Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (06920/3/2008 – C6-0160/2008 – 2006/0278(COD)) (Berichterstatter: Bogusław Liberadzki) (A6-0227/2008).
Bogusław Liberadzki, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Kommissar Tajani in seiner neuen Funktion in diesem Haus begrüßen. Ich habe für Sie gestimmt, Herr Kommissar, und ich bin sicher, dass dies eine richtige Entscheidung war.
Mit der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden vier Entscheidungen der Kommission aktualisiert und in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammengefasst. In ihren Anwendungsbereich fällt nun die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, die vorher nicht in den EU-Rechtsvorschriften erfasst war. Mit dem Vorschlag werden auch internationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in das Gemeinschaftsrecht umgesetzt und ihre Anwendung auf den innerstaatlichen Verkehr ausgeweitet. Die Richtlinie soll ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten und gleichzeitig die Intermodalität der Beförderung gefährlicher Güter verbessern.
Ich erinnere daran, dass das Parlament bei der ersten Lesung 42 Änderungsanträgen zugestimmt hat, die im Wesentlichen vorsehen, dass Mitgliedstaaten, die über keine Eisenbahnsysteme verfügen, von der Verpflichtung befreit werden, diese umzusetzen. Ferner führten die Änderungsanträge für die wirksame Umsetzung dieser Bestimmungen einen Übergangszeitraum von zwei Jahren ein. Außerdem wird gewährleistet, dass Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen für die nationale und internationale Beförderung gefährlicher Güter innerhalb ihres Gebiets festlegen können, um dem speziellen Charakter von Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Binnenschiffen Rechnung zu tragen. Sie können auch bestimmte Routen oder besondere Beförderungsarten vorschreiben und spezielle Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in Reisezügen innerhalb ihres Territoriums erlassen.
Der Rat und die Kommission stimmten diesen Änderungsanträgen zu. Der Rat erachtete jedoch zwei weitere Änderungsanträge für nötig. Zum einen schlägt er einen weiteren Absatz zu Artikel 1 vor. Demnach hätten Mitgliedstaaten das Recht, ausschließlich aus Gründen, die nicht mit der Sicherheit der Beförderung in Zusammenhang stehen, die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln oder zu untersagen. Zum anderen schlägt der Rat vor, einen neuen Absatz zu Artikel 8 hinzuzufügen, in dem festgelegt wird, dass die Kommission den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Übersetzung des Europäischen Abkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Regelung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen in ihre jeweiligen Amtssprachen gewährt.
In meiner Eigenschaft als Berichterstatter unterstütze ich beide Vorschläge des Rates und rufe Sie auf, diesen zuzustimmen. Abschließend möchte ich der Kommission und dem Rat meinen Dank für ihre wirksame, effiziente und entgegenkommende Zusammenarbeit aussprechen.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. − (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ehe ich mich der Richtlinie zuwende, bei der Boguslaw Liberadzki Berichterstatter ist, möchte ich mich vor diesem Hohen Haus für das mir heute bei der Ernennung zum Verkehrskommissar der EU entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Den Dank hören nur noch wenige anwesende Abgeordnete, aber auch ich habe schon öfter Abendsitzungen versäumt. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, und ich danke vor allem den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für ihre Anwesenheit.
Ich bin, das muss ich sagen, wirklich gerührt. Nicht, weil ich zum ersten Mal von einem anderen Platz in diesem Haus spreche – ich bin nur vier Sitze weiter gerückt –, sondern weil es mir eine große Ehre ist, hier zu sein, und ich glaube, es ist wichtig für das Parlament, dass ein Abgeordneter – denn als solcher fühle ich mich noch immer – nun auf der Kommissarsbank sitzt.
Herr Präsident, entschuldigen Sie meine Abschweifung, aber ich hielt es für angemessen, dem Parlament, ehe ich mit meiner Rede beginne, noch einmal für die Unterstützung der letzten Jahre und das heute Morgen bei der Ernennung in mich gesetzte Vertrauen zu danken.
(FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider kann ich in dieser Aussprache nur ganz kurz das Wort ergreifen. Bei der ersten Lesung dieses Textes wurden vom Europäischen Parlament mehrere Änderungen angenommen und durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates bestätigt. In der gegenwärtigen Fassung, die die Annahme des Vorschlags in zweiter Lesung ermöglicht, werden lediglich technische Ergänzungen vorgeschlagen. Diese wurden vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr einhellig unterstützt, und die Kommission ist absolut einverstanden mit ihnen. Die Klärung dieser Punkte in der zweiten Lesung ermöglicht es nun, den Vorschlag zur Beförderung gefährlicher Güter weiter auszufeilen. Somit ist der Text in diesen Detailfragen klarer geworden, worüber ich mich freue.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Liberadzki, zugleich für die effiziente Art und Weise, in der er an diesem Vorschlag gearbeitet hat, meinen besonderen Dank aussprechen. Ich danke ihm für das Vertrauen, das er mir heute erwiesen hat, und ich hoffe, vom heutigen Tage an bis zum Ende der Wahlperiode mit ihm und mit allen Mitgliedern des Parlaments zusammenarbeiten zu können.
Renate Sommer, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter für seine Arbeit und auch für seine immerwährende Gesprächsbereitschaft danken.
Die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter enthält internationale Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Verkehr und weitet den Anwendungsbereich auf den innerstaatlichen Verkehr aus. Sie fasst vier Richtlinien und vier Entscheidungen zusammen und vereinfacht die Vorschriften. Das ist ein erfreuliches Beispiel europäischer Gesetzgebung, das auch wirklich einmal Bürokratie abbaut und den Grundsatz der besseren Rechtsetzung wahrt.
Die Regelung über Gefahrguttransporte ist wichtig für den Verkehr. Rund 110 Milliarden Tonnenkilometer gefährlicher Güter werden jährlich innerhalb der EU geleistet. Ein sicherer Transport dieser Güter ist aus Verkehrssicherheits- und Umweltaspekten unverzichtbar. Die Vorschriften gewährleisten ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau im grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Verkehr. Dies wirkt sich positiv auf den Verkehrsbinnenmarkt aus. Außerdem bedeuten einheitliche Bestimmungen für die Verkehrsträger eine Erleichterung des Transports und verbessern so die Intermodalität. Multimodale Transportvorgänge werden gefördert.
Insbesondere erfreulich ist aus meiner Sicht die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Binnenschifffahrt. Es gelten künftig gleiche Sicherheitsvorschriften für alle Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft. Dies wird zu besseren Arbeitsbedingungen an Bord und zu mehr Sicherheit bei der Beförderung führen. Gleichzeitig wird es dem Umweltschutz dienen und die Kosten senken. Hierdurch dürften sich die Einsatzmöglichkeiten und Marktaussichten für die Binnenschifffahrt verbessern. Dies wiederum entlastet die Straßen und dient somit dem Umweltschutz.
Der Gemeinsame Standpunkt des Rates, der vom Verkehrsausschuss ohne Änderungsanträge angenommen wurde, enthält zwei Ergänzungen zu dem in erster Lesung zur Abstimmung gestellten Parlamentsbericht. Die eine Ergänzung enthält eine Vorschrift, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, Gefahrguttransporte in ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen zu regeln, die nicht mit der Sicherheit der Beförderung im Zusammenhang stehen. Diese Vorschrift hat lediglich deklaratorischen Charakter und dient der Klarstellung. Wir hatten einige Auseinandersetzungen darüber.
Des Weiteren sieht der Gemeinsame Standpunkt eine finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Kommission für Übersetzungen der internationalen Übereinkommen über Gefahrguttransporte auf der Straße, der Schiene und mit Binnenschiffen und natürlich auch für deren Änderungen vor. Diese Ergänzung sah ich zunächst kritisch, das gebe ich zu. Die Europäische Kommission aber versicherte mir, dass ein solches Vorgehen unabdingbar sei, um die Qualität der Übersetzungen sicherzustellen und so eine adäquate Durchführung der Vorschriften zu ermöglichen. Im Übrigen sei es auch preiswerter.
