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Verfahren : 2008/2004(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0283/2008

Eingereichte Texte :

A6-0283/2008

Aussprachen :

PV 03/09/2008 - 17
CRE 03/09/2008 - 17

Abstimmungen :

PV 04/09/2008 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0407

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 3. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

17. Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Timothy Kirkhope im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme (KOM(2007)0709 – C6-0418/2007 – 2007/0243(COD)) (A6-0248/2008).

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Der heute von den Abgeordneten diskutierte Vorschlag stellt darauf ab, die 1989 verabschiedeten Regelungen auf dem Markt für den Vertrieb von Luftverkehrsleistungen zu modernisieren.

Computergestützte Reservierungssysteme (CRS) wirken als Vermittler zwischen Fluggesellschaften und Reisebüros in der Vertriebskette für Flugtickets. Anfang der neunziger Jahre bildeten computergestützte Reservierungssysteme praktisch den einzigen Vertriebsweg für Flugtickets. Zudem wurden alle CRS von Fluggesellschaften kontrolliert. Somit waren diese eher geneigt, ihre Stellung in den CRS zu missbrauchen, z. B. Anzeigen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Der Verhaltenskodex für den Einsatz von CRS schafft eine Reihe von Schutzmechanismen, um Missbrauch zu verhindern. Er ergänzt das Wettbewerbsrecht, da er zusätzlich Maßnahmen vorsieht, sektorspezifischen Risiken entgegenzuwirken. Er enthält die Forderung, alle am System beteiligten Unternehmen diskriminierungsfrei zu behandeln. Beispielsweise sollen alle Fluggesellschaften die gleichen Gebühren zahlen. Ferner erlegt der Kodex den Mutterunternehmen – d. h. denen, die das CRS besitzen und kontrollieren – besondere Verpflichtungen auf.

Mit dem Verhaltenskodex werden alle Arten von Missbrauch sehr wirksam unterdrückt. Der Absatzmarkt von Flugtickets hat sich aber seit Einführung des Verhaltenskodexes mit dem Aufkommen alternativer Vertriebswege sehr stark verändert. Heute läuft fast die Hälfte aller Buchungen nicht mehr über ein CRS, sondern über Internetseiten oder Callcenter der Fluggesellschaften. Der Wettbewerbsdruck dieser alternativen Vertriebsverfahren hat die Gefahr des Missbrauchs durch ein CRS erheblich verringert.

Wegen der neuen Lage muss auch der Verhaltenskodex angepasst werden. Durch die im Verhaltenskodex festgelegten Regelungen ist der Verhandlungsspielraum zwischen den CRS und den Fluggesellschaften erheblich eingeschränkt. Daher stehen die CRS in keinem echten Wettbewerb miteinander, und die von Fluggesellschaften und Passagieren an sie gezahlten Gebühren eskalieren.

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, Verhandlungen in größerem Maß zu ermöglichen und insbesondere Preise für die Nutzung eines CRS festsetzen zu können. Stärkerer Wettbewerb zwischen den CRS wird dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Qualität ihrer Leistungen zu verbessern.

Zugleich bewahrt und verstärkt der Vorschlag die Schutzregelungen für die Verhinderung von Missbrauch und den Schutz der Verbraucher und insbesondere für die Neutralität der bereitgestellten Informationen und den Schutz personengebundener Daten.

Zudem enthält der Vorschlag besondere Verpflichtungen für die CRS-Mutterunternehmen. Dabei hat die Definition des Begriffs „Mutterunternehmen“ zu hitzigen Diskussionen geführt, da die solchen Unternehmen auferlegten Verpflichtungen sehr beschwerlich sind.

Durch die Modernisierung des Verhaltenskodexes wird es möglich sein, die Vertriebskosten für ihre Leistungen zu reduzieren und zugleich den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten. Und das ist aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie dringend geboten, da die Wettbewerber unserer Unternehmen schon von einem liberalisierten Umfeld und niedrigeren Vertriebskosten profitieren.

Daher freue ich mich, wie zügig das Parlament dieses Thema aufgegriffen hat. Mein Dank gilt Ihrem Berichterstatter Tim Kirkhope für seine Arbeit, dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sowie den mitberatenden Ausschüssen, die ihre Stellungnahmen abgegeben haben.

 
  
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  Timothy Kirkhope, Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich über die Gelegenheit, diese wichtige Frage heute Abend zu erörtern, und ich bin stolz, Ihnen diesen neuen Vorschlag vorzulegen, der die Stellung der europäischen Verbraucher stärkt.

Mir der Neufassung des CRS-Kodexes und der vorliegenden Vereinbarung haben wir die Chance, eine wichtiges Stück Arbeit frühzeitig und erfolgreich abzuschließen. Der neue Kodex soll dem Reisesektor frischen Schwung verleihen; je eher er also eingeführt wird, desto schneller werden wir seinen Nutzen sehen – niedrigere Flugpreise, mehr Auswahl und größere Transparenz. Dabei sollen die CRS natürlich in der Lage sein, die Bedingungen für den Vertrieb von Flugleistungen frei auszuhandeln, aber nach meiner Neufassung müssen die CRS ausgehend von niedrigeren Buchungsgebühren und besserer Qualität der Dienste untereinander aggressiver um die Beteiligung von Luftfahrtunternehmen konkurrieren. Für den europäischen Verbraucher wird dies von großem Nutzen sein.

Erstens geht es um die Auswahl: Der Verbraucher bekommt mehr Auswahl und besseren Service von den Reisebüros. Stärkerer Wettbewerb wird auch die Qualität von Informationen heben, die den Reisebüros und somit auch dem Verbraucher zur Verfügung stehen.

Zweitens geht es um den Preis: Das wiederum bedeutet, dass die durch das derzeitige System künstlich hoch gehaltenen Preise für Flugtickets nach Untersuchungen der Kommission im Ergebnis bis zu 10 % sinken könnten.

