Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über
- die mündliche Anfrage an den Rat von Herrn Michael Cashman im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu der notwendigen Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Zugang zu Dokumenten nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (O-0122/2009 - B7-0230/2009);
- die mündliche Anfrage an die Kommission von Herrn Michael Cashman im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu der notwendigen Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Zugang zu Dokumenten nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (O-0122/2009 - B7-0231/2009);
Michael Cashman, Verfasser. – Herr Präsident, zunächst möchte ich sagen, dass ich mich sehr freue, dass Frau Kommissarin Wallström und Frau Cecilia Malmström des amtierenden Ratsvorsitzes anwesend sind, denn sie waren beide von Anfang an, seit 1999, an diesem Dossier beteiligt.
Es ist interessant, darüber nachzudenken, dass unser Übereinkommen, das im Mai 2001 geschlossen wurde, und wodurch 15 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Traditionen, Kulturen und Herangehensweisen gemeinsam den Weg der Offenheit und Transparenz eingeschlagen haben, auf gewisse Art und Weise historisch war. Wir haben es geschafft, ein Übereinkommen zu erreichen und interessanterweise nicht unerheblich durch die Entschlossenheit des damaligen schwedischen Ratsvorsitzes.
Auch die Bestimmtheit, mit der die Kommission festgestellt hat, dass alle drei Institutionen eine kulturelle Veränderung brauchen, hat dazu beigetragen. Uns musste vor Augen geführt werden, dass Offenheit und Transparenz nicht das Aufblühen von Demokratie verhindern, sondern es sogar unterstützen. Es ermöglichte die Rechenschaftspflicht. Es hat den Bürgern ermöglicht zu sehen, was in ihrem Namen getan wird, und es hat uns geholfen, klar darzulegen und ein für alle Mal zu beweisen, dass keine schrecklichen Geheimnisse in den Safes der Kommission und des Rates versteckt liegen. Was die Safes des Parlaments anbetrifft, bin ich mir nicht so sicher, aber hoffentlich gibt es auch da keine Geheimnisse!
Ich möchte mich besonders bei der Frau Kommissarin und, wenn ich darf, bei meiner lieben früheren Frau Kollegin Cecilia Malmström für ihr Engagement bedanken. Jetzt brauchen wir weiteres Engagement. Wie ich gesagt habe, haben wir bereits viel erreicht. Wir haben ein Dokumentenregister. Wir haben die Rechtsprechung des EuGH, die jetzt definiert und neu definiert, was ursprünglich über den Zugang zu Dokumenten vereinbart wurde. Wir haben das Prinzip akzeptiert, dass alle Dokumente zugänglich bleiben sollten und dass der Zugang von Dokumenten, die nicht zugänglich sind, ganz klar überdacht werden sollte, besonders im Hinblick auf Artikel 4 – Ausnahmeregelung –- oder Artikel 9 – Behandlung sensibler Dokumente.
Allerdings hat das Parlament aufgrund der verzeichneten Fortschritte wiederholt eine Überarbeitung gefordert. Ich denke, dass die überarbeitete Fassung, die die Kommission dem Parlament vorgelegt hat, und über die wir anschließend im Ausschuss abgestimmt haben und deren erste Lesung im März dieses Jahres verschoben wurde, nicht fortschrittlich genug war. Ich weiß, dass wir diesbezüglich nicht einer Meinung sind. Ebenso gab es Bedenken – und diese Bedenken bestehen im Parlament weiterhin –, dass versucht wurde, den Zugang von Dokumenten zurückzufordern, nicht zuletzt bei der Neudefinition von Dokumenten – wegen der Idee, dass ganze Akten ausgeschlossen werden könnten – und dem Versuch den Begriff des Vetos von Drittparteien neu zu definieren.
Interessanterweise müssen unsere Bürger, die auf der Besuchertribüne sitzen, denken, dass wir von Geschehnissen in fernen Galaxien sprechen – Artikel, Drittparteien-Veto – aber in Wirklichkeit sprechen wir über ein Gesetz, dass es ihnen ermöglicht, sicherzustellen, dass wir rechenschaftspflichtig sind: dass Parlamentarier Rechenschaft dafür ablegen müssen, was sie im Namen der Bürger tun und die Kommission und der Rat ebenfalls. Wie können die Bürger und die Nichtregierungsorganisationen das tun, wenn die Art und Weise, wie wir arbeiten, und die Zuständigkeit der Personen in all den verschiedenen Organen ein gutgehütetes Geheimnis bleibt, das nur eingeweihte Lobbyisten und Anwälte kennen?--
Das steht meiner Meinung nach im Zentrum des Vertrags von Lissabon. Er besagt, dass wir die Demokratie weiter stärken müssen. Wir müssen den Zugang zu Dokumenten verbessern. Deswegen fordert das Parlament in dieser mündlichen Anfrage, dass zahlreiche Empfehlungen verfasst werden. Grundsätzlich geht es darum, dass die bestehenden Rechte weiter ausgebaut und nicht verringert werden und darum, anzuerkennen, dass unter dem Vertrag von Lissabon nicht nur die drei Institutionen sondern alle Agenturen und Organe, einschließlich der Europäische Zentralbank und teilweise des Europäischen Gerichtshofes, die Europäische Investitionsbank, Europol und Eurojust auf diesen Rechten basieren. All diese Institutionen sind nach Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nun rechenschaftspflichtig.
Unserer Meinung nach entsprechen die Vorschläge, die seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorgelegt wurden, weder dem Geist oder dem Wortlaut dieses Vertrags noch den Verpflichtungen, die unserer Ansicht nach in der ursprünglichen Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthalten sind, welche zugunsten unserer Zuhörer den öffentlichen Zugang zu allen Dokumenten regelt, die den drei Institutionen vorliegen oder von ihnen erhalten oder verfasst wurden.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Herr Präsident, wie Sie wissen, ist stärkere Transparenz ein sehr wichtiges Thema für den schwedischen Ratsvorsitz. Wir haben in Fragen der Transparenz in unseren EU-Institutionen schon viel erreicht. Allerdings geht es nicht nur um Gesetze und Vorschriften. Transparenz hat etwas mit der Einstellung zu tun und damit, wie Gesetze und Vorschriften in die Praxis umgesetzt werden.
