4. Das Wrack der New Flame und die Folgen für die Bucht von Algeciras (eingereichte Entschließungsanträge): siehe Protokoll
5. Grünbuch: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Anne Ferreira im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Grünbuch – Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI)) (A6-0040/2008).
Anne Ferreira, Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den Schattenberichterstattern und den Verfassern der Stellungnahmen für ihre sehr gute Zusammenarbeit meinen ganz besonderen Dank aussprechen.
Wir können mit dem im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen ausgewogenen Bericht, der das Ergebnis gemeinsamer Arbeit ist, heute zufrieden sein. Die Europäische Union fühlt sich zweifelsohne sowohl intern als auch auf internationaler Ebene der Umwelt verpflichtet.
Nachdem sie sich eine Reihe von Zielen gesetzt hat, um auf die dringenden Umwelterfordernisse zu reagieren, mit denen wir uns konfrontiert sehen, muss die Europäische Union Möglichkeiten erarbeiten, um diese Ziele zu erreichen. Dazu hat sie im Laufe der Jahre Rechtsvorschriften angenommen, die regelmäßig überarbeitet werden und in der Union Gültigkeit besitzen. Sie investiert in die Forschung, sensibilisiert die öffentliche Meinung und fördert vorbildliche Verfahren der Mitgliedstaaten.
Heute schlagen wir vor, uns mit einer anderen Möglichkeit zu befassen – mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Der Bericht basiert auf dem Grünbuch der Kommission, das einige Vorschläge und Überlegungen enthält, die ich begrüße. Er soll zunächst einmal einen Text verbessern, der meiner Meinung nach etwas zu sehr auf den Klimawechsel ausgerichtet ist. Das ist sicher ein äußerst wichtiges Thema, aber wir dürfen die Gesamtheit der Bereiche menschlicher Tätigkeit nicht außer Acht lassen, deren Auswirkungen auf die Umwelt ebenfalls sehr wichtig sind.
Ich bedauere im Übrigen, dass ich keine Informationen von der Umfrage hatte, die uns bei unserer Arbeit hätten helfen können. Im Grünbuch schlägt die Kommission vor, die Umweltziele zu geringeren und vertretbaren Kosten zu erreichen. Dies müsste mit den wirtschaftlichen Instrumenten möglich sein, die zudem eine flexible Möglichkeit zum Erreichen der gesetzten Ziele darstellen.
Schließlich wird im Bericht vorgeschlagen, dass die Kommission einen Aktionsplan oder ein anderes System für ein marktwirtschaftliches Instrument für die Umwelt erarbeitet. Ich stelle der Kommission eine Frage: Kann sie uns sagen, an welchem Punkt sie bei ihren Überlegungen angelangt ist und ob die Ergebnisse der Umfrage, die ihr bis heute vorliegen, die im Grünbuch angegebenen Vorschläge stärken oder ändern werden? Dies ist meiner Ansicht nach eine sehr wichtige Frage.
Was die Anwendung der marktwirtschaftlichen Instrumente angeht, müssen wir uns von einigen Grundsätzen leiten lassen: Wir müssen natürlich das Verursacherprinzip anwenden, sicherstellen, dass die marktwirtschaftlichen Instrumente sich gegenseitig ergänzen sowie andere Instrumente ergänzen und dass sie kohärent und für die erfassten Bereiche angemessen sind. Das ist das angestrebte Ziel. Mit anderen Worten: Wir dürfen nicht systematisch sein, sondern müssen viel Ideenreichtum beweisen.
Was spezielle Instrumente angeht, auf die ich hier aus Zeitgründen nicht eingehen kann, muss ich unterstreichen, dass das Parlament skeptisch in Bezug auf den Antrag zur biologischen Vielfalt ist. Der Grund dafür ist einfach. Es erscheint uns schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein recht ungewöhnliches Ökosystem in einem anderen Land auszugleichen.
Was die Internalisierung der Kosten angeht, so ist sie ein Prinzip, auf das wir uns stützen und für das wir Maßnahmen ergreifen müssen. Gegenwärtig werden die Umweltkosten der menschlichen Tätigkeiten, insbesondere der industriellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten, d. h. die externen Kosten, wie es in der Fachsprache heißt, nur in sehr geringem Umfang berücksichtigt. Der Transportsektor ist ein typisches Beispiel dafür.
Ich stelle fest, dass die Kommission im Juni einen Vorschlag zur Änderung der „Euro-Vignette-Richtlinie“ vorlegen sollte, insbesondere durch eine variablere Besteuerung des Straßenverkehrs. Dieses Prinzip der Variabilität muss in zunehmendem Maße bei der Entwicklung marktwirtschaftlicher Instrumente für Umweltzwecke Anwendung finden. Die Kommission schlägt ein ähnliches System auch für Energiesteuern vor, bei dem diese aus zwei Komponenten bestehen würden: einer Energiekomponente und einer Umweltkomponente.
Falls die Überarbeitung der Richtlinie ihr Ziel erreicht, sollte sie es auch möglich machen, die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Verkehrsträgern wiederherzustellen und dafür sorgen, dass Verkehrsträger mit geringerem CO2-Ausstoß genutzt werden.
Schließlich gibt es noch einen Punkt, den ich besonders hervorheben möchte: die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union. Wir sind uns darüber einig, aber wir müssen vorsichtig sein. Die Frage, die man sich hier stellen kann, ist, ob Untätigkeit zu sozialen, wirtschaftlichen und Umweltkosten sowie auch zu politischen Kosten führen kann.
Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament und insbesondere seinen Berichterstattern für die sehr konstruktive Reaktion auf das Grünbuch der Kommission über marktwirtschaftliche Instrumente danken.
Im vergangenen Jahr wurde das Grünbuch in Anwesenheit von Kommissar Dimas vorgelegt, um eine breite öffentliche Debatte über die verstärkte Nutzung von marktwirtschaftlichen Instrumenten für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele anzustoßen. Das Grünbuch geht von der weitgehend unwidersprochenen Auffassung aus, dass nicht nur marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern, Abgaben und Handelssysteme, sondern auch Sondervergünstigungen ein flexibles und kostenwirksames Mittel zur Erreichung bestimmter politischer Ziele sind.
Ich freue mich, dass das Parlament dieses Herangehen befürwortet. Ebenso sehe ich mit Freude, dass das Parlament gleichfalls der Auffassung ist, man dürfe marktwirtschaftliche Instrumente nicht isoliert sehen und anwenden und man sie mit ordnungspolitischen Instrumenten kombinieren sollte.
Der Bericht des Parlaments ist ein sehr nützlicher und sehr umfassender Beitrag zur Diskussion über die Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente auf Gemeinschaftsebene ebenso wie auf einzelstaatlicher Ebene. Ja, er umfasst noch mehr, geht auf Fragen wie auf den zunehmenden Anteil der ökologischen Besteuerung am BIP und die Überprüfung des EU-Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen ein. Diese Fragen stehen natürlich im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Grünbuchs und sind, für sich genommen, von großer Bedeutung, sie wurden aber aus dem Grünbuch herausgelassen, weil sie Gegenstand anderer parallel dazu ausgearbeiteter Kommissionsdokumente waren.
Die Kommission wird die zahlreichen Kommentare und Anträge des Parlaments im Zusammenhang mit seiner Arbeit an den verschiedenen im Grünbuch genannten Problemen und an weiteren speziellen Initiativen berücksichtigen.
Was die für dieses Jahr bevorstehenden Aktionen angeht, kann ich Sie darüber informieren, dass die Kommission für den Herbst eine Überprüfung der Richtlinie über Energiebesteuerung plant, um sicherzustellen, dass sie wirksamer zur Erreichung der Ziele der Energie- und Klimaagenda der EU beitragen.
Von größter Wichtigkeit ist – und das steht im Einklang mit der Forderung des Parlaments –, dass einer der Hauptaspekte in der Erreichung einer besseren Ergänzung des EU-Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen besteht. Meiner Meinung nach ist es ganz wichtig, für die bestmöglichen Synergien zwischen dem revidierten EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen und der Energiebesteuerung zu sorgen, um sicherzustellen, dass die EU ihre Zielsetzungen im Bereich des Klimawandels und der Energie auf kostengünstigste Weise erreicht.
Unser Ziel ist es, den Vorschlag rechtzeitig einzureichen, sodass das Parlament noch vor Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode Stellung nehmen kann. Da gibt es Bereiche, in denen wirksame Maßnahmen nur auf dem Weg der Gesetzgebung auf EU-Ebene getroffen werden können. Das betrifft zum Beispiel die Besteuerung des Energieverbrauchs – worüber ich gerade gesprochen habe – und das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen für Treibhausgasemissionen.
Es gibt allerdings andere Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten selber wirksame Maßnahmen ergreifen und in denen sie kooperieren und die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten nutzen können. Dazu schlägt das Grünbuch die Schaffung eines Forums zu marktwirtschaftlichen Instrumenten vor, das den Wissensaustausch über sektorale Grenzen und Mitgliedstaaten hinweg ermöglichen würde.
Abschließend möchte ich dem Parlament für seinen konstruktiven Beitrag zur Aussprache über den weiteren Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente danken; er ist von Nutzen für alle Entscheidungsträger, ob hier in Straßburg, ob in Brüssel oder in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten.
John Purvis, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. − (EN) Herr Präsident! Frau Ferreira hat eine ausgezeichnete und ausgewogene Antwort auf das Grünbuch der Kommission über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische Ziele gegeben, und als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Rahmen des Verfahrens der erweiterten Zusammenarbeit freue ich mich sehr, dass wir mit Frau Ferreira zusammenarbeiten und wesentlich zu diesem Bericht beitragen durften.
Nach unserer Auffassung ist das System für den Handel mit Emissionsberechtigungen das marktwirtschaftliche Instrument mit der größten Kosteneffizienz, Nachfragesensitivität und Objektivität, das zur Verfügung steht, um die von der Europäischen Union vorgegebene Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Das System für den Handel mit Emissionsberechtigungen sollte der Eckpfeiler der marktwirtschaftlichen Instrumentenkombination sein, und ich begrüße die Vorschläge der Kommission, sie zu verbessern und zu erweitern. Das System sollte zur Erreichung der vorgesehenen 20 % für 2020 eine stufenweise zu senkende Obergrenze haben, und es sollte auch möglichst breit auf die erstrangigen Emittenten ausgedehnt werden.
Versteigerungen sollten der Hauptmechanismus der Zuweisung von Emissionszielen sein, um die Nachteile des Bestandsschutzes für den Wettbewerb zu vermeiden. Versteigerungen sind ökonomisch wirksamer. Sie fördern neue Marktteilnehmer, Innovation sowie technologische und den Arbeitsablauf betreffende Verbesserungen.
Frau Kommissarin, ich möchte besonders hervorheben, dass die Energiebesteuerung, ja Steuern und Subventionen im Allgemeinen, unserer Ansicht nach nur ein ganz sekundäres, ergänzendes Instrument zur Senkung der Treibhausgasemissionen bleiben und auf Emissionen beschränkt sein sollte, die weder unmittelbar noch mittelbar durch das System für den Handel mit Emissionsberechtigungen zu beeinflussen sind. Aus diesem Grund halten wir Ziffer 26 des Berichts für unvereinbar mit der Gesamtbotschaft, die dem System des Handels mit Emissionsberechtigungen Priorität verleiht.
Schließlich muss die Kommission dringend reziproke Vereinbarungen mit anderen Hoheitsgebieten aushandeln. Gegenseitige äquivalente internationale Verpflichtungen, die dem Wettbewerb ausgesetzte Wirtschaftszweige erfassen, wären gegenüber der Einführung eines Grenzausgleichs zum Ausgleich von Verzerrungen zwischen den Handelspartnern sehr vorzuziehen.
Neena Gill, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.− (EN) Herr Präsident! Über den Klimawandel ist zwar schon viel geredet worden, doch ist wenig Konkretes geschehen. Ich meine, die EU muss ein globales Beispiel geben. Daher ist ein vermehrter Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente von entscheidender Bedeutung, denn es sind kosteneffektive Mittel zur Verringerung von Kohlenstoffemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Diese indirekten Steuern, handelbaren Emissionsberechtigungen und Subventionen werden, so denke ich, die Europäische Union bei der Erreichung ihrer Emissionsziele unterstützen. Eingedenk dessen, dass die Mitgliedstaaten, was ihre eigenen Steuersysteme angeht, weiterhin flexibel bleiben müssen, ist jedoch jedes Instrument oder Mittel zu begrüßen, das unseren Industriezweigen und unseren Verbrauchern hilft, sich mehr für Grün zu entscheiden, und unsere Maßnahmen müssen dergestalt sein, dass sie einen Anreiz zur Änderung des Verhaltens bieten.
Daher ist es unerlässlich, dass Fehler auf dem Markt korrigiert werden und wir ein CO2-basiertes Preissystem haben, das Umweltschäden nach dem Verursacherprinzip preislich berücksichtigt. Eine geringere Mehrwertsteuer oder umweltfreundliche Produkte können den Schwachen in der Gesellschaft, insbesondere den älteren Menschen helfen, die heutzutage mehr denn je der Gefahr der Energiearmut ausgesetzt sind.
Ferner sollten alle Versteigerungserlöse reinvestiert werden, um der Energiearmut zu begegnen und weitere Umweltprogramme zu finanzieren.
Anders Wijkman, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Dies ist, wie schon gesagt wurde, ein wichtiger Bericht, und ich möchte Frau Ferreira beglückwünschen.
Bekanntlich versagt unser gegenwärtiges Wirtschaftsmodell, wenn es um die Berücksichtigung der Umweltkosten bei den Marktpreisen geht. Der Grundsatz „Der Verursacher zahlt“ wurde bereits auf der Konferenz in Stockholm im Jahr 1972 aufgestellt und vereinbart. Aber wie wir wissen, harrt er in den meisten Ländern seiner Umsetzung.
Dieser Bericht ist ganz wichtig. Er reagiert auf das vielfache Marktversagen, das wir auf verschiedenen Gebieten beobachten können, wobei natürlich der Klimawandel heutzutage das offenkundigste Problem ist. Im Bericht werden zahlreiche Initiativen in vielen Schlüsselbereichen vorgeschlagen. Die meisten dieser Vorschläge sind im Allgemeinen gut formuliert. Ich denke aber, wir hätten uns alle mehr anstrengen und versuchen sollen, den Bericht zu kürzen und einige Einzelabschnitte zusammenzuführen; ganz ähnliche Forderungen werden jetzt erhoben. Der Bericht hätte davon profitiert und wäre viel klarer geworden.
Im Namen meiner Fraktion – und wie bereits von Herrn Purvis ausgeführt – muss ich sagen, dass wir mit einigen Punkten unsere Schwierigkeiten haben. Einer ist Ziffer 26. Man kann nicht ein System für den Handel mit Emissionsberechtigungen favorisieren und gleichzeitig auf EU-Ebene eine allgemeine CO2-Steuer fordern. Das passt nicht zusammen. Zweitens hatten wir einige Probleme mit Ziffer 24. Wir stimmen ihr inhaltlich zwar weitgehend zu, doch ist der Punkt nach unserer Ansicht in der Formulierung zu allgemein und erweckt irgendwie den Eindruck, dass Versteigerungserlöse zukünftig Teil des EU-Haushalts sein würden oder sollten. So etwas können wir nicht mittragen. Aber davon abgesehen sind wir im Großen und Ganzen für diesen Bericht. Nochmals Glückwunsch an Frau Ferreira.
Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) „Lasst uns die Welt verändern!“ sagen die Linken, die glauben, unsere Welt müsse anders werden. Wir können uns nicht mit dem Casino-Kapitalismus abfinden – der zwar als Weiterentwicklung bezeichnet wird, aber mit der Zerstörung natürlicher Ressourcen einhergeht. Das 20. Jahrhundert hat uns gezeigt, dass Utopien ohne den richtigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmen zum Scheitern verurteilt sind. Die ökologische Grundlage der „Umweltsteuer“ sowie die gesamte Steuerpolitik können durch nachhaltige, marktwirtschaftliche Instrumente zu einer besseren Welt beitragen. Hinsichtlich der zunehmenden Besteuerung von Rohstoffen könnte eine einheitliche Energiesteuer alle dazu zwingen, ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, weniger Auto zu fahren, in den öffentlichen Verkehr, in das Straßen- und Eisenbahnnetz zu investieren. Würde der Besteuerungsschwerpunkt vom Einkommen zum Verbrauch verschoben, entstünde eine ganz neue Art Arbeitsplatz, ein Leben näher an der Natur, und die Kultur würde wieder eine größere Rolle spielen als der Konsum-Wahnsinn. Die Erhebung von Steuern auf schädliche Emissionen und nicht recycelbaren Abfall wird die Umweltverschmutzung und das Auftreten der daraus resultierenden endemischen Krankheiten verringern und damit auch die hohe Zahl zu früher und unnötiger Sterbefälle. Ein Wechsel hin zur ökologischen Besteuerung wird als eine Art friedlicher Revolution empfunden. Natürlich werden die Steuern nicht steigen, denn in Europa werden bereits jetzt zu viele Steuern gezahlt. Eine Verringerung des Energieverbrauchs würde unsere Waren wettbewerbsfähiger machen. Mit einer ökologischen Besteuerung kann uns der Sprung von der allgemein materialistischen Welt des 20. Jahrhunderts in eine vernünftigere Welt mit umweltfreundlichen und menschlichen Werten gelingen. Wenn es etwas gibt, worauf wir Europa-Abgeordnete aus 27 Ländern uns einigen können, dann ist es die ökologische Besteuerung. Lasst uns die Welt verändern, aber mit kühnen, sorgfältig durchdachten Reformen!
Frédérique Ries, im Namen der Fraktion ALDE. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Auch ich möchte unserer Berichterstatterin, Frau Ferreira, zu ihrer ausgezeichneten Arbeit und der intensiven Zusammenarbeit zwischen ihr und den Schattenberichterstattern zu dieser wichtigen Frage gratulieren.
Ich werde mich hier auf die beiden Hauptpunkte dieser Entschließung konzentrieren: das System des Handels mit CO2-Quoten und die Umweltsteuern. Zunächst zu den Emissionsquoten, bei denen die Feststellung beunruhigend ist, dass, wie es immer wieder heißt, die industriellen CO2-Emissionen 2007, im Vorjahr, 1 % höher waren, also in dem Jahr, in dem sich die Europäische Union auf dem Frühjahrsgipfel das hochgesteckte Ziel einer Verringerung der Treibhausgase bis 2020 um 20 % gesetzt hat. Kurz gesagt, die Maschinerie ist festgelaufen – um es nett und euphemistisch auszudrücken – sie muss wieder in Gang gebracht werden, da es an Zeit wird, wieder in einen positiven Kreislauf zu kommen.
Für mich kommen zwei Möglichkeiten in Frage: Die erste ist die Unterstützung der Europäischen Kommission, die für die Bezahlung der Emissionsquoten ist, die zweite geht von der Vorstellung aus, dass das aktuelle System, das sich lediglich auf CO2 bezieht, zu eng gefasst ist und dass nach und nach andere luftverunreinigende Stoffe einzubeziehen sind, wobei zweifellos mit NOX und SO2 zu beginnen ist.
Ich wundere mich auch über die günstigen Regelungen, die noch immer für die Schifffahrt gelten. Im Gegensatz zu der Situation, die bald im Luftfahrtsektor gelten wird, gibt es für die Schifffahrt keine gemeinschaftlichen oder internationalen Vorschriften in Bezug auf die Reduzierung der CO2-Emissionen – hier wird mit also zweierlei Maß gemessen, und das können wir uns nicht länger erlauben.
Ein weiterer Eckstein dieser Entschließung sind die die Öko- oder Umweltsteuern, also die von Herrn Hegyi erwähnte Revolution. Der Standpunkt der Liberalen und Demokraten zu dieser Frage ist klar. Die auf dem Gemeinschaftsmarkt beruhenden Instrumente dürfen sich nicht auf das System für den Handel mit Emissionsberechtigungen beschränken. Wir müssen andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen, und ich bin als Verfasser sehr für Absatz 27, der den Gedanken der Einführung einer „Kohlenstoffsteuer“ zum Ausgleich des Abbaus der Subventionen für fossile Energien wiederbelebt.
Andererseits – und ich stimme Herrn Purvis sowie Herrn Wijkman zu – unterstützt die ALDE-Fraktion den letzten Satz von Absatz 26 nicht, in dem die Kommission aufgefordert wird, bis Ende 2008 einen Vorschlag für eine gemeinschaftliche Steuer auf CO2 vorzulegen. Wir ziehen es vor, dass die Union ihr ehrgeiziges Gesetzespaket „Energie und Klima“ zu Ende bringt.
Abschließend sei betont, dass wir aufhören müssen scheinheilig zu tun und dass wir uns über die Kosten unseres angestrebten Ziels sehr genau im Klaren sein müssen. Damit die CO2-Emissionen beispielsweise um ein Drittel gesenkt werden können, müsste jeder Europäer 8-mal weniger Kohlendioxid ausstoßen. Diese unverblümten Statistiken zeigen, dass wir uns über die Nutzung dieser marktwirtschaftlichen Instrumente im Umweltschutz hinaus nicht unserer persönlichen Verantwortung entziehen können und dass die Union sehr hart arbeiten muss, um auf Kurs zu bleiben, damit die nachhaltige Entwicklung nicht nur eine Modemasche, sondern für uns alle das Modell für die Zukunft ist.
Alessandro Foglietta, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Frau Ferreira für ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
Weltweit die Verantwortung für die Bekämpfung des Klimawandel zu übernehmen ist eine äußerst wichtige Aufgabe, die auf mehreren Ebenen verwirklicht werden muss: nicht nur durch die Unternehmen und Institutionen, sondern auch durch die einzelnen Menschen. Wir als Unionsbürger können nämlich schon mit kleinen Schritten, die sich weltweit erheblich auswirken können, und auch mit unseren Kaufentscheidungen unseren ökologischen Fußabdruck beträchtlich verringern und bedeutende Fortschritte erzielen. Die Mitgliedstaaten können durch marktwirtschaftliche Instrumente die Entscheidung für ökologische Erzeugnisse fördern oder erleichtern.
Neben der Förderung der Forschung im Bereich neuer Technologien muss auch sichergestellt werden, dass diese Technologien dem Verbraucher zugänglich sind und so weit verbreitet werden, dass sie ökologische Vorteile für die Allgemeinheit bringen. Wir finden es bedauerlich, dass es den 16 wichtigsten Wirtschaftsländern der Erde bei ihrem Treffen am 16. und 18. April in Paris nicht gelungen ist, sich auf eine gemeinsame Entschließung zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 zu einigen .
Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass die nächsten Verhandlungen in Kobe und Hokkaido in dieser Hinsicht mit einem besseren Ergebnis abgeschlossen werden, hauptsächlich weil ich davon überzeugt bin, dass der Kampf gegen den Klimawandel weltweit geführt werden muss, denn andernfalls wird er nur zu einer schweren Belastung für die europäischen Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren außereuropäischen Konkurrenten verlieren würden, ohne dass das Ziel einer weltweiten Verbesserung der Umweltqualität erreicht würde.
Wir müssen wirtschaftliche Anreize mit marktwirtschaftlichen Instrumenten schaffen, um uns umweltverträglichen und langfristig nachhaltigen Produktionssysteme zuzuwenden; in diesem Sinne begrüße ich das Grünbuch der Kommission. Die Europäische Union muss die Verbreitung marktwirtschaftlicher Instrumente, die eine Internalisierung der Umweltkosten der Erzeugnisse ermöglichen, unter den Mitgliedstaaten voranbringen; sie muss die Energieeffizienz und die Wärmedämmung im Gebäudebereich fördern. Ich halte es für sehr wichtig, dass die Europäische Union die Zielvorgabe von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch bis 2020 erreicht.
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ich möchte Frau Ferreira für einen guten Bericht zu einem wichtigen Thema und für eine angenehme, ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Will die EU tatsächlich ihren vielen schönen Worten, die im Zusammenhang mit unseren Zielen für Klima und Umwelt gemacht wurden, gerecht werden, dann ist es unerlässlich, dass wir Politiker die Verantwortung übernehmen und die schwierigen Entscheidungen im Namen unserer Wählerschaft treffen. Eins der uns zur Verfügung stehenden wirkungsvollen Instrumente ist die Einschränkung des die Umwelt belastenden Verbrauchs durch Anwendung des Verursacherprinzips. Das ist ein ausgezeichnetes Prinzip, dem alle zustimmen, doch das bisher in Fällen, in denen dem Verursacher echte Kosten entstehen, nicht ernst genommen wurde. Beispielsweise spiegelten sich die von den Autofahrern verursachten Kosten nie in den Verkehrskosten wider. Zu den ersten Maßnahmen sollte gehören, dass wir internalisieren, was man gewöhnlich als ‚externe Kosten‘ bezeichnet. Das wäre ein wesentlicher Schritt nach vorn. Man kann natürlich auch noch weiter gehen bei der Bekämpfung des Verbrauchs von Schadstoffen, mit noch härteren finanziellen Mitteln, und lassen Sie mich hier sagen, dass ich einfach nicht begreife, warum es nicht möglich sein soll, CO2-Gebühren mit dem System für den Handel mit Emissionsberechtigungen zu koppeln.
Die Anwendung einer umweltfreundlichen Preispolitik ist ein wirksamer Weg zur Nutzung des Marktes in der Umweltpolitik, nicht als Ersatz für obligatorische Forderungen und Verbote, sondern zusammen mit ihnen; das hat auch die Kommission vorgeschlagen. Oft werden Bedenken vorgebracht, die Anwendung dieser marktwirtschaftlichen Methoden könnte verzerrende soziale Folgen haben. Man muss allerdings auf der Hut vor Heuchelei sein. Verbrauchssteuern haben gewöhnlich eine faire Wirkung, da die Reichsten die sind, die auch das meiste konsumieren und daher das meiste zahlen. Falls der Wunsch besteht, etwas im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten zu tun, die die Armen mit den Ausgaben für ihren Grundbedarf haben, dann gibt es viele andere Methoden, die man anwenden kann und die keine ökologischen Steuern beinhalten. Zum Beispiel eignen sich die normale Besteuerung, die Sozialpolitik und die Lohnpolitik viel eher, wenn wir unsere Verantwortung für die weniger Begüterten ernst nehmen.
Eine Methode, die hier nicht funktioniert, beruht auf der Schaffung einer Art Grundversorgung, die billiger oder gar kostenlos ist. Am Anfang wird der Verbrauch stets relativ hoch sein; allerdings besteht der schlimmste Aspekt bei diesem Modell darin, dass es keinen Anreiz für Einsparungen bietet. Somit ist trotz allem eine progressive Besteuerung unter Verwendung von Umweltsteuern besser. Am besten ist es jedoch, wenn man diese marktwirtschaftlichen Instrumente frei von anderen Überlegungen hält, wenn sie in der Schlacht um die Erhaltung der Umwelt, des Klimas und der Natur wirklich effektiv sein sollen. Gut, dass die Sorge um Verzerrungen auf sozialem Gebiet so groß ist; in diesem Fall ist es allerdings eine Frage der Rettung unseres Lebensraums für unsere Nachkommen.
Jens Holm, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) In Kürze fassen wir einen Beschluss über den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Kollegin Anne Ferreira zum Grünbuch – Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele. Dies ist ein ausgezeichneter Bericht, der meine volle Unterstützung erhält.
Lassen Sie mich zunächst einen persönlichen Kommentar abgeben. Wir sprechen hier von marktwirtschaftlichen Instrumenten, und ich persönlich bin des Geredes über marktwirtschaftliche Instrumente für die Umweltpolitik recht müde. Was wir brauchen, ist kein stärkerer Einfluss von Unternehmen oder des Marktes, sondern eine stärkere politische Kontrolle. Wir brauchen mehr Planung, beispielsweise strengerer Emissionsziele. Außerdem sollten wir das öffentliche Auftragswesen für Umweltziele nutzen sowie Umweltsteuern und -abgaben einführen können. Hier haben wir tatsächlich marktwirtschaftliche Instrumente, denn es geht ja um die Einführung von Steuern und Abgaben auf Dinge, die die Umweltprobleme verschärfen, mit anderen Worten, um die Internalisierung der Umweltprobleme. Diese Instrumente sind ein gutes Beispiel dafür, wie wir politische Verantwortung für Umweltprobleme übernehmen, anstatt alles dem Markt zu überlassen.
Lassen Sie mich einige konkrete Beispiele für besonders wichtige Aspekte in diesem Bericht nennen. Das ist einmal eine Mindeststeuer auf CO2: Eine CO2-Steuer, kombiniert mit einer deutlichen Forderung nach Emissionssenkungen ist aller Wahrscheinlichkeit nach die wirksamste Methode zur Emissionsreduzierung. Mein Heimatland war Anfang der 1990er-Jahre das erste Land weltweit, das eine CO2-Steuer eingeführt hat. Ohne behaupten zu wollen, Schweden spiele in allen Bereichen des Klimaschutzes eine Vorreiterrolle, war die CO2-Steuer in der Tat einer der wichtigsten Gründe dafür, dass wir unsere CO2-Emissionen gesenkt haben. Es ist an der Zeit, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen. In Ziffer 26 dieses Berichts fordern wir zur Einführung einer solchen CO2-Steuer auf.
Insgesamt fordern wir mehr Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Umweltsteuern. Meiner Ansicht nach haben wir heute in besonderem Maße die Möglichkeit zur Durchsetzung einer CO2-Steuer sowie anderer Umweltsteuern, denn in den letzten Jahren ist das Umweltbewusstsein weltweit enorm gestiegen. In dem Bericht weisen wir auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten darüber selbst entscheiden sollen. Das ist natürlich vollkommen richtig, denn diese Fragen liegen im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten.
Ein weiterer Aspekt ist das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen. Wir müssen zugeben, dass der erste Handelszeitraum 2005 – 2007 eine reine Katastrophe war. Durch das System ist es nicht gelungen, die Emissionen zu senken, und viele Verursacher haben sogar eine viel zu großzügige Zuteilung erhalten und riesige Gewinne aus diesem System gezogen.
In dem Bericht fordern wir daher eine Auktionierung von Emissionsberechtigungen sowie eine Obergrenze für die Emissionen mit dem Ziel einer Emissionssenkung von 30 % sowie Beschränkungen und harte Qualitätsanforderungen in Verbindung mit flexiblen Mechanismen. Es steht zu hoffen, dass das Handelssystem damit endlich funktioniert, wenn nicht, sollte man sich überlegen, es durch etwas völlig anderes zu ersetzen, beispielsweise durch sehr hohe Steuern auf Emissionen.
In diesem Zusammenhang sollte man daran denken, dass trotz der Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem sich die Maßnahmen in Bezug auf den Flugverkehr nicht auf das Handelssystem allein beschränken dürfen. Ergänzende Begleitmaßnahmen wie eine Steuer auf Kerosin und NOx-Emissionen, wie wir sie im Bericht fordern, sind absolut notwendig. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und eine Frage an die Kommission richten: Sie haben erklärt, dass Sie im Laufe dieses Jahres Maßnahmen gegen die NOx-Emissionen des Flugverkehrs vorlegen wollen. Können Sie uns sagen, was in dieser Hinsicht gegenwärtig geschieht und ob Sie bereits ein Datum dafür haben? Wenn man bedenkt, dass der Flugverkehr in den letzten zehn Jahren seine Emissionen verdoppelt hat, möchten viele Mitglieder dieses Hauses gern konkrete Maßnahmen sehen. Wir können wirklich nicht länger warten!
Diese Instrumente sind also ein gutes Beispiel dafür, wie wir politische Verantwortung für den Klimawandel ergreifen. Mit Steuern und Abgaben können wir die erforderlichen Emissionsreduzierungen beschleunigen und so hoffentlich das gesamte Klimaproblem lösen. Lassen Sie uns das in Angriff nehmen, denn das ist unsere Pflicht unseren Kindern und allen anderen Lebewesen auf diesem schönen Planeten gegenüber.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich danke Frau Anne Ferreira für ihren Bericht über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele. Einer der Pfeiler des vorliegenden Vorschlags ist das Verursacherprinzip. Dies ist insofern ein wichtiger Ausgangspunkt, als dadurch eine gerechte Lastenverteilung ermöglicht wird. Dies ist auch ein Grund, weshalb ich eine Weiterberechnung aller externen Kosten, also auch der Umweltkosten, an die Verbraucher von Produktions- und Verbrauchsgütern befürworte. Dies sorgt für ein realistisches Bild und einen fairen Wettbewerb.
Im November letzten Jahres habe ich an der Konferenz „Beyond GDP – Über das Bruttoinlandsprodukt hinaus“ teilgenommen. Dort wurde ausführlich über die Möglichkeiten gesprochen, andere Indikatoren als nur das Bruttoinlandsprodukt zu verwenden, um den Wohlstand der Gesellschaft zu messen. Neben wirtschaftlichen Faktoren spielen in der Praxis nämlich auch soziale und Umweltfaktoren eine Rolle. Es kann einem finanziell gut gehen, aber wenn man in einer dicht bevölkerten Stadt mit übermäßiger Luftverschmutzung lebt, ist die Lebensqualität doch eher beeinträchtigt. Ich bin erfreut, dass dieser Aspekt in dem Bericht von Frau Ferreira Erwähnung findet.
Abschließend möchte ich noch meine Unterstützung für zwei konkrete Abschnitte des Berichts von Frau Ferreira aussprechen, nämlich Ziffer 58 und 59, betreffend zum einen die Berücksichtigung von Umweltfaktoren bei der Gestaltung des Wasserpreises und zum anderen die Verringerung der Abfallmenge in der Zukunft durch marktkonforme Instrumente.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Angesichts der Bedrohung des ökologischen Gleichgewichts in der Welt bedarf es einer Änderung der Entwicklungs- und Daseinsmodelle unserer Gesellschaften.
Die Wirtschaftstätigkeit ist mit ökologischen Kosten verbunden, die in der Finanzrechnung oftmals nicht berücksichtigt werden. Obwohl das Verursacherprinzip – eine der Säulen der EU-Umweltpolitik – in der gesamten Gemeinschaft gilt, lässt seine Umsetzung in einigen Ländern viel zu wünschen übrig.
Die Europäische Union wird eine Reihe von Rechtsvorschriften und Regelungen verabschieden, die helfen sollen, den Zustand der Umwelt zu verbessern. Ganz wichtig ist die Einführung neuer marktwirtschaftlicher Instrumente. Steuern auf wirtschaftliche Tätigkeiten in der Europäischen Union könnten wesentlich zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Bislang findet nur das System für den Handel mit CO2- Emissionszertifikaten Anwendung, was allem Anschein nach nicht ausreicht.
Wir müssen über andere marktwirtschaftliche Instrumente nachdenken. Die Einnahmen aus Umweltsteuern müssen dafür eingesetzt werden, um den negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vorzubeugen. Hier wäre eine schrittweise Harmonisierung der Umweltsteuern in der EU erforderlich. Die ökologische Besteuerung wird in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Wenn entsprechende Lösungen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, besteht die Gefahr einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen.
Bei der Einführung neuer Marktinstrumente müssen einige grundlegende Leitlinien befolgt werden: Sie müssen die Akzeptanz der Bürger finden, die Steuern dürfen nicht nur als weitere von der EU auferlegte Bürde empfunden werden, und sie müssen schrittweise eingeführt werden.
Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits eigene Marktinstrumente wie etwa Energiesparzertifikate oder Ökostromzertifikate. Wichtig ist jedoch, in allen Mitgliedstaaten Technologien mit geringen Kohlenstoffemissionen sowie Energieeinsparung und Technologien für erneuerbare Energieträger zu fördern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Europäische Union in puncto Umweltschutz führend ist und deshalb – wie ich meine – die Verpflichtung hat, der übrigen Welt mit gutem Beispiel voranzugehen.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte die Berichterstatterin zu ihrem hervorragenden Ansatz bei der Behandlung des Themas Umweltschutz beglückwünschen. Seit dem UNO-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ von Margot Wallström wissen wir – und darauf möchte ich hier hinweisen –, dass wir gegenüber künftigen Generationen, gegenüber unseren Kindern und Enkeln die Verpflichtung haben, ihnen die Umwelt in einem möglichst guten Zustand zu hinterlassen.
Die Europäische Union ist in dieser Hinsicht schon sehr aktiv, aber auch das Europäische Parlament hat hier den Finger am Puls der Zeit. Wir haben einen nichtständigen Ausschuss für den Klimawandel und gute Rechtsvorschriften, und wir verabschieden Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Nun ist es an der Zeit, andere Mechanismen – insbesondere finanzielle Anreize und Steuern – zu stärken und auch Informationskampagnen und Präventivmaßnahmen stärker zu fördern.
Damit diese Maßnahmen effizient sind, brauchen wir einen gemeinschaftlichen Ansatz. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Zögerlichkeit und ihre Vorbehalte gegenüber der Steuerharmonisierung – zumindest was den Umweltschutz anbelangt – überwinden. Obwohl die Umweltsteuern sinnvoll eingesetzt werden, finden sie im Moment kaum Resonanz und sind wie alle Steuern alles andere als beliebt. Wir müssen deshalb auf europäischer wie auf nationaler Ebene alles in unseren Kräften Stehende tun, um die Akzeptanz der Umweltabgaben und -steuern in der Gesellschaft zu erhöhen.
Wir brauchen Maßnahmen, die ein hohes Umweltbewusstsein fördern, Anreize für eine breite Anwendung bewährter Verfahren und zur Förderung eines umweltfreundlichen Verhaltens der Bürger. Es wird sich wohl niemand darüber beschweren, wenn uns in der Verkaufsstelle des Europäischen Parlaments fünf Cent für eine Plastiktüte abverlangt werden. Das ist ganz entscheidend – nicht der finanzielle Aspekt, sondern das damit verbundene Nachdenken darüber, ob man als Verbraucher die Plastiktüte nimmt oder aber darauf verzichtet und so den Müll auf unserem Planeten verringert. Das ist ein guter Weg, um die Menschen zum Nachdenken anzuregen. Die Bürger werden finanzielle Belastungen, Steuern und andere Umweltabgaben nur dann akzeptieren, wenn sie davon überzeugt sind, dass sie sinnvoll sind und zu positiven Ergebnissen führen.
Holger Krahmer (ALDE). – Herr Präsident! Ich begrüße marktbasierte Instrumente zur Durchsetzung von Politik – auch in der Umweltpolitik. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ein politisches Instrument nicht automatisch gut ist, nur weil „marktbasiert“ darauf steht.
Alle Instrumente, derer wir uns bedienen, um politische Ziele durchzusetzen, müssen einer Reihe von Fragen standhalten. Ist das Instrument auf ein bestimmtes Ziel abgestimmt? Vermischt man mehrere Ziele, wird keines richtig erreicht. Wenn eine umweltpolitische Maßnahme mit der Absicht verbunden wird, damit Geld zu verdienen, ist das schon unzulässig, weil verschiedene Motive das Instrument korrumpieren können. Hilft es tatsächlich, das Ziel zu erreichen? Das muss man hinterher prüfen, und zwar regelmäßig. Ist das Instrument auf andere Instrumente abgestimmt? Ist es effizient, also steht der Nutzen in Relation zu den Kosten?
Im vorliegenden Bericht sehe ich einige Punkte, bei denen ich Zweifel habe, dass diese Kriterien erfüllt sind. Emissionshandelssysteme funktionieren in der Theorie gut, die Realität sieht anders aus. Der europäische CO2-Emissionshandel befindet sich in einem chaotischen Zustand. Es wurde Vermögen vernichtet, und das eigentliche Ziel wurde nicht erreicht. Gut, es war ein Testlauf, wir üben noch, aber viele solcher teuren Tests können wir uns gewiss nicht leisten.
Nächstes Beispiel: Steuerpolitik. Steuern haben in einem EU-Grünbuch über marktbasierte Instrumente eigentlich nichts zu suchen. Ein Instrument ist doch nicht marktbasiert, nur weil es auf Bestandteile des Marktes Einfluss nimmt. Ich bin nicht grundsätzlich gegen Steuern zur Erreichung umweltpolitischer Ziele, aber ich befürworte ihre Einführung nur, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen.
Ich plädiere dafür, Ziele vorzugeben, die erreicht werden müssen. Die Wahl der Wege zur Zielerreichung sollte den Teilnehmern des Marktes überlassen bleiben.
Wiesław Stefan Kuc (UEN). – (PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Die von der Berichterstatterin beschriebenen marktwirtschaftlichen Instrumente für umweltpolitische Ziele laufen weitgehend auf Steuern und Abgaben hinaus. Wie sie in Ziffer 28 richtig feststellt, wäre es durchaus denkbar, dass die erklärten Ziele damit nicht erreicht werden und diese Instrumente vielmehr der Erhöhung der Steuereinnahmen dienen.
Die hier so ausführlich diskutierten Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Zukunft. Die Frage ist aber doch, wer entsprechend dem Verursacherprinzip die Reinigung von Boden, Wasser und Luft übernehmen soll, die durch Industrieabfälle oder überlagerte Pestizide, Asbest, Phosphorpentachloride und andere Substanzen verunreinigt sind.
Die grünen Anleihen, von denen in Ziffer 67 die Rede ist, würden sich meiner Ansicht nach sehr gut für diesen Zweck eignen. Den daran beteiligten Unternehmen würden bislang ungelöste Aufgaben übertragen, die sie mit Hilfe der Finanzmärkte bewältigen könnten. Mit der Einführung solcher grüner Anleihen könnten viele der mit der Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente für umweltpolitische Ziele verbundenen Probleme gelöst werden. Das ist eine ausgezeichnete Idee, zu der ich Frau Ferreira beglückwünschen möchte.
Caroline Lucas (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße Frau Ferreiras ausgezeichnete Arbeit und Kooperation, dank derer uns ein Bericht vorliegt, der uns eine umfassende und ehrliche Bewertung des Potenzials und der Grenzen marktwirtschaftlicher Instrumente vermittelt.
Marktwirtschaftliche Instrumente spielen natürlich eine Rolle. Wirtschaftliche Logik mit der umweltpolitischen und sozialen Realität in Einklang zu bringen, indem das Verursacherprinzip angewendet wird, sollte eine effiziente Möglichkeit darstellen, Produktions- und Konsumverhalten in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Wenn beispielsweise die echten Umwelt- und sozialen Kosten in die entlang der Lieferkette gezahlten Preise einbezogen werden, könnte es am Ende aufhören mit der Verrücktheit, dass mehr oder weniger identische Produkte sinnlos zwischen weit entfernten Länder hin und her gehandelt werden.
Die Anwendung solcher Prinzipien auf der Ebene von Einzelpersonen über ein System des persönlichen Kohlenstoffhandels könnte eine äußerst wirksame Möglichkeit der Beeinflussung menschlichen Verhaltens darstellen. Doch wie Frau Ferreira es in ihrem Bericht zu Recht klarstellt, dürfen marktwirtschaftliche Instrumente nicht als Ersatz für andere Formen von Umweltnormen und –regelungen angesehen werden. Ihr Nutzen ist auch entscheidend davon abhängig, wie sie gestaltet werden.
Der Handel mit Emissionsberechtigungen ist ein gutes Beispiel. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen davor warnen, dass wir, wenn wir zu sehr auf die Industrie hören, am Ende ein System haben, das nichts anderes beinhaltet, als um des Handels willen hin und her auszutauschen, wie wir es bei den ersten beiden Phasen erlebt haben, und jegliche Umweltziele völlig aus den Augen verlieren. Wenn das System effektiv sein soll, muss es eine feste Obergrenze haben, die sich aus dem Ziel der Emissionsreduzierung um 30 %, herleitet, es muss Zugangsbeschränkungen für ausländische Kredite geben, und die Berechtigungen müssen von Anfang an voll versteigert werden.
Abschließend möchte ich einen weiteren sich durch den Bericht ziehenden willkommenen Gedanken erwähnen: das Eingeständnis, dass das traditionelle Wirtschaftswachstum, wie es mittels des BIP gemessen wird, kein adäquater oder genauer Maßstab echten Wohlstands mehr ist. Zu diesem Thema wurde Anfang dieses Jahres im Parlament eine Konferenz abgehalten, und ich sehe dem Bericht der Kommission im Herbst mit Interesse entgegen.
Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Umweltfragen sind mit Recht zu einer der wichtigsten politischen Fragen unserer Zeit sowie, auch mit Recht, zu einem der bedeutsamsten Bereiche der EU-Zusammenarbeit geworden.
Erstens kann die grenzübergreifende Umweltverschmutzung in Europa nicht auf nationaler Ebene gelöst werden, sodass die EU hier eine ganz eindeutige Rolle übernehmen kann. Zweitens ist die EU die größte Wirtschaft der Welt mit enormen Produktionskapazitäten und einem riesigen Außenhandel; ihre Mitgliedstaaten sind sich einig in der Übernahme von Verantwortung für die Umweltfolgen dieser Tatsache. Diese Kombination von Größe und Einigkeit über die grundlegenden Umweltziele gibt der EU die Möglichkeit, globalen Einfluss auszuüben, der von großer Bedeutung werden kann.
Der Bericht vermittelt jedoch kein Vertrauen, da er keinen Unterschied zwischen dem Verbrauch endlicher Ressourcen und den Klimaauswirkungen macht. Zudem nutzt die Berichterstatterin die Klimafrage schamlos als Argument für Überstaatlichkeit, Bürokratie und Protektionismus und fordert hartnäckig gemeinsame Besteuerung, ein Überdenken des Begriffs des freien Wettbewerbs sowie Zollerhöhungen. Es ist keine Einsicht zu erkennen, dass die Länder im Wettbewerb miteinander Lösungen finden müssen. Als Krönung folgt dann noch die übliche großsprecherische Aussage, wir müssten unsere westliche Lebensweise ändern.
Erbärmlich! Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Umweltkosten des Konsums sich in den von den Verbrauchern gezahlten Preisen widerspiegeln. Freie Bürger wählen Ihre Lebensweise selbst.
Françoise Grossetête (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Gestern befragte mich hier in diesem Parlament ein 16 Jahre alter Oberschüler, der von mir Folgendes wissen wollte: „Ist Europa bereit große Opfer zu bringen, um die Erde zu retten?“ Dieser junge Oberschüler war sehr beunruhigt über den Klimawandel und fragte uns, wie weit wir denn gehen könnten. Es war ein Ausdruck dieser Besorgnis, die junge Menschen mit großen Idealen verspüren, die viel von uns erwarten.
Nun gut, wir haben marktwirtschaftliche Instrumente, die geschaffen worden sind: das Gemeinschaftssystem zum Handel mit Emissionsquoten von Treibhausgasen und für das Verkehrswesen die Eurovignette-Richtlinie. Diese Instrumente besitzen gewisse Vorteile, da sie einen wertmäßigen Ausdruck der Umweltkosten festlegen und dazu beitragen, Umweltziele mit niedrigeren Kosten zu erreichen, und weil sie Unternehmen ermutigen, sich längerfristig zu engagieren, was schließlich die Beschäftigung nachhaltig fördert. Diese Instrumente können zur Reduzierung der schädlichen Folgen beitragen, die Umweltsteuern für die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Bereichen mit sich bringen können.
Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels dürfen nicht nur abschreckend sein, über Steuern und Gebühren, sondern müssen einen Anreiz schaffen, indem damit ein rascherer Übergang zu vernünftigen und umweltfreundlichen Verhaltensweisen erleichtert wird. Wir müssen uns alle einbringen; daher ist es notwendig, die Umweltkosten zu internalisieren.
Im Übrigen muss unterstrichen werden, dass die ökologischen Steuern nicht als Mittel zur Erhöhung des Steueraufkommens angesehen werden dürfen, sondern als Mittel zur Vermeidung von Umweltverschmutzung oder –zerstörung, und zwar zu vertretbaren Kosten.
Schließlich muss in künftigen Aussprachen im Europäischen Parlament zum Paket „Energie-Klima“ ernsthaft über die Einrichtung eines an den Grenzen wirkenden Ausgleichsinstruments nachgedacht werden, das vor allem dazu beitragen soll, das Ausströmen von Kohlenstoff zu vermeiden. Wir müssen die Verpflichtung zur Senkung der Kohlenstoffemissionen erfüllen und dabei zugleich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wahren. In diesem Zusammenhang unterstreiche ich die Bedeutung der „Kohlenstoffsteuer“. Dieses Thema ist oft ein Tabu, doch ich denke noch immer, es ist lohnenswert und sollte untersucht werden.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE). – (BG) Wir brauchen eine Kombination von Lösungen, ein allgemeines Modell und Prinzipien. Der Bericht macht das auf hervorragende Weise deutlich. Umweltschutz ist billiger als Umweltsanierung, aber die Nichtanwendung fairer Marktinstrumente heißt nichts anderes als versteckte Subventionierung der Umweltverschmutzer. In den grünen Maßnahmenkatalog gehört Flexibilität, wenn wir sichergehen wollen, dass uns nicht bei anderen Indikatoren Versäumnisse unterlaufen und der Bürger noch mehr belastet wird. Handelsinstrumente müssen mit der Förderung von Investitionen in neue Technologien und Ausgleichsinstrumenten zur Überwindung von Defiziten verbunden werden.
Jedes einzelne Land zählt. Bulgarien zum Beispiel wird in Zukunft Probleme bekommen. Die Schließung einzelner Teile des Kernkraftwerks in Kosloduj hat zur steigenden Auslastung der Wärmekraftwerke geführt und die Strompreise sind gestiegen. Damit steigen auch die Emissionen, aber die niedrigen Treibhausgas-Emissionsrechte wirken wie Strafen, und der Verbraucher zahlt die höheren Preise. Ohne Neuzuteilung der CO2-Emissionsrechte und ohne ausreichende Entschädigung für die stillgelegten Kraftwerksblöcke wird der Einsatz anderer Handelsinstrumente nur noch mehr Probleme mit sich bringen.
Magor Imre Csibi (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte unterstreichen, dass die Bewältigung des Klimawandels umfassendere Maßnahmen erfordert als die mit Schwerpunkt auf Verkehr und Energie.
Auch die Verhinderung der Entwaldung sollte im Mittelpunkt der Strategie der EU zur Bekämpfung des Klimawandels als höchst kostenwirksame Möglichkeit der recht raschen Verringerung von Treibhausgasemissionen stehen. Die Entwaldung lässt sich nur durch einen Mix von staatlichen Vorschriften und marktwirtschaftlichen Instrumenten verhindern.
Die Zivilgesellschaft hat wiederholt dargelegt, wie die EU aktiv zur globalen Entwaldung beiträgt, indem sie zulässt, dass illegales Nutzholz ungehindert auf ihren Markt gelangt. Es ist unerlässlich, dass die EU Rechtsvorschriften erlässt, um sicherzustellen, dass Nutzholz und Nutzholzerzeugnisse nur aus legalen Quellen auf den EU-Markt kommen. Dieses ordnungspolitische Vorgehen sollte durch ein Paket von marktwirtschaftlichen Instrumenten ergänzt werden, die sich konkret auf die Forstwirtschaft richten, wie Gebühren für das vorzeitige Abholzen von Wäldern oder Anreize für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Um jedoch marktwirtschaftliche Instrumente in der Forstwirtschaft umfassender nutzen zu können, müssen wir klarstellen, welche Instrumente am besten funktionieren, in welchem Umfang sie angewendet und wie sie zu Rechtsvorschriften in Beziehung gesetzt werden können.
Ich rufe die Kommission auf, eine Analyse der besten marktwirtschaftlichen Instrumente für den Forstwirtschaftssektor vorzulegen und das geeignete Umfeld für den Einsatz und die Kombination dieser Instrumente mit anderen politischen Mitteln zu umreißen.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Ich möchte in dieser Aussprache nur auf zwei Punkte eingehen.
Erstens: Die Belastungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels sind in der Europäischen Union sehr ungerecht verteilt. So wurden zum Beispiel den einzelnen Mitgliedstaaten Obergrenzen für CO2-Emissionen zugeteilt, ohne ihren Entwicklungsrückstand zu berücksichtigen, was in Polen und anderen Ländern zu einem starken Anstieg der Stromkosten und damit zu einer spürbaren Erhöhung der Produktions- und auch der Lebenshaltungskosten geführt hat.
Zweitens: Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge wird die Umsetzung des Klimapakets Ausgaben in Höhe von ca. 50 Milliarden Euro jährlich erfordern. Zu einem Zeitpunkt, da die Mehrheit der am schnellsten wachsenden Länder der Welt wie China, Indien und Brasilien und auch Wirtschaftsmächte wie die Vereinigten Staaten sich über den Klimawandel nicht allzu viel Gedanken machen, wäre es durchaus denkbar, dass die europäische Wirtschaft auf den Weltmärkten bald nicht mehr wettbewerbsfähig ist, was die Einführung von Instrumenten zum Schutz der europäischen Produzenten notwendig macht, die allerdings mit solch hohen zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Wir sollten hervorheben, dass die Europäische Union ihre Ziele zur Reduzierung von Schadstoffemissionen nur in Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften und durch das entschlossene Engagement dieser Gemeinschaften verwirklichen kann.
Die Marktinstrumente, die für umweltpolitische sowie andere damit verknüpfte politische Ziele anzuwenden sind, dürften ihnen vertraut sein.
Der Handel mit Emissionszertifikaten, die Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen, die Euro-Normen für Kraftfahrzeuge, die Richtlinie zum Kauf sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge und die Euro 6-Norm für Kraftfahrzeuge sind nur einige der Initiativen der Kommission.
Im Oktober wird die Kommission einen neuen Vorschlag zur Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie vorlegen, der darauf basiert, externe Kosten, einschließlich umweltbedingter Kosten, zu internalisieren.
Als Berichterstatterin des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN), die die Stellungnahme des Ausschusses zum Entwurf der Richtlinie über saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge darlegen soll, halte ich es für wichtig, die Kosten für ein Fahrzeug auf der Grundlage seiner gesamten Lebensdauer zu ermitteln, also nicht nur den anfänglichen Kaufpreis in Betracht zu ziehen, sondern auch den Preis für das verbrauchte Benzin, die CO2 Emissionen usw.
Ich hoffe, dass viele lokale Gebietskörperschaften wirklich an diesen Konsultationen teilnehmen werden.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Herzlichen Glückwunsch an Frau Ferreira für einen hervorragend ausgewogenen Bericht. Unsere Umwelt leidet unter den Schmähungen, mit denen man sie als Folge einer stetig zunehmenden Weltbevölkerung und eines unbändigen Appetits des Menschen nach materiellem Konsum überhäuft. Das Klima ändert sich, die Artenvielfalt leidet, und die natürlichen Ressourcen werden immer knapper. Die Berichterstatterin, die die Aufgabe voll begriffen hat, schließt sich zu Recht der Auffassung an, dass die wichtigsten marktwirtschaftlichen Instrumente, derer es bedarf, um die Situation zu ändern, finanzielle Anreize und Steuern sind.
Daher befürworte ich uneingeschränkt den Gedanken eines Umweltbesteuerungssystems in der EU, das zwangsläufig ein für die Mitgliedstaaten einheitliches System sein muss. Gleichzeitig wird ein effektiv revidiertes System des Handels mit Kohlenstoffemissionsberechtigungen, da bin sicher, die Dinge erheblich verbessern helfen.
Natürlich sollte man nicht vergessen, dass es nicht allein ein marktwirtschaftliches Problem darstellt, die Bürgerinnen und Bürger zu einem umweltfreundlichen Lebensstil zu veranlassen: Zur Herausbildung eines Bewusstseins für die Pflege der Umwelt gehören auch eine ordentliche Erziehung und das Lernen von klein auf sowie ein lebenslanger Lernprozess.
Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der Umweltschutz umfasst viele Bereiche, und seine Wirksamkeit hängt von der Vereinheitlichung und umsichtigen Anwendung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums ab, zu denen auch wirtschaftliche Instrumente gehören.
Mit den Instrumenten aus dem Grünbuch wird eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, ohne Systemlösungen aufzuzeigen. Ein Beispiel dafür ist die Förderung der Senkung des Kraftstoffverbrauchs im kommunalen Transportsektor und anderen Bereichen, was vernünftig ist. Allerdings geben der plötzliche Anstieg der Preise für Ökostrom wie auch die Tatsache, dass zu seiner Erzeugung in großem Umfang Kohlenwasserstoff eingesetzt wird, doch Anlass zur Besorgnis. Mit den vorgeschlagenen Abgaben für CO2-Emissionen wird bei den Auswirkungen angesetzt, nicht aber bei den Ursachen. Die Förderung sauberer Energieträger wie Wasser, Wind- und Sonnenkraft sowie Kernenergie hätte, wenn sie mit stabilen Preisen für diese Energieträger einhergeht, spürbare Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Umweltschutz, wobei hier Systemlösungen gefragt sind. Dieser Aspekt wird auch in dem Bericht von Frau Ferreira aufgegriffen.
Nina Škottová (PPE-DE). – (CS) Wie viele meiner Vorredner schon gesagt haben, spielt Kohlendioxid eine wichtige und vielleicht sogar eine Schlüsselrolle in der so genannten ökologischen Preisgestaltung und gilt als Ursache für den Klimawandel. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass Kohlendioxid, Forschungsergebnissen zufolge, nicht vor der Erwärmung der Erde zunimmt, sondern danach. Der Erwärmungsprozess fällt mit der Sonneneinstrahlung zusammen, sodass die Erwärmung eher Folge als Ursache ist. Folglich sind die Meere die Haupterzeuger von Kohlendioxid. Natürlich bin ich nicht gegen eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch den Menschen, aber ich denke, dass wir eher die Verantwortung für die Umweltverschmutzung übernehmen sollten, die gesundheitliche und andere Schäden verursachen kann, als für den Klimawandel. Wir sollten die Dinge beim Namen nennen.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN). – (PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Das ist ein guter Bericht. Ich möchte die hier bereits angesprochenen Punkte nicht wiederholen, sondern lediglich auf einige wenige Aspekte aufmerksam machen.
Erstens: Menschen sind nicht der wichtigste Teil der „Umwelt“, und ihnen gehören weder das Wasser und der Boden noch die Erde. Wir nutzen sie nur und sind lediglich die Pächter. Das dürfen wir nicht vergessen. Für die Umwelt – die Luft, das Wasser und den Boden – gibt es keine Grenzen, und deshalb müssen wir auch grenzübergreifend handeln. Das gilt auf europäischer wie auf internationaler Ebene. Ansonsten werden unsere Maßnahmen ihr Ziel verfehlen.
Ich möchte einen weiteren Aspekt hervorheben. Abgesehen von diesen finanzpolitischen Fragen und ökonomischen Zwängen ist es ganz entscheidend, die Menschen – angefangen bei den Kindern – zu sensibilisieren. Sonst wird es keine energiesparenden technischen Geräte, Häuser, Kraftfahrzeuge und andere Transportmittel geben. Ich danke Ihnen, Frau Kommissarin, für das bisher Erreichte und fordere Sie auf, in dieser Richtung weiterzumachen.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich danke Frau Ferreira für ihren Bericht, in dem Fragen behandelt werden, die – wie diese Aussprache zeigt – künftig zunehmend an Bedeutung gewinnen werden.
Wir haben in der heutigen Aussprache darüber diskutiert, dass wir eine ökologische Denkweise entwickeln müssen. In der Europäischen Union und in den einzelnen Mitgliedstaaten ist, davon bin ich überzeugt, ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein vorhanden. Die Menschen wollen umweltbewusst leben, eine umweltfreundliche Lebensweise pflegen, und sie besitzen ein stark ausgeprägtes Umweltbewusstsein.
