Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/2059(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0275/2010

Aussprachen :

PV 25/11/2010 - 4
CRE 25/11/2010 - 4

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0435

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

4. Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten 2009 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an den Empfehlungsentwurf an die Europäische Kommission in der Beschwerdesache 676/2008/RT (gemäß Artikel 205 Absatz 2 erster Teil) - 26. Jahresbericht über die Überwachung der Anwendung des Rechts der Europäischen Union (2008) (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
MPphoto
 

  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die gemeinsame Aussprache über die Berichte über den Europäischen Bürgerbeauftragten und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union:

– der Bericht von Frau Nedelcheva im Namen des Petitionsausschusses über den Jahresbericht 2009 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2010/2059 (INI)) (A7-0275/2010);

– der Bericht von Frau Paliadeli im Namen des Petitionsausschusses zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an seinen Empfehlungsentwurf an die Europäische Kommission in der Beschwerde 676/2008 RT (2010/2086(INI)) (A7-0293/2010); und

– der Bericht von Frau Lichtenberger im Namen des Rechtsausschusses über den 26. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Rechts der Europäischen Union (2008) (KOM(2009)06752010/2076(INI)) (A7-0291/2010).

 
  
MPphoto
 

  Mariya Nedelcheva, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, Herr Diamandouros, Herr Kommissar, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, dass wir davon ausgehen können, dass die Mission des Europäischen Bürgerbeauftragten zwei Ziele umfasst.

Zunächst gibt es das rechtliche Ziel, das darin besteht, zu gewährleisten, dass die europäischen Institutionen Achtung vor dem Grundrecht der guten Verwaltungsführung zeigen. Die Achtung dieses Rechts zu garantieren, ist die zentrale Aufgabe des Bürgerbeauftragten. Wir befinden uns jetzt in einer sehr wichtigen Zeit, da der Vertrag von Lissabon, der jetzt die Europäische Charta der Grundrechte enthält, dieses Recht in Artikel 41 rechtsverbindlich macht. Der Bürgerbeauftragte hat somit jetzt eine rechtliche Grundlage, um seine Tätigkeit ordnungsgemäß durchzuführen, und zwar meiner Meinung nach eine Grundlage, die an Stärke gewonnen hat.

Um dieses Ziel der umfassenden Achtung des Rechts auf eine gute Verwaltungsführung zu erreichen, muss der Bürgerbeauftragte unbeugsam sein, wenn es um die Institutionen geht. Die Sonderberichte sind ein Instrument, das hier voll zur Geltung kommt. Sie erlauben es dem Bürgerbeauftragten, Fälle von eklatant schlechter Verwaltungsführung aufzuzeigen, wenn alle Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten erschöpft sind. Die Porsche-Affäre ist diesbezüglich von großer Bedeutung. An dieser Stelle möchte ich die Entschlossenheit, wenn ich so sagen darf, von Herrn Diamandouros loben, der sich bemüht hat, die Informationen zu erhalten, auf deren Erhalt er vollen Anspruch hat.

Das zweite Ziel ist von moralischer Natur. Für den Bürgerbeauftragten bedeutet dies, eine Dienstleistungskultur zu fördern, die nicht ausdrücklich in den Verträgen erwähnt ist, aber die sicherlich Teil der Verpflichtungen sind, die für die Institutionen gelten. Um sicherzustellen, dass sich eine solche Dienstleistungskultur entwickelt, sind zwei Dinge erforderlich. Zunächst muss der Bürgerbeauftragte sich weiterhin für gütliche Lösungen einsetzen, wie er es bereits seit mehreren Jahren tut. Ich möchte noch einmal sagen, dass 56 % der eingegangenen Beschwerden durch eine gütliche Einigung gelöst werden.

Er muss außerdem seine Anstrengungen in Bezug auf die Kommunikation fortsetzen, sodass europäische Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte informiert werden, sowie für die bestehenden Verfahren, um sicherzustellen, dass diese Rechte geachtet werden. Diesbezüglich ist die Einführung eines interaktiven Leitfadens ein wichtiger Fortschritt, und ich glaube, dass viele unserer Bürgerinnen und Bürger Ihnen dafür dankbar sind.

Daher ist die Bilanz der Tätigkeiten des Bürgerbeauftragten im Jahr 2009 gänzlich positiv, und dies habe ich versucht, in meinem Bericht darzulegen. Ich habe aber auch eine Reihe von Empfehlungen aufgenommen. Zunächst denke ich, dass es wesentlich ist, die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und den nationalen Bürgerbeauftragten zu intensivieren. In Brüssel Maßnahmen zu ergreifen, ohne sicherzustellen, dass es eine Beziehung zur nationalen Ebene gibt, hat eine viel geringere Effizienz zur Folge. Daher bitte ich den Europäischen Bürgerbeauftragten, die nationalen Bürgerbeauftragten stärker zu ermutigen, einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit ihren nationalen Parlamenten zu führen, der in der Art dem Austausch ähnelt, den der Europäische Bürgerbeauftragte mit uns im Europäischen Parlament abhält.

Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten dafür ist ein wichtiges Instrument. Ich glaube, dass diesbezüglich ein Informationsaustausch und bewährte Verfahren wesentlich sind. Ich möchte hier noch einmal sagen, wie wichtig es ist, ein gemeinsames Intranetportal für Bürgerbeauftragte einzurichten, um all diese Informationen auszutauschen.

Herr Präsident, die Bürgerinnen und Bürger müssen im Mittelpunkt unserer Ziele stehen. Transparenz, Nähe, gute Verwaltungsführung, eine Dienstleistungskultur – dies sind die Schlagworte. Diese Nähe trifft jedoch auch auf unsere Institution zu. Aus diesem Grund möchte ich noch einmal ein Lob an Herrn Diamandouros aussprechen, dass er sich so sehr bemüht, eine ständige Verbindung zum Europäischen Parlament zu halten und insbesondere zum Petitionsausschuss. Wie ich in meinem Bericht hervorgehoben habe, glaube ich, dass es für unsere beiden Institutionen von großem Vorteil wäre und darüber hinaus auch für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, wenn wir uns häufiger austauschen würden, wenn der Bürgerbeauftragte eine Untersuchung aus eigener Initiative durchführt.

Bis jetzt hat Herr Diamandouros seine Aufgabe sehr gut erfüllt, die Institutionen zur Ordnung zu rufen, wenn sie den verworrenen Pfad der Undurchsichtigkeit und schlechten Verwaltung eingeschlagen haben.

Herr Diamandouros, ich wünsche Ihnen alles Gute und freue mich schon darauf, Ihren Jahresbericht für das Jahr 2010 zu lesen.

 
  
MPphoto
 

  Chrysoula Paliadeli, Berichterstatterin.(EL) Herr Präsident, im März 2007 bat eine Umweltschutzorganisation darum, die Korrespondenz zwischen der Europäischen Kommission und der Automobilindustrie im Zuge der Konsultationen zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsvorschlags über die CO2-Emissionen offenzulegen.

Acht Monate später gewährte die Kommission Zugang zu 16 von 19 Schreiben, lehnte es jedoch – ohne rechtliche Grundlage – ab, drei Schreiben von Porsche zu veröffentlichen. Die Umweltschutzorganisation wandte sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten, der drei Monate später einen Empfehlungsentwurf erarbeitete, der an die Kommission gerichtet war und diese aufforderte, gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union innerhalb von drei Monaten darauf zu antworten.

Die Kommission bat um fünf Verlängerungen, nur um im Juni 2009, ein Jahr nach dem Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten, zu sagen, dass sie nicht in der Lage sei, die Korrespondenz mit besagtem Automobilhersteller offenzulegen, weil mit diesem noch Konsultationen im Gange seien. Bis zum Oktober 2010 standen dem Bürgerbeauftragten keine Informationen zur Verfügung.

Diese unberechtigte Verzögerung führte zu einem Sonderbericht an das Europäische Parlament, der die Kommission beschuldigte, den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu missachten, und gleichzeitig die Gefahr herausstellte, wenn die Möglichkeit der beiden Institutionen zur Überwachung der Kommission unterlaufen wird.

Als Folge dieses Sonderberichts des Bürgerbeauftragten, den das Parlament heute verabschieden soll und welcher der erste Bericht zu einem Missstand in der Verwaltungstätigkeit ist, wurden die Schreiben dieses speziellen Automobilherstellers offengelegt, fünfzehn Monate nach der ersten Aufforderung durch den Bürgerbeauftragten. Zwischen September 2008 und Februar 2010 kam die Kommission zu einer Entscheidung, die ihr fünfzehn Monate zuvor im Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten vorgeschlagen worden war. Gleichzeitig wurde nachgewiesen, dass dieser spezielle Automobilhersteller schließlich zugestimmt hatte, dass seine Schriftstücke – wenn auch nur zum Teil – offengelegt würden.

Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, dass die Kommission natürlich verpflichtet war, den entsprechenden Artikel der Verordnung des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen, der fordert, dass die Institutionen den Zugang zu Dokumenten verweigern sollen, wenn deren Veröffentlichung den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Privatpersonen oder Rechtspersonen untergraben würde. Da aber das Büro des Bürgerbeauftragten die Schreiben geprüft und festgestellt hat, dass sie keinerlei Informationen enthalten, die die wirtschaftlichen Interessen dieses speziellen Automobilherstellers schädigen würden, hätte die Kommission zumindest einige der Briefe umgehend offenlegen und damit dem Vorschlag des Bürgerbeauftragten Folge leisten sollen. Hat sie jedoch Vorbehalte bei der Interpretation des Empfehlungsentwurfs gehabt, war sie zur Rechtfertigung ihrer Entscheidungen verpflichtet, gleichermaßen überzeugende rechtliche Einschätzungen vorzubringen, die die Möglichkeit bestätigen, dass der fragliche Automobilhersteller auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments eine Klage einreichen könnte.

Ich möchte hier keinen Kommentar dazu abgeben, dass der fragliche Automobilhersteller sich in Bezug auf die Anfrage der Kommission völlig still verhalten hat. Ich halte es jedoch für das höchste Exekutivorgan der Europäischen Union für inakzeptabel, die Ablehnung – eine Ablehnung, die seitens eines Privatunternehmens beinahe respektlos gegenüber den europäischen Institutionen erscheint – als Grund zu nutzen, um eine Antwort auf eine solche Anfrage zu verweigern, insbesondere da deren Schriftstücke keine Informationen enthalten, die die Anwendung des entsprechenden Artikels der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments nach sich ziehen und dazu führen könnten, die Kommission vor Gericht zu bringen.

 
  
MPphoto
 

  Eva Lichtenberger, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Mein Bericht über die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht ist einer der besonders wichtigen hier im Europäischen Parlament. Wir haben hier im Europäischen Parlament einen Ablauf der Gesetzeswertung, der hochkomplex, hochkompliziert, aber gleichzeitig auch einer der transparentesten ist im Vergleich mit nationalen Parlamenten. Glauben Sie mir, ich kann das vergleichen, ich war in einem nationalen Parlament.

Dieser lange Prozess, der die Regierungen der Mitgliedstaaten involviert, der das Europäische Parlament involviert, hat Resultate, die sehr oft erst umgesetzt werden in nationale Gesetzgebung. Wenn nun diese Umsetzung in den nationalen Parlamenten nicht funktioniert, nicht effizient ist, dann bekommen wir auch hier als Abgeordnete, als Parlament und als Europäische Union als Ganzes ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das halte ich für eine sehr gravierende Geschichte. Als Abgeordnete sind wir ständig konfrontiert mit Bürgerinnen und Bürgern, die zu uns kommen und auf Defizite hinweisen. Die Kommission bekommt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, wenn es darum geht, wie nationales Recht umgesetzt wird. Ich möchte nur einige kleine Beispiele ansprechen: Schauen wir zur Müllkrise nach Neapel. Schauen wir in eine Krise, die sich wiederholt, nicht das erste, nicht das zweite, sondern schon das dritte Mal. Und noch immer ist die Umsetzung europäischer Hierarchien der Abfallentsorgung zum Beispiel nicht erledigt. Es gab ein Eintreten der Kommission, aber dieses Eintreten hat nicht dazu geführt, dass endlich das, was wir in Europa als richtig und wichtig in der Abfallentsorgung erkannt haben, dort auch umgesetzt wird. Schauen wir in das Land, aus dem ich komme, nach Österreich. Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie schlecht umgesetzt. In einem Fall der Erschließung eines Skigebietes zeigt sich deutlich, dass hier enorme Defizite vorliegen. Oder schauen wir in den Verkehrsbereich, wo es zum Beispiel vorgeschrieben wurde, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten im Verkehr beachten, dass diese Beachtung auch kontrolliert wird. Die enormen Kontrolldefizite in diesem Sektor führen zu Unfällen, vermehrten Unfällen durch übermüdete Fahrer. In diesem Zusammenhang müssen wir sagen: Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht frustriert werden in ihrem Wunsch nach Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, sie müssen in rechter Zeit klare Auskunft bekommen und sie müssen sich auch darauf verlassen können, dass das Verfahren transparent abläuft.

Wir als Europäisches Parlament brauchen in diesem Zusammenhang sehr dringend eine Prozedur, die uns unter Wahrung des persönlichen Datenschutzes von Petenten, die Möglichkeit gibt, diese Feedbacks aus der Bevölkerung aufzunehmen. Ich frage Sie, Herr Kommissar, ob Sie bereit sind, das Verfahren, das wir in unserem Bericht vorschlagen, zu unterstützen und mitzutragen. Dieses wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung Transparenz, in Richtung Offenheit und in Richtung Klarheit des europäischen Prozesses.

Ich möchte zum Schluss noch einmal wiederholen: Wenn uns die Glaubwürdigkeit abhanden kommt, weil wir die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in europäischen Mitgliedstaaten nicht hinreichend beobachten und zur Kenntnis nehmen, dann ist das ein Glaubwürdigkeitsproblem für die gesamte Europäische Union.

 
  
MPphoto
 

  Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. – Herr Präsident, meinen Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für diese Gelegenheit, vor Ihnen zu sprechen. Ich möchte dem Petitionsausschuss und insbesondere der Vorsitzenden, Frau Mazzoni, danken. Sie stehen mir stets mit wertvoller Unterstützung und gutem Rat zur Seite, wie aus den hervorragenden Berichten hervorgeht, die diesem Hohen Haus von Frau Nedelcheva und Frau Paliadeli vorgelegt wurden, denen ich herzlich für ihre freundlichen Worte danken möchte.

Das Parlament und der Bürgerbeauftragte stellen mit ihrer Tätigkeit beide sicher, dass die Bürger und Einwohner der EU ihre Rechte umfassend nutzen können, aber wir tun dies in unterschiedlicher Weise. Das Mandat des Bürgerbeauftragten ist beschränkter. Ich befasse mich nur mit Beschwerden gegen EU-Institutionen, während Sie auch prüfen können, was die Mitgliedstaaten tun. Außerdem kann sich das Parlament als souveränes politisches Organ mit Petitionen befassen, die um Gesetzesänderungen oder neue Gesetze ersuchen. Dagegen besteht meine Rolle darin, die Aufdeckung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit zu unterstützen und zu versuchen, diese zu beheben.

Im Gegensatz zu Gerichtsentscheidungen sind die Entscheidungen eines Bürgerbeauftragten nicht rechtsverbindlich. Ich kann nur meine Überzeugungskraft einsetzen, um die EU-Institutionen zu veranlassen, meinen Empfehlungen zu folgen oder gütliche Lösungen zu finden, die für beide Seiten vorteilhaft sind.

Wenn die EU-Institutionen sich weigern, meinen Empfehlungen zu folgen, ist es von großer Bedeutung, dass der Bürgerbeauftragte sich an das Parlament wenden kann, um dessen Unterstützung zu ersuchen, und ich bin natürlich sehr dankbar, dass das Parlament dies auch weiterhin tut, wie die Berichte von Frau Nedelcheva und Frau Paliadeli zeigen.

Dies ist der erste Jahresbericht, der Ihnen seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon vorgelegt wurde. Ich werde meine Arbeit weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament ausüben, um unser gemeinsames Ziel zu fördern, nämlich den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die größtmöglichen Vorteile aus ihren Rechten im Rahmen des Vertrags zukommen zu lassen, wobei ich stets entsprechend meinem Mandat als unabhängiger und unvoreingenommener Untersucher vermeintlicher Missstände im Verwaltungsbereich agieren werde – eine Unabhängigkeit und eine Unvoreingenommenheit, die gleichermaßen für den Beschwerdeführer wie auch für die Institution gelten, gegen die die Beschwerde gerichtet ist.

