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Verfahren : 2009/0153(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0184/2010

Aussprachen :

PV 22/11/2010 - 16
CRE 22/11/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 23/11/2010 - 6.21
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0423

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 23. November 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
PV
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: David Casa (A7-0325/2010)

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident! Würden Sie einem Wirtschaftsprognostiker vertrauen, der erst kürzlich erklärte: „Der Euro hat mehr zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin im Rest Europas beigetragen als alle Ermahnungen des IWF oder der OECD“? Oder: „Der Euro hat im Euroraum bereits für eine große innere Stabilität gesorgt“? Oder: „Wenn wir das Pfund Sterling abschaffen und den Euro übernehmen, sind wir auch die Pfund Sterling-Krisen und Überbewertungen des Pfund Sterling los. Damit hätten wir eine echte Kontrolle über unser wirtschaftliches Umfeld“.

Alle drei Zitate stammen von unseren ehemaligen Kollegen in diesem Haus, Nick Clegg und Chris Huhne – inzwischen beängstigenderweise Minister in der britischen Regierung. Wir hingegen, die wir gegen den Euro sind, hatten – man muss es einfach so sagen – absolut Recht. Wir haben immer gesagt, dass ein EZB-Zinssatz, der vom Bedarf der Kernstaaten bestimmt wird, für die Randstaaten verheerend ist.

Ich erwarte keine Demut von denen, die diese katastrophalen Fehler gemacht haben. Ich bin sicher, dass sie von der BBC nach wie vor als neutrale Fachleute ins Feld geführt werden, und ich bin sicher, dass wir nach wie vor als doktrinäre Hardliner dargestellt werden. Glauben Sie mir, ich möchte mich hier nicht brüsten. Ein Freund von mir hat kürzlich erst gesagt, dass nichts ärgerlicher sei, als während der Geschehnisse Vernunft an den Tag zu legen. Aber bitte hören Sie das nächste Mal auf uns. Die Einheitswährung zwingt Länder dazu, die falsche Währungspolitik zu verfolgen, mit verheerenden Folgen für diejenigen, die sich unter den Rettungsschirm stellen und für diejenigen, die ihn finanzieren.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident! Ich teile die Sorgen, die mein Kollege mit Blick auf diese Harmonisierungsbesessenheit gerade zum Ausdruck gebracht hat. Wenn wir uns die Bemühungen in Richtung einer gemeinsamen MwSt.-Bemessungsgrundlage anschauen, hören wir überall in diesem Parlament Abgeordnete, die sich, wenn es um Steuern geht, für immer mehr Harmonisierung aussprechen und dabei vergessen, dass das, was wir hier auf EU-Ebene wirklich brauchen, mehr Steuerwettbewerb ist. Wir brauchen das auch auf globaler Ebene, um zu gewährleisten, dass wir, wenn es um die Wirtschaft und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit geht, unsere Bürgerinnen und Bürger nicht so besteuern, dass ihre Produktionsfähigkeit und Produktivkraft leidet – was wir tatsächlich tun ist, zu gewährleisten, dass wir genügend Unternehmer und innovative Unternehmen in einem Land haben, und das funktioniert am besten durch Steuerwettbewerb.

Diese Harmonisierungsbesessenheit hat zu einer Einheitswährung geführt, die die nationalen Unterschiede und die Unterschiede bei den Konjunkturzyklen nicht berücksichtigt. Deshalb leiden die Länder; deshalb leidet zum Teil auch Irland; und es ist an der Zeit, für mehr Wettbewerb zu sorgen, und nicht für gemeinsame Besteuerungsgrundlagen.

 
  
  

Bericht: Burkhard Balz (A7-0314/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht beschäftigt sich mit dem Jahresbericht und den Tätigkeiten in diesem Jahr. Wirtschaftliche und finanzielle und in immer größerem Ausmaß auch politische Maßnahmen werden noch immer weitgehend von der internationalen Finanzkrise bestimmt.

Die Ursachen für die Ereignisse in Griechenland und in anderen Ländern des Euroraums sind natürlich komplex. Die Probleme sind weitestgehend internen Ursprungs, da sie auf fehlende Strukturreformen zurückzuführen sind.

Ganz ohne Zweifel hat die europäische Währungsunion nicht so funktioniert, wie ursprünglich vorgesehen war. Die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wurden nicht immer eingehalten und Verstöße, die zunächst geringfügig schienen, haben sich mit der Zeit als ernste Gefahr für den Pakt als Ganzes herausgestellt.

Deshalb müssen wir aus dieser Situation unsere Lehren ziehen. Wir müssen die europäischen Währungsunion neu austarieren, wir brauchen mehr Transparenz und ein wirksameres Management der Krise auf den Finanzmärkten, und wir müssen das öffentliche Vertrauen von Grund auf wiederherstellen. Dies ist eine große Herausforderung, stellt aber auch eine Gelegenheit dar, die wir nutzen müssen.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident! Wir können sehen, wie die Republik Irland durch den Euro in die missliche Lage geraten ist, in der sie sich derzeit befindet. Schon 2001 haben irische Wirtschaftswissenschaftler dringend dazu geraten, dass Irland die Zinssätze unbedingt erhöhen müsse, um den unhaltbaren Boom einzudämmen. Aber es gab natürlich gar keine irischen Zinssätze; es gab nur die Europäische Zentralbank, die dadurch, dass sie den Kernstaaten das gegeben hat, was diese brauchten, den Randstaaten die doppelte Dosis dessen gegeben hat, was diese nicht brauchten, nämlich künstlich billiges Geld.

Die Probleme Irlands werden solange andauern, wie Irland Teil der Währungsunion ist. Mit dem Rettungsschirm kann Irland eventuell noch weiterhinken, bis seine Währungspolitik wieder von der des restlichen Euroraums abdriften muss. Es ist verrückt, dass wir in einer Zeit, in der mein eigenes Land bereits 850 Mrd. GBP Schulden hat, noch weitere 7 Mrd. GBP aufnehmen und nach Irland schicken sollen. Dieses Geld wird nicht nur vollkommen nutzlos sein, sondern auch Schaden anrichten, weil es die Republik Irland in ihrem derzeitigen Missbehagen gefangen hält.

Wenn wir helfen wollen, könnten wir unsere Freunde und Nachbarn weit schneller und besser unterstützen, indem wir ihnen eine vorübergehende Währungsunion mit dem Pfund Sterling erlauben, es ihnen erlauben, ihre Darlehen als in Pfund Sterling begeben zu behandeln und es ihnen dann ermöglichen, durch Export wieder zu Wachstum zurückzufinden.

 
  
  

Bericht: Christian Ehler (A7-0308/2010)

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Herr Präsident! Ich möchte unterstreichen, wie wichtig Ausbildung ist. In anderer Hinsicht ist dieser Entschließungsantrag ausgezeichnet, aber mit Blick auf die Geschlechterperspektive möchte ich darauf hinweisen, dass die EU und andere an diesen zivilen Krisenmanagementeinsätzen beteiligte Länder gut daran täten, nach Norden zu schauen und in Bezug auf die Ausbildung von Schweden und auch von Finnland zu lernen.

Ich möchte ebenfalls betonen, dass es sehr wichtig ist, dass die Zusammenarbeit tatsächlich funktioniert und dass wir auch Befragungen und Untersuchungen dazu durchführen, wie erfolgreich diese Einsätze verlaufen sind. Das System hat derzeit noch immer Schwachstellen.

 
  
  

Bericht: Pat the Cope Gallagher (A7-0296/2010)

 
  
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  Jim Higgins (PPE). – Herr Präsident! Ich möchte erklären, warum ich gegen die Änderungsanträge 30 und 31 an Artikel 5 des Gallagher-Berichts gestimmt habe: ganz einfach, weil für den Golf von Biskaya damit eine andere TAC als für den Rest des Gebiets gelten würde. Die Begründung war einfach, dass es in dieser besonderen Region viele kleine einheimische Fischerboote gibt, die keine großen Auswirkungen auf den Makrelenbestand in den Gewässern haben.

Mein Einwand ist, dass jede Küstengemeinde in praktisch jedem Land genau dasselbe Argument vorbringen könnte, um die Interessen ihrer Fischer zu wahren. Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss selbst scheint nicht davon auszugehen, dass wir die Fischbestände in den Gewässern auftrennen können. Fische wandern, sie bewegen sich durch die Gewässer, und diese Trennung ist nicht mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar.

Am Plan für die langfristige Bewirtschaftung der Bestände im Nordatlantik sollte nicht herumgedoktert werden. Wenn wir eine gemeinsame Fischereipolitik haben, sollte sie auch ausnahmslos für alle gelten, und die langfristigen Folgen eines solchen Vorgehens sind doch recht gravierend.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich habe für die Änderungsanträge 30 und 31 gestimmt, weil sowohl bei der Verteilung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) auf die einzelnen Gebiete als auch bei der Festsetzung der TAC die Besonderheiten und Eigenschaften der betroffenen Fischereiflotten – handwerklich betriebene Flotten und industrielle Flotten – berücksichtigt werden müssen, sodass die Fangmöglichkeiten, die sie bisher hatten, aufrechterhalten werden können.

Diese zu ändern, könnte Änderungen am Befischungsrahmen zur Folge haben und könnte sogar zu Streitigkeiten mit lokalen Fischereien führen, denen der Stöcker hauptsächlich dazu dient, die Bevölkerung mit Fisch von hoher Qualität zu versorgen.

Bei den TAC muss nach Gebieten unterschieden werden, und zwar sowohl, was den Stöcker angeht, als auch bei anderen Fischpopulationen, die ebenfalls unter die gemeinsame Fischereipolitik fallen.

 
  
  

Bericht: Marek Józef Gróbarczyk (A7-0295/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident! Das Problem des Rückgangs der Fischbestände wirkt sich nicht nur auf uns Europäer, sondern auch auf die Fischer und Verbraucher in der ganzen Welt aus. Der Mangel an geeigneten Fanggründen bedroht die Ernährungssicherheit. Er kann auch das Gleichgewicht der aquatischen Ökosysteme und in der Folge der gesamten Umwelt unseres Planeten gefährden.

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel ist die Ostsee besonders vom Verschwinden bestimmter Fischarten bedroht und Fehler bei den europäischen Fischereivorschriften, die Fangverbote auferlegen, verschärfen die Lage noch. Deshalb ist es so wichtig, die gemeinsame Fischereipolitik einer entsprechenden Überarbeitung zu unterziehen, die eine nachhaltige Fischerei in den Gewässern unserer Region garantiert. Aus diesen Gründen habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Mir ist es ebenfalls ein wichtiges Anliegen, dass wir den Fortbestand der Fischbestände sichern und auch im Ostseeraum für eine wirklich nachhaltige Fischerei sorgen. Der Rückgang der Fischbestände gibt derzeit Anlass zu großer Sorge. Offenkundig lag das Hauptaugenmerk hier hauptsächlich auf Flundern und Steinbutt und dies war im Großen und Ganzen ganz klar eine technische Reform, eine, die erforderlich war, als der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten war. Mit anderen Worten wurde das alte System bestätigt.

Diese Debatte sollte nun noch ausgeweitet werden. Ich sorge mich um die Wildlachsbestände vor allem im Ostseeraum und denke, dass wir dafür sorgen müssen, dass sich diese Bestände dort ebenfalls erholen können und dass wir anfangen sollten, ernsthaft dafür Sorge zu tragen, dass die Fischerei in der Ostsee in nachhaltiger Weise betrieben wird.

 
  
  

Bericht: João Ferreira (A7-0184/2010)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Kommission, dass die Einführung und Umsiedlung für die Verwendung in geschlossenen Aquakulturanlagen von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden sollten, wurde an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen, die diese Anlagen erfüllen müssen, strenger definiert werden. Deshalb habe ich den Bericht von Herrn Ferreira in jeder Hinsicht unterstützt.

Dennoch möchte ich diese Gelegenheit nutzen und den Mangel an angemessener Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten unterstreichen. Eine größere Unterstützung für diesen Bereich ist für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur von entscheidender Bedeutung. Nur auf diese Weise werden wir die Produktion von und die Versorgung mit Lebensmitteln diversifizieren und somit eine bessere Qualität und mehr Umweltsicherheit gewährleisten können.

 
  
  

Bericht: Bernhard Rapkay (A7-0324/2010)

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Binnenmarkt ist eine der Säulen der Europäischen Union. Unter den gleichen allgemeinen Bedingungen können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen zweifellos ohne öffentliche Unterstützung herstellen und verkaufen, aber nicht alle Sektoren und nicht alle Gebiete finden die gleichen Bedingungen vor. Deshalb ist es wie im vorliegenden Fall nur gerecht, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen und es leistungsfähigen Unternehmen zu ermöglichen, sich auf dem Markt zu halten und ihre Mitarbeiterzahlen beizubehalten, wie zum Beispiel in Sulcis, wo 500 Familien arbeitslos geworden wären, ihr Einkommen verloren hätten und ihrer Würde beraubt worden wären.

Wir müssen erkennen, dass wir, wenn wir über Kohle sprechen, über Gebiete reden, in denen es keine Alternative zu den Bergwerken gibt und denen die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, Produktionstechnologien einzuführen, die wettbewerbsfähig und mit dem freien Markt und der Umwelt vereinbar sind. Logischerweise muss die Verschiebung der Frist auf 2018 zwingenden Charakter haben, um zu gewährleisten, dass die Institutionen und Unternehmen umgehend Maßnahmen mit Blick auf die Schaffung von technologischen, finanziellen und umweltverträglichen Bedingungen ergreifen, die den vor uns liegenden Herausforderungen entsprechen.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident! Wenn wir über staatliche Beihilfen sprechen, dürfen wir auch nicht vergessen, dass diese in manchen Fällen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können.

Wenn im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt insbesondere von Steinkohlebergwerken und Beihilfen für diese Bergwerke die Rede ist, muss auch gesagt werden, dass wir in Europa den Blick auf eine nachhaltigere Zukunft richten sollten. Steinkohle ist nun jedoch einer der schädlichsten fossilen Brennstoffe: aufgrund der verschiedenen Emissionen tötet er im Laufe eines Jahres nämlich hunderttausende von Tieren. Aus diesem Grund hoffe ich, dass wir in Europa dahin kommen, dass wir die Nutzung von Steinkohle als Energiequelle schrittweise reduzieren und auf erneuerbare Energiequellen umsteigen können. Ich weiß, dass das bedeutet, dass es in Gebieten, in denen die Steinkohleproduktion eng mit Arbeitsplätzen verknüpft ist, irgendeine Art von Übergangszeit geben muss, aber grundsätzlich sollten wir uns mehr in Richtung erneuerbarer Technologien und Energien bewegen.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Herr Präsident! Ich denke nicht, dass die EU umweltschädliche Steinkohlebergwerke unterstützen sollte. Wir sollten die Gewinnung erneuerbarer Energien und deren Produktion unterstützen. Wir können nicht gleichzeitig Gas geben und auf die Bremse treten. Ich stimme der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in dieser Sache zu, habe aber bei der Schlussabstimmung einen Fehler gemacht. Ich habe ihn förmlich berichtigt, wollte das hier aber auch noch einmal sagen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D).(PL) Herr Präsident! Ich ergreife das Wort, weil Polen eines der Länder ist, die sich mit Blick auf die plötzliche Verringerung der Ausgaben und Fördermöglichkeiten im Steinkohlebergbau den größten Problemen gegenübersehen. Vor zehn Jahren haben wir ein radikales Programm zur Stilllegung von Bergwerken eingeführt, aber um die polnische Steinkohle zu ersetzen, werden nun 10 Millionen Tonnen Steinkohle aus Russland importiert. Ich möchte Ihnen versichern, dass die CO2-Emissionen bei polnischer Steinkohle die gleichen wie bei russischer Steinkohle sind. Dennoch ist es gut, dass wir ein nationales Beihilfeprogramm haben und dass die Kommission dies erlaubt. Ich habe diesen Bericht unterstützt. Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Ausgewogenheit notwendig ist. Die Stilllegung von Steinkohlebergwerken darf kein Selbstzweck sein; sie muss Energiesicherheit gewährleisten – und wir behandeln Bergwerke, als wären es Unternehmen.

 
  
  

Bericht: Eva Joly (A7-0315/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP/EU hat es dank der Qualität ihrer Arbeit geschafft, sich als unverzichtbarer Akteur bei der internationalen Nord-Süd-Zusammenarbeit zu etablieren.

Die Stärkung der parlamentarischen Dimension der Zusammenarbeit ist für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel, für die Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung und die Erfüllung der Millenniumsziele in den Bereichen Gesundheit und Bildung von wesentlicher Bedeutung.

Vor einiger Zeit hat die Europäische Kommission die Praxis eingeführt, Länder- und Regionalstrategiepapiere sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten zur parlamentarischen Kontrolle vorzulegen.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich die bisher von diesem Haus geleistete Arbeit unterstützen möchte, eine Rolle, die heute, da wir die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen überwachen, sogar noch wichtiger ist.

2009 unterbreitete die Europäische Kommission zusammen mit den AKP-Staaten bestimmte Vorschläge für eine zweite Überprüfung des Partnerschaftsabkommens, und ich hoffe, dass wir sein Überleben und seine Weiterentwicklung als eine wichtige Institution in diesem Prozess der Zusammenarbeit und Demokratisierung der restlichen Welt sichern können.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Frau Joly für ihren Bericht danken.

Wir leben heute in einer Welt, in der die Geschichte des Menschen unterschiedliche Wege zu gehen scheint. Auf manchen Kontinenten verbringt man die Zeit damit, sich im Licht der Innovation, der Technologie und des objektiven Wohlergehens zu sonnen, während die Menschen auf anderen Kontinenten von morgens bis abends verzweifelt auf der Suche nach den minimalsten Mitteln zum Überleben sind.

2009 hat sich die Paritätische Parlamentarische Versammlung aktiv darum bemüht zu gewährleisten, dass ihre zahlreichen Vorschläge in konkrete Verpflichtungen und in zu erreichende Ziele umgesetzt werden können. Die Europäische Union hat sich entschlossen gezeigt, rechtzeitige, gezielte und koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um die am stärksten betroffenen Länder, insbesondere die ärmsten und schwächsten Länder, zu unterstützen.

Am 1. Dezember wird die zwanzigste AKP-EU-Plenartagung in Kinshasa stattfinden. Bei dieser Tagung wird ein wichtiger Bericht über die Millenniums-Entwicklungsziele diskutiert werden. Als Berichterstatterin und ebenfalls stellvertretende Vorsitzende der Versammlung werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die angenommen Maßnahmen nicht nur leere Worte bleiben, sondern zu einer konkreten Verpflichtung zur Fortsetzung des Weges in Richtung einer gerechteren Welt und vor allem in Richtung einer Welt ohne Armut werden.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU hat sich als wichtiges Instrument für die Schaffung eines offenen und demokratischen Dialogs erwiesen und hat es geschafft, die nationalen Parlamente der AKP-Staaten, Gebietskörperschaften und Nichtregierungsorganisationen einzubinden.

Ich stimme der allgemeinen Linie des Berichts zu und halte die Aufforderung an die Kommission, den Parlamenten der AKP-Staaten mehr Informationen zukommen zu lassen, für besonders sinnvoll. Es ist von wesentlicher Bedeutung, diese Parlamente in die Erarbeitung nationaler Entwicklungsstrategien aktiv einzubinden.

Ich unterstütze Frau Joly. Bevor wir über die Einführung einer Steuer auf internationale Finanztransaktionen reden, müssen wir jedoch eine Untersuchung der möglichen Auswirkungen einer solchen Steuer durchführen.

 
  
  

Bericht: Luigi Berlinguer (A7-0252/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ziel des im Dezember letzten Jahres vom Europäischen Rat angenommenen Stockholmer Programms ist es, in den nächsten fünf Jahren einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen können.

Oberstes Ziel des EU-Rechts muss es daher sein, die Mobilität zu erleichtern und zu gewährleisten, dass eben diese Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich einen europäischen Rechtsraum schaffen können.

Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Aktionsplan sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die sich aus den neuen, vom Vertrag von Lissabon bereitgestellten Instrumenten ergeben, anhand derer die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Binnenmarktes mit den verschiedenen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden sollen.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er, nach Darlegung der erforderlichen Voraussetzungen, die Mitgliedstaaten auffordert, sich aktiv für seine Umsetzung einzusetzen und die Gebiete hervorhebt, die vorrangig zu behandeln sind, nämlich zivilrechtliche Aspekte, die gegenseitige Anerkennung offizieller Dokumente und Urteile, ein gemeinsamer Referenzrahmen, Schuldnervermögen und die juristische Aus- und Fortbildung.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich davon überzeugt bin, dass das Europäische Parlament nach einer sorgfältigen Prüfung der geltenden nationalen Rechtssysteme in diesen Harmonisierungsprozess einbezogen werden muss. Die Harmonisierung der Rechtssysteme sowie der jeweiligen Anwendungsbereiche von Zivil- und Strafrecht in vielen Bereichen korreliert heute mit und ist fester Bestandteil von Gesprächen bei internationalen Handelsverhandlungen, da sie eine Reihe von rechtlichen Fragen aufwirft, die noch nicht geklärt sind.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Herr Präsident! Die europäische Zusammenarbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) bleibt ein sensibles Thema, das umsichtig anzugehen ist. Eine Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden mag erforderlich sein, um Straftaten zu verhindern und um für Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im europäischen Binnenmarkt zu sorgen. Eine Zusammenarbeit im Rahmen des RFSR birgt jedoch die Gefahr, dass sich Europa mit Angelegenheiten befasst, die eigentlich in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen. Punkt 40 des Berlinguer-Berichts betont die gegenseitige Anerkennung von Ehe- und Familienrecht, ohne auf Artikel 81 Abstatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu verweisen. Dieser Artikel sieht vor, dass Familienrechtssachen mit grenzüberschreitendem Bezug weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Ich habe diesem Bericht nicht zugestimmt, weil dieses europäische Prinzip nicht ausdrücklich eingehalten und weil der diesbezügliche Änderungsantrag der Europäischen Konservativen und Reformisten abgelehnt wurde.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Herr Präsident! Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, weil ich nicht überzeugt bin, dass die Subsidiarität der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts gewahrt bleibt. Die Europäische Union muss sich bei der Schaffung von Rechtsvorschriften uneingeschränkt an die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten halten. Aus diesem Grund unterstütze ich in jeder Hinsicht einen Ansatz, der die verschiedenen, auf den spezifischen Bedingungen der Einzelstaaten beruhenden Rechtskonzepte und Verfassungstraditionen, insbesondere in Bereichen, die mit den Grundwerten einer Gesellschaft zu tun haben, wie es bei den Werten, die im Familienrecht verankert sind, der Fall ist, durchgehend berücksichtigt.

Ziel des von der EU verfolgten Ansatzes sollte es sein, die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger in allen Staaten zu verstehen und zu sichern und nicht, eine Art monochrome Gesellschaft zu schaffen. Daher ist es sehr wichtig, den erforderlichen Rahmen der Maßnahme nicht mit Gewalt zu überschreiten, wodurch die Grundwerte der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen des Zivil- und Familienrechts gefährdet werden könnten.

 
  
  

Bericht: Bernhard Rapkay (A7-0324/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass Steinkohle ein Rohstoff ist, der sehr wichtig für das Wohlergehen der Gesellschaft und die Energiesicherheit ist. Trotz der Forschung, die betrieben wurde, und trotz der Suche nach alternativen Energiequellen steigt die Nachfrage nach Steinkohle weiter an. Es ist daher ganz klar, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um einen ständigen Zugang zu Steinkohlevorkommen zu gewährleisten.

Wird ein Bergwerk jedoch unrentabel, stört die Aufrechterhaltung des Betriebs durch staatliche Beihilfen das Gleichgewicht des Marktes, verzerrt den Wettbewerb und destabilisiert in der Folge die Wirtschaft des betroffenen Landes. Deshalb brauchen wir geeignete Rechtsvorschriften, die die wirksame und auch sichere Stilllegung eines solchen Bergwerks ermöglichen. Der Verordnungsentwurf gewährleistet, dass diese Ziele erreicht werden und garantiert damit, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Energiemarktes aufrechterhalten und die Entwicklung eng verwandter Industrien gefördert wird. Natürlich habe ich diesem Bericht zugestimmt.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Reimer Böge (A7-0328/2010)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht meines deutschen Kollegen Herrn Böge zu dem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 13 Mio. EUR gestimmt, um Irland, was im November 2009 von großen Überschwemmungen betroffen war, zu helfen. Der Betrag der Beihilfe scheint mir lächerlich zu sein (2,5 % von geschätzten 500 Mio. EUR Gesamtschaden), und sie ist viel zu spät gekommen. Ich empfehle, dass wir uns die Frage stellen, ob wir nicht, anstatt lächerliche Summen zu gewähren, einen Teil davon zur Finanzierung einer europäischen Katastrophenschutztruppe einsetzen sollten, um den Staaten, die von Katastrophen betroffen und nicht ausgerüstet für ihre Bekämpfung sind (Brände, Hochwasser, Naturkatastrophen, grenzüberschreitende Katastrophen, und so weiter), zu Hilfe zu kommen, oder um zum Beispiel die internationale Zusammenarbeit im Fall schwerer Katastrophen, wie wir sie in Haiti erlebt haben, durchzuführen.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Ich bin sehr mit dem einverstanden, was im Bericht zur Unterstützung der Kommissionsentscheidung ausgeführt ist – 13,02 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten Irlands bereitzustellen, um die Infrastruktur wiederherzustellen und in den betroffenen Gebieten Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen.

Das Hochwasser im November 2009 in Irland fügte Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben, Privatunternehmen, der Infrastruktur, Straßen und Wasserquellen in den betroffenen Gebieten erhebliche Schäden zu. Dieses Geld der Kommission wird dabei helfen, einige der bei der Krise entstandenen Kosten zu übernehmen. Es ist gleichfalls äußerst wichtig, inwieweit dieses Geld in Investitionen zur Ergreifung von Maßnahmen zur Hochwasservermeidung in den betroffenen Gebieten gelenkt wird.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe dafür gestimmt, Mittel aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Irland bereitzustellen. 2009 führte Starkregen zu schweren Überschwemmungen, die der Landwirtschaft, Wohngebäuden und Privatunternehmen, dem Straßennetz und weiterer Infrastruktur erhebliche Schäden zufügten. Die Unterstützung für Irland wurde ausnahmsweise angenommen, da das Ausmaß der durch das Hochwasser verursachten Schäden nicht die Anforderungen des Solidaritätsfonds erfüllte. Mit dem Klimawandel in Europa und weltweit gibt es eine wachsende Zahl von Naturkatastrophen, die zum Verlust von Menschenleben und erheblichen Schäden führen. Die Europäische Union muss daher Maßnahmen festlegen, um die erforderlichen Mittel zeitnah bereitzustellen, wenn derartige Katastrophen auftreten. In seiner Entschließung vom März brachte das Europäische Parlament seine Position deutlich zum Ausdruck – um die durch Naturkatastrophen verursachten Probleme effektiver zu lösen, muss es eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds geben. Ich denke, dass die Überprüfung der Verordnung darauf abzielen muss, eine stärkere und flexiblere Regelung einzuführen, deren Anwendung eine wirksamere Reaktion auf die neuen Herausforderungen des Klimawandels und eine raschere Bereitstellung von Hilfe für die Opfer von Naturkatastrophen ermöglichen würde.

 
  
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  Gerard Batten, John Bufton, David Campbell Bannerman, Derek Roland Clark, Trevor Colman und Nigel Farage (EFD), schriftlich. – Angesichts der Illegitimität, der undemokratischen Struktur, der Korruption und versteckt größenwahnsinnigen Motivation der Europäischen Union im Allgemeinen und der Kommission im Besonderen können wir von der United Kingdom Independence Party (UKIP) die Monopolisierung öffentlicher Mittel für Zwecke gleich welcher Art nicht dulden und folglich nicht glauben, dass die Gelder, die die Kommission zur Reparatur der Hochwasserschäden des letzten Jahres in Irland bereitstellt, ordnungsgemäß verwandt werden und sie lediglich die Notwendigkeit finanzieller Hilfsleistungen, die durch demokratisch gewählte Regierungen korrekt ausgegeben und gelenkt werden, kaschieren wird.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Der EU-Solidaritätsfonds, der zur Bewältigung von Naturkatastrophen gezwungenen Ländern helfen soll, ist seit seiner Einrichtung vor acht Jahren 33 Mal in Anspruch genommen worden. Er hat seinen Nutzen bewiesen, und seine Mobilisierung für das Hochwasser vom November 2009 in Irland, woran sich jeder erinnert, ist meiner Ansicht nach völlig gerechtfertigt.

 
  
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  Slavi Binev (NI) , schriftlich.(BG) Ich erlaube mir, zu erklären, warum ich für diesen Vorschlag gestimmt habe. Ich glaube, es ist unbedingt notwendig, dass wir Verständnis für Probleme wie diesem zeigen, da so etwas jedem von uns passieren könnte. Auf diese Weise zeigen wir bei Naturkatastrophen unsere Geschlossenheit und unsere Empathie. Ich bin sicher, dass unsere Hilfe bestmöglich verwandt und dabei helfen wird, die Folgen des Hochwassers in Irland zu überwinden.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich betrachte Irlands Antrag auf finanzielle Hilfe aus dem Solidaritätsfonds nach den extremen Niederschlägen, die zu den großen Überschwemmungen im November 2009 führten, als wichtig und begrüßenswert. Das Hochwasser fügte der Landwirtschaft, Wohngebäuden und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zu.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Insgesamt habe ich für diesen Bericht gestimmt, da Irland einen Antrag auf Hilfe und die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds gestellt hat, um auf eine Katastrophe zu reagieren, die im November 2009 durch schwere Überschwemmungen verursacht wurde, und weil dieses Hochwasser vielen Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben, Straßen und Wasserversorgungsnetzen beträchtliche Schäden zufügte. Ferner, weil die Finanzhilfe im Rahmen des Fonds den irischen Behörden ermöglichen wird, einige der Kosten auszugleichen, die bei der Bewältigung der Notlage entstanden sind.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds zugunsten Irlands nach dem Hochwasser gestimmt, dass der Landwirtschaft, Wohnhäusern und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zufügte. Obgleich die Gesamtverluste unter dem normalen Schwellenwert liegen, fällt der von Irland gestellte Antrag unter das Kriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“, welches die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds „unter außergewöhnlichen Umständen“ festlegt. Der Rat sollte die neue Verordnung zum Solidaritätsfonds, die vom Parlament gebilligt wurde, freigeben.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie bereits erwähnt, glaube ich, dass die Solidarität unter den Mitgliedstaaten der EU und insbesondere die europäische Unterstützung für von Katastrophen betroffene Staaten ein klares Zeichen dafür ist, dass die EU nicht mehr nur eine Freihandelszone ist. Zu einem Zeitpunkt, wo viele die Solidität unseres gemeinsamen Projekts infrage stellen, zeigen spezielle Beihilfeinstrumente wie der EU-Solidaritätsfonds unsere Fähigkeit, selbst in Situationen, die hohe Anforderungen an menschliche und materielle Ressourcen stellen, „in Vielfalt geeint“ sein zu können. Daher denke ich, dass die Inanspruchnahme des Fonds vollauf gerechtfertigt ist, um jenen zu helfen, die am stärksten unter dieser Naturkatastrophe gelitten haben; und ich gratuliere der Vorsitzenden des Ausschusses für regionale Entwicklung für das Tempo, mit der sie ihren Standpunkt darlegte und dadurch unnötige Verzögerungen in dem parlamentarischen Verfahren vermied.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht gestattet die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds (ESF), um Irland bei der Bewältigung der Katastrophe zu helfen, die 2009 durch Starkregen und Hochwasser verursacht wurde. Dieses Hochwasser fügte der Landwirtschaft, Wohnhäusern und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zu. Obgleich die Gesamtverluste unter dem normalen Schwellenwert liegen, fällt der von Irland gestellte Antrag unter das Kriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“, welches die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds „unter außergewöhnlichen Umständen“ festlegt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Bericht billigt die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds (ESF), um Irland beim Angehen der 2009 durch Regen und Überschwemmungen verursachten Katastrophe zu helfen. In den letzten Jahren wurden die Mitgliedstaaten der EU durch eine Vielzahl von Katastrophen getroffen. Während der ersten sechs Jahre des ESF erhielt die Kommission 62 Gesuche auf finanzielle Unterstützung aus 21 verschiedenen Ländern. Davon fiel rund ein Drittel in die Kategorie „Katastrophe größeren Ausmaßes“. Viele dieser Gesuche erhielten keinerlei Unterstützung. Bei anderen Katastrophen wurde kein Antrag auf Mittel aus dem Fonds gestellt, obwohl sie beträchtliche und in vielen Fällen dauerhafte Folgen für die betroffene Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft hatten.

Die Regeln für die Inanspruchnahme dieses Fonds müssen angepasst werden, um eine flexiblere und rechtzeitige Inanspruchnahme zu ermöglichen, ein breiteres Spektrum von Katastrophen mit erheblichen Folgen anzusprechen und die Zeit zu verkürzen, die zwischen der Katastrophe und dem Zeitpunkt der Mittelbereitstellung vergeht. Doch es ist auch wichtig aufzuzeigen, dass es in erster Linie eine Verpflichtung zur Vermeidung von Katastrophen geben muss, die die kürzlich durch das Parlament gebilligten Empfehlungen umsetzt.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Antrag der irischen Regierung auf finanzielle Hilfe aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zu genehmigen. Das Hochwasser hat in Irland auf dem Land, insbesondere im Nordwesten, große Schäden angerichtet. Irland wird aus dem EU-Solidaritätsfonds 13 Mio. EUR erhalten. Dieses Geld wird zur Deckung eines Teils der Kosten verwandt werden, welche die kommunalen Behörden während der Krise Ende 2009 zu tragen hatten.

Die Gesamtkosten der verursachten Schäden belaufen sich auf 520,9 Mio. EUR, und dieser Betrag liegt – ob Sie es glauben oder nicht – unter dem bestehenden Schwellenwert des Fonds. Die Europäische Kommission hat den 13 Mio. EUR für Irland hingegen zugestimmt, denn sie hat anerkannt, dass das Hochwasser, das Irland Ende 2009 ereilte, eine außergewöhnliche regionale Katastrophe war.

 
  
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  Seán Kelly (PPE), schriftlich. – Ich habe diesen Vorschlag gern unterstützt und ich möchte die Wertschätzung meines Landes für die solidarischen Mittel zum Ausdruck bringen, die unserem Land infolge des Hochwassers vom November 2009 zugewiesen wurden. Ich nahm letzte Woche an einem Forum für Hochwasser in Irland teil, und es gab viele Dankesworte, als ich erwähnte, dass heute im Parlament darüber abgestimmt werden sollte.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU gestimmt. Ich glaube tatsächlich, dass der Fonds ein wertvolles Instrument ist, damit die Europäische Union Solidarität mit der Bevölkerung von durch Naturkatastrophen betroffenen Regionen zeigen kann – indem finanzielle Unterstützung mit dem Ziel gewährt wird, eine rasche Rückkehr zu normalen Lebensbedingungen sicherzustellen zu helfen.

Der während der heutigen Abstimmung genehmigte Antrag wurde durch Irland gestellt, und er betrifft den Starkregen, der im November 2009 zu beträchtlichen Überschwemmungen führte. Das Hochwasser fügte der Landwirtschaft, Wohngebäuden und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zu. Die irischen Behörden schätzen den direkten Gesamtschaden, der durch die Katastrophe hervorgerufen wurde, auf 520,9 Mio. EUR.

Obgleich dies unterhalb des in der Verordnung vorgesehenen Schwellenwerts liegt, prüfte die Kommission den Antrag auf der Grundlage des so genannten Kriteriums der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“. Nach diesem Kriterium kann eine Region, die von einer Katastrophe hauptsächlich natürlicher Art betroffen ist, welche den Großteil der Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region hat, von der Hilfe durch den Fonds profitieren. Schließlich möchte ich ergänzen, dass der Fonds für einen Gesamtbetrag von 13 022 500 EUR in Anspruch genommen wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der seine Zustimmung dafür gibt, EU-Mittel für die Unterstützung der Hochwasseropfer in Irland freizugeben. Irland ersuchte um Hilfe aus dem Solidaritätsfonds der EU infolge von Starkregen, welcher im November 2009 zu schweren Überschwemmungen führte. Das Hochwasser verursachte Schäden für die Landwirtschaft, Wohngebäude, Privatunternehmen und Straßennetze sowie Infrastrukturen. Nach Beurteilung des Antrags hat die Kommission vorgeschlagen, den EU-Solidaritätsfonds mit einem Gesamtbetrag von 13 022 500 EUR in Anspruch zu nehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies der erste genehmigte Vorschlag zur Inanspruchnahme von Mitteln im Jahr 2010 ist, und der vorgeschlagene Betrag wird mindestens 98 % der Mittel des Solidaritätsfonds der EU belassen, der im übrigen Jahr 2010 zwecks Zuweisung verfügbar ist.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Hilfe ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der durch Standortwechsel Betroffenen, die in einer globalisierten Welt auftreten, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihren Standort und profitieren von geringeren Lohnkosten in einer Reihe von Ländern, speziell China und Indien, mit gravierenden Folgen für die Länder, die Arbeitnehmerrechte achten. Der EGF zielt darauf ab, Arbeitnehmern, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF ist in der Vergangenheit von anderen europäischen Staaten genutzt worden, und völlig zu Recht wird diese Hilfe jetzt Irland gewährt, welches einen Antrag auf Hilfe aus dem Fonds infolge des Starkregens gestellt hat, der im November 2009 das Hochwasser verursachte. Das Hochwasser fügte der Landwirtschaft, Wohnhäusern und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zu.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. In den vergangenen Jahren haben sich die Umweltkatastrophen gehäuft. Vor allem starke Regenfälle arten immer öfter in Überschwemmungen mit verheerenden Folgen für die Umwelt und horrenden finanziellen Schäden aus.

Um die Schäden der Überschwemmung Irlands (im Agrarsektor, an Wohnungen, für Unternehmen, am Straßennetz und weiteren Infrastrukturen) aufgrund der Regenfälle 2009 zu beseitigen, wird der Europäische Solidaritätsfonds in Anspruch genommen. Der Gesamtschaden, der direkt durch die Katastrophe entstanden ist, wird auf gut 520 Millionen Euro geschätzt. Die 13 Millionen, die aus dem EU-Budget beigesteuert werden, sollen einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten. Ich habe für diese Unterstützung gestimmt.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Die Kommission hat gut daran getan, 13 022 500 EUR des Solidaritätsfonds mit der gleichzeitigen Vorlage eines Berichtigungshaushaltsplans (BH Nr. 8/2010) nach dem Antrag auf finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen, der von Irland im Zusammenhang mit dem Hochwasser vom November 2009 eingereicht wurde. Dieses fügte der nationalen Infrastruktur gewaltige Schäden zu, die sich auf etwa 520,9 Mio. EUR belaufen. Nationale Katastrophen und große Unglücke müssen Vorrang haben und ich hoffe, dass die Europäische Kommission in der Zukunft früher und rascher Maßnahmen ergreift.

Das irische Hochwasser trat im November 2009 auf, und das Parlament hat bis heute, mehr als ein Jahr nach dem Ereignis, seine Genehmigung nicht erteilt. Die Region Venetien wurde kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht, und ich hoffe sehr, dass die Maßnahmen der Kommission zügiger und zeitnaher als in der Vergangenheit erfolgen werden.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Böge gestimmt, weil ich denke, dass die Europäische Union eine Pflicht hat, Hilfe zu gewähren und von Natur- und sonstigen Katastrophen betroffene Regionen zu unterstützen.

Ich glaube, dass der Gedanke der Solidarität mit der Idee und den Werten verbunden ist, auf denen sich die Europäische Union gründet. Sie ist einer der grundlegenden Werte, die die Union verwirklichten und sicherstellten, dass sie aufblühte und sich im Laufe der Zeit vergrößerte. Dies ist der Grund, weshalb diese Zuweisung nicht nur gerechtfertigt und wohlbegründet, sondern praktisch eine Pflicht ist.

Demnach hoffe ich, dass eine solche Hilfe auch den von den jüngsten Überschwemmungen schwer betroffenen italienischen Regionen gewährt wird und welche die Wirtschaft vor Ort in die Knie zwang.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme Herrn Böge, dem ich gratuliere, hinsichtlich der Notwendigkeit zu, den Solidaritätsfonds der EU zugunsten Irlands auf Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. März 2006 in Anspruch zu nehmen. Dieser sieht vor, dass der Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann. 2010 ist dies der erste Vorschlag auf Inanspruchnahme des Fonds.

Ich unterstütze und unterstreiche die Empfehlungen des Berichterstatters an die Kommission, und angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Europa und speziell in Irland bin ich damit einverstanden, dass wir Solidarität zeigen müssen.

Schließlich möchte ich hier betonen, dass wir – da es auch in Norditalien eine Katastrophe gegeben hat – umgehende Maßnahmen ergreifen müssen, um auch diesen geschädigten Regionen zu helfen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben diese Entschließung aufgrund der Tatsache unterstützt, dass die Kommission die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU zugunsten von Irland auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 vorschlägt. Die IIV gestattet die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR. 2010 ist dies der erste Vorschlag auf Inanspruchnahme des Fonds.

Parallel zu diesem Vorschlag hat die Kommission, wie unter Nummer 26 der IIV vorgesehen, einen Berichtigungshaushaltsplan (BH Nr. 8/2010 vom 24. September 2010) vorgelegt, um die entsprechenden Mittel und Zahlungen einzusetzen. Irland ersuchte infolge des Starkregens, der im November 2009 zu schweren Überschwemmungen führte, um Hilfe aus dem Fonds. Das Hochwasser fügte der Landwirtschaft, Wohngebäuden und Privatunternehmen, dem Straßennetz und sonstiger Infrastruktur schwere Schäden zu.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der aktuelle Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU (ESF) stellt die Notwendigkeit fest, Irland infolge des Hochwassers vom November 2009 Unterstützung zu gewähren. Die Überschwemmungen haben in der Landwirtschaft und der Industrie, insbesondere bei den Straßen und der Wasserversorgung, zu großen Verlusten geführt. Angesichts dessen und in Erinnerung an die Katastrophe, die die Insel Madeira im Februar 2010 ereilte und der Folgen des Orkans Xynthia für Europa begrüße ich den Vorschlag der Kommission, Irland unter Stützung auf das Kriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ 13 022 500 EUR an Hilfe zu gewähren. Dieses Kriterium findet immer dann Anwendung, wo nachgewiesen ist, dass der verursachte Schaden den Großteil der Bevölkerung der Region betrifft und er schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der betreffenden Region hat. Dennoch möchte ich die Notwendigkeit zur Überprüfung des aktuellen ESF-Systems bekräftigen, um es bei der Abfederung der dauerhaften Auswirkungen von Naturkatastrophen schneller und effektiver zu machen.

 
  
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  Jarosław Leszek Wałęsa (PPE), schriftlich. – Ich habe für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds gestimmt: Irland – Überschwemmungen im November 2009. Wie es in meinem Heimatland Polen der Fall war, haben verheerende Überschwemmungen so viele Gemeinden und Familien auseinandergerissen, dass es erforderlich ist, unsere Freunde in Irland zu unterstützen. Die Gelder werden aus dem Solidaritätsfonds kommen, der für große Katastrophen wie diese vorgesehen ist. Die Mittel werden an jene Gemeinden gehen, die am härtesten getroffen wurden und jene Familien und Privatunternehmen unterstützen, die am stärksten von diesem Hochwasser heimgesucht wurden. Sie werden ihnen beim Wiederaufbau und der Rückgewinnung einiger der Einnahmen helfen, die wegen der Zerstörung ihrer Privatunternehmen verloren gingen. Es ist wichtig, dass die EU ihre Mitgliedstaaten in deren Notzeit weiterhin unterstützt und sich auf die Idee der Solidarität beruft.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0318/2010)

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Als ein Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten musste ich einfach für die sechs von Frau Matera vorgelegten Entschließungen stimmen, um den niederländischen Arbeitnehmern zu helfen, die als unmittelbare Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist ein wirksames Instrument, das auf die langfristige Wiedereingliederung von unter den negativen Auswirkungen der Globalisierung leidenden Arbeitnehmern abzielt. Daher denke ich, dass die Verwendung dieses Instruments in bestimmten Fällen vollauf gerechtfertigt ist. Während der Aussprachen zum Haushaltsplan wollten einige Leute, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unverzüglich ausrangiert wird: wir können bei diesem Fall sehen, dass er in bestimmten Fällen immer noch sehr sinnvoll ist, da die Folgen der globalen Krise heute weiterhin spürbar sind.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Hier ist meine Erklärung zur Abstimmung. Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Hilfe in Fällen beantragt haben, die 821 Entlassungen in 70 Unternehmen betreffen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den zwei benachbarten NUTS-II-Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den Änderungen des Parlaments einverstanden bin. Auch stimme ich dem Antrag an die Institutionen zu, welche am Verfahren beteiligt sind, um die erforderlichen Anstrengungen zur beschleunigten Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds (ESF) zu unternehmen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, muss dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern effektiv umsetzen und sie im Hinblick auf die Förderung ihrer raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt umschulen kann. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Ich stimme angesichts des Antrags der Niederlande auf Hilfe hinsichtlich von 821 Entlassungen in 70 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind, für diesen Bericht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) 821 Entlassungen in 70 Unternehmen in der Grafikbranche in den Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland der Niederlande zeigen, dass die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise keine Branchen verschont, die auf den ersten Blick vor ihren Auswirkungen geschützter zu sein scheinen. Dies verweist auf die Besorgnis erregende Verringerung von Unternehmen des Druck- und Verlagsgewerbes in den Niederlanden und folglich auf die insgesamt einschneidende Konjunkturschwäche. Die Europäische Kommission hat diesen Antrag für die Unternehmen der Herstellung von Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern als gerechtfertigt erachtet, und er wurde von dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss mit überwältigender Mehrheit unterstützt. Ich glaube daher, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass ich die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in diesem Fall unterstützen kann. Ich hoffe, dass diese Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum den entlassenen Arbeitnehmern dabei helfen wird, sich erfolgreicher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die besondere Folgen für die Beschäftigung gehabt hat, ist die sachgerechte Anwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Not von vielen europäischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien. Er trägt zu deren sozialer Wiedereingliederung und beruflichen Weiterentwicklung bei, während gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden, um den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht zu werden und die Wirtschaft anzukurbeln. Dieser Interventionsplan in den Niederlanden zur Unterstützung von 821 Menschen, die von 70 Unternehmen entlassen wurden, welche in den Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind, fällt in den gleichen Rahmen. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihr Wirken verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF beschleunigen und erhöhen, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Sechs weitere Anträge zur Mobilisierung des Solidaritätsfonds wurden gestellt. Sie betreffen die Stilllegung hunderter weiterer Unternehmen in Europa. Insgesamt wurden mehr als 3 000 Arbeitnehmer entlassen. Erste Schätzungen bei der Einrichtung des Fonds hinsichtlich der Anzahl von Menschen, die von ihm profitieren würden, sind weit überschritten worden. Was wir brauchen, ist über die systematische Inanspruchnahme dieses Instruments hinaus ein klarer Bruch mit den neoliberalen Politiken, die direkt vor unseren Augen eine wirtschaftliche und soziale Katastrophe in den Ländern der Europäischen Union verursachen. Für die Krise sind wirklich Abmilderungsmaßnahmen erforderlich, aber zuallererst muss man den Ursachen entgegenwirken.