Alles in allem sind alle Ergänzungen aus unserer Sicht akzeptabel, und so ist endlich ein Abschluss dieses wichtigen und insgesamt unstrittigen Dossiers möglich.
Nathalie Griesbeck, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie ebenfalls heute Abend hier begrüßen. Für Sie ist es in gewisser Weise eine Feuertaufe, und ich als Französin schätze es ganz besonders, dass Sie sich bei der Anhörung am Montagabend und auch heute Abend so gewandt der französischen Sprache bedient haben. Darüber freue ich mich sehr. Gestatten Sie mir auch, meinem Kollegen Liberadzki für die Beratungen zu danken, die er im Rahmen der Prüfung dieses Richtlinienvorschlags zur Beförderung gefährlicher Güter im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr geleitet hat.
Wie soeben erläutert wurde, hat das Europäische Parlament bereits im September 2007 zu diesem Richtlinienentwurf Stellung genommen, und auch ich möchte die Tatsache begrüßen, dass mit dem Rat und der Kommission eine Einigung gefunden werden konnte, was letztlich darauf hinausläuft, dass die Erörterung dieses Textes heute Abend gewissermaßen reine Formsache ist. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, da wir gewissermaßen unter uns sind, um zu betonen, dass dieser Text meiner Ansicht nach einen bedeutenden Fortschritt in Richtung besserer Rahmenbedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb unserer Grenzen ist und dass die Frage des Güterverkehrs, vor allem der Beförderung gefährlicher Güter, für unsere Mitbürger und im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung ein bedeutendes Problem darstellt.
Der derzeitige Umfang der innerhalb der Europäischen Union beförderten gefährlichen Güter macht 10 % des gesamten Gütertransports aus, was einen erheblichen Anteil darstellt. Das entspricht 110 Mrd. Tonnenkilometer im Jahr, wobei ein enormer Anteil – 58 % – auf der Straße, 25 % auf dem Schienenweg und 17 % über Binnenwasserwege befördert werden.
Diese Richtlinie, deren Ziel die Aktualisierung der bestehenden Vorschriften ist, hat auch und vor allem in den heutigen schwierigen Zeiten das Verdienst, vier Richtlinien in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen. Dies ist ein deutlicher Schritt hin zu mehr Transparenz, und es ist sehr wichtig, dass unsere Beschlüsse für alle Europäer verständlich sind.
Schließlich begrüße ich es auch, dass der Bereich der Binnenschifffahrt in die Richtlinie einbezogen wurde. Die Form der Beförderung auf dem Wasserwege muss stärker berücksichtigt werden, da es sich um eine umweltfreundliche Verkehrsart handelt, die auch eine Antwort auf unser ständiges Anliegen sein kann, ein ausgewogeneres Verhältnis der Verkehrsträger in Europa zu erzielen. Auch hier wird die Zusammenführung in einem einzigen Rechtsakt die bessere Lesbarkeit und stärkere Transparenz der in der derzeitigen Lage geltenden Regeln ermöglichen, in der wir eine größere Intermodalität des Verkehrs anstreben. Ich begrüße diesen Fortschritt, vor allem für die Akteure des Verkehrssektors, in einer Zeit, in der die Arbeit der Europäischen Union nicht immer gut genug erklärt und leider mitunter von unseren Mitbürgern nicht verstanden wird.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht gerade ein Gedränge hier, aber das Thema wäre wichtig genug dafür. Die zweite Lesung zu den Gefahrguttransporten veranlasst mich wieder und nun noch einmal, auf ein gravierendes Problem hinzuweisen, nämlich dass jede Richtlinie ist so gut wie ihre Kontrolle.