Im Jahr 2009 schloss mein Büro 318 Anfragen ab, 70 % innerhalb eines Jahres. 55 % waren binnen dreier Monate abgeschlossen. Im Durchschnitt brauchten wir neun Monate, um die Anfragen abzuschließen, was gut innerhalb meines Ziels lag, die Anfragen innerhalb von einem Jahr abzuschließen.

Ich freue mich anzumerken, dass im Jahr 2009 56 % aller Untersuchungen entweder durch die Institution geregelt wurden oder in einer gütlichen Einigung resultierten. Dies stellt eine große Verbesserung gegenüber 2008 dar, als der Prozentsatz bei 36 % lag. In 35 Fällen machte ich kritische Anmerkungen. Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber 2008, als ich 44 kritische Anmerkungen machte oder 2007, als ich sogar 55 machte. Die anhaltende Abnahme ist eine gute Neuigkeit, aber es sind noch immer zu viele.

Meinen Damen und Herren Abgeordnete, ich bemühe mich, jedem Beschwerdeführer zu helfen, der sich an den Bürgerbeauftragten wendet, auch wenn die Beschwerde nicht im Rahmen meines Mandats liegt. Im Jahr 2009 gingen 2392 solcher Beschwerden bei mir ein, 6 % weniger als im Jahr 2008. Diese Abnahme ist eine ermutigende Neuigkeit. Die Anzahl der unzulässigen Beschwerden zu reduzieren, ist eine seit Langem bestehende Forderung des Parlaments. Ich führe dieses Ergebnis zumindest teilweise darauf zurück, dass mehr Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal die richtige Adresse finden, an die sie sich wenden können.

Im Januar 2009 startete ich einen interaktiven Leitfaden auf meiner Website, der in allen 23 EU-Sprachen vorliegt. Dieser Leitfaden soll Beschwerdeführer zu dem Organ leiten, das am besten geeignet ist, ihnen zu helfen, entweder meine eigenen Dienste oder die Dienste der nationalen oder regionalen Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten oder Mechanismen zur Problemlösung, wie das grenzüberschreitende Online-Netz Solvit.

Im Jahr 2009 wurde der Leitfaden von mehr als 26 000 Menschen genutzt. Es ist sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an zu dem passendsten Organ, das sich mit Beschwerden befasst, geführt werden und ihnen die Frustrationen und Verzögerungen erspart bleiben, die sie sonst hätten, wenn sie selbst die richtige Institution finden müssten.

Es bedeutet auch, dass Beschwerden schneller und effektiver gelöst werden, wodurch sichergestellt wird, dass die Bürger ihre Rechte gemäß EU-Recht umfassend nutzen können und dass das EU-Recht ordnungsgemäß umgesetzt wird.

In den letzten drei Jahren habe ich mich auch unentwegt bemüht, das Bewusstsein für die Dienste zu schärfen, die ich Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, regionalen Behörden und anderen Zielgruppen bieten kann, d. h. jedem, der an EU-Projekten oder -Programmen beteiligt ist und der direkten Kontakt mit der EU-Verwaltung hat.

Um das Bewusstsein für die Arbeit des Bürgerbeauftragten weiterhin sicherzustellen, habe ich im Laufe des Jahres 2009 die Zusammenarbeit mit anderen Informations- und Problemlösungsnetzwerken wie Europe Direct und Solvit verstärkt. Ich habe auch meine Anstrengungen intensiviert, mögliche Beschwerdeführer zu erreichen, indem ich eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen organisiert habe; all diese Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, kombiniert mit den soliden Ergebnissen, die für die Beschwerdeführer erreicht wurden, führten zu einer Zunahme des durchschnittlichen Umfangs der Arbeit des Bürgerbeauftragten um 85 %.

Die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen auf der Grundlage von eingegangenen Beschwerden im Jahr 2009 stieg von 293 auf 335. Diese Zunahme ist zumindest teilweise der Öffentlichkeitsarbeit zuzuschreiben. Ich habe mich auch weiterhin bemüht, die Qualität der Informationen zu verbessern, die Bürgerinnen und Bürgern sowie potenziellen Beschwerdeführern in Bezug auf ihre Rechte im Rahmen der EU-Gesetze durch das europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten gegeben werden, das sehr dabei hilft, für eine schnelle Übermittlung der Beschwerden an den zuständigen Bürgerbeauftragten oder ein ähnliches Organ zu sorgen.

Ferner habe ich mich weiterhin bemüht, sicherzustellen, dass die EU-Institutionen bei all ihren Aktivitäten einen bürgernahen Ansatz wählen. Dies ist eine Aufgabe, die gemeinsam mit den Institutionen anzugehen ist. Um dieses Ziel im Hinblick auf die Kommission zu fördern, stehe ich in engem Kontakt mit dem Vizepräsidenten der Kommission, der für die Beziehungen zum Bürgerbeauftragten zuständig ist, Kommissar Šefčovič, dem ich für seine heutige Anwesenheit hier danke, und ich bin dankbar für die enge Zusammenarbeit mit ihm und seine bisherige Unterstützung.

Im Jahr 2009 war der häufigste Vorwurf, den ich prüfte, mangelnde Transparenz. Dies betraf 36 % aller Anfragen. Ich nehme diesen andauernd hohen Anteil an derartigen Beschwerden mit einer gewissen Besorgnis zur Kenntnis. Eine rechenschaftspflichtige und transparente EU-Verwaltung ist sicherlich von zentraler Bedeutung für den Aufbau des Vertrauens der Bürger. Ich bedauere auch die langwierigen Verzögerungen durch die Kommission bei der Beantwortung von Anfragen auf Zugang zu Dokumenten. Den haarsträubendsten Fall behandelt Frau Paliadeli in ihrem Bericht, der verdeutlicht, dass das Parlament von der Kommission diesbezüglich wesentliche Verbesserungen erwartet.

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon war das Hauptereignis des Jahres 2009. Der Vertrag lässt die Bürgerinnen und Bürger auf neue Möglichkeiten in Bezug auf die Grundrechte, größere Transparenz und bessere Chancen für die Beteiligung an der Politikgestaltung in der Union hoffen. Er macht auch die Charta der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf gute Verwaltungsführung, rechtskräftig.

Die Reform der Haushaltsvorschriften bietet eine weitere glänzende Möglichkeit, das Grundrecht auf eine gute Verwaltungsführung in die Praxis umzusetzen. Ich glaube, dass die einschlägigen Bestimmungen für die Beamten einen Leitfaden dahingehend darstellen sollten, wie sie sowohl eine wirtschaftliche Haushaltsführung als auch eine gute Verwaltungsführung sicherstellen können. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich habe eine Strategie entwickelt und diese kürzlich verabschiedet, die den gesamten Zeitraum meines Mandats abdecken wird. Das Dokument, das diese enthält, wurden Ihrem Präsidium, der Konferenz der Präsidenten und dem Petitionsausschuss letzte Woche zur Information zugestellt.

Die Strategie soll den Leitspruch für meine Institution, den ich im Jahre 2009 angenommen habe, in die Praxis umsetzen. Er lautet: „Der Europäische Bürgerbeauftragte ist bestrebt, faire Ergebnisse bei Beschwerden gegen die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zu erzielen, und fördert die Transparenz und eine Dienstleistungskultur in der Verwaltung. Er ist bestrebt, durch den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Europäischen Union Vertrauen aufzubauen und die höchstmöglichen Verhaltensstandards bei den Organen und Einrichtungen der Union zu fördern.‟

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, in diesem Sinne, dem Sinne der Erklärung der Kommission, werde ich weiterarbeiten und das Mandat ausüben, das dieses ehrwürdige Organ mir anvertraut hat.

 
  
MPphoto
 

  Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission. – Herr Präsident, ich bitte um Ihr Verständnis, denn ich werde versuchen, unseren drei Berichterstatterinnen und dem Bürgerbeauftragten zu antworten. Ich möchte zunächst Frau Nedelcheva, Frau Paliadeli und Frau Lichtenberger für ihre Berichte danken. Es ist völlig klar, dass wir dieselben Ziele verfolgen: nämlich, dass die Verwaltung effizient und professionell sein und das europäische Recht respektiert werden sollte. Dies ist die Grundlage, auf der wir beabsichtigen, diese Angelegenheiten zu diskutieren und, dessen bin ich mir sicher, ein positives Ergebnis anstreben.

Herrn Diamandouros möchte ich meine Wertschätzung für seine enge Zusammenarbeit mit der Kommission zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass dies ein besonderer Tag für ihn ist, weil er sehen kann, dass seine Arbeit auch vom Europäischen Parlament sehr hoch geschätzt wird. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommunikation zwischen uns und zwischen unseren Diensten sehr intensiv ist. Es vergeht kaum eine Woche, in der ich kein Erklärungsschreiben an den Bürgerbeauftragten sende und eine Antwort von ihm bekomme. Auf diesem Wege versuchen wir, die richtigen Lösungen in unserer Arbeit zu finden. Natürlich gibt es einige unerledigte Themen, an denen wir arbeiten, aber ich glaube, dass dies einfach ein Beleg für unsere erfolgreiche Kommunikation ist.

Ich möchte betonen, dass die Kommission den Bericht von Frau Nedelcheva begrüßt, der einen klaren, umfassenden Überblick über die Aktivitäten des Bürgerbeauftragten für das vergangene Jahr bietet. Im Bericht des Bürgerbeauftragten über seinen Tätigkeiten im Jahr 2009 sind in der Tat die Ergebnisse seiner verschiedenen Anfragen deutlich dargelegt, mit Beispielen veranschaulicht und entsprechend der Art der Fälle von Missständen in der Verwaltung oder nach der betreffenden Institution in Kategorien eingeteilt.

Wie Herr Diamandouros bereits gesagt hat, hat der Bürgerbeauftragte im Jahr 2009 eine Gesamtanzahl von 3098 Beschwerden erfasst, verglichen mit 3406 im Jahr 2008. Dies bedeutet eine Abnahme von 9 % innerhalb eines Jahres, aber wir sind uns völlig im Klaren, dass 56 % der Anfragen an die Kommission gerichtet waren. Wir sind uns auch bewusst, dass die häufigsten Anfragen zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit fehlende Transparenz betreffen, einschließlich der Weigerung seitens der Kommission, Informationen zur Verfügung zu stellen, und ich verpflichte mich dazu, solche Fälle weiterzubearbeiten.

Die Kommission begrüßt die Anstrengungen des Bürgerbeauftragten, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer seiner Untersuchungen auf neun Monate zu verkürzen. Die Kommission betont jedoch, dass ihre eigenen Fristen für interne Konsultationen und für die Billigung der Antworten durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder vom Bürgerbeauftragten bei seinen Bemühungen, die Dauer für die Bearbeitung einer Beschwerde zu reduzieren, berücksichtigt werden sollten. Jede Antwort wird vom Kollegium bestätigt und gebilligt, und es dauert einige Zeit, das Kollegium zu erreichen.

Es sollte erwähnt werden, dass der Bürgerbeauftragte eine intensive Informationskampagne geführt hat, die zu einem größeren Bewusstsein für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und einem besseren Verständnis seines Zuständigkeitsbereichs geführt hat. In dieser Hinsicht ist der Bürgerbeauftragte gerne bereit, Presseerklärungen herauszugeben, und diese werden häufig zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, da der Bürgerbeauftragte der Kommission gerade erst einen Empfehlungsentwurf übermittelt hat, sodass der Kommission keine Gelegenheit zur Verteidigung bleibt, da ihre Antwort noch ausgearbeitet wird.

In einigen Fällen kann eine gütliche Lösung gefunden werden, wenn die Institution dem Beschwerdeführer eine Entschädigung anbietet. Diese Lösung wird freiwillig angeboten, ohne Haftungsthemen aufzunehmen oder einen rechtlichen Präzedenzfall zu schaffen. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen aussprechen, um den Fall zu lösen. Wenn die Institution seine Empfehlungen nicht akzeptiert, kann er einen Sonderbericht an das Parlament schicken. Im Jahr 2009 wurden vom Bürgerbeauftragten keine Sonderberichte ans Parlament gesendet. Im Jahr 2010 wurde eine Beschwerde über den Zugang zu Kommissionsdokumenten ans Parlament gesendet.

Gelegentlich haben die Beziehungen zum Bürgerbeauftragten Meinungsverschiedenheiten aufkommen lassen. Dies war der Fall bei Anfragen in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren. Der Bürgerbeauftragte behauptet häufig, dass die Kommission ihren Standpunkt nicht ausreichend erläutert, was eindeutig eine Antwort seitens der Kommission zum wesentlichen Inhalt ihrer Argumentation erfordert und einer Debatte über die Werte der Denkrichtung der Kommission nahe kommt. Die Kommission antwortet jedoch tendenziell dem Bürgerbeauftragten sehr ausführlich und legt detailliert mit entsprechenden Belegen die Interpretation des Gesetzes dar, die angewendet wurde, fügt dabei eine Ausschlussklausel über unterschiedliche Rechtsinterpretationen hinzu und weist darauf hin, dass der endgültige Schiedsrichter der Europäische Gerichtshof ist.

Angesichts der Entwicklungen, die sich in den letzten Jahren zur Registrierung und zur Behandlung von Beschwerden ereignet haben (das „EU-Pilotprojekt‟), wie sie im Jahresbericht über die Überwachung der Anwendung des EU-Rechts im Jahre 2009 bestätigt wurden, will die Kommission in naher Zukunft ihre Mitteilung vom 23. März 2002 über die Beziehungen zum Beschwerdeführer in Bezug auf Vertragsverletzungen des Gemeinschaftsrechts aktualisieren. Ich habe den Bürgerbeauftragten persönlich getroffen und konnte ihn über diese Entwicklungen informieren.

Im Bereich der Transparenz und dem Zugang zu Dokumenten überprüft die Kommission gründlich alle Beschwerden, die seitens des Bürgerbeauftragten an sie herangetragen wurden.

Einer dieser Fälle veranlasste den Bürgerbeauftragten im Jahr 2010, dem Parlament einen Sonderbericht vorzulegen, und dies ist Gegenstand des Berichts von Frau Paliadeli. Ich bedauere, dass dieser Sonderbericht übermittelt wurde, kurz nachdem die Kommission eine abschließende Entscheidung in diesem Fall getroffen hatte. Ich räume jedoch ein, dass die Zeit, die für diese Entscheidungsfindung benötigt wurde, zu lang war, auch wenn es dadurch bedingt war, dass ein Dritter nicht auf den Vorschlag der Kommission geantwortet hat. Ich möchte betonen, dass die Kommission sich voll und ganz zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten bekennt. Es kann keine Rede von einer geringen Kooperationsbereitschaft seitens der Kommission sein, und sicherlich gibt es keine Absicht, die Arbeit des Bürgerbeauftragten in irgendeiner Weise zu behindern. Die Kommission ist stets bemüht, eng mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten. Einige Anfragen auf Zugang zu Dokumenten sind jedoch besonders komplex oder umfangreich und können nicht innerhalb der üblichen Fristen bewerkstelligt werden. Die Kommission befasst sich mit etwa 5000 Anfragen auf Zugang zu Dokumenten pro Jahr, von denen nur 15 bis 20 zu Beschwerden beim Bürgerbeauftragten führen.

Das Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat es ermöglicht, den Gedanken anzustoßen, wie ein gemeinsamer Ansatz erzielt werden kann, um eine offene, effektive und unabhängige europäische Verwaltung aufzubauen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass ein interinstitutioneller Dialog erforderlich ist, bevor ein Gesetzesvorschlag vorgelegt wird. Hier scheint ein positives Ergebnis möglich, und eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen zu diesem Thema sollte dies sicherstellen.