Jeder neue Antrag auf Inanspruchnahme dieses Fonds erhöht die Dringlichkeit der von uns befürworteten Maßnahmen, die auf die effiziente Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Förderung der Wirtschaftstätigkeit, die Beseitigung von ungesicherten Arbeitsplätzen sowie die Reduzierung von Arbeitsstunden bei gleicher Bezahlung abzielen. Dies sind Maßnahmen, die auch die Standortwechsel von Unternehmen bekämpfen. Schließlich können wir es wie bei anderen Fällen ebenso wenig unterlassen, die Ungerechtigkeit einer Verordnung zu betonen, die Ländern mit höheren Einkommen größeren Nutzen bringt, insbesondere jenen mit einem höheren Lohnniveau und einer höheren Arbeitslosenunterstützung.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmen oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassenen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Abstimmung betrifft einen Antrag auf Hilfe für 821 Arbeitnehmer, die von 70 Unternehmen entlassen wurden, welche in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den zwei benachbarten NUTS-II-Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind. Er beläuft sich auf eine Summe von 2 890 027 EUR, die durch den EGF finanziert wird. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der einen Kommissionsvorschlag zur Inanspruchnahme von 2 890 027 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unterstützt, um bei der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu helfen, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden. Dieser Antrag betrifft 821 Entlassungen in 70 Unternehmen (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde eingerichtet, um solche bedauerlichen Ereignisse abmildern zu helfen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Hilfe ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der durch Standortwechsel Betroffenen, die in einer globalisierten Welt auftreten, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihren Standort und profitieren von geringeren Lohnkosten in einer Reihe von Ländern, speziell China und Indien, mit gravierenden Folgen für die Länder, die Arbeitnehmerrechte achten. Der EGF zielt darauf ab, Arbeitnehmern, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF ist in der Vergangenheit von anderen EU-Ländern genutzt worden, demnach ist es nunmehr angebracht, den Niederlanden Unterstützung zu gewähren. Die Niederlande haben einen Antrag auf Hilfe hinsichtlich von 821 Entlassungen in 70 Unternehmen gestellt, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den zwei benachbarten NUTS-II-Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde mit dem Ziel eingerichtet, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Arbeitnehmern zu unterstützen, die infolge des aktuellen Prozesses der Globalisierung des Weltmarkts entlassen wurden. EGF-Beihilfeanträge werden von der Kommission bewertet, welche in diesem Fall für den Förderantrag war. Jetzt ist die Genehmigung der Haushaltsbehörde erforderlich.

Die durch den Bericht geprüfte Anwendung, welche die neunzehnte während des Haushaltsplans für 2010 ist, bezieht sich auf die Inanspruchnahme des EGF für einen Betrag von 453 632 EUR (wir stellen fest, dass die jährlichen Mittel 500 Mio. EUR nicht übersteigen dürfen), der von den Niederlanden für 140 Entlassungen im Druckgewerbe der Region Drenthe beantragt wurde. Die Wirtschaftskrise bringt viele Unternehmen in eine schwierige Lage, und immer mehr Angestellte verlieren ihre Arbeitsplätze. Wir müssen diese Arbeitnehmer schützen. Ich konnte nicht anders als dafür stimmen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Von der Inanspruchnahme des EGF würden 70 verschiedene Unternehmen profitieren und 821 Arbeitsplätze gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Wieder einmal befinden wir uns in diesem Plenarsaal, um eine außergewöhnliche Zuweisung innerhalb unserer eigenen Grenzen zu genehmigen. Allein in der heutigen Sitzung genehmigen wir sechs Zuweisungen. Ich sage dies mit Bedauern, da diese Art von Maßnahme mit Krisensituationen und einer Reihe von Problemen im Zusammenhang steht, die Auswirkungen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie für Arbeitnehmer und ihre Familien hat. Glücklicherweise steht uns jedoch diese Ressource zur Verfügung.

Genau in diesen Situationen zeigt die Europäische Union ihre Werte und die Qualitäten, die sie eine Sonderstellung einnehmen lassen. Europäische Solidarität und die Verteidigung von europäischen Bedürfnissen sind Werte, die gesichert und geschützt werden müssen. Dies ist die Botschaft, die das Parlament und die Europäische Union übermitteln möchten, und ich hoffe, dass es mehr Sensibilität bei der Verbreitung dieser Botschaft gibt, nicht zuletzt zur Bekämpfung der faulen antieuropäischen Rhetorik. Stattdessen soll gezeigt werden, wie wichtig Hilfe und Unterstützung auf europäischer Ebene wirklich sind.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Das von den Niederlanden vorgelegte Ersuchen um Hilfe im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 821 Entlassungen durch 70 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den zwei benachbarten NUTS-II-Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland tätig sind, erfüllt alle gesetzlich verankerten Förderkriterien.

Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen aufzunehmen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer oder zwei benachbarten Regionen der Ebene NUTS II gibt“. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, und ich hoffe, dass die Inanspruchnahme des EGF zu der erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des EGF gestimmt, womit den entlassenen Arbeitnehmern Hilfe gewährt wird. Im Dezember 2009 reichten die Niederlande einen Antrag auf Hilfe durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ein. Es ging um Entlassungen, die in acht Regionen in Unternehmen vorgenommen wurden, die in der Grafikbranche tätig sind. Der Antrag betrifft 821 Entlassungen, die in 70 Unternehmen vorgenommen wurden, welche an der Herstellung von Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern beteiligt sind. Die Entlassungen erfolgten in den zwei benachbarten Regionen Nordbrabant und Zuid-Holland im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 29. Dezember 2009.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch einen Nachfragerückgang im Verlags- und Druckgewerbe von ungefähr 32 % für Werbedrucksachen und von zwischen 7,5 % und 18,2 % für Zeitschriften und Zeitungen verursacht. Das Verlags- und Druckgewerbe in den Niederlanden wurde tiefgreifend umstrukturiert, um im Wettbewerb mit vergleichbaren Branchen in der Türkei, China und Indien konkurrieren zu können. Ich glaube, dass das Vorgehen zur Bereitstellung dieser Fonds vereinfacht werden muss, um den Zugriff auf den EGF für betroffene Unternehmen zu erleichtern.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0321/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Hiermit möchte ich meine Stimmabgabe begründen. Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Fällen beantragt haben, die 140 Entlassungen in zwei Unternehmen betreffen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Drenthe tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen einverstanden bin. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der EGF keinen Ersatz für Maßnahmen, die in der Verantwortung von Unternehmen nach den nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen liegen, darstellt und darüber hinaus die Restrukturierung von Unternehmen oder Branchen nicht finanziert.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Auch wenn ich alle Anträge auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unterstütze, die von den Niederlanden in Bezug auf die schwerwiegende Entlassungswelle in zwei Bereichen der Grafikbranche gestellt wurden – Herstellung von Druckerzeugnissen und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern – bin ich dennoch der Meinung, dass die niederländischen Behörden genauere Informationen über den Wirkungsbereich und den genauen Anwendungsbereich der Maßnahmen bereitstellen könnten, damit diese Maßnahmen effektiver bewertet werden können. Ich hoffe, dass sich diese Branche erholen kann und dass die entlassenen Arbeitnehmer, vor allem die Älteren, „wieder auf die Beine kommen“ und ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt wieder einnehmen können.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Dieser Interventionsplan für die 140 in den Niederlanden entlassenen Mitarbeiter aus zwei Unternehmen der Region Drenthe fällt ebenfalls in diesen Rahmen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF beschleunigen und erhöhen, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, da ich der Meinung bin, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 140 entlassene Mitarbeiter aus zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Drenthe beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 453 632 EUR. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der den Antrag auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Hinblick auf 140 Entlassungen in zwei Unternehmen (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der niederländischen Abteilung in Drenthe über einen Zeitraum von neun Monaten unterstützt. Dieser Antrag ist Teil eines Pakets von sechs gesondert gestellten Anträgen in Bezug auf Entlassungen in acht verschiedenen Regionen der Niederlande. Aufgrund der Wirtschaftskrise sank die Nachfrage im Druck- und Verlagswesen dramatisch. Ich begrüße die Solidarität, die wir den Arbeitnehmern in dieser schwierigen Zeit entgegenbringen.

 
  
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  Iosif Matula (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Berichtentwurf von Barbara Matera gestimmt, der die Mobilisierung des Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten der Niederlande unterstützt, weil ich denke, dass die Europäische Union den entlassenen Arbeitnehmern mit dynamischer, effizienter finanzieller Unterstützung zur Seite stehen muss. Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Sozialkrise muss unser Handeln darauf ausgerichtet sein, denjenigen Hilfe zu gewähren, die diese benötigen. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass die Priorität darin liegen muss, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union vor den Auswirkungen der Globalisierung und der wirtschaftlichen Rezession zu schützen. Ich denke, dass die Europäische Union einen entscheidenden Beitrag bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise und bei der Verringerung der ihre Bürgerinnen und Bürger betreffenden Arbeitslosigkeit leisten kann.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die Mitgliedstaaten der EU darauf aufmerksam zu machen, dass sie die durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitgestellte Hilfe in Anspruch nehmen können und müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass mein Heimatland Rumänien in der Europäischen Union eine beispielhafte Geisteshaltung der Solidarität in Krisenzeiten an den Tag legt, ob es nun um Griechenland, die Niederlande oder andere Länder geht, und wir somit den Grundsatz bestätigen, dass wir alle Teil einer großen Familie sind: die Familie eines vereinten Europas.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union ist ein Raum der Solidarität und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Staaten der Europäischen Union in Anspruch genommen und nun ist es angebracht, den Niederlanden, die einen Antrag auf Unterstützung in Bezug auf 140 Entlassungen in zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Drenthe tätig sind, gestellt haben, diese Hilfe zukommen zu lassen

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Immer wieder werden Arbeiter im Zuge von Globalisierungsmaßnahmen entlassen. Im neunmonatigen Bezugszeitraum von 1. April 2009 – 29. Dezember 2009 kam es in der niederländischen Region Drenthe in zwei Unternehmen zu 140 Kündigungen. Nun ist der Europäische Fond für die Anpassung an die Globalisierung gefragt, um einen Gesamtbetrag von EUR 453 632 auszuschütten. Ich stimme für den Bericht, da der EFG damit seinen Verpflichtungen nachkommt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Von der Inanspruchnahme des EGF würden 2 verschiedene Unternehmen profitieren und 140 Arbeitsplätze gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Antrag basiert auf Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung und er ist Teil eines größeren Pakets von sechs gesondert gestellten Anträgen aus acht verschiedenen NUTS-II-Regionen der Niederlande in Bezug auf Entlassungen in Unternehmen aus der Grafikbranche, die schwer von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise getroffen wurde. Genauer gesagt betrifft er 140 Entlassungen in zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Drenthe tätig sind; diese Region ist in einer schwierigen Situation, weil sie zum einen die dritthöchste Arbeitslosenquote der Niederlande aufweist (7,5 %) und zum anderen das Pro-Kopf-Einkommen dort deutlich unter dem nationalen Durchschnitt liegt. Ich denke daher, dass in diesem Fall alle Bedingungen für die Mobilisierung des EGF erfüllt werden und ich hoffe, dass die Unterstützung den entlassenen Mitarbeitern schnell und effizient zur Verfügung gestellt werden wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0323/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Hiermit möchte ich meine Stimmabgabe begründen. Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Fällen von 129 Entlassungen in neun Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg tätig sind, beantragt hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen einverstanden bin.

Ich stimme der Kommission zu, die die ungenutzten Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen zur Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vorschlägt; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen, eingerichtet wurde, was die Festlegung angemessener Haushaltslinien für Transfers erfordert.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Bereich der Herstellung von Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, der einen Teil der Grafikbranche darstellt, wurde in den Niederlanden besonders schwer getroffen, wie sich in den zahlreichen Anträgen auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zeigt. Die Region Drenthe, die die dritthöchste Arbeitslosenquote des Landes aufweist, blieb von dieser Entwicklung nicht verschont. Es sollte betont werden, dass dieser Fonds notwendigerweise schnell, effizient und ohne übermäßige Bürokratie mobilisiert werden muss, damit den entlassenen Mitarbeitern berufliche Weiterbildung ermöglicht und ihnen somit die Wiedereingliederung in einen Arbeitsmarkt mit besseren Bedingungen erleichtert wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Dieser Interventionsplan für die 129 in den Niederlanden entlassenen Mitarbeiter aus neun Unternehmen der Region Limburg fällt ebenfalls in diesen Rahmen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 129 entlassene Mitarbeiter aus neun Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 549 946 EUR. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diese Maßnahme der Solidarität Europas mit den 129 Arbeitnehmern aus neun Betrieben (Druckerzeugnisse und Medienvervielfältigung), die im Begriff sind, ihre Beschäftigung zu verlieren. Die zur Verfügung gestellten 549 946 EUR werden ihnen ein wenig dabei helfen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet und daher ist es nun angemessen, den Niederlanden Hilfe zukommen zu lassen, die einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf 129 Entlassungen in neun Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg tätig sind, gestellt haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Immer wieder werden Arbeiter und Angestellte durch weitreichende Auswirkungen der Globalisierung aus ihrem Berufsleben gerissen. Entlassungen sind heutzutage keine Seltenheit mehr. So kam es von 1. April 2009 – 29. Dezember 2009 in Limburg, Niederlande, zu 129 Entlassungen durch einen Maschinen- und Ausrüstungsgerätehersteller. Nun wurden beim Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 549 946 Euro beantragt, um den Geschädigten Hilfestellung leisten zu können. Ich stimme für den Bericht, um die Geschädigten vor weiteren finanziellen Problemen zu schützen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Durch die Inanspruchnahme des EGF können 129 Arbeitsplätze in 9 verschiedenen Unternehmen gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Antrag basiert auf Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung und er ist Teil eines größeren Pakets von sechs gesondert gestellten Anträgen aus acht verschiedenen NUTS-II-Regionen der Niederlande in Bezug auf Entlassungen in Unternehmen aus der Grafikbranche, die schwer von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise getroffen wurde. Genauer gesagt betrifft er 129 Entlassungen in neun Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg tätig sind; diese Region ist in einer schwierigen Situation, weil sie zum einen die zweithöchste Arbeitslosenquote der Niederlande aufweist (8 %) und zum anderen das Pro-Kopf-Einkommen dort deutlich unter dem nationalen Durchschnitt liegt. Ich denke daher, dass in diesem Fall alle Bedingungen für die Mobilisierung des EGF erfüllt werden und ich hoffe, dass die Unterstützung den entlassenen Mitarbeitern schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0322/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 650 Entlassungen in 45 Unternehmen betreffen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Gelderland und Overijssel tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen einverstanden bin. Ich stimme ebenfalls dem Standpunkt des Parlaments zu und bedauere die großen Mängel bei der Umsetzung von Programmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation seitens der Kommission, besonders in einer Wirtschaftskrise, durch die der Bedarf an derartigen Programmen deutlich erhöht wird.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) 650 Arbeitnehmer aus 45 Unternehmen aus den Bereichen Druckerzeugnisse und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern in der Grafikbranche haben in den Provinzen Gelderland und Overijssel in den Niederlanden ihre Arbeitsplätze verloren, wodurch sie sich, wie viele andere Arbeitnehmer und Unternehmen überall im Land, in einer schwierigen Situation befinden. Angesichts der zahlreichen Anträge auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist es wichtig, nachzuprüfen, wie die Arbeitnehmer unterstützend geleitet werden und inwiefern neue Arbeitsplätze und Anreize zum Eintritt in die Selbstständigkeit eine nachhaltige Wirkung zeigen, oder ob diese Arbeitnehmer denselben Risiken ausgesetzt sind, wie diejenigen, die einen Fehlschlag hinnehmen mussten. Erfindungsreichtum und Unternehmertum sind schon seit langem typische Qualitäten der niederländischen Gesellschaft und in diesen schwierigen Zeiten, die wir gerade erleben, sollte man sich an diese Qualitäten erinnern und sie wiederbeleben.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Dieser Interventionsplan für die 650 in den Niederlanden entlassenen Mitarbeiter aus 45 Unternehmen in den Provinzen Gelderland und Overijssel fällt ebenfalls in diesen Rahmen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 650 entlassene Mitarbeiter aus 45 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden NUTS-II-Regionen Gelderland und Overijssel beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 2 013 619 EUR. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße den Bericht, der den Plan unterstützt, Arbeitnehmern in Overijssel, die aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs im Druckgewerbe entlassen wurden, Unterstützung in Höhe von 2 013 619 EUR zukommen zu lassen. Diese Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung sollte dazu beitragen, diese Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und ich sehe mit Freude, wie die europäische Solidarität praktische Anwendung findet.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet und daher ist es nun angemessen, den Niederlanden Hilfe zukommen zu lassen, die einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf 650 Entlassungen in 45 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Gelderland und Overijssel tätig sind, gestellt haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Im neunmonatigen Bezugszeitraum von 1. April 2009 – 29. Dezember 2009 wurden in den zwei niederländischen Regionen Gelderland und Overijssel von 45 Unternehmen 650 Arbeiter entlassen. Gründe dafür waren neben Folgen der Wirtschaftskrise auch Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge. Um den Entlassenen Perspektiven einräumen zu können, wurde der Europäische Fond für die Anpassung an die Globalisierung gegründet, dem jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um genau in solchen Fällen tätig werden zu können. Ich stimme für den Bericht, da den Entlassenen durch den EFG eine Unterstützung durchaus zukommen sollte.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Durch die Inanspruchnahme des EGF können 650 Arbeitsplätze in 45 verschiedenen Unternehmen gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von den Niederlanden gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 650 Entlassungen in 45 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Gelderland und Overijssel tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen aufzunehmen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer oder zwei benachbarten Regionen der Ebene NUTS II gibt“. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0319/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Fällen beantragt haben, die 720 Entlassungen in 79 Unternehmen betreffen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Utrecht tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen einverstanden bin.

Ich stimme der Kommission zu, die die ungenutzten Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen zur Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vorschlägt; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen, eingerichtet wurde, was die Festlegung angemessener Haushaltslinien für Transfers erfordert.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Krise in der Grafikbranche der Niederlande hat eine Vielzahl von Provinzen des Landes getroffen, darunter auch Noord Holland und Utrecht. In diesem Fall waren es 720 Entlassungen in 79 Unternehmen. Dies ist einer von sechs Anträgen, die von den Niederlanden gestellt wurden und die Unterstützung der Europäischen Kommission und des Haushaltsausschusses erwirkt haben. Auch ich unterstütze ihn und hoffe, dass die Branche sich neu ordnen kann und dass die entlassenen Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze finden werden, ob in derselben Branche der Druckerzeugnisse und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern oder in anderen Branchen, für die sie sich eignen oder zukünftig eignen könnten. Die gewährte Unterstützung könnte einen Schritt in diese Richtung darstellen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Dieser Interventionsplan für die 720 in den Niederlanden entlassenen Mitarbeiter aus 79 Unternehmen in den Provinzen Noord Holland und Utrecht fällt ebenfalls in diesen Rahmen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist einer von sechs Anträgen auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die von den Niederlanden gestellt wurden, um die Wiedereingliederung von infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Es gibt einige besondere Aspekte dieser sechs Anträge, die hervorgehoben werden sollten, abgesehen von den Verzögerungen während des Verfahrens der Zustimmung durch die Europäische Kommission, was allerdings leider heutzutage zum Normalfall geworden ist. Diese besonderen Aspekte beziehen sich auf den Inhalt dieser sechs Anträge, die alle Entlassungen in acht verschiedenen Provinzen der Niederlande in Kleinbetrieben aus der Grafikbranche betreffen, insbesondere im Bereich Druckerzeugnisse und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern. Dieses Mal wurden zugunsten der Niederlande insgesamt 2 266 625 EUR aus dem EGF mobilisiert.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) In diesem Fall liegt zufällig eine zeitliche Überschneidung vor: Das Parlament wurde gebeten, heute seine Stellungnahme über sechs von den Niederlanden gestellte Anträge auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) abzugeben, während zur selben Zeit die Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011 ins Stocken geraten, weil die Niederlande und zwei weitere Mitgliedstaaten sich weigern, an einem verantwortungsbewussten und konstruktiven Dialog über die Zukunft des europäischen Haushalts teilzunehmen. Deswegen stellen die heutigen Stimmabgaben meiner Meinung nach eine Möglichkeit dar, darauf hinzuweisen, dass der europäische Haushaltsplan nicht einfach nur ein Mittel des Rechnungswesens ist, das alle frustrierend finden: Er ist an erster Stelle die „treibende Kraft“ der Europäischen Union, die zum Schutze ihrer Bürgerinnen und Bürger und im Fall des EGF zum Schutz von arbeitslosen Arbeitnehmern dient.

Die Stimmabgabe über die Zuweisung der Mittel des EGF an niederländische Arbeitnehmer hätte als „Protestwahl“ gegen die niederländische Regierung genutzt werden können, die auf der einen Seite das kritisiert, von dem sie auf der anderen Seite profitiert. Stattdessen dient sie dem Parlament als Möglichkeit, sich daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Solidarität die Grundlage aller EU-Entscheidungen darstellen muss.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 720 entlassene Mitarbeiter aus 79 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Utrecht beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 2 266 625 EUR.

Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße es, dass 2 266 625 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung gestellt werden, um die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern aus der Druckindustrie, die infolge der weltweiten Wirtschaftskrise entlassen wurden, zu unterstützen. Dieser Antrag betrifft 720 Entlassungen in 79 Unternehmen in den niederländischen Provinzen Noord Holland und Utrecht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union genutzt und daher ist es nun angemessen, den Niederlanden, die einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf 720 Entlassungen in 79 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Utrecht tätig sind, gestellt haben, Hilfe zukommen zu lassen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Von der Inanspruchnahme des EGF würden 79 verschiedene Unternehmen profitieren und 720 Arbeitsplätze gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von den Niederlanden gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 720 Entlassungen in 79 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Utrecht tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen aufzunehmen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer oder zwei benachbarten Regionen der Ebene NUTS II gibt“. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0320/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Fällen von 598 Entlassungen in acht Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 58 (Verlagswesen) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Zuid Holland tätig sind, beantragt hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen einverstanden bin. Ich stimme ebenfalls der Aufforderung an die beteiligten Organe zu, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Mobilisierung des EU-Solidaritätsfonds (ESF) zu beschleunigen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Jeder, der die Anzahl und geografische Verteilung der Entlassungen in der Grafikbranche der Niederlande beobachtet, die den Grund für die zahlreichen Anträge auf Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) darstellen, wird mit Sicherheit alarmiert darüber sein, wie zahlreich und weit verbreitet sie auftreten. Allein in den angrenzenden Provinzen Noord Holland und Zuid Holland haben 598 Arbeitnehmer über einen Zeitraum von nur neun Monaten ihre Arbeit verloren. Der Wettbewerb mit Drittländern ist, neben der Europa heimsuchenden Finanz- und Wirtschaftskrise, ein entscheidender Faktor für das, was nun passiert ist; dies zeigt deutlich, dass Lösungen gefunden werden müssen, um die unmittelbaren Probleme der Menschen zu lösen: ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die mittel- und langfristige Existenzsicherung. Der EGF hat eine abmildernde Funktion und kann als Impuls dienen, jedoch ist er offenkundig unzureichend, um allein die großen Probleme zu lösen, die so viele Familien betreffen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Dieser Interventionsplan für die 598 in den Niederlanden entlassenen Mitarbeiter aus acht Unternehmen in den Provinzen Noord Holland und Zuid Holland fällt ebenfalls in diesen Rahmen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Niederlande gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind.

Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 598 entlassene Mitarbeiter aus acht Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 58 (Verlagswesen) in den beiden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Zuid Holland beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 2 326 459 EUR.

Schließlich muss ich hervorheben, dass die heutige Annahme der sechs Berichte ein Zeichen dafür ist, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource im Kampf gegen Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht und die Unterstützung, die entlassenen Arbeitnehmern durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zuteil wird. Bei diesem Vorschlag geht es um 2 326 459 EUR, die für die Unterstützung von 598 Arbeitnehmern aus acht Unternehmen im Bereich Druckerzeugnisse und Vervielfältigung von Medien genutzt werden, die aufgrund der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Dies ist ein wichtiges Beispiel für die Solidarität in Europa.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet und daher ist es nun angemessen, den Niederlanden, die einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf 598 Entlassungen in acht Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 58 (Verlagswesen) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Zuid Holland tätig sind, gestellt haben, Hilfe zukommen zu lassen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Zu 598 Entlassungen ist es in einem neunmonatigen Bezugszeitraum von 1. April 2009 – 29. Dezember 2009 in insgesamt acht Unternehmen in Noord Holland und Zuid Holland gekommen. Jeder einzelne dieser Arbeiter wurde Opfer der Globalisierung. Der Europäische Fond für die Anpassung an die Globalisierung wurde zu dem Zweck errichtet, diese soziale Ungerechtigkeit abzufedern. Ich stimme für den Bericht, da sämtliche Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erfüllt sind.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Von der Inanspruchnahme des EGF würden 8 verschiedene Unternehmen profitieren und 598 Arbeitsplätze gerettet werden. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), in writing. (PT) Der von den Niederlanden gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 598 Entlassungen in acht Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 58 (Verlagswesen) in den beiden angrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland und Zuid Holland tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen aufzunehmen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer oder zwei benachbarten Regionen der Ebene NUTS II gibt“. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Berichte: Barbara Matera (A7-0318/2010), (A7-0319/2010)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der EFG wird jährlich mit 500 Millionen Euro ausgestattet und soll dazu dienen, Arbeitnehmer, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zu unterstützen. Schätzungen zufolge können jährlich zwischen 35 000 und 50 000 Arbeitnehmer davon profitieren. Maßnahmen, die bei der Arbeitssuche unterstützen, individuell angepasste Weiterbildungsmaßnahmen, Schritte in die Selbständigkeit und Unternehmensgründungen, Mobilitätsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte oder ältere Arbeitnehmer werden mit diesem Geld unterstützt. Ich stimme für den Bericht, da Inanspruchnahme der Gelder durchaus gerechtfertigt ist.

 
  
  

Berichte: Barbara Matera (A7-0328/2010), (A7-0318/2010), (A7-0321/2010), (A7-0323/2010), (A7-0322/2010), (A7-0319/2010), (A7-0320/2010)

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Im Hinblick auf den von den Niederlanden gestellten Antrag auf Unterstützung in Bezug auf 140 Entlassungen in zwei Unternehmen in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Drenthe beziehe ich mich auf sämtliche Argumente, die ich in meiner Erklärung zur Stimmabgabe über Bericht A7-0318/2010 zum Zweck der Begründung meiner Entscheidung für diesen Bericht vorgebracht habe.

 
  
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  Robert Goebbels (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe mich bei den Stimmabgaben zu allen von Frau Matera eingebrachten Berichten über die Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für verschiedene niederländische Provinzen enthalten, nicht weil ich gegen diese Pläne bin, sondern weil ich der Regierung der Niederlande auf diese Weise eine Warnung aussprechen möchte, da diese eine populistische und anti-europäische Politik betreibt. Die Niederlande stellen sich gegen die Erhöhung des europäischen Haushaltsplans, besitzen aber keine Skrupel, die Hilfe Europas anzunehmen. Darüber hinaus profitieren die Niederlande, nach Deutschland, am stärksten vom Binnenmarkt. Es ist an der Zeit, dass die niederländische Politik sich wieder auf ihre Wurzeln besinnt. Die Niederlande sind schließlich eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wie in vielen vergangenen Fällen haben wir diesen Text unterstützt, der: 1. Die beteiligten Organe auffordert, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen; 2. An die Verpflichtung der Institutionen erinnert, ein reibungsloses und schnelles Vorgehen für die Annahme der Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF sicherzustellen und eine einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die infolge von Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind; die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt spielt, hervorhebt; 3. Hervorhebt, das nach Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden muss, dass der EFG die individuelle Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt unterstützt; wiederholt, dass durch die Hilfe des EGF keine Maßnahmen, die aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder von Tarifverträgen in der Verantwortung von Unternehmen liegen, sowie Maßnahmen zur Neustrukturierung von Unternehmen oder Sektoren ersetzt werden können.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Dem Abstimmungspaket von sechs Anträgen der Niederlande zur Mobilisierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde zugestimmt. Selbstverständlich habe auch ich den niederländischen Anträgen zugestimmt, denn hier muss es nun - ganz im Sinne des EGF - um schnelle Unterstützung von arbeitslos gewordenen Bürgerinnen und Bürgern eines Mitgliedstaates gehen. Allerdings habe ich meine Zustimmung zu diesen sechs Anträgen eher unwillig gegeben -- dies vor dem Hintergrund der massiven Blockade- und Verweigerungshaltung der niederländischen Regierung während der Budgetschlichtungen noch am Montag vergangener Woche in Brüssel. Es passt meines Erachtens überhaupt nicht zusammen, wenn man uns als Parlament eine seriöse Diskussion über die Mitwirkung am künftigen Finanzrahmen "betonartig" verweigert und im gleichen Augenblick die Zustimmung zu finanzieller Unterstützung in den Niederlanden fordert.

 
  
  

Bericht: Paolo De Castro (A7-0305/2010)

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. (BG) Meine Damen und Herren, die Berichte der Kommission weisen keinen einzigen Wettbewerbsverstoß auf dem Binnenmarkt durch das deutsche Branntweinmonopol auf. Deswegen unterstütze ich diesen Vorschlag. Der Bericht betont ebenfalls die Bedeutung dieser Bestimmungen für die Wirtschaft des deutschen ländlichen Raums, vor allem im Hinblick auf kleine Brennereien.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Angesichts der Bedeutung der Teilnahme der kleinen und mittleren Brennereien, z. B. Abfindungsbrennereien, am deutschen Branntweinmonopol und der Notwendigkeit eines weiteren Übergangs zum freien Markt sowie der Tatsache, dass der vorgelegte Bericht keinen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln auf dem Binnenmarkt aufzeigt, denke ich, dass die Verlängerung des Monopols spätestens mit dem Jahr 2013 enden sollte, dem Jahr, in dem die neue GAP in Kraft tritt.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich glaube, dass den deutschen kleinen und mittleren Brennereien mehr Zeit eingeräumt werden muss, um sich anzupassen und auf dem freien Markt bestehen zu können. Ich stimme dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verlängerung um einige weitere Jahre zu, damit der Prozess der Abschaffung von Monopol und Beihilfen bis 2017 endgültig abgeschlossen werden kann.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ich teile die Meinung des Berichterstatters und bedaure, dass die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 alte Vereinbarungen übernehmen muss, wie eben diese spezielle Vereinbarung im Rahmen der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation im Hinblick auf die im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährte Beihilfe. Trotzdem verstehe ich die Notwendigkeit einer Verlängerung des Zeitraums für die Abschaffung des Monopols unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der ländlichen Gebiete in Deutschland, vor allem in einigen deutschen Bundesländern. In der Tat sollten europäische Regelungen zwar berechenbar und unabhängig sein, sie sollten aber auch die notwendige Flexibilität aufweisen, um speziellen Anforderungen des Marktes und der europäischen Öffentlichkeit, in diesem Fall der Brennereibesitzer in Deutschland, gerecht zu werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme dem Standpunkt der Kommission zu, da keine Wettbewerbsverstöße auf dem Binnenmarkt zu erkennen sind. Der Rat stimmt darin überein, diesen Vorschlag zu unterstützen, der für die ländliche Wirtschaft Deutschlands von großer Bedeutung ist. Der Vorschlag der Kommission enthält einen Zeitplan für die Verringerung der im Rahmen des Monopols erzeugten Branntweinmenge bis zur völligen Abschaffung des Monopols am 1. Januar 2018.

Gemäß Artikel 182 Absatz 4 der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO) und abweichend von den Vorschriften über staatliche Beihilfen kann Deutschland im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols Beihilfen für Erzeugnisse gewähren, die nach der Weiterverarbeitung im Rahmen des Monopols als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden. Der Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfen, die ausgezahlt werden dürfen, ist auf 110 Mio. EUR pro Jahr beschränkt und geht hauptsächlich an die Landwirte, die die Rohstoffe liefern und an die Brennereien, die diese verarbeiten. Die tatsächlich eingesetzten Haushaltsmittel erreichen diesen Betrag jedoch nicht und sind seit 2003 stetig zurückgegangen. Eine große Zahl von Brennereien hat zudem bereits Anstrengungen unternommen, um ihren Übergang zum freien Markt vorzubereiten, indem sie Genossenschaften gegründet sowie in energieeffiziente Ausrüstungen investiert haben und ihren Alkohol in zunehmendem Maße direkt vermarkten.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, auch wenn wir den von der Kommission und dem Berichterstatter vorgebrachten Argumenten für die Verlängerung der Beihilfen nicht zustimmen. Beide sind überzeugt davon, dass die wenigen verbleibenden Interventionsmaßnahmen vollständig auslaufen sollten, wodurch die Landwirtschaft dem „freien Markt“ ausgesetzt wird. Daher beschränken sie sich auf die Aussage, dass „es noch einiger Zeit bedarf, ehe dieser Anpassungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass die Brennereien in der Lage sind, sich auf dem freien Markt zu behaupten“. Im Gegensatz zum Standpunkt des Berichterstatters denken wir, dass Marktinterventionen und Regulierungsinstrumente tatsächlich die Regel darstellen sollten und nicht die Ausnahme.

Nur auf diese Weise kann der Lebensunterhalt der Landwirte gewährleistet werden, vor allem im Hinblick auf kleine und mittlere Betriebe. Daher ist dies der einzige Weg, die Zukunft der kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe sicherzustellen sowie das Recht der landwirtschaftlichen Produktion, die Ernährungssicherheit und Ernährungsunabhängigkeit aller Länder zu gewährleisten. Anstatt eine Ausnahme für ein bestimmtes Erzeugnis aus Deutschland zu machen, sollten andere Länder und Erzeugnisse ebenfalls für mögliche Interventionen berücksichtigt werden.--

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Zunächst einen herzlichen Dank an unseren Ausschussvorsitzenden, Herrn Paolo de Castro und unsere EVP-Schattenberichterstatterin, Frau Elisabeth Jeggle, für Ihre gute Arbeit. Mit der heute beschlossenen letztmaligen Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols haben wir einen wichtigen Schritt gemacht. Dies bedeutet vor allem für unsere Obstbrenner auch über das Jahr 2010 hinaus Planungssicherheit.

Dies ist wichtig, um Ihnen zu ermöglichen, sich auf den Übergang zum freien Markt vorzubereiten und dadurch eine einmalige Kulturlandschaft in Deutschland zu erhalten. Wichtig ist nun aber, dass diese Zeit intensiv genutzt wird, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Denn, eine weitere Verlängerung des Monopols wird es nicht geben. Auch dies ist die Botschaft des heutigen Berichts.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Ich möchte meiner Unterstützung für diesen Bericht Ausdruck verleihen, da die Beihilfen im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols hauptsächlich Landwirten und kleinen Brennereien zugute kommt. Diese Beihilfen stellen keinerlei Wettbewerbsverstöße, sondern eine finanzielle Unterstützung für Kleinstbetriebe dar. Abgesehen von der Tatsache, dass diese Beihilfen in angemessener Weise zugeteilt werden, unterstütze ich den Vorschlag, dass Informationen über alle Maßnahmen zu dieser Unterstützung verfügbar gemacht werden. Es darf keinerlei Verstöße geben, denn dies wäre oftmals benachteiligten und wirtschaftlich schwächeren Erzeugern gegenüber nicht gerecht. Ich hege jedoch gewisse Zweifel daran, ob ein Mitgliedstaat, der seine Wirtschaft auf diese Weise unterstützt, nicht die Stabilität des Europäischen Markts schwächt. Auch andere Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, derartige Instrumente zu verwenden, damit auch sie ihre Wirtschaft unterstützen können.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Das Branntweinmonopol in Deutschland ist im Begriff auszulaufen. Die betroffenen Landwirte haben sich auf die Marktöffnung vorbereitet. So wurden die Beihilfen nicht mehr voll ausgeschöpft, es wurden Maßnahmen, wie die Gründung von Genossenschaften und Änderungen im Direktmarketing für eine Marktöffnung getroffen. Aber solche Maßnahmen benötigen ausreichend Zeit. Die Regelung betrifft schließlich nicht Großunternehmen, sondern viele kleine Landwirte in der ländlichen Umgebung. Aus diesem Grund befürworte ich eine Verlängerung der Regelung.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Derzeit können die deutschen Behörden abweichend von den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols Beihilfen für Erzeugnisse gewähren, die als Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden. Die bestehende Ausnahmeregelung läuft am 31. Dezember 2010 aus, und der Entwurf einer Verordnung verlängert die Anwendung der Ausnahmeregelung und sieht vor, dass das Erzeugungs-/Verkaufsmonopol schrittweise abgebaut wird und ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr existiert. Ich begrüße dieses Auslaufverfahren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das stetige Streben nach einem funktionierenden Binnenmarkt ist mit der Existenz von Monopolen in den Branchen nicht vereinbar. Im speziellen Fall des deutschen Branntweinmonopols gibt es bestimmte mildernde Umstände, die seine weitere Existenz rechtfertigen. Jedoch müssen wir entsprechend der in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen auf eine völlige Abschaffung von landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien ab 2013 und Abfindungsbrennereien ab 2017 hinarbeiten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ob und wie das deutsche Branntweinmonopol bestehen bleibt bzw. verändert wird, hat Auswirkungen vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen. Die EU bekennt sich ja auch immer wieder dazu, gerade die KMU als Motor der Wirtschaft und Hauptarbeitgeber mehr unterstützen zu wollen. In diesem Zusammenhang muss Rechtssicherheit gegeben sein, weshalb eine Verlängerung des Monopols auch für einen größeren Zeitraum gegeben sein muss. Denn nur so können die kleinen und mittelständischen Betriebe sich gegebenenfalls nötige Anschaffungen auch leisten, um sich so auf die bevorstehende Liberalisierung, etwa durch die Gründung von Genossenschaften oder die Modernisierung der Ausrüstung oder den Ausbau der Direktvermarktung, vorzubereiten. Natürlich hätte man die Monopolfrage auch mit dem Auslaufen der GAP bzw. der neuen Regelungen ab 2013 kombinieren können.

Zwingende Gründe dafür gab es jedoch nicht. Wichtig ist, dass der Anpassungsprozess so gestaltet ist, dass beim Wegfall des Monopols ein Überleben der Brennereien möglich ist. In diesem Sinne stimme ich dem Berichterstatter zu. Nicht zustimmen kann ich hingegen dem internen Prozedere, dass den Ansprüchen an Transparenz und Demokratie nicht ausreichend entspricht. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme diesem Vorschlag zu, glaube aber, dass es eine ganze Reihe von Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Zunächst denke ich, dass eine Folgenabschätzung regelmäßig durchgeführt werden sollte, und es sollte kein Zeitraum für die Verlängerung des Monopols festgelegt werden, der über das Jahr 2013, in dem die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft tritt, hinausgeht.

Da jedoch die Beteiligung am Monopol für kleine Brennereien sehr wichtig und ein weiterer Übergang zum freien Markt erforderlich ist und die vorgelegten Berichte keine Wettbewerbsverstöße auf dem Binnenmarkt erkennen lassen, unterstütze ich den Vorschlag.

Ich hoffe allerdings, dass diese Aspekte bei der Reform der neuen GAP berücksichtigt werden und dass eine ausgeglichene Lösung zur Öffnung des Marktes gefunden wird, während gleichzeitig traditionelle, lokale Maßnahmen weiterhin beibehalten werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass die wirtschaftlichen Bedürfnisse des ländlichen Raums in Deutschland die Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeitsdauer der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 182 Absatz 4 der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO) rechtfertigen, damit kleinen Brennereien die bestmöglichen Bedingungen für die angemessene Vorbereitung auf den Eintritt in den freien Markt gewährt werden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Unsere Fraktion unterstützt diesen Text und die vom Berichterstatter vertretene Linie und damit den unterbreiteten Vorschlag, auch wenn sie zu bedenken gibt, dass es einige Punkte gibt, die bei der Umsetzung dieser Verordnung beachtet werden müssen. Der Berichterstatter ist der Meinung, dass eine Folgenabschätzung hätte regelmäßig durchgeführt werden müssen und für die Verlängerung des Monopols kein Zeitraum hätte gewählt werden sollen, der über das Jahr 2013, in dem die neue GAP in Kraft tritt, hinausgeht. Da jedoch die Beteiligung am Monopol für kleine Brennereien sehr wichtig und ein weiterer Übergang zum freien Markt erforderlich ist und die vorgelegten Berichte keine Wettbewerbsverstöße auf dem Binnenmarkt erkennen lassen, ist der Berichterstatter bereit, den Vorschlag zu unterstützen.

 
  
  

Bericht: Vital Moreira (A7-0316/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die Aufnahme von weiteren 718 pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen in die bereits bestehende Liste von 8 619 Erzeugnissen, für die bei der Einfuhr in die EU bereits Nullzollsätze gelten, genehmigt, wobei der 1. Januar 2011 als Stichtag für die Umsetzung gelten soll, da ich der Meinung bin, dass abgabenfreie Einfuhren bereits im nächsten Jahr durchgeführt werden sollten – da die Vereinigten Staaten als Voraussetzung für die Umsetzung der aktualisierten Liste verlangen, dass diese am 1. Januar in Kraft tritt.

Ich möchte außerdem den Berichterstatter zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen, der aufzeigt, wie die im Jahr 2009 begonnene vierte Überprüfung (Pharma IV) entscheidend dazu beiträgt, dass wir mit der sich ständig verändernden Produktlandschaft der pharmazeutischen Industrie Schritt halten können. Da die Liste von der Industrie eingebracht wird und die Teilnehmer einvernehmlich darüber entscheiden, begrüße ich die Tatsache, dass eine Einigung zwischen allen Mitgliedstaaten, die die bisherigen Überprüfungen sowie die Produktpalette, die Gegenstand der vierten Überprüfung ist, unterstützen, erzielt wurde.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich beglückwünsche den Berichterstatter, Herrn Moreira, da er die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfung der Liste der pharmazeutischen und chemischen Erzeugnisse, die unter der Nullzoll-Regelung in die Europäische Union eingeführt werden können, hevorhebt.

Ich unterstütze diese Maßnahme – tatsächlich habe ich auch dafür gestimmt – da das Produktionsszenario, in dem die pharmazeutische Industrie arbeitet, in einer ungeheuren Geschwindigkeit wächst und daher muss die Liste, die momentan mehr als 8000 Erzeugnisse umfasst, unbedingt regelmäßig aktualisiert werden. Alle Mitgliedstaaten, die bereits mit den vorherigen Anpassungen einverstanden waren, haben ihre Unterstützung des Vorschlags, die Liste um 718 neue Erzeugnisse zu erweitern, zum Ausdruck gebracht. Schließlich unterstütze ich das eingesetzte Verfahren, das die Interessen und die Gesundheit der europäischen Verbraucher schützt.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme für diesen Vorschlag, vorausgesetzt, dass die entsprechenden wissenschaftlichen Prüfungen durchgeführt werden und die Liste der Medikamente, Zwischenprodukte und Wirkstoffe, für die ein Nullzollsatz gilt, erweitert wird.

Dieser Vorschlag sendet ein deutliches Signal an die Märkte. Tatsächlich dient er in erster Linie einigen wichtigen Mitgliedern der Welthandelsorganisation dazu, dem freien Markt ihr Engagement zu beweisen. Außerdem führt er dazu, dass die Grenzen des potenziellen Marktes für die Ergebnisse bestimmter wissenschaftlicher Forschungsgebiete erweitert werden, wodurch Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden und somit auch die Bekämpfung von Krankheiten, für die es noch keine wirksamen Therapiemöglichkeiten gibt. Schließlich dient dieser Vorschlag den Ländern als Beispiel, für die pharmazeutische Erzeugnisse einen notwendigen Ausgabeposten darstellen, wenn sie den jungen Generationen eine Zukunft bieten wollen, und er dient als Aufforderung, sich zur Annahme von Strategien für Entwicklung und Wohlstand zu bekennen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich die Aufnahme von weiteren 718 pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen, für die bei der Einfuhr in die EU gebundene Nullzollsätze gelten sollen, unterstütze. Die Überprüfung dieser Liste ist vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Produktlandschaft in der pharmazeutischen Industrie notwendig.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Bedeutung des Handels mit pharmazeutischen Produkten nicht nur für die öffentliche Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft begrüße ich die Entscheidung, 718 neue Erzeugnisse auf die Liste der Erzeugnisse, für die Nullzollsätze gelten, zu setzen. Diese Vereinbarung wird von der pharmazeutischen Industrie uneingeschränkt unterstützt, da sie Zölle auf Wirkstoffe und Zwischenprodukte abschaffen, die zuvor sogar für den Handel innerhalb der Unternehmen erhoben wurden; auf diese Weise wird der internationale Handel dieser Produkte erleichtert, was den pharmazeutischen Unternehmen zugute kommt. Diese Vereinbarung könnte sich, entsprechend der endgültigen Analyse, auf den Einzelhandelspreis der Medikamente auswirken.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Mit diesem Vorschlag wurden das Europäische Parlament und der Rat ersucht, die Aufnahme von weiteren 718 pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen in die bereits bestehende Liste von 8619 Erzeugnissen zu genehmigen, für die bei der Einfuhr in die EU bereits gebundene Nullzollsätze gelten. Dieses Thema ist nicht umstritten, da zwischen den Interessengruppen Einstimmigkeit herrscht und die Mitgliedstaaten dieses Thema unterstützen.

