Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (A7-0392/2012 - Marianne Thyssen)
Wolf Klinz (ALDE), schriftlich. − Die Eurozone macht mit der Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB einen großen Schritt auf dem Weg, eine echte Bankenunion zu etablieren und die Währungsunion zu vertiefen. Mangelnde Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden und Unterschiede in der Anwendung der regulatorischen Vorgaben haben neben anderen Faktoren zur Finanzkrise beigetragen. Mit der zentralen Aufsicht bei der EZB soll eine einheitliche Überwachung aller Finanzinstitute im Euroraum sichergestellt werden. Ich begrüße, dass auch Nicht-Eurozone-Mitgliedstaaten zu gleichen Rechten dem neuen Aufsichtssystem beitreten dürfen. Es ist allerdings bedauerlich, dass sie ein Austrittsrecht haben, wenn sie mit der Entscheidung der neuen Aufsicht nicht einverstanden sind. Die EZB hat zugesagt, die neue Aufsicht organisatorisch und personell so aufzustellen, dass Interessenskonflikte zwischen der geldpolitischen Verantwortung und der Aufsicht von vornherein ausgeschlossen sind. Ein Restzweifel bleibt allerdings, da der Gouverneursrat für beide Aktivitäten das letzte Entscheidungsgremium bleibt. Ich bin sehr zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zur Rechenschaftspflicht der EZB bei ihrer Aufsichtstätigkeit. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente haben jetzt Zugang zu den Informationen, die sie brauchen, um die Aufsicht demokratisch legitimieren zu können.