Wenn Sie mir gestatten, Herr Präsident, werde ich auch Frau Lichtenberger antworten, weil sie große Anstrengungen unternommen hat, um heute Morgen hier anwesend zu sein. Ich möchte ihr versichern, dass die Kommission der korrekten Anwendung des EU-Rechts große Bedeutung beimisst, und, wie Sie wissen, gehörte dies zu den Prioritäten der Barroso-Kommission. Bereits in unserer Mitteilung „Ein Europa der Ergebnisse‟ im Jahre 2007 verpflichtete sich die Kommission, ihre Arbeitsmethoden zu verbessern, um eine effizientere Bearbeitung der Probleme zu gewährleisten, die sich bei der Anwendung des EU-Rechts ergeben, und sich dabei auf die Themen zu konzentrieren, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen am meisten Probleme bereiten. Ich sagte in dieser Mitteilung, dass der Jahresbericht eher eine strategische Bewertung der Anwendung des EU-Rechts darstellt und so die wesentlichen Herausforderungen identifiziert, Prioritäten festlegt und die Arbeit entsprechend diesen Prioritäten plant. Die Kommission begrüßt die Antwort des Parlaments auf diesen Bericht. Im Folgenden möchte ich einige der zentralen Themen aufgreifen.

Bezüglich der Bereitstellung von Informationen über Vertragsverletzungen befindet sich die Kommission im Prozess der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens mit dem Parlament. Sie hat sich dazu verpflichtet, dem Parlament die Informationen zur Verfügung zu stellen, die in diesem Abkommen festgelegt sind. Die Kommission freut sich auch darauf, das Parlament in ihre Arbeit zum Portal „Europa für Sie‟ einzubinden, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wohin sie sich wenden müssen, um die Informationen zu finden, die sie suchen.

Wir begrüßen die Anerkennung seitens des Parlaments des Beitrags des EU-Pilotprojekts zu einer gut arbeitenden, bürgernahen Europäischen Union in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon. Dieses Projekt soll sicherzustellen, dass den Sorgen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Anwendung des EU-Rechts nachgegangen wird, und dies ist natürlich ein wichtiges Anliegen für uns. Bei dieser Arbeit muss die Kommission die Vertraulichkeit wahren, auf die die Mitgliedstaaten – wie vom Gerichtshof bestätigt – bei der Untersuchung vermeintlicher Anwendungsprobleme und potenzieller Vertragsverletzungsverfahren einen Anspruch haben.

Aus diesem Grund hat die Kommission zwar in ihrem im März verabschiedeten Bericht über die Arbeitsweise des EU-Pilotprojekts umfassende Informationen bereitgestellt, aber sie gewährt keinen Zugang zu oder verbreitet Informationen über spezielle Fälle, die im Rahmen dieses EU-Pilots behandelt wurden. Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass es wichtig ist, den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah eine umfassende und eindeutige Bewertung der Ergebnisse der Arbeit vorzulegen, die mit den Mitgliedstaaten im EU-Pilot verrichtet wurde, und sie verpflichtet sich dazu, sicherzustellen, dass Beschwerdeführer die Gelegenheit haben, sich zu diesen Ergebnissen zu äußern.

Zur Frage der Verabschiedung der Verfahrensordnung gemäß Artikel 298 hat die Kommission gehört, dass eine Arbeitsgruppe im Parlament eingerichtet wurde, um den möglichen Geltungsbereich und den Inhalt einer solchen Initiative zu untersuchen. Die Kommission hält es ebenfalls für angemessen, das Ergebnis der ursprünglichen Arbeit am Gesamtthema abzuwägen, bevor weitere spezifische Elemente angedacht werden. Daher behalten wir uns im Augenblick unseren Standpunkt zu allen Aspekten vor.

Die Kommission bereitet sich auch darauf vor, aktualisierte Informationen über die Ressourcen bereitzustellen, die für die Anwendung des EU-Rechts verwendet werden. Der Entschließungsentwurf, der heute diskutiert wird, umfasst eine breite Palette an Themen, und als Antwort auf die Entschließung wird die Kommission zusätzliche Erläuterungen liefern, die heute schwierig beizubringen wären, vor allem aufgrund von Zeitmangel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir freuen uns, dass wir gemeinsames Interesse an der derzeitigen Anwendung des EU-Rechts zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in der EU teilen. Die effektive Anwendung des EU-Rechts ist einer der Grundpfeiler der EU sowie eine Schlüsselkomponente von intelligenter Regulierung.

Ich möchte mich bei den Dolmetschern entschuldigen, dass ich so schnell gesprochen habe. Danke für Ihre Geduld und Ihnen allen danke für die Aufmerksamkeit.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Ja, ich fürchte, Sie hatten einen leichten Hang zum schnellen Sprechen. Vielen Dank.

 
  
MPphoto
 

  Rainer Wieland, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Petitionsausschusses. − Herr Präsident, Herr Ombudsmann, Herr Kommissar! Wir führen hier eine gemeinsame Debatte. Ich spreche für die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die leider erkrankt ist, und möchte mich auf den Bericht von Frau Paliadeli beschränken.

Wir haben uns in diesem Hause schon öfter darüber gestritten und unterhalten, wie weit der Zugang zu Dokumenten möglich sein sollte, über den Sinn von Transparenz, den Nutzen von Transparenz und auch darüber, wo die rote Linie gezogen werden soll zwischen den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen von einzelnen Personen und von Firmen. Übrigens kann, Frau Paliadeli, der Fall auch einmal umgekehrt liegen, nämlich dass eine Information an eine NGO herausgegeben worden ist und eine Firma oder ein Einzelner sagt: Ich möchte gerne wissen, welche Information denen gegeben worden ist. Hier gibt es kein Gut und Böse, sondern hier gibt es Fristen, und die Fristen sind gegenüber dem Bürger und selbstverständlich auch gegenüber dem Ombudsmann einzuhalten. Das ist sozusagen das kleine Einmaleins des Verwaltungshandelns. Und da erwarten wir von der Kommission, dass sie in diese Richtung ihre Tendenz zur Beschleunigung, die der Vizepräsident gerade erwähnt hat, vielleicht auf dieses Thema richtet und dort etwas mehr Verbesserung erzielt.

 
  
MPphoto
 

  Elena Băsescu, im Namen der PPE-Fraktion.(RO)Herr Präsident, als Schattenberichterstatterin der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) für den Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten möchte ich das Wort ergreifen. Ich möchte zunächst betonen, dass das Erreichen eines Konsens unter allen politischen Fraktionen die Erstellung des Berichts einfacher gestaltet hat. Ich möchte erwähnen, dass nicht ein einziger Änderungsantrag vorgebracht wurde, und gleichzeitig Frau Paliadeli zu diesem Ergebnis beglückwünschen.

Es ist besorgniserregend, dass das unkooperative Verhalten der Kommission gegenüber dem Bürgerbeauftragten zu einem wesentlichen Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die EU-Institutionen führen kann. Wenn eine gute Zusammenarbeit fehlt, wird die Fähigkeit des Bürgerbeauftragten und des Europäischen Parlaments gefährdet, die Kommission effektiv zu überwachen. Ich möchte auch an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit erinnern, der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. Er beinhaltet die Stärkung der loyalen Beziehungen zwischen den EU-Institutionen. Leider sieht sich der Bürgerbeauftragte sehr häufig Fällen gegenüber, in denen die Kommission sich nicht an Fristen hält, um den öffentlichen Zugang zu Dokumenten zu gewähren.

Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist, dass der Bürgerbeauftragte einen Sonderbericht verfassen musste, als letzten Ausweg, um die Kommission davon zu überzeugen, kooperativer zu sein. Solche Fälle sollte es zukünftig nicht mehr geben. Ich möchte die Europäische Kommission bitten, sich diesbezüglich weiter anzustrengen, um effizienter mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten. Man darf nicht vergessen, dass das Parlament jedes Mal, wenn die Kommission einer solchen Verpflichtung nicht nachkommt, Sanktionen anwenden kann. Die im Bericht aufgedeckte Situation schafft ein grundsätzliches Problem. Sie verhindert, dass den Bürgern einer der wesentlichen Vorteile, der von der Inanspruchnahme ihres Grundrechts auf Beschwerde beim Bürgerbeauftragten erwartet werden kann, vorenthalten wird.

 
  
MPphoto
 

  Monika Flašíková Beňová, im Namen der S&D-Fraktion.(SK) Herr Präsident, ich möchte allen drei Abgeordneten für die Berichte danken, die wir hier heute in der gemeinsamen Aussprache diskutieren, und ich möchte insbesondere über den Bericht von Frau Lichtenberger sprechen, da dieser meiner Meinung nach außerordentlich präzise ist, und ich stimme mit vielem überein, was darin gesagt wird. Daher möchte ich heute auch etwas kritischer sein, Herr Vizepräsident.

Allgemein kann man sagen, dass die Kommission im Ganzen betrachtet den Bürgerinnen und Bürgern oder dem Parlament nicht ausreichend darüber informiert, wie sie die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts überwacht. Gleichzeitig sieht der Vertrag über die Europäische Union für die EU-Bürgerinnen und Bürger eindeutig eine aktive Rolle vor, z. B. mit der Europäischen Bürgerinitiative (ECI). Ich freue mich auch, Herr Vizepräsident, dass Sie heute mit uns hier in dieser Aussprache sind, da ich weiß, dass Sie persönlich nicht nur kompetent sind, sondern auch äußerst eng in die Europäische Bürgerinitiative eingebunden sind.

Trotzdem geben die Jahresberichte der Europäischen Kommission zur Überwachung der Anwendung des EU-Rechts in ihrer jetzigen Form dem Parlament und den Menschen nicht genügend Informationen über den aktuellen Stand der Dinge. Die Kommission hat sich bisher zu sehr auf die Umsetzung des europäischen Rechts in nationales Recht konzentriert, wobei sie dessen tatsächliche Anwendung weitestgehend vernachlässigt hat. Ein knapper Verweis auf formale Verfahren im Falle eines Mitgliedstaates, der ein EU-Gesetz noch nicht auf nationaler Ebene umgesetzt hat, sagt uns oder unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht sehr viel. Wir müssen und wir wollen mehr über Fälle erfahren, in denen die Kommission ungenaue oder fehlerhafte Umsetzungen untersucht. Nur wenn wir über solche Fälle umfassend informiert sind, können wir von einer konsequenten Überwachung der Anwendung des EU-Rechts sprechen.

Wie wir sicherlich alle wissen, hat das Europäische Parlament gewisse Pflichten und Befugnisse gegenüber der Kommission. Dazu gehören die Überwachung und die Evaluierung. Wir im Europäischen Parlament haben ein aufrichtiges Interesse daran, den Fortschritt der Kommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, dem Schutz der Abkommen und der Einhaltung des EU-Rechts sinnvoll zu bewerten. Wir haben jedoch keinen ausreichenden Zugang zu den Informationen, auf deren Grundlage die Kommission Regelverstöße handhabt. Dies ist keine neue Aufforderung, Herr Vizepräsident.

Damals im Februar haben wir die Kommission in der Entschließung zur neuen Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission aufgefordert, falls das Parlament dies wünscht, – und ich zitiere – „dem Parlament eine summarische Information über alle Vertragsverletzungsverfahren auf der Basis eines formellen Aufforderungsschreibens zugänglich zu machen“ [sic!] – Zitat Ende. Ich möchte an die Kommission appellieren, uns diese Informationen zur Verfügung zu stellen und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern der EU.

Zum Abschluss, Herr Vizepräsident: Ich habe mehrfach in meinen Reden gesagt, dass das Europäische Parlament ein aufrichtiges Interesse daran hat, die Kommission zu unterstützen, sie sogar gegenüber dem Rat zu unterstützen. Wir stellen jetzt eine Anfrage an Sie, dass die Kommission dem Europäischen Parlament im Gegenzug die Informationen zur Verfügung stellt, die wir nicht nur für uns selbst, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einfordern.

 
  
MPphoto
 

  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(DA) Herr Präsident, im Petitionsausschuss, mit anderen Worten in dem Ausschuss, der sich mit den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger befasst, hat die Achtung der EU-Rechtsvorschriften absolute Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger kommen zu uns, weil die nationalen oder lokalen Behörden sich nicht an die EU-Rechtsvorschriften halten, zum Beispiel, im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt. Wir müssen nur die vielen Beschwerden betrachten, die wir bezüglich der lang anhaltenden Müllkrise in Kampanien trotz einer klaren Vorschrift des Europäischen Gerichtshofs und bezüglich des Einfrierens von Finanzmitteln erhalten haben. Es ist nicht wirklich etwas getan worden, um dieses Problem zu lösen. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch der Umweltschutz leiden darunter. Dies ist, was wir „glückliches Kampanien‟ nannten – ach du meine Güte! Die Kommission muss diesbezüglich umgehend alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen.

Der Vertrag weist der Kommission eine Schlüsselrolle zu. Nämlich zu überwachen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften einhalten. Im Ausschuss achten wir daher streng darauf, wie die Kommission mit Verstößen gegen Bestimmungen umgeht. Angesichts dessen begrüße ich den Bericht von Frau Lichtenberger. Sie macht es absolut deutlich, dass es nicht gut genug ist, einfach Beschwerden über die Verstöße der Mitgliedstaaten an diese zurückzuschicken, damit sie diese selbst lösen. Sie sind diejenigen, um die sich die Beschwerden drehen. Dadurch lässt man die Bürgerinnen und Bürger einfach hängen.

In diesem Zusammenhang möchte ich dem Europäischen Bürgerbeauftragten dazu gratulieren, dass er eine Studie aus eigener Initiative heraus durchgeführt hat, nämlich über die neue Vorgehensweise der Kommission, Beschwerden und Vertragsverletzungen zu behandeln, und insbesondere die Art, wie die Kommission Beschwerden gegen Mitgliedstaaten erfasst oder vielleicht einfach nicht erfasst, weil sie das Gemeinschaftsrecht missachtet haben. Der Bürgerbeauftragte hat auch die Befugnis, eine Stellungnahme über inhaltliche Fragen abzugeben, wenn die Kommission beschuldigt wird, den Verstößen nicht nachgegangen zu sein, auch wenn, in letzter Instanz, es natürlich der Gerichtshof ist, der die Angelegenheit entscheidet.

Es wird auf jeden Fall einen Fortschritt darstellen, wenn wir jetzt den Vorschlag in Frau Ndelchevas Bericht verabschieden, ein angemessenes Gesetz über EU-Verwaltungsverfahren zu schaffen, wofür wir schließlich eine Grundlage in Artikel 298 des Vertrags von Lissabon haben.

Es ist gut, dass der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten viele Zeichen einer Verbesserung aufweist, aber es ist noch besorgniserregend, dass mehr als ein Drittel der Beschwerden sich auf mangelnde Transparenz und den Zugang zu Dokumenten und Informationen beziehen. Diesbezüglich ist es beschämend, dass sowohl die Kommission als auch mehrere Mitgliedstaaten versuchen, durch etwas, das eindeutig nach Missbrauch der Datenschutzbestimmungen aussieht, große Lobbyisten vor den Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.

Ein fürchterliches Beispiel in dieser Hinsicht wird im Sonderbericht des Bürgerbeauftragten über Porsche und die Korrespondenz bezüglich des Schutzes von CO2-Beschränkungen für Autos dargelegt. Glaubt irgendjemand hier, dass ein kleines oder mittleres Unternehmen in Bezug auf den Zugang zu Schriftstücken von der Kommission konsultiert wurde oder dass die Kommission den Fall im Interesse eines kleinen Unternehmens 15 Monate lang aufschieben würde? Ganz sicher nicht! Das ging nur, weil es sich um Porsche handelte, und natürlich vielleicht auch, weil es Herr Verheugen war. Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten gibt mehr Aufschluss darüber, und ich möchte empfehlen, dass jeder sowohl den hervorragenden Bericht von Frau Paliadeli als auch den Bericht des Bürgerbeauftragten selbst liest. Das ist großartige Unterhaltung. Dies wird Ihre Augen immer wieder öffnen. Der ernsthafteste Aspekt dieses Falls ist jedoch die fehlende loyale Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten seitens der Kommission. Dies ist ein wichtiger Bericht. Das Parlament muss zu diesem Thema eine eindeutige Erklärung abgeben. Ich möchte dem Bürgerbeauftragten und Frau Paliadeli danken.