Die Listen werden von der Industrie zusammengestellt und einvernehmlich von den Teilnehmern verabschiedet. Dieses Hinzufügen von Erzeugnissen ist notwendig, um auf die sich schnell verändernde Produktlandschaft in der pharmazeutischen Industrie zu reagieren. Der anvisierte Stichtag für die Umsetzung ist der 1. Januar 2011. Die Vereinigten Staaten setzen für die Umsetzung der aktualisierten Liste voraus, dass diese am 1. Januar in Kraft tritt. Es wird davon ausgegangen, dass andere Beteiligte diesem Beispiel folgen, abgesehen von Japan, das angekündigt hat, die Umsetzung werde sich erwartungsgemäß um sechs Monate verzögern.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Die Nullzoll-Regelungen der Welthandelsorganisation für pharmazeutische Inhaltsstoffe werden generell von der pharmazeutischen Industrie unterstützt. Diese Industrie ist für Schottland von großer Bedeutung, da sie landesweit rund 5 000 Menschen beschäftigt. Die Europäische Union ist einer der wichtigsten Hersteller und Verbraucher pharmazeutischer Erzeugnisse und somit habe ich diesen Bericht gerne unterstützt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Mit diesem Vorschlag werden das Europäische Parlament und der Rat ersucht, die Aufnahme von weiteren 718 pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen in die bereits bestehende Liste von 8619 Erzeugnissen zu genehmigen, für die bei der Einfuhr in die EU bereits gebundene Nullzollsätze gelten. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen stellt einen bedeutenden Bereich des Welthandels dar. Es ist sowohl auf wirtschaftlicher Ebene als auch für die öffentliche Gesundheit eine nutzbringende Maßnahme, wenn für 718 weitere Erzeugnisse gebundene Nullzollsätze gelten. Die Entscheidung, diese Produkte der Liste der bereits notierten 8 619 Erzeugnisse hinzuzufügen, könnte auch einen Einfluss auf die Endverbraucherpreise von Medikamenten haben, wovon jeder profitieren würde.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Im Rahmen einer WTO-Vereinbarung wurde zwischen der EU, den USA, Japan, Kanada, der Schweiz, Norwegen und Macau in China beschlossen, dass auf bestimmte pharmazeutische Erzeugnisse bzw. Wirkstoffe kein Zoll eingehoben wird. Naturgemäß wird diese Liste immer wieder angepasst und erweitert, um mit den Forschungsergebnissen und neuesten pharmazeutischen Entwicklungen Schritt zu halten. Von ursprünglich 6 000 soll diese Liste, die von der Industrie erstellt und den Staaten überprüft wird, nun auf über 8 600 pharmazeutische und chemische Produkte anwachsen, für die Nullzollsätze gelten.

Grundsätzlich sind Nullzollsätze auf pharmazeutische und chemische Erzeugnisse bzw. Wirkstoffe zu begründen. Das ganze System jedoch scheint recht kompliziert zu sein und wird beim Zoll wohl auch einiges an bürokratischer Arbeit aufwerfen. Eine schrittweise Erweiterung, diesmal um gut ein Drittel, wird irgendwann die Zollsysteme an die Grenzen ihrer Datenkapazitäten drängen. Ich plädiere daher für eine Vereinfachung des zugrundeliegenden Prinzips und habe mich demnach der Stimme enthalten.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Abgesehen davon, dass ich den Berichterstatter Herrn Moreira zu seinem Bericht beglückwünschen möchte und ihm uneingeschränkt zustimme, dass die Liste der pharmazeutischen Erzeugnisse, für die bei der Einfuhr in die EU bereits gebundene Nullzollsätze gelten, zum Zweck der Aktualisierung regelmäßig überprüft werden sollte, muss ich anmerken, dass, dank des neu eingeführten Mechanismus, die Endverbraucher die Nutznießer dieser Regelung sein werden.

Ich habe also dafür gestimmt, da ich glaube, dass die Liste der pharmazeutischen Erzeugnisse, die von Einfuhrzöllen befreit werden, angesichts der sich schnell verändernden Produktlandschaft der pharmazeutischen Industrie regelmäßig überprüft werden muss. Alle Mitgliedstaaten haben die vorhergehenden Prüfungen unterstützt und unterstützen auch die Produktauswahl der vierten Überprüfung. Ich möchte daher die geleistete Arbeit lobend erwähnen und bestätige meine Ja-Stimme.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Ergänzung der bestehenden Liste von 8619 Erzeugnissen, für die bei der Einfuhr in die EU bereits gebundene Nullzollsätze gelten, durch diese 718 weiteren Stoffe, wurde von der pharmazeutischen Industrie und den anderen Beteiligten des Überprüfungsverfahrens einhellig begrüßt und sie verdient daher meine Unterstützung.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dieser Text befasst sich mit dem Vorschlag, der das Europäische Parlament und der Rat ersucht, die Aufnahme von weiteren 718 pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen in die bereits bestehende Liste von 8619 Erzeugnissen, für die bei der Einfuhr in die EU bereits gebundene Nullzollsätze gelten, zu genehmigen. Es ist ein ziemlich technischer Text. Unsere Fraktion hat dafür gestimmt.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Wir unterstützen den Verordnungsvorschlag, der Nullzollsätze für spezielle Wirkstoffe vorsieht, da diese pharmazeutische und chemische Erzeugnisse betreffen, die für die pharmazeutische Industrie von essenzieller Bedeutung sind. Die Überprüfung wurde notwendig, um sowohl neue Produkte aufzunehmen als auch andere zu streichen. Diese Entscheidung erfolgte durch eine Vereinbarung der Interessengruppen und einstimmigen Beschluss der Teilnehmer und Mitgliedstaaten.

 
  
  

Bericht: Herbert Reul (A7-0306/2010)

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich stimme zu, dass das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine um weitere fünf Jahre verlängert werden sollte. Diese Entscheidung wird sowohl der Gemeinschaft als auch der Ukraine die Möglichkeit geben, die Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen wissenschaftlichen und technologischen Interessen zu verbessern und zu intensivieren. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, der Ukraine dabei zu helfen, sich aktiver in den Europäischen Forschungsraum einzubringen. Eine derartige Zusammenarbeit wird der Ukraine dabei helfen, ihre Systeme der Wissenschaftsverwaltung sowie die Reform und Umstrukturierung der Forschungseinrichtungen zu unterstützen, wodurch die Grundvoraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschafts- und Wissenschaftsgesellschaft geschaffen werden.

Sowohl die Ukraine als auch die Europäische Union sollten gegenseitigen Nutzen aus ihrem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt ziehen, indem sie spezielle Forschungsprogramme umsetzen. Durch diese Entscheidung wird es möglich sein, bestimmtes Wissen auszutauschen und praktische Erfahrungen weiterzugeben, was der Forschungsgemeinschaft, der Industrie und den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Daher bin ich eindeutig der Meinung, dass die Ukraine und die Europäische Union in diesem Bereich weiterhin eng zusammenarbeiten sollten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und anderen Staaten ist für die technologische Entwicklung mit all ihren Vorzügen, unter anderem auch im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, unabdingbar. Aus diesem Grund habe ich für die Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine wurde am 4. Juli 2002 unterschrieben und trat am 11. Februar 2003 in Kraft. Angesichts der großen Bedeutung des Wissenschafts- und Technologiesektors für die Europäische Union, ihrer Kapazitäten in diesem Bereich und der Rolle, die sie an der Seite der Ukraine übernehmen kann, denke ich, dass die Verlängerung des Abkommens im Interesse der Union liegt, indem die Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Wissenschaft und Technologie weitergeführt und gefördert wird, da es sich um gemeinsame Prioritäten handelt, von denen beide Seiten profitieren. Ich hoffe, dass das Abkommen, das soeben verlängert wurde, sich weiterhin für beide Beteiligten als nutzbringend erweisen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine wurde am 4. Juli 2002 beschlossen und trat am 11. Februar 2003 in Kraft, um die Zusammenarbeit in gemeinsamen Interessenbereichen zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern, zu denen auch die Forschung und Entwicklung im wissenschaftlich-technischen Bereich gehört. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, da ich glaube, dass seine Verlängerung die Schaffung des gemeinsamen Europäischen Forschungsraums stärkt, indem es als Katalysator für die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Ukraine dient. Ich hoffe daher, dass seine Verlängerung sich für beide Parteien als fruchtbar erweisen wird.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die erneute Befassung des Parlaments mit früheren Beschlüssen des Rates betrifft und die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine behandelt. Anlässlich eines im Jahr 2008 abgehaltenen Gipfels bestätigten beide Parteien ihr Interesse daran, das Abkommen um weitere fünf Jahre zu verlängern und ich begrüße dies.

 
  
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  Iosif Matula (PPE), schriftlich. (RO) Ich begrüße die Zustimmung für den Entwurf eines Beschlusses innerhalb des Europäischen Parlaments, der die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Ukraine unterstützt. Der Bedeutung dieser Bereiche für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Europäischen Union und der Ukraine wird in Form von Kooperationen in verschiedenen gemeinsamen Interessenbereichen Rechnung getragen: Umwelt und Klimawandel, Gesundheit, grüne Energie, Informationsgesellschaft, Industrie und Landwirtschaft usw. Der Zugang zur Forschungsinfrastruktur aber auch der Austausch bilateraler und multilateraler Erfahrungen zwischen Forschern der Europäischen Union und der Ukraine kann dazu beitragen, die finanzielle Effizienz der umgesetzten Projekte zu erhöhen, wodurch der doppelte Arbeitsaufwand verringert wird.

Die akademische Gemeinschaft der Ukraine muss die durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union entstehenden Wettbewerbsvorteile ernsthaft auswerten und die europäischen Finanzmittel als Mittel zur Entwicklung der eigenen Stärken und nicht nur als alternative Finanzierungsquelle betrachten. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit ist ohne Zweifel ein Schlüsselelement des Europäischen Forschungsraums, und sie wird den Weg für den Zugang zu globalen Netzwerken in diesem Bereich ebnen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine, das seit Februar 2003 in Kraft ist, ist bisher erfolgreich gewesen und für beide Parteien von großer Bedeutung. Seine Verlängerung bestätigt daher diesen Erfolg und wir hoffen, dass dies auch in Zukunft so sein wird.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Über viele Jahre hinweg bestand in der Ukraine eine Situation des konstitutionellen und politischen Chaos. Endlich hat dieses Land einen Präsidenten, der in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. ich begrüße Herrn Yanukovychs Absicht, Ordnung in der Ukraine zu schaffen. Wir müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die ukrainische Industrie so bald wie möglich in die Europäischen Union zu integrieren. In diesem Zusammenhang stellt das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine einen Nutzen für beide Seiten dar. Außerdem ist es ein bedeutendes politisches Zeichen für alle politischen Kräfte der Ukraine, dass wir die Strategie, dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu folgen, unterstützen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade in unserer modernen Welt mit der Kurzlebigkeit technischer Errungenschaften ist eine Erleichterung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und technischen Bereichen für beide Seiten von Vorteil. Da eine Verlängerung des Abkommens für beide Seiten anscheinend wirtschaftliche und soziale Vorteile bringt, liegt diese auch im Interesse der europäischen Gemeinschaft. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens entstehen, wie Kosten für Workshops, Seminare, Sitzungen usw., werden zu Lasten der jeweiligen Haushaltslinien der spezifischen Programme des EU-Budgets gebucht.

Gerade um den technischen Fortschritt angesichts der Konkurrenz in einer globalisierten Welt voranzutreiben und angesichts der Segnungen, die technologische Entwicklungen nicht nur im Alltag sondern auch in wie z.B. im Bereich der Medizin bringen, findet die Verlängerung des Abkommens über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Ukraine meine Zustimmung.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich glaube, dass die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine für beide Parteien zu erheblichem Fortschritt und beiderseitigem Nutzen führen wird.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine ist außerordentlich wichtig, damit die Zusammenarbeit in den beiden gemeinsamen Bereichen der Wissenschaft und Technologie, die beiden Parteien sozio-ökonomischen Nutzen bringt, weiterhin gefördert werden kann. Deswegen habe ich dem Parlament in der Plenarsitzung meine Unterstützung dafür ausgesprochen, die Verlängerung des Abkommens entsprechend der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie getroffenen Beschlüsse zu genehmigen.

Mit diesem Abkommen soll der Ukraine und der Europäischen Union die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung im Rahmen ihrer Forschungsprogramme zu profitieren, wodurch gleichzeitig der Wissenstransfer im Interesse und zum Wohle der Wissenschaftsgemeinschaft, der Industrie und der Europäerinnen und Europäer gewährleistet wird.

Im Hinblick auf greifbare Ergebnisse wird die Verlängerung des Abkommens die Fortsetzung des Informationsaustauschs über wissenschaftlich-technische Strategien zwischen der Europäischen Union und der Ukraine ermöglichen. Außerdem wird der Ukraine dadurch die Möglichkeit gegeben, an bestimmten Bereichen des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung teilzunehmen. Des Weiteren sieht das Abkommen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Mobilitätsprogrammen für Wissenschaftler und Spezialisten beider Seiten vor.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Diese Stimmabgabe war ganz einfach. Wir mussten einfach zustimmen und das haben wir dann auch getan.

 
  
  

Bericht: Herbert Reul (A7-0303/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern ist für die technische Entwicklung mit all ihren Vorteilen, und dies betrifft auch den Zusammenhang, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund habe ich für die Verlängerung des Abkommens zwischen der EU und den Färöer-Inseln gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die EU und die Färöer haben ihre Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das erstmalig am 13. Juli 2009 unterzeichnet wurde, beendet. Das Abkommen stützt sich auf die Grundsätze des beiderseitigen Nutzens, der beiderseitigen Möglichkeiten zur Beteiligung an Programmen und Maßnahmen im Gegenstandsbereich des Abkommens, der Nichtdiskriminierung, des wirksamen Schutzes geistigen Eigentums und der gerechten Aufteilung von Rechten an geistigem Eigentum. Dieses Abkommen wird zur Strukturierung und Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Färöern beitragen, insbesondere durch die regelmäßigen Sitzungen des Gemischten Ausschusses, in dem konkrete Kooperationstätigkeiten geplant werden können. Ich hoffe, dass das Abkommen, das gerade angenommen wurde, sich als vorteilhaft für beide Parteien erweisen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die EU und die Färöer-Inseln haben ihre Verhandlungen über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit dem Ziel abgeschlossen, die Reisen und den Aufenthalt von Forschungspersonal, das sich an Tätigkeiten im Rahmen dieses Abkommens beteiligt, und die grenzüberschreitende Beförderung der für den Einsatz bei solchen Tätigkeiten bestimmten Güter zu erleichtern. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, weil ich glaube, dass seine Verlängerung dazu beiträgt, die Einrichtung eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums zu fördern. Deshalb hoffe ich, dass beide Parteien in der Lage sein werden, die Früchte der Verlängerung des Abkommens ernten zu können.

 
  
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  Elie Hoarau (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich habe gegen dieses Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit gestimmt, nicht weil ich gegen die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Union und der Regierung der Färöer bin, sondern weil ich der Meinung bin, dass Druck auf die Färöer-Inseln ausgeübt werden sollte, damit das wiederholte Massaker an Grindwalen, dem jedes Jahr etwa 1.000 zum Opfer fallen, ein für alle Mal gestoppt wird. Solange diese Massaker verübt werden, werde ich auch in Zukunft gegen alle Abkommen oder Vereinbarungen über Finanzhilfen zwischen der Europäischen Union und den Färöer-Inseln stimmen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Kommission hat im Juni 2010 im Namen der Union ein Abkommen mit der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ausgehandelt. Ich habe für diesen Bericht, mit dem der Vorschlag angenommen wird, gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das im Juli 2009 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist ein Erfolg gewesen und hat für beide Parteien eine wichtige Rolle gespielt. Mit seiner Verlängerung wird dieser Erfolg deshalb bestätigt und wir hoffen, dass er sich auch zukünftig einstellen wird.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Das In-Kraft-Treten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wird es den Färöer-Inseln ermöglichen, voll und ganz am Siebten Rahmenprogramm im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Union teilzunehmen. Obwohl die Färöer nur über eine kleine Forschungsgemeinde verfügen, haben ihre Wissenschaftler bereits erfolgreich an EU-finanzierten Projekten teilgenommen. So verfügen sie insbesondere über Fachkenntnisse in Forschungsgebieten, die mit der geographischen Lage der Färöer-Inseln verknüpft sind, vor allem was die biologischen Ressourcen des Meeres und die Umwelt betrifft. Durch das Abkommen wird es diesen Wissenschaftlern ermöglicht, auch in anderen Gebieten wie Energie, Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologien zu forschen. Regelmäßige Sitzungen werden helfen, gemeinsame Schwerpunkte in Bezug auf Forschung und die Gebiete, bei denen gemeinsame Anstrengungen zum Nutzen für beide Parteien werden können, zu identifizieren. Darüber hinaus wird durch das Abkommen die Mobilität von Studenten und Forschern von Hochschulen gefördert.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Nicht nur im Rahmen der Lissabon-Strategie hat sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele im Bereich der Technologie gesetzt. Ziele, die nun im Plan für die nächsten Jahre, in der Europa 2020-Strategie bekräftigt wurden. Das macht es umso wichtiger, dass im Bereich der Wissenschaft und der Technik zusammengearbeitet wird. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßten, dass hier eine Reihe von Abkommen mit Ländern geschlossen wurden, um diese Zusammenarbeit etwa in Form von Workshops, Sitzungen oder Seminaren zu fördern. Dieses Anliegen ist der EU derart wichtig, dass dafür innerhalb des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration eine Fördermöglichkeit vorgesehen wurde.

Nun soll also das entsprechende Abkommen mit einer Inselgruppe im Nordatlantik, den sogenannten Färöer-Inseln verlängert werden, da diese im Gegensatz zu Dänemark nicht Mitglied der Europäischen Union sind und auch nicht an der Zollunion teilnehmen, jedoch zusammen mit Island eine Wirtschaftsunion bilden. Im Sinne der Förderung des technischen Fortschritts stimme ich für eine Verlängerung des Abkommens über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den Färörer-Inseln.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass eine Bündelung unserer Anstrengungen auf diesen strategischen Gebieten für beide Parteien nur von Nutzen sein kann.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – In Kenntnis des Entwurfs des Ratsbeschlusses (11365/2010), den Entwurf für das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dem die Färöer mit dem Siebten Rahmenprogramm für den Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) der Union assoziiert werden (05475/2010), sowie in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 zweiter Unterabsatz Buchstabe a, des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0184/2010),

sowie gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments sowie der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0303/2010) haben wir uns auf Folgendes geeinigt:

1. Dem Abschluss des Abkommens die Zustimmung zu erteilen,

2. unseren Präsidenten zu beauftragen, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Färöer zu übermitteln.

 
  
  

Bericht: Herbert Reul (A7-0302/2010)

 
  
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  Slavi Binev (NI) , schriftlich.(BG) Innovation und Globalisierung sind die beiden Hauptquellen für die wirtschaftliche Entwicklung überall auf der Welt. Sie wirken sich direkt auf Produktivität, Beschäftigung und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger aus und bieten eine Gelegenheit, einige der Herausforderungen, mit denen sich die Welt konfrontiert sieht, wie zum Beispiel die Gesundheitsversorgung und die Umwelt, zu meistern. Da ihre Rolle immer deutlicher erkennbar wird und ihre Eigenschaften immer klarer zu Tage treten, müssen politische Strategien an sie angepasst werden. Japan ist ein Land, das über Traditionen in den Bereichen Wissenschaft und Technologie verfügt. Aus diesem Grund habe ich für eine Zusammenarbeit mit ihm gestimmt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und anderen Ländern ist für die technische Entwicklung mit all ihren Vorteilen, und dies betrifft auch den Zusammenhang, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund habe ich für den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Regierung Japans gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Bedeutung von Wissenschaft und Technologie für die Entwicklung von Europa und Japan und die Tatsache, dass beide mit ähnlichen Herausforderungen in Bezug auf wirtschaftliches Wachstum, industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, nachhaltige Entwicklung und Klimawandel konfrontiert werden, hat zur Folge, dass sowohl die EU als auch Japan den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, ihre Zusammenarbeit in Bereichen beiderseitigen Interesses, wie Wissenschaft und Technologie beispielsweise, auszubauen und zu intensivieren. So ist 2003 bereits mit den Verhandlungen über ein zukünftiges Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit begonnen worden, die nun zu dem Entwurf geführt haben, über den wir gerade abgestimmt haben. Wir dürfen dabei nämlich nicht vergessen, dass diese Partnerschaft zum größten Nutzen für Europa sein könnte, da Japan eines der führenden Länder der Welt ist, was die Investitionen in die Forschung angeht, die 2008 3,61 % des Bruttoinlandsprodukts ausgemacht haben, wobei davon mehr als 81,6 % aus dem Privatsektor gekommen sind. Ich hoffe, dass das Abkommen, das gerade angenommen wurde, sich als vorteilhaft für beide Parteien erweisen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union und Japan sehen sich bezüglich des wirtschaftlichen Wachstums, der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung, des regionalen und sozialen Zusammenhalts, der nachhaltigen Entwicklung und – möglicherweise der wichtigste Aspekt – der aufgrund einer alternden Gesellschaft und der aktuellen Finanzkrise notwendigen sozioökonomischen Anpassungen ähnlichen Herausforderungen gegenüber.

Beide setzen auch ähnliche Prioritäten in der Forschung, wie auf Biowissenschaften und Kommunikationswissenschaften beispielsweise, so dass dieses Abkommen dazu dienen wird, die Zusammenarbeit in Bereichen beiderseitigen Interesses wie Biowissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Umwelttechnologien in Zusammenhang mit Klimawandel und erneuerbare Energien zu intensivieren. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, weil ich glaube, dass seine Annahme dazu beitragen wird, die Einrichtung eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums zu fördern, indem es als ein Katalysator für die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan fungiert, das bereits zu den führenden Ländern in Bezug auf Forschungsinvestitionen gehört (sie beliefen sich 2008 auf 3,61 % des BIP, wobei über 81,6 % aus dem Privatsektor stammten).

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Kommission hat ein Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit Japan ausgehandelt, das am 30. November 2009 unterzeichnet worden ist. Ich begrüße diesen Bericht, mit dem das Abkommen genehmigt wird, aber ich glaube, dass die EU auch weiterhin daran arbeiten muss, ihre Beziehung zu Japan zu intensivieren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan ist seit 2003 ausgehandelt worden und gerade erst zum Abschluss gekommen. Angesichts der erheblichen Bedeutung Japans in Bezug auf die wissenschaftliche und technologische Forschung ist das gerade abgeschlossene Abkommen für beide Parteien enorm wichtig.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Mit diesem Abkommen erhält die Europäische Union grünes Licht für die Nutzung der Technologie aus Japan, das zu den fortschrittlichsten Industrienationen überhaupt gehört. Dies ist seitens der Europäischen Union ein großer Schritt nach vorne. Ich möchte jedoch die Hoffnung nicht aufgeben, dass diese Zusammenarbeit in beide Richtungen erfolgen wird, da die Erfahrung in der Arbeit mit japanischen Unternehmen gezeigt hat, dass man sich von japanischer Seite aus nicht immer an diesen Grundsatz hält. Ich stimme dafür, in der Hoffnung, dass nicht nur Japan, sondern auch die Europäische Union aus dieser Zusammenarbeit einen Nutzen ziehen wird.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Im Bereich der technologischen Entwicklung gilt Japan als Vorbild. Ob bei Hybrid-Antrieben oder in der Unterhaltungsindustrie – japanische Technologie bemüht sich, am neuesten Stand zu sein. Das Land ist nicht nur wegen seiner Exporte bekannt, auch bei den Bürgern selbst nimmt Technologie einen besonderen Stellenwert ein. So wird dort bereits abhörsicher mit dem Mobiltelefon bezahlt. Die Lieferengpässe bei den sogenannten Seltenen Erden, die für die elektronischen Bestandteile der modernen Technologie zum Teil unverzichtbar sind, und auf die Strategie der Chinesen, diese künstlich knapp bzw. teuer zu halten, zurückgeführt werden können, wird die Suche nach Alternativen vorantreiben.

Nicht nur in diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit im technologischen und wissenschaftlichen Bereich, bzw. die Verlängerung des entsprechenden Abkommens zu befürworten. Denn es spielen auch noch die Vorgaben im Rahmen der Lissabon- und Europa 2020-Strategie eine Rolle, in der sich die Europäische Union ja für den Bereich der Technologie ehrgeizige Ziele gesetzt hat.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Europa und Japan sehen sich bezüglich des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung ähnlichen Herausforderungen gegenüber, so dass dieses Abkommen ein Grund zum Feiern ist, da es eine Verbesserung der Zusammenarbeit im wissenschaftlich-technischen Bereich mit beträchtlichen Vorteilen für beide Parteien ermöglicht.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Die EU und Japan sehen sich bezüglich des wirtschaftlichen Wachstums und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sehr ähnlichen Herausforderungen gegenüber.

Darüber hinaus bedeutet die Notwendigkeit sozioökonomischer Anpassungen aufgrund ihrer alternden Gesellschaften und der aktuellen Finanzkrise, dass beide mit einer ähnlichen Situation konfrontiert werden und ähnliche Prioritäten in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation setzen.

Ich stimme für diese Empfehlung, mit der das Parlament seine Zustimmung für ein zukünftiges Abkommen zwischen der EU und Japan über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit gibt, weil es notwendig ist, das Potential der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Parteien im wissenschaftlich-technischen Bereich zu maximieren.

Das Abkommen, das für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen wurde, ist auf den beiderseitigen Nutzen für beide Parteien ausgelegt und sorgt für regelmäßigen Sitzungen von EU und Japan, mit dem Ziel, konkrete Kooperationstätigkeiten, einschließlich koordinierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu planen. All diese Maßnahmen sollten es der EU und Japan ermöglichen, die bereits in wichtigen Projekten wie dem Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor kooperieren, ihre Zusammenarbeit in Bereichen beiderseitigen Interesses, wie Bio-, Informations- und Kommunikationswissenschaften, Fertigungstechnologien und im Bereich Umwelt, einschließlich Klimawandel und erneuerbare Energien, noch weiter zu vertiefen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Das Europäische Parlament, mit dieser Abstimmung und in Kenntnisnahme des Entwurf eines Ratsbeschlusses (11363/2010), in Kenntnisnahme des Entwurfs für ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans (13753/2009), in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 zweiter Unterabsatz Buchstabe a des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0183/2010), gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, in Kenntnisnahme der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0302/2010), 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens, 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung von Japan zu übermitteln.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Bericht zugestimmt, weil ich es für notwendig und richtig halte, aus dem Solidaritätsfond Gelder für die Hochwasseropfer vergangener Jahre auszuschütten. Hier kommen die EU-Mittel direkt den Betroffenen zu Gute.

 
  
  

Bericht: Herbert Reul (A7-0304/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und anderen Ländern ist für die technische Entwicklung mit all ihren Vorteilen, und dies betrifft auch den Zusammenhang, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund habe ich für den Abschluss des Abkommens in diesem Bereich zwischen der EG und dem Haschemitischen Königreich Jordanien gestimmt.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Jordanien ist einer der Schwerpunkte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern im Mittelmeerraum durch die Europäische Nachbarschaftspolitik und die EU-Strategie, den Ausbau der Beziehungen mit Nachbarstaaten zu fördern. Sie steht darüber hinaus in Einklang mit dem Exekutivprogramm der Regierung Jordaniens, das einen nachhaltigen sozioökonomischen Reformprozess im Land fördern soll. Ich denke, dass es für beide Seite von Nutzen ist, in Bezug auf Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in Bereichen beiderseitigen Interesses zu kooperieren, damit die Früchte dieser Zusammenarbeit der entsprechenden gemeinsamen wirtschaftlichen und sozialen Interessen gemäß geerntet werden können.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die EU hat sich sehr um eine enge Partnerschaft mit Jordanien bemüht; einem Land, das bestrebt ist, zu einem Sinnbild für Mäßigung und Reform in einer politisch turbulenten Region zu werden. Die EU ist bemüht, Jordanien bei seinen Anstrengungen durch eine Beziehung zu unterstützen, deren Schwerpunkt auf einer engen Zusammenarbeit bei einer demokratischen Reform und einer wirtschaftlichen Modernisierung liegt. Als Präsident der Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern habe ich das Vergnügen, für diesen Bericht zu stimmen, der darauf abzielt, die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Jordanien zu verstärken.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die EU und Jordanien haben seit 2008 Verhandlungen über ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geführt, das nun angenommen werden muss. Die Partnerschaft mit Jordanien ist vor dem Hintergrund der Europa-Mittelmeer-Beziehungen von besonderer Bedeutung, weil das Land,über sein Potential hinaus auch zu einer Plattform für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern dieser Region werden kann. Zusätzlich dazu verfügt Jordanien über ein gut entwickeltes Netz von Universitäten und Hochschulen sowie gut ausgerüsteten Zentren für Forschung und technologische Anwendungen auf Gebieten, die für Europa sehr wichtig sind, wie beispielsweise Landwirtschaft und Agronomie. Das Land ist auch gut in die internationalen und regionalen wissenschaftlichen Netzwerke integriert. Ich hoffe, dass das Abkommen, das gerade angenommen wurde, sich als vorteilhaft für beide Parteien erweisen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Jordanien ist einer der Schwerpunkte des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation gewesen, das seit 2002 in Kraft ist. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, weil ich glaube, dass seine Verlängerung dazu beitragen wird, die Einrichtung eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums zu fördern, indem es als ein Katalysator für die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Jordanien fungiert, das aufgrund seiner strategischen Lage im Nahen Osten dazu beitragen könnte, die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region zu fördern.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Kommission hat ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien ausgehandelt. Dies ist am 30. November 2009 unterzeichnet worden. Ich habe für diesen Bericht, mit dem das Abkommen angenommen wird, gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ist seit 2008 ausgehandelt und gerade erst zum Abschluss gekommen. Dieses Abkommen ist insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten, die es für einen Austausch zwischen Europa und diesem Königreich im Nahen Osten bietet, von Bedeutung. Darüber hinaus ist es wert zu betonen, dass in Jordanien derzeit eine intensive Entwicklung bei den Hochschulen stattfindet, die einen großen Beitrag zum Erfolg dieser Zusammenarbeit leisten könnte.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Auch wenn das ökologische Problem vom Nahost-Konflikt überschattet wird, ist in diesen Regionen in Zukunft ein erhöhter Technologiebedarf absehbar. Die Trinkwasserstrategie Jordaniens und Israels führt Schritt für Schritt zu einer Verringerung des Flußumfangs des Jordans und einer zunehmenden Verschmutzung des Wassers. In diesem Zusammenhang werden in den nächsten Jahren technologische Entwicklungen und Errungenschaften, etwa im Bereich der Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder Klärwerke, hoch gefragt sein.

Um hier Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und das Potential für neue technologische Entwicklungen zu legen, sind Zusammenarbeiten im wissenschaftlichen und technischen Bereich wichtig. Der Verlängerung des entsprechenden Abkommens mit dem Königreich Jordanien habe ich deshalb auch zugestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT)Die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Jordanien gilt als ein Schwerpunkt des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits, das seit 2002 in Kraft ist. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass der Abschluss dieses Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien zu begrüßen ist, weil es einen weiteren Schritt in Richtung einer Stärkung dieser Partnerschaft darstellt. Ich hoffe, dass eine Bündelung unserer Anstrengungen auf diesen strategischen Gebieten für beide Parteien von Nutzen sein wird.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien gilt als ein Schwerpunkt des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den beiden Parteien, das seit 2002 in Kraft ist.

Mit den Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien ist aber bereits 2007 begonnen worden. Die Zustimmung des Parlaments zum Abschluss dieses Abkommens ist ein Schritt in die richtige Richtung. Meine Unterstützung für den Abschluss dieses Abkommens fußt auf meiner Überzeugung, dass es die EU näher an Jordanien bringen wird, das über entscheidende Kapazitäten auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technologie verfügt. So gibt es in Jordanien ein großes Netz an Universitäten und Forschungszentren.

Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass Jordanien zu einem Katalysator für die wissenschaftliche Zusammenarbeit in seiner Region werden kann. Es verfügt über strategische Planungen für den Forschungsbereich und es ist in einer Position, auf internationaler Ebene in Sektoren wie Energie, nachhaltige Entwicklung, Gesundheit und Landwirtschaft beispielsweise, mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten.

Und diese Bereiche entsprechen den Schwerpunkten, die im Siebten Rahmenprogramm festgelegt wurden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dieses Abkommen anzunehmen, weil es die EU in die Lage versetzen wird, sich ihrem Mittelmeer-Partner auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technologie anzunähern und damit einen Nutzen für beide Seiten schafft.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Das Europäische Parlament, mit dieser Abstimmung und in Kenntnisnahme des Entwurf eines Ratsbeschlusses (11362/2010), in Kenntnisnahme des Entwurfs für ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (11790/2009), in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 zweiter Unterabsatz Buchstabe a des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0182/2010), gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, in Kenntnisnahme der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0304/2010), 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens, 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien zu übermitteln.

 
  
  

Bericht: Maria do Céu Patrão Neves (A7-0292/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie sich auf die vom Parlament am 25. Februar angenommene Entschließung und das Grünbuch über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik im Hinblick auf eine regionale Zusammenarbeit und auf mehr Nachhaltigkeit außerhalb der EU-Gewässer bezieht. Durch diese Entschließung wird das am 9. Oktober 2006 in Kraft getretene Fischereipartnerschaftsabkommen auf drei Jahre aufgehoben und für eine Kontinuität der Fangtätigkeit der Gemeinschaftsfahrzeuge gesorgt, die für die EU von besonderem Interesse ist, da sie zur Fortbestandsfähigkeit ihrer Thunfischfischerei im Pazifik beiträgt. Sie macht außerdem eine starke Verringerung der Thunfisch-Fangmöglichkeiten im östlichen Atlantik aufgrund der Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen möglich, die von der der IATTC (Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch) angenommen wurden.

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass dieses Abkommen den Salomonen garantierte Einnahmen verschafft, von denen ein Teil für die Durchführung ihrer Fischereipolitik eingesetzt wird, und somit zum Grundsatz der Nachhaltigkeit und eines soliden Managements der Fischereiressourcen beiträgt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT)Ich gratuliere Frau Patrão Neves dazu, dass sie diese Kammer auf die Verlängerung des Partnerschaftsabkommens mit den Salomonen aufmerksam gemacht hat.

Mit dem neuen Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament mehr Befugnisse in Bezug auf Partnerschaftsabkommen im Fischereisektor erhalten und mit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik ist mit den neuen Abkommen auch die Verpflichtung hinzugekommen, überall auf der Welt eine verantwortungsvolle und nachhaltige Fischerei zu fördern.

Ich habe dafür gestimmt, weil mit diesem Abkommen auch die Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene gefördert und damit das europäische Ziel einer Stärkung des Rahmens des regionalen Fischereimanagements als Mittel zur Förderung einer Fischereikontrolle berücksichtigt wird.

Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass sich in den Beziehungen der Europäischen Union zu den Salomonen, deren Meer voll mit Thunfisch ist, auch ein beträchtliches wirtschaftliches Interesse widerspiegelt. Auf diese Weise ist es möglich, die wirtschaftliche Effizienz der Thunfischfang-Versorgungskette der Europäischen Union im Pazifik zu unterstützen, indem der Zugang zu 4.000 Tonnen Fisch, einer Menge, die für die Industrie und den europäischen Markt durchaus Bedeutung hat, garantiert und damit teilweise die absehbare Verringerung der Fangmöglichkeiten im östlichen Atlantik aufgefangen wird.

 
  
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  Ole Christensen, Dan Jørgensen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (S&D), schriftlich.(DA) Wir vier dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben uns dazu entschlossen, gegen das partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen zu stimmen. Unsere Entscheidung basiert auf einer grundlegenden Angst, dass Thunfisch ausgebeutet und überfischt wird. Dabei sind insbesondere zwei Arten, der Gelbflossenthun und der Großaugenthun, vom Aussterben bedroht, und aus diesem Grund sollte der Fischfang dieser Arten so weit wie möglich eingestellt werden. Dieses Fischereiabkommen bedeutet eine Gefahr für die Thunfischbestände, da es allen Formen des Fischfangs grünes Licht erteilt, solange die europäischen Fischer für jede Tonne gefangenen Thunfisch einen finanziellen Ausgleich erbringen. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer unkontrollierten Überfischung führen und kann schlimmstenfalls das Überleben des Thunfischs in der Region insgesamt gefährden.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Durch den Vertrag von Lissabon werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments in Bezug auf partnerschaftliche Fischereiabkommen gestärkt, da sie nun die vorherige Genehmigung des Parlaments erfordern. Vor diesem Hintergrund habe ich für den Bericht über das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen gestimmt, weil ich glaube, dass dadurch das Ziel, die Förderung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischerei, unterstützt und damit den legitimen Interessen beider Seiten gedient wird.

 
  
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  Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson und Marita Ulvskog (S&D), schriftlich.(SV) Wir Sozialdemokraten haben uns dazu entschlossen, gegen das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit den Salomonen zu stimmen. Wir sind der Meinung, dass die Überwachung des Abkommens nicht ausreichend ist, und dass in dem Abkommen die Umwelt in Bezug auf die überfischten Bestände zu wenig berücksichtigt wird.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Derzeit sind 16 partnerschaftliche Fischereiabkommen der Europäischen Union in Kraft. Durch sie hat die Gemeinschaftsflotte Zugang zu Fischereiressourcen, die die jeweiligen Partner aus irgendeinem Grund nicht nutzen können oder wollen. Wir bemühen uns derzeit darum, das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit den Salomonen um weitere drei Jahre zu verlängern. Oder wie es von der Berichterstatterin formuliert wurde: „Die EU hat die Absicht, aufgrund dieses neuen Abkommens die gleiche Gegenleistung für die Salomonen aufzubringen wie beim vorherigen Abkommen, trotz der geringeren Zahl an zugewiesenen Fanglizenzen und des geringeren Umfangs der zulässigen Fangmengen.“ Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn wir berücksichtigen, dass unter der vorherigen Version des partnerschaftlichen Fischereiabkommens vier portugiesische Langleiner in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Salomonen Fischfang betrieben haben, was nun nicht mehr möglich ist, weil keine Fangmöglichkeiten für Langleiner ausgehandelt wurden. Es stimmt jedoch, dass eine Klausel eingeführt wurde, die, falls erforderlich, die Einführung neuer Fangmöglichkeiten ermöglicht.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Durch die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von 2002 ist der Partnerschaftsgedanke mit dem Ziel eingeführt worden, die Entwicklung des nationalen Fischereisektors in den jeweiligen Partnerländern zu unterstützen. Und seit 2004 werden diese Abkommen nun als “partnerschaftliche Fischereiabkommen“ bzw. „Fischereipartnerschaftsabkommen“ (FPA) bezeichnet. Mit dem In-Kraft-Treten des Vertrages von Lissabon hat das Europäische Parlament zusätzliche Befugnisse in Bezug auf Fischereipartnerschaftsabkommen bekommen. So verlangt Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nun die vorherige Zustimmung des Parlaments zum Abschluss des Abkommens.

Im Februar 2004 haben die Salomonen und die Europäische Gemeinschaft ein Fischereipartnerschaftsabkommen auf drei Jahre abgeschlossen, das am 9. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ich bin auch der Meinung, dass dieses Abkommen aufgehoben und durch eine überarbeitete Fassung ersetzt werden soll, die Teil einer aus drei Abkommen für den Raum des westlichen und mittleren Pazifiks bestehenden Reihe ist, zu denen auch die Partnerschaftsabkommen mit Kiribati und mit den Föderierten Staaten von Mikronesien zählen. In den Abkommen mit den Ländern Afrikas und des pazifischen Raums wird ein erheblicher Teil der finanziellen Gegenleistung der EU gezielt zur Unterstützung von nationaler Fischereipolitik eingesetzt, die auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und der sinnvollen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen beruht.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Durch die Unterzeichnung der bilateralen Fischereiabkommen zwischen der EU und Drittländern wird den Gemeinschaftsflotten Zugang zu Fischquellen garantiert, die in Bezug auf Quantität und Qualität von entscheidender Bedeutung sind, während gleichzeitig finanzielle Mittel zu diesen Ländern gelenkt werden, die oftmals einen großen Anteil ihres verfügbaren Budgets ausmachen, um politische Strategien auf zahlreichen Gebieten umzusetzen, und zwar nicht nur was die Fischereipolitik betrifft. Dies gilt auch für dieses Abkommen. Wir haben zwar für den Bericht gestimmt, aber wir hegen nach wie vor große Vorbehalte in Bezug darauf, wie das Abkommen bis jetzt umgesetzt worden ist, so wie sie auch teilweise von der Berichterstatterin sehr richtig formuliert worden sind.

Ich beziehe mich dabei unter anderem auf die Tatsache, dass es während der Laufzeit des Abkommens zu keiner Zusammenkunft des gemischten Ausschusses gekommen ist, die Tatsache, dass die Bedingungen, unter denen verantwortungsvolle Fischfangpraktiken in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Salomonen umgesetzt würden, noch nicht festgelegt worden sind sowie eine fehlende Bestimmung, wie Fangvolumen überwacht werden sollen. Dies sind alles Mängel, die das Erreichen der Ziele des Abkommens schwer gefährden, und sie dürfen demzufolge bei seiner Verlängerung nicht wiederholt werden. Die Kommission hat sich dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, damit dies nicht noch einmal passiert: Sie muss nun dieser Verpflichtung nachkommen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe mit einigen schweren Vorbehalten für diesen Vorschlag über ein partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der EU und den Salomonen gestimmt. Die Entwicklungszusammenarbeitspolitik der EU und ihre gemeinsame Fischereipolitik müssen kohärent sein, sich ergänzen und miteinander koordiniert werden, so dass sie gemeinsam zur Verringerung der Armut in den Staaten mit verfügbaren Fischereiressourcen beitragen, die bestrebt sind, für die nachhaltige Nutzung der Ressourcen und die Entwicklung der örtlichen Gemeinwesen zu sorgen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Derzeit sind mehrere Fischereipartnerschaftsabkommen der EU in Kraft, die Zugang zu verschiedenen Fischereizonen im Austausch mit Finanzmitteln gewähren, die in die Wirtschaft der jeweiligen Länder fließen, mit denen diese Partnerschaften geschlossen wurden. Dies ist ein Weg, wie die EU Entwicklungsländern hilft, während sie gleichzeitig dabei auch qualitativ hochwertige Fischereizonen den EU-Fischern zugänglich macht und somit ihre wirtschaftliche Aktivität steigert, die wiederum für die Wirtschaft der EU von zentraler Bedeutung ist.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) In diesem besonderen Fall gibt es zwei Probleme, die methodisch und zweckmäßig gelöst werden müssen. Das erste sind die Fangquoten und das zweite ist der Wissens- und Erfahrungsaustausch in Bezug auf Weiterverarbeitungs- und Konservierungstechnologien für den Fang und die Produktion im pazifischen Ozean. Ich hoffe, dass alle im Abkommen aufgeführten Aspekte sich darauf konzentrieren werden, die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu fördern.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Bilaterale Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten sind für die EU von nicht unerheblichem wirtschaftlichem Nutzen. Zur Zeit wird ein neues Abkommen zwischen der Union und den Salomonen ausverhandelt. Gegen das neue Abkommen sprechen erhöhte Reedereigebühren, eine geringere Rentabilität für die EU als bei anderen auf Thunfisch bezogenen Fischereiabkommen, und gleiche Leistungen der EU stehen geringeren Fangquoten gegenüber.

Für das Abkommen sprechen laut Berichterstatterin unter anderem die Tatsache, dass die Salomonen Devisenreserven für eine stabile Volkswirtschaft benötigen, die vereinbarte Referenzmenge von 4000 Tonnen Fisch für die EU nicht unerheblich ist und dass die Zusammenarbeit im regionalen Rahmen mit Blick auf mehr Nachhaltigkeit außerhalb der EU-Gewässer genutzt werden muss. Ich enthalte mich der Stimme, da der positive Nutzen für die EU in Relation zu den Kosten nicht deutlich genug hervor tritt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Vorschlag für ein partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen gestimmt, weil ich glaube, dass dieses Abkommen den Interessen beider Seiten dient. Ich bin der Meinung, dass die Zusammenarbeit im regionalen Rahmen ein hervorragender Weg ist, mehr Nachhaltigkeit außerhalb der EU-Gewässer und sinnvolles staatliches Handeln im Fischereibereich zu fördern.

So wird durch das Abkommen in der Tat ein stabiler Rechtsrahmen für beide Parteien geschaffen, während darüber hinaus den Salomonen Einnahmen für mindestens drei Jahre garantiert werden, von denen ein Teil für die Finanzierung der Durchführung ihrer nationalen Fischereipolitik eingesetzt wird. Eine Beibehaltung der Fischereibeziehungen zu den Salomonen ist für die EU von großem Interesse, denn sie trägt zur Fortbestandsfähigkeit ihrer Thunfischfischerei im Pazifik bei, indem sie Zugang zu einer großen Menge Fisch ermöglicht.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere Frau Patrão Neves dazu, dass sie dieses Haus auf die Verlängerung des Partnerschaftsabkommens mit den Salomonen aufmerksam hat.

Ich habe dafür gestimmt, weil im Rahmen dieses Abkommens die Förderung der Zusammenarbeit auf der subregionalen Ebene vorgesehen ist, so dass die europäische Strategie, regionale Organisationen und die Bewirtschaftung der Fischerei zu stärken und damit sinnvolles staatliches Handeln im Fischereibereich zu fördern, umgesetzt wird. Schließlich unterstütze ich auch die Empfehlungen der Berichterstatterin an die Kommission, vor allem die Sicherstellung, dass das Europäische Parlament und der Rat in Bezug auf das Recht auf vollständige und unverzügliche Unterrichtung gleich behandelt werden müssen, so dass sie die Umsetzung von internationalen Fischereiabkommen ordnungsgemäß begleiten und bewerten können.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Abschluss dieses partnerschaftlichen Fischereiabkommens gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass dies im Wesentlichen den Interessen beider Seiten dient, und zwar einerseits, indem es Zugang zu 4.000 Tonnen Fisch verschafft, einer Menge, die für die Fischerei und den Markt der Gemeinschaft durchaus Bedeutung hat, und andererseits den Salomonen für mindestens drei Jahre garantierte Einnahmen verschafft, von denen ein Teil für die Durchführung ihrer Fischereipolitik eingesetzt wird. Ich bin jedoch auch der Ansicht, dass alles getan werden muss, um die zu Recht im Bericht angesprochenen Probleme zu lösen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Salomonen ist im letzten Oktober ausgelaufen. Das neue Protokoll gilt vom 9. Oktober 2009 bis zum 8. Oktober 2012 und wird bis zum Zustimmungsverfahren des Europäischen Parlaments vorläufig angewendet. Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung entweder geben oder verweigern. Obwohl die Mehrheit des Europäischen Parlaments sich dafür ausgesprochen hat, hat unsere Fraktion, die der Grünen/Freie Europäische Allianz, dagegen gestimmt.

