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Verfahren : 2009/0173(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0287/2010

Aussprachen :

PV 15/02/2011 - 3
CRE 15/02/2011 - 3

Abstimmungen :

PV 15/02/2011 - 9.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0053

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Februar 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Evelyne Gebhardt (A7-0012/2011)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Frau Präsidentin, die im Dezember 2006 in Kraft getretene Dienstleistungsrichtlinie hat die Öffnung der Dienstleistungsmärkte in der Europäischen Union und den Abbau aller protektionistischer und willkürlicher Hemmnisse sowie diskriminierender Regelungen zum Ziel.

Auf alle Fälle hat das Europäische Parlament stets die Meinung vertreten, dass diese Richtlinie nicht als Vorwand für eine Gefahr bringende und die Arbeitnehmerrechte verletzende Deregulierung und Liberalisierung des Sektors dienen darf. Das Herkunftslandprinzip, das als Wegbereiter für Sozialdumping kritisiert wurde, wurde verworfen und gegen das Ziellandprinzip eingetauscht.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er, was die Umsetzung der betreffenden Richtlinie durch die Mitgliedstaaten betrifft, einen besonderen Schwerpunkt auf ungerechtfertigte Verzögerungen und Versäumnisse sowie auf etliche Fragen bezüglich ihrer Auslegung und Anwendung legt. An dieser Stelle möchte ich abschließen, Frau Präsidentin, weil es unter diesen Umständen schwierig ist, zu sprechen.

 
  
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  Adam Bielan (ECR).(PL) Frau Präsidentin, die Entwicklung des europäischen Dienstleistungsmarktes spielt für die Belebung des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union eine absolut unentbehrliche Rolle. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass das Europäische Parlament genau darauf achtet, wie die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zugunsten einer angemessenen Entwicklung des europäischen Dienstleistungsmarktes wichtig. Unser übergeordnetes Ziel bestand darin, europaweite Dienstleistungen zu ermöglichen. Deswegen stellen wir besorgt fest, dass einige Mitgliedstaaten verstärkt dazu übergehen, Gesetze zu erlassen und anzuwenden, die in keinerlei Weise durch die Bestimmungen der Richtlinie begründet sind. Somit werden die Dienstleistungsaktivitäten durch künstliche Barrieren behindert.

Derzeit werden bis zu 90 % aller neuen Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor geschaffen. Deshalb glaube ich, dass eine effizient funktionierende Richtlinie eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Binnenmarktes und ein Schlüsselprojekt für die europäische Wirtschaft ist. Ich freue mich daher, dass die Richtlinie langsam messbare Ergebnisse zeigt, wie etwa die Vielzahl der von den Mitgliedstaaten eingebrachten Mitteilungen über die Änderung von Rechtsvorschriften.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD).(IT) Frau Präsidentin, ich habe aus tiefster Überzeugung gegen die Annahme und Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie, auch bekannt als Bolkestein-Richtlinie, gestimmt. Ziel der Richtlinie sollte sein, den Wettbewerb in Europa und somit die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern.

Das tatsächliche Ziel besteht jedoch anscheinend darin, unsere kleinen und mittleren Unternehmen niederzumachen und zu attackieren. In Italien gibt es Branchen mit wahren Stärken, wie etwa Strandkonzessionen, bei denen Inhaber all ihr Hab und Gut investiert und enorme Opfer gebracht haben. Dank der Richtlinie haben sie nun alles verloren.

Das ist nicht das System, das wir einführen sollten: ein bürokratisches Europa sowie große und multinationale Konzerne, die in Italien eindringen und unsere Unternehmen niederkämpfen. Wir können das nicht zulassen, und ich werde mich an die Seite dieser kleinen und mittleren Unternehmen schlagen und sie verteidigen, damit unsere Traditionen und die Stärken Italiens gewahrt bleiben.

 
  
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  Sergej Kozlík (ALDE). (SK) Frau Präsidentin, die derzeit geltende Dienstleistungsrichtlinie fordert, dass alle EU-Länder bürokratische Hürden beseitigen und den Unternehmern das Leben leichter machen. Mit der Durchführung der Richtlinie hapert es jedoch. Zu den Hauptproblemen gehören die Nichteinhaltung von Vorschriften innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie, Verzögerungen bei der Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner, Defizite bei der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Diskrepanzen bei gegenseitigen Bewertungen. Der von mir unterstützte Bericht legt großen Wert auf die schnelle Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner. Neben leicht verständlichen Informationen über Formalitäten und Verwaltungsverfahren eines bestimmten Landes werden sie alle für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen notwendigen Maßnahmen durchführen können. Dienstleistungen machen bis zu 40 % des Bruttoinlandproduktes der Union aus. Die Reduzierung unnötiger Hindernisse und Verzögerungen könnte zur verbesserten Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze einen deutlichen Beitrag leisten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Frau Präsidentin, meiner Ansicht nach ist die Bewertung der Dienstleistungsrichtlinie eine gute Gelegenheit, um zu überprüfen, ob diese Richtlinie die Entwicklung des Dienstleistungssektors wirklich fördert und ob die Bestimmungen dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Zu jeder Zeit der Umsetzung dieser Richtlinie sollte Einigkeit darüber bestehen, dass eine Berücksichtigung öffentlicher Dienstleistungen nicht gewährleistet werden muss, die Sicherung sozialer Rechte und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften hingegen allerdings erforderlich ist.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen ihre Bemühungen eindeutig verstärken, um die Einrichtung hochwertiger einheitlicher Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Dies bedarf einer angemessenen Finanzierung, um die hochwertigen Informationen dieser Kontaktstellen zugänglich zu machen.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Frau Präsidentin, schon zu Beginn der Europäischen Union herrschte ein Missverständnis darüber, was wir mit einem freien Markt für Waren und Dienstleistungen meinen.

Als meine Wähler 1975 für die EWG-Mitgliedschaft stimmten, dachten sie, der gemeinsame Markt bedeute die gegenseitige Anerkennung von Produkten. Wenn man eine Flasche Mineralwasser im Vereinigten Königreich verkaufen kann, sollte man die gleiche Flasche Wasser auch in Frankreich, Deutschland oder Italien verkaufen können, und umgekehrt. In der Praxis stellten sie jedoch fest, dass hiermit eine Standardisierung gemeint ist – dass das „Mineralwasser diese und jene Mineralstoffe enthalten muss, aber nicht solche“, und dass „die Menge nicht größer sein darf als x und nicht weniger als y“ und so weiter. Danach weiß man, dass ein Produkt, das nie für den Export vorgesehen war, in seinem eigenen Herkunftsland kriminalisiert wird.

Das mussten wir immer wieder feststellen, sowohl bei Waren, als auch bei Dienstleistungen. Anstatt die Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu verbessern, werden sie eingeschränkt und orientieren sich oftmals nach einem bestimmten Hersteller irgendwo in der Europäischen Union, der zufälligerweise sowieso schon eine Menge der Spezifikationen erfüllt und die EU-Rechtsvorschriften als Möglichkeit sieht, die Kosten über den Export an seine Mitbewerber weiterzugeben. Das ist der Grund, warum sich unser Anteil am weltweiten BIP weiter verringert und warum sich mein Land in den Fängen eines eingepferchten und beschränkten Regionalblocks befindet.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Frau Präsidentin, ich erinnere mich daran, wie umstritten viele der Elemente waren, als die Dienstleistungsrichtlinie erstmalig in diesem Hause angenommen wurde. Ich erinnere mich als Berichterstatter für den Bericht über Dienstleistungsverkehr außerdem noch persönlich an den heftigen Streit, der entflammte, als ich auf die Notwendigkeit der Liberalisierung vieler Dienstleistungen – Finanz-, Gesundheits-, Bildungs-, Wasserdienstleistungen – zu sprechen kam, wodurch den Verbrauchern, anstatt auf ausgediente, von den Steuerzahlern ziemlich oft unterfinanzierten Staatsmonopole angewiesen zu sein, bessere Wahlmöglichkeiten und bessere Dienstleistungen geboten werden.

Hier werden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse definiert, als würden die Regeln, die uns im Supermarkt oder bei anderen Dienstleistungen die volle Auswahl bieten, nicht auch für Wasser, Bildung und Gesundheit gelten. Es wird Zeit, dass wir uns von der Politik vor 30 Jahren, als gewisse Leistungen nur vom Staat erbracht werden konnten, verabschieden. Dies hatte deren Unterfinanzierung und mangelhafte Erbringung zur Folge. Lassen Sie uns zu einer stärkeren EU-weiten und weltweiten Liberalisierung der Dienstleistungen übergehen.

 
  
  

Bericht: Antonio Cancian (A7-0020/2011)

 
  
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  Gesine Meissner (ALDE). - Frau Präsidentin! Ich möchte begründen, warum die ALDE-Fraktion sich bei dieser Richtlinie in großen Teilen der Stimme enthalten hat: Es ist gut, dass wir eine Entscheidung haben und dass Rechte von Menschen mit Behinderungen geschützt sind. Das ist aber nur bei größeren Entfernungen der Fall. Ansonsten ist es so, dass vieles tatsächlich einer europäischen Richtlinie nicht würdig ist. Wir haben z. B., weil diese Richtlinie nur ab 250 Kilometer gilt, viele Länder, die wirklich herausfallen: Zypern, Malta und auch Luxemburg haben keine Rechte, genauso wie einige andere Mitgliedstaaten, die gar keine Buslinien über 250 Kilometer haben. Es ist eine Kernforderung Europas, freie Beweglichkeit für Menschen, Waren und Dienstleistungen zu haben. Jetzt sind es gerade die Passagiere mit kleinerem Geldbeutel, die nicht geschützt sind, weil es eben einige Mitgliedstaaten gibt, die gar keine Passagierrechte haben. Das ist der Grund, warum wir uns der Stimme enthalten haben. Zum einen gibt es einige positive Aspekte, es gibt aber auch viele negative Aspekte; darin ist diese Enthaltung begründet.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Frau Präsidentin, der von der Kommission 2008 eingebrachte Verordnungsvorschlag zielt auf die Einführung neuer, EU-weiter Rechte zum Schutz der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr ab, die denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen, und einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen. Es bedurfte einer langwierigen und schwierigen Verhandlung mit dem Rat, einschließlich eines Vermittlungsverfahrens, um zu dem Text zu gelangen, der zur heutigen Abstimmung vorliegt.

Der endgültige Text kann als ein sehr zufriedenstellender und gut ausgewogener Kompromiss angesehen werden, da es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die ja zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann durchaus als Erfolg für das Europäische Parlament gewertet werden, da einige unserer Hauptanliegen berücksichtigt wurden, und zwar im Hinblick auf den Anwendungsbereich, die grundlegenden Rechte der Fahrgäste unabhängig von der Entfernung, die zeitlichen Ausnahmen und, zu guter Letzt, den Anspruch auf eine angemessene Erstattung, Hilfeleistung und Entschädigung für Fahrgäste bei Unfällen, Annullierungen und Verspätungen.

 
  
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  Guido Milana (S&D).(IT) Frau Präsidentin, eine neue Zeit der Rechte liegt vor uns, allerdings hätten diese Rechte mehr ausgeweitet werden können. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Maßnahme die Rechte der schutzbedürftigsten Fahrgäste, der Menschen mit Behinderung, der Empfänger von Altersrenten und der Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei Entfernungen, die weniger als 250 km betragen, überhaupt nicht berücksichtigt.

Wenn es zutrifft, dass einheitliche Qualitätsstandards eingeführt werden, trifft es ebenfalls zu, dass der Ausschluss der Beförderung vor Ort die Zahl der betroffenen Fahrgäste stark einschränkt. Die Umsetzung im Laufe der nächsten vier Jahre wird dem Sektor die bestmögliche Anpassung ermöglichen, allerdings müssen wir auch die Einrichtung der Durchsetzungsstellen im Auge behalten.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Triumph für das Parlament und ein positives Zeichen für die Aufmerksamkeit, die wir den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger widmen. Ein Kompromiss setzt jedoch immer eine Vermittlung – und in diesem Fall Zugeständnisse – hinsichtlich der Ziele dieses Parlaments voraus. Im Grunde haben wir gezeigt, dass wir Bedürfnisse gut zu deuten wissen, anders als der Rat, der gezeigt hat, dass er lediglich Interessen vertritt.

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Cancian zu seiner ausgezeichneten Arbeit, bei der er diese Maßnahme zum Abschluss bringen konnte, gratulieren.

Herr Mastella wird mir gestatten, dass ich seine Auffassung, die Maßnahme sei ein großer Triumph für unsere Bürgerinnen und Bürger, nicht teilen kann. Es ist festzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nur dann von den Rechten zum Schutz der Fahrgäste profitieren, wenn ihre Reisestrecke im Kraftomnibusverkehr 250 km oder mehr beträgt. Wo bleibt der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger Europas, wenn – wie Frau Meissner bereits feststellte – ganze Staaten wie Zypern, Luxemburg und Malta von diesem Schutz ausgenommen sind?

Aus diesen Gründen hat sich unsere Fraktion der Stimme enthalten. Wir haben nicht gegen den Bericht gestimmt, weil manche Rechte, wie die Rechte von Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, geschützt werden. Aus diesem Grund haben wir uns der Stimme enthalten. Was den übrigen Text angeht, fordern wir, das Thema so bald wie möglich erneut aufzugreifen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger wirklich geschützt werden.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Frau Präsidentin, zuallererst möchte ich sagen, wie großartig und wichtig es ist, dass wir uns mit den Rechten unserer Bürgerinnen und Bürger befassen. Wann immer es um Rechte geht, müssen wir bedenken, dass sie mit Verpflichtungen einhergehen, und dass es somit keine Rechte ohne Verpflichtungen gibt.

Der Bericht enthält viele gute und positive Elemente zu den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr. Wir müssen auch bedenken, dass sich paneuropäische Omnibusunternehmen deutlich voneinander unterscheiden. In Finnland beispielsweise gibt es viele kleine Familienbetriebe, und man darf sich fragen, ob man diesen kleinen Unternehmen, da sie um ihre Rentabilität kämpfen, andauernd neue Kosten und Verpflichtungen aufbürden sollte.

Ich kann sagen, dass wir uns bei diesem Thema in vielerlei Hinsicht flexibel gezeigt haben und dass die Rechte der unterschiedlichen Fahrgäste berücksichtig worden sind. Die Anerkennung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bringt immer einen Mehrwert mit sich. Es ist sehr wichtig, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität besser reisen und sich allgemein besser fortbewegen können und dass mehr auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird. Das ist eine gute Sache, aber wie ich zuvor schon sagte, ist die Angelegenheit etwas inkonsequent, denn wenn wir von Rechten und Verpflichtungen sprechen, müssen wir auch sicherstellen, dass diese Kleinbetriebe in der Branche des Kraftomnibusverkehrs nicht von den Kosten erschlagen werden.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – Frau Präsidentin, ich habe für diese Verordnung gestimmt, auch wenn sie meiner Meinung nach sicherlich nicht weit genug geht. Dennoch ist es ein Anfang, und manchmal machen wir in diesem Parlament und in der EU eben nur kleine Schritte. So wie heute.

Es ist leider eine Tatsache, dass manche Mitgliedstaaten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung einbezogen werden können und dass diese nur für Reisen mit einer Entfernung von 250 km oder mehr gilt. Natürlich hätte ich die Linie der ALDE-Fraktion bevorzugt, wonach die Fahrgastrechte bei wesentlich kürzeren Reisen zur Anwendung gekommen wären. Dennoch freue ich mich, dass manche der grundlegenden Rechte der Verordnung für Fahrgäste gelten, die über eine kürzere Entfernung reisen. Diese Rechte betreffen vor allem Personen mit Behinderung beziehungsweise Personen mit eingeschränkter Mobilität. Manche dieser Rechte umfassen den diskriminierungsfreien Zugang zum Verkehr und die Schulung des Personals von Omnibusunternehmen in Behindertenfragen.-

Leider gilt für die Mitgliedstaaten eine zeitliche Ausnahmeregelung von bis zu zehn Jahren, und, während Kleinbetriebe eine angemessene Frist zur Erfüllung der Bestimmungen brauchen, sollten die Mitgliedstaaten gefordert und gefördert werden, sich baldmöglichst um die Einhaltung dieser Verordnung zu bemühen.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE). – Frau Präsidentin, ich befürworte die Fahrgastrechte und vor allem die Förderung von Rechten für Menschen mit Behinderung ausdrücklich.

Über den Kompromiss, der erreicht wurde, bin ich nicht besonders glücklich. Anders als mein Kollege hätte ich eine Grenze von 200 km bevorzugt, da Irland so die Möglichkeit gehabt hätte, ländliche Gebiete meines Wahlkreises hiervon auszunehmen. Ich denke an nördliche und westliche Teile Donegals, an Mayo, und auch Galway. Die meisten ländlichen Gebiete bewegen sich außerhalb der Grenze von 250 Kilometern. Das bei der Entschädigung angestrebte Maß an Rechten entspricht nicht dem Maßstab der Verkehrsdienste der ländlichen Gebiete.

Ferner möchte ich auf die Kosten zu sprechen kommen, und zwar vor allem auf die Versicherungskosten, die manche Omnibusunternehmen vom Markt verdrängen könnten. In vielen Fällen haben wir keine Alternative zum öffentlichen Verkehrsdienst.

Natürlich müssen wir die heutige Entscheidung akzeptieren, und durch die zeitliche Ausnahme wird den Verkehrsdiensten, die sich außerhalb der 250 Kilometer bewegen, hoffentlich eine Anpassung ermöglicht.

Obwohl ich diese Rechte prinzipiell befürworte, musste ich mich somit aus den vorgenannten Gründen der Stimme enthalten.

 
  
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  Sergej Kozlík (ALDE). (SK) Frau Präsidentin, über 70 Millionen Fahrgäste pro Jahr reisen in Europa mit Kraftomnibussen. Es ist höchste Zeit, dass wie beim Flug-, Schiffs- und Bahnverkehr auch eine Verordnung über den Schutz der Rechte von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr in Kraft tritt. Es gibt 12 grundlegende Rechte für Fahrgäste, die unabhängig von der Entfernung gelten. Überdies haben Fahrgäste bei Reisen mit einer Entfernung von 250 km oder mehr Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen, Hilfeleistung bei Unfällen oder Todesfällen, Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, sowie auf die Bereitstellung besserer Informationen. Vor allem für kleine Länder aber sind 250 Kilometer ein ziemlich extremes Minimum. Ich begrüße es, dass Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, wie es beim Flugverkehr auch bereits der Fall ist, Anspruch auf besondere Hilfeleistung haben werden. Künftig würde ich natürlich die Einführung einer gemeinsamen Regelung befürworten, um bereits bestehende Verordnungen über Fahr- oder Fluggäste in verschiedenen Verkehrssystemen zu vereinheitlichen, was in erheblichem Maße Klarheit in das gesamte Fahr- oder Fluggastsystem bringen wird.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, im Kraftomnibusverkehr, der in der Europäischen Union häufig genutzt wird, bedürfen Fahrgastrechte, wie es beim Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr der Fall ist, klarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Ich halte den endgültigen Wortlaut der vorgelegten Verordnung für einen zufrieden stellenden Kompromiss. Vor allem freue ich mich über die Annahme von 12 grundlegenden Fahrgastrechten, die ungeachtet der Entfernung für alle Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr gelten. Ich begrüße in erster Linie die Anerkennung und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Gewährleistung des Anspruchs auf Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder sonstigen Mobilitätshilfen sowie die Schulung des Personals von Omnibusunternehmen in Behindertenfragen werden zu wichtigen Instrumenten im Kampf gegen Diskriminierung und gegen die soziale Ausgrenzung dieser Menschen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Frau Präsidentin! Ich habe für den Bericht gestimmt, weil er eindeutig eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation darstellt. Wir konnten eine ausgewogene Lösung erzielen, die die Rechte der Busreisenden schützt und dennoch die Existenz kleiner und mittelständischer Betreiber sichert. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst Touren ab 250 Kilometern, Busreisende haben nun ein Recht auf Schadensersatz bei Annullierung von Reisen, Überbuchung oder bei Verspätung von mehr als zwei Stunden. Gerade Busbetreiber sind oftmals kleine und mittelständische Unternehmer, die überzogene Schadensersatzansprüche an den Rand ihrer Existenz bringen können. Hier konnten wir einen Erfolg erzielen, damit Entschädigungen nicht ins Uferlose münden können. Was die Entfernung von 250 Kilometern betrifft, ist es im Übrigen ja niemals verboten, eine neue gesetzliche Situation in Kraft treten zu lassen und dann zu schauen, wo man sie gegebenenfalls nachbessern kann.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Frau Präsidentin, zunächst möchte ich dem Berichterstatter Herrn Cancian gratulieren, weil das Dokument, das wir heute angenommen haben, wahrlich ein äußerst zufrieden stellender und gut ausgewogener Kompromiss ist. Dem Text gelingt es, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die ja zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden sich besser geschützt fühlen. Diese Einigung verbessert auch die Reisebedingungen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie legt außerdem klare Regeln für Schadenersatz und Hilfeleistung fest.

Ich glaube, dass sie wesentlich zur Verbesserung der Reisebedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger beitragen wird, und ihnen im Falle eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse mehr rechtliche Klarheit bieten wird.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Cancian zu seiner ausgezeichneten Arbeit und vor allem zu dem guten Ergebnis, das bei dem Vermittlungsverfahren mit dem Rat erzielt wurde, gratulieren. Der vorliegende Kompromiss ist, was den Anwendungsbereich der Richtlinie als auch die Einführung der im Vorschlag enthaltenen 12 grundlegenden Rechte anbelangt, ein wichtiger Schritt zum Schutz der Fahrgastrechte.

Der Vorschlag trägt den Rechten und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gebührend Rechnung, vor allem in Bezug auf den diskriminierungsfreien Zugang zum Verkehr, das Recht auf Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung von Mobilitätshilfen, die Geltendmachung und Bearbeitung von Beschwerden, die Schulung des Personals von Omnibusunternehmen in Behindertenfragen sowie die Bereitstellung von Informationen während der Fahrt.

Dem endgültigen Text gelingt es, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die ja zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Frau Präsidentin, obwohl ich anerkenne, dass dieser Bericht viele positive Aspekte enthält – und ich befürworte den Anspruch der Menschen mit Behinderung auf Zugang zum Verkehr und zu Entschädigung nachdrücklich –, bin ich der Meinung, dass diese Programme von den nationalen Regierungen auf den Weg gebracht werden sollten.

Ferner denke ich, dass die mit diesem Vorschlag verbundene finanzielle Belastung für viele Beförderungsunternehmen untragbar wäre. Dieses Parlament darf nicht vergessen, dass sich viele Omnibusunternehmen in privater Hand befinden, relativ klein sind und in Folge des massiven Anstiegs der Kraftstoffpreise der letzten 12 bis 18 Monate finanziell zunehmend unter Druck geraten. Für viele Privatunternehmen und auch für staatliche Verkehrssysteme werden zusätzliche Kosten zweierlei Folgen haben: höhere Fahrpreise für Fahrgäste und eine Streckenreduzierung. Tatsächlich wird dies gleich zahlreiche Vertreter des gemeinnützigen Sektors – dessen Programme weitgehend auf Menschen mit Behinderung abzielen – in die Knie zwingen.

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE).(IT) Frau Präsidentin, bis zur heutigen Abstimmung über diesen Bericht war es ein langer Weg, deshalb möchte ich mich dem Lob anschließen, das meine Kolleginnen und Kollegen Herrn Cancian entgegengebracht haben, der so hart darum gekämpft hat, damit wir dieses Ziel erreichen. Endlich gibt es jetzt für jede Beförderungsart eine jeweilige Verordnung über Fahrgastrechte. Meiner Meinung nach sollte als nächstes ein geeigneter konsolidierender Rechtsakt folgen, der all diese verschiedenen Verordnungen zusammenführt.

Der Anwendungsbereich ist angemessen, auch wenn unsere Verhandlungen diesbezüglich auf anderen Voraussetzungen beruhten, allerdings ist es natürlich positiv zu sehen, dass wir bis auf zwei alle Mitgliedstaaten berücksichtigen konnten, und dass selbst bei Entfernungen von weniger als 250 km viele Klauseln verbindlich sind, während auf andere Formen der Entschädigung verzichtet wird.

In der heutigen Morgensitzung äußerten einige Mitglieder, dass es keine Bestimmung zum angemessenen Schutz von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität gebe, was im Zuge der letzten Ausführungen glücklicherweise widerlegt wurde. Im Gegenteil: Dieser Schutz steigert das Niveau dieses Kompromisses erheblich, und wir sollten stolz darauf sein.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Frau Präsidentin, ich stimme gegen dieses Dokument, weil der vorliegende Rechtsakt keine Gleichbehandlung von Fahrgästen garantiert. Er ist weder mit anderen Beförderungsarten vergleichbar, noch mit Fahrgästen anderer Staaten. Als Folge daraus findet die Verordnung bei mehreren kleinen Staaten der Europäischen Union keine Anwendung. Der Rechtsakt gilt in mehreren anderen Mitgliedstaaten nur teilweise.

Das Problem hinsichtlich des grenzüberschreitenden Kraftomnibusverkehrs bleibt ebenfalls ungelöst. Geringverdienende und junge Menschen, einschließlich Studenten und Schulkinder, fahren mit Kraftomnibussen. Daher ist es nicht annehmbar, die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 
  
  

Bericht: Martin Callanan (A7-0287/2010)

 
  
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  Andrzej Grzyb (PPE).(PL) Frau Präsidentin, zwischen den Vorschlägen der Kommission und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Parlaments wurde ein Kompromiss bezüglich der Emissionsnormen für Nutzfahrzeuge erreicht, wodurch die Anzahl Gramm je Kilometer bei diesen Fahrzeugen über einen Zeitraum von zehn Jahren von 203 g auf 147 g reduziert wird. Die neu eingeführte Emissionsnorm ist für Hersteller und Verbraucher annehmbar und spielt hinsichtlich der Kosten, die beim Verbraucher aufgrund der erhöhten Preise für diese Fahrzeuge anfallen, eine entscheidende Rolle. Zu dieser Verbrauchergruppe gehören vor allem Klein- und Mittelbetriebe, Händler und Familienunternehmen, und über EU-Instrumente, die Klein- und Mittelbetriebe finanziell unterstützen sollen, wurde gerade in dieser Sitzungsperiode diskutiert. Eines der Ziele in diesem Bereich ist die Beseitigung von Hemmnissen, die dem Wachstum von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen. Wir hoffen, dass der Kostenanstieg für Flotten von leichten Nutzfahrzeugen in Folge der herabgesetzten Emissionsgrenzwerte und der höheren Herstellungskosten kein ernsthaftes Hindernis darstellen wird. Im Jahr 2014 werden wir überprüfen können, ob die Grundsätze der Verordnung erfolgreich umgesetzt worden sind.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Frau Präsidentin! Das Europäische Parlament konnte sein ambitioniertes Langfristziel gegenüber Rat und Kommission durchsetzen, demzufolge bis zum Jahr 2020 der CO2-Ausstoß von Kleinsttransportern auf maximal 147 Gramm pro gefahrenem Kilometer begrenzt wird. Der ambitionierte und doch realistisch gesetzte Grenzwert kann mit innovativer Umwelttechnologie erreicht werden. Die Fahrzeuge werden deutlich sauberer, bleiben aber für die mittelständischen Nutzer bezahlbar. Das war uns ganz besonders wichtig, denn es nützt dem Klima überhaupt nichts, wenn der Preis für Neufahrzeuge unerschwinglich bleibt und dann die alten Fahrzeuge weiterhin unsere Straßen und damit vor allen Dingen unsere Umwelt belasten. Ich freue mich, dass der Antrag heute zur Abstimmung gekommen ist und dass er mit so überwiegender Mehrheit angenommen worden ist.

 
  
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  Vicky Ford (ECR). – Frau Präsidentin, soeben haben wir über einen Bericht mit dem Titel „Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge“ abgestimmt. Wie im Fall vieler EU-Rechtsvorschriften ist auch dies eine umständliche Betitelung eines echten Problems. Lassen Sie mich übersetzen: Leichte Nutzfahrzeuge sind selbstverständlich Transporter, und Emissionsnormen sind Kraftstoffemissionen, die auf der verbrannten Kraftstoffmenge basieren.

Nun wir alle müssen an den Zapfsäulen mehr bezahlen, aber für Einzelunternehmer wie Bauunternehmer, Klempner und Zimmermänner aber birgt die Nutzung ihres Transporters Kosten, die für ihr Unternehmen entscheidend sind. Sie wollen kraftstoffeffiziente Fahrzeuge, und ihre Kaufentscheidung ist schon immer stark von der Kraftstoffeffizienz beeinflusst worden.

In der Produktion von General Motors, im Fahrzeugwerk meines Wahlkreises Luton, habe ich außerdem gesehen, dass die für Verbesserungen erforderliche Innovation in den Fabrikhallen entsteht.

Es gibt einige, die glauben, dass Ziele in Europa allein deswegen erreicht werden, weil sie in diesem Haus gesetzt werden. Die Wahrheit ist jedoch, dass Ziele, sei es bei Transportern oder woanders, durch Innovationen erreicht werden, und diese beruhen auf den Bedürfnissen der Verbraucher sowie den Verbesserungen der Hersteller und nicht nur auf europäischen Rechtsvorschriften.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Frau Präsidentin, bitte entschuldigen Sie meine Abwesenheit bei der Debatte, aber ich hatte gleichzeitig andere Sitzungstermine. Daher danke ich Ihnen, nun ein paar Worte dazu sagen zu können.

–In der Strategie Europa 2020 haben wir uns vor allem auf erneuerbare Energien konzentriert, und das ist auch richtig so. Um unsere Ziele zu erreichen, müssen wir uns aber ebenso dem Thema Energieeffizienz widmen, vor allem in Bezug auf Kraftfahrzeuge – sowohl im Bereich der privaten als auch der gewerblichen Nutzung.

Nutzfahrzeuge sind jeden Tag und über weite Strecken im Einsatz. Durch eine solche Richtlinie können wir die Einhaltung der Strategie Europa 2020 hinsichtlich der Kraftstoffeffizienz unterstützen, weil sie die Fahrzeugkonstrukteure verpflichtet, kraftstoffeffizientere Motoren zu produzieren, und obwohl die Kosten kurzfristig hoch sein mögen, wird dies immens zu Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch und zum Umweltschutz beitragen.

 
  
  

Bericht: Klaus-Heiner Lehne (A7-0021/2011)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Frau Präsidentin, der Rat hat uns einen Vorschlag für einen Beschluss über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes vorgelegt. Der Grund ist, dass einige Mitgliedstaaten – auch Italien und Spanien – die Annahme des geplanten dreisprachigen Übersetzungssystems mehrfach abgelehnt haben, das sich letztendlich tatsächlich als diskriminierend erweisen würde, da es eklatant gegen den Grundsatz der Gleichstellung aller Amtssprachen der Europäischen Union verstoßen hätte.

Trotz der zahlreichen bislang geführten Verhandlungen und der Abstimmung heute Morgen scheint es so, als wäre die einstimmige Annahme dieser Regelung nicht möglich. Dennoch lassen die Gründe der rechtlichen und institutionellen Zweckmäßigkeit vermuten, oder haben scheinbar vermuten lassen, dass wir auf die Stellungnahme des Gerichtshofs warten sollten, die voraussichtlich in den nächsten Tagen abgegeben wird und nicht nur die zahlreichen technischen Aspekte des einheitlichen Patentsystems, sondern auch sämtliche daraus hervorgehenden Auswirkungen auf die Zuständigkeit klären könnte. Wir haben uns nicht für diesen Weg entschieden, und deswegen habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE).(DA) Frau Präsidentin, bei dieser Aussprache über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes kann ich mir ein Lächeln – ein mildes Lächeln – nur schwer verkneifen. Politiker gewisser Länder, deren Sprache ihrer Ansicht nach die wichtigste Sprache der Welt ist, behaupten, wir würden den Binnenmarkt hier im Falle einer verstärkten Zusammenarbeit zerstören. Dies ist natürlich eine absurde Behauptung, da unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Patentschutzes kein Binnenmarkt existiert. Die Kosten einer Patentierung in der EU sind, entsprechend der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 250 Mio. EUR, etwa zehnmal höher als in den Vereinigten Staaten. Daher ist es gut, dass wir heute endlich für eine verstärkte Zusammenarbeit gestimmt haben, damit gewisse Länder sich nicht länger querstellen können. Es reicht! Wir haben das Ziel nicht erreicht, aber allein heute haben wir bereits mehr Fortschritte erzielt als in den letzten zehn Jahren.

 
  
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  Adam Bielan (ECR).(PL) Frau Präsidentin, seit über 20 Jahren sprechen wir nun über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes auf europäischer Ebene. Das äußerst komplexe, derzeit für die Registrierung von Patenten gültige System, das aus Sicht des amerikanischen Systems zeitaufwändig und kostenintensiv ist, hilft europäischen Unternehmern in keinerlei Weise weiter. Patente spielen bei der Entwicklung und dem Wachstum einer modernen Wirtschaft sowie bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung eine große Rolle. Angesichts der immer wettbewerbsfähigeren globalen Märkte können wir es uns nicht leisten, diesbezügliche Entscheidungen weiter hinauszuzögern. Deshalb müssen wir für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes mehr tun. Doch obwohl wir die Idee unterstützen sollten, dürfen wir die Brisanz vieler Belange, beispielsweise die Regelung der Sprachenfrage, nicht vernachlässigen. Wir sollten uns daher entschieden dafür einsetzen, die Diskriminierung von kleineren, dünner besiedelten und oftmals ärmeren Mitgliedstaaten zu bekämpfen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE).(IT) Frau Präsidentin, wir leben in einer Marktwirtschaft, in der unsere Unternehmen ihre Tätigkeiten nach dem weltweiten Wettbewerb ausrichten. Das grundlegende Ziel der Reform der Sprachenregelung für Patente besteht nach Aussage der Kommission darin, die durch Übersetzungen bedingten Kosten zu senken, damit wir uns auf den Märkten, vor allem auf dem asiatischen Markt, im Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten behaupten können.

Daher frage ich mich, ob es nicht effizienter gewesen wäre, ein Patent in nur einer Sprache herauszugeben. Das würde den Wettbewerb unserer Unternehmen auf dem globalen Markt deutlich erleichtern. Ferner ist allgemein bekannt, dass es derzeit in Europa zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Merkmalen und Regelungen gibt. Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, diese zunächst zu harmonisieren.

Letztendlich widerspricht die Aufnahme einer verstärkten Zusammenarbeit nicht nur dem Geist der Europäischen Union, sondern schadet auch dem Binnenmarkt, der somit der geographischen Segmentierung und der Wettbewerbsverzerrung zwischen den Mitgliedstaaten unterliegt, wodurch einige Staaten natürlich schlechter gestellt sind als andere.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Frau Präsidentin, während ich es einerseits begrüße, dass Europa es – nach vielen Jahren – geschafft hat, sich mit einem wichtigen Instrument wie dem Patent auszurüsten, wodurch sich die Europäische Union letztendlich unter gleichen Bedingungen mit anderen territorialen Organisationen messen kann, muss ich andererseits zu meinem großen Bedauern sagen, dass dieses Ziel zu Lasten anderer Gebiete erreicht wurde, wie Italien, das sich immer wieder für die Stärkung der Rolle der Union eingesetzt hat.

Die Entscheidung, das Patent in nur einer der drei Arbeitssprachen des Patentamts zu erteilen, wird tatsächlich zu einer Ungleichheit zwischen italienischen Unternehmen und den Ländern führen, die an der vorgeschlagenen Sprachregelung teilnehmen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich vor einigen Monaten eine Anfrage an die Kommission gerichtet habe, damit sie sich für die italienische Sprache einsetzt. Zwischenzeitlich haben sich 25 der 27 Länder gefügt, weshalb ich mich der Stimme enthalte.

 
  
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  Andrzej Grzyb (PPE).(PL) Frau Präsidentin, niemand ist mit den derzeitigen Antworten auf das Problem des Patentschutzes in der EU und in den Mitgliedstaaten zufrieden. Daher ist die Einführung eines einheitlichen Patenschutzes sowohl für die Volkswirtschaften unserer Mitgliedstaaten als auch für die gesamte EU-Wirtschaft von Bedeutung. Allem voran sollte das neue System der wissenschaftlichen Forschung und der Innovation zu einem Impuls verhelfen. Die Einführung eines relativ einfachen, einheitlichen und – auch wenn dies der Streitpunkt ist – auf drei Sprachen basierenden Systems, wenngleich über eine oder mehrere Sprachen diskutiert worden ist, die in die Muttersprache des Antragstellers übersetzt werden würden, stellt einen wichtigen Schritt dar.

Dies wäre vor allem für Klein- und Mittelbetriebe wichtig, die für eine Patentanmeldung meistens nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Ich hoffe, dies wird maßgeblich dazu beitragen, dass die Gruppe der Klein- und Mittelbetriebe, die wir häufig als „schlummernde Innovatoren“ bezeichnen, in Aktion tritt. Wir fragen uns oft, vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, wie wir genau diese Gruppe von Unternehmen darin bestärken können, Innovationen einzuführen und ihre eigenen Erfindungen zu patentieren. Wir möchten, dass diese neue Regelung diese Klein- und Mittelbetriebe mobilisiert und patentierte Erfindungen in der Europäischen Union besser schützt.

 
  
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  Constance Le Grip (PPE).(FR) Frau Präsidentin, ich habe für den Bericht Lehne gestimmt, mit dem das Europäische Parlament seine Zustimmung zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes innerhalb der Europäischen Union gibt. Das wird auch höchste Zeit! Zwanzig Jahre Bemühungen, um ein Ergebnis zu erzielen, um an den Punkt zu kommen, an dem wir mit konkreten Maßnahmen für europäische Unternehmen ansetzen können, sowohl für Klein- und Mittelbetriebe als auch für große Unternehmen, die lange auf dieses wichtige Instrument zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Wachstums gewartet haben.

Mit seiner Zustimmung zur verstärkten Zusammenarbeit zeigt das Europäische Parlament nicht nur, wie sehr es an diesem speziellen Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit interessiert ist – und ich möchte hervorheben, dass dies der zweite Antrag ist –, sondern sendet auch eine sehr positive und sehr klare Botschaft aus, was die Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen angeht. Wie bereits gesagt wurde, haben sich 25 der 27 Mitgliedstaaten für dieses Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der Europäischen Union entschieden. Ich unterschätze keineswegs die Schwierigkeiten, die es bei einigen unserer Mitgliedstaaten nach wie vor gibt, aber lassen Sie uns voranschreiten und ein Signal setzen. Das ist, was von den Unternehmen erwartet wird.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE).(ES) Frau Präsidentin, ich habe mich meiner Stimme enthalten, weil ich denke, dass die Entscheidung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in Folge einer verstärkten Zusammenarbeit einen weiteren Fehler darstellt, den der Rat begangen hat. Lediglich zwischen neun Mitgliedsstaaten herrscht Einigkeit, und das Dokument selbst bestätigt, dass die Ziele innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erreicht werden können. Wettbewerbsfähigkeit? Effizienz?

Überdies ist das Urteil des Gerichtshofes über die Zuständigkeit hinsichtlich der Sprachenregelung anhängig. Der Rat hätte sich um einen gemeinsamen Standpunkt bemühen müssen, und vielleicht hätte er sich, unter Berücksichtigung der Anzahl der Anmeldungen und der am meisten benutzten Sprache, mehr für die Verwendung einer Sprache einsetzen müssen, damit wir auf den globalen Märkten konkurrenzfähiger werden.

Wieder einmal hat der nationale Standpunkt der Mitgliedsstaaten zu einer uneinheitlichen Entscheidung geführt, die keine klaren Kriterien für die Verwendung von drei Sprachen enthält. Wenn wir Maßnahmen wie diese umsetzen, werden wir die Stärkung des europäischen Projekts niemals voranbringen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, wenn die Europäische Union die Wettbewerbsfähigkeit steigern und Weltmarktführer im Bereich der Innovation sein soll, muss ihr kreatives Potential ausreichend geschützt werden.

Das EU-Patentsystem leidet allerdings unter vielen Mängeln, die die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, aber auch die Entwicklung des Binnenmarktes blockieren und dadurch die Rechtssicherheit für Erfinder und innovative Unternehmen mindern. Durch die Schaffung eines einheitlichen Schutzes von Erfindungen in allen Mitgliedstaaten mit Hilfe eines einzelnen europäischen Verfahrens zur Patenterteilung, das auf einem einheitlichen Patentsystem beruht, würde ein deutlich weniger kompliziertes System und gleichzeitig eine Kostensenkung ermöglicht, besonders für Klein- und Mittelbetriebe, die im Vergleich zu den USA beispielsweise das dreifache an Kosten tragen müssen. Da die Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen, EU-weiten Patentschutzes die Erwartungen nicht erfüllen konnten und alle rechtlichen Voraussetzungen für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines Schutzes von einzelstaatlichen Patenten erfüllt werden, bin ich für eine Zustimmung des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Frau Präsidentin, als das Patent Antonio Meuccis vor einhundert Jahren von der amerikanischen Telefonbranche nicht anerkannt wurde, lag das nicht an seinem mangelnden Englisch oder seinem Gebrauch der italienischen Sprache, sondern daran, dass er eine Voraussetzung nicht erfüllen konnte: Er hatte nicht genug Geld, um sein Patent für ein weiteres Jahr anzumelden.

Jetzt befinden wir uns in einer ähnlich paradoxen Situation, und unabhängig von der Abstimmung halte ich die Tatsache, dass ein dreisprachiges Patentsystem angenommen werden soll, das Italienisch ausschließt, grundsätzlich für ein Zeichen der Schwäche und der Unfähigkeit unserer Regierung, ihrer Stimme in der europäischen Politik Gehör zu verschaffen, und der Schwäche unseres politischen Systems, das sich vor allem mit Forschung und Innovation auseinandersetzt.

Zu diesem Thema müssen wir uns nur die Studie zur Wettbewerbsfähigkeit ins Gedächtnis rufen, die letzten Dezember veröffentlicht wurde und zeigt, dass Italien in den vergangenen Jahren anderen Ländern, die unsere Forscher willkommen geheißen haben, bereitwillig über 4 Mrd. EUR gezahlt hat. Diese Forscher haben sicher keinerlei Bedarf mehr an der italienischen Sprache, da sie Englisch, Französisch und Deutsch gelernt haben und, zum Nachteil italienischer Produkte, über alle Instrumente zur Einreichung dieser Patentanmeldungen verfügen.

 
  
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  Antonello Antinoro (PPE).(IT) Frau Präsidentin, ich möchte mich zu Wort melden, um zu erklären, warum ich heute gegen den Bericht gestimmt habe. Die Schaffung des Patents wird für das europäische Patentsystem sicherlich von Vorteil sein, allerdings hätten wir im Rahmen eines anderen Verfahrens ein deutlich besseres Ergebnis erzielt. Die verstärkte Zusammenarbeit ist meiner Meinung nach eine absolute Sackgasse.

Tatsächlich ist das derzeitige Verfahren nur der letzte Abschnitt einer langen Geschichte der Annahme eines EU-Patents, die bis 1990 zurückreicht und nur von zwölf Mitgliedstaaten gefordert wurde.

Ich habe gegen die Entschließung gestimmt, weil sie nicht mit dem in Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union definierten letzten Mittel vereinbar ist. Der Vorschlag der Kommission führt nicht zur Schaffung eines einheitlichen, EU-weiten Patents gemäß Artikel 118, und die verstärkte Zusammenarbeit wirkt sich auf die Unternehmensgründung und den freien Kapitalverkehr negativ aus.

Außerdem wäre es in politischer Hinsicht viel eleganter und ebenso bequem gewesen, die Entscheidung des Gerichtshofs abzuwarten, die für den 8. März angesetzt ist. Angesichts dieser Entscheidung werden wir möglicherweise gezwungen sein, unseren Standpunkt erneut zu überdenken.

 
  
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  David-Maria Sassoli (S&D).(IT) Frau Präsidentin, wieder einmal hat sich die italienische Regierung als unfähig erwiesen, den pro-europäischen Ruf Italiens und die Interessen seiner Unternehmen an einem entscheidenden Punkt wie der Annahme des europäischen Patents zu wahren. Fünfundzwanzig von 27 Ländern sowie die überwältigende Mehrheit des Parlaments unterstützen einen Vorschlag, der das Patentwesen regelt und eine erhebliche Auswirkung auf die Unternehmen hat, die am innovativsten und am stärksten auf internationale Märkte ausgerichtet sind.

Indem wir uns von dieser Entscheidung ausnehmen, laufen wir in Italien Gefahr, dass unsere Unternehmen in Europa sowie weltweit nicht angemessen geschützt werden. Es ist ziemlich unglaublich, dass eine Regierung, die nichts tut, um der Welt die italienische Kultur zu vermitteln, die die Mittel für Kultureinrichtungen kürzt und die Sprache des Landes mit den meisten Weltkulturerbe-Stätten nicht wertschätzt, rücksichtslos über die Frage der Sprachenregelung hinweggehen kann, während unsere Unternehmen tatsächlich stets die Einreichung von Patentanmeldungen in englischer Sprache, der Lingua Franca der globalen Wirtschaft, gefordert haben. Dennoch haben wir ein Ergebnis erzielt, wonach jeder Patentanmeldungen in seiner eigenen Sprache einreichen kann.

Frau Präsidentin, Herr Barnier war in keinerlei Weise gezwungen, dieses Thema in einer derart überhasteten Abstimmung durchzudrücken, bevor die Stellungnahme des Gerichtshofs vorliegt, die bekanntlich in der ersten Märzwoche abgegeben wird und sich vornehmlich mit zwei entscheidenden Punkten beschäftigt: dem Gebrauch der eigenen Landessprache, um sich vor dem Patentgericht der Europäischen Union zu verteidigen, und der eigentlichen Legitimität der Schaffung eines Patentgerichts. Wie wir alle wissen, sind dies wichtige Probleme, die gelöst werden müssen, bevor irgendeine Entscheidung gefällt wird. Daher hat die italienische Delegation der Demokratischen Partei (PD) beschlossen, sich der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin, dieser Vorschlag ist sicherlich nicht perfekt und bedarf in Folge des EuGH-Urteils, das in ein paar Wochen ansteht, eventuell sogar einer Überarbeitung. Dennoch ist er ein Schritt in die richtige Richtung, weshalb ich diesen Vorschlag unterstützt habe.

Ich habe hier im Europäischen Parlament an einigen Seminaren zum Thema „Innovation“ teilgenommen. General Electric hat in der gesamten Europäischen Union Umfragen durchgeführt, wonach die meisten Menschen der Meinung sind, dass Innovation der einzige Weg aus einer Rezession ist. Innovation bedeutet Forschung, Entwicklung und neue Produkte. Neue Produkte müssen patentiert werden, und je einfacher das geht, desto besser. Wir müssen versuchen, europaweit ein System einzuführen, das so unkompliziert und kosteneffektiv ist wie das System der Vereinigten Staaten.

Wir sind noch weit davon entfernt, aber gleichzeitig versuchen wir wenigstens, uns in diese Richtung zu bewegen. Daher habe ich die heute vorgelegten Vorschläge unterstützt.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Frau Präsidentin, ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht Lehne enthalten, aber nicht, weil ich irgend etwas gegen die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes einzuwenden habe. Ganz im Gegenteil. Die Unternehmen in Flandern haben lange für ein solches System gekämpft. Die Idee an sich ist nur zu begrüßen, vor allem wenn wir bedenken, wie kostspielig und schwerfällig das derzeitige Verfahren ist, bei dem jedes einzelne Patent in jedem Mitgliedstaat einer erneuten Anmeldung bedarf.

Ich habe mich meiner Stimme enthalten, weil die Frage der Sprachenregelung immer noch nicht ganz geklärt ist. Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Verordnungsvorschlag der Kommission neben Englisch, Französisch und Deutsch die Benutzung anderer Amtssprachen ermöglicht. Auf jeden Fall bin – und bleibe – ich der Meinung, dass eine Patentanmeldung in niederländischer Sprache ebenfalls möglich sein sollte.

 
  
  

Bericht: Ivo Belet (A7-001/2011)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, was die rechtlichen Regelungen über Radioaktivität in Nahrungsmitteln betrifft, wird die Kodifizierung der zuvor genannten Vorschriften der geltenden Texte neben den bereits erwähnten Änderungen zweifellos für die notwendige Klarheit sorgen.

Meiner Ansicht nach jedoch wäre es im Zusammenhang mit der Annahme des Vertrags von Lissabon wünschenswert, die rechtliche Grundlage des Verordnungsvorschlags, die außerdem die neuen Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments beim öffentlichen Gesundheitsschutz berücksichtigen muss, neu zu bewerten. In diesem Fall stimme ich zu, dass Artikel 168 Absatz 4b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für den Vorschlag als rechtliche Grundlage zu erachten ist, da die auf darauf beruhenden angenommenen Maßnahmen unmittelbar auf den öffentlichen Gesundheitsschutz abzielen, was bei der – ich zitiere – „Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln“ der Fall ist.

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Frau Präsidentin, ich befürworte den größten Teil der Änderungen, die in diesem Text vorgeschlagen werden, der im Grunde sowieso nur darin besteht, bisherige Vorschriften über die Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln zu kodifizieren.

Wir vergessen, und nehmen irgendwie keine Notiz davon, dass es hier um Abfälle von nuklearen Unfällen geht. Daher müssen wir die Risiken von Kernkraftwerken sowie die Tatsache, dass diese die Folgen der verkommenen und giftigen Hinterlassenschaften von etwas sind, auf dessen Förderung wir in gewissen Staaten bestehen, weiterhin genau im Auge behalten. Es handelt sich daher um eine Maßnahme, die uns alle veranlassen sollte, so achtsam wie möglich zu sein.

Um zum Kern der Sache zu kommen, denke ich jedoch, dass zugunsten einer zwingenden und unverzüglichen Unterrichtung, wodurch alle Risikofaktoren zusammen behandelt werden könnten, mehr getan werden müsste. Ferner sollte die Pflicht zur Unterrichtung staatlicher Behörden bei Unfällen unumgänglich sein.