Vergessen wir jedoch nicht, dass in vielen Ländern der Europäischen Union wie etwa Bulgarien oder Polen jahrzehntelang ein ganz anderes System geherrscht hat. In unseren Volkswirtschaften beruhte die Energieerzeugung auf anderen Grundlagen. Die Umweltsteuerregelung könnte die Wettbewerbsfähigkeit dieser Volkswirtschaften beeinträchtigen und letztendlich zu einer Schwächung des Umweltbewusstseins führen.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Bei unserem eindeutigen Schwerpunkt auf eine dynamische, aber kohlenstoffarme Wirtschaft zur Erreichung der globalen Ziele auf dem Gebiet der Verringerung von CO2-Emissionen angesichts unserer gravierenden umweltpolitischen Herausforderung hinsichtlich des Klimawandels müssen zahlreiche marktwirtschaftliche Instrumente – darunter die Besteuerung – auf der Grundlage des weithin akzeptierten Verursacherprinzips eine entscheidende Rolle spielen.
Eine Überbetonung der Besteuerung – mit der in diesem Bericht immer wiederkehrenden Forderung an die Kommission, eine Gesetzgebung dafür zu unterbreiten, beispielsweise in Ziffer 26, in der die Kommission aufgefordert wird ‚bis Ende 2008 einen Legislativvorschlag für eine gemeinschaftliche Mindeststeuer auf CO2 vorzulegen‘ – macht den Bericht für mich trotz der ausgezeichneten Arbeit und der vielen Empfehlungen, die ich mittragen kann, insgesamt inakzeptabel. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche Besteuerung Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates ist.
Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten für ihre in der Aussprache vorgetragenen Bemerkungen und Ansichten danken und will versuchen, auf einige der Bemerkungen einzugehen.
Frau Ferreira erwähnte die mangelhafte Information über die Antworten auf unsere Aussprache. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir 170 Antworten erhielten, die zurzeit geprüft werden, und wir hoffen, bis zum Ende des Sommers eine Zusammenfassung dieser Antworten erstellt zu haben, die wir Ihnen dann natürlich übergeben werden.
Herr Wijkman sprach die Inkonsistenz zwischen den Systemen des Handels mit Emissionsberechtigungen und der Kohlenstoffsteuer an. Ich möchte sagen, dass eine der Zielsetzungen bei der Überprüfung der Richtlinie zur Energiebesteuerung eben darin bestand, mögliche Widersprüche aufzudecken und auszuräumen.
Zwei Abgeordnete gingen auf das Problem eines möglichen Grenzsteuerausgleichs zur Vermeidung des Ausströmens von Kohlenstoff für den Fall des Scheiterns internationaler Verhandlungen ein. Meiner Meinung nach besteht das erste und vorrangige Ziel der Kommission darin, ein erfolgreiches internationales Übereinkommen nach Kyoto zur Bekämpfung des Klimawandels zu erreichen.
Zur Frage der Steuer auf Flugzeugbenzin: Das Problem wurde bereits mit den Mitgliedstaaten erörtert. Es stellte sich als eine sehr heikle Frage heraus, und es wurde kein Fortschritt erzielt. Zwei Mitgliedstaaten erheben eine derartige Steuer, aber ich muss darauf hinweisen, dass das auch Fragen des internationalen Rechts aufwirft. Die Kommission beabsichtigt nicht, irgendeinen Vorschlag für eine solche Steuer zu unterbreiten.
Zur Frage reduzierter Mehrwertsteuersätze zur Erreichung von Umweltzielen sei gesagt, dass die Dienste der Kommission dieses Problem gegenwärtig prüfen.
Abschließend möchte ich sagen, dass eine Reihe von Bemerkungen der Damen und Herren Abgeordneten in den Arbeitsbereich anderer Kommissionsmitglieder fällt. Ich habe alle Ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen und werde sie an die betreffenden Kommissionsmitglieder weiterleiten. Sie werden geprüft und bei den Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Grünbuch berücksichtigt werden.
Anne Ferreira, Berichterstatterin. – (FR) Danke, Frau Kommissarin, danke, meine Damen und Herren, für Ihre sehr umfassenden und sehr interessanten Beiträge. Wir wissen es zu schätzen, dass die Aussprache zur Besteuerung nicht abgeschlossen ist, und ich erlaube mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Diskussion drei Punkte anzuführen.
Zunächst der Anteil der Energiesteuern, der durchschnittlich 76 % der Umweltbesteuerung im Vergleich zu 21 % für den Verkehr ausmacht.
Zweitens die privaten Haushalte, die den weitaus größten Teil der Umweltsteuern zu tragen haben, während die anderen Wirtschaftsbereiche die größten Energie- und Wasserverbraucher sowie Verkehrsnutzer sind.
Drittens ist der Anteil der ökologischen Steuern am BIP der Mitgliedstaaten in den letzten fünf Jahren gesunken. Dies lässt uns auch über andere Dinge bei unseren künftigen Beratungen nachdenken.
Natürlich bedauere ich den Antrag der PPE zum Absatz 26, in dem wir eine gemeinschaftliche Mindeststeuer auf CO2 vorgeschlagen hatten. Mir scheint, dass wir auf diesem Weg weitergehen müssen, wenn wir innerhalb der Europäischen Union Dumping verhindern wollen. Es geht nicht darum, die Steuerbefugnisse der Mitgliedstaaten zu übernehmen, sondern es geht um eine Mindestharmonisierung der Besteuerung. Das muss sein und ist auch unterstrichen worden.
Abgesehen davon, dass die Mitgliedstaaten weitere Fortschritte bei der Abstimmung der Besteuerung einfordern, möchte ich auch einen weiteren Punkt des Berichts unterstreichen: die Senkung der Arbeitsbesteuerung kann nicht nur mit der Senkung der Umweltsteuern verknüpft werden, wie es die Kommission vorschlägt. Meiner Ansicht nach sollte dies Teil einer viel umfassenderen Reform, mit Grundsätzen wie z. B. Solidarität und soziale Gerechtigkeit, sein. Ich weiß sehr wohl, dass dafür die Staaten noch nicht zuständig sind, aber lassen Sie uns doch hier darüber nachdenken und den Mitgliedstaaten einige Informationen geben.
Der letzte angeschnittene Punkt, der mir wichtig erscheint, ist die Dimension der privaten Haushalte. Die Maßnahmen, die wir hier ergreifen, dürfen die Haushalte, die ohnehin schon einkommensschwach sind, nicht noch mehr schwächen und andere Haushalte in noch größere Unsicherheit stürzen.
Das wollte ich Ihnen abschließend sagen. Ich danke Ihnen, Frau Kommissarin; seien Sie versichert, dass wir Ihnen auch bei der Erarbeitung der nächsten Gesetzestexte zu diesen Fragen zur Seite stehen werden.
VORSITZ: LUISA MORGANTINI Vizepräsidentin
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
András Gyürk (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Um ihre umweltpolitischen Ziele zu erreichen, bevorzugen die Mitgliedstaaten zurzeit fast ausschließlich die direkte Regulierung, obwohl es eine Vielzahl weiterer Regelungsinstrumente gibt. Wir sind der Ansicht, dass marktgestützte Anreize zum Umweltschutz mehr Beachtung finden sollten. Die Marktkonzepte, Wettbewerb und Umweltschutz schließen sich nach unserem Dafürhalten nicht gegenseitig aus.
Der Vorteil von Marktanreizen besteht darin, dass Umweltqualität damit preiswerter und wirksamer zu erreichen ist und sich gleichzeitig auch noch andere soziale Ziele verwirklichen lassen. Leider unternimmt die Europäische Union mit Ausnahme des Emissionshandelssystems nicht viel, um marktgestützte Anreize zu fördern. Es ist daher ein kleiner Trost, dass das Grünbuch diesen hochaktuellen Anreizen eine Reihe versteckter Möglichkeiten bietet. Die Studie hätte allerdings, das sei von uns noch angemerkt, wesentlich weiter gehen sollen.
Eine umfassendere Anwendung marktwirtschaftlicher Regulierungsinstrumente sollte mit einem Abbau unwirksamer direkter Regelungen einhergehen. Da wirtschaftliche Anreize auch Einkommen entstehen lassen, müssen wir untersuchen, wie diese hauptsächlich auf die Arbeitskraft wirkenden Instrumente das Steueraufkommen erhöhen. Dieses Thema bedarf einer intensiven Aussprache. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass sich die ehrgeizigen umweltpolitischen Ziele der EU nicht erreichen lassen, wenn wir auf dem Gebiet der Marktanreize nicht weiter gehen.
6. Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des“International Accounting Standards Board“ (IASB) (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Alexander Radwan im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und die Leitung des International Accounting Standards Board (IASB) (2006/2248(INI)) (A6-0032/2008).
Alexander Radwan, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Wir haben hier einen Bericht zu einem – auf den ersten Blick – sehr technischen Thema. Es geht also um die so genannten Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union, weltweit, insbesondere für den Mittelstand. Es kann also hier genauso ein Thema sein, das wir jetzt im Europäischen Parlament diskutieren und das dann erst in einigen Jahren die Wirtschaft, die Menschen erreicht. Dann wird die Antwort sein: Wo die herkommen und wer dafür zuständig ist, weiß keiner. Warum wir sie anwenden sollen, weiß auch keiner.
Das Ziel ist, weltweite einheitliche Standards insbesondere für Kapitalgesellschaften zu bekommen. Das unterstützen wir. Und wir hören als Argument dafür: Wir brauchen high quality standards! Dieses Gremium nimmt für sich in Anspruch, das einzige zu sein, das high quality standards machen kann. Wenn wir aber dann Finanzmarktturbulenzen haben, ist es erstaunlich, dass ausgerechnet diejenigen, die immer dafür gekämpft haben, heute sagen: Ist fair value der richtige Ansatz? Ist market to market der richtige Ansatz, wenn man keinen Markt mehr hat? Dann sind diejenigen, die die Geister gerufen haben, selber diejenigen, die hinterfragen, ob das der richtige Weg ist.
Verantwortlich dafür ist erst einmal keiner außer denjenigen, die in dieser privaten Organisation in London sitzen und sicherlich Standards unter dem Gesichtspunkt machen, dass sie auch zukünftig weiterhin ihr Geschäft machen. Daher ist mein Bericht, der heute zur Abstimmung steht, nicht nur für den Mittelstand, sondern es geht um eine grundsätzliche Frage: Wer macht welche Regeln für wen, und wer kontrolliert sie?
Wir haben auf der einen Seite die Frage der governance: Wie transparent ist diese Organisation? Das heißt: Wie transparent ist die Finanzierung? Dahinter verbergen sich ja Interessen. Gerade diejenigen aus diesem Ausschuss, die Transparenz einfordern, wollen ja den Markt immer entsprechend transparent präsentieren. Sie sollten den Anforderungen an Transparenz, denen sie Marktteilnehmer aussetzen, zumindest ein Stück weit selbst nachkommen! Bis jetzt habe ich den Eindruck, dass gerade diese Organisation mit allen Mitteln dafür kämpft, jegliche Transparenz zu vermeiden.
Wer bestimmt hier bei der Finanzierung, der Personenauswahl welche Position? Warum wird jemand benannt? Die Ausgewogenheit der Regionen, die Ausgewogenheit der Branchen! Wir machen zurzeit Mittelstands-IFRS, und man fragt sich: Wer repräsentiert den Mittelstand? Wer kennt den Mittelstand? Und das Dritte ist: Warum diskutieren wir eigentlich zurzeit IFRS für den Mittelstand, die Agenda? Wer setzt was auf die Agenda?
Auch Kommissar McCreevy, auch Sir Tweedie wurden vor etlichen Jahren mehrmals gefragt, warum wir das machen. Inzwischen – nach Jahren – wissen wir, warum wir über IFRS für den Mittelstand in Europa diskutieren, nämlich weil Südafrika und Brasilien danach gefragt haben. Das ist eine großartige Antwort, und wir wissen genau, dass Brasilien und Südafrika nicht der Fokus sind, sondern der europäische Markt, an dem man sehr viel verdienen kann, wenn die Mittelständler so etwas einführen müssten. Das ist also die Frage der governance. Hier gibt es entsprechend erste gute Schritte nach vorne.
Aber alle diese Gremien, die sich zukünftig zusammensetzen, werden daran gemessen werden, ob die Personen, die dieser Aufsichtsorganisation angehören werden und politische Antworten geben müssen – wie möglicherweise ein Kommissar –, zukünftig auch gestalten können. Es reicht nicht aus, nur entsprechende Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen.
Die Konvergenz ist eines unserer Ziele. Wir müssen aber aufpassen, dass durch die Interpretation der SEC nicht der europäischen Hand die Interpretation entgleitet. Wir haben in Europa zurzeit genügend Erfahrung mit der amerikanischen Börsenaufsicht. Wir sollten hier nicht so blauäugig sein, die Interpretation den Amerikanern zu überlassen. Darum ist unsere Forderung nach wie vor: IFRS wie in Europa angenommen und nicht wie entsprechend von dem Board verabschiedet.
Hiervon ist der Mittelstand betroffen. Ich sage hier klipp und klar: Die Themen, die momentan vorliegen, sind zu komplex und zu schwierig. Ich warne davor, den Weg der Freiwilligkeit zu gehen. In Bayern – ich habe ja heute meine bayerische Tracht an – sagt man dazu: „hinterfotzig“, denn wir wissen genau– für alle diejenigen, die das negieren und akzeptieren –, dass es zukünftig über einige Mitgliedstaaten durch die Hintertür im europäischen Markt IFRS für den Mittelstand gibt. Die gleichen Personen werden dann zukünftig sagen: Wir brauchen einheitliche Standards. Sie werden diese entsprechend in den Markt hineindrücken, Standards, die zu komplex sind, die keiner versteht, die keiner wollte, nur aus purer Marktsicht. Hier will eine Minderheit in der Welt einer Mehrheit ihren Willen aufzwingen. Das ist nicht akzeptabel!
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Radwan, für die beträchtliche Arbeit danken, die in diesen umfassenden Bericht eingeflossen ist.
Er wirft wichtige Fragen für die künftige Entwicklung europäischer und auch globaler Kapitalmärkte auf. In diesem kurzen Redebeitrag kann ich nicht auf alle im Bericht angesprochenen Fragen eingehen, daher will ich mich auf drei Punkte konzentrieren: erstens, auf Fragen der Governance, zweitens, auf die Mitwirkung der EU im International Accounting Standards Board, dem IASB, und drittens, auf das Vorhaben der Ausarbeitung eines Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen.
Hinsichtlich der Governance des IASB hebt Ihr Bericht zu Recht hervor, dass unser gemeinsames Ziel die Ausarbeitung von weltweiten Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität ist. Die Entscheidung der EU, dass börsennotierte Unternehmen die internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden haben, war ein kühner und visionärer Schritt in Richtung auf dieses Ziel. Ein einziges Paket von weltweit akzeptierten Rechnungslegungsstandards würde unseren Unternehmen, unseren Kapitalmärkten und unserer Wirtschaft erhebliche Vorteile bringen.
Wir müssen ständig bemüht sein zu sichern, dass internationale Rechnungslegungsstandards angesichts sich ändernder Wirtschaftsbedingungen relevant bleiben und dass sie die Interessen aller Marktteilnehmer auf ausgewogene Weise vertreten. Damit diese Bedingungen auch weiterhin erfüllt werden, sollten Fortschritte vorrangig in drei Bereichen erzielt werden.
Erstens muss die Rechenschaftspflicht des International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) verbessert werden, insbesondere gegenüber öffentlichen Behörden. Letztere sollten eine aktive Rolle bei der Auswahl und Ernennung von Treuhändern spielen. In diesem Zusammenhang geht der Vorschlag, den ich gemeinsam mit meinen Partnern in der US-amerikanischen SEC, der japanischen FSA, der International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) im November vergangenen Jahres unterbreitet habe, in die von Ihrem Bericht befürworteten Richtung.
Zweitens müssen wir sehen, wie der Prozess der Aufstellung der Arbeitsagenda des IASB verbessert werden kann. Vor allem muss das Verfahren, mit dem Prioritäten gesetzt werden, offener und transparenter gestaltet werden.
Drittens muss das ordnungsgemäße Verfahren des IASB verbessert werden, hauptsächlich indem sichergestellt wird, dass Standards, bevor man sie annimmt, einer umfassenden Folgenabschätzung unterzogen werden.
In Ihrem Bericht werden dazu und zu damit verbundenen Punkten konstruktive Vorschläge unterbreitet. Die bevorstehende Überprüfung der Satzung der IASCF bietet die Gelegenheit zur Durchführung der notwendigen Reformen. Der Ausschuss wird sie in Konsultation mit diesem Hohen Haus, den Mitgliedstaaten und unseren internationalen Partnern umsetzen.
Kommen wir nunmehr zur Mitwirkung der EU im IASB. Ihr Bericht geht davon aus, dass die EU ihre Anstrengungen verstärken müsse, um ihren Auffassungen in Rechnungslegungsfragen auf internationaler Ebene Gehör zu verschaffen. Dem stimme ich zu. Insbesondere sollten wir nach Mitteln suchen, um sicherzustellen, dass die Meinungen europäischer Interessenten, vor allem ihr proaktiver Beitrag zum Prozess der Aufstellung der Arbeitsagenda des IASB, dem IASB rechtzeitiger und zusammenhängender vorgelegt werden kann.
Ich betrachte das eher als einen evolutionären denn als einen revolutionären Prozess. Wir sollten auf die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aufbauen, und ich bin bereit, diese Angelegenheit vordringlich zu verfolgen, auch die Möglichkeit der Verwendung von Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Stützung einer solchen Struktur.
Vor einem muss ich jedoch klar und eindeutig warnen. Diese Struktur wird unter keinen Umständen zu einer Keimzelle für das Setzen europäischer Standards werden, und auch die Ausarbeitung europäischer Interpretationen zu internationalen Rechnungslegungsstandards kann da kein Thema sein. Europa muss Teil der Bewegung hin zu einem einheitlichen Paket weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards sein und bleiben. Alles andere würde der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und unseres Kapitalmarkts schaden.
Wenden wir uns nunmehr dem IASB-Projekt der Ausarbeitung eines Rechnungslegungsstandards für KMU zu. Lassen Sie mich eingangs erklären, dass die Kommission zurzeit keine Rechtsgrundlage zur Einführung dieses Standards besitzt. Darüber hinaus sind wir niemals eine Verpflichtung eingegangen, einen vom IASB ausgearbeiteten Standard zu übernehmen. Das würden wir nur dann tun, wenn wir wirklich überzeugt sind, dass der IASB einen Standard ausarbeitet, der den Interessen europäischer Anwender entspricht.
Der IASB hat sein Projekt noch nicht fertig gestellt. In dieser Phase sind die Auffassungen der Kommission jedoch klar. Der gegenwärtig vom IASB veröffentlichte Exposéentwurf ist noch immer zu komplex für einen zufrieden stellenden Rechnungslegungsrahmen für europäische KMU, insbesondere für kleine Unternehmen. Unser Schwerpunkt bleibt die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds für KMU, wozu auch der Bereich Rechnungslegung gehört.
Klaus-Heiner Lehne, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das IAS-System macht Sinn für große, börsennotierte Unternehmen, die weltweit operieren. Das ist auch der Grund, warum das Parlament auf Vorschlag des Rechtsausschusses in der letzten Legislaturperiode die IAS-Verordnung verabschiedet hat.
Es war tatsächlich das Ziel – Kollege Radwan hat es gesagt –, am Ende die Konvergenz – zumindest mit den USA und nach Möglichkeit weltweit – zu erreichen. Es macht keinen Sinn für kleine und mittelständische Unternehmen, diese brauchen die globalen Finanzmärkte, den Zugang zur Wallstreet und anderes im Regelfall nicht. Vor diesem Hintergrund ist es schon mehr als fraglich, warum überhaupt Mittelstands-IFRS entwickelt werden müssen.
Hinzu kommt – und ich denke, Herr Kommissar McCreevy hat das vollkommen zu Recht gesagt –, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, nichts anderes ist als eine abgespeckte Version der sowieso schon extrem komplizierten internationalen Standards, die vorne und hinten nicht zu den Strukturen mittelständischer Unternehmen in Europa passen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich dabei um seit mehreren Generationen durch Eigentümer geführte Familienunternehmen handelt, die schon Grundstücke, die ihnen gehören, abgeschrieben haben, und wo Fair-Value-Bewertungen nur Begehrlichkeiten auslösen und letztendlich die Struktur dieser Unternehmen geeignet ist, ihre Zukunftschancen in Frage zu stellen.
Auf der anderen Seite müssen wir realistisch sein. Es wird auch in der Frage der Standards bei den mittelständischen Unternehmen in Europa auf Dauer so etwas wie Harmonisierungsdruck geben. Wir verlangen nach Vergleichbarkeit, zumindest im europäischen Binnenmarkt. Von daher glaube ich, ist es wichtig, dass wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen, wie wir auch europäische Alternativen zu den Vorschlägen aus London entwickeln, mit dem Ziel, auch hier eine stärkere Standardisierung zu erreichen, aber sachgerecht und dem Mittelstand entsprechend, langfristig und nicht an kurzfristiger Bewertung orientiert.
Ich möchte eine weitere Anmerkung zu den IAS-Gremien machen. Hier besteht in der Tat ein echtes Problem, Kollege Radwan hat es angesprochen. Wir haben vielleicht eine gewisse geographische Ausgewogenheit, aber wir haben keine Ausgewogenheit im Hinblick auf die Wirtschaftskraft. Europa ist der mit Abstand größte Block, der größte Bereich im Bereich der Gültigkeit der IAS-Regeln. Darum brauchen wir ein angemessenes Mitspracherecht, und wir sind nun einmal nicht mit Australien zu vergleichen. Australien ist so groß wie ein mittelgroßer Staat in der Europäischen Union oder wie eine große Region, wie z. B. Nordrheinwestfalen. Hier muss eine bessere Ausgewogenheit geschaffen werden.
Cornelis Visser, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Herrn Radwan zum Abschluss dieses gründlichen Berichts beglückwünschen. Bis zum letzten Moment wurde darüber verhandelt. Es ist ein deutlicher, aber bisweilen auch kritischer Bericht geworden. Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass die demokratische Kontrolle des IASB verbessert werden muss, und ich bin erfreut, dass der IASB dieser Kritik Aufmerksamkeit schenkt.
Der Vorsitzende der Treuhänder, Herr Gerrit Zalm, hat vor kurzem im Europäischen Parlament angegeben, für Anregungen offen zu sein und bereit zu sein, Vorschläge für Strukturanpassungen vorzulegen. Der IASB arbeitet an IFRS-Standards für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass die Rechnungslegungsstandards gemäß IFRS zu kompliziert und zu kostspielig für kleine und mittelständische Unternehmen sind. Auch die Förderung der freiwilligen Verwendung von IFRS durch den Mittelstand würde meines Erachtens das Risiko einer Einführung in Europa durch die Hintertür mit sich bringen. Meiner Meinung nach muss nach Unternehmensgröße differenziert werden. Für große multinationale Unternehmen und Banken sowie Versicherungsgesellschaften, die weltweit operieren, ist es gut, ihre Jahresberichte gemäß einem einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu erstellen. Kleine und mittelständische Unternehmen in Europa sollten jedoch ihren eigenen Standard haben.
Der IASB hat viel erreicht, was internationale börsennotierte Unternehmen und den Rechnungslegungsstandard für diese Unternehmen betrifft. Wenn kleine und mittlere Unternehmen nun angeben, dass Kosten und Aufwand ebenso gut mit mehreren Standards realisiert werden können, darf ihnen nicht von oben herab ein einziger Standard auferlegt werden. Das Interesse der Anleger und das Interesse der Transparenz müssen unbedingt mit berücksichtigt werden. Die Politik ist dazu da um zu vereinfachen, so dass gute, transparente und kosteneffiziente Informationen über die Ergebnisse der Wirtschaft vorliegen. Ich denke, dass die erwiesenen Vorteile von IFRS auch dem europäischen Aktienmarkt zugute kommen können, vor allem, wenn die USA ihr System der US-GAAP gegen IFRS eintauschen. Der weltweite Investor und Aktionär hat ein großes Interesse daran, wenn es um die Vergleichbarkeit geht. Der Gedanke hinter den IFRS verdient daher die Unterstützung des Europäischen Parlaments.
Pervenche Berès, im Namen der Fraktion PSE. – (FR) Danke, Herr Kommissar, dass Sie die Möglichkeit gefunden haben, nach Straßburg zu kommen. Danke auch dem Berichterstatter in seiner bayerischen Tracht. Ich denke, dass unsere Zusammenarbeit sehr gut war, und die Art und Weise, in der es gelungen ist, Änderungsanträge der verschiedensten Kollegen in Ihren Bericht einzuarbeiten, ist der Beweis dafür.
Zunächst möchte ich drei Punkte in Bezug auf Rechnungslegungsstandards ansprechen. Es scheint mir zunächst, dass wir uns bezüglich der Governance und der Funktion des Organs, das mit der Erarbeitung dieser Rechnungslegungsstandards betraut ist, in einer ungewöhnlichen Lage befinden. Es gibt viele Formen der Standardisierung. Nicht alle wirken sich so stark auf die Finanzstabilität oder andere Fragen in Bezug auf Macht und Governance aus wie die Rechnungslegungsstandards. Wir erleben heute in gewisser Weise ein wichtiges Ereignis, einen Übergang in das Erwachsenenalter.
Als diese Rechnungslegungsstandards erarbeitet worden sind, möglicherweise durch Verfasser, die unter sich gearbeitet haben, haben sie das Terrain im Grunde sehr gut vorbereitet. Heute sind diese Rechnungslegungsstandards international. Sie werden von allen genutzt und angewendet, somit ist die Frage der Governance von großer Bedeutung.
Wie ordnet sich das mit der Erarbeitung dieser Rechnungslegungsstandards betraute Organ in die internationale Governance ein im Hinblick auf demokratische Organe, im Hinblick auf Organe, die legitim die Staatsmacht und vor allem die Europäische Union repräsentieren?
Der zweite Punkt, den wir in Bezug auf die Governance betrachten müssen, ist natürlich das Gleichgewicht dieser Organe. Wie ist das geografische Gleichgewicht, wie ist das Gleichgewicht der Vertretung nicht nur jener, die die Standards verfassen, sondern auch derer, die sie anwenden sollen?
Die dritte Frage ist die Finanzierung. Wie sollen diese Organe finanziert werden? Ist die Idee der Erhebung einer Abgabe von Unternehmen, die von Regulierungsorganen zu koordinieren wäre, von Nutzen? Kann eine Finanzierung durch die öffentliche Hand, durch die Europäische Gemeinschaft, vorgesehen werden? Wir hoffen, dass der Kommissar dazu einige überzeugende Vorschläge unterbreitet.
Die vierte Frage in Bezug auf diese Organe ist das Programm. Ist es normal, dass diese Organe den Begriff fair value oder beizulegender Zeitwert, entwickeln, wenn wir die Auswirkungen kennen, die dies auf die Finanzstabilität haben kann? Ist es richtig, dass dieses Organ ein KMU-Programm entwickelt, das Europa nicht braucht? Ist es richtig, dass Sie, Herr Kommissar, zu diesem Punkt der Standards für KMU – einfach weil, wie unser Berichterstatter gesagt hat, Südafrika oder Australien sie vielleicht brauchen könnten –, nicht dafür gesorgt haben, dass Europa in diesen Organen ein Mitsprachrecht hat. Als ein erster Schritt ist es unbedingt erforderlich, dass Europa dafür sorgt, dass es dort präsent ist, um die Kraft aller Mitgliedstaaten und die Stimme der Europäer im IASB, in der IASCF und im IFRIC zu vertreten; dafür sind Sie verantwortlich, Herr Kommissar. Zu diesem Punkt erwarten wir von Ihnen überzeugende Vorschläge.
Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! IFRS werden von immer mehr Ländern übernommen, ihr Wert und ihre Bedeutung nehmen also zu. Das macht es notwendig, die Rechenschaftspflicht und die Transparenz des IASB, was anfänglich nicht so deutlich zu Tage trat, zu stärken. Ich begrüße Schritte in dieser Richtung, bedaure jedoch, dass in einigen Teilen dieses Berichts Kritiken negativ vorgetragen werden, anstatt anzuerkennen, dass zurzeit Veränderungen vor sich gehen, und den Weg nach vorn zu weisen. Mehrere meiner Änderungsanträge zielen daher darauf ab, eher nach vorn zu schauen, die Vorzüge und den Nutzen herauszustellen, wobei natürlich weitere Anpassungen vorzunehmen sind, sowohl was die eigentlichen Standards angeht als auch was den IASB betrifft, der sie überwacht. Man muss allerdings eine unnötige Politisierung technischer Probleme vermeiden. IFRS sind ein wichtiges Instrument zur besseren grenzüberschreitenden Vergleichbarkeit und zur Verringerung der die Unternehmen belastenden Anforderungen, für ihrer Berichterstattung unterschiedliche Systeme zu verwenden, doch es wäre sinnvoll, wenn sich Jahresabschlüsse leichter für andere Vergleichszwecke eigneten. Es kann jedoch durchaus sein, dass Instrumente wie das XBRL-Tagging so etwas entwickeln könnten. Ich muss Frau van den Burg für die Organisation einer interessanten Präsentation zu diesem Thema in der vergangenen Woche danken.
Die KMU-Vorschläge geben in verschiedenen Bereichen Anlass zur Besorgnis. Mir sehen sie eher wie ein Instrument für mittlere Unternehmen aus, die vielleicht auf dem Weg zu einer vollständigen öffentlichen Finanzberichterstattung sind; sie verdienen also in diesem Licht oder auf freiwilliger Basis eine gesonderte Betrachtung. Doch wie Sie sagten, Herr Kommissar, bislang sind sie für die meisten normalen KMU viel zu komplex.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich spende meinem Kollegen Radwan Lob für einen sehr gut ausgearbeiteten Bericht. Ich hoffe, die bayerische Nationaltracht, die er hier heute Vormittag trägt, deutet nicht auf einen Wechsel der politischen Richtung hin.
Die Annahme der IFRS im Januar 2005 hat der Europäischen Union großen Nutzen gebracht, indem die Anforderungen an die Rechnungslegung im grenzüberschreitenden Verkehr einfacher und die Jahresabschlüsse zwischen Ländern, Wettbewerbern und Industriezweigen leichter vergleichbar wurden; sie sind der Arbeit der Aufsichtsbehörden, Banken und Kapitalmärkte förderlich. Internationale Rechnungslegungsstandards werden inzwischen in über einhundert Ländern verwendet oder übernommen, darunter in Australien, Südafrika und anderen Ländern.
Ich unterstütze die Forderungen nach größerer Transparenz, höherer Effektivität und besserer Rechenschaftspflicht des IASB. Der Bericht verweist auf die Tatsache, dass siebzehn Monate verstrichen waren, ehe das IASB einen neuen Vorsitzenden benannte. Das ist unannehmbar. Das IASB ist eine private Selbstregulierungsbehörde, die in den Rang eines Rechtssetzungsorgans erhoben wurde, und es ist nur folgerichtig, dass wir deswegen eine bessere Rechenschaftspflicht und einen besseren Überblick fordern. Wir sollten auch vorsichtig mit der Forderung nach dem Aufbau zusätzlicher EU-Strukturen zur Auslegung und Anwendung der Rechnungslegungsnormen sein. Warum brauchen wir sie? Was sollen sie tun?
In der Frage der Konvergenz zwischen der EU und den USA hat es in diesem Bereich und in der Rechnungslegungs-Roadmap EU-USA große Fortschritte gegeben. Im vergangenen Jahr unterzeichneten der US-Präsident, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission eine gemeinsame Erklärung der EU und der USA, in der sich die Unterzeichner verpflichteten, Bedingungen zu fördern und zu schaffen, damit die in den USA allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätze und die IFRS von beiden Rechtsinstanzen anerkannt werden. Das ist sehr zu begrüßen.
Was die Anwendung der IFRS auf die KMU angeht, sei gesagt, dass die KMU klein und kleiner sind. Ich hielte es für besser, es optional zu handhaben, um die Flexibilität zu gewährleisten, anstatt ihre Anwendung von vornherein auszuschließen.
Ieke van den Burg (PSE). – (NL) Frau Präsidentin! Ich möchte mich den Glückwünschen an Herrn Radwan anschließen, nicht zuletzt, weil wir durch seinen Bericht eine sehr interessante Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Gesetzgebung und Selbstregulierung, vor allem auf weltweiter Ebene, führen konnten.
Ich bin mir bewusst, dass unsere Wünsche uns in eine Zwickmühle bringen. Einerseits hätten wir gerne diese internationalen, weltweit anwendbaren Standards, aber andererseits bestehen wir auf unserer Verantwortung als Mitgesetzgeber, diese Standards auch inhaltlich beurteilen zu können und unsere Rolle als Mitgesetzgeber ernsthaft zu erfüllen. Ich denke, das Europäische Parlament hat in der letzten Zeit gezeigt, dass es dies tut.
Der Schlüssel liegt meines Erachtens in rechtzeitiger Konsultation, in einer ausgewogenen Abwägung der Interessen aller Aktionäre, auch der Fremdinteressen von Arbeitnehmern, lokalen Behörden, Zulieferern und so weiter (denn eine adäquate Rechnungslegung ist nicht nur für Kapitalbeschaffer von Vorteil), und einer gründlichen Folgenabschätzung. Hier trägt die Kommission eine große Verantwortung. Und in der nächsten Zeit müssen diese Dinge zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen erfolgen. Wir können daraus ein wirklich lohnenswertes Projekt für die EU machen.
Abschließend möchte ich zwei Bemerkungen anbringen, die auch mit einem anderen Bericht zu tun haben, über den in der folgenden Sitzung abgestimmt wird, und zwar dem Bericht von Herrn Lehne über die Vereinfachung der Regeln für Unternehmen. Auch hier habe ich die Linie verfolgt, dass die Regeln nicht nur eine Sache für die Unternehmen und die Kapitalbeschaffer und die Rechnungsprüfer, die ihr Geld damit verdienen, sind, sondern ebenso für Arbeitnehmer und andere Gruppen. Daher dürfen wir nicht an der Qualität dieser Regeln rühren. Ich habe dafür plädiert, die Regeln auf jeden Fall auf Unternehmen, die von der Börse genommen werden, und off balance-Aktivitäten anzuwenden. Ich hoffe, Sie stimmen zu, dass der IASB jetzt auch auf diesem Gebiet Arbeit hat.
Ich möchte damit abschließen, mein eindringliches Plädoyer für den XBRL-Standard zu wiederholen. Sie wissen, dass der SEC in den Vereinigten Staaten in diesen Tagen einen Beschluss fassen wird, um diesen Standard gesetzlich vorzuschreiben. Ich fordere Sie auf, darüber nachzudenken, wie Europa darauf reagieren sollte, und ermutige Sie, für Europa dementsprechend eine Roadmap in diesem Bereich zu erstellen.
John Purvis (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Es gibt Probleme mit der Transparenz und der Governance des International Accounting Standards Board (IASB), doch es hat diese Kritik akzeptiert und die Notwendigkeit, das zu ändern, eingestanden. Es wurden Schritte eingeleitet, und weitere Schritte sind geplant: Veröffentlichung von Feedback-Statements, Erläuterung der Gründe für seine Entscheidungen, Vorantreiben von Kosten-Nutzen-Analysen sowie Erweiterung und aktivere Einbeziehung des Treuhändergremiums. Es wurde alles versucht, mit dem Parlament ins Gespräch zu kommen.
Herr Radwans Bericht hat sich gegenüber früheren Fassungen stark verbessert, und ich bin davon überzeugt, dass die positiven Änderungsanträge der PPE-DE-Fraktion und der ALDE-Fraktion den Text heute noch weiter verbessern werden.
Ich möchte dem Berichterstatter danken, denn obwohl wir unsere Differenzen hatten, zeigte er sich in bestimmten Bereichen im Zusammenhang mit diesem Governance-Aspekt kompromissbereit. Leider kann ich ihm in der Frage der Internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU nicht zustimmen. Das IASB war gebeten worden, eine vereinfachte Fassung für KMU auszuarbeiten. Herr Radwan räumt in seinem Bericht nicht ein, dass das auch für die Europäische Union sinnvoll sein könnte. Während sich der Vorschlag noch in der Entwurfsphase befindet, wird im Bericht verkündet, dass eine solche Fassung für EU-Unternehmen definitiv nicht von Nutzen sein wird.
Dennoch wurde uns wiederholt gesagt, das sei optional und für solche wachsenden KMU vorgesehen, die sich zu börsennotierten Unternehmen entwickeln wollen. Kleine Unternehmen, die keine Ambitionen haben, über ihre lokalen Märkte hinauszugehen, bräuchten das nicht zu übernehmen. Eine Meinungsumfrage vergangenen September ergab, dass eine klare Mehrheit europäischer KMU, auch deutscher KMU, der Ansicht war, der Nutzen wäre größer als die Nachteile, und die Finanzberichterstattung würde sich verbessern.
Die Bemühungen des IASB um die Ausarbeitung weltweiter Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität sind ein großer und willkommener Beitrag zur europäischen und internationalen Wirtschaft, und, offen gestanden, ich denke, wir sollten ihnen Beifall spenden.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Die seit 2005 bestehende Forderung an die kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) für ihre konsolidierten Abschlüsse ist eine politische Initiative von großer Tragweite und erheblichem Einfluss.
Etwa 100 Länder verwenden die Standards, und ihre Globalisierung hat zur Möglichkeit des Vergleichs und zu Transparenz geführt, wobei das Vertrauen der Akteure gewachsen ist, ein Spielfeld auf höherer Ebene geschaffen und die Marktdisziplin gestärkt wurde.
Der Vorschlag enthält zwei wichtige Aufgaben in Bezug auf die Governance. Zum einen befindet sich die private Organisation, die seit 1973 weltweite freiwillige Standards auf einer unternehmerischen und gewerbsmäßigen Grundlage aufstellt, jetzt selbst in einer Position von gewaltiger Verantwortung, die einen Wandel in ihrem Charakter, ihren Verfahren und ihrer Zusammensetzung mit sich bringt, um zu einer transparenten, kontrollierbaren Institution mit einer ihrer neuen Rolle entsprechenden Legitimität zu werden.
Es ist notwendig, die Aktivitäten aller betroffenen öffentlichen und privaten Interessen zur Kenntnis zu nehmen und zu koordinieren und gleichzeitig die Finanzierung und Unabhängigkeit der Organisation bei der Aufstellung von Standards zu sichern. Weiterhin muss die Organisation in die internationale Governance integriert werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die europäische Governance der Rechnungslegung durch einen proaktiveren und integrierten Ansatz zur Vorbereitung, Annahme, Durchführung und Bewertung der Standards zu stärken. Es kommt darauf an, den konzeptuellen Rahmen der Standards zu verbessern und zu berücksichtigen, dass sie weder neutraler noch akademischer Natur sind und Gewinner und Verlierer hervorbringen können. Ebenso wichtig ist es, ihre Auswirkungen zu bewerten und ihre Kompatibilität mit der europäischen Strategie zu gewährleisten, aus den Finanzumbrüchen zu lernen und die Rechnungslegungsstandards der Verwaltungskonzessionen in ausgewogener Form zu regeln.
Die Rechnungslegung der KMU muss vereinfacht und mit ihrer Nutzung des Binnen- und des Weltmarkts verknüpft werden. Diese Fragen werden im Bericht von Herrn Radwan behandelt. Er hat einen breiten Konsens erreicht, und der Bericht kommt genau zum rechten Zeitpunkt mit Blick auf die bevorstehende Revision Ende 2009, die die Schaffung eines Kontrollgremiums und die Veränderung der Zusammensetzung des Standards Advisory Council bis zum kommenden Jahr vorsieht.
Othmar Karas (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Berichterstatter, meine Damen und Herren! Ich begrüße den Bericht von Alexander Radwan und diese Debatte sehr, weil ich den Eindruck habe, dass wir den Finger wirklich in die Wunden legen, und zwar gemeinsam, unabhängig von den Fraktionszugehörigkeiten.
Diese Debatte stellt unmissverständlich klar, dass wir erstens weltweit einheitliche Standards für Kapitalgesellschaften benötigen, aber dagegen sind, dass alle Betriebe über einen Kamm geschoren werden; dass wir zweitens sachgerechte, spezifische KMU-Regelungen nicht ablehnen, der Regelrahmen aber von uns – der Europäischen Union – bestimmt werden muss; dass drittens die derzeit vorgeschlagenen Maßnahmen zu kompliziert, zu teuer, für die KMU unbrauchbar und daher von uns abzulehnen sind; viertens dass die Fragen „wer macht welche Regeln für wen?“ und „wer kontrolliert sie?“ bis zur Stunde unbefriedigend beantwortet werden. Es mangelt an der demokratischen Legitimität, an differenzierter Vorgangsweise, an Rücksichtnahme auf berechtigte KMU-Wünsche und an ausreichenden demokratischen Kontrollmechanismen.
Fünftens: Manche vergessen, wenn sie zu diesem Thema Stellung nehmen oder diese Fragen beantworten wollen, dass zwei Drittel der Arbeitnehmer als Privatangestellte in Privatunternehmen – in Familienunternehmen – tätig sind und dass der Großteil dieser Familienunternehmen KMU sind, die nicht ihr Geld am Kapitalmarkt holen. Auch das sollten wir nicht vergessen, wenn Vorschläge gemacht werden, die alle über einen Kamm scheren.
Danke für diese seriöse Debatte!
Richard Howitt (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! In Ziffer 30 unseres Entschließungsentwurfs heißt es, Abschlüsse würden nicht nur den Bedürfnissen von Investoren, sondern auch denen anderer Beteiligter dienen.
Da wir in Ziffer 41 auch auf die Notwendigkeit von Änderungen im EU-Recht aufmerksam machen, möchte ich den Herrn Kommissar daran erinnern, dass sich dieses Parlament dafür ausgesprochen hat, dass jegliche Änderung an der Vierten und Siebten Richtlinie zum Gesellschaftsrecht das Erfordernis einer sozialen und ökologischen Berichterstattung durch die Unternehmen beinhalten sollte.
Ich lenke seine Aufmerksamkeit auch auf die Existenz solcher Anforderungen in Südafrika, im französischen Gesetz über neue Wirtschaftsverordnungen sowie auf die Empfehlungen im Projekt des Prince of Wales ‚Accounting for Sustainability‘ aus meinem eigenen Land, dem Vereinigten Königreich.
Insofern möchte ich darüber hinaus und in Anlehnung an die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2001 zu Umweltfragen in unseren neuen Rechnungslegungen den Herrn Kommissar fragen, ob die Kommission eine ähnliche Empfehlung zu sozialen Fragen bei der Rechnungslegung geben könnte. Ebenso möchte ich den Herrn Kommissar ersuchen, das International Accounting Standards Board zu drängen, in ihre geplante Veröffentlichung eines Management-Kommentars soziale und ökologische Aspekte einzubeziehen. Mag die Kommission das nun soziale Verantwortung der Unternehmen nennen oder nicht, aber vielleicht können wir uns heute alle darauf einigen, es als Rechnungslegung für verantwortungsbewusste Unternehmen zu bezeichnen.
José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Die jüngsten Finanzkrisen haben die Bedeutung von Rechnungslegungsstandards mit hoher Qualität für die ordnungsgemäße Funktion der Märkte deutlich gemacht.
Da dies so ist, besteht meiner Ansicht nach eine weitere Lehre der Krise darin, dass eine gewisse Asymmetrie zwischen der dargelegten Bedeutung der Rechnungslegungsstandards und dem Charakter und der Tätigkeit der privaten Organe besteht, die für die Aufstellung, Erarbeitung und Auslegung dieser Standards verantwortlich sind.
Der Bericht von Herrn Radwan zeigt daher richtig auf, dass die erste Frage, um die es gehen muss, die der Governance ist. Meiner Ansicht nach hat er intelligente und realistische Vorschläge eingebracht und aufgezeigt, dass sich die Institutionen, die die Union repräsentieren, aktiver an dieser Festlegung der in die Rechtsordnung der Gemeinschaft aufzunehmenden Standards beteiligen müssen, und er hat Vorschläge zur Regelung der internen Funktion dieser privaten Gremien unterbreitet. Eine größere Transparenz, Vorkehrungen zur Verhütung von Interessenkonflikten und eine breitere geografische Repräsentation sind einige der Anregungen von Herrn Radwan.
Der zweite Aspekt im Bericht behandelt das Problem der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir haben hier im Haus Wert darauf gelegt, dass zwei Ziele in Einklang gebracht werden: Vereinfachung und Kostenreduzierung der Rechnungslegungsverfahren für die KMU und Bereitstellung entsprechender Informationen für die Marktakteure.
Der letzte Punkt, den Herr Radwan anspricht – und mit dem ich übereinstimme –, ist die Notwendigkeit von globalen Rechnungslegungsstandards in einem globalen Umfeld. Deshalb ist es äußerst wichtig, mit den anderen großen Finanzmärkten der Welt, namentlich der Vereinigten Staaten, zu Vereinbarungen zu kommen.
Dies verlangt eine größeren Dynamik und eine bedeutsamere Rolle der europäischen Institutionen, einschließlich dieses Parlaments und aller, die uns heute zuhören.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was unser Kollege gerade gesagt hat. Wir gehen davon aus – und das weist auch der Bericht von Kollege Radwan aus –, dass hier ein solches Institut ohne politischen Auftrag tätig wird, dass es aber dann doch in relativ hohem Maße für die Wirtschaft relevante, ja zum Teil verbindliche Maßnahmen setzt. Hier geht es nicht nur um die Verbesserung der good governance, der Rahmenbedingungen, hier geht es auch darum, dass sich politische Instanzen für dieses Thema stärker einbringen, als das bisher der Fall war. Was wir hier im Europäischen Parlament tun, ist ein guter Schritt, aber dem müssen weitere folgen.
Ein zweiter Aspekt: Das, was hier auf der Ebene einer regionalen Organisation– nämlich der Europäischen Union – getan wird, sollte sich dann auch im globalen Kontext widerspiegeln. Hier geht es ja nicht nur darum, dass wir diese Regeln nur für unsere Region gelten lassen wollen.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Frau Präsidentin! Wie mein Kollege bereits sagte, geht es in dem Bericht darum, wer im Rechnungslegungsprozess wofür verantwortlich ist. Die Rolle des Parlaments ist dabei recht groß, und ich glaube, dass wir diese Rolle auch wahrnehmen sollten. Dennoch bezweifle ich, dass wirklich jedes technische Detail berücksichtigt und verbindliche Maßstäbe gesetzt wurden. Die Beschreibung der Methode zur Ausweisung und Darstellung aller verwertbaren und nicht verwertbaren Vermögensgegenstände ist für mich so nicht ganz hinnehmbar. Deshalb glaube ich auch nicht, dass wir uns in die Entscheidung einmischen sollten, ob die gewählte Methode gut oder schlecht ist. Wir sollten die Bewertung durch Sachverständige abwarten. Die Überarbeitung des Standards der nicht verwertbaren Vermögensgegenstände und Konsultationen zu diesem Thema sind bereits im Gange. Wir sollten mit unserer Entscheidung das Ergebnis abwarten. Ich schlage daher vor, dass wir die Vorschläge in Ziffer 30 Buchstabe e und in Ziffer 42 der Entschließung nicht befürworten sollten.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Könnte ich von Kommissar McCreevy die Zusicherung erhalten, dass das einheitliche Paket weltweiter Rechnungslegungslegungsstandards – mit dem damit verbundenen Bestreben nach verstärkter Standardisierung von Verfahren – keinesfalls die Berechtigung oder gar das Erfordernis einer gemeinschaftlichen konsolidierten Unternehmenssteuerbasis in der EU erhöht?
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Mitgliedern für ihre Bemerkungen danken. Es war wirklich eine sehr weit reichende Aussprache mit einer Vielfalt von Auffassungen zu vielen der Probleme, und wir haben sie zur Kenntnis genommen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass internationale Rechnungslegungsstandards in hoher Qualität von entscheidender Bedeutung für das wirksame Funktionieren sowohl des europäischen als auch des globalen Kapitalmarkts sind. Der Prozess, in dem diese Standards ausgearbeitet werden, sollte daher im Rahmen einer starken Governance stattfinden. Charakterisiert sein sollte er durch ein hohes Maß an Transparenz, und er sollte eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Marktteilnehmer gewährleisten.
Die IASCF und das IASB haben in den letzten Jahren wichtige Reformen an ihren internen Verfahren verwirklicht, aber ich kann nicht leugnen, dass weitere Verbesserungen nötig sind. Darüber hinaus muss ich eingestehen, dass wir uns in Europa besser organisieren müssen, um den Normsetzungsprozess des IASB zu leiten und ihn zu bereichern. Kurz, selbst wenn die Governance des IASB und das allgemeine Verfahren perfekt wären, würden die internationalen Rechnungslegungsstandards nur dann den Anforderungen europäischer Marktteilnehmer genügen, wenn deren Meinung auf kohärente und überzeugende Weise und dazu rechtzeitig vorgetragen wird.
Fast alle Redner gingen auf die Frage der IFRS für KMU ein, und ich wiederhole, dass es gegenwärtig in Europa keine Rechtsgrundlage für deren Durchsetzung gibt. Würden wir das tun, bedürfte es der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments. Ich darf kurz wiederholen, was ich viele Male über IFRS für KMU gesagt habe: Als das IASB diese konkrete Arbeit in Angriff nahm, habe ich in zahlreichen Reden klargestellt, dass es nicht davon ausgehen sollte, die EU würde dieses spezielle Projekt automatisch umsetzen. Wir würden es nur dann empfehlen, wenn es einfach und effektiv ist und den Bedürfnissen der KMU entspricht.
Das wurde dem IASB im Laufe seiner Arbeit erklärt. Sein erster Exposéentwurf wurde vorgelegt. Ich nahm dann Gelegenheit, ihm zu sagen, dass er diese Kriterien nicht erfüllte, und beim gegenwärtigen Stand der Dinge kann ich unmöglich in Erwägung ziehen, ihn für KMU zu empfehlen, denn er war weder einfach noch effektiv. Das ist nach wie vor meine Position, doch nach dem, was andere Redner und insbesondere Herr Purvis sagten, wäre es wahrscheinlich gut, wenn es einen einfachen und effektiven IFRS für KMU gäbe – aber nur auf dieser speziellen Grundlage.
Die Idee ist gut. Ich möchte sie nicht abtun, aber ich werde jetzt und in der Zukunft nichts für die KMU einführen, das nur komplexer ist und das niemand versteht. Es wird nicht gebraucht. Ich wiederhole bei dieser Gelegenheit hier im Parlament, was ich darüber bei vielen Anlässen gesagt habe.
Frau van den Burg erwähnte die Frage der XBRL. Wir arbeiten zurzeit mit der Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen, um einen Konsens über technische Standards für Geschäftsdaten zu erreichen, und im Ergebnis dieses Dialogs ergreift die Kommission gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Interoperabilität von ordnungspolitischen Informationssystemen. XBRL könnte es Investoren ermöglichen, umfassenden Nutzen aus den IFRS zu ziehen. Jedem Schritt auf dem Weg zu einer notwendigen Nutzung von XBRL in der Europäischen Union sollte eine gründliche Folgenabschätzung vorausgehen, einschließlich einer wirtschaftlichen Bewertung von Kosten und Nutzen.
Ich habe die Angelegenheit auch mit dem Vorsitzenden der SEC; Herrn Chris Cox, während meines jüngsten Besuchs in den Vereinigten Staaten erörtert, und ich bin dafür, diesen Punkt für die Zukunft auf der Agenda unseres ordnungspolitischen Dialogs mit den US-Behörden zu behalten. Diese Standards müssen international akzeptiert werden, technologisch unabhängig und interoperabel sein.
Es ist eine sehr spannende Entwicklung, und ich weiß, dass Frau van den Burg kürzlich Einblick in all das hatte. Auch ich nahm vor einigen Monaten die gleiche Gelegenheit wahr und ließ mir von Experten zeigen, wie das praktisch funktioniert. Ich halte das für etwas ziemlich Revolutionäres und Begrüßenswertes, doch werden wir in dieser Richtung nichts unternehmen, ehe die andere Arbeit getan ist.
Herr Mitchell hat eine interessante Frage aufgeworfen. Ich denke, die Bedeutung dessen, was er sagte, ging dahin, dass wir nicht wollen, dass der IASB daherkommt und sagt ‚ein EU-Gremium oder irgendein anderes Gremium‘. Wir wollen ein international akzeptiertes Gremium sein – denn dieses Ziel ist es wert, weiter verfolgt zu werden –, und es muss ein unabhängiges Gremium sein. Ich denke, das ist wörtlich zu nehmen, aber unter dem ordnungsgemäßen Mitwirken der verschiedenen Marktteilnehmer.
Ich darf jeden in der Europäischen Union daran erinnern, dass es die EU war, die dem IASB eine solche Bedeutung verliehen hat. Wir waren der größte Zuständigkeitsbereich, der seit 2005 die Auffassung vertrat, die IFRS würden für börsennotierte Unternehmen die Regel werden. Diese Entscheidung wurde vor mehreren Jahren gemeinsam mit dem Europäischen Parlament getroffen, und allein das verlieh dem IASB und dem Prozess eine größere Tragweite.
Ich würde sagen – und ich habe das auch dem IASB wiederholt gesagt –, dass ein Road-Testing – nennen Sie es Folgenabschätzung – vorgenommen werden sollte, ehe Standards angenommen werden, vor allem durch den IASB, und das unter Mitwirkung der EU und auch anderer Gremien. Wir sollten nicht warten, bis die Standards vom IASB eingeführt werden. Wir standen hier vor der Aufgabe, ihnen entweder zuzustimmen oder sie abzulehnen. Uns obliegt es nicht, sie zu ändern. Ich denke, sie sollten zuvor ein gründliches Road-Testing durchlaufen, um zu sehen, ob es Probleme geben würde, und um nicht feststellen zu müssen, dass gravierende Probleme auftreten, nachdem der ganze IASB-Prozess abgeschlossen ist. Wir haben das dem IASB wiederholt klar gemacht. Ich denke, die neuen Governance-Strukturen werden von den meisten von uns hoffentlich begrüßt.
Ich gebe zu, dass auf diesem speziellen Gebiet noch mehr zu tun ist, aber das wird dazu führen, dass es in der Zukunft weniger Probleme gibt. Ich hoffe, wir werden eines Tages eine Situation haben, in der die Dinge mehr oder weniger automatisch ablaufen und niemandem größere Kopfschmerzen verursachen, denn die ganze Arbeit wird vorher getan worden sein. Wir werden dann keine Schwierigkeiten mehr haben.
Alexander Radwan, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese Debatte, die ja die Hauptstoßrichtung dieses Berichts unterstützt und verschiedene Variationen dargelegt hat.
Ich möchte noch zwei Punkte aufgreifen. In einem Punkt sind wir uns sicherlich einig – er wurde ja heute oft zitiert von denjenigen, die diese ganze Entwicklung sehr unterstützen: Der Grund dafür, dass sich diese IFRS-Organisation inzwischen zum Beispiel bei Governance-Fragen bewegt, liegt darin, dass dieses Haus, das Europäische Parlament, und die Europäische Union einen entsprechenden Druck machen. Hin und wieder braucht man auch – an die Kolleginnen, die das bei mir kritisieren – einen rüden Ton, da die Personen, die hier in den letzten Jahren aufgetreten sind, zuweilen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben, wie wenig sie das Europäische Parlament interessiert. Wie wenig Weiterentwicklungen es hier inzwischen gibt, sehen wir ja bei dem Vorschlag zur Governance, wo die zukünftigen Aufsichtsgremien ja nur zur Kenntnis nehmen dürfen, wen sie benennen dürfen. Ich kann nur raten, dass all diejenigen, die zukünftig in Parlamenten berichten müssen, warum sie einem Punkt zugestimmt haben oder nicht, auch dafür sorgen, dass sie Verantwortung übernehmen und gestalten können. Das ist der erste Punkt.
Wie wenig sie es mit entsprechenden Impact Assessments ernst meinen, merken wir an aktuellen Diskussionen, wo die IFRS-Organisation es nach wie vor ablehnt, diese zu machen.
Aber jetzt zu den KMU-Standards: Ich richte mich an alle diejenigen, die der Meinung sind, wir sollten es freiwillig machen. Ich zitiere hier John Purvis – John, that’s for you! Ich zitiere hier jemanden, der unabhängig ist. Es ist Peter Holgate in der Financial Times Deutschland, Partner von PriceWaterhouseCoopers. Er sagte:
Berichterstatter. − (EN) ,Ich nehme die europäische Position nicht allzu ernst. Selbst wenn sie sie am Ende nicht einführen, könnten verschiedene Länder sie in ihre national allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätze übernehmen. Wenn einige wenige große Akteure das tun, bringt man sie durch die Hintertür herein, selbst wenn die Europäische Kommission nicht mitspielen will.’
Berichterstatter. − Letztendlich heißt das, dass sie damit rechnen, dass sie es – wenn einige Staaten es entsprechend annehmen –, durch die Hintertür verpflichtend in der gesamten Europäischen Union haben werden. Das ist die Strategie dieser Organisation. PriceWaterhouseCoopers hat bereits verkündet, dass sie dies als Geschäftsmodell sehen. Darum brauchen wir einen eigenen europäischen Standard für den Mittelstand, der auf IFRS aufbauen kann, wenn er gut ist. Und wenn er schlecht ist, machen wir unseren eigenen Standard. Es ist die Verantwortung der Kommission, darauf zu achten, dass nicht durch die Hintertür Standards reinkommen, die keiner wollte und die dann für alle verpflichtend wären.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
VORSITZ: DIANA WALLIS Vizepräsidentin
7. Abstimmungsstunde
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
Véronique De Keyser (PSE). – (FR) Frau Präsidentin! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Karte nicht funktioniert, da ich gerade eine Karte eingegeben habe, von der ich glaubte, sie im Büro verloren zu haben, und diese wird als ungültig angezeigt. Ich bin also hier und möchte gern abstimmen; ich habe meine Karte, aber sie funktioniert nicht mehr. Ich weiß also nicht, was ich tun soll, aber ich möchte, dass dies im Protokoll festgehalten wird.
Die Präsidentin. − Wir werden Ihnen einen Techniker schicken, so dass Sie sich an der Abstimmung beteiligen können.
Ich möchte, bevor wir beginnen, nur darauf hinweisen, dass ich die numerischen Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen nicht verlesen werde: Ich werde Ihnen lediglich sagen, ob sie angenommen oder abgelehnt wurden.
