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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 10. März 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Überprüfung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (kurze Darstellung)
MPphoto
 

  Sven Giegold, Berichterstatter. - Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den Kollegen, insbesondere bei den Schattenberichterstattern – Frau Lulling, Herrn Sánchez Presedo –, für die gute Zusammenarbeit bei diesem Bericht herzlich bedanken. Wir haben ja vor drei Jahren schon einmal in einer etwas anderen Konstellation intensiv fraktionsübergreifend an der Schaffung der europäischen Aufsichtsbehörden für die Finanzaufsicht gearbeitet. Das war damals ein langer Prozess: 26 Triloge mit dem Rat, lange Diskussionen darum, wie wir die europäischen Aufsichtsbehörden nach der Krise so ausstatten und so effektiv machen können, dass sie tatsächlich zu einer wirksamen Finanzaufsicht führen können.

Jetzt sind nach langen, schwierigen Verhandlungen die Aufsichtsbehörden im Amt. Wir haben nach drei Jahren Bilanz gezogen. Wir haben zwei Studien in Auftrag gegeben, einmal über die sektorbezogenen Aufsichtsbehörden für Versicherungen, für Banken und für Märkte, und auf der anderen Seite über die makroprudenzielle Aufsicht. Das Ergebnis dieser Studien war höchst interessant, war auch sehr dicht bei dem, was ähnliche Studien der Kommission herausgefunden haben. Die Aufsichtsbehörden haben tatsächlich gut gearbeitet, sie haben ihre Mandate im Wesentlichen erfüllt, insbesondere bei der Gesetzgebung.

Aber wenn es um andere Rechte ging, die wir ihnen eingeräumt haben, so haben die Aufsichtsbehörden häufig ihre Arbeit nicht machen können. Dabei ging es insbesondere um die Frage: Was ist mit der Nichtumsetzung europäischen Rechts? In vielen Mitgliedstaaten wurde das europäische Recht letztlich nicht durchgesetzt. Die drei Aufsichtsbehörden haben praktisch überhaupt keine Rechtsbrüche festgestellt.

Genauso auch die verbindliche Streitschlichtung. Es ist nicht so, dass es keinen Streit mehr zwischen nationalen Aufsichtsbehörden gibt. Nur wurde die Befugnis der europäischen Aufsichtsbehörden zur verbindlichen europäischen Streitschlichtung nicht genutzt. Auch im Verbraucherschutz ist viel weniger passiert, gerade bei der Versicherungs- und der Bankenaufsichtsbehörde, als das eigentlich von uns geplant war. Mit anderen Worten: Die Studien haben festgestellt, dass wir nicht so weit gekommen sind, wie wir es eigentlich wollten.

Die makroprudenzielle Aufsicht, die für die Systemrisiken wichtig ist – auch dort haben wir wichtige Mängel festgestellt. Insbesondere ist die Behörde viel kleiner als etwa ihr US-counterpart. Sie ist auch nicht in der Lage gewesen, wirklich präventiv zu arbeiten, allerdings auch deshalb, weil wir noch mitten in der Krise stecken.

Über diese Diagnosen hinaus sagt mein Bericht auch klar: Wir haben einige Empfehlungen. Dazu gehört insbesondere, dass die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden sollen, unabhängiger von den nationalen Aufsichtsbehörden Entscheidungen zu treffen. Im Moment ist es immer noch so, dass ohne eine Entscheidung im Aufsichtsgremium der nationalen Aufseher auf europäischer Ebene nicht einmal ein Arbeitsprozess gestartet werden kann. Da wollen wir die europäischen Aufsichtsbehörden unabhängiger machen, damit die Aufsichtschefs erstmals zum Beispiel einen Prozess zur Feststellung eines Rechtsbruchs auf nationaler Ebene einleiten können.

Generell enthält der Bericht eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie wir die Macht der europäischen Aufsichtsbehörden stärken können. Zudem schlagen wir vor, dass die Zugänge zu Daten vereinfacht werden sollen. Alle europäischen Aufsichtsbehörden sollen die gleichen Daten haben wie auch die nationalen und sollen ihre Prozesse harmonisieren, damit das eben für die Finanzunternehmen mit weniger Befolgungskosten verbunden ist. Und wir wollen generell eine Stärkung der Finanzausstattung der verschiedenen Aufsichtsbehörden.

Jetzt hat die Kommission ein Jahr Zeit, unsere Vorschläge aufzugreifen oder zu begründen, warum sie dies nicht tun will. Ich verstehe, dass der Vorschlag der Kommission kurz bevorsteht. Wir warten mit Spannung darauf, was dort auf uns zukommt. Ich würde mich freuen, wenn sich viele unserer Vorschläge, die wir fraktionsübergreifend im Wesentlichen in großem Einvernehmen erarbeitet haben, in Ihrem Vorschlag wiederfinden würden, Herr Kommissar.

 
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