Heute Morgen hatte ich das große Vergnügen, mich mit der Vizepräsidentin der Kommission, Frau Margot Wallström, und der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Diana Wallis, im interinstitutionellen Ausschuss für den Zugang zu Dokumenten zu treffen. Das Treffen fand auf Initiative des schwedischen Ratsvorsitzes statt. Der Ausschuss hatte sich seit zwei Jahren nicht mehr getroffen. Wir hatten einige sehr positive und konkrete Gespräche darüber, wie wir die Möglichkeiten des Zugangs zu Dokumenten, die von den Institutionen genutzt werden, für die Bürger verbessern können. Wir sollten uns öfter treffen, das war auch eine unserer gemeinsamen Schlussfolgerungen.
Ich freue mich, dass der Vertrag von Lissabon sehr viel Wert auf Transparenz, öffentliche Kontrolle und Demokratie legt. Das begrüßen wir. Was die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049 betrifft, die wir Transparenz-Verordnung nennen, möchte sich der Ratsvorsitz in erster Linie auf die neue Rechtsgrundlage für die Verordnung konzentrieren. Dies ist in Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags von Lissabon festgelegt. Die wichtigste Veränderung der neuen Rechtsgrundlage besteht in der Erweiterung des institutionellen Geltungsbereichs. Im Klartext heißt das, dass durch den neuen Artikel die Rechte der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Dokumenten aller europäischer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen erweitert werden, während sich der vorherige Artikel nur auf Dokumente des Parlaments, des Rates und der Kommission bezog. Es bestehen einige Einschränkungen in Bezug auf die Dokumente des Europäischen Gerichtshofs, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank, aber im Vergleich zu vorher wurde der Zugang zu Dokumenten maßgeblich erweitert.
Die Kommission hat bekanntgegeben, dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag unterbreiten zu wollen, in der Absicht, die aktuelle Transparenz-Verordnung an die neuen Vorschriften des Vertrags anzupassen.
Währenddessen wird die Überarbeitung der Transparenz-Verordnung im Rat auf Basis des Vorschlags, den die Kommission dem Parlament im Mai 2008 unterbreitet hat, fortgesetzt werden.
Seit Mai 2008 ist die Arbeitsgruppe „Informationen“ des Rates zweimal diesen Vorschlag durchgegangen. Der zweite technische Durchgang wurde im Juni und Juli desselben Jahres abgeschlossen und beinhaltet zahlreiche Änderungsanträge, die das Parlament bei der Plenarsitzung im März 2009 angenommen hat. Im Mai hat das Parlament beschlossen, seine formelle Lesung des Vorschlags, den die Kommission dem Europäischen Parlament unterbreitet hatte, nicht abzuschließen. Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass meine Kollegin, Frau Beatrice Ask, die schwedische Justizministerin, dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 2. September 2009 zu Beginn des schwedischen Ratsvorsitzes erklärt hat, dass sie bereit war, Gespräche zwischen den Institutionen einzuleiten. Sie hat insbesondere gefragt, ob das neu gewählte Parlament beabsichtige, weiterhin auf Basis der 92 Änderungsanträge arbeiten zu wollen, die das Parlament im März 2009 angenommen hatte. Der Grund für ihre Frage war, dass wir im Ratsvorsitz über den Standpunkt des Parlaments Bescheid wissen müssen, auch wenn nicht unbedingt in Form des Ergebnisses einer kompletten ersten Lesung.
Nach meinem Verständnis hatte das neue Parlament bis jetzt nicht die Gelegenheit, über den Vorschlag der Kommission zu beraten, sondern hat sich stattdessen auf die Auswirkungen konzentriert, die der Vertrag von Lissabon auf die laufende Überprüfung haben könnte.
Im Rat warten wir auf den Vorschlag der Kommission, der bezüglich der Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Transparenz-Verordnung angekündigt worden war. Natürlich werden wir weiterhin zur Verfügung stehen, um mit Ihnen über den aktuellen Vorschlag zu diskutieren, und es versteht sich von selbst, dass wir in solchen Diskussionen natürlich die Auswirkungen des neuen Vertrags mit einbeziehen sollten.
Meiner Ansicht nach ist Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine absolut relevante Rechtsgrundlage für den Vorschlag im Rahmen des neuen Vertrags. Andere Artikel, die sich auf die öffentliche Kontrolle im Allgemeinen beziehen, auf die bessere Kommunikation zwischen den Institutionen und den Bürgern und auf eine gute Verwaltung sind von äußerster Bedeutung für die Arbeit der Institutionen, um die Demokratie, die Effizienz und die Rechtmäßigkeit zu stärken. Wir müssen auch darüber diskutieren, wie diese Art Ziel in die Tat umgesetzt werden soll. Allerdings glaube ich nicht, dass wir sie in den Rahmen der Transparenz-Verordnung integrieren können. Um der Klarheit willen sollte die Verordnung klare Regeln enthalten, die sich nur auf den öffentlichen Zugang zu Dokumenten beziehen und nicht auf viel anderes.
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete, ich möchte mich zuerst an Herrn Cashman wenden. Ich denke, dass dies die letzte Möglichkeit oder Gelegenheit ist, um mich bei Ihnen zu bedanken. Sie haben sich im Kampf für diese spezielle Verordnung und für Offenheit und Transparenz im Parlament in der Tat einen Namen gemacht. Sie stehen für diese Verordnung, Sie sind ihr Vertreter und ihr Verfechter.
