Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2009/2510(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0038/2009

Aussprachen :

PV 15/01/2009 - 10.3
CRE 15/01/2009 - 10.3

Abstimmungen :

PV 15/01/2009 - 11.3

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0031

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 15. Januar 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

10.3. Pressefreiheit in Kenia (Abstimmung)
Video der Beiträge
Protokoll
MPphoto
 
 

  Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die Aussprache zu den sechs Entschließungsanträgen zur Pressefreiheit in Kenia.(1)

 
  
MPphoto
 

  Marios Matsakis, Verfasser. − Herr Präsident! Pressefreiheit ist gleichbedeutend mit Meinungsfreiheit und Demokratie. Auf unsere Gesellschaft ist dieser Satz jedoch nicht in dieser idealen Form anzuwenden. Auch in einigen westlichen Ländern, darunter in den USA und einigen EU-Mitgliedstaaten, sind Phänomene wie Medienbarone und die Beeinflussung der Medien durch politische Parteien keine Seltenheit, sondern weit verbreitet. Doch zumindest aufgrund der Gesetzgebung genießen die Medien in unseren Gesellschaften jenen theoretischen Rechtsschutz, den sie brauchen, um bestmöglich funktionieren zu können.

In diesem Punkt gestatten wir uns, anderer Meinung als die kenianische Regierung zu sein, die legislative Maßnahmen in Kraft setzt, welche zur Unterdrückung und Verfolgung der Presse durch den Staat genutzt werden können. Deshalb rufen wir die kenianischen Behörden auf, ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit zu überdenken und den eigenen Massenmedien die gesetzliche Freiheit zu geben, die sie brauchen, um mindestens versuchen zu können, möglichst demokratisch zu funktionieren. Die kenianische Regierung muss verstehen und akzeptieren, dass der Schutz der Presse von grundlegender Bedeutung für den weiteren Weg des Landes zu einer Verbesserung des Lebensstandards seiner Bürger ist. Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass der mit dieser Entschließung von uns vorgetragene Appell nicht als Einmischung betrachtet wird, sondern lediglich als freundschaftlicher Rat an die Regierung von Kenia. Folglich hoffen wir auch, dass dieser Appell ernsthaft berücksichtigt wird und die bisher unternommenen Schritte nochmals überdacht werden.

 
  
MPphoto
 

  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Verfasserin. (PL) Herr Präsident! Kenia führt schon seit langer Zeit einen harten Kampf gegen eine schwere politische Krise. Der derzeitige Präsident, Herr Kibaki, setzt Maßnahmen um, mit denen eindeutig die Absicht verfolgt wird, die Rede- und Pressefreiheit einzuschränken. Am 2. Januar 2009 verletzte er die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte, indem er Änderungen am kenianischen Informationsgesetz aus dem Jahre 1998 sanktionierte, durch die die nationalen Behörden neue Rechte erhalten, darunter auch das Recht auf Demontieren von Rundfunk- und Kommunikationstechnik, sowie das Recht zur Kontrolle und Veränderung der Inhalte von Veröffentlichungen in Massenmedien. Die internationale Gemeinschaft erkannte in dieser Vorgehensweise einmütig einen weiteren Schritt in Richtung einer Medienzensur in Kenia.

Darüber hinaus hat es der kenianische Präsident trotz früherer im Rahmen von Vereinbarungen zur Bildung der großen Koalition in Kenia eingegangenen Verpflichtungen unterlassen, in Zusammenhang mit dieser und anderen Entscheidungen den Premierminister zu konsultieren. Das verschärfte die seit über einem Jahr andauernde Krise in Kenia noch, aufgrund der bisher ca. 1 000 Menschen ums Leben kamen und 350 000 ihr Obdach verloren. Bei einer solchen unverhohlenen Verletzung von Grundfreiheiten kann die Europäische Union nicht zusehen.

Wir sollten die vom kenianischen Präsidenten abgegebenen Zusicherungen begrüßen, die Veränderungen zu überarbeiten und alle politischen Kräfte in dieser Angelegenheit zu konsultieren, damit die Veränderungen eine neue, demokratische Qualität erhalten und eine breite Unterstützung durch die kenianische Gesellschaft sichergestellt ist. Die Europäische Union muss diese Maßnahmen unterstützen und detailliert überwachen sowie den Pluralismus beim Aufbau einer Zivilgesellschaft fördern. Gleichzeitig sollten die kenianischen Behörden stärkere Anstrengungen unternehmen, um Normalität im Land herzustellen. Dazu gehört auch die Schaffung eines Sonderausschusses aus lokalen und internationalen Experten, um die Schuldigen an der Gewalt und dem Ausbruch der Krise im Vorjahr zu bestrafen. Es besteht die Chance, dass diese Maßnahmen die Lage im Land stabilisieren und eine humanitäre Katastrophe verhindern, die diesem ostafrikanischen Land mit seinen zehn Millionen Einwohnern unvermeidlich droht.

