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Verfahren : 2009/2070(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0096/2010

Aussprachen :

PV 21/04/2010 - 3
CRE 21/04/2010 - 3

Abstimmungen :

PV 19/05/2010 - 6.6
CRE 19/05/2010 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung
PV 16/06/2010 - 8.8
CRE 16/06/2010 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0180
P7_TA(2010)0219

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 19. Mai 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

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  Bernd Posselt (PPE). - Herr Präsident! Ich schätze Sie und Ihre Vorsitzführung sehr, aber heute muss ich doch protestieren. Sie haben vielen Kollegen das Wort erteilt, zwei Mal dem Kollegen Lehne und den Kollegen Gollnisch und Fox. Ich hatte mich auch beim Kalender zur Geschäftsordnung gemeldet, und zwar wegen eines wichtigen Punktes: Ich bitte Sie zu prüfen, ob der Antrag 4, den wir zwar abgelehnt haben, aber das ist eine Grundsatzfrage, nicht auch rechtswidrig war, denn im Vertrag steht nicht zwölf Plenarsitzungen im Jahr, sondern zwölf monatliche Plenarsitzungen im Jahr, und mit dem Antrag Fox wurde versucht, das August-Plenum und das September-Plenum in einer Woche zusammenzufassen. Es handelt sich nämlich nicht um ein September-I- und ein September-II-, sondern um ein August- und ein September-Plenum. Das bitte ich wirklich klarzustellen, das ist eindeutig rechtswidrig.

 
  
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  Präsident – Tatsache ist, Herr Posselt, dass über diese Frage bereits abgestimmt wurde und wir können sie daher nicht wieder aufnehmen. Seien Sie dennoch versichert, dass alle Änderungsanträge für den Kalender von der Präsidentschaft sorgfältig geprüft worden sind.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). – Herr Präsident! Der Kommissar hat uns unmittelbar vor der Abstimmung über das Thema Thrombin informiert. Könnten Sie ihn darum bitten, die statistischen Daten bereitzustellen, um seine Erklärung zu rechtfertigen, dass es wirtschaftlich für die Verbraucher von Vorteil ist, billige Fleischstücke zu ersetzen und sie in rindfleischähnliche Erzeugnisse zu geben, statt sie heute in Wurst und anderen Produkten zu verwenden.

Ich möchte ihn darum bitten, den statistischen Beweis zu führen, dass es wirtschaftlich besser ist, denn bis jetzt wurde das nicht bewiesen. Der Kommissar hat auch einen Vergleich mit Hackfleisch gezogen, aber wir wissen, dass die Hygienestandards für Hackfleisch nicht dieselben sind wie für zubereitete Fleischwaren, daher möchte ich fragen, ob beide Aussagen des Kommissars richtig sind. Sollte er das Parlament unmittelbar vor der Abstimmung falsch informiert haben, würde das ein ernster Fehler sein. Ich würde Sie bitten, einen Brief an den Kommissar zu schreiben, um diese Erklärungen zu rechtfertigen.

 
  
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  Präsident – Wir befassen uns jetzt nicht mit diesem Punkt, Herr Schlyter. Wir befassen uns mit der den Erklärungen zur Abstimmung. Wir befassen uns mit den Erklärungen zur Abstimmung, die mit dem Berichtigungshaushaltsplan zu tun haben.

 
  
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Vladimír Maňka (A7-0158/2010)

 
  
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  Hynek Fajmon (ECR). (CS) Ich habe gegen den Bericht von Vladimír Maňka gestimmt, der den Haushaltsplan für dieses Jahr festlegt. In einer Zeit der Wirtschaftskrise, wenn es unbedingt notwendig ist, öffentliche Ausgaben zu reduzieren, stimme ich dem Europäischen Parlament nicht zu, sich genau in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen und seine Ausgaben deutlich zu erhöhen.

Ich stimme weder mit dem Europäischen Parlament überein, 150 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, noch damit, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments zusätzliche neue Finanzmittel für ihre Assistenten erhalten sollen, zusätzlich zu den Mitteln, die wir schon jetzt erhalten. Abgeordnete sollen dieses Jahr gemäß dem Maňka-Bericht 1 500 EUR mehr pro Monat erhalten, zusätzlich zu den 1 500 EUR pro Monat gemäß dem Bericht von Helga Trüpel, der gestern angenommen wurde.

Das wird den Steuerzahler zusätzlich EUR 13,4 Millionen pro Jahr kosten. MdEPs sind aufgrund der hohen Summen öffentlicher Mittel die sie erhalten schon jetzt öffentlicher Kritik ausgesetzt. Eine weitere Erhöhung wird in ganz Europa gerechtfertigten Ärger auslösen, und ich habe aus diesem Grund diesen Vorschlag nicht unterstützt.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D).(PL) Im Gegensatz zu meinem Vorredner unterstütze ich den Berichtigungshaushalt. Es handelt sich nicht um einen Änderungsantrag, der nur mit Bilanzierung zu tun hat. Dieser Änderungsantrag ist sehr sinnvoll. Aus welchem Grund? Nun, er beruht auf unserer neuen Parlamentsfunktion, als Organ, das Gesetzgebungskraft erhalten hat. Die Wähler erwarten von uns MdEPs, dass wir in der Lage sein werden, von der Kommission vorgelegte Vorschläge zu ändern und dass es uns möglich sein wird, vom Rat vorgelegte Vorschläge zu ändern. Erinnern wir uns daran, dass jedem Kommissar ein Team von Hunderten von Leuten zur Verfügung steht, die mit ihm arbeiten. Wir haben nur eine oder zwei Personen, die uns unterstützen. Es handelt sich also nicht um eine Einsparung, über die wir hier sprechen. Es ist einfach eine Antwort auf eine neue Funktion, eine neue Rolle. Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Maňka, für seinen hervorragenden Bericht danken.

 
  
  

Bericht: Miroslav Mikolášik (A7-0106/2010)

 
  
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  Kristian Vigenin (S&D).(BG) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass ich die Berichte über den Aktionsplan im Bereich Organtransplantation sowie den Bericht über die Qualität und Sicherheit von Organen unterstütze. Dennoch möchte ich festhalten, dass es in dieser Hinsicht große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Ich hoffe daher, dass dieser Aktionsplan und der Bericht zur Qualität und Sicherheit den Mitgliedstaaten helfen werden, ihre Kriterien zu standardisieren, und dass sie als Maßstab für die Zukunft angesehen werden.

Ich erwähne es, weil mein Land, Bulgarien, 35-mal weniger Spender hat als Spanien. Die Probleme in diesem Bereich sind mit der ganzen Kette von Handlungen verbunden. Von der Bereitstellung der Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bis zur eigentlichen Transplantation und der Nachbehandlung nach der Transplantation. Es steht uns kein Netz von Spendereinrichtungen zur Verfügung. Es gibt nicht genug Geräte und wir haben keine verlässliche Spenderdatenbank. Bulgarien ist kein Mitglied von Eurotransplant und eine Nachbehandlung nach der Transplantation steht auch nicht zur Verfügung. Wir haben keine für Krankenhäuser gebauten Ambulanzen, die Transplantationen durchführen.

Aus diesem Grund hoffe ich, dass dieser Bericht und die vom Parlament gefällten Entscheidungen einen Impuls geben werden und dass diese Richtlinie so rasch wie möglich umgesetzt werden wird.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Herr Präsident! Ich habe auch für diesen Bericht gestimmt, weil er universelle und verbindliche Anforderungen für die Qualität und die Standards für menschliche Organe schafft, die in Transplantationen in allen Mitgliedstaaten verwendet werden und somit den Schutz des Spenders und des Empfängers garantiert und zugleich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt. Mit diesem Bericht haben wir denjenigen Menschen – mehr als 56 000 Einwohnern der Europäischen Union – eine bessere Lebensqualität ermöglicht, die gegenwärtig auf ein Organtransplantat warten.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE).(LT) Ich habe ebenfalls zugunsten dieses wichtigen Dokuments über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Organen gestimmt, die für eine Transplantion bestimmt sind. Es wäre wirklich hervorragend, ein gemeinschaftsweites Organtransplantationssystem zu etablieren, das transparent und sauber wäre und das Qualität und Sicherheit auf EU-Ebene gewährleisten würde. Das ist eine der wichtigsten Zielsetzungen. 56 000 Bürgerinnen und Bürger warten auf Spender und diese Knappheit an für Transplantationen vorgesehenen Organen verursacht auch andere Probleme, kriminelle Handlungen und kriminelle Probleme. Daher glaube ich, dass dieses Dokument dazu beitragen wird, ein geeignetes System zu schaffen, das sichere und verlässliche Methoden für die Organtransplantation gewährleisten wird.

 
  
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  Martin Kastler (PPE). - Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt und gratuliere meinem Kollegen Mikolášik zu seiner hervorragenden Arbeit, denn ich glaube, es ist ein großer Tag, das wir heute für einheitliche Standards und für mehr Sicherheit für Spender und für Empfänger von Organen gesorgt haben. Ich hoffe, dass es auch zur Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern beiträgt, und daher freue ich mich sehr, dass wir diesem Bericht mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

 
  
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  Richard Howitt (S&D). – Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht und die neuen europäischen Vorschriften für Organspenden sehr. Wenn ein Mensch in einem anderen Land der Europäischen Union stirbt, warum sollte dessen Organ nicht verwendet werden, um Leben zu retten? Wenn ein sehr schwer zu findendes geeignetes Organ aus einem anderen europäischen Land benötigt wird, dann ist es sinnvoll, diese Regelungen zu implementieren.

Obwohl es nicht Teil dieser Aussprache ist, würde ich gerne meine persönliche Unterstützung für ein Opt-out-System statt eines Opt-in-Systems zu Protokoll geben. 80 Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie Organspenden unterstützen, aber nur 12 Prozent verfügen über Organspendeausweise. Diese Lücke müssen wir schließen.

Letztes Jahr sind 25 Menschen in meinem regionalen Wahlkreis im Osten Englands gestorben, weil sie auf einer Organspenderwarteliste standen und kein Spender rechtzeitig gefunden werden konnte. In den in meinem Wahlkreis befindlichen Krankenhäusern in Addenbrooke und Papworth verfügen wir über europa- und weltweit führende Fachkenntnisse auf dem Gebiet von Lungen- und Herztransplantationen. Lassen wir unsere Chirurgen ihre Arbeit tun. Lassen wir unsere Patienten behandelt werden. Das ist das Geschenk des Lebens.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D). - Herr Präsident! Ich kann mich den Worten meines Vorredners nur anschließen. Auch ich bin sehr dankbar, dass diese Vorlage heute mit großer Mehrheit angenommen wurde. Wenn wir die Zahlen hören, wonach zur Zeit 56 000 Europäerinnen und Europäer darauf warten, ein passendes Organ zur Verfügung gestellt zu bekommen, um mit einer gewissen Lebensqualität, mit einer hohen Lebensqualität und manchmal um überhaupt weiterleben zu können, dann war es dringend notwendig, dass wir die Standards vereinheitlichen, verbessern und den Zugang zu passenden Organen in ganz Europa möglich machen.

 
  
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  Janusz Władysław Zemke (S&D).(PL) Ich habe ebenfalls die Annahme dieses Dokuments unterstützt, weil es sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber obwohl ich mit diesen Prinzipien übereinstimme, und damit, dass wir uns über die Qualität der Spender und Organe besorgt fühlen, möchte ich ganz klar sagen, dass dies nur der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Wenn wir einen entscheidenden Zuwachs bei Organspenden erreichen wollen, benötigt die Union eine bedeutend breiter angelegte Kampagne und Maßnahmen vorbeugender und informativer Natur. Wenn dem keine Förderung von Organspenden folgt, scheint es mir, dass wir auf halbem Wege stehen bleiben.

 
  
  

Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2011

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Zunächst möchte ich Ihnen dazu gratulieren, in welcher Art Sie dieses schwierige Thema heute hier behandelt haben, dafür, die Auslegung der Präsidentschaft freundlicherweise erklärt zu haben und dafür, sich nicht beirrt haben zu lassen. Hätten Sie das nicht getan, dann würden wir wahrscheinlich immer noch hier sein. Ich sage nicht, dass ich mit Ihnen übereinstimme, aber ich bin auf diesem Gebiet nicht erfahren genug, eine Meinung zu äußern, daher habe ich Ihre Meinung als Grundsatz angenommen.

Zweitens denke ich, dass das von Herrn Salatto vorgebrachte Argument zulässig ist, dass wir zum Vorteil der Abgeordneten und anderer Personen schnellere und zugänglichere Wege nach Straßburg und aus Straßburg hinaus haben müssen. Ich möchte darüber hinaus die Quästoren beglückwünschen, meinen eigenen Landsmann, Jim Higgins, eingeschlossen, und andere, die hart daran arbeiten, für Frankfurt-Hahn eine den Flughäfen Frankfurt und Straßburg gleichwertige Bezeichnung zu erlangen.

Abschließend möchte ich bezüglich der Unterkunftskosten hier in Straßburg sagen, dass es sehr hilfreich wäre, wenn sie während der Wochen, in denen wir Sitzungen abhalten, dieselben wären, wie während der Wochen, in denen diese nicht stattfinden. All das würde Straßburg attraktiver machen, weil es eine wunderschöne Stadt ist. Ich verstehe, warum wir hier sind, und wenn wir einmal hier sind, sind wir sehr froh.

 
  
  

Bericht: Miroslav Mikolášik (A7-0106/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE). – Herr Präsident! Ich habe für den Bericht dieser Entschließung zur Transplantation von menschlichen Organen gestimmt. Viele Menschen sterben täglich, weil sie unter Organversagen leiden und weil Organe nicht erhältlich sind. Die EU kann Patienten helfen, die auf Organe warten und sie kann damit Leben retten. Wir brauchen ein gut koordiniertes System von Organspende und Transplantation.

Ich möchte noch einmal einen sehr wichtigen Punkt hervorheben, einen politischen Punkt: Nämlich das Prinzip der freiwilligen und bezahlten Spende für menschliche Körperteile. Berichte der Weltgesundheitsorganisation und des Europarates stellen fest, dass in mehreren Ländern der Welt hohe Geldsummen an Personen bezahlt werden, damit sie ein Organ spenden. Es gibt sogar Berichte, dass Menschen absichtlich ermordet werden, um ihre Organe zu bekommen: Z.B. Anhänger der Falun Gong-Bewegung in China.

Es sind uns auch Fälle in einigen Ländern bekannt, bei denen das medizinische Risiko für den Spender hoch ist und die Transplantation oft unter sehr schlechten medizinischen Bedingungen durchgeführt wird. Schließlich möchte ich jenen danken, die heute die von uns angenommene Entschließung initiiert haben und besonders unserem Berichterstatter, Herrn Mikolášik.

 
  
  

Entschließung: Lebensmittelzusatzstoffe außer Farben und Süßstoffen (Rinder- oder Schweine-Thrombin) (B7-0264/2010)

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt (PPE).(SV) Herr Präsident! Ich und die schwedischen Konservativen haben gegen den Vorschlag gestimmt, Thrombin zu verbieten. Der Kommissionsvorschlag fordert eine klare Etikettierung von Fleisch, das auf diese Weise zusammengeklebt wurde und stellt fest, dass es in Restaurants und großen Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben nicht erlaubt ist, weil es an solchen Orten schwierig ist, die Verbraucher mit klaren Informationen zu versorgen.

Wir müssen die Diskussion über Fleischkleber entschärfen. Thrombin ist in allen Fleischerzeugnissen natürlich vorhanden. Um Thrombin zu vermeiden, wäre es erforderlich, den Verzehr von Fleisch vollständig aufzugeben. Die Experten der Kommission stellen fest, dass Thrombin nicht gesundheitsgefährdend ist und diese Meinung ist wissenschaftlich fundiert.

Wichtig ist, dass Lebensmittel sicher sind und dass Verbraucher nicht irregeführt werden. Verpackungen müssen genaue Informationen über Thrombin enthalten und die Etikettierung muss klar lesbar sein.

Warum sollten wir Thrombin verbieten? Dies zu tun, würde bedeuten, die Büchse der Pandora zu öffnen. Ist es wirklich Aufgabe der Politiker, unsere Lebensmittel zu verwalten? Wo wird das enden? Es gibt hier keinen Grund dafür, die Freiheit der Verbraucher und ihre Entscheidungsfreiheit einzuschränken.

Wenn es zu panikmachender Politik bezüglich Lebensmitteln kommt, die nicht gefährlich oder ungesund sind, sage ich ‚es reicht!‘ Vermeiden Sie ein Verbot – straffen Sie stattdessen die Regeln für die Etikettierung.

 
  
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  Renate Sommer (PPE). - Herr Präsident! Die Entschließung, die Thrombin in Lebensmitteln verbietet, heute anzunehmen, ist ein reiner Kniefall vor dem Boulevard. Das ist Populismus pur! Wir werden unserer Verantwortung hier nicht gerecht, wenn wir uns nicht mehr an wissenschaftlichen Stellungnahmen orientieren. Woran denn dann? Was ist Thrombin? Thrombin ist ein natürliches Enzym. Es ist im Blut und damit sowieso im Fleisch enthalten. Jeder von uns hat ganz viel Thrombin in sich. Wenn wir es jetzt als Lebensmittelzusatz verboten haben, dürfen wir dann eigentlich noch existieren, oder müssen wir uns jetzt auch langsam als Sondermüll entsorgen?

Natürlich müssen wir die Verbraucher davor schützen, dass sie dadurch in die Irre geführt werden, dass ein Produkt so aussieht, so aufgemacht wird, als wäre es etwas anderes. Und das tun wir über die Kennzeichnung in der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, über die wir im Juni in erster Lesung abstimmen. Da haben wir ganz viele Regeln gegen irreführende Werbung, und da haben wir auch Zusatzaufschriften zur Kennzeichnung besonderer Produkte. Die Kommission hat genau das Gleiche für die Kennzeichnung von Produkten, in denen Thrombin als Kleber verwendet wurde, vorgeschlagen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es viele ähnliche Enzyme gibt, die nicht verboten sind und die trotzdem eingesetzt werden.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE). - Herr Präsident! Verbraucherschutz ist mir ein sehr, sehr wichtiges Anliegen und deswegen setze ich mich auch gegen jegliche Form von Irreführung und Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Deswegen kämpfe ich z. B. auch im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten und fordere hier an dieser Stelle auch den Europäischen Rat auf, dieser Meinung, die ja auch von der Kommission unterstützt wird, zu folgen.