Ich denke auch, dass Frau Cecilia Malmström und ich als Schwedinnen sehr glaubwürdig sind, und ich glaube nicht, dass die Menschen Zweifel daran haben werden, dass wir den Kampf für Offenheit und Transparenz fortsetzen. Zugleich hatten wir auch Zerwürfnisse, denn wir spielen unterschiedliche Rollen. Manchmal müssen wir bezüglich unserer Ziele sehr realistisch sein, und wir müssen in jeder Institution für unsere Sache kämpfen. Das ist nicht immer einfach. Ich denke, dass sich auch das gesamte politische Klima und die politische Ausgewogenheit verändert haben, was unsere Diskussionen zu diesen Themen beeinflusst hat.
Aber ich würde sagen, dass unser Ausgangspunkt der gleiche ist, und wir sind zudem der Meinung, dass diese spezielle Verordnung über den Zugang zu Dokumenten uns gute Dienste geleistet hat. All die Jahre war dies ein hervorragendes Instrument, und wir möchten, dass es nicht nur von Lobbyisten und Personen, die dafür bezahlt werden, sich alle Dokumente anzuschauen, benutzt wird. Wir möchten, dass die breite Öffentlichkeit und Journalisten in der Lage sind, es zu nutzen und vollständigen Zugang zu den Dokumenten haben. Das ist mein Ausgangspunkt. Ich weiß, dass ich diesbezüglich, wie Sie hören konnten, mit der Ministerin einer Meinung bin.
Ich denke auch, dass der schwedische Ratsvorsitz eine einmalige Gelegenheit hatte, diese Angelegenheit voranzubringen. Ich möchte mich nun wirklich beim Parlament bedanken, diese Debatte über Transparenz und den neuen Vertrag von Lissabon ermöglicht zu haben, denn er legt mehr Wert auf Offenheit und sogenannte partizipative Demokratie. Wir sind uns alle einig, dass dies eine höchst willkommene Entwicklung ist.
Konkret liegt heute die folgende Frage vor: Welche Maßnahmen wird die Kommission hinsichtlich der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ergreifen?
Wie Sie wissen, wurde durch den Vertrag von Lissabon das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten erweitert, auf Dokumente aller Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union, wie uns die Frau Ministerin gesagt hat, obwohl natürlich einige Beschränkungen für die Dokumente des Europäischen Gerichtshofs, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank bestehen.
Bezüglich der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 möchte ich hervorheben, dass die neue Rechtsgrundlage, Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem vorherigen Artikel 255 sehr ähnlich ist und dass der hauptsächliche Unterschied in der Erweiterung des institutionellen Geltungsbereichs liegt.
Diese Angelegenheit wurde von der Kommission in unserer Mitteilung vom 2. Dezember dieses Jahres thematisiert. Das zielte darauf ab, anhängige Vorschläge für das Sekundärrecht auf den neuen Vertrag abzustimmen. (Einige von Ihnen kennen es im EU-Jargon als „Omnibus act“ – aber lassen Sie uns diesen Ausdruck sofort wieder vergessen!)
Das bedeutet, dass beide Gesetzgeber nun einen Änderungsantrag einbringen können, der den Geltungsbereich der Verordnung auf die anderen Einrichtungen und Organe ausweitet. Damit soll dem Rat auch mitgeteilt werden, dass dies von der Kommission vorgelegt und angenommen wurde.
Der weitere Fortschritt im Rechtsetzungsverfahren, der zu einer Annahme der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1049/2001führt, liegt in den Händen der Gesetzgeber: dem Parlament und dem Rat. Wir befinden uns immer noch in der Phase der ersten Lesung. Wir haben keine legislative Entschließung und kennen den Standpunkt des neuen Parlaments nicht. Natürlich wird die Kommission weiterhin zum Erreichen einer Einigung beitragen, wie in anderen Gesetzgebungsverfahren.
Der Vertrag von Lissabon legt ein rechtliches Rahmenwerk für partizipative Demokratie fest. Seitens der Kommission haben wir bereits eine Reihe an Initiativen ergriffen, mit dem Ziel, die Konsultation der Öffentlichkeit und die Teilnahme an vorgeschlagenen, neuen politischen Maßnahmen zu verbessern. Beispielsweise werden wir die Leitlinien zur Konsultation der Kommission mit den neuen Vorschriften des Vertrags vergleichen und entscheiden, ob Angleichungen zur weiteren Verbesserung nötig sind, und wir haben bereits mit der Arbeit am Initiativrecht der Bürger begonnen, indem wir eine öffentliche Konsultation eingeleitet haben, um uns die Meinung der Bürger und der Interessenvertreter anzuhören, bevor wir einen Vorschlag vorlegen.
Dass dem Initiativrecht der Bürger große Bedeutung zukommt, wurde letzte Woche auch vom Europäischen Rat bestätigt. Und der spanische Ratsvorsitz, der bald sein Amt antritt, hat, so habe ich es verstanden, dieses Thema sehr weit oben auf seine Tagesordnung gesetzt. Sie wollen schnell Ergebnisse sehen.
Heute Morgen hat sich, wie wir bereits gehört haben, auf Einladung des schwedischen Ratsvorsitzes der interinstitutionelle Ausschuss für den Zugang zu Dokumenten getroffen. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, bewährte Praktiken zu prüfen, mögliche Konflikte zu behandeln und künftige Entwicklungen im Bereich des Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu erörtern.
Deshalb haben wir uns zusammen entschieden, dass wir ein „offenes“ Webportal haben werden; wir werden die Komplementarität der öffentlichen Register unserer Institutionen herstellen; wir werden unsere einzelnen IT-Dienste auffordern, sich zusammenzusetzen und ihre Anstrengungen zu koordinieren, und wir werden nun die Auswirkungen auf den Zugang zu Dokumenten berücksichtigen, wenn unsere Institutionen elektronische Datenspeichersysteme aufbauen oder ändern.