Wir haben eine leicht wachsende Zahl von Gefahrguttransporten auf allen Verkehrsmitteln zu verzeichnen. Wir haben leider auch eine steigende Nachlässigkeit zu verzeichnen, wie mir die Kontrollpersonen mitteilen, was zum Beispiel die Deklaration der Güter betrifft. Eine falsche Deklaration eines gefährlichen Gutes bei seinem Transport kann, wenn es einen Unfall gibt, im wahrsten Sinne des Wortes, tödliche Folgen haben. Wenn zum Beispiel die Feuerwehr nicht erkennen kann, welches Löschmittel sie aufgrund des beförderten Gutes verwenden muss, kann es zu fatalen Konsequenzen kommen. Nur weil der Landeschemiker zufällig auch Feuerwehrmann war, ist meine Fast-Heimatstadt Innsbruck in diesem Sinne ganz nahe an einer gigantischen Katastrophe vorbeigegangen. Also, bitte die Kontrolle im Auge behalten! Das ist das Zentrale, das ist das Wichtige. In diesem Zusammenhang auch mein Appell an die Mitgliedstaaten.
Eine Verbesserung sehe ich durchaus durch die Aufnahme der Binnenschifffahrt. Gerade in einem Fluss können bei einem Unfall mit chemischen Gütern die ökologischen Schäden extrem lange andauernde Folgen haben und extrem fatal wirken.
Was ich wichtig finde, ist dass die Vorschreibung der Strecken nach wie vor deutlich enthalten und verstärkt ist. Gerade wenn es um Gefälle und Steigerungsstrecken geht und unter Umständen die Verkehrsdichte auch noch sehr hoch ist, gerade zu bestimmten Jahreszeiten oder zum Ferienbeginn, muss es möglich sein, große Gefahren hier fern zu halten. Ich meine, hier wäre auch die Ausdehnung der Begleitpflicht für besonders gefährliche Güter, also ätzende oder explosive Güter notwendig und richtig. Hier müssten wir noch einen Schritt weiter kommen, weil die anderen Beteiligten im Verkehr da schließlich dann mitgefährdet sind und im Falle eines Unfalls große Schwierigkeiten entstehen würden. Bei den Kontrollen zeigt sich leider, dass oft auch der Fahrzeugzustand nicht besonders gut ist.
Deswegen schließe ich mit einem Appell: Kontrolle sichert die Wirksamkeit dieser Richtlinie.
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Gestatten Sie mir, den neuen Kommissar zu beglückwünschen. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob wir wollen oder nicht, innerhalb der Europäischen Union müssen nicht nur die üblichen, sondern auch gefährliche Güter befördert werden. Der Gefahrgutanteil am Güterverkehr liegt heute bei 8 %, und es ist gut, dass dieser Bericht versucht, die Forderungen der bislang geltenden vier Richtlinien im Einklang mit den geltenden internationalen Abkommen zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung vor allem auch des kombinierten Güterverkehrs ist ein absolut notwendiger und logischer Schritt, der den EU-Binnenmarkt positiv beeinflussen dürfte. Die Sicherheit der Beförderung lässt sich am besten durch Zusammenfassen von Regelungen erreichen. Diese Regelungen müssen klare Festlegungen zur Kennzeichnung der Ladung, aber auch die Einstufung der zu befördernden Güter nach verschiedenen Gefahrenklassen enthalten.
Nach meinem Dafürhalten ist diese technische Richtlinie notwendig, und ich stimme der Kollegin Lichtenberger zu, dass in der Tat sorgfältig geprüft werden muss, ob der Inhalt der Deklarierung entspricht. Der Rat hat alle vom Parlament angenommenen Änderungsanträge in erster Lesung übernommen. Der Gemeinsame Standpunkt enthält nur zwei kleinere Abänderungen. Das ist zum einen die Forderung nach finanzieller Unterstützung für die Übersetzung der Richtlinie in die jeweiligen Amtssprachen und zum anderen die den Mitgliedstaaten einzuräumende Möglichkeit, in besonderen Fällen über die Anwendung der Bestimmungen von Anhang III zu entscheiden. Die Richtlinie trägt zu einer eindeutigen Auslegung der Rechtsvorschriften und ihrer Vereinfachung für den Gütertransport mit der Bahn, auf der Straße und auf Binnenwasserstraßen bei. Meiner Ansicht nach ist häufig nicht die Beförderung auf den Binnenwasserstraßen, sondern die Beförderung auf den Straßen am gefährlichsten. Die GUE/NGL-Fraktion wird deshalb dem Vorschlag für die Richtlinie zustimmen.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst meinem Freund und Kollegen Bogusław Liberadzki für seine Arbeit an diesem wichtigen Dossier danken. Auch möchte ich unseren neuen Kommissar zu seinem Debut heute Abend beglückwünschen. Ich will Herrn Tajani gegenüber ehrlich sein: Ich habe heute nicht für ihn gestimmt. Ich habe nicht gegen ihn gestimmt, ich habe mich nicht der Stimme enthalten, ich habe einfach nicht an der Abstimmung teilgenommen. Ich möchte Herrn Tajani zu verstehen geben, dass es nichts Persönliches war, es war eher ein Protest gegen das System und gegen italienische Verfahrensweisen.