 
  
  

Bericht: David Casa (A7-0325/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich teile die Bedenken des Berichterstatters, dass die Kommission nicht nur die spezielle Frage der MwSt-Normalsätze und anderer Steuersätze, sondern auch das allgemeinere Thema einer neuen MwSt-Strategie, einschließlich des MwSt-Geltungsbereichs und Ausnahmen davon, prüfen sollte. Angesichts der wachsenden Komplexität in Bezug auf Steuersätze kann das MwSt-System nicht mehr mit der Entwicklung auf dem Binnenmarkt mithalten und führt zu einer Benachteiligung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Es darf nicht vergessen werden, dass das Parlament die Kommission gewarnt hat, dass das MwSt-System, das derzeit von den Mitgliedstaaten gestaltet und umgesetzt wird, über Schwächen verfügt, die Betrüger zu ihrem Vorteil ausnutzen, was Steuerausfälle in Höhe von Milliarden von Euro verursacht. Ich begrüße die Absicht der Kommission, ein Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems zu veröffentlichen, mit dem Ziel, ein günstigeres Umfeld für Unternehmen und ein einfacheres und stabileres System für die Mitgliedstaaten zu schaffen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Mit diesem Vorschlag empfiehlt die Kommission, die derzeitige Auflage für die EU-Länder, bei der Mehrwertsteuer einen Mindestnormalsatz von 15 % haben zu müssen, um 5 Jahre zu verlängern. Aus diesem Grund wird sich der Vorschlag nicht auf die Steuersätze auswirken. Die Kommission schlägt vor, dass diese Regelung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wird. Zur Erhaltung des bereits erreichten Grades der Harmonisierung der Steuersätze hat die Kommission zwei Vorschläge eingereicht, die für den Normalsatz eine Spanne von mindestens 15 % bis höchstens 25 % vorsehen. Diese Spanne orientierte sich an den von den Mitgliedstaaten angewandten Normalsteuersätzen, die durchweg zwischen 15 % und 25 % lagen. Beide Vorschläge zur Annäherung der Steuersätze wurden vom Rat geändert, der, wie schon bei der Richtlinie von 1992, nur den Mindeststeuersatz von 15 % beibehalten hat. Ich stimme mit der Kommission überein, dass der Zweck der Verlängerung nicht nur darin liegt, den Unternehmen die erforderliche Rechtssicherheit zu geben, sondern auch darin, eine weitere Bewertung der Frage, welcher MwSt-Normalsatz auf EU-Ebene zweckdienlich ist, zu ermöglichen. Ich bin der Meinung dass im zukünftigen Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems die Kommission nicht nur die spezielle Frage der MwSt-Normalsätze und anderer Steuersätze, sondern auch das allgemeinere Thema einer neuen MwSt-Strategie, einschließlich des MwSt-Geltungsbereichs und Ausnahmen davon prüfen sollte.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Casa, zur Anfertigung dieses Berichts, der es uns ermöglicht, ein so grundlegendes Thema wie die Mehrwertsteuer und die Steuerharmonisierung mit neuen Augen zu betrachten.

Ich unterstütze den Berichterstatter in seiner Aussage, dass das jetzige MwSt-System teilweise aufgrund seiner zunehmenden Komplexität nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt halten kann und dies zu einer Benachteiligung von Unternehmen und insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen führt, was beträchtliche Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit hat. Die derzeitigen Steuergesetze weisen außerdem zahlreiche Schlupflöcher auf, die von Steuerhinterziehern zu ihrem unrechtmäßigen Vorteil genutzt werden können.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Vorschlag der Kommission, die Einführung eines gemeinsamen MwSt-Systems zu verschieben mit dem Ziel, den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben und fordere gleichzeitig die Kommission auf, ihre Analyse so schnell wie möglich abzuschließen und unter Beteiligung dieses Parlaments ein Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems zu veröffentlichen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich mich dem Vorschlag der Kommission und den Abänderungen, die vom Parlament vorgebracht wurden, anschließe. Ich stimme mit dem Vorschlag der Kommission überein, auf Grundlage von Artikel 113 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die gegenwärtige Auflage, dass in EU-Ländern ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben ist, um 5 Jahre zu verlängern.

Was die vom Parlament gemachten Abänderungen betrifft, so denke ich, dass es besonders wichtig ist, dass die neue MwSt-Strategie darauf abzielen sollte, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Steuerhemmnisse zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere sowie beschäftigungsintensive Unternehmen, zu verbessern, und gleichzeitig zu gewährleisten, dass das System nicht betrugsanfällig ist.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Ich denke, dass zu einer Zeit, in der die Übergangsregelung für einen Mehrwertsteuersatz von 15 % im Begriff ist, verlängert zu werden, der Mindestnormalsatz für die Mehrwertsteuer strenger kontrolliert werden muss. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass wir uns mehr der Tatsachen widmen sollten, dass eine wachsende Zahl von Regierungen in den EU-Ländern ihre Mehrwertsteuersätze auf die Höchstgrenze anhebt, um den Herausforderungen durch die Wirtschaftskrise begegnen zu können. Diese Maßnahme zeigt deutlich, dass es einen diesbezüglichen Mangel an brauchbaren Lösungen gibt, und dass die Wirtschaft und das Leben der Menschen davon beeinträchtig werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich dringend darum, im Hinblick auf die Einführung eines endgültigen Systems der steuerlichen Harmonisierung eine übermäßige Besteuerung zu verhindern.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich denke, dass die Europäische Union eine neue MwSt-Strategie braucht. Die EU muss sie mit dem Ziel einsetzen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Steuerhemmnisse zu beseitigen, die die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen blockieren. Ebenso bin ich der Ansicht, dass durch eine Verlängerung der Übergangsregelung für den Mehrwertsteuer-Mindestsatz bis zum 31. Dezember 2015 strukturelle Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Union verhindert werden können.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Durch die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung des Mindestnormalsatzes für die Mehrwertsteuer (MwSt) von 15 % in den Mitgliedstaaten wird Rechtssicherheit gewährleistet. Da ich voll und ganz hinter diesem Grundsatz stehe, habe ich für diesen Vorschlag gestimmt. Ich muss jedoch betonen, dass umfassendere Maßnahmen in Bezug auf diese Steuer dringend notwendig sind. Diese Maßnahmen müssen sowohl auf die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union als auch auf den notwendigen Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen abzielen. Es wird zunehmend deutlich, dass Steuerpolitik nicht neutral ist. Die Erfolgsgeschichte der Mehrwertsteuer bedeutet nämlich nicht, dass sie nicht auch an neue Zeiten angepasst werden muss.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission empfiehlt in ihrem Vorschlag, der sich auf Artikel 113 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützt, die gegenwärtige Auflage, dass in EU-Ländern ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben ist, um 5 Jahre zu verlängern; der Vorschlag wird sich daher nicht auf die Steuersätze auswirken.

Die Kommission schlägt vor, dass diese Regelung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wird. Der Zweck dieser Verlängerung besteht nicht nur darin, den Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu geben, sondern so auch eine weitere Bewertung der Frage, welcher MwSt-Normalsatz auf EU-Ebene zweckdienlich ist, ermöglicht wird. Das jetzige MwSt-System hält mit seiner zunehmenden Komplexität – nicht nur hinsichtlich der Steuersätze – nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt und führt zur Benachteiligung von europäischen Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem hat das gegenwärtig von den Mitgliedstaaten konzipierte und angewandte MwSt-System – wie das Europäische Parlament in der Vergangenheit hervorgehoben hat – Schwächen, die Betrüger zu ihrem Vorteil ausnutzen, was Steuerausfälle in Höhe von Milliarden von Euro verursacht.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht betrifft den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über den Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 %, die zum Ende dieses Jahres ausläuft und damit um weitere 5 Jahre verlängert werden soll, weil kein politisches Einvernehmen über endgültige Normalsätze für die Mehrwertsteuer erzielt werden konnte.

Der Berichterstatter hat jedoch die Gelegenheit ergriffen, dem Rat ein paar Empfehlungen auszusprechen, insbesondere in Bezug auf die neue MwSt-Strategie, die seiner Meinung nach darauf abzielen sollte, „den Verwaltungsaufwand zu verringern, Steuerhemmnisse zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere sowie beschäftigungsintensive Unternehmen zu verbessern, und gleichzeitig zu gewährleisten, dass das System nicht betrugsanfällig ist.“ Er nutzt die Gelegenheit auch, um darauf zu dringen, dass der Rat nach Möglichkeit einen Schritt in Richtung eines endgültigen Systems vor dem 31. Dezember 2015 machen soll, während die Kommission Legislativvorschläge vorlegen soll, um den derzeitigen Mehrwertsteuer-Mindestsatz, der eine Übergangsregelung darstellt, durch ein endgültiges System bis 2013. zu ersetzen.

Wir werden diese Angelegenheit sehr genau verfolgen angesichts der potentiellen negativen Folgen, die der Vorschlag, der sich für 2013 abzeichnet, haben könnte.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem der Vorschlag der Kommission, die gegenwärtige Auflage, in EU-Ländern einen Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben, um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern, untersucht wird. Dies wäre allein schon in normalen Zeiten wünschenswert, es ist aber in Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftskrise umso notwendiger. Ein steuerlicher Wettbewerb, der sich negativ auf die Mehrwertsteuersätze auswirkt, wäre für Länder verheerend, die versuchen, ein angemessenes Niveau ihrer öffentlichen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Wir dürfen nicht vergessen, dass das jetzige MwSt-System mit seiner zunehmenden Komplexität – nicht nur hinsichtlich der Steuersätze – nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt hält. Dies führt zur Benachteiligung von europäischen Unternehmen, und insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Zudem hat das gegenwärtig von den Mitgliedstaaten konzipierte und angewandte MwSt-System – wie das Europäische Parlament in der Vergangenheit hervorgehoben hat – Schwächen, die Betrüger zu ihrem Vorteil ausnutzen, was Steuerausfälle in einer Höhe von Milliarden von Euro verursacht. Der Schwerpunkt der neuen MwSt-Strategie sollte deshalb auf einer Reform der MwSt-Vorschriften liegen, welche die Ziele des Binnenmarktes aktiv unterstützt. Die neue MwSt-Strategie sollte darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Steuerhemmnisse zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere sowie beschäftigungsintensive Unternehmen zu verbessern, und gleichzeitig zu gewährleisten, dass das System nicht betrugsanfällig ist.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Dies ist eine sehr wichtige Frage in Bezug auf die Entwicklung des europäischen Unternehmergeistes als Ganzes. Es muss ein harmonisiertes System von Mehrwertsteuersätzen geben, das für alle Länder der Europäischen Union gilt. Es muss ein umfassendes langfristiges Steuersystem in Bezug auf alle Formen von Unternehmen und Industrie geben. Denn nur dann können wir davon ausgehen, dass die Steuerpolitik erfolgreich sein wird. Derzeit gibt es in Lettland einzelne Politiker, die die Gefahr eines instabilen Steuersystems nicht wahrhaben und das Haushaltsdefizit dadurch stopfen wollen, dass sie permanent das Steuerrecht ändern. Dies gefährdet in erheblichem Maße eine zukünftige Verringerung der Steuerlast und führt so zu einer Liquidierung en masse der kleinen und mittleren Unternehmen. Ich denke, dass die Initiative der Kommission gerade rechtzeitig kommt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Mindeststeuersätze sind Teil der Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der europäischen Steuersätze. Derartige Bestrebungen sind jedoch abzulehnen. Zum einen könnte dadurch durch die Hintertür eine Steuersouveränität für die EU selbst einzuführen versucht werden, zum anderen greifen derartige Regelungen in die Souveränitätsrecht der Mitgliedsstaaten ein. Die Kompetenz zur Festlegung der Steuersätze muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, da jedes Land selbst entscheiden muss, welche Prioritäten es setzt, da dies ja auch davon abhängt, in welchem Ausmaß die staatlichen Ausgaben für welche Bereiche gesetzt werden. Dies alles ist auch Ausdruck der historischen Entwicklungen Europas. Gerade um Gleichmacherei und EU-Bürokratie sowie den Brüsseler Zentralismus zu reduzieren, sind Mindeststeuersätze abzulehnen.

Dass nun die vorgeschriebene Einhebung des Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 Prozent auf weitere fünf Jahre verlängert werden soll, lehne ich somit absolut ab. Die EU sollte sich auf die Zusammenarbeit im Bereich des Steuerbetruges konzentrieren, in dem es ja gerade im Bereich der Mehrwertsteuersysteme zu Milliardenschäden kommt. Hier gibt es einige Ansätze, die sinnvollerweise diskutiert werden sollten.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Mit dem Bericht wird die Übergangsregelung bezüglich der MwSt-Sätze, die durch die Richtlinie 92/77/EWG vom Rat erlassen wurde, mit der ein System von Mindestsätzen für die Mehrwertsteuer eingeführt und festgelegt wurde, dass der Normalsatz mindestens 15 % betragen musste, verlängert.

Es ist nun allgemein nun üblich, Mindestnormalsätze festzulegen, weil wir bisher noch keine dauerhafte Harmonisierung der Steuersystems in der Union für die indirekte Besteuerung erreicht haben. Was die Mehrwertsteuer angeht, so wird es uns dadurch ermöglicht, zu verhindern, dass durch wachsende gravierende Unterschiede bei den Normalsätzen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten angewendet werden, strukturelle Ungleichgewichte und Wettbewerbsverzerrungen verursacht werden. So liegt die Spanne für den Normalsatz derzeit zwischen 15 % und 25 % und ist damit ausreichend, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Durch die Verlängerung wird es nicht nur möglich sein, den Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu geben, sondern auch weitere Bewertungen der Frage, welcher MwSt-Normalsatz auf EU-Ebene zweckdienlich ist, vorzunehmen. Die Kommission ist ebenfalls aufgefordert worden, so schnell wie möglich ein Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems zu veröffentlichen, und mit den Konsultationen über eine zukünftige Steuerharmonisierung zu beginnen. Ich habe dafür gestimmt, und zwar in der Hoffnung, eine harmonisierte Steuerstruktur zu erreichen, die zu einem einzigen Mehrwertsteuersatz für die gesamte Union führen wird.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Casa gestimmt, den ich zu der Arbeit und zu der Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung beglückwünschen möchte.

Ziel dieses Berichts ist es, die gegenwärtige Auflage, dass in EU-Ländern ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben ist, um 5 Jahre zu verlängern. Neben der Hervorhebung der Wichtigkeit eines Mindestnormalsatzes geht der Bericht jedoch noch weiter und verlangt, eine neue MwSt-Strategie zu entwickeln, weil das jetzige MwSt-System mit seiner zunehmenden Komplexität – nicht nur hinsichtlich der Steuersätze – nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt hält.

Wie es auch schon von Herrn Monti in seinem Bericht über die Neubelebung des Binnenmarktes festgestellt wurde, könnten durch den Mangel an einheitlichen Steuersätzen und die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Mitgliedstaaten Bedingungen geschaffen werden, die dem Geist des Binnenmarktes zuwiderlaufen würden. Dies führt zur Benachteiligung von europäischen Unternehmen und insbesondere von KMU.

Zudem hat das gegenwärtig von den Mitgliedstaaten konzipierte und angewendete MwSt-System Schwächen, die Betrüger grenzüberschreitend zu ihrem Vorteil ausnutzen, was Steuerausfälle in Höhe von Milliarden von Euro verursacht.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Casa, zur Anfertigung dieses Berichts, der es uns ermöglicht, dass wir uns ein weiteres Mal mit der grundsätzlichen Frage der Mehrwertsteuer und der Steuerharmonisierung beschäftigen.

Ich stimme den Punkten, die vom Berichterstatter gemacht wurden, zu, vor allem, dass das jetzige MwSt-System nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt hält und dies wiederum zur Benachteiligung von europäischen Unternehmen, und insbesondere von KMU führt, da es sich entscheidend auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Vorschlag der Kommission für eine Verlängerung, um ein gemeinsames MwSt-System zu entwickeln, das den Unternehmen Rechtssicherheit gibt, aber ich fordere gleichzeitig auch die Kommission auf, ihre Analysen so schnell wie möglich abzuschließen und mit Hilfe dieses Hauses ein Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems zu veröffentlichen.

 
  
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  Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht. Nichtsdestotrotz muss ich betonen, dass eine weitere Verschiebung einer endgültigen Regelung der Mehrwertsteuer (MwSt) symptomatisch für den toten Punkt ist, an dem die europäische Integration angekommen zu sein scheint. Denn selbst wenn von der Kommission schon bald ein Vorschlag für die Überprüfung des MwSt-Systems vorgelegt wird, so wissen wir doch alle, dass die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Mitgliedstaaten, so wie es auch im Rat zum Ausdruck gebracht worden ist, letztendlich zu einer Blockierung eines Vorschlags führen werden, mit dem die Steuersätze einheitlicher gestaltet werden sollen. Wir täten gut daran, nicht zu vergessen, dass die Mehrwertsteuer, obwohl sie eine regressive Steuer ist, in der Vergangenheit eine Notfallmaßnahme war und es auch bis heute noch ist, die der durch den Rat und die Kommission auferlegten Sparpolitik dient.

Dabei stellt der Druck in Bezug auf eine so genannte „Haushaltskonsilidierung“ der Mitgliedstaaten nun ein Haupthindernis für die Zusammenführung der Mehrwertsteuersätze dar. Wenn wir uns erneut ins Gedächtnis rufen, dass die Empfehlung einer „europäischen Mehrwertsteuer“, wie sie von der Kommission vorgebracht wurde, als eine Einkommensquelle für die Union sofort von mehreren Mitgliedstaaten abgelehnt worden ist, so müssen wir doch einsehen, dass es nun wenig sinnvoll ist, die Kommission aufzufordern, eine „neue MwSt-Strategie“ zu entwickeln.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der sich auf den Vorschlag der Kommission konzentriert, die gegenwärtige Auflage, dass in EU-Ländern ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben ist, um 5 Jahre zu verlängern. In Übereinstimmung mit dem, was vom Berichterstatter gesagt wird, ist es wichtig anzuerkennen, dass das MwSt-System an sich reformiert werden muss, um die Ziele des Binnenmarktes aktiv zu unterstützen, und damit die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Aus diesem Grund begrüße ich aus vollem Herzen die von der Kommission gemachte Erklärung, ein Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems zu veröffentlichen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die parlamentarische Mehrheit stimmt für diesen Text, in dem erklärt wird, dass das Europäische Parlament in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2010)0331), gestützt auf Artikel 113 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0173/2010), unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung und in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0325/2010), den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung billigt; fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 
  
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  Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. (ET) Dieser Bericht über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten, kann nur begrüßt werden. Damit wird der Mindestnormalsatz von 15 % bis Ende 2015 gewährleistet. Während von der Europäischen Kommission mehrfach die Einführung eines Mindestnormalsatzes von 25 % vorgeschlagen wurde, ist dies vom Europäischen Rat jedoch nicht unterstützt worden. Derweil liegt der Mindestnormalsatz in keinem Mitgliedstaat derzeit über 25 %. Estland gehört mit seinem Mindestnormalsatz für die MwSt von 20 % zu den 19 Mitgliedstaaten, wo dieser Satz 20 % oder mehr beträgt. Vor diesem Hintergrund möchte ich herausstellen, dass ich die Verlängerung des Mindestnormalsatz von 15 % sehr befürworte, weil sie jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit gewährt, über die Höhe des Satzes selbst zu entscheiden. Darüber hinaus gibt dieser Bericht unseren Unternehmern Rechtssicherheit, da sie nun die Gewissheit haben, dass durch die europäischen Rechtsvorschriften verhindert wird, dass der Mindestnormalsatz der MwSt in den nächsten fünf Jahren steigen wird.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission empfiehlt in ihrem Vorschlag, die gegenwärtige Auflage, dass in EU-Ländern ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % zu erheben ist, um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Dem liegt die Idee einer harmonisierten Steuerstruktur mit zwei obligatorischen Mehrwertsteuersätzen und die Harmonisierung innerhalb einer Spanne von 10 % zugrunde, was der Spanne zwischen 15 % und 25 % entspricht. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die derzeitige Spanne für den von ihnen angewandten gegenwärtigen Mindestnormalsatzes nicht zu überschreiten. Ich stimme mit dem Berichterstatter dahin gehend überein, dass das jetzige MwSt-System mit seiner zunehmenden Komplexität nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt hält. Und ich hoffe auch, dass die Europäische Kommission in Zukunft nicht nur die Frage nach dem Mehrwertsteuernormalsatz, sondern auch den allgemeinen Aspekt der Überprüfung des gegenwärtigen Systems, einschließlich Geltungsbereich und Ausnahmen, untersuchen wird, und dass sie sich dazu verpflichtet, eine neue Strategie für diese Steuer zu entwickeln. Aufgrund der oben genannten Gründe habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE), schriftlich. (NL) Ich habe selbstverständlich für den Bericht von Herrn Casa gestimmt. Darüber hinaus stimme ich nicht nur mit der Meinung des Berichterstatters über die Richtlinie, sondern auch mit dem Tenor der Anmerkungen zu diesem Bericht überein. Seit 1993 wendet die Europäische Union nun schon eine Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer an. Sämtliche Versuche, etwas zu erreichen, das man als eine endgültige Regelung bezeichnen könnte, sind bislang gescheitert. Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, es nicht auch weiterhin zu versuchen.

Das MwSt-System ist nicht nur eine Frage von Normalsätzen und Spannen, sondern auch eine Frage nach einem einfachen, rechtssicheren Rahmen, der in Bezug auf den Binnenmarkt gut funktioniert, der auf die KMU zugeschnitten und nicht betrugsanfällig ist. Die Tatsache, dass die Kommission beabsichtigt, diesen Faden aufzunehmen, ist eine gute Nachricht. Ich möchte den kompetenten Kommissar darin bestärken, diese schwierige Angelegenheit in Angriff zu nehmen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Ich glaube, dass in Bezug auf die neue MwSt-Strategie bei der Reform der MwSt-Vorschriften besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, dass mit ihnen Grundsätze eingehalten werden, mit denen aktiv das Erreichen der Ziele des Binnenmarktes gefördert wird. Wie vom Berichterstatter betont wird, hält das jetzige MwSt-System mit seiner zunehmenden Komplexität – nicht nur hinsichtlich der Steuersätze – nicht mit der Entwicklung des Binnenmarktes Schritt. So ist in Litauen der Mehrwertsteuersatz im Januar 2009 von 18 % auf zunächst 19 % und dann im September auf 21 % gestiegen. Es ist wichtig, dass zukünftige Änderungen sich nicht negativ auf die Interessen ausländischer Investoren in Litauen auswirken. Deshalb müssen wir geeignete Optionen in Bezug auf die Steuerplanung vorschlagen.

Der neuen MwSt-Strategie entsprechend sollten wir darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Steuerhemmnisse zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu verbessern. Vor dem Fällen einer endgültigen Entscheidung sollte sich die Kommission ausführlich mit allen öffentlichen und privaten Akteuren beraten. In diesen Konsultationen sollte über die Mehrwertsteuersätze sowie allgemeinere Fragen, wie zum Beispiel, ob es wünschenswert ist, einen Mehrwertsteuer-Höchstsatz festzulegen, den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer und alternative Optionen für die Struktur und die Funktionsweise des Mehrwertsteuersystems gesprochen werden. Aus diesem Grund freue ich mich auf das von der Kommission veröffentlichte Grünbuch zur Überprüfung des MwSt-Systems.

 
  
  

Bericht: Burkhard Balz (A7-0314/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestimmt, da ich denke, dass Maßnahmen zur Beibehaltung einer geringen Inflationsrate von etwa 2 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Liquidität auf den Märkten den Zusammenbruch vieler Finanzinstitute verhindert haben. Ich gebe jedoch zu, dass sich das volle Potenzial der Maßnahmen der EZB für einen Aufschwung nicht entfaltet hat, da ihre Liquidität nicht immer an die Realwirtschaft weitergereicht wurde. Es sollte daran erinnert werden, dass die Krise als Finanzkrise angefangen hat und später auch zu einer Wirtschaftskrise geworden ist.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die EZB mussten auf die schwerwiegendste Krise seit den 1930er Jahren reagieren. Wir wurden Zeugen eines Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts, eines Einbruchs der wirtschaftlichen Aktivität und eines Anstiegs des Haushaltsdefizits, was zu einer Verringerung der Steuereinnahmen und zur Erzeugung einer unhaltbaren öffentlichen Verschuldung führte: Es war schwierig, Werte zu erreichen, die mit denen vor der Krise vergleichbar sind. Diese Situation ist das Ergebnis fehlender Strukturreformen in der EU, was bei den Ereignissen in Griechenland und anderen Ländern des Euroraums offensichtlich geworden ist. Darum denke ich, dass es wichtig ist, sich mit den Schwächen des Finanzsystems auf globaler Ebene zu befassen und Lehren aus der Krise zu ziehen, indem man die Qualität des Risikomanagements und die Transparenz der Finanzmärkte verbessert.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Bericht über den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank zeigt, dass das Europäische Parlament der beständige Verfechter und Unterstützer des Angriffs des Kapitals auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union ist. Im Grunde wiederholt er die gegen die Graswurzelbewegungen gerichteten Beschlüsse des EU-Gipfels im Oktober, mit denen ein kontrollierter Insolvenzmechanismus zur Einführung strengerer Bedingungen für den Stabilitätspakt und eine buchstabengetreue Anwendung und Verhängung von Strafmaßnahmen für Mitgliedstaaten geschaffen wird, die die Bedingungen nicht erfüllen. Er begrüßt das Geldpaket, das der Börse und anderen Sektoren des Kapitals auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird, um zu gewährleisten, dass sie während der kapitalistischen Krise profitabel bleibt. Er unterstützt alle barbarischen Maßnahmen gegen die Arbeiterklassen und Grasswurzelbewegungen, die die bürgerlichen Regierungen in allen Mitgliedstaaten der EU ergreifen. Um die EU aus der kapitalistischen Wirtschaftskrise herauszuholen, schlagen die politischen Vertreter des Kapitals vor, dass das Tempo der kapitalistischen Umstrukturierungen in allen Mitgliedstaaten erhöht wird, damit die Rentabilität der Monopolkonzerne zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bleibt, die für die Krise bezahlen sollen. Irland ist das jüngste und wird natürlich nicht das letzte Beispiel für die tragischen Folgen sein, die auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Förderung der Souveränität der Monopole und ihrer Rentabilität zukommen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung zum Bericht der Europäischen Zentralbank auf der Grundlage des hervorragenden Berichts meines deutschen Kollegen, Herrn Balz, gestimmt. Auch wenn sie unabhängig ist, kann die EZB, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine europäische Institution geworden ist, den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht gleichgültig gegenüberstehen, die von ihren Parlamenten oder den Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten werden. Daher unterstütze ich die Forderung nach Transparenz bei der Arbeit und Entscheidungsfindung der EZB. In der Krise hat die EZB den Zinssatz auf 1 % nach unten angepasst und die beispiellosen nicht standardmäßigen Maßnahmen zur Unterstützung der Kreditwirtschaft im Jahr 2009 fortgesetzt. Diese Maßnahmen haben Früchte getragen. Ich unterstütze den Gedanken, dass die Aufhebung dieser Maßnahmen zeitlich genau abgepasst und mit den nationalen Regierungen koordiniert werden muss. Es wäre besonders hilfreich, wenn die EZB eine globale, anstatt einer regionalen Bewertung der Inflation in ihrer Währungspolitik durchführen würde, um die Interventionsrate zur Bewältigung der Krise festzulegen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) In der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht 2009 der EZB wird festgestellt, dass die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Vergangenheit nicht immer ganz eingehalten worden sind, weswegen es notwendig ist, in der Zukunft zu gewährleisten, dass dieser Pakt in den Mitgliedstaaten einheitlicher und effektiver angewendet wird. Ich habe diese Entschließung unterstützt und glaube, dass eine Währungsunion eine starke Koordinierung der Wirtschaftspolitik braucht und dass die derzeitige Kluft bei der Aufsicht auf Makroebene durch die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) überwunden wird. Ich habe den Eindruck, dass es bei einem Konzept, bei dem der ESRB nur Warnungen und Empfehlungen ausspricht, ohne sie tatsächlich durchzusetzen, unmöglich ist, die Grundsätze einer effektiven Umsetzung und Verantwortung einzuhalten, und die ESRB selbst kann keinen Notstand ausrufen. Darum muss man dem ESRB größere Vollmachten verleihen. Es ist besonders wichtig, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, sich nicht einfach darauf zu beschränken die Regulierung der Rating-Agenturen zu ändern, mit der die Haftung dieser Agenturen erhöht würde, sondern einen Vorschlag zur Einrichtung einer europäischen Rating-Agentur vorzulegen, die eine objektive Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Mitgliedstaaten vereinfachen würde.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, da auch ich der Ansicht bin, dass es sich bei der Finanzkrise in einigen Ländern im Euroraum um eine ernsthafte Angelegenheit handelt und sie eine gewisse Dysfunktion des Euroraums widerspiegelt, und da ich glaube, dass dies die Notwendigkeit einer Reform und einer stärkeren Koordinierung zwischen den verschiedenen Wirtschaftspolitiken zeigt. Ich stimme auch der Forderung nach einer uneingeschränkten und kohärenteren Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu, da ich der Überzeugung bin, dass der Pakt durch die Entwicklung eines Frühwarnsystems zur Aufdeckung möglicher Unstimmigkeiten ergänzt werden sollte, wie in Form eines „Europäischen Semesters“, um nicht nur die Überwachung und die wirtschaftspolitische Koordinierung zur Gewährleistung der finanzpolitischen Konsolidierung zu verbessern, sondern – über die etatmäßige Dimension hinaus – andere makroökonomische Ungleichgewichte anzusprechen und die Vollstreckungsverfahren zu stärken.

Die Währungsunion bedarf einer robusten, starken und verbesserten Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Ich fordere die Kommission auf, Vorschläge zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorzulegen, in denen konkrete Ziele für eine Überwindung der wettbewerbsspezifischen Kluft zwischen den europäischen Volkswirtschaften im Hinblick auf die Schaffung von Anreizen für ein beschäftigungsförderndes Wachstum enthalten sind.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT)Ich weiß die Anstrengungen der Europäischen Zentralbank sehr zu schätzen. Ich bin tatsächlich der Überzeugung, dass die EZB gezeigt hat, dass sie dazu in der Lage ist, die festgelegten Ziele zu erfüllen und dass ihr Maß an fachlicher Expertise der jeweiligen Situation stets gewachsen war, auch in Zeiten einer schweren Krise wie der jetzigen.

Die bloße Existenz unerwarteter Schwankungen bei den wichtigsten makroökonomischen Indikatoren sollten uns dazu veranlassen, innezuhalten und über die intermediären Mechanismen zwischen Währungspolitik und Realwirtschaft nachzudenken. Daher halte ich es nicht nur für notwendig, weitere Aufsichts- und Kontrollbehörden zur Unterstützung der EZB einzurichten, sondern auch und vor allem die Verantwortungsbereiche abzudecken, die bisher nicht als bedeutend angesehen wurden.

Insbesondere Estlands bevorstehender Beitritt zum Euroraum ist ein Grund zur Sorge. Eine erweiterte Währungsunion bedarf tatsächlich einer größeren internen Kohäsion. Abgesehen von der makroökonomischen Leistung der baltischen Staaten muss gemäß den von der EU festgelegten Normen unter den Ländern des Euroraums eine größere Konvergenz erzielt werden, um nicht zuletzt die Handlungsfähigkeit seitens der Institutionen, die seine Stabilität und seinen Wert bewahren, zu steigern.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den Jahresbericht der EZB für 2009 gestimmt. Die EZB hat ihre Politik aus dem Jahr 2008 fortgesetzt und das Ziel einer Inflationsrate von etwa 2 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Liquidität auf den Märkten festgelegt. Folglich hat die EZB den Zinssatz auf 1 % nach unten angepasst und die in den Jahren 2008 und 2009 eingeführten nicht standardmäßigen Maßnahmen fortgesetzt. Die fünf Kernelemente der verstärkten Unterstützung der Kreditwirtschaft waren die Zuteilung fester Zinssätze, eine Ausweitung der Liste der Sicherheiten, längere Laufzeiten für Refinanzierungsoperationen, Liquiditätsbestände in Fremdwährungen und die Unterstützung der Finanzmärkte durch ein begrenztes, aber umfangreiches Programm zum Ankauf gesicherter Schuldverschreibungen. Dabei bedarf es einer engen Koordinierung mit den nationalen Regierungen in den EU-Ländern in Zusammenhang mit deren eigenen Programmen, insbesondere angesichts der Krisen, die Griechenland und nun Irland getroffen haben, und der düsteren Aussicht ihrer Ausbreitung.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den „Jahresbericht der EZB 2009“ gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass er eine Reihe von Maßnahmen vorschlägt, von denen die Wirtschaft der Europäischen Union profitieren könnte. Dazu gehören die Schaffung eines ständigen Mechanismus zum Schutz des Euroraums gegen Angriffe durch Spekulanten, die Überwachung der Aktivitäten der derzeitigen Rating-Agenturen und die Planung einer möglichen europäischen Rating-Agentur. Als Berichterstatter meiner Fraktion habe ich auch die Beschränkungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in seiner derzeitigen Form hervorgehoben. Der Pakt sollte durch ein Frühwarnsystem ergänzt werden, mit dem die Koordinierung zwischen den Wirtschaftspolitiken in der Europäischen Union verbessert werden kann.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich eine Reform und stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken im Euroraum angesichts der Dysfunktion, die die Finanzkrise im gegenwärtigen System ausgelöst hat, unterstütze. Die Vorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes müssen die wettbewerbsspezifische Kluft zwischen den europäischen Volkswirtschaften berücksichtigen, um Anreize für ein Wachstum zu schaffen, das den Schwerpunkt insbesondere auf die Beschäftigungsförderung legt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Krise, in der wir uns befinden, stellt eine Möglichkeit zur Entwicklung und Verbesserung dessen dar, was in der Vergangenheit schiefgelaufen ist. Die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Überwachung seiner Einhaltung sind für die Verhinderung zukünftiger Ungleichgewichte im Euroraum wesentlich. Die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und die Ersetzung der Aufsichtsausschüsse durch drei neue Aufsichtsbehörden stellen Maßnahmen dar, die in Hinblick auf eine bessere Wirtschaftsaufsicht von Vorteil sein werden. Ich stimme dem Berichterstatter zu, wenn er in Bezug auf Initiativen zur Regulierung der Finanzmärkte davon spricht, dass Vorsicht angebracht ist. Es ist so, wie wir es behauptet haben: Eine bessere Regulierung bedeutet nicht unbedingt mehr Regulierung.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Vertrag von Lissabon hat der Europäischen Zentralbank (EZB) den Status einer EU-Institution verliehen, wodurch die Verantwortlichkeit des Parlaments als Gemeinschaftsorgan gestärkt wird, durch das die EZB gegenüber der europäischen Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig ist. Der Jahresbericht 2009 der EZB beschäftigt sich hauptsächlich mit der Antwort der EZB auf die Krise, mit der Ausstiegsstrategie und mit Themen der Lenkung. Die Finanzkrise, die vor etwa zwei Jahren mit der Subprime-Hypothekenkrise in den USA begann, hat sich rasch auf die EU ausgedehnt und wurde auch zu einer Wirtschaftskrise, die die Realwirtschaft erfasst hat. 2009 sank das reale BIP im Euroraum um 4,1 %, die durchschnittlichen Defizitquoten der öffentlichen Haushalte stiegen auf etwa 6,3 %, und die öffentliche Verschuldungsquote im Verhältnis zum BIP stieg von 69,4 % des BIP im Jahr 2008 auf 78,7 % im Jahr 2009.

Die EZB hat sich durch die Anpassung des Zinssatzes nach unten auf 1 % und die Fortsetzung der erheblichen und beispiellosen nicht standardmäßigen Maßnahmen zur Unterstützung der Kreditwirtschaft korrekt verhalten. Dies hat den Zusammenbruch vieler Finanzinstitute verhindert. Die Liquidität ist jedoch nicht immer an die Realwirtschaft weitergereicht worden. Diese Krise hat eindeutig die Notwendigkeit größerer Transparenz und eines besseren Risikomanagements auf den Finanzmärkten, solider öffentlicher Finanzen und den dringenden Bedarf nach der Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit offengelegt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Das internationale Finanzsystem ist wirklich amoralisch und unmoralisch. Die jüngsten Entwicklungen in der irischen Krise haben die Banken darin bestärkt, dass sie ihre Aktionäre weiterhin großzügig belohnen und langfristig Risiken eingehen können, da die Mitgliedstaaten und die europäischen Steuerzahler stets zu ihrer Rettung bereitstehen. Gewinne werden privatisiert und massive Verluste gehen in den Staatsbesitz über ... bei Kopf gewinne ich und bei Zahl verlierst du ...Es ist paradox und wirklich skandalös, dass die durch Irlands Staatsschulden ausgelösten Unruhen auf dem Aktienmarkt eine direkte Folge der Beihilfen sind, die das Land seinen Banken gewährt hat – Beihilfen, durch die sein Defizit schlimmer als je zuvor und seine Verschuldung in die Höhe geschnellt ist. Zudem sind die Banken, die es gerettet hat, bzw. deren Schwesterbanken, diejenigen, die heute gegen es spekulieren. Die wichtigste Lehre aus all dem lautet jedoch, dass der Euro für seine Mitgliedstaaten ein Klotz am Bein ist und dass die Politik der Europäischen Zentralbank, wie auch die Wechselkursrate des Euros, einzig auf Deutschland ausgerichtet sind. Die Mitgliedstaaten, die am besten abgeschnitten haben, sind diejenigen, die sich in Hinblick auf ihre Währung und ihren Wechselkurs etwas Flexibilität bewahrt haben. Das heißt ihre nationale Währung! Es ist höchste Zeit, dass alle daraus lernen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Dieses Vorhaben des Parlaments ist in diesem Jahr von besonderer Bedeutung, da es den Abgeordneten die Möglichkeit gibt, ihre Ansichten darüber zu äußern, wie die Europäische Zentralbank auf die Bankenkrise reagiert hat. Unser Abstimmungsverhalten hat uns außerdem die Möglichkeit gegeben, bei weiteren Aspekten des derzeitigen wirtschaftlichen Klimas mitzureden, wie die Ursachen der Krise, die Lenkung und die Finanzmarktreform. Es ist wichtig, dass die Stimme des Volkes der Europäischen Union bei einem so wichtigen Thema Gehör findet.

 
  
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  Thomas Mann (PPE), schriftlich. Ich habe für den EZB-Jahresbericht 2009 gestimmt, da dieser das konsequente Handeln der EZB klar aufzeigt und ihr Mandat als Hüterin der Preisstabilität deutlich unterstreicht. Die EZB hat in der Krise 2009 effektiv agiert und reagiert. Mit ihrer Unabhängigkeit und Entschlossenheit schuf sie die Voraussetzung für ein nachhaltiges Klima des Vertrauens. Unser wichtigster Verbesserungsvorschlag bedarf einer konsequenten Umsetzung: Die EZB sollte die Transparenz ihrer Arbeit steigern, um ihre Legitimität weiter zu stärken. Mit dem neuen Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009 ist die EZB zu einem Organ der Europäischen Union geworden. Das begrüße ich ausdrücklich, denn was viele nicht wissen: Das Parlament ist das Organ, dem die EZB in erster Linie rechenschaftspflichtig ist. Sie muß ihre geldpolitischen Entscheidungen weiterhin unabhängig von der Politik treffen können, aber auch vor den Bürgern, deren Stimme wir Parlamentarier sind, vertreten.

Die EZB war und ist ein verlässlicher Bündnispartner bei der Herstellung des Gleichgewichts zwischen soliden öffentlichen Finanzen und dem notwendigen Abbau der Verschuldung in den Mitgliedstaaten. Sie unterstrich stets, dass die Eurozone einen Stabilitätspakt mit Autorität braucht. Er muss buchstabengetreu angewandt und darf weder unterlaufen noch ausgehöhlt werden.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem der Jahresbericht der EZB für 2009 untersucht wird. Meine Fraktion (die S&D-Fraktion) hat den Bericht genutzt, um auf die Umsetzung unserer makroökonomischen Kernstrategien zu drängen. Dazu gehören: die Koordinierung der makroökonomischen Strategien der Mitgliedstaaten; ein ständiger Rahmen zum Krisenmanagement; ein gestärkter Stabilitäts- und Wachstumspakt; die Möglichkeit zur Einrichtung einer europäischen Rating-Agentur; Kredite für KMU; und ein flexibler Ausstieg aus der staatlichen Unterstützung nach der Krise.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die ernsthafte Wirtschaftskrise, die sich auf der ganzen Welt ausgebreitet hat, ist in der EU sehr spürbar. Die Antwort der Europäischen Zentralbank auf die Krise ist effektiv, auch wenn sie sich zeitweilig eines verspäteten Handelns oder eines mangelnden Durchsetzungsvermögens schuldig gemacht hat, insbesondere in Bezug auf die Politik der Senkung des Zinssatzes, die im Vereinigten Königreich und bei der Federal Reserve in den USA radikaler und effektiver war.

Wir müssen aus den begangenen Fehlern lernen, um sie in Zukunft zu vermeiden. Daher stellt die Finanzkrise in einigen Ländern des Euroraums eine schwerwiegende Angelegenheit für den Euroraum als Ganzes dar und spiegelt die Dysfunktion des Euroraums wider. Dadurch zeigt sich die Notwendigkeit von Reformen und einer stärkeren Koordinierung der Wirtschaftspolitiken im Euroraum. Diese Aufgabe muss von allen Staaten des Euroraums angegangen werden, damit er endlich konsolidiert werden und sich dem Druck, dem er derzeit ausgesetzt ist, schnellstens entziehen kann.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Der Bericht von Herrn Balz schafft bei der Frage, wie die Europäische Zentralbank (EZB) die Transaktionen und die Währungspolitik während der Krise überwacht und reguliert hat, keine Klarheit. Es handelt sich dabei lediglich um den Versuch, die Tätigkeiten der Bank in vage, vorsichtige Phrasen zu hüllen. Tatsächlich ist es nicht nur wichtig, die Sachlage zu beschreiben, sondern auch Symptomen vorzubeugen, die die Entwicklung der Wirtschaft bedrohen. Nur dann können rechtzeitig Vorbereitungen getroffen werden und Verschuldungen wie das Haushaltsdefizit von 110 Mrd. EUR in Griechenland, das Haushaltsdefizit von 28 Mrd. EUR in Ungarn und das Haushaltsdefizit von 7,8 Mrd. EUR in Lettland vollständig verhindert werden. Dennoch bin ich der Ansicht, dass der Bericht der EZB insgesamt einen positiven Schritt darstellt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Balz gestimmt, mit dem ich in dieser Angelegenheit im Ausschuss für Wirtschaft und Währung arbeiten konnte.

Die Europäische Zentralbank hat in der Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre eine wichtige und grundlegende Rolle gespielt, wobei ihre Vertreter bei der Benennung der Probleme im Euroraum oft eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Mitgliedstaaten haben nicht immer zugehört, aber die Koordinierung der in Frankfurt ansässigen Institution kann nur positiv betrachtet werden. Das für Griechenland zusammen- und bereitgestellte Paket wie auch die schnellen Reaktionen wären ohne eine Behörde und eine Einrichtung wie die EZB nicht möglich gewesen.

Zudem wird die EZB durch die jüngste Zustimmung zum Paket über die europäischen Aufsichtsbehörden größere Vollmachten und Befugnisse zur Überwachung und Hervorhebung von Anomalien im System erlangen. Das ist unerlässlich, genau so wie es unerlässlich ist, dass die EZB ihre Unabhängigkeit bewahrt und nicht unter den Einfluss eines Mitgliedstaates gerät.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Der Jahresbericht der EZB befasst sich mit der Reaktion auf die Krise und die Ausstiegsstrategie aus der Krise der Bank im Jahr 2009. Andererseits legt das Europäische Parlament in seinem Bericht, für den ich gestimmt habe, besonderen Wert auf die schrittweise Rücknahme der Notfallmaßnahmen der EZB, die im Jahr 2008 infolge der Finanzkrise angewendet wurden (1 % Zinsatz, quantitative Lockerung und eine Inflation unter 2 %).

Dies ist besonders für Griechenland und die anderen Staaten des Euroraums wichtig, da die Rezession in diesen Fällen nicht nur nicht geendet hat, sondern sich im Gegenteil zu einer ernsthaften Haushaltskrise entwickelt hat. Somit muss jeder Kurswechsel der EZB die neue Lage berücksichtigen und in enger Zusammenarbeit mit den derzeit von der Schuldenkrise betroffenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

 
  
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  Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich stimme gegen diesen Bericht. Er lässt die rezessive Wirkung einer Politik zur Senkung der öffentlichen Ausgaben, die von den meisten Mitgliedstaaten der EU gleichzeitig durchgeführt werden, gerade in dem Moment, in dem die EU aus einer großen, im Jahr 2008 begonnenen Rezession herauskommt, außer Acht bzw. unterschätzt sie zumindest. Diesen Bericht zu akzeptieren, bedeutet für das Ende einer Politik eines konzertierten Anreizes zu stimmen, die 2009 eingeführt wurde. Die neoliberale Ideologie, die in der Europäischen Zentralbank (EZB) vorherrscht und dazu führt, dass es selbst bei einem stattlichen Maß an ungenutzter Produktionsleistung eine ständig lauernde Inflationsgefahr gibt, macht den Euroraum zu einer Geisel der Finanzmärkte. Diese Ideologie erinnert uns wieder daran, dass Sparsamkeit nicht ausreicht und dass es eine nominale Senkung der Gehälter und eine weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes geben muss.

