Volver al portal Europarl

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
Este documento no está disponible en su lengua y se le ofrece en una de las lenguas que están disponibles en la barra de lenguas.

 Índice 
 Texto íntegro 
Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 19. April 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Luftsicherheitsentgelte (Aussprache)
MPphoto
 

  Thomas Ulmer (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herrn Kollegen! Zunächst vielen Dank an Herrn Leichtfried für einen ausgezeichneten Bericht mit tragfähigen und guten Inhalten.

Worum geht es letzten Endes? Es geht darum, Transparenz, Verbraucherschutz, Sicherheit und Koordination sowie Qualitätsmanagement zu stärken. Ich warne jedoch davor, eine neue Behörde aufzumachen, die sich um diese Fragestellungen kümmert. Die Subsidiarität im Bericht sehe ich positiv, sie sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Sehr wesentlich ist für mich auch eine klare Trennung zwischen Steuern und Gebühren, und alle hoheitsrechtlichen Aufgaben – seien es erkennungsdienstliche, polizeiliche, sei es Terrorabwehr oder dergleichen – sind eindeutig aus Steuergeldern und nicht aus Benutzergebühren zu finanzieren. Wenn dann einzelne Nationalstaaten ein vitales Interesse daran haben, darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, dann sehe ich sie ebenfalls in diesem Bereich in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Wer die Sicherheit im hoheitsrechtlichen Bereich in Auftrag gibt, bezahlt sie auch. Anders sehe ich es mit Sicherheit im technischen oder im persönlichen Bereich, die sicher zu Lasten des Fluggastes gehen kann, sofern eindeutig deklariert wird, worum es geht.

Bemerkenswert ist allerdings auch, dass im Bereich der Folgenabschätzung, die uns die Kommission vorgelegt hat, mit einem Betrag von etwa 0,1 % des Gesamtbeförderungsentgelts für diese Maßnahmen gerechnet wird. Wir sollten also nicht zu hoch anfangen.

Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, auch mit der Bundesrepublik Deutschland, zustande bringen, die hier im Bereich der Subsidiarität außerordentliche Bedenken hat. Ich wünsche mir, dass das Endergebnis sehr nahe an unserem Vorschlag liegt.

 
Aviso jurídico - Política de privacidad