 
  
MPphoto
 

  Oldřich Vlasák, im Namen der ECR-Fraktion. (CS) Herr Präsident, der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir der Öffentlichkeit unsere Aktivitäten vorstellen sollten. Der Bericht ist verständlich, präzise und auf den Punkt gebracht. Daher lobe ich Ihre Bemühungen sehr und erkenne die Probleme an, die Sie hatten, und ich möchte Ihnen auf diesem Weg gerne persönlich gratulieren. Gleichzeitig möchte ich jedoch an diesem Punkt erklären, dass ich ein grundsätzliches Problem bezüglich der Tätigkeiten des Amtes des Bürgerbeauftragten sehe. Dieses Problem ist die öffentliche Wahrnehmung. Gestehen wir uns doch ein, dass die Europäische Union als internationale Organisation in gewissem Maße schwer zu verstehen ist, und nicht nur in Bezug auf Fördermittel, sondern auch im Bereich ihrer Befugnisse, Institutionen und ihrer Entscheidungsfindungsprozesse sowie hinsichtlich ihrer verabschiedeten politischen Strategien und Rechtsvorschriften. Was ich damit meine, ist, dass es für den Durchschnittsbürger schwer zu verstehen ist. Dasselbe gilt logischerweise auch für das Amt des Bürgerbeauftragten. Ich bin ganz sicher, dass wir, wenn wir eine Umfrage bei den europäischen Bürgerinnen und Bürgern über die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten und dessen Befugnisse und Aktivitäten durchführen würden, leider herausfinden würden, dass er als jemand wahrgenommen wird, der weit entfernt ist, und vielfach werden Menschen gar nicht wissen, dass es ihn gibt. Die Fakten sind relativ klar. Eine große Mehrheit der von meinen Landsleuten aus der Tschechischen Republik eingereichten Beschwerden fielen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Situation ist für andere Mitgliedstaaten nicht anders.

Als wir in diesem Parlament den Bericht für 2008 debattierten, forderte hier jeder eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es wurden großflächige Informationskampagnen vorgeschlagen und die Einrichtung von Websites erwogen. Ich habe aber gestern selbst einen Versuch unternommen, eine Beschwerde auf Ihrer Website einzugeben. Ich muss sagen, dass der interaktive Leitfaden zu kompliziert war und, ehrlich gesagt, für den Durchschnittsbürger unverständlich. Das derzeitige Beschwerdeformular ist ähnlich kompliziert. Es erinnert mich ein wenig an das Steuererklärungsformular in der Tschechischen Republik, das der Durchschnittsbürger ohne einen Steuerberater nicht ausfüllen kann. Um die Wahrheit zu sagen: Ihre Website entmutigt die Bürgerinnen und Bürger, eine Beschwerde einzureichen. Ich möchte daher für eine Vereinfachung plädieren.

Was ich außerdem für äußerst wichtig halte, ist die Bearbeitungszeit der Fälle zu verringern. Schließlich wissen wir, dass, wenn jemand eine Beschwerde einreicht, es für das Vertrauen von großer Bedeutung ist, dass die Beschwerde so schnell wie möglich behandelt wird und der Beschwerdeführer so schnell wie möglich eine Antwort erhält. Wenn ferner ein bestimmtes Thema nicht in die Zuständigkeit des Organs fällt, an das die Beschwerde gerichtet wurde, sollte die Beschwerde direkt an den nationalen oder regionalen Bürgerbeauftragten übermittelt werden, der über die entsprechenden Befugnisse verfügt.

Meine Damen und Herren, zu viel Kommunikation macht den Informationen den Garaus. Zu viele Informationen machen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern den Garaus. Meiner Meinung nach sollte es eine Priorität des Bürgerbeauftragten sein, die fehlerhaften bürokratischen Verfahren nicht nur zu lösen, sondern sie auch zu verhindern. Ich halte es daher für äußerst wichtig, dass diese Institution nicht für Medienkampagnen missbraucht wird und dass es keine Ausweitung ihrer Befugnisse gibt. Nach seiner Wahl sagte der Bürgerbeauftragte Diamandouros: „Ich werde mich weiterhin bemühen, die Qualität der Verwaltung der Europäischen Union zu verbessern.‟ Ich möchte daher abschließend die Frage stellen, welches grundsätzliche Problem Sie spezifisch verbessert haben und worauf Sie beabsichtigen, Ihre Aufmerksamkeit im nächsten Jahr zu lenken. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach grundsätzlichen Lösungen.

 
  
MPphoto
 

  Willy Meyer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(ES) Herr Präsident, meine Fraktion möchte Frau Nedelcheva für diesen Bericht danken, der uns eine Fülle von Informationen aus dem Petitionsausschuss über die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten liefert.

Es ist ein sehr deskriptiver Bericht, der alle Aktivitäten im Jahr 2009 und einen großen Anteil der Beschwerden umfasst, die im Übrigen im Vergleich zum Vorjahr um 9 % zurückgegangen sind. Mehr als die Hälfte der Beschwerden bezieht sich auf die Europäische Kommission.

Ich glaube, dass die Beschwerden, die dem Bürgerbeauftragten vorgetragen wurden, schlechte Verwaltungspraktiken kritisieren, wie einen Mangel an Transparenz oder die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten. Wir können zufrieden sein, dass ein großer Teil dieser Beschwerden dadurch gelöst wird, dass sich der Bürgerbeauftragte mit ihnen befasst, und dass wir somit in die richtige Richtung gehen.

Die Zielsetzungen für 2010 wurden in fünf Zielen zusammengefasst: den Vorschlägen offen zuhören, um optimale Verfahren festzustellen; daran arbeiten, Wege zu finden, um schnellere Ergebnisse zu erzielen; überzeugen, um eine bessere Wirkung auf die Verwaltungskultur der Institutionen zu haben; rechtzeitig sinnvolle Informationen bereitstellen, auf die man schnell zugreifen kann; und anpassen, um eine gute Ressourcenverwaltung, Effizienz und Effektivität zu gewährleisten. Ich glaube, dass die Ziele, die für 2010 festgelegt wurden, äußerst wichtig sind.

Wir müssen Mechanismen aktualisieren, die es uns ermöglichen werden, Fälle zu lösen, in denen es um fehlende Transparenz und Informationen geht, die sicherlich auftreten werden. Wir haben das Beispiel des Paliadeli-Berichts in Bezug auf den Fall von Porsche, und da Porsche sich weigerte, oder besser gesagt, die Kommission sich weigerte, einige der Schreiben des Automobilherstellers zu veröffentlichen, muss das Parlament den Bürgerbeauftragten unterstützen, und der Bürgerbeauftragte muss sich auch auf das Europäische Parlament verlassen können, um zu diesen Themen bessere Informationen zu erhalten.

Die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die die Entscheidung der Kommission aufhob, die Liste der Empfänger von Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu veröffentlichen, ist sehr besorgniserregend. Mit anderen Worten richtet sich diese Entscheidung gegen die Grundsätze der Transparenz, die in allen Angelegenheiten bezüglich des europäischen Haushaltsplans herrschen sollten, und sie ist ein direkter Angriff auf das Recht der Europäer, zu erfahren, wohin ihre Steuergelder gehen. Ich finde, dass dies schlechte Verfahren sind, die wir versuchen sollten über das Parlament durch die notwendigen Änderungen der Rechtsvorschriften abzulegen.

 
  
MPphoto
 

  Nikolaos Salavrakos, im Namen der EFD-Fraktion.(EL) Herr Präsident, nachdem ich den Bericht des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2009 gelesen habe, muss ich Herrn Diamandouros loben, weil er ehrenvoll die Institution vertritt und ihr dient, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger vereint und sie sicher fühlen lässt.

Es ist natürlich die Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten, sicherzustellen, dass jede Privatperson oder Rechtsperson, die Probleme mit den Institutionen der Europäischen Union im Hinblick auf Amtsmissbrauch oder eine andere Form von Missständen in der Verwaltung hat, sich an ihn wenden kann.

Nachdem ich diesen Bericht gelesen habe, ist mir klar, dass der Erfolg der Institution und ihrer Mitarbeiter auf folgende Punkte zurückzuführen ist: erstens, die meisten Untersuchungen – die Anzahl liegt bereits bei 70 % – werden innerhalb von einem Jahr abgeschlossen, und mehr als die Hälfte – genauer gesagt 55 % – wird innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Das zeigt, wie schnell der Europäische Bürgerbeauftragte und seine Mitarbeiter handeln, und wie reibungslos diese Institution arbeitet.

Zweitens, in 80 % der behandelten Fälle, war der Bürgerbeauftragte in der Lage, der betroffenen Partei zu helfen, das Problem in der einen oder anderen Weise zu lösen, entweder indem er sie an das zuständige Organ verwies, oder indem er sie informierte, welches Organ zu kontaktieren sei, um das Problem schnell zu lösen. Dies zeigt, wie effizient diese Institution ist.

Wir sollten nicht die Tatsache übersehen, dass 84 % der Petitionen von Privatpersonen und nur 16 % von Unternehmen oder Verbänden vorgebracht wurden. Dies belegt ebenfalls das hohe Ansehen, das europäische Bürgerinnen und Bürger, die meinen, dass sie Opfer eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit geworden sind, der Institution und deren Vertretern entgegenbringen. Ich möchte hervorheben, dass neun der Fälle, die im Jahre 2009 abgeschlossen wurden, Beispiele für optimale Verfahren sind. Ich muss sagen, dass ich persönlich insbesondere über die Aussage in der Einleitung des Berichts erfreut war, dass der Europäische Bürgerbeauftragte beabsichtigt, dabei zu helfen, sicherzustellen, dass die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile geben kann, die ihnen im Vertrag von Lissabon versprochen wurden. Daher meine Glückwünsche an Herrn Diamandouros.

 
  
MPphoto
 

  Martin Ehrenhauser (NI). - Herr Präsident! Auch ich habe schon einmal eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten eingereicht, auch wenn das Ergebnis für mich jetzt nicht unbedingt positiv ausgefallen ist und ich damit nicht zufrieden war, möchte ich doch dem Herrn Bürgerbeauftragten für seine Arbeit ein Kompliment machen und ein Lob aussprechen. Ich denke, es ist sehr, sehr wichtig, dass wir ihm hier von diesem Haus aus den Rücken stärken.

Er hat in seiner Eingangsrede ganz richtig angesprochen, dass sein Erfolg ganz wesentlich vom Verhalten der Institutionen abhängt. Wenn man sich den Fall Porsche AG anschaut, dann zeigt der doch ganz deutlich, wo die Grenzen des Bürgerbeauftragten liegen und wie ernsthaft manche Institutionen mit seinen Empfehlungen umgehen.

Es gilt natürlich auch hier vor der eigenen Türe zu kehren, z.B. beim Fall des Kaufs des Altero-Spinelli-Gebäudes gab es massive Ungereimtheiten. Es gab deutliche Empfehlungen des Bürgerbeauftragten, es gab Änderungsanträge, doch bis jetzt ist in diesem Haus eigentlich nicht wirklich viel passiert. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Ja, das zeigt auch wieder, wie das Haus mit diesen Empfehlungen umgeht. Was ich damit sagen will, ist, dass es sehr wichtig ist, vor der eigenen Türe zu kehren und die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten ernstzunehmen und ihm dadurch auch den Rücken zu stärken.

 
  
MPphoto
 

  Tadeusz Zwiefka (PPE).(PL) Herr Präsident, wie jedes Jahr übergibt der Rechtsausschuss dem Parlament seinen Bericht über den Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung des EU-Rechts, und wie jedes Jahr haben die Mitglieder des Rechtsausschusses viele Vorbehalte gegenüber dem Inhalt und der Form, in der die Kommission den Bericht verfasst hat.

Es gibt keinen Zweifel, dass das Thema der Umsetzung von EU-Recht in nationale Rechtssysteme ein sehr ernsthaftes Problem innerhalb der Union ist. Dieselben Regelungen werden von verschiedenen Ländern zu verschiedenen Zeiten eingeführt, was in gewisser Hinsicht verständlich ist. Dies sollte jedoch nicht zu Verzögerungen führen, die einen Mangel an Rechtssicherheit bedingen und es folglich für die Bürgerinnen und Bürger unmöglich macht, ihre Rechte auszuüben. Wie unsere Berichterstatterin richtig hervorhebt, führen Verzögerungen bei der Umsetzung sowie die inkorrekte Anwendung des EU-Rechts zu realen Kosten und lassen die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die EU-Institutionen verlieren. Daher begrüße ich auch aus diesem Grunde alle Initiativen der Kommission, wie etwa Treffen mit Experten und den bilateralen Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, deren Ziel es ist, diese Probleme so schnell wie möglich zu lösen. Ich beobachte mit großem Interesse das EU-Pilot -Programm, das ein Instrument darstellen soll, das eine rasche Antwort auf alle Fälle von inkorrekter Anwendung oder Anpassung des EU-Rechts an nationale Rechtsvorschriften ermöglicht.

Wir betonen auch noch einmal die Rolle, die nationale Gerichte bei der praktischen Anwendung und Interpretation des EU-Rechts spielen. Diese Rolle wird jedoch nicht korrekt ausgeführt werden, wenn es keine ordentliche Ausbildung gibt, keine Meetings abgehalten werden und keine EU-Rechtskultur geschaffen wird. In Bezug auf unser Parlament – und ich wende mich an meine Kollegen Abgeordneten – muss das Recht, das wir als Gesetzgeber schaffen, eindeutig und verständlich sein, denn nur dann kann es einfach in nationale Systeme umgesetzt werden und zu weniger Problemen führen.

 
  
MPphoto
 

  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D).(PL) Herr Präsident, bei der Analyse des Berichts über die Aktivitäten des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2009 war ich froh, festzustellen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss weiterentwickelt hat. Ich schätze die Arbeit von Professor Diamandouros sehr, der seit dem Jahr 2003 der Bürgerbeauftragte ist, sowie seine Bemühungen bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, um Beschwerden über die inkorrekte Arbeitsweise der EU-Verwaltung vorzubringen, und seine Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte auszuüben.

Angesichts der Tatsache, dass nur 23 % der mehr als 3000 Beschwerden, die im Jahr 2009 registriert wurden, in den Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten fielen, sollte er unbedingt seine Tätigkeiten im Bereich der Information fortsetzen. Wegen seiner beschränkten Befugnisse ist er nur in der Lage, Beschwerden in Bezug auf Institutionen und Organe der Europäischen Union zu untersuchen. Wichtig ist jedoch, dass jeder, der eine Beschwerde an den Bürgerbeauftragten übermittelt, die aus formalen Gründen nicht akzeptiert werden kann, Informationen dahingehend erhält, an welche Behörde er sich im jeweiligen Fall wenden soll.

Es ist auch wichtig, hervorzuheben, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die demokratische Legitimität des Bürgerbeauftragten wesentlich stärkt und seinen Aufgabenbereich bis in die Außenpolitik ausweitet. Es sollte auch angemerkt werden, dass der Bürgerbeauftragte zunehmend Maßnahmen aus Eigeninitiative ergreift; zum Beispiel in Bezug auf verzögerte Zahlungen seitens der Europäischen Union, Unvermögen und Diskriminierung. Seine Maßnahmen haben auch zur Schaffung des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis geführt. Eine weitere gute Neuigkeit ist die Tatsache, dass die erforderliche Zeit für die Durchführung der Verfahren auf neun Monate reduziert wurde.

Der hohe Prozentsatz an abgeschlossenen Fällen, in denen die Institution, auf die sich eine Beschwerde bezog, zu einer Übereinkunft kam oder der Fall zugunsten des Beschwerdeführers gelöst wurde, zeugt auch von der Effektivität des Bürgerbeauftragten und seiner guten Zusammenarbeit mit anderen Organen. Dies erfolgte in 56 % der Fälle im Jahre 2009. Ich hoffe, dass der Bürgerbeauftragte mit unserer Unterstützung – also der des Parlaments – und mit der Unterstützung der anderen Institutionen seine Arbeit mit derselben Energie und noch größerer Effektivität als bisher fortsetzen wird.