7.1. Jährliche Strategieplanung 2009 (Abstimmung)
− Vor der Abstimmung über Ziffer 24:
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Nur ganz kurz: Vor zwei Tagen nahmen wir eine politische Maßnahme auf EU-Ebene zur Organspende und –transplantation an. Ich hielt das für wichtig genug, um es in diesen Entschließungsentwurf mit einem entsprechenden kurzen Verweis, wie aus den Abstimmungsunterlagen ersichtlich, aufzunehmen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 37:
Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE). – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte darum, hinter dem Begriff „better regulation“ die drei Worte „independent impact assessment“ aufzunehmen. Das war in der ursprünglichen Formulierung enthalten, ist aber aus Gründen, die ich nicht kenne, verloren gegangen. Der mündliche Änderungsantrag ist nach dem, was mir gesagt wurde, mit den anderen Fraktionen abgestimmt.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
7.2. Haushaltsverfahren 2009: Haushaltsrahmen und -prioritäten für 2009 (Einzelplan III) (A6-0084/2008, Jutta Haug) (Abstimmung)
7.3. Das Wrack der New Flame und die Folgen für die Bucht von Algeciras (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Bezug nehmend auf Ihre Bemerkungen zur Verlesung der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen, gestatten Sie mir, meine Dankbarkeit gegenüber allen, die die Abstimmungen in diesem Haus leiten, zum Ausdruck zu bringen. Im Namen von uns allen möchte ich Herrn Vidal-Quadras für die Weitergabe meines Vorschlags von vorgestern danken. Vielen Dank für Ihre Zustimmung; wir sehen, wie reibungslos es läuft.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 6:
Gerardo Galeote (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich stimme dem Verfasser des Änderungsantrags zu und schlage vor, dort, wo sich der Text auf die regionalen Behörden Andalusiens bezieht, die Worte „und lokalen“ zu ergänzen, sodass die Formulierung lautet: „die andalusischen regionalen und lokalen Behörden“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
7.4. Gipfel EU-Lateinamerika/Karibik (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 16:
Emilio Menéndez del Valle (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Am Schluss von Ziffer 16, nach der letzten Zeile, die lautet: „den zunehmenden globalen Herausforderungen“, schlage ich vor, Folgendes hinzuzufügen: „aber auch durch ernste und tiefgehende Wirtschaftskrisen, die durch die regionale Integration entscheidend abgeschwächt oder beendet werden können, geprägt ist“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 22, erster Spiegelstrich:
Gabriela Creţu (PSE). – (RO) Ich möchte, dass Sie die Aufnahme des folgenden Änderungsvorschlags (ich werde ihn in Englisch verlesen) in den Text von Absatz 22 akzeptieren, und zwar nach der ersten Zeile, in der es heißt, dass die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen sind:
einschließlich der Gleichstellungsperspektive, um die Position von Frauen zu stärken und ihre Rechte zu verteidigen’;
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
7.5. Lage in Birma (Abstimmung)
7.6. EU-Strategie in Bezug auf die biologische Vielfalt (COP 9) und die biologische Sicherheit (COP-MOP 4) (Abstimmung)
7.7. Reform der Welthandelsorganisation (A6-0104/2008, Cristiana Muscardini) (Abstimmung)
− Vor der Abstimmung:
Luigi Cocilovo (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, ich möchte im Namen der ALDE-Fraktion die gesonderte Abstimmung über Ziffer 42 beantragen.
Harlem Désir (PSE) (FR). – Frau Präsidentin! Ich wundere mich über diesen verspäteten Antrag der ALDE-Fraktion, der nicht der Absprache entspricht, die bei der Abstimmung zu diesem Bericht zwischen den Fraktionen im Ausschuss für internationalen Handel getroffen worden ist.
Folglich sind wir gegen den Antrag. Wir denken, dass dagegen der in diesem Absatz enthaltene Vorschlag, den ärmsten kleinen Entwicklungsländern die Möglichkeit zu geben, den Erlös aus Strafen infolge von Verurteilungen der WTO einzunehmen, die die großen entwickelten Länder zu zahlen hätten, tatsächlich ein Antrag ist, der die Unterstützung des Europäischen Parlaments verdient.
Die Präsidentin. − Ich danke Ihnen dafür. Ich wollte sagen, dass der Antrag eindeutig nach Ablauf der Frist einging, und als Nächstes hätte ich das Haus gefragt, ob es bereit wäre, diese getrennte Abstimmung zu akzeptieren.
Das ist jetzt jedoch klar, so dass das nicht geschehen wird.
7.9. Grünbuch: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (A6-0040/2008, Anne Ferreira) (Abstimmung)
7.10. Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des “International Accounting Standards Board“ (IASB) (A6-0032/2008, Alexander Radwan) (Abstimmung)
− Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 8:
Sharon Bowles (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Dies ist ein recht einfacher Änderungsantrag: Er besteht darin, das Wort „Legitimität“ in der Formulierung „an Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht fehlen kann“ zu streichen; das entspricht einer ähnlichen Streichung durch den Berichterstatter in Änderungsantrag 1.
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)
8. Stimmerklärungen
Mündliche Erklärungen zur Abstimmung
- Jährliche Strategieplanung der Kommission für 2009 (RC-B6-0144/2008)
Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich habe mich in dieser speziellen Frage der Stimme enthalten, weil die Kommission meiner Meinung nach zu viel zu tun hat und nicht wirklich neu bewerten muss, wie sie politisch weiter vorzugehen hat. Sie sollte viel mehr über Deregulierung reden, nicht darüber, wie wir mit einer gemeinsamen Einwanderungspolitik vorankommen.
Viele kleine Unternehmen in der Region, die ich vertrete, würden gern sehen, dass von hier aus weniger reguliert würde. Ja, viele Leute würden gern sehen, dass die von hier ausgehende Regulierung eher in der gesamten Europäischen Union durchgesetzt würde.
Schließlich gibt es viele Leute in meiner Region, die ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Kommission nicht tut, was sie tun sollte. Beispielsweise könnte die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Verstoßverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Glücksspiels aufschieben und sie für einige Jahre von der allgemeinen Öffentlichkeit fern halten. Das ist etwas, womit sich die Kommission jetzt weiter befassen sollte.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (PL) Frau Präsidentin! Die Prioritäten der Kommission für 2009 sind Beschäftigungswachstum, Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung in Europa. Besondere Bedeutung kommt dabei der Beschäftigung in der Europäischen Union zu.
Im November 1997 wurde auf dem Gipfel in Luxemburg der Vertrag von Amsterdam angenommen, der die Grundlage für die Entwicklung einer europäischen Beschäftigungsstrategie bildete. In Anbetracht der in den Mitgliedstaaten herrschenden Arbeitslosigkeit, von der zu diesem Zeitpunkt 17 Millionen Menschen betroffen waren, wurde diesem Problem Vorrang eingeräumt. Neun Jahre später – im Jahr 2006 – standen 64,3 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der erweiterten Union in Lohn und Brot. In Dänemark ist die Erwerbsquote am höchsten, in Polen am niedrigsten. Insgesamt hatten 7,9 % der Personen im erwerbsfähigen Alter keine Arbeit. Zum Vergleich: In den Vereinigten Staaten betrug die Arbeitslosigkeit 4,6 %. Im letzten Jahr ist die Arbeitslosigkeit in 24 Mitgliedstaaten zurückgegangen, in drei hingegen gestiegen. Der stärkste Rückgang war in Polen, Bulgarien und Lettland zu verzeichnen, der stärkste Anstieg in Estland.
In dem Bericht von Frau Haug wird dargelegt, welch wichtige Rolle den Mitgliedstaaten in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union zukommt.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Bei dieser Abstimmung und auch bei der Abstimmung über das Golf-Öl sah ich mich erneut gezwungen, mich der Stimme zu enthalten oder dagegen zu stimmen, weil die Abstimmung einfach den Vertrag von Lissabon bereits antizipiert.
Ich halte es für sehr anmaßend und respektlos gegenüber jenen Parlamenten, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben, und besonders gegenüber dem irischen Volk, das noch vor einem Referendum steht.
Ich möchte das Parlament und Leute, die diese Entschließungsanträge verfassen, auffordern, es zu unterlassen, voreilig einen Vertrag in Anspruch zu nehmen, dessen Ratifizierung noch fraglich ist. Um der Demokratie willen sollten sie sich zurückhalten.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Ich unterstütze uneingeschränkt die von Herrn Salafranca Sánchez-Neyra und anderen verfasste angenommene Entschließung. Es gibt solche, die nur A sagen, und jene, die auch B sagen.
Europa sollte seine Beziehungen zu Lateinamerika festigen. Noch viele Generationen werden die Früchte dieser Beziehungen ernten, was wir vom Galileo-Projekt nicht sagen können.
Schließlich geht es bei der Partnerschaft Europa-Lateinamerika um eine Gesamtbevölkerung von über einer Milliarde Menschen, die ein Drittel der Mitgliedstaaten der UNO stellen und über ein Viertel des Welthandels bestreiten.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Welthandelsorganisation wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen freien und multilateralen Handel zu ermöglichen. Ein offener Markt, der auf den Grundsätzen der Freundschaft und Ehrlichkeit basiert, wurde als entscheidend für ein stabiles Wirtschaftswachstum und die Minderung der Armut in der Welt angesehen.
Vielen Menschen ist die WTO aber nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln, was auf die fehlende Transparenz ihrer Arbeit und die unzureichende Information der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Heutzutage werden die so genannten kleinen Gruppen der G-4 und G-6 oft als Vereinigungen großer Länder wahrgenommen, die den anderen Mitgliedern ihren Willen aufzwingen oder aufzuzwingen versuchen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die WTO weniger entwickelte Länder, die aus der verstärkten Marktliberalisierung keinerlei wirtschaftlichen Nutzen ziehen, weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht unterstützt.
Länder wie Indien, China oder Brasilien werden als Entwicklungsländer betrachtet und profitieren deshalb von günstigeren Bedingungen und differenzierten Verpflichtungen. Ich sehe darin einen Fehler der WTO-Politik. Die WTO lässt das gewaltige Potenzial dieser Länder und ihrer Ressourcen außer Acht. Diese wiederum machen sich das zunutze und greifen im Handelsverkehr oftmals zu Methoden des Preisdumpings, was den anderen Ländern schadet. Es muss in Bezug auf die Entwicklungsländer eine klarere Unterscheidung geben, bei der Aspekte wie Wirtschaftskraft, wirtschaftliche Entwicklung, BIP-Wachstum und Exportwachstum Berücksichtigung finden.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Wir sind uns alle einig über die Notwendigkeit, die WTO zu reformieren. Doch die beste Reform der Welthandelsorganisation wäre, wenn sich die Haltung der verhandelnden Parteien änderte, auch die der Europäischen Union.
Ich rufe meine Kolleginnen und Kollegen auf, die parteiübergreifende weltweite Kampagne für einen realen Handel, deren Ko-Vorsitzender ich gemeinsam mit Abdi Abdirahim Haithar von der Ostafrikanischen Legislativversammlung bin, zu unterstützen. Wir fordern fünf Dinge: Abschaffung der Subventionen für die Landwirtschaft; Abschaffung der Zölle in der Landwirtschaft; Liberalisierung der Herkunftsvorschriften; stärkere Betonung der Handelshilfen für solche Dinge wie die Infrastruktur anstelle von direkten Haushaltshilfen für korrupte Regierungen; und Anreize für Länder mit geringem Einkommen, um die Barrieren zwischen ihnen zu beseitigen, damit sie Wohlstand erwirtschaften – Unternehmer können Wohlstand erwirtschaften – und sich am weltweiten Handelssystem beteiligen können.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (PL) Frau Präsidentin! Die Europäer wissen die Umwelt zu schätzen. Laut Eurobarometer-Umfragen haben sich über 70 % der Befragten dafür ausgesprochen, dass die Entscheidungsträger der Umweltpolitik die gleiche Bedeutung beimessen wie der Wirtschaft und sozialen Fragen.
Der Klimawandel schreitet voran. In den letzten 100 Jahren sind die Durchschnittstemperaturen in Europa um 0,095 °C gestiegen, und im nächsten Jahrhundert wäre ein Anstieg um 2 °C oder sogar 6 °C denkbar. Schätzungen der OECD zufolge sind 6,4 % der Todesfälle und Krankheiten bei Kindern in Europa auf die Umweltverschmutzung zurückzuführen.
Die Europäische Union kann die im Kyoto-Protokoll festgeschriebenen Ziele zur Verringerung der Umweltverschmutzung erreichen … (Die Präsidentin unterbricht den Redner.)
Die Präsidentin. − Tut mir Leid, aber Sie sprechen zu schnell für die Dolmetscher.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (PL)... und zwar durch die Verabschiedung von Leitlinien für den Emissionshandel in den Ländern der Europäischen Union sowie weitere Instrumente einschließlich des Europäischen Programms zur Klimaänderung. Ich denke, der Bericht von Frau Ferreira wird die Mitgliedstaaten zu weiteren Maßnahmen für den Umweltschutz ermutigen.
Christofer Fjellner (PPE-DE). – (SV) Ich möchte meine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute nicht die Möglichkeit hatten, gegen den Vorschlag für die Einführung einer „CO2-Karte“ für Personen zu stimmen, d. h. einer persönlichen Karte, mit der wir den Beitrag einzelner Personen zum Treibhauseffekt messen sollen. Das ist ganz einfach falsch, denn es ist gegen den Unternehmungsgeist und die Entwicklung des Menschen gerichtet und sendet äußerst merkwürdige Signale: Atmet nicht, treibt keinen Sport, keucht vor allem nicht und, um Gottes Willen, furzt nicht!
Welche Sanktionen würden wir denn gegen diejenigen verhängen, die zu viel CO2 verbrauchen oder einen zu großen Beitrag zum Treibhauseffekt leisten? Würden wir ihnen das Atmen völlig verbieten? Nein, diese Art idiotischer Ideen untergräbt unsere Glaubwürdigkeit und nimmt die Aufmerksamkeit von den richtigen und wirksamen Maßnahmen, nämlich dem Handel mit Emissionsrechten, dem Verursacherprinzip sowie anderen funktionierenden Methoden.
Ich bin erstaunt darüber, dass nicht mehr Kollegen gegen diesen Vorschlag protestiert haben, der unbemerkt durchgekommen zu sein scheint. Es tut mir Leid, wenn ich mit dieser Rede zu einem größeren CO2-Ausstoß beigetragen habe als ich eigentlich berechtigt bin. Das tut mir wirklich sehr Leid.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (PL) Ich habe für den Entwurf einer Entschließung zu den Internationalen Rechnungslegungsstandards gestimmt. Die IFRS erleichtern den Vergleich von Abschlüssen von Unternehmen innerhalb des gleichen Industriesektors oder sogar aus verschiedenen Sektoren. Die Europäische Union sollte meiner Ansicht nach prüfen, ob und inwieweit die Einführung der Internationalen Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen von Nutzen ist.
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
- Jährliche Strategieplanung der Kommission für 2009 (RC B6-0144/2008)
Giles Chichester (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die britischen Konservativen unterstützen die Gewichtung, die diese Entschließung verbesserter Rechtsetzung, dem Abbau bürokratischer Hindernisse, dem erneuten Nachdruck hinsichtlich der Verwirklichung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und weiteren Fortschritten in Richtung der Stärkung des Binnenmarkts einräumt. Ferner haben wir die Verweise auf unabhängige Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf die Gesetzgebung befürwortet, denn das ist ein Grundsatz, für den die konservativen MdEP schon lange einstehen.
Die Verweise auf, unter anderem, eine Gemeinsame Einwanderungspolitik oder eine Gemeinsame Asylpolitik können wir jedoch nicht unterstützen, ebenso wenig jegliche Schritte, die zu einer Einschränkung der Freiheit der Mitgliedstaaten führen würden, im Bereich Justiz und Inneres selbst tätig zu werden, die Schaffung eines „Europäischen Auswärtigen Dienstes“ sowie Schritte in Richtung einer Verteidigungsfähigkeit der EU.
Aus diesen Gründen haben wir uns bei der Schlussabstimmung enthalten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Der Entschließungsentwurf enthält einige verschwommene Punkte. Wir befürworten die Entwicklung eines Binnenmarktes, aber eine Formulierung, in der das Europäische Parlament den Mangel an konkreter Harmonisierung auf diesem Gebiet bedauert, kann verschieden gedeutet werden, u. a. als die Forderung nach Einführung weiterer Detailregelungen zur vollständigen Harmonisierung, die wir nicht unterstützen.
Da der Entwurf alle Versuche zur Renationalisierung der Kohäsionspolitik ablehnt und eine gemeinsame Einwanderungspolitik sowie die Schaffung einer einheitlichen NATO-Politik befürwortet, haben wir gegen den gemeinsamen Entschließungsentwurf gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) In einer durch die Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ihrer Arbeitnehmer und ihrer Bevölkerung insgesamt geprägten EU, in der die Konzentration des Reichtums, Ungleichheiten und Armut weiter zunehmen, ist es viel sagend, dass weder die Kommission noch die Mehrheit in diesem Parlament den Kampf gegen diese unannehmbare Situation als eine wesentliche Priorität betrachtet. Mehr noch, es gibt keine andere Erklärung, als dass es genau das Ziel der EU-Politik ist, diese Situation noch zu fördern.
Die fraglichen Prioritäten zielen darauf ab, die neoliberale Politik auszuweiten und weitere Maßnahmen zur totalen Vollendung des Binnenmarkts (das heißt, zur Liberalisierung der Märkte für Dienstleistungen, Waren und Arbeitskräfte unter Durchsetzung der flexicurity) und zur Förderung des internationalen Handels im Einklang mit der Beschleunigung der föderalistischen und militaristischen Agenda (zu der eine Überprüfung ihrer eigenen Strategie und der der NATO gehört) und auf der Grundlage des nicht (!) ratifizierten Vertrags von Lissabon ins Auge zu fassen.
Schließlich werden wir in einem Jahr, in dem Wahlen zum Europäischen Parlament abgehalten werden, nachdrücklich aufgefordert und aufgerufen, die EU-Propaganda und die Mystifizierung der Politik der EU zu stärken. Die für eine solche Linie sind, haben den von unserer Fraktion eingereichten Änderungsantrag abgelehnt, in dem wir die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs anprangern, die das Lohndumping legitimieren und die gewerkschaftlichen Rechte einschränken.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) In der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Jährlichen Strategieplanung für 2009 werden zahlreiche Punkte aus dem Dokument der Europäischen Kommission befürwortet. Besonders betont werden muss die Interdependenz von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritten, die bei der Schaffung einer nachhaltigen Wirtschaft gleichermaßen wichtig sind. Als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz begrüße ich vor allem die Unterstützung von Initiativen zur Förderung des Potenzials kleiner und mittlerer Unternehmen.
Wichtig ist auch die wirksame Umsetzung der Richtlinien, die für den Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über Verbraucherkredite. Rechtsvorschriften müssen in allen Mitgliedstaaten entsprechend in nationales Recht umgesetzt werden, wenn sie wirklich zur europäischen Integration beitragen sollen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Europäische Kommission durch die Überwachung und Berichterstattung und indem sie die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen zur Erreichung dieses Ziels unterstützt, dabei eine zentrale Rolle spielt.
Das Europäische Parlament verweist in seiner Entschließung auf die Folgen der kürzlich ergangenen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen Viking, Laval und Rüffert sowie auf die Notwendigkeit weiterer Debatten im Plenum. Ich hoffe hier auf die Mitwirkung der Europäischen Kommission und auf konstruktive Diskussionen mit ihren Vertretern.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass 2009 ein ganz entscheidendes Jahr für die Arbeit der europäischen Institutionen sein wird, bin jedoch zuversichtlich, dass dies die Umsetzung der zentralen Ziele für dieses Jahr nicht beeinträchtigen wird.
Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (DA) Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat sich entschlossen, gegen den von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz vorgeschlagenen Änderungsantrag zur bedingungslosen Abschaffung des Ziels von 10 % Biokraftstoff bis 2020 zu stimmen.
Wir schließen keine Kompromisse im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit, weder in sozialer, noch in ökologischer Hinsicht, und daher bestehen wir darauf, dass die Zielsetzung von 10 % als Verpflichtung erhalten bleibt, und das kann auf nachhaltige Weise geschehen.
Wir sind bereit, diese Zielsetzung zu überprüfen, wenn erkennbar wird, dass sie auf nachhaltige Weise nicht erreichbar ist. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass die Jährliche Politikstrategie der Kommission der geeignete Kontext für diesen Entschluss ist, durch Verhandlungen über das Paket der EU zum Klimawandel, einschließlich der Richtlinie für erneuerbare Energien.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für die von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichten Änderungsanträge 1, 2, 3 und 4 zum gemeinsamen Entschließungsantrag zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009 gestimmt. Darin wurde die Kommission ersucht, die politische Pattsituation hinsichtlich der Arbeitszeitrichtlinie, der Richtlinie über Leiharbeitsunternehmen und der Richtlinie über die Übertragbarkeit von Rentenanwartschaften zu beseitigen. Das sind maßgebliche Aspekte der europäischen Sozial- und Beschäftigungspolitik. In diesen Änderungsanträgen wird die Kommission aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, einen Legislativvorschlag über Mindestnormen für die grenzüberschreitenden Tarifverträge vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestatten würde, diese Normen, insbesondere durch Tarifverhandlungen, zu verbessern.
Ich bedauere die Tatsache, dass diese Änderungsanträge nicht die nötige Mehrheit bekommen haben. Folglich habe ich gegen den sich daraus ergebenden Text gestimmt, da er die Bedürfnisse eines sozialen Europas nicht in Betracht zieht.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. − (PL) 2008 ist das Jahr der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der im Jahr 2009 in Kraft treten soll. Der Europäischen Union werden damit neue Zuständigkeiten übertragen, was erhebliche Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben wird.
Das neue Parlament und die neue Kommission werden sich mit einem völlig neuen Haushaltsverfahren zu befassen haben, das auf den Haushaltsplan 2010 Anwendung findet. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass bis zum Jahresende über die an den einschlägigen Haushalts- und Legislativinstrumenten vorzunehmenden Änderungen Einigung erzielt wird, damit alle Akteure über einen transparenten Rahmen für 2010 verfügen. Außerdem müssen die Vorbereitungen für die weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben verstärkt werden, damit die Kommission bis Ende 2008 Bericht erstatten kann.
Der Grundsatz der Solidarität muss weiterhin zu den Leitprinzipien für das nächste Jahr zählen, und es müssen die entsprechenden Finanzmittel für seine Umsetzung bereitgestellt werden. Sorge bereitet mir allerdings, dass die neuen Prioritäten, wie sie die Kommission vorschlägt, mit dem innerhalb der verschiedenen Ausgabenobergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens verbleibenden Handlungsspielraum nicht umgesetzt werden können, ohne gleichzeitig die alten Prioritäten zu gefährden.
Deshalb sollte der Haushaltsplanvorentwurf ein realistisches Bild des gesamten Haushaltsbedarfs für 2009 liefern und der Forderung des Parlaments Rechnung tragen, die vorgesehenen Beträge für Pilotprojekte, die im allgemeinen Interesse der europäischen Bürger sind, in voller Höhe zu verwenden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Denken wir daran, dass neben der Aussprache über den Gemeinschaftshaushalt für 2009 noch eine weitere Aussprache zur Überprüfung des gesamten EU-Haushalts stattfindet, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen. Die genaue Form dieser Überprüfung steht noch nicht fest, doch beunruhigen uns einige der Zielsetzungen, die bereits angedeutet worden sind.
Darüber hinaus hat der Rat schon seine Absicht kundgetan, eine realistische und rigorose Zahlungsgrenze festzulegen, und verkündet, dass die Höhe seiner Mittelbindungen und Zahlungsermächtigungen im Zusammenhang mit der Kapazität der Gemeinschaft, sie aufzunehmen, sorgfältig zu prüfen sei, was nahelegt, dass weitere Kürzungen in den Haushaltslinien Strukturpolitik und Kohäsion, gegen die wir uns wenden, eher wahrscheinlich sind. Wir sind anderer Ansicht und meinen, dass gründlich analysiert werden sollte, warum nicht die gesamten im Rahmen dieser Haushaltslinie zugewiesenen Mittel ausgegeben wurden, und dass Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer strikten Ausführung getroffen werden sollten.
Nunmehr besteht der Vorschlag auf Erhöhung der Zuweisungen für außenpolitische Aktionen, um Ressourcen bereitzustellen, die mit den Ambitionen der EU vereinbar sind. Die Ablehnung unseres Änderungsantrags wirft ein Licht darauf, was das in Wirklichkeit bedeutet. Wir wenden uns energisch gegen den Antrag des Rates, zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt für Militärausgaben im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorzusehen.
Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Der Haushaltsplan für das Jahr 2009 muss den besonderen Umständen Rechnung tragen, die das kommende Jahr auszeichnen.
Vor allem die Auswirkungen des erwarteten Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf den Haushalt wie auch die Wahlen in Europa und die Neukonstituierung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission stellen im Hinblick auf die Kontinuität der Rechtsetzung und des Haushalts der EU eine Herausforderung dar. Zudem soll im kommenden Jahr die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 nach einer Anlaufphase in den beiden vorangegangenen Jahren, die durch Verzögerungen in der Rechtsetzung und – daraus folgend – den verspäteten Start der langfristigen Programme gekennzeichnet war, in vollem Umfang umgesetzt werden.
Dass der Finanzierung innovativer Konzepte wie auch den außenpolitischen Bestrebungen der Europäischen Union besondere Bedeutung beigemessen wurde, ist vollkommen verständlich. Das darf jedoch nicht zu Lasten der Kohäsionspolitik gehen, die angesichts der Entwicklungsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Regionen im Moment von größter Wichtigkeit ist. In Ziffer 3 des Berichts, in der es um den Grundsatz der Solidarität geht, wird aufgezeigt, wie die Strukturfonds unter Wahrung der Transparenz entsprechend genutzt werden können. Dem kommt mit Blick auf die für 2008-2009 geplante Überprüfung des Haushalts, die sich auf den EU-Haushalt nach 2013 auswirken wird, besondere Bedeutung zu. Dies ist ein weiterer wichtiger Aspekt für die Haushaltspolitik im Jahr 2009.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Inhalt von Frau Haugs Bericht über das Haushaltsverfahren 2009, Einzelplan III – Kommission: Haushaltsrahmen und –prioritäten für 2009. Der Bericht gibt Anleitungen, die zur Erleichterung des Übergangs vom gegenwärtigen zum neuen Verfahren gemäß dem Vertrag von Lissabon beitragen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt.
- Schiffbruch des Frachtschiffs „New Flame” (RC-B6-0180/2008)
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Wenngleich ich für diesen gemeinsamen Entschließungsantrag gestimmt habe, muss ich sagen, dass es eine typische Entschließung des Europäischen Parlaments ist, die nicht aus Sorge um die Umwelt oder um die Sicherheit des Seeverkehrs zustande gekommen ist, sondern weil konservative spanische Politiker noch immer verzweifelt versuchen, Gibraltar für sich zu beanspruchen und ihre eigene Regierung in eine peinliche Lage zu bringen.
Es ist ein Text, der alles an alle Menschen herantragen will und sich lang und breit über triviale Dinge auslässt und andererseits nur wenige Worte auf die wichtige Frage der maritimen Sicherheit verwendet.
Der Text ist offenkundig in schlechtem Englisch verfasst, und Ziffer 12 ergibt keinen Sinn und stellt praktisch eine Unmöglichkeit dar, weshalb dieser Absatz nicht ernst genommen werden kann, selbst wenn man ihn versteht.
Wichtig ist, dass das Öl aus dem Schiff gepumpt wurde, dass die EMSA sowie die Behörden von Gibraltar und Spanien rasch und korrekt gehandelt haben, als sich das Unglück ereignete und dass wir sicherstellen müssen, dass die ganze Frage der Sicherheit des Seeverkehrs angesprochen wird. All das hätte auf zwei Seiten weitaus wirksamer erläutert werden können, als auf den vier Seiten weitläufigen Textes, den wir jetzt vor uns haben.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Vorschlag für eine gemeinsame Entschließung zum Gipfel EU-Lateinamerika/Karibik gestimmt, weil ich meine, der Gipfel von Lima wird eine einzigartige Gelegenheit bieten, die strategische Partnerschaft zwischen den beiden Regionen zu konsolidieren und die Bemühungen um die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu intensivieren. Zu ihnen gehören die Förderung der Demokratie und des Rechtsstaats, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte unter besonderer Beachtung der Lage der Frauen, die Festigung des sozialen Zusammenhalts und die Verringerung der Armut
Auch ich bin zunehmend von der Wichtigkeit der Schaffung einer Beobachtungsstelle für Migration überzeugt, die es uns gestatten würde, ein besseres Verständnis für die Migration zwischen Lateinamerika und der Karibik sowie der Europäischen Union zu erlangen.
Gemeinsames Handeln ist erforderlich, um die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Wälder zu schützen sowie den Klimawandel, die Wüstenbildung und die Wasserknappheit zu bekämpfen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir sympathisieren in hohem Maße mit diesem Entschließungsentwurf, aber Teile des Inhalts beschäftigen sich mit Fragen, die das Parlament nichts angehen, sondern im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und möglicherweise des Rates der Außenminister liegen.
Wie immer wurden von einzelnen Fraktionen unerhebliche Änderungsanträge zu verschiedenen Grundsatzfragen eingereicht, so z. B. zur Frage, ob die MRTA in die EU-Liste der Terrororganisationen aufgenommen werden sollte, sowie zum angestrebten Friedensprozess in Kolumbien.
Dies sind wichtige Fragen, die aber so große Bedeutung haben, dass sie nicht vom Europäischen Parlament zu beschließen sind, sondern von den zuständigen Entscheidungsträgern der Mitgliedstaaten.
Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Trotz sorgfältiger Ausformulierung der vorliegenden Entschließung lässt sich der ihr innewohnende Wunsch nach einer Globalen Biregionalen Partnerschaft sowie der Wunsch, die Zone der Globalen Interregionalen Partnerschaft Europa-Lateinamerika möge die Keimzelle einer künftigen Freihandelszone (mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital) sein, was es der EU ermöglichen würde, die lateinamerikanische Integration nach ihrem eigenen Bild zu fördern und auf die Ambitionen ihrer großen Finanz- und Wirtschaftskonzerne zu reagieren (siehe die Zielsetzungen der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Ländern und Regionen Lateinamerikas, wie Mexiko und Chile), nicht verheimlichen.
Einige unter uns sind davon überzeugt, dass die erschöpfende Wiederholung der erhofften gemeinsamen Prinzipien, Werte und Interessen in der Entschließung lediglich ein Versuch ist, neokoloniale Prätentionen und Einmischungen der EU-Mächte in Lateinamerika zu fördern
Wir sind völlig gegen die Absicht der EU, die Aneignung des akkumulierten Reichtums, der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt durch die transnationalen Unternehmen zu begünstigen; das würde Arbeiter ausbeuten, Arbeitslosigkeit fördern, Millionen von Kleinbauern in den Ruin treiben, die Umwelt zerstören, den Fortschritt blockieren und die Rechte und die Souveränität der Völker negieren.
Jens Holm, Kartika Tamara Liotard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Wir bedauern, dass der Text über reproduktive Gesundheit, der Bestandteil der GUE-Entschließung war, im Kompromissvorschlag aller Fraktionen gestrichen wurde. Der gestrichene Text lautet wie folgt:
,Fordert öffentliche Maßnahmen zur Förderung von Infrastruktur, Ausrüstungen und öffentlichen Dienstleistungen, damit Frauen allgemeinen Zugang zur Sexualerziehung und zur Erziehung auf dem Gebiet der Reproduktion erhalten, einschließlich der Kontrolle über ihre eigene Fruchtbarkeit, sowie zur Unterstützung von Mutterschaft und Vaterschaft, um auf diese Weise den Frauen die Möglichkeit der Planung der Familie und anderer Aspekte ihres Lebens zu geben und alle Voraussetzungen für eine stärkere Partizipation auf gleichberechtigter Basis zu fördern‘.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich erfordert einen Dialog, der unter anderem die soziale Kohäsion und die Kooperation bei der Bekämpfung der globalen Erwärmung fördert. Die Notwendigkeit eines tiefer gehenden Dialogs auf diesen Gebieten kommt in meiner Stimmabgabe zum Ausdruck.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße es, dass uns der Gipfel EU-Lateinamerika Gelegenheit zu einer Diskussion über die Lage in Lateinamerika und vor allem über die Beziehungen der EU zu diesem Teil der Welt gibt.
Ich werde den gemeinsamen Entschließungsentwurf unterstützen, möchte aber betonen, dass wir eine politische Lösung für die Probleme in und um Kolumbien im Einklang mit der Position der Vereinten Nationen finden müssen.
Wir wissen um die Schwierigkeiten der Länder jener Region, und wir in Europa müssen ihnen bei der Überwindung dieser Probleme tatkräftig helfen, insbesondere im Hinblick auf Drogen und Kriminalität sowie auf die Zementierung demokratischer Prinzipien in ihren Regierungen und Institutionen.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die britischen Konservativen haben heute für diese Entschließung gestimmt, möchten aber klarstellen, dass sich der Punkt, bei dem sie Vorbehalte haben – universelle Unterstützung des Statuts von Rom und des Internationalen Strafgerichtshofs sowie der Verweis auf den ,Kampf gegen die Todesstrafe‘ in Ziffer 11 der Entschließung – mit einem Problem befasst, das für jedes einzelne konservative Mitglied des Europäischen Parlaments eine Gewissensfrage darstellt.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Die Lage in Birma verlangt von der EU eine geschlossene und klare Position. Umfassendere und gezielte Sanktionen bilden einen wichtigen Bestandteil solch einer Position; ein weltweites Waffenembargo und die Freilassung politischer Gefangener, unter ihnen Aung San Suu Kyi, sind zu begrüßen. Dennoch sollte die EU nicht allein Druck auf Birma ausüben, sondern auch auf die ASEAN-Staaten, damit diese Schritte unternehmen, um Birma von den Handelsbegünstigungen, die die ASEAN bietet, auszunehmen.
- Biologische Vielfalt und biologische Sicherheit (B6-0143/2008)
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Verringerung der biologischen Vielfalt ist eine der größten Herausforderungen für die heutige Gesellschaft und erregt im Kontext des Klimawandels immer stärkere Besorgnis.
Die Sorge über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verringerung der biologischen Vielfalt geht über den bloßen Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten hinaus. Die Verringerung der biologischen Vielfalt macht die Ökosysteme weniger produktiv und weniger effektiv in ihren Leistungen für die menschliche Bevölkerung.
Böden mit erschöpfter biologischer Vielfalt sind beispielsweise weitaus weniger in der Lage, Kohlenstoff zu binden, wodurch sich die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärfen.
Ich unterstütze daher diese Entschließung in der Hoffnung, dass die EU weiterhin eine ambitionierte Haltung im Rahmen der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt einnehmen wird.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste unterstützt die internationale Arbeit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Sicherheit. Die Natur bietet Reichtümer, die der Mensch gerade erst zu entdecken beginnt, und es ist wichtig, dass dieser Schatz zukünftiger Möglichkeiten für kommende Generationen erhalten bleibt. Darum unterstützen wir die heutige Entschließung.
Wichtig ist jedoch auch, dass die Arbeit der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt Flexibilität zulässt und eine Anpassung von EU-Richtlinien und Vorschriften an nationale Unterschiede ermöglicht. Die Umwelt sieht in unseren Mitgliedstaaten unterschiedlich aus und benötigt daher verschiedene Arten des Schutzes.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) In dem Bericht von Miroslav Ouzky über die „EU-Strategie in Bezug auf die biologische Vielfalt (COP 9) und die biologische Sicherheit (COP-MOP 4)“ geht es um den Schutz der biologischen Vielfalt und den gerechten Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Ressourcen.
Ich möchte den Hauptschwerpunkt auf das Thema biologische Vielfalt legen und nachdrücklich betonen, dass die verschiedenen modernen Gentechnologien für zisgene und nicht für transgene Zwecke entwickelt und genutzt werden müssen, um weitgehend natürliche Prozesse zu simulieren.
Ich stimme zu, dass es wichtig ist, wirksame Maßnahmen gegen Biopiraterie zu ergreifen, indem die CE-Kennzeichnung auf diesen Erzeugnissen angebracht wird, und mithin zu gewährleisten, dass die einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien eingehalten werden.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Damit wird nicht mehr und nicht weniger vorgeschlagen als die Umwandlung der WTO in ein neues Zentrum der der weltweiten Governance, mit einem Sekretariat, dessen Rolle und Vorrechte gemäß dem Modell der Europäischen Kommission (Personal, Initiativrecht usw.) verstärkt würden, mit einer parlamentarischen Versammlung usw., und all dies in Abstimmung mit anderen Gremien, die die Welt kontrollieren wollen.
Paradoxerweise wird damit versucht, das Konsensprinzip zu rechtfertigen, also die Einstimmigkeit, die, ich zitiere, „anders als es bei Mehrheitsbeschlüssen (oder Stimmgewichtung) der Fall ist, die Gleichheit aller Mitglieder garantiert“. Nun wird diese Gleichheit in der Europäischen Union mit Füßen getreten.
Noch paradoxer wird gefordert, dass die Handelsverhandlungen sowie die Streitbeilegung eindeutig soziale, ökologische und „humanistische“ Aspekte einschließen sollen, dass aber Beitrittsanträge nur unter Handelsgesichtspunkten geprüft werden! Eine Art nachträglich erfolgende Rechtfertigung der massiven Befürwortung des Beitritts von China zur WTO durch dieses Parlament, obwohl es sich heute über Sozialdumping beklagt, das von diesem Land betrieben wird, ganz zu schweigen von den wiederholten Menschenrechtsverletzungen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wenngleich der Bericht verschiedene positive Punkte enthält, beispielsweise die Notwendigkeit besserer Koordinierung der Aktivitäten zwischen der WTO, der ILO, dem UNEP, dem UNDP, der WHO und der UNCTAD, bemüht er sich, die Liberalisierung des internationalen Handels, die überhaupt nicht kritisiert wird, herunterzuspielen.
Der Bericht will mit seinem behutsamen Vorgehen nur Kritik entkräften und die Rolle derer kaschieren, die – wie die Sozialdemokraten – einen Weg aus der Krise des kapitalistischen Systems finden wollen.
Er bekräftigt seine, wenn auch moderate, Unterstützung für die Liberalisierung des Welthandels und verschleiert seine Folgen. Die Liberalisierung des internationalen Handels hat die Öffnung von Märkten zwischen Ländern mit enormen Disparitäten im Niveau ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gefördert, zur Freude und zum Gewinn der großen Finanz- und Wirtschaftskonzerne, nämlich der EU.
Der Bericht bemüht sich nach Kräften, seine Zustimmung zur Liberalisierung des Handels und dessen Rolle in der von der neoliberalen kapitalistischen Globalisierung gelenkten Offensive, die, wie behauptet wird, die wirtschaftliche Entwicklung und den Fortschritt der Völker sichert, zu verbergen.
Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Was wir gesehen haben und was wir nach wie vor erleben, ist eine Zunahme der Ungleichheiten in der Welt, eine Tendenz, die sich ausweiten wird, wenn es mit der gegenwärtigen neoliberalen Politik so weitergeht. Der Preisanstieg bei den Lebensmitteln beweist das.
Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße Frau Muscardinis Bericht „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“. Bereiche wie das System der Vertretung, der Streitbeilegungsmechanismus der Organisation sowie ihre allgemeine Legitimität und Transparenz – sie alle erfordern Aufmerksamkeit. Die im Bericht mitgelieferte Analyse trägt viel zur Diskussion über diese Fragen bei. Erforderlich sind ferner eine stärkere Beteiligung und Konsultation der Zivilgesellschaft, der Entwicklungsländer und der UN-Organisation in dieser Diskussion. Diese Gedanken kommen in meiner Stimmabgabe zum Ausdruck.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Die Welthandelsorganisation wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen freien und multilateralen Handel zu ermöglichen. Ein offener Markt, der auf den Grundsätzen der Freundschaft und Ehrlichkeit basiert, wurde als entscheidend für ein stabiles Wirtschaftswachstum und die Minderung der Armut in der Welt angesehen.
Vielen Menschen ist die WTO aber nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln, was auf die fehlende Transparenz ihrer Arbeit und die unzureichende Information der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Heutzutage werden die so genannten kleinen Gruppen der G-4 und G-6 oft als Vereinigungen großer Länder wahrgenommen, die den anderen Mitgliedern ihren Willen aufzwingen oder aufzuzwingen versuchen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die WTO weniger entwickelte Länder, die aus der verstärkten Marktliberalisierung keinerlei wirtschaftlichen Nutzen ziehen, weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht unterstützt.
Länder wie Indien, China oder Brasilien werden als Entwicklungsländer betrachtet und profitieren deshalb von günstigeren Bedingungen und differenzierten Verpflichtungen. Ich sehe darin einen Fehler der WTO-Politik. Die WTO lässt das gewaltige Potenzial dieser Länder und ihrer Ressourcen außer Acht. Diese wiederum machen sich das zunutze und greifen im Handelsverkehr oftmals zu Methoden des Preisdumpings, was den anderen Ländern schadet. Es muss in Bezug auf die Entwicklungsländer eine klarere Unterscheidung geben, bei der Aspekte wie Wirtschaftskraft, wirtschaftliche Entwicklung, BIP-Wachstum und Exportwachstum Berücksichtigung finden.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Frau Muscardini über die Reform der Welthandelsorganisation gestimmt. Eine Reform des multilateralen Handelssystems und insbesondere der Tätigkeit der Welthandelsorganisation ist seit langem notwendig, insbesondere wegen der Größe, die die gegenwärtig 151 Mitglieder zählende Organisation nunmehr erreicht hat.
Ferner möchte ich unterstreichen, wie dringend geboten eine Reform im Zusammenhang mit den Entwicklungsländern ist. Zahlreiche Länder, die inzwischen einen blühenden Handel treiben, darunter China und Indien, genießen Vorzugsbehandlungen und Vergünstigungen, da sie wie die am wenigsten entwickelten Länder noch als „Entwicklungs“-Länder betrachtet werden. Ich unterstütze die Empfehlung, klarere und homogenere, der tatsächlichen Wirtschaftslage der betreffenden Länder entsprechende Gruppierungen zu bilden.
- Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat (B6-0142/2008)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Ein veritables ‚Handbuch‘ für Freihandelsabkommen (FTA)…
Im Text wimmelt es von unkritischen Bezugnahmen auf die Verringerung, Beseitigung und Liberalisierung nichttarifärer Handelshemmnisse, auf Sorgen um die durch öffentliche Subventionen verursachte mögliche Verzerrung des Wettbewerbs, auf die Bedeutung verstärkter Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen und den Wettbewerb fördernden Ausschreibungen, und es kommt mehr oder weniger explizit die Unterstützung für den Vertrag von Lissabon zum Ausdruck.
Die Entschließung ist so neoliberal, dass sie die Sozialdemokraten veranlasste, sich von ihrem stillschweigenden Einverständnis mit ihrem Inhalt durch Vorlage einer Reihe von auf Abschwächung bedachten Änderungsanträgen – so genannter Kapitalismus mit menschlichem Antlitz – rein zu waschen.
Einmal mehr erkennen wir, dass man mit diesen Freihandelsverträgen durch die Hintertür Einlass erhalten will, weil es einem durch die Vordertür nicht gelang. Durch den Abschluss solcher Abkommen mit den Regionen und Ländern der Welt versucht die EU Schritt für Schritt die Liberalisierung des internationalen Handels zu fördern und gleichzeitig die Verhandlungen innerhalb der WTO fortzusetzen.
Wir lehnen die FTA nachdrücklich ab (einerlei, wie sehr man sie mystifizieren mag). Wir meinen, dass die Menschen sich organisieren müssen, dass sie sich vereinen und für die Beendigung neoliberaler Politik kämpfen müssen, die solche schädlichen Folgen für die Arbeiter und die Völker gehabt hat.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Herrn Markovs mündliche Anfrage an die Kommission zum Freihandelsabkommen EU/Golfkooperationsrat (FHA) ist zu unterstützen. Ein FHA zwischen der EU und dem Golfkooperationsrat sollte Bestimmungen über Arbeits- und Umweltnormen sowie über Menschenrechte beinhalten. Ohne solche Bestimmungen ist das soziale Gefüge der FHA in Gefahr. Forderungen nach einer Verlängerung des Mandats sind anzuerkennen, wenn die EU hofft, beim Eintreten für eine sozial verantwortungsbewusste Wirtschaftspolitik in aller Welt glaubwürdig zu bleiben. Ich habe im Einklang mit meinen zum Ausdruck gebrachten Ansichten zu diesem Problem abgestimmt.
Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für diesen Bericht gestimmt.
Unserer Ansicht nach müssen marktwirtschaftliche Instrumente auf Gemeinschaftsebene entwickelt werden, um die zahlreichen Herausforderungen im Umwelt- und Klimabereich bewältigen zu können. Der Bericht unterstreicht dabei auch das Subsidiaritätsprinzip.
Allerdings lehnen wir den Wortlaut über Sondervergünstigungen für einkommensschwache Haushalte ab.
Es gibt einfachere und bessere allgemeine Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen des Einsatzes marktwirtschaftlicher Instrumente.
Wir haben ferner gegen die Änderungsanträge 2 und 3 gestimmt, bei denen es um so wichtige Fragen wie die Effizienz von Verbrennungsmotoren sowie den Einsatz von Pestiziden geht.
Unserer Ansicht nach wird dies jedoch am besten durch die laufende Arbeit des Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen von Kraftfahrzeugen und zur Regelung des Einsatzes von Pestiziden geregelt.
John Bowis (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die PPE-DE begrüßt den Bericht zum Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele. Nach unserer Überzeugung enthält es viele gute und konstruktive Elemente, die die Bedeutung von MWI bei der Gestaltung und Umsetzung einer ökologischen Politik unterstreichen. Aus diesem Grund haben wir für den Bericht gestimmt.
Die PPE-DE möchte jedoch darauf aufmerksam machen, dass sie gegen den zweiten Teil von Ziffer 26 gestimmt hat, in dem die Kommission aufgefordert wird, bis Ende 2008 einen Legislativvorschlag für eine gemeinschaftliche Mindeststeuer auf CO2 vorzulegen. Wir sind der festen Auffassung, dass das dem Grundsatz der Subsidiarität zuwiderläuft; die Entscheidung über die Steuerpolitik obliegt den Mitgliedstaaten. Die PPE-DE möchte auch unterstreichen, dass das Konzept mit der weiteren Entwicklung eines effizienten Systems zum Handel mit Emissionsberechtigungen in der EU unvereinbar ist.
Die PPE-DE möchte ferner – da eine getrennte Abstimmung über Ziffer 42 des Berichts nicht beantragt worden war – hervorheben, dass sich unsere auf den gleichen Prinzipien beruhende Ablehnung auf das Konzept einer EU-weiten Steuer auf Kerosin und NOx-Emissionen erstreckt.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Wir unterstützen den Bericht zum Grünbuch – Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (A6-0040/2008), da er viele der Mechanismen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt aufgreift, z. B. den Handel mit Emissionsberechtigungen, das Verursacherprinzip sowie die Reform von umweltschädlichen Subventionen.
Hingegen lehnen wir die Idee der Einführung einer „CO2-Karte“ für Personen und KMU ab, in welcher der Energieverbrauch und die Menge an erzeugtem Treibhausgas festgehalten werden soll. Zum einen meinen wir, dass die praktischen Schwierigkeiten an sich ein Hindernis darstellen würden. Zum anderen verletzt dieser Vorschlag die Privatsphäre und persönliche Freiheit, insbesondere, da nicht begründet wird, warum diese Daten erhoben werden und wozu sie verwendet werden sollen.
Wir lehnen auch die vorgeschlagenen CO2-Zölle ab. Durch den Freihandel werden die Ressourcen der Erde so effizient wie möglich genutzt. Der Schwerpunkt sollte vielmehr auf internationalen Umweltvereinbarungen liegen.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für Anne Ferreiras Bericht zum Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele gestimmt, weil ich ebenfalls der Meinung bin, dass die Anwendung dieser Instrumente für eine fassliche und effektive Umweltpolitik von entscheidender Bedeutung ist. Maßnahmen zur Verbesserung des Wirkens der Märkte, wie die Anwendung des Verursacherprinzips, das die Kalkulation umweltschädlicher Wirtschaftsaktivitäten ermöglicht, sind eine Form staatlicher Intervention, die gefördert werden sollte, wie die Erfahrung auf dem Gebiet des Umweltschutzes gezeigt hat.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ich unterstütze Anne Ferreiras Bericht, denn ich meine, marktwirtschaftliche Instrumente wie Besteuerung, Subventionen und Emissionshandel für umweltpolitische Zwecke stellen wichtige, wenngleich nicht alleinige, Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung dar.
Ich stimme zwar mit diesem Bericht im Allgemeinen überein, halte allerdings die Einführung einer einheitlichen europäischen Steuer auf CO2 für verfrüht, denn neben dem europäischen System für den Handel mit Emissionsberechtigungen wäre sie schwer durchsetzbar.
Außerdem bin ich nicht damit einverstanden, dass die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften zum Umweltschutz durch marktwirtschaftliche Instrumente ersetzt werden, die eben aufgrund ihrer Natur keine Alternative zur Verordnung bieten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Umweltfragen sind einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit in der EU. Die grenzübergreifende Umweltverschmutzung in Europa kann nicht auf nationaler Ebene gelöst werden, sodass die EU hier eine ganz eindeutige Rolle besitzt.
Es ist jedoch äußerst beunruhigend, dass der Bericht Klimafragen völlig schamlos als Argument zur Stärkung der politischen Macht der EU sowie für Bürokratie und Protektionismus nutzt. Es werden viele Beispiele genannt, die allesamt falsch sind. So werden im Bericht die gemeinsame Besteuerung, ein Überdenken des Begriffs des freien Wettbewerbs sowie die Einführung eines an den Grenzen wirksamen so genannten Ausgleichsinstruments, also, kurz gesagt, Zölle, gefordert.
Die Mitgliedstaaten müssen selbst über die Umweltpolitik entscheiden. Im Wettbewerb zwischen Ländern und Unternehmen um effektive Lösungen für Umweltprobleme kann die Kreativität blühen, nicht durch eine Bürokratisierung unseres Lebens.
Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dieser Bericht beruht auf einer Initiative der Europäischen Kommission und enthält eine Reihe von Leitlinien des Europäischen Parlaments zur Schaffung marktwirtschaftlicher Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele, eine Aussicht, die wir mit ernstesten Vorbehalten und Besorgnissen sehen.
Er zielt auf die Verringerung der Verschmutzung und den Schutz der Umwelt durch die Anwendung von marktwirtschaftlichen Maßnahmen und die Durchsetzung des Verursacherprinzips ab, deren Kosten letztendlich die Verbraucher zu tragen haben, das sind im Allgemeinen Familien, die schon jetzt die meisten Umweltsteuern entrichten.
Der Bericht nimmt Bezug auf die Zahlung von Gebühren für den Wasserverbrauch, die die Kosten für die Verwendung der Ressource und die Umweltkosten umfassen. Wir wissen, dass es in einzelnen Ländern bereits Unterstützung gibt für das Ersetzen der Einkommensteuer durch Steuern, die auf dem Verursacherprinzip beruhen, und dass einige das auch als eine künftige EU-Steuer sehen.
Zusätzlich zu den Maßnahmen auf steuerlichem Gebiet wird ein System des Handels mit CO2-Emissionsberechtigungen eingeführt, das von größeren Wirtschaftsinteressen dominiert wird und die Finanzspekulation fördern wird.
Ich habe dagegen gestimmt.
Linda McAvan (PSE), schriftlich. − (EN) Die der Labour Party angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützen marktwirtschaftliche Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels wie das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen. Wir begrüßen weitgehend das Grünbuch und den Bericht. Auf mehreren Gebieten haben wir jedoch Vorbehalte. Zu diesen gehören:
- Ziffer 47: Eurovignette – Wir gehen davon aus, dass die Kommission in der Zukunft einen Legislativvorschlag zur Eurovignette vorlegen wird, und werden uns bis dahin unsere Stellungnahme vorbehalten.
- Ziffer 50: Richtlinie zur Energiebesteuerung – Mit einigen Ausnahmen zur Besteuerung von fossilen Brennstoffquellen für private Haushalte werden sozialpolitische Ziele verfolgt, die zu respektieren sind.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Als schwedischer Liberaler bin ich grundsätzlich skeptisch gegenüber gemeinsamen EU-Steuern, allerdings nicht in Bezug auf Umweltsteuern. Zugleich muss man dennoch sorgfältig überlegen, welche Kombination von marktwirtschaftlichen Instrumenten besonders effektiv ist. Ich halte sehr viel vom Handel mit Emissionsberechtigungen und stehe auch einer CO2-Steuer prinzipiell nicht negativ gegenüber. Diese müssen jedoch genau gegeneinander abgewogen werden, und da die Vorschläge einander gegenübergestellt wurden, fand ich es angebracht, Stellung zu beziehen.
Der Bericht Ferreira war sehr gemischt, wobei das meiste jedoch positiv war, sodass ich nicht lange zu überlegen brauchte, bevor ich dafür gestimmt habe, auch wenn nicht alles gut ausgefallen ist. In Ziffer 66, zu der es keine getrennte Abstimmung gab, wurde beispielsweise die Einführung einer „CO2-Karte“ für Personen und KMU vorgeschlagen. Politik hat natürlich viel mit gutem Willen zu tun, sollte idealerweise aber auch praktisch umsetzbar sein.
Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. − Ich stimme gegen diesen Bericht. weil die angekündigten Instrumente nicht markt-, sondern planwirtschaftlicher Natur sind. Ich habe ein anderes Verständnis von Marktwirtschaft als das hier tragende Gedankengut.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die im Bericht von Herrn Radwan aufgeworfenen Fragen scheinen sehr technisch zu sein, aber sie sind äußerst wichtig.
Ja, die öffentliche Hand muss gewiss ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Rechnungslegungsstandards haben, da sich diese auf alle Wirtschaftsteilnehmer und sogar auf die staatlichen Steuereinnahmen auswirken. Es ist nicht richtig, dass ein privates Gremium de facto zum wirklichen Gesetzgeber ohne politische Kontrolle gemacht wird. Zumal die fachliche Legitimität des IASB immer häufiger wegen ihrer mehr theoretischen als professionellen Herangehensweise an die behandelten Fragen in Frage gestellt wird. Zum anderen lässt ihre geografische und professionelle Zusammensetzung zu wünschen übrig. Ja, neue Standards sollten nur angenommen werden, wenn sie nützlich und notwendig sind, und nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse. Ja, die Rolle des IASB muss sich auf die börsennotierten Unternehmen beschränken und sollte keine KMU einschließen.
Was den Grundsatz des beizulegenden Zeitwerts, des „fair value“, angeht, so begünstigt er eine Kurzzeitlogik und verleiht den Finanzergebnissen bei der Leitung von Unternehmen das entscheidende Gewicht. Er verstärkt die „Finanzialisierung“ der Wirtschaft und die Instabilität der Märkte. Die Europäische Union sollte die Anwendung dieses Standards verweigern. Aber die Position des Berichterstatters zu diesem Punkt ist nicht sehr klar. Deshalb enthalten wir uns zu seinem Bericht der Stimme.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Seit Januar 2005 sind börsennotierte Unternehmen der EU verpflichtet, für ihre konsolidierten Finanzabschlüsse internationale Rechnungslegungsstandards zu verwenden.
Diese Standards wurden von einer privaten Organisation ausgearbeitet (der International Accounting Standards Committee Foundation und dem International Accounting Standards Board (IASCF/IASB)), die aus privaten Quellen finanziert wird (zumeist von Unternehmen des gleichen Geschäftsfelds) und keinerlei öffentlicher Kontrolle unterliegt.
Wenngleich der Bericht Aspekte enthält, zu denen wir Vorbehalte haben, schlägt er bestimmte Maßnahmen zur Bewältigung der Situation vor und geht zurückhaltend mit der Möglichkeit der Anwendung dieser Art internationalen Rechnungslegungsstandards auf kleine und mittlere Unternehmen um.
Klar muss indes sein, dass der Patient unmöglich mit palliativen Maßnahmen geheilt werden kann, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Folgen von Finanzspekulationen zu minimieren und das Auftreten von Situationen zu verhindern, die zum Kollaps des internationalen Finanzsystems führen könnten als eine Möglichkeit der Verstetigung der zunehmenden Liberalisierung von Kapitalbewegungen.
Wir müssen das Problem bei der Wurzel packen: die zunehmende Kontrolle der Wirtschaft durch das Finanzkapital und das immer größer werdende Ausmaß der Finanzspekulationen mit der nachfolgenden Flucht aus produktiven Anlagen. Wir müssen die Finanzsysteme in den Dienst des Fortschritts der Völker und ihrer Länder und nicht in den Dienst des Großkapitals stellen!
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Qualitativ hochwertige globale Rechnungslegungsnormen sind für die Stabilität der Finanzmärkte außerordentlich wichtig. Die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) tragen zweifellos zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen bei und ermöglichen Investoren damit treffsicherere Entscheidungen.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass für kleine und mittlere Unternehmen andere Anforderungen gelten als für Investoren am Kapitalmarkt.
Ich stimme daher mit dem Berichterstatter überein, dass die vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgeschlagenen Internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU zu kompliziert sind. Mit Nachdruck verweise ich darauf, dass ich grundsätzlich gegen Lösungen bin, die – anstatt die Dinge zu vereinfachen – zusätzliche Hindernisse für die Unternehmen schaffen. Der Vorschlag des IASB zielte auf verhältnismäßig große KMU mit über 50 Beschäftigten ab. An dieser Stelle möchte ich einige Zahlen nennen, wie sie kürzlich von EUROSTAT veröffentlicht wurden. So beschäftigen 98,7 % der Unternehmen in der Europäischen Union weniger als 50 Mitarbeiter, und nur 1,1 % – etwa 210 000 Unternehmen – sind KMU mit über 50 Beschäftigten.
Ich lehne den Vorschlag von Internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU als solchen keineswegs ab, doch sollte die Europäische Union meiner Ansicht nach gründlich prüfen, inwieweit IFRS kleinen und mittleren Unternehmen von Nutzen sind. Ich werde die weitere Aussprache zu diesem Thema aufmerksam verfolgen.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. − (EN) Die öffentliche Kontrolle über Gremien wie IASCF/IASB ist ein umstrittenes Problem. Die Arbeit in Richtung auf Konvergenz, wie bei den IFRS vereinbart, kann für international tätige Unternehmen einen gesteigerten Nutzen bringen. Viele Millionen Euro lassen sich durch die Vermeidung einer doppelten Berichterstattung einsparen. Die Art solcher Abkommen, die mittels eines nicht transparenten, fernab liegenden Prozesses umgesetzt werden, lässt jedoch Zweifel an der öffentlichen Kontrolle dieses Verfahrens aufkommen.
Den KMU ist ebenfalls gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, und man weiß über ihre Behandlung weniger als über die der großen Unternehmen.
Ferner darf der Grundsatz des ,fair value’ nicht durch Alternativen und Auslegungen über ein vertretbares Maß hinaus untergraben werden.
Die Präsidentin. − Die Erklärungen zu den Abstimmungen sind geschlossen.
9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 12.55 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: Gérard ONESTA Vizepräsident
10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
11. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
12. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
12.1. Simbabwe
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen sechs Entschließungsanträge zu Simbabwe(1).
Erik Meijer, Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Einst war der Präsident Simbabwes, Robert Mugabe, der Held des Befreiungskampfes. Dank ihm wurde im ehemaligen Südrhodesien nach dem Ende der britischen Kolonialverwaltung und ungeachtet einer gegen diese Kolonialherrschaft rebellierenden weißen Apartheidsregierung der Weg frei für einen neuen Staat Simbabwe, in dem die schwarze Mehrheit der Bevölkerung auf demokratische Weise das Sagen erhielt.
Als Regent verhielt sich Mugabe jahrelang unwahrscheinlich gemäßigt. Die dringend erforderliche Umverteilung des Großgrundbesitzes nahm er nicht vor. Radikal war er nur bei seiner Abneigung gegen Homosexuelle. Erst als er die Macht zu verlieren drohte, erinnerte er sich an sein früheres Versprechen einer Landreform. Seitdem hat er durch unüberlegte Maßnahmen die Wirtschaft seines Landes völlig ruiniert. Die Umverteilung von landwirtschaftlichen Böden folgte keinem ordentlichen Plan, sondern geschah völlig willkürlich, wobei seine aggressivsten Anhänger den Boden für sich selbst an sich rissen.
Schlimmer noch ist sein Umgang mit seinen politischen Gegnern. Sie wurden fortwährend eingeschüchtert und angegriffen, haben sich aber dennoch bisher gut zu behaupten gewusst. Bereits bei den letzten Wahlen bestand der Verdacht, dass die Ergebnisse gefälscht waren. Dieses Mal hat die Opposition die Parlamentswahlen gewonnen, aber die angekündigten Neuzählungen scheinen darauf abzuzielen, ihnen diesen Sieg zu nehmen. Das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen wird bereits seit einem Monat geheim gehalten, so dass weiterhin unbekannt ist, wie groß die Niederlage für Mugabe war.