 
  
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  Andrzej Grzyb (PPE).(PL) Frau Präsidentin, seit dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl wurden Bestimmungen ausgearbeitet, wodurch gewährleistet werden sollte, dass Nahrungsmittel nicht mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind. Dies ist vor allem unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit ein sehr wichtiges, aber auch ein sehr schwieriges Thema. Die Umsetzung des Vertrages von Lissabon führt dazu, dass bestimmte Regelungen einschließlich dieser aktualisiert werden müssen, auch wenn die Vorschläge zwischen der Europäischen Kommission und dem Parlament hinsichtlich der rechtlichen Grundlage umstritten sind. Das Parlament verweist auf Artikel 168 Absatz 4 des Vertrages von Lissabon, die Kommission auf Artikel 31 des EURATOM-Vertrags. Man muss erneut betonen, dass die Verbraucher geschützt werden müssen, aber auch bekräftigen, dass die Landwirte geschützt werden müssen, denen ein Anspruch auf Beihilfen für Verluste, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind, gewährleistet werden muss. Unsere Debatte hat auch die großen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Bewertung möglicher Bedrohungen aufgezeigt, einschließlich der Strahlenbelastung, die durch Unfälle oder natürliche Ressourcen entsteht. Die Tatsache, dass Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Nahrungsmittel aus verschiedenen Teilen der Welt einen immer größeren Marktanteil in der EU einnehmen, sollte ebenfalls hervorgehoben werden, da die Standards im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich der Regelungen, die gewährleisten, dass Nahrungsmittel nicht mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind, eingehalten werden müssen.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Frau Präsidentin, die Einfügung einer neuen Erwägung in den Vorschlag über eine Kodifizierung der drei Verordnungen, die zwischen 1987 und 1990 angenommen wurden und die die Höchstwerte an Radioaktivität bei einer radiologischen Notstandssituation festsetzen, verleiht einem bestehenden Artikel einen Ex-post -Impuls und begründet das Recht des Rates auf die Ausübung unmittelbarer Befugnisse hinsichtlich der Annahme einer Verordnung, damit er den von der Kommission vorgeschlagenen Notfallmaßnahmen unverzüglich zustimmen kann.

Ich stimme mit dem Berichterstatter Herrn Belet überein, dass dies mit dem Artikel, auf den es sich bezieht, untrennbar verknüpft ist. Angesichts der neuen Regelungen, die im Zuge des Vertrags von Lissabon eingeführt wurden, müssen wir auf jeden Fall klären, ob diese Begründung genügend Anlass für den Vorbehalt gegen die Ausübung der dem Rat übertragenen Durchführungsbefugnisse gibt und ob diese klar umrissen und festgelegt sind.

Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen durch eine besseren Steuerung der Lage nach einem Unfall gewahrt bleiben. Die für diesen Zweck vorgesehenen Maßnahmen beinhalten eine Straffung des Verfahrens im Falle einer nuklearen Notstandssituation, wobei der Kommission eine eindeutige Aufsichtsfunktion zugewiesen und gleichzeitig die Regelung ihrer Rechtsakte präzisiert wird.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Empfehlung: Eva Joly (A7-0018/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Im Hinblick auf den notwendigen Konsens für den Abschluss des Abkommens stimme ich der Haltung der Berichterstatterin zu, insbesondere im Hinblick auf die neuen Bestimmungen, die den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit entsprechen, wie sie im Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Andererseits glaube ich, dass dieser Ansatz auf Kosten eines solideren Entwicklungsansatzes zu sehr auf kommerzielle und wirtschaftliche Anliegen und auf den freien Handel ausgerichtet war, und ich begrüße die neuen Bestimmungen, die in das geänderte Abkommen aufgenommen werden sollten, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Armut, die Effizienz der Hilfe, die Millenniumsentwicklungsziele und das Verhältnis von Migration und Entwicklung. Allerdings stimme ich für diesen Vorschlag, weil ich glaube, dass die Beziehungen und der Handel mit Südafrika für beide Parteien wichtig sind.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, weil es wichtige Änderungen enthält. Es ist begrüßenswert, dass die Abrüstung ein wichtiger Teil dieses Abkommens wird – genau gesagt – mit den demokratischen Grundsätzen, den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit gleichgestellt wird. Dies sind ganz wichtige Bestimmungen, die zum Erhalt des Friedens und der Sicherheit in der Region sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur demokratischen Entwicklung beitragen. Der Grundsatz der Wirksamkeit der Hilfe (als ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit) und die Vorrangigkeit für Operationen, die insbesondere bei der Bekämpfung der Armut zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) beitragen, sind in das Abkommen aufgenommen worden.

Es sollte betont werden, dass die Ausweitung der Zusammenarbeit auf viele neue Bereiche aus südafrikanischer Entwicklungsperspektive ein Pluspunkt für das geänderte Abkommen ist; und außerdem entspricht die auf diese Art durchgeführte Ausweitung der Zusammenarbeit, die im ursprünglichen Abkommen von 1999 nur als eine Möglichkeit vorgesehen war, dem Wunsch beider Seiten. Es ist ebenfalls von Bedeutung, dass kommerziellen, wirtschaftlichen und den Freien Markt betreffende Anliegen genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird, was zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen sollte.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Dieses geänderte Abkommen enthält eine Reihe von Ergänzungen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung demokratischer Grundsätze und die Zusammenarbeit bei der Abrüstung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Ich begrüße die Initiative zur Priorisierung der Operationen, die helfen, die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zu erreichen, und zwar wie folgt: die Strategien, die auf die Verringerung der Armut, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtet sind. Ich bin der Ansicht, dass ein ausführlicher politischer Dialog über die Bekämpfung des Terrorismus, die Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus und das organisierte Verbrechen sowie über die Bekämpfung der Herstellung, des Handels und der Anhäufung von Waffen aufgenommen werden muss. Darüber hinaus bin ich dafür, dass wir uns auch auf die Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Ziel konzentrieren, den Erziehungs- und Gesundheitssektor zu verbessern. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Südafrika ist ein Land, dass sich in allen Bereichen entwickelt und zu dem die Europäische Union eine besondere Beziehung entwickeln will. Nach der positiven Empfehlung des Entwicklungsausschusses und der Annahme im Ausschuss für internationalen Handel habe ich die Unterzeichnung dieses Abkommens unterstützt, das unsere Zusammenarbeit mit diesem Land verstärken wird.

 
  
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  Alain Cadec (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für die Erneuerung des Abkommens zur Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika in der abgeänderten Form von 2009 gestimmt, weil es eine neue Dimension der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Südafrika darstellt. Das ursprüngliche Abkommen von 1999 sah Strategien für die handelspolitische Zusammenarbeit, die Unterstützung Südafrikas während seines wirtschaftlichen und sozialen Übergangsprozesses, für die wirtschaftliche Integration des Landes innerhalb des südlichen Afrika und für die Entwicklungszusammenarbeit vor. Heute wurde das Abkommen auf folgende Bereiche ausgeweitet: die Bekämpfung der Armut, die Effizienz der Entwicklungshilfe, die Umsetzung der MDG, den Kampf um Sicherheit, den Kampf gegen Massenvernichtungswaffen und die Bekämpfung des Terrorismus. Das sind Bereiche strategischer Zusammenarbeit, die ich für wichtig halte, wenn man die aktive Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Südafrika und dessen Einfluss in der Region des südlichen Afrika berücksichtigt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße dieses neue Abkommen, das darauf abzielt, die bilaterale Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen zu verstärken. Ich möchte die Bedeutung der Rechte der Kinder betonen, der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der umweltpolitischen Zusammenarbeit, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, der kulturellen Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, der Zusammenarbeit im Gesundheitssektor und insbesondere des Kampfes gegen AIDS. Die Verbindung zwischen Zusammenarbeit und Entwicklung sollte Strategien beinhalten, die auf die Verringerung der Armut, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Beteiligung von Migranten an der Entwicklung ihrer Heimatländer und die Zusammenarbeit zur Stärkung von Kapazitäten, insbesondere im Gesundheits- und Erziehungssektor, gerichtet sind, um der negativen Auswirkung des „Braindrain“ auf die nachhaltige Entwicklung in Südafrika entgegenzuwirken. Ich begrüße unsere verstärkte Zusammenarbeit in diesen vielen neuen Bereichen und bin mit den neuen Bestimmungen zur Entwicklung, die in dieses abgeänderte Abkommen aufgenommen wurden, sehr zufrieden, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung der Armut, der Wirksamkeit der Hilfe, die Millenniumsentwicklungsziele und die Verknüpfung von Migration und Entwicklung.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da ich die Umsetzung der neuen entwicklungsbezogenen Bestimmungen in diesem Abkommen unterstütze. Es ist wichtig, eine effektive Überwachung durch die EU-Behörden sicherzustellen, wie sie im Vertrag von Lissabon vorgesehen wurde, damit das Ziel erreicht werden kann, die Armut in Südafrika zu verringern und zu beseitigen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Südafrika ist ein Land, dem seit Ende des Apartheid-Regimes international reges Interesse, Hilfe und Wertschätzung entgegengebracht werden. Man kann an diesen Übergang sicher nicht ohne die inspirierende Persönlichkeit Nelson Mandelas und seine Zeichen der Würde, Güte und Versöhnung denken. die noch immer eine positive Wirkung auf das Land haben.

Heute können wir sagen, dass Südafrika ein ganz wichtiger geopolitischer und geostrategischer Akteur in Afrika und ein Beispiel für andere Länder ist, die sich noch nicht von den Diktaturen befreien konnten, die sie unterdrücken und sie in ihrer Entwicklung zurückhalten. Die EU ist sehr daran interessiert, ihre Beziehungen zu Südafrika zu vertiefen und Partnerschaften einzugehen, die gegenseitig von Vorteil sind. Ich unterstütze daher den Änderungsantrag des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Obwohl dieses Abkommen, das in Pretoria am 11. Oktober 1999 abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit gelten sollte, sah es eine Prüfung innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten vor.

Ich begrüße daher diese Empfehlung, die den langen Verhandlungsprozess beenden wird, da das abgeänderte Abkommen am 11. September 2009 in Kleinmond abgeschlossen wurde. Es wird das Inkrafttreten einer Regelung ermöglichen, die wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Abkommen vorsieht, insbesondere was die Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die Bekämpfung der Armut durch Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele anbelangt, zusammen mit vielen anderen wichtigen Änderungen.-

Obwohl ich die Ansicht der Berichterstatterin im Hinblick auf die Vorrangigkeit von Handelsanliegen auf Kosten eines Entwicklungsansatzes teile, stimme ich für diese Empfehlung, da sie hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit einen weiteren Schritt der EU nach vorn darstellt, und das wird helfen, das Ziel zu erreichen, die Armut letztendlich zu beseitigen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Änderungsvorschlag zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit ( TDCA ) mit Blick auf die Aufnahme eines „umfassenden Entwicklungsfinanzrahmens“ sollte in Anbetracht der Anstrengungen geprüft werden, die die EU für Südafrika unternommen hat, um das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abzuschließen und damit versucht, die Kritik und den legitimen Widerstand dem gegenwärtigen TDCA und auch jenen Abkommen gegenüber zu überwinden, die nach Plan der EU die WPA werden sollen. Das TDCA hat die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den zwei Vertragspartnern zum Vorteil der EU verschärft und es auch ihre Exporte nach Südafrika ansteigen lassen. Die politischen Strategien der EU für die „Liberalisierung von Handel und Gütern, Dienstleistungen und Kapital“ sind ganz klar gescheitert.

Die Verschärfung der Wirtschafts- und Finanzkrise des Kapitalismus bestätigen das. Statt gegenseitiger Hilfe und Gegenseitigkeit wurde die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und damit eine Arbeitsteilung aufgezwungen, die zur Ausfuhrt von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Südafrika und zur Ausfuhr von Industrieprodukten aus der EU führte. Die Nutznießer sind wie immer die gleichen: die größten EU-Staaten und ihre wirtschaftlichen Interessengruppen. Die Auswirkungen sind ganz klar erkennbar, nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für EU-Länder wie Portugal: Die Schwächung des produktiven Sektors, eine Zunahme externer Abhängigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut usw.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, weil das geänderte Abkommen eine Reihe interessanter Änderungen des ursprünglichen Abkommens vorsieht, insbesondere – mit Bezug auf Entwicklung – die folgenden: Abrüstung wird zu einem wesentlichen Element des Abkommens – genauer gesagt – und wird mit den demokratischen Grundsätzen, den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit gleichgestellt; der Grundsatz der Wirksamkeit der Hilfe (als ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit) und die Vorrangigkeit für Operationen, die insbesondere bei der Bekämpfung der Armut zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) beitragen, sind hinzugefügt worden. Ich stimme dem Ziel der Stärkung der Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof und seiner Arbeit zu, der Straffreiheit ein Ende zu bereiten und internationale Gerechtigkeit durchzusetzen; Zusammenarbeit bei der Migration wird auch das Thema eines ständigen politischen Dialogs sein, wie in diesem Kontext auch die Verknüpfung von Zusammenarbeit und Entwicklung, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Strategien, die auf die Verringerung der Armut, die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichtet sind; die Beteiligung von Migranten an der Entwicklung ihrer Heimatländer; Zusammenarbeit zur Stärkung von Kapazitäten, insbesondere im Gesundheits- und Erziehungssektor, um den negativen Auswirkungen des südafrikanischen „Braindrain“ auf die Entwicklung in Südafrika entgegenzuwirken; legale, rasche und kostengünstige Methoden für ins Ausland Abgewanderte, Geldüberweisungen in das Land zu tätigen. Die wichtigsten Aspekte sind folgende: Friedenssicherung und Sicherheit in der Region sowie Achtung der Menschenrechte und die Entwicklung der Demokratie.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Ich befürworte den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Südafrika, um die bilaterale Zusammenarbeit weiterhin zu vertiefen. Neben der Festigung der Rechtstaatlichkeit werden auch wichtige Schritte im Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung gesetzt sowie zur Verhinderung des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen. Die überwältigende Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abkommen wird zu einer Aufwertung der Arbeitsbedingungen, zur Reduzierung von Armut und zur Verbesserung des Gesundheitssystems in Südafrika führen.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika, welches im Oktober 1999 in Pretoria unterzeichnet wurde, trat 2004 in Kraft, und zwar mit einer Klausel für seine Überarbeitung innerhalb von fünf Jahren nach dem Tag, an dem es Gültigkeit erlangte. Heute, sieben Jahre nach der Ratifizierung des Abkommens, ist es dem Europäischen Parlament gelungen, seine Meinung über die von der Kommission auf der Basis der Ratsrichtlinien geführten Verhandlungen darzulegen. Der Text wurde uns zur Annahme vorgelegt, und ich habe mich entschlossen, dafür zu stimmen, da er in erster Linie die Entwicklung Südafrikas betrifft. Sein grundlegender Zweck besteht darin, die beiden Parteien zu einer Einigung zu verpflichten, das Problem der Armut zu bekämpfen und zu versuchen, es endgültig zu beseitigen und damit einen ernsthaften Beitrag zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele zu leisten. Allerdings kann dies nur dann erreicht werden, wenn es Südafrika gelingt, konkrete eigene Schritte zu unternehmen, indem es eine angemessene Abrüstungspolitik festlegt, die als das wirkliche Fundament angesehen wird, auf der das Entwicklungsprojekt in diesem Land aufbauen kann.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich begrüße dieses Abkommen zwischen der EU und Südafrika, welches neue Bestimmungen für die Entwicklung festlegt, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Armut, die Wirksamkeit der Hilfe und die MDG. Südafrika ist ein wichtiger Partner sowohl für Handel als auch für Entwicklungsbeziehungen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Dieses Abkommen ist in einen spezifischen Kontext eingebunden, den die Berichterstatterin zu ignorieren scheint. Die Europäische Kommission übt einen beispiellosen Druck auf die Länder des südlichen Afrikas, insbesondere Südafrika, aus, um nachteilige Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abzuschließen. Der Hinweis auf die Verhandlungen zum WPA und die Aussetzung der Verhandlungen über die Handelsabkommen, um dafür Platz zu machen, zeigen diese Erpressung sehr deutlich. Ich stimme gegen diesen Bericht, der den Entschließungsentwurf der Barroso-Kommission eher bestätigt als ihn verurteilt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT)Ein erstes Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits wurde am 11. Oktober 1999 in Pretoria abgeschlossen und trat am 1. Mai 2004 auf unbestimmte Zeit in Kraft. Dieses Abkommen enthält eine Klausel, die eine Überprüfung innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten vorsieht. Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon machte die Annahme eines neuen Abkommens notwendig, damit die EU alle Rechte und Pflichten ausüben kann, die zuvor von der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt wurden.

Das in Kleinmond 2009 abgeschlossene, geänderte Abkommen sah ein bestimmte Anzahl wichtiger Änderungen für das ursprüngliche Abkommen vor, insbesondere folgende Änderungen im Entwicklungsbereich: Abrüstung, demokratische Grundsätze, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit; Zusammenarbeit in Abrüstungsfragen und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.-

Deshalb habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich habe mich bei diesem Punkt der Stimme enthalten und zwar aus folgenden Gründen: (1) die Republik Südafrika besitzt eine enorme Menge natürlicher Ressourcen und ist durchaus in der Lage, ihre eigenen Probleme selbst zu lösen; (2) die Korruption in Südafrika ist so weitverbreitet, dass die Schattenwirtschaft mehr als 60 % ihres Marktes ausmacht; (3) es gibt Länder, die ihre Probleme nicht selbst lösen können und viel dringender auf die finanzielle Unterstützung durch die EU angewiesen sind und deren Situation aussichtsloser ist; (4) die EU kann der Republik Südafrika in beratender Weise zur Hilfe stehen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den vorgelegten Text von Frau Joly über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika gestimmt, weil wir angesichts der neuen internationalen Lage, die sich in den letzten Jahren entwickelt hat, die Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika überarbeiten müssen. Was die wirtschaftlichen Beziehungen angeht, bringen die Abkommen beträchtlichen Nutzen für die Industrien beider Vertragspartner. Zum Beispiel ist Südafrika ein wichtiger kommerzieller Partner für Italien, im Sinne gemeinsamer Projektfinanzierung und des Handels. Ein weiteres Ziel der Überarbeitung dieser Abkommen ist es, eine Koordinierung bei der Bekämpfung des Terrorismus herzustellen, zum Teil angesichts der Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnehmen wird, und auch, um einen Dialog über gemeinsame Werte und Interessen in Bereichen wie Migration, Energie, Raum, Verkehr und Sicherheit zu beginnen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Abschluss des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits gestimmt, durch das das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) geändert wird. Seit Inkrafttreten des TDCA ist der Handel mit EU-Waren mit Südafrika kontinuierlich angestiegen. Die EU ist der wichtigste Handelspartner Südafrikas; 2009 war die EU das Ziel 34 % aller Exporte Südafrikas und die Quelle von ungefähr 35 % aller Importe nach Südafrika. Das Gleichgewicht zwischen Importen und Exporten ist klar, aber meine einzige Sorge sind die Produktionsmethoden in Südafrika für Produkte, die in die EU exportiert werden: diese sollten die gleichen Standards wie jene einhalten, die den europäischen Herstellern in derselben Industrie auferlegt werden. Diese Indikatoren zeigen, dass die Ergebnisse des ersten, im Jahre 1999 abgeschlossenen Abkommens bereits erkennbar sind. Wie die Berichterstatterin möchte ich, dass die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit respektiert werden, von denen die Verringerung und letztendliche Beseitigung der Armut das wichtigste Ziel ist.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Empfehlung über die Überarbeitung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Südafrika gestimmt. Im Vergleich mit dem ursprünglichen Dokument, das am 11. Oktober 1999 in Pretoria abgeschlossen wurde, zielte das am 11. September 2009 in Kleinmond abgeschlossene Abkommen darauf ab, den politischen Dialog zwischen den Vertragspartnern in wichtigen Bereichen wie dem Kampf gegen Massenvernichtungswaffen und Terrorismus zu erweitern, zusammen mit der Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf Operationen, die im Kontext des Erreichens der Millennium-Entwicklungsziele zur Bekämpfung der Armut beitragen. Ich glaube daher, dass die eingeführten Änderungen begrüßt werden müssen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Das Parlament gibt seine Zustimmung zu diesem Abkommen und verlangt, dass die neuen entwicklungsbezogenen Bestimmungen des Abkommens und die darin vorgesehene neue Zusammenarbeit vollständig umgesetzt werden und nach Umsetzung des Abkommens im Rahmen des Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genau überwacht werden, d. h. dass sie im Einklang mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit der Union stehen, welche die Union in allen von ihr umgesetzten Politiken beachten muss, die sehr wahrscheinlich Entwicklungsländer beeinflussen werden, wobei das Hauptziel die Verringerung und langfristig gesehen die Beseitigung der Armut ist.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil ich ihren Inhalt voll und ganz unterstütze, insbesondere hinsichtlich des Wunsches, die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika zu stärken. Da es sich in erster Linie um ein wirtschaftliches und kommerzielles Abkommen handelt, unterstützt der geänderte Text den wirtschaftlichen und sozialen Übergangsprozess in der Republik Südafrika und fördert die regionale Zusammenarbeit und bereitet neue Impulse für die wirtschaftliche Integration des Landes in die Weltwirtschaft.

Zum Teil wegen meiner institutionellen Rolle denke ich, dass die Stärkung des politischen Dialogs mit diesem Land Vorrang haben soll, insbesondere im Hinblick auf spezifische Interessen der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten). Insbesondere unterstütze ich die Entscheidung, einen großen Anteil der der EU für 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden 980 Mio. EUR für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie für die Finanzierung des Aufbaus der notwendigen Infrastruktur in Südafrika zu verwenden, um Basisdienste im Gesundheits- und Sicherheitsbereich bereitstellen zu können. Die Verfolgung dieser Ziele unter der echten Beteiligung der Zivilbevölkerung bedeutet, beharrlich auf dem Weg fortzuschreiten, um die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen und die Beseitigung von Hunger und jeder Form von Armut zum vorrangigen Ziel zu erklären.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, da es die Handels- und Entwicklungsbeziehungen mit Südafrika verbessern wird, die für die südafrikanische Region und auch für uns von entscheidender Bedeutung sind.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) 1999 markierte den Abschluss des ersten Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits, welches am 1. Mai 2004 in Kraft trat. Dieses erste Abkommen hat einen unverkennbar wirtschaftlichen Charakter, da es auf Handelsliberalisierung basiert und wenig Raum für Entwicklungszusammenarbeit gelassen wurde. Die Überarbeitung dieses Abkommens, die darin vorgesehen war, wurde 2009 abgeschlossen und führte zu wichtigen Änderungen der Entwicklungspolitik, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit bei Fragen der Abrüstung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Aufnahme des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, des Grundsatzes der Wirksamkeit der Hilfe, insbesondere in Angelegenheiten, die den Kampf gegen die Armut und das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele betreffen.

Neue Bereiche wurden hinzugefügt, um die Zusammenarbeit auszuweiten: der Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen; die Verhinderung von Söldneraktivitäten; der Kampf gegen die Herstellung, den Handel und die Anhäufung von Kleinfeuerwaffen und leichten Waffen; und die Zusammenarbeit bei der Migration. Ich begrüße die Annahme dieses Abkommens mit einem strategischen Partner der EU und die Institutionalisierung nichtstaatlicher Akteure als Kooperationspartner, wodurch sie sich für die Gewährung finanzieller Unterstützung qualifizieren.-

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Ich bin der Empfehlung des Europäischen Parlaments zur Änderung der Bestimmungen des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich Rechte, Freiheit und Sicherheit gefolgt. Die Einführung eines ergebnisorientierten Ansatzes in die Entwicklungszusammenarbeit erachte ich als wichtig und notwendig, will man Fortschritte bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele machen. Die vorrangige Zielsetzung zur Schaffung von Arbeitsplätzen trifft das Hauptproblem der Wirtschaftsentwicklung Südafrikas. Seit Jahren wird für das Land ein Konzept für die Entwicklung der Klein- und Mittelunternehmen gefordert. Die EU, wichtigster Handelspartner des Landes, kann hier wertvolle Hilfestellung im wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess leisten.

 
  
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  Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Joly über die Überarbeitung des Abkommens der Europäischen Union und der Republik Südafrika gestimmt, das seit 2004 in Kraft ist.

In der Tat ist es das Ziel dieser Überarbeitung, neue Möglichkeiten für die Liberalisierung des Handels in spezifischen Sektoren auszuarbeiten und zugleich das Abkommen an den geänderten internationalen Kontext anzupassen. Meiner Ansicht nach ist es entscheidend, zu betonen, dass diese Überarbeitung das Fundament für die Verbesserung und Vertiefung des Dialogs zwischen der Europäischen Union und Südafrika über wichtige Fragen wie die Migration, die Erschließung von Energiequellen und die Sicherheit bildet.

 
  
  

Empfehlung: Maria Eleni Koppa (A7-0372/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass die vier Abkommen, die im Vorschlag der Kommission beinhaltet sind, die Möglichkeit einer Verbesserung des Beitrags der Europäischen Freihandelsassoziation/des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb des EWR bieten, stimme ich für diesen Bericht.

Das Übereinkommen zwischen der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen und das Abkommen zwischen der EU und Norwegen sollte hervorgehoben werden, zwei Finanzierungsmechanismen für 2009 bis 2014, die eine Gesamtsumme von 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, was einer Aufstockung des EWR-Finanzierungsmechanismus um 31 % und einer Aufstockung des Norwegischen Finanzierungsmechanismus um 22 % gegenüber dem vorherigen Zeitraum entspricht. Die Ressourcen stehen Island, den 12 zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten und Portugal, Spanien und Griechenland zur Verfügung und stellen eine Hilfe dar, einige der europäischen Wirtschaftssysteme wiederzubeleben.-

 
  
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  Diane Dodds (NI), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da ich die Richtigkeit anzweifle, Island irgendwelche Zugeständnisse im Hinblick auf die Einfuhr von Fischereiprodukten in die EU zu machen, solange sie mit ihrem Ansatz für die Bewirtschaftung von Makrelen fortfahren und das sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die pelagischen Fischer der EU hat. Das 1994 vereinbarte Abkommen gestattet es Island, Liechtenstein und Norwegen, ohne ordnungsgemäße EU-Mitgliedschaft am Binnenmarkt der EU teilzunehmen. Im Gegenzug sind sie daran gebunden, alle gesetzlichen Vorschriften der EU hinsichtlich des Binnenmarktes anzunehmen, außer den Rechtsakten, die sich auf die Landwirtschaft und die Fischerei beziehen. Island kann Fischereiprodukte zollfrei in die EU exportieren.

Es ist ein schwer verdaulicher Brocken, dass Island nach vollkommener Missachtung der internationalen Bewirtschaftung des Makrelenbestandes und nach Bekanntgabe eines Fanges von 100 000 Tonnen im Jahre 2010 die Freiheit hat, seinen gesamten Makrelenfang in die EU zu exportieren. Während die Island gewährten Fischereizugeständnisse im neuen Übereinkommen wahrscheinlich nicht geändert wurden, hat sich Islands Verhalten im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Fischerei sehr wohl geändert, und ich möchte in Anbetracht dieser Tatsache infrage stellen, ob dieses Abkommen ratifiziert werden soll.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Zweck dieser Entschließung ist es, die vier Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island, Liechtenstein und Norwegen zu unterstützen, deren Absicht es ist, die Beiträge dieser Länder zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes festzulegen und sie in Anbetracht des vorherigen Zeitraums zu verstärken. Dieser Vorschlag erhöht die Beiträge der beteiligten Staaten und ändert die Fischereizugeständnisse nicht in einem bedeutenden Ausmaß. In dieser Hinsicht ist der Zeitraum von 2009 bis 2014 im Wesentlichen eine Erneuerung dessen, was für den vorherigen Zeitraum, von 2004 bis 2009, vereinbart worden war. Die einstimmige Annahme durch den Ausschuss für internationalen Handel und den Fischereiausschuss sind Zeichen der keineswegs kontroversen Natur dieses Themas.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission hat dem Parlament einen Vorschlag für vier Abkommen vorgelegt. Zwei dieser Übereinkommen über Finanzierungsmechanismen für den Zeitraum 2009-2014 stellen ein Gesamtpaket von 1,8 Mrd. EUR bereit. Sie betreffen ein Übereinkommen zwischen der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen, das eine Aufstockung des Finanzierungsmechanismus des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) um 31 % darstellt und ein anderes Abkommen zwischen der EU und Norwegen, das eine Aufstockung des norwegischen Finanzierungsmechanismus um 22 % darstellt. Die zwei anderen Abkommen betreffen die Fischereizugeständnisse für Island und Norwegen zwischen 2009 und 2014 und sehen deren Erneuerung vor.

Die Zugeständnisse für Island sind die gleichen. Für Norwegen wurden sie etwas erhöht, daher wird es eine Bestimmung für die Erneuerung des Transitabkommens geben, welches am 30. April 2009 abgelaufen ist.

Ich stimme für den Vorschlag, weil die EWR-Geldmittel den 12 zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten zusammen mit Portugal sowie Griechenland und Spanien zur Verfügung gestellt werden und die geförderten Bereiche die Umwelt mit einschließen, insbesondere den Klimawandel und erneuerbare Energien, die Zivilgesellschaft und den Schutz des kulturellen Erbes.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Abschluss dieses Abkommens, das heute hier angenommen wurde, folgt dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das seit 1994 in Kraft ist und in den Staaten des EWR bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation gilt. Zu jener Zeit wurden von diesen Staaten Fünfjahresbeiträge vereinbart, um wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten innerhalb des EWR zu verringern; natürlich unterstützen wir dieses Ziel. Die Förderung für diesen Fünfjahreszeitraum (2009-2014) hat die für den vorherigen Zeitraum zur Verfügung stehenden Mittel mehr als verdoppelt.

Diese EWR-Mittel werden den 12 zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Portugal und Spanien zur Verfügung gestellt werden und können in einer Reihe wichtiger Bereiche genutzt werden, einschließlich des Umweltschutzes, der menschlichen und sozialen Entwicklung und des Schutzes des kulturellen Erbes. Angesichts der Erweiterung der EU und der Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Situation in vielen ihrer Länder wie im Fall von Portugal glauben wir, dass die Erhöhung dieser Mittel sehr wichtig ist.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Als Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlamentes für Beziehungen zur Schweiz, zu Island, zu Norwegen und zum Gemischten Parlamentarischen Ausschuss des europäischen Wirtschaftsraums begrüße ich diesen Bericht. Die Stellungnahme des Fischereiausschusses über diesen Bericht wurde von mir verfasst.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der sich mit dem Finanzierungsmechanismus für die Fischerei beschäftigt. Trotzdem bedeutet das nicht, dass bezüglich der Angelegenheiten der EU-EWR Fischerei alles in bester Ordnung ist. Die Weigerung Islands, im Hinblick auf die Makrelen ein Abkommen mit der EU und Norwegen abzuschließen, ist äußerst bedauernswert, und ich fordere alle Seiten auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe mich mit diesem Dokument einverstanden erklärt, weil seit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1994 die EWR-EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im EWR beigetragen haben. Der jüngste Fünfjahreszeitraum finanzieller Beiträge ist 2009 abgelaufen (1,467 Mrd. EUR). Der gegenwärtige Vorschlag der Kommission beinhaltet vier Abkommen. Diese Abkommen sehen ein Paket von 1,8 Mrd. EUR vor, bestehend aus einer Aufstockung des EWR-Finanzierungsmechanismus um 31 % und einer Aufstockung des Norwegischen Finanzierungsmechanismus um 22 % gegenüber dem Zeitraum 2004-2009. Dieses Ergebnis spiegelt die vom Rat gebilligten Verhandlungsrichtlinien wider, in denen eine erhebliche Erhöhung der Mittel gefordert wurde. Die EWR-Mittel werden den zwölf zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Portugal und Spanien zur Verfügung gestellt werden. Vorrangige Bereiche sind Umwelt, Klimawandel und erneuerbare Energien, Zivilgesellschaft, menschliche und soziale Entwicklung und der Schutz des kulturellen Erbes. Die für Norwegen vorgesehenen Mittel werden den zwölf zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Vorrangige Bereiche sind Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, Innovation im Bereich grüne Industrie, Forschung und Lehre, menschliche und soziale Entwicklung, Justiz und Inneres und Förderung der menschenwürdigen Arbeit und des Dreiparteiendialogs. Zwei Protokolle über bestimmte Fischereizugeständnisse für Island und Norwegen für den Zeitraum 2009-2014 sehen eine Erneuerung der vorherigen für die Jahre 2004-2009 geltenden Protokolle vor, mit unveränderten Zugeständnissen für Island und einer verhältnismäßig geringen Ausweitung der Zugeständnisse für Norwegen, auf deren Grundlage Norwegen die Regelung für die Durchfuhr von Fisch erneuern wird.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Ich unterstütze die Übereinkommen der EU mit Island, Liechtenstein und Norwegen über die Fortführung des EWR-Finanzierungsmechanismus, da es unser aller Anliegen sein sollte die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede im EWR-Raum zu verringern. Mit dem Gesamtpaket von 1,8 Milliarden Euro hat auch eine Aufstockung von 31 % bzw. 22 % gegenüber dem letzten Fünfjahreszeitraum stattgefunden. Durch die Verlängerung der Protokolle über die Fischereizugeständnisse und dem Marktzugang werden wichtige und nachhaltige Punkte im Bereich Aquakultur geregelt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Heute hat das Parlament für das von der Kommission vorgeschlagene Übereinkommen über die Finanzierungsmechanismen für den Zeitraum 2009-2014 zwischen der Europäischen Union und Island, dem Fürstentum Liechtenstein und Norwegen einerseits und andererseits über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Norwegen gestimmt. Die Abkommen treffen Vorkehrungen für eine Aufstockung des Finanzierungsmechanismus des Europäischen Wirtschaftsraums für Klimawandel und erneuerbare Energien, die Zivilgesellschaft, die humanitäre und soziale Entwicklung und den Schutz des kulturellen Erbes. Konkret stellt es ein Gesamtpaket in der Höhe von 1,8 Mrd. EUR bereit. Es sind die 12 zuletzt der Union beigetretenen Staaten sowie Spanien, Griechenland und Portugal, die diese Mittel zu ihrem Vorteil nutzen können. Ich habe daher für diesen Bericht gestimmt, weil ich denke, dass wir wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützen sollen und weil wir nie vergessen dürfen, dass das Wohlergehen eines Mitgliedstaates zur Verbesserung der Wirtschaft in ganz Europa beiträgt und damit zur Lebensqualität seiner 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, der eine Gelegenheit darstellt, den Beitrag der EWR- und EFTA-Staaten zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum zu verstärken. In der Zwischenzeit bleiben die Fischereizugeständnisse für Island unverändert und werden für Norwegen verhältnismäßig gering ausgeweitet.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Diese Abkommen sehen ein Gesamtpaket von 1,8 Mrd. EUR vor, bestehend aus einer Aufstockung des Finanzierungsmechanismus des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) um 31 % und einer Aufstockung des Norwegischen Finanzierungsmechanismus um 22 %. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass die EWR-Mittel vorrangig der Förderung der Bereiche Umwelterhaltung, Klimawandel und erneuerbare Energien, Zivilgesellschaft, menschliche und soziale Entwicklung und Schutz des kulturellen Erbes zugeführt werden sollten. Norwegens finanzielle Ressourcen werden den vorrangigen Bereichen Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, Innovation im Bereich grüne Industrie, Forschung und Lehre, menschliche und soziale Entwicklung, Justiz und Inneres und Förderung der menschenwürdigen Arbeit und des Dreiparteiendialogs zugeführt werden.

Die zwei Protokolle über bestimmte Fischereizugeständnisse für Island und Norwegen für den Zeitraum 2009-2014 sehen eine Erneuerung der vorherigen, für die Jahre 2004-2009 geltenden Protokolle vor, mit unveränderten Zugeständnissen für Island und einer verhältnismäßig geringen Ausweitung der Zugeständnisse für Norwegen, auf deren Grundlage Norwegen die Regelung für die Durchfuhr von Fisch erneuern wird.--

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht gibt grünes Licht für die Erneuerung der Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1994 haben die EWR-/EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im EWR beigetragen. Diese Beiträge waren immer für einen Fünfjahreszeitraum vereinbart, und das Ziel ist, die Abkommen für den Zeitraum 2009-2014 zu erneuern. Parallel zu diesen Verhandlungen, aber unabhängig davon, wurden Verhandlungen begonnen, gestützt auf die beiden bilateralen Fischereiprotokolle mit Island und Norwegen, die am 18. Dezember 2009 abgeschlossen wurden. Hinsichtlich des Ergebnisses der zuvor erwähnten Verhandlungen sollte insbesondere die wesentliche Erhöhung des Finanzierungsmechanismus hervorgehoben werden, obwohl die Position Islands wegen der schweren Krise, in der es sich befindet, unverändert bleibt. Im Hinblick auf die Übereinkommen über bestimmte Fischereizugeständnisse für Island und Norwegen für den Zeitraum 2009-2014 teile ich die Meinung des Fischereiausschusses, der die verhältnismäßig geringe Ausweitung der Zugeständnisse für Norwegen hervorhebt, auf deren Grundlage Norwegen die Regelung für die Durchfuhr von Fisch erneuern wird, die am 30. April 2009 abgelaufen ist. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Seit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1994 haben die EWR-/EFTA-Staaten – derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen – zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im EWR beigetragen. Diese Beiträge wurden immer für Fünfjahreszeiträume vereinbart und jetzt werden die für die Finanzierungsmechanismen erreichten Abkommen für den Zeitraum 2009-2014 diskutiert, zusammen mit der Erneuerung der beiden bilateralen Protokolle über Fischereizugeständnisse mit Island und Norwegen. Diese Protokolle wurden im Vergleich zum vorherigen Zeitraum keinen wesentlichen Änderungen unterzogen, wobei die Zugeständnisse für Island unverändert bleiben und jene für Norwegen nur geringfügig angehoben wurden. Die Übereinkommen über die Finanzierungsmechanismen führten zu einer wesentlichen Erhöhung der Beiträge von den EWR-/EFTA-Staaten für den Zeitraum 2009-2014 und sehen ein Gesamtpaket von 1,8 Mrd. EUR vor, das den zwölf zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Portugal und Spanien zur Verfügung gestellt wird, um vorrangige Bereiche wie Umwelterhaltung, Klimawandel, erneuerbare Energien, menschliche und soziale Entwicklung und Schutz des kulturellen Erbes zu fördern. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Dieser Vorschlag ermöglicht es: den Beitrag der EWR- und EFTA-Staaten zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum zu verstärken; die Finanzierungsmechanismen unveränderten Zugeständnissen für Island gegenüber wesentlich zu erhöhen und die Zugeständnisse für Norwegen geringfügig auszuweiten. Ich habe daher vorgeschlagen, dass der Fischereiausschuss eine positive Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission KOM(2010) 234 abgeben soll.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe diese Empfehlung unterstützt, weil sie eine Gelegenheit darstellt, den Beitrag der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Staaten) zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu verstärken. Fischereizugeständnisse für Island bleiben unverändert, während jene für Norwegen geringfügig angehoben wurden.

Die beiden Abkommen über die Finanzierungsmechanismen für den Zeitraum 2009-2014 zwischen der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen einerseits und der EU und Norwegen andererseits sehen ein Gesamtpaket von 1,8 Mrd. EUR vor, substanziellen Erhöhungen im Vergleich mit dem Zeitraum 2004-2009. Jetzt müssen wir daran arbeiten, die zwischen der EU, Island und Norwegen noch immer bestehenden Differenzen bezüglich der Bewirtschaftung der Tier- und Pflanzenwelt des Meeres und insbesondere des Walfangs zu beseitigen.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, das den Beitrag der EWR-EFTA-Staaten zur Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum verstärken wird.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe der Vereinbarung zugestimmt, weil hier ein weiterer logischer Schritt auf dem Weg zur harmonisierten Zusammenarbeit mit den EFTA-Staaten vollzogen wird. Als Vizepräsident der Delegation ist es für mich erfreulich, dass wir den Weg der privilegierten Partnerschaft weiter gehen.

 
  
  

Empfehlung: Silvia-Adriana Ţicău (A7-0004/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diese Empfehlung, da dieses horizontale Abkommen die Beseitigung einzelstaatlicher Beschränkungen gegenwärtiger bilateraler Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Brasilien ermöglicht und die gesamte europäische Luftverkehrsbranche davon profitiert. Darüber hinaus ermöglicht ein solches Abkommen die Wiederherstellung einer soliden Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor, was ein bedeutender Schritt für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien in diesem Sektor ist. Ich sehe voraus, dass dieses Abkommen Vorteile für die Verbraucher in Form von niedrigeren Flugpreisen von bis zu 460 Mio. EUR bringen, die Beschäftigung fördern und neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen bieten wird.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Da die Europäische Union die ausschließliche Zuständigkeit für bestimmte Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen besitzt, war es aus rechtlicher Perspektive notwendig, ein Dutzend bilateraler, von Mitgliedstaaten mit der Föderativen Republik Brasilien abgeschlossener Abkommen mit von der Europäischen Union ausgehandelten und abgeschlossenen Abkommen zu ersetzen. Nach Zustimmung des Rates der Europäischen Union 2003 handelte die Europäische Kommission das Abkommen aus, dem ich heute meine Unterstützung geben werde. Das Abkommen ebnet den Weg für die Aushandlung „eines umfassenden Luftverkehrsabkommens mit Brasilien, das auf einer schrittweisen Marktöffnung mit gleichzeitiger regulatorischer Zusammenarbeit und Konvergenz basiert“. Dieses zukünftige Abkommen wird zu besseren Leistungen für Reisende und einer stärkeren Position für europäische Luftfahrtunternehmen führen.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich denke, dass das Abkommen über Luftverkehrsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Brasilien eine solide Rechtsgrundlage bildet und den ersten wichtigen Schritt darstellt, um die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Brasilien zu stärken. Ich glaube, dass sie durch dieses Abkommen in der Lage sein werden, die Zusammenarbeit im Luftverkehr zu verbessern und Verhandlungen über ein weltweites bilaterales Luftverkehrsdienstabkommen aufzunehmen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da sie einen wichtigen Schritt für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor darstellt und es ihnen erlauben wird, Schritte zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommens einzuleiten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen, das wir heute angenommen haben, ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor. Es wird erwartet, dass dieses Abkommen Vorteile für die Verbraucher in Form von niedrigeren Flugpreisen von bis zu 460 Mio. EUR bringen, die Beschäftigung fördern und neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen bieten wird. Angesichts des besonders engen Verhältnisses zwischen Portugal und Brasilien begrüße ich den Abschluss dieses Abkommens, das Europa und Brasilien näher als je zuvor bringen wird, und zwar mit allen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteilen, die damit verbunden sein können.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hat die Befugnisse verschiedenster EU-Institutionen wesentlich geändert, insbesondere die des Parlaments, das unter der neuen Regelung aufgerufen ist, über Angelegenheiten zu entscheiden, die zuvor nicht seiner Zuständigkeit unterlagen wie in diesem Fall über das internationale Abkommens zwischen der EU und der Föderativen Republik von Brasilien über Luftverkehrsdienste.

Dieses Abkommen, das am 14. Juli 2010 abgeschlossen wurde, zielt darauf ab, die Bestimmungen der bilateralen Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen 12 Mitgliedstaaten und der Föderativen Republik Brasilien mit einem bilateralen Abkommen zwischen der EU und Brasilien zu ersetzen. Ich unterstütze das Abkommen, da es einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor darstellt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie das bei früheren Abkommen der Fall war, die für den gleichen Bereich Geltung hatten, und die vor kurzem vom Parlament übernommen wurden und angesichts des spezifischen Kontexts, in dem die Zivilluftfahrt agiert, lässt dieser Vorschlag ernsthafte Bedenken über seinen Umfang und die möglichen Auswirkungen aufkommen. Er betrifft eine Angelegenheit mit klaren Auswirkungen auf Luftfahrtunternehmen in einem Sektor, der aus verschiedenen Gründen, strategische Bedeutung für die Wahrung nationaler Interessen hat. Im Falle Brasiliens sind diese Bedenken sogar noch dringlicher Art. Der Zweck dahinter ist klar, und die Berichterstatterin hat nicht versucht, ihn zu verheimlichen: Das Ziel ist die Öffnung des Marktes, um „neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen“ zu schaffen.

Wir wissen, dass die beabsichtigte Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen europäischen Unternehmen zu dem Prozess beiträgt, der die monopolistische Konzentration des Sektors ermöglicht, die auch bereits stattfindet, sowie zur kontinuierlichen Reduzierung der Kapazität der Mitgliedstaaten, ihre nationalen Luftfahrtunternehmen und damit ihre legitimen Interessen auf mehreren Ebenen zu verteidigen. Der „freie Wettbewerb“, der ständig erwähnt wird und als unantastbar angesehen wird, wird um jeden Preis verteidigt und ist erneut die Säule, auf die sich diese Initiative stützt. Die Folge für diesen Sektor ist nicht wesentlich anders als die für andere Sektoren: die monopolistische Konzentration, die in diesen Fällen immer aufgezwungen wird.-

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Zusammen mit meinen italienischen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) habe ich den Entschluss gefasst, mich in der heutigen Abstimmung bezüglich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Brasilien über bestimmte Aspekte der Luftverkehrsdienste meiner Stimme zu enthalten. Das ergibt sich angesichts des Inhalts der Entschließung über den Fall Cesare Battisti. Ich hätte es vorgezogen, wenn die Abstimmung in Anbetracht der bevorstehenden neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Brasilien über die Auslieferung von Cesare Battisti verschoben worden wäre.

Angesichts der nicht dringlichen Natur dieses Dossiers wäre eine Verschiebung bis zum Beginn der nächsten Tagung oder bis jener im April sicher kein Problem gewesen, besonders wenn wir an das Leid der Familien der Opfer dieses Massenmörders denken. Diese Familien warten seit 31 Jahren darauf, dass Gerechtigkeit geübt wird und darauf, dass Cesare Battisti die von der italienischen Justiz auferlegte Strafe in unseren eigenen Gefängnissen verbüßt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, weil die EU ausschließliche Zuständigkeit bezüglich verschiedener Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen besitzt, die traditionell durch bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geregelt wurden. Daher ermächtigte der Rat am 5. Juni 2003 die Kommission, Verhandlungen mit Drittländern aufzunehmen, um gewisse Bestimmungen in existierenden bilateralen Abkommen durch EU-Abkommen zu ersetzen. Das Abkommen wurde am 14. Juli 2010 unterzeichnet. Es regelt Aspekte wie Sicherheit, Besteuerung von Flugbenzin, Wettbewerbsregeln usw. Der Abschluss dieses Abkommens ist ein wichtiger erster Schritt gewesen, die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Brasilien zu verbessern und hat es Brasilien und der EU ermöglicht, die Zusammenarbeit im Luftverkehrssektor zu verstärken und Schritte zur Verhandlung eines umfassenden Luftverkehrsabkommens einzuleiten. Dieses Abkommen stützt sich auf eine schrittweise Marktöffnung und Regulierungszusammenarbeit und -konvergenz. Es wird erwartet, dass ein solches Abkommen einen Mehrwert (Leistungen in Form niedrigerer Flugpreise) um bis zu 460 Mio. EUR erzeugen kann. Es wird einen positiven Beschäftigungseffekt haben und erwartungsgemäß wesentliche neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen sowie Vorteile für die Reisenden haben.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für dieses horizontale Abkommen gestimmt, das an sich nicht wichtig ist, aber einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Brasilien darstellt und es Brasilien und der EU ermöglicht, die Zusammenarbeit im Luftverkehrssektor weiter zu verbessern und Schritte zur Verhandlung eines umfassenden, gegenseitigen Luftverkehrsabkommens einzuleiten. Das umfassende Luftverkehrsabkommen sollte auf eine Kombination von schrittweiser Marktöffnung und Regulierungszusammenarbeit und -konvergenz gestützt sein. Die Vorteile für die EU werden zusätzliche Routen und niedrigere Flugpreisen für Verbraucher sein.

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE), schriftlich. (IT) Meine Stimmenthaltung bezüglich des Berichts über das Abkommen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über Luftverkehrsdienste drückt eine Haltung aus, die über den Rahmen der Angelegenheit hinausgeht.

Ich bin mit dem Verhalten der brasilianischen Regierung im Fall Cesare Battisti nicht einverstanden. Die Auslieferung – für die Richtlinien in einem bilateralen Abkommen festgelegt sind – hätte bewilligt werden sollen. Die Interpretation der Justizbehörden verstößt gegen die eingegangenen Verpflichtungen. Die Strafe – welche Herr Battisti in Italien verbüßen sollte – wurde von einem gewöhnlichen Richter verhängt, indem allgemeines Recht auf eine gewöhnliche Straftat angewandt wurde: Massenmord. Es ist schwierig, internationale Beziehungen wie jene, die in den Berichten definiert sind und über die im Parlament abgestimmt wird, mit einem Land zu unterstützen, das Abkommen missachtet und vor allen Dingen zum grundlegenden Recht zum Schutz des Lebens Stellung bezieht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU hat sich immer für den freien Wettbewerb eingesetzt. Das Mandat, das die Kommission am 15. Oktober 2010 erhalten hat, um ein Luftverkehrsabkommen mit Brasilien zu auszuhandeln, gestützt auf eine Kombination von schrittweiser Marktöffnung und Regulierungszusammenarbeit und -konvergenz, ist daher äußerst sinnvoll. Dieses Abkommen gestattet allen EU- Luftfahrtunternehmen nichtdiskriminierenden Zugang zu Verbindungen mit Brasilien und ersetzt oder ergänzt die Bestimmungen des gegenwärtigen bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen den Mitgliedstaaten und Brasilien.