Ich weiß, dass zu dieser Zeit der Jahres Wunschlisten geschrieben werden. Aber meiner Meinung nach sollten Sie sich in Bezug auf Offenheit und Transparenz nicht auf den Weihnachtsmann verlassen. Ich denke, wir müssen nun wirklich Ergebnisse präsentieren: das Parlament, der Rat und die Kommission. Wirkliche, konkrete und direkte Ergebnisse. Meiner Meinung nach haben wir damit bereits begonnen und müssen damit fortfahren; deshalb freue ich mich auf unsere Debatte.
Renate Sommer, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir hatten uns mit dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen darauf verständigt, eine mündliche Anfrage zum Stand des Verfahrens und zu den weiteren Schritten einzureichen. Ausgehend von der Antwort des Rates und der Kommission wollten wir das weitere Vorgehen beraten. Diese Antwort haben wir im Prinzip gerade erhalten. Warum der Berichterstatter entgegen unserer Vereinbarung zwischen den Fraktionen dann plötzlich eine Entschließung vorgelegt hat, in der er eigentlich seinen eigenen Standpunkt vorweggenommen hat – was will er denn als Antwort von Kommission und Rat haben? –, ist mir nicht klar. Das Ganze – lieber Herr Kollege Cashman, bei aller Wertschätzung – geschah heimlich, still und leise, total intransparent. Soviel zu Ihrem Thema „Ich fechte für die Transparenz.“ Sie haben versucht, an uns vorbeizuarbeiten. Für mich ist im Übrigen nach wie vor auch die Zulässigkeit dieser Entschließung nach der Geschäftsordnung sehr umstritten. In jedem Fall ist sie natürlich inhaltlich eine Wiederholung Ihres bereits existierenden Berichts aus der letzten Legislaturperiode und damit durchaus überflüssig.
Ich weiß, dass gerade Sie versucht haben, mit den Schattenberichterstattern auszuhandeln, dass man eine gemeinsame Entschließung einbringt, aber ich bin grundsätzlich gegen diese Entschließung. Durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags hat sich nämlich nach meiner Auffassung die Rechtsgrundlage des Dossiers nicht derart verändert, dass sich dadurch unsere Rolle als Europäisches Parlament verändert hätte. Der Bericht war und ist ein Dossier im Verfahren der Mitentscheidung. Das erklärt auch die Bedenken meiner Fraktion bezüglich der Zulässigkeit einer Entschließung nach unserer Geschäftsordnung.
Ich will gar nicht auf die Inhalte eingehen. Sie vermischen unheimlich viel miteinander: Zitate aus dem EU-Vertrag, aus dem Lissabon-Vertrag, aus der Charta der Grundrechte – alle aus dem Zusammenhang gerissen –, um damit eine Legitimation Ihres Entschließungsantrags vorzulegen. In dieser Absolutheit ist er rechtlich sicherlich nicht haltbar. Es fehlt Ihnen an einem Bekenntnis zu einer teilweise sicherlich notwendigen Vertraulichkeit, die z. B. im Rahmen von internationalen Abkommen von dritter Seite als conditio sine qua non eingefordert wird. Denken Sie nur an das Abkommen mit den USA zu SWIFT. Es fehlt auch eine vermittelnde Lösung, z. B. durch die Ex-post-Transparenz. Das wird Ihrerseits nicht angeboten. Und andere Rechtsgüter, z. B. Datenschutz oder das Recht auf Privatsphäre, werden missachtet.
Wir sollten diese Entschließung nicht verabschieden. Wir haben eine gute Antwort von Kommission und Rat bekommen und sollten auf dieser Basis – das ist die Antwort auf unsere mündliche Anfrage – weiterarbeiten. Ich bitte Sie, Herr Kollege Cashman, Ihren Entschließungsantrag zurückzuziehen.
Vilija Blinkevičiūtė, im Namen der S&D-Fraktion. – (LT) Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich stimme unserem Kollegen Herrn Cashman vollkommen zu, dass nun, nachdem der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist und sich die rechtliche Lage verändert hat, der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die Diskussionen über die Verordnung von 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten weiterzuführen und sie grundlegend zu verbessern und zu ändern.
Mit dem Vertrag von Lissabon streben wir größere Offenheit gegenüber der Gesellschaft an, das heißt, dass Entscheidungen so offen wie möglich getroffen werden müssen und für die Bürger möglichst verständlich sein müssen. Umso mehr, da die Beurteilung der gesamten Arbeit der Europäischen Union und das Vertrauen in ihre Arbeit eng mit dem Verständnis der Bürger von und ihrem Zugang zu der Arbeit der Europäischen Union und ihren angenommenen Dokumenten verbunden ist.
Offenheit ist hier besonders notwendig, um die Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Grundrechte zu stärken. Folglich muss die Möglichkeit des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten ein wesentlicher Grundsatz werden und an der Geheimhaltung darf nur unter besonderen Umständen festgehalten werden.
Das Europäische Parlament hat auf diesem Gebiet bereits viele Verdienste geleistet. Im März dieses Jahres hat es seinen Bericht zu dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der aktuellen Verordnung vorbereitet, und dieser neue Vorschlag des Europäischen Parlaments eignet sich als Basis für erneute Diskussionen. Trotzdem dürfen wir nicht vergessen, dass wir hier über den Änderungsantrag einer Verordnung beraten, und deshalb sind die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Organe der EU und eine gemeinsame Einigung über die Überarbeitung der Transparenz-Regeln unerlässlich.
Eine verbesserte Verordnung würde für ein höheres Maß an Transparenz sorgen. Da der Vertrag von Lissabon die Grundsätze stärkt, die mehr Offenheit in der Europäischen Union und engere Zusammenarbeit mit den Bürgern anstreben, ist es wichtig, konkrete Maßnahmen und ein Fundament für die Verwaltung der Organe der Europäischen Union festzulegen, um dieses Ziel zu erreichen.
Deshalb rufe ich die neue Kommission dazu auf, schnellstmöglich einen Vorschlag vorzulegen und einen gemeinsamen Standpunkt mit dem Rat zu erreichen, um einen offenen und kontinuierlichen Dialog mit den Bürgern und mit den Vereinigungen, die sie vertreten, vollständig sicherstellen zu können.