Drittens geht es um Transparenz: Durch schärfere Schutzvorschriften werden Reisebüros und Verbraucher vor Marktmissbrauch und -verzerrung besser abgeschirmt. Hier sind zwei Hauptschutzmechanismen eingebaut. Einer betrifft die Prüfungsbestimmungen. Mir schien es nötig, diese Bestimmungen zu überarbeiten, wodurch sie jetzt wirksamer sind und der Kommission mit der Verordnung ein wichtiges Instrument zur Überwachung der Aktivitäten der CRS in die Hand gegeben wird.

Viertens geht es um die Definition dessen, was ein Mutterunternehmen ist. Diese Frage hat den gesamten Bericht und meine Arbeit daran geprägt. Hier müssen richtige Antworten her, da wir nicht wollen, dass Fluggesellschaften in CRS investieren, um damit die Art und Weise der Geschäftsführung zum möglichen Nachteil anderer zu beeinflussen.

Meinen Kolleginnen und Kollegen, die so viel Arbeit in diesen Bericht gesteckt haben, möchte ich sagen, dass uns die vorgelegte Vereinbarung einen, wie ich glaube, stabilen und dabei flexiblen Test verschafft, der all die von Ihnen genannten Problemen anspricht. Einige haben eine getrennte Abstimmung für morgen vorgeschlagen, aber offen gesagt könnte dadurch der Definitionsbereich zu stark ausufern. Ich wiederhole, was ich dazu schon schriftlich geäußert habe. Eine Streichung von „bestimmender Einfluss“ sorgt nicht für die angestrebte hilfreiche Klärung der Elemente im Änderungsantrag 12. Bei einer solchen Streichung könnte man durchaus jeden Investor als Mutterunternehmen interpretieren, weil jedes „andere leitende Gremium eines Systemverkäufers“ buchstäblich alles bedeuten kann. Soll man ein Luftfahrtunternehmen, das z. B. lediglich über jährliche Entscheidungen oder die Jahresabschlüsse informiert wird, als Mutterunternehmen definieren? Sicher nicht.

Was den Vorschlag der ALDE-Fraktion, die Frage zurück an den Ausschuss zu überweisen, um eine genaue Untersuchung der Eigentums- und Führungsstruktur der betroffenen CRS durchzuführen, betrifft, so bräuchte die Kommission dazu eine neue Verordnung. Wenn die Kommission sagt, sie müsse dies von Fall zu Fall prüfen, sehe ich das nicht als Beleg dafür, dass die Definition schwach ist. Im Gegenteil, wir haben das im Ausschuss gründlich diskutiert, und ich habe eine unabhängige Untersuchung veranlasst, um dem Ausschuss zu helfen. Von mir wurde sichergestellt, dass die Schattenberichterstatter jederzeit vollständig über den Stand informeller Kontakte mit dem Rat informiert waren. Sie haben dem Inhalt der Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt. Einen Monat lang habe ich die Angelegenheit bewusst zurückgehalten und in dieser Zeit sichergestellt, dass alle Ansichten voll berücksichtigt wurden – Umweltfragen, Frau Lichtenberger, vollständige Liberalisierung, Herr Evans.

Morgen bitte ich sie also um Ihre Zustimmung. Wir müssen uns für niedrigere Flugpreise, mehr Auswahl und größere Transparenz entscheiden. Uns allen ist die Pflicht auferlegt, die Verbraucher zu informieren, ihre Rechte zu schützen und ihnen die bestmöglichen Chancen zu geben. Dies steht nach wie vor im Vordergrund. Eine Politik der bloßen Gesten ist nicht meine Sache, mir geht es vordringlich darum, das Maximum für alle Verbraucher zu erreichen, die wir hier in Europa vertreten.

 
  
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  Wolfgang Bulfon, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. − Herr Präsident! Die europäischen Konsumenten ächzen unter den hohen Lebensmittelpreisen, und für mich ist eine der Ursachen der exorbitanten Preissteigerungen die Konzentration im Handel auf wenige Große.

Ich habe Grund zur Sorge, dass sich eine ähnliche Entwicklung in Zukunft auch für Reisebüros ergeben könnte. Die mit diesem Bericht beabsichtigte Liberalisierung des Verhaltenskodex für Computerreservierungssysteme soll für mehr Wettbewerb am Markt sorgen. Ich befürchte jedoch, dass es sich künftig nur große Reiseveranstalter werden leisten können, mit mehreren CRS-Anbietern Verträge abzuschließen. Dies wird aber notwendig sein, um den Kunden ein umfassendes Angebot zu bieten. Auf der Strecke bleiben die kleinen, die sich mehrere Verträge mit CRS-Anbietern nicht leisten können.

Wann immer die USA in diesem Zusammenhang als Beispiel für konsumentenfreundlichen Wettbewerb herangezogen wird, ist aber für mich festzuhalten, dass in den Staaten keine Fluglinie mehr an einem Computerreservierungssystem beteiligt ist. Daher trete ich für eine rigide Definition des Begriffs Parent Carrier ein.

 
  
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  Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kollegen! Im Namen meiner Fraktion darf ich mich ganz herzlich beim Berichterstatter Timothy Kirkhope bedanken. Er hat einen sehr ausgewogenen Bericht dargelegt und sehr eng mit den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet. Seine Fassung, die er mit der französischen Präsidentschaft ausgehandelt hat, schützt aufgrund der klaren Transparenzvorschriften die Verbraucher besser vor unseriösen Flug- und Bahnangeboten und sorgt zugleich für einen fairen Wettbewerb unter den Bahn- und Fluggesellschaften.

