die Ergebnisse mitteilen werde.

In der Frage des Gender-Mainstreaming schließlich haben Sie Recht. Ich bin der Erste, der die Rolle der Frauen im Entwicklungsprozess und die Notwendigkeit der Förderung dieser Rolle anerkennt. Wiederum waren jedoch Parlament, Rat und Kommission im Interesse der Effizienz gezwungen, mit der Annahme des Europäischen Konsens einzuräumen, dass geschlechtsspezifische Fragen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen eine Querschnittsdimension besitzen und daher in alle einschlägigen Hilfsprogramme einbezogen werden müssen, vorzugsweise im begrenzten Rahmen eines bestimmten Bereiches.

Meine uneingeschränkte Unterstützung haben Sie hinsichtlich dessen, was zur Finanzierung der Friedensfazilität für Afrika durch den EEF ausgeführt worden ist; niemand kann die offenkundigen Zusammenhänge zwischen Entwicklung und Sicherheit leugnen. Nichtsdestotrotz sollte die Finanzierung von friedenserhaltenden Maßnahmen nicht zur Entwicklungshilfe gerechnet oder von Mitteln der Entwicklungshilfe abgezogen werden.

Grundsätzlich haben Sie also Recht. Sie wissen jedoch, wie diese Dinge leider laufen. Ich halte es für unabdingbar, den Schwerpunkt, wie Sie es tun, auf die nationalen Parlamente zu legen, um die Konzertierung mit den Regierungen besser zu strukturieren und zu institutionalisieren sowie die Rolle der Bürgergesellschaft zu stärken und gleichzeitig ihre Kapazität und Repräsentativität aufzubauen, so dass sie zu einem Motor der Entwicklung und der demokratischen Öffnung werden kann.

Ich danke Ihnen für den vorliegenden Bericht, den ich gut zu nutzen verspreche und von dem ich mich zweifellos inspirieren lassen werde.

 
  
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  Romana Jordan Cizelj, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Die Beseitigung der Armut im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele ist eine riesige und anspruchsvolle Aufgabe. Sie umfasst nicht nur Aufgaben aus dem sozialen Bereich, sondern auch ein breiteres Spektrum von Themen, die die Menschheit zu einer nachhaltigen Entwicklung befähigen. Eine effiziente Nutzung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds kann einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung dieser Zielsetzung leisten.

Ich teile die Auffassung der Berichterstatterin, dass Bildung und Gesundheit zwei der Bereiche sind, die zur Verbesserung der Lebensqualität der ärmsten Bevölkerungsgruppen beitragen. Wir müssen den Anteil der Mittel, die im Rahmen der Entwicklungshilfe der Europäischen Union, einschließlich des 10. EEF, für diese beiden Bereiche bereitgestellt werden, angemessen aufstocken.

Doch in einer Zeit, die geprägt ist von globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, reicht dies nicht aus. Heute nehmen parallel zum Wirtschaftswachstum und dem Zuwachs des BIP auch die Emissionen von Treibhausgasen zu. Das ist auch der Grund dafür, dass der Wohlstand der Bevölkerung in einigen Bereichen trotz wirtschaftlicher Fortschritte in anderen Bereichen rückläufig ist. Bei der Gestaltung aller unserer Entwicklungspolitiken müssen wir den Wohlstand im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung definieren. Deshalb müssen wir mit dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds das richtige Maß finden zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Komponenten.

Ein weiterer Bereich, den ich erwähnen möchte, betrifft die Gleichstellung der Geschlechter. Frauen haben in der Gesellschaft unterschiedliche Rollen zu erfüllen, die von Belangen und Aufgaben für die Sicherung des Unterhalts der Familie bis zur Vermittlung von Wissen und Lebensgewohnheiten an ihre Kinder reichen. Häufig haben Frauen jedoch keinerlei Vorrechte, keine Möglichkeit, sich unabhängig zu machen und eigene Entscheidungen zu treffen, und sie haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen. Deshalb gehört meines Erachtens die Gewährleistung der Chancengleichheit zu den grundlegenden horizontalen – ich wiederhole, zu den horizontalen – Bausteinen jeder Entwicklungspolitik.