In den vergangenen Tagen hat er emphatisch erklärt, in seinem Land werde sich niemals etwas ändern. Dieses Versprechen kann er nur mittels Gewalt und Unterdrückung halten. Dazu wird er sich einer Schiffsladung importierter chinesischer Waffen bedienen. Unter diesen Umständen ist es angebracht, dass sich die Außenwelt in diesen nationalen Konflikt einmischt. Unterstützung für Flüchtlinge, Unterstützung für die Opposition und Druck auf die Regierungspartei sind unverzichtbare Mittel, um zu erreichen, worum es Mugabe selbst angeblich stets zu tun war, nämlich politische Mitsprache für die Mehrheit.
Geoffrey Van Orden, Verfasser.− (EN) Herr Präsident! Ich darf zunächst meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass der Rat in dieser wichtigen Aussprache nicht vertreten ist.
Ein knapper Monat ist seit den Wahlen in Simbabwe vergangen, und es dürfte wenig Zweifel daran bestehen, dass diese Wahlen von der Bewegung für demokratischen Wandel gewonnen wurden. Mugabe und seine Henkersknechte sollten bereits aus dem Amt sein, aber wir haben praktisch nichts über die Wahlergebnisse gehört, außer dass Mugabes Männer einmal mehr mit Gewalt reagieren und verzweifelt versuchen, das Wahlergebnis zu ihren Gunsten zu drehen.
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass Simbabwe einen große Schandfleck auf dem Antlitz Afrikas darstellt, ein Beweis für die schlimmen Wirkungen der Tyrannei, der Korruption und Ausbeutung durch das entsetzliche Regime eines Mannes. Mugabe hat ein blühendes Land zugrunde gerichtet. Doch in all diesen Jahren haben andere führende afrikanische Politiker dagestanden und entweder nichts unternommen oder dem Tyrannen applaudiert, wann immer sich ihnen eine Gelegenheit bot. Schimpf und Schande! Welcher Skandal! Und was für eine Tragödie – nicht nur für das Volk von Simbabwe, sondern für Afrika.
In all diesen Jahren lag der wichtigste Schlüssel zu den Geschicken Simbabwes bei Südafrika, doch Thabo Mbeki hat nicht nur in der angemessenen Wahrnehmung seiner Verantwortung als Mittler versagt, sondern sich lauthals auf Mugabes Seite gestellt. Die Welt war sprachlos, als Mbeki vor wenigen Tagen verkündete, es gebe keine Krise in Simbabwe, es sei nur normale Wahlpolitik.
Während die EU zumindest gezielte Sanktionen gegen das Mugabe-Regime verhängt hat, tat sie doch alles, damit niemand sie ernst nahm, ja sie lud Mugabe, dem Reisen in die EU-Länder verboten sind, im Dezember vergangenen Jahres aus völlig abwegigen Gründen sogar zu ihrem EU-Afrika-Gipfel nach Lissabon ein. Welche diplomatischen oder wirtschaftlichen Bemühungen wurden denn wirklich unternommen, um andere afrikanische Länder zu veranlassen, sich gegenüber Simbabwe richtig zu verhalten? Die Antwort lautet: sehr wenig.
Nun, noch ist es Zeit, das Richtige zu tun. Jacob Zuma, der Führer des ANC, hat jetzt zum Handeln in der Simbabwe-Frage aufgefordert. In unserem heutigen Entschließungsentwurf rufen wir die Menschen guten Willens in der regierenden Zanu-PF in Simbabwe auf, dem Licht zu folgen und sich bewusst zu machen, dass die Umgestaltung auf dem Vormarsch ist.
Jetzt ist es an der Zeit, dass wir uns Gehör verschaffen. Führen wir den demokratischen Wandel herbei, der um der Sache des Volkes von Simbabwe willen endlich geboten ist.
Bogusław Rogalski, Verfasser. − (PL) Herr Präsident! Die politische Lage und die innere Sicherheit in Simbabwe haben sich nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im März schlagartig verschlechtert. Dass die Wahlergebnisse noch nicht veröffentlicht wurden, zeugt vom Zusammenbruch der Rechtsordnung und offenbart den totalitären Herrschaftsanspruch der Machthaber in diesem afrikanischen Land.
Die Demokratie ist heute in Afrika ernsthaft bedroht. Das Regime ist einmal mehr mit Gewalt gegen die Opposition und gegen die Hoffnungen der Einwohner Simbabwes auf Demokratie vorgegangen. Die Europäische Union – unser Parlament eingeschlossen – muss deshalb mit Entschiedenheit darauf reagieren. Gleichzeitig ist aber auch das Vorgehen Chinas zu verurteilen, das ein Frachtschiff mit Waffen zur afrikanischen Küste geschickt hat und damit das Mugabe-Regime unterstützt.
Deshalb unterstütze ich voll und ganz die in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag an China gerichtete Aufforderung, den Waffenexport nach Simbabwe zu stoppen. Nur so kann die Zahl der Opfer des Staatsterrors, dem die Bürger dieses Landes ausgesetzt sind, verringert werden.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Nach vielen Jahren britischer Kolonialherrschaft und einer Periode der Apartheid-Diktatur von Ian Smith wurde das damalige Rhodesien, heute Simbabwe, durch eine Gruppe von Freiheitskämpfern, zu denen auch Herr Mugabe gehörte, zur Unabhängigkeit geführt.
Niemand kann den Beitrag dieser Leute für Simbabwes Freiheit leugnen, doch wie so oft hat zuviel Macht über einen langen Zeitraum, gepaart mit Opportunismus und einem unbändigen Hunger auf persönliche materielle Bereicherung den altruistischen Geist der Freiheit und der Demokratie alsbald korrumpiert und das Herrschaftsregime Mugabes zu einem herrschenden Unterdrückungsapparat ohne Zukunftsvision und mit übermäßigen totalitären Ausdrucksformen gemacht. Ergebnis war die internationale Isolation Simbabwes und das unaufhörliche Abrutschen des Staates in Armut und Korruptionselend.
In den jüngsten Wahlen hat das Volk von Simbabwe seinem Sehnen nach einem so nötigen Wandel Ausdruck verliehen, doch das Mugabe-Regime will nicht von der Macht ablassen und läuft jetzt ernsthaft Gefahr, das Land in Anarchie und Bürgerkrieg zu stürzen.
Mit diesem Entschließungsantrag senden wir die Botschaft aus, dass der in den Wahlen zum Ausdruck gekommene Wunsch des Volkes von Simbabwe respektiert werden muss. Wir wollen auch sicherstellen, dass diejenigen in Afrika, die sich ihren Worten zufolge wirklich Sorgen um die Lage in Simbabwe machen, ihrer Verantwortung voll gerecht werden, der Situation, wie sie ist, ins Auge schauen, Mugabe so einschätzen, wie er heute ist und nicht wie er vor vielen Jahren einmal war, und sich entschlossen für einen demokratischen Übergang in Simbabwe einsetzen.
Raül Romeva i Rueda, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Angesichts der Ereignisse bin ich der Auffassung, dass die Lage in Simbabwe zweifellos zu Recht in dieser Dringlichkeitssitzung behandelt wird. Deshalb schließe ich mich den Stimmen jener an, die die Gewalt der Regierungskräfte gegen Oppositionsgruppen, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten bereits verurteilt haben.
Ich hoffe auch, dass diese Entschließung zumindest dazu beitragen wird, jene Personen zu unterstützen, die innerhalb und außerhalb des Landes bemüht sind, den demokratischen Prozess im Land neu zu beleben.
Doch es gibt einen konkreten Punkt, auf den ich die Aufmerksamkeit lenken möchte. Er betrifft den berühmten Fall des chinesischen Schiffs „An Yue Jiang“, beladen mit 77 Tonnen Waffen und Munition, die für Simbabwe bestimmt waren, das gezwungen wurde, den südafrikanischen Hafen Durban zu verlassen, nachdem sich die Hafenarbeiter geweigert hatten, die Fracht zu entladen, und ein Gericht verfügt hatte, dass die Waffen nicht durch Südafrika transportiert werden dürfen.
Nach meinen Informationen sucht das Schiff jetzt einen anderen Hafen zum Entladen, wiewohl es so aussieht, als müsste es aufgrund des Widerstands in der Region gegen die Annahme der Fracht unverrichteter Dinge nach China zurückkehren.
Noch einmal: Klar ist, das Schiff hätte niemals die Genehmigung zum Auslaufen erhalten dürfen, und alle Regierungen müssen gemeinsam handeln, um so bald wie möglich einen internationalen Vertrag über den Waffentransfer zu erreichen, denn leider existieren in der Welt viele Orte wie Simbabwe, und es darf nicht zugelassen werden, dass sie Waffen oder Munition irgendwelcher Art erhalten.
Möge uns dieses Beispiel Ansporn sein für Verhandlungen über einen starken und rechtsverbindlichen Vertrag über den Waffenhandel, den so viele NRO seit Jahren im IANSA-Netz fordern, ebenso wie dieses Parlament.
Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In wenigen Tagen wird ein Monat seit den Präsidentschaftswahlen in Simbabwe vergangen sein. Das war wahrlich genügend Zeit, um die Stimmen auszuzählen und das Ergebnis zu verkünden. Zurzeit läuft auf Antrag der Regierungspartei Zanu-PF noch eine erneute Auszählung in 23 Wahlkreisen. Es bestehen erste Bedenken hinsichtlich der Aufbewahrung der Wahlurnen, und es ist nicht auszuschließen, dass die Stimmzettel während der erneuten Auszählung gefälscht worden sind. Wählerumfragen nach der Wahl haben nahe gelegt, dass im Rennen um die Präsidentschaft eine zweite Runde erforderlich sein würde. Wenn sich Herr Mugabe als Sieger ausruft, muss das in Frage gestellt werden. Hoffen wir, dass eine zweite Runde auch wirklich stattfindet.
Die internationale Gemeinschaft muss allerdings weiterhin Druck machen, um sicherzustellen, dass die Runde möglichst frei und fair verläuft. Wahlbeobachter und ausländische Journalisten müssen in das Land gelassen werden. Langfristig werden Reformen – darunter auch die Schaffung einer unabhängigen Wahlkommission – notwendig sein, damit eine solche Farce nicht noch einmal als demokratische Wahl ausgegeben werden kann.
Katrin Saks, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In der Verfassung von Simbabwe heißt es, keine Person dürfe der Folter oder unmenschlicher oder herabwürdigender Bestrafung oder einer ähnlichen Behandlung unterworfen sein.
Die Verstöße gegen nationales und internationales Recht sind so zahlreich, dass hier die Zeit einfach nicht ausreicht, sie überhaupt zu zählen. Ich richte meine folgenden Worte an zwei Personen: den Polizeichef Augustine Chihuri und den Armeechef Constantine Chiwenga. Folter und anderweitige grausame, inhumane oder herabwürdigende Behandlung oder Bestrafung sind nach dem Völkerrecht absolut verboten, beispielsweise gemäß Artikel 5 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und gemäß Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Simbabwe hat als Staat beide Instrumente unterzeichnet.
Ich fordere Sie auf, Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte und Armeeangehörige unverzüglich ein Ende zu setzen, und ich fordere ferner von Ihnen sicherzustellen, dass allen Beschwerden über eine Beteiligung der Polizei und des Militärs an Verstößen gegen die Menschenrechte, einschließlich gewaltsamer Übergriffe gegen Personen, unabhängig und unparteiisch nachgegangen wird.
Janusz Onyszkiewicz, im Namen der ALDE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die diktatorische Herrschaft des Herrn Mugabe hat Simbabwe – ein Land mit einer blühenden Wirtschaft – in die komplette Katastrophe gestürzt. Die jährliche Inflation beträgt 100 000 %. Das BSP ist in den letzten Jahren um ein Drittel gesunken, und der Erlass über die Reduzierung der Preise um 50 % hat dazu geführt, dass die Geschäfte leer sind. Erst kürzlich wurden sämtliche Unternehmen im Land verstaatlicht. Außerdem ist die Lebenserwartung in Simbabwe mit 37 Jahren für Männer und 34 Jahren für Frauen die niedrigste in der Welt. Ein Viertel der Bevölkerung ist HIV-infiziert, und 80 % leben unterhalb der Armutsgrenze.
Wenn wir einen friedlichen Wandel in Simbabwe wollen – und ein Wandel ist dringend notwendig –, dann müssen wir darauf hinwirken, dass das im Wege von Wahlen geschieht und nicht durch blutige Unruhen und Aufstände.
Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Am 29. März 2008 haben in Simbabwe Präsidentschafts- und Kommunalwahlen stattgefunden. Die Wahlergebnisse wurden jedoch bis heute nicht veröffentlicht.
Mit der Nichtveröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen und den damit einhergehenden Repressalien gegenüber der Opposition werden die Hoffnungen der Menschen in Simbabwe auf Demokratie im Keim erstickt, und das ist nicht hinnehmbar. Die Tatsache, dass das Oberste Gericht von Simbabwe am 14. April 2008 einen Eilantrag der oppositionellen Bewegung für demokratischen Wandel auf Veröffentlichung der Wahlergebnisse durch die Wahlkommission abgelehnt hat, zeigt, wie abhängig die Justiz vom derzeitigen Präsidenten Robert Mugabe ist, der um seine Macht fürchtet.
Wir verurteilen ganz entschieden die Verletzung der Menschenrechte und die Anwendung von Gewalt gegenüber der Opposition.
Mit Waffenexporten an dieses Land zum jetzigen Zeitpunkt wird einem möglichen Bürgerkrieg Vorschub geleistet, und das ist ebenfalls zu verurteilen. Auch deshalb gebührt den Hafenarbeitern in Südafrika, die sich geweigert haben, die von China für die Sicherheitskräfte in Simbabwe gelieferten Waffen zu entladen, besondere Anerkennung.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident! Zum wievielten Male steht nun die Menschenrechtssituation in Simbabwe auf unserer Tagesordnung für eine Debatte über aktuelle, dringliche und wichtige Fragen? Zum wievielten Male bringen wir hier machtlos unsere Entrüstung über die Art und Weise, in der Mugabe sein Volk unterdrückt, zum Ausdruck? Wir sind uns nicht immer über alles einig, aber über Simbabwe besteht eine Art Konsens.
Das schändliche Spektakel der vergangenen Wahlen ist ein erneuter Beweis dafür, dass dieser skrupellose Diktator sich keinen Deut um Demokratie schert. Die Politik der ethnischen Säuberung gegen weiße Bauern wird unvermindert fortgesetzt. Mugabe missachtet die Opposition, er missachtet die internationale Gemeinschaft, er missachtet sein eigenes Volk. Die Schwächsten in Simbabwe sind die ersten Leidtragenden, aber das wissen wir bereits seit Jahren.
Dennoch hat die Europäische Gemeinschaft im Dezember vergangenen Jahres beim Europa-Afrika-Gipfel in Lissabon den roten Teppich für diesen Mann ausgerollt. Nur der britische Premierminister Gordon Brown blieb standhaft und boykottierte dieses schmähliche Beisammensein. Wir alle wissen es; genau darin aber der Kern der beklagenswerten Situation. Mugabe ist sich der Unterstützung, die er genießt, bewusst. Er ist sich seiner Unterstützung durch eine Reihe von Staatsoberhauptkollegen – oder besser gesagt Diktatorkollegen – in Afrika gewiss, die jede Kritik an seiner verbrecherischen Politik als „Neokolonialismus“ zurückweisen. Südafrika spielt hier eine besonders perfide Rolle. Solange die Afrikanische Union keine eindeutige Verurteilung ausspricht, wird Mugabe ungestraft weitermachen.
Mugabe ist sich auch des Rückhalts Chinas gewiss, das Europas Rolle in Afrika einnehmen will und dies tut, indem es korrupten Staatsoberhäuptern erklärt, China werde ihnen keine Unannehmlichkeiten in Sachen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung bereiten. Nicht nur in Tibet, auch in Darfur und Simbabwe zeigt das chinesische Regime sein wahres Gesicht. Das ist die Quintessenz der heutigen Debatte, und es ist diese Mitschuld Chinas und Afrikas, die wir schärfer verurteilen und herausstellen müssen.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die Ereignisse in Simbabwe müsste man als lächerlich bezeichnen, wenn sie nicht so dramatisch wären und in der Tat recht tragisch werden könnten.
Was ist der Zweck von Wahlen? Der Zweck ist die demokratische Wahl einer Regierung. Das bedeutet, das Wahlverfahren muss frei und fair sein, die Stimmen müssen ausgezählt, die Ergebnisse veröffentlicht und der Wählerwille respektiert werden. In Mugabes Simbabwe ist das nicht der Fall.
Dass die Ergebnisse nicht veröffentlicht wurden und die Neuauszählung so angewiesen wurde, ist völlig absurd. Die internationale Gemeinschaft muss das aufmerksam verfolgen. Wir müssen den warnenden Stimmen religiöser Persönlichkeiten Gehör schenken, die an unser Verantwortungsbewusstsein appellieren, denn sie fürchten, das könnte sich zu einer sehr gewaltsamen Krise in den Dimensionen eines Völkermords auswachsen. Dies ist auch ein Test für internationale Gremien, und wir müssen hier Druck ausüben – auf die SADC, die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen.
Schließlich das chinesische Schiff: Es wird berichtet, es könnte vielleicht nach China zurückfahren, wie uns Kommissar Michel am Dienstag informierte. Wir brauchen jedoch eine Bestätigung, und ich fordere die Kommission auf, Druck auf China auszuüben – es muss eine politische Entscheidung sein und keine bloße Entscheidung der Schifffahrtsgesellschaft.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Im alten Rhodesien gab es ein Tourismusplakat: „Kommen Sie nach Rhodesien und sehen Sie die Ruinen von Simbabwe“. Später gab es den zwiespältigen Witz: „Kommen Sie nach Simbabwe und sehen Sie die Ruinen von Rhodesien“. Heute kann man sagen: „Kommen Sie nach Simbabwe und sehen Sie die Ruinen von Simbabwe“, und zwar nicht das berühmte Bauwerk, sondern die Ruinen der Hoffnung auf Wohlstand und Demokratie.
Ich glaube, wir sind als Europäische Union verpflichtet, die jetzige Lage, in der die Opposition immerhin trotz Manipulationen durch ihren Mut einen großen Sieg errungen hat, zu nutzen, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem wichtigen afrikanischen Land voranzutreiben. Die Menschen dort haben genug gelitten. Nur müssen wir sie in einer Art und Weise unterstützen, die nicht als Neokolonialismus ausgelegt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch von den Nachbarstaaten und von den Menschen selbst dort unterstützt werden.
Deshalb begrüße ich die ersten Bewegungen des Afrikanischen Nationalkongresses in die richtige Richtung. Aber er muss noch mehr tun! Deshalb begrüße ich vor allem den beispielgebenden Mut der Hafenarbeiter. Wir müssen ganz klar sagen, dass es eine gemeinsame Aufgabe der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und der Kräfte im südlichen Afrika ist, dafür zu sorgen, dass die Chance, die sich nunmehr nach den Wahlen ergeben hat, genutzt wird. Herr Mugabe hat seinen Platz in der Geschichte und er kann ihn mit jedem Tag nur mehr verlieren.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Befürchtungen der Opposition, dass Robert Mugabe die Niederlage seiner Regierungspartei bei den Wahlen am 29. März mit Gewalt verschleiern würde, sind eingetroffen. 36 Demonstranten wurden während eines friedlichen Protestzuges gegen die verzögerte Bekanntgabe der Wahlergebnisse verhaftet.
Ein weiteres Problem für dieses Land, das in einer tiefen Wirtschaftskrise steckt und dem Hunderttausende Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben anderswo den Rücken kehren, ist Chinas Interesse am Öl in Afrika. Im Tausch gegen Waffen fördert China die Korruption und ein diktatorisches Regime und ist einer der größten Handelspartner und Geber von Beihilfen für das Regime von Robert Mugabe.
Ich stimme der Entschließung des Europäischen Parlaments zu Simbabwe zu, die die Opposition unterstützt, die wiederholten Rassismusbekundungen der Anhänger von Robert Mugabe verurteilt und China zur Wiedergutmachung auffordert.
Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Das Volk von Simbabwe hat Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit verdient. Die Wahlen im vergangenen Monat deuten auf das mögliche Ende der Tyrannei hin. Ich denke, gerade die Tatsache, dass die Regierung Mugabe die Anerkennung der Ergebnisse hinausgezögert hat und versucht, die Stimmen neu auszuzählen, ist ein Zeichen – und der Beweis –, dass sie sich geschlagen fühlt.
Besonders besorgt bin ich über die mittlerweile verbreitete Gewalttätigkeit, die sich gegen vermeintliche Anhänger der Opposition richtet – Menschen, die zusammengeschlagen und umgebracht worden sind, nur weil sie von regierungsamtlichen Positionen abweichende Anschauungen hatten. Erwähnen möchte ich auch, dass dieses Regime ohne Unterstützung von außen nicht überleben kann; der Faktor China ist da sehr symbolhaft – ich meine die mit Waffen beladenen Schiffe, die in afrikanische Häfen einlaufen.
Der Präsident. – Laut Geschäftsordnung sollte die Redezeit theoretisch „nicht mehr als zwei Minuten“ betragen, aber ich habe einen dritten Redner, und ich erteile ihm gern das Wort.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Dem, was meine Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt haben, möchte ich hinzufügen, dass wir das Thema Simbabwe nicht ignorieren können. Europa hat beträchtliche Mittel in Afrika in der guten Absicht investiert – und tut dies immer noch –, dort einen Demokratisierungsprozess in Gang zu setzen und den Lebensstandard der Menschen in diesen Ländern zu erhöhen. Wenn das Beispiel von Mugabe und Simbabwe bei anderen abgehobenen Bürokraten in Afrika Schule macht, bedeutet das selbst in demokratischen Ländern, deren Opposition jedoch von China oder anderen Vertretern der sozialistischen Welt mit Waffen versorgt wird, eine Bedrohung für diese Demokratien, die zu verteidigen unsere Aufgabe ist. Wir dürfen das Simbabwe nicht durchgehen lassen, und diese Stimmen sind, wie ich meine, gerechtfertigt, und sollten in ganz Afrika gehört werden.
Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich habe die Aussprache in diesem Hohen Haus mit Interesse verfolgt und begrüße die Entschließung, über die in Kürze abgestimmt wird.
Zunächst möchte ich an das fortwährende Engagement der Kommission für das Volk von Simbabwe erinnern. In diesem Zusammenhang will ich auch hervorheben, dass die Europäische Union für Simbabwe der wichtigste Geber bleibt, und wir sind bereit, diese Rolle weiterhin zu übernehmen.
Die Lage in Simbabwe, namentlich nach den Wahlen vom 29. März, bereitet große Sorge, und wie das Europäische Parlament verfolgt auch die Kommission die Geschehnisse mit großer Aufmerksamkeit. Wir arbeiten sowohl in Simbabwe als auch hier in Europa eng mit den Mitgliedstaaten zur Koordinierung von Maßnahmen auf der Ebene der Europäischen Union zusammen.
Nach unserer Überzeugung sind es zuallererst die Menschen in Simbabwe und die Nachbarstaaten, die einen Ausweg aus der Krise finden müssen, und wir ermutigen die regionalen Partner Simbabwes, eine entscheidende Rolle zu spielen. Daher unterstützt die Kommission die laufenden regionalen Bemühungen und die Schlussfolgerungen des SADC-Gipfels, der am 13. April in Lusaka stattfand und der die Freigabe der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen verlangte und, für den Fall einer Stichwahl, die Regierung Simbabwes aufforderte, für ein sicheres Umfeld zu sorgen.
Wir begrüßen auch die Wiedereinsetzung einer Wahlbeobachtermission durch die SADC, um den laufenden Wahlprozess jetzt und bis zu seinem Abschluss zu überwachen, bedauern aber, dass die EU nicht eingeladen wurde, ihre eigene Wahlbeobachtermission zu entsenden.
Im Rahmen seiner Teilnahme am SADC-Gipfel zur Armut am 19. April in Mauritius hatte Kommissar Michel Gelegenheit zu einem Treffen mit den meisten Präsidenten oder Premierministern der SADC-Mitgliedstaaten, um die Krise in Simbabwe zu erörtern. Er dankte ihnen für ihre Bemühungen und rief sie zum verstärkten Engagement bei der Suche nach akzeptablen Lösungen auf.
Ich möchte die Bereitschaft der Kommission bekräftigen, auch künftig jede Gelegenheit zu einem Dialog zu nutzen, um einen Ausweg aus der Krise in Simbabwe zu finden. Bis dahin werden die Kommission und die Mitgliedstaaten der Bevölkerung Simbabwes weiterhin humanitäre Hilfe in beispiellosem Umfang leisten.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Fall Khadijeh Moghaddam(1).
Paulo Casaca, Verfasser. − (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin; meine Damen und Herren! Einer der finstersten Aspekte des theokratischen Regimes im Iran ist dessen Frauenfeindlichkeit. Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 haben die iranischen Behörden nach und nach die wichtigsten Frauenrechte aufgehoben. Steinigung, Verstümmelung und Verletzung der Privatsphäre sowie der grundlegendsten Rechte sind jetzt an der Tagesordnung. Die Gesellschaft reagiert zunehmend deutlich und kraftvoll auf diese Situation.
In diesem Kontext ist die Bewegung für eine Million Unterschriften, die sich vor zwei Jahren im Iran zu organisieren begann, eine der bedeutendsten Manifestationen des Wunsches der iranischen Zivilgesellschaft, ihre Opposition zum herrschenden Regime zu bekunden.
In den vergangenen zwei Jahren waren wir Zeugen von etwa 100 Hafturteilen und anderen Strafen gegenüber Menschen, die die Petition der Bewegung unterzeichnet hatten. Nachdem wir heute unseren Antrag eingebracht hatten, wurden wir von mehren Menschenrechtsorganisationen darüber informiert, dass drei Aktivistinnen dieser Bewegung – Nashrin Afzali, Nahid Jafari und Zeynab Peyghambarzadeh – zu Haftstrafen auf Bewährung und zu Peitschenhieben verurteilt worden sind. Das ist eine unerträgliche Situation, und ich appelliere an meine Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament, die Situation zu verurteilen und ihre Unterstützung für iranische Frauen zum Ausdruck zu bringen.
Erik Meijer, Verfasser. − (NL) Herr Präsident! Iran ist ein Land, in dem nur Menschen leben können, die bereit sind, vom Militär und konservativen Theologen terrorisiert zu werden. Freiheit, Demokratie und Menschenrechte haben dort keine Geltung. Es werden zwar Wahlen abgehalten, aber die Kandidaten müssen von der konservativen Geistlichkeit genehmigt werden, so dass Dissidenten von vornherein ausgeschlossen sind. Viele Iraner sind vor der Schreckensherrschaft in ihrem Land geflüchtet, und ohne diese Flucht wäre ein großer Teil von ihnen nicht mehr am Leben. In Europa müssen wir diesen Flüchtlingen Raum geben, anstatt sie zurückzuschicken oder als Terroristen zu behandeln.
Zugleich ist nicht zu leugnen, dass ein Teil der iranischen Bevölkerung die Tötung von Homosexuellen, die Diskriminierung von Frauen und die Unterdrückung von ethnischen Minderheiten billigt. Dieser Teil ist angewidert von der westlichen Dekadenz in ihrem Land zur Zeit der Pahlewi-Dynastie, die Ende der 70er Jahre aus dem Land gejagt wurde, nachdem sie Iran zu einem verlängerten Arm Amerikas und Europas werden ließ. Auch damals war keine Rede von Demokratie und wurden Regimegegner verfolgt oder verbannt. Die Fehler des Westens in dieser Zeit haben wesentlich dazu beigetragen, dass die heutige Schreckensherrschaft an die Macht gekommen ist. Wenn Iran Anfang der 50er Jahre eine faire Chance erhalten hätte, unter der Führung von Ministerpräsident Mossadeq eine moderne Nation zu werden, hätte er niemals einen Nährboden für die heutigen Machthaber gebildet.
Im Iran gibt es zwar Bewegungen für Veränderung, aber diese sind allgemeinen Schikanen ausgesetzt. Frau Khadijeh Moghaddam wurde am 8. April festgenommen und „staatsfeindlicher Propaganda, Irreführung der öffentlichen Meinung und Aktionen gegen die nationale Sicherheit“ beschuldigt. Sie wurde inzwischen freigelassen, aber für Frauen gelten nach wie vor strikte Beschränkungen. Wir müssen Solidarität mit den Unterdrückten zeigen.
Eija-Riitta Korhola, Verfasserin. – (FI) Herr Präsident! Aus der Entschließung geht eindeutig hervor, dass man im Iran versucht, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um Menschen zum Schweigen zu bringen, die sich dort für Frauenrechte einsetzen. Sie werden verhaftet, verhört und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Einigen droht man sogar mit Steinigung. Die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen wird sehr erschwert, die Rede- und Versammlungsfreiheit unterliegt Beschränkungen. Zudem wurde das Erscheinen des Zanan-Magazins, das sich für die Gleichstellung eingesetzt hatte, Anfang Januar eingestellt.
Beunruhigend ist auch, dass der Iran das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau noch immer nicht ratifiziert hat. Die iranische Menschenrechtsanwältin Mehrangiz Kar hat erklärt, dass das Rechtssystem des Irans mit dem UNO- Übereinkommen über die Rechte der Frauen unvereinbar sei, weil die Verfassung des Landes sich nicht gegen das Recht der Sharia richten kann. Allerdings haben die meisten muslimischen Länder das Übereinkommen ratifiziert.
Es stellt sich die Frage, ob die Entscheidungsträger und Behörden des Irans der Ansicht sind, dass politisch aktive Frauen, die dem System kritisch gegenüberstehen, eine wirkliche Bedrohung für die iranische Gesellschaft sind. Diese unermüdlichen und mutigen Frauen stellen eine große Kraft für den Wandel dar. Es ist wichtig, dass die EU ihre Unterstützung für diese Iranerinnen und Iraner zeigt, die für die grundlegenden Menschenrechte kämpfen.
Ewa Tomaszewska, Verfasserin. − (PL) Herr Präsident! Im Iran werden Menschenrechte auf gravierende Weise verletzt. Mindestens zehn Frauen droht dort der Tod durch Steinigung, nämlich Iran, Khayrieh, Kobra N, Fatemeh, Ashraf Kalhori, Shamameh Ghorbani, Leyla Ghomi, Hajar und den Schwestern Zohreh und Azar Kabiriniat sowie weiteren Personen. Die Verhängung der Todesstrafe über Kinder und jene, die sich für die Rechte der Frau einsetzen, erfordert eine starke Reaktion seitens der demokratischen Welt. Die Verhaftung der Teilnehmer der Kampagne „Eine Million Unterschriften“ zeigt, wie die Menschen an der Ausübung ihres Rechts gehindert werden, sich zu wichtigen Fragen zu äußern.
Solche Aktionen müssen wir verurteilen. Die Gremien der Europäischen Union müssen die Menschenrechtslage im Iran im Auge behalten. Wir erwarten, dass eine Gruppe von Beobachtern in den Iran entsandt wird, die einen detaillierten Bericht erstellt, auf dessen Grundlage das Europäische Parlament seine Position bestimmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran vorschlagen kann.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! So sehr man auch um Verständnis für die unterschiedliche Gesellschaftsform, den Lebensstil und die Lebensumstände in einem zutiefst muslimischen Staat wie dem Iran bemüht ist, man muss einfach schockiert und wütend über die extrem undemokratische und brutale Behandlung von Frauen in jenem Land sein.
Beispiele dafür sind das Ausgeschlossensein der Frauen von den meisten höheren Staatsämtern und von der Ernennung als Richter, die diskriminierenden Rechte der Frauen bei Heirat, Scheidung, beim Sorgerecht für Kinder und beim Erbe, die Tatsache, dass Zeugenaussagen von Frauen vor Gericht nur halb so viel wiegen wie die eines Mannes, dass das gesetzliche Heiratsalter der Frauen bei nur 13 Jahren liegt, und die Verurteilung von Frauen zu schweren und entwürdigenden Strafen – sogar zur Todesstrafe –, die mit primitiven, barbarischen Methoden ausgeführt werden, selbst für solche angeblichen Verbrechen wie eine außereheliche Beziehung.
Anstatt dass das herrschende Regime im Iran sich um eine Verbesserung der Situation bemüht, versucht man gegenwärtig, die Dinge noch zu verschlimmern. Ein Beispiel dafür ist der Gesetzentwurf zum Schutz der Familie, der zurzeit erörtert wird und der auf eine weitere Legitimierung der Polygamie, der Ehe auf Zeit und des einseitigen Rechts des Mannes auf willkürliche Scheidung und willkürliches Sorgerecht hinausläuft. Darüber hinaus führen die iranischen Behörden eine immer stärker werdende Kampagne gegen Aktivistinnen und Personen, die ganz allgemein für die Rechte der Frau eintreten.
Wir fordern das iranische Regime auf, sich von religiösem Fanatismus und lange überkommenem, gescheitertem politischem Gedankengut frei zu machen, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und das Land in das 21. Jahrhundert zurückzuführen und es nicht weiter in das finstere Zeitalter des der Vergangenheit angehörenden extremen muslimischen Totalitarismus zu stoßen.
Raül Romeva i Rueda, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Ich wurde auf den Fall Mokarrameh Ebrahimi durch eine internationale Kampagne aufmerksam, die Amnesty International und Stop Stoning Forever durchführten. Mit ihr sollte die Freilassung dieser Frau erreicht werden, die zum Tode durch Steinigung verurteilt worden war, weil sie eine außereheliche Beziehung hatte.
Die gute Nachricht ist, dass zumindest zum Teil dank dieser Kampagne Ebrahimi am 17. März 2008 nach elf Jahren Gefängnis frei kam. Die schlechte Nachricht ist, dass ihr Partner weniger Glück hatte und vor einem Jahr zu Tode gesteinigt wurde, so wie zurzeit mindestens zehn weitere Frauen und zwei Männer im Iran vom Tod durch Steinigung bedroht sind.
Leider ist dies kein Einzelfall in einem Land, in dem die Verletzung der Menschenrechte, auch der Rechte der Frauen, Besorgnis erregende Rekorde erreicht. Die Hinrichtungen haben sich 2007 verdoppelt, damit ist der Iran das Land mit den meisten Exekutionen pro Einwohner nach Saudi-Arabien, und zusammen mit dem Jemen sind dies die drei Länder, in denen die meisten Personen im Alter von unter 18 Jahren hingerichtet werden.
Seitdem im Oktober 2006 die Kampagne Stop Stoning Forever gestartet wurde, sind sechs Personen dem Tod durch Steinigung entgangen, anderen wurde ein Vollstreckungsaufschub gewährt und viele Fälle werden erneut geprüft.
Doch ich muss darauf hinweisen, dass viele, die es wagen, sich im Iran für die Menschenrechte einzusetzen, Verfolgung und Repression ausgesetzt sind.
Derzeit prüft die Islamische Beratende Versammlung das iranische Strafgesetzbuch, aber selbst dann wird die Verurteilung zum Tode durch Steinigung bestenfalls durch andere Hinrichtungs- oder Auspeitschungsmethoden ersetzt.
Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Dieses prachtvolle Straßburger Haus heißt nach Louise Weiss, die im demokratisch aufgeklärten Frankreich der Zwischenkriegszeit Probleme mit Polizei und Justiz hatte, weil sie für das Frauenwahlrecht eingetreten ist.
Natürlich kann man das nicht mit der totalitären Diktatur im Iran vergleichen, aber es sollte uns Europäer etwas Demut lehren. Der Iran ist ein inakzeptables, totalitäres Regime, aber er ist ein großes, vielfältiges Land, in dem sich auch immer stärkere Reformkräfte regen. Gerade die Initiatoren dieser Petition gehören zu den Reformkräften, die wir nachdrücklich unterstützen müssen, die heute sogar bis in die Familie Khomeini reichen.
Es gibt im Iran in der Politik, in der Verwaltung, in der Wissenschaft inzwischen schon mehr Frauen als in den meisten islamischen und asiatischen Staaten. Das widerspricht den Klischees, ist aber Realität.
Wir müssen diese Vielfalt des Iran nutzen, um die dortige inakzeptable, totalitäre Herrschaft endlich zu Fall zu bringen. Hier sind wir als Europäer massiv gefordert. Deshalb bin ich dem Kollegen Deß dankbar, dass er mir am Montag geholfen hat, dafür einzutreten, dass dieser wichtige Punkt auf der Tagesordnung blieb. Denn, liebe Kollegen, wir müssen den Iran zu einer der Prioritäten unserer Arbeit, der Menschenrechtsarbeit dieses Hauses machen!
Marianne Mikko, im Namen der PSE-Fraktion. – (ET) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lage der Frauen im Iran ist ernst. Bei der Verletzung von Menschenrechten dient die Religion oft als Vorwand.
Es ist demütigend, wenn man hört, dass Frauen auch heute noch mit Auspeitschung oder sogar mit dem Tode bestraft werden. Der Iran muss so schnell wie möglich der UNO-Konvention zur Verhinderung aller Formen der Diskriminierung von Frauen beitreten. 185 Länder haben dieses bedeutende Dokument bereits unterzeichnet, auch alle an den Iran angrenzenden Staaten. Der Iran ist also ein echter Schandfleck inmitten dieser Region.
Ich begrüße die Freilassung der Vorreiterin im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen, Khadijeh Moghaddam. Aber seien wir ehrlich, sie musste dennoch neun lange Tage in einer Gefängniszelle zubringen. Die von ihr initiierte Kampagne mit einer Million Unterschriften war ein großer Schritt im Kampf für die Rechte der Frauen. Frauen dürfen nicht eingesperrt werden, weil sie für Gleichberechtigung eintreten. Die Gewalt gegen Frauen im Iran muss aufhören, Frauen sollten in allen Belangen ein Mitspracherecht haben. Der Iran darf sich nicht als Ausnahme in der großen Welt präsentieren.
Janusz Onyszkiewicz (ALDE). – (PL) Herr Präsident! Heute ist Frau Rajavi, die Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates Iran, mit französischen Politikern und Vertretern des Europäischen Parlaments zusammengetroffen.
Frau Rajavi machte in ihrer Rede deutlich, wie wichtig die Rechte der Frau für die demokratische Opposition im Iran sind und bestätigte damit einmal mehr, dass die in die iranische Opposition gesetzten Hoffnungen auf einen Wandel im Iran gerechtfertigt sind. Allerdings müssen wir auch etwas dafür tun.
Erstens müssen wir uns an das Urteil des Gerichtshofs halten, wonach die iranischen Mudschaheddin von der Liste der Terrororganisationen zu streichen sind. Zweitens müssen wir – was vielleicht sogar noch wichtiger ist – den Nationalen Widerstandsrat Iran endlich als Vertreter des demokratischen Iran anerkennen, in den wir auch unsere Hoffnungen auf einen friedlichen Wandel setzen sollten.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, ein meines Erachtens sehr anschauliches Beispiel für die Zuverlässigkeit der iranischen Regierungsbehörden anzuführen.
Meine Wenigkeit, Carlo Fatuzzo, der jetzt vor Ihnen spricht, wurde anlässlich eines öffentlichen und offiziellen Treffens zwischen dem iranischen Außenminister und einer Abordnung der Kommission von der Delegation für die Beziehungen der Europäischen Union zu Iran als Förderer der antiiranischen – wohlgemerkt, der „antiiranischen“ – Terroristen bezeichnet, was mich natürlich sehr gefreut hat. Dies geschah vor fünf Jahren, ich wiederhole es, vor fünf Jahren. Ich überlasse es Ihnen, Herr Präsident, und meinen vielen Kolleginnen und Kollegen zu beurteilen, wie gefährlich ich für das Regime im Iran bin! Soweit zur Glaubwürdigkeit der Minister und Regierungsbeamten des Iran.
Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Seit fast dreißig Jahren stellt die Islamische Republik Iran eine große Bedrohung der Menschenrechte und der Demokratie dar. Frauen waren die erste Zielscheibe dieses extremistischen Zweigs des Islam. Das Regime der Mullahs hat sie um ihre Rechte geprellt. Selbst kleine Mädchen bilden da keine Ausnahme, ein neunjähriges Mädchen wird wie eine Erwachsene behandelt und mit Auspeitschung, Hinrichtung und sogar Steinigung bestraft.
Viele Frauen haben sich jedoch dem Regime nicht gefügt. Es ermutigt einen, wenn man sieht, dass die größte demokratische Oppositionsbewegung, der Nationale Widerstandsrat, von einer Frau wie Maryam Rajavi geleitet wird. Entschließungen sind gut, aber das reicht nicht aus. Wir müssen solche Frauen mit Taten unterstützen.
Armando Veneto (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Parlament darauf aufmerksam machen, dass ich seinerzeit als Mitglied des italienischen Parlaments enge Beziehungen zur iranischen Widerstandsbewegung hatte und mich für ein entschlossenes Eingreifen zum Schutz der Menschenrechte aussprach, für den sich die Vertreter der Widerstandsbewegung einsetzten.
Ich erhielt einen versteckten Vorwurf vonseiten der damaligen Regierung, denn mir wurde gesagt, realpolitische Gründe würden es verbieten, eindeutige und konkrete Positionen zu beziehen. Ich erwähne das, weil wir im Grund bei dieser Debatte einen wichtigen Aspekt hinterfragen müssen: Wir legen hier großen Wert auf das humanitäre Engagement ganz Europas und des Europäischen Parlaments, doch stehen konkrete Zwänge, die mit Erdöl, mit Eigeninteressen und opportunistischem Verhalten zusammenhängen, einem solchen Engagement entgegen. Genau das muss bekämpft werden!
Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Die Kommission teilt die Besorgnis der Abgeordneten um Frau Khadijeh Moghaddam und um die von den iranischen Behörden schikanierten Frauenrechtler und Menschenrechtsaktivisten.
Frau Moghaddam ist Leiterin der Kampagne „Eine Million Unterschriften“, die für eine Änderung solcher iranischen Gesetze eintritt, die Grundsätzen der Gleichheit der Geschlechter und den Menschenrechten zuwiderlaufen.
Wir begrüßen die Nachricht von der Freilassung von Frau Moghaddam, auch wenn nur auf Kaution. Wir müssen jedoch die Tatsache hervorheben, dass zwei weitere Mitglieder der Unterschriftenkampagne, Frau Hana Abdi und Frau Ronak Safazadeh, seit dem Herbst 2007 inhaftiert sind.
Ferner bedauern wir die jüngste Verurteilung von vier weiteren Mitgliedern der Kampagne wegen vorgeblicher Handlungen gegen die nationale Sicherheit, weil sie vor zwei Jahren an einer Kundgebung vor einem Teheraner Gerichtssaal teilgenommen hatten: Frau Zeynab Peyghambarzadeh zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und Frau Nashrin Afzali, Frau Nahid Jafari und Frau Minoo Mortazi zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu zehn Peitschenhieben. Wir verurteilen solche Urteile energisch; sie können nur als Teil der laufenden Bemühungen zur Einschüchterung und Demütigung dieser friedlichen Frauenrechtlerinnen gesehen werden.
Die Kampagne für die Rechte und die Gleichheit der Frau ist im iranischen Kontext von großer Bedeutung. Alle diese couragierten Frauen verdienen unsere volle Unterstützung. Ich fordere die iranischen Behörden auf, Frau Abdi und Frau Safazadeh unverzüglich frei zu lassen und alle Klagen gegen sie und ihre Gleichgesinnten einzustellen.
Leider befinden sich viele weitere Menschenrechtsaktivisten im Iran in Gefahr. Ich fordere die Behörden konkret auf, Herrn Mansour Ossanlou und Herrn Emadedin Baghi unverzüglich frei zu lassen und die Schikanierung, Einschüchterung und politische Verfolgung von Menschenrechtlern zu beenden.
Die Kommission bringt erneut ihre Besorgnis über die vor zwei Monaten erfolgte Schließung der unabhängigen Frauenzeitschrift Zanan zum Ausdruck. Die Kommission appelliert an die iranischen Behörden, die Veröffentlichung von Zanan wieder zuzulassen. Die EU wird die Haltung des Iran gegenüber Zanan sowie gegenüber der Frauenkampagne für die Gleichberechtigung als Zeichen seiner Bereitschaft werten, sich ernsthaft um die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu bemühen.
Wir fordern die Islamische Republik Iran auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen internationaler Übereinkommen, namentlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte uneingeschränkt nachzukommen. Wir erinnern auch daran, dass der Iran, als er für die Wahl in den UNO-Menschenrechtsrat kandidierte, bekräftigte, er denke daran, der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beizutreten.
Die Europäische Union hat Menschenrechtsfragen, unter anderen auch die Rechte der Frau und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter, bei den iranischen Behörden zur Sprache gebracht und wird das auch weiterhin tun. Ohne eine systematische Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran können sich unsere Beziehungen zum Iran nicht ordnungsgemäß entwickeln.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache zu sechs Entschließungsanträgen zum Tschad(1).
Erik Meijer, Verfasser. − (NL) Herr Präsident! Die ehemaligen Kolonialgebiete Französisch Westafrika und Französisch Zentralafrika wurden zwischen 1958 und 1960 entkolonialisiert. Dies war nicht das Ergebnis eines langen Kampfes und eines daraus hervorgegangenen gemeinsamen nationalen Bewusstseins, sondern vielmehr ein Mittel, um das Entstehen von Befreiungsbewegungen zu verhindern. Es war ein Bottom-up-Prozess und kein Top-down-Prozess. Von französischen Überseedepartements wurden sie erst zu autonomen Gebieten und dann zu unabhängigen Staaten.
Dennoch ist in diesen Staaten, mit Ausnahme von Guinea (Conakry), der französische Einfluss anschließend viel größer geblieben, als es in anderen ehemaligen Kolonien der Fall war. In dem großen Wüstenstaat Tschad ist Frankreich unvermindert militärisch präsent, und das hat sicher Einfluss darauf gehabt, wer dieses Land regieren durfte und wer nicht. Dieser mächtige Einfluss Europas hat nicht dazu geführt, dass sich in diesen Ländern europäische Normen von Demokratie und Menschenrechten entwickelt haben. Die Staaten und deren Landesgrenzen resultieren nicht aus nationalen Bewegungen, die einem eigenen Staat Gestalt verliehen haben, sondern lediglich aus einer kolonialen Vergangenheit.
Dies heißt, dass ethnische Unterschiede zu ethnischen Konfrontationen führen können. In solchen Ländern bedeutet dies einen fortwährenden Kampf um die Macht, um die Frage, wer die Bürger erster Klasse sind, und wer die Bürger zweiter Klasse. Die ethnische und geografische Vielfalt spiegelt sich häufig unzureichend oder sogar überhaupt nicht in der Zusammensetzung der Regierung wider. Die sich daraus ergebenden Probleme können nach Ansicht meiner Fraktion nicht einfach durch die Stationierung einer neuen europäischen Streitmacht gelöst werden. Es hat dort immer eine militärische Präsenz gegeben, und sie hat die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert. Die Lösung liegt nicht in einer Stabilisierung der derzeitigen Verhältnisse, die nur zum Vorteil der heutigen Regierenden ist, sondern im Schaffen von Raum für Veränderung von unten.
Filip Kaczmarek, Verfasser. – (PL) Herr Präsident! In dem Entschließungsentwurf verweisen wir auf das Cotonou-Abkommen und insbesondere auf das Kapitel über die humanitäre Hilfe.
Ich muss Sie jedoch auf ein bedauerliches Vorkommnis auf der jüngsten Sitzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Ljubljana vor einem Monat aufmerksam machen. Die Vertreter der AKP-Länder haben die Kompromissentschließung der Versammlung zum Tschad abgelehnt. Mehr noch: Diejenigen, die die Ablehnung dieser Entschließung befürworteten, waren Delegierte aus Nachbarländern des Tschad. Sie taten dies, obwohl ihre Bedenken in dem Kompromisstext berücksichtigt wurden. Es war für uns kaum nachvollziehbar, weshalb sich unsere Partner aus Afrika entschlossen haben, diese Entschließung abzulehnen.
Der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, den wir in wenigen Minuten annehmen werden, wird – so hoffe ich – die Lücke schließen, die dadurch entstanden ist, dass die erhoffte Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU nicht zustande kam. Wir alle stimmen wohl mit dem Präsidenten des Tschad, Idriss Deby, darin überein, dass es eine enorme Belastung darstellt, für 300 000 sudanesische Flüchtlinge und 170 000 Binnenvertriebene im Tschad zu sorgen. Europa ist sich dessen bewusst, und deshalb haben sich 14 Länder der Europäischen Union entschlossen, das Mandat des UN-Sicherheitsrates auszuüben und mit der Entsendung von 4000 Soldaten in den Tschad zu beginnen.
Es freut uns, dass die Europäische Union auf diese Weise Verantwortung gezeigt hat und Solidarität übt, auch wenn hier noch mehr getan werden könnte. Die meisten der 14 Staaten, die an der Mission teilnehmen wollen, wie zum Beispiel Irland, Finnland, Rumänien und Polen, um nur einige zu nennen, haben weder historische Bindungen an den Tschad noch wirtschaftliche Beziehungen zu diesem Land. Diese Länder haben, indem sie den Tschad unterstützen, nicht nur Solidarität, sondern auch Selbstlosigkeit in dem Bestreben bewiesen, den schutzlosen Zivilisten, den Opfern es Darfur-Konflikts und des internen Konflikts im Tschad, den Menschen in den Flüchtlingslagern an der saudisch-tschadischen Grenze und den Mitarbeitern der humanitären Missionen in dieser Region zu helfen.
Ich hoffe, dass diese Mission zur Lösung des Konflikts beitragen und den Menschen im Tschad und im Sudan helfen wird. Wir wünschen den Menschen im Tschad freie, demokratische und transparente Wahlen im Jahr 2009.
Ewa Tomaszewska, Verfasserin. − (PL) Herr Präsident! Seit dem 3. Februar 2008 fehlt jeder Hinweis auf das Schicksal von Ibni Oumar Mahamat Saleh, Sprecher der Koalition der Parteien für die Verteidigung der Verfassung.
Die Opposition ist systematisch Folter, Verhaftungen und anderen Repressalien ausgesetzt. Die freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein faires Verfahren sind eingeschränkt. Die Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen aus dem Sudan bedrohen die Zivilbevölkerung und greifen humanitäre Organisationen vor allem im Osten des Tschad an.
Im Tschad halten sich über 250 000 Flüchtlinge aus dem Sudan auf und ca. 57 000 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik wie auch Flüchtlinge aus Darfur. Der Konflikt in Darfur hat auf das Territorium des Tschad übergegriffen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen gehen mit einer humanitären Katastrophe einher: Es gibt nicht genügend Lebensmittel für die Flüchtlinge, die Lebensmittelpreise sind in die Höhe geschnellt, nicht einmal 20 % der Kinder besuchen eine Schule, Kinder werden zur Armee eingezogen und Gewalttaten gegen Kinder, insbesondere sexuelle Übergriffe auf Mädchen, greifen immer mehr um sich.
Die Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, nach Hause zurückzukehren. Nicht nur die bewaffneten Auseinandersetzungen im Tschad, sondern auch die Auswirkungen der Krise in Darfur müssen gestoppt werden. Nur wenn eine Lösung für die bewaffneten Konflikte gefunden wird, besteht vielleicht eine Chance, den 4,5 Millionen Menschen in Darfur und im Osten des Tschad zu helfen. Die Menschenrechtsverletzungen können nur dann eingedämmt werden, wenn diesem Krieg ein Ende gesetzt wird.
Der Anblick von ausgemergelten Frauen, die vor ihren niedergebrannten Häusern sitzen und hungrige Kinder im Arm halten – ein Bild, wie es während des Zweiten Weltkrieges in Polen und anderen europäischen Ländern allgegenwärtig war –, ist nun im Tschad und im Sudan zur täglichen Realität geworden. Europa ist es gelungen, diese Tragödie zu überwinden. Helfen wir den Menschen im Tschad und im Sudan, damit sie wieder Hoffnung schöpfen können. Setzen wir dem bewaffneten Kampf durch eine Friedensmission ein Ende.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Der Tschad, das fünftgrößte Land Afrikas, blickt auf eine sehr schwierige postkoloniale Geschichte zurück. Bürgerkrieg, Guerillakrieg, Militärputsche, religiöse und ethnische Spaltungen, verbunden mit einer feindlichen, fast wüstenartigen Umgebung und eine problematische regionale Nachbarschaft haben zu beinahe unaufhörlichen Unruhen im Land geführt. Daher rührt es, dass der Tschad – obwohl reich an Gold, Uran und Erdöl – ein Staat ist, der unter gravierender Armut und demzufolge schlechten gesundheitlichen und sozialen Bedingungen leidet.
Das gegenwärtig herrschende Regime unter Präsident Deby, das 1990 nach einem Staatsstreich an die Macht gelangt war und seither eine Reihe zweifelhafter Wahlsiege errungen hat, war Berichten zufolge in zahlreiche Akte schwerer Unterdrückung und Verfolgung von Oppositionspolitikern, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten verwickelt. Willkürliche Festnahmen und Verhaftungen, Folter und außergerichtliche Tötungen sind dokumentiert.
Hoffen wir, dass von diesem Entschließungsantrag an Herrn Deby und auch an alle anderen Beteiligten in diesem traurigen Teil der Welt die klare Botschaft ausgeht, dass die Zeit für eine nationale Versöhnung, für die Stärkung demokratischer Prozesse und die Achtung der Menschenrechte gekommen ist. Gleichzeit will diese Entschließung dem Volk des Tschad die Gewissheit geben, dass die Europäische Union in der Stunde der Not an seiner Seite steht und weiterhin ihr Möglichstes tut, um beim Zustandekommen von Frieden und Wohlstand für alle Bürger des Landes zu helfen.
Marie Anne Isler Béguin, Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Frau Kommissarin, verehrte Kollegen! Am 3. Februar 2008 ist Omar Mohamed Saleh nach übereinstimmenden Zeugenaussagen zu Hause von bewaffneten Uniformierten verhaftet worden.
Seitdem gibt es keine offizielle Nachricht, und seine Familie und seine politischen Freunde befürchten, dass er nach seiner Verhaftung kaltblütig hingerichtet worden ist. Dieses Fehlen von Informationen darf nicht anhalten und Präsident Idriss Déby muss die Informationen, die er hat, weitergeben.
Wir bitten daher besonders die französische Regierung, die, wie wir wissen, dem Präsidenten von Tschad Hilfe geleistet hat, um die Beschaffung aller möglichen Informationen zum Verschwinden von Mohamed Saleh, um den wir zutiefst besorgt sind, aber auch zum Schicksal aller anderen politischen Gefangenen. Das kann keinesfalls die dramatische Lage von mehr als vier Millionen ins Kreuzfeuer geratenen Menschen verhüllen.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, den Dialog zwischen allen Parteien, der Regierung des Tschad, der Opposition und den Rebellen, aufzunehmen, zu dem sie sich im Hinblick auf freie, internationalen Normen entsprechende Wahlen im Jahr 2009 selbst verpflichtet haben. Ziel der EUFOR-Mission ist es, den Frieden zwischen dem Tschad und dem Sudan zu erhalten und die Sicherheit humanitärer Maßnahmen zugunsten von Flüchtlingen auf allen Seiten zu garantieren. Diese Mission kann ohne die aktive Beteiligung aller Länder der Europäischen Union nicht erfolgreich sein.
Da die Eurofor ein starkes Kontingent an französischen Truppen umfasst, ist es zum anderen unerlässlich, zwischen dem französischen Épervier-Plan und den europäischen Streitkräften zu unterscheiden. Und es ist für das Leben von Millionen von Flüchtlingen als erste Notmaßnahme, jedoch auch längerfristig für die Länder Zentralafrikas, ganz dringend erforderlich, dass durch Waffenstillstand, Wiederaufnahme des Dialogs und Achtung der Menschenrechte wieder politische Stabilität erreicht wird.
Eija-Riitta Korhola, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Die Entschließung verweist auf die beiden Aspekte der Krise, denen die Regierung und internationale Organisationen verstärkte Aufmerksamkeit widmen müssen. Erstens: Die humanitäre Krise hat sich weiter ausgebreitet, und die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen berichten bereits seit längerem über eine wachsende Zahl von Binnenflüchtlingen. Die schlechte Sicherheitslage in den Flüchtlingslagern, die weit verbreitete sexuelle Gewalt, und Probleme bei der Lieferung der Nahrungsmittelhilfe haben die Lage noch verschärft. Zweitens gibt es massive Beschränkungen der Redefreiheit, und viele Journalisten mussten den Tschad aus Angst vor Verhaftungen verlassen. Anhänger der politischen Opposition wurden bedroht und sind verschwunden. Diese Tatsache steht oft im Schatten der humanitären Krise, obwohl, wenn sich die Lage in diesem Bereich bessern würde, dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem stabileren Regime wäre.
Eine echte Lösung erfordert natürlich einen starken politischen Willen und konkrete Maßnahmen in großem Umfang. Genauso wichtig und notwendig ist es jedoch, viel Zeit und Mühe in die Kinder des Tschads und deren Zukunft zu investieren, indem mit aller Kraft versucht wird, zu verhindern, dass diese für bewaffnete Banden von Aufständischen rekrutiert werden und indem man in ihre grundlegende Schulbildung investiert, die beispielsweise auch Unterricht in Menschenrechten beinhalten könnte.
Katrin Saks, im Namen der PSE-Fraktion. – (ET) Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschließen. Auch ich habe der Tagesordnung einen Punkt von äußerster Wichtigkeit hinzuzufügen. Es handelt sich nämlich um die Lage von Kindern in den Krisengebieten. Ein Großteil, wenn nicht sogar die Mehrheit der Hunderttausende von Obdachlosen sind Kinder. Malen wir uns aus, wie ihr Alltag aussieht! Wir haben doch alle die deprimierenden Bilder im Fernsehen gesehen.
Die Europäische Union ist natürlich verpflichtet, der gesamten Nation ihre Solidarität zu zeigen, aber unser Augenmerk sollte sich doch auf die Kinder konzentrieren, denn sie können nicht für sich selbst sorgen. Es ist traurig, dass nur jedes fünfte Kind im Tschad eine Schule besucht und dass Tausende und Abertausende von ihnen Waffen tragen.
Ich unterstütze uneingeschränkt die Forderung nach einem Plan, die Menschenrechte fest in den Bildungssystemen zu verankern. Die Regierung des Tschad muss alles nur Mögliche tun, um zu verhindern, dass Kinder von Rebellengruppen rekrutiert werden; und die EUFOR spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle; sie muss mit den Anführern von Gemeinschaften ins Gespräch kommen und diese auf die gefährliche Lage aufmerksam machen, in der sich die Kinder in diesem Gebiet befinden.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Thema der heutigen Aussprache sind die Menschenrechtsverletzungen im Tschad. Die Lage dort ist genauso dramatisch wie in Darfur, im Sudan oder der Zentralafrikanischen Republik, wo es neben den durch ethnische, sprachliche und religiöse Unterschiede hervorgerufenen Konflikten auch andere Interessenkonflikte gibt, deren Ursachen vor allem in der Politik und den Ölvorkommen liegen.
Die armen und wirtschaftlich schwach entwickelten afrikanischen Länder, die gleichwohl reich an natürlichen Ressourcen wie Erdöl, Edelsteinen und Edelmetallen sind, werden nicht nur zum Umschlagplatz für diese Ressourcen oder auch Drogen, sondern auch zu einem aufnahmefähigen Markt für den Waffenhandel, eine der Hauptursachen für Menschenrechtsverletzungen. In einem Klima zunehmender Konflikte und kriegerischer Auseinandersetzungen nutzen viele skrupellose einheimische wie ausländische Händler diese Situation aus, indem sie sich auf Kosten der Flüchtlinge und um den Preis des Chaos und des Leids von Millionen unschuldiger Menschen bereichern und auch nicht vor Völkermord sowie der Vergewaltigung und Ausbeutung von Frauen und Kindern zurückschrecken.