Übrigens belegt die Neufassung, dass die EVP-ED-Fraktion als erste Fraktion den Versuch der Kommission aus dem Jahre 2005, diese Verordnung als obsolet aufzuheben, zu Recht gestoppt hatte. Wir brauchen sie – und wir werden das mit unserer Abstimmung beweisen – zum Schutz der Verbraucher. Auch wenn immer mehr Reisende tatsächlich ihre Tickets direkt bei den Fluggesellschaften oder im Internet buchen, so verlässt sich die Mehrzahl der Verbraucher weiterhin auf ihre Reisebüros, die ihrerseits in der Lage sein müssen, sich auf nicht diskriminierende, wahrhaftige und günstige Angebote im Computerreservierungssystem zu verlassen. Dabei müssen die angegebenen Preise künftig alle Kosten einschließlich Gebühren umfassen, damit die Reisebüros dem Verbraucher tatsächlich transparente und vergleichbare Angebote weitergeben können.

Die Muttergesellschaften sollen auch weiterhin verschärften Transparenz- und Wettbewerbsbestimmungen unterliegen, damit verhindert wird, dass die Systeme deren Angebote zum Nachteil der anderen Fluglinien und zum Nachteil der Verbraucher bevorzugt anbieten.

Hier darf ich auf den Berichterstatter zurückkommen und an meine Kollegen appellieren. Ich glaube, die Fassung, die wir mit der französischen Präsidentschaft in Bezug auf die Muttergesellschaften vereinbart haben, bietet einen hinreichenden Schutz gegen die Bevorzugung bestimmter Fluglinien. Deshalb ist eine Änderung durch den berühmten Änderungsantrag zum Änderungsantrag 48 völlig überflüssig, und wenn das morgen durchgehen würde, würde das die Verabschiedung dieses ganzen Komplexes verzögern oder sogar in Frage stellen. Ich appelliere an Sie, zum Schutze der Verbraucher morgen eine klare, endgültige Entscheidung zu treffen.

 
  
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  Robert Evans, im Namen der PSE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Kirkhope für seine beständige Zusammenarbeit und Unterstützung für alle Mitglieder im Ausschuss danken.

Vor zwei Jahren schaute ich mir im Internet ein Reisebüro auf einer Reise-Webseite an, weil ich ein Ticket von London nach San Francisco brauchte. Die Webseite oder der Computer teilte mir mit, dass es keine Direktflüge von London nach San Francisco gäbe, und empfahl mir, über New York zu fliegen, ich glaube, mit United. Natürlich gibt es Direktflüge, aber auf dieser speziellen Webseite war es einfach nicht möglich, sie zu buchen.

Für mich unterstreicht dies in vereinfachter Form das Problem, das wir mit dieser Neufassung angehen wollen, eine Neufassung, die nach Kommissar Mandelson mehr als zwanzig Jahre zurückreicht.

Wir müssen erkennen, dass sich die Technologie seitdem stark verändert hat. Heute haben die meisten Leute und im Grunde alle Reisebüros Internetzugang, und ich stimme meinen Vorrednern zu, dass wir die Pflicht haben, Gerechtigkeit und gleichen Zugang zum Markt und, wie Kommissar Mandelson sagte, gerechte Regeln, wirksame Vorschriften, Schutz der Verbraucher und Wettbewerb zu gewährleisten. Herr Mandelson, Sie sagten aber auch, Sie seien froh, wie zügig dies alles passiert ist. Nun teile ich zwar Ihre Ziele und möchte auch, dass wir die Dinge möglichst schnell erledigen – wozu die Ziele der Preistransparenz und des Verbraucherschutzes von Herrn Kirkhope gehören –, aber ich glaube, dass wir mit unserem Tempo bei der Behandlung dieser Fragen vom Kurs abgekommen sind, mit Sicherheit von der im Verkehrsausschuss Ende Mai verabschiedeten Position, und dass sich der vom Rat vorgelegte Standpunkt, der so genannte Kompromiss, von dem Ansatz unterscheidet, den wir im Verkehrsausschuss verfolgten. In der gestrigen Klarstellung der Kommission war die Rede davon, dass alle früheren Analysen unter neuen Gesichtspunkten wiederholt werden müssen und dass die Kommission jeden Fall gesondert untersuchen muss. Für mich heißt das aber, dass wir keine ausreichende Klarheit haben und nicht dort angelangt sind, wo viele Abgeordnete auf dieser Seite und in anderen Fraktionen sicher gern stehen würden, wo wir mit absoluter Sicherheit sagen können, dass die von Herrn Kirkhope erhoffte Position wirklich erreicht wurde. Daher empfehle ich meiner Fraktion, den Vorschlag zu unterstützen, den, glaube ich, Frau Lichtenberger gleich vorlegen wird.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Mailverkehr der letzten Wochen zu diesem Bericht mit einem reitenden Boten hätte bewältigen müssen, dann hätten wir einige Pferde verbraucht – ganz zweifellos. Die moderne Kommunikation hat es uns erlaubt, hier ständig in Verbindung zu bleiben und ständig auf dem Laufenden zu sein.

Das größte Verdienst dafür gebührt aber unserem Kollegen Kirkhope, der in wirklich vorbildlicher Weise die Kollegen informiert gehalten hat, der immer mit den Schattenberichterstattern korrespondiert hat und der wirklich alles getan hat, um die Anliegen des Ausschusses wirklich in den Rat zu tragen. Der Rat allerdings hat ihm seine Arbeit nicht leicht gemacht. Ganz im Gegenteil: Es wurden Formulierungen vorgeschlagen – wir konnten den Prozess ja gut verfolgen –, die eigentlich nichts anderes gemacht hätten als wettbewerbsverzerrende Praktiken besser zu verkleiden. Und das lehne ich ab!

Ich muss ehrlich sagen, auch die Heimatländer der wettbewerbsverzerrenden Linien würden gut daran tun, Konsumentenschutz durch faire Information ernster zu nehmen und auch unseren Vorschlägen zu folgen, damit das sichergestellt wird. Der Verhaltenskodex ist nicht das stärkste aller Instrumente, das wir zur Verfügung haben. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Umso wichtiger ist eine klare Formulierung, die uns die Sicherheit gibt, dass nicht eine neue Hintertür geöffnet wird.