Abschließend möchte ich feststellen, dass eine Politik nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von der Bevölkerung die notwendige Unterstützung erhält, wie sie in demokratischen und ehrlichen Wahlen zum Ausdruck kommt. Künftig sollten die Parlamente eine bedeutendere Rolle bei der Erarbeitung, der Kontrolle und Umsetzung von entwicklungspolitischen Maßnahmen spielen, und zwar nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der Mitgliedstaaten.

 
  
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  Alain Hutchinson, im Namen der PSE-Fraktion. (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Frau Carlotti! Zunächst möchte ich Sie zu der hervorragenden Arbeit beglückwünschen, die mit diesem sachkundig verfassten Bericht geleistet worden ist.

Neben dem erneuten Hinweis auf die bestehende Dringlichkeit, unsere Partner zur Ratifizierung des 10. EEF zu ermutigen, möchte ich auf einige der Punkte zurückkommen, die angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen, vor denen die Bevölkerungen des Südens stehen und die durch die derzeitige Nahrungsmittelkrise dramatisch unterstrichen werden, für uns europäische Sozialisten von entscheidender Bedeutung sind.

Erstens muss die Landwirtschaft, deren Anteil am Europäischen Entwicklungsfonds unzureichend ist, angemessener berücksichtigt werden. Zur Erinnerung: Im Rahmen des 9. EEF sind es 9 der 78 Länder, und von den im 10. EEF vorgesehenen Mitteln entfallen nur 8 % auf die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung.

Zweitens wurde die von der Kommission im Rahmen ihrer Unterstützung für die Entwicklung der Landwirtschaft der südlichen Länder angekündigte Erhöhung verspätet durchgeführt.

Drittens muss die Übereinstimmung unserer Politik und derjenigen der Mitgliedstaaten mit den im 10. EEF genannten Schwerpunkten, insbesondere im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, unbedingt überwacht werden, denn solange wir weiter mit der einen Hand geben, was wir mit der anderen nehmen, ist keine vernünftige Entwicklungspolitik möglich.

Eine weitere für uns wichtige Frage ist natürlich das Gender-Mainstreaming, zumal wir uns der zentralen Rolle bewusst sind, die Frauen bei der Entwicklung der meisten dieser Länder spielen.

Letztendlich muss, wie heute Vormittag bei der Debatte über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans gefordert wurde, der EEF, der bis jetzt jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogen ist, obwohl es sich – wie Sie in Erinnerung brachten, Herr Kommissar –, um einen Etat in Höhe von 22,6 Milliarden Euro und um den Löwenanteil an unseren Mitteln für die Entwicklungshilfe handelt, in den Haushaltsplan einbezogen werden. Dieser Appell richtet sich jedoch mehr an den Rat als an die Kommission, mit der wir uns in dieser Frage einig sind.

Entschuldigen Sie bitte, doch muss ich unterstreichen, was meine Kollegin, Frau Carlotti, zur gebotenen Wachsamkeit im Hinblick darauf gesagt hat, dass der 10. EEF nicht als Druck- oder Erpressungsmittel für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen benutzt werden darf. Das wäre natürlich unverantwortlich.

 
  
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  Danutė Budreikaitė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Europäische Entwicklungsfonds feiert sein 50-jähriges Bestehen. Er hat sich in diesen 50 Jahren zu einem wichtigen Instrument der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Ländern entwickelt und unterstützt deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Während der Verhandlungen zum 10. EEF waren sich die EU-Mitgliedstaaten darin einig, dass der Fonds von großer Bedeutung ist, die Entwicklung der AKP-Länder gefördert und der Fonds im Vergleich zum 9. EEF um zehn Milliarden Euro aufgestockt werden sollte. Das würde einen effizienteren Kampf gegen Armut ermöglichen und uns die Fortsetzung der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele ermöglichen.