 
  
MPphoto
 

  Colm Burke, Verfasser. − Herr Präsident! Ich bedaure die Unterzeichnung eines Gesetzes zur Veränderung des kenianischen Mediengesetzes durch Präsident Kibaki. Dieses neue Gesetz stellt eine Missachtung der Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit dar, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind und in anderen internationalen Konventionen wiederholt werden, darunter auch in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker.

Mit diesem Gesetz würde der kenianische Informationsminister erhebliche Befugnisse erhalten, um Razzien in Medienhäusern durchzuführen, die als Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft werden. Auch ein Demontieren der in diesen Häusern befindlichen Rundfunktechnik wäre dann möglich. Dadurch erhielte darüber hinaus der Staat die Macht, die von den elektronischen und Printmedien auszustrahlenden bzw. zu veröffentlichenden Inhalte zu regulieren. Ich begrüße jedoch, dass Präsident Kibaki seine Bereitschaft zur Veränderung dieses Mediengesetzes sowie zur Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen erkennen ließ, die von Medienmitarbeitern eingebracht wurden.

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert ist. Ich rufe die kenianische Regierung auf, Konsultationen mit allen betroffenen Seiten aufzunehmen, um einen Konsens darüber zu erreichen, wie die Medienindustrie besser zu regulieren ist, ohne dass dies mit Eingriffen in die Pressefreiheit sowie mit der Verletzung anderer in der Grundrechtecharta verankerter Rechte verbunden ist.

Schließlich möchte ich noch unterstreichen, dass es notwendig ist, die Kultur der Straffreiheit in Kenia zu korrigieren, sodass die Verantwortlichen für die Gewalt nach den Wahlen vor einem Jahr der Justiz übergeben werden können. Ich rufe dazu auf, eine unabhängige Kommission einzusetzen, der lokale und internationale Rechtsexperten angehören, die die Gewaltereignisse nach den umstrittenen Wahlen im Dezember 2007 untersuchen und strafrechtlich verfolgen können.

 
  
MPphoto
 

  Erik Meijer, Verfasser. (NL) Herr Präsident! Die Geschichte Kenias ist reich an Gewalt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Europa nach und nach akzeptiert, dass die Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten letztlich unvermeidlich ist. Kenia wurde dabei jedoch ausdrücklich ausgeklammert, wie auch ein anderes, heute unter dem Namen Simbabwe bekanntes Land. Nach Meinung der kolonialen Machthaber gab es dort zu viele ausländische Kolonisten, aber auch zu viele wirtschaftliche Interessen anderer Länder, als dass man das Schicksal dieser beiden Staaten in die Hände der vorwiegend schwarzen Bevölkerung hätte legen können.

Im Unterschied zu anderen westafrikanischen Staaten wurde die Unabhängigkeit in Kenia nicht auf friedlichem Wege erreicht, sondern erst nach einem langwierigen, gewalttätigen Kampf der Unabhängigkeitsbewegung Mau Mau. Diese Notwendigkeit eines bewaffneten Kampfes bildete die Grundlage für andauernde Gewalt und Feindseligkeiten. Die Sieger gehören zumeist einem großen Volksstamm, den Kikuyu, an. Andere Volksgruppen blieben immer in der Opposition, falls notwendig auch durch manipulierte Wahlergebnisse. Die letzten Präsidentschaftswahlen belegten erneut, dass eine Person, die nicht dem Stamm der Kikuyu angehört, auch dann nicht Präsident werden kann, wenn die Wähler mehrheitlich für sie stimmen.