Deswegen möchte ich gemeinsam mit der Kollegin Hennis-Plasschaert diese Klarheit auch durch eine Rücküberweisung an den Ausschuss sichern. Ich halte das für eine ganz zentrale Frage. Wir müssen dazu stehen: Wir schützen die Konsumentinnen und Konsumenten und müssen daraus auch die Konsequenzen ziehen.

Ich danke aber meinen Kollegen, und vor allem dem Herrn Berichterstatter, dass auch die Anliegen des Umweltschutzes in diesem Dossier Widerhall gefunden haben, soweit es in diesem Bereich möglich war. Herzlichen Dank noch mal an die Kolleginnen und Kollegen und an den Berichterstatter.

 
  
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  Stanisław Jałowiecki (PPE-DE). (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Mein Kollege Herr Liberadzki und ich haben einen Änderungsantrag zum vorliegenden Bericht eingereicht. Ziel war es, dass Luftverkehrsunternehmen sich aus dem Computerreservierungssystem (CRS) für Flugtickets innerhalb von drei Jahren zurückziehen sollten. Dieser Änderungsantrag galt als radikal und erhielt nicht die erforderliche Stimmenmehrheit. Bitte beachten Sie, dass dieser Radikalismus nichts anderes ist, als die Umsetzung des in der Europäischen Union offenbar allgemein anerkannten Prinzips der Chancengleichheit in einem Wettbewerbsmarkt.

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat kürzlich eine Fassung gebilligt, die für den Übergang sehr gut geeignet sein mag. Für den Übergang auf dem Weg zu – ja, das stimmt – dem vollständigen Rückzug aus der Beteiligung. Zugleich erfuhr diese Fragestellung im Rat eine Wende: Die eingereichten Änderungsanträge stärken die Position von drei Fluggesellschaften, nämlich Lufthansa, Iberia und Air France, in größerem Maße als die ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegte Fassung. Verlautbarungen zufolge ist das ein Erfolg und der Zulauf von Kunden nimmt deshalb zu.

Wahrscheinlich kann man auch feiern, dass der Berichterstatter dem enormen Druck von Lobbyisten Stand gehalten hat. Das kann ich mir vorstellen, da es uns einzelnen Mitgliedern des Europäischen Parlaments auch so erging. Bei diesen Lobbyisten handelt es sich um Vertreter von Unternehmen, die für eine faire Chance kämpfen. Diese Chance bleibt ihnen versagt, da die Interessen einiger staatlicher Unternehmen die Oberhand gewonnen haben. Andererseits bezeichnen wir diese Unternehmen nicht als Lobbyisten, insbesondere wenn die jeweiligen Interessen von dem Land vertreten werden, das gegenwärtig den Vorsitz in der EU innehat. Dann ist alles in Ordnung, und man spricht von der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit dem Rat.

Ist das nicht scheinheilig? Und ist es nicht noch heuchlerischer, diesen Bericht als einen Verhaltenskodex zu bezeichnen. Für wen soll dieser Kodex in seiner geänderten Form gelten, wenn die neue Definition eines Mutterunternehmens das betreffende Verkehrsunternehmen effektiv ausschaltet?

 
  
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  Gilles Savary (PSE).(FR) Herr Präsident! Zunächst einmal ist die Behauptung, die Verbraucher würden geschädigt, scheinheilig. Es gibt nicht einen europäischen Verbraucher auf der Straße, der sich unter einem Computerreservierungssystem etwas vorstellen kann. Nicht einer, denn alle nehmen ihre Buchung an privaten Schaltern, über das Internet oder telefonisch vor.

Worum es heute geht, das sind die Beziehungen zwischen den Fluggesellschaften und der Information, die sie zu ihren Flügen geben, vor allem an Reisebüros. Dieser Text moralisiert und stellt sehr strenge Prinzipien der Transparenz und der Nicht-Exklusivität auf. Das ist letztlich ein klassischer Text hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und der Fusionskontrolle.

Einige Lobbys versuchen hier, jene, die in Europa das wichtigste CRS geschaffen haben, aus dem Verwaltungsrat zu verdrängen. Das wäre eine schlimme Sache, denn wir haben hier nicht mehr und nicht weniger getan, als Wettbewerbsregeln und Modalitäten für ihre Kontrolle festzusetzen. Niemals haben wir jemanden gezwungen, dieses oder jenes Statut oder diesen oder jenen Aktionär zu akzeptieren. Aus diesem Grunde werde ich, werte Kolleginnen und Kollegen, für den Kompromiss stimmen, den Herr Kirkhope nach geschickter und mühevoller Arbeit zwischen dem Rat, allen Mitgliedstaaten des Rates und, lassen Sie mich daran erinnern, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gefunden hat.

Angesichts der Vielfalt der Interessen, die hier im Spiel sind, und um zu vermeiden, dass der Text letztlich deutlich verändert wird, was nicht im Interesse des Verbrauchers läge, sollte man lieber für diesen Kompromiss stimmen, anstatt einen erneuten Lobby-Krieg vom Zaune zu brechen.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Präsident! Es ist heute bereits mehrfach dem Berichterstatter Timothy Kirkhope zu Recht dafür gedankt worden, dass er ein hoch komplexes Thema nun tatsächlich im Ausschuss und in Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern aber auch mit den anderen Kollegen zu einem guten Konsens geführt hat, und ich hoffe, dass dieser morgen auch halten wird.

Es wurde soeben gesagt, dass selbst der Begriff des CRS sehr vielen Kollegen zu Beginn der Diskussion nicht klar war. Wir wissen heute, worum es geht, und wir wissen heute, welche wichtigen Fragen wir zu Recht aufgegriffen haben. Herzlichen Dank noch einmal für diese gute Arbeit an einem hoffentlich guten europäischen Rechtsakt.

Wir haben in diesem Bericht eine Reihe von Inhalten untergebracht, die jetzt jenseits dieser erheblich technischen Natur des Berichts durchaus eine wichtige Funktion haben, auch in anderem Zusammenhang. Die Konsumenten werden geschützt, indem bei der Preisauszeichnung nun tatsächlich ein endgültiger Gesamtpreis auszuweisen ist und dieser nicht permanent mit verschiedenen Sonderpreisen bzw. Zusatzpreisen verschleiert werden kann.