Verschlimmert wird diese Situation noch durch die Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft, die von den Großmächten kontrolliert und für die Durchsetzung ihrer globalen Interessen ausgenutzt wird. Die verschiedenen humanitären Missionen können da nur wenig ausrichten und handeln manchmal sogar entgegen ihren ursprünglichen Zielen und ihrem eigentlichen Auftrag. Die Lage scheint aussichtslos, solange das Leben und die Menschenwürde dem praktischen Materialismus, dem Liberalismus und der immer mehr um sich greifenden Zivilisation des Todes untergeordnet werden, die bisweilen sogar von so genannten humanitären Organisationen propagiert wird, die Aufklärung im Namen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit betreiben.
Deshalb mögen die einzelnen Entschließungen und Berichte gut sein, um das Gewissen ihrer Verfasser zu beruhigen, zur Verbesserung der Lage in Afrika werden sie aber nicht beitragen, solange die politisch Verantwortlichen in Afrika und die Großmächte in Ost und West vom Krieg und dem zunehmenden Hass auf dem afrikanischen Kontinent profitieren.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Trotz des vor einem Jahr von allen politischen Parteien im Tschad unterzeichneten Abkommens zur Stärkung des Demokratisierungsprozesses und des später mit der sudanesischen Regierung geschlossenen Nichtangriffpaktes ist die Lage nach wie vor sehr gespannt. Auseinandersetzungen zwischen den Regierungstruppen und Rebellen der bewaffneten Gruppen aus Darfur, die Transporte mit humanitären Hilfsgütern überfallen, sind an der Tagesordnung. Der Ausnahmezustand wurde dazu genutzt, um ungestraft Oppositionelle zu verhaften sowie die Presse- und die Redefreiheit stark einzuschränken.
Besorgniserregend ist die Verschlechterung der humanitären Lage im Tschad, wo sich infolge des Konflikts in Darfur und seiner grenzüberschreitenden Auswirkungen über 300 000 Flüchtlinge aufhalten, die in 12 Lagern entlang der Ostgrenze zwischen dem Tschad und dem Sudan untergebracht sind. Wegen der fortgesetzten Kämpfe kann die Versorgung der Lager mit Lebensmitteln nicht mehr sichergestellt werden, und die Flüchtlinge vegetieren unter katastrophalen Bedingungen dahin. Nach Massenvertreibungen ist die Zivilbevölkerung Angriffen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Da es offensichtlich nicht gelungen ist, die Lage im Tschad zu stabilisieren, müssen die internationalen Institutionen ihre Anstrengungen verstärken, um den Dialog zwischen allen Konfliktparteien zu fördern. Eine humanitäre Katastrophe in diesem Land kann nur durch ein globales Abkommen verhindert werden. Die EUFOR-Mission muss schnellstmöglich anlaufen, um die humanitären Maßnahmen in dieser Region zu unterstützen und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der Flüchtlinge zu verstärken.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE) . – (FR) Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf die Entschließung von Ljubljana zurückkommen, gegen die unsere afrikanischen Kollegen gestimmt haben. Ich war wirklich enttäuscht und traurig. Ich glaube und hoffe, dass die Werte für Afrika nicht aus China kommen werden, dessen aggressive wirtschaftliche Invasion von uns gegenwärtig zu beobachten ist.
Man weiß nicht, wie man unsere afrikanischen Partner behandeln soll, wenn sie den Tschad auf diese Weise behandeln. Aber eines ist recht klar: Wir müssen sie in Bezug auf die Menschenrechte überzeugen. Das ist die einzige Wahl, die wir haben. Es scheint, dass dieser Weg lang und kostspielig ist, aber es gibt keine andere Wahl.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) In der Debatte über die schwierige Lage, in der sich die Menschen im Tschad befinden, möchte auch ich mich zu Wort melden. Wie wir letzten Informationen zufolge wissen, sind neben den 300 000 Flüchtlingen in den östlichen Landesteilen zusätzlich noch 200 000 Binnenvertriebene, die in diesen Lagern unter nahezu unmenschlichen Bedingungen leben, von der humanitären Krise betroffen.
Angesichts des Nahrungsmittel- und Medikamentenmangels, angesichts der dramatischen Verfälschung der Tatsache, dass diese Menschen ihre Freiheit verloren haben, angesichts des wachsenden Drogenmissbrauchs und der Ausbreitung von Krankheiten bei den unter diesen Bedingungen lebenden Menschen, bleibt uns keine andere Wahl als auf die Förderung des demokratischen Prozesses und die Besiegung der Rebellen mithilfe der europäischen Truppen zu drängen.
Armando Veneto (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem man sich in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Ljubljana auf eine gemeinsame Entschließung geeinigt hatte, wurde diese, wie bereits erwähnt, von afrikanischer Seite abgelehnt.
Die Tragik liegt in den Gründen, die dafür angeführt wurden: das Fehlen der Delegation des Tschad. Das war eindeutig eine taktische Ausrede, die dazu diente, die wahren Gründe, aus denen die afrikanische Seite gegen die Resolution stimmte, zu verheimlichen. Das bedeutet, dass im Grunde genommen der politische Opportunismus die Oberhand über die Grundrechte des Menschen sowie den Schutz und die Gewährleistung der Grundfreiheiten gewinnt.
Ich denke, dass der Wert Europas – und der neuen Geschichte, die durch Europa geschrieben wird – genau darin liegt, nicht nur Zeuge zu sein, sondern dafür zu kämpfen, dass nicht der Eigennutzen, sondern die Belange des Menschen Vorrang vor all dem politischen Betrug haben. Das muss meiner Meinung nach bekräftigt und bestätigt und sollte wieder zum Projekt für das Leben der Europäischen Union selbst werden.
John Bowis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Vor wenigen Jahren war ich mit einer Delegation im Tschad. Das war nach dem Bürgerkrieg und nach der Gewalt, und wir sahen den Optimismus, der vom ersten Fließen des Öls und von der Pipeline ausging. Bis dahin waren die Mangobäume eines Dorfes der Reichtum dieses Landes gewesen, nichts weiter, und das Öl eröffnete diesem Land Chancen. Die internationale Gemeinschaft überwachte das in einer Weise, dass wir die Hoffnung hegten, es würde diesem Land Stabilität und Reichtum und eine Zukunft bringen. Heute stehen wir vor einem Chaos, und wir haben dieses Chaos teilweise infolge äußerer Einwirkungen – Darfur und so weiter –, und ich muss sagen, teilweise infolge innerer Probleme –Korruption, schlechte Staatsführung und Gewalt.
Als Ergebnis dessen ist es das Volk des Tschad, das darunter zu leiden hat, und wir müssen jeden – international, national und lokal – dringlich auffordern zusammenzuarbeiten, um diese Krise zu beenden und dann für die Zukunft wieder aufzubauen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in dieser Woche über die Beziehungen zwischen China und Afrika. Die Lage im Tschad ist nur ein Beispiel dafür, dass Öl zum Waffenkauf veranlassen kann. Wenn wir China, das Mitglied im UNO-Sicherheitsrat ist, nicht dazu bringen, seine Außen- und Handelspolitik von einer „vorbehaltlosen“ Politik zu einer Politik „unter Vorbehalt“ zu ändern und mit uns im Gleichtakt zu agieren, werden wir bitter bereuen, dass uns die Mittel fehlen, um Hunderttausenden von Flüchtlingen und Verletzten ausreichende Hilfe leisten zu können.
Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Wir unterstützen uneingeschränkt die Forderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments nach Wiederherstellung des politischen Prozesses im Tschad und nach einer diplomatischen Lösung der Spannungen zwischen dem Tschad und dem Sudan.
Was den internen politischen Prozess angeht, begrüßen wir die Ernennung eines neuen Premierministers, Herrn Abbas. Unserer Ansicht nach war seine Erklärung vom 18. April ein erstes viel versprechendes Signal, das zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Regierung und der unbewaffneten Opposition führen könnte.
Wir hoffen daher, dass die am 23. April erfolgte Bildung der neuen, viele Parteien einbeziehenden Regierung, in der vier wichtige Ministerposten an Parteien der unbewaffneten Opposition gingen – die der Coordination des partis politiques pour la défense de la Constitution (CPDC) entstammen –, den Weg für die Wiederaufnahme eines umfassenderen Dialogs auf der Grundlage der politischen Vereinbarung vom 13. August 2007 frei macht.
Kommissar Michel gehörte zu den ersten, die ihre Besorgnis über das Verschwinden von Anhängern der Opposition nach dem Staatsstreichversuch Anfang Februar zum Ausdruck brachten und die unverzügliche Freilassung aller von den tschadischen Behörden in Gewahrsam gehaltenen Oppositionsführer forderten. Wie viele der heutigen Redner fordern auch wir nach wie vor mit Deutlichkeit, die Lage von Herrn Ibni Saleh, den Sprecher der CPDC, aufzuklären.
In dieser Hinsicht ist die Europäische Kommission in ihrer Funktion als internationaler Beobachter bei der Nationalen Untersuchungskommission um Klarheit über dieses Verschwinden bemüht, was Vertrauen in den politischen Prozess zu erzeugen hilft.
Was den politischen Prozess angeht, so schaffen wir über unseren 10. Europäischen Entwicklungsfonds und das Stabilitätsinstrument die Voraussetzungen dafür, dass der Tschad in der Lage ist, Ende 2009 Wahlen zur Legislative abzuhalten, wie in der Vereinbarung vom 13. August vorgesehen. Das beinhaltet Unterstützung bei den Wahlvorbereitungen und die Durchführung einer Volkszählung. Der Tschad gehört zu den Ländern, die im Hinblick auf eine mögliche Wahlbeobachtermission der EU im Jahr 2009, sofern alle Bedingungen für eine solche Mission gegeben sind, weiter beobachtet werden.
Hinsichtlich der Beziehungen zwischen dem Tschad und dem Iran kann die Frage der Rebellengruppen lediglich als Teil der umfassenderen Situation gesehen werden, und uns ermutigt die jüngste Tagung der im Rahmen der Vereinbarung von Dakar zwischen dem Tschad und dem Sudan gebildeten Kontaktgruppe in Libreville. Wir sind davon überzeugt, dass solche nachhaltigen diplomatischen Bemühungen entscheidend sind, um die beiden Länder zu beruhigen.
Unsere humanitäre Hilfe im Osten des Tschad läuft weiter (durchschnittlich 30 Millionen Euro pro Jahr), und der Bedarf wird angemessen befriedigt. Nichtsdestotrotz wird unser Programme d’Accompagnement à la Stabililisation de l’Est du Tchad zur Ergänzung der humanitären Hilfe und zur Erhöhung der Sicherheit in den Flüchtlings- und Binnenvertriebenenlagern durch den Einsatz von EUFOR/MINURCAT die Bedingungen in Gebieten des Osttschad und der Zentralafrikanischen Republik, in die Binnenvertriebene und Flüchtlinge vielleicht zurückkehren wollen, unterstützen, wobei es vor allem um die Verfügbarkeit von Trinkwasser und um die Lebensmittelsicherheit geht. Die Aktivitäten im Rahmen dieses Programms werden aufgenommen, bevor die Regenzeit beginnt.
Angesichts des Erfolgs der MINURCAT-Mission, die als entscheidend für die Aufrechterhaltung der langfristigen Stabilität und der Entwicklung des Tschad angesehen wird – wie an unserem Beitrag zur MINURCAT-Operation in Höhe von 10 Millionen Euro zu sehen ist – ermutigt es uns, dass mit der Ausbildung der ersten 77 Kommandierenden des Détachement intégré de sécurité begonnen wurde.
Um den Fortschritt abzusichern gehören zu unserem 10. Europäischen Entwicklungsfonds 25 Millionen Euro als Hilfe bei der Reform des Justizsektors, einschließlich der Entwicklung der Polizei, sowie zusätzliche 25 Millionen für die Reform des Sicherheitssektors.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt am Ende der Aussprachen.
Schriftliche Stimmerklärungen (Artikel 142)
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Die Lage im Tschad hat sich zugespitzt. Bewaffnete Gruppen aus dem Sudan dringen im Osten des Landes ein und verüben vor allem unter den schwächsten Schichten der Bevölkerung wahllose Morde, Gewalttaten und Vergewaltigungen, ohne dass die örtliche Regierung darauf reagieren würde. Da es andererseits offenkundig schwierig ist, die wachsende Zahl von Flüchtlingslagern in den Griff zu bekommen, die Flüchtlinge aus Darfur aufnehmen, die durch den Konflikt zwischen der Regierung und der die Gültigkeit der Wahlen anfechtenden Opposition bedroht sind, sahen sich die örtlichen Behörden gezwungen, den nationalen Ausnahmezustand auszurufen.
Die erste Konsequenz dieser Maßnahme war den Berichten von Amnesty International zufolge die Bildung eines Ad-hoc-Ausschusses zur Zensierung von Tageszeitungen und Rundfunksendungen, was neben zahllosen Verhaftungen von Journalisten und politischen Oppositionellen auch zum Verschwinden des Sprechers der Partei für die Verteidigung der Verfassung führte.
Diese Eskalation der Gewalt muss unbedingt gestoppt werden. Die EU-Organe haben die Aufgabe, die Mittel und die Verantwortung, die Menschenrechte weltweit zu verteidigen, speziell in besonderen Regionen wie dem Tschad, wo die Bürger bereits durch humanitäre Krisen und Angriffe von außen erschöpft sind.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
13.1. Simbabwe (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident! Was die Abstimmung über Simbabwe angeht, so bin ich bei der Abstimmung anwesend, werde mich jedoch nicht an ihr beteiligen. Ich möchte im Protokoll festgehalten wissen, dass der Grund, aus dem ich nicht abstimme, ist, dass ich beschlossen habe, es nicht zu tun. Doch ich möchte vermerkt sehen, dass ich hier in der Plenarsitzung anwesend war.
Der Präsident. – Ihre Anwesenheit ist festgestellt worden.
13.2. Iran: der Fall Khadijeh Moghaddam (Abstimmung)
13.3. Tschad (Abstimmung)
14. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
15. Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen: siehe Protokoll
17. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
19. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzung des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 16.25 Uhr geschlossen.)
ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 10 von Jim Higgins (H-0169/08)
Betrifft: Illegale Drogen
Kann der Rat seinen Standpunkt zu der Notwendigkeit darlegen, mehr zu tun, um die mit dem Handel mit illegalen Drogen verbundenen Probleme zu bekämpfen? Auf welche Weise beabsichtigt der Rat, in den Bereichen Prävention und Behandlung aktiv zu werden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die vorrangigen Maßnahmen zur Angebotsreduzierung sind in der EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2005 bis 2012 und in dem danach verabschiedeten EU-Drogenaktionsplan für 2005 bis 2008 verankert. Zu diesen Maßnahmen gehören:
– die Intensivierung der Zusammenarbeit im Strafverfolgungsbereich auf EU-Ebene und zwischen den Mitgliedstaaten,
– die Unterbindung und Bestrafung der illegalen Ein- und Ausfuhr von Suchtstoffen, auch in das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten,
– die Verbesserung der Strafverfolgung, der strafrechtlichen Ermittlungen sowie der Zusammenarbeit im Bereich Kriminaltechnik,
– die Intensivierung der Bemühungen im Strafverfolgungsbereich gegenüber Drittländern, insbesondere Erzeugerländern und Regionen entlang der Schmuggelrouten.
Von großer Bedeutung sind auch die Bemühungen des Ratsvorsitzes, eine Einigung über eine Entschließung des Rates zu Europol zu erzielen, wonach die Befugnisse und die Anpassungsfähigkeit dieser Einrichtung verbessert werden und eine Gemeinschaftsfinanzierung erfolgen soll.
Das Operationszentrum für den Kampf gegen den Drogenhandel im Atlantik („Maritime Analysis and Operational Centre on Narcotics”, MAOC-N), das im Herbst vergangenen Jahres in Lissabon eingerichtet wurde (und in dem sieben Mitgliedstaaten mitarbeiten), konnte bereits einige umfangreiche Sicherstellungen vornehmen.
Zur wirksamen Bekämpfung des illegalen EU-Markts für synthetische Drogen bedient sich die EU eines neuen Verfahrens für den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle von neuen psychoaktiven Substanzen. Erst kürzlich hat die EU dieses Verfahren im Zusammenhang mit der neuen psychoaktiven Substanz 1-Benzylpiperazin (BZP) angewendet. Zu dieser Substanz verabschiedete der Rat der EU im März dieses Jahres einen Beschluss über Kontrollmechanismen und strafrechtliche Sanktionen in den EU-Mitgliedstaaten.
Im Bereich der Außenbeziehungen wurde eine Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern aufgebaut, vor allem durch den Aktionsplan für Afghanistan und den Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik im Bereich der Drogenbekämpfung.
Während der slowenischen Ratspräsidentschaft fand eine hochrangige Zusammenkunft der EU mit den lateinamerikanischen und karibischen Staaten statt. Dort wurde die Hofburg-Erklärung angenommen, in der die weitere Zusammenarbeit der EU mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik dargelegt wird.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Balkanroute gewidmet. In diesem Zusammenhang sei der Aktionsplan für die Staaten des westlichen Balkans besonders erwähnt. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der westlichen Balkanländer bei der Drogenbekämpfung und bietet zugleich einen gewissen Schutz vor dem Drogenschmuggel auf der Balkanroute.
Zu einem neuen Schwerpunktbereich ist Westafrika geworden. Auf der 51. Tagung der UNO-Suchtstoffkommission in Wien schlug der slowenische Ratsvorsitz nach Ausarbeitung eines Textentwurfs für die Horizontale Arbeitsgruppe „Drogen“ im Namen der EU vor, eine Entschließung zu Westafrika zu verabschieden. Diese Entschließung wird es ermöglichen, den Zustrom von Kokain in die EU über die Länder Westafrikas zu verringern.
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sind die größten Geber der Welt. In ihren Beziehungen zu den Erzeugerländern konzentrieren sie sich weiterhin vor allem auf alternative Entwicklungen, tauschen Erkenntnisse aus und stärken die Institutionen.
In Bezug auf Prävention und Therapie sieht die Strategie für den Zeitraum 2005–2012 ein Konzept der Angebotsreduzierung vor, das auf folgenden Voraussetzungen basiert:
– Verhinderung des Einstiegs in den Drogenmissbrauch,
– Maßnahmen, die verhindern, dass aus experimentellem Drogenkonsum Gewohnheitskonsum entsteht,
– frühzeitige Intervention bei gefährlichem Konsumverhalten und
– Einsatz von Therapieprogrammen sowie Bereitstellung von Programmen zur Rehabilitation und gesellschaftlichen Wiedereingliederung.
Im EU-Drogenaktionsplan für 2005–2008 werden 20 Maßnahmepunkte dargelegt. Der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle in Lissabon kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen des Aktionsplans erörterte der Rat im Jahr 2007 die Herstellung und den grenzüberschreitenden Schmuggel von Heroin, Kokain und Cannabis sowie den Austausch von Informationen über Drogen, Drogenkonsum in Haftanstalten und Drogenhandel auf der Straße. Für alle genannten Bereiche wurde ein integrierter, faktengestützter Ansatz vorgeschlagen.
Die Dienststellen der Kommission nehmen derzeit eine Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans für 2005–2008 vor, die die Grundlage für die Ausarbeitung des Aktionsplans für den Zeitraum 2008–2012 bilden wird.
Anfrage Nr. 11 von Mairead McGuinness (H-0171/08)
Betrifft: Neue Stellung des Ratspräsidenten
Kann der Rat erklären, welche Stellung im Reformvertrag für den Ratspräsidenten vorgesehen ist? Welche Rolle soll der Präsident spielen? Wie soll der Ratspräsident gewählt werden, falls der Reformvertrag von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird? Über welche Befugnisse wird der Präsident verfügen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Was die Fragen von Frau McGuinness betrifft, so kann sich der Rat nur mit einem Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen des Vertrages von Lissabon äußern. So enthält zum Beispiel Artikel 15 des durch den Vertrag von Lissabon geänderten Vertrages über die Europäische Union (konsolidierte Fassung der Gründungsverträge) u. a. folgende Formulierung: Der Präsident des Europäischen Rates führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und gibt ihnen Impulse; er sorgt in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates. Der Präsident des Europäischen Rates wirkt darauf hin, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden, und er legt dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vor. Der Präsident des Europäischen Rates nimmt auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.
Anfrage Nr. 12 von Gay Mitchell (H-0173/08)
Betrifft: Entwicklungspolitik im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU
Im Vertrag von Lissabon heißt es, dass der Vizepräsident der Kommission/Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik „für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union“ sorgt. Im Vertrag ist festgelegt, dass mit dem auswärtigen Handeln der Union u.a. angestrebt wird „die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen.“ Kann der Rat erklären, wie die Bedeutung der Entwicklungspolitik als ein wichtiges Ziel des auswärtigen Handelns der Europäischen Union gewährleistet werden soll?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Zur Umsetzung des Vertrages von Lissabon, der noch nicht in Kraft ist, sind noch keine Beschlüsse gefasst worden. Daher hat der Rat zu dieser Frage noch keinen Standpunkt angenommen.
Anfrage Nr. 13 von Brian Crowley (H-0176/08)
Betrifft: Energiesicherheit
Könnte der Rat im Rahmen einer umfassenden Stellungnahme seine diesjährigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Energielieferungen in die Europäische Union darlegen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat stimmt dem Europäischen Parlament zu, dass die Zuverlässigkeit der Energielieferungen für Europa von großer Bedeutung ist. Der Europäische Rat hat diesen Umstand in seinen Beschlüssen in den Jahren 2006 und 2007 eindeutig bestätigt. Somit besteht auch eines der grundlegenden innen- und außenpolitischen Ziele der Gemeinschaft darin, gemeinsam mit der Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigen Entwicklung die Sicherheit der Energielieferungen zu gewährleisten und zu stärken, was auch in den Beschlüssen des Europäischen Rates vom März 2007 bekräftigt wurde. Wie wichtig es ist, die Energiesicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erhöhen, wurde zudem auf der Tagung des Europäischen Rates im März dieses Jahres dargelegt. Es sei darauf hingewiesen, dass Maßnahmen im Bereich Klimawandel und Energie, die weitere Liberalisierung des Energiebinnenmarktes sowie neue Energietechnologien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.
Wir müssen jedoch die Außendimension der Energiepolitik für Europa im Zeitraum 2007 bis 2009 mit Entschlossenheit weiterentwickeln. Daher begrüßte der Europäische Rat auf seiner Tagung im März die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte. Die Fortschritte bei der Umsetzung und der weitere Handlungsbedarf in Bezug auf die Außendimension der Energiepolitik werden auf der Basis der strategischen Überprüfung der Energiepolitik, die im November 2008 von der Europäischen Kommission vorgelegt wird, noch genauer bewertet. Diese strategische Überprüfung soll vor allem bezüglich der Zuverlässigkeit der Energieversorgung (u. a. bezüglich der Verbindungsleitungen) und der Energieaußenpolitik vorgenommen werden. Die strategische Überprüfung, die der Europäische Rat im Frühjahr 2009 bestätigt, wird die Grundlage für einen neuen Energieaktionsplan für die Zeit nach 2010 bilden.
Zu den wichtigsten Elementen der Energieinnenpolitik und -außenpolitik der Gemeinschaft, die direkt und indirekt zu einer größeren Zuverlässigkeit der Versorgung beitragen werden, gehören:
– Innerhalb der Gemeinschaft:
Mehr Rechtsetzungsakte, zum Beispiel die Richtlinien über Ölvorräte, Sicherheit der Gaslieferungen und Sicherheit der Elektrizitätsversorgung.
Stärkung des Energienetzes der Gemeinschaft: Das energiepolitische Ziel der Gemeinschaft besteht darin, ein stabileres, enger geknüpftes Energienetz zu schaffen, Netzmanagement und Infrastrukturplanung zu verbessern und die Einbindung neuer Kraftwerke in das Energienetz zu beschleunigen; all dies trägt dazu bei, die Reaktionsfähigkeit des Netzes auf Störungen zu erhöhen, z. B. auf Unterbrechungen der Versorgung, Störfälle und schwankende Ströme aus erneuerbaren Ressourcen.
Stärkerer Einsatz erneuerbarer Energieträger (verbindliches Ziel von 20 % der Energienutzung der EU bis 2020 und 10 % Anteil von Biokraftstoffen an den Kraftstoffen für das Verkehrswesen bis 2020).
Höhere Energieeffizienz. Durch verringerten Energieverbrauch wird die Abhängigkeit von Drittländern bei der Energieversorgung abnehmen; daher ist es das Ziel der Gemeinschaft, die Energieeffizienz mithilfe der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu erhöhen (Rechtsvorschriften, Forschung und Entwicklung sowie eine Werbekampagne).
Im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Energienetz (TEN-E) möchte der Rat den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass im vorigen Jahr Koordinatoren für vier prioritäre Objekte von europäischem Interesse berufen wurden – unter anderem für die Gasfernleitung Nabucco, die Erdgas für Mitteleuropa aus der Region des Kaspischen Meeres liefert –, um so die Durchführung dieser Projekte zu fördern, die für eine zuverlässige Energieversorgung und das Wirken des Energiebinnenmarktes sehr wichtig sind.
– Extern:
Die Europäische Union bemüht sich intensiv um eine höhere Sicherheit der Energieversorgung durch die Vielfalt der Energieträger, -versorger und Versorgungsrouten; neben den oben erwähnten TEN-Projekten von europäischem Interesse geschieht dies auch durch:
einen regelmäßigen Energiedialog und die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeugerländern wie Russland, Aserbaidschan und Norwegen und Erzeugerorganisationen wie der OPEC, aber auch mit wichtigen Verbraucher- und Transitländern wie USA, Brasilien, China, Indien und Ukraine;
Energiepartnerschaften, zum Beispiel mit Afrika, die im Dezember 2007 geschlossen wurde, und mit Ägypten;
enge Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens, des Kaspischen Raums und des Mittelmeerraums im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft (die Fünfte Ministerkonferenz fand am 17. Dezember 2007 in Zypern statt) usw., sowie durch aktive Beteiligung an Strukturen wie der Energiegemeinschaft und der Energiecharta.
Anfrage Nr. 15 von Seán Ó Neachtain (H-0182/08)
Betrifft: Milleniums-Entwicklungsziele
Kann der Rat eine umfassende Erklärung dazu abgeben, welche Initiativen er verfolgt, um zur Bekämpfung von HIV/Aids in Afrika in diesem Jahr beizutragen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Im Jahr 2008 besteht dringender Handlungsbedarf, um schnellere Fortschritte bei der Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, und in dieser Hinsicht stellt die Bekämpfung von HIV/AIDS nach wie vor eine Priorität des Rates dar. Die Kommission und die Mitgliedstaaten engagieren sich uneingeschränkt für die Durchführung des vom Rat und den Mitgliedstaaten im Mai 2005 verabschiedeten „Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen“.
In seinen Schlussfolgerungen „Aktuelle Fragen im Zusammenhang mit HIV/AIDS“ vom 23. April 2007(1) ersuchte der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten, für die Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des „Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen“ Sorge zu tragen, und er forderte die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der gemeinsamen Überwachung und Berichterstattung über das Europäische Aktionsprogramm in den Jahren 2008 und 2010 über die Fortschritte Bericht zu erstatten, einschließlich über die behandelten aktuellen Fragen im Zusammenhang mit HIV/AIDS.
In diesem Zusammenhang wird der Rat den aktuellen Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms von 2005(2) und alle in diesem Bereich von der Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen bewerten.
In ihrem „Jahresbericht über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe“ an das Europäische Parlament und den Rat berichtet die Kommission jedes Jahr vor allem über die Verfügbarkeit der EG-Mittel zur Durchführung des Aktionsprogramms. Der Jahresbericht 2007 über die EG-Außenhilfe im Jahr 2006(3) enthält Informationen, die zeigen, dass sich die Europäische Union im Zusammenhang mit der Armutsminderung in zunehmendem Maße an der Bekämpfung von Krankheiten beteiligt, die in Relation zur Armut stehen, vor allem durch die Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms. Es wird eine breite Palette von Finanzinstrumenten und Finanzierungswegen entwickelt, in erster Linie durch bilaterale Programme, die aus EG-Mitteln und über den Europäischen Entwicklungsfonds gespeist werden und sich, die Unterstützung aus dem Gesamthaushaltsplan(4) ausgenommen, auf jährlich 245 Millionen Euro belaufen.
Seit der Errichtung des „Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria“ im Jahr 2001–2002 gehören die Kommission und die Mitgliedstaaten zu den aktiven Gebern. Die EU spielt überdies eine entscheidende und öffentlichkeitswirksame Rolle bei der Entwicklung einer neuen und innovativen Methode der internationalen Finanzierung, wodurch ihr nachdrückliches Engagement für den Kampf gegen diese drei Krankheiten unterstrichen wird. Die EU und die Mitgliedstaaten sind zusammen zu den größten Gebern des Globalen Fonds geworden, da sie im Zeitraum 2003-2006 53 % der Geldbeiträge auf sie entfielen. Die EU ist ein maßgeblicher Entwicklungspartner, und daher ist ihre politische Unterstützung von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Entwicklung und das Wirken des Fonds, zum Beispiel bei den Bemühungen um berechenbare Finanzierungsströme im Zusammenhang mit dem Auffüllungsprozess.
Derzeit implementiert die EU ein Europäisches Aktionsprogramm zur Beseitigung des akuten Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer (2007–2013), bei dem Afrika ein geografisches Schwerpunktziel darstellt. Mit einem Fortschrittsbericht der Kommission wird in Kürze gerechnet.
Afrika ist durch HIV/AIDS schwer gezeichnet. Das Partnerschaftsabkommen von Cotonou zwischen den AKP-Ländern und der EG hat für die meisten Länder Afrikas Gültigkeit. Die Hilfe im Kampf gegen HIV/AIDS, der Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und die Rechte der Frauen nach Maßgabe des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) gehören zu den Förderbereichen im Zusammenhang mit der Kooperationsstrategie(5)gemäß dem Partnerschaftsabkommen von Cotonou, und Aktivitäten auf diesem Gebiet werden in der Regel durch den EEF finanziert.
Das von Europäischen Parlament und Rat am 18. Dezember 2006 verabschiedete Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)(6) beinhaltet die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS, durch geografische Programme. Das Programm „In die Menschen investieren“ des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit enthält im Abschnitt „Gute Gesundheit für alle“ die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten – unter Ausrichtung auf die wichtigsten übertragbaren Krankheiten, darunter auch HIV/AIDS. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist ein finanzieller Bezugsrahmen von 1,06 Mrd. Euro zweckbestimmt zugewiesen worden. Die Bewältigung der HIV/AIDS-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die südafrikanische Gesellschaft ist eines der Ziele der EU-Hilfe für das südliche Afrika im Zusammenhang mit dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit; für diese Region ist für den Zeitraum 2007-2013 ein finanzieller Bezugsrahmen von 980 Mio. Euro zweckbestimmt zugewiesen worden.
Der Kampf gegen HIV/AIDS mit besonderer Betonung Afrikas ist und bleibt sowohl intern wie auch extern die wichtigste Priorität für die EU. Der Rat brachte dies in der Erklärung der EU „Das Versprechen halten, HIV/AIDS zu stoppen“ am Weltaidstag am 1. Dezember 2007 deutlich zum Ausdruck, ebenso wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 21./22. Juni 2007.(7)
Eines der vier Grundprinzipien der Strategischen Partnerschaft EU-Afrika(8), die auf dem Gipfeltreffen in Lissabon am 9. Dezember 2007 angenommen wurde, lautet, „dafür zu sorgen, dass in allen Ländern Afrikas alle Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 erfüllt werden“. HIV/AIDS gehört dabei zu den globalen Herausforderungen und Themen von allgemeinem Interesse, die im Rahmen dieser langfristigen strategischen Partnerschaft gemeinsam in Angriff genommen werden sollen. Dazu wurden die verschiedensten Ziele gesetzt, zum Beispiel:
besserer Zugang zu Prävention, Therapie, Betreuung und Logistik, darunter für HIV/AIDS,
größere Finanzmittel und Personalressourcen,
besserer Zugang zu erschwinglichen hochwertigen Arzneimitteln und Waren sowie
größere Aus- und Weiterbildungskapazitäten der Länder Afrikas für Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Jahr 2008 Maßnahmen zur Umsetzung der Strategien und Instrumente zur Bekämpfung von HIV/AIDS ergriffen werden. Dabei ist zu hoffen, dass sich der positive Trend im Hinblick auf Bemühungen und Erfolge, den wir 2006 feststellen konnten und der offenbar auch 2007 zu erkennen war, im Jahr 2008 fortsetzen wird.
Principles for an EU contribution to the Global Fund to Fight HIV/AIDS, Tuberculosis and Malaria with a view to the 2006/2007 Replenishment Process; Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission, SEC(2005) 374, S. 6.
Betrifft: Regierungen der Mitgliedstaaten und das Referendum über den Vertrag von Lissabon
Haben sich Regierungen von Mitgliedstaaten an politischen Vereinbarungen beteiligt, um in möglichst vielen Staaten ein Referendum zu vermeiden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Mitgliedstaaten ratifizieren internationale Verträge gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften.
Anfrage Nr. 17 von Christopher Heaton-Harris (H-0187/08)
Betrifft: Sport im Vertrag von Lissabon
Kann der Rat mitteilen, ob sich für die Europäische Union durch die Ergänzung des Wortes „Sport“ in Artikel 165 des Vertrags eine rechtliche Zuständigkeit im Bereich des Sports ergeben wird und welche Motivation der Einbeziehung des Sports in den Vertrag zugrundeliegt?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Artikel 165 der konsolidierten Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Gründungsverträge fällt unter den Titel XII „Allgemeine und Berufliche Bildung, Jugend und Sport“. Es handelt sich um einen der internen Politik- und Aktionsbereiche der Union. In Artikel 165 heißt es u. a., die Union solle zur Förderung der europäischen Dimension des Sports beitragen und dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigen. Die Frage des Herrn Abgeordneten fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Rat nicht an der Regierungskonferenz beteiligt war, auf der der Entwurf des Vertrages von Lissabon ausgearbeitet wurde. Außerdem ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft. Nach dem Inkrafttreten werden Fragen zu seiner Auslegung durch den Gerichtshof geklärt.
Anfrage Nr. 18 von Sarah Ludford (H-0189/08)
Betrifft: Durchführungsbeschluss von Prüm und Nationale DNA-Datenbank des VK (NDNAD)
Anders als in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten enthalten die Datenbanken der nationalen Polizei des VK und der NDNAD die Fingerabdrücke und DNA nicht nur von verurteilten Personen, sondern auch von Personen, die – auch wegen kleinerer Vergehen – verhaftet, aber niemals angeklagt wurden, sowie von freigesprochenen Personen. Der Entwurf des Prümer Durchführungsbeschlusses (Ratsdokument 14611/07) grenzt aber nicht die Art und Qualität der Daten ein, die mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Kann der Rat zusichern, dass die Initiative abgeändert wird, um die vom Datenaustausch betroffenen Kategorien von Personen einzuschränken und um sicherzustellen, dass ihr unterschiedlicher Status den anderen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit einer Abgleichung oder einer Datenabfrage mitgeteilt wird, wie dies vom Europäischen Datenschutzbeauftragten empfohlen wird (Ratsdokument 5056/08)?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat vertritt die Auffassung, dass einer der wichtigsten Gründe für den Erfolg und die rasche Umsetzung der im Vertrag von Prüm verankerten Mechanismen für den Datenaustausch, die im Beschluss des Rates über die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (siehe den Prümer Beschluss)(1) und seinem Durchführungsbeschluss dargelegt werden sollen, darin besteht, dass der Beschluss keine Auswirkungen auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften und einzelstaatliche Strukturen hat. In Artikel 2 dieses Beschlusses ist eindeutig festgelegt, dass die Mitgliedstaaten über den Umgang mit den in der nationalen DNA-Datenbank (Desoxyribonukleinsäure-Datenbank) gespeicherten Daten entscheiden. Außerdem legt jeder Mitgliedstaat fest, welche Teile seiner DNA-Datenbank er für die anderen Mitgliedstaaten für Recherche- und Abgleichzwecke verfügbar macht. Diese Informationen werden in einem Handbuch veröffentlicht, das vom Generalsekretariat des Rates ausgearbeitet und ergänzt wird.
Es obliegt dem Rat daher nicht, festzulegen, über welche Art von Personen Daten ausgetauscht werden müssen bzw. könnten.
Die britischen Behörden entscheiden darüber, welche Daten für Recherche- und Abgleichzwecke im Rahmen des Beschlusses von Prüm verwertet und/oder verfügbar gemacht werden.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Prümer Beschlusses ausgetauschten Daten sehr begrenzt sind und dass ein Austausch von Informationen über die Kategorien von Personen, auf die sich die Daten beziehen, sowie über ihren Status nur dann und für den Fall erfolgen darf, dass eine Übereinstimmung festgestellt wird.
Ist der Rat in Anbetracht von Artikel 11 des Vertrags von Lissabon zum Grundsatz der partizipativen Demokratie der Auffassung, dass eine Million Unterschriften zugunsten einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon irgendetwas bewirken können?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Vertrag von Lissabon ist noch nicht in Kraft. Die Verfahren zur Ratifizierung des Vertrages sind zudem in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verankert und fallen daher in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Folglich ist der Rat nicht befugt, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.
Anfrage Nr. 20 von Jens-Peter Bonde (H-0194/08)
Betrifft: Lissabon-Vertrag
Besitzen die Ausdrücke „möglichst offen“ und „möglichst bürgernah“ irgendeine Rechtskraft?
Steht der geschlossene Charakter der Regierungskonferenz in Verbindung mit dem Lissabon-Vertrag im Gegensatz zu den entsprechenden Vorschriften des Vertrags von Nizza?
Ist die politische Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, keine Volksabstimmung durchzuführen, mit der Demokratienorm des Vertrags von Nizza vereinbar?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Frage des Herrn Abgeordneten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Rat nicht an der Regierungskonferenz beteiligt war, auf der der Entwurf des Vertrages von Lissabon ausgearbeitet wurde. Außerdem ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft. Nach dem Inkrafttreten werden Fragen zu seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof geklärt.
Anfrage Nr. 21 von Martin Callanan (H-0196/08)
Betrifft: Vertrag von Lissabon, koordiniertes Vorgehen in internationalen Foren
Kann der Rat sich dazu äußern, ob Frankreich und das Vereinigte Königreich sich an die Entscheidungen der EU im Zusammenhang mit den Verhandlungen bzw. der Beschlussfassung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, bei G8-Gipfeltreffen usw. halten müssen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Frage des Herrn Abgeordneten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Rat nicht an der Regierungskonferenz beteiligt war, auf der der Entwurf des Vertrages von Lissabon ausgearbeitet wurde. Außerdem ist der Vertrag von Lissabon (noch) nicht in Kraft getreten.
Anfrage Nr. 22 von Nirj Deva (H-0198/08)
Betrifft: Raumfahrtpolitik im Vertrag von Lissabon
Könnte die unter Artikel 179 des Vertrags von Lissabon genannte Forschung und technologische Entwicklung die militärische Nutzung des Weltraums beinhalten? Könnten die in Artikel 187 des Vertrags genannten gemeinsamen Unternehmen auch im Bereich der militärischen Nutzung des Weltraums tätig werden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Artikel 179 der konsolidierten Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Gründungsverträge steht unter dem Titel „Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt“. Darin heißt es u. a., dass die Union zum Ziel haben soll, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird. Die auf diesen Artikel bezogene Frage des Herrn Abgeordneten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft ist. Nach seinem Inkrafttreten werden alle Fragen zu seiner Auslegung durch den Gerichtshof geklärt.
In Artikel 187 der konsolidierten Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Gründungsverträge heißt es, dass die Union gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen kann. Diese gemeinsamen Unternehmen oder anderen Strukturen ermöglichen der Union, Programme im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration noch effizienter auszuführen. Allerdings fällt die auf diesen Artikel bezogene Frage des Herrn Abgeordneten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft ist. Nach seinem Inkrafttreten werden alle Fragen zu seiner Auslegung durch den Gerichtshof geklärt.
Anfrage Nr. 23 von Nils Lundgren (H-0200/08)
Betrifft: Vertrag von Lissabon
Artikel 136 des Vertrags von Lissabon hat die Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Euro-Länder zum Gegenstand. Ist der Rat der Ansicht, dass Schweden nach Maßgabe dieses Artikels und des Vertrags von Lissabon im allgemeinen verpflichtet ist, sich an der Zusammenarbeit innerhalb des Euro-Währungsgebiets zu beteiligen, wenn es die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt? Welche Maßnahmen können im Namen der Euro-Länder erlassen werden, die nicht für die anderen Mitgliedstaaten gelten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Frage des Herrn Abgeordneten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, da der Rat nicht an der Regierungskonferenz beteiligt war, auf der der Entwurf des Vertrages von Lissabon ausgearbeitet wurde. Außerdem ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft. Nach dem Inkrafttreten werden Fragen zu seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof geklärt.
Anfrage Nr. 24 von Syed Kamall (H-0203/08)
Betrifft: Internationale Abkommen und der Vertrag von Lissabon
In welchen Bereichen könnte die Europäische Union nach der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon keine internationalen Abkommen abschließen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Frage bezieht sich auf die Auslegung der Bestimmungen des Vertrages von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Dem Herrn Abgeordneten ist sicher bekannt, dass der Vertrag von Lissabon den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt worden ist.
Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ratsvorsitzes, da der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft ist; nach seinem Inkrafttreten werden alle Fragen in Bezug auf seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof geklärt.
Anfrage Nr. 25 von David Martin (H-0210/08)
Betrifft: Unabhängigkeit des Kosovo
Welche Botschaft sendet nach Ansicht des Rates die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo an andere separatistische Bewegungen innerhalb der Europäischen Union?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Am 18. Februar 2008 verabschiedete der Rat die folgende Schlussfolgerung: „Der Rat erklärt erneut, dass die EU fest zu den Grundsätzen der VN-Charta und der Schlussakte von Helsinki, einschließlich der Grundsätze der Souveränität und der territorialen Integrität, sowie allen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates steht. Er bekräftigt seine Überzeugung, dass das Kosovo angesichts des Konflikts der 90er-Jahre und des langen Zeitraums unter internationaler Verwaltung gemäß der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates einen Fall eigener Art darstellt, der diese Grundsätze und Resolutionen nicht in Frage stellt.“
Dass der Fall Kosovo einzigartig ist, wird in der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates betont, die der UN-Sicherheitsrat im Gefolge der humanitären Tragödie verabschiedete, in deren Verlauf fast 800 000 Bewohner des Kosovo gezwungen waren, ihr Zuhause zu verlassen, und die regionale Stabilität gefährdet wurde. Mit dieser Resolution wurde eine Übergangsverwaltung der UN im Kosovo eingeführt, und sie sieht einen politischen Prozess zur Festlegung des künftigen Status des Kosovo vor. Auf der Grundlage eines Berichts von Botschafter Kai Eide, der dem Sicherheitsrat am 7. Oktober 2005 vorgelegt worden war, empfahl der UN-Generalsekretär, dass der Prozess der Festlegung des künftigen Status des Kosovo gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates eingeleitet werden sollte, und er ernannte einen Sonderbeauftragten zur Durchführung dieses Prozesses. Der Prozess soll die wirksame Zusammenarbeit der Kosovo-Serben und anderer Nationalitäten sowie Volksgruppen im Kosovo erreichen.
Da das Kosovo ein einzigartiger Fall ist, gilt es nicht als Präzedenzfall für andere Situationen – einschließlich Situationen innerhalb der Europäischen Union.
Anfrage Nr. 26 von Frank Vanhecke (H-0213/08)
Betrifft: Religionsfreiheit in Algerien
Unlängst brachten christliche Bischöfe beim algerischen Ministerium für religiöse Angelegenheiten die Ausweisungen und Verurteilungen zur Sprache, von denen Christen in Algerien immer häufiger betroffen sind, seit im Februar 2006 ein Gesetz zur Regelung des Status der religiösen Minderheiten verabschiedet wurde. Verschiedene Bestimmungen stellen eine grundlegende Verletzung der Religionsfreiheit dar. So ist eine fünfjährige Haftstrafe sowie eine Strafe von ungefähr 10.000 Euro für jeden vorgesehen, der sich anschickt bzw. missionarische Mittel ins Werk setzt, um einen Muslimen zu einer anderen Religion zu bekehren.
Stellen die betreffenden Bestimmungen eine Verletzung der Klausel „wesentlicher Bestandteil“ von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens vom 22. April 2002 dar? Beabsichtigt der Rat, in dieser Angelegenheit mit Vertretern der christlichen Minderheit in Algerien Kontakt aufzunehmen? Welche Maßnahmen wird der Rat im Rahmen von Artikel 104 Absatz 2 und im Rahmen des im Abkommen vorgesehenen politischen Dialogs ergreifen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Hinsichtlich der Glaubens- und Gewissensfreiheit stellt der Rat mit Besorgnis fest, dass es vor kurzem Fälle von Diskriminierung gegeben hat.
Der Rat bedauert, dass im Rahmen der geltenden Gesetzgebung in Algerien die Möglichkeiten für nichtmuslimische Religionen sehr begrenzt sind, und hat auf dem Treffen des Assoziierungsrates mit Algerien am 10. März seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht. Bei dieser Gelegenheit hat der Rat Algerien aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um jede Diskriminierung zu vermeiden und Toleranz in Bezug auf die Kultur, die Äußerung von religiösen und anderen Überzeugungen, die Minderheiten und die sexuelle Orientierung zu fördern sowie die auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
Anfrage Nr. 27 von Daniel Dăianu (H-0215/08)
Betrifft: Steuerhinterziehung
Deutschland, seine Bürger und seine ehrlichen Politiker haben eine Vielzahl von Gründen, um über die Enthüllungen aufgebracht zu sein, dass Spitzenmanager den Fiskus betrogen haben, indem sie illegal die Dienste von europäischen Steueroasen in Anspruch genommen haben. Doch man kann mit Recht behaupten, dass sämtliche Mitgliedstaaten der EU in mehr oder weniger großem Umfang mit solchen gesetzeswidrigen Verhaltensweisen konfrontiert sind. Eine Möglichkeit, sich mit dem Problem zu befassen, besteht in dem Versuch, sämtliche Schlupflöcher zu schließen, was den Status der gegenwärtigen Steueroasen berühren würde. Doch es geht hier um den umfassenderen Aspekt der sozialen Verantwortung von Menschen auf dem Gipfel der wirtschaftlichen und bisweilen politischen Macht; mit ihrem derart eklatanten Missverhalten schaden sie nicht nur ihrem eigenen Ruf, sondern versetzen auch der Funktionsfähigkeit unserer Institutionen einen schweren Schlag.
Wie will der Rat die Grundlage des Kampfes gegen die Steuerhinterziehung ausweiten, damit auch die moralische Rechenschaftspflicht und die Notwendigkeit, der Erosion des Vertrauens unserer Bürger in demokratische Institutionen vorzubeugen, zum Tragen kommen? Dürfen wir die Bürger allgemein auffordern, sich schmerzhaften Reformen – dort wo sie notwendig sind – zu unterziehen, während einige derjenigen, denen es so viel besser geht, wichtige Grundsätze des Anstands und des staatsbürgerlichen Verhaltens missachten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Steuern unterliegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die mangels Harmonisierung in diesem Bereich Maßnahmen treffen und Vorschriften ausarbeiten können, die den nationalen Zielen und Erfordernissen entsprechen. Allerdings müssen sie diese Zuständigkeit in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht wahrnehmen.
Der Herr Abgeordnete weiß sicherlich, dass der Rat Maßnahmen zur Harmonisierung nur auf Vorschlag der Kommission treffen kann. Ein solcher Vorschlag in der von dem Herrn Abgeordneten angedeuteten Richtung liegt derzeit nicht vor.
Die Entscheidung darüber, ob Maßnahmen zur Erreichung der von dem Herrn Abgeordneten genannten Ziele ergriffen werden, liegt in den Händen der Mitgliedstaaten.
Anfrage Nr. 28 von Dimitrios Papadimoulis (H-0220/08)
Betrifft: Europäische Perspektive Serbiens
In der jüngsten Mitteilung der Kommission zur europäischen Perspektive des westlichen Balkans (KOM(2008)0127) heißt es, dass die Europäische Union die Unterzeichung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zugesagt habe, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
Kann der Rat mitteilen, welches diese Voraussetzungen sind? Welches ist der Zeitplan für die Unterzeichnung des Abkommens?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat und die Kommission haben zu Beginn der Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) im Oktober 2005 entschieden, das SAA zu unterzeichnen, nachdem eine gemeinsame Bewertung der Fortschritte in den folgenden drei Bereichen vorgenommen wurde:
Entwicklung eines gesetzgeberischen Rahmens sowie Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur ordnungsgemäßen Umsetzung eines etwaigen SAA;
effiziente Umsetzung der Verfassungsurkunde der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro sowie
uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.
Die Kommission sollte darüber dem Rat berichten.
Der erste Punkt verursacht keine besonderen Schwierigkeiten. Im jüngsten Fortschrittsbericht vom November 2007 hat die Kommission die Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung hervorgehoben, die insgesamt mit den europäischen Standards in Übereinstimmung stehen. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das SAA hat Serbien gezeigt, dass es über ein gutes Verwaltungspotenzial verfügt. Unter Berücksichtigung der institutionellen Kapazitäten Serbiens hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom Dezember in seinen Schlussfolgerungen seine Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass Serbien in der Lage ist, die Vorbereitungen auf dem Weg in die EU zu beschleunigen.
Der zweite Punkt ist nicht mehr aktuell, da die Staatengemeinschaft zwischen Serbien und Montenegro nicht mehr besteht. Zum dritten Punkt hat der Rat in den Schlussfolgerungen mehrfach die Bedeutung der uneingeschränkten Zusammenarbeit Serbiens mit dem ISTGH betont. An eine zufriedenstellende Lösung dieser Fragen ist auch die Unterzeichnung des SAA geknüpft. Ein wichtiger Indikator zur Beurteilung des genannten Kriteriums wird der nächste Bericht des Chefanklägers des ISTGH, Brammertz, sein.
Anfrage Nr. 29 von Bill Newton Dunn (H-0222/08)
Betrifft: Von Rat und Europäischem Parlament angeforderte, von der Kommission jedoch abgelehnte Studie
Im Haushaltsjahr 2008 forderten der Rat und das Europäische Parlament unter Posten XX 01 02 11 04 bei der Kommission eine Studie über Machbarkeit und Hindernisse in Bezug auf die Schaffung einer Bundespolizei der Europäischen Union an; beide Organe beschlossen, Geld für die Durchführung dieser Studie zu bewilligen.
Wie steht der Rat zu der Tatsache, dass sich die nicht durch Wahl legitimierte Kommission dem Willen der gewählten Regierungen und der gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments widersetzt, indem sie sich weigert, die Studie durchzuführen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die vom Abgeordneten Newton Dunn genannte Studie wurde vom Rat nicht erörtert.
Anfrage Nr. 30 von Armando França (H-0224/08)
Betrifft: E-Justiz
Auf der Tagung der Justiz- und Innenminister vom 1. und 2. Oktober 2007 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass die Justiz modernisiert werden muss und dass sie die elektronischen Mittel nutzen muss, um die Justiz rasch, wirksam, bürger- und unternehmensnah sowie kostengünstiger zu machen. Die elektronische Justiz (E-Justiz) ist Teil des Programms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitze und war eine der Prioritäten des portugiesischen Vorsitzes, der den Prototyp eines Portals „E-Justiz“ entwickelt hat.
Die E-Justiz ist von großer Bedeutung für die Justiz und für die Zusammenarbeit in diesem Bereich der Tätigkeit der EU. Was ist der Entwicklungsstand des Prototyps des europäischen Portals „E-Justiz“, welche Dienste wird es umfassen, und wann wird es vollendet sein?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass die E-Justiz eine bedeutende, vorrangige Aufgabe ist, deren Ziel darin besteht, auf europäischer Ebene eine technische Plattform zu erstellen, die im Bereich der Justiz den Zugang zu allen gegenwärtigen oder künftigen elektronischen Systemen auf nationaler Ebene, auf der Ebene der Gemeinschaft und gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene ermöglicht.
Der Rat prüft den Umfang des E-Justiz-Systems und den genauen Inhalt des Portals. Das künftige Portal „E-Justiz“ soll, ungeachtet des Ausgangs dieser Erörterungen, Bürgern und Juristen einen einheitlichen Zugang zu Justizangelegenheiten bieten. Durch die Einbeziehung von Internetquellen der Mitgliedstaaten und der EU wird das Portal den Zugang zu juristischen Informationen, Justizbehörden, Registern, Datenbanken und anderen verfügbaren Leistungen ermöglichen und Bürgern und Juristen auf diese Weise die tägliche Arbeit auf dem europäischen Justizsektor erleichtern.
Der Rat hat den Zeitplan für die Öffnung des Portals für die Öffentlichkeit bereits erörtert. Die Kommission hat eine Mitteilung über die E-Justiz angekündigt, die der Rat in den weiteren Debatten berücksichtigen wird. Es muss betont werden, dass die Mitgliedstaaten die Funktionstüchtigkeit des Portals überprüfen und es erproben müssen, um etwaige technische oder organisatorische Probleme festzustellen, bevor sie es der Öffentlichkeit zugänglich machen. Sie müssen ferner sicherstellen, dass das Portal den Bürgern inhaltlich tatsächlich einen Wertzuwachs im täglichen Leben bringt.
Anfrage Nr. 31 von Zdzisław Kazimierz Chmielewski (H-0236/08)
Betrifft: Wasserstofftechnologien und Brennstoffzellen
Im Verlauf der Zusammenarbeit des Verfassers mit Experten im Zusammenhang mit der Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ trat ein Gutachten zutage, das dermaßen überraschend erschien, dass der Rat darauf hingewiesen werden sollte. Sein Verfasser ist in der Kernphysik eine bekannte Autorität. Wasserstofftechnologien und Brennstoffzellen wurden in dem Dokument ungewöhnlich enthusiastisch vorgestellt – fast als Allheilmittel für Energieprobleme und den Umweltschutz. Dabei ist Wasserstoff nur ein Energieträger. Um diesen Träger herzustellen, müssen jedoch andere Energiequellen genutzt werden, und zwar je nach der verwendeten Technologie mit unterschiedlichem Wirkungsgrad: von ein paar Prozent (herkömmliche Elektrolyse bei Zimmertemperatur) bis zu maximal 80 % (Aufspaltung von Wasser bei Hochtemperatur). Bei Verwendung von Methan oder Erdgas müssen auch diese irgendwo eingekauft oder hergestellt werden.
Außerdem stellen die Technologien zur Speicherung oder zum Transport von Wasserstoff das nächste schwierige Problem bei der Nutzung dieses Energieträgers dar.
Was sagen die Experten des Rates dazu?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Herr Abgeordnete darf überzeugt sein, dass sich der Rat durchaus der Komplexität der technischen Herausforderungen bewusst ist, die beim breiten Einsatz von Wasserstoff und Brennstoffzellen im europäischen Verkehrssystem zu berücksichtigen sind. Daher hat der Rat in der allgemeinen Einleitung zum Entwurf für die Verordnung des Rates zur Gründung des von der Kommission vorgeschlagenen Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ Folgendes ausgeführt (Dokument 6935/08, einleitende Erklärung Nr. 9 auf Seite 4): „Die technologische Herausforderung in Bezug auf Brennstoffzellen und Wasserstoff ist sehr komplex und umfangreich, die technischen Fähigkeiten jedoch sind sehr breit gefächert.“ Die Aufgabe der Experten im Bereich Forschung und technologische Entwicklung ist es daher, das technologische und wirtschaftliche Potenzial sowie theoretisch viel versprechende neue Technologien zu ermitteln und sich mit den damit verbundenen technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, bevor aufgrund fundierter und stichhaltiger wissenschaftlicher Nachweise eine Entscheidung über deren Einsatz getroffen wird. Charakteristisch für wissenschaftliche Dokumente ist, dass darin mögliche Anwendungen einer neuen Technologie mitunter so präsentiert werden, als seien sie ein Allheilmittel. Bisweilen werden in diesen wissenschaftlichen Dokumenten tatsächlich aber nur alle Einsatzmöglichkeiten der Technologie aufgezählt, die noch der weiteren Untersuchung bedürfen. Im Ergebnis einer solchen eingehenden Untersuchung kann sich herausstellen, dass von den potenziell viel versprechenden Anwendungsmöglichkeiten manche, alle oder gar keine wirklich Erfolg versprechend sind. Das ist jedoch der übliche Weg, wissenschaftlichen Fortschritt zu erzielen.
Anfrage Nr. 32 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0238/08)
Betrifft: Die Zukunft der Europäischen Agenturen innerhalb der institutionellen Struktur der Europäischen Union
Aus Anlass der Veröffentlichung der jüngsten Mitteilung der Kommission zur Zukunft der Europäischen Agenturen(1) wird an den Rat die Frage gerichtet, welche Bedeutung den dezentralen Einrichtungen seines Erachtens für die institutionelle Präsenz der Europäischen Union auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten zukommt? Nach welchen Kriterien bewertet der Rat die erfolgreiche Wahrnehmung ihrer Aufgaben und die Erreichung ihrer konkreten Ziele, wie diese in den Satzungen der Einrichtungen vorgesehen sind? Wie beurteilt der Rat den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für den Telekommunikationsmarkt, ein Vorschlag, der der genannten Mitteilung zufolge weiterhin Gültigkeit besitzt? Hält er die vorgeschlagene Rechtsgrundlage für die Errichtung der Agentur für ausreichend?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat zu der von der Frau Abgeordneten erwähnten Mitteilung der Kommission zur Zukunft der Europäischen Agenturen noch nicht Stellung genommen.
In einigen Rechtsakten zur Einrichtung der Agentur wird festgelegt, dass die von der Agentur erzielten Erfolge und ihre Arbeitsmethode bewertet werden, oder aber sie enthalten eine Prüfklausel. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur beispielsweise werden die Ergebnisse und Arbeitsmethoden der Agentur von der Kommission einer Bewertung unterzogen, die gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Bestimmungen dieser Verordnung vorlegt. In der Verordnung über die Einrichtung einer Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit ist eine unabhängige Innenrevision vorgesehen, die von der Agentur in Zusammenarbeit mit der Kommission alle sechs Jahre in Auftrag gegeben wird. Der Rat ist an dieser Revision nicht beteiligt, es sei denn, ihr folgt kein Legislativvorschlag zur Überarbeitung des Rechtsakts zur Einrichtung der Agentur.
Dennoch haben das Europäische Parlament und der Rat als die beiden Zweige der Haushaltsbehörde am 18. April 2007 eine gemeinsame Erklärung zu den Gemeinschaftsagenturen angenommen, in der die Kommission aufgefordert wird:
eine jährliche Haushaltsübersicht aller bestehenden und zukünftigen Gemeinschaftsagenturen vorzulegen, die alle Haushaltsdaten über ihre Gründungsakte, Haushaltsschlüsselindikatoren, die Beschäftigtenzahl sowie das Verhältnis zwischen operativen und administrativen Aufwendungen enthält;
vor der Einrichtung einer neuen Agentur eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und das Verfahren gemäß Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung konsequent einzuhalten und zu unterstützen;
regelmäßig eine Bewertung der Gemeinschaftsagenturen, insbesondere des Kosten- Nutzen-Verhältnisses vorzunehmen;
die in den Vorschriften der einzelnen Agenturen vorgesehenen Prüfklauseln auszuführen.
Der Rat prüft derzeit die Vorschläge der Kommission zur elektronischen Kommunikation bzw. zum Rahmen für die elektronische Kommunikation und hat zum Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation noch nicht Stellung genommen.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Europäische Agenturen – mögliche Perspektiven, 11.3.2008, KOM(2008)0135.
