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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 11. Juni 2013 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz (Neufassung) – Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz (Neufassung) – Einrichtung von „EURODAC“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten – Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) (Aussprache)
MPphoto
 

  Nadja Hirsch (ALDE). - Herr Präsident, liebe Frau Kommissarin! Wenn wir über Asyl sprechen, müssen wir uns immer darüber klar sein, dass wir über Menschen sprechen. Menschen, die auf der Flucht sind und die ein fürchterliches Schicksal hinter sich gebracht haben. Asyl ist eben ein Recht, das wir in der EU haben – in vielen Mitgliedstaaten auch verfassungsrechtlich verankert –, und es ist keine Gnade. Genau deswegen möchte ich heute etwas Wasser in den Wein schütten. Ich glaube nicht, dass dieses Asylpaket so gut gelungen ist. Es ist sehr löchrig. Wir haben mit diesem Paket sicherlich nur einen kleinen Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem gemacht.

Ich möchte nur ein paar Punkte nennen. Das Dublin-System zum Beispiel. Inzwischen sind wir uns alle mehr oder weniger einig darüber, dass es derzeit nicht so funktioniert, wie es sollte. Familien werden auseinandergerissen und leben in unterschiedlichen Ländern. Sie können nicht zusammengeführt werden, weil eben dieses Erststaatprinzip gilt. Das ist nicht mit Menschenrechten zu vereinbaren.

Wir als FDP lehnen das Dublin-System generell ab und wollen ein Verteilungssystem. Eurodac: Auch hier stellen wir Menschen unter Generalverdacht, dass es sich hier generell um Kriminelle handelt. Das ist meines Erachtens so nicht akzeptabel. Und wenn man sich bei einer Verfahrensrichtlinie nicht darauf einigen kann, was ein sicherer Drittstaat ist – will heißen, dass Schweden „sicherer Drittstaat” anders definiert als Deutschland oder Italien –, was hat das dann noch mit einem gemeinsamen europäischen Asylverfahrenssystem zu tun?

Das sind Punkte, wo ich sagen muss, wir finden es sehr schwierig, und wir sehen nur einen kleinen Fortschritt. Ein Punkt, den ich nennen möchte, weil er wirklich ein sehr positives Beispiel ist, ist der verfrühte Arbeitsmarktzugang nach neun Monaten. Gerade dieser Arbeitsmarktzugang kann diesen Menschen die Möglichkeit geben, zurück in ein Leben zu finden und sich auch zu integrieren und ein neues Leben zu entwerfen. Das ist ein wirklich sehr großer Schritt.

Insgesamt möchte ich die Kommission aber bitten, nicht nur die alte, sondern auch die neuen Richtlinien wirklich konsequent umzusetzen und die Mitgliedstaaten auch in die Pflicht zu nehmen.

 
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