Wir haben – weil das unserer Fraktion ja auch immer zum Vorwurf gemacht wird – einen wesentlichen Schritt erreicht. Wir haben festgestellt: Wir wollen nicht nur über den Vorrang der Bahn reden, sondern wir wollen bei Kurz- und Mittelstreckenflügen auch sichergestellt wissen, dass die Bahn eine faire Chance hat, hier mitberücksichtigt zu werden. Wie schon angesprochen wurde, haben wir auch den CO2-Verbrauch ausgewiesen bzw. verlangen, dass er ausgewiesen wird – auch – um im Vergleich sicherzustellen, was wir erreichen wollen und was der Konsument dazu beitragen kann.

 
  
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  Ulrich Stockmann (PSE). - Herr Präsident! Ich will mich auf das strittige Problem der Definition der Mutterunternehmen konzentrieren. Das Ziel der Definition ist es ja zu verhindern, dass Airlines mit Anteilen an einem CRS ihre Position wettbewerbswidrig missbrauchen. Aktuell geht es dabei konkret um Air France, Iberia und Lufthansa, die eine Minderheitsbeteiligung an Amadeus haben. Die bisherige Praxis der Fall-zu-Fall-Überprüfung durch die Kommission bei einem Verdacht auf Marktmissbrauch hat sich bewährt. Fälle von missbräuchlicher Einflussnahme wurden aufgeklärt und bestraft. Zweimal ist das bisher vorgekommen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, an dieser grundsätzlich bewährten Praxis etwas zu ändern.

Die gefundene Definition eines Mutterunternehmens, die auf dem wettbewerbsrechtlichen Terminus der bestimmenden Einflussnahme aufbaut, hält an dieser bewährten Praxis fest. Der Begriff hat sich seit 40 Jahren bewährt. Einige Abgeordnete wollen jedoch, dass jede Airline mit Kapitalanteil automatisch als Mutterunternehmen definiert wird. Für den Luftverkehrsmarkt bedeutet dies einen massiven und von der Sache her nicht erforderlichen Eingriff in die aktuelle Wettbewerbssituation. Auch die Verbraucher hätten davon keinen Vorteil. Die lachenden Vierten wären z. B. British Airways, American Airlines und andere, die von einer solchen Verschiebung der Wettbewerbssituation profitieren würden. Außerdem würde das einzige europäische Computerreservierungssystem einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den US-amerikanischen Wettbewerbern auf dem hart umkämpften europäischen Markt hinnehmen müssen. Das halte ich für politisch unangemessen, ja fahrlässig, und deshalb empfehle ich, den gefundenen Kompromiss anzunehmen.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE).(RO) Der von unserem Kollegen Timothy Kirkhope erzielte Kompromiss beruht auf der Stärkung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Effizienz und Transparenz, die dem Endverbraucher, d. h. dem europäischen Bürger, alle klar zum Vorteil gereichen.

Erstens werden sowohl der mögliche Missbrauch von Luftverkehrsunternehmen als auch mögliche Beeinträchtigungen der Aktivitäten von Agenturen durch Erstere verhindert.

Zweitens wird Transparenz gewährleistet, und es werden die Verwirrung der Verbraucher im Hinblick auf die Auswahl von Flügen, die Dauer, die Betreiber und letztlich auch auf den Preis vermieden sowie der Datenschutz garantiert.

Drittens erhalten die Leistungsempfänger so auch die Möglichkeit, den Schienentransport für kurze Strecken zu wählen, was sich durch die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen im Laufe der Zeit positiv auf die Umwelt auswirken wird.

Leider sind einige wenige Aspekte im Verhaltenskodex nicht geregelt bzw. nicht enthalten. Dies betrifft die Tarifbestimmungen für Billigunternehmen, die nicht an die Zusammenarbeit mit Computerreservierungssystemen (CRS) gebunden sind. Nach meinem Dafürhalten sollten die sinnvollen Prinzipien, die hinter diesem Verhaltenskodex stehen, von sämtlichen Reservierungs- und Verkaufssystemen für Reisedokumente übernommen werden, auch von Billigunternehmen.

Aus Sicht des Verbrauchers ist es bedauerlich, dass diese Unternehmen wiederum nicht in das CRS eingebunden sind. Neben der Vervielfachung der Optionen für Fluggäste entstünde durch ihre Einbeziehung auch ein positiver Druck, um Dienstleistungsqualität und Preistransparenz zu gewährleisten.

Aus diesem Grund bitte ich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Kontrollen zu verschärfen und über die zuständigen Stellen bei Bedarf Sanktionen zu verhängen, um den Schutz der Verbraucher zu sichern, für die die im CRS nicht aufgeführten Unternehmen ein zwar günstiges, aber trügerisches Mobilitätsmittel darstellen. Ich unterstütze und empfehle den Vorschlag, dass künftig im Rahmen von CRS auch darüber nachgedacht wird, in den Systemen die Möglichkeit von regelmäßigen Busverkehrsdienstleistungen zu berücksichtigen.

 
  
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  Brian Simpson (PSE).(EN) Herr Präsident! Meinen Dank an den Berichterstatter für seinen Bericht und seine Bemühungen, eine Einigung zu diesem wichtigen Dossier in erster Lesung zu erreichen.

Eine Einigung in erster Lesung wäre durchaus möglich gewesen, hätte der Rat den Standpunkt des Verkehrsausschusses akzeptiert. Der Berichterstatter hat Recht. Im Verkehrsausschuss führten wir ganz ausführliche Diskussionen, an deren Ende ein Standpunkt im Ausschuss für Verkehr vereinbart wurde. Doch danach wurde der Standpunkt des Verkehrsausschusses wieder abgeändert.