Diana Wallis, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich freue mich sehr über die Frage und bin Herrn Cashman dankbar, dass er uns seine Ansichten dargelegt hat. Allerdings war ich davon ausgegangen, dass sich alle Fraktionen des Parlaments auf diese Entschließung geeinigt hätten. Das war, so hatte man mir gesagt, das Ergebnis der Tagung am heutigen Nachmittag.
Natürlich können wir durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine grundlegende Veränderung in Bezug auf das gesamte Thema Transparenz vornehmen. Als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments bin ich für die Transparenz zuständig, und ich habe diese Aufgabe nicht immer als leicht empfunden. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass wir nun die Chance haben, es besser zu machen und unsere Bürger noch stärker zu erreichen. Im Parlament untersuchen wir unsere eigenen Vorkehrungen für den Zugang zu Dokumenten und zu Informationen. Für mich war es heute Morgen eine große Freude, mich mit Frau Cecilia Malmström und Frau Margot Wallström zu treffen, um uns einmal im Namen unserer drei Institutionen zusammenzusetzen und wirkliche Fortschritte zu machen. Das wurde bereits angesprochen, und ich denke, dass dies für uns der große Durchbruch ist, denn, anstatt dass sich diese interinstitutionelle Einrichtung nur bei Bedarf trifft, in Abständen von zwei bis drei Jahren, haben wir einen viel regelmäßigeren Zeitplan vereinbart und wollen uns in sechs Monaten wieder zusammensetzen. Wir meinen es ernst und dies ist ein ernstes, gemeinsam gesetztes Zeichen dafür, dass wir wirkliche Transparenz zwischen uns allen anstreben, dass wir sicherstellen wollen, dass unsere Bürger den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu jedem Zeitpunkt mit verfolgen können und dass sie nicht nur eine richtige Einsicht in unsere Arbeit bekommen, sondern auch selbst einen richtigen Beitrag leisten können.
Deswegen haben meine – und ich denke auch alle anderen Fraktionen – den Änderungsanträgen zugestimmt, die den heutigen Fortschritt widerspiegeln werden. Zuletzt, möchte ich mich noch einmal bedanken, dass wir drei Damen es geschafft haben, Fortschritte in dieser Angelegenheit zu machen.
Zbigniew Ziobro, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, nach Ansicht vieler Publizisten, die sich für europäische Angelegen interessieren, konnte in den europäischen Institutionen viele Jahre lang ein Demokratiedefizit beobachtet werden. Dieser Vorwurf ist manchmal ungerecht, aber manch andermal ist er tatsächlich begründet. Im letzteren Fall wird deutlich, dass die Demokratie-Mechanismen nicht einwandfrei funktionieren, wenn wichtige Entscheidungen dem Anschein nach von anonymen europäischen Beamten im fernen Brüssel getroffen werden. Deshalb sollte betont werden, dass Offenheit ein extrem wichtiges Element der Arbeit der Europäischen Union ist. Die Institutionen müssen der Gesellschaft gegenüber verantwortlich sein. Sonst korrumpiert die Macht, wie uns die Geschichte gelehrt hat.
Die europäische Gesellschaft besteht aus verschiedenen Nationen, die in eigenen Ländern leben. Deshalb müssen die Institutionen der Europäischen Union auf die Bürger jedes einzelnen Mitgliedstaates eingehen. Um die kontinuierliche Überwachung der gesamten Autorität sicherzustellen, die der Europäischen Union übertragen wurde, muss der uneingeschränkte Zugang zu Dokumenten gewährleistet sein. Ich denke dabei vorrangig an Arbeitsdokumente, Analysen und Konsultationen, die von der Europäischen Kommission oder dem Rat durchgeführt wurden. Es ist von grundlegender Wichtigkeit, dass der Einfluss der Interessengruppen auf die Entwicklung von Regelungen aufgezeichnet wird und für jedermann zugänglich ist. Es ist wichtig, dass nicht nur das Parlament uneingeschränkten Zugang zu diesen Dokumenten hat. Die Bürger aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten das Recht auf demokratische Kontrolle haben, sodass jede interessierte Organisation der Gesellschaft und jeder Journalist dieses Recht genießen kann. Nur durch Transparenz kann dafür gesorgt werden, dass die Behörden und die Beamten der Europäischen Union die ihnen übertragenen Befugnisse zum Gemeinwohl der Bürger der Mitgliedstaaten nutzen.
Rui Tavares, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Meine Damen und Herren, bei dieser Debatte spielt die Frage des Vertrauens eine große Rolle. Die europäischen Institutionen bitten die Bürger ständig um Vertrauen. Während der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon haben sie die Bürger gebeten, ihnen auf jeden Fall zu vertrauen. Als die Finanzkrise begann, haben sie die Bürger wieder gebeten, ihnen zu vertrauen. Vertrauen muss auf Gegenseitigkeit beruhen. Man kann die Bürger nicht immer bitten, einem zu vertrauen, wenn man gleichzeitig den Bürgern nicht genügend vertraut, um ihnen Einblick in alle Prozesse und internen Abläufe der Kommission zu gewähren. Die Regierung kann sich nicht beschweren, dass die Bürger Politikern nicht vertrauen, wenn die Politiker selbst den Bürgern nicht vertrauen.
Das ist ein Demokratie-Problem; und nicht nur das, es ist auch ein Problem von Verschwendung. Die Gesellschaft ist eine gewaltige Wissensquelle, die wir vergeuden werden, wenn wir die Bürger nicht in den Prozess der Führung und der Governance der Europäischen Union mit einbeziehen. Ich habe deshalb absolut keine Skrupel, zu sagen, dass ich die Bemühungen des Berichterstatters voll unterstütze, zu bestätigen, dass er der Demokratie gute Dienste leistet und zu erklären, dass wir nicht nur Transparenz anstreben, sondern vor allem dafür sorgen sollten, dass Transparenz nicht nur ein schönes Wort bleibt, sondern auch eine konkrete Bedeutung bekommt.