Dennoch respektiere ich seine Ernennung, und ich bin sicher, in den vor uns liegenden Monaten wird er alles in seiner Macht Stehende tun, um mich und andere von seinen großen Verdiensten und Qualitäten und vor allem auch von seiner Kompetenz zu überzeugen, die er in dieses Haus einbringt.
In den letzten Tagen haben uns die irischen Wähler, denke ich, gezeigt, dass durchaus nicht alle Europäer voll einverstanden sind oder Klarheit haben, was die Rolle und die Vorzüge der Europäischen Union sowie die europäische Zusammenarbeit angeht und warum europaweite Verordnungen überhaupt nötig sind.
Ich denke jedoch, alle diese Menschen, auch Menschen, die mit Nein gestimmt haben, erwarten von ihren nationalen Regierungen und auch von der Europäischen Union, dass diese für sie Sorge tragen. Dieses spezielle Thema steht vielleicht nicht obenan auf der Liste, die mir in den Sinn kommt, aber dennoch ist der Binnentransport von gefährlichen Gütern eine ernste und verantwortungsvolle Angelegenheit, die gebietet, dass wir uns mit ihr befassen.
Erst jetzt haben wir mit dieser Richtlinie wirkliche europaweite Rechtsvorschriften, die den Transport gefährlicher Güter von einem Land in ein anderes auf dem gesamten Kontinent abdecken.
Ganz zu Recht hat Herr Liberadzki darauf hingewiesen, dass es in vielen Ländern keine internen oder nationalen Rechtsvorschriften gab. Dieser Bericht legt also die Verantwortung in die Hände der nationalen Regierungen. Aber jede Gesetzgebung ist so gut wie ihre Durchsetzung. In seinem Bestreben, mein volles Vertrauen zu gewinnen, hoffe ich also, dass Herr Tajani alles in seiner Macht Stehende unternehmen wird, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen sicherzustellen, dass dieser Gesetzesakt ordnungsgemäß überwacht, durchgesetzt und, falls nötig geändert wird und dass streng gegen jene vorgegangen wird, die gegen diese Richtlinie verstoßen.
Silvia-Adriana Ţicău, im Namen der PSE-Fraktion. – (RO) Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch ich möchte Ihnen gratulieren und Ihnen Erfolg bei Ihrer Tätigkeit wünschen und anmerken, dass wir viel von Ihnen erwarten.
Ich möchte unseren Kollegen, Herrn Liberadzki, zu seinem Bericht, der Teil des Prozesses der Vereinfachung der Rechtsetzung ist und der den Text von vier Richtlinien zu einer einzigen, aktualisierten Rechtsvorschrift zusammenfasst, beglückwünschen. In den vorhergehenden europäischen Rechtsvorschriften war die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg nicht erfasst. Diese wurde durch Vorschriften verschiedener multilateraler Abkommen geregelt, an die sich die Mitgliedstaaten hielten.