 
  
MPphoto
 

  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Herr Präsident, mein Dank geht an den Europäischen Bürgerbeauftragten und sein Büro für die bewundernswerte Arbeit, die sie unter schwierigen Umständen verrichtet haben. Offenheit, das Recht auf Zugang zu Information und das Recht auf gute Verwaltungsführung: Das alles ist wesentlich, wenn die Öffentlichkeit Vertrauen in die Fähigkeit der EU-Institutionen haben soll, ihre Rechte zu überwachen. Es ist beunruhigend, dass Jahr um Jahr die größte Schwachstelle der Verwaltung im System der Mangel an Transparenz ist und auch eine Weigerung, sich von Informationen und Dokumenten zu trennen. Insofern ist der Porsche-Fall sehr ernst. Wenn die Kommission 15 Monate gewartet hat, bevor sie die Dokumente, um die sie gebeten wurde, übergab, hat sie ihre Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten vernachlässigt. Diese Haltung seitens der Kommission hat das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die Kommission untergraben und dem öffentlichen Ansehen der EU geschadet.

Jetzt, da ein Kommissar und der Bürgerbeauftragte dort ruhig nebeneinander sitzen, glaube ich, wäre es eine gute Idee, wenn sie eine vertrauliche und gründliche Diskussion darüber beginnen würden, ob sie die Arbeit des anderen respektieren und ob sie bereit sind, zusammenzuarbeiten und gemäß den Grundsätzen der EU zu handeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang keinen einzelnen Kommissar beschuldigen, aber die Kommission sollte eine echte Debatte über diese Angelegenheit führen, weil das öffentliche Ansehen der EU sicherlich nicht so gut ist, dass wir uns in Zukunft noch mehr Fälle wie Porsche leisten können.

Die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger müssen durch die Kommission, den Rat und offensichtlich auch durch das Parlament geachtet werden – also von allen EU-Institutionen.

 
  
MPphoto
 

  Gerald Häfner (Verts/ALE). - Herr Präsident! Herr Diamandouros ist ein Glücksfall für die Bürger und für diese Union, und ich möchte ihm aufrichtig für diese Arbeit danken. Sie legt aber zugleich natürlich den Finger in die Wunde dessen, was besser werden muss. Gerade wurde der Porsche-Fall angesprochen. Ich sage das hier ausdrücklich auch als Deutscher: Mich beschämt ein solcher Vorgang. Ein deutscher Kommissar, eine deutsche Autofirma, ein Briefverkehr zwischen beiden, alle anderen Briefverkehre mit italienischen, spanischen und anderen Autoherstellern werden veröffentlicht, dieser Briefwechsel nicht. Es gibt Rügen des Bürgerbeauftragten, einmal, zweimal, dreimal – es passiert nichts. Hier muss sich dringend etwas verbessern. Das möchte ich mit allem Nachdruck hervorheben.

Ich möchte etwas Zweites sagen: Piloten, das ist eine Berufsgruppe, die sich meistens weit vom Boden abhebt, in den Lüften schwebt. Mir ist nicht ganz klar, wie die Kommission auf den Gedanken kommen konnte, nun ihr neues Projekt zum Umgang mit Bürgerbeschwerden Pilotprojekt zu nennen, denn was da geschieht, ist genau dasselbe. Bürger beschweren sich aus guten Gründen, zunächst in ihrem Land. Dort passiert nichts. Dann wenden sie sich an die Kommission. Und was tut die Kommission? Sie schickt das Schreiben mit einem Piloten auf die Reise zurück, dorthin, wo nichts passiert ist, und es passiert wieder nichts. Ich glaube nicht, dass das ein adäquater Umgang mit Bürgeranliegen und Beschwerden sein kann, und würde diese Gelegenheit gerne nutzen, lieber Kommissar Šefčovič, den ich über die Maßen schätze, dass Sie uns hier erklären: Sie beenden entweder dieses Projekt oder denken darüber nach, wie man es so machen kann, dass Bürgerbeschwerden auch dort landen, wo sie wirklich bearbeitet werden und die Bürger Recht und Abhilfe bekommen.

 
  
  

VORSITZ: ISABELLE DURANT
Vizepräsidentin

 
  
MPphoto
 

  Marek Henryk Migalski (ECR).(PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, ich möchte diese Kammer nicht in einen Hörsaal der Universität verwandeln. Jedoch wurde, wie sie wissen, das Amt des Bürgerbeauftragten vor fast 300 Jahren zum ersten Mal in Europa eingerichtet. Aus diesem Grund ist es nicht weiter verwunderlich, dass wir uns für derartige Angelegenheiten interessieren und diesen so viel Aufmerksamkeit schenken.

Ich finde, dass alle drei Berichte unsere Aufmerksamkeit verdienen, wobei ich einen Vorbehalt hege. In dem Bericht von Frau Nedelcheva gibt es einen Abschnitt, den ich höchst beunruhigend finde. Ohne die wertvolle und gute Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten in Frage stellen zu wollen, stelle ich die Frage: Muss das Amt des Bürgerbeauftragten wirklich fast 9 Mio. EUR kosten? Ist es nicht möglich, die fast byzantinische Arbeitsweise, die die Arbeit dieses Amtes prägt, einzugrenzen? Aus diesem Grund enthält sich meine Fraktion bei der Abstimmung über dieses Thema der Stimme, vor allem im Hinblick auf diesen Bericht, auch wenn wir dem Bürgerbeauftragten nur das Beste wünschen und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die Beschwerden an ihn richten.

 
  
MPphoto
 

  Rui Tavares (GUE/NGL).(PT) Frau Präsidentin, als Erstes möchte ich Herrn Diamandouros für seine Arbeit und den von ihm vorgelegten Bericht danken. Seine Arbeit ist zweifellos gründlich und von guter Qualität, und dafür möchte ich ihm danken. Ich möchte über das Thema der Quantität sprechen, nicht der Qualität, da es sehr interessant zu wissen ist, wie häufig die Öffentlichkeit diese Dienste in Anspruch nimmt.

Offenbar gibt es einige Tausend Beschwerden, von denen einige nicht berechtigt sind. Es ist allerdings interessant, einmal zu sehen, warum nicht mehr Beschwerden kommen. In anderen Worten ist dies eine „Glas halb leer“- oder „Glas halb voll“-Situation. Ich frage mich, inwiefern die übermäßig komplexe und undurchsichtige Natur der Europäischen Institutionen und die Rechtsvorschriften, auf denen sie beruhen, ausschlaggebend für die schwierige Beziehung zwischen den Mitgliedern der Öffentlichkeit und den Institutionen ist. Anders ausgedrückt muss man, um eine Beschwerde einzureichen, seine Rechte kennen, und um die eigenen Rechte zu kennen, muss man die Rechtsvorschriften und den Mechanismus für das Einreichen einer Beschwerde kennen. Daher möchte ich, statt Ihnen, Herr Diamandouros, Vorschläge zu unterbreiten, Sie als Bürgerbeauftragten bitten, dem Parlament als gesetzgebender Kammer Vorschläge vorzulegen, wie die legislativen Verfahren und, sofern möglich, die institutionellen Mechanismen der Europäischen Union vereinfacht werden können. Es wird viel über Transparenz und Klarheit gesprochen, aber Einfachheit ist ein weiterer demokratischer Wert, der oft vernachlässigt wird, da sie der breiten Öffentlichkeit den Zugang zu den Institutionen ermöglicht.

Herr Diamandouros, aktuell bin ich Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, der gleichzeitig Stimmabgaben abhält. Aber ich möchte Ihnen versichern, dass ich ihre Antworten in dieser Hinsicht beachten werde.

 
  
MPphoto
 

  John Stuart Agnew (EFD). – Frau Präsidentin, der vielleicht beschämendste Aspekt im Hinblick auf den Umgang des Kommissars mit diesem Bericht enthüllt, ganz abgesehen von der haarsträubenden Behandlung, die dem Beschwerdeführer in diesem Fall zuteilwurde, dass dies keinen Einzelfall eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit darstellt. In der Tat gehen die im Zuge dieses treffenden Berichts aufgedeckten Fakten weit über die Grenzen der einfachen Nachlässigkeit und Trägheit hinaus. Viel eher kann man zu der vernünftigen Schlussfolgerung kommen, dass einem derartigen Verhalten seitens der Kommission zum einen ein gewisser Vorsatz zugeschrieben werden kann, und zum anderen handelt es sich um nicht weniger als berechnete Verhaltensregeln, die darauf ausgerichtet sind, die harte Arbeit des Bürgerbeauftragten zu vereiteln und die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen zu treten.

Seine Arbeit ist kompliziert genug, auch ohne das Zusatzproblem, dass die Kommission es sich zu Aufgabe gemacht hat, das korrekte Ausüben seines Amtes auf Schritt und Tritt zu behindern, was durch die Fakten belegt wird. Es gab eine Zeit, in der ein solch schäbiges Verhalten seitens der Staatsdiener, sobald es aufgedeckt wurde, dazu führte, dass sowohl die Funktionäre als auch der verantwortliche Minister ihren Hut nehmen mussten. Stattdessen erwarte ich, dass wir hier eine arrogante und anmaßende Kommission sehen werden, die das macht, was sie am besten kann: sich den Teufel um die Öffentlichkeit scheren, während die Schuldigen ungestraft davonkommen. Es ist nicht verwunderlich, dass die Europäische Union noch nie so unbeliebt war!

 
  
MPphoto
 

  Csanád Szegedi (NI). (HU) Frau Präsidentin, der Jahresbericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten zeigt deutlich, dass die fehlende Transparenz eines der größten Probleme der Europäischen Union ist. Die meisten Beschwerden betreffen die Kommission, die sich mit ihren Antworten regelmäßig verspätet und somit das Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union erschüttert. Wir müssen die Transparenz erhöhen, indem wir die Arbeit der Institutionen optimieren sowie durch umfangreichere Kommunikation, wobei wir gleichzeitig sicherstellen müssen, dass diese Maßnahmen nicht zu höheren Kosten führen. Die Europäische Union hat bereits enorme Summen für Propaganda und Eigenwerbung ausgegeben.

Darüber hinaus wird die Anzahl der Beschwerden infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und der unvollständigen oder verspäteten Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zweifellos weiter ansteigen. Um dem vorzubeugen, muss eine weitreichende und harmonisierte juristische Weiterbildung für einzelstaatliche Richter, praktizierende Juristen, Beamte und Verwaltungsbeamte angeboten werden. Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Verletzungen des EU-Rechts auch vor den jeweiligen nationalen Gerichten verhandelt werden können. In der ersten Hälfte des Jahres 2011 wird Ungarn den rotierenden Ratsvorsitz der Europäischen Union übernehmen, und somit werden wir als ungarische Abgeordnete für eine große Aufgabe verantwortlich sein, nämlich die Umsetzung der rechtlichen Harmonisierung.

 
  
MPphoto
 

  Peter Jahr (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Diamandouros, sehr geehrter Herr Kommissar! Die Institution des Bürgerbeauftragten in Europa blickt mittlerweile auf eine sehr beeindruckende Vergangenheit zurück. Entstanden in Schweden, versuchen die Bürgerbeauftragten seit nunmehr 200 Jahren, durch eine unparteiische Vorgehensweise Streitfragen zu lösen und Probleme zu beheben. Das heißt, der Bürgerbeauftragte entspringt dem zutiefst menschlichen Bedürfnis, Streitfragen friedlich zu lösen.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht ist der insgesamt fünfzehnte Bericht des Europäischen Bürgerbeauftragten und der siebte von Herrn Diamandouros. Eine stolze Bilanz, wie ich finde, und zu der ich Herrn Diamandouros beglückwünsche. Bei seiner Wahl im vergangenen Jahr habe ich mir gewünscht, dass sich der Bürgerbeauftragte für transparentere und bürgernahe Entscheidungen in der EU einsetzt, und dass wir eine gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss pflegen. Man kann mit gutem Recht behaupten, dass Ihnen und uns das sehr gut gelungen ist. Als Reserve sehe ich noch eine bessere Koordinierung zwischen den Funktionen und Aufgaben des Bürgerbeauftragten und denen des Petitionsausschusses. Zunehmend erreichen uns Petitionen, die sowohl Aspekte des klassischen Petitionsrechtes als auch Aspekte des Bürgerbeauftragten berühren. Da geht es um Menschenrechte, Eigentumsrechte, Behinderung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Hier ist eine Vernetzung angemessen und angebracht, damit wir dann gemeinsam mit der Kommission im positiven Sinne ringen können und auch die entsprechenden Antworten im notwendigen Zeitraum bekommen.

Positiv hervorheben möchte ich auch die neue Website, den interaktiven Leitfaden, der dafür sorgen wird, dass sich die Menschen der Möglichkeiten, die sie in Europa haben, auch bewusst werden. Ich wünsche Herrn Diamandouros, dass es ihm gelingt, seine gute Arbeit fortzusetzen und, wo es geht, auch noch zu verbessern. Der Petitionsausschuss wird sich auch zukünftig um einen engen Austausch mit dem Ombudsmann im Sinne der Bürger der Europäischen Union bemühen.

 
  
MPphoto
 

  Sylvana Rapti (S&D).(EL) Frau Präsidentin, wir besprechen hier heute zwei sehr wichtige Themen: Das eine betrifft die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas; das andere ist die Schlichtung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas und den europäischen Institutionen.

Die drei Berichte der drei Berichterstatter, die wirklich außergewöhnlich sind, und die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten lassen Herrn Diamandouros für mich als D'Artagnan für die Bürgerinnen und Bürger Europas erscheinen und die drei Berichterstatterinnen als die drei Musketiere, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas wahren.

Es ist wirklich bedauerlich, dass die Europäische Kommission sich nicht so sehr mit dieser Sache befasst, wie sie es sollte. Das einzig Positive an der heutigen Erklärung des Standpunkts des Kommissars war die Geschwindigkeit seines Vortrags. Wenn die Kommission mit der gleichen Geschwindigkeit handeln würde, wäre diese Aussprache gar nicht notwendig.

Das Vertrauen in die europäischen Institutionen, ihr Erscheinen in einem guten Licht und das Gefühl, dass sie im Interesse der Bürger arbeiten, sind für die Bürgerinnen und Bürger Europas sehr wichtig. Mit einer Verspätung von 15 Monaten, so sagte es Frau Paliadeli in ihrem Bericht, wurden ihr drei Briefe von einem Automobilhersteller zugänglich gemacht, der sich auf die Produktion schneller Autos spezialisiert hat; das nenne ich einen Widerspruch in sich. Wenn es um die Interessen eines einzelnen europäischen Bürgers gegangen wäre und nicht um einen Automobilhersteller, hätte es dann genauso lange gedauert? Das frage ich mich.

Aber wie dem auch sei, ich denke, wir sollten ehrlich sein. Wir alle müssen zusammenarbeiten, wir müssen den Worten des Kommissars Glauben schenken und darauf vertrauen, dass die Kommission bereit ist, mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten, und wir alle müssen für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas arbeiten. Lassen Sie uns hoffen, dass die Kommission so schnell handeln wird, wie der Kommissar gesprochen hat. Er hat es den Dolmetschern auf jeden Fall nicht einfach gemacht.

 
  
MPphoto
 

  Oriol Junqueras Vies (Verts/ALE).(ES) Bon dia, Frau Präsidentin. Es tut mir leid, dass Herr Vidal-Quadras dieser Sitzung nicht mehr vorsitzt, da ich sicher bin, dass ihm meine Rede gefallen hätte.

Zuerst möchte ich dem Europäischen Bürgerbeauftragten für seine Arbeit danken, und ich möchte ihn dazu aufrufen, weiterhin die Rechte der Europäer zu verteidigen, die oftmals von bestimmten öffentlichen Einrichtungen bedroht werden.

In dieser Hinsicht möchte ich sagen, dass die Valencianische Kulturvereinigung 650 000 Unterschriften für ein Initiativverfahren sammelte, das den Empfang von Radio- und Fernsehkanälen auf Katalanisch gewährleisten soll. Hierbei geht es schlicht und ergreifend um die Einhaltung von Artikel 12 Absatz 2 der Europäischen Charta für Regionale oder Minderheitssprachen des Europarates und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste („Fernsehen ohne Grenzen“).

Nun hat die spanische Regierung sich geweigert, diese 650 000 Unterschriften zu berücksichtigen. Wir hoffen, dass der Europäische Bürgerbeauftragte sich dieser Sache annimmt und die Rechte dieser 650 000 Europäer wahren wird, die von europäischen Rechtsvorschriften geschützt werden.

 
  
MPphoto
 

  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Frau Präsidentin, ich möchte zunächst meiner Ansicht Ausdruck verleihen, dass die Jahresberichte der Kommission über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften gewisse Unzulänglichkeiten aufweisen, da sie in ihrer aktuellen Form weder dem Bürger noch den betroffenen Institutionen die nötigen Informationen über die tatsächliche Situation im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Verfügung stellen.