Das Eingreifen des Rates und die anschließenden Änderungsanträge des Rates stifteten aber leider nicht nur zusätzliche Verwirrung, sondern bereiteten auch Verbraucherorganisationen, Reisebüros und Fahr- und Fluggastverbänden große Sorgen.

Somit hat das, was der Berichterstatter jetzt über den Rat vorschlägt, ernste Auswirkungen, sowohl gesetzgeberisch als auch international. Noch nie haben in der EU-Gesetzgebung zwei Änderungsanträge so viel Chaos und Durcheinander ausgelöst, was der demokratischen Position des Verkehrsausschusses schadet.

Manche haben damit kein Problem, aber die Wahrheit ist, dass das Eingreifen des Rates zu einer großen Unsicherheit, sowohl moralisch als auch rechtlich, geführt hat.

Der Verdacht liegt nahe, dass der Rat Schlupflöcher öffnen will, um bestimmte große Luftfahrtunternehmen zu schützen, besonders wenn es Mutterunternehmen betrifft. Daher unterstütze ich die Aufforderung, den Bericht zurück an den Ausschuss zu verweisen, damit wir alle angesprochenen Fragen behandeln können und diesen Rechtsakt richtig hinbekommen, nicht für unsere großen Luftfahrtunternehmen, sondern für unsere Verbraucher, deren Vertretungen, wie wir hören, die Zutaten des Rates nicht so recht schmecken wollen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Zunächst möchte ich dem Berichterstatter Timothy Kirkhope dafür danken, dass auch Bestimmungen über die Anzeige mit in die Verordnung über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme (CRS) aufgenommen wurden. Da die Reisebüros die Anzeige, d. h. den Bildschirm, zum Abrufen der Informationen des CRS nutzen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie neutrale und ausgewogene Informationen erhalten.

Die Verwendung einer neutralen Anzeige wird meines Erachtens die Transparenz der von den Verkehrsunternehmen angebotenen Reiseprodukte und -dienstleistungen erhöhen und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Anhand gerechter Einstufungskriterien werden Reisebüros Verbrauchern die klarste Auswahl an Möglichkeiten anbieten können, so wird z. B. die Hauptanzeige eine Einstufung der günstigsten Reisemöglichkeiten enthalten, die von Linienfluggesellschaften oder von Schienenverkehrsunternehmen angeboten werden.

Ich schätze das Bemühen des Berichterstatters, durch direkten Verweis auf den PREIS des Produkts die Preistransparenz zu gewährleisten, denn der heutige Begriff TARIF umfasst nicht alle Preisbestandteile und ist für Verbraucher irreführend.

Ich glaube, dieser Bericht wird zum fairen Wettbewerb zwischen Computerreservierungssystemen beitragen. Davon werden vor allem Verbraucher profitieren, die Reiseprodukte mit hochwertigen Leistungen zu einem günstigen Preis erwerben können.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE).(RO) In der Verordnung über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme werden die Regeln festgelegt, an die sich Luft- und Schienenverkehrsunternehmen bei Reservierungen zu halten haben.

Die derzeitige Lage zeigt, dass sich Reservierungen, die über die von den Reisebüros verwendeten Computerreservierungssysteme vorgenommen werden, in höheren Preisen niederschlagen. Ich betone mit allem Nachdruck die Notwendigkeit des Schutzes der personengebundenen Daten der Reisenden. Meiner Ansicht nach sollten Fluggäste die Möglichkeit haben, das günstigste Ticket auszuwählen. Zu diesem Zweck sollte der Passagier über ausreichende und vollständige Informationen verfügen.

Durch diese Anforderung darf es meines Erachtens zu keiner Diskriminierung zwischen den Vertriebskanälen bzw. in Abhängigkeit vom Wohnort des Reisebürokunden kommen. Bestimmte Vertriebskanäle wie das Internet erfüllen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, aber bei CRS müssen Reiseveranstalter bestimmte Auflagen erfüllen, die oftmals zu höheren Preisen und zur Diskriminierung von Reisenden aufgrund ihres Wohnorts führen.

Nach meinem Dafürhalten ist die Verordnung wichtig. Wir sollten stets den Verbraucher im Auge behalten. Ich betone noch einmal, dass der Datenschutz unbedingt eingehalten werden muss.

 
  
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  Marian Zlotea (PPE-DE).(RO) Als Schattenberichterstatter der PPE-DE für diesen Bericht im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich zunächst dem Berichterstatter zu seiner Arbeit und dem ausgearbeiteten Bericht gratulieren. Ich möchte die Bedeutung dieses Dokuments für die Gewährleistung des lauteren Wettbewerbs im Bereich von Computerreservierungssystemen hervorheben.

Außerdem sollte man die Rechte der Verbraucher nie außer Acht lassen und sicherstellen, dass sie aus den Änderungsanträgen zu diesem Verhaltenskodex Nutzen ziehen. Verbrauchern sollten sämtliche Informationen über die von ihnen geplante Reise zur Verfügung stehen. Außerdem müssen sie den genauen Ticketpreis kennen und dürfen nicht durch mögliche versteckte Kosten getäuscht werden.

Darüber hinaus möchte ich die Tatsache betonen, dass es dabei am wichtigsten ist, dass die Betreiberfirmen der betreffenden Webseiten nicht mehr im Vorstand sitzen sollten, denn sie haben immer versteckte Kosten.

Abschließend möchte ich dem Berichterstatter meine volle Unterstützung bei der morgigen Abstimmung zusagen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE). (PL) Herr Präsident! Ich möchte die von Herrn Simpson vertretene Haltung in jeder Hinsicht unterstützen. Er hat aufgezeigt, dass die neue Definition eines Mutterunternehmens äußerst unklar ist. Die zusätzliche Formulierung „bestimmenden Einfluss auf ein Unternehmen auszuüben“ wirft die Frage auf: Übt Lufthansa mit einem Anteil von 22 % an Amadeus einen bestimmenden Einfluss aus? Wie sieht es mit Lufthansa, Air France und Iberia und den gemeinsamen 44 % aus: Handelt es sich dabei um eine bestimmende Einflussnahme? Diese Angelegenheit muss man aus allen Blickwinkeln betrachten: Entweder billigen wir Änderungsantrag 48 oder wir schicken den Entwurf an den Ausschuss zur Überarbeitung zurück. Andernfalls leidet mit Sicherheit die Idee des Wettbewerbs.