Ich möchte unterstreichen, dass die neuen Mitgliedstaaten der EU seit 2008 einen Beitrag zum Haushalt des 10. EEF leisten. Von ihnen sind jährlich 820 Millionen Euro bereitzustellen. Die Umsetzung des 10. EEF ist jedoch noch nicht angelaufen, was hauptsächlich daran liegt, dass die Hälfte der AKP-Länder das überarbeitete Cotonou-Abkommen noch nicht ratifiziert hat. Deshalb würde ich den AKP-Ländern nahelegen, das überarbeitete Cotonou-Abkommen schnellstmöglich zu ratifizieren.

Vor der Verabschiedung der geltenden Finanziellen Vorausschau wurde darüber diskutiert, ob der EEF in den EU-Haushalt aufgenommen werden sollte, wobei das Hauptargument eine effizientere Umsetzung war. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus. Ich würde die EU auch dringend auffordern, einen größeren Teil der EEF-Mittel für die Bereiche Gesundheit und Bildung vorzusehen. Das seit 2001 im Haushaltsplan der EU aufgeführte Ziel, wonach 20% der Hilfe für Gesundheit und Grundbildung aufgewendet werden müssen, muss auch für den EEF gelten. Was die EEF-Innovationen betrifft, so würde ich die Bedeutung eines guten Managements hervorheben. Obwohl derzeit noch nicht ganz klar ist, wie dies geschehen soll, würde ich die Aufnahme zusätzlicher Kriterien befürworten, wie Liberalisierung der Märkte, Bekämpfung des Terrorismus, Zusicherungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, Durchsetzung der Pflicht der Wiederaufnahme von Migranten. Die Umsetzung dieser Kriterien würde zur Stabilisierung der AKP-Länder beitragen.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion.(PL) Frau Präsidentin! Die Durchführung der Programmierung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds in den Jahren 2008-2013 ist von großer humanistischer und politischer Bedeutung. Ziel der Programme ist es, im Zeichen der dauerhaften Entwicklung in Partnerländern und -regionen die Armut zu beseitigen und die Gesellschaft zu stabilisieren, vor allem in Afrika. Die Wirksamkeit dieser vom Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und anderen Gebern eingerichteten und auf mehrere Milliarden Euro veranschlagten Hilfe hängt davon ab, ob die Ziele zweckmäßig festgelegt werden, ob formale Beschränkungen vereinfacht, Maßnahmen harmonisiert und Kontrollen ständig durchgeführt werden, zum Teil auch durch europäische Institutionen.

Die wirtschaftliche Hilfe sollte an Partnerschaftsabkommen gekoppelt sein und sollte den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur sicherstellen, wodurch Arbeitsplätze im Bergbau, in der verarbeitenden Industrie und in der Landwirtschaft geschaffen werden können. Absatzmarkt der Erzeugnisse sollte die Europäische Union sein, in der ein ständiger Mangel an Rohstoffen und bestimmten Erzeugnissen herrscht. Die Finanzmittel sollten durch logistische Hilfe begleitet werden, um ihre effiziente Nutzung zu gewährleisten.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Zunächst möchte ich Frau Carlotti zu diesem ausgezeichneten Bericht gratulieren und bemerken, dass wir, wenn es um die Umsetzung der Agenda geht, jedes Land im konkreten Fall und die wirklichen Kosten, die es zu tragen hat, sowie seine Verwaltung prüfen müssen.

Es sei daran erinnert, dass der EEF nicht unter die allgemeine Finanzhilfe der Kommission fällt und wir deshalb volle Transparenz und konkrete Ziele fordern können, für die das Geld verwendet wird.