Es ist dies ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor, wodurch sie in der Lage waren, ihre Zusammenarbeit auf dieser Ebene fortzusetzen und Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zwischen Brasilien und der EU aufzunehmen. Alle Verbraucher profitieren von diesem neuen Abkommen, das die Möglichkeit niedrigerer Flugpreise für Flüge nach Brasilien bietet.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe mich bezüglich der von Frau Macovei vorgelegten Empfehlung und zwei weiteren Berichten angesichts des Verhaltens der brasilianischen Behörden im Fall Cesare Battisti der Stimme enthalten. Dass die Auslieferung eines Terroristen – der von Brasilien nicht als solcher anerkannt wird– gescheitert ist, muss berücksichtigt werden. Aus diesem Grund habe ich zusammen mit dem Rest der Delegation der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) den Entschluss gefasst, mich bezüglich des Entschließungsentwurfs über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien hinsichtlich der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten zum Zwecke der Durchführung von Geschäften und für den Tourismus der Stimme zu enthalten, und ebenso bezüglich des Berichts über die Verbesserung der Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Brasilien. Selbstverständlich ist unser Handeln kein Ausdruck unserer Ablehnung des Inhalts der Berichte, sondern ein politisches Zeichen, durch das wir erneut unsere Enttäuschung über das Verhalten der brasilianischen Behörden im Fall Cesare Battisti ausdrücken wollten.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Durch unsere Stimme für diesen Bericht drücken wir die notwendige positive Stellungnahme des Europäischen Parlaments über das zwischen der EU und Brasilien abgeschlossene internationale Abkommen aus. Es ist ein horizontales Abkommen mit Brasilien, das eine solide Rechtsgrundlage für Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor bilden wird. Es ist dies ein wichtiger erster Schritt für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor und er wird beiden Vertragspartnern erlauben, ihre Zusammenarbeit auf dieser Ebene fortzusetzen und Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Es wird angenommen, dass ein solches Abkommen Vorteile für Verbraucher in Form niedrigerer Flugpreise von bis zu 460 Mio. EUR bringen kann. Es wird sich auch positiv auf die Beschäftigung auswirken und man hofft, dass sich für die EU-Luftfahrtunternehmen neue Geschäftschancen ergeben werden und die zwischen der EU und Brasilien Reisenden davon profitieren werden. Angesichts dessen stimme ich dem Vorschlag der Berichterstatterin für das Parlament zu, diesen Bericht anzunehmen und der Forderung an den Rat, dieses Verfahren unverzüglich zum Abschluss zu bringen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts des besonders engen Verhältnisses zwischen Portugal und Brasilien begrüße ich natürlich die Annahme dieses Berichts. Er wird bestimmte Bestimmungen, die in den zwölf bilateralen Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten und der Föderativen Republik Brasilien enthalten sind, ersetzen. Dieses Abkommen stellt die Grundlage für eine Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor her und soll wesentliche Vorteile für Verbraucher in Form von niedrigeren Flugpreisen von bis zu 460 Mio. EUR sowie neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen bringen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Das horizontale Abkommen mit Brasilien wird eine solide Rechtsgrundlage für die Luftfahrtbeziehungen zwischen der EU und Brasilien wiederherstellen. Dies war ein wichtiger erster Schritt für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Brasilien im Luftverkehrssektor, der es Brasilien und der EU erlaubt hat, ihre Zusammenarbeit im Luftverkehrssektor weiter zu verbessern und Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Auf Antrag der Kommission vom 15. Oktober 2010 hat der EU-Verkehrsministerrat der Europäischen Kommission das Mandat erteilt, ein umfassendes Luftverkehrsabkommen mit Brasilien zu auszuhandeln, gestützt auf eine Kombination von schrittweiser Marktöffnung und Regulierungszusammenarbeit und –konvergenz.

Es wird erwartet, dass ein solches Abkommen einen Verbrauchervorteil (Vorteile in Form niedrigerer Flugpreise) von bis zu 460 Mio. EUR erzeugen kann. Es wird einen positiven Beschäftigungseffekt haben und voraussichtlich wesentliche neue Geschäftschancen für EU-Luftfahrtunternehmen sowie Vorteile für die Reisenden haben.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe dieses Abkommen unterstützt, das die weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien im Bereich der Zivilluftfahrt fördern wird. Die Luftverkehrsbranche der EU wird von der Beseitigung von Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit zwischen Mitgliedstaaten und Brasilien profitieren.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Brasilien sind im gegenwärtigen Kontext der europäischen Außenbeziehungen von großer Bedeutung. Dieses Abkommen, das ich für den ersten von vielen Schritten in Richtung einer neuen EU-Zivilluftfahrtpolitik mit Brasilien halte, soll die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Beziehungen in diesem Bereich schaffen. Es wird als horizontales Abkommen bezeichnet, weil es eine solide Rechtsgrundlage für eine Reihe von Aspekten der Zivilluftfahrt zwischen den beiden Vertragspartnern schafft, indem es die traditionellen bilateralen Abkommen mit Bestimmungen für eine allgemeine und einheitliche Umsetzung im gesamten Hoheitsgebiet der EU ersetzt, die in diesem Abkommen festgelegt sind.

Der Entwurf der Empfehlung. für die ich als Schattenberichterstatter fungierte, begrüßt die Bedingungen des Abkommens, die so wichtige Themen wie Sicherheit und die Besteuerung von Flugbenzin für eine allgemeine Umsetzung in ganz Europa anspricht sowie die Notwendigkeit, das Wettbewerbsrecht der EU einzuhalten.

Ich glaube, dass das Abkommen den Weg für neue wirtschaftliche Vorteile ebnen wird, ganz gleich, ob sie den Verbrauchern oder den Luftfahrtunternehmen zugutekommen und dass es die Kooperationsbeziehungen zwischen beiden transatlantischen Vertragspartnern stärken und sich so positiv für die EU auswirken wird. Aus den oben genannten Gründen habe ich für das Dokument gestimmt.

 
  
  

Empfehlung: Wim van de Camp (A7-0007/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Im Hinblick auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07853/2010) über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 und im Hinblick auf das Ersuchen um Zustimmung, das von der Kommission im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union innerhalb des rechtlichen Rahmens und nach einer Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingebracht wurde, unterstütze ich den Abschluss dieses Abkommens.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013. Die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes teilnehmenden Länder sollten sich am Außengrenzenfonds gemäß der Entscheidung der Einführung dieses Fonds beteiligen. Dieses Abkommen sollte daher für die Umsetzung von Standards in den teilnehmenden Ländern sorgen, damit es der Kommission möglich ist, die endgültige Verantwortung für die Einsetzung der Mittel des Fonds in diesen Staaten zu übernehmen. Es berücksichtigt Aspekte auf der Ebene der Finanzverwaltung und der Kontrolle des Fonds und legt außerdem die Bestimmungen für die finanziellen Beiträge dieser Länder für den Haushalt des Fonds fest.

Ich möchte auch die Entscheidung Liechtensteins hervorheben, die es durch eine gemeinsame Erklärung abgab, dass es sich nicht am Fonds beteiligt, obwohl dies seine Verpflichtung, finanziell dazu beizutragen, nicht beeinflusst, da er geschaffen wurde, um die Belastungen zu verteilen und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Schengen-Besitzstandes in den Bereichen der Außengrenzen- und Visapolitik bereitzustellen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag betrifft den Beschluss der EU über ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein. Allgemein gesprochen betrifft dieses Übereinkommen die Beteiligung dieser Länder am Außengrenzenfonds, die aus ihrer Beteiligung an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes erwächst. Es ist vorgesehen, dass weitere Übereinkommen abgeschlossen werden, die die notwendigen Bestimmungen für die Umsetzung dieser Beteiligung festlegen werden, insbesondere jene, die den Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherstellen, und jene, die es dem Rechnungshof erlauben, den gesamten Prozess zu überwachen. Die endgültige Annahme des Übereinkommens durch den Rat wird der Annahme durch das Parlament folgen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Diese Empfehlung betrifft einen Entwurf eines Beschlusses des Rates für den Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013.

Angesichts der Tatsache, dass dieses Abkommen in den Rahmen der Ziele fällt, die zur Unterzeichnung des Schengen-Abkommens zur Freizügigkeit von Personen und Gütern geführt hat, und in Anbetracht der Abkommen, die bis jetzt zwischen der EU und den oben genannten Ländern bezüglich der im Schengen-Abkommen festgelegten Ziele abgeschlossen wurden und angesichts der Tatsache, dass die EU einen Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 unter dem Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ geschaffen hat, begrüße ich den Abschluss dieses Abkommens, das helfen wird, die Kohäsion innerhalb Europas zu stärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht folgt dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013.

Es ist mit bestehenden oder jenen Übereinkommen verbunden, die bezüglich der Freizügigkeit und Freiheit zwischen diesen Staaten und den EU-Ländern zurzeit noch umgesetzt werden.

Daher will die EU mit dem Ziel, die Überwachung der Außengrenzen, insbesondere im Bereich der Einwanderung, zu unterstützen, unter bestimmten Bedingungen Fördermittel der Union aus dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 vergeben. Die Ziele der in dieser Hinsicht von der EU und der Kommission ergriffenen Maßnahmen verdienen unsere Kritik, da wir die inakzeptable Rückführungsrichtlinie nicht ignorieren dürfen.-

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Als Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlamentes für Beziehungen zur Schweiz, zu Island, zu Norwegen und zum Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum begrüße ich diesen Bericht.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, da es Staaten, die mit der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens assoziiert sind, gestattet, sich am Außengrenzenfonds für den Zeitraum 207-2013 zu beteiligen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Aus der Perspektive einer wirklichen Europäischen Union – im politischen, wirtschaftlichen und vor allem geografischen Sinne – denke ich, dass es notwendig und von entscheidender Bedeutung ist, für diesen Vorschlag zu stimmen, da Länder wie Island, Norwegen, Liechtenstein sowie die Schweiz geografisch in Europa liegen. Ich denke daher, dass eine einheitliche Grenzverwaltungspolitik eingeführt werden sollte, um die Integration und Bewegung von einem Land zum anderen zu ermöglichen. Die Einrichtung eines europäischen Grenzverwaltungsfonds wäre eine gerechte und bedeutende Maßnahme, um eine zentrale Koordinierung zu ermöglichen, und zwar sowohl im Hinblick auf Ressourcen als auch auf die Umsetzung von Strategien. Das würde auch den Tourismus und die Freizügigkeit von Transporten und Personen ermöglichen und fördern.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Gemäß den neuen Befugnissen, die dem Parlament durch den Vertrag von Lissabon erteilt wurden, ist es notwendig geworden, den Entschließungsentwurf des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 anzunehmen. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat die Annahme dieses Übereinkommens empfohlen. Das Übereinkommen sieht die Teilnahme am Außengrenzenfonds durch Drittländer vor, die an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes teilnehmen. Diese Beteiligung kann durch weitere Übereinkommen zustande kommen, die abgeschlossen werden sollten, um die notwendigen Bestimmungen für diese Beteiligung klar zu machen, einschließlich der Bestimmungen für den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Ermächtigung des Rechnungshofes, das Audit durchzuführen. Das Übereinkommen wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart und in Anbetracht dessen, dass in keiner der Stellungnahmen kritische Bemerkungen gemacht wurden, habe ich für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Gemäß der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 sollen sich die an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes teilnehmenden Drittstaaten an dem Fonds beteiligen. Deshalb wird vorgesehen, dass Abkommen abgeschlossen werden, die die zusätzlichen Regeln festlegen, welche für diese Beteiligung notwendig sind, einschließlich der Bestimmungen, die den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Ausübung der Befugnis des Rechnungshofes zur Durchführung der Rechnungsprüfung sicherstellen. Dieser Vorschlag betrifft den Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein, dessen genaues Ziel die Definition der zusätzlichen Regeln für die Beteiligung dieser Länder am oben genannten Fonds ist. ich glaube, dass dies meine Unterstützung im Einklang mit der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres verdient.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Gemäß unserer Position während der Abstimmung im LIBE-Ausschuss (federführender Ausschuss), haben wir in der Verts/ALE-Fraktion gegen diesen Vorschlag gestimmt.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Der Vereinbarung habe ich zugestimmt, da diese Staaten keinerlei Probleme in Qualität und Zuverlässigkeit aufweisen und so keinerlei Sicherheitsrisiko für die EU bestehen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Die Empfehlung betrifft den Abschluss einer Vereinbarung mit Schengen-assoziierten Drittstaaten: Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Sie sollen an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes beteiligt werden. Hierzu bedarf es ergänzender Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und für die Prüfungsbefugnis des Rechnungshofes. Diese Ergänzungen sind sinnvoll, daher habe ich dem Abschluss der Vereinbarungen zugestimmt.

 
  
  

Empfehlung: Carlos Coelho (A7-0008/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass im Schengen-Raum auf einem Gebiet, das 25 Länder und 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger vereinigt, mit 42 673 km Außenseegrenzen und 7 721 km Landesgrenzen, die Freizügigkeit bereits gewährleistet ist, stimme ich für diesen Bericht. Die schrittweise Ausdehnung des Schengen-Raums brachte Drittländer mit besonderen Beziehungen zur EU dazu, sich an der Schengen-Zusammenarbeit zu beteiligen, und die Schweizerische Eidgenossenschaft trat am 1. März 2008 dem Schengen-Besitzstand bei. In Anbetracht der Politik der offenen Grenzen beim Personenverkehr zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein, einem Kleinstaat, der sich seit seinem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 beständig in die europäische Handelszone integriert hat, in Anbetracht der Tatsache, dass es nun 98,4 % der EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat und dass es dem Binnenmarkt angehört, gibt es für mich keinen Grund, seinen Beitritt zum Schengen-Raum abzulehnen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Als ein Kleinstaat, der an die Schweiz und an Österreich grenzt, erstreckt sich Liechtenstein über ein Gebiet von 160 km² mit schätzungsweise 35 000 Einwohnern. Auch wenn das Land kein Mitglied der Europäischen Union ist, ist es durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit ihr assoziiert. Es hat fast alle europäischen Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt und hat darum gebeten, dem Schengen-Raum wegen des freien Personenverkehrs beitreten zu dürfen. Angesichts der bestehenden Tradition der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein und der Tatsache, dass mit dem Beitritt des Landes zum Schengen-Raum keine Gefahr verbunden ist, habe ich für seinen Beitritt gestimmt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, nach der die Unterzeichnung des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands am 28. Februar 2008 stattgefunden hat.

Die Schweiz trat dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Landgrenzen allein bei und schaffte anschließend die Grenzkontrollen an den Flughäfen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums am 29. Mai 2009 ab. Zum ersten Mal mussten Kontrollen dort eingeführt werden, wo es seit 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte. Die 41 Kilometer, die die beiden Staaten trennen, wurden zu einer Schengen-Außengrenze.

Das Europäische Parlament wurde zum ersten Mal im Jahr 2007 aufgefordert, seine Stellungnahme zum Abschluss dieses Protokolls abzugeben. Im Anschluss an ein Ersuchen der damaligen designierten Berichterstatterin Ewa Klamt gab der Rechtsausschuss am 11. Juni 2007 seine einhellige Stellungnahme ab, in der empfohlen wurde, die Rechtsgrundlage zu ändern und auf Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Bezug zu nehmen, durch den die Zustimmung, und nicht nur die Konsultation des Europäischen Parlaments erforderlich ist.

Ich begrüße die neuen durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Regeln, durch die das Europäische Parlament detaillierter über internationale Abkommen unterrichtet wird.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Vor 25 Jahren haben fünf Mitgliedstaaten beschlossen, die nationalen Grenzen untereinander abzuschaffen und eine einzige Außengrenze einzuführen. Gegenwärtig sind alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich, Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien Vollmitglieder des Schengen-Raums. Es sind außerdem drei assoziierte Staaten eingebunden: Norwegen, Island und die Schweiz; Liechtenstein sollte der vierte werden. Es wurde gehofft, dass Liechtenstein dem Schengen-Raum 2008 gleichzeitig mit der Schweiz beitreten würde. Der Prozess verlief jedoch nicht wie erwartet, insbesondere aufgrund von Bedenken, die zwei Mitgliedstaaten, Deutschland und Schweden, in Bezug auf Probleme im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung zum Ausdruck gebracht haben. Der alleinige Beitritt der Schweiz machte es notwendig, Kontrollen dort einzuführen, wo es seit über 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte, und die 41 Kilometer, die die beiden Staaten trennen, wurden zu einer Schengen-Außengrenze.

Angesichts der neuen durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Regeln, durch die das Europäische Parlament detaillierter über internationale Abkommen unterrichtet wird, und der Tatsache, dass die im Rat vorhandenen Bedenken aus dem Weg geräumt worden sind, schlage ich vor, dass das Parlament zum Abschluss dieses Protokolls sein Einverständnis gibt, und hoffe, dass Liechtenstein dem Schengen-Raum so schnell wie möglich beitreten kann.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich es angesichts der Größe Liechtensteins und seiner Beziehungen zu seinen Nachbarn Österreich und der Schweiz, zu denen eine Tradition des freien Personenverkehrs besteht, für notwendig und natürlich halte, die Grenzkontrollen zu diesem Staat abzuschaffen. Außerdem wird die Assoziierung am Schengen- und am Dublin-Besitzstand ganz natürlich stattfinden, da dieses Land bereits einen großen Teil der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt hat und die gleiche Infrastruktur zum Zugriff auf SIS und VIS wie die Schweiz nutzt, ein Land, das bereits Teil des Schengen-Raums ist.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) In Anbetracht der zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betriebenen Politik der offenen Grenzen wurde davon ausgegangen, dass beide Staaten „Schengen“ gleichzeitig beitreten würden. Das ist jedoch nicht passiert. Die Schweiz trat dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 allein bei. Im Abkommen über den Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schengen-Besitzstand wird der mögliche Beitritt Liechtensteins mittels eines Protokolls, das jetzt vom Parlament gebilligt wird, jedoch bereits berücksichtigt. Dieser Beitritt machte es notwendig, Kontrollen zwischen Liechtenstein und der Schweiz einzuführen, wo es seit 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Diese Empfehlung rät dem Parlament, zum Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, das am 28. Februar 2008 geschlossen worden ist, sein Einverständnis zu geben.

Das Ziel des Schengen-Abkommens ist die Schaffung eines Gebiets, auf dem es einen freien Personen- und Warenverkehr ohne Binnengrenzen zwischen den Staaten, aber stattdessen eine einzige Außengrenze gibt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Jahr 1999 wurde die Schengen-Zusammenarbeit in den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union einbezogen. Das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben beim Personenverkehr seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betrieben. Der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum 2008 hat ein Problem für den Personenverkehr zwischen den beiden Staaten geschaffen und die Grenze zwischen ihnen zu einer Schengen-Außengrenze gemacht, weshalb dieses Problem jetzt gelöst werden soll.

Daher gibt es angesichts der Vorteile, die sich aus dem Inkrafttreten dieses Protokolls ergeben, nichts, das seinem Abschluss im Wege stehen würde.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Abkommen von Schengen geht auf das Jahr 1985 zurück, als es von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde. Das Ziel des Abkommens und der späteren im Jahr 1990 angenommenen Übereinkommen zur Durchführung des Abkommens war die Abschaffung der systematischen Grenzkontrollen zwischen den Ländern und die Ermöglichung des freien Personenverkehrs.

Durch das Übereinkommen von Schengen wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten abgeschafft und eine einzige Außengrenze mit gemeinsamen Bestimmungen für die Kontrollen an der Außengrenze, eine gemeinsame Visapolitik, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und das Schengener Informationssystem (SIS) eingeführt.

Derzeit umfasst der Schengen-Raum 25 Schengen-Mitgliedstaaten: Die EU-Staaten Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie die drei assoziierten nicht der EU angehörenden Staaten Island, Norwegen, und die Schweiz. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen-Besitzstand zurzeit nur teilweise an, und deshalb werden an den Grenzen mit diesen drei Mitgliedstaaten immer noch Kontrollen durchgeführt.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe für den Bericht von Herrn Coelho gestimmt. Auch wenn Schottland nicht Teil des Schengen-Raums ist, wenden wir gewisse Teile des Schengen-Besitzstands an. Die schottische Regierung hat sich auf diesem Gebiet auf der Ebene des Rates engagiert, und ich unterstütze diese Arbeit gerne.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, nach der die Unterzeichnung des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands am 28. Februar 2008 stattgefunden hat. Die Schweiz trat dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Landgrenzen allein bei und schaffte anschließend die Grenzkontrollen an den Flughäfen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums am 29. Mai 2009 ab. Zum ersten Mal mussten Kontrollen dort eingeführt werden, wo es seit 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte. Die 41 Kilometer, die die beiden Staaten trennen, wurden zu einer Schengen-Außengrenze. Ich begrüße die neuen durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Regeln, durch die das Europäische Parlament detaillierter über internationale Abkommen unterrichtet wird. Die schrittweise Ausdehnung des Schengen-Raums brachte Drittländer mit besonderen Beziehungen zur EU dazu, sich an der Schengen- Zusammenarbeit zu beteiligen. Die Vorbedingung für die Assoziierung von Drittländern am Schengen-Besitzstand ist ein Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen diesen Staaten und der EU. Für diese Staaten bedeutet die Beteiligung: Aufnahme in den Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen; Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandsund aller Schengen-relevanten Texte auf der Grundlage dieses Besitzstands; Einbeziehung in Entscheidungen im Zusammenhang mit Schengen-relevanten Texten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) 2008 wurde ein Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnet. Das hat dazu geführt, dass das Fürstentum verpflichtet war, den Schengen-Besitzstand umzusetzen, anzuwenden und zu entwickeln. Trotz seines Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum bereits im Jahre 1995 und obwohl es sich durch die Umsetzung vieler EU-Richtlinien in nationales Recht zunehmend in Übereinstimmung mit den europäischen Rechtsvorschriften befand, hat das Fürstentum Liechtenstein noch keine Verhandlungen für den Beitritt zu den Schengen-Abkommen begonnen. Durch dieses Abkommen – das ich unterstützt habe – wurden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt und auf diese Weise der freie Personenverkehr ermöglicht. Ferner wurden für Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, die sich auf internationale Abkommen beziehen, eine Reihe von Durchführungsbestimmungen eingeführt, um dem Europäischen Parlament in Bezug auf ihre Kommunikation und Verabschiedung eine größere Rolle zu verleihen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Liechtenstein ist ein doppelt landumschlossener alpiner Kleinstaat in Westeuropa, der im Westen und Süden an die Schweiz und im Osten an Österreich grenzt. Er erstreckt sich über ein Gebiet von 160 km2 mit schätzungsweise 35 000 Einwohnern und hat das höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weltweit. Liechtenstein hat sich seit seinem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 beständig in die europäische Handelszone integriert. Es hat nun 98,4 % der EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Liechtenstein gehört auch dem Binnenmarkt an, in dem für alle Teilnehmerstaaten die gleichen Grundregeln gelten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Beitritt neuer Länder zum Schengener Informationssystem (SIS) ist von grundlegender Bedeutung, um ein Europa ohne Grenzen zu erreichen. Liechtenstein ist dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 beigetreten und hat sich beständig in die europäische Handelszone integriert. Es unterlag insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, das Schengener Informationssystem, die Luft-, Land- und Seegrenzen, die polizeiliche Zusammenarbeit und die Visumpolitik verschiedenen Evaluierungsverfahren. Durch den Beitritt zu diesem Abkommen wird Liechtenstein Teil des Schengen-Besitzstands sein.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen von Schengen wurde am 14. Juni 1985 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Die Schengen-Zusammenarbeit ist jetzt in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Europäischen Union einbezogen und umfasst 25 Schengen-Mitgliedstaaten, zu denen drei Staaten gehören, die Teil des EWR sind: Norwegen, Island und die Schweiz. Die Schweiz trat dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Landgrenzen allein bei und schaffte anschließend die Grenzkontrollen an den Flughäfen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums am 29. Mai 2009 ab. Da Liechtenstein dem Schengen-Raum nicht beitrat und es eine sehr aktive Politik des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und Liechtenstein gab, mussten zum ersten Mal Kontrollen dort eingeführt werden, wo es seit 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte. Die 41 Kilometer, die die beiden Staaten trennen, wurden zu einer Schengen-Außengrenze. Dieses Abkommen schafft diese Grenze durch den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Schengen-Raum ab. Ich begrüße die neuen durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Regeln, durch die das Europäische Parlament bei der Verabschiedung dieser Abkommen eine aktivere Rolle spielen kann. Aus den oben genannten Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Im Abkommen über den Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schengen-Besitzstand, das seit dem 1. März 2008 in Kraft ist, wird ausdrücklich die mögliche Assoziierung Liechtensteins an den Schengen-Besitzstand mittels eines Protokolls vorweggenommen. In Anbetracht der seit Jahrzehnten zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betriebenen Politik der offenen Grenzen beim Personenverkehr wurde davon ausgegangen, dass beide Staaten dem Schengen-Raum gleichzeitig beitreten würden. Dies ist jedoch nicht passiert, da die Schweiz dem Schengen-Besitzstand am 12. Dezember 2008 allein beitrat. Dadurch mussten schließlich Kontrollen dort eingeführt werden, wo es seit 100 Jahren keine echte Grenze gegeben hatte. Um diese Grenze zu überwinden und angesichts der Tatsache, dass Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Binnenmarkt angehört, habe ich dem Abschluss dieses Protokolls in der Erwartung, dass der Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Besitzstand jetzt endlich erreicht werden kann, zugestimmt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Das Europäische Parlament wurde zum ersten Mal im Jahr 2007 aufgefordert, seine Stellungnahme zum Abschluss dieses Protokolls abzugeben. Im Anschluss an ein Ersuchen der damaligen designierten Berichterstatterin Ewa Klamt gab der Rechtsausschuss am 11. Juni 2007 seine einhellige Stellungnahme ab, in der empfohlen wurde, die Rechtsgrundlage zu ändern und auf Artikel 300 Absatz 3 des EG-Vertrags Bezug zu nehmen (die Vorschläge für Beschlüsse des Rates zielten darauf ab, den im Hauptabkommen vorgesehenen „besonderen institutionellen Rahmen“ zu ändern, dessen Bestandteil das vorgeschlagene Protokoll ist), durch den die Zustimmung, und nicht nur die Konsultation des Europäischen Parlaments erforderlich ist. Aus diesem Grund und wegen des bevorstehenden Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon wurde dieser Bericht an den LIBE-Ausschuss zurückgeschickt.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil ich denke, dass sie in Ländern wie Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Inkrafttreten, zur Umsetzung und zur Entwicklung des Schengen-Besitzstands beitragen kann.

Für diese Länder ist es tatsächlich wichtig, am Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 nach den geltenden Maßnahmen und Abkommen teilzuhaben. Um ein geeinteres Europa zu erreichen, das jedoch nicht die Praktikabilität aus den Augen verliert, wird ihre Teilnahme durch ergänzende Vorschriften geregelt, die auch die finanziellen Vorschriften der Europäischen Union und die Kontrollbefugnis des Rechnungshofs sicherstellen werden.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe der Vereinbarung über den Schengen-Beitritt von Liechtenstein zugestimmt, da hier ein logischer Schritt vollzogen wird, der uns keinerlei Probleme macht. Es ist zu erwarten, dass die Vereinbarung reibungslos funktioniert.

 
  
  

Empfehlung: Monika Hohlmeier (A7-0013/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme angesichts der Tatsache, dass das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vorsieht, für diese Empfehlung. Angesichts der Tatsache, dass Liechtenstein und die Schweiz beim Personenverkehr bereits seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betreiben und dass Liechtenstein im Jahr 2001 sein Interesse an einem Anschluss an das Dublin-Abkommen bekundet hat, dies jedoch aufgrund von Differenzen zwischen dem Rat und dem Parlament nicht durchgeführt wurde, die jedoch im Vertrag von Lissabon beigelegt worden sind, besteht für mich kein Grund, den Abschluss dieses Abkommens abzulehnen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, in dem es heißt, dass das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vorsieht.

Der Rat erteilte der Kommission am 27. Februar 2006 die entsprechende Ermächtigung zur Aufnahme der Verhandlungen mit Liechtenstein und der Schweiz. Nach dem Abschluss der Verhandlungen wurde der Entwurf des Protokolls über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz vorgelegt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2006 für ein Protokoll über die Assoziierung Liechtensteins stützte sich in seiner Rechtsgrundlage auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der die Anhörung des Europäischen Parlaments vorsah.

Ich begrüße die erneute Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf für einen Ratsbeschluss und damit die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Wie bereits vom Parlament in erster Lesung beantragt, ist zum Abschluss dieses Protokolls mit Liechtenstein die Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen. Angesichts der erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit Liechtenstein und der nun geänderten Rechtsgrundlage sollte die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls erteilt werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (das Dublin-/Eurodac-Abkommen) wurde 2004 abgeschlossen. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz und Liechtenstein beim Personenverkehr bereits seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betreiben, wäre die Assoziierung Liechtensteins an diesen Verhandlungen ein logischer Schritt gewesen. Obwohl Liechtenstein sein Interesse bekundete, wurde es außen vor gelassen, da noch kein Abkommen über die Besteuerung von Sparerträgen mit der Europäischen Gemeinschaft bestand.

Angesichts der neuen durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Regeln, durch die das Europäische Parlament am Abschluss von internationalen Abkommen viel enger beteiligt werden kann, sowie der Tatsache, dass Liechtenstein ein solches Abkommen abgeschlossen hat, das seit dem 1. Juli 2005 in Kraft ist, unterstütze ich die Entscheidung des Parlaments, dem Abschluss dieses Protokolls zuzustimmen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) 2004 wurde ein Abkommen über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags mit der Schweiz abgeschlossen. Dieses Abkommen sieht eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll vor. Der Rat erteilte der Kommission am 27. Februar 2006 die entsprechende Ermächtigung zur Aufnahme der Verhandlungen mit Liechtenstein und der Schweiz. Am 21. Juni 2006 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und der Entwurf des Protokolls über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz paraphiert. Nun ist es am Parlament, dem Abschluss dieses Protokoll zuzustimmen. Ich bin der Ansicht, dass dies geschehen sollte, und aus diesem Grund stimme ich für diese Empfehlung.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Rat hat den Entwurf eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags vorgelegt.

Ich begrüße die Annahme dieses Protokolls, in dem es um die Europäische Union und zwei Staaten geht, die eine Geschichte gutnachbarlicher Beziehungen und des freien Personenverkehrs verbindet. Ich stimme den von der Berichterstatterin vorgestellten Schlussfolgerungen zu, und ich begrüße insbesondere die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung des Fürstentums Liechtenstein am Dublin-Abkommen mit der Schweiz, und hoffe, dass ein schneller Abschluss erreicht wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es geht hier um Fragen, die mit dem Recht auf Asyl und den Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags im Zusammenhang stehen.

Das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (das Dublin-Abkommen mit der Schweiz) sieht eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vor.

Nachdem Liechtenstein und die Schweiz beim Personenverkehr bereits seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betreiben, bekundete Liechtenstein im Jahr 2001 sein Interesse an einem Anschluss an das Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Da jedoch kein Abkommen über die Besteuerung von Sparerträgen zwischen der EU und Liechtenstein bestand, wurde Liechtenstein nicht an den Verhandlungen mit der Schweiz beteiligt.

Mit Abschluss und Inkrafttreten eines solchen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein bekräftigte Liechtenstein 2005 seinen Wunsch, am Dublin-Besitzstand assoziiert zu werden.

Der Rat erteilte der Kommission 2006 die entsprechende Ermächtigung zur Aufnahme der Verhandlungen mit Liechtenstein und der Schweiz. Die Verhandlungen wurden abgeschlossen, und der Entwurf des Protokolls wurde paraphiert.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, in dem es heißt, dass das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen von 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (das „Dublin-Abkommen mit der Schweiz“) eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vorsieht. Ich begrüße die erneute Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf für einen Ratsbeschluss und damit die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Angesichts der erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit Liechtenstein und der nun geänderten Rechtsgrundlage sollte die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls erteilt werden.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Empfehlung an die Kommission über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat, in der Schweiz oder – wenn das Protokoll ratifiziert wird, wie die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament hofft – im Fürstentum Liechtenstein gestellten Asylantrags gestimmt. Der Zweck des Dublin-Abkommens ist es, die teilnehmenden Staaten mit Kriterien auszustatten, die es ermöglichen sollen, festzustellen, welcher Staat für die Überprüfung eines Asylantrags zuständig ist und auf diese Weise eine bessere Behandlung von Asylbewerbern sicherzustellen und gleichzeitig den Staaten Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen diese organisierte Kriminalität bekämpfen können. Die Wichtigkeit dieser Themen – also der Schutz von Flüchtlingen und die internationale Sicherheit – erfordert die vorsichtigen und beständigen Bemühungen von allen europäischen Organen, damit Flüchtlinge und Asylbewerber sich auf klare rechtliche und normative Kriterien und Hinweise verlassen können.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich begrüße die erneute Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf für einen Ratsbeschluss und damit die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Wie bereits vom Parlament in erster Lesung beantragt, ist zum Abschluss dieses Protokolls mit Liechtenstein die Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen. Ich unterstütze den Abschluss des Protokolls. Angesichts der erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit Liechtenstein und der nun geänderten Rechtsgrundlage habe ich dafür gestimmt, die Zustimmung zu erteilen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Tatsache, dass das Europäische Parlament zum Entwurf für einen Ratsbeschluss erneut konsultiert wurde, und dass daher die Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz fortgesetzt werden. In Übereinstimmung mit den in erster Lesung zum Ausdruck gebrachten Wünschen des Parlaments, ist zum Abschluss dieses Protokolls mit Liechtenstein die Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen. In Anbetracht der Verbindung, die bereits zwischen Liechtenstein und der EU besteht, glaube ich, dass der Abschluss des Protokolls angesichts der geänderten Rechtsgrundlage wichtig ist. Deshalb habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (bekannt als „Dublin-Abkommen mit der Schweiz“) sieht eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vor. Tatsächlich hat die seit Jahrzehnten betriebene Politik der offenen Grenzen beim Personenverkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz Liechtenstein dazu veranlasst, im Jahr 2005 erneut sein Interesse an einem Anschluss an das Dublin-Abkommen mit der Schweiz zu bekunden. Der endgültige Abschluss des Abkommens findet aus mehreren Gründen erst jetzt statt: erstens, weil andere Abkommen, über die mit Liechtenstein verhandelt wurde, noch nicht abgeschlossen waren; zweitens, weil es eine Kontroverse über die Rechtsgrundlage gab, und später wegen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon. Letztendlich hat das Parlament sein Ziel erreicht, da es seine Zustimmung geben muss, statt einfach nur konsultiert zu werden. Ich begrüße diese Tatsache und stimme daher für den vorliegenden Bericht.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (das „Dublin-Abkommen mit der Schweiz“) sieht eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vor. Nachdem Liechtenstein und die Schweiz beim Personenverkehr bereits seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betreiben, bekundete Liechtenstein im Jahr 2001 sein Interesse an einem Anschluss an das Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Da jedoch kein Abkommen über die Besteuerung von Sparerträgen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein bestand, wurde Liechtenstein nicht an den Verhandlungen mit der Schweiz beteiligt. Mit Abschluss und Inkrafttreten eines solchen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein bekräftigte Liechtenstein am 10. Juni 2005 seinen Wunsch, am Dublin-Besitzstand assoziiert zu werden. Da die Einwände des Rates im Hinblick auf die Rechtsgrundlage ausgeräumt worden sind und die Zustimmung des Parlaments notwendig geworden ist, glaube ich, dass alle Bedingungen für die Erteilung einer Zustimmung zu diesem Protokoll mit Liechtenstein erfüllt worden sind.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Obwohl die Berichterstatterin die erneute Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf für einen Ratsbeschluss und damit die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz begrüßt und die Zustimmung des Parlaments fordert, hat sich die Verts/ALE-Fraktion dazu entschieden, diesem Rat nicht Folge zu leisten. Aus diesem Grund haben wir gegen diesen Vorschlag gestimmt, wie wir es auch im LIBE-Ausschuss getan haben.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich den Abschluss des Protokolls über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz unterstütze. Dieses Abkommen hat die Schweiz bereits in die Lage versetzt, wichtige Instrumente im Kampf gegen das internationale Verbrechen und die illegale Einwanderung zu nutzen.

Das ist nicht alles. Durch den Aufbau einer derartigen Zusammenarbeit können mehrfache und unberechtigte Asylanträge vermieden werden. Jetzt besteht das Ziel darin, Liechtenstein an den gleichen Vorteilen teilhaben zu lassen und es dem endgültigen Ziel der Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union näher zu bringen.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Mit Freude habe ich dem Abkommen über den Beitritt Liechtensteins zum EU-Asylsystem zugestimmt. Mehrfachasylanträge in der EU und Liechtenstein sind dadurch nicht mehr möglich. Ablehnung in Liechtenstein bedeutet damit auch Ablehnung in der EU und umgekehrt. Gleichzeitig zur Vereinfachung wird dadurch eine weitere Harmonisierung erreicht.

 
  
  

Empfehlung: Monica Luisa Macovei (A7-0011/011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich.(PT) Angesichts der Tatsache, dass das vorliegende Abkommen EU-Brasilien auf der Basis der Gegenseitigkeit die Befreiung von der Visumpflicht bei Reisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für alle brasilianischen Staatsangehörigen und alle Unionsbürgerinnen und -bürger, einschließlich der Staatsangehörigen der vier Mitgliedstaaten vorsieht, die für die Einreise nach Brasilien zurzeit noch ein Visum benötigen, stimme ich für diese Empfehlung. Da das Abkommen bestehende bilaterale Abkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten und Brasilien, die Reisen zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Zwecken und zum Zwecke der Ausübung einer entlohnten Tätigkeit abdecken, ergänzt, es diese Abkommen jedoch nicht ersetzt, gibt es keinen Grund, weshalb es nicht abgeschlossen werden sollte. Die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum wurde auf drei Monate je Sechsmonatszeitraum begrenzt, weshalb dies keinen Anlass zur Besorgnis gibt, dass es zu illegaler Einwanderung von brasilianischen Staatsangehörigen kommt.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für die Entschließung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten gestimmt. Dieses Abkommen EU-Brasilien sieht auf der Basis der Gegenseitigkeit die Befreiung von der Visumpflicht bei Reisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken – wie sie in dem Abkommen definiert sind – für alle brasilianischen Staatsangehörigen und alle Unionsbürgerinnen und -bürger, einschließlich der Staatsangehörigen der vier Mitgliedstaaten – Estland, Lettland, Zypern und Malta – vor, die für die Einreise nach Brasilien zurzeit noch ein Visum benötigen. Es liegt in der Natur der gemeinsamen Visumpolitik und der diesbezüglichen ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union, dass allein die Union, und nicht der einzelne Mitgliedstaat, ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht aushandeln und abschließen kann.

Wichtig ist, dass zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Bestimmung in das Abkommen aufgenommen wurde, nach der es von Brasilien nur für alle Mitgliedstaaten der Union ausgesetzt oder gekündigt werden kann. Umgekehrt kann auch die Union das Abkommen nur für alle ihre Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen. Ich stimme der Meinung der Berichterstatterin zu, dass wir die Umsetzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit in der Visumpolitik der EU sicherstellen müssen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit. Brasilien verlangt jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Die anderen Mitgliedstaaten haben bilaterale Visaabkommen mit Brasilien, so dass ihre Staatsangehörigen für kurzfristige Aufenthalte in Brasilien von der Visumpflicht befreit sind.

Es liegt in der Natur der ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union, dass allein die Union, und nicht der einzelne Mitgliedstaat, ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht aushandeln und abschließen kann. Deshalb fasste der Rat am 18. April 2008 einen Beschluss, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten aufzunehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde das Abkommen paraphiert und die offizielle Unterzeichnung im Namen der Union und Brasiliens fand am 8. November 2010 in Brüssel statt.

Ich sehe es als äußerst wichtig an, dem Abschluss dieses Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht zuzustimmen, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Die gemeinsame Visumpolitik der EU sollte unverzüglich geltend gemacht werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Obwohl brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind, verlangt Brasilien jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Obwohl alle anderen Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen mit Brasilien ausgehandelt haben, um eine Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten sicherzustellen, ist es gegenwärtig für die Mitgliedstaaten jedoch nicht mehr möglich, diese Art von Abkommen auf einer individuellen Grundlage abzuschließen.

Die EU hat also auf dem Gebiet der gemeinsamen Visumpolitik die ausschließliche Außenkompetenz. Daher wurde am 8. November 2010 ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten abgeschlossen. Ich unterstütze die Tatsache, dass dieses Abkommen somit die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger der EU garantiert, indem es sicherstellt, dass es von Brasilien oder der Union nur für alle Mitgliedstaaten der Union ausgesetzt oder gekündigt werden kann.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da sie die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger im Rahmen der gemeinsamen Visumpolitik zwischen der EU und Brasilien garantiert. Das Abkommen ergänzt bestehende bilaterale Abkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten und Brasilien, die Reisen zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Zwecken abdecken, es ersetzt diese Abkommen jedoch nicht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Während des letzten portugiesischen Ratsvorsitzes hat die Europäische Union eine besondere strategische Partnerschaft mit Brasilien aufgebaut. In dem Geist, der dieses ähnliche Abkommen bestimmen sollte, sind alle Maßnahmen, die Hindernisse, die den Kontakt zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und den Bürgerinnen und Bürgern dieses anderen portugiesischsprachigen Landes behindern, aus dem Weg räumen, ganz klar zu begrüßen. Da vier europäische Länder immer noch nicht von der Visumpflicht befreit sind, bin ich der Ansicht, dass die Einbeziehung dieser Länder in dieses System und somit eine positive Bewertung des uns jetzt vorgelegten Abkommens nur von Vorteil ist. Im Hinblick auf die Beziehungen EU-Brasilien sollte bedacht werden, dass die strategische Bedeutung dieses Landes lange Zeit die Schaffung einer speziellen Delegation gerechtfertigt hat, wie dies auch bei den anderen Ländern der Fall ist, die das Quartett aus Brasilien, Russland, Indien und China bilden, sowie bei Ländern, die auf der internationalen Bühne objektiv eine geringere Bedeutung haben.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben jedoch die gleichen Privilegien. Die Staatsangehörigen der folgenden Länder sind in dieser Lage: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Das bedeutet, dass der „Grundsatz der Gegenseitigkeit“ nicht eingehalten wird.

Damit diese Bürgerinnen und Bürger auf gleicher Augenhöhe mit den anderen Bürgerinnen und Bürgern der EU und Brasiliens sind, ist es notwendig, ein Abkommen zwischen der EU und Brasilien abzuschließen. Es darf keine EU der zwei Geschwindigkeiten geben, und aus diesem Grund begrüße ich die Annahme dieses Abkommens, nicht nur, weil es grundsätzlich fair scheint, sondern auch, weil es einem der wenigen Fälle von negativer Diskriminierung, die immer noch zwischen den Menschen in der EU existiert, ein Ende gesetzt hat.-

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Zusammen mit meinen italienischen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) habe ich mich dazu entschieden, mich bei der heutigen Abstimmung über die Beziehungen der Europäischen Union und Brasilien in Bezug auf die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten der Stimme zu enthalten. Der Grund dafür ist, dass ich es angesichts des Inhalts der Entschließung zum Fall Cesare Battisti vorgezogen hätte, wenn die Abstimmung auf ein Datum nach der Verkündung des neuen Urteils des Bundesgerichts in Brasilien zur Auslieferung von Cesare Battisti, eines Verbrechers, verschoben worden wäre.

Angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei um kein dringendes Dossier handelt, wäre seine Verschiebung auf die nächste Sitzungsperiode im April sicher kein Problem gewesen, insbesondere, wenn man an den Schmerz der Familien der Opfer dieses Massenmörders denkt. Die gleichen Familien haben 31 Jahre darauf gewartet, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, und dass Cesare Battisti die durch die italienische Justiz verkündete Strafe in unseren eigenen Gefängnissen verbüßt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es geht hier darum, die Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten auf Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus EU-Ländern auszuweiten, die immer noch der Visumpflicht unterliegen.

Der Bericht spricht sich dafür aus, die Zustimmung zum Abschluss dieses Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht so bald wie möglich zu erteilen, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Es geht hier um die Umsetzung Politik der Gegenseitigkeit in Visumfragen.

Das Parlament ist der Ansicht, dass die Politik der Gegenseitigkeit in Visumfragen so lange verfolgt werden sollte, bis die Bürger aller EU-Mitgliedstaaten ohne Visum in all diejenigen Länder – darunter die Vereinigten Staaten und Kanada – reisen können, deren Bürgerinnen und Bürger bereits ohne Visum in die EU reisen können. Wir halten dies für fair.

 
  
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  Jacqueline Foster (ECR), schriftlich. Für die europäische Luftfahrtindustrie und ihre Kunden waren die vergangenen Monate nicht gerade einfach! Die berühmt-berüchtigte Krise infolge der Vulkanasche ist genau zu dem Zeitpunkt aufgetreten, als die Fluggesellschaften und natürlich auch ihre Fluggäste die Folgen einer sehr schweren Rezession bewältigen mussten.

Inmitten dieser Herausforderungen gibt es jedoch sowohl für die Unternehmen wie auch für die Fluggäste einige gute Neuigkeiten! Die heutige Abstimmung über das Luftverkehrsabkommen EU-Brasilien bringt für beide Parteien entscheidende Vorteile.

Erstens ist Brasilien ein strategisch sehr wichtiger Partner für die EU mit einem Zukunftsmarkt mit einem enormen Potenzial. Gegenwärtig gibt es auf Flügen zwischen Brasilien und der EU jährlich mehr als vier Millionen Fluggäste. Da dies ein Land mit einem sich schnell entwickelnden Tourismussektor ist, kann die Zahl nur steigen.

Aus Sicht der Unternehmen ist Sao Paolo die Finanzhauptstadt Südamerikas. Die Entwicklung einer hochspezialisierten Öl- und Finanzindustrie wird zu einer stärkeren Nachfrage nach Flugreisen führen.

Der größte Erfolg ist in diesem Zusammenhang die Abschaffung nationaler Einschränkungen in den bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Brasilien. Das ist ein äußerst wichtiger erster Schritt zur Stärkung der Luftfahrtbeziehungen EU-Brasilien, der es Brasilien und der EU ermöglicht hat, die Aushandlung eines umfassenden Luftverkehrsabkommens anzugehen.

(Erklärung der Stimmabgabe abgekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe mich in der Schlussabstimmung über den Bericht von Frau Macovei ebenso wie bei den Abstimmungen über die Berichte von Frau Ţicău und von Herrn Enciu der Stimme enthalten, um meine Enttäuschung über das Verhalten der brasilianischen Regierung in Bezug auf die Auslieferung des Terroristen Cesare Battisti zum Ausdruck zu bringen.

Die Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht und über die Luftverkehrsdienste bekräftigen die guten Beziehungen zwischen Brasilien und der Europäischen Union. Während der Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) habe ich darum gebeten, den brasilianischen Botschafter bei der Europäischen Union anzuhören, um einige grundsätzliche Fragen wie die Achtung der Menschenrechte, den Kampf gegen den Terrorismus und Ansichten über Freiheit und Sicherheit in Europa und Brasilien zu erörtern. Ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl für die europäischen Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bürgerinnen und Bürger Brasiliens konkrete Ergebnisse erzielen können.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten gestimmt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit. Brasilien verlangt jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Die anderen Mitgliedstaaten haben bilaterale Visaabkommen mit Brasilien, so dass ihre Staatsangehörigen für kurzfristige Aufenthalte in Brasilien von der Visumpflicht befreit sind. Es liegt in der Natur der gemeinsamen Visumpolitik und der diesbezüglichen ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union, dass allein die Union, und nicht der einzelne Mitgliedstaat, ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht aushandeln und abschließen kann. Es ist äußerst wichtig, die Zustimmung zum Abschluss dieses Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht zu erteilen, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Wir müssen auf diesem Gebiet unverzüglich Maßnahmen ergreifen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, dass das Parlament seine Zustimmung zum Abschluss dieses Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht so bald wie möglich erteilt, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Die EU-Politik der Gegenseitigkeit in Visumfragen sollte unverzüglich geltend gemacht werden.

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE), schriftlich. (IT) Meine Stimmenthaltung bei der Abstimmung über den Bericht über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten ist der Ausdruck eines Standpunktes, der über den Anwendungsbereich dieses Abkommens hinausgeht.

Ich bin mit dem Verhalten der brasilianischen Regierung im Fall Cesare Battisti nicht einverstanden. Die Auslieferung – für die in einem bilateralen Abkommen ein entsprechendes Verfahren festgelegt ist – hätte bewilligt werden sollen. Die von den Justizbehörden gelieferte Interpretation verstößt gegen die eingegangenen Verpflichtungen. Die Strafe – die Herr Battisti in Italien verbüßen sollte – wurde von einem normalen Richter auf der Grundlage von normalen Gesetzen für ein alltägliches Verbrechen verhängt: Massenmord. Es ist schwierig, internationale Beziehungen, wie sie in den Berichten definiert sind, über die das Parlament abgestimmt hat, mit einem Land zu unterstützen, das keine Abkommen respektiert und das darüber hinaus zum Grundrecht des Schutzes des Lebens Stellung bezieht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können nach dem soeben vom Parlament angenommenen Abkommen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Vor allem die Bürgerinnen und Bürger Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, die für die Einreise nach Brasilien zurzeit noch ein Visum benötigen, werden davon profitieren. Dieses Abkommen betrifft Inhaber gewöhnlicher Reisepässe. Nach der Annahme dieses Abkommens werden alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, von denen Brasilien nach wie vor Einreisevisa verlangt, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Die Aufenthaltsdauer ist auf drei Monate je Sechsmonatszeitraum im Schengen-Raum begrenzt. Dieses Abkommen wird etwa 90-95 % aller Reisenden umfassen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, weil ich es als äußerst wichtig ansehe, den Brasilianern dabei zu helfen, diese riesigen Gebiete anzufliegen. Die technologische und finanzielle Unterstützung werden die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und niedrige Preise sicherstellen. Brasilien kann sich von einem landwirtschaftlichen Erzeugerland zu einem großen Konsumenten von europäischen Waren wandeln, einen neuen Absatzmarkt eröffnen und seine touristischen Dienstleistungen ausweiten, wenn die richtigen Gebiete unterstützt werden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit. Brasilien verlangt jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Die anderen Mitgliedstaaten haben bilaterale Visaabkommen mit Brasilien. Um dieses Problem anzugehen und angesichts der diesbezüglichen ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union fasste der Rat einen Beschluss, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten aufzunehmen. Das vorliegende Abkommen, für das ich gestimmt habe, befreit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Brasilien reisen, von der Visumpflicht, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Das Abkommen ergänzt bestehende bilaterale Abkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten und Brasilien, die Reisen zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Zwecken (z. B. zu Studien- oder Forschungszwecken) abdecken, es ersetzt diese Abkommen jedoch nicht.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich.(PT) Ich habe für den Abschluss dieses Abkommens über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht gestimmt, um sicherzustellen, dass auf der Basis der Gegenseitigkeit und der Gleichbehandlung alle EU-Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach Brasilien reisen können, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Das vorliegende Abkommen EU-Brasilien sieht auf der Basis der Gegenseitigkeit die Befreiung von der Visumpflicht bei Reisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken – wie sie in dem Abkommen definiert sind – für alle brasilianischen Staatsangehörigen und alle Unionsbürger vor, einschließlich der Staatsangehörigen der vier Mitgliedstaaten, die für die Einreise nach Brasilien zurzeit noch ein Visum benötigen. Das Abkommen ergänzt bestehende bilaterale Abkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten und Brasilien, die Reisen zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Zwecken (z. B. zu Studien- oder Forschungszwecken) abdecken, es ersetzt diese Abkommen jedoch nicht.