Da der Rückgang der Gesamtnachfrage die Ausführung des Haushaltsplans in Griechenland und Irland 2011 beeinflussen wird, wird uns die EZB dann erzählen, dass die Sparpolitik richtig war, aber nicht weit oder tief genug gegangen ist. Dieser Bericht beinhaltet einen echten intellektuellen Betrug.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise hat den Bedarf an EU-Reformen offensichtlich gemacht, die die Überwachung und die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken im Euroraum stärken und das Vertrauen in die öffentlichen Finanzen Europas wiederherstellen können.

In diese Richtung werden insbesondere durch die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) wichtige Schritte ergriffen, der die derzeitige Kluft bei der Aufsicht auf Makroebene des EU-Finanzsystems überwinden werden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, Vorschläge zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorzulegen, um die Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten sowie weitere makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen und die Vollstreckungsverfahren zu stärken. Dieser Bericht, für den ich gestimmt habe, macht außerdem auf die Tatsache aufmerksam, dass die durch die Regierungen der Mitgliedstaaten angenommenen Sparpakete nicht ihre Fähigkeit zur Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs gefährden dürfen und betont die Gewährleistung eines Gleichgewichts zwischen dem Verfahren zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und dem Bedarf an Investitionen in Arbeitsplätze und in ein nachhaltiges Wachstum sowie den Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten, die den der Öffentlichkeit abverlangten Opfern eine Richtung und Ende in Aussicht stellen können.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dieser Bericht bewertet den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2009 und die von der EZB in diesem Jahr geleistete Arbeit. Da die Erklärung des Europäischen Parlaments über den Jahresbericht der EZB für 2008 aufgrund der Wahlen im Jahr 2009 verzögert wurde, ist seit der letzten Mitteilung des Europäischen Parlaments über die Tätigkeiten der EZB nicht viel Zeit vergangen. Der Bericht über 2008 beschäftigte sich hauptsächlich mit der Leistung der EZB in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Leider hat sich die Situation seitdem nicht verbessert. Immer noch werden wirtschaftliches, finanzielles und in zunehmendem Umfang politisches Handeln weitgehend durch die Krise beherrscht. Der Jahresbericht der EZB für 2009 beschäftigt sich daher immer noch hauptsächlich mit der Antwort der EZB auf die Krise, die Ausstiegsstrategie und Themen der Lenkung.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) In der jüngsten Zeit hat sich die Arbeit der Europäischen Zentralbank auf die Bewältigung der Finanzkrise und auf Versuche zur Wiederherstellung der Wirtschafts- und Währungsunion konzentriert. Die Bewältigung der Auswirkungen einer derart schwerwiegenden Krise bedarf der Einführung eines neuen Modells der Wirtschaftsregierung seitens der jeweiligen Länder. Die Europäische Zentralbank sollte Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushalts unterstützen, indem sie die Rückzahlung bestehender Darlehen fördert, anstatt neue Darlehen an hochverschuldete Volkswirtschaften zu vergeben.

Die Finanzkrise in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt eine erhebliche Bedrohung für die Stabilität des Euros dar. Sie legt zudem Mängel in der Tätigkeit des Euroraums offen und macht auf den Bedarf nach Reformen und einer effektiveren wirtschaftlichen Konsolidierung in den Staaten der Union aufmerksam. Man sollte auch auf die Entwicklung eines präventiven Mechanismus für den Fall achten, dass sich die derzeitige Krise verschlimmert oder in eine neue Phase eintritt. Die Europäische Union und der Euroraum können aus dieser Krise gestärkt herauskommen. Wir müssen jedoch die richtigen Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen der vergangenen Monate ziehen. Ich bin überzeugt, dass die Rolle der Europäischen Zentralbank und der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU in diesem Prozess von entscheidender Bedeutung sein wird.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Der Jahresbericht der Europäischen Zentralbank untersucht vor allem die Reaktion der EZB auf die Finanz- und Wirtschaftskrise: Die EZB hat schnell reagiert und erfolgreich interveniert. Mit einer Reihe von außerordentlichen Maßnahmen hat sie die Liquiditätsengpässe an den Märkten entschärft - nun gilt es diese behutsam und schrittweise wieder abzubauen, denn „außerordentliche Maßnahmen“ sollten per definitionem nicht die Regel werden. Die Institute und - mittlerweile - Mitgliedsstaaten, die durch den Vertrauensverlust unter den Finanzmarktteilnehmern, auf die Intervention der EZB als Intermediär angewiesen waren, um an Geld zu kommen, müssen wieder unabhängig werden. Die Zentralbank betont stets ihre Unabhängigkeit, doch zuletzt - in der Krise - scheint diese nicht mehr den Stellenwert zu haben, der notwendig ist, um von Unabhängigkeit sprechen zu können. Aufgrund der massiven Finanzspritze für Irland - sei es in Form von Notfallkrediten für das Bankensystem auf der grünen Insel, sei es durch Ankauf von Staatsanleihen - ist die EZB nun ihrerseits darauf angewiesen, dass Irland das EU-Rettungspaket in Anspruch nimmt, damit wiederum die Kredite bei der EZB bedient werden können. Die EZB muss sich unter allen Umständen gegen Bestrebungen wehren, zu einem Politikum zu werden.

 
  
  

Bericht: Christian Ehler (A7-0308/2010)

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Entwicklung der zivil-militärischen Fähigkeiten der EU wirft ein Schlaglicht auf das abstoßende imperialistische Gesicht der EU und der politischen Repräsentanten des Kapitals. Es handelt sich dabei um eine makabre Gebrauchsanleitung für die imperialistischen Eingriffe der EU und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er unterstützt unverhohlen die „neue Doktrin“ der NATO zur „Verknüpfung der internen und externen Sicherheit“ und fordert die EU auf, ihre zivilen und militärischen Kräfte zu organisieren und zu planen, damit sie direkt unter Einsatz vereinter ziviler und militärischer Mittel in jeder Ecke des Planeten im Namen des sogenannten „Krisenmanagements“ und „zur Bewahrung des Friedens“ eingreifen kann. Die politischen Repräsentanten der Monopole schlagen, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, etliche Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der militärischen Maßnahmen der EU vor, um ihre Position im Kampf zwischen den Imperialisten zu stärken, der in beispielloser Intensität sowohl auf globaler Ebene als auch in der EU tobt. Zu den Vorschlägen gehören ein ständiges Operationszentrum der EU in Form eines „gemeinsamen Hauptquartiers für Krisenmanagement“, neue „integrierte Polizeieinheiten“, eine bessere Nutzung der Europäischen Gendarmerietruppe, neue „zivile Krisenreaktionsteams“, eine engere Zusammenarbeit mit der NATO, die Gewährleistung, dass sich die NATO auf die „zivilen Fähigkeiten der EU“ verlassen kann, und eine Angleichung der „Fähigkeitenentwicklung“ der EU an die NATO-Standards.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die ständig steigende gegenseitige Abhängigkeit zwischen der internen und externen Sicherheit wird deutlich. Unter diesen Umständen ist die Entwicklung von Strategien und Fähigkeiten zum Krisenmanagement und zur Konfliktverhütung tatsächlich eine Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Der Europäische Auswärtige Dienst sollte bei der Planung eines wirklich umfassenden europäischen Ansatzes in Bezug auf das zivil-militärische Krisenmanagement auf europäischer Ebene und in Bezug auf die Konfliktverhütung eine wichtige Rolle spielen und der EU ausreichende Strukturen sowie personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen, damit sie ihren globalen Verpflichtungen nachkommen kann. Bei der Errichtung des EAD muss eine Übertragung der GSVP-Strukturen, einschließlich der Direktion Krisenbewältigung und Planung, des Stabs für die Planung und Durchführung ziviler Operationen, des militärischen Personals der EU und des Lagezentrums auf den EAD, unter der direkten Leitung und Verantwortung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik stattfinden.

Es ist die direkte Aufgabe der Hohen Vertreterin zu gewährleisten, dass diese Strukturen integriert werden und kohärent funktionieren. Zwischen dem EAD und allen anderen entsprechenden Referaten der Kommission bedarf es einer engen Zusammenarbeit zur Förderung eines umfassenden Ansatzes der EU, insbesondere mit denjenigen, die sich mit Fragen in Hinblick auf Entwicklung, humanitäre Hilfe, Katastrophenschutz und öffentliche Gesundheit befassen.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Ehler dazu, dass er die Aufmerksamkeit dieses Plenums auf ein Thema von wesentlicher Bedeutung für die Europäische Union lenkt, nämlich die zivil-militärische Zusammenarbeit.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich den Bedarf nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen den zivilen und den militärischen Fähigkeiten unterstütze, um Antworten auf die derzeitige Krisen und Sicherheitsbedrohungen zu bieten, wozu auch Naturkatastrophen gehören.

Zudem billige ich den Gedanken eines Entwurfs für ein Weißbuch der Europäischen Union zu Sicherheit und Verteidigung auf der Grundlage von systematischen und strengen, von den Mitgliedstaaten nach gemeinsamen Kriterien und einem gemeinsamen Zeitplan durchgeführten Überprüfungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung, in dem die Ziele der Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung sowie ihre Interessen und Bedürfnisse klarer im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen festgelegt werden.

Die jüngste Notlage in Haiti hat außerdem gezeigt, dass es notwendig ist, dass die Europäische Union eine bessere Koordinierung und raschere Bereitstellung der militärischen Mittel im Zusammenhang mit Katastrophenhilfe, insbesondere der Fähigkeiten im Bereich Lufttransport, bietet. Angesichts der Bedeutung dieser Missionen erachte ich es als notwendig, dass über die Finanzierung schneller entschieden werden sollte und dass, um der Transparenz willen, für jede Mission eine Haushaltslinie geschaffen wird.

 
  
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  Alain Cadec (PPE), schriftlich. (FR) Der Berichterstatter spricht sich erfolgreich für eine bessere Koordinierung und Aufgabenteilung zwischen den zivilen und militärischen Kräften beim Krisenmanagement aus. Die Unterscheidung zwischen der strategischen und der operativen Dimension ist derzeit immer noch vage. Daher unterstütze ich den Vorschlag des Berichterstatters nach der Schaffung eines ständigen Hauptquartiers, dass für die operative Planung und Durchführung der militärischen Operationen zuständig ist. In Hinblick auf die Entwicklung der zivil-militärischen Fähigkeiten sollten die Mitgliedstaaten Ziele festlegen, die ihren Ressourcen in Bezug auf die Bereitstellung von Personal entsprechen. Die Einführung einer echten Finanzsolidarität zwischen den Mitgliedstaaten wäre auch ein guter Gedanke. Schließlich wäre eine größere Synergie zwischen der zivilen und militärischen Forschung ein großer Vorteil, da sie Wiederholungen, Doppelungen und somit unnötige Kosten vermeiden würde.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT)Si vis pacem, para bellum“ („Wenn du Frieden willst, bereite Dich zum Krieg“) sagten die Menschen der Antike. Zum Glück sind heute die Tage des Wettrüstens vorüber. Dennoch gilt der Grundsatz, der dem lateinischen Ausspruch zugrunde liegt, noch heute. Es kann keine ernsthafte und glaubwürdige Bereitschaft zum Frieden geben, wenn die Bedingungen zu seiner Durchsetzung gemäß ernsthafter, objektiver Regeln nicht gegeben sind.

Die EU, als große wirtschaftliche und politische Macht, sollte sich insbesondere, ohne dass sie sich in jeden auftretenden Konflikt einmischt, in den Fällen bemerkbar machen, in denen es um Interessen jeglicher Art und Eigenschaft geht, falls nötig auch durch den Einsatz militärischer Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung und friedlicher Rahmenbedingungen als Voraussetzung für die Lösung von Konflikten. Daraus ergibt sich, dass eine größere Autonomie, zusammen mit einer engeren Beziehung mit der NATO und mit anderen bestehenden Organisationen, Europas Autorität, Glaubwürdigkeit und Kohäsion nur erhöhen kann.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Wir fordern die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), um einen Beitrag zur Planung eines wirklich umfassenden europäischen Ansatzes zum zivil-militärischen Krisenmanagement auf europäischer Ebene sowie zur Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung zu leisten, indem der EU gemäß der UN-Charta ausreichende Strukturen, personelle und finanzielle Ressourcen zur Erfüllung ihrer globalen Verantwortlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Angesichts dessen, dass der UN-Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Bewahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit trägt, muss es eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der UN im Bereich des zivil-militärischen Krisenmanagements und insbesondere bei Einsätzen der humanitären Katastrophenhilfe, bei denen das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) die führende Rolle innehat, geben. Gleichzeitig ist es wünschenswert, dass diese Zusammenarbeit insbesondere dort gestärkt wird, wo eine Organisation die Verantwortung von der anderen übernimmt, speziell angesichts der gemischten Erfahrungen im Kosovo.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich behaupte, dass sich wirksame Reaktionen auf die Krisen und Sicherheitsbedrohungen von heute, einschließlich Naturkatastrophen, oft sowohl auf zivile als auch auf militärische Fähigkeiten stützen müssen und eine engere Zusammenarbeit zwischen ihnen erforderlich machen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wir leben in einer Welt, in der man zunächst einmal immer weniger mit einem konventionellen Angriff auf die EU oder einen ihrer Mitgliedstaaten rechnet und zweitens sind die Bedrohungen, ob sie vom internationalen Terrorismus, Cyberangriffen auf wichtige IT-Systeme, Angriffe mit Langstreckenraketen auf europäische Ziele oder Piraterie in internationalen Gewässern stammen, immer mehr über den Globus verstreut. Als eine Organisation, die sich der Bewahrung des Friedens, der Konfliktverhütung und dem Wiederaufbau nach Konflikten sowie der Stärkung der internationalen Sicherheit verschrieben hat, ist es für die EU äußerst wichtig, als Global Player in diesem Bereich handeln und die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger innerhalb ihres Territoriums gewährleisten zu können. Darum bin ich der Überzeugung, dass es für die EU von entscheidender Bedeutung ist, sich zu einer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und im euroatlantischen Raum mit der NATO zu bekennen, die an diesem Wochenende ihr neues Strategisches Konzept bewilligt hat, welches das Ziel verfolgt, die Fähigkeit der Allianz zu untermauern, auf nichtkonventionelle Bedrohungen zu reagieren und ihre Beziehungen zur Europäischen Union zu stärken; dazu gehört die Verbesserung der „praktischen Zusammenarbeit bei den Operationen im gesamten Spektrum der Krise, von der koordinierten Planung bis zur gegenseitigen Unterstützung vor Ort“.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die EU hat sich verpflichtet, eine gemeinsame Politik und gemeinsame Maßnahmen festzulegen und zu verfolgen, um im Einklang mit der UN-Charta den Frieden zu erhalten, Konflikte zu vermeiden, die Konfliktnachsorge auszubauen und die internationale Sicherheit zu stärken. Durch ihr ziviles Krisenmanagement leistet die EU bereits einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Sicherheit, durch den sich ihre wichtigsten Werte und Grundsätze widerspiegeln. Die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sollte dazu beitragen, einen wirklich umfassenden europäischen Ansatz zum zivilen und militärischen Krisenmanagement, zur Konfliktverhütung und zur Friedenskonsolidierung weiterzuentwickeln und der EU angemessene Strukturen, eine angemessene Personaldecke und angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Punkt möchte ich betonen, dass es notwendig ist, die Bereitstellung der Finanzierung ziviler Missionen zu beschleunigen und Entscheidungsverfahren und Umsetzungsvereinbarungen zu vereinfachen. Das bedeutet, dass der Rat nach Konsultation des Europäischen Parlaments zügig die geeigneten Beschlüsse zur Bildung des Anschubfonds nach Artikel 41 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erlassen muss.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht spiegelt die Krise des Kapitalismus und die Kanonenbootdiplomatie, mit der die EU gemeinsam mit der NATO und den USA darauf reagieren will, gut wider.

Von Anfang an haben die Sprachrohre der Interessen des Großkapitals – die Mehrheit dieses Plenums – versucht, die historische und aktuelle Verantwortung der EU für die bestehenden Sicherheitsprobleme der Welt zu verschleiern. Daher unterstützt diese Entschließung die These eines Präventivkriegs mit dem irreführenden Argument, dass die „Sicherheit“ der Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder durch eine Interventionspolitik gewährleistet wird, bei der die Souveränität von Staaten und Völkern verletzt wird und Kriege geführt werden, wann immer und wo immer es um die Interessen der Wirtschaftskonzerne der EU geht; mit der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wird dies noch zunehmen.

Tatsächlich wird es immer deutlicher, dass die EU nun ein Teil der Bedrohung ist, vor der die Menschen stehen. Zu einer Zeit, in der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtige Rechte entzogen und den Menschen unter dem Vorwand von Ressourcenknappheit drakonische Maßnahmen auferlegt werden, sollte die Bereitstellung von Mitteln für den Kauf von Waffen und die Stärkung der Kriegsindustrie verurteilt werden.

 
  
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  Richard Howitt (S&D), schriftlich. – Bei der Abstimmung zur Entschließung über den Ehler-Bericht haben die Abgeordneten der Labour-Partei gerne dafür gestimmt. Um den Frieden zu bewahren, Konflikte zu verhüten und die Konfliktnachsorge auszubauen, unterstützen ich und meine Kolleginnen und Kollegen von Labour gerne eine positive zivil-militärische Zusammenarbeit sowie einen stärkeren Kapazitätsaufbau. In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten in ganz Europa stellen wir es jedoch in Frage, ob die Errichtung eines ständigen operationellen EU-Hauptquartiers notwendig ist und ob es für die bereits geleistete positive Arbeit einen Mehrwert darstellen würde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße einige Punkte dieses Berichts, der sich mit der zivil-militärischen Zusammenarbeit und der Entwicklung zivil-militärischer Fähigkeiten befasst. Ich begrüße insbesondere die Zusammenarbeit bei humanitären Krisen und Naturkatastrophen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Da es notwendig ist, effektiv auf aktuelle Krisen und Sicherheitsbedrohungen, wozu auch Naturkatastrophen gehören, zu reagieren, müssen wir sowohl auf zivile als auch auf militärische Fähigkeiten zurückgreifen können und brauchen eine engere Zusammenarbeit zwischen ihnen. Die Entwicklung des umfassenden Ansatzes der EU und ihre Fähigkeiten zu einem kombinierten militärischen und zivilen Krisenmanagement sind Besonderheiten der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und stellen ihren Hauptmehrwert dar. Die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) trägt dazu bei, einen wirklich umfassenden europäischen Ansatz zum zivilen und militärischen Krisenmanagement, zur Konfliktverhütung und zur Friedenskonsolidierung weiterzuentwickeln und der EU gemäß der UN-Charta angemessene Strukturen, eine angemessene Personaldecke und angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht über die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren und die Entwicklung zivil-militärischer Fähigkeiten gestimmt. Der Bericht führt sehr ausführlich die aktuellen Entwicklungen der Sicherheitspolitik an. In den entscheidenden Fragen, etwa ob die EU sich langfristig auf eigene Füße stellen oder sich weiterhin ganz eng an die Nato binden, und damit außenpolitisch an die USA ausliefern soll, gibt es für mich keine entscheidenden, klaren und positiven Antworten.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. – Da Bürger- und ethnische Kriege die Kriege zwischen Staaten immer mehr ablösen und die Szenerie der Konflikte des 21. Jahrhunderts beherrschen, wird die Grenze zwischen der Bewahrung und der Konsolidierung des Friedens immer mehr verwischt. Die sich ändernde Natur der Konflikte erfordert eine ausgedehntere Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Fähigkeiten. Die äußerst erfolgreiche Aceh-Beobachtermission (AMM), die von 2005 bis 2006 unter Führung der EU stattfand, dient als wichtiges Beispiel und Erinnerung daran, wie zivil-militärische Synergien den Frieden verankern und Vertrauen in einer stabilen Umgebung zeitnah und effektiv aufbauen können. Während das Stilllegungsteam, in dem vor allem Militärexperten vertreten waren, den zügigen und erfolgreichen Entwaffnungsprozess überwachte, arbeitete das zivile Team der AMM daran, aus diesem Prozess eine Ausgangsbasis für einen politischen Dialog und eine Verpflichtung beider Parteien zu einem permanenten Frieden zu machen. Der Einsatz der zivilen und militärischen Expertise sollte nicht durch die technische Etikettierung der Art der Tätigkeiten eingeschränkt werden, sondern stattdessen auf der Grundlage von Angemessenheit und Kosteneffizienz erfolgen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich denke, dass er eine entscheidende Rolle dabei spielen wird, die Weiterentwicklung eines nicht aggressiven und dennoch kohärenten und kompetenten Gesichts der EU-Außenpolitik zu vereinfachen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Da ich der Überzeugung bin, dass es sich dabei um ein wichtiges Thema handelt und dass sich der Bericht damit ernsthaft auseinandersetzt und eine Reihe von Gesichtspunkten berücksichtigt, habe ich für den Bericht von Herrn Ehler gestimmt.

Die Zusammenarbeit, so wie sie der Bericht ins Auge fast, ist ein typisches Beispiel friedenserhaltender Operationen innerhalb eines Rahmens, in dem die militärische Komponente mit der zivilen Komponente (Kommunalbehörden, nationale, internationale und Nichtregierungsorganisationen und Agenturen) in Bezug auf die Wiederherstellung annehmbarer Lebensbedingungen und den Beginn des Wiederaufbaus zusammenarbeitet. Derartige Tätigkeiten tragen dazu bei, die uneingeschränkte Zusammenarbeit zwischen den militärischen Streitkräften, der Zivilbevölkerung und den örtlichen Institutionen mit dem Ziel zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten, die notwendigen Voraussetzungen zur Erreichung der festgelegten Zielsetzungen zu schaffen. Für die Europäische Union ist es deswegen wichtig, diese Art von Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich damit übereinstimme, dass es zur Erfüllung der Verantwortung in Bezug auf die Bewahrung des Friedens, der Konfliktverhütung, der Stärkung der internationalen Sicherheit und der Unterstützung der von Katastrophen betroffenen Bevölkerung von entscheidender Bedeutung ist, die Koordinierung zwischen den zivilen und den militärischen Ressourcen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass die notwendigen Ressourcen zur Stärkung ihrer Fähigkeiten zum weltweiten Krisenmanagement verfügbar sind.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben uns bei diesem Bericht enthalten, da wir wieder erleben, dass die Anstrengungen zu sehr auf die militärischen Kapazitäten konzentriert werden und zu wenig auf die zivilen und die präventiven Maßnahmen.

 
  
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  Rafał Trzaskowski (PPE), schriftlich. (PL) Das Parlament hat wieder einmal seine feste Unterstützung für die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zum Ausdruck gebracht, obwohl es sich beständig weigert, eine aktive Rolle bei der Ausgestaltung dieser Politik zu übernehmen. Uns allen ist der Mehrwert dieser Politik bewusst, die vor allem eine Gelegenheit zur Kombinierung der militärischen und zivilen Fähigkeiten darstellt, auch wenn es in der Praxis noch viel zu tun gibt, wie der Bericht zeigt. Ich unterstütze die Integration der institutionellen Strukturen dieser Politik in den Europäischen Auswärtigen Dienst, wenngleich ich, wie der Berichterstatter, betone, dass der EAD eng mit den Strukturen, die bei der Kommission verbleiben, zusammenarbeiten muss.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (ECR), schriftlich. – Zwar unterstützen wir eindeutig den Grundsatz einer verbesserten zivil-militärischen Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, aber der Bericht verfolgt eine ganz andere Stoßrichtung. Im Grunde geht es ihm darum, die Ambitionen der EU im Bereich Verteidigung voranzubringen, um die Integration in der EU zu fördern. Diese Ziele unterstützen wir nicht. Insbesondere Folgendes: den Gedanken eines Weißbuchs der EU über Verteidigung, mit dem „explizit Möglichkeiten für eine Bündelung der Verteidigungsressourcen auf EU-Ebene ermittelt“ werden sollen; die Forderung nach personeller Aufstockung, um doppelte Militärstrukturen der EU zu besetzen; die Errichtung eines ständigen „operationellen EU-Hauptquartiers, das für die operative Planung und Leitung von militärischen Operationen der EU verantwortlich ist“; und den Gedanken einer Vorreitergruppe von Nationen in Bezug auf das Voranbringen der Verteidigungsintegration unter Verwendung des Mechanismus der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ im Vertrag von Lissabon. Es gibt viele weitere Beispiele. Aus all diesen Gründen haben wir gegen diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die "Gemeinsame Verteidigung" konkretes Ziel der EU. Die Handlungsfähigkeit der Union soll im Krisenmanagement gestärkt werden, durch eine effizientere Bereitstellung und Nutzung der finanziellen, zivilen und militärischen Ressourcen. Mittels einer "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" (SSZ) zwischen jenen Mitgliedstaaten, die dies wünschen, sollen militärische Fähigkeiten auf EU-Ebene entwickelt werden. Der Bericht des Kollegen Ehler fordert die Festlegung der Bedingungen für eine militärische Zusammenarbeit sowie eine klare Definition der SSZ. Für mich als Österreicherin sind klare Definitionen, vor allem in Bezug auf die - ebenfalls im Bericht geforderten - Umsetzung der Solidaritätsklausel gem. Art. 222 AEUV und der Beistandspflicht gem. Art. 42 Abs. 7 EUV von Interesse. In der "Klausel zur gegenseitigen Unterstützung" wird ausdrücklich festgehalten, dass davon der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten nicht berührt werde, wodurch die Aufrechterhaltung des Neutralitätsstatus gesichert ist.

Und die Ausgestaltung der Solidaritätsklausel stellt - wie bisher - auf die nationale Entscheidungsgewalt ab, darüber, wann und welche Art von EU-Hilfe angefordert wird. Allerdings sind die ÖsterreicherInnen aufgrund diverser Medienberichten sehr verunsichert und Konkretisierungen zu diesen neuen militärischen Komponenten der EU wären wünschenswert.

 
  
  

Bericht: Izaskun Bilbao Barandica (A7-0299/2010)

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans für den Sardellenbestand im Golf von Biskaya und die Fischereien, die diesen Bestand befischen, gestimmt, da er etwas zur Bewahrung des Biomassebestands auf einem Niveau beitragen wird, das ihre nachhaltige Bewirtschaftung auf der Grundlage wissenschaftlicher Beratung ermöglicht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Bedeutung der Sardellenfischerei im Golf von Biskaya und der großen Nachteile, die die Einstellung der Fischerei für die von ihr abhängigen Gruppen (die Fischer, die mit der Ausbesserung von Netzen befassten Frauen, die Konservenindustrie usw.) mit sich gebracht hat und der Tatsache, dass die Einkommensverluste durch die von den Mitgliedstaaten gewährten Ausgleichsbeihilfen nicht aufgefangen wurden, ist es unerlässlich, einen langfristigen Plan für die Erholung der Sardellenbestände festzulegen, damit Fischer diese Ressourcen nutzen können, ohne diese für die europäische Fischerei und die Konservenindustrie wichtige Spezies zu gefährden. In Hinblick auf die 10 %-ige Senkung der Fischereiquoten und auf die Berechnungsart der Bewirtschaftung halte ich diese Maßnahmen für übertrieben, da sie die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen nicht berücksichtigen, die sie auf die betroffenen Industrien und Populationen haben könnten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das Ziel dieses Vorschlags für eine Verordnung lautet, einen langfristigen Plan für den Sardellenbestand im Golf von Biskaya und die Fischereien, die diesen Bestand befischen, festzulegen. Die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya ist aufgrund des schlechten Zustands des Sardellenbestands seit 2005 eingestellt. Um den Sardellenbestand im Golf von Biskaya auf einen Wert zu bringen, der eine nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht, ist es notwendig, langfristige Bewirtschaftungsmaßnahmen einzuführen, um zu gewährleisten, dass die Bestandsbewirtschaftung mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung vereinbar ist und somit die Stabilität der Fischerei mit geringem Risiko eines Bestandszusammenbruchs zu gewährleisten. Ich begrüße, dass sich der Bericht für einen langfristigen Plan anstelle jährlicher Ad hoc-Maßnahmen zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten ausspricht, wodurch die Stabilität der Fischereien gewährleistet sowie die Überwachung und Durchsetzung gestärkt werden. Ich stimme einer Unterstützung der zuständigen Regionalverwaltungen bei ihrer Kontroll-, Inspektions- und Überwachungsarbeit zu, da sie näher am Geschehen sind, und ich stimme zu, dass vor Beginn der Fangsaison ein Bericht verfasst und veröffentlicht werden muss.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der beunruhigende Erhaltungsstatus des Sardellenbestandes im Golf von Biskaya hat 2005 zur Einstellung der Fischerei geführt. Das Ergebnis dieser Einstellung – die unvermeidliche tragische wirtschaftliche und soziale Folgen hatte, vor denen man sich in diesem Fall und anderen Fällen hüten und die man so gut wie möglich abschwächen muss – ist, dass sich die Sardellenbestände erholen und ihre Bewirtschaftung wieder möglich gemacht wird. Wir sind der Überzeugung, dass die Beschlüsse über die Einstellung der Fischereien, ihre Wiedereröffnung und die Festlegung von Bedingungen für die Bestandsbewirtschaftung zu allererst immer auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und wissenschaftlicher Beratung über den Zustand der Bestände erfolgen müssen. Daher ist es unerlässlich, dass diese Erkenntnisse so gründlich und aktuell wie möglich sind, was bedeutet, dass es dafür, insbesondere durch Finanzinstrumente der gemeinsamen Fischereipolitik, ausreichende Finanzmittel geben muss.

Langfristige Pläne stellen ein wichtiges Instrument für die Fischereibewirtschaftung dar, indem sie es ermöglichen, dass die unerlässliche Erhaltung der Fischereiressourcen auf einem nachhaltigen Niveau mit mittelfristigen Aussichten für die Bewirtschaftung dieser Ressourcen verbunden wird, was für eine wirtschaftliche und soziale Stabilität der Fischereien und der lokalen Gemeinschaften unverzichtbar ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya ist seit 2005 aufgrund des schlechten Zustands dieses Bestandes eingestellt. Dieser Bericht beschreibt die Ziele eines Plans zur Bewahrung der Biomasse des Sardellenbestandes im Golf von Biskaya auf einem Niveau, das eine nachhaltige Bewirtschaftung gemäß dem maximalen nachhaltigen Ertrag, auf der Grundlage wissenschaftlicher Beratung und mit der Gewährleistung von so viel Stabilität und Rentabilität für den Fischereisektor wie möglich, gestattet. Der Plan ähnelt anderen langfristigen Plänen für die pelagische Fischerei (wie der vor kurzem vereinbarte Plan für die Heringbestände in Westschottland), da er eine Fangkontrollregelung für die Bewirtschaftung bei hohen langfristigen Erträgen und einen Schutz gegen den Bestandszusammenbruch beinhaltet.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Aussetzung der Sardellenfischerei im Golf von Biskaya seit 2005 hat den Wirtschaftsteilnehmern, deren Lebensgrundlagen von dieser wirtschaftlichen Tätigkeit abhängen, große Schwierigkeiten bereitet. Jetzt, fünf Jahre nachdem der Fang ausgesetzt wurde, hat sich der Bestand dieser Spezies im Golf von Biskaya auf akzeptable Werte erholt, so dass es nun möglich ist, ihren Fang auf der Grundlage eines langfristigen Plans wieder aufzunehmen, damit der Sardellenbestand über dem Wert bleibt, ab dem er vom Aussterben bedroht ist und diese Tätigkeit wieder etwas zu diesem Wirtschaftsbereich beitragen kann.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Während für die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya Fangquoten eingeführt wurden, gilt dies nicht für pelagische Arten sowie Thunfischarten. Die Zahl der Fischereifahrzeuge im besagten Gebiet ist von 391 Fahrzeugen im Jahr 2005 auf 239 im Jahr 2009 zurückgegangen.. Dieser Umstand hatte einen nicht geringen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation in dem Gebiet. Laut der Berichterstatterin hat sich der Sardellenbestand bis dato jedoch nicht erholt. Um dem entgegenzuwirken, bräuchte es nun einen Bewirtschaftungsplan, der an den Sardellenstand gekoppelt ist, jedoch nicht jährlich neu verhandelt werden müsste.

In diesem müssten, laut der Berichterstatterin, auch die Kontrollmechanismen, die die Fangmenge überprüfen, verankert sein. Ich enthalte mich der Stimme, da die Berichterstatterin darauf hinweist, dass die Artikel im vorgelegten Plan, die die Kontrolle betreffend, voraussichtlich durch eine neue Kontrollverordnung des Rates angepasst werden und die Berichterstatterin darüber keine genauen Kenntnisse besessen hat.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya ist von erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Seit 2005 ist die Fischerei in diesem Gebiet geschlossen, und die Fischereiflotte umfasst statt seinerzeit 391 nur noch 239 Schiffe im Jahr 2009, was sich auf über 2 500 Familien unmittelbar auswirkt. Die Einstellung hat für die von ihr betroffenen Gruppen (die Fischer, die mit der Ausbesserung von Netzen befassten Frauen, die Konservenindustrie usw.) große Nachteile mit sich gebracht. Die Einkommensverluste wurden durch die von den Mitgliedstaaten gewährten Ausgleichsbeihilfen nicht aufgefangen.

Durch die Umsetzung dieses Plans könnte die Bewirtschaftung des Sardellenbestands aus den politischen Verhandlungen herausgehalten werden, die im Dezember jedes Jahres stattfinden, und sie stünde damit in Einklang mit den Zielvorgaben für die Bewirtschaftung der europäischen Bestände, die nach Maßgabe der nachhaltigen Nutzung und des Prinzips des maximalen Ertrags auf lange Sicht erreicht werden sollen.

Gemäß den Befischungsregeln wird die TAC (zulässige Gesamtfangmenge) für jedes Fischereijahr (von Juli bis Juni des Folgejahrs) unmittelbar im Anschluss an die Bewertung der Bestände nach den Ausfahrten zur Bestandsermittlung im Mai jedes Jahres festgelegt, weshalb die Informationen weitgehend aktuell sind. Alle betroffenen produktiven lokalen Unternehmen warten auf die Wiedereröffnung dieser Fischerei und haben einen erheblichen Beitrag bei der Erstellung dieses Berichts geleistet. Aus diesen Gründen bin ich gewillt, für die Bestimmungen als Ganzes zu stimmen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya ist von großer sozio-ökonomischer Bedeutung. Die Fischerei ist jedoch seit fünf Jahren eingestellt, was direkte Auswirkungen auf die Fischer und ihre Familien sowie auf die Einkommen hat, die sich aus diesem Beschäftigungssektor ergeben, zu dem auch die mit der Ausbesserung von Netzen befassten Frauen und die Konservenindustrie gehören. Die Einkommensverluste wurden durch die von den Mitgliedstaaten gewährten Ausgleichsbeihilfen leider nicht aufgefangen. Die Einstellung sollte daher überprüft werden, und es sollte ein langfristiger Plan für eine Lösung erstellt werden, der die verschiedenen Anforderungen berücksichtigt.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Frau Bilbao Barandica gestimmt. Dies habe ich hauptsächlich getan, da er eine Befischungsregel festlegt, bei der die Fangmenge nach Maßgabe des Vorsorgeprinzips maximiert wird und Höchstwerte, die für diesen Fischereizweig angenommen werden können, bietet.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya ist von großer sozio-ökonomischer Bedeutung und ihre Einstellung im Jahr 2005 hat für die von ihr abhängigen Gruppen (die Fischer, die mit der Ausbesserung von Netzen befassten Frauen, die Konservenindustrie usw.) große Nachteile mit sich gebracht. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Überzeugung bin, dass die Festlegung eines langfristigen Plans dem dringenden Rationalisierungsbedarf bei der Bestandsbewirtschaftung begegnet sowie die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei gewährleistet und die Gefahr eines Bestandszusammenbruchs entschärft.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (ES) Diese Aussprache über die Situation der Sardellenbestände und den Erholungsplan stellt, wie bereits gesagt wurde, einen sowohl für die Tiere als auch für die Beziehungen zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission einen Wendepunkt dar.

Unsere Fraktion hat die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Vorsorge in diesem Punkt von Anfang an, insbesondere bei den folgenden Punkten, unterstützt: 1) die Befischungsregel, (die wir unterstützen, sollte nicht größer als 0,3 sein); 2) die Tatsache, dass die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) Lebendköder berücksichtigen sollte; und 3) die Tatsache, dass eine Senkung der TAC, wenn sie als notwendig erachtet wird, mindestens 25 % betragen sollte.

Diese drei Punkte wurden schließlich von der Mehrheit der Mitglieder des Fischereiausschusses akzeptiert und ich vertraue darauf, dass dies auch bei der Abstimmung im Plenum der Fall sein wird. Es handelt sich hierbei um einen eindeutig beispielhaften Fall, und ich vertraue darauf, dass wir unsere Lektion gelernt haben und das wir ausnahmsweise einmal wie ganzheitliche Mediziner handeln, die heilen, und nicht wie Forensiker.

 
  
  

Bericht: Pat the Cope Gallagher (A7-0296/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass die von der Kommission vorgestellten Maßnahmen zur Überwachung der Fischereizonen notwendig sind. Diese Entschließung ist ein Versuch, das Problem der fehlenden Informationen über den Stöckerbestand zu lösen, indem für in der Stöckerfischerei tätige Fahrzeuge eine Formel zur Berechnung des Jahreshöchstwerts für die zulässige Anlandung und Fangmenge aus bestimmten Gewässern festgelegt wird.

Der Plan betrifft in diesem Wirtschaftsbereich vor allem die Eigner, Betreiber und Besatzungen pelagischer Fischereifahrzeuge, die in den Verbreitungsgebieten des westlichen Stöckerbestands tätig sind, nämlich in der Nordsee, in Gebieten westlich der Britischen Inseln, im westlichen Ärmelkanal, in den Gewässern westlich der Bretagne, im Golf von Biskaya und in den Gewässern nördlich und nordwestlich von Spanien. Sein Hauptziel ist die Gewährleistung der Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Weise. Ebenso ist es wichtig, anzumerken, dass Portugal es geschafft hat, seine Fischereiinteressen zu bewahren, und sein historisches Recht, in diesen Gebieten zu fischen, wahrnehmen kann. Ich möchte die positive Lösung zugunsten der kleinen Küstenfischerei hervorheben, die mit der Erhaltung der Fischereiressourcen absolut vereinbar ist.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich.(BG) Der westliche Bestand ist in wirtschaftlicher Hinsicht der bedeutendste Stöckerbestand in europäischen Gewässern. Deshalb müssen wir einerseits für eine langfristige Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter für Nachhaltigkeit und Entwicklung notwendigen Bedingungen sorgen und dürfen andererseits auch den sozialen Aspekt – die Eigner, Betreiber und Besatzungen der Fischereifahrzeuge – nicht außer Acht lassen. Deshalb stimme ich dem Kommissionsvorschlag zur Einführung eines Mehrjahresplans für den westlichen Stöckerbestand und über die Art und Weise, wie dieser Bestand befischt werden soll, zu.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den westlichen Stöckerbestand und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen, gestimmt, weil er dazu beiträgt, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung des Bestands sicherzustellen. Dieser Vorschlag, dessen Annahme im Interesse Portugals liegt, berücksichtigt auch die unterschiedlichen Merkmale und Zwecke der betroffenen Fischereiflotten, auch und nicht zuletzt der handwerklichen Flotten zur Versorgung der allgemeinen Bevölkerung mit frischem Fisch von hoher Qualität.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Fischerei zusammen mit den entsprechenden wirtschaftlichen und sozialen Interessen – über den reinen Lebensmittelaspekt hinaus – zu verteidigen, ist nicht dasselbe, wie das Recht, ohne Vorschriften oder Grenzen zu fischen, zu verteidigen. Wir wissen, dass die Fischereiressourcen endlich sind und dass den genutzten Beständen durch intensive Fischerei keine Zeit gelassen wird, sich in ausreichendem Maße fortzupflanzen. Daher ist es wichtig, Pläne zur Erhaltung und Bewahrung der Fischbestände aufzustellen, mit denen versucht wird, die entsprechenden wirtschaftlichen und sozialen Interessen mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen, was für die langfristige Erhaltung der Fangmöglichkeiten unentbehrlich ist. Durch die eingebrachten und angenommenen Änderungsanträge dieses Berichts wird die traditionelle Stöckerfischerei verteidigt und insbesondere 30 portugiesischen Fahrzeugen ermöglicht, weiter im Golf von Biskaya zu fischen, was, wie deutlich von Frau Patrão Neves, der Schattenberichterstatterin der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), herausgestellt, von bedeutendem nationalen Interesse für Portugal ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag ist ein Versuch, das Problem der fehlenden Informationen über den Stöckerbestand zu lösen, indem für in der Stöckerfischerei tätige Fahrzeuge eine Formel zur Berechnung des Jahreshöchstwerts für die zulässige Anlandung und Fangmenge aus bestimmten Gewässern festgelegt wird. Diese Formel basiert auf den verlässlichsten gegenwärtig vorhandenen wissenschaftlichen und biologischen Indikatoren für die Bestandsentwicklung. Ich begrüße es, dass ebenfalls die Tätigkeit der handwerklichen Flotten, die sich traditionell zum Zweck des lokalen Verbrauchs von frischem Fisch auf diese Art der Fischerei spezialisiert haben, respektiert wurde, weshalb nicht zu weit von der Küste entfernt liegende Zonen festgelegt werden sollten. Ich möchte die wichtige Rolle hervorheben, die das Parlament bei der Aufhebung und Änderung der delegierten Rechtsakte der Kommission zu diesem Thema gespielt hat.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mehrjahrespläne stellen ein wichtiges Instrument des Fischereimanagements dar und ermöglichen die Vereinbarung der unentbehrlichen Erhaltung der Fischereiressourcen auf nachhaltigem Niveau mit der zugesicherten mittelfristigen Aussicht auf die Nutzung dieser Ressourcen, was für die wirtschaftliche und soziale Stabilität der Fischerei und der von ihr abhängigen lokalen Gemeinschaften unerlässlich ist. Deshalb begrüßen wir die Annahme dieses Berichts sowie die Annahme des von unserer Fraktion eingebrachten Änderungsantrags bezüglich der Verteilung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) auf festgelegte Zonen, was wir als wesentlich für einen wirtschaftlich und sozial gerechten Ansatz zur Bewirtschaftung der Bestände erachten. Bei der Einschränkung der Fischereitätigkeit sollten Küstenfischerei und handwerkliche Fischerei zur Versorgung der Bevölkerung mit frischem Fisch zum direkten Verbrauch nicht gleich wie die industrielle Fischerei, die auf industrielle Verarbeitung und Ausfuhr abzielt, behandelt werden.

Damit das Fischereimanagement definitiv biologische und ökologische sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt, müssen die Besonderheiten der Flotten und der Verwendungszweck des Fischs als entscheidende Faktoren für die Festlegung der TAC anerkannt werden.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Dieser Bericht, den ich vorliegen habe, beinhaltet einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für einen der wichtigsten Fischbestände in Europa. Der Mehrjahresplan für den Stöckerbestand stellt sicher, dass dieser Bestand in Zukunft das bestmögliche Nachhaltigkeitsniveau erreichen kann. Der Vorschlag wurde ursprünglich vom Regionalbeirat „Pelagische Arten“ als ein Vorschlag zur Hervorhebung der Bedeutung des europäischen pelagischen Sektors hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände vorgebracht.

Einige Mitglieder aus Spanien und Portugal wollten zwei Gebiete für die zulässigen Gesamtfangmengen festlegen, doch ist diese Empfehlung nicht sinnvoll und würde der irischen pelagischen Flotte zum Nachteil gereichen. Ich habe es geschafft, dass diese Änderungsanträge in der Endabstimmung entsprechend abgeändert wurden.

Dieser Bericht ist eine der ersten Gesetzesinitiativen für die Fischerei, die nach dem Vertrag von Lissabon angenommen wurden, weshalb es zu einer verfahrensbedingten Verzögerung kam.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Der Stöcker hat auch in meinem Wahlkreis an Bedeutung gewonnen und im letzten Jahr wurde allein von ausländischen Schiffen Fisch im Wert von etwa 2 Mio. GBP in schottischen Häfen angelandet. Diese Zahl zeigt, dass er für viele Länder von Bedeutung ist und dass es wichtig ist, den Bestand richtig zu bewirtschaften. Ich stimme Herrn Gallagher absolut zu, dass der westliche Bestand als ein einziger Bestand behandelt werden sollte, und ich glaube, dass die betroffenen Fischereinationen das Recht haben sollten, bei der Bewirtschaftung dieser wichtigen Ressource mitzuwirken.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Ziel des Vorschlags ist die Gewährleistung der Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Weise. Obwohl er sich noch in der ersten Lesung befindet, besteht die Möglichkeit, auch während der späteren Arbeitsphasen noch Änderungsanträge einzubringen. Die grundsätzliche Richtung dieses Vorschlags ist gut und daher sollte anderen Zeit gegeben werden, ihren Standpunkt vorzubringen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Mit diesem Vorschlag wird ein Mehrjahresplan für den westlichen Stöckerbestand und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen, festgelegt. Die Kommission hat ein Rechtsinstrument zur Bewirtschaftung der Stöckerbestände im Einklang mit den verfügbaren Referenzwerten für die Bestandserhaltung sowie mit den Erwägungen zur langfristigen Nachhaltigkeit geschaffen. Ziel des Vorschlags ist die Gewährleistung der Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Weise.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Festlegung eines Mehrjahresplans für den westlichen Stöckerbestand und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen, ist für die wirksame und ordnungsgemäße Nutzung der Fischereiressourcen unentbehrlich. Auf diese Weise und vorausgesetzt, dass die Vorschriften befolgt werden, werden die Fischbestände nicht zusammenbrechen und wird es möglich sein, diese Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Berichts ist auch, dass Portugal die Gelegenheit gegeben wird, die ursprünglichen Fangmengen beizubehalten, da dies für die Erhaltung eines gesunden Fischereiwesens, einer Branche, die in letzter Zeit viele Rückschläge erlitten hat, lebensnotwendig ist.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. In Zeiten, in denen es immer mehr zur Überfischung der Bestände kommt, sollte vermehrt über die Einführung von Fangquoten diskutiert werden und in weiterer Folge auch darüber, wie diese eingehalten und kontrolliert werden können. Allerdings ist es der Wissenschaft bis heute noch nicht restlos gelungen, den Bestand von Fischen, in diesem Fall der Stöcker, genau zu bestimmen. Folglich beruhen sämtliche Maßnahmen rein auf Schätzungen. Nichtsdestotrotz sollten diese dafür herangezogen werden, um eine zulässige Gesamtfangmenge festzulegen. Ich enthalte mich der Stimme, da in dem Bericht zu wenig auf den wirtschaftlichen Aspekt des Stöckerfischens eingegangen wird.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für Herrn Gallaghers Bericht gestimmt, weil ich dessen Inhalt und Botschaft unterstütze.