Vor allem in den Fällen, in denen die Kommission in einem Fall der Verletzung aufgrund der falschen Umsetzung von EU-Recht handelt, wäre es wünschenswert, wenn zukünftig zumindest grundlegende Informationen über Art und Ausmaß der Verletzung bereitgestellt würden. Das Europäische Parlament hat durch eine förmliche Aufforderung in der Entschließung vom 4. Februar 2010 bereits eine bessere Informationspolitik bei Verfahren gefordert, bei denen es um Verletzungen geht.

Ich sehe es als positives Signal aus der Rede des Vizepräsidenten der Kommission Šefčovič, dass die Kommission die Möglichkeit der Einführung von Verfahrensregeln für Untersuchungen neu bewerten möchte, wobei verschiedene Aspekte des Verletzungsverfahrens festgelegt werden sollen, darunter auch Zeitbegrenzungen, das Recht auf eine Anhörung, die Verpflichtung, Gründe vorzulegen und so weiter.

Ich glaube fest daran, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament zu einem besseren und transparenteren Mechanismus für die Überwachung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften führen kann.

 
  
MPphoto
 

  Csaba Sógor (PPE). (HU) Frau Präsidentin, der Europäische Bürgerbeauftragte ist das demokratische Gewissen der Europäischen Union. Jahr für Jahr trägt diese Einrichtung dazu bei, das Vertrauen der Beschwerdeführer in die Europäischen Institutionen zu bekräftigen. Ich freue mich besonders darüber, dass die Europäische Union infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon nun auch die Einhaltung der Charta der Grundrechte überwacht, vor allem indem die Einhaltung des Rechts auf eine gute Verwaltung gewährleistet wird. Ich halte das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten für äußerst sinnvoll, da die Wahrnehmung der Bürger und die Qualität des öffentlichen Dienstes in bestimmten Mitgliedstaaten, darunter auch mein Heimatland Rumänien, unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Dies zeigt sich auch im Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten. Aus diesem Grund möchte ich den Bürgerbeauftragten bitten, in Zukunft auch die an die nationalen Bürgerbeauftragten gerichteten Beschwerden in Bezug auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zu sammeln, da die Bürgerinnen und Bürger in den meisten Fällen durch ihre eigenen nationalen Behörden mit dem EU-Recht in Kontakt kommen.

 
  
MPphoto
 

  Kriton Arsenis (S&D).(EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, zunächst möchte ich dem Europäischen Bürgerbeauftragten für die ausgezeichnete Arbeit gratulieren, die er während dieser gesamten Zeit geleistet hat. Auch an die Berichterstatterinnen möchte ich meine Glückwünsche richten.

Ich möchte speziell auf Frau Paliadelis Bericht eingehen; dies ist eine wirklich schockierende Angelegenheit: die Weigerungshaltung, die vollständige Korrespondenz zwischen der Kommission und Porsche während der Vorbereitung der Richtlinie über Automobilemissionen öffentlich zu machen. Dies wirft die Frage nach der Objektivität der Legislativvorschläge der Kommission auf und ob die Kommission wirklich unabhängig von den Interessen der Industrie handelt.

Der Bericht schlägt zurecht vor, dass ein Teil der Haushaltsmittel der Kommission eingefroren wird, sollte die Kommission weiterhin derartige Praktiken verfolgen. Das Parlament wird dies machen, Herr Kommissar, sollten sich diese Praktiken nicht ändern.

 
  
MPphoto
 

  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, selbstverständlich wird einem derartigen Treffen mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Kommissar in Hinblick auf die aktuelle Situation in Europa, die sich dynamisch und spürbar zugunsten des öffentlichen Interesses entwickelt, eine besondere Bedeutung beigemessen.

Da die durch den Vertrag von Lissabon eingerichteten Instrumente den Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit einräumen, Initiativverfahren einzuleiten, kann man mit Recht behaupten, dass das Parlament sich stark mit den Forderungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger identifiziert.

Es ist wahr, dass die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften vor allem von der Leistung der Kommission abhängt, wobei der Bürgerbeauftragte sie dabei maßgeblich unterstützt. Es ist wichtig, auf die Anliegen und Erwartungen des Volkes zu hören und zu fordern, dass die Instrumente tatsächlich im öffentlichen Interesse verwendet werden. Wir können den Aufruf nach einem Verfahrenskodex, der im Zuge der Initiative vorgebracht wurde, nur begrüßen.

Informationen sollten auf Grundlage von Zugänglichkeit, Konsistenz und absoluter Transparenz zur Verfügung gestellt werden, denn wir sind der Meinung, dass viele Regionen erwarten, dass die Kommission die hier zum Ausdruck gebrachten Ziele energetischer verfolgt. Wir dürfen den möglicherweise wichtigen Beitrag der anderen Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug auf die interparlamentarische Zusammenarbeit nicht vergessen.

Wenn die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament im Interesse der Öffentlichkeit effektiv zusammenarbeiten müssen, und das müssen sie tatsächlich auch, dann besteht kein Zweifel daran, dass diese persönliche Bereicherung der professionellen Geschichte und verschiedenen Rechtskulturen in dieser Zusammenarbeit die Zeit finden muss, die Vermittlung als effektives Mittel zum Lösen der Probleme im Interesse der Öffentlichkeit zu nutzen.

 
  
MPphoto
 

  Vilija Blinkevičiūtė (S&D).(LT) Frau Präsidentin, Herr Bürgerbeauftragter, ich danke Ihnen für Ihren Bericht. Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten ist besonders wichtig, um Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, aufgetretene Probleme zu klären, und um die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Arbeit der Institutionen zu verbessern. Der Europäische Bürgerbeauftragte möchte, dass die Entscheidungen der europäischen Institutionen den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden, denn den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, die benötigten Informationen einholen zu können, damit sie auf die Fähigkeit der Institutionen vertrauen können, ihre Rechte in Bezug auf Diskriminierung, Machtmissbrauch durch die Institutionen, verspätete Reaktion auf Beschwerden und Informationsverweigerung zu wahren. Die Kommission erhält zahlreiche Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit. Daher ist es für die Kommission wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, damit Anfragen über den Zugang zu Dokumenten schnell beantwortet werden, denn die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften besitzt einen direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger und auf die Durchsetzung ihrer Rechte. Darüber hinaus untergräbt die unangemessene Anwendung von Rechtsvorschriften das Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union und führt zu zusätzlichen Kosten.

 
  
MPphoto
 

  Jarosław Leszek Wałęsa (PPE).(PL) Frau Präsidentin, zunächst möchte ich der Berichterstatterin für ihren sehr guten, umfassenden und ausgewogenen Bericht und dem Bürgerbeauftragten für seine unablässige Arbeit im Kampf gegen die Missstände in der Verwaltungstätigkeit und für die Erhöhung der Verwaltungsstandards in der Europäischen Union danken.

Wie die Berichterstatterin korrekt herausstellte, war die Arbeit des Bürgerbeauftragten im letzten Jahr von guter Verwaltung und von einem Fortschritt bei der Verringerung der Beschwerden geprägt, sowie von einer Verkürzung der Untersuchungsverfahren von Beschwerden. Ich denke, dies ist auch eine Folge der Kontinuität in diesem Amt. Wie wir sehen können, war die Wahl von Herrn Diamandouros eine sehr gute Entscheidung. Der Bürgerbeauftragte muss allerdings schneller auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger reagieren. Damit dies möglich ist, muss er enger mit den nationalen Bürgerbeauftragten zusammenarbeiten. Die Funktion des Europäischen Bürgerbeauftragten wandelt sich mit der Zeit, dennoch muss dieses Amt ein konstantes und universelles Wertesystem repräsentieren. Ich denke, dass er in diesem kommenden Amtsjahr besser auf die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger hören wird.

 
  
MPphoto
 

  Simon Busuttil (PPE).(MT) Frau Präsidentin, ich möchte damit beginnen, der Berichterstatterin Mariya Nedelcheva zu gratulieren und Herrn Diamandouros für all seine harte Arbeit zu danken. Ich möchte ihn besonders zu der Tatsache beglückwünschen, dass er sich für eine Verkürzung der Wartezeit für eingeleitete Verfahren eingesetzt hat, da dies meiner Meinung nach ein richtiger Schritt dafür ist, die Institutionen der Europäischen Union näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzuführen.

Als Zweites wollte ich die große Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit hervorheben, wie es auch meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen getan haben. Ich glaube, dass unsere Erfahrungen mit dem Bürgerbeauftragten, vor allem die aktuellen, das Ausmaß der Zusammenarbeit, die zwischen dieser Kammer – diesem Parlament und speziell dem Petitionsausschuss – und dem Büro des Bürgerbeauftragten widerspiegeln.

Außerdem möchte ich den anwesenden Kommissar Herrn Šefčovič aufrufen, unserem Beispiel zu folgen, da ich glaube, dass die Europäische Kommission im Bereich der von unseren Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Beschwerden nicht so eng mit dem Parlament zusammenarbeitet wie der Bürgerbeauftragte. Wir sind uns darüber im Klaren, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Beschwerden direkt an die Europäische Kommission richten, aber wir wissen nicht genau, wie viele Menschen sich mit ihren Beschwerden an die Kommission wenden, worüber sie sich beschweren und welche Folgen diese Beschwerden im Endeffekt haben.

Andererseits werden wir über alle Beschwerden informiert, die beim Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss eingereicht werden, weil diese öffentlich gemacht werden.

Schließlich möchte ich mich an die Bürgerinnen und Bürger wenden. Beim Lesen des Berichts wird deutlich, dass, im Verhältnis betrachtet, eine höhere Anzahl von eingereichten Beschwerden zufälligerweise aus Malta und Luxemburg stammen. Dies ist interessant und ich denke nicht, dass es allein daran liegt, dass die Menschen in Malta und Luxemburg sich eher häufig beschweren, sondern es liegt daran, dass diese Menschen ihre Rechte einfordern, und meiner Meinung nach ist dies auch wichtig.

 
  
MPphoto
 

  Pascale Gruny (PPE). (FR) Frau Präsidentin, Herr Diamandouros, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, verleihen wir dem Europa des Volkes ein Gesicht. Alle Institutionen Europas sind dafür verantwortlich, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit die Bürgerinnen und Bürger über alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel informiert sind, falls eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts oder schlechte Verwaltung seitens der europäischen Institutionen auftreten.

Zuerst möchte ich ausdrücklich die Arbeit meiner Kollegin Frau Nedelcheva loben, die den Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten 2009 vorgelegt hat. Die Europäische Kommission wurde am häufigsten vom Bürgerbeauftragten kritisiert, oftmals für die unzureichende Bereitstellung von Informationen. Der Bericht meiner geschätzten Kollegin Frau Paliadeli, der ich ebenfalls gratulieren möchte, ist ein herausstechendes Beispiel.

Des Weiteren möchte ich unserem Europäischen Bürgerbeauftragten für all die Arbeit danken, die er gemeinsam mit seinem Team geleistet hat, und ebenfalls für seine Zugänglichkeit und für die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Sein Amt stellt eine wichtige Garantie für die Achtung des Grundsatzes der Transparenz und der guten Verwaltung dar, und in dieser Hinsicht können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern wirklichen Schutz bieten.

Schließlich ist es an der Zeit, dass unsere Bürgerinnen und Bürger besser über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Bezug auf die Kommission informiert werden: genauer gesagt, der Europäische Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss. Um dies zu tun, brauchen wir ein Internet-Portal, so viel steht fest, aber wir brauchen ein gemeinsames Portal, wie wir es bereits von Ihnen gefordert haben. Dies würde unseren Bürgerinnen und Bürgern wirkliche Hilfe bieten.

 
  
MPphoto
 

  Mairead McGuinness (PPE). – Frau Präsidentin, ich möchte dem Bürgerbeauftragten für seine Arbeit danken. Er muss sich um eine ganz bestimmte Aufgabe kümmern, nämlich um die Missstände in der Verwaltungstätigkeit, und somit ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger verstehen, was dieser Ausdruck genau bedeutet.

Vieles von dem, was ich sagen möchte, bezieht sich nicht unmittelbar auf den Bürgerbeauftragten, aber ich denke, es sollte zu Protokoll gebracht werden. Einige der schwerwiegendsten Probleme und Beschwerden, die uns vorgebracht werden, betreffen unsere eigenen Mitgliedstaaten. Die Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in diesem Fall, wie Herr Busuttil es sagte, direkt bei der Kommission, die sich im Zuge dieses Pilotprojekts wiederum an die Mitgliedstaaten wendet und versucht, die Angelegenheit zu bereinigen, wenn der Bürger dies nicht geschafft hat. Dieser Mechanismus ist nicht transparent und muss genauer betrachtet werden. Wir müssen in diesem Haus eine Aussprache darüber halten.

Das zweite aufgetretene Thema bezieht sich auf Immobilienkäufe und Transaktionen zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Dies fällt nicht in unseren Aufgabenbereich, aber die Besorgnis darüber wächst, und wir müssen dieses Thema auf die eine oder andere Weise angehen.

Schließlich gab der irische Bürgerbeauftragte zwei Berichte heraus, die von unserer eigenen Regierung abgelehnt wurden. Es ist hochgradig besorgniserregend, dass die Arbeit eines Bürgerbeauftragten eines beliebigen Mitgliedstaats buchstäblich zerrissen wird. Ihnen ist das bewusst, Herr Bürgerbeauftragter. Ich bin froh darüber, dass Sie zustimmend nicken. Dieses Thema muss behandelt werden. So kann es nicht weitergehen.

 
  
MPphoto
 

  Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin, ich beziehe mich auf den dritten Punkt: Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Man könnte argumentieren, dass das Einzige, was schlimmer ist als klares und transparentes europäisches Recht, mehrdeutige und unsichere EU-Rechtsvorschriften sind.

Die Agenda „Bessere Rechtsetzung und Vereinfachung“ der Kommission scheint so unerreichbar wie der Heilige Gral. Die Qualität der englischen Fassung des einen oder anderen Legislativvorschlags ließ mich zunächst zu der Schlussfolgerung kommen, dass er ursprünglich in einem südalbanischen Dialekt verfasst wurde. Allerdings stellte ich schon zu einem frühen Zeitpunkt fest, dass die schlimmsten Beispiele ursprünglich auf Englisch verfasst wurden.

Das Gesetzgebungsverfahren verbessert keine schlecht verfassten Rechtsvorschriften. Änderungsanträge werden im allerletzten Moment an die Abgeordneten geschickt; Stimmabgaben werden geteilt und dann wieder zusammengelegt; wir kamen in die Kammer und waren uns sicher, dass wir die aktuellste und letztgültige Version der Abstimmungsliste haben, nur um dann zu merken, dass diese im Laufe des Vormittags ersetzt wurde.

Diejenigen Abgeordneten der großen Fraktionen, die sich zugunsten ihrer Parteivorsitzenden in ihrer Rolle als Marionetten der Lobbys wohlfühlen, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Sie folgen einfach den Handzeichen der Vortänzer ihrer Partei. Für gewissenhafte Abgeordnete und die Fraktionslosen ist dies jedoch ein Albtraum.

 
  
MPphoto
 

  Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin! Seit Jahrzehnten bemüht sich die Union bekanntlich um Bürokratieabbau und um mehr Transparenz. Im Europäischen Parlament selbst ist davon allerdings wenig zu merken. Ganz im Gegenteil, man hat da eher das Gefühl, dass der bürokratische Papierkram jedes Jahr stärker und größer wird.

Auch im Vorfeld der Anhörungen zu den letzten Wahlen war Transparenz allerhöchstens in Ansätzen vorhanden. Die EU-Abgeordneten haben Kraft ihres Amtes und der damit verbundenen Rechte die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Die Bürger haben das nicht. Dafür haben sie aber den Europäischen Ombudsmann. Und wenn mehr als ein Drittel der vom Europäischen Bürgerbeauftragten durchgeführten Untersuchungen mangelnde Transparenz betreffen und in 56 % aller Fälle die betroffene Einrichtung eine gütliche Einigung suchte oder das Problem löste, dann beweist das meines Erachtens, wie wichtig die Funktion des Bürgerbeauftragten ist.