 
  
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  Inés Ayala Sender (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte diese Einigung begrüßen, die auf einem Konsens beruht und deshalb nicht alle hundertprozentig zufriedenstellen wird.

Vor diesem Hintergrund möchte ich meine Anerkennung für die Bemühungen der Kommission, des Rates und natürlich auch des Parlaments, vertreten durch seinen Verkehrsausschuss, den Berichterstatter und die Schattenberichterstatter, zum Ausdruck bringen.

Ich glaube, dass auf die Bedenken der Verbraucher hinsichtlich des Problems der Marketingdatenbänder (MIDT) eine Antwort gegeben worden ist, auch zu neuen Entwicklungen in Verbindung mit dem Bahnverkehr und den Emissionen, die einfallsreich sind und auf diese neue Problematik eingehen.

Meiner Meinung nach ist das System der Kontrollen mit der Einführung des Wettbewerbs gestärkt worden. Der Versuch, jetzt drei Unternehmen von dem System auszuschließen, würde daher nur zu einer Reduzierung dieses Wettbewerbs führen, der – wie wir alle wissen – den Verbrauchern zugute kommt.

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche die Abgeordneten zu dem hohen Niveau dieser Diskussion. Die meisten der hier vorgeschlagenen Änderungsanträge finden meine Unterstützung. Sie helfen, mehrere Punkte zu klären, insbesondere zu den neutralen Anzeigen von Reisemöglichkeiten auf dem Bildschirm im Reisebüro und zum Schutz personengebundener Daten.

Mein Dank gilt dem Parlament für den Mut, das heikle Problem der Mutterunternehmen anzupacken. Hierzu möchte ich den Standpunkt der Kommission darlegen. Wir alle wissen, dass dies eine sehr schwierige Frage ist, die zu einem sehr intensiven Lobbying führte. Zum jetzigen Zeitpunkt unterstützt die Kommission den zwischen der Präsidentschaft und dem Berichterstatter erzielten Kompromiss, dem die Mitgliedstaaten einmütig zustimmten.

Die neue Definition, wie im Änderungsantrag 13 vorgeschlagen, beseitigt jede Zweideutigkeit oder Rechtsunsicherheit. Danach könnte die Kommission analysieren und feststellen, ob ein Unternehmen das CRS kontrolliert und ob ein Unternehmen, das die Rechte besitzt und an der Führung beteiligt ist, das CRS bestimmend beeinflusst. Dieses Konzept beruht auf langen Erfahrungen der Kommission in Wettbewerbsfragen, wodurch sie feststellen kann, wie Macht und Einfluss eines Aktionärs tatsächlich beschaffen sind, z. B. durch Analyse der an die Beteiligung geknüpften Rechte und der zwischen den Aktionären getroffenen Vereinbarungen. In Anbetracht dessen glaube ich, dass der vorliegende Wortlaut die Kommission in die Lage versetzen wird, als Reaktion auf eingehende Beschwerden oder in Eigeninitiative ihre Vorrechte vollständig auszuüben, was ihre Vollmachten erheblich stärkt, und in jedem Einzelfall und jederzeit herauszufinden, welche Unternehmen Mutterunternehmen sind und die sich aus diesem Status ergebenden Verpflichtungen hauptsächlich zu tragen haben.

Was die Identifizierung von Reisebüros über die statistischen Daten auf Marketingdatenbändern (MIDT) der CRS betrifft, unterstütze ich ebenfalls den Kompromisstext, der einen Ausgleich zwischen dem notwendigen Schutz der Reisebüros vor Datenmissbrauch und der Zweckmäßigkeit der Daten für die strategische Planung der Luftverkehrsunternehmen herstellt. Mit diesem Text schaffen wir meiner Meinung nach einen Rechtsrahmen, der Marktentwicklungen Rechnung trägt und den Reisenden ermöglicht, von zusätzlichem Wettbewerb im Vertrieb von Flug- und Bahntickets zu profitieren, während Schutzbestimmungen erhalten bleiben, um jeglichen Missbrauch abzuwehren.

Darauf aufbauend denke ich, dass eine Einigung in erster Lesung in dieser Wahlperiode zustande kommen sollte. Der neue Rechtsakt wird von allen Akteuren erwartet und senkt die Verwaltungskosten für die Betreiber. Um die Sorgen im Zusammenhang mit der Definition von Mutterunternehmen abzubauen, kann ich versprechen, dass im Rahmen des derzeitigen Kompromisses die Kommission eine förmliche Mitteilung veröffentlichen würde, in der sie erläutert, wie sie diese Definition in der Anwendung der Verordnung zu interpretieren gedenkt. Eine solche Mitteilung würde denen ähneln, die die Kommission von Zeit zu Zeit zu Wettbewerbsfragen veröffentlicht. Vor Inkrafttreten der Verordnung würde diese Mitteilung im Amtsblatt publiziert, um für die nötige Rechtssicherheit aller Interessenten zu sorgen. Ich hoffe sehr, Sie beurteilen diesen Vorschlag wohlwollend.

Meiner Meinung nach haben wir damit die in dieser Diskussion aufgeworfenen Hauptpunkte behandelt. Wie üblich übermittle ich dem Sekretariat des Parlaments eine vollständige Liste der Änderungsanträge und den Standpunkt der Kommission zu jedem einzelnen davon.

Bericht Kirkhope (A6-0248/2008)

Die Kommission kann die Änderungsanträge 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 14, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 43, 44, 45 und 48 akzeptieren.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 10, 19, 26 und 28 im Grundsatz akzeptieren.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 1, 2, 3, 18, 25 und 47 in Neufassung akzeptieren.