William (The Earl of) Dartmouth, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident, die Europäische Union hat in meinem Land und auch in anderen Ländern zu Recht der Ruf, ihre Entscheidungen auf verschlagene, heimliche und verstohlene Weise zu treffen. Man könnte deshalb denken, dass die Kommission nun versuchen würde, ihr Bestes zu tun, um offen und transparent zu arbeiten. Stattdessen hat sie diesen Vorschlag vorgelegt – ich glaube es ist Nummer 1049 –, der den Zugang zu Dokumenten, die momentan für die Öffentlichkeit zugänglich sind, zum Teil sogar beschränkt.
Darüber hinaus möchte ich eine wichtige objektiven Anmerkung machen, die ich aus meiner Zeit an der Harvard Universität erinnere, und zwar neigen Entscheidungen, die ohne Transparenz und ohne die nötige öffentliche Kontrolle getroffen wurden, von vornherein dazu, keine guten Entscheidungen zu sein. Sie sollten akzeptieren, dass einer der Gründe, weswegen die Kommission so viele unüberlegte, schlecht durchdachte, unpassende und schlecht verfasste Vorschläge vorbringt, mit denen wir in England und in anderen Ländern zurechtkommen müssen, der Mangel an Transparenz ist. Deshalb möchte ich die Kommission hinsichtlich dieses rechtlichen Rahmens dazu anhalten, noch einmal darüber nachzudenken, wenn Nachzudenken überhaupt eine Lösungsmöglichkeit für eine fehlerhafte Institution in einem fehlerhaften Regierungssystem darstellt.
Salvatore Iacolino (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe den Reden der Kommission, des Ratsvorsitzes und meiner Kollegen Abgeordneten sehr aufmerksam zugehört. Das Stockholm-Programm hat in der Tat die Bedeutung des Rechts auf Zugang zu den Dokumenten der EU-Institutionen weiter verdeutlicht.
Auch der Vertrag von Lissabon bekräftigt erneut das Recht auf Zugang zu Dokumenten für natürliche oder juristische Personen, während trotzdem sichergestellt wird, dass Regelungen mit Kriterien und Beschränkungen gemäß der Eigenschaften jeder Einrichtung festgelegt werden. Wie bereits gesagt wurde, hatte das Parlament dieses Jahr bereits die Gelegenheit, sich mit dem Zugang zu Dokumenten zu beschäftigen und die Meinungen waren zu der Zeit etwas geteilt.
Heute sind wir uns alle über die Notwendigkeit einer sachlichen Angleichung der Verordnung von 2001 einig, und dennoch scheint der Vorschlag von Herr Cashman insofern nicht plausibel zu sein, da er die Möglichkeit, Dokumente zu erlangen, welche in der Tat manchmal dem überwiegenden öffentlichen Interesse zuwiderlaufen könnten, über jegliches verantwortungsvolles Maß hinaus ausweitet. Ich möchte einige Beispiele nennen: Verhandlungen mit Drittländern oder andere sensible Tätigkeiten benötigen eine klare Definition, einen Ausgleich zwischen dem legitimen Recht auf Transparenz, Offenlegung und Wissen und der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten im Einklang mit dem überwiegenden und anerkannten öffentlichen Interesse.
Wir sind weiterhin von der Notwendigkeit überzeugt, das Recht auf Zugang zu Dokumenten für natürliche und juristische Personen zu fördern, wohl wissend, dass wir ein vernünftiges Prinzip festlegen müssen, um miteinander in Konflikt stehende Bedürfnisse auszugleichen: Die Rolle des europäischen Bürgerbeauftragten muss erweitert werden, präzise und angemessene Kriterien für den Zugang müssen festgelegt und Übergangsregelungen eingeführt werden, wodurch wir uns etappenweise an Regelungen annähern können, die den Bedürfnissen der Bürger entsprechen und mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren der Institutionen vereinbar sind. Wir bauen auf die Rolle des aktuellen Ratsvorsitzes, des spanischen Ratsvorsitzes und auf die Tätigkeiten der Kommission, um dieses Ziel zu erreichen.
Cornelis de Jong (GUE/NGL). – (NL) Herr Präsident, nach welchem Dokument suchen Sie genau? Wie lautet die Dokumentennummer? Das sind nur einige Fragen, auf die die Bürger Antworten erwarten können, wenn sie die europäischen Organen zu etwas befragen. Die Bürger wollen Informationen, aber nicht Werbematerial oder unverständliche politische Dokumente. Aus diesem Grund wird eine drastische Kursänderung benötigt. Die Bürger müssen im Mittelpunkt stehen. Das bildet die Basis der Fragen von Herrn Cashman, dem ich für seine exzellente und – ich wende mich hiermit an Frau Sommer, die den Saal leider schon verlassen hat – extrem transparente Zusammenarbeit in den letzten Monaten danken möchte.
Ich würde mir wünschen, dass ein Teil des europäischen Informationsbudgets dafür ausgegeben wird, dass Bürger über digitale Informationsmedien sowie über menschlichen Kontakt authentische und vollständige Informationen und Antworten auf Fragen erhalten, wie beispielsweise: „Können Sie mir sagen, wie der genaue Fortschritt der europäischen Entscheidungen bezüglich Europas Anstrengungen auf der Klimawandel-Konferenz in Kopenhagen aussieht?“ Das ist es, was Bürger wissen wollen und deshalb fordere ich die Kommission, den Rat und insbesondere die Damen und Herren Abgeordneten auf, unsere Initiativen für mehr Transparenz zu unterstützen. Das scheint mir die einzig wirklich klare Botschaft zu sein.