Dank eines Kompromisses ist der Kandidat der Opposition nun Premierminister, und es hat den Anschein, als sei der Frieden im Land wieder hergestellt. Von den beiden afrikanischen Ländern mit manipulierten Präsidentschaftswahlen gilt Simbabwe als das Land, in dem ein schlechter Kompromiss erzielt wurde. Der Kompromiss in Kenia wird dagegen allgemein gewürdigt. Jahrelang hielten Westeuropa und Amerika Kenia für eine große Erfolgsgeschichte. Im Land herrschte relativer Wohlstand und Freiheit für internationale Unternehmen, zum Westen bestanden freundschaftliche Beziehungen, das Land war für Touristen attraktiv. Dieses Image Kenias als Erfolgsgeschichte gehört nun der Vergangenheit an. Nahrungsmittelmangel und ein neues Pressegesetz sorgen für neue Spannungen. Der Nahrungsmittelmangel ist teilweise auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Präsident als Gegenleistung für den Bau des Hafens 40 000 Hektar Agrarland an den Ölstaat Katar für Nahrungsmittellieferungen verpachtet hat.

Das Pressegesetz ist nun offensichtlich ein Hebel, den der Präsident nutzt, um die Macht der Koalitionsregierung zu begrenzen und kritische Gegner zu eliminieren. Umso erschreckender ist, dass der Premierminister in allen diesen Fragen nicht einmal konsultiert wurde. Der zwischen dem Präsidenten und dem Premierminister abgeschlossene Koalitionskompromiss ist gefährdet, wenn der Präsident die Möglichkeit erhält, den Premierminister zu umgehen, die Rolle der Regierung zu begrenzen und seine eigene Rolle vor der kritischen Presse zu schützen.

 
  
MPphoto
 

  Charles Tannock, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Bis zum Gewaltausbruch im Vorjahr hatte Kenia den Ruf, zu den politisch stabileren Ländern Afrikas zu gehören. Außerdem existierte im Land traditionell eine relativ freie, etablierte Presse.

Präsident Kibaki muss erkennen, dass politische Stabilität und eine freie Presse einander stärken. Die vorgeschlagene Einschränkung der Redefreiheit ist einem Mann unwürdig, der bei seiner Machtübernahme eine neue Ära der Offenheit und Transparenz versprochen hatte. Leider hat es den Anschein, als hätten viele führende Politiker in Kenia noch immer keine ausreichend dicke Haut entwickelt, um mit der bei einer freien Presse und demokratischen Verhältnissen unvermeidlichen Kritik umgehen zu können. Ich hoffe, dass Präsident Kibaki unseren Rat annimmt und seine Meinung noch ändert. Dadurch würden wir erneut die Sicherheit haben können, dass sich die politische Führung Kenias für eine freie Gesellschaft einsetzt und die bedeutendsten politischen Parteien die Macht in einer Koalitionsregierung teilen. Darüber hinaus würde auf diese Weise die Rolle Kenias als moralische Autorität und Führungskraft in einer instabilen Region gestärkt.

Ich begrüße die Zusicherung des Präsidenten, nun Änderungen an diesem Gesetz zu erwägen und intensivere Konsultationen mit den Medien aufzunehmen. Angesichts der Tatsache, dass der Premierminister Raila Odinga und seine Partei, die ODM, vehement gegen dieses Gesetz eintreten, ist es auch für die Stabilität der Regierung von grundlegender Bedeutung, dass durch dieses politische Problem nicht noch mehr Öl ins Feuer gegossen wird und sich die politischen Gräben im Land vertiefen.

 
  
MPphoto
 

  Catherine Stihler, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich die Gelegenheit habe, zu diesem gemeinsamen Entschließungsantrag zur Pressefreiheit in Kenia Stellung nehmen zu können. Vor einem Jahr war ich wie viele andere bestürzt und enttäuscht darüber, dass nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Kenia Straßendemonstrationen zu Aufruhr und ethnischen Konflikten führten, die sich im gesamten Land verbreiteten und bei denen über tausend Menschen getötet sowie weitere 350 000 obdachlos wurden. Die Verantwortlichen für die Gewaltausbrüche nach den Wahlen vor einem Jahr müssen der Justiz übergeben werden. Für Kenia ist es wichtig, dass nun eine Zeit der Versöhnung und Toleranz folgt.