Heute hatten wir über Klebefleisch abzustimmen. Klebefleisch ist im Endeffekt Fleisch, das zusammengeklebt und als hochwertiges Produkt verkauft wird. Das darf meiner Meinung nach nicht sein, vor allen Dingen, wenn das die Verbraucher nicht wissen! Ich habe mir die Entscheidung heute nicht einfach gemacht. Die Kommission hat eine umfassende Kennzeichnungspflicht vorgeschlagen, aber es kann trotzdem zu einer Irreführung der Verbraucher kommen, weil Thrombin in einem Produkt schwer nachweisbar ist. D. h. es wird eventuell verwendet und dann aber nicht ausgezeichnet, und deswegen halte ich in diesem Fall eine Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend. Ich habe mich sogar jetzt der Entschließung angeschlossen und für ein Verbot von Thrombinen gestimmt.

 
  
  

Bericht: Ramón Jáuregui Atondo (A7-0144/2010)

 
  
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  Krisztina Morvai (NI). (HU) In den letzten acht Jahren hat die postkommunistische Diktatur in Ungarn die Rechte der Ungarn systematisch mit Füßen getreten. Unter anderem hat oder hatte sie fast jede einzelne Straßendemonstration rechtswidrig aufgelöst. Mit Hilfe von fast 100 hervorragenden Anwälten und Rechtsberatern vom Nationalen Rechtsverteidigungsdienst war es in der Mehrheit der Fälle bereits möglich, Rechtshilfe vor den ungarischen Gerichten zu erhalten, aber es hat Fälle gegeben, wie etwa den jetzt berühmten Bukta-Fall, der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gebracht werden musste.

Die Europäische Union plant ganz raffiniert, unter dem Deckmantel des Beitritts zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das reibungslos funktionierende „Straßburger System“ zu demontieren. Ich fordere jede einzelne ungarische und europäische Menschenrechtsorganisation auf, diesen Prozess genau zu untersuchen und gegen Dinge wie etwa den heute angenommenen Atondo-Bericht zu protestieren, der, wie ich behaupte, das europäische System zum Schutz der Menschenrechte untergräbt und demontiert. Es ist Ungarns historische Verantwortung, sicherzustellen, dass wir diesen Prozess unter der ungarischen Präsidentschaft nicht beschleunigen, sondern verhindern.

 
  
  

Entschließung: Lebensmittelzusatzstoffe außer Farben und Süßstoffen (Rinder- oder Schweine-Thrombin) (B7-0264/2010)

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE).(LT) Dieses Thema ist in der Tat sehr sensibel und hat viele Diskussionen im europäischen Parlament und natürlich in der Gesellschaft allgemein ausgelöst. Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass das Verbot einiger Produkte oder Zusatzstoffe keine Lösung ist und vielleicht müssen wir das Argument akzeptieren, dass der Verbraucher das Entscheidungsrecht darüber hat, sofern er alle notwendigen Informationen besitzt, was er kaufen und was er konsumieren will. Andererseits würde die Kontrolle des Prozesses ziemlich schwierig sein. In der heutigen Zeit des öffentlichen Bewusstseins mit einer großen Anzahl zugänglicher Informationen, suchen wir immer noch nach Formulierungen, unzweideutigen natürlich, die für die Gesellschaft akzeptabel sind, damit Menschen beim Kauf eines jeden Produktes die erforderlichen Informationen erhalten können und verstehen können, welche Zusatzstoffe das Produkt enthält. Deshalb denke ich, dass es mehr Gespräche mit der Gesellschaft und den Bildungseinrichtungen geben muss und vielleicht zusätzliche Konsultationen mit Wissenschaftlern.

 
  
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  Martin Kastler (PPE). - Herr Präsident! Die europäischen Bürger haben recht: Sie mögen ehrliche Lebensmittel, und sie mögen ehrliche Politiker.

Ich habe Respekt vor dieser öffentlichen Meinung. Wir können die öffentliche Meinung nicht einfach ignorieren, und wir können sie nicht einfach als Populismus abtun. Das ist es nicht! Wir müssen schon auch wahrnehmen, was unsere Bürger uns mit auf den Weg geben. Und wenn unsere Wähler und unsere Bürger der Meinung sind, dass echtes Fleisch auch wirklich echtes Fleisch sein muss und dass es nicht aus Resten zusammengeklebtes Fleisch sein darf, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass dies nicht möglich ist. Daher habe ich gegen die Zulassung von Thrombin als eine Art Lebensmittelklebstoff gestimmt.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D). - Herr Präsident! Auch ich habe heute für die Entschließung gegen die Verwendung von Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff gestimmt, denn die Argumente des Kommissars haben heute nicht überzeugen können. Wir wollen in Europa kein Klebefleisch. Auch wenn Thrombin ein Enzym ist, das an sich nicht gesundheitsschädlich ist, so wird doch durch die Zusammensetzung von Fleischresten zu einem gepressten Fleischstück die Anfälligkeit für bakterielle Verseuchungen extrem erhöht, und auf der anderen Seite war das heute auch eine ganz klare Entscheidung für die Konsumentinnen und Konsumenten in Europa und gegen reine wirtschaftliche Interessen der Industrie. Wir müssen den Konsumenten, die ein Steak wollen, ein Steak geben und nicht zusammengeklebtes Fleisch. Das bedeutet heute die Forderung an die Kommission, dieses Thrombin nicht zuzulassen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Die aktuelle Debatte um den so genannten Klebeschinken zeigt, dass nicht alle Hersteller einen fairen Umgang mit ihren Konsumenten pflegen. Ich plädiere dafür, dass alle Lebensmittel so gekennzeichnet werden, dass eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen wird. Wenn dieses Enzym verwendet wird, muss es für den Verbraucher auch deutlich erkennbar sein. Das ist die Grundlage für einen funktionierenden und einen fairen Verbraucherschutz. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der mündige Verbraucher über ausreichende Informationen verfügt, um eine Entscheidung in seinem Interesse fällen zu können.

Noch eine abschließende Bemerkung zum Klebeschinken: Die Diskussion mit dem Konsumenten, ob er dies will oder nicht, steht normalerweise noch aus. Er muss zumindest wissen, was er eigentlich isst und zu sich nimmt.

 
  
  

Bericht: Andres Perello Rodriguez (A7-0103/2010)

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Ich begrüße den Aktionsplan und habe daher dafür gestimmt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und um dieses Problem zu lösen, müssen wir alle zusammenarbeiten. Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union werden uns helfen, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu stärken, die Qualität und Sicherheit von Organspenden und Transplantationen zu gewährleisten, um den Problemen besser begegnen zu können, die sich aus dem Mangel an Organen ergeben und zugleich das System der Transplantationen effektiver zu machen. Der Aktionsplan, der angenommen wurde, wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die zehn Prioritätsmaßnahmen zu nutzen, die von uns als Basis dafür festgelegt wurden, ihre innerstaatlichen Aktionspläne auf bessere Weise zusammenzustellen. Wir sind innerhalb des Umfangs unserer Kompetenzen dazu verpflichtet, die Entwicklung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in der gesamten Europäischen Union zu unterstützen.

 
  
  

Bericht: Ramón Jáuregui Atondo (A7-0144/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beitritt zur Europäischen Konvention stellt auf alle Fälle einen Fortschritt im politischen Integrationsprozess der Europäischen Union dar, deren System des Schutzes der Grundrechte durch die Eingliederung der Charta der Grundrechte in ihr Primärrecht ergänzt und gestärkt wird.

Wir halten es für außerordentlich wichtig und politisch bedeutend, dass das Parlament das Recht erhalten hat, während der Wahl der Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine bestimmte Anzahl von Vertretern an die parlamentarische Versammlung des Europarates zu entsenden. Erinnern wir uns daran, dass die Förderung des Respekts für die Menschenrechte einer der fundamentalen Werte der Europäischen Union ist, die in einem Gründungsvertrag verankert sind.

Ich möchte außerdem unterstreichen, wie wichtig die Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dafür sind, einen neuen rechtlichen und regulativen Rahmen zu umreißen, der Leitgrundsätze in den Bereichen bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres festlegt und das in erster Linie angesichts der neuen Formen der Integration und Harmonisierung, die mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Annahme des Stockholmer Programms umgesetzt wurden.

Sie wird darüber hinaus ein zusätzliches Rechtsinstrument schaffen, das es ermöglichen wird, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen eine Handlung oder die Untätigkeit einer europäischen Institution oder eines Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Umsetzung des europäischen Rechts zu erheben.

Schließlich ist es von großer Bedeutung, dass Artikel 1 der Europäischen Konvention nicht nur Schutz für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und andere Personen auf ihrem Hoheitsgebiet bieten wird, sondern auch für Personen, die in ihre Zuständigkeit fallen und das sogar dann, wenn sie sich außerhalb des Hoheitsgebiets befinden.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich unterstütze den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention für Menschenrechte, weil er, wie das ganz klar durch den Atondo-Bericht zusammengefasst wurde, einen Fortschritt für den europäischen Integrationsprozess darstellt. Er bedeutet einen Schritt hin zur politischen Union und ist ein starkes Zeichen der Kohärenz der Union und der Länder des Europarates und seiner Menschenrechtspolitik, was Europas Glaubwürdigkeit in nicht-europäischen Ländern stärken wird. Letztendlich repräsentiert er den klaren Wunsch, das Anliegen der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf rechtlicher und gerichtlicher Ebene zu harmonisieren.

Dank des Vertrags von Lissabon ist die Europäische Union eine internationale Einheit, die zum ersten Mal über ihre eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Ich hoffe, dass die Unterzeichnung der Konvention nur einer der ersten Schritte in Richtung Bestätigung der Europäischen Union als einheitliches Organ auf der Ebene wichtiger internationaler Verhandlungen ist.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Zu diesem Thema verhalte ich mich etwas zurückhaltender als die Kolleginnen und Kollegen, die gerade vor mir gesprochen haben.

In der Tat scheint die Vorstellung von einem Europarecht, das der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterliegt, auf den ersten Blick sehr verlockend. Es war sehr besorgniserregend, dass nationales Recht von diesem Gericht verurteilt werden könnte. Allerdings bedeutet die Art und Weise, wie nationale Gerichtsbarkeiten dieses Recht umsetzen, dass das Europarecht davon nicht berührt wird, umso mehr, als dieses Europarecht zum Beispiel in meinem Land, Frankreich, gemäß Artikel 55 unserer Verfassung dem französischen Recht gegenüber vorgeht.

Man kann sich allerdings fragen, ob diese Verfahrensweise nicht zu einer bestimmten Überschneidung führen wird. In der Tat gilt das Europarecht einerseits selten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Es muss zunächst durch das Sekundärrecht in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Andererseits hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg großes Interesse daran bewiesen, die Grundrechte zu schützen. Er hat dieses Recht auch als ein aus der Annahme der Charta der Grundrechte erwachsendes Recht integriert. Die Befürchtung besteht, dass es zu sehr langwierigen Verfahren kommen könnte, insbesondere wenn, wie es von einigen Personen gefordert wird, ein vorgerichtliches Frageverfahren eingeführt wird. Daher hätten wir es vorgezogen, wenn eine Unterscheidung zwischen Einhaltung der Vorschriften und Beteiligung an den Berufungsverfahren gemacht worden wäre.

 
  
  

Entschließung: Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda (B7-0265/2010)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Zu einer Zeit, wenn sich solch tragische Ereignisse in Thailand zutragen, müssen wir ganz einfach die Notwendigkeit dafür erkennen, dass Schwerverbrechen, die gegen Zivilbevölkerungen begangen wurden, an die Gerichtshöfe verwiesen werden.

Allerdings ist die in der Vergangenheit gemachte Erfahrung weniger ermutigend, als dies gestern während der Aussprache von mehreren Abgeordneten ausgedrückt wurde. Am ersten Internationalen Gerichtshof waren jene, die sich ohne militärisches Ziel vor Augen dazu entschlossen, Napalm zu verwenden, um die Zivilbevölkerung der Stadt Dresden zu verbrennen, jene, die sich dazu entschlossen, radioaktive Strahlung zu verwenden, um die Zivilbevölkerungen von Hiroshima und Nagasaki zu verbrennen und jene, die entschieden, die gefangenen polnischen Offiziere durch Nackenschuss hinzurichten, die Richter, obwohl sie doch wirklich Teil der Gruppe der Angeklagten hätten sein sollen. Und auch die Erfolgsbilanz des früheren Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, insbesondere im Fall Milosevic und im Fall Šešelj, ist nicht sehr zufriedenstellend.

Bedeutet es im Hinblick auf die Schaffung eines Treuhandfonds und im Falle vorgeschriebener Beitragszahlungen durch die Mitgliedstaaten, dass Europa die Opfer der Völkermorde, die außerhalb ihres Hoheitsgebiets begangen werden, entschädigen wird? Hunderttausende, ja sogar Millionen von Menschen fallen in diese Kategorie. Ich befürchte, dass wir uns hier in etwas sehr Kompliziertes verstricken. Das Konzept, letztendlich die besiegten Parteien zu verfolgen und das trotz der Sicherstellungen, die ihnen manchmal gewährt werden, um ein Friedensabkommen zu erreichen, würde das Risiko beinhalten, dass wir Konflikte auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Das ist die Grundlage für unsere Vorbehalte gegenüber diesem Bericht.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE).(LT) Ich habe für die Entschließung zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gestimmt, der Ende dieses Monats in Kampala, Uganda, beginnen wird.

1998 haben sich 138 Staaten geeinigt, den Internationalen Strafgerichtshof zu schaffen und haben das Römische Statut angenommen, auf dessen Grundlage dieser Gerichtshof seit 7 Jahren, seit 2003, tätig ist. Es ist an der Zeit, das Römische Statut zu überprüfen, insbesondere die sogenannten „Übergangsbestimmungen“, über die wir uns seit 2002 nicht einigen können. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Römische Statut ratifiziert. Allerdings arbeiten einige unserer Partner, wie die Vereinigten Staaten, Russland und China noch nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen. Mit der heutigen Entschließung fordert das Europäische Parlament diese Staaten erneut dazu auf, das Römische Statut zu ratifizieren und mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten. Im 21. Jahrhundert sollten die Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind, von der Völkergemeinschaft keine moralischen Verurteilungen erwarten, sondern rechtliche Sanktionen. Diese Verbrechen dürfen nicht ungestraft begangen werden.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Antrag auf Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (Regel 124) – Antrag auf Konsultation des Ausschusses der Regionen – Bürgerinitiative (Regel 125)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich (PT) Neben der Beschleunigung des Entscheidungsfindungsmechanismus trägt der Vertrag von Lissabon zum Kampf gegen das demokratische Defizit bei und stärkt die Rollen der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments und betont die Wahrnehmung der europäischen Bürgerrechte. Die Einführung des Petitionsrechts oder des „Bürgerinitiativrechts“, in das es umbenannt wurde, ist von besonderer Bedeutung. Dieses neue Instrument erlaubt einer Gruppe von nicht weniger als einer Million Bürgern einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten, von der Kommission eine rechtliche Initiative in Bereichen zu fordern, die in der Zuständigkeit der Union liegen.

Der Vertrag von Lissabon unterstreicht die Bedeutung von Konsultationen und Dialogen mit anderen Institutionen und Organen, unter anderem mit der Zivilgesellschaft und mit Sozialpartnern. Ich glaube, dass Europa ein Europa der Bürgerinnen und Bürger sein muss und das kann nur erreicht werden, wenn wir es demokratischer und transparenter machen. In diesem Zusammenhang stimme ich zu, dass die Meinungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen eingeholt werden sollten.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Claude Moraes (A7-0117/2010)

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Es muss wohl der Eindruck entstehen, dass ich wiederhole, was ich gestern im Hinblick auf Herrn Tavares' Bericht gesagt habe. Aber das Flüchtlingsproblem ist ein europäisches Problem und es kann nicht den nationalen Regierungen überlassen bleiben, damit fertig zu werden, auch im Hinblick auf die geografischen und wirtschaftlichen Unterschiede.

Darum bin ich dafür, dass ein Fond auf europäischer Ebene eingerichtet wird. Die Einrichtung eines solchen Fonds muss zwei Zwecke erfüllen: Er muss Flüchtlingen helfen, die in unseren Staaten ankommen, häufig an unseren Küstengebieten und Hilfe suchen und er muss diejenigen Staaten unterstützen, die wegen ihrer geografischen Lage die größte Anzahl dieser verzweifelten Menschen aufnehmen.

In der Tat ist das Problem ein europäisches Problem und muss es auch sein und die Auseinandersetzung damit kann nicht nur bestimmten Staaten überlassen bleiben. Ich hoffe, dass der Fond nur der Anfang eines Weges ist, auf dem die Frage von einer europäischeren Sichtweise aus und im Geiste der Solidarität angegangen wird.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Anni Podimata (A7-0128/2010)

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich (RO) Der Vorschlag einer Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, zusammen mit den beiden Vorschlägen einer Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz ist ein Teil des Energieeffizienzpakets, das von der Kommission 2008 vorgelegt wurde. Wir stimmten dafür, weil wir durch die Vereinbarung, die zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission geschlossen wurde, die Einführung eines verbesserten Etikettierungssystems erreichten.

Etiketten werden zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch für Haushaltsgeräte und energieverbrauchsrelevante Produkte enthalten. In Zukunft wird diese Kennzeichnung auch auf energieverbrauchende Produkte angewandt werden, die für industrielle und kommerzielle Nutzung vorgesehen sind, was bis jetzt nicht möglich war. Nicht zuletzt wird jede Art der zukünftigen Werbung, die den Preis oder die Energieeffizienz von Produktkategorien anpreist, auch deren Energieklasse angeben müssen.

Die Angabe genauer, relevanter und vergleichbarer Informationen über den Energieverbrauch energieverbrauchsrelevanter Produkte wird es den Konsumenten in Zukunft erlauben, richtige, effektive Entscheidungen zu treffen und dabei sowohl ihren Energieverbrauch als auch ihre Haushaltsausgaben zu reduzieren.

 
  
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  John Attard-Montalto (S&D), schriftlich – Die Regierung Maltas spricht sich gegen die Empfehlung der zweiten Lesung in Bezug auf die Kennzeichnung und standardmäßige Produktinformationen des Verbrauchs von Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte aus.

Als Begründung wird angegeben, dass die nationalistische Regierung einer Erläuterung der Erklärung im Bericht nicht zustimmt, insbesondere dem folgenden Wortlaut: „Bauprodukte mit erheblichen Auswirkungen auf den Energieverbrauch sind auch in die Prioritätenliste aufzunehmen.“ Es ist unbegreiflich, dass die Regierung aus diesem Grund dieser Empfehlung nicht zustimmen kann. Sie hätte der Empfehlung zustimmen und klar machen können, dass sie Vorbehalte gegenüber Bauprodukten hat, die einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben.