Heidi Hautala (Verts/ALE). – (FI) Herr Präsident, der öffentliche Zugang zu Dokumenten beinhaltet das Recht der Bürger, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und Informationen zu erhalten, um das tun zu können. Der Vertrag von Lissabon unterstützt dieses grundlegende Recht der europäischen Bürger. Wenn das Europäische Parlament dieses grundlegende Recht nicht verteidigt, wer wird es dann tun?
Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir in dieser Sitzung eine starke und klare Stellung für Transparenz beziehen. Wir sollten keinen Rückschritt akzeptieren, oder den Vorschlag der Kommission.
Ich kann Ihnen versichern, dass über die Angelegenheiten, über die wir hier entscheiden, sehr viele Missverständnisse vorliegen. Wir wollen internationale Verhandlungen nicht gefährden, aber wir sind der Meinung, dass Bürger ein Recht darauf haben, zu wissen, welche Themen mit Drittstaaten diskutiert werden, die ihre Rechte betreffen. Wir wollen hier auch nicht schlussfolgern, dass jedes Mitglied des Europäischen Parlaments den Inhalt seiner oder ihrer E-Mails offenlegen sollte. Falls davor irgendjemand Angst hat – es gibt wirklich keinen Grund dafür.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Die Frage der Transparenz und des Zugangs der Bürger zu Dokumenten im Rahmen der Europäischen Union wird zweifellos insofern wichtig und von Bedeutung sein, als die Verdrossenheit der Menschen an der europäischen Integrationspolitik quer durch Europa noch immer groß ist.
Auch bei uns in Österreich ist es ja noch so, dass ein guter Teil der Menschen verdrossen bzw. skeptisch gegenüber der Europäischen Union ist, weil er das Gefühl hat, keine Transparenz und keinen Zugang zur Politik zu haben. Gerade die Vorgänge mit der Einführung bzw. jetzt mit dem Durchdrang des Vertrags von Lissabon im Zusammenhang mit der Wahl des Ratspräsidenten und mit der Wahl des Hohen Beauftragten haben dem Bürger das Gefühl verliehen, dass sie nicht sehen können, dass sie keine Transparenz haben und dass sie keine Ahnung haben, warum und wieso diese Dinge gemacht werden. Ich glaube, dass es wichtig sein wird, wenn der Vertrag von Lissabon für die Bürger ein Erfolg sein soll, den Menschen das Gefühl zu geben, dass sie erkennen können, wer, warum, wieso welche Entscheidungen in der Union trifft.
Michael Cashman, Verfasser. – Herr Präsident, ich halte es für nötig, zwei Bemerkungen zu machen.
Frau Sommer ist noch im Raum, und ich halte es für angebracht, darauf zu antworten, was sie gesagt hat, obwohl sie nicht zuhört. Sie hat eine Reihe an Vorwürfen gemacht. Unter anderem, dass meine Arbeit nicht transparent war. Ich möchte das Protokoll diesbezüglich korrigieren und feststellen, dass alle Fraktionen und Berichterstatter zu jedem Treffen eingeladen wurden. Wenn sie nicht in der Lage waren, ihnen beizuwohnen, so wurden doch ihre Standpunkte auf diesen Treffen getreu vertreten. Alle anschließend getroffenen Entscheidungen wurden allen Schattenberichterstattern und allen Fraktionen mitgeteilt.
Es gab einen Vorschlag, dass wir den Entschließungsantrag zurückziehen sollten, den Frau Sommer für undemokratisch und nicht transparent hält und von dem ihre Fraktion nichts wusste. Das halte ich für interessant, da ich heute Nachmittag mit ihrer Fraktion, der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), über deren Entwurf für einen Entschließungsantrag zur mündlichen Anfrage verhandelt habe. Daraus kann ich nur schließen, dass sie schlecht informiert war. Auf dieser großzügigen Grundlage freue ich mich darauf, ernsthaft und nach Treu und Glauben mit der Fraktion der Europaäschen Volkspartei (Christdemokraten) und allen anderen Fraktionen zu verhandeln.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich nachlässig war. Es ist das letzte Mal, Frau Kommissarin Wallström, und wir werden einander noch im Parlament begegnen, und ich möchte – wenn ich darf – nur noch zu Protokoll geben, dass ich und das Parlament nie an Ihrem Engagement für Offenheit und Transparenz gezweifelt haben. Sie hatten absolut Recht: Wir haben immer für die Sache unserer eigenen Institutionen kämpfen müssen, und Sie haben für die Ihrige brillant gekämpft und haben sich nie vom Grundsatz der Offenheit und der Transparenz abbringen lassen.
Sie haben vorbildliche Leistungen erbracht, sind immer eine bemerkenswerte Beamtin gewesen und werden es auch bleiben, da bin ich mir sicher. Sie haben nie davor zurückgeschreckt, zu tun, was Sie für richtig, angemessen und vernünftig hielten, im Namen von Menschen, die niemals die Ehre haben werden, Sie zu treffen. Ich möchte Ihnen danken.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Herr Präsident, die Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, mit anderen Worten die Verordnung (EG) Nr. 1049, haben uns gute Dienste geleistet. Ich bin sehr stolz, von Anfang an zusammen mit Herrn Cashman und den Beiträgen der Kommission durch Frau Wallström an ihnen mitgearbeitet zu haben.
Der Vertrag von Lissabon ermöglicht uns, dank der Erweiterung des Geltungsbereichs, einen Schritt weiter zu gehen. Das ist etwas sehr positives. Ich bedaure, dass es nicht möglich war, im Herbst einen interinstitutionellen Dialog mit dem Europäischen Parlament zu beginnen. Wir haben auf die Stellungnahme des Europäischen Parlaments gewartet, um fortfahren zu können. Ich denke, dass auch der spanische Ratsvorsitz Hinweise zum Standpunkt des Europäischen Parlaments benötigen wird, um die interinstitutionellen Gespräche vorantreiben zu können.