Vor diesem Hintergrund ist es eine sehr schlechte Nachricht, dass Präsident Kibaki am Freitag, dem 2. Januar 2009, das kenianischen Medien-Änderungsgesetz 2008 unterzeichnete, mit dem das kenianische Mediengesetz aus dem Jahr 1998 geändert wird. Diese Gesetzesvorlage ist ein Schlag gegen die Pressefreiheit und widerspricht internationalen Konventionen, die auch von der kenianischen Regierung unterzeichnet wurden. Zwei Abschnitte dieser Gesetzesvorlage bewirken im Grunde, dass eine direkte Medienzensur durch die Regierung eingeführt wird. Durch den Abschnitt 88 werden an den Informationsminister erhebliche Befugnisse übertragen, Razzien und eine Demontage von Technik in Medienhäusern veranlassen zu können, die als Gefahr für die nationale Sicherheit gelten. Durch den Abschnitt 46 erhält der Staat die Vollmacht, die von elektronischen und Printmedien auszustrahlenden bzw. zu veröffentlichenden Inhalte zu regulieren. In Kenia selbst stößt der Gesetzentwurf bei Journalisten, bei Premierminister Odinga und bei der ODM auf Widerstand. Seine Annahme deutet auf erhebliche Mängel bei der Konsultation innerhalb der derzeitigen großen Koalition hin. Ich bedauere die Annahme dieses Gesetzentwurfs und fordere, dass bei einer überarbeiteten Version des Medienrechts die vielen zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte berücksichtigt werden.

 
  
MPphoto
 

  Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Als Mitglied der Solidarność und jemand, der mit dem Kriegsrecht in Polen vertraut ist, weiß ich, dass Redefreiheit das Lebenselixier der Demokratie ist. Auch die kenianische Regierung hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Konventionen unterschrieben und ratifiziert, darunter auch die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Diese Konventionen beinhalten das Grundrecht der Redefreiheit.

Heute informiert uns der ostafrikanische Journalistenverband darüber, dass die Regierung beabsichtigt, in Kenia eine Zensur einzuführen. Ich hoffe, dass Präsident Kibaki an der Mediengesetzgebung keine Veränderungen vornimmt, die die Redefreiheit beeinträchtigen könnten. Ich rufe die kenianischen Behörden auf, ihre Pläne zur Einführung einer Zensur aufzugeben und einen Konsens herzustellen, um die Pressefreiheit und den öffentlichen Kommunikationssektor zu fördern. Ich hoffe, dass in Kenia die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten respektiert werden. Vor einem Jahr starben über tausend Personen bei Protesten in Zusammenhang mit den Wahlen. 350 000 Menschen wurden obdachlos. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen für diese Vorfälle angemessen bestraft werden.

 
  
MPphoto
 

  Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). (PL) Herr Präsident! Selbst wenn wahr sein sollte, dass einige private Medien in Kenia den Aufruhr nach der emotionalen Wahlkampagne schürten, ist das keine Rechtfertigung, die Redefreiheit einzuschränken.

Mit dem Angriff auf die Pressefreiheit in Kenia geht auch eine Verletzung der Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie einher. Betont werden sollte, dass das neue Gesetz von 25 der insgesamt 220 Abgeordneten des Parlaments angenommen wurde. Das ist eine absolut unfassbare Situation. Noch schlimmer ist, dass Kenia bisher auf eines der am besten entwickelten, pluralistischen journalistischen Netzwerke in ganz Afrika stolz sein konnte. Das wird sich nach der Inkraftsetzung der neuen Gesetze ändern. Dann können Spezialdienste in die Aktivitäten der Medien eingreifen, Redaktionsbereiche schließen und die Kontrolle über das gedruckte oder gesprochene Wort ausüben. Eine Beschränkung der Freiheit der Medienbranche im Namen der nationalen Sicherheit kann nur das Gegenteil des ursprünglich Beabsichtigten bewirken.

 
  
MPphoto
 

  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Warum sind wir über die Pressefreiheit in Kenia besorgt? Warum debattiert das Europäische Parlament diese Angelegenheit als einen Fall von Menschenrechtsverletzungen und als dringlich?

Erstens, weil es sich bei der Redefreiheit um ein fundamentales Menschenrecht handelt, wie im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist, die auch von Kenia unterzeichnet wurde. Deshalb muss auch Kenia, wie alle anderen Unterzeichnerstaaten, diese Erklärung nicht nur dem Geiste, sondern auch dem Buchstaben nach einhalten.

Die Demonstrationen, die vor fast einem Jahr nach den Präsidentschaftswahlen in Kenia stattfanden und sich zu Aufruhr und ethnischen Konflikten ausweiteten, in denen über 1 000 Menschen ums Leben kamen und Zehntausende obdachlos wurden, sind das stärkste Argument dafür, dass sich ähnliche Ereignisse nie wiederholen dürfen. Deshalb sollten die kenianische Regierung und der Präsident gemeinsam handeln und ihre eigenen Verpflichtungen zur Respektierung der Presse-, Rede- und Versammlungsfreiheit einhalten. Darüber hinaus – und das ist besonders wichtig – sollten sie die Straffreiheit bekämpfen und die Verantwortlichen für den Aufruhr vor einem Jahr zur Rechenschaft ziehen.

