8.4. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (A7-0294/2010, Agustín Díaz de Mera García Consuegra)
Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, ich möchte dem Haus etwas bekanntmachen.
Die taiwanesische Regierung informierte den Rat über die ständigen Vertretungen, das Parlament und die Kommission, dass es ab heute, den 11. November, für Zypern, Bulgarien und Rumänien Visumfreiheit gewährt. Somit können Bürgerinnen und Bürger aller 27 EU-Mitgliedstaaten ohne Visum taiwanesisches Territorium besuchen.
Wenn das Haus gleich abstimmt, Herr Präsident, werde ich die Gelegenheit nutzen, allen Fraktionen für ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit zu danken und ebenso dem taiwanesischen Volk, den taiwanesischen Behörden sowie ihrem extrem starken diplomatischen Team.