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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Januar 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Konzessionsvergabe - Vergabe öffentlicher Aufträge - Öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (Aussprache)
MPphoto
 

  Jürgen Creutzmann, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir Liberale den Tarabella-Bericht im Ausschuss noch abgelehnt hatten, konnten wir den Text im Trilog schließlich entscheidend verbessern. Unser größter Erfolg ist, dass wir die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen entscheidend verbessert haben.

So war die ALDE-Fraktion die einzige Fraktion, die sich durchgehend für die Aufteilung großer Aufträge in kleine Einheiten stark gemacht hat. Dadurch haben kleinere Unternehmen eher die Möglichkeit, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Außerdem werden KMU mit relativ geringen Umsätzen davon profitieren, dass für die Teilnahme an Ausschreibungen der mindestens erforderliche Jahresumsatz deutlich gesenkt wurde.

Auch wird die Bürokratie deutlich abgebaut: So müssen Bieter Nachweise erst dann erbringen, wenn sie die Ausschreibung gewonnen haben. Zu Beginn des Verfahrens sind Selbsterklärungen ausreichend. Behörden dürfen keine Nachweise, die sie sich auch anderweitig beschaffen können, verlangen.

Wir haben außerdem erreicht, dass die in Deutschland weit verbreitete Zusammenarbeit von Gemeinden etwa bei der Straßenreinigung weiterhin auch ohne Ausschreibung möglich sein wird. Gleichzeitig haben wir neue Regeln geschaffen, die verhindern, dass öffentliche Unternehmen in unfairen Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten müssen.

Wie bereits eingangs erwähnt, wurde ein für alle Mal klargestellt, dass die Konzessionsrichtlinie auf keinen Fall zu einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung führen wird. Leider gab es in der öffentlichen Diskussion hierzu insbesondere in Deutschland viel irreführende Panikmache. Das bedeutet: In Zukunft können auch die Stadtwerke ohne europaweite Ausschreibung die Wasserversorgung für ihre Gemeinden übernehmen und andere Gemeinden mitversorgen.

Ebenso haben wir es geschafft, Notfallrettungsdienste von den Vergaberichtlinien auszunehmen, sofern sie von gemeinnützigen Organisationen wie dem Roten Kreuz erbracht werden. Damit wird sichergestellt, dass auch die bewährten ehrenamtlichen Strukturen wie in Deutschland weiter bestehen können. Normale Krankentransporte fallen zwar ab einem gewissen Schwellenwert unter die Vergaberichtlinien. Für sie gelten aber die sehr viel flexibleren Vorschriften für „soziale Dienstleistungen“. So können Gemeinden auch in Zukunft karitative Organisationen mit der Durchführung von Krankentransporten unterstützen.

Ich will noch einmal auf das verweisen, was die Kollegin Rühle sehr ausführlich dargestellt hat. Es ist eine ganz breite Palette aufgebaut worden, indem wir auch soziale Aspekte berücksichtigt haben, indem wir berücksichtigt haben, dass Lohndumping nicht weiter ein Kriterium sein kann, um an der öffentlichen Auftragsvergabe teilnehmen zu können. Es ist weiter auch erreicht worden, dass – wie wir das in Deutschland seit Jahren schon kennen – nicht der billigste Bieter, sondern der preisgünstigste Bieter das Angebot erhält. Dies ist sehr wichtig, denn wir stellen immer wieder fest – auch bei der kommunalen öffentlichen Auftragsvergabe –, dass der Billigste nicht immer das beste Produkt, die beste Dienstleistung abliefert und im Nachhinein dann Korrekturen vorgenommen werden müssen und das, was vorher schlecht ausgeführt wurde, korrigiert werden muss.

Deswegen können wir morgen diesem ganzen Paket zustimmen!

 
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