Ich glaube tatsächlich, dass sich die Empfehlungen der Wissenschaftler für die Werte, die für die Festlegung der biologischen Bezugswerte herangezogen werden, mit dem wissenschaftlichen Fortschritt verändern könnten. Unter diesen Umständen ist es offensichtlich, dass der Plan die Möglichkeit, die Referenzwerte anzupassen, vorsehen sollte.

Ich stimme dem Berichterstatter hinsichtlich des Zugangs zu den Gebieten für Fahrzeuge der Stöckerfischerei zu. Es ist in der Tat ratsam, eine flexiblere Regelung zu finden als die von der Kommission vorgeschlagene. Es muss Fahrzeugen, die in einem Gebiet fischen, möglich sein, ihren Fang in einem Hafen in einem anderen Gebiet anzulanden. Deshalb denke ich, dass ein System, bei dem der Kapitän eines Fischereifahrzeugs Fang und Ort erfasst, durchführbar und gerecht ist.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Mehrjahrespläne sind ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Nutzung von Fischereiressourcen in wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Weise. Deshalb habe ich diesen Bericht zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den westlichen Stöckerbestand unterstützt und begrüße es, dass der von Frau Patrão Neves eingebrachte Änderungsantrag angenommen wurde, da dieser zur Gewährleistung der Erhaltung der handwerklichen Fischerei und Portugals diesbezüglicher Interessen unentbehrlich ist.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Bei dem Disput zwischen den Institutionen geht es darum, welcher Teil des Fischereibewirtschaftungsplans mit der Festlegung der TAC zusammenhängt, und er liegt damit in der alleinigen Verantwortung des Rates. Einige Mitgliedstaaten sind der Meinung, dass der Rat allein über den gesamten Plan entscheiden sollte, doch erhält diese Sichtweise keine große Unterstützung, nicht einmal vom Juristischen Dienst des Rates. Die meisten denken, dass die mathematische Regel zur Festlegung der TAC, besser vom Rat als im Mitentscheidungsverfahren festgesetzt werden sollte. Am 1. Dezember 2009, dem Tag, an dem der Vertrag von Lissabon in Kraft trat, führte der Fischereiausschuss eine Vorabstimmung über den von Herrn Gallagher und anderen eingebrachten Änderungsantrag durch, jedoch gingen wir nicht zur Endabstimmung über den geänderten Berichtentwurf über. Ziel war es den Berichterstattern (Herrn Gallagher für den Stöcker und Frau Bilbao Barandica für die Sardelle), ein politisches Mandat zur Verhandlung mit dem Rat zu geben. Schließlich nach fast einem Jahr des Schwankens seitens des Rates beschloss der Fischereiausschuss, zur vollständigen Abstimmung im Ausschuss überzugehen, um Druck auf den Rat auszuüben.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Wirtschaftlich gesehen ist der westliche Stöckerbestand der wichtigste Fischbestand aller EU-Gewässer. Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission wird ein Mehrjahresplan für diesen Bestand und für die Fischereien festgelegt, die diesen Bestand befischen. Es ist wünschenswert, die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Weise zu gewährleisten. Dieser Vorschlag könnte sogar als ein Modell für zukünftige Mehrjahrespläne zur Regulierung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern dienen. Ich unterstütze die vom Fischereiausschuss des Parlaments eingebrachten Änderungsanträge, die Bestimmung der biologischen Referenzfaktoren sowie die Berechnung der Gesamtentnahme durch die Festlegung von Ober- und Untergrenzen flexibler zu gestalten sowie für eine bessere Koordinierung mit der Verordnung über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik zu sorgen. Daher stimme ich für diesen Bericht.

 
  
  

Bericht: Marek Józef Gróbarczyk (A7-0295/2010)

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Ostsee wurde vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als „besonders sensibles Meeresgebiet“ (PSSA) eingestuft. Es handelt sich bei diesem Meer also um eines der wertvollsten und empfindlichsten aquatischen Ökosysteme unserer Erde. Ich habe für die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen gestimmt, denen zufolge wir eine verhältnismäßig nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen ermöglichen müssen, ohne dass dafür die Vermarktungsnormen herabgesetzt werden müssten. Zur wirksamen Einschränkung von Rückwürfen zu großer Mengen von Jungfischen und untermaßigen Exemplaren der Zielart oder anderer Arten ist es wichtig, den Fischereisektor zur Verwendung möglichst selektiver Fanggeräte und zum Verzicht auf Fischzüge in Regionen, in denen in großer Zahl untermaßige Fische und Fische von Nichtzielarten vorhanden sind, zu motivieren. Wir müssen die Überprüfung des Systems der Rückwürfe in Angriff nehmen und ich glaube, dass dies 2011 eines der wichtigsten Themen der Debatte über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU sein wird.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. (BG) Wir alle verfolgen die Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten und der Massenfischerei mit großer Besorgnis, die wir besonders hinsichtlich schrumpfender Bestände und unkontrollierter Industriefischerei teilen. Aus diesem Grund stimme ich für die Einführung einer nachhaltigen Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen und die Überprüfung der Schutzgebiete in der Ostsee.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs in der Ostsee fordert. Es ist dringend notwendig, die Industriefischerei in der Ostsee zu stoppen. Aufgrund des Fehlens belastbarer wissenschaftlicher Daten, die eine Einschätzung der Fänge bei der Futtermittelfischerei ermöglichen würden, ist die unverzügliche Einführung vollständig dokumentierter Fänge und einer vollständigen Überwachung auf den Schiffen, die diese Art von Fängen durchführen, notwendig. Ich stimme der Position des Europäischen Parlaments zu, dass es nötig ist, die Industriefischerei in der Ostsee unverzüglich im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik zu regulieren, da diese Art der Fischerei schädlich für das Ökosystem der Ostsee ist.

Wir müssen unbedingt berücksichtigen, dass die Ostsee eines der wertvollsten aquatischen Ökosysteme unserer Erde ist und dass dieses Meer als „besonders sensibles Meeresgebiet“ (PSSA) eingestuft wurde. Weiterhin treten in der Ostsee klimatische Veränderungen auf, die zu Anpassungsveränderungen verschiedener Fischarten und daher zu Verlagerungen und Veränderungen ihrer Laichgebiete führen. Aus diesem Grund stimme ich der Forderung des Parlaments an die Kommission nach einer Überprüfung der Schutzgebiete in der Ostsee zu.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Für die Europäische Union und besonders für ein Land wie Portugal, dessen Berufung das Meer und die Fischerei sind, sowie für die Massenfischerei und die Konservenindustrie ist es unentbehrlich, die Fischerei als lebensfähige und nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu erhalten. Portugal braucht die Fischerei und ist daher davon abhängig, dass das Meer die Menschen weiterhin mit Fisch versorgen kann und die Arten ihre Fähigkeit zur Fortpflanzung behalten. Aus genau diesem Grund, stimme ich dem Berichterstatter zu, wenn er sagt, „dass es für die wirksame Vermeidung von Beifängen und zur Einschränkung von Rückwürfen zu großer Mengen von Jungfischen und untermaßigen Exemplaren der Zielart oder anderer Arten überaus wichtig ist, den Fischereisektor zur Verwendung möglichst selektiver Fanggeräte und zum Verzicht auf Fischzüge in Regionen, in denen in großer Zahl untermaßige Fische und Fische von Nichtzielarten vorhanden sind, zu motivieren“.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Zur Vermeidung von Fangaufwertung und zur Einschränkung von Rückwürfen zu großer Mengen von Jungfischen und untermaßigen Exemplaren der Zielart oder anderer Arten ist es überaus wichtig, den Fischereisektor zur Verwendung möglichst selektiver Fanggeräte und zum Verzicht auf Fischzüge in Regionen, in denen in großer Zahl untermaßige Fische und Fische von Nichtzielarten vorhanden sind, zu motivieren.

Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, ein völliges Verbot der Rückwürfe für Flundern oder andere Schollen einzuführen, da dies negative Folgen für ihren Bestand hätte. Die Einführung eines Rückwurfverbots könnte auch zu dem unerwünschten Ergebnis führen, dazu genutzt zu werden, den massenhaften Fang von untermaßigen Dorschen in der Ostsee zu legalisieren. Es sollte hervorgehoben werden, dass die Ostsee vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als „besonders sensibles Meeresgebiet“ (PSSA) eingestuft wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der einen Vorschlag zur Vereinfachung der Verwaltung enthält, aber keine wesentlichen Änderungen der Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs in der Ostsee mit sich bringt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Fischerei muss langfristig eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit sein, was nur mit Hilfe einer sorgfältigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen möglich ist. Die Befürchtungen des Berichterstatters sind daher berechtigt und berücksichtigen die Notwendigkeit des Artenschutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt. Deshalb stimme ich den hier angenommenen Verboten und Beschränkungen zu.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Aufgrund der begrenzten Fischbestände in der Ostsee müssen wir die Fänge wertvoller Fischarten streng regulieren. Um diesem Zweck gerecht zu werden, ist es wichtig, die Aufgaben der zuständigen Stellen der Europäischen Union klar festzulegen, sodass eine Überwachung eingeführt und die unlogische Nutzung der aquatischen Ressourcen beschränkt werden kann. Um den Fischereiressourcen der Ostsee zu ermöglichen, sich zu erholen, ist die Festlegung von Fangquoten unentbehrlich. Es sollte ein klares Signal an alle an der Fischerei beteiligten Interessengruppen gesendet werden, dass die unvernünftige Nutzung der Fischereiressourcen entsetzliche Folgen haben könnte.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. In der Ostsee gibt es immer mehr Fischarten, die akut gefährdet sind. So ist zum Beispiel der Dorsch in Menge, Größe und Qualität weit hinter dem zurück, was noch vor 15 Jahren gefangen wurde. Vor allem die Industriefischerei und deren Umgang mit Rückwürfen der Beifänge trägt einen nicht geringen Teil dazu bei. Traditionelle, kleinere Küstenfischereien könnten unter Umständen eher eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände gewährleisten. Ich enthalte mich der Stimme, da in dem Bericht deutlich darauf hingewiesen wird, dass es noch keine gesicherten wissenschaftlichen Daten zum Thema gibt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt.

Aus den Erfahrungen mit den Rückwürfen in der Ostsee geht hervor, dass diese Rückwürfe in Bezug auf bestimmte Fischarten nützlich sind und sich in der praktischen Anwendung bewähren. Die Fischarten im Beifang haben möglicherweise einen geringen Marktwert oder sind überhaupt nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beziehungsweise dürfen überhaupt nicht angelandet werden. Somit sind die Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände gelegt, ohne dass dafür die Vermarktungsnormen herabgesetzt werden müssten. Für die wirksame Vermeidung von Beifängen und zur Einschränkung von Rückwürfen zu großer Mengen von Jungfischen und untermaßigen Exemplaren der Zielart oder anderer Arten ist es überaus wichtig, den Fischereisektor zur Verwendung möglichst selektiver Fanggeräte und zum Verzicht auf Fischzüge in Regionen, in denen in großer Zahl untermaßige Fische und Fische von Nichtzielarten vorhanden sind, zu motivieren.

Außerdem müssen flexible Fangverbotszeiten eingeführt werden, die von der Bereitschaft der Fische zum Laichen abhängig sind. In der Ostsee treten klimatische Veränderungen auf, die zu Anpassungsveränderungen verschiedener Fischarten und daher zu Verlagerungen und Veränderungen ihrer Laichgebiete führen. Im Lichte dieser Überlegungen erscheint eine Überprüfung der Schutzgebiete notwendig.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass es äußerst wichtig ist, die nachhaltige Bewirtschaftung der aquatischen Ressourcen zu fördern, um das Ziel der Erhaltung der Fischbestände in der Ostsee, die eines der wertvollsten und empfindlichsten aquatischen Ökosysteme unserer Erde ist, konsequent weiterzuverfolgen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die genauen technischen Vorschriften für das Fischen in der Ostsee (Maschengröße, Schutzgebiete usw.) sind in der Verordnung 2187/2005 des Rates enthalten. Jedoch hat der Rat vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon oft Maßnahmen im abgekürzten Verfahren getroffen, um solche Vorschriften durch ihre Aufnahme in die Fangquotenverordnung schnell annehmen zu können. Zum Beispiel beinhaltet die Verordnung (EG) Nr. 1226/2009 des Rates zur Festsetzung von Fangquoten für 2010 technische Maßnahmen, nämlich in Artikel 7 Verbot der Fangaufwertung und in Anhang III Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs. Nach dem Vertrag von Lissabon ist diese Vorgehensweise nicht mehr rechtmäßig, sodass die Verordnung 2187/2005 des Rates geändert werden muss. Dies ist der einzige Zweck dieses Vorschlags und er wurde einstimmig im Fischereiausschuss angenommen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Nächstes Jahr wird das Europäische Parlament über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) diskutieren. Ich stimme zu, dass dieses Verfahren Maßnahmen zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen und der wirksamen Bewirtschaftung der aquatischen Ressourcen einschließen muss. Wie die Internationale Seeschifffahrts-Organisation deutlich gemacht hat, ist die Ostsee ein „besonders sensibles Meeresgebiet“. Es handelt sich bei diesem Meer also um eines der wertvollsten und empfindlichsten aquatischen Ökosysteme unserer Erde, doch dürfen wir auch die menschliche Seite dieser Angelegenheit, die in diesem Bericht nicht erwähnt wird, nicht vergessen. Das Fischereiwesen weist tief verwurzelte Traditionen in Litauen auf. Wenn der Fischereisektor auch nur einen relativ kleinen Teil von Litauens BIP ausmacht, ist er doch außerordentlich wichtig für die litauische Wirtschaft. Einige von der Fischerei abhängige Regionen Litauens sind in den letzten Jahren aufgrund der Abnahme der erlaubten Fischfangmenge und der Bestanderhaltungspolitik in bedeutende wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten geraten.

In Litauen wird es nun zunehmend schwieriger, seinen Lebensunterhalt aus mit der Fischerei zusammenhängenden Tätigkeiten zu bestreiten. Aufgrund der geringen Bezahlung ist solche Arbeit für junge Leute unattraktiv. Folglich müssen Litauen und andere Mitgliedstaaten der EU damit fortfahren, einen Großteil der Strategien des Europäischen Fischereifonds umzusetzen. Diese Unterstützung wird dabei helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, sie wird den Wert der Fischereierzeugnisse erhöhen, den Ökotourismus fördern usw.

 
  
  

Berichte: Izaskun Bilbao Barandica (A7-0299/010), Pat the Cope Gallagher (A7-0296/2010), Marek Józef Gróbarczyk (A7-095/2010), João Ferreira (A7-0184/2010)

 
  
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  Andrew Henry William Brons und Nick Griffin (NI), schriftlich. – Wir haben uns bei der Abstimmung über die Berichte der Herren Bilbao Barandica, Gallagher und Ferreira enthalten, da diese sowohl nützliche als auch schädliche Vorschläge enthielten. Wir haben jedoch für den Bericht von Herrn Gróbarczyk gestimmt, obwohl wir einige Zweifel an einigen seiner Inhalte hegen (z. B. am Hinweis, dass das System der Rückwürfe in Bezug auf bestimmte Fischarten nützlich sei – wir sind absolut gegen das System der Rückwürfe). Wir haben für diesen Bericht gestimmt, weil darin eine Überprüfung des Systems der Rückwürfe versprochen wird. Das ist etwa soviel, wie wir innerhalb der Grenzen der Gemeinsamen Fischereipolitik erwarten können.

 
  
  

Bericht: João Ferreira (A7-0184/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Im Großen und Ganzen stimme ich den vorgebrachten Änderungsvorschlägen zu, da die Einführung nicht heimischer Arten wesentlich zur Störung der Ökosysteme beiträgt und ebenso wie die Zerstörung der natürlichen Lebensräume zu den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit gehört, was von der Kommission anerkannt wird. Daher unterstütze ich die Vorschläge zur Festlegung von Bedingungen für die Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten durch eine strikte Definition der Voraussetzungen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen einzuhalten sind, wie beispielsweise die erforderliche Überprüfung der Anlagen, damit alle von den Spezialisten vorgeschlagenen technischen Erfordernisse gewährleistet sind.

Besonders in einer Zeit, in der die neue europäische Strategie lanciert wird, erfordert Aquakultur eine starke Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten, durch die sich die Erzeugung und das Nahrungsmittelangebot diversifizieren lassen. Ich befürworte die Änderungsanträge zur Sicherstellung der Einbeziehung des Parlaments in diesem Bereich, indem die alten Bestimmungen, die im Zusammenhang mit den Ausschussverfahren stehen, an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angepasst werden.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Ferreira, für die Ausarbeitung dieses Berichts, für den ich gestimmt habe, danken.

Jüngste Untersuchungen haben ergeben, dass es notwendig ist, den europäischen Aquakultursektor weiterzuentwickeln und die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Zucht einheimischer Arten zu intensivieren. Auf diesem Weg wird es möglich sein, eine verbesserte Sicherheit, Qualität und Diversifizierung der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse sicherzustellen und somit für mehr Umweltschutz zu sorgen.

Hinsichtlich der Einführung exotischer Arten in geschlossene Aquakulturanlagen, die laut der Kommission hauptsächlich „Aquakultur- und Aufstockungspraktiken“ betreffen, glaube ich, dass dieses Verfahren von einer strengen Überwachung dieser Anlagen, der Systeme und der Tätigkeiten zum Transport der Tiere begleitet werden muss, um ein Entweichen nicht heimischer Arten zu vermeiden, das wesentliche Störungen der einheimischen Ökosysteme und natürlichen Lebensräume hervorrufen könnte, was eine der Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit darstellt.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur gestimmt, da es dieser möglich machen wird, die Anforderungen, denen geschlossene Aquakulturanlagen und der Transport dieser Arten unterliegen sollten, zu verstärken, damit die Auswirkungen auf die Ökosysteme und die Artenvielfalt minimalisiert werden können.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der europäische Aquakultursektor umfasst mehr als 16 500 Unternehmen, erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von über 3,5 Mrd. EUR und beschäftigt direkt und indirekt etwa 64 000 Menschen. Da sich außerdem die Fischbestände verkleinern, bietet Aquakultur zahllose Möglichkeiten für die europäischen Unternehmen. Die vorgeschlagene Vereinfachung des Prozesses zur Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in die Aquakultur muss durch eine strikte Definition der Voraussetzungen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen einzuhalten sind, wie beispielsweise die erforderliche Überprüfung der Anlagen, damit alle von den Spezialisten vorgeschlagenen technischen Erfordernisse tatsächlich berücksichtigt und eingehalten werden, im Gleichgewicht gehalten werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung beruht auf den Ergebnissen des IMPASSE-Projekts, einer abgestimmten Maßnahme zu den Umweltfolgen nicht heimischer Arten auf die Aquakultur. Mit diesem Projekt wird eine Arbeitsdefinition des Begriffs geschlossene Aquakulturanlage vorgeschlagen, die detaillierter und anspruchsvoller ist als die derzeitige und nach der „sich das mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten verbundene Risiko auf ein tragbares Maß verringern“ ließe, „wenn die Gefahr eines Entweichens von Zuchtorganismen und Nichtzielorganismen während des Transports minimiert wird und in der aufnehmenden Anlage präzise vorgeschriebene Protokolle eingehalten werden“. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Notwendigkeit zustimme, die Einführung und Umsiedlung für die Verwendung in geschlossenen Aquakulturanlagen von der Genehmigungspflicht auszunehmen, und die Beteiligten damit von dieser verwaltungstechnischen Formalität zu befreien.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Hinsichtlich der grundlegenden Aussage des Berichts muss, wie wir bereits in der Debatte angemerkt haben, die Vereinfachung des Prozesses zur Einführung nicht heimischer Arten in die Aquakultur Hand in Hand mit der genauest möglichen Definition der Voraussetzungen gehen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen (im Einklang mit den aktuellsten technischen und wissenschaftlichen Informationen) einzuhalten sind. Die Überprüfung der Anlagen vor ihrer Eröffnung und während ihres Betriebs muss ebenfalls sichergestellt sein. Die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur erfordert eine starke Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten. Diesen Arten muss Vorrang vor nicht heimischen Arten gegeben werden, damit die Diversifizierung der Erzeugung und des Nahrungsmittelangebots ermöglicht und eine qualitativ gute Aufzucht sichergestellt werden kann, wobei sich gleichzeitig mehr Umweltsicherheit erreichen lässt.

Hinsichtlich der Ausarbeitung des Berichts begrüße ich es, dass die Kommission die vom Fischereiausschuss angenommenen Vorschläge in ihren Verordnungsvorschlag aufgenommen hat. Der einzige meiner Meinung nach bedauerliche Punkt besteht darin, dass es für unentbehrlich befunden wurde, den neuen Vorschlag formal einzubringen, wodurch es zu einer Verzögerung bei der Formalisierung der Vereinbarung in erster Lesung gekommen ist.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Obwohl Aquakultur eine wichtige Quelle von Arbeitsplätzen und Lebensmitteln ist, ist es wichtig, dass die weitere Umwelt vor möglichen Bedrohungen geschützt wird. Mit den bestehenden Rechtsvorschriften wird dies bestrebt und auch der heutige Vorschlag wird diese Bemühungen nicht untergraben. Dementsprechend habe ich diesen Bericht unterstützt.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Während sich der Fischbestand der Weltmeere langsam erschöpft und die Fangerträge an ihre Grenze stoßen, gewinnt die Zucht von Fischen und Schalentieren in Aquakulturen in den letzten Jahren an Bedeutung. Die Aquakultur-Produktion ist folglich eine Wachstumsbranche, der mit dem vorliegenden Bericht die nötige Aufmerksamkeit zukommt. Der Anteil der im Landesinnern angesiedelten Aquakulturen, wie etwa die Teichwirtschaft oder die Durchflussanlagen, weist stärkere Wachstumsraten auf als andere Sektoren der Lebensmittelproduktion und übersteigt bereits die Produktion in maritimen Anlagen. Gerade die Teichwirtschaft hat Tradition: Fische und Krebse werden schon seit Jahrhunderten in meist künstlich angelegten Teichen gezüchtet. Ganz klar bieten geschlossene Aquakultur-Systeme enorme Vorteile bezüglich der Ökologie sowie hinsichtlich der Antibiotikaproblematik. Ich unterstütze den Bericht, der wichtige Rahmenbedingungen für die geschlossenen Aquakulturen einfordert und strikte Definitionen der Voraussetzungen für die Einführung von nicht heimischen Fischarten vorgibt. Um eine Störung der heimischen Ökosysteme durch die Einführung nicht heimischer Arten bestmöglich zu verhindern ist es wichtig, die Zucht in geschlossenen Systemen zu fördern.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Der Bericht von Herrn Ferreira behandelt die Änderung der Verordnung Nr. 708/2007 des Rates zur Festlegung eines Rahmens für Aquakulturverfahren in Zusammenhang mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten. Dieser Rahmen wird nun nach Abschluss des so genannten IMPASSE-Projekts, dessen Ziel es war, Leitlinien für umweltgerechte Verfahren für Einführungen und Umsiedlungen in der Aquakultur aufzustellen, überprüft. Ich habe für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Einführung von nicht heimischen Arten ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt und Störungen der Ökosysteme weltweit. Mit der Einführung nicht heimischer Arten in die Aquakultur muss daher eine strikte Definition der Voraussetzungen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen einzuhalten sind, sowie die Überprüfung der Anlagen einhergehen. Die Verbringung von Zuchtarten und Nichtzielarten in die und aus den Anlagen sollte ebenfalls strikten Regeln unterliegen und genau überprüft werden. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt. Ich glaube jedoch, dass die wissenschaftliche Forschung und die technische Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten verstärkt werden sollten, um das mit der Einführung exotischer Arten verbundene Risiko zu verringern und eine nachhaltige Erzeugung zu fördern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die Einführung nicht heimischer Arten trägt wesentlich zur Störung der Ökosysteme bei und gehört ebenso wie die Zerstörung der natürlichen Lebensräume zu den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit. Die Vereinfachung des Prozesses zur Einführung nicht heimischer Arten in die Aquakultur muss durch eine strikte Definition der Regeln im Gleichgewicht gehalten werden, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen im Einklang mit den Ergebnissen des IMPASSE-Projekts einzuhalten sind, wie beispielsweise die erforderliche Überprüfung der Anlagen, damit alle von den Spezialisten vorgeschlagenen technischen Erfordernisse tatsächlich berücksichtigt und eingehalten werden.

Die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur erfordert eine starke Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten, durch die sich die Erzeugung und das Nahrungsmittelangebot diversifizieren lassen und eine qualitativ gute Aufzucht sichergestellt werden kann, wobei sich gleichzeitig mehr Umweltsicherheit erreichen lässt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Neben der Zerstörung von natürlichem Lebensraum ist auch die Einführung nicht heimischer Arten in Ökosysteme ein Grund dafür, warum es zu einem stetigen Artenrückgang weltweit kommt. Auch in Aquakulturen ist ein Artensterben immer häufiger zu beobachten, das auf Dauer gesehen dem gesamten Ökosystem schadet. Ich enthalte mich der Stimme, da er zu wenig auf die eigentliche Problematik eingeht.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die Einführung nicht heimischer Arten trägt wesentlich zur Störung der Ökosysteme bei und gehört ebenso wie die Zerstörung der natürlichen Lebensräume zu den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit. Ein wesentlicher Teil der Einführung nicht heimischer Arten in Küsten- und Binnengewässer Europas ist auf „Aquakultur- und Aufstockungspraktiken“ zurückzuführen.

Hand in Hand mit der Vereinfachung des Prozesses zur Einführung nicht heimischer Arten in die Aquakultur muss eine strikte Definition der Voraussetzungen gehen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen einzuhalten sind, wie beispielsweise die erforderliche Überprüfung der Anlagen, damit alle von den Spezialisten vorgeschlagenen technischen Erfordernisse tatsächlich berücksichtigt und eingehalten werden.

Die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur erfordert eine starke Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten, durch die sich die Erzeugung und das Nahrungsmittelangebot diversifizieren lassen und eine qualitativ gute Aufzucht sichergestellt werden kann, wobei sich gleichzeitig mehr Umweltsicherheit erreichen lässt. Deshalb hoffe ich, dass diese Ziele starke Unterstützung erfahren werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Ergebnisse des IMPASSE-Projekts ergeben haben, dass „sich das mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten verbundene Risiko auf ein tragbares Maß verringern“ ließe, „wenn die Gefahr eines Entweichens von Zuchtorganismen und Nichtzielorganismen während des Transports minimiert wird und in der aufnehmenden Anlage präzise vorgeschriebene Protokolle eingehalten werden“. Es ist daher absolut sinnvoll, die Einführung nicht heimischer Arten in geschlossene Aquakulturanlagen von der Genehmigungspflicht auszunehmen.

Diese Verwaltungslast sowie die Kosten des Genehmigungsantrags zu verringern, ist ein wichtiger Anreiz für den Aquakultursektor. Vorausgesetzt, dass dies von einer strikten Definition der Voraussetzungen, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen einzuhalten sind, und dass deren Einhaltung angemessen überprüft wird, wird der notwendige Schutz der Artenvielfalt und der Umwelt dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die Vorschläge der Kommission betreffen die Änderungen einer Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur auf der Grundlage des IMPASSE-Projekts, dessen Gegenstand die Umweltfolgen nicht heimischer Arten war. Mit diesem Projekt wird eine Arbeitsdefinition des Begriffs geschlossene Aquakulturanlage vorgeschlagen, die detaillierter und anspruchsvoller ist als die derzeitige und nach der „sich das mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten verbundene Risiko auf ein tragbares Maß verringern“ ließe. Angesichts der genannten Ergebnisse schlägt die Kommission vor, dass die Einführung und Umsiedlung für die Verwendung in geschlossenen Aquakulturanlagen von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden, und befreit die Beteiligten damit von dieser verwaltungstechnischen Formalität. Wie der Berichterstatter anmerkt, trägt die Einführung nicht heimischer Arten wesentlich zur Störung der Ökosysteme bei und gehört ebenso wie die Zerstörung der natürlichen Lebensräume zu den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit. Viele dieser Einführungen in Küsten- und Binnengewässer Europas sind auf „Aquakultur- und Aufstockungspraktiken“ zurückzuführen. Auf dieser Grundlage hat der Berichterstatter einen Änderungsantrag eingebracht, um festzulegen, dass der Begriff geschlossene Aquakulturanlage lediglich auf die an Land befindlichen Anlagen beschränkt wird, um die Überlebenschancen entwichener Arten zu verringern. Andere Änderungsanträge bezogen sich auf die Bestimmungen, die im Zusammenhang mit den Ausschussverfahren stehen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur schadet den natürlichen Ökosystemen, die den Schutz der EU verdienen, wodurch besonders der Rückgang der Artenvielfalt weltweit begünstigt wird. Das IMPASSE-Projekt ist eine abgestimmte Maßnahme zu den Umweltfolgen nicht heimischer Arten auf die Aquakultur, das gezeigt hat, dass es notwendig ist, das Entweichen dieser Arten sowie von biologischem Material während des Transports zu vermeiden. Ich begrüße diesen Bericht des Europäischen Parlaments, da er gleichzeitig der biologischen Sicherheit sowie der Beschleunigung der administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit der Genehmigungspflicht für Einführungen und Umsiedlungen in und aus geschlossenen Aquakulturanlagen verpflichtet ist. Eine klare und strikte Definition von „geschlossenen Aquakulturanlagen“ sowie eine regelmäßig aktualisierte Auflistung dieser Anlagen durch die Mitgliedstaaten wird zu einer nachhaltigen Entwicklung dieses Sektors führen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anlagen sowie die Art und Weise des Transports nicht heimischer Arten selbst überprüfen. Ich unterstütze ebenfalls die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Forschung und technischer Entwicklung zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen dieses Sektors auf die natürlichen Ökosysteme. Schließlich möchte ich hervorheben, dass diese Verordnung wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Mitentscheidung geändert wurde.

 
  
  

Bericht: Bernhard Rapkay (A7-0324/2010)

 
  
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  William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich. – Die UKIP lehnt jede Steuerung unserer Industrien durch die EU ab, da die gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten über die Zukunft und über eine eventuelle Subventionierung des Kohlenbergbaus entscheiden sollten. In diesem Fall trifft die EU besondere Regelungen für Regierungen außerhalb des Rahmens der normalen Beihilfevorschriften, um eine größere Flexibilität bei der Verwaltung der Subventionen für den Kohlenbergbau zu ermöglichen. In den Änderungsanträgen 25 und 36 wird eine Verlängerung des Zeitraums gefordert, in dem eine solche Flexibilität möglich wäre, bevor die normalen Beihilfevorschriften gelten würden, was die UKIP zu einem gewissen Maß unterstützt. Die UKIP hat sich bei der Abstimmung über diese beiden Änderungsanträge und bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, weil, obwohl wir die Beihilfevorschriften der EU ablehnen (da die nationalen Regierungen über die Höhe der Subventionen entscheiden sollten), eine größere Flexibilität für die Mitgliedstaaten und die Verlängerung dieses Zeitraums ein positiver Schritt ist und eine bessere demokratische Kontrolle ermöglicht, wodurch die Macht, diese Entscheidungen zu fällen, wieder in die Hände der Regierungen gelegt wird.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Auch wenn er nur einen kleinen Teil des Energiemarktes der EU ausmacht, stellt der Kohlenbergbau die Arbeitsplätze derjenigen Bürgerinnen und Bürger der EU sicher, die in ihm arbeiten, sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den dünn besiedelten und abgelegenen Gebieten, in denen die meisten Bergwerksunternehmen angesiedelt sind. Ich habe den Änderungsanträgen zugestimmt, die die Verlängerung der Frist für die Schließung von nicht wettbewerbsfähigen Kohlenbergwerken bis 2018 vorsehen sowie die Möglichkeit, Bergwerke offen zu halten, wenn es nicht gelingt, ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des festgelegten Zeitraums sicherzustellen. Wenn nicht wettbewerbsfähige Bergwerke geschlossen werden, ist es wichtig, zu gewährleisten, dass die notwendigen langfristige Finanzmittel zugewiesen werden, um den Umweltschutz und die Sanierung ehemaliger Kohlenbergbaustandorte sicherzustellen. In einigen Regionen sind Bergwerke die einzige vorhandene Industrie und ihre Schließung würde bedeuten, dass viele Menschen arbeitslos werden. Daher ist es äußerst wichtig sicherzustellen, dass sie über mehrere Jahre unterstützt werden und verschiedene Arbeitsmarktmaßnahmen, wie Umschulungen, umgesetzt werden, um die entsprechenden Bedingungen für sie zu schaffen, damit sie auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Daher habe ich für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, eine derartige Unterstützung bis 2026 bereitzustellen.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht von Herrn Rapkay gestimmt, da ich unter anderem die Maßnahme der Verlängerung der Frist für die Schließung von nicht wettbewerbsfähigen Kohlenbergwerken unterstütze. Daher denke ich, dass dies ein Versuch sein wird, einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, wobei Rumänien, Spanien und Deutschland die von dieser neuen Verordnung am härtesten betroffenen Mitgliedstaaten der EU sind. Ich denke, dass der Betrieb von nicht wettbewerbsfähigen Bergwerken nur dann in Übereinstimmung mit dem Stilllegungsplan eingestellt werden sollte, wenn ihre Rentabilität bis zum Ende der festgelegten Frist nicht gewährleistet werden kann.

Meiner Meinung nach sollten Beihilfen degressiv ausgestaltet sein, um als Teil eines genau festgelegten Bergwerksschließungsplans Produktionsverluste auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2011 wird die Hälfte der in Rumänien betriebenen Bergwerke in einen Schließungsplan integriert werden. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass Beihilfen eher darauf ausgerichtet werden sollten, die sozialen und Umweltfolgen zu begleichen.

 
  
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  Gerard Batten, John Bufton, Derek Roland Clark, Trevor Colman und Nigel Farage (EFD), schriftlich. – Die UKIP lehnt jede Steuerung unserer Industrien durch die EU ab, da die gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten über die Zukunft und über eine eventuelle Subventionierung des Kohlenbergbaus entscheiden sollten. In diesem Fall trifft die EU besondere Regelungen für Regierungen außerhalb des Rahmens der normalen Beihilfevorschriften, um eine größere Flexibilität bei der Verwaltung der Subventionen für den Kohlenbergbau zu ermöglichen. In den Änderungsanträgen 25 und 36 wird eine Verlängerung des Zeitraums gefordert, in dem eine solche Flexibilität möglich wäre, bevor die normalen Beihilfevorschriften gelten würden, was die UKIP zu einem gewissen Maß unterstützt. Die UKIP hat sich bei der Abstimmung über diese beiden Änderungsanträge und bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten weil, obwohl wir die Beihilfevorschriften der EU ablehnen, da die nationalen Regierungen über die Höhe der Subventionen entscheiden sollten, eine größere Flexibilität für die Mitgliedstaaten und die Verlängerung dieses Zeitraums ein positiver Schritt ist und eine bessere demokratische Kontrolle ermöglicht, wodurch die Macht, diese Entscheidungen zu fällen, wieder in die Hände der Regierungen gelangt.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Nach der Konsultation durch die Kommission wurde das Europäische Parlament aufgefordert, am heutigen Dienstag, dem 23. November sein Urteil über die Frage von staatlichen Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Kohlenbergwerke abzugeben. Der größte Stolperstein war die Festlegung des Stichtages, mit dem die staatliche Beihilfe auslaufen soll. Die Kommission hat den 1. Oktober 2014 vorgeschlagen. Aus Gründen des Umweltschutzes denke ich, dass es wichtig ist, unsere Energiequellen zu diversifizieren und nachhaltige Methoden der Energieerzeugung zu fördern. 2014 wäre daher ein vernünftiges Stichjahr. Angesichts der sozialen Folgen der Stilllegung von Bergwerken und der mit der Umgruppierung der Bergleute verbundenen Schwierigkeiten müssen jedoch während des Schließungsprozesses Unterstützungsmaßnahmen gewährleistet werden. Daher hat die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments entschieden, die Gewährung von staatlichen Beihilfen bis zum 31. Dezember 2018 auszuweiten. Ich habe mich dazu entschieden, mich bei der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten, da ich denke, dass es am wichtigsten ist, nachhaltigen Energiequellen Priorität einzuräumen, aber es gleichzeitig auch wichtig ist, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Bergwerksschließungen im Blick zu behalten.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe mich entschieden, für den Bericht von Bernhard Rapkay über „Staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke“ zu stimmen. In diesem Bericht wird die Verlängerung der Frist für die Schließung von nicht wettbewerbsfähigen Kohlenbergwerken um vier Jahre vorgeschlagen: von 2014, wie es ursprünglich im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen war, auf 2018.

In diesem Bericht wird außerdem die Europäische Kommission dazu aufgefordert, eine Strategie für die Umschulung der Arbeitnehmer auszuarbeiten, die von diesen Schließungen betroffen sein werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass bestimmte Regionen in der Europäischen Union, zu denen auch Valea Jiului in Rumänien gehört, sowohl wirtschaftlich als auch sozial vollkommen abhängig vom Bergbausektor sind. Der Bergbausektor schafft in der Europäischen Union 100 000 Arbeitsplätze.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. (IT) Die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise hat dadurch, dass sie schwere Auswirkungen auf die „entwickelten“ Länder im Westen hatte, gezeigt, dass das Wirtschaftsmodell der Effizienz und der Selbstregulierungsfähigkeit der Märkte nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmt, weil die Wirklichkeit von allen Wirtschafts- und Marktakteuren, insbesondere den Akteuren am Finanzmarkt, eine verantwortliche und ethische Handlungsweise eingefordert hat, was sie in der Vergangheit komplett versäumt haben. Die Störung, von der in finanzieller Hinsicht die gesamte Wirtschaft betroffen war, zeigt, dass der Industriesektor ein großes Maß an Unterstützung benötigt, da er immer noch ein Sektor ist, der für die Wirtschaft, und insbesondere die Realwirtschaft, eine fundamentale Bedeutung hat. Wenn man die Wettbewerbs- und komparativen Vor- und Nachteile zwischen den Regionen insbesondere auf internationalem Niveau berücksichtigt, darf man nicht vergessen, dass die Bergbauindustrie auf solchen Gebieten angesiedelt ist, auf denen im Vorfeld gute wirtschaftliche und Beschäftigungsalternativen gefördert und soziale Abfederungsmechanismen verbessert werden sollten, um einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern zu vermeiden, die nur schwierig umzugruppieren sind. Der Bericht über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Kohlenbergwerke, über den wir abgestimmt haben, scheint sich meiner Ansicht nach wenigstens teilweise in diese Richtung zu bewegen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich denke, dass es für nicht wettbewerbsfähige Kohlenbergwerke möglich sein sollte, staatliche Beihilfen zu erhalten, da ohne diese Beihilfen Bergwerke schließen müssten, was zu einer riesigen Entlassungswelle und sehr schweren sozialen Problemen führen würde. Die vereinbarte Übergangsperiode, in der die Rentabilität dieser Bergwerke hergestellt werden soll oder sie geschlossen werden sollen, ist wichtig. Sie soll einerseits dazu dienen, die Durchführung einer Umschulung für die im Kohlenbergbau beschäftigten Menschen zu ermöglichen, andererseits aber auch einen schrittweisen Übergang zu umweltfreundlicheren Energiequellen.

 
  
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  Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson und Marita Ulvskog (S&D), schriftlich.(SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten halten es sowohl aus Umweltschutz- als auch aus Wettbewerbsgründen für unvernünftig, an Beihilfen für nicht wettbewerbsfähige Kohlenbergwerke festzuhalten. Gleichzeitig halten wir es für notwendig, in diesen Regionen, die wahrscheinlich von den aus der Abschaffung der Beihilfen resultierenden Schließungen betroffen sein werden, umfassende Beschäftigungs- und Umweltinitiativen einzuleiten. Insgesamt denken wir, dass der Vorschlag der Kommission zu diesem Thema ausgewogen ist und diese beiden Aspekte ausreichend berücksichtigt. Die Beihilfen werden stufenweise abgeschafft werden, wobei dies auf eine umsichtige Art und Weise geschehen wird und sowohl Beschäftigungs- als auch Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden. Daher haben wir uns dafür entschieden, durchweg für die von der Kommission vertretene Linie zu stimmen.

Was die Frage betrifft, die Möglichkeit eines weiteren Betriebs von Bergwerken zuzulassen, die während des Stilllegungszeitraums rentabel werden, denken wir, ebenso wie die Kommission, dass es falsch wäre, diese Option mitaufzunehmen. Damit die gewährte Beihilfe auf eine angemessene Weise genutzt wird, muss sie auf einem endgültigen Schließungsplan basieren. Was das genaue Jahr betrifft, in dem die Stilllegungsbeihilfe abgeschafft werden soll, haben wir keine eindeutige Präferenz, dennoch glauben wir, dass das von der Kommission vorgeschlagene Stichjahr 2014 angemessener ist als das vom Berichterstatter vorgeschlagene Stichjahr 2018.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Da die anwendbare Verordnung zum 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt und somit keine konkrete Verordnung über die Gewährung von staatlichen Beihilfen für den Kohlenbergbau mehr vorhanden sein wird, müssen Vorschriften festgelegt werden, durch die Mitgliedstaaten, die dazu gezwungen waren, ihre Kohlenbergwerke zu schließen, in die Lage versetzt werden, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schließungen zu minimieren. Da Kohlenbergwerke verstärkt in bestimmten Regionen angesiedelt sind (in Deutschland, Spanien und Rumänien), könnten die sozialen Folgen von zeitgleich durchgeführten Bergwerksschließungen bedeutend sein. In Bezug auf die Beschäftigung könnte dies die Gefährdung der Arbeitsplätze von etwa 100 000 Bergleuten bedeuten; es könnte passieren, dass sie nicht so schnell in der Lage sein werden, Arbeitsplätze in anderen Sektoren zu finden, wie es notwendig wäre, und sie Gefahr laufen würden, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu geraten. Aus diesem Grund will dieser Vorschlag einen rechtlichen Rahmen für die Mitgliedstaaten schaffen, durch den sie potenziellen negativen Folgen, insbesondere den sozialen und wirtschaftlichen Folgen, von Bergwerksstilllegungen entgegenwirken können, die aufgrund der schrittweisen Abschaffung von Beihilfen erfolgen könnten. Außerdem hat er die Minimierung der Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zum Ziel.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Beihilfen für den europäischen Kohlenbergbau sind in der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 geregelt, die am 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt. In Ermangelung eines neuen Rechtsrahmens, der bestimmte Arten staatlicher Beihilfen für den Kohlenbergbau gestattet, können die Mitgliedstaaten nur noch auf der Grundlage der allgemeinen, für alle Wirtschaftszweige geltenden Regeln für staatliche Beihilfen tätig werden. Im Vergleich zur Verordnung über den Kohlenbergbau verringern die allgemeinen Vorschriften über staatliche Beihilfen die Chancen, dass staatliche Beihilfen für den Kohlenbergbau gewährt werden, erheblich. Daher ist es wahrscheinlich, dass einige Mitgliedstaaten gezwungen sein werden, ihre Kohlenbergwerke zu schließen und mit den sozialen und regionalen Folgen dieser Entscheidung zurechtzukommen. Mir ist bewusst, dass aufgrund der regionalen Konzentration der Kohlenbergwerke die zeitgleiche Schließung dieser Bergwerke erhebliche soziale Folgen hätte. Einschließlich der von der Bergbauindustrie abhängigen Wirtschaftszweige könnte dies bis zu 100 000 Arbeitsplätze gefährden. Daher stimme ich zu, dass der Schließungsplan bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden sollte, zusammen mit der endgültigen Schließung von Produktionseinheiten, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt die Wettbewerbsfähigkeit nicht erreicht haben und wenn der Energiebedarf der Union nicht ihre Weiterführung erforderlich macht.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) In diesem Bericht wird der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung dieser Verordnung, der den Zeitraum für die Gewährung von staatlichen Beihilfen für den Kohlenbergbau selbst geändert hat, bewertet und durch positive Abänderungen ergänzt. Ohne diese Änderung wäre dieser Zeitraum am 31. Dezember 2010 abgelaufen.

Jetzt wird im neuen Vorschlag der Europäischen Kommission die Verlängerung der Steinkohleförderung bis 2014 vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat jedoch einen Vorschlag angenommen, für den wir gestimmt haben, durch den die Steinkohleförderung bis 2018 verlängert wird. Dadurch sollen sowohl die sozialen Probleme – die Vermeidung der Entlassung von Arbeitnehmern und von Schwierigkeiten, sie auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren – als auch Umweltprobleme berücksichtigt werden, zusammen mit den Beihilfen, die in diesem Vorschlag zur Lösung dieser Probleme empfohlen werden.

Die Verpflichtung, den Erhalt des Kohlenbergbaus dort weiterhin sicherzustellen, wo er sich während dieses Prozesses als wettbewerbsfähig erweist, wobei gleichzeitig gewährleistet werden soll, dass Umweltprobleme und Probleme der öffentlichen Gesundheit behandelt werden, ist auch positiv.

Die Notwendigkeit, ehemalige Kohlenbergbaustandorte zu sanieren, wird ebenfalls hervorgehoben, und speziell: der Abtransport der Förderausrüstung aus dem Bergwerk, Sicherheitsarbeiten unter Tage, die Säuberung des Standorts und die Abwasserentsorgung.

 
  
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  Robert Goebbels (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Rapkay und für staatliche Beihilfen für den Kohlenbergbau gestimmt. Kohle ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des weltweiten Energiemixes. Wenn in Europa keine Kohle mehr abgebaut werden könnte, müssten wir sie aus den Vereinigten Staaten oder Australien importieren.

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Anpassungen an neue gesellschaftliche Gegebenheiten brauchen Zeit und viel Vertrauen. So gibt es sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland die Absicht, die Subventionen für nicht wettbewerbsfähige Steinkohlebergwerke zu beenden. Für entsprechende Umstrukturierungsmaßnahmen ist nun ein Zeitraum bis 2018 vorgesehen. Dies ist ein gelungener Kompromiss, der Zeugnis von der Weitsicht aller Beteiligten ist.