23 Milliarden Euro für fünf Jahre und 78 Länder reichen nicht für alles, deshalb müssen gemäß den Vereinbarungen in der Erklärung von Paris von 2005 stets bilaterale Vereinbarungen zu durchzuführenden Projekten, Plänen und Strategien abgeschlossen werden, und ich betone „bilaterale Vereinbarungen“.

Auch wenn wir wissen, dass die allgemeine Finanzhilfe für die AKP-Länder in erster Linie für Strategien zur Bekämpfung der Armut bestimmt ist, wäre es abschließend nicht überflüssig sicherzustellen, dass das Endziel des EEF damit übereinstimmt.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Der Durchführungszeitraum für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds in den Jahren 2008-2013 umfasst besonders wichtige Momente der europäischen und weltweiten Entwicklungsagenda. Wir können hier wenigstens einige davon aufzählen: die Verwirklichung der neu angenommenen gemeinsamen EU-Afrika-Strategie, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, die – wie wir alle wissen – für 2015 vorgesehen ist, die Umsetzung der neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen („WPA“) und die Halbzeitüberprüfung der finanziellen Vorausschau im Jahre 2009. Uns stehen deshalb einige besonders schwierige Aufgaben bevor, was die Programmierung und die Einführung neuer Lösungen sowie die Verwirklichung des 10. EEF anbelangt.

Die Berichterstatterin, Frau Carlotti, hat diese Aufgabe meines Erachtens sehr gut gelöst, die wichtigsten Ziele und die schwierigen Themen, die uns bei der Verwirklichung des Europäischen Entwicklungsfonds bevorstehen, hat sie treffend dargestellt und zusammengefasst. Ich möchte gern auf die zwei meiner Meinung nach wichtigsten Fragen eingehen.

Im 10. Europäischen Entwicklungsfonds sind Ausgaben von knapp 23 Milliarden Euro für die Zusammenarbeit mit den ärmsten Ländern der Welt vorgesehen. Ein sinnvoll genutzter EEF kann viel dazu beitragen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Absolute Priorität für unsere europäische Perspektive sollte deswegen das erste Millenniums-Entwicklungsziel haben: die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers. Wir müssen deshalb sichergehen, dass die Verwirklichung dieses Ziels in der Durchführungsverordnung tatsächlich im Mittelpunkt steht und Vorrang gegenüber anderen gesellschaftlichen Zielen hat. Die anderen Ziele sind wichtig, aber wir müssen immer darauf achten, dass die Beseitigung der extremen Armut an erster Stelle steht.

Zweitens sollte der EEF in den EU-Haushalt Union einbezogen werden, um damit den Zusammenhalt, die Transparenz und die Effektivität der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Die Frage der Einbeziehung des EEF in den Haushalt sollte während der Überprüfung der finanziellen Vorausschau diskutiert werden. Mir ist klar, dass sich einige Mitgliedstaaten vor einer solchen Lösung scheuen, aber aus Sicht des Entwicklungsausschusses und vermutlich auch des ganzen Europäischen Parlaments besteht kein Zweifel, dass das der europäischen Entwicklungspolitik zugute käme.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Meine Damen und Herren! Die Begegnung mit der Präsidentin des Panafrikanischen Parlaments, Frau Gertrude Mongella, im Europäischen Parlament hat mich sehr stark beeindruckt.

Während der Zusammenkunft im Europäischen Parlament sagte Frau Gertrude Mongella: „Europa spielt in Afrika eine wichtige Rolle. Europas Präsenz in Afrika hat eine lange Geschichte, im positiven wie im negativen Sinne. Europa hat Technologie; Europa hat Ressourcen; Europa hat wissenschaftliche Expertise entwickelt. Europa kann eine wichtige Rolle spielen. Und was noch wichtiger ist, Europa kann es sich nicht leisten, ohne Afrika zu existieren.“

Für mich ist der 10. Europäische Entwicklungsfonds (2008-2013) ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der politischen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Entwicklungshilfe. Ich fordere deshalb jene EU-Mitgliedstaaten und AKP-Länder, die dies noch nicht getan haben, zur Ratifizierung des Internen Abkommens und des neuen Cotonou-Abkommens auf, damit der Fonds möglichst bald eingesetzt werden kann.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich werde mich ganz kurz fassen, weil ich einige der Fragen – unbewusst allerdings – praktisch in meiner ersten Rede bereits beantwortet habe.

Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen, der – völlig zu Recht natürlich – von Frau Carlotti beanstandet wurde, auf die zu treffende Feststellung nämlich, dass just zu einem Zeitpunkt, da wir noch nie vor so zahlreichen entwicklungspolitischen Herausforderungen gestanden haben, unsere Mitgliedstaaten ihre Entwicklungshilfe kürzen. Tatsächlich werden es 1 700 000 000 Euro weniger sein – eine Kürzung, die erstmals erfolgt ist. Das ist ein enormer Betrag. Man stelle sich vor, was damit an Krankenhäusern, Ärzten und Lehrern für die Entwicklungsländer finanziert werden könnte. Der Europäische Rat schlägt daher vor, Frau Carlotti, dass alle Mitgliedstaaten zumindest die 2005, wenn Sie sich noch erinnern, von ihnen eingegangene Verpflichtung erneut bekräftigen und zur Erstellung eines Übergangsplans bereit sind, aus dem ersichtlich wird, wie sie die für 2010 und 2015 gesetzten Ziele erreichen können. Meines Erachtens werden sie so auf die öffentlich von ihnen gemachten Zusagen festgenagelt.

Sodann gebe ich Ihnen, Herr Hutchinson, Recht, was die Prozentsätze betrifft. Bemerken möchte ich nur, dass für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung im 9. EEF 650 Millionen Euro vorgesehen waren und der 10. EEF 1 Milliarde 250 Millionen Euro vorsieht. Es handelt sich mehr um eine Erhöhung in absoluten Zahlen als in Prozentsätzen, da haben Sie Recht. Zweitens, während sich ursprünglich vier Länder für die Landwirtschaft entschieden hatten, sind es jetzt 25. Das ist jedoch unzureichend, es ist noch nicht ehrgeizig genug, und es bedurfte wirklich harter Lobbyarbeit, um die Zustimmung einiger Länder zu diesem Konzept zu erlangen.

Das Thema WPA ist zwar sonst stets Gegenstand unserer Diskussionen, wann immer wir zusammenkommen. Angesichts der recht vorgerückten Stunde ist meine Begeisterung für dieses Thema jetzt indes gedämpft. Gleichwohl möchte ich etwas bestätigen, was Sie freuen wird. Ich habe immer betont, dass die Länder, die kein WPA abschließen, selbstverständlich finanziell nicht benachteiligt würden und dass kein Zusammenhang zwischen beidem besteht. Auf keinen Fall werden die Haushaltsmittel oder deren Verwendung zur Druckausübung bzw. als eine Art Erpressung für die Unterzeichnung eines WPA benutzt. Das war stets unser Standpunkt, und daran wird sich nichts ändern.

Was die Ratifizierung betrifft, so wurde dieser Punkt meiner Meinung nach von Frau Budreikaité angesprochen. Mittlerweile haben alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Fünf Partnerländer müssen die Ratifizierung noch vornehmen. Ich hoffe, dass dies bis Monatsende geschehen wird, so dass das Ganze im Juni starten kann.