Bis dahin können wir viel tun. Frau Wallström und Frau Wallis haben sich beide auf unser Treffen heute Morgen bezogen. Solche Treffen stellen eine konkrete Möglichkeit dar, die Transparenz und den Zugang zu Dokumenten zu fördern und unsere Institutionen „benutzerfreundlicher“ zu machen. Unter anderem ein Aspekt, den wir diskutiert haben, war wie wir unsere Computersysteme so nutzen können, dass Bürger, Journalisten, Nichtregierungsorganisationen und andere die Entwicklung eines Rechtsaktes vom Vorschlag der Kommission bis hin zu seiner endgültigen Annahme mit verfolgen können.
Ich bin der Meinung, dass das enorm zum Verständnis und zur Kenntnis der EU sowie zum Vertrauen in die EU beitragen könnte. Transparenz ist, genau wie hier bereits gesagt wurde, positiv, unbedingt erforderlich und wichtig. Sie verstärkt die Wirksamkeit der Entscheidungen, erhöht das Vertrauen in die Entscheidungen und reduziert das Risiko von Unregelmäßigkeiten und Misstrauen.
Wenn sich die Legitimität der EU in Bezug auf Entscheidungen erhöht, wird das auch für die Qualität unserer Entscheidungen von Vorteil sein. Deshalb ist es sehr gut, dass das Europäische Parlament hierzu eine Aussprache durchführt, und ich hoffe, dass das Thema weiter vorangebracht wird, auch wenn der schwedische Ratsvorsitz nicht selbst die Gelegenheit haben wird, das zu tun. Vielen Dank, Herrn Cashman, und auch vielen Dank an das Parlament, dass dieses Thema hier angesprochen wurde.
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, das war ein sehr effizienter Weg, um mich ein wenig zu besänftigen, bevor ich nun zum letzten Mal das Wort ergreife. Ich hätte mir kein besseres Thema für meinen letzten Beitrag im Europäischen Parlament wünschen können, als Offenheit und Transparenz.
Lassen Sie mich einige grundlegende Tatsachen nennen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet. Es ist der einzige Vorschlag, der vorliegt. Wir haben ihn in Form einer Neufassung gestaltet, somit sind wir der Meinung, dass die wesentlichen Grundsätze dieser Verordnung vernünftig sind; sie sind okay. Wir können sie nutzen, aber wir müssen sie modernisieren, sie verbessern und sie effizienter machen. Das war der eigentliche Hintergrund der Neufassung.
Wir sind in einigen Dingen unterschiedlicher Meinung – wie Dokumente definiert werden usw. –, aber das sind Verhandlungen, die wir noch führen sollten und in denen wir Fortschritte machen sollten. Um das tun zu können, muss eine erste Lesung im Parlament stattfinden. Das ist unsere Hauptbotschaft.
Auf Grundlage des neuen Vertrags sind wir außerdem der Meinung, dass dies dank der Erweiterung des Geltungsbereichs dieser Verordnung möglich ist. Das ist der hauptsächliche Unterschied nach Ansicht der Kommission. Ab jetzt werden alle Einrichtungen, Agenturen usw. der Europäischen Union abgedeckt. Auf diesem Stand sind wir heute und hoffen deshalb immer noch, dass das Parlament nun schnellstmöglich eine erste Lesung durchführen wird. Dann können wir auch die Meinung des Rates einholen, damit wir richtige Diskussionen und Verhandlungen beginnen und endlich zu einer Entscheidung kommen können.
Hinsichtlich einer Reihe an sehr wichtigen Themen, die Sie auch in Ihrem Bericht ansprechen, Herr Cashman: Ich denke, dass es andere Möglichkeiten gibt, die wir nutzen können, da sie ein wenig außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung liegen. Aber sie bleiben dennoch sehr wichtige Initiativen. Sie haben etwas mit Registern zu tun, mit Dingen, die wir besprochen haben – beispielsweise heute – bei denen wir die Offenheit und Transparenz mittels anderer Methoden verbessern können und nicht nur durch die Verordnung. Hier werden wir fortfahren. Ich weiß, dass Ihnen das nicht sehr gefällt, aber ich habe die Initiative ergriffen, einen Aktionsplan für Offenheit auszuarbeiten, über den wir heute zum Teil gesprochen haben, bei dem wir uns zusammentun und Anstrengungen unternehmen können, Offenheit und Transparenz voranzutreiben und dafür zu kämpfen.
Nach dieser positiven Anmerkung – und ich möchte wirklich, dass es eine positive Anmerkung ist – möchte ich Ihnen allen danken und die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr zu wünschen.
Der Präsident. – Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen noch einmal für Ihre Kooperation über all die Jahre zu danken. Ich wünsche Ihnen fröhliche Weihnachten und alles Gute.
Ich habe fünf Entschließungsanträge erhalten(1), die gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung eingereicht wurden.
Die Aussprache wird geschlossen.
Die Stimmabgabe findet am Donnerstag, den 17. Dezember 2009 statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz (PPE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident, das Problem des Zugangs zu den Dokumenten der Einrichtungen und Organe der EU, über das wir heute diskutieren, ist meiner Meinung nach extrem wichtig für die Gesetzgebung in der Europäischen Union. Transparenz ist hier grundlegend. Dank der Transparenz hat jeder europäische Bürger ein Recht auf Zugang zu Dokumenten, die im Sinne von Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht nur Teile der geltenden Rechtsordnung beinhalten, sondern auch Entwürfe für Rechtsakte. Demnach kann jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder ihren offiziellen Sitz in der EU hat, direkten Einfluss auf neue Rechtsvorschriften nehmen, und das stellt eine spezielle Form der öffentlichen Kontrolle dar. Die aktuell geltende Verordnung Nr. 1049/2001 stellt den angemessenen Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union sicher, aber durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 stehen wir einer außergewöhnlichen Herausforderung gegenüber, da die Rolle und die wirkliche Beteiligung der EU-Bürger im neuen Vertrag verstärkt wurde. Der uneingeschränkte Zugang zu Dokumenten wird deshalb die zukünftige Form und Funktion der EU maßgeblich bestimmen.