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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 10. September 2013 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (Aussprache)
MPphoto
 

  Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich an eine Zeit erinnern, da waren Insider-Handel und Marktmissbrauch eher ein Kavaliersdelikt, denn ein echtes Vergehen. Und gleichzeitig wurden beiden Straftatbestände in den USA schon mit harten Strafen belegt. Erst 2003 hat die Europäische Union eine Richtlinie gegen Insider-Handel und Marktmissbrauch vorgelegt. Seitdem haben sich die Umstände aber gravierend verändert. Wir haben heute eine Vielzahl von Handelsplattformen und wir haben heute Finanzinstrumente, die vor zehn Jahren noch gar nicht bekannt waren.

Insofern ist es richtig und wichtig, dass sich das Europäische Parlament auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission mit diesem Thema beschäftigt hat. Und ich glaube, das was zwischen Parlament und Rat ausgehandelt worden ist, kann sich sehen lassen. Es ist ein guter Vorschlag, der uns wirklich nach vorne bringt.

Wir haben jetzt eine einheitliche Definition von Insider-Geschäften. Die Regulierungsbehörden bekommen mehr Befugnisse: Sie können nicht nur gegen Unternehmen vorgehen, sondern auch gegen natürliche Personen, bis hin zu einem lebenslangen Berufsverbot. Drittens werden – und das ist ganz wichtig – nicht nur Finanzinstrumente, sondern auch die Marktmanipulation von Indizes bestraft, einschließlich der Preisfestlegung bei Rohstoffen wie Öl und Gas.

Und das Letzte, das positiv anzumerken ist: Die whistleblower werden geschützt und können tatsächlich ihre Aufgabe erfüllen, ohne Sorge zu haben, dass ihnen daraus berufliche oder persönliche Nachteile entstehen. Trotz alledem bleibt noch etwas zu tun.

Ich glaube, dass wir bei der Frage der grenzüberschreitenden und marktübergreifenden Überwachung und Erfassung noch nicht am Ende angekommen sind, da müssen wir noch weiterarbeiten. Ich glaube auch, dass wir nicht das endgültige Ziel erreicht haben, wenn wir die legalen Insider-Geschäfte auf 5 000 oder 20 000 Euro begrenzen, sondern hier müssen wir darauf achten, wie sich das in Zukunft entwickelt. Und eigentlich ist die Marktkapitalisierung die bessere Basis, denn es ist ein absoluter Wert.

Und der letzte Schritt ist, dass wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in Europa 28 unterschiedliche Strafrechte gibt. Insofern wird die strafrechtliche Verfolgung von Marktmanipulation noch lange unterschiedlich sein. Trotz alledem ist es ein guter Schritt in die Zukunft, auf dem wir aufbauen können.

 
Juridisk meddelelse - Databeskyttelsespolitik