Ich wiederhole meine Überzeugung, dass durch die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushaltsplan mehr Effizienz, demokratische Kontrolle, Mitwirkung und Eigenverantwortlichkeit in der Entwicklungspolitik ermöglicht werden, so wie dies in anderen Politikbereichen der Fall ist. Nach meinem Dafürhalten würde dadurch ein sehr viel größerer Handlungsspielraum geboten, mehr Raum für Hilfsbereitschaft, Legitimität und Glaubwürdigkeit. Hoffentlich werden wir die Mitgliedstaaten, die noch dagegen sind, zum Einlenken bewegen können.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti, Berichterstatterin. (FR) Allen vielen Dank für diese Aussprache und dafür, dass Sie bis zu später Stunde ausgeharrt haben. Danke Ihnen, Herr Kommissar. Lassen Sie mich sagen, dass das Parlament Ihnen in Sachen öffentlicher Entwicklungshilfe zur Seite stehen wird. Ihre Presseerklärungen habe ich gelesen; mir ist bewusst, dass es Mut erforderte, manche Dinge zu sagen.

Ich möchte jedoch auf zwei Punkte zurückkommen. Zuerst auf die Anreiz-Tranche. Wie Sie wissen, bleiben viele Zweifel rund um dieses Instrument bestehen. Das Beschlussfassungsverfahren ist ziemlich undurchsichtig. Es ist keinerlei Kontrolle oder auch nur Unterrichtung des EP, der nationalen Parlamente oder der PPV vorgesehen und wie schon gesagt, sind manche Kriterien der „Governance-Profile“ problematisch. Ich werde mich nicht wiederholen, doch kann meines Erachtens nur eine Kontrolle der Modalitäten und Bedingungen für die Auszahlung der Anreiz-Tranche von außerhalb der Kommission, d. h. eine Kontrolle durch das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente und die PPV, alle Zweifel zerstreuen. Diese Kontrolle muss im Rahmen der Durchführung des EEF ausdrücklich vorgesehen werden.

Hinsichtlich der regionalen Integration und der WPA bin ich persönlich der Meinung, dass die WPA-Finanzierung komplementär zur den EEF-Mitteln sein muss. Ich habe vernommen, was Sie dazu ausgeführt haben. Die Aufteilung der IRP-Mittel auf die Regionen und AKP-Länder muss jedoch klar geregelt werden. Wir glauben Ihnen zwar, wenn Sie sagen, es würden keine neuen Bedingungen gestellt, doch brauchen wir eine entsprechende Zusicherung und Klarstellung. Vielen Dank jedenfalls, dass Sie bis zu so später Stunde geblieben sind.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. (FR) Der 10. EEF bietet einen mehrjährigen Rahmen für die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten. Er sieht für den Zeitraum 2008-2013 eine Mittelausstattung in Höhe von 22,7 Milliarden Euro vor und dient der Hilfe für einige der ärmsten und hilfsbedürftigsten Länder der Welt. Im Hinblick auf die Effizienz dieses Fonds, der den finanziellen Arm der europäischen Entwicklungspolitik darstellt, müssen wir über den asymmetrischen Beitrag der Mitgliedstaaten hinausgehen und den Fonds in den Haushaltsplan der EU einbeziehen. Die Budgetierung der EU-Hilfe böte nämlich insofern unbestreitbare Vorteile, als die Unterstützung der AKP-Länder denselben Programmierungsregeln und Vorschriften für die Verwaltung unterläge wie die anderen Instrumente für außenpolitische Aktionen der EU, wodurch die Kohärenz, die Transparenz, die Wirksamkeit und die demokratische Kontrolle der Entwicklungszusammenarbeit gestärkt würden. Wir müssen von dem Begriff der „historischen Beziehungen“, die einige Mitgliedstaaten zu den überseeischen Ländern und Gebieten unterhielten, abgehen und Afrika sowie die Entwicklung zu einem Schwerpunkt der gesamten EU machen. Wenn es der EU um die Wirksamkeit ihrer Strategien und Programme zu tun ist, muss sie ihre externe Hilfe weiter zukunftsorientiert gestalten und zu diesem Zweck den EEF ab 2009 in den Gemeinschaftshaushalt einstellen.

 
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