Die Kategorie von Personen, die zum Zwecke der Ausübung einer entlohnten Tätigkeit reisen, ist ebenfalls vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgenommen. Um die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu garantieren, wurde eine Bestimmung in das Abkommen aufgenommen, nach der es von Brasilien nur für alle Mitgliedstaaten der Union ausgesetzt oder gekündigt werden kann. Umgekehrt kann auch die Union das Abkommen nur für alle ihre Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich.(PT) Mit dem Vertrag von Lissabon wurde festgelegt, dass allein die Union ein Abkommen über die gemeinsame Visumpolitik abschließen kann. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte bereits von der Visumpflicht befreit. Brasilien verlangt jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Dieses Abkommen sieht auf der Basis der Gegenseitigkeit die Befreiung von der Visumpflicht bei Reisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken vor, was sich für beide Parteien als wirtschaftlich vorteilhaft erweisen wird. Die Aufenthaltsdauer ist auf drei Monate je Sechsmonatszeitraum im Schengen-Raum begrenzt.

Ich glaube, dass es wichtig ist, hervorzuheben, dass dieses Abkommen die Situation der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht in vollem Umfang anwenden, also von Bulgarien, Rumänien und Zypern, berücksichtigt, und die Staatsangehörigen Brasiliens von der Visumpflicht befreit und sie dazu berechtigt, sich unabhängig von der für den gesamten Schengen-Raum berechneten Dauer jeweils drei Monate lang im Hoheitsgebiet jedes dieser Mitgliedstaaten aufzuhalten. Ich stimme für dieses Abkommen, da ich der Ansicht bin, dass es entscheidend ist, eine Diskriminierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten zu verhindern und das Prinzip der Gegenseitigkeit, das eines der Leitprinzipien der Europäischen Union ist, ordnungsgemäß umzusetzen.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) Ich begrüße das Ergebnis der Abstimmung. Ich bin der festen Überzeugung, dass jede Maßnahme, die bewirkt, dass die Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedstaaten der EU die gleichen Rechte genießen, unsere Unterstützung verdient. Ich bin umso mehr erfreut, weil diese Gleichberechtigung Schlüsselthemen wie die ungehinderte Überquerung von Grenzen betrifft. Als Pole erinnere ich mich an die vielen Schwierigkeiten, die mit der Überquerung der Grenze verbunden waren, bevor Polen ein Mitglied der Europäischen Union wurde, und aus diesem Grund betrachte ich jeden Schritt, den wir zur vollständigen und auf Gegenseitigkeit beruhenden Abschaffung von Visa unternehmen, als sehr bedeutend an. Die Empfehlung von Frau Macovei ist auch aus einem anderen Grund von großer Bedeutung. In der Begründung stellt die Berichterstatterin fest, dass zwei andere Drittländer, nämlich Kanada und die Vereinigten Staaten, immer noch Einreisevisa verlangen; im Falle Kanadas von den Staatsangehörigen von drei Mitgliedstaaten und im Falle der Vereinigten Staaten von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten. Ich glaube, dass die Maßnahmen, die das Parlament kürzlich ergriffen hat, wie die Schriftliche Erklärung 89/2010, die beabsichtigte Wirkung haben werden und zur Änderung der Visumpolitik der Vereinigten Staaten und Kanadas beitragen werden.

 
  
  

Empfehlung: Ioan Enciu (A7-0010/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diese Empfehlung, weil Brasilien nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 nicht unter die Liste der Länder fällt, deren Bürgerinnen und Bürger die Außengrenzen der EU ohne Visa überschreiten können. Allerdings sind immer noch vier Mitgliedstaaten von den Vorteilen der Gegenseitigkeitsvereinbarung, die getroffen wurde, ausgeschlossen. Da die Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon eingeführt hat, implizieren, dass die gemeinsame Visumpolitik Drittländern gegenüber ausschließlich Aufgabe der EU ist, werden nun alle Mitgliedstaaten in den Genuss der Befreiung von der Visumpflicht für Brasilien kommen. Zusätzlich gelten die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Brasilien immer noch weiter, da sie Kategorien von Reisenden umfassen, die durch das Abkommen EU-Brasilien nicht abgedeckt sind. Ich stimme der Position des Berichterstatters zu, dass dieses Abkommen als Beispiel für die Gegenseitigkeit mit anderen Ländern dienen sollte, insbesondere mit den USA und mit Kanada.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Dieses Abkommen eröffnet den gegenseitigen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger der EU und Brasiliens, die einen diplomatischen, Dienst- oder gewöhnlichen Pass haben, zu einer kurzen visafreien Reise. Um die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger bezüglich der visafreien Einreise sicherzustellen, sieht Artikel 8 des Abkommens vor, dass Brasilien das Abkommen nur für alle Mitgliedstaaten der Union aussetzen oder aufkündigen kann und dass umgekehrt die EU das Abkommen nur bezüglich aller Mitgliedstaaten aussetzen oder aufkündigen kann.

Das Abkommen sieht die Einsetzung eines Sachverständigenausschusses vor, um Uneinigkeiten beizulegen, die sich aus der Auslegung oder Anwendung seiner Bestimmungen ergeben können. Das Abkommen sieht auch den Austausch von exemplarischen Pässen zwischen Brasilien und den Mitgliedstaaten vor. Ich glaube, dass die Aufrechterhaltung schon bestehender bilateraler Abkommen für die Europäische Union von höchster Wichtigkeit bleiben sollte, da diese eine Befreiung von der Visumpflicht für Kategorien von Reisenden vorsehen, die nicht durch das EU-Brasilien-Abkommen gedeckt sind.

In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die Europäische Union die Aussetzungsklausel dann auf die Befreiung von der Visumpflicht zwischen der EU und Brasilien anwenden könnte, falls Brasilien die bilateralen Abkommen aufkündigen sollte. Dieses Abkommen zur Entbindung von der Visumpflicht für die Inhabern von diplomatische, Dienst- oder offizieller Pässe ist ein erster Schritt hin zu einer umfassenden gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Obwohl Brasilien auf der sogenannten „Positivliste“ von Ländern steht, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht entbunden ist, wenn sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, können die Staatsangehörigen von vier EU-Mitgliedstaaten - Estland, Lettland, Malta und Zypern - immer noch nicht in den in den Genuss eines ähnlichen Gesetzes kommen, wenn sie nach Brasilien reisen. Nach dem Vertrag von Lissabon ist die gemeinsame Visapolitik Drittländern gegenüber ausschließlich Aufgabe der EU, so dass es der EU obliegt, dieses Abkommen auszuhandeln, damit so die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger sichergestellt wird.

Es wurde vereinbart, dass zwei getrennte Abkommen unterzeichnet werden sollten: eines für die Inhaber von gewöhnlichen Pässen und das andere für Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen und anderen amtlichen Pässen. Ich unterstütze diese Entscheidung, da dadurch ermöglichst wird, dass das die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässe betreffende Abkommen endlich in Kraft tritt, da es, im Gegensatz zum Abkommen zu gewöhnlichen Pässen, keine Ratifizierung durch den brasilianischen Kongress erfordert.

Die bestehenden bilateralen Abkommen bleiben gültig, da sie bestimmte Kategorien von Reisenden für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreien, die überhaupt nicht durch das Abkommen EU-Brasilien gedeckt sind.--

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe als Berichterstatter für das Europäische Parlament für die Annahme dieses Abkommens gestimmt. Dieses Abkommen wird für Brasilien die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen und die Bürgerinnen und Bürger von vier Mitgliedstaaten, nämlich Estland, Lettland, Malta und Zypern, von der Visumpflicht befreien. Ich glaube, dass das Abkommen einen signifikanten Fortschritt hin zur vollen Visa-Gegenseitigkeit für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger im Verhältnis zu Drittländern darstellt. Die Anstrengungen, die darauf abzielen, die volle Gegenseitigkeit sicherzustellen, sollten fortgeführt werden, damit die Visumpflicht für Kanada und die USA für die Bürgerinnen und Bürger aus fünf Mitgliedstaaten aufgehoben wird: Rumänien, Bulgarien, die tschechische Republik, Zypern und Polen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da sie ein Fortschritt hin zur vollen und gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte für die Inhaber von Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen zwischen der EU und Brasilien darstellt. Die Unterzeichnung dieses Abkommens sollte als Beispiel für andere Länder dienen, insbesondere für die USA und Kanada, die bei bestimmten EU-Mitgliedstaaten immer noch ein Visa fordern.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Entschließung, über die wir heute bezüglich des zu unterzeichnenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten abgestimmt haben, gibt es sogar noch mehr Gründe dafür, dass die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen ebenfalls von dieser Vereinbarung profitieren. Bei dieser Art von Abkommen ist Gegenseitigkeit wesentlich und wichtig, um sicherzustellen, dass derartige Befreiungen nicht aufgrund verwaltungstechnischer oder bürokratischer Erfordernisse eingeschränkt werden, die die legitimen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger enttäuschen könnten. Brasilien wird zunehmend ein wichtiger Partner der Europäischen Union, mit dem es eine gemeinsame Geschichte und eine gemeinsame Sprache verbindet. Alles, was die Beziehungen zwischen diesem großen südamerikanischen Land und Europa vereinfacht, sollte ganz allgemein begrüßt werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 können brasilianische Staatsangehörige ohne Visum in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union reisen, solange es sich um kurzfristige Aufenthalte handelt.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union genießen jedoch die gleichen Privilegien. Die Staatsangehörigen folgender Länder befinden sich in dieser Situation: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit nicht eingehalten wird.

2008 hat der Rat einen Beschluss angenommen, wodurch die Kommission die Befugnisse erhielt, die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Brasilien auszuhandeln, das der Verletzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit ein Ende setzen sollte. Um den Prozess zu beschleunigen und sein Inkrafttreten nicht zu verzögern, haben die Vertragsparteien beschlossen, zwei Abkommen zu erarbeiten: eines für die Inhaber gewöhnlicher Pässe und ein anderes für Inhaber von Diplomatenpässen (wobei letzteres keine Ratifizierung durch den brasilianischen Kongress erforderlich macht).

Ich begrüße daher diese Initiative, die die Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union garantiert, womit der Grundsatz der Gegenseitigkeit voll respektiert wird.

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Gemeinsam mit meinen italienischen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) habe ich beschlossen, mich bei der heutigen Abstimmung über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Brasilien bezüglich der Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten der Stimme zu enthalten. Dies deshalb, weil ich es angesichts des Inhalts der Entschließung zum Cesare-Battisti-Fall vorgezogen hätte, dass die Abstimmung in Erwartung der neuen Entscheidung des Bundesgerichts in Brasilien zur Ausweisung von Cesare Battisti, einem Kriminellen, ausgesetzt worden wäre.

In Anbetracht der mangelnden Dringlichkeit des Dossiers wäre die Vertagung auf die nächste Teilsitzung oder auf eine Sitzung im April sicherlich nicht problematisch gewesen, insbesondere wenn wir an das Leid der Familien der Opfer dieses Massenmörders denken. Dieselben Familien haben 31 Jahre darauf gewartet, dass Gerechtigkeit geschieht und dass Cesare Battisti die Strafe, zu der er von der italienischen Justiz verurteilt wurde, in unseren eigenen Gefängnissen absitzt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Brasilien steht auf der sogenannten Positivliste der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger von der Visumpflicht befreit sind, wenn sie die Außengrenzen der Europäischen Union überqueren. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, auf dem diese Verordnung basiert, sollten alle EU-Bürgerinnen und -Bürger über gleiche Rechte verfügen, wenn sie nach Brasilien reisen.

Bisher wurde der Grundsatz der Gegenseitigkeit mittels bilateraler Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht umgesetzt, die jeweils zwischen Brasilien und den einzelnen Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden. Allerdings haben vier EU-Mitgliedstaaten - Estland, Lettland, Malta und Zypern - keine Abkommen dieser Art unterzeichnet. Als Ergebnis davon wird von ihren Bürgerinnen und Bürger immer noch verlangt, dass bei der Einreise nach Brasilien ein Visum haben, wodurch der Grundsatz der Gegenseitigkeit verletzt wird.

Das EU-Brasilien-Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht, das nicht an Stelle der anderen bilateralen Abkommen tritt, die mit den verschiedenen Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden, deckt nun die Reisen zu touristischen oder Geschäftszwecken von Inhabern von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen ab.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, weil das Abkommen einen gegenseitigen Zugang zu Reisen für kurzfristige Aufenthalte ohne Visum für alle Bürgerinnen und Bürger der EU und Brasiliens eröffnet, die Diplomatenpässe, Dienstpässe oder sonstige amtliche Pässe haben. Um für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Gleichbehandlung sicherzustellen, sieht Artikel 8 des Abkommen vor, dass Brasilien das Abkommen nur bezüglich aller Mitgliedstaaten der Union aussetzen oder aufkündigen kann und dass ebenso die EU das Abkommen nur bezüglich aller Mitgliedstaaten aussetzen oder aufkündigen kann. Dieses Abkommen über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten ist ein Schritt vorwärts hin zur Einführung einer vollen gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht gemäß der Verordnung Nr. 539/2001.

 
  
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  Monica Luisa Macovei (PPE), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, dass das EP zustimmt, die zwei neuen Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht mit Brasilien abzuschließen. Derzeit brauchen brasilianische Bürgerinnen und Bürger kein Visum, um in die EU einzureisen, während die Bürgerinnen und Bürger von Estland, Lettland, Malta und Zypern ein Visum benötigen, um nach Brasilien einzureisen. Diese Abkommen werden die Umsetzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bezüglich der Befreiung von der Visumpflicht zwischen der EU und Brasilien sicherstellen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Befreiung von der Visumpflicht betrifft die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken reisen. Die Bürgerinnen und Bürger der Vertragsparteien können sich auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen für eine Zeit von höchstens drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Datum ihrer ersten Einreise aufhalten. Die Befreiung von der Visumpflicht zu Reisezwecken, die nicht mit den im Abkommen genannten übereinstimmen, ist noch immer nach den Bestimmungen der bilateralen Abkommen, die Brasilien mit 23 der 27 Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, möglich. Das Abkommen berücksichtigt die Situation der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht voll und ganz anwenden. Solange diese Mitgliedstaaten (Zypern, Bulgarien und Rumänien) nicht Teil des Schengen-Raums sind, gewährt die Befreiung von der Visumpflicht den brasilianischen Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich drei Monate lang auf dem Gebiet jedes Mitgliedstaats aufzuhalten, unabhängig von dem Zeitraum, der für den gesamten Schengen-Raum berechnet wurde.

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE), schriftlich. (IT) Meine Enthaltung bei der Abstimmung über den Bericht über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien bezüglich der Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten zeugt von einem Standpunkt, der über den Umfang dieser Angelegenheit hinausgeht.

Ich bin mit dem Verhalten der brasilianischen Regierung im Fall Cesare Battisti nicht einverstanden. Die Auslieferung - Verfahren, für deren Definition es ein bilaterales Abkommen gibt - hätte zugestanden werden müssen. Die von den Gerichtsbehörden gegebene Interpretation verletzt die getroffenen Vereinbarungen. Die Strafe, die Herr Battisti in Italien absitzen sollte, wurde von einem normalen Richter ausgesprochen, der normale Gesetze auf ein normale Straftat angewandt hat: Massenmord. Es ist schwer, internationale Beziehungen zu unterstützen, wie die in den Berichten, über die das Parlament gestimmt hat, bei einem Land, das Abkommen nicht einhält und das darüber hinaus noch für das Grundrecht des Schutzes des Lebens einsteht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die zu touristischen und geschäftlichen Zwecken nach Brasilien fahren möchten, brauchen nach dem Abkommen, das das Europäische Parlament jetzt genehmigt hat, bei Aufenthalten von bis zu drei Monaten kein Visum, ebenso wie brasilianische Bürgerinnen und Bürger schon ohne ein Visum in alle EU-Länder einreisen können. Dieses Abkommen wird hauptsächlich den Bürgerinnen und Bürger von Estland, Lettland, Malta und Zypern zugute kommen, die immer noch ein Visum brauchen, um nach Brasilien einzureisen. Dieses Abkommen betrifft die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen und sonstigen amtlichen Pässen. Mit der Annahme dieses Abkommens werden alle EU-Bürgerinnen und -Bürger - auch die Staatsbürger von Estland, Lettland, Malta und Zypern, für die Brasilien noch ein Visum verlangt hat - in der Lage sein, zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in das Land einzureisen, ebenso wie brasilianische Staatsbürger schon ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum ist auf drei Monate innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten beschränkt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Nach dem Vertrag von Lissabon ist für die gemeinsame Visa-Politik Drittländern gegenüber ausschließlich die EU zuständig. Nur die EU, und nicht die einzelnen Mitgliedstaaten, kann ein Abkommen zur Befreiung von der Visumspflicht mit Brasilien unterzeichnen. Dies war nicht der Fall, bis der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist. Dieser Bericht analysiert das Abkommen zwischen der EU und Brasilien zur Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht. Die offizielle Unterzeichnung des Abkommens für die Union und für Brasilien ist am 8. November 2010 in Brüssel erfolgt. Das Abkommen zur Befreiung von der Visumspflicht tritt nicht an Stelle der anderen bilateralen Abkommen, die mit den verschiedenen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden, sondern ergänzt sie. Allerdings wird das von der Union abgeschlossene Abkommen einen Präzedenzfall für bilaterale Abkommen in den Bereichen darstellen, die von diesen abgedeckt sind, insbesondere die Reisen zu touristischen und Geschäftszwecken. Ich begrüße die Klausel zur Gegenseitig zwischen brasilianischen Staatsangehörigen und EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Garantien für die Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger. Es wurden Bestimmungen vereinbart, wonach Brasilien und die EU das Abkommen nur bezüglich aller Mitgliedstaaten aussetzen oder aufkündigen können. Aus diesen Gründen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Unterzeichnung des EU-Brasilien-Abkommens zur Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte gestimmt, damit gewährleistet ist, dass alle EU-Bürger, die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen - einschließlich der Bürgerinnen und Bürger Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, die bisher weiterhin ein Visum benötigten, um in das brasilianische Staatsgebiet einzureisen - gemäß den Auflagen des Grundsatzes der Gegenseitigkeit und des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Brasilien einreisen können, ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger Brasiliens bereits ohne Visum in die EU-Mitgliedstaaten einreisen können.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Diese Befreiung von der Visumpflicht betrifft die Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken reisen. Die Bürgerinnen und Bürger der Vertragsparteien können sich auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen für eine Zeit von höchstens drei Monaten während eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Tag der ersten Einreise in das Staatsgebiet aufhalten. Die Befreiung von der Visumpflicht zu anderen Reisezwecken als denen, wie sie im Abkommen angegeben sind, kann weiterhin nach den Bestimmungen bilateraler Abkommen erfolgen, die Brasilien mit 23 der 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet hat.

Das Abkommen berücksichtigt die Situation der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht voll und ganz umsetzen. Solange diese Mitgliedstaaten (Zypern, Bulgarien und Rumänien) nicht zum Schengen-Raum gehören, räumt die Befreiung von der Visumpflicht den Bürgerinnen und Bürgern von Brasilien das Recht ein, sich drei Monate auf dem Staatsgebiet jedes dieser Mitgliedstaaten aufzuhalten, unabhängig davon, wie lange der für den gesamten Schengen-Raum berechnete Zeitraum ist.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Brasilien steht auf der „Positivliste“ der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger von den Anforderungen bezüglich der Visumpflicht befreit sind, wenn sie die Außengrenzen der Europäischen Union übertreten. Bisher wurde diese Politik der Gegenseitigkeit über bilaterale Abkommen zwischen Brasilien und den Mitgliedstaaten umgesetzt. Allerdings haben Estland, Lettland, Malta und Zypern keinerlei Abkommen unterzeichnet, und ihre Bürgerinnen und Bürger sind nicht von der Visumpflicht entbunden. Zweck dieses Abkommen ist die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht, und es hat denselben Zweck und Umfang wie das Abkommen für die Inhaber gewöhnlicher Pässe.

Allerdings erfordert das Abkommen bezüglich der Inhaber von Diplomatenpässen nach brasilianischem Recht keine Ratifizierung durch den brasilianischen Kongress und wird daher schneller in Kraft treten. Die beiden Abkommen treten nicht an Stelle der bilateralen Abkommen, die zwischen den Mitgliedstaaten und Brasilien unterzeichnet wurden; sie ergänzen sie lediglich. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Praxis der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumspflicht auch auf andere Drittländer angewandt wird, um die bestehenden Diskriminationen zu beseitigen, insbesondere was die USA und Kanada betrifft.

 
  
  

Empfehlungen: Silvia-Adriana Ţicău (A7-0004/2011), Monica Luisa Macovei (A7-001/2011) und Ioan Enciu (A7-0010/2011)

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Obwohl ich den Inhalt des Abkommens unterstütze, habe ich den Entschluss gefasst, mich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, um gegen die politischen Handlungen, welche die brasilianische Regierung schon seit einiger Zeit im Zusammenhang mit dem Fall Cesare Battisti setzt, zu protestieren.

Es ist eine Tatsache, dass dieser Mörder, der mehrfach verurteilt worden ist, die von der italienischen Justiz verhängten Strafen nicht verbüßt.

 
  
  

Bericht: Evelyne Gebhardt (A7-0012/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich befürworte diesen Bericht, da ich das Potenzial erkenne, das die Dienstleistungsrichtlinie für die verbesserte Integration der Wirtschaft hat, und ich glaube auch, dass die Anwendung der Richtlinie die gegenseitige Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Binnenmarkt und der Kohäsionspolitik konsolidieren kann. Um dieses Ziel zu erreichen, ist größere Transparenz hinsichtlich der Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erforderlich. Es ist wichtig, die Bedingungen für die Nichtanwendung des Herkunftslandprinzips bei bestimmten Fragen oder Aktivitäten zu erwähnen, insbesondere im Hinblick auf die in anderen EU-Instrumenten enthaltenen unterschiedlichen Rechtsvorschriften und die Garantien, die das Zielland entsandten Arbeitnehmern bieten sollte. Diese Angelegenheit hat eine lange Diskussion ausgelöst und die frühzeitige Anwendung der Richtlinie verhindert. Ich fürchte, dass die Anwendung dieser Richtlinie auf einer regionalen und lokalen Ebene Deregulierungsmaßnahmen entgegenwirken und Bemühungen um eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren behindern könnte, insbesondere da ihre Anwendung zusätzliche Ressourcen involvieren kann und der Beitrag der Strukturfonds und anderer Instrumente entscheidend ist, um dies während der Übergangszeit auszugleichen. In diesem Zusammenhang fordere ich größere Kohärenz und Koordinierung zwischen sämtlichen Strategien.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die 2006 in Kraft getreten ist, gestimmt. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit, das Grundlage für den gemeinsamen Markt ist, zu erfüllen. Mit anderen Worten: europäische Dienstleistungserbringer müssen überall in der EU ohne bürokratische Hindernisse arbeiten können. Die Richtlinie deckt verschiedene Dienstleistungen ab, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) 40 % des BIP in der EU ausmacht. Wir erwarten, dass die Umsetzung dieser Richtlinie einen möglichen Gewinn von bis zu 140 Mrd. EUR bringt und dass das BIP in der EU um 1,5 % wächst. Damit die Richtlinie jedoch die erwarteten Vorteile bringt, muss sie ordnungsgemäß umgesetzt werden. Leider ist festgestellt worden, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten es geschafft haben, sie bis Ende 2009 vollständig in nationales Recht umzusetzen. Ich stimme zu, dass die Einrichtung der einheitlichen Ansprechpartner ein wesentlicher Teil der effektiven Umsetzung dieser Richtlinie ist.

Diese einheitlichen Ansprechpartner sind darauf ausgerichtet, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und eine Möglichkeit zu schaffen, um alle Verfahren auf elektronischem Wege durchzuführen und nicht nur in der nationalen Sprache. Angaben der Europäischen Kommission zufolge haben 22 EU-Mitgliedstaaten solche einheitlichen Ansprechpartner eingerichtet; aber nur 17 von diesen verfügen über E-Government-Portale, und diese sind in den einzelnen Mitgliedstaaten auch sehr unterschiedlich. Es muss betont werden, dass Verbraucher ohne gut funktionierende einheitliche Ansprechpartner nicht alle Informationen erhalten werden, und dies wird uns daran hindern, die in der Richtlinie festgesetzten Ziele zu erreichen.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Die sich aus der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ergebenden potenziellen Vorteile sind unbestreitbar. Die von der Richtlinie abgedeckten Aktivitäten machen 40 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitsplätze in der Europäischen Union aus. Durch ihre ordnungsgemäße Umsetzung könnten wir enormes wirtschaftliches Potenzial erschließen, wodurch Arbeitsplätze geschaffen werden und ein Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung geleistet wird. Die Qualität der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ist genauso wesentlich wie die Einhaltung der zu diesem Zweck festgelegten Fristen.

In den der Annahme der Richtlinie vorausgegangenen Verhandlungen hat das Parlament bereits gezeigt, dass es eine entscheidende Rolle spielen kann. Folglich denke ich, dass das Parlament den Prozess der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten überwachen sollte. Europäische Dienstleistungserbringer müssen in der Lage sein, ihre Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union anbieten zu können, ohne von bürokratischen Hindernissen zurückgehalten zu werden. Während der Umsetzungsphase müssen wir uns jedoch auch anderer Aspekte bewusst sein, vor allem der Verwaltungskosten, die derzeit die Mitgliedstaaten belasten.

Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass das vom Rat eingeführte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung zu unnötigen bürokratischen Belastungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene führt. Ich hoffe, dass die potenziellen Vorteile dieser Verfahren so bald wie möglich bewertet werden; andernfalls werden weiterhin hohe bürokratische Kosten anfallen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt. Es ging hierbei nicht um die Bewertung der Umsetzung der 2006 vom Parlament angenommenen Dienstleistungsrichtlinie, da es dafür noch viel zu früh ist. Es ging hierbei darum, nicht nur die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Wichtigkeit dieser Öffnung des Dienstleistungssektors in Europa hervorzuheben (die abgedeckten Bereiche machen 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der Europäischen Union aus, und das Wachstumspotenzial würde zwischen 0,6 und 1,5 % des BIP liegen), sondern auch die grundlegenden Komponenten der Umsetzung der Richtlinie herauszustellen. Zunächst einmal: die einheitlichen Ansprechpartner. Sie sollen die Erbringung von Dienstleistungen in Europa erleichtern. In der Praxis sollten Unternehmer, die ein Unternehmen im Ausland gründen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen möchten, einen einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen können, der alle Formalitäten und Verfahren erläutert, die sie bei der Gründung ihres Unternehmens abwickeln müssen. Diese einheitlichen Ansprechpartner sind der Schlüssel zum Erfolg der Dienstleistungsrichtlinie. Zweitens: der Anwendungsbereich der Richtlinie. Ich glaube, dass wir eine echte politische Aussprache auf europäischer Ebene über unser Verständnis von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und über die Regeln, die wir auf sie anwenden möchten, führen müssen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt. Die Dienstleistungsrichtlinie soll es insbesondere Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen erheblich erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden, neue Geschäftsfelder zu erschließen und auch neues Personal einzustellen. Der Dienstleistungssektor, der 40 % des BIP in der EU ausmacht, ist für das Wirtschaftswachstum und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besonders wichtig. Diese Richtlinie ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem Binnenmarkt für Dienstleistungen, der Unternehmen – und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – befähigen sollte, auf dem gesamten Gebiet des Binnenmarkts bessere Dienstleistungen zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu erbringen und das beträchtliche wirtschaftliche und arbeitsplatzschaffende Potenzial des europäischen Binnenmarkts für Dienstleistungen zu erschließen. Damit Dienstleistungserbringer die Vorteile der Dienstleistungsrichtlinie entsprechend genießen können, sollte die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Meiner Meinung nach muss die Kommission die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten genau überwachen und in regelmäßigen Abständen einen Bericht über ihre Umsetzung vorlegen, um die verbleibenden Hindernisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen und dessen wirtschaftliches Potenzial zu erschließen.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Die im Dezember 2006 angenommene Dienstleistungsrichtlinie setzt das Prinzip der Freizügigkeit in die Praxis um – mit dem Ziel, einen gemeinsamen Markt für Dienstleistungen in der Europäischen Union zu schaffen. Obwohl sie 2006 angenommen wurde, hat diese Bewertung ihrer Umsetzung mehrere Verzögerungen hinsichtlich ihrer Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten aufgedeckt, und zwar aufgrund sowohl legislativer als auch technischer Fragen, da ihre ordnungsgemäße Umsetzung unterschiedliche legislative Instrumente erforderte.

Ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für Dienstleistungen ist für die wirtschaftliche Erholung Europas entscheidend und steht für mehr als 70 % der Arbeitsplätze und der Nettoarbeitsplatzschaffung im Binnenmarkt. Die Erträge auf der Ebene der Europäischen Union könnten sich insgesamt auf 60 bis 140 Mrd. EUR belaufen, was ein potenzielles Wachstum von 0,6 bis 1,4 % des BIP darstellt.

Angesichts der obigen Ausführungen habe ich diesen Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie unterstützt, da ich Bewertungen bezüglich der Umsetzung von Richtlinien für wichtig halte, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass solche Bewertungen bestehende Mängel in ihrer Umsetzung aufdecken können und es somit ermöglichen, diese zu beseitigen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Die Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie ist meiner Meinung nach die Chance, ihre Mängel hervorzuheben, vor allen in Bezug auf ihren Anwendungsbereich. In meiner Stellungnahme im Namen des Ausschusses für Beschäftigung habe ich die derzeit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse umgebende Rechtsunsicherheit und die absolute Notwendigkeit, ihrem spezifischen Charakter Rechnung zu tragen, erwähnt. Während Einstimmigkeit über die Notwendigkeit der Klärung der Konzepte (wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, soziale Dienstleistungen) besteht, ist das Parlament bezüglich dessen, wie dies erreicht werden soll, noch sehr gespalten. Ich habe die Notwendigkeit eines klaren legislativen Rahmens befürwortet, gegebenenfalls durch eine Rahmenrichtlinie. Obwohl ich es bedauere, dass dies nicht im endgültigen Text enthalten ist, gratuliere ich Frau Gebhardt, die diese Punkte in ihrem Bericht im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erwähnt hat, der sich hauptsächlich auf die gegenseitige Evaluierung und die einheitlichen Ansprechpartner konzentrierte. In Absatz 45 wird die Notwendigkeit eines legislativen Rahmens – zugegebenermaßen auf einer sektoralen Ebene – erwähnt und an die von Herrn Barnier in seiner jüngsten Mitteilung eingegangene Verpflichtung erinnert, 2011 Vorschläge zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu unterbreiten. Deshalb warte ich auf die Unterbreitung dieser Vorschläge und auf Maßnahmen, die Dienstleistungserbringern sowie lokalen und regionalen Behörden endlich eine Antwort geben können, aber auch den wichtigen Beitrag dieser Dienstleistungen zum sozialen und territorialen Zusammenhalt anerkennen.

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich. (IT) Die europäische Dienstleistungsrichtlinie trat im Dezember 2006 mit dem ehrgeizigen Ziel in Kraft, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Union zu erfüllen. Den Bestimmungen der Richtlinie zufolge müssen europäische Dienstleistungserbringer überall in der Europäischen Union ohne bürokratische Hindernisse arbeiten können.

Der diskutierte Initiativbericht, der vom Parlament vorgebracht wurde, um den Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationale Rechtssysteme genau zu verfolgen, bewertet die bisherige Arbeit der Mitgliedstaaten. Insbesondere sind Verzögerungen im Prozess der Umsetzung der Richtlinie sowie beträchtliche Probleme hinsichtlich der Auslegung ihres Anwendungsbereichs festgestellt worden.

Daher fordere ich zum Schutz von Marktteilnehmern eine dringende und eindeutige Definition der unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungen. Zu guter Letzt glaube ich, dass die effektive Umsetzung des Binnenmarkt-Informationssystems, die Erweiterung seiner Funktionen und die stärkere Digitalisierung der einheitlichen Ansprechpartner in Europa zweifellos einen enormen Vorteil für Dienstleistungserbringer darstellen und kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Informationen erleichtern würden.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie darin besteht, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit, das Grundlage für den gemeinsamen Markt ist, zu erfüllen. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie umfasst im Grunde alle kommerziellen Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden. Zu den nicht erfassten Dienstleistungen zählen nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen im Bereich der Pflege, der Kinderbetreuung und des sozialen Wohnungsbaus. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse werden nicht durch die Richtlinie in Frage gestellt, die nicht der Unterminierung der öffentlichen Grundversorgung dient. Es ist notwendig, nicht nur eine klare Unterscheidung zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungen und den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu treffen, sondern auch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch eine Rahmengesetzgebung zu sichern.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Dienstleistungsrichtlinie wird keineswegs – wie einigen Spekulationen zufolge – zur Deregulierung oder Liberalisierung des Dienstleistungssektors führen. Ihr Zweck ist es, den Zugang zu nationalen Märkten in einer Weise sicherzustellen, dass willkürliche Hindernisse abgebaut werden und jegliche Regeln, die in den Mitgliedstaaten aufrechterhalten bleiben, angemessen und nicht diskriminierend sind. Die Richtlinie besagt ausdrücklich, dass weder das Arbeitsrecht noch die Rechte von Arbeitnehmern von diesen legislativen Bestimmungen berührt werden. Bei der Darlegung seines Standpunkts gegenüber dem Rat bestand das Parlament sogar auf diesen Punkt.

Artikel 16 besagt, dass kein Mitgliedstaat daran gehindert ist, Anforderungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen zu stellen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt sind.

Die Umsetzung der Richtlinie verzögert sich in einigen Mitgliedstaaten; aber dies liegt vor allem an der unterschiedlichen Weise ihrer Auslegung. Aus diesem Grund ist eine klare und transparente Definition des Anwendungsbereichs der Richtlinie wichtig. Es ist notwendig, nicht nur eine klare Unterscheidung zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungen und den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu treffen, sondern dabei auch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch eine Rahmengesetzgebung zu sichern.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Das Ziel der im Dezember 2006 in Kraft getretenen Dienstleistungsrichtlinie liegt darin, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, indem alle protektionistischen Beschränkungen, willkürlichen Hindernisse und diskriminierenden Vorschriften beseitigt werden. Außerdem hat das Parlament immer darauf bestanden, dass diese Richtlinie kein Vorwand für die gefährliche Deregulierung und Liberalisierung des Sektors sein darf.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der gut daran tut, auf die (häufig ungerechtfertigten) Verzögerungen und die Streitigkeiten bezüglich der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hinzuweisen, die einen Sektor betrifft, der 40 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitsplätze in der Europäischen Union ausmacht. Des Weiteren hat die Richtlinie auch den Vorteil, dass sie es europäischen Unternehmen – und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen – ermöglicht, bessere Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erbringen. Die ordnungsgemäße und transparente Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hätte den positiven Effekt der Erschließung des beträchtlichen wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffenden Potenzials des Binnenmarkts, das mit 0,6 bis 1,5 % des europäischen BIP veranschlagt wird – etwas, was die Europäische Union dringend braucht. Daher wird die vollständige Umsetzung der Richtlinie in der EU auf dem Binnenmarkt Wettbewerbsaspekte einführen, die Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bringen werden.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Dienstleistungsrichtlinie bildet ein grundlegendes Instrument für das Wachstum der Europäischen Union, weil sie es insbesondere Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht, viel leichter in anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden und dort neue Geschäftsfelder zu erschließen und Personal einzustellen. Diese Aktivitäten stellen 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der Europäischen Union dar und sind ein entscheidender Sektor im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Es ist wichtig, das vom europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen dargestellte beträchtliche Potenzial für wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplatzschaffung zu konsolidieren, da dies ein wesentlicher Schritt hin zu einem wirklichen Binnenmarkt für Dienstleistungen ist, der Unternehmen – und insbesondere KMU – befähigen sollte, für die Bürgerinnen und Bürger auf dem gesamten Gebiet des Binnenmarkts qualitativ bessere Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erbringen. Ich hoffe, dass mit der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie in naher Zukunft begonnen werden kann und dass die gesamte EU und ihre Regionen davon profitieren können und somit durch die Schaffung von menschenwürdigen, nachhaltigen und hochwertigen Arbeitsplätzen zu einem wirklichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beigetragen sowie die Qualität und Sicherheit der erbrachten Dienstleistungen verbessert wird.

 
  
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  Philippe de Villiers (EFD), schriftlich.(FR) Das Parlament stimmt über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ab, deren Rücknahme versprochen wurde, als sie noch Bolkestein-Richtlinie hieß. Das Europäische Parlament entscheidet jetzt, ob sie in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt wurde oder nicht.

Dienstleistungen machen 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der Europäischen Union aus – mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten. Die Dienstleistungsrichtlinie schlägt rechtliche „Fortschritte“ und eine Standardisierung vor, die auf Kosten des französischen Volkes erfolgen und zur Senkung der sozialen Standards führen werden.

Der Schutz von Märkten und Arbeitnehmern – als zum Wohlstand unseres Landes und unseres Kontinentes Beitragende – ist ein Muss; aber die Europäische Union widersetzt sich wie immer dieser Vorstellung.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten bisher partiell und eingeschränkt erfolgt ist. Obwohl diese Richtlinie eine der wichtigsten europäischen Rechtsvorschriften ist, ist es noch ein langer Weg bis zu dem Ziel, den Dienstleistungssektor für den freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union zu öffnen. Es muss gewährleistet werden, dass diese – vor mehr als drei Jahren angenommene – Rechtsvorschrift ordnungsgemäß umgesetzt wird, insbesondere im Hinblick auf die effektive Schaffung von „Ansprechpartnern“, die von Bürgern, die Dienstleistungen in einem anderen Land verkaufen möchten, in Anspruch genommen werden können, um die notwendigen Informationen zu erhalten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Zweck der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist es, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit zu erfüllen, um einen wirklichen Binnenmarkt für den Sektor zu erreichen. Der Dienstleistungssektor stellt 40 % des BIP und der Beschäftigung in der Union dar und hat beträchtliches Potenzial für Wachstum und Arbeitsplatzschaffung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie war auf Ende 2009 festgelegt; aber einige Mitgliedstaaten setzen sie immer noch nicht ordnungsgemäß und effektiv um.

Das Onlineportal – mit all den notwendigen administrativen Informationen – funktioniert nur in 22 Staaten, und von diesen 22 ist nur in 14 die elektronische Durchführung der notwendigen Verfahren möglich. Die ordnungsgemäße Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten muss gewährleistet und überwacht werden, und zwar mit dem Ziel, willkürliche Hindernisse zu beseitigen und/oder die in den Mitgliedstaaten weiterhin bestehenden Regeln angemessen und nicht diskriminierend zu gestalten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Entschließungsentwurf bezieht sich auf die Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

Das Prinzip des freien Personen- und Warenverkehrs im gesamten Gebiet der Europäischen Union ist in all ihren Verträgen präsent – mit dem Ziel, die Schaffung des gemeinsamen Marktes zu unterstützen. Die Richtlinie 2006/123/EG wurde mit dem Ziel angenommen, die Dienstleistungstätigkeiten in den Mitgliedstaaten einschränkende Bürokratie zu beseitigen.

Dennoch ist zu erkennen, dass nicht alle Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen – aufgrund bestimmter Aspekte, die sie als nicht ordnungsgemäß geklärt ansehen. Dies ist der Grund, weshalb diese Entschließung relevant ist.

Ich begrüße die Schaffung einer schnellen und effektiven Möglichkeit, um die Fragen von Unternehmern und Arbeitnehmervertretern durch „einheitliche Ansprechpartner“ zu beantworten, und ich hoffe, dass diese nicht auf ein elektronisches Format reduziert werden, sondern auch persönliche Betreuung umfassen, da wir wissen, wie wichtig dies ist, wenn wir uns in einem fremden Land befinden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, in Einklang mit all unseren früheren Stellungnahmen betreffend die berüchtigte Bolkestein-Richtlinie und ihre inakzeptablen Ziele zur Erleichterung der Liberalisierung von Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Dienstleistungen, um die Interessen wirtschaftlicher und finanzieller Gruppierungen in der Europäischen Union zu begünstigen, und zwar um den Preis der erhöhten Arbeitslosigkeit und der Erbringung minderwertiger Dienstleistungen für die jeweiligen Nutzer, wie in den Sektoren, die diesen Weg gegangen sind, bereits deutlich sichtbar ist.

Dieser Bericht versucht Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, die in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nicht so schnell vorangekommen sind, wie die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments dies gern hätte – um die Interessen europäischer wirtschaftlicher Gruppierungen zu schützen. Diese Richtlinie trat am 28. Dezember 2006 in Kraft und hat – wie es in diesem Bericht heißt – das Ziel, „den Markt für die Dienstleister in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Ausübung der Dienstleistungstätigkeiten der Mitgliedstaaten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit, das Grundlage für den gemeinsamen Markt ist, zu erfüllen“.

Erforderlich war jedoch eine objektive Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung der Liberalisierung und darauf folgenden Privatisierung von Dienstleistungen, in einigen Fällen von entscheidenden öffentlichen Dienstleistungen, um zu einer kompromisslosen Verteidigung der Rechte von Personen und Arbeitnehmern zurückzukehren.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Die Bolkestein-Richtlinie ist hinter dem Zeitplan zurückgeblieben, weil die Mitgliedstaaten zu lange für ihre Umsetzung gebraucht und sie falsch angewendet haben sollen. Es stimmt, dass sie in Frankreich nur teilweise in nationales Recht umgesetzt worden ist. Und mit gutem Grund! Zur Vermeidung einer öffentlichen Debatte und somit weiteren Aufschreis hat sich die Regierung von Herrn Sarkozy bewusst dafür entschieden, nicht von einem Rahmengesetz Gebrauch zu machen, sondern die Prinzipien der Richtlinie in alle relevanten Texte zu integrieren. Eigentlich gibt es nur ein Prinzip: die volle und absolute Niederlassungsfreiheit und Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen! Die Aufteilung der Gesetzesänderungen hat zu einem Prozess geführt, dem es an Transparenz fehlt. Der Anwendungsbereich des Textes ist immer noch nicht klar: Einige vermeintlich ausgenommene soziale Dienstleistungen werden in Wirklichkeit von der Richtlinie erfasst. Die, die heute tatsächlich ausgenommen sind, wurden einfach zurückgestellt: Alle drei Jahre kann die Kommission vorschlagen, die Ausnahmen abzuschaffen. Darüber hinaus, betreffend die skandalöseste Klausel im Text, das Herkunftslandprinzip: Obwohl sie offiziell gestrichen wurde, hat sie sich dank der durch die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und die Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht eröffneten Möglichkeiten wieder eingeschlichen.

 
  
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  Louis Grech (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da Dienstleistungen 70 % aller Arbeitsplätze und die gesamte Nettoarbeitsplatzschaffung im europäischen Binnenmarkt darstellen und die wichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen sind. Die Dienstleistungsrichtlinie bildet den grundlegenden Rahmen für mehr Freizügigkeit von Dienstleistungserbringern, stärkt die Rechte von Verbrauchern als Dienstleistungsempfänger und verbessert die Verfügbarkeit von Informationen, Hilfe und Transparenz im Hinblick auf Dienstleistungserbringer und ihre Dienstleistungen.

Aus diesen Gründen sollte die ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eine der obersten Prioritäten der Kommission bleiben. Daher muss die Kommission mit den Mitgliedstaaten kooperieren, um die administrative Zusammenarbeit von Mechanismen zu verbessern, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, insbesondere durch Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten voll einsatzfähige einheitliche Ansprechpartner bereitstellen.

Des Weiteren ermutige ich die Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten, den Binnenmarkt für Dienstleistungen auf der Grundlage des in der Dienstleistungsrichtlinie dargelegten Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung weiterhin zu entwickeln, um aktualisierte Rückmeldungen von Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen bezüglich nationaler Maßnahmen für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten zu erhalten und dadurch sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Binnenmarkt wirklich übernehmen.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich.(FR)Die Dienstleistungsrichtlinie, die 2006 angenommen wurde und vor dem 28. Dezember 2009 in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen, wirft in den Mitgliedstaaten und innerhalb der davon direkt betroffenen lokalen Behörden weiterhin Fragen auf. Der Initiativbericht des Parlaments von Frau Gebhardt, der eine erste Bewertung der Umsetzung der Richtlinie vorschlägt, erwähnt deshalb einige dieser Schwierigkeiten und vor allem die Unsicherheit in Zusammenhang mit sozialen Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (wie sie definiert sind, welche Bereiche betroffen sind) sowie die fehlende Transparenz des Umsetzungsprozesses in einigen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus muss gesagt werden, dass Frankreich aufgrund seiner problematischen fehlenden Transparenz und Inflexibilität bei der Umsetzung dieser Richtlinie hervorsticht. Das Land hat zahlreiche Dekrete und Umsetzungsgesetze und eine restriktive Auslegung der in der Richtlinie dargelegten Ausnahmen, was Zweifel bezüglich der Zukunft einiger Dienstleistungen, beispielsweise der Kinder- und Behindertenbetreuung, aufwirft. Mehr als je zuvor stellt dieser von einer großen Mehrheit angenommene Initiativbericht jetzt eine Gelegenheit dar, um darauf hinzuweisen, dass die Abgeordneten – und insbesondere die Sozialdemokraten – im Hinblick auf die Umsetzung dieser Richtlinie und ihre Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen weiterhin wachsam sein werden.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich.(FR) Vier Jahre nach der Annahme der Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische Parlament diese Woche sein Urteil bezüglich der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten abgegeben. Mangelnde Informationen, Stillstände hinsichtlich grenzüberschreitender Dienstleistungen, unnötige administrative Zwänge usw. sind die vom Europäischen Parlament geäußerten Kritikpunkte in dem Bericht, den wir angenommen haben und für den ich gestimmt habe. Die Mitgliedstaaten müssen in der Tat Fortschritte bei der Umsetzung dieser Richtlinie machen, um die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu verbessern und zu erleichtern. Ich möchte außerdem das schwierige Thema des Anwendungsbereichs der Richtlinie hervorheben, von dem eine Reihe von Bereichen ausgeschlossen sind, beispielsweise nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und einige Dienstleistungen (soziale Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Hilfe für Menschen usw.), die durch vom Staat beauftragte Dienstleister erbracht werden. Zwei Konzepte, „nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „beauftragen“, sind nicht eindeutig definiert, und/oder ihre Auslegung ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Dies hat zu fehlender Rechtsklarheit geführt, was ich zutiefst bedauere.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. Eine konkrete und zügige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten ist von größter Bedeutung für einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe, die grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten wollen, ist es besonders wichtig, eine einheitliche Anlaufstelle zu erhalten, die sie mit den wesentlichen Informationen und den notwendigen Verfahren vertraut macht.