Es macht keinen Sinn, wenn die Regierung aussehen will, als ob sie die Energieeffizienz unterstützt, wenn die potenziellen Einsparungen durch die Etikettierung einiger dieser Produkte deswegen erzielt werden könnten, da der Energieverbrauch von Gebäuden 40% des Gesamtenergieverbrauchs in der Europäischen Union ausmacht.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich (LT) Ich habe diesen wichtigen Bericht unterstützt. Die Energiekennzeichnungsrichtlinie spielt eine entscheidende Rolle dabei, das EU-Energieeffizienzziel von 20% bis 2020 zu erreichen. In diesem Zusammenhang spielt sie eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel, bei der Umwandlung der EU in eine effiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft und bei der Stärkung der europäischen Energiesicherheit. Unser Ziel ist es, den Weg für ein alle Seiten zufrieden stellendes Ergebnis zu bereiten, sowohl für den Markt und auch für die Konsumenten, indem jedem Konsumenten der Zugang zu geeigneter Information und voller Kenntnis der Auswirkungen seiner Entscheidungen ermöglicht wird. Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Vereinbarung zur Energiekennzeichnungsrichtlinie einen wichtigen Mehrwert erbringen. Ich begrüße den Standpunkt, für den das Europäische Parlament gekämpft hat, das Modell einer A-G-Skala beizubehalten, das gemäß einer Studie für die Verbraucher am zweckdienlichsten und am einfachsten zu verstehen ist. Dies beinhaltet den obligatorischen Hinweis auf die Energiekennzeichnung in allen Werbemitteln für energieverbrauchsrelevante Produkte, bei der preis- oder energierelevante Informationen angegeben werden.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich (CS) Ich bin sehr erfreut darüber, dass die neue Gesetzgebung zur Energieeffizienz von Produkten endlich nach langem Tauziehen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt wurde und dass ich die Ehre hatte, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei Schattenberichterstatter für diesen Bericht zu sein. Der Vorteil besteht in einer Erweiterung der Klasse A, wodurch Unterscheidungen zwischen dem immer größeren Angebot von energiesparenden Geräten möglich werden und gleichzeitig Hersteller dazu motiviert werden können, Geräte herzustellen, die so energiesparend wie möglich sind. Es ist ebenfalls wichtig, dass es keine Erweiterung der Anzahl von Klassen gegeben hat, die den Energieverbrauch einzelner Produkte angeben, weil das die Klarheit des gesamten Konzepts beibehält. Die Tatsache, dass es insgesamt sieben unterschiedliche Klassen gibt, ermöglicht es den Konsumenten, effektive Entscheidungen zu treffen, wenn sie Waren am Markt auswählen und somit durch ihr Verhalten dabei helfen, Energiekosten reduzieren. Soweit es die Neuerungen anbetrifft, welche die obligatorische Angabe der Energieklassen von Produkten in Werbematerialien einschließt, halte ich es für einen Erfolg, dass diese Pflicht auf Werbemittel beschränkt wurde, die Informationen zu Preis oder Energieverbrauch enthalten. Glücklicherweise hat sich die Sichtweise durchgesetzt, dass die Regelung der Werbung nur im Falle der Notwendigkeit akzeptabel ist und nur im notwendigen Umfang.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich (PT) Ich habe für die Empfehlung gestimmt, weil sie den europäischen Konsumenten in wirksamer Weise dabei hilft, Produkte auszuwählen, die weniger Energie verbrauchen oder indirekt einen geringeren Energieverbrauch herbeiführen. Durch die Annahme dieser Empfehlung spielt das Europäische Parlament eine wichtige Rolle dabei, der Realisierung des EU-Zieles einer 20-prozentigen Verbesserung ihrer Energieeffizienz bis 2020 näher zu rücken. Es handelt sich um einen ausgewogenen Text, der ein Ergebnis gewährleistet, das für den Markt und die Konsumenten von Vorteil ist.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Diese Initiative, die vergleichbar mit der ist, über die wir gestern in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden abgestimmt haben, ist Teil eines Gesetzespakets zur Energieeffizienz, das von der Kommission im November 2008 präsentiert wurde und zahlreiche Diskussionen im Parlament, in der Kommission und im Rat ausgelöst hat. Eine Einigung über den endgültigen Text wird jetzt endlich erreicht.

Neben ihren positiven Folgen für die Umwelt, für das europäische Ziel der Reduzierung von Emissionen und für die Schaffung einer energetisch nachhaltigen Wirtschaft, hat diese Initiative auch den Vorteil, für die Entscheidung die Konsumenten in den Mittelpunkt zu stellen. Mit den richtigen Kennzeichnungen und Etiketten werden die Konsumenten genau wissen, was sie erhalten und in der Lage sein, ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Kriterien wie Energieeffizienz und niedrigste Umweltkosten zu treffen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) Die Richtlinie für die Energieetikettierung garantiert, dass die Konsumenten geeignete Informationen erhalten und das dank der zwingend vorgeschriebenen Einbeziehung des Energieetiketts in die Werbung. Im Zusammenhang mit europäischen Bemühungen, Energieeffizienz und die Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Öffentlichkeit neben dem Kampf gegen den Klimawandel dafür zu mobilisieren. Das kann nur erreicht werden, wenn die Konsumenten klare und effektive Informationen über den Energieverbrauch von Produkten erhalten, die gekauft wurden oder zum Verkauf angeboten werden. Auf diese Weise werden alle Mitglieder der europäischen Öffentlichkeit in die Bekämpfung des Klimawandels eingebunden. Es ist absolut entscheidend, sicherzustellen, dass Konsumenten in der Lage sind, bewusst umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen. Wie es diese Richtlinie jetzt gewährleistet, werden die von Produkten verursachten Energieverbrauchswerte nach universellen Kriterien und Parametern bewertet, was einen verlässlichen Vergleich der Produkte erlaubt. Das wird auch zu einer Zunahme des Vertrauens in die technische Bewertung und die auf den Etiketten angegebenen Informationen führen. Diese Richtlinie wird demnach eine wichtige Rolle bei der Konsolidierung der Strategie 2020 spielen, der 20-prozentigen Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich (PT) Nach dieser Abstimmung muss damit begonnen werden, die Produkte, die Energie verbrauchen – ganz gleich, ob sie für den Privathaushalt oder für kommerzielle oder industrielle Zwecke bestimmt sind – mit den neuen Energieeffizienzetiketten auszustatten, um die Konsumenten besser zu informieren. Es gibt eine Bestimmung in der heute vom Europäischen Parlament angenommenen Richtlinie für die Hinzufügung neuer Arten der Energieeffizienzklassifizierung und dies gilt auch für Produkte, die Energie indirekt verbrauchen, wie zum Beispiel Fenster.

Einige der Einzelheiten sind umstritten, zum Beispiel, dass das Format des Etiketts auf der Klassifizierung zwischen A und G beruht – die ja für Kühlschränke bereits verwendet wird –, mit der möglichen Ergänzung der Klassifizierungen A+, A++ und A+++: Grundsätzlich muss die Gesamtzahl von Klassen auf sieben begrenzt sein. Trotzdem scheint die Richtlinie das richtige Ziel zu verfolgen.

Jede Werbung für Produkte, die mit ihrem Energieverbrauch oder den entsprechenden Preisen verbunden ist, muss einen Hinweis auf die Energieeffizienz-Klassifizierung enthalten. Die angegebene Information muss die Konsumenten zur Wahl eines Produktes anleiten, das weniger Energie verbraucht oder indirekt zu einem geringerem Energieverbrauch führt.

Daher muss in Zukunft bei der Werbung für den Preis oder die Energieeffizienz von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Kochgeräten die Energieklasse des Produkts angegeben sein.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich(PL) Es wird viel über die Rechte der Konsumenten gesprochen, genau über die von ihnen gekauften Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände informiert zu sein. Wir wollen wissen, woher sie stammen und wie sie hergestellt wurden und welche Nährwerte die Lebensmittel haben. In der Zeit des Klimawandels wollen wir alle die Umwelt schützen und abnormales Wetter verhindern und darum werden wir bei der Wahl von Lebensmitteln und täglichen Gebrauchsgütern von ökologischen Grundsätzen geleitet. Es ist daher wichtig, dass sich Verbraucher bewusst sind, wie viel Energie von ihren Geräten verbraucht wird und somit denke ich, dass sie das Recht haben, diese Informationen auf den Etiketten zu finden. Die Angabe dieser Informationen auf Produktetiketten weist auch die hohe Qualität des Produkts aus. Es kann dann als Instrument dazu dienen, den europäischen Markt vor billigen Imitationen von Geräten von außerhalb der Europäischen Union zu schützen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Er räumt ein, dass der Markt nicht in der Lage ist, rationelle Energienutzung zu gewährleisten. Das ist ein klares Zugeständnis, das unsere Argumente bestätigt und ich begrüße das. Ich begrüße ebenfalls den erklärten Willen für eine Abwärtsharmonisierung der Energieeinsparungskennzeichnung. Es ist jedoch bedauernswert, dass eine allumfassende ökologische Footprint-Kennzeichnung nirgendwo vorgeschlagen wird, obwohl wir sie so rasch wie möglich einführen sollten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Die EU sucht weiterhin entschlossen nach den besten Wegen, ausgezeichnete Werte der Energieeffizienz zu gewährleisten, um ihre Effizienz bis 2020 tatsächlich um 20% zu verbessern. Die neue Kennzeichnung ist für Konsumenten sehr geeignet, weil sie ihnen Zugang zu besserer Information ermöglicht, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können und sich ihres Einflusses in Angelegenheiten der Energieeffizienz bewusst sind. Das bedeutet, dass das Bewusstsein der Konsumenten über energierelevante Folgen ihrer Entscheidungen erweitert werden muss, wann immer sie die Absicht haben, einen Konsumartikel zu kaufen, der Auswirkungen auf die Energieeffizienz hat. Der Beschluss dieser Richtlinie ist besonders wichtig für die Erweiterung dieses Bewusstseins. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wenn das Energieverbrauchsetikett kommt, dann wird sich – sofern dieses für den Verbraucher verständlich ist – bald zeigen, ob es auch tatsächlich von den Konsumenten angenommen wird. Das Bewusstsein hat sich in dieser Hinsicht ja geändert, sodass gerade bei Elektrogeräten vermehrt auf Energieeffizienzklassen geachtet wird. Natürlich sollte im öffentlichen Vergabeverfahren mit gutem Beispiel vorangegangen werden, es darf den Mitgliedstaaten jedoch nicht vorgeschrieben werden, dass nur solche Produkte beschafft werden können, die das höchste Leistungsniveau und die höchste Energieeffizienzklasse aufweisen. Gerade in den nun bevorstehenden Sparzeiten wird der Anschaffungspreis vermehrt ausschlaggebendes Kriterium sein. Die Wahlmöglichkeit im Vergabeverfahren ist nicht klar genug festgelegt, sodass ich mich der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich (LT) Ich habe für die Entschließung über die Kennzeichnung von Produkten gestimmt, die Strom verwenden und für die Bestimmung der grundlegenden Informationen für Konsumenten. Wir sprechen im Parlament sehr oft über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – über das Recht der Entscheidungsfreiheit und das Recht, genaue und korrekte Informationen zu erhalten. Meiner Ansicht nach ist das in allen Lebensbereichen besonders wichtig. In diesem Fall betrifft die Frage den Verbrauch von Strom und dessen Effizienz. Die Menschen haben den Willen, Energie einzusparen und tun dies meistens aus zwei Gründen, nämlich aus wirtschaftlichem und ökologischem Grund. In der heutigen Zeit des technischen Fortschritts, wenn Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Elektrogeräte gemäß ihrer Energieeffizienz auszuwählen, wird die von uns beschlossene Kennzeichnung Konsumenten helfen, eine bewusste Entscheidung zu treffen und zur Energieeinsparung beizutragen (daher würden Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlichere Geräte wählen) sowie zur Erhaltung der Umwelt. Ich zweifle nicht daran, dass die Europäer angesichts der verbrauchten Energiemengen die Gelegenheit nutzen werden, effizientere und umweltfreundlichere Produkte und Einrichtungen zu wählen. Ich wiederhole es noch einmal, ich begrüße den Standpunkt des Europäischen Parlaments in dieser Frage und hoffe, dass solche Entscheidungen einen kräftigen Anreiz und eine Chance darstellen werden, unsere Verpflichtungen zu realisieren, um den Energieverbrauch bis 2020 zu verringern.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Die Neufassung der Energieetikettierungsrichtlinie hat zum Ziel, den Umfang der Etikettinformation zu erweitern, um alle Produkte einzuschließen, die den Energieverbrauch beeinflussen, nicht nur Haushaltsgeräte.

Die Richtlinie ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik und sie sieht auch Initiativen für Anreize und öffentliche Ausschreibungen vor. Sie wird vom Gesichtspunkt des Umweltschutzes her betrachtet den Drehpunkt einer integrierten und nachhaltigen Politik bilden. Einer der umstrittensten Punkte betrifft die zu verwendende Skalierungsart, um eine Verwirrung der Konsumenten zu vermeiden: Es wurde beschlossen, das Layout der geschlossenen Skalierung von A-G beizubehalten, nachdem das Parlament eine diesbezügliche Entschließung angenommen hatte.

Energieeffizienzbewertungen werden ebenfalls in allen Werbemitteln angegeben werden, die Informationen über Energieverbrauch oder Produktpreis enthalten. Aus den von mir erwähnten Gründen stimme ich mit dem von Frau Podimata vertretenen Standpunkt überein und unterstütze den Bericht.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich (IT) Die Energieetikettierungsrichtlinie spielt eine entscheidende Rolle beim Versuch, das EU-Energieeffizienzziel von 20% bis 2020 zu erreichen. Sie schafft einen wichtigen Mehrwert für den Markt sowie für die Konsumenten. Im Wesentlichen wird die obligatorische Erwähnung der Energieetiketten in der Werbung der Fehlinformation von Endverbrauchern ein Ende bereiten und ihnen allen die Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Zugleich wurde die Einführung einer freien Skalierung aufgrund des starken Beharrens des Parlaments verhindert und die Beibehaltung einer AG-Skalierung, die sich für Konsumenten bis jetzt als sehr wertvoll erwiesen hat, wurde garantiert. Außerdem erlaubt die Ergänzung einer allgemeinen Überprüfungsklausel eine umfassende Nachprüfung der Etikettierung angesichts der technischen Weiterentwicklung und des Verbraucherverständnisses, bis spätestens 2014. Dies ist eine weitere Sicherheit, dass die konsumentenfreundliche Skalierung, wie bis jetzt entschieden, unverändert bleibt und zwar mindestens bis die Überprüfung stattfindet. Ich wiederhole daher mit Überzeugung, dass ich die Richtlinie voll unterstütze. -

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich (RO) Ich habe für den Bericht gestimmt, weil durch die Einschließung aller energieverbrauchsrelevanten Produkte die Änderung der Energieetikettierungsrichtlinie dabei helfen wird, eine Reduzierung der Umsetzungskosten für jede aktualisierte und vollkommen neue Durchführungsmaßnahme um 4 Mio. EUR zu erreichen (falls Regulierungen/ Entscheidungen statt Richtlinien angewandt werden). Sie wird außerdem zusätzliche Verringerungen erbringen, die sich auf ungefähr 78 MT von CO2-Emissionen belaufen werden. In Zukunft wird die Energieeffizienzetikettierung auch auf energieverbrauchende Produkte angewandt werden, die für industrielle oder kommerzielle Verwendung vorgesehen sind, wie etwa Kühlräume, Vitrinen, industrielle Kochgeräte, Verkaufsautomaten (für Sandwiches, Snacks, Kaffee, usw.), Industriemotoren, energieverbrauchsrelevante Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen, aber „erhebliche direkte oder indirekte Auswirkungen“ auf Energieeinsparungen haben, wie etwa Fenster und Türrahmen.

Ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Richtlinie ist die Garantie für jeden Bürger, Informationen richtig zu stellen und es den Konsumenten bewusst zu machen, welche Auswirkungen die von ihnen gemachten Entscheidungen haben. Die Angabe genauer, relevanter und vergleichbarer Informationen über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten wird Endverbrauchern dabei behilflich sein, Entscheidungen auf der Basis des Energieeinsparungspotenzials zu fällen, um langfristig bei Energierechnungen einzusparen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich (ES) Ich habe für den Podimata-Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass das Parlament und insbesondere die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) es geschafft haben, äußerst wichtige Fortschritte im Hinblick auf eine entscheidende Richtlinie zu erzielen, um das Energieeffizienzziel zu erreichen, das wir uns gesteckt haben. Wir haben es nicht nur geschafft, die A-G-Skalierung beizubehalten, die den europäischen Konsumenten gut bekannt ist und die von ihnen geschätzt wird, sondern wir haben auch sichergestellt, dass es jetzt Pflicht ist, auf das Energieetikett auf inländischen Geräten hinzuweisen, solange Informationen über den Preis in Werbematerialien erscheinen. Ein weiterer erwähnenswerter, vom Parlament vorgestellter Aspekt ist die Verpflichtung der Kommission, eine auf Energie bezogene Prioritätsliste zusammenzustellen, die einige Bauprodukte enthält, die zukünftigen Maßnahmen unterliegen können. Abschließend denke ich, dass es angesichts der Führungsrolle, die der öffentliche Sektor einnehmen muss, für Regierungen unerlässlich ist, Produkte zu erwerben, die der höchsten Energieeffizienzklasse in öffentlichen Ausschreibungen angehören.

 
  
  

Bericht: Vladimír Maňka (A7-0158/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Herrn Maňkas Bericht schlägt mehrere Änderungen zum Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2011 vor. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, insbesondere aufgrund seiner Bestimmungen, die an den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon anknüpfen. Das schließt die monatliche Erhöhung der Zulagen für parlamentarische Assistenten um 1 500 EUR mit ein. Diese Erhöhung ist so angelegt, dass sie den Abgeordneten hilft, ihre neuen Verantwortungen zu erfüllen, die aus dem Vertrag von Lissabon entstehen, der den Rahmen des Parlaments erheblich erweitert und dadurch dessen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der EU verstärkt. Das Parlament muss seine Fachkenntnis in allen rechtlichen Fragen erweitern, um sich dem Niveau der Kommission und der Mitgliedstaaten anzugleichen. Wir vertreten europäische Bürgerinnen und Bürger und wir benötigen angemessene Ressourcen, wenn wir unsere Interessen verteidigen wollen. Ich habe daher diesen Bericht unterstützt.

 
  
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  Göran Färm (S&D), schriftlich (SV) Ich denke, dass die Ausschüsse, die wegen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon ein größeres Arbeitspensum zu verrichten haben, erweitert werden müssen. Dies rechtfertigt eine Aufstockung des Personals in den Sekretariaten des Parlaments und der Fraktionen in diesen Ausschüssen. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass wir MdEPs mehr Personal benötigen. Es hätte mich gefreut, wenn die Ressourcen des Parlaments in erster Linie durch Umverteilungen und Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz verbessert worden wären, um eine Erhöhung des Gesamthaushalts zu vermeiden.