Anfrage Nr. 33 von Johan Van Hecke (H-0242/08)
Betrifft: Fehlende Aufmerksamkeit für Somalia
In Somalia herrschen Gewalt, steigende Inflation und anhaltende Trockenheit. Nahrungsmittelhilfe kommt kaum bei den bereits in die Hunderttausende gehenden Flüchtlingen an. Allein im Jahr 2007 flüchteten Schätzungen zufolge 700 000 Einwohner der Hauptstadt Mogadischu vor der Gewalt zwischen islamischen Milizen und Truppen der Regierung, die von Äthiopien unterstützt wird. Somalia gilt bereits weltweit als schwierigster Ort für die Tätigkeit humanitärer Organisationen. Einigen UN-Beamten zufolge ist die Lage in Somalia möglicherweise noch schlimmer als in Darfur.
Der Rat hat bereits erklärt, dass er die Entführung der Mitarbeiter von Médecins sans frontières in Somalia Anfang 2008 nicht erörtert hat. Anfang April wurden zwei UN-Mitarbeiter entführt. Wie viele Helfer müssen noch verschwinden, bevor der Rat von der Notwendigkeit überzeugt ist, Somalia auf die Tagesordnung zu setzen? Teilt der Rat die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft die Augen vor der dramatischen Lage in Somalia nicht verschließen darf.
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat teilt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft nicht die Augen vor den Zuständen in Somalia verschließen darf. Daher bleibt die Somalia-Frage eine vorrangige Aufgabe des Rates.
Der Hohe Vertreter für die GASP, Javier Solana, ist im Februar 2008 mit Nur Hassan Hussein, dem neuen Ministerpräsidenten der Übergangs-Bundesregierung (ÜBR), zusammengetroffen.
Die EU-Troika hat am 25. März 2008 Mogadischu besucht und Gespräche mit dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten, mit den Führern des Hawiye-Clans, mit Vertretern der Zivilgesellschaft und dem Befehlshaber der Truppen der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) geführt. Mit ihrem Besuch verfolgte die Troika das Ziel:
die Unterstützung der EU für die neue Regierung und ihr angekündigtes Programm prioritärer Aufgaben zum Ausdruck zu bringen;
die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die effiziente Strategie der Aussöhnung zwischen der ÜBR und der Opposition auf allen Ebenen kundzutun, damit die vorausgegangene Periode erfolgreich abgeschlossen wird;
den Wunsch der EU nach besserer Abstimmung innerhalb der Führungsstrukturen in den Institutionen der Übergangs-Bundesregierung zum Ausdruck zu bringen und
die Rolle der EU als Akteur aufrechtzuerhalten, der eine dauerhafte politische Lösung für Somalia und eine Abstimmung seiner Aktivitäten mit der internationalen Gemeinschaft unter Federführung der UN unterstützt.
Der Rat hat mehrmals die Bedeutung der federführenden Funktion der UN bei der internationalen Unterstützung für den politischen Prozess in Somalia sowie die Notwendigkeit betont, einander zuwider laufende Initiativen zu vermeiden. Er hat auch seine Unterstützung für die AMISOM (Mission der Afrikanischen Union in Somalia) zum Ausdruck gebracht.
Der Rat hat ferner erklärt, dass die EU Maßnahmen zur Förderung der Achtung der Menschenrechte, zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins sowie zur Ausmerzung der Kultur der Straffreiheit in Somalia aktiv unterstützen muss.
Anfrage Nr. 34 von Bernd Posselt (H-0245/08)
Betrifft: Autobahn Spielfeld-Maribor-Zagreb
Kennt der Rat den Zeitplan für die Fertigstellung der Autobahnverbindung von der Steiermark (Spielfeld–Straß) durch Slowenien (Maribor/Marburg) nach Kroatien, und wie beurteilt er den Fortgang dieser nicht nur für Bayern, Österreich, Slowenien und Kroatien, sondern für ganz Europa wichtigen Arbeiten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat möchte dem Herrn Abgeordneten mitteilen, dass die vorgenannte Angelegenheit der nationalen Zuständigkeit unterliegt und deshalb von den zuständigen Stellen des Rates nicht erörtert wurde. Der Rat ist somit nicht das geeignete Organ zur Erörterung dieser Frage und kann dazu nicht Stellung nehmen.
Anfrage Nr. 35 von Richard Howitt (H-0248/08)
Betrifft: Neufassung der Verordnung über ein Schema allgemeiner Handelspräferenzen und Status für Länder, denen Handelspräferenzen eingeräumt werden
Wann wird der Rat voraussichtlich über die Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 980/2005(1) über ein Schema allgemeiner Handelspräferenzen entscheiden? Welchen Zeitplan und welche Mechanismen wird der Rat benutzen, wenn es darum geht zu bewerten, ob Länder, denen Handelspräferenzen eingeräumt werden, tatsächlich die für deren Einräumung notwendigen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsübereinkommen ratifiziert und umgesetzt haben?
Welche Konsultationen fanden oder finden mit der Kommission und dem Europäischen Parlament über dieses Thema statt und zu welchen Terminen? Welche Informationen wird der Rat bei der Bewertung der Auswirkungen von Handelspräferenzen auf den Handel und bei der Abwägung seiner Entscheidung heranziehen? Wird der Rat in der Zwischenzeit weitere Untersuchungen zu diesem Thema anfordern?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) wie auch die als Anreiz konzipierte „Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Staatsführung“ (APSplus) wurden in Form mehrjähriger Durchführungsverordnungen verabschiedet. Die erste davon, die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen, verliert am 31. Dezember 2008 ihre Gültigkeit.
Auf Antrag der Kommission prüft der Rat zurzeit den Entwurf einer Verordnung, die den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 umfasst. Der Vorschlag wurde auch dem Europäischen Parlament vorgelegt, das dazu Stellung genommen hat.
Wie bei jedem Legislativvorschlag wird der Rat bei der Verabschiedung der Verordnung den Verfahren aus den Verträgen folgen und zugleich das institutionelle Gleichgewicht aus diesen Verträgen berücksichtigen.
Betrifft: Einschüchterung eines jungen kroatischen Aktivisten
Vor einigen Tagen haben die Behörden Kroatiens – eines Landes, das um Mitgliedschaft in der EU ersucht hat – regelrechte Einschüchterungsmaßnahmen gegen Vinco Draca, ein Mitglied der „S.O.S. Jugendvereinigung Kroatiens“ ergriffen; sie haben sein Haus durchsucht und ein Verhör mit ihm durchgeführt - mit der Begründung, er befinde sich im Besitz von mehreren Postern für die Internationale Solidaritätskundgebung, die vom Weltverband der Demokratischen Jugend vom 3. bis 6. April 2008 in verschiedenen Balkanhauptstädten organisiert wurde und an der zahlreiche kommunistische und antiimperialistische Jugendorganisationen teilgenommen hatten. Als Begründung für diese brutale Verletzung der demokratischen Grundrechte gaben die kroatischen Behörden den Besuch des amerikanischen Präsidenten Bush in Kroatien an.
Verurteilt der Rat solche Einschüchterungsmaßnahmen, mit denen die politische Aktivität engagierter Jugendlicher behindert und die demokratischen Grundrechte junger Menschen radikal verletzt werden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Dem Rat sind keine Einzelheiten und Umstände des Falles Vinko Drača bekannt, auf den sich die Anfrage bezieht.
Dennoch möchte er der Frau Abgeordneten versichern, dass der generelle Standpunkt der EU zur Einhaltung der elementaren Grundsätze der Demokratie und Menschenrechte und ebenso ihre Verpflichtung in Bezug auf diese Grundsätze sehr klar sind. Als Staat, der Verhandlungen zum EU-Beitritt führt, muss Kroatien die auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien erfüllen, d. h. eine institutionelle Stabilität zur Gewährleistung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte und Schutz von Minderheiten vorweisen.
In Bezug auf die Anforderungen aus dem Verhandlungsrahmen werden von Kroatien außerdem die Fortführung des Reformprozesses und weitere Fortschritte im Hinblick auf die Prinzipien der Freiheit, Demokratie, der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit erwartet, auf denen die Europäische Union gründet.
Alle diese Fragen werden auf den Treffen des Stabilisierungs- und Assoziierungsrates (das nächste findet am 28. April in Luxemburg statt) und im Rahmen der Beitrittsverhandlungen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Kapitel – Justiz und Grundrechte – erörtert. Außerdem werden die zuständigen Stellen des Rates diese Fragen weiter verfolgen und die Durchführung der revidierten Beitrittspartnerschaft überwachen.
Der Rat kann der Frau Abgeordneten deshalb versichern, dass er die Frage der Grundrechte auch weiterhin aufmerksam verfolgen und dafür Sorge tragen wird, dass sie auf den betreffenden Ebenen behandelt wird.
Anfrage Nr. 37 von Jean Lambert (H-0252/08)
Betrifft: Trostfrauen: sexuelle Versklavung während des Krieges durch die Kaiserliche Japanische Armee vor und während dem Zweiten Weltkrieg
Am 13. Dezember 2007 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung P6_TA(2007)0632 an, in der es unter anderem die japanische Regierung zur Übernahme historischer und rechtlicher Verantwortung für die Unterjochung und Versklavung der so genannten Trostfrauen sowie dazu aufforderte, alle Behauptungen, wonach diese Gräueltaten angeblich niemals verübt wurden, öffentlich zurückzuweisen. In Anbetracht dessen, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen in Konfliktgebieten nach wie vor als Kriegsmittel eingesetzt wird, würde die Anerkennung und Entschädigung der Opfer von Verbrechen, die in der Vergangenheit in Japan begangen wurden, ein dringend benötigtes Signal aussenden.
Welche Schritte hat der Rat – ausgehend von der Entschließung des Parlaments vom Dezember sowie von Absichtserklärungen sowohl der slowenischen als auch der kommenden französischen Ratspräsidentschaft, die Rechte von Frauen in bewaffneten Konflikten stärker in den Vordergrund rücken zu wollen – unternommen, um an die Entschließung des Europäischen Parlaments anzuschließen? Beabsichtigt der Rat, das bevorstehende Gipfeltreffen EU-Japan dazu zu verwenden, um von der japanischen Regierung eine Entschuldigung sowie eine Anerkennung dessen zu fordern, dass das, was den Trostfrauen widerfahren ist, nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt? Welche weiteren Pläne hat der Rat, um sich im Rahmen anderer entsprechender Treffen in Zukunft weiter für diese Verpflichtung einzusetzen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat sich mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 betreffend Gerechtigkeit für die so genannten Trostfrauen (Sexsklavinnen in Asien vor und während des Zweiten Weltkriegs) vertraut gemacht.
Die EU misst den Rechten der Frauen und der Frage der Gewalt gegen Frauen besondere Bedeutung bei.
In Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards sowie den ethischen Prinzipien und Verfassungsgrundsätzen, die allen Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam sind, fordert die EU die Regierungen von Drittstaaten immer wieder auf, sich zu den Resolutionen und Entschließungen der UN-Foren zu verpflichten und mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen zu beginnen, die die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Frauen zum Ziel haben.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass die Weltmenschenrechtskonferenz in der Wiener Erklärung und im Aktionsprogramm aus dem Jahr 1993 gefordert hat, dass die Frauen in den vollen und gleichberechtigten Genuss alle Menschenrechte gelangen mögen und dies für die Regierungen und der Vereinten Nationen ein prioritäres Ziel sein möge.
Die EU und Japan erörtern Menschenrechtsfragen regelmäßig im Rahmen der Treffen der EU-Troika mit Japan über Menschenrechte.
An der Frage des Schutzes von Frauen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, hat auch die slowenische Ratspräsidentschaft Interesse.
Die EU wird diese Frage auch weiterhin aufmerksam verfolgen.
Anfrage Nr. 38 von Silvia-Adriana Ţicău (H-0253/08)
Betrifft: Stand der Überprüfung der Energiestrategie
Auf der diesjährigen Märztagung des Rates wurde hervorgehoben, wie wichtig eine Verbesserung der Energiesicherheit für die Europäische Union ist. Auf der Märztagung vergangenen Jahres wurde das Nabucco-Projekt vom Rat zu einem Vorhaben von europäischem Interesse für die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen und die Energiesicherheit der Gemeinschaft erklärt. Wie weit ist die auf der Märztagung des Rates angekündigte Überprüfung der Energiestrategie fortgeschritten, die sich auf die Energieversorgungssicherheit, auf die Verbindungskapazitäten und die Außenpolitik der Gemeinschaft im Energiebereich konzentrieren wird?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Wie von der Frau Abgeordneten bereits erwähnt, hat der Europäische Rat auf seinen beiden Tagungen im März 2007 bzw. im März 2008 auf die Bedeutung der Energiesicherheit in der EU hingewiesen, die Bestandteil des „Aktionsplans (2007-2008) des Europäischen Rates – eine Energiepolitik für Europa“ ist. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2008 soll die nächste Überprüfung der Energiestrategie im November 2008 erfolgen. Wie der Frau Abgeordneten bekannt sein dürfte, ist für diese Überprüfung die Kommission zuständig. Ausführliche Informationen über den derzeitigen Stand erteilt daher die Kommission.
Anfrage Nr. 39 von Pedro Guerreiro (H-0255/08)
Betrifft: Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba
Vor dem Hintergrund der von der Europäischen Union im Jahre 2003 beschlossenen – jedoch nicht angewandten – Sanktionen und des 1996 angenommenen Gemeinsamen Standpunkts zu Kuba, in dem in einer Haltung offener Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieses souveränen Staates die Förderung politischer Veränderungen als Ziel genannt wird, möchte ich vom Rat wissen, welche Initiativen die Europäische Union ergreift, um ihre Beziehungen zu Kuba zu normalisieren und insbesondere die Hindernisse abzubauen, die, objektiv gesehen, geschaffen wurden, um diese zu erschweren, so z.B. die dieses Land betreffenden Sanktionen und den Gemeinsamen Standpunkt?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die von dem Abgeordneten Guerreiro genannten Maßnahmen wurden 2003 vom Rat beschlossen. Er hat damit auf die Gefängnisstrafen für 75 Mitglieder der friedlichen Opposition reagiert, die das Recht auf freie Meinungsäußerung gefordert haben. Kuba seinerseits hat beschlossen, die Beziehungen zu den Behörden derjenigen EU-Mitgliedstaaten einzufrieren, deren Botschaften Mitglieder der friedlichen Opposition zu Feierlichkeiten an Staatsfeiertagen eingeladen haben. 2005 hat die EU die Maßnahmen aus dem Jahr 2003 in dem Bemühen, die Beziehungen zwischen der EU und Kuba wieder zu normalisieren, einseitig aufgehoben.
Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2007 ausgeführt wird, erkennt die EU das Recht der Kubaner an, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden. Sie ist nach wie vor bereit, auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aktiv zur künftigen Entwicklung aller Bereiche der kubanischen Gesellschaft beizutragen.
Die EU wird die kubanischen Behörden weiterhin an ihre Pflicht gemahnen, die Achtung der Menschenrechte und der Freiheitsrechte seiner Staatsbürger auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft Kubas im UN-Menschenrechtsrat zu fördern.
Der Rat wird die Möglichkeit zur Wiederaufnahme eines ganzheitlichen und offenen Dialogs mit Kuba gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2007 weiter prüfen, wobei es nun an Kuba ist, den Vorschlag zum politischen Dialog anzunehmen und der Einladung zum Treffen in Brüssel Folge zu leisten.
Anfrage Nr. 40 von Laima Liucija Andrikienė (H-0257/08)
Betrifft: Strategie zur Verhütung von Krebs
Die Bekämpfung von Krebs ist eine der wichtigsten Prioritäten des EU-Ratsvorsitzes. Nach Ansicht von Experten hatte die Katastrophe von Tschernobyl, die sich am 26. April 1986 ereignete, einen großen Einfluss auf die Verbreitung onkologischer Erkrankungen. Die Folgen dieser Katastrophe sind nicht nur in der Ukraine und in Belarus, sondern auch in anderen Ländern der Region – den EU-Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen – auch heute noch zu spüren. Experten bringen unter anderem die wachsende Zahl onkologische Erkrankungen, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und das Problem der Unfruchtbarkeit junger Paare mit der Katastrophe von Tschernobyl in Verbindung.
Welche Maßnahmen ergreift der Rat, um seine Priorität – die Bekämpfung von Krebs – in die Praxis umzusetzen? Wurde ein Aktionsplan zur Lösung dieser Probleme in der Europäischen Union erstellt? Gibt es eine Strategie zur Verhütung von Krebs?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat dankt der Frau Abgeordneten für ihr Interesse an dieser wichtigen Frage. Der slowenische Ratsvorsitz betrachtet die Bekämpfung von Krebs als eine Schwerpunktaufgabe im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Nach der vor kurzem – am 7. und 8. Februar 2008 in Brdo pri Kranju in Slowenien – abgehaltenen Konferenz zum Thema „Die Belastung durch Krebserkrankungen – Wie kann sie verringert werden?“ wird der Ratsvorsitz Schlussfolgerungen des Rates zum Krebs vorlegen, die auf der Ratstagung am 10. Juni 2008 verabschiedet werden sollen.
Die Ratspräsidentschaft wird dem Rat vorschlagen, die Kommission aufzufordern, gemäß den Grundprinzipien und strategischen Zielen des Weißbuchs „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“(1) einen Aktionsplan der EU zum Kampf gegen Krebs vorzulegen, der alle Gesichtspunkte einer ganzheitlichen Krebsüberwachung einschließlich Krebsvorsorge, Früherkennung, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und palliativer Pflege im Rahmen eines multidisziplinären Ansatzes berücksichtigt.
Die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten setzen sich unermüdlich für Krebsprävention und Krebsüberwachung aufgrund von Nachweisen ein, und zwar mittels Initiativen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, die eine gesunde Lebensführung positiv beeinflussen, wie z. B. Kontrolle des Tabakkonsums, gesunde Ernährung und körperliche Aktivität sowie Reduzierung des schädlichen und gefährlichen Alkoholgenusses, Frühdiagnose unter Einsatz von Screening; Reduzierung der Einwirkung physischer, chemischer und biologischer Karzinogene am Arbeitsplatz und in der Umwelt sowie Lebensmittelsicherheit, um die Gefahr der Krebsbildung auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Prävention bleibt die wirksamste langfristige Strategie zur Reduzierung der zunehmenden Belastung durch Krebs. Ein konsequenter Ansatz zur Gesundheitsförderung und eine primäre Prävention unter Anwendung geeigneter Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Gesetzgebung und auf verschiedenen Gebieten hätten eine positive Wirkung auf die Krebsprävention.
Betrifft: Repressionen gegen Journalisten und unabhängige Medien in Belarus
Wie kann der Rat auf die Repressionen gegen Journalisten und unabhängige Medien in Belarus reagieren?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat die Ereignisse vom 27. März mit großer Besorgnis aufmerksam verfolgt, als die belarussische Polizei die Räume des Senders Radio Racyja, eines europäischen Rundfunksenders für Belarus, und des Fernsehsenders Belsat TV durchsucht und mehrere unabhängige Journalisten und Journalisten der Nachrichtenagentur Belapan in Gewahrsam genommen und verhört hat. Der Ratsvorsitz hat am 28. März im Namen der Europäischen Union eine Erklärung abgegeben, in der er seine große Enttäuschung über die jüngsten Ereignisse in Belarus zum Ausdruck gebracht und festgestellt hat, dass es – beginnend mit dem 27. März – eine weitere überaus besorgniserregende Razzia im gesamten Staat gegeben hat, bei der einheimische Journalisten festgenommen wurden, die mit ausländischen Medien in Verbindung standen.
Anfrage Nr. 42 von Hans-Peter Martin (H-0261/08)
Betrifft: Rahmenbedingungen für die Regulierungsagenturen
Die Europäische Kommission legte im Jahr 2005 einen Entwurf für eine Interinstitutionelle Vereinbarung für die europäischen Regulierungsagenturen vor. Laut Mitteilung der Kommission vom 11.3.2008 KOM(2008)0135 wurde dieser Vorschlag nun zurückgezogen. Als Begründung wurde unter anderem in der Mitteilung angegeben, dass die Verhandlungen über den Entwurf „im Laufe des Jahres 2006 zum Erliegen“ gekommen sind, „da der Rat nicht bereit war, sich mit dieser Frage zu befassen, und Zweifel an der Zweckmäßigkeit einer interinstitutionellen Vereinbarung aufgeworfen wurden.“
Mit welcher Begründung lehnte der Rat die Verhandlungen über die Interinstitutionelle Vereinbarung ab?
Wie beurteilt der Rat den Inhalt der Mitteilung der Kommission vom 11.3.2008?
Was müsste nach Ansicht des Rates geschehen, um eine für alle drei Organe tragfähige Lösung betreffend die Rahmenbedingungen für die Regulierungsagenturen noch in diesem Jahr zu erzielen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat 2005 mit der Prüfung des von der Kommission erarbeiteten Entwurfs für eine Interinstitutionelle Vereinbarung für die europäischen Regulierungsagenturen(1) begonnen. Die Debatten wurden im April 2007 abgeschlossen. Das Europäische Parlament wurde mit dem an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichteten Schreiben vom 22. Juni 2007 zusammenfassend über die Ergebnisse der Ratsdebatten unterrichtet.
Dem Schreiben zufolge hat der Rat vereinbart, dass bei der Errichtung der Regulierungsagenturen Prinzipien wie gute Leitung, bessere Rechtsetzung, Verantwortung, Transparenz, fachliche Effizienz, Bewertung der Agenturen aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse und Folgeabschätzung zu berücksichtigen sind. Dennoch hat der Rat den Vorschlag zur Annahme eines rechtsverbindlichen Instruments bzw. einer interinstitutionellen Vereinbarung über die Errichtung eines horizontalen Rahmens für Regulierungsagenturen nicht in ausreichendem Maße unterstützt.
Ferner hat der Rat in diesem Schreiben seine Bereitschaft erklärt, zusammen mit dem Parlament und der Kommission Probleme bei der Einrichtung und Tätigkeit der Regulierungsagenturen zu prüfen. Dies soll nicht nur von Fall zu Fall und auf der entsprechenden Rechtsgrundlage, sondern auch mittels anderer bestehender Instrumente (z. B. des Haushaltsverfahrens) und gemäß den Beschlüssen des Rates erfolgen.
In Bezug auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten wird der Rat rechtzeitig die Mitteilung der Kommission „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“(2) vom 11. März 2008 prüfen.
Entwurf für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen (KOM(2005) 59 endgültig – 7032/05.
Betrifft: "US-Raketenabwehrsystem" auf polnischem und tschechischem Territorium
Auf dem jüngsten NATO-Gipfel vom 4. April 2008 wurde die Installation des US-Amerikanischen „Raketenschutzschildes“ in Polen und der Tschechischen Republik beschlossen sowie eine erweiterte Beteiligung anderer Mitgliedstaaten der EU. Diese hastige Maßnahme der USA und der NATO eröffnet ein neues Wettrüsten, verschärft imperialistische Rivalitäten und Konfrontationen in der Region und birgt große Risiken und unvorhersehbare Konsequenzen für die Völker Europas insgesamt.
Diese aggressiven Pläne haben Massenproteste in der polnischen und tschechischen Bevölkerung hervorgerufen und werden von der europäischen und internationalen antiimperialistischen Friedensbewegung strikt verurteilt.
Verurteilt der Rat die von der NATO und den USA getroffene Entscheidung zur Umsetzung dieses extrem gefährlichen Planes trotz der Proteste und Demonstrationen der polnischen, tschechischen und der europäischen Bevölkerung?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Debatte über den Raketenschutzschild hat bisher auf drei Ebenen stattgefunden, und zwar bei (1) bilateralen Gesprächen zwischen den USA und den betreffenden Staaten (Polen und Tschechische Republik), (2) bilateralen Gesprächen zwischen den USA und Russland und (3) im Rahmen der Debatten in der NATO (einschließlich der Debatten im NATO-Russland-Rat). Die NATO bildet nach wie vor das Fundament der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder und war daher bislang das wichtigste Forum für die Debatte über die Pläne der USA zum Raketenschutzschild in Europa.
Was die Europäische Union betrifft, so fällt die Frage in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Anfrage Nr. 44 von Athanasios Pafilis (H-0265/08)
Betrifft: Unannehmbares Verbot der Tschechischen Kommunistischen Jugend (KSM)
Der Beschluss der tschechischen Regierung vom Oktober 2006, den Tschechischen Kommunistischen Jugendverband (KSM) zu verbieten, sowie die kürzliche Bestätigung dieses Beschlusses durch die Justizbehörden des Landes sind ein flagranter Verstoß gegen die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der freien Verbreitung von Ideen sowie das Recht auf Gründung politischer Organisationen. Unannehmbar und gefährlich ist auch das Argument, auf das sich dieses Verbot stützt, d. h. dass die KSM die Sozialisierung der Produktionsmittel befürworte, was zeigt, dass dieser unannehmbare Beschluss Teil einer allgemeineren antikommunistischen Kampagne ist, die sich in Europa entfaltet mit dem Ziel, die kommunistische Ideologie und die antiimperialistische Aktion zu kriminalisieren.
Verurteilt der Rat die politische Verfolgung, das Verbot und die Kriminalisierung der politischen Tätigkeit des Tschechischen KSM zu einer Zeit der massiven Mobilisierung und des heftigen Widerstands der Bevölkerung gegen die Errichtung eines amerikanischen Raketenabwehrsystems in Europa?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im April 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die Anfrage des Abgeordneten Athanasios Pafilis fällt in die nationale Zuständigkeit des betreffenden Mitgliedstaates. Der Rat kann dazu nicht Stellung nehmen.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 51 von Sarah Ludford (H-0190/08)
Betrifft: Gleichbehandlung in Beschäftigung
Ist die Kommission der Ansicht, dass mit den britischen Verordnungen zur Gleichbehandlung in Beschäftigung (sexuelle Ausrichtung) die Richtlinie 2000/78/EG(1) korrekt umgesetzt wird, u.a. bezüglich der Ausnahmen für religiöse Einrichtungen, eines angemessenen Schutzes für Heterosexuelle, die behaupten, dass eine Diskriminierung aufgrund „homosexuellen Verhaltens“ vorliegt, sowie der Durchführung eines „Kausalitätstests“ zwischen der angeblichen Diskriminierung und der sexuellen Ausrichtung einer Person?
Die Kommission wertet die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG(2) durch das Vereinigte Königreich derzeit aus. Das Vereinigte Königreich setzt diese Richtlinie vor allem durch die 2003 angenommenen britischen Verordnungen zur Gleichbehandlung in der Beschäftigung (sexuelle Ausrichtung) um. Auch wenn es für endgültige Beurteilung der Übereinstimmung dieser Verordnungen mit der Richtlinie 2000/78/EG noch zu früh ist, möchte sich die Kommission zu den in der Anfrage aufgeworfenen Punkten äußern.
Laut Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG lässt sich eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, wenn ein bestimmtes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Eine solche Möglichkeit besteht nur in Bezug auf die Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit.
Die Kommission stellt fest, dass ein Arbeitgeber nach Maßgabe der 2003 angenommenen Verordnungen zur Gleichbehandlung in der Beschäftigung (geschlechtliche Ausrichtung) eine Anforderung bezüglich der sexuellen Ausrichtung im Zusammenhang mit der Beschäftigung für eine organisierte Glaubensrichtung geltend machen kann, wenn das Ziel darin besteht, den Lehrmeinungen der Glaubensrichtung oder, um einen Konflikt zu vermeiden, den nachdrücklich vertretenen religiösen Überzeugungen einer bedeutenden Zahl von Anhängern der Glaubensrichtung zu entsprechen. Nach Auffassung der Kommission lassen sich diese Bestimmungen als mit der Richtlinie vereinbar ansehen, sofern eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung vorliegt, die einen rechtmäßigen Zweck erfüllt und in angemessener Weise angewendet wird.
Was den Schutz Heterosexueller vor Diskriminierung betrifft, muss betont werden, dass das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in gleicher Weise für Homosexuelle und Heterosexuelle gilt. Ein Heterosexueller wird daher in gleicher Weise wie ein Homosexueller vor potenzieller Diskriminierung geschützt.
Der „Kausalitätstest“ in Fällen von Diskriminierung ist in Artikel 2 der Richtlinie verankert, in dem der Begriff „Diskriminierung“ definiert wird. Unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation wegen seiner sexuellen Ausrichtung eine weniger günstige Behandlung erfährt. Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn sich neutrale Vorschriften oder Verfahren unverhältnismäßig auf Personen einer bestimmten sexuellen Ausrichtung auswirken, es sei denn, das verfolgte Ziel ist rechtmäßig und wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfolgt. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass Artikel 10 der Richtlinie eine Umkehr der Beweislast erlaubt, wenn die Person, die anführt, Opfer von Diskriminierung zu sein, eine Vermutung der Diskriminierung glaubhaft machen kann: In diesem Fall obliegt es dem Beklagten zu beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat.
Betrifft: Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
Kann sich die Kommission dazu äußern, ob die Charta der Grundrechte, so wie sie im Vertrag von Lissabon ausgelegt wird, für Großbritannien, insbesondere in Bezug auf sein Arbeitsrecht, anwendbar und verbindlich sein wird?
Wie es in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon geänderten Fassung heißt, sind die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000, die am 12. Dezember 2007 in Straßburg feierlich verkündet wurde, und die Verträge rechtlich gleichrangig.
Gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Charta gilt diese für die Organe, Einrichtungen, Dienststellen und Agenturen der Union, und sie gilt für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.
Protokoll Nr. 7 des durch den Vertrag von Lissabon geänderten EU-Vertrags stellt die Anwendung der Charta in Bezug auf die Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen Polens und des Vereinigten Königreichs und die Frage der Einklagbarkeit in diesen Mitgliedstaaten klar.
Dort heißt es insbesondere, dass die Charta keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zu der Feststellung bewirkt, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Verwaltungspraxis oder -maßnahmen dieser Mitgliedstaaten nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen im Einklang stehen. Außerdem heißt es, dass mit Kapitel IV (zur Solidarität, einschließlich einiger grundlegender sozialer Rechte von Arbeitnehmern) der Charta keine für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen werden, soweit Polen bzw. das Vereinigte Königreich solche Rechte nicht in seinem nationalen Recht vorgesehen hat.
Anfrage Nr. 53 von Nirj Deva (H-0199/08)
Betrifft: Beschäftigung
Kann die Kommission mitteilen, wie die juristischen Definitionen der im Vertrag von Lissabon enthaltenen Begriffe „angemessener sozialer Schutz” und „dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau” lauten und welche juristischen Auswirkungen sie haben?
Die Begriffe „angemessener sozialer Schutz“ und „dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau“ beziehen sich auf die mit der gegenwärtigen Sozialpolitik zu erreichenden Ziele, da sie in Artikel 136 des geltenden EG-Vertrags genannt werden. Durch den Vertrag von Lissabon werden diese Ziele bestätigt, da Artikel 136 des EG-Vertrags nicht geändert wurde. Im Übrigen möchte die Kommission feststellen, dass Artikel 2 des EU-Vertrags durch den Vertrag von Lissabon geändert wurde, indem die Formulierung „Die Union setzt sich folgende Ziele: die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus“ durch die Wendung „Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage […], eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung […] abzielt […] hin“ ersetzt wurde.
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darüber in Kenntnis setzen, dass diese Ziele von den Gemeinschaftsorganen bislang noch nicht endgültig juristisch definiert wurden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft u. a. die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von in Artikel 137 EG-Vertrag genannten Bereichen, so bei der sozialen Sicherheit und dem sozialen Schutz sowie bei weiteren Formen des Arbeitnehmerschutzes.
Anfrage Nr. 54 von Nils Lundgren (H-0201/08)
Betrifft: Vertrag von Lissabon
Ist die Kommission der Auffassung, dass die Organe der EU nach Artikel 145-148 des Vertrags von Lissabon rechtsverbindliche Vorschriften im Bereich der Beschäftigungspolitik erlassen können? Welche Bereiche der auf nationaler Ebene festgelegten Beschäftigungspolitik werden nicht von EU-Bestimmungen berührt und fallen nicht in die Zuständigkeit des EuGH? Inwieweit haben die Formulierungen in Artikel 151, wie etwa „auf dem Wege des Forschrittes ihre Angleichung [...] ermöglichen“, „einen angemessenen sozialen Schutz“ und „ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau“, rechtliche Auswirkungen? Wie definiert die Kommission den Begriff „ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau“?
Nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon werden die Artikel 145 bis 148, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, die für Beschäftigungspolitik relevanten Artikel sein, die ihrerseits zu den im Rahmen des Vertrags über das Funktionieren der Europäischen Union zu entwickelnden Politiken gehören wird. Diese Artikel entsprechen im Prinzip den Artikeln 125 bis 128 des geltenden EG-Vertrags und wurden durch den Vertrag von Lissabon nicht geändert. Daher werden die europäischen Organe – wie schon bisher – keine verbindlichen Beschäftigungsmaßnahmen ergreifen können. So leitet sich die europäische Zusammenarbeit im Beschäftigungsbereich aus der Europäischen Beschäftigungsstrategie ab, die auf der offenen Koordinierungsmethode basiert, wonach sich Rat und Kommission auf Leitlinien und gemeinsame Ziele sowie auf die Möglichkeit des Erlasses spezifischer Empfehlungen verständigen.
Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten mitteilen, dass in Artikel 151 des Vertrags von Lissabon der genaue Wortlaut des aktuellen Artikels 136 des EG-Vertrags sowie dessen Ziele übernommen wurden. Durch die Verwirklichung dieser Ziele wird es der Gemeinschaft auch weiterhin möglich sein, die Tätigkeit der Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von in Artikel 137 des EG-Vertrags genannten Bereichen, so bei der sozialen Sicherheit und dem sozialen Schutz sowie bei weiteren Formen des Schutzes der Arbeitnehmer zu unterstützen und zu ergänzen.
Die Kommission möchte aber betonen, dass es weder vonseiten der Gemeinschaftsorgane noch vonseiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eine juristische Definition für ein „dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau“ gibt.
Anfrage Nr. 55 von Bernd Posselt (H-0206/08)
Betrifft: Erziehungsgehalt und Demografie
Hat sich die Kommission inzwischen, wie in einer früheren Antwort zugesagt, mit den Auswirkungen eines Erziehungsgehalts auf die demografische Entwicklung der Länder, in denen es existiert (z.B. Norwegen), befasst, und hat die Kommission mit entsprechenden NRO Kontakt aufgenommen?
Die Kommission stellt fest, dass Demografen zu sehr großer Vorsicht neigen, wenn es darum geht, demografische Erscheinungen wie z. B. eine Veränderung bei der Geburtenzahl, einer ganz konkreten sozialpolitischen Maßnahme zuzuschreiben. Die vergleichsweise hohen Geburtenzahlen in Norwegen sind wahrscheinlich das Ergebnis einer ganzen Reihe von unterschiedlichen sozioökonomischen und kulturellen Faktoren. Obwohl die Kommission keine Auswertung konkreter Maßnahmen vorgenommen hat, gelangt sie auf der Grundlage eines breiten Spektrums vorliegender Erkenntnisse zu dem Schluss, dass eine Familienförderung für die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Familie aller Wahrscheinlichkeit nach die Lücke zwischen der Zahl der gewünschten Kinder und der Zahl der Kinder, die dann tatsächlich geboren werden, verringert.
Die norwegische Erziehungsgehalt-Regelung fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben, indem hohe Leistungen (80 bis 100 % des früheren Arbeitseinkommens bis zu einer Obergrenze von rund 50 000 Euro pro Jahr) über einen kurzen Zeitraum von 44 oder 54 Wochen (bei dem längeren Zeitraum nur mit dem niedrigeren Anteil von 80 % des früheren Arbeitseinkommens) geboten werden. Sechs Wochen des Elternurlaubs sind für den Vater reserviert und können nicht von der Mutter genommen werden. Somit regt Regelung zu einer schnellen Rückkehr auf den Arbeitsmarkt an und schafft – vor allem durch den vollständigen Ausgleich e Einkommensverlusts bis zu einer hohen Obergrenze – die Bedingungen dafür, dass Väter mit höheren Einkünften als ihre Partnerin den Elternurlaub gehen(1).
Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die ihre Familienpolitik modernisieren möchten, und vor allem, um das Verhältnis von Beruf und Familie zu verbessern, hat die Kommission einige Initiativen mit starker Fokussierung auf Vereinbarkeit und mit engen Bezügen zur Lissabon-Strategie sowie zur Politik der Gleichstellung der Geschlechter ergriffen, darunter folgende:
Im Mai 2007 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Die Solidarität zwischen den Generationen fördern“(2), die einen Überblick über die Familienförderungsmaßnahmen in der EU gibt und mit der auf die Forderung des Europäischen Rates nach einer Europäischen Allianz für Familien, einer europäischen Plattform für den Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Familienpolitik reagiert wird.
Die Kommission hat gemäß Artikel 138 Absatz 3 EG-Vertrag eine Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Berufsleben, einschließlich der möglichen Überarbeitung von Richtlinie 96/34/EG(3) über den Elternurlaub, eingeleitet. Das Konsultationsverfahren hat die zweite Etappe erreicht, und je nach Ausgang dieses Verfahrens kann die Kommission beschließen, Vorschläge zur Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorzulegen.
Im Juni 2007 richtete die Kommission eine neue Regierungsexpertengruppe für demografische Fragen ein, der Vertreter aller 27 Mitgliedstaaten angehören. 2008 beschloss die Expertengruppe, sich auf die Bewertung von familienpolitischen Konzepten und von Konzepten auf dem Gebiet des aktiven Alterns zu konzentrieren.
Verschiedene Projekte, deren Finanzierung im Zuge von EU-Forschungs-Rahmenprogrammen und Studien zu familienbezogenen Themen erfolgt, sollen die Kenntnisse in Sachen Demografie und Familienpolitik verbessern. Die Kommission unterstützt auch die OECD, um die Entwicklung ihrer neuen Datenbank für Familienindikatoren zu beschleunigen.
Die Kommission wird die Serie der zweijährlichen Demografieforen und -berichte fortsetzen. Das nächste Demografieforum ist für den 24./25. November 2008 in Brüssel angesetzt, und der zweite Demografiebericht soll rechtzeitig zum Forum veröffentlicht werden. Sowohl das Forum als auch der Bericht werden sich mit Strategien für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie befassen.
Die Kommission steht zu familienbezogenen Themen mit einem breiten Spektrum der Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Kontakt. So werden im Zusammenhang mit den Tagungen der Regierungsexpertengruppe für demografische Fragen Treffen und Seminare durchgeführt, zu denen Vertreter von NRO eingeladen werden. Eines dieser Seminare, das im November 2007 stattfand, konzentrierte sich auf Betreuung von Kindern, und ein weiteres Seminar zur Familienpolitik ist für Juni 2008 vorgesehen. Zudem wird das Internetportal der Europäischen Allianz für Familien ein Forum für Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den entsprechenden Organisationen bieten.
Einzelheiten zu dieser Elternurlaubsregelung sowie zu Regelungen in anderen Ländern Europas: siehe MISSOC (Vergleichende Tabellen zur sozialen Sicherheit) unter http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/missoc_de.htm.
Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, ABl. L 145 vom 19.6.1996.
Anfrage Nr. 56 von Glenis Willmott (H-0209/08)
Betrifft: Gewalt von außen (von Mitgliedern der Öffentlichkeit)
Die britische Gewerkschaft für Verkaufspersonal (Union of Shop, Distributive and Allied Workers, USDAW) hat vor kurzem eine Studie über Gewalt und Übergriffe am Arbeitsplatz veröffentlicht, die in schockierender Weise Einzelheiten über die entsetzlichen Übergriffe, Bedrohungen, Belästigungen und andere Formen von Gewalt aufzeigt, denen Verkaufspersonal durch die Kunden ausgesetzt ist, denen es doch eigentlich behilflich sein möchte(1).
Ergänzend dazu geht aus der britischen Verbrechensstatistik (British Crime Survey) hervor, dass während eines Zeitraums von 12 Monaten rund 339.000 Androhungen von Gewalt und 317.000 tätliche Angriffe von Mitgliedern der Öffentlichkeit gegen britische Arbeitnehmer verzeichnet wurden.
Als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die vor kurzem verabschiedete Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (P6_TA(2008)0009) habe ich diese Problematik mit zahlreichen Gremien erörtert. Mir ist bekannt, dass das Europäische Rahmenabkommen über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, das am 26. April 2007 unterzeichnet wurde, auf Gewalt Bezug nimmt, die von außen, also etwa von Kunden, Käufern, Patienten oder Schülern verübt wird. Diese Problematik ist jedoch nicht Bestandteil der Bestimmungen des Rahmenabkommens.
Unterstützt die Kommission derzeit aktiv den Abschluss eines sektorübergreifenden Abkommens über diese Frage, und ist die Kommission bereit, Vorschläge vorzulegen, sollte es nicht möglich sein, ein derartiges Abkommen zu erreichen?
Im Anschluss an die von der Kommission im Jahr 2005 gemäß Artikel 138 EG-Vertrag eingeleitete Anhörung haben die Sozialpartner am 26. April 2007 eine autonome Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz geschlossen. Die Kommission empfiehlt der Frau Abgeordneten, sich auf die Antwort auf die schriftliche Anfrage E-1130/08 von Proinsias De Rossa zu beziehen, in der die Ziele sowie der Inhalt dieser Vereinbarung beschrieben werden.
Insbesondere werden in der Einleitung der Vereinbarung alle möglichen Formen der Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz anerkannt. Gewalt „von außen“, also etwa von Kunden, Käufern, Patienten, Schülern usw. wird ausdrücklich erwähnt und durch die Vereinbarung abgedeckt, ist jedoch nicht Gegenstand spezifischer Bestimmungen.
Die Kommission teilt das Anliegen der Frau Abgeordneten bezüglich der Notwendigkeit, sämtliche Formen der Gewalt am Arbeitsplatz, einschließlich der von außen ausgeübten Gewalt zu berücksichtigen. Diese Form der Gewalt bedarf oft anderer Antworten, die über den Unternehmensrahmen hinausgehen können. Auf Ersuchen mehrerer Organisationen von Sozialpartnern in bestimmten Bereichen, die von Problemen der von außen ausgeübten Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind – wie private Sicherheitsdienste, Krankenhäuser und der Handel –, hat die Kommission am 14. März 2008 ein sektorenübergreifendes Seminar über Gewalt von außen in Brüssel veranstaltet. Die Sozialpartner in diesen Bereichen haben gemeinsam ihre Absicht bekundet, die Möglichkeiten zu prüfen, die branchenübergreifende Vereinbarung durch konkretere sektorbezogene und/oder sektorübergreifende Gesichtspunkte zu ergänzen. Das Seminar war ein erster Schritt in diesem Prozess, der zur Eröffnung sektorübergreifender Verhandlungen führen könnte.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die autonome Vereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz einen sehr positiven Beitrag zur Verhütung jeglicher Formen der Gewalt und der Belästigung am Arbeitsplatz leistet und dass die Ergebnisse ihrer Umsetzung sowie eventuelle Ausdehnungen auf weitere Bereiche abgewartet werden sollten, bevor der Bedarf an weiteren gemeinschaftlichen Initiativen in diesem Bereich geprüft wird.
Kristallines Silizium ist ein Grundbestandteil von Böden, Sand, Granit und vielen anderen Mineralstoffen. Es kommt am häufigsten in Form von Quarz vor. Es verursacht die fortschreitende, nicht heilbare Lungenerkrankung Silikose und Lungenkrebs. Außerdem gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es die chronisch obstruktive Lungenerkrankung verursacht.
Die Weltgesundheitsorganisation hat kristallines Silizium bereits als Karzinogen der Klasse 1 eingestuft, dem 3,2 Millionen Arbeiter während mehr als 75 % ihrer Arbeitszeit ausgesetzt sind. Außerdem sind 2,7 % aller Todesfälle aufgrund von Lungen-/Bronchialkrebs auf kristallines Silizium zurückzuführen (Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).
Meiner Meinung nach sollte kristallines Silizium in eine überarbeitete Karzinogen-Richtlinie einbezogen werden, und der SCOEL (Wissenschaftlicher Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Expositionen) sollte so bald wie möglich einen verpflichtenden Expositionsgrenzwert festlegen.
Ist die Kommission auch dieser Meinung? Falls ja, kann die Kommission einen Zeitrahmen für diese Ziele vorgeben? Falls nicht, kann sie darlegen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt, um die oben erwähnten 3,2 Millionen betroffenen Arbeitnehmer angemessen zu schützen?
Als Hauptwirkung führt das Einatmen von Kieselsäurestaub beim Menschen zur Silikose. Epidemiologische Untersuchungen lassen zudem einen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber kristallinen Kieselsäurestaub und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Bildung von Lungenkrebs erkennen. Infolgedessen ist kristallines Siliziumdioxid durch das Internationale Krebsforschungszentrum, das zur Weltgesundheitsorganisation gehört, als Karzinogen der Gruppe 1 für Menschen eingestuft worden. Die EU hat kristallines Siliziumdioxid noch nicht als Karzinogen eingestuft.
Es liegen genügend wissenschaftliche Informationen vor, die die Schlussfolgerung zulassen, dass das relative Risiko von Lungenkrebs bei Personen mit Silikose erhöht ist, offenbar aber nicht bei Arbeitnehmern, die in Steinbrüchen oder in der Keramikindustrie silikogenem Staub ausgesetzt sind, aber nicht an Silikose leiden. Der erste Schritt zum Abbau der Krebsrisiken ist daher die Silikoseprävention. Die volle Realisierung und Durchsetzung der in Richtlinie 98/24/EG(1) verankerten Präventionsstrategie soll den Ausbruch von Silikose wirksam verhüten und das Krebsrisiko senken. Dadurch ist zudem sichergestellt, dass die 3,2 Millionen Arbeitnehmer, die kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt sind, geschützt werden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen hat alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid ausführlich erörtert und eine Empfehlung an die Kommission(2) herausgegeben. Er gelangt zu dem Schluss, dass zwar kein klarer Schwellenwert für die Silikoseentwicklung festgemacht werden kann, der Grenzwert berufsbedingter Exposition aber unter 0,05 mg/m3 alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxidstaubs liegen sollte.
Die Kommission stimmt zu, dass Arbeitnehmer, die alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt sind, angemessen geschützt werden müssen. Sie wird die Folgen der praktischen Umsetzung der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Senkung der Exposition gegenüber kristallinem Siliziumdioxidstaub und insbesondere die Ergebnisse beurteilen, die im Zuge der Umsetzung des im Rahmen des sektorübergreifenden sozialen Dialogs geschlossenen Übereinkommens „über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltender Produkte“(3) erzielt wurden. Sollte es sich als notwendig erweisen, wird die Kommission weitere Initiativen, auch zur Festlegung eines verbindlichen Expositionsgrenzwerts, vorlegen, um den Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren der Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid zu stärken.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
Anfrage Nr. 58 von Stavros Arnaoutakis (H-0225/08)
Betrifft: Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Armut von Arbeitnehmern (working poor) in Europa
Gemäß dem "Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008" (7274/08 SOC 151) des Rates sind 8% der EU-Bürger armutsgefährdet, obwohl sie Arbeit haben. Dies zeigt deutlich, dass die Beschäftigung nicht immer eine Garantie dafür bietet, Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung abzuwenden. Was gedenkt die Kommission angesichts der Tatsache, dass sich unsere Anstrengungen auf der Grundlage der Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung konzentrieren, zu tun, um das Phänomen der Armut (work poverty), von dem ein hoher Prozentsatz der Arbeitnehmer betroffen ist, wirksam zu bekämpfen? Wie hoch ist der Anteil der von Armut betroffenen Arbeitnehmer (working poor) in den einzelnen Mitgliedstaaten?
Bei den Bemühungen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird in erster Linie die offene Methode der Koordinierung angewandt. Mit dem Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung wird die Frühjahrstagung des Europäischen Rates jedes Jahr über Entwicklungen bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung informiert(1). Der Rat hat gerade den Gemeinsamen Bericht 2008 verabschiedet.
Wie die Analyse in diesem Gemeinsamen Bericht zeigt, liegen beunruhigende Anzeichen von anhaltender Arbeitslosigkeit in privaten Haushalten in der EU vor: Etwa 10 % der Kinder und der gleiche Anteil von Erwachsenen im Alter von 18 bis 59 Jahren (außer Studenten) leben in Haushalten, in denen niemand erwerbstätig ist. In den letzten sechs Jahren hat sich dieser Anteil nicht verbessert. Ein weiterer signifikanter Faktor ist die „Armut trotz Erwerbstätigkeit“: 8 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter fallen in diese Kategorie, und unter den Armen befindet sich jeder vierte in einem Beschäftigungsverhältnis (Daten von Eurostat, Finanzjahr 2005).
Die Verbesserung der Lage für die Erwerbstätigen am Rande des Arbeitsmarktes, einschließlich derjenigen mit einem Arbeitseinkommen unterhalb der Armutsgrenze, durch gezieltes Eingehen auf ihre speziellen Erfordernisse stellt daher eine zentrale Herausforderung für Europa dar. Konjunkturperioden, in denen die Schaffung von Arbeitsplätzen zunimmt, bieten im Prinzip vielen Menschen am äußeren Rand des Arbeitsmarktes die Chance, einen (besseren) Arbeitsplatz zu finden. Es müssen jedoch die richtigen Bedingungen gegeben sein, damit sie von diesen Chancen wirklich Gebrauch machen können.
Die Lissabon-Strategie, untermauert von den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (und insbesondere Leitlinie 19), bildet für die Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Aufstellung von Beschäftigungsstrategien, die sich speziell auf die Erfordernisse von Menschen in den Randbereichen des Arbeitsmarktes orientieren. Im Jahr 2006 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation über den Umfang europäischer Maßnahmen zur aktiven Eingliederung und über Mindesteinkommen. Das Konzept der aktiven Eingliederung beruht auf drei politischen Säulen: Aufrechterhaltung des Kontakts zum Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsmöglichkeiten oder berufsbildende Maßnahmen, Sicherstellung einer für ein menschenwürdiges Leben ausreichenden Einkommensunterstützung, und besserer Zugang zu Leistungen der Grundversorgung.
Nach Auswertung von Antworten im Rahmen der Konsultation(2) beschloss die Kommission, die zweite Stufe der Konsultation einzuleiten, in deren Verlauf sie ihre Absicht ankündigte, eine Empfehlung über gemeinsame Grundsätze für die Umsetzung des Konzepts der aktiven Eingliederung herauszugeben.
Der Anteil der Personen, die ein Arbeitseinkommen unterhalb der Armutsgrenze beziehen, bewegt sich innerhalb der EU zwischen 3 % und 14 %, und zwar:
- 3 % in der Tschechischen Republik;
- 4 % in Finnland und Belgien;
- 5 % in Schweden, Dänemark, Deutschland, Slowenien und Malta;
- 6 % in Frankreich, Irland und den Niederlanden;
- 7 % in Zypern, Estland und Österreich;
- 8 % im Vereinigten Königreich;
- 9 % in der Slowakei, Lettland, Luxemburg und Italien;
Die Ziele der offenen Methode der Koordinierung, die nationalen Berichte und die Gemeinsamen Berichte bis heute sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/employment_social/social_inclusion.
Anfrage Nr. 59 von Justas Vincas Paleckis (H-0228/08)
Betrifft: Gesundheitstourismus innerhalb der EU
Im Jahr 2006 hat sich die Europäische Union mit einer Frage befasst, die im Volksmund als Gesundheitstourismus innerhalb der EU bezeichnet wird. Dabei ging es darum, wie sichergestellt werden kann, dass sich ein EU-Bürger, der in seinem eigenen Staat nicht die notwendige Behandlung erfährt, einer Behandlung in einem anderen EU-Land unterziehen kann. Es wurde vorgeschlagen, dass die Behandlungskosten in einem solchen Fall aus Mitteln des Gesundheitswesens des Mitgliedstaats bestritten werden sollen, dessen Staatsangehörigkeit der Patient besitzt. Leider wurde die Annahme der Pläne im Bereich des Gesundheitstourismus innerhalb der EU im Dezember 2007 auf unbestimmte Zeit verschoben.
Welche Maßnahmen werden angesichts der mit der Erweiterung des Schengen-Raums verbundenen Zunahme des Stroms der Reisenden von der Kommission ergriffen, um die Prüfung der Pläne im Bereich des Gesundheitstourismus innerhalb der EU und die Festlegung eines klaren Verfahrens für die Inanspruchnahme einer Behandlung im Gastland zu beschleunigen?
In der vom Herrn Abgeordneten gestellten Anfrage geht es um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Was die Bezahlung medizinischer Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat angeht, so können den Patienten die in einem anderen Mitgliedstaat erbrachten ärztlichen Leistungen gemäß Gemeinschaftsrecht bereits erstattet werden.
Laut Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nimmt der Versicherte seine Krankenversicherung in Anspruch und bekommt die Kosten zu dem Tarif des Staates erstattet, in dem die Behandlung erfolgt ist, wobei gegebenenfalls eine Zulage gewährt wird, sofern der Erstattungstarif im Mitgliedstaat der Versicherungszugehörigkeit des Patienten günstiger ist als der des Mitgliedstaats, in dem die Behandlung erfolgt. Die Staatsangehörigkeit der Person spielt dabei keine Rolle. Dieses Prinzip gilt für notwendige Behandlungen während eines Aufenthaltes auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte und auch für nicht dringliche Behandlungen, für die die zuständigen Behörden dem Patienten die Genehmigung zu einer Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erteilt haben. Der Gerichtshof hat die Voraussetzungen klargestellt, unter denen eine solche Genehmigung nicht verweigert werden darf. Diese Vorschriften werden auf der Website der Kommission in allen Amtssprachen erläutert.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass den Patienten in Anwendung der Grundsätze der Freizügigkeit auf die Gesundheitsdienste die Kosten für eine in einem anderen Mitgliedstaat gewährte Gesundheitsversorgung erstattet werden können. Bei ambulanten Behandlungen können die Patienten eine solche Erstattung ohne vorherige Genehmigung erhalten. In diesem Fall erfolgt die Erstattung zu dem Tarif des Staates der Versicherungszugehörigkeit des Patienten. Bezüglich stationärer Behandlungen stimmt der Gerichtshof zu, dass Mitgliedstaaten das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung im Interesse der öffentlichen Gesundheit aufrechterhalten können, um die Planung dieser Leistungen auf dem nationalen Territorium zu gewährleisten. In diesem Fall müsste laut Auskunft des Gerichtshofs jede gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu erteilende Genehmigung für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat die Anwendung der Koordinierungsmechanismen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nach sich ziehen.
Die durch die Urteile des Gerichtshofs in verschiedenen Rechtssachen erläuterten Rechte sind eindeutig, jedoch bei den Patienten nicht immer ausreichend bekannt. Wie die von der Kommission im Jahr 2006 durchgeführte öffentliche Anhörung bestätigt hat, gibt es Klärungsbedarf in Bezug auf die Funktionsweise der Mechanismen, die das Recht auf Kostenerstattung für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte medizinische Leistungen garantieren, sowie hinsichtlich der Effizienz und Sicherheit der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Zur Erreichung dieser Ziele wird der Kommission im Juni 2008 ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zur Annahme vorgelegt werden.
Anfrage Nr. 60 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0239/08)
Betrifft: Reform der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Kürzlich wurde in Griechenland ein Gesetzesentwurf über die Reform der Sozialversicherungssysteme mehrheitlich verabschiedet. Hat die Kommission anlässlich dieser aber auch der übrigen in allen Mitgliedstaaten ähnlich verlaufenden Reformen Vergleichsdaten und Studien über diese Maßnahmen eingeholt? Welche Ergebnisse zeigen die bisherig schon in Anwendung befindlichen Reformen und zu welchen Schlussfolgerungen kam die Kommission, die sich vielleicht für andere Mitgliedstaaten, die die Reformen erst noch umsetzen müssen, als nützlich erweisen würden? Beabsichtigt die Kommission, die bewährten Verfahren, die sich im Rahmen bereits erfolgter Reformen bislang heraus kristallisiert haben, zu evaluieren? Was hält die Kommission von der Anhebung des Rentenalters für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Wie steht sie zu den jüngsten Reformen des griechischen Sozialversicherungssystems und den Wegen, die hierfür beschritten wurden? Welche sozialpolitischen Maßnahmen wären ergänzend notwendig, vor allem um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, damit diese Reformen auch wirklich greifen?
Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete auf die Antwort zur Anfrage H-0160/08 von Frau Panayotopoulos-Cassiotou aufmerksam machen.
Was die Frage der geschlechtsspezifischen Unterschiede betrifft, so hat die Kommission keine Meldung über den Gesetzentwurf zur Reform des griechischen Sozialversicherungssystems erhalten und kann daher keine Einschätzung zum Rentenalter bzw. zur Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben vornehmen.
Zurzeit läuft jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland, und die Frage der Unterschiede beim Rentenalter für Männer und Frauen im öffentlichen Sektor wurde am 27. Juni 2007 an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Was den letzten Punkt in der Anfrage betrifft, so geht aus der Beurteilung der Kommission im jährlichen Umsetzungsbericht hervor, dass Griechenland Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsfähigkeit von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, darunter gezielte Ausbildungs- sowie Beratungsmaßnahmen, ergriffen hat; ungeachtet dessen bleibt die Lage für ältere Frauen schwierig und deutet darauf hin, dass dieser Punkt erhöhter Aufmerksamkeit bedarf. Zudem ist die Situation von Frauen und Männern in Sachen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr unterschiedlich, was die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf diesem Gebiet unterstreicht.
Anfrage Nr. 61 von Richard Howitt (H-0240/08)
Betrifft: Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Wann gedenkt die Kommission, ihren Vorschlag für einen Beschluss, dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beizutreten, zu veröffentlichen?
Inwiefern hat die Kommission Menschen mit Behinderungen und Organisationen, die behinderte Menschen repräsentieren, einschließlich das Europäische Behindertenforum, vor der Veröffentlichung ihres Vorschlags konsultiert und wird sie konsultieren?
Kann die Kommission bestätigen, dass sie die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfehlen wird?
Kann die Kommission bestätigen, dass sie die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften einer Prüfung unterzogen hat oder unterziehen wird, um zu ermitteln, wo Änderungen notwendig sind, um dem UN-Übereinkommen und dem Zeitplan, in dem sie diese Aufgabe zu erfüllen gedenkt, Rechnung zu tragen?
Welche Vorkehrungen beabsichtigt die Kommission im Vorfeld zu treffen, um die Einhaltung des Übereinkommens durch die Europäische Union selbst zu überwachen?
Zurzeit erarbeitet die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates, der den Abschluss des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Fakultativprotokoll durch die Europäische Gemeinschaft betrifft. Die Kommission wird den Vorschlag voraussichtlich im Mai 2008 annehmen.
Über die Gruppe hochrangiger Beamter für Behinderungsfragen konsultiert die Kommission regelmäßig die Mitgliedstaaten sowie die Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, darunter das Europäische Behindertenforum. Auf der letzten Sitzung dieser Gruppe wurden z. B. Antworten auf einen umfangreichen Fragebogen zu Fortschritten in Sachen Ratifizierung/Abschluss und Umsetzung des UN-Übereinkommens behandelt. Diese Konsultationen werden fortgesetzt.
Am 27. Februar 2007 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des dazugehörigen Fakultativprotokolls (KOM(2007) 77) vor. Der Rat verabschiedete am 20. März 2007 einen Beschluss, mit dem er die Gemeinschaft ermächtigte, das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu unterzeichnen, und gab eine Erklärung zu dem Fakultativprotokoll Anhang II des Beschlusses) ab, in der es hieß, dass der Rat die Frage der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sobald als möglich erneut prüfen werde. Nach Auffassung der Kommission ist der Rat nunmehr in der Lage, eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, wie mit dem Fakultativprotokoll weiter zu verfahren ist.