 
  
MPphoto
 

  Marios Matsakis (ALDE). – Herr Präsident! Während wir über humanitäre Fragen und die Pressefreiheit in dritten Ländern debattieren, nutze ich die Gelegenheit, um dieses Haus darüber zu informieren, dass laut Medienberichten aus Gaza die heute von israelischen Truppen bombardierten Büros der UN lichterloh brennen und dass die gesamte humanitäre Hilfe der UN, die dort gelagert wurde und die zu einem Großteil aus der EU stammte, vollständig vernichtet wurde. Das gleiche Schicksal erlitten die Büros von Reuters sowie anderer internationaler Journalisten im Gaza-Streifen. Ich möchte festhalten, dass ich die Ansicht des UN-Generalsekretärs, Herrn Ban Ki-moon, teile. Er hält sich momentan in Israel auf und hat angeblich bereits gegenüber den israelischen Behörden seine große Empörung zum Ausdruck gebracht.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Herr Matsakis, vielen Dank für diese Erklärung, doch ich bin theoretisch nicht gehalten, sie zu akzeptieren, da die Regeln Folgendes besagen: Wenn Sie mich durch Blickkontakt um das Wort bitten, dann müssen sich die folgenden Äußerungen auf die zur Debatte stehende Sache beziehen. Das ist, wie ich Sie erinnern darf, die Pressefreiheit in Kenia, auch wenn die von Ihnen erwähnten Ereignisse in der Tat dramatisch sind. Darüber sind wir uns wohl alle einig.

 
  
MPphoto
 

  Leopold Józef Rutowicz (UEN). (PL) Herr Präsident! Durch die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Pressefreiheit in Kenia wird die Aufmerksamkeit auf einen wichtigen Punkt gelenkt: Diktaturen beginnen mit Einschränkungen der Presse- und Informationsfreiheit sowie der bürgerlichen Rechte. Ich hoffe, dass dieser Prozess durch internationale und landesinterne Maßnahmen gestoppt wird. Ich glaube, dass Präsident Kibaki und Premierminister Odinga die entsprechenden Maßnahmen ergreifen werden. Die auch von mir unterstützte Entschließung wird sich mit Sicherheit positiv auf den Prozess der Demokratisierung in Kenia auswirken.

 
  
MPphoto
 

  Janusz Onyszkiewicz (ALDE). (PL) Herr Präsident! Während der Zeit der kommunistischen Herrschaft galt in Polen und anderen Ländern eine Bestimmung des Strafgesetzbuchs, gemäß der Personen, die Informationen verbreiten, welche zu öffentlichen Unruhen führen können, bestraft werden. Bestimmungen dieser Art waren außerordentlich wirksame Knüppel, und zwar nicht nur für Privatpersonen, sondern auch und vor allem für die Presse. Den aktuellen Bemühungen um Gesetzesveränderungen in Kenia liegen ähnliche Absichten zugrunde. Man darf weder argumentieren, noch damit drohen, dass der Presse ein Maulkorb verpasst werden müsse, da sie anderenfalls möglicherweise Unruhen im Land verursache. Das kann weder eine Rechtfertigung noch eine Erläuterung für diese Art von Zensur sein. Die Presse hat die Aufgabe, die Menschen zu informieren. Das gehört zu den wirklichen Grundpfeilern einer Demokratie.

 
  
MPphoto
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich betonen, dass Meinungsfreiheit, darunter auch in Rundfunk und Fernsehen, zu den Grundpfeilern der EU gehört. Diese Freiheit ist einer der europäischen Grundwerte und kann nicht infrage gestellt werden.

Das „Mediengesetz“ aus dem Jahr 2008, das am 2. Januar 2009 in Kenia in Kraft trat, enthält einige Punkte, die nach unserer Meinung die Freiheit der Medien beeinträchtigen können. Deshalb haben wir mit Zufriedenheit die jüngste Entscheidung Präsident Kibakis vom 7. Januar zur Kenntnis genommen, einige strittige Abschnitte dieses Gesetzes zu überarbeiten. Wir freuen uns darüber, dass Herr Kibaki den Minister für Information und Kommunikation sowie den Justizminister bevollmächtigt hat, sich mit Medienvertretern zu treffen, um Vorschläge zur Veränderung dieses Gesetzes zu erarbeiten, die solche Befürchtungen zerstreuen würden.