Als Fraktionsführer der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament im Haushaltsausschuss habe ich diesen Standpunkt auch in den Verhandlungen mit dem Parlamentspräsidium vertreten. Am Ende haben wir einen Kompromiss dahingehend erreicht, dass der Vorschlag jetzt zum Teil durch Einsparungen von 4,4 Mio. EUR finanziert wird. ich bin weiterhin davon überzeugt, dass weitere Einsparungen in den Vorschlag miteinbezogen werden hätten sollen, aber da ich bei den Verhandlungen eine aktive Rolle gespielt habe, habe ich mich entschieden, den erreichten Kompromiss zu unterstützen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich(PL) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird wahrscheinlich einen wesentlichen Anstieg des Arbeitsvolumens im Parlament verursachen. Insbesondere wird dies zu einem intensiveren Einsatz des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens führen, was etwa 95% der verabschiedeten Gesetzgebung beeinflussen wird. Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen werden es dem Parlament erlauben, seine Rolle als Mitgesetzgeber gleichberechtigt mit dem Rat zu erfüllen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE), schriftlich – Ich habe den Maňka-Bericht über den Berichtigungshaushaltsplan unterstützt, da ich mir der Sensibilität hinsichtlich Haushaltserhöhungen zu einer Zeit bewusst bin, in der Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, Lohneinbußen hinzunehmen und Arbeitsplätze verloren gehen. Das Arbeitsvolumen des Europäischen Parlaments hat sich aufgrund des Vertrags von Lissabon zweifellos erhöht. Ich habe vor, die zusätzliche Sekretariatszulage dazu zu verwenden, jungen Studentinnen und Studenten, die sich in großer Zahl bei meinem Amt um Arbeit bewerben, Möglichkeiten zu bieten.

Damit werden sie für ihre Arbeit und wertvolle berufliche Erfahrung entschädigt werden und ich hoffe, dass es ihnen in ihren zukünftigen Berufen helfen wird. Aber ich glaube, dass das Parlament unsere gesamte Arbeits- und Personalorganisation überprüfen muss und zwar mit Blick auf die Verbesserung unserer Effektivität und Effizienz.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Das Parlament hat durch den Vertrag von Lissabon neue Zuständigkeitsbereiche erhalten. Dies bedeutet zusätzliche administrative Arbeit, was zur Folge hat, dass die Mitglieder qualifizierte, als Berater fungierende Mitarbeiter benötigen. Diese neue Situation führt zu zwei Problemen: Einerseits zu höheren Kosten aufgrund des Bedarfs an mehr Assistenten und andererseits zu zusätzlichem Raumbedarf, damit sie ihrer Tätigkeit in einem guten Arbeitsklima nachgehen können. Diese Situation hat eine Erhöhung der Ausgaben zur Folge. Das ist in Krisenzeiten schwer zu rechtfertigen, aber wenn das Parlament hervorragende Arbeit leisten soll, muss es über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügen. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Ich habe dafür gestimmt. Obwohl es sich wohl wie Demagogie oder ein weiteres Kastenprivileg anhört, ist das hier nicht der Fall. Die Haushaltsänderungen sind für die ordnungsgemäße Verwaltung des Lebens und der Tätigkeiten des Parlaments wichtig und unerlässlich.

In unserer Rolle als Abgeordnete des Europäischen Parlaments sind wir nach der Annahme des Vertrags von Lissabon aufgerufen, eine wichtige und sehr sichtbare Aufgabe zu erfüllen. Aus diesem Grund benötigen wir neue Mitarbeiter und Experten, die uns in unserer Arbeit täglich unterstützen können. Dafür benötigen wir Ressourcen. In meinem Namen und ich hoffe auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen hoffe ich, dass unsere Arbeit durch diese Ressourcen effektiver, effizienter und fokussierter werden wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich – Ich habe für diesen Änderungsantrag gestimmt und ihn unterzeichnet und damit die Tranche abgelehnt, zusammen mit 16 anderen Abgeordneten meiner Fraktion. Der Grund dafür ist meine Überzeugung, dass es äußerst wichtig ist zu verdeutlichen, dass es eine größere Gruppe von Abgeordneten gibt, die der Erhöhung der Sekretariatszulage in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise nicht zustimmen.

Bei der Endabstimmung habe ich jedoch für den Maňka-Bericht gestimmt, der den Haushaltsplan 2010 berichtigt.

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL) , schriftlich (SV) Ich habe gegen den Bericht über den Nachtragshaushalt für 2010 gestimmt. Die Sekretariatszulage um 1 500 EUR monatlich zu erhöhen, um mit der zusätzlich anfallenden Arbeit fertig zu werden, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergibt, ist nicht haltbar. Zum einen kann man für 1 500 EUR monatlich keine hochqualifizierten Experten einstellen. Zum zweiten gibt es in den Gebäudlichkeiten des Parlaments keine zusätzlichen Räumlichkeiten für neue Mitarbeiter. Zum dritten wurde ein Teil der Haushaltsmittel speziell für bauliche Investitionen aus der Reserve entnommen. Viertens, für den Haushaltsplan 2011, Kategorie 5, hat die Berichterstatterin, Frau Trüppel, festgestellt, das Sekretariatszulagen in Zukunft nicht garantiert werden können, bis eine ordnungsgemäße Prüfung ihrer Sozialleistungen durchgeführt worden ist. Ich sehe diese Erhöhung als ungerechtfertigte Zulage zu den bereits hohen Sekretariatszulagen und dies zu einer Zeit, wenn die Arbeitslosen, die allein erziehenden Mütter, Rentner und andere sozial schwache Gruppen dazu gezwungen sind, Opfer zu bringen, um das in Schwierigkeiten steckende Euro-Projekt zu retten.

 
  
  

Bericht: Ryszard Czarnecki (A7-0096/2010)

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Im Namen der Transparenz – welche die Bürgerinnen und Bürger fordern – und im Namen der Gründlichkeit glaube ich nicht, dass der Rat seiner Pflicht entledigt ist, der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über die ihm zur Verfügung gestellten Finanzmittel abzugeben. Darum stimme ich dem Entschluss des Berichterstatters zu, die Entscheidung über die Erteilung der Entlastung des Ratshaushalts zu verschieben, bis die geforderten zusätzlichen Informationen vorgelegt worden sind.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) Ich spreche mich im Interesse der Transparenz und Genauigkeit für die Verschiebung der Entscheidung für die Entlastung der Durchführung des allgemeinen EU-Haushalts für das Jahr 2008 aus, nicht nur im Hinblick auf die Durchführung des Haushalts, sondern auch im Hinblick auf die umfassende Überwachung der Verwendung aller finanzieller Ressourcen der EU. Das wird dem Rat die Gelegenheit geben, alle Erklärungen und Informationen einzuholen, die notwendig sind, um eine vom Parlament gebilligte Entscheidung sicherzustellen. Das ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen und das öffentliche Vertrauen in jene, welche die Befugnisgewalt haben. Darüber hinaus geht es hier um den grundsätzlichen Respekt für die Politiken und Richtlinien, die von demokratischen Organen und jenen festgelegt wurden, welche die Befugnis dafür haben.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Das Entlastungsverfahren für den Haushalt ist wichtig und die Gesetzgebungs- und Überwachungstätigkeiten des Parlaments sind davon abhängig.

Ich brauche nicht noch einmal über die Überwachungsbefugnis sprechen, die das Parlament über die Jahre hinweg erworben hat, nicht zuletzt dank eines Haushaltsverfahrens, auf dessen Grundlage es in der Lage war, die obligatorische Rechnungslegung für europäische Institutionen in eine ernste und wichtige Angelegenheit zu verwandeln. Vielmehr ist sie auch angesichts der Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger von grundlegender Bedeutung.

In einem Moment der Krise, wie wir sie gegenwärtig erleben, werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, außerordentliche Opfer zu bringen und wir müssen eine sorgfältige und genaue Überwachung der bürokratischen oder tatsächlichen Verwaltungsausgaben durchführen. Aus den von mir erläuterten Gründen beglückwünsche ich den Berichterstatter und bringe meine Zustimmung zum Ausdruck.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich auch der Ansicht bin, dass wir die Entlastungsentscheidung bis Oktober verschieben müssen.

 
  
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  Konrad Szymański (ECR), schriftlich(PL) Ich habe gegen die Erteilung der Entlastung hinsichtlich des Ratshaushalts 2008 gestimmt, weil das Parlament die finanzielle Dokumentation des Rates zu spät erhalten hat. Die Überwachung der Finanzen des Rates durch das Europäische Parlament ist alles andere als transparent.

 
  
  

Bericht: Miroslav Mikolášik (A7-0106/2010)

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich (RO) Während der letzten Jahre haben wir innerhalb der Europäischen Union einen steten, raschen Anstieg des Bedarfs an Organtransplantationen beobachten können. Obwohl die Organknappheit gegenwärtig die größte Herausforderung bleibt, gibt es viele zusätzliche Schwierigkeiten, die mit den unterschiedlichen Transplantationssystemen zu tun haben, die in den Mitgliedstaaten angewendet werden.

Bereits 2008 hat das Europäische Parlament die Europäische Kommission aufgefordert, mittels der im April angenommenen Entschließung einen Richtlinienentwurf auszuarbeiten, der die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen sollte, um die Qualität und Sicherheit von Organspenden innerhalb der Europäischen Union zu garantieren. Die Kommission hat daraufhin einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der im Europäischen Parlament diskutiert wurde und die folgenden drei Ziele enthält: Qualität sowie die Sicherheit der Patienten in der ganzen EU zu garantieren, Schutz für Spender zu bieten und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern.

Wir haben für den Kompromiss gestimmt, der zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission erreicht wurde, da wir allgemeine Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf EU-Ebene für die Vermittlung, den Transport und die Verwendung menschlicher Organe benötigen. Es ist dies eine Maßnahme, die den Organaustausch ermöglichen und dadurch den Tausenden von Patienten in Europa zum Vorteil gereichen würde, die jährlich diese Art von Behandlung brauchen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich (LT) Ich unterstütze diesen Bericht über die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Organe, die für Transplantationen bestimmt sind. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Transplantationen in der Europäischen Union und dem Ungleichgewicht zwischen den auf eine Transplantation wartenden Patienten und der Anzahl der gespendeten Organe müssen wir es uns zum Ziel setzen, die Kommerzialisierung der Organspende zu verhindern und den gesetzeswidrigen Handel mit Organen zu stoppen. Daher müssen wir strikte rechtliche Vorschriften für lebende Spender anwenden, Transparenz der Organwartelisten gewährleisten, strikte Vertraulichkeitsbestimmungen festlegen, um die persönlichen Daten der Spender und der auf Organe Wartenden zu schützen und die Verantwortung für die Ärzte definieren. Sobald allgemeine Qualitäts- und Sicherheitsstandards angenommen worden sind, würde die Möglichkeit für den grenzüberschreitenden Organaustausch geschaffen werden und das könnte die Anzahl der durchgeführten Transplantationen erhöhen.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich (PT) In den letzten fünf Jahrzehnten ist die Transplantation von Organen zu einer effektiven Praxis weltweit geworden und hat zur Verbesserung der Lebensqualität und Verlängerung der Lebenserwartung der Leidenden beigetragen. Diese Richtlinie legt Vorschriften fest, die darauf abzielen, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Transplantation von Organen menschlichen Ursprungs in menschliche Körper zu garantieren, um ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten. Die Richtlinie führt qualitativ hochwertige nationale Programme ein, durch die Standards und Praktiken für Transplantationsverfahren in Mitgliedstaaten definiert werden. Sie spricht außerdem im Einzelnen den Vermittlungsprozess und Themen an, die mit dem Informationssystem zu tun haben.

Die Rückverfolgbarkeit und der Schutz der Spender und Empfänger verdienen besondere Aufmerksamkeit. ich habe für diesen Bericht gestimmt, und zwar wegen seiner drei Hauptziele: Qualität sowie die Sicherheit der Patienten auf EU-Ebene zu garantieren, Schutz für Spender zu bieten und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern. Trotzdem möchte ich betonen, dass die Organtransplantationsprogramme dem Prinzip der freiwilligen und unentgeltlichen Spende entsprechen müssen, die bereits in früheren Gesetzgebungen zu Substanzen menschlichen Ursprungs verankert sind und dass diese in keiner Weise verkauft werden dürfen.

 
  
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  Gerard Batten, John Bufton, David Campbell Bannerman und Derek Roland Clark (EFD), schriftlich – Die UKIP ist davon überzeugt, dass die aktuelle Entwicklung und Verbesserung des gegenwärtigen internationalen Netzes von Einrichtungen und Behörden für den Organaustausch durch die Versuche der EU, dieses Netz zu durchdringen und zu regulieren, nicht gefördert wird. Im Gegenteil, Organspenden werden in den wenigen Ländern, in denen es viele Spender gibt, wahrscheinlich zurückgehen, wenn der Bedarf an Organen aus den vielen Ländern, wo es wenige Spender gibt, in der EU obligatorisch wird. Darüber hinaus wird in letzteren Staaten der relative Überfluss an fremden Organen die Organspenden dort möglicherweise reduzieren. Daher haben die Abgeordneten der UKIP gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Françoise Castex (S&D), schriftlich (FR) Ich habe für den Entschließungsentwurf zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Organe gestimmt, die für die Transplantation vorgesehen sind. Die Richtlinie deckt jede Phase in der Verfahrenskette ab, von der Spende zur Transplantation und sie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor. Ein effektives Transplantationssystem beruht nicht nur auf der Unterstützung der Spender. Es hängt auch von der richtigen Verwendung der Informationen und der Qualität des Netzes ab, durch das diese Informationen weitergegeben werden. ich unterstütze daher das Konzept der Schaffung einer europäischen Datenbank, die Informationen über verfügbare Organe festhält und eines europaweiten Zertifizierungssystem, welches garantiert, dass die verfügbaren menschlichen Organe und Gewebe legal erlangt wurden. Tatsächlich müssen Organe auf freiwilliger Basis gespendet werden, um den gleichberechtigten Zugang zu verfügbaren Organen zu ermöglichen, ohne dass irgendwelche Zahlungen geleistet werden. Allerdings wird das Prinzip der Nichtkäuflichkeit von Organen lebende Spender nicht daran hindern, entschädigt zu werden, vorausgesetzt, dass eine solche Entschädigung ausnahmslos auf die Abdeckung der Kosten und den aus der Spende resultierenden Einkommensverlust beschränkt bleibt. Solch ein transparentes, sicheres und effizientes Spendensystem ist der einzige Weg, den illegalen Organhandel zu bekämpfen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich (EL) Ich habe aus folgenden Gründen für den Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt: 1. Angesichts des Anstiegs des Bedarfs an Organen für die Transplantation und des begrenzten Angebots, das Patienten oft dazu zwingt, eine Lösung für ihr Problem außerhalb der nationalen Grenzen zu suchen, ist die auf EU-Ebene durchzuführende Annahme eines gemeinsamen Rahmens der Qualitäts- und Sicherheitsstandards und die Schaffung eines Kooperations- und gegenseitigen Informationsnetzes unbedingt notwendig, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Dienstleistungen für Patienten zu verbessern. 2. Nationale Rechtsvorschriften, welche das Verfahren zur Einwilligung zur Organspende regeln und deren Wahl in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, sind in keiner Weise betroffen. Im Gegenteil, der Vorschlag für eine Richtlinie ergänzt den gegenwärtigen rechtlichen Rahmen jedes Mitgliedstaats der EU mit spezifischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards während des gesamten Transplantationsverfahrens und sichert zur selben Zeit die Abwesenheit jeglicher Form von Spekulation und behält die Anonymität und Sicherheit der persönlichen Daten des Spenders sowie des Empfängers bei. 3. Fälle von Organschmuggel werden minimiert und das Vertrauen der potenziellen Spender wird gestärkt und zwar mit dem Endziel, die Anzahl der Spender zu erhöhen. 4. Sanktionen werden von Mitgliedstaaten im Fall des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften verhängt, welche die Identität der Spender oder Empfänger betreffen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich (PT) Ich habe für den Bericht über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe gestimmt, weil er dazu beiträgt, Wartelisten für Operationen für europäische Leidende zu verkürzen. Es ist inakzeptabel, dass im Durchschnitt täglich 12 Menschen sterben, die auf ein Transplantat warten. Diese Richtlinie wird es leichter machen, Organe zu spenden und zu transplantieren und sie zwischen EU-Mitgliedstaaten auszutauschen und damit Tausenden von kranken Europäerinnen und Europäern zu helfen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Die Organknappheit für Transplantationen hat einen furchtbaren Markt gespeist, der in erster Linie die Entwicklungsländer betrifft, aber auch sozial bedürftige Menschen in Osteuropa getroffen hat. Ich teile die Besorgnis über die Schwierigkeiten, diesen brutalen Handel und seine schrecklichen Folgen für jene zu bekämpfen, die, gezwungenermaßen oder nicht, ihrer Organe beraubt werden: Eine grausame Minderung der Lebensqualität, chronische Krankheiten und in vielen Fällen, Tod. Die Annahme gemeinsamer Vorschriften bringt die Europäische Union auf ein einheitliches Niveau in Bezug auf Anforderungen und Verantwortung, im krassen Gegensatz zu der traurigen Situation, die ich beschrieben habe.

Patienten und Spender werden die Bedingungen, die Überwachung und den Schutz genießen, die jenen, die in die Schmuggelnetze verstrickt sind, nicht zur Verfügung stehen und die Mitgliedstaaten werden damit beginnen können, effektiv zusammenzuarbeiten. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass Spenden altruistisch, freiwillig und unentgeltlich sein müssen und dass der Spender nur für Kosten oder Unannehmlichkeiten entschädigt wird, die während der Spende angefallen sind. Ich glaube, dass mein Kollege, Herr Mikolášik, einige gute Änderungen vorgeschlagen hat, die den Ausgangstext verbessern. Sie müssen das Resultat seiner medizinischen Ausbildung und seiner Beschäftigung mit diesem Thema seit der letzten Legislaturperiode sein.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich(PT) Ich begrüße diesen Vorschlag und seine drei Hauptziele sehr: Qualität sowie die Sicherheit der Patienten auf EU-Ebene zu garantieren, Schutz für Spender zu bieten und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten zu fördern. Grundsätzlich herrscht in der EU breiter gesellschaftlicher Konsens über die Spende von Organen für Transplantationen. Aber aufgrund der Unterschiede in Kultur und Tradition und auch im Organisationsystem gibt es innerhalb der Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze zu diesem Thema. ich möchte betonen, dass die Richtlinie trotz ihrer Orientierung auf die Beibehaltung der Harmonisierung oder auf den Versuch, eine Harmonisierung zwischen Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten schaffen sollte. Sie sollte eher eine ausreichende Flexibilitätsmarge haben, um die bereits angewandten guten Praktiken nicht zu gefährden. Der Vorschlag für eine Richtlinie schafft gemeinsame, verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation vorgesehene Organe menschlichen Ursprungs, mit dem Ziel, ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes in der gesamten EU zu gewährleisten. Ich unterstütze grundsätzlich die Ansicht der Kommission, dass Organtransplantationsprogramme dem Prinzip der freiwilligen und unentgeltlichen Spende entsprechen müssen. Die Organspende muss immer unentgeltlich sein und von jeder potenziellen Kommerzialisierung geschützt werden.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Organtransplantationen sind ein wichtiges Mittel zur Rehabilitation von Patienten, die unter einer Vielzahl von Erkrankungen leiden, die fatale Probleme mit bestimmten Organen verursachen. Die Anzahl von Transplantationen in der Europäischen Union hat zugenommen und damit wurden viele Leben gerettet und verlängert. Trotzdem gibt es noch immer lange Wartelisten für Transplantationen. Unsere Ja-Stimmen bekunden unsere Zustimmung zu den Verbesserungen, die der Bericht im Hinblick auf die aktuelle Lage enthält. Diese Verbesserungen betreffen Qualität und Sicherheit sowie die Einrichtung von notwendigen Verfahren für Vermittlung und Transport. Außerdem beziehen sie sich unter Berücksichtigung von ethischen Prinzipien und dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit auf den Schutz von Spendern und Empfängern. Der Bericht befasst sich auch auf eine für uns angemessene Weise mit dem beunruhigenden Thema Organhandel.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Ziel dieser Richtlinie ist deutlich genug: Wir benötigen mehr Organe für Patienten und umfassendere Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sowie bei der Bekämpfung des Organhandels. Deshalb sieht eine der Grundlagen dieser neuen Rechtsvorschriften die Einrichtung einer neuen Behörde in jedem Mitgliedstaat, die für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Organen verantwortlich ist, vor. Diese Behörden werden dafür verantwortlich sein, die Qualität und Sicherheit von Organen „während der gesamten Kette von der Spende bis zur Transplantation sowie bei der Bewertung von Qualität und Sicherheit während der Genesungsphase sowie der darauf folgenden Nachbehandlung des jeweiligen Patienten" zu gewährleisten. Die neue Richtlinie verlangt auch, dass Mediziner, die in die gesamte Kette von der Spende bis zur Transplantation oder Organentnahme eingebunden sind, ausreichend qualifiziert sind. Spezifische Fortbildungsprogramme sollten also für diese Fachleute entwickelt werden. Aus all diesen Gründen haben wir für diesen Vorschlag gestimmt. Deswegen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Organtransplantationen können Leben retten, aber nur wenn gesunde Organe eines passenden Spenders eingepflanzt werden. Leider sind in der Vergangenheit immer wieder Fehler passiert, deshalb ist es umso wichtiger, dass hier Qualitäts- und Sicherheitsstandards festgelegt werden. Es sollte auch darüber geredet werden, dass Muslime teilweise zwar gerne Organspenden in Anspruch nehmen, sich umgekehrt aber mit Hinweis auf ihre Religion als Spender generell ausschließen lassen. Der Bericht trägt hoffentlich zu höheren Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei, weshalb ich auch dafür gestimmt habe.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte hiermit bekunden, dass ich zugunsten des Berichts von Herrn Mikolášik gestimmt habe. Der wachsende Bedarf an verfügbaren Transplantationsorganen im Zusammenhang mit einem grenzübergreifenden Austausch sowie erheblichen Unterschieden zwischen Transplantationssystemen in den verschiedenen Mitgliedstaaten erfordert eine intensivere Zusammenarbeit und gemeinsame Regelungen bezüglich der Qualität und Sicherheit von Organen.

Der Richtlinienvorschlag bezweckt das Erreichen dieser Ziele, indem er den Schwerpunkt auf die Steigerung der Anzahl von Transplantationen und die Verbesserung von Qualitätsstandards bei Spende, Vermittlung, Kontrolle, Konservierung, Transport und Transplantationsverfahren legt. Darüber hinaus soll er die Rechte von Spendern und Patienten schützen, indem er den Grundsatz der freiwilligen Spende im Gegensatz zum Organhandel betont. Der Berichterstatter erkennt den Bedarf an einer Harmonisierung der Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen und betont dennoch, dass die Richtlinie kein zusätzliches Verwaltungshindernis für Mitgliedstaaten schaffen darf und hinreichend flexibel sein muss, ohne derzeit angewandte bewährte Praktiken zu behindern.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Transplantation ist eines jener medizinischen Fachgebiete, welche die größten Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten gemacht, große Erfolge erzielt und bei der Rettung von Menschenleben eine große Rolle gespielt hat. Paradoxerweise hat neben anderen Faktoren gerade der Erfolg von Transplantationen zu einer wachsenden Anzahl von Kandidaten für Organtransplantation und damit zu langen Wartelisten geführt. Er hat auch zu dem menschlichen Drama geführt, das mit dem Tod von etwa 12 Patienten pro Tag in der EU verbunden ist, weil sie kein Organ erhalten konnten, das sie zum Überleben benötigten. Eine Möglichkeit der Minderung dieses Problems besteht im Austausch zwischen Mitgliedstaaten der EU. So wird eine bessere Kompatibilität zwischen Spender und Empfänger in einer kürzeren Zeitspanne und bei besserer Organannahme gewährleistet. Dieser Austausch verlangt jedoch allgemeine Qualitäts- und Sicherheitsstandards, wie sie in der vorliegenden Richtlinie von Parlament und Rat dargelegt werden. Der Mikolášik-Bericht über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Organknappheit und für einen grundlegenden Schutz der Gesundheit des Empfängers sowie des lebenden Spenders. Deswegen begrüßen wir ihn mit großer Zustimmung.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Organtransplantationen gehören zweifelsohne zu den positivsten Aspekten des medizinischen Fortschritts. Gleichzeitig tun sie eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Rechte von Spendern und Patienten auf, mit denen man sich aus ethischer, sozialer, juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht auseinandersetzen muss.

Es geht darum, einen positiven Prozess in Gang zu setzen, um das große Ungleichgewicht zwischen dem Bedarf an und der Anzahl von verfügbaren Organen anzugehen, ohne den Grundsatz der freien, freiwilligen Spende zu gefährden, um jegliche Form der Kommerzialisierung und des illegalen Handels zu verhindern, während Qualität und Sicherheit von Transplantationsorganen durch Maßnahmen, die sowohl Vertraulichkeit als auch Rückverfolgbarkeit sicherstellen, gewährleistet werden.

Die Annahme gemeinsamer Qualitätsstandards ist definitiv ein Schritt nach vorn, der als Teil eines Rahmenwerks begrüßt werden sollte, in dem die Weltgesundheitsorganisation einen weiteren Beitrag leisten kann. Dennoch ist es bei der Einrichtung einer europäischen Datenbank wichtig, dass wir darauf achten, kein unnötig steifes Rahmenwerk einzuführen oder zusätzliche Bürokratie schaffen, die den derzeit ganz ordentlichen und effizienten Prozess behindern würde.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe den von unserem Kollegen Miroslav Mikolášik geleiteten Bericht über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe als eine sehr dringende Maßnahme zur Verbesserung der Lebenserwartung von über 60 000 Menschen in Europa, die auf eine Transplantation warten, unterstützt. Ich hoffe, dies wird die Möglichkeit, ein Organ zu bekommen, leichter und sicherer machen.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D), schriftlich.(CS) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, obwohl neben der gewünschten Bemühung, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe zu vereinheitlichen, der Bedarf besteht, sich insbesondere auf die zunehmende Anzahl von Spendern in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu konzentrieren und die unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme zu berücksichtigen. Es ist deswegen notwendig, diesen Bereich aus dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips genau zu beurteilen.

 
  
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  Peter Skinner (S&D), schriftlich. – Ich habe mich gefreut, diesen Bericht bei seiner Abstimmung durch das Parlament zu unterstützen. Im Südosten von England sind viele Familien Opfer der harten Realität spärlicher Versorgung mit für Transplantationen benötigten Organen. Dieser Bericht hilft, einen grenzüberschreitenden EU-Standard zu schaffen, der eine verbesserte EU-weite Versorgung bereitstellen kann, sodass die Familien von Personen, die Organe benötigen, mehr Hoffnung fassen können, dass sich ihre Bedingungen verbessern.

 
  
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  Konrad Szymański (ECR), schriftlich.(PL) Ich habe den Bericht über Sicherheitsstandards bei Organspenden befürwortet, weil der Bericht den Grundsatz der Nichtkommerzialisierung beinhaltet.

 
  
  

Sitzungskalender des Europäischen Parlaments – 2011

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Das Europäische Parlament hat den Kalender der Plenarsitzungen für 2011 angenommen. Es ist bedauernswert, dass weiterhin jährlich 200 Mio. EUR Steuergelder ausgegeben werden, um jedes Jahr 12 Plenartagungen in Straßburg abzuhalten. Die Scheinheiligkeit erreicht einen Punkt, an dem noch nicht einmal die Bestimmungen der Verträge erfüllt werden, da diese eine Tagung pro Monat vorsehen, mit anderen Worten einschließlich August. Das legitime Streben der Stadt Straßburg könnte mit der dauerhaften Einrichtung von einer oder zwei Agenturen der Europäischen Union hier zufriedengestellt werden. Dieser „Zirkus" sollte natürlich enden! Darüber hinaus macht es überhaupt keinen Sinn für das Europäische Parlament an 48 Tagen im Jahr in einer Stadt zusammenzutreten, die mit praktisch keiner Hauptstadt der Mitgliedstaaten eine direkte Luftverbindung hat.

Außerdem haben die existierenden Verbindungen kommerzielle Flugpläne, die mit der parlamentarischen Arbeit vollkommen unvereinbar sind. Es ist leicht zu erkennen, dass die Staats- und Regierungschefs, die diese Entscheidungen treffen, mit Privatflugzeugen reisen und nicht dutzende oder hunderte Stunden pro Jahr damit verlieren, nach Straßburg zu reisen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ich habe gegen den Vorschlag einiger Abgeordneter gestimmt, eine Sitzungswoche in zwei Teile aufzuteilen, diese aber trotzdem während einer Woche abzuhalten. Abgesehen davon, das dies wenig Sinn macht, würden aufgrund der zusätzlichen An- und Abreisen nicht nur unnötige Kosten entstehen, es würde auch wertvolle Arbeitszeit verloren gehen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe begeistert den Änderungsantrag unterstützt, der die Reduzierung der zwei Sitzungsperioden im September auf eine einzige vorschlägt. Ich bin ein großer Befürworter der Idee, die zwei Sitze des Europäischen Parlaments auf einen Sitz in Brüssel zu beschränken. Deswegen unterstütze ich jede Initiative, die den Sitz in Straßburg abzuschaffen gewillt ist.

 
  
  

Entschließung: Andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (Rinder- und/oder Schweinethrombin) (B7-0264/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Fragen bezüglich der Ernährung und Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sind äußerst heikel und müssen sorgfältig und objektiv betrachtet werden. Dies gilt ganz besonders für die Debatte über die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen wie Thrombin. Thrombin ist ein Produkt, das aus tierischem Plasma und Blut (von Kuh oder Schwein) gewonnen wird. Seine narbenbildenden Eigenschaften werden von der Lebensmittelindustrie genutzt, um Fleischreste zusammenzukleben. Dieser Zusatzstoff erfüllt die vier Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, womit eine Genehmigung erlaubt wird: Lebensmittelzusatzstoffe müssen sicher sein, wenn sie verwendet werden (von der EFSA in ihrer Stellungnahme von 2005 bestätigt); es muss eine technologische Notwendigkeit für ihre Verwendung geben (als Stabilisator sehr nützlich); ihre Verwendung darf den Verbraucher nicht irreführen (die Verwendung ist auf abgepackte und damit gekennzeichnete Produkte begrenzt); sie müssen dem Verbraucher einen Nutzen bringen (das Endprodukt ist stabilisiert). Darüber hinaus fordert die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten, dass Thrombin genehmigt wird. Da dieser Zusatzstoff kein Risiko für die Gesundheit darstellt und eine wichtige Rolle bei der Nahrungsmittelzubereitung spielen soll, bestand also kein Grund, diese Genehmigung abzulehnen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, welche die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln einschränken soll, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften in der Europäischen Union sehen vor, dass Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen, wenn sie dem Verbraucher einen Nutzen bringen. Da der Nutzen von Thrombin („Fleischkleber") für Verbraucher nicht erwiesen ist und das Verfahren der Verbindung mehrerer getrennter Fleischstücke das Risiko einer Infektion mit Bakterien erheblich steigert, habe ich den Vorschlag, die Verwendung dieses Lebensmittelzusatzstoffes bei Rinder- und Schweineprodukten zu genehmigen, nicht unterstützt. Außerdem müssen wir uns bemühen, zu verhindern, dass diese mit „Fleischkleber" verarbeiteten Produkte ihren Weg in öffentliche Einrichtungen, die Speisen servieren, finden.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Ich habe für eine Entschließung gestimmt, die fordert, dass Thrombin nicht in Fleisch verwendet wird. Thrombin wird als „Kleber“ in zusammengeklebtem Fleisch verwendet. Es stellt ein Risiko für die Gesundheit dar, weil das Verfahren zur Verbindung der verschiedenen Fleischteile die Oberfläche des Nahrungsmittels, die mit Bakterien verunreinigt worden sein kann, erheblich vergrößert. Darüber hinaus kann zusammengeklebtes Fleisch Verbraucher irreführen, die Fleisch kaufen möchten.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, weil sie die Verwendung von Lebensmitteln nicht erlaubt, die Zusatzstoffe und Enzyme wie Thrombin enthalten, welche gefährlich sind, die Lebensmittelqualität beeinträchtigen und die Verbrauchersicherheit gefährden. Die von der Kommission gegebenen Garantien sind nicht überzeugend und nicht ausreichend und steigern auch meine Bedenken. Außerdem haben die Kommission und der Kommissar selbst nicht die notwendige Sensibilisierung für diese Thematik offenbart, was auch ihre kürzliche Entscheidung über die Zulassung der Ernte von genetisch veränderten Kartoffeln gezeigt hat.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Entschließungsantrag drückt einige Bedenken hinsichtlich der Verwendung einer enzymatischen Zubereitung auf der Grundlage von Thrombin mit Fibrinogen als Lebensmittelzusatzstoff zur Herstellung von Lebensmitteln aus, was uns relevant erscheint. Die Vorschläge der Kommission setzen sich nicht umfassed mit diesen Bedenken auseinander. Zweifel bleiben bezüglich der Möglichkeit einer Verwendung unverpackter hergestellter Produkte. Dies könnte die notwendigen Verbraucherinformationen unterminieren. Es bleiben auch Zweifel bezüglich der Wirksamkeit des Verbots einer Verwendung dieser Produkte in Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen, die Speisen servieren.

Die Kommission erkennt selbst an, dass die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen die Verbraucher hinsichtlich des Zustands des Lebensmittelendprodukts irreführen könnte. Die vorgeschlagene Lösung zu dem oben genanten Kennzeichnungsproblem könnte allein nicht genügen, um dieses Problem zu lösen. Zweifel bleiben auch bezüglich des Verfahrens zur Zusammensetzung von Lebensmitteln (beispielsweise Kaltkleben ohne den Zusatz von Salz und anschließendem Erhitzungsverfahren) sowie bezüglich der Sicherheit des Endprodukts. Deswegen halten wir diese Entschließung für unterstützungswürdig.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. (FR) Ich bedaure die Annahme dieser Entschließung zum Verbot von Schweine- und Rinderthrombin sehr. Der Text hat keine begründete wissenschaftliche Grundlage. Tatsächlich erfüllt dieser Lebensmittelzusatzstoff, der tierischem Plasma und Blut entnommen und in vorverpackten Produkten verwendet wird, um Fleischstücke zusammenzukleben, alle von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegten Gesundheits- und Sicherheitskriterien. Er ist in Frankreich zugelassen und wird beispielsweise in Blutwurst verwendet. Es ist deswegen wichtig, dass wir unsere Entscheidungen auf der Grundlage von Informationen der wissenschaftlichen Gemeinschaft und nicht aus den Medien treffen. Lassen Sie uns nicht in eine emotionale Debatte verfallen! Darüber hinaus wurde die Kennzeichnungspflicht für Produkte mit diesem Zusatzstoff angeblich gestrafft. Das Wort „Thrombin“ und der Begriff „zusammengeklebtes Fleisch“ wurden offenbar klar definiert. Deswegen gab es nie die Frage der Irreführung von Verbrauchern, die allem Anschein nach besser informiert worden sind.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger stehen auf dem Spiel. Dieses Thema wurde im Parlament mit dem Fall Thrombin angesprochen. Dieser Lebensmittelzusatzstoff wird verwendet, um Fleischstücke „zusammenzukleben“ und deren endgültiges Erscheinungsbild den Verbraucher leicht irreführen kann. Der Landwirtschafts- und Ernährungssektor hat sich bereits darüber gefreut, wie verbreitet die Verwendung dieses Stoffes mittlerweile ist. Und aus gutem Grund, denn er ermöglicht es ihnen, ihren Fleischabfall loszuwerden und Fleisch von schlechter Qualität billig zu verkaufen. Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit entschied, dass Thrombin harmlos ist, bin ich hinsichtlich dieser Ergebnisse noch immer sehr skeptisch. Es ist an der Zeit, der Kommission zu zeigen, dass Lebensmittelsicherheit und -gesundheit Hauptanliegen für das Europäische Parlament sind. Deswegen begrüße ich diese Stimmabgabe, mit der dieses Enzym abgelehnt wird.

 
  
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  Christa Klaß (PPE), schriftlich. Der Lebensmittelzusatzstoff Thrombin darf Verbraucher nicht täuschen. Mit der Verordnung Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 wurden EU-weit die Bedingungen für Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Neue Stoffe sollen nun aufgenommen werden. Hauptgrundsatz ist die Unbedenklichkeit der Stoffe. Um den Verbraucherwünschen nach gutaussehenden Lebensmitteln zu genügen, hat die Lebensmittelindustrie Stoffe kreiert, die nur für besseres Aussehen zugemischt werden. Ein solcher Stoff ist „Thrombin“, das aus essbaren Teilen von Tieren gewonnen wird und gesundheitlich unbedenklich ist und dessen Aufgabe darin besteht, einzelne Fleischstücke zu einem einzigen Fleischprodukt zu verbinden.

Wenn einzelne Fleischstücke – zusammengeklebt – den Eindruck eines Stücks Schinken suggerieren, dann ist das zwar nicht ungesund, aber unlautere Verbrauchertäuschung. Solche Produkte kann man also nicht aus Gesundheitsgründen verbieten. Solche Produkte müssen aber ganz klar und eindeutig gekennzeichnet werden. Und zwar nicht nur mit der Angabe des Produktnamens, sondern mit Angaben der Wirkung und der klaren Benennung des behandelten Produktes. Ein mit Thrombin zusammengepapptes Stück Fleisch darf niemals als Schinken in den Verkauf kommen, sondern es muss eindeutig gekennzeichnet sein als „Formfleisch, behandelt mit Thrombin“. Nur mit der Auflage einer eindeutigen Kennzeichnungspflicht kann ich der Zulassung dieses Stoffes zustimmen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE), schriftlich. – Heute stimmte das Parlament ab, um die Genehmigung von Thrombin zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff zu blockieren. Wir kennen die Auswirkungen dieser Entscheidung, die auf einer emotionalen Reaktion zusammengeklebtes Fleisch betreffend und nicht auf einer wissenschaftlichen Bewertung des eigentlichen Enzyms basiert, noch nicht. Die Kommission hat klar betont, dass die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, gesagt hat, dass es keine damit verbundenen Sicherheitsfragen gibt.

Der Vorschlag der Kommission würde vorsehen, dass diese Produkte nur in vorverpackten, mit dem Enzymnamen Thrombin (einem aus Blut stammenden Produkt) in der Liste der Inhaltsstoffe deutlich gekennzeichneten kombinierten Fleischprodukten verwendet werden. Thrombin wird derzeit verwendet. Nach dem heutigen Tag wird es nicht mehr erlaubt sein. Ist es von diesem Parlament klug, damit zu beginnen, den Leuten zu sagen, was sie essen sollen, anstatt sie mit Informationen darüber zu versorgen, was sie gerade essen? Da gibt es einen Unterschied.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag, Rinder- und/oder Schweinethrombin in die Liste der von der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufzunehmen, garantiert uns nicht, dass diese Substanz Verbrauchern einen eindeutigen Nutzen bringt und das kann die Verbraucher schließlich irreführen. Zusätzlich vergrößert das ganze Verfahren der Zusammensetzung verschiedener Fleischstücke die Oberfläche, die mit krankheitserregenden Bakterien infiziert werden kann. Deswegen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade in Anbetracht der zunehmenden Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten und da in diesem Zusammenhang immer wieder neue Erkenntnisse gewonnen werden, ist es unerlässlich, dass die Zusatzstoffe geregelt werden. Und gerade angesichts vergangener Skandale ist es ganz wichtig, dass eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen wird. Es wäre wünschenswert, wenn hinsichtlich der Unbedenklichkeit und Verträglichkeit mancher Zusatzstoffe wie beispielsweise Aspertam vermehrt geforscht wird, das war aber nicht Gegenstand dieser Resolution. Trotzdem habe ich zugestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, da Thrombin ein Zusatzstoff ist, der in Sachen Lebensmittelsicherheit nicht als Besorgnis erregend anzusehen ist. Fleisch mit dem Zusatzstoff Thrombin könnte mit der Bezeichnung „Zusammengefügte Fleischteile“ verkauft werden, während alle Inhaltsstoffe den gesetzlichen Bestimmungen gemäß auf einem Etikett angegeben werden. So wären die Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt, was bedeutete, dass wir niemanden irreführen können. Die Verwendung von Thrombin würde es vielen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Lebensmittel zu viel erschwinglicheren Preisen zu kaufen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. (DE) Ich lehne die Verwendung von Thrombin zur Verklebung verschiedener Fleischteile, die vorwiegend von schlechter Qualität sind, ab. Die Verbraucher sind sich im Allgemeinen nicht über die Vorgänge bewusst und werden getäuscht. Andererseits bringt das Verfahren keinen nachweislichen Nutzen für den Verbraucher. Deswegen habe ich für diesen Bericht, der diese Praktiken einschränken soll, gestimmt.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe dieser Entschließung zugestimmt, weil ich damit einverstanden bin, dass Lebensmittelzusatzstoffe nur begrenzt eingesetzt werden sollen. Die Verwendung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn sie Verbrauchern einen zusätzlichen Nutzen bringen. Dennoch denke ich nicht, dass Thrombin -„Fleischkleber“ diese Anforderung erfüllt. Wenn sich die Verwendung dieses „Fleischkleber„ weiter verbreiten würde, wäre es für Verbraucher schwer, zwischen echtem Fleisch und solchen Fleischstücken zu unterscheiden, die zusammengeklebt worden sind. Wie in dem Bericht erwähnt, steigert dies das Risiko von verseuchtem Fleisch. Der Einsatz von Thrombin wäre nur für Produzenten von Vorteil sein, die minderwertiges Fleisch auf den Markt bringen. In anderen Industriebereichen versucht die Europäische Union, manipulierte Herstellungsverfahren und Fälschungen zu bekämpfen. Ich denke nicht, dass die Lebensmittelindustrie eine Ausnahme sein sollte.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Verbraucherschutz ist eine der Schlüsselaufgaben des Europäischen Parlaments, und die europäischen Verbraucher kennen häufig nicht die Verarbeitungsprozesse der Produkte, die sie kaufen wollen, oder die Zusatzstoffe, die in den Produkten enthalten sind.

Klare, präzise Kennzeichnung ist offensichtlich wichtig. Als Gesetzgeber müssen wir aber bestimmte schädliche Produkte verbieten. Während der Richtlinienentwurf der Kommission die Verwendung von Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff in Fleischprodukten, die in Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Lebensmittel anbieten, serviert werden, nicht erlauben würde, besteht jedoch ein klares Risiko, dass Fleisch mit Thrombin seinen Weg in Fleischprodukte finden würde, die in Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Lebensmittel servieren, finden würde, da höhere Preise für Fleischstücke erzielt werden können, die als einzelnes Fleischprodukt serviert werden.

Den Kennzeichnungsbedinungen im Richtlinienentwurf der Kommission können die Entstehung eines falschen oder irreführenden Eindrucks der Verbraucher hinsichtlich der Existenz eines einzelnen Fleischstückes nicht verhindern. Deswegen besteht ein Risiko, dass Verbraucher irregeführt und daran gehindert würden, eine sachkundige Wahl hinsichtlich des Konsums von Fleischprodukten mit Thrombin zu treffen. Deswegen stimme ich der Entschließung zu.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Ich freue mich sehr über die heutige Abstimmung, mit der Thrombin verboten wird. Das ist ein Sieg für die Verbraucher. Das Problem bei Thrombin besteht nicht in dem Risiko, das es darstellt, obwohl es tatsächlich damit verbundene Gesundheitsfragen gibt, sondern in der irreführenden Eigenschaft. Wenn man nicht vorgewarnt wird, ist es unmöglich, mit bloßem Auge zwischen einem Stück Fleisch und einem anderen Stück zu unterscheiden, das mit Thrombin verbunden oder zusammengeklebt wurde.

Das ist sehr trügerisch. Die Verwendung von Thrombin läuft auf ein Inverkehrbringen von vorgefertigtem, künstlichem Fleisch hinaus. Ich kann nicht wirklich erkennen, welchen Nutzen es Verbrauchern bringt. Dennoch wird Thrombin in einigen Mitgliedstaaten verwendet, ohne die Verbraucher darüber aufzuklären. Die Versuche, Verbraucher zu täuschen und zu versuchen, die Wahrheit zu verbergen, müssen enden. Auf diese Weise stellen Hersteller das Vertrauen der Verbraucher nicht wieder her.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diese Entschließung und die Bemühungen, die Genehmigung von Thrombin oder „Fleischkleber" zu verhindern, in vollem Umfang. Es führt Verbraucher irre, weil sie annehmen, dass sie ein einzelnes Stück Fleisch kaufen, aber tatsächlich kaufen sie zusammengeklebte Fleischstücke. Die Industrie hat argumentiert, dass die Verwendung dieser Substanz es ihnen ermöglicht, billiges Fleisch für Menschen herzustellen, die sich teurere Produkte nicht leisten können. Es ist jedoch eine Tatsache, dass die Industrie so kleinere Fleischstücke für mehr Geld und nicht weniger verkaufen kann.

Und es gibt hier auch eine gesundheitliche Frage. Viele kleine, zusammengeklebte Fleischstücke haben eine viel größere Oberfläche als ein einzelnes größeres Stück, wodurch sich der Bereich, auf dem sich krankheitserregende Bakterien ansammeln können, vergrößert.

Die Irreführung von Verbrauchern verstößt gegen EU-Recht, und es gibt potenzielle ernste gesundheitliche Auswirkungen bei einer solchen Verwendung dieser Substanz. Aus diesem Grund habe ich für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Ich begrüße die sehr knappe Annahme dieser Entschließung (370 Stimmen von 369 erforderlichen Stimmen). Die Entschließung schützt die Verbraucher vor der Verwendung von Thrombin als „Fleischkleber", einen Lebensmittelzusatzstoff, der verwendet wird, um Fleischstücke zusammenzukleben und ein einzelnes Fleischerzeugnis herzustellen. Seine Verwendung kann Verbraucher eindeutig hinsichtlich der Qualität des Produktes, das sie kaufen, irreführen. Deswegen war es meine Pflicht und die meiner Kollegen im Parlament, dem Wunsch der Kommission entgegenzutreten, es der Nahrungsmittelindustrie zu erlauben, einen neuen Lebensmittelzusatzstoff zu verwenden, dessen einziger Zweck letztlich darin besteht, mehr Profit zu erwirtschaften, während die Rechte der Verbraucher missachtet werden. Dazu gehört auch das Recht der Verbraucher, präzise Information über die Lebensmittel, die sie konsumieren möchten, zu erhalten.

 
  
  

Bericht: Andres Perello Rodriguez (A7-0103/2010)

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) 2008 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015) vorgelegt, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Organspende durch den Austausch von bewährten Praktiken zu verstärken. Die in diesem Plan festgelegten Maßnahmen ergänzen den europäischen Rechtsrahmen, der im Richtlinienvorschlag der Kommission zu Organspende und -transplantation dargelegt ist. Obwohl es derzeit erhebliche Unterschiede in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Vorgehensweisen und Ergebnisse gibt, wird der Austausch von Informationen und bewährten Praktiken den Ländern helfen, in denen eine geringe Verfügbarkeit von Organen besteht, um das Niveau der Verfügbarkeit zu verbessern.

Die anderen in dem Plan festgelegten Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität und Sicherheit von Organtransplantation zu verbessern, ein Register für die Bewertung von Ergebnissen nach der Transplantation zu erstellen und ein System zum Austausch von Organen für besondere Fälle, wie Kinder oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen und Anforderungen einzurichten. Ich habe zusammen mit meinen Kollegen im Parlament zugunsten dieses Plans gestimmt, der die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Bekämpfung des illegalen Organhandels erleichtern wird.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Es hat sich herausgestellt, dass die Organtransplantation bei der Behandlung von bestimmen Krankheiten unumgänglich ist und Leben retten kann, Patienten eine bessere Lebensqualität bietet und im Vergleich mit anderen Ersatztherapien das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Dennoch gibt es mehrere Probleme hinsichtlich dieser Therapie und nicht zuletzt das Risiko einer Übertragung von Krankheiten, die begrenzte Verfügbarkeit von Organen und den Organhandel.

Es gibt derzeit weder eine Datenbank, welche die gesamte Europäische Union abdeckt und Informationen über Organe für die Spende und Transplantation oder über lebende und verstorbene Spender enthält, noch ein gesamteuropäisches Zertifizierungssystem, das nachweist, dass die menschlichen Organe und Gewebe legal erworben wurden. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich den Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015) begrüße, der im Dezember 2008 von der Kommission angenommen wurde und ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Form einer Reihe vorrangiger Maßnahmen auf der Grundlage der Festlegung und Entwicklung gemeinsamer Ziele sowie der Bewertung von Spende- und Transplantationsaktivitäten durch vereinbarte Indikatoren darlegt, die dabei helfen könnten, Maßstäbe und empfehlenswerte Verfahren festzulegen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Jeden Tag sterben in Europa 12 Menschen, weil sie keine Transplantation rechtzeitig erhalten haben, und 60 000 Menschen warten derzeit auf eine Transplantation. Trotzdem ist noch kein Netzwerk zum Austausch von Organen auf Ebene der EU 27 eingerichtet worden. Obwohl bald eine Richtlinie verabschiedet wird, habe ich mit den anderen Abgeordneten für eine Entschließung gestimmt, welche die Richtung festlegt, die vom Parlament zu dieser Frage eingeschlagen wird. Es gibt drei besonders heikle Aspekte: den grenzüberschreitenden Austausch von verfügbaren Organen, Informationen für Bürgerinnen und Bürger und die Ermittlung potenzieller Spender. Die Entschließung sieht beispielsweise vor, dass die Bürgerinnen und Bürger das Internet nutzen sollten, um sich als „bereitwillige Spender" zu erklären.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Eine Organtransplantation ist täglich für tausende Menschen die letzte Chance auf Leben. In Rumänien sterben aufgrund des Spendermangels täglich 13 Menschen auf der Warteliste für Transplantationen.

In Rumänien ist die Situation besonders tragisch, da es einen Spender pro Million Einwohner gibt. Das rumänische Parlament hat versucht, das Konzept der so genannten „Widerspruchslösung“ einzuführen, aber die öffentliche Debatte hat diesen Schritt jedes Mal blockiert. Die von der Kommission und dem Europäischen Parlament getroffenen Maßnahmen dienen nur dazu, diesen Bereich, der hinsichtlich der Rettung von möglichst vielen Leben wichtig ist, zu systematisieren und Empfehlungen abzugeben. Die Finanzierung des medizinischen Systems ist nicht billig. Die Entnahme von Organen und die Durchführung der Transplantation sind zusammen mit der Betreuung von organtransplantierten Patienten teure medizinische Verfahren, aber jeder Mitgliedstaat muss sich bemühen, solche medizinische Verfahren zu fördern.

Tatsächlich verfügt Spanien über ein gutes Modell, weil es die höchste Anzahl von Spendern in der Europäischen Union aufweist. Das Rad muss nicht neu erfunden werden, solange wir ein erfolgreiches Modell in unseren Reihen haben. Unter diesen Umständen ermutigen uns Maßnahmen wie die Förderung durch diese Richtlinie, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Austausch von Organen, das alles streng von Qualitäts- und Sicherheitsstandards geregelt wird.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Zahlen sprechen für sich. Fast 60 000 Patienten stehen in den Mitgliedstaaten der EU auf der Warteliste für eine Transplantation. Jeden Tag sterben 12 von ihnen. Die Verfügbarkeit von Organen ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: von 33,8 toten Spendern in Spanien bis zu einem toten Spender in Rumänien pro Million Menschen. Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage von Organen wird von kriminellen Banden ausgenutzt, die sie in ein profitables Geschäft verwandelt haben. Der Aktionsplan der Kommission über Organspende und -transplantation hat einen Mehrwert, weil die vorgeschlagene Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten die Verfügbarkeit von Organen steigern, die Effizienz und Zugänglichkeit von Transplantationssystemen sowie die Qualität und Sicherheit von Organen verbessern und den Austausch bewährter Verfahren fördern wird.

Ich habe für den Perello-Bericht gestimmt, weil er ein Paket vorrangiger Maßnahmen beinhaltet, die den Prozentsatz von Spenden durch Spender maximieren, das Konzept von Transplantationskoordinatoren in allen Krankenhäusern, in denen Organe gespendet werden, einführen, die Öffentlichkeit sensibilisieren, Fachkenntnisse und Fähigkeiten seitens der Mediziner und Selbsthilfegruppen verbessern und Register für eine einfachere Bewertung der Ergebnisse nach Transplantationen einführen werden.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Organspenden und -transplantationen nehmen in Europa jedes Jahr zu und damit können tausende Leben gerettet werden. Trotzdem muss noch eine große Anzahl von Hindernissen beseitigt werden, weil es noch immer nicht genug Organe gibt, um die Nachfrage zu befriedigen. Täglich sterben in der EU 12 Patienten aufgrund mangelnder kompatibler Spender. Die Situation Organspenden betreffend ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich; es gibt in Spanien beispielsweise 34,6 Spenden pro Million Einwohner, verglichen mit 0,5 in Rumänien. Darüber hinaus werden Organe selten unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht. Die Abstimmung des Parlaments ist der erste Schritt in Richtung eines europäisches Netzwerks, um die Anforderungen an schnelle, flexible und sichere Transplantationen nach dem Vorbild von Eurotransplant (Österreich, Benelux, Kroatien, Deutschland, Niederlande und Slowenien) sowie Scandiatransplant (Schweden Dänemark, Finnland, Norwegen und Island) zu erfüllen. Die EU wird die Verwendung des Spenderausweises auch ausweiten, den zwar 81% der Bürgerinnen und Bürger Europas unterstützen, aber nur 12% von ihnen besitzen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Spenden nicht bezahlt werden und ihre Rückverfolgbarkeit und Vertraulichkeit gewährleisten, um insbesondere den grenzüberschreitenden Organhandel zu bekämpfen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Diskrepanz den Anteil von Organspendern in verschiedenen Ländern Europas betreffend scheint nahezulegen, dass die Systeme in manchen Mitgliedstaaten effektiver sind als in anderen. Diese Systeme müssen deswegen untersucht und möglicherweise von den Mitgliedstaaten übernommen werden, die weniger erfolgreiche Systeme aufweisen. Auf einem Gebiet, das eng mit der Gesundheit und der Öffentlichkeit zusammenhängt, wird es zusätzlich zur Annahme bewährter Verfahren eindeutig notwendig, Mittel zu optimieren und auf europäischer Ebene die Verfügbarkeit von Organen gemeinsam zu nutzen.

Es macht keinen Sinn, dass jemand stirbt, weil in seinem Land kein Organ verfügbar ist, wenn es in einem anderen Land verfügbar ist. Ich unterstütze die Idee, dass jeder, der den so genannten „Transplantationstourismus“ fördert oder unterstützt oder Netzwerke des Organhandels in Anspruch nimmt, bestraft werden muss. Die Bestrafungen müssen für Mediziner oder Versicherungen besonders streng sein. Ich möchte den Bedarf an effektiver Überwachung sowohl von Empfängern als auch von altruistischen und freiwilligen Spendern betonen, denen die Öffentlichkeit Dankbarkeit schuldet.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Derzeit warten 56 000 Patienten in der EU auf einen passenden Organspender und täglich sterben 12 Menschen, die auf eine Festorgantransplantation warten. Organtransplantationen sind die einzige therapeutische Alternative für Patienten im Endstadium von Leber-, Herz- und Lungenversagen. Es gibt jedoch eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl von Patienten, die auf eine Transplantation warten und der Anzahl von Patienten, die tatsächlich eine erhalten. Diese Diskrepanz ist das Ergebnis eines Mangels an Organen für die Transplantation im Vergleich zum Bedarf. Die Aufnahme von mehr Patienten auf Wartelisten zusammen mit der minimalen Zunahme der Anzahl von Patienten, die Transplantationen erhalten, spiegelt sich in der längeren Wartezeit wider. Diese wertvolle Zeit kann die Überlebensrate von Patienten sowie die Erfolgsrate von Implantationen beeinträchtigen. Der Vorschlag der Kommission, einen europäischen Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation für den Zeitraum 2009–2015 zu entwerfen, begründet einen Ansatz zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der eine Reihe vorrangiger Maßnahmen beinhaltet und auf der Festlegung und Entwicklung gemeinsamer Ziele, der Einrichtung einvernehmlicher, quantitativer und qualitativer Referenzindikatoren und -parameter, regelmäßiger Berichterstattung und der Festlegung bewährter Praktiken basiert.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Transplantation von Organen kann viele Jahre erfüllten und gesunden Lebens für Menschen bringen, die ansonsten regelmäßig die Intensivstation besuchen müssten oder ganz einfach nicht überleben würden. Die Anzahl von Transplantationen in der Europäischen Union hat zugenommen und damit wurden viele Leben gerettet und verlängert.

Trotzdem gibt es noch immer lange Wartelisten für Transplantationen. Derzeit warten 56 000 Patienten auf einen passenden Organspender in der Europäischen Union, und es wird geschätzt, dass täglich 12 Menschen sterben, während sie auf eine Festorgantransplantation warten. Die Anzahl verstorbener Organspender reicht allein nicht aus und die Anzahl der lebenden Spender erfüllt die Anforderungen nicht.

Außerdem gibt es große Unterschiede in den Mitgliedstaaten die Verfügbarkeit der Organspenden von Verstorbenen betreffend, und derzeit gibt es weder eine Datenbank für die gesamte Europäische Union, die Informationen über für Spenden und Transplantationen vorgesehenen Organe oder lebende oder verstorbene Spender enthält, noch ein Zertifizierungssystem, das nachweist, dass menschliche Organe und Gewebe auf legalem Wege erhalten wurden. In diesem Zusammenhang schlägt der diskutierte Bericht Schritte vor, die wir als wichtig für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet ansehen, von der alle profitieren könnten.

 
  
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  Nick Griffin (NI), schriftlich. – Ein dauerhafter Mangel an Organen für die Transplantation behindert die großartigen Bemühungen von Angehörigen des Gesundheitsberufes, um Patienten zu helfen. Es ist auch eine traurige Tatsache, dass es einen Mangel an Spendern gibt, und dass dies einige abscheuliche kriminelle Aktivitäten nach sich zieht. Es ist jedoch ein Fehler, zu versuchen, diese Probleme mit der Einrichtung einer EU-weiten Datenbank anzugehen. Es ist naiv, Hoffnungen in eine Datenbank zu setzen, welche die gesamte EU mit ihren verschiedenen Sprachen und IT-Systemen abdeckt, wenn der gescheiterte Versuch einer Datenbank des Gesundheitswesens für das Vereinigte Königreich allein Milliarden Pfund vergeudet hat.

Die Gesundheitsdienste in Europa sind nicht in der Lage, Grundlagen zu finanzieren, ihnen stehen drastische Einschnitte bevor, während die Bürgerinnen und Bürger für die Pleite des Globalismus zahlen. Daher kann weit mehr getan werden, um Organspenden zu unterstützen, indem in Bildungsprogramme auf nationaler Ebene investiert wird, anstatt Mittel abzuzweigen, um gut gemeinte bürokratische Einmischung zu finanzieren. Hinzu kommt, dass es enge Zeitvorgaben für die Lebensfähigkeit von Organen gibt. Ein EU-weites Netzwerk wäre also für sehr wenige Patienten von Nutzen. Vorschläge zur Einrichtung eines Netzwerks sind eine weitere wohlklingende Entschuldigung für den weiteren Fortschritt einer Agenda, die nichts mit dem Wohl der Patienten und alles mit föderalistischem Dogma zu tun hat.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Mehrere tausend Menschen sterben jährlich in Europa, weil sie keine Transplantation rechtzeitig erhalten konnten. Die Notwendigkeit, EU-weite Maßnahmen umzusetzen, um innergemeinschaftlichen Austausch von menschlichen Organen für die Transplantation durch verbesserte Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf diesem Gebiet zu erleichtern, ist deswegen ein zunehmend dringendes Thema geworden. Deswegen habe ich für diese Richtlinie gestimmt, die lebende Spender und die betroffenen Personen, die von ihren Spenden profitieren, schützen soll und grundlegende ethische Grundsätze wie Anonymität, Freiwilligkeit und die Unveräußerlichkeit des menschlichen Körpers, der keine Profitquelle sein darf, sicherstellt. Die Idee, ein Netzwerk zuständiger Behörden in den Mitgliedstaaten einzurichten, finde ich ebenso wie die Idee einer Online-Registrierung in nationalen oder europäischen Registern sehr positiv. Natürlich müssen alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass diese Maßnahmen funktionieren.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht über den Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation für 2009–2015 gestimmt. Der auf dem Gebiet der Organspende erzielte technische Fortschritt ist eine große Hoffnungsquelle für all diejenigen, für die eine Transplantation die einzige mögliche Behandlung bleibt. Die größte Herausforderung besteht heute in einem Mangel an Organspendern, was an den langen Wartelisten für Transplantationen ersichtlich ist. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, ist es wesentlich, dass Maßnahmen verabschiedet werden, um potenzielle Spender zu ermitteln. Dabei können große Fortschritte durch eine steigende Anzahl der in Europa gespendeten Organe erzielt werden. Wie der Berichterstatter betont, ist die Benennung einer Schlüsselperson für Organspenden in Krankenhäusern wahrscheinlich für verbesserte Regelungen auf diesem Gebiet entscheidend.

Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird einen besseren Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwecks einer steigenden Anzahl von Spendern gewährleisten. Es Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise zu ermöglichen, ihre Namen in ein Spendenregister einzutragen, wenn sie einen Reisepass oder einen Führerschein beantragen, ist eine Initiative, die von den Mitgliedstaaten bedacht werden sollte und die ich, wie die meisten meiner Kollegen, für positiv halte.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Wir haben dieser neue Richtlinie aus verschiedenen Gründen zugestimmt, aber insbesondere, weil wir davon überzeugt sind, dass dieser Plan für die Rettung vieler Leben in der EU entscheidend sein wird. Jeden Tag sterben zwölf Patienten und 60 000 warten in der EU auf einen kompatiblen Spender für Organtransplantationen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben Transplantationen kontinuierlich zugenommen, und sie sind die einzige verfügbare Behandlung für Fälle von Organversagen von Leber, Lunge und Herz im Endstadium. Die Sterblichkeitsraten von Menschen, die auf eine Herz-, Leber- oder Lungentransplantation warten, liegen zwischen 15% und 30%. Patienten, die eine Organtransplantation benötigen, werden dank dieser neuen Richtlinie also weniger lange auf diese Operation warten müssen. Deswegen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Drei Hauptziele auf dem Gebiet der Organspende und -transplantation bestehen darin, die Qualität und Sicherheit für Patienten auf EU-Ebene zu gewährleisten, den Schutz von Spendern zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Eine europäische Herangehensweise an das Thema ist unter anderem angesichts der Mobilität von Patienten in der Europäischen Union wichtig. Im Allgemeinen gibt es in der Europäischen Union einen breiten gesellschaftlichen Konsens über Organspenden zum Zwecke der Transplantation. Aufgrund unterschiedlicher kultureller, traditioneller oder organisatorischer Systemhintergründe gibt es jedoch Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Herangehensweise an dieses Thema.

Einige Länder haben eine hohe Spendenrate, während die Spenderkultur in anderen noch entwickelt werden muss. Der Austausch bewährter Verfahren, von Modellen und Fachwissen in der Europäischen Union könnte sich als sehr nützlich bei der Steigerung von Organspenderaten erweisen.

Die Zusammenarbeit sollte gefördert werden, um erfolgreiche Elemente unterschiedlicher Transplantationssysteme zu ermitteln und diese auf europäischer Ebene umzusetzen, was die Qualität und Sicherheit der Bereitstellung von Organspenden und Durchführung von Transplantationen verbessern wird. Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Der vorliegende Bericht enthält eine Reihe von Maßnahmen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Transplantation fördern sollen, um zu einer Zunahme von Transplantationen, der Reduzierung von Wartelisten und einer daraus folgenden geringeren Anzahl von Patienten, die auf ein Organ wartend sterben, beizutragen. Gleichzeitig sieht der Aktionsplan auch gemeinsame Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Mitgliedstaaten ein, die nicht nur zum Schutz der Patienten beitragen, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den Ländern erleichtern. Die Einrichtung nationaler und EU-weiter Datensätze der an der Transplantation beteiligten Verfahren (Vermeidung von Diskriminierung, Kontrolle von Ergebnissen usw.) wird auch hervorgehoben. Dies führt zu einer besseren und gründlicheren Aufklärung über die aktuelle Lage in Europa sowie zur Eindämmung des Organhandels. Der Bericht unterstützt den Aktionsplan und betont die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Handlungsweisen, die er aufzeigt. Dabei bezieht er eine entschlossene Haltung gegen alle Formen des Organhandles, der derzeit in unterschiedlichen Teilen der Welt stattfindet. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Bericht eine wichtige Ergänzung der Maßnahmen der Kommission und ein wertvoller Beitrag zu einem menschlichen Anliegen im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen für die europäische Öffentlichkeit ist.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich.(ES) Ich möchte Herrn Andres Perello Rodriguez von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten für Europa zu dem Bericht, über den wir gerade abgestimmt haben, gratulieren. Der Aktionsplan soll gewährleisten, dass die Lebenserwartung der 60 000 Menschen, die derzeit hoffen, ein Organ zu erhalten, erheblich gesteigert wird. Es ist auch wichtig, die Führungsposition des spanischen Gesundheitssystems bei diesem Thema hervorzuheben. Das wurde von allen Berichterstattern und Fraktionen anerkannt.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D), schriftlich.(CS) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, obwohl ich denke, dass es zunächst notwendig ist, sich insbesondere auf die Förderung der Anzahl von Spendern in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu konzentrieren und dabei nationale Traditionen von Gesundheitssystemen zu berücksichtigen. Es ist deswegen notwendig, diesen Bereich aus dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips genau zu beurteilen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren! Die Statistiken sprechen für sich. Diesem Bericht zufolge gibt es derzeit 56 000 Patienten in der Europäischen Union, die auf einen passenden Organspender warten. Täglich sterben 12 Menschen, während sie auf eine Organtransplantation warten. Leider sterben viele Menschen einfach aufgrund des großen Mangels an Organspendern und ausreichender grenzüberschreitender Koordinierung. Dieses heikle Thema ist mit verschiedenen rechtlichen und kulturellen Aspekten verbunden. Die Dinge werden jedoch durch unterschiedliche nationale Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und grundlegend unterschiedliche Organspenderaten weiter erschwert. Es wäre möglich, einige dieser Mängel durch die Einführung einer EU-Datenbank und eines Zertifizierungssystems, die Informationen über die Verfügbarkeit von Organen bereitstellen und ihre Qualität und Rechtmäßigkeit sicherstellen, auszugleichen.

Es ist auch wichtig, die Gesellschaft zu mobilisieren und zu informieren. Viele Bürgerinnen und Bürger der EU sind nicht grundlegend gegen Organspenden, haben jedoch Angst davor, ihren Namen in das Register einzutragen. Deswegen sollte eine Spende so zugänglich wie möglich gemacht werden. Werbung kann oft wirksam sein. Beispielsweise begrüße ich Formulare, mit denen die Bürgerinnen und Bürgern ihren Namen direkt in das Organspendenregister eintragen können, wenn sie beispielsweise einen Führerschein beantragen. Der Mangel an Organen für die Transplantation ist auch ein großer Anreiz für den Handel mit Organen und Menschen. Die EU sollte für eine bessere Koordinierung von Spende und Transplantation Sorge tragen, da ersichtlich ist, dass die ärmsten Regionen Europas ein fruchtbarer Boden für den illegalen Organhandel sind.

 
  
  

Bericht: Ramón Jáuregui Atondo (A7-0144/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten muss, und ich begrüße dies. Damit dieser Beitritt wirksam wird, sind die einstimmige Zustimmung der Ratsmitglieder und die Zustimmung des Europäischen Parlaments notwendig. Meinerseits unterstütze ich diesen Beitritt vollkommen. Er wird das europäische System zum Schutz der Grundrechte ergänzen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass die EU der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitreten muss. Dieser Beitritt ist nicht einfach nur symbolisch; er ermöglicht die Verbesserung des Schutzes der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern der EU. Er wird auch dazu führen, dass die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen der Europäischen Konvention unterliegen, obwohl sie nicht in die gerichtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Der Vertrag von Lissabon legt die rechtliche Grundlage für den Beitritt der EU zur EMRK fest – dem wichtigsten Instrument zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa, dem Kernstück von Europa. Der Beitritt der EU zur Konvention wird das System der EU zum Schutz der Grundrechte weiter stärken. Ich stimme diesem Vorschlag zu, da er eine historische Gelegenheit darstellt, um die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger der EU sowie der Mitgliedstaaten auf derselben Grundlage zu schützen. Es obliegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu prüfen, ob die Rechtsvorschriften von Institutionen, Organen und Agenturen der EU, einschließlich der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, den Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen ein neues Instrument zur Verteidigung ihrer Rechte erhalten. Wenn sie alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft haben, können sie Klagen über Verstöße der EU gegen grundlegende Menschenrechte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Dies wird die Entwicklung eines harmonischeren Systems der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Menschenrechte fördern. Die einheitliche und umfassende Anwendung der Charta der Grundrechte auf EU-Ebene ist ebenso wesentlich, um die Glaubwürdigkeit der Union zu gewährleisten. Da der Beitritt zur Konvention bedeutende rechtliche Auswirkungen auf die Schaffung eines harmonischen Systems zum Schutz von Menschenrechten haben wird, fordere ich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu überdenken, Leitlinien mit eindeutigen Erklärungen zu den Auswirkungen des Beitritts, den Auswirkungen auf Menschenrechte und den Verfahren zum Einreichen von Beschwerden zu entwickeln.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Menschenrechte und Grundfreiheiten machen die Werte und Grundsätze aus, die uns als Menschen auszeichnen und die Grundlage unserer Koexistenz begründen; sie sind universell, unteilbar und miteinander verknüpft. Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon stellt einen wichtigen Schritt die Menschenrechte befreffend dar – nicht nur, weil er die Charta der Grundrechte verbindlich macht, sondern auch, weil er der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit verleiht und der EU ermöglicht, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beizutreten. Dieser Beitritt ist sowohl auf politischer als auch auf rechtlicher Ebene bei der Schaffung eines Raums der Menschenrechte von größter Bedeutung. Der Beitritt zur EMRK wird den Bürgern in einer ähnlichen Weise Schutz gegenüber Handlungen der Union bieten, wie sie ihn derzeit bereits gegenüber Handlungen aller Mitgliedstaaten genießen; dies hat umso mehr Gewicht, als die Mitgliedstaaten wichtige Zuständigkeiten an die Union abgetreten haben.

Europäische Institutionen sind verpflichtet, sie zu erfüllen, und zwar nicht zuletzt im Rahmen der Ausarbeitung und Annahme von Gesetzesentwürfen. Andererseits muss die Harmonisierung von Gesetzgebung und Rechtsprechung zwischen der EU und der EMRK auf dem Gebiet der Menschenrechte zur Schaffung eines ganzheitlichen Systems beitragen, in dem europäische Gerichtshöfe für Menschenrechte (der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) einmütig vorgehen. Dabei darf die Beziehung nicht in einer hierarchischen Verbindung, sondern vielmehr in einer Spezialisierung bestehen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht über den im Vertrag von Lissabon verankerten Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Nun werden die Institutionen der Europäischen Union in den Geltungsbereich dieses Schutzsystems für Grundrechte fallen. Der Beitritt der EU zur EMRK verbessert den Stand der Union, wenn sie Drittstaaten auffordert, ihre Menschenrechtsstandards einzuhalten. Gleichzeitig erweitert sie für die Menschen in der EU das Schutzniveau gegenüber Maßnahmen der Union, dass sie bereits gegenüber den Handlungen eines Mitgliedstaats genießen. Trotz der Tatsache, dass die EU nicht dem Europarat beitreten wird, sollte der Beitritt zur Konvention das Recht beinhalten, Kandidaten für das Richteramt zu nominieren und dem Europäischen Parlament die Vertretung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ermöglichen, wenn dieses Organ Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wählt. Über diesen Fortschritt hinaus sollte die Kommission bevollmächtigt werden, den Beitritt zu den Zusatzprotokollen der EMRK zu verhandeln, die in der Charta der Grundrechte verankerte Rechte betreffen. Der nächste logische Schritt, der auch mit der Charta der Grundrechte harmonisiert, besteht in einem Beitritt der EU-Institutionen zur Europäischen Sozialcharta.

 
  
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  Philippe de Villiers (EFD), schriftlich. (FR) Der Schutz von grundlegenden Menschenrechten muss weiterhin in die nationale Zuständigkeit fallen, weil die Auslegung von Rechtsvorschriften innerhalb der einzelnen Länder und Kulturen variiert. Dies gilt insbesondere für Konzepte der Diskriminierung, des Säkularismus und der Definition des menschlichen Lebens (von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende).

Der Gerichtshof der Europäischen Union – eine Institution, deren Entscheidungen zunehmend politischer Art sind – ist bestrebt, die nationalen Verfassungssysteme und die Grundlagen der europäischen Zivilisation zu unterminieren. Abgesehen davon, dass der Beitritt der EU zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nutzlos und eine Verschwendung von Mitteln ist, wird er zu Verwirrung und unlösbaren rechtlichen Konflikten mit dem Gerichtshof in Straßburg führen.

Aus Gründen der Logik lehne ich diesen neuen Aspekt der Rechtspersönlichkeit der EU gemäß dem Vertrag von Lissabon ab.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass der Beitritt der Europäischen Union zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ein starkes Zeichen setzt, das die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in den Augen von Drittstaaten, die sie in ihren bilateralen Beziehungen zur Einhaltung der EMRK auffordert, erhöht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein Ergebnis eines Prozesses, der in Maastricht begann, als er der Europäischen Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit verlieh, und im Vertrag von Lissabon gipfelte. Die anfänglich eingeschränkte Annahme der Charta der Grundrechte, die später mit der Aufnahme in den Vertrag erweitert wurde, stellte in diesem Prozess einen wichtigen Schritt dar.

