Renate Sommer (PPE), Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“. – Herr Kollege, stimmen Sie tatsächlich mit dem überein, was zum Beispiel der Kollege Peterle gesagt hat, dass man Pollen natürlich als Zutat definieren muss wegen der Transparenz für den Verbraucher hinsichtlich GVO? Andererseits wollen die Kollegen, die Pollen als Zutat definiert haben wollen, den Honig von der verpflichtenden Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung ausnehmen, also hier wiederum gezielt den Verbraucher nicht informieren. Was ist denn jetzt für Sie die richtige Transparenz?