Meinungs- und Pressefreiheit gehören zur Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten in des Wortes breitester Bedeutung, und diese Verwaltung wiederum steht im Zentrum der Entwicklungsstrategie der EU. Ich erkläre unumwunden, dass meines Erachtens eine freie und verantwortungsbewusste Presse eine Grundvoraussetzung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist, was wiederum integrale Elemente einer nachhaltigen Entwicklung sind. Nur auf der Grundlage eines Dialogs werden die Medien und die kenianische Regierung in der Lage sein, eine gemeinsame Verständigung zu finden und gegenseitigen Respekt aufzubauen. Deshalb wartet die Europäische Kommission mit Interesse auf die Ergebnisse der verschiedenen Treffen, die in Kenia zwischen den beteiligten Parteien stattfinden. Die Kommission hofft, dass die Parteien eine Vereinbarung über Vorschläge zur Änderung des Mediengesetzes erreichen.

Was die Gewalt nach den Wahlen betrifft, so begrüßt die Kommission den Bericht der Untersuchungskommission zur Gewalt (den Waki-Bericht). Die Kommission begrüßt auch die Verpflichtung der kenianischen Regierung, die Empfehlungen des Berichts umzusetzen. Dazu gehört auch der Aufbau eines Sondertribunals, um sicherzustellen, dass die für die Gewalt Verantwortlichen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt unverzüglich.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
MPphoto
 
 

  Sebastian Valentin Bodu (PPE-DE), schriftlich.(RO) Zu Beginn des Jahres 2009 litt die Demokratie in Kenia unter dem Schlag, der der Pressefreiheit versetzt werden sollte. Präsident Mwai Kibaki unterzeichnete ein Gesetz (wenngleich bei ihm später ein Gesinnungswandel einsetzte), das die kenianischen Behörden berechtigt, Razzien in Redaktionsbüros durchzuführen, Telefonate von Journalisten abzuhören und den Inhalt von Rundfunksendungen zu überprüfen – alles aus Gründen der „nationalen Sicherheit“. Als würde dieser Missbrauch der Befugnisse nicht ausreichen, sind in dem Gesetz auch hohe Geldstrafen und lange Haftzeiten für Journalisten festgelegt, die der Durchführung von Praktiken „gegen die Regierung“ für schuldig erachtet werden. Zwar hat Präsident Kibaki eine Woche später eine Veränderung dieser Bestimmungen verfügt, doch wir wissen nicht, was mit diesen „Veränderungen“ vorgesehen ist.

In seiner ursprünglichen Form erinnert dieses Gesetz an die dunklen Tage der Diktatur, als die kenianische Presse in die Knie gezwungen wurde. Kenia ist derzeit eine Demokratie, und ich glaube fest daran, dass niemand (Präsident Kibaki eingeschlossen) in die alten Zeiten zurückkehren möchte. Doch ein Angriff auf die Pressefreiheit ist ein Angriff auf die Demokratie. Die internationale Gemeinschaft muss auch weiterhin Druck auf die kenianischen Behörden ausüben, verantwortungsbewusst mit den bürgerlichen Freiheiten umzugehen, insbesondere mit der Pressefreiheit.

 
  
MPphoto
 
 

  Marianne Mikko (PSE), schriftlich.(ET) Sehr verehrte Damen und Herren! Kenia handelt im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Grundpfeiler der Demokratie wie Rede- und Pressefreiheit werden nicht respektiert. Die freie Presse ist ernsthaft gefährdet.

Durch einige Abschnitte eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Mediengesetzes sollten staatliche Kontrolle und Zensur eingeführt werden. Durch die unüberlegte Maßnahme von Präsident Kibaki wurden diese Bestimmungen nun Gesetz.

Dass die Regierung sich das Recht gibt, Razzien in Redaktionsbüros von Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehstationen zu organisieren und zu überprüfen, was in welcher Form gesendet wird, ist beispiellos. Von einer Demokratie sind solche Bestimmungen weit entfernt.

Wichtig ist, dass die bestehenden rechtlichen Bestimmungen geändert werden. Man kann die Presse auch ohne Gefährdung der Meinungs- und Pressefreiheit regulieren. Die entsprechenden Entscheidungen müssen schnellstmöglich getroffen werden.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen