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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 8. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5. Laufende Verhandlungen über das Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) (Aussprache)
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Protokoll
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  Der Präsident . – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Erklärung der Kommission zu den laufenden Verhandlungen über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie –(ACTA).

 
  
 

Liebe Kollegen, ich bitte für eine Minute um Ihre Aufmerksamkeit. Die Tagesordnung, so wie sie angenommen wurde, sieht kein System des Augenkontakts („Catch-the-eye“-Verfahren) bei dieser Aussprache vor. Trotzdem schlage ich vor, außer im Falle von Einwänden, dass ich, falls die Sprecher auf der Liste ihre Zeiten einhalten und am Ende noch etwas Zeit zur Verfügung steht, ein kurzes „Catch-the-eye“-Verfahren einleite. Gibt es dagegen irgendwelche Einwände? Sehr gut.

 
  
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  Karel De Gucht , Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich danke Ihnen, dass Sie mir einmal mehr die Gelegenheit geben, mit Ihnendas Thema der ACTA-Verhandlungen zu erörtern.

Lassen Sie mich zu diesem Thema den Kontext dieser Verhandlungen noch einmal darlegen. ACTA ist ein Abkommen, das wichtig sein wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Arbeitsplätze auf dem Weltmarkt zu sichern.

In der Tat müssen wir uns, wenn wir eine wettbewerbsfähige Wirtschaft bleiben wollen, auf Innovation, Kreativität und die Exklusivität der Marken stützen. Diese sind einige unserer wichtigsten Vorteile im Vergleich zu anderen auf dem Weltmarkt Deshalb brauchen wir die Instrumente, um sicherzustellen, dass sie auf unseren wichtigsten Exportmärkten angemessen geschützt werden.

Und dies sind Themen, die für die EU-Bürger von Belang sind: nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Verbraucherschutz, Sicherheit und Gesundheit.

Was wir beabsichtigen, ist, einen internationalen Standard bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einzuführen, der sinnvoll, ausgewogen und effizient ist, und damit über die derzeitigen Regeln der WTO zu den Rechten des geistigen Eigentums, dem TRIPS-Übereinkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums), hinausgehen. Dies ist das letztendliche Ziel, bei dem ich mir sicher bin, dass wir darin alle übereinstimmen.

Im vergangenen März kam ich hierher, um die wichtigsten Grundsätze darzulegen, auf denen die Beteiligung der Kommission bei diesen Verhandlungen basiert, und ich habe mich verpflichtet, die Transparenz in diesen Verhandlungen dem Parlament gegenüber herzustellen. Wie Sie den Texten der Entwürfe entnehmen können, die sich aus den seit März geführten Verhandlungen ergeben haben, hat die Kommission Wort gehalten und ist diesen Grundsätzen durchgängig nachgekommen. Lassen Sie mich diese Grundsätze noch einmal darlegen:

Erstens ist es das Ziel von ACTA, eine weit gefächerte Anzahl von Verletzungen von Rechtes des geistigen Eigentumsabzudecken, die beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, und es geht nicht darum, den Inhalt von Laptops von Reisenden oder von Computern zu prüfen. Es wird nicht zu einer Einschränkung der Freiheitsrechte oder schikanösen Maßnahmen für die Verbraucher führen. Falls Sie daran Zweifel hegen, würde ich mich freuen, Ihre Argumente anzuhören.

Zweitens geht es bei ACTA lediglich um die Stärkung schon bestehender Rechte des geistigen Eigentums. Es wird keine Bestimmungen enthalten, durch die das materielle Recht des geistigen Eigentums abgeändert wird. Es sollten Mindestvorschriften dazu erlassen werden, wie Innovatoren ihre Rechte vor Gericht, an der Grenze oder im Internet durchsetzen können. Beispielsweise wird ACTA sicherstellen, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Kreationen außerhalb Europas konfrontiert sehen.

Drittens muss ACTA weiterhin im Einklang stehen mit dem Besitzstand der Union, dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. ACTA wird keinerlei EU-Gesetzgebung durch die Hintertür ändern. Also was, werden Sie mich fragen, wird es verbessern? Die Antwort ist, dass unsere Gesetzgebung eine der wirksamsten ist und dass sie, wenn andere Länder sie übernehmen, unseren Innovatoren helfen wird.

Viertens werden wir sicherstellen, dass ACTA nicht den Zugang zu Generika einschränkt. Es gibt jetzt eine klare Aussage im Text des Entwurfs, wonach ACTA nicht als Grundlage dazu dienen wird, den Handel mit Generika zu behindern

Weiter wird ACTA der Erklärung zu TRIPS und zur öffentlichen Gesundheit von 2001 angepasst, während die Verpflichtung zu Grenzkontrollen, die das größte Problem hinsichtlich des Zugangs zu Medikamenten darstellen, nicht auf Patente Anwendung finden wird.

Was die Transparenz betrifft, so halten wir Wort und werden das Europaparlament in Sondersitzungen nach jeder Verhandlungsrunde informieren, und wir werden weiterhin so verfahren. Und gemäß unserer Zusagen innerhalb des Rahmenübereinkommens haben wir selbstverständlich die Entwurfstexte dem Europäischen Parlament übermittelt.

Ich nehme auch die Gelegenheit wahr, kurz über die Ergebnisse der 10. Verhandlungsrunde zu ACTA, die in Washington zwischen dem 16. und dem 20. August 2010 stattgefunden hat, zu berichten.

Bei den Kapiteln zum Zivilrecht, zum Zoll und zum Strafrecht haben die Parteien einige Fortschritte erzielt, es gab aber bei den Parteien noch nicht genug Flexibilität, um einige der schwierigeren Themen zu behandeln. Auch wurden umfangreiche Arbeiten zu den allgemeinen und horizontalen Kapiteln (Präambel, allgemeine Bestimmungen, Definitionen, Strafverfolgungsmaßnahmen, internationale Zusammenarbeit und institutionelle Bestimmungen) durchgeführt, die beinahe abgeschlossen sind.

Bedauerlicherweise wurde es in den letzten zwei Runden aber immer klarer, dass ein Konsens bei allen derzeitigen Parteien von ACTA nur auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners erreicht werden kann, angesichts der Vielzahl von Standpunkten und Praktiken der verschiedenen ACTA-Teilnehmer in diesem Bereich. Dies geht zulasten des ehrgeizigen Ziels und der Effektivität des Übereinkommens.

Beim digitalen Umfeld (Internet), das eines der sensibelsten, aber auch „innovativsten“ Kapitel von ACTA ist, gab es einen beträchtlichen Rückschritt in der letzten Runde, da die Parteien nicht in der Lage waren, sich über eine allgemeine Regelung zum Haftungsausschluss für Internet-Diensteanbieter zu einigen.

Dies ist auch der Fall bei dem sehr wichtigen Kapitel zu Zollmaßnahmen, bei denen mehrere Parteien sich dagegen wehren, Kontrollen beim Export und beim Transit von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, durchzuführen, wodurch sie es unterlassen, auf den weit verbreiteten internationalen Handel mit Fälschungen zu reagieren.

Ein anderer Bereich, in dem die Diskussionen im Hinblick auf die Interessen der EU enttäuschend verliefen, betrifft die Frage, welche Rechte des geistigen Eigentums unter das Übereinkommen fallen sollen. Die EU verfügt über eine breite und weit gefächerte Basis von Rechteinhabern Ein Landwirt, der Produkte mit einer geografischen Ursprungsbezeichnung herstellt, oder eine Textilfirma, die Muster entwirft, sind auch Opfer von Fälschungen und müssen auch durch bessere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt werden. Das Problem ist, dass mehrere unserer Partner darauf bestanden haben, dass nur Urheberrecht und Marken in ACTA aufgenommen werden. Wir sind damit überhaupt nicht einverstanden und werden weiterhin darauf drängen, dass diese offensiven EU-Interessen respektiert werden.

Die nächste Runde wird Ende des Monats (vom 23. September bis zum 1. Oktober 2010) in Tokio stattfinden Es scheint, dass wir uns dem Ende der Verhandlungen nähern, und die Parteien sind engagiert, die verbleibenden grundlegenden Themen in der Runde in Tokio zu lösen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es notwendig ist, den systematischen und weit verbreiteten Missbrauch von europäischem geistigen Eigentum weltweit zu bekämpfen, und dass ACTA einen wichtigen Beitrag leisten kann, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb setze ich mich weiter für den Erfolg dieser Verhandlungen ein.

Falls sich die EU allerdings am Ende des Prozesses mit einem Abkommen konfrontiert sieht, dass nicht viel konkrete Verbesserungen für unsere Rechteinhaber mit sich bringt, oder mit einem Abkommen, das versucht, festzuschreiben, dass es eine 1. und eine 2. Kategorie von Rechtes des geistigen Eigentums gibt, sollten wir bereit sein, unsere Beteiligung an diesen Verhandlungen zu dem Abkommen zu überdenken.

 
  
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  Daniel Caspary, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 178 Millionen Artikel wurden 2008 an den EU-Zöllen beschlagnahmt. 20 Millionen davon waren gefährlich. 54 % der gefälschten Waren kommen aus China, bei Medikamenten ist Indien das schwarze Schaf.

Durch Fälschungen entsteht ein großer Schaden für die europäische Wirtschaft, aber auch Käufer sind von Fälschungen schwer betroffen. Ich denke beispielsweise an Medikamente. Es wäre ein Horror für mich und viele Eltern, wenn man Kindern mit Fieber ein Medikament gibt, und am Ende ist das Kind tot, weil wir nicht in der Lage sind, gegen gefälschte Produkte und Medikamente gut vorzugehen. Wir müssen diese Probleme also lösen.

Für die Europäische Union ist Produktpiraterie ein zentrales Thema. Wir müssen unsere Industrie und Verbraucher auf globaler Ebene vor gesundheitsgefährdenden Produkten schützen und wirtschaftliche Einbußen für unsere Unternehmen verhindern. Ich begrüße daher die Verhandlungen zu einem Anti Counterfeiting Trade Agreement als großen Schritt in die richtige Richtung im Kampf gegen Produktpiraterie. Wir wissen, dieses Abkommen ist nicht die alleinige Lösung gegen Produktpiraterie, aber immerhin haben wir das erste internationale Abkommen auf dem Tisch, in dem einige Staaten den Kampf gegen Produktpiraterie antreten, und ich wünsche mir, dass möglichst viele weitere Staaten endlich mitmachen.

Unsere Fraktion begrüßt die gute Kooperation zwischen der Kommission und dem Parlament seit unserer Entschließung im Frühjahr, und wir bedauern, dass es zu dieser Entschließung des Parlaments kommen musste. Aber dank regelmäßiger Berichterstattung der Kommission konnten wir uns in den vergangenen Monaten ein Bild von den Verhandlungen machen. Ich gratuliere den Verhandlungsführern zu ihren letzten Errungenschaften. Denn selbst sämtlichen ACTA-Kritikern fällt es inzwischen zunehmend schwer, negative Punkte im Abkommen zu finden. Die Frage der Grenzkontrollmaßnahmen bei Patentverletzungen, und damit die Sorge um den Verkehr von generischen Medikamenten, ist vom Tisch. Three strikes und die Durchsuchung von Privatgepäck ist vom Tisch. Die verpflichtende Haftung von Internet-Anbietern ist vom Tisch, der acquis communautaire scheint eingehalten zu werden. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg.

Ich möchte aber die Kommission auffordern, stark zu bleiben, um die Interessen der Europäischen Union zu vertreten. So unterstütze ich den Vorstoß, Patentrechte und geografische Herkunftsbezeichnungen und auch Patentverletzungen in den zivilrechtlichen Teil des Abkommens miteinzubeziehen. Ich bin der festen Meinung, dass unser Parmaschinken, der Tiroler Almkäse und der Champagner genauso geschützt werden müssen, wie eine Coca-Cola oder Kellog's Corn Flakes. Ich fordere deswegen auch die USA auf, ihre Blockadehaltung gegen die Veröffentlichung der Texte aufzugeben. Die Veröffentlichung nach der Neuseeland-Runde hat doch gezeigt, wie sehr Transparenz von Vorteil ist und wie auch viel Kritik zu dem Abkommen verstummte.

Ich möchte die Kommission auffordern, sich auch weiter für die Veröffentlichung des Verhandlungstexts, spätestens vor der Unterzeichnung des Abkommens, einzusetzen. Ich wünsche der Kommission viel Erfolg für die nächste Runde in Japan und hoffe weiter auf zeitgerechte und ausführliche Berichterstattung im Anschluss an die Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird unsere Fraktion in Ruhe und Besonnenheit auf der Grundlage der dann fertigen Texte die Ergebnisse prüfen und dann ihre Position im Hinblick auf die Ratifizierung festlegen. Ich wünsche weiter viel Erfolg.

 
  
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  Kader Arif , im Namen der S&D-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Kommissar, Sie haben gerade einige beruhigende Dinge gesagt, ich glaube aber immer noch nicht, dass die Sorgen, die viele Mitglieder hinsichtlich des Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) teilen, vollkommen zerstreut wurden.

Im vergangenen März habe ich eine Entschließung vorgeschlagen, die von einer großen Mehrheit in diesem Plenarsaal angenommen wurde und durch die der Verhandlungstext veröffentlicht wurde. Während der Aussprache haben wir gefordert, dass der gemeinschaftliche Besitzstand – auf den Sie sich bezogen haben –, die Sicherheit und die Versorgung mit Generika garantiert und die Grundfreiheiten unserer Mitbürger respektiert werden. Wir haben uns auch auf die geografischen Angaben bezogen, und das haben wir getan, um Ihnen unsere Prioritäten zu nennen, die ich Ihnen gegenüber immer wieder wiederhole, damit der Standpunkt, den Sie in ein paar Wochen in Japan verteidigen werden, auf der parlamentarischen Debatte basiert, die wir initiiert haben.

Gestern haben viele Sprecher während der Aussprache zum Zustand der Union zu Recht unterstrichen, dass wir als Mitglieder des Parlaments die Sprecher unserer Mitbürger sind und dass die Kommission ohne diese Verbindung Gefahr läuft, einen sterilen Konfrontationskurs mit dem Parlament zu fahren. Daher bitte ich Sie, Herr Kommissar, es als eine Priorität zu betrachten, dass die Abgeordneten des Parlaments, die sie vor sich sehen, zuerst einmal und vor allem Ihre Partner sind und dass sie nicht hier sind, um Ihnen nur zu widersprechen.

Die Partnerschaft, die wir anstreben, ist nicht eine, bei der wir an eine Geheimhaltungsvereinbarung gebunden sind, wie Ihre Dienststellen dies offensichtlich manchmal wünschen. Ihre Dienststellen haben gerade hinter geschlossenen Türen auf unsere Fragen geantwortet. Man gibt uns die letzte Version des ACTA-Textes, man verbietet uns aber, Nachrichten zu versenden, wenn wir aus diesen Sitzungen gehen oder nachdem wir das Abkommen gelesen haben, obwohl es zu unseren Aufgaben gehört, zu warnen, zu erklären und sicherzustellen, dass die Dinge verstanden wurden. Dies ist daher meine zweite Bitte an Sie, die Transparenz der Aussprache als ein Element zu betrachten, das Ihre Beratungen eher bereichert als dass es dadurch zu einem Vertrauensverlust käme.

Zusätzlich zu diesen beiden Hauptpunkten und weil ich beginne, mich an diese Art von Übung zu gewöhnen, werde ich Sie über meine Sorgen in Kenntnis setzen. Zunächst einmal gibt es Zugang zu Medikamenten. Dies wurde erwähnt. Sie erzählen uns, dass der Schutz des Zugangs eine Ihrer Prioritäten ist, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass nichts in diesem Abkommen ihre Herstellung oder ihren freien Verkehr behindert. An diesem Punkt möchte ich Sie allerdings zu den Patenten befragen. Weshalb möchten Sie sie in dieses Abkommen aufnehmen? Der Wunsch, den legitimen Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie zu verstärken, sollte nicht ein Vorwand sein, um ACTA als ein Instrument zu nutzen, die Rechte von Patentinhabern über die Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens hinaus auszuweiten. Verwechseln Sie bitte nicht Generika mit gefälschten Medikamenten.

Ein anderer wichtiger Punkt sind die Schutzmaßnahmen. Die Texte können gar nicht streng genug sein, um ein wirkliches Gleichgewicht zwischen den Rechten der Verbraucher und denen der Inhaber der Rechte sicherzustellen. Ich beziehe mich auf die verschiedenen Formulierungen, die in dem TRIPS-Übereinkommen enthalten sind.

Ich begrüße Ihre Ausführungen zum Internet, und ich bin zuversichtlich, dass ACTA nicht dazu dienen wird, die Position der EU– die in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr klar aufgezeigt wird – zu schwächen.

Herr Kommissar, es gibt definitiv andere Themen, die ich heute Morgen ansprechen sollte, Die erste Pflicht, die ich mir aber auferlege, besteht darin, sicherzustellen, dass wir dank dieser Aussprache in der Lage sind, all unseren Mitbürgern so viel Informationen wie möglich zu diesem Abkommen bereitzustellen, und Ihnen zu sagen, dass das Schlüsselelement meiner Ansicht nach der Schutz ihrer Rechte und ihrer Grundfreiheiten ist. Aus diesem Grunde erwarte ich, dass Sie die Punkte, die die Mitglieder angesprochen haben, bedenken und dass Sie sie während der Verhandlungen vertreten. Ich appelliere auch an Sie, Ihr Versprechen einzulösen, den Text so schnell wie möglich, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, zu veröffentlichen, unabhängig davon, ob dies am Ende der Runde in Japan oder zu einem späteren Stadium eintritt.

Die öffentliche Debatte muss zum Beispiel in diesem Plenarsaal stattfinden. Ich beantrage deshalb eine Entschließung, und wir erwarten, dass Sie unseren Standpunkt in Betracht ziehen, bevor die Unterzeichnung von ACTA erfolgt, selbst, wenn dies bedeutet, dass Sie an den Verhandlungstisch zurückkehren müssen.

 
  
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  Niccolò Rinaldi , im Nahmen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren, „acta est fabula, plaudite!“ – „Das Stück ist vorbei, applaudieren Sie!“ – wie die römischen Schauspieler am Ende einer Vorstellung zu sagen pflegten. Das Stück ist vorbei, und wir stehen vielleicht an der Schwelle seines Abschlusses, obwohl es vielleicht noch nicht Zeit ist, zu applaudieren.

Während dieser Aussprache hat uns Herr De Gucht umfangreiche Versicherungen abgegeben, wir wissen aber, dass 64 % gefälschter Waren aus China stammen, das nicht Mitglied des Übereinkommens zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) ist. Daher müssen wir prüfen, ob es dies alles überhaupt wert ist – mit anderen Worten, ob wir das Übereinkommen unterzeichnen sollten, wenn es keinerlei wirkliche Vorteile bringt, wie der Kommissar abschließend festgestellt hat. Es gibt nicht mehr viele Anlässe zur Sorge, die verbleiben, diese sind aber wichtig. Es wurde sehr viel zum Internet gesagt, und wir schätzen die Bemühungen der Kommission, wir bleiben aber wachsam.

Was den Zugang zu den Medikamenten betrifft, so wiederhole ich, was schon von anderen Mitgliedern gefordert wurde: man kann nicht gefälschte Medikamente einerseits und Generika andererseits in einen Topf werfen. Es ist lebenswichtig, dass der Zugang zu Medikamenten zu erschwinglichen Preisen sichergestellt ist, da dies für Patienten in den Entwicklungsländern entscheidend ist. Die Frage, die ich stellen möchte, ist, ob die Doha-Erklärungen zum TRIPS-Übereinkommen (handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) und die öffentliche Gesundheit wenigstens in die Präambel des ACTA-Textes aufgenommen werden.

Schließlich befinden wir uns, was die Ursprungsbezeichnungen betrifft, in einer potenziell paradoxen Situation, da eingetragene Markennamen, die möglicherweise Ursprungsangaben verletzen, stärker geschützt sein können als die Ursprungsangaben selbst. Auch hier bietet TRIPS in mancher Hinsicht eine bessere Grundlage, und wir rufen daher zur Wachsamkeit und zu einem festen Standpunkt auf.

 
  
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  Jan Philipp Albrecht, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Also erst einmal freue ich mich, dass die schriftliche Erklärung Nr. 12 zum ACTA-Abkommen gestern die erforderliche Mehrheit der Stimmen hier im Parlament bekommen hat. Das zeigt, das Europäische Parlament steht weiterhin hinter den klaren Aussagen seiner Entschließung vom März.

Und noch mehr: Mit der schriftlichen Erklärung ist ein wichtiger Punkt ergänzt worden. Wir wollen keine Auslagerungen der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte an Private. Rechtstaat und Demokratie verlangen, dass Eingriffe in Grundrechte – auch im Internet – durch legitimierte Vertreter des Staates vorgenommen werden, und dass dabei die hohen Standards unserer Verfassung, der Menschenrechtskonvention und des Vertrags von Lissabon gelten.

Ein Abkommen, das – wie der aktuelle ACTA-Entwurf es tut – private Kartelle von Rechteinhabern geradezu ermutigt, die Welt nach ihren Geschäftsinteressen zu regeln, darf nicht in Kraft treten! Überhaupt bewegt sich die EU-Kommission in den ACTA-Verhandlungen am Rande der Vertragsbrüchigkeit. Statt die vom Parlament kritisierten Maßnahmen zu streichen, werden die Formulierungen im Abkommensentwurf lediglich unpräziser. Eine Einhaltung des geltenden Rechtsbestands der EU wird damit immer unwahrscheinlicher.

Glücklicherweise scheint der lang anhaltende Protest des Europäischen Parlaments nun anzuschlagen. Doch wenn ACTA in diesem Haus eine Mehrheit erhalten soll, muss sich wahrlich noch einiges tun. Das sollte Ihnen spätestens seit gestern klar sein.

 
  
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  Syed Kamall , im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, drei Dinge zu begrüßen, die zu Beginn gesagt wurden: zunächst einmal, dass es keine neuen Rechte des geistigen Eigentums geben wird; zweitens, dass es keine Änderung der Gesetzgebung durch die Hintertür geben wird; und drittens die bessere Transparenz, die wir bei der Kommission festgestellt haben, insbesondere einigen der anderen Verhandlungspartner gegenüber.

Wir müssen auch den Unterschied verstehen, der zwischen der digitalen Welt und der materiellen Welt besteht. Wie Chris Anderson, der Herausgeber von „Wired“ einmal gesagt hat: In einer Welt größerer Bandbreiten, billigerer Speicherung und günstigerer Rechenleistung, tendieren die Kosten digitaler Produkte im Laufe der Zeit gegen null. Dies bedeutet, dass viele der Industrien, die sich über die digitale Welt beklagen, verstehen müssen, dass sie sich ein neues Geschäftsmodell suchen müssen. Insbesondere die phonografische Industrie und ähnliche Industrien können sich nicht auf ihre Geschäftsmodelle verlassen.

Ich glaube, dass sich die Sache in der materiellen Welt, der Welt der Produktherstellung, anders darstellt. Wir müssen sicherstellen, dass, auch wenn die EU die Lohnkosten betreffend nicht wettbewerbsfähig ist, die EU-Länder und die EU-Unternehmen wettbewerbsfähig sind, wenn es um Forschung und Entwicklung sowie Muster und Modelle geht. Für Unternehmen, die Millionen – manchmal Milliarden – in neue Produkte und neue Entwürfe investieren, muss es höchst unerfreulich sein, wenn sie sehen, dass diese Produkte durch gefälschte Produkte woanders unterboten werden. Wir sind weltweit führend im Bereich hochwertiger Autos und bei Produkten wie dem Smartphone, und wir müssen sehr vorsichtig sein, damit diese Produkte, in die Millionen oder Milliarden investiert wurden, nicht einfach „verramscht“ werden.

Ich begrüße die Erklärung der Kommission, wir müssen aber den Unterschied zwischen der materiellen und der digitalen Welt verstehen.

 
  
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  Helmut Scholz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Erfindergeist und Unternehmen vor dem Raub ihrer Ideen ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich stelle jedoch erneut die Frage, ob Produktpiraterie eingeschränkt werden kann, wenn sich ein kleiner Club von Ländern auf ein Abkommen einigt, zumal diese Länder eher für Erfindungen als für Fälschungen bekannt sind. Diese Verhandlungen gehören meines Erachtens in einen internationalen Rahmen wie den der WIPO.

Also geht es generell um einen neuen Rahmen, eine Festlegung. Herr Kommissar, Ihre heutigen Schlussausführungen weisen in diese Richtung. Ich weiß, die Unterhändler von Kommission und Rat sind sich dieses Dilemmas bewusst. Als Ausweg wollen Sie Unternehmen mit einem umfassenden Klagerecht ausstatten, das in die Absatzmärkte der potenziellen Fälscher eingreift. Verhaften wollen Sie die Importeure, und laut Textentwurf noch immer auch den Endkunden, und zwar gleich an der Grenze, falls ein Vertragsstaat keine Ausnahme vornimmt. Wörtlich heißt es:

“Im Zuge von Grenzmaßnahmen können kleine Mengen an Waren ohne kommerziellen Charakter aus dem persönlichen Gepäck beschlagnahmt werden.”

Sie wollen sich dazu verpflichten, in der Europäischen Union eine Gesetzeslage zu schaffen, in der auf Verlangen eines Unternehmens aus einem ACTA-Staat importierte Waren oder auch Programme auf Anordnung der Justiz beschlagnahmt oder gar vernichtet werden können. Bei Bedarf sogar inaudita altera parte, also ohne die andere Partei anzuhören. Das klingt bei einem Container gefälschter Kettensägen vielleicht noch einfach. Aber das Abkommen will dieses Vorgehen auch auf Sachverhalte wie Softwarekomponenten ausdehnen.

Werden Softwareriesen wie Microsoft zur Jagd blasen können und ihre kleinerer Konkurrenten durch Prozesse und Verfahren erledigen? Auch die Riesen der Unterhaltungsindustrie haben erfolgreich ihre Anliegen in die ACTA-Verhandlungen eingebracht. Nicht nur Downloads und Kopieren sollen verfolgt werden, sondern sogar die Herstellung und Verbreitung von Technologien, mit denen unter anderem auch ein Kopierschutz umgangen werden kann.

Sie haben ausgeführt, dass es Fortschritte gibt, und die USA haben zwar ihre Forderung nach einer Haftung der Internet Service Provider fallen gelassen, im Strafrechtskapitel des Abkommens jedoch gibt es weiterhin den Paragraph zu aiding and abetting, also zur Beihilfe. Darüber hinaus müssten Provider auf begründetes Verlangen eines Unternehmens die Personendaten von Kunden übergeben, gegen die ein Verdacht der Urheberrechtsverletzung besteht. Wir haben in diesem Haus schon bei den SWIFT-Verhandlungen gelernt, dass zum Beispiel die Vereinigten Staaten einen Datenschutz nach dem Verständnis der Europäischen Union nicht kennen. Wie sieht das in den anderen Vertragsstaaten aus? Das Abkommen darf nicht in den Rechtstand der EU eingreifen. Kleine und mittlere Unternehmen müssen vor Patentfeldzügen der Softwareriesen geschützt werden, und der Schutz der Daten von Internetnutzern muss gewährleistet sein.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni , im Namen der EFD-Fraktion – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich danke der Kommission und dem Rat für diese Aussprache, obwohl ich leider sagen muss, dass es schwierig ist, über irgend etwas zu reden, ohne die richtigen Dokumente vorliegen zu haben.

Es gibt nichts im Internet darüber, und die Dienststellen des Parlaments, die ich kontaktiert haben, haben nicht geantwortet, weil die Kommission nicht alle Texte zugänglich macht. Es bleibt mir also nichts weiter übrig, als allgemeine Äußerungen zu treffen. Trotzdem ist es von Nutzen, dieses Thema zu behandeln, das Teil des Plans Europas für den Schutz unserer Produkte und damit unserer Unternehmen und unserer Arbeitnehmer ist. Aber selbst hier gibt es einigen Widerstand, zum Beispiel bei der Regelung von Marken und Produkten.

Es ist unsere Pflicht, unsere Arbeitnehmer zu schützen, indem wir prüfen, ob irgendeine Form eines unlauteren Wettbewerbs vorliegt oder eines Wettbewerbs, der sich auf die Ausbeutung von Arbeitnehmern gründet oder, wie in diesem Fall, auf Fälschungen. Wir müssen daher diese Formen unlauteren Wettbewerbs eben deshalb bekämpfen, um die europäischen Hersteller und Arbeitnehmer, die sich ihrenLebensunterhalt durch Anstrengung, Engagement, Geisteskraft und Teilhabe verdienen und so zur Entwicklung unseres Kontinents beitragen, zu schützen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das geplante plurilaterale Handelsabkommen ACTA soll durch internationale Kooperation, die Abstimmung des Gesetzesvollzugs sowie durch neue Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verbessern. Es steht außer Diskussion, dass fortwährende Transparenz notwendig ist. Denn Maßnahmen, welche eine Verwässerung der EU-Datenschutzrichtlinie mit sich bringen oder gar Einschnitte in die Meinungsfreiheit zur Folge haben könnten, stehen in keinem Verhältnis zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen und dürfen nicht akzeptiert werden.

Die Kommission wurde durch das EP aufgefordert, eine Abschätzung der möglichen Auswirkungen des Abkommens vorzunehmen. Dies ist leider noch nicht geschehen. Schutz des geistigen Eigentums steht für mich außer Frage, ebenso wichtig sind allerdings sowohl der Datenschutz als auch der Schutz der Privatsphäre. Diesbezüglich hat sich Peter Hustinx geäußert. Zitat:

– „Obwohl geistiges Eigentum für die Gesellschaft wichtig ist und geschützt werden muss, sollte es nicht über die Grundrechte des Einzelnen auf Wahrung seiner Privatsphäre, Schutz seiner Daten und anderer Rechte gestellt werden“. Das ist das Ende des Zitats. Lassen Sie uns zusammen an diesem Abkommen unter Berücksichtigung des gemeinschaftlichen Besitzstands arbeiten.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE). - Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein effektiver Vollzug von bestehenden Regeln und Gesetzen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und zur Stärkung des geistigen Eigentums ist ohne Zweifel zu begrüßen. In der Öffentlichkeit herrscht leider sehr viel Unkenntnis und Unsicherheit. Ich bekomme regelmäßig E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die die fehlende Transparenz während der ACTA-Verhandlungen bemängeln und ACTA als tiefen Einschnitt in ihre Rechte und Freiheiten sehen. Hier gilt es, vermehrt Aufklärungsarbeit zu betreiben und aufzuzeigen, dass nicht ACTA, sondern zum Teil der gemeinsame Besitzstand der EU das Problem darstellt.

Aus dem Vorabentscheidungsurteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.2.2009 geht klar hervor, dass Internet Access Provider für die Verletzung von Urheberrechten ihrer Kunden zur Rechenschaft gezogen werden können. Es kann somit aufgrund der bestehenden Verträge zur Sperrung des Internetzugangs von EU-Bürgerinnen und Bürgern kommen. Das Problem ist somit nicht ACTA, das Problem sind Regelungen innerhalb der Europäischen Union, die die Freiheiten und Rechte der EU-Bürger einschränken könnten.

 
  
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  Monika Flašíková Benová (S&D) . – (SK) Die ständig steigende Anzahl von nachgeahmten und gefälschten Produkten im internationalen Handel steigert die Möglichkeit einer Bedrohung der nachhaltigen Entwicklung der globalen Wirtschaft, was nicht nur bei den rechtmäßigen Herstellern zu finanziellen Verlusten führt, sondern auch die geistigen Eigentumsrechte verletzt und Stellen, die an der Herstellung und Produktion beteiligt sind, unterwandert und auch eine Bedrohung der Verbraucher und Gefährdung der Arbeitsplätze in Europa darstellt.

Die Idee eines multilateralen Abkommens zur Bekämpfung der Produktpiraterie und Fälschung kann ein effizienter Mechanismus für die Bekämpfung solcher Aktivitäten sein, ich unterstütze aber auch die Mitglieder, die die Notwendigkeit unterstrichen haben, mehr Transparenz und mehr Vertrauen in diese Verhandlungen und Abkommen herzustellen. Ich halte es auch für wesentlich, ein Gleichgewicht zwischen den Rechten, an deren Schutz wir ein Interesse haben, und den Rechten, die für die Gesellschaft wesentlich sind, herzustellen. Die Ausübung oder der Schutz von Rechten einer Gruppe darf nicht die Rechte und legitimen Interessen einer anderen Gruppe beeinträchtigen.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE) . – (SV) Herr Präsident, ich bin mir nicht sicher, was die Ausnahme für Generika betrifft. Wenn wir dies zusichern, werden wir in diesen Fällen auch mehr Ausnahmen bei allen Transitoperationen zulassen, weil wir sonst die Probleme haben werden, die wir in den vergangenen Jahren festgestellt haben. Sie sagen, dass dies nur für Wirtschaftsfälle in großem Maßstab gilt. Können Sie in diesem Fall sagen, dass Einzelpersonen ausgenommen werden oder dass sie von den Regeln ausgenommen werden könnten?

Das digitale Umfeld bereitet mir Sorgen, wenn technische Schranken im Gespräch sind. Zu diesem Punkt sei gesagt, dass Methoden, die eingesetzt werden können, um technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, als unrechtmäßig anzusehen sind, wenn sie wirtschaftlich nur begrenzt von Nutzen sind.