Die Europäische Union wird nun in den europaweiten Raum der Menschenrechte maßgeblich eingebunden. Ich begrüße diese Entwicklung. Ich hoffe, dass zu den verschiedenen rechtlichen, technischen und institutionellen Fragen, die derzeit aufgeworfen werden, Lösungen gefunden werden können und dass diese Lösungen auf dem Subsidiaritätsprinzip, freiwilliger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Achtung ihrer Souveränität und nationalen Rechtssysteme sowie auf der Rechtsstaatlichkeit basieren.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, der zum Engagement der EU für die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beiträgt. Der Beitritt stellt einen Fortschritt im europäischen Integrationsprozess dar und bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer politischen Union. Darüber hinaus wird der Beitritt der EU zur EMRK ein starkes Zeichen in Bezug auf die Kohärenz zwischen der EU und den Ländern, die dem Europarat und dessen paneuropäischem System im Bereich der Menschenrechte angehören, setzen, da das System der Union für den Schutz der Grundrechte durch die Aufnahme der Grundrechtscharta in das Primärrecht der Union vervollständigt und gestärkt wird. Dieser Beitritt wird die Glaubwürdigkeit der EU in den Augen von Drittstaaten erhöhen, von denen sie in ihren bilateralen Beziehungen die Einhaltung der EMRK fordert. Der Beitritt zur EMRK wird den Bürgern in einer ähnlichen Weise Schutz gegenüber Handlungen der Union bieten, wie sie ihn derzeit bereits gegenüber Handlungen aller Mitgliedstaaten genießen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, um den Verhandlungen über den Beitritt der EU als selbstständige Rechtspersönlichkeit zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte grünes Licht zu geben. Dieser Beitritt wird die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich mit neuen Regressmitteln ausstatten: Sie werden nun einen Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterleiten können, wenn ihre Grundrechte von einer Institution der EU oder einem Mitgliedstaat aufgrund einer Handlung oder Unterlassung ihrerseits verletzt werden. Wir müssen auch darauf bestehen, dass die EU den Zusatzprotokollen zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur überarbeiteten Sozialcharta der EU beitritt, denn die EU muss auch in diesen Bereichen Fortschritte erzielen.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon macht es die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Pflicht für die Europäische Union, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beizutreten. Ich unterstütze diese Maßnahme, da sie die Glaubwürdigkeit der EU in den Augen von Bürgerinnen und Bürger erhöht, indem sie die Achtung von Rechten gewährleistet. Der Beitritt zur Konvention wird die Bürgerinnen und Bürger vor Handlungen der EU und ihren Institutionen schützen — vergleichbar mit dem Schutz, den sie derzeit gegenüber Handlungen der Mitgliedstaaten genießen. Gleichzeitig werden wir auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und nationalen Gerichten erzielen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinsichtlich der Trennung von Kirche und Staat gehen mit der säkularen Tradition der französischen Republik konform. Davon zeugen die Entscheidungen zur Unterstützung des Verbots für weibliche Lehrer, in Klassenräumen einen Schleier zu tragen und des Verbots von Kreuzen in Schulen. Dennoch empfiehlt der Gerichtshof der Europäischen Union die Einschränkung von bürgerlichen Freiheiten nur dann, wenn die in den Grundtexten der EU verankerten Werte dies verlangen. Tatsache ist, dass diese Texte keine Pflicht zur Trennung von Kirche und Staat und keinen säkularen Charakter der Institutionen aufzeigen. Die Europäische Union ist deswegen unfähig, die Gewissensfreiheit der Europäer zu gewährleisten.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Eine der Grundlagen der Europäischen Union bei ihrer Gründung bestand in der Achtung von Menschenrechten – einem Grundsatz, der dauerhaft im Mittelpunkt der Interessen der EU bleibt. EU-Recht sowie die Verfassungsbestimmungen der Mitgliedstaaten zeugen davon. Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist ein großer Fortschritt im Hinblick auf einen besseren Schutz von Menschenrechten des Einzelnen. Mit dieser Entscheidung wird die EU in das internationale System der Menschenrechte eingebunden. Dank dieser Tatsache wird ihre Glaubwürdigkeit in den Augen von Drittstaaten und auch ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Konvention fügt jedoch einen weiteren Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinzu, ohne den institutionellen Charakter der EU zu verändern. Dieser Gerichtshof wird über die Art und Weise wachen, in der die Union ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit den Bestimmungen der EMRK erfüllt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Bericht über die institutionellen Aspekte des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Bestimmungen beinhaltet, die mit den oben genannten Ausführungen übereinstimmen, habe ich mich entschieden, für seine Annahme zu stimmen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die Bedeutung des Beitritts der EU zur EMRK ist sowohl mit ihrer symbolischen als auch mit ihrer politischen Glaubwürdigkeit sowie mit der Tatsache verbunden, dass die EU und ihre Institutionen einer strengeren Verpflichtung unterliegen, die Grundrechte von Einzelpersonen zu schützen. Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon schafft die rechtliche Grundlage zur Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der EU zur EMRK.

Ich unterstütze den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Eine entscheidende vorbereitende Maßnahme ist jedoch die Einhaltung gewisser Garantien, welche das Abkommen über den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des spezifischen Charakters der EU und des EU-Rechts enthalten sollte. Der Beitritt darf weder die Zuständigkeiten der EU noch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, keine Streitigkeiten, die EU-Recht unterliegen, internationalen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen. Es ist deswegen wichtig, die Vorrechte des Gerichtshofs zu schützen, wenn der Gerichtshof von Straßburg zur Entscheidung über die Kompatibilität eines Rechtsaktes der Union mit den Grundrechten herangezogen wird, bevor der Gerichtshof Gelegenheit hat, dies zu tun.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich danke dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), der für die Bürgerinnen und Bürger Europas von Nutzen sein wird, da er uns mit einem neuen Gerichtshof ausstattet, der nicht Teil der Europäischen Union ist und gewährleistet, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger von Europa von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten geschützt werden.

Gemäß den Grundsätzen der Demokratie müssen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten stets das Recht haben, sich zu verteidigen. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass es unerlässlich ist, dass jedes Land, das der Konvention beitritt, über einen Richter verfügen sollte, der Erklärungen zum Hintergrund eines Rechtsfalles abgibt. Ebenso halte ich es für wichtig, dass das Europäische Parlament ein informelles Organ haben sollte, um den Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu koordinieren. Es ist außerdem auch wichtig, dass das Parlament angehört und an dem Verhandlungsprozess beteiligt wird.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Ich habe die Entschließung unterstützt, weil ich der Meinung bin, dass der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK gut ist, um Rechtssicherheit und Kohärenz zu schaffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in den letzten Jahrzehnten ein Konvolut an Entscheidungen getroffen, die die Verteidigung der Grundrechte der Bürgerinnen konkretisieren. Der Beitritt als Europäische Union trägt außerdem zur Glaubwürdigkeit der Union gegenüber Drittstaaten bei.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich.(ES) Ich freue mich über die Annahme des von meinem Kollegen Ramón Jáuregui verfassten Berichts über die Aufnahme der EU in die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ich bin besorgt, dass einige euroskeptische Kollegen weiterhin die Notwendigkeit dieser Maßnahme bestreiten, wohingegen ich davon überzeugt bin, dass die Aufnahme in diese Konvention eine bessere Gewährleistung des Schutzes von Menschenrechten auch innerhalb der EU mit sich bringt.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde bereits im Vertrag über die Europäische Union verteidigt; das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat ihn zur Pflicht gemacht. Der Beitritt wird den Schutz von Menschenrechten in Europa stärken und das Rechtssystem der Union einer externen Kontrolle unterziehen. Dies wird eine Harmonisierung der Rechtsprechung zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährleisten und der europäischen Öffentlichkeit Schutz vor Handlungen der europäischen Institutionen unter Bedingungen bieten, die mit denjenigen vergleichbar sind, die den bereits vorhandenen Schutz vor Handlungen der Mitgliedstaaten betreffen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Beitritt der EU keine Mitgliedschaft im Europarat gewährt und die Autonomie des EU-Rechts nicht in Frage stellt, da der EuGH die einzige Instanz bleibt, die über Fragen zur Gültigkeit und Auslegung des EU-Rechts entscheidet. Ich möchte auch die Bedeutung hervorheben, die der Möglichkeit beigemessen wird, dass die Europäische Union Kandidaten vorschlagen und einen Richter zu ihrer Vertretung auswählen kann. Weiterhin möchte ich die Notwendigkeit hervorheben, dass das Parlament ordnungsgemäß über Beitrittsverhandlungen informiert werden muss und dass ein Mechanismus zum Informationsaustausch zwischen den parlamentarischen Versammlungen beider Institutionen in Zukunft eingerichtet wird.

 
  
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  Rafał Trzaskowski (PPE), schriftlich.(PL) Ich unterstütze den Bericht vor allem deswegen, weil er das System zum Schutz der Menschenrechte auf die Europäische Union ausweitet und ihm in den Augen der Bürger mehr Glaubwürdigkeit verleiht. Wenn es nicht möglich ist, auf nationaler oder EU-Ebene Berufung einzulegen, wenn einem Antragsteller die Erlaubnis verweigert wird, Verfahren einzuleiten oder wenn eine Klage nicht gegen eine EU-Institution erhoben werden kann – das sind Situationen, in denen der Mehrwert deutlich wird. Lassen Sie uns daher den Kampf fortsetzen, um das System zum Schutz der Menschenrechte in der EU zu stärken.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist die Achtung von Menschenrechten ein Grundwert der Europäischen Union, der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. Es besteht kein Zweifel daran, dass, wenn alles richtig verläuft, der Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) eine historische Chance zur Stärkung der Menschenrechtslage in der EU und ganz Europa sein kann. Dies kann unsere Chance sein, die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger der EU zu gewährleisten. Der EU-Beitritt zur EMRK würde Europa eine hervorragende Gelegenheit bieten, als ein moralischer Vorreiter zu agieren, ein Beispiel zu geben. Dieses Ereignis erhöht nicht nur die Glaubwürdigkeit der EU im Hinblick auf die Beziehungen mit nicht EU-Staaten, sondern wertet auch die öffentliche Meinung über EU-Strukturen auf. Dennoch wird dies nur geschehen, wenn wir uns alle gemeinsam bemühen, die doppelten Standards in unserem politischen Programm und Rechtssystem zu beseitigen.

Leider haben Anschuldigungen – wie es die Ereignisse in den vergangenen Jahren zeigten – oft rein politische Untertöne. Sowohl Gerichtshöfe in meinem Land als auch im restlichen Europa sind oft anfällig für politische Manipulation. Wenn sich das nicht ändert, werden sehr viel versprechende Ereignisse wie der Beitritt der EU zur EMRK nur Zeitverschwendung sein. Deswegen unterstütze ich von ganzem Herzen den Beitritt zur EMRK, vorausgesetzt, dass dadurch tatsächlich grundlegende Menschenrechte und Freiheiten verteidigt werden und zwar – was am wichtigsten ist – innerhalb der EU selbst.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (ECR), schriftlich. – Ich unterstütze die EMRK, wobei ich anerkenne, dass rechtliche Auslegungen bestimmter Regelungen der Konvention Hindernisse für die Ausweisung von Terrorverdächtigen geschaffen haben. Das muss sich ändern.

Trotz einiger Respektbekundungen den Standpunkt der Mitgliedstaaten zur EMRK betreffend wird der Beitritt der EU zur Konvention die Freiheit von Mitgliedstaaten, von Aspekten der EMRK abzuweichen oder sie unterschiedlich auszulegen, komplizieren und möglicherweise behindern.

Politisch lehne ich grundlegend das treibende Motiv des EU-Beitritts zur EMRK als „ein Fortschritt im europäischen Integrationsprozess, der einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer politischen Union bedeutet“ ab. Dieses falsch aufgefasste Streben wird des Weiteren von der Stellungnahme untermauert, dass der EU-Beitritt „einen Beitritt einer nichtstaatlichen Partei zu einem Rechtsinstrument für Staaten“ darstellt. Aus all diesen Gründen habe ich gegen die Entschließung gestimmt.

 
  
  

Entschließung: Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda (B7-0265/2010)

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Organisation der Konferenz des Internationales Strafgerichtshofs in Uganda ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung dieser internationalen Institution auf dem ganzen Kontinent Afrika, insbesondere, da die anfänglichen Ermittlungen des Gerichtshofs nach seiner Einrichtung im Jahr 2002 hier begonnen haben. Niemand kann die Bedeutung eines solchen internationalen Gerichtshofs bestreiten, der ernste Fälle, zu denen auch Verstöße gegen Menschenrechte, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gehören, untersucht. Somit es es wichtig, dass eine ständig steigende Anzahl von Staaten die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofes anerkennt und dass die Unterzeichner des Römischen Statuts das Abkommen umgehend ratifizieren. Die Idee, einen internationalen Gerichtshof zur Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzurichten, kam bereits 1919 während der Pariser Friedenskonferenz auf. Es hat 83 Jahre gedauert, bis ein internationales Abkommen geschlossen und der IStGH geschaffen wurde. Derzeit müssen Staaten, die das Römische Statut des IStGH ratifiziert haben, auch das Recht des Gerichtshofes regeln, Verbrechen der Aggression zu untersuchen. Außerdem müssen die Unterzeichnerstaaten ihre nationale Gesetzgebung mit den Bestimmungen des Römischen Statuts gemäß den eingegangenen Verpflichtungen harmonisieren.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union ist ein entschiedener Verfechter des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gewesen und all seine Mitgliedstaaten teilen ihren Beitritt zu diesem wichtigen Gerichtshof. Ich hoffe, dass die Teilnehmerstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und dass das Ergebnis der Konferenz von Kampala ein IStGH sein wird, der den Herausforderungen unserer Zeiten besser entgegentreten kann, ausreichende Unterstützung durch die einzelnen Rechtsordnungen erhält und dem ausreichende Mittel zur wirksamen Ausübung seiner Gerichtsbarkeit gewährt werden. Die Schwere der Verbrechen, auf die er seine Arbeit konzentrieren wird, wird dies in den meisten Fällen verlangen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein entschiedener Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), der Universalität fördert und die Integrität des Römischen Statuts im Hinblick auf den Schutz und die Stärkung der Unabhängigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit internationaler Gerichtsverfahren wahrt. Dies beweist die Tatsache, dass die EU systematisch für die Aufnahme einer Klausel den IStGH und Mandate sowie Abkommen mit Drittstaaten betreffend wirbt. Die EU hat innerhalb von zehn Jahren bereits über 40 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Instruments für Menschenrechte und Demokratie bereitgestellt, um den IStGH und die internationale Strafgerichtsbarkeit zu unterstützen. Die Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes in Kampala, Uganda, stellt eine einzigartige Möglichkeit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Zivilgesellschaft und andere interessierte Parteien gleichermaßen dar, ihre Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit zu erneuern. Es gibt 111 Vertragsstaaten im IStGH, wobei einige Regionen wie Nahost, Nordafrika und Asien unterrepräsentiert sind. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten an dieser Konferenz teilnehmen werden und dabei auf höchster Ebene vertreten sein werden und öffentlich Ihr Engagement für den IStGH erneut bekräftigen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die vom Parlament zur Überprüfung des Römischen Statuts vorgeschlagene Entschließung festlegt, dass das Verbrechen der Aggression offiziell als Kriegsverbrechen aufgenommen wird und dass kein richterlicher Filter notwendig sein wird, um festzustellen, ob ein solches Verbrechen ausgeübt worden ist. Doch wie kann diese neue Gesetzgebung umgesetzt werden, wenn die Hauptstaaten, die Verbrechen der Aggression seit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts 2002 ausgeübt haben (die Vereinigten Staaten und Israel), diese nicht ratifizieren müssen?

Wie kann sie wirksam werden, wenn diese Staaten nicht gemahnt werden, damit aufzuhören, Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zu drängen, die Immunität ihrer Staatsangehörigen zu garantieren? Es ist auch bedauernswert, dass ein Parlament, dass vorgibt, Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels zu sein, nicht vorschlägt, ökologische Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie es beim Gipfel in Cochabamba vorgeschlagen wurde, aufzunehmen. Die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen bestraft werden. Der Internationale Strafgerichtshof kann in diesem Bereich ein wirksames Instrument sein. Es geht nur darum, ihm tatsächlich die Mittel bereitzustellen. Da dies nicht geschieht, enthalte ich mich.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich fühle mich verpflichtet, meine Zustimmung zum Entschließungsantrag zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda, auszudrücken.

Europa selbst entsprang dem Bedürfnis, den Äußerungen von Rassenhass ein Ende zu setzen, die in den Gräueltaten des zweiten Weltkrieges gipfelten. Die Europäische Union ist stets bemüht gewesen, die Zusammenarbeit zwischen Staaten zu stärken, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachzuweisen und zu verfolgen.

Es ist richtig, dass die Staaten acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts ihr großes Engagement, für Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit einzutreten, erneut bekräftigen. Insbesondere sollten sich die Staaten zu Grundsätzen bekennen, die sich auf eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und den Schutz von Gewaltopfern gründen. In vielen Fällen in der Praxis erleben die Opfer erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen über den Gerichtshof und scheitern bei ihren Versuchen, ihre Rechte zu schützen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe mit großer Freude für die Entschließung gestimmt, und ich freue mich besonders darüber, dass der mündliche Änderungsantrag meines Kollegen angenommen wurde, um beispielsweise „Eingeborene“ in die Liste von Gruppen aufzunehmen, die besondere Aufmerksamkeit benötigen.

 
  
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  Sabine Wils (GUE/NGL), schriftlich. – Ich begrüße den Entschließungsantrag zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Kampala, Uganda, da er sehr entscheidende und wichtige Punkte und Anforderungen hinsichtlich der Ratifizierung und Umsetzung des IStGH enthält. Deswegen habe ich dafür gestimmt.

Ich möchte aber meine tiefe Besorgnis über bestimmte Sätze in der Entschließung ausdrücken, die sich positiv auf das „Stockholmer Programm", das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte („EIDHR“) und die Europäische Union als einen „Global Player“ beziehen. In dieser Frage könnten das „Stockholmer Programm“ und die „EIDHR“ positive Auswirkungen gehabt haben, aber in vielen anderen Bereichen werden diese beiden Programme/Instrumente nicht auf demokratische und transparente Art und Weise angewandt. Die Europäische Union hat tatsächlich als ein „Global Player“ agiert, meiner Ansicht nach aber nicht auf positive Art und Weise im Sinne einer faireren und solidarischeren Weltordnung.

 
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