Deshalb muss sichergestellt werden, dass wir ein Gemeinschaftsrecht mit für alle Mitgliedstaaten gemeinsamen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter, für alle Verkehrsträger, haben werden. Die Existenz dieser Bestimmungen gestattet bei der Beförderung gefährlicher Güter den Wechsel von einem Verkehrsträger zu einem anderen. Neben den Bestimmungen dieser Richtlinie können Mitgliedstaaten spezifische Anforderungen an Fahrzeuge, Eisenbahnwagen und für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen vorgesehene Schiffe in die nationale Gesetzgebung einarbeiten.
Zwei neue Elemente werden durch die vom Rat vorgeschlagenen Änderungsanträge eingebracht. Zum einen haben Mitgliedstaaten erstmals das Recht, aus Gründen, die nicht mit der Sicherheit im Zusammenhang stehen, die Beförderung gefährlicher Güter auf den Binnenwasserstraßen ihres Hoheitsgebietes zu regeln oder strikt zu untersagen. Zum anderen wird der Kommission die Verantwortung dafür auferlegt, den Mitgliedstaaten bei der Übersetzung der europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, mit der Eisenbahn und auf Schiffen in die jeweiligen Amtssprachen finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass alle Mitgliedstaaten Informationskampagnen für Interessenten über die Bestimmungen der neuen Richtlinie durchführen sollten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig. Die verantwortlichen Behörden müssen sich davon überzeugen, dass gefährliche Güter nur dann befördert werden, wenn diese festgelegten gemeinsamen Regeln und Beschränkungen eingehalten werden.
Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Präsident! Herr Vizepräsident der Kommission, herzlichen Glückwunsch in Ihrer neuen Funktion! Wir werden wahrscheinlich beim Thema Verkehr noch öfter miteinander im Gespräch sein, ich freue mich darauf. Herzlichen Dank auch an den Berichterstatter – er hat dafür gesorgt, dass wir einen guten Rechtstext haben. Jetzt müssen wir sicherstellen, dass dieser Rechtstext in den Mitgliedstaaten möglichst rasch umgesetzt wird, und, noch wichtiger – das ist heute schon gesagt worden –, wir müssen die entsprechenden nationalen Gesetze und Vorschriften dann vor Ort anwenden. Hier brauchen wir Engagement und Aufmerksamkeit vonseiten der Behörden, die dafür zuständig sind. Wir brauchen keine Nonchalance und kein Augenzwinkern derer, die die Überwachung durchführen sollen.
Wichtig ist auch – und das ist gesagt worden –, dass die Deklaration der Gefahrgüter so erfolgt, dass dann tatsächlich die Überwachung und die Begleitung in entsprechender Weise vorgenommen werden können. Dann werden wir mehr Sicherheit auf den Straßen und auch auf den Binnenwasserstraßen haben.
Wiesław Stefan Kuc (UEN). – (PL) Herr Präsident! Vor nahezu einem Jahr fuhr ich auf der Autobahn und sah einen umgestürzten Tanklastzug, der Flüssiggas beförderte. Ich konnte die Autobahn nicht verlassen, und schon bald hatte sich ein langer Stau gebildet. Alle hielten den Atem an und hofften, dass es nicht zu einer Explosion kommen würde. Situationen wie diese gibt es nahezu täglich auf den Straßen der Europäischen Union. Es ist gut, dass wir schließlich Rechtsvorschriften erlassen, die unsere Straßen- und Schienennetze sicherer machen. Die vorgeschlagene Richtlinie ist eine weitere Maßnahme, um die Sicherheit unserer Bürger zu verbessern, die Unfallziffern zu verbessern und einheitliche Rechtsvorschriften zu schaffen.
Ich danke Herrn Liberadzki für seine Arbeit, die in unser aller Interesse ist.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. − (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, dass uns mit der Verabschiedung des Gesetzestextes, der dazu beiträgt, die Straßen in der Europäischen Union für Fußgänger sicherer zu machen, ein guter Schritt gelungen ist.
Die Beförderung gefährlicher Güter ist, wie wir alle wissen, mit Risiken verbunden. Deshalb ist es richtig, dass sich die Europäische Union bemüht, die Sicherheit aller Bürger zu garantieren. Wie schon auf der vorgestrigen Sitzung erklärt, besteht eine meiner Prioritäten darin, die Rechte der Bürger zu schützen. Jede Initiative der Kommission soll der Sicherheit der Bürger dienen und praktische Lösungen für ihre Anliegen bieten.
Während der heutigen Aussprache war wirklich zu spüren, dass sich das Parlament an der Verabschiedung dieses Gesetzestextes zur Verbesserung der Sicherheit aller Bürger im Straßenverkehr beteiligen möchte. Die Kommission verspricht, die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten im Auge zu behalten, wie das auch bei allen anderen Gesetzestexten geschieht. Die Kommission ist Hüterin der Verträge, und ich gedenke, meine Aufgabe in dieser Hinsicht sehr ernst zu nehmen. Deshalb werde ich mich bei der Richtlinie, über die wir heute abstimmen, ebenso wie bei allen anderen, dafür einsetzen und auch davon überzeugen, dass sie in allen EU-Mitgliedstaaten im höheren Interesse der Unionsbürger umgesetzt wird.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident, und ich danke dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit und dafür, dass er auch in zweiter Lesung dazu beitragen konnte, den Gesetzestext besser und klarer zu machen.
Bogusław Liberadzki, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte den Schattenberichterstattern, Frau Sommer und Frau Griesbeck, wie auch Herrn Evans und Frau Ţicău für ihre Erklärungen, ihre Zusammenarbeit und Unterstützung danken.
Zu den Hinweisen von Frau Lichtenberger zur Kontrolle der Umsetzung der Bestimmungen möchte ich zwei Anmerkungen machen. Der Übergangszeitraum von zwei Jahren soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, die Umsetzung der neuen Maßnahmen wirksam vorzubereiten. Ich weise darauf hin, dass bis zum heutigen Tag nur acht der 27 Mitgliedstaaten alle drei internationalen Rechtsakte, ADR, RID und ADN, gleichzeitig angenommen haben. Deshalb ist es richtig, die umfassende Umsetzung dieser Regelungen, sowohl in der internationalen Beförderung als auch bei der Anpassung nationaler Bestimmungen, anzustreben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ich möchte Ihnen, Herr Kommissar, noch einmal für Ihr Verständnis danken und bitte Sie, Ihrem Team meinen Dank zu übermitteln. Die Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat war sehr angenehm.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 19. Juni 2008, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Magor Imre Csibi (ALDE), schriftlich. – (EN) Diese künftige Richtlinie ist ein großer Schritt auf dem Weg zum Schutz unserer Sicherheit und unserer Umwelt, denn sie führt europäische Regelungen für den Transport gefährlicher Güter nicht nur auf der Straße und auf der Schiene, sondern auch auf den Binnenwasserstraßen ein.
Unfälle auf den Binnenwasserstraßen können weit reichende Wirkungen und ernste Folgen haben wie Vergiftung des Wassers, Auslöschung von wild lebenden Tieren und Probleme für die menschliche Gesundheit. Umso mehr Grund besteht, die Risiken durch die Aufstellung gemeinsamer Regeln auch für diese Transportart zu vermindern.
Ferner bin ich sehr für die Aufnahme einer Bestimmung, der zufolge die Mitgliedstaaten den Transport gefährlicher Güter aus anderen als aus Sicherheitsgründen zu regulieren oder zu verbieten. Nehmen wir beispielsweise Cyanid, ein äußerst toxisches Material – 14 % der Abgabe von Cyanid in die Umwelt gehen auf Transportunfälle zurück. Diese Zahlen verdeutlichen die Anfälligkeit von Cyanidtransporten und unterstreichen die Notwendigkeit strengerer Umwelt- und Sicherheitsstandards. Ich fordere daher die Mitgliedstaaten auf, strengste Maßnahmen zur Regulierung des Transports von Cyanid zu ergreifen und nötigenfalls den großtonnagigen Transport von Cyanid auf ihrem Territorium zu verbieten. Die Minimierung des Transports gefährlicher Güter ist zuweilen der sicherste Weg zur Eindämmung der Gefahren.