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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Januar 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Konzessionsvergabe - Vergabe öffentlicher Aufträge - Öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (Aussprache)
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  Heide Rühle, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. − Herr Präsident! Da ich die gesamte Redezeit zugestanden bekommen habe, kann ich gleich für beide Berichte sprechen. Vielen Dank dafür.

Zuallererst möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben alles in allem ein Ergebnis erzielt, auf das wir stolz sein können. Zwar ist es – wie immer bei Kompromissen –, so, dass wir nicht alles erzielt haben, was wir erreichen wollten. Zum Beispiel hätte ich mir gewünscht, dass wir noch zu einer wesentlicheren Entlastung der kleinen Vergabestellen gekommen wären. Dennoch muss man noch einmal deutlich sagen, dass es jetzt eine breite Vielfalt von variablen Vergabeverfahren gibt, auf die die Vergabestellen zurückgreifen können, dass sie bessere Möglichkeiten haben, vor der Vergabe den Markt zu prüfen, dass sie leichtere Anpassungen auch noch während der Vergabezeit vornehmen können, Modifikationen während der Laufzeit. Vor allem – darauf hat ja schon Herr Barnier hingewiesen – erhoffe ich mir von der elektronischen Vergabe eine wesentliche Vereinfachung und damit auch sehr viel mehr Möglichkeiten für kleine Vergabestellen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Leider ist die irische Ratspräsidentschaft heute nicht anwesend. Ich hätte mich eigentlich bei ihr ganz gerne noch mal bedankt, weil es in enger und guter Zusammenarbeit mit ihr gelungen ist, die öffentlich-öffentliche Kooperation von der Vergabe stärker freizustellen. Da waren die Vorgaben von der Kommission zu restriktiv, und da haben wir es in den Verhandlungen geschafft, mehr Spielraum für öffentlich-öffentliche Kooperation zu schaffen. Ich halte es in einer Zeit hoher Schulden der öffentlichen Hand, von großen Problemen mit dem demografischen Faktor und einer Überalterung der Gesellschaft für wichtig, dass wir mehr Möglichkeiten für Gemeinden schaffen, gemeinsam die Dienste der Daseinsvorsorge zu erbringen. Das haben wir hiermit erreicht.

Was bringt das Paket im Einzelnen? Zum einen ist zu erwähnen, dass wir die nachhaltige Vergabe im Sinne von sozialer, ökologischer und ethisch verantwortlicher Vergabe gestärkt haben. Zwar haben auch schon die bestehenden Richtlinien einiges ermöglicht, aber in den bestehenden Richtlinien steht das Kriterium des niedrigsten Preises auf der gleichen Ebene wie die Qualität. Das hat immer wieder zu Missverständnissen in den Mitgliedstaaten geführt und zu Aussagen, dass das Europarecht den Zuschlag nach dem niedrigsten Preis verlangen würde. Hier ist es uns gelungen, eine Klarstellung zu erzielen und deutlich zu machen, dass der Zuschlag auf der Grundlage des wirtschaftlich besten Angebots erfolgen soll, dass neben der Qualität auch der Preis berücksichtigt werden kann, aber dass beim Preis die Lebenszykluskosten der Produkte eingehen sollen, und zwar von der Forschung über die Entwicklung bis zu Produktion, Transport, Gebrauch, Erhaltungs- und Reparaturkosten und Entsorgung – das kann alles Eingang finden in die Vergabekriterien. Und damit haben die Vergabestellen wirklich sehr viele Spielräume. Das halte ich auch für ein sehr wichtiges Ergebnis.

Ebenso wichtig ist für mich, dass die Fair-Trade-Vergabe gestärkt worden ist. Die neue Gesetzgebung erlaubt erstmals ausdrücklich, sich bei der Beschaffung auf Gütesiegel oder Labels zu stützen. Zwar müssen Anbieter, die nachweislich keinen Zugang zu diesen Gütesiegeln haben, auch zugelassen werden, aber die Beweispflicht liegt eindeutig beim Anbieter. Und das bringt einen meines Erachtens richtigen Schub in Richtung Fair-Trade-Vergabe, weil wirklich deutlich wird, dass es sinnvoll ist, sich zertifizieren zu lassen und die Labels entsprechend zu übernehmen. Das entkräftet viele Argumente, die bisher gegen die Fair-Trade-Beschaffung vorgebracht worden sind.

Zudem erlauben die revidierten Richtlinien nun ausdrücklich, eine bestimmte Produktionsmethode zu fordern, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit ökologischen Kriterien, was bisher schon der Fall war, sondern auch in Bezug auf soziale Kriterien und Fair-Trade-Kriterien. Beispielsweise kann ein Verbot von Kinderarbeit künftig auch in den entsprechenden Vergabekriterien gefordert werden. Das halte ich auch für eine sehr wichtige Maßnahme. Aber auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz können, solange sie Bezug zum Auftragsgegenstand haben, Eingang in die Zuschlagskriterien finden.

Wir haben ferner eine bessere Integration behinderter und benachteiligter Menschen erreicht. Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Aufträge geschützten Werkstätten vorbehalten werden.

Außerdem – auch das halte ich für wichtig – verpflichten die neuen Richtlinien zur Einhaltung der am Ort der Ausführung oder Erbringung von Dienstleistungen geltenden Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechte, einschließlich der Bestimmungen, die sich aus Tarifverträgen ergeben, sofern sie im Einklang mit Unionsrecht stehen.

Last but not least schaffen wir endlich auch eine Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen. Als Beispiele seien erwähnt: Unterteilung in Lose, Originaldokumente muss nur noch der vorlegen, der den Zuschlag erhält, Einstieg in den Europäischen Vergabepass – noch nicht in der vollen Breite, wie wir es gewünscht hätten, aber das European Single Procurement Document wird einige Erleichterungen bringen, gerade für kleine und mittlere Unternehmen.

Wir erwarten nun von den Mitgliedstaaten, dass sie diese Richtlinien zügig umsetzen und die Spielräume, die wir geschaffen haben, bei der Umsetzung auch erhalten und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbauen. Ich erwarte aber auch von der Kommission – und das geht jetzt nicht an Kommissar Barnier, sondern an die Gesamtkommission –, dass sie die erzielten Kompromisse respektiert und beispielsweise nicht bei internationalen Handelsvereinbarungen in Frage stellt. Die Herausnahme des Wasserbereichs oder der Rettungs- und Katastrophendienste aus der Vergabe darf nicht wieder über internationale Vereinbarungen in Frage gestellt werden. Die hohen Standards, die wir im Bereich nachhaltige Vergabe und im Bereich innovative Vergabe erreichen, müssen erhalten bleiben!

 
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