Mehr als ein Jahr ist nun bereits die Frist für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie für die Mitgliedstaaten vorbei. Es macht zwar nur wenig Sinn, immer wieder über zahlreiche Abänderungen zu diskutieren, dafür aber ist es sinnvoller, die Umsetzung genauer unter die Lupe zu nehmen. Obwohl einige Mitgliedstaaten bereits entsprechende Schritte eingeleitet haben, wollen sich andere Mitgliedstaaten wiederum nicht so recht an das erinnern, was sie damals unterzeichnet haben. Deshalb sollte die korrekte Umsetzung in allen 27 Mitgliedstaaten umgehend erfolgen, um einen grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen schnellstmöglich zu vereinfachen.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die 2006 in Kraft getreten ist, gestimmt. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit, das Grundlage für den gemeinsamen Markt ist, zu erfüllen. Zweck der Richtlinie ist es, den Zugang zu den Märkten so zu beeinflussen, dass willkürliche Hindernisse abgebaut werden und jegliche Regeln, die in den Mitgliedstaaten aufrechterhalten bleiben, angemessen und nicht diskriminierend sind. Es ist ausdrücklich bestätigt worden, dass weder das Arbeitsrecht noch die Rechte von Arbeitnehmern von dem Legislativvorhaben berührt werden – ein Aspekt, dem das Parlament besondere Wichtigkeit beimisst. Europäische Dienstleistungserbringer müssen überall in der EU ohne bürokratische Hindernisse arbeiten können. Die Richtlinie deckt verschiedene Dienstleistungen ab, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) 40 % des BIP in der EU ausmacht. Ich stimme zu, dass die Einrichtung der einheitlichen Ansprechpartner ein wesentlicher Teil der effektiven Umsetzung dieser Richtlinie ist.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein entscheidender Schritt hin zu einem echten Binnenmarkt für Dienstleistungen, der es Unternehmen – insbesondere KMU – ermöglichen wird, Bürgerinnen und Bürgern bessere Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten. Ich habe den Standpunkt der Berichterstatterin, die der Ansicht ist, dass die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner ein Schlüsselelement für die effektive Umsetzung dieser Richtlinie ist, unterstützt. Dieses Instrument kann für kleine und mittlere Unternehmen von erheblicher Bedeutung sein. Einheitliche Ansprechpartner müssen genaue, vollständige und umfassende Informationen zu Formalitäten, zu Verwaltungsverfahren, zum Arbeitsrecht, zu Steuersystemen in den Mitgliedstaaten, insbesondere für die Mehrwertsteuer usw. zur Verfügung stellen. Außerdem sollten Unternehmer bei der Abwicklung der notwendigen Verwaltungsverfahren Unterstützung erhalten. Ich denke, dass es entscheidend ist, nach der vollständigen Umsetzung eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf die wirtschaftliche Aktivität, das qualitative und quantitative Beschäftigungsniveau, den sozialen Schutz, die Erfüllung von Umweltzielen und die Qualität der den Verbrauchern angebotenen Dienstleistungen durchzuführen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Ziel der 2006 angenommenen Dienstleistungsrichtlinie war es, bestimmte Aspekte des Binnenmarkts im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen zu harmonisieren. Die vollständige Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hätte bis Ende 2009 erreicht werden sollen. Ich fordere die Mitgliedstaaten, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllt haben, auf, dies dringend zu tun.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Der einzige positive Beitrag dieses Textes ist die Aufforderung der Mitgliedstaaten, bei der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie „größere Transparenz zu gewährleisten“. Die französische Regierung ignoriert dies. Davon abgesehen validiert dieser Bericht einer Abgeordneten der Sozialdemokraten das neoliberale Diktat dieser schädlichen Richtlinie und geht sogar so weit, Mitgliedstaaten, denen es in Bezug auf ihre Umsetzung „an Ehrgeiz fehlt“, zu Ordnung zu rufen. Schlimmer noch: Dieses Haus gibt zu, unfähig zu sein, die Auswirkungen ihrer Umsetzung zu bewerten! Dies ist möglicherweise der Grund, weshalb es keine namentliche Abstimmung gibt. Die Namen der Verantwortlichen bleiben unbekannt. Ich stimme dagegen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt zielt darauf ab, die für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen noch bestehenden Hindernisse zu beseitigen. Nach einigen Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Richtlinie – aufgrund von Zweifeln auf Seiten mancher Mitgliedstaaten – werden die Leitlinien dieses Verfahrens, das darauf ausgerichtet ist, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes sowie der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zu vereinfachen, endlich in allen Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt, und dieser Bericht wird zur sogar noch effektiveren Umsetzung und verbesserten Durchführbarkeit der vorgebrachten Maßnahmen beitragen. Daher habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade für Dienstleister bietet die EU ein weites Betätigungsfeld. Grenzüberschreitendes Arbeiten wird für die Menschen durch einheitliche EU-Regelungen deutlich vereinfacht, und es werden immer mehr Anreize geboten, einige Jahre im Ausland zu verbringen. Allerdings werden Arbeitskräfte häufig mit nationalem Dienstleistungsrecht konfrontiert, dessen Bedeutung sie nicht kennen oder kannten und das häufig zu Problemen oder Missverständnissen führt. Meine Stimme hat der Bericht nicht erhalten, da nicht ausreichend auf die Frage der Kosten für die Ansprechpartner eingegangen wird.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Mit der Annahme der Dienstleistungsrichtlinie soll es Unternehmen erleichtert werden, über ihre nationalen Grenzen hinaus tätig zu werden. Das etablierte System hat die Anzahl der administrativen Hindernisse deutlich reduziert. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass es in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer noch viele bürokratische Fallen für kleine Unternehmen zu überwinden gilt. Das geplante Prinzip der zentralen Anlaufstellen funktioniert in vielen Ländern nicht bzw. nicht angemessen, und Unternehmer müssen gelegentlich noch unzählige Genehmigungen einholen, die von vielen Kontrollstellen geprüft werden müssen. Solchen Unannehmlichkeiten stehen nicht nur lokale Unternehmer gegenüber, sondern auch Dienstleistungserbringer, die Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen möchten. Ich stimme daher dem Text des Berichts zu und fordere auch die EU-Mitgliedstaaten auf, der Wirtschaft das Leben zu erleichtern und den freien Verkehr von Dienstleistungen sicherzustellen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Der Prozess der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie basiert auf einem heiklen Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, Transparenz und Konsistenz in den Systemen der Mitgliedstaaten mit Bezug auf die Ergebnisse der Umsetzung der Richtlinie selbst zu schaffen sowie die Ergebnisse für den Binnenmarkt nach der Umsetzung zu evaluieren. Dies ist das Ziel des Berichts, für den ich in Anbetracht der Notwendigkeit, die Arbeit der Mitgliedstaaten zu verifizieren, gestimmt habe. Die Förderung der Konvergenz von Vorschriften durch die gegenseitige Bewertung ihrer effektiven Umsetzung würde nicht nur die Arbeit der Mitgliedstaaten erleichtern (die so in Verzug sind, dass das Parlament es in diesem Bericht für notwendig hält, ihre Arbeit zu überwachen), sondern auch einen genauen Rahmen für das System von einheitlichen Ansprechpartnern festlegen, das den Informationsfluss zu kleinen und mittleren Unternehmen gewährleisten wird. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass unsere Wirtschaft zu 75 % auf Dienstleistungen basiert und dass diese in einem globalen Markt natürlich unsere Stärke darstellen müssen. Ich glaube, dass eine größere Liberalisierung – was nicht fehlende Regeln, sondern lediglich mehr Wettbewerb bedeutet – für die Zukunft wünschenswert ist.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die Dienstleistungsrichtlinie zielt darauf ab, zur Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen beizutragen, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Maßes an Qualität und sozialem Zusammenhalt. Sie ist ein Instrument zur Förderung des Wachstums in der EU, und ihre Umsetzung wird im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der Binnenmarktakte berücksichtigt. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie stellt für die Mitgliedstaaten, öffentlichen Verwaltungen und lokalen Behörden eine große Herausforderung dar – sowohl aufgrund dessen, was sie bezüglich des Niederlassungsrechts und der Erbringung von Dienstleistungen vorschreibt, als auch aufgrund der Schaffung von einheitlichen Ansprechpartnern zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese Richtlinie ermöglicht es insbesondere Selbstständigen und KMU, viel leichter in anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden und dort neue Geschäftsfelder zu erschließen und Personal einzustellen. Ich habe dafür gestimmt, da ich davon überzeugt bin, dass das Binnenmarkt-Informationssystem (BIS) und die einheitlichen Ansprechpartner aufgrund dessen, dass sie allen involvierten Behörden große Anstrengungen zur administrativen Zusammenarbeit abverlangen, zu größerer Interoperabilität und zur Schaffung von Netzwerken auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in der gesamten EU führen werden, wodurch die Gebiete in äußerster Randlage einem echten Binnenmarkt näher gebracht werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Zweck der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) ist es, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip der Freizügigkeit, das Grundlage für den gemeinsamen Markt ist, zu erfüllen. Sie ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg hin zu einem wirklichen Binnenmarkt für Dienstleistungen, der darauf abzielt, Unternehmen – und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – zu befähigen, auf dem gesamten Gebiet der EU qualitativ bessere Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erbringen, wodurch zur Förderung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird. Es ist daher entscheidend, wie die Berichterstatterin ganz richtig feststellt, ihre zufriedenstellende Umsetzung und Durchführung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, die die Beseitigung bürokratischer Barrieren und den Zugang zu relevanten Informationen für Unternehmer gewährleisten müssen, speziell durch die Förderung der Schaffung von einheitlichen Ansprechpartnern.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Ich habe für den Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, weil ich den Parlamentsbericht als sehr ausgewogen erachte. Er konzentriert sich darauf, die praktischen Schwierigkeiten zu evaluieren und gibt konkrete Vorschläge zu deren Beseitigung. Ich komme aus einem Land, das die Dienstleistungsrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Ich erachte die Umsetzung als unbedingt erforderlich, einhergehend mit Maßnahmen, die Lohn- und Sozialdumping unterbinden. Wichtig ist für mich die Klarstellung im Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die jene Bereiche, die explizit ausgenommen sind – wie etwa soziale Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Gesundheitsbereich – hervorhebt. Dies muss bei der Umsetzung auf Punkt und Beistrich eingehalten werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Fast viereinhalb Jahre nach der Annahme der berüchtigten – als Bolkestein-Richtlinie bekannten – Dienstleistungsrichtlinie ist dieses wichtige Thema, das ein breites Spektrum von Aktivitäten umfasst, die etwa 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der EU ausmachen, erneut auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments. Glücklicherweise haben sich die Dinge jetzt beruhigt, und die linksgerichteten Parteien scheinen ihr dogmatisches Getue bezüglich der Dienstleistungsrichtlinie aufgegeben zu haben, deren Zweck – dies zu erwähnen, ist wichtig – darin liegt, die unnötigen und einschränkenden Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union zu beseitigen. Es sollte gesagt werden, dass es in dem heute zur Abstimmung stehenden Gebhardt-Bericht weniger um den Inhalt des Textes als um die Bewertung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf seine Umsetzung geht.

Diese Umsetzung ist im Einklang mit der Richtlinie, da von den Mitgliedstaaten gefordert war, bis Ende 2009 ihre Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und „einheitliche Ansprechpartner“ einzurichten, damit Unternehmen ihre Formalitäten leichter auf elektronischem Wege abwickeln können. Das Mindeste, was wir sagen können, ist, dass in vielen Mitgliedstaaten noch Fortschritte zu machen sind, um den Binnenmarkt zu stärken und die tagtägliche Arbeit von KMU zu erleichtern, von denen nur 8 % über ihre nationalen Grenzen hinaus tätig sind.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Wir haben heute in diesem Haus über den Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, den Markt für Dienstleistungserbringer in der Europäischen Union zu öffnen, protektionistische Beschränkungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abzubauen und das Prinzip des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Union, das Grundlage für den Binnenmarkt ist, zu erfüllen. Kurz gesagt: Europäische Dienstleistungserbringer müssen überall in der Europäischen Union ohne bürokratische Hindernisse arbeiten können.

Der Initiativbericht von Frau Gebhardt ermöglicht uns die Bewertung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, dieser sehr wichtigen, im Dezember 2006 in Kraft getretenen Richtlinie, deren Umsetzungszeitraum von drei Jahren am 28. Dezember 2009 endete. Die Bewertung der Berichterstatterin zeigt in der Tat, dass einige Mitgliedstaaten immer noch nicht alle für die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen horizontalen Rechtsvorschriften angenommen haben, was der Grund dafür ist, dass noch Arbeit nötig ist, um zu versuchen, alle in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Mechanismen einzusetzen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Wir haben letztendlich gegen den Text gestimmt, weil der Bericht in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse die Auffassung vertritt, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten keine signifikanten Probleme hatte. Obwohl diese Formulierung den ursprünglichen Vorschlag der Schattenberichterstatterin der EVP (Handzlik, Polen), dem zufolge es überhaupt keine Probleme gegeben hat, etwas verwässert, scheint sie dennoch die von der Richtlinie geschaffenen Unsicherheiten, besonders in Bezug auf die in ihren Anwendungsbereich fallenden oder davon ausgenommenen sozialen Dienstleistungen, zu ignorieren.

Außerdem hegt der Bericht enthusiastische Erwartungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung, obwohl es überhaupt keine Folgenabschätzung seitens der Kommission gibt und einige nationale Folgenabschätzungen auf sehr geringe quantitative Auswirkungen hinsichtlich der Arbeitsplatzschaffung hindeuten; es gibt keinerlei Zahlen bezüglich der Auswirkungen auf Arbeitsplatzverluste. Außerdem gibt es nichts bezüglich der Auswirkungen auf die Qualität von Arbeitsplätzen, geschweige denn bezüglich des von der Rechtsprechung des EuGH nach der Annahme der Richtlinie geschaffenen Drucks auf das Niveau von Arbeitsnormen.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass die vollständige Realisierung eines dynamischen Dienstleistungsmarkts eine der grundlegenden Prioritäten für die Europäische Union ist. Trotz der bedeutenden Fortschritte des Binnenmarkts stellen Dienstleistungen derzeit nur ein Fünftel des gesamten Handels in Europa dar, und bloß 8 % kleiner und mittlerer Unternehmen sind in anderen Mitgliedstaaten als ihrem eigenen tätig. Die in der von der Kommission im letzten Oktober angenommenen Mitteilung über den Binnenmarkt angegebenen Zahlen sind recht eindeutig: Durch die Liberalisierung von Dienstleistungen würde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den nächsten 10 Jahren um 4 % wachsen. Dieses Ziel kann nur durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Regeln erreicht werden.

In dieser Krisenzeit müssen wir das vorhandene Wachstumspotenzial ausschöpfen, indem wir Unternehmen beim Wachstum, bei der Innovation und der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen unterstützen. Nur so wird es uns gelingen, sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen bessere und wettbewerbsfähigere Dienstleistungen anzubieten. Der Binnenmarkt für Dienstleistungen muss ein Werkzeug sein, um das Wirtschaftswachstum wiederherzustellen, das Vertrauen von Verbrauchern zurückzugewinnen und zuverlässige Produkte für alle zu gewährleisten.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Es gibt noch eine Reihe von Beschränkungen für Dienstleistungen im Binnenmarkt, und somit ist dies insofern ein wichtiger Bericht, als er die Umsetzung der angenommenen Lösungen analysiert. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist die vollständige Umsetzung des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Außerdem soll sie kleinen und mittleren Unternehmen die Unternehmensgründung und den Ausbau ihrer Tätigkeiten erheblich erleichtern. Dies wird die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unterstützen. Den Bürgerinnen und Bürgern werden Dienstleistungen höherer Qualität zu wettbewerbsfähigeren Preisen angeboten, und das Sicherheitsniveau in dem Sektor wird verbessert.

Es wird jedoch entscheidend sein, die Auswirkungen der Richtlinie nach deren vollständiger Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten. Das Europäische Parlament, als einer der Hauptakteure im Projekt, sollte bei der Überwachung dieses Prozesses eine große Rolle spielen. Die schnelle und ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie ist eine wichtige Bedingung für das Erreichen der Ziele der Kohäsions- und Regionalpolitik und kann uns helfen, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, indem der derzeit im Dienstleistungssektor offensichtliche Überdruss bezüglich des Binnenmarkts beseitigt wird.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL) 2006 wurde die Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts eingeführt. Damals stimmte die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz gegen die Dienstleistungsrichtlinie, weil sie viele Mängel aufwies und keine Rechtssicherheit gewährleistete. Der Bericht, über den heute abgestimmt werden soll, zieht eine Bilanz der Schwierigkeiten, denen wir bei der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie begegnet sind. Obwohl er einige gute Elemente enthält, wie die Forderung einer regelmäßigen Überprüfung und der Untersuchung der langfristigen Auswirkungen, enthält er auch Elemente, mit denen ich nicht einverstanden bin, wie die Aussage, dass die Mitgliedstaaten beim Prozess der Umsetzung auf wenige oder keine signifikanten Problemen gestoßen seien. Dies ist einfach unwahr, weil unklar bleibt, ob bestimmte soziale Dienstleistungen von der Richtlinie abgedeckt werden oder nicht. Der Bericht ist außerdem zu optimistisch in Bezug auf die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Es sind weder jemals Forschungen bezüglich der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze noch der verloren gegangenen Arbeitsplätze oder der Qualität verfügbarer Arbeitsplätze durchgeführt worden, vom erhöhten Druck auf die Arbeitsbedingungen infolge der Urteile des Gerichtshofes ganz zu schweigen. Zudem erwähnt der Bericht mit keinem einzigen Wort die Rechtsunsicherheit, die sich als Folge der Tatsache ergeben wird, dass keine klare Alternative für das Herkunftslandprinzip formuliert worden ist. Die Grünen haben jedoch eine Überprüfung des Verbots der Auferlegung zusätzlicher Anforderungen für Dienstleistungserbringer durch die Mitgliedstaaten gefordert; aber diese Forderung wurde abgelehnt. Ich habe dagegen gestimmt.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe diesen Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG unterstützt. Es ist wichtig, dass die sozialen Rechte und das Arbeitsrecht bei der Verbesserung des Binnenmarkts für Dienstleistungen geachtet werden, wovon sowohl Händler als auch Verbraucher profitieren werden.

 
  
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  Róża Gräfin von Thun und Hohenstein (PPE), schriftlich. Ich befürworte den Gebhardt-Bericht ausdrücklich. Die Frist für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist vor einem Jahr abgelaufen, und ich begrüße die Tatsache, dass das Parlament den Fortschritt der Mitgliedstaaten beleuchtet. Der Dienstleistungssektor macht einen großen Teil des BIP in der EU aus; dennoch bleibt der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen deutlich hinter dem Volumen des Handels mit Waren zurück. Dieser Bericht zeigt, dass die Umsetzung unvollständig ist und dass die Vorteile der Richtlinie noch nicht in vollem Umfang von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Die einheitlichen Ansprechpartner in den jeweiligen Mitgliedstaaten, die Dienstleistungserbringer über Rechte und Möglichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten informieren, sind eine wichtige Bestimmung der Richtlinie. Meiner Ansicht nach ist das von diesem Bericht aufgeworfene entscheidende Thema die mangelnde Inanspruchnahme dieser einheitlichen Ansprechpartner. Ich unterstütze mit Nachdruck den Vorschlag, eine effektive Informationskampagne durchzuführen, um die Sichtbarkeit von einheitlichen Ansprechpartnern zu verbessern. Die Kommission sollte Mittel für eine Informationskampagne vorsehen. Ich unterstreiche jedoch auch die von Behörden vor Ort in den Mitgliedstaaten zu spielende Rolle, die über die Kontakte und Expertise verfügen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Kampagne zielgerichtet ist. Solange dies nicht geschieht, werden die Anstrengungen der Union, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, umsonst sein.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Umsetzung des gescheiterten arbeitnehmerfeindlichen Gesetzes über die „Liberalisierung“ von Dienstleistungen – als Bolkestein-Richtlinie bekannt – fördert weitreichende reaktionäre Veränderungen auf Kosten der Arbeiter- und Volksklassen. Die Öffnung der Dienstleistungsmärkte, die 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der EU ausmachen, beinhaltet die Abschaffung von Tarifverträgen, den Angriff auf Lohnansprüche, Arbeitnehmerrechte, soziale und andere von Arbeitsnehmern errungene Rechte sowie den Ausverkauf der strategischen öffentlichen Sektoren der Wirtschaft, die Eigentum des Volkes sind. Das Europäisches Parlament hat in seinem Entwurf einer Entschließung zu Dienstleistungen gefordert, dass die EU und die bürgerlichen Regierungen in den Mitgliedstaaten die kapitalistischen Umstrukturierungen beschleunigen sollen, damit die Richtlinie über die „Liberalisierung“ von Dienstleistungen 2011 in vollem Umfang umgesetzt werden kann, basierend auf der jüngsten Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“, deren Ziel darin besteht, weitere drastische Einschnitte für Arbeitskräfte einzuführen und es den Monopolen zu ermöglichen, neue, profitable Sektoren für Kapital zu durchdringen. Die Schaffung von einheitlichen Ansprechpartnern für Dienstleistungsunternehmen in allen Mitgliedstaaten ist ein Vorwand für die Beschleunigung der arbeitnehmerfeindlichen Richtlinie, deren Ratifizierung einen Proteststurm seitens der Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten ausgelöst hat. Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen diesen Entwurf einer Entschließung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gestimmt.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. Ich unterstütze den Bericht von Evelyne Gebhardt zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie voll und ganz. Die in der Richtlinie von 2006 erfassten Aktivitäten machen 40 % des BIP und der Arbeitsplätze in der EU aus. Die unterschiedlichen Umsetzungsmethoden der Mitgliedstaaten erschweren es dem Dienstleistungssektor jedoch, die Richtlinie in vollem Umfang zu nutzen. Dienstleistungserbringern die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres eigenen Landes tätig zu werden, ist für den Binnenmarkt der EU wesentlich, und durch den Abbau der Bürokratie auf nationaler Ebene kann die Richtlinie einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum der EU und zu ihren Arbeitsplatzzielen leisten. Dem Bericht zufolge muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass mehr Informationen an Unternehmen weitergegeben werden, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen möchten. Dies durch einheitliche Ansprechpartner zu tun, ermöglicht es dem Dienstleistungssektor, vom grenzüberschreitenden Handel zu profitieren. Die Gewährleistung, dass die einheitlichen Ansprechpartner sowohl einen menschlichen als auch einen elektronischen Kontaktpunkt bereitstellen, ist ebenfalls entscheidend, um sicherzustellen, dass Nutzer alle relevanten Informationen erhalten und Fragen beantwortet werden. Der Bericht schlägt außerdem die Einbeziehung von Dienstleistungen vor, die 2006 von der ursprünglichen Richtlinie ausgenommen waren: Gesundheitsdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen. Dies würde den Anwendungsbereich der Richtlinie erweitern und Vorteile für mehr Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor bringen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. In der EU entfallen rund 70 % des BIP auf den Dienstleistungsbereich. In einigen Staaten, wie auch in meinem Heimatland Österreich, bildet dieser Sektor einen Motor des Wirtschaftswachstums. Ziel der Richtlinie ist es, ungerechtfertigte Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen abzubauen. Besonders KMU sind häufig mit bürokratischen Barrieren und Diskriminierungen konfrontiert, die sie hindern, uneingeschränkten Nutzen aus dem gemeinsamen Binnenmarkt zu ziehen. Die sozialen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind berücksichtigt. Die nunmehr verstärkten Kontrollmöglichkeiten des Ziellandes sind ein wichtiger Schritt. Allerdings sollte zügig ein Instrument zur wirksamen Sanktionierung der Gesetzesverstöße ausländischer Dienstleistungserbringer bereitgestellt werden. Ich habe dem Bericht der Kollegin Gebhardt zugestimmt, denn ich erhoffe mir von der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie neue Impulse für den Arbeitsmarkt.

 
  
  

Bericht: Antonio Cancian (A7-0020/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht, weil er meines Erachtens einen zufriedenstellenden und ausgewogenen Kompromiss darstellt, mit dem es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – von denen viele Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

Dies ist somit ein Erfolg für das Parlament, dem es gelungen ist, den Anwendungsbereich von den vom Rat unterstützten 500 km auf 250 km zu ändern, sowie im Hinblick auf die Fahrgastrechte, die insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität betreffen. Außerdem ist sind folgende Punkte hervorzuheben: die Gewährleistung einer Unterbringung im Falle der Annullierung, der Anspruch auf unmittelbare Hilfeleistung bei Unfällen, das Recht auf Entschädigung bei Annullierung und die Bereitstellung von aktualisierten Fahrgastinformationen auf elektronischem Weg.

 
  
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  Marta Andreasen (EFD), schriftlich. Wir haben diese Rechtsvorschrift abgelehnt, weil sicher ist, dass

1. sich die aus besonderen Rechten entstehenden Mehrkosten dauerhaft in höheren Fahrpreisen generell für alle Fahrgäste niederschlagen werden;

2. Kraftomnibuslinien, die geringfügigen oder keinen Gewinn erzielen und keinen Spielraum für höhere Fahrpreise haben, ganz gestrichen werden und der Verkehrsdienst wegfallen wird.

Die EU sollte nicht das Recht haben, Gesetze für das Vereinigte Königreich zu verabschieden. Wir bestehen auf dem Recht des Vereinigten Königreichs, sich als Nationalstaat selbst zu regieren und Recht zu setzen – auch das Verkehrs- und Umweltrecht.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Schutz der Fahrgastrechte darlegt. Die Verordnung gilt für alle Linienverkehrsdienste innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten, wenn die geplante Entfernung nicht mehr als 250 km beträgt. Es geht hierbei um die Rechte der Nutzer von Busverkehrsdiensten, wenn ein Omnibusverkehrsdienst annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verspätet. Die Fahrgäste sollten in diesem Fall unverzüglich die Wahl erhalten, die Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum Bestimmungsort ohne Mehrkosten fortzusetzen oder den Fahrpreis erstattet zu bekommen. Falls der Beförderer diese Alternativen nicht zur Wahl stellt, haben die Fahrgäste zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises Anspruch auf eine Entschädigung. Im Falle der Annullierung der Fahrt oder Verspätungen ist es außerdem wichtig, dass die Fahrgäste alle erforderlichen Informationen erhalten. Ferner muss auch Hilfe angeboten werden, falls eine Reise von mehr als drei Stunden annulliert wird oder sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert.

In diesen Fällen müssen Mahlzeiten oder Erfrischungen sowie Hotelübernachtungen für höchstens zwei Nächte angeboten werden. Die Verpflichtung zur Unterbringung besteht jedoch nicht, wenn die Annullierung oder Verspätung durch extreme Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt verursacht wurden. In Anbetracht der Schwierigkeiten, mit denen Fahrgäste diesen Winter konfrontiert waren, als sie aufgrund der Witterungsbedingungen nicht in der Lage waren, ihr Ziel zu erreichen, und sogar mehrere Nächte auf Bahnhöfen zubringen mussten, sollte ihr Anspruch auf Unterbringung sichergestellt sein.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) In der Europäischen Union reisen pro Jahr mehr als 70 Millionen Europäer per Kraftomnibus. Die entschlossene Haltung des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr bedeutet, dass die Beförderer in ganz Europa von nun an Informationen, Unterstützung und Entschädigung bereitstellen müssen, um den Fahrgastrechten gerecht zu werden. Ungeachtet der Verkehrsmittel, die sie in Anspruch nehmen, genießen EU-Bürgerinnen und -Bürger nun Schutz auf EU-Ebene. Ich unterstütze diesen Bericht, durch den Überbuchungen von Omnibussen, Verspätungen der Abfahrt von mehr als zwei Stunden für Reisen von über 250 km sowie auch Annullierungen von Reisen geregelt sind. Zudem spiegelt sich meines Erachtens die Politik der Nichtdiskriminierung gegenüber Personen mit eingeschränkter Mobilität in einer Reihe grundlegender Rechte bezüglich Hilfeleistungen an Busbahnhöfen, einschließlich des kostenlosen Transports von Spezialgeräten wie Rollstühlen, wider. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, durch den die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität unterstützt werden, indem unter anderem diskriminierungsfreier Zugang für die Beförderung und das Recht auf Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen gefördert werden.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Personen mit Behinderungen müssen Zugang zu einem Verkehrssystem haben, und die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen durch Hilfe an Haltestellen und Busbahnhöfen gewahrt werden. Obschon ich zustimme, dass Fahrgäste ein Recht auf bessere Informationen und Hilfeleistung seitens der Betreiber und an Busbahnhöfen überall in der EU haben, ist es wichtig, die kleinen – inländischen oder freiwilligen – Betreiber in ländlichen Gebieten nicht unnötig zu belasten, denn dies würde sie dazu zwingen, die angebotenen Dienstleistungen zu reduzieren.

Oft sind die Busverkehrsdienste der inländischen oder freiwilligen Betreiber unerlässlich für die lokalen und ländlichen Gemeinden. Höhere Fahrpreise und eine Beschränkung der bestehenden Linien wären das Ergebnis der zusätzlichen Kosten, die im Bericht empfohlen werden, und einige Betreiber wären möglicherweise gezwungen, den Betrieb einzustellen. Eine Überregulierung würde für diese Betreiber eine extreme Belastung bedeuten – einige von ihnen stehen bereits unter Druck – und das Resultat wäre eine Beschränkung des Verkehrsdienstes für die ländliche Bevölkerung. Ein Verkehrssystem, das auf lokaler Ebene gut funktioniert, ist besser, als ein Verkehrsdienst, der aufgrund von Überregulierung eingestellt wird.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für dieses wichtige Dokument gestimmt. In Anbetracht des Wachstums des Verkehrssektors und der zunehmenden Mobilität der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist es von wesentlicher Bedeutung, EU-weit Rechte zum Schutz der Fahrgäste festzuschreiben und einheitliche Bedingungen für Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu schaffen. Fluggäste haben seit langem viele Rechte, und vor zwei Jahren erhielten Bahn- und Flugverkehrspassagiere gleiche Rechte, und ein hohes Schutzniveau wurde gewährleistet. Ähnliche Rechte müssen auch für Fahrgäste im Busverkehr gewährleistet sein, und die Reisemöglichkeiten für Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen verbessert werden. Ich bin der Ansicht, dass die langen und komplizierten Verhandlungen zu einer wirklich guten und ausgewogenen Einigung mit dem Rat geführt haben, durch die die Fahrgastrechte vollumfänglich geschützt sind, ohne die Beförderungsunternehmen, die zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind, zu belasten. Von nun an haben Fahrgäste im Busverkehr ein Recht auf Entschädigung, wenn eine Reise annulliert wird, sich verzögert oder verschoben wird, und das Thema beschädigtes und verlorenes Gepäck wurde ebenfalls behandelt, und es wurden klare Regeln über den Anspruch für das Recht auf Entschädigung bei Unfällen aufgestellt.

 
  
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  Gerard Batten und Nigel Farage (EFD), schriftlich. Wir haben diese Rechtsvorschrift abgelehnt, weil sicher ist, dass

1. sich die aus besonderen Rechten entstehenden Mehrkosten dauerhaft in höheren Fahrpreisen generell für alle Fahrgäste niederschlagen werden;

2. Kraftomnibuslinien, die geringfügigen oder keinen Gewinn erzielen und keinen Spielraum für höhere Fahrpreise haben, ganz gestrichen werden und der Verkehrsdienst wegfallen wird.

Die EU sollte nicht das Recht haben, Gesetze für das Vereinigte Königreich zu verabschieden. Wir bestehen auf dem Recht des Vereinigten Königreichs, sich als Nationalstaat selbst zu regieren und Recht zu setzen – auch das Verkehrs- und Umweltrecht.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr mit denen im Bahnverkehr und Flugverkehr in Einklang zu bringen ist selbstverständlich eine hervorragende Absicht. Dennoch habe ich mich der Stimme enthalten, weil der Text meiner Meinung nach nicht weit genug geht.

Wird die Schwelle der Entschädigung bei einem größeren Problem auf 250 km begrenzt, bedeutet dies im Grunde, drei Länder der Europäischen Union auszuschließen. Es hätte jedoch durchaus eine Ausnahmeregelung für die betreffenden Länder eingeführt werden können. Im Allgemeinen sind die Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr insgesamt wirtschaftlich schlechter gestellt. Da Mobilität ein Thema ist, das regelmäßig ansteht, wäre es angemessen gewesen, ihnen ein Zeichen im Hinblick auf sehr viel kürzere Strecken als 250 km zu setzen.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Was den betreffenden Text angeht, kann ich den Bericht von Herrn Cancian nur unterstützen, mit dem wir im Mittelpunkt der institutionellen Debatte nicht nur darum bemüht sind, einen gemeinsamen Bestand an Garantien für die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zu schaffen, sondern auch die Mobilitätsanforderungen von Menschen mit einem Handicap oder mit Behinderungen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb sind die Omnibusunternehmen nachdrücklich dazu aufgefordert, für Ausstattung und Schulung zu sorgen, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ein Mindestmaß an Hilfe bereitstellen zu können, sofern der Fahrgast das Unternehmen bis spätestens 36 Stunden vor der Abfahrt über seine/ihre Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt hat. In dem erzielten Kompromiss scheinen demnach sehr fahrgastfreundliche gemeinsame Mindestnormen festgelegt zu sein, ohne die Beförderungsunternehmen, die zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind, übermäßig zu belasten.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Mit dem Abstimmungsergebnis vom letzten Dienstag gelang es dem Europäischen Parlament, den europäischen Rechtsvorschriften über Passagierrechte das fehlende Stück hinzuzufügen, das von Frühjahr 2013 an generell umgesetzt werden soll.

Die Verhandlungen waren schwierig. Sie decken jedoch alle nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste über eine Entfernung von 250 km oder mehr ab. Die Normen für den Straßenverkehr mussten standardisiert werden, denn heute benutzen die europäischen Bürgerinnen und Bürger dieses Beförderungsmittel immer häufiger, da es eine billigere und praktischere Reisemöglichkeit für kurze Strecken bietet, die nicht vom Flugverkehr bedient werden. Im Zusammenhang mit dem Verkehr in Europa ist es selbstverständlich, dass dem Straßenverkehrssektor ähnliche Entschädigungsregeln wie die im Flugverkehr, die schon lange standardisiert sind, zukommen.

Allzu oft handeln Verkehrsträger nach eigenem Ermessen, besonders in jenen Ländern, die erst kürzlich Mitgliedstaaten geworden sind. Sie haftbar zu machen, kann die angebotenen Verkehrsdienste nur verbessern. Jeder Passagier, ob im Flug- oder Straßenverkehr, muss seine Rechte kennen, insbesondere in Situationen, in denen er für eine bestimmte Dienstleistung bezahlt und manchmal etwas ganz anderes erhält. Ich hoffe, dass nicht zu viele Staaten eine vorübergehende Ausnahmeregelung von diesen Vorschriften beantragen, und dass diese ab 2013 generell umgesetzt werden.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Cancian für seine ausgezeichnete Arbeit danken, denn durch sie waren wir in der Lage, einen zufriedenstellenden und gut ausgewogenen Kompromiss zu erreichen. Aufgrund dieses Berichts werden künftig die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr – die einzigen, die bisher auf europäischer Ebene nicht besonders geschützt sind – ebenfalls gewährleistet sein. Deshalb habe ich für diesen Text gestimmt, in dem ich außerdem die Berücksichtigung der in dem Sektor tätigen Automobilunternehmen begrüße.

In den getroffenen Vereinbarungen ist es tatsächlich gelungen, eine zu große Belastung für die Beförderungsunternehmen, die oft kleinere Familienbetriebe sind, zu vermeiden. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, dass die Europäische Union eine besondere Verordnung annimmt, die alsbald zu einer Charta der Passagierrechte führen wird und in deren Mittelpunkt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität stehen.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Ich halte den angenommenen Verordnungstext für einen ausgewogenen Kompromiss, durch den die Fahrgastrechte gesichert werden, ohne die Beförderer, die vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen sind, übermäßig administrativ zu belasten. Ich erachte es als Erfolg, dass das Europäische Parlament, gegen den Willen des Rates, den Anwendungsbereich der Verordnung auf den gesamten nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehr mit einer Entfernung von 250 km und mehr ausgedehnt hat, während der Rat eine Mindestentfernung von 500 km vorschlug. Ich begrüße die Tatsache, dass die Fahrgäste bei Annullierung, Verspätung von mehr als 120 Minuten oder Überbuchung in Zukunft, neben dem Recht auf Fortsetzung ihrer Reise oder der Wahl einer anderen Strecke zu ihrem Bestimmungsort oder der Erstattung des Fahrpreises, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises haben werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verordnung über Fahrgastrechte mit der Verordnung über Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verbunden ist, missfällt mir, dass im Gegensatz zu den Busfahrgästen, Eisenbahnfahrgäste in vielen EU-Staaten darauf warten müssen, dass ihre Ansprüche erfüllt werden, insbesondere was den Anspruch auf die Erstattung eines Viertels bis der Hälfte des Fahrpreises bei einer Verspätung von über einer Stunde betrifft.

Auch das tschechische Verkehrsministerium hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einführung dieser europäischen Rechtsvorschrift um fünf Jahre aufzuschieben. Als Grund dafür wurden die relativ umfangreichen Bauarbeiten am tschechischen Bahnnetz, die Zugverspätungen zur Folge haben, genannt. Im Endeffekt bedeutet dies die Einführung zweier Maßstäbe und die Benachteiligung einer Passagier Fahrgastgruppe gegenüber der anderen.

 
  
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  David Campbell Bannerman (ECR), schriftlich. Wir haben diese Rechtsvorschrift abgelehnt, weil sicher ist, dass

1. sich die aus besonderen Rechten entstehenden Mehrkosten dauerhaft in höheren Fahrpreisen generell für alle Fahrgäste niederschlagen werden;

2. Kraftomnibuslinien, die geringfügigen oder keinen Gewinn erzielen und keinen Spielraum für höhere Fahrpreise haben, ganz gestrichen werden und der Verkehrsdienst wegfallen wird.

Die EU sollte nicht das Recht haben, Gesetze für das Vereinigte Königreich zu verabschieden. Wir bestehen auf dem Recht des Vereinigten Königreichs, sich als Nationalstaat selbst zu regieren und Recht zu setzen – auch das Verkehrs- und Umweltrecht.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass der Verkehrssektor kontinuierlich wächst, hat es sich als notwendig erwiesen, dafür zu sorgen, dass Rechte zum Schutz der Fahrgäste entsprechend der Rechte, die für andere Verkehrsträger gelten, auch europaweit im Kraftomnibusverkehr Anwendung finden, der über 5 % angewachsen ist und ein jährliches Volumen von 72,8 Millionen Fahrgästen zu verzeichnen hat. Ebenfalls ist es wichtig, einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass nach nahezu zweijährigen Verhandlungen eine Einigung erzielt werden konnte, durch die es diesen Passagieren möglich sein wird, einen gesamten Bestand von Rechten in Anspruch zu nehmen, insbesondere in Bezug auf die Hilfeleistung bei Unfällen, Verspätungen, Annullierungen, Rückerstattungen usw., während die Rechte der Menschen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität besondere Berücksichtigung finden. Ich unterstütze diesen Kompromiss, weil er nach meinem Dafürhalten zufriedenstellend und ausgewogen ist, da es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu gewährleisten, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich halte es für ein gutes Zeichen, dass der endgültige Text als ein sehr zufriedenstellender und gut ausgewogener Kompromiss angesehen werden kann, da es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die ja zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich.(FR) Im Dezember 2008 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für die Verordnung betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Das Hauptziel dieses Vorschlags bestand darin, gemeinsame Bestimmungen zu diesen Rechten einzuführen. Dies ist nun geschehen, und ich freue mich, dass Fahrgäste, die eine Strecke von mindestens 250 km mit dem Bus zurücklegen, nun über denselben EU-weiten Anspruch auf Information, Hilfeleistung und Entschädigung im Falle einer Annullierung der Fahrt, einer Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als zwei Stunden haben.

Fahrgäste sollten die Wahl erhalten zwischen der Rückerstattung des Fahrpreises oder der Fortsetzung der Fahrt unter den gleichen Bedingungen und ohne Mehrkosten. Ist die Rückerstattung des Fahrpreises die einzig mögliche Alternative, muss ihnen eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises gewährt werden. Zudem haben die Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung beim Verlust oder der Beschädigung ihres Gepäcks.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich. (SV) Das Europäische Parlament hat diese Woche über einen Bericht abgestimmt, mit dem auf europäischer Ebene Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr geschützt werden sollen. Der Kompromiss mit dem Rat ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider ist der Anwendungsbereich der Verordnung begrenzt, und deshalb haben wir uns entschieden, uns der Stimme zu enthalten.

Wir halten es für problematisch, dass drei Mitgliedstaaten – Luxemburg, Malta und Zypern – von der Einigung ausgeschlossen sind, denn dadurch wird der Schutz der Fahrgäste in Europa erheblich geschwächt. Außerdem sind wir der Auffassung, dass die Entfernung von 250 km als Grundlage für EU-Rechtsvorschriften zu lang ist, denn das bedeutet in der Praxis, dass Fahrgäste die von Luxemburg nach Straßburg oder von Malmö nach Växjö reisen durch diese Rechtsvorschriften nicht geschützt würden. Das ist bedauerlich.

Ferner sind wir gegen die Höhere-Gewalt-Klausel, durch die die Haftung der Beförderungsunternehmen bei Annullierungen oder Verspätungen beschränkt wird, falls diese durch schwierige Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt verursacht wurden. Wir meinen, dass damit ein beunruhigender Präzedenzfall für die bevorstehende Überprüfung der Verordnung über Fluggastrechte geschaffen wird.

Gleichwohl begrüßen wir die Verbesserungen der Rechte der Menschen mit Behinderungen, die diese Einigung mit sich bringt, sowie die zusätzlichen Hilfeleistungen, die diese Personen nun erhalten werden.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gestimmt, da sie anerkannte Rechte sind, die denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen. Die neue Verordnung umfasst wichtige Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung von Fahrten oder bei Verspätungen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Bei verschiedenen Verkehrsmitteln haben Passagiere Anspruch auf solide und sichere Verkehrsdienstleistungen. Deshalb halte ich das Bestreben, für das gesamte Gebiet der EU harmonisierte Vorschriften für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr einzuführen, für positiv. Ferner bin ich der Auffassung, dass Fahrgastrechte im Wesentlichen gleich sein sollten, unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel, es sei denn, dies wäre mit den Merkmalen des betreffenden Verkehrsmittels unvereinbar. Schließlich möchte ich Frau Kratsa Tsagaropoulou, Herrn Simpson, den Berichterstatter und alle anderen Beteiligten an den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu der geleisteten Arbeit und der im Hinblick auf die endgültige Fassung dieser Verordnung erzielten Einigung beglückwünschen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dies ist ein Bericht über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Zuerst möchte ich dem Vermittlungsausschuss zu der geleisteten Arbeit und der erzielten Einigung gratulieren. Von den drei ursprünglich vom Rat unterbreiteten Rechten war es sogar möglich zu 12 zu gelangen, von denen ich die folgenden hervorheben möchte: Bestimmungen betreffend Haftung, Entschädigung, Hilfeleistung, alternative Beförderung sowie besondere Berücksichtigung der Fahrgäste mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität.

Ich begrüße daher diesen zusätzlichen Schritt der Europäischen Union, durch den die Zahl der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr wegen des Gefühls der Sicherheit und des Wohlbefindens, das dadurch vermittelt wird, sicher zunehmen wird, was erheblich zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen wird.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) In der Einigung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, die durch das Parlament und den Rat im Vermittlungsausschuss erreicht wurde, wird der in zweiter Lesung festgelegte Anwendungsbereich der Verordnung neu bestimmt und auf Fahrgäste beschränkt, die Verkehrsdienste über so genannte „Langstrecken“ in Anspruch nehmen – wobei diese als Verkehrsdienste über Fahrten von 250 km und mehr definiert sind. Gleichzeitig werden 12 grundlegende Rechte für Fahrgäste, die über Kurzstrecken reisen, bestimmt, bei denen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität im Mittelpunkt stehen, wie die Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung von Rollstühlen oder sonstigen Mobilitätshilfen, diskriminierungsfreie Fahrscheine und Beförderungsbedingungen sowie Rechte auf Informationen.

Diese Vorschläge werden von uns selbstverständlich unterstützen. Allerdings halten wir die im Vermittlungsausschuss eingebrachten Änderungsanträge sowie die Kriterien zur Umsetzung der Verordnung für bedenklich. Aufgrund der Größe und Eigenschaften der EU-Länder kann die Anwendung der Verordnung in einigen von ihnen erschwert sein, insbesondere in den kleinsten Ländern, in denen es schwierig ist, viele Fahrten im Rahmen des beschlossenen Konzepts einer „Langstrecken“-’ Fahrt aufzunehmen, was dazu führen kann, dass ihren Fahrgästen die betreffenden Rechte ohne besondere Begründung abgesprochen werden.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich.(FR) Nach einem langjährigen Verfahren stellt die Annahme dieses Textes einen wesentlichen Fortschritt für die Fahrgastrechte in Europa und insbesondere für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität dar. Mit der Annahme dieser Verordnung (die Fahrten mit Kraftomnibussen betrifft), werden künftig für alle Verkehrsträger in der Europäischen Union Rechtsvorschriften gelten, durch die Passagieren Rechte und Garantien geboten werden, falls ihre Reise beispielsweise annulliert wird oder sich verzögert oder wenn ihr Gepäck verloren geht usw. Ich bedaure allerdings, dass diese Verordnung erst ab 250 km gilt, weil damit nicht nur drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Luxemburg, Malta und Zypern), sondern auch viele Fahrten wie Brüssel-Amsterdam oder Budapest-Wien praktisch ausgeschlossen sind. Schließlich bedaure ich auch den Mangel an Flexibilität im Hinblick auf „Reisen“ in Grenzgebieten, da dadurch die Mobilität der Europäer behindert wird. Mit anderen Worten ist dieser Text weit weniger ehrgeizig als unser Standpunkt vor wenigen Monaten im Vermittlungsausschuss, und er ist weit weniger ehrgeizig als das, was mir für die Fahrgäste in Europa ein Anliegen gewesen wäre.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt, nicht nur weil damit eine Verbesserung der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in Bezug auf Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen bewirkt werden soll, sondern auch weil darin der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Hinblick auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität unterstrichen wird, die ebenfalls angemessenen Zugang zu diesen Verkehrsträgern haben sollten, welche nun 10 % des gesamten Personenlandverkehrs in Europa ausmachen. Zudem begrüße ich die Tatsache, dass dank dieses Textes die Fahrgastrechte jetzt für alle Verkehrsträger geschützt sind.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe für die Einräumung wichtiger neuer Rechte für die Nutzer des Kraftomnibusverkehr gestimmt. Ich denke, wir haben das richtige Gleichgewicht zwischen den Rechten der Verbraucher und den Bedürfnissen der Verkehrsträger gefunden. Die heutige Abstimmung wird insbesondere für behinderte Fahrgäste von Bedeutung sein, denen diese heutige Abstimmung zugute kommen wird.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Schutz der Fahrgastrechte darlegt. Meines Erachtens wird sie zur Verbesserung der Bedingungen für Fahrgäste beitragen und ihnen im Falle eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse mehr rechtliche Klarheit verschaffen. Gleichzeitig wird die Umsetzung der in diesem Text festgeschriebenen verstärkten Fahrgastrechte die Beförderungsunternehmen, die zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind, nicht zu stark zu belasten. Und vor allem werden die Rechte für Nutzer des Kraftomnibusverkehr denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Nach schwierigen Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament ist es uns erst heute möglich, den Bericht von Herrn Cancian endlich zu verabschieden. Für mich gab es keine Alternative zu einer Zustimmung, weil die Europäischen Union durch diesen Bericht die Möglichkeit hat, die einzelnen Mitgliedstaaten darauf zu drängen, einschlägige Rechtsvorschriften im Einklang mit den Leitlinien des Berichts zu erlassen, in denen Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr größere Beachtung finden. Angesichts der Tatsache, dass der Omnibus nach dem Pkw das gebräuchlichste Verkehrsmittel ist – und dies mit steigender Tendenz –, hat Europa die Pflicht, sich für seine Bürgerinnen und Bürger, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, einzusetzen. Der Bericht ist ein guter Kompromiss, und ich halte es für notwendig, nachdrücklich darauf zu verweisen, dass den Rechten von behinderten Menschen erforderliche Aufmerksamkeit zukommt, indem Omnibusunternehmen dazu verpflichtet werden, behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bessere Hilfe zu leisten. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf klare und gemeinsame Regeln zur Entschädigung bei Beschädigung oder der Rückerstattung bei Verspätungen hinsichtlich des festgelegten Fahrplans haben.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Am Dienstag, den 15. Februar 2011, verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht, was zu einem lang erwarteten Ergebnis führen wird, nämlich zu gleichen Rechten für Passagiere in allen Verkehrsbereichen. Die Rechte von Fahrgästen, die Linienverkehrsdienste in Anspruch nehmen, wurden im Hinblick auf den Verlust von Gepäck, den Verlust persönlicher Gegenstände, Tod oder Gesundheitsbeeinträchtigungen, Probleme, die in die Verantwortung des Beförderungsunternehmens fallen usw. gestärkt. Ein positiver Aspekt der Verordnung besteht darin, dass damit die Fahrgastrechte in der gesamten Europäischen Union geregelt werden. Es ist hervorzuheben, dass in diese grundlegenden Rechte die Bedürfnisse behinderter Menschen und von Personen mit eingeschränkter Mobilität mit einbezogen sind. Mit dieser Verordnung soll der Zugang zum Verkehr ohne Diskriminierung gewährleistet werden. Außerdem werden darin die Verantwortung der Fahrgäste sowie die Konsequenzen bei Vernachlässigung dieser Verantwortung geregelt; dabei können sie auch die Möglichkeit verlieren, den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund habe ich für diesen Bericht gestimmt, der gut formuliert ist und durch den die Vorschriften über die Passagierrechte in der Europäischen Union vervollständigt werden.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Nach zwei Jahre dauernden schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament heute für die Annahme einer Einigung über eine Verordnung gestimmt, durch die alle Rechte von Fahrgästen abgedeckt werden, die nationale oder grenzüberschreitende Verkehrsdienste in Anspruch nehmen. Ich habe für diese Einigung gestimmt, weil darin 12 grundlegende Rechte enthalten sind, die für die Verbesserung der Qualität der Verkehrsdienste von besonderer Bedeutung sind. Sie betreffen insbesondere das Recht der Fahrgäste, vor und während der Fahrt informiert zu werden, sowie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität. Die Einführung dieser Rechte wird uns erlauben, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Verkehr zu gewährleisten.

Zudem umfasst dieser Bericht Fahrgastrechte, die ich als sehr wichtig erachte, die da sind, verbindliche Entschädigungen bei Gepäckverlust, Rückerstattung eines gewissen Kostenbetrags bei Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts sowie Entschädigung von bis zu 50 % des Fahrpreises zusätzlich zu der Erstattung des vollen Fahrpreises, falls ein Beförderer eine Fahrt annulliert und deshalb nicht in der Lage ist, seinen Beförderungsvertrag zu erfüllen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich begrüße diesen Bericht, in dem ein neuer Bestand an Rechten für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr festgelegt wird und mit dem die Qualität der angebotenen Verkehrsdienste verbessert werden sollten, indem Beförderungsdienste ermahnt werden, bei Verspätungen, Annullierungen und dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck Standards einzuhalten. Der Bericht beinhaltet außerdem entscheidende Bestimmungen im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu lokalen Omnibusverkehrsdiensten für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

 
  
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  Gesine Meissner (ALDE), schriftlich. Diese Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, da dadurch ein EU-Bestand an Fahrgastrechten im Busverkehr geschaffen wird. Allerdings gilt sie bis auf einige grundlegende Rechte für Linienverkehrsdienste von 250 km oder mehr. Ein derart begrenzter Anwendungsbereich wird kaum eine Grundlage für echte europäische Rechtsetzung im Interesse aller Fahrgäste im Busverkehr sein, und die ALDE kann eine solche Einigung nicht gutheißen.

Wir sind außerdem gegen die Höhere-Gewalt-Klausel, durch die Beförderungsunternehmen von der Verpflichtung zur Unterbringung bei Annullierungen oder Verspätungen, entbunden sind, wenn diese durch extreme Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt verursacht wurden, weil dadurch ein Präzedenzfall für andere Rechtsvorschriften in Bezug auf Fahrgastrechte geschaffen werden kann. Es ist zwar kein Triumph ist, aber es ist doch eine Verbesserung, insbesondere für Reisende mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Es ist uns gelungen, diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen, die Schulung des Personals von Beförderungsunternehmen in Behindertenfragen und der zuständigen Stellen der Busbahnhöfe, die in direktem Kontakt mit den Fahrgästen stehen und Entschädigung für die Beschädigung oder den Verlust Mobilitätshilfen auf allen Strecken unabhängig von der Entfernung zu sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Schaffung eines harmonisierten EU-Bestands an Rechten für alle Passagiere haben wir nicht gegen die Einigung gestimmt und uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Bisher gelten nur für Fluggäste und Fahrgäste im Bahn- und Schiffsverkehr besondere Rechtsvorschriften. Von jetzt an werden auch die Rechte für Fahrgäste, die mit Kraftomnibussen reisen, gewahrt sein. Für Fahrgäste, die mit Kraftomnibussen reisen, werden folglich Rechte gelten, die denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen. In der von uns heute angenommenen Verordnung sind die Hilfeleistung und Entschädigung für Fahrgäste bei einem Unfall, bei Annullierung oder bei Verspätung sowie der diskriminierungsfreie Zugang für Fahrgäste mit Behinderungen vorgesehen. Die neuen Bestimmungen werden für alle geplanten nationalen und grenzüberschreitenden Verkehrsdienste mit Strecken von mindestens 250 km gelten. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Verteidigung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, aber ich möchte hinzufügen, dass Omnibusunternehmen auch der Anforderung gerecht werden müssen, Sicherheits- und Notfallsysteme für internationale und Langstreckenlinien einzurichten, da bei Unfällen Menschen verletzt werden können. Außerdem ist es notwendig, zusätzliche Vorschriften über die Verantwortung, die Omnibusunternehmen im Hinblick auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste tragen, einzuführen, einschließlich verpflichtender ärztliche Untersuchungen des Gesundheitszustands und Wohlbefindens der Kraftomnibusfahrer, die für die Gesundheit und Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich sind.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Wir haben heute für einen Text gestimmt, der, wenn auch nicht ideal, so doch ein guter Kompromiss ist und auf dessen Grundlage es dem Rat und dem Europäischen Parlament möglich war, eine Einigung zu erzielen. Diese Verordnung betreffend Fahrgastrechte enthält Bestimmungen für die Entschädigung bei Unfällen oder Verschiebungen, die Bearbeitung von Beschwerden von Fahrgästen und die Rechte von behinderten Menschen. Es ist ohne Frage unbefriedigend, dass die Verordnung für eine Entfernung von 250 km und mehr gilt. Für kleine Länder war dies eigentlich nicht zu rechtfertigen, aber hier geht es nicht nur um lokale, sondern um internationale Strecken, und deshalb bin ich der Meinung, dass dieser Text für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die reisen, eine Garantie für ihre Rechte sein wird, wobei den Rechten von behinderten Menschen besondere Aufmerksamkeit zukommt.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Entwurf einer Verordnung gestimmt, durch die die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr ausgeweitet werden. Dieser Text ist nach langen Verhandlungen auf der Grundlage eines Kompromisses entstanden, durch den die Umsetzung von Fahrgastrechten verbessert wird, ohne die Beförderungsunternehmen zusätzlich zu belasten.

Ich halte es für wichtig, sicherzustellen, dass die Rechte für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen und dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Beförderungsunternehmen garantiert werden.

Bei der Legalisierung einer angemessenen Entschädigung im Falle von Beschädigung stimme ich dem Vorschlag zu, Grenzen für Entschädigung vorzusehen, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Besonders wichtig ist es, angemessene und großzügige Entschädigung bei Tod zu gewährleisten, und deshalb dürfen die im einzelstaatlichen Recht für derartige Entschädigungen vorgesehenen Obergrenzen meines Erachtens den in der Verordnung festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Ferner muss im Falle eines Unfalls angemessene operationelle Hilfeleistung sichergestellt werden und die Fahrgäste müssen mit den Dienstleistungen und Dingen versorgt werden, die sie am meisten benötigen.

Ich stimme den Bestimmungen der Verordnung zu, durch die Fahrgäste angemessene Garantien erhalten, sollte eine Fahrt annulliert werden oder sich verzögern, und sogar zusätzliche Entschädigungen vorgesehen sind. Ich begrüße die Tatsache, dass im Mittelpunkt der Verordnung insbesondere Fahrgäste mit Behinderungen und Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität stehen und ihnen die Hilfeleistung geboten wird, die sie während der Fahrt benötigen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die von unserem Kollegen Cancian im Rahmen des Vermittlungsverfahrens geleistete Arbeit in Bezug auf die Verordnung betreffend Fahrgastrechte führte zur Annahme eines europäischen Rechtsrahmens für den Schutz der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr zur Unterstützung der Errichtung eines Verkehrsbinnenmarktes. Durch das Rechtsvakuum oblagen die Regelungen in diesem Bereich bisher der einzelstaatlichen Gesetzgebung zum Nachteil des Wettbewerbs (aufgrund der zahlreichen Unterschiede) und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität, deren Rechte nun durch die Europäische Union gewährleistet sind. Ich habe für den Bericht gestimmt, weil er meines Erachtens ein großartiges Werk ist, mit dem mittels eines guten Kompromisses die europäischen Maßnahmen im Verkehrsbereich ein gutes Stück nach vorn gebracht wurden, wobei es gelungen ist, nicht nur die Fahrgastrechte zu gewährleisten, sondern auch die Beförderungsunternehmen, die diese Dienste erbringen, nicht allzu stark zu belasten.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Durch die Entschließung zu dem Entwurf einer Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr werden die Fahrgastrechte erheblich verbessert. Trotz der monatelangen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat ist im endgültigen Text des Kompromiss eine Reihe von Rechten für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr, die über eine Entfernung von mindestens 250 km reisen, vorgesehen, an Stelle der ursprünglich vom Rat vorgelegten 500 km.

Innerhalb von vier Jahren – der für die Anwendung dieser spezifischen Bestimmung vorgesehenen Frist – werden griechische Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr und ihre Partner in der Lage sein, Entschädigungen für Verspätungen, Annullierungen oder ungerechtfertigte Fahrplanänderungen zu fordern. Es ist nur richtig und angebracht, dass diese Rechte geschützt werden, und darum habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gestimmt. Ich begrüße die Tatsache, dass der endgültige Text ein zufriedenstellender und gut ausgewogener Kompromiss ist, da es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu garantieren, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen, von denen viele Klein- und Mittelbetriebe sind, allzu stark zu belasten. Der Vorschlag der Kommission, EU-weite Rechte zum Schutz der Fahrgäste durchzusetzen, die denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen, sowie einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen, ist eine Maßnahme, die allen zugute kommen kann. Die Verhandlungen waren langwierig und endeten in einem Vermittlungsverfahren; die festgefahrenen Themen waren die nationalen Durchsetzungsstellen und der Anwendungsbereich der Verordnung. Schließlich gilt die Verordnung für alle nationalen oder grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste, vorausgesetzt die geplante Entfernung beträgt mindestens 250 km („Langstrecke“). Ebenfalls in der Verordnung vorgesehen sind die Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen, Fahrgastrechte bei Annullierung der Fahrt oder Verspätungen sowie Rechte von Menschen mit Behinderungen und oder eingeschränkter Mobilität.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da der endgültige Text der Verordnung, wie er vom Vermittlungsausschuss gebilligt wurde, meiner Meinung nach ein ausgewogener Kompromiss ist, der Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr durch die Anerkennung eines wichtigen Bestands an Rechten angemessenen Schutz bietet, insbesondere bei Unfällen, Annullierung oder Verspätungen, im Hinblick auf den Zugang zu Informationen und die Geltendmachung und Bearbeitung von Beschwerden sowie im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Ich habe mich bei dieser Verordnung betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, die von einer großen Mehrheit der Sozialisten und Konservativen angenommen wurde, der Stimme enthalten. Ich bedaure die beträchtlichen Rückschritte gegenüber des ursprünglich in diesem Haus angenommenen Standpunkts im Hinblick auf die drei folgenden Punkte: 1. Es sind nur Entfernungen ab 250 km erfasst. In der Praxis bedeutet das, dass Fahrgäste, die im Kraftomnibusverkehr von Brüssel nach Amsterdam reisen, nicht geschützt sein werden, während Reisende im Flugverkehr es sind! Das ist ungerecht, vor allem wenn man weiß, dass häufig die am die wirtschaftlich schlechter Gestellten diesen Verkehrsträger nutzen. 2. Die Höhere-Gewalt-Klausel (extreme Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt) kann allzu leicht von Omnibusunternehmen herangezogen werden, um die Entschädigungszahlungen an die Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung zu umgehen. 3. Die Ausnahmeregelungen werden es Ländern, die dies wünschen, gestatten, das Inkrafttreten dieser Verordnung bis 2021 aufzuschieben! Trotzdem begrüße ich die Fortschritte des Textes: obligatorische Hilfeleistungen für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Rechte und Entschädigung im Falle eines Unfalls, einer Verspätung oder einer Annullierung. Das Parlament hat sich jedoch mit einer schlecht ausgearbeiteten Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden gegeben. Durch die vielen Sonder- und Ausnahmeregelungen ist der Anwendungsbereich dieser Rechte erheblich begrenzt, zum Nachteil der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Heute hat dieses Haus über den Bericht über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr abgestimmt. Im Dezember 2008 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für die Verordnung betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Mit diesem Vorschlag hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, EU-weit Rechte zum Schutz der Fahrgäste festzuschreiben, die denen bei anderen Verkehrsträgern entsprechen, und einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen.

Die Hauptpunkte, die zu einer Einigung durch den Vermittlungsausschuss geführt haben, sind folgende: Anwendungsbereich, zeitliche Ausnahmen, Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen, Rechte der Fahrgäste bei Annullierung von Fahrten oder bei Verspätungen und Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der endgültige Text kann als sehr zufriedenstellend und gut ausgewogen angesehen werden, da es gelingt, die Rechte der Fahrgäste zu schützen, ohne gleichzeitig die Beförderungsunternehmen – die ja zum Großteil Klein- und Mittelbetriebe sind – allzu stark zu belasten.

Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens muss als Sieg für das Parlament angesehen werden.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich.(FR) Ich freue mich, dass die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten schließlich zur Annahme einer Verordnung zur Gewährleistung verbesserter Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr geführt haben. Diese Verordnung schließt eine Lücke in der Rechtsetzung für den Bereich der Fahrgastrechte: Bislang gab es in diesem Bereich keine europäischen Rechtsvorschriften im Gegensatz zur Situation im Luft- und Eisenbahnverkehrssektor.

In diesem Text ist unter anderem die Einführung verschiedener Arten von Entschädigung vorgesehen: Imbisse und Erfrischungen bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten; Kosten für Unterbringung für eine Nacht bei Fahrtunterbrechung, Unfall oder einer Verspätung, die eine Übernachtung erforderlich macht, sowie eine Obergrenze für Erstattungen von mindestens 1 200 EUR bei Verlust oder Beschädigung von zur Aufbewahrung überlassenem Gepäck.

Zudem werden besondere Rechte für behinderte Fahrgäste gewährt, nicht zuletzt die Verpflichtung der Unternehmen, ihnen Hilfe anzubieten – sofern sie das jeweilige Unternehmen 36 Stunden vorher über ihre Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt haben – und die Entschädigung oder Erstattung für jede Beschädigung und jeden Verlust von Spezialgeräten. Diese Verordnung wird von Frühjahr 2013 an für alle nationalen oder grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste über Langstrecken (250 km oder mehr) gelten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Der Rat unter belgischem Ratsvorsitz hat den in erster und zweiter Lesung angenommenen Standpunkt des Parlaments erheblich geschwächt. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist als Verkehrsdienste für eine Mindestentfernung von 250 km festgelegt, das bedeutet, die meisten Omnibusverkehrsdienste werden nicht einbezogen. Außerdem gibt es eine Formulierung zur Rückerstattung im Falle einer Verspätung (bei mindestens zwei Stunden mit einer Rückerstattung der Hälfte des Fahrpreises – im Vergleich dazu: im Bahnverkehr mit einer Rückerstattung bei Verspätung ab einer Stunde). Schließlich werden die Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität geschmälert und geschwächt und der barrierefreie Zugang zu Busverkehrsdiensten ist nicht gewährleistet. Folglich haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, durch die schließlich die Rechte der Reisenden bei allen Verkehrsträgern anerkannt und geschützt werden, womit die Nutzer in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik gestellt werden. Durch stärkeren Schutz der Fahrgastrechte werden Anreize für die Nutzung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs geschaffen und der gesunde Wettbewerb zwischen den Beförderungsunternehmen gefördert, was diesen Anlass gibt, wettbewerbsfähigere Dienste zu entwickeln. Es sei hier unterstrichen, dass die Anwendung der neuen Verordnung in voller Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip erfolgt.

Zwei wichtige neue Entwicklungen sind die Bestimmung für die finanzielle Entschädigung bei Körperverletzung oder bei Verlust von Gepäck und die Gewährleistung von Hilfeleistungen bei Verspätungen oder Fahrtunterbrechungen, die sich an die Bestimmungen im Bahnverkehr und Flugverkehr anlehnen. Im endgültigen Text werden die Fahrgäste anerkannt und geschützt, unter besonderer Berücksichtigung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität und von behinderten Menschen, indem angemessene Informationen und Dienste gewährleistet werden. Es ist ebenfalls wichtig zu betonen, dass keine zusätzlichen Kosten für die Unternehmen in dem Sektor entstehen, die vor dem Risiko untragbarer Anpassungskosten geschützt sind, wodurch für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Fahrgastrechten und den Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe gesorgt wird.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Durch diese Verordnung sind die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr endlich anerkanntes Recht. Obgleich die Kommission diese Verordnung im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, wurde erst jetzt ein tragfähiger Kompromiss gefunden, so dass auch der einzige Verkehrsträger, der noch keine Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste hatte, nun über diese verfügt.

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität gerichtet. Der einzige umstrittene Punkt des Textes war der Anwendungsbereich der Bestimmungen, die lediglich für Fahrten von mehr als 250 km gelten. In der Hilfeleistung im Falle von Verspätungen ist auch die Verpflichtung enthalten, Mahlzeiten, Getränke und alternative Beförderung bereitzustellen. Wird ein Verkehrsdienst annulliert, so werden die Fahrgäste nicht nur entschädigt, sondern es wird ihnen gegebenenfalls auch Unterbringung für bis zu zwei Übernachtungen bereitgestellt. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck kann bis maximal 1 200 EUR erstattet werden.

 
  
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  Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. (ET) Ich habe gegen den heute zur Aussprache stehenden Bericht betreffend die Fahrgastrechte gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass damit nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt werden und eine große Zahl von Omnibusunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeklammert sind. Eine Entfernung von 250 km ist deutlich zu groß, denn Malta, Zypern und Luxemburg sind völlig ausgeschlossen. Auch die meisten estnischen, lettischen, dänischen, niederländischen und belgischen Busverkehrsdienste sind ausgeschlossen. Leider muss ich feststellen, dass die estnische Regierung im Vermittlungsverfahren für eine noch größere Entfernung von 500 km eintrat, wodurch Estland gänzlich ausgeschlossen worden wäre. Ich hoffe der Tag ist nicht mehr weit, bis die estnische Regierung sich für die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr anstatt für die Gewinne der Omnibusunternehmen einsetzt, denn diese Richtlinie geht ja dann durch das Rechtsetzungsverfahren.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL) Dies ist das vierte Packet betreffend den Schutz von Passagierrechten. In Anlehnung an die Festlegung der Passagierrechte im Luft-, Eisenbahn- und Seeverkehr befassen wir uns nun mit den Rechten für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr. Künftig werden sie bei Verspätungen von Fahrten von über 250 km Entschädigung erhalten, Hilfeleistung, falls ihre Reisen annulliert werden, Schutz im Falle von Unfällen und Todesfällen sowie Erstattung für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf besondere Hilfe, wie dies bereits bei Fluggesellschaften der Fall ist. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster und zweiter Lesung war im letztlichen Ergebnis erheblich verwässert. Das Parlament wollte die Vorschriften auf Fahrten über 50 km anwenden. Der Rat wollte sie nur auf Fahrten von 500 km und mehr anwenden. Der Kompromiss waren 250 km.

Das bedeutet, dass sie für viele gängige Strecken, wie Brüssel-Amsterdam, Luxemburg-Straßburg oder Wien-Budapest nicht gelten. Positiv an dieser Verordnung ist jedoch, dass darin eine Liste mit 12 grundlegenden Regeln vorgesehen ist – die für jede Entfernung gilt –, durch die auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen und andere Personen mit eingeschränkter Mobilität abgezielt wird. Trotzdem ist die Fraktion der Grünen/ Freie Europäische Allianz von dem äußerst mageren Ergebnis sehr enttäuscht. Deshalb habe ich gemeinsam mit den anderen Grünen gegen dieses Abkommen gestimmt.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem darauf abgezielt wird, Fahrgäste, die mit Kraftomnibussen reisen, mit mehr Rechten auszustatten, einschließlich dem Recht auf Hilfeleistung für behinderte Fahrgäste und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der Schutz der Verbraucher ist eines der Kernanliegen der Arbeiterpartei in Europa.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich.(FR) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, insbesondere aufgrund der Fortschritte die zu Gunsten von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, zur Erleichterung der Geltendmachung und Bearbeitung von Beschwerden sowie zur Förderung der Entschädigung und Hilfeleistung im Falle eines Unfalls eingeführt werden. Dennoch möchte ich unterstreichen, wie dringend notwendig es ist, die strikte Einhaltung der Vorschriften für die Fahrgastrechte bei Annullierung oder Verspätung durch die Mitgliedstaaten zu beachten.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Das Hauptziel des Vorschlags der Europäischen Kommission besteht darin, sicherzustellen, dass Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr die gleichen Rechte haben wie bei anderen Verkehrsträgern, sowie einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen. Trotz der Unstimmigkeiten während des Verfahrens begrüße ich die Annahme dieser Verordnung, durch die die Rechte der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr gesichert werden, ohne dabei die Klein- und Mittelbetriebe, die in diesem Sektor tätig sind, zu stark zu belasten. In dieser Verordnung ist ein Bestand an grundlegenden Rechten vorgesehen, von denen ich die besondere Berücksichtigung der Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen sowie das Recht auf Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen, Annullierung von Fahrten oder Verspätungen hervorheben möchte.

Diese Rechte gelten für alle nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste vorausgesetzt die zurückgelegte Entfernung beträgt 250 km oder mehr. Fahrgäste, die einen Teil dieser Langstreckenfahrten in Anspruch nehmen, sind ebenfalls erfasst. Zudem wurde eine Reihe von Rechten für Fahrgäste festgelegt, die Linienverkehrsdienste für Kurzstrecken nutzen, insbesondere der diskriminierungsfreie Zugang zum Verkehr und der Anspruch auf Informationen während der Fahrt.

 
  
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  Róża Gräfin von Thun und Hohenstein (PPE), schriftlich.(PL) Die Verordnung betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie sich das Europäische Parlament um die Verbraucherrechte bemüht. Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat haben wir einen Text angenommen, der die letzten Verkehrsmittel behandelt, deren Fahrgastrechte noch nicht durch europäische Rechtsvorschriften geregelt waren. Zu Beginn der Verhandlungen forderte das Parlament die Einführung neuer Vorschriften für Fahrten von mehr als 50 km, während der Rat eine Entfernung von über 500 km wünschte. Durch einen Kompromiss wurde die Entfernung auf 250 km und mehr festgelegt. Die Fahrgäste auf diesen Strecken werden eine Reihe von Zugeständnissen und Rechten genießen, die jenen der Fluggäste nahe kommen. Durch die EU-Rechtsvorschriften werden die Ansprüche bei Verlust von Gepäck am Flughafen oder bei großer Verspätung des Abflugs in klarer Weise geregelt. Bisher waren Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr bedeutend schlechter gestellt. Nun können sie unter anderem bei Verspätungen und Verlust von Gepäck eine Entschädigung verlangen, und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf Begleitung.

Durch die Schaffung einer Charta der Fahrgastrechte werden Bürgerinnen und Bürger bessere Kenntnis dessen erhalten, was sie von den Verkehrsunternehmen erwarten können. Die Charta wird einen Bestand an grundlegenden Rechten enthalten, die jedem Fahrgast zustehen, ungeachtet seiner Reiseentfernung. Dies ist ein Beispiel für eine gute, auf die Bürger ausgerichtete Rechtsetzung. Diese Verordnung ermöglicht es uns, die Verbraucherrechte sowie den Binnenmarkt zu stärken. Deshalb habe ich für ihre Annahme gestimmt.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr gestimmt. Darin sind Rechte der Nutzer von Busverkehrsdiensten festgeschrieben, die denen bei allen anderen Verkehrsträgern entsprechen. Die Verordnung gilt für alle nationalen wie auch grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste, die geplante Entfernungen von mindestens 250 km abdecken.

Diese Rechte betreffen den diskriminierungsfreien Zugang zum Verkehr für Menschen mit Behinderungen, sowie die Entschädigungsleistungen im Fall des Todes eines Fahrgasts, bei Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Wenn eine Fahrt annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verspätet, erhalten die Fahrgäste unmittelbar die Wahl, entweder mit geänderter Streckenführung ohne Mehrkosten zum Bestimmungsort weiterzureisen oder sich den Fahrpreis erstatten zu lassen. Falls der Beförderer diese Alternativen nicht zur Wahl stellt, haben die Fahrgäste – zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises – Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % des Fahrpreises. Wird eine Reise von mehr als drei Stunden annulliert oder verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten, müssen vom Beförderer Hilfe bereitgestellt sowie Hotelübernachtungen bis zu einem Betrag von 80 EUR pro Nacht und Person für höchstens zwei Nächte angeboten werden.

Ich fordere, dass Fahrgäste hinreichend über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden, so dass sie bei Nichteinhaltung ihre Ansprüche geltend machen können.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass Verkehrsdiensteanbieter ihre Passagiere ordnungsgemäß behandeln und dass Personen mit Behinderungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln nicht auf Hindernisse stoßen. Es ist wichtig, einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu schaffen. Wir brauchen einen ausgewogenen Kompromiss, der die Fahrgastrechte in allen EU-Mitgliedstaaten, die sich in ihrer Größe zum Teil stark unterscheiden, gewährleistet, ohne dabei die Verkehrsunternehmen, die vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen sind, zu stark zu belasten. Insbesondere sollte jede neu eingeführte Vorschrift die Qualität des EU-Verkehrssektors verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Wir dürfen jedoch die Frage der Verkehrssicherheit nicht vergessen. In Litauen sind wir besonders stark vom Straßenverkehr abhängig – über 90 % aller Reisenden fahren mit dem Auto. Rund 8 % reisen mit dem Bus. Verkehrssicherheit ist ein sehr wichtiges Thema, das meines Erachtens noch nicht genügend Aufmerksamkeit erhält. Gemäß Statistiken der EU zählt Litauen 110 Verkehrstote pro Million Einwohner. Demgegenüber zählt Schweden 39 Tote pro Million Einwohner. In Großbritannien sind es 41. Diese Rate in Litauen ist untragbar und liegt weit über dem EU-Durchschnitt von 70. Das muss sich ändern.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. Ich begrüße den Bericht über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, da er einen wichtigen Schritt darstellt, um Reisenden besseren Schutz zu bieten und Fahrgästen mit Behinderungen mehr Komfort und Erleichterung zu verschaffen. Mit diesem Bericht wird sichergestellt, dass Reisende, die Langstreckenfahrten im Kraftomnibusverkehr durch Europa in Anspruch nehmen, besseren Zugang zu Informationen, Unterstützung und Entschädigung im Falle von Verspätung oder Annullierung eines Verkehrsdienstes erhalten. Im Falle einer kurzen Verspätung haben Fahrgäste Anspruch auf Erfrischungen, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden auf eine Rückerstattung und bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck auf eine Entschädigung von bis zu 1 200 EUR.

Ich unterstütze die wichtigen Fortschritte in diesem Bericht im Hinblick auf die Rechte von behinderten Reisenden. Erstmals wird diskriminierungsfreier Zugang zum Verkehr gewährleistet; so ist in der Verordnung vorgesehen, dass das gesamte Personal von Omnibusunternehmen geschult sein muss, um Menschen mit Behinderungen zu helfen, und falls keine angemessene Hilfe geleistet werden kann, ein Fahrgast die behinderte Person ohne Zusatzkosten begleiten kann, um für deren Wohlbefinden zu sorgen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vereinigung Europas gegen Diskriminierung. Meine Zustimmung zu diesem Bericht spiegelt die Notwendigkeit eines europäischen Standards für die Rechte von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr, durch den deren Wohlbefinden, Sicherheit und angemessene Behandlung bei ihrer Fahrt durch Europa sichergestellt werden.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der einheitliche Rechtsvorschriften über die Fahrgastrechte im gemeinsamen öffentlichen Straßenpersonenverkehr vorgeschlagen werden. Somit werden spezifische Maßnahmen eingeführt, um die Rechtssicherheit, Rechte und Informationen für die Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr zu verbessern. Reisende werden künftig die gleichen Ansprüche auf gesicherte Entschädigungen haben wie im Eisenbahn- und Luftverkehrssektor, insbesondere wenn ihre Fahrt annulliert wird oder sich verzögert. Dieses Votum ist Teil des politischen Willens der EU, gemeinsame Rechtsvorschriften für die Nutzer aller Verkehrsträger festzuschreiben. Ich begrüße ebenfalls die Durchführung von Maßnahmen zu Gunsten von behinderten Menschen und von Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Zugang zum Straßenverkehr durch diese Maßnahmen erleichtert wird. Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Hindernisse, die der Freizügigkeit der Reisenden im europäischen Raum entgegenstehen, zu beseitigen. Schließlich wurde durch die Vorlage flexibler Rechtsvorschriften eine Balance gefunden, damit die Beförderungsunternehmen, die häufig kleine Betriebe sind, nicht benachteiligt werden. Diese neuen Maßnahmen tragen meines Erachtens zur Förderung eines Verkehrsträgers bei, der einer möglichst großen Zahl von Bürgern, insbesondere im Tourismussektor, zugänglich ist.

 
  
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  Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Cancian gestimmt, weil darin schließlich grundlegende Garantien für 70 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger festgelegt werden, die jedes Jahr innerhalb Europas mit Kraftomnibussen reisen und seit geraumer Zeit darauf warten, dass ihre Rechte festgeschrieben werden.

Unabhängig von der Wahl ihres Verkehrsmittels werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger durch die Verpflichtung der Europäischen Kommission, die bestehenden Rechtsvorschriften gründlich zu überarbeiten und sie in einer Rechtsvorschrift einheitlich zu gestalten und gemeinsame Normen für jede Art der Fahrt sowie besondere Bestimmungen für das jeweilige gewählte Verkehrsmittel zu begründen, geschützt und gesichert werden.

 
  
  

Bericht: Martin Callanan (A7-0287/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) In Anbetracht der Tatsache, dass die durchschnittliche Minderung der CO2-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge im Zeitraum 2002-2007 nur zwischen 0,4 und 0,5 % jährlich betrug und dass Zielvorgaben der Europäischen Union für neue leichte Nutzfahrzeuge erforderlich sind, um eine Aufsplitterung des Binnenmarktes zu verhindern, werde ich für diesen Vorschlag stimmen. Dennoch ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass leichte Nutzfahrzeuge nicht mit Personenkraftwagen verglichen werden können und dass dieser Vorschlag von 150 g CO2/km zwar ehrgeizig, aber machbar ist.

Ich stimme auch darin überein, dass Hersteller die Möglichkeit erhalten sollten, Emissionsgemeinschaften im Hinblick auf Emissionsreduktionen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zu bilden, da sich herausgestellt hat, dass damit, in Einklang mit der Strategie Europa 2020, die Kosten der Hersteller für die Anpassung an die Rechtsvorschriften gesenkt und die Beschäftigung in der grünen Wirtschaft erhöht werden. Des Weiteren stimme ich auch zu, dass diese Frage bis 2011 in mehreren Phase angegangen werden muss und nicht erst 2014, wie die Kommission vorschlägt.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, mit der das Europäische Parlament eine neue EU-Verordnung zur Festsetzung von Grenzwerten für CO2-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge bis 2014 unterstützt. Ich glaube, dass die neuen Anforderungen und Grenzwerte für CO2-Emissionen dazu beitragen werden, die Erderwärmung zu bekämpfen, die Betriebskosten durch Kraftstoffeinsparungen zu senken sowie die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Automobilhersteller zu fördern. Aufgrund dieser Vorschriften werden Automobile mit grünen Technologien ausgestattet werden müssen, die erschwinglich bleiben müssen. Ab 2014 müssen 70 % der neuen Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen durchschnittliche Emissionsgrenzwerte von 175 g CO2/km erfüllen. 2020 wird der Grenzwert auf 147 Gramm herabgesetzt. Es ist ein ehrgeiziges, aber machbares Vorhaben.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 8. und 9. März 2007 die feste Verpflichtung eingegangen, die Treibhausgasemissionen der Gemeinschaft bis 2020 gegenüber 1990 insgesamt um mindestens 20 % zu reduzieren, bzw. um 30 %, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsminderungen und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer zu einem ihren jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten. Um die notwendigen Emissionsreduzierungen zu verwirklichen, sollten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union nicht nur in den Sektoren Industrie und Energie, sondern in allen Wirtschaftszweigen der Union Strategien und Maßnahmen durchgeführt werden. Der Straßenverkehr ist der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasen in der Union, und seine Emissionen, darunter die von leichten Nutzfahrzeugen, steigen weiter. Wenn die Emissionen aus dem Straßenverkehr weiter zunehmen, werden sie in erheblichem Maße die Anstrengungen untergraben, die andere Sektoren zur Bekämpfung des Klimawandels unternehmen. Bislang gibt es in der EU keine Rechtsvorschriften über CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen, obgleich die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen in der EU steigt. Meiner Meinung nach ist es uns gelungen, Einigung mit dem Rat über ein ausgewogenes Dokument zu erzielen, das uns helfen wird, CO2-Emissionen zu reduzieren und das die Automobilbranche ermutigen wird, in neue umweltfreundlichere Technologien zu investieren.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Die Idee ist an sich gut: Die CO2-Emissionen bei Leichtfahrzeugen sollen gesenkt werden. Doch was uns hier als realistischer Kompromiss mit dem Rat präsentiert wird, ist eigentlich nichts anderes als eine drittklassige Vereinbarung. Der angenommene Bericht legt den durchschnittlichen Grenzwert für CO2-Emissionen für neue leichte Nutzfahrzeuge auf 175 g/km fest, wobei das langfristige Ziel 147 g/km ist, das nicht vor 2020 erreicht werden wird. Das ist aber nicht genug. Die Europäische Kommission hat einen Grenzwert von 135 g/km vorgeschlagen, ein ehrgeiziger und zugleich realistischer Vorschlag. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da ich bedauere, dass wir keinen Kompromiss erreicht haben, mit dem wir uns dem Vorschlag der Europäischen Kommission annähern. Wie jeder weiß haben Verbesserungen in punkto Energieeffizienz und Innovationsmanagement heute Priorität, und wir müssen uns der Situation stellen, indem wir ehrgeizige Vorschläge machen.

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich. (IT) Der Vorschlag für eine Verordnung zur Minderung der Kohlendioxidemissionen für neue leichte Nutzfahrzeuge fällt in den Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen in die Atmosphäre. Dennoch machten verschiedene Grafiken im letzten Bericht der Europäischen Umweltagentur sehr deutlich, dass verkehrsbedingte CO2-Emissionen in der EU-15 und der EU-27 seit 2003 entweder stabil geblieben oder gesunken sind. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass leichte Nutzfahrzeuge nur nahezu 1,5 % der Kohlendioxidemissionen im Verkehrssektor verursachen.

Im Mittelpunkt der langwierigen und schwierigen Verhandlungen im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit standen vor allem die langfristigen Emissionsgrenzwerte, die auf 147 g CO2/km festgelegt wurden. Dieser Wert entspricht nicht ganz meinen Erwartungen, obwohl er besser ist als der ursprünglich vorgeschlagene Grenzwert. Um die Industrie in diesem Sektor zu schützen, hatte Italien den Antrag gestellt, den Grenzwert nicht unter 160 g CO2/km zu senken. Im Rat zeichnet sich ab, dass viele Mitgliedstaaten sich auf einen Mindestgrenzwert von 155 g CO2/km einigen wollen.

Abschließend möchte ich die Meinung äußern, dass das in dem Dreiergespräch zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament erzielte Ergebnis über die langfristige Minderung von CO2-Emissionen angesichts der besonderen Merkmale des Automobilsektors noch immer unverhältnismäßig ist. Und ich möchte meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass ich die Gefahr sehe, dass die Industrie und das Beschäftigungsniveau in diesem Sektor Schaden nehmen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT)Leichte Nutzfahrzeuge werden vor allem von Firmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, genutzt. Derzeit machen leichte Nutzfahrzeuge circa 12 % der Fahrzeugflotte aus. Wir müssen auch der Tatsache Rechnung tragen, dass diese Fahrzeuge von Firmen oft in großen Mengen gekauft und deshalb bereits einer strengen Prüfung hinsichtlich ihrer Kraftstoffeffizienz und Betriebskosten unterzogen worden sind. Im Zeitraum 2002-2007 betrug die durchschnittliche Minderung der CO2-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge 0,4 - 0,5 % pro Jahr. Diese Verbesserung der Kraftstoffeffizienz wurde durch den Zuwachs des Verkehrsaufkommens und der Fahrzeuggröße wettgemacht. Es bedarf deshalb für die gesamte Gemeinschaft Zielvorgaben für neue leichte Nutzfahrzeuge, sodass unterschiedliche nationale Regelungen nicht zur Aufsplitterung des Binnenmarkts führen. Außerdem sind CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge notwendig, um eine Regulierungslücke aufgrund einer Überschneidung der Zulassungen für Pkw und der für leichte Nutzfahrzeuge zu vermeiden.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte dem Berichterstatter für seine bisherige Arbeit gratulieren. Ich schätze den Inhalt dieses Textes, der zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union in Bezug auf die Minderung von CO2-Emissionen beitragen will, auch durch die Herstellung besserer leichterer Nutzfahrzeuge. Dennoch ist allseits bekannt, dass diese Verkehrsmittel nahezu ausschließlich vor allem zu kommerziellen Zwecken genutzt werden und im Gegensatz zu Pkw weniger Möglichkeiten zur Änderung ihrer Form oder ihres Gewichts im Hinblick auf Emissionsreduktionen bieten.

Dies erfolgt in erster Linie durch Änderungen am Motor und an der Mechanik. So lange dies – und laut Berichterstatter – als die beste Möglichkeit angesehen wird, dieses Ziel zu erreichen, unterstützte ich die Vereinbarung über den Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Änderungen. Meiner Meinung nach ist das ursprüngliche kurzfristige Ziel, 175 g CO2/km zwischen 2014 und 2017 zu erreichen, recht vernünftig, während weitere Emissionsreduktionen auf 147 g CO2/km logischerweise dann bis 2020 erreicht werden können.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Auf der einen Seite ist es verständlich, dass der Vorschlag weit gehend auf den Rechtsvorschriften über CO2-Emissionen von Pkw aufbaut, doch auf der anderen Seite sollten wir nicht vergessen, dass dieser Sektor nicht auf die gleiche Weise funktioniert. Leichte Nutzfahrzeuge haben längere Entwicklungs- und Produktionszyklen als Pkw und werden vor allem zu kommerziellen Zwecken genutzt. Im Gegensatz zu Pkw bieten sie weniger Möglichkeiten zur Änderung ihrer Form oder ihres Gewichts im Hinblick auf Emissionsreduktionen. Bei leichten Nutzfahrzeugen erfolgt dies in erster Linie durch Änderungen am Motor und an der Mechanik, was viel langwieriger und teurer ist, als nur die Form des Fahrzeugs zu ändern. Dass Dieselkraftstoff bei Lieferwagen viel stärker zum Einsatz kommt als bei Pkw, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Ich hege Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag, dass Strafen für Hersteller, denen es nicht gelingt, die CO2-Emissionen von Nutzfahrzeugen zu senken, höher sein sollen als Strafen für Hersteller, denen es nicht gelingt, Emissionen von Pkw zu senken. Meiner Meinung nach sollten beide die gleichen Strafen erhalten. Ich verstehe die Gründe für die Einführung von verbindlichen Geschwindigkeitsbegrenzern für Lieferwagen, doch ich mache mir Sorgen, dass dies eine Vorstufe für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzern in anderen Fahrzeugtypen sein könnte. Wir müssen mit großer Sorgfalt darüber nachdenken, ob dies nicht eine übermäßig restriktive Verordnung ist, die über den Rahmen des Verhältnismäßigen hinausgeht.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Strategie zur nachhaltigen Entwicklung geht die dringlichsten Probleme einer nachhaltigen Entwicklung an wie Verkehr, Klimawandel, öffentliche Gesundheit und Energieeinsparung. Der Straßenverkehr ist der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasen in der Union, und seine Emissionen, einschließlich der von leichten Nutzfahrzeugen, steigen stetig an. Wenn die Emissionen in diesem Sektor weiter steigen, wird dies in entscheidender Weise die Bemühungen anderer Sektoren zur Bekämpfung des Klimawandels vereiteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, technologische Fortschritte zu erzielen und Ökoinnovation zu fördern und dabei gleichzeitig der künftigen technologischen Entwicklung im Dienste einer erhöhten langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie und der Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen. In Anerkennung der hohen Forschungs- und Entwicklungskosten und im Hinblick auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie müssen Anreizsysteme angewandt werden, wie etwa die Anrechnung von Ökoinnovationen und die Gewährung von Super credits.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Meiner Ansicht nach beruht der Verordnungsvorschlag auf der Prämisse, dass durch eine Senkung des Kraftstoffverbrauchs von leichten Nutzfahrzeugen das Gesamtniveau der verkehrsbedingten CO2-Emissionen verringert und damit der Klimawandel abgeschwächt wird und CO2-Emissionsgrenzwerte für neue leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union festgelegt werden.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge, der sich der EU-Strategie für eine Emissionsreduktion bei leichten Fahrzeugen anschließt, gestimmt. Dieser Bericht umfasst Maßnahmen – wie Super credits für umweltfreundliche oder emissionsarme Fahrzeuge, Strafen bei Überschreitung von Grenzwerten und Anreize für Ökoinnovation, um Hersteller in der Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Technologien zu unterstützen –, die der Wettbewerbsfähigkeit der EU zum Vorteil gereichen und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Nun, da die Debatte über CO2-Emissionen unvermeidbar geworden ist, weil sie im Zentrum der Diskussionen über den Klimawandel steht, ist es wichtig, Lösungen für die erforderliche Emissionsreduktion bei leichten Nutzfahrzeugen zu finden. Ziel der Annahme der EU-Zielvorgaben für neue leichte Nutzfahrzeuge ist es zu verhindern, dass unterschiedliche nationale Regelungen in den Mitgliedstatten zur Aufsplitterung des Binnenmarkts führen. Wie der Berichterstatter ausführt, wird die neue Verordnung der Automobilindustrie auch als Anreiz dienen, um in neue Technologien zu investieren.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Straßenverkehr ist der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union, Tendenz steigend. Folglich müssen alle Fahrzeugtypen Gegenstand von Verordnungen zur Emissionsreduktion sein, dazu gehören auch leichte Nutzfahrzeuge.

Das Ziel der Senkung der Treibhausgasemissionen wird leichter zu erreichen sein, wenn es EU-Rechtsvorschriften gibt, anstatt nationale Rechtsvorschriften, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Darüber hinaus wird dies eine höhere Rechtssicherheit und mehr Sicherheit für die Fahrzeughersteller bedeuten.

Dennoch müssen wir Ehrgeiz mit Realismus und gesundem Menschenverstand kombinieren. Angesichts der Tatsache, dass es in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen sind, die leichte Nutzfahrzeuge verwenden, und dass diese über 99,8 % der Unternehmen in der EU ausmachen und 67,4 % der Arbeitsplätze stellen, können wir keine Zielvorgaben festlegen, die für sie nachteilig wären.

Aus diesem Grund bin ich mit dem Emissionsziel von 147 g CO2/km für neue leichte, in der EU zugelassene Nutzfahrzeuge einverstanden, vorausgesetzt, dass bestätigt ist, dass diese Option machbar ist. Außerdem begrüße ich die Tatsache, dass ein einziger europäischer Geschwindigkeitsbegrenzer für diesen Fahrzeugtyp nicht eingeführt worden ist.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir befürworten die Entwicklung und die Anwendung von Technologien, die den Verbrauch fossiler Kraftstoffe und dadurch auch die durch deren Verbrennung freigesetzten Treibhausgasemissionen senken. Hier geht es um die Qualität unserer Umwelt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen und um die fortschreitende und unaufhaltsame Verknappung fossiler Brennstoffreserven weltweit, mit denen wir äußerst weise und vorsichtig umgehen müssen. Dieser Ansatz ist auch untrennbar mit Beförderungsarten verknüpft, die diese Energieform nicht nutzen, wie die Schiene, in die wir aber investieren müssen, damit ihre Entwicklung sichergestellt wird. In diesem spezifischen Fall sind wir der Meinung, dass die Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge weder die Vielfalt der Automobilhersteller noch die legitimen Interessen und Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten außer Acht lassen dürfen.

Die Diskussionen in dieser Frage haben deutlich gemacht, dass es verschiedene Möglichkeiten zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen gibt, mit inhärenten Investitionskosten und auch mit unterschiedlichen Anwendungshorizonten, die einer sorgfältigen Bewertung bedürfen. Diese verschiedenen Möglichkeiten umfassen die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzern, die abgesehen von einer Emissionsreduktion, auch noch den positiven Nebeneffekt einer höheren Straßenverkehrssicherheit haben.

 
  
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  Karl-Heinz Florenz (PPE), schriftlich. Ich habe mich heute enthalten, da ich den ausgehandelten Kompromiss nicht mittragen konnte; er greift zu kurz – 147 Gramm als Langfristziel sind zu wenig ambitioniert. Da der Kompromiss jedoch schnell kommt und so rasch die notwendigen Innovationen erlaubt, habe ich nicht gegen ihn gestimmt. Anspruchsvolle Umweltstandards schaden der Industrie nicht – im Gegenteil. Nur fordernde Ziele schaffen Innovationsdruck – und nur so bleibt unsere Industrie Technologieführer. Insbesondere das verwässerte Langfristziel ist für mich der Beweis, dass die Autoindustrie auch nach der Gesetzgebung zu CO2-Grenzwerten für Pkw vor zwei Jahren immer noch nicht gelernt hat, dass sich nur saubere Autos auch in der Zukunft verkaufen werden. Die Autoindustrie scheint ihren Kunden diese Art von gesundem Menschenverstand nicht zuzutrauen. Statt neue Technologien zu erforschen, hat die Autoindustrie alle verfügbaren Kräfte bemüht, um gegen die vorgeschlagenen Regelungen zu kämpfen.

Sie hat alle Verteidigungslinien ausgefahren und keinen Willen zur konstruktiven Mitarbeit erkennen lassen. Dies ist enttäuschend. Zudem haben wir wieder einmal die Chance versäumt, klarzustellen, dass wir unserer Industrie nichts Gutes tun, wenn wir sie derart schützen. Die Zukunft ruft, wir hören sie aber nicht. Erst gestern wurde auf der Detroit Motor Show von VW das 1-Liter-Auto vorgestellt. Dies zeigt: Es geht!

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Die Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge scheint mir mehr als alles andere ein Spiel mit der Zukunft zu sein. Der erzielte Kompromiss über die Festlegung der durchschnittlichen CO2-Emissionen auf 147 g/km bis 2020 erfüllt die ursprünglichen Ambitionen meines Kollegen vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament nicht. Er hatte sich zuvor für ein entschieden ehrgeizigeres Ziel (135 g/km) eingesetzt. Unterstützung kam von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke. Hinter dem „Kampf der Zahlen“ geht es jedoch um ein Gleichgewicht zwischen Umweltherausforderungen, die jeder anerkennt, und bestimmten sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen, die nicht ignoriert werden dürfen. Von daher scheint es mir angebracht, dass der Kompromiss erst nach der Überarbeitung der Verordnung bis Januar 2013 und nach der Machbarkeitsstudie und der Wiederbewertung der Zielsetzungen angenommen werden wird. Diese Überarbeitung wird uns nicht nur erlauben, rasch zu diesem Thema zurückzukehren und im Kampf gegen die Umweltbelastung durch Autos weiterzumachen, sondern sie wird auch eine Gelegenheit bieten, EU-Forschung und -Innovation im Bereich Straßenverkehr anzupacken. Als Zeitpunkt ist 2012 festgelegt.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Um die ehrgeizigen Ziele der Europäischen Union in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung des Klimawandels zu erfüllen, ist es wichtig, dass die Europäische Union Maßnahmen im Fahrzeugsektor ergreift. In dieser Hinsicht ist die Annahme dieses Berichts ein weiterer Schritt in Richtung auf eine umweltfreundlichere Fahrzeugherstellung. Trotzdem bedauere ich sehr, dass in dieser Verordnung der Ehrgeiz bezüglich der Minderung von CO2-Emissionen bei neuen, leichten Nutzfahrzeugen fehlt. Obwohl ich natürlich für diese Entschließung gestimmt habe, wollte ich eigentlich für den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission stimmen: insbesondere für ein Emissionsziel von 135 g CO2/km bis 2014 und von 120 g CO2/km bis 2020 (anstatt für das, was tatsächlich angenommen worden ist): Angenommen wurde 175 g CO2/km bis 2014 und 147 g CO2/km bis 2020). Heute ist die Technologie verfügbar, mit der wir sehr viel niedrigere Grenzwerte erreichen könnten, und dementsprechend auch schneller als beabsichtigt die Ziele in diesem Bericht.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. Die Minderung der CO2-Emissionen ist bei allen Verkehrsträgern wünschenswert, so auch bei den Kleinlastern. Eine Festsetzung von Grenzwerten ist wichtig, um bei den Produzenten der Fahrzeuge einen ambitionierten Ansatz zu erreichen. Eine Einigung bei den Grenzwerten ist unter anderem dem Verhandlungsgeschick der belgischen Ratspräsidentschaft zu verdanken.

Dieser Kompromiss umfasst ein kurzfristiges Ziel, das einen Ausstoß von 175 g/km im Jahr 2014 vorsieht. Zudem wird eine stufenweise Herabsetzung festgelegt, die als Langzeitziel einen Ausstoß vom 147 g/km bis 2020 festlegt. Diese Ziele sind von Maßnahmen begleitet, die Anreize für die Industrie zum Bau von energieeffizienten Nutzfahrzeugen schaffen. Die Erreichung der vorgegebenen Ziele wird damit nicht nur den kleinen und mittleren Unternehmen, die die hauptsächlichen Nutzer der Sprinter und Lieferwagen sind, zugute kommen, sondern auch den Privatpersonen und last but not least der Umwelt.

Wir werden morgen nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf dem Weltmarkt mitreden können, wenn wir sichere und saubere Fahrzeuge produzieren. Zudem sollten wir nicht zulassen, dass unsere Expertise durch zögernde EU-Politik in andere Länder – wie beispielsweise China – exportiert wird, sondern sie als eine Möglichkeit nutzen, nachhaltige europäische Umweltpolitik zu gestalten, die sich nicht nur positiv auf den Industriestandort Europa, sondern auch auf die Beschäftigung auswirkt.

Ich begrüße den gefundenen Kompromiss und habe ihn deshalb unterstützt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT)Ich bin mit der Bestimmung einverstanden, wonach der Sektor der leichten Nutzfahrzeuge genauso wie der Pkw-Sektor Fortschritte auf dem Gebiet der Emissionsreduktion machen sollte. Die Hersteller würden dann neue Fahrzeuge mit verbesserter CO2-Emissionsleistung auf den Markt bringen. Diese würden den Fahrzeughaltern gestatten, ihre Flotten zu modernisieren und ihren Anteil am verkehrsbedingten „CO2 -Fußabdruck“ zu vermindern. Der Zweck dieser vorgeschlagenen Rechtsvorschriften ist, die CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeuge zu vermindern. Dies ist schwieriger als bei Pkw, da das Gestell von leichten Nutzfahrzeugen nicht so rasch und kostengünstig verändert werden kann, um sie effizienter zu machen. Alle Änderungen sind stattdessen an Motor und Mechanik vorzunehmen. Dies verlangt ziemlich große Investitionen. Dennoch ist es fraglich, ob dieser Vorschlag dieses Ziel erreichen wird: Es bestehen große Sorgen, ob die Maßnahmen das ursprüngliche Ziel, dem Klimawandel vorzubeugen, erreichen und ob die Zielvorgaben und der vorgeschlagene Zeitrahmen wirtschaftlich realistisch und machbar sind. Außerdem besteht die Sorge, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors darunter leiden könnte. Nichtsdestotrotz sollten wir meiner Meinung nach drei Bereiche genauer prüfen: den Konjunkturabschwung und seine ernsten Auswirkungen auf die Automobilhersteller und Nutzer, die Notwendigkeit, die Industrie (Hersteller) zu unterstützen anstatt sie mit lästigen Maßnahmen (oder sogar Geldstrafen) zu benachteiligen und die Notwendigkeit, Unternehmen (Nutzer) zu unterstützen anstatt zusätzliche Kosten durch fragwürdige politische Maßnahmen zu verursachen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Während des Gesetzgebungsverfahrens reichte ich zahlreiche Änderungsanträge zu der Verordnung über die Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge ein, die darauf abzielten, die ursprünglich vorgeschlagenen Grenzwerte für CO2-Emissionen zu lockern und sicherzustellen, dass ein längerer Zeitraum zur Erreichung dieser Zielvorgaben festgelegt wird. Ich freue mich, dass meine Änderungsanträge berücksichtigt worden sind. Ich bin der Ansicht, dass die Verordnung, so wie sie zur Abstimmung kommt, helfen wird, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Industrie hat die Möglichkeit erhalten, ihr Design anzupassen und geeignete Regulierungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens einzuführen. N1-Fahrzeuge werden von kleinen Unternehmen genutzt, die auf Preiserhöhungen sensibel reagieren und die sich gleichzeitig immer stärker auf dem Markt etablieren. Die Verordnung wird ihnen keine unzumutbaren Belastungen auferlegen. Die Verordnung wird Belohnungen in der Form von Krediten für die besten Automobilhersteller vorsehen, die die Emissionsnormen frühzeitig erfüllen. Unternehmen, die eine rechtzeitige Anpassung nicht schaffen, laufen Gefahr, mit Geldstrafen belegt zu werden, die sie nicht an die Verbraucher weitergeben können. Ich habe für die Annahme des Entschließungsantrags gestimmt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, der höhere Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge festlegt. Dies dürfte erheblich zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Stadtzentren beitragen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Vor zwei Jahren wurden Rechtsvorschriften über Emissionen für Pkw angenommen. Nun ist es Zeit, dass das Europäische Parlament die Einführung von CO2-Grenzwerten für neue leichte Nutzfahrzeuge annimmt. Leichte Nutzfahrzeuge werden vor allem von Firmen einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen genutzt und machen gegenwärtig rund 12 % der Gesamtflotte aus. Neben dem Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU dürften die Fahrzeuge kleinen Unternehmen, die von ihnen abhängig sind, höhere Kraftstoffeinsparungen bescheren. Die festgelegten Zielvorgaben sollen die Industrie zu Innovationen anregen. Die Verordnung legt als Zielwert 175 g CO2/km fest, der bis 2014 umgesetzt werden soll. Nach und nach soll der Wert bis 2020 auf 147 g CO2/km sinken. Die Sanktionen, die gegenüber Herstellern verhängt werden, die die Verordnung nicht erfüllen, müssen minuziös erfüllt werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Um eine deutliche CO2-Emissionsreduktion erreichen zu können, müssen Kraftfahrzeuge von den Herstellern so umgebaut werden, dass sie einen gewissen Wert in Zukunft nicht mehr übersteigen dürfen. Was bei Pkw technisch durchaus machbar zu sein scheint, ist bei leichten Nutzfahrzeugen nicht unbedingt umsetzbar. Da es kaum möglich zu sein scheint, an der Form der Gefährte etwas zu ändern, müssen sich die Techniker auf Motor und Mechanik beschränken, was Experten zufolge ein langwieriger Prozess ist. Aus diesem Grund müssen Alternativen geschaffen werden, wodurch es bei leichten Nutzfahrzeugen zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes kommen kann. Angedacht sind zwei Varianten: Zum einen eine höhere Reduktion bei Pkw, die den Ausstoß der Nutzfahrzeuge kompensiert, zum anderen ein eingebauter Geschwindigkeitsregler, wodurch ebenfalls deutlich geringere Emissionen entstehen. Ich konnte nicht für den Bericht stimmen, da meines Erachtens zu wenige Alternativen geboten werden.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Unser Ziel muss es sein, CO2-Emissionen bestmöglich zu verringern. Deshalb ist es sehr wichtig, eine Emissionsgrenze für Fahrzeuge angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit festzulegen. Der in der Entschließung formulierte Vorschlag, die Emissionsgrenzen für neue leichte Nutzfahrzeuge anzuheben und die gleiche Zielvorgabe wie für Pkw festzulegen, wird aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels und ihrer Auswirkungen auf die Hersteller von Nutzfahrzeugen vorrangig debattiert. Der Vorschlag über die Anbringung von Geschwindigkeitsbegrenzern in Fahrzeugen würde sich negativ auf die Geschäfte auswirken und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt vermindern. Weiter müssten die Hersteller von Kleintransportern aufgrund der entstandenen Kosten ihre Preise erhöhen.

Deshalb sollten wir, bevor solche wichtigen Entscheidungen getroffen werden, tiefgehende wissenschaftliche Forschung betreiben und nachweisen, dass Geschwindigkeitsbegrenzer CO2-Emissionen signifikant verringern würden. Des Weiteren müssen wir auch einen eindeutigen und angemessenen Kreditmechanismus schaffen und Werbeinitiativen einführen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilhersteller zu erhöhen, müssen meiner Meinung nach Anreizmaßnahmen verstärkt berücksichtigt werden.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Das Ziel der Verminderung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen ist ein wichtiger Aspekt der europäischen Strategie zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und des Klimawandels. Die durch leichte Nutzfahrzeuge bedingte Umweltbelastung ist minimal im Vergleich zur Belastung durch die Gesamtfahrzeugflotte. Doch für jeden spezifischen Sektor sind Grenzen vonnöten, die es ermöglichen, die vorab festgelegten Ziele zu erreichen. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt. Europa hat das Ziel, die CO2-Emissionen auf 120 g CO2/km zu verringern, um schrittweise die durchschnittlichen Emissionen zu verringern. Deshalb bin ich mit dem Aufbau der Verordnung einverstanden, die ab Januar 2014 fordert, dass neu registrierte und hergestellte leichte Nutzfahrzeuge weniger als 175 g CO2/km an Emissionen erzeugen und langfristig (bis 2020) weniger als 147 g CO2/km, sodass angesichts der Konstruktionsauflagen für diese Fahrzeuge teilweise ein Kompromiss erreicht werden konnte.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über neue Rechtsvorschriften zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw gestimmt. Meine Entscheidung beruhte auf verschiedenen Daten, die in unterschiedlichen Dokumenten präsentiert wurden, insbesondere auf der Tatsache, dass diese Fahrzeuge zurzeit nahezu 12 % der Fahrzeuge auf unseren Straßen ausmachen. Die Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge ist notwendig, um Regulierungslücken zu vermeiden. Außerdem ist es wichtig, die Automobilbranche zu Investitionen in neue Technologien zu ermutigen. Ich stimme mit dem Berichterstatter überein, welcher die Notwendigkeit hervorhebt, dass leichte Nutzfahrzeuge dem Beispiel von Pkw folgen müssen, deren CO2-Emissionen ebenfalls gesenkt werden sollen. Doch im Gegensatz zu Pkw betreffen Veränderungen an diesen Fahrzeugen nicht deren Form oder Gewicht, sondern vielmehr Änderungen am Motor und an der Mechanik, was viel langwieriger und teurer ist. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, diesen technologischen Fortschritt zum Nutzen aller zu fördern.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. Dieser Vorschlag steht in der Folge der Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Er sieht Folgendes vor:

– ab 2020: langfristiges Emissionsziel von 147 g CO2/km für durchschnittliche Emissionen von neuen, in der Union registrierten leichten Nutzfahrzeugen, vorausgesetzt es ist bestätigt, dass dies machbar ist; bis 1. Januar 2013: Die Verordnung wird nach einer vollständigen Prüfung im Bedarfsfall durch einen Vorschlag geändert;

– das kurzfristige Ziel: 175 g CO2/km; eine Phase-in ab 1. Januar 2014 mit der umfassenden Erfüllung der neuen Flotte ab 2017;

– spezifische Emissionszielvorgaben für mit alternativem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge werden integriert und zielen auf die Weiterentwicklung von bestimmten, mit alternativem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge auf dem Markt der Union ab;

– für mehrstufige Fahrzeuge werden die spezifischen CO2-Emissionen vervollständigter Fahrzeuge dem Hersteller des Basisfahrzeugs zugewiesen. Die Super credits für Hersteller von leichten Nutzfahrzeugen mit CO2 -Emissionen von unter 50g CO2/km werden auf 25 000 leichte Nutzfahrzeuge pro Hersteller beschränkt.

– Die Sanktionen: ab 2019 wird die Strafe auf 95 EUR festgelegt, es erfolgt eine schrittweise Einführung ab dem 1. Januar 2014 bis 2018.

Hersteller in der Entwicklung grüner Technologie für Nutzfahrzeuge zu unterstützen, wird sowohl Vorteile für Unternehmen haben als auch Arbeitsplätze schaffen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Es darf keine Ausnahmen geben: Nutzfahrzeuge müssen auch umweltfreundlich werden. Ich habe für diesen Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt, die Hersteller zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Nutzfahrzeugen und anderen Fahrzeugen für kommerzielle Zwecke innerhalb der nächsten zehn Jahre verpflichtet. Dieser Vorschlag wird in großen Teilen von der europäischen Verordnung über CO2-Emissionen von Pkw inspiriert, die seit 2008 in Kraft ist.

Dies war eine vernünftige Abstimmung, die auf eine Einigung mit dem Rat folgte, die im Wesentlichen zu den Hauptvorschlägen der Europäischen Kommission zurückkehrt: die Verpflichtung der Minderung der umweltschädlichen Emissionen von Nutzfahrzeugen auf 175 g O2/km bis 2014 für die gesamte Flotte (100 %) und ihre schrittweise Verringerung auf 147 g CO2/km bis 2020. Dennoch bleibt etwas Enttäuschung zurück, da wir im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im September 2010 für ein ehrgeizigeres Ziel gestimmt hatten.

Was die Zusatzkosten für die Hersteller von Kleintransportern und Kleinbussen betrifft, so werden sie dadurch ausgeglichen, dass diese Fahrzeuge weniger die Umwelt belasten und weniger Kraftstoff verbrauchen, und das ist eigentlich das, was die Autofahrer interessiert.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Callanan zu seiner ausgezeichneten Arbeit gratulieren. Wir haben uns heute mit den Regierungen der Mitgliedstaaten auf neue Grenzwerte bei CO2-Emissionen von europäischen Nutzfahrzeugen geeignet. Teil der Einigung sind auch Anreize für die Industrie zur Herstellung energieeffizienterer Kleintransporter und Strafen für solche Hersteller, die die neuen Vorschriften nicht achten. Die angenommenen Rechtsvorschriften sind ein schwieriger Balanceakt. Sie stellen eine Reihe ehrgeiziger, aber machbarer Umweltziele für die Hersteller auf.

Die neuen Rechtsvorschriften vervollständigen den europäischen Rechtsrahmen und sind eine Ergänzung der vor zwei Jahren festgelegten Vorschriften über Pkw-Emissionen. Stellen Hersteller einen Kleintransporter mit einem Emissionswert unter 50 g CO2/km her, erhalten sie für einen bestimmten Zeitraum einen Super credit. In der Tat würde das besagte Fahrzeug bei der Berechnung der durchschnittlichen Emissionen als 3,5 Fahrzeuge zwischen 2014-2015, als 2,5 Fahrzeuge im Jahr 2016 und als 1,5 Fahrzeug im Jahr 2017, dem letzten Jahr, in dem das Super-credit-System in Kraft ist, zählen. Auf der anderen Seite würden neu hergestellte Fahrzeuge, deren Emissionen über den festgelegten Grenzwerten liegen, ab 2019 mit einer Strafe von bis zu 95 EUR pro Gramm belegt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Obwohl sie im Ausschuss gegen den Bericht (32/25/0) gestimmt haben, haben die Grünen/EFA mit anderen Fraktionen Einigung darin erzielt, dass Verhandlungen für die erste Lesung mit dem Rat in Erwägung gezogen werden sollten, hauptsächlich weil davon auszugehen ist, dass sich politische Mehrheiten im Plenum wahrscheinlich nicht verbessern und Verhandlungen mit den bevorstehenden ungarischen und polnischen Ratsvorsitzen vermutlich nicht zu einem besseren Ergebnis führen würden.

Der Hauptinhalt der Einigung in erster Lesung war der folgende: Verschiebung des verbindlichen durchschnittlichen Grenzwertes von 175 g CO2/km um ein Jahr (2017); Senkung der Zielvorgabe 2020 auf 147 g/km, sie muss durch das Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden; Senkung der Abgaben wegen Emissionsüberschreitung auf 95 EUR/g und eine leichte Erhöhung und Verlängerung der Super credits bis 2017. Doch da das Endergebnis im Plenum äußerst unzufriedenstellend war, haben wir beschlossen, dagegen zu stimmen.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass unser Ziel Umweltschutz heißt und wir es weiterverfolgen müssen. Es ist ein wichtiges Dokument, das die Automobilindustrie unterstützt, die Fahrzeugherstellung effizienter zu planen und dadurch gleichzeitig zu einer Minderung der CO2-Emissionen beizutragen. Dieser Beschluss wird Innovation und Forschung anregen und den Verbrauchern, aber auch vor allem kleinen und mittleren Betrieben, helfen zu sparen.

Bei Abschluss der langwierigen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wurde ein wichtiges Ergebnis erzielt, das den Erfolg eines ausgewogenen Kompromisses zwischen den verschiedenen Positionen der 27 Mitgliedstaaten widerspiegelt. Die Annahme dieser neuen Zielvorgaben und Normen wird sicherlich zu greifbaren Ergebnissen führen und gleichzeitig allen Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Gesundheitsschutz gewährleisten. Der Kampf gegen den Klimawandel kann nicht vertagt werden. Und schon deshalb müssen wir die Fahrzeugemissionen reduzieren.

 
  
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  Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. (ET) Heute habe ich im Rahmen der Beratungen über Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge für den Bericht gestimmt. Ich halte den Bericht für wichtig, wenn die Europäische Union ihre Ziele im Hinblick auf die Erderwärmung und Emissionsreduktion erreichen will. Gleichermaßen ist darauf hinzuweisen, dass die fraglichen leichten Nutzfahrzeugen eine Dienstleistung bereitstellen und hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genutzt werden, und es wichtig ist, dass ihren Kapazitäten bei der Umsetzung der erforderlichen Änderungen ebenfalls Rechnung getragen wird. Ich bin tief davon überzeugt, dass wir, wenn wir das in diesem Bericht festgelegte Niveau erreichen wollen, einen angemessenen Kompromiss erzielen müssen, der die in Europa tätigen KMU und die globalen Ziele der Europäischen Union gleichermaßen berücksichtigt.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL)Ich unterstütze den ersten Vorschlag für die Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge uneingeschränkt, um eine Regulierungslücke aufgrund einer Überschneidung der Zulassungen für Pkw und der für leichte Nutzfahrzeuge zu vermeiden. Zurzeit sind zahlreiche Fahrzeuge, die als Pkw zugelassen sind, wie zum Beispiel Geländewagen (SUV) als leichte Nutzfahrzeuge registriert. Der Grund dafür liegt darin, dass für leichte Nutzfahrzeuge aufgrund anderer Steuervergünstigungen häufig weniger Abgaben entrichtet werden müssen. Obwohl die Rechtsvorschriften über Pkw (wie dieser Vorschlag) auf einer Typengenehmigung (weniger auf der Registrierung) beruhen, birgt das Fehlen einer Verordnung für leichte Nutzfahrzeuge die Gefahr, dass Hersteller von relativ großen Pkw eine Typengenehmigung für leichte Nutzfahrzeuge beantragen.

Dies würde bedeuten, dass hoch emittierende Fahrzeuge nicht in den Anwendungsbereich der CO2-Emissionsnormen fallen würden. Und schließlich entwickelte sich die Einigung in erster Lesung zu einer sehr schwachen Einigung, da die verbindliche Zielvorgabe, den Grenzwert von 175 g CO2/km zu erreichen, um ein Jahr verschoben wurde. Beim Ziel 2020 wurde an 147 g/km festgehalten, und die Strafen bei Nichterfüllung wurden von 120 EUR/g auf 95 EUR/g gesenkt. Dieses Handeln ist inadäquat, d. h. diese Verordnung wird darin scheitern, irgendeinen wichtigen Beitrag zur Klimadebatte zu leisten. So viel ist klar, es gibt keine Notwendigkeit mehr für einen dringenden Handlungsbedarf. Deshalb habe ich mit „Nein“ gestimmt.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe diesen Bericht, der Teil der Gemeinschaftsstrategie zur Verminderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw ist, unterstützt. Indem Hersteller in der Entwicklung grüner Technologien unterstützt werden, ist das einerseits für Unternehmen von Vorteil und schafft andererseits auch Arbeitsplätze; und zudem wird auch noch etwas für den Umweltschutz getan.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Strategie für nachhaltige Entwicklung, die die Kommission ins Leben gerufen hat, legt den Schwerpunkt auf die drängendsten Probleme einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere auf Energieeffizienzmaßnahmen im Verkehrssektor. Auf dem Hintergrund der Bekämpfung des Klimawandels im Hinblick auf CO2-Emissionen und der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zielt diese Verordnung einerseits auf die Schaffung von Anreizsystemen, insbesondere auf die Gewährung von Super credits und Zahlungen für Ökoinnovationen, und andererseits auf weniger Sanktionen ab. Die vom Parlament diesbezüglich erzielte Einigung ist ehrgeizig, doch gleichzeitig ist sie auch machbar. Der eingeführte kurzfristige EU-Zielwert ist 175 g CO2/km, er soll bis 2017 erreicht sein, während der langfristige Zielwert bei 147 g CO2/km liegt und bis 2020 erreicht sein soll.

Gleichzeitig sieht die Verordnung Super credits für Fahrzeuge, die die Effizienzkriterien erfüllen, und vernünftige Strafen bei einer Überschreitung der CO2-Höchstwerte vor. Ich glaube, dass die Annahme dieser Verordnung in Einklang mit den Politiken der Europäischen Union für einen nachhaltigen Umweltschutz steht und gleichzeitig auch die Hersteller, die mehrheitlich kleine und mittlere Unternehmen sind, und die Nutzer schützt und darüber hinaus die Innovation in dem Sektor fördert.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den Vorschlag für eine Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Europäischen Kommission zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw gestimmt. Dadurch können wir Automobilhersteller zu Ökoinnovationen ermutigen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie sicherzustellen.

Die Verordnung sieht vor, Hersteller von leichten Nutzfahrzeugen mit einer Geldstrafe zu belegen, wenn sie die festgelegten durchschnittlichen Emissionswerte überschreiten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Verringerung umweltschädlicher Emissionen nicht allein von der Angebotsseite her betrachtet werden muss, zum Beispiel wie Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge modernisiert werden müssen, um sauberer zu sein, sondern auch von der Nachfrageseite. Es ist wichtig, dass neue Fahrzeuge, die die Vorschriften dieser Verordnung erfüllen, den Verbrauchern zugänglich sind. Aufgrund der Verordnung wird es dann möglich sein, einerseits Anreize für die Herstellung von Fahrzeugen mit effizientem Kraftstoffverbrauch zu bieten und andererseits die Hersteller, die die vereinbarten Zielwerte nicht erfüllen, mit Geldstrafen zu belegen. Ab 1. Januar 2012 wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, jedes Jahr Angaben über neue leichte Nutzfahrzeuge, die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassen werden, zu machen und zu gewährleisten, dass die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten werden.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich.Ich habe heute für diesen Bericht gestimmt, da er ein Signal für einen weiteren Schritt in die richtige Richtung im Kampf gegen den Klimawandel gibt. CO2 -Grenzwerte werden zu saubereren, kraftstoffeffizienteren Fahrzeugen in der EU führen. Es wurden Zielwerte festgelegt, und die Anreize für effizientere Kleintransporter werden hoffentlich einen Innovationsschub in der Industrie auslösen. Dies sollte Unternehmen, einschließlich kleinen Betrieben in Wales, die von diesen Kleintransportern abhängen, eine Gelegenheit bieten, kraftstoffeffizientere Kleintransporter zu nutzen und in Zeiten steigender Benzinpreise Kosten zu kontrollieren.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Ich habe dem Bericht des Kollegen Callanan nicht zugestimmt, obwohl er sehr fundiert ist und in die richtige Richtung geht. Allerdings bin ich der Meinung, dass man bei den CO2-Ausstoßwerten pro Kilometer durchaus ehrgeiziger sein müsste. Ich unterstütze daher den Kommissionsvorschlag von 135 g CO2/km. In der Kombination von Emissionsgemeinschaften, die der Hersteller rechnerisch über seine gesamte Produktpalette bilden kann, sowie einem gleichzeitigen Tempolimit von 120 km/h erscheint dieses Ziel erreichbar – sicherlich mit Anstrengungen. Gleichzeitig - und im Sinne unserer Umwelt – sollten wir uns auf keinerlei Terminverzögerungen einlassen. Es sollte bei 2014 bleiben.

 
  
  

Empfehlung: Klaus-Heiner Lehne (A7-0021/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) In Anbetracht der fortschreitenden Dauer des Prozesses, angefangen beim Vorschlag für eine Verordnung seitens der Kommission im Jahr 2000, deren anschließender Annahme durch das Parlament 2002, über die anfänglichen Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Annahme durch die Mitgliedstaaten, die Schlussfolgerungen des Rates 2009, die fehlende Umsetzung seines Standpunkts, den unüberwindbaren Problemen bei den Verhandlungen im Dezember 2010, bis hin zur darauf folgenden Verpflichtung zur Verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich seitens einer geringen Anzahl von Mitgliedstaaten, bin ich, obwohl sie nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, mit der vorliegenden Empfehlung einverstanden. Ich stimme diesem Verordnungsvorschlag zu, da das Fehlen eines einheitlichen Patentschutzes innerhalb der EU zu einem fragmentierten, komplexen und kostenintensiven Patentsystem führen kann. Da alle Anforderungen erfüllt sind, kann das für den Binnenmarkt nur von Vorteil sein.

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) In den vergangenen Monaten habe ich mich wiederholt gegen eine Dreisprachenregelung im Patentwesen ausgesprochen. Ich bin überdies der Ansicht, dass die Anwendung der Verstärkten Zusammenarbeit zur Umgehung des italienischen und des spanischen Vetos und im Zuge dessen die weitere Vermeidung einer Debatte zur gemeinsamen, weniger mühseligen Lösungsfindung einen Fall von noch nie da gewesener politischer Brisanz darstellt. Dieser Vorschlag für einen Beschluss ist zudem nicht konform mit den Voraussetzungen für das letzte Mittel gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, wonach die verstärkte Zusammenarbeit nur dann zulässig ist, wenn alle anderen Optionen untersucht worden sind und es nicht möglich ist, die gesetzten Ziele innerhalb eines vertretbaren Zeitraums zu erreichen.

Etwas über ein Jahr nach der Annahme des Vertrags von Lissabon wird bereits der Grundsatz der Gleichstellung der europäischen Sprachen außer Acht gelassen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit und das Innovationspotential der Millionen von europäischen Klein- und Mittelbetrieben ebenso wie die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Diese Patentschutzregelung schädigt den gesamten Binnenmarkt und zerteilt ihn in geographische Segmente, was wiederum den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hemmt und sich negativ auf die Stabilität von Unternehmen und den freien Kapitalverkehr auswirkt. Ich möchte meinen Widerspruch erneut bekräftigen und meine, dass es besser gewesen wäre, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 8. März abzuwarten und erst dann die Frage im Parlament zu erörtern.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Europa macht Fortschritte. Dank dem Vertrag von Lissabon ist es nun möglich, dass eine Gruppe von Ländern, die gemeinsam ein bestimmtes Thema angehen wollen, dies auch tut, selbst, wenn einige Länder sich nicht beteiligen wollen. Das wird im Fall der Bestimmungen für Eheleute, die zwei verschiedenen Staaten angehören und sich scheiden lassen wollen, bereits so praktiziert. Wir nennen das „verstärkte Zusammenarbeit“. Ich hätte gerne, dass dasselbe auch für den Schutz europäischer Erfindungen gilt, und ich hätte gerne, dass die verstärkte Zusammenarbeit angewandt wird, um ein europäisches Patent zu schaffen. Denn aufgrund der Tatsache, dass der Schutz einer Erfindung in Europa, insbesondere aufgrund der Übersetzungskosten, 10 Mal so teuer ist wie in den USA, wollen 25 der 27 Mitgliedstaaten gemeinsam ein europäisches Patent ins Leben rufen. Ein solches Patent wäre weniger teuer, weil es einheitlich wäre. Das einheitliche Patent wird in französischer, englischer oder deutscher Sprache hinterlegt und wird unsere Erfindungen in den 25 beteiligten Ländern schützen. Darüber hinaus werden die Kosten für diesen Schutz endlich realistisch sein. Selbst wenn Spanien und Italien aus sprachlichen Gründen gegen ein solches System sind, ist es wesentlich, dass die 25 Mitgliedstaaten, die dafür sind, in dieser Sache gemeinsam Fortschritte erzielen. Ich habe für dieses Verfahren gestimmt, denn es bedeutet für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie einen großen Schritt nach vorne.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der Europäischen Union ist ein wesentlicher Aspekt bei der Entwicklung von Erfindungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Ich habe diese Entschließung unterstützt, die die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes genehmigen soll. Bisher hat es aufgrund der hohen Kosten und der Komplexität der Patentanmeldung in den einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union ein fragmentiertes Patentsystem gegeben. Selbst wenn mehr als neun Mitgliedstaaten ihre Absicht zur verstärkten Zusammenarbeit erklärt haben, was die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes betrifft, sollten die Kommission und die beteiligten Mitgliedstaaten so viele Mitgliedstaaten wie möglich zur Teilnahme motivieren. Die verstärkte Zusammenarbeit würde zum reibungslosen Ablauf des Binnenmarktes beitragen und Hemmnisse des freien Warenverkehrs beseitigen, wodurch wiederum die Anzahl an Erfindern steigen und in der gesamten EU der Zugang zu einem einheitlichen Patentschutz ermöglicht würde.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Ein europäisches Patentsystem ist eine Notwendigkeit. Das Bestehen verschiedener Auslegungen und Beschlüssen in den einzelnen Mitgliedstaaten führt zu Rechtsunsicherheit. Die verpflichtende Übersetzung jedes Patents in die 23 Amtssprachen ist teuer, langwierig und verursacht einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit. Daher sind die meisten der involvierten Parteien, darunter Berufsverbände, im Prinzip mit der ausschließlichen Version auf English einverstanden.

Der vorliegende Vorschlag sieht drei Sprachen vor (Englisch, Französisch und Deutsch), und setzt alle anderen Sprachen hintan. In Fragen von globaler Tragweite ist jedoch Portugiesisch eine viel wichtigere Sprache als Französisch oder Deutsch. Ich habe zudem auch einige Vorbehalte hinsichtlich der Möglichkeit, in diesem Fall die verstärkte Zusammenarbeit einzusetzen. Ein Instrument, das es einer Gruppe von Ländern ermöglichen soll, Prozesse zur verstärkten Integration in Gang zu setzen, die mit der Zeit alle anderen umfassen sollten, darf nicht zu einem privaten Club oder einem Ausschlussmechanismus werden, oder gar ermöglichen, dass einige Wenige über die anderen dominieren. Ich bin daher gegen den Bericht Lehne.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Obwohl ich die Idee hinter dieser Reform zu schätzen weiß, mit der Europa ein einheitliches Patent erhalten und Übersetzungskosten verringert werden sollen, habe ich dagegen gestimmt. Der vom Europäischen Rat vorgelegte Vorschlag für einen Beschluss genehmigt ein Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, weil einige Mitgliedstaaten, darunter mein eigenes Land, gegen die Annahme des geplanten Übersetzungssystems waren. Es handelt sich dabei um ein Dreisprachensystem, das eine Diskriminierung darstellen würde, da es gegen den Grundsatz der Gleichstellung aller Sprachen in der Europäischen Union verstoßen würde.

Darüber hinaus würde meiner Ansicht die verstärkte Zusammenarbeit den Binnenmarkt schädigen, indem sie Zerklüftung schafft und den Wettbewerb verzerrt. Es wäre daher wünschenswert gewesen, die Entscheidung des Gerichtshofs abzuwarten, die in den kommenden Tagen ansteht und die zunächst eine Reihe technischer Fragen im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentsystem klären wird.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Meiner Meinung stellt das fragmentierte Patentschutzsystem ein Hemmnis für den Binnenmarkt dar und ist besonders für innovative Klein- und Mittelbetriebe schädigend. Ich unterstütze daher die Schaffung eines simplen und kostengünstigen einheitlichen Patents für die gesamte EU. Es ist besorgniserregend, dass es aufgrund unüberwindbarer Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Übersetzung von Patenten nicht möglich gewesen ist, zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Ich finde, stur darauf zu beharren, dass Patente in fast alle Amtssprachen der EU übersetzt werden, ist ein Ausdruck von nationalem Egoismus, denn die dadurch verursachten Kosten, administrativen Anforderungen und der Zeitaufwand können gegen die Vorteile des einheitlichen Patents nicht ankommen.

Ich begrüße die Tatsache, dass mein eigenes Land, die Tschechische Republik, beschlossen hat, dem Aufruf zur Verstärkten Zusammenarbeit, die wir heute unterstützt haben, zu folgen und sich somit der Mehrheit von Mitgliedstaaten, die bereits zugesagt haben, angeschlossen hat. Obwohl das einheitliche Patent nicht die gesamte EU abdecken wird, bezweifle ich nicht, dass es ein nützliches Instrument zur Entwicklung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben ist.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. (CS) Patentschutz ist eines der grundlegenden Instrumente für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. Er fördert die wissenschaftliche Forschungstätigkeit und kurbelt somit die Beschäftigung in einem Sektor mit großem Mehrwert an. Ich habe die Empfehlungen des Parlaments zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich eines einheitlichen Patentschutzes unterstützt, weil er auf den Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2009 beruht, die die künftige Form des einheitlichen Patentsystems festlegen. Das europäische Patentsystem sollte auf zwei Säulen beruhen, nämlich einerseits auf einem vereinheitlichten System zur Lösung von Patentstreitigkeiten (Gerichtsbarkeit für europäische und EU-Patente) und andererseits auf der Schaffung von EU-Patenten (ein Instrument, durch das ein Patent für die gesamte EU gültig wird).

Die verstärkte Zusammenarbeit im Patentwesen wird die Zulassung Europäischer Patente in den teilnehmenden Mitgliedstaaten erleichtern, was wiederum eine Reduzierung der Kosten und Vereinfachung der Patentanmeldung ermöglicht. Gleichzeitig wird dieser Mechanismus zum wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt beitragen und den Binnenmarkt stärken. Anfang Februar dieses Jahres hat die Tschechische Republik den Aufrufen zur verstärkten Zusammenarbeit Folge geleistet, und ich hoffe daher, dass der Beitritt meines Landes zum einheitlichen Patentschutzsystem zugunsten der Unterstützung wissenschaftlicher Ressourcen und besserer wissenschaftlicher Ergebnisse, sowohl in der Tschechischen Republik als auch in anderen Ländern, beitragen wird.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Schaffung eines europäischen Patents wird die Innovation sowie die wissenschaftliche und technologische Entwicklung in der EU ankurbeln. Ich denke, es ist von wesentlicher Bedeutung, die Frage des EU-Patents zu lösen. Ich habe jedoch Vorbehalte hinsichtlich der vorgesehenen Sprachenregelung. Meiner Ansicht wäre der ausschließliche Einsatz von Englisch die beste Lösung, doch wenn die Regelung auch auf andere Sprachen ausgeweitet wird, muss Portugiesisch berücksichtigt werden. Der Wettbewerb ist ein globaler, und Portugiesisch ist nach Englisch und Spanisch die meistgesprochene westliche Sprache.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ein Europäisches Patentsystem ist eine Notwendigkeit. Das Bestehen verschiedener Auslegungen und Beschlüssen in den einzelnen Mitgliedstaaten führt zu Rechtsunsicherheit. Die verpflichtende Übersetzung jedes Patents in die 23 Amtssprachen ist teuer, langwierig und verringert die Wettbewerbsfähigkeit. Daher sind die meisten der involvierten Parteien, darunter Berufsverbände, im Prinzip mit der ausschließlichen Version auf English einverstanden. Der vorliegende Vorschlag sieht drei Sprachen vor (Englisch, Französisch und Deutsch), und setzt alle anderen Sprachen hintan. In Fragen von globaler Tragweite ist jedoch Portugiesisch eine viel wichtigere Sprache als Französisch oder Deutsch. Ich habe zudem viele Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Fall. Ein Instrument, das es einer Gruppe von Ländern ermöglichen soll, Prozesse zur verstärkten Integration in Gang zu setzen, die mit der Zeit alle anderen umfassen sollten, darf nicht zu einem privaten Club oder einem Ausschlussmechanismus werden, oder gar ermöglichen, dass einige Wenige über die anderen dominieren. Ich bin daher gegen den Bericht Lehne.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, weil ich mit seinem Inhalt einverstanden bin. Ich bedaure allerdings, dass die portugiesische Sprache nicht in die europäische Patentregelung Eingang gefunden hat.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. (IT) Binnenmarkt und Wettbewerbspolitik sind zwei wichtige Bausteine im Prozess der europäischen Einigung, die nicht nur auf die Stärkung von Wirtschaft und Unternehmen der Europäischen Union abzielt, sondern vor allem auf die Festigung der Grundfreiheiten der Union. Dieses Ziel muss im Interesse aller europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen verfolgt werden, indem einerseits gleiche Chancen und grundlegende Gleichstellung geboten und andererseits Probleme, zusätzliche Kosten und übergeordnete Strukturen vermieden werden, die wiederum die verschiedenen Möglichkeiten, die eigenen Rechte in Anspruch zu nehmen oder zu schützen, unterschiedlich auslegen oder behandeln. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union das Recht zuzugestehen, sich gegenüber den Gemeinschaftsorganen in ihrer eigenen Sprache auszudrücken, ist ein grundlegendes Recht im Bereich der Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Verwendung nur einiger der Amtssprachen ist nur im Rahmen der Tätigkeit der Gemeinschaftsorgane gerechtfertigt, und nicht im Rahmen der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten. Die verstärkte Zusammenarbeit ist dann sinnvoll, wenn sie die Möglichkeiten der Beteiligten vermehrt, ohne die der anderen zu beschneiden. Ich habe daher gegen die Empfehlung gestimmt, weil ich finde, dass in einem derart heiklen Bereich wie der politischen Gleichstellung von Sprachen die verstärkte Zusammenarbeit nicht akzeptabel ist, da sie hinsichtlich des Rechts auf Chancengleichheit beim Zugang zu den Grundfreiheiten der EU zu Diskriminierung führt.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Ich bin sehr zufrieden mit dem Status, den wir in dieser Frage erreicht haben, die seit den 1990ern offen ist. Im Dezember 2009 hat der Rat den Grundsatz der Schaffung eines EU-Patents angenommen. Ein Jahr später hat jedoch der Rat bestätigt, dass unüberwindbare Schwierigkeiten in Bezug auf die Übersetzungsfrage bestehen, die die Einstimmigkeit erfordern würde. Die Angelegenheit wurde dann vom belgischen Ratsvorsitz übernommen, doch da die Hindernisse bestehen blieben, forderten 12 Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine Bestimmung zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patents. Im März 2011 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit die Genehmigung für die verstärkte Zusammenarbeit erteilt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Schaffung eines einheitlichen Patents Vorteile für die Nutzer des Patentsystems in Europa bringen und es insbesondere den oft vernachlässigten Klein- und Mittelbetrieben ermöglichen wird, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch erleichterten Zugang zu Patentschutz zu stärken und Kosten einzusparen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich finde, dass die verstärkte Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patents die derzeit beste Lösung ist. Ich hoffe, dass sich alle Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen werden. Ein einheitliches Patent wird die administrativen Kosten für Klein- und Mittelbetriebe verringern, die Innovation antreiben und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, gerade in einer Zeit, in der der Bedarf danach in der EU besonders groß ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Es ist wesentlich, EU-weit geltende Rechtsvorschriften zum Patentschutz zu haben, um die Rechte am geistigen Eigentum zu wahren. Wir werden über einen einheitlichen Schutz in den Gebieten der beteiligten Mitgliedstaaten verfügen sowie über verringerte Kosten und vereinfachte Verwaltungsverfahren. Ich möchte darauf hinweisen, dass derzeit die Kosten bei der Anmeldung eines Patents in Europa 10 Mal höher sind als bei einem japanischen oder nordamerikanischen Patent. Es werden daher Innovation und Forschung davon profitieren und gleichzeitig der Binnenmarkt gestärkt. Kommissar Barnier zufolge haben nur Spanien und Italien kein Interesse an dieser verstärkten Zusammenarbeit gezeigt. Er hat jedoch einige rechtliche Vorbehalte hinsichtlich der Anwendbarkeit des Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit in diesem besonderen Fall.

In der Tat sieht Artikel 328 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, dass eine verstärkte Zusammenarbeit allen Mitgliedstaaten offensteht, sofern sie die in dem hierzu ermächtigenden Beschluss gegebenenfalls festgelegten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch zu jedem anderen Zeitpunkt, sofern sie neben den genannten Voraussetzungen auch die in diesem Rahmen bereits erlassenen Rechtsakte beachten. Ich weise darauf hin, dass die Sprachenregelung im Zusammenhang mit dieser verstärkten Zusammenarbeit die Verwendung von nur drei Sprachen vorsehen wird: Englisch, Französisch und Deutsch.

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin dagegen, dass das Parlament hinsichtlich der Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentsystems grünes Licht gibt, da meines Erachtens die Frage der Sprachenregelung für Italien von besonders großer Bedeutung ist. Schließlich belegt Italien, was die Anzahl der eingereichten Patente betrifft, den vierten Platz. Ich finde, dass die Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zynisch ist. Es wurde geschaffen, um den Integrationsprozess der Europäischen Union anzukurbeln, indem die Möglichkeit geboten wird, in einer Frage auch mit einer geringen Anzahl von Mitgliedstaaten weiterzukommen, mit der ein einstimmiger Beschluss möglich ist.

Diesen Beschluss durchzuboxen könnte einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen, zumal dadurch ein Mitgliedstaat geschädigt und die Einstimmigkeit umgangen wird, die der Vertrag von Lissabon bei Fragen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt vorschreibt, ebenso wie der Grundsatz, den Wettbewerb nicht zu verzerren. Darüber hinaus wäre es besser gewesen, die Entscheidung des Gerichtshofs abzuwarten, die am 8. März gefällt werden soll.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben aus drei wesentlichen Gründen gegen Bericht gestimmt.

Es ist nicht zulässig, dass das Parlament einen Vorschlag zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des so genannten einheitlichen Patentschutzes vertritt, denn sein Ziel ist es, die Rechte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wahrung ihrer Interessen zu beschneiden, und das hauptsächlich zugunsten der mächtigeren Länder.

Das ist das zweite Mal, dass dieser Grundsatz der verstärkten Zusammenarbeit gemäß dem Vertrag von Lissabon angewandt wurde. Ich beginne zu verstehen, zu welchem Zweck er darin verankert worden ist.

Es ist inakzeptabel, dass Staaten unter Druck gesetzt werden, die zwar der EU angehören, aber die von der Mehrheit aufgezwungenen Bedingungen nicht akzeptieren, gerade in besonders empfindlichen Bereichen wie der Sprache, zumal das vorgeschlagene Übereinkommen die Sprachen der Mehrheit der Länder bedroht.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Mitglieder der portugiesischen kommunistischen Partei im Europäischen Parlament sich stets vehement für die portugiesische Sprache eingesetzt haben

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Wir haben nicht jeden Tag die Gelegenheit, eine so wichtige Frage wie das EU-Patent zu erörtern, das Gegenstand von Herrn Lehnes Empfehlung ist. Ich bin daher sehr erfreut, zur Debatte beizutragen zu können. Erstens sollte bedacht werden, dass das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit noch in den Kinderschuhen steckt. Das einzige, was die Empfehlung des Europäischen Parlaments vermögen wird, ist, den Rat zu ermächtigen, offiziell den zu ergreifenden Maßnahmen zuzustimmen. Es ist daher noch alles offen, oder mit anderen Worten: Die Vorschläge für Verordnungen der Europäischen Kommission können immer noch abgeändert werden. Ohne näher auf die Vorschläge für Verordnungen über das Patent selbst oder die Sprachenregelung einzugehen, möchte ich daran erinnern, dass wir die Interessen aller europäischen Unternehmer im Hinterkopf behalten müssen, nämlich sowohl derer, die Erfindungen patentieren lassen, als auch derer, die an einem leichten Zugang zu technischen Informationen über diese Erfindungen interessiert sind. Ich denke dabei etwa an die Hersteller von Generika.

Da ich eine überzeugte Verfechterin des europäischen Patents bin und gleichzeitig Polen vertrete, ein Land, das heute leider mehr Patente entgegennimmt als es ausstellt, werde ich mich dafür einsetzen, dass die Tragweite der Patentdebatte so breit wie möglich ist und dass alle Meinungen angehört werden, insbesondere die der Klein- und Mittelbetriebe, die für eine innovative europäische Wirtschaft wesentlich sind.

 
  
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  Adam Gierek (S&D), schriftlich.(PL) Das europäische Patent soll helfen, die Innovation anzukurbeln. Wieso sind wir selbst nicht in der Lage, im Gespräch darüber innovativ zu sein? Wir sollten uns schämen. Wir sprechen über nichts anderes als Patentrecht. Lassen Sie uns doch auch über die Festlegung der korrekten Form von Patenten sprechen. Es gibt derzeit kurze und lange Patente, wobei letztere nicht unbedingt besser verfasst sind. Die Beschreibung ist oft absichtlich kompliziert, um die Form des Patents vage zu halten oder Verwirrung zu stiften.

Ich finde, wir müssen eine transparente Form des Patents und ein Verfahren zu deren Beschreibung schaffen, wobei das Internet und elektronische Aufzeichnungsmethoden sehr nützlich sein können. Das gilt auch für die Sprachenfrage, und mit einem vorprogrammierten Algorithmus könnte dieses Problem gelöst werden. Ich denke, dass die kostengünstigste Methode, die auch keine Übersetzung in verschiedene Sprachen erfordert, ein europäisches E-Patent wäre. Vielleicht wird die Kommission beginnen, innovativer zu denken. Ich habe dafür gestimmt, obwohl ich finde, dass die Kommission in dieser Frage zu wenig Initiative an den Tag legt.

 
  
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  Louis Grech (S&D), schriftlich. Angesichts des von Kommission und Parlament gesetzten Impulses, den Binnenmarkt zu beleben, ist die Notwendigkeit eines harmonisierten Systems für die Ausstellung und Regulierung von Patenten größer denn je. Aus diesem Grund habe ich für diese Entschließung gestimmt.

Im Fall des aktuellen fragmentierten Patentsystems müssen Patente in die Sprache jedes Staates übersetzt werden, für die sie gelten, wodurch Unternehmer, Start-Up-Unternehmen und andere innovationsorientierte Klein- und Mittelbetriebe mit haushohen Übersetzungskosten konfrontiert sind. Ein Patent zu erhalten, ist in der EU 13 Mal so teuer wie in den USA und 11 Mal so teuer wie in Japan. Durch das neue System, das die an der verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich beteiligten Mitgliedstaaten annehmen wollen, werden für das einheitliche Patent viel kostengünstigere Übersetzungsbestimmungen gelten, die nur Französisch, Englisch und Deutsch vorsehen. Das soll zu einer Kostensenkung führen. Die Einführung eines einheitlichen und erschwinglichen Patentsystems, und sei es nur in einigen Mitgliedstaaten der EU, wird eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des Binnenmarkts spielen, insbesondere indem Innovation und Kreativität der Union bei der Schaffung von Waren und Dienstleistungen angetrieben werden, die sie so dringend braucht.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Jahre lang ist die europäische Wirtschaft durch das Fehlen eines wettbewerbsfähigen EU-Patents hinter den anderen großen Weltmächten zurück geblieben. Seit ungefähr 15 Jahren schlägt die Europäische Kommission wiederholt die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patents vor. Dank dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit, das es verschiedenen Mitgliedstaaten erlaubt, in einem bestimmten Bereich zusammenzuarbeiten, wenn eine Gesetzesinitiative blockiert wird, haben wir es endlich geschafft, einen Schritt in diese Richtung zu setzen. Ich habe daher mit Begeisterung für diesen Bericht gestimmt, der es uns ermöglicht, dieses Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit in Gang zu setzen, um ein EU-Patentsystem zu schaffen. Das ist ein wichtiger Fortschritt für alle europäischen Unternehmen sowie für Klein- und Mittelbetriebe, die lange auf dieses Instrument gewartet haben; ein Instrument, das für Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit in Europa unverzichtbar ist.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für diese Empfehlung über die Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines EU-Patents gestimmt. Im Dezember 2010 wollten 12 Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, zur Einführung eines EU-Patentsystems ein Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit einleiten, nachdem es zwischen den 27 Mitgliedstaaten aufgrund der Sprachenfrage zu Meinungsverschiedenheiten gekommen war. Schließlich beschlossen alle Mitgliedstaaten bis auf Italien und Spanien, sich daran zu beteiligen. Es wäre schön, wenn diese zwei Länder sich irgendwann einmal an dieser Initiative beteiligen könnten. Die Anmeldung eines Patents ist derzeit in der Europäischen Union 11 Mal so teuer wie in den Vereinigten Staaten. In Zukunft werden unsere Forscher und Unternehmen endlich in der Lage sein, in Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten und Asien zu treten.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Nach über 10 Jahren neigt sich die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Patents endlich dem Ende zu. Obwohl wir nur einen teilweisen Erfolg erzielt haben, zumal das einheitliche Patentschutzsystem nicht das gesamte Gebiet der Europäischen Union abdeckt, sollte es als ein wichtiger Schritt nach vorn angesehen werden. Die Vereinfachung der Anmeldeverfahren und die beachtliche Kostensenkung wird zur Entwicklung des Binnenmarkts beitragen und den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in der gesamten EU antreiben, selbst wenn es nur 12 Mitgliedstaaten betrifft. Obwohl die Rechtsvorschriften nur begrenzt harmonisiert sein werden, wird sich diese Harmonisierung in Wahrheit auf die Unternehmer in der gesamten EU auswirken, da Investoren mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der sich daran nicht beteiligt, ebenfalls die Vorteile des einheitlichen Patentschutzes genießen werden können. Jeder einzelne von ihnen muss entscheiden, ob er den Schutz des Rechtssystems eines oder mehrerer Mitgliedstaaten in Anspruch nimmt oder ob er ein einheitliches europäisches Patent wählt.

Ich finde, wir sollten die Maßnahmen zur Erweiterung der Tragweite des einheitlichen Patentschutzes weiter verfolgen, bis dieser irgendwann das gesamte Gebiet der Europäischen Union abdeckt. Nicht nur einzelne Unternehmer werden davon profitieren, zumal der europäische Markt auch gegenüber großen Wirtschaftsmächten wie den Vereinigten Staaten, China oder Japan wettbewerbsfähiger werden wird.

 
  
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  Arturs Krišjānis Kariņš (PPE), schriftlich. (LV) Ich habe diesen Entschließungsentwurf zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes unterstützt, denn ich glaube, dass ein einheitliches System zur Patentanmeldung die administrativen Hürden für europäische Unternehmen verringern wird. Die Europäische Union kann sich kein fragmentiertes Patentsystem leisten. Heute hat sie sich mit Riesenschritten einem einheitlichen Anmeldesystem genähert. Der Status Quo sieht so aus, dass ein Unternehmen seine Patente in jedem Mitgliedstaat einzeln anmelden muss, was ein großes Hemmnis für die Unternehmensentwicklung bedeutet. Das langsame und komplizierte bisherige Verfahren zur Anmeldung eines Patents in der Europäischen Union hat Unternehmen in ihren Möglichkeiten und ihrer Weiterentwicklung eingeschränkt. Ein neues und wirksames Verfahren, bei dem jeder ein in der gesamten Europäischen Union geltendes Patent anmelden kann, wird nun sicherstellen, dass neue Produkte schneller auf den Markt kommen und sich wiederum die Entwicklungsdynamiken von Unternehmen beschleunigen. Die Länder, die sich an diesem Patentsystem beteiligen und die Unternehmen in diesen Ländern, die dadurch sämtlichen europäischen Verbrauchern rasch neue Produkte bieten können, werden hierbei auf der Seite der Gewinner stehen.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Der Binnenmarkt ist derzeit aufgrund der hohen Kosten im Zusammenhang mit dem Patentschutz in der Europäischen Union fragmentiert, und die europäischen Erfinder können von den Vorteilen des Binnenmarkts kaum profitieren. Schwierig wird es dann, wenn Letztere versuchen, in der gesamten Union den größtmöglichen Schutz zu erhalten. Dieser Zustand wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU aus, da die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Innovation Humankapital hervorbringen, das mobiler ist als in anderen Sektoren.

Die derzeit für Innovation ungünstigen Bedingungen machen die Europäische Union zu einem wenig attraktiven Ort für kreative und innovative Tätigkeiten, sowohl für europäische als auch für nicht-europäische Erfinder. Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da die verstärkte Zusammenarbeit innerhalb einer Gruppe von Mitgliedstaaten im Bereich des einheitlichen Patentschutzes, ausgehend von einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Interessen der Union stärken und sie für den Rest der Welt attraktiver machen wird. Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für eine Gruppe von Mitgliedstaaten würde darüber hinaus die Qualität des Patentschutzes erhöhen und die Kosten und Hürden in den betreffenden Gebieten beseitigen, was wiederum den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt und die Funktionsweise des Binnenmarkts verbessern würde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich finde, dass die zulässigen Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungsmitteln angehoben werden sollten. Im Gegenzug muss die Überwachung und Einhaltung verbessert werden. Abhängig vom Ergebnis der letzten Lesung hat diese Verordnung das Potential, zu diesem Prozess beizutragen. Ich begrüße die Tatsache, diese Verordnung auch für Nahrungs- oder Futtermittel gilt, die aus Drittländern importiert wurden, sei es auf dem Weg der Durchreise oder zu Exportzwecken.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Es steht außer Zweifel, dass der Bereich der Rechte geistigen Eigentums, insbesondere industrieller Eigentumsrechte, eine besondere Aufmerksamkeit und Behutsamkeit erfordert. Die Organe der EU sind dabei jedoch nicht immer erfolgreich. Oft wird eine umfassende, systemische Lösung durch Einzelheiten oder gar Lobbyarbeit umgestoßen. Die Frage des EU-Patents – vormals Gemeinschaftspatent – ist dafür ein gutes Beispiel. Die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Lösung taucht nun in Form der verstärkten Zusammenarbeit zwischen einigen Mitgliedstaaten zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes am Horizont auf. Die Tschechische Republik möchte sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit beteiligen und auch an künftigen Verhandlungen über konkrete Vorschläge für eine Verordnung über das einheitliche Patent und die diesbezügliche Sprachenregelung teilnehmen. Sich an der verstärkten Zusammenarbeit nicht zu beteiligen, würde bedeuten, die künftige Form des EU-Patentsystems nicht mitbestimmen zu können. Ein wesentlicher Aspekt ist der wirtschaftliche Nutzen bzw. die Vorteile für Unternehmen durch die neuen technischen Lösungen angesichts der Größe des Binnenmarkts der Länder, die sich an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligen. Ich möchte betonen, dass die Tschechische Republik die Absicht hat, sich aus der verstärkten Zusammenarbeit zurückzuziehen, sollte diese eine Wende nehmen, die sich mit der Position der Tschechischen Republik nicht vereinbaren lässt, insbesondere hinsichtlich der Sprachenregelung und des Bereich des Patentrechts.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich enthalte mich in Bezug auf diesen Bericht der Stimme. Ich bin nicht gegen das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, untereinander eine verstärkte Zusammenarbeit einzugehen, auch nicht im Patentwesen. Es wurden jedoch keine Garantien gegeben hinsichtlich der ökologischen und hygienischen Standards, die bei der Genehmigung dieser Patente gelten sollen, insbesondere in Bezug auf genetisch veränderte Organismen. Solange nicht die notwendigen Anforderungen zur Wahrung der Volksgesundheit in die Bestimmung Eingang finden, werde ich ein derartiges Übereinkommen auch nicht unterstützen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Mit der Annahme dieses Berichts, der die verstärkte Zusammenarbeit bei Patentanmeldung und -schutz anstrebt, entsteht das Risiko, eine Sprachenregelung durchzusetzen, die auf nur drei Sprachen – Englisch, Deutsch und Französisch – beschränkt ist, wodurch die Übersetzung eines Patents in die jeweilige Nationalsprache der Mitgliedstaaten überflüssig wird. Obwohl das Vorhaben, ein EU-Patent zu schaffen, insofern positiv ist, als es zur Wiederbelebung und verstärkten Innovation in Europa beitragen würde, finde ich, dass dabei nicht gegen die wesentlichen Grundsätze der europäischen Bürgerschaft an sich verstoßen werden darf. Dies hätte zur Folge, dass der Zusammenhalt der Gemeinschaft geschwächt, der Binnenmarkt fragmentiert und neue Elemente der Diskriminierung, Ungleichheit und des Ungleichgewichts entstehen würden.

Der portugiesischen Sprache – die drittwichtigste europäische Sprache in der weltweiten Kommunikation – würde mit der Einführung dieser verstärkten Zusammenarbeit eine außerordentliche Diskriminierung widerfahren. Deshalb habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Sprachenstreit beim EU-Patent hat mehr als 30 Jahre gedauert. Das sind 30 Jahre, in denen die europäischen Firmen sich mit hohen Übersetzungskosten herumschlagen und unter Umständen Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt hinnehmen mussten. Immaterielle Vermögenswerte wie Marken und Patente sind schwer in Zahlen zu fassen, werden aber als Besicherung für Kredite herangezogen und bei Ratings mitgerechnet.

In diesem Sinne wird das mit dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ausgearbeitete, zumindest in Teilen der EU geltende „neue Patentrecht“, bei dem nur noch ins Deutsche, Englische und Französische übersetzt werden muss, sicherlich eine bürokratische Erleichterung darstellen. Die Neuregelung stärkt auch die Stellung der deutschen Sprache, die immerhin laut Umfrage aus dem Jahr 2006 die am meisten gesprochene Muttersprache innerhalb der EU ist. Prinzipiell ist die Idee gut, bei den Ausführungen ist die Sprachenregelung jedoch nicht ganz klar, deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der Gemeinschaft (heute Europäische Union) und die Sicherstellung eines wirksamen Patentschutzes in der gesamten EU bedeutet einen Schritt in Richtung einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die in der Europäischen Union tätigen Erfinder sind gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern der Welt benachteiligt: Der Schutz einer Erfindung in der gesamten EU ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Aus verfahrenstechnischen Gründen haben wir es nicht geschafft, innerhalb der EU ein einheitliches System festzulegen. Ich gratuliere jedoch den Mitgliedstaaten, die beschlossen haben, das Verfahren der Zusammenarbeit im Bereich des Patentschutzes einzuleiten (ich freue mich besonders, dass Litauen dazu gehört), und stimme für die Genehmigung dieser Zusammenarbeit.

 
  
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  Tiziano Motti (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe gegen die Einführung einer Dreisprachenregelung im Patentwesen gestimmt. Patente ausschließlich ins Englische, Französische und Deutsche zu übersetzen, würde die italienischen Unternehmen erheblich schädigen, die für die technische Übersetzung ihrer eingereichten Patente extrem hohe Kosten auf sich nehmen müssten. Meine Fraktion hat uns aufgefordert, dafür zu stimmen, aber ich kann einen Gesetzestext, der gegen die Interessen meines Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger geht, insbesondere die der italienischen Klein- und Mittelbetriebe und unserer Verbraucher, einfach nicht unterstützen. Es liegt auf der Hand, dass höhere Ausgaben für Unternehmen zu höheren Produktkosten führen würden, und dies zulasten der Verbraucher. Die verstärkte Zusammenarbeit sollte ein Instrument bleiben, das nur unter außerordentlichen Umständen eingesetzt wird, und nicht dazu, Mitgliedstaaten auszuschließen, die prinzipiell verhandlungswillig sind, wie im Fall von Italien und Spanien. Ich unterstütze den italienischen Vorschlag, Patente in der Landessprache des Erfinders zu verfassen und ins Englische zu übersetzen. Auf diese Weise können wir unsere sprachliche Unabhängigkeit und die Interessen unseres Landes wahren. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen 10 oder 12 Ländern in dieser Frage bringt das Risiko mit sich, dass die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zugunsten der teilnehmenden Länder verzerrt werden.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe der Entschließung über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes zugestimmt. Angesichts der aktuellen Lage ist es sehr schwer und teuer, ein europäisches Patent zu erhalten. Ich stimme daher mit dem Vorschlag überein, das Verfahren der Zusammenarbeit einzuleiten und es allen interessierten Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, ein einheitliches Patentsystem zu schaffen.

Wir müssen unser Bestes geben, um die Frage der Sprachenregelung zu lösen, die die Kosten eines europäischen Patents für Unternehmen mit Sitz in der EU verringern würde. Darüber hinaus würden durch ein gut funktionierendes Patentschutzwesen Streitschlichtungsverfahren vereinfacht und der administrative Aufwand verringert.

Ich bin erfreut, dass so viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich an der Initiative zur Schaffung eines einheitlichen Patents beteiligen, und hoffe, dass die übrigen Länder sich ebenfalls bald der Zielsetzung eines einheitlichen Patents für bessere Bedingungen der wirtschaftlichen Liberalisierung innerhalb der Europäischen Union anschließen werden. Nur die verstärkte Zusammenarbeit wird den reibungslosen Ablauf des Binnenmarktes durch Beseitigung der Hürden für den freien Warenverkehr ermöglichen.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für die Empfehlung zugunsten eines Beschlusses zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes gestimmt. Die Zukunft Europas – und Mitgliedstaaten wie Griechenland, die von der Krise hart getroffen wurden, setzen ihre Hoffnungen darauf – hängt vom Wiederaufschwung der Wirtschaft und innovativen Produkten ab. Es ist daher wirtschaftlich grundlegend und sozial gerecht, einen rechtlichen Schutz für Patente einzuführen, der die Erfindung und Umsetzung innovativer Ideen und Produkte umfasst.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich bin an sich für ein europäisches Patentsystem, aber nach einiger Überlegung und aufgrund der Sprachenfrage habe ich mich der Stimme enthalten. Ich hätte eigentlich dafür gestimmt, wenn ausschließlich Englisch vorgesehen gewesen wäre, da diese Sprache heute eine Lingua Franca ist. Ich habe mich aus drei wesentlichen Gründen der Stimme enthalten: Erstens, weil die Schaffung eines Patentsystems mit der verpflichteten Übersetzung jeder Akte in die 23 offiziellen Amtssprachen teuer und langwierig wäre und einen echten Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. Zweitens, weil Englisch heute allgemein eine Lingua Franca ist. Drittens, weil 90 % aller Patentanträge ohnehin auf Englisch gestellt werden. Ich bin nicht damit einverstanden, dass Französisch und Deutsch hinzugenommen werden, zum Nachteil weiter verbreiteter Sprachen wie Portugiesisch oder Spanisch (als ob in der EU einzelne Sprachen mehr wert wären als andere – eine Idee, die mir widerstrebt). Ich habe mich daher der Stimme enthalten, weil ich sehr wohl glaube, dass im Bereich eines europäischen Patentsystems Fortschritte erforderlich sind, dass es aber die beste Lösung wäre, nur eine Sprache zu verwenden: Englisch.

 
  
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  Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich habe mich der Stimme enthalten. Ich glaube zwar, dass es wesentlich ist, das europäische Patentwesen zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung eines einheitlichen Patents und eines Gerichtshofs für europäische und EU-Patente, womit es möglich wäre, die Probleme der Klein- und Mittelbetriebe aufgrund der Zerklüftung im gegenwärtigen System, bedingt durch die hohen Kosten und übermäßige Komplexität, zu überwinden. Ich verstehe jedoch auch die Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übersetzungsbestimmungen für ein EU-Patent. Ich stelle mich nicht gegen die Einleitung einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich, finde aber, dass das nicht die wünschenswerteste und geeignetste Lösung des Problems ist.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Das Fehlen eines innerhalb der EU einheitlichen Patentschutzes bedeutet für die europäischen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Amerikanern und Japanern. Die mit der Patentanmeldung verbundenen Kosten sind beinahe 10 Mal so hoch wie in den USA und Japan und zwar hauptsächlich aufgrund der Anforderung, die Patente in die Sprachen der diversen Mitgliedstaaten der EU zu übersetzen. Um die Wettbewerbsfähigkeit Portugals und Europas in diesem Zusammenhang zu stärken, erachte ich es als wesentlich, rasch auf die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzsystems hinzuarbeiten, das weniger belastend und komplex ist und das die Innovation sowie die wissenschaftliche und technologische Entwicklung in Portugal und der EU stimuliert. Aus diesem Grund habe ich für diese Entschließung gestimmt. Ich kann jedoch hinsichtlich der sprachlichen Lösung nur mein Bedauern ausdrücken. Ich finde, dass es gewichtige Argumente gegen die aktuelle Dreisprachenlösung, also unter Verwendung von Englisch, Deutsch und Französisch, gibt. Es wäre meines Erachtens auf jeden Fall besser gewesen, sich für den ausschließlichen Einsatz von Englisch zu entscheiden.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Heute habe ich meine Stimme für die Einleitung der verstärkten Zusammenarbeit hinsichtlich eines einheitlichen Patentschutzes abgegeben, weil ich der Meinung bin, dass die Blockade im Rat aufgrund des Sprachenregimes nicht gerechtfertigt ist. Natürlich gibt es meiner Ansicht noch großen Diskussionsbedarf, meine Zustimmung bedeutet nicht, dass ich inhaltlich mit den ersten Vorschlägen der Kommission voll und ganz einverstanden bin. Wir werden im Rechtsausschuss dieses Thema federführend behandeln und sicherlich noch viele Nachbesserungen durch Änderungsanträge einbringen. Klarstellen möchte ich, dass die Meinung, das Parlament verliere durch die heutige Zustimmung seine Rechte, falsch ist. Das legislative Verfahren beginnt erst. Die heutige Abstimmung war lediglich die Erlaubnis des Parlaments zur Einleitung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit von einer Gruppe von Mitgliedstaaten, welches erst durch den Vertrag von Lissabon möglich wurde. Im weiteren Verfahren wird a) bezüglich des Sprachenregimes das Parlament konsultiert (die Entscheidung liegt hier beim Rat), b) das Parlament bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Patentverordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens hinzugezogen, c) bei der Patentgerichtsbarkeit die Zustimmung des Parlaments eingeholt. An diesen Beteiligungsmöglichkeiten ändert sich nichts. Selbst jene EU-Abgeordneten aus Mitgliedstaaten, die nicht bei der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt sind, verlieren – als europäische und nicht nationale VertreterInnen – ihr Stimmrecht im weiteren Verfahren nicht.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Der belgische Ratsvorsitz hat sehr gute Arbeit geleistet. Zu seinen zahlreichen Erfolgen zählt die Übereinkunft über das europäische Patent, eine Regelung, die zur Ankurbelung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa unerlässlich ist. Die Liberalen Europas warten seit fast 15 Jahren auf eine Harmonisierung des Rechtsschutzes. Das wird der Verschwendung aufgrund des parallelen Bestehens von nationalen und europäischen Patenten, die auf 400 000 EUR geschätzt wird, ein Ende setzen. Und es ist umso besser, dass es, um in dieser Frage aus der Sackgasse zu kommen, notwendig gewesen ist, dass 12 Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien, Schweden und das Vereinigte Königreich) das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit anwenden. Das entspricht einer korrekten Umsetzung des Vertrags von Lissabon, der es einer „Europäischen Avantgarde“ von mindestens neun Mitgliedstaaten gestattet, zusammenzuarbeiten, wenn ein Gesetzesvorschlag blockiert wird.

Aus all diesen Gründen ist das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments von heute Mittag über den Bericht Lehne wesentlich. Das ist ein positives Signal – an die europäischen Unternehmen, die sich innerhalb eines stabilen Rechtsrahmens weiterentwickeln werden können, und sich auf Augenhöhe mit der internationalen Konkurrenz befinden werden, sowie an die europäischen Erfinder, deren kreatives Schaffen von der Europäischen Union besser geschützt werden muss.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Unsere Fraktion kann sich nicht dazu durchringen, ihre Zustimmung zu geben und ein Verfahren einzuleiten, denn, um den Generalanwalt des Gerichtshofs zu zitieren: „Bei derzeitigem Stand ist das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems nicht im Einklang mit den Verträgen.” Unsere Fraktion hat um die Verschiebung der Abstimmung ersucht, zumal die genannte Stellungnahme der Generalanwälte bereits am 8. März fällig ist und dem Parlament die rechtlichen Konsequenzen der verstärkten Zusammenarbeit bewusst sein sollten, bevor es sich auf ein solch außergewöhnliches Projekt einlässt.

Die anderen politischen Fraktionen haben unser Ansuchen um Verschiebung nicht unterstützt. Die Zustimmung betrifft nicht besondere Maßnahmen zur Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit. Derartige Vorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt, sofern die verstärkte Zusammenarbeit genehmigt wird (z. B. Verordnungen des Rates zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und Übersetzungsbestimmungen für das einheitliche Patent).

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass es nach einem langen legislativen Prozess, der im Jahr 2000 eingeleitet wurde, nicht akzeptabel ist, dass keine gemeinsame Lösung zur Sprachenfrage im Bereich des europäischen Patents vorgeschlagen worden ist. Seit Jahren setzen sich Italien und Spanien dafür ein, dass Englisch als einzige Amtssprache im technisch-wissenschaftlichen Bereich anerkannt wird. Diese Einsprachenlösung würde es ermöglichen, die Kosten zu senken und insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die oftmals die hohen Übersetzungskosten nicht aufbringen können, zur Anmeldung eines europäischen Patents zu ermutigen.

Um die Einstimmigkeit zu umgehen, die eine derart heikle Frage erfordert, wurde die verstärkte Zusammenarbeit gemäß dem Vertrag von Lissabon in Anspruch genommen, der es ermöglicht, dass auch nur ein Drittel aller Mitgliedstaaten Entscheidungen treffen können. Seit Monaten weisen die italienische und die spanische Regierung auf den außerordentlichen Charakter dieses Verfahrens hin, das bei Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates mit qualifizierter Mehrheit die Anwendung des europäischen Patents nicht nur auf die an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Länder, sondern auch auf die Unternehmen der anderen Mitgliedstaaten ermöglichen würde.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Italien und Europa kämen bei dem Beschluss für eine Verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutz schlecht weg. Die Anwendung der verstärkten Zusammenarbeit in diesem Gebiet ist durch und durch falsch, weil sie die Bemühungen hinsichtlich der Einführung eines Gemeinschaftspatents, das gültig für alle Mitgliedstaaten der EU ist, zunichte macht.

Wir sind auch gegen den Beschluss, diese Abstimmung im Parlament durchzusetzen, ohne die Schlussfolgerungen basierend auf dem Urteil des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des einheitlichen Patentgerichts mit dem Vertrag abzuwarten. Italien hat sich gemeinsam mit Spanien zu Recht gegen die Anerkennung von nur drei Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) bei der Patenteinreichung anstatt der Wahrung des Grundsatzes der Gleichstellung der Sprachen gemäß dem Vertrag gestellt. Es liegt auf der Hand, dass es sich nicht nur um Diskriminierung handelt, sondern um eine echte wirtschaftliche Schädigung der anderssprachigen Länder.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D), schriftlich. (CS) Ich bin fest davon überzeugt, dass die verstärkte Zusammenarbeit im Patentschutzwesen dazu beitragen wird, die Zerklüftung in diesem Bereich zu beseitigen, bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft zu schaffen, der EU zu einer stärkeren globalen Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen und die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern. Die voraussichtliche Kostensenkung im Zusammenhang mit dem Patentschutzverfahren ist ebenso wenig außer Acht zu lassen. Ich habe daher für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI), schriftlich.(HU) Ich habe für die Empfehlung gestimmt, weil ich es himmelschreiend finde, dass wir es noch immer nicht geschafft haben, in dieser Frage zu einer gemeinsamen Position zu finden. Wir müssen einsehen, dass Europa im globalen Wettbewerb der Innovation zurückgefallen ist. Ohne einen umfassenden Patentschutz kann es keine Innovation geben, aber die Universitäten, kleinere Forschungseinrichtungen und Erfinder sind nicht in der Lage, die Kosten für die Patentierung aufzubringen. Dadurch, dass sie nur in ihrem eigenen Land ein Patent erhalten, liefern Sie Ihre Erfindungen im Wesentlichen dem globalen Markt aus. Das EU-Patent ist von wesentlicher Bedeutung. Es ist außerordentlich wichtig, mit einem einzigen Antrag ein europäisches Patent zu erhalten. Es ist darüber hinaus wesentlich, dass dies in allen europäischen Ländern möglich ist, einschließlich meiner Heimat Ungarn.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Vor über 20 Jahren hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, so bald wie möglich ein einheitliches europäisches Patent einzuführen, und die dringende Notwendigkeit eines solches Patents hervorgehoben. Gegenwärtig müssen Patente in Europa in jedem Land extra zugelassen und jedes Mal in die entsprechende Landessprache übersetzt werden.

Um allein in der Hälfte der Mitgliedstaaten der EU ein Patent anzumelden, ist es erforderlich, bis zu 20 000 EUR zu zahlen, davon 14 000 EUR allein für die Übersetzung. In den Vereinigten Staaten sind rund 1 850 EUR ausreichend. Das Fehlen eines europäischen Patents behindert unsere Wettbewerbsfähigkeit sowie europäische Innovation, Forschung und Entwicklung. Aus diesem Grund ist die verstärkte Zusammenarbeit in diesem für die Zukunft der EU wesentlichen Bereich vollauf gerechtfertigt.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patents innerhalb der Europäischen Union wird Vorteile für alle beteiligten Nutzer und insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe bieten, und zwar insofern, als es durch eine Kostenverringerung zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen wird. Diese Frage ist seit 20 Jahren offen und erfordert eine einstimmige Übereinkunft innerhalb des Rates zur Festlegung der Sprachenregelung für Rechte geistigen Eigentums in der Europäischen Union. Es ist vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes nicht zu den Bereichen alleiniger Zuständigkeit der Europäischen Union gehört, dass die vorliegende Empfehlung Bezug auf die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich nimmt. Obwohl es in der jetzigen Phase der Entwicklung nur um die Zustimmung des Parlaments zur Entscheidungsfindungsmethode in diesem Bereich geht, wird das Parlament in Kürze auch ein Urteil über die kontroverse Sprachenregelung und über die zwei zu entwerfenden Verordnungen in Bezug auf die Bestimmungen des europäischen Patentsystems fällen müssen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Beschluss zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes gestimmt, weil es meines Erachtens notwendig ist, diesbezügliche Maßnahmen einzuleiten.

Einem Bericht zufolge, der 2011 von Thomson Reuters unter dem Titel „Patentiert in China“ verfasst worden ist, wird China in Bezug auf die Anzahl an Patenten Japan und die USA überholen. Die Absicht Chinas mit dem 2006 gestarteten Programm war es, sich in ein Land zu verwandeln, das seinen Schwerpunkt auf Innovation setzt, und es ist ihm gelungen, die Anzahl an Patenten um 14,1 % gegenüber den USA, 33,55 % gegenüber der EU und 15,9 % gegenüber Japan zu erhöhen.

Das gegenwärtige Patentsystem der EU ist fragmentiert und hinsichtlich der Anforderungen an die Übersetzung ein Koloss. Die Kosten eines EU-Patents, das in 13 Ländern angemeldet werden soll, belaufen sich auf 20 000 Euro, von denen allein 14 000 Euro für die Übersetzung ausgegeben werden. Aus diesem Grund ist ein europäisches Patent 10 Mal so teuer wie ein US-amerikanisches. Ich finde, dass die Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patents zur Entwicklung eines einheitlichen Patents beitragen kann, das für die Nutzer des europäischen Patentsystems von Vorteil ist, einen Schutz geistigen Eigentums innerhalb der gesamten EU bietet sowie Kosten und Hürden beseitigt, um Forschung, Entwicklung und innovative Klein- und Mittelbetriebe zu fördern.

 
  
  

Bericht: Ivo Belet (A7-0001/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in Ihrer Stellungnahme zum dem Schluss kamen, dass die betreffende Vorlage keine anderen inhaltlichen Veränderungen als diejenigen, welche als solche ausgewiesenen wurden, enthalten würde, und dass im Hinblick auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen früherer Texte gemeinsam mit den enthaltenen Abänderungen die Vorlage eine geradlinige Kodifizierung der bestehenden Texte ohne inhaltliche Abänderungen enthält, billige ich den vorliegenden Bericht. Ich stimme der Garantierung eines hohen Schutzniveaus der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger im Fall einer radioaktiven Belastung sowie der demokratischen Legitimität bei der Annahme der vorliegenden Richtlinie zu, da die rechtliche Grundlage an den neuen Vertrag von Lissabon anzupassen ist.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT)Ich habe für diese wichtige Entschließung über zulässige Höchstwerte an radioaktiver Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation gestimmt. Wir alle erinnern uns an die Tschernobyl-Tragödie vom 26. April 1986, bei der erhebliche Mengen an radioaktivem Material in die Atmosphäre gelangten und dabei Nahrungsmittel (Getreide, Gemüse, Beeren und Pilze) sowie Futtermittel in etlichen europäischen Ländern kontaminierten und ein großes Gesundheitsrisiko bestand. Ebenfalls wurden Felder durch den radioaktiven Fallout kontaminiert, wodurch die Radioaktivität in forst- und landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln aus den betroffenen Gebieten anstieg. Ein hohes Gesundheitsschutzniveau ist eines der Ziele der Europäischen Union.

Wir müssen daher dringend ein System schaffen, mit der die Europäische Union in die Lage versetzt wird, im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation, der/die (wahrscheinlich) eine erhebliche radioaktive Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln zur Folge haben wird, zulässige Höchstwerte an Radioaktivität festzulegen, um ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU müssen den größtmöglichen Schutz im Fall eines nuklearen oder radiologischen Zwischenfalls erhalten, und die Europäische Kommission muss auf ein schnelles Reagieren vorbereitet sein. Es müssen vorab festgelegte zulässige Höchstwerte für die Belastung von Nahrungs- und Futtermitteln gelten.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Der vorliegende Bericht legt die zulässigen Höchstwerte für die radioaktive Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation fest. Ich stimme darin überein, dass dem Europäischen Parlament eine entscheidende Rolle in Situationen zukommen muss, in denen eine unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine öffentliche Gesundheit besteht. Ebenfalls glaube ich, dass die Europäische Kommission nach einem nuklearen Unfall oder einer anderen radiologische Notstandssituation eine Kontrollfunktion ausüben muss, wobei diese den Notstand ausruft und eine Liste von Grundnahrungs- und Futtermitteln verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen ein offizielles Kontrollsystem für diese Produkte unterhalten und die Allgemeinheit über jegliche Risiken informieren. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem die Nahrungsmittelsicherheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Fall eines nuklearen Unfall oder einer radiologischen Notstandssituationen sichergestellt wird.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus gehört zu den Zielen der Europäischen Union im Rahmen der von ihr definierten Politik. EU-Verordnungen, die das radioaktive Belastungsniveau im Fall einer radiologischen Notstandssituation festlegen, sind seit 1990 unverändert. Daher ist es erforderlich, diese Bestimmungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Wir müssen ein umfassendes System schaffen, mit der die Europäische Union im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation, der/die (wahrscheinlich) eine erhebliche radioaktive Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln zur Folge haben wird, zulässige Höchstwerte an Radioaktivität festlegt, um ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Ich stimme darin überein, dass die zulässigen Höchstwerte für die radioaktive Belastung in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen, um die aktuellsten internationalen wissenschaftlichen Fortschritte und Empfehlungen zu berücksichtigen und um bestehende Abweichungen in der Regulierungspraxis zu vermeiden.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der das Verfahren zur Bestimmung der zulässigen Höchstwerte für die radioaktive Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln festlegt, die im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation, mit einer (wahrscheinlich) erheblichen radioaktiven Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln als Folge, in den Verkehr gebracht werden könnten. Zugleich stellen die Anlagen I und III zulässige Höchstwerte für die Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln dar. Obwohl dieser Vorschlag über die systematische Neufassung behandelt wird, müssen wir meines Erachtens zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Kohärenz des Textes wesentliche Änderungen am Vorschlag über den aufgezeigten grauen Teil hinaus vornehmen. Es ist erforderlich das Verfahren im Fall einer nuklearen Notstandssituation zu vereinfachen, indem der Kommission eine klare Kontrollfunktion zuerkannt wird und die Behandlungsweise ihrer Rechtsakte (Annahme, Überarbeitung) geklärt werden. Darüber hinaus müssen wir versuchen, den Interessen der Bürgerinnen und Bürger über eine Verbesserung des Umgangs mit Unfallsituationen gerecht zu werden. Wir müssen die Rechtssicherheit der gesamten Vorlage mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon über die Einstellung veralteter Verfahren – in Analogie angenommene „Ausschussverfahren“ im EURATOM-Bereich – die mit dieser Vorlage festgeschrieben werden sollen, sicherstellen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Angesichts der Tatsache, dass die drei durch besagten Bericht abgeänderten Strahlenschutzverordnungen im Zuge von Tschernobyl vor gut 20 Jahren verabschiedet wurden, betrachte ich den Bericht Belet in seiner jetzigen Form nach der Abstimmung als einen ersten Versuch zur Verbesserung der Vorgehensweise und zur Verbesserung des Problems der radioaktiven Belastung in Nahrungsmitteln und in Böden. Obwohl ich für die Veränderung der Rechtsgrundlage und die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments bin, um eine größere Transparenz bei den Rechtsvorschriften und einen umfassenderen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, halte ich den Bericht für nicht angemessen und etliche Schritte hinter einem gründlichen Ansatz auf diesem Weg zurück. Mit ihm wird abgeändert, was bereits vereinbart wurde und es werden bloß die Folgen, anstelle der Ursache des Problems geregelt. Darüber hinaus werden im Bericht die Grenzwerte für radioaktive Belastung extrem hoch belassen und befindet sich dieser infolgedessen weit entfernt vom Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit. Aus den obigen Gründen habe ich mich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich glaube, dass die Mitgliedstaaten der EU für die Überwachung der Einhaltung der in dieser Verordnung zum Schutz gegen radioaktive Belastung festgelegten Höchstgrenzen verantwortlich sind, insbesondere über die Kontrolle der Sicherheitsstandards von Nahrungs- und Futtermitteln als auch über die Überwachung der Umweltparameter. Ich unterstütze die Idee der Schaffung eines Systems, mit der die EU zulässige Höchstwerte an Radioaktivität festlegen kann, um im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation, ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit zu garantieren.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die radioaktive Belastung in Nahrungsmitteln gestimmt, mit dem zulässige Höchstwerte an radioaktiver Belastung von Nahrungs- und Futtermitteln im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation festgelegt werden sollen. Daher muss das Hauptziel der Verordnung der Schutz der öffentlichen Gesundheit und übereinstimmend die Rechtsgrundlage Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sein.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die aktuelle Vorlage bezweckt die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger im Fall einer radioaktiven Belastung und die demokratische Legitimität der Annahme der gegenwärtigen Verordnung. Zweifellos muss die Rechtsgrundlage an den neuen Vertrag von Lissabon angepasst werden, um dem Parlament eine Rolle im Entscheidungsprozess hinsichtlich der Verordnung, die unter Umständen die öffentliche Gesundheit betrifft, zukommen zu lassen. Im Wesentlichen besteht diese Vorlage aus der Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der drei zwischen 1987 und 1990 angenommenen Verordnungen, mit denen die zulässigen Höchstwerte an radioaktiver Belastung im Fall einer radiologischen Notstandssituation festgesetzt werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Alle Menschen haben Anspruch auf eine gesunde Ernährung. Dies ist ein unbestrittenes Recht, das sich im Vertrag von Lissabon widerspiegelt und eine unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der von uns allen angestrebten Lebensqualität ist.

Nach der Katastrophe von Tschernobyl (1986) gewann die Frage der radioaktiven Belastung der Umwelt an Bedeutung und rechtfertigte die Annahme der drei Verordnungen zwischen 1987 und 1990, in denen die zulässigen Belastungshöchstgrenzen im Fall einer radiologischen Notstandssituation oder eines nuklearen Unfalls festgelegt wurden, weil man sah, dass diese Folgen sehr langlebig sind und häufig sehr indirekt sein können (Belastung von Waldflächen).

Obwohl der Vorschlag grundsätzlich eine Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorgenannten Verordnungen mit sich bringt, stimme ich für diesen Bericht über den Vorschlag einer Verordnung des Rates (EURATOM), da die garantierte Beibehaltung von hohen Schutzniveaus für die Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger gefährdet ist.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Dieser Vorschlag besteht im Wesentlichen aus der Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der drei zwischen 1987 und 1990 angenommenen Verordnungen, mit denen die zulässigen Höchstwerte für die radioaktive Belastung im Fall einer radiologischen Notstandssituation festgelegt werden. Jedoch impliziert die Einfügung eines neuen Erwägungsgrunds, mit dem die Erfordernis eines bestehenden Artikels dargelegt wird, die dem Rat die Nutzung von Durchführungsbefugnissen vorbehält, eine wesentliche Änderung, die den Rückgriff auf die systematische Neufassung rechtfertigt.

Der Inhalt der Verordnung besteht aus einem Mechanismus zweier Interventionsstufen im Fall einer radiologischen Notstandssituation oder eines nuklearen Unfalls gemäß des Vorschlags der Kommission:

– die unverzügliche Annahme einer Ad-hoc-Verordnung durch die Kommission zur Anwendung der in den Anlagen I und III der Vorlage spezifizierten zulässigen radioaktiven Belastungshöchstgrenzen auf einen spezifischen Fall, in einem klar abgegrenzten Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum;

– Einrichtung einer Frist von einem Monat für die Kommission, um nach ihrer Annahme, einen Vorschlag an den Rat zur Anpassung oder Bestätigung dieser Ad-hoc-Verordnung zu richten.

Wie sich in der Debatte im Expertenausschuss selbst und in den von ihm vorgelegten Alternativvorschlägen gezeigt hat, findet hier ein Machtkampf zwischen der Kommission und dem Rat statt. Jedoch sollte das vorwiegende Ziel sein, den Interessen der Bürgerinnen und Bürger mithilfe eines besseren Managements von Unfallsituationen zu dienen, unter Wahrung der Zuständigkeiten der betroffenen Mitgliedstaaten. Daher haben wir uns in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Vicky Ford (ECR), schriftlich. Die Mitglieder der EKR-Fraktion unterstützten diesen Bericht, da unseres Erachtens die Rechtsgrundlage dieser Rechtsvorschriften von „Artikel 31 EAEC“ in „Artikel 168 AEUV“ geändert werden sollte. Unter der ursprünglichen Verordnung wurde Artikel 31 EAEC (der sich auf die Personengruppe konzentriert, die einer Verstrahlung ausgesetzt sein könnten), als die am besten geeignete Rechtsgrundlage betrachtet, da der (die öffentliche Gesundheit regulierende) Artikel 168 AEUV noch nicht bestand. Wäre Artikel 168 AEUV die Rechtsgrundlage dieser Verordnung, würde dies eine Umwandlung der Beratung zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit sich bringen, und würde die Vorlage dann der vollständigen Kontrolle durch das Europäische Parlament und vor allem einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich der Beratung mit Nahrungsmittelproduzenten und Verbrauchern unterliegen. Obgleich es einige Aspekte indem vom Parlament angenommenen Bericht geben könnte, die von den EKR-Abgeordneten nicht unterstützt werden, sind wir der festen Überzeugung, dass die Rechtsgrundlage dieser Verordnung hin zu einer vollständigen Beteiligung des Europäischen Parlaments am Gesetzgebungsverfahren geändert werden sollte und dass diese ergänzend hierzu von einer gründlichen Folgenabschätzung begleitet werden sollte. Die EKR-Fraktion hat daher für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Adam Gierek (S&D), schriftlich.(PL) Die von uns heute vorbereiteten Verordnungen sind von erheblicher Bedeutung für die Europäische Union und ihren Binnenmarkt. Die Katastrophe von Tschernobyl hat uns gezeigt, dass die lineare Hochrechnung des Strahlungsrisikos unnötige wirtschaftliche Verluste zur Folge hat. In Belarus und in der Ukraine wurden Gebiete evakuiert, die in ihrer Größe dem Vielfachen eines Landes entsprechen. Die Belarussen kehren jetzt in diese Gebiete zurück, in denen die Radioaktivität derjenigen im Zentrum Warschaus entspricht, so unglaublich dies klingen mag. In der Zwischenzeit werden einige der „Tschernobyl-Opfer“, die etwa 8 Mio. Ukrainer, die Zuwendungen erhalten, die auf jeden Fall zu gering sind, als dass diese davon leben könnten, eine Rückkehr nicht in Betracht ziehen, aus Angst, diese mageren Entschädigungen zu verlieren. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Europäische Union aus dieser Erfahrung ihre Schlüsse zieht.

Es war einfach, die Menschen innerhalb der ehemaligen Sowjetunion umzusiedeln, und dies wurde nach der Katastrophe effizient gelöst. Es ist schwer vorzustellen, wie dies in Europas in dicht besiedelten Gebieten geschehen würde. Wer wäre für eine solche Aufgabe zuständig? Finanzielle Entschädigungen müssten insbesondere Landwirte erhalten, die nicht nur ihre Ernten, sondern auch die Möglichkeit des Anbaus von Feldfrüchten für viele Jahre verlieren würden. Dies gilt auch für Wälder, wenn auch in geringerem Ausmaß. Bekanntermaßen sollte der Verursacher zahlen, wie aber werden wir entscheiden, wer verantwortlich ist und wer zahlen sollte, wenn wir von einem nuklearen Fallout von Drittländern getroffen werden? Wer wird sich damit beschäftigen? Die EU selbstverständlich. Ich habe daher zugunsten der Annahme des Berichts gestimmt.

 
  
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  Catherine Grèze (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Im Hinblick auf den Bericht Belet, der insbesondere das Parlament auffordert, als ein Mitgesetzgeber beim Gesundheitsschutz im Fall der radioaktiven Belastung in Nahrungsmitteln aufzutreten, konnte ich nicht zugunsten eines Berichts stimmen, der die aktuellen, von der Kommission vorgeschlagenen Strahlendosen nicht entschieden ablehnt. Die von der Kommission vorgeschlagenen und seit 1987 geltenden höchstzulässigen Strahlenbelastungen sind viel zu hoch. Studien belegen, dass Kinder selbst bei niedrigen Dosen an schwerwiegenden Herz und Kreislaufproblemen leiden. Die vorgeschlagenen Höchstdosen könnten einen unannehmbaren Anstieg von Krebsfällen verursachen. Angesichts der Tatsache, dass es keinen Mechanismus zur Entschädigung von Landwirten im Fall einer die zulässigen Grenzwerte überschreitenden Belastung gibt, muss die Kommission unbedingt einen Ausgleichsmechanismus gemäß des „Verursacherprinzips“ vorschlagen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. Das Parlament hat heute zugunsten einer Veränderung der Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften über die radioaktive Belastung in Nahrungsmitteln gestimmt. Dies ist ein außerordentlich wichtiges Thema, und ich halte es für richtig, dass diese Kammer Mitentscheidungsbefugnisse besitzt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses wichtige Dokument über zulässige Höchstwerte an radioaktiver Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation gestimmt. Es ist von grundlegender Bedeutung, die zulässigen Höchstgrenzen für Nahrungs- und Futtermittel festzulegen, um ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit zu garantieren und um eine Wiederholung der Tschernobyl-Katastrophe zu vermeiden, bei der Nahrungsmittel (Getreide, Gemüse, Beeren und Pilze) sowie Futtermittel und Felder mit radioaktivem Fallout kontaminiert wurden, wodurch die Radioaktivität in forst- und landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln aus den betroffenen Gebieten anstieg. Wir müssen einen Mechanismus einrichten, mit dem die Sicherheit im Fall eines nuklearen oder radiologischen Unfalls angemessen und wirksam garantiert wird. Ein hohes Gesundheitsschutzniveau ist eines der Hauptziele der Europäischen Union.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Radioaktive Belastung ist schädlich für die menschliche Gesundheit. Unsere Aufgabe als Abgeordnete des Europäischen Parlaments ist es, alles in unserer Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die für Verbraucher bereitgestellten Nahrungsmittel sicher und gesund sind. Wir sollten daher die notwendigen Vorbereitungen treffen, um ausreichend schnell und wirksam im Fall einer Gefahr reagieren zu können, wobei wir zugleich Verordnungen aktualisieren und diese auf den aktuellen Stand der Technik und auf den technologischen Fortschritt abstimmen. Verfahren müssen vereinfacht und Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten übertragen werden, die in der Lage sein werden, mit derartigen Situation effektiv umzugehen. In diesem Fall wäre es von elementarer Bedeutung, zum Schutz der Gesellschaft und der natürlichen Umgebung Grenzwerte für die Konzentrationen von radioaktiven Substanzen festzulegen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Im Falle eines nuklearen Unfalles oder einer anderen radiologischen Notstandsituation muss richtig gehandelt werden. Prävention und Hilfe für die Betroffenen sind wichtig! Entschädigungszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte sind die Grundvoraussetzung um den unverschuldet geschädigten Erzeugerinnen und Erzeugern von landwirtschaftlichen Produkten zu helfen. Auch die Landwirtinnen und Landwirte in einem Mitgliedsstaat, die durch Verunreinigungen eines derartigen Unfalls in einem anderen Mitgliedsstaat betroffen sind, müssen entschädigt werden. Die Auswirkungen nuklearer Unfälle dürfen nicht auch noch zur existentiellen Bedrohung für die Landwirtinnen und Landwirte werden. Ich unterstütze den Bericht des Kollegen Belet, denn der Schutz der Landwirtinnen und Landwirte vor Schäden, die durch externe Dritte verursacht werden, muss sichergestellt werden.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Der vorliegende Bericht und die Umweltkatastrophen, die dieser zu bewältigen vorgibt, erinnern uns daran, wie dringend es ist, die Kernenergie aufzugeben. Dennoch steht das Aufgeben der Kernenergie in diesem Bericht außer Frage. Dies ist eine der Schwachstellen des Berichts. Es wäre lohnenswert gewesen, den Änderungsantrag anzunehmen. Zusätzlich zielt der vorliegende Bericht darauf ab, die Kommission mit jeglicher Befugnis auszustatten, die zur Durchführung der bei einer nuklearen Katastrophe erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Die diesbezügliche Handlungsfähigkeit der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten wird als lediglich optional definiert, obgleich diese die vom Volk gewählten Vertreter sind. Es ist unbegreiflich, dass die Befugnis auf diese Weise auf die unverantwortliche Kommission übertragen werden sollte, insbesondere dann, wenn es um die öffentliche Gesundheit geht. Ich stimme gegen den Bericht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die vorgeschlagene Verordnung begründet das Verfahren zur Bestimmung der zulässigen Höchstwerte an radioaktiver Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln, die im Anschluss an einen nuklearen Unfall oder eine andere radiologische Notstandssituation, der/die eine erhebliche radioaktive Belastung in Nahrungs- und Futtermitteln zur Folge hat oder haben könnte, in den Verkehr gebracht werden könnten. Ich bin der Meinung, dass wir wachsam bleiben und auf jede Ausnahmesituation, die in Europa auftreten könnte, vorbereitet sein müssen. Jeder Versuch, den Einsatz der geltenden Regelungen schneller und beweglicher zu gestalten, schafft einen Mehrwert für das gesamte Territorium der Europäischen Union.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die radioaktive Kontamination kann bei einigen Nahrungsmitteln über unzählige Jahre hinweg von Bedeutung sein. Problematisch ist, wenn in über Jahrhunderte radioaktiv verseuchten Gebieten strahlenbelastete Nahrungsmittel wie die Früchte des Waldes nicht nur vor Ort konsumiert, sondern oft auch in unbelasteten Gebieten als angeblich unbedenklich verkauft werden. Nach heutigem Kenntnisstand gibt es keinen Strahlen-Schwellenwert, der mit absoluter Gewissheit als unbedenklich bezeichnet werden kann. Die Ursachenforschung bei einer Vielzahl neuer Erkrankungsformen wie Allergien steckt in den Kinderschuhen. Dennoch werden Lebensmittel radioaktiv bestrahlt, und um die Wechselwirkungen mit Gentechnik macht sich auch keiner Gedanken. Alle festgelegten Grenzwerte sind schlussendlich wertlos, wenn Lebensmittelkontrollen in und rund um verseuchte Regionen nicht funktionieren. Ich habe diese Überlegungen bei der Abstimmung berücksichtigt.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Ich habe für diese Entschließung bestimmt, da sie das Verfahren für das Eingreifen im Fall einer Ausnahmesituation vereinfacht und die Rolle der Kommission stärkt, indem erklärt wird, dass sie – und nicht der Rat – unmittelbar für die Entscheidungsfindung im Fall eines nuklearen Unfalls zuständig ist und unverzüglich in Kraft tretende Maßnahmen ergreift. Die Kommission muss von einer unabhängigen Sachverständigengruppe mit Kompetenzen in den Bereichen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit unterstützt werden.

Darüber hinaus müssen die verfügbaren wissenschaftlichen Daten von der Kommission zugänglich gemacht werden, sodass deren Bedeutung abgeschätzt werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Minimierung der Belastungsrisiken ergreifen, einschließlich der Informierung der Öffentlichkeit. Im Wesentlichen schützt dieser Bericht die Bürgerinnen und Bürger, und weist der Kommission und dem Parlament eine Führungsrolle zu.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Heute haben wir über die Verordnung über „Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Fall eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation“ abgestimmt, in der Richtlinien für das Reagieren auf nukleare oder radiologische Unfälle festgelegt werden. Dieses Dokument ist rein technischer Natur und erörtert im Wesentlichen die Kompetenzgrenzen der Kommission, des Rats und der Mitgliedstaaten und legt Belastungsgrenzen fest.

Ich möchte einen Änderungsantrag des Parlaments hervorheben, indem die Aufnahme einer Bestimmung über die Entschädigung von Landwirten vorgeschlagen wird, deren Land mit giftigen Substanzen während eines nuklearen oder radiologischen Unfalls kontaminiert wurde. Da wir in ziemlich unbeständigen Zeiten leben, und wir bestimmte Beispiele erleben, in denen fahrlässige Wirtschaftsaktivitäten des Menschen häufig die Ursache schwerer Unfälle sind, müssen wird Rechtsvorschriften verabschieden, in denen klare Bestimmungen für das Reagieren in kritischen Situationen festgelegt werden.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Ich stimme dem vorgelegten Vorschlag über die Verordnung des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Fall eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation zu. Der Schutz der Gesundheit gehört zu den vorrangigen Zielen der Europäischen Union, und wir müssen daher einen Mechanismus schaffen, um den Schutz im Fall eines nuklearen oder radiologischen Unfalls angemessen und wirksam zu garantieren.

Die Höhe der radioaktiven Belastung in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Fall eines nuklearen Unfalls ist angesichts der potentiellen negativen Auswirkungen für die Öffentlichkeit besonders streng zu regeln. Wir müssen alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, damit im Fall eines Unfalls in die Atmosphäre gelangte radioaktive Partikel Nahrungsmittel so wenig wie möglich belasten und damit die radioaktive Auswirkung auf ein Minimum reduziert wird.

Ich stimme dem Vorschlag zu, dass der grundlegende umweltpolitische Gedanke der EU des „Verursacherprinzips“ Anwendung finden sollte, damit ein wirksamer Ausgleichmechanismus im Fall eines Unfalls sichergestellt wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Landwirte gelegt werden sollte, die in einem solchen Fall den größten Schaden erleiden würden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Dieser Bericht bezieht sich auf einen Gesetzgebungsvorschlag, der im Wesentlichen aus der Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der drei zwischen 1987 und 1990 nach der Katastrophe von Tschernobyl (1986) angenommenen Verordnungen, zu einem Zeitpunkt, indem die Frage der radioaktiven Belastung der Umwelt an Bedeutung gewann. Diese Verordnungen legen die zulässigen Höchstwerte an radioaktiver Belastung im Fall einer radiologischen Notstandssituation fest. Der Inhalt der Verordnungen besteht aus einem Mechanismus zweier Interventionsstufen im Fall einer radiologischen Notstandssituation oder eines nuklearen Unfalls gemäß dem Vorschlag der Kommission: (a) die unverzügliche Annahme einer Ad-hoc-Verordnung durch die Kommission zur Anwendung der in den Anlagen I und III der Vorlage spezifizierten zulässigen radioaktiven Belastungshöchstgrenzen auf einen spezifischen Fall, in einem klar abgegrenzten Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum; und (b) Einrichtung einer Frist von einem Monat für die Kommission, um nach ihrer Annahme, einen Vorschlag an den Rat zur Anpassung oder Bestätigung dieser Ad-hoc-Verordnung zu richten. Ich stimme für diesen Bericht, weil ich denke, dass die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen positiv sind und dem Text eine aktuelle Logik verleihen. Da der Schutz der öffentlichen Gesundheit das Hauptziel der Verordnung ist, muss meines Erachtens Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Rechtsgrundlage fungieren.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die radioaktive Belastung in Nahrungsmitteln ist eindeutig ein Anliegen im Rahmen der Gesundheit der europäischen Bevölkerung, so dass diese Rechtsvorschriften auf dieser Grundlage beschlossen werden, mit dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgeber. Der Vorschlag in seiner jetzigen Form bleibt klar hinter dem zurück, was zum Schutz der europäischen Öffentlichkeit, insbesondere Kindern, vor radioaktiver Belastung in Nahrungsmitteln notwendig wäre. Die vorgeschlagenen Höchstwerte an radioaktiver Belastung sind laut Expertenanalyse viel zu hoch einige von ihnen übersteigen selbst diejenigen, die zum Zeitpunkt der Tschernobyl-Katastrophe galten.

Die vorgeschlagenen Werte würden mit sich bringen, dass die Öffentlichkeit einer Strahlenbelastung ausgesetzt wäre, welche die in bestehenden Rechtsvorschriften der EU über Sicherheitsstandards für ionisierende Strahlung festgelegten Höchstwerte übersteigen würde. Damit würde die europäische Öffentlichkeit, insbesondere Risikogruppen und Kinder, einem unnötigen Kontaminierungs- und Krebsrisiko ausgesetzt. Es wäre einfach unannehmbar, wenn mit dieser Neuregelung der Rechtsvorschriften der vollständige Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor radioaktiv belasteten Nahrungsmitteln nicht sichergestellt werden könnte.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe dieser Entschließung zugestimmt, weil diese ein wesentliches Problem, das niemals unterschätzt werden sollte, deutlich macht. Immer mehr Länder wenden sich der Kernenergie zu, sowohl für zivile als leider auch für militärische Zwecke. Dies ist nunmehr eine Realität von globaler Bedeutung, an der leider auch Gebiete mit extrem instabilen politischen Verhältnissen beteiligt sind. Im Fall einer Krise oder eines Unfalls kann es sich die Europäische Union nicht erlauben, unvorbereitet im Umgang mit dem Ausnahmezustand zu sein. Reaktionen müssen unverzüglich, wirksam und perfekt koordiniert zwischen den unterschiedlichen Mitgliedstaaten erfolgen. Der radioaktive Fallout nach einem derartigen Vorfall führt sodann zur radioaktiven Belastung von Nahrungs- und Futtermitteln, wodurch nach deren Eindringen in die Nahrungsmittelkette unkalkulierbare Schäden verursacht und ganze Landstriche für Jahrzehnte kontaminiert werden können. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen ruhig schlafen können, sicher indem Wissen, dass sie im Fall einer – wie wir alle hoffen, niemals eintretenden – Ausnahmesituation nicht den Ereignissen ausgeliefert sind. Vereinfachte Verfahren mit klaren Regeln und Zuständigkeiten für alle sind unerlässlich, um den wahren Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu dienen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Wir befürworten den Bericht, der die zulässigen Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungsmitteln enthält, da dieser die Verfahren für das Eingreifen im Fall eines Ausnahmezustands vereinfacht und die Position der Kommission stärkt, indem ihr die Entscheidungsbefugnis im Fall eines Nuklearunfalls erteilt wird.

Ebenfalls werden die radioaktiven Höchstmengen sowohl in Nahrungs- als in Futtermitteln angegeben. Auch wurde, wiederum mit unserer Unterstützung, während der Abstimmung ein mündlicher Änderungsantrag für die Entschädigung von Landwirten angenommen, die durch den Verlust ihrer Verkaufsmöglichkeit von belasteten Erzeugnissen negativ getroffen werden.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) Nuklearunfälle können überall dort auftreten, wo radioaktives Material eingesetzt, gelagert oder transportiert wird, also nicht nur in Kernkraftwerken, sondern auch in Krankenhäusern, Universitäten, Forschungslaboren und Industrieanlagen, auf Straßen und Bahnlinien, in Häfen und auf Schiffswerften.

Der Berichterstatter bemerkt zu Recht, dass radioaktive Substanzen Auswirkungen für viele Jahre haben können, und der Schutz menschlichen Lebens und der Gesundheit sollte stets das übergeordnete Ziel sein. Gegenwärtig werden immer mehr Nahrungsmittel bestrahlt, um diese haltbarer zu machen. Es sei daran erinnert, dass durch die Bestrahlung Vitamine zerstört werden – bis zu 90 % des Vitamin A in Hühnerfleisch, 86 % des Vitamin B in Haferprodukten und 70 % des Vitamin C in Fruchtsäften. Nahrungsmittel werden also auf Kosten ihres Nährwerts haltbarer gemacht. Wie Forschungen belegen, werden mit der Bestrahlung Bakterien abgetötet, jedoch keineswegs Viren zerstört oder Verschmutzungen oder Toxine entfernt, die in Fleisch in unsterilen und unhygienischen Schlachthäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben gelangen könnten.

Ebenfalls trägt die Bestrahlung zu groß angelegten, kostspieligen und verschwenderischen Nahrungsmitteltransporten bei, insbesondere durch große Unternehmen. Nahrungsmittel, die vor Ort hergestellt und verbraucht werden, müssen nicht bestrahlt werden. Ich bin der Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten ihre Nahrungs- und Futtermittelkontrollsysteme hinsichtlich der zulässigen Höchstwerte an radioaktiver Belastung beibehalten und diese, wie der Berichterstatter vorschlägt, kontinuierlich verbessern und überarbeiten sollten.

 
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