Die Kommission kann den Änderungsantrag 33 teilweise akzeptieren.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 12, 13, 15, 24, 29, 39, 40, 41, 42 und 46 nicht akzeptieren.

 
  
  

VORSITZ: MECHTILD ROTHE
Vizepräsidentin

 
  
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  Timothy Kirkhope, Berichterstatter. – (EN) Frau Präsidentin! Ich danke dem Herrn Kommissar für diese äußerst klare Darlegung seines Standpunkts und die Bestätigung, dass nach Abschluss unserer Sitzung im Parlament (ich hoffe, positiv morgen) er und andere in der Kommission mehr tun können und werden, um sicherzustellen, dass dem Willen des Parlaments Rechnung getragen wird.

Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge, auch wenn ich nicht mit jeder Deutung einverstanden bin. Dies dürfte verständlich sein, denn hier geht es zweifellos um eine sehr komplexe Frage. Obwohl ich in meiner Arbeit sehr offen vorgegangen bin, ist manche Auslegung ihrer Ergebnisse zwangsläufig ein Politikum oder vielleicht gar missverständlich.

Dennoch glaube ich, dass es im Interesse der Verbraucher und im umfassenderen Interesse der Klärung liegt, wenn wir wie vereinbart voranschreiten. Auf meine Arbeit bin ich stolz. Stolz bin ich auch auf die Arbeit anderer, die mir halfen. Das Lächeln und die Zustimmung der Schattenberichterstatter in den Sitzungen ließen mich auf ihre Zustimmung vertrauen, nicht nur heute Abend, sondern auch morgen mit ihren Fraktionen.

Daher hoffe ich, dass sie nach weiterer Überlegung und nach dem sehr vernünftigen und positiven Auftritt des Kommissars heute Abend morgen wieder erscheinen und uns ermöglichen, in völliger Einmütigkeit dafür zu sorgen, dass Europa ein besserer Ort für Reisende, ein besserer Ort für Verbraucher und ein besserer Ort zur Durchsetzung der Wettbewerbspolitik in den kommenden Jahren ist.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, 4. September, um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)“

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Text, über den wir heute beraten, war Gegenstand heftiger Debatten im Verkehrsausschuss, und das nicht ohne Grund, handelt es sich doch um wichtige Rechtsvorschriften für die Tourismus- und Luftverkehrsindustrie, aber auch für die Bürger.

Es war nicht leicht, das richtige Gleichgewicht zwischen der Beibehaltung des Wettbewerbs zwischen den Fluggesellschaften und der Garantie der Unabhängigkeit der Reisebüros zu wahren und gleichzeitig den Reisenden den Zugang zu nützlichen und neutralen Informationen zu ermöglichen.

Der Text, auf den der Berichterstatter und die französische Präsidentschaft sich geeinigt haben, respektiert diese Forderungen, und darüber bin ich froh.

Es konnte eine ausgewogene Definition des Begriffs des Mutterunternehmens gefunden werden, und das ist wesentlich, um einen gesunden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Computerreservierungssystemen zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass die morgige Abstimmung das Übereinkommen in erster Lesung absegnen wird, damit dieser Text zügig umgesetzt werden kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich.(PL) Computerreservierungssysteme (CRS) sollten hauptsächlich dem Verbraucher dienen. Darum ist es so wichtig, Transparenz auf dem Markt für die Reservierung von Flugtickets zu gewährleisten, vor allem weil Fluggesellschaften durch Beteiligung an CRS den Wettbewerb auf dem Markt einschränken können.

Offenbar hat sich die Lage auf dem Markt für Fluggesellschaften in den letzten Jahren wesentlich verändert. Viele Gesellschaften haben ihre Anteile an CRS veräußert, was aber nicht heißt, dass alle Fluglinien diesen Schritt gegangen sind. Abgesehen von Anteilen an Reservierungssystemen ist jedoch am wichtigsten, dass Fluglinien keine Möglichkeit haben, bestimmenden Einfluss auf die Funktionsweise der Systeme auszuüben, sodass die von ihnen geflogenen Strecken bevorzugt werden, was sich klar in der Definition des „Mutterunternehmens“ widerspiegeln muss.

Die Vereinfachung des Verhaltenskodexes wird das Verhandlungspotenzial zwischen Marktteilnehmern erhöhen (Fluggesellschaften und CRS können den Betrag für eine per CRS vorgenommene Reservierung frei verhandeln). Die aktuellen Bestimmungen führen zu einem Anstieg der CRS-Kosten und schränken die Flexibilität der CRS ein, ihre Dienstleistungen aufgrund der fehlenden Möglichkeiten für eine Differenzierung der Tarifspanne für einzelne CRS auf die spezifischen Bedürfnisse von Fluglinien und Reisebüros auszurichten.

Hoffentlich gereichen die eingebrachten Änderungsanträge den Kunden zum Vorteil und führen zu mehr Wettbewerb auf dem Markt für den Verkauf von Flugtickets, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung des gegenwärtigen Angebots und auf einen niedrigeren Endpreis für Flugtickets.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze den Bericht mit seinen Empfehlungen, die Regelungen für computergestützte Reservierungssysteme in Reisebüros zur Buchung von Flugtickets zu vereinfachen und zu modernisieren.

Durch die derzeitigen Verordnungen für die CRS wird nur der Wettbewerb unterdrückt und ein hohes Preisniveau aufrechterhalten. Die jetzigen Vorschläge fördern den Wettbewerb zwischen den für die Bereitstellung dieser Systeme zuständigen Unternehmen und führen hoffentlich zu geringeren Preisen und mehr Auswahl für Reisende.

Derzeit ist es für die Verbraucher in der Regel am günstigsten, direkt bei einer Fluggesellschaft zu buchen. Der neue Verhaltenskodex führt zu größerer Preistransparenz, kurbelt den Reisesektor an und sichert faire Angebote für den Verbraucher.

 
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