Es könnte auch der Fall eintreten, dass diese Methoden ohne jedes finanzielle Interesse verbreitet werden, dass jemand überhaupt kein finanzielles Interesse daran hat, sondern stattdessen die Nutzung von Technologien, die auch als „Umgehungstechniken“ genutzt werden können, unterstützen möchte. Wie sehen Sie das?

Ich bin überhaupt nicht glücklich daüber, dass Sie hier alle kontroversen Aspekte der IPRED-Richtlinie und der Datenspeicherung aufnehmen. Wenn wir dies nach der Evaluierung ändern wollen, dann ist es dumm, dass hier schriftlich festgehalten zu haben.

 
  
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  Françoise Castex (S&D) . – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte einen neuen Beitrag zur Debatte über ACTA leisten und mit den Mitunterzeichnern der Erklärung 12 darf ich Sie informieren, dass diese Erklärung eine sehr große Mehrheit im Parlament erhalten hat und dass die Mindestanzahl von Unterschriften überschritten wurde.

Es freut mich, dass diese Erklärung Ihnen vor der letzten Verhandlungsrunde zum ACTA unterbreitet wurde, und ich glaube, dass Sie sie als ein Verhandlungsmandat betrachten können, dass Ihnen vom Europäischen Parlament erteilt wird.

Ich möchte Sie auf ihren Inhalt hinweisen: Das Parlament fordert natürlich nicht nur Transparenz und die Möglichkeit ein, die Texte während der Verhandlungen zu sehen, bevor es sie ratifiziert; es verlangt auch, dass die Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen dieses internationalen Abkommens nicht harmonisiert werden und dass die Freiheit der Bürger, der Schutz des Privatlebens und die Neutralität des Internets gewahrt und garantiert werden.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident, wir müssen uns fragen, inwieweit Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie lediglich einen Schutz für Großunternehmen darstellen und inwieweit sie wirklich die Bürger schützen. Im Falle von medizinischen Produkten können gefälschte Medikamente im besten Fall unwirksam sein und den Betroffenen keine Heilung bringen; im schlimmsten Fall können sie schaden und sie ihrer Gesundheit berauben oder sogar ihr Leben kosten.

Nachgeahmte Produkte werden beinahe immer in Niedriglohnländern hergestellt, und sie unterbieten die ursprünglich in unseren Ländern hergestellten Produkte auf Kosten der Arbeitsplätze der Bürger unserer Mitgliedstaaten. Die Sanktionen müssen gegen die Länder verhängt werden, die diese Praktiken zulassen.

Es hat mich gefreut zu hören, dass die Kommission versichert, dass man auf alle groß angelegten Rechtsverletzungen abzielt, und nicht auf die Verbraucher. Allerdings möchten einige Lobbyisten, die die Akteure unterstützen, dass Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mehrfach unerlaubte Downloads durchgeführt haben, der Internetzugang gesperrt wird, und dieselbe Personengruppe wünscht eingehende Untersuchungen, wobei die Kommunikation der Kunden eingesehen wird. Können wir sicher sein, dass diese Bestimmungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt und unsere Einwände übergangen werden?

 
  
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  Sidonia Elzbieta Jedrzejewska (PPE) . – (PL) Ich begrüße die heutige Aussprache zum Übereinkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Meiner Meinung nach ist dies ein Schritt zur Stärkung der Position des Europäischen Parlaments als Institution, die die Bürger der Europäischen Union vertritt. Ich möchte betonen, dass das Europäische Parlament berechtigt ist, von der Kommission über das Abkommen, dass sie zum Handel mit Dienstleistungen und zu den wirtschaftlichen Aspekten des geistigen Eigentums verhandelt, informiert und befragt zu werden. Die heutige Aussprache verleiht diesem Recht Substanz und wird, wie ich hoffe, für die Kommission auch in Zukunft die Norm sein. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Vertraulichkeit der Verhandlungen der Kommission zum Übereinkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie negative Reaktionen bei den Internetnutzern ausgelöst haben. Diese Reaktionen hätten vermieden werden können, wenn die Kommission bereit gewesen wäre, uns von Anfang an umfassender über ihre Bemühungen in diesem Bereich zu informieren.

In einer schriftlichen Anfrage, die ich der Kommission unterbreitet habe, spreche ich den Zusammenhang zwischen dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie und der europäischen Politik im Bereich der Informationsgesellschaft und ihre rechtlichen Auswirkungen an.

 
  
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  Eva Lichtenberger (Verts/ALE). - Herr Präsident! Herr Kommissar, Sie haben uns versichert, dass dieser ACTA-Vertrag derzeit nichts ändern wird. Aber man gibt uns nicht die Möglichkeit, uns unsere eigenen Gedanken zu machen, einen eigenen Eindruck zu gewinnen, unsere eigene juristische Expertise einzubringen, ob die Kollateralschäden für die Bürger- und Bürgerinnenrechte in Europa aus diesem Vertrag nicht wesentlich größer sein können, als Sie es hier ansprechen. Wir müssen uns einfach nur auf ein Wort verlassen! Wenn das so ist, warum gibt es dann keine Transparenz? Ich weiß, das waren die Verhandlungspartner aus den Vereinigten Staaten. Aber kann die Europäische Kommission hier einfach guten Gewissens nachgeben? Ich bin der Meinung: Nein!

Zweiter Punkt: die Frage der geografischen Ursprungsbezeichnungen. Ich würde schon am Verhandlungstisch klarmachen, dass diese Ursprungskennzeichnungen in Europa praktisch den Charakter eines Markenschutzes haben und dieser Punkt aus meiner Sicht auch noch einmal in die Verhandlungen eingebracht werden muss.

 
  
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  Martin Ehrenhauser (NI). - Herr Präsident! Kurz drei Punkte: Erstens natürlich Gratulation an die Initiatoren der Schriftlichen Erklärung zu ACTA! Die ist jetzt durch.

Mein zweiter Punkt gilt der Transparenz, und da habe ich eine Frage an den Herrn Kommissar: Wie erklären Sie uns als EU-Abgeordneten, dass wir auf eine amerikanische Bürgerrechtsorganisation angewiesen sind, damit wir überhaupt den Text bekommen? Ich habe den Text hier liegen. Ich werde ihn Ihnen nachher überreichen und Sie bitten mir zuzusichern, dass das auch die Originalversion des Textes ist.

Drittens: Providerhaftung. Können Sie ausschließen, dass die Providerhaftung durch die Hintertüre nochmals eingeführt wird?

 
  
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  Christian Engström (Verts/ALE) . – Herr Präsident, wir sind uns alle einig, dass Fälschung eine schlimme Sache ist und dass die Bekämpfung von nachgeahmten Produkten gut ist. Es ist gut für die europäischen Verbraucher und Bürger und es ist auch wichtig für die europäischen Unternehmen, wie dies schon erwähnt wurde. Es ist gut, dass wir Marken und den Markenbesitzstand, einschließlich der Ursprungsbezeichnungen schützen.

So weit, so gut. Aber es gibt, wie Herr Kamall aufgezeigt hat, einen Unterschied zwischen der materiellen und der digitalen Welt. Was das Kapitel Internet betrifft, so wurden von den Internet-Providern und anderen Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten, legitime Bedenken angemeldet. Es gibt die Sorge, dass das Abkommen tatsächlich die Entwicklung behindert, den europäischen Unternehmen schadet und den Nutzen, den wir aus dieser neuen Technologie ziehen, untergräbt.

Ich möchte die Kommission deshalb drängen, auf jeden Fall den Teil Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie weiter zu behandeln, das Internetkapitel aber auszusparen. Die wäre die beste Lösung für alle.

 
  
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  Karel De Gucht , Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich möchte zunächst einmal allen Mitgliedern des Parlaments, die einen Beitrag geleistet haben, danken. Dies ist für uns einige Wochen vor dem, was wahrscheinlich die „Endphase“ in Tokio sein wird, eine wertvolle Information, und wir werden sie sicher berücksichtigen.

Bevor ich über Vertraulichkeit spreche, werde ich auf eine Reihe technischer Fragen antworten. Eine betrifft das TRIPS-Abkommen zur öffentlichen Gesundheit und ob dies ausdrücklich im Abkommen genannt würde. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen: „…in Anerkennung der Grundsätze, die gemäß der Erklärung von Doha zum TRIPS-Abkommen zur öffentlichen Gesundheit, das von der WTO auf der vierten WTO-Ministerkonferenz in Doha, Quatar am 14. November 2001 angenommen wurde, festgelegt wurden“.

Es gibt auch einige Fragen zur Privatsphäre. WDer Text, der zur Zeit erörtert wird, besagt:„ichts in diesem Abkommen erlegt es einer Partei auf, Informationen (...) weiterzugeben, die nicht im Einklang mit ihrem Recht und ihren internationalen Abkommen stehen, einschließlich der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre“. Weiter wird in dem zur Diskussion stehenden Text angemerkt, dass hinsichtlich des Schutzes des digitalen Umfelds Vollstreckungsverfahren so umgesetzt werden, dass sie „…im Einklang mit dem Recht der Partei stehen, die Grundsätze derMeinungsfreiheit und der Privatsphäre wahren und mit den Grundsätzen der Billigkeit entsprechende Verfahren übereinstimmen“. Diese Abkommen werden also ausdrücklich erwähnt.

Lassen Sie mich ein Wort zu den Medikamenten sagen: Ich glaube nicht, dass es ein Problem mit Medikamenten gibt – nicht nur wegen ACTA, sondern auch, weil wir derzeit mit Indien zu diesem Thema Verhandlungen führen. Indien hat bei der WTO einen Antrag auf Medikamente gestellt. Wir verhandeln mit ihnen, und ich denke, dass wir bald zu einer Einigung kommen werden, einer Vereinbarung, die meiner Meinung nach vom Europäischen Parlament gutgeheißen wird.

Ich möchte noch hinzufügen, dass diese Patente nicht durch das Zoll-Kapitel im ACTA abgedeckt sind. Es gibt einen ausdrücklichen Verweis auf die pflichtgemäße Zulassungspraxis, der hier sehr wichtig ist.

Schließlich haben wir, im Vertrauen gesagt, kein Problem damit, die Texte, die wir erörtern, offen zu legen, wir sind aber nicht allein Es handelt sich hier um eine Verhandlung mit vielen Nationen, was bedeutet, dass die anderen Parteien am Tisch auch zustimmen müssen, was veröffentlicht wird und was nicht. Die gestellte Frage war, ob Sie die Möglichkeit haben werden, das Abkommen zu erörtern, bevor es unterzeichnet wird.

Es ist nicht klar, ob wir zu einer Einigung kommen, wenn wir es aber schaffen, haben wir sichergestellt, dass wir in der Lage sein werden, das Abkommen vor der Unterzeichnung zu erörtern, da die Kommission dies in der Verhandlung bewilligt bekommen hat. Wie Sie sehen, führt die Pressemitteilung, die zum Ende der Washingtoner Runde herausgegeben wurde, ausdrücklich aus, dass die „Parteien sich verpflichten, den Text herauszugeben, bevor sie entscheiden, ob sie ihn unterzeichnen“. Ich denke, es ist schwierig, sich noch klarer zu diesem Punkt zu äußern.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit

 
  
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  Der Präsident - Die Aussprache wird geschlossen.

Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Abstimmung.

(Die Sitzung wir für ein paar Minuten unterbrochen).

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
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