Angesichts der zahlreichen Beschäftigten in diesem Industriebereich ist es richtig und wichtig, dass die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten sich darum bemühen, die negativen sozialen und regionalen Auswirkungen abzufedern und so gering wie möglich zu halten. Ich bin daher sehr erfreut, dass sich das Europäische Parlament dieser Auffassung heute angeschlossen hat. Damit können in Europa und insbesondere in Deutschland die schwierigen aber notwendigen Anpassungsprozesse mit Augenmaß und auf stabiler politischer Basis durchgeführt werden.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D), schriftlich. Bei der Frage um die Weiterführung der Subventionen für unrentable Kohleminen habe ich mich entgegen der Fraktionslinie der Stimme enthalten. Meines Erachtens stehen hinter der Abstimmung im Parlament ein nationalistischer Reflex und kurzfristiges Denken. Ich lehne die Subventionierung ab, da ich der Meinung bin, dass der Einsatz von Kohle und die damit verbundenen CO2-Emissionen prinzipiell den Klimaschutzbestrebungen zuwiderlaufen. Geld, das in erneuerbare Energien investiert werden könnte, wird buchstäblich in eine tiefe Grube geworfen. Aus meiner Sicht muss es vielmehr darum gehen, nach nachhaltigen Alternativen in der Energiegewinnung zu suchen.

Aber auch für den Arbeitsmarkt müssen Alternativen erarbeitet werden. Offensichtlich sind in der Vergangenheit Versäumnisse gemacht worden, in der Beschäftigungspolitik hat es an Weitsicht gefehlt. Da viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, spreche ich mich statt einer Weiterführung der Kohlesubventionen für eine Förderung von Umschulungen für die betroffenen Arbeitnehmer aus. In diesem Sinne habe ich mich statt einer Gegenstimme zu einer Enthaltung entschlossen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich mit dem wesentlichen Punkt, dass es eine „Übergangsverordnung“ für diesen Sektor geben sollte, übereinstimme. Auch wenn Kohle und der Kohlenbergbau zu einem großen Teil zur Umweltverschmutzung beitragen, leisten sie dennoch auch einen entscheidenden Beitrag für den Arbeitsmarkt. Daher könnte die plötzliche Abschaffung einiger dieser Beihilfen ernsthafte Auswirkungen auf einige Mitgliedstaaten der EU haben, aber es ist wichtig, dass der Sektor erkennt, dass er sich in Zukunft nicht ausschließlich auf diese Beihilfen verlassen sollte.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Da die EU nur über wenige einheimische Energiequellen verfügt, denke ich, dass die Unterstützung des Kohlenbergbaus im Rahmen der Strategie der EU zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und fossilen Energieträgern mit geringem Kohlenstoffgehalt gerechtfertigt ist. Ich denke jedoch nicht, dass dies die unbegrenzte Unterstützung von Kohlenbergwerken rechtfertigt, die sich als nicht wettbewerbsfähig erweisen. Angesichts der schweren sozio-ökonomischen Auswirkungen von Zechenschließungen, insbesondere in dünn besiedelten Regionen, sollte bedacht werden, wie eine Unterstützung und Hilfestellung geleistet werden kann.

Um jedoch Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch Beihilfen zu minimieren, wird die Kommission sicherstellen müssen, dass klare Wettbewerbsbedingungen herrschen und erhalten und respektiert werden. Was den Umweltschutz angeht, so werden die Mitgliedstaaten einen Plan mit Maßnahmen zur Abmilderung der ökologischen Folgen des Einsatzes von Kohle, in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Kohlenstoffabscheidung und Kohlenstoffspeicherung, vorlegen müssen.

 
  
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  Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich. (FR) Die Pro-Europäer wollen die Schließung der letzten verbliebenen Kohlenbergwerke in Europa erleichtern, indem sie den Zeitraum, in dem staatlichen Beihilfen gewährt werden können, verkürzen. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland und Rumänien mehr als 40 % ihres Stroms aus Kohlekraftwerken gewinnen, was bedeutet, dass mehr als 100 000 Menschen unter dem Vorwand des fairen Wettbewerbs und einer „grünen“ Political Correctness, laut der wir Strom aus Windkraft gewinnen sollen, auf dem Altar des Ultraliberalismus geopfert werden. In ihrer Suche nach „erneuerbaren“ Energien werden diese Länder zweifellos die Kohle dadurch ersetzen müssen, dass sie Atomenergie von ihren Nachbarn kaufen.

Da ich selber ein ehemaliger Bergmann bin, werde ich etwas emotional, wenn ich an all die französischen und europäischen Kohlenbergwerke denke, die geschlossen wurden und an das dadurch verursachte Leid und den Verfall ganzer Regionen denke, Regionen, die dadurch zu wirtschaftlichen und sozialen Einöden geworden sind. Daher kann ich leider nur zu dem Schluss kommen, dass auf diesem Gebiet, wie auch auf vielen anderen, das Europa von Brüssel nicht danach gestrebt hat, unsere Industrien und somit unsere Arbeitsplätze zu schützen, sondern es vorgezogen hat, riesige Geldmengen mit Projekten zu verschwenden, die mit den Problemen unserer Bürgerinnen und Bürger überhaupt nichts zu tun haben.

 
  
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  Thomas Mann (PPE), schriftlich. Ich habe für den Bericht des Kollegen Rapkay gestimmt, da das Auslaufen des subventionierten Steinkohle-Abbaus bis 2018 erfreulicherweise fraktionsübergreifend mehrheitsfähig ist. Das Beispiel Deutschland zeigt, wie ein Kohle-Pakt zwischen Bundesregierung, Bundesländern und Sozialpartnern zu einem wirksamen Steinkohle-Abbau führt - und zwar ohne Kündigungen. In ganz Europa gibt es für über 100 000 Jobs nun mehr Planungssicherheit. Damit keine Missverständnisse entstehen: Es geht nicht um Dauersubventionen oder um das Aufrechterhalten von wettbewerbsunfähigen Strukturen. Es geht um verantwortungsvollen Umgang mit einem traditionellen europäischen Industriezweig. Die Steinkohle hat sehr wohl eine Existenzberechtigung - als Brennstoff zur Stromgewinnung und als Rohstoff in der Chemie, gerade in Zeiten knapper werdender Ressourcen wie Öl und Gas. Eine Mindestmenge an Steinkohle trägt zur Energiesicherheit bei und verhindert die Abhängigkeit von Importen. Die Behauptung, dass ein Ende der finanziellen Förderung der Steinkohle dem Umweltschutz diene, ist falsch.

Für das Klima macht es keinen Unterschied, ob einheimische oder ausländische Rohstoffe verwandt werden. Es muss beim "Ja" zur umweltfreundlichen Kohle-Technologie bleiben und bei einer sicheren Energieversorgung mit heimischen Erzeugnissen. Eine aktive Industriepolitik ist keine Frage von gestern, sondern Auftrag für die Zukunft - auf der Grundlage einer konsequenten Wettbewerbsstrategie und einer vernünftigen Sozialpolitik mit stabilen Arbeitsplätzen.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE), schriftlich. (RO) Mit dem Außerkrafttreten der Kohleverordnung am 31. Dezember 2010 würden einige Länder gezwungen sein, ihre Steinkohlenbergwerke zu schließen. Ich habe dafür gestimmt, die Gültigkeit dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern, statt nur bis zum 31. Dezember 2026, wie die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Leider hat dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Es wurde jedoch der Punkt unterstützt, der die Reduzierung der stark abnehmenden Tendenz für den Gesamtbetrag der von einem Mitgliedstaat gewährten Stilllegungsbeihilfe beinhaltet. Ferner wird der Betrieb der betreffenden Produktionseinheiten in einen festen Stilllegungsplan einbezogen, der nicht über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, da 2020 das Jahr ist, das im Zusammenhang mit Kohlenstoffabscheidung, -transport und -speicherung in einigen Mitgliedstaaten zum Stichjahr bestimmt wurde.

Die Frist, die die Mehrheit der Stimmen fand, war der 31. Dezember 2018. Ich möchte unterstreichen, dass diese Frist, auf die man sich für die Gewährung von Beihilfen für Kohlenbergwerke geeinigt hat, ein Erfolg für das Europäische Parlament ist, da die ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Frist, die bis 2014 gehen sollte, um vier Jahre verlängert wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Kohlenbergwerke gestimmt. Kohle ist seit ingesamt 35 Jahren von den Beihilfevorschriften ausgenommen gewesen. Die Kommission hat die Abschaffung dieser Ausnahme vorgeschlagen, wodurch staatliche Beihilfen ausschließlich für Kohlenbergwerke erlaubt würden, die bis 2014 geschlossen werden sollen. Jedes Kohlenbergwerk, das bis zu dieser Frist nicht geschlossen ist, muss die staatliche Beihilfe zurückzahlen, und alle Länder, die staatliche Beihilfen vergeben, müssen einen Plan zur Abschwächung des Klimawandels vorlegen. Deutschland will nicht wettbewerbsfähige Bergwerke bis 2018 schließen und der Berichterstatter hat eine Abänderung vorgeschlagen, um den Vorschlag bis 2018 auszuweiten. Es erschien mir vernünftig, diesen Vorschlag zu unterstützen.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Auch wenn es hier um wichtige Fragen des Umweltschutzes wie Energiequellen und den Klimawandel und um Wirtschaftsfragen wie die Beständigkeit von nicht wettbewerbsfähigen Produktionseinheiten der Wirtschaft geht, habe ich für diesen Bericht gestimmt, weil es zu einer Zeit der wirtschaftlichen und sozialen Krise wichtig ist, sich für soziale Fragen einzusetzen. Es sollten keine Maßnahmen eingeleitet werden, die die Krise verschärfen. Die richtige Reaktion auf die Krise sind Investitionen und der Schutz der Öffentlichkeit, was in diesem Fall beinhaltet, Bedingungen sicherzustellen, die die Schließung dieser Bergwerke in einem Zeitraum nach Beendigung dieser Krise erlauben, wodurch Arbeitsplätze geschützt werden und die Arbeitslosigkeit bekämpft wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die in diesem Bericht vorgesehenen Beihilfen sind für die Unterstützung derjenigen Menschen, die möglicherweise ihre Arbeitsplätze in dieser Industrie verlieren, von grundlegender Bedeutung. Es müssen unverzüglich Umschulungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer eingeleitet werden, die von Bergwerksschließungen betroffen sind, und alle Möglichkeiten für die Finanzierung aus regionalen, nationalen und EU-Mitteln müssen untersucht werden.

Langfristig sollte die Finanzierung von Maßnahmen, die mit dem Umweltschutz und mit den Kosten aufgrund der Bergwerksschließungen in Verbindung stehen, nach 2014 fortgesetzt werden. Eine frühzeitige Abschaffung von Beihilfen für den Kohlenbergbau seitens der Mitgliedstaaten könnte zu großen Umwelt- und finanziellen Problemen in den betroffenen Regionen führen und könnte sogar noch teurer werden als eine schrittweise Abschaffung dieser Beihilfen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Eine weitere Unterstützung der Kohleindustrie in Europa zum langsamen Ausstieg nicht wettbewerbsfähiger Bergwerke aus der Montanindustrie ist ein absolutes Muss. Doch der Vorschlag der Kommission geht nicht weit genug. Der Bergbau ist in wenigen Regionen konzentriert und diese Regionen müssen ihr wirtschaftliches Gefüge in den kommenden Jahren jeweils komplett umstellen. In der Vergangenheit hat sich oft genug gezeigt, dass Bergbauregionen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verloren haben, danach in wenigen Jahren schwere soziale und wirtschaftliche Abstiege erlitten haben. Diese Regionen waren zuvor oft die schwarzen Perlen wirtschaftlicher Größe in Europa.

Wenn man ihnen Zeit gibt, sich auf die geänderten Umstände einzustellen, dann werden sie auch weiterhin wirtschaftliche Größen bleiben. Wenn man sie nun im Stich lässt, entstehen hingegen noch viele weitere Kosten durch Arbeitslosigkeit und Konkurse. Die Argumente der Grünen, dieses Vorgehen schade der Umwelt, ist aus der Luft gegriffen. Heimische Kohle ist vielmehr umweltschonender als fremde. Daher habe ich auch für den gut formulierten Bericht gestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Maßnahmen, die er beinhaltet, wenn sie vom Rat gebilligt werden, dazu beitragen werden, ernsthafte soziale Auswirkungen in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verhindern. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Frist ist zu kurz und unrealistisch. Deshalb mussten die Beihilfen für die Steinkohleförderung bis 2018 verlängert werden. Rumänien, der Mitgliedstaat aus dem ich komme, hat bereits Erfahrungen mit solch einer riesigen sozialen Herausforderung gemacht und ich denke, dass die Verlängerung der Frist ein notwendiger und begrüßenswerter Schritt ist.

 
  
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  Sławomir Witold Nitras (PPE), schriftlich. (PL) Ich bin sehr zufrieden mit dem Standpunkt, den das Europäische Parlament heute zu staatlichen Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Bergwerke angenommen hat.

Hierbei ist zu beachten, dass in diesen Fällen gewährte staatliche Beihilfen einen Ausnahmecharakter haben, und dass Vorschriften, die es de facto ermöglichen, dass Bergwerke aufgrund von staatlichen Beihilfen nicht geschlossen werden, und die nicht eindeutig vorschreiben, dass die staatlichen Beihilfen zurückgezahlt werden müssen, wenn die Bergwerke nicht geschlossen werden, beachtet werden sollten. Wir dürfen es nicht zu einer Situation kommen lassen, in der Mittel aus dem Staatshaushalt von Bergwerken dazu verwendet werden, ihre Rentabilität sicherzustellen. Heute haben wir einen Mechanismus vorgeschlagen, durch den Mitgliedstaaten gezwungen werden, staatliche Beihilfen konsequent zu beschränken sowie einen schrittweisen Übergang zu den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Wirtschaftssektoren gelten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Rapkay gestimmt, weil ich mit der Verlängerung der Frist bis 2018 einverstanden bin. Die von der Kommission vorgeschlagene Frist bis 2014 ist nicht gerechtfertigt, noch nicht einmal nach der Folgenabschätzungsanalyse der Kommission.

Auf der Grundlage der Folgenabschätzungsanalyse der Kommission und abgeleitet aus Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 ist eine Frist bis 2018 angemessen und kann eine sozialverträgliche Regelung ohne Massenentlassungen für mehrere Mitgliedstaaten gewährleisten. In diesen Zeiten der Krise denke ich nicht, dass Zechen geschlossen und Tausende von Arbeitnehmern in ganz Europa arbeitslos gemacht werden sollten.

Außerdem sollte man nicht versuchen, das Problem der Umweltverschmutzung in diesem Zusammenhang zu lösen. Tatsächlich wird die Stilllegung dieser Bergwerke dieses Problem nicht lösen, da statt der Kohle aus diesen Bergwerken Kohle aus dem Ausland eingeführt werden würde. Wenn wir eine Lösung für die Verhinderung des Klimawandels finden wollen, dann müssen wir sie in Kohlekraftwerken suchen. Nur wenn wir diese Art von Kraftwerken umbauen, werden wir die Emissionen reduzieren.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin Herrn Rapkay für seine hervorragende Arbeit dankbar und unterstütze die eingereichten Änderungsanträge. Ich habe dafür gestimmt, da ich mit den Maßnahmen, die notwendig sind, um den äußerst schwerwiegenden sozio-ökonomischen Folgen von Zechenschließungen vorzubeugen, insbesondere in dünn besiedelten Regionen, einverstanden bin.

Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit heimischer Energiequellen in der Union ist die Unterstützung der Kohleindustrie im Rahmen der politischen Maßnahmen der Union zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und kohlenstoffärmerer Brennstoffe für die Stromerzeugung gerechtfertigt. Daher unterstütze ich die Anstrengungen, die gemacht worden sind und die sich mit der weiteren 20-20-20-Strategie im Einklang befinden.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Auf der Grundlage der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Verordnungsvorschlag wird die Frist für die Kohleförderung bis zum 31. Dezember 2018 verlängert (vier Jahre länger als es im Vorschlag der Kommission vorgesehen war) und ist ausschließlich für Steinkohle vorgesehen. Der Kohlenbergbau schafft etwa 100 000 Arbeitsplätze. Bergwerke, deren Betrieb von Beihilfen abhängig ist, sind vor allem im Ruhrgebiet in Deutschland, in Nordwestspanien und in Valea Jiului in Rumänien angesiedelt. Etwa 40 % des in Rumänien produzierten Stroms wird aus Kohle gewonnen, zu einem Großteil aus Steinkohle. Das von der Kommission für den Bergwerksstilllegungsplan vorgeschlagene Datum 2014 ist willkürlich und auch durch die von der Kommission selbst durchgeführte Folgenabschätzungsanalyse nicht begründet. Somit garantiert das Datum 2018 unter Berücksichtigung dieser Folgenabschätzungsanalyse eine akzeptable Lösung.

Der Berichterstatter befürwortet eine schrittweise Reduzierung der Beihilfe. Die jährliche Reduzierung darf nicht weniger als 10 % der im ersten Jahr gewährten Beihilfe betragen und muss auf einem streng kontrollierten Stilllegungsplan basieren. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Umsetzung der Verordnung in der Form, wie sie das Europäische Parlament vorgeschlagen hat, die negativen sozialen Folgen der Stilllegung dieser Bergwerke mildern wird, wobei auch die Bergwerke in Valea Jiului von dieser Maßnahme betroffen sein werden.

 
  
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  Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Auch wenn es hier um wichtige Fragen des Umweltschutzes wie Energiequellen und den Klimawandel und um Wirtschaftsfragen wie die Beständigkeit von nicht wettbewerbsfähigen Produktionseinheiten der Wirtschaft geht, habe ich für diesen Bericht gestimmt, weil es zu einer Zeit der wirtschaftlichen und sozialen Krise wichtig ist, sich für soziale Fragen einzusetzen. Es sollten keine Maßnahmen eingeleitet werden, die die Krise verschärfen. Die richtige Reaktion auf die Krise sind Investitionen und der Schutz der Öffentlichkeit, was in diesem Fall beinhaltet, Bedingungen sicherzustellen, die die Schließung dieser Bergwerke in einem Zeitraum nach Beendigung dieser Krise erlauben, wodurch Arbeitsplätze geschützt werden und die Arbeitslosigkeit bekämpft wird.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Kohlenbergbau tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft. Dadurch würden einige Mitgliedstaaten gezwungen sein, ihre Kohlenbergwerke an diesem Datum zu schließen und mit den schwerwiegenden sozialen und regionalen Folgen dieser zeitgleichen Schließungen zurechtzukommen Der Vorschlag der Kommission beinhaltet die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Mitgliedstaaten, durch den sie in der Lage wären, die Beihilfen bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Indem das Parlament diese Frist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert hat, hat es sichergestellt, dass die notwendigen Bedingungen geschaffen werden, um dieses Problem sozial- und umweltpolitisch auf eine nachhaltige Art und Weise zu lösen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Die Abschaffung der Stilllegungsbeihilfen für nicht wettbewerbsfähige Kohlenbergwerke im Jahre 2014 – dem Datum, das die Kommission vorgeschlagen hat – würde schwerwiegende sozio-ökonomische Folgen in bestimmten Regionen der EU haben, in denen der Bergbau immer noch ein wichtiger Beschäftigungsfaktor ist. Deshalb ist die Stellungnahme des Parlaments, in der die Verschiebung der Abschaffung bis zum Jahr 2018 gefordert wird, so wichtig.

Mein Stimmverhalten spiegelt meine Überzeugung wider, dass die Stilllegung dieser Bergwerke verschoben werden sollte, um diesen Regionen und den betroffenen Mitgliedstaaten – vor allem Spanien, Deutschland und Rumänien – die Zeit zu geben, die sie brauchen, um die notwendige Umstrukturierung in der jetzigen Zeit der Krise durchführen zu können.

Diese Umstrukturierung muss einerseits den Übergang hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten beinhalten, durch die hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, und andererseits, wo immer es möglich ist, die Schaffung eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Kohlenbergbaus und eine umweltfreundlichere Nutzung von Kohle.

Um dies zu erreichen, muss der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie die Forschung und Innovation auf solchen Gebieten wie der CO2-Abscheidung und -Speicherung und der Schaffung umweltfreundlicherer Verbrennungsverfahren fördern.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Soll die Europäische Union weiterhin Industriesektoren subventionieren, die irgendwann sowieso aus Europa verschwinden werden? Das ist die schwierige Frage, die wir mit der Annahme des Berichts von Herrn Rapkay über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Kohlenbergwerke beantworten mussten. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Abschaffung der Beihilfen für Oktober 2014 festzulegen. Das ist ein vernünftiger Vorschlag, der den negativen Umweltfolgen der Beihilfen für den Kohlenbergbau Rechnung trägt sowie der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen Plan für angemessene Maßnahmen zum Beispiel auf dem Gebiet der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien oder der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung vorzulegen.

Die Tatsachen sind erdrückend: 1 288 Mio. EUR an Produktionsbeihilfen – zwischen 2003 und 2008 sind das insgesamt 2,9 Mrd. EUR Beihilfen für den Kohlenbergbau – haben weder etwas dazu beigetragen, den Verlust an Marktanteilen einzuschränken, noch haben sie sichergestellt, dass die 100 000 Arbeitnehmer, die in dieser Industrie beschäftigt sind, eine nützliche Unterstützung erhalten, die ihnen bei einer Umschulung helfen würde. Aus diesem Grund bedauere ich es, dass die Europäische Union heute Mittag nicht den Mut hatte, zur Verlängerung der Beihilfe für Kohlenbergwerke bis Ende 2018 „nein“ zu sagen oder sich entschieden neuen Energiequellen zuzuwenden, durch die Arbeitsplätze für die Bürgerinnen und Bürger Europas geschaffen würden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Das heutige Abstimmungsergebnis steht im Widerspruch zu den Interessen der EU auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Energie und des Klimawandels. Die Subventionierung nicht wettbewerbsfähiger Kohlenbergwerke ist eine Verschwendung von Milliarden von Euro von öffentlichen Mitteln, insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen, denen die öffentlichen Finanzen gegenwärtig ausgesetzt sind. Durch die Fortsetzung der Zahlung von Betriebsbeihilfen an Kohlenbergwerke wird den legitimen Sorgen der Bergleute um ihre Zukunft keine Rechnung getragen. Stattdessen wird dadurch möglicherweise der Übergang zu einer grünen Wirtschaft, bei der der zukünftige Energiesektor auf energieeffizienten und erneuerbaren Energien basiert und die die Schaffung von Tausenden neuen, nachhaltigen Arbeitsplätzen in Regionen, in denen zuvor Kohle abgebaut wurde, garantiert, möglicherweise verzögert.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Auch wenn der Kohlenbergbau keinen großen Einfluss auf die litauische Wirtschaft hat, ist dieser Bericht wichtig für mein Heimatland. Mit Außerkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 werden einige Mitgliedstaaten gezwungen sein, ihre Kohlenbergwerke unverzüglich zu schließen und die damit verbundenen erheblichen sozialen und regionalen Folgen zu bewältigen. Litauen kennt die mit solchen Schließungen verbundenen Probleme nur zu gut. Die Stilllegung des Kernkraftwerks in Ignalina in Litauen hatte Geschäftsverluste und den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge. Sie hat außerdem unserer Unabhängigkeit auf dem Energiesektor einen Schlag versetzt, und deshalb dürfen wir nicht vergessen, dass die Europäische Union auf der Energiesolidarität basiert. Gegenwärtig sind Litauen und die baltischen Länder Energieinseln, die vom europäischen Gas- und Stromnetz abgeschnitten sind. Ich war sehr froh, als ich diesen Monat gehört habe, dass die Europäische Kommission den Verbundplan für den baltischen Energiemarkt unterstützt.

Ich hoffe, dass solche Projekte wie das Kernkraftwerk in Visaginas und der Zusammenschluss der Erdgasverbundnetze von Litauen und Polen von der EU finanziell unterstützt werden. Das würde ganz Europa nützen. Und schließlich ist es auch wichtig, dass wir nicht vergessen, an die Sicherheit der Bergleute und der Arbeitnehmer in anderen Zweigen der Energiewirtschaft zu denken. Die jüngsten Unfälle in Chile und Neuseeland werden dazu beitragen, dass wir das nicht vergessen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) Der Kohlenbergbau in Europa ist nicht effizient und muss subventioniert werden. Sogenannte alternative Energiequellen sind jedoch ebenso ineffizient, wenn nicht sogar noch ineffizienter. Kohlekraftwerke haben daher mit Solar- und Windkraftwerken eine Sache gemeinsam. Die Energie, die sie erzeugen, ist einfach zu teuer. Daher subventionieren einige Staaten den Kohlenbergbau oder sie kaufen die erzeugte Energie zu einem höheren Preis ein, als der Endverbraucher ihn bezahlt. Jede Methode der Energieerzeugung hat ihre Vor- und Nachteile. Die Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, dass es nicht gut ist, sich nur auf eine Energiequelle zu verlassen. Wenn die Sicherheit der Energieversorgung von Europa eine Priorität für uns ist, dann wäre es ein Fehler, eine der möglichen Energiequellen aufzugeben. Der Staat sollte nicht das Geld der Steuerzahler dazu verwenden, um nicht funktionstüchtige Unternehmen zu unterstützen. Nicht alle Bergwerke, die gegenwärtig nicht in der Lage sind, ohne Beihilfen auf dem Markt zu überleben, sind unweigerlich zum Scheitern verurteilt. Einige von ihnen könnten wettbewerbsfähig werden, wenn sie die notwendige Zeit zur Umrüstung erhalten. Der Bericht von Herrn Rapkay will ihnen das ermöglichen. Ich komme aus der Region Prievidza, in der es eine starke Tradition des Bergbaus gibt. Ich weiß, wie viele Familien verarmen würden, wenn die Väter ihre Arbeitsplätze in den Bergwerken verlören. Auch in ihrem Namen habe ich für den Bericht gestimmt, der es ermöglicht, Tausende von Arbeitsplätzen in einer traditionellen slowakischen Bergbauregion zu retten.

 
  
  

Bericht: Eva Joly (A7-0315/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Union (PPV) 2009 gestimmt, da ich denke, dass es entscheidend ist, dass die Versammlung eine bedeutende Rolle hinsichtlich des Fortgangs der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) spielt und das Zusammenwirken der Parlamentarier aus Europa und dem Süden und somit die Transparenz der gesamten Prozesse fördert.

In dieser Hinsicht denke ich, dass es äußerst wichtig ist, die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit zu stärken und anzuerkennen, dass die Errichtung der Afrikanischen Union und die zunehmende Macht des Panafrikanischen Parlaments ohne jeden Zweifel eine Herausforderung für die Zusammenarbeit AKP-EU und damit auch für die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU darstellen. Angesichts der Tatsache, dass die Kommission und die AKP-Staaten im Jahr 2009 Vorschläge für die zweite Überprüfung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens unterbreitet haben, ist es unerlässlich, dass die PPV diese Entwicklungen beobachtet, um die Weiterentwicklung der Institution und ihr Überleben zu sichern. Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der PPV hat 2007 begonnen und 2009 setzte das Europäische Parlament eine vollwertige Delegation für die Beziehungen mit der PPV ein.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU 2009 beurteilt wird. Die Arbeit dieser Versammlung ist besonders wichtig, da sie die demokratischen Prozesse in diesen Ländern unterstützt, weshalb ich den in der Entschließung gemachten Beobachtungen zustimme, dass wir die Parlamente eng am demokratischen Prozess und an den nationalen Entwicklungsstrategien beteiligen müssen. Ich denke, dass die Überprüfung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens dazu beitragen wird, die neuen Entwicklungen seit der Unterzeichnung dieses Abkommens anzugehen und die Beteiligung der nationalen Parlamente, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors am politischen und wirtschaftlichen Leben dieser Länder verstärken wird. Ich stimme auch dem Vorschlag zu, dass der Europäische Entwicklungsfonds in den Haushaltsplan der Europäischen Union einbezogen werden sollte, um die Kohärenz, die Transparenz und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und ihre angemessene Kontrolle zu gewährleisten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU. Ich begrüße die positive Haltung des neuen für Handelsfragen zuständigen Mitglieds der Kommission zu der Forderung mehrerer AKP-Länder nach einer Wiederaufnahme der Diskussion über die in den Verhandlungen zur Wirtschaftspartnerschaft (WPA) angesprochenen strittigen Fragen. Zukünftige WPA-Verhandlungen sowie die spätere Umsetzung sollten einer engen parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die Parlamente der AKP-Staaten sollten darauf drängen, an der Verabschiedung und Umsetzung der Länder- und Regionalstrategiepapiere beteiligt zu werden, da dies die wichtigsten Programmierungsinstrumente der Entwicklungshilfe sind. Um auf die Sorgen der Parlamentarischen Versammlung hinsichtlich der Auswirkungen der derzeitigen Finanzkrise auf die Entwicklungsländer zu reagieren, müssen wir uns der Frage zusätzlicher Finanzquellen, insbesondere einer internationalen Finanztransaktionssteuer, widmen. Die Regierungen der AKP-Staaten dagegen müssen ein stärkeres Engagement bei der Bekämpfung von Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegaler Kapitalflucht an den Tag legen. Die Schaffung einer ständigen Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament zu Beginn dieser Legislaturperiode ist ein sehr positiver Schritt, der dazu beitragen wird, das immer stärker politische Engagement der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu stärken.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Ich begrüße die Verabschiedung dieses Berichts, weil es der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) durch die Qualität ihrer Arbeit gelungen ist, sich als unverzichtbarer Akteur für die Nord-Süd-Zusammenarbeit durchzusetzen. Zum Beispiel hat die Versammlung eine bedeutende Rolle hinsichtlich des Fortgangs der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) gespielt und spielt sie auch weiterhin. Ferner wurden einige wichtige Änderungsanträge angenommen, wie der Änderungsantrag, in dem die PPV dazu aufgefordert wird, zusätzliche innovative Finanzquellen für die Entwicklung, wie z. B. eine internationale Finanztransaktionssteuer, zu untersuchen und die Frage der Beseitigung von Steueroasen in Angriff zu nehmen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass diese Versammlung weiterhin einen wichtigen Rahmen für einen offenen, demokratischen und vertieften Dialog zwischen der Europäischen Union und der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) über das Cotonou-Partnerschaftsabkommen bietet. Damit die Zusammenarbeit noch effizienter und demokratischer wird, sollten die Parlamente der AKP-Staaten an der Vorbereitung der Länder- und Regionalstrategiepapiere über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten stärker beteiligt und ihre aktive Mitarbeit in die WPA-Verhandlungen mit den europäischen Behörden gewährleistet werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ohne die Wichtigkeit der von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (PPV) 2009 geleisteten Arbeit oder ihren unbestreitbaren Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit infrage zu stellen, komme ich nicht umhin, meiner Sorge hinsichtlich des Inhalts von Punkt 6 des Berichts von Frau Joly Ausdruck zu verleihen: „ermutigt die PPV, weiterhin in diesem Bereich tätig zu sein und sich der Frage zusätzlicher innovativer Finanzquellen für die Entwicklung, wie z. B. einer internationalen Finanztransaktionssteuer, zu widmen“. Ich denke nicht, dass eine internationale Finanztransaktionssteuer der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zugutekommen würde.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Paritätische Parlamentarische Versammlung (PPV) ist 2009, dem Jahr, in dem die Kommission und die Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) Vorschläge für die zweite Überprüfung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens unterbreitet haben, das im Verlauf des Jahres 2010 ausgehandelt werden soll, zwei Mal zusammengetreten. Vor dem Hintergrund des Prozesses der Regionalisierung der AKP-Länder durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ist es dabei für die PPV wichtig, diese Entwicklungen aufmerksam zu beobachten, um die Weiterentwicklung der Institution und ihr Überleben zu sichern. Ich möchte die Besorgnis der PPV angesichts der Auswirkungen der derzeitigen Finanzkrise unterstreichen und auf die Annahme einer Entschließung zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten in Luanda und auf die Entschließungen zu den Folgen der Krise für die AKP-Staaten und zu dem Umgang mit der Krise hinweisen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Damit die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU ihre Aufgabe – wie sie auch die Berichterstatterin erwähnt hat – in Bezug auf die Nord-Süd-Zusammenarbeit und die Stärkung der parlamentarischen Dimension der Zusammenarbeit auf eine angemessene Weise erfüllen kann, müssen einige ihrer grundlegenden Charakteristiken verteidigt werden. Die Repräsentationsbreite dieser Versammlung ist einerseits ihr größter Vorzug und andererseits auch eine grundlegende Voraussetzung, damit sie ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Daher müssen alle Versuche, ihren Repräsentationsgrad aufgrund von Kostensenkungen einzuschränken, abgelehnt und der pluralistische Charakter der Versammlung, ohne den einige ihrer Prinzipien stark verzerrt und einige ihrer grundlegenden Ziele ernsthaft gefährdet würden, verteidigt werden. Alle Mittel, die zum Erreichen der effektiven erweiterten Partizipation aller Parlamentarier benötigt werden, müssen garantiert werden, egal ob es Repräsentanten der EU oder der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sind.

Daher haben wir es immer wieder mit Sorge beobachtet, dass die Bedingungen, um diese Partizipation zu erreichen, nicht sichergestellt wurden, insbesondere im Hinblick auf Dolmetscher. Amtssprachen der EU und der AKP-Staaten werden oft weggelassen, wie es zu mehreren Gelegenheiten bei der portugiesischen Sprache der Fall war. Das ist ein schwerwiegender Fehler, der unbedingt behoben werden muss.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Als Mitglied der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Union habe ich entschieden für den Bericht über die Arbeit dieses Ausschusses 2009 gestimmt. Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU ist eine einzigartige Institution, die sich als unverzichtbarer Akteur für die Nord-Süd-Zusammenarbeit durchsetzen konnte. Es ist ihr gelungen, die hohe Qualität ihrer Arbeit unter Beweis zu stellen, die auf den Prinzipien der Zusammenarbeit, der Konsultation, der Transparenz und des demokratischen Dialogs und auf einem vermehrten Zusammenwirken der Parlamentarier aus Europa und den AKP-Staaten beruht. Anlässlich des Beginns der 20. Tagung der PPV in Kinshasa möchte ich die PPV darin bestärken, ihre Arbeit und diese Zusammenarbeit fortzusetzen. Ich habe natürlich besonders für den Absatz gestimmt, in dem Anstrengungen für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer und die Beseitigung von Steueroasen gefordert werden.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE), schriftlich.(PL) Ich habe dem Bericht von Frau Joly über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 zugestimmt. Die Frage, die wir genauer analysieren sollten, betrifft die Regionaltreffen der PPV. Diese Treffen sind zweifellos notwendig. Ich denke jedoch, dass wir den Aufbau dieser Treffen ausarbeiten und klarstellen sollten.

Wir sollten die Arbeitsmethoden, die während der Regionaltreffen zum Tragen kommen, klarer definieren. Die Bedeutung dieser Treffen rührt von der Tatsache her, dass sie eine größere Konzentration auf regionale Probleme ermöglichen. Eine bessere Definition der formalen Verfahren wird die Chancen der Einflussnahme für die Regionaltreffen der PPV AKP-EU erhöhen. Aus genau diesem Grund sollten wir uns mit dieser Angelegenheit befassen. Vielen Dank.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die Fraktion im Europäischen Parlament, dessen Mitglied ich bin, hat den ursprünglichen Bericht zu einem großen Maß abgeändert. In dem Bericht werden die Regierungen der AKP-Staaten jetzt dazu aufgefordert, eine strengere Klausel über Nichtdiskriminierung aufzunehmen und sich im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen zu engagieren. Es ist notwendig, die nationalen Parlamente der AKP-Staaten und die Zivilgesellschaft durch finanzielle und technische Unterstützungsmaßnahmen stärker zu beteiligen, um die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU zu verstärken.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Verabschiedung des Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 gestimmt, weil ich denke, dass sie einen grundlegenden Beitrag für die Nord-Süd-Zusammenarbeit leistet. Tatsächlich hat die PPV bei der Einbeziehung der Gebietskörperschaften in die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine bedeutende Rolle gespielt und spielt sie auch weiterhin.

Aus diesen Gründen schließe ich mich den Forderungen meiner Kollegen Abgeordneten an die Kommission an, jede mögliche Anstrengung zu unternehmen, um zeitnahe Informationen zu den Verhandlungen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass das Parlament die Aushandlung der Abkommen kontrollieren kann und bei der Ausübung dieser Kontrolle unterstützt wird. Und schließlich halte ich es auch für entscheidend, dass das Europäische Parlament eine sachkundige Rolle spielt – und ich sage dies nicht nur im Hinblick auf die Verhandlungen auf diesem Gebiet –, da es eine Institution ist, die die Transparenz des Prozesses sicherstellen und den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften Ausdruck verleihen kann.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 gestimmt. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die EU-Entwicklungsfonds effizient eingesetzt werden und dazu beitragen, die Millenniums-Entwicklungsziele effektiv zu erreichen. Die Versammlung hat eine bedeutende Rolle hinsichtlich des Fortgangs der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) gespielt und spielt sie auch weiterhin und hat es den Abgeordneten des Europäischen Parlaments ermöglicht, sich aus erster Hand über die Sorgen der Parlamentarier der AKP-Staaten zu informieren und hat somit dazu beigetragen, dass das Europäische Parlament die Verhandlungen der Kommission und die Umsetzung der WPA besser kontrollieren kann.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Paritätische Parlamentarische Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU (PPV) ist 2009 zwei Mal zusammengetreten und hat auf diesen Tagungen wichtige Entscheidungen in Bezug auf verschiedene Themen gefällt, insbesondere in Bezug auf die Nahrungsmittel- und Finanzkrise, die Situation in Somalia, den Klimawandel und die Situation auf Madagaskar. Außerdem sind mehrere Arbeitsgruppen zusammengetreten, um eine Reihe relevanter Themen zu diskutieren, einschließlich: Ausbildung für eine bessere Regierungsführung, Bauprojekte und Wohnraumbeschaffung in den Städten, Behinderte, ländlicher Tourismus und die Rechte der Minderheiten in der Tschechischen Republik. Diese regelmäßigen Tagungen sind wichtig geworden wegen ihres vielfältigen Charakters und der Erörterung von Themen, die für beide Parteien wichtig sind, mit dem Ziel, Lösungen für Probleme zu finden, mit denen die am stärksten benachteiligten Regionen konfrontiert sind.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht von Frau Joly über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU gestimmt, die – ich wiederhole – aufgrund ihrer Zusammenstellung und ihrer Bereitschaft, zusammenzuarbeiten, um die Interdependenz des Norden und des Südens, nicht nur durch die Gesetzgebung, sondern auch durch den demokratischen Dialog und die Zusammenarbeit zu fördern, weltweit eine einmalige Institution ist. Ich möchte diesen Bericht dazu nutzen, um Argumente für eine internationale Finanztransaktionssteuer zu liefern, um bestimmten Gebern zu helfen, ihre Verpflichtungen im Hinblick auf die öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen, und um Entwicklungsländern dabei zu helfen, die Veränderungen durchzuführen, die notwendig sind, damit sie den Klimawandel meistern können. Ich möchte betonen, dass der Konsens von Monterrey 2002, die Folgemaßnahmen zur Konferenz von Doha 2008 und die hochrangige Plenartagung zu den Milleniums-Entwicklungszielen vom September 2010 in New York eine positive Stellungnahme zu innovativen und alternativen Finanzierungsquellen für die Entwicklung abgegeben und die Notwendigkeit eines Ansatzes unterstrichen haben, der einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und Umweltaspekten der Entwicklung findet.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht über die Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP/EU 2009 gestimmt, da er sehr vage und ungenau formuliert ist und auch keine Komponente enthält, die für die Zukunft eine effizientere Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten andenkt. Die Entwicklungshilfe in der jetzigen Form ist zu 80 % gescheitert. Sie hat die Abhängigkeit der Staaten von der Hilfe nur vermehrt. Was wir aber brauchen, ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Jenen Staaten muss es möglich sein, langsam eine funktionierende Volkswirtschaft aufzubauen. Dabei spielt die Fähigkeit, sich selbst ernähren zu können, eine große Rolle. Der Bericht hält aber stur am Status Quo fest, weshalb er abzulehnen ist.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans ist einer der wichtigsten Aspekte der Außenpolitik der Europäischen Union. Daher tut es mir leid, von den finanziellen Problemen der AKP-Staaten zu erfahren. Ungeachtet dieser Probleme ist die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU gegenwärtig eines der wichtigsten Foren für den Nord-Süd-Dialog. Ich begrüße die Entwicklung der Regionalintegration zwischen den afrikanischen Ländern einerseits und den karibischen Ländern andererseits, durch die der effektive Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der südlichen Welt erleichtert wird. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte und da ich die Entwicklung des Dialogs zwischen der EU und den Ländern des Südens voll unterstütze, habe ich mich dafür entschieden, für den Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 zu stimmen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU gestimmt, weil ich glaube, dass die Versammlung eine wichtige Rolle gespielt und sich bemüht hat, Lösungen für teilweise komplizierte Probleme zu finden. Auch wenn sie die Rolle eines beratenden Organs hat, ist sie ein wichtiges Forum und ein Treffpunkt für Diskussionen und um zu versuchen, die verschiedenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Es wurden viele wichtige Berichte und Entschließungen verabschiedet, man denke nur an diejenigen über die Situation auf Madagaskar, über den Klimawandel, über die Situation in Niger und über die zweite Überprüfung des Cotonou-Abkommens. Erwähnenswert ist schließlich auch die Entschließung zu den Folgen der Finanzkrise für die AKP-Staaten, in der darauf hingewiesen wird, dass diese Staaten, auch wenn sie in keiner Weise für die weltweiten Turbulenzen verantwortlich sind, sie in Form höherer Preise, niedrigerer Unterstützung von reichen Ländern und teurerer Rohstoffe unglücklicherweise den höchsten Preis dafür zahlen müssen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU (PPV) 2009 gestimmt. Es ist wichtig, die Rolle der PPV hervorzuheben, da sie sich als unverzichtbarer Akteur für die Nord-Süd-Zusammenarbeit durchsetzen konnte und auf diese Weise zur Stärkung des offenen und demokratischen Dialogs zwischen der EU und der Gruppe der AKP-Staaten beigetragen hat.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Wir haben heute im Plenum über einen Entschließungsantrag zur Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2009 abgestimmt.

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung ist 2009 zwei Mal zusammengetreten. Während dieser Tagungen wurden zehn Entschließungen und die Erklärung von Luanda über die zweite Überprüfung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens angenommen. Außerdem fanden in dem Jahr zwei Regionaltreffen statt: in Guyana (Karibik-Region) und Burkina Faso (Westafrika-Region).

Dennoch wurde das Jahr 2009 von der vom Ministerrat der AKP-Staaten im Dezember 2008 gefällten Entscheidung überschattet, die für Dienstreisen vorgesehenen Haushaltsmittel des Sekretariats der AKP-Staaten radikal zu kürzen. Diese Entscheidung hatte einen bedeutenden Einfluss auf die Möglichkeit, mit PPV-Tagungen verbundene Dienstleistungen an anderen Tagungsorten als Brüssel zu gewährleisten.

Im Dezember 2009 hat der AKP-Rat die notwendige Überprüfung angenommen, um sicherzustellen, dass die Haushaltsmittel für 2010 ausreichen würden, um zwei Plenarsitzungen, ein Regionaltreffen und maximal zwei zusätzliche Dienstreisen abdecken zu können. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, weiterhin in diesem Bereich tätig zu sein und sich der Frage zusätzlicher innovativer Finanzquellen für die Entwicklung, also einer internationalen Finanztransaktionssteuer, zu widmen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich zolle dieser Entschließung, die unter der Führung unserer Kollegin Eva Joly entstanden ist, meinen Beifall. Dort heißt es, dass es begrüßt wird, dass die PPV auch 2009 den Rahmen für einen offenen, demokratischen und vertieften Dialog zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten über das Cotonou-Partnerschaftsabkommen, einschließlich der WPA-Verhandlungen, geboten hat, und man fordert einen weiter reichenden politischen Dialog. Man begrüßt die positive Haltung des neuen für Handelsfragen zuständigen Mitglieds der Kommission zu der Forderung mehrerer AKP-Länder und -Regionen nach einer Wiederaufnahme der Diskussion über die in den WPA-Verhandlungen angesprochenen strittigen Fragen, in Übereinstimmung mit den Erklärungen des Präsidenten der Kommission und weist darauf hin, dass die Aushandlung der WPA und deren Umsetzung einer engen parlamentarischen Kontrolle bedürfen.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Als Mitglied der Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU habe ich den Bericht über die Arbeit der PPV 2009 unterstützt. Ich habe einen positiven Eindruck von der Arbeit, die die Versammlung dieses Jahr geleistet hat, insbesondere von den Entschließungen, die zu den Auswirkungen der weltweiten Krise auf die sozialen Bedingungen und zum Klimawandel angenommen wurden.

Nächste Woche, während der 20. Tagung der Versammlung, werden wir uns u. a. mit dem Erreichen der Milleniums-Entwicklungszielen befassen. Als Mitglied des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umwelt der PPV denke ich, dass es äußerst wichtig ist, dass nächstes Jahr eine umfassende Analyse durchgeführt und eine weit reichende Debatte über die soziale und die Umweltsituation der AKP-Staaten begonnen wird. Eine Überprüfung der bestehenden Maßnahmen wird es uns ermöglichen, die Ziele für die kommenden Jahre auf eine effektivere Weise zu planen. Ebenso wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss spreche ich mich auch dafür aus, die afrikanische Sozialwirtschaft stärker zu unterstützen und anzuerkennen.

Die Integration der afrikanischen Sozialwirtschaft in das EU-Programm kann zur Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der Internationale Arbeitsorganisation und der Weltbank führen sowie zu einer größeren Unterstützung der öffentlichen Meinung in Europa für die Stärkung der EU-Außenhilfe durch eine stärkere Einbeziehung der wichtigsten Akteure der europäischen Sozialwirtschaft. Ich denke, dass die PPV auch die Rolle der afrikanischen Sozialwirtschaft bei der Beseitigung der Armut genauer untersuchen sollte. Ich hoffe, dass die PPV bei der Umsetzung der EU-Afrika-Strategie aktiv beteiligt sein wird.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) geleistete Arbeit bewertet. Mit diesem Text macht das Europäische Parlament auf die Tatsache aufmerksam, dass der Erfolg der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung mit einem offenen, demokratischen und vertieften Dialog zwischen der EU und den AKP-Staaten verbunden ist.

Der Bericht verweist außerdem erneut auf das Prinzip der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und erinnert den Rat daran, dass das Europäische Parlament die Aufnahme einer strengeren Klausel über Nichtdiskriminierung in das geänderte Cotonou-Abkommen wiederholt gefordert hat.

Ich begrüße insbesondere das Votum über einen Änderungsantrag, in dem eine Finanztransaktionssteuer als mögliche Reaktion auf die Krise gefordert wird, auch wenn ich mir über das widersprüchliche Abstimmungsverhalten des Europäischen Parlaments in Bezug auf dieses Thema keine Illusionen mache. In diesem Änderungsantrag fordert das Europäische Parlament die Untersuchung zusätzlicher innovativer Finanzquellen für die Entwicklung, wie z. B. einer internationalen Finanztransaktionssteuer und „fordert die PPV außerdem auf, die Frage der Beseitigung von Steueroasen in Angriff zu nehmen“.

Lassen Sie uns hoffen, dass dieser Bericht nicht vollkommen unbeachtet bleibt, und dass alle europäischen Institutionen in der Lage sein werden, darauf zurückgreifen zu können, um andere Beziehungen mit den AKP-Staaten aufzubauen.

 
  
  

Bericht: Luigi Berlinguer (A7-0252/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme diesem Bericht, der Artikel 67 hervorhebt, in Bezug auf die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtspraxis sowie dem Zugang zur Justiz zu - dies sind Probleme, die durch gegenseitige Anerkennung zu einem besseren Verständnis der unterschiedlichen Rechtssysteme und der unterschiedlichen Rechtspraxis betragen könnten. Ich denke, dass bereits ein enormer Fortschritt im Bereich der Ziviljustiz innerhalb der EU erzielt wurde, und dass dieser ehrgeizige Plan, der auf dem Gebiet des Zivilrechts auf einen strategischeren und weniger fragmentarischen Ansatz abzielt, die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Er muss zudem die Schwierigkeiten in Betracht ziehen, die bei der Rechtsetzung in Bereichen mit gemeinsamer Zuständigkeit entstehen, wo Harmonisierung bei einer Überschneidung von Zuständigkeiten eine Option ist.

Daher muss der Ansatz der Eigenständigkeit der verschiedenen Rechtssysteme und Verfassungstraditionen der verschiedenen Mitgliedstaaten beibehalten werden, während gleichzeitig ein Ansatz auf EU-Ebene entwickelt werden muss, durch den allgemeine Probleme gelöst werden. Es sollte erwähnt werden, dass die bereits in die Praxis umgesetzten Maßnahmen und gemachten Fortschritte konsolidiert werden müssen, so dass wir die richtige und funktionale Umsetzung des Stockholmer Programms kohärent vorantreiben können.

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Das Stockholmer Programm legt ehrgeizige europäische Strategien im Bereich von Recht und Sicherheit fest, um ein Europa der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Zu den Zielen gehört ein Legislativvorschlag zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Blick auf das Scheidungsrecht. In Europa betreffen 20 % der Scheidungen Paare, bei denen die Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern stammen. Solche Scheidungen werden zuweilen durch endlose Bürokratie und einen Mangel an klaren Vorgaben der nationalen Systeme behindert. In vielen Fällen sind es die Kinder und der schwächere Ehegatte, die am meisten unter dem emotionalen Stress und den Belastungen, die durch Gerichtsverfahren entstehen, leiden. Wo immer dies möglich ist, wäre es die beste Lösung, ein Mediationsverfahren einzurichten, das heißt eine einvernehmliche Lösung der Parteien. Es wäre angemessen, zu diesem Zweck auf die in der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen sowie im Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren enthaltenen Konzepte zu schauen.

Außerdem wird es für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig sein, Zugang zu aktuellen, qualitativ hochwertigen Informationen zu erhalten, die nunmehr in der Datenbank der Kommission in Bezug auf wesentliche Aspekte des nationalen sowie des EU-Rechts und der entsprechenden Verfahren zur Verfügung stehen, die nicht nur Trennung und Scheidung, sondern auch Mediation zum Gegenstand haben.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Das Stockholmer Programm beabsichtigt, einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, der die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert, darunter auch die unternehmerische Freiheit, um das Unternehmertum in allen Wirtschaftsbereichen zu fördern. Seit die Union erstmalig die Zuständigkeit für Justiz und Inneres und für den dann folgenden Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhielt, wurden schnell enorme Fortschritte im Bereich der Ziviljustiz und Harmonisierung der Vorschriften des internationalen Privatrechts erzielt. Dies ist sehr wichtig, da dieses Rechtsgebiet das Mittel schlechthin ist, um gegenseitige Anerkennung und Respekt vor den unterschiedlichen Rechtssystemen zu erlangen. Ich bin der Auffassung, dass der von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan ehrgeizig ist, es aber gleichzeitig notwendig ist, die Effizienz der bereits ergriffenen Maßnahmen sowie deren Einhaltung eingehend zu bewerten, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Praktiker gerecht zu werden.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich.(BG) Ich unterstütze den Vorschlag des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, den Text über den Europäischen Binnenmarkt in die Entschließung über Zivilrecht, Handelsrecht, Familienrecht und internationales Privatrecht aufzunehmen. Nach meiner Meinung unterstützt der Binnenmarkt den europäischen Raum mit Blick auf Freiheit, Sicherheit und Recht und trägt dazu bei, das europäische Modell einer sozialen Marktwirtschaft zu stärken und schützt dabei gleichzeitig die Verbraucher. Bulgarien, das sich am Randgebiet der EU befindet, ist häufig durch den Import von gefährlichen oder potentiell gefährlichen gefälschten Waren bedroht. Erst kürzlich wurde 20 Jahre altes Lammfleisch auf dem bulgarischen Markt gefunden. Und das ist nur einer von vielen Fällen. Die Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird den Binnenmarkt und ganz besonders den Schutz der Verbraucherrechte stärken und ich fordere Sie, meine Damen und Herren, auf, die Kommission dabei zu unterstützen, dies zu berücksichtigen und Rechtsvorschriften zu schaffen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts im Interesse der Verbraucher gewährleisten.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da das Europäische Parlament die Kommission auffordert, so schnell und effektiv wie möglich sicherzustellen, dass der Stockholmer Aktionsplan die Bedürfnisse der europäischen Bürgerinnen und Bürger wirklich berücksichtigt, und zwar ganz besonders in Bezug auf die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sowie die Arbeitnehmerrechte, die Bedürfnisse der Unternehmen und Chancengleichheit für alle. Ich möchte betonen, dass das EU-Recht den Bürgerinnen und Bürgern dienen muss, namentlich in den Bereichen Familienrecht und Zivilrecht, und dass ich mich daher freue, dass die Union, seitdem sie die Zuständigkeit für Justiz und Inneres erstmalig erhielt und sodann einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) schuf, enorme Fortschritte im Bereich der Ziviljustiz gemacht hat.

Es sollte betont werden, dass das Stockholmer Programm beabsichtigt, einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, der die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert, darunter auch die Unternehmensfreiheit, um unternehmerisches Denken in allen Wirtschaftsbereichen zu fördern. Die Zeit ist also reif, um über die Zukunft des RFSR nachzudenken und daher fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, eine umfassende Debatte mit allen betroffenen Parteien anzustoßen, darunter insbesondere auch Richter und Praktiker.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. (CS) Der Bericht enthält eine ganze Reihe von Empfehlungen in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht und Familienrecht sowie internationales Privatrecht. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Maßnahmen, die auf eine verbesserte Durchsetzung des Rechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten abzielen und im Sinne des Stockholmer Programms auf Maßnahmen gerichtet sind, die auf eine stärkere Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten hinwirken. Der Aktionsplan schlägt zudem eine Gesetzesinitiative für den Entwurf einer Bestimmung vor, um die Effektivität der Durchsetzung von Urteilen in Bezug auf die Transparenz von Schuldneraktivitäten zu verbessern sowie ähnliche Bestimmungen zum Einfrieren von Konten. Ich betrachte die Frage der Standardisierung von Informationen über persönliche Umstände in Dokumenten von Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten als naheliegenden Schritt, da hierdurch Reisehindernisse beseitigt werden.

Außerdem fordert der Bericht die Kommission, die eine Arbeitsgruppe für Schiedsgerichtsbarkeit eingerichtet hat, auf, bei jeglichen Legislativvorschlägen eine Konsultation durchzuführen, bevor sie eingereicht werden, da Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit erheblichen Einfluss auf den internationalen Handel haben. Die in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Durchsetzbarkeit des Rechts innerhalb der EU verbessern, und daher habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Carlo Casini (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe mich der Schlussabstimmung über die Berlinguer Entschließung enthalten, da Änderungsantrag 2 gestrichen wurde. Dieser war extrem wichtig, um mögliche fehlerhafte Auslegungen von Punkt 40 auszuschließen, der besagt, dass das Parlament „Pläne unterstützt, nach denen die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden ermöglicht wird“. Diese Formulierung könnte eine EU-weite Verpflichtung zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften in Mitgliedstaaten zur Folge haben, in denen eine solche Partnerschaft erlaubt ist.

Tatsächlich müssen wir unterscheiden zwischen den Auswirkungen eines abgeschlossenen Rechtsgeschäfts (im Falle der Eheschließung) und den Auswirkungen einer offiziellen Eintragungsurkunde. Letzteres bezeugt, was dokumentiert wurde (beispielsweise, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe in Holland eingetragen wurde) und diese öffentliche Bezeugung ist die Wirkung, die die offizielle Personenstandsurkunde hat. Die Wirkungen der offiziellen Eintragungsurkunde sind jedoch etwas anderes und ihre Anerkennung (beispielsweise für eine Hinterbliebenenrente) ist in einem Land, das ein solches Dokument nicht anerkennt, nicht erlaubt. Familienrechtliche Angelegenheiten sind jedenfalls Teil der Identität der einzelnen Staaten und dürfen durch EU-Recht nicht berührt werden. Die Möglichkeit einer anderen Auslegung hat mich dazu bewegt, mich zu enthalten.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße den enormen Fortschritt, der im Bereich der Ziviljustiz gemacht wurde, seit die Union erstmalig die Zuständigkeit für Justiz und Inneres erhalten hat und der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen wurde. Außerdem möchte ich der Kommission zu ihrem äußerst ehrgeizigen Plan gratulieren, der auf eine große Zahl von Forderungen des Parlaments eingeht. Es ist notwendig, einen Ansatz zu finden, der strategischer ausgelegt und weniger fragmentiert ist und sich an den realen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen bei der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten im Binnenmarkt orientiert.

Der Stockholmer Aktionsplan muss diese Bedürfnisse unter anderem in Bezug auf Mobilität, Arbeitnehmerrechte, die Bedürfnisse der Unternehmen sowie Chancengleichheit berücksichtigen und dabei gleichzeitig Rechtssicherheit und den Zugang zu einer zügig und effizient arbeitenden Justiz fördern. Wir können die Schwierigkeiten bei der Rechtsetzung in Bereichen mit gemeinsamer Zuständigkeit, in denen Harmonisierung nur gelegentlich eine Option ist und Überschneidungen zu vermeiden sind, nicht ignorieren. Unterschiede bei den Rechtskonzepten und Verfassungstraditionen der verschiedenen Rechtssysteme können als Quelle der Inspiration für eine europäische Rechtskultur dienen, sollten jedoch kein Hindernis für die Weiterentwicklung des Europarechts darstellen.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT) Bis heute gibt es bestimmte Unterschiede im Zivilrecht der 27 Mitgliedstaaten und der Staaten, deren Beitritt zur EU in naher Zukunft geplant ist. Der vorgelegte Aktionsplan ist ein Schritt nach vorn; er hält die Gemeinsamkeiten fest und hebt die Unterschiede hervor, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Unterschiede angeglichen werden müssen.

Ich glaube, dass insbesondere in Bezug auf die von den Ausschüssen, in denen ich Mitglied bin, abgedeckten Themen die Schaffung gemeinsamer Bestimmungen und die Durchführung eines integrierten Justizsystems notwendig sind, um das Überleben des Binnenmarkts zu sichern. Zwar sollten die Rechtstraditionen aller Länder und deren spezifischer Charakter respektiert werden, doch angesichts der heutigen Herausforderungen ist es notwendig, die europäischen Rechtsvorschriften durch gemeinsame Anstrengungen zu harmonisieren.

Daher begrüße ich den Bericht, der die Europäische Kommission auffordert, Anstrengungen zum Abbau der rechtlichen Barrieren, die die Ausübung von Rechten in den Mitgliedstaaten behindern, zu unternehmen und die negativen Auswirkungen solcher Barrieren auf die an grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten beteiligten Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, denn dies sind beides notwendige Voraussetzungen für die Schaffung einer „europäischen Rechtskultur“, die allein die Schaffung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa garantieren kann.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt (PPE), schriftlich.(SV) Stimmerklärung: Am 23. November 2010 stimmten die schwedischen Konservativen für den Bericht (A7-0252/2010) über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms. Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir der Auffassung sind, dass große Sorgfalt bei der Harmonisierung der verschiedenen Ausbildungsformen für juristische Berufe in den Mitgliedstaaten geboten ist und betonen, dass die Harmonisierung nicht unter den Rahmen des Stockholmer Programms fällt. Wir glauben außerdem nicht, dass die Kenntnis von zwei Sprachen eine Voraussetzung dafür sein sollte, als Rechtsanwalt zu praktizieren. Zum Schluss möchten wir noch anmerken, dass die freie Wahl der Parteien beim Handelsvertragsrecht von größter Wichtigkeit ist, und dies sollte auch so bleiben.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. (IT) Das Stockholmer Programm ist ein notwendiger nächster Schritt bei der Entwicklung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bei dem mehr Gewicht auf die Einzelperson gelegt wird. Dieses verstärkte Gewicht trägt nicht nicht nur zu einer umfassenderen Betrachtung des Bürgerengagements wie beispielsweise der Respekt vor den Menschen und der menschlichen Würde bei, sondern auch zu einer Betrachtung des Rechts und der Justiz, die dazu führt, dass diese in der gesamten EU zugänglich gemacht werden, so dass Einzelpersonen ihre Rechte ohne Binnengrenzen ausüben können. Ein Fokus auf Einzelpersonen, der in allen Bereichen gewährleistet werden muss, auch in Bezug auf wachsende Einwanderung und Asylsuchende, wenn auch unter strikter Einhaltung der Regeln des zivilen Zusammenlebens und der Sicherheit. Der Aktionsplan der Kommission ist die konsequente Umsetzung des Stockholmer Programms. Bei der Entwicklung von europäischen Räumen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss jedoch immer das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden, das den Respekt vor Einzelpersonen stärkt sowie die Traditionen, die wesentlicher Bestandteil ihrer Geschichte sind. Der Bericht über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms, über den wir abgestimmt haben, scheint mir damit in Einklang zu stehen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich denke, dass es von größter Wichtigkeit ist, die vom Stockholmer Programm mit Blick auf die Verbesserung des Raums für Freiheit, Sicherheit und Recht beabsichtigten Maßnahmen richtig umzusetzen. Dies kann erreicht werden, indem die Justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird, die europäische Rechtskultur gestärkt wird und die verschiedenen Probleme in Bezug auf die Inkompatibilität der verschiedenen Verfahrensrechtssysteme auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten gelöst werden. Der Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms muss all diese im Bericht erwähnten Aspekte berücksichtigen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er spezifische Maßnahmen zur Förderung von Rechtssicherheit befürwortet sowie den Zugang zu einer schnellen und effizienten Justiz fördert. Gemäß dem Stockholmer Aktionsplan ist es erforderlich sicherzustellen, dass der Austausch von bewährten Verfahrensweisen in den einzelnen Rechtssystemen ganz besonders auf die Bedürfnisse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen gerichtet ist, so dass die Mobilität innerhalb der EU, die Arbeitnehmerrechte und die Chancengleichheit gefördert werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Bereiche Zivilrecht, Handelsrecht, Familienrecht und internationales Privatrecht gehören zu den sensibelsten Bereichen des in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechts. Daher denke ich, dass jegliche Änderungen daran besonders vorsichtig vorgenommen werden müssen, das heißt das Subsidiaritätsprinzip muss unbedingt berücksichtigt werden. Die europäischen Gesetzgeber müssen stets die verschiedenen Rechtssysteme respektieren, da sie auf dem Konsens der jeweiligen politischen Gemeinschaften basieren und demokratisch legitimiert sind. Sie können und dürfen die Tatsache nicht ignorieren, dass sie es mit Völkern und Nationen zu tun haben, die stabile, etablierte und tiefverwurzelte Rechtssysteme haben. Daher empfehle ich, dass die Änderungen verhältnismäßig sein müssen und den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen angemessen sind und dass vorgelegte Pläne und Initiativen streng geprüft werden. Während ich die diesbezügliche Beschließung von Maßnahmen in diesem Bereich aufmerksam verfolge, bin ich mir doch darüber bewusst, dass es Rechtsbeziehungen gibt, die aufgrund ihrer Natur eher dazu neigen, das Recht von mehr als einem Land zu berühren. Ich räume ein, dass viel von dem, was befürwortet wird, positiv ist und auf den Austausch von bewährten Verfahrensweisen und der Verwirklichung eines echten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts abzielt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das vom Rat im Dezember 2009 beschlossene Stockholmer Programm setzt für die nächsten fünf Jahre Prioritäten für die Entwicklung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Unionsrecht vereinfacht die Mobilität und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit auszuüben und stärkt damit das Vertrauen in den europäischen Rechtsraum. Der Aktionsplan der Kommission, durch den das Stockholmer Programm ausgeführt wird, nutzt die Instrumente, die seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Verfügung stehen, damit der Alltag und das Geschäftsleben für die Bürgerinnen und Bürger der EU erleichtert werden und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und des Binnenmarkts mit der Vielfalt der Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten vereinbart werden können. Ich unterstütze diesen Bericht, möchte aber anmerken, dass bestimmte Bereiche Priorität haben sollten, wie zum Beispiel Zivilsachen und die gegenseitige Anerkennung offizieller Dokumente.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Initiativbericht befasst sich mit mehreren komplexen Themen im Bereich der zivil-, handels-, und familienrechtlichen Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms. Daher sind unsere Meinungen zu den Vorschlägen des Berichterstatters auch so vielfältig.

Einige erscheinen uns positiv, besonders wenn er die Notwendigkeit anspricht, die Debatte über die Probleme in Bezug auf das Seerecht, Handelsrecht und Familienrecht zu fördern. Es ist nur so, dass es in Portugal noch ein ungelöstes Problem gibt, nämlich die Spezialisierung der Richter auf diesen Gebieten. Natürlich benötigen Richter aufgrund der Natur der betreffenden Probleme eine spezielle Ausbildung, um bei Familiengerichten zu arbeiten.

Im Handelsbereich gibt es jedoch eine Reihe von Problemen, und es wäre eventuell wichtiger, den Schutz von Marken durch die Zivilgerichte statt die Strafgerichte zu gewährleisten. In Portugal gibt es ebenfalls sehr lange Verzögerungen, und es ist bekannt, dass es vielen Richtern schwerfällt, eine Entscheidung in sehr speziellen Fachgebieten zu treffen.

 
  
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  Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE), schriftlich.(SV) Stimmerklärung: Am 23. November 2010 stimmten die schwedischen Konservativen für den Bericht (A7-0252/2010) über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms. Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir der Auffassung sind, dass große Sorgfalt bei der Harmonisierung der verschiedenen Ausbildungsformen für Angehörige der Rechtsberufe in den Mitgliedstaaten geboten ist und betonen, dass die Harmonisierung nicht unter den Rahmen des Stockholmer Programms fällt. Wir glauben außerdem nicht, dass die Kenntnis von zwei Sprachen eine Voraussetzung dafür sein sollte, als Rechtsanwalt zu praktizieren. Zum Schluss möchten wir noch anmerken, dass die freie Wahl der Parteien beim Handelsvertragsrecht von größter Wichtigkeit ist, und dies sollte auch so bleiben.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt. Es ist nicht akzeptabel, in bestimmten Bereichen des Zivilrechts ein 28. System zu schaffen, um die nationalen Systeme zu umgehen, auch wenn es nur optional ist. Außerdem ist es der Gipfel der Scheinheiligkeit zu sagen, die Vielfalt dieser Systeme sei ein Vorteil, während die „regulatorische Angleichung“ gleichzeitig empfohlen wird, damit diese Systeme angenähert werden können - oder anders ausgedrückt, damit sie über kurz oder lang standardisiert werden können. Es ist vor allem nicht akzeptabel, dass der freie Personenverkehr und der diskriminierungsfreie Zugang zu Sozialleistungen in dem jeweiligen Aufenthaltsland als Vorwand benutzt werden, die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden zu verlangen, da die wahre Absicht hinter diesen Vorschlägen nicht darin besteht, das Leben für europäische Familien, die in ein anderes EU-Land gezogen sind, einfacher zu machen. Das wahre Ziel ist, die gleichgeschlechtliche Ehe und Adoption durch homosexuelle Paare denjenigen Mitgliedstaaten aufzuzwingen, die solche Konzepte in ihrem eigenen Rechtssystem nicht anerkennen. Die Zuständigkeit für das Familienrecht liegt strikt und ausnahmslos bei den Mitgliedstaaten, und das muss auch so bleiben. Jedenfalls müssen wir den einseitigen Entscheidungen der deutschen Justiz in Bezug auf das Sorgerecht für Kinder in Fällen, in denen sich Paare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit scheiden lassen, sowie der exzessiven, uneingeschränkten Macht des Jugendamts Einhalt gebieten, über die in den an uns gerichteten Petitionen geklagt wird.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Ich freue mich über die Annahme dieses Berichts, der den Stockholmer Aktionsplan begrüßt, genauer gesagt über die darin enthaltenen zivil-, handels- und familienrechtlichen Elemente sowie Elemente des internationalen Privatrechts. Die Europäische Union arbeitet an der Schaffung eines „Europäischen Rechtsraums“ und dieser Raum basiert auf der Idee, dass Urteile, genau wie Personen, in der Lage sein müssen, sich innerhalb der Union zu „bewegen“, um den europäischen Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, Zugang zur Justiz zu bekommen. Dieser „gemeinsame Rechtsraum“ umfasst das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen der Mitgliedstaaten, und dieser Punkt der gegenseitigen Anerkennung ist in Bereichen wie Familienrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Testamentsrecht, Ehegüterrecht etc. entscheidend. Dies sind wesentliche Bereiche im Leben der Bürgerinnen und Bürger. Unser Bericht betont unter anderem die Bedeutung der juristischen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung von Netzwerken für Richter sowie der Einführung von Austauschprogrammen. Ich unterstütze diese Ziele voll und ganz.

 
  
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  Martin Kastler (PPE), schriftlich. Ich habe bei der Abstimmung für die Änderungsanträge und gegen den Berlinguer-Bericht gestimmt, weil ich mir nicht sicher bin, ob die Subsidiarität darin ausreichend geschützt ist. Ich bin nicht der Meinung, dass wir pikante Details streichen dürfen - nur, weil es sich um ein großes Richtlinien-Paket handelt. Das ist eine Strategie mit Widerhaken. Für mich ist der Knackpunkt Absatz 40, der so wie er heute verabschiedet wurde, zusammen mit weiteren Bestandteilen des Stockholmer Programms Kompetenzkonflikte provozieren wird. Ganz konkret: Es bestehen Zweifel, ob wir bei der gegenseitigen Anerkennung von Personenstandsurkunden - also auch Heiratsurkunden - das Familienrecht anwenden und damit entsprechend der Prozedur gemäß Artikel 81.3 des EU-Vertrages die Entscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten bei der Definition der Ehe achten.

So lange das nicht klar ist, besteht die Gefahr eines Konflikts zwischen den einfachen Prozeduren des Zivilrechts und den komplizierten Prozeduren des grenzüberschreitenden Familienrechts. Ein Satz entsprechend des Änderungsantrages 3 hätte ausgereicht, um diesen Konflikt zu entschärfen. Ein Detail, für das die Mehrheit im Parlament heute leider nicht zu gewinnen war. Ich bleibe bei meiner Auffassung: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Sie bleiben ausschließlich Aufgabe der Mitgliedstaaten. Ich habe deshalb gegen den Initiativbericht gestimmt.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Diese Entschließung fordert die Kommission und den Rat dazu auf, sicherzustellen, dass das Parlament umfassend über die Organisation und Ausrichtung der juristischen Ausbildung konsultiert wird. Diese Initiative wird das Konzept einer europäischen Rechtskultur unterstützen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU fair und würdevoll behandelt werden.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über den Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms gestimmt, da ich die bezüglich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gemachten Fortschritte für sehr wichtig halte. Tatsächlich wurde seit seiner Schaffung ein enormer Fortschritt im Rechtsbereich erzielt, auch bei der Ziviljustiz.

Ich glaube, dass die verschiedenen Rechtskonzepte und Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten respektiert werden müssen, aber gleichzeitig glaube ich auch, dass das Bestehen solcher Unterschiede als Stärke aufgefasst werden sollte, auf die man sich konzentrieren sollte, um das Ziel der Weiterentwicklung des Europarechts zu erreichen. Diesbezüglich muss die europäische Rechtsgemeinde eingebunden werden, da ihr Beitrag die Idee einer realen europäischen Rechtskultur stärken dürfte, indem Wissen ausgetauscht und ein Studium der vergleichenden Rechtswissenschaft betrieben wird.

Daher unterstütze ich den Vorschlag, ein Forum zu schaffen, in dem Richter, die häufig mit grenzüberschreitenden Streitfällen zu tun haben, wie beispielsweise bei Seerechts-, Handelsrechts- und Familienrechtssachen, diskutieren und ihr Wissen erweitern können. Und schließlich glaube ich, dass sich der Stockholmer Aktionsplan auf der Grundlage dieser Voraussetzungen darauf konzentrieren sollte, den von den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vorgebrachten Forderungen eines europäischen Justizwesens zur Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten voll Rechnung zu tragen.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich. (FR) Betrachtet man das Stockholmer Programm (2010-2015) aus der Perspektive der Zusammenarbeit innerhalb des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR), so legt es in Wahrheit den zukünftigen Grundstein einer europäischen Vorherrschaft in vielen Bereichen mit dem Ziel, jegliche noch verbliebenen Hindernisse, die der „Freizügigkeit“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenstehen, zu entfernen. Ob es nun um Grundrechte, Privatsphäre, Minderheitenrechte, „Unionsbürgerschaft“ oder die Asyl- und Einwanderungspolitik geht, diese bunte Mischung dient als Vorwand, um die föderalistischen Bestrebungen in Richtung eines europäischen bürokratischen Superstaats voranzutreiben. Ich behaupte, dass das Gesetz und alle Bräuche und Gewohnheiten ein grundlegender Teil des Geistes und der Identität eines Volkes und einer souveränen Nation sind. Die Idee einer obskuren europäischen Harmonisierung zu unterstützen, ganz besonders in Bezug auf das Zivil- und Familienrecht, würde bedeuten, dass die erbrachten Opfer und die über die Jahrhunderte erzielten Fortschritte umsonst wären. Da Frankreich derzeit noch weltweit mit die höchsten rechtlichen und sozialen Schutzstandards genießt, wird es keinen Nutzen davon haben, weiterhin das Opfer pro-europäischer, globalisierungsfreundlicher und ultraliberaler Sturheit zu sein.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße die Annahme dieses Berichts über das Stockholmer Programm, der betont, wie wichtig es ist, die gegenseitige Anerkennung von durch nationale Verwaltungen ausgestellten offiziellen Dokumenten sicherzustellen. Dies wird auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften beinhalten, das heißt, dass die Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nun als nächste Angehörige im Falle eines Unfalls im Ausland agieren dürfen und gegebenenfalls die gleichen Ansprüche auf Steuervergünstigungen haben, während sie in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Die Ziele des Stockholmer Programms und seines Umsetzungsplans sind positiv. Nach meiner Auffassung ist einer der Hauptgründe dafür die Tatsache, dass das Ziel des Programms die Schaffung eines Fundaments und von Bedingungen ist, auf deren Grundlage die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechte und Freiheiten voll nutzen und durchsetzen können. Die Umsetzung des Stockholmer Programms birgt einige Schwierigkeiten, und das wird auch weiterhin so bleiben. Auf der einen Seite gibt es den objektiven Bedarf, die Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen (beispielsweise beim Recht auf Freizügigkeit) und auf der anderen Seite besteht die Gefahr des Missbrauchs durch unterschiedliche Auslegungen von vereinheitlichten Rechtsnormen. Die Initiative des Stockholmer Programms, die auf die Sicherstellung der gegenseitigen Anerkennung von offiziellen Dokumenten in den Mitgliedstaaten abzielt, ist begrüßenswert. Dieser Mechanismus darf jedoch nicht in direkten Konflikt mit den grundlegenden Bestimmungen der Mitgliedstaaten kommen, ganz besonders im Bereich des Familienrechts. Angesichts der Tatsache, dass Familienrecht Ausdruck einer viele Jahre alten Tradition und eines hart erkämpften Konsens ist, ist eine Verletzung der Souveränität der Mitgliedstaaten in diesem Bereich nicht akzeptabel, auch wenn die Pläne zur Vereinheitlichung gut gemeint sind. Weitere Entwicklungen sollten zum Ziel haben, sicherzustellen, dass das vereinheitlichte Recht nicht zu geringeren Standards bei den in den Mitgliedstaaten auf verschiedenen Ebenen existierenden Rechten (Zivilrecht, Sozialrecht, etc.) führt. Es ist zudem notwendig sicherzustellen, dass die Vereinheitlichung von Rechtsvorschriftlich nicht zu der Möglichkeit führt, dass Grundstücksklagen geführt werden und die Integrität der Staaten verletzt wird und es muss eine klare Definition geben, wie und durch wen die vereinheitlichten europäischen Rechtsvorschriften durchgesetzt werden sollen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Bereiche Zivilrecht, Handelsrecht, Familienrecht und internationales Privatrecht gehören zu den sensibelsten Bereichen des in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechts. Ich habe mich bei der Abstimmung über diesen Bericht enthalten, da ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass das Subsidiaritätsprinzip bei diesen Angelegenheiten stets eingehalten wird, ganz besonders bei Angelegenheiten mit familienrechtlichem Bezug und bei Themen, bei denen es um die gegenseitige Anerkennung des Ehe- und Familienrechts geht.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE), schriftlich. (HU) Was möchten wir in Bezug auf den Umfang der Justiziellen Zusammenarbeit, so wie sie derzeit betrieben wird, verbessern? Das angenommene Dokument wirft Licht auf die wichtigsten Teile der Pläne der Kommission. Es unterstreicht die Aufgaben, die in der kommenden Periode aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger vor uns liegen. Als Politiker und Lehrer stimme ich zu, dass die Kommunikation zwischen Hochschuleinrichtungen weitere Verbesserungen erfordert, so dass die neue Generation von Juristen sich bereits während ihrer Jahre an der Universität mit der Vielfalt der europäischen Rechtskultur vertraut machen kann. Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, den Justizbereich weiter zu verbessern. Die Energie, die in die Ausbildung investiert wurde, hat Auswirkungen auf die Effizienz des Justizsystems. Wir müssen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die für die Ausbildung erforderlichen Ressourcen überall zur Verfügung stehen. Berufsangehörige, die Berufserfahrung und die entsprechenden Sprachkenntnisse im Ausland erworben haben, können die Hauptbeitragenden beim Abbau von Hindernissen sein, die der grenzüberschreibenden Zusammenarbeit im Weg stehen. Das Vertrauen in die Systeme der Mitgliedstaaten kann gestärkt werden, indem man über sie lernt. Studierende müssen dazu angeregt werden, an Austauschprogrammen mit dem Ausland teilzunehmen.

Es ist sehr wichtig, Foren zu unterstützen, die den beruflichen Dialog fördern wollen. Vertreter der juristischen Berufe müssen Gelegenheit erhalten, ihre Meinung zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kontinuierlich auszudrücken. Schließlich sind sie es, die den entsprechenden Problemen in der Praxis gegenüberstehen. Sie sind es, an die wir unsere Fragen in Bezug auf den Erfolg der bisher getroffenen Maßnahmen richten. Als Vertreter der Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen wir bestrebt sein, sicherzustellen, dass die EU bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht den Eindruck eines undurchdringlichen Gewirrs von Vorschriften hervorruft. Die Rechtsvorschriften über Verbraucher und Unternehmen sollten in der Tat für die Bürgerinnen und Bürger da sein und sich mit ihnen befassen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Bericht über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms enthält in Punkt 40 einen schweren Eingriff in nationalstaatliches Recht, wenn gefordert wird, dass gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften, die einem bestimmten Mitgliedsstaat geschlossen werden, auch in allen anderen anerkannt werden müssen. Dieser Eingriff soll noch dazu durch eine geschickte Formulierung durch die Hintertür geschummelt werden. In der deutschen Fassung des Antrags – und wie ich vermute, in noch sehr vielen anderen Sprachfassungen – kommt der eigentliche Sinn und Zweck dieses Punktes längst nicht so deutlich hervor, wie er sollte. Nachdem ich mich aus Überzeugung gegen eine „Homo-Ehe“ ausspreche, und vor allem auch gegen diese hinterlistige Form der Politik, habe ich mich gegen diesen Punkt bzw. Bericht gestimmt. Dieser Bericht kann nämlich in der Folge einen Anreiz für einen Partnerschaftstourismus entfachen, wie er sich bei Adoptionen und künstlichen Befruchtungen bereits entwickelt hat.

Durch den Abschluss einer Partnerschaft in einem Land, in dem ehegleiche Rechte und Ansprüche Gesetzeskraft haben, könnten die Vertragspartner auch in ihrem Stamm- oder Herkunftsland dann Ansprüche durchsetzen, die dort nur für die Ehe gelten. Die jetzige Entschließung würde in letzter Konsequenz auch die Existenz unterschiedlicher nationaler Regelungen selbst gänzlich absurd machen.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Der Bericht befasst sich mit einem höchst wichtigen Thema, nämlich wie die EU die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Handelsunternehmen im Bereich des Rechts erfüllt, und zwar insbesondere mit Blick auf grenzüberschreitende zivil- und handelsrechtliche Streitfälle. Ich bedaure jedoch, dass ich in dem Bericht keinerlei Hinweise auf die Maßnahmen gefunden habe, die erforderlich sind, um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmensverwaltungen über die Möglichkeiten zu informieren, die ihnen durch die europäische Gesetzgebung im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen von Gerichtsverfahren gegeben sind. Es ist kein ausreichendes Wissen um diese Möglichkeiten vorhanden und daher werden sie auch nicht genug genutzt. Es ist wichtig, sich auf Richter und Rechtsanwälte zu konzentrieren; dadurch wird aber nicht gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger vollständigen Zugang zu diesen Informationen haben.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms gestimmt. Seit die EU Befugnisse im Bereich Justiz und Inneres erhalten hat, und seit der Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, für den die EU und die Mitgliedstaaten derzeit die gemeinsame Zuständigkeit besitzen, wurden erhebliche Fortschritte im Bereich des Zivilrechts gemacht. Die Mitteilung der Europäischen Kommission mit der Bezeichnung „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ (KOM(2009)0262) schlug einen ehrgeizigen Plan zur Entwicklung des vorstehend genannten Raums in der Periode 2010-2014 vor.

Es kann keine Zweifel daran geben, dass weitere Fortschritte in diesem Bereich einen strategischeren Ansatz erfordern, der primär auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen mit Blick auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Freiheiten im Binnenmarkt ausgerichtet ist. Schrittweise Harmonisierung, Angleichung und Normierung sind gefordert, beispielsweise beim Verbraucherschutz. Selbstverständlich müssen bei der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der bereits eingeführten Maßnahmen die grundlegend unterschiedlichen Rechtssysteme und Traditionen respektiert und abgestimmt werden. Ich glaube jedoch, dass ihre Koexistenz als Stärke und Inspiration bei der Schaffung von gemeinsamen Lösungen für eine europäische Rechtsetzung aufgefasst werden sollte, und nicht als Hindernis. Um die Herausforderungen zu meistern, sollte die Kommission eine offene Debatte mit den verschiedenen Vertretern des Justizsystems führen, insbesondere mit Angehörigen der Rechtsberufe.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Berlinguer Bericht insoweit gestimmt, als er Aspekte von fundamentaler Bedeutung in Bezug auf einen Wechsel hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger und für die Förderung der Entwicklung einer europäischen Rechtskultur betrifft.

Der Bericht befasst sich ausgeglichen und umfassend insbesondere mit Problemen in Verbindung mit der Ausbildung von Richtern; der Zusammenarbeit der Justizbehörden; europäischem Vertragsrecht; den Grundrechten, darunter die Unternehmensfreiheit zur Entwicklung des Unternehmertums in allen Wirtschaftsbereichen; und mit der gegenseitigen Anerkennung von offiziellen durch nationale Verwaltungen ausgestellten Dokumenten und den Wirkungen von Personenstandsurkunden.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Das Stockholmer Programm hat den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ziel. Die Unterschiede bei den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten schaffen Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Rechtsvorschriften. Aus diesem Grund habe ich für die Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, die eine Annäherung und Harmonisierung des Zivilrechts, Handelsrechts, Familienrechts sowie des internationalen Privatrechts vorschlägt und sich auf die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten konzentriert, und zwar durch

• Pflege einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur;

• Aus- und Weiterbildung von Richtern, Anklägern und anderen Gerichtsmitarbeitern mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis für die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten zu entwickeln und grenzüberschreitende Streitigkeiten beizulegen;

• Schaffung eines regelmäßigen Forums, in dem Richter in Rechtsbereichen, in denen es grenzüberschreitende Streitfälle gibt, Rechtsstreitigkeiten oder rechtliche Probleme erörtern können mit dem Ziel, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens aufzubauen;

• Einführung eines europäischen Vertragsrechts;

• Einführung einer Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Das im Dezember 2009 beschlossene Stockholmer Programm legt die Prioritäten für die Entwicklung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die nächsten fünf Jahre fest. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die beachtlichen Ergebnisse hervorzuheben, die wir bereits erzielt haben und zu hoffen, dass die empfohlenen Maßnahmen dabei helfen können, den realen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen gerecht zu werden, ihre Mobilität sowie die Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten im Binnenmarkt zu erleichtern, und zwar ohne das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und mit Respekt für die Vielfalt der Rechtskonzepte und Verfassungstraditionen der verschiedenen Mitgliedstaaten.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Heute haben wir im Plenum über einen Entschließungsantrag über positive Rechtsaspekte des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms abgestimmt, mit anderen Worten, die Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Periode 2010-2014, insbesondere im Hinblick auf Aspekte des Zivil-, Handels- sowie des internationalen Privatrechts.

Das Dossier fordert die Kommission auf, den vorgelegten Antrag zu verbessern, indem versucht wird, bestimmte Probleme und kritische Bereiche, die speziell in der internationalen Rechtspraxis vorkommen, zu lösen. Die Unterstützung der nationalen Richter in Bezug auf die bei der Formulierung der Rechtsvorschriften vorgeschlagenen technischen Aspekte und die Schaffung einer unabhängigen europäischen Klagemöglichkeit, die es unter anderem möglich machen würde, Probleme, die aufgrund von Meinungsverschiedenheiten im nationalen Verfahrensrecht entstehen, zumindest teilweise zu lösen, sind spezifische Beispiele eines konstruktiven und befürwortenden Ansatzes, den ein gemeinsamer und ausführlich diskutierter Entschließungsantrag in Bezug auf die europäische Rechtsetzung verfolgen könnte.

In einem Bereich, der so wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist wie das Zivilrecht, ist es notwendig, die grundlegend verschiedenen Rechtskonzepte und Verfassungstraditionen zu respektieren und unter einen Hut zu bringen, aber es ist auch notwendig, sich den aus diesen Unterschieden ergebenden negativen rechtlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger zu stellen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dies ist eine gute Bestimmung, die vorwiegend die Nutzung aller möglichen Mittel fordert, um eine europäische Rechtskultur zu pflegen, ganz besonders durch juristische Aus- und Weiterbildung.

 
  
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  Marco Scurria (PPE), schriftlich. (IT) Ich hoffe, dass die im Aktionsplan genannten Maßnahmen innerhalb des angesetzten Zeitrahmens durchgeführt werden, da sie für die Verbesserung der Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Insbesondere hat Italien das Erfordernis der Entwicklung von gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten der Union immer unterstützt und ist für eine Erweiterung der EU-Vorschriften in den Bereichen Justiz und Inneres.

Von daher unterstützen wir den Ansatz des gesamten Aktionsplans, der auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen aufbaut, was durch die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens erreicht wird. Ich möchte außerdem betonen, dass es erforderlich ist, sämtliche Mittel zu nutzen, um eine europäische Rechtskultur zu pflegen, insbesondere durch die juristische Lehre und Ausbildung.

 
  
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  Debora Serracchiani (S&D), schriftlich. (IT) Ich möchte meine Zufriedenheit darüber ausdrücken, dass den Angelegenheiten in Bezug auf Zivilrecht solche Bedeutung zugemessen wird, wie zum Beispiel durch den Legislativvorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit beim Scheidungsrecht und die Anerkennung und Erstellung von offiziellen öffentlichen Dokumenten im Erbrecht. Besonders freue ich mich zu sehen, dass das Erfordernis betont wird, spezifische Maßnahmen und Programme zur Förderung einer effektiven europäischen Rechtskultur auf der Grundlage der Bereitstellung von Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus-Programmen für Richter und alle Angehörigen der juristischen Berufe einzuführen.

Die in dem Plan aufgeführten Maßnahmen sind für eine Verbesserung der rechtlichen Garantien für europäische Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig, aber es ist notwendig, einen strategischeren und weniger fragmentierten Ansatz basierend auf den realen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen bei der Ausübung ihrer Rechte zu verfolgen. Während wir einerseits die Schwierigkeiten bei der harmonisierten Rechtsetzung in einem Bereich mit gemeinsamer Zuständigkeit zu berücksichtigen haben, müssen wir andererseits die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres erweitern. Auf diese Weise werden die Parameter der Rechtssicherheit zunehmend klar und unterstützt und wir machen den Weg frei für eine wahrhaftig gemeinsame Rechtstheorie und Rechtspraxis der Europäischen Union.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Dank des Stockholmer Programms werden die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihre Rechte auf dem Gebiet des Zivil-, Handels- und Arbeitsrechts überall in der Europäischen Union geltend zu machen. Das Programm bietet Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie mehr Transparenz. Es verstärkt außerdem die Einheitlichkeit des Systems von Rechtsvorschriften in der Europäischen Union.

Um jedoch Systeme aufzubauen, die einheitlicher sind, ist es erforderlich, dass die Koordination unseres Handelns verstärkt wird, und dass ein Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern der Union stattfindet. Dies betrifft zu einem großen Teil das Justizsystem und die extrem wichtigen Fragen in Bezug auf Migration und den Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Ein sehr wichtiges Thema, besonders angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Probleme, wird die Entwicklung von effizienten Handlungsmechanismen im Bereich der Stärkung des Binnenmarkts und der Wirtschaftsintegration sein, womit ich liberalere Konzepte bei den Handelsbeziehungen zwischen den Ländern der Europäischen Union und bei der Schaffung von Rechtsvorschriften über die Handelsbeziehungen mit Drittländern meine. Was die Teilnehmer an Wirtschaftsprozessen anbelangt, ist es vor allem erforderlich, die Rechte zum Schutz der Verbraucher und Unternehmen zu spezifizieren und weiterhin die Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften im Binnenmarkt effizient zu überwachen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Seit die Europäische Union die gemeinsame Zuständigkeit in den Bereichen Justiz und Inneres erlangt hat, wurden enorme Fortschritte im Bereich des Zivilrechts gemacht. Die Achtung der unterschiedlichen Rechtssysteme und Traditionen ist in Art. 67 AEUV verankert und wird auch im Bericht des Kollegen Berlinguer als Stärke der Europäischen Union herausgehoben. Der Subsidiaritätsgedanke ist ein Grundsatz des EU-Rechts, der unter der Bedingung greift, dass das untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben eigenständig zu lösen. Die Bereiche Justiz und Inneres sind traditionelle Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, jeder Mitgliedsstaaten hat seine Besonderheiten und Traditionen, die Teil der Kulturvielfalt Europas sind, um jedoch mit den veränderten Realitäten der heutigen Zeit Schritt halten zu können, war eine gemeinsame Zuständigkeit mit der Europäischen Union notwendig.

Verträge mit grenzüberschreitenden Bezügen sind heute die Regel, Lebensgemeinschaften/Familien in denen die Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammen sind heute eine Alltäglichkeit - verbunden sind damit aber Herausforderungen der nationalen Zivilgesetzgebungen, denen begegnet werden muss. Wie vom Berichterstatter empfohlen ist es nun an der Zeit - neben der nationalen Rechtskulturen - eine europäische Rechtskultur zu entwickeln.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) Es ist schade, dass dieses Parlament entschieden hat, die Debatte über das Stockholmer Programm einfach von der Agenda zu streichen. Wo keine Möglichkeit zu Debatte besteht, können auch keine Fragen gestellt werden. Außerdem wird es die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten nur noch verstärken, wenn wir den kritischen Austausch von Meinungen über den Integrationsprozess nicht zulassen. Eines dieser Bedenken betrifft die Diskussion über die Schaffung eines zivilrechtlichen Gesetzes über Eheschließungen. Zahlreiche Familienverbände in allen Mitgliedstaaten heben hervor, dass der Mechanismus des Stockholmer Programms daher möglicherweise von gleichgeschlechtlichen Paaren ausgenutzt wird. Diese Frage kann nicht nur im Rahmen der Verfahren des Zivil- und internationalen Privatrechts gelöst werden, sondern auch durch das komplexe familienrechtliche Verfahren gemäß Artikel 81 Absatz (3) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Falls das Stockholmer Programm für diesen Zweck missbraucht wird, würde dies einer indirekten Gesetzesänderung gleichkommen, und genau dies wird von der Union seit langem bekämpft. Die Kommission und der Rat müssen daher erklären, dass weder die sozialrechtlichen Mechanismen noch das Stockholmer Protokoll jemals zur Schaffung eines Gesetzes zur Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare führen. Wenn wir eine starke Union schaffen wollen, darf dies nicht durch die Einschränkung von Befugnissen der Mitgliedstaaten oder auf Kosten des Gemeinwohls geschehen. Die EKR-Fraktion hat Änderungsvorschläge vorgelegt, die die Befugnisse der Mitgliedstaaten unterstreichen. Ich werde gegen den vorgelegten Bericht stimmen, sofern diese Vorschläge nicht angenommen werden.

 
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