Nach Maßgabe von Artikel 44 Absatz 1 des UN-Übereinkommens und Artikel 12 des Fakultativprotokolls muss die Europäische Gemeinschaft zum Zeitpunkt der formalen Bestätigung eine Erklärung zum Umfang ihrer Zuständigkeit für die Angelegenheiten, die durch dieses Übereinkommen geregelt werden, abgeben. Unterdessen ist die ausführliche Überprüfung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgenommen worden.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält Bestimmungen, die in den Zuständigkeitsbereich sowohl der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten fallen. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam die genauen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens in den Bereichen ihrer gemeinsamen Zuständigkeit festlegen. Der Charakter dieser Mechanismen soll im Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens dargelegt werden.
Anfrage Nr. 69 von Zdzisław Kazimierz Chmielewski (H-0244/08)
Betrifft: Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei
In die laufenden Arbeiten an der Formulierung geeigneter Rechtsvorschriften zur Beendigung (Einschränkung) der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei sollen sich alle Betroffenen einschalten. Besondere Meinungsverschiedenheiten ruft unter den Fischern der neueste Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der Höhe der mit der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei verbundenen Strafen hervor.
Sollte nicht die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, das System der Strafen den Fangmöglichkeiten des „beschuldigten“ Schiffs anzupassen, da sie offensichtlich mit der Höhe des Einkommens des Schiffsbetreibers zusammenhängen?
Nach Überzeugung der Kommission ist es notwendig, die Verwaltungssanktionen zu harmonisieren, um die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) wirksam bekämpfen zu können.
Mit dem Vorschlag sollen (a) die Mitgliedstaaten besser befähigt werden, dafür zu sorgen, dass die Akteure auf dem Binnenmarkt keine Vorteile aus unterschiedlichen Sanktionssystemen auf einzelstaatlicher Ebene zum Schaden der gemeinsamen Politik ziehen, und (b) einstweilige Maßnahmen ergriffen werden, die eine Fortsetzung der festgestellten illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei verhindern.
Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, für die ordnungsgemäße Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts zu sorgen. Dabei können die Mitgliedstaaten ihr Sanktionssystem selbst so regeln, wie sie es am besten halten, solange die Sanktionen, im Einklang mit dem Vorschlag, eine abschreckende Wirkung haben.
Durch den Vorschlag zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei wird die Höhe der Verwaltungssanktionen harmonisiert, die von den Mitgliedstaaten bei ernsten Zuwiderhandlungen durch Betreiber in Anwendung gebracht werden, die IUU-Tätigkeiten nachgehen.
Nach Auffassung der Kommission muss die Höhe der Sanktionen harmonisiert werden, damit jeder erzielte wirtschaftliche Vorteil durch die aufzuerlegenden Sanktionen mehr als wieder aufgehoben wird. Die Schiffsbetreiber werden erst dann die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei erst dann einstellen, wenn die Verwaltungssanktionen ein Niveau erreicht haben, das von den Betreibern nicht länger als Bestandteil der normalen Betriebskosten angesehen wird.
Anfrage Nr. 74 von Colm Burke (H-0168/08)
Betrifft: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist ein zentrales Element der EU-Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit, und die europäischen Verbraucher erwarten diesbezüglich klare Informationen.
Dem Verfasser wurde von Fällen in seinem Heimatland Irland berichtet, in denen Lebensmittel mit irreführenden Angaben über die Herkunft der Rohwaren vermarktet werden.
Sind der Kommission diese Vorgänge bekannt? Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln vorgesehen?
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Informationen über Lebensmittel sind verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Zielen.
Bei der Rückverfolgbarkeit handelt es sich um ein Instrument des Risikomanagements, das eingesetzt wird, um ein Problem bei der Lebensmittelsicherheit einzudämmen. Dabei wird es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, ein Lebensmittel zurückzuverfolgen, das in der Lebensmittelkette als unsicher ausgemacht wurde. Mit den für Verbraucher bestimmten Informationen sollen Käufer in die Lage versetzt werden, eine sachkundige Entscheidung zu treffen, damit sie in Bezug auf die Eigenschaften der Lebensmittel nicht in die Irre geführt werden.
Wenn also Ursprung, Herkunft bzw. Quelle eines Lebensmittels auf dem Etikett ausgewiesen werden, geht es nicht um Rückverfolgbarkeit. Die EU-Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung besagen, dass derartige Informationen nur dann obligatorisch sind, wenn ihre Weglassung den Käufer täuschen könnte.
Im unlängst angenommenen Kommissionsvorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sind konkrete Bedingungen festgelegt, die bei der Bereitstellung solcher Informationen zu erfüllen sind, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht getäuscht werden können. Dieser Vorschlag wird zurzeit von Parlament und Rat geprüft.
Anfrage Nr. 75 von Mairead McGuinness (H-0172/08)
Betrifft: EU-Normen für die Lebensmittelerzeugung
Die EU betont gerne, welch großen Wert sie auf das Thema Lebensmittelsicherheit legt sowie darauf, dass sie den Verbrauchern die lückenlose Rückverfolgbarkeit von in der EU erzeugten Lebensmitteln bietet.
Während dieses System innerhalb der EU gut funktioniert, stellen die Normen, nach denen importierte Lebensmittel erzeugt werden, ein ernstes Problem dar, das im Zusammenhang mit dem Import brasilianischen Rindfleisches zum Vorschein kam.
Darüber hinaus werden viele Praktiken, die in der EU verboten werden sollen – darunter bis 2012 die Eiererzeugung mithilfe von Käfighaltungssystemen –, in Nicht-EU-Ländern, aus denen in die EU importiert wird, weiterhin erlaubt sein.
Kann sich die Kommission zu diesem wichtigen Thema äußern sowie dazu, wie sie beabsichtigt, mit den Widersprüchen bei den Maßnahmen und Normen umzugehen?
Was das Verbot von Käfighaltungssystemen anbelangt: Welche Maßnahmen plant die Kommission, um die Verlagerung der Intensivkäfighaltung von der EU in Nicht-EU-Länder nach 2012 zu verhindern? Sollte es zu einem solchen Verbot kommen, wird die Käfighaltung von der EU in Nicht-EU-Staaten verlagert werden, und die EU wird im Gegenzug große Mengen von Eiprodukten (Trockenei), die mithilfe von Käfighaltungssystemen erzeugt wurden, für die lebensmittelverarbeitende Industrie importieren, ohne dass die Verbraucher darüber informiert würden.
In Sachen Tierschutz- und Handelsfragen gibt es derzeit keine geltenden bindenden multilateralen Abkommen, die sich unmittelbar mit dieser Frage beschäftigen, und der Tierschutz wird im Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) nicht ausdrücklich angesprochen.
Dieser Umstand bereitet der Kommission große Sorge. Daher erarbeitete sie im Jahr 2002 eine spezielle Strategie zur Klärung der Folgen, die tierschutzgerechte Käfighaltungssysteme für Vögel für die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Erzeugern haben können. Es sind bereits mehrere Initiativen zur Förderung des Tierschutzes als Wettbewerbsvorteil ergriffen worden, wie im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 dargelegt wird.
Die bilateralen Abkommen mit Chile und Kanada enthalten bereits ein Kapitel zum Tierschutz. Außerdem wurde 2007 ein Kooperationsabkommen mit Neuseeland unterzeichnet. Immer mehr Handelspartner verfolgen heute die Entwicklungen mit Interesse und nehmen eine Bewertung der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der EU in dieser Frage vor, die vor allem in den entwickelten Ländern immer größere Bedeutung gewinnt.
Einer Eurobarometer-Umfrage von 2006 zufolge meinen 89 % der Verbraucher, Importwaren sollten unter den gleichen Tierschutzbedingungen erzeugt werden wie aus der EU stammende Waren. Deshalb wertet die Kommission zurzeit die Varianten für eine Tierschutzkennzeichnung aus und hat die Absicht, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahre 2009 einen Bericht vorzulegen. Ein derartiges System muss mit der WTO vereinbar sein und würde es EU-Erzeugern erlauben, die hohen Tierschutzstandards in der Gemeinschaft gegenüber den Verbrauchern hervorzuheben, die ihrerseits wiederum in immer stärkerem Maße bei ihren Kaufentscheidungen auf solchen höheren Standards bestehen.
Im Jahr 1999 erließ der Rat ein Verbot „nicht ausgestalteter Käfige“(1). Darin wurde die Einrichtung neuer Anlagen ab 2003 verboten und dem europäischen Geflügelsektor mehr als 10 Jahre Zeit gegeben, auf alternative Systeme umzustellen. Einige EU-Erzeuger sind bereits zu alternativen Produktionssystemen(2) übergegangen. Nach Auffassung der Kommission steht es jedem Erzeuger frei, diesbezüglich seine Wahl selbst zu treffen, und es obliegt den Mitgliedstaaten, die Richtlinie durchzusetzen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Verbrauchern immer mehr auf Ethik- und Nachhaltigkeitsaspekte der Nahrungsmittelerzeugung in Europa, auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, achten, auch wenn ihnen im Allgemeinen über die aktuellen Agrarstandards und die tatsächlichen Anforderungen nicht bekannt sind. Die Kommission wird weiterhin die bestmöglichen Optionen untersuchen, um die Erzeuger zu unterstützen, die diese Erwartungen erfüllen.
Laut jüngsten Studien der GD Landwirtschaft hatten alternative Systeme 2006 bei der Eiererzeugung in den Mitgliedstaaten folgenden Anteil: Deutschland 32,4 %, Niederlande 52,6 %, Vereinigtes Königreich 36,2 %, Irland 34,1 %, Frankreich 18,8 % und Italien 12 %.
Anfrage Nr. 76 von Gay Mitchell (H-0174/08)
Betrifft: Geistige Gesundheit und Suizidprävention
Kann die Kommission mitteilen, welche Ziele sie anlässlich der hochrangigen Konferenz über geistige Gesundheit im Juni 2008 zu erreichen gedenkt? Kann die Kommission in diesem Stadium darlegen, wie sie die Politiken der Mitgliedstaaten in Verbindung mit geistiger Gesundheit und insbesondere Suizid zu ergänzen gedenkt? Ist der Kommission bekannt, dass die Selbstmordraten alarmierend hoch sind, und dass in Irland Selbstmord eine der häufigsten Todesursachen bei Männern unter 35 Jahren ist?
Die hochrangige Konferenz über psychische Gesundheit am 13. Juni 2008 soll deutlich machen, dass das psychische Wohlbefinden in der Bevölkerung die öffentliche Gesundheit fördert. Es trägt auch zu erfolgreichem Lernen und Arbeiten und zum sozialen Zusammenhalt bei.
Psychische Störungen gehören allerdings zu den häufigsten und schwerwiegendsten Krankheiten in Europa. In Extremfällen können sie zu Selbstmord führen.
In den letzten Jahren sind die Selbstmordraten leicht gesunken, und zwar von 11,9 Fällen je 100 000 Einwohner im Jahr 2000 auf 10,6 Fälle im Jahr 2006.
Die Lage ist jedoch nach wie vor unbefriedigend, wenn man bedenkt, dass die EU in ihren Gemeinschaftspolitiken und Aktivitäten bemüht ist, den Schutz der menschlichen Gesundheit auf einem hohen Niveau zu gewährleisten:
- Durch Selbstmord sterben in der EU noch immer mehr Menschen als bei Verkehrsunfällen;
- Im Zuge der Erweiterung haben sich die Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt. Die Selbstmordraten mehrerer Mitgliedstaaten gehören zu den höchsten in der Welt.
Auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2006 wurde der Handlungsbedarf bestätigt. Der Rat erklärte die „Verbesserung der psychischen Gesundheit und Bekämpfung von Suizidrisiken“ zu einem Ziel der erneuerten Strategie der EU zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.
Von der hochrangigen Konferenz aus wird daher eine Aufforderung an die Regierungen ergehen, sich darüber auszutauschen, wie sie die Zahl der Selbstmorde und der Depressionserkrankungen, die zu den entscheidenden Risikofaktoren gehören, am wirksamsten senken können. Es geht um die die Annahme eines Pakts für psychische Gesundheit, der als die Grundlage für künftige Maßnahmen zur Förderung einer guten psychischen Gesundheit, zur Prävention psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen, bei älteren Menschen und bei Minderheiten sowie zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen dienen könnte.
Partner im Gesundheitswesen, in den Regionen und Gemeinden, in Schulen und am Arbeitsplatz sollen aufgefordert werden, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen.
Im Ergebnis könnten als nächster Schritt auf einer thematischen Konferenz gemeinsame Grundsätze sowie ein Aktionsplan zur Verhütung von Selbstmord und Depression aufgestellt werden.
Anfrage Nr. 77 von Syed Kamall (H-0204/08)
Betrifft: Gesundheit im Vertrag von Lissabon
Die Kommission wird gebeten, sich dazu zu äußern, ob entsprechend den Verweisen auf die Gesundheit im Vertrag von Lissabon die Kommission oder die Regierungen der Mitgliedstaaten eine systematische Liste der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens erstellen und für jeden einzelnen den Umfang der Zuständigkeit der EU einschließlich der Vertragsverbindlichkeit und der Kontrolle durch den Gerichtshof angeben wird bzw. werden?
Der Vertrag von Lissabon bestätigt das wachsende Interesse an Gesundheitsfragen in der Welt von heute. Er behält die aktuellen Zuständigkeiten für die Gesundheit bei und dehnt die Rechtsetzungsbefugnisse der EU nicht aus, zugleich wird der Spielraum für flankierende Maßnahmen im Gesundheitswesen auf EU-Ebene gestärkt.
Die Kommission möchte auf einige Neuerungen hinweisen, die der Vertrag von Lissabon den EU-Bürgern im Bereich des Gesundheitswesens bringen wird:
- Das „Wohlergehen“ der Völker der EU wird als ein Gesamtziel der Union hinzugefügt.
- Die Charta der Grundrechte erhält bindende Rechtskraft, einschließlich des Rechts auf Gesundheitsfürsorge.
- Für Fördermaßnahmen zur Beobachtung, frühzeitigen Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, einschließlich Maßnahmen zum Tabak und zum Alkoholmissbrauch, wird eine gestärkte Grundlage eingeführt.
Die Kommission beabsichtigt, die EU-Gesundheitspolitik unter Berücksichtigung der Neuheiten des Vertrags von Lissabon weiterzuentwickeln. Die neue Gesundheitsstrategie für 2008 bis 2013 umreißt mit einer entsprechenden Methodik die Bereiche, in denen die Kommission EU-weiten Handlungsbedarf zur Förderung der Gesundheit sieht.
Der Wortlaut der Gesundheitsstrategie kann unter folgender Adresse auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz abgerufen werden:
Es gab Berichte, wonach Schlachtpferde unter sehr schlechten Bedingungen quer durch Europa transportiert wurden und dabei stundenlang eingepfercht waren.
Was unternimmt die Kommission um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Verordnung (EG) Nr. 1/2005(1) über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen umsetzen? Wann gedenkt die Kommission außerdem Vorschläge zur Regelung der Fahrtzeiten und der Ladedichten vorzulegen?
Die Kommission kennt die Berichte von Tierschutzorganisationen über die Probleme beim Transport von Schlachtpferden.
Der korrekten Umsetzung der Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport räumt die Kommission höchste Priorität ein.
Es obliegt in erster Linie den Mitgliedstaaten, den diesbezüglichen EU-Rechtsvorschriften Geltung zu verschaffen.
Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überprüfen Sachverständige der Kommission vor Ort in den Mitgliedstaaten, ob die zuständigen Behörden die geeigneten Maßnahmen zur Anwendung der EU-Rechtsvorschriften ergriffen haben.
Im Jahr 2007 führten spezielle Missionen nach Rumänien, Polen, Litauen und Italien, wo Pferdehandel in erheblichem Umfang betrieben wird, und für 2008 sind Folgemissionen vorgesehen.
Die Kommission strengte zudem Klagen gegen die Mitgliedstaaten an, die keine Maßnahmen zur Durchsetzung der EU-Vorschriften ergriffen haben.
Mit der neuen Verordnung sind 2007 überdies mehrere neue Instrumente zur besseren Durchsetzung eingeführt worden, unter anderem der Einsatz von Navigationssystemen für lange Fahrten.
Damit sollen die Kontrollen verbessert und gezielte Maßnahmen möglich gemacht werden. Zu diesem Zweck hat die Kommission dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit im Dezember 2007 den Entwurf einer Verordnung zur Aufstellung harmonisierter Normen für Navigationssysteme vorgelegt. Die Kommission geht davon aus, dass die Normen bis zum Sommer 2008 angenommen werden.
Die Kommission bereitet eine Folgenabschätzung vor, um zu prüfen, ob bis zum Ende der laufenden Mandatsperiode ein Vorschlag zu Fahrtzeiten und zulässigen Raumabmessungen unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt werden kann.
Anfrage Nr. 79 von Silvia-Adriana Ţicău (H-0254/08)
Betrifft: Durchführung von epidemiologischen Untersuchungen zur Strahlung bei Sendeanlagen der Mobilfunkbetreiber
Die umfassende Entwicklung und der extensive Gebrauch von Mobilfunktelefonen haben zu einer weiteren Zunahme der Anzahl von Basisstationen geführt, von denen einige in der Nähe von Wohngebäuden aufgestellt sind. In vielen Mitgliedstaaten herrscht große Sorge über die Bestrahlung durch Mobilfunkstationen, die einigen Studien zufolge gesundheitsschädigend sein könnte. Regelmäßig durchgeführte epidemiologische Untersuchungen könnten erheblich dazu beitragen, die Ängste einiger Bevölkerungsgruppen vor den Auswirkungen der GSM-Antennen auf den menschlichen Gesundheitszustand zu vermindern und Bestimmungen zu verabschieden, die diese Auswirkungen einschränken sollen. Plant die Kommission eventuell die Durchführung einer derartigen Untersuchung?
Der Kommission sind die Bedenken der Öffentlichkeit wegen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) von Mobilfunkanlagen, insbesondere von Basisstationen („Masten“), bekannt. Nach allgemeiner wissenschaftlicher Auffassung geht jedoch die Exposition der Öffentlichkeit durch den Mobilfunk vor allem vom Gebrauch der Telefone und nicht von den Basisstationen aus.
Die Kommission hat bereits Forschungsarbeiten zu mobilfunkbedingten EMF in den Forschungsrahmenprogrammen gefördert und tut dies auch weiterhin. Eine erwähnenswerte epidemiologische Studie ist das Projekt INTERPHONE, dessen Endergebnisse in wenigen Monaten vorliegen sollen.
Da die EU in dieser Frage keine Rechtsetzungsbefugnis besitzt, nahm der Rat 1999 auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse die Empfehlung 1999/519/EG des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0-300 GHz) an. Seither kontrolliert die Kommission regelmäßig deren Umsetzung und hat bereits mehrfach ihre wissenschaftlichen Ausschüsse konsultiert, um zu prüfen, ob die Empfehlung im Zuge neuer Erkenntnisse angepasst werden muss.
Im Jahr 2007 bestätigte der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR), dass bei Hochfrequenzfeldern bei Expositionen unterhalb der von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegten und in der Empfehlung des Rates vorgeschlagenen Grenzwerte bisher keine gesundheitlichen Folgen schlüssig nachgewiesen worden sind.
Über das Sechste Rahmenprogramm finanziert die Kommission im Rahmen des Projekts EMF-NET zudem eine Gruppe hochrangiger Sachverständiger. Diese Gruppe hat alle bis 2006 bekannt gewordenen Belege für mögliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Mobilfunkmasten ausgewertet. Ihre wichtigste Schlussfolgerung lautet: „Die Bilanz der Belege lässt darauf schließen, dass kein allgemeines Gesundheitsrisiko aufgrund einer Funkfrequenz- und Mikrowellenexposition (d. h. gegenüber den Arbeitsfrequenzen der Funkmasten) vorliegt.“
Um künftige Gutachten bzw. Stellungnahmen zu untermauern, hat der SCENIHR folgende Forschungsarbeiten für den Hochfrequenzbereich empfohlen:
- eine prospektive Kohorten-Langzeitstudie, um die begrenzten Möglichkeiten bereits vorliegender epidemiologischer Studien zu erweitern;
- eine spezielle Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen der HF-Exposition bei Kindern;
- eine Studie zur Expositionsverteilung in der Bevölkerung, aufgrund der Verfügbarkeit persönlicher Dosimeter nunmehr möglich geworden ist;
- die Wiederholung mehrerer Versuchsstudien unter Verwendung hochwertiger Dosimeter.
Die Kommission wird die Forschung in diesem Bereich weiter fördern. Im jüngsten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den Themenbereich Umwelt des 7. Forschungsrahmenprogramms ist ein Projekt zu gesundheitlichen Auswirkungen der HF-Exposition bei Kindern und Jugendlichen enthalten.
Anfrage Nr. 80 von Ryszard Czarnecki (H-0260/08)
Betrifft: BSE
Hält es die Kommission im Zusammenhang mit dem Tod von zwei Personen durch BSE in Spanien für möglich, dass sich Herde dieser Krankheit in Spanien selbst und in anderen Mitgliedstaaten der Union ausbreiten? Welche Maßnahmen wird die Kommission treffen?
Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten hinsichtlich der beiden tödlich verlaufenen Fälle der varianten Creutzfeld-Jakob-Krankheit, wie sie in Spanien festgestellt wurde.
Obgleich diese Fälle tragisch und bedauerlich sind, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich, zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen zu den schon vorhandenen und auch sehr strengen Maßnahmen zu ergreifen.
In Bezug auf die spongiforme Rinderenzephalopathie wird in Spanien ein Rückgang der positiven Fälle verzeichnet, und es deutet nichts darauf hin, dass die Lage nicht unter Kontrolle ist.
Die Bestimmungen der geltenden EU-Rechtsvorschriften werden eingehalten, und die beiden Fälle wurden unverzüglich den für die Frühwarnung und Reaktion zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission gemeldet.
Die epidemiologischen Tendenzen der varianten Creutzfeld-Jakob-Krankheit (vCJD) werden von der Kommission über das aus dem EU-Gesundheitsprogramm finanzierte Projekt EURO-CJD, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, weiterhin verfolgt.
Bis April 2008 sind von 7 Mitgliedstaaten insgesamt 201 Fälle der varianten Creutzfeld-Jakob-Krankheit gemeldet worden.
Seit dem Ausbruch der Epidemie haben das Vereinigte Königreich 166 Fälle, einschließlich der drei durch Bluttransfusion übertragenen Erkrankungen, Frankreich 23, Irland 4, Italien 1, die Niederlande 2, Portugal 2 und Spanien 3 Fälle gemeldet. Die zeitlichen Trends bestätigen, dass die Zahl der Fälle seit 1999 rückläufig ist.
Drei Fälle der varianten Creutzfeld-Jakob-Krankheit werden mit Bluttransfusionen in Zusammenhang gebracht. Dieser Zusammenhang wird bei diesen beiden spanischen Fällen ausgeschlossen. Dennoch muss dem Blutproblem nach wie vor Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Nach Maßgabe der beiden Richtlinien zu Blut sowie Gewebe und Zellen müssen alle Personen von Blutspenden ausgeschlossen werden, die mögliche Überträger der varianten Creutzfeld-Jakob-Krankheit sein könnten.
Anfrage Nr. 81 von Georgios Papastamkos (H-0156/08)
Betrifft: Europäische Rechtsvorschriften betreffend Kosmetika und Schutz der öffentlichen Gesundheit
Was sind die Gründe für die häufige Änderung der europäischen Rechtsvorschriften betreffend Kosmetika? Wie oft wurden sie bis dato geändert? Führt der europäische Regelungsrahmen zu Klarheit und Rechtssicherheit? Welche Bestimmungen sehen die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Hinblick auf die Sicherheit von Kosmetikprodukten und die öffentliche Gesundheit vor?
Bei der Kosmetikrichtlinie muss zwischen zwei Arten von Abänderungen unterschieden werden, und zwar zwischen Änderungen am Hauptteil der Richtlinie mit dem Ziel der Abänderung bestehender bzw. der Aufnahme neuer Artikel zum einen und Anpassungen der Anhänge aufgrund des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum anderen. Bis Anfang 2008 ist die im Jahr 1976 verabschiedete Richtlinie bereits sieben Mal abgeändert worden, und es gab 48 Anpassungen. Die häufigen Anpassungen resultieren aus Verwaltungsentscheidungen über die Abänderung der Anhänge, um so die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ umzusetzen.
Die Kosmetikrichtlinie baut auf dem Grundsatz auf, dass die für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels in der Gemeinschaft verantwortliche Person für die Produktsicherheit haftet. Dafür muss diese Person die Informationen zum Nachweis der Sicherheit des Erzeugnisses für die zuständigen Behörden in einer „Produktinformationsdatei“ bereithalten. In dieser „Produktinformationsdatei“, die von den zuständigen Behörden eigens zu diesem Zweck kontrolliert wird, muss vor allem die Bewertung der Sicherheit des Fertigerzeugnisses für die menschliche Gesundheit verfügbar sein, wobei das allgemeine toxikologische Profil der Bestandteile, ihr chemischer Aufbau und ihr Grad der Exposition berücksichtigt werden müssen.
Der Grundsatz der Produzentenhaftung wird ergänzt durch die detaillierte Regulierung ausgewählter kosmetischer Einzelbestandteile. So wird in der Kosmetikrichtlinie eine Liste der Stoffe aufgeführt, die in der Zusammensetzung kosmetischer Mittel nicht enthalten sein dürfen (Anhang II), sowie eine Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen enthalten dürfen (Anhang III). Die Richtlinie weist zudem „Positivlisten“ für Farbstoffe (Anhang IV), Konservierungsstoffe (Anhang VI) und UV-Filter (Anhang VII) aus. Bezüglich dieser Gruppe von Bestandteilen sind nur die in dem jeweiligen Anhang aufgeführten Stoffe in kosmetischen Mitteln in der EU zugelassen. Für Anpassungen dieser Anhänge ist zuvor die Konsultation des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“ erforderlich, damit bei der Regelung der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird.
Die Änderungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren haben dazu geführt, dass die Terminologie inkonsequent ist und Regeln im falschen Kontext auftauchen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kosmetikrichtlinie keine Begriffsbestimmungslisten enthält und nie kodifiziert wurde (d. h. alle Abänderungen wurden nie formell in einen einheitlichen Rechtstext eingearbeitet). Klärungsbedarf gab es vor allem für den Begriff der „für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels in der Gemeinschaft verantwortlichen Person“. Außerdem haben die maßgeblichen Akteure darauf hingewiesen, dass in den Anhängen kohärentere Begriffe vonnöten sind, wobei es sich im Wesentlichen um eine wissenschaftlich-technische Maßnahme handelt.
Aus diesen Gründen und um die Kosmetikrechtsvorschriften der Gemeinschaft wesentlich zu vereinfachen, nahm die Kommission am 5. Februar 2008 einen Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung über kosmetische Mittel an. Überdies werden mit dem Vorschlag die Rechtsvorschriften im Hinblick auf Innovation und Entwicklungen angepasst, um die Sicherheit der kosmetischen Mittel zu gewährleisten. Der dem Vorschlag als beigefügte Bericht über eine Folgenabschätzung enthält ausführlichere Erläuterungen zum aktuellen System und Hintergrundinformationen für die Neufassung(1).
Anfrage Nr. 82 von Emmanouil Angelakas (H-0158/08)
Betrifft: Rezeptfreie (over the counter) Arzneimittel und europäische Arzneimittelpolitik
Die Regelungen für rezeptfreie Arzneimittel (Over-the-Counter-Arzneimittel) variieren in der EU von Land zu Land. Die Kriterien, nach denen Arzneimittel in diese Kategorie eingestuft werden, sind unterschiedlich. Es gibt mithin kein einheitliches System, nach dem Arzneimittel als rezeptfrei klassifiziert werden.
Auf rezeptfreie Arzneimittel wird von vielen europäischen Bürgern zurückgegriffen; sie dürfen in den Printmedien und den elektronischen Medien beworben werden und tragen zur Verringerung der Ausgaben für Arzneimittel bei, da die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
Laufen Studien zur Frage der Zusammenstellung eines einheitlichen Verzeichnisses für rezeptfreie Arzneimittel, das in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit hätte, um den Bürgern die Verwirrung in Anbetracht der Vielzahl an Verzeichnissen für rezeptfreie Arzneimittel zu ersparen?
Trägt sich die Kommission angesichts der Tatsache, dass die rezeptfreien Arzneimittel in vielen Mitgliedstaaten auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden, ohne dass von einem Apotheker verbindliche Anwendungshinweise gegeben würden, was möglicherweise eine Gefährdung der Gesundheit der Bürger zur Folge hat, mit dem Gedanken einer europäischen Informationskampagne zur Anwendung rezeptfreier Arzneimittel?
Die Kriterien für die Einstufung von Arzneimitteln als rezeptpflichtig bzw. als rezeptfrei sind im Gemeinschaftsrecht harmonisiert. In Richtlinie 2001/83/EG werden die Situationen angegeben, in denen Arzneimittel nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen. Diesbezüglich ist vorgesehen, dass ein Arzneimittel nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden darf, wenn es – ohne ärztliche Überwachung – häufig und in sehr starkem Maße unter anormalen Bedingungen verwendet wird, oder wenn es, selbst bei normalem Gebrauch, die Gesundheit direkt oder indirekt gefährden kann. Ferner ist es nach Maßgabe der Richtlinie möglich, auf Mitgliedstaatenebene bestimmte Unterkategorien von Arzneimitteln vorzusehen, die nur auf besondere ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen.
Für Arzneimittel, die von der Kommission zugelassen sind, wird die Abgaberegelung in der Zulassung festgelegt und gilt in der ganzen Union. Bei Arzneimitteln mit einzelstaatlicher Zulassung obliegt es den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten, die Arzneimittel bei der Erteilung einer Zulassung laut den geltenden Kriterien des Gemeinschaftsrechts einzustufen. Dabei können die Entscheidungen über die Verschreibungspflicht zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten variieren. Der Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung der Abgaberegelung für Arzneimittel mit einzelstaatlicher Zulassung wurde während der letzten Überarbeitung der Richtlinie 2001/83/EG vom Gesetzgeber nicht beibehalten.
Da nur die einzelstaatlichen Behörden umfassende Kenntnisse über die in den jeweiligen Mitgliedstaaten zugelassenen Arzneimittel haben, liegen der Kommission nicht die erforderlichen Informationen vor, um eine einheitliche harmonisierte Liste der rezeptfreien Arzneimittel zu erarbeiten. Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 baut jedoch die Europäische Arzneimittel-Agentur eine öffentlich zugängliche Datenbank für Arzneimittel auf(1). Wie in der Verordnung vorgesehen, betrifft dies vorrangig von der Gemeinschaft genehmigte Arzneimittel, später jedoch wird die Datenbank auf alle in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Arzneimittel erweitert.
Der Einzelhandel mit Arzneimitteln wird nicht vom Gemeinschaftsrecht geregelt. Es steht jedem Mitgliedstaat frei zu entscheiden, wo rezeptfreie Arzneimittel erhältlich sind, was zu unterschiedlichen Einzelhandelssystemen geführt hat, wie der Herr Abgeordnete richtig anmerkt. Im Gemeinschaftsrecht ist indes festgelegt, dass jedes Arzneimittel eine Packungsbeilage enthalten muss, damit der Patient unabhängig vom Einzelhandelssystem umfassend informiert werden kann. Die Packungsbeilage muss die Ergebnisse der Befragung von Patientenzielgruppen widerspiegeln, mit der sichergestellt werden soll, dass sie lesbar, klar und benutzerfreundlich ist. Außerdem muss bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Verwendungszweck auch auf dem Etikett angegeben werden. Nach Ansicht der Kommission funktioniert dieser Rahmen wirksam, so dass eine EU-weite Kampagne als nicht angemessen erscheint. Falls dem Herrn Abgeordneten ausführlichere Informationen vorliegen, wird die Kommission diese gern prüfen, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festzustellen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
In Artikel 1 Nummer 24 betreffend KAPITEL 1 Artikel 10a Absatz 2 (Grundsätze und Ziele) ist formuliert, dass die Union tätig werden soll, um „d) die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen“.
Ist die Kommission der Ansicht, dass diese Formulierung von Bedeutung ist für die Frage der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen Importe aus Entwicklungsländern, von ungleichen Partnerschaftsabkommen mit Entwicklungsländern (WPA) und von Fischereiabkommen der EU mit Entwicklungsländern?
Während in Absatz 2 von Artikel 10a des Vertrags über die Europäische Union die Ziele genannt werden, zu denen erstmals die Beseitigung der Armut als vorrangiges Ziel gehört, wird in Absatz 3 ausgeführt, dass diese Ziele bei der Umsetzung des auswärtigen Handelns der Union in den verschiedenen Bereichen verfolgt werden sollen und dass die Union auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achtet. Somit liefert der Vertrag von Lissabon im Falle seiner Ratifizierung eine solide Rechtsgrundlage für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE), einen Grundsatz, der bereits im Rahmen des aktuellen Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Titel XX über Entwicklungszusammenarbeit) eine rechtliche Verpflichtung darstellt.
Durch ihr Konzept der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung möchte die EU Synergien zwischen den jeweiligen internen und externen Politikbereichen und den Entwicklungszielen erzeugen. 2005 ging die EU PKE-Verpflichtungen in zwölf Politikbereichen ein(1). Die Zielrichtung dieser Maßnahmen wurde in dem auf höchster politischer Ebene gebilligten Europäischen Entwicklungskonsens bestätigt(2). Die EU legt sehr großen Wert auf die Erhöhung der Kohärenz ihrer Politikbereiche mit den Entwicklungszielen, auch in den Bereichen Fischerei und Handel.
Mit ihrer Handelspolitik hat die EU eine Marktzugangsregelung eingeführt, die für Entwicklungsländer recht vorteilhaft ist. Der durchschnittliche Meistbegünstigungszollsatz liegt insgesamt bei 6,9 % (4 % für Nichtagrarerzeugnisse und 18,6 % für Agrarerzeugnisse)(3). Im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU genießen Ausfuhren aus Entwicklungsländern einen Zollsatz von 0 % bzw. erhalten einen Nachlass von 3,5 Prozentpunkten auf diesen Satz (siehe Abschnitt zum APS weiter unten). Erzeugnisse aus den am wenigsten entwickelten Ländern und der überwiegenden Mehrheit der AKP-Staaten haben kontingent- und zollfreien Zugang zum EU-Markt im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ bzw. im Rahmen vorläufiger und vollwertiger Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, wodurch ebenfalls die Ursprungsregeln verbessert werden.
Zur Förderung der stärkeren Einbindung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft kommt es jedoch darauf an, nicht nur die Hindernisse für den Marktzugang abzubauen, sondern auch eine ganze Reihe anderer Faktoren aufzugreifen, so Faktoren mit Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Angebotskapazitäten der einzelnen Entwicklungsländer.
Die EU-Handelspolitik ist mehrdimensional – multilateral, regional/bilateral und autonom. In den jeweiligen Dimensionen enthält sie Elemente, die auf die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingehen und ihre weitere Entwicklung und nutzbringende Einbindung in das weltweite Handelssystem fördern, u. a. durch eine verbesserte Leistung auf dem EU-Markt.
Die EU engagiert sich überdies sehr aktiv bei der Bereitstellung von Mitteln für die Handelsförderung an Entwicklungsländer, um sie bei der Bewältigung der Herausforderungen der Integration auf regionaler wie auch auf globaler Ebene zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist die regionale Integration eine wichtige Möglichkeit, um die Position der Entwicklungsländer und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten durch Schaffung größerer regionaler Märkte und Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken.
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die zurzeit mit den AKP-Ländern ausgehandelt werden, sind als langfristige Partnerschaften konzipiert, die auf einem umfassenden Entwicklungsansatz fußen. Sie sind ein Instrument zur Förderung der regionalen Integration und nachhaltigen Entwicklung und sollen daher zu einer besseren Politikkohärenz beitragen. Die auf der Grundlage der vorläufigen Abkommen auszuhandelnden umfassenden regionalen Abkommen sollen den spezifischen Interessen und Gegebenheiten der Regionen Rechnung tragen. Vorbild für ein ausgewogenes und entwicklungsfreundliches Abkommen ist das mit der Karibik geschlossene umfassende WPA. In seinen Handelsbestimmungen wird die Asymmetrie und Flexibilität des internationalen Handelsrechts in vollem Umfang und zum Nutzen der karibischen Staaten ausgeschöpft. Vor allem sind diese Bestimmungen in einen breiter gefassten Entwicklungsrahmen eingebettet, zu dem konkrete Sozial- und Umweltkapitel sowie ausführliche Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit gehören.
Seit der Reform der Fischereipolitik im Jahr 2002 hat sich die EU verpflichtet, bis 2008 alle bestehenden Fischereiabkommen durch eine neue Generation partnerschaftlicher Fischereiabkommen zu ersetzen. Das Ziel dieser neuen Abkommengeneration besteht nicht mehr nur darin, den Zugang für die europäische Flotte zu sichern, sondern auch, die Fischereipolitik des Partnerlandes im Hinblick auf die Ausübung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei zu unterstützen. Für diesen Zweck wird ein bestimmter Anteil des entsprechend den Abkommen zu leistenden Finanzbeitrags zur Verfügung gestellt.
Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Europäischer Konsens zur Entwicklungspolitik“, Dezember 2005 (ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 01).
WTO European Communities Trade Policy Review 2007.
Anfrage Nr. 84 von Jim Higgins (H-0170/08)
Betrifft: Gesundes Essen in Schulen
Könnte sich die Kommission dazu äußern, welche Programme sie unterstützt, mit denen das Angebot von gesundem Essen an Grund- und Sekundarschulen gefördert wird?
In den letzten Monaten stand gesundes Essen in Schulen bei verschiedenen Akteure und den Medien besonders im Blickpunkt. Die Kommission nimmt gern diese Gelegenheit wahr, um den Herrn Abgeordneten über das derzeit laufende Gemeinschaftsprogramm in den Bildungseinrichtungen und über mögliche künftige Programme zu informieren.
Die Schulmilchregelung:
Die Schulmilchregelung verfolgt das Ziel, Schüler in Kindertagesstätten und Grundschulen (auch in weiterführenden Schulen, soweit der betreffende Mitgliedstaat beschließt, diese Schulkategorie in die für sein Hoheitsgebiet geltende Beihilferegelung aufzunehmen) mit gesunden Milchprodukten zu einem verminderten Preis im Vergleich zu handelsüblichen Preisen zu versorgen. Die Preisminderung wird über einen von der Gemeinschaft gewährten Zuschuss erzielt. Im Jahr 2007 wurde der Zuschuss auf 18,15 Euro pro 100 kg Milch unabhängig von deren Fettgehalt erhöht.
In Anbetracht ihres sozialen und gesundheitsorientierten Charakters kommt der Schulmilchregelung eine wichtige Rolle zu. Durch die Versorgung mit hochwertigen Erzeugnissen, die wichtige Vitamine und Mineralstoffe enthalten, fördert die Regelung eine gesunde Esskultur, wobei sie auch eine erzieherische Funktion in Bezug auf richtige Ernährung erfüllt und eine positive Langzeitwirkung auf den Verbrauch von landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielt.
Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass die Durchführungsbestimmungen möglichst einfach sein sollten, um die Erfolgsquote der Schulmilchregelung zu vergrößern.
Derzeit wird die Schulmilchregelung von den Dienststellen der Kommission im Hinblick auf eine Vereinfachung ihrer Verwaltung und die Erweiterung der Liste der Begünstigten und der zuschussfähigen Erzeugnisse überprüft. Die vorgeschlagenen Veränderungen im System werden demnächst dem damit befassten Verwaltungsausschuss vorgestellt, so dass sie nach ihrer Annahme mit Beginn des nächsten Schuljahres in Anwendung gebracht werden können.
Die mögliche Schulobst-Regelung:
Bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse gab der Rat folgende Erklärung ab: „Angesichts des dramatischen Anstiegs der Fettleibigkeit bei Schulkindern, auf die in dem unlängst veröffentlichten Weißbuch der Kommission hingewiesen wird, ersucht der Rat die Kommission, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine Schulobst-Regelung vorzulegen, dem eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Vorteile, die Durchführbarkeit und die damit verbundenen Verwaltungskosten zugrunde liegt.“
Entsprechend den Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung wird die Vorlage des Vorschlags für eine „Schulobst-Regelung“ von den Schlussfolgerungen einer Folgenabschätzung abhängen, die den Mehrwert auf europäischer Ebene aufzeigen sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten analysieren soll. Um die für die Folgenabschätzung notwendigen vielfältigen Sachkenntnisse zusammenzutragen und die Erarbeitung des Vorschlags zu erleichtern, ist diese Arbeit einer dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe anvertraut worden, die sich aus Vertretern der Kommission zusammensetzt.
Bislang hat diese Arbeitsgruppe vier Varianten für eine europäische „Schulobst-Regelung“ ausgearbeitet, die vom 18. Dezember 2007 bis 29. Februar 2008 einer öffentlichen Konsultation unterbreitet wurden. Nunmehr setzt die Kommission ihre Arbeit am Bericht über die Folgenabschätzung fort, in den die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation einfließen sollen. Die Annahme eines Vorschlags durch die Kommission ist für Juli 2008 vorgesehen.
Anfrage Nr. 85 von Liam Aylward (H-0181/08)
Betrifft: 12-Tage Sonderregelung für Reisebusunternehmen in Europa
Die im April 2006 vorgenommene Streichung der 12-Tage Sonderregelung für den internationalen Reisebussektor in Europa hat zu einer großen Krise auf dem europäischen Fremdenverkehrsmarkt für Reisebusunternehmen geführt.
Seitdem ist es nach Informationen von Reisebusunternehmen auf Grund der abgeschafften Sonderregelung zu einem dramatischen Kostenanstieg von 20-25% gekommen und hat es negative Auswirkungen auf das Wohlergehen der Fahrer gegeben.
Wann beabsichtigt die Europäische Kommission, diese 12-Tage Sonderregelung für in der Europäischen Union tätige Reisebusunternehmen in Übereinstimung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006(1) wieder einzuführen?
Die von Parlament und Rat nach dem Vermittlungsverfahren vereinbarten neuen Bestimmungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006(2) zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen Chancengleichheit sichern, die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, die Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer verbessern und wirksamere und einheitlichere Kontrollen gemeinschaftsweit möglich machen. Die Streichung der 12-Tage-Sonderregelung für Reisebusunternehmen ist in diesem allgemeinen Zusammenhang zu sehen.
Ausgehend davon überwacht die Kommission den Personenkraftverkehrsmarkt, einschließlich der Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auf die Verkehrssicherheit, das Busreisegeschäft, die sozialen Bedingungen der Busfahrer und andere einschlägige Entwicklungen über verschiedene Informationsquellen, darunter Berichte aus Mitgliedstaaten, Kontakte zu Vertretern der Branche und der Arbeitnehmer sowie mittels Studien. So hat die Kommission eine Studie zum internationalen Gelegenheitsverkehr aufgenommen, bei der auch die Folgen der Streichung der 12-Tage-Regelung für die Branche untersucht werden. Die Ergebnisse der Studie liegen voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2008 vor.
Die Kommission hat die vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Parlaments eingebrachten Änderungsanträge zum Bericht Ticău über den Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers(3) zur Kenntnis genommen. Die Kommission wird den Rechtsetzungsprozess sowie den zu dieser Thematik aufgenommenen sozialen Dialog weiterhin genau verfolgen.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) – Erklärung, ABl. L 102 vom 11.4.2006.
Anfrage Nr. 86 von Christopher Heaton-Harris (H-0188/08)
Betrifft: Chancengleichheit
Ist die Kommission der Ansicht, dass den europäischen Bürgern Chancengleichheit im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vorenthalten wurde? Irische Bürger werden die Möglichkeit haben, in einem Referendum über den Vertrag abzustimmen, jedoch wird diese Möglichkeit nicht in gleicher Weise den Bürgern anderer Mitgliedstaaten wie des Vereinigten Königreichs eingeräumt.
Ist die Kommission der Ansicht, dass Bürgern in anderen Mitgliedstaaten Chancengleichheit im Hinblick auf die Ausübung ihres demokratischen Rechts auf Abstimmung über den Vertrag gewährt werden sollte?
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon laut Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union Sache der Mitgliedstaaten und nach deren eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften abzuschließen ist. Die Kommission ist weder befugt noch hat sie die Absicht, sich in die Wahl des Ratifizierungsverfahrens und die anschließenden Entwicklungen in einem Mitgliedstaat einzumischen.
Anfrage Nr. 87 von Jens Holm (H-0193/08)
Betrifft: Ziele und Maßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes
Könnte die Kommission im Zusammenhang mit Artikel 169 des Vertrags von Lissabon zu den Zielen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes erläutern, was ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ tatsächlich bedeutet? Bedeutet es das höchste Niveau in einem bestimmten Land, ein Niveau im höchsten Quartil oder ein überdurchschnittliches Niveau, und sollte der Verbraucherschutz als überspannendes Thema angesehen werden, das Vorrang vor anderen Vorschriften hat?
Artikel 169 des Vertrags von Lissabon unterscheidet sich nicht von Artikel 153 des aktuellen EG-Vertrags.
Sowohl Artikel 153 im aktuellen EG-Vertrag als auch Artikel 169 im Vertrag von Lissabon sehen ein hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU vor.
Der Standpunkt der Kommission zu der Bedeutung eines „hohen Verbraucherschutzniveaus“ wird in der am 13. März 2007(1) angenommenen Verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013) dargelegt.
Dabei wird deutlich, dass das Niveau des Verbraucherschutzes nicht mechanistisch (Quartile, Länder, Durchschnitte), sondern ausgehend davon definiert wird, wie sich das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowohl für die Verbraucher als auch für Unternehmen in geeigneter Weise gewährleisten lässt. Somit lauten die zentralen Ziele der Strategie:
Stärkung der Verbraucher;
Verbesserung des Verbraucherwohls in punkto Preis, Wahlmöglichkeiten, Qualität, Vielfalt, Erschwinglichkeit und Sicherheit;
wirksamer Schutz der Verbraucher vor ernsthaften Risiken und Gefahren, gegen die sich der Einzelne nicht alleine schützen kann.
Zur Erreichung dieser Ziele werden in der Strategie fünf Prioritäten ausgewiesen:
besseres Monitoring in Bezug auf Verbrauchermärkte und der nationale Verbraucherpolitiken;
bessere Verbraucherschutzregelungen;
bessere Rechtsdurchsetzung und besserer Rechtsschutz;
besser informierte, kompetente Verbraucher;
die Verbraucher in den Mittelpunkt anderer EU-Politikfelder und Regelungsbereiche stellen.
Im Rahmen der Verträge ist der Verbraucherschutz kein horizontales Anliegen, das Vorrang gegenüber anderen Anliegen hat. Die Dimension des Verbraucherschutzes muss jedoch in alle einschlägigen Bereiche der Gemeinschaftspolitiken und Gemeinschaftstätigkeiten entsprechend integriert werden.
Besitzen die Ausdrücke „möglichst offen“ und „möglichst bürgernah“ irgendeine Rechtskraft?
Steht der geschlossene Charakter der Regierungskonferenz in Verbindung mit dem Lissabon-Vertrag im Gegensatz zu den entsprechenden Vorschriften des Vertrags von Nizza?
Ist die politische Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, keine Volksabstimmung durchzuführen, mit der Demokratienorm des Vertrags von Nizza vereinbar?
In Artikel 1 des derzeitigen Vertrags über die Europäische Union heißt es bereits, dass „die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden“. Dies äußert sich auf verschiedene Weise, wozu u. a. die Konsultation interessierter Kreise vor der Annahme von Kommissionsvorschlägen, Ex-ante-Evaluierungen der Auswirkung von Vorschlägen, die Rolle des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber im europäischen Entscheidungsprozess sowie die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips gehören.
Die Änderung der bestehenden Verträge durch den Vertrag von Lissabon erfolgte gemäß dem dafür in Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Verfahren.
Ebenfalls im Einklang mit Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union sind die Mitgliedstaaten ausschließlich selbst für die Ratifizierungsmodalitäten in diesen Staaten zuständig.
Anfrage Nr. 89 von Koenraad Dillen (H-0207/08)
Betrifft: Pressefreiheit in Südafrika
Im Dezember 2007 nahm der ANC auf seinem Parteitag eine Entschließung zur Einrichtung eines Mediengerichts an. Diese so genannte „Medienberufungsinstanz“ wird als staatliche Einrichtung betrachtet, die nur dem Parlament Rechenschaft schuldig ist.
Viele unabhängige Journalisten befürchten, dass diese Einrichtung das System der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien untergraben wird. Die Selbstkontrolle der Medien ist eines der wichtigsten Kriterien, mit denen festgestellt werden kann, ob ein Land wirklich demokratisch ist. Dieser Grundsatz wird auch von der Menschenrechtskommission der Organisation für Afrikanische Einheit unterstützt. Kurz und gut, in einem Land, in dem eine staatliche Einrichtung die Kontrolle darüber hat, was Journalisten schreiben, ist die Pressefreiheit gefährdet.
Was hält die Kommission von diesem Vorschlag? Wird sie diese Angelegenheit zur Sprache bringen und Südafrika in diesem Zusammenhang auf seine Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und die demokratischen Grundsätze hinweisen?
Die Kommission verfolgt die Frage der freien Meinungsäußerung in Südafrika sehr aufmerksam und ist angesichts der jüngsten Ereignisse etwas beunruhigt, wie z. B. die Ermittlungen gegen den Herausgeber der Sunday Times Makhanya, die Erstellung von schwarzen Listen bestimmter Journalisten und politischer Beobachter durch die South African Broadcasting Corporation, die vorgeschlagene Gesetzesänderung für Filme und Veröffentlichungen und erst unlängst der Übernahmeversuch des Medienunternehmens Johncom durch die Koni Media Holdings.
Der Kommission ist auch die Entschließung bekannt, die auf der 52. Landeskonferenz des Afrikanischen Nationalkongresses im Dezember vorigen Jahres angenommen wurde, und insbesondere die Empfehlung, „dass die Einrichtung eines Medienberufungsgerichts untersucht werden soll“. Da es sich um eine Empfehlung der Partei handelt, die Einrichtung zu prüfen, sieht die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund einzugreifen.
Insgesamt vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Medienlage in Südafrika nach wie vor befriedigend ist. Presse, Rundfunk und Fernsehen agieren unter freien Bedingungen, und die Justiz verteidigt aktiv die Meinungsfreiheit.
Im Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen Südafrika und der EU werden die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte als ein wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens (Artikel 2) und als Thema für den politischen Dialog (Artikel 4) angeführt Der politische Dialog findet nunmehr zweimal jährlich auf Minister- oder sogar auf Gipfelebene statt. Die Kommission wird nicht zögern, das Thema Meinungsfreiheit anzusprechen, wann immer sie dies für notwendig erachtet.
Anfrage Nr. 90 von David Martin (H-0211/08)
Betrifft: Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 510/2006(1) des Rates kann für Wolle eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) gelten. Kann sich die Kommission dazu äußern, ob die g.U. lediglich für Wolle in ihrer natürlichen Form oder gleichermaßen auch für veredelte oder hergestellte Wollerzeugnisse wie beispielsweise Kleidung aus Wollstoff gelten kann? Kann die Kommission ferner darüber informieren, ob es derzeit eine g.U. für Wollerzeugnisse gibt bzw. ob vor kurzem Anträge auf eine g.U. für Wollerzeugnisse gestellt wurden?
Wie der Herr Abgeordnete anführt, wird Wolle von der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 über geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erfasst.
Die Kommission möchte klarstellen, dass als Wolle in diesem Zusammenhang nur die natürliche Faser gilt, die von Schafen oder Lämmern erzeugt wird und die weder kardiert noch gekämmt ist. Damit sind veredelte oder verarbeitete Wollerzeugnisse sowie Kleidung aus Wollstoff ausgeschlossen.
Bisher ist noch keinem Namen eines Wollerzeugnisses eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder eine geschützte geografische Angabe gewährt worden, da bei der Kommission noch kein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Betrifft: Klage der Kommission gegen Finnland (Rechtssache C-10/08) aufgrund der diskriminierenden Wirkung der Erhebung einer sogenannten "Nichtmehrwertsteuer" und des Verstoßes gegen die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie
Die Kommission hat gegen Finnland aufgrund der diskriminierenden Wirkung der Erhebung einer sogenannten „Nichtmehrwertsteuer“ auf die private Einfuhr von Pkw und des Verstoßes gegen die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG(1)) wegen der Abzugsfähigkeit dieser „Nichtmehrwertsteuer“, bei der es sich um eine Zusatzsteuer zur Kfz-Steuer handelt, Klage eingereicht (Rechtssache C-10/08). Tausende noch laufende Streitfälle bei den nationalen Gerichten Finnlands hängen vom Ausgang des von der Kommission eingeleiteten Verfahrens vor dem EuGH ab. Während sich diese Angelegenheit endlos hinzieht, haben die nationalen Gerichte Anträge von Steuerzahlern, die jenen der Kommission entsprechen, abgewiesen und es abgelehnt, den EuGH um eine Vorabentscheidung zu ersuchen. Nun kündigte das finnische Finanzministerium an, Verhandlungen mit der Kommission über eine außergerichtliche Beilegung in Erwägung zu ziehen. Offenbar hat Finnland vor, eine Befristung für die Wirkung des EuGH-Urteils zu beantragen und so die etwa 18 000 bei den nationalen Gerichten anhängigen Rechtssachen schlichtweg zu ignorieren.
Angesichts der Situation in Finnland – im Gegensatz zu Schweden, wo die diesbezüglichen EU-Rechtsvorschriften eingehalten werden – und in der Überzeugung, dass der freie Warenverkehr einen Kernpunkt der Daseinsberechtigung der EU darstellt, lautet die Frage: Wie wird die Kommission die Gleichbehandlung der EU-Bürger gewährleisten, und wie wird sie endlich der willkürlichen Anwendung der EU-Rechtsvorschriften auf finnische Autokäufer ein Ende setzen?
Als Hüterin der Verträge überwacht die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrags. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland insbesondere wegen der Altfahrzeug- oder „ELV“-Steuer eingeleitet, die von Finnland im Gegenzug dazu erhoben wird, dass es keine Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Käufe von Nichtmehrwertsteuerpflichtigen für Gebrauchtwagen erheben darf, die älter als sechs Monate sind oder die schon mindestens 6 000 Kilometer zurückgelegt haben. Dieses Verfahren ist derzeit beim Gerichtshof als Rechtssache unter dem Aktenzeichen C-10/08 anhängig.
Die Kommission sieht dem Urteil des Gerichtshofs entgegen.
Die ganzheitliche Betrachtung des Ökosystems ist eines der wichtigsten Grundprinzipien der Erhaltung von Natur und Umwelt sowie einer wettbewerbsfähigen Fischereipolitik. Gegenwärtig wird all dies von der Kormoranproblematik bedroht. Bei den Kormoranen handelt es sich um Wasservögel, die sich durch die strengen Schutzmassnahmen der EU in Mitteleuropa in wenigen Jahrzehnten ungewöhnlich massiv entwickeln. Seit 1970 haben die Bestände um das 75-fache zugenommen und richten somit großen Schaden an der Fischerei an. Der Fraßdruck auf bereits extrem gefährdete Fischarten und die Schäden in der europäischen Fischwirtschaft haben ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht.
Ist der Kommission dieser Sachverhalt bekannt? Welche Maßnahmen gedenkt sie, insbesondere im Hinblick auf Fischereibetriebe und Fischgewässer, dagegen zu ergreifen?
Wie alle im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wild lebenden Vogelarten fällt auch der Kormoran, Phalacrocorax carbo sinensis, unter die allgemeine Schutzregelung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten(1), und das absichtliche Fangen, Töten bzw. Stören von Kormoranen, die absichtliche Zerstörung ihrer Nester oder die Entnahme der Eier kann von den Mitgliedstaaten nur entsprechend der Ausnahmeregelung der Richtlinie gestattet werden.
Der Kommission ist bekannt, dass in bestimmten Teilen der Gemeinschaft Konflikte zwischen Fischereiinteressen und Kormoranen bestehen, und sie hat die Mitgliedstaaten angehalten, bei entsprechender Rechtfertigung mangels alternativer Lösungen von den Ausnahmebestimmungen der Vogelschutzrichtlinie in vollem Umfang Gebrauch zu machen, um ernsthaften Schaden für die Fischerei abzuwenden. Diese Ausnahmeregelung wird in verschiedenen Mitgliedstaaten zur Anwendung gebracht.
In bestimmten Situationen stellten Kormorane durchaus eine ernsthafte Gefahr für gefährdete Fischarten dar, und die Ausnahmeregelung ist auch in diesem Zusammenhang anwendbar, da die Vogelschutzrichtlinie ausdrücklich „zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt“ ein Abweichen von den Bestimmungen ermöglicht.
Es obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig erachten, um Populationen sowie Konflikte zu regeln, die sich in Bezug auf Fischereiinteressen ergeben. Dennoch legt die Kommission den Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit in dieser Frage nahe und hat mehrfach Gespräche zu diesem Thema mit dem nach Artikel 16 der Richtlinie eingerichteten Ausschuss zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (dem sogenannten Ornis-Ausschuss) eingeleitet.
Die Gemeinschaft unterstützt zudem multinationale kooperative Forschungsprojekte, die auf eine Minderung des Konflikts zwischen Kormoranpopulation und Fischerei im gesamteuropäischen Maßstab abzielen. Das bereits abgeschlossene Projekt REDCAFE(2) beleuchtet den dynamischen und komplexen Charakter dieser Problematik nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Perspektive. Eine der Schlussfolgerungen dieses Projekts lautete, dass Forderungen nach einer gemeinsamen Standard-„Lösung“ für die Kormoran-Fischerei-Problematik möglicherweise voreilig und letztlich auch unangebracht sind. Die mit dem Projekt REDCAFE begonnene Arbeit wird im Rahmen eines neueren Projekts unter der Bezeichnung INTERCAFE(3) weiter ausgebaut. Die Kommission wirkt auf Angler und Fischer hin, sich aktiv in das multidisziplinäre Forum einzubringen, damit ihre Sachkenntnis, ihre Ansichten und Anliegen bei der Erarbeitung aller sich daraus ergebenden wissenschaftlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen in vollem Umfang berücksichtigt werden können.
REDCAFE („Reducing the conflict between Cormorants and fisheries on a pan-European scale“ – Minderung des Konflikts zwischen Kormoranpopulationen und Fischerei im gesamteuropäischen Maßstab) http://ec.europa.eu/research/quality-of-life/ka5/en/projects/qlrt_1999_31387_en.htm.
INTERCAFE („Interdisciplinary Initiative to Reduce pan-European Cormorant-Fisheries Conflicts“ – Interdisziplinäre Initiative zur Minderung des gesamteuropäischen Konflikts zwischen Kormoranpopulationen und Fischerei) http://www.intercafeproject.net/.
Anfrage Nr. 93 von Daniel Dăianu (H-0216/08)
Betrifft: Die GAP und die strategische Bedeutung von Anbauflächen
Das internationale Wirtschaftsklima wird durch eine sich vertiefende Kreditkrise, aufwallenden Protektionismus und die wachsende Besorgnis über die Folgen des Klimawandels und des eindrucksvollen wirtschaftlichen Aufstiegs Asiens (insbesondere Chinas und Indiens) für den Preis von Bedarfsgütern belastet. Der Kampf um knappe Ressourcen wird in zunehmendem Maße auch um gute Anbauflächen geführt werden, die den Grundstock der Nahrungsmittelproduktion bilden. Ebenso wie andere Länder nicht erneuerbare Energiequellen als strategisches Mittel einsetzen, wird auch aus guten Anbauflächen ein strategisches Kapital. Sollte uns nicht zu denken geben, dass wir bereits jetzt gezwungen sind, einen Kompromiss zwischen steigenden Lebensmittelpreisen und der Energiegewinnung aus Getreide zu finden? Wie stellt sich die Kommission angesichts dieser geopolitischen und ökonomischen Rahmenbedingungen langfristig eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vor? Können eng formulierte Kosten-Nutzen-Erwägungen und die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit von unsicheren Lebensmittelquellen die Ausgangsbedingungen für eine Reform der GAP sein?
Die Agrarpreise sind 2006 und 2007 gestiegen, und die meisten Analysten teilen die Ansicht, dass der Markt mittelfristig stabil bleiben wird. Im globalen Maßstab besteht weitgehende Einigkeit über die Gründe dafür, dass die Nachfrage zurzeit das Angebot übersteigt – Produktionsstörungen, wachsende Nachfrage nach Rohstoffen, geänderte Ernährungsgewohnheiten, hohe globale Wachstumsraten der Wirtschaft und neue Absatzmöglichkeiten wie z. B. Biokraftstoffe.
Dies steht im Gegensatz zu unseren bisherigen Erfahrungen, als das Problem eher darin bestand, dass das Angebot zu hoch und die Preisen zu niedrig waren. Daraus erklärt sich auch die Einführung von Maßnahmen zur Angebotssteuerung wie Quoten und Flächenstilllegung sowie die allgemeine Tendenz bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit 1992 in Richtung einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren Marktorientierung durch Abkehr von einer Politik der Stützung von Preis und Erzeugung hin zu direkten Erzeugerbeihilfen.
Im Zusammenhang mit der GAP-Reform von 2003 lassen sich die positiven Marktsignale in vielen Sektoren nunmehr viel besser an die EU-Landwirte weiterleiten, und es ist zu erwarten, dass sich dies in der Erzeugung niederschlägt. Andererseits ist die Kommission beim bevorstehenden GAP-„Gesundheitscheck“ der Meinung, dass die verschiedenen Anpassungen, die erwogen werden, und vor allem die Abschaffung der Flächenstilllegung sowie das Auslaufen der Milchquotenregelungen mit dafür sorgen werden, dass das zur Deckung des derzeitigen Nachfrageanstiegs notwendige zusätzliche Flächen- und Angebotspotenzial vorhanden ist.
Über einen längeren Zeitraum betrachtet, haben Fragen des Nahrungsmittelangebots und der Flächennutzung bei den Diskussionen in der EU über die GAP stets eine Rolle gespielt, und man kann davon ausgehen, dass dies bei den Debatten über die Zukunft der GAP, die im Zuge der laufenden Überprüfung des EU-Haushalts stattfinden, ebenso sein wird.
Anfrage Nr. 94 von Dimitrios Papadimoulis (H-0219/08)
Betrifft: Rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts in der Europäischen Union
Das griechische Justizministerium bringt einen Gesetzentwurf auf den Weg, der einen "Vertrag über freie Lebensgemeinschaft" für heterosexuelle Paare einführt, ohne dass dieses Recht auch für gleichgeschlechtliche Paare verankert wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass heterosexuelle Paare ihrer Beziehung eine offizielle Form geben können durch eine schriftliche Vereinbarung, die beiden Parteien fast alle Rechte gewährt, die sich aus einer Ehe ergeben, und die von Rechts wegen durch notarielle Urkunde aufgelöst wird. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Kritik am Gesetzentwurf geäußert und eine öffentliche Anhörung zum Thema der Rechtlichen Anerkennung von Beziehungen gleichgeschlechtlicher Paare angekündigt.
Unter Hinweis auf Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie auf Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wo jegliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung ausdrücklich verboten wird, wird an die Kommission die Frage gerichtet, in welchen Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Beziehungen entweder durch Ehe oder über einen Partnerschaftsvertrag geregelt sind? Ist sie der Auffassung, dass der vom griechischen Justizministerium auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf in Einklang steht mit Artikel 13 des Vertrags, der zur Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung aufruft?
Die Kommission ist nicht befugt, in der konkreten Angelegenheit des griechischen Gesetzentwurfs tätig zu werden, da sie im Zuständigkeitsbereich dieses Mitgliedstaates liegt.
Anfrage Nr. 95 von Bill Newton Dunn (H-0223/08)
Betrifft: Bekämpfung der exponentiell ansteigenden grenzüberschreitenden Kriminalität
Die nicht durch Wahl legitimierte Kommission weigert sich, dem gemeinsamen Wunsch des gewählten Rates und des gewählten Europäischen Parlaments nachzukommen und eine Studie durchzuführen, für die ihr Rat und Europäisches Parlament im Haushaltsplan der Kommission für 2008 Mittel zugewiesen haben.
In ihrer schriftlichen Antwort auf die Anfrage H-0135/08 vom 11. März 2008 versucht sich die Kommission zu verteidigen, indem sie behauptet, ihre Politik ziele darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Polizeikräften der Mitgliedstaaten zu verbessern.
Abgesehen davon, dass die Kommission der Prüfung neuer Ideen offensichtlich nicht aufgeschlossen gegenübersteht, stellt sich die Frage, aufgrund welcher neuer Gegebenheiten die Kommission zuversichtlich ist, dass es zu einer Verbesserung dieser Zusammenarbeit, die angesichts der exponentiell ansteigenden grenzüberschreitenden Kriminalität bis dato ausgesprochen spärlich ist, kommen wird.
Wie lange wird die Kommission – sollte es zu keiner Verbesserung der Zusammenarbeit kommen – warten, bevor sie anerkennt, dass zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität grenzüberschreitende Befugnisse auf dem Gebiet der Strafverfolgung notwendig sind?
Die Kommission ist der Auffassung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU – auch wenn sie natürlich noch verbesserungsfähig ist – bereits ermutigende Ergebnisse zeitigt. So spielt Europol, das Europäische Polizeiamt, eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wie unlängst der Erfolg der Operation „Koala“ gegen einen internationalen Pädophilen-Ring oder auch die Entdeckung illegaler, an der Fälschung des Euro beteiligter Druckereien deutlich gemacht haben.
Sein künftiger Rechtsrahmen soll die Qualität seiner Hilfeleistung für die Mitgliedstaaten weiter verbessern, wobei wegen der gemeinschaftlichen Finanzierung des Europäischen Polizeiamts zugleich eine bessere demokratische Kontrolle seiner Tätigkeiten gewährleistet werden soll.
Auch Eurojust, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit, spielt eine maßgebliche Rolle, sie koordiniert die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität auf europäischer Ebene. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang zudem die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI).
Darüber hinaus wird die Überführung der Bestimmungen des Prümer Vertrags in europäisches Recht einen Informationsaustausch, vor allem in Bezug auf DNA-Daten, erleichtern. Die ersten Ergebnisse des Vertrags sind sehr positiv; so konnten durch den Abgleich nationaler Datenbestände mehrere kriminalpolizeiliche Fälle gelöst werden, und mit der weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit dieses Systems wird sich auch seine Effizienz schon bald erhöhen.
Nach Ansicht der Kommission ist die Durchführung einer Studie, die bei Pilotprojekten und Vorbereitungsmaßnahmen sonst üblich ist, nicht notwendig. Im vorliegenden Fall hält es die Kommission nicht für angebracht, das zu untersuchen, was der Herr Abgeordnete „eine föderale europäische Polizei“ nennt. Eine solche Polizei ist heute angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten bilateral zusammenarbeiten, um sich so pragmatisch wie möglich mit grenzüberschreitender Kriminalität zu beschäftigen, nicht praktikabel. Das ist im Wesentlichen die Aufgabe der Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll, die mehrere Mitgliedstaaten an ihren gemeinsamen Grenzen gebildet haben.
Anfrage Nr. 96 von Nickolay Mladenov (H-0226/08)
Betrifft: Gebühren für die Überquerung der Brücke Russe-Giurgiu zwischen Bulgarien und Rumänien
Nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU (1. Januar 2007) ist die Grenze zwischen beiden Ländern zur EU-Binnengrenze geworden. Sie spielt eine wichtige Rolle für die Sicherstellung des freien Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Mitgliedstaaten.
Leider gibt es entlang der 350 km langen Flussgrenze zwischen Bulgarien und Rumänien nur eine einzige Brücke (Russe-Giurgiu), was die Kontakte zwischen den Bürgern zu beiden Seiten der Donau grundsätzlich erschwert.
Gleichzeitig erheben beide Länder weiterhin für alle Kraftfahrzeuge Gebühren für die Überquerung der Brücke, wodurch die Freizügigkeit zwischen den beiden neuen Mitgliedstaaten erschwert wird. In vielen seiner Urteile hat sich der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Freizügigkeit vor Gebühren ausgesprochen, die sich nachteilig auf den Binnenmarkt auswirken können.
Ist der Kommission bekannt, dass für die Überquerung der Donaubrücke Russe-Giurgiu immer noch solche Gebühren zu zahlen sind?
Was wird die Kommission unternehmen, um dieses Hindernis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen, und wann wird sie dies tun?
Der Kommission ist bekannt, dass auf der Donaubrücke zwischen Russe und Giurgiu Gebühren erhoben werden.
Der Grundsatz der Gebührenerhebung für die Nutzung von Verkehrswegen beeinträchtigt nicht den Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft. So ermöglicht die Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge(1) (die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie) den Mitgliedstaaten die Einführung von Gebühren, sofern ihre Erhebung nicht diskriminierend ist und sie auf dem Grundsatz der ausschließlichen Anlastung von Infrastrukturkosten beruhen. Nach Maßgabe der Richtlinie dürfen Einführung und Erhebung der Mautgebühren den Verkehrsfluss möglichst wenig beeinträchtigen, wobei darauf zu achten ist, dass sie keine Zwangskontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft erfordern und dass jegliche Diskriminierung zwischen Benutzern der Verkehrswege vermieden wird. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen an den Zahlstellen für Maut- und Benutzungsgebühren zu sorgen. Den Mitgliedstaaten, die ein System zeitbezogener Nutzergebühren („Vignetten“) für die Benutzung bestimmter Verkehrswege anwenden, z. B. Rumänien und Bulgarien, ist es ausdrücklich gestattet, auch Gebühren für Brücken, Tunnel und Gebirgspässe einzuführen.
Richtlinie 2006/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (ABl. L 157/8 vom 9. Juni 2006) zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, ABl. L 187/42 vom 20. Juli 1999.
Anfrage Nr. 97 von Struan Stevenson (H-0227/08)
Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und dem Iran
Kann die Kommission mitteilen, in welcher Höhe den iranischen Behörden Gelder zur „Armutsbekämpfung“ zur Verfügung gestellt wurden, an wen diese Gelder ausbezahlt werden, und wie die korrekte Verwendung dieser Gelder kontrolliert wird?
Kann die Kommission bekannt geben, wie viele iranische Studenten an Universitäten in der Europäischen Union studieren, um welche Universitäten es sich dabei handelt und welche Vorlesungen von diesen Studenten belegt werden?
Die Kommission leistet den iranischen Behörden zurzeit keine direkte Unterstützung. Allerdings werden im Rahmen der thematischen Haushaltslinien einige Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und der Entwicklung der Zivilgesellschaft im Iran durchgeführt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt über NRO und Organisationen der Vereinten Nationen. Außerdem ist der Iran Begünstigter des Programms Erasmus Mundus.
Was das Programm Erasmus Mundus betrifft, so sind im Studienjahr 2007-2008 33 iranische Studenten für 28 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge immatrikuliert, die von 127 EU-Universitäten aus 19 EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurden.
Im Rahmen der ersten Ausschreibung des Erasmus-Mundus-Stipendienprogramms für die Kooperation mit Drittländern (Erasmus Mundus External Cooperation Window), das über die Finanzinstrumente für die Außenhilfe der Kommission finanziert wird, liegt die Zahl der im Studienjahr 2007-2008 ausgewählten iranischen Studenten bei weiteren 51.
An der ausgewählten Partnerschaft sind folgende Universitäten aus EU-Mitgliedstaaten beteiligt: Freie Universität Berlin (Deutschland), Universidad de Deusto (Spanien), Université Bordeaux 1 (Frankreich), Erasmus University Rotterdam (Niederlande), Uniwersytet Warszawski (Polen), Universidade do Algarve (Portugal), Lunds Universitet (Schweden), University of Southhampton (Vereinigtes Königreich).
Eine genaue Beschreibung der diesen Studenten von den Universitäten angebotenen Studiengänge liegt nicht vor, da dies davon abhängt, welche von den Studenten gewählten Lehrfächer und Studiengänge, die von der Partnerschaft während des gesamten Studienjahres angeboten werden, verfügbar sind.
Anfrage Nr. 98 von Olle Schmidt (H-0229/08)
Betrifft: Menschenrechte in Kuba
Im Jahre 2003 hat die EU wegen Verletzungen der Menschrechte gegen Kuba Sanktionen verhängt. Nachdem die EU beschlossen hatte, sich um einen Dialog mit Kuba über Menschenrechte zu bemühen, wurden diese Sanktionen 2005 teilweise wieder aufgehoben.
Die Übernahme der Macht durch Raúl Castro hat zu Veränderungen geführt. Kuba hat im Februar zwei UN-Konventionen über Menschenrechte unterzeichnet. Ich teile daher die Ansicht der Kommission, dass eine positive Entwicklung möglich ist, bin aber der Auffassung, dass wir unsere Sanktionen nicht aufheben sollten, solange Kuba seine Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht in vollem Maße erfüllt.
Welche Maßnahmen plant die Kommission nun zu ergreifen, um die Menschenrechtssituation in Kuba zu verbessern?
Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die EU gegen Kuba niemals Sanktionen verhängt, sondern diplomatische Maßnahmen eingeleitet hat, die alle im Januar 2005 aufgehoben wurden(1).
Die Kommission verfolgt die Menschenrechtslage in Kuba genau. In der Regel koordiniert die Delegation der Kommission in Havanna ihr Vorgehen mit den EU-Mitgliedstaaten vor Ort, vor allem im Zusammenhang mit der Tätigkeit der EU-Arbeitsgruppe „Menschenrechte“. Da die Zusammenarbeit mit der Kommission und den meisten Mitgliedstaaten im Jahre 2003 (im Anschluss an die diplomatischen Maßnahmen) durch die kubanischen Behörden ausgesetzt wurde, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Kommission vor Ort in diesem Bereich, wie in jedem anderen Bereich in Kuba, gegenwärtig sehr begrenzt.
Bei den Kontakten zwischen der Kommission und den kubanischen Behörden in Brüssel und in Havanna wird eine breite Palette von Themen erörtert, darunter auch Menschenrechtsangelegenheiten. Nach Meinung der Kommission sollten diese Fragen am besten im Rahmen eines offiziellen politischen Dialogs EU-Kuba behandelt werden. 2007 richtete Kuba zwar einen bilateralen Menschenrechtsdialog mit Spanien ein, macht jedoch die Aufhebung der diplomatischen Maßnahmen sowie die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit EG-Kuba zur Bedingung dafür, dass ein Menschenrechtsdialog mit der EU eingeleitet werden kann.
Einladung von Dissidenten zu Feierlichkeiten anlässlich von Nationalfeiertagen; Einschränkung von Besuchen auf hoher Ebene in Kuba; diplomatische Vertretung auf niedrigerer Ebene bei kulturellen Ereignissen vor Ort.
Anfrage Nr. 99 von Frank Vanhecke (H-0230/08)
Betrifft: Integration der Türkei in die Gemeinsame Außenpolitik
In ihrem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei hielt die Kommission fest, dass die Türkei den Nahost-Friedensprozess uneingeschränkt unterstützt, und dass das Land sich weiterhin der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einem der Kriterien des gemeinschaftlichen Besitzstandes, anschließt und sich entsprechend engagiert.
Die Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts war eines der wichtigsten Themen auf dem Gipfeltreffen der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), das Mitte März dieses Jahres in Dakar stattfand. In diesem Zusammenhang beschuldigte der türkische Generalsekretär der OIC, Ekmeleddin Ihsanoglu, einseitig Israel. Insbesondere sei Israel seiner Ansicht nach allein für die Untergrabung des Friedensprozesses verantwortlich. Auch hält er es für notwendig, die ‚israelischen Verbrechen‘ zu dokumentieren und die ‚Verbrecher‘ vor einen internationalen Strafgerichtshof zu bringen.
Wie erklärt die Kommission angesichts dieser Erklärungen die Ergebnisse, zu denen sie in ihrem Fortschrittsbericht gelangt ist?
Professor Ekmeleddin Ihsanoğlu übernahm im Januar 2005 das Amt des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz und wurde im März 2008 für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Professor Ihsanoğlu ist ein internationaler Beamter, und seine Ansichten repräsentieren nicht den offiziellen türkischen Standpunkt.
Die Türkei verfolgt eine konstruktive Politik gegenüber dem Nahen Osten. Sie unterhält gute Beziehungen zu Israel wie auch zur palästinensischen Seite. Im November 2007 empfing die Türkei den israelischen Präsidenten Peres und den palästinensischen Präsidenten Abbas, die beide nacheinander vor der Großen Nationalversammlung der Türkei eine Rede hielten.
Anfrage Nr. 100 von Yiannakis Matsis (H-0231/08)
Betrifft: Illegaler Besuch von Yaşar Büyükanıt im besetzten Teil Zyperns
Der Oberbefehlshaber der türkischen Streitkräfte, Yaşar Büyükanıt, wird vom 26. bis 29. März dem – von der Türkei besetzten – Nordteil der Republik Zypern, die Mitglied der Europäischen Union ist, einen illegalen Besuch abstatten. Wie wird die Kommission reagieren, da es doch unvorstellbar ist, dass ein Kandidatenland für den Beitritt zur Europäischen Union weiterhin Gebiete eines EU-Mitgliedstaats besetzt hält? Verurteilt sie diesen illegalen Besuch von Yaşar Büyükanıt? Wie unterstützt sie in der Praxis die Republik Zypern im Rahmen der Grundsätze und der Politik der Solidarität der Europäischen Union?
Der bekannte Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten lautet, dass bis auf die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs das gesamte Gebiet der Insel Zypern Bestandteil der Republik Zypern ist. Die so genannte „Türkische Republik Nordzypern“ wird von den EU-Mitgliedstaaten nicht anerkannt.
Die Kommission stellt erfreut nicht nur die Bereitschaft auf allen Seiten fest, die Schwierigkeiten der Vergangenheit hinter sich zu lassen, sondern auch die Einigkeit darüber, einen neuen Verhandlungsprozess für eine umfassende Lösung der Zypernfrage einzuleiten.
Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, die Wiedervereinigung der Insel und das Ende dieses 40 Jahre währenden Konflikts auf europäischem Boden zu erleben. Die Teilung von Zypern ist innerhalb der Europäischen Union nicht hinnehmbar.
Die vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Fragen der Sicherheit und der Anwesenheit ausländischer Truppen auf der Insel weisen auf die dringende Notwendigkeit einer raschen Lösung des Zypernproblems hin.
Die EU und die Kommission stehen fest hinter einem erneuerten Prozess der Vereinten Nationen (UN) und werden beide Bevölkerungsgruppen auf der Insel uneingeschränkt dabei unterstützen, die notwendigen, schwierigen Kompromisse einzugehen.
Wir alle wissen, dass es nicht leicht sein wird, zu einer Lösung zu gelangen. Dazu bedarf es viel harter Arbeit und Kompromissbereitschaft, doch ist die Kommission zuversichtlich, dass unter Führung der UN und mit Unterstützung der EU diese Lösung schließlich erreicht wird.
Die Kommission vertraut ebenfalls darauf, dass sich die Türkei mit aller Kraft für eine Lösung einsetzt.
Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass uns dieses Jahr eine Gelegenheit bietet, die sich nicht wiederholen wird und daher nicht verpasst werden darf.
Anfrage Nr. 101 von Carl Schlyter (H-0232/08)
Betrifft: Beihilfen für Weideland
Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 der vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 794/2004(1) können zu ernsthaften Konsequenzen für die schwedischen Feldwiesen und deren biologische Vielfalt führen, da die vorgeschlagene Anzahl von Bäumen auf Weideland nicht der entsprechenden schwedischen Tradition von Bäumen auf Feldwiesen entspricht. Weideland kann und soll in verschiedener Hinsicht innerhalb der EU unterschiedlich aussehen. Eine allzu strikte Vereinheitlichung der Regeln, wie zum Beispiel die Festlegung einer allgemeinen verbindlichen Obergrenze von 50 Bäumen pro Hektar, birgt die Gefahr, dass die Vielfalt eingeschränkt wird und die Zahl ungenutzter und verkrauteter Feldwiesen wächst, da immer weniger Feldwiesen als Weideland definiert werden können. In den Medien ist verlautet, dass die Kommission erwägt, Mittel in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro zurückzufordern. Dies wäre ein schwerer Schlag für die Bemühungen Schwedens, die Kulturlandschaft zu erhalten.
Wenn die EU-Beihilfen die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützen sollen, müssen sie dann eine europäische Monokultur fördern oder können die traditonsgemäßen schwedischen Abweichungen akzeptiert werden?
Was hat die Kommission unternommen, um die oben geschilderten Probleme zu lösen?
Wie kann das Regelwerk so gestaltet werden, dass die Vielfalt des Weidelands in der Union anerkannt und bewahrt werden kann?
Anders als vom Herrn Abgeordneten angeführt, ist keine Änderung von Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 geplant. Die geltende Definition des Begriffs „Weideland“ ist seit vielen Jahren unverändert geblieben.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) basieren Direktzahlungen an Landwirte in Form der Betriebsprämienregelung auf der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebs.
Um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu wahren, hat die Kommission Regeln aufgestellt, anhand derer sich beihilfefähige Anbauflächen feststellen und nicht beihilfefähige Flächen ausschließen lassen.
Im genannten Rechtsakt sind die Arten von Flächen festgelegt, die die Beihilfevoraussetzungen für GAP-Zahlungen erfüllen, insbesondere Futterflächen/Weideland mit Mischvegetation, die für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden.
Um festzulegen, ob eine Fläche mit Bäumen unter diese Kategorie fällt oder als „Wald“ zu betrachten und damit nicht beihilfefähig ist, hat die Kommission bereits im Jahre 2003 ein Dokument erstellt und allen Mitgliedstaaten zugeleitet (AGRI/60363/2003), wonach Baumflächen innerhalb von landwirtschaftlich genutzten Parzellen mit einer Dichte von >50 Bäumen/ha in aller Regel als nicht beihilfefähig zu betrachten sind. Ausnahmen können für Baumklassen im gemischten Pflanzenbau, z. B. für Obstanlagen, sowie aus ökologischen Gründen vorgesehen werden. Eventuelle Ausnahmen sind vorher von den Mitgliedstaaten festzulegen. Diese Regel ist somit nicht neu.
Wie der Herr Abgeordnete erkennen kann, schreibt die Kommission keine absolute Regelung für die gesamte Gemeinschaft vor. Daher kann Schweden auch künftig für bestimmte Arten von Weideland aus ökologischen Gründen einen anderen Schwellenwert bestimmen, wenn nachgewiesen wird, dass die höhere Anzahl von Bäumen je Hektar keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Fläche für landwirtschaftliche Tätigkeiten hat, sodass die Beihilfevoraussetzungen nicht erfüllt wären.
Ob die auf diese Weise anerkannte Fläche tatsächlich die geltenden EU-Rechtsvorschriften und somit die Beihilfevoraussetzungen erfüllt, wird im Rahmen der Prüfungen im Rechnungsabschlussverfahren bewertet.
Was die vom Herrn Abgeordneten angesprochene Rückzahlung von 70 Millionen Euro betrifft, lässt sich dieser Betrag in keiner Entscheidung der Kommission auffinden, sodass die Kommission nicht in der Lage ist, Angaben zu dieser Frage zu machen.
Betrifft: Nichteinhaltung des Urteils des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-58/05 durch die Kommission
Kann die Kommission erklären, weshalb sie das am 11. Juli 2007 ergangene Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-58/05 (Centeno Mediavilla u.a./Kommission), in dem entschieden wurde, dass die Kommission ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kläger zu tragen hat, nicht akzeptiert?
Kann die Kommission erklären, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie versucht, mit den Klägern in der genannten Rechtssache zu „verhandeln“, und sich weigert, die von den Klägern geforderten Verfahrenskosten in Höhe von EUR 23.000 zu zahlen?
Anders als von der Frau Abgeordneten ausgeführt, respektiert die Kommission das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-58/05 uneingeschränkt und erkennt ihre Verpflichtung an, die Hälfte der Kosten der Kläger zu tragen. Wie bei allen Urteilen der Gemeinschaftsgerichte bei Direktklagen ist in dem Urteil jedoch lediglich dem Grundsatz nach festgelegt, wer welche Kosten zu tragen hat, ohne dass die Höhe der Beträge angeführt wird. Gemäß Artikel 92 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz (VO) kann das Gericht in einem Verfahren die Höhe der Kosten festsetzen, wenn sich die Parteien nicht darauf einigen können. Erst auf eine derartige Anordnung hin besteht die Pflicht, eine bestimmte Summe zu zahlen. Das ist hier nicht der Fall.
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, welche Höhe der Kosten angemessen ist. Die Kommission ist mit dem von den Klägern beanspruchten Betrag nicht einverstanden, liegt er doch offenbar weit über dem, was sich gemäß der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte bezüglich erstattbarer Kosten rechtfertigen lässt. Nach Auffassung der Kommission muss sie sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung an den Grundsatz dieser Rechtsprechung halten.
Die Kommission möchte jedoch das Gericht erster Instanz nicht zwingen, eine Entscheidung nach Artikel 92 VO zu treffen, wenn es sich vermeiden lässt. Deshalb hat sie dem Anwalt der Kläger ein nach ihrer Ansicht angemessenes Angebot unterbreitet, bei dem die Grundsätze der Rechtsprechung sowie die besonderen Merkmale des vorliegenden Falls Berücksichtigung finden. Natürlich steht es den Klägern frei, sich auf Artikel 92 VO zu berufen und das Gericht zu ersuchen, den Betrag festzusetzen.
Anfrage Nr. 103 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0237/08)
Betrifft: Unterstützung der künftigen Ostsee-Pipeline durch die Europäische Kommission trotz des gewaltigen Anstiegs der Kosten
Ende März teilte das russische Unternehmen Gazprom mit, die geschätzten Kosten der künftigen Gas-Pipeline zwischen Russland und Deutschland beliefen sich auf 7,4 Mrd. EUR. Es sei daran erinnert, dass im Jahre 2005, als dieses Vorhaben anlief, seine Kosten mit 4 Mrd. EUR und vor einem halben Jahr bereits mit 6 Mrd. EUR veranschlagt wurden. Die endgültigen Kosten dieses Vorhabens werden sicherlich noch höher ausfallen.
Den Preis für die Gaslieferungen über eine derart teure Pipeline werden künftig die europäischen Verbraucher bezahlen, erst recht wenn man die Monopolstellung des Mehrheitseigners dieser Gas-Pipeline, des russischen Unternehmens Gazprom, berücksichtigt.
Warum unterstützt die Kommission ein so kostspieliges Vorhaben und interessiert sich nicht für die halb so teure Umsetzung der auf dem Landweg verlaufenden Gas-Pipelines wie Jamal II oder Amber?
Die Kommission unterstützt das Vorhaben Nord Stream im Interesse der gesamten Union. Es handelt sich dabei um ein groß angelegtes Projekt (55 Mrd. m3 Gas jährlich), mit dem der wachsende Bedarf der Industrie und der Bürger der Union (mehr als 100 Mrd. m3 zusätzlich bis 2015) gedeckt werden kann. Dieses Vorhaben wurde in den vom Rat und dem Parlament im September 2006 angenommenen jüngsten Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze zu einem Projekt von europäischem Interesse erklärt(1).
Die Kommission hat jedoch keine finanzielle Unterstützung für die Investitionen von Nord Stream gewährt, das ausschließlich von seinen privaten Aktionären und durch Darlehen finanziert wird. Es ist einzig und allein Sache dieser Aktionäre zu beurteilen, ob dieses Projekt zu kostspielig und somit finanziell riskant für sie ist.
Die Behauptung, die Kommission interessiere sich nicht für andere Gaspipelineprojekte, trifft nicht zu. In den 2006 angenommenen Leitlinien für die transeuropäischen Netze wird Yamal II die gleiche Priorität zuteil wie Nord Stream, und Amber gilt ebenfalls als Projekt von gemeinsamem Interesse.
Die Kommission hat der Kofinanzierung einer von dem polnischen Gasunternehmen PGNiG im Jahr 2005 vorgelegten Durchführbarkeitsstudie für Yamal II und Amber (in Höhe von 950 000 Euro) zugestimmt. Leider konnte die Studie mangels Interesse der Gasunternehmen einiger betroffener Staaten nicht abgeschlossen werden.
Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG, ABl. L 262 vom 22.9.2006.
Anfrage Nr. 104 von Ivo Belet (H-0241/08)
Betrifft: Sport als Mittel zur sozialen Integration
In dem Weißbuch über Sport erklärt die Kommission, ihrer Ansicht nach könne das Potenzial des Sports als Instrument für die soziale Integration in den Politikbereichen, Maßnahmen und Programmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten besser genutzt werden.
Die Kommission werde den Mitgliedstaaten vorschlagen, dass im Rahmen des Programms PROGRESS und der Programme für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion und Bürger für Europa Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration durch Sport und zur Bekämpfung von Diskriminierung im Sport unterstützt werden.
Welche diesbezüglichen Vorschläge hat die Kommission bereits vorgelegt?
Wird sich dies konkret auf die Aufforderungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen auswirken? Wurden in der Vergangenheit bereits Maßnahmen unterstützt, die als Vorbild dienen können?
Wie wird sie ihrer Zusage nachkommen und die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds zu fördern?
Im Aktionsplan „Pierre de Coubertin“, der dem Weißbuch Sport beigefügt ist und der in den kommenden Jahren wegweisend für die Tätigkeit der Kommission im Sportbereich sein soll, wird bei den vorgeschlagenen Aktionen in Kapitel A.5 die Notwendigkeit unterstrichen, die Möglichkeiten des Sports besser für die Förderung der sozialen Eingliederung im und durch den Sport zu nutzen.
Damit die Umsetzung des Weißbuchs gelingt, wird sich die Kommission auf einen verbesserten strukturierten Dialog mit der Sportbewegung und eine verstärkte politische Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten stützen.
Im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung verweist der Bereich soziale Eingliederung mithilfe der von den Mitgliedstaaten eingereichten nationalen Strategieberichte 2006-2008 auf die Bedeutung einer Teilnahme an sportlichen Aktivitäten zum einen als eine Möglichkeit, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu lösen, und zum anderen als Instrument zur Förderung der sozialen Eingliederung von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass im Kontext der OMK einige Indikatoren zum Wohlergehen von Kindern vorgesehen sind und dass die Mitwirkung an sportlichen Aktivitäten in den zu berücksichtigenden Elementen enthalten ist. Die OMK wird daher auch weiterhin den Sport als Instrument und Indikator umfassen, ohne dabei neue Strukturen oder neue Arbeitsmethoden zu schaffen.
Im Hinblick auf die praktischen Auswirkungen des Weißbuchs auf spezifische EU-Programme und deren Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen/Angeboten wird die Kommission die soziale Eingliederung bei Aktionen und durch Aktionen für Sport und körperliche Aktivität über verschiedene auf EU-Ebene verfügbare Instrumente unterstützen.
PROGRESS ist das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität, das 2007 auf den Weg gebracht wurde und bis 2013 laufen soll. Es umfasst Aktionen gegen Diskriminierung, für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Beschäftigungsmaßnahmen und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung. Im Rahmen dieses Programms müssen Möglichkeiten gefunden werden, um auf die Frage der Zugangs zu sportlichen Aktivitäten für die benachteiligten Gruppen und deren konkrete Bedürfnisse einzugehen, um der besonderen Rolle Rechnung zu tragen, die der Sport für behinderte Menschen spielen kann, und um die Gleichstellung im Sport sicherzustellen. Ein weiteres Problem, dass in diesem Programm thematisiert werden soll, ist die notwendige bessere Ausschöpfung des Potenzials, das der Sport als Instrument für die soziale Eingliederung bietet, darunter sein Potenzial als beschäftigungsfördernder Faktor, vor allem in benachteiligten Gebieten.
Zu den Prioritäten der allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008-2010 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen gehörten Sportunterricht und Sport. Daraus ergeben sich neue Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung von Projekten im Bereich Sport und körperliche Aktivität. Die Förderung der Beteiligung an Bildungsangeboten durch Sport ist daher eine Priorität für Schulpartnerschaften (Programm Comenius) und für thematische Netze und Mobilität in der Hochschulbildung (Programm Erasmus).
Im Programm „Jugend in Aktion“ findet die entscheidende Rolle Anerkennung, die der Sport für die körperliche und soziale Entwicklung von Jugendlichen spielt. Dies findet seinen Ausdruck in einer zweifachen Schwerpunktlegung innerhalb des Programms. So liegt der Schwerpunkt zum einen auf der Rolle des Sports als Mittel zur Förderung eines gesunden Lebensstils und zum anderen auf sozialer Eingliederung und aktiver Bürgerschaft. Seit der Annahme des Weißbuchs Sport wurde die Integration der beiden Dimensionen durch die Aufnahme spezifischer Jahresprioritäten in den Leitfaden des Programms „Jugend in Aktion“ gestärkt, der den Status eines ständigen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen hat und das Hauptinstrument für die Umsetzung des Programms darstellt. Folglich erhalten im Jahr 2008 Jugendprojekte den Vorrang, die die Rolle des Sports als Instrument zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft und der sozialen Eingliederung bzw. zur Förderung eines gesunden Lebensstils bei jungen Menschen durch körperliche Aktivitäten propagieren.
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ steht einer Vielzahl von Organisationen der Zivilgesellschaft offen, darunter Organisationen im Bereich Amateursport. Seit der Annahme des Weißbuchs Sport wurde ein spezifischer Jahresschwerpunkt zu Sport und aktiver Bürgerschaft hinzugefügt. Somit erhalten im Jahr 2008 Anwendungen den Vorrang, die der Rolle des Sports als Instrument zur Förderung von aktiver Bürgerschaft und sozialer Eingliederung gewidmet sind.
Von Bedeutung ist auch der Europäische Integrationsfonds. Seine Hauptziele sind die Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, es Drittstaatsangehörigen verschiedener wirtschaftlicher, sozialer, religiöser, sprachlicher und ethnischer Herkunft zu ermöglichen, die Aufenthaltsbedingungen zu erfüllen, und die Erleichterung ihrer Eingliederung in die europäischen Gesellschaften. Vor allem aber soll der Integrationsfonds die auf EU-Ebene verabschiedeten gemeinsamen Grundprinzipien (GGP) zur Integration in die Praxis umsetzen. In einem der GGP wird Folgendes bekräftigt: „Die Einbeziehung von Integrationsmaßnahmen in alle wichtigen politischen Ressorts und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Gestaltung und Durchführung der jeweiligen Politik... Integration vollzieht sich in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Eine Vielzahl nichtstaatlicher Einrichtungen nimmt Einfluss auf den Integrationsprozess, was jeweils einen Mehrwert bewirken kann. Zu denken ist zum Beispiel an Gewerkschaften, Unternehmen, Arbeitgeberorganisationen, politische Parteien, die Medien, Sportvereine sowie an kulturelle, gesellschaftliche und religiöse Organisationen. Im Interesse einer effizienten Integrationspolitik sollten all diese Einrichtungen zusammenarbeiten, sich abstimmen und miteinander kommunizieren. Dabei müssen sowohl die Zuwanderer als auch die übrigen Bürger in die Aufnahmegesellschaft einbezogen werden.“ Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen (INTI-Programm) für die Einrichtung dieses Fonds kofinanzierte die Kommission 2005 ein Projekt unter dem Titel „Sport verein(t)“ für Integration im Sport, koordiniert von der deutschen Organisation Zeitbild in Partnerschaft mit fünf anderen Organisationen aus Österreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Mehr Informationen zu diesem Projekt sind auf der folgenden Website zu finden: http://www.united-by-sports.net/de
Anfrage Nr. 105 von Alexander Alvaro (H-0246/08)
Betrifft: EU-Mittel für ägyptischen Satellitenanbieter Nilesat trotz Ausstrahlung von Al-Manar
Laut der Webseite der Europäischen Nachbarschaftspolitik wird die Europäische Union dem Nachbarschaftsstaat Ägypten über die nächsten vier Jahre 558 Millionen € zur Verfügung stellen.
Ist der Kommission bekannt, ob damit auch Projekte finanziert werden, die – indirekt oder direkt – mit dem ägpytischen Satellitenanbieter Nilesat verbunden sind? Wenn ja, hält die Kommission eine solche Finanzierung für gerechtfertigt, vor allem angesichts der Tatsache, dass Nilesat den radikal-islamistischen TV-Sender Al-Manar ausstrahlt, der nach Aussagen von Viviane Reding, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Informationsgesellschaft und Medien, gegen die europäische Fernsehrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ (97/36/EG(1)) verstößt (Antwort vom 17.5.2005 auf die schriftliche Anfrage E-0909/05)?
Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten für die Frage betreffend seiner Befürchtungen danken, dass von der EU finanzierte Projekte mit dem ägyptischen Satellitenanbieter Nilesat im Zusammenhang stehen könnten, der den TV-Sender Al-Manar nach Europa ausstrahlt.
Die audiovisuelle Zusammenarbeit, wie sie im Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vorgesehen ist, befasst sich im Wesentlichen mit der Aktualisierung des ordnungspolitischen Rahmens und kann daher nicht als direkte oder indirekte Unterstützung für anstößige Inhalte betrachtet werden.
Derzeit finanziert die Kommission keine Projekte im audiovisuellen Sektor Ägyptens. Die EU-Finanzhilfe wird gezielt zur Unterstützung der im ENP-Aktionsplan aufgeführten Prioritäten eingesetzt. Dies kommt klar und deutlich im Nationalen Richtprogramm (NRP) zum Ausdruck, in dem 558 Mio. € für den Zeitraum 2007-2010 vorgesehen sind, um Ägypten bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen seiner politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformagenda zu unterstützen und weitere Reformschritte anzuregen.
Die Erarbeitung sowohl des NRP als auch der jährlichen Aktionsprogramme, in denen die konkreten Programme für das jeweilige Jahr festgelegt werden, erfolgt nach strengen Regeln und Verfahren. Sie bedürfen einer positiven Stellungnahme der Mitgliedstaaten und müssen vom Europäischen Parlament in einem Prüfungsverfahren begutachtet werden.
Der Kommission ist bekannt, dass der Fernsehsender Al-Manar in Europa über den in ägyptischem Besitz befindlichen Satellitenanbieter Nilesat empfangen werden kann. Die Kommission teilt uneingeschränkt die geäußerten Bedenken, wonach von diesem Sender ausgestrahltes Material eine Aufwiegelung zum Hass beinhalten könnte.
Im gemeinsamen Aktionsplan im Rahmen der ENP haben die EU und Ägypten vereinbart, bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und bei der Förderung der Achtung von Religionen und Kulturen zusammenzuarbeiten.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt für Maßnahmen in diesem Kontext ist die „Stärkung der Rolle der Medien bei der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung oder kultureller Zugehörigkeit und Wahrnehmung der diesbezüglichen Verantwortung“.
Der geeignete Mechanismus, um gegenüber Ägypten Fragen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit anzusprechen, ist der Unterausschuss für politische Fragen einschließlich Menschenrechte, der von uns, so hoffen wir, demnächst erstmals einberufen werden kann.
Ein Dialog ist dem Wesen nach keine Einbahnstraße und wird es uns ermöglichen, Fragen von beiderseitigem Interesse sowohl in der EU als auch im Partnerland zu erörtern.
Betrifft: Versicherungsfonds für Solidarität zwischen den Generationen
Das griechische Gesetz 3655/2008 (Regierungsanzeiger A’/3.4.2008) über die „Administrative und organisatorische Reform des Sozialversicherungssystems und sonstige Versicherungsbestimmungen“ sieht in Artikel 149 die Anlage einer Reserve zur Bewältigung künftiger Probleme des Sozialversicherungssystems mit der Bezeichnung „Versicherungsfonds für die Solidarität zwischen den Generationen“ vor, die nach 2019 genutzt werden soll. Die Mittelausstattung des Fonds wird bestehen aus 10% der jährlichen Gesamteinnahmen aus Privatisierungen öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen, 4% der jährlichen Gesamteinnahmen aus der Mehrwertsteuer und 10% der von den Sozialversicherungsträgern eingenommenen Beträge.
Wird die Kommission – und wenn ja, nach welcher Methode – bei ihren Schätzungen zur Höhe des griechischen Haushaltsdefizits die Beträge mitberücksichtigen, die sich schrittweise in diesem Fonds anhäufen werden, wobei die Beiträge aus der Mehrwertsteuer seine wichtigste und stabilste Einnahmequelle darstellen werden?
Ist der Kommission bekannt, wie die griechische Regierung das Defizit bei den Haushaltseinnahmen decken will, das sich daraus ergeben wird, dass zur Finanzierung des neuen Versicherungsfonds 4% der Mehrwertsteuereinnahmen abgerufen und 10% der jährlichen Gesamteinnahmen aus Privatisierungen gebunden werden?
Nach den Verbuchungsregeln des ESVG 95(1) wird der Versicherungsfonds für Solidarität zwischen den Generationen dem Teilsektor Sozialversicherung innerhalb des Sektors Staat zugeordnet. Diese Zuordnung impliziert, dass das Jahresdefizit/der Jahresüberschuss des Fonds zum Defizit/Überschuss des Sektors Staat beiträgt. Da Transaktionen zwischen dem Fonds und anderen staatlichen Einheiten (z. B. Übertragungen von Mehrwertsteuer, Sozialbeiträgen) konsolidiert werden, wirken sie sich zudem nicht auf das öffentliche Defizit aus. Mit diesen Regeln soll bewirkt werden, dass diese Einnahmenübertragungen im Grunde als interne Anpassungen in der Bilanz des Sektors Staat erscheinen, ohne Änderung des Vermögens oder des Einkommensflusses.
Wie der Versicherungsfonds für Solidarität zwischen den Generationen seine Mittel anlegt, kann sich jedoch nach 2009 auf den Bruttoschuldenstand(2) auswirken. Richtet sich eine Anlage hauptsächlich auf Vermögenswerte, die keine Staatspapiere sind, kann sich der konsolidierte Bruttoschuldenstand des Sektors Staat um den Betrag dieser Anlagen erhöhen. Das wäre nicht der Fall, wenn die Anlage ausschließlich auf Staatspapiere gerichtet ist.
Die Definition für den Bruttoschuldenstand ist in Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung Nr. 3605/93 des Rates in der geänderten Fassung enthalten.
Anfrage Nr. 107 von Anne E. Jensen (H-0249/08)
Betrifft: Behandlung von Notlandungen mit Flugzeugen des Typs Dash 8 Q400 durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Im Herbst 2007 ereigneten sich Störfälle bei drei Flugzeugen des Typs Dash 8 Q400 in Aalborg, Vilnius und Kopenhagen. Anschließend ergab die Untersuchung des betroffenen Luftverkehrsunternehmens, dass 16 von 18 seiner Flugzeuge des Typs Dash 8 Q400 den gleichen Konstruktionsfehler aufwiesen wie die Maschine, die in Kopenhagen notlanden musste. Außerdem hat auch u.a. die Austrian Airlines Probleme mit dem Fahrgestell dieses Flugzeugtyps festgestellt. Unter Verweis auf die Anfrage H-0051/08(1) wird die Kommission gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wenn die EASA befugt ist, im Zusammenhang mit Konstruktionsfehlern und -mängeln Leitlinien für die Flugtüchtigkeit aufzustellen, sollte sie dann nicht eine entsprechende Untersuchung sämtlicher Flugzeuge des Typs Dash 8 Q400 in ihrem Aufgabenbereich veranlassen?
Hat die EASA einen Überblick über die Instandhaltungsverfahren (Prüfung und gegebenenfalls Austausch von Filtern) bei den Luftverkehrsunternehmen in ihrem Aufgabenbereich?
Verfügt die EASA über die Instrumente, die zur Gewährleistung der Flugsicherheit in Europa nötig sind, oder besteht hier ein Spannungsfeld zwischen ihr und den einzelstaatlichen Behörden?
Wie die Kommission dem Herrn Abgeordneten in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage H-0051/08 mitteilte, hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Lufttüchtigkeitsanweisungen mit vorgeschriebenen Abhilfemaßnahmen herausgegeben.
Insbesondere wurde in einer Lufttüchtigkeitsanweisung vom Oktober 2007 die Inspektion aller in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassenen Luftfahrzeuge vom Typ Dash 8 Q400 angeordnet. Sollte die Auswertung der Ergebnisse dieser Inspektionen zeigen, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird die EASA die erforderlichen Schritte einleiten.
Die EASA hat die Instandhaltungsverfahren für Maschinen vom Typ Dash 8 Q400 überprüft und erachtet sie als zufrieden stellend. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die Genehmigung der Instandhaltungsprogramme der einzelnen Betreiber Aufgabe der nationalen Behörden ist, die selbst den Inspektionen der EASA zur Kontrolle der Normung unterliegen.
Damit die EASA ihre Aufgabe uneingeschränkt erfüllen kann, müssen ihr alle einschlägigen sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen, insbesondere Informationen aus Meldungen über Vorkommnisse und aus Untersuchungsberichten. Die Kommission fördert den Aufbau einer engen Zusammenarbeit zwischen der EASA und den zuständigen nationalen Behörden und hat die Absicht, diese Kooperation bei der Revision der entsprechenden Richtlinien auf eine formale Grundlage zu stellen. Diese Art der Zusammenarbeit ist besonders wichtig, da nicht alle Sicherheitsaufgaben vollständig an die EASA übertragen wurden und die Zuständigkeiten somit zwischen der EASA und den Mitgliedstaaten aufgeteilt sind.
Anfrage Nr. 108 von Diamanto Manolakou (H-0251/08)
Betrifft: Errichtung von Windgeneratoren auf der Insel Skyros
Die griechische Regierung plant den Bau von 111 Windgeneratoren mit einer Gesamtleistung von 333 MW auf der Insel Skyros im Verwaltungsbezirk Euböa in der nördlichen/mittleren Ägäis, wodurch einer der größten Windparks weltweit entstehen würde. Dies würde sich besonders negativ auf die Wirtschaft der Insel auswirken, insbesondere auf die Viehzucht, die Imkerei und den Tourismus. Außerdem führt der geplante Bau zur Zerstörung der Insellandschaft und bewirkt, dass das einzigartige Skyros-Pony, das auch nach Verordnung (EWG) Nr. 2078/92(1) unter Schutz steht und im Gebiet des geplanten Windparks lebt, vom Aussterben bedroht wird. Ferner ist dieses Gebiet als besonderes Schutzgebiet für wildlebende Vogelarten ausgewiesen (GR 115). Alle Interessengruppen der Insel haben bereits mit Nachdruck ihre Ablehnung des Projekts zum Ausdruck gebracht und damit auch dem schriftlichen Ersuchen der großen Mehrheit der Einwohner Rechnung getragen, die die griechische Regierung auffordern, ihren Beschluss rückgängig zu machen.
Sind der Kommission die Pläne zum Bau der Windgeneratoren bekannt? Ist ihr ferner bekannt, ob Umweltverträglichkeitsprüfungen dazu durchgeführt wurden? Was wird sie unternehmen, um die Errichtung der Windgeneratoren auf der Insel zu verhindern?
Gemäß dem Umweltrecht der Gemeinschaft ist der Bau von Windkraftanlagen innerhalb von Natura-2000-Gebieten nicht verboten. In Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 92/43/EWG(2) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen sind eine Reihe formaler und substanzieller Maßnahmen aufgelistet, die bei Projekten zu ergreifen sind, die erhebliche Auswirkungen auf ein geschütztes Gebiet haben könnten, um den Erhalt des Gebiets und die Kohärenz des Netzes zu gewährleisten.
Was die Insel Skyros anbelangt, so gelten diese Bestimmungen für das Gebiet „Skyros: Oros Kochylas“ (GR2420006), das von Griechenland gemäß Richtlinie 92/43/EWG und Richtlinie 79/409/EWG(3) über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten für das Netz Natura 2000 benannt wurde.
Den vorliegenden Informationen zufolge, die die örtlichen Vereinigungen auch der Kommission übermittelt haben, ist das Umweltbewertungs- und -zulassungsverfahren für das Projekt gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 85/337/EWG(4) und 92/43/EWG noch im Gange, hatte jedoch keinen Erfolg. Die Tatsache, dass die Anwohner ihre Stellungnahmen abgeben konnten, zeigt, dass die Verpflichtung zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit eingehalten wurde. Die Meinung der Öffentlichkeit ist jedoch nicht bindend.
Angesichts des Vorgenannten ist es nicht möglich, eine Verletzung der Richtlinie 85/337/EWG oder der Richtlinie 92/43/EWG festzustellen. Die Kommission wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen.
Betrifft: Aktueller Stand der Verhandlungen im Rahmen der WTO
Es wird auf die geänderten Vorschläge zur Landwirtschaft und zum Marktzugang für außerlandwirtschaftliche Produkte verwiesen. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den diesbezüglichen WTO-Verhandlungen? Welche geänderten Vorschläge wird die Kommission bei den Verhandlungen in diesem Rahmen vorlegen, vor allem auf den Gebieten Landwirtschaft, außerlandwirtschaftliche Produkte (einschließlich Textilien und Bekleidung) und Dienstleistungen?
Mitte Februar gaben die Leiter der Verhandlungsgruppen Landwirtschaft und Industriegüter („NAMA“) neue Fassungen ihrer Verhandlungstexte heraus. Unterdessen fanden weitere Verhandlungen statt, und die Leiter können die Fortschritte durch die Herausgabe weiterer geänderter Fassungen dokumentieren. Anschließend werden die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) darüber entscheiden müssen, ob eine solide Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen auf Ministerebene gegeben ist. Bei diesen Verhandlungen wird es darum gehen, eine Einigung über so genannte „Modalitäten“ für den letzten Verhandlungsabschnitt zu erzielen. Es bestehen durchaus Aussichten, dass dieses Ministertreffen in den kommenden Monaten einberufen werden könnte.
Im Bereich Landwirtschaft bemüht sich die Kommission um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um beiderseitig akzeptable Lösungen zu finden. Dabei hält sich die Kommission streng an die Grenzen des Mandats, das ihr vom Rat auf der Grundlage der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 erteilt worden ist. Obgleich sich die Verhandlungspartner bei der Behandlung sensibler Produkte offenbar immer mehr annähern, bestehen nach wie vor einige schwierige und heikle ungelöste Fragen zumeist in Sachen Marktzugang, die eine Ministerrunde noch nicht angezeigt erscheinen lassen.
Dem Verhandlungstext zu NAMA vom Februar fehlte es an klaren Aussagen zum Beitrag der Schwellenländer. Die EU vertritt den Standpunkt, dass diese Schwellenländer einen Beitrag zur Schaffung wirklicher neuer Handelsmöglichkeiten bei Industriegütern leisten sollten, wie im Mandat der Entwicklungsagenda von Doha ausgeführt. Dieser Standpunkt wird gegenüber den anderen WTO-Mitgliedern vertreten. Was bestimmte Sektoren betrifft, hat die EU einen Vorschlag für eine Sektorvereinbarung zu Textilien vorgelegt (mit der der Textilhandel weiter liberalisiert würde) und wird sich weiter mit allem Nachdruck gegen Spitzenzölle in Entwicklungs- und Schwellenländern wenden.
Bei den Dienstleistungen wird es in entscheidendem Maße darauf ankommen, dass sich ein WTO-Ministertreffen auf die Notwendigkeit ehrgeiziger Resultate in diesem Bereich einigt. Im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz wird ein spezielles Treffen mit maßgeblichen Industrie- und Schwellenländern stattfinden, bei dem diese Länder signalisieren werden, auf welchen Gebieten sie weitere Liberalisierungsangebote machen können („plurilateral signalling conference“). Die Ergebnisse dieser Konferenz werden daher in die Bewertung der EK zur Gesamtbilanz der Verhandlungen einfließen.
Jedes Verhandlungsergebnis, das sich in den kommenden Wochen abzeichnen könnte, muss umfassend sein und sich auf Fragen erstrecken, die für die EU eindeutig von Interesse sind. Die Bestrebungen in der Landwirtschaft müssen in vollem Umfang ihre Entsprechung in den anderen Verhandlungsbereichen finden, darunter NAMA, Dienstleistungen und Regeln sowie geografische Angaben. Die Kommission wird dabei keine Kompromisse eingehen: Ein Gesamtergebnis, das nicht ausgewogen ist, wäre nicht annehmbar.
Anfrage Nr. 110 von Laima Liucija Andrikienė (H-0258/08)
Betrifft: Bekämpfung der Folgen der Katastrophe von Tschernobyl für die menschliche Gesundheit
Am 26. April 1986 ereignete sich die Katastrophe von Tschernobyl, die gewaltige Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zur Folge hatte, was vor allem darauf zurückzuführen war, dass die damalige Führung der Sowjetunion in verbrecherischer Weise versuchte, den Unfall geheim zu halten. Die Folgen der Katastrophe sind nicht nur in der Ukraine und in Belarus, sondern auch in anderen Ländern der Region – den EU-Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen – auch heute, nach 22 Jahren, noch zu spüren. Experten bringen unter anderem die wachsende Zahl onkologischer Erkrankungen, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und das Problem der Unfruchtbarkeit junger Paare mit der Katastrophe von Tschernobyl in Verbindung.
Hat die Kommission einen Aktionsplan zur Lösung dieser Probleme in der Europäischen Union erstellt? Wurde eine Strategie zur Verhütung von Krebs entwickelt, in deren Rahmen die Umweltfaktoren sowie die Folgen der Katastrophe von Tschernobyl für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewertet werden sollen? Plant die Kommission, die Ukraine und Belarus auf diesem Gebiet zu unterstützen?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen umfassenden Bericht über die gesundheitlichen Folgen des Unfalls von Tschernobyl veröffentlicht(1), so zur Mortalität bei den Notfallkräften, zum vermehrten Auftreten von Schilddrüsenkrebs sowie zur geschätzten möglichen Inzidenz von anderen Krebsarten und Leukämie.
Der Schlussfolgerung des Berichts zufolge liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass die Fruchtbarkeit der Gesamtbevölkerung als unmittelbare Folge des Unfalls von Tschernobyl gesunken sein könnte. Was strahlungsbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen betrifft, konnte im Bericht eine Zunahme zwar nicht vollständig gestützt, eine geringe Wirkung aber auch nicht ausgeschlossen werden. Um Klarheit zu diesem Thema zu schaffen, hat die Kommission beschlossen, im November 2008 ein wissenschaftliches Seminar zu strahlungsbedingten Kreislauferkrankungen zu veranstalten.
Die Exposition der EU-Bevölkerung aufgrund des Tschernobyl-Unfalls war gegenüber der natürlichen Strahlenexposition leicht erhöht. Statistisch lässt sich darlegen, dass diese Exposition zu einer erhöhten Krebsinzidenz in der Bevölkerung führen könnte, allerdings wäre eine Erhöhung (wenn sie denn auftritt) im Vergleich zu einer Erhöhung aufgrund der natürlichen Strahlenexposition gering. Außerdem wäre eine Erhöhung wegen der relativ hohen Krebsinzidenz in der Bevölkerung durch andere Ursachen statistisch nicht nachweisbar.
Es wurden die Dosen geschätzt, denen die europäische Bevölkerung ausgesetzt ist, und auf der Grundlage der Informationen, die die Mitgliedstaaten nach Artikel 36 des Euratom-Vertrags bereitstellen, werden die Strahlungswerte in der Umwelt beobachtet.
Mit ihren Rahmenprogrammen (hauptsächlich Euratom) fördert die Kommission seit 1990 ein umfangreiches Forschungsprogramm (etwa 40 Millionen Euro) zu den Folgen des Unfalls von Tschernobyl für Gesundheit und Umwelt. Ein Großteil dieser Forschungsarbeiten wurde in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre in Zusammenarbeit mit Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine durchgeführt. Derzeit ist die Forschung auf einige Hauptfragen beschränkt, vor allem auf das vermehrte Auftreten von Schilddrüsenkrebs in den drei Ländern. Generell stehen nach wie vor die Risiken einer Strahlenexposition mit geringen Dosen im Mittelpunkt der Strahlenschutzforschung in den bisherigen Programmen und im aktuellen Euratom-Forschungsrahmenprogramm.
Was die Finanzhilfe betrifft, so steuerte die Kommission bisher 250 Millionen Euro zum Plan für die Ummantelung des Reaktors bei. Ferner leistete die Kommission einen Beitrag in Höhe von 92 Millionen Euro für die Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie in Höhe von 96 Millionen Euro zur Unterstützung der Regulierungsbehörden in der Ukraine bei der Absicherung der entsprechenden nuklearpolitischen Rahmenbedingungen.
Die Kommission hat mit einem Gesamtbeitrag von 60 Millionen Euro mehr als 100 Projekte auf den Weg gebracht, die sich mit den Folgen für die Umwelt, die Gesundheit und die sozioökonomischen Bedingungen befassen. Dazu gehörten medizinische Wirkungsstudien zur Strahlenkrankheit, Ökosystemstudien, Notfallinformationszentralen, Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsstellen in dem betroffenen Gebiet, Aufklärung zur radiologischen Kultur, Landwirtschaft, Verbesserung der beruflichen Gesundheitsbetreuung sowie das CORE-Programm in Belarus, das einen integrierten Ansatz bei den Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Rehabilitierung im Zusammenhang mit einer Verstrahlung unterstützt.
Zu den derzeit laufenden Vorhaben gehören ein sozialwirtschaftliches Projekt, ein medizinisches Projekt zur Verbesserung der Perinataldiagnostik und -behandlung in den vom Reaktorunfall betroffenen ukrainischen Provinzen, ein Projekt in Zusammenarbeit mit UNICEF zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung von Kindern und Müttern sowie ein Beitrag von 2,7 Millionen Euro zum UNDP-Projekt „Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Katastrophe von Tschernobyl in Belarus“.
„Report of the UN Chernobyl Forum, Health Effects of the Chernobyl Accident and Special Healthcare Programmes“, Genf, 2006 (abrufbar unter www.who.int).
Anfrage Nr. 111 von Hans-Peter Martin (H-0262/08)
Betrifft: Kosten und Nutzen der Marketingkampagnen für EU-Agenturen
Die Kommission hat eine Marketingkampagne unter dem Motto „Whatever you do, we work for you“ organisiert, um das Image der EU-Agenturen zu verbessern.
Wie hoch waren die Gesamtkosten, und über welchen Zeitraum erstreckte sich diese Kampagne? Welche Agenturen beteiligten sich mit wie viel Euro an den Gesamtkosten, und aus welchen Aktivitäten bestand die Kampagne? Gibt es eine Erfolgsanalyse der Kampagne, und wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Die Kommission möchte daran erinnern, dass die Agenturen von der Kommission unabhängige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind. Als solche verfolgen die einzelnen Agenturen eine eigene Kommunikationsstrategie. Die vom Herrn Abgeordneten angesprochene Kommunikationskampagne wurde ausschließlich von den Agenturen durchgeführt und ist ein Beispiel für eine koordinierte Kommunikationsstrategie, ein Ansatz, der von der Kommission gutgeheißen wird.
Was die vom Herrn Abgeordneten erbetenen Sachinformationen – Gesamtkosten, finanzieller Beitrag der Agenturen, Mitwirkung, Dauer und Erfolgsanalyse – betrifft, so kann die Agentur, die die Kampagne koordiniert hat, darüber am besten Auskunft erteilen. Daher hat die Kommission die Europäische Stiftung für Berufsbildung gebeten, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission wird dem Herrn Abgeordneten diese Sachauskünfte so bald wie möglich zuleiten.