Erbsachen und Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (Aussprache)
Kurt Lechner, Berichterstatter. − Herr Präsident, vielen Dank auch für die netten Worte zu meinem Ausscheiden. Das wird in genau vier Tagen und einhundertfünfzig Minuten sein, und ich kann sagen, ich werde mir Mühe geben, damit es noch möglichst lange dauert, bis die Segnungen dieser Verordnungen auf mich selbst Anwendung finden können.
Ich darf allen Kollegen für die wertvollen Beiträge und auch für ihren Zuspruch danken, insbesondere danke ich aber auch noch einmal der Kommission. Das war eine hervorragende Zusammenarbeit, und sie war die Grundlage dessen, dass wir hier zu einem Ergebnis gekommen sind.
Es liegt in der Natur der Sache und an der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und den Zielkonflikten bei diesem Komplex, dass es nicht für jede denkbare Fallgestaltung eine rundum zufriedenstellende Lösung geben kann. Es bleiben immer Fragestellungen und Probleme. Insofern stimme ich zunächst dem Kollegen Berlinguer in allem zu, was er hier gesagt hat. Ich will aber zu Frau Regner sagen, dass wohl ein Missverständnis vorliegt. Es ist nicht so, dass Clawback und Verwaltung nicht geregelt sind. Beim Clawback geht es um die Frage, wie Schenkungen zu Lebzeiten beim Pflichtteil erfasst werden, und diese Frage ist geregelt. Sie ist nur nicht so geregelt, wie die britischen oder die irischen Freunde und Kollegen es gerne gehabt hätten. Ob man dann irgendwann zu einer anderen gemeinsamen Lösung kommt, ist eine andere Frage, und der Kollege Batten hat offenbar übersehen, dass für britische Staatsbürger, die in Frankreich oder in Belgien leben und in Frankreich, Belgien oder auch in anderen Ländern Grundbesitz haben, bereits heute fremdes Recht und nicht etwa britisches Recht gilt.
Lassen wir jetzt einmal einige Jahre praktische Erfahrungen und Klärungen ins Land gehen, dann kann eine Fortentwicklung ins Auge gefasst werden. Ich persönlich könnte mir zum Beispiel schon vorstellen, dass man auch die Gestaltungsfreiheit des Erblassers und etwa auch die Rechtswahlmöglichkeiten in zehn, zwanzig Jahren etwas erweitern könnte, aber das ist Zukunftsmusik.
In jedem Falle erzielen wir eine massive Verbesserung zum Nutzen der Bürger und auch der Gerichte und Behörden. Diese Verordnung ist ein Riesenfortschritt für die Bürger und setzt einen Meilenstein in der europäischen Rechtsgeschichte.