Vissza az Europarl portálra

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
Ez a dokumentum nem elérhető az Ön által választott nyelven. Válasszon másik nyelvet a felsoroltak közül.

 Index 
 Teljes szöveg 
Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 3. Februar 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Förderung der Freizügigkeit durch Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden (Aussprache)
MPphoto
 

  Bernhard Rapkay, Berichterstatter. - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen etwas vorlesen: „Ich dachte, in der Europäischen Union wird alles einfacher sein. Fürs Heiraten gilt das nicht.“ Das ist aus einem Artikel in einer Zeitung meiner Heimatstadt Dortmund aus dem vergangenen Jahr, wo über die Probleme eines jungen Mannes berichtet wird, der in Rumänien geboren und als Kind mit den Eltern nach Dortmund gezogen ist, die er hatte, als er dann Jahre später – nicht mehr als Kind, sondern als junger Mann – heiraten wollte. Das ist schön, aber da fingen die Probleme an. Nicht etwa, weil er keine Braut gehabt hätte, oder weil sie Schwierigkeiten gemacht hätte – das soll ja auch vorkommen –, nein, die Bürokratie hat Schwierigkeiten gemacht. Der junge Mann hat eigentlich alles vorgelegt, er hat eine Original-Geburtsurkunde vorgelegt, aber die reichte den Bürokraten nicht. Da fehlte dieses, da fehlte jenes, dann fehlte eine Apostille – irgend so ein Bürokratieungetüm, von dem ich auch zum ersten Mal gehört habe, als ich darüber gelesen habe. Aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Probleme, mit denen die meisten von uns befasst sind, weil das Bereiche sind, mit denen die Bürgerinnen und Bürger – unsere Wählerinnen und Wähler – sich häufig genug mit der Bitte um Hilfestellung an uns wenden. Das sind die unsinnigen bürokratischen Ungetüme, die man nicht braucht, die wir doch in einem gemeinsamen Europa, wo wir keine Grenzen mehr haben und haben wollen, eigentlich nicht haben sollten.

Deswegen hatten wir – ich erinnere das Hohe Haus daran – vor ein paar Jahren, am Anfang der Legislaturperiode, die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie diese bürokratischen Unsinnigkeiten abgebaut werden können. Die Kommission hat das gemacht, sie hat einen Vorschlag vorgelegt. Jetzt könnte man eigentlich sagen, der gesunde Menschenverstand sagt, da gehen wir jetzt durch, das können wir jetzt so beschließen. Das habe ich am Anfang auch gedacht, und viele andere auch. Aber nein, das ist nicht der Fall gewesen, weil auf einmal die versammelten Bürokraten angefangen haben, ihre Einwände zu erheben. Die Oberbedenkenträger aus den nationalstaatlichen Ministerialbürokratien, aus den einschlägigen Berufsverbänden, alle diejenigen, die den Untergang des bürokratischen Abendlandes vorhergesagt haben, das sind ausgerechnet die, die immer mit dem Finger auf Europa zeigen, wenn es um Bürokratie geht, aber selber die eigentlichen Bürokratieverursacher sind.

Deswegen bleibe ich dabei und sollten wir dabei bleiben, und das haben wir im Ausschuss auch mit einer riesengroßen Mehrheit so beschlossen: Wir wollen eine Verordnung, deren Ziel es ist, dass Behörden ihnen vorgelegte öffentliche Urkunden, die von Behörden eines anderen Mitgliedstaats oder von EU-Behörden ausgestellt werden, ohne Legalisation oder Apostille annehmen.

Dazu vier Bemerkungen. Erstens: Es geht überhaupt nicht um die Anerkennung der Rechtswirkung bestimmter öffentlicher Urkunden, sondern ausschließlich um die Annahme von Urkunden, also um die Anerkennung der Echtheit bestimmter öffentlicher Urkunden.

Zweitens: Die Behörden können verlangen, dass bestimmte öffentliche Urkunden bezüglich Grundeigentum, Rechtsform und Vertretung einer Gesellschaft oder eines sonstigen Unternehmens, Rechtsform und Vertretung sonstiger juristischer Personen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung davon vorgelegt werden – also um all den Bedenkenträgern ein Stückchen entgegenzukommen.

Drittens: Wir wollen mehrsprachige EU-Formulare. Das ist das eigentlich Wichtige, es ist auch ein Kernstück des Vorschlags: die Schaffung von mehrsprachigen Formularen. Durch die Ausstellung mehrsprachiger Formulare soll das Problem der Übersetzungen schlichtweg umgangen werden in einer ähnlichen Form, wie wir es bereits bei E-Formularen bei Sozialversicherungszwecken kennen.

Viertens: Die Verwaltungszusammenarbeit. Um mögliche Betrugsversuche zu vermeiden, wird das Binnenmarktinformationssystem für die Amtshilfe verwendet. Das ist ein System, das kennen wir, das bereits im Wirtschaftsbereich Anwendung findet. Es erlaubt der Behörde eines annehmenden Mitgliedstaats, im Zweifelsfall die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats um Hilfe zu bitten. Die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, wird so in die Lage versetzt, der annehmenden Behörde die Echtheit und die Beweiskraft der Urkunde zu bestätigen – also eine neue Linie, die wir drin haben.

Das sind die wesentlichen Punkte, die auch gegen die Bedenkenträger angeführt werden können. Das ist eine vernünftige Sache, die vorgeschlagen worden ist und die wir hier beschließen sollten. Leider – aber das ist eben so – ist der Rat mit seinen bürokratiedominierten Stäben immer noch nicht bereit, hier in Verhandlungen einzutreten. Deswegen müssen wir morgen die erste Lesung hier abschließen, damit wir das auch in dieser Legislaturperiode noch zu einem anständigen Abschluss bringen.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die dafür gesorgt haben, dass wir das im Rahmen eines guten Kompromisses mit einer riesengroßen Mehrheit – 23 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme – beschlossen haben. So sollten wir das morgen auch im Plenum machen.

(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel 149 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)

 
Jogi nyilatkozat - Adatvédelmi szabályzat