Um es mit den Worten des Herrn Bürgerbeauftragten selbst zu sagen: Die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, was die EU und ihre Verwaltung tut. Hinzuzufügen ist dieser Aussage nur noch, dass sie auch ein Recht darauf haben, zu wissen, wofür diese Europäische Union ihr Steuergeld ausgibt und wo es verschwendet wird. Es ist also Zeit, die Haushaltskontrolle auf Vordermann zu bringen, damit deren Berichte irgendwann auch nur annähernd so erfreulich sind, wie jene des Bürgerbeauftragten.

 
  
MPphoto
 

  Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission. – Frau Präsidentin, ich habe bei meinen einleitenden Bemerkungen zu schnell gesprochen, und somit möchte ich versuchen, dies nun zu vermeiden. Ich werde nicht versuchen, die Parlamentarier mit der Geschwindigkeit meiner Rede zu beeindrucken, sondern mit der Zusage, die ich hier sehr deutlich machen möchte, dass die Kommission sehr daran interessiert ist, die bestmögliche enge Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten zu schaffen. Ich denke, Herr Diamandouros weiß dies.

Er weiß, wie eng wir zusammenarbeiten und ich denke, dass die Erfolgsquote bei der Lösung von Problemen mit Missständen in der Verwaltungstätigkeit und anderen von ihm untersuchten Bereichen so hoch ist, weil wir sehr eng und mit einer positiven Geisteshaltung zusammenarbeiten. Natürlich gibt es manchmal Fälle, in denen zusätzliche Probleme vorliegen, deren Lösung mehr Energie bedarf, und so war es sicherlich bei dem Fall, auf den die meisten von Ihnen sich bezogen haben.

Dies war ganz eindeutig eine Situation, in der die Kommission zwischen der Verpflichtung zur Transparenz und den aus dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshof erwachsenden Pflichten auf der einen Seite und unserer Verpflichtung zur beruflichen Geheimhaltung auf der anderen Seite im Konflikt stand. Wenn wir diese Informationen preisgeben wollen würden – die in diesem Fall sehr sachdienlich waren – bräuchten wir das Einverständnis der beteiligten Dritten, das wir seit Monaten erfolglos einzuholen versuchten. Erst nachdem wir ganz klar gesagt hatten, dass wir die Informationen in jedem Fall veröffentlichen würden, und dem Unternehmen mitteilten, dass es zehn Tage Zeit hätte, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einzureichen, kamen wir zu einer Einigung.

Was wäre wohl passiert, wenn wir nicht entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen vorgegangen wären? Die Beschwerde wäre womöglich beim Europäischen Gerichtshof eingereicht worden, und möglicherweise wären diese Informationen auch heute noch nicht öffentlich. Also bitte haben Sie manchmal Verständnis für uns. Wir nehmen die Transparenz sehr ernst, aber wir müssen stets einen sehr schmalen Grat zwischen den verschiedenen Verpflichtungen finden, die wir bei derartig komplexen Fällen berücksichtigen müssen.

Trotzdem erkenne ich an, wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen erwähnte, dass diese Verzögerung sehr lang war und dass wir dem Unternehmen möglichweise mehr Druck hätten machen sollen. Wir hätten schneller eine Antwort des Unternehmens erhalten sollen, und ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission ihr Möglichstes unternehmen wird, damit sich diese Situation in ähnlichen Fällen nicht wiederholt – wir werden nicht nach Möglichkeiten suchen, das Verfahren um 15 Monate hinauszuzögern, was in der Tat unerträglich war. Diesbezüglich stimme ich Frau Paliadeli uneingeschränkt zu.

Bezüglich des Rechts auf Einsichtnahme: Lassen Sie uns auch in diesem Fall die Zahlen im Verhältnis betrachten. Wir erhalten rund 5 000 Anfragen im Jahr, und wir verfügen über 80 Mitarbeiter, die sie bearbeiten. Einige der Akten, die wir zugänglich machen müssen, sind so dick. Viele dieser Anfragen stammen von Bürgerinnen und Bürgern, aber ich kann Ihnen sagen, dass viele der Anfragen von hoch angesehen Anwaltskanzleien stammen, die zusätzliche Informationen über hochbrisante Akten der Konkurrenz in Erfahrung bringen möchten. Wir müssen bei diesem Vorgang höchste Vorsicht walten lassen. Ich denke, dass wir in dieser Hinsicht gute Arbeit leisten, denn von diesen 5 000 Akten gelangen nur 15 bis 20 auf den Schreibtisch des Bürgerbeauftragten; 85 % dieser Anfragen führen zu einer Einsicht nach der ersten Anfrage, also können Sie sich selbst ausrechnen, wie viele Tausend Akten jährlich zugänglich gemacht werden. Wir nehmen unsere Verpflichtung in dieser Sache sehr ernst, und wir werden auch weiterhin auf diese Weise verfahren.

Zum Thema Umsetzung und Durchführung auf EU-Ebene: Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dieser Hinsicht die sehr enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament anstreben. Wir sind uns voll darüber im Klaren, dass es die schnelle Umsetzung und die korrekte Durchführung sind, die die Europäische Union zusammenhalten. Sie sind absolut notwendig für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Daher versuchen wir energisch dafür zu sorgen, dass wir bei der Umsetzung und Durchführung der EU-Rechtsvorschriften so präzise und streng wie möglich sind. Wenn Sie gestatten, würde ich gerne zitieren, was wir bereits in der Rahmenvereinbarung festgelegt haben:

„Zur Sicherstellung einer besseren Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften der Union bemühen sich die Kommission und das Parlament um eine Einbeziehung obligatorischer Entsprechungstabellen und einer verbindlichen Frist für die Umsetzung, die bei Richtlinien normalerweise nicht mehr als zwei Jahre betragen sollte.“

„Neben den spezifischen Berichten und dem Jahresbericht über die Anwendung des Unionsrechts stellt die die Kommission dem Parlament zusammenfassende Informationen betreffend sämtliche Vertragsverletzungsverfahren ab dem förmlichen Aufforderungsschreiben zur Verfügung, einschließlich, wenn das Parlament dies verlangt, je nach Einzelfall und unter Beachtung der Vertraulichkeitsbestimmungen, insbesondere derjenigen, die vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannt sind, Informationen zu den Themen, auf die sich das Vertragsverletzungsverfahren bezieht.“

Es gibt also eine weitere Art und Weise, in der wir kommunizieren und das Europäische Parlament besser informieren können. Wenn ich das Europäische Parlament in diesem speziellen Bereich um Unterstützung bitten darf, würde ich Sie bitten, ein wenig mehr auf Entsprechungstabellen zu bestehen, wenn es um Richtlinien geht. Dies ist stets der Vorschlag der Kommission. Wir können es nicht immer in der letzten Verfahrensrunde, in der der Gesetzgeber die Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag abschließt, durchsetzen, aber im Parlament und dem Rat ist dies möglich. Die Entsprechungstabellen erleichtern der Kommission die Überwachung der korrekten Anwendung der EU-Rechtsvorschriften ungemein, und es wird einfacher, Fehler zu finden und Korrekturen für diese zu finden.

Um Herrn Hefners Frage nach dem EU-Piloten und den Hintergründen dieses Namens zu beantworten: Dieser Name kommt daher, dass dieses Projekt, als wir es für die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, ihre Fehler selbst schneller korrigieren zu können, ins Leben riefen, ein akzeptiertes Verfahren war, dass von einigen Mitgliedstaaten angewendet wurde. Inzwischen wird es von den meisten angewendet. Wir befinden uns noch in der Anfangsphase. Bis jetzt sind die Ergebnisse überaus positiv. Selbstverständlich werden wir uns, wenn wir so weit sind, dass alle Mitgliedstaaten dieses Hilfsmittel für eine bessere und schnellere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften nutzen, um einen anderen Namen bemühen, da es sich dann ja nicht mehr um ein Pilotprojekt handelt.

Frau Präsidentin, abschließend möchte ich den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und natürlich unserem Bürgerbeauftragten danken, da diese eine derartig konstruktive Mitarbeit an den Tag legten, und ich danke ihnen für eine gute Aussprache und die vielen neuen Ideen, die ich diesen Morgen bei dieser Aussprache gehört habe. Ich möchte uns allen in Erinnerung rufen, dass die Bürgerinnen und Bürger dank des Vertrags von Lissabon ein Recht auf gute Verwaltungsführung haben. Die Achtung der EU-Rechtsvorschriften ist dafür selbstverständlich eine Grundvoraussetzung – eine Grundvoraussetzung für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union. Ich bin mir sicher, dass wir dies gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Bürgerbeauftragten erreichen werden.

Nachdem heute Morgen Frau Durant unserer Sitzung vorsaß, möchte ich ein weiteres Element hervorheben. Es ist eine Tatsache, dass wir es geschafft haben, eine Einigung über das gemeinsame Transparenzregister der Europäischen Union zu erzielen, das die Aktivitäten der Lobbys und die der Interessenvertreter in Brüssel weiter beleuchtet und in dieser Hinsicht für mehr Transparenz sorgen wird. Ich denke, dies trägt auch entscheidend zur verbesserten Transparenz und einer höheren Qualität des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union bei.

 
  
MPphoto
 

  Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. – Frau Präsidentin, zuerst möchte ich allen Mitgliedern herzlich danken, die sich die Zeit genommen haben, eine Stellungnahme zu meinem Bericht abzugeben. Ich möchte ihnen allen für die herzliche Unterstützung danken, die sie der Arbeit des Bürgerbeauftragten zukommen lassen. Diese Art der Bestätigung, die ich von Ihnen erhalte, erfüllt mich mit großer Zufriedenheit, aber dient mir auch als Inspiration, und ich möchte Ihnen offen sagen, dass eine derartige Bestätigung auch das Verantwortungsgefühl bestärkt, das ich meiner Empfindung nach auf meinen Schultern trage, um die Bestrebungen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, weiterzuführen.

Dafür möchte ich Ihnen allen vielmals danken – für Ihre Belange, die sie nicht nur im Hinblick auf den Jahresbericht, sondern auch auf den Sonderbericht vorgebracht haben –, und ich möchte den beiden Berichterstatterinnen danken, die sich die Zeit genommen haben, ausgezeichnete Berichte über meinen Jahresbericht und meinen Sonderbericht anzufertigen.

Ombudsman. – (FR) Lassen Sie mich Frau Nedelcheva für Ihre Anmerkungen danken. Ich möchte Ihnen, Frau Nedelcheva, vor allem sagen, dass ich Ihre Anmerkungen zur Kenntnis genommen habe, die mich dazu anregten, mich mehr um den Dialog mit meinen nationalen Kolleginnen und Kollegen zu bemühen, wenn es um die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts geht.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich nächstes Jahr beim Treffen der nationalen Bürgerbeauftragten in Kopenhagen in der Lage sein werde, genau diesen Punkt gesondert anzusprechen. So viel kann ich Ihnen versichern, und ich danken Ihnen ebenfalls für Ihre Anmerkungen in Bezug auf die Bedeutung des interaktiven Leitfadens, die bereits von Ihren Kolleginnen und Kollegen anderer Parteien erwähnt wurde.

Ombudsman. –Frau Präsidentin, lassen Sie mich nun auf einige der von Vizepräsident Šefčovič gemachten Bemerkungen eingehen. Ich möchte mit einer allgemeinen Anmerkung beginnen. Ich möchte dieser Kammer erklären, dass Herr Šefčovič über seinen Schatten gesprungen ist und versucht, eng mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten, und ich bin sehr dankbar für alles, was er bisher geleistet hat.

Ich möchte vor dieser Kammer ebenfalls klarstellen, dass Herr Šefčovič bei seinem Amtsantritt im Endeffekt – so habe ich es ausgedrückt – den gegenteiligen Standpunkt seines Vorgängers eingenommen hat und öffentlich erklärt hat, dass die Reaktion der Kommission im Hinblick auf die Situation mit Porsche unbefriedigend und bedauerlich gewesen ist. Daher würde ich gerne den Unterschied zwischen der Person des Kommissars und der Reaktion der Kommission als Institution in dieser Sache herausstellen, durch die ich mich zum ersten Mal in 15 Jahren gezwungen sah, einen Bericht über dieses Verhalten an diese Institution abzugeben. Es unterliegt meiner Verantwortung, diese Unterscheidung beim Umgang mit dieser Situation zu treffen, und ich danke Herrn Šefčovič noch einmal für seine Bemühungen, in diesem Bereich Fortschritte zu machen und konstruktiv zu sein.

Lassen Sie mich davon abgesehen noch einige Dinge sagen. Herr Kommissar, ich betrachte die Mitteilung über die Bürgerinnen und Bürger aus dem Jahre 2002 als äußerst wichtig für die Umsetzung einer guten Verwaltung der Union. Falls die Kommission also beabsichtigt, diese Mitteilung zu ändern, hoffe ich doch sehr, dass die Kommission vor einer tatsächlichen Änderung dieses für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtigen Instruments die Meinung des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments einholt.

Wir sind uns durchaus einig darüber – und ich bin froh darüber, dass Sie dies ebenfalls erwähnten –, dass die Gerichte die höchste und einzige Instanz sind, die über die verbindliche Auslegung der Rechtsvorschriften entscheiden kann. Es freut mich sehr, dass die Kommission dies genauso sieht. Im Hinblick auf Empfehlungsentwürfe lassen Sie mich eine Kleinigkeit klarstellen, Herr Kommissar.

Ein Empfehlungsentwurf stellt einen Befund eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit durch den Bürgerbeauftragten dar. Dies hindert die betreffende Institution nicht daran, auf diesen speziellen Empfehlungsentwurf zu reagieren und die Angelegenheit zu bereinigen, und ich werde das für den Abschluss des Falls in Betracht ziehen. Daher stellt eine Pressemitteilung über den Fund eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit keineswegs einen Versuch dar, eine Reaktion seitens der Institution vorwegzunehmen oder zu verhindern, und das möchte ich Ihnen noch einmal persönlich versichern.

Schließlich möchte ich in Bezug auf den Sonderbericht auch noch etwas klarstellen. Der Bericht wurde infolge der außerordentlichen Verzögerung eingereicht. Es war nicht der Fall, dass der Bericht kurz nach der Freigabe der Dokumente durch die Kommission veröffentlicht wurde – ich sage dies, weil ich Ihr Bedauern bemerkt habe. Diese beiden Dinge stehen in keinem Zusammenhang. Es war die umfangreiche Antwort, die dieser Bericht hervorgerufen hat, und ich habe mich sehr über diese Reaktion gefreut. Aber auch in diesem Fall haben Sie bereits dazu Stellung bezogen.

Schließlich hoffe ich, dass es Bemühungen geben wird, einen Weg zu finden, mit diesen Verzögerungen umzugehen. Was ich zum Thema Verzögerung noch sagen möchte, Herr Kommissar, ist, dass ich von der Kommission erwarte, dass sie auch in der Lage ist, die Regeln bezüglich Verzögerungen, die sie selbst angenommen hat und zu befolgen versucht, einzuhalten. Ich werde mich an meine Zeitvorgaben halten, wenn es um den Umgang mit derartigen Situationen geht. Ich denke, dies wird zu einem besseren Ergebnis führen.

Zwei Dinge möchte ich noch sagen: Ich danke Herrn Vlasák – hoffentlich habe ich diesen Namen richtig ausgesprochen, da ich des Tschechischen gar nicht mächtig bin – für seine Anmerkungen, denn dadurch kann ich sagen, dass ich mich wirklich darauf freue, die Möglichkeiten des Eurobarometers nutzen zu können, um mehr darüber zu erfahren, was die Bürgerinnen und Bürger über den Bürgerbeauftragten und seinen Umgang mit Beschwerden denken und empfinden. Dafür möchte ich ihm meinen Dank aussprechen.

Ich werde mein Möglichstes unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Homepage benutzerfreundlich werden kann. Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass wir sie vielen Testphasen mit sehr vielen verschiedenen Zielgruppen unterzogen haben, und alle empfanden sie als benutzerfreundlich. Mehr als 46 000 Menschen haben die Seite bislang benutzt, und sie fanden sich schon beim ersten Versuch zurecht. Ich möchte ihm als Antwort auf seine Frage versichern, dass wir dies unternehmen, um gegen Missstände in der Verwaltungstätigkeit vorgehen zu können, und der interaktive Leitfaden hat sehr zu einer Verringerung der Missstände in der Verwaltungstätigkeit in den betroffenen Institutionen beigetragen.

Zwei Dinge noch. Frau Geringer de Oedenberg: Es ist möglicherweise schwer zu verstehen, dass die große Mehrheit der Beschwerden, ob an den Europäischen Bürgerbeauftragten oder den nationalen Bürgerbeauftragten, tatsächlich die EU-Rechtsvorschriften betreffen. Daher verfügen wir über das von mir koordinierte Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, damit wir die Beschwerden von Anfang an die richtigen Institutionen schicken können, um Probleme zu vermeiden. Wenn man sich nur darauf beschränkt, was im Verantwortungsbereich des Bürgerbeauftragten liegt, vernachlässigt man die Tatsache, dass das Verbindungsnetz dafür sorgt, dass ein Großteil der Beschwerden über die EU-Rechtsvorschriften an den entsprechenden nationalen Bürgerbeauftragten weitergeleitet wird, der diese dann bearbeitet.

Eine Anmerkung zur Frage von Herrn Migalski. Ich kann ihm versichern, dass der Haushaltsplan des Bürgerbeauftragten ohne eine Änderung vom Rat genehmigt wurde. Wir sind uns der Einschränkungen sehr wohl bewusst, aber wir fühlen uns ebenfalls durch die Tatsache bestätigt, dass die entscheidende Haushaltsinstitution – nicht nur das Parlament – unseren Haushaltsplan genehmigt hat.

Im Hinblick auf Herrn Szegedis Frage stimmen wir ausdrücklich zu, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht ausreichend kennen, und bei meinen Reisen in alle Mitgliedstaaten, die ich schon oft besucht habe, ist es mir ein besonderes Anliegen, die Justiz aufzusuchen, um sie beim Fortschritt in diesem speziellen Bereich zu unterstützen.

Schlussendlich – und hiermit möchte ich meine Rede abschließen – forderte Herr Sógor auch, dass der Bürgerbeauftragte Beschwerden über die EU-Rechtsvorschriften erhalten können sollte, die auf nationaler Ebene eingereicht werden. Bedauerlicherweise liegt dies nicht in meinem Aufgabenbereich. Wenn ich diese Aufgabe annähme, würde ich mein Mandat verletzen, und außerdem würde ich mich in den rechtlichen Verantwortungsbereich meiner Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedstaaten einmischen. Ich versuche, in dieser Hinsicht mit ihnen zusammenzuarbeiten, aber ich habe nicht die Befugnis, Beschwerden anzunehmen, die die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten betreffen.

Ombudsman. – (FR) Frau Präsidentin, ich hoffe, ich habe auf alle Anmerkungen geantwortet, und ich möchte noch einmal allen Mitgliedern des Parlaments für ihre unterstützenden Worte danken; außerdem beglückwünsche ich Sie, Frau Präsidentin, wie es auch schon der Kommissar getan hat, zur wichtigen Initiative für die Annahme eines gemeinsamen Registers für Parlament und Kommission. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt nach vorne sein wird.

 
  
MPphoto
 

  Mariya Nedelcheva, Berichterstatterin.(FR) Frau Präsidentin, Herr Diamandouros, Herr Šefčovič, meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Beiträge, die – und davon bin ich fest überzeugt – einerseits ganz klar die Bedeutung der Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten demonstrieren und andererseits das Interesse belegen, das der Tätigkeit dieser Institution seitens des Europäischen Parlaments beigemessen wird. Ich werde diese Gelegenheit nutzen, um meinen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses zu danken, die durch ihre Arbeit eine greifbarere Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas und den Institutionen der Europäischen Union herstellen.

Herr Diamandouros, im Jahr 2009 begingen wir den 15. Jahrestag der Einrichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten. In diesem Jahr trat auch der Vertrag von Lissabon in Kraft. Infolge Ihrer Wahl durch das Europäische Parlament wurde Ihrem Amt eine zusätzliche Rechtmäßigkeit verliehen. Ich sage „zusätzlich“, da die Rechtmäßigkeit Ihres Amtes sich tatsächlich auf alle die Bürgerinnen und Bürger Europas stützt, die sich an Sie wenden konnten und die dank Ihres Eingreifens eine Lösung finden konnten.

Andererseits ist ein noch faszinierenderer Aspekt des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten, dass niemals etwas als selbstverständlich betrachtet werden kann. Der Rückgang bei der Anzahl der Beschwerden, die Verkürzung der Zeit, die für das Finden einer Lösung benötigt wird, die Beschwerden, die durch eine gütliche Einigung gelöst werden konnten – es gibt stets so viele Fortschritte wie es Bedürfnisse gibt. Hinter diesen Fakten stehen allerdings meiner Meinung nach zwei entscheidende Herausforderungen, die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen: das Erreichen von mehr Transparenz bei der Funktionsweise der Institutionen und ein besserer Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.

Ich möchte Ihnen danken, Herr Diamandouros, und ich möchte abschließend sagen, dass uns als Ergebnis Ihrer täglichen Arbeit der konkrete Beweis vorliegt, dass es möglich ist, sich diesen Herausforderungen nicht nur zu stellen, sondern vor allem unseren Bürgerinnen und Bürgern angemessene und zufriedenstellende Antworten zu bieten. Diese Aufgabe ist sicherlich nicht einfach, aber mit dem Jahresbericht 2009 und der Zusage, die Sie soeben für das Treffen in Kopenhagen gegeben haben, glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

 
  
MPphoto
 

  Chrysoula Paliadeli, Berichterstatterin.(EL) Frau Präsidentin, Herr Diamandouros, Herr Kommissar, ich finde, dass dieser spezielle Bericht von Herrn Diamandouros, bei dem mir die Ehre zuteilwurde, ihn im Europäischen Parlament präsentieren zu dürfen, ein sehr formeller Bericht ist, der den Kern des Themas nicht trifft. Dies ist mit sehr wichtig.

Ich betrachte eine Verspätung von 15 Monaten für eine Antwort und endgültige Entscheidung, die wiederholten Verlängerungen der ursprünglichen Frist und, was noch wichtiger ist, die meiner Meinung nach merkwürdige Entscheidung der Kommission, das an diesen bestimmten Automobilhersteller gerichtete Schreiben nicht zu veröffentlichen, das besagt, dass einige Schreiben dieses Unternehmens veröffentlicht würden, als ernste Angelegenheiten; die Entscheidung, dieses Schreiben nicht zu veröffentlichen, halte ich für eine sehr ernste Angelegenheit.

Wenn nach einer so langen Zeit – und dies ist nicht Ihre Schuld, Herr Kommissar, da Sie diesen speziellen Bereich erst kürzlich übernommen haben; wenn die Kommission sich entschlossen hätte, dieses für den bestimmten Automobilhersteller vorbereitete Schreiben am 18. Februar an Herrn Diamandouros zu übergeben, hätte es möglicherweise keinen Sonderbericht gegeben. Herr Diamandouros entschied sich, den von der Kommission erbetenen wiederholten Fristverlängerungen zuzustimmen.

Trotzdem finde ich, dass wir dank dieser Verzögerung und dank des Unterlassens der Kommission, Herrn Diamandouros in Kenntnis zu setzen, einen Bericht erhalten haben, der die Themen in Form und Inhalt festhält. Ich beabsichtige, nur den Inhalt zu behandeln. Allerdings muss die Kommission sich ernsthaft mit der Tatsache auseinandersetzen – und ich bin froh, dass Sie das zuerst gesagt haben –, dass jegliche Schwierigkeiten, die Sie dem Europäischen Bürgerbeauftragten bei seiner Arbeit bereiten, der Einheit der Europäischen Union schaden, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Institutionen untergraben und das öffentliche Ansehen ihrer Funktion beschädigen.

Wir wollen, dass das zuvor Gesagte Ihnen als Verpflichtung dient, denn wir alle sind gemeinsam verantwortlich. Ich danke vor allem Herrn Diamandouros, denn durch seinen Bericht gab er uns eine Möglichkeit, unsere Macht im Europäischen Parlament besser zu verstehen, mit der wir Themen angehen können, die wir für die europäische Kohäsion unabdingbar halten.

 
  
MPphoto
 

  Eva Lichtenberger, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Lassen Sie mein Resumé mit einem ganz besonders herzlichen Dank an den Bürgerbeauftragten beginnen. Ich schätze seine Arbeit sehr und ich weiß, wie wichtig sie ist für die Bürgerinnen und Bürger, weil er eine ganz wichtige Anlaufstelle für sie geworden ist.

Ich möchte jetzt aber auch in erster Linie auf die Ausführungen von Kommissar Šefčovič zurückkommen, besonders was das EU-Pilotprojekt betrifft, das von einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments sehr kritisiert wurde, weil – und Sie haben es ja sehr deutlich gesagt – es more possibilities for Member States schafft, nicht aber für Bürgerinnen und Bürger.

Ich glaube, dass man hier noch einmal nachschauen muss, ob es wirklich so ist, denn was wir brauchen, ist mehr Transparenz. Ein Brief an den Beschwerdeführer, in dem steht, dass die Beschwerde bei uns eingegangen ist, reicht nicht. Wir müssen hier klarer werden, wir brauchen mehr Bürgernähe, sonst haben wir langfristig ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Zusätzlich sind natürlich auch dringendst echte Konsequenzen erforderlich, wenn es sich um echte Verstöße handelt. Die Konsequenzen für Mitgliedstaaten, die nicht umsetzen und die vielleicht in ihren jeweiligen nationalen Medien sogar noch stolz darauf sind, können nicht einfach darin bestehen, dass man ihnen vielleicht noch einmal ein Briefchen schickt. Da muss es schon ein Stückchen weitergehen, wenn es um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union geht.

Die Überarbeitung der Mitteilung von 2002, vor allem was die Rechte des Beschwerdeführers betrifft, halte ich für zentral. In diesem Zusammenhang wünsche ich mir, dass auch die Rechte des Parlaments berücksichtigt werden. Wir brauchen als Feedback für unsere legislative Arbeit ein Register dessen, was an Beschwerden hereinkommt. Ich muss nicht wissen, wer sich bei wem über was beschwert hat.

Was das Beschwerdethema ist, was die Konsequenzen daraus waren, das ist ein wichtiges Feedback für die gesamte Legislative. Das brauchen wir. Und deswegen bitte ich Sie, das mit zu berücksichtigen. Wir brauchen ein klares Register, das uns einen Überblick darüber gibt, wo die Schwerpunkte der Beschwerden liegen und was eingemahnt wird. Und ich möchte, dass dieser Vorschlag bald kommt. Ich bin gerne bereit zur Zusammenarbeit. Wir helfen Ihnen gerne bei den Korrelationstabellen. Ich halte sie auch für wichtig. Es ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und darauf bestehe ich.

 
  
MPphoto
 

  Die Präsidentin. – Die gemeinsame Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet heute, Donnerstag, den 25. November 2010, um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
MPphoto
 
 

  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich.(RO) Die Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften ist außerordentlich wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union von den Vorzügen des Binnenmarkts uneingeschränkt Gebrauch machen können, da selbst die wirkungsvollsten Rechtsvorschriften überflüssig sind, wenn sie nicht angewendet werden. Im Hinblick auf die den Binnenmarkt betreffenden Rechtsvorschriften können noch viele Fortschritte gemacht werden, vor allem in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie oder die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Diese Rechtsvorschriften sind zugegebenermaßen recht technisch, was deren Anwendung verkompliziert. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Europäischen Union und den einzelstaatlichen Behörden äußerst wichtig. Das Binnenmarktinformationssystem für die Dienstleistungen erwies sich als besonders nützlich. Ich denke, wir könnten davon profitieren, wenn wir seinen Einsatzbereich auf andere Sektoren ausweiten. Allerdings möchte ich den Mitgliedstaaten dringend nahelegen, dass sie die Umsetzung ernst nehmen sollten und Verzögerungen so weit wie möglich vermeiden sollten, da auf diese Weise die Funktionsweise des Binnenmarkts mit nur suboptimaler Leistung gewährleistet werden kann. Schließlich rufe ich dringend dazu auf, dass Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, ihre Probleme mit Bezug auf die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften schnell und mit minimalem Kostenaufwand zu lösen. Um dies zu erreichen, müssen die SOLVIT-Ressourcen ergänzt werden, und dieses Instrument für die informelle Lösung von Problemen muss aktiv beworben werden. Zu guter Letzt muss der Ausarbeitung alternativer Lösungsverfahren für die Konfliktlösung Priorität eingeräumt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Ágnes Hankiss (PPE) , schriftlich. (HU) Lassen Sie mich als Verfasserin der Stellungnahme des Parlaments über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten am Rande des Jahresberichts 2009 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten einige Worte über die institutionelle Transparenz sagen. Es freute mich, dass die Verfasserin des Berichts, Frau Nedelcheva, bei der Untersuchung der beim Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger besonderen Wert auf den Zusammenhang zwischen Transparenz und guter Verwaltungspraxis gelegt hat. Durch den Vertrag von Lissabon wurde dem Recht auf gute Verwaltung eine rechtliche Verbindlichkeit beigemessen; und neben diesem Recht ist es ebenfalls wichtig, dass die Persönlichkeitsrechte uneingeschränkt gewahrt werden.

Erst kürzlich diskutierte ich mit Herrn Diamandouros über das empfindliche Gleichgewicht zwischen institutioneller Transparenz und Datenschutz. Wir sprachen im Speziellen über das im Juni gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Bavarian Lager, das die Debatten über Transparenz aus ihrer Sackgasse führte. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es als Vorlage für die Fälle dient, in denen ein wirkliches oder wahrgenommenes gemeinsames Interesse in Konflikt mit persönlichen Datenschutzrechten steht. Es freute mich sehr, dass auch Herr Diamandouros das Grundprinzip betonte, laut dem persönliche Daten nur mit Einverständnis der betroffenen Personen öffentlich gemacht werden dürfen.

Ich denke daher, dass ich meiner uneingeschränkten Unterstützung für die Anstrengungen deutlich zum Ausdruck bringen sollte, die dem Ziel dienen, die Institutionen der Europäischen Union transparenter zu gestalten und eine Grundlage für angemessene Verwaltungspraktiken zu erarbeiten. Entsprechend dem Jahresbericht liegt die Förderung genau dieses Ziels im Kern der Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten.

 
  
MPphoto
 
 

  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich.(LV) Ich unterstütze die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten uneingeschränkt. Seine Hartnäckigkeit und sein prinzipientreues Verhalten führten zu konkreten Ergebnissen, da er seine Aufgabe ehrenhaft und konsequent erfüllt. In Lettland hat sich eine völlig gegensätzliche Situation entwickelt. Die lettische Saeima hat Romāns Apsītis formell zum Bürgerbeauftragten gewählt. Allerdings hat Herr Apsītis es seit seinem Amtsantritt am 1. Januar 2007 in der Tat noch nicht geschafft, seine Arbeit aufzunehmen. Leider hat er nicht bemerkt, dass es rund 300 000 Menschen in Lettland gibt, die ihrer zivilen Grundrechte beraubt wurden. Es scheint, als ob die lettische Regierung und die Saeima sich einen Bürgerbeauftragten ausgesucht haben – Herrn Apsītis – der bequem, stillschweigend und ohne jegliche Initiative ist; jemanden, der den ernsten Verletzungen des lettischen Rechts blind gegenübersteht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Herr Apsītis entsprechend dem ihm zugewiesenen Amt folgende Pflichten zu erfüllen hat: 1. Förderung der Einhaltung des Gleichstellungsprinzips und Prävention von Diskriminierung. In Lettland existiert dies im Bereich der Bildung. 2. Die Förderung der objektiven Überprüfung rechtlicher und anderer Themen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Lettland hat in dieser Hinsicht schon rund zehn Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. 3. Gewährleistung der Vermeidung von Defiziten bei Fragen bezüglich der Verletzung der Menschenrechte. Rund 300 000 Menschen in Lettland, von denen viele ihr gesamtes Leben in Lettland gelebt haben, wurden ihrer zivilen Grundrechte beraubt. Heutzutage gewinnt das Wort „Bürgerbeauftragter“ den Menschen in Lettland ein Lächeln ab. Sollte sich die Situation nicht ändern, könnte es mit dem Wort